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  • 10.12.2024

    Christopher Vogt: Unausgegorene Kürzungen können die größer werdende Haushaltslücke nicht schließen

    Zur heutigen Vorstellung der Nachschiebeliste für den Landeshaushalt 2025 erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt: 

    „Diese Nachschiebeliste ist eine schlechte Nachricht für die Menschen in Schleswig-Holstein. CDU und Grüne wollen über 900 Millionen Euro neue Schulden machen, was die Spielräume in der Zukunft durch eine höhere Zinslast weiter verkleinern wird.

    Wir sehen auch die Erhöhung des Notkredits kritisch, bei dem fraglich ist, ob dieser überhaupt verfassungskonform ist. Mit Blick auf unsere laufende Verfassungsklage zum Landeshaushalt 2024 ist dies ein nicht unerhebliches Haushaltsrisiko. Die schwarz-grüne Schwerpunktsetzung bei der Haushaltskonsolidierung ist mit Kürzungen zulasten von Bildung, Infrastruktur und Kommunen ist falsch, weil andere Bereiche teilweise ausgespart werden. 

    Die fällig gewordene Bürgschaft über 300 Millionen Euro für Northvolt ist ein besonderes Ärgernis. Es stellt sich hier die Frage, ob das Controlling der Landesregierung versagt hat, so dass das Risiko falsch eingeschätzt wurde. Ich kann die Landesregierung nur davor warnen, beim vorgesehenen Landeszuschuss für das Unternehmen leichtfertig weiteres Steuergeld aufzuwenden. 

    Ich vermisse bei dieser Landesregierung neue Ideen und Ansätze, um die wirtschaftliche Entwicklung zu stärken. Nur mit unausgegorenen Kürzungen wird man die größer werdende Haushaltslücke nicht schließen können. Schleswig-Holstein braucht mehr Wirtschaftswachstum, um die Einnahmen des Landes und der Kommunen nachhaltig steigern zu können.“

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  • Positionspapiere

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  • 11.12.2024

    Christopher Vogt zu TOP 1+28 "Halbzeit für die Günther-Regierung"

    In seiner Rede zu TOP 1+28 (Halbzeit für die Günther-Regierung) erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt: 

    „Ich kann nur begrüßen, dass der Ministerpräsident – nach dem Berichtsantrag der Opposition – dann doch noch eine Regierungserklärung zur Halbzeitbilanz angemeldet hat. Das ist auch angemessen, denn die Regierungspolitik ist durchaus erklärungsbedürftig. Und auch durch die zuletzt selten gewordenen Auftritte des Ministerpräsidenten im Parlament muss man mittlerweile ja fast schon von einem bajuwarischen Regierungsstil sprechen. 

    Es sind auch für die Landespolitik nach wie vor herausfordernde Zeiten. Das will ich durchaus anerkennen. Man sollte allerdings auch nicht so tun, als wären die Herausforderungen dieser Zeit zu Beginn der Wahlperiode – also Mitte des Jahres 2022 – noch nicht vorhersehbar gewesen.

    Der Ministerpräsident hat völlig recht, wenn er sagt, dass Schleswig-Holstein viel mehr kann, als es sich selbst manchmal zutraut. Dieses Bundesland hat viel Kraft und Potenzial, das sehen wir nicht zuletzt bei der Quote im Ehrenamt. Aber zur Wahrheit gehört auch, dass es in vielen Bereichen in Schleswig-Holstein momentan leider nicht gut läuft.

    Unser Bundesland hat Besseres verdient als eine Landesregierung, die in bemerkenswerter Selbstzufriedenheit viele Probleme einfach schönredet, anstatt sie anzupacken und zu lösen. Allein schon Ihre Haushaltspolitik in der ersten Hälfte dieser Wahlperiode zeigt, dass Sie viel zu spät realisiert haben, was eigentlich Sache ist.

    Wenige Wochen nach dem ersten gemeinsamen Haushalt von Schwarz-Grün gab erst einmal eine hektische und völlig dilettantische Haushaltssperre, die dann ebenso hektisch wieder aufgehoben wurde. Dann kam eine bundesweit einmalige Dreifach-Notlage mit sehr hohen Notkrediten, gegen die wir ja aktuell – gemeinsam mit der SPD-Fraktion – vor dem Landesverfassungsgericht klagen und die offenbar größtenteils auch gar nicht ausgegeben werden konnten (Bsp. ,Corona-Fahrradwege'). 

    Jetzt wollen Sie für 2025 plötzlich nur noch einen Notkredit (für das Thema Ukraine) nutzen, den Sie gestern zwar noch einmal deutlich aufgestockt haben, der aber vom Umfang her insgesamt deutlich kleiner ist als die drei Notkredite für dieses Jahr. Wir werden sehen, wie das Verfassungsgericht diese Haushaltspraxis am Ende bewerten wird.

    Mit der notwendigen Haushaltskonsolidierung wurde jedenfalls spät – zu spät – angefangen, weil die frühere Finanzministerin immer wieder meinte, dass man sich aus einer Krise nicht heraussparen dürfe. Sie hat dabei übersehen, dass es sich nicht mehr um eine vorübergehende Krise wie die Pandemie handelt, sondern um strukturelle Probleme, denen man nicht dauerhaft mit immer neuen Schulden begegnen kann.

    Denn die wieder deutlich steigende Zinslast engt die Spielräume der kommenden Haushalte schon jetzt in erheblichem Maße ein. Eine Haushaltskonsolidierung ist also notwendig. Ihre bisherige Schwerpunktsetzung mit den teils unausgegorenen Kürzungen bei der Bildung, bei der Infrastruktur oder auch bei den Kommunen sehen wir sehr kritisch.

    Klar ist jedoch, dass es – wie schon in der Vergangenheit – allein mit Sparmaßnahmen schwierig werden wird, den Haushalt dauerhaft wieder ins Lot zu bringen. Während andere meinen, es bräuchte höhere Steuern und dauerhaft mehr Schulden, sagen wir, dass vor allem endlich wieder deutlich mehr getan werden muss, um die wirtschaftliche Entwicklung dauerhaft zu stärken.

    Es braucht auf Bundes- und eben auch auf Landesebene eine Wirtschaftswende, um die Rahmenbedingungen für die Unternehmen spürbar zu verbessern. Wir haben es nicht mit einer konjunkturellen Delle zu tun, sondern es braucht eine Erneuerung unseres deutschen Wirtschaftsmodells, wenn wir unseren Wohlstand sichern wollen. Es sind mittlerweile vielerorts qualifizierte Arbeitsplätze in Gefahr. 

    Wie die allermeisten Stimmen aus Wirtschaft und Wissenschaft glauben wir nicht, dass es noch mehr staatswirtschaftliche Eingriffe braucht, sondern es braucht wieder mehr Freiräume für die Unternehmen zum Wirtschaften. Der Staat muss bei der Erfüllung seiner Kernaufgaben besser werden, sollte sich aber nicht in immer mehr Bereiche einmischen. Es braucht deutlich mehr Anreize, damit die Unternehmen wieder hier bei uns investieren, zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen und eben auch entsprechend Steuern zahlen.

    Leider sehe ich seit dem Regierungswechsel in der Wirtschaftspolitik keine neuen Impulse. Sie sprechen ständig zurecht vom notwendigen Bürokratieabbau, machen dann aber im Regierungsalltag immer wieder das genaue Gegenteil – aktuell z.B. mit dem novellierten Energiewende- und Klimaschutzgesetz oder auch dem Landeswassergesetz, die als wahre Bürokratiemonster so gar nicht zur PR-Arbeit der Landesregierung passen. Und die ausufernde Bürokratie lähmt ja mittlerweile auch nicht nur die Wirtschaft, sondern das gesellschaftliche Leben insgesamt – der Tortenverkauf der Landfrauen war zuletzt ja nur ein weiteres trauriges Beispiel von vielen. Es hat teilweise aberwitzige Züge angenommen. Das nervt die Bürgerinnen und Bürger. Das nervt die Unternehmen. Der Staat ist nicht der Erziehungsberechtigte der Bürgerinnen und Bürger.

    Sie sprechen ständig zurecht von der notwendigen Planungsbeschleunigung, die die Grünen leider auf Bundesebene immer wieder blockieren und nutzen auch nicht die vielen Möglichkeiten, die das Landesrecht hergeben würde. Sie sprechen ständig zurecht von der Notwendigkeit, die Verkehrsinfrastruktur zu verbessern, kürzen hier aber als allererstes bei den Landesstraßen. Anspruch und Wirklichkeit liegen bei dieser Landesregierung insgesamt so weit auseinander wie bei kaum einer anderen zuvor:

    Um seine Entscheidung für ein schwarz-grünes Bündnis zu rechtfertigen, hatte der Ministerpräsident zu Beginn der Wahlperiode die große Vision des ,ersten klimaneutralen Industrielandes bis 2040' gezeichnet. Davon ist diese Landesregierung bisher jedoch Lichtjahre entfernt – sowohl mit Blick auf den Klimaschutz als auch mit Blick auf den Wirtschaftsstandort.

    Mit den bisher bekannten Maßnahmen ist die Klimaneutralität bis zum Jahr 2040 völlig illusorisch: Da hilft auch kein massiver Ausbau der Windenergie, der die Akzeptanz in der Bevölkerung noch strapazieren wird, kein Klimaschutzprogramm nach dem ,Prinzip Hoffnung' und auch keine Kieler Stadtbahn, wo ich sehr gespannt bin, wie sie diese finanzieren wollen. Und während Sie privaten Bauherren gesetzlich vorschreiben wollen, dass sie eine Photovoltaik-Anlage installieren müssen, kommen Sie seit Jahren der festgeschriebenen Vorbildfunktion aus demselben Gesetz gar nicht nach, weil Sie es noch nicht einmal schaffen, Photovoltaik-Anlagen auf die landeseigenen Gebäude zu setzen.

    Diese Diskrepanz ist nicht nur peinlich, sondern gepaart mit dieser unangenehmen Übergriffigkeit gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern auch wirklich kontraproduktiv, was die notwendige Akzeptanz des Klimaschutzes angeht. Und es braucht doch gerade beim Wohnungsbau weniger Vorschriften und nicht immer mehr. Wenn sich eine PV-Anlage lohnt, werden die Menschen sich schon eine aufs Dach setzen, weil sie rechnen können und doch in Wahrheit auch was für die Umwelt tun wollen.

    Mehr Sozialwohnungen sind natürlich sehr hilfreich, aber es braucht eben auch wieder mehr privaten Wohnungsbau - übrigens auch auf dem Land -, damit das Wohnen im Land tatsächlich bezahlbar sein kann. Und das konterkarieren Sie leider mit Ihrer Politik. Das ist ärgerlich. Und was das ,Industrieland' angeht, möchte ich auch etwas zum Thema ,Northvolt' sagen: Wir haben dieses Ansiedlungsprojekt ja noch gemeinsam auf den Weg gebracht und zumindest in den ersten zwei Jahren dieser Wahlperiode habe ich wohl keine Rede von Ihnen bei verschiedenen Veranstaltungen gehört, in der die Northvolt-Ansiedlung nicht als eine Art Kronzeugin für Ihre Vision vom klimaneutralen Industrieland herhalten musste.

    Eine einzelne Ansiedlung macht ein Bundesland wie Schleswig-Holstein noch nicht zum Industrieland – da braucht es dann doch deutlich mehr – aber dieses Projekt hat vielen Menschen an der Westküste in den letzten Jahren große Hoffnungen gemacht und leider sieht es damit momentan angesichts der Insolvenz des schwedischen Mutterkonzerns nicht besonders rosig aus.

    Wir haben dieses Ansiedlungsprojekt sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene immer unterstützt. Dem Landeszuschuss hatten wir nicht zugestimmt, da Sie diesen aus dem Ukraine-Notkredit finanziert hatten, aber der Bürgschaft schon. Es war immer klar, dass Bürgschaften nur vergeben werden müssen, wenn es ein gewisses Risiko gibt. Dass diese nun jedoch so schnell fällig geworden ist, ist allerdings bemerkenswert und auch keine Kleinigkeit. 300 Millionen Euro sind deutlich mehr als das Volumen der Investitionsmittel von Bund und Land beim Ganztagsausbau in Schleswig-Holstein oder auch der Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen für 2025. 

    Die Landesregierung versichert, dass im Zuge der vergebenen Bürgschaft alles ,umfassend und sorgfältig' geprüft worden sei. Der Ministerpräsident sagte sogar, es habe ,keine Anhaltspunkte' dafür gegeben, dass die Bürgschaft in Anspruch genommen werden müsse. Mit Blick in die amerikanischen Gerichtsunterlagen, die im Zuge des Chapter-11-Verfahrens veröffentlicht wurden, finde ich diese Aussagen schon erstaunlich. Übrigens auch mit Blick auf den Auftritt der Landesregierung vor den Landtagsausschüssen in der vergangenen Woche. Die Landesregierung wird sich an ihren Worten messen lassen müssen, denn wir haben mittlerweile gewisse Zweifel, ob das Controlling des zuständigen Bundeswirtschaftsministeriums und der Landesregierung wirklich funktioniert hat. Anders als Markus Söder fordere ich aktuell keinen Untersuchungsausschuss, aber wir haben mehrere Kleine Anfragen dazu eingereicht. Die spannende Frage ist: Wann wusste die Landesregierung eigentlich was?

