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  • 13.11.2024

    Christopher Vogt: Für den A20-Weiterbau braucht es mehr als schwarz-grüne Formelkompromisse

    Zu den Ergebnissen einer Umfrage der acht norddeutschen Industrie- und Handelskammern zum Weiterbau der A20 erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt: 

    „Wir unterstützen den eindrucksvollen Appell der norddeutschen Unternehmen für einen schnellen Weiterbau der A20 ausdrücklich. Die A20 hat nicht nur für den Wirtschaftsstandort Schleswig-Holstein, sondern für ganz Norddeutschland eine große strategische Bedeutung. Die FDP hatte die Planung des A20-Weiterbaus auf Landes- und Bundesebene in den letzten Jahren massiv vorangetrieben, nachdem dies zuvor jahrelang verschleppt und sabotiert wurde.

    Jetzt entscheidet sich bei der vorgezogenen Bundestagswahl, ob der Weiterbau auch tatsächlich realisiert werden wird. Leider hofft mit den Grünen noch immer eine der schleswig-holsteinischen Regierungsparteien darauf, dass dies nicht passieren wird. Wir sind jetzt sehr gespannt, wie sich Robert Habeck als Schleswig-Holsteiner und noch amtierender Bundeswirtschaftsminister im Wahlkampf dazu positionieren wird, nachdem er in dieser Funktion selbst die Beschleunigung des A23-Ausbaus blockiert hatte.

    Der Landtag hatte im November 2022 auf Antrag der FDP-Fraktion (Drs. 20/406) ein klares Bekenntnis zum schnellen Weiterbau der A20 beschlossen und die Landesregierung auch aufgefordert, entsprechende Gespräche mit den Umweltverbänden zu führen. Dieser Beschluss ist nur zustande gekommen, weil sich CDU und Grüne kurioserweise enthalten hatten. Erschreckenderweise missachtet die Landesregierung jedoch diesen Parlamentsbeschluss bis heute, wie sie kürzlich erneut ihrer Antwort unsere Kleine Anfrage (Drs. 20/2626) eingeräumt hat.

    Es muss jetzt alles erdenklich Mögliche getan werden, um dieses wichtige Projekt weiter voranzubringen. Dafür braucht es auch ein wesentlich engagierteres und leidenschaftlicheres Eintreten der Landesregierung. Es reicht nicht, wenn Daniel Günther und seine Landesregierung sich weiterhin nur auf schwarz-grüne Formelkompromisse beschränken. Die Landesregierung muss auch aktiv das Gespräch mit Vertretern der Umweltverbände suchen, um weitere Klage nach Möglichkeit zu verhindern. Die Planfeststellungsbeschlüsse für die nächsten A20-Abschnitte sind in greifbarer Nähe. Sobald Baurecht vorliegt, müssen dann auch schnellstmöglich die Bagger rollen.“

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  • 15.11.2024

    Annabell Krämer: Dreist! Land verabschiedet sich aus Ko-Finanzierung bei der Städtebauförderung!

    Zur heutigen Pressemitteilung des Innenministeriums zur Städtebauförderung erklärt die finanzpolitische Sprecherin und stellvertretende Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer: 

    "Das ist dreist! Das Land verabschiedet sich aus der Ko-Finanzierung bei der Städtebauförderung. Mit ihrer Pressemitteilung suggeriert die Landesregierung zwar, dass das Land auch in Zukunft ein Drittel der Kosten trage, indem sie auf den Vorwegabzug über den kommunalen Finanzausgleich verweist. Doch das ist mitnichten der Fall!

    In Wahrheit wird die kommunale Familie bei der Ko-Finanzierung im Regen stehen gelassen. Alle Kommunen zusammen müssen künftig den Landesanteil alleine schultern, um Maßnahmen der städtebaulichen Förderung in einzelnen Kommunen zu ermöglichen."

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  • 19.11.2024

    Bernd Buchholz: Justizministerin zieht endlich die Notbremse

    Zur Kabinettspressekonferenz der Justizministerin zu den weiteren Schritten bei der Reform der Fachgerichte erklärt der justizpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz: 

    „Die Justizministerin zieht die Notbremse, und das ist auch höchste Zeit. Denn ihre Gerichtsreform ist nicht so alternativlos, wie Frau von der Decken das immer so gerne dargestellt hat. Zum Glück hat der Druck der Richterverbände und der Opposition gewirkt und Schwarz-Grün wieder auf Kurs gebracht. Ein gemeinsam mit den Gerichten erarbeitets Konzept ist der richtige Weg. Aber es bleibt die Frage offen, wie hoch die Einsparungen am Ende wirklich sein werden." 

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  • 20.11.2024

    Heiner Garg zu TOP 6 "Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes"

    In seiner Rede zu TOP 6 (Gesetz zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes) erklärt der kitapolitische Sprecher, Heiner Garg: 

    „Lassen Sie mich zwei Vorbemerkungen machen, in denen ich auf zwei Beiträge der Kollegin und des Kollegen der regierungstragenden Fraktionen gerne eingehen würde. Herr Koch, in Anbetracht der Tatsache, dass Sie nicht einen einzigen Punkt aus Ihrem Koalitionsvertrag zur Verbesserung der Situation in den Kitas erfüllt haben und erfüllen werden, haben Sie ganz schön auf die Tonne gehauen, dafür, dass wir Ihnen einen an die Haushaltslage angepassten Alternativvorschlag gemacht haben, wie man auch zum Ziel gekommen wäre.

    Frau Kollegin Nies, ich teile vieles, was Sie in der Analyse gesagt haben, wo man rangehen muss und was Sie zum Teil auch versucht haben, umzusetzen. Ich sage Ihnen aber: Für alles, was Sie aufgezählt haben, was Sie an Zielen erreichen wollen, hätten Sie die Einführung eines Anstellungsschlüssels nicht gebraucht. Sondern Sie hätten einen anderen, einen konsequenteren Weg gehen können, der eben nicht schon wieder einen Systemwechsel im System vollzieht.

    Seit Beginn des Kita-Reformprozesses, also seit 2017, werden und wurden wir immer wieder mit der Frage konfrontiert, sowohl von Beteiligten, von Journalisten, manchmal provokativ, manchmal auch ernst gemeint, ob wir uns das überhaupt alles leisten können, ob immer mehr Fachkräfte pro Kind, immer mehr Geld für ein Kita-System nicht Hirngespinste wären. Und ich sage Ihnen: Wir müssen uns das leisten, wir wollen uns das leisten und wir können uns das in dieser Gesellschaft auch leisten, wenn wir es denn nur wollen. Das ist keine sture Haltung eines ehemals Verantwortlichen für diese Kita-Reform, sondern ich bleibe dabei, dass die sogenannte Kita-Reform, also das Kindertagesstättenförderungsgesetz aus der letzten Legislaturperiode, das hier mit breiter parlamentarischer Mehrheit beschlossen wurde, Maßstäbe gesetzt hat, und zwar auch und gerade im Hinblick auf die Sicherung und auf die Weiterentwicklung der Qualität der frühkindlichen Bildung. Das ist und bleibt und muss ein Anspruch bleiben, dass Kita nicht Kinderaufbewahrung ist, sondern dass die jüngsten faire Startchancen in den Kitas und bei den Kindertagespflegepersonen haben.

    Mit der Kita-Reform wurde gleichzeitig ein umfangreicher Evaluierungsprozess nicht nur vereinbart, sondern er wurde gesetzlich festgeschrieben. Das ist natürlich auch in der Erwartung der Beteiligten, also der Kommunalen Spitzenverbände, der Landesarbeitsgemeinschaft, der Freien Wohlfahrtsverbände und der Landeselternvertretung, geschehen. Natürlich gab es die Erwartung, dass die Evaluierungsergebnisse dann auch umgesetzt werden. Ich frage mich, sehr geehrter Kollege Koch, warum Sie für den heute vorgelegten Gesetzentwurf – da will ich gar nicht auf die handwerklichen Fehler eingehen – gestern Abend noch einmal einen Änderungsantrag zum §10a KitaG nachgelegt haben, aber dann nicht konsequenterweise auch den §15a KitaG genauso abgeändert haben. Denn eigentlich stehen die im Kontext und Ihre jetzt nachgeschobene Änderung macht so alleinstehend gar keinen Sinn. Die Frage ist, Herr Koch, und das meine ich sehr ernst, wie man vor dem Hintergrund der schlechteren Haushaltslage als in der letzten Legislaturperiode es trotzdem hinbekommt, in einer gemeinsamen Kraftanstrengung die Evaluationsergebnisse umzusetzen. Ich sage auch, dass die Sozialministerin zum Schluss wesentlich zurückhaltender in der Beurteilung gewesen ist, was den möglichen Erfolg des heute vorliegenden Änderungsgesetzes anbelangt. Sie haben klar gesagt, Sie evaluieren die nächsten zwei Jahre. Ich finde es sehr viel angenehmer, wenn Sie die Frage offenlassen, ob Sie wirklich das erreichen, was Sie erreichen wollen, als so zu tun, als seien die Probleme jetzt gelöst.

