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  • 21.11.2023

    Heiner Garg: Schluss mit der Trickserei bei der Kita-Reform

    Zur geplanten Änderung der Evaluationszeit sagt der kitapolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Heiner Garg: 

    „Dass die schwarz-grüne Landesregierung seit Amtsantritt glück- und auch weitgehend erfolglos versucht, die Kita-Reform weiterzuentwickeln, wurde schon im vergangenen Jahr sehr deutlich.

    Die ehemaligen Partner des Kita-Reformprozesses, also die Trägerverbände (LAG), die Kommunalen Spitzenverbände (KLV) sowie die Landeselternvertretung (LEV), werden von der Landesregierung düpiert – und das bereits mehrfach.

    Sozialministerin Touré hat bis heute weder den Willen noch das Durchsetzungsvermögen gezeigt, die umfangreiche – gesetzlich verankerte – Evaluationsphase der Kita-Reform erfolgsorientiert zu steuern. Dazu würde nämlich auch gehören, die erforderlichen Finanzmittel für diese Reform sicherzustellen.

    Bereits die sogenannte ‚erweiterte Sozialstaffel‘ ist kaum mehr als ein Taschenspielertrick. Die Landesregierung hat damit – erfolglos – versucht zu kaschieren, dass Schwarz-Grün schon unmittelbar nach Amtsantritt nicht mehr bereit war, die Elternbeiträge weiter zu senken. Dabei wurde den Eltern im Wahlkampf noch etwas anderes versprochen.

    Jetzt versucht sich die Sozialministerin mit dem nächsten Täuschungsmanöver, ein weiteres Jahr dieser Legislaturperiode kitapolitisch durchzumogeln – dieses Mal soll es zu Lasten der Kommunen und der Träger gehen. Was auf den ersten Blick als freundliche ‚Verlängerung der Evaluationszeit‘ daherkommt, ist in Wahrheit nichts anderes als die Weigerung der Landesregierung, die finanziellen Konsequenzen der Evaluierung zum gesetzlich vereinbarten Zeitpunkt zu tragen.

    Ich erwarte von Ministerpräsident Daniel Günther, dass er nicht weiterhin tatenlos zusieht, wie seine Sozialministerin das größte Einzelreformprojekt der letzten Legislaturperiode krachend an die Wand fährt.“

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  • 22.11.2023

    Annabell Krämer zu TOP 1 "Aktuelle Stunde: Auswirkungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts"

    In ihrer Rede zu TOP 1 (Aktuelle Stunde: Auswirkungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 auf den Landeshaushalt und den finanzpolitischen Kurs der Landesregierung) erklärt die haushaltspolitische Sprecherin und stellvertretende Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    „Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom vergangenen Mittwoch muss einen Schlussstrich unter den bisherigen Umgang Schleswig-Holsteins mit Notkrediten setzen. Ich möchte nun auf die wesentlichen Bestandteile des Urteils und die resultierenden Folgen für die Haushaltspolitik des Landes eingehen.

    Erstens: Notlagenbeschlüsse und die damit verbundene Aufnahme von ,Notkrediten' gelten nur für ein Haushaltsjahr. Die notlagenbedingen Kreditermächtigungen müssen in diesem Jahr kassenwirksam werden, nicht verbrauchte Notkreditermächtigungen verfallen zwingend nach Ablauf des jeweiligen Haushaltsjahres.

    Sich wie im Dezember 2022 noch mal schnell eine Milliarde als neuen Ukraine-Kreditrahmen für folgende Haushaltsjahre zu genehmigen, ist nun auch offiziell verfassungswidrig. Wir haben davor bereits vor einem Jahr gewarnt. Da verkommt es fast schon zur Bedeutungslosigkeit, dass Ende 2022 lediglich 87 Millionen Euro des ursprünglichen Notkredits von 400 Millionen Euro abgeflossen waren und der Haushalt 2022 im Abschluss positiv war.

    Kollege Koch, Sie argumentierten damals, die Mittel seien alle schon verplant und man müsste deswegen den Kreditrahmen dringend erhöhen. Ich empfehle die Lektüre des Umdrucks 20/2302: Von den insgesamt 1,4 Milliarden Euro wurden für 2022 und 2023 rund 855 Millionen Euro verplant. Hiervon sind Ende September 2023 gerade einmal 196 Millionen Euro abgeflossen.

    Zweitens: Die Bevorratung von Notkrediten in Sondervermögen ist verfassungswidrig. Daraus folgt für den Landeshaushalt, dass alle noch bestehenden Notkreditermächtigungen in Rücklagen oder Sondervermögen – und eigentlich auch sämtliche Inanspruchnahmen dieser in 2023 – unverzüglich zu löschen bzw. zu tilgen sind.

    Gemäß Beantwortung meiner kleinen Anfrage weiß das Finanzministerium angeblich nicht, welche Sondervermögen und Rücklagen mit Kreditermächtigungen gebildet wurden. Ich hoffe sehr, dass dieses nicht der Fall ist.

    Es geht heute nicht um Ihren Umgang mit den Auskunftsrechten gegenüber dem Parlament. Nur so viel: Wir werden Ihnen das Vorenthalten von Informationen in Kleinen Anfragen und Falschinformationen in Ausschüssen in Zukunft nicht mehr durchgehen lassen!

    Drittens: Ich zitiere aus Ziffer 109 des Urteils des Bundesverfassungsgerichts: ,Die Folgen von Krisen, die lange absehbar waren oder gar von der öffentlichen Hand verursacht wurden, dürfen nicht mit Notkrediten finanziert werden.' Die Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen oder Maßnahmen zur Erlangung der Energiesouveränität aus Notkrediten ist somit nicht verfassungskonform!

    Es war übrigens eine CDU/CSU geführte Bundesregierung, die unsere Bürgerinnen und Bürger sowie unsere Industrie abhängig gemacht hat von russischem Pipelinegas. Wohlwissend, dass die Ukraine schon 2014 mit der Annexion der Krim völkerrechtswidrig angegriffen wurde.

    Daraus folgt für den Landeshaushalt: Maßnahmen zur Erlangung der Energiesouveränität sind aus dem ordentlichen Haushalt zu bestreiten.

    Viertens: Textziffer 133 des Urteils. Ich zitiere: ,Nicht erfasst sind … Neukredite für allgemeinpolitische Maßnahmen, die … anlässlich der vermeintlich günstigen Gelegenheit des Aussetzens der Schuldenbremse ergriffen werden, aber nicht auf die Überwindung der Krisensituation zielen.'

    Erwähnt seien hier die Mittel für die Ansiedlung von Northvolt, die Mittel für die Wohngeldreform und das Programm ,Klimaschutz für Bürger', für das gut situierte Grüne Wählerklientel. Dass das Förderprogramm Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger gerade die sozial schwächeren unterstützt, war von Anfang an eine einzige PR-Nummer – zudem wurde es schon vor dem Ukraine-Krieg aufgelegt und lediglich aufgestockt.

    Das Bundesverfassungsgericht gesteht dem Gesetzgeber zwar einen gewissen Ermessensspielraum bei der Beurteilung von Notlagen und den heilenden Maßnahmen zu, betont jedoch, dass dieser Spielraum abnimmt, je weiter das auslösende Ereignis in der Vergangenheit liegt.

    Dieses gilt insbesondere dann, wenn wiederholt Notkredite genutzt werden. Das Gericht fordert eine überzeugende Begründung, wenn Mittel im Folgejahr erneut bereitgestellt werden sollen, die im Vorjahr nicht benötigt wurden.

    Wenn Ihre Notkredite bezüglich der beschlossenen Höhe und Maßnahmen so zwingend zur akuten Bewältigung der Notlage waren, dann frage ich, wie das mit dem geringen tatsächlichem Mittelabfluss vereinbar ist? 

    62 Seiten im Namen des Volkes, die Ihnen Ihren Verfassungsbruch vor Augen führen sollten.

    Eines setzt dem Ganzen jedoch noch die Krone auf. Schleswig-Holstein puffert immer noch Mittel aus der Corona-Notlage, die die Finanzministerin aufgrund der verbesserten Haushaltslage eigenständig im August letzten Jahres für beendet erklärt hat und nun wieder aufleben lassen möchte.

    Frau Ministerin, Sie sagen immer gerne, Sie handeln nicht anders als Christian Linder! Dann akzeptieren Sie wie er das Urteil, vor dem wir Sie gewarnt haben! Erfüllen Sie die gemachten Zusagen aus dem ordentlichen Haushalt und tilgen Sie die verbliebenen Notkreditermächtigungen.

    Jährigkeit und Jährlichkeit lassen keinen Interpretationsspielraum!"

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 22.11.2023

    Christopher Vogt zu TOP 1 "Aktuelle Stunde: Auswirkungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts"

    In seiner Rede zu TOP 1 (Aktuelle Stunde: Auswirkungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 auf den Landeshaushalt und den finanzpolitischen Kurs der Landesregierung) erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    "Es ist absolut klar, dass das Karlsruher Urteil – das ich nachvollziehen kann und das einige sehr wichtige Dinge klargestellt hat – auch sehr direkte und ganz erhebliche Auswirkungen auf die Finanzpolitik des Landes hat bzw. haben muss. Der Landeshaushalt 2023 ist definitiv verfassungswidrig – allein schon mit Blick auf das Prinzip der Jährigkeit. Ein nur leicht modifiziertes schwarz-grünes ,Weiter so!' darf es deshalb nicht geben – gerade auch mit Blick auf die Finanzierung des Landeszuschusses der Northvolt-Ansiedlung.

    Die Ansiedlung war schon vor dem Ukraine-Krieg geplant – und sie ist ein Glücksfall und kein Notfall. Daueraufgaben müssen aus dem Kernhaushalt finanziert werden. Der Klimaschutz ist eine staatliche Daueraufgabe – die Ansiedlung eines Unternehmens ebenfalls.

    Sie haben das ,Klimaneutrale Industrieland bis 2040' als großes Ziel Ihrer Koalition formuliert: Aber bei beidem ist bisher leider völlig schleierhaft, wie Sie da eigentlich hinkommen wollen. Was soll Klimaneutralität aus Ihrer Sicht genau sein? Und wie wollen wir Industrieland werden? Eine große Ansiedlung reicht dafür jedenfalls nicht aus – und schon dabei greifen Sie weiterhin in die Trickkiste.

    Solide Staatsfinanzen sind die Voraussetzung dafür, dass man in Krisen- und Ausnahmesituationen handlungsfähig bleiben kann. Die Schuldenbremse sieht – aus guten Gründen – klar abgrenzte Ausnahmen für Notlagen vor, die sich der Kontrolle des Staates entziehen.

    Wir haben sie zuletzt leider erlebt: eine Pandemie, ein Kriegsausbruch in Europa und ja, auch eine verheerende Naturkatastrophe wie die Sturmflut. Es darf aber nicht sein, dass man einen Ausnahmezustand nutzt, um eine – über Jahre andauernde – Notlage festzustellen und mit Notkrediten dann Ausgaben zu finanzieren, die damit eigentlich gar nichts zu tun haben. Das ist gegenüber der jungen Generation in höchstem Maße unfair und verfassungsrechtlich äußerst problematisch.

    Meine Damen und Herren, wir werden Ihren Anträgen deshalb auch nicht zustimmen können. Man kann nicht vor über einem Jahr hier erklären, das gilt für Frau Heinold und auch den Kollegen Tobias Koch, dass die Corona-Notlage beendet sei und jetzt, wo Sie vor einem verfassungsrechtlichen und vor einem haushälterischen Problem stehen, wieder eine Notlage feststellen, die sich auch auf Corona bezieht.

    Was genau hat sich denn geändert? Ist Corona zurückgekommen? Nein, meine Damen und Herren, Sie brauchen Corona nur erneut für Ihre Begründung. Deshalb muss ich ganz ehrlich sagen: So etwas nenne ich Trickserei!

    Wir haben jetzt den Haushalt 2024 vor der Brust. Auch da, Frau Heinold, erwarten wir Antworten, wie dieser Haushalt eigentlich aussehen soll.

    Sie planen jetzt einen Dauerausnahmezustand und erklären eine multiple Krise des Landes. Meine Damen und Herren, das Problem ist: Schwarz-Grün will nicht konsolidieren und notwendige Schwerpunkte setzen. Wir werden jedenfalls keine Blanko-Checks ausstellen.

