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  • 18.02.2015

    Dr. Heiner Garg: Krisenmanagement von Anfang an

    „Nachdem die Landesregierung zunächst ein komplettes Informations- und Kommunikationsdesaster zu verantworten hat, hat die FDP-Fraktion ein Sieben-Punkte-Programm vorgelegt, um in Zukunft ein besseres Krisenmanagement zu gewährleisten. Dass die Ministerin vom UKSH-Vorstandsvorsitzenden an der kurzen Leine gehalten wurde und eingeflüstert bekommen hat, was sie zusagen habe, hat uns nur bestärkt dieses Maßnahmenpaket kurzfristig vorzulegen.

     

    Dass die regierungstragenden Fraktionen heute dieses Programm ablehnten, zeigt auf erschreckende Art und Weise ihre Konzept- und Kompetenzlosigkeit.

     

    Das Programm umfasst:

     

    1. Informations- und Kommunikationsmanagement

    Das Land als Eigentümerin des UKSH ist in Zukunft unverzüglich darüber zu informieren, wenn das Auftreten multiresistenter Erreger (MRE), wie zum Beispiel MRSA-Stämme, MRGP/MDRGP oder MRGN/MDRGN, ein Ausbruchsmanagement erforderlich machen. In diesen Fällen ist ein mit dem Land abgestimmtes Informations- und Kommunikationskonzept zu erarbeiten und umzusetzen.

     

    2. Entlastungsstrategie für das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (UKSH)

    Die Landesregierung wird aufgefordert, zur Verbesserung der räumlichen Gegebenheiten während des Sanierungsprozesses des UKSH den Einsatz sogenannter Containergebäude – als Klinikgebäude und als Bettenstationen – sowie das Vorziehen baulicher Maßnahmen im Zuge des Sanierungsprozesses zu prüfen und ein entsprechendes Umsetzungskonzept hierfür vorzulegen.

     

    3. Keine weitere Arbeitsverdichtung beim Personal

    Der Landtag lehnt eine weitere Arbeitsverdichtung im Zuge des Sanierungsprozesses zur Erwirtschaftung einer „Effizienzrendite“ ab. Vielmehr ist unter Einbezug externen Sachverstandes zu prüfen, ob das derzeitige Personal insbesondere in den Bereichen der Intensivpflege, der Hygiene und der Reinigung ausreicht, um einen allen rechtlichen Anforderungen genügenden Klinikbetrieb sicherstellen zu können. Hierbei ist insbesondere darauf zu achten, dass Arbeitszeitregelungen nach dem Arbeitszeitgesetz, Anforderungen des Infektionsschutzgesetzes sowie der Landesverordnung über die Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen vom 08. September 2011 mit der derzeitigen Personalstärke eingehalten und zum Wohle der Patientinnen und Patienten aber auch zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter umgesetzt werden können. Die Anzahl der sogenannten Gefährdungs- und Überlastungsanzeigen deuten zumindest auf problematische Arbeitsbedingungen in Teilbereichen des UKSH hin.

     

    4. Einsatz von Antibiotika in der Humanmedizin

    Lediglich in sechs von zehn Krankenhäusern in Deutschland lagen 2013 einrichtungsspezifische Antibiotikaleitlinien vor. Immer noch werden Breitspektrumantibiotika zu häufig eingesetzt. So wird seitens des RKI insbesondere der nach wie vor zu hohe Anteil der Fluorchinolonen und Cephalosporinen der 3. Generation an den zum Einsatz kommenden Antibiotika kritisiert (Ärzteblatt, 15. Januar 2015, S. 56). Die Landesregierung wird aufgefordert, im Rahmen ihres Zuständigkeitsbereiches für die schleswig-holsteinischen Krankenhäuser darauf hinzuwirken, dass entsprechende Kurse zum sachgerechten Umgang mit Antibiotika ohne lange Wartezeiten verfügbar sind.

     

    Im Hinblick auf die Verordnungserwartung der Patientinnen und Patienten sowie dem Verordnungsverhalten der Ärztinnen und Ärzte sind darüber hinaus vor allem umfassende, leicht verständliche zielgruppenspezifische Informationsangebote auszubauen. In diesem Zusammenhang wird die Landesregierung aufgefordert, darzulegen, welche konkreten Schritte sie bislang zur Umsetzung der Deutschen Antibiotika-Resistenzstrategie (DART) – Humanmedizinischer Bereich – eingeleitet hat.

     

    5. Einsatz von Antibiotika in der Tiermast

    Der Schleswig-Holsteinische Landtag erwartet von der Bundesregierung, dass sie ihren Ankündigungen, den Einsatz von Antibiotika in der Tiermast deutlich zurückführen zu wollen, konkrete Taten folgen lässt. Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt kündigte an, im Rahmen der deutschen G7-Präsidentschaft diesbezüglich „global“ initiativ werden zu wollen. Die Landesregierung wird gebeten, den Landtag zeitnah über entsprechende landes- und bundespolitische Initiativen zu unterrichten.

     

    Darüber hinaus wird die Landesregierung aufgefordert, darzulegen, welche konkreten Schritte sie selbst bislang zur Umsetzung der DART – Bereich der Tierhaltung, Lebensmittelketten und tierärztlichen Tätigkeit – eingeleitet hat.

     

    6. Standardhygiene im Krankenhaus

    Neben dem Bundesinfektionsschutzgesetz (IFSG) – maßgeblich geändert durch das Infektionsschutzänderungsgesetz (IfSGuaÄndG) vom 28.07.2011 – sowie den entsprechenden Hygieneverordnungen der Bundesländer sind insbesondere die auf Leitlinien des Centers for Dsease Control and Prevention (CDC) basierenden Anforderungen an die Standardhygiene im Krankenhaus maßgeblich für eine erfolgreiche Hygienestrategie im Krankenhaus. Die Landesregierung wird aufgefordert, gemeinsam mit der Schleswig-Holsteinischen Krankenhausgesellschaft, der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene, der Ärztekammer Schleswig-Holstein und anderen relevanten Akteuren eine Evaluierung der hygienischen Praxis im Klinikalltag zu veranlassen. Hierbei sollen insbesondere das stationsspezifische Personaltableau der Krankenhäuser sowie die Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten im Mittelpunkt stehen.

     

    7. Screening von Patientinnen und Patienten

    Die Landesregierung wird aufgefordert, zu prüfen, inwieweit Änderungen an den bisherigen Verfahren der Screening-Verabredungen für Patientinnen und Patienten auf multiresistente Erreger (MRE) einen signifikanten Beitrag zur Eindämmung von MRE-Ausbrüchen leisten können. Hierbei ist insbesondere zu prüfen, ob ein verpflichtendes – ggf. stationsspezifisches – Aufnahmescreening bei allen Patientinnen und Patienten auf MRSA und MRGN in Zukunft durchgeführt werden soll. Darüber hinaus soll geprüft werden, ob ein bundesweit verpflichtendes, standardisiertes Aufnahmescreening eingeführt werden soll, wie dessen Umsetzung gewährleistet werden kann und wer die Kosten hierfür übernehmen soll.“

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  • 15.10.2024

    Christopher Vogt: Landesregierung muss für Transparenz bei den Gewerbesteuereinnahmen im Sachsenwald sorgen

    Zur Berichterstattung über ein gemeindefreies Gebiet im Sachsenwald, in dem zahlreiche Unternehmen gemeldet sind, die einen vom Gutsverwalter festgesetzten niedrigen Gewerbesteuersatz zahlen, erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Der ZDF-Beitrag wirft Fragen zur demokratischen Legitimation, zur Transparenz staatlicher Strukturen und zur Steuergerechtigkeit auf, die umgehend beantwortet werden müssen. Um die Aufklärung zu beschleunigen, habe ich eine Kleine Anfrage an die Landesregierung eingereicht.

    Ich bin überrascht, dass im gemeindefreien Gebiet im Sachsenwald Unternehmen gemeldet sind und entsprechend Gewerbesteuer erhoben wird. Das ist schon abenteuerlich. Die Standesvorrechte des Adels wurden zum Glück im Jahr 1919 abgeschafft, deshalb dürfte es dieses bemerkenswerte Konstrukt meines Erachtens gar nicht mehr geben. Wir wollen jetzt von der Landesregierung wissen, was ihr seit wann über diesen Fall bekannt war und wie sie damit konkret umgehen will. Es muss für Transparenz gesorgt werden, damit man seriös über die notwendigen rechtlichen Folgen sprechen kann. Wir wollen auch wissen, wie hoch das Steueraufkommen im Forstgutsbezirk in den letzten Jahren war und warum es dem Land offenbar gar nicht komisch vorgekommen ist, dass 21 Unternehmen in einer Waldhütte im Sachsenwald angemeldet wurden."

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  • 15.10.2024

    Christopher Vogt: Bei der Bildungsqualität sollte als Letztes gespart werden und nicht als Erstes

    Zu den geplanten Einsparungen der Landesregierung bei den Ersatzschulen erklärt der Vorsitzende und bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Der Umgang der schwarz-grünen Landesregierung mit den Ersatzschulen ist hochproblematisch. CDU und Grüne schreddern immer mehr Zusagen aus ihrem Koalitionsvertrag, der mittlerweile nur noch Makulatur ist. Es ist klar, dass die Koalition endlich damit beginnen muss, den Landeshaushalt wieder ins Lot zu bringen, aber die schwarz-grüne Schwerpunktsetzung geht stark zu Lasten der Bildungsqualität. Das halten wir für einen Fehler. Bei der Bildungsqualität sollte als Letztes gespart werden und nicht als Erstes.“ "

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  • 15.10.2024

    Annabell Krämer: Dieses Jonglieren mit Notkrediten ist verantwortungslos

    Zum heutigen Kabinettsbeschluss für den Entwurf zum Nachtragshaushalt 2024 erklärt die stellvertretende Vorsitzende und finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    „Jetzt merkt endlich auch die Landesregierung, dass die Höhe ihrer Notkredite völlig überzogen war. Denn wie lässt sich sonst erklären, dass Schwarz-Grün heute auf einmal feststellt, dass sie knapp 330 Millionen Euro aus den Notkrediten gar nicht brauchen, die sie sich erst vor einem halben Jahr genehmigt haben. Stellt sich die Frage, wieso CDU und Grüne für den Haushalt 2025 schon wieder einen neuen Notkredit vorsehen. 

    Notkredite sind eigentlich das letzte Mittel, um Notsituationen bewältigen zu können. Die Landesregierung handelt hier schon längst verfassungswidrig. Dieses Jonglieren mit Notkrediten ist keine verantwortungsvolle Haushaltspolitik. CDU und Grüne haben sich von Anfang an finanzielle Spielräume sichern wollen. Der Druck der Verfassungsklage hat diesem Vorhaben jetzt einen Strich durch die Rechnung gemacht." 

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  • 16.10.2024

    Christopher Vogt zu TOP 5+6+26 "Haushaltsberatungen 2025"

    In seiner Rede zu TOP 5+6+26 (Haushaltsberatungen 2025) erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt: 

    „Wir alle erleben seit einigen Jahren sehr herausfordernde Zeiten. International hat sich nicht nur die sicherheitspolitische Lage deutlich verschärft, sondern auch die internationale Wettbewerbssituation. Wir merken zunehmend, dass das über lange Zeit sehr erfolgreiche Geschäftsmodell unserer Volkswirtschaft nicht mehr so gut funktioniert, weil die internationale Konkurrenz eben größer geworden ist und es unserem Land leider an Wettbewerbsfähigkeit mangelt. Das spüren wir mittlerweile auch in allen öffentlichen Haushalten – auf Bundesebene, auf Länderebene und in den Kommunen – und diese Entwicklung gefährdet insgesamt den Wohlstand unserer älter werdenden Gesellschaft, der eben alles andere als selbstverständlich ist, sondern immer wieder aufs Neue erwirtschaftet werden muss.

    Es braucht deshalb aus meiner Sicht dringend eine ‚Wirtschaftswende‘ und eine Art ‚Agenda 2030‘ von Bund und Ländern: Die Bürokratiebelastung muss auf allen Ebenen weniger, der Sozialstaat zielgenauer, die Energiepreise niedriger, Arbeit lohnenswerter, Bildung und Infrastruktur besser und die Bundeswehr schlagkräftiger werden. Die qualifizierte Zuwanderung in den Arbeitsmarkt muss einfacher und die irreguläre Migration eingedämmt werden. In unserem Steuersystem gibt es viel zu verbessern, ich bin aber nicht der Meinung, dass das Steueraufkommen durch höhere Steuern z.B. für den Mittelstand vergrößert werden sollte, sondern wieder durch mehr wirtschaftliches Wachstum, das man fördern und nicht sabotieren sollte. Und ich bin auch nicht der Meinung, dass unser Staat aktuell zu gering verschuldet ist – weder was die direkte Staatsverschuldung angeht noch was die indirekte Staatsverschuldung betrifft, die größtenteils im Sozialversicherungssystem und den Pensionsversprechen der Länder versteckt ist und ein gewaltiges Problem für die junge Generation darstellt. Es braucht wieder mehr Haushaltsdisziplin und mehr Konzentration auf staatliche Kernaufgaben wie Sicherheit, Infrastruktur oder Bildung.

