Direkt zum Inhalt
Logo Freie Demokraten Landtagsfraktion Schleswig-Holstein FDP

Main navigation

  • Aktuelles
    • Landtagssitzungen
    • Newsletter
  • Themen
  • Positionspapiere
  • Fraktion
    • Abgeordnete
    • Mitarbeiter
    • Organigramm
    • Stellenangebote
  • Presse
  • Termine
    • Fraktion
    • Landtagssitzungen
    • Veranstaltungsrückblicke
  • Mediathek

Social Media Menü

  • Facebook
  • Twitter
  • Youtube
  • Suche
  • 26.09.2016

    Christopher Vogt: Plötzlich hat der Verkehrsminister sein Herz für den ländlichen Raum entdeckt?

    „Es ist sehr irritierend, dass Herr Meyer knapp viereinhalb Jahre im Amt brauchte, um eines der wichtigsten Themen in seinem Verantwortungsbereich zu entdecken. Es stärkt nicht gerade die Glaubwürdigkeit dieser Landesregierung, wenn sich der Verkehrsminister erst kurz vor dem Ende seiner Amtszeit darüber Gedanken macht, wie die Mobilität im ländlichen Raum zukunftsfest gemacht werden kann. Es passt bei dieser Landesregierung leider ins Bild, dass 90.000 Euro an Steuergeldern für ein Gutachten ausgegeben wurden, das letztlich nur einer Wahlkampfaktion der Koalition dienen soll. Nachdem der Minister den Kommunen in den letzten Jahren immer mehr Gelder für den Erhalt ihrer Straßen gestrichen hat, nehmen wir es ihm nicht ab, dass er nun plötzlich sein Herz für den ländlichen Raum entdeckt haben will. Es ist wirklich abenteuerlich, dass nach der vermeintlichen Kehrtwende der Grünen bei den Großprojekten nun auch der SPD-Verkehrsminister mit Blick auf den ländlichen Raum von einem verkehrspolitischen ‚Umsteuern‘ spricht. Damit stellt sich Herr Meyer selbst ein denkbar schlechtes Zeugnis aus. Deutlicher könnten SPD und Grüne ihr verkehrspolitisches Versagen nicht dokumentieren.

     

    Die meisten der aus dem Gutachten gewonnenen Erkenntnisse hätten wir der Landesregierung auch zum Nulltarif mitgeteilt. Wenn es von den externen Beratern heißt, dass jenseits der Städte ohne Auto gar nichts gehe und deshalb zwei Drittel der Menschen in Schleswig-Holstein mit dem eigenen Fahrzeug zur Arbeit fahren würden, dann kann dies nur für denjenigen überraschend sein, der das Thema Mobilität im ländlichen Raum bisher ignoriert hat. Wer für solche Binsenweisheiten Gutachter benötigt, hat sich als Verkehrsminister endgültig disqualifiziert. Von einem Ministerium muss man erwarten können, dass es bei den wichtigen Themen ständig über den Tellerrand schaut und nicht erst kurz vor einer Wahl.

     

    Wir erwarten vom Verkehrsminister, dass er die Ergebnisse des Mobilitätsgutachtens dem Wirtschaftsausschuss zur Sitzung am kommenden Mittwoch persönlich vorstellt. Vielleicht sind darin ja doch noch Hinweise enthalten, die einen Neuigkeitswert haben.“

    Weiterlesen
  • 23.09.2016

    Anita Klahn: Gut, dass die Landesregierung nicht den Grünen gefolgt ist

    „Wenn Sachen nicht ganz schlecht sind, haben wir wirklich kein Problem damit zu sagen, dass sie nicht ganz schlecht sind. Das neue Gastschulabkommen ist nicht ganz schlecht, genauso wie das alte. Gut, sie haben natürlich lange dafür gebraucht, aber das heraufziehende Ende der Legislaturperiode hat da mit Sicherheit geholfen.

     

    Zur anstehenden Wahl wollte der Hamburger Senat der Regierung Albig etwas Schützenhilfe geben und ihr keine weiteren Steine in den Weg legen. Das ist tatsächlich positiv zu vermerken. Denn bislang war es der Hamburger Senat der sich immer quer gestellt und die freie Schulwahl blockiert hat.

     

    Auch unter dem alten Gastschulabkommen wäre die freie Schulwahl möglich gewesen, da es eine äußerst weitreichende Härtefallregelung gab. Allein die extrem restriktive Haltung der Hamburger Schulbehörde hat dies verhindert und den Unmut befeuert. Es wird immer viel von norddeutscher Kooperation gesprochen, dann muss die aber auch bei bestehenden Abkommen gelebt werden. Es ist erfreulich, dass hier ein Umdenken stattgefunden hat.

     

    Erfreulich ist auch, dass man nicht den Vorstellungen der Grünen gefolgt ist. Ich erinnere daran, dass die Grünen das Gastschulabkommen zu Mondpreisen abschließen wollten. Über 30 Millionen Euro sollten an Hamburg gezahlt werden. Das wäre ein Ausverkauf schleswig-holsteinischer Interessen gewesen und hätte nichts mit einem fairen Interessenausgleich zu tun gehabt. Es ist gut, dass sich auch das neue Gastschulabkommen an dem orientiert, was FDP und CDU vor Jahren ausgehandelt haben.

     

    Gleichwohl müssen wir natürlich die Kosten im Blick behalten. Wir müssen gucken, wie sich die Schülerzahlen entwickeln und dann gegebenenfalls nachverhandeln. Das gilt natürlich in beide Richtungen, auch das gehört zu einer fairen Kooperation dazu.

     

    Auch müssen wir die Schülerströme genau beobachten. Denn die freie Schulwahl kommt nicht ohne Preis. Das muss uns allen klar sein. Das Gastschulabkommen kann sehr wohl Auswirkungen auf die Schulstruktur im Hamburger Rand haben und einzelne Schulstandorte unter Umständen stark belasten. Ich erwarte vom Ministerium, dass es diesen Prozess eng begleitet und seiner Verantwortung nachkommt.

     

    Wenn es zu so einer Entwicklung kommen sollte – ich halte das ganz klar im Konjunktiv – dann dürfen diese Schulen nicht alleingelassen werden, sondern es muss frühzeitig gegengesteuert werden, damit kein Schulstandort aus heiterem Himmel geschlossen werden muss.“

    Weiterlesen
  • 23.09.2016

    Christopher Vogt: Wird der gemeinsame Ausschuss ein spesenverursachender Rohrkrepierer?

    „Die FDP-Fraktion befürwortet eine weitere Vertiefung der norddeutschen Kooperation – sogar sehr viel leidenschaftlicher als der ein oder andere Antragsteller – und im Vordergrund muss da natürlich die Zusammenarbeit mit Hamburg stehen. Wir bezweifeln aber, dass ein Gemischtwarenladen wie dieser gemeinsame ständige Ausschuss die norddeutsche Zusammenarbeit effektiv voranbringen wird.

     

    Bei der norddeutschen Kooperation gibt es ja nun wirklich noch sehr viel Luft nach oben. Ich glaube aber nicht, dass ein Mangel an Gremien das Problem ist. Das Problem ist der fehlende politische Wille – vor allem im Bereich der Exekutive. In Hamburg – aber auch hier in Kiel. Das wird man durch dieses Gremium wohl kaum ändern können.

     

    Kurt Schumacher hat einmal gesagt: ‚Politik beginnt mit dem Betrachten der Wirklichkeit.‘ Und die Lebenswirklichkeit mindestens Zehntausender Menschen, die diesseits oder jenseits nah an der Landesgrenze leben, sieht doch so aus, dass sie diese nur noch als eine rein politische Grenze und beinahe schon als anachronistisch wahrnehmen. Aber ob man es hier im Hohen Hause nun will oder nicht, wachsen die norddeutschen Bundesländer auch politisch immer mehr zusammen, denn es gibt seit Jahren bereits viele gemeinsame Verbände, Gewerkschaften und sogar Kirchen.

     

    Ich will gern den Begriff der Schicksalsgemeinschaft vermeiden, aber Hamburg ist doch auch der entscheidende Impuls für unsere Wirtschaft. Wenn der Hamburger Hafen hustet, hat unsere Konjunktur eine Erkältung. Deshalb brauchen wir auch unbedingt die nächste Elbvertiefung, damit der Hamburger Hafen kein Museumshafen wird. Schleswig-Holstein und Hamburg bilden immer mehr einen gemeinsamen Wirtschaftsstandort und sollten dies gerade im Ausland auch endlich entsprechend vermarkten. Wir sollten auch unsere Landesplanungen zusammenführen, ein gemeinsames Luftverkehrskonzept erarbeiten und auch die Zusammenarbeit auch in den Bereichen Bildung, Wissenschaft oder auch Justiz intensivieren. Das neue Gastschulabkommen ist ja eine schöne Sache, aber viele Bürgerinnen und Bürger finden es etwas befremdlich, wenn sich die Politik dafür im Jahr 2016 selbst feiert.

     

    Wie gesagt: Die FDP-Fraktion kann die Euphorie der anderen Fraktionen bezüglich des ständigen gemeinsamen Ausschusses nicht teilen. Wir wollen die Zusammenarbeit gern konkret und weniger abstrakt vorantreiben. Die Umstände der parlamentarischen Vorbereitung dieses gemeinsamen Ausschusses deuten darauf hin, dass dieser nur eine Alibiveranstaltung wird, die über Symbole nicht hinauskommt. Ich glaube nicht, dass es zielführend ist, dass die Abgeordneten aus dem ständigen Hamburg-Ausschuss den einzelnen Fachausschüssen Empfehlungen bezüglich der Kooperation mit Hamburg geben. Sinnvoller wäre es, wenn die Fachausschüsse selbst intensiver mit den Fachausschüssen in Hamburg zusammenarbeiten würden. Es gibt ja seit Jahren die Verständigung der beiden Ältestenräte, dass die Fachausschüsse häufiger gemeinsam tagen sollten. Faktisch ist dies bisher aber leider nur im Einzelfall umgesetzt worden. Wo dies geschieht, ist dies sehr erfolgreich. Man sollte diesen Weg aus unserer Sicht erst einmal verstärkt weitergehen.

     

    In aller Bescheidenheit: Der Wirtschaftsausschuss des Landtages, dem ich in dieser Wahlperiode als Vorsitzender dienen darf, hat immerhin schon zweimal – einmal in Hamburg, einmal in Kiel – gemeinsam mit dem Verkehrsausschuss der Hamburger Bürgerschaft getagt, um die gemeinsamen Verkehrsprojekte zu diskutieren. Es wurden bei der Gelegenheit dann auch jeweils gleichlautende Beschlüsse dazu gefasst. So sollte es meines Erachtens auch bei den anderen Themen laufen.

     

    Es stellt sich doch die Frage, welche Themenbereiche die Mitglieder des gemeinsamen Ausschusses besser überblicken können als die Mitglieder der jeweiligen Fachausschüsse.

     

    Die FDP-Fraktion bleibt dabei: Solange die Zusammenarbeit auf der Fachebene nicht funktioniert, weil es vermutlich an Interesse mangelt, können wir uns einen derartigen Gemischtwarenladen sparen. Ich lasse mich ja gern vom Gegenteil überzeugen und wir werden uns natürlich aktiv und konstruktiv in dem gemeinsamen Ausschuss einbringen. Ich befürchte aber, dass der gemeinsame Ausschuss vor allem ein spesenverursachender Rohrkrepierer wird.“

    Weiterlesen
  • 23.09.2016

    Wolfgang Kubicki: Es geht um den Schutz Minderjähriger

    „Die Flüchtlinge tragen nicht nur zur kulturellen Vielfalt bei, sie bringen auch ihre Konflikte, Weltanschauungen und ein kulturelles Verständnis mit, das mit unserem nicht immer vereinbar ist. Und sie werden ihre kulturellen Vorstellungen und Bräuche nicht über Nacht ablegen.    