    Wer dauerhaft mehr Staatsschulden fordert, muss gerade in Schleswig-Holstein ein schlechtes Gedächtnis haben. Schleswig-Holstein, der Kollege Harms hat es gesagt, hat mal über eine Milliarde Euro nur für Zinsen zahlen und dafür immer neue Kredite aufnehmen müssen.

    Wir haben hohe Steuereinnahmen, wir haben aber auch hohe Steuern und Abgaben, weltweit sind wir da an der Spitze. Wer die Einnahmen dauerhaft erhöhen will, muss die wirtschaftliche Entwicklung stärken. Doch dafür muss man auch etwas tun. Wir sind dazu bereit."

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 02.02.2017

    Anita Klahn: Koalition verschlechtert die Versorgung der Bevölkerung mit Rettungsdienstleistungen

    „Mit dem von der Landesregierung vorgelegten Rettungsdienstgesetz wird ein tiefer Eingriff in die Berufsfreiheit für private Rettungsdienstunternehmen vorgenommen. Der unabhängige Wissenschaftliche Dienst des Landtages hebt mit Verweis auf die Stufentheorie des Bundesverfassungsgerichts hervor, dass für Eingriffe in die Berufsfreiheit strengste Anforderungen an die verfassungsrechtliche Rechtfertigung anzulegen sind.

     

    Der Gesetzentwurf führt eine objektive Berufszulassungsschranke ein. Um diese verfassungsrechtlich zu rechtfertigen, bedarf es nachweisbarer oder höchstwahrscheinlicher schwerer Gefahren für ein überragend wichtiges Gemeinschaftsgut (siehe Umdruck 18/7306). Die Landesregierung kann dafür kein einziges Beispiel geben, was nicht verwunderlich ist, denn es gibt keine. Die Koalition tritt die im Grundgesetz verankerte Berufsfreiheit mit Füßen.

     

    Stattdessen werden durch den Gesetzentwurf langjährig gewachsene und bewährte Strukturen im Rettungsdienst ohne Not zerstört. Die Versorgungssituation der Bevölkerung mit Rettungsdienstleistungen wird verschlechtert. In zahlreichen Kreisen werden die Hilfsfristen jetzt schon nicht eingehalten. Wer in einer solchen Situation private Anbieter aus der Notfallrettung verdrängen will, spielt mit dem Feuer.

     

    Die FDP fordert die Landesregierung auf, genau wie beim Wasserrettungsdienstgesetz, den Gesetzentwurf zurückzuziehen.“

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  • 22.11.2023

    Christopher Vogt zu TOP 1A+33+38 u.a. "Gemeinsames Vorgehen gegen die irreguläre Migration"

    In seiner Rede zu TOP 1A+33+38 (u.a. Gemeinsames Vorgehen gegen die irreguläre Migration) erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Bund-Länder-Konsens auf der MPK, gemeinsam Korrekturen an der Flüchtlings- und Migrationspolitik vorzunehmen, war wirklich überfällig. Es ist ein gutes Zeichen, dass man nun parteiübergreifend eine ganze Reihe von Punkten ändern will, um Humanität und Ordnung in Einklang zu bringen. Denn wenn die etablierten demokratischen Parteien diese große Herausforderung nicht meistern, profitieren leider die Falschen. Das sehen wir schon in vielen Bereichen.

    Die Populisten und Extremisten müssen wieder klein gemacht werden und das gilt ausdrücklich für das gesamte Bundesgebiet. Wir schauen auch mit Sorge auf die Wahlen in Ostdeutschland im kommenden Jahr, doch generell gilt das für ganz Deutschland. Man muss auch sagen, insgesamt, wenn man sich die Entwicklung anguckt, eigentlich auch für unseren ganzen Kontinent. Denn dort werden Populisten von autoritären Regimen gestärkt und die heizen ja auch das Migrationsproblem massiv an, wie wir auch mit Blick auf Russland und Belarus leider sehen müssen.

    Bei der Stärkung der Demokratie spielt die Migrationspolitik natürlich nicht die alleinige, aber aus unserer Sicht schon die wichtigste Rolle. Das beschlossene Maßnahmenpaket geht in die richtige Richtung, reicht aus unserer Sicht aber auch noch nicht aus, um vor allem die irreguläre Migration effektiv zu unterbinden und die Länder und Kommunen massiv zu entlasten, was notwendig wäre. 

    Wenn mittlerweile Dorfgemeinschaftshäuser als Unterkünfte genutzt werden müssen und niemand sagen kann, wie lange dies dauern soll und wo in ein oder zwei Jahren die weiteren Menschen, die im Zweifel zu uns kommen werden, untergebracht werden können, zeigt dies, wie schwierig die Lage in Schleswg-Holstein vielerorts mittlerweile ist.

    Ich finde, die Union hat eine bemerkenswerte Rolle bei der Ministerpräsidentenkonferenz gespielt: Die Ministerpräsidenten arbeiten konstruktiv mit und loben das Ergebnis, während die Bundestagsfraktion der CDU/CSU es scharf kritisiert – das muss wohl irgendwie mit der innerparteilichen Rolle der Herren Merz und Dobrindt zu tun haben – logisch ist es nicht. Ich finde auch die Rolle der Grünen an der Stelle bemerkenswert, die in Bund und Ländern bei Lösungen in der Migrationspolitik auf der Bremse stehen. Der Kanzler braucht offensichtlich die MPK, um die Grünen auf Bundesebene einzufangen. Der Ministerpräsident braucht offenkundig die MPK, um die Grünen auf Landesebene einzufangen.

    Es ist wohl ein einmaliger Vorgang gewesen, dass ein schleswig-holsteinischer Ministerpräsident auf einer solch wichtigen MPK nicht nur verschiedene Maßnahmen mitträgt, sondern ja auch selbst mit vorgeschlagen hat, die seine zuständige Ministerin und auch seine Koalitionsfraktionen zeitgleich im Landtag ablehnen. 

    Wir haben einen Antrag gestellt mit mehreren Punkten. Wir haben Anpassungen der Leistungen gefordert, das Nutzen von Bezahlkarten, beschleunigte Verfahren und mehr Abschiebungen. Da hat uns die Grünen-Fraktion hier im Landtag kontra gegeben, während Ihr Ministerpräsident zeitgleich in Frankfurt am Main ist und dort genau das vorschlägt. Jetzt sagen Sie, nur ein paar Wochen später, dass Sie sich dahin dahinter versammeln können. Das ist wirklich erstaunlich.

    Frau Heinold hat ja die Regierungserklärung von Ministerpräsident Daniel Günther kurzfristig vorgetragen, aber dass die Grünen sich doch so stark dahinter versammeln, überrascht. Bisher war mein Eindruck, und ich glaube, das ist nicht ganz falsch, dass es Schwarz-Grün in eineinhalb Jahren eigentlich nicht geschafft hat, sich auf eine gemeinsame Migrationspolitik zu einigen.

    Es gibt nach wie vor keine gemeinsame schwarz-grüne Migrationspolitik – da kann auch Ihr dünner Alternativantrag nicht drüber hinwegtäuschen. Und das ist leider keine gute Nachricht für unser Bundesland, wenn die zuständige Ministerin und der Ministerpräsident bei diesem wichtigen Thema ganz unterschiedliche Ziele verfolgen. 

    Wir erwarten nach dieser MPK jetzt ein klares und geschlossenes Bekenntnis der Landesregierung zur GEAS-Reform, also zu einer effektiven Neuaufstellung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems. Es braucht jetzt verschiedene Maßnahmen auf europäischer, auf nationaler und auf Landesebene, um vor allem die irreguläre Migration spürbar zu reduzieren, aber ohne europäische Lösungen wird es definitiv nicht gehen.

    Es braucht unter anderem eine erhebliche Stärkung von Frontex zur Sicherung der EU-Außengrenzen und leider derzeit auch temporäre Grenzkontrollen in Deutschland, zum Beispiel mit Blick auf Brandenburg, wo wir sehen, wie eben aus Russland und Belarus Menschen organisiert zu uns geschickt werden, um Deutschland unter Druck zu setzen. 

    Es braucht unbedingt weitere Abkommen mit verschiedenen Herkunftsstaaten zur Rücknahme ihrer Bürger – das ist bekanntermaßen sehr schwierig, aber dringend notwendig. Man sollte jetzt auch Verfahren in Drittstaaten prüfen. Und es braucht die Ausweisung von weiteren sicheren Herkunftsstaaten: vor allem die drei Maghreb-Staaten Marokko, Algerien und Tunesien, aber zum Beispiel auch Länder wie Indien.

    Die gemeinsam beschlossenen Maßnahmen müssen von der Landesregierung jetzt auch zügig umgesetzt werden. Dazu stellen sich aus unserer Sicht einige Fragen an die Landesregierung. Was die Verteilung auf die Kommunen angeht: Wie soll dies jetzt konkret bei den Menschen ohne Bleibeperspektive aussehen? Wie ist eigentlich Ihre Definition der fehlenden Bleibeperspektive? Da scheint es mir noch einige Fragezeichen zu geben, denn ich kann nicht erkennen, dass Ihre Ankündigung bisher entsprechend umgesetzt wird.

    Warum finden derzeit in Schleswig-Holstein trotz vollmundiger Ankündigungen kaum Abschiebungen statt? Und warum finden nur so wenige freiwillige Ausreisen statt? Schleswig-Holstein braucht ein funktionierendes Rückkehrmanagement. Da gibt es viele Stellschrauben, an denen sie drehen können und müssen. Warum gibt es noch immer keine GERAS-Ermittlungsgruppe wie in Hamburg, wenn die bisherigen Strukturen in Schleswig-Holstein kein adäquater Ersatz dafür sind?

    Was die Einigung bei den Kosten angeht: Was bedeutet dies konkret für unsere Kommunen? Was behält davon das Land zum Beispiel für die Erstaufnahmeeinrichtungen? Und nicht zuletzt: Wie soll es konkret bei der Schaffung von weiteren Plätzen in Erstaufnahmeeinrichtungen weitergehen? Diese wird das Land mit Sicherheit brauchen und dies muss gut vorbereitet werden, um Ärger vor Ort möglichst zu vermeiden.

    Wir wollen die Landesregierung mit unserem Antrag auffordern, sicherzustellen, dass die Kapazitäten und die personellen, organisatorischen und technischen Ressourcen ausreichend vorhanden sind, um Geflüchtete auch in großer Zahl durch eine erkennungsdienstliche Behandlung verfahrenssicher registrieren zu können und ein zügiges Asylverfahren – so wie vereinbart – binnen drei beziehungsweise sechs Monaten durchführen zu können.

    Wir wollen die Haft- und Gewahrsamskapazitäten gemäß des zwischen Bund und Ländern gefassten Beschlusses überprüfen und gegebenenfalls ausweiten, um die im Gesetzentwurf zur Verbesserung der Rückführung enthaltenen Ausweitung des Ausreisegewahrsams auf 28 Tage umsetzen zu können und zukünftig Verstöße gegen Einreise- und Aufenthaltsverbote auch konsequent ahnden zu können.

    Das Land soll die bestehenden Regelungen zu Arbeitsgelegenheiten in breitem Maße nutzen: Die Tätigkeiten in der Aufnahmeeinrichtung, auch für die dort lebenden Personen, sind vergleichbar mit den Tätigkeiten in Familien-Haushalten und dienen der Aufrechterhaltung und dem Betreiben der Einrichtung. Sie können alternativ auch bei staatlichen, kommunalen oder gemeinnützigen Trägern ausgeübt werden.

    Die Mitwirkungspflichten sollten effektiver durchgesetzt werden. Das SGB I befähigt die Leistungsträger ohne weitere Ermittlungen, die Sozialleistungen bis zur Nachholung der Mitwirkung ganz oder teilweise zu versagen oder zu entziehen, wenn die Voraussetzungen der Leistungen nicht nachgewiesen sind. Dies schafft Anreize für die Antragsteller, aktiv mitzuwirken.

