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  • 12.07.2024

    Heiner Garg: Wir danken Irene Johns für ihren unermüdlichen Einsatz

    Anlässlich der Verabschiedung der Kinderschutzbund-Vorsitzenden Irene Johns erklärt der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Heiner Garg:

    „Über Jahrzehnte hat Irene Johns den Kinderschutz in Schleswig-Holstein geprägt. Heute sagen wir von Herzen Danke für ihre herausragenden Leistungen und ihren unermüdlichen Einsatz für die Jüngsten in unserer Gesellschaft.

    Dass Kinderrechte in Schleswig-Holstein seit 2010 in der Landesverfassung verankert sind, verdanken wir vor allem Irene Johns. Dass sie sich damit nicht zufrieden gibt, zeichnet sie aus und ist zugleich typisch für diese ungewöhnlich engagierte Frau.

    Über vier Jahrzehnte Kinderschutz in Schleswig-Holstein sind vor allem mit ihrem Namen verbunden. Dabei war sie stets hartnäckig, immer fair und immer im Dialog - stets mit dem Ziel, Fortschritte bei der konkreten Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention zu erzielen.

    Vor dieser Lebensleistung haben wir den größten Respekt.“

     

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  • 12.07.2024

    Annabell Krämer: Wir sehen uns durch den Landesrechnungshof bestätigt

    Zu den Bemerkungen des Landerechnungshofes erklärt die finanz- und haushaltspolitische Sprecherin sowie stellvertretende Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer: 

    „Der Landesrechnungshof bestätigt viele Punkte, die wir auch schon in der Vergangenheit kritisiert haben. Das gilt gerade für die klare Priorisierung im Haushalt.

    Der Umgang von Schwarz-Grün mit den Steuergeldern der Bürgerinnen und Bürgern ist aus unserer Sicht in Teilen grob fahrlässig und durch die Bemerkungen des Landesrechnungshofes sehen wir uns in dieser Kritik bestätigt. Beispielsweise wenn das Umweltministerium Klimaschutzmaßnahmen fördert, ohne überhaupt die tatsächliche Wirkung zu überprüfen, dann ist das den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern nicht zu erklären.“

     

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  • 19.02.2015

    Christopher Vogt: „Section Control“ verletzt das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung

    „Es ist ja nun wirklich kein angenehmer Hintergrund, vor dem wir uns nun mit dem Thema ‚Section Control’ beschäftigen müssen. Die Rader Hochbrücke, mit Sicherheit eines der wichtigsten Bauwerke im Bereich der Verkehrsinfrastruktur in unserem Bundesland, ist schon nach wenigen Jahrzehnten so marode, dass es wohl nur noch elf Jahre halten wird, bevor es ersetzt werden muss. Es ist gut, dass die Realisierung des aufwendigen Ersatzbauwerks per Gesetz beschleunigt werden soll und dass es nun mit der Planung losgeht. Und ich halte es für auch für richtig, dass die DEGES damit beauftragt wurde. Elf Jahre sind ja nicht viel Zeit für ein solches Projekt. Wir müssen alle gemeinsam hoffen, dass das marode Bauwerk noch so lange genutzt werden kann, bis das Ersatzbauwerk fertig gestellt ist. Ansonsten würde unserem Bundesland ein verkehrspolitischer Super-GAU drohen.

     

    Bis die neue Brücke fertig ist, geht es also schlicht und ergreifend darum, die sehr kurze Restlebensdauer der Brücke nicht noch weiter zu verkürzen, weshalb die vielen LKW-Fahrer, die Tag für Tag die Hochbrücke in großer Zahl nutzen, sich auch unbedingt an das Tempo-60-Limit halten sollten, was diese trotz Kontrollmaßnahmen leider allzu oft eben nicht tun. Um dieses Problem in den Griff zu bekommen, soll es nun nach Vorstellung der Landesregierung mit der sogenannten ‚Section Control’ eine sehr umstrittene Technik richten. In Schleswig-Holstein wird damit nun eine Technik in Erwägung gezogen, die jeden Autofahrer erfasst und von jedem Autofahrer Datensätze anlegt. Damit schießt die Landesregierung unserer Meinung nach deutlich über das Ziel hinaus.

     

    Das Problem der zu schnellen LKW ist ja nachvollziehbar, die vorgesehene Lösung ist es jedoch nicht. Einen breiten Konsens haben wir in diesem Hause bei der Ablehnung der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung herbeiführen können. Ein ganz ähnliches Prinzip begegnet uns hier: Hier werden auf einer bestimmten Strecke systematisch Daten von Autofahrern erfasst. Die Verkehrsteilnehmer werden unter Generalverdacht gestellt, zu schnell zu fahren. Anders als bei herkömmlichen Radarfallen, die an einem bestimmten Punkt nur diejenigen registrieren, die sich nicht gesetzeskonform verhalten, registriert und identifiziert dieses System erst einmal alle Fahrzeuge – auch dann, wenn sie sich gesetzeskonform verhalten.

     

    Auch wenn es sich laut technischer Dienstleister um anonymisierte und verschlüsselte Daten handeln soll, die nach Verlassen des Abschnitts gelöscht werden sollen, verletzt diese Technik das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung.

     

    Wir halten ‚Section Control’ also rechtlich für unzulässig, weil es hier ja auch nicht in erster Linie um die Vermeidung von Unfällen, sondern um den Erhalt der Brücke geht, lehnen diese Tecknik aber auch aus grundsätzlichen Erwägungen ab, weil deren Einsatz einen weiteren – wenn auch eher kleinen – Schritt in den Überwachungsstaat darstellt. Hinzu kommt, dass wir diese Technik an dieser Stelle auch für nicht geeignet und zu teuer halten. Die Brücke gehört ja dem Bund und wird vom Land verwaltet, da stellt sich natürlich auch die Frage, wer eigentlich die 700.000 Euro für die Anschaffung der Anlage aufbringen und wer diese betreiben soll. Das kann ja nur das Land selbst sein, denn ich kann mir nicht vorstellen, dass die Landesregierung dies ernsthaft dem Kreis Rendsburg-Eckernförde aufbürden will.

     

    Ein ganz entscheidendes Problem wird auch durch diese Technik nicht gelöst: Nämlich das Problem, dass Fahrer osteuropäischer LKW bisher vielfach keine Verfolgung ihrer Ordnungswidrigkeiten befürchten müssen. Dem muss endlich wirksam begegnet werden, ansonsten würde auch diese geplante Datensammelei keinen entscheidenden Vorteil in der Sache bringen.

     

    Ich sagte es bereits: Dass an der Rader Hochbrücke bezüglich der zu zahlreichen zu schnellen LKW etwas unternommen werden muss, ist unumstritten. Dies ist jedoch der falsche Weg. Wenn die Grünen als Bürgerrechtspartei ernst genommen werden wollen, können Sie beim Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung nicht bei LKW-Fahrern andere Maßstäbe anlegen als bei anderen. Wenn die Grünen es mit dem Datenschutz ernst meinen, können sie diese anlasslose Fahrzeugerfassung nicht mittragen und müssen sich hier mit uns querstellen.

     

    Ich bin der Fraktion der Piraten sehr dankbar für die Erarbeitung des Antrages, dem wir als FDP-Fraktion gern und aus voller Überzeugung beigetreten sind. Ich appelliere an die Landesregierung, ihre Pläne noch einmal zu überdenken und das unbestritten vorhandene Problem der zu schnell fahrenden LKW mit anderen, weniger kritischen Instrumenten in den Griff zu bekommen. Das Land sollte solche Datensammelinfrastrukturen nicht aufbauen, wenn es die Mehrheit im Hohen Hause mit dem Datenschutz wirklich ernst meint. Wehret den Anfängen!“

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  • 17.07.2024

    Annabell Krämer zu TOP 11 "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Landeshaushaltsordnung"

    In ihrer Rede zu TOP 11 (Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Landeshaushaltsordnung) erklärt die haushaltspolitische Sprecherin und stellvertretende Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    "Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete,

    diese Vorlage ist in die Kategorie einzuordnen: ,Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht'.

    Lassen sie mich vorab sagen: Selbstverständlich stehen wir Freie Demokraten für Gleichberechtigung und gegen Antisemitismus, Rassismus und jegliche Art der Diskriminierung. Wir bekennen uns klar zu unseren Grundrechten.

    Es sollte für uns selbstverständlich sein, dass wir mit Steuergeldern keine Institutionen oder Personen unterstützen, die sich offen gegen die Werte unserer Verfassung stellen. Doch so wie die Fraktionen von Schwarz-Grün es hier formulieren, stellen sich für uns rechtliche und tatsächliche Bedenken. Nach dem vorliegenden Vorschlag sollen folgende Voraussetzungen für Zuwendungen eingeführt werden:

    • Bekenntnis zu einer vielfältigen Gesellschaft
    • Gegenstellen gegen jedwede Diskriminierung und Ausgrenzung

    Damit stützen die regierungstragenden Fraktionen ihre Zuwendungen jedoch auf unbestimmte Rechtsbegriffe, die auslegungsbedürftig sind. Im Bereich der Leistungsverwaltung können wir als Parlament frei entscheiden, ob wir Zuwendungen gewähren. Nicht ganz so frei sind wir jedoch in der Entscheidung, nach welchen Kriterien wir sie verteilen. Insofern erscheint es wenig hilfreich, mit unbestimmten Rechtsbegriffen zu jonglieren.

    Damit würden wir einen Rahmen schaffen, den der Einzelne nicht auf Anhieb durchdringt, der juristisch angreifbar ist und für die Verwaltung einen erheblichen Mehraufwand bedeutet. Das kann nicht in unser aller Interesse sein.

    Darüber hinaus soll die Gewährung von Zuwendungen unter die Voraussetzung gestellt werden können, dass eine Erklärung über diese Haltung abzugeben wäre. Damit will Schwarz-Grün ein Bekenntnis einfordern, das viele Zuwendungsempfänger vermutlich einfach als notwendige Formalität unterschreiben, ohne sich weitergehend darum zu kümmern.

    Ob ein Bekenntnis wahrheitsgemäß abgegeben wurde, kann die Verwaltung mit vertretbarem Aufwand kaum überprüfen. Daher wird die Bekenntnispflichten auch für die langfristige Bekämpfung der gesellschaftlichen tiefen Verwurzelung von Rassismus und Antisemitismus wenig zielführend sein.

    Darüber hinaus stellt eine Bekenntnispflicht grundsätzlich einen Eingriff in die Meinungsfreiheit dar – insbesondere in die Freiheit, eine bestimmte Meinung nicht zu haben oder seine Meinung nicht äußern zu müssen. Es ist also diskussionswürdig, ob eine Verpflichtung, wie sie von Schwarz-Grün formuliert wird, überhaupt zulässig ist.