     

    Es ist deshalb Aufgabe der Politik, auf diese Entwicklung zu reagieren und den gesellschaftlichen Grundkonsens, auf dessen Grundlage der Pluralismus in unserer offenen Gesellschaft stattfindet, schärfer zu definieren.

     

    Das gilt auch für die Voraussetzungen der Eheschließung und insbesondere für die in Rechtsordnungen islamisch geprägter Staaten oft vorgesehenen Kinderehen.

     

    In Deutschland sind – Stand Juli 2016 – rund 1500 minderjährige Verheiratete registriert. Davon sind 361 jünger als 14 Jahre. Und dabei ist sogar zu erwarten, dass die Zahl der zwangsverheirateten Flüchtlingskinder noch weiter steigen wird.

     

    In Syrien etwa ist die Zahl der minderjährigen Verheirateten seit dem Krieg von 13 auf über 51 Prozent gestiegen.

     

    Es ist jetzt eine einfache Frage der gesellschaftspolitischen Gestaltung, ob wir in einem Land leben wollen, dass Kinderehen gestattet bzw. duldet, oder in einem, das Vorkehrungen trifft, um sie zu verhindern. Und unsere Antwort ist da eindeutig: Wir dürfen es nicht hinnehmen, dass hier Familien mit verheirateten zwölf-, vierzehn- oder fünfzehnjährigen Mädchen leben wollen.

    Wir können nicht akzeptieren, dass jemand zu uns kommt, mit einer Minderjährigen verheiratet ist und mit ihr Geschlechtsverkehr hat. Das ist in Deutschland verboten – das gilt für alle und jeden.

     

    Nicht wir müssen uns an die Riten und Gebräuche von Zuwanderern anpassen, sondern umgekehrt muss das der Fall sein.

     

    Und weil es im Bereich der Eheschließung rechtliche Grauzonen gibt, müssen wir hier unmissverständliche Regeln aufstellen:

     

    Erstens müssen alle Ehen – egal ob sie in Deutschland oder im Ausland geschlossen wurden – zukünftig nach deutschem Recht, also dem Recht des Aufenthalts des Ehepaars, behandelt werden. Wer hier lebt, der muss sich auch unseren Rechtsüberzeugungen unterwerfen. Das gilt für Kinderehen genauso wie für Eltern, die ihre minderjährigen Kinder gegen ihren Willen zur Heirat in das Herkunftsland schicken. Hier brauchen wir Sanktionsmöglichkeiten, die diese Form der Integrationsverweigerung bestrafen.

     

    Die Zwangsverheiratung des eigenen Kindes ist eine Kindeswohlgefährdung, wie sie schlimmer nicht sein kann. Mit gravierenden Folgen für die Mädchen: Laut der Menschrechtsorganisation Terre des Femmes werden sie häufig sozial isoliert, brechen die Schule ab und werden in vielen Fällen Opfer von häuslicher Gewalt und sexuellem Missbrauch durch wesentlich ältere Ehemänner. Laut der WHO ist die zweithäufigste Todesursache von Kinderbräuten die Geburt ihres Kindes, gefolgt von Selbstmord.

     

    Deshalb sollte zweitens auch darüber nachgedacht werden, den Eltern in diesen Fällen das Sorgerecht zu entziehen.

     

    Drittens brauchen wir eine rechtliche Klarstellung dahingehend, dass im Ausland geschlossene Ehen in Deutschland nur dann Rechtswirkung entfalten, wenn beide Ehepartner zum Zeitpunkt der Eheschließung nach deutschem Recht volljährig und damit ehemündig waren oder eine deutlich enger als bisher begrenzte Ausnahmekonstellation Platz greift.

     

    Darin liegt auch keinesfalls, wie von der Grünen-Bundestagsfraktion vor kurzem behauptet, ein schwerer Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Mädchen.

     

    Ganz im Gegenteil: Hier geht es um den Schutz Minderjähriger vor den Folgen von Rechtshandlungen, deren Tragweite sie noch nicht absehen können. Und diese grundgesetzlich begründeten Schutzpflicht gehört zu den unverzichtbaren Bestandteilen des deutschen Rechts.“

    Weiterlesen
  • 23.09.2016

    Anita Klahn: Schulkostenbeiträge müssen von vielen Schultern getragen werden

    „Wir begrüßen die rechtliche Klarstellung des OVG. Auch aus politischen Gründen wäre die Anspruchnahme der Gemeinden falsch. Schulkostenbeiträge für Kinder mit dem Förderbedarf ‚Geistige Entwicklung’ könnten einzelne Gemeinden erheblich belasten, da aufgrund des umfassenden Unterstützungssystems hohe Kosten für diese Kinder entstehen. Haushalte von kleineren Gemeinden könnten dadurch komplett aus den Fugen geraten. Diese Kosten sind nicht von einzelnen Dörfern zu stemmen, sondern es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Deswegen ist es richtig, die Kosten auf Kreisebene aufzuhängen, damit sie von mehr Schultern getragen werden.”

    Weiterlesen
  • 23.09.2016

    Anita Klahn: Lehrpläne müssen klare Lernziele für jede Klassenstufe setzen

    „In ihrem aktuellen Brief vom 15. September rühmt sich Ministerin Ernst für den Dialog, den sie mit Schulleitungen, Lehrkräften, Schülern und Eltern führt. Sie spricht von konstruktiver Kritik sowie den wertvollen Anregungen, die sie aus den Gesprächen aufnimmt.

     

    Frau Ministerin, wenn dem so ist, dann frage ich, warum Sie diesen Aspekten bei der Erstellung der Fachanforderung so überhaupt nicht nachkommen. Mehr als berechtigte Kritik entzündet sich aktuell an den Fachanforderungen Biologie. Davor hagelte es für Geschichte und WiPo erhebliche Kritik und führte zur Überarbeitung der Entwürfe.

     

    Lassen sie mich am Beispiel Biologie darstellen, wie die Erstellung der Fachanforderungen in der Praxis aus Sicht der Betroffenen abgelaufen ist.

     

    Es gab einmalige Informationsveranstaltungen regional an den Schulen, es gab eine vierwöchige Anhörungsfrist, allerdings während der Osterferien und in dieses Zeitfenster fiel auch die Korrekturphase der Abschlussklausuren.

     

    Erklären Sie uns bitte, wie es in diesem Zeitfenster zu einer konstruktiven Auseinandersetzung in den Fachkollegien mit einem 80-seitigen Entwurf kommen sollte.

     

    Dennoch liegen dem Ministerium nach meinem Wissen zahlreiche umfangreiche und sehr kritische Stellungnahmen vor.

     

    Eine Reaktion zu diesen Stellungnahmen erfolgte aus dem Ministerium jedoch nicht. Vielmehr gab es die Auskunft, dass eine Rückmeldung bei der Anhörung nicht vorgesehen sei. So viel also zum viel gelobten Dialog.

     

    Unterschrieben haben Sie den Erlass zur Umsetzung der Fachanforderungen bereits am 01.06. d.J., da waren die Stellungnahmen noch nicht einmal ausgewertet. Wie wichtig dem Ministerium Anregungen aus den Lehrerkollegien sind, lässt sich allein daran ablesen.

     

    Auch das Inkrafttreten der Fachanforderungen zum Schuljahresbeginn ist mehr als misslich. Was glaubt eigentlich das Ministerium, wie Fachlehrer ihren Unterricht vorbereiten?

     

    Der Unterricht in einem Schuljahr ist als fachliche Einheit mit durchgehenden Leitgedanken zu verstehen. Da kann man nicht einfach mal mit irgendwas beginnen und dann sehen, wie es weitergeht. Das hat mit gutem Unterricht dann nichts mehr zu tun. Lehrer machen sich Gedanken zu ihren Unterrichtszielen, definieren dann den Weg, wie sie dahin kommen wollen und planen daraufhin die einzelnen Unterrichtsstunden.

     

    Ein weiterer Affront gegenüber den Lehrkräften sind die Hinweise des Ministeriums zu den Fachanforderungen, in denen es doch tatsächlich heißt: ‚Ziel […] ist eine Unterrichtskultur zu etablieren, in der die Schülerinnen und Schüler im Mittelpunkt des Unterrichts stehen, nicht nur die fachlichen Inhalte’.

     

    Was glaubt das Ministerium eigentlich, was die Lehrkräfte tagtäglich in ihrer Arbeit machen? Selbstverständlich ist beides zu berücksichtigen und es wird auch schon gemacht.

     

    Die regelmäßige fachliche Überarbeitung der Lehrpläne ist grundsätzlich sinnvoll.

     

    Ich halte es aber zumindest für fragwürdig, wenn ein Mitglied der Fachkommission die eigene Arbeit bewertet und Frau Ministerin Ernst dieses auf unsere Nachfrage auch noch als erfreulich bezeichnet. Die Regeln wissenschaftlicher Sorgfalt und guter wissenschaftlicher Praxis gebieten anderes.

     

    Wir halten die Entwicklung für falsch, fachliche Inhalte immer weiter in den Hintergrund treten zu lassen. Überzeugender Unterricht kann nur auf Basis fachlichen Wissens gelingen. Vorrangiges Ziel scheint dabei zu sein, Wissen durch Kompetenzen zu ersetzen, Leistungsstandards nach unten zu nivellieren. Der Lehrer wird zum Moderator.

     

    Gipfel dieser Entwicklung ist die Zusammenlegung von Biologie, Chemie und Physik zu ‚NaWi’. Ein Fehlentwicklung die dringend beendet werden muss.

     

    Unter dem Gesichtspunkt, dass bereits 23 Fachanforderungen überarbeitet wurden und weitere 23 noch folgen sollen, es wiederholt erhebliche Kritik allein an dem Verfahren, aber auch fachwissenschaftlichen Aspekten gab, beantragen wir ein Moratorium, um den Schulen die Möglichkeit zu geben, genau hinzuschauen, wie die Fachanforderungen inhaltlich ausgestaltet sind.

     

    Wir wollen guten Unterricht. Wir wollen Schülerinnen und Schüler gut für das Leben vorbereiten. Dazu müssen vernünftige Lehrpläne den Rahmen setzen – Lehrpläne, die auf den jeweiligen Abschluss hinführen und klare Lernziele für jede Klassenstufe setzen.“

    Weiterlesen
  • 23.09.2016

    Dr. Ekkehard Klug: Fahrverbote wären rechtlich fragwürdig und in der Praxis völlig untauglich

    „Wir Liberale wenden uns gegen die Absicht der Bundesregierung, Fahrverbote als eigenständige Sanktion im Erwachsenen- und Jugendstrafrecht bei allgemeiner Kriminalität einzuführen. Damit würde man in Deutschland eine ‚Zwei-Klassen-Justiz‘ einführen.

     

    Der Gleichheitsgrundsatz würde verletzt, weil eine solche Strafe Wenig- und Vielfahrer, Berufspendler, Einwohner im ländlichen Raum und Menschen aus Städten mit gutem Öffentlichem Personennahverkehr in sehr unterschiedlicher Weise träfe. Die einen wären unter Umständen in ihrer beruflichen Existenz getroffen, andere könnten eine solche Sanktion locker wegstecken.

     

    Der Deutsche Richterbund hält eine derartige Änderung des Strafrechts wegen solcher Ungleichheiten sogar für verfassungsrechtlich problematisch. Verschärft werde diese Ungleichheit noch dadurch, dass der Vollzug der Strafmaßnahme nicht überwacht werden könne. Für den Deutschen Richterbund kritisierte Stefan Caspari die Pläne daher mit den Worten: ‚Ob einer seinen Führerschein abgegeben hat und trotzdem fährt, fliegt nur zufällig auf, wenn er in eine Kontrolle gerät‘.

     

    Außerdem werden unter Umständen bei solchen Strafen auch Familienmitglieder in Sippenhaft genommen, wenn ihrerseits darauf angewiesen sind, dass z.B. ein Elternteil die zur Kindergarten oder zur Schule fährt – oder ein Ehepartner zum Arbeitsplatz.

