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  • 29.01.2025

    Bernd Buchholz zu TOP 1 "Aktuelle Stunde zur Migrationspolitik"

    In seiner Rede zu  TOP 1 (Aktuelle Stunde "Position der Landesregierung infolge der aktuellen Äußerungen des Ministerpräsidenten zu schnellen und kompromisslosen Änderungen in der Migrationspolitik") erklärt der migrationspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    "Wir sind uns einig darüber, dass die Taten seit Brokstedt Konsequenzen verlangen. Konsequenzen, die deutlich machen, dass auch die Menschen das Gefühl bekommen: Ja, es passiert etwas, damit sich das gleiche Muster, das sich in diesen Taten überall zeigt, nicht wiederholen kann. Und dafür braucht es wahrscheinlich auch in Berlin das eine oder andere an rechtlichen Veränderungen.

    Ich will meine Meinung hier nicht zurückhalten, dass ich nicht alles, was da in den Papieren in Berlin steht, für hochgradig sinnvoll und für rechtlich unbedenklich halte. Aber ich glaube, dass die sichtbare Konsequenz ‚jetzt tun wir etwas‘ durchaus verdient, dass man handelt. Deshalb verstehe ich, dass meine Fraktion in Berlin diese Vorschläge zunächst mal unterstützt, damit dieses Signal ausgeht. Und ich appelliere von hier aus auch an Sie, an SPD und Grüne, darüber nachzudenken, wie man auf die anderen im Bundestag zugehen und dafür sorgen kann, dass es nicht dazu kommen muss, mit einer AfD gemeinsam abzustimmen, weil ich das für schwierig halte.

    Aber eines kann ich Ihnen hier in diesem Hause nicht ersparen, lieber Kollege Koch, nämlich dass Sie sich hier hinstellen und sagen, dass Sie alles tun, was geboten ist. Das ist nicht wahr. Wer kann dem Vater des ermordeten jungen Mädchens von Brokstedt verdenken, dass er sagt, es seien nicht genügend Konsequenzen gezogen worden, auch nicht in diesem Land? Zwei Jahre nach dieser Attacke sehen wir mit schöner Deutlichkeit, übrigens auch in Aschaffenburg, was das eigentliche Muster ist. Ein vollziehbar Ausreisepflichtiger läuft frei in unserem Land herum, hat eine psychische Störung und wird von keiner Behörde des Landes in irgendeiner Form begleitet, betrachtet oder der Ausreisepflicht zugeführt. Das ist in Schleswig-Holstein nicht anders als in Bayern.

    Wir haben keine Behörde, die die Ausreisepflicht durchsetzt, dabei könnten und müssten wir eine haben. Seit zwei Jahren stehe ich immer wieder an diesem Pult und sage: Warum kriegt ihr es nicht hin, für die vollziehbar Ausreisepflichtigen eine zentrale Stelle, ein zentrales Rückführungsmanagement, einzurichten? Jetzt kommt nach zwei Jahren die Ministerin aus dem Kreuz und sagt: Ja, wir machen im Landesaufnahmegesetz eine minimalinvasive Änderung, in der wir die Intensivstraftäter zentral abschieben, das sind wahrscheinlich so zwischen 100 und 150 von 9000. Niemand kann mir erzählen, dass der §71 Absatz 1 Satz 4 des Aufenthaltsgesetzes der Bundesrepublik Deutschland, der besagt, dass die aufenthaltsentziehenden Maßnahmen bei einer zentralen Behörde des Landes geführt werden sollen, dass der in Schleswig-Holstein nicht umsetzbar ist.

    Ich appelliere deshalb auch an diese Landesregierung, nicht immer nur nach Berlin zu gucken, sondern hier in diesem Land das zu tun, was getan werden kann. Ich appelliere an Sie auch, den Gesetzgebungsprozess zum Landesaufnahmegesetz zum Anlass zu nehmen, darüber nachzudenken, dass man die Entlastungen der Ausländerbehörden sehr viel stärker betreiben muss, damit nicht in Schleswig-Holstein irgendwann mal eines Tages irgendjemand sagen muss, da hat wieder jemand jemanden ermordet und er war vollziehbar ausreisepflichtig, aber niemand hat sich um ihn gekümmert. Das darf und soll uns nicht passieren."

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 29.01.2025

    Christopher Vogt zu TOP 3 u.a. "Haushaltsberatungen 2025"

    In seiner Rede zu TOP 3+29+36+39+46 (Haushaltsberatungen 2025) erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt: 

    „Die finanzielle Situation des Landes war in den vergangenen Jahren oft einfacher als derzeit. Dies macht vor allem eines sehr deutlich: Auch für gesunde Staatsfinanzen braucht es eine gute wirtschaftliche Entwicklung. Es braucht keine weiteren Degrowth-Phantasien und auch keine Schönrednerei, sondern die Einsicht, dass unser Land aktuell eben nicht einfach nur mit einer konjunkturellen Delle zu kämpfen hat.

    Unser Wirtschaftsstandort kämpft mit erheblichen strukturellen Problemen, die schleunigst angepackt werden müssen. Wenn wir den Wohlstand unseres Landes und vor allem unsere industriellen Kerne und unseren starken Mittelstand erhalten wollen, braucht es eine echte Wirtschaftswende – nicht nur auf Bundes-, sondern auch auf Landesebene.

    Leider fehlt es bei dieser Landesregierung an neuen wirtschaftspolitischen Impulsen. Auf verschiedenen Neujahrsempfängen habe ich in den vergangenen Wochen – voller Begeisterung – die Reden des Ministerpräsidenten gehört, der dort wiederholt für einen konsequenten Bürokratieabbau geworben hat. Das fand ich gut! Das teile ich uneingeschränkt! Aber am nächsten Tag sitzt man dann im Landtagsausschuss und wird mit einem schwarz-grünen Bürokratiemonster wie der Novelle des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes gequält. Man kann doch nicht lautstark einen konsequenten Bürokratieabbau fordern und dann in der Regierungspraxis das genaue Gegenteil machen – das ist völlig unglaubwürdig und auch sehr frustrierend für alle Menschen, die diesen Murks zukünftig beachten müssen!

    Eine Konsolidierung der Landesfinanzen ist zweifelsohne notwendig. Sie haben dies zu spät realisiert und entsprechend auch zu spät damit angefangen. Dies macht die Sache jetzt nicht einfacher. Es gab erst eine völlig chaotische Haushaltssperre und dann das Ausrufen gleich mehrerer Notlagen und entsprechender Notkredite. Wir klagen deshalb – gemeinsam mit der SPD-Fraktion – vor dem Landesverfassungsgericht gegen den Landeshaushalt 2024. Das Urteil wird dann auch für den Landeshaushalt 2025 relevant sein, da Sie ja erneut mit dem Ausrufen einer Notlage und einem Notkredit arbeiten. Diese verfehlte Haushaltspolitik hat sogar dem bayrischen Ministerpräsidenten kürzlich Gelegenheit zur Häme gegeben. Um das klar zu sagen: Mit seiner harschen Kritik an der schwarz-grünen Landesregierung hat Markus Söder natürlich recht! Was Herr Söder aber ansonsten über Schleswig-Holstein gesagt hat, belegt nur einmal mehr, was für ein fränkisches Provinzei der Mann doch ist.

    Wie berechtigt unsere Kritik an Ihrer Finanzpolitik und den wiederholten Notkrediten war und ist, hat die Landesregierung mit ihrem Haushaltsabschluss für das Jahr 2024 gestern erst auf sehr eindrucksvolle Weise selbst belegt: Die Notkredite waren überhaupt nicht notwendig. Es ist völlig absurd und schon ziemlich dreist, dass Sie sich jetzt auch noch selbst für eine vermeintlich solide Haushaltsführung loben. Das Gegenteil ist richtig: Obwohl Sie wirklich viel versucht haben, ist es Ihnen dennoch nicht gelungen, die Notkredite bis zum Jahresende auszugeben. Im vergangenen Jahr hatten wir den schwarz-grünen Landeshaushalt ohne Änderungsvorschläge abgelehnt. Das war angesichts von über 1,5 Milliarden Euro Notkrediten auch richtig, weil dieser Entwurf aus unserer Sicht eklatant verfassungswidrig und nicht mehr zu heilen war.

    Beim Landeshaushalt 2025 planen Sie nun mit einem deutlich kleineren Notkredit, obwohl die finanzielle Lage ja eigentlich eher angespannter geworden ist im Vergleich zum Vorjahr. Dies ist ein äußerst interessanter Umstand, aber auch dieser Notkredit ist weder notwendig noch verfassungskonform. Ihre Haushaltsplanung ist leider noch immer sehr unsolide und Ihre Schwerpunktsetzung falsch. Wir haben dieses Mal einen umfangreichen Änderungsantrag vorgelegt. Im vergangenen Jahr hatten Sie wortreich beklagt, Sie würden sich so gern mit unseren Änderungsvorschlägen beschäftigen, aber könnten dies ja leider nicht. Jetzt haben wir durchgerechnete Vorschläge vorgelegt und Sie wischen diese einfach vom Tisch. Das ist zwar nicht überraschend, aber dennoch irgendwie vielsagend.

    Worum geht es uns: Unsere zahlreichen Fragen zum Haushaltsentwurf haben ergeben, dass in vielen kleineren und auch größeren Haushaltstiteln noch erstaunlich viel Luft drin ist. Diese Spielräume müssen genutzt werden, bevor man mit einem Notkredit arbeitet und bevor man an den falschen Stellen kürzt. Mit unseren gegenfinanzierten Vorschlägen wollen wir vor allem auf die vorgesehenen Kürzungen bei den Privatschulen, die schlicht unfair sind, und auf die Absenkung der Unterrichtsversorgung verzichten. Es fällt schon heute viel zu viel Unterricht aus. Das muss weniger und darf nicht noch mehr werden. Dass Sie ausgerechnet bei den Berufsbildenden Schulen, wo besonders viel Unterricht ausfällt, nun Jahr für Jahr 40 Stellen wegstreichen wollen, ist totaler Wahnsinn! Dass Sie Lehrerstellen streichen, um Ranger bezahlen zu können, kann ich überhaupt nicht nachvollziehen!

    Übrigens: Der einzige bildungspolitische Lichtblick, von dem unsere Schulen derzeit in Schleswig-Holstein profitieren, ist das Startchancen-Programm. Und das ist eine Initiative der Bundesregierung und vor allem der ehemaligen FDP-Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger. Die Landesregierung hatte bei der ganzen Diskussion vor allem Sand ins Getriebe gestreut. Zum Glück war sie damit nicht erfolgreich. Hier wird die unterschiedliche Schwerpunktsetzung deutlich: Der Bund hat mit FDP-Beteiligung in finanziell schwierigen Zeiten mehr Geld für die Schulen ausgegeben, obwohl er bisher gar nicht zuständig ist. Das Land kürzt in finanziell schwierigen Zeiten bei den Schulen, obwohl es sich hierbei doch um eine der wichtigsten Kernaufgaben des Landes handelt! Das ist in dieser Form unnötig und auch verantwortungslos!

    Wir schlagen zudem vor, die Kita-Qualität mit zusätzlichen 14 Millionen Euro zu verbessern, die Investitionen in die Krankenhäuser mit zusätzlichen 43 Millionen Euro zu erhöhen und 25 Millionen Euro mehr als von Ihnen geplant in das Landesstraßennetz zu investieren. Diese Maßnahmen für die Bildung unserer Jüngsten und für die Modernisierung unserer Infrastruktur sind dringend erforderlich. Sie wollen im kommenden Jahr zu wenig investieren – die Investitionsquote soll nur etwas über 9 Prozent liegen. Ihre heutigen Kürzungen sind die Schlaglöcher von morgen. Das behindert nicht nur Mobilität und Wirtschaft, sondern wird auf mittlere Sicht wieder doppelt so teuer, wenn man die größte Infrastruktur des Landes nicht vernünftig unterhält.

    Die Ko-Finanzierung der Städtebauförderung soll nach unserem Willen wieder vom Land bezahlt werden und nicht von den Kommunen. Der Umgang dieser Koalition mit unseren Kommunen ist wirklich problematisch. Dies beklagen die Kommunalen Landesverbände mittlerweile ja auch öffentlich sehr deutlich. Das muss sich dringend ändern, denn ansonsten wird Ihnen dies schon sehr bald auf die Füße fallen. Und es lässt schon sehr tief blicken, wenn nicht nur der Landesrechnungshof, sondern auch die Kommunen die fortwährende Aufblähung der Ministerialverwaltung kritisieren. Es ist ein Unding, dass Sie die Kommunen jetzt auch noch mit weiterer Bürokratie belasten wollen, z.B. beim EWKG.

    Die wenigen konkreten Versprechen aus Ihrem Koalitionsvertrag zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger werden in dieser Wahlperiode nicht mehr umgesetzt werden. Dies trifft vor allem die jungen Familien. Die versprochene weitere Absenkung der Elternbeiträge für die Kitas wird in dieser Wahlperiode nicht kommen. Stattdessen klopft man sich bei CDU und Grünen sogar dafür auf die Schulter, dass es ja immerhin keine Erhöhung der Beiträge geben soll. Herzlichen Glückwünsch! Das wäre ja noch schöner! Anstatt der Beiträge soll jetzt die Qualität abgesenkt werden. Auch dies ist übrigens ein gebrochenes Versprechen gegenüber den jungen Familien in Schleswig-Holstein! Ebenfalls gebrochen wird das Versprechen zur Einführung einer Eigenheimzulage für junge Familien, die Wohneigentum in Schleswig-Holstein erwerben wollen.

    Was es in diesen Zeiten nun wahrlich nicht braucht, sind neue oder höhere Steuern und Abgaben. Das wäre Sabotage am Wirtschaftsstandort. Wer die Einnahmen erhöhen möchte, muss die Wirtschaft stärken und nicht schwächen. Die Schuldenbremse in unserer Verfassung ist und bleibt richtig. Sie zwingt die Regierungen und Parlamente gerade in schwierigen Zeiten zur notwendigen Schwerpunktsetzung. Wir sehen doch schon jetzt an der Zinsentwicklung, dass eine anhaltend hohe Neuverschuldung die Spielräume für die Zukunft immer enger macht und die junge Generation endgültig überfordern würde. Es braucht aber eben auch Sparsamkeit, solide Planung und Haushaltsführung und eine stärkere Konzentration auf die Kernaufgaben des Staates bzw. des Landes wie Bildung, Infrastruktur und Sicherheit. Der Staat vernachlässigt zu oft seine Kernaufgaben, während er sich immer neue Aufgaben sucht und sich im Klein-Klein verzettelt. Dies muss sich dringend wieder ändern, dann wächst auch das Vertrauen und die Zuversicht bei den Bürgerinnen und Bürgern!“

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 29.01.2025

    Annabell Krämer zu TOP 3 u.a. "Haushaltsberatungen 2025"

    In ihrer Rede zu TOP 3+29+36+39+46 (Haushaltsberatungen 2025) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    "Eigentlich könnte ich mich schon zehn Minuten an der Rede vom Kollegen Koch abarbeiten, aber das lassen wir dann mal. 347.181.000 Euro. Was ist das? Das sind unsere Minderkreditaufnahmen in diesem Haushalt. Keine Notkredite, keine volle Inanspruchnahme der konjunkturellen Kredite. Was haben wir gemacht? Wir haben nämlich faktisch nichts gestrichen. Wir haben uns zum Beispiel am Gebot der Etatreife orientiert. Die besagten nämlich, dass ein Mittelabfluss wahrscheinlicher sein muss als ein Nichtmittelabfluss. Was haben wir gemacht?