    Wir haben der Bürgschaft zugestimmt, doch das ist eben auch kein Blankoscheck, sondern da erwarten wir, dass die Landesregierung sich darum kümmert. 

    Es wurde ja von Seiten der Koalitionsfraktionen kritisiert, dass ich angesichts der fällig gewordenen Bürgschaft von einem ,Schaden' gesprochen habe. Ich wiederum wundere mich, dass von der Koalition suggeriert wird, dass das Land die 300 Millionen Euro Steuergeld wiedersehen wird. Dafür sehe ich aktuell keinerlei Anzeichen und ich habe auch von keinem Experten gehört, dass man davon ausgehen sollte – ganz im Gegenteil. Da sollte man ehrlich gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern sein, um deren Steuergeld es hier geht.

    Und ich kann auch mit Blick auf den weiterhin geplanten Landeszuschuss nur davor warnen, jetzt leichtfertig weiteres Steuergeld aufs Spiel zu setzen. Wie dem auch sei: Wir hoffen, dass in Dithmarschen trotz der Misere durch neue Investoren dennoch eine Batteriefabrik entstehen wird. Unabhängig davon braucht es aber ein wirtschaftspolitisches Konzept der Landesregierung für die Westküste, damit an der Energieküste in den nächsten Jahren viele neue Arbeitsplätze entstehen können – ob nun durch Northvolt oder eben auch andere Unternehmen.

    Positiv erwähnen möchte ich, dass der Ministerpräsident heute zurecht die Bedeutung der Wehrtechnikbranche für unser Bundesland thematisiert hat. Da wird die ,Zeitenwende' leider zu oft nicht gelebt, weil deren strategische Bedeutung für unsere Sicherheit noch immer nicht von allen Beteiligten richtig eingeschätzt wird – leider auch nicht innerhalb dieser Koalition . Wie lange haben wir beispielsweise über das Stichwort Taxonomie gesprochen. Auch das gehört zur Wahrheit.

    Meine Damen und Herren! Der nicht gerade schlank gehaltene schwarz-grüne Koalitionsvertrag beinhaltet unterm Strich zwar nur wenige wirklich nennenswerte Projekte wie die weitere Senkung der Kita-Gebühren oder die Einführung einer Eigenheimzulage, aber es ist jetzt schon klar, dass diese Projekte bis zum Ende der Wahlperiode gar nicht mehr finanziert werden können. Insofern ist der Koalitionsvertrag längst Makulatur geworden.

    Wir haben dazu eine Große Anfrage gestellt und sind sehr gespannt auf die Antworten. Klar ist aber schon jetzt, dass permanente Prüfaufträge noch keine sinnvolle Regierungspolitik sind und dass die – abseits der ganzen schwarz-grünen Kuschelrhetorik – letztlich fehlenden inhaltlichen Schnittmengen zwischen CDU und Grünen kaum noch durch zusätzliche Ausgaben kaschiert werden können. Dies wird den Druck auf diese Koalition in der zweiten Hälfte der Wahlperiode deutlich erhöhen.

    CDU und Grüne haben einen starken gemeinsamen Willen zur Macht, aber es mangelt zunehmend am Gestaltungsanspruch. Man ruht sich vielfach auf den Erfolgen der Jamaika-Koalition aus und lässt neue Impulse zu oft vermissen. Im Bildungsbereich gibt es gleich mehrere Großbaustellen, auf die die Bildungsministerin völlig unzureichend reagiert. Ob nun Ganztagsausbau, Inklusion, Integration, Lehrkräftegewinnung, Schulsozialarbeit oder Leistungsabfall (z.B. in Mathematik): Die großen Herausforderungen werden von der Bildungsministerin nicht im erforderlichen Maße angepackt. Stattdessen feiert man sich beim Startchancen-Programm für eine Initiative des Bundes, senkt die Unterrichtsversorgung, so dass noch mehr Unterricht ausfallen wird, und kürzt bei den Privatschulen und der Beruflichen Bildung, was bei der Bekämpfung des Fachkräftemangels kontraproduktiv ist. Auf flächendeckende Sprachtests für Vierjährige und die ggf. notwendige Sprachförderung noch vor der Einschulung können sich CDU und Grüne hingegen leider nicht einigen. Diese Bildungspolitik gefährdet die Chancen der jungen Generation in Schleswig-Holstein und die Zukunftsfähigkeit unseres Bundeslandes.

    Die Justizministerin hat durch ihre dilettantische Gerichtsstrukturreform die gesamte Richterschaft gegen sich aufgebracht. Da wurden erst völlig unausgegorene Pläne als ,alternativlos' bezeichnet und dann schon nach kurzer Zeit größtenteils wieder vom Tisch genom men. Dass diese Politik niemanden überzeugt, ist nun wirklich keine Überraschung. Es ist fraglich, ob es gelingen wird, das verloren gegangene Vertrauen innerhalb der Justiz wiederherzustellen. Und auch der Auftritt im Bundesrat zur Krankenhausreform war alles andere als überzeugend. 

    Bei der Digitalisierung gab es zuletzt zwar einige – teilweise längst überfällige – Projekte, die vorangekommen sind, aber leider zu wenig Fortschritte beim elementar wichtigen Breitbandausbau. Und der Digitalisierungsminister hat sich mit seinem planwirtschaftlichen eGovernment-Gesetz, das er letztlich zurückziehen musste, und mit Förderanträgen, die die Kommunen allen Ernstes nachts per Post bei der Investitionsbank einreichen mussten, ziemlich blamiert.

    Ministerin Touré muss dringend an ihrer Amtsführung arbeiten und die Kita-Reform sinnvoll weiterentwickeln anstatt diese zurückzudrehen, vor allem mit Blick auf die Qualität. Die notwendige Steuerung der Migration bleibt erkennbar ein großer Streitpunkt zwischen CDU und Grünen. Der Ministerpräsident musste hier teilweise maximalen Druck ausüben, um sich nicht bundesweit zu blamieren. Das wird er in dieser Form wohl nicht so oft wiederholen können. Die Kommunen fordern weiterhin zurecht eine Zentralisierung des Rückkehrmanagements, zu dem die Landesregierung leider noch immer nicht bereit ist.

    Es gibt zwar immerhin Schritte in diese Richtung, aber diese sind aus unserer Sicht noch nicht ausreichend. Sie wollen die Arbeitsmarktintegration mit der Nachschiebeliste zum Haushalt 2025 jetzt doch stärken. Das ist natürlich richtig, steht aber im Kontrast zu den Kürzungsplänen im Haushaltsentwurf.

    Wenn Sie auf unsere Kritik reagieren, möchte ich das aber natürlich auch loben. Landwirtschaftsminister Schwarz wird bei seinen wenigen öffentlich wahrnehmbaren Vorstößen permanent vom grünen Umweltminister ausgebremst. Die Einrichtung eines eigenen Landwirtschaftsministeriums zur Beruhigung der CDU-Basis hat sich deshalb bisher inhaltlich nicht gelohnt. Goldschmidts Lieblingsprojekt ,Nationalpark Ostsee' ist zum Glück am Widerstand vor Ort und der CDU-Basis gescheitert, aber der Umweltminister liebt ja bekanntlich das Ordnungsrecht und es ist schon bemerkenswert, wie sich die CDU teilweise zur Erfüllungsgehilfin seiner grünen Bürokratiemonster macht.

    Ein Lichtblick bleibt vor allem Innenministerin Sütterlin-Waack mit ihrer soliden Amtsführung. Die Herausforderungen bei der Inneren Sicherheit werden aber auch nicht kleiner werden: Schutz der kritischen Infrastruktur, steigende Jugendkriminalität, Einbruchserien im Hamburger Umland oder auch zahlreiche Betrugsdelikte wie Enkeltrick-Aktionen oder Phishing in Internet brauchen neue Antworten. Es wird hier also weiterhin viele Baustellen geben, um die man sich kümmern muss. Die neue Finanzministerin scheint deutlich solider arbeiten zu wollen, als es ihre Vorgängerin am Ende getan hat. Das werden wir weiterhin konstruktiv-kritisch begleiten, wir werden uns das Urteil aus Schleswig ansehen, genauso wie die weitere Umsetzung der Grundsteuerreform.

    Die Zusammenarbeit mit den Kommunen scheint mir aktuell sehr angespannt zu sein. Dies sollte die Landesregierung schleunigst bereinigen, denn ein Dauerkonflikt mit den Kommunen tut dem Land nicht gut. Hier braucht es wieder einen Dialog auf Augenhöhe.

    Meine Damen und Herren! Der Leistungsabfall zur vorherigen Wahlperiode ist nicht zu übersehen. Der Stillstand in vielen Bereichen droht unser Land zurückzuwerfen – nicht nur beim Glücksatlas. Ich hoffe nicht, dass diese Wahlperiode zu verlorenen Jahren für Schleswig-Holstein führen wird.

    Die Performance der Landesregierung muss in vielen Bereichen in der zweiten Hälfte der Wahlperiode deutlich besser werden. Es gibt zu wenig Leistungsträger im Kabinett.

    Daniel Günther ist sichtlich bemüht, in der Öffentlichkeit möglichst wenig mit der Politik der eigenen Landesregierung in Verbindung gebracht zu werden. Sein wichtigstes Ziel ist es, dass seine Koalition ihren Streit nicht öffentlich austrägt. Das mag mit Blick auf die gescheiterte Ampel-Koalition zwar geschickt sein, sorgt aber immer mehr für politischen Stillstand, der unser Bundesland zurückwirft.

    Ich bin mir auch nicht sicher, ob es sich am Ende für die Nord-CDU auszahlen wird, sich als Teil des ,Team Habeck' mehr von der Schwesterpartei abzusetzen als von den Grünen – aber das werden wir ja irgendwann sehen.

    Meine Damen und Herren! Wo es angezeigt ist, stehen wir für eine konstruktive Zusammenarbeit stets bereit, aber keine Sorge, wir werden Ihnen als verantwortungsbewusste Opposition weiterhin Dampf machen. Das ist nicht nur unser verfassungsgemäßer Auftrag, sondern auch absolut notwendig! Schleswig-Holstein hat Besseres verdient!

    Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!“

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 11.12.2024

    Christopher Vogt zu TOP 15+18 "Bericht zum Ganztagsausbau in Schleswig-Holstein"

    In seiner Rede zu TOP 15+18 (Bericht zum Ganztagsausbau in Schleswig-Holstein) erklärt der bildungspolitische Sprecher und Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt: 

    „Der weitere Ganztagsausbau wäre nicht nur eine bedeutende gesellschaftspolitische, sondern auch eine große bildungspolitische Chance, wenn die Landesregierung daran ein ernsthaftes Interesse hätte. Denn dass rund 20 Prozent der Grundschulkinder beim Lesen, Rechnen und Schreiben nicht mehr die Mindeststandards erreichen, ist katastrophal für die Chancen der einzelnen Kinder, aber auch für uns als Gesellschaft insgesamt. 

    Deshalb müsste die Landesregierung eigentlich ein großes Interesse daran haben, dass diese Chance ergriffen wird. Leider deutet bisher alles darauf hin, dass die Bildungsministerin den Ganztagsausbau an die Wand fährt.

    Für den bereits im Jahr 2026 startenden Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung, der ja bereits im Jahr 2021 beschlossen wurde, sind leider noch immer keine auch nur ansatzweise ausreichenden landesweiten (!) Vorbereitungen getroffen worden. Das erst kürzlich gestartete Investitionsprogramm ist bereits völlig überzeichnet, obwohl viele Schulträger offenbar noch gar keine Förderanträge gestellt haben.

    Das postalische Antragsverfahren mit dem nächtlichen Auflauf von Kommunalvertretern vor der Investitionsbank in Kiel war eine Blamage für die Landesregierung und eine Zumutung für die Kommunen. Man muss kein Prophet sein, um vorherzusagen, dass dieses unterdimensionierte Investitionsprogramm noch für sehr viel Ärger im Land sorgen wird. Obwohl es so spät gestartet wurde, wurde damit ja eigentlich auch der zweite Schritt vor dem ersten gemacht. Denn es fehlt bisher ein inhaltliches Konzept für den Ganztagsausbau, das diesen Namen verdienen würde. Was Ende November von der Ministerin präsentiert wurde, ist einfach nur ein schlechter Witz.

    Obwohl die Erwartungen an die Bildungsministerin von Seiten der Beteiligten schon längst äußerst gering waren, wurden diese nun dennoch erneut enttäuscht. Es ist immer noch nicht klar, welches Personal im Ganztag eigentlich was genau tun soll.