    In den letzten Jahren sind die staatlichen Ausgaben stark angestiegen, während dies bei den Einnahmen nicht in gleichem Umfang der Fall war. Das Land Schleswig-Holstein ist da keine Ausnahme. Es gibt im Landeshaushalt mittlerweile ein erhebliches strukturelles Defizit, das jedoch bei weitem nicht nur das Ergebnis einer anhaltend schwachen wirtschaftlichen Entwicklung ist. Die schwarz-grünen Haushaltsprobleme sind zu einem großen Teil auch hausgemacht. CDU und Grüne haben leider viel zu spät reagiert. Der vorliegende Haushaltsentwurf für das Jahr 2025 zeigt jetzt sehr deutlich, dass die schwarz-grüne Landesregierung zunehmend in schwerer See unterwegs ist. Mit Blick auf verschiedene Themen droht der Landesregierung sogar ein heißer Herbst. Die Rückkehr zu einer seriösen Haushaltspolitik ist deshalb dringend notwendig.

    Ich will einmal kurz daran erinnern: Es gab im letzten Jahr eine völlig überraschende und ziemlich chaotische Haushaltssperre, die nach einer schnellen Einsparung von rund 100 Millionen Euro schon nach wenigen Tagen wieder aufgehoben wurde. Bis heute rätseln viele Beobachter und auch wir, warum die ehemalige Finanzministerin zu diesem recht ungewöhnlichen Schritt gegriffen hat. Offenbar sollte dieses Manöver dazu dienen, die eigenen Leute wachzurütteln und disziplinieren. Der Haushalt 2023 war mit Blick auf das Karlsruher Urteil zur Schuldenbremse und mangels eines entsprechenden Nachtragshaushalts bereits verfassungswidrig, wie mehrere Anzuhörende im Finanzausschuss überzeugend erläutert hatten. Der Haushalt 2024 ist mit seiner bundesweit einmaligen Dreifach-Notlage und der umfassenden Aufstockung der Notkredite durch die Nachschiebeliste laut dem von uns in Auftrag gegebenen Gutachten ebenfalls verfassungswidrig, was das Landesverfassungsgericht derzeit prüft. Wir gehen davon aus, dass das Landesverfassungsgericht diese schwarz-grüne Haushaltspraxis kassieren wird.

    Der gestern von der Landesregierung vorgestellte Nachtragshaushalt spricht auch dafür, dass diese Notkredite in der Sache gar nicht wirklich benötigt wurden, wenn diese – bereits im Oktober – mal eben um rund 327 Millionen Euro abgesenkt werden können. Offenbar kann dieses Geld nicht mehr bis zum Jahresende ausgegeben werden. Dabei war das Prinzip der Jährigkeit und Jährlichkeit, das das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zur Schuldenbremse noch einmal sehr stark betont hatte, doch bereits bei der Verabschiedung des aktuellen Haushalts allen Beteiligten klar. Ich kann die Landesregierung auch nur davor warnen, jetzt Notkreditmittel zu nutzen, um ungeplante Ausgaben zu tätigen. Da hört man momentan ja interessante Dinge und das werden wir uns ganz genau anschauen – und das Verfassungsgericht vermutlich auch!

    Wir haben es mittlerweile mit einer neuen Finanzministerin zu tun, die ja auch als bisherige Verfassungsrichterin deutlich gemacht hat, dass sie auf die Verfassungskonformität der Landesfinanzen genau achten will. Das nehme ich ihr auch ab, allerdings bin ich sehr skeptisch, dass dieser Haushaltsentwurf eine entsprechende Prüfung bestehen würde. Es soll jetzt nur noch einen Notkredit geben – mit Blick auf das Thema Ukraine. Aber wenn ich mir die bemerkenswerte Begründung, die daraus geplanten Ausgaben und auch den geringen Umfang anschaue – nämlich 116 Millionen Euro bei einem Gesamtvolumen des Haushalts von rund 17 Milliarden Euro – dann sehe ich weder die Notwendigkeit noch die Rechtmäßigkeit dieses Notkredits. Nach dem Urteil des Verfassungsgerichts zu unserer Klage gegen den Haushalt 2024 werden Sie das voraussichtlich anders lösen müssen. Ich kann Ihnen nur raten: Streichen Sie diesen Notkredit wieder aus Ihrem Haushaltsentwurf.

    Ich will viele Kürzungen im vorliegenden Haushaltsentwurf heute gar nicht kritisieren. Es ist ja dringend notwendig und eigentlich überfällig, hier etwas zu tun. Sie bedienen sich auch einiger Rücklagen und lassen oftmals auch einfach etwas Luft aus Haushaltstiteln. An einigen Stellen scheint der Entwurf nicht so recht zu den vorherigen Ankündigungen der Landesregierung zu passen. Da braucht es noch mehr Transparenz und Klarheit, um den Entwurf detailliert bewerten zu können. Das werden wir uns in den nächsten Wochen sehr genau anschauen, wieder viele Fragen stellen und uns da – wie gewohnt – konstruktiv einbringen. Ich will aber sehr deutlich machen, dass wir die schwarz-grüne Schwerpunktsetzung an verschiedenen Stellen für falsch halten – und sie irritiert uns teilweise auch wirklich. Ich weiß noch aus eigener, leidvoller Erfahrung, wie schwierig eine Haushaltskonsolidierung ist – auch deshalb möchte ich fair sein. Ich sage Ihnen aber auch: Für eine gelingende Haushaltskonsolidierung braucht es nicht nur eine sinnvolle Schwerpunktsetzung, sondern auch Ehrlichkeit. Wenn ich aus dem Regierungslager höre, dass bei der Bildung gar nicht gespart würde, macht mich das schon wirklich fassungslos, wenn ich Ihre Vorschläge sehe!

    Der Bildungsbereich steht vor enormen Herausforderungen. Das bestätigen uns auch alle Bildungsstudien mit teilweise wirklich verheerenden Ergebnissen. Ich vermisse nennenswerte Reaktionen der Bildungsministerin auf diese fatale Entwicklung, die die Chancen unserer Kinder und Jugendlichen schmälert und den Wohlstand unserer Gesellschaft gefährdet. CDU und Grüne wollen jetzt im Bildungsbereich an wirklich schmerzhaften Stellen Millionenbeträge einsparen. Die Absenkung der Unterrichtsversorgung ist problematisch, weil schon heute viel zu viel Unterricht ausfällt. Das geht massiv zu Lasten der Bildungsqualität. Auch die Kürzungen bei der Kontingentstundentafel und das Streichen von 40 Stellen bei den Berufsbildenden Schulen sind harte Einschnitte. Ich halte das in dieser Form für falsch. Bei der Bildung sollte man als Letztes sparen und nicht als Erstes. Im Vergleich dazu fällt auf, dass das Umweltministerium bei den Einsparungen sehr glimpflich davonkommt. Um es einmal zuzuspitzen: Um fragwürdige Ranger bezahlen zu können, werden jetzt Lehrerstellen gestrichen! Das ist wirklich absurd und ein schwerer Fehler dieser Landesregierung!

    Die notwendige Haushaltskonsolidierung wird nicht nur durch Kürzungen gelingen, die Landesregierung muss auch mehr dafür tun, dass es in Schleswig-Holstein wieder mehr Wirtschaftswachstum gibt. Das fängt bei der Infrastruktur an: Der Haushaltsentwurf sieht mit 9,1 Prozent wieder eine sehr geringe Investitionsquote von unter zehn Prozent vor. Das ist aus unserer Sicht zu wenig, auch weil wir wissen, dass die reale Investitionsquote am Ende oft noch einmal deutlich unter der geplanten liegt. Und Kürzungen wie beim Landesstraßennetz sind einfach kontraproduktiv: Wenn man hier beim Erhalt und der Sanierung kürzt, zahlt man am Ende doppelt. Ich dachte eigentlich, dies wäre mittlerweile eine allgemeine Lehre aus den vergangenen Jahren. Wobei: Die Grünen wollten an diese Titel immer schon heran, ich halte das für völlig fehlgeleitet.

    Schleswig-Holstein hat eigentlich gute wirtschaftliche Chancen, macht daraus aktuell aber zu wenig: Mit einer gewissen Sorge schauen wir wohl alle derzeit auf die Entwicklung bei Northvolt, dessen Ansiedlung in den letzten beiden Jahren zu einer Art Kronzeugin für das schwarz-grüne Mantra vom ‚klimaneutralen Industrieland‘ gemacht wurde. Das höre ich aktuell nicht mehr von der Landesregierung. Ich hoffe, im Interesse unseres Bundeslandes, dass diese Ansiedlung trotz aller Widrigkeiten am Ende doch klappen wird. Aber auch die Situation an einigen Werften oder auch Standortschließungen wie bei Coca-Cola in Neumünster bereiten Sorge, während es im Gegenzug einfach zu wenig positive Nachrichten aus der Wirtschaft gibt. Das Einzige, was sich hier derzeit wirklich nachhaltig anzusiedeln scheint, ist das zweite Wolfsrudel. Übrigens im Sachsenwald – vermutlich wegen der niedrigen Steuern dort.

    Aber im Ernst: Es reicht nicht aus, wenn der Wirtschaftsminister immer nur über Optimismus redet. Es braucht auch wieder mehr Grund für Optimismus. Von einem ‚klimaneutralen Industrieland‘ ist unser Bundesland aktuell leider sehr weit entfernt. Wenn wir ehrlich sind, droht eher eine Deindustrialisierung und ich würde mir sehr wünschen, dass das Land da stärker gegensteuert und endlich auch mal neue Impulse setzt. Es wurde zuletzt sehr lange über ein Projektbüro an der Westküste diskutiert: Wie wäre es zum Beispiel, wenn das Land über die WTSH an der Westküste oder auch an der entstehenden Fehmarnbelt-Trasse auch über die Entwicklung eigener Industrie- und Gewerbeflächen nachdenkt?

    Auch Teilen des Handwerks und vor allem der Baubranche geht es derzeit nicht wirklich gut, während sich viele Menschen um die Bezahlbarkeit des Wohnens sorgen. Hier ist die Landesregierung auf dem falschen Kurs, und zwar mit der Grundsteuerreform, die das Wohnen oftmals zu verteuern droht. Aber auch bei der ablehnenden Haltung im Bundesrat, was die Flexibilisierung der Grunderwerbsteuer angeht. Die angekündigte Eigenheimzulage wird sowieso nicht mehr kommen und jetzt soll es auch noch eine gesetzliche Pflicht zur Installation einer Photovoltaik-Anlage für private Bauherren geben. Dabei kommt das Land seiner festgeschriebenen Vorbildfunktion aus dem betreffenden Energiewende- und Klimaschutzgesetz noch nicht einmal nach. Es gibt noch immer kaum PV-Anlagen auf den Gebäuden des Landes. Wer Privathaushalten neue Vorschriften macht, sollte erstmal selbst liefern. Die angekündigte Gesetzesnovelle ist sowieso ein planwirtschaftliches Bürokratiemonster, bei dem sich die Grünen offenbar komplett durchgesetzt haben. Wie bei der Grundsteuerreform passt dies überhaupt nicht zu den Ankündigungen, man wolle Bürokratie abbauen. Es passiert erneut das genaue Gegenteil. Aus der Diskussion über Habecks Heizungsgesetz wurde offenbar überhaupt nicht gelernt

    Wir plädieren für einen fairen Umgang mit den Kommunen, die derzeit oftmals große Haushaltsprobleme haben – dies betrifft zum Beispiel den Kita-Bereich oder auch die Städtebauförderung. Der Versorgungsfonds der Beamten soll nun offenbar doch nicht geplündert werden, aber die Leistungskürzung bei der Beihilfe sehen wir genauso kritisch wie beim Versorgungssicherungsfonds. Mit Sorge sehen wir das teilweise wirklich schlechte Regierungshandwerk in verschiedenen Ressorts, wie zum Beispiel bei der völlig falsch aufgesetzten Gerichtsstrukturreform der Justizministerin, bei der chaotischen Amtsführung im Sozialministerium im Zuge der Entlassung ihrer Staatssekretärin oder auch bei der Digitalisierung, beispielsweise wenn Kommunen ihre Förderanträge in Briefkästen werfen müssen. Im Haushalt gibt es eine Reihe von Risiken: mit Blick auf die Zinsen, mit Blick auf das Personal oder auch mit Blick auf das Universitätsklinikum. Und es gibt auch viele Herausforderungen wie den Schutz der kritischen Infrastruktur, die Cybersicherheit oder den Katastrophenschutz. Und es gibt eine sehr hohe globale Minderausgabe, was ebenfalls interessant werden wird.