    Northvolt haben wir mit einem Leertitel versehen. Das heißt, sollte es unterjährig zur Zahlungsverpflichtung kommen, was wir im Endeffekt alle hoffen, wenn sich alles zum Guten wendet, werden wir mit einem Nachtragshaushalt die Mittel zur Verfügung stellen. Das ist solide Haushaltsführung. Dafür haben wir auch Mittel übrig gelassen bei den konjunkturellen Krediten.

    Wir haben nämlich 80 Millionen Euro Luft gelassen zur Verfassungsgrenze. Und, noch einmal, keine Notkredite. Glauben Sie allen Ernstes, Kollege Koch, dass man Etatreife hat? Etatreife besteht nur, wenn es in 2025 mit einer größeren Wahrscheinlichkeit als mit einer Nicht-Wahrscheinlichkeit zu einer Auszahlung kommt, ansonsten ist es nicht verfassungskonform. Da geben uns die Bundeshaushaltsordnung und die Landeshaushaltsordnung klare Regeln vor. Ja, wir haben vorgesorgt. Wir alle hoffen, dass Northvolt klappt, die Mittel haben wir zur Verfügung.

    Wir stärken mit 43 Millionen Euro die Krankenhäuser, und mit 25 Millionen Euro die Landesstraßen. Wir finanzieren analog auch natürlich die Lehrerstellen, die Sie gestrichen haben. Wir stärken die kommunale Familie, wie wir es hier oft schon diskutiert haben. Wir nehmen Ihre unsägliche Finanzierung über den Kommunalen Finanzausgleich zurück, das sind 20,3 Millionen Euro. Wir halten Versprechungen. Wir setzen die Evaluation des Kita-Gesetzes um. Kollege Garg wird dazu noch ausführlich Stellung nehmen nachher. Wir stärken den wichtigen Versorgungssicherungsfonds mit sechs Millionen Euro.

    Und ganz wichtig: Für uns Freie Demokraten ist jedes Kind in diesem Land gleich viel wert. Wir haben uns immer für eine 100-prozentige Finanzierung der Ersatzschulen, des Regelfördersatzes stark gemacht. Das konnten wir mit Ihnen nie durchsetzen. Aber dass Sie jetzt auch noch kürzen wollen, das ist wirklich eine Sauerei, das sage ich Ihnen in aller Deutlichkeit. Anstatt die bestehenden 82 Prozent sukzessive auf die 100 Prozent zu erhöhen, wollen Sie diesen Satz nun auf 80 Prozent kürzen. Und die finanzielle Benachteiligung der Ersatzschulen soll durch Sie weiter erhöht werden. Dabei sind doch gerade die Ersatzschulen die, die den Druck von den Schulen nehmen und die Kommunen vor Ort massiv entlasten. Die könnten die Kinder doch gar nicht versorgen, wenn sie die Ersatzschulen nicht hätten. Und wir beantragen, und da bin ich sehr froh, weil ich glaube, dass wir da die Opposition an unserer Seite wissen, für diesen Punkt namentliche Abstimmung.

    Bei den Frauenhäusern und im Opferschutz hat die Opposition gewirkt. Das hätten wir früher haben können, wären sie unserem Antrag gefolgt. Jetzt weiß ich, warum Sie keine Anhörung wollten. Ich bedanke mich trotzdem ausdrücklich, dass Sie meiner Forderung nachgekommen sind. Bei den Tierheimen ist dieses leider nicht der Fall. Und welche Wertschätzung hat die Pflege eigentlich bei der Landesregierung? Ich sage es Ihnen in aller Deutlichkeit: keine. Anstatt die Ausbildung endlich attraktiver zu machen, erhöhen Sie den Eigenanteil bei den Mietkosten für die Altenpflegeschulen. Wir nehmen diese Belastung selbstverständlich zurück.

    Und das alles solide und verfassungskonform finanziert. Und wie Sie gesehen haben, wir haben Ihnen lediglich zwei Positionen in Ihrem Haushalt gestrichen: zum einen Ihre Stellen für Ranger, sehen Sie es mir nach, Stellen für Lehrer haben in der heutigen Zeiten für uns einen höheren Stellenwert als Ranger, die den Leuten erklären, wie sie sich beim Spazierengehen zu verhalten haben und zum anderen Ihr Bürgerbeteiligungsverfahren Klimaschutz reloaded. Wir benötigen keinen weiteren grünen Stuhlkreis, um vermeintliche Akzeptanz in der Bevölkerung für Ihre Maßnahmen zu suggerieren.

    Was wir aber brauchen, ist ein auskömmlich finanziertes Hospiz in Neumünster. Diese Streichung der Mittel von Ihnen nehmen wir auch zurück. Und auch hierfür verlangen wir eine namentliche Abstimmung. Hier setzen wir unsere Prioritäten. Ansonsten haben wir ausschließlich Luft aus Ihren Haushaltsmitteln gelassen. Sie können sich somit Ihre Empörungsrhetorik wirklich sparen.

    Ja, die Haushaltsberatungen, ich möchte mich dafür noch mal entschuldigen, waren für einige von Ihnen sehr langwierig, für uns aufschlussreich. Was bekamen wir auf Nachfrage zu der Höhe der Haushaltsansätze für Antworten von Ihnen? Puffer am Rande der Etatreife, Flexibilität im Haushalt bewahren, noch nicht konkret verplant und nur hier haben wir gekürzt. Und dass wir hiermit richtig liegen, hat die gestrige Veröffentlichung des Haushaltsabschlusses gezeigt: 270 Millionen Euro mal eben ausgeschwitzt. Und trotzdem strotzt ihr Haushaltsentwurf auch vor einer globalen Mehrausgabe. Wir hatten es bereits, auf die 585 Millionen Euro Verstärkung der Personalmittel möchte ich hier nicht mehr im Detail eingehen, aber eins ist mir noch aufgefallen: Sie gehen ja selbst nicht mal davon aus, dass Sie die Gelder brauchen, denn mit der Nachschiebeliste wurden vorsorglich neue Rücklagentitel für nicht benötigte Personalmittel eingeführt. Hört, hört! Da plant doch schon jemand Haushaltsreste. Ich bin mir sicher, 385 Millionen Euro reichen, denn der nächste Tarifabschluss ist erst im November und ist somit nur für zwei Monate zusätzlich auszufinanzieren. Das erwähnen Sie nicht.

    Wir brauchen echte Investitionen und nicht Ihre Nullnummern. Und da kommt bei mir jetzt mal die IB.SH ins Spiel. Die IB.SH ist wirklich ein wertvoller Partner für das Land und eine auskömmliche Eigenkapitalausstattung ist für die Refinanzierung am Kapitalmarkt wichtig und unerlässlich. Ich habe über viele Jahre Bankfinanzierung gemacht. Ich habe auch die Meldung gemacht an die Bankenaufsicht, ich bin die letzte, die keine auskömmlich finanzierte Bank möchte. Aber selbigen Zweck einer harten Kernkapitalquote zur Förderung erfüllen auch die Gewinnrücklagen. Wo liegt nun der Unterschied? Die Verwendung des Fonds für allgemeine Bankrücklagen obliegt ausschließlich dem Bankenvorstand. Das macht diese Form von Kernkapital, müssen wir ehrlich sagen, für den Vorstand auch sehr interessant. Wenn wir dann noch berücksichtigen, dass dann natürlich der Zugriff des Eigentümers auf Dauer verhindert wird.

    Und ich habe mich mal schlau gemacht. Die IB.SH Schleswig-Holstein hat gemessen am vorhandenen Eigenkapital den dritthöchsten prozentualen Fondanlageanteil am Eigenkapital von allen Förderbanken in der Bundesrepublik. Absolut betrachtet leistet sich Schleswig-Holstein mit 821 Millionen Euro den zweitgrößten Topf bundesweit. Hamburg stellt übrigens erhebliche Sondervermögen für Wohnungsbau und Innovationsförderung aus den Überschüssen ihrer Förderbank zur Verfügung. Und das ist richtig so. Der Fonds für allgemeine Bankrisiken ist Anlagevermögen, das der IB.SH als Eigenkapital zum Nulltarif zur Verfügung steht. Der Fonds für allgemeine Bankrisiken ist Anlagevermögen, das der IB.SH als Eigenkapital zum Nulltarif zur Verfügung steht, während das Land als Eigentümer seine Haushalte kreditfinanziert und zu wenig Mittel für unsere wichtige Krankenhaussanierung und den sozialen Wohnungsbau hat. Die Verwendung von Gewinnrücklagen stünde hingegen dem Eigentümer zu. Deshalb fordern wir die Gewährträgerversammlung auf, sich dafür einzusetzen, dass bis auf weiteres keine Mittel mehr in den Fonds für allgemeine Bankrisiken eingestellt werden und somit ein höherer Jahresüberschuss und somit Gewinnrücklagen, die ausschüttbar sind, ermöglicht werden.

    Da liegt allerdings die nächste Krux. Im IB.SH-Gesetz von 2003 ist festgelegt, dass die Landesregierung über die Gewinnverwendung der Bank entscheidet. Wenn wir es anständig machen, sind das zukünftig jährlich zwischen 30 und 70 Millionen Euro ausschüttbare Gelder. Wir wollen heute über das Haushaltsbegleitgesetz ändern, dass über die Verwendung der Mittel zukünftig das Parlament entscheidet. Dass die Regierung hier unglücklich agiert hat über die Jahre, hat sie hinlänglich bewiesen. Die Kontrolle des Parlaments ist somit mehr als zwingend erforderlich. Die Gewährträgerversammlung hat jahrelang ungehindert dabei zugesehen, dass potenzielle Mittel weit über den Bedarf hinaus dem Zugriff des Eigentümers, das ist das Land Schleswig-Holstein, entzogen wurden. Und liebe Landesregierung, Sie können so oft Sie wollen betonen, dass Sie diese Art von Eigenkapitalsicherung in letzter Zeit auch kritisch hinterfragt haben. Im Herbst haben Sie Ihr Handeln noch vehement verteidigt und das lässt sich auch in allen Protokollen des Finanzausschusses nachlesen. Wir haben erhebliche Lücken bei der Finanzierung unserer Krankenhausinfrastruktur. Wir wollen diese schließen.

    Aber was bei mir wirklich ein Gefühl des Fremdschämens auslöst, ist die Diskussion zum Landesblindengeld während der Haushaltsberatungen. Im Bundesvergleich hat Schleswig-Holstein mit 300 Euro das niedrigste Landesblindengeld. Und inflationsbereinigt ist es seit der Festsetzung von 2013 nur noch 235 Euro wert. Ihre geplante Erhöhung um 25 Euro, auch das übrigens nur auf Druck der Opposition und erst ab April, ist ehrlich gesagt einfach nur peinlich. Die Äußerung des Staatssekretärs, man wolle ja keine Anreise setzen, damit noch mehr Anspruchsberechtigte zukünftig Blindengeld beantragen, war schon unfassbar. Aber dass die regierungstragenden Fraktionen sich diese Aussage auch noch zu eigen machen, zeigt der Antrag, in dem der Ansatz des Landesblindengeldes jetzt tatsächlich um fast eine Million Euro gekürzt werden soll. Sie sollten sich schämen! Wir beantragen zur Ihrem Kürzungsantrag natürlich auch eine namentliche Abstimmung und bitten um Zustimmung zu unserem verfassungskonformen Haushaltsansatz mit den richtigen Prioritäten, ohne Notkredite und mit Abstand zur Verfassungsgrenze."

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 26.09.2018

    Oliver Kumbartzky zu TOP 16 „Klare Regeln für Vermietung von Ferienunterkünften“

    In seiner Rede zu TOP 16 (Klare Regeln für Vermietung von Ferienunterkünften über Buchungsportale) erklärt der tourismuspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    „Wir leben in einem innovativen Zeitalter, in dem wir aufgrund der Digitalisierung ständig neuen Geschäftsmodellen begegnen. Car-Sharing, Mitfahrgelegenheiten und Co-Working-Spaces sind nur einige Beispiele der Sharing Economy. Buchungsportale für Ferienunterkünfte zählen ebenso dazu. Allerdings ist die Verbreitung von Buchungsportalen wie AirBnB in Schleswig-Holstein noch ziemlich gering. Dabei bietet die Sharing Economy erhebliche Wachstumspotenziale für das Land, im Tourismussektor beispielsweise durch die Möglichkeit, neue und jüngere Zielgruppen auch außerhalb der größeren Städte anzusprechen.

    Die Sharing Economy kann zudem durch das Prinzip des Teilens das soziale Gefüge beleben, Ressourcen sparen und den zur Verfügung stehenden Nutzraum demokratisieren. Hier sollte nicht vorschnell in den freien Markt, dessen ureigenes Regulativ der Wettbewerb ist, eingegriffen werden. Denn ein überregulierter Markt wird in seinem Wachstumspotenzial behindert, was dem touristischen Angebot Schleswig-Holsteins in seiner Vielfalt nicht zuträglich sein kann.

    In ihrem vorliegenden Antrag betont die SPD zwar zunächst die Chancen von Buchungsportalen. Allerdings nur, um diese Chancen im nächsten Atemzug mit der Regulierungskeule wieder zunichtemachen zu wollen. Wir sind uns ja einig, dass es ausreichend bezahlbaren Wohnraum geben muss. Verbotsnormen zur Zweckentfremdung tragen aber kein Stück zur Entspannung des Wohnungsmarktes bei und würden keinen neuen Wohnraum schaffen. Vielmehr stellt es einen erheblichen Eingriff in die Privatautonomie im Rahmen der Gebrauchsüberlassung auf Zeit dar, was für uns Freie Demokraten nicht der richtige Weg ist. Wieso dürfen zum Beispiel alte Ferienwohnungen Bestandsschutz genießen und wieso darf die Überlassung einer Mietsache auf Zeit für einen Arbeitsaufenthalt gestattet sein, die vorübergehende Vermietung der eigenen Wohnung zu Ferienzwecken jedoch nicht? Hier wird mit zweierlei Maß gemessen.

    Man sollte nicht unterstellen, dass Buchungsportale ganz offensichtlich ein Hort für Steuer- und Abgabenbetrug seien. Zur Ihren Forderungen: Es bestehen bereits heute umfassende juristische und behördliche Handlungsmöglichkeiten, um gegen Steuerhinterziehung vorzugehen und Steuererklärungen gründlich zu prüfen. Hier bedarf es keiner sozialdemokratischen Initiative, die übers Ziel hinausschießt und vollumfänglichen Zugriff auf die Nutzerdaten von Portalen fordert. Wenn man einerseits das Vertrauen der Bürger in Staat und Politik wieder stärken möchte, kann man den Menschen im Land doch andererseits nicht pauschal Steuerunehrlichkeit unterstellen. Als nächstes wird hier wahrscheinlich noch ein pauschales Zugriffsrecht der Finanzverwaltung auf die Konten aller Bürger gefordert, um jeden einzelnen noch besser kontrollieren zu können. So etwas wird es mit der FDP nicht geben!