    Der Evaluationsprozess hat eine Finanzierungslücke von rund 110 Millionen Euro festgestellt. Er hat Nachsteuerungsbedarfe in der Systematik festgestellt. Ich will sehr deutlich sagen, dass der vorliegende Gesetzentwurf in Teilen auch positive Nebeneffekte hat. Ich finde den Verweis auf die Kinderrechte richtig. Ich finde es richtig, dass jedenfalls in einer Übergangszeit, die Regelung zu den helfenden Händen, die wir scharf kritisiert haben, dass sie aufgehoben wurde, sodass jetzt jede Kita im Zweifel Helfende Hände anstellen kann. Das ist alles in Ordnung. Ich finde bei diesem Thema diese Rituale, wie sie der Fraktionsvorsitzende der CDU hier wieder an den Tag gelegt hat – Regierung macht einen tollen Job und alle Probleme sind gelöst und alle sollen alle zufrieden sein damit, wie es jetzt gelöst wurde und die Opposition beteiligt sich bestenfalls durch Schaueffekte – ich glaube, die Leute haben genau diese Schwarz-Weiß-Malerei einfach satt, sondern sie wollen, dass die Probleme gelöst werden. Jedenfalls nach Auffassung unserer Fraktion, Herr Koch, ist das Kernelement Ihrer Änderung, mit dem Sie die zentralen Probleme lösen wollen, nämlich die Finanzierungslücke zu schließen, vor dem Hintergrund der Haushaltslage darf das aber in Wahrheit nicht so viel Geld kosten, die Qualität soll mindestens gewährleistet werden und die Verlässlichkeit soll erhöht werden, da ist der Anstellungsschlüssel als Kernelement sozusagen ein Wunderwerkzeug. Ich sage Ihnen, dieses Wunderwerkzeug kann das gar nicht erfüllen, was Sie sich davon versprechen. Die Finanzierungslücke wird nämlich nicht geschlossen. Die 70 Millionen Euro, die übrig bleiben, wenn man die insgesamt zusätzlichen 40 Millionen Euro von Land und Kommunen abzieht, die schneiden Sie aus dem System heraus. Wo soll es denn herkommen, Herr Koch?

    Sie führen jetzt ein neues Element ein, das im Übrigen wieder einen Systemwechsel in einem System auslöst. In Bayern gibt es das schon lange und in Bayern steht das Kita-System kurz vor dem Kollaps. Die Fahnenträger der großen Kritik sind in Bayern die Grünen, die in der Opposition sitzen. Darüber würde ich einmal nachdenken. In Bayern funktioniert der Anstellungsschlüssel nicht. In Bayern kommen Sie im Elementarbereich nahezu auf dieselben Werte und in Bayern steht das Kitasystem kurz vorm Kollaps. Und deswegen sage ich Ihnen: Sie lösen das Kernproblem, vor dem wir stehen, nicht mit dem Anstellungsschlüssel.

    Sie würden das Kernproblem lösen, wenn Sie einen Prozess aufgesetzt hätten, indem Sie alle, die am Entstehungsprozess beteiligt waren, zusammengeholt hätten und mit ihnen einen zugegeben mühsameren Weg vereinbart hätten, nämlich die Evaluationsergebnisse vor dem Hintergrund der deutlich schwierigeren Haushaltslage systematisch in einzelnen Schritten, also in drei bis fünf Jahresschritten, umgesetzt hätten. Das war unser Vorschlag.

    Ja, es ist richtig, Sie stecken immer mehr Geld in das System. Das stimmt, aber bestenfalls um den Status quo zu erhalten. Und dass so viel Dynamik in diesem System steckt, war eine bewusste Entscheidung der letzten Legislaturperiode – und zwar zulasten der Landesfinanzen – und im Sinne der Verlässlichkeit würde ich mir wünschen, dass Sie auf diesen Pfad wieder zurückkehren würden.“

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 05.02.2015

    Dr. Heiner Garg: Albig-Interview zeigt zerrüttetes Verhältnis zum SPD-Fraktionvorsitzenden auf

    „Die Menschen im Land können dem Ministerpräsidenten dankbar sein für die deutlichen Worte im aktuellen SHZ-Interview. Denn das für Albig ungewohnt prägnante Gespräch zeigt das zerrüttete Verhältnis zwischen dem Ministerpräsidenten und dem sozialdemokratischen Fraktionsvorsitzenden in einer erfrischenden Klarheit auf. Dass Albig öffentlich erklärt, Stegner und er würden ‚niemals gemeinsam’ an einem Kabinettstisch sitzen, ist nur noch schwerlich als ‚professionelle Rivalität’ zu beschreiben.

     

    Deutlich wurde ferner durch die Ausführungen Albigs, dass Dr. Stegner von Anbeginn über die unverantwortliche 10-Millionen-Kürzung im Bereich der Hochschulmedizin Bescheid wusste. Dass der sozialdemokratische Fraktionsvorsitzende in seiner Pressemitteilung vom 15. Januar und in weiteren Stellungnahmen den gegenteiligen Eindruck zu vermitteln suchte, sollte allerdings niemanden verwundern, der Herrn Dr. Stegners Art, Politik zu betreiben, kennt.

     

    Nach diesem klaren Bekenntnis Albigs bleiben die Menschen im Lande jedoch mit der Frage zurück: Wer soll, angesichts des Krisenstrudels, in dem sich die Regierung seit Längerem befindet, und vor dem Hintergrund persönlicher Animositäten zwischen dem politischen Spitzenpersonal, dieses Land eigentlich noch politisch voran bringen?“

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  • 20.11.2024

    Annabell Krämer zu TOP 4 "Nachtragshaushaltsgesetz 2024"

    In ihrer Rede zu TOP 4 (Nachtragshaushaltsgesetz 2024) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    "Die Finanzministerin legt einen Nachtragshaushalt vor mit dem Ziel, Kreditermächtigungen zu reduzieren. Man sollte meinen, ich würde den Ansatz begrüßen, den Steuerzahler von weiteren Krediten und damit hohen Zinslasten in den kommenden Jahren zu entlasten. Das tue ich grundsätzlich auch. Ich frage mich dennoch, ob ein Nachtragshaushalt überhaupt erforderlich gewesen wäre – schließlich sprechen wir hier von Mehreinnahmen und Minderausgaben.

    Schauen wir genauer hin, erkennen wir auch, weshalb dieser Nachtrag eingebracht wurde. Diese Vorlage basiert nicht auf der Einsicht der Regierung. Diese Vorlage wurde aufgrund der Kennziffern des Stabilitätsrats eingebracht. Kurz zur Erklärung: Der Stabilitätsrat besteht aus den Finanzministern des Bundes und der Länder, sowie dem Wirtschaftsminister des Bundes und hat das Ziel, durch eine fortlaufende Überwachung der Haushalte drohende Haushaltsnotlagen zu erkennen und gegebenenfalls Sanierungsverfahren durchzuführen und damit einer Haushaltsnotlage entgegenzuwirken. Dieser Stabilitätsrat würde Schleswig-Holstein aufgrund des Haushalts 2024 angesichts der hohen Kredite und Zinsen als eine solche drohende Haushaltsnotlage einstufen.

    Mit diesem Nachtrag will die Landesregierung also nicht ihrer Verantwortung gegenüber der Gesellschaft gerecht werden. Es ist schlicht der notwendige Weg zur Vermeidung eines gemeinsam mit dem Stabilitätsrat zu vereinbarenden Sanierungsprogramms. Es wäre ja auch denkbar unbequem, wenn sich jemand in ihre Haushaltsführung einmischen würde – nachher müssten sie auf Notkredite verzichten und noch weitere Prioritäten setzen. Lassen Sie es mich in aller Deutlichkeit sagen: Diese Vorlage ist der Beweis, dass Ihnen Ihre eigene Haushaltspolitik vor die Füße fällt.

    Es trifft sich gut, dass sie zufällig festgestellt haben, dass Notkredite in Höhe von 327 Millionen Euro nicht erforderlich sind. Schaut man aber genauer hin – und das machen wir – muss man doch die Frage stellen, wie es sein kann, dass diese Mittel nicht mehr erforderlich sind? Erst im April dieses Jahres haben Sie bei der Haushaltsaufstellung diese Notkreditmittel der Höhe nach als begründet angesehen. Wie kann es also sein, dass eine Erforderlichkeit nicht mehr vorliegt?

    Ich sag es Ihnen: Ihr Ansatz für die Notkredite war von Beginn an viel zu hoch gegriffen. Sie haben sich derart übernommen, dass Sie Mühe haben, die Mittel überhaupt in diesem Jahr ausgeben zu können. Das erklärt auch, warum zum 3. Quartal, also zum Stand 30.09., erst 222 Millionen Euro des Notkredits von insgesamt 1,5 Milliarden Euro abgeflossen sind. Das sind gerade einmal 14 Prozent!

    Und ich warne davor, dass jetzt kurzfristig noch bis zum Jahresende die Notkreditmittel – komme was wolle – unter das Volk gebracht werden, nur weil sie kommendes Jahr nicht mehr darauf zurückgreifen können. Die ersten Schritte sind ja bereits gemacht: Es werden Fördertöpfe nicht ausgeschöpft und statt die übrigen Kreditmittel zurückzuführen, um so die Kredit- und Zinslast weiter zu senken, werden die Ansätze einfach pauschal ausgezahlt. Sie bedienen sich, solange der Tisch gedeckt ist.