    In Berlin hat man die Antidiskriminierungsklausel aufgrund juristischer Bedenken wieder ausgesetzt. In Schleswig-Holstein will man diese verbunden mit einer Gesinnungsabfrage erstmals einführen – man mag sich wundern.

    Es sind unsere Grundrechte, die den Staat binden. Diese Bindung hat selbstverständlich auch Auswirkungen auf die Verwendung öffentlicher Gelder. Weder darf der Staat selbst antisemitisch oder diskriminierend handeln – noch darf er durch seine Leistungen gezielt Antisemitismus oder Diskriminierung fördern.

    In einer engen Abwägung unterschiedlicher Interessen ist es nur konsequent, die Förderungen – wie auch die Parteienfinanzierung – an die Einhaltung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu knüpfen. Diese Änderung haben wir mit unserem Änderungsantrag vorgelegt. 

    Liebe Kolleginnen und Kollegen, in der Sache sind wir uns einig. Wir wollen Gleichberechtigung und stehen gemeinsam gegen Diskriminierung und Antisemitismus. Über die Ausgestaltung hingegen werden wir im Ausschuss weiter diskutieren müssen."

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 17.07.2024

    Christopher Vogt zu TOP 27 "Kinder- und Jugendgewalt entschieden entgegentreten"

    In seiner Rede zu TOP 27 (Kinder- und Jugendgewalt entschieden entgegentreten) erklärt der bildungspolitische Sprecher und Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt: 

    „Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren!

    Ich bin ausgesprochen dankbar dafür, dass wir im Frühjahr hier im Landtag eine umfangreiche Anhörung von gleich drei Ausschüssen zum großen Problem der Kinder- und Jugendgewalt durchgeführt haben und dass es nun diesen wichtigen Antrag gibt, der entscheidende Erkenntnisse aus dieser Anhörung fraktionsübergreifend aufgreift.

    Die wachsende Gewalt unter Kindern und Jugendlichen ist ja bei weitem nicht nur ein Problem für die Betroffenen, unsere Schulen, sondern für unsere Gesellschaft insgesamt. Es ist wirklich erschreckend, wie jung die Beteiligten mittlerweile zum Teil sind und dass immer öfter auch Mädchen daran beteiligt sind. Das ist – zumindest in diesem Ausmaß – eine neue Entwicklung, mit der wir es hier zu tun haben und das dürfen wir auf keinen Fall einfach so hinnehmen.

    Es fehlt einigen Kindern und Jugendlichen in einem mitunter erschreckenden Maße an Empathie und an Respekt – übrigens nicht nur, was andere Kinder und Jugendliche betrifft, sondern auch mit Blick auf Erwachsene und insbesondere die Lehrkräfte. Es gehört in der Jugend natürlich dazu, Autoritäten auch mal in Frage zu stellen, aber wenn schon Kinder mitunter keinerlei Respekt vor Autoritätspersonen zeigen – oftmals, weil sie es von zu Hause gar nicht kennen –, dann wird es wirklich problematisch.

    Die Gründe für diese Entwicklung sind sicherlich vielschichtig: Die psychische Belastung hat in den letzten Jahren in unserer Gesellschaft erheblich zugenommen. Die Pandemie und ihre Bekämpfung haben tiefe Spuren in vielen Familien hinterlassen. Aber auch die Sorge vor Krieg oder Inflation, also letztlich dem wirtschaftlichen Abstieg, treibt viele Familien sehr stark um, was sich oft auch im negativen Sinne auf die Kinder überträgt.

    Es gibt nicht selten bestimmte Integrationsdefizite. Es gibt aber auch einfach bei nicht Wenigen einen zunehmenden Mangel an wechselseitigem Respekt – eine gewisse Verrohung – und oft zu wenig feste Strukturen sowie die benötigte Fürsorge und Geborgenheit für die Kinder. Vielen Kindern – und vor allem Jungen – fehlt es an geeigneten männlichen Vorbildern und vielleicht auch der richtigen Ansprache und Anleitung. Der nicht altersangemessene Medienkonsum ist in vielen Familien ein massives Problem.

    Meine Damen und Herren! Mobbing und Gewalt belasten betroffene Kinder und Jugendliche massiv. Wir müssen sie bestmöglich davor schützen.

    Aber auch viele Lehrkräfte sowie andere Beschäftigte in den Schulen – zum Beispiel in multiprofessionellen Teams – sind Leidtragende dieser Entwicklung und auch hier haben wir eine Fürsorgepflicht. Das fängt bei der Aus- und Fortbildung an, darf dort aber auch nicht enden.

    In unserem gemeinsamen Antrag stehen viele gute Punkte, auf die ich jetzt hier im Einzelnen gar nicht eingehen kann, aber mir sind folgende Punkte wichtig: Es braucht verstärkte Integrationsbemühungen und einen stärkeren Fokus auf die Schulen, die vor besonderen sozialen Herausforderungen stehen – das Startchancen-Programm des Bundes ist dafür ein sehr gutes Beispiel. Es braucht aber auch sinnvolle Sanktionen und eine geeignete Rückendeckung im Konfliktfall und vor allem ein verbessertes ,Frühwarnsystem', bei dem Lehrkräfte, Eltern, Jugendhilfe und ggf. auch die Polizei frühzeitig und eng zusammenarbeiten, wenn zum Beispiel Auseinandersetzungen zu eskalieren drohen.

    Das sogenannte Cyber-Mobbing ist ein großes Problem: Früher hatten Mobbing-Opfer, auch wenn dies jetzt vielleicht etwas komisch klingen mag, nach der Schule zumindest eine ,Pause'. Heute geht der Mobbing-Terror im Zweifel auch nach der Schule online einfach weiter und das macht die betroffenen Kinder und Jugendlichen schlichtweg fertig.

    Die Verrohung und zum Teil auch die politische Radikalisierung von einem Teil der Jugendlichen via TikTok und anderen Plattformen ist ein sehr ernstes Problem. Diese Entwicklungen erfordern meines Erachtens schnell neue Antworten, was die Medienkompetenz betrifft. So sollten Handys bis zu einer bestimmten Klassenstufe in den Schulen keine Rolle spielen. Das sage ich sehr deutlich. In Grundschulen haben sie aus meiner Sicht nichts zu suchen. 

    Meine Damen und Herren! Ich bitte die Landesregierung, die in dem Antrag genannten Maßnahmen schnellstmöglich umzusetzen. Auch die Kreise und kreisfreien Städte sind hier mit Blick auf die Jugendhilfe gefordert, noch besser zu werden.

    Wie in den allermeisten Schulen wird hier in der Regel gute Arbeit geleistet, aber dieser Bereich muss einfach gestärkt werden, wenn man das Problem zukünftig besser in den Griff bekommen will. 

    Dieser Antrag wird die Probleme mit der Kinder- und Jugendgewalt natürlich nicht so schnell lösen, aber es ist zumindest ein Anfang, dem noch viele weitere Schritte folgen müssen, damit die Kinder und Jugendlichen in Schleswig-Holstein ohne Mobbing und Gewalt aufwachsen können. Das sind wir ihnen schuldig.

    Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!“

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 17.07.2024

    Christopher Vogt zu TOP 4 "Gesetz über die staatliche Anerkennung akademischer Sozialberufe"

    In seiner Rede zu TOP 4 (Gesetz über die staatliche Anerkennung akademischer Sozialberufe) erklärt der bildungs- und hochschulpolitische Sprecher sowie Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt: 

    „Die akademischen Sozialberufe sind ein wichtiger Bestandteil unseres sozialen Gefüges und spielen eine entscheidende Rolle dabei, Menschen in schwierigen Lebenslagen zu unterstützen. Damit leisten sie einen unschätzbaren Beitrag zur Stärkung des sozialen Zusammenhalts.

    Es muss daher unsere Aufgabe sein, dass wir diese Berufsgruppen bestmöglich politisch unterstützen und entsprechend gute Rahmenbedingungen schaffen, damit diese Berufe weiterhin für junge Menschen – und auch gern für schon etwas ältere – attraktiv sind und bleiben.

    Hohe Arbeitsbelastungen, unzureichende Ausstattung und auch mangelnde Unterstützung führen teils zu einer hohen Fluktuation und einem nicht unerheblichen Fachkräftemangel.

    Deshalb sollten unter anderem auch die Weiterbildungsmaßnahmen verbessert werden, um den Fachkräften die Möglichkeit zu geben, sich kontinuierlich weiterzuentwickeln und den Herausforderungen ihres Berufs gerecht werden zu können.

    Meine Damen und Herren! Neben der Fachhochschule Kiel hat kürzlich die Duale Hochschule Schleswig-Holstein zusätzliche Ausbildungsangebote für die akademischen Sozialberufe geschaffen. Das ist sehr zu begrüßen, weil damit das Angebot absehbar vergrößert wird.

    Durch dieses neue Angebot wurde eine gesetzliche Regelung notwendig, die den bisher geltenden Erlass ablösen soll. Dadurch wird eine Regelungslücke geschlossen und eine größere Rechtssicherheit geschaffen. Die anderen Bundesländer haben meines Wissens bereits entsprechende Regelungen – Schleswig-Holstein wird sich hier nun also als 16. Bundesland auch auf den Weg machen.

    Die staatliche Anerkennung ist vor allem auch für die angehenden Fachkräfte von Bedeutung. Durch die Regelungen des Gesetzentwurfes werden ihre Abschlüsse über Schleswig-Holstein hinaus akzeptiert und dadurch weiter aufgewertet. Darüber hinaus werden auch Anforderungen an ausländische Berufsqualifikationen geregelt.

    Dadurch könnten ausländische Fachkräfte leichter bei uns anerkannt werden, was zukünftig eine immer bedeutendere Rolle spielen wird, denn auch im Sozialbereich sehen wir schon heute einen eklatanten Fachkräftemangel, der sich absehbar noch spürbar verschärfen dürfte.

    In der mündlichen Anhörung im Bildungsausschuss, die wir ja angeregt hatten, hatten die Studierenden einige wirklich gute und nachvollziehbare Verbesserungsvorschläge gemacht. Die Koalition hat einiges davon aufgenommen, was wir gern unterstützt haben. Wir haben auch die Vorschläge der SPD-Fraktion unterstützt, die leider keine Mehrheit gefunden haben. Aber ich denke, wir haben einen guten Gesetzentwurf vorliegen, der durch das parlamentarische Verfahren noch einmal besser geworden ist. So soll es sein.