    Wir wollen die Typenmodelle in serieller und modularer Bauweise bei den Rahmenvertragspartnern der Bauwirtschaft abrufen, um Bauvorhaben zu realisieren. Der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft (GdW) und das Bundesbauministerium haben im Oktober 2023 den Startschuss für die Rahmenvereinbarung ,serielles und modulares Bauen 2.0' gegeben. Diese umfasst ausdrücklich auch den Wohnraum für die Folgeunterbringung von Geflüchteten. Das serielle und modulare Bauen ermöglicht schnelleres Bauen und schafft mehr Unterbringungsmöglichkeiten für Geflüchtete.

    Das Land soll sich aktiv in der geplanten Arbeitsgruppe der Länder zur Einführung einer Bezahlkarte einbringen, damit – wie von Bund und Ländern vereinbart – bis zum 31. Januar 2024 ein Lösungsvorschlag vorliegt. Auch dies ist ein wichtiger Baustein für eine funktionierende Migrationspolitik.

    Meine Damen und Herren! Nur kurz zur Planungsbeschleunigung (wir haben dazu ja auch noch einen eigenen Antrag, der am Freitag aufgerufen wird): Diese Einigung begrüßen und unterstützen wir ebenfalls! Auch hier können wir uns noch deutlich mehr vorstellen! Auch hier stehen ja bisher vor allem die Grünen auf der Bremse! Auch hier muss die Landesregierung in die Umsetzung kommen und auch bereits bestehende Möglichkeiten nutzen. Auch hier müssen die gefassten Beschlüsse jetzt zügig und umfassend umgesetzt werden.“

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

     

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  • 22.11.2023

    Heiner Garg zu TOP 16 "Eine angemessene Vergütung des nicht-ärztlichen Personals im ambulanten Bereich sicherstellen"

    In seiner Rede zu TOP 16 (Eine angemessene Vergütung des nicht-ärztlichen Personals im ambulanten Bereich sicherstellen) erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Heiner Garg:

    „Als ich den Ursprungsantrag von Schwarz-Grün gelesen habe, habe ich gedacht: ,Prima Anliegen, aber irgendwas fehlt da!'

    Ich konnte zahlreichen Publikationen entnehmen, dass die Gesundheitsministerin schon angekündigt hat, 2024, wenn Schleswig-Holstein den GMK-Vorsitz übernimmt, die ambulante Versorgung in den Fokus stellen zu wollen will. Das finde ich absolut richtig, um das ganz klar zu sagen.

    Die ambulante Versorgung ist und bleibt das Rückgrat der Versorgung. Wir sprechen dabei von den ersten Anlaufstellen, die Menschen aufsuchen, wenn gesundheitliche Probleme auftreten. Spätestens seit der Pandemie müsste man eigentlich wissen, dass der ambulante Bereich in Schleswig-Holstein mit zur Bewältigung der Pandemie beigetragen hat. Impfen, Testen, ambulantes Monitoring – das hat die Krankenhäuser extrem entlastet.

    Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, vor diesem Hintergrund haben Sie, wenn es sich um eine sinnvolle Strategie handelt, selbstverständlich auch die Rückendeckung im bevorstehenden Jahr der GMK, hier wirklich Pflöcke einzuschlagen, dass die ambulante Versorgung gesichert wird.

    Meine Damen und Herren, dazu gehört aber auch, dass Praxen wettbewerbsfähig bleiben. Wettbewerbsfähigkeit von Praxen heißt, dass sie in einem Markt, wo es insgesamt immer weniger Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gibt, ihre medizinischen Fachangestellten ordentlich für gute Arbeit bezahlen können.

    Genau diese Wettbewerbsfähigkeit geht immer mehr verloren. Die Praxen konkurrieren mit Krankenhäusern. Dort wird immer noch deutlich besser für die Refinanzierung gesorgt, als das im ambulanten Bereich seit Jahren der Fall ist.

    Genau das hat mir am Ursprungsantrag gefehlt, lieber Hauke Hansen, lieber Jasper Balke, denn die Entbudgetierung fand dort keine Erwähnung. Die Budgetierung ist ein Relikt aus den neunziger Jahren, in denen eine Ärzteschwemme diagnostiziert wurde. Heute haben wir eine ganz andere Situation. Wir steuern auf einen dramatischen Mangel an Ärztinnen und Ärzten zu, an medizinischem Fachpersonal, an Menschen, die in Gesundheitsfachberufe gehen, und an Menschen, die sich an neue Professionen für die Versorgung herantrauen.

    Einem massiven Mangel begegnen man mit Sicherheit nicht durch die Budgetierung der Erlöse in diesem Bereich. Vor diesem Hintergrund ist es vollkommen richtig und auch gut, dass die Bundesregierung mit den Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzten begonnen hat, die Entbudgetierung tatsächlich wahrwerden zu lassen.

    Was es aber auch braucht, ist der nächste Schritt. Bei diesem nächsten Schritt sollte es weder Parteigrenzen noch Ländergrenzen geben, noch irgendwelche Ideologien. Wir brauchen die komplette Entbudgetierung, beginnend mit den grundversorgenden Fächern, um diese Finanzierung, die Refinanzierung wieder möglich zu machen.

    Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, welche Möglichkeiten gibt es noch? Natürlich gibt es Möglichkeiten.

    Und, ja, natürlich liegen die nicht alle auf Landesebene. Aber es wäre schon einmal etwas, wenn die Landesregierung im Jahr des GMK-Vorsitzes einen Impuls gibt – bei der Krankenhausstrukturreform war das nämlich so –, sich auf einen Fahrplan zu verständigen, wie man Versorgung dauerhaft sicherstellt, nicht nur in Schleswig-Holstein, sondern gerne bundesweit.

    Dazu gehört, dass man sich auch einmal überlegt, was sich Parlamente in den letzten drei Jahrzehnten eigentlich an zusätzlichen Belastungen für die Praxen ausgedacht haben. Das heißt, die Frage des Bürokratieabbaus in den Praxen, die Frage, was wir Ärztinnen und Ärzten und ihren Teams eigentlich zutrauen, ohne dass wir es zusätzlich regulieren müssen, muss wieder im Vordergrund stehen, bevor neue Regulierungen die Arbeit in den Praxen noch weiter erschweren.

    Lassen Sie mich einen abschließenden Satz zu der aus meiner Sicht Selbstverständlichkeit sagen. Natürlich müssen Physician Assistants, also die PAs, genauso wie in den angelsächsischen Ländern, nicht nur im stationären Bereich, sondern auch im ambulanten Bereich zum Einsatz kommen. Ich bin übrigens immer noch der Überzeugung, dass es richtig war, die Ausbildung nach Schleswig-Holstein zu bringen. Ich freue mich total darüber, auch wenn ich krank war und an der Verabschiedung des ersten Ausbildungsgangs leider nicht teilnehmen konnte.

    Ich freue mich, dass wir in Jamaika diesen Beschluss gefasst haben und dass wir das möglich gemacht haben. Deswegen müssen wir jetzt dafür sorgen, dass der nächste Schritt gegangen wird. Dafür muss die Honorierung geregelt werden. Ich glaube, vor dem Hintergrund ist es richtig, was wir heute – in dieser Legislaturperiode doch zugegeben etwas ungewöhnlichen Konstellationen – beschließen wollen. Ich bitte daher um die Zustimmung zum Antrag von CDU, GRÜNEN und FDP."

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort

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  • 22.11.2023

    Bernd Buchholz zu TOP 6 "Entwurf eines Gesetzes für ein Landesantidiskriminierungsgesetz"

    In seiner Rede zu TOP 6 (Entwurf eines Gesetzes für ein Landesantidiskriminierungsgesetz) erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Bernd Buchholz:

    "In einem weltoffenen, toleranten Land, in dem Respekt und die Würde des Menschen im Mittelpunkt stehen, ist kein Platz für Diskriminierung von Menschen -  gleich welcher Gründe. Diskriminierungen zu bekämpfen und gegen Diskriminierung vorzugehen, ist unser aller Aufgabe und das gilt insbesondere auch für die öffentliche Verwaltung.

    Gleichwohl, liebe Kolleginnen und Kollegen vom SSW, habe ich bisher die Begründung, warum es deshalb eines eigenen Gesetzes bedarf mit einer zusätzlichen Ombudsstelle, noch nicht überzeugend dargelegt bekommen. Da haben Sie aber vielleicht Gelegenheit, mich im Ausschuss zu überzeugen. Denn einige der Fälle, die immer als Begründung herangezogen werden, werden von diesem Gesetz nicht erfasst.

    Das Mobbing auf Schulhöfen beispielsweise ist durch diesen Gesetzentwurf nicht erfasst. Das Mobbing müsste ansonsten schon von den Lehrerinnen und Lehrern ausgehen. Dann wäre es ein Thema der Diskriminierung durch öffentliche Gewalt. Aber nicht, wenn die Schüler sich untereinander, gegebenenfalls auch mit antisemitischen oder antiislamischen Aussagen, beschimpfen. Dieser Fall wird gar nicht erfasst.

    Dafür sieht der SSW einen besonderen Regelungsbedarf gerade im Bereich der öffentlichen Verwaltung. Und ich frage einmal: Woher nehmen Sie das? Woher kommt das? Haben wir Anhaltspunkte dafür, dass die Landesbediensteten, dass die kommunalen Bediensteten, also jene, die in der öffentlichen Verwaltung tätig sind, vermehrt oder in starkem Maße diskriminierend aktiv sind?

    Hat das - und deshalb ja auch die Diskussion in Berlin - auch Auswirkungen auf diejenigen, die im täglichen Einsatz bei der Polizei natürlich ständig mit Vorwürfen der Diskriminierung beschäftigt sind, weil diese Behauptung einfach in den Raum gestellt wird? Nach dem Berliner Gesetz, so wie es der SSW hier vorschlägt, reichen ja die Behauptung und die Vermutungsregelung, sodass dann derjenige, der aus der öffentlichen Gewalt meint, nicht diskriminiert zu haben, nachweisen muss, dass er nicht diskriminierend tätig war.

    Haben wir Anhaltspunkte, dass unsere öffentlich Bediensteten tatsächlich in dieser Art und Weise diskriminierend irgendwo stärker als andere gesellschaftliche Gruppen unterwegs sind? Haben wir Anhaltspunkte dafür, dass es nicht genügend Möglichkeiten gibt, sich auch, wenn es tatsächlich dazu kommt, dagegen zur Wehr zu setzen? Die Dienstaufsichtsbeschwerde ist immer möglich - und natürlich auch mit Hinweis auf diskriminierendes Verhalten. Wenn dieses diskriminierende Verhalten nachgewiesen wird, dann ist die Dienstaufsichtsbeschwerde auch erfolgreich. Also braucht es schlicht und ergreifend hier so ein Gesetz?

    Wir reden so oft in diesem Parlament von überbordender Bürokratie. Und dann packen wir einen neuen Gesetzentwurf auf den Tisch und sagen: Lasst uns eine weitere Ombudsstelle schaffen, obwohl wir im Landesaktionsplan gegen Rassismus eine niedrigschwellige Beschwerdestelle bei solchen Verstößen schon vorgesehen haben, obwohl wir eine Bürgerbeauftragte haben, die dafür eigentlich zuständig ist.

    Kolleginnen und Kollegen vom SSW, wir werden sicherlich eine Anhörung dazu machen. Zu dieser Anhörung gehört dann aber auch – und das bitte ich jetzt auch zu berücksichtigen –, dass wir dann auch aus den Berliner Erfahrungen einmal hören, wie viele der Beschwerden tatsächlich berechtigt waren.

    Wenn man bei der Anzahl der Beschwerden, die es in Berlin im ersten Jahr der Gültigkeit dieses Gesetzes gab, schaut, wie viele der Beschwerden tatsächlich einen vernünftigen Hintergrund hatten, so dass man sagen muss, hier ist tatsächlich eine Diskriminierung erfolgt, dann ist die Zahl doch verschwindend gering. Aus meiner Sicht bedarf es, ehrlich gesagt, ganz vieler Nachweise für so ein Gesetz. Weil die Kollegin Raudies mit der französischen Revolution gekommen ist, sage ich es mal mit einem Satz des großen Montesquieu, der nicht nur die Gewaltenteilung erfunden, sondern auch diesen Satz geprägt hat: Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu erlassen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu erlassen.“

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

     

     

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  • 22.11.2023

    Heiner Garg zu TOP 36 "Arzneimittelversorgung sicherstellen"

    In seiner Rede zu TOP 36 (Arzneimittelversorgung sicherstellen) erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Heiner Garg:

    „Zwei Anträge und irgendwie ein ähnliches oder sogar dasselbe Ziel. Liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU und Grünen! Sie möchten nicht die eigene Ministerin beauftragen, im Rahmen des GMK-Vorsitzes eine Strategie zu entwickeln. Wenn Sie schlau sind, dann macht sie das in jedem Falle, weil die Sicherung der Arzneimittelversorgung und die Sicherung der Präsenzapotheken einen unmittelbaren Beitrag zur Sicherung der medizinischen Versorgung darstellt.

