„Auch die FDP wird die Lehrerbildung nach der Landtagswahl dem schleswig-holsteinischen Schulsystem anpassen. Wir wollen die angehenden Lehrinnen und Lehrer optimal auf ihren wichtigen Job vorbereiten. Das Unterrichten an verschiedenen Schularten erfordert auch entsprechend maßgeschneiderte Ausbildungen. Die Lehrerausbildung darf nicht dazu missbraucht werden, bereits die nächste Schulreform in Richtung Einheitsschule vorzubereiten.“
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21.07.2016
Christopher Vogt: Auch die FDP wird die Lehrerbildung nach der Landtagswahl dem Schulsystem anpassen
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21.07.2016
Oliver Kumbartzky: Es ist höchste Eisenbahn für einen HVV-Beitritt Steinburgs
„Nachdem nun endlich Klarheit herrscht über die Höhe der Regionalisierungsmittel, kann und muss Steinburg endlich zum Zug kommen. Jetzt ist es höchste Eisenbahn für einen HVV-Beitritt.
Die FDP Schleswig-Holstein hatte sich bereits in ihrem Wahlprogramm 2012 für einen HVV-Beitritt Steinburgs ausgesprochen. Wir standen mit unserer Forderung damals übrigens noch alleine dar. Umso erfreulicher ist, dass nun auch die CDU auf den Zug aufgesprungen ist. Unsere guten Argumente haben offenbar überzeugt.
Wir erwarten von einem HVV-Beitritt positive Auswirkungen auf den gesamten Kreis Steinburg. Ein HVV-Beitritt Steinburgs stärkt die Berufspendler und ist auch für umzugswillige Haushalte aus Hamburg ein Argument, nach Steinburg zu ziehen. Im Wettbewerb mit anderen Kreisen in der Metropolregion Hamburg ist der momentane Zustand ohne HVV ein großer Nachteil. Auch der Tagestourismus wird von einem HVV-Beitritt profitieren.
Bei all den guten Argumenten, der geklärten Finanzierungsfrage und auch der ganz klaren Positionierung des ÖPNV-Zweckverbandes Steinburg war ich dann gestern über den vorgelegten Antrag der Regierungskoalition absolut überrascht. Das Vorhaben der Koalition, mit Hamburg und Niedersachsen über einen gemeinsamen Tarif zu reden, ohne dass dieser die Tarifunterschiede in der Metropolregion und die mangelnde Berücksichtigung des Kreises Steinburg auf den Hamburger Fahrplänen beseitigt, ist nichts weiter als eine Nebelkerze, um den Steinburger Abgeordneten der Regierungskoalition die Ablehnung unseres Antrags zum HVV-Beitritt zu ermöglichen.
Die von SPD und Grünen eben gehörten Argumente sind darüber hinaus äußerst schwach. Die Steinburger wissen, dass durch den HVV-Beitritt keine zusätzlichen Züge fahren. Aber darum geht es ja auch gar nicht. Es geht darum, ob ein erheblicher Nachteil für den Kreis Steinburg endlich ausgebügelt wird.Und es geht um die Frage, ob sich die zusätzlichen Regionalisierungsmittel im SPNV auf die östliche Landeshälfte konzentrieren werden oder eben nicht. In Sonntagsreden erklärt Wirtschaftsminister Meyer immer, dass er die Westküste stärken will. Und was geschieht in der Praxis? Nahezu nichts! Denn die Westküste bleibt im Rücken des Ministers weitgehend außen vor. Ohne die bereits zuvor zugesagte Buslinie zwischen Itzehoe und Brunsbüttel sowie zwei Bahnhofsmodernisierungen bleibt nur der begrüßenswerte Ausbau der kurzen Bahnlinie von Kellinghusen nach Wrist übrig.
Dass der Kreis Steinburg zuletzt mit der Einschränkung des Bahnangebots in Glückstadt und seit Langem wegen der mangelnden Zugehörigkeit zum HVV-Tarifgebiet benachteiligt wird, ignoriert der Minister nach wie vor unbeirrt. Der Sozialdemokrat lässt damit die ungerechte Ungleichbehandlung von Berufspendlern in der Metropolregion bestehen.
Herr Meyer, bitte erklären Sie uns, warum Steinburger Pendler unverhältnismäßig mehr bezahlen müssen als Segeberger oder Stormaner. Das ‚Trostpflaster‘ Steinburg-Jobticket hilft nämlich nicht. Nach Jahren haben nur die Allerwenigsten davon Gebrauch gemacht – weil es eben nur dem Stückelungspreis aus HVV-Proficard und Schleswig-Holstein-Ticket für die Reststrecke nahekommt. Es bleibt teurer als eine Proficard für die vierte oder fünfte Tarifzone. Zudem fällt ein Vergleich immer zugunsten der HVV-Proficard aus, weil viele Arbeitnehmer diese sehr stark rabattiert bekommen. Deshalb ist das HVV-Tarifgebiet Zuzugsregion, in Niedersachsen sogar für die Kreise in der ‚zweiten‘ oder ‚dritten Reihe‘ von Hamburg aus – bis Lüneburg, teilweise sogar in den Heidekreis und bis Lüchow-Dannenberg. Mit einem HVV-Beitritt Steinburgs würden wir gleichziehen.
Im Übrigen ist die Aussage von Minister Meyer heute in der Presse absolut erschreckend. Der Satz ‚Es wird nicht günstiger für die Pendler‘ heißt im Umkehrschluss, dass es für Segeberger und Pinneberger teurer wird.Herr Meyer, warum lässt die Landesregierung die Chance, das Siedlungspotenzial im Westen der Metropolregion durch einen HVV-Beitritt Steinburgs besser auszuschöpfen, ungenutzt? Warum wollen Sie im Standortwettbewerb mit Niedersachsen die Rahmenbedingungen zuungunsten des Landes beibehalten, anstatt sie zu verbessern? Durch die Zuzüge aus Hamburg würden nicht nur die Beitrittskosten langfristig finanziert, sondern auch Steuermehreinnahmen generiert. Entscheidungsgrundlage vieler Umzugswilliger ist der HVV-Tarifplan. Wer da nicht drauf ist, spielt im Wettbewerb um zuziehende Einwohner nicht gleichberechtigt mit.
Der HVV-Beitritt wäre in der Standortpolitik auch in umgekehrter Richtung wichtig. Die Chancen Steinburger Unternehmen würden sich verbessern, denn Arbeitnehmer aus Hamburg wären einfacher zu gewinnen.
Wir Freie Demokraten sagen ja zu einem HVV-Beitritt Steinburgs. Verkehrs- und Standortpolitik müssen nicht nur zusammen gedacht werden, sondern sind auch zu realisieren. Sie, Herr Meyer, wollen stattdessen ‚echt norddeutsch‘ handeln, in dem Sie zusammen mit Hamburg und Niedersachsen einen gemeinsamen Tarif schaffen wollen. ‚Wie vermessen‘, können wir nur sagen. Statt der einfachen, schnellen und zielgerichteten Lösung für Steinburg und Schleswig-Holstein wollen Sie sich in die Angelegenheiten der Hamburger einmischen, nehmen für unsere Hamburger Randkreise schlechtere Bedingungen in Kauf und wollen das schließlich von Niedersachen absegnen lassen. Dazu können wir nur sagen: Zu viele Köche verderben den Brei, und der aus Hannover spuckt uns am Ende noch in die Suppe. Der Vorschlag der Koalition ist realitätsfern und unnötig.
Der Hamburger Senat hat übrigens auf eine Anfrage der FDP-Bürgerschaftsfraktion bereits grünes Licht für einen HVV-Beitritts Steinburgs signalisiert. Warum also das ganze Theater? Beim Fußball würde die Koalition für ihren Antrag zwei gelbe Karten bekommen. Eine wegen Zeitspiel, eine wegen Schwalbe. Was zwei gelbe Karten hintereinander bedeuten, muss ich Ihnen nicht erklären.“ -
21.07.2016
Oliver Kumbartzky: Rot-Grün-Blau ist an Dialog u. Forschung in Sachen Windenergie nicht interessiert
„In der letzten Sitzung des Wirtschaftsausschusses hat uns der Kollege Detlef Matthiessen von den Grünen anschaulich erläutert, wie er zum Thema Infraschall steht. Er bezeichnete alle Windkraftkritiker pauschal als Irrationale. Dann berichtete er, dass er vor kurzem nach Holtsee fuhr und vor dem Haus von Frau Dr. Kirchhof, der Landesvorsitzenden von Gegenwind, anhielt. Er stieg aus seinem Auto heraus, schaute zu den Windkraftanlagen und hörte nach eigenen Angaben nichts. Dann schilderte Kollege Matthiessen, dass er ein paar Tage später wieder nach Holtsee fuhr, dieses Mal zusammen mit seiner Frau. Beide hörten nach eigenen Angaben wieder nichts.
Ob die Windkraftanlagen während des Matthiessen’schen Hörtestes gerade aufgrund von Netzengpässen still standen, wurde uns nicht übermittelt. Aber allen Ernstes: Herr Ministerpräsident, Herr Umweltminister, sieht so wie eben beschrieben wirklich die Windenergiepolitik der Koalition aus? Ist das der wissenschaftliche Beitrag der Koalition zur Erforschung der gesundheitlichen Auswirkung von Windkraftanlagen? Nimmt man so die Bürger ernst?