    Anderthalb Jahre vor dem Start des Rechtsanspruchs gibt es noch immer kein landesweites Konzept für das Sportangebot, die kulturelle Bildung oder eine schulische Nachhilfe am Nachmittag, weil die Landesregierung offenbar große Angst davor hat, dass sie wegen des Konnexitätsprinzips finanziell überfordert werden könnte.

    Die Betriebskosten sollen nun vom Land zukünftig mit 75 Prozent bezuschusst werden. Aber die Landesregierung wird irgendwann – zumindest grob – definieren müssen, was bei diesen 75 Prozent alles bezahlt wird und was ggf. auch nicht.

    Was die Kommunen sehr umtreibt, ist auch die Tatsache, dass nach wie vor eine erhebliche Unklarheit hinsichtlich der rechtlichen Zuständigkeit für den Anspruch besteht. Während die Landesregierung meint, die örtlichen Träger der Jugendhilfe würden für den Anspruch mit Blick auf das SGB VIII verantwortlich sein, sehen die kommunalen Landesverbände in der entsprechenden Vorschrift lediglich eine Aufgabenübertragung vom Bund an die Länder. Dabei haben sie meines Wissens gegenüber der Landesregierung mehrfach – auch gemeinsam – angeregt, schulgesetzlich die Schulträger zur Umsetzung des Anspruchs zu verpflichten. Denn die Träger der Jugendhilfe sind nach Auffassung der Landesregierung zwar Anspruchsverpflichtete, können aber aus dem Investitionsprogramm gar keine Mittel beantragen und sollen dies auch hinsichtlich der Betriebskosten nicht können, wenn ich es richtig sehe. Gleichzeitig könnten sie mangels einer Pflicht der Schulträger nicht auf diese einwirken und stünden dem möglichen Anspruch der Familien entsprechend ziemlich schutzlos gegenüber.

    Die Landesregierung verweigert bisher eine gesetzliche Verpflichtung der Schulträger, obwohl die kommunalen Landesverbände meines Wissens ihr gegenüber deutlich gemacht haben, dass sie dabei keine (weitergehenden) Konnexitätsforderungen geltend machen würden, die über die grundsätzliche Vereinbarung aus dem Jahr 2023 hinausgehen würden.

    Meine Damen und Herren! Die Kommunen fordern von der Landesregierung außerdem eine landesgesetzliche Regelung zu den Punkten Elternbeiträge, Sozialstaffel und Schließzeiten - oder besser gesagt: Öffnungszeiten. Aus meiner Sicht völlig zu Recht.

    Die Regeln aus dem SGB VIII für die Erhebung von Elternbeiträgen und für die Sozialstaffel gelten ja bisher nicht für den schulischen Ganztag, so dass es – Stand heute – keine rechtliche Grundlage für die Erhebung einheitlicher Elternbeiträge gibt. Bislang werden Elternbeiträge im Ganztag auf Grundlage des Kommunalabgabengesetzes erhoben, welches aber nur gilt, weil der Ganztag aktuell ein freiwilliges Angebot ist, auf das noch kein Rechtsanspruch besteht. Auch für die Gewährung einer – zumindest aus unserer Sicht – notwendigen Sozialstaffel und einer Geschwisterermäßigung fehlt bisher eine landesrechtliche Grundlage.

    Die Kommunen wünschen sich bei diesen wichtigen Themen Rechtssicherheit und faire Lösungen. Und das ist auch völlig berechtigt.

    Dieser Streit mit den Kommunen muss von Seiten der Landesregierung jetzt endlich zufriedenstellend gelöst werden. Aber auch wenn man mit Mitgliedern der AG Ganztag aus den verschiedenen Verbänden usw. spricht, ist der Frust gegenüber der Landesregierung groß. Das passt alles überhaupt nicht zu dem Bild, das der Ministerpräsident heute Morgen zeichnen wollte. Mir ist absolut bewusst, dass es haushaltspolitisch derzeit wirklich schwierig ist. Aber wie es bisher gelaufen ist, ist es wirklich fahrlässig! Das, was bisher stattgefunden hat, ist völlig unzureichend.

    Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!“

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 11.12.2024

    Bernd Buchholz zu TOP 19 "Missbilligungsantrag zum Umgang der Sozialministerin mit der Aktenordnung"

    In seiner Rede zu  TOP 19 (Missbilligungsantrag zum Umgang der Sozialministerin mit der Aktenordnung) erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    "Lassen Sie mich eines vorausschicken: Die Landesregierung hat das Recht, auch ohne Begründung, Staatssekretäre herauszuschmeißen. Das haben Sie jederzeit. Aber Sie haben nicht das Recht, intransparent und nicht-dokumentationsfähig Vorgänge zu schaffen, die im Anschluss zu Verwaltungsgerichtsstreitigkeiten führen, die diese Landesregierung und Personal binden und damit zu einem Schaden für das Land führen. Dieses Recht haben Sie nicht. Und genau darum geht es.

    Es geht hier nicht darum, dass hier kleine Petitessen veranstaltet worden sind, sondern es geht darum, dass man mit Dokumentation und Transparenz wesentliche Vorgänge der Verwaltung nachprüfbar abzulegen hat.

    Konkret schauen wir uns dabei mal den Vorgang aus dem Juli des Jahres 2023 an, bei dem ein Gespräch über die Entlassung, über die Auflösung des Dienstverhältnisses, zwischen der Ministerin und der Staatssekretärin stattgefunden hat, und selbst das Personalreferat des Ministeriums zwei Monate später die Frage stellt: Was zum Verrecken ist da eigentlich vereinbart worden? Niemand weiß es. Ist da der Wunsch gewesen, dass die Frau selbst entlassen würde? Soll sie in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden?

    Haben wir irgendwelche Erkenntnisse, was da passieren sollte? Nein.

    Im Ministerium wusste man es nicht. Und im Übrigen konnte sich dann die ehemalige Staatssekretärin auch an die getroffene Vereinbarung so nicht mehr erinnern, weshalb dann eine neue Vereinbarung geschlossen wurde. Nicht mehr zum Ende der Sommerpause, sondern nun zum Ende des Jahres.

    Aber auch das hat man nicht veraktet.

    Nichts davon ist transparent gemacht und dokumentiert worden. Wieder gab es eine Vereinbarung, die man geschlossen hat, weil man nun den Zeitpunkt des Ausscheidens neu festlegte, ohne es in irgendeiner Form aktenkundig gemacht zu haben.

    Aber Presseerklärung hat man rausgegeben dazu.

    Ein Personalreferat desselben Ministeriums sagt, dass es keine Ahnung habe, wie damit umzugehen sei. Wie wäre es denn mal mit einer schriftlichen Entlassungsbitte der Staatssekretärin, die man dann irgendwann hätte zu den Akten nehmen müssen, damit man irgendwas dokumentiert hat? Auch die gibt es nicht.

    Der Dokumentationsanspruch, gerade im Bereich des Beamtenrechts, ist extrem streng, weil es um Dienstverhältnisse, um Status-Fragen, geht. Deshalb ist da die Dokumentationspflicht wichtig.

    Zum Schluss muss im Oktober des Jahres, nachdem die Geschichte um den israelkritischen Post stattgefunden hat, der Chef der Staatskanzlei in der Übergabeurkunde für die Entlassung, also im Empfangsbekenntnis, etwas hineinschreiben wie: ,Auf Ihren Wunsch werden Sie heute entlassen'. Das dient dann der Dokumentation vor dem Verwaltungsgericht, dass die Staatssekretärin doch auf eigenen Wunsch hin entlassen worden sei.

    Das reicht wahrscheinlich beamtenrechtlich nicht aus.

    Wenn Sie immer sagen, das sei Kleinkram, dann sage ich: Ich habe den Wissenschaftlichen Dienst befragt, wie denn diese Sachen zu beurteilen sind. Demnach ist eine Kommunikation zwischen einer Ministerin oder einem Minister des Landes Schleswig-Holstein mit einer Staatssekretärin oder einem Staatssekretär über die Beendigung des Dienstverhältnisses - in der konkrete Verabredungen entweder über den Zeitpunkt oder die Modalitäten der Wende getroffen werden - auf jeden Fall zu verakten.

    Im Übrigen, meine Damen und Herren, wenn diese Veraktung nicht stattfindet und die entsprechenden Chatnachrichten, die die Dokumentation darstellen, hinterher gelöscht werden, kommt der Wissenschaftliche Dienst zu dem Schluss, dass es sich um die Verwirklichung des objektiven Tatbestandes der Urkundenunterdrückung nach Paragraph 274 Absatz 1 Nummer 2 Strafgesetzbuch handelt. Der subjektive Tatbestand, der eine Absicht voraussetzt, mag nicht erfüllt sein. Es ist nicht mein Ding, das zu prüfen. Aber es ist keine Kleinigkeit, Herr Petersdotter. Es ist keine Kleinigkeit.

    Und wenn Sie sagen, wir hätten nur gesucht, um bei einem Ganzkörper-Scan irgendwas zu finden, dann muss ich sagen: Wir hätten die Suche sofort eingestellt, wenn uns am ersten Tag alles geliefert worden wäre. Dann wäre überhaupt nichts passiert. Denn es bleibt dabei: Sie können entlassen, wen und wann Sie wollen.

    Lassen Sie mich zum Schluss eines sagen, auch wenn es um die Beantwortung von Kleinen Anfragen geht: Unser Selbstverständnis als Parlament sollte es sein, die Verfassung dieses Landes zu achten. In Art. 29 Abs. 1 der Landesverfassung heißt es, dass Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen durch die Landesregierung oder ihre Mitglieder nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten sind. Dass dies in diesem Falle nicht erfolgt ist.

    Das ist eindeutig, Frau Kollegin Schiefer. Sie haben hier eine Rede gehalten, nach dem Prinzip, wenn sie mir das gestatten zu sagen: ,Das Recht ist von allen einzuhalten, nur nicht von uns.' Das kann nicht sein. Das Recht gilt auch für Sie.“

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 11.12.2024

    Christopher Vogt zu TOP 12 "Einführung von Mindeststandards entlang der Bildungsbiografie"

    In seiner Rede zu TOP 12 (Einführung von Mindeststandards entlang der Bildungsbiografie) erklärt der bildungspolitische Sprecher und Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt: 

    „In Schleswig-Holstein haben über viele Jahre hinweg eigentlich immer mehr als 7 Prozent der Jugendlichen ihre Schullaufbahn ohne Abschluss beendet. Diese bereits ohnehin viel zu hohe Zahl hat zum Ende des Schuljahres 2023 mit 11,4 Prozent einen neuen, traurigen Höchststand erreicht. Dies verringert die Zukunftschancen von rund 2.500 Jugendlichen. Ihr Bildungsmisserfolg ist aber auch eine verpasste Chance und ein Problem für die gesamte Gesellschaft.

    Das gilt gerade in Zeiten des zunehmenden Fachkräftemangels. Mehr als zwei Drittel der jungen Menschen ohne ESA erhalten keinen Ausbildungsplatz. Die Wahrscheinlichkeit von Arbeitslosigkeit ohne Berufsausbildung ist sechsmal so hoch wie mit einer Berufsausbildung. Wenn diese jungen Menschen später eine Arbeit finden, laufen viele Gefahr, in prekären Beschäftigungsverhältnissen zu landen mit sehr niedriger Bezahlung, wenigen Arbeitsstunden oder geringer Arbeitsplatzsicherheit.

    Das ist nicht akzeptabel und das muss sich ändern.

    Ich wundere mich deshalb schon ein wenig über den Berichtsantrag der Koalitionsfraktionen, denn Sie wollen die genauen Daten und deren Analyse ja erst bis zum dritten Quartal 2025 haben. Die Probleme sind doch eigentlich hinlänglich bekannt: Wir sehen jetzt auch bei der IQB-Studie, dass, wenn man beim Grundschulalter viele Standards nicht erreicht, sich das auch immer auf die Abschlussquoten auswirkt. Inklusion und Integration funktionieren oft nicht richtig. Die Schulsozialarbeit ist vielerorts ausbaufähig. Es gibt noch immer keine flächendeckenden Sprachtests bei Kleinkindern und eine entsprechende Sprachförderung vor der Einschulung. Die Grundschulen müssen dringend gestärkt werden. Der landesweite Ganztagsausbau scheitert an der Landesregierung. All das spielt eine Rolle.

    Meine Damen und Herren!

    Wir wollen wieder deutlich mehr jungen Menschen einen Abschluss und damit bessere Chancen ermöglichen. Und ganz wichtig: Auch die jungen Menschen, die bisher ohne Abschluss sind, brauchen mehr Perspektiven. Sie dürfen nicht durchs Raster fallen.

    Um dies zu erreichen, wollen wir folgende Vorschläge machen: Es braucht eine ,Landesstrategie Schulabschluss' unter Einbeziehung der relevanten Akteure einschließlich der Jugendaufbauwerke, um den Anteil von Schulabgängern ohne Abschluss schrittweise zu senken und Schulabgängern ohne Abschluss mehr Anschlussperspektiven zu geben. Spätestens 2034 sollen nicht mehr als 3 Prozent der Schülerinnen und Schüler die Schule ohne Abschluss verlassen und niemand mehr ohne Abschluss durchs Raster fallen.