    Vor dem Hintergrund will ich mich mit Ihnen am Ende gar nicht darüber streiten, über welchen Weg die Inhalte, die in beiden Anträgen weitgehend deckungsgleich sind, erreicht werden können. Also sei es drum.

    Die zentrale Herausforderung, vor der wir stehen, ist die Versorgungssicherheit mit lebens- und überlebensnotwendigen Medikamenten. Dazu gibt es eine europäische Arzneimittelstrategie. Diese ist unter anderem davon geprägt, dass man, als Deutschland die Ratspräsidentschaft übernommen hat, relativ entsetzt gesehen hat, was man schon lange hätte wissen müssen.

    Insbesondere die Arzneimittelgrundstoffproduktion, aber auch die Konfektionierung von Arzneimittelspezialitäten, ist immer mehr aus Europa, auch aus Deutschland, aber eben auch aus der Europäischen Union, abgewandert. Wozu das führt, können wir inzwischen fast jedes Jahr beobachten. Insbesondere die Knappheit bei Kinderarzneimitteln wird auch in diesem Winter wieder eine Rolle spielen. Insgesamt sind es aber über 500 Arzneimittel, die derzeit knapp sind und bei denen es Schwierigkeiten gibt.

    Schauen wir auf die Leistungen der Präsenzapotheke. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Präsenzapotheke hat beispielsweise einen unschätzbaren Beitrag während der Pandemie geleistet. Sie hat nämlich auch geimpft. Eine Onlineapotheke impft nicht.

    Es bedeutet einen Riesenaufwand, für ein nicht verfügbares Arzneimittel eine Alternative zu finden. Dies geschieht übrigens oft mit Rücksprache der jeweils behandelnden und verschreibenden Ärztinnen bzw. Ärzte. Auch das macht die Online-Apotheke nicht. Und dieser Zusatzaufwand wird zudem nicht vergütet. Deswegen, meine sehr geehrten Damen und Herren, stehen wir vor der zweiten Säule, die politisch dringend angegangen werden muss. Wir müssen die Präsenzapotheken - und zwar eine funktionierende Struktur von Präsenzapotheken - in Schleswig-Holstein stärken. Wir müssen sie dauerhaft sichern. Und um das mal mit Zahlen zu hinterlegen: Die Apothekenvergütung ist seit 2004 um 21,4 Prozent gestiegen. Die Inflationsrate stieg im selben Zeitraum um 36,3 Prozent und die Apothekentariflöhne um fast 50 Prozent. Daran kann man schon sehen, dass, ähnlich wie wir das zuvor bereits beim nicht-medizinischen Fachpersonal diskutiert haben, dringender Handlungsbedarf besteht.

    Ich bin froh darüber, dass die Bundesregierung angefangen hat, bei den Kinderarzneimitteln für ein bisschen Erleichterung zu sorgen. Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, es kann im Gesundheitswesen bei der Sicherung, der Versorgung der Bevölkerung mit medizinischen Leistungen - genauso wie bei der Versorgung mit notwendigen Arzneimitteln - nicht immer darum gehen, einer Entwicklung hinterherzulaufen und irgendwo ein bisschen Reparatur zu betreiben. Vielmehr müssen die Dinge strukturell besser aufgestellt werden.

    Ich finde, liebe Kolleginnen und Kollegen von Union und Grünen, dazu sind beide Anträge ein notwendiger und ein richtiger Impuls und auch ein Signal an diejenigen, die jeden Tag in der Apotheke stehen und uns mit entsprechenden Leistungen versorgen. Deswegen würde ich vorschlagen - und bitte auch darum -, dass wir beide Anträge in den Sozialausschuss überweisen, um daraus etwas Vernünftiges zu machen im Sinne der Sicherung für die Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner."

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort

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  • 22.11.2023

    Christopher Vogt zu TOP 5 "Änderungen des Gesetzes über die Hochschulen und das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein"

    In seiner Rede zu TOP 5 (Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Hochschulen und das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein) erklärt der hochschulpolitische Sprecher und Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Vielen Dank an die SSW-Fraktion, die mit diesem Gesetzentwurf dafür sorgt, dass das Thema Minderheiten- und Regionalsprachen hier diese so wichtige Bühne findet.

    Denn hier scheint unser Hochschulgesetz in seiner jetzigen Fassung tatsächlich ungewollt der Förderung der Minderheiten- und Regionalsprachen ein Stück weit im Weg zu stehen.

    Es ist natürlich grundsätzlich sinnvoll, dass neue Professorinnen und Professoren in ihrer vorherigen Laufbahn Erfahrungen an einer anderen Hochschule oder Forschungseinrichtung gesammelt haben.

    Aber es ist natürlich nur äußerst schwer möglich, eine neue Professur mit einer externen Person zu besetzen, wenn es bundesweit nicht einmal eine Handvoll Lehrstühle für diese Fächer gibt.

    Hier Ausnahmeregelungen zu diskutieren, erscheint uns als FDP-Fraktion sinnvoll zu sein. Denn grundsätzlich sind es doch die Hochschulen, die am besten entscheiden können, wer die optimale Kandidatin oder der optimale Kandidat für eine neu zu besetzende Professur ist.

    Wir freuen uns daher auf eine vertiefte Befassung mit der Thematik im Bildungsausschuss.

    Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!“

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

     

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  • 02.02.2017

    Wolfgang Kubicki: CDU-Bildungspolitik: Mangelhaft

    „Mittlerweile hat die CDU in Schleswig-Holstein bildungspolitisch wirklich alles ausprobiert. Wir erinnern daran: Die CDU unter Peter Harry Carstensen hat G9 flächendeckend abgeschafft. Und nachdem Die Union bei den Koalitionsverhandlungen mit der FDP im Jahre 2009 die größte Gegnerin der Wiedereinführung von G9 war und uns auch in den kommenden Jahren in dieser Frage bis aufs Messer bekämpft hat, ist sie jetzt angeblich die größte G9-Befürworterin. Glaubwürdigkeit wird jedenfalls bei der CDU-Bildungspolitik kleingeschrieben.

     

    Wir bleiben dabei, dass wir es Eltern, Schülern und Lehrern überlassen wollen, welches Modell sie an ihren Gymnasien – G8, G9 oder G-Y – für das richtige halten.

     

    Auch für die CDU gilt: Man muss es nicht nur wollen, man muss es auch können. Dass sie es kann, ist jedenfalls bei diesem programmatischen Slalom nicht gerade offensichtlich.“

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  • 22.11.2023

    Heiner Garg zu TOP 12 "Gesetz zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes"

    In seiner Rede zu TOP 12 (Gesetz zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes) erklärt der kitapolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Heiner Garg:

    „Der Landtag hat im Dezember 2019 mit einer sehr breiten Mehrheit die Kita-Reform beschlossen. Ich möchte daran erinnern, dass mit der Kita-Reform keine Finanzlücken im System beschlossen wurden. Ich will auch sehr deutlich an der Stelle sagen, dass ich bis heute – und da mache ich auch in der Opposition keinen Unterschied – der damaligen und heutigen Finanzministerin dankbar bin für die finanziellen Spielräume, um wesentliche Ziele der Kita-Reform umzusetzen.

    Aber was damals schon vollkommen klar war, dass es selbstverständlich Ungleichheiten je nach Standort geben wird – und genau vor diesem Hintergrund wurde ein umfangreicher Evaluationsprozess aufgesetzt und gesetzlich verankert. Das war also nicht irgendwie so ein Versprechen, sondern im Gesetz steht drin, dass dieser Evaluationsprozess startet.

    Meine sehr geehrten Damen und Herren, darüber hinaus wurde ein Übergangszeitraum vereinbart. Ich würde darum bitten, beides nicht miteinander in einen Topf zu werfen und zu verwechseln. Die wirken zwar zusammen, aber es sind schon unterschiedliche Dinge.

    Ich sage mal heute freundlich: Natürlich erfordert dieser Evaluationsprozess genauso wie das Entstehen des Kita-Reformgesetzes selbst Leidenschaft für die Sache und eine konsequente Umsetzung. Der Prozess muss gesteuert werden und er muss politisch von ganz oben gesteuert werden, Frau Ministerin. Und ich habe in den vergangenen Monaten, sagen wir mal höflich, nicht immer den Eindruck gehabt, dass das mit unglaublicher Verve von Ihnen vorangetrieben wird.

    Sei es drum. Was schlagen Sie heute mit dem vorliegenden Gesetzentwurf vor? Sie sagen: Sie wollen die Evaluationsphase um vier Monate verlängern und Sie wollen den Übergangszeitraum um ein Jahr verlängern.

    Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube: Das ist nur die halbe Wahrheit.

    Tatsächlich wollen Sie die erforderlichen und vermutlich – auch und gerade – finanziellen Konsequenzen aus der Evaluation um ein Jahr verschieben. Und wäre es anders, dann könnte man ja auch darüber nachdenken, ob man strukturelle und finanzielle Prozesse voneinander trennt. Da würden wir sofort mit Ihnen drüber diskutieren.

    Frau Ministerin, wir können auch darüber diskutieren, und zwar offen und undogmatisch, ob das Zielmodell, das wir damals in der Kita-Reform beschrieben und verankert haben, heute noch das richtige ist oder ob möglicherweise sogar der Status quo ein neues Zielmodell sein könnte.

    Also die Frage, wie gehen wir mit dem Paragrafen 38 Abs. 3 um. Darüber könnte man sprechen.

    In Wahrheit bleibt der Eindruck, und der ist gefährlich, Frau Ministerin, Sie und Ihre Landesregierung wollen sich einfach irgendwie durch den Haushalt 2024 durchwurschteln mit diesem Manöver.

    Die Rednerinnen der Koalitionsfraktionen haben zwar die finanziellen Probleme und die finanziellen Spielräume irgendwie beschrieben, aber was machen sie denn dann beim nächsten Haushalt? Verschieben wir das dann wieder um ein Jahr? Oder beim übernächsten Haushalt?

    Sind Sie der Auffassung, dass die Haushaltssituation sich in den nächsten zwei Jahren entspannen und viel besser wird? Oder sind Sie mit mir der Auffassung, dass mit der Kita-Reform ganz klare Zusagen gemacht worden sind und zwar auch finanzwirksame Zusagen, die im Übrigen eine unglaubliche finanzielle Dynamik enthalten. Aber es sind Zusagen – und sie sind gesetzlich normiert. Und vor dem Hintergrund kann ich nur davor warnen, wenn es Ihre Absicht tatsächlich ist, sich einfach finanzpolitisch übers Ziel retten zu wollen. Dann zerstören Sie vor allem das Vertrauen in die Hauptakteurinnen und Hauptakteure.

    Frau Ministerin, Ihre zentrale Aufgabe aus meiner Sicht wäre jetzt, diese Hauptakteurinnen und Hauptakteure, also namentlich die LAG, die KLV und die LEV, wieder zusammenzubringen. Das wäre Ihre eigentliche Aufgabe und Herausforderung. Im Moment bringen Sie diejenigen, die in einem über 18-monatigen Prozess gemeinsam – und wahrlich nicht an allen Stellen immer einig – diese Kita-Reform mit uns auf den Weg gebracht haben, auseinander mit ihrem Gebaren. Damit müssen Sie aufhören, und Sie müssen einen Neustart in der Art und Weise, wie Sie mit diesen Beteiligten umgehen, machen."

    Sperrfrist Redebeginn!