Uns alle erreichen immer mehr Berichte von Personen – beispielsweise von der Westküste und aus dem Raum Silberstedt – die über gesundheitliche Beschwerden durch Windkraftanlagen klagen. Bei den gesundheitlichen Risiken durch Windkraftanlagen bestehen zweifelsohne Wissensdefizite, die dringend beseitigt werden müssen. Mit unserem Antrag fordern wir die Regierung auf, ein umfangreiches Messprogramm aufzusetzen. Mit einer unabhängigen Langzeituntersuchung sollen gesundheitliche Auswirkungen von Infraschall, tieffrequenten Geräuschen und rhythmisch pulsierenden Geräuschen von Windkraftanlagen erforscht werden. Gegebenenfalls ist anschließend auf Bundesebene eine Neubewertung der bestehenden Grenzwerte vorzunehmen.
Der Änderungsantrag der Koalition ist, gelinde gesagt, ein Witz. Sie verweisen auf eine einzige Vortragsveranstaltung des MELUR. Und dann ziehen Sie sich auf die Bundesebene zurück. Das kann doch nicht der Anspruch als Windland Nummer 1 sein! Das kann auch nicht der Anspruch von Robert Habeck sein. Beim Thema Pflanzenschutz wird von Dr. Habeck ein teures, eigenes Gutachten in Auftrag gegebenen, aber beim Immissionsschutz dann nicht? Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.
Nun zu Ihnen, Herr Ministerpräsident Albig. Sie haben vor über einem Jahr gesagt, dass Sie sich an der Aufgabe, die Bürgerbeteiligung nicht nur fakultativ, sondern wieder möglichst verbindlich auszugestalten, messen lassen werden. Inzwischen hat die Landesregierung nach über einem Jahr Untätigkeit immerhin einen Prüfauftrag erteilt. Dass die Landesregierung hierbei aber gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern den Eindruck erweckt, den Gemeinden bei Abständen von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung ein Mitbestimmungsrecht einzuräumen, gleichzeitig aber nur prüfen lässt, ob Höhenbegrenzungen durch die Gemeinden möglich wären, ist eine bewusste Irreführung. Meine Kleine Anfrage (Drs. 18/4345) hat das ans Licht gebracht.Die Landesregierung muss entsprechend ihrer Ankündigung endlich ernsthaft prüfen, ob eine Bürgerbeteiligung bezogen auf die Abstände innerhalb von Windeignungsgebieten möglich ist. Wenn eine Bürgerbeteiligung beim ‚Ob‘ der windenergetischen Nutzung von der Landesregierung nicht realisiert werden kann, muss sie zumindest versuchen, den Gemeinden bei der konkreten Ausgestaltung möglichst umfangreiche Beteiligungsrechte zu ermöglichen.
Denn eines ist sicher: Die Energiewende stellt alle Beteiligten vor große Herausforderungen und gerade Bürgerbeteiligung wird mit dazu beitragen, diese Herausforderung anzunehmen und positiv zu gestalten.
Ein weiterer Aspekt ist der Wertverlust von Immobilien. Durch den Bau von Windkraftanlagen droht teilweise ein nicht unerheblicher Wertverlust, während zugleich mit Windkraftanlagen nennenswerte Gewinne erzielt werden. Diese Tatsache haben Eigentümerverbände schon vor Jahren beklagt, zu einer Zeit, als entsprechende Anlagen noch deutlich kleiner waren als heute. Dass die Landesregierung bei der Beantwortung meiner Kleinen Anfrage (Drs. 18/4303) jetzt aber den Eindruck erweckt, Windkraftanlagen hätten keinen Einfluss auf die Kaufpreise oder Mieten der im Einflussbereich solcher Anlagen liegenden Wohngebäude, ist nicht nur realitätsfern, sondern zeigt auch, dass sie die Sorgen der Eigentümer überhaupt nicht ernst nimmt. Bemerkenswert ist übrigens auch, dass sich die Landesregierung einzig und allein auf eine Studie eines eingetragenen Vereins beruft, in dem sie Mitglied ist und der die Förderung der Windenergie an Land als Satzungszweck hat.
Es doch naheliegend, dass Geräuschemissionen, Lichtreflexion, Schattenwurf und Infraschall sowie damit einhergehende Beeinträchtigungen wie Schlafstörungen und Beklemmungsgefühl Wertminderungen als Folge haben.Wir Freie Demokraten fordern deshalb nach wie vor eine Eindämmung dieser gravierenden Nachteile durch die Zugrundelegung des Siebenfachen einer Windkraftanlagenhöhe bei der Bemessung der Abstände zu Wohnbebauungen. Unser Antrag dazu steht heute zur Abstimmung. Und warum wird heute schon abgestimmt? Weil die Koalitionäre nicht einmal eine Anhörung zu den Oppositionsanträgen zugelassen haben.
Das Abschmettern unserer Anträge offenbart nur allzu deutlich, wie wenig Rot-Grün-Blau zu einem wirklichen Dialog in Sachen Windenergie bereit ist. Neue Erkenntnisse bei den gesundheitlichen Auswirkungen sind insbesondere bei den Landtags-Grünen offensichtlich nicht gewollt, denn sie könnten das vorgefertigte Weltbild verändern.“ -
21.07.2016
Oliver Kumbartzky: Das Klimaschutzgesetz ist reine Symbolpolitik
„Das vorliegende Klimaschutzgesetz paart Bürokratie, Symbolpolitik und planwirtschaftliche Ziele. Die darin formulierten Ideen der Landesregierung sind dabei nicht mal neu. Hinzu kommt, dass die Landesregierung anderen Bundesländern mit grüner Regierungsbeteiligung lediglich hinterherläuft.
Minister Habeck hat sich mit dem Gesetzentwurf übrigens sehr lange Zeit gelassen. Der Landtag hat die Landesregierung bereits mit Beschluss vom 24. April 2013 gebeten, in 2014 die Eckpunkte und die Zeitplanung für ein Energiewende- und Klimaschutzgesetz vorzulegen. Alle Fraktionen mit Ausnahme der FDP stimmten damals für den besagten Antrag mit der Drucksachennummer 18/750.
Nun ist der Gesetzentwurf da. Allerdings ist er kein großer Wurf, sondern reine Symbolpolitik, insbesondere was die Landesliegenschaften betrifft. Mit planwirtschaftlichen Eingriffen in den Energiemarkt muss endlich Schluss sein. Sie sollten auch mal zur Kenntnis nehmen, dass der Pro-Kopf-Ausstoß von CO2-Emissionen in Deutschland seit 1995 in etwa gleich geblieben ist, obwohl wir inzwischen an manchen Tagen 80 Prozent des Stroms aus erneuerbaren Energien decken. Verbraucher werden immer stärker belastet, während die Klimaziele dennoch nicht erreicht werden.
Ohne Zweifel sind wir alle für eine Reduzierung von Treibhausgasen, aber die Maßnahmen müssen effektiv sein und Sinn machen. Die beste Lösung wäre ein vernünftig organisierter Emissionshandel auf möglichst breiter Basis – geografisch und über möglichst viele Branchen hinweg. Deutschland muss sich endlich für eine auf europäischer Ebene harmonisierte Energiepolitik stark machen. Deren Leitmotiv muss das Zieldreieck aus Wirtschaftlichkeit, Versorgungssicherheit und Umweltverträglichkeit sein.
Anstatt eines symbolischen Landes-Klimaschutzgesetzes bedarf es einer Debatte über wirkliche Einsparpotentiale bei den Klimagasen. Hier meine ich zum einen steuerliche Anreize zur Gebäudesanierung. Und eine bessere Förderung von Blockheizkraftwerkanlagen. Auch die Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur sowie bessere steuerliche Anreize für spritsparende Motoren sind konkrete Lösungsvorschläge.
Zum vorliegenden Monitoringbericht möchte ich anmerken, dass dort durchaus gute Ansätze beschrieben sind – teilweise. Der Ausbau von Beratungsangeboten für die energetische Sanierung ist zu begrüßen. Eine Transparenzpflicht von sensiblen und persönlichen Energiedaten steht aber im krassen Gegensatz dazu.
Dass der Bericht wiederum die Landwirtschaft an den Pranger stellt und diese verantwortlich für die derzeit nicht linear zu erreichenden Klimaschutzziele macht, ist allerdings wieder einmal typisch Robert Habeck. Gerade in der derzeitigen Situation in der Landwirtschaft ist es mehr als kontraproduktiv, vorsätzlich den Landwirten weitere Lasten aufzubürden. Stattdessen sollte sich die Landesregierung um Zukunftsperspektiven und die Erschließung sowohl regionaler als auch überregionaler Märkte kümmern.Abschließend möchte ich noch einmal klarstellen, dass die FDP-Fraktion ein landeseigenes Energiewende- und Klimaschutzgesetz ablehnt. Gerade der Klimaschutz ist eine globale Herausforderung, der man nicht mit einer kleinen Insellösung begegnen kann. Definitiv und unbestritten sind der Klimaschutz und die Energiewende eine Mammutaufgabe. Wir möchten, dass die Energiewende und der Klimaschutz gelingen. Es fehlt in der Klimapolitik aber nicht an hehren Absichtserklärungen. Wichtiger ist die Frage, wie die Energiewende konkret vor Ort und mit den Menschen umgesetzt wird. Auch wäre zu beantworten, wie Energiepreissteigerungen vermieden werden können. Auf all diese Fragen bietet die Landesregierung nach wie vor keine einzige Antwort. Das Klimaschutzgesetzt dient einzig und allein der politischen Denkmalpflege des grünen Umweltministers Habeck.“
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21.07.2016
Dr. Heiner Garg: Vier verlorene Jahre in der Krankenhauspolitik
„Die zentrale Frage, der sich die Gesundheitsministerin widmen sollte, ist, wie wir die akut stationäre Versorgung zukunftsfest machen können. Wie geben wir eine Antwort auf den demographischen Wandel und wie nutzen wir die Möglichkeiten des medizinisch-technischen Fortschritts?