    Es braucht eine verpflichtende Erhebung und Feststellung von Sprachdefiziten bei den Vierjährigen und geeignete Fördermaßnahmen, mit denen diese behoben werden können. Dies könnte ggf. auch im Rahmen von verpflichtenden U8- und U9-Untersuchungen geschehen, wie es bereits in anderen Bundesländern der Fall ist.

    Die Möglichkeiten der Schülerdatennorm müssen vollständig genutzt werden: Seit wenigen Jahren dürfen die Länder einen Datenaustausch mit der Bundesagentur für Arbeit (bzw. den Jugendberufsagenturen) über Schülerinnen und Schüler ohne Anschlussperspektive ermöglichen. Dies ist in Schleswig-Holstein noch nicht zum Abschluss gebracht worden. Es muss die vollständige Möglichkeit geben, dass die Bundesagentur für Arbeit – wenn sie diese jungen Menschen nicht erreicht – anschließend die Daten an eine vom Land Schleswig-Holstein zu bestimmende Stelle zurückgeben kann, um diesen Jugendlichen gezielte Angebote für eine Nachholung des Schulabschlusses, eine Ausbildung oder einen Eintritt in den Arbeitsmarkt zu machen.

    Wir fordern die Einführung einer datensparsamen Schüler-ID, die Schülerinnen und Schüler zur Einschulung erhalten. Es soll geprüft werden, ob dafür vielleicht nicht auch die Steuer-ID genutzt werden und zu einer Bürger-ID weiterentwickelt werden könnte, um Doppelstrukturen und unnötige Bürokratie zu vermeiden. Es sollte geprüft werden, ob die Ko-Finanzierungen des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) noch stärker auf das Thema Schulabgänger ohne Schulabschluss und Anschlussperspektiven für solche Jugendliche gelenkt werden können und mehr entsprechende Kooperationen mit den Handwerkskammern möglich wären. Und es braucht einfach mehr individuelle Förderung von leistungsschwachen Schülerinnen und Schülern: Um dies zu ermöglichen, sollen Lehrerinnen und Lehrer sich wieder mehr auf den Unterricht konzentrieren können und von Verwaltungstätigkeiten entlastet werden. Es braucht mehr Unterstützung bei der Inklusion und Integration. Die Schulsozialarbeit und die „Perspektivschulen“ müssen entsprechend gestärkt werden.

    Das sind unsere Vorschläge als konstruktive Opposition. Bügeln Sie diese nicht einfach ab, sondern lassen Sie uns diese wichtige Diskussion im Ausschuss weiter vertiefen.

    Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!“

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 11.12.2024

    Heiner Garg zu TOP 32 "Kinder- und Jugendgewalt entschieden entgegentreten"

    In seiner Rede zu TOP 32 (Kinder- und Jugendgewalt entschieden entgegentreten) erklärt der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Heiner Garg: 

    „Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich fand die Anhörung der drei Ausschüsse schon ganz besonders bemerkenswert. Eigentlich wäre es jede Stellungnahme wert, noch einmal erwähnt zu werden. Ich mache aber aus meinem Herzen wirklich keine Mördergrube.

    Das, was zwei Anzuhörende vorgetragen haben, hat mich jedenfalls ganz besonders beeindruckt. Das war einmal die Vertreterin des schleswig-holsteinischen Richterverbandes, Frau Judith Pammler-Klein, und das war ebenso die Leiterin des Jugendamtes der Landeshauptstadt Kiel, Frau Marion Muerköster.

    Frau Pammler-Klein hat von besonders empathielosem Verhalten berichtet und dabei das Beispiel eines neunjährigen Jungen angeführt, der nachts heimlich die Kaninchen seiner Pflegefamilie erdrosselt hat.

    Das zeigt so ein bisschen, womit wir es unter anderem eben auch zu tun haben. Wir beschäftigen uns mit einer Zunahme von Rohheit, von Respektlosigkeit, von hoher Aggressionsbereitschaft und zunehmender Empathielosigkeit.

    Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, das trifft mit Sicherheit nicht nur auf die zu betrachtenden Altersgruppen zu, sondern das ist etwas, was wir in unserer gesamten Gesellschaft wahrnehmen.

    Was mich besonders erschreckt, ist, dass es eben auch und gerade in diesen jungen Altersgruppen zunehmend genau diese Entmenschlichung untereinander gibt, diese Empathielosigkeit. Und ich glaube, dass wir hier eine ganze Menge guter Anregungen bekommen haben, die sich auch in dem interfraktionellen Antrag widerspiegeln.

    Frau Muerköster hat darauf hingeweisen, dass man sich auch bei der Beschäftigung und Auseinandersetzung mit dem Thema nicht ausschließlich auf die negative Zustandsbeschreibung konzentrieren sollte. Sie hat das Beispiel in Kiel-Gaarden angeführt. Wenn dort 7 Prozent der Jugendlichen Straftäter sind, bedeutet das eben auch, dass es 93 Prozent der jungen Menschen sind, die keine Probleme machen. Sie führt weiter aus, dass sie aus pädagogischer Sicht die Orientierung an klaren Grundprinzipien empfehle. Ein Ziel müsse darin bestehen, die jungen Menschen möglichst früh für Präventionsangebote zu erreichen.

    Meine sehr geehrten Damen und Herren, deswegen habe ich auch noch einmal nachprüfen lassen, wie denn die Haushaltsansätze für 2025 bei den einschlägigen Präventionsangeboten aussehen. Ich finde es gut, dass diese zumindest nicht gekürzt worden sind, weil das ein Anfang dafür ist, hier erfolgreich in der Umsetzung der Strategien des gemeinsamen Antrages sein zu können.

    Zweitens: Man muss jungen Menschen rechtzeitig und immer wieder vermitteln, dass sie wichtig sind, dass sie gebraucht werden, dass es auf sie ankommt. Das äußert sich beispielsweise in den Mitgestaltungs- und Mitentscheidungsmöglichkeiten von jungen Menschen. Und ich glaube, dass gerade auch nach den Diskussionen, die wir vor 10, 15 Jahren um den Paragraphen 47 f der Gemeindeordnung erlebt haben, dass es gut ist, dass Schleswig- Holstein sich da inzwischen auf einem ganz anderen, auf dem richtigen Weg befindet.

    Drittens geht es um den Aufbau von Bindungen zu Bezugspersonen, viertens bedarf es klarer Regeln und Strukturen.

    Und Frau Muerköster führte weiter aus, deswegen habe ich mir die Haushaltsansätze noch mal angeguckt, aus betriebswirtschaftlicher Sicht sei festzuhalten, dass sich jeder Euro, der in eine wirksame Präventionsmaßnahme investiert wird, bis zu 16-mal rechne.

    Das heißt, dass künftige Ausgaben in entsprechender Höhe vermieden werden.

    Allerdings bedürfen die Maßnahmen eben auch einer ständigen Evaluierung. Sie schildert dann ein extrem erfolgreiches, vierjähriges, wissenschaftlich begleitetes Modellprojekt in Kiel-Gaarden, wo sich innerhalb dieser vier Jahre die Noten in den Fächern Deutsch, Mathematik und Sachkunde im Schnitt um eine Note verbessert haben. Zudem ist die Sozialkompetenz gestiegen, was sich in deutlich geringeren Auseinandersetzungen auf dem Schulhof niederschlägt.

    All das, meine sehr geehrten Damen und Herren, sind richtige Ansätze und ich will den vorweihnachtlichen Frieden nicht verderben. Aber was alle Anzuhörenden ebenfalls sehr deutlich gemacht haben und eine klare Absage erteilt haben, waren die spontanen Reaktionen einiger, die meinten, nach den entsprechenden Vorfällen müsste man an der Strafmündigkeit drehen. Das, meine Damen und Herren, haben alle zu Recht abgelehnt.“

    Sperrfrist Redebeginn!

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  • 12.12.2024

    Bernd Buchholz: Der Insolvenzantrag ist bedauerlich

    Zum Insolvenzantrag für die Werften der FSG-Nobiskrug erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Bernd Buchholz:

    "Der Insolvenzantrag ist zunächst bedauerlich, denn dies lässt die Beschäftigten über Weihnachten in einer Unsicherheit zurück, die mit Verhandlungslösungen vermieden worden wäre. Es gibt jetzt allerdings auch die Chance, aus der Insolvenz zu konstruktiven Zukunftslösungen zu kommen. Wir erwarten, dass die Landesregierung konstruktive Impulse in diesem Prozess gibt.“

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  • 12.12.2024

    Bernd Buchholz zu TOP 9 "Gesetz zum besseren Schutz von Opfern häuslicher Gewalt "

    In seiner Rede zu  TOP 9 (Gesetz zum besseren Schutz von Opfern häuslicher Gewalt) erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    "Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, den Schutz von potenziellen Opfern häuslicher Gewalt zu verstärken, ist richtig und zwingend geboten. Denn in der Tat: Das Lagebild des Bundeskriminalamtes ist erschreckend. 260.000 Menschen sind 2023 Opfer von versuchten oder verletzten Tötungsdelikten geworden.

    Wir werden uns am nächsten Mittwoch im Innen- und Rechtsausschuss mit dem Fall in Schackendorf in der Nähe von Bad Segeberg beschäftigen, einer Beziehungstat, die genau in dieses Schema passt leider – und bei der sichtbar wird, dass Anordnungen, die wichtig sind, eben doch immer wieder übertreten werden und der Schutz bisher ungenügend ist.

    Wohnungsverweisungen, Rückkehrverbote, Betretungsverbote, Kontaktverbote, Nährungsverbote - das gibt es schon heute. Das sind wichtige Instrumente auch des zivilrechtlichen Gewaltschutzes und sie sind auch als polizeiliche Anordnungen wichtig. Deshalb unterstütze ich das Anliegen hier ganz ausdrücklich.

    Diese Maßnahmen machen aber natürlich nur dann Sinn, wenn sie tatsächlich auch kontrolliert und gegebenenfalls überwacht werden können. Hier gibt es erkennbare Defizite, denn wir müssen wahrnehmen, dass es eben trotz dieser Anordnungen immer wieder zu Übertretungen der Anordnung kommt.

    Ich finde es auch richtig, dass wir in Schleswig-Holstein einen Weg gehen, der versucht, nicht erst die Eingriffsvoraussetzungen zu schaffen, wenn schon etwas passiert ist, sondern wenn am Anfang davon ausgegangen werden kann, dass eine Hochrisikolage besteht. Die allerdings muss definiert werden.

    Auch die Einführung einer elektronischen Aufenthaltsüberwachung ist ein, aus meiner Sicht, richtiges Mittel. Auch wenn wir sie bisher nur im Bereich der Terrorismusbekämpfung kennen. Und insbesondere das spanische Modell, das das potenzielle Opfer mit dem Peilsender ausstattet, der eben nicht ihr die Bewegungsfreiheit nimmt, sondern der denjenigen einschränkt, von dem die Gefahr ausgeht.

    Das Modell ist komplett richtig und ist deshalb aus meiner Sicht nur zu unterstützen.

    Nun hieß es hier, Sie seien als Landesregierung Vorreiter. Ich würde sagen, es gab eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe des Bundesjustizministers unter Leitung von Marco Buschmann. Der hat die entsprechenden Vorschläge auch schon gemacht.

    Inzwischen wurden sie von Volker Wissing für das Gewaltschutzgesetz auch eingebracht. Und auch da im Gewaltschutzgesetz sind entsprechende Änderungen ja notwendig. Denn, und jetzt kommt das Wasser, das ich in der Grundsatzdebatte in den Wein gießen muss an der Stelle: Die konkrete Ausgestaltung der entsprechenden Verfahren, wie sie hier im Landesverwaltungsgesetz vorgesehen ist, unterliegt doch nicht ganz unerheblichen Bedingungen. Ich nennen nur mal zwei.

    Nach dem, was Sie in 201c des Landesverwaltungsgesetzes regeln wollen, ist die Anordnung des Tragens einer elektronischen Aufenthaltsüberwachung genau an dieselben Eingriffsvoraussetzungen gekoppelt wie das Aussprechen eines Kontaktverbotes nach Paragraf 201a. Das ist einzigartig.

    Das gibt es in keinem anderen Gesetz.

    Das wäre auch im Gewaltschutzgesetz so nicht vorgesehen. Warum nicht? Weil es unverhältnismäßig ist nach der Begründung des Gesetzentwurfes zum Gewaltschutzgesetz. Warum? Weil das Bundesgewaltschutzgesetz sagt, die Anordnung eines Kontaktverbots muss zunächst einmal stattfinden, und erst, wenn das übertreten worden ist, kann man eine elektronische Aufenthaltsüberwachung anordnen.

    Das gleichzeitige Anordnen unter denselben Voraussetzungen wie überhaupt das Aussprechen eines Kontaktverbots halte ich für äußerst zweifelhaft.