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  • 22.11.2023

    Oliver Kumbartzky zu TOP 14 "Bericht der Landesregierung über das Kompetenzzentrum für klimaeffiziente Landwirtschaft"

    In seiner Rede zu TOP 14 (Bericht der Landesregierung über das Kompetenzzentrum für klimaeffiziente Landwirtschaft) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und landwirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    „Zunächst danke ich Landwirtschaftsminister Werner Schwarz für seinen Bericht zum Ein-Mann-Kompetenzzentrum für klimaeffiziente Landwirtschaft. Wir hatten gemeinsam mit der SPD-Fraktion um diesen Bericht gebeten und hatten das bereits für die Oktober-Sitzung beantragt. Auf Wunsch des Landwirtschaftsministers haben wir den Bericht auf die heutige November-Sitzung geschoben und ich dachte, da kommt jetzt der große Knaller vom Minister. Aber: Fehlanzeige.

    Das Kompetenzzentrum war bereits mehrfach Thema im Umwelt- und Agrarausschuss und des Öfteren Gegenstand von Kleinen Anfragen der Kollegin Sandra Redmann und mir. Wirklich weitergekommen ist das Landwirtschaftsministerium aber immer noch nicht. Das wurde heute leider wieder einmal deutlich.

    Dabei klingt ein unabhängiges Kompetenzzentrum, in dem Lösungen für die Anpassung der Landwirtschaft an den Klimawandel und zur Reduzierung von Treibhausgas-Emissionen entwickelt werden sollen, zunächst einmal gut. Und bei der doch recht merkwürdigen Themen- und Kompetenzaufteilung zwischen MLLEV und MEKUN ist positiv herauszuheben, dass hier ausnahmsweise mal das MLLEV zuständig ist.

    Die Landwirtschaft zu beraten, auf die Zukunft vorzubereiten und zu unterstützen, ist ganz in unserem Sinne. Aber wie groß der Effekt von diesem Kompetenzzentrum sein wird, ist zumindest einmal anzuzweifeln.

    Herr Minister Schwarz, wenn Sie sagen, das Kompetenzzentrum strebe die Sicherstellung der landwirtschaftlichen Produktion im Zeichen der Klimaanpassung und des Klimaschutzes an, ist das ein starker Satz, der aus einem Motivationsschreiben stammen könnte. Die Frage ist und bleibt aber: Wie wollen Sie das mit dem kleinen Kompetenzzentrum schaffen?

    Schaut man sich dann die für das Kompetenzzentrum geschaffene Webseite an, wird einem klar: Bei der Anpassung der Landwirtschaft an den Klimawandel in Schleswig-Holstein geht es zunächst um Veranstaltungsreihen.

    Im Umweltausschuss hatten wir bereits letztes Jahr über das Kompetenzzentrum ausführlich gesprochen und auch ein wenig gerätselt. Minister Schwarz meinte hier, dass das Kompetenzzentrum ,ein Defizit zwischen Grundlagenforschung und landwirtschaftlicher Beratung' schließen würde und ,Demonstrationsvorhaben' einrichten würden. Vor knapp einem Jahr hieß es da, dass noch Strukturen geschaffen werden sollten. Nun wissen wir: Es ist eine Ein-Mann-Struktur! Das ist wirklich dünn! Erst recht, weil Sie vorher so dick aufgetragen haben, Herr Minister Schwarz.

    Was mich neben den leeren Worthülsen noch ärgert, ist die Tatsache, dass das MLLEV offenbar immer noch nicht richtig handlungsfähig ist. Eine gefühlte Ewigkeit hat die Schaffung des Organigramms schon gebraucht. Da wurde offenbar mit der Finanzministerin um jede einzelne Stelle gerungen. Und nun, eineinhalb Jahre nach Gründung des MLLEVs, sehe ich 
    – abgesehen von der Bildungsoffensive für Verbraucherbildung, einem aus Niedersachsen kopierten Jagdgesetzentwurf und gelegentlichen Rufen Richtung Bund  – sehr wenig. Da geht deutlich mehr, Herr Minister Schwarz! Den Ton in der Agrarpolitik gibt leider das grün-geführte MEKUN an.

    Die Idee eines Kompetenzzentrums ist grundsätzlich richtig und hat auch unsere Unterstützung. Aber die Ausarbeitung ist allem Anschein nach noch ausbaufähig. Und wer der Landwirtschaft wirklich helfen will, sorgt neben Beratung für verlässliche, unterstützende Rahmenbedingungen und für einen wirklichen Bürokratieabbau – beispielsweise indem man das Vorkaufsrecht für den Naturschutz abschafft, aber dazu morgen mehr
    ."

    Sperrfrist Redebeginn!

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  • 23.11.2023

    Annabell Krämer zu TOP 10+30 u.a. "Transformationsfonds des Landes Schleswig-Holstein"

    In ihrer Rede zu TOP 10+30 u.a. (Transformationsfonds des Landes Schleswig-Holstein) erklärt die haushalts- und finanzpolitische Sprecherin sowie stellvertretende Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    „Schön, dass ich erneut die Möglichkeit habe, Ihnen in diesem hohen Haus die Konsequenzen des Bundesverfassungsgerichtsurteils näherzubringen. Denn die SPD-Fraktion scheint am vergangenen Mittwoch außer Dienst gewesen zu sein.

    Aber von Anfang an: Sie fordern den Landtag auf, eine außergewöhnliche Notlage aufgrund der Herausforderungen der Transformation von Energieversorgung, Mobilität, Infrastruktur und Wirtschaft sowie der Anpassungen an den Klimawandel zu beschließen.

    Erster Fehler: Um sich in einer Notlage zu befinden, bedarf es eines exogenen Schocks (Sturmflut, Finanzkrise, Corona etc.), der in einem extremen Ausmaß plötzlich unter anderem die Wirtschaftsabläufe beeinträchtigt.

    Die Herausforderungen, die aufgrund der angeblichen – dazu führe ich gleich noch aus – Notlage existieren, können also nicht der Grund für die eigentliche Notlage sein.

    Als Beispiel: Die Transformation der Energieversorgung ist die Herausforderung, die sich aus dem Klimawandel ergibt, aber nicht der erforderliche exogene Schock.

    Ihre die Notlage begründendes externes Ereignis müsste also entweder der Klimawandel sein, da das aber aufgrund des Fehlens eines plötzlich auftretenden Momentums nicht einmal ansatzweise reicht, hilfsweise auch die ,Energiekrise'.

    Und da sind wir auch bei Fehler Nummer zwei. Ich zitiere erneut aus Ziffer 109 des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes:

    ,Die Folgen von Krisen, die lange absehbar waren oder gar von der öffentlichen Hand verursacht worden sind, dürfen nicht mit Notkrediten finanziert werden.'

    Ich habe es noch mal nachschauen müssen, aber im Jahr 1990 hat das IPCC (Intergouvernemental Panel on Climate Change) seinen ersten Bericht über die Herausforderungen aus dem Klimawandel vorgelegt. Diese Krise trifft uns also nicht unerwartet und die Folgen sind schon über 30 Jahre bekannt. Der Staat hätte konsequenter handeln müssen und auch können. Er tat es aber lange Zeit nicht.

    Nun zum nächsten Konstruktionsfehler. Notkreditermächtigungen dürfen nicht überjährig verwendet werden! Der Gesetzentwurf für Ihr Sondervermögen ist also nicht einmal mehr das Papier wert, auf dem er gedruckt worden ist.

    Aber nehmen wir einfach einmal an, das Urteil würde es nicht geben, und gehen wir rüber zu Ihren inhaltlichen Forderungen. Sie wollen hier 11,6 Milliarden Euro neue Schulden aufnehmen. Das ist so utopisch, das würden nicht einmal die Grünen fordern. Zumal auch die Grünen gestern eingeräumt haben, dass der Klimawandel gemäß Verfassungsgerichtsurteil eben nicht mit Notkrediten bekämpft werden darf.

    Aber Sie versuchen als SPD Schleswig-Holstein ja sowieso grüner zu sein als die Grünen. Tilgen wollen Sie die Schulden über 40 Jahre. Der letzte Kreditbetrag wird somit zurückgezahlt, wenn ihre Fraktion im Durchschnitt 90 Jahre alt ist.

    Liebe SPD, Generationengerechtigkeit bedeutet, dass man selbst, wenn die Maßnahmen der nächsten Generation nutzen, nicht die Finanzierung komplett an sie übergeben kann.

    Nun zu Ihren Maßnahmen:

    •     6,5 Milliarden für die Transformation der Mobilität

    •     4,85 Milliarden für die klimaneutrale Wärmewende

    •     1,98 Milliarden für die Industrielle Transformation

    •     2,1 Milliarden für eine Anpassungsstrategie an den Klimawandel

    Das hört sich ja erstmal richtig gut an. Für jeden und jede ist etwas dabei. Sie unterliegen aber wie so häufig als Sozialdemokratie dem Irrglauben, der Staat müsse nur immer mehr Aufgaben übernehmen, dann wird die Welt zu einem besseren Ort.

    Dass sich hinter solchen Projekten mit so schönem Titel aber häufig etwas ganz anderes verbirgt, zeigt zum Beispiel die geplante Mobilitätsstation am UKSH. Oder hätten Sie gedacht, dass mit Mitteln aus dem Zukunftspakt UKSH eine 15 Millionen Euro teure Fahrradstation finanziert wird? Das sind pro Fahrrad Kosten von über 11.000 Euro. Damit sollen gerade einmal 60 Autofahrer zum Umstieg aufs Fahrrad bewegt werden. Schwarzbuch willkommen.

    Aber so ist es!

    Wir als FDP bleiben dabei, den effektivsten und wirksamsten Klimaschutz bekommen wir nur mit einer weltweiten CO2-Mengenregulierung durch den Zertifikate-Handel. Denn dadurch setzt sich die CO2-Vermeidungsstrategie durch, die die niedrigsten Grenzkosten hat. Dann braucht es auch keine exorbitanten Subventionen für Ansiedlungsvorhaben mehr.

    Wir lehnen den Antrag und den dazugehörigen Gesetzentwurf daher schon wegen seiner Verfassungswidrigkeit ab."

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 23.11.2023

    Christopher Vogt zu TOP 11+27+44 u.a. "Wiederaufbaufonds Flutkatastrophe 2023"

    In seiner Rede zu TOP 11+27+44 (Wiederaufbaufonds Flutkatastrophe 2023) erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Die verheerende Sturmflut an der Ostseeküste ist jetzt schon einige Wochen her. Die massiven Schäden werden zunehmend sichtbar.

    Ich möchte jedoch zunächst etwas zum Koalitionsantrag sagen. Eine Ehrung, also die Verleihung eines Ordens oder auch eine große Dankesfeier – das unterstützen wir natürlich. Ich hatte das beim Ahrtal-Einsatz 2021 selbst vorgeschlagen. Damals gab es eine große Feier in Neumünster mit über 1000 Menschen. Das war eine gute Sache, weil das von allen Beteiligten auch als Wertschätzung angesehen wurde. Denn darum geht es: den Ausdruck großer Wertschätzung für die unglaubliche ehrenamtliche Arbeit, die hier wieder einmal geleistet wurde – und die eben nicht selbstverständlich ist.

    Das ist deutlich zu sagen!

    Zehntausende Ehrenamtliche aus der Blaulichtfamilie opfern einen Großteil ihrer Freizeit. Doch das machen sie nicht für Ruhm, Orden und Dankesfeiern, sondern aus einer Haltung heraus.

    Ich glaube, daher ist es wichtig und richtig, dass wir diese Haltung, die diese Menschen vertreten, diese Eigeninitiative, mit der sie etwas für die Allgemeinheit leisten, dass wir diese Haltung stärken, unterstützen und dass wir das auch durch eine gute Ausstattung tun.

    Im Bereich des Katastrophenschutzes sollten die 15 Stellen im Innenministerium, über die wir ja lange beraten und auf die wir sehr gedrängt haben, jetzt endlich kommen. Denn Ehrenamt braucht an bestimmten Stellen eben auch Hauptamt zur Unterstützung und zur Koordinierung.

    Und, meine Damen und Herren, wir sollten auch den Einsatzkräften den Rücken stärken. Das heißt: Wir müssen klare Kante bei Gewalt und Beleidigung gegen Einsatzkräfte zeigen, auch bei der Behinderung und der Belästigung von Einsatzkräften. Entsprechende Vorfälle wurden leider auch bei der Sturmflut wieder an verschiedenen Stellen sichtbar.

    Was wäre unser Land ohne die große Blaulichtfamilie? Und leider müssen wir das einigen Menschen in unserer Gesellschaft auch immer wieder erklären, obwohl das doch eigentlich jeder wissen sollte.