Diesen Herausforderungen müssen wir uns unter drei Gesichtspunkten nähern: Erstens der Erreichbarkeit, zweitens der Wirtschaftlichkeit und drittens der medizinischen Qualität. Zentralisierung und Spezialisierung spielen in den anhaltenden Diskussionen, die wir speziell zum Thema Geburtshilfe bisher geführt haben, eine zunehmende Rolle. Aufgabe der Politik ist es dabei, den Menschen ehrlich zu erläutern, dass sich die Krankenhauslandschaft in Schleswig-Holstein signifikant in den nächsten zwei Jahrzehnten ändern wird. Die Erfordernisse eines Flächenlandes mit Inseln sind dabei zu berücksichtigen.
Aber was macht unsere Ministerin? Sie lässt sich in dieser Legislaturperiode von einer Geburtshilfestation zur nächsten jagen, anstatt endlich ein Konzept vorzulegen, wie sich die Landesregierung die künftige Krankenhausstruktur in Schleswig-Holstein vorstellt. Bisher ist hier aber völlige Fehlanzeige. Vor diesem Hintergrund führen wir in Wahrheit die heutige Debatte.
Der Umgang der Landesregierung mit den Kommunen ist unterirdisch. Wenn man sich ein bisschen mit der Geschichte der Krankenhausinvestitionsfinanzierung auseinandergesetzt hätte, hätte man gesehen, dass sich die Finanzierung über die letzten 45 Jahre stark gewandelt hat und die Kommunen anfänglich alles, dann ein Drittel und jetzt die Hälfte tragen müssen. Eine zwingende Kofinanzierung ist also nicht vorgeschrieben.
In Wahrheit stehen 25 Millionen Euro Landesmittel aus Impuls zur Verfügung. Ihnen stünden darüber hinaus auch 34 Millionen Euro aus dem Krankenhausstrukturfonds des Bundes zur Verfügung. Die Landesregierung könnte also ein glasklares Konzept für die Neustrukturierung der Krankenhauslandschaft vorlegen, welches mit 59 Millionen Euro zusätzlichen Mitteln unterlegt ist, aber stattdessen führen sie einen Streit darüber, ob man die Kommunen zwingen will, die Kofinanzierung zu leisten oder nicht. Das ist schlicht erbärmlich.
Die FDP-Fraktion schlägt erneut vor, dass AG-KHG zu ändern, damit die Kommunen das Impuls-Sonderprogramm nicht kofinanzieren müssen. Die Landesregierung lässt fahrlässig die Chance liegen, für eine Verbesserung der Krankenhausinvestitionen zu sorgen. Wenn die Ministerin davon spricht, dass die Krankenhausfinanzierung eine kommunale Pflichtaufgabe sei, dann offenbart das auf erschreckende Weise ihre Ahnungslosigkeit (Hinweis: nach § 6 KHG ist es explizit Aufgabe der Länder, ein Investitionsprogramm aufzustellen).“
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21.07.2016
Dr. Ekkehard Klug: Gesetzentwurf der Landesregierung ist kein „großer Wurf“
„Mit dem Gesetzentwurf Drucksache 18/1247 hat die FDP-Fraktion vorgeschlagen, die gesundheitlichen Anforderungen bei Verbeamtungen insoweit etwas zu reduzieren, als der Prognosezeitraum dabei auf fünf Jahre verkürzt werden sollte.
Anlass dazu hatte ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahre 2013 gegeben, das den Prognosemaßstab zugunsten der Bewerber abgesenkt hatte. Angesichts der über einen langen Zeitraum abzugebenden Prognose dürften – so die Richter des Bundesverwaltungsgerichts – die Anforderungen an den Nachweis der gesundheitlichen Eignung nicht überspannt werden.
Schließlich ist in diesem Zusammenhang auch der medizinische Fortschritt zu bedenken, der in vielen Fällen auch für Menschen mit chronischen Erkrankungen eine berufliche Tätigkeit bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze ermöglicht. Es ist davon auszugehen, dass der weitere medizinische Fortschritt dies in Zukunft noch besser gewährleisten kann.
Der mitberatende Sozialausschuss hat bei Enthaltung der CDU mit den Stimmen aller Fraktionen die Annahme des FDP-Gesetzentwurfes empfohlen. Im Innen- und Rechtsausschuss haben dagegen heute morgen alle Fraktionen mit Ausnahme der FDP gegen unseren Entwurf gestimmt.
Ausführlich wurde im Ausschuss in den vergangenen Monaten der Regierungsentwurf zur Modernisierung des Landesbeamtenrechts (Drucksache 18/3154) beraten.
Der Vorschlag der Landesregierung umfasst vor allem Regelungen als Nachvollzug von bundesgesetzlichen Regelungen und zur Umsetzung von EU-Recht.
Kritikpunkte aus der Anhörung waren u.a:
- Es fehlt an Instrumenten, die zur Gewinnung und Förderung von qualifiziertem Nachwuchs erforderlich sind; durch die Verlängerung der Lebensarbeitszeit kann der Generationswechsel nicht gelingen, vielmehr wird er durch ein längeres Verbleiben im Beruf nur verzögert und damit erschwert.
- Die Amtszulage (A 13 Z) ist auf den höheren Dienst beschränkt, was zu einer Benachteiligung des gehobenen Dienstes führt.
- In Ergänzung hierzu erscheint es zudem geboten, auch die seit Einführung der R-Besoldung in den 1970-iger Jahren im Wesentlichen unverändert gebliebene Struktur der Stellenbewertung im höheren Justizdienst in den Blick zu nehmen, um sie an veränderte Rahmenbedingungen anzupassen.
- Die GdP Schleswig-Holstein bemängelte: Es sei nicht zu erkennen, dass der Gesetzentwurf zu einer Attraktivitätssteigerung gerade für diejenigen, die neu in den Dienst treten sollten, führe; eher sei es der Fall, dass man attraktive Maßnahmen für diejenigen plane, die sich am Ende ihrer Karriere befänden.
Positiv ist aus Sicht der FDP vor allem die Ermöglichung einer ‚Insel-Zulage‘, also der Berücksichtigung besonderer Rahmenbedingungen an bestimmten Dienstorten.
Insgesamt ist der vorliegende Entwurf, auch nach einigen in der Beschlussempfehlung des Ausschuss enthaltenen Verbesserungen, aber doch noch zu sehr von einem ‚Klein-Klein‘ geprägt;
Es handelt sich dabei jedenfalls nicht um einen ‚großen Wurf’ zur Steigerung der Attraktivität des Landesdienstes im Wettbewerb um die knapper werdenden Nachwuchskräfte.
Die FDP-Fraktion wird sich daher in der Abstimmung der Stimme enthalten.“
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21.07.2016
Dr. Ekkehard Klug: Ein gut gemeintes, aber grottenschlecht vorbereitetes Reformgesetz
„Die von der Landesregierung vorgeschlagene Reform des Strafvollzuges enthält zweifellos gute Ansätze und sinnvolle Ziele. Das Problem dabei ist nur: Noch nie ist eine gut gemeinte Reform so grottenschlecht vorbereitet worden.
Bereits heute sind die Mitarbeiter in die Justizvollzugsanstalten des Landes ‚bis zum Anschlag‘ belastet, der Krankenstand erreichte in der Zeit, in der dieser Gesetzentwurf beraten wurde, eine Rekordhöhe, und das von der Justizministerin initiierte Betriebliche Gesundheitsmanagement hat ergeben, dass sich ein großer Teil der Beschäftigten im Strafvollzug in einer Überforderungssituation befindet, die ihre Arbeitsfähigkeit nachhaltig gefährdet.
In einer solchen Situation durch gesetzlich vorgeschriebene Aufgaben zusätzliche Anforderungen zu begründen, ist ein grober Verstoß gegen das dem Dienstherrn obliegende Gebot der Fürsorge auch für die eigenen Mitarbeiter.
Das ist eine Politik der Verantwortungslosigkeit und Kaltschnäuzigkeit gegenüber Menschen, die jeden Tag von neuem unter sehr schwierigen Bedingungen ihren Dienst tun.
Insoweit ist es auch entlarvend, dass die Koalitionsmehrheit den Antrag der FDP-Fraktion, eine Analyse des Personalbedarfs für einen modernen Strafvollzug vorzulegen, abgelehnt hat.
Man marschiert lieber mit einem Brett vor dem Kopf durch die Zweite Lesung, als sich Schwarz auf Weiß von Fachleuten vorrechnen zu lassen, welche Rahmenbedingungen für diese Reform derzeit alle nicht erfüllt sind.