    Zweitens. Anders als im Reformentwurf des Gewaltschutzgesetzes muss nach dem hiesigen Entwurf nicht mehr, auch nicht für das Tragen einer Fußfessel, eine konkrete Gefahr notwendig sein. Jetzt müssen wir uns das einmal vergegenwärtigen.

    Ich habe vorhin gesagt, die Eingriffsvoraussetzungen für Kontaktverbote und für Wohnungsbetretungsverbote müssen in der Tat abgesenkt werden, um diese Verbote, auch bevor etwas passiert, stattfinden zu lassen. Aber das Tragen einer Aufenthaltsüberwachungsmaßnahmen, die Einschränkung der Freizügigkeit, an genau dieselben Voraussetzungen zu knüpfen und sie ohne konkrete Gefahr  anzuordnen, ist eine schwierige Regelung.

    Auch im Entwurf des Gewaltschutzgesetzes ist das so nicht vorgesehen. Ich frage einmal: Was macht es für einen Sinn, wenn die Polizei etwas anordnen darf, was später die Familienrichterin oder der Familienrichter im Gewaltschutzverfahren gar nicht anordnen darf, weil da ganz andere Voraussetzungen bestehen?

    Wir tun dem ganzen System keinen Gefallen, wenn wir innerhalb der Anordnungsmöglichkeiten der Polizei und des Gewaltschutzgesetzes solche Differenzen zulassen.

    Das Dritte, was ich sagen möchte: Es wird eine Unterrichtungspflicht der Familiengerichte an die Polizei statuiert in diesem Gesetz. Ob man das in einem Landesgesetz für eine Behörde nach dem Gerichtsverfassungsgesetz regeln kann, das gucken wir uns im Einzelnen nochmal an. Das ist aber nicht entscheidend.

    Entscheidend ist es andersrum: Wie soll denn das Familiengericht eigentlich wissen, dass die Polizei schon etwas angeordnet hat? Hier fehlt eine Pflicht der Polizei, die Familiengerichte zu unterrichten, dass man Anordnungen erlassen hat, die im zivilrechtlichen Bereich gegebenenfalls bestätigt werden.

    Meine Damen und Herren, das Grundanliegen ist komplett richtig. Wir wollen auch dieses Gesetz und die Ausgestaltung. Die Art der Ausgestaltung hoffen wir im Gesetzgebungsverfahren noch zu verbessern.“

    Sperrfrist Redebeginn!

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  • 12.12.2024

    Annabell Krämer zu TOP 27 "Geschlechtsspezifischer Gewalt konsequent entgegentreten"

    In ihrer Rede zu TOP 27 (Geschlechtsspezifischer Gewalt konsequent entgegentreten) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und frauenpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    "Geschlechtsspezifische Gewalt ist eine alltägliche Tragödie, die wir nicht hinnehmen dürfen. Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist nicht nur ein Angriff auf die individuelle Freiheit, sondern auch auf die fundamentalen Werte unserer Gesellschaft. Und jeder Femizid, jeder Gewaltakt, ist einer zu viel. Der vorliegende Antrag der SSW-Fraktion fordert zu Recht, dass wir entschlossen handeln und wichtige Maßnahmen nicht der Haushaltskonsolidierung zum Opfer fallen lassen.

    Im Detail möchte ich mich auf die ersatzlose Streichung der Landesmittel für psychosoziale Prozessbegleitung stürzen, die – nur so nebenbei – nicht einmal Erwähnung im Alternativantrag der Koalition findet. Dieses Vorhaben führt die Bemühungen des Landes zur Umsetzung der Istanbul-Konvention und insbesondere das Hochrisikomanagement ad absurdum!

    Durch die Streichung fallen ausgerechnet die Maßnahmen weg, die es häufig erst möglich machen, gewaltausübende Personen in die Verantwortung zu nehmen. Lassen Sie mich das ganze einmal verdeutlichen: Zeuginnen werden ab dem 01.01.2025, also in 19 Tagen, in einem Strafverfahren alleine gelassen! Wir alle kennen den Fall von Schackendorf.

    Der Mann war mutmaßlich in die Wohnung seiner Ex-Partnerin eingedrungen und soll dort ihre Tochter und eine Freundin gefesselt haben. Als die 51-jährige Mutter nach Hause kam, schlug er ihr mit einer Eisenstange auf den Kopf. Die Frau starb aufgrund der Tat.

    In einem Gerichtsverfahren hätte die Frau, sofern sie diese schreckliche Tat überlebt hätte, jedenfalls den Plänen der Landesregierung zufolge keine psychosoziale Prozessbegleitung an ihrer Seite. Und das ist unverantwortlich!

    Aber auch Angehörige von verletzten Kindern, die durch die angeklagte Person häusliche Gewalt erfahren haben, werden ab dem nächsten Jahr nicht mehr unterstützt. Auch das möchte ich gerne einmal verdeutlichen. 

    In diesem Saal sitzen viele Mütter, so auch ich. Nehmen wir einmal an, wir wären Mütter, die selbst durch Gewalt des Kindsvaters traumatisiert sind und wir müssten in einem Verfahren aussagen, in dem es um schwere sexualisierte Gewalt gegen die eigene Tochter durch den gewalttätigen Vater geht.

    Eine Streichung dieser im Vergleich überschaubaren Summe von 95.000€ gleicht einem Armutszeugnis! Schleswig-Holstein steht in der Verantwortung, nicht nur Maßnahmen zu verabschieden, sondern diese auch konsequent zu finanzieren.

    Auch Frauenhäuser sind keine Luxusausgaben, sondern lebensrettend. Die Nachfrage steigt stetig, während die Mittel immer noch stagnieren. Die chronische Unterfinanzierung gefährdet die Sicherheit und Würde der Betroffenen und ohne ausreichende Finanzierung wird der Schutz für Betroffene unhaltbar. Insbesondere die psychosoziale Prozessbegleitung ist essenziell, um Frauen in einer ihrer schwersten Stunden beizustehen und die Strafverfolgung zu stärken.

    Auch gewaltbetroffene Kinder sind hierbei nicht außer Acht zu lassen. Sie sind nicht nur Opfer, sondern oft auch zukünftige Gefährdete. Kürzungen in diesem Bereich riskieren langfristige gesellschaftliche Folgen. Psychologische Unterstützung ist ein zentraler Baustein, um Gewaltspiralen zu durchbrechen. Und kostenlose Prävention spart langfristig gesehen Geld!

    Täterüberwachungsmaßnahmen, wie elektronische Fußfesseln, könnten die Rückfallquote drastisch senken und Betroffenen Sicherheit geben. Jeder Euro, den wir hier investieren, erspart unserer Gesellschaft mehrfache Folgekosten durch Gewalt, Krankheit und soziale Schäden. Das Argument ,leerer Kassen' darf schlussendlich nicht auf dem Rücken der Betroffenen ausgetragen werden. Gewalt gegen Frauen – aber ebenso auch Gewalt gegen Männer – zu bekämpfen ist keine Option, sondern eine Pflicht!

    Wir fordern, wie es auch dem Antrag der SSW-Fraktion zu entnehmen ist, eine solide finanzielle Grundlage, um die beschlossenen Programme wie das Hochrisikomanagement auch vollumfänglich umsetzen zu können. Unser Appell ist eindeutig: Lassen Sie uns gemeinsam klare Prioritäten setzen. Die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger muss Priorität sein!"

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 12.12.2024

    Annabell Krämer zu TOP 5 "Gesetz zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes"

    In ihrer Rede zu TOP 5 (Gesetz zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und haushaltspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    "Das Landesverfassungsgericht hat entschieden, dass das Gesetz über den kommunalen Finanzausgleich bis Ende 2024 nachjustiert werden muss. In erster Lesung haben wir hierzu im Oktoberplenum debattiert. Dieses übrigens auch schon auf unseren Wunsch, denn die regierungstragenden Fraktionen äußerten damals ihre Überraschung, warum man diesen Punkt nicht mit der Haushaltsberatung zusammenlegen könnte. Die Änderungen gäben doch keine eigenständige Debatte her.

    Zwei Gründe machten dieses jedoch erforderlich: Zum einen steckte der Teufel im Detail, zum anderen war es unsere Intention, wichtige Positionen zu stärken beziehungsweise aufzunehmen. Wie heißt es doch auf der Internetseite der Landesregierung? ,Ein wichtiges Staatsziel ist die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in unserem Land. Auch Gemeinden und Kreise sollen deshalb ihren gerechten Anteil an den Steuereinnahmen erhalten, damit sie die ihnen aufgetragenen Verpflichtungen und sonstigen Aufgaben erfüllen können.'

    Dann wollen wir doch mal sehen, inwiefern Sie diesem gerecht werden. In der Debatte im Oktober sagte der Fraktionsvorsitzende der CDU lapidar, dass die wegfallenden Landesgelder in Höhe von rund 20 Millionen Euro durch einen neu einzurichtenden Vorwegabzug aus dem kommunalen Finanzausgleich kompensiert würden. Alle Städtebauförderprogramme könnten unverändert fortgeführt werden.

    Eine Zwischenfrage hierzu meinerseits ließ der Fraktionsvorsitzende der CDU nicht zu. Dem Kollegen Koch schwante natürlich, dass ich ihm das Narrativ einer Kompensation der Städtebaufördermittel über den kommunalen Finanzausgleich zerschießen würde.

    Es ist nämlich mitnichten eine bloße Kompensation des Landesanteils durch das FAG. Dies würde nämlich bedeuten, dass sich die Mittel im kommunalen Finanzausgleich um die Streichung im Einzelplan 4 erhöhen würden.

    Was bedeutet somit die Aussage ,wir kompensieren die Landesmittel für die Städtebauförderung über den kommunalen Finanzausgleich' also tatsächlich?

    Ich übersetze: Wir streichen den Kommunen die Landesmittel für den Städtebau bis auf den letzten Cent. Weil die vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel weiterhin genutzt werden sollen, muss die kommunale Familie für die erforderliche Co-Finanzierung von Einzelmaßnahmen in ausgewählten Kommunen selber aufkommen.

    Das können Sie so machen, es aber so zu verkaufen, als würde sich nichts ändern, ist aus meiner Sicht unredlich. Was dem Ganzen aber die Krone aufsetzt ist, dass Sie die kommunale Familie städtebauliche Maßnahmen finanzieren lassen, die seitens der Landesregierung bereits bewilligt worden sind: 35 Millionen Euro in den nächsten drei Jahren. Das Innenministerium hat die Förderbescheide unter anderem für das Elmshorner Rathaus vergeben, den Spatenstich gemacht und Kommunen von Mölln bis Flensburg dürfen die Restfinanzierung übernehmen.

    Meine sehr geehrten Kollegen von Schwarz-Grün, ich bin seit 7,5 Jahren Mitglied in diesem Landtag, aber eine solche Unverfrorenheit ist mir noch nicht untergekommen. Sie untergraben das zwingend notwendige Vertrauen der Kommunen in Zusagen der Landesregierung. Was wollen Sie zukünftig noch einkassieren? Was ist eine Zusage dieser Landesregierung noch wert? Anscheinend nicht einmal mehr das Papier, auf dem sie verfasst wurde. Und das Sie diesen Wortbruch auch noch ohne weitere Aussprache durchwinken wollten, macht es noch unfassbarer. Nicht einmal mehr der nun doch entstandene Widerspruch der Kommunen über diverse Resolutionen und Verlautbarungen der kommunalen Spitzenverbände führt dazu, dass Sie Ihr Vorhaben revidieren.

    Über die Nachschiebeliste, die uns inzwischen vorliegt, hätten Sie die Möglichkeit hierzu gehabt. Diese Chance haben Sie vertan und die Vertrauensbasis zwischen Land und Kommunen nachhaltig geschadet.

    Inwiefern ein Vorwegabzug für Städtebau zudem dazu beiträgt, die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in unserem Land herzustellen und die Kommunen ertüchtigt, die ihnen aufgetragenen Verpflichtungen zu erfüllen, bleibt auch Ihr Geheimnis. Wir streichen Ihnen dieses Vorhaben mit unserem Änderungsantrag wieder!

    Jetzt kommen wir allerdings zu zwei bestehenden Vorwegabzügen und einem potentiell neuen Vorwegabzug, die zur Erfüllung dieser Aufgaben geeignet wären: Es geht um die Förderung von Einrichtungen auf kommunalem Gebiet, die auch von Einwohnern anderer Kommunen beziehungsweise umliegende Gemeinden genutzt werden. Dieses sind Frauenhäuser und Frauenberatungsstellen, kommunale Lehrschwimmbecken und Tierheime.

    Erstens: Es bleibt dabei, Schleswig-Holstein hat zu wenig Frauenhausplätze! Dieses Manko hat das Innenministerium bereits 2019 festgestellt und die Bedarfe sind seitdem noch gestiegen. Ich sage es immer wieder: Nirgendwo müssen mehr schutzsuchende Frauen abgewiesen werden als in Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein. Ein Rechtsstaat hat die Verpflichtung, seine Bürgerinnen und Bürger vor Gewalt zu schützen. Wir haben Sie im Oktober aufgefordert, die Mittel hierfür im kommunalen Finanzausgleich aufzustocken. Auch diese Chance über die Nachschiebeliste haben Sie verstreichen lassen. Und auch hier täuschen Sie die Öffentlichkeit.