    Und als wäre das alles nicht genug, sollen nun auch noch unerwartete Einnahmen in diesem Jahr über eine sogenannte Rücklage in den Haushalt 2025 überführt werden, um dort die Globalen Minderausgabe im nächsten Jahr zu decken. Weder stellt für uns die Deckung der Globalen Minderausgabe eine Zweckbindung dar, da diese Mittel nachher für jede Ausgabe herangezogen werden könnte, noch ist eine allgemeine Rücklage in Haushaltsjahren, in denen nicht nur auf Kredite, sondern auch auf Notkredite zurückgegriffen wird, im Hinblick auf die Schuldenbremse ein fragwürdiges Vorgehen, liebe Kollegen von CDU und Grüne.

    Machen Sie sich ehrlich: Sie brauchen diese Mittel im kommenden Jahr, weil Sie in diesem Jahr noch auf die Notkredite zurückgreifen können. Lassen Sie es mich deutlich sagen, liebe Kabinettsmitglieder: Sie regieren auf zu großem Fuß! Das ist eine Haushaltspolitik, die endlich ein Ende haben muss! Wir Freie Demokraten werden dem selbstverständlich nicht zustimmen."

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 20.11.2024

    Annabell Krämer zu TOP 16 "Festsetzung der Steuermesszahl bei der Grundsteuer"

    In ihrer Rede zu TOP 16 (Gesetz über die Festsetzung der Steuermesszahl bei der Grundsteuer in Schleswig-Holstein) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    "Wir Freie Demokraten haben von Beginn an vor den Auswirkungen des von Ihnen bevorzugten Bundesmodells gewarnt – insbesondere vor steigender Belastung für Wohneigentum und Mieten. Es ist immer wieder eine Überraschung für einige von Ihnen, dass die Bodenrichtwerte für Wohnraumnutzung in der Regel höher sind als für das Gewerbe.

    Es war von vornherein klar, dass die Berücksichtigung eines kalkulatorischen Mietzinses bei Wohngebäuden die Grundsteuer in die Höhe treibt. Daran sind allerdings – liebe SPD – die von Olaf Scholz entwickelten Berechnungskriterien Schuld und nicht die Messzahlen. Zugestanden: Im Gegensatz zu Schwarz-Grün schieben Sie nicht die Verantwortung der desaströsen Gewerbesteuer-Reform mit differenzierten Hebesätzen auf die Kommunen ab, sondern bieten eine vermeintliche Lösung in Verantwortung des Landes.

    Dennoch führen gute Absichten nicht immer zu guten Ergebnissen. Denn in der Sache ist der Vorschlag genauso wenig zielführend wie die differenzierten Hebesätze. Die Verschiebungen der Steuerlast ist nicht homogen. Bereits jetzt zahlen 39 Prozent der Betriebe in Kiel mehr als vor der Grundsteuerreform. Erklären Sie diesen Betrieben, dass sie noch zusätzlich mit einer höheren Messzahl belastet werden sollen, weil anderes Gewerbe unterproportional belastet wird. Es gibt etliche Möglichkeiten, um Wohnen günstiger zu machen: Bürokratieabbau, Freibeträge bei der Grunderwerbssteuer, der Gebäudetyp E(xperiment), gezielte Förderungen und so weiter. Das Gewerbe hier jedoch in die Verantwortung zu nehmen, ist eine weitere Schwächung des Wirtschaftsstandorts Schleswig-Holstein. Unserer Wirtschaft geht es bereits jetzt nicht gut. Anstelle einer weiteren Steuererhöhung – nichts anderes wäre Ihr Vorschlag – brauchen wir auch hier Entlastungen.

    Die Einführung unterschiedlicher Messzahlen macht die Reform nicht gerechter. Sie verursacht weitere Verschiebungen, die schlicht zur Mehrbelastung des Gewerbes führt. Die Grundsteuer sollte nicht dazu genutzt werden, um Wohnen gegen Gewerbe auszuspielen. Die richtige Antwort auf ungewollte Verschiebungen und jährlich steigende Steuerlast wäre ein eigenes Grundsteuergesetz für Schleswig-Holstein mit anderen Berechnungskriterien. Denn nur damit können sowohl das Gewerbe als auch das Wohnen gleichermaßen belastet werden. Alles andere werden wir nicht mittragen."

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 20.11.2024

    Annabell Krämer zu TOP 25 "Keine Steueroasen in gemeindefreien Gebieten"

    In ihrer Rede zu TOP 25 (Keine Steueroasen in gemeindefreien Gebieten) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    "Wir erleben in Schleswig-Holstein ein Wirtschaftswunder. Leider beschränkt sich dieses auf den Sachsenwald. Sozusagen des Sachsenwaldes große Quelle.

    Hätte Schleswig-Holstein insgesamt eine solche Anziehung auf Gewerbeansiedlungen, hätten wir wohl viele Probleme nicht, vor denen wir aktuell stehen. So skurril diese Angelegenheit auch ist, wollen wir sie hier aber mit der gebotenen Ernsthaftigkeit diskutieren. Im Sachsenwald ist Gewerbe gemeldet, bei dem es fast offenkundig scheint, dass die in der abgelegenen Waldhütte gemeldeten Firmen dort nicht alle tätig sein können. Das können wir angesichts des Steuergeheimnisses allerdings nur oberflächlich beurteilen. Ich erwarte daher von der Landesregierung, dass die Vorkommnisse vollumfänglich aufgearbeitet werden. Ich frage mich nämlich schon, wie es sein kann, dass dieser Umstand in der Finanzverwaltung nicht aufgefallen ist – Frau Ministerin. Sobald die Aufarbeitung abgeschlossen ist, erwarten wir über die Gegebenheiten eine transparente Aufklärung!

    Nun aber zum Antrag: Dass es gemeindefreie Gebiete überhaupt gibt, mag schon an sich eigenartig wirken, ist jedoch insoweit noch kein Grund zur Aufregung. Auch in anderen Ländern gibt es gemeindefreie Gebiete. Dort wird allerdings im Kommunalverfassungsrecht oder darauf basierenden Verordnungen die Verwaltung dieser Gebiete geregelt. In unserer Gemeindeordnung kommt nicht einmal das Wort 'gemeindefrei' vor. Es ist also kaum verwunderlich, dass sich der ein oder andere von uns wunderte, dass solche Strukturen in Schleswig-Holstein noch existieren.

    Befremdlicher ist aber doch vor allem die Tatsache, dass in Schleswig-Holstein auf einem Privatgrundstück Gewerbesteuern erhoben werden können, die unter anderem bei der privaten Forstgutsverwaltung landen und damit beim Eigentümer verbleiben. Es geht hierbei um die Frage der demokratischen Legitimation, staatliche Transparenz und ein faires Steuersystem. Wir müssen uns an dieser Stelle also die Frage erlauben, ob wir in der heutigen Zeit noch solche historischen Gegebenheiten bestehen lassen wollen und dürfen.

    Mit Blick auf die Gewerbesteuer überlässt der Bundesgesetzgeber den Ländern durch Verordnungsermächtigung die Regelung darüber, wer die Grundsteuer in gemeindefreien Gebieten erheben darf. Und jetzt halten Sie sich fest: Die anderen Länder haben grundsätzlich die Landkreise zur Erhebung der Gewerbesteuer legitimiert. Schwarz-Rot hat 2007 hingegen für Schleswig-Holstein den Weg über den Gutsvorsteher festgeschrieben. Warum bleiben wir dabei, Frau Ministerin? Es ist doch kaum zu erklären, dass private Eigentümer Steuern erheben dürfen.

    Im Vergleich zu bewohnten gemeindefreien Gebieten wie in Niederachsen, gibt es hier auch keine gewählte Einwohnervertretung, die anderen Gemeindevertretungen gleicht und demokratisch legitimiert agiert. Dort kann im Zweifel auch demokratisch legitimiert Steuergeld für die allgemeinen und gemeinsame Aufgaben verausgabt werden.

    Eine Überarbeitung der historischen Strukturen ist bereits überfällig. Wir sehen zwar im vorliegenden Fall eher eine Besserstellung gegenüber der restlichen Gesellschaft als gegenüber den sonstigen kommunalen Gebietskörperschaften, aber wir werden dem Antrag dennoch zustimmen."

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 20.11.2024

    Christopher Vogt zu TOP 17 "Auf das Mathematik-Debakel 2024 reagieren"

    In seiner Rede zu TOP 17 (Auf das Mathematik-Debakel 2024 reagieren) erklärt der Vorsitzende und bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt: 

    „Unser Schulsystem steht vor sehr vielen großen Herausforderungen, was auch verschiedene Bildungsstudien der letzten Jahre immer wieder verdeutlichen. Das Leistungsniveau nimmt im Durchschnitt leider seit Jahren ab und das sehen wir aktuell auch in erschreckender Form bei den Mathematik-Ergebnissen beim Mittleren Schulabschluss (MSA) in Schleswig-Holstein.