    Vorschnelle Regulierung hat immer Nebenwirkungen und trifft genau diejenigen, die von den Aspekten der Sharing Economy profitieren möchten. Wir sollten neuen Geschäftsmodellen stattdessen offen begegnen und uns mit den Akteuren austauschen, statt über sie zu urteilen und Wachstumspotenziale durch Überregulierung voreilig kaputt zu machen. Wenn wir nämlich an einem Strang ziehen, profitieren beide Seiten. Dass dies der richtige Ansatz ist, bestätigen uns übrigens die Vereinten Nationen. Denn auf ihrer Jahrestagung am morgigen Welttourismustag befasst sich die Tourismusorganisation der UN genau mit diesem Thema: Mit den Chancen der Digitalisierung für den Tourismus. Wir sollten uns diesem konstruktiven Vorgehen anschließen und Potenziale nutzen, statt sie schlecht zu reden.“

    Es gilt das gesprochene Wort!

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  • 29.01.2025

    Anne Riecke zu TOP 3 u.a. "Haushaltsberatungen 2025 - Einzelplan 7"

    In ihrer Rede zu TOP 3+29+36+39+46 (Haushaltsberatungen 2025 - Einzelplan 7) erklärt die bildungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anne Riecke:

    "Wir stehen im Bildungsbereich vor großen Problemen. Das ist – leider - seit Jahren keine neue Botschaft, sondern erfährt mittlerweile Jahr für Jahr entweder eine Bestätigung oder eine Verschlechterung. Bei den Ergebnissen des IQB-Bildungstrends schnellten die Zahlen bei den Neuntklässlern, die die Lese-Mindeststandards verfehlten, zwischen 2015 und 2022 von 17,7 Prozent auf 30,9 Prozent deutlich nach oben. 20 Prozent der Grundschüler erreichen die Mindeststandards beim Lesen, Rechnen und Schreiben nicht. Das bedeutet, dass jeder fünfte Schüler nicht in der Lage ist, vernünftig dem Unterricht an der weiterführenden Schule zu folgen. Das gilt besonders für die bildungsfernen und migrantischen Haushalte, was uns besonders alarmieren sollte. Ich befürchte, dass wir bei diesen Ergebnissen in den nächsten Jahren auch signifikant steigende Zahlen bei den Schülern ohne Schulabschluss sehen werden, denen es schwerfallen dürfte, auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen.

    Laut dem Bildungsexperten Prof. Köller könne es mit so schwachen Kompetenzen, wie wir sie aktuell beobachten, kaum jemand in einen qualifizierten Ausbildungsberuf schaffen, womit regelmäßig ein Drittel jedes Jahrgangs für den Ausbildungsmarkt verloren sei. Natürlich stehen die Schulen vor vielen Problemen, vor allem durch die immer stärkere Heterogenität der Schüler durch die Zuwanderung der letzten Jahre, die Auswirkungen der Corona-Pandemie und den Zuzug von Flüchtlingen aus der Ukraine. Gerade deshalb müssten wir unsere Ressourcen und Energie umso mehr in das Bildungssystem stecken, damit sich für die Zukunft dieser Schüler und für uns als Gesellschaft nicht riesige Berge an Problemen auftürmen, die wir dann später teuer aufräumen müssen.

    Wenn wir die Bildungsergebnisse verbessern wollen, dann müssen wir zuallererst massiv bei der Frühförderung ansetzen und nicht erst, wenn ein 15-Jähriger vor den ersten Trümmern seiner Bildungsbiografie steht.  Vor allem brauchen wir frühe Förderung und ausreichend Ressourcen in den Grundschulen. Wir brauchen auch verpflichtende Sprachtests für Viereinhalbjährige und bei der entsprechenden Feststellung von Defiziten eine kostenlose sprachliche Förderung.

    Im Zuge dieser ganzen Erkenntnisse erscheinen die Einsparungen der Landesregierung besonders fatal. Statt die Bildungsausgaben zu erhöhen, werden sie nun gekürzt.  Die Planstellen werden um über 160 Stellen gekürzt. Dabei müssten durch die steigenden Schülerzahlen eigentlich mehrere hundert Stellen zusätzlich aufgebaut werden, nur, um die Unterrichtsversorgung auf einem halbwegs vernünftigen Niveau zu halten. Es ist einfach schwer zu glauben, wenn die Bildungsministerin behauptet, die rechnerische Reduktion habe keine zwangsläufigen Auswirkungen auf die Leistung der Schüler.

    Natürlich wird es durch die Einkürzung bei der Unterrichtsversorgung zu mehr Unterrichtsausfall kommen. Und die Streichungen bei der Kontingentstundentafel werden wohl kaum dazu führen, dass unsere Schüler mehr Unterrichtsinhalte vermittelt kriegen.

    Gleichzeitig wird den Eltern mit den Kürzungen bei den Ersatzschulen die Möglichkeit erschwert, eine Alternative zu finden. Die Streichungen im Haushalt werden die Kosten für die Privatschulen in die Höhe treiben und die Eltern, die ihre Kinder aus guten Gründen auf eine der Ersatzschulen schicken, deutlich stärker belasten als zuvor. Dabei zeigen die eingangs erwähnten Zahlen, dass das staatliche Schulsystem immer größere Probleme hat, auch nur die Mindeststandards zu vermitteln, die man zurecht als Eltern von den Schulen erwarten kann. Die Streichung der Mittel für die staatlichen Schulen und die gleichzeitige Verteuerung der Alternativen, muss für die Eltern, die Schüler und vor allem die Lehrer dieser Schulen mehr als einen bitteren Beigeschmack haben.

    Wir fordern die Landesregierung auf, die Kürzungen im Bildungsbereich zurückzunehmen und die Bildung im Haushalt klar zu priorisieren. Investieren Sie endlich in den Schulbau, in eine früh einsetzende (Sprach)-Förderung und eine funktionierende Lehrkräftegewinnung.

    Machen Sie die Schulen wieder zu einem Ort, an dem Qualität und Chancen im Mittelpunkt stehen, nicht Einsparungen​​ und Kürzungen."

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 29.01.2025

    Bernd Buchholz zu TOP 3 u.a. "Haushaltsberatungen 2025 - Einzelplan 6"

    In seiner Rede zu  TOP 3+29+36+39+46 (Haushaltsberatungen 2025 - Einzelplan 6) erklärt der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    "Eine gute Wirtschaftspolitik zeichnet sich im Wesentlichen dadurch aus, dass man wenig staatsinterventionistisch in Märkte eingreift, sondern ordentliche Rahmenbedingungen für die Wirtschaft schafft. Der Hauptanteil der notwendigen Rahmenbedingungen für die Wirtschaft besteht in Investitionen in die Infrastruktur. Deshalb begrüße ich außerordentlich, wenn man in die Hafeninfrastruktur des Landes investiert, aber sie ist nicht die einzige Infrastruktur, die notwendig ist für eine florierende Wirtschaft und für das Wirtschaftswachstum. Das Wirtschaftswachstum ist dafür notwendig, dass dieser Haushalt in den nächsten Jahren überhaupt in die Nähe der Konsolidierung kommt.

    Deshalb ist es außerordentlich befremdlich, dass eine auch unter CDU-Führung agierende Regierung die Mittel für den Ausbau der Infrastruktur, insbesondere im Bereich der Landesstraßen, in dieser Art und Weise behandelt. Sie haben mit der Kürzung der Mittel für die Landesstraßen im vergangenen Jahr und mit dem Weiter-Runterfahren die Axt an die 2017/18 beschlossene Landesstraßenstrategie gelegt. Weil klar war, dass man damals schon in 2017 jedes Jahr ungefähr 90 Millionen Euro braucht, um in eine Substanzverbesserung bei den Landesstraßen zu kommen. Inflationsbereinigt würde ich sagen, ist das heute nur noch ein Betrag von rund 68 Millionen Euro. Das heißt, schon mit diesen damals ausgegebenen 90 Millionen Euro, die Sie ja in den letzten zwei Jahren noch weiter reduziert haben, wäre es nicht möglich gewesen, die Ziele der Landesstraßenstrategie, die wir 2017 und 2018 als Jamaika-Koalition verabschiedet haben, realistisch zu erreichen.

    Und jetzt wird das Ganze noch ein Stückchen weiter runtergenommen und jetzt erreichen wir einen Kipppunkt bei den Landesstraßen, der bedeutet, dass mit diesen wenigen Mitteln zur Sanierung der Landesstraßen, die Anzahl der Straßen, die ihren Zustand verschlechtern, größer wird als die Anzahl der Straßen, die ihren Zustand verbessern. Und das heißt nichts anderes, als dass Sie das machen, was Sie den Vorgängerregierungen von vor 2017 vorgeworfen haben. Sie machen Betonschulden, indem Sie das verteuern, was eigentlich mit einer vernünftigen Landesstraßenstrategie umgesetzt werden müsste. Und da hilft dann auch die eine oder andere Praktikumsprämie, die ich begrüße, nicht viel, wenn man bei den Kerntaufgaben, die das Land ja bei der Infrastruktur hat, kläglich die Mittel zusammenstreicht. Und wenn man dann auch noch die Prioritäten darauf setzt, indem man sagt, okay, wir schichten hier um, so dass wir irgendwie 15 Millionen für den Radwegeausbau haben, um dann zu Lasten der restlichen Straßen das Geld einzudampfen, dann kann ich Ihnen sagen: Ja, ich bin auch für Radwegeausbau. Und ich habe eine Radwegestrategie auch für dieses Land mit auf den Weg gebracht und wir wollen alle, dass mehr Leute mit dem Rad fahren und dass die entsprechende Infrastruktur auch da ist. Aber wenn ich zu entscheiden habe, wo im Zweifel ein Schulbus sicher fahren kann oder wo auch Zweiräder nicht an Schlaglöchern scheitern, denn mir ist lieber, dass bei einer gesunden Infrastruktur auch für die Sicherheit gesorgt wird, statt 400.000 Euro mehr an die Verkehrswacht zu geben, dann sage ich Ihnen, auch hier legen Sie die Axt ein gutes Stück mit an die Verkehrssicherheit im Lande. Es verrotten langfristig die Landesstraßen bei diesem Mittelansatz, den Sie hier gewählt haben.

    Die FDP-Fraktion hat einen Änderungsantrag dazu vorgelegt. Wir haben dabei nachgewiesen, dass man das alles sauber an anderen Stellen einsparen kann, ohne dass man weitere Schulden machen muss. Man muss nur Prioritäten setzen. Sie können 25 Millionen mehr in die Landesstraßen stecken. Sie würden damit wenigstens erreichen, dass die grundsätzlichen Ziele der Landesstraßenstrategie eingehalten werden. Das wird sich möglicherweise zeitlich deutlich verschieben und man würden vielleicht nicht 2030 alles saniert haben, sondern wahrscheinlich erst 2035 oder 2037. Nur mit dem, was Sie heute hier als Haushalt beschließen, verschlechtern Sie den Zustand der Landesstraßen in Schleswig-Holstein dauerhaft. Das sind die Betonschulden, die Sie zu verantworten haben. Jamaika wäre das nicht passiert.“

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  • 29.01.2025

    Heiner Garg zu TOP 3 u.a. "Haushaltsberatungen 2025 - Einzelplan 9"

    In seiner Rede zu TOP 3+29+36+39+46 (Haushaltsberatungen 2025 - Einzelplan 9) erklärt der gesundheitspolitische Sprecher, Heiner Garg: 

    „Ich finde, Sie haben als Vorsitzende der GMK im vergangenen Jahr tapfer und sehr engagiert für die Interessen der Länder beim KHVVG gekämpft. Das kann man sagen. Dann hat man Sie zum Dank für dieses Engagement im Dezember im Bundesrat zu einer Enthaltung gezwungen, die fachpolitisch falsch und menschlich zumindest fragwürdig gewesen ist.

    Ich bin unserer finanzpolitischen Sprecherin extrem dankbar, dass sie eine Quelle gefunden hat, wie wir dauerhaft und langfristig für die Krankenhausinvestitionen tatsächlich Vorsorge betreiben können. Die 43 Millionen Euro, die in unseren Änderungsanträgen für 2025 stehen, sind wichtig, weil Sie jetzt Entscheidungen treffen werden müssen, und zwar auch für die großen Projekte. Das Bauprojekt der Sana Kliniken Lübeck steht beispielsweise an, da muss diese Regierung irgendwann eine entsprechende Entscheidung treffen.

    Aber noch wichtiger ist die Vorsorge, wenn es dann zur Umsetzung der Konsequenzen des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes kommt. Dann wird die Priorisierung im Zweifel extrem schwierig, weil dann auf einmal eine ganze Reihe von Projekten gleich wichtig sind, um in die neue Struktur zu kommen. Und deswegen ist die Verwendung der IB.SH-Gewinne für diesen Teil aus meiner Sicht ein ganz wunderbares Angebot der Opposition, dem eigentlich alle zustimmen können müssten.

    Eine der größten gesellschaftlichen Herausforderungen neben der Inneren Sicherheit und neben der Bildung in einem Land ist die Sicherung der Versorgung mit Gesundheits- und Pflegeleistungen, gerade in einer älter werdenden Gesellschaft. Ich finde, wir haben in der vergangenen Legislaturperiode gezeigt, dass man auch bei der Versorgung nicht immer nur auf den Bund guckt. Uns war völlig egal, wer da regiert. Ich weiß auch, dass im Rahmen des Sozialgesetzbuches V oder des Sozialgesetzbuches XI ganz viel auf Bundesebene läuft und wir ganz wenig machen können. Und genau dieses ganz wenig Machen hat uns damals sehr gestört. Wir wollten selbst Dinge ausprobieren und deswegen haben wir den Versorgungssicherungsfonds aufgelegt und ich sage gleich, nicht jedes Projekt war erfolgreich. Das war übrigens auch gar nicht der Anspruch. Das kann auch gar nicht sein, wenn man Dinge ausprobiert. Aber es gab eine ganze Reihe Projekte, die extrem erfolgreich gewesen sind. Ich will nur das TelemedNetz.SH, Vidiki 2.0 oder eQuaMaDi nennen. Das sind Dinge, die zum Teil in die Regelversorgung übernommen wurden. Frau Ministerin, dass Sie sich diesen Gestaltungsspielraum wegnehmen lassen, komplett streichen lassen, ist falsch. Das ist eine versorgungspolitisch falsche Entscheidung. Ich finde sie insgesamt politisch auch nicht besonders schlau. Für die Versorgung in Schleswig-Holstein ist diese Entscheidung wirklich eine Katastrophe.