     

    Im Übrigen besitzt nicht jeder einen Führerschein. Folglich wird dessen Entzug immer nur eine Alternative zu einer Geldstrafe sein können. Sobald der Führerscheinentzug als Strafe bei allgemeiner Kriminalität verankert ist, wird es also eine Umrechnungstabelle geben müssen, nach dem Muster: ‚6 Monate Führerscheinentzug entsprechen X Tagessätzen Geldstrafe‘. Die Wahl wird letzten Endes der Bestrafte haben. Rechtlich würde es kaum möglich sein, ihm aus purer Bosheit von zwei Alternativen die unangenehmere zu verordnen.

     

    Selbst wenn man dies wollte, müsste man, um festzustellen, welche Alternative im konkreten Einzelfall härter träfe, die Lebensverhältnisse des Betroffenen sehr genau ausforschen: Für einen Bus- und Bahnfahrer, der nur sehr selten seinen Führerschein benötigt, wäre dessen zeitweiliger Entzug nämlich eine tolle Möglichkeit, eine viel ärgerlichere Geldstrafe abzuwenden – um nur ein Beispiel zu nennen. Experten meinen daher: Wer glaubt, die Gerichte könnten dies bei Verfahren im Bereich der Kleinkriminalität genau und ‚treffsicher‘ herauszufinden, der habe wohl noch nie einen Gerichtssaal von innen gesehen. Mit solchen Verfahren kennt er (oder sie) sich jedenfalls ganz und gar nicht aus.

     

    Das gilt auch für die Bundeskanzlerin Angela Merkel, die im vorigen Monat nach einer CDU-Präsidiumssitzung in Berlin im Online-Angebot der Wochenzeitung ‚Die Zeit‘ mit den Worten zitiert wurde:

     

    ‚Schön, dass die SPD mal wieder in den Koalitionsvertrag reingeschaut hat‘.

     

    Für eine solche Gesetzesänderung hatten sich nämlich zuvor mehrere SPD-Politiker ausgesprochen: Bundesministerin Schwesig will sie als Strafe für Elternteile, die sich um Unterhaltszahlungen drücken. Bundesjustizminister Heiko Maas und Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel – also der Parteivorsitzende der SPD – schlossen sich an.

     

    Wir freuen uns aber, dass es in den Reihen der Union auch noch eine Stimme der Vernunft gibt. Frau Kollegin Katja Rathje-Hoffmann hält den Vorschlag aus Berlin ‚für reinen Populismus‘ und hat ihn daher abgelehnt (shz vom 10. August 2016).

     

    Wir hoffen, liebe Kollegen von der CDU-Landtagsfraktion, dass Sie heute bei dieser klaren Haltung bleiben und sich daher in Ihrer Partei ausnahmsweise einmal wie das ‚kleine Dorf im Norden Galliens‘ gegen die aus Ihrer Parteizentrale verordnete Linie positionieren.

     

    Justizstaatssekretär Schmidt-Elsässer wird in dem gleichen shz-Artikel übrigens mit dem Einwand zitiert: ‚Eindeutig geklärt werden müsste, wie die Befolgung der Strafe überprüft wird‘. Bei Geldstrafen und verhängten Sozialstunden sei das kein Problem. Aha – also wie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD? Vielleicht durch die Polizeibeauftragte, vulgo der sozialdemokratischen Allzweckwaffe für Frieden und Gerechtigkeit? Oder wie sonst? Vielleicht hören wir ja dazu heute eine Antwort vom Redner der SPD-Fraktion. Wäre zumindest interessant!

     

    Mein Fazit lautet: Hier ist von der Bundesregierung wieder einmal totaler Unfug produziert worden, von einer Regierung, in der über fast nichts mehr Einigkeit besteht – außer über solchen gesetzgeberischen Murks.“

    Weiterlesen
  • 22.09.2016

    Dr. Ekkehard Klug: Justizvollzug steckt in dramatischer Krise

    „Beim mittleren Dienst, der die Hauptlast im Justizvollzugsdienst trägt, lagen die krankheitsbedingten Fehlzeiten im Jahre 2015 bei fast 17 Prozent. Exakt waren es 16,86 Prozent. Mehr als ein Sechstel der planmäßig zur Verfügung stehenden Arbeitskraft ist also wegen Krankheit ausgefallen.

     

    Das vom Justizministerium selbst initiierte Betriebliche Gesundheitsmanagement hat ergeben, dass sich bei rund 45 Prozent der Bediensteten die Arbeitsanforderungen einerseits und die Arbeits- und Leistungsfähigkeit andererseits nicht mehr dauerhaft in der notwendigen Balance befinden.

     

    Die Arbeitsbewältigungsfähigkeit ist daher nach den Ergebnissen dieser vom Ministerium selbst veranlassten Überprüfungen ‚ernsthaft gefährdet‘ – so lautet die amtliche Einschätzung!

     

    Auf diese alarmierende Belastungssituation haben Landesregierung und rot-grün-blaue Koalitionsmehrheit bislang nicht etwa mit Schritten reagiert, die die Situation im Justizvollzugsdienst nachhaltig verbessern; nein, sie haben mit der Reform des Strafvollzuges den Insassen der Justizvollzugsanstalten Rechtsansprüche eingeräumt, die den Stress und die Belastungen für die Bediensteten im Allgemeinen Vollzugsdienst noch weiter erhöhen!


    Wohlgemerkt: Nicht die Reform an sich ist kritikwürdig. Das habe ich bereits in der Zweiten Lesung vor der Sommerpause sehr deutlich gesagt: Kritik verdient vielmehr eine Politik, die den JVAs im Lande die personellen und sächlichen Ressourcen verweigert, diese Reform auch tatsächlich umsetzen zu können.

     

    Zeitungsberichte, die von ‚Meuterei‘ oder ‚Aufstand‘ in den Haftanstalten sprechen, mögen die Sache ja übertreiben, aber es doch klar, dass die wiederholten Protestaktionen in den Gefängnissen des Landes ein klares Signal darstellen: Zum einen ist es nachvollziehbar, wenn die Insassen eine Erfüllung der ihnen durch das Gesetz eingeräumten Ansprüche erwarten, zum anderen ist die Lage für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Strafvollzug damit noch ein weiteres Mal erheblich verschlechtert und erschwert worden.

     

    Die Landtagsmehrheit hat hier im Plenum am 27. April den FDP-Antrag, zunächst einmal eine Personalbedarfsanalyse für den Justizvollzug zu erstellen, ratz-fatz abgeschmettert; die Koalition trägt damit die Verantwortung dafür, dass sie die JVAs im Land sehenden Auges in eine zunehmende Notlage getrieben hat.

     

    Ja, der Justizvollzug steckt in Schleswig-Holstein dank Rot-Grün-Blau in einer dramatischen Krise. Da ist wirklich etwas faul im Lande südlich von Dänemark.

     

    Die von der Union beantragten Verbesserungen bei der Mehrarbeitsvergütung für Justizvollzugsbedienstete finden unsere ausdrückliche Unterstützung.

     

    Die 20 zusätzlichen Stellen, die die Koalition jetzt unter massivem Druck für das kommende Jahr beschlossen hat, werden die Lage ein klein wenig verbessern; für eine Überwindung der krisenhaften Entwicklung reichen sie jedoch bei weitem nicht aus. Ich möchte daran erinnern, dass aus den Reihen der Strafvollzugsbediensteten im Verlauf der Anhörung zum mittlerweile beschlossenen Gesetz von der Zahl 100 die Rede war.

     

    Eine konkrete, fundierte Ermittlung des Personalbedarfs haben die Vertreter der Koalitionsmehrheit, wie gesagt, verhindert; eine präzise Aussage zum tatsächlichen Mehrheit ist daher gegenwärtig nicht möglich.“

    Weiterlesen
  • 22.09.2016

    Oliver Kumbartzky: Mehr Beteiligung ist gut – mehr Mitbestimmung wäre besser

    „Herr Ministerpräsident, zur Vorbereitung der heutigen Debatte habe ich mir noch einmal Ihre Reden nach dem OVG-Urteil angeschaut. So haben Sie zum Beispiel am 20. Mai des vergangenen Jahres gesagt, dass es Ihre Aufgabe sei, nach dem Urteil des OVG Schleswig Antworten zu finden, wie man Bürgerbeteiligung nicht nur fakultativ, sondern wieder möglichst verbindlich hinbekomme. Daran – das haben Sie, Herr Ministerpräsident, gesagt – werden Sie sich messen lassen.

     

    Es war also Ihr Anspruch, beim Thema Bürgerbeteiligung gemessen zu werden. Herr Ministerpräsident, wir haben Ihnen Ihre Worte damals abgenommen. Wir glaubten Ihnen, dass Sie die ernste Absicht hatten, Bürgerbeteiligung wieder verbindlich zu ermöglichen.

     

    Aber wenn man jetzt objektiv Bilanz zieht, muss man feststellen, Herr Albig, dass Sie an ihren eigenen Ansprüchen kläglich gescheitert sind. Und das Schlimmste ist: Sie haben noch nicht einmal den Ehrgeiz, an diesem Zustand etwas zu ändern.


    Die Opposition ist es, die beim Thema Windenergie die konstruktiven Vorschläge macht. Das geht über Abstandsregelungen und die Erforschung von gesundheitlichen Auswirkungen bis hin zur Bürgerbeteiligung. Von der Koalition kommt absolut gar nichts.


    Heute nun ist es ein Gesetzentwurf der CDU-Fraktion, den wir beraten. Der kommt jetzt zwar in gewisser Weise zur Unzeit, weil zum einen eine ausführliche parlamentarische Beratung zum Thema Bürgerbeteiligung gerade erst beendet wurde und zum anderen die Regionalpläne in Kürze ins Anhörungsverfahren gegeben werden sollen.

     

    In der Sache ist der Gesetzentwurf aber durchaus ein Schritt in die richtige Richtung – wenn auch nur ein sehr kleiner Schritt. Und was von ganz entscheidender Bedeutung ist: Der Gesetzentwurf beinhaltet ein Mehr an Beteiligung im Planungsprozess. Aber eben auch nur Beteiligung.

     

    Worum es hier nicht geht, ist Mitbestimmung. Das, was die Menschen im Land wollen, nämlich demokratische Mitbestimmung über die Ausweisung von Windeignungsflächen, bekommen sie hier nicht.

     

    Wenn die Union also von mehr Mitbestimmung für die Gemeinden spricht, ist das in gewisser Weise irreführend. Es geht hier allein um eine Form der Beteiligung und gerade nicht um Mitbestimmung im engeren Sinne.

     

    Und das sollte man den Bürgerinnen und Bürgern im Land auch ganz klar sagen: Durch den Gesetzentwurf wird dem Willen der Bevölkerung vor Ort – sei es in Form einer Ablehnung oder Zustimmung – überhaupt nicht zur Durchsetzung verholfen. Es soll nur eine zusätzliche Prüfpflicht der Landesplanungsbehörde geschaffen werden. Und diese greift auch nur dann, wenn die Entscheidung der Gemeinde sachlich begründet ist. Das heißt: Nur der Bürgerwille an sich würde gar nicht reichen. Eine wirkliche Demokratisierung des Planungsrechts wird durch den CDU-Gesetzentwurf also nicht erreicht.

     

    Hinzu kommt: Die Gemeinden können letztlich nur abwägungserhebliche Belange, also nachvollziehbare Interessen im Sinne von Paragraf 2 Raumordnungsgesetz geltend machen, die von der Landesplanungsbehörde ohnehin bereits geprüft worden sind.

     

    Mit anderen Worten: In der Regel wird die Eingabe der Gemeinde wahrscheinlich gar nichts bewirken, weil die Landesplanungsbehörde nochmal die gleiche Entscheidung treffen wird.

     

    Und ändert sie ihre Entscheidung ausnahmsweise doch, könnte das Gesetz zu einem anderen Problem führen: Sollte die Landesplanungsbehörde nämlich zu dem Ergebnis kommen, dass die von der Gemeinde geltend gemachten abwägungserheblichen Belange bisher tatsächlich nicht ausreichend berücksichtigt wurden, könnten Flächen ausgewiesen werden, die bislang außen vor geblieben waren. Betroffen wäre dann eine andere Gemeinde, die möglicherweise gar keine Windenergienutzung wünscht. Der ‚Schwarze Peter‘ würde so einfach weitergeschoben. Das schafft aber keinen Rechtsfrieden, sondern Misstrauen!