    Die fehlenden inhaltlichen Schnittmengen zwischen den Koalitionspartnern können endgültig nicht mehr mit Geld kaschiert werden! Der eh schon recht ambitionslose Koalitionsvertrag ist längst Makulatur! Es drohen Schleswig-Holstein mit Schwarz-Grün nicht nur fünf verlorene Jahre, sondern sogar Rückschritte in verschiedenen Bereichen – vor allem bei der Bildung, bei der Infrastruktur oder auch bei der wirtschaftlichen Entwicklung! Dieser Koalition fehlt ganz einfach der rote Faden! Es reicht nicht aus, wenn der Ministerpräsident immer nur versucht, möglichst wenig mit der Politik seiner eigenen Regierung in Verbindung gebracht zu werden und öffentlichen Streit zwischen den Koalitionspartnern zu vermeiden. Viele Menschen im Land müssen jetzt ausbaden, dass Sie zu lange unseriös gehaushaltet haben. Ihre Schwerpunktsetzung ist an verschiedenen Stellen falsch und kontraproduktiv! Schleswig-Holstein hat wirklich Besseres verdient!“

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 12.02.2015

    Anita Klahn: „Dritter Weg“ in der Inklusion ist das richtige Konzept

    „Die heutige Veranstaltung hat gezeigt, dass der von der FDP eingeschlagene ‚Dritte Weg‘ in der Inklusion der richtige Ansatz ist, damit Inklusion in Schulen gelingen kann. Das Konzept der Landesregierung dagegen wurde durch die Bank kritisiert. Es sei ohne Aussagekraft und auch nicht mit ausreichend konkreten Maßnahmen unterlegt. Der Weg der Landesregierung, hochspezialisierte Förderschulen auszutrocknen, gleichzeitig aber die allgemein- und berufsbildenden Schulen mit der Inklusion allein zu lassen, kann nicht funktionieren. Stattdessen müssen gute bestehende Konzepte an allgemein- und berufsbildenden Schulen, aber insbesondere auch an den Förderschulen gestärkt werden.

     

    In der Anhörung wurde deutlich, dass wir deutlich mehr personelle Ressourcen brauchen. Die FDP erneuert daher die Forderung aus den Haushaltsberatungen, bis zum Ende der Legislaturperiode 300 zusätzliche Sonderschulpädagogen im Bereich der allgemein- und berufsbildenden Schulen einzusetzen. Auch muss die Landesregierung dringend Konzepte entwickeln, wie dem bestehenden Fachkräftemangel entgegengewirkt werden kann.

     

    Wir werden die vielen guten Hinweise der Experten und Praktiker aus der heutigen Fachveranstaltung aufgreifen, um unser Inklusionskonzept weiterzuentwickeln.“

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  • 16.10.2024

    Annabell Krämer zu TOP 7 "Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und der Gemeindeordnung"

    In ihrer Rede zu TOP 7 (Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und der Gemeindeordnung) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    "Das Landesverfassungsgericht hat entschieden, dass das Gesetz über den kommunalen Finanzausgleich (FAG) bis Ende 2024 nachjustiert werden muss. Der Gesetzgeber muss die zentralörtlichen Bedarfe und somit die daraus resultierende Teilschlüsselmasse für die Zentralen Orte gemäß verfassungsrechtlicher Anforderungen substantiell ermitteln.

    Der Erhalt einer Teilschlüsselmasse für Zentrale Orte wird als begründbar angesehen und es wird moniert, dass die Teilschlüsselmassenquote der Vorgängerregelung lediglich übernommen und fortgeschrieben wurde. Hier gilt es, die konkreten Bedarfe zu ermitteln.

    Was haben Sie nun gemacht? Ich zitiere aus Ihrem Gesetzesentwurf, der die Aufteilung der Schlüsselzuweisungen an Gemeinden, Kreise und kreisfreie Städte und Zentrale Orte regelt:

    ‚§ 4 wird wie folgt geändert:

    …Absatz 1 erhält folgende Fassung:  …‘

    Und was hat sich geändert? – Nichts! Nicht ein Wort, nicht eine Zahl hat sich geändert. Wissen Sie was ich glaube? Sie haben es verpennt, der Aufforderung des Landesverfassungsgerichts nachzukommen und haben Ihre Werte gemäß Zielwertsuche ermittelt. In unserem Änderungsantrag geht es jedoch nicht um die horizontale Verteilung der Schlüsselzuweisungen, sondern um die Vorwegabzüge, die für bestimmte Aufgaben dotiert werden.

    Als besonders bemerkenswert möchte ich die ‚vermeintliche‘ Verschiebung der Städtebaufördermittel aus dem Einzelplan des Innenministeriums in den kommunalen Finanzausgleich hervorheben. Denn dies ist nicht bloß eine kleine Verschiebung – es bedeutet, dass die Kommunen weniger Geld zu Verfügung haben als vorher. Die Drittelfinanzierung Bund, Land, Kommunen bedeutet jetzt vielmehr Bund, kommunale Gemeinschaft und die einzelnen Kommunen.

    Im FAG werden Einrichtungen auf kommunalem Gebiet gefördert, von denen auch Einwohner anderer Kommunen, beziehungsweise umliegende Gemeinden partizipieren. Beim Städtebau ist das wohl nur marginal der Fall. Ansonsten erklären Sie mir, wie Gemeinde X von der Gestaltung des Zingels als Tor zur Innenstadt von Meldorf profitiert oder Stadt Y von dem architektonisch wertvollen Neubau der Grundschulsportanlage in Mastbrook bei Rendsburg? Das werden wir im kommenden Verfahren noch sehr genau im Auge behalten und ggf. Änderungen vorschlagen.

    Welche Einrichtungen durch das FAG jedoch profitieren würden, von denen auch Einwohner anderer Kommunen, beziehungsweise umliegende Gemeinden partizipieren, sind insbesondere Frauenhäuser und Frauenberatungsstellen, kommunale Lehrschwimmbecken und Tierheime. Konkret geht es heute um die Erhöhung der Finanzmittel von zwei bestehenden Vorwegabzügen und die Einführung eines neuen Vorwegabzuges.

    Erstens: Schleswig-Holstein hat zu wenig Frauenhausplätze, dieses hat das Innenministerium bereits 2019 festgestellt. Nirgendwo müssen mehr schutzsuchende Frauen abgewiesen werden als in Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein. Ein Rechtsstaat muss in der Lage sein, seine Bürger vor Gewalt zu schützen. Insofern ist es dringend geboten, die Mittel sofort aufzustocken.

    Zweitens: Ungefähr 15 Prozent unserer Kommunen stellen flächendeckend die Infrastruktur zur Verfügung, die die Schwimmerziehung der Menschen in unserem Küstenland überhaupt ermöglicht. In den letzten Jahren haben zu viele Bäder aufgrund hoher finanzieller Defizite geschlossen. Das Erlernen der Schwimmfähigkeit wird aufgrund fehlender Bäder zunehmend zu einer Herausforderung. Wir dürfen keine weiteren Lehrschwimmbecken in unserem Land verlieren! Fünfzehn Prozent der Kommunen schultern die Defizite der Bäder, die allen Schleswig-Holsteinern zur Verfügung stehen. Immens gestiegene Betriebskosten erfordern eine Mittelerhöhung des Vorwegabzugs um mindestens 7,5 Millionen Euro auf 15 Millionen Euro in 2025 und eine Dynamisierung der Mittel um 2,5 Prozent jährlich analog zu den Frauenhäusern.

    Drittens: Die Unterbringung der Fund- und Sicherstellungstiere durch die Kommunen ist keine freiwillige, sondern eine pflichtige Aufgabe. Insofern ist die institutionalisierte Unterstützung der Tierheime bei den Betriebskosten überfällig. Die Kommunen sind für die Unterbringung der Tiere verantwortlich. Eine anteilige Finanzierung der Tierheime über den kommunalen Finanzausgleich sichert die Bereitstellung des Versorgungsangebots seitens der Tierheime und verhindert das Risiko der Selbstversorgungspflicht durch die Kommunen, die erheblich teurer ist als die Bereitstellung der Versorgung durch das Ehrenamt.

    Für die Tierheime hat die Mittelbereitstellung über das FAG den Vorteil, dass nicht mehr bürokratieüberbordende Verhandlungen mit jeder einzelnen Kommune geführt werden müssen. Alleine im Kreis Pinneberg muss das Tierheim Elmshorn mit über 20 Kommunen Einzelverhandlungen führen. Das ist ein erheblicher Bürokratieaufwand, der nicht erforderlich sein sollte. Hier fordern wir die Rücknahme des Kahlschlags bei den Tierheimen und die Überführung der bisher veranschlagten 750.000 Euro in den kommunalen Finanzausgleich

    Es sollte auch im Sinne der Kommunen sein zu wissen, dass die Tierheime verlässliche Partner bleiben. Ja, Tiere streiken nicht für ihre Rechte, aber sie sollten sich nicht darauf verlassen, dass die vielen Ehrenamtler in den Tierheimen davor zurückschrecken."

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 16.10.2024

    Bernd Buchholz zu TOP 11 "Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften"

    In seiner Rede zu  TOP 11 (Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften) erklärt der kommunalpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    "Liebe Kollegen von der Union, es grüßt Sie die Digitalpartei FDP, die das digitale Zuschalten in die Gremien für sinnvoll hält. Insoweit ist alles in Ordnung. Übrigens will ich ausdrücklich sagen, dass hier das Thema Hybrid-Sitzung ermöglicht wird und nicht etwa die volldigitale Sitzung, weil das in der Tat die Einschränkung der Mandatsträgerrechte für all diejenigen wäre, die eben physisch teilnehmen wollen. Insoweit ist auch die Entscheidung dafür richtig und ausdrücklich zu begrüßen. Gut ist auch, dass Sie eine Übergangszeit von zwei Jahren bis zum Januar 2027 schaffen wollen. Vor allem aber tun Sie das ja deshalb, weil, und das schreiben Sie ja selbst in der Begründung, durch diese Übergangsregelung zugleich, durch die Regelungskompetenz zugunsten der Kommunen, weitreichende Konnexitätsfolgen vermieden werden. Liebe Grüße an die Kommunalvertreter, die Show sollt ihr selbst bezahlen.

    Ich warne allerdings davor, dass man die Konnexität vermeiden kann, indem man eine Pflicht bis 2027 einführt. Denn spätestens 2027 ist das ein Konnexitätsthema. Sie geben per Landesgesetz vor, dass die Pflicht besteht, eine digitale Teilnahme zu ermöglichen. Da können Sie schon heute das Geld zusammensammeln, um die technische Ausstattung jedenfalls teilweise für die Kommunen zu finanzieren. Da kommen Sie gar nicht drumherum.

    Ich begrüße auch ausdrücklich, dass man eine digitale Teilnahme an Ausschüsse ermöglicht und die Voraussetzungen dafür schafft, wenn jemand physisch nicht teilnehmen kann. Aber dann steht da: aus beruflichen, familiären oder gesundheitlichen Gründen. In der Begründung des Gesetzentwurfes steht aber auch ganz deutlich, eine Begründung muss nicht gegeben werden und sie wird auch nicht nachgeprüft. Das heißt auch, und das müssen wir uns klar machen, ich nehme auch nicht teil, wenn ich nicht teilnehmen will. Und das hat gewisse Konsequenzen auch für die Zusammenarbeit in Gemeindegremien. Denn wenn einer immer nur vom Sofa aus teilnimmt, dann kann das durchaus zu Schwierigkeiten führen. Und ich sage mal, da wird sich so manche Gemeindevertretung noch umgucken, wie das tatsächlich zu regeln ist und ob das eine so sinnvolle Regelung ist. Im Detail werden wir über das eine oder andere schon noch einmal sprechen müssen. § 34a Absatz 3 im Gesetzentwurf besagt, wenn jemand im Falle von Wahlen der offenen Abstimmungen widerspricht, dann dürfen all diejenigen, die digital dabei sind, nicht mehr teilnehmen. In der Begründung dazu heißt es, dass diese Regelung alternativlos sei. Mit Verlaub, wenn ich das Wort schon höre, kriege ich merkelsche Anwandlungen und sage: Es gibt nichts, was alternativlos ist. Wenn es richtig ist, was im Gesetzentwurf geregelt ist, nämlich dass bei der konstituierenden Sitzung einer Gemeindevertretung, bei der ganz viele geheime Wahlen notwendig sind, dass die sowieso in Präsenz stattfinden muss, dann stellt sich doch die Frage: Wie oft kommt es eigentlich vor, dass Abstimmungen geheim stattfinden müssen?