    Insofern ist klare Kante an der Stelle und Unterstützung für all diese Menschen notwendig, ohne die wir in solch einer Situation wie der Sturmflut natürlich nie bestehen könnten.

    Zum SPD-Antrag: Ich verstehe den Impuls, Herr Kollege! Wir sind allerdings etwas skeptisch und setzen wie auch die Landesregierung vor allem auf Darlehen, die sich in Härtefällen dann in Zuschüsse umwandeln lassen.

    Das ist natürlich ein Instrument, bei dem geschaut werden muss, wie sich das genau regeln lässt. Ich halte es trotzdem für den richtigen Weg, weil man mit den Darlehen Liquidität schaffen und in Härtefällen entsprechende Zuschüsse geben kann.

    Wir hatten ja auch, Herr Minister, gesagt: Es muss attraktiv sein! Ein Prozent Zinsen ist daher richtig an der Stelle, gleiches gilt für die Tilgungsfreiheit am Anfang. Das sind Dinge, die wir auch in der Corona-Pandemie gemacht haben. Das ist attraktiv, das wird angenommen und das schafft dann auch schnell Hilfe, meine Damen und Herren!

    Wir sind zu einem gemeinsamen Beschluss des Landtags bereit, um die Schäden zu beseitigen. Die Notlage hierfür, das haben wir schon erklärt, würden wir grundsätzlich mitmachen. Das ist der klassische Fall einer Ausnahme bei der Schuldenbremse – eine Naturkatastrophe, die massive Schäden verursacht. Es muss hier aber eben auch vor allem um die Beseitigung der Schäden gehen, meine Damen und Herren, und um notwendige Maßnahmen, die einen direkten Bezug zur Sturmflut haben.

    Das sage ich noch einmal hier sehr deutlich. Da lässt sich auch über Maßnahmen im Bereich des Küsten- und des Katastrophenschutzes sprechen, aber eben nicht zum Beispiel im Bereich der Nordseeküste. Der Zusammenhang wäre dann doch zu weit gefasst. Deswegen darf die Flut auch nicht genutzt werden, um den Landeshaushalt von Schwarz-Grün durch die Hintertür zu unterstützen. Das ist nicht Aufgabe des Notkredits und auch nicht die Aufgabe der Opposition an der Stelle.

    Ich möchte zum Schluss noch sagen: Die Küstenschutzkonzepte müssen aus unserer Sicht an verschiedenen Stellen geprüft werden – zum Beispiel, wenn ich an die Schlei denke, auch an Schleimünde oder das Thema Buhnen in der Eckernförder Bucht. Es muss geprüft werden, ob der LKN wirklich richtig ausgestattet und richtig aufgestellt ist, meine Damen und Herren. Es geht um die Übernahme von Regionaldeichen durch das Land. Da muss es klare Kriterien geben.

    Insofern: Wir reichen die Hand an dieser Stelle für gute weiterführende Gespräche mit der Landesregierung und anderen Fraktionen, damit wir eine gute Einigung hinbekommen, die den Menschen hilft, seriös ist und auch verfassungsrechtlich abgesichert.“

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

     

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  • 23.11.2023

    Christopher Vogt zu TOP 47 "Deckelung der KfW-Studienkreditzinsen"

    In seiner Rede zu TOP 47 (Deckelung der KfW-Studienkreditzinsen) erklärt der hochschulpolitische Sprecher und Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    "Aufstieg durch Bildung ist eines der wichtigsten Versprechen unserer Gesellschaft. Zum Glück gelingt dies auch oftmals. Dieser Aufstieg muss jedoch einfacher werden und nicht schwerer. Und er darf eben keine Frage der sozialen Herkunft sein!

    Doch wie steht es tatsächlich um die soziale Durchlässigkeit und die Chance auf sozialen Aufstieg in Deutschland? Leider nicht gut. Neueste Daten des ifo-,Ein Herz für Kinder-Chancenmonitors' zeigen: Aus Haushalten mit einem einkommensschwachen, alleinerziehenden Elternteil mit Migrationshintergrund und ohne Abitur, besuchen lediglich 21,5 Prozent der Kinder ein Gymnasium. Bei Eltern, die einkommensstärker sind und Abitur haben, sind es über 80 Prozent. 

    Deswegen ist es auch richtig, dass wir als Gesellschaft denjenigen jungen Menschen, die es trotz dieser Umstände geschafft haben, das Abitur zu erlangen und nun den Sprung an unsere Universitäten und Hochschulen wagen, finanziell unter die Arme greifen.

    Bildung ist aus unserer Sicht als Liberale eine staatliche Kernaufgabe. Doch, meine Damen und Herren, Deutschland kommt dieser staatlichen Kernaufgabe viel zu wenig nach. Im OECD-Vergleich sind wir bei den Bildungsausgaben mittlerweile im unteren Mittelfeld angekommen. Das ist zu wenig für die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft.

    Es ist  konsequent, dass schon mit der BAföG-Reform 2022 der Förderhöchstbetrag um 8,47 Prozent auf 934 Euro angehoben wurde. Dass der Haushaltsausschuss des Bundestages darüber hinaus jetzt zusätzliche 150 Millionen Euro für die weiteren Schritte der BAföG-Reform beschlossen hat, freut mich sehr!

    Der Antrag der anderen Fraktionen erklärt zu diesem Thema etwas anderes, was aus unserer Sicht nicht zutreffend ist. Deshalb haben wir einen Änderungsantrag gestellt, damit es im Zweifel einen einstimmigen Beschluss des Landtages geben kann.

    Aber meine Damen und Herren, einige Studentinnen und Studenten sind darüber hinaus oder in Gänze auf andere Kreditprogramme angewiesen. Das kann unter anderem daran liegen, dass die einkommensstarken Eltern die Studentinnen und Studenten nicht ausreichend oder nur in Teilen finanziell unterstützen wollen. Ich möchte daher vorweg noch mal für das elternunabhängige BAföG werben. Denn wer möchte im Zweifel schon seine eigenen Eltern verklagen.

    Kurzfristig kann in solchen Situationen auf das Bildungskreditprogramm der Bundesregierung zurückgegriffen werden. Da die Förderdauer aber auf maximal zwei Jahre begrenzt ist, bleibt für viele nur die Option des KfW-Studienkredites.

    Dass gerade bei einem Kredit, dessen Zweck es ist, mit den Mitteln in die Bildung junger Menschen zu investieren, nun solch horrende Zinsen verlangt werden, ist – gelinde gesagt – misslich und erweist definitiv dem Ziel einen Bärendienst, jungen Menschen ein Studium zu ermöglichen.

    Über 9 Prozent Zinsen sind einfach zu hoch für einen Kredit, der dem Aufstieg durch Bildung dienen soll. Ich halte es für ein Gebot der Fairness, diese Kosten zu begrenzen. Hier durch eine Deckelung den sich verschuldenden Studentinnen und Studenten Planungssicherheit zu bieten, halten wir als FDP-Fraktion für sinnvoll. Die finanzielle Lage des Bundes ist bekanntermaßen alles andere als rosig, aber es macht Sinn für dieses Thema gemeinsam zu werben!

    Ich möchte aber auch noch sagen: Die Koalition kann sich immer sehr schnell darauf einigen, was der Bund alles tun soll – in völligem Verkennen, dass der Bund auch massive Haushaltsprobleme hat. Ich glaube, das werden Sie als schwarz-grüne Koalition in Zukunft nicht mehr so machen können, weil Sie eben auch eine eigene Verantwortung haben.

    Gerade beim Thema Hochschulen und Studienbedingungen sind Sie gefragt! Unsere Hochschulen sind seit Jahrzehnten chronisch unterfinanziert. Das Studierendenwerk ist chronisch unterfinanziert! Deshalb haben auch Sie eine eigene Verantwortung! Sie müssen nicht nur appellieren, sondern können auch schon sehr bald mit Ihrem Haushaltsentwurf entsprechende Schwerpunkte setzen. Darauf freuen wir uns.“

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 02.02.2017

    Anita Klahn: Landesregierung war fünf Jahre untätig im Bereich der Begabungsförderung

    „Die Landesregierung war fünf Jahre untätig im Bereich der Begabungsförderung und kündigt jetzt kurz vor Torschluss noch schnell einen Runden Tisch an – weil dieses Thema angeblich ein Herzensanliegen sei. Für diese Ankündigung nach langjährigem Versagen klopft sich Ministerin Britta Ernst dann auch noch auf die Schulter. Begabungsförderung wurde von Rot-Grün-Blau aus ideologischen Gründen stiefmütterlich behandelt, weil es nicht in das eigene bildungspolitische Konzept gepasst hat.

     

    Dementsprechend hat die Landesregierung so gut wie keine eigenen Initiativen entwickelt. Es wurden lediglich bestehende Strukturen, die zumeist der damalige Bildungsminister Dr. Ekkehard Klug aufgebaut hat, weiter verwaltet. Fakt ist auch, dass der Titel zur Begabungsförderung von der Landesregierung seit 2013 um ein Drittel abgeschmolzen wurde, obwohl wir so viel Geld zur Verfügung haben wie noch nie – und sich Rot-Grün-Blau doch immer rühmt, in Bildung zu investieren. Das kann man wohl kaum als echte Schwerpunktsetzung bezeichnen.

     

    Wir sind überzeugt, dass jedes Kind die bestmögliche Förderung bekommen muss. Eine spürbare Stärkung der Begabungsförderung wäre das richtige Signal – und nicht schon wieder ein Runder Tisch.“

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  • 23.11.2023

    Annabell Krämer zu TOP 47B + 47C + 47D u.a. "Dringlichkeitsantrag Northvolt"

    In ihrer Rede zu TOP 47B + 47C + 47D (u.a. Dringlichkeitsantrag Northvolt) erklärt die haushaltspolitische Sprecherin und stellvertretende Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    „Mit dem höchstrichterlichen Urteil vom 15.11.2023 wurde das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 des Bundes für unvereinbar mit der im Grundgesetz verankerten Schuldenbremse – und somit für nichtig – erklärt!

    Dieses Urteil wird vom Bund akzeptiert. Es werden aktuell keine Auszahlungen mehr für nicht rechtsverbindliche Zusagen getätigt und es wird mit Hochdruck daran gearbeitet, einen rechtskonformen Haushalt herzustellen.

    Die Tinte auf dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist kaum getrocknet, da verfährt die CDU in Schleswig-Holstein, der nur eine einzige Stimme zur absoluten Mehrheit fehlt, nach dem Motto: ,Wo kein Kläger, da kein Richter!'

    Ja, werte Kollegen der CDU, so fühlt sich der Würgegriff der Grünen an.

    Liebe Kollegen von Schwarz-Grün! Sie haben eine verfassungsändernde Zweidrittelmehrheit und zudem das komfortable Wissen, dass die SPD-Fraktion weitere verfassungswidrige Haushaltsbeschlüsse nicht beklagen, sondern ihnen wie bisher zustimmen wird.

    Ein kurzer Blick in die Vergangenheit: Ich zitiere aus meiner Rede zu TOP 46 aus der 3. Tagung Ende August 2022.

    ,Die Finanzministerin hat die finanzielle Corona-Notlage für beendet erklärt. Das ist eine gute Nachricht. Bisher nicht verausgabte Kreditermächtigungen müssten nun zurückgeführt werden…. Wir Freie Demokraten haben … darauf bestanden, dass wir …keinen Blankoscheck für die Verwendung der Notkredite erteilen. Das wäre auch ein Verstoß gegen unsere Landesverfassung, denn die Verwendung … muss in Bezug zu einer außergewöhnlichen Notsituation stehen.'