     

    Insofern ist der Gesetzentwurf der Union zwar grundsätzlich zu begrüßen, aber in der Sache viel zu wenig.

     

    Wollen wir mehr Mitbestimmung für die Menschen im Land, müssen wir andere Optionen prüfen. Wir haben deshalb schon mehrfach gefordert, dass die Landesregierung umgehend prüfen sollte, ob zumindest die positive gemeindliche Zustimmung zu Gunsten von Eignungsgebieten als Ausdruck kommunaler Planungsvorstellungen relevant sein darf, wenn die Verhältnisse in der Planungsregion dies ermöglichen. Hier wäre die Ausrichtung an gemeindlichen Wünschen kein In-Frage-Stellen der abwägungserheblichen Belange der Regionalplanung, sondern ein möglicherweise verbindlich berücksichtigungsfähiger öffentlicher Belang. Nebeneffekt wäre, dass Flächen, denen Gemeinden widersprechen, erst zweitrangig oder gar nicht ausgewählt werden.


    Abschließend noch folgende Feststellung: Solange es keine rechtssicheren Lösungen in Sachen Bürgerbeteiligung gibt, sollte ernsthaft über das planwirtschaftliche 300%-Ziel und die dementsprechend zur Verfügung gestellte Landesfläche diskutiert werden. Vor dem Hintergrund, dass mehr Windkraftanlagen derzeit keinen Einfluss auf den CO2-Ausstoss haben und in Schleswig-Holstein 2015 Wegwerfstrom im Wert von über 170 Mio. Euro produziert wurde, sind solche politischen Vorgaben kaum sachlich begründbar. Ein weiterer Punkt: Wenn ohnehin nur noch weniger als 150 Windkraftanlagen pro Jahr in Schleswig-Holstein errichtet werden können, sollten hier auch größtmögliche Abstandsregelungen gelten.“

    Weiterlesen
  • 22.09.2016

    Wolfgang Kubicki: Bedenkliches Demokratieverständnis des Ministerpräsidenten

    „Grundsätzlich gehört es auch zur Aufgabe des Ministerpräsidenten, die Interessen des Landes nach außen auf entsprechenden Veranstaltungen zu vertreten. Es gilt aber noch immer die Absprache im Ältestenrat, dass dieser dem Ministerpräsidenten eine entsprechende Freigabe erteilt, sofern dieser Veranstaltungen während laufender Plenardebatten zu besuchen beabsichtigt.

     

    Dass sich Herr Albig über diese Absprache – und damit über das Verfassungsorgan Landtag – einfach hinwegsetzt, offenbart ein bedenkliches Demokratieverständnis. Der Landtag kann nicht hinnehmen, dass der Regierungschef meint, über allen Dingen schweben zu dürfen – und sich damit der parlamentarischen Arbeit entzieht.“

    Weiterlesen
  • 22.09.2016

    Anita Klahn: Das ist eine sehr teure Ersatzhandlung zur Beruhigung d. sozialdemokratischen Gewissens

    „Das Erstaunliche an dem vorliegenden Antrag ist, dass Bündnis 90/Die Grünen zugestimmt haben. Sie legen in der Regel doch größten Wert auf wissenschaftliche Expertise, tragfähigen Analysen und repräsentativen Studien.

     

    Es gibt aber keine repräsentativen Erhebungen oder tragfähigen Studien, auf die sich die Forderungen der Koalition stützen. Vielmehr scheint es für uns Liberale so, als ob hier in ihren Auswirkungen eine extrem kostspielige Ersatzhandlung zur Beruhigung des sozialdemokratischen Gewissens vorgenommen werden soll.

     

    Es liegen umfangreiche Stellungnahmen zu dem Tätigkeitsbericht der Antidiskriminierungsstelle und den dort gemachten Vorschlägen vor. Und die Fachleute waren ziemlich deutlich, warum verschiedene Vorschläge nicht ganz so sinnvoll sind. Dieses räumt die Bürgerbeauftragte ja auch in einem nachträglichen Schreiben selbst ein.

     

    Zu Punkt 1- dem Entschädigungsanspruch nach § 15 AGG: Die bisherige gesetzliche Regelung sieht schon eine entsprechende Sanktion vor, die zudem dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz Rechnung trägt. Die Ausweitung des Entschädigungsanspruches wäre unverhältnismäßig. Der schleswig-holsteinische Richterverband und auch Prof. Dr. Oetker von der rechtswissenschaftlichen Fakultät der CAU verdeutlichen in ihren Stellungnahmen, dass der § 15 Abs. 2 AGG einen Sonderfall betreffen und ‚dass bei allen anderen Sachverhalten die vom Gericht als angemessen erachtete Entschädigungshöhe auch den Betrag von drei Monatsgehältern übersteigen kann.‘ Also kein Handlungsbedarf!

     

    Zu Punkt 2 – § 15 Abs. 4 und § 21 Abs. 5 AGG: Eine Verlängerung der Anzeigefrist ist aus fachlicher Sicht nicht nötig. Erstens beginnt ‚die Frist erst mit Kenntnis der anspruchsbegründenden Tatsache‘. Und in der Praxis werden Ansprüche entweder sofort oder gar nicht geltend gemacht. Im Übrigen hat der EuGH ausgeurteilt, dass eine zweimonatige Ausschlussfrist nicht als eine übermäßige Erschwerung der Geltendmachung von Rechten zu werten ist. Also auch hier reine Symbolpolitik.

     

    Zu Punkt 3: Nach unserer Kenntnis ist der sogenannte verkündungsferne Bereich nicht in die Privilegierung des § 9 Abs. 1 AGG einbezogen – so führen es zumindest zahlreiche Kommentare zum AGG aus. Dazu stützt sich die in § 9 AGG geregelte Begünstigung der Religionsgesellschaften auf Art. 140 GG. Sowohl die Juristen wie die Kirchen weisen auf diesen Schutz hin.

     

    Zu Punkt 4 – Maßregelungsverbot des § 16 AGG: Der hier angesprochene Sachverhalt ist bereits von allgemeinen zivilrechtlichen Verbotstatbeständen erfasst. So wird eine Benachteiligung, die wegen der Ausübung von Rechten erfolgt, bereits sowohl vom Schikaneverbot (§ 226 BGB), also auch von dem Verbot des sittenwidrigen Verhaltens (§ 138 BGB) abgedeckt. Eine Änderung des AGG ist daher nicht notwendig.

     

    Zu Punkt 5: Gute Idee, deswegen ist dieser Sachverhalt im Betriebsverfassungsgesetz in den §§ 80; 84 und 85 bereits normiert. Wenn hier ein Handlungsbedarf besteht, dann vielleicht in der Praxisanwendung.

     

    Im Arbeitsrecht existiert ein Klagerecht von Betriebsrat und Gewerkschaften. Die Sozialdemokratie scheint aber einfach kein Vertrauen mehr in die Gewerkschaften zu haben, nachdem sie die Tarifautonomie geschleift hat. Anders kann ich mir die Einführung eines Verbandsklagerechts im AGG unter Punkt 6 nicht erklären.

     

    Ihre Forderung ist nicht nur absoluter Unsinn, sondern wirkt wie ein lukratives Beschäftigungsprogramm für  Anwälte. Oder sollte es der Existenzsicherung des Antidiskriminierungsverbandes dienen?

     

    Zu erwarten ist auf jeden Fall, dass Arbeitgeber aufs Blaue mit Klagen überzogen werden – zumal es völlig ohne Prozessrisiko ist, da es vor dem Arbeitsgericht keine Kostenerstattung gibt und man nie die Prozesskosten der Gegenpartei übernehmen muss.

     

    Wenn das die Zielsetzung der Koalition war, dann kann ich ihnen nur gratulieren. Dieses Ziel erfüllt ihr Antrag in ganz hervorragender Weise. Ich kann nur hoffen, dass zumindest bei der Landesregierung genug Sachverstand vorherrscht, diese Aufforderung einfach zu ignorieren.

     

    Meine Fraktion lehnt den Antrag ab.“

    Weiterlesen
  • 22.09.2016

    Dr. Heiner Garg: Komplexität der Finanzierungsstrukturen auflösen

    „Der liberale kanadische Premierminister Trudeau hat in dieser Woche in beeindruckenden Worten vor der UN-Vollversammlung festgehalten, dass sein Land stark ist wegen und nicht trotz der Unterschiedlichkeit der Menschen, die in ihm leben. Diese Äußerung, die im Hinblick auf die Behandlung von Flüchtlingen getätigt wurde, gilt genauso für das Zusammenleben mit Menschen mit Behinderung. Unterschiedlichkeit von Menschen muss als Bereicherung und nicht als Belastung für eine Gesellschaft gesehen werden. Dieser Vorteil muss erkannt und es müssen die Voraussetzungen geschaffen werden, dass Chancen, die aus dieser Unterschiedlichkeit entstehen, auch wahrgenommen werden können.

     

    Dieser Geist ist leider vollständig verloren gegangen bei der Formulierung des Gesetzentwurfes des Bundesteilhabegesetzes. Abgesehen von den vielen zutreffenden Einzelvorwürfen und Einwendungen, die es gegen den Entwurf gibt, krankt der Entwurf insbesondere an einer Stelle. Die Komplexität der Finanzierungsstruktur muss endlich aufgelöst werden. Es muss reiner Tisch gemacht werden. Der Bund muss sich zu seiner Verantwortung endlich bekennen und diese Verantwortung auch annehmen. Das betrifft insbesondere die finanzielle Verantwortung, weil dauerhaft Länder und Kommunen mit dieser Aufgabe überfordert sein werden. Und diese Überforderung führt dann zu einer Hilfegewährung nach Kassenlage.

     

    Der vom Bund vorgelegte Gesetzentwurf genügt nicht dem Anspruch, Unterschiedlichkeit als Chance und als Herausforderung für eine Gesellschaft zu begreifen.“

    Weiterlesen
  • 22.09.2016

    Anita Klahn: Koalition hat nicht den Mut, das Thema Kita-Finanzierung wirklich anzupacken

    „Was ist der Kern der Kita-Politik? Wollen wir Kitas zu echten Bildungseinrichtungen weiterentwickeln oder sind Kitas und Krippen reine Aufbewahrungsanstalten?

     

    Für meine Fraktion ist die Antwort klar. Studien zeigen die Bedeutung der frühkindlichen Bildung auf die weitere Entwicklung jeden Kindes. Wir wollen also schon früh die Grundsteine legen, auf denen der weitere Bildungsweg aufbaut.

     

    Für die FDP ist Kita-Politik Bildungspolitik und keine Sozialpolitik. Deswegen sehen wir die Zuordnung der Kita-Politik zum Sozialministerium kritisch, weil dadurch schon eine völlige verkehrte politische Schwerpunktsetzung deutlich wird.

     

    Von politischer Schwerpunktsetzung im Kita-Bereich kann man bei dieser Koalition wirklich nicht sprechen. Es stimmt, es wurden mehr Mittel bereitgestellt, aber der Krippenausbau war auch parteiübergreifend politisch gewollt.

     

    Die Zuschüsse von Land und Bund an die Gemeinden haben aber mit der Kostenentwicklung nicht Schritt gehalten.

     

    Die Folge sind immer höher steigende Elterngebühren. Die Koalition hat sich immer auf dem untersten Niveau bewegt und gerade ausreichend Mittel bereitgestellt, so dass das System nicht völlig zusammenbricht. Mehr hat Rot-Grün-Blau nicht geleistet. Eine echte Schwerpunktsetzung sieht anders aus. Die Kommunen als Träger der Kitas pfeifen aus dem letzten Loch.

     

    Garniert wird dieser Ansatz zudem noch mit einer Mini-Fördertopfpolitik, die keine Flächenwirkung hat und höchstens punktuell wirkt. ‚Fachberatung’, ‚Familienzentren’ und hochtrabend ‚Qualitätsentwicklung’ sind die Stichworte (insgesamt 8,7 Millionen Euro).