    Warum Sie es zulassen, Frau Ministerin, dass der Mietkostenzuschuss bei den Altenpflegeschulen faktisch reduziert wird, indem Sie den Eigenanteil von zehn auf 20 Prozent erhöhen. Damit lassen Sie es zu, dass damit insbesondere der Zugang für kleinere Träger erschwert wird. Wir brauchen aber alle. Wir brauchen diese Schulen, um die künftigen Pflegeassistentinnen und Pflegeassistenten, um die Pflegekräfte auszubilden. Deswegen ist auch hier das Angebot der Opposition, diesen eklatanten Fehler heute noch mal zu reparieren. Es ist eine falsche Entscheidung, hier an der falschen Stelle zu sparen.

    Zwei Dinge würde ich gerne noch anbringen. Sie werden sich in diesem Jahr, nicht für den Haushalt 2025, aber für den Haushalt 2026, entscheiden müssen, wo Sie landespolitisch beim Pakt für den ÖGD hinwollen. Ich glaube nicht, dass der Bund, egal wer nach dem 23. Februar eine Regierung bildet, den Pakt über 2026 hinaus einfach 1 zu 1 weiterfinanziert. Deswegen werden Sie sich entscheiden müssen, ob der Öffentliche Gesundheitsdienst, der für die Versorgung genauso wichtig ist, weiterhin gestärkt wird und sich das Land daran beteiligt oder nicht.

    Liebe Frau Ministerin, nach zweieinhalb Jahren Geduld der Opposition, will ich in Frage stellen, ob der Pakt für Gesundheit und Pflege, über den immer wieder gesprochen wird, wirklich für die Verbesserung der Versorgung in Schleswig-Holstein geeignet ist.

    Mein letzter Satz. Wir machen Ihnen konkrete Angebote, die durchfinanziert sind, wie wir die Versorgung in Schleswig-Holstein sichern und ein Stückchen verbessern. Schlagen Sie da ein für die Menschen in Schleswig-Holstein. Das ist wichtig."

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  • 29.01.2025

    Heiner Garg zu TOP 3 u.a. "Haushaltsberatungen 2025 - Einzelplan 10"

    In seiner Rede zu TOP 3+29+36+39+46 (Haushaltsberatungen 2025 - Einzelplan 10) erklärt der kitapolitische Sprecher, Heiner Garg: 

    „Ich gucke ja immer wieder ganz gerne auf Ihren Instagram-Account, weil ich finde, Sie machen das extrem professionell und engagiert, wie Sie kurze Botschaften prägnant unter das Volk bringen. Und wenn man sich dann so zum Jahresauftakt die ‚5 für 25‘ anguckt, da ist mir aufgefallen, ohne dass ich Ihre Schwerpunktsetzung falsch finden würde, dass ein großer Bereich aus Ihrem großen Ministerium fehlte. Sie haben nämlich zur Kita-Politik nicht ein Wort verloren. Ich finde, auch 2025 muss ein kita-politisches Schwerpunktjahr sein. Und zwar nicht nur, weil Sie zu Recht darauf hinweisen, wie hoch inzwischen die etatisierte Summe in Ihrem Einzeletat ist, sondern weil wir nach wie vor riesige Hausaufgaben vor der Brust haben. Und weil die Kita-Reform aus der letzten Legislaturperiode in weiten Teilen auch in dieser Legislaturperiode eine Rolle spielt. Alle Änderungen, die Sie bis zum letzten Herbst an diesem Kita-Reformgesetz vorgenommen haben, sind häufig von der gesamten Opposition, aber immer wieder auch von FDP und SSW unterstützt worden, weil wir den Weg konsequent weiter beschreiben wollten.

    Ich habe Ihnen, Frau Ministerin, schon im letzten Jahr vorgeworfen, dass Sie mit der Änderung, die Sie im vergangenen Herbst vorgenommen haben, also weg vom Fachkraft-Kind-Schlüssel hin zum Anstellungs-Schlüssel, im Prinzip eine verdeckte Qualitätsverschlechterung in den Einrichtungen vornehmen. Sie haben ein zentrales Versprechen Ihres Koalitionsvertrages nicht umgesetzt, das wissen Sie auch. Die Elternbeiträge werden in dieser Legislaturperiode nicht weiter gesenkt. Im Übrigen – ich sage das auch sehr transparent – haben wir das auch nicht mehr gefordert, weil auch wir uns den Realitäten des Haushaltes durchaus stellen. Aber in Wahrheit bezahlen die Eltern in Zukunft das gleiche Geld für absehbar schlechtere Qualität. Das ist weder den Kindern noch den Eltern, insbesondere aber auch nicht den Erzieherinnen und Erziehern zuzumuten.

    Wir hätten uns gewünscht, dass man gemeinsam schrittweise, so wie das vereinbart war in der letzten Legislaturperiode, die Evaluationsergebnisse umsetzt. Dass das nicht auf einmal geht, das weiß ich. Ich habe auch schon mal knapp drei Jahre lang einen Konsolidierungshaushalt verantworten müssen. Das ist mir vollkommen klar. Deswegen ist unser Angebot heute, wir beginnen mit der schrittweisen Umsetzung. Wir setzen bei den Krankheitsfehltagen an. Wir heben die Größe, die ursprünglich bei 15 Krankheitsfehltagen lag, von denen inzwischen jeder weiß, dass es viel zu wenig sind, auf das in der Evaluation festgestellte Ergebnis, nämlich 22 Tage, an. Wir hinterlegen das mit Geld. Das ist ein erster Schritt zur Umsetzung der Evaluationsergebnisse. Ich finde, das wäre der richtige Weg gewesen.

    Lassen Sie mich noch kurz auf zwei Punkte zu sprechen kommen. Was die ehemalige Küstenkoalition auf den Weg gebracht hat im Hinblick auf die Hospizversorgung in Schleswig-Holstein, war ein guter und ein richtiger Ansatz, der in Jamaika konsequent weiterverfolgt wurde. Das war gut. Wir haben es in Schleswig-Holstein geschafft, den Benchmark der Bertelsmann-Stiftung nicht nur zu erreichen, sondern zu übertreffen. Das ist eine gute Nachricht für die Menschen in Schleswig-Holstein. Andere Bundesländer beneiden uns darum.

    Ich weiß wirklich nicht, warum wegen eines Betrages von 110.000 Euro nun ausgerechnet das letzte zu bewilligende Projekt in Neumünster anders behandelt wird als alle anderen. Ich finde das falsch. Und deswegen geben wir Ihnen heute die Gelegenheit, diesen Fehler zu korrigieren.

    Und dann will ich noch einen Satz zum Landesblindengeld verlieren. Da sitzt man als ehemaliger Sozialminister gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen im Sozialausschuss und hört sich die Erklärung des Staatssekretärs an, dass man einen solchen Titel verüberveranschlagen muss. Aber was Sie in Wirklichkeit jetzt gemacht haben, das hat mit Sozialpolitik wirklich nichts mehr zu tun. Das ist beschämend, was Sie hier abgeliefert haben beim Landesblindengeld. Und deswegen sollten Sie den Oppositionsanträgen zustimmen."

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  • 30.01.2025

    Anne Riecke zu TOP 27+48 "Unterrichtsversorgung statt Unterrichtsausfall"

    In ihrer Rede zu TOP 27+48 (Unterrichtsversorgung statt Unterrichtsausfall) erklärt die bildungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anne Riecke:

    "Bildung ist der Grundpfeiler unserer Gesellschaft und der Zustand unseres Bildungssystems ist auch ein Spiegelbild dessen, wie ernst eine Regierung diese Aufgabe nimmt. Was wir jedoch aktuell in Schleswig-Holstein erleben, ist das Gegenteil von Prioritätensetzung im Bildungsbereich.

    Zweifellos haben wir es mit dramatischen Auswirkungen im Bildungsbereich zu tun, die traurigerweise alle hinlänglich beschrieben worden sind. Und obwohl wir viel über die Bildungsmisere sprechen, hat man manchmal das Gefühl, dass die Landesregierung in einigen Bereichen noch nicht einmal einen vollständigen Überblick über das tatsächliche Ausmaß der Probleme hat.

    In der Antwort auf unsere Kleine Anfrage zum Unterrichtsausfall beim Mathematikunterricht konnten uns zum Beispiel keine konkreten Zahlen genannt werden, wie viel Mathematik-Unterricht in den Schulen eigentlich nicht stattfindet. Wie aber kann man ein Problem lösen, wenn man es nicht einmal richtig beziffern kann? Die Zahlen sprechen für sich und sie sind alarmierend: In den Grundschulen liegt der Unterrichtsausfall bei 10,5 Prozent, in den Berufsbildenden Schulen sogar bei 13,7 Prozent. Wenn man bedenkt, dass der häufigste Grund für den Unterrichtsausfall Krankheit von Lehrkräften ist – das sind immerhin bis zu 66 Prozent der Fälle –, dann ist klar: Dieses Problem ist massiv und braucht über einen langen Zeitraum hinweg erhebliche Anstrengungen und wird vor allem viel Geld kosten.

    Es wäre also ein mehr als wichtiges Signal der Landesregierung gewesen, wenn sie trotz des Spardrucks keine Kürzungen im Bildungsbereich vorgenommen und mehr Lehrerstellen geschaffen hätte. Denn selbst ohne die Kürzungen fehlen ja Lehrkräfte. Die Realität ist: Es gibt immer mehr Schüler. Und mehr Schüler benötigen natürlich auch mehr Lehrkräfte, gerade vor dem Hintergrund, dass die Förderbedarfe ständig steigen.

    Statt jedoch entschlossen zu handeln, werden hier Fakten geschaffen, die die Situation noch verschärfen. Mit dem neuen Haushaltsentwurf werden insgesamt 163 Lehrerstellen gestrichen. Wenn man die steigenden Schülerzahlen betrachtet, müsste das Gegenteil der Fall sein – es müssten Hunderte neuer Stellen geschaffen werden, um die aktuelle Unterrichtsversorgung von knapp 100 Prozent zu halten, geschweige denn sie auf ein eigentlich notwendiges Niveau von deutlich über 100 Prozent zu steigern. Die geplanten Kürzungen in der Unterrichtsversorgung sind nicht nur ein falsches Signal, sie werden auch die Qualität des Unterrichts verschlechtern. Und dennoch behauptet die Bildungsministerin, dass diese Maßnahmen keine Auswirkungen auf die Qualität des Unterrichts oder die Leistungen der Schülerinnen und Schüler hätten. Das lässt sich einfach nur schwer glauben.

    Unsere Forderungen sind daher: Klare Prioritäten für Bildung setzen, was bedeutet, dass die Streichung von Lehrerstellen sofort rückgängig gemacht werden muss. Wir brauchen aber auch in anderen Bereichen eine Umsteuerung in unseren Schulen. Wir fordern die Einführung einer datenbasierten Schulpolitik. Wir müssen klare Ergebnisse messen und Förderprogramme auf Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse entwickeln. Eine verpflichtende Sprachfeststellung für Kinder im Alter von viereinhalb Jahren ist ein erster Schritt, ebenso wie eine kostenlose Sprachförderung für jene, die sie benötigen.

    Ein weiteres großes Problem, das die Landesregierung bisher nicht ausreichend adressiert, ist die Gesundheit und Überlastung der Lehrkräfte. Die Vielzahl an unterrichtsfernen Aufgaben – wie Verwaltung, Dokumentation oder Konferenzen – muss dringend reduziert werden. Lehrkräfte müssen wieder das tun können, wofür sie da sind: unterrichten.

    Auch die Lehrkräftegewinnung muss endlich ernsthaft angegangen werden. Gerade in Mangelfächern wie Mathematik und Musik fehlt es an Fachkräften. Hier braucht es neue Ansätze, beispielsweise durch ein duales Studium, das sofort vergütet wird und den Praxisbezug viel stärker als bisher in den Mittelpunkt rückt. Darüber hinaus müssen wir es Schulen erleichtern, qualifizierte Vertretungslehrkräfte einzustellen und langfristig angestellte Vertretungskräfte durch Nachqualifizierungen zu vollwertigen Lehrkräften zu machen.

    Die Probleme unseres Bildungssystems sind akut. Statt in die Bildung zu investieren, wird gespart, wo es am wenigsten Sinn ergibt: an der Zukunft unserer Kinder und der materiellen und personellen Ausstattung unserer Schulen. Wir fordern Schwarz-Grün auf, die Prioritäten im Haushalt auf die Bildung zu legen und Schleswig-Holstein eine Bildungsstrategie zu geben, die diesen Namen auch verdient."

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  • 30.01.2025

    Bernd Buchholz zu TOP 7 "Änderung des Landesaufnahmegesetzes"

    In seiner Rede zu  TOP 7 (Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesaufnahmegesetzes) erklärt der migrationspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    "Seit zwei Jahren, seit der Tat von Brokstedt, stehe ich hier an diesem Pult und sage, wir müssen das Rückkehrmanagement stärkerer zentralisieren. Zu Beginn war der Vorschlag, in Schleswig-Holstein eine gemeinsame Ermittlungsgruppe von Polizei und Ausländerbehörden nach Hamburger Vorbild einzurichten. Das halte ich übrigens immer noch für sinnvoll. Es ist sinnvoll, eine GERAS-entsprechende Einheit zu schaffen, die sich von Beginn an mit auffälligen, vollziehbar Ausreisepflichtigen beschäftigt und bei denen sowohl die Polizei als auch die Ausländerbehörden einbezogen sind.

    Vor allem aber hat dann die intensivere Befassung mit der Thematik und der Durchleuchtung dessen, was bei den Ausländerbehörden im Lande passiert, bei mir zu der Erkenntnis geführt, dass es so nicht funktionieren kann. Denn unsere Ausländerbehörden sind maßlos überlastet und es gibt Landräte und Landrätinnen, die hinter vorgehaltener Hand erklären, dass sie wissen, dass das alles viel Arbeit macht und es deshalb auch so schwierig ist. Viele sagen, dass sie deshalb gar keine Anträge mehr stellen, um vollziehbar Ausreisepflichtige tatsächlich aus dem Land zu bringen. Das ist die Realität in Schleswig-Holstein.

    Und dann haben diese zwei Jahre des Bohrens bei der Frau Ministerin dazu geführt, dass jetzt dann mit dem Sicherheitspaket immerhin ein minimalinversiver Schritt in die richtige Richtung stattfindet. Und das, obwohl ja vor zwei Jahren gesagt wurde, das brauchen wir gar nicht. Später hieß es, das sei rechtlich nicht möglich, das sei für ein Flächenland unsinnig, dann war es aus irgendwelchen anderen Gründen abwegig, dann konnte man es nicht realisieren und jetzt fängt man an, es langsam zu machen. Das zeigt ja, dass es geht! Aber es zeigt auch ein sofort nachvollziehbares Beispiel, dass der Vorschlag hier viel zu kurz gesprungen ist. Die Debatte hat sich erneut an der Tat von Aschaffenburg manifestiert. Einem vollziehbar ausreisepflichtigen, psychisch auffälligen Menschen, der durch die Ausländerbehörden nicht betreut worden ist. Nach ihrer heutigen Vorlage hier wäre dieser Mann nicht erfasst worden. Er war kein Intensivtäter. Er war nicht verurteilt zu Straftaten von über einem Jahr. Sie hätten ihn nach dieser Regelung durch die Zentralisierung nicht erfasst.