    Ich wünsche der Landesregierung und den betreffenden Hochschulen jetzt viel Erfolg bei der Umsetzung!

    Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!“

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 17.07.2024

    Bernd Buchholz zu TOP 17 "Bauen, Bauen, Bauen - Keine Kürzungen bei der Städtebauförderung"

    In seiner Rede zu TOP 17 (Bauen, Bauen, Bauen - Keine Kürzungen bei der Städtebauförderung) erklärt der wohnungsbaupolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Bernd Buchholz:

    "Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sind uns, glaube ich, alle einig in diesem Haus: In Deutschland wäre eine Stadtentwicklung ohne die Städtebauförderung kaum vorstellbar gewesen. Viele Plätze, Parks, Straßen wären ohne Unterstützung nicht umgestaltet, viele Gebäude wären nicht saniert worden.

    Die Städtebauförderung schafft es, dass Wohn- und Lebensqualität in unseren Städten verbessert wird. Investitionen werden angeschoben. Es bewegt Menschen, sich auch mit zu engagieren, ändert nachhaltig und umfassend. Das alles sind gar nicht meine Worte, das sind die Worte von der Homepage des Innenministeriums. Und dem ist ja nur zuzustimmen. Deshalb, meine Damen und Herren, das sage ich jetzt gleich mal in Richtung der Sozialdemokraten: Wir können es uns als Opposition immer sehr leicht machen und alles Mögliche fordern. Das ist unser Privileg. Da können Sie jetzt machen, was Sie wollen.

    Doch wir werden uns enthalten bei diesem Antrag, weil es uns in den Haushaltsberatungen wirklich ein Stückchen auf das Gesamtkunstwerk des Haushaltes ankommt. Es kommt darauf an, wo die Schwerpunkte gesetzt werden. Es kommt darauf an, wo, wenn gekürzt werden muss, sinnhaft gekürzt werden kann und sollte - und wo wir es anders sehen. Ich sehe zurzeit bei der Städtebauförderung aus bestimmten Gründen den Kürzungsansatz eher nicht. Das will ich erläutern.

    Es hat mehrere Gründe dafür. Erstens: Das ist nicht nur ein Programm für die Kommunen, das ist vor allem auch ein Wirtschaftsförderprogramm. Das ist ein Wirtschaftsförderprogramm insoweit, als dass die Brutto-Wertschöpfung, die aus der Städtebauförderung entsteht, in der Regel in der Region, sogar meistens im lokalen Bereich, in der Bauwirtschaft landet. Und wir haben ein Bauwirtschaftsproblem zurzeit. Wir haben eine Konjunkturlage in der Bauwirtschaft, die verheerend ist. Die Reduzierung der Städtebauförderungsmittel würde diesen Konjunkturtrend verstärken. Das bitte ich zu bedenken, wenn die Landesregierung am Nachdenken und am Prüfen ist. Denn das ist ein Aspekt, der auch kurzfristig, selbst wenn man langfristig an bestimmten Stellen sparen muss, einen wesentlichen weiteren Beitrag dazu leisten kann, dass man den eigentlichen Effekt, nämlich die Schwächung der Wirtschaftskraft und damit die Minderung von Steuereinnahmen, noch beschleunigt. Das ist dann nicht besonders hilfreich.

    Zweitens, woran ich bitte ebenfalls zu denken in diesem Zusammenhang ist, dass in der Tat das Erstaunliche an der Städtebauförderung ist, dass sie eben für jeden ausgegebenen Euro ein Vielfaches an Geld aus anderen öffentlichen, aber eben auch vor allem aus privaten Kassen ,raised', wie man so schön auf Neudeutsch sagt. Wenn man darauf verzichtet, verzichtet man auf etwa das Siebenfache der eigentlichen Investitionsmittel in die Investitionen des Landes und die Bruttowirtschaft. Ungefähr das Siebenfache. Das sind die Untersuchungen aus dem Jahr 2015. Meine Damen und Herren, sich daran zu vergreifen, ist schwierig.

    Drittens: Was ich schließlich zu bedenken gebe, ist eine Tendenz, die ich aus den bisherigen Diskussionen zur Haushaltskonsolidierung wahrnehme, und vor der ich warne. In starkem Maße redet die Landesregierung an allen möglichen Stellen über Einschnitte in Investitionen, in echte Investitionen, insbesondere in die Infrastruktur. Das fängt beim Programm für die Feuerwehrgerätehäuser, das nicht fortgesetzt wird, an, auf kommunaler Ebene. Das setzt sich bei der Städtebeförderung, bei der Reduzierung des Landesstraßenprogramms und so weiter und so weiter fort. Das ist nichts anderes, als Schulden für die Zukunft zu machen. Sie wirtschaften damit auf Kosten der Substanz. Und ich bin als einer der wesentlichen Verfechter der Schuldenbremse immer dafür, dass man mit dem Geld auskommt, das der Staat einnimmt. Aber wenn man parallel dazu, dass einer auf der Seite die Schuldenbremse einhält und auf der anderen Seite die Schulden dadurch aufbaut, dass man Betonschulden veranstaltet, dann ist das mindestens genauso schlimm, wie die Schuldenbremse zu vernachlässigen.

    Deshalb, meine Damen und Herren, appelliere ich an die Landesregierung bei diesem Prüfungsprozess, bei aller Konsolidierung, die sein muss, diese Dinge im Blick zu haben. Wirtschaftsförderung, Infrastrukturausbau sind wesentliche Treiber auch für zukünftige Situationen im Lande. Die Wirtschaftskraft des Landes Schleswig-Holstein ist in den letzten zwei Jahren zurückgegangen, nicht gestiegen. Das Bruttoinlandsprodukt ist real deutlich stärker gesunken, als es im Bundesdurchschnitt der Fall ist. 1,1 Prozent Rückgang real des Bruttoinlandsproduktes, während auf Bundesebene nur 0,3 Prozent Wirtschaftsleistung verloren gegangen sind. Übrigens: Das meiste davon auch im verarbeitenden und produzierenden Gewerbe. Produzierendes Gewerbe minus 1,6 Prozent. Das ist nicht ,auf dem Weg zu einem Industrieland'. Das ist auf dem Weg davon weg. Und deshalb ist es jetzt bei allen Konsolidierungsmaßnahmen wichtig, dass man diesen wirtschaftspolitischen Aspekt nicht außer Acht lässt und die Wirtschaftskraft des Landes nicht weiter schwächt.“

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 17.07.2024

    Christopher Vogt zu TOP 16 "Social-Media-Nutzung von Landesschülervertretungen und Landeselternbeiräten"

    In seiner Rede zu TOP 16 (Social-Media-Nutzung von Landesschülervertretungen und Landeselternbeiräten) erklärt der bildungspolitische Sprecher und Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt: 

    „Wir unterstützen den vorliegenden Antrag der SPD-Fraktion! Es muss praktikable und zeitgemäße Lösungen zur Kommunikation der Schülervertretungen und der Landeselternbeiräte geben. Natürlich müssen mögliche datenschutzrechtliche Probleme dabei beachtet werden.

    Die Datenschützer sehen ja insbesondere die Profilbildung kritisch. Mein Eindruck ist jedoch, dass man diese Probleme auch lösen kann, wenn man es denn möchte.

    Man sollte sich nicht dahinter verstecken. Ein sinnvoller Handlungsrahmen und entsprechende Musterformulierungen mit klärenden Vorgaben wären aus unserer Sicht für alle Beteiligten von Vorteil. Denn woher sollen Schüler oder auch Eltern ansonsten ihr Wissen über die rechtssichere Nutzung von Social-Media-Kommunikation in Bezug auf ihre Aufgaben erlangen?

    Landesschülervertretungen und Landeselternbeiräte müssen sich im digitalen Zeitalter in den sozialen Medien angemessen und rechtssicher bewegen können. Eine professionelle und durchdachte Nutzung von Social Media kann dabei helfen, die Reichweite und die Wirkung ihrer Arbeit erheblich zu steigern.

    Ein entsprechender Leitfaden sollte klare Richtlinien und praktische Tipps zur Nutzung von Social Media und anderen digitalen Kommunikationsmitteln bieten und vor allem zu einer praktikablen Nutzung führen und die Dinge nicht unnötig verkomplizieren.

    Neben dem Datenschutz könnten aus unserer Sicht auch der Umgang mit Hasskommentaren oder die Wahrung der eigenen Privatsphäre Aspekte sein, die man dabei berücksichtigen sollte. Darüber hinaus könnte ein Leitfaden auch Beispiele für gelungene Social-Media-Strategien enthalten sowie Checklisten für die Erstellung von Beiträgen oder auch Hinweise zur Krisenkommunikation.

    Wichtig ist, dass ein Leitfaden in Zusammenarbeit mit den Beteiligten erstellt werden sollte. Die Erfahrungen und die Bedürfnisse der Landesschülervertretungen und Landeselternbeiräte sollten in die Erstellung mit einfließen. Nur so kann gewährleistet werden, dass der Leitfaden an den tatsächlichen Anforderungen orientiert ist.

    Meine Damen und Herren! Medienkompetenz und der Umgang mit Social Media sollten im Schulbereich insgesamt gestärkt werden. Wir wollen zudem die politische und auch die wirtschaftliche Bildung verbessern und damit auch früher anfangen. Die Schülervertretungen tragen ganz maßgeblich zur Willensbildung und zur Interessenvertretung der Schülerinnen und Schüler bei.

    Sie müssen deshalb sinnvoll unterstützt und dürfen nicht ausgebremst werden. Wir unterstützen daher den vorliegenden Antrag und fordern die Landesregierung auf, sich zeitnah mit den Akteuren in Verbindung zu setzen, damit etwas Gutes dabei herauskommen kann.“

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 17.07.2024

    Christopher Vogt zu TOP 19 "Grenzüberschreitende Berufsausbildung verbessern und attraktiver gestalten"

    In seiner Rede zu TOP 19 (Grenzüberschreitende Berufsausbildung verbessern und attraktiver gestalten) erklärt der bildungspolitische Sprecher und Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt: 

    „Auch wenn es mich gerade beim Thema Bildung immer wieder selbst ein wenig irritiert: Ich finde den Antrag der SPD-Fraktion wirklich gut!

    Wir Freie Demokraten sind immer Feuer und Flamme, wenn die Berufliche Bildung gestärkt werden soll, wenn der europäische Gedanke gestärkt werden soll und wenn insbesondere die deutsch-dänische Zusammenarbeit – vor allem in der gemeinsamen Grenzregion – gestärkt werden soll. Bei der gegenseitigen Anerkennung von Berufsabschlüssen gibt es innerhalb der Europäischen Union in der Tat Fortschritte, aber ich denke, wir sind uns alle einig, dass es hier noch immer sehr viel Luft nach oben gibt.