    Der Landesschnitt bei der zentralen schriftlichen MSA-Mathematik-Prüfung – die Noten der mündlichen Prüfungen werden ja nicht landesweit erhoben – beträgt in diesem Jahr 4,22. Das ist schlichtweg inakzeptabel. Dreiviertel der Schülerinnen und Schüler haben eine 4, 5 oder 6 geschrieben. Fast jeder Zweite hat eine 5 oder 6 geschrieben. Das sind 4351 Schülerinnen und Schüler. Es haben mit 8,2 Prozent mehr Schülerinnen und Schüler eine 6 geschrieben als die Note 1 oder 2 zusammengenommen.

    Ich räume ein, ich hatte als Schüler gelegentlich auch schlechte Mathe-Noten, aber diese Entwicklung ist wirklich verheerend. Das ist ein echtes Desaster und das muss endlich nennenswerte Reaktionen der Bildungsministerin nach sich ziehen. Es geht hier ja nicht irgendwie um ein paar ärgerliche Noten, sondern es geht um die beruflichen Chancen der jungen Menschen in unserem Bundesland.

    Klar ist aus unserer Sicht: Der Mathematik-Unterricht muss in Schleswig-Holstein endlich deutlich gestärkt werden. Es kann nicht so weitergehen wie bisher. Und mich beunruhigt auch erneut die Erklärung des Bildungsministeriums: Das Ministerium verweist im Wesentlichen auf die Folgewirkungen der Pandemie, eine heterogenere Schülerschaft durch die Migration und insgesamt mehr emotionale Probleme und psychosoziale Auffälligkeiten. Das ist mit Sicherheit zutreffend – und immerhin wurde nicht – wie bei den Abiturnoten – wieder auf eine besondere strenge Benotung verwiesen.

    Aber diese Entwicklungen sind weder neu noch die ganze Wahrheit: Die Realität ist doch, dass die Integration und vor allem die Inklusion an unseren Schulen oftmals nicht funktioniert. Die Schulen werden damit zu sehr alleingelassen. Und es fällt in Schleswig-Holstein einfach auch zu viel Unterricht aus, was sich nach den Plänen der Landesregierung ja sogar noch weiter verschlimmern soll. In unserer Kleinen Anfrage zu diesem Thema wollten wir auch wissen, wie viel Mathematik-Unterricht eigentlich an unseren Schulen ausfällt. Wie viele Stunden werden gestrichen, fallen ersatzlos aus oder werden fachfremd erteilt? Die Antwort der Landesregierung lautete: 'Diese Daten werden statistisch nicht erhoben.'

    Offenkundig ist: Wir haben – gerade auch im Fach Mathematik – ein zunehmendes Fachkräfteproblem, auf das die Landesregierung endlich stärker und auch pragmatischer reagieren muss. Man darf hier den Kopf nicht in den Sand stecken: Das Startchancen-Programm des Bundes kann ein Baustein sein, um auch die Leistungen im Fach Mathematik wieder zu verbessern. Es muss in Schleswig-Holstein sehr konsequent umgesetzt werden. Zudem sollte es auch verstärkt um neue didaktische Ansätze gehen, die zur aktuellen Schülergeneration vielleicht besser passen als ältere Konzepte.  Als Opposition wollen wir ausdrücklich nicht nur immer wieder auf die größer werdenden Probleme hinweisen, sondern auch konkrete Lösungen vorschlagen – in der Hoffnung, dass wir die Landesregierung zumindest ein Stück weit antreiben können.

    Wie schon im Dezember 2022 machen wir als Opposition gemeinsam verschiedene Vorschläge, um den Mathematik-Unterricht in Schleswig-Holstein zu stärken:
    1. Die Einführung einer Fortbildungspflicht für Mathematiklehrkräfte, die keine Mathematik-Fachlehrkräfte sind.

    2. Die probeweise Einführung von Assistenzkräften im Mathematikunterricht, um näher an den individuellen Lernprozess heranzukommen.
    3. Ein Recht auf Förderstunden, Trainingsstunden oder Sprechstunden für Schülerinnen und Schüler, die auf der Note 5 oder schlechter stehen. Ich persönlich könnte mir auch eine verpflichtende schulische Nachhilfe vorstellen.
    4. Die Aktualisierung des Masterplans Mathematik, die uns ebenfalls dringend geboten erscheint.

    Die Koalitionsfraktionen sehen diesen Bedarf in ihrem Alternativantrag offensichtlich auch. Ich würde deshalb vorschlagen, dass man die beiden Anträge noch einmal im Bildungsausschuss vertiefend berät. Dieses Thema ist von großer Bedeutung für die Chancen unserer Kinder und Jugendlichen. Ich sehe die Landesregierung hier bisher nicht auf einem guten Weg. Meine Sorge ist, dass sich die Situation weiter verschlechtern wird. Deshalb ist eine sehr ernsthafte Diskussion über Lösungen dringend geboten.“

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 20.11.2024

    Christopher Vogt zu TOP 18 "Medienbildung an Schulen braucht solide Grundlagen"

    In seiner Rede zu TOP 18 (Medienbildung an Schulen braucht solide Grundlagen) erklärt der Vorsitzende und bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt: 

    „Medienkompetenz wird in Zeiten von immer neuen Social-Media-Plattformen, Künstlicher Intelligenz, Fake News, Populismus und Propaganda immer wichtiger. Es geht dabei nicht nur darum, dass sich jede und jeder Einzelne als mündiger Mensch eine vernünftige Meinung bilden kann und im Zweifel auch nicht Opfer von Attacken wird, sondern es geht dabei ganz konkret auch um die Stabilität unserer Demokratie. Das Thema betrifft bei weitem nicht nur die jungen Menschen, aber für sie hat das Land eben auch eine besondere Verantwortung.

    Es ist ein Irrglaube, wenn man davon ausgeht, dass die junge Generation sich quasi 'automatisch' im Netz gut zurechtfindet, weil sie ja mit der Technik aufgewachsen ist. Leider ist es so, dass verschiedene Studien vielen Jugendlichen bescheinigen, dass sie vor allem 'klicken und wischen' können. Das reicht natürlich überhaupt nicht aus. Ich bin der SPD-Fraktion deshalb dankbar dafür, dass sie das wichtige Thema Medienbildung mit ihrem Antrag aufgreift, auch wenn in der Tat keine wirklich neuen Vorschläge darin enthalten ist.

    Man muss festhalten, dass das Thema Medienbildung an unseren Schulen in den letzten Jahren völlig zu Recht an Bedeutung gewonnen hat. Viele Schulen sind da wirklich schon auf einem guten Weg, aber die Medienbildung muss eben flächendeckend deutlich gestärkt werden. Die Künstliche Intelligenz bedeutet große Chancen, birgt aber eben auch große Risiken, zum Beispiel im Bereich der Fake News. Diese kann man am besten erkennen, wenn man technisch auf dem neuesten Stand ist und gleichzeitig auch über eine gute politische – und am besten auch wirtschaftliche – Bildung verfügt. Deshalb ist hier auch nicht nur das neue Pflichtfach Informatik so wichtig, sondern auch die von uns vorgeschlagene Stärkung des Faches Wirtschaft/Politik.

    Die Medienbildung muss aber letztendlich auch fächerübergreifend stattfinden und das ist natürlich leichter gesagt als getan. Wichtig ist, dass Medienbildung immer altersangemessen erfolgen muss. Kinder im Grundschulalter wachsen mit digitalen Endgeräten auf. Sie müssen in der Schule wie auch zu Hause vernünftig herangeführt werden. Um eines deutlich zu sagen: Private Handys haben aus meiner Sicht in Grundschulen nichts zu suchen. Auch bei Smart Watches muss das vernünftig laufen. Es wäre aber falsch, die Kinder künstlich von digitalen Endgeräten fernzuhalten.

    Aber: Unangemessener Medienkonsum ist in vielen Familien ein Problem, gerade auch nach der Pandemie. Und seien wir doch ehrlich miteinander: Politisch aktive Menschen sind da auch besonders anfällig, was exzessiven Medienkonsum angeht. Wir wollen die Familien nicht bevormunden, aber sinnvolle Empfehlungen oder Handreichungen von Medienkompetenzzentren wären für viele Familien sicherlich eine hilfreiche Orientierung. Unsere Jugendlichen müssen verstehen, wie Algorithmen wirken und was im Bereich der Künstlichen Intelligenz, wo die technischen Fortschritte mittlerweile ja wirklich enorm sind, alles möglich ist. Die im SPD-Antrag thematisierten Medienscouts können dabei ein Baustein sein, um hier besser zu werden.

    Es gibt aber so oder so extreme Herausforderungen für die Fortbildung unserer Lehrkräfte. Eine zuverlässige Ausstattung mit digitalen Endgeräten ist ein wichtiger Punkt, der es unseren Schulen erleichtern würde, eine gute Medienbildung zu leisten. Digitaler Unterricht ist kein Selbstzweck, sondern soll dazu dienen, die Unterrichtsqualität zu verbessern. Dafür braucht es aber auch bessere Anwendungen, denn derzeit ist die Nutzung von digitalen Geräten eher auf dem Rückzug.