    Und das zeigt doch, dass die Regelung zu kurz greift. Es muss darum gehen, dass wir in stärkerem Maße diejenigen in den Blick nehmen, die mit dem Status ‚vollziehbar ausreisepflichtig‘ versehen sind. Und das heißt ja: Verfahren sind durchlaufen, auch Rechtsschutzmöglichkeiten sind abgeschlossen. Und jetzt geht es um die Durchsetzung der Ausreisepflicht. Lassen Sie mich dazu mal einen Vorschlag machen, weil ich immer wieder feststellen muss, dass wir leider diejenigen abschieben, die sich rechtstreu verhalten, auffindbar sind und deshalb vollziehbar ausreisen. Das macht dann die Statistik schön, aber die sind eigentlich in einem Berufsverhältnis oder einer Ausbildung oder anderweitig integriert. Wir schieben die falschen Leute ab.

    Lassen Sie uns doch gemeinsam mal eine Initiative starten, dass die vollziehbare Ausreisepflicht sofort keine Ausreisepflicht mehr ist, wenn jemand in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung oder in einem Ausbildungsverhältnis ist. Und wenn er dazu auch noch sicherstellen kann, dass er wenigstens einen Teil seines eigenen Lebensunterhalts damit verdient, dann sollten wir uns auf Bundesebene dafür einsetzen, dass dann die vollziehbare Ausreisepflicht erledigt ist. Denn wir brauchen ja Menschen für den Arbeitsmarkt. Aber diejenigen, die das nicht nachweisen können, die nach Durchlaufen aller verwaltungsgerichtlichen Instanzen dann durch sind, die müssen von einer zentralen Stelle, die wirklich Ahnung hat, bearbeitet werden. Und diese Stelle muss dann auch effizient arbeiten können.

    Deshalb fordere ich Sie auf, im Zuge dieses Gesetzgebungsprozesses über eine stärkere Zentralisierung nachzudenken, nämlich für sämtliche vollziehbar Ausreisepflichtigen.

    Im Übrigen nur für juristische Feinschmecker. Ich weiß ehrlich gesagt gar nicht, ob der Gesetzentwurf nötig ist. Denn in § 11 Absatz 3 befindet sich eine Verordnungsermächtigung, die sich auf 71 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes der Bundesrepublik Deutschland bezieht. Und dementsprechend haben wir ja auch eine Zuständigkeitsverordnung. Aus meiner Sicht bedarf es dieser Gesetzesänderung nicht.

    Was es aber bedarf, ist eine Änderung des § 7 des Landesaufnahmegesetzes. Denn dort steht drin, dass die landesweite Einrichtung nur zur Koordinierung der abschiebenden Maßnahmen, aber nicht als Ausländerbehörde tätig ist. Im Laufe des Prozesses sollten wir darüber nachdenken, es so zu regeln, weil ich glaube, wir haben einen Grund nach Aschaffenburg und vielen anderen Taten jetzt auch Konsequenz zu zeigen.“

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  • 30.01.2025

    Bernd Buchholz zu TOP 32 "Langfristig stabile und bezahlbare Mieten sicherstellen"

    In seiner Rede zu  TOP 32 (Mit der Mietpreisbremse langfristig stabile und bezahlbare Mieten sicherstellen) erklärt der wohnungsbaupolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    "Es kann kein Zweifel daran geben, dass in den Ballungsgebieten der Bundesrepublik Deutschland, auch in den Ballungsgebieten von Schleswig-Holstein, Wohnen teurer wird und zwar in den letzten Jahren deutlich teurer.

    Und das wird zu einem Problem für viele Menschen in diesem Land, die über nicht so viele Mittel verfügen. Und dementsprechend muss in der Tat etwas dafür getan werden, dass dieses Mietenniveau auf ein gesundes und bezahlbares Niveau senkt. Nur die Lösung dieses Problems, liegt auch nach sechsmaliger Beantragung nicht in der Mietpreisbremse. Und da ich in sechs Debatten gelernt habe, dass sie mir und der CDU nicht glauben, dass die Mietpreisbremse nicht funktioniert, tun Sie mir vielleicht einen Gefallen und verbringen als SPD-Landtagsfraktion einfach mal einen Tag oder vielleicht einen halben gemeinsam bei ihrem ehemaligen Innenminister Andreas Breitner, dem Verbandsdirektor des Verbandes Norddeutscher Wohnungsunternehmen, und seinem Geschäftsführer Herrn Kostka. Setzen Sie sich mal zusammen, weil dieses Treffen dazu führen müsste, dass Sie die Mietpreisbremse selbst hinterfragen. Der VNW ist ein Verband, der die Wohnungswirtschaft insoweit repräsentiert, als dass da eben gerade auf keinen Fall irgendein Miethai drin ist, denn das sind Verbände, die alle gemeinnützig sind und in ihren Satzungen drinstehen haben, dass sie nicht mehr als 6,50 Euro pro Quadratmeter nehmen wollen. Sie investieren also in einen Bereich, in dem man bezahlbaren Wohnraum herstellen soll. Herr Breitner und Herr Kostka würden Ihnen stundenlang erklären, dass die Mietpreisbremse ein Fehler ist. Vielleicht überzeugt Sie das mehr als das Portal Mietenmonitor oder die Stichprobe im Auftrag des ARD Magazins Plusminus oder die Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsförderung oder die Studie des RWE-Leibniz-Instituts, die alle nachgewiesen haben, dass das, was die Mietpreisbremse bewirkt, kontraproduktiv ist.

    Und zwar kontraproduktiv deshalb, weil es das Bauen von neuen Wohnungen eher verhindert, weil es nicht attraktiv ist zu bauen. Und wenn man über diesen Zusammenhang nicht nachdenkt, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD und auch von den Grünen, dann wird man an dieser Stelle mit einer weiteren staatlichen Interventionspolitik, die in Angebot- und Nachfragekreise eingreifen will, immer erleben, dass das nicht funktioniert. Und Sie selbst haben ja in Ihrem Antrag auch schon jetzt die ersten Dinge drinstehen, weil Sie das Problem sehen, dass das umgangen wird. Natürlich wird den Vermietern, wenn sie es dann anders haben wollen, immer etwas einfallen. Dann wird möbliert vermietet, dann gilt die Mietpreisbremse nicht. Dann wird zeitlich befristet vermietet, da gilt die Mietpreisbremse auch nicht. Oder aber noch interessanter: Damit man eine wirklich deutlich höhere Miete nehmen muss, wird substanziell modernisiert. Und mit der substanziellen Modernisierung findet dann auch noch das statt, was der Vorstandsvorsitzende von Vonovia dann auch in öffentlichen Veranstaltungen erklärt. Er sagt: Pass auf, damit schaffen wir dann einen Wohnraum, der so deutlich teurer ist als anderer Wohnraum, dass wir auf jeden Fall sicherstellen, dass die Klientel, die wir eigentlich bedienen wollen, nicht mehr da einziehen kann. Mit Verlaub, es ist kontraproduktiv, solche Mietpreisregelungen zu schaffen.

    Deshalb gilt, wie es der Alternativantrag der FDP sagt, dass nur bauen, bauen, bauen, also eine Erhöhung des Angebots bei gleichbleibender Nachfrage den Preis senken wird. So einfach ist das Thema eigentlich.

    Nun komme ich zu der Aussage der Koalition, dass sie ja eigentlich alles unternimmt, damit es günstiger wird. Nein, das tun Sie nicht. Heute soll in diesem Haus über das Energiewende- und Klimaschutzgesetz abgestimmt werden. Eine Photovoltaikpflicht auf Dächern gehört nicht dazu, wenn man die Baustandards wirklich absenken möchte. Denn das Gegenteil beschließen Sie. Und alle Beteiligten in der Anhörung zum EWKG sagen, dass das, was Sie hier tun, wird das Wohnen in Schleswig-Holstein massiv verteuern.

    Die Grundsteuerreform, die Sie gemacht haben, basiert auf einem Modell, das wir maßgeblich der SPD und den Grünen zu verdanken haben. Da sehen Sie zur Zeit die Reaktionen im Lande. Und was wird es bewirken? Wenn die Vermieter die Grundsteuer auf die Mieter umlegen, wird das Wohnen teurer. Sie tun alles dafür.“

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  • 30.01.2025

    Anne Riecke zu TOP 25 "Mehr Gesundheit im Schulalltag fördern"

    In ihrer Rede zu TOP 25 (Mehr Gesundheit im Schulalltag fördern) erklärt die bildungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anne Riecke:

    "Am 16. Januar 2025 wurde ein Urteil des Bundesgerichtshofs gegen zwei Lehrerinnen rechtskräftig. Sie wurden wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Der Hintergrund: Im Sommer 2019 endete eine Klassenfahrt nach London in einer Tragödie. Ein 13-jähriges Mädchen stirbt nach einer Überzuckerung an einem Herzinfarkt. Das Mädchen litt an Diabetes Typ 1. Die Lehrerinnen haben im Vorfeld Fehler bei der Abfrage von Erkrankungen gemacht. Und: Sie kannten die Schülerin nicht. Folgenschwer war auch ihre Einschätzung zum Krankheitsbild der 13-jährigen. Erst am letzten Tag wurde sie in ein Krankenhaus gebracht und verstarb. Ein dramatischer Vorfall, der eine juristische Odyssee auslöste, in der sogar den Eltern kurzfristig eine Anklage drohte, die Lehrkräfte im Vorfeld nicht richtig informiert zu haben.

    Die Tragik des Falls soll nicht die Schuldfähigkeit darstellen, sondern vielmehr, wie so etwas in Zukunft vielleicht verhindert werden kann.

    Weitere Fälle, die ich persönlich erlebt habe, sind Inobhutnahmen, die viel früher hätten durchgeführt werden können, weil Verletzungen durch medizinisches Fachpersonal ganz anders hätten beurteilt werden können. Dies hätte eine Inobhutnahme oder eine Intervention bereits in einem sehr viel früheren Stadium herbeigeführt.

    In Schleswig- Holstein gibt es für Kinder und Jugendliche zahlreiche Vorsorgeuntersuchungen. Von U-Untersuchungen bis hin zu anderen Untersuchungen gibt es ein enges Raster. Es gibt bei Nichterscheinen eine Erinnerung. Jedoch müssen wir auch wissen, dass diese Untersuchungen keine Pflicht darstellen und tatsächlich auch nur Momentaufnahmen des körperlichen und psychischen Zustandes bei Kindern und Jugendlichen sind.

    Lehrerinnen und Lehrer sind in Schleswig-Holstein auf langwierige Wege angewiesen und bestellen Kreisfachberatungen ein, um mit Kindern und Jugendlichen über chronische Erkrankungen zu sprechen, mit ihnen umzugehen und um sie in den Schulalltag zu integrieren. Letztlich mit dem Ziel, den Schülerinnen und Schülern einen Weg aufzuzeigen, wie man ‚normal‘ am Unterricht teilnehmen kann und vielleicht einen Förderstatus erlangt. Es geht dabei nicht um die Aberkennung der Kompetenzen der Kreisfachberatungen, denn sie leisten einen wichtigen Beitrag. Es geht hier vielmehr um einen weiteren Schritt, um Kinder eng und verantwortungsvoll zu begleiten.

    In einem Bericht des RKI können wir lesen, dass 2021 bereits jedes sechste Kind im Alter von 0-17 Jahren an einer chronischen Krankheit gelitten hat. Darüber hinaus ist sind große Teile dieser Kinder und Jugendlichen noch bis in das Erwachsenenalter betroffen.

    Ebenfalls wird vom RKI ausdrücklich beschrieben, dass die Krankheitslast durch chronische Erkrankungen im Kindes- und Jugendalter nicht nur gesundheitliche Aspekte im engeren Sinne betrifft, sondern sich auch durch Beeinträchtigung von Bildungserfolgen und erschwerter Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ausdrückt. Darüber hinaus können zusätzliche Probleme entstehen, wenn Kinder und Jugendliche Stigmatisierungen, Mobbing und Ausgrenzungen wegen ihrer Erkrankung ausgesetzt sind.

    In mehreren Bundesländern liefen bereits Machbarkeitsstudien und die Schulgesundheitsfachkräfte gehören hier bereits zu einem Berufsbild und sind als fester Bestandteil etabliert in das Schulleben. Zu Recht. Es ist klar, dass wir uns hier mit Verantwortlichkeiten des Personals auseinandersetzen müssen. Träger müssen u.U. gesucht werden und die Finanzierung muss geklärt werden. Aber die positiven Aspekte überwiegen für mich. Bei ähnlichen Modellprojekten gaben mehr als die Hälfte der Schülerinnen und Schüler an, öfter über ihre Gesundheit nachzudenken und viel über ihre Gesundheit gelernt zu haben. Ein wichtiger und nachhaltiger Faktor in Zeiten von Impfmüdigkeit und zunehmend chronisch erkrankten Menschen.

    Jeder Lehrer kennt die Situation, dass viele Kinder bei Unwohlsein und kleinen Verletzungen nach Hause geschickt werden müssen. Mehr als 80 Prozent der Kinder und Jugendlichen konnten nach einem Besuch im Krankenzimmer der Schulgesundheitsfachkraft wieder in den Unterricht zurückkehren. Lehrkräfte gaben die Rückmeldung, dass sie durch die gesundheitliche Versorgung einzelner Schülerinnen und Schüler durch die Schulgesundheitsfachkraft ihren Unterricht fortführen konnten. Der Anteil der Schülerinnen und Schüler, die sich wegen Erkrankungen oder Behinderung gehänselt und ausgegrenzt fühlten, konnte reduziert werden. Viele Schulleitungen sprachen sich für Schulgesundheitsfachkräfte aus.

    Im Ganzen lässt sich zusammenfassen, dass die gesundheitliche Unterstützung die Teilhabe der Schülerinnen und Schüler am Bildungsprozess erhöht und ein bildungsförderlicher Effekt auf das Schulleben verzeichnet werden konnte. Dies gilt nicht nur für Schülerinnen und Schüler, sondern auch für Eltern. Für Lehrerinnen und Lehrer könnten diese Themen zu Entlastungen führen und mehr Nachhaltigkeit in Gesundheitsfachthemen bringen. Das Thema ist es wert, dass wir es weiterhin behandeln sollten und wir würden es gerne in den Ausschuss überweisen."

    Sperrfrist Redebeginn!

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  • 30.01.2025

    Anne Riecke zu TOP 23 "Verbot der Wildmuschelfischerei in der Flensburger Förde"

    In ihrer Rede zu TOP 23 (Verbot der Wildmuschelfischerei in der Flensburger Förde) erklärt die umweltpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anne Riecke:

    "Die Flensburger Förde ist nicht nur ein einzigartiger Naturraum, sondern auch ein Grenzgewässer, das gemeinsames Handeln erfordert. Der heute vorliegende interfraktionelle Antrag zeigt genau das: Wir suchen eine abgestimmte Lösung mit Dänemark, um die Wildmuschelfischerei in der Flensburger Förde künftig zu beenden. Dabei geht es uns als FDP-Fraktion nicht um ein Misstrauen gegenüber der Fischerei – im Gegenteil. Es geht darum, den maritimen Lebensraum langfristig zu schützen und gleichzeitig verlässliche Rahmenbedingungen für eine nachhaltige Nutzung zu schaffen. Deshalb unterstützen wir diesen Antrag.