    Ich zitiere aus dem Flyer der grünen Landtagsfraktion zu ,2,5 Jahre Schwarz-Grün': ,Schutz von Frauen vor Gewalt gestärkt mit 10 Mio. Euro jährlich'. Was bedeutet, etwas zu stärken? Es bedeutet etwas kräftiger, leistungsfähiger, belastbarer zu machen. Was ist nun also in den letzten 2,5 Jahren passiert? Nichts! Nicht einen Euro haben Sie zusätzlich für Frauenfacheinrichtungen oder Frauenhäuser durch politische Entscheidungen zur Verfügung gestellt. Die Dynamisierung der Mittel um 2,5 Prozent haben wir gemeinsam unter Jamaika beschlossen. Zusätzliche Mittel für Gewaltschutz gibt es nicht bei Schwarz-Grün. Unseren hier vorliegenden Antrag auf Erhöhung der Mittel um 1,6 Millionen Euro für die Frauenhäuser haben Sie bereits im Finanzausschuss eine Absage erteilt.

    Zweitens: Ungefähr fünfzehn Prozent unserer Kommunen stellen flächendeckend die gesamte Infrastruktur zur Verfügung, die die Schwimmerziehung der Menschen in unserem Küstenland überhaupt ermöglicht. In den letzten Jahren haben zu viele Bäder aufgrund hoher finanzieller Defizite geschlossen. Das Erlernen der Schwimmfähigkeit wird aufgrund fehlender Bäder zunehmend zu einer Herausforderung. Wir dürfen keine weiteren Lehrschwimmbecken in unserem Land verlieren! Fünfzehn Prozent der Kommunen schultern die Defizite der Bäder, die allen Schleswig-Holsteinern zur Verfügung stehen.

    Immens gestiegene Betriebskosten erfordern eine Mittelerhöhung des Vorwegabzugs um mindestens 7,5 Millionen Euro auf 15 Millionen Euro in 2025 und eine Dynamisierung der Mittel um 2,5 Prozent jährlich analog zu den Frauenhäusern. Diese von uns geforderte Maßnahme hätte das Land noch nicht einmal etwas gekostet. Unter Jamaika haben wir diesen Vorwegabzug eingeführt und hierfür die 7,5 Millionen Euro Landesmittel zur Verfügung gestellt. Es wäre richtig, die Kommunen nun mit demselben Betrag zu beteiligen. Aber nein, Sie finden es wichtiger, dass Lübeck und Wesselburen die Sanierung des Schlossbereichs von Ahrensburg mit 2,1 Millionen Euro finanzieren. Bei den Schwimmstätten wäre eine Erhöhung des Vorwegabzuges tatsächlich angezeigt.

    Gemeinsam nutzen – gemeinsam zahlen. Dass sich die kommunalen Spitzenverbände gegen eine Erhöhung des Vorwegabzuges aussprechen, ist nicht verwunderlich. Immerhin profitieren über 850 Kommunen bisher von einer nahezu kostenlosen Nutzung der Schwimmstätten.

    Drittens: Die Unterbringung der Fund- und Sicherstellungstiere durch die Kommunen ist und bleibt keine freiwillige, sondern eine pflichtige Aufgabe. Insofern ist die institutionalisierte Unterstützung der Tierheime bei den Betriebskosten überfällig. Die Kommunen sind für die Unterbringung der Tiere verantwortlich. Eine anteilige Finanzierung der Tierheime über den kommunalen Finanzausgleich stellt die Bereitstellung des Versorgungsangebots seitens der Tierheime sicher und verhindert das Risiko der Selbstversorgungspflicht durch die Kommunen, die erheblich teurer ist, als die Bereitstellung der Versorgung durch das Ehrenamt.

    Für die Tierheime hat die Mittelbereitstellung über das FAG den Vorteil, dass nicht mehr bürokratieüberbordende Verhandlungen mit jeder einzelnen Kommune geführt werden müssen. Alleine im Kreis Pinneberg muss das Tierheim Elmshorn mit fast 30 Kommunen Einzelverhandlungen führen. Das ist ein erheblicher Bürokratieaufwand, der nicht erforderlich sein sollte.

    Auch hier hätten Sie die Chance gehabt, über die Nachschiebeliste nachzubessern. Sie sind jedoch weder bereit, den Kahlschlag bei den Landesmitteln für die Tierheime zurückzunehmen, noch sehen Sie die Verantwortung der Kommunen für die Fundtiere. Es sollte auch im Sinne der Kommunen sein, zu wissen, dass die Tierheime verlässliche Partner bleiben. Ja, Tiere streiken nicht für ihre Rechte, aber sie sollten sich nicht darauf verlassen, dass die vielen Ehrenamtler in den Tierheimen davor zurückschrecken.

    Vielleicht kommen wir ja bald dahin, dass die Tiere im Fundbüro abgegeben werden!

    Und eine Katzenschutzverordnung wollen Sie auch nicht erlassen. Tierschutz kommt im Vokabular von Schwarz-Grün nicht vor.

    Sie werden heute alle unsere Vorschläge ablehnen. Das ist Ihr politisches Recht. Dass Sie aber versucht haben, jeglicher Konfrontation mit unseren Argumenten aus dem Weg zu gehen, ist nicht in Ordnung. Mit Verweis auf die Dringlichkeit der Überarbeitung des FAG haben Sie die von uns geforderte mündliche Anhörung abgelehnt. Dieses war ein reiner Vorwand, insbesondere, um sich nicht mit der Kritik an Ihrem Vorgehen mit den Städtebaumitteln auseinandersetzen zu müssen. Sie können uns weiterhin mündliche Anhörungen verweigern, wir tragen die wichtigen Anliegen dieses Landes trotzdem in die Öffentlichkeit.

    Ihren lautlosen Bruch von Zusagen werden wir Ihnen nicht durchgehen lassen!"

    Sperrfrist Redebeginn!

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  • 12.12.2024

    Oliver Kumbartzky zu TOP 16 "Agrar- und Umweltpolitik mit den Menschen"

    In seiner Rede zu TOP 16 (Agrar- und Umweltpolitik mit den Menschen) sowie seiner gleichzeitigen Abschlussrede erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky: 

    „Zum Abschluss meiner Landtagszeit gibt es mit dem vorliegenden Antrag nochmal Kumbartzky pur – und für Sie auch noch einmal eine gute Gelegenheit, um mich mit der Annahme unseres Antrages angemessen zu verabschieden. Ich bleibe dabei: Das Vorkaufsrecht für den Naturschutz muss weg. Aber nicht nur das Vorkaufsrecht ist problematisch, sondern ebenso auch die Niederungsstrategie und das Moorschutzprogramm der Landesregierung.

    Wir haben hier so oft darüber gesprochen, und mittlerweile sollten alle verstanden haben: Agrar- und Umweltpolitik geht nur mit den Menschen, und nicht gegen sie. Deswegen folgender Vorschlag: Es sollen regionale Moorbeiräte zum Flächenmanagement auf freiwilliger Basis eingerichtet und die Landgesellschaft Schleswig-Holstein besser eingebunden werden.

    Das ist übrigens nicht nur Kumbartzky und FDP pur, sondern in diesem Falle auch CDU pur – der Vorschlag wurde auch vom CDU-Landesparteitag vor wenigen Wochen eingebracht. Meine Damen und Herren von der CDU, wenn Sie sich nicht wieder heftige Kritik von Ihren Parteifreunden aus der Eider-Treene-Sorge-Region einfangen wollen, seien Sie vernünftig und stimmen Sie jetzt zu!

    Und dann ist da noch der Wolf. Sandra Redmann fragt sich bestimmt, was der in dem Antrag zu suchen hat. Gegenfrage: Was hat der Wolf auf unseren Deichen zu suchen? Aber es gibt auch aktuelle Entwicklungen, weswegen ich ihn in den Antrag aufgenommen habe. Der Schutzstatus des Wolfs ist jetzt endlich der Realität angepasst worden, Stichwort Berner Konvention. Diese Entscheidung war längst überfällig.

    Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie also an meinem letzten Tag in diesem Parlament Vernunft walten und stimmen Sie unserem Antrag zu. Es ist ganz leicht! Wir haben für Sie extra auf namentliche Abstimmung verzichtet, obwohl bei uns einige dafür plädiert hatten, den Einlass zu meiner Abschiedsfeier heute Abend vom Abstimmungsverhalten abhängig zu machen. Das machen wir nicht, auch weil ich mit der Kollegin Redmann später noch anstoßen möchte.

    Wir sind uns in diesem Haus – fraktionsübergreifend - immer respektvoll und vor allem an der Sache orientiert begegnet. Mit diesem Fazit aus 15 Jahren Abgeordnetentätigkeit werde ich heute dieses Parlament verlassen.

    Damals, als ich hier zum ersten Mal reden durfte, hießen die Fraktionsvorsitzenden noch Wolfgang Kubicki, Ralf Stegner und Robert Habeck. Holstein Kiel stieg in die Regionalliga ab, in Schleswig-Holstein produzierten Kernkraftwerke Unmengen an günstigem Strom, Windkraftanlagen über 100 Meter Höhe waren noch eine Besonderheit. Wölfe gab es nur in Tierparks, der echte Norden war das Land zwischen den Meeren und ich passte noch in meinen Konfirmationsanzug.

    Es hat sich vieles gewandelt.

    Nicht nur politisch, sondern auch privat. Ich habe hier in Kiel, nur wenige Meter vom Landeshaus, meine wundervolle Frau Mareike kennengelernt und wir haben heute drei Kinder. Geboren 2011, 2012 und 2018 – also immer dann, wenn Heiner Garg Familienminister war. Das einzige, das sich in all den Jahren nicht verändert hat: Die A20 endet leider immer noch vor Bad Segeberg.

    In all den Jahren durfte ich hier manche Sternstunde erleben, zum Beispiel die Debatte zur Einführung der Schuldenbremse (17. Wahlperiode), die wir damals mit allen Stimmen – außer denen der Linken – beschlossen haben. In der 18. Wahlperiode dann die intensive Diskussion und frei gegebene Abstimmung zum Gottesbezug in der Landesverfassung. Oder die Schaffung eines modernen Hundegesetzes aus der Opposition heraus gemeinsam mit SPD, Grünen und SSW. Die 19. Wahlperiode war natürlich extrem. Wir starteten locker-lässig und mit karibischen Vibes, und plötzlich saßen wir hinter Plexiglasscheiben und hatten vor allem ein Ziel: das Bundesland möglichst gut durch diese Pandemie zu bringen.

    Das Fazit zur aktuellen Wahlperiode haben wir gestern ausführlich debattiert. Aber ich nehme hier nochmal den abgewendeten Nationalpark Ostsee als eines meiner Highlights mit rein, weil das gut überleitet zu meinen künftigen Aufgaben.

    Ab Februar werde ich Bürgermeister einer Nationalparkgemeinde an der Nordsee sein, in meinem geliebten Dithmarschen. Ich freue mich auf zu Hause, auf Büsum, aber – das verspreche ich Ihnen, ich werde Sie genau beobachten und behalte sämtliche Abos von den Pressemitteilungen der Fraktionen und der Landesregierung. Außerdem sind Sie alle immer Willkommen in Büsum und haben ja auch dort Verpflichtungen, zum Beispiel als Verantwortliche für den dortigen Landeshafen.  

    Abschließend mein Dank an Sie und Euch alle. An die Landtagsverwaltung, an meine Ausschusskolleginnen und Kollegen, an die PGFs, an meine Dithmarscher Kollegen Hein und Nielsen, an die SPD-Fraktion, auch wenn ich mich viel zu oft von Ihren Zwischenrufen habe ablenken lassen, an die Grünen, auch wenn ich von Ihnen in der Gesamtbetrachtung am wenigsten Applaus bekommen habe, an den SSW – mange tak og hav det godt -, an die CDU, die ich immer wieder gerne an ihre eigenen Parteitagsbeschlüsse erinnert habe. Danke auch an die Landesregierung, die immer ein offenes Ohr hatte und sicherlich auch in Zukunft haben wird, wenn ich mich melde. Und entschuldigen möchte ich mich an dieser Stelle auch: bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Ministerien, die meine zahlreichen kleinen Anfragen beantworten mussten.

    Meiner FDP-Fraktion danke ich ganz besonders, denn es war über alle Wahlperioden immer wunderbar, Teil eines tollen und engagierten Teams zu sein. Und zu dem Team zählen natürlich nicht nur die Abgeordneten, sondern auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fraktion. Ich hatte das große Glück, immer mit fantastischen Leuten zusammenarbeiten zu dürfen.