    Ich freue mich über die weitere Diskussion darüber im Ausschuss.“

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 20.11.2024

    Christopher Vogt zu TOP 26 "Finanzielle Bildung für bessere Chancen"

    In seiner Rede zu TOP 26 (Finanzielle Bildung für bessere Chancen) erklärt der Vorsitzende und bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt: 

    „Bei der Stärkung der finanziellen Bildung geht es nicht um irgendeinen Fetisch der FDP, sondern um eine wichtige Frage der Chancengerechtigkeit. Finanzkompetenz ist laut OECD die 'Kombination aus finanziellem Problembewusstsein, Wissen, Fähigkeiten, Einstellungen und Verhaltensweisen, die notwendig ist, um solide Finanzentscheidungen zu treffen und damit letztlich das finanzielle Wohlergehen zu sichern'.

    Deutschland ist aktuell das einzige G20-Mitgliedsland, das über keine Finanzbildungsstrategie verfügt. Dieser Befund hat vermutlich auch mit dem deutschen Bildungsföderalismus zu tun. Das Finanzkompetenzniveau in Deutschland ist im internationalen Vergleich nämlich schon relativ hoch – es liegt bei 76 von 100 Punkten –, aber es gibt eben auch noch viel Luft nach oben. Und es gibt erhebliche Unterschiede zwischen einzelnen Gesellschaftsgruppen: Finanzwissen ist sowohl bei Geringverdienern im Vergleich zu Besserverdienern als auch bei Frauen im Vergleich zu Männern deutlich geringer. Eine bessere Finanzkompetenz stärkt nicht nur die eigene individuelle Situation – insbesondere bezüglich der Altersvorsorge, was vor allem für die junge Generation von elementarer Bedeutung ist –, sondern trägt auch zur allgemeinen Wohlstandssicherung des Landes bei.

    Den Wunsch vieler Jugendlicher nach einer besseren wirtschaftlichen und eben auch finanziellen Bildung für einen guten Start ins Erwachsenenleben hört man ja wirklich oft bei Veranstaltungen in Schulen. Welche Verpflichtungen und Risiken gehe ich ein, wenn ich einen Handyvertrag oder eine Mitgliedschaft im Fitnessstudio abschließe? Welche Versicherungen gibt es und welche davon braucht man wirklich? Wie läuft das mit den Steuern und Abgaben? Wie funktioniert das mit Aktien und Zinsen? Wie kann ich Vermögen aufbauen, um für das Alter vorzusorgen oder mich gegen längere Krankheit abzusichern?

    Leider haben wir in Deutschland bisher keine ausgeprägte Aktienkultur wie in anderen westlichen Ländern, was den Wohlstand unseres Landes mindert – gerade auch mit Blick auf unser stark reformbedürftiges System der gesetzlichen Rentenversicherung. Im Frühjahr des letzten Jahres hatte die Bundesregierung (Christian Lindner und Bettina Stark-Watzinger) den Startschuss für eine Initiative für finanzielle Bildung gegeben, weil sie den Bedarf erkannt hat. Es soll mehr Forschung zu diesem Bereich, mehr Vernetzung zwischen den beteiligten Akteuren und eine nationale Finanzbildungsstrategie geben. Es geht ausdrücklich nicht darum, die jungen Menschen zu hemmungslosen Spekulanten ohne Rücksicht auf Verluste zu machen, wie es einige Kritiker der Initiative wie zum Beispiel von 'attac' behaupten. Es geht vielmehr darum, den Menschen die Grundlagen für eine eigenverantwortliches Leben mitzugeben, denn unser Alltag ist ständig und überall von Finanzthemen geprägt.

    Wir wollen, dass dafür gesorgt wird, dass alle Schülerinnen und Schüler in Schleswig-Holstein zukünftig eine bessere finanzielle Bildung genießen können: Dafür braucht es entsprechende Fortbildungen für die Lehrkräfte und ein geeignetes, zeitgemäßes Unterrichtsmaterial. Auch die angemessene Einbindung externer Akteure kann den notwendigen Praxisbezug erhöhen.

    Es braucht ein gemeinsames Vorgehen von Bund und Ländern, denn nicht jedes Bundesland muss das Rad neu erfinden. Die Landesregierung sollte sich hier konstruktiv auf der Bundesebene einbringen und das Land in eine nationale Finanzbildungsstrategie einbinden. Ich würde mich freuen, wenn die anderen Fraktionen unserem Vorschlag offen gegenüberstehen würden. Denn das Thema ist wirklich wichtig!“

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  • 21.11.2024

    Bernd Buchholz zu TOP 27 + 28A "Fachgerichtsstrukturreform zurücknehmen"

    In seiner Rede zu  TOP 27 + 28A (Fachgerichtsstrukturreform zurücknehmen) erklärt der justizpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    "Hinsichtlich ihrer ursprünglichen Pläne hat die Ministerin politisch extrem ungeschickt, fachlich dilettantisch, in der Sache falsch und an den Bedürfnissen der Rechtssuchenden vorbei gehandelt.

    Die Zentralisierung der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit in Schleswig-Holstein ist vom Tisch. Der Rückzug der Fachgerichtsbarkeit aus der Fläche ist gestoppt. Mein Dank gilt den Präsidentinnen und Präsidenten der Obergerichte, der Land- und Amtsgerichte, dem gesamten Personal in der Justiz, den Richterverbänden, den Gewerkschaften, Arbeitgeber- und Sozialverbänden und vielen mehr, die sich alle selbstbewusst gegen die Pläne der Ministerin gestemmt und sie durch ihren Protest verhindert haben.

    Denn diese Pläne waren in der Sache falsch, weil sie an den Bedürfnissen der Rechtssuchenden im Land komplett vorbeigingen. Der Zugang der Bürgerinnen und Bürger zu den Gerichten hat Verfassungsrang und deshalb müssen die Gerichte für die Bürgerinnen und Bürger sichtbar, präsent und erreichbar sein, wie es die Direktorinnen und Direktoren der Amts- und Landgerichte ausgedrückt haben. Und das gilt in ganz besonderem Masse für die Sozialgerichte.

    Und auch wenn das jetzt versucht wird, aber ein unmittelbares ‚Zurück zur Tagesordnung‘ kann es da nicht geben, denn es ist viel Verunsicherung geschaffen und Vertrauen in der Justiz zerstört worden und einige Beschäftigte haben sogar gekündigt.

    Das Vorgehen der Ministerin war nicht nur politisch extrem ungeschickt. Und man traut ja seinen Ohren nicht, wenn die Ministerin jetzt erklärt, dass sie sich die ganze Zeit gewünscht habe, dass sich die Justiz in den Prozess einbringt. Bitte? Sie, Frau Ministerin haben sich hier vor zwei Monaten hingestellt und ohne jede Vorbereitung, ohne die Einbeziehung von irgendwem in der Justiz ihre Pläne präsentiert und dann sogleich als Alternativlos bezeichnet. So schnell geht das mit den Alternativen zur Alternativlosigkeit.

    Und die Begründung für die Nicht-Beteiligung waren diffuse Haushaltsbeschlüsse. Nur spielten ihre Reformpläne im Haushalt 2025 und auch in der mittelfristigen Finanzplanung bis 2027 gar keine Rolle, weil sie erst später Wirkung erzeugt hätten. Sie hatten also nicht nur keinen Grund für ihren Alleingang, dafür gibt es auch keine Rechtfertigung.

    Die Notbremse haben sie nicht freiwillig gezogen, sondern weil Ihnen alle – vor allem die Präsidenten der Obergerichte – Ihre Planungsgrundlagen in der Luft zerfetzt haben. Was die Damen und Herren Präsidenten damit zum Ausdruck bringen, ist, dass ihre Planungsgrundlagen unzureichend und falsch waren. Dilettantismus nennt man das. Als Ihnen dann nach der peinlichen Anhörung im Petitions- und Innen- und Rechtsausschuss sogar noch vorgerechnet werden konnte, dass Sie bei vernünftiger Berücksichtigung und Bewertung aller auflaufenden Positionen wahrscheinlich nicht nur keinen Einsparungseffekt erzielen, sondern wahrscheinlich erhebliche Mehrkosten erzeugen, da war es erstaunlich, dass man Ihnen trotzdem eine ausgestreckte Hand entgegenhielt, um mit Ihnen ergebnisoffen über Reformen sprechen zu können.

    Kommen wir zu den neuen Plänen: Jetzt soll nur noch ein Arbeits- und ein Sozialgerichtsstandort wegfallen und darüber kann man sicher reden.  Die bisherigen Standorte werden zum Teil in Zweigstellen umbenannt und sollen Räumlichkeiten in anderen Gerichtsgebäuden nutzen. Sieben von 17 Gebäuden sollen dadurch nicht mehr gebraucht werden. Das wird zu hinterfragen sein, denn von erheblichen Leerständen in den bisher genutzten Gerichtsgebäuden war bisher nichts zu hören. Man kann nur hoffen, dass die Planungsgrundlagen für diese Pläne eine andere Qualität haben als die bisherigen Planungsgrundlagen. Aber das werden wir uns ansehen.