    Wir haben die weitere Inanspruchnahme des Notkredites als nicht verfassungskonform bewertet und bereits damals abgelehnt. Ich zitiere aus meinen Reden zum 4. Nachtragshaushaltsgesetz 2022 aus dem November beziehungsweise Dezember 2022:

    ,Die Möglichkeit zur Klage vor dem Landesverfassungsgericht haben wir leider nicht, da hierzu zwei Fraktionen erforderlich sind….Jeder von Ihnen, der heute dieser Erweiterung des Notkredits auf 1,4 Milliarden Euro bei bisher erfolgter Inanspruchnahme von lediglich 27 Millionen Euro zustimmt, muss dieses mit seinem eigenen Gewissen, vor sich selbst und den zukünftigen Generationen verantworten. Zur Finanzierung von Koalitionswünschen ist der ordentliche Haushalt vorgesehen …. Die langfristige Finanzierung von Klimaschutzprogrammen und Investitionen in die Wärmewende …muss aus einem ordentlichen Haushalt finanziert werden. Notkredite dürfen dafür nicht herhalten …'  

    Und weiter: ,Mit einem Nachtragshaushalt, der Mitte Dezember 2022 verabschiedet werden soll, wollen Sie den Notkredit um sage und schreibe eine Milliarde erhöhen.... Es gibt in 2022 keine Gefährdung der finanziellen Handlungsfähigkeit.'

    Ich zitiere weiter: ,Sie verstoßen auch gegen das Gebot der Jährlichkeit. Obwohl kein Bedarf für einen Nachtragshaushalt in 2022 besteht, genehmigen Sie sich Kreditermächtigungen für die Jahre 2023-2026.'

    Diese aus unserer Sicht schon damals verfassungswidrige Notkrediterweiterung haben wir auch abgelehnt.

    Kommen wir nun zu Ihrem – bis heute – letzten Husarenstück.

    September 2023: ,Schleswig-Holstein bleibt in der Krise handlungsfähig' – (Drucksache 20/431 (neu, 2. Fassung)). Was finden wir hier? ,Zur Förderung des Ansiedlungsprojektes einer Batteriefabrik in der Region Heide (Northvolt Drei) werden bis zu 137 Mio. Euro in das Sondervermögen ,Energie- und Wärmewende, Klimaschutz und Bürgerenergie' überführt … Die Mittel der Sondervermögen stehen bis Ende des Jahres 2029 für Maßnahmen der Energiewende und Energiesouveränität zur Verfügung' – autsch!

    Ich zitiere hier nun meinen Fraktionsvorsitzenden Christopher Vogt vom 20. September 2023: ,Die Northvolt-Ansiedlung stellt selbstverständlich keine Notlage dar, die sich der Kontrolle des Staates entziehen würde, und sie steht auch nicht im direkten Zusammenhang mit dem russischen Angriff auf die Ukraine. Die anderslautende Darstellung aus den Reihen der Koalition halten wir – sehr freundlich formuliert – für äußerst gewagt, auch weil die Ansiedlung bekanntermaßen bereits längst vorher geplant war…. Wir sehen den Klimaschutz und die Ansiedlung von Unternehmen als staatliche Daueraufgabe an.'

    Eigentlich müsste es jetzt schon klar sein, dass wir Freie Demokraten die drei vorliegenden Anträge ablehnen, aber ich begründe es gerne noch einmal einzeln.

    Erstens, Drucksache 20/1654: Beschluss einer außergewöhnlichen Notsituation für das Jahr 2023. Der Antrag ist evident verfassungswidrig. Es ist völlig skurril, dass rückwirkend die Corona-Pandemie, die im August 2022 von der Finanzministerin beendet wurde, für das Jahr 2023 wieder als außergewöhnliche Notsituation reaktiviert werden soll. Die Darlegungslast des geforderten Veranlassungszusammenhangs wird Ihnen einen Strich durch die Rechnung machen. Seien Sie sich gewiss. Im Bund hat man das Urteil ordentlich ausgewertet. Die Zeiten, in denen Corona für Notkredite herhalten konnte, sind vorbei.

    Zudem sollen die in den Vorjahren beschlossenen Notkreditermächtigungen weiterhin gelten. Es wird einfach missachtet, dass das Bundesgerichtsurteil in der letzten Woche auf die gebotene Jährigkeit von Haushalten hingewiesen hat. Somit wird Ihr Haushalt 2023 trotz der Feststellung einer außergewöhnlichen Notsituation verfassungswidrig sein. Da Sie keine Ermächtigungen mehr haben.

    Ich betone noch einmal in aller Deutlichkeit: Wenn überhaupt, können Sie Ihren Haushalt 2023 nur mit einem Nachtragshaushalt verfassungskonform gestalten. Sämtliche Kreditermächtigungen des Landes sind spätestens Ende 2022 erloschen! Sie sind blank!

    Sensationell ist, dass Sie das selber erkennen. Wie ließe sich sonst folgender Offenbarungseid erklären?  Ich zitiere aus dem Antrag von Schwarz-Grün: ,Ab dem Haushaltsjahr 2024 werden ggf. vom Landtag neu zu beschließende Notkreditmittel nur noch gemäß den Anforderungen des Verfassungsgerichts an Jährlichkeit, Jährigkeit und Fälligkeit eingesetzt.' Verfassungsbruch 2023 – erfrischend ehrlich zugegeben!

    Zweitens: Drucksache 20/1655 – Feststellung einer außergewöhnlichen Notsituation für das Jahr 2024. Auch dieser Antrag ist abzulehnen, da die Zulässigkeit einer festgestellten Notsituation auf Vorrat mindestens zweifelhaft aber sicher nicht hinreichend begründet wird.

    Das Bundesgerichtsurteil weist zu Recht in Textziffer 138 darauf hin, dass der Einschätzungs- und Beurteilungsspielraum des Haushaltsgesetzgebers umso mehr verengt wird, je weiter das auslösende Ereignis in der Vergangenheit liegt, je mehr Zeit zur Entscheidungsfindung bestand und je entfernter die Folgen sind. Ferner wird gemäß Textziffer 199 der Einschätzungs- und Beurteilungsspielraum des Haushaltsgesetzgebers für Folgehausjahre eingeengt: ,Hiermit geht eine Steigerung der Anforderungen an die Darlegungslast des Gesetzgebers einher. Dieses gilt umso mehr, wenn der Gesetzgeber … wiederholt innerhalb eines Haushaltsjahres oder innerhalb aufeinander folgender Haushaltsjahre von der Möglichkeit der Aufnahme notlagenbedingter Kreditmittel Gebrauch macht.'

    Geschickt verpacken Sie natürlich auch die Auswirkungen der Flutkatastrophe auf unser Land. Hierzu halten wir fest: Die akut erforderlichen Mittel sollen durch Umwidmungen im Haushalt 2023 bereitgestellt werden. Das begrüßen wir außerordentlich! Sollten sich Anforderungen ergeben, die den Landeshaushalt erheblich belasten, stehen wir Freie Demokraten selbstverständlich für einen zeitnahen Nachtragshaushalt 2024 zur Verfügung. Genauso, wie wir es gewesen wären, wenn sich die Mittel aus dem ersten Ukraine-Notkredit 2022 in einer Notsituation als nicht ausreichend erwiesen hätten.

    Die Flutkatastrophe hat uns alle erschüttert. Wir wollen und müssen helfen. Sofern das nicht im Rahmen des ordentlichen Haushaltes zu gewährleisten ist, stehen wir an der Seite der Landesregierung, um die erforderlichen Mittel sicherzustellen. Im Gegensatz zur Bekämpfung des Klimawandels und der Herstellung der Energiesouveränität liegt hier tatsächlich grundsätzlich eine von der Verfassung berücksichtigte Notlage vor, die eine außerordentliche Kreditaufnahme ermöglicht.

    Der Vorratsbeschluss auf Erklärung einer Notsituation für 2024 ist hingegen nicht begründet. Insbesondere die Vermischung mit vermeintlich noch bestehenden Corona und Ukraine-Notlagen zeigt überdeutlich, dass Sie das Urteil des Verfassungsgerichts nicht verstanden haben und weiterhin eine Notkreditbeschaffung auf Vorrat anstreben.

    Die Ignoranz von Schwarz-Grün gegenüber dem Urteil des Verfassungsgerichts wird auf Länderebene wahrscheinlich einmalig sein – denn das kann man sich nur erlauben, wenn, dem kritischen Teil der Opposition der Gang vor das Landesverfassungsgericht verwehrt ist.

    Drittens, Drucksache 20/1656: Wir Freie Demokraten betonen erneut, dass die Ansiedlung von Northvolt ein Glücksfall für unser Land ist, der schon seit vielen Jahren angebahnt wird. Wir können und wollen diese Ansiedlung aus dem ordentlichen Haushalt stemmen! Es ist erschreckend, dass Schwarz-Grün trotz des Bundesverfassungsurteils, an der verfassungswidrigen Art der Finanzierung dieser für uns alle so wichtigen Industrieansiedlung festhält.

    Diese wichtige Finanzierung auf verfassungswidrige Füße zu stellen ist kontraproduktiv und kann einen Investor verschrecken. Eine seit langem geplante Industrieansiedlung darf nicht mit Notkrediten finanziert werden und schürt Unsicherheiten. Zudem ist Schleswig-Holstein nicht so schwach, dass wir 137 Millionen Euro – verteilt über mehrere Jahre – nicht über den ordentlichen Haushalt finanzieren könnten. Ich teile die Einschätzung des CDU-Fraktionsvorsitzenden Koch nicht, dass Schleswig-Holstein ein armes, kleines Land sei.

    Das von uns beauftragte Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes hat erhebliche Zweifel an der Verfassungskonformität der Finanzierung aus Notkrediten geäußert. Ich bin froh, dass wir nun bald eine finale Einschätzung unter Berücksichtigung des frischen Urteils bekommen werden.

    Ich bin sicher, dann fällt ihr Kartenhaushalt zusammen! Seien Sie vernünftig! Geben Sie dieser wichtigen Ansiedlung Sicherheit – finanzieren wir verfassungskonform!

    Lieber SSW, wir stehen weiterhin für eine Klage gegen diese Notkreditfinanzierung zur Verfügung!

    Schleswig-Holstein steht vor immens wichtigen Aufgaben. Wir brauchen eine Gesundheits- und Pflegeinfrastruktur, die den gestiegenen Anforderungen der alternden Gesellschaft gerecht wird, wir müssen massiv in die schulische sowie universitäre Bildung investieren, unsere Infrastruktur hat weiterhin erheblich Investitionsbedarfe und die Kita-Reform muss weiterentwickelt werden.

    Unser Land hat es verdient, dass wir diese wichtigen Aufgaben verlässlich finanzieren und somit unsere Haushalte auf verlässliche rechtskonforme Säulen stellen."

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 23.11.2023

    Oliver Kumbartzky zu TOP 9 "Änderung Landesnaturschutzgesetz"

    In seiner Rede zu TOP 9 (Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesnaturschutzgesetzes) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und agrar- und umweltpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    „Deregulierung und Bürokratieabbau können so herrlich kurz sein wie in der vorliegenden Drucksache 20/1586. Die FDP-Fraktion beantragt damit ganz einfach und klar, das Vorkaufsrecht aus dem Landesnaturschutzgesetz zu streichen.

    Das Vorkaufsrecht stellt einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Vertragsfreiheit dar. Außerdem wird unseren Landwirten durch das bestehende Landesnaturschutzgesetz ordnungsrechtlich das eigene ökologische Bewusstsein abgesprochen. Darüber hinaus haben wir leider in den letzten Jahren feststellen müssen, dass die Ausübung des Vorkaufsrechts in vielen Fällen lange und für alle Seiten kostspielige Verhandlungen und Gerichtsverfahren zur Folge hat.

    Nachdem wir schon mehrmals über das Vorkaufsrecht debattiert haben, freue ich mich, dass eine Mehrheit für die Abschaffung hier im Hohen Hause greifbar nah ist. Schließlich hat der CDU-Landesparteitag Anfang Oktober die Abschaffung des Vorkaufsrechts einstimmig beschlossen. Diesen Schwung sollten wir jetzt mitnehmen.

    Ich fand einige Argumente der CDU wirklich sehr interessant und will sie hier gerne einmal nennen.

    So argumentiert die CDU zum Beispiel treffend, dass aufgrund der jüngsten Krise auf den Agrarmärkten und vor dem Hintergrund einer stark steigenden Weltbevölkerung ein Vorrang von Naturschutzinteressen vor landwirtschaftlicher Produktion nicht länger angemessen und vertretbar sei. Zitat: ‚Gerade in jüngerer Vergangenheit ist es immer wieder geschehen, dass z. B. die Stiftung Naturschutz in bereits geschlossene Kaufverträge nachträglich über das Vorkaufsrecht eingegriffen und gegen den Willen der Verkäufer und Käufer sich so das Eigentum an den Flächen gesichert und der Landwirtschaft Produktionsfläche entzogen hat.‘

    Das ist ein aufschlussreicher Aspekt und es fällt schon auf, dass sich die CDU sehr auf die Stiftung Naturschutz einschießt, denn weiter heißt es, ich zitiere: ‚Das Land Schleswig-Holstein ist über die Stiftung Naturschutz inzwischen der größte Landbesitzer in Schleswig-Holstein. Viele angekaufte Flächen der letzten Jahrzehnte haben die prognostizierten Ziele weit verfehlt oder gar nicht erreicht. Die Arbeit der Stiftung sollte zum einen generell von Seiten der Landesregierung kritisch konstruktiv begleitet werden und vor allem sollten die bereits im Besitz befindlichen Flächen ökologisch sinnvoll und nachhaltig genutzt werden.‘

    Doch damit nicht genug. Die CDU wirft der Stiftung Naturschutz ‚nicht vorhandenes Bewusstsein für die Belange vor Ort‘ vor. Zitat: ‚Früher konzentrierte sich die Stiftung Naturschutz auf naturschutzfachlich relevante Flächen, z.B. Agrarbiotope und Gewässerränder. Inzwischen nutzt die Stiftung das Vorkaufsrecht nicht nur zum Erwerb von sog. Grenzertragsstandorten, sondern auch zum Kauf von intensiv genutztem Dauergrünland und Ackerland und entzieht so hochqualitative Produktionsfläche dem Agrarmarkt.‘

    Sie sehen: Sehr viel spricht für die Abschaffung des Vorkaufsrechtes. Ich beantrage Überweisung unseres Gesetzentwurfes in den Umwelt- und Agrarausschuss und freue mich auf die weitere Beratung und Anhörung dort."

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort

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  • 23.11.2023

    Bernd Buchholz zu TOP 20 "Schießausbildung bei der Landespolizei sicherstellen"

    In seiner Rede zu TOP 20 (Schießausbildung bei der Landespolizei sicherstellen) erklärt der polizeipolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Bernd Buchholz:

    "Zum Glück ist nicht alles so marode wie die Schießanlagen bei der Polizei. Es ist einer der wirklich inakzeptablen Zustände bei der Landespolizei, dass diese Raumschießanlagen nicht zur Verfügung stehen.

    Lassen Sie mich an dieser Stelle sagen, liebe Frau Glißmann: Ihr Alternativantrag wird nicht dadurch besser, dass Sie den Teil herausstreichen, in dem genau das festgestellt wird. Dass es nämlich ein inakzeptabler Zustand ist, hätten Sie wenigstens der Ehrlichkeit halber in Ihrem Antrag stehen lassen können.

    Herr Kollege Kürschner! Dass andere Länder auch Probleme haben, hilft mir jetzt auch nicht weiter. Denn in der Tat sind diese Probleme offensichtlich über längeren Zeitraum mit Ansage entstanden.

    Seit 2018 ist die Raumschießanlage in Heide nur noch eingeschränkt nutzbar. Seit 2021 ist in Kiel die Anlage ganz geschlossen. Im März 2023 kam dann Ratzeburg dazu und im Sommer war es dann auch noch Lübeck. Im Übrigen ist die Anlage in Ratzeburg auch nur noch mit einer einjährigen Perspektive maximal nutzbar.

    Was mich am meisten irritiert hat, ist, dass die Landesregierung auf die Kleine Anfrage des Kollegen Dürbrook im Oktober geantwortet hat, dass man sich nun entschieden habe, die Anlagen für die Polizeidirektion Itzehoe, Flensburg und Bad Segeberg komplett neu zu bauen.

    Meine Damen und Herren, das bedeutet, dass es sich nicht um vier, sondern um sieben von zehn Anlagen handelt, die derzeit zwar nicht alle eingeschränkt nutzbar sind, die aber alle mehr oder weniger offensichtlich vor der Neukonzeption stehen.

    Meine Damen und Herren, das ist ein Zustand, der inakzeptabel ist. Der Umgang damit ist insoweit inakzeptabel, als dass es hier um eine grundrechtsrelevante Sicherheitssituation für die Beamtinnen und Beamten geht, die so nicht haltbar ist. Deshalb erwarte ich von der Landesregierung heute hier, dass sie nicht nur sagt, ,wir packen das alles an', sondern vor dem Hintergrund der drohenden Situation, dass nämlich in den nächsten Jahren nichts so schnell besser wird, konkrete Maßnahmen anführt.

    Denn wenn ich an vielen Standorten neu bauen muss, dann dauern diese Verfahren lange. Ich erwarte daher von Ihnen heute, dass Sie sagen, wie Sie in den nächsten Jahren mit provisorischen oder anderen Maßnahmen sicherstellen, dass das Schießtraining im Land stattfinden kann - und zwar, ohne dass die Beamtinnen und Beamten dafür einmal quer durchs Land fahren müssen.

    Wenn Sie dafür Provisorien bauen müssen oder wenn Sie dafür Notfallanlagen bei Schützenvereinen umrüsten müssen, dann ist mir jede kreative Maßnahme gerne recht. Aber hier einfach darauf zu warten, dass die Planungen nur Stück für Stück weitergehen, ist zu wenig. Hier hat die Landesregierung die Pflicht, schnell für Änderungen zu sorgen. Und ich erwarte heute Antworten zu diesem Thema.“

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

     

     

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  • 24.11.2023

    Christopher Vogt zu TOP 46 "10-Punkte-Plan für jüdisches Leben – Bildungsoffensive gegen Antisemitismus"

    In seiner Rede zu TOP 46 (10-Punkte-Plan für jüdisches Leben – Bildungsoffensive gegen Antisemitismus) erklärt der bildungspolitische Sprecher und Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Antisemitismus darf in unserer Gesellschaft keinen Platz haben. Der Hass auf Juden ist jedoch eine Form der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit, die unsere Gesellschaft leider schon seit Jahrhunderten (oder eigentlich sogar schon deutlich länger) immer wieder aufs Neue vergiftet und auch verschiedene politische und religiöse ,Triebfedern' hat. Unser Land hat hier angesichts des Holocaust – oder besser gesagt: der Shoah – eine ganz besondere Verantwortung.

    Hass, Hetze und Gewalt gipfelten in einem von Nazi-Deutschland verantworteten Völkermord, bei dem rund zwei Drittel der europäischen Juden umgebracht wurden. Dieses Menschheitsverbrechen muss uns vor allem eines lehren: ,Wehret den Anfängen'. Aus Worten können sehr schnell Taten werden.

    Der Antisemitismus war eigentlich schon immer ein Problem – er kam und kommt von der politischen Rechten, von der politischen Linken, von christlichen und von muslimischen Fundamentalisten und sogar aus der Mitte der Gesellschaft. Ich bin auch immer wieder fassungslos, wie hartnäckig sich bestimmte Vorurteile selbst bei sehr gebildeten Menschen halten. Der Philosoph Richard David Precht ist da nur ein trauriges Beispiel. 

    Die Zunahme von Antisemitismus war in den letzten Jahren besorgniserregend. Die Entwicklung in den letzten Wochen ist katastrophal. Seit dem Massaker der Hamas am 7. Oktober in Israel und der notwendigen israelischen Reaktion im Gaza-Streifen eskaliert der Hass auf Israel und jüdische Menschen bei bestimmten Gruppen und dies erfordert eine klare Reaktion des Staates und der Gesellschaft.

    ,Nie wieder ist jetzt' muss es nun deshalb für uns Demokraten heißen. 

    Die Schulen spielen beim Kampf gegen den Antisemitismus eine ganz besondere Rolle. Deshalb ist es richtig, dass wir zu diesem Thema einen gemeinsamen Antrag mit verschiedenen Maßnahmen vorgelegt haben. Mein Dank geht dafür an die Koalitionsfraktionen. Das ist erneut ein sehr klares gemeinsames Signal dieses Parlaments, wenn es um eine so grundlegende Frage für unsere Demokratie und unsere Gesellschaft geht.

    Es war gut, dass das Bildungsministerium den Schulen vor einigen Wochen noch einmal Info-Material an die Hand gegeben hat, um sie bei dieser Herausforderung zu unterstützen. Die Bildungsministerin hat sich zum Thema jüdisches Leben in Schleswig-Holstein und Deutschland zuletzt mehrmals sehr klar zu Wort gemeldet – auch in sehr persönlicher und berührender Form, wie ich finde.

    Frau Prien, bei allen inhaltlichen Differenzen, die wir haben und austragen: Ich bin davon überzeugt, dass der Kampf gegen den Antisemitismus bei Ihnen in sehr guten Händen ist.

    Meine Damen und Herren! Von den Kolleginnen und Kollegen wurden jetzt schon viele wichtige Punkte angesprochen. Was meine Fraktion bei diesem Thema besonders wichtig ist, ist Folgendes: Der Geschichtsunterricht ist gerade mit Blick auf die deutsche Verantwortung von besonderer Bedeutung und muss vor allem hinsichtlich des Holocausts und des Nahost-Konflikts verbessert werden. 

    Der Nahost-Konflikt ist ja durchaus komplex, und es ist hochproblematisch, wenn die jungen Menschen – vor allem die jungen Muslime – hierzu vor allem Propaganda via Social Media erreicht. Das ist brandgefährlich und da muss man gegensteuern.

    Besonders beeindruckend ist es – gerade für junge Menschen – ja immer, wenn man direkt konfrontiert wird oder die Dinge mit eigenen Augen sieht. Leider ist es mittlerweile so, dass es immer weniger Zeitzeugen der Shoah gibt, die selbst berichten können – wie zum Beispiel die sehr beeindruckende Margot Friedländer. Deshalb muss es umso mehr das Ziel sein, dass jede Schülerin und jeder Schüler mindestens einmal in der Schullaufbahn eine entsprechende Gedenkstätte besucht.

    Ich habe in meiner Schulzeit gleich mehrere ehemalige Konzentrationslager besucht. Das sind Dinge, die man nie vergisst und die einen – zumindest in der Regel – gegen Antisemitismus schon ziemlich immun machen.

    Auch Lernorte hier in Schleswig-Holstein können eine wichtige Rolle spielen. Und natürlich auch entsprechende Thementage in den Schulen selbst – zum Beispiel an bestimmten Jahrestagen. Wir müssen jüdische Schülerinnen und Schüler bestmöglich schützen – sie müssen sich an unseren Schulen sicher fühlen können.

    Wir müssen unsere Lehrkräfte unterstützen – nicht nur mit Material, sondern auch durch geeignete Aus-, Fort- und Weiterbildung und insbesondere bei Konfliktfällen. Da muss das Land ihnen als Dienstherr den Rücken stärken. Wir müssen sehr genau darauf achten, wer an unseren Schulen präsent ist. Das gilt für Personen, die dort tätig sind, aber auch für bestimmte Organisationen. 

    Es kann einfach nicht sein, dass zum Beispiel Ditib ganz offiziell immer noch an deutschen Schulen präsent ist. Es tut mir leid, aber der Einfluss der türkischen Regierung und ihrer Religionsbehörde muss unbedingt schnellstmöglich zurückgedrängt werden. Und ein klares Bekenntnis zum Grundgesetz und gegen Antisemitismus ist nun wirklich nicht zu viel verlangt, insbesondere wenn man an öffentlichen Schulen präsent sein will oder von öffentlichen Zuschüssen profitieren will.

    Wir haben auch ein großes Problem mit Antisemitismus an den Hochschulen. Wir sehen es insbesondere in den USA, ausgerechnet auch in den Elite-Universitäten der USA, wir sehen es aber auch an Hochschulen in Deutschland, wo sich Islamisten und Linksintellektuelle die Hand reichen, wenn es gegen Israel geht. Ich glaube, deswegen müssen wir uns gegen Islamismus an unseren Schulen und Hochschulen insgesamt sehr deutlich einsetzen.

    Meine Damen und Herren, das gilt auch für den Kulturbereich, wenn man zum Beispiel an die Documenta denkt.

    Wir haben also sehr viel zu tun. Ich danke allen Beteiligten für diesen Antrag und ich glaube, wir werden gemeinsam viel erreichen können, wenn wir fest entschlossen in der Sache gemeinsam kämpfen.“

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

     

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