    Wenn das dann mal vorkommt, dann muss man sich sehr wohl die Frage stellen, ob es dann nicht besser ist, eher auf eine schriftliche Abstimmung, auch notfalls auf dem Briefwege, zu gehen, denn die Verzögerung, die dadurch eintritt, ist ja in der Regel nicht so problematisch, dass man sie nicht hinnehmen könnte. Denn ansonsten kommen Sie zu der interessanten, aber doch relativ grotesken Regelung, wenn bei einer 11-Personen-Ausschusssitzung sieben Leute per Video zugeschaltet sind. Vier sind im Saal und erklären, die Abstimmung könne so nicht stattfinden, sie müsse geheim stattfinden. Dann sind sieben Leute zwar insoweit als anwesend geführt, dass die Beschlussfähigkeit des Gremiums hergestellt ist, aber sie dürfen nicht mitstimmen. Diese relativ groteske Regelung, die dabei herauskommt, sollten wir im Ausschuss noch einmal hinterfragen.

    Genauso wie die eine oder andere Frage, die ich mir gestellt habe, zum Beispiel dass jeder zu jeder Zeit für jeden anderen wahrnehmbar sein muss. Also ich sage es jetzt mal so: Sie alle sind für mich hier in diesem Saal auch nicht gleichzeitig wahrnehmbar. Ich sage voraus, dass Sie in der Stadtverordnetenversammlung in Ahrensburg dazu mindestens sechs Kameras bräuchten. Ich rate, darüber nachzudenken, wie es aussehen würde, wenn Sie versuchen, das Ganze in der Bürgerschaft in Lübeck umzusetzen. Das zeigt ja nur: Der Teufel steckt noch ein klein wenig im Detail. Im Grundsatz ist das aber alles richtig.“

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 16.10.2024

    Heiner Garg zu TOP 29 "15 Jahre UN-Behindertenrechtskonvention"

    In seiner Rede zu TOP 29 (15 Jahre UN-Behindertenrechtskonvention – Noch ist viel zu tun) erklärt der sozialpolitische Sprecher, Heiner Garg: 

    „Ich möchte gerne daran anknüpfen, wo Eka von Kalben aufgehört hat. Ich will auch nicht kritisieren, sondern mir ist wichtig, den Grundkonsens der Demokratinnen und Demokraten voranzustellen, den ich jedenfalls in den vergangenen 20 Jahren in diesem Landtag bei diesem Thema immer gespürt habe.

    Es ist richtig, dass Demokratinnen und Demokraten im Zweifel auch in einen harten Schlagabtausch gehen, um die Geschwindigkeit oder Nichtgeschwindigkeit von Maßnahmen zu kritisieren. Aber mir ist noch wichtiger zu sagen, der Feind steht woanders. Ich weiß nicht, ob Sie Pablo Pineda kennen. Der heute 50-Jährige ist ein spanischer Lehrer für pädagogische Psychologie, Schauspieler und Autor. Er ist der erste Europäer mit Down-Syndrom, der einen Universitätsabschluss hat. Und bereits 2014 wurde eben jener Pablo Pineda verunglimpft, und zwar durch den damaligen stellvertretenden sächsischen AfD-Landesvorsitzenden, der über Pineda in Bezug auf den Film ‚Me Too – Wer will schon normal sein‘, der mit und über ihn ist, Folgendes sagte: ‚Sei nur blöd genug, reise in der Welt herum, die Dummen wenden sich schon ganz allein dir zu.‘ Und weiter: ‚Ich spreche einem Menschen mit Trisomie 21 die Befähigung ab, in Deutschland den Hochschulberuf eines Lehrers zu ergreifen und gebe kund, dass ich als Nichtbehinderter von einem solchen nicht unterrichtet werden möchte.‘ Der Feind steht ganz woanders. Und dem gesellschaftlichen Klima, das gerade Menschen mit Handicap zunehmend erfahren müssen, dem müssen wir Demokratinnen und Demokraten mit allem Nachdruck und mit allem, was uns zur Verfügung steht, etwas entgegensetzen. Und vor diesem Hintergrund sage ich sehr deutlich: Inklusion ist weder ein Nice-to-have, geschweige denn eine Ideologie. Inklusion, die inklusive Gesellschaft, ist ein Recht. Ein Recht für alle Menschen. Die UN-Behindertenrechtskonvention schafft keine Sonderrechte, sondern konkretisiert und spezifiziert die universellen Menschenrechte aus der Perspektive der Menschen mit Behinderungen vor dem Hintergrund ihrer Lebenslagen, die im Menschenrechtsschutz Beachtung finden müssen.

    Eka von Kalben hat vor mir schon viele Einzelbeispiele benannt. Es wurde kritisiert, es wurde gelobt. Das ist auch das Übliche an einem solchen Schlagabtausch. Ich möchte einen Vorschlag machen. Die Ausschussüberweisung von beiden Initiativen finde ich richtig. Ich würde gerne vorschlagen, dort anzuknüpfen, wo die letzte Landesregierung bei der Novelle des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes aufgesetzt hat. Das war wirklich ein Erfolg. Wir haben zum ersten Mal die Grundlage für das Landesbehindertengleichstellungsgesetz gemeinsam mit den Menschen mit Handicap, und zwar unter anderem hier in diesem Plenarsaal, mit erarbeitet. Vielleicht wäre es ja möglich im Ausschuss, dass wir nicht nur eine klassische Anhörung mit Expertinnen und Experten aus Verbänden machen, sondern mit denjenigen, die unmittelbar von dem betroffen sind, was wir miteinander bereden. Denn die Kollegin Pauls hat im Antrag der Sozialdemokraten eine ganze Reihe Handlungsfelder aufgezeigt, bei denen Handlungsbedarf besteht, bei denen es in den vergangenen 15 Jahren auch schon unbestritten Fortschritte gegeben hat. Handlungsfelder wie beispielsweise der weitere Abbau von Barrieren, Bildung, Gewaltschutz, Arbeit – ein Riesenthema im Übrigen –, Wohnen und Partizipation fände ich nicht nur spannend, interessant und erkenntnisbringend, sondern ich fände es richtig, diese Themen gemeinsam mit denen zu diskutieren, die wir eigentlich adressieren wollen.“

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  • 16.10.2024

    Christopher Vogt zu TOP 19 "Konsequente Digitalisierung von Förderprogrammen"

    In seiner Rede zu TOP 19 (Abschied vom Briefkasten – Konsequente Digitalisierung von Förderprogrammen) erklärt der Vorsitzende und bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt: 

    „Zahlreiche Bürgermeister und Kommunalbeamte – bewaffnet mit dicken Briefumschlägen, Kühltaschen und Dosenbier – warten an einem späten Samstagabend Ende August vor der landeseigenen Investitionsbank darauf, Fördermittel beim Land per Post für den Ganztagsausbau beantragen zu dürfen. Das klingt wie Realsatire – und das ist ja auch Realsatire. Aber leider auch die traurige Realität, wie die schwarz-grüne Landesregierung im Jahr 2024 arbeitet und unsere Kommunen daran verzweifeln lässt. Als wäre es nicht schon schlimm genug, wie der Ganztagsausbau in Schleswig-Holstein von der Landesregierung noch immer verschlafen wird und dabei jetzt der zweite Schritt – nämlich der Ausbau von Gebäuden – vor dem ersten Schritt – dem inhaltlichen Konzept des Landes – gemacht werden muss, quält die Landesregierung unsere Kommunen auch noch mit einem völlig absurden Antragsverfahren!

    Ohne eine ordentliche Portion Sarkasmus ist das alles nicht mehr zu ertragen und so wurden vor Ort dann auch fröhliche Gruppenfotos gemacht und belustigt gemeinsam die Sekunden runtergezählt, bis man dann am Sonntag, dem 1. September um Punkt 0 Uhr – also irgendwie passend: zur Geisterstunde – endlich die Briefumschläge mit den Anträgen für Investitionsmittel in den landeseigenen Briefkasten werfen durfte. Es ist schon erstaunlich, dass beim Land offenbar niemandem aufgefallen ist, dass der 1. September ein Sonntag ist.

    Wirklich frech fand ich aber die Erklärung des Bildungsministeriums, dass man das Antragsverfahren nicht anders machen konnte, weil die kommunalen Verwaltungen nicht dazu in der Lage seien, das Ganze digital abzuwickeln. Und das im Land des Glasfaserausbaus! Unglaublich! Bei den Vertretern der Kommunen, mit denen ich über diese Erklärung der Landesregierung gesprochen habe, hat dies nur fassungsloses Gelächter ausgelöst. CDU und Grüne hatten in ihrem Koalitionsvertrag übrigens angekündigt, Schleswig-Holstein zu einer 'digitalen Vorreiterregion' in Europa machen zu wollen. Donnerwetter! Dann wird es ja jetzt höchste Zeit, endlich Abschied vom heiß geliebten Briefkasten zu nehmen. Die Landesregierung darf das Land mit solchen Prozessen aus dem vergangenen Jahrtausend nicht noch einmal der Lächerlichkeit preisgeben. Digitalisierungsminister Schrödter muss hier endlich seinen Job machen und die Landesministerien auf Kurs bringen.

    Die schwarz-grüne Farce geht aber leider noch weiter: Angesichts der begrenzten Bundes- und Landesmittel – nämlich 196 Millionen Euro – und der hohen Investitionsbedarfe wurde ja ein sogenanntes Windhundverfahren ausgerufen. Über die genaue Nummerierung der eingegangenen Anträge und die Auskünfte des Landes gibt es nun jedoch unterschiedliche Aussagen und dementsprechend Verwirrung und Unmut bei den Kommunen. Von 'Willkür' ist da mittlerweile die Rede, auch weil es offenbar mehrere Briefkästen an dem Gebäude der Investitionsbank gab. Da es für die Kommunen um sehr viel Geld geht –bis zu 85 Prozent der Baumaßnahmen –, das Programm längst überzeichnet und die Sorge groß ist, am Ende leer auszugehen, drohen jetzt offenbar sogar Klagen gegen das Land.

    Die Landesregierung sollte die Gelegenheit unbedingt nutzen, um hier heute im Plenum für Klarheit zu sorgen, wie es mit der Abwicklung des Programms konkret weitergehen soll. Wie wurden die eingegangenen Anträge denn nun tatsächlich sortiert, wie soll das Geld verteilt werden und wie sieht es auch mit dem Landesanteil aus, denn ich habe gestern beim Nachtragshaushalt gesehen, dass da 34 von 92 Millionen Euro aus dem Notkredit für dieses Jahr nicht in Anspruch genommen werden sollen.

    Mit unserem Antrag wollen wir erreichen, dass die Landesregierung schnellstmöglich dafür sorgt, dass die Einreichung von Fördermittelanträgen beim Land zukünftig in fairer und transparenter Form erfolgt und die digitale Variante dabei in jedem Fall ermöglicht wird. Dafür muss es einfache, nutzerfreundliche Anwendungen geben und die Digitalisierung sollte auch nicht nur die Antragstellung, sondern den kompletten Bearbeitungsmodus umfassen. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag!“

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  • 16.10.2024

    Annabell Krämer zu TOP 15 "Umstiegsberatung in Schleswig-Holstein weiterführen"

    In ihrer Rede zu TOP 15 (Umstiegsberatung in Schleswig-Holstein weiterführen) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und frauenpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    "Die Umstiegsberatung für Sexarbeitende in Schleswig-Holstein ist ein Thema, das weit über den konkreten Anlass dieses Antrags hinausgeht. Es geht insbesondere um den Schutz und die Unterstützung von Menschen, die sich in einer äußerst vulnerablen und oft verzweifelten Lage befinden. Die Umstiegsberatung ist ein wichtiges Instrument, um denjenigen, die die Prostitution verlassen wollen, eine neue Perspektive aufzuzeigen.

    Die Beratungsstellen in Schleswig-Holstein haben in den letzten Jahren großartige Arbeit geleistet, vor allem im Rahmen des Modellprojekts AQUA. Der Bedarf an einer professionellen Umstiegsberatung ist nach wie vor groß und genau deshalb ist es unerlässlich, dass wir die Beratungsstellen, die bisher vom Bund gefördert wurden, auch auf Landesebene etablieren. Wir begrüßen ausdrücklich, dass die Beratungsstellen auch im zweiten Halbjahr 2024 weitergeführt werden können.

    Es ist jedoch nicht damit getan, die bestehende Arbeit einfach zu verlängern. Es ist ebenso wichtig, dass wir uns Gedanken darüber machen, wie wir die Beratungsangebote langfristig sicherstellen und noch effektiver gestalten können. Erstens: Warum ist es so wichtig, dass wir hier als Land aktiv werden? Die Menschen, die aus der Prostitution aussteigen wollen, stehen vor vielfältigen und teils massiven Herausforderungen. Oft fehlt es an einem sozialen Netzwerk außerhalb des Prostitutionsgewerbes, an finanzieller Sicherheit oder an beruflichen Perspektiven.