    Das Modell des doppelten Berufsabschlusses ist dabei ein sehr gutes. Es sollte in der Tat weiter ausgeweitet werden.

    Dabei sollten aber – aus unserer Sicht – nicht nur die Kammern und die Gewerkschaften mit an den Tisch, sondern natürlich auch die Berufsbildenden Schulen bzw. die Regionalen Bildungszentren, die dabei besondere Expertise haben.

    Deshalb haben wir einen entsprechenden Änderungsantrag gestellt, der hoffentlich auch eine Mehrheit finden wird. Es bestehen ja – teilweise seit vielen Jahren – einige gute Beziehungen zwischen den Berufsbildenden Schulen bzw. den Regionalen Bildungszentren in Schleswig-Holstein und den dänischen Ausbildungszentren.

    Es wurden bereits vielfach Kooperationen begründet, zum Beispiel zwischen Eutin und Nyköbing (im Bereich der Bauberufe und der Metallbauer) oder auch zwischen Schulen an der Westküste und den dänischen Kollegen (im Bereich der Gastronomie).

    Das dänische Modell ist natürlich anders organisiert als das deutsche – es findet überwiegend schulisch in den Ausbildungszentren statt, mit dazugehörigen Praktikumszeiten – aber diese Kooperationen erscheinen mir sehr wertvoll zu sein und sollten deshalb auch weiter ausgebaut werden.

    Meine Damen und Herren! Es gibt in diesem Bereich neue Chancen, die wir konsequenter nutzen sollten: allen voran der Bau der festen Beltquerung, durch die eine Art ,zweite Grenzregion' mit Dänemark entsteht. Hier sollten wir den Austausch im Bereich Bildung, Wissenschaft und Kultur verstärken, das Ziel sollte hier auch ein gemeinsamer Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sein, der sich entwickeln sollte. Davon sind wir bisher noch weit entfernt, wenn man ehrlich ist. 

    Ich will auch Situation an der Grenze ansprechen: Immer wieder gibt es Staus durch Grenzkontrollen. Ich habe ein gewisses Verständnis mit Blick auf die Sicherheit, aber die Sicherheit kann man bekanntlich auch anders verstärken. Die ständigen Staus behindern das Zusammenwachsen der Grenzregion. Und deshalb bin ich der Meinung, man sollte sich wieder stärker darauf konzentrieren in der Europäischen Union, die Außengrenzen zu schützen - und nicht die Binnengrenzen. Ich will auch nicht daran denken, dass, wenn in wenigen Jahren der Belttunnel fertig ist, am Ende des Tunnels auf dänischer Seite auch Grenzkontrollen stattfinden und dann der Stau im Belttunnel ist. Ich glaube, das ist nicht im Sinne des Erfinders und auch nicht im Sinne der dänischen Interessen.

    Meine Damen und Herren, ich will noch ganz kurz etwas zum Wert der dualen Ausbildung sagen, für die wir in der Tat international noch beneidet werden. Sie hat eine große Bedeutung im Blick auf den ausufernden Fachkräftemangel in Schleswig-Holstein. Wir diskutieren gerade immer noch wieder über den Masterplan berufliche Bildung. Ich habe zwar ein gewisses Verständnis dafür, dass man auf die sinkenden Schülerzahlen reagieren muss, ich habe aber trotzdem weiterhin die Sorge, dass die Abwärtsspirale bei den Schülerzahlen im Bereich der Berufsbildung dadurch beschleunigt wird. Das Ministerium ist auf viele Kritikpunkte bereits eingegangen im Laufe dieses Prozesses. Es gibt aber immer noch an vielen Stellen massive Kritik und Unmut, weil man viele Sachen nicht nachvollziehen kann. Ich denke, hier muss man weiter nachsteuern. Ich denke auch insgesamt, die Berufsorientierung muss weiter verbessert werden.

    Dem SPD-Antrag werden wir heute zustimmen und ich werbe noch einmal für unseren Änderungsantrag!“

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 17.07.2024

    Oliver Kumbartzky zu TOP 22 "Schonvermögen bei Pflegewohngeld erhöhen"

    In seiner Rede zu TOP 22 (Schonvermögen bei Pflegewohngeld erhöhen) erklärt der parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    „Der Antrag zur Erhöhung des Schonvermögens für die Gewährung von Pflegewohngeld nach der Landespflegegesetzverordnung ist bedauerlicherweise ein weiterer Beitrag, der dokumentiert, dass diese schwarz-grüne Landesregierung beim Thema Pflege bislang ein Totalausfall ist.

    Lassen Sie mich diese Bewertung näher begründen: Nachdem die schwarz-grüne Landesregierung ihren Dienst angetreten hat, setzten wir als Opposition im Herbst 2022 die notwendige Neuausrichtung der Investitionskostenfinanzierung in der Pflege auf die Agenda. Ziel unseres Antrags war der Einstieg in die Entlastung der Pflegebedürftigen bzw. deren Angehörigen von betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen der Pflegeinfrastruktur. Eine Verantwortung, die der Gesetzgeber den Ländern aufgetragen hat. Der Hinweis auf Berlin zieht daher an dieser Stelle gar nicht.

    In Schleswig-Holstein wurden im Jahr 2021 34.701 pflegebedürftige Menschen in der stationären Pflege versorgt. Davon erhielten zum Jahresbeginn 2022 8.962 Menschen Zuschüsse an die Pflegeeinrichtungen für Investitionsaufwendungen. Die aktuelle Erhebung des Verbandes der Ersatzkassen zur Entwicklung der Kostenbelastung für Pflegebedürftige in der stationären Versorgung verdeutlicht den Handlungsdruck zur finanziellen Entlastung im Bereich der Pflege.

    Während Sie weiterhin lediglich mit dem Finger Richtung Berlin zeigen, hat der Bund mit dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz im Juni 2023 eine Pflegereform umgesetzt, die als Zielsetzung eine finanzielle Stabilisierung der Pflegeversicherung und Leistungsverbesserungen verfolgt.

    Pflegebedürftige werden so durch erhöhte Leistungszuschläge in Abhängigkeit der Verweildauer in der stationären Pflege entlastet. Seit 1. Januar 2024 ist der von der Pflegeversicherung getragene Anteil am Eigenanteil in den ersten zwölf Monaten in der vollstationären Pflege von 5 Prozent auf 15 Prozent gestiegen. Weiterhin hat der Bund zum 1. Januar 2023 das Schonvermögen im SGB XII zum Beispiel für die Hilfe zur Pflege von 5.000 Euro auf 10.000 Euro erhöht.

    Hier liegt der ,Casus knacksus', denn das Schonvermögen für die Inanspruchnahme von Pflegewohngeld hält mit dieser Anhebung nicht Schritt und bleibt unverändert auf 6.900 Euro fixiert. Das Nichtstun der Landesregierung führt jetzt, zum Nachteil der Pflegebedürftigen, zu einer vollkommen absurden Situation: Als Sozialleistung, die Sozialhilfebedürftigkeit nach dem SGB XII möglichst vermeiden soll und vorrangig vor Leistungen der Hilfe zur Pflege zu gewähren ist, müssen Betroffene für das Pflegewohngeld zunächst ihr angespartes Vermögen bis zum Schonvermögen von 6.900 Euro aufzehren, obwohl das SGB XII Sozialhilfeempfängern grundsätzlich ein Schonvermögen von 10.000 Euro gewährt.

    Erstens erhöht die Landesregierung damit, ob gewollt oder fahrlässig in Kauf genommen sei erst einmal dahingestellt, das Armutsrisiko durch die Pflegebedürftigkeit. Zweitens stelle ich zudem fest, dass hierdurch die Anreize zur Vermögensbildung, Existenzsicherung und individuellen Vorsorge konterkariert werden. Drittens widerspricht die ungleiche Ausgestaltung des Schonvermögens der ursprünglich angestrebten gesetzessystematischen und sozialpolitischen Logik, auf das wirtschaftliche Vermögen der Bezieher von Pflegewohngeld in dem Umfang zuzugreifen, wie es bei der Zahlung von Sozialhilfeleistungen der Fall ist.

    Es erscheint als dringend geboten, hier nachzusteuern. Ich wiederhole mich ungern, nur ist das Konzept des Pflegewohngeldes nach Haushaltslage unverändert längst überarbeitungswürdig. Bei unserem Nachbarn Mecklenburg-Vorpommern ist das Pflegewohngeld in Abwicklung und neben Schleswig-Holstein setzt dieses Instrument nur noch Nordrhein-Westfalen ein, wo sich das Schonvermögen schon vor der Anhebung im SGB XII auf 10.000 Euro belief.

    Sofern ein grundlegend neuer systematisierter Ansatz zur Investition der Länder in die Pflegeinfrastruktur mittelfristig im Sinne des § 9 SGB XI zur Gewährleistung der Versorgungsstruktur im Bereich der Pflege nicht zu erreichen ist, muss zumindest kurzfristig die Anhebung des Schonvermögens, wenn auch nur als Stückwerk ohne Gesamtreform, erfolgen.

    Hierüber sollten wir uns genauer im Ausschuss unterhalten. 

    Insgesamt verfestigt sich der folgende Eindruck: Die Pflege ist leider ein blinder Fleck der schwarz-grünen Landesregierung mit weitreichenden Folgen für eine Vielzahl betroffener Menschen in unserem Land. Fangen Sie endlich an zu handeln und schaffen Sie nach zwei Jahren mal konkrete Verbesserungen beim Thema Pflege."

    Rede zu Protokoll gegeben!

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  • 18.07.2024

    Bernd Buchholz zu TOP 25 "Keine Gebührenerhöhung ohne eine Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks"

    In seiner Rede zu  TOP 25 (Keine Gebührenerhöhung ohne eine Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks) erklärt der medienpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Bernd Buchholz:

    "Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich bei dieser Debatte über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk eines vorausschicken: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist in Deutschland integraler Bestandteil unserer Medienlandschaft. Er ist unverzichtbarer Bestandteil unserer Medienlandschaft. Wir wollen alle einen starken öffentlich-rechtlichen Rundfunk, auch als Informationsbasis in einer pluralen Demokratie. Wer die Bestandsgarantie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks angreift, der sitzt nicht hier im Parlament - das sind die Populisten, die außerhalb sitzen. Das wollen wir alle nicht.