Ich nenne hier nur einzelne Beispiele für durch das Reformgesetz begründeten zusätzlichen Anforderungen:
Beispiel 1: Vollzugplan nach § 8 LStVollzG
Sollten die in § 8 LStVollzG genannten Einzelpunkte nicht nur schematisch in Vordrucken abgearbeitet, sondern ernsthaft an den festgestellten Erfordernissen jedes einzelnen Gefangenen orientiert, erhoben und aufbereitet werden, wird dies zu erheblichen Auswirkungen auf die Erstellung der Vollzugspläne führen. Der personelle Mehrbedarf insbesondere im Bereich der zu beteiligenden besonderen Fachdienste dürfte erheblich sein.
Beispiel 2: ‚Ausführungen‘ nach § 54 LStVollzG
Auch die grundsätzliche Verpflichtung (‚soll‘), Gefangene, die sich bereits seit fünf Jahren im Freiheitsentzug befinden, zur Erhaltung ihrer Lebenstüchtigkeit mindestens zweimal im Jahr unter Aufsicht auszuführen, bindet personelle Ressourcen.
Beispiel 3: Kosten für familienorientierten Vollzug nicht korrekt ermittelt
Der Gesetzentwurf soll die Behandlungs- und vor allem auch die Familienorientierung im Straffvollzug weiter ausbauen. Das ist uneingeschränkt zu begrüßen. Es stellt sich allerdings die Frage, ob zum Beispiel die im Gesetzentwurf genannten Anforderungen an einen Ausbau der Sozialtherapie und die Umsetzung eines stärker familienorientierten Strafvollzugs seitens des Justizministeriums in hinreichender Form dargestellt worden sind oder ob es hier nicht noch einen erheblichen Nachbesserungsbedarf gibt. Für familienunterstützende Maßnahmen entstehen laut Gesetzesentwurf jährliche Kosten in Höhe von etwa 55.000 Euro. Dies scheint eine krasse Fehleinschätzung zu sein.
Das Gesetz weckt Erwartungen, die aufgrund der mangelnden Personalausstattung enttäuscht werden. Durch die Fokussierung auf den Behandlungsvollzug trägt das Gesetz folglich dazu bei, Illusionen zu wecken. Die Betonung des Vollzugsziels ‚Behandlung‘ kann so verstanden werden, als sei jeder in eine Vollzugsanstalt eingewiesene Strafgefangene therapeutisch zu behandeln. Gefangene verwenden den Satz deshalb gern zur Begründung von Forderungen auf das, was sie – berechtigt oder nicht – unter Behandlung verstehen. Trotzdem lässt sich der Behandlungsgrundsatz in der Praxis sinnvoll umsetzen, weil das Spektrum der Bedeutung des Wortes ‚behandeln‘ ein von Fall zu Fall unterschiedliches Verständnis nahelegt.
Bei der noch immer großen Zahl von Gefangenen mit kurzen Strafen wird sich der Strafvollzug jedoch darauf beschränken dürfen und müssen, mit den Gefangenen – etwa im offenen Vollzug – zweckmäßig umzugehen, während einer vergleichsweise kleinen Gruppe von Gefangenen mit schweren Persönlichkeitsstörungen therapeutische Behandlung – etwa in den sozialtherapeutischen Anstalten – angeboten werden müsste.
Zudem ist zu beachten, dass der Behandlungsvollzug für besonders gefährliche Straftäter nicht geeignet ist. Diese Häftlinge hat der Gesetzentwurf nur unzureichend im Blick.
Vollzugsziel ist im Übrigen immer auch der Schutz der Allgemeinheit. Im Gesetzentwurf ist aber semantisch eine untergeordnete Bedeutung des Schutzes der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten klargestellt: Der Vollzug sollte auch dem Schutz der Allgemeinheit dienen.
Zusammenfassend:
Ein Gesetz, das zwar gut gemeint, aber grottenschlecht vorbereitet ist, müssen wir leider ablehnen.“
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20.07.2016
Anita Klahn: Unseriöses Schwarze-Peter-Spiel bei der Schulbegleitung
„Es ist für die betroffenen Familien wenig hilfreich, wenn jetzt den Kreisen und kreisfreien Städten der Schwarze Peter zugewiesen wird, weil sie Schulbegleitungen im Rahmen der bundesgesetzlichen Regelungen aussprechen. So kann das grundsätzliche Problem nicht gelöst werden. Vielmehr muss darüber gesprochen werden, dass es die Landesregierung war, die mit ihrer verkorksten Inklusionspolitik diese Situation herbeigeführt hat.
Um den Aufstand der Kommunen seinerzeit zu verhindern, versprach die Koalition, die Schulen bei der Umsetzung von Inklusion mit den neu geschaffenen Schulassistentenstellen zu unterstützen. Hohe Erwartungen wurden bei den Eltern geweckt. Jedem musste dabei klar sein, dass weder das Geld für die Anzahl der geschaffenen Stellen, noch die Aufgabenbeschreibung den individuellen Bedarf der einzelnen Schülerinnen und Schüler abdecken konnte. Gleichzeitig schleift die Landesregierung aber ein passgenaues System aus Förderzentren und inklusiver Beschulung immer weiter.
Wir haben diese Entwicklung von Anbeginn deutlich kritisiert. Auch das eiligst eingerichtete Moratorium diente offensichtlich allein zur Beruhigung und Zeitgewinn. Wir müssen einen anderen Weg einschlagen und ein Netzwerk an Inklusionsschulen schaffen, das als zweite Säule neben den Förderzentren steht. Hier kann die Inklusion von ausgebildeten Fachkräften erfolgen. Nur so kann man den individuellen Bedürfnissen der Kinder nachkommen. Zudem ist so ein Netzwerk durch die Bündelung der Kräfte auch noch ressourcenschonender.“
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20.07.2016
Oliver Kumbartzky: Das Bauverbot an den Küsten geht zu weit
„Schleswig-Holstein ist das Land zwischen den Meeren, auch wenn dieser Werbespruch zu meinem großen Bedauern von der Landesregierung einkassiert wurde. Aber dennoch: im echten Norden leben viele Menschen an und von den Meeren. Aber die Meere können auch gefährlich werden, wenn die Küsten nicht gut befestigt und geschützt sind und wenn die Menschen sich nicht genügend auf Sturmfluten vorbereitet haben. Deshalb ist selbstverständlich dafür zu sorgen, dass unsere Küsten so gut wie möglich geschützt werden und dass Schleswig-Holstein optimal auf Sturmfluten vorbereitet ist. Mangelnder Küstenschutz kann Menschen, Tiere, Natur und Vermögen in höchste Gefahr bringen. Das wäre unverantwortlich. Deshalb spielt der Küstenschutz an den Meeresküsten und am Elbufer eine ganz wichtige Rolle.
Das Stichwort Elbufer bringt mich zum Änderungsantrag der FDP-Fraktion, der leider im Umweltausschuss von der Koalition abgelehnt wurde. Wir hatten vorgeschlagen, das Landeswassergesetz dahingehend zu ändern, dass die Hochwasserschutzanlagen zwischen dem Wehr in Geesthacht und der Landesgrenze zu Mecklenburg-Vorpommern vollständig in die Zuständigkeit des Landes übergehen sollten, einschließlich dem Bau und Betrieb. Das war unter anderem in der Anhörung eine Forderung aus dem Kreis Herzogtum Lauenburg.
Und diese Forderung wurde zu Recht erhoben, denn die betreffende Region ist in den letzten Jahren von der Landesregierung immer hingehalten worden. Zudem sind auch in Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg die Länder für den Hochwasserschutz an der Elbe zuständig. Also bleibt tatsächlich nur der Lauenburgische Elbteil kein Landesschutzdeich. Eine Übertragung auf das Land hätte Synergien hervorgebracht und auch die Kostenfrage wäre eindeutig geklärt gewesen.
Der Kreis Herzogtum Lauenburg hat darüber hinaus in seiner Stellungnahme erwähnt, dass der zuständige, ehrenamtlich geführte Wasser- und Bodenverband als Maßnahmenträger mit dieser Aufgabe schlicht überfordert ist. Immerhin reden wir über einen enormen Aufgabenumfang und ein Investitionsvolumen von ca. 30 Millionen Euro.
Es ist wirklich höchst bedauerlich, dass die Anregung aus der Anhörung von der Koalition in diesem Falle komplett ignoriert wurde.Aber irgendwie passt das auch in die Arbeitsweise von Rot-Grün-Blau. Denn nicht nur die Forderungen aus dem Lauenburgischen wurden ignoriert, sondern auch die Besonderheiten der Landwirtschaft und des Tourismus.
Das generelle Bauverbot und das Verbot von wesentlichen Änderungen in Paragraf 80 Absatz 1 Nummer 4 geht eindeutig zu weit. Hier hätte es zumindest einer Ausnahmeregelung für bestehende landwirtschaftliche Betriebe bedurft. Gerade tierhaltende Betriebe wie Schafhalter und die Milchviehhalter, die ihren Tieren Auslauf gewähren, sind nun mal standortgebunden. Auf der einen Seite fordern gerade die Grünen immer wieder gerne den Neubau von Ställen, um sich den ändernden Tierwohlansprüchen anzupassen. Nun wird diese Möglichkeit in Küstennähe verboten. Wie passt das zusammen?
Ich frage mich auch, warum gute Vorschläge aus der schriftlichen Anhörung nicht aufgenommen werden? Die Landwirtschaftskammer hat einen treffenden Vorschlag für eine Ausnahmeregelung gemacht.