    Zum Schluss: Frau Ministerin, angesichts der erheblichen Verunsicherung, die Sie mit Ihren ursprünglichen Planungen geschaffen haben, da diese auf der Basis unzureichender und unzutreffender Planungsgrundlagen erfolgte, und der Art, wie Sie an den Bedürfnissen der Rechtssuchenden und der Justiz vorbeigingen, erwarte ich jetzt von Ihnen eigentlich nicht nur einen Bericht zu den neuen Planungen, sondern auch eine Entschuldigung für die Verunsicherung und den Vertrauensverlust in der Justiz, den Sie zu verantworten haben.“

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  • 21.11.2024

    Christopher Vogt zu TOP 28B "Kiel ist goldrichtig – Olympiabewerbung unterstützen"

    In seiner Rede zu TOP 28B (Kiel ist goldrichtig – Olympiabewerbung unterstützen) erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt: 

    „Man muss kein ausgewiesener Fan des Internationalen Olympischen Komitees sein, um ein großer Anhänger des olympischen Gedankens zu sein! Der Olympische Gedanke ermöglicht, Menschen aus aller Welt zusammenzubringen, wo sie einander mit Respekt, Toleranz und gegenseitigem Verständnis begegnen. Was für eine großartige, zeitlose Botschaft in diesen wirklich schwierigen Zeiten!

    Sollte sich Deutschland um die Austragung der Olympischen und Paralympischen Spiele im Jahr 2036 oder 2040 bewerben – und wir sind als FDP-Fraktion sehr dafür – sollte Schleswig-Holstein unbedingt mit am Start sein. Kiel war bereits zweimal – zumindest für das Segeln – ein Austragungsort der Olympischen Sommerspiele und wäre prädestiniert für das Segeln, das Küstenrudern und das Freiwasserschwimmen. Unsere Landeshauptstadt zeigt der Welt mit der 'Kieler Woche' Jahr für Jahr, dass große internationale Sportereignisse hier reibungslos funktionieren. Wir freuen uns übrigens auch darüber, dass Kiel auch ein Austragungsort der Handball-Weltmeisterschaft 2027 sein wird.

    Unserer Fraktion ist es aber auch sehr wichtig, dass im Falle einer deutschen Bewerbung frühzeitig und ernsthaft geprüft wird, ob unser Bundesland nicht auch für die Austragung weiterer Disziplinen in Frage kommt. Insbesondere, wenn es zu einer gemeinsamen Bewerbung von Hamburg und Berlin kommen sollte, was ich sehr hoffe, würde das Hamburger Umland für die Austragung einer ganzen Reihe von Disziplinen in den Fokus rücken.

    Wie auch immer: Schleswig-Holstein ist ein sportbegeistertes und sehr weltoffenes Bundesland. Als im Jahr 2015 eine Olympia-Bewerbung Hamburgs bei einem Volksentscheid an der Mehrheitsmeinung der Bevölkerung gescheitert war, gab es beim Bürgerentscheid in der Landeshauptstadt Kiel eine klare Mehrheit.

    Es geht hier nicht um Größenwahn, sondern um eine echte Win-Win-Situation: Die Welt des Sports würde von großartigen Gastgebern profitieren. Die gesamte Region würde die Aufmerksamkeit der Weltöffentlichkeit genießen können und über Jahrzehnte von einer modernisierten Sport- und Verkehrsinfrastruktur profitieren, die hier auch nachhaltig genutzt werden würde.

    Wir konnten im vergangenen Sommer in Paris sehen, wie Olympische Spiele ein Feuer der Begeisterung entfachen können; wie der Sport für eine gewisse Zeit in den Mittelpunkt rückt und viele positive Emotionen auslösen kann. Für uns ist klar: Olympia ist weit mehr als nur ein sportliches Großereignis. Die Spiele bringen Millionen von Menschen aus aller Welt – aus verschiedenen Nationen und Kulturen – zusammen, schaffen ein Fest des friedlichen Miteinanders und der Völkerverständigung. Insbesondere für nachfolgende Generationen könnte Olympia in Deutschland wertvolle Impulse setzen: Die Sportförderung würde nachhaltig gestärkt werden, was für den Breitensport und auch für den Spitzensport sehr wichtig wäre, denn Olympia ist eine große Inspiration und ein Symbol dafür, was durch Einsatz, Disziplin und Gemeinschaft erreicht werden kann: Die letzten Olympischen Spiele – so schön sie insgesamt auch waren – haben erneut gezeigt, dass die Förderung des Breiten- und vor allem des Spitzensports in Deutschland stark reformbedürftig ist. Andere Nationen haben uns da längst überholt. Spitzensport muss sich schlichtweg lohnen bzw. darf beruflich nicht zu großen Nachteilen führen. Leider sind wir da in Deutschland bisher nicht gut aufgestellt.

    Und man muss auch schon früher ansetzen, wenn man wieder mehr Medaillen für das 'Team Deutschland' sehen will: Ich bin der Meinung, dass man Kindern wieder stärker altersangemessen vermitteln sollte, dass auch Anstrengung und Leistung wichtig sind und dass zum Sport und auch zum Leben immer auch Niederlagen gehören. Diese notwendige Frustrationstoleranz braucht es, um im Sport und im Leben vorankommen zu können. Bei meinem Antrag zu den Bundesjugendspielen hatten mir die Grünen ja noch 'Turbokapitalismus im Sandkasten' vorgeworfen. Ich gebe aber die Hoffnung nicht auf, dass da im Regierungslager – vielleicht auch durch diese Bereitschaft zur Olympia-Bewerbung – ein Umdenken stattfinden wird.

    Wie würden Bürgerinnen und Bürger von Olympia profitieren? Die Infrastrukturprojekte sollen nicht nur auf Olympia beschränkt bleiben, sondern der Region langfristig zugutekommen. Unterkünfte, die für die Spiele gebaut werden, können später zu dringend benötigtem Wohnraum werden. Wer sich in Kiel umschaut, kann sehen, wie die Region noch heute von Olympia 1972 profitiert: Die Autobahn 215, die Holtenauer Hochbrücken über den Nord-Ostsee-Kanal oder die Kiellinie sind nur einige Beispiele dafür, was Olympia an Positivem gebracht hat. Schulen und Universitäten können sich in Bildungsprogramme einbringen, die Sport und Kultur miteinander verbinden. So entstehen Begegnungen, die über das Event hinauswirken. Und nicht zuletzt würde auch die Wirtschaft – und vor allem der Tourismus – von Olympia in Schleswig-Holstein profitieren. Wir senden heute ein klares gemeinsames Signal für eine Olympia-Bewerbung! Lassen Sie uns jetzt auch alles dafür tun, damit diese erfolgreich wird!“

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  • 21.11.2024

    Heiner Garg zu TOP 38 "Fachkräftebedarf in Kindertageseinrichtungen"

    In seiner Rede zu TOP 38 (Gemeinsame Beratung a) Prognose des Fachkräftebedarfs in Kindertageseinrichtungen b) Fachkräfte- und Ausbildungssituation sowie Umsetzungsstand von Strategien zur Fachkräftegewinnung im Bereich von Kindertageseinrichtungen, Ganztagsbetreuung und Jugendhilfe) erklärt der kitapolitische Sprecher, Heiner Garg: 

    „Ich habe manchmal richtig Lust auf eine konstruktive Auseinandersetzung, insbesondere bei diesem Thema. Wenn man immer so dick aufträgt mit dem, was man gerade tut, obwohl dieses Thema wirklich eine Herausforderung ist, die man nicht irgendwie von einem Jahr aufs nächste komplett bewältigen können wird.

    Aber liebe Frau Kollegin Nies, Sie sprechen von einem ‚Aufholprozess‘ in dieser Legislaturperiode. Ich will Sie mal mit den Fakten des Aufholens konfrontieren. Ausweislich des Bertelsmann Ländermonitors sind die pädagogischen Fachkräfte in den Kitas zwischen 2018 und 2022 um 20 % gestiegen. Sie haben es selbst erwähnt, von 2021 auf 2022 gab es eine Steigerung um 5,4 %. Damit sind wir bundesweit spitze, aber ich glaube auch, dass das damals etwas mit dem klaren Signal zu tun hatte, dass wir verstanden haben, dass sich die Arbeitsbedingungen verbessern müssen. Im Vergleich zu den eben genannten Zahlen steigt das Fachkräftepersonal zwar immer noch, aber der Anstieg verlangsamt sich schon wieder, nämlich zwischen 2022 und 2023 nur noch um 4 %. Deswegen finde ich so Aussagen wie ‚Aufholprozess‘ und ‚was andere alles falsch gemacht haben, müssen wir jetzt reparieren‘ – das ist nicht die richtige Art und Weise, um sich dem so ernsthaften Thema zu nähern.

    Wir stehen vor riesigen Herausforderungen, weil der Fachkräftebedarf in den Kitas nach wie vor nicht gedeckt ist. Da ist noch gar nicht eingerechnet, dass auch der Betreuungsanspruch in Schleswig-Holstein, sowohl im Elementarbereich als auch im Krippenbereich, noch überhaupt nicht voll erfüllt ist. Um den erfüllen zu können, brauchen wir weitere Fachkräfte. Hinzu kommt, dass auch in der Jugendhilfe Fachkräfte gebraucht werden. Was die Bildungsministerin irgendwie auszublenden scheint, ist, dass mit Einführung des Rechtsanspruchs auf eine Ganztagsbetreuung in der Grundschule ab 2026 um dasselbe Personal gerungen wird. Auch da gibt es erhöhte Fachkräftebedarfe.

    Bei allem Dank und allem Verständnis, wie viel Mühe es macht, zwei solche Berichte zu schreiben, meine Konklusion aus den beiden Berichten ist nicht, dass sich da wirklich eine Landesregierung mit großer Anstrengung eingebracht hat. Und das ist im Übrigen auch nicht allein die Aufgabe der Sozialministerin, das will ich ausdrücklich betonen. Sondern ich finde, es ist schon die Aufgabe des Arbeitsministers, der Bildungsministerin und der Sozialministerin, gerade in den sozialen Berufen eine in sich konsistente Fachkräftegewinnungs- und Fachkräftebindungsstrategie zu erarbeiten, die Hand und Fuß hat. Auf mich wirkt das so, als würde irgendwer ständig irgendetwas machen. Aber am Ende ist es keine in sich stringente Strategie, bei der man im Zweifel im nächsten Bericht im Jahr 2026, sagen kann, dass wir hier einen echten messbaren Erfolg erzielt haben.

    Das geht auch anders. Ich will Ihnen ein Beispiel nennen, wie es im Kita-Bereich auch deutlich besser geht. Die sozialdemokratische Kollegin aus Rheinland-Pfalz, die Ministerin Stefanie Kubik, hat eine große und ausgesprochen erfolgreiche Kampagne gestartet, Wie werde ich Erzieherin, wie werde ich Erzieher in Rheinland-Pfalz? Diese Initiative ist sogar mit dem German Brand Award ausgezeichnet worden. Sie zeigt genau, wie man Vielfalt erreicht, wie man dem hohen Anspruch, den dieser Beruf mit sich bringt, gerecht wird und wie man die notwendige Wertschätzung für diesen Beruf entgegenbringt. Das alles wird in einer Strategie vereint, die in Rheinland-Pfalz inzwischen zu deutlich besseren Ergebnissen führt als in manch anderen Bundesländern. Ich finde, da man das Rad ja nicht immer neu erfinden muss, sollte man zum einen nicht immer so dick auftragen, auch wenn man sich anstrengt, etwas zu tun, und zum anderen auch mal über den Tellerrand gucken, wo es anders besser läuft.“

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  • 21.11.2024

    Oliver Kumbartzky zu TOP 12 "Änderung des Landeswassergesetzes"

    In seiner Rede zu TOP 12 (Gesetz zur Änderung des Landeswassergesetzes und anderer wasserrechtlichen Vorschriften) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und umweltpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    „Bei der Änderung des Landeswassergesetzes und anderer wasserrechtlicher Vorschriften handelt es sich um alles andere als ein trockenes Thema. Die Novelle hat große Auswirkungen auf die Bürger, Unternehmen, Verbände und Kommunen. Und man staunt wirklich sehr darüber, wie dieses umfassende Gesetzespaket nun im Eiltempo von Schwarz-Grün durch den Landtag gebracht werden soll. Schon die Anhörungsrunde nach der ersten Kabinettsbefassung war bemerkenswert knapp bemessen und lag in den Sommerferien.

    Aber wir wissen ja: Umweltminister Tobias Goldschmidt ist mit allen Wassern gewaschen. Das ist mittlerweile sogar beim Koalitionspartner CDU bekannt. Und da will ich mal ausdrücklich positiv hervorheben, dass der erste Gesetzentwurf aus dem Hause Goldschmidt vor der Einbringung in den Landtag noch einmal deutlich angepasst wurde. Beispielsweise nenne ich hier die Streichung der vom MEKUN vorgeschlagenen Ausweitung des Anwendungsbereichs auf private Gräben. Das wäre sonst mal wieder ein tiefer Eingriff in das Eigentum aller Landwirte gewesen. Oder der Vorschlag, die Wasserrückhaltung – also das Gegenteil des Wasserabflusses – zum begrifflichen Gegenstand der Gewässerunterhaltung zu machen.

    Ein drittes Beispiel aus der ersten Anhörungsrunde: Es hieß dort noch in der Begründung ‚eine weitere Änderung der Randstreifenregelung erfolgt zunächst nicht‘. Damit sollte wohl eine politische Drohkulisse mit Ordnungsrecht aufrechterhalten werden. In der nun dem Landtag vorliegenden Fassung findet sich dieser Hinweis dankenswerterweise nicht mehr.

    Zum nun vorliegenden Gesetzentwurf: Auch uns ist der Schutz unserer natürlichen Wasserressourcen wichtig, ebenso wie der Küstenschutz und die Anpassung an den Klimawandel. Es ist richtig, das Gesetz an aktuelle Entwicklungen und insbesondere an die Bedrohungen durch beispielsweise Starkregenereignisse anzupassen. 

    Ein weiterer Kernpunkt der Novelle stellt die Einführung kommunaler Wasserversorgungskonzepte dar. Natürlich ist die Versorgungssicherheit essenziell und das Bewusstsein für Wasserverbrauch muss steigen – aber wie sollen unsere Gemeinden ohne ausreichende Unterstützung neue Konzepte erarbeiten? Der Zeit- und Kostenaufwand für diese Aufgabe ist enorm. Ohne ausreichende finanzielle und personelle Unterstützung wird diese Verpflichtung für kleinere Gemeinden zur bürokratischen Überforderung. Das Gesetz schafft Probleme statt Lösungen und widerspricht dem Ziel, die kommunale Selbstverwaltung zu stärken.

    Kommen wir zur geplanten Erhöhung der Wasserentnahmeabgabe. Die angehobenen Sätze bedeuten zusätzliche Kosten für Unternehmen und Privathaushalte. Die Erhöhung der Abgabensätze um 24 Prozent als moderat zu begründen kann doch nur ein schlechter Witz sein. Höchst problematisch halten wir zudem die Einführung einer Verordnungsermächtigung für die Anpassung der Abgabensätze. Damit will die Landesregierung allen Ernstes die Abgabensätze der parlamentarischen Kontrolle entziehen. Das geht gar nicht!

    Abschließend lässt sich sagen: Wir werden diese Gesetzesänderung konstruktiv-kritisch begleiten. Wir stehen für einen echten Interessensausgleich zwischen Umwelt, Wirtschaft und Bedürfnissen unserer Bürger. Ein unausgereiftes Gesetz, das Bürger, Wirtschaft und Kommunen überfordert, darf der Landtag nicht einfach so durchwinken. Wir nehmen unsere Aufgabe ernst und erwarten das auch von der Koalition. Daher blicken wir mit Spannung der anstehenden mündlichen Anhörung im Ausschuss entgegen. Das Landeswassergesetz ist noch lange nicht in trockenen Tüchern.
    "

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  • 04.02.2015

    Dr. Ekkehard Klug: Politische Brisanz gnadenlos unterschätzt

    „Die heute vom Ministerpräsidenten präsentierte relative Ahnungslosigkeit kann man ihm in der Frage der JVA-Geiselnahme ausnahmsweise nicht vorwerfen. Klar ist in der Ausschusssitzung jedenfalls geworden, dass die Landesregierung die politische Brisanz der Geschehnisse rund um die Geiselnahme an Heiligabend noch bis Anfang Januar gnadenlos unterschätzt hatte.

    Wir erwarten von der Aktenvorlage deutlich tiefere Erkenntnisse.“

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  • 21.11.2024

    Oliver Kumbartzky zu TOP 30 "Carbon Management Strategie des Bundes konstruktiv begleiten"

    In seiner Rede zu TOP 30 (Gemeinsame Beratung a) Kein CCS in Schleswig-Holstein und deutschen Küstengewässern in der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) b) Carbon Management Strategie des Bundes konstruktiv begleiten) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und klimaschutzpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    „Die Carbon Management Strategie ist zweifellos eines der zentralen und aktuellsten Felder in der Diskussion um wirksamen Klimaschutz. Und es ist gut, dass auch wir in den Ausschüssen des Landtages intensiv die Themen CCS und CCU beleuchtet und diskutiert haben. Dafür danke ich allen Beteiligten.

    Die große Anhörung, die wir in den Ausschüssen hatten, hat ganz klar gezeigt, dass sich die Wissenschaft sehr positiv zu CCS und CCU äußert. Und auch schon der Weltklimarat hatte in seinen letzten Berichten betont, dass diese Techniken schon allein aufgrund der unvermeidbaren Restemission unbedingt nötig sind. Wer den Klimawandel entschieden bekämpfen will, der muss auch auf Technologien zur Abscheidung und Speicherung von CO2 setzen. Und ich gehe sogar so weit und sage: Aus klimapolitischer Sicht wäre es fahrlässig, nicht auf CCS und CCU zu setzen.

    Wer das Klima schützen will, der darf sich nicht aus ideologischen oder parteitaktischen Gründen von Innovationen und neuen Technologien abmelden. Auch ein Blick über den Tellerrand hinaus lohnt sich. Dänemark beispielsweise ist in Sachen CCS bereits viel weiter. Deutschland darf sich bei Zukunftstechnologien nicht von anderen Ländern abhängen lassen. Deshalb brauchen wir insgesamt mehr Technologieoffenheit.

    Selbstverständlich hat der Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt höchste Priorität. Und so steht es ja auch in dem Antrag, dem wir heute zustimmen werden. Ebenso steht dort, dass es nicht um CCS an Land geht, sondern seewärts der 12-Meilen-Zone. Und klar ist zudem, dass die Vermeidung von Treibhausgasemissionen vor einer möglichen Anwendung von CCS weiterhin höchste Priorität hat.
    "

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  • 21.11.2024

    Oliver Kumbartzky zu TOP 41 "Kostenfreies Mittagessen für Kinder und Jugendliche in Kitas und Schulen"

    In seiner Rede zu TOP 41 (Kostenfreies Mittagessen für Kinder und Jugendliche in Kitas und Schulen) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky: 

    „Der erste Bürgerrat des Deutschen Bundestages hat sich in einem ausführlichen Beratungsprozess mit dem Schwerpunktthema 'Ernährung im Wandel: Zwischen Privatangelegenheit und staatlichen Aufgaben' auseinandergesetzt. Der Titel bringt das Spannungsfeld zwischen staatlicher und privater Verantwortung auf den Punkt. Als am höchsten priorisierte Maßnahme empfiehlt der Bürgerrat die tägliche Bereitstellung eines kostenfreien und gesunden Mittagessens an Kitas und Schulen für alle Kinder und Jugendlichen.

    Die mit klaren Vorschlägen zur schrittweisen Umsetzung und Finanzierung verknüpfte Empfehlung speist sich aus der Erkenntnis, dass gesunde Ernährung und Chancengleichheit miteinander verbunden sind. Eine ausgewogene, gesunde Mahlzeit ist nicht nur ein zentraler Bestandteil des Wohlbefindens unserer Kinder, sondern auch eine Voraussetzung für die Förderung ihrer Lernfähigkeit und ihrer sozialen Integration. Gerade Kinder aus sozial schwächeren Familien würden von einer solchen Maßnahme besonders profitieren.

    Das Sozialministerium hebt hierzu die bestehenden Möglichkeiten der gezielten Unterstützung von einkommensschwachen Familien durch die Sozialstaffeln des KiTaG und die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets hervor. Als Ausdruck der sozialen Lage zeigt der Bericht gleichzeitig auf, dass in den kreisfreien Städten teils über 50 Prozent der Schülerinnen und Schüler Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zur Kostendeckung für das Mittagessen – über den Antragsweg – erhalten.

    Selbstredend stellt sich bei näherer Betrachtung der wünschenswerten Maßnahme die zentrale Frage, wie die vom Sozialministerium allein für den Bereich der Kitas und der Hortbetreuung in dreistelliger Millionenhöhe kalkulierten beachtlichen Mittel jährlich aufgebracht werden könnten. Die Vorschläge des Bürgerrats, Finanzmittel aus anderen bestehenden Programmen umzuwidmen – etwa aus dem Bildungspaket oder einer geplanten Erhöhung des Kindergeldes – und auch die Idee einer gestaffelten Umsetzung sollten genauer geprüft werden.

    Die Empfehlung des Bürgerrats hat klare Ziele: Das kostenfreie Mittagessen soll Mangelernährung entgegenwirken, das Gesundheitssystem entlasten und vor allem die Bildungschancen für alle Kinder erhöhen. Auf Grund der Tatsache, dass die Chancengleichheit noch zu oft vom sozioökonomischen Status abhängt, sollten wir den Antrag in den Sozialausschuss überweisen und uns dort im Detail mit dem Für und Wider befassen.“

    Rede zu Protokoll gegeben!

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  • 21.11.2024

    Bernd Buchholz zu TOP 10 "Änderung des Vergabegesetzes"

    In seiner Rede zu  TOP 10 (Gesetz zur Änderung des Vergabegesetzes Schleswig-Holstein) erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    "Die Vorschläge der Landesregierung zur Änderung des Vergabegesetzes sind vernünftig, weil die Abschaffung des Vergabemindestlohns schon in der letzten Legislaturperiode richtig gewesen wäre. Er machte insoweit keinen Sinn mehr, da er nur noch als eine bürokratische Abfrage bei Unternehmerinnen und Unternehmern, die an der Vergabe teilgenommen haben, stattgefunden hat. Aber es gab einen höheren Bundesmindestlohn, und deshalb war der Vergabemindestlohn obsolet. Das ist richtig. Die Anpassung an die europarechtlichen Regelungen finde ich ebenso richtig. Ich finde auch den später eingebrachten Vorschlag durchaus nachvollziehbar, dass kleine Unternehmen vom Vergaberecht befreit werden, wenn sie eine Förderung erhalten. Wobei wir uns ehrlich machen müssen: Es ist relativ selten in Schleswig-Holstein, dass ein Unternehmen eine Förderung von über 50 Prozent für ein Vorhaben bekommt. Also da werden nicht so wahnsinnig viele Fälle darunterfallen.

    Und zu den beiden Änderungsanträgen möchte ich sagen: Vielleicht, Herr Kollege Stender, ist das ein bisschen schwierig, da in der letzten Legislaturperiode wirklich extrem ausführlich über das Tarifteuer- und Vergabegesetz gerungen und gesprochen und gestritten worden ist. Und ich sehe ein, dass Sie zu Recht sagen, man hätte im Ausschuss da wenigstens inhaltlich länger darüber reden sollen. Ich finde es auch parlamentarisch richtig, dass wir über Ihre Gesetzesanliegen reden. Aber dann müssen wir auch inhaltlich darüber reden, ob die Argumente, die Sie hier vortragen, stichhaltig sind. Und das sind sie nicht. Denn wenn Sie recht hätten, müsste in den Bundesländern, in denen ein Tariftreue- und Vergabegesetz existiert, die Tarifbindung höher sein.

    Das Tariftreue- und Vergabegesetz hat entgegen Ihrer Ankündigung damals, als wir es abgeschafft haben und durch das Vergabegesetz ersetzt haben, überhaupt gar keine negativen Wirkungen gehabt. Im Gegenteil, es hat die positive Wirkung gehabt, dass die mittelständischen Unternehmen sich mehr an Vergaben beteiligen. Und das war genau das Ziel, das wir damals mit dem Vergabegesetz vereinbart haben. Und deshalb lehnen wir Ihre beiden Anträge ab.

    Lassen Sie mich zum Schluss noch eine Anmerkung machen. Liebe Kolleginnen und Kollegen vom SSW, Sie schreiben dann in Ihren Antrag auch noch vorne rein, es soll bei Vergaben eine Erklärung abgegeben werden, dass die Regelungen des allgemeinen Mindestlohns eingehalten werden. Warum, Frau Kollegin Nitsch, wollen wir da nicht auch eine Erklärung reinschreiben, dass nicht gegen die Regeln des Strafrechts verstoßen wird? Der Mindestlohn ist ein Bundesgesetz, zu deren Anwendung die Unternehmen verpflichtet sind. Was bewirkt es an der Stelle, wenn ich jemanden frage, ob er sich an Recht und Gesetz halten will? Das ist doch absurd. Das ist wirklich Bürokratie.

    Insoweit bleibt es dabei: Bestrebungen, ein Tariftreue- und Vergabegesetz in Schleswig-Holstein wieder einzuführen und dann auch mit bestimmten Empfehlungen, ist europarechtlich höchst zweifelhaft. In den Formulierungen, die Sie bei der SPD gewählt haben, ist das aus meiner Sicht auch mit dem Grundgesetz kaum vereinbar. Artikel 9 des Grundgesetzes lässt eine negative Koalitionsfreiheit zu. Die Bindung an einen Tarif ist deshalb auch im Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig-Holsteins bis 2019 höchst kompliziert geregelt gewesen. Es muss sich um einen mindestens für repräsentativ für eine Branche gehandelten Vertrag handeln und nur in dieser Branche ist das dann gültig. Und dann sind die Abfragen so kompliziert, dass das Bürokratie-Monster daraus wird, das Sie damals hier in Schleswig-Holstein geschaffen haben, lieber Kollege Petersdotter. Das war kein gutes Gesetz, das war ein bürokratisches Gesetz, das wir damals gemeinsam nicht nur mit Recht, sondern mit Genuss abgeschafft haben.“

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 22.11.2024

    Heiner Garg: "Wir erwarten Auskunft zur Situation der Schön Kliniken"

    Vor dem Hintergrund der aktuellen Berichterstattung hat die FDP-Fraktion für die kommende Sitzung des Sozialausschusses am 5. Dezember 2024 einen Bericht zu den jüngsten Entwicklungen an den Schön Kliniken in Rendsburg und Eckernförde beantragt. Dazu erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Heiner Garg:

    „Der Sanierungsplan der Schön Kliniken an den Standorten Rendsburg und Eckernförde und die im Zuge dessen angekündigten umfangreichen Stellenstreichungen werfen viele Fragen auf – vor allem zur Sicherung der medizinischen Versorgung und den künftigen Arbeitsplatzbedingungen. Die bisherigen Informationen hierzu sind nicht ausreichend. Deshalb habe ich einen Bericht zu den jüngsten Entwicklungen im Sozialausschuss beantragt. Wir erwarten von der Geschäftsführung der Schön Kliniken und dem Gesundheitsministerium eine umfassende Darstellung der Situation und der geplanten Sozialmaßnahmen."

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