    Die ökologische Situation der Flensburger Förde ist seit Jahren Gegenstand intensiver Debatten. Nährstoffeinträge, Eutrophierung und die Belastung des Meeresbodens durch bestimmte Fangmethoden haben Spuren hinterlassen. Dänemark hat bereits den politischen Willen formuliert, die Wildmuschelfischerei auf seiner Seite der Förde zu beenden. Damit stellt sich für uns die Frage: Wollen wir einseitig zulassen, dass diese Fischerei in deutschen Gewässern fortgeführt wird, obwohl wir die ökologischen Herausforderungen kennen? Ich möchte betonen: Ein Verbot auf der einen Seite der Förde und das Offenhalten der Option zur Fischerei auf der anderen Seite wäre weder logisch noch zielführend. Ein abgestimmtes, grenzüberschreitendes Vorgehen ist hier der einzig sinnvolle Weg.


    Die Wildmuschelfischerei in der Flensburger Innenförde ist derzeit durch das deutsch-dänische Fischereiabkommen von 1958 geregelt. Das bedeutet: Ein dauerhaftes Verbot lässt sich nicht einfach national durchsetzen, sondern erfordert eine Anpassung dieses völkerrechtlichen Abkommens. Deshalb ist der Auftrag an die Landesregierung klar: Sie muss sich gegenüber dem Bund und in direkten Gesprächen mit der dänischen Regierung dafür einsetzen, dass dieses Abkommen geändert wird. Denn ohne eine gemeinsame Regelung bleibt eine Wildmuschelfischerei auf deutscher Seite weiterhin möglich – mit den bekannten ökologischen Risiken.


    Unsere Unterstützung für diesen Antrag bedeutet aber nicht, dass wir pauschal gegen jegliche Muschelfischerei sind. Die Kulturmuschelfischerei, die mit alternativen, umweltfreundlicheren Methoden arbeitet, kann eine wirtschaftliche Perspektive bieten, ohne das Ökosystem der Förde zu schädigen. Gerade in der Ostsee gibt es vielversprechende Ansätze, die zeigen, dass Muschelfischerei auch nachhaltig funktionieren kann. Das müssen wir im Blick behalten, wenn wir über die Zukunft der Fischerei sprechen. Ein generelles Verbot ohne Alternativen wäre nicht zielführend – ein Umdenken in Richtung nachhaltiger Methoden hingegen schon.


    Dieser interfraktionelle Antrag zeigt, dass Umwelt- und Fischereipolitik kein Nullsummenspiel ist. Es geht nicht darum, einzelne Branchen aus Prinzip zu beschränken, sondern darum, gemeinsam tragfähige Lösungen zu finden. Die Änderung des Abkommens mit Dänemark ist der notwendige erste Schritt, um den Schutz der Flensburger Förde konsequent weiterzuentwickeln. Gleichzeitig müssen wir sicherstellen, dass alternative, umweltverträgliche Nutzungsformen gefördert werden. Wir unterstützen diesen Antrag, weil er auf Kooperation setzt, Rechtssicherheit schafft und langfristig dem Erhalt unseres maritimen Ökosystems dient."

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  • 30.01.2025

    Christopher Vogt zu TOP 2 "Änderung des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes Schleswig-Holstein"

    In seiner Rede zu TOP 2 (Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes Schleswig-Holstein und zur Aufhebung und Anpassung weiterer Rechtsvorschriften) erklärt der Vorsitzende und energiepolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt: 

    „CDU und Grüne wollen ‚mehr Bürokratie wagen‘. Ich sagte es gestern schon: Während der Ministerpräsident in den letzten Wochen auf verschiedenen Neujahrsempfängen völlig zu Recht und unter großem Beifall den überfälligen Bürokratieabbau gefordert hat, will seine Koalition mit diesem Gesetzentwurf – auf Vorschlag des Umweltministers – nun allen Ernstes massiv neue Bürokratie schaffen. Dieser Gesetzentwurf widerspricht so ziemlich allem, was Daniel Günther und seine CDU den Menschen derzeit im Wahlkampf verkaufen wollen.

    Es ist ein wahres Bürokratiemonster, das viele Privathaushalte, Unternehmen und auch Kommunen in den nächsten Jahren massiv nerven und belasten wird. Die CDU Schleswig-Holstein fordert im aktuellen Wahlkampf, Habecks Heizungsgesetz zurückzunehmen, verschärft es aber durch die Solardachpflicht gleichzeitig auf der Landesebene sogar noch. Das ist ein schon ein Stück aus dem Tollhaus!

    Es muss zweifelsohne deutlich mehr für den Klimaschutz getan werden, aber Schwarz-Grün verfolgt hier leider den völlig falschen Ansatz, der zum Scheitern verurteilt ist. Das ist Klimaschutz von gestern. Nur grüne Thinktanks und Bürokraten glauben noch, dass es so funktionieren wird. Der Gesetzentwurf wird der Akzeptanz des Klimaschutzes und der Bezahlbarkeit des Wohnens einen Bärendienst erweisen.

    Wir sind der Meinung, dass es einen technologieoffenen Ansatz und sinnvolle Anreize über den Preis braucht. Sie setzen stattdessen auf unrealistische Ziele und auf Vorgaben, die im Zweifel sogar kontraproduktiv sein werden. Anstatt auf den europäischen Emissionshandel zu setzen, der mit marktwirtschaftlichen anstatt mit planwirtschaftlichen Instrumenten arbeitet, wollen Sie zehn Jahre früher als die Europäische Union und fünf Jahre früher als die Bundesrepublik die Klimaneutralität erreichen und Sie glauben, dies mit Dirigismus und Bürokratie erreichen zu können. Ich glaube das nicht und auch die bisherigen Erfahrungen mit diesem Gesetz stützen meine Zweifel.

    Obwohl dieses Gesetz seit der Amtszeit von Robert Habeck als Umweltminister der Landesregierung eine Vorbildfunktion vorschreibt, wurden bei den landeseigenen Gebäuden bisher kaum Photovoltaikanlagen installiert. Jetzt wollen Sie die Installation einer Anlage privaten Bauherrn und auch bei einer kleineren Dachsanierung von Nichtwohngebäuden gesetzlich festschreiben. Wenn man den Neubau und die Sanierung von Gebäuden abwürgen will, dann muss man es genauso machen wie Sie. Damit werden Sie der Modernisierung des Gebäudebestandes schaden und genau dies macht das Ganze kontraproduktiv.

    Und ich finde auch: Bevor man anderen etwas vorschreibt, sollte man erstmal selbst liefern. So ist es im Kern bisher auch in diesem Gesetz festgeschrieben gewesen. Sie haben dennoch als Landesregierung nicht geliefert, jetzt sollen es Privathaushalte und Unternehmen tun. Das ist ziemlich dreist und auch übergriffig, was das private Eigentum angeht. Die Menschen können auch rechnen: Wenn es sich für sie lohnt, werden sie eine Anlage installieren lassen – gerade auch mit Blick auf die Wärmepumpen.

    Die Kommunen werden mit erheblichen neuen Dokumentations- und Berichtspflichten überzogen, ohne dass erklärt, was dies eigentlich genau bringen soll. Dieser Arbeitsaufwand und das dafür notwendige Steuergeld wäre an anderen Stellen deutlich sinnvoller eingesetzt. Ich glaube auch nicht, dass wir für jedes Dorf eine aufwendige Wärmeplanung brauchen werden. Einige Gemeinden haben dies ja schon gemacht und an den Ergebnissen sieht man, wo es sich lohnen könnte und wo ganz sicher nicht.

    Die Anhörung hat erneut deutlich gemacht, dass dieser Gesetzentwurf unrealistische Ziele ausruft und Kommunen, Unternehmen sowie Privathaushalte überfordern würde. Das Land sollte beim Klimaschutz endlich als Vorbild vorangehen, so wie es das bisherige Energiewende- und Klimaschutzgesetz auch seit Jahren vorschreibt. Die Realität ist jedoch, dass von den landeseigenen Gebäuden bisher gerade einmal vier Prozent über eine Photovoltaikanlage verfügen. Ich finde, bei dieser peinlichen Bilanz kann man nicht ernsthaft private Bauherren gesetzlich dazu verpflichten wollen, eine solche Anlage zu installieren. Wenn sich die Installation einer Anlage lohnt, werden private Bauherren darauf nicht verzichten.

    CDU und Grüne dürfen das Bauen und Wohnen nicht weiter verteuern. Dies wäre kontraproduktiv bei der notwendigen Modernisierung des Gebäudesektors und zudem unsozial. Mit Blick auf die knappe Zeit kann ich nur einige wenige Beispiele für fehlenden Realismus und handwerklichen Murks nennen: Ich sehe nicht, wie Sie es schaffen wollen, dass die landeseigenen Gebäude in fünf Jahren 65 Prozent weniger Emissionen aufweisen, wenn Sie es in den letzten 20 Jahren gerade einmal geschafft, auf vier Prozent der Gebäude eine Photovoltaik-Anlage zu installieren.

    Den Schienenpersonennahverkehr im Land soll bis 2030 emissionsfrei werden. Obwohl es in Schleswig-Holstein kaum Oberleitungen gibt, ist die Elektrifizierung des SPNV dank Bernd Buchholz dennoch recht weit vorangeschritten. Bis zum Jahr 2030 wird die vollständige Elektrifizierung aber ganz sicher nicht gelingen. Nun soll es das ‚Frittenfett‘ bzw. der Biokraftstoff HVO regeln. Da bin ich wirklich gespannt, denn bisher habe ich die Grünen immer als große Kritiker dieser alternativen Treibstoffe wahrgenommen.

    Und bei der Solardachpflicht bei der Sanierung von über zehn Prozent der Dachfläche bin ich ebenfalls sehr auf die konkrete Umsetzung gespannt. Wir werden Ihr Gesetz heute ablehnen!“

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  • 26.09.2018

    Dennys Bornhöft zu TOP 14 „Verkehrsfluss optimieren, Schadstoffe reduzieren“

    In seiner Rede zu TOP 14 (Verkehrsfluss optimieren, Schadstoffe reduzieren und alternative Mobilitätskonzepte voranbringen) erklärt der umweltpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

    „Die kontinuierlich wachsende Verkehrsdichte, Staus und Stop-and-go-Verkehre auf Fernstraßen, aber vor allem im innerstädtischen Raum stellen eine hohe Belastung für Mensch, Umwelt und auch Wirtschaft dar. In Verkehrsstaus passieren mehr Unfälle, es werden Zeit und Energie verschwendet. Ein gleichmäßiger Verkehrsfluss bedeutet deshalb Energieeinsparung, Schadstoffminderung und Zeitgewinn. Das schont die Nerven der Menschen und ist daher ein ökologisch als auch ökonomisch sinnvolles Ziel.

    Stockender Verkehr führt zu einem gravierenden Mehrverbrauch von Treibstoff bzw. Energie bei allen Verkehrsmitteln. Je niedriger die Staugeschwindigkeit, desto höher der Verbrauch pro Wegstrecke durch Abbremsen und Anfahren. Bei Lastwagen zeigt sich ein prozentualer Mehrverbrauch bis auf etwa 45 Prozent, bei PKW ist es ähnlich. Bei anderen Werten wie Stickoxiden kann der Ausstoß beim Stop-and-go sogar auf 400 Prozent ansteigen. Emissionen, die durch entsprechende Maßnahmen und einen fließenden Verkehr verhindert werden können. Stockender Verkehr und Einschränkungen der Mobilität sind eine Gefahr für Klima und Umwelt – vermeidbare Gefahren, wenn wir das Verkehrswesen neu denken.

    Innerorts sind Vorkehrungen gegen Staus kompliziert. Hier geht es nicht nur darum, die Geschwindigkeit in die jeweilige Fahrtrichtung untereinander anzugleichen. Insbesondere innerorts müssen auch die Mobilitätsbedürfnisse z.B. von Fußgängern und Radfahrern, des Liefer- und des Parksuchverkehrs mitgedacht werden. Nehmen wir unsere Landeshauptstadt als Beispiel: Kiel wächst. Um den ebenfalls wachsenden Mobilitätsansprüchen gerecht zu werden und sie zugleich mit den berechtigten Forderungen nach Umweltschutz, Verkehrssicherheit und Wohnumfeldqualität in Einklang zu bringen, braucht es neue, innovative Maßnahmen und Denkweisen.

    Fahrverbote gehören nicht zu diesen innovativen Maßnahmen. Die Schadstoffbelastung sinkt allenfalls in der betroffenen Straße, in den angrenzenden Stadtgebieten dagegen steigt sie an. Viele Menschen sind auf ihr Fahrzeug angewiesen und lassen ihr Auto nicht einfach stehen, nur weil eine Straße gesperrt ist. Nein, die Leute umfahren die Strecke und durch die längere Strecke kommt es letztendlich zu einem höheren Schadstoffausstoß. Das haben auch die ersten Ergebnisse der Fahrverbote in Hamburg gezeigt. Die Stickoxid-Konzentrationen liegen in der Stresemann-Straße jetzt zwar knapp unter dem Grenzwert, auf den Ausweichrouten hingegen liegen die Konzentrationen jetzt darüber. Solche Fahrverbote durchzusetzen ist reiner Aktionismus und im Zweifel umweltschädlich.

    Was wir brauchen, ist ein umfassendes Verkehrskonzept, das den Bedarfen aller Verkehrsteilnehmer gerecht wird. Das heißt, dass die alleinige Stärkung des ÖPNV das Problem kaum lösen wird. Warum? Deutschland ist eine Pendlernation und Schleswig-Holstein überwiegend ländlicher Raum. Diejenigen, die innerstädtisch nahe ihres Arbeitsortes wohnen und daher per Fahrrad oder Bus zur Arbeit kommen, sind eine Minderheit in der arbeitenden Bevölkerung. Dies hat mit der Lebensrealität der Pendlerinnen und Pendler, die täglich z.B. den Theodor-Heuss-Ring langschleichen müssen, wenig zu tun und hilft ihnen schlichtweg nicht weiter.

    Mit der vorliegenden Drucksache möchten wir Best-Practice-Lösungen für Mobilität und dessen Lenkung erheben und breit zugänglich machen. Digitalisierung und die Nutzung von Datensätzen können viele Chancen für eine intelligente Verkehrsführung eröffnen, insbesondere um die Verknüpfung zwischen motorisiertem Individualverkehr, ÖPNV und Radverkehr auszubauen. Modellprojekte auf Initiative von beispielsweise Kommunen oder Privaten gibt es in Schleswig-Holstein, Deutschland und vor allem im EU-Ausland. Mit diesem Antrag sollen Ideen, die Mobilität für die Menschen zu verbessern, schneller in die Fläche gehen.