    Aber mit dem Bekenntnis zu dieser Bestandsgarantie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks muss auch einhergehen, dass nicht nur über Gebühren oder Beiträge diskutiert wird. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hatte im Jahr 2023 insgesamt über 10 Milliarden Euro zur Verfügung und eingenommen. 9,02 Milliarden Euro stammten aus Beiträgen, aber der Rest aus Werbung, Sponsoring und sonstigen Beiträgen. Mit über 10 Milliarden Euro leisten wir uns in Deutschland den weltweit teuersten öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Die zweitgrößte Anstalt Europas sitzt in Großbritannien. Die BBC hat 5,6 Milliarden Pfund Sterling zur Verfügung. Das sind umgerechnet etwa 6,2 bis 6,3 Milliarden. Das ist ein bisschen mehr als die Hälfte von dem, was in Deutschland für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ausgegeben wird. Und das muss dazu führen, dass wir einmal die Frage stellen, ob der öffentlich-rechtliche Rundfunk strukturell eigentlich richtig aufgestellt ist.

    Wir alle wissen nach den Diskussionen über den einen oder anderen Skandal beim RBB und den einen oder anderen Skandal, der gar keiner war, beim NDR oder vielleicht auch andere Dinge, dass es einer Strukturreform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bedarf. Und diese Strukturreform findet von sich allein nicht statt. Ich bin fest davon überzeugt und ich bin damit nicht allein, sondern auch der Zukunftsrat sieht das so, den die Medienkommission ja eingesetzt hat und der seinen Abschlussbericht im Januar diesen Jahres vorgelegt hat, dass nur über die Präzisierung des Auftrags des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auch tatsächlich eine Gebührendiskussion sinnvoll stattfinden kann. Denn wer den Auftrag nicht präzisiert, der hat nach den Urteilen des Bundesverfassungsgerichts bedarfsgerecht zu finanzieren, was alles gemacht wird. Und wer einen global-galaktischen Auftrag erteilt, der muss sich dann nicht wundern, wenn alle Intendanten der ARD sagen, das machen wir alles und das ist bitteschön auch zu finanzieren. Das ist konsequent. Das hat auch zu einer Entscheidung in Sachsen-Anhalt geführt, bei der Reiner Haseloff mal versucht hat, der Gebührenerhöhung zu widersprechen, damit keinen Erfolg hatte.

    Es geht also nur über die Präzisierung des Auftrages und, wenn ich das mal gleich in Richtung der Koalitionsfraktion in ihrem Änderungs- oder Alternativantrag sagen kann, aber auch in Richtung auf den für Medien zuständigen Minister, diese Präzisierung ist mit dem dritten Medienrechtsänderungsstaatsvertrag nicht gelungen. Diese Eingrenzung hat nicht stattgefunden, sondern im Gegenteil: Es ist weiter wie bisher.

    Wir glauben, dass es notwendig ist, den Auftrag klar zu präzisieren. Eine klare Schwerpunktbildung für den Öffentlich-Rechtlichen beim Thema Information, Bildung und Kultur und eine klare Begrenzung des Unterhaltungsanteils in diesem Bereich. Gerade durch die Digitalisierung und die vielen Formen, heute nicht mehr linear fernzusehen, gibt es viele andere Unterhaltungsmöglichkeiten, die auch wahrgenommen werden.

    Also haben wir doch die Kraft, politisch erst mal die Begrenzung zu machen und dann die Gebührenerhöhungsdebatte oder die Beitragserhöhungsdebatte zu führen. Und das heißt auch, meine Damen und Herren, dass man über die Begrenzung des Auftrags dann auch sagen muss, wie die Zukunftskommission es gesagt hat, gibt es so etwas wie eine Subsidiarität für den Öffentlich-Rechtlichen. Wo etwas im Privaten gut stattfinden kann, da muss der Öffentlich-Rechtliche nicht reingehen. Wenn für große internationale Sportereignisse ein Privater ein Angebot abgibt und klar erklärt, dass er im Free-TV ausstrahlen wird, warum muss dann der Öffentlich-Rechtliche mit Millionenbeträgen mitbieten? Warum? Mir wird das nicht klar.

    Meine Damen und Herren, zusätzlich sagen wir dann aber auch, dass es auch eine Begrenzung der Finanzierung des Öffentlichen auf diese Beiträge geben muss. Und das heißt auch: Weg mit den Werbeeinnahmen beim Öffentlich-Rechtlichen! Wir wollen eine Stärkung der Regionalität, gerne in einem Ausbau der dritten Programme, mit einer klaren Schwerpunktsetzung auf die entsprechenden Informations-, Bildungs- und Kulturthemen - aber nach der Diskussion um so manches Gehalt beim Öffentlichen-Rechtlichen auch eine Begrenzung der Gehälter der Intendanten.

    Warum darf eigentlich ein Intendant einer öffentlich-rechtlichen Anstalt mehr verdienen als die zuständige Ministerpräsidentin oder der Ministerpräsident? Mir erschließt sich das nicht. Wer zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk geht, trägt kein Erlösrisiko, wie das private Medienmanager tun. Der hat feste, fixe Einnahmen und ist nur dafür zuständig, das Programmangebot zu gestalten.

    Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss, Herr Präsident. Ich glaube, wir brauchen eine intensive Diskussion im Ausschuss und ich bitte um die Überweisung beider Anträge in den Innen- und Rechtsausschuss, weil wir nicht nur immer über Erhöhung reden müssen, sondern weil wir über die Grundlagen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und eine Strukturreform reden müssen. Darum bitte ich Sie herzlich.“

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 19.02.2015

    Christopher Vogt: Mindestlohn ist der völlig falsche Weg

    „Es ist ja völlig klar, dass meine Fraktion beim Thema Mindestlohn andere Vorstellungen hatte und auch weiterhin hat als Union und SPD, deren gesetzlicher Mindestlohn am 1. Januar Realität geworden ist. Wir halten diesen undifferenzierten und politisch festgelegten Mindestlohn für den falschen Weg, um entsprechenden Problemen auf dem Arbeitsmarkt wirksam zu begegnen und wir sprechen uns stattdessen für nach Branchen und Regionen differenzierte Mindestlöhne aus, weil wir dies für deutlich sinnvoller halten und weil bei diesem Modell die Tarifautonomie nicht ausgehebelt, sondern vielmehr gestärkt würde.

     

    Wie sich der gesetzliche Mindestlohn auf unseren zum Glück weiterhin sehr robusten Arbeitsmarkt nun auswirken wird, werden wir wohl erst in einigen Monaten seriös beurteilen können. Was jedoch schon in den ersten Wochen des Jahres immer mehr Menschen klar geworden ist, ist die Tatsache, dass die begleitende Bürokratie eine unzumutbare Belastung gerade für die kleineren und mittleren Betriebe darstellt, die die Wirtschaftsstruktur unseres Bundeslandes ja letztlich ganz überwiegend prägen. Die geschaffenen Regelungen zur Dokumentationspflicht sind völlig überzogen und überfordern viele Betriebe. Für große Unternehmen sind solche Auflagen zwar auch eine unnötige Belastung, aber sie können diese mit ihren Strukturen in der Regel natürlich einfacher bewältigen als die kleinen und mittleren Betriebe oder auch Vereine und Verbände.

     

    In Sonntagsreden wird von fast allen politischen Kräften ja immer allzu gern vom Bürokratieabbau gesprochen, den man nun anpacken wolle - der Ministerpräsident ist ja auch mal so ins Amt gestartet. Fakt ist jedoch, dass insbesondere die rot-grün-blaue Landesregierung und leider auch die schwarz-rote Bundesregierung den Bürokratieaufwand für den Mittelstand zuletzt massiv erhöht haben. Dieser allgemeine Trend, dass die Politik dem Papier mehr als den Menschen vertraut, ist mittlerweile wirklich besorgniserregend und muss gestoppt und wieder umgekehrt werden.

     

    Die Verordnung zu den Dokumentationspflichten ist zumindest für diejenigen unter uns, die nicht in Harvard studiert haben, auch nach mehrfacher Lektüre kaum zu verstehen. Auch die sogenannte Durchgriffshaftung für Mindestlohnverstöße muss meines Erachtens unbedingt überarbeitet werden. Die Unternehmen haften quasi wie ein Bürge für die Zahlung des Mindestlohns durch den Subunternehmer. Das ist so in der Praxis gar nicht vernünftig umzusetzen.

     

    Die Kritikpunkte aus dem CDU-Antrag teilen wir uneingeschränkt, aber man sollte jetzt auch nicht so tun, als hätte nicht jeder halbwegs Vernünftige auch schon vor dem 1. Januar gewusst, dass der gesetzliche Mindestlohn und die ihn begleitende Verordnung völlig unsinnige Bürokratiemonster sind. Dass die Union dies mitgemacht hat, kann ich bis heute kaum fassen. Vor einigen Tagen habe ich CDU-Generalsekretär Tauber gehört, wie er in einem Interview erklärt hat, dass man die entsprechende Verordnung jetzt noch einmal überprüfen wolle und dass dieser ‚pragmatische Politikstil’ sicher auf große Zustimmung treffen werde. Ich glaube das ehrlich gesagt nicht. Ich glaube, dass diese Trial-and-Error-Politik der Großen Koalition im Mittelstand auf immer weniger Verständnis und Gegenliebe stößt, denn dort man diese wirtschaftspolitische Inkompetenz ja schließlich ausbaden.

     

    Den Vogel abgeschossen hat bei diesem Thema aber wieder einmal der heimliche Generalsekretär der SPD, der offiziell deren Sechster Stellvertretender Bundesvorsitzender ist. Herr Dr. Stegner hat am vergangenen Donnerstag wieder einmal fleißig gezwitschert und der Weltöffentlichkeit folgenden Satz präsentiert – und ich zitiere: ‚Jammerei über Mindestlohn, man müsse 'jetzt' Arbeitszeiten aufschreiben, ist doch lächerlich – wer nicht mal das kann, ist Trottel oder Ganove!’  

     

    Das ist nicht nur eine Verhöhnung und Beleidigung von Zehntausenden Unternehmern in unserem Bundesland, das offenbart auch ein Politikverständnis wie aus dem Kaiserreich. Wer also aus gutem Grund den bürokratischen Unsinn der Großen Koalition aus dem Hause Nahles kritisiert, ist für Herrn Dr. Stegner entweder dumm oder kriminell. Stil kann man sich nicht kaufen – auch nicht in Harvard – aber ich hätte schon erwartet, dass man dort zumindest den Unterschied lernt zwischen ‚nicht können’ und ‚nicht für sinnvoll halten’, Herr Dr. Stegner!

     

    Ich glaube, die Union ist der SPD hier in die Falle getappt. Die SPD hat gar kein Interesse, hier Bürokratie abzubauen. Der gesetzliche Mindestlohn ist schließlich das rote Prestigeprojekt dieser Legislaturperiode. Wie gesagt, meine Fraktion teilt die Kritik der CDU-Fraktion an diesem bürokratischen Wahnsinn und wir hatten auch schon eine ähnliche Initiative geplant. Von unserer hätte es meines Erachtens auch mehr Sinn gemacht, eine Bundesratsinitiative zu fordern, da wir in Berlin derzeit ja eine kurze Parlamentspause eingelegt haben. Bei der CDU hätte ich eigentlich vielmehr erwartet, dass deren Landesgruppe im Bundestag versucht, dieses selbst verursachte Malheur wieder auszubügeln. Dass Sie nun den Ministerpräsidenten auffordern wollen, im rot-rot-grünen Bundesrat gegen eine Verordnung der eigenen Bundesregierung vorzugehen, ist wirklich bemerkenswert. Ich hoffe ja nicht, dass Sie Herrn Albig mehr zutrauen als beispielsweise Ihrem eigenen Landesvorsitzenden, aber sei es drum, wir werden dem CDU-Antrag trotz dieser kleinen Schwäche zustimmen, weil wir die Kritik in der Sache teilen!“

     

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  • 18.07.2024

    Oliver Kumbartzky zu TOP 10 "Gesetz zur Änderung der Gemeindeordnung und des Sparkassengesetzes"

    In seiner Rede zu TOP 10 (Gesetz zur Änderung der Gemeindeordnung und des Sparkassengesetzes) erklärt der parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    „Man braucht gar nicht, um den heißen Brei herumzureden: Die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung bedeutet drastische Mehrbelastungen für die Unternehmen, die darunterfallen. Und man darf schon die Frage stellen, ob es dieser Richtlinie so überhaupt bedurft hätte. Bürokratieabbau ist das nicht, sondern das Gegenteil.

    Aus der Wirtschaft war und ist lautes Stöhnen zu vernehmen. So auch aus Reihen der kommunalen Eigenbetriebe. Und da habe ich im April eine Kleine Anfrage gestellt, wie denn die Landesregierung gedenkt, mit der Umsetzung der EU-Richtlinie umzugehen. 

    Die Landesregierung schreibt in ihrer Antwort auf die Frage, ob die Landesregierung eine Anpassung der Eigenbetriebsverordnung in dieser Wahlperiode plant: „Sofern der Bund nicht bereits eine adäquate Regelung findet, wird eine Initiative nach Umsetzung des Bundes der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in nationales Recht ins Auge gefasst. Demnach würde die Landesregierung über eine Änderung des §102 Abs. 2 Nr. 6 Gemeindeordnung sowie ggf. der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) und der Kommunalunternehmensverordnung (KUVO) befinden. Ziel wäre eine Entscheidung des Kabinetts über die Frage herbeizuführen, ob kleine und mittlere Gesellschaften von der CSRD ausgenommen werden sollen. Die Änderung der Gemeindeordnung wäre dann dem Landtag zur Entscheidung vorzulegen.“

    Kurz und knapp: Wir sind froh, dass heute der Gesetzentwurf vorliegt. Da hat die Koalition auch mal Lob verdient. Wir haben Sie auf das Thema gestoßen und es zeigt sich: Opposition wirkt!

    Wir stehen einer zügigen Beratung und Beschlussfassung sehr offen gegenüber
    ."

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 18.07.2024

    Christopher Vogt zu TOP 26 "Wettkampfcharakter der Bundesjugendspiele auch an den Grundschulen"

    In seiner Rede zu TOP 26 (Wettkampfcharakter der Bundesjugendspiele auch an den Grundschulen) erklärt der bildungspolitische Sprecher und Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt: 

    „Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit den Bundesjugendspielen hat wohl jeder Anwesende hier so seine ganz eigenen Erfahrungen gemacht…

    In den letzten Jahren ist bundesweit – und teils sehr emotional – darüber diskutiert worden, wie diese zukünftig gestaltet sein sollten. Ich bekenne hiermit: Die FDP-Fraktion findet die Bundesjugendspiele grundsätzlich gut und richtig. Es geht uns dabei um die Vermittlung eines positiven Wettkampf- und Leistungsgedankens.

    Dieser sollte auch schon in den Grundschulen in altersangemessener und zeitgemäßer Form eine Rolle spielen. Die Entscheidung der Kultusministerkonferenz war deshalb ein Fehler, den es jetzt zu korrigieren gilt.

    Die Bundesjugendspiele sollten sicherlich nicht mehr so aufgezogen werden wie vielleicht im Jahr 1980 oder 1990 – zum Beispiel was die Auswahl der Sportarten angeht. Aber die Vermittlung von Anstrengung, Einsatz und Leistungsbereitschaft müssen aus unserer Sicht ein wesentlicher Bestandteil in der Schulbildung sein – insbesondere im Sportunterricht.

    Die Bundesjugendspiele sollten deshalb auch in der 3. und 4. Klassenstufe wieder einen angemessenen Wettkampfcharakter haben. Die Bundesjugendspiele sprechen durch ihren pädagogischen Ansatz, ihre breitensportlich orientierte Ausprägung und ihr differenziertes inhaltliches Angebot alle Schülerinnen und Schüler – ihrem individuellen Leistungsvermögen entsprechend – an.

    Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderung sollte ab der 3. Klassenstufe wieder ein auf sie zugeschnittenes Angebot zur gleichberechtigten Teilnahme an den Bundesjugendspielen unterbreitet werden. Wir wollen mit unserem Antrag erreichen, dass der Landtag die Landesregierung auffordert, sich im Rahmen der Kultusministerkonferenz (KMK) für eine Stärkung des Wettkampfcharakters bei den Bundesjugendspielen in der 3. und der 4. Klassenstufe einzusetzen.

    Vergleichbarkeit und Einordnung von erbrachten Leistungen – auch über die eigene direkte Umgebung hinaus – sind wesentliche Bestandteile in vielen Bereichen des Lebens, weshalb dies auch in den Schulen eine Rolle spielen muss. Der Leistungsgedanke sollte nicht immer weiter in den Hintergrund treten.

    Es muss darum gehen, die Kinder in angemessener Form für den Sport zu begeistern und sie dabei zu motivieren, ihren Talenten folgend am Ball zu bleiben. Dazu gehören zum einen die Erkenntnis, dass sich Leistung und Anstrengung lohnen, aber zum anderen eben auch eine gewisse Frustrationstoleranz und ein angemessener Umgang mit Sieg oder Niederlage.

    Meine Damen und Herren! Ich fand es deshalb richtig, dass der hessische CDU-Kultusminister, der passenderweise Schwarz heißt, kürzlich angekündigt hatte, dass er sich – wie auch wir mit diesem Antrag – dafür einsetzen möchte, dass der Wettkampfcharakter bei den Bundesjugendspielen auch an den Grundschulen wieder eine Rolle spielen soll.

    Die grüne Bildungsministerin aus Niedersachsen, die interessanterweise Hamburg heißt, hat allerdings sofort erklärt, dass sie dagegen sei. Uns interessiert jetzt natürlich, wo eigentlich die schwarz-grüne Koalition in dieser Frage steht!?

    Die CDU-Landtagsfraktion hatte sich bisher ähnlich kritisch wie wir geäußert, obwohl Schleswig-Holstein bzw. die CDU-Bildungsministerin der aktuellen Regelung meines Wissens ja zugestimmt hatte. Passend dazu hat Ministerin Prien auch immer wieder versucht zu erklären, es sei ja alles gar nicht so, wie es die Kritiker beschreiben würden – obwohl es ja tatsächlich so ist.

    Gestern habe ich dann bei der dpa gelesen, dass die Ministerin meint, die Opposition solle bei diesem Thema nicht schrill und populistisch sein. Keine Sorge, Frau Prien, das sind wir nicht. Das überlassen wir anderen. Gleichzeitig erkannte nun aber auch die Ministerin einen entsprechenden Korrekturbedarf an. Willkommen im Club, Frau Ministerin! Besser spät als nie.

    Karin Prien ist in der Kultusministerkonferenz ja auch Koordinatorin der B-Länder – also der konservativen Seite. Deshalb wir freuen wir uns sehr, dass sie unser Anliegen jetzt teilt. Frau Ministerin, wir setzen nun auf Ihr Beharrungs- und Durchsetzungsvermögen und bitten die anderen Fraktionen um Zustimmung zu unserem Antrag!

    Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!“

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 18.07.2024

    Oliver Kumbartzky zu TOP 28 "Den Förderaufruf für die Beratungsstellen Frau & Beruf anhalten"

    In seiner Rede zu TOP 28 (Den Förderaufruf für die Beratungsstellen Frau & Beruf anhalten) erklärt der parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    „Seit 35 Jahren bieten die Beratungsstellen von Frau & Beruf wertvolle Unterstützung für Frauen beim beruflichen Widereinstieg, der Aus- und Weiterbildung. Die Beratungsstellen bieten individuelle und mobile Beratungen an und arbeiten eng mit lokalen Netzwerken zusammen, um eine unabhängige, vertrauliche und kostenfreie Unterstützung zu gewährleisten, die auf die spezifischen regionalen Arbeitsmärkte abgestimmt ist.

    Und genau diese Regionalität scheint nun auf der Kippe zu stehen. Denn die offenbar geplante Reduzierung der Beratungsregionen von sieben auf vier würde die bewährten Strukturen und den wichtigen Bezug zu den lokalen Arbeitsmärkten gefährden.

    Diese Umstrukturierung würde große Träger bevorzugen und bestehende, lokal verankerte Träger wie in Dithmarschen und Steinburg, Pinneberg, Segeberg oder Stormarn künftig ausschließen. Ist das wirklich gewollt? Die im kurzfristig von CDU und Grünen vorgelegten Alternativantrag erwähnte Trägerkooperation klingt nicht schlecht, bedarf aber einer Erläuterung. Hierzu und zu den weiteren Punkten sollte im Ausschuss debattiert werden.

    Es gilt, gemeinsam mit den Betroffenen, die Vorstellungen zur Neuaufstellung der Beratungsstruktur umfassend zu diskutieren. Der fehlende Dialog ist einer der Hauptkritikpunkte.

    Ein transparenter Dialog ist notwendig, um die langjährige Expertise der Beraterinnen und Träger einzubeziehen und die Qualität des Angebots für die Frauen in Schleswig-Holstein zu erhalten.

    Es ist unerlässlich, die Bedeutung der Beratungsstellen Frau & Beruf für die berufliche und gleichstellungspolitische Entwicklung in Schleswig-Holstein anzuerkennen. Außerdem ist sicherzustellen, dass Frauen auch weiterhin eine verlässliche und qualitativ hochwertige Unterstützung beim beruflichen Wiedereinstieg erhalten.

    Der Verlust regionaler Trägerschaften und die Reduzierung mobiler Beratungsstandorte wären ein schwerer Rückschlag für die Chancengleichheit und auch für die Bekämpfung von Altersarmut sowie Fachkräftemangel in unserem Land.

    Die Beratungsstellen Frau & Beruf sind schlussendlich unverzichtbar. Lassen Sie uns also gemeinsam sicherstellen, dass dieses erfolgreiche Programm auch in Zukunft verlässlich bestehen bleibt und den Frauen in allen Teilen Schleswig-Holsteins die bestmögliche Unterstützung bietet."

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 18.07.2024

    Christopher Vogt zu TOP 29 "Musikschullandschaft erhalten - Überbrückungsfonds auflegen"

    In seiner Rede zu TOP 29 (Musikschullandschaft erhalten - Überbrückungsfonds auflegen) erklärt der bildungspolitische Sprecher und Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt: 

    „Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die schleswig-holsteinischen Musikschulen leisten eine extrem wichtige kulturelle Bildungsarbeit. Sie brauchen dringend eine verlässliche Perspektive, da sie sich derzeit in einer äußerst schwierigen Lage befinden.

    Das sogenannte ,Herrenberg-Urteil' des Bundessozialgerichts – man mag dazu inhaltlich stehen, wie man will – stellt die Musikschulen vor enorme finanzielle Herausforderungen, weil zukünftig eben mit deutlich höheren Personalkosten gerechnet werden muss.

    Was für die Arbeitnehmer-Seite sicherlich eine gute Nachricht ist, bedeutet für die Musikschulen, dass deren bisherige Existenz in Schleswig-Holstein nahezu flächendeckend akut gefährdet ist, wenn die Landesregierung nicht sehr bald konsequenter handelt. Wir haben daher großes Verständnis für die Sorgen der Musikschulen im Land und all jener, die sich dort bislang engagieren.

    Das Land Schleswig-Holstein beteiligt sich bisher – auch im bundesweiten Vergleich – mit nur sehr geringen Zuschüssen an der Finanzierung der Musikschulen und das reicht nun sehr bald nicht mehr aus, wenn man die bisherigen Angebote erhalten möchte. Das Land wird die Trägervereine, die Kommunen und die Nutzerinnen und Nutzer dieser Angebote mit der neuen Herausforderung definitiv nicht alleine lassen können.

    Die Landesregierung hat sich beim Thema Musikschulen bisher nun leider wahrlich nicht mit Ruhm bekleckert: Bereits im Sommer 2022 wurde im schwarz-grünen Koalitionsvertrag ein Musikschulfördergesetz angekündigt, dessen Ziel es ja nur sein kann, die Förderung nachhaltig festzuschreiben und auch zu erhöhen. Dann wurde im Frühjahr 2023 von den Koalitionsfraktionen per Landtagsbeschluss bei der Landesregierung für das Frühjahr 2024 ein Entwurf bestellt, der dann aber nicht geliefert wurde. Dieser soll nun erst im Jahr 2025 von der Landesregierung dem Landtag vorgelegt und dann beraten werden, so dass das Gesetz wohl erst zum 1.1.2026 in Kraft treten wird. Als Begründung für diese große Verzögerung wurden uns ,aktuelle Entwicklungen' genannt, womit jedoch offenkundig das Herrenberg-Urteil gemeint ist, das allerdings bereits im Sommer 2022 gefällt wurde. So aktuell ist das also nicht.

    Ich verstehe, dass es um den Landeshaushalt derzeit alles andere als gut bestellt ist und dass die Auswirkungen des Urteils durchaus weitreichend und meinetwegen auch komplex sind, aber das Handeln der Landesregierung ist mir bisher einfach viel zu zögerlich. Meine Sorge ist, dass bis zum Inkrafttreten des Gesetzes und der damit verbundenen verlässlichen höheren Förderung bereits wertvolle Strukturen kaputtgehen könnten.

    Ich denke, es macht durchaus Sinn, über eine Art Überbrückungsfonds – in nennenswerter Höhe – nachzudenken. Denn wenn bestimmte Strukturen erst einmal wegbrechen, kommen sie ja oftmals so schnell nicht wieder.

    Und was manchmal ein bisschen vergessen wird: Auch die Volkshochschulen werden mit dem Herrenberg-Urteil noch zu kämpfen haben, weil auch dort ebenfalls viel auf Honorarbasis gearbeitet wird. 

    Meine Damen und Herren! Es werden ja immer mal wieder Zahlen kolportiert, nach denen sich die Personalkosten der Musikschulen mehr als verdoppeln könnten. Wie stichhaltig dies ist, kann ich noch nicht abschließend beurteilen.

    Ich möchte deshalb vorschlagen, dass wir die beiden vorliegenden Anträge in den Ausschuss überweisen und dort sehr ernsthaft darüber beraten, wie ein Überbrückungsfonds konkret helfen könnte und was es noch an weiteren Maßnahmen braucht. Es wäre jedenfalls bitter, wenn die Musikschulen in der kommenden Zeit personell quasi ausbluten würden und Angebote streichen müssten. Wir haben bereits das Problem, dass der Musikunterricht in vielen Schulen wegen des Fachkräftemangels nicht in angemessener Form erteilt werden kann. Die Musikschulen dürfen jetzt nicht auch noch unter die Räder geraten.

    Deshalb appelliere ich auch an die Landesregierung die Koalitionsfraktionen, noch einmal in sich zu gehen und den Fahrplan hin zu einem hoffentlich guten Musikschulfördergesetz deutlich zu straffen und auch mehr zu tun, als bisher in Aussicht gestellt wird.

    Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!“

    Sperrfrist Redebeginn!

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  • 18.07.2024

    Heiner Garg zu TOP 20 "Unterrichtsangebot zu Erste-Hilfe-Maßnahmen an Schleswig-Holsteins Schulen"

    In seiner Rede zu TOP 20 (Unterrichtsangebot zu Erste-Hilfe-Maßnahmen an Schleswig-Holsteins Schulen) erklärt der gesundheitspolitische Sprecher, Dr. Heiner Garg: 

    „Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach den ganzen Vorreden der Vorrednerinnen und Vorredner bleibt mir fast nur noch die Frage: Was haben Dancing Queen, Highway to Hell oder Staying Alive gemeinsam? Ja, und der Doktor unter uns, genau, der weiß das. Die Songs stehen alle auf der Playlist ,Ein Leben retten, 100 pro Reanimation', also geben den Takt für die Herzmassage vor. Aber genau das will ja erlernt werden.

    Ich habe mich ehrlich gefragt bei der Rede des Kollegen von den GRÜNEN, warum Sie nicht einfach dem SSW-Antrag zustimmen. Ich habe mich wirklich gefragt, warum es wieder dieses Spielchen geben muss, dass die Koalitionsfraktionen einen Alternativantrag mit Prüfaufträgen einbringen.

    Wir können das gerne im Sozialausschuss miteinander beraten. Ich durfte mir so einen Kurs übrigens am Klinikum Itzehoe angucken und fand es sehr beeindruckend, mit wie viel Freude die Schülerinnen und Schüler dieses Angebot annehmen.

    Für die skandinavischen Länder und für die baltischen Staaten ist die sogenannte Resilienzfähigkeit ihrer Zivilbevölkerung schon heute eine Selbstverständlichkeit. Deswegen, finde ich, setzt der SSW-Antrag genau den richtigen Punkt - das nämlich verbindlich in einer entsprechenden Struktur anzubieten. Das macht eigentlich den Unterschied zu dem aus, was natürlich unbestritten schon da ist.

    Mir reicht der Hinweis auf die Eigenständigkeit der Schulen an dieser Stelle nicht. Deswegen lassen Sie es uns gerne im Ausschuss miteinander beraten. Aber ich will schon für die FDP-Fraktion sagen, dass uns ein strukturiertes Angebot, das tatsächlich dazu führt, dass möglichst alle erreicht werden, ein Anliegen ist, weil wir es richtig finden.“

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 18.07.2024

    Heiner Garg zu TOP 31 "Hitzeschutz in Schleswig-Holstein verbessern"

    In seiner Rede zu TOP 31 (Hitzeschutz in Schleswig-Holstein verbessern) erklärt der gesundheitspolitische Sprecher, Dr. Heiner Garg: 

    „Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will noch einmal ganz kurz auf das Entstehen der drei unterschiedlichen Anträge eingehen, ohne Sie allzu lange damit zu strapazieren. Aber mir ist es schon wichtig, und ich bin den Sozialdemokraten extrem dankbar, dass sie einen neuen überarbeitenden Antrag, der inhaltlich und fachlich richtig gut geworden ist, vorgelegt haben.

    Warum? Sie waren ja mit einem bestimmten Vorschlag, also dem sogenannten Hitzelockdown, nicht solitär unterwegs, sondern solche Überlegungen gab es. Und mir zeigt ehrlicherweise die Debatte in der Zeit nach der Pandemie, dass wir, insbesondere wir als Politikerinnen und Politiker, als Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger extrem sensibel dafür sein müssen, wie wir in Ausnahme oder Extremsituationen mit der Einschränkung von Grundrechten umgehen bzw. dafür sorgen müssen, dass auch in Extrem- und Ausnahmesituationen unsere Grundrechte eingehalten werden. Deswegen ist es richtig, dass Sie einen komplett neuen Aufschlag gemacht haben!

    Ich finde es auch richtig, dass wir darüber sowohl eine Anhörung im Sozialausschuss durchgeführt haben, als auch recht engagiert dazu diskutiert haben. Es wurde schon gesagt, man kann sich, glaube ich, heute einen nicht klimatisierten OP schwer vorstellen. Aber man wird sich in Zukunft, jedenfalls bin ich davon überzeugt, auch Alteneinrichtungen, Altenpflegeheime, Krankenhäuser, Patientinnen- und Patientenzimmer nicht mehr vorstellen können, die entweder nicht gut beschattet sind oder eben auch nicht klimatisiert sind.

    Das wird der neue Standard sein - ja, sein müssen.

    Hitzeschutz ist für mich dabei ehrlicherweise nicht nur Gesundheit-, sondern wenn wir gerade an vulnerable Persönlichkeiten denken, auch Lebensschutz. Denn dreieinhalbtausend Menschen, die sterben, sind dreieinhalbtausend zu viel, die man hätte verhindern können. Und es ärgert mich, dass dann in manchen Foren so abfällige Bemerkungen über die Frage von Wasserspendern, die im übrigen für Obdachlose im Sommer lebensrettend sein können, aber auch über die Frage nach Sonnencremespendern, wie die Niederlande das ja zum Teil bei öffentlich zugänglichen Strandabschnitten machen, fallen.

    Das muss nicht alles das Land bezahlen, da sind aus meiner Sicht auch die Kommunen in der Pflicht, aber es gehört dazu, dass wir uns über entsprechende Konzepte Gedanken machen und austauschen. Der Bundesgesundheitsminister hat da übrigens sehr ordentliche Dinge vorgelegt hat. Ich will nur an das Hitzeschutzkonzept für vulnerable Personen denken. Das beinhaltet unter anderem die Benennung von verantwortlichen Personen für den Hitzeschutz in bestimmten Einrichtungen. Es wird aber genauso berücksichtigt die angemessene Lagerung von wärmeempfindlichen Medikamenten und Materialien. Das ist in einem Krankenhaus Standard. Ich kann Ihnen sagen, das ist nicht in jedem Pflegeheim Standard. Deswegen ist es richtig, dass es aufgegriffen wird.  Es geht aber weiter - bis hin zur angemessenen Anpassung der Speise- und Getränkeversorgung beispielsweise.

    Und deswegen, meine sehr geehrten Damen und Herren, werden wir die Beschlussempfehlung ablehnen. Weil wir der Auffassung sind, dass der Antrag der Sozialdemokraten, der inhaltlich sehr detailliert ist, und unser Antrag genau die beiden richtigen Initiativen gewesen wären.

    Was Sie als Koalitionsfraktionen vorgelegt und vorgestellt haben, ist das übliche Spiel. Sie haben eine ganze Reihe inhaltlicher Punkte aus dem Antrag der Sozialdemokratie übernommen, um sie in einen Prüfauftrag zu formulieren. Meine sehr geehrten Damen und Herren, da ist die Bundesregierung, da ist der Deutsche Bundestag wesentlich weiter.

    Man hätte diese Anträge heute beschließen können, dann hätte man in der Sache die Dinge vorangebracht. Das wollen Sie nicht. Sie wollen prüfen. Deswegen werden wir die Beschlussempfehlung ablehnen.“

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 18.07.2024

    Oliver Kumbartzky zu TOP 35 "Nutzung von Recycling- und nachhaltigen Baustoffen stärken"

    In seiner Rede zu TOP 35 (Nutzung von Recycling- und nachhaltigen Baustoffen stärken) erklärt der umweltpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    „Es ist wirklich beeindruckend, wie Schwarz-Grün es zusammen mit dem SSW geschafft hat, den alten Recycling-Antrag aus 2022 vor der Kompostierung zu retten und heute nochmal debattieren zu lassen. Der vorliegende Antrag ist nichts anderes als eine Neuauflage alter Ideen aus der letzten Legislaturperiode. Recycling also in seiner reinsten Form – leider nicht im Sinne der Innovation, sondern der Wiederholung.

    Doch lassen Sie uns den Antrag im Detail betrachten: ,Der Landtag bittet die Landesregierung - das Wort ,weiterhin' aus dem Ursprungsantrag wurde hier offensichtlich bewusst rausgenommen -, bei Baumaßnahmen des Landes und deren Ausschreibungen ein Verfahren zu implementieren, das die Verwendung von Recycling erleichtert.'

    Warum, frage ich Sie, sollte der Landtag die Regierung darum bitten, etwas zu tun, das als Verfahren bereits implementiert ist? 
    Stand etwa die Abkehr von diesem Kurs zur Debatte und die Koalitionsfraktionen und der SSW möchten dies verhindern? Wohl kaum, denn Kurs halten wurde vor der Wahl versprochen.

    Noch bemerkenswerter ist der zweite Absatz: ,Die Landesregierung wird gebeten, die Handlungsempfehlungen aus der Dialogplattform auf Übertragbarkeit und Machbarkeit zu prüfen.'

    Oder gar der letzte Absatz: ,Der Landtag bittet die Landesregierung zu prüfen, ob Bau- oder Abbruchunternehmen mit einem Leitfaden zum Einsatz von Recyclingbaustoffen und gebrauchten Gebäudeteilen unterstützt werden können. Weiterhin ist zu prüfen, ob ein Fachforum in Schleswig-Holstein eingerichtet werden kann, hierzu sind entsprechende Akteure einzubinden.'

    Die antragstellenden Fraktionen wollen also gegebenenfalls ein weiteres Forum einrichten.

    Der wahre Grund für diese Passagen liegt doch auf der Hand. Es musste wohl das Wort ,prüfen' untergebracht werden – ein Markenzeichen der Koalition aus CDU und Grünen, der sogenannten Prüf-Koalition.

    Ich will jetzt nicht meine Rede aus dem Dezember 2022 recyceln und Schiller zitieren mit ,Drum prüfe, wer sich ewig bindet, ob sich das Herz zum Herzen findet, der Wahn ist kurz, die Reu ist lang.'

    Sondern heute ist mal Johann Wolfgang von Goethe dran. Aus Wilhelm Meisters Wanderjahre. Zitat: ,Mit den Jahren steigern sich die Prüfungen.' Das passt auch zur schwarz-grünen Koalition. Genauso passt folgendes Zitat aus dem eben erwähnten Werk von Goethe zum vorliegenden und eineinhalb Jahre im Ausschuss schlummernden Antrag: ,Gut Ding will Weile haben.'

    Meine Damen und Herren, trotz der inhaltlichen Leere dieses Antrags stimmen wir ihm zu.

    Eine nachhaltige und langfristige Sicherung von Rohstoffen ist selbstverständlich zwingend notwendig, wenn der Einklang zwischen Ökonomie und Ökologie weiterhin gewährleistet werden soll. Wir Freie Demokraten sprechen uns im Übrigen dafür aus, ein technologieoffenes Recycling zu ermöglichen und Abfälle zu neuen Rohstoffen zu machen, um letztlich eine EU-weite Kreislaufwirtschaft aufzubauen."

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 19.02.2015

    Dr. Ekkehard Klug: Landesregierung verschläft die Förderung von Wohnraum für die Studenten

    „Das Gesamtvolumen des landeseigenen Förderprogramms – 360 Millionen Euro, verteilt auf die Jahre 2015 bis 2018, erscheint auf den ersten Blick beachtlich. Die Ziele – bezahlbares Wohnen für Menschen mit geringem Einkommen zu ermöglichen und gemeinschaftliche Projekte für die Unterbringung von Flüchtlingen zu fördern – sind gewiss lobenswert.

     

    Betrachtet man aber die einzelnen Bereiche, so wird deutlich, dass im Vergleich zu den in manchen Bereichen erheblich steigenden Bedarfen nur wenige Personen in den Genuss dieses Programms kommen werden. Ein Beispiel ist das 20-Millionen-Euro-Kontingent für Wohnprojekte zur Unterbringung von Flüchtlingen. Es soll im Laufe von vier Jahren – so heißt es auf Seite 8 des Landesprogramms – Wohnmöglichkeiten für über 200 Flüchtlinge schaffen. Pro Jahr würden hiervon also im Durchschnitt rund 50 Personen profitieren. Gestern hat uns der Ministerpräsident aber mitgeteilt, seine Regierung rechne allein für dieses Jahr mit 20.000 Flüchtlingen, die nach Schleswig-Holstein kommen werden. Hiervon könnte das ruhmreiche Landesprogramm also zweieinhalb Promille, ein Viertelprozent, mit Wohnraum versorgen.

     

    Insgesamt stellt sich die Frage, ob nicht die Verbesserung der Rahmenbedingungen für Investoren mehr bewirken könnte als ein Landesprogramm, das ein paar Tropfen auf heiße Steine fallen lässt. Die von Rot-Grün-Blau beschlossene Anhebung der Grunderwerbsteuer auf ein bundesweites Rekordniveau weist jedoch in die gegenteilige Richtung: Sie verteuert den Neubau und bremst damit die Erweiterung des Wohnraumangebots.

     

    Ich möchte dies an einem zweiten Beispiel weiter verdeutlichen. Auch in unserem Land klettern die Studentenzahlen rasant in die Höhe. Im Wintersemester 2016/17 werden die Erstsemesterzahlen wegen des doppelten Abiturientenjahrgangs zu einer nie dagewesenen Belastung nicht nur der Hochschulen, sondern auch des Wohnungsmarktes für Studierende führen.

     

    Die Landesregierung erklärt zwar, sie wolle in den Förderbudgets für die Hochschulstädte Kiel, Lübeck und Flensburg ‚bedarfsgerechte Kontingente zur Förderung studentischen Wohnraums’ (S. 7 des Landesprogramms) berücksichtigen, aber auch hier sind die konkreten Zahlen ernüchternd. So sollen in der Stadt Kiel laut Planung des Innenministeriums Mittel für 200 neue Wohneinheiten (im Bereich Neubau) bereitgestellt werden. In Lübeck sollen es 225 sein, jeweils verteilt auf vier Jahre. Und wie groß die daraus geschnittenen Kontingente für Studenten sein sollen, verschweigt die Landesregierung.

     

    Aus den jährlich vom Deutschen Studentenwerk (DSW) herausgegebenen Übersichten geht außerdem hervor, dass Schleswig-Holstein bei der Bereitstellung zusätzlicher Plätze in öffentlich geförderten Studentenwohnheimen weit hinter anderen Bundesländern hinterherhinkt. Die rot-grün-blaue Landesregierung hat auch hier – erst recht angesichts des bevorstehenden doppelten Abiturientenjahrgangs – die Zeit verschlafen. Im Bau oder in der Planung sind nach der jüngsten Statistik (im Oktober 2014 vom DSW veröffentlicht) hierzulande 182 Plätze. In Rheinland-Pfalz sind es dagegen z.B. über 800 und in Bayern rund 2.500. Unter Berücksichtigung der jeweiligen Einwohnerzahlen leisten diese Länder ein Mehrfaches dessen, was Schleswig-Holstein schafft – und in beiden Ländern wird es im nächsten Jahr bekanntlich keine doppelten Abiturientenjahrgänge geben.

     

    Bei Studierenden in geförderten Wohnheimen hat Schleswig-Holstein im Übrigen unter den Flächenländern der ‚alten’ Bundesrepublik ohnehin die niedrigste Versorgungsquote (6,6%; Bayern: 10,4%, Rheinland-Pfalz 10,1%).“

     

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