     

    Aber anstatt wirklich etwas für die Betreuung in der Breite zu tun, werden damit nur Koordinierungsstellen geschaffen. Aber das ist ja die klassische rot-grüne Denke – anstatt die wirkliche Arbeit zu unterstützen, werden noch ein paar Stellen geschaffen, die diese Arbeit ‚koordinieren’ können. Daneben wurden noch ein paar Mittel aufgewendet (11,5 Millionen Euro), um die Fachkräftequote an einigen wenigen Kitas zu verbessern.

     

    Auch viel zu wenig, um in der Fläche zu wirken. Profitieren werden wahrscheinlich zudem nur die größeren Städte, der ländliche Raum dagegen schaut in die Röhre. 20 Millionen Euro werden einfach per Gießkanne ziellos verausgabt.

     

    Wenn wir also Krippen und Kitas als Teil des Bildungsweges sehen, müssen wir uns die Frage stellen, warum dieser Abschnitt für Kinder in den ersten Lebensjahren kostenpflichtig ist, während auf dem restlichen Weg die Kosten übernommen werden.

     

    Das erscheint nicht sinnvoll zu sein, darüber besteht auch parteiübergreifend Einigkeit. Angesichts der katastrophalen Finanzlage der öffentlichen Haushalte gehört es aber zur politischen Ehrlichkeit dazu, dass ein kostenfreies Angebot nicht sofort, sondern erst mittelfristig zu erreichen sein wird.

    Voraussetzung ist natürlich, dass das Land endlich wieder eine vernünftige Konsolidierungspolitik betreibt, um sich entsprechende finanzielle Freiräume zu erarbeiten.

     

    Wir müssen uns daher über die Schritte unterhalten, wie wir dieses Ziel erreichen können. Und wir müssen uns darüber unterhalten, wie in einem ersten Schritt eine Entlastung der Eltern, aber auch der Kommunen erreicht werden kann.

     

    Rot-Grün-Blau wählt dafür den denkbar schlechtesten, aber dafür einfachsten Weg. Die von der Koalition propagierte Krippenprämie von 100 Euro ist kein Teil der Lösung. Weder die Kita-Eltern, noch die Wohlfahrtsverbände als große Leistungserbringer, noch die Kommunalen Spitzenverbände als Vertreter der Träger, noch die GEW als Teilvertreter der Beschäftigten, noch der Landesrechnungshof, niemand in der durchgeführten Anhörung befürwortet den von der Koalition vorgelegten Gesetzentwurf uneingeschränkt.

     

    Vielmehr schafft der Gesetzentwurf vielfältige neue Probleme. Mehrere Stellungnahmen weisen deutlich daraufhin, dass die gedachte finanzielle Entlastung in keinem Verhältnis zum entstehenden Verwaltungsaufwand steht.

     

    Die im Gesetz ausgeführten Verwaltungskosten sind zudem auch noch viel zu niedrig angesetzt. Der Landesrechnungshof weist darauf hin, dass der Verwaltungsaufwand für die Prüfung, ob die Voraussetzung für die Erstattung der Prämie dauerhaft vorliegen, überhaupt nicht berücksichtigt wurde.

     

    Wie diese Prüfung geschehen soll, ist sowieso weithin offen. Die Kreise weisen explizit daraufhin, dass sie keine Kapazitäten haben, um einen Abgleich zu gewährleisten. Man kann also gar nicht prüfen, ob die Krippengeldempfänger gleichzeitig von der Sozialstaffel profitieren.

     

    Auch gibt es keine Prüfung, ob durch eine Änderung der persönlichen Verhältnisse, z.B. Umzug oder Arbeitslosigkeit, andere oder keine Anspruchsvoraussetzungen mehr vorliegen.

     

    Wahrscheinlich könnte ich meine eigenen Kinder, die schon deutlich aus dem Alter raus sind, anmelden und die Prämie kassieren und niemand würde das merken. Möglichem Missbrauch öffnet der Gesetzentwurf Tür und Tor.

     

    Dass die Krippenprämie einkommensunabhängig und auch völlig unabhängig vom Betreuungsumfang gewährt wird, ist die nächste Kuriosität bei diesem Gesetz.

     

    Hauptproblem ist aber, dass das eigentliche Ziel, die Entlastung der Eltern, überhaupt nicht durch das Gesetz erreicht wird.

     

    Allein mit der Ankündigung der Krippenprämie haben sie neue Beitragserhöhungen in den Kommunen ausgelöst. Bei den meisten Eltern wird die Prämie durch die Beitragserhöhungen aufgefressen. Den Eltern verbleibt faktisch nichts.

     

    Sie sind aber trotzdem gezwungen, in einem höchst bürokratischen Verfahren die Gelder zu beantragen. Die Koalition hat es geschafft, ein Gesetz vorzulegen, von dem nicht die Eltern, sondern allein die Bürokratie profitiert. Man hätte dieses Geld auch gleich an die Kommunen geben können, dann hätte man zumindest die Bürokratie gespart.

     

    Auch der Habitus, mit dem sie diese vermeintliche Wohltat verkünden, ist schwer zu ertragen. Der Gemeindetag hat Recht. Welchen Eindruck macht dieses Vorgehen eigentlich auf die ehrenamtlichen Gemeindevertreter, die schwer dafür kämpfen, ihre Gemeindehaushalte zusammenzuhalten?

     

    Diese Landesregierung, die in ihrer gesamten Regierungszeit keine einzige Sparanstrengung unternommen hat und die Kommunen drangsaliert, verteilt jetzt großzügig Geschenke und sagt den Gemeindevertretern damit, ‚Ihr könnt das alles nicht und wir kümmern uns jetzt endlich um die Eltern, die ihr vernachlässigt’.

     

    Auch die CDU bietet keine Lösung. Mit ihrer Forderung, einfach das Geld an die Kommunen zu geben, ignorieren Sie die Kostendynamik die Rot-Grün-Blau für die Eltern bereits ausgelöst hat. Auch bietet die CDU keine Lösung für die Eltern.

     

    Sowohl die Koalition, als auch die CDU machen es sich ziemlich einfach, ohne die Auswirkungen der eigenen Politik zu bedenken. Einmal mehr gilt das Steinbrück’sche Diktum: Kita-Politik wird in unserem Land auf ‚Pepita-Niveau’ durchgeführt.

     

    Nein, wir brauchen eine andere Lösung. Wir müssen das gesamte System aufbrechen, auch um auch die verfehlte Reform wieder zu beseitigen, die heute beschlossen werden soll.

     

    In der nächsten Legislaturperiode muss es einen Kita-Gipfel mit den Kommunen geben. Zwei Themen müssen dort  geklärt werden:

     

    1. Wie gelingt es uns nach dem quantitativen Ausbau der Betreuungsplätze, eine qualitative Verbesserung der Betreuung sicherzustellen?

     

    und

     

    1. Wie stellen wir das Finanzierungssystem neu auf, so dass keiner der Partner – gemeint sind insbesondere Eltern und Gemeinden – über die Gebühr belastet wird?

     

    Insbesondere der Kostenaspekt für die Eltern muss berücksichtigt werden. Denn wir können uns lange über Qualität und frühkindliche Bildung unterhalten, wenn die Kostenseite so erdrückend wird, dass sich die Eltern – und damit meine ich insbesondere die hart arbeitende Mittelschicht, die vielleicht alleinerziehende Krankenschwester oder der Facharbeiter in einem kleinen oder mittelständischen Unternehmen, der vielleicht noch die Abendschule besucht, um sich fortzubilden – die Betreuung nicht mehr leisten können, dann können wir uns die Qualitätsdebatte auch sparen.

     

    Andere Ansätze sind denkbar. Wir müssen darüber sprechen, ob es vielleicht gelingen kann, die Elternbeiträge in einem ersten Schritt zu deckeln und landesweit eine Höchstgrenze einzuziehen. In diesem Zusammenhang könnten dann auch die Sozialstaffelregelungen vereinheitlicht werden. Oder man prüft, ob das Hamburger Gutscheinmodell ein Weg wäre.

     

    Auch müssten weitere Reformschritte erfolgen, wenn wir das Finanzierungssystem neu ordnen. Die Eltern müssen gestärkt werden. Die Umstellung von der Objekt- auf eine Subjektförderung muss Thema werden. Das schafft auch mehr Wettbewerb, was wiederum zu mehr Qualität führen wird. Schließlich sind klare Qualitätsanforderungen, was z.B. Öffnungszeiten, Aspekte der frühkindlichen Bildung sowie Vorgaben bei Personal und Ausstattung betrifft, im Gesetz zu definieren und die öffentliche Förderung an diese Standards zu binden.

     

    Die Koalition hatte nicht den Mut, die Kraft und den politischen Willen das Thema Kita-Finanzierung wirklich anzupacken. Andere Wege wären möglich gewesen. Sie haben sich aber für den einfachsten Weg entschieden und wollten vor der Wahl noch einmal schnell das Füllhorn ausgießen. Dieser Gesetzentwurf hilft niemandem. Meine Fraktion lehnt ihn daher ab.“

    Weiterlesen
  • 21.09.2016

    Anita Klahn: Politik eines sozialen Arbeitgebers sieht anders aus

    „Bildungsministerin Wende versprach 2012, das ‚Hire and Fire’ bei den Lehrkräften abzuschaffen. Wie leer die Versprechungen der Regierungskoalition waren, konnte man bereits im Jahr 2013 feststellen. Denn jetzt sollte die Anzahl der befristeten Stellen nur noch um 20 Prozent gesenkt werden. Aber auch das wurde bis heute nicht eingelöst.

     

    Waren im Jahr 2013 noch 1.507 Lehrkräfte befristet eingestellt, ist diese Zahl mittlerweile auf 2.338 hochgeschnellt. Ein Zuwachs von über 50 Prozent statt Reduzierung auf 0.

     

    Allein durch die fortschreitende Verweiblichung der Kollegien kommt es zu mehr Schwangerschaftsvertretungen. Das wussten sie und trotzdem haben sie den Menschen suggeriert, dass sie das Problem beheben – mit kreativen Lösungen. Genau solche Politik führt zu Politikverdrossenheit.

     

    Wir Liberale täuschen die Menschen nicht mit falschen Versprechungen. Wir wollen Verbesserungen herbeiführen und vor allem eine Ungerechtigkeit beseitigen. Deswegen fordern wir die Landesregierung auf – im Übrigen zum zweiten Mal –, befristete Arbeitsverträge von Lehrkräften nicht mit dem Ferienbeginn enden zu lassen.

     

    Junge, engagierte Lehrkräfte, die aus dem Vorbereitungsdienst kommen, ein Schuljahr befristet unterrichten, keinen Anschlussvertrag haben, erfüllen nicht die zwölfmonatige Anwartschaft, haben keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I und fallen damit in den Hartz-IV-Bezug. Politik eines sozialen Arbeitgebers sieht anders aus!

     

    Die Zahlen zum Thema Kettenverträge, die wir durch eine Kleine Anfrage erhielten, haben uns überrascht, aber auch erschreckt. Mehr als 1.000 Lehrer haben drei oder mehr befristete Verträge, das ist schon eine Hausnummer.

     

    Dass es aber über 50 Lehrkräfte gibt, die mehr als 15 Verträge haben, ist unglaublich. Einen Arbeitgeber aus der freien Wirtschaft würden sie dafür geißeln!

     

    Frau Ministerin, Sie werden gleich mit Einzelfällen argumentieren, aber über 1.000 Fälle sind keine Einzelfälle mehr. Gut – jetzt wollen Sie prüfen, wie diesen Lehrkräften geholfen werden kann. Schade, dass Sie erst auf eine Anfrage der Opposition und medialer Aufmerksamkeit die Handlungsnotwendigkeit erkennen. Sie sind die Dienstherrin und haben damit die Fürsorgepflicht gegenüber den Lehrkräften.