    Meine Damen und Herren, es war mir immer eine Ehre und ich bin dann mal weg. Wir haben zusammen vieles bewegt und erreicht, ich habe viel gelernt und es hat – meistens – Spaß gemacht. Wichtig war mir immer: Bei der ganzen notwendigen Ernsthaftigkeit und den zahlreichen schwierigen Themen, mit denen man als Abgeordneter zu tun hat, soll man auch mal lachen dürfen. Vielleicht hat hier nicht immer jeder Wortwitz gezündet, aber ich bin mir auch da immer treu geblieben: Lieber ein schlechter Witz, als gar kein Witz.

    In diesem Sinne: Vielen Dank und auf Wiedersehen!“

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 12.12.2024

    Bernd Buchholz zu TOP 13 "Landesverordnung über den Landesentwicklungsplan"

    In seiner Rede zu TOP 13 (Landesverordnung über den Landesentwicklungsplan) erklärt der wohnungsbaupolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz: 

    „Liebe Kolleginnen und Kollegen, es gibt zu diesem Tagesordnungspunkt zwei erstaunliche Dinge. Das eine ist, dass eine Aussprache stattfindet. Denn, ehrlich gesagt, im Oktober des Jahres 2023 haben wir das, was hier vorgelegt wird, einstimmig in diesem Haus beschlossen. Die Umsetzung können wir jetzt beklatschen.

    Das zweite Erstaunliche könnte sein, dass man sagt, zwischen Oktober 2023 und Dezember 2024 liegen volle 14 Monate. Warum hat es eigentlich so lange gedauert? Aber die Frage spare ich mir. Denn was im Oktober 2023 richtig war, bleibt auch im Dezember 2024 richtig, auch für die ländlichen Räume eine mehr Familienhausbebauung stärker zu ermöglichen, jüngeren und älteren Menschen kleinere Wohneinheiten zu schaffen. Das ist alles goldrichtig. Deshalb ist die Umsetzung richtig, und deshalb sind wir heute dafür.“

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 12.12.2024

    Heiner Garg zu TOP 2 "Änderung des Bestattungsgesetzes"

    In seiner Rede zu TOP 2 (Änderung des Bestattungsgesetzes) erklärt der sozialpolitische Sprecher, Dr. Heiner Garg: 

    „Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist das meiste eigentlich schon gesagt worden von den Kolleginnen vor mir. Deswegen lassen Sie mich ein paar Anmerkungen zum vorliegenden Gesetzentwurf machen, dem auch die FDP-Fraktion zustimmen wird. Die Landesregierung hat diesen Gesetzentwurf vorgelegt, um gesellschaftliche Entwicklung nachzuvollziehen und gleichzeitig dem zunehmenden Interesse auch an alternativen Bestattungsformen gerecht zu werden, bei gleichzeitigem Schutz der Menschenrechte.

    Ich will an der Stelle sagen, auch das ist für uns ein ganz besonders wichtiger Punkt, nämlich der Schutz internationaler Kinder- und Menschenrechte, insbesondere durch das Verbot von Grabmalen, die durch ausbeuterische Kinderarbeit hergestellt werden. Frau Ministerin, Sie geben durch die Anpassung an ein moderneres Bestattungsrecht bzw. eine modernere Gestaltungskultur und Praktiken einen Rechtsrahmen vor, in dem Sie die Wahrung auf die Selbstbestimmung über den eigenen Körper auch nach dem Tod hinaus setzen, zum Beispiel durch die Möglichkeit, die Asche des Verstorbenen auf bestimmten Friedhofsflächen zu verstreuen oder auch sarglos zu bestatten.

    Die Sicherstellung der Qualität und Rechtsklarheit wird hergestellt in Bezug auf die zweite Leichenschau. Auch darüber reden viele Menschen nicht gerne, aber auch das ist wichtig im Hinblick auf die Rechtssicherheit und die Verantwortung der Friedhofsträger bei der Errichtung und im Betrieb von Bestattungswäldern. Ebenso die Förderung der Vielfalt der Bestattungsarten und gleichzeitig der Attraktivität von Friedhöfen, z.B. durch die Einführung von Bestattungswäldern, Kolumbarien und die Erlaubnis von Ascheverstreuungen.

    Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will klar sagen, dass ich mir jedenfalls persönlich noch etwas mehr hätte vorstellen können. Ich will darauf verweisen, dass in Rheinland-Pfalz der Minister das noch gar nicht so lange her verabschiedete Pendant als das modernste Bestattungsrecht bezeichnet hat. Neben einigen Punkten, die auch wir jetzt in Schleswig-Holstein regeln, ist da in der Tat auch die Aushändigung der Urne und die Teilung der Asche z.B. für eine Diamantbestattung nach Schweizer Vorbild vorgesehen. Auch das hätte ich mir durchaus vorstellen können für Schleswig-Holstein. Nichtsdestoweniger bleibt der vorliegende Gesetzentwurf ein großer Schritt in Richtung eines liberaleren Bestattungsrechts, das gesellschaftliche Entwicklungen nachempfindet. Vor diesem Hintergrund werden wir dem zustimmen."

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 12.12.2024

    Heiner Garg zu TOP 24 "Auswirkungen des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes auf die akutstationäre Versorgung"

    In seiner Rede zu TOP 24 (Auswirkungen des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes auf die akutstationäre Versorgung) erklärt der gesundheitspolitische Sprecher, Dr. Heiner Garg: 

    „Am Anfang stand ein einstimmiger Beschluss (inklusive Bayern) der Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsministerkonferenz, dass sich die Finanzierung der Krankenhausleistungen grundlegend ändern muss - das ging auf eine Idee aus Schleswig-Holstein zurück, weil wir gesagt haben, dass sogenannte Vorhaltekosten übernommen werden müssen - gerade für kleinere Krankenhäuser in der Fläche -, um dauerhaft die akut stationäre Versorgung einer älter werdenden Gesellschaft sicherstellen zu können.

    Im Oktober 2021 haben der Kollege Manfred Lucha, die Kollegin Daniela Behrens und ich genau dieses Modell, das in der Gesundheitsministerinnen- und Gesundheitsministerkonferenz einstimmig beschlossen wurde, in den Koalitionsvertrag der nicht mehr existierenden Ampel hineinverhandelt und haben uns an dem Abend dafür auch kräftig gefeiert.

    Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich spare mir jetzt die persönliche Analyse, wie Herr Lauterbach die Reform umgesetzt hat. Ich glaube, da war viel Luft nach oben in der Kommunikation mit den Ländern. Aber sei es drum. Worum es mir heute geht, Frau Ministerin, ist, wirklich Lob und Anerkennung zu verteilen.

    Sie haben sich als Vorsitzende der GMK vehement mit einigen anderen Kolleginnen und Kollegen dafür eingesetzt, dass dieses Gesetz händelbar am Ende wird und in den Ländern umsetzbar wird.

    Sie haben dafür wirklich gekämpft und dafür meine Anerkennung – auch die meiner Fraktion.

    Ich will das zitieren 17.10. 2024 in der zweiten und dritten Lesung des KVVG im Deutschen Bundestag: ,Wer dem Gesetz zustimmt, handelt verantwortungslos gegenüber Patientinnen und Patienten und den Beschäftigten der Kliniken. Die einseitige Abkehr des Bundesministers von der gemeinsamen Erarbeitung dieser Reform hat dazu geführt, dass sie ihre Ziele nicht erreichen wird.‘

     Im Ärzteblatt vom November 2024 stellen Sie zu Recht fest: ,Ich stelle fest, dass die wesentlich fachlich begründeten Forderungen der Länder nicht berücksichtigt sind. Dazu gehören eine auskömmliche Übergangsfinanzierung bis die Reformen greift, Bürokratieabbau statt Bürokratieaufbau, die Wahrung der Planungshoheit der Länder, eine Finanzierung, die auch die Grund- und Notfallversorgung in der Fläche verlässlich sichert, sowie eine rechtzeitig vorgelegte Auswirkungsanalyse, die der Bundesminister mehrfach zugesagt, aber nicht geliefert hat.‘

    Dann, Frau Ministerin, halten Sie im Bundesrat ein wirklich deutliches Plädoyer für die Anrufung des Vermittlungsausschusses. Sie sagen unter anderem: ,Der Vermittlungsausschuss bietet eine Chance, höchstwahrscheinlich die letzte. Um diese groben Fehler zu korrigieren, ich habe mich immer eindringlich für seine Anrufung geworben. Sollte die Anrufung aus politischen und nicht aus fachlichen Gründen scheitern, wäre das kein gutes Signal für die Krankenhausversorgung in Deutschland.‘

    Und, meine Damen und Herren, das Ende dieser Bundesratssitzung bestand darin, dass sich trotz genau dieser richtigen Einschätzung Schleswig-Holstein enthalten hat.

    Da sage ich: Das war eine katastrophale Entscheidung. Es war eine falsche Entscheidung, zu der diese Ministerin gezwungen wurde.

    Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist für mich völlig unverständlich in einer so existenziell wichtigen Frage.

    Es war ganz klar, dass Länder den Vermittlungsausschuss anrufen wollen. Ich finde hier – das sage ich auch in Richtung der Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion –, dass sowohl der Ministerpräsident als auch der Bevollmächtigte des Bundes diese Ministerin im Regen stehen gelassen hat. Das finde ich fachlich falsch und in der Sache schädlich für Schleswig-Holstein."

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  • 12.12.2024

    Heiner Garg zu TOP 21 "Sicherstellung der pflegerischen Versorgung"

    In seiner Rede zu TOP 21 (Sicherstellung der pflegerischen Versorgung) erklärt der pflegepolitische Sprecher, Dr. Heiner Garg: 

    „Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Liebe Kollegin Pauls, lassen Sie mich unmittelbar an Ihre Rede anschließen. Zunächst einmal danke ich dem Landespflegeausschuss sehr herzlich dafür, dass es dann doch noch gelungen ist zu etwas Gemeinsamem zu kommen.

    Ich will auch sagen, dass niemand von uns behaupten, dass irgendeine Maßnahme davon überflüssig ist. Was mich ein bisschen stutzig macht, bei näherem Betrachten, ist erstens die Priorisierung durch die Landesregierung. Ich komme einfach nicht drumherum. Das riecht so danach, dass die Priorisierung, wie sie heute auch die Ministerin vorgetragen hat, vor allem etwas mit der Haushaltslage zu tun hat und nicht mit der Dringlichkeit und Notwendigkeit von Maßnahmen. Ich will das auch begründen. Ich will sehr deutlich sagen, dass ich viel Sympathie dafür habe und finde, dass die digitale Pflegebedarfserhebung mit Frühwarnsystemen gut ist. Aber, meine Damen und Herren, die Probleme von pflegenden Angehörigen, die Probleme von Pflegefachkräften, die Probleme von Pflegebedürftigen sind weitaus größer. Wir reden darüber, dass Menschen keinen ambulanten Pflegedienst finden. Wir reden darüber, dass Menschen in ihrer unmittelbaren Umgebung keinen Platz in einem Pflegeheim finden. Wir reden darüber, dass Menschen im Durchschnitt bis zu 2.700 Euro Eigenanteile in einer stationären Einrichtung nach dem SGB XI bezahlen müssen.

    Da sage ich Ihnen bei allem guten Willen: Das reicht einfach nicht, was Sie hier als Priorisierung der Pflegepolitik für die Landesregierung beschrieben haben. Das reicht einfach nicht. Die Kollegin Pauls hat zu Recht darauf hingewiesen. Wir haben uns einmal den Spaß gemacht, die Bewertung durch die Landesregierung anzugucken, um herauszufinden wie häufig das Wort Prüfen vorkommt. 28-mal wird geprüft oder eine Prüfung vorgeschlagen, siebenmal wird gegebenenfalls eine Projektinitiierung, z.B. in Bezug auf die Digitalisierung geprüft und dreimal haben wir es mit Appellen zu tun.

    Was mich nachdenklich gestimmt hat, war die Priorisierung der 30 Maßnahmen seitens der Landesregierung, weil ich fand, die waren vor allem haushaltspolitisch getrieben. Deswegen habe ich die Notwendigkeiten und die Probleme, die es akut in der Pflege gibt, noch einmal so aufgezählt.

    Liebe Kolleginnen und Kollegen, Initiativen zur Begrenzung der Eigenanteile in der Pflege neben den Verpflichtungen, die das Land hat, die gab es auch schon in der letzten Legislaturperiode. Ich habe gemeinsam mit der Kollegin Leonhardt eine Bundesratsinitiative eingebracht, diesen Deckel bei 1.000 Euro einzuziehen. Aus der Bundesratsinitiative ist leider keine aktuelle Politik, also in der Umsetzung, geworden. Ich halte das aber nach wie vor für erforderlich und für richtig.

    Jetzt muss der Kollege Buchholz ganz tapfer sein. Ich bin auch der Auffassung, dass wir inzwischen im Bereich Pflege, übrigens leider auch inzwischen im Bereich Kita, ein echtes Problem mit dem Anstieg der Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer haben. Das erfahren Sie, wenn Sie mit Stammbelegschaften sprechen. Und seit ich Mitglied dieses Landtags bin, seit 2000, besuche ich eigentlich ständig und immer wieder Altenpflegeheime, und zwar nicht nur, um mir zeigen zu lassen, was alles toll ist, sondern auch, um mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu sprechen.