    Eine Verbesserung des Verkehrsflusses kann die Schadstoffbelastung reduzieren, ohne dabei die Mobilität und Freiheit des Einzelnen einzuschränken. Verkehr bleibt damit ökologisch und ökonomisch tragfähig. Denn fließender Verkehr, ist umweltfreundlicher Verkehr.“

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  • 30.01.2025

    Heiner Garg zu TOP 28 "Zusammenarbeit und Resilienz in der Ostseeregion stärken"

    In seiner Rede zu TOP 28 (Umsetzung der Beschlüsse der 33. Ostseeparlamentarierkonferenz 2024 in Helsingør: Zusammenarbeit und Resilienz in der Ostseeregion stärken) erklärt der europapolitische Sprecher, Heiner Garg: 

    „Einer der wichtigsten Beschlüsse der letztjährigen Ostseeparlamentarierkonferenz ist und bleibt aus meiner Sicht die weitere oder sogar verstärkte Unterstützung der Ukraine. Und zwar nicht nur militärisch, sondern eben auch in sämtlichen anderen Bereichen. Denn, liebe Frau Vizepräsidentin, Sie haben gerade zu Recht in Ihrer Rolle als europapolitische Sprecherin darauf hingewiesen, dass Umweltschutz und Klimaschutz Frieden benötigen. Die verheerenden Auswirkungen des Gegenteils kann man gerade genau in der Ukraine sehen.

    Andere aus meiner Sicht zentralen Beschlüsse sind, die Desinformationskampagnen und die Desinformation als neues Kampfinstrument nachhaltig zu bekämpfen. Und ich empfehle jedem, der sich dafür interessiert, mal bei ChatGPT und dem neuen Konkurrenten, beiden die Frage zu stellen: ‚Werden die Uiguren in China verfolgt?‘. Da werden Sie interessante, unterschiedliche Antworten bekommen. Also daran sieht man, wie wichtig das Bekämpfen und das Aufklären über Desinformation als neues Mittel der internationalen Auseinandersetzung auch in Konflikten ist.

    Ich glaube, dass wir hier in Deutschland noch jede Menge vor uns haben, um das Lagebewusstsein zu erhöhen und die gesellschaftliche Resilienz zu stärken. Ich nehme wahr, dass die baltischen Staaten, dass Polen, dass aber auch die skandinavischen Staaten im Hinblick auf die Vorbereitung ihrer Bevölkerung für Krisen- und Ausnahmesituationen deutlich weiter sind als wir. Politik hat die Aufgabe, nicht Angst zu machen, aber sie hat auch die Aufgabe, die Realitäten und die Herausforderungen, die sich aus diesen aktuellen neuen geopolitischen Realitäten ergeben, auch klar zu beschreiben und die Menschen darauf einzustellen, was im Zweifel notwendig ist. Der Kollege Vöge hat die Bedrohung durch die russische Schattenflotte bereits angesprochen. Sich den Gefahren zu stellen, ist aus meiner Sicht ein zentraler Punkt, den ich noch einmal hervorheben will, ebenso im Übrigen wie der besondere Schutz besonders vulnerable Gruppen. Auch das ist aus meiner Sicht, wenn wir weiterhin in Frieden und in Freiheit demokratisch verfasst miteinander leben wollen, ein ganz zentraler Punkt. Und ich glaube, angesichts der Herausforderungen, gerade auch durch den Wechsel in der Administration im Weißen Haus, ist die Verwirklichung eines integrierten NATO-Verteidigungsraums, mit einer noch stärkeren regionalen Zusammenarbeit, gerade in der Küsten-, See- und Luftverteidigung, unabdingbar, und zwar schnell.

    Lieber Kollege Timmer, Sie haben ja zu Recht angesprochen – das tun ganz viele in den Debatten –, Europa muss einig sein, Europa muss stark sein. Aber die Wahrheit ist, Europa ist alles nur nicht einig und nicht stark. Oder glauben Sie, dass ein Viktor Orbán, ein Robert Fico, ein Herbert Kickl, eine Giorgia Meloni oder eine Marine Le Pen – die Liste wird bedauerlicherweise immer länger – daran interessiert ist an einem wirklich einigen, freiheitlich-demokratisch verfassten Europa? Die Herausforderung, auf diese geopolitische Disruption, die wir gerade erleben, auch tatsächlich geeinte Antworten zu geben, war noch nie so groß. Und wenn wir uns zu Recht darüber die Augen reiben, was gerade in den Vereinigten Staaten passiert, also Disruption als neues Stilmittel der Politik und nicht mehr wertebasierte Politik, um tatsächlich wertebasiert sich an internationales Recht, an internationale Regeln zu halten, dann brauchen wir diese Einigkeit. Was mir wieder ein bisschen Mut gemacht hat, sind die neuesten Entwicklungen in Serbien. Diese zeigen, wozu Zivilgesellschaft in der Lage ist, auch wenn das fern vom Ostseeraum gewesen ist.

    Die Herausforderungen an die enge Zusammenarbeit im Ostseeraum waren noch nie so groß seit Gründung des Gremiums im Jahr 1991. Ich hoffe, dass die Art und Weise der Zusammenarbeit Vorbild sein kann für die Zusammenarbeit in der Europäischen Union. Wir haben die Größe, wir haben die Stärke, aber wir haben sie nur, wenn wir zusammenhalten, weiterhin freiheitlich-demokratisch miteinander leben zu können."

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  • 30.01.2025

    Bernd Buchholz zu TOP 31 "Das Land steht zum zügigen Weiterbau der A 21 bis zum Barkauer Kreuz"

    In seiner Rede zu  TOP 32 (Das Land steht zum zügigen Weiterbau der A 21 bis zum Barkauer Kreuz) erklärt der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    "Der Ausbau der B 404 zur A 21 bis ins Kieler Stadtgebiet heran ist nicht nur eine für Kiel interessante Fragestellung, sie ist für das Land von wichtiger Bedeutung. Deshalb haben wir diesen Antrag hier gestellt, denn es handelt sich um nichts weniger als die Anbindung der Landeshauptstadt, vor allem aber die Hinterlandanbindung des Kieler Hafens und damit auch die Sicherung von vielen Arbeitsplätzen, die hier gegebenenfalls nur dadurch gesichert werden können, dass der Hafen über eine nicht nur schienenmäßig gute Anbindung, sondern eben auch über eine straßenmäßig gute Anbindung verfügt. Und dass wir heute darüber sprechen, das hat etwas mit der Verkehrspolitik in der Landeshauptstadt zu tun, die, das muss ich leider sagen, schon einmal die Planungen für den Ausbau deutlich verzögert hat.

    Als 2019 die Landeshauptstadt Kiel für den Abschnitt Klein Barkau bis Kiel-Wellsee plötzlich um die Ecke bog und sagte, wir haben da mal unsere räumlichen Planungen geändert. Das, was wir früher wollten, nämlich dass die langsamen Verkehre auf der westlichen Seite der Autobahn geführt werden, das wollen wir jetzt doch anders haben, weil wir dort lieber Wohnungsbau und anderes planen wollen. Deshalb plant bitte einmal um und plant die ganzen langsamen Verkehre auf die östliche Seite. Die Erklärung von Herrn Kämpfer war damals, dass das nicht lange dauern würde, die DEGES würde das in zwei Jahren schaffen. Das war 2019. Eine fertige Planfeststellungsunterlage gibt es bis heute nicht. Daran sieht man, wie lange die Planungsverfahren eben nach wie vor dauern. Und nun kommt die Landeshauptstadt Kiel und erklärt: ‚Ja, das mit dem Weiterbau der Autobahnen bis an das Kieler Stadtgebiet heran, das wollen wir jetzt doch irgendwie nicht. Deshalb wollen wir noch einmal ein Gutachten in diese Richtung und noch ein Gutachten in die andere Richtung‘.

    Dann hat die DEGES endgültig ein Verkehrsgutachten gemacht, das im März des vergangenen Jahres schon vorlag. Das ist dann ein halbes Jahr lang unter Verschluss geblieben, was ich nicht so richtig verstanden habe. Dieses Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass der Autobahnbau bis zum Barkauer Kreuz unter verkehrstechnischen Gesichtspunkten der richtige und auch notwendige Schritt ist, weil eine Verkehrsbelastung von täglich 56.000 Fahrzeuge anders nicht zu regeln ist. Und es kommt auch zu einer durchaus für die Grünen interessanten Schlussfolgerung, dass nämlich die Südspange, so wie sie ursprünglich mal für den Bundesverkehrswegeplan angemeldet ist, die entsprechende Belastung und Notwendigkeit nicht erzeugen kann. Was ja auch eine Erkenntnis ist. Das heißt, die Südspange hat kein verkehrliches Erfordernis. Wir brauchen sie nicht, aber wir brauchen eine Autobahn bis zum Barkauer Kreuz.

    Das ist eine wichtige Erkenntnis, die dann mit einem Beschluss der Kieler Ratsversammlung plötzlich wieder angehalten werden sollte, weil man sagt, wir wollen eigentlich gar keine Autobahn, es soll dann doch lieber eine Bundesstraße sein. Die soll zwar vierspurig sein, aber als Bundesstraße. Das hat man dann Bundesverkehrsminister Wissing mitgeteilt und der hat geantwortet: ‚Liebe Leute, werdet euch mal klar, was ihr wollt, denn ich sage euch, ein vierspuriger Ausbau als Bundesstraße ist völlig unzureichend.‘ Denn der müsste so erfolgen, dass auch die anderen langsamen Verkehre in Meimersdorf und anderswo extra geführt werden müssten. Das heißt, die Entscheidung für den Autobahnbau bis zum Barkauer Kreuz müsste eigentlich längst gefallen sein. Trotzdem hält es die Kieler Ratsversammlung nach wie vor mit ihrer Mehrheit für richtig, diesen weiter zu verzögern, indem man immer neue Gespräche mit der DEGES und anderen fordert.

    Ich möchte heute von hier aus an alle Beteiligten auch aus diesem Haus appellieren, dass wir einstimmig ein Signal in Richtung Berlin senden und sagen, wir alle wollen den Ausbau der 404 zur A21 bis zum Barkauer Kreuz in Kiel. Wir wollen ihn hier weiter unterstützen und vorantreiben. Deshalb dieser Antrag. Ich bitte Sie sehr um die Unterstützung unseres Antrags.“

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  • 31.01.2025

    Bernd Buchholz zu TOP 21+34 "Neuer Schwung für die Wirtschaft"

    In seiner Rede zu  TOP 21+34 (Gemeinsame Beratung a) Neuer Schwung für die Wirtschaft – Zeit für einen neuen wirtschaftspolitischen Kurs b) Arbeitszeitgesetz zeitgemäß weiterentwickeln - Bedürfnissen von Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmern und Betrieben im Rahmen von Tarifverträgen gerecht werden c) Wir müssen in einen neuen Aufschwung für Schleswig-Holstein investieren) erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    "Vorgestern haben in der ganzen Bundesrepublik Deutschland etwa 140 Wirtschaftsverbände und 200 Unternehmen zum ersten Mal in der Geschichte dieser Republik zu einem Wirtschaftswarntag aufgerufen. Es ist selten, dass in dieser Republik Wirtschaftsverbände, die eigentlich eher in dunklen Anzügen Politiker empfangen, auf die Straße gehen, um vor einem Verlust des Wohlstandes und dem Drohen einer schwierigen Situation zu warnen, wenn es mit der Wirtschaftspolitik so weitergeht. Die einfachen Forderungen sind prägnant. Die deutsche Wirtschaft schrumpft, heimische Unternehmen, übrigens auch aus diesem Land, wandern ab. Die Lage ist ernst und die Politik müsste entschlossen handeln und notwendige Maßnahmen ergreifen, um die Stabilität des Landes tatsächlich zu sichern.

    An der Kundgebung in Berlin haben Vertreterinnen und Vertreter der CDU und der FDP teilgenommen. Vertreter der SPD und der Bundeswirtschaftsminister waren nicht dabei. Es ist deshalb nicht verwunderlich, dass der eine oder andere Vertreter der Wirtschaft gesagt hat, das sei das erste Mal, dass ein Wirtschaftsminister zeigt, dass er irgendwo anders lieber über die Wirtschaft statt mit der Wirtschaft spricht. Denn Herr Habeck war zum gleichen Zeitpunkt dabei zu unterstreichen, warum dieser Warntag wirklich richtig ist. Er hat nämlich die Konjunkturprognose der Bundesregierung der Presse vorgestellt, was man auch zu einem anderen Zeitpunkt hätte machen können. Und er hat dabei die Konjunkturprognose für das laufende Jahr nach zwei Jahren Schrumpfung von einem Wachstum von 1,1 Prozent auf 0,3 Prozent reduziert. Die deutsche Wirtschaft steckt in einer tiefen Krise. Das beobachten wir auch heute, wenn Andrea Nahles zum ersten Mal ein massives Ansteigen der Arbeitslosigkeit in Deutschland auf fast drei Millionen Arbeitslose mitteilen muss.

    Es gilt, gegenzusteuern. Und gegensteuern heißt, und da bin ich ganz dankbar, dass die Frau Finanzministerin das wenigstens in der Haushaltsdebatte mal wieder gesagt hat, gegensteuern heißt: Wachstumsimpulse setzen. Denn jedes Prozentpunkt Bruttoinlandsprodukt, das wir wachsen, schafft ungefähr 45 bis 50 Milliarden Euro Mehreinnahmen für den Staat. Wenn wir also kein Wirtschaftswachstum haben und das über Jahre hinweg nicht, dann ist das kein Wunder, dass unsere Haushalte leer sind und dass wir Sparhaushalte einlegen müssen. Und ich finde das deshalb gut, dass die Finanzministerin es gesagt hat, weil es in diesem Haus über Jahre Menschen gegeben hat, die gesagt haben, das Ende des Wachstums muss endlich mal erreicht sein. Wir brauchen kein Wirtschaftswachstum. Unter Verweis auf Studien des Club of Rome aus dem Jahr 1972 ‚Die Grenzen des Wachstums‘.

    Ohne Wachstum ist dieser Staat dauerhaft nicht lebensfähig. Und zu diesem Wachstum braucht es ein Zurück zu einer anderen Wirtschaftspolitik, die auf gute Rahmenbedingungen für die Wirtschaft setzt und nicht versucht, gegen schlechte Rahmenbedingungen für diese Wirtschaft anzusubventionieren und dabei mit Steuergeldern Transformationsprozesse zu machen. Ich habe mal gelernt, dass die Wirtschaft und die Beschäftigten aus der Wirtschaft den Staat finanzieren. Zurzeit reden wir immer öfter darüber, dass der Staat finanzieren muss, was Wirtschaft transformieren soll. Es ist der falsche Ansatz. Es ist der Ansatz einer interventionistischen Wirtschaftspolitik. Und lassen Sie es sich von den Wirtschaftsökonomen dieser Republik sagen: Wir haben nicht zu wenig staatliche Intervention, wir haben zu viel staatliche Intervention. Und Sie mit ihrem Antrag, Herr Stender, zeigen dass Sie genau das machen wollen, was die Wirtschaft und die Ökonomen für unvernünftig halten, nämlich noch mehr Staatsbeteiligungen einzugehen, Subventionen in Anspruch zu nehmen und nicht die Rahmenbedingungen für die Wirtschaft zu verbessern, sondern mit Staatsgeld gegen die schlechten Rahmenbedingungen an zu agieren.

    Das Thema hohe Energiekosten, die die deutsche Wirtschaft belasten, wird man nicht durch irgendwelche Subventionsabgaben senken, sondern nur dadurch, dass man angebotsorientiert das Angebot an Energieleistung erhöht. Ja, dazu gehören auch regenerative Energien. Aber dazu gehört auch, das Angebot insgesamt auszuweiten und wenn der Staat dann schon etwas für die Energiepreise tun will, dann könnte er sich mal an die Stromsteuer machen und die auf das europäische Mindestmaß reduzieren.

    Die deutsche Wirtschaft braucht eine Form der Entfesslung und das braucht sie auch in anderen Bereichen. Das braucht sie zum Beispiel bei der flexiblen Gestaltung von Arbeitszeiten. Und machen wir uns da nichts vor, da geht es nicht nur um Tagesarbeitszeiten, da geht es um Wochenarbeitszeiten, da geht es um Lebensarbeitszeiten. Da geht es auch um die Frage, wie lange müssen wir für unseren Wohlstand ein Leben lang arbeiten. Und ich will gar niemanden verpflichten, aber warum ermöglichen wir es nicht, lebensälteren Menschen, die in die Rente gehen, steuerfrei 2000 bis 3000 Euro einfach dazu zu verdienen, damit sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen? Wir drosseln die Wirtschaftskraft dadurch, dass wir Menschen verbieten, etwas zu tun, was sie gerne tun wollten. Im Übrigen stellt sich dann noch eine weitere Frage, liebe CDU: Können wir nicht das deutsche Arbeitszeitrecht auch an das europäische Arbeitszeitrecht angleichen?

    Vor zwei Jahren habe ich diesen Antrag gestellt, der heute endlich zur Abstimmung gebracht wird. In zwei Jahren haben Sie es nichts geschafft, was auch nur den geringsten Anteil an Veränderung des Arbeitszeitgesetzes erreichen würde, nämlich nur dann auf die europäische Regelung zu gehen, wenn man an einen Tarifvertrag gebunden ist und wenn der Mitarbeiter auch noch zugestimmt hat. Das Ergebnis nach zwei Jahren der Beratungen ist: Sie lehnen ab und haben keinen eigenen Vorschlag. Traurig ist das.

    Lassen Sie uns an der Stelle noch zwei wichtige Themen ansprechen, die zur Veränderung der wirtschaftlichen Situation angepackt werden müssen. Das eine ist die Investition in die Infrastruktur. Die Herausforderungen dafür sind gigantisch. Aber auch in diesem Lande werden die Schaltstellen falsch herumgestellt. Wir haben am Mittwoch darüber diskutiert, dass die Investitionsausgaben für die Investitionen in die Infrastruktur der Landesstraßen zurückgedreht wurden. Das ist der falsche Weg. Wir brauchen mehr Investitionskraft auch in die Infrastruktur, um die Rahmenbedingungen zu verbessern.

    Und wir brauchen weniger Bürokratie in diesem Land. Und da sind wir uns dann alle einig, wenn es darum geht, den Bürokratieabbau anzusprechen. Aber gestern Nachmittag haben Sie hier das Energiewende- und Klimaschutzgesetz beschlossen. Und wenn es dann darum geht im Kleinen ein Stückchen mehr Bürokratie zu schaffen dann kommt der Kollege Koch und sagt: Naja, Sie wollen doch nicht ernsthaft behaupten, dass das kleine bisschen mehr an Bürokratie jetzt die Wirtschaftskraft tangiert. Das kleine bisschen bei der Dokumentationspflicht der Arbeitszeit und das kleine bisschen, wenn der Handwerksmeister jedes Jahr mit seinen Leuten eine Leiterprüfung machen muss, bei der er dokumentieren muss, dass er sie angeleitet hat, eine Trittleiter mit zehn Stufen zu bestreiten. Das muss es dokumentieren! Jedes Jahr, mit jedem Mitarbeiter! Das ist Deutschland aus Arbeitsschutzgesichtspunkten. Das ist Bürokratieaufbau. Und wenn man immer ein kleines Stückchen oben draufsetzt, dann belastet das zusätzlich, auch wenn es kleine Dinge sind im Bereich des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes. Dann belastet es die Wirtschaft und dann stört es die Wirtschaftskraft in diesem Lande.

    Lassen Sie mich zum Schluss sagen, dass die Aufgaben, die vor uns liegen, auch für eine neue Bundesregierung sicherlich nicht klein sind. Und dass wir nicht so tun sollten, als ob eine neue Bundesregierung innerhalb von wenigen Monaten das Klima der Wirtschaftsleistung insgesamt verändern kann. Aber es ist jetzt der Punkt einzusehen, dass der bisherige Weg ein Irrweg war. Und wenn wir jetzt nicht eine wirkliche Wirtschaftswende in Deutschland einleiten, dann werden auch wir in Schleswig-Holstein erleben, dass sich fortsetzt, was wir leider schon im Lande sehen müssen. Grundfos produziert nicht mehr in Wahlstedt. Nicht, weil man nicht in Wahlstedt oder überhaupt nicht mehr produzieren will, sondern weil die Produktion in Deutschland zu teuer geworden ist. Grundfos produziert in Osteuropa. Die Schließung von Automobilzulieferern aus Ostholstein führt nicht dazu, dass sie die Produktion einstellen. Sie stellen sie in Deutschland ein und verlagern sie ins Ausland. Die Feier der Tatsache, dass wir die Treibhausgasziele im Jahr 2024 eingehalten haben, ist mittelbar das Feiern des Einbruchs der deutschen Industrieleistung. Das ist kein Ruhmesblatt.

    Machen Sie mit bei der Wirtschaftswende, sorgen Sie dafür, dass wir tatsächlich eine angebotsorientiere Wirtschaftspolitik in Deutschland machen.“

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  • 31.01.2025

    Christopher Vogt zu TOP 33 "Privilegierung von Batteriespeichern, Wärmespeichern und Anlagen zur klimaneutralen Wärmeerzeugung ermöglichen"

    In seiner Rede zu TOP 33 (Privilegierung von Batteriespeichern, Wärmespeichern und Anlagen zur klimaneutralen Wärmeerzeugung ermöglichen) erklärt der Vorsitzende und energiepolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt: 

    „Der Bau von großen Speichern wird in den nächsten Jahren das große Thema im Bereich der Energiewende sein. Denn die Gesetze der Physik setzen der Energiewende in der bisherigen Form eben Grenzen. Es braucht deshalb deutlich mehr große Speicher, um angesichts des massiven Ausbaus der Erneuerbaren Energien das Stromnetz stabilisieren, temporäre Überschüsse speichern und die Stromversorgung sicherstellen zu können.

    Erzeugung und Nutzung müssen endlich besser miteinander verknüpft werden. Größere Speicher könnten zum Beispiel auch die Elektromobilität voranbringen. Der Photovoltaik-Boom und der fortgesetzte Ausbau der Windenergie gefährden die Netzstabilität immer mehr. Während Sie hier gestern die Solardachpflicht beschlossen haben, plant die aktuelle Bundesregierung ja schon Gesetze, mit denen die Möglichkeit geschaffen werden soll, private Photovoltaik-Anlagen abzuschalten. Das ist mit Blick auf die notwendige Netzstabilität zwar technisch nachvollziehbar, aber kein gutes Signal an die Privathaushalte und vor allem private Bauherren, die auch noch gesetzlich gezwungen werden, eine Anlage zu installieren.

    Die von den Koalitionsfraktionen vorgeschlagene Privilegierung im Baurecht erscheint uns sinnvoll zu sein. Denn die Nähe zu den Anlagen macht ja nun einmal Sinn und es braucht eben mehr große und auch kleinere Speicher. Ich sage aber auch: Es kann beim Beschließen von Planungsvereinfachung und Planungsbeschleunigung nicht immer nur bei Erneuerbare Energien vorangehen, es muss da auch bei Verkehrsinfrastrukturprojekten größere Fortschritte geben, wo aber leider vor allem die Grünen auf der Bremse stehen.

    Neben den Stromspeichern müssen natürlich auch Wärmespeicher eine wichtige Rolle spielen. Es braucht für größere Speicher im Bereich Strom und Wärme insgesamt noch bessere Rahmenbedingungen, damit Investitionen attraktiver werden. Das sage ich mit Blick auf Abgaben und Umlagen und weniger mit Blick auf direkte Subventionen. Und es muss eben auch attraktiv sein, bereits vorhandene Großspeicher zu nutzen. Wir haben zum Beispiel in Geesthacht seit Jahrzehnten ein großes Pumpspeicherkraftwerk. Da hatten wir vor über zehn Jahren schon einmal den sogenannten ‚Wasserpfennig‘ reduziert. Da muss aber offenkundig noch mehr geschehen, damit sich die Nutzung auch tatsächlich lohnt. Ganz in der Nähe in Krümmel will Vattenfall jetzt aber auch einen großen Batteriespeicher bauen.

    Es gibt in diesem Bereich gute Signale, hier muss es aber schneller vorangehen. Ihr Antrag ist sinnvoll, deshalb werden wir zustimmen!“

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  • 31.01.2025

    Bernd Buchholz zu TOP 4 "Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften"

    In seiner Rede zu  TOP 4 (Entwurf eines Gesetzes zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften) erklärt der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    "Wir alle wollen, dass man auch außerhalb der Pandemie, außerhalb von Notlagen, auch digital an Gemeindevertretersitzungen teilnehmen kann. Das Ziel eint uns. Die Umsetzung war ein bisschen holperig an bestimmten Stellen, weil im ursprünglichen Gesetzentwurf beispielsweise stand, dass man an Wahlen natürlich nicht teilnehmen können und diese Regelung sei alternativlos. Ich bin ganz dankbar, liebe Frau Innenministerin, dass Sie, nachdem wir unsere Änderungsvorschläge vorgelegt haben, die Formulierungshilfe aus dem Innenministerium erneuert haben und alle unsere Änderungsvorstellungen, bis auf einen, auch in der Formulierungshilfe wiedergegeben haben. Das macht das Gesetz insgesamt besser. Und ich bin dankbar, dass die Koalitionsfraktionen das aufgegriffen haben.

    Denn in Wahrheit gab es an dem Gesetzentwurf schon einiges zu verändern. Vorne war unklar, ob man eigentlich Verhinderungsgründe angeben muss und ob sie geprüft werden. Wir haben das klargestellt, man kann ohne jede Begründung einfach schlicht und ergreifend sagen, man will digital teilnehmen. Die Möglichkeit der elektronischen Teilnahme durch ein geeignetes elektronisches Abstimmungssystem ist jetzt im Gesetz vorgesehen und ehrlich gesagt, warum sollte das auch nicht möglich sein, wenn man so was anschaffen kann. Wichtig war uns auch, dass jetzt nicht mehr Voraussetzung ist, dass sich im Sitzungsraum alle Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter jederzeit akustisch und optisch gleichzeitig wahrnehmen können, weil das beispielsweise auch in diesem Sitzungsraum nicht möglich wäre. Denn der Kollege Koch kann die hinter ihm sitzenden Menschen nicht wahrnehmen und da muss er jetzt auch nicht einen extra Bildschirm bekommen. Wir haben das alles verbessert, und das finde ich gut. Deshalb ist der Inhalt des Gesetzentwurfs von den Regelungen her für uns außerordentlich okay und den können wir auch annehmen.

    Was wir nicht verstehen, ist schlicht und ergreifend etwas, dass Sie das ganze ab heute dann für den 1. Januar 2027 für alle Kommunen in Schleswig-Holstein verpflichtend machen. Und wir reden von 1041 Gemeinden und 63 Städten. Und wir reden davon, dass die technische Ausstattung, die dafür zum Beispiel in einer Stadtvertretung in Ahrensburg notwendig ist, und da gibt es in dem Sitzungssaal bisher keine Mikrofone, die videotechnisch nutzbar wären, es gibt keine Videoaufzeichnungsanlagen, nach Schätzung des Bürgermeisters einen hohen sechsstelligen Betrag kosten wird, diese Anlagen anzuschaffen. Im Kreistag Pinneberg redet man von einem kleinen siebenstelligen Betrag, den man dafür ausgegeben hat, um die entsprechende Videotechnik anzuschaffen. Das heißt, Sie verpflichten die Kommunen zu etwas, wozu in den meisten Kommunen überhaupt keine Finanzmittel vorhanden sind. Und das jetzt verpflichtend zu machen, halte ich, ehrlich gesagt, für völlig widersinnig. Zumal bei allen technischen Einführungen wir eigentlich gelernt haben, dass man erstmal die Kinderkrankheiten, die bestimmte Systeme haben, alle auch durchspielen sollte, um dann zu sagen, okay, jetzt können wir stabil mit einem System arbeiten, das die ITVSH dann im Zweifel auch über das Land ausbreiten kann.

    Denn in Wahrheit werden Sie jetzt eine Diskussion über die Frage der Konnexität erleben und da wünsche ich Ihnen eine gute Reise. Deshalb werde ich dem Gesetzentwurf nicht zustimmen. Herr Jebsen, Sie glauben, dass die Konnexitätsfrage bei diesem Gesetzentwurf geklärt wäre, das glauben Sie jedenfalls auf der Basis eines Gutachtens des wissenschaftlichen Dienstes. Das glaubt Ihnen leider die kommunale Familie nicht. Denn die haben in ihrer Stellungnahme schon gesagt, dass sie sehr wohl davon ausgehen, dass Artikel 57 der Landesverfassung in dieser Form einschlägig ist. Und da wünsche ich der Frau Innenministerin mit ihrer Kollegin Finanzministerin viel Spaß bei den Beratungen, wenn hier die Verpflichtung des Landes entsteht, die technische Ausstattung der Kommunen zu bezahlen. Denn in der Anhörung war ein Vertreter dabei, den man nicht unterschätzen sollte. Er ist vom Lorenz-von-Stein-Institut und der Präsident des Landesverfassungsgerichts. Er hat an dieser Stelle sehr klar zu Protokoll gegeben, dass er, anders als der wissenschaftliche Dienst, sehr wohl der Auffassung ist, dass diese Regelung, obwohl sie eine Organisationsregelung für die Kommunen ist, durch ihre Größenordnung sehr wohl Konnexität auslösen kann. Ich war bei der Anhörung dabei. Genau das hat er gesagt. Und zwar mit Hinweis auf die nicht ganz anders liegende Entscheidung des Landesverfassungsgerichts zur Frage der Feuerwehr im Fehmarnbelttunnel. Dort ist die Frage extra offengelassen worden, ob auch für Organisationsregelungen nicht Konnexität gegeben sein kann, wenn die Umstände insgesamt so sind, dass die Kommunen es alleine nicht stemmen können. Deshalb verstehe ich die Eile nicht.

    Ich sage Ihnen heute voraus, wir werden dieses Gesetz am Ende des nächsten Jahres wieder anfassen, weil Sie gelernt haben, dass die schnelle Umsetzung weder sinnvoll noch möglich ist.“

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

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