     

    In diesem Zusammenhang komme ich noch auf einen weiteren Punkt. Meine Fraktion hat sich für einen finanziell gut ausgestatteten Vertretungsfonds ausgesprochen, der ab der ersten Stunde wirkt.

     

    Diese Koalition hat sich für eine permanente Vertretungsfeuerwehr entschieden. In der Praxis gibt es aber Probleme z.B. mit Fächerkombinationen oder unterschiedliche Wohn- und Arbeitsorte. Einziger Vorteil ist, dass sie unbefristete Beschäftigungsverhältnisse schafft.

     

    Erklären Sie uns aber bitte, warum Sie dieses Instrument nicht häufiger anwenden? 125 Stellen stehen dafür bereit, 2014 waren 76 besetzt, aktuell sind es nur noch 39. Soll die Feuerwehr auslaufen?

     

    Wenn man sich die Arbeitsgerichtsentscheidungen anschaut, z.B. des Bundesarbeitsgerichts, so wird die befristete Beschäftigung als rechtmäßig anerkannt. Die Urteile ruhen auf zwei Säulen. Erstens müssen die Gründe für eine Befristung sachgerecht und nachvollziehbar sein – also Schwangerschaft, Erkrankung usw.

     

    Zweitens sind die Länder nicht verpflichtet, eine Vertretungsreserve, verstanden als Personalreserve in Form unbefristet beschäftigter Vertretungskräfte, vorzuhalten.

     

    Aber: Diese Regierungskoalition hat sich dafür entschieden, eine eben solche Personalreserve vorzuhalten. Über 1.000 Lehrer haben also mit ihren drei und mehr befristeten Verträgen bereits nachgewiesen, dass sie genau die Funktion erfüllen, für die die Vertretungsfeuerwehr geschaffen wurde, nämlich Vertretungsunterricht zu geben.

     

    Möglicherweise hätten all diese Lehrer Anspruch, unbefristet in die Vertretungsfeuerwehr eingestellt zu werden. Und falls der Landesregierung dieser Umstand bekannt ist, das aber gegenüber ihren eigenen Lehrkräften nicht kommuniziert, dann ist das ein echter Skandal. Ich erwarte dazu eine Stellungnahme der Landesregierung.“

    Weiterlesen
  • 21.09.2016

    Anita Klahn: Fürsorge gebietet Studie zur Arbeitsbelastung

    „Unabhängig vom heutigen Urteil ist die Landesregierung gleichwohl aufgefordert endlich eine wissenschaftliche Studie zur Arbeitsbelastung von Lehrern in Auftrag zu geben. Das gebietet die Fürsorge und ist auch ein wichtiger Baustein, um das vor sich hinsiechende Gesundheitsmanagement endlich weiter verbessern zu können.

     

    Die FDP-Fraktion hatte bereits im Jahr 2014 einen Antrag gestellt, eine entsprechende Studie zu veranlassen (Drs. 18/2104). Aber die Koalition hat das aus Kostengründen abgelehnt, stattdessen gibt die Koalition lieber mehr als Hundertausend Euro für unabhängige Beratung in Personalangelegenheiten aus.”

    Weiterlesen
  • 21.09.2016

    Dr. Ekkehard Klug: Günstigere Rahmenbedingungen für die Städtebauförderung können nur helfen

    „Günstigere Rahmenbedingungen für die Städtebauförderung können in der gegenwärtigen Lage wirksam helfen.

     

    Mit mehr Flexibilität, mit größerem Spielraum für die Abrufung von Mitteln können die Herausforderungen im kommunalen Bereich besser geschultert werden. Die kommunale Selbstverwaltung wird damit gestärkt; die Handlungsfähigkeit der Kommunen wird gesteigert.

     

    Angesichts der bekannten Misere ist das eine richtige politische Reaktion:

     

    Von hundert Millionen Euro des Bundesprogramms zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen (Kommunalinvestitionsförderungsgesetz) sind gerade erst einmal acht Prozent abgerufen worden.

     

    Schleswig-Holstein steht damit im Bundesvergleich auf dem letzten Platz.

     

    Will man dies ändern, muss man effektiv gegensteuern – und die Rahmenbedingungen für die Städte spürbar verbessern.“

    Weiterlesen
  • 21.09.2016

    Dr. Ekkehard Klug: CDU-Antrag verfehlt das Ziel, Polizeibeamte tatsächlich besser zu schützen

    „Die hohe Zahl von Gewaltdelikten gegen Polizeibeamte ist alarmierend; mehr noch die Brutalität, mit der Polizisten zum Teil angegriffen werden – wie zum Beispiel erst kürzlich bei einem Fall in Kiel-Gaarden.

     

    Es stellt sich jedoch die Frage, ob die hier von der Union vorgeschlagene Änderung des Strafrechts eine angemessene Reaktion auf diese Entwicklung darstellt.

     

    Hier hat die FDP-Fraktion – dies haben wir bereits auch früher dargestellt – erhebliche Zweifel.

     

    Sie dienen nicht dazu, etwaige Gesetzeslücken zu schließen, sondern führen zu völlig unterschiedlichen strafrechtlichen Konsequenzen je nachdem, ob das Opfer ein ‚normaler Bürger‘ oder eine ‚Amtsperson‘ ist. Geht es um einen Polizeibeamten, würde dann in Zukunft bereits ein angedeuteter Rempler oder der Zusammenstoß einer Demonstrantenkette mit der Polizei zu einer Freiheitsstrafe führen.

     

    Nach dem hessischen Entwurf ist der Strafrahmen damit weiter als bei einer einfachen und qualifizierten Körperverletzung.

     

    Eine Handlung, deren Voraussetzungen teilweise unter denen einer Körperverletzung liegen, soll demnach schärfer bestraft werden als eine Körperverletzung selbst – jedenfalls, wenn der Geschädigte ein Polizeibeamter ist.

     

    Dagegen würde der Schlag ins Gesicht eines ‚normalen‘ Bürgers in der Regel – bei Ersttätern – weiterhin mit einer Geldstrafe geahndet. Das bloße Ausholen zum Schlag gegen einen Polizeibeamten müsste dagegen mit einer Freiheitsstrafe nicht unter sechs Monaten bestraft werden.

     

    Solche Formen von Ungleichbehandlung erscheinen mir als unangemessen und unverhältnismäßig. Es ist absehbar, dass neue Gesetzesvorschriften dieser Art wieder vor den Verfassungsrichtern in Karlsruhe landen würden. Die Wahrscheinlichkeit, dass sie dort wieder einkassiert werden, ist nicht gering.

     

    Die Initiative der Union ist damit, allen lautstarken Bekundungen zum Trotz, weder in der Sache hilfreich noch aussichtsreich, die Belange von Polizeibeamten und anderen Einsatzkräften, die Opfer von Gewaltdelikten werden, wirksam zu vertreten und ihnen in Zukunft tatsächlich besseren Schutz zu gewähren.

     

    Entscheidend für die Entfaltung einer Abschreckungswirkung ist doch, dass solche Delikte rasch zur Anklage kommen und dann vor allem zu entsprechenden Urteilen führen. Dann sind die normalen strafrechtlichen Bestimmungen z.B. in Fällen von Körperverletzung auch sehr wohl ausreichend.

     

    Fälle von Gewalt gegen Polizeibeamte könnte man zum Beispiel besonders geschulten Sachbearbeitern bei den Staatsanwaltschaften zuweisen. Für den Anschluss des Geschädigten als Nebenkläger könnte man dienstlichen Rechtsschutz gewähren.“

    Weiterlesen
  • 21.09.2016

    Wolfgang Kubicki: Dieses Land wurde seit 2012 schlecht verwaltet, nicht regiert

    „Ich weiten Teilen zeigt die Landesregierung in diesem Haushalt eindrucksvoll auf, dass sie nicht in der Lage ist, eigenverantwortlich für die erfolgreiche Zukunft des Landes zu sorgen.

     

    So gibt es mehrere Anhaltspunkte im und neben dem Haushaltsplan, wonach Probleme im Infrastrukturbereich wissentlich vernachlässigt und vergrößert werden.

     

    Innenminister Studt rief das ‚Jahr 2016 als Jahr der Integration‘ aus – es stellt sich die Frage, ob die Landesregierung das Thema Integration – insbesondere die Arbeitsmarktintegration – ernsthaft behandelt.

     

    Denn mangelnde, fehlende oder gar vernachlässigte Integration hat immense Folgen sowohl gesellschaftlicher als auch wirtschaftlicher Art.

     

    Bevor ich mich perspektivisch dem Landeshaushalt 2017 zuwende, möchte ich unter Zuhilfenahme der aktuellen Bemerkungen des Landesrechnungshofes einen Rückblick auf die Landesfinanzen der Küstenkoalition vornehmen.

     

    Der Landesrechnungshof titelt unter der Rubrik ‚Aktuelle Haushaltslage‘:

     

    ‚Höchster Ausgabenanstieg seit 20 Jahren -

    Im Jahr 2015 flossen dem Land Mehreinnahmen von 1 Mrd. € zu.
    Davon steckte es den größten Teil - mehr als 700 Mio.
    € - in zusätzliche Ausgaben. Mit über 7 % ist dies der höchste Ausgabenanstieg seit über 20 Jahren. Gleichzeitig verharren die Investitionen auf einem historisch niedrigen Niveau.‘

     

    Die bereinigten Einnahmen haben sich seit 2010 um 3,3 Milliarden Euro auf nunmehr 11,3 Milliarden Euro erhöht. Dies bedeutet eine Steigerung in den letzten sieben Jahren um knapp 42 Prozent.

     

    Während die Landesregierung unter Schwarz-Gelb die positiven Einnahmevorzeichen auch als Verantwortung angenommen hat, die Ausgaben zu senken, hat diese Landesregierung im Zeitraum 2012 bis 2017 eine Ausgabensteigerung in Höhe von 2,1 Milliarden Euro zu verzeichnen.

     

    Während Schwarz-Gelb in den Haushaltsjahren Investitionsausgaben in Höhe von 2,7 Milliarden Euro insgesamt zu verantworten hatte - im Durchschnitt 910,3 Millionen Euro pro Jahr –,  bringt es diese Landesregierung in ihrer Regierungszeit auf 3,7 Milliarden Euro – also im Durchschnitt auf 746,4 Millionen Euro pro Jahr.

     

    Das ergibt eine durchschnittliche Differenz von 164 Millionen Euro pro Jahr, die die jetzige Landesregierung weniger an Investitionen tätigt, obwohl die Einnahmesituation nicht nur bestens, sondern glänzend ist.

     

    Eine Investitionsquote von unter sieben Prozent ist nicht nur ein Armutszeugnis der Finanzpolitik – es ist die Verweigerung von Realitäten, die man selbst längst erkannt hat.

     

    Denn in der Regierungserklärung ‚Zweieinhalb Jahre Rot-Grün-Blau – Erfolgreiche Arbeit für unser Land‘ vom 12. November 2014 erklärte Ministerpräsident Torsten Albig:

     

    ‚Wir wissen: Investitionen in unser Land sind von zentraler Bedeutung für den Erfolg dieses Landes. Wir wissen, dass wir Geldschulden nicht länger durch Betonschulden ersetzen dürfen, etwa indem wir Straßen und Brücken nicht mehr reparieren. Deswegen war es mir ein besonderes Anliegen, dass es schon in der Nachschiebeliste gelungen ist, die Investitionsquote spürbar über 7 % zu erhöhen. Das ist ein wichtiges Zeichen.‘

     

    In der zweiten Lesung zum Haushalt 2015 am 11. Dezember 2014 wurde die Investitionsquote vom Ministerpräsidenten erneut pragmatisch und, wie ich finde, rhetorisch brillant analysiert:

     

    ‚Eine Investitionsquote von 7,3 Prozent kann nicht zufriedenstellen. Wie könnte dies auch sein? Eine Quote von 7,3 Prozent ist eine Quote, die nicht zufriedenstellt.‘

     

    Im Ergebnis zum Haushaltsabschluss 2015 hat die Landesregierung immerhin stolze 7,1 Prozent erreicht.