    Der Grundgedanke hinter der Leiharbeit ist ein richtiger, nämlich Belastungsspitzen auszugleichen. Inzwischen werden aber halbe Stammbelegschaften dadurch ersetzt. Die Arbeitsbedingungen in der Pflege müssen grundsätzlich verbessert werden. Denn es geht um die Zufriedenheit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Darauf müssen wir abzielen. Selbstverständlich führt das zu Unzufriedenheit, wenn beispielsweise in einem Pflegeheim mit Früh-, Tag- und Nachtschichten Schichten, die mir am liebsten sind, ausgesucht werden können - und beispielsweise die Stammbelegschaften, die Wochenenddienste, die Dienste jetzt wieder an den Feiertagen absolvieren müssen. Das bringt selbstverständlich Unruhe in ein Team.

    Im Übrigen, wenn wir über Pflegebedürftige in Einrichtungen nach dem SGB XI sprechen, dann sind das fast immer hochbetagte Menschen, und die wünschen sich auch so etwas wie Kontinuität wünschen bei den Bezugs- und Ansprechpersonen. Wenn jeden zweiten Tag jemand Neues kommt, dann macht das etwas mit diesen Menschen. Und vor diesem Hintergrund, liebe Kolleginnen und Kollegen, wünsche ich mir – ich weiß nicht, wie ich das nennen will, und ich will jetzt auch nicht irgendwelche Superlative zum Schluss kreieren –, aber ich wünsche mir wirklich für das kommende Jahr mehr Dampf bei der Pflegepolitik dieser Landesregierung, damit die Probleme, die alle kennen, wirklich angegangen werden und zumindest teilweise gelöst werden. Denn in der Pflege haben wir kein Erkenntnisproblem, sondern wir haben ein Umsetzungsproblem. Herzlichen Dank."

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • Unsere Kitapolitik - beste Qualität für unsere Kleinsten.

    Liberale Bildungspolitik verfolgt das Ziel, unsere Kinder vom ersten Tag an optimal auf die Zukunft vorzubereiten, sie zu eigenverantwortlichen Entscheidungen zu befähigen und so individuelle Talente zu entwickeln.

    Flyer zum Thema Kita
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  • 13.12.2024

    FDP-Landtagsfraktion wählt neuen Vorstand

    Die Abgeordneten der FDP-Landtagsfraktion haben heute ihren Vorstand neu gewählt. Der Fraktionsvorstand wurde in folgender Besetzung gewählt:  

    Christopher Vogt bleibt Vorsitzender der FDP-Landtagsfraktion.

    Stellvertretende Vorsitzende bleibt Annabell Krämer. 

    Zum Parlamentarischen Geschäftsführer wurde Dr. Heiner Garg gewählt.

    Die Wahlen erfolgten einstimmig. 

    Die Fraktion hat zudem folgende Fachsprecher für die 20. Wahlperiode benannt: 

    Christopher Vogt: Wissenschaft/Hochschule, Energie

    Annabell Krämer: Finanzen, Haushalt, Sport, Tierschutz, Umwelt, Klimaschutz, Tourismus

    Dr. Heiner Garg: Soziales, Gesundheit, Familie, Kita, Jugend, Senioren, Sucht, Europa

    Dr. Bernd Buchholz: Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Innen & Recht, Justiz, Wohnungsbau, Kommunales, Medien, Digitalisierung, Migration, Extremismus/Verfassungsschutz, Polizei, Datenschutz, Landesplanung, Zusammenarbeit HH-SH

    Anne Riecke: Bildung, Kultur, Frauen, Gleichstellung, Landwirtschaft, Fischerei, Jagd, Verbraucherschutz, Religion, Minderheiten

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  • 13.12.2024

    Annabell Krämer zu TOP 23 "Erhöhung des Landesblindengeldes"

    In ihrer Rede zu TOP 23 (Erhöhung des Landesblindengeldes) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und haushaltspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    "Mich hat der Antrag der regierungstragenden Fraktionen auch wütend gemacht – er hat mich wirklich wütend gemacht. Ich erinnere mich sehr, sehr gut an unsere Haushaltsberatung und auch an die Aussagen des Herrn Staatssekretärs. Und wenn ich ehrlich bin, hat mich eine Aussage auch massiv geärgert. Das war die Aussage, man wolle nicht zu viel erhöhen. Man wolle keine Anreizwirkung schaffen, damit nicht noch mehr Anträge gestellt werden. Das war eine Aussage, die hat mich fassungslos gemacht. Denn was den Menschen zusteht, steht den Menschen zu - und dann kann der Staat nicht sagen, wir wollen eigentlich das so wenig barrierefrei haben, damit das auch bloß nicht abgerufen wird.

    Ich bin ja eine Freundin des kleinen Karos, insbesondere was Zahlen angeht. Die 47 Euro, die brauchen wir übrigens auch gar nicht mal für bare Münze nehmen. Wie Sie wissen, haben wir ja auch angefragt, wie die voraussichtliche Auslastung des aktuellen Haushaltstitels von 9.427 Euro aussieht. Und da bekamen wir als Antwort: 6.925. Und das hat mich natürlich gleich zum Taschenrechner greifen lassen. Das ist eine Minderauslastung von 36 Prozent. Das wäre eine Erhöhung um 100 Euro, die absolut mit dem Haushaltsentwurf gedeckt wäre. 100 Euro, meine Damen und Herren.

    Dann wären wir nicht mehr Schlusslicht in der Bundesrepublik Deutschland. Das wäre dann, wenn mich meine Unterlagen nicht täuschen, Sachsen mit 380. Wir hätten also die Chance, die rote Laterne abzugeben. Okay, Hamburg mit 670 Euro ist aktuell mehr als doppelt so hoch. Aber 400 Euro wären mit diesem aktuell bestehenden Haushaltszettel drin.

    25 Euro wollen sie also nun zugestehen – 25 Prozent von dem, was möglich wäre. Das ist nicht in Ordnung. Das ist wirklich nicht in Ordnung!

    Und was ich Ihnen mal in aller Deutlichkeit sagen möchte: Damit findet noch nicht mal ein Inflationsausgleich statt. Ich habe mir also mal die Mühe gemacht und wir haben mal abgezinst, wie das denn aussieht. Kaufkraftbereinigt  entsprechen die 300 Euro von der letzten Anpassung in 2013 heute nur noch 235 Euro. 235 Euro! Das bedeutet faktisch, dass das Blindengeld heute 64 Euro weniger wert ist, als es das noch 2013 war. Und Sie wollen davon allen Ernstes nur 25 Euro ausgleichen?

    Ich finde, Sie sollten sich schämen. Der Haushaltstitel gibt das Geld her. Wir erwarten hier heute nicht von Ihnen, dass sie den Budgetansatz für 2025 erhöhen. Wir wollen nur nicht, dass Sie Haushaltsreste einbehalten und suggerieren, dass das Landesblindengeld in dieser Höhe zur Verfügung gestellt wird. Das tun Sie nämlich nicht!

    Wir werden uns heute bei diesem Antrag enthalten. Wir werden ihn nicht ablehnen, weil wir der Meinung sind, es sind 25 Euro mehr für die betroffenen Menschen. Doch es ist nicht gerechtfertigt, diesen Ansatz so niedrig zu fahren.

    Wir fordern weiterhin, zumindest wie wir es in unserem Antrag gemeinsam mit SSW und SPD gefordert haben, einen vollständigen Ausgleich des Budgetansatzes. 100 Euro sind drin, das habe ich Ihnen vorgerechnet. Sie haben noch mal die Chance, mit Ihren Fraktionsanträgen nachzubessern. Wir erwarten das."

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 13.12.2024

    Bernd Buchholz zu TOP 43 "Task Force Geldwäschebekämpfung"

    In seiner Rede zu TOP 43 (Task Force Geldwäschebekämpfung) erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz: 

    „Ich glaube, mit dem Bericht hat die Landesregierung sich keinen Gefallen getan. Denn in den letzten siebeneinhalb Jahren, in denen ich hier dabei bin, habe ich immer wieder die Berichte gehört, insbesondere von Monika Heinold, wie intensiv wir uns als Land mit der Geldwäschebekämpfung beschäftigen, wie viel wir erreichen, was alles laufe in der Geldwäschebekämpfung.

    Nun legen Sie aber einen Bericht vor, der in seiner Einleitung sagt, dass die Kritik an der bundesrepublikanischen Geldwäschepolitik durch die Financial Action Task Force auf internationaler Ebene vollständig zutreffend ist - auch im Hinblick auf die Strukturen in Schleswig-Holstein.

    Auf Deutsch: Wir haben - wie im Bund insgesamt - keinerlei wirksame Strukturen zur Bekämpfung von Geldwäsche. Das steht hier drin als Ausgangslage.

    Trotz der siebeneinhalb Jahre andauernden Erklärungen, wie viel wir gegen die Geldwäsche tun!

    Ich zitiere einmal aus dem Bericht: ,Die fehlende Priorisierung und Fokussierung auf komplexe Fälle der Finanzkriminalität ist in Schleswig-Holstein ebenfalls festzustellen. Die Verurteilungen wegen Geldwäsche der letzten Jahre hatten regelmäßig nur geringe Geldstrafen zur Folge und bewegten sich somit überwiegend im Bereich der Klein- und Kleinstkriminalität.'

    Das ist das Fazit!

    Siebeneinhalb Jahre gehöre ich diesem Haus an, dem ständig erzählt wird, wie sehr wir uns um die Geldwäschekriminalität kümmern - und dann steht hier als Fazit drinnen, dass wir Klein- und Kleinstkriminalität verfolgen und die Verurteilungen ansonsten nichts bewirken.

    Die Antwort, die Sie heute geben, ist die Gründung einer Taskforce.

    Die Gründung einer Taskforce hat mich elektrisiert. Das klingt nach Menschen, die daran arbeiten und jetzt intensiv zusammenkommen.

    Aber die Art, wie diese Taskforce aufgestellt werden soll, ist bemerkenswert.

    Der Seite 13 des Berichts entnehmen wir, dass der Taskforce zwei Mitglieder aus dem Finanzministerium, unterschiedliche Experten, ein Mitglied aus dem Justizministerium, zwei Mitglieder aus dem Innenministerium, ein Vertreter des LKA, ein Vertreter des Finanzamts für zentrale Prüfdienste, ein Vertreter der Generalstaatsanwaltschaft, ein Vertreter des Generalreferenten und ein Vertreter der örtlichen Staatsanwaltschaften, also zehn Personen, sich mindestens einmal im Jahr zu einer großen Dienstbesprechung treffen.

     Also: Es treffen sich zehn Personen aus unterschiedlichen Bereichen mindestens einmal im Jahr. Ich sehe schon, wie die organisierte Kriminalität in Schleswig-Holstein erzittert vor dem Gedanken, dass hier jetzt wirksame Geldwäsche-Bekämpfung betrieben wird, weil die sich einmal im Jahr zu einer großen Dienstbesprechung treffen – und ansonsten unterjährig koordinieren, was da passiert.

    Meine sehr verehrten Damen und Herren, was wir bräuchten wäre eine echte Financial Intelligence Unit, wie sie Christian Lindner auf Bundesebene konzipiert hat. Ja, das kostet gewaltig Geld, aber das würde das Geld um ein Vielfaches einspielen, wenn wir endlich aus der Situation rauskämen, in Deutschland das Eldorado für die Geldwäsche zu sein. Denn das sind wir. Und auch Sie werden es in Schleswig-Holstein nicht verändern, wenn Sie nicht bereit sind, Geld dafür in die Hand zu nehmen und die entsprechenden Behörden auch zusammenzufassen und dann auch schlagkräftige Einheiten daraus zu machen.

    Einmal im Jahr eine Dienstbesprechung von zehn Menschen, die sich treffen, wird es jedenfalls nicht bringen.

    Das bringt mich zum Schluss meiner Rede dann doch dazu, dass ich Respekt habe, wie Sie an so wenig vorhandenes Konzept so die Luftpumpe ansetzen.

    Warum fällt mir die Überleitung jetzt auf den nächsten Redner so leicht? Weil Lars Hams auch einer ist, der das großartig kann. Da Lars Harms jetzt gleich nach mir spricht und das seine letzte Rede im schleswig-holsteinischen Landtag sein wird, will ich an dieser Stelle sagen: Lieber Lars! Dankeschön für die Zusammenarbeit mit Dir, die ich jedenfalls genießen durfte. Ich will auch einmal Dankeschön dafür sagen, dass wir gerade in einem gemeinsamen Wahlkampf wirklich richtig eng, finde ich, zusammengefunden haben und uns wirklich blendend ergänzt haben, auch wenn unsere politischen Meinungen oft voneinander abwichen.

    Vielen, vielen Dank für die gemeinsame Zeit in diesem Haus, lieber Lars Harms, und ich bin dankbar dafür, dass wir diesen Bericht in die Ausschüsse überweisen, um die Substanz zu suchen, die wir eigentlich vorhatten zu finden.“

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

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