Während wir es von Umweltminister Dr. Robert Habeck ja mittlerweile gewöhnt sind, dass er der Landwirtschaft regelmäßig Steine bzw. ganze Felsbrocken in den Weg legt, ist das Stillschweigen von Tourismusminister Reinhard Meyer an dieser Stelle wirklich erstaunlich. Widerstandslos wird ein umfangreiches Bauverbot an den Küsten einfach so hingenommen. Besonders dreist war hierzu die Äußerung des Tourismusministers nach der Beschlussfassung seinerzeit über das Landesnaturschutzgesetz. ‚Wir haben Ausnahmen geschaffen‘, so Meyer damals gegenüber der Deutschen Presse-Agentur. Damit meinte er gültige Flächennutzungspläne. Diese würden die touristische Entwicklung nicht behindern.
Aber: Herr Meyer scheint übersehen zu haben, dass es für die von ihm zitierten Ausnahmen für die gültigen Flächennutzungspläne keine Übergangsfrist gibt. Auch nicht im vorliegen Landeswassergesetz. Stichtag für die F-Pläne ist, wie auch beim Naturschutzgesetz, das Inkrafttreten des Gesetzes. Der Tourismusverband SH hat zu Recht eine Übergangsfrist von drei Jahren gefordert. Die Kommunen haben schlicht keine Chance, nun innerhalb weniger Tage gültige, neue F-Pläne aufzustellen!
Auch die Änderung des Landeswassergesetzes wird ein massives Hemmnis für Hotels, für Cafés, Campingplätze und Stegbesitzer. Hier erweisen SPD, Grüne und SSW der Tourismusstrategie des Landes einen Bärendienst. Der echte Norden erhält ohne Not einen starken Wettbewerbsnachteil.Dass ausgerechnet eine so genannte Küstenkoalition die wirtschaftliche Entwicklung an den Küsten massiv behindert, birgt eine gewisse, bittere Ironie.“
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20.07.2016
Dr. Ekkehard Klug: FDP fordert bessere Bewaffnung und Schutzausrüstung der Polizei zur Terrorabwehr
„Nach Ansicht der FDP-Fraktion ist es unabdingbar, die Ausstattung der Polizei zu erweitern und sie neuen Herausforderungen anzupassen. Das gilt für die Auseinandersetzung mit dem Problem der Organisierten Kriminalität, vor allem aber für die Terrorabwehr.
Der rheinland-pfälzische Innenminister Roger Lewentz (SPD) hat bereits im vorigen Jahr in einem Interview mit der WELT vom 06.03.2015 folgendes erklärt:
‚[...] Die Welt: Stimmen Sie Bundesinnenminister Thomas de Maizière zu, der Sicherheitslücken bei der Anti-Terror-Abwehr sieht?
Lewentz: Seit Paris ist klar: Die Polizei hat es mit einem völlig neuen Tätertyp zu tun. Dieser verübt Anschläge mit Kriegswaffen, ist daran gut ausgebildet und sehr erfahren. Außerdem geht er extrem kaltblütig vor. Die Bereitschaftspolizeien der Länder sind dagegen noch nicht optimal gewappnet. Sie benötigen beispielsweise mehr und bessere schusssichere Westen, die etwa Kalaschnikows standhalten. Außerdem sind mehr gepanzerte Fahrzeuge nötig, um Polizisten sicher zum Anschlagsort transportieren zu können. Die Polizei braucht auch schwere Waffen, die auf längere Distanz schießen können.‘
Bei einem Besuch in Eutin bei der PD AFB haben wir u.a. Gespräche mit Angehörigen der dortigen Einsatzhundertschaft geführt, und was dort zu hören war, ist eindeutig:
Mit Angreifern, die mit Schnellfeuergewehren wie etwa jenen vom Typ Kalaschnikow ausgerüstet sind, könne man derzeit weder hinsichtlich der Bewaffnung noch im Hinblick auf vorhandene Schutzausrüstung mithalten. Gegen Schüsse aus solchen Waffen kann nur eine Ausrüstung der Schutzklasse 4 helfen, zum Beispiel Überziehwesten mit Kevlar-Einlagen.
Aus diesem Befund ist dann meine Kleine Anfrage Drucksache 18/4290 und die shz-Berichterstattung vom 24. Juni hervorgegangen, in der ich auf die uns geschilderten Defizite in der Ausrüstung der schleswig-holsteinischen Landespolizei hingewiesen habe. Auch die Gewerkschaft der Polizei hat in diesem Sinne einige Forderungen erhoben, die auch den Personalbereich betreffen:
- Die Schutzausrüstung für die Beamtinnen und Beamten ist weiter zu personalisieren; die Schutzklassen sind dabei anzupassen;
- Bewaffnung und Munition sind nach bundeseinheitlichen Maßstäben vorzunehmen;
- es muss ausreichend Personal für Observationsarbeit bereitgestellt werden;
- das erforderliche Personal braucht eine angemessene sprachliche und kulturelle Ausbildung. Dies ist gerade im Hinblick auf Telefonüberwachung und Videoauswertung wichtig. Kräfte, die für Terrorlagen eingesetzt werden sollen, müssen dafür kontinuierlich ausgebildet werden und ausgestattet sein.
Hinsichtlich der Ausrüstungsfragen sind die ersten vier Spiegelstriche im CDU-Antrag daher nach meiner Ansicht auch sinnvoll. Den letzten Spiegelstrich lehnen wir dagegen ab, weil er die Vorratsdatenspeicherung betrifft. Eine anlasslose, massenhafte Speicherung von Vorratsdaten ist nicht nur ein unverhältnismäßiger Eingriff in Bürgerrechte. Sie leistet offensichtlich auch keinen Beitrag zur Verhinderung von Anschlägen - in Frankreich ist sie seit langem gesetzlich geregelt; erkennbaren Nutzen hatte sie dort nicht. Wo es sie gibt, können sich Täter darauf einstellen. Erhebung und Auswertung der Daten erfordert Personal, das dann für erfolgversprechendere Ermittlungsansätze nicht zur Verfügung steht. Der Ruf nach solchen Gesetzesänderung dient nur als Alibi für fehlende Schritte zu einer besseren personellen und sächlichen Ausstattung der Polizei und der Nachrichtendienste.
Den Gesetzentwurf zur Schaffung eines gemeinsamen norddeutschen Telekommunikations-Überwachungszentrums lehnen wir auch deshalb ab, weil es für die Vorratsdatenspeicherung genutzt werden kann.
Andere Partnerländer behalten sich dies ausdrücklich vor, weshalb diese Unterstützung auch im Staatsvertrag abzubilden ist, der für alle Partner einen identischen Text vorsieht. Insofern ist die Aussage der Landesregierung, Verkehrsdatenabfragen sollten nicht erhoben werden, aus unserer Sicht nicht ausreichend. Diese Entscheidung könnte jederzeit einkassiert werden, ohne dass der Landtag noch einmal zu beteiligen wäre.
Der Antrag der Koalitionsfraktionen enthält gleichermaßen Teile, die aus unserer Sicht positiv zu bewerten sind, vor allem die Ablehnung einer sogenannten ‚Wachpolizei‘.
Der Polizeiberuf ist mehr denn je mit erhöhten Anforderungen verbunden und setzt daher eine gründliche Ausbildung voraus. Hoheitliche Aufgaben durch Personal mit Kurz-Ausbildung ausüben zu lassen, kann nicht sinnvoll sein.
Es führt kein Weg daran vorbei, die Personalstärke der Landespolizei in den kommenden Jahren kontinuierlich zu erhöhen und dafür durch höhere Ausbildungszahlen die nötige Voraussetzung zu schaffen. Inwieweit die ausgebildeten Polizeikräfte z.B. in administrativen Bereichen durch Tarifkräfte entlastet werden können, sollte dabei ebenfalls geprüft werden, zumal dies derzeit die einzige Chance ist, um mehr Beamtinnen und Beamte der Landespolizei für originäre Polizeiaufgaben einsetzen zu können.
Unser ‚Ceterum censeo‘ lautet im Übrigen: Schleswig-Holstein braucht eine zusätzliche Einsatzhundertschaft. Deren Schaffung entlastet auch die Polizeireviere und -stationen vor Ort in den Städten des Landes: Derzeit wird nämlich sehr oft aus den einzelnen Polizeirevieren Personal abgezogen, um ad hoc für diverse Sonderaufgaben eine weitere, kurzfristig zusammengestellte Einheiten bereitzustellen. Das behindert die Handlungsfähigkeit bei der Arbeit vor Ort massiv, während andererseits die ad hoc gebildeten Hundertschaften ohne vorheriges kontinuierliches Training in der Praxis nur einen kleinen Bruchteil dessen leisten können, was eine echte Einsatzhundertschaft kann!“
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20.07.2016
Wolfgang Kubicki: Der Prozess muss so transparent wie möglich begleitet werden
„Das Abenteuer HSH Nordbank wird den schleswig-holsteinischen Steuerzahler mindestens zehn Milliarden Euro kosten – und die Hoffnung schwindet zusehends, dass bis zum Februar 2018 ein Käufer für die Bank gefunden wird.
Ob aus dem Portfolio, für das 2,4 Milliarden Euro gezahlt worden sind, für Schleswig-Holstein deutlich mehr als ein Bruchteil dessen am Markt erzielt werden kann, ist unwahrscheinlich. Der Schifffahrtsmarkt ist und war durch unzureichende Charterraten geprägt – dies wird sich absehbar nicht ändern. Die Kredite, die von der HSH Nordbank übernommen worden sind, sind nicht ohne Grund notleidend. Dem Steuerzahler zu erklären, man könne mit diesen Krediten mittel- bis langfristig gut verdienen, ist – freundlich formuliert – ein Märchen.
Sorgen machen uns die aktuellen Gerüchte, wonach Hamburger Reeder nun auf Kosten der Steuerzahler vergünstigt eigene Kredite auslösen wollen. Dies müssen wir mit aller Macht verhindern.
Wir raten der Landesregierung dringend, den Prozess um den Verkauf bzw. die Abwicklung der HSH Nordbank so transparent wie möglich zu begleiten. Externer Sachverstand ist dabei sicherlich sehr von Vorteil – das Misstrauen gegen Banken, insbesondere derer, die sich in Staatsbesitz befinden, ist aus nachvollziehbaren Gründen enorm. Wir können es dem schleswig-holsteinischen Steuerzahler am Ende nicht erklären, warum wir bestimmte Entscheidungen treffen, wenn wir selbst zu wenig Informationen als Entscheidungsgrundlage haben.“
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20.07.2016
Oliver Kumbartzky: Schnellerer Informationsfluss u besseres Baustellen-Management erforderlich
„Die FDP-Fraktion steht beiden Anträgen der Piraten-Fraktion positiv gegenüber. Wir befürworten alle verantwortbaren Maßnahmen, die den Austausch von Mobilitätsinformationen fördern und den Verkehr in unserem Bundesland damit flüssiger machen.
Mehr Informationen für die Verkehrseilnehmer über Navigationssysteme und Apps sind selbstverständlich absolut sinnvoll, aber sie müssen auch bei den Verkehrsteilnehmern ankommen. Das heißt, das Land muss alles in seiner Macht stehende tun, um kostenfreies WLAN schnell und massiv auszubauen und auch gemeinsam mit den Betreibern die Mobilfunknetze in Schleswig-Holstein weiter zu verbessern. Da gibt es in Schleswig-Holstein leider noch viel zu viele Lücken.
Der Kern der Debatte ist ja aber nicht die Weitergabe von Verkehrsdaten, sondern die Verbesserung der Verkehrssituation in unserem Bundesland und die Vermeidung von Staus. Und da gibt es in Schleswig-Holstein an mehreren Stellen unglaublich viel zu tun. Das Bundesfernstraßennetz ist in Schleswig-Holstein in einem besonders schlechten Zustand, das Landesstraßennetz sowieso und die kommunalen Straßen werden durch eine falsche Schwerpunktsetzung der Landesregierung gerade in unverantwortlicher Weise auch noch kaputtgekürzt. Der Sanierungsstau ist also auf allen Ebenen enorm. Die Investitionen in den Erhalt des Straßennetzes steigen derzeit zwar an, sind aber noch immer nicht ausreichend.
Die Vernachlässigung der Investitionen in den Verkehrssektor in den vergangenen 25 Jahren bekommen wir derzeit überall zu spüren. Nicht wenige Baustellen, die wir derzeit ertragen müssen, hätte man durch vernünftige Erhaltungsmaßnahmen in der Vergangenheit vermeiden können. Da sind viele Operationen am offenen Herzen dabei und daraus sollte man für die Gegenwart und Zukunft lernen. Erst gestern musste die A1 zwischen Ratekau und Sereetz im Kreis Ostholstein überraschend voll gesperrt werden, weil die Fahrbahn – für den Landesbetrieb offenbar völlig überraschend – derart stark beschädigt war, dass da Gefahr im Verzug war.
Wir brauchen in Sachen Informationsfluss eine schnellere und umfangreichere Weitergabe von Verkehrsdaten für Navigationssysteme und entsprechende Apps. Was wir aber noch viel dringender für weniger Staus, Verspätungen und Ärger für die Verkehrsteilnehmer in Schleswig-Holstein brauchen, sind ein besseres Baustellen-Management des Landes und eine bessere Überprüfung der Fahrbahnen, Brücken und Tunnel durch die zuständigen Behörden.
Man könnte viele Staus vermeiden, wenn die Straßenbaubehörden umfassender über den Zustand ihrer einzelnen Bauwerke und Fahrbahnen Bescheid wüssten. Beispiele sind die A21 und noch viel mehr die A1, die anders als angekündigt nun doch während der A7-Baumaßnahme saniert werden müssen, weil ihr Zustand schlechter ist als gedacht. Auch beim Rendsburger Kanaltunnel und bei der Rader Hochbrücke war und ist dies ein großes Problem.
Ein wirklich großes Problem ist aus Sicht unserer Fraktion das Baustellen-Management, das in Schleswig-Holstein leider mehr schlecht als recht funktioniert. Da brauchen wir endlich eine frühzeitigere Information der Verkehrsteilnehmer sowie der Verbände und eine bessere Abstimmung mit den Behörden des Bundes und vor allem mit den Kommunen, damit sich alle Beteiligten frühzeitig auf unvermeidbare Baustellen einrichten können. So könnten viele Staus und somit volkswirtschaftliche Schäden mit wenig Aufwand vermieden werden. Da muss der Landesbetrieb auch dem Tourismusland Schleswig-Holstein endlich gerecht werden.“ -
20.07.2016
Anita Klahn: Mit Lehrplänen macht man keine Politik
„Die Einführung der neuen Lehrpläne oder Fachanforderungen, wie sie jetzt von der Landesregierung genannt werden, wird immer mehr zum Politikum. Schon die Entscheidung, keine schulartenspezifischen Lehrpläne mehr vorzulegen, ist der falsche Weg. Es ist wirklich bedauerlich, dass die Landesregierung mit Lehrplänen Politik macht. Das ist schlechter Stil und wird wieder geändert werden müssen.
Wenn aber zudem die Lehrerverbände am Beispiel der Fachanforderung für Biologie erneut deutlich machen, dass ein fachwissenschaftlich fundierter Unterricht auf Grundlage der neuen Fachanforderungen nicht mehr möglich ist, dann ist sofort die Reißleine zu ziehen. Die Landesregierung scheint nichts aus den missratenden Fachanforderungen für Geschichte und Wirtschaft/Politik gelernt zu haben. Auch muss die Landesregierung aufklären, wie es sein kann, dass wissenschaftliche Gutachten zur Evaluation der Fachanforderung von Mitgliedern der Kommission geschrieben werden, die die neuen Fachanforderungen selbst entworfen haben. Dieses Verfahren missachtet jegliche Grundlage wissenschaftlicher Sorgfalt.
Die FDP-Fraktion wiederholt daher ihre Forderung, ein Moratorium für die Einführung der neuen Lehrpläne vorzunehmen und die neuen Fachanforderungen erst nach einem breit angelegten Diskussionsprozess und im Dialog mit den Fachvertretern aus den Lehrerkollegien einzuführen.“
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20.07.2016
Dr. Heiner Garg: Es ist notwendig, zu einer sachlichen Debatte zurückzukehren
„Bei der sehr hitzigen und teilweise sogar hysterischen Diskussion über die geplanten Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Kanada bzw. den Vereinigten Staaten muss man aus meiner Sicht zunächst einmal klären, ob man Freihandel, entsprechende Abkommen und die Marktwirtschaft insgesamt überhaupt für eine gute Sache hält.
Wir tun dies selbstverständlich, aber ich stelle im Zuge der Diskussion über TTIP und CETA immer öfter fest, dass viele ‚Kritiker‘ eigentlich gar nicht einzelne Bestandteile der geplanten Abkommen kritisieren, weil sie diese geändert haben wollen, sondern weil sie den Freihandel insgesamt und somit auch die geplanten Abkommen in Gänze ablehnen. Viele vermeintliche Kritiker von TTIP und CETA sind also in Wahrheit Gegner von Freihandel und Marktwirtschaft. Sie wollen die Abkommen nicht in irgendeinem Sinne verbessern, sie wollen sie verhindern.
Es wird Sie nicht überraschen, dass die Freien Demokraten sich grundsätzlich für die Ausweitung des Freihandels aussprechen.
Freier Handel bringt nicht nur Volkswirtschaften näher zusammen, sondern auch die Menschen aus den beteiligten Ländern.
Freier Handel ist ein Garant für Wohlstand und Frieden. Deshalb sage ich ganz deutlich:
Wir befürworten die Freihandelsabkommen grundsätzlich, finden aber auch, dass man über einzelne Bestandteile selbstverständlich trefflich streiten kann.
Wer den Freihandel aber grundsätzlich ablehnt und diese Haltung durch destruktive Kritik an einzelnen Bestandteilen der geplanten Abkommen zu kaschieren versucht, ist uns suspekt.
Nun kann man und muss man sogar bei der Verhandlung und Verabschiedung von konkreten Freihandelsabkommen genauer hinsehen. Das ist das Wesen einer Demokratie, und das sollten wir auch hier im Landtag zu diesem Zeitpunkt erneut tun. Man kann bei den Themen Transparenz, Verbraucherschutzstandards und auch die Schiedsgerichte durchaus verschiedener Meinung sein.
Mich ärgert aber zunehmend, dass es bei der Diskussion über TTIP und CETA vielen NGOs und auch Parteien vom linken und rechten Flügel gar nicht um die konkrete Ausgestaltung der Abkommen geht. Es werden fleißig Ressentiments gegen die USA, die Europäische Union, gegen die Industrie und das vermeintliche ‚Establishment‘ geschürt.
Die Desinformation, die Panikmache und der Populismus vieler Gegner der geplanten Freihandelsabkommens hat jedenfalls mit der politischen Kultur, wie ich sie mir wünsche, nur wenig zu tun. Sie erinnert mich eher an ‚Russia Today Deutsch‘.
Wer den Populismus und die Desinformation der Brexit-Kampagne zu Recht kritisiert, der kann aus meiner Sicht nicht gleichzeitig Unsinn über das geplante Freihandelsabkommen unters Volk bringen. Dann darf man sich über den Erfolg der Populisten auch in Deutschland wirklich nicht wundern. Wenn sich Rechts- und Linksaußen derart einig sind, dann gehen bei mir alle Alarmglocken an.
Worum geht es wirklich: Wir sind der festen Überzeugung, dass der Abbau von tarifären und nicht-tarifären Handelshemmnissen gerade Deutschland mit unserem starken Mittelstand viele Vorteile bringen würde. Schleswig-Holstein ist von kleineren und mittleren Unternehmen geprägt. Gerade für diese Unternehmen könnten durch die geplanten Abkommen neue Märkte erschlossen werden. Die international aufgestellten Großunternehmen würden natürlich auch profitieren, sie sind aber nicht so sehr darauf angewiesen.
Die EU - die heutige EU - hat schon heute nur noch einen Anteil von rund 7% an der Weltbevölkerung. Hier haben wir die Chance, weltweit hohe Standards für den Welthandel zu setzen.
Zu den Kritikpunkten. In Europa gilt im Wesentlichen das Vorsorgeprinzip und in den USA das Nachsorgeprinzip. Ich will nicht beurteilen, welches nun der bessere Ansatz ist. Es sind jedenfalls sehr verschiedene, und jede Seite hält wohl den eigenen Ansatz für den naheliegenderen, weil man daran gewöhnt ist. Wer das Nachsorgeprinzip grundsätzlich für schlechter hält, sollte sich anschauen, wie Käufer eines VW-Diesels in den USA entschädigt werden und wie Käufer eines VW-Diesels in Deutschland entschädigt bzw. nicht entschädigt werden. Entscheidend sind hier aus meiner Sicht die Fakten, und da kann man festhalten, dass das Verhandlungsmandat ausdrücklich das Recht von EU und USA vorsieht, erforderliche Maßnahmen zu treffen, um das Schutzniveau in den Bereichen Gesundheit, Sicherheit, Arbeit, Verbraucher, Umwelt und Förderung der kulturellen Vielfalt sicherzustellen.
Lassen Sie mich noch etwas zum Thema Transparenz sagen. Die Geheimniskrämerei der EU-Kommission hat die Desinformationskampagnen von NGOs sowie linken und rechten Parteien erst ermöglicht. Die liberale EU-Handelskommissarin Malmström hat da vieles verbessert.
Gleichwohl: Von der EU-Kommission bereitgestellte Unterlagen im Internet werden kaum gelesen, die Klick-Zahlen stehen in keinem Vergleich zu den Unterzeichnern der Online-Petitionen.
EU-Kommission und Bundesregierung haben Fehler bei der Kommunikation gemacht. Als Beispiel sei hier der Umgang der Bundesregierung mit Mitgliedern des Deutschen Bundestages erwähnt, der mehr als peinlich ist: Die Abgeordneten mussten in den ‚Leseraum‘ des Bundeswirtschaftsministeriums, um Einblick in TTIP zu bekommen. Die Parlamentarier hätten frühzeitiger und umfassender eingebunden werden müssen.
Eine parlamentarische Beteiligung, beispielsweise über einen gemeinsam zuständigen Ausschuss von EU-Parlament und kanadischem Parlament bzw. US-Kongress, würde Handelsabkommen größere Legitimität verleihen. Zusätzlich sollten die nationalen Parlamente bei der Ratifizierung von Handelsabkommen eingebunden werden.
Fazit: Die immer wieder kritisierten Punkte sind zum Teil berechtigt, aber heilbar, wenn man es denn will. Würden die Abkommen scheitern, würden Europa, Deutschland und Schleswig-Holstein große Chancen verpassen. Deshalb ist es notwendig, zu einer sachlichen Debatte zurückzukehren.“
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20.07.2016
Anita Klahn: Neugeschaffene Oberstufen an Gemeinschaftsschulen sind ein Fehler
„Die neugeschaffenen Oberstufen an Gemeinschaftsschulen sind bildungs- und finanzpolitisch ein Fehler. Bildungspolitisch haben diese Oberstufen keine ausreichende Größe, um ein vernünftiges Profilangebot zu gewährleisten. Man braucht eine gewisse Schülerzahl, um eine ausreichendes Angebot machen zu können. Das ist auch wichtig für die Schülerinnen und Schüler, da sie nur so ihren Interessen und Neigungen nachgehen können. Fast keine dieser Oberstufen hat z.B. ein sprachliches Profil. Auch haben die Schulen keine ausreichende Anzahl an Lehrkräften mit gymnasialer Fakultas, so dass in der Breite nicht auf ausreichendem Niveau unterrichtet werden kann und die Qualität des Abiturs leidet.
Finanzpolitisch wurden und werden noch erhebliche Investitionen getätigt, obwohl kein Bedarf besteht. Es besteht die Gefahr, dass Investitionsruinen entstehen. Auch müssen gesondert Personalressourcen für sehr kleine Einheiten bereitgestellt werden. Folge ist, dass die Unterrichtsversorgung an allen Schulen leidet. All dies geschieht vor dem Hintergrund extrem knapper Ressourcen im Bildungssektor. Schließlich ist der Kampf zwischen den Schulen um Schüler durch die Schaffung der neuen Oberstufen weiter verschärft worden. Leidtragende sind insbesondere Gemeinschaftsschulen ohne Oberstufen, aber auch berufliche Schulen.
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20.07.2016
Wolfgang Kubicki: Wir alle tragen Verantwortung für dieses Europa
„Die Europäische Union ohne das Vereinigte Königreich ist schwer vorstellbar. Nicht nur, weil uns ein enger Partner und eine wichtige Stimme für den europäischen und weltweiten Freihandel verloren geht, sondern auch, weil diese Entscheidung weder im Interesse des britischen, noch des europäischen Volkes liegt.
Der berühmte Slogan ‚take back control‘ wird mit dem Votum des Referendums ad absurdum geführt, wenn gleichzeitig der Wunsch nach der Teilnahme am europäischen Binnenmarkt besteht und die Wortführer der Exit-Debatte sich feige vor der politischen Verantwortung drücken.
Die Abhängigkeit des britischen Volkes wird durch den gewollten Ausschluss von demokratischen Mitbestimmungsrechten nur noch vergrößert, statt vermindert und das Trauerspiel, das die politische Führung abgibt, überträgt automatisch eine bedrohliche Unsicherheit auf Wirtschaft und Gesellschaft.
Die Zunahme von Gewalttaten nach Bekanntgabe des Votums gegenüber Ausländern sollte uns eine Lehre sein.Ein führungsloses Vereinigtes Königreich können sich weder die Briten, noch die EU erlauben.
Klar muss sein, dass es dieses Mal keinen Briten-Rabatt geben kann und dass es ‚Europa à la carte‘ so nicht mehr geben darf.
Die Gestaltung der zukünftigen Beziehungen zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU müssen im Sinne der Gründerväter, die eine Art assoziierten Status für Nicht-EU-Mitglieder in Europa bereits in den Römischen Verträgen vorgesehen hatten, neu definiert werden.
Die möglichen Auswirkungen eines Brexits haben die Briten mit der Abwertung des Pounds sowie den großangelegten Abwanderungsstrategien international agierender Unternehmen bereits zu spüren bekommen, worunter vor allem das eigentliche Prunkstück der britischen Wirtschaft, die City of London, besonders leidet.
Dennoch ist klar, dass das derzeitige Handelsvolumen (Im- und Export) Schleswig-Holsteins mit Großbritannien – jährlich rund zwei Milliarden Euro – stark leiden dürfte, wenn es nicht nur einen Exit von der EU, sondern auch vom europäischen Binnenmarkt geben würde. Im Moment ist es schwer, Prognosen über das Ergebnis der Verhandlungen abzugeben.Hinsichtlich der Auswirkungen auf die Europapolitik in Deutschland und Schleswig-Holstein wird sich am Interesse an guten Beziehungen mit dem Vereinigten Königreich nicht viel ändern.
Der Antrag, den Sie gestellt haben, führt auch völlig ins Leere. Wenn die Europaministerin Spoorendonk von einer „Zäsur für die europäische Einigung“ spricht, dann haben wir größeren Anlass darüber zu sprechen, wie wir Europa besser machen und nicht, wie Schleswig-Holstein sich nach dem Brexit-Votum verhalten soll.
Dies setzt eine Rückbesinnung auf unsere gemeinsamen Werte für Freiheit und Frieden auf dem europäischen Kontinent voraus.
Es setzt voraus, dass wir erkämpfte Errungenschaften nicht für selbstverständlich nehmen, sondern als Grundlage gemeinsamer europäischer Politik stärken.