    Genau hier setzt die Umstiegsberatung an. Sie bietet nicht nur emotionale Unterstützung, sondern zeigt konkrete Wege auf, wie ein neues Leben aufgebaut werden kann. Wichtig ist, dass diese Menschen nicht nur punktuell, sondern umfassend begleitet werden. Es reicht nicht, einmal zu beraten und dann sich selbst zu überlassen. Es braucht eine nachhaltige, strukturierte Begleitung – von der ersten Orientierung bis hin zur Integration in den regulären Arbeitsmarkt.

    Zweitens: Effizienz und Bündelung von Ressourcen. Wir legen großen Wert darauf, dass die eingesetzten Mittel nicht nur genutzt, sondern auch effektiv eingesetzt werden. Wir dürfen keine Parallelstrukturen fördern, die die Effizienz der Beratungsangebote schwächen. Stattdessen müssen wir überlegen, wie bestehende Angebote besser koordiniert und gebündelt werden können. Hierbei könnte eine Beratungsstelle für das gesamte Land ein möglicher Ansatz sein. Eine Stelle, die die verschiedenen Angebote koordiniert und sicherstellt, dass Ratsuchende im gesamten Land eine gleichwertige Beratung erhalten.

    Drittens: Finanzielle Nachhaltigkeit. Die Weiterführung der Beratungsstellen darf nicht Jahr für Jahr auf wackeligen Füßen stehen. Wir brauchen eine auskömmliche und langfristige Finanzierung, die es den Fachberatungsstellen ermöglicht, stabil und verlässlich zu arbeiten. Das gilt nicht nur für die laufenden Kosten der Beratungsstellen, sondern auch für die notwendigen Ressourcen, um gefährdete Personen sicher unterzubringen. Ein Aspekt, der in der bisherigen Arbeit oft übersehen wurde, ist die Unterbringung. Viele Beratende berichten davon, dass es an geschütztem Wohnraum fehlt, der für eine erfolgreiche Neuorientierung entscheidend ist, da die Sexarbeitenden in den meisten Fällen an ihrem Arbeitsort wohnen. Diese strukturelle Hürde dürfen wir nicht ignorieren. Ohne sicheren Wohnraum kann der Ausstieg aus der Prostitution für viele Menschen zu einem kaum erreichbaren Ziel werden.

    Viertens: Gespräche und Zusammenarbeit. Es ist unerlässlich, dass die Landesregierung in den Dialog mit allen relevanten Akteuren tritt. Die Fachberatungsstellen, die bereits über Jahre hinweg Erfahrungen gesammelt haben, müssen in diesen Prozess eingebunden werden. Nur durch einen intensiven Austausch können wir sicherstellen, dass die Umstiegsberatung den tatsächlichen Bedarfen entspricht und effektiv ausgestaltet wird. Die fünf vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend geförderten Projekte zum Umstieg aus der Prostitution wurden vom Forschungsunternehmen InterVal wissenschaftlich begleitet. Aktuell wird gemeinsam mit den Modellprojekten an einem Praxisleitfaden gearbeitet, der die wichtigsten Erkenntnisse zusammenfassen soll. Dieser Leitfaden soll noch in diesem Jahr veröffentlicht werden. Außerdem wird das Bundesgleichstellungsministerium im Frühjahr 2025 einen umfassenden Abschlussbericht mit weiterführenden Informationen veröffentlichen. Wir fordern die Landesregierung daher auf, sich diese Evaluierungen zunutze zu machen.

    Abschließend möchte ich betonen, dass es nicht nur darum geht, Menschen in der Prostitution zu helfen, sondern auch um ein starkes Signal der Solidarität zu senden. Diese Menschen verdienen unsere Unterstützung und wir haben die Pflicht, ihnen die Möglichkeit zu geben, ihr Leben in die eigene Hand zu nehmen. Wir stehen hinter diesem Antrag, weil wir davon überzeugt sind, dass diese Beratungsangebote weitergeführt, gestärkt und zukunftssicher gemacht werden müssen."

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  • 17.10.2024

    Bernd Buchholz: Wir lassen die Zentralisierung von Sozialgerichten prüfen

    Anlässlich der anhaltenden Kritik an der geplanten Justizreform von Justizministerin von der Decken und der Demonstration der Justiz-Beschäftigten erklärt der justizpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz: 

    „Die Justizreform der Ministerin ist nicht nur unausgegoren, wir halten sie auch in Teilen für verfassungswidrig. Unter den Gerichten haben die Sozialgerichte nämlich eine Sonderstellung. Denn bei Sozialgerichten gilt kein Anwaltszwang. Im Zweifel kann jeder selbst sein Anliegen vortragen und verteidigen. Der Zugang zum Sozialgericht ist also vereinfacht. Art. 19 IV GG garantiert den Bürgerinnen und Bürgern den Rechtsweg, sofern sie von öffentlichen Behörden in ihren Rechten verletzt werden. Auch der allgemeine Justizgewährungsanspruch könnte aus unserer Sicht durch eine Zentralisierung der Sozialgerichte verletzt sein.

    Der Zugang zu den Gerichten kann nur garantiert sein, wenn er für jede und jeden in diesem Land einfach und – besonders bei den Sozialgerichten - niedrigschwellig erreichbar ist. Ich halte es für unzumutbar, dass jemand aus Niebüll künftig 140 Kilometer fahren muss, weil das für ihn zuständige Sozialgericht in Neumünster ist. Das ist weder niedrigschwellig noch bürgernah, sondern schafft eine Hürde, die für viele Menschen unüberwindbar ist. Wenn der Staat den Menschen die Möglichkeit, gegen Behördenbescheide zu klagen, so erschwert, dann verletzt er aus unserer Sicht die Rechtsweggarantie des Artikel 19 IV GG. Deshalb haben wir den Wissenschaftlichen Dienst beauftragt, die Zentralisierung der Sozialgerichte vor dem Hintergrund des Artikel 19 IV GG und des allgemeinen Justizgewährungsanspruchs zu prüfen."

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  • 17.10.2024

    Heiner Garg zu TOP 21+48 "Übergang Kita-Grundschule gemeinsam gestalten"

    In seiner Rede zu TOP 21+48 (Flächendeckende verpflichtende Sprachtests für Vierjährige sowie Bericht Übergang Kita-Grundschule gemeinsam gestalten, Kompetenzförderung in den Blick nehmen) erklärt der kitapolitische Sprecher, Heiner Garg: 

    „Das waren ja beeindruckende Attribute, die hier vorne schon genannt wurden. Es wurde von Trendwende gesprochen – ich habe noch auf die Revolution gewartet.

    Es wird etwas Richtiges gemacht. Es wird ein richtiges Thema angegangen, nämlich die Frage, wie gestalten wir den Übergang von der Kita in die Grundschule besser. Und zwar besser, um faire Startchancen für die Jüngsten, und zwar für alle Jüngsten, in diesem Land zu gestalten. Das ist eine Herausforderung, denn unsere Gesellschaft wandelt sich. Sie wird nicht nur älter, sondern sie wandelt sich vor allem auch soziodemografisch. Das passt nicht allen, aber ich finde, darin steckt eine Chance. Und damit das gelingt, muss sich Politik auch diesem soziodemografischen Wandel stellen.

    Ich möchte Ihnen von meiner besten Freundin aus Schulzeiten berichten, die Erzieherin in Baden-Württemberg ist. Sie kam aus einem sechstägigen Urlaub zurück und hat sechs neue Kita-Kinder bekommen. Fünf davon mit erheblichem Sprachförderbedarf. Das waren übrigens nicht nur Kinder, deren Erstsprache nicht Deutsch war, sondern es war auch ein deutsches Kind dabei, das mit seinen drei Jahren überhaupt noch nicht gesprochen hat. Was sie nicht bekommen hat, sind irgendwelche zusätzlichen Ressourcen, um damit umzugehen, damit diese Kinder in Zukunft auch eine Chance haben auf ein gutes, faires Leben.

    Hamburg, Rheinland-Pfalz, Hessen, es sind schon Länder genannt worden, die es besser machen und jetzt kann man den Streit natürlich fortführen. Ich will das an dieser Stelle mal ausnahmsweise gar nicht tun, sondern es ist ein Startpunkt gesetzt worden und der ist vom Grund her richtig. Es ist die beste Investition in jedes einzelne Kind und somit ist das auch die beste Investition für unsere gesamte Gesellschaft. Die Bildungsministerin hat ja recht, wenn sie feststellt, dass frühe Investitionen in das Bildungssystem die entscheidendsten und die effizientesten Investitionen sind. Aber genau deswegen muss man sich sehr genau angucken, wie investiert wird, wie viel investiert wird und in welche Strukturen investiert wird. Um es kurz zu machen: Es ist wichtig, dass klug investiert wird, übrigens gerade in Zeiten knapper Haushaltsmittel.

    Und selbstverständlich ist es auch die Aufgabe der Opposition, hinzuschauen, ob zum einen ausreichend investiert wird und zum anderen in die richtigen Strukturen. Kommen wir zum ausreichend. Dazu ist ganz viel gesagt worden. Ja natürlich sind 50 Perspektiv-Kitas nur ein Anfang und natürlich gehe ich davon aus, dass das auch die Sozialministerin und die Bildungsministerin wissen. Natürlich ist das nicht genug. Was mich eher daran stört, ist nicht, dass Sie im Kita-/Schuljahr 202/2026 mit 50 Perspektiv-Kitas anfangen, sondern mich stört ehrlicherweise der beschriebene Weg. 2028/2029 soll da das Rollout ja beendet sein und nicht beginnen, wenn ich das richtig verstanden habe. Beginnen soll das Rollout ja wohl 2027/2028. In den unterschiedlichen Dokumenten – dem Bericht und der Pressemitteilung – werden diese beiden Daten ständig miteinander vermischt. Ich wäre für eine Klarstellung dankbar. Ich verstehe das so: 2028/2029 soll das flächendeckend ausgerollt sein. Das ist mir zu langsam. Das würde nämlich bedeuten, dass wir volle weitere zwei Kita-Kinder-Generationen genau diese Unterstützung nicht gewähren oder man kann auch sagen, dass wir diese verlieren.

    Was so trocken, auf dem Papier jedenfalls, als Übergang Kita/Schule daherkommt, ist ein ganz zentraler Schlüssel für den Bildungserfolg und für Bildungsgerechtigkeit. Daher werden wir, das kann ich Ihnen zusagen, die geplanten Verbesserungen der Förderstrukturen auch sehr konstruktiv, aber eben auch sehr kritisch begleiten. Der Vorsatz, Frau Sozialministerin, ‚Keine Förderung ohne Diagnostik und keine Diagnostik ohne Förderung‘, ist vollkommen richtig. Und ebenso richtig ist die Forderung aus dem Alternativantrag der Koalitionsfraktionen zum SPD-Antrag, neben der sprachlichen Entwicklung auch weitere basale Kompetenzen der Kinder wie soziale, motorische und kognitive Fähigkeiten zu berücksichtigen. Aber dann frage ich mich: Warum bringen Sie nicht ganz konkret Punkte ein, die genau denen gerecht werden? Stattdessen bleibt Ihr sogenannter Alternativantrag hinter dem richtigen SPD-Antrag zurück und ist vollkommen ambitionslos. Sie begnügen sich mit Selbstverständlichkeiten, beispielsweise wie die Landesregierung den selbst festgeschriebenen Zeitplan einhalten oder umsetzen soll. Erstens soll sie mehr Tempo machen. Zweitens muss man die Landesregierung nicht unbedingt auffordern, das, was sie ohnehin aufgeschrieben hat, auch umzusetzen. Davon würde ich jetzt mal ausgehen.