     

    Als Erinnerungsstütze: Im Haushaltsentwurf 2017 peilt die Landesregierung ambitionierte 6,8 Prozent an. Also wenn 7,3 Prozent nicht zufriedenstellend sind, was sind dann 6,8 Prozent?

     

    Diese Finanzpolitik hat nichts mit der Zukunftsentwicklung dieses Landes zu tun. Es ist die in einen Haushalt gegossene Zukunftsverweigerung.

     

    Kommen wir zum sogenannten Infrastrukturmodernisierungsprogramm des Landes ‚IMPULS 2030‘.

     

    Der neue Einzelplan 16 ist ein Sammelsurium an Positionen, die der finanzpolitische Sachverstand nicht als Sonderprogramm deklarieren muss, sondern als zwingend erforderliche Investitionen in einen laufenden Haushalt unterbringen würde.

     

    Was diese Landesregierung als Investitionsbonbon bezeichnet, ist reines Blendwerk. Ein Programm, das langfristig in der Finanzplanung eine Investitionsquote von unter sieben Prozent vorweist, ist kein Investitionsprogramm, sondern ein Investitionsverhinderungsprogramm.


    Fünf Jahre rot-grün-blaues Regierungshandeln haben die soliden Finanz- und Konsolidierungsgrundlagen, die von Schwarz-Gelb geschaffen worden sind, ausgehöhlt. Ihr Anteil an der Konsolidierung beschränkt sich lediglich auf die Erhöhung von Steuern und der Senkung der Investitionsausgaben. Wer hier gesagt hat, er könne Haushalt, der hätte lieber geschwiegen.


    Nicht nur die Finanzgrundmauern des Landes sind durchlöchert – es sind auch unsere Straßen. Neuerdings gibt es hierzulande nicht nur Schlaglöcher in den Straßen, sondern auch Wellen – falls sie noch nicht fündig geworden sind – auf der neu asphaltierten A210 zwischen Kiel und Rendsburg.

     

    Die Schleswig-Holsteinische Landeszeitung titelte am 14. September:

     

    ‚Zwischen Kiel und Rendsburg: Neuer Asphalt auf A210 schlägt Wellen‘.

     

    In dem Artikel heißt es: ‚An mehreren Stellen auf der rund sieben Kilometer langen Strecke ist die Oberschicht nicht vollständig eben. Die neue Straßendecke ist dort wellig. Bereits jetzt ist klar: Repariert werden die Stellen nicht.‘

     

    Der Erlebnisfaktor Straße in Schleswig-Holstein ist nun endlich perfekt. Ob Stau, Geisterbaustellen, marode Brücken, Geschwindigkeitsbegrenzungen aufgrund niedrig fliegender Fledermäuse, Löcher, Wellen – ganz gleich: in Schleswig-Holstein bekommen Verkehrsteilnehmer etwas geboten.

     

    Dies ist vielleicht ein Aspekt, um den der Verkehrs- und Tourismusminister die Imagekampagne ‚Der Echte Norden‘ mit erweitern sollte.

     

    Was bedeuten die schlechten Straßen für die Menschen und Unternehmen in Schleswig-Holstein? Der Landesstraßenzustandsbericht, Drucksache 18/2066, wird bei diesem Punkt mehr als deutlich:

     

    ‚Der schlechte Zustand der Landesstraßen bewirkt erhebliche volkswirtschaftliche Nachteile. Allein aus Reisezeitverlusten auf Grund von Verkehrsbeschränkungen ergeben sich nach überschläglicher Ermittlung bei einer durchschnittlich belasteten Landesstraße jährlich zusätzliche Nutzerkosten im Wirtschaftsverkehr in Höhe von 50.000 € je km schadhafter Landesstraße.‘

     

    Wir haben insgesamt 3.670 km Landesstraßen – davon waren nach Angaben des Landesstraßenzustandsberichtes im Jahre 2014 ein Drittel (ca. 1.223 km) in einem schlechten Zustand.

     

    Damit entstand schon damals ein volkswirtschaftlicher Schaden in Höhe von 61 Millionen Euro.

     

    Im Bericht heißt es weiter:

     

    ‚Die resultierenden Folgeschäden durch Verlust von Arbeitsplätzen und mangelnde Wettbewerbsfähigkeit des Landes sind deutlich weitreichender.‘

     

    Ist das Ihre Art der Wirtschafts- und Standortpolitik? Sorgen Sie so für ‚gute Arbeit‘?

     

    Dass die Landesregierung den Ansatz des Titels für Investitionen beim Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr um 10 Millionen Euro für das nächste Haushaltsjahr auf knapp 53,1 Millionen Euro erhöht, ist da nur ein Tropfen auf den heißen Stein – selbst wenn wir noch den Ansatz aus IMPULS 2030 in Höhe von 13,6 Millionen Euro für das Jahr 2017 hinzurechnen, erreichen wir eine Gesamtinvestitionssumme für die Landesstraßen von 66,7 Millionen Euro.

     

    Doch laut dem Landesstraßenzustandsbericht ist der jährliche Bedarf, um die Landesstraßen zu erhalten, aber weitaus höher.

     

    ‚Nach den Hochrechnungen des PMS (Pavement Management System) werden in den kommenden 10 Jahren Bauinvestitionen in die Erhaltung der Landesstraßen in Höhe von 90 Mio. € / Jahr  erforderlich, um den Erhaltungsstau abzubauen.‘

     

    Diese Landesregierung investiert also trotz Mehreinnahmen immer noch etwa ein Drittel zu wenig in die Landesstraßen – die volkswirtschaftlichen Schäden, die damit verbunden sind, werden in Kauf genommen und auf die künftigen Generationen abgewälzt.

     

    Das ist nicht sozial, das ist nicht wirtschaftlich – das ist unterm Strich verantwortungslos.

     

    Wie kann man marode Straßen oder Brücken reparieren? Bevor die Maschinen und Großgeräte anrücken, müssen fleißige Ingenieure die Projekte planen.

     

    Es überrascht zumindest nicht im Geringsten, dass das Verkehrsministerium in seinem Bericht zum Erhaltungskonzept für Brücken im Zuge der Landesstraßen, Umdruck 18/5846, vom 8. April 2016 festhält:

     

    ‚Weiterer Personalabbau ist nicht zielführend, um den Erhalt bzw. die Verbesserung der Straßeninfrastruktur zu gewährleisten.‘

     

    Darauf reagierte Staatssekretär Nägele gegenüber den Lübecker Nachrichten vom 25. Mai 2016 optimistisch in puncto Regierungswechsel:


    ‚Bis zur Landtagswahl im Mai 2017 habe man alle Aufgaben im Griff. Dann aber müsse eine neue Regierung in der Tat neu darüber debattieren, ob die Stellen beim LBV tatsächlich weiter gekürzt werden sollen.‘

     

    Die FDP-Fraktion hat stets durch Kleine Anfragen oder parlamentarische Initiativen auf die fehlenden Planungskapazitäten beim Landesbetrieb Straßenbau hingewiesen.


    Am 10. September 2016 titelte der SHZ: ‚Meyer fordert mehr Personal für Verkehrsplanung‘. Darin wird der Minister wie folgt zitiert:

     

    ‚Notwendig sei eine Diskussion über den Stellenabbaupfad bei unserem Landesbetrieb.‘

    Diese Aussage ist gelinde formuliert eine Farce – weniger Rückgrat kann man als Minister nicht beweisen. Sechs Monate vor der nächsten Landtagswahl mit wichtigen, sogar entscheidende Struktur- und Ablaufdiskussionen beginnen wollen, zeugt von wenig Weitsicht und von sehr viel Wahlkampfkalkül. Wo waren Sie in den letzten 4 ½  Jahren? Waren Sie nicht Verkehrsminister?

     

    Ich erwähnte zu Beginn meiner Rede, dass sich Schleswig-Holstein im ‚Jahr der Integration‘ befindet.

     

    Spracherwerb und Zugang zum Bildungs- und Arbeitsmarkt sind entscheidende Faktoren zur Integration der vielen Flüchtlinge, die in den letzten beiden Jahren zu uns gekommen sind.

     

    Schauen wir uns an dieser Stelle den Haushaltsentwurf zum Thema Arbeitsmarktintegration – genauer gesagt das Kapitel 06 13  ‚Arbeit und Qualifikation‘ – etwas genauer an.

     

    Im Jahr 2016 betrug der Ansatz für Maßnahmen zur Arbeitsmarktintegration 4 Millionen Euro. Die bereinigten Ausgaben des Landes betragen 2016 etwa 11 Milliarden Euro. Der Anteil für Arbeitsmarktintegration beträgt demnach 0,036 Prozent der Landesausgaben – im ‚Jahr der Integration‘ wohlgemerkt!

     

    Für das Jahr 2017 gibt es nun eine eigene Maßnahmengruppe 01 ‚Maßnahmen zur Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen‘. Deren Ansätze verwundern angesichts der doch unmissverständlichen Schwerpunktsetzung Integration in einem nicht unerheblichen Maße.

     

    Das Soll 2017 (wohlgemerkt das Jahr nach dem „Jahr der Integration“) der besagten Maßnahmengruppe beträgt nun 5,3 Millionen Euro. Damit beträgt dann der Anteil an den Gesamtausgaben immerhin schon stolze 0,046 Prozent. Eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr von 0,01 Prozent. Diese Landesregierung meint es wirklich ernst beim Thema Integration.

     

    Dank der Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion, Drucksache 18/4579, wissen wir, dass im Bereich der Arbeitsmarktintegration nicht getrödelt werden darf:

    ‚In Schleswig-Holstein waren im August 2016 13.217 Personen mit dem Kontext Fluchtmigration arbeitssuchend gemeldet.‘

     

    Weiter heißt es:

     

    ‚Nach Einschätzung der Landesregierung dürfte die Zahl aber in dem Umfang, in dem das BAMF die anhängigen Verfahren bei aktuell ansteigenden Tendenz, zum Jahresende merklich ansteigen.‘

     

    Das einzige arbeitsmarktpolitische Integrationsinstrument der Landesregierung ist das sogenannte Programm "Begleiteter Übergang für Flüchtlinge in Arbeit und Ausbildung in Schleswig-Holstein" kurz  BüFAA.SH, das aus den eben genannten Haushaltstiteln finanziert wird und aus dem bis zu 2.000 Teilnehmer gefördert werden können.

     

    Nun ist die FDP-Fraktion sehr interessiert an der Wirksamkeit und dem Erfolg dieses Landesprogrammes, so dass wir uns kurzerhand in einer Kleinen Anfrage, Drucksache 18/4503, danach erkundigt haben.

     

    Als Antwort bekam die FDP-Fraktion folgendes:

     

    ‚Von Trägern gestellte Anträge konnten für ca. 1.600 Teilnehmer/-innen berücksichtigt werden. Es ist davon auszugehen, dass die im Haushalt insgesamt veranschlagten Fördermittel nicht in voller Höhe in Anspruch genommen werden. Konkrete Zahlen liegen nicht vor.‘

     

    Das Jahr der Integration war offenkundig ein voller Erfolg! Wenn die Landesregierung nicht einmal selbst weiß, wie stark die Nachfrage nach den eigenen Instrumenten ist: Wie kann sie dann wissen, ob diese Maßnahmen sinnvoll sind?

     

    Dass aufgrund der Zurückhaltung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie nun andere Häuser – ich meine hier im Speziellen das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume –  aufgerufen fühlen, sich bei der Integration von Flüchtlingen einzubringen, ist ja eigentlich löblich.

     

    Nun frage ich mich aber dennoch, was Minister Habeck konkret mit einer zusätzlichen A12-Stelle im MELUR anfangen will, die mit folgender Bemerkung im Haushaltsentwurf 2017 zu finden ist:

     

    ‚Integration von Flüchtlingen in den ländlichen Raum.‘

     

    Wir werden in den Haushaltsberatungen gespannt den Ausführungen von Minister Habeck in diesem Punkt verfolgen.