Es setzt voraus, dass Europa sich wieder auf die Aufgaben besinnt, die einen echten Mehrwert für die gemeinsame europäische Politik beinhalten.
Die Prioritäten sind jedenfalls seitens der Bürger klar festgelegt: Sicherheitskooperation in Bezug auf den Terrorismus (82%), eine Einigung in der Flüchtlingspolitik (74%) und Maßnahmen gegen die Arbeitslosigkeit (77%) sowie gegen Steuerbetrug (75%) laut letzter Eurobarometer-Umfrage.Eine Selbstvergewisserung der Werte europäischer Integration kann offensichtlich nur dann gelingen, wenn wir die inner-europäische Freizügigkeit, die in der Brexit-Debatte oft genug von Populisten für persönliche Zwecke missbraucht wurde, wieder als große Errungenschaft unseres gemeinsamen Binnenmarktes hervorheben; das „Fremde“ nicht als Bedrohung zu betrachten, sondern als (persönliche) Bereicherung und (wirtschaftliche) Chance für die individuelle Entwicklung verstanden werden.
Wir müssen auch dafür sorgen, dass in Europa wieder die Regeln eingehalten werden, die wir uns gegeben haben. Im Hinblick auf die Bankbilanzen in Italien und einer notwendigen Reform der Wirtschafts- und Währungsunion ist dies elementar.
Wenn man manchem Politiker in Europa dieser Tage zuhört, dann könnte man eher auf die Idee kommen, dass die EU zersprengt werden soll. In einer Zeit der Selbstreflektion unmittelbar nach dem Votum der britischen Bürger nach europäischen Alleingängen zu rufen, ist mit Realitätsverlust noch freundlich umschrieben.
Wenn jetzt unsere sozialdemokratischen Freunde nun noch von einer europäischen Regierung träumen, ohne sich genauer mit den eigentlichen Herausforderungen zu beschäftigen, ist das höchst problematisch und den Menschen in Europa kaum zu vermitteln.
Zur Wahrheit gehört aber auch, dass ein Teil der Verantwortung auch uns selbst – und damit meine ich die deutsche Verantwortung für die europäische Idee – zuzuschreiben ist.Hätte die Kanzlerin nur halb so viel Energie dafür verwandt, in Großbritannien für den Verbleib in der EU zu werben, als sie für die Besänftigung Erdogans in Ankara gebraucht hat, wäre zumindest die Chance größer gewesen, das Vereinigte Königreich in der EU zu halten.
Aber auch die Landesregierung ist in den letzten Jahren nicht einmal in London gewesen, um für die engen Beziehungen zu werben.
Wenn Ministerin Spoorendonk nun öffentlich davon spricht, dass wir mit dem Vereinigten Königreich einen unserer engsten Partner verloren haben, muss doch auch die Frage geklärt werden, wie intensiv auch wir uns um diesen Partner gekümmert haben.
Zum Schluss möchte ich Sie daran erinnern, dass wir alle Verantwortung für dieses Europa tragen und es auch auf uns ankommt, die historische Errungenschaft von 71 Jahren Frieden und Freiheit im Sinne kommender Generationen zu bewahren. Wir haben es in unserer Hand, das Feuer für diese Union neu zu entfachen. Denn: Wir sind Europa!“ -
19.07.2016
Wolfgang Kubicki: FDP-Fraktion bringt Dringlichkeitsantrag ein
„Vor dem Hintergrund der aktuellen Ereignisse in einem Regionalzug in Würzburg hat die FDP-Fraktion heute einen Dringlichkeitsantrag zum kommenden Plenum eingebracht. Hierin wird die Landesregierung aufgefordert, im Rahmen einer Aufgabenkritik zu prüfen, ob Polizei und Verfassungsschutz ausreichend Mittel zum Schutz von Bürgerinnen und Bürgern sowie bedrohten Einrichtungen zur Verfügung gestellt werden. Zudem soll die Landesregierung alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um wirksam gegen Rekrutierung und Radikalisierung von neuen Anhängern des islamischen Extremismus, insbesondere auch unter Flüchtlingen, vorzugehen.
Es gibt zwar keinen Grund, in Panik zu verfallen, gleichwohl können wir immer weniger ausschließen, dass Menschen oder Einrichtungen in Schleswig-Holstein nicht auch Ziele religiös motivierter Gewalt werden können. Vor diesem Hintergrund müssen alle rechtsstaatlichen Möglichkeiten in Erwägung gezogen werden, um die Menschen in unserem Land vor diesen Gefahren bestmöglich zu schützen.“
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15.07.2016
Christopher Vogt: Regionalisierungmittel dürfen nicht für grüne Prestigeprojekte verwendet werden
„Die Bund-Länder-Einigung ist natürlich grundsätzlich eine gute Nachricht für Schleswig-Holstein, auch wenn man mit den zusätzlichen 30 Millionen Euro pro Jahr nicht so große Sprünge machen kann, wie die Koalitionäre jetzt suggerieren. Auch die fortgeschriebene Besserstellung vor allem der ostdeutschen Bundesländer ist nach über einem Vierteljahrhundert nach der Wiedervereinigung für uns nicht mehr nachvollziehbar. Wir werden sehr genau hinschauen, wie die zusätzlichen Gelder des Bundes nun von der Landesregierung verteilt werden. Wir fordern von der Landesregierung eine wirtschaftlich sinnvolle Verteilung und Augenmaß bei den regionalen Schwerpunkten. Das Geld darf nicht für grüne Prestigeprojekte oder für Spielwiesen von Genossen in den Rathäusern verpulvert werden. Mindestens genauso wichtig wie die vereinbarte Erhöhung der Mittel ist die ebenfalls vereinbarte Deckelung der Stations- und Trassenentgelte, weil diese bisher regelmäßig deutlich überproportional ansteigen.
Die beiden gemeinsam mit Hamburg vereinbarten Schienenprojekte S 4 Ost (Hamburg-Bad Oldesloe) und S 21 (Hamburg-Kaltenkirchen) finden ebenso die Unterstützung der FDP-Fraktion wie der Ausbau der Strecke Wrist-Kellinghusen und ein zukünftiger Schnellbus zwischen Itzehoe und Brunsbüttel. An vielen Stellen müssen jetzt sinnvolle Qualitätsverbesserungen angepackt werden. Da muss es vor allem um Tarife wie z.B. bei einem HVV-Beitritt Steinburgs, um WLAN in den Fahrzeugen oder auch um weitere Fortschritte bei der Barrierefreiheit gehen. Die Studierenden an unseren Hochschulen sollten endlich ein landesweites Semesterticket bis nach Hamburg zu einem erschwinglichen Preis bekommen. Da hinkt Schleswig-Holstein bisher besonders hinterher.“ -
15.07.2016
Wolfgang Kubicki: Wir sind Europa
„Das Attentat von Nizza macht fassungslos, betroffen und traurig. Nichts kann die wahllose Ermordung von unschuldigen Menschen rechtfertigen, kein Gott, keine Religion, keine politische Überzeugung.
Attentäter wie der in Nizza oder die in Paris, Brüssel oder Istanbul sind keine Märtyrer oder Helden, sie sind feige und hinterhältig, einfach nur krank. Wir werden uns unsere Freiheit von Fanatikern nicht nehmen lassen.
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13.07.2016
Dr. Heiner Garg: Diese Novelle braucht niemand
„Der Umgang der Koalitionäre mit der Novelle des Strafvollzugsgesetzes hat schon – positiv ausgedrückt – slapstickartige Züge. Rot, Grün und Blau haben hier in einer leider sehr eindrucksvollen Art und Weise gezeigt, wie wenig man sich mit den eigenen Gesetzesvorschlägen auseinandersetzen kann. Wenn die Koalitionäre zu diesem Gesetzesentwurf jetzt kurzfristig eine Änderung ihrer eigenen Änderung vorlegen, dann sind Zweifel an der Ernsthaftigkeit und Professionalität der rot-grün-blauen Innenexperten angebracht.
Enttäuschend war der heutige Auftritt der Justizministerin, die erstaunlich wenig Ambitionen zeigte, die finanziellen oder personellen Auswirkungen der mit der rot-grün-blauen Mehrheit beschlossenen Änderungen darzustellen. Hier hat das Justizministerium in den kommenden Wochen ganz offensichtlich noch viel Arbeit zu leisten, denn für den anstehenden Haushalt müssen diese Fragen von der Landesregierung beantwortet werden.
Für eine Verbesserung der Lebensbedingungen in den Justizvollzugsanstalten bedarf es eines flexiblen, familienorientierten und möglichst durchlässigen Strafvollzugs mit intensiven Maßnahmen zur Wiedereingliederung. Dies wäre auch schon mit geltender Rechtslage möglich. Insofern brauchen wir kein neues Strafvollzugsgesetz, sondern vielmehr eine ausreichende personelle Ausstattung, um der Fürsorgepflicht gegenüber den Bediensteten nachzukommen und ein landesweit vergleichbares Niveau spezifischer Unterstützungsangebote sicherzustellen.
Mit diesem Gesetz werden die Grenzen personeller Belastungsfähigkeit der Bediensteten aber nur weiter ausgedehnt, was zu mehr krankheitsbedingten Ausfällen führen dürfte. Dies geht letztlich auch zu Lasten der Strafgefangenen.“