    Kommen wir zu den Strukturen. Das auf vorhandene Strukturen aufgesetzt werden soll, finde ich vernünftig. Also Perspektiv-Kitas im Umfeld von Perspektiv-Schulen zu bestimmen. Das klingt zunächst einmal vernünftig. Frau Ministerin Prien, ich war ja bei Ihren Gesprächen nicht dabei, d.h. ich weiß nicht, wie es dazu gekommen ist, dass Sie sich ja offensichtlich dafür entschieden haben, dass Kinder mit höherem sprachlichen Förderbedarf außerhalb der Kita an der Schule gefördert werden sollen. Ich frage zumindest einmal: Warum? Ich finde, das sollten wir in den weiteren Beratungen inklusive entsprechender Anhörungen auch herausarbeiten. Denn die professionellen Fachkräfte in den Kitas verfügen sowohl über die notwendige Theorie als auch über das erforderliche Handlungswissen für einen ganzheitlichen Ansatz und zwar in der Kita. Ich würde die Viereinhalbjährigen nicht aus der Kita in die Schule bringen, sondern ich würde auf vorhandenen Strukturen in den Kitas aufbauen, die Kitas stärken und Bindung als wesentlichen Lernfaktor sehen und multiprofessionelle Teams in den Kitas aufbauen, beziehungsweise dort, wo es sie schon gibt, stärken. Ich finde, das ist zumindest ein Aspekt, der in der weiteren Auseinandersetzung über das Projekt mal mitgedacht und mitberücksichtigt werden sollte. Es lohnt sich, glaube ich, mit Expertinnen und Experten im Rahmen einer Anhörung in den entsprechenden Ausschüssen sich damit auseinanderzusetzen. Ich sage bei aller richtigen Kritik daran, dass das relativ spät kommt und auch etwas langsam geschieht: Es ist wichtig, dass dieser Schritt überhaupt gemacht wird und deswegen noch einmal: Wir sagen Ihnen als FDP-Fraktion eine kritische, aber auch eine konstruktive Begleitung dieses zentralen bildungs- und frühbildungspolitischen Vorhabens zu.“

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  • 17.10.2024

    Bernd Buchholz zu TOP 32 "Die von Schleswig-Holstein im Bundesrat vorgeschlagenen Maßnahmen in der Migrationspolitik müssen zügig umgesetzt werden"

    In seiner Rede zu  TOP 32 (Die von Schleswig-Holstein im Bundesrat vorgeschlagenen Maßnahmen in der Migrationspolitik müssen zügig umgesetzt werden) erklärt der migrationspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    "Seit Jahren erleben wir hier Debatten über Migrationspolitik mit den unterschiedlichen Auffassungen, die in unterschiedlichen Parteien dazu vorhanden sind, insbesondere auch unter den regierungstragenden Fraktionen. Und ehrlicherweise finde ich es aber auch nicht so schrecklich, dass unterschiedliche Leute zu unterschiedlichen politischen Themen unterschiedliche Auffassungen haben. Das müssen wir aushalten und das erleben wir auch nicht viel anders in der Ampel in Berlin, auch bei der Migrationspolitik.

    Im Land spiegelt sich das dann aber wie folgt wieder: Der Ministerpräsident gibt sehr vollmundige Erklärungen ab, jetzt müsse konsequent abgeschoben werden, man werde den Ausreisegewahrsam verlängern und so weiter. Im Land gibt es gar kein richtiges Ausreisegewahrsam. Das wird auch nicht umgesetzt. Oder man macht, wie bei der Bezahlkarte, dann irgendwann mal auf Druck des Ministerpräsidenten irgendwann mal mit. Und dann wird vom Fraktionsvorsitzenden der CDU verkündet, unter welchen Modalitäten die Bezahlkarte eigentlich umgesetzt wird, als neuer Pressesprecher des Sozialministeriums. Interessante Art und Weise, so Politik zu machen.

    Eine neue Dimension bekommt es dann, wenn der Ministerpräsident mit einem anderen Ministerpräsidenten im Bundesrat erklärt, wie handlungsfähig dieses schwarz-grüne Bündnis ist, indem es gemeinsame Bundesratsinitiativen zur Migrationspolitik einbringt. Anschließend bringt aber die zuständige Landesministerin als Autorin einen Antrag auf ihrem Landesparteitag ein, in dem sie sich mehr oder weniger von dem eigenen Handeln distanziert. In dem Antrag heißt es: ‚Wir sind der Überzeugung, dass in der Vergangenheit weitreichende Gesetze zu Rückführungen auf Bundes- und EU-Ebene beschlossen wurden, die zu harten Verschärfungen führen werden: Zuletzt das Rückführungsverbesserungsgesetz im Februar dieses Jahres und gerade auf europäischer Ebene die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems. Diese Entwicklung war und ist für unsere Partei sehr schmerzhaft. Weitere Verschärfungen dürfen nicht folgen.‘

    Da kann man auch bei aller Interpretation nicht mehr sagen, dass das, was in den Bundesratsinitiativen beantragt worden ist, nicht erfasst sei. Selbstverständlich ist das erfasst, denn nicht umsonst schreibt Henning Baethge in der Schleswig-Holsteinischen Landeszeitung unter der Überschrift ‚Auf Distanz zur eigenen Politik‘. Das hat in der Tat eine neue Dimension, Bundesratsinitiativen loszutreten und sich dann anschließend auf dem eigenen Parteitag hinzustellen und zu sagen: Tut mir leid, das hat damit nichts zu tun, wir machen das nicht.

    Und wissen Sie, Frau von Kalben, warum das eine andere Dimension hat? Ich halte das für demokratiegefährdend. Die Menschen draußen bekommen das Gefühl, dass Sie etwas sagen, aber Sie handeln nicht danach, weil Sie selbst es, zum Teil jedenfalls, nicht wollen. Und das ist keine Wahrnehmung von Regieren, das ist die Wahrnehmung von veräppelt werden. Erklären Sie mir eines: Die Grünen haben im Bundestag die Verschärfungen im Sicherheitspaket der Bundesregierung wieder zurückgenommen. Wollen Sie denn jetzt tatsächlich auf der Basis Ihrer Bundesratsinitiativen nach Berlin gehen und sagen, dass die von den Grünen ausgehandelten Reduzierungen der Maßnahmen wieder rückgängig gemacht werden sollen, weil Sie ja in Schleswig-Holstein diese Bundesratsinitiativen gemacht haben? Das müssten Sie tun. Beispielsweise bei der Frage der Reduzierung der Sozialleistungen bei Dublin III-Überstellungen. Das fordern Sie in der Bundesratsinitiative. Ihre eigene Bundestagsfraktion hat genau das wieder rausgestrichen.

    Und deshalb ist es zutiefst unglaubwürdig, eine solche Politik zu machen. Dann stehen Sie eher dazu, dass Sie es nicht wollen. Aber tun Sie nicht so, als wären Sie unglaublich handlungsfähig, denn Sie sind es in Wahrheit nicht. Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, niemand in diesem Land glaubt, dass Sie mit Ihrem derzeitigen Koalitionspartner eine Wende in der Migrationspolitik herbeiführen können. Niemand glaubt das. Es glaubt übrigens auch niemand in ihrer eigenen Partei. Und es sind nicht nur Friedrich Merz und Markus Söder, die das nicht glauben, sondern die anderen glauben es auch nicht. Und warum? Weil die Grünen es nicht wollen, aber die Menschen draußen im Lande verlangen es von uns. Es gibt eine Umfrage von Statista von Ende September dieses Jahres. Dreiviertel aller Bundesbürger fordern eine Verschärfung der Migrationspolitik. Bei den CDU-Anhängerinnen und -Anhängern sind es 86 Prozent. Selbst bei den Grünen-Anhängerinnen und -Anhängern sind es 48 Prozent, die diese Verschärfungen wollen. Wenn wir das nicht schaffen, dann werden wir die gesellschaftliche Akzeptanz für eine vernünftige Migrationspolitik verlieren. Ich fordere Sie auf, nicht nur zu reden, sondern auch zu handeln.“

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  • 17.10.2024

    Christopher Vogt zu TOP 16 "Ein Jahr Experimentierklausel in Schleswig-Holstein"

    In seiner Rede zu TOP 16 (Mündlicher Bericht: Ein Jahr Experimentierklausel in Schleswig-Holstein) erklärt der Vorsitzende und bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt: 

    „Wenn in den Reihen der Koalitionsfraktionen über Freiheit gesprochen wird und dann auch noch im Zusammenhang mit unseren Schulen, sind wir als Liberale davon natürlich erst einmal sehr angetan. Wir hatten ja bereits Anfang des letzten Jahres hier im Plenum über die Experimentierklausel debattiert, als die Koalitionsfraktionen beim Bildungsministerium ein entsprechendes Konzept bestellt hatten.

    Wir halten die Einführung einer Experimentierklausel grundsätzlich für unterstützenswert, denn wir wollen Innovation und Flexibilität im Schulbereich befördern und können uns da auch noch deutlich mehr vorstellen als die Koalition. Unsere Schulen stehen aktuell unbestreitbar vor gleich mehreren großen Herausforderungen, wie zum Beispiel dem Lehrkräftemangel, der schwierigen Umsetzung der Inklusion, den notwendigen Integrationsmaßnahmen oder auch dem Ausbau von Ganztagsangeboten. Insofern kann ich schon verstehen, wenn sich viele Schulen zunächst nicht für diese Aktion beworben haben. Viele Schulen haben eben alle Hände voll damit zu tun, ihr Kerngeschäft vernünftig zu erledigen und das wird in den nächsten Jahren durch die falsche Schwerpunktsetzung von Schwarz-Grün beim Haushalt ja nicht einfacher werden – ganz im Gegenteil.

    Die Absenkung der Unterrichtsversorgung und die Kürzungen bei der Kontingentstundentafel stehen dem Projekt Experimentierklausel ja eigentlich entgegen. Insofern wäre es natürlich deutlich besser, den Schulen nicht immer mehr die Luft zum Atmen zu nehmen und ihnen auch nicht immer wieder neue Antragsverfahren zuzumuten, sondern ihnen einfach grundsätzlich mehr Unterstützung zukommen zu lassen und an bestimmten Stellen mehr Freiheiten einzuräumen, was zum Beispiel Praktika, den Projektunterricht, die Digitalisierung oder auch die Profilbildung – zum Beispiel mit Blick auf bestimmte Sprachangebote oder Ähnliches – angeht.

    Wir hatten in den vergangenen Monaten über unsere und andere Vorschläge zur Stärkung der politischen und der wirtschaftlichen Bildung diskutiert: Auch dies wären selbstverständlich Bereiche, in denen die Schulen neue, innovative Wege ausprobieren könnten, was ich sehr begrüßen würde. Ähnliches gilt für die kulturelle Bildung oder auch den MINT-Bereich, über den wir nachher ja noch debattieren werden und wo ich den Eindruck habe, dass hier neue Wege der Didaktik – vor allem mit Blick auf das eigene Erleben – eine ganz andere Faszination bei den Kindern und Jugendlichen erzeugen könnten, als dies bisher in der Regel der Fall ist.

    Den Schulen mehr Freiheit zuzugestehen, stärkt nach unserer Einschätzung die Verantwortungsbereitschaft vor Ort und kann dafür sorgen, dass sich Schüler, Eltern und Lehrkräfte gern noch aktiver einbringen, um Verbesserungen für ihre Schule zu erreichen. Die Schulen brauchen aber auch die Möglichkeit, dies zu tun, zum Beispiel, indem die Schulleitungen mehr zeitlichen und finanziellen Spielraum bekommen.

    Und da wird es interessant, denn auch das haben wir Anfang 2023 hier debattiert und ich habe damals die Ministerin genau danach gefragt. Und da hat die Ministerin gesagt: Erst das Konzept, dann sprechen wir über Geld. Und das Konzept ist da, das Thema läuft jetzt an, Geld gibt es aber keins. Und angesichts der weiteren Kürzung im Haushalt ist das natürlich schon eine spannende Frage, sich hier für etwas abzufeiern, bei dem man eigentlich die Schraube immer weiter andreht und das Ganze immer unmöglicher macht. Die Ministerin hatte übrigens beim Thema Geld explizit darauf verwiesen, dass man auch neue Arbeitszeitmodelle braucht. Ich habe das so verstanden, dass man Lehrkräfte braucht, die freiwillig mehr arbeiten wollen. Das kostet dann auch Geld, denn wenn Lehrkräfte freiwillig mehr machen als alle anderen, dann sollten sie auch entsprechend den Lohn dafür bekommen.

    Ich gehe fest davon aus, dass die allermeisten Schulen, die sich bisher beteiligt haben, gute und sinnvolle Vorschläge eingereicht haben. Die verschiedenen Ideen sollten nicht nur vorab angemessen geprüft, sondern später dann auch in ihrer Wirksamkeit sinnvoll untersucht werden, damit Best-Practice-Beispiele im Idealfall übertragen werden und sich auch anderswo durchsetzen können. Gescheiterte Konzepte sollten natürlich nicht weiterverfolgt, aber unbedingt auch angemessen dokumentiert werden, damit auch dies ein Erkenntnisgewinn für andere bringen kann.

    Wenn man seriös einschätzen kann, wie sich die genehmigten Ideen und Konzepte in der Praxis bewährt haben, sollte man auch hier im Landtag bzw. im Bildungsausschuss zu einem geeigneten Zeitpunkt gemeinsam eine erste Bilanz ziehen. Ich wünsche den teilnehmenden Schulen viel Erfolg mit ihren Experimenten und dem Bildungsministerium viele Erkenntnisgewinne! Ich bleibe aber auch dabei: Noch besser wären grundsätzlich mehr Freiräume für unsere Schulen und eine bessere Unterstützung und Ausstattung, damit die Basics funktionieren und sie sich darüber hinaus auch immer weiterentwickeln können!“

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 17.10.2024

    Bernd Buchholz zu TOP 13+46 "Strategie zur Integration und Teilhabe des Landes Schleswig-Holstein"

    In seiner Rede zu  TOP 13+46 (Neues Landesaufnahmeprogramm für Êzîdinnen und Êzîden sowie Strategie zur Integration und Teilhabe des Landes Schleswig-Holstein) erklärt der migrationspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    "Am 3. August 2014 hat die Terrororganisation Islamischer Staat an den Jesidinnen und Jesiden in der Sinjar-Region im Nordirak ein unvorstellbares Massaker verübt. 5.000 Menschen, Jesidinnen und Jesiden, wurden ermordet, tausende Frauen und Kinder verschleppt. Und lassen Sie mich das sagen, ich glaube, es hat viel zu lange gedauert, bis der Deutsche Bundestag fast zehn Jahre später das als Völkermord tatsächlich anerkannt hat. Die Lage dort war nicht nur in 2014 schrecklich, sondern die Jahre danach bis 2017 waren eindeutig weiterhin eine Perpetuierung dieses Völkermordzustandes mit permanenter Verfolgung einer religiösen Gruppe im Nordirak. Wir unterstützen den Antrag, den die Koalitionsfraktionen hier gestellt haben, und doch muss ich sagen, seit 2017 haben sich die Dinge möglicherweise auch etwas verändert. Ich kann das nicht beurteilen.

    Aber ich lese die Einschätzung von anderen, die dann eben dafür auch zuständig sind. Unter anderem der Beauftragte der Bundesregierung für die weltweite Religionsfreiheit, Frank Schwabe von der SPD, der am 15. Mai dieses Jahres im Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung erklärte, dass sich die Sicherheitslage in der Region, die im Grenzgebiet zu Syrien liegt, in den letzten Jahren etwas verbessert habe. Der IS kontrolliert dieses Territorium nicht mehr. Trotzdem bleibt die Lage sicherlich schwankend. Politische Konflikte in der Region, in die Akteure wie die kurdischen Peschmerga, die Arbeiterpartei Kurdistans PKK und die Iran-nahen Popular Mobilization Forces, PMF, verwickelt sind, machen die Lage sicherlich auch weiterhin schwierig. Ob das allerdings für das Innenministerium ein ausreichender Grund ist, einen generellen Abschiebestopp anzunehmen, den Eindruck habe ich derzeit nicht. Ich unterstütze den Antrag, denn wenn es so ist, dass in der Region eine solche Situation vorherrscht, dann müssen wir alles tun, um unserer humanitären Pflicht nachzukommen. Aber auch im Sommer dieses Jahres hat sich das Innenministerium, nachdem das BAMF 2017 schon den Status der Gruppenverfolgung nicht mehr anerkannt hat, zur Lage im Nordirak dahingehend geäußert, dass dort zwar eine schwierige Lage vorherrsche, es aber keine Gruppenverfolgung mehr gäbe. Annalena Baerbock als Bundesaußenministerin ist im Frühjahr dieses Jahres erneut in den Nordirak gefahren und, das ist ja positiv anzuerkennen, das Auswärtige Amt fördert unterschiedlichste Projekte zum Wiederaufbau, aber auch zur Rückkehr in die Heimatgebiete. Und wenn die Rückkehr in die Heimatgebiete möglich ist, dann glaube ich, werden wir mit unserem Antrag beim Bundesinnenministerium Schwierigkeiten haben, denn auch dieser Teil ist Teil der Wahrheit. Unser Aufenthaltsgesetz sagt, dass wenn sich die Situation nach Jahren verändert, dann müssen wir diese veränderte Situation auch zur Kenntnis nehmen. Wie gesagt, ich unterstütze den Antrag, weil ich es selbst überhaupt nicht beurteilen kann. Aber wenn die Expertise, die da dann zusammengetragen wird, zum Ergebnis kommt, dass man einen Abschiebestopp verhängen muss, dann muss auch dem Bundesinnenministerium klarmachen, dass wir nicht alleine als Land Schleswig-Holstein so einen Abschiebeschopp verhängen, sondern dass der dann auch wirklich für alle Jesidinnen und Jesiden in Deutschland gelten müsste.

    Das hat nach dem kurzfristig verhängten Abschiebeschopp in Nordrhein-Westfalen keinen Erfolg gehabt. Der Flüchtlingsrat hat ja in diesem Haus eine Veranstaltung gemacht und auf die Lage im Nordirak hingewiesen und es gibt von Pro-Asyl auch Einschätzungen dazu, wie sie ist. Diese Einschätzungen scheinen sich allerdings mit den Einschätzungen des Auswärtigen Amtes nicht in allen Teilen zu denken. Deshalb noch mal: Wir wollen den Jesidinnen und Jesiden helfen. Und in Wahrheit sind diejenigen, die schon hierhergekommen sind, auch schon sehr lange hier. Wenn sie denn schon länger hier sind, wäre es sowieso gut, sie alle hier zu behalten. Und wenn man nicht über den Abschiebestopp nach §23 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz zur Regelung kommt, dann finde ich, müsste man über andere Regelungen, beispielsweise über ein Chanceneinwanderungsrecht, den Status dieser Jesidinnen und Jesiden bei uns verfestigen. Ich bin sicher, Frau Ministerin, dass Sie dafür Möglichkeiten und Wege finden.

    Der zweite Teil meiner Rede soll sich mit ihrer Integrationsstrategie beschäftigen und in der Tat, da sagt die Kollegin Midyatli zu Recht: Na ja, das ist eine wirklich saubere Fleißarbeit der Aneinanderreihung von den Dingen, die wir da machen. Und viele Dinge davon sind ja auch gut. Und ich unterstütze ausdrücklich das, was jetzt neu zum Thema Arbeitsmarktintegration in unseren Erstaufnahmeeinrichtungen gemacht wird. Dass man an dieser Stelle tatsächlich die Skills erhebt, die die Menschen, die dort hinkommen haben, um sie möglichst gezielt, auch möglichst schnell in Arbeitsmarktintegration zu bringen, ist richtig.

    Aber ich will auch an einer Stelle ein bisschen mahnen. Diese Integrationsstrategie, die aus meiner Sicht leider keine ist, geht an einigen der zentralen Fragen ein Stückchen vorbei. Ich zitiere mal das Bundesinnenministerium zum Thema, was eigentlich gelungene Integration bedeutet: ‚Gelungene Integration bedeutet, sich einer Gemeinschaft zugehörig zu fühlen. Sie bedeutet die Entwicklung eines gemeinsamen Verständnisses, wie wir in der Gesellschaft zusammenleben. Zuwanderung kann deshalb nur als wechselseitiger Prozess gelingen. Sie setzt die Aufnahmebereitschaft der Mehrheitsgesellschaft voraus – wie auch die Bereitschaft der Zugewanderten, die Regeln des Aufnahmelands zu respektieren und sich um die eigene Integration zu bemühen.‘ Ich habe heute Morgen zitiert, wie es mit der Aufnahmebereitschaft der Menschen im eigenen Land ist. Die größte Bemühung, die Integrationsbemühung, die wir anstrengen müssten ist, die Notwendigkeit der Einwanderung nach Deutschland und die Aufnahmebereitschaft von Menschen in unserer eigenen Bevölkerung deutlich zu erhöhen. Denn wir haben diese Aufnahmebereitschaft nicht mehr. Und Frau Ministerin, auch wenn Sie im Integrationsbericht auf vieles eingehen, dann müssen Sie auch auf die kritischen Dinge eingehen. Man kann zum Thema Wohnen natürlich in die Integrationsstrategie reinschreiben, dass wir wollen, dass alle möglichst dezentral untergebracht werden. Natürlich wollen wir das. Aber in Wahrheit ist die Realität heute eine völlig andere und wir haben in einer Stadt wie Ahrensburg inzwischen einen Containerdorf mit 150 Menschen, bei denen Integration überhaupt nicht stattfinden kann. Und deshalb lassen Sie uns diese Integrationsstrategie in den Ausschuss überweisen und beraten.“

    Sperrfrist Redebeginn!

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  • 12.02.2015

    Wolfgang Kubicki: Die Landesregierung und das Tsipras-Prinzip

    „Klarer hätte die Stellungnahme des Landesrechnungshofes nicht ausfallen können: Hand in Hand führen uns Ministerpräsident Torsten Albig und Finanzministerin Monika Heinold mit traumwandlerischer Sicherheit zurück in den rot-grünen Schuldenstaat. Albig und Heinold praktizieren hiermit sehr kenntnisreich das Tsipras-Prinzip – sie geben das Geld aus, was wir nicht haben und fordern zugleich, dass andere dafür bezahlen.

    Die rot-grün-blauen Schuldenkönige haben seit ihrem Amtsantritt alles unternommen, um mit Wohlfühlprojekten die Ausgaben des Landes in die Höhe zu treiben. Dass bei so viel ‚guter Politik’ sogar die Erfüllung gesetzlicher Auflagen auf der Strecke bleiben könnte, erleben wir gerade bei der zusätzlich 50 Millionen Euro kostenden Brandschutzsanierung der Christian-Albrechts-Universität. Niemand in der Landesregierung weiß derzeit, woher dieses Geld kommen soll.

    Im Falle der ins Bodenlose stürzenden Investitionsquote sind es unsere Kinder und Kindeskinder, die in der Zukunft die finanzpolitische Rücksichtslosigkeit von Rot-Grün-Blau tragen müssen. Wer glaubt, bei einer Investitionslücke von mindestens 2,1 Milliarden Euro bis zum Jahr 2024 mit einem für 2018 (!) angekündigten 100-Millionen-Invesitionsprogramm ernsthaft für Abhilfe beim Sanierungsstau zu sorgen, sollte sich fragen, ob er wirklich in der Lage ist, politische Verantwortung für dieses Land zu tragen.“

     

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  • 17.10.2024

    Heiner Garg zu TOP 18 "Dänemark-Strategie des Landes Schleswig-Holstein"

    In seiner Rede zu TOP 18 (Mündlicher Bericht über die Dänemark-Strategie des Landes Schleswig-Holstein) erklärt der europapolitische Sprecher, Heiner Garg: 

    „Es ist schon vieles gesagt worden. Ja, Dänemark ist nicht nur Nachbar, sondern auch Freund, engster Verbündeter Schleswig-Holsteins. Darin liegt ein riesiges Potenzial in der Weiterentwicklung der Zusammenarbeit mit Dänemark. Und genau dafür bräuchte es eine Strategie. Nicht, dass ich irgendwie missverstanden werden möchte, mir ist vollkommen bewusst, auch als zugereister und inzwischen halbwegs emigrierter Badener nach fast 30 Jahren Schleswig-Holstein, dass seit der Bonn-Kopenhagener Erklärung ganz viel geschaffen wurde. Und zwar vor allem durch die Menschen in der Grenzregion viel geschaffen wurde. Ich will mal drei Punkte herausgreifen, die aus meiner Sicht heute eine ganz besondere Herausforderung darstellen, der man sich annehmen muss, sowohl auf Landesebene als auch auf nationaler Ebene.

    Das leidige Thema Grenzkontrollen: Statt einer Abschaffung auf dänischer Seite finden inzwischen auch Grenzkontrollen angeordnet durch die deutsche Seite statt. Das ist mittelfristig nicht nur ein Problem, sondern mit Sicherheit nicht das, was wir uns hier in diesem Landtag, jedenfalls noch bis vor kurzem, alle miteinander gewünscht haben. Zweitens: Der Arbeitsmarkt. Ja, der Ausbildungs- und Arbeitsmarkt hat ein Riesenpotenzial. In Wahrheit ist der Arbeitsmarkt doch eine Einbahnstraße Richtung Norden, wenn man sich das genau anguckt. Und dann muss man das nicht nur ständig beklagen, sondern dann muss man identifizieren, auch im Hinblick auf die Kompatibilität von Sozialversicherungssystemen, woran das eigentlich liegt. Warum diese Chancen, die grundsätzlich vorhanden sind, nicht genutzt werden. Strategie? Fehlanzeige. Drittens: Die Gesundheit. Da waren wir vor vielen, vielen Jahren mal deutlich weiter. Ich will das überhaupt nicht kleinreden. Rettungsdienst und Notfallmedizin, also auch die Luftrettung – es ist wichtig, dass das funktioniert. Viel spannender ist beispielsweise aber, dass Richtung 2030 in Flensburg ein neues Zentralklinikum entsteht, das Potenzial bieten würde. Ja, ich weiß, es ist nicht allein das Versäumnis oder die Schuld dieser Landesregierung, dass die Gesundheitsversorgung grenzüberschreitend ehrlicherweise zum Erliegen gekommen ist. Da ist auch viel dänische Strukturpolitik, beispielsweise bei der Krankenhausinfrastruktur, mit dafür verantwortlich. Das heißt aber nicht, dass man die Hände in den Schoß legen muss und sich nicht mehr drum bemühen könnte, dort wieder einen Impuls zu setzen.

    Ich sage Ihnen, das Strategiepapier oder das viele Papier, das mag ein Nachschlagewerk sein. Ein Zukunftsfahrplan sieht aus meiner Sicht anders aus. Ich will Ihnen auch sagen, warum. Weil Sie das absolute Lieblingswort dieser schwarz-grünen Koalition ‚prüfen‘ ist. Beispielsweise auf Seite 13 bitten Sie den Bund um ‚Prüfung‘ von Öffnungsklauseln im nationalen Recht, um dann auf Seite 17 einen Projektantrag an die EU-Kommission gerichtet, dessen Umsetzung derzeit ‚geprüft‘ wird. Die Möglichkeiten zur Einrichtung der Finanzverwaltung des Landes wird auf Seite 26 ‚geprüft‘. Es soll weiterhin auf Seite 27 ‚geprüft‘ werden, inwieweit kritische Massen für eine gemeinsame Standortentwicklung mobilisiert werden können. Das Land Schleswig-Holstein ‚prüft‘ auf Seite 40 ihre eigene Strategie, ob gemeinsam mit dem Bund eine Vorgriffsregelung getroffen werden kann. Es wird ständig ‚geprüft‘, ob auch an anderen und an weiteren berufsbildenden Schulen Dänisch als Unterrichtsfach eingeführt werden kann. Auf Seite 44 wird das ‚geprüft‘. Die Landesregierung strebt an, gemeinsam mit dem Bundesamt für Sicherheit und Informationstechnik und Partnern in Dänemark eine wechselseitige Anerkennungsfähigkeit zu ‚prüfen‘ und gegebenenfalls zu fördern. Steht auf Seite 71. So zieht sich das durch den ganzen Bericht, der keine Strategie ist, sondern bestenfalls zusammenträgt, was Sie an Prüfaufträgen formuliert haben. Und das finde ich schade.

    Und vielleicht können wir im Europaausschuss ja gemeinsam miteinander diskutieren, wie man aus den vielen Prüfaufgaben und vielen Prüfaufträgen auch wirklich eine Strategie entwickelt.“

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  • 17.10.2024

    Heiner Garg zu TOP 22 "Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördern"

    In seiner Rede zu TOP 22 (Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördern – Altersgrenze für die Zahlung von Krankengeld sowie Gewährung von Sonderurlaub bei Erkrankung von Kindern anheben) erklärt der gesundheitspolitische Sprecher, Heiner Garg: 

    „Ich habe extra darauf verzichtet, obwohl wir dem Einzelvorschlag der Kolleginnen und Kollegen des SSW durchaus kritisch gegenüberstehen, zu versuchen heranzuziehen, ab wann Kinder religionsmündig sind, ab wann Kinder einen Segelflugschein machen können, ab wann Kinder Haustiere kaufen können. Wir reden nämlich über kranke Kinder.

    Ich wusste es bis heute nicht, aber man kann mit 14 Jahren offensichtlich einen Segelflugschein machen, Mit 40 Grad Fieber und Durchfall kann man ihn aber ganz bestimmt auch nicht machen. Insofern finde ich diese Argumentation schwierig. Ich bin dem Kollegen Balke ausgesprochen dankbar, dass er auf das Kernproblem hingewiesen hat.

    Das Kernproblem ist noch mal sehr deutlich geworden, nämlich das extrem hohe zweistellige Milliardendefizit der gesetzlichen Krankenversicherung. Und ich bin nicht bereit, das einfach vom Tisch zu wischen. Ich kann den familienpolitischen Ansatz verstehen und ich habe auch viel Sympathie dafür, dass man sagt, wir brauchen Maßnahmen, die die Vereinbarkeit von Familie und Beruf besser miteinander in Einklang bringen, gerade wenn es um betreuungsbedürftige Kinder geht. Aber wir brauchen auch ein Krankenversicherungssystem, das in Zukunft funktioniert und noch finanzierbar ist. Ich habe mich während der Pandemie vehement dafür eingesetzt, dass wir diese Kinderkrankentage deutlich erhöhen. Sie wissen, die lagen während der Pandemie bei 20 Tagen je Elternteil, und bei Alleinerziehenden bei 40 Tagen, und bei mehreren Kindern lagen sie bei 45 Tagen, und bei Alleinerziehenden bei 90 Tagen. Dazu stehe ich. Das war richtig in dieser Ausnahmesituation und ich finde es auch richtig, dass sie auf die Werte angehoben wurden, die hier schon zur Rede standen. Aber ich kann mit der Ausschussüberweisung gut leben, denn dann können wir gerne darüber reden, wie wir im Zweifel Instrumente finden können, die Familie und Beruf noch besser in Einklang bringen. Aber ich sage auch: Das, was wir ehrlicherweise seit Ende der 70er-Jahren machen, nämlich laufend politisch neue Leistungsversprechen ausschließlich im System der GKV beziehungsweise des SGB V reinschreiben und politisch aber nicht im Gleichklang dafür sorgen, dass dieses System auch wirklich dauerhaft ausfinanziert werden kann, das finde ich nicht nur schwierig, sondern das finde ich falsch. Deswegen sage ich Danke für den Impuls. Vielleicht fällt uns was ein.

    Vielleicht werden noch andere Missstände oder andere Probleme aufgedeckt, aber ich glaube auch nicht, dass der Schleswig-Holsteinische Landtag oder der Sozialausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtags in der Lage sein werden, das, was seit 1979 – damals gab es das erste Krankenversicherungskostendämpfungsgesetz, dann die berühmte Blüm-Novelle – diese strukturellen Probleme zu beseitigen. Ich glaube ernsthaft, dass wir in der Abwägung der Leistungsfähigkeit unserer Sozialversicherungssysteme, der Finanzierbarkeit und damit auch der Generationengerechtigkeit, dass das genauso wichtige Argumente sind, die man bei der Abwägung dann am Ende mit in die Waagschale werfen muss.“

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  • 17.10.2024

    Annabell Krämer zu TOP 45 "Infrastrukturbericht 2024"

    In ihrer Rede zu TOP 45 (Infrastrukturbericht 2024) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    "Schleswig-Holstein ist nicht nur bei den Banken hochverschuldet – auch unsere Betonschulden sind immens. Dabei wissen wir doch alle: Eine intakte Landesinfrastruktur ist eine Säule des gesellschaftlichen Wohlstands in Schleswig-Holstein. Darunter fallen Straßen, Hochschulen, Deiche, Krankenhäuser und viele weitere Bereiche, die unsere wichtigsten gesellschaftlichen Aufgaben wie Sicherheit, Bildung und Wirtschaftswachstum stützen. 

    Investitionen sind der Schlüssel, um Schleswig-Holstein zukunftsfähig aufzustellen. Umso erschreckender sind die Zahlen aus dem diesjährigen Infrastrukturbericht: 2014 wurde der Handlungsbedarf noch mit 4,45 Milliarden Euro beziffert. Bis 2023 wurden daraufhin 4,52 Milliarden Euro für festgestellte Bedarfe investiert. Nicht kaufkraftbereinigt wurde somit der ursprünglich bekannte Investitionsbedarf bereits übertroffen. Stattdessen haben wir jetzt aktuell einen 'neuen' Investitionsbedarf in Höhe von 13,85 Milliarden Euro. Und das sind nur die Bedarfe in der überwiegenden Verantwortung des Landes. Hier werden in den kommenden Jahren enorme Herausforderungen auf uns zukommen – und die Versäumnisse der jetzigen Regierung werden diese noch verstärken.

    Ich möchte einmal festhalten: Schleswig-Holstein hat im Ländervergleich in den letzten zehn Jahren den stärksten Ausgabenanstieg zu verzeichnen. Bei den Investitionen hingegen liegt Schleswig-Holstein, abgesehen von den Jahren in der Jamaika-Regierung, konstant unter dem Länderdurchschnitt. In 2025 finden wir bereits im Soll eine Quote von unter zehn Prozent. Die Zielmarke wird somit bereits im Haushaltsentwurf unterschritten. Ich möchte mir gar nicht ausmalen, wie desolat sich diese im Vollzug darstellen wird.

    Das zeigt zwei Dinge:

    1. Schleswig-Holstein hat ein Investitionsproblem.
    2. Das es anders geht, haben wir in Jamaika bewiesen.

    Zurück zum Bericht: Es ist mitnichten so, dass der aktuell sehr hohe Investitionsbedarf nur auf die vermeintlich fehlenden Haushaltsmittel zurückzuführen ist – wie es in diesem Haus ja so oft anklingt. Denn die Landesregierung gibt mit dem Nachtragshaushalt 2024 nun ja bereits Mittel für Investitionen zurück, die sie in diesem Jahr nicht verausgabt bekommen. Diese Erkenntnis reifte bereits ein halbes Jahr nach Haushaltsbeschluss. Somit sehen wir regelmäßig, dass die geplante Investitionsquote in Teilen deutlich unterschritten wird. 2024 wird desaströs, das prophezeie ich Ihnen jetzt schon!

    Es tut mir leid – der Bericht offenbart eine mangelhafte Steuerung. Es ist doch abenteuerlich, dass Maßnahmen umgesetzt werden frei nach dem Motte: Komme was wolle. Ich erinnere an das Luxus-Fahrradparkhaus für das UKSH, das mit 15 Millionen Euro auch in das Schwarzbuch des Bundes der Steuerzahler aufgenommen wurde. Jeder Fahrradstellplatz kostet damit mehr als 11.000 Euro. Es braucht ein bisschen mehr Pragmatismus, weniger Ideologie und definitiv eine andere Steuerung der Baumaßnahmen, Frau Ministerin.

    Es ist für mich genauso abenteuerlich, wenn Landesstraßen, die bereits erhebliche Substanzverluste aufweisen, erst richtig runtergerockt werden sollen, um die Investitionsmaßnahmen zeitlich strecken zu können. Wissentlich werden hier Folgeschäden in Kauf genommen, die den langfristigen Finanzbedarf absehbar steigen lassen. In 2024 wurden die Mittel für den Straßenbau bereits um zwölf Millionen Euro gekürzt – 2025 senken Sie diese um weitere acht Millionen Euro. Sie rennen hier sehenden Auges in erhebliche Mehrbedarfe. Der nächste Infrastrukturbericht lässt Böses erahnen.

    Ihr 'Klimaneutrales Industrieland' ist auch viel Lärm um nichts. Es gibt keine Strategie. Es werden wieder einmal Millionen in Maßnahmen gepumpt, bei denen wir weder wissen, was sie bewirken sollen, noch wie erfolgsversprechend diese eigentlich sind. Das Klima stellen Sie nahezu auf jeder Seite in den Fokus. Zur Stärkung der Rahmenbedingen für Industrie finde ich wenig. Ganz nach dem Motto: Planlos geht der Plan los. Es gibt keinen roten Faden in dieser Auflistung von Mängeln. Zukünftige Maßnahmen und Strategien zur Beseitigung? Fehlanzeige! Es braucht klare Strategien und keine Verteilung von öffentlichen Geldern mit der Gießkanne – auch nicht, wenn es sich um Investitionen handelt.

    Es muss mehr investiert werden. Aber es muss innerhalb der Investitionen auch priorisiert werden und vor allem darf nicht blind alles finanziert werden, koste es was es wolle, ob es wirkt oder nicht. Deshalb hören Sie auf, aus unserer Sicht verfassungswidrige Notkreditmittel mit vollen Händen zu verausgaben. Hier verfolgen Sie eine Strategie: Hauptsache die Mittel werden in 2024 ausgegeben. Egal, ob Sie dem gesetzten Ziel dienen oder nicht. Hauptsache, die Kredite werden genutzt. Aus Mitteln für den Radwegeausbau werden kommunale Anschaffungen für Lastenfahrräder und die Energieunabhängigkeit fördern Sie durch teure telefonische Energieberatung. Interessant ist auch der Umfang mit Ihrer doch so einzigartigen Wasserstoffstrategie. Ja, wir sind das einzige Land, das eine Wasserstoffstrategie hat. Wir sind aber auch das einzige Land, das ihre Wasserstoffstrategie über multiple Notkredite finanziert. Ich bin mir sicher, wenn ich Ihre Notkreditmittelverwendung im Nachgang überprüfen werde, werde ich weitere kuriose Ausgaben – auch im Bereich der Investitionen – finden. Und ich verspreche Ihnen: Wir werden ganz genau hinschauen."

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

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