     

    Dass sich die Landesregierung in Teilen durch die Flüchtlingskrise personell verstärken musste und auch muss, ist unstrittig. Doch kann man sich des Eindruckes nicht erwehren, dass einige Ministerien und Abteilungen die Gunst der Stunde erkannt und sofort ergriffen haben.

     

    Es muss im Zuge der Entspannung im Bereich der Flüchtlingszahlen eine nachvollziehbare und erkennbare Bedarfsanalyse geben, inwieweit die neu geschaffenen Stellen (1.001 Stellen) überflüssig sind bzw. in anderen Bereichen besser zum Einsatz kommen können.

     

    Dasselbe gilt für manchen Haushaltstitel, der im Zuge der Flüchtlingskrise geschaffen worden ist. Die Landesregierung darf nicht wie bisher – nach dem Gießkannenprinzip – vorgehen. Wir brauchen gezielte und erfolgreiche Integrationsmaßnahmen. Es ist jetzt endlich an der Zeit, Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise stehen, zu kontrollieren und zu analysieren.

     

    Unabhängig vom Personaleinsatz ist es dringend notwendig, dass die Arbeitsmarktintegration endlich – und vor allem kraftvoll – beginnt. Wenn es uns gelingt, die Flüchtlinge sinnvoll zu beschäftigen – und ihnen eine berufliche Perspektive bieten zu können –, dann sinkt die Gefahr der Desintegration und der Separierung. Gute berufliche Perspektiven sind das beste Mittel, um Parallelgesellschaften zu verhindern. 

     

    Die FDP-Fraktion hat schon lange darauf hingewiesen, dass Schleswig-Holstein im Bereich der Inneren Sicherheit noch erheblichen Nachholbedarf hat.

     

    Die Menschen in Schleswig-Holstein sind auf eine gut ausgestattete Polizei – sächlich und personell – dringend angewiesen.

     

    Wir brauchen angemessene polizeiliche Reaktionszeiten, was zur Konsequenz haben muss, dass die Schließung von Polizeidienststellen im ländlichen Raum ein Ende haben muss. Wir brauchen eine Landespolizei, die den Bürgerinnen und Bürgern als Ansprechpartner vor Ort zur Verfügung steht.


    Da hilft es niemandem, wenn mit wohlgesetzten Worten ständig behauptet wird, die größeren Einsatzgebiete hätten überhaupt keine Auswirkungen auf die polizeilichen Reaktionszeiten. Wer solche Märchen ständig wiederholt, ohne sich den Sorgen der Menschen vor Ort zu stellen, der muss sich nicht wundern, wenn sich die Menschen enttäuscht von uns allen abwenden.

     

    Auch mit Blick auf die hohen Einbruchszahlen gilt: Wir bekommen alle ein Glaubwürdigkeitsproblem, wenn es uns nicht gelingt, das Sicherheitsgefühl der Menschen vor Ort zu stärken. Denn dann verlieren die Menschen ihr Vertrauen in die Durchsetzungsfähigkeit des Rechtsstaates und nehmen schlimmstenfalls das Recht selbst in die Hand. Das kann niemand wollen.

     

    Ich komme zum Schluss: Schauen wir uns die Bilanz der Jahre 2012 bis 2017 an, müssen wir feststellen, dass es eine immer größer werdende Diskrepanz gibt zwischen den Worten und den Taten dieser Landesregierung. Vordergründig hat der Ministerpräsident die Probleme des Landes erkannt – die schlechte Infrastruktur und die geringe Investitionsquote oder die notwendige berufliche Integration von Flüchtlingen. Tatsächlich wurden diese Ankündigungen aber höchstens rudimentär umgesetzt.

     

    Nicht ohne Grund wurden seit 2012 die Haushaltstitel für Repräsentation ständig erhöht: Es ging dieser Landesregierung in erster Linie darum, ihre schlechte Politik möglichst gut zu verkaufen – und nicht darum, gute Politik zu machen.

     

    Und ich habe mir die gewichtige Frage gestellt: Wenn die Menschen in Schleswig-Holstein in ein paar Jahren auf die Regierung Albig zurückblicken – mit welchen politischen Maßnahmen werden sie diese Landesregierung verbinden? Was bleibt von dieser Koalition? Was haben Sie persönlich erreicht, Herr Ministerpräsident? Was waren Ihre Richtungsentscheidungen, bei denen die Menschen dieses Landes sagen werden: ‚Das hat er gut gemacht‘?

     

    Dass Sie sich in der jüngsten KN-Umfrage zum beliebtesten Ministerpräsidenten nur knapp vor Uwe Barschel eingereiht haben, sollte Ihnen zu denken geben.

     

    Das Ergebnis der historischen Rückschau wird sein: Schleswig-Holstein hat in den Jahren 2012 bis 2017 wichtige Richtungsentscheidungen unterlassen. Die Regierung Albig hat die Infrastruktur so deutlich unterfinanziert, dass das Beheben dieser Versäumnisse anschließend noch teurer geworden ist. Die Regierung Albig hat die Integration von Flüchtlingen viel zu halbherzig betrieben und für erhebliche Nachfolgeprobleme gesorgt. Und sie hat die personelle Verstärkung der Landespolizei viel zu spät begonnen.

     

    Die Bilanz wird sein, Herr Ministerpräsident: Ihre Landesregierung hat den Menschen in Schleswig-Holstein ständig eine goldene Zukunft versprochen – aber niemals selbst dafür gesorgt. Dieses Land wurde seit 2012 schlecht verwaltet, nicht regiert. Niemand wird in 15, 20 Jahren sagen: ‚Das hat Torsten Albig gut gemacht.‘

     

    Das, Herr Ministerpräsident, wird von Ihrer Regierung bleiben.“

    Weiterlesen
  • 21.09.2016

    Dr. Ekkehard Klug: Koalition ist bei Terrorbekämpfung uneinig

    „Vor einer Woche sind hier in Schleswig-Holstein an verschiedenen Orten im Kreis Stormarn drei Personen unter dem Verdacht verhaftet worden, im November vorigen Jahres durch Unterstützung und mit Anweisungen der Terrororganisation ‚Islamischer Staat‘ als angebliche Flüchtlinge aus Syrien nach Deutschland eingeschleust worden zu sein – eine sogenannte ‚Schläferzelle‘.

     

    Nach den vorliegenden Medienberichten gab es anscheinend noch keine konkreten Anschlagsvorbereitungen dieser Gruppe. Aber sowohl die aufgedeckten Verbindungen zu den Pariser Attentätern vom November 2015 als auch das im Zuge der Observation der drei Männer bei ihnen festgestellte konspirative Verhalten lassen die Schlussfolgerung zu, dass hier – glücklicherweise rechtzeitig – ein neuer Anschlag in Europa verhindert worden ist.

     

    Dass dies gelang, darüber sind wir sicher alle froh; und auch der Dank an die in diesem Zusammenhang beteiligten Sicherheitsorgane des Bundes und des Landes dürfte hier im Schleswig-Holsteinischen Landtag unstrittig sein.

     

    Das gleiche gilt sicher auch auf die Feststellung, dass Flüchtlinge aus Syrien wegen dieses Vorgangs nicht unter Generalverdacht gestellt werden dürfen. Jenseits dieser Übereinstimmungen gibt es aber auch einen politischen Dissens, und den ist hier ebenfalls zu reden.

     

    Am 24. Juni habe ich in einem SHZ-Artikel kritisiert, dass die schleswig-holsteinische Landespolizei sowohl hinsichtlich der Schutzausrüstung – Schutzwesten und Helmen – als auch bei der Bewaffnung – nicht ausreichend auf Einsätze zur Terrorbekämpfung vorbereitet sei.

     

    Der innenpolitische Sprecher der Grünen sprach daraufhin von einem ‚martialischen Säbelrasseln‘. Und Herr Stegner bezeichnete meine Äußerungen am 20. Juli hier in einer Plenardebatte als ‚unverantwortlich‘.

     

    Nachdem die Koalition dann am Mittwoch der vorigen Woche im Innenausschuss ziemlich einsilbig einen Antrag der Union ‚versenkt‘ hat, der ebenfalls von diesem Thema handelte, durften wir tags darauf, am vergangenen Donnerstag, aus den Lübecker Nachrichten erfahren, dass Landesregierung ein 14-Millionen-Euro-Ausrüstungsprogramm für Helme, Schutzwesten und – man höre und staune – G36-Schnellfeuergewehre zur Ausstattung der Streifenwagen beschließen wolle.

     

    Seit gestern weiß die Öffentlichkeit nun aber, dass sich die Küstenkoalition in Sachen Bewaffnung nicht einig ist.

     

    Und mir ist jetzt klar, dass Herr Stegner es für ‚unverantwortlich‘ hält, wenn jemand etwas fordert, was er selbst gegenüber seinem grünen Koalitionspartner nicht durchsetzen kann.

     

    Und genauso klar ist auch, dass die Säbel, die in den Ohren von Herrn Peters und seiner grünen Landtagsfraktion so laut rasseln, in Wirklichkeit die von Herrn Stegner sind (und nicht etwa meine).

     

    Jetzt ist auch klar, weshalb es in Schleswig-Holstein überhaupt erst so spät, viel später als in den anderen Bundesländern, zu Entscheidungen der Regierung gekommen ist (oder auch nicht): Weil Sie über dieser Frage miteinander im Streit liegen.

     

    Da der Kollege Peters ja sicher noch im Anschluss zu Wort kommt, möchte ich ihn außerdem noch fragen: Weshalb begründet er seine Position eigentlich ständig mit der Aussage, es sei nicht anzunehmen, dass Terroristen hier ‚auf dem platten Lande‘ Anschläge durchführen würden; vielmehr seien andere Ziele ‚in Hamburg oder so‘ näherliegend. (So im Schleswig-Holstein-Magazin am vorigen Donnerstag).

     

    Was ist das eigentlich für eine bizarre Vorstellungswelt bei den Kollegen von den Grünen? Halten Sie dieses Land tatsächlich für so eine Art ‚Grafschaft der Hobbits‘, wo dank des friedfertigen Küstenampelgewusels nichts Dramatisches passieren kann – sondern bestenfalls in Hamburg – also nach Ihren Vorstellungen offenbar gaaanz gaanz weit weg?“

    Weiterlesen
  • 20.09.2016

    Christopher Vogt: Was will uns die Wissenschaftsministerin nicht erklären?

    „Nach der Ankündigung des Ministerpräsidenten, dass seine Wissenschaftsministerin in der September-Tagung des Landtages eine Regierungserklärung mit dem bemerkenswerten Titel ‚Starkes Schleswig-Holstein – Wissenschaft mit Zukunft: Zukunft mit Wissenschaft‘ abgeben wolle, haben wir uns gespannt gefragt, mit welchen wegweisenden wissenschaftspolitischen Botschaften sie wohl an die schleswig-holsteinische Öffentlichkeit gehen möchte.

     

    Nach der sehr kurzfristigen Verschiebung auf die Oktober-Tagung müssen wir nun allerdings davon ausgehen, dass die Ministerin keine nennenswerten Botschaften überbringen wird, denn die etwas merkwürdige Begründung des Ministerpräsidenten, dass neben der Aktuellen Stunde und den Haushaltsberatungen angeblich kein Platz mehr für die zukunftsweisenden Hochschulideen der Ministerin sei, soll wohl übersetzt heißen: ‚Ist doch nicht so wichtig.‘

     

    Dieser Vorgang macht erneut deutlich, dass die Landesregierung mit der laut Albig ‚besten Wissenschaftsministerin aller Zeiten‘ die Hochschulpolitik sehr stiefmütterlich behandelt. Die Hochschulen des Landes brauchen endlich eine deutlich bessere finanzielle Ausstattung und mehr Autonomie. Worauf unsere Hochschullandschaft verzichten kann, ist dieser peinliche Eiertanz der Landesregierung um eine Regierungserklärung, der die Landesregierung selbst keine große Bedeutung beimisst.“

    Weiterlesen
  • Mehr laden

Social Media Menü

  • Facebook
  • Twitter
  • Youtube
  • Suche

Footer menu

  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutz