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  • 18.03.2025

    Christopher Vogt: Gigantisches Schuldenpaket von CDU, SPD und Grünen ist verantwortungslos

    Zur heute im Bundestag beschlossenen Grundgesetzänderung, die ein Schuldenpaket in Höhe von etwa einer Billion Euro möglich macht, erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt: 

    „Deutschland muss dringend mehr für die Verteidigungsfähigkeit tun. Eine deutliche Erhöhung des ‚Sondervermögens‘ Bundeswehr, die ich bereits vor knapp einem Jahr vorgeschlagen hatte, wäre deshalb der richtige Weg gewesen. Wir setzen uns auch dafür ein, dauerhaft mehr Geld in die Infrastruktur des Landes zu investieren, indem diese ein klarer Schwerpunkt in den öffentlichen Haushalten sein muss. 

    Der 18. März 2025 wird wohl als ein Schicksalstag in die deutsche Geschichte eingehen. CDU/CSU, SPD und Grüne haben im Eiltempo ein gigantisches Schuldenpaket beschlossen, das ein finanzieller Freifahrtschein für die nächste Bundesregierung ohne Plan und mit hohem Risiko ist. Friedrich Merz hat seine Ankündigungen aus dem Wahlkampf derart schnell und umfassend kassiert, dass man von einer beispiellosen Wählertäuschung sprechen muss. Es ist eine radikale Kehrtwende in der deutschen Finanzpolitik und de facto die Abschaffung der Schuldenbremse. Kein Mensch glaubt, dass die massive Verschuldung nur in die Verteidigungsfähigkeit, die Infrastruktur und den Klimaschutz fließen wird. Es sollen dadurch Spielräume im Haushalt geschaffen werden, um auf Kosten der jungen Generation schwarz-rote Wahlgeschenke verteilen zu können. 

    CDU/CSU und SPD sichern sich mit Unterstützung der Grünen ein enormes finanzielles Polster, ohne konkrete Einsparpotenziale im Bundeshaushalt zu benennen. Anstatt sparsam zu haushalten, will man hemmungslos auf Pump wirtschaften. Ich halte das in dieser Form für verantwortungslos. Die Menschen in Deutschland erfahren weder, wofür Friedrich Merz das Geld konkret ausgeben möchte, noch wie dieser XXL-Schuldenberg irgendwann einmal getilgt werden soll. Das heute beschlossene Schuldenpaket ist eine Wette auf die Zukunft unserer Kinder und Enkel: Wenn Friedrich Merz die notwendige Wirtschaftswende nicht gelingen sollte, würde dieser Schuldenberg die finanzielle Solidität unseres Landes sehr schnell gefährden. Bei der aktuellen Wachstumsprognose der OECD ist Deutschland mittlerweile das Schlusslicht der Industrieländer. CDU/CSU, SPD und Grüne müssen sehr aufpassen, dass die Stabilität des Euros nicht wieder aufs Spiel gesetzt wird."

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  • 20.03.2025

    Heiner Garg: Beste Startchancen für alle Kita-Kinder

    Zur Auswahl von 50 Einrichtungen, die künftig am Perspektiv-Kita-Programm teilnehmen können, erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und kitapolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Heiner Garg: 

    "Es ein guter erster Schritt, dass die Landesregierung jetzt endlich Maßnahmen ergreift, damit Kita-Kinder von Anfang an eine gezielte Förderung erhalten. Ziel muss es aber sein, dass in den landesweit über 1.800 Kitas optimale Bedingungen herrschen, damit nicht nur vergleichsweise wenige Kinder, sondern alle Kinder die bestmögliche Betreuung und Förderung erhalten.

    Der Sparkurs der Landesregierung bei den Kitas torpediert leider das Perspektiv-Kita-Programm. Weniger Fachkräfte in den Kita-Gruppen bedeuten ein Absenken der Qualität. Wir bleiben dabei: Um allen Kindern die bestmöglichen Startchancen zu bieten, braucht es mehr Personal. In den Kitas werden die Weichen für den weiteren Weg gestellt. Je leichter der Übergang von der Kita in die Grundschule für die Kinder ist, desto besser werden sie ihren weiteren Weg meistern können.

    Schwarz-Grün muss die Rolle rückwärts bei der Kita-Reform schnellstmöglich zurücknehmen und das Perspektiv-Kita-Programm landesweit ausrollen."

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  • 21.03.2025

    Christopher Vogt: Es muss um die Kernaufgaben des Landes gehen

    Zur heutigen Zustimmung des Bundesrates zur Grundgesetzänderung, die auch eine Aufweichung der Schuldenbremse für die Länder bedeutet, erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt: 

    "Es ist richtig, mehr in die Verteidigungsfähigkeit und in die Infrastruktur zu investieren, aber dieses gigantische Schuldenpaket ist eine sehr riskante Wette auf die Zukunft unserer Kinder und Enkel. Friedrich Merz und die Union haben die größte Wählertäuschung in der Geschichte der Bundesrepublik zu verantworten. Die abgewählte rot-grüne Minderheitsregierung hat der Union bisher komplett die Agenda diktiert. Man kann nur hoffen, dass sich die Union nun wenigstens bei der Steuerung der Migration, der Energiepolitik und der Wirtschaftswende durchsetzen wird. Die konkrete Verwendung der Schulden bleibt offen und die Schuldenbremse ist für den Bund de facto abgeschafft worden. Deutschland war bisher in der Euro-Zone der wichtigste Stabilitätsanker. Meine Sorge ist, dass die Zinsen und die Inflation nun steigen werden und die Stabilität der Euro-Zone sehr schnell wieder ein Problem werden könnte. 

    Schleswig-Holstein gehört zu den Bundesländern, in denen der Landtag eine strenge Schuldenbremse auch in der Landesverfassung verankert hatte. Es ist abenteuerlich, dass die Schuldenbremse in der Landesverfassung nun durch einen Beschluss von Bundestag und Bundesrat einfach ungültig wird, ohne dass der Landtag dazu überhaupt gefragt wurde. Die Landesregierung offenbart damit erneut ein problematisches Parlamentsverständnis. Schleswig-Holstein gehört bereits zu den hochverschuldeten Bundesländern. Eine dauerhaft höhere Neuverschuldung ist problematisch, weil die dadurch steigenden Zinslasten die Spielräume im Landeshaushalt immer stärker einengen. Schwarz-Grün muss deshalb endlich mehr für die wirtschaftliche Entwicklung tun, damit sich die Steuereinnahmen dauerhaft erhöhen. 

    Mehr Schulden sind vor allem dann gefährlich, wenn dadurch das solide Haushalten aufgegeben wird. CDU und Grüne haben bisher die falschen Schwerpunkte gesetzt. Die schwarz-grünen Kürzungen bei der Unterrichtsversorgung und bei den Landesstraßen waren ein großer Fehler. Wir hatten mit unseren Änderungsvorschlägen zum Landeshaushalt 2025 gezeigt, dass es möglich wäre, ohne Notkredite und ohne Kürzungen bei der Bildung und der Infrastruktur zu arbeiten. Das zusätzliche Geld darf jetzt nicht für schwarz-grüne Spielwiesenprojekte verplempert werden, sondern muss dann wenigstens in die Kernaufgaben des Landes wie Bildung, Infrastruktur und Sicherheit fließen. Es wird auch zukünftig Haushaltsdisziplin, sinnvolle Schwerpunktsetzung und höheres Wirtschaftswachstum geben müssen. Die Infrastruktur wird nur verbessert werden können, wenn das Planungsrecht vereinfacht wird und es mehr Planungs- und Baukapazitäten gibt. Wir bleiben bei dem Vorschlag, die Schuldenbremse in der Landesverfassung durch ein Investitionsgebot zu ergänzen. Mindestens 10 oder besser 12 Prozent der Ausgaben müssten dann wieder in die Infrastruktur investiert werden."

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  • 21.09.2018

    Dennys Bornhöft: Schreddern von verpackten Lebensmitteln beenden

    Zur heutigen Entscheidung des Bundesrates, das Schreddern von verpackten Lebensmitteln zu beenden, erklärt der umweltpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

    „Wir freuen uns, dass sich der Bundesrat unserer Initiative aus Schleswig-Holstein angeschlossen hat. Bioabfall, der energetisch in Biogasanlagen verwertet wird, darf keine Plastikteilchen enthalten. Ein Vorfall, wie er konkret dieses Jahr in der Schlei passiert ist, darf sich nicht wiederholen. Es ist aber auch wichtig, dass mögliche Eintragswege von Plastik in die Umwelt geschlossen werden.

    Plastik hat in der Umwelt nichts zu suchen. Es wird dort nicht zersetzt, sondern es zerfällt lediglich in immer kleinere Teilchen. Mikroplastik kann schließlich bis in unsere Körperzellen vordringen. Diese Gesundheitsgefahr ist für uns nicht hinnehmbar. Die Bundesregierung ist jetzt aufgefordert, zu handeln und das Schreddern von verpackten Lebensmitteln, die in Biogasanlagen verwertet werden, zu beenden.“

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  • 26.03.2025

    Christopher Vogt zu TOP 1+16 "Regierungserklärung 'Chancen nutzen - Impulse setzen'"

    In seiner Rede zu TOP 1+16 (Gemeinsame Beratung a) Regierungserklärung „Chancen nutzen- Impulse setzen“ b) Finanzpolitik mit Zukunft: Reform der Schuldenbremse umsetzen) erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt: 

    "Eines will ich vorwegnehmen: Deutschland muss sehr schnell deutlich mehr für die Verteidigungsfähigkeit tun. Ich denke, da herrscht in diesem Parlament grundsätzlich große Einigkeit – und das ist auch gut so, denn wir müssen unsere Freiheit auch verteidigen können!

    Der Beschluss von Bundestag und Bundesrat geht jedoch weit über das Thema Verteidigung hinaus und diesen Teil des Pakets sehen wir äußerst kritisch. Die Union und die SPD haben gemeinsam mit den Grünen – und ja auch mit Unterstützung der Linken und der Freien Wähler im Bundesrat – ein wirklich gigantisches Schuldenpaket beschlossen. Das ist schon eine radikale Kehrtwende in der deutschen Finanzpolitik. Viele Menschen hatten sich den angekündigten ‚Politikwechsel‘ mit der CDU/CSU sicherlich ganz anders vorgestellt. Im Wahlkampf hatten Friedrich Merz und die Union immer vehement für die Einhaltung der Schuldenbremse plädiert und erklärt, der Staat müsse mit einer Billion Euro Steuereinnahmen pro Jahr auch endlich einmal auskommen.

    Nun fragt man sich, womit die Union eigentlich in die Verhandlungen gegangen ist – das eigene Programm kann es nicht gewesen sein. Ich frage mich, was wohl Angela Merkel derzeit denken mag, wenn sie sieht, in welcher Rekordgeschwindigkeit Friedrich Merz so viel rot-grünes Programm umsetzt, wie es unser Land lange nicht mehr gesehen hat. Das ist ja schließlich deutlich links der Ampel, was da gerade beschlossen wurde

    Man kann es deshalb jetzt nicht anders sagen: Das ist kein Kompromiss und auch kein kurzfristiges Umdenken der Union wegen Donald Trump, sondern die wohl größte Wählertäuschung in der Geschichte der Bundesrepublik. Meine Sorge ist, dass eine solche Mitte-Links-Politik, für die es in der Bevölkerung eigentlich keine Mehrheit gibt, für noch mehr Frust bei vielen Bürgerinnen und Bürgern sorgen wird.

    Die Schuldenbremse wird nun in erheblichem Maße ausgehebelt. Und das Ende der Fahnenstange ist da ja auch noch nicht erreicht: Denn die zukünftige Koalition aus Union und SPD will noch in diesem Jahr mit den Grünen – und auch mit den Linken – unsere Verfassung erneut ändern, um die Schuldenbremse noch einmal auch ganz explizit aufzuweichen. Es ist ja nicht so, dass Deutschland bisher unter zu wenig Staatsverschuldung leiden würde. Die SPD spricht in ihrem Antrag bei der Schuldenbremse von einer ‚Innovationsbremse‘: Ich glaube, Innovationen werden hierzulande nicht durch die Schuldenbremse ausgebremst, sondern vor allem durch zu viel Bürokratie und andere Rahmenbedingungen. Die Schuldenbremse ist kein Fetisch von einzelnen Parteien, sondern ein wichtiges Instrument, um für halbwegs solide Staatsfinanzen und somit für Stabilität sorgen zu können. Sie war eine Lehre aus der Finanzkrise, wo sich der Staat massiv verschulden musste, um die Lage in den Griff zu bekommen. In der Corona-Krise kamen erneut massive Schulden hinzu. Und auch zuletzt wurden Schulden gemacht.

    Natürlich kommt es immer darauf an, wofür Staatsschulden konkret verwendet werden. Ich bin immer sehr für mehr Investitionen in die Infrastruktur, aber mein Eindruck ist, dass mit diesem neuen Sondervermögen am Ende alles Mögliche finanziert werden wird und es dazu dient, Spielräume im Haushalt für konsumtive Ausgaben zu schaffen. Die bisherigen Sondierungsergebnisse machen das ja auch deutlich, wenn man an Themen wie die Mütterrente und andere neue Ausgaben denkt. Es sei denn, die Rentenbeiträge sollen noch weiter steigen – auch davon kann ich nur abraten.

    Es ist zumindest fragwürdig, dass man noch mit einer alten Bundestagsmehrheit eine solch wichtige Verfassungsänderung auf den Weg gebracht hat. Es ist wirklich traurig, dass man zukünftig ohne AfD oder Linke keine Grundgesetzänderung mehr vornehmen kann, weil die politischen Ränder so stark geworden sind. Die Aufgabe für die staatstragenden Parteien muss es deshalb sein, die politischen Ränder wieder kleiner zu machen und nicht – wenn auch ungewollt – dazu beizutragen, dass sie noch stärker werden. Ich finde es äußerst schwierig, dass die Union jetzt auch noch einmal gemeinsam mit den Linken unsere Verfassung ändern will, um noch mehr Schulden machen zu können. Mich stört auch der wiederholte Versuch auch aus der CDU, die Linken quasi normalisieren zu wollen. Der Kollege Tobias Koch hat gestern behauptet, dass der ‚problematische Teil‘ der Linken sich ja abgespalten hätte und nun im sogenannten ‚Bündnis Sahra Wagenknecht‘ sei. Warum koaliert die CDU dann in Thüringen mit dem BSW und nicht mit den Linken?

    Ich kann nur jedem empfehlen, sich die Linken nochmal genauer anzuschauen. Die verbrecherische Vergangenheit der Linken, die früher SED hieß, finde ich schlimm – und wir haben gestern wieder gesehen, dass dies von dieser Partei nicht aufgearbeitet, sondern eher noch verklärt wird. Aber auch in der Gegenwart beheimatet sie Linksextreme, die wirklich problematisch sind. Davor sollte man nicht aus machttaktischen Gründen die Augen verschließen.

    Union und SPD haben sich einen gewaltigen finanziellen Spielraum verschafft, den die junge Generation wird stemmen müssen – zusätzlich zu den ohnehin schon hohen Belastungen. Was bei der Diskussion über die deutsche Staatsverschuldung oft übersehen wird, ist die Tatsache, dass wir auch noch eine sehr hohe indirekte Verschuldung haben. Das sind vor allem die Versprechen der Rentenversicherung und die Pensionszusagen von Bund und Ländern, bei denen noch gar nicht wirklich klar ist, wie diese am Ende eigentlich eingehalten werden sollen. Unsere Sorge ist, dass die junge Generation mit den folgenden Lasten dieses Pakets endgültig überfordert werden könnte. Aus höheren Schulden werden durch Zins und Tilgung sehr schnell geringer werdende Spielräume im Staatshaushalt. Für das geplante Paket dürften schon in den nächsten Jahren insgesamt rund 300 Milliarden Euro an zusätzlicher Zinsbelastung anfallen.

    Am Ende müssen für alle Staatsausgaben immer die Steuerzahler geradestehen. Wir haben in Deutschland schon jetzt sehr hohe Steuern und auch Abgaben, die ja auch weiter steigen werden. Neue Schulden sind die Steuererhöhungen von morgen. Ich warne deshalb vor erdrückenden Zinslasten in den öffentlichen Haushalten. Die Zinskosten im Bundeshaushalt sind zuletzt ja auch schon deutlich gestiegen. Experten rechnen auch mit einem weiter steigenden Zinsniveau. Und einem (Wieder-)Anheizen der Inflation, vor allem mit noch höheren Baukosten. Und viele Experten sehen auch eine Gefährdung der Stabilität des Euro-Raums. Das AAA-Rating ist in Gefahr und das ist ein gefährliches Signal an andere Euro-Staaten, die bereits sehr hoch verschuldet sind.

    Das beschlossene Paket ist also unterm Strich eine riskante Wette auf die Zukunft unserer Kinder und Enkel und bisher auch eine ziemliche Blackbox. Die Junge Union spricht deshalb zu Recht von einem ‚historischen Fehler‘. Es darf aber kein Schuldenmachen geben, um notwendige Strukturreformen zu vermeiden.

    Wir unterstützen es jedoch, dass Deutschland noch einmal deutlich mehr in die eigene Verteidigungsfähigkeit investiert. Das ist leider notwendig. Es war richtig, 2022 das ‚Sondervermögen‘ einzurichten, also Sonderschulden für die Bundeswehr aufzunehmen. Eine Aufstockung hätte meines Erachtens auch früher erfolgen müssen. Mehrere Bundesregierungen haben bei der Wiederherstellung der Verteidigungsfähigkeit viel zu lange geschlafen. Wir erleben in Europa und auch in Deutschland durch Russland bereits hybride Angriffe, Sabotage, Spionage und Desinformation. Die Bundeswehr muss sehr schnell viel mehr Aufträge zur Verbesserung der Ausstattung erteilen. Der Faktor Zeit spielt eine riesige Rolle, denn Russland hat längst auf Kriegswirtschaft umgestellt und neu produziertes Material geht oftmals ins Depot und nicht an die Front. Polen vermint die Grenze. Es gibt berechtigte Sorgen ums Baltikum. Wer den Eklat um Selenskyj im Oval Office brauchte, um aufzuwachen, ist entweder nicht ehrlich oder war zu lange naiv.

    Schleswig-Holstein hat allein schon aufgrund der geografischen Lage eine besondere Bedeutung für die Landes- und Bündnisverteidigung. Dies betrifft vor allem den Ostseeraum. Ich erwarte deshalb auch, dass hier besonders viel passiert, was auch die hier ansässige Wehrtechnikbranche endlich stärker merken muss. Es braucht schnelle Investitionen in die Stärkung der Marine mit weiteren Schiffen und U-Booten. Zudem muss die Luftwaffe gestärkt werden, insbesondere in Jagel und Hohn, wo ich großen Bedarf beim Thema Drohnen sehe. Ich plädiere auch dafür, dass in Jagel weiterhin Kampfflugzeuge stationiert bleiben sollten.

    Kommen wir zum Infrastrukturpaket: 500 Mrd. Euro in zwölf Jahren sind wirklich sehr viel. 100 Mrd. Euro davon sollen für die Länder sein. 100 Milliarden Euro sollen in den Klima- und Transformationsfonds gehen. Manch einer erinnert sich vielleicht noch: Wegen 60 Mrd. Euro hatte die Union seinerzeit gegen die Ampel geklagt. Das viele Geld wird nur dann sinnvoll investiert werden können, wenn es umfassende Reformen des deutschen Planungsrechts und auch des Vergaberechts gibt. Zudem braucht es sehr schnell mehr Planungs- und mehr Baukapazitäten. Es darf jedenfalls keine Verschwendung und keine Zweckentfremdung geben, weil man an diesen Herausforderungen scheitert. Projekte in Schleswig-Holstein gibt es viele: die A20, A21 und A23, die Fehmarnbeltanbindung, die Marschbahn, die S-Bahnen, und auch die Stadtbahn in Kiel.

    Und zur Klimaneutralität bis 2045 im Grundgesetz möchte ich noch sagen: Das halte ich für einen gefährlichen Sonderweg innerhalb der EU. Denn es gibt ja schließlich den europäischen Emissionshandel. Wir haben ein europäisches System beim Klimaschutz. Es macht überhaupt keinen Sinn, hier auszuscheren und dies dann auch noch in der Verfassung festzuschreiben. Vor allem völlig ohne Plan. Der Kohleausstieg soll ja nun erst 2038 kommen. Was bedeutet dies rechtlich eigentlich genau? Ich habe große Sorge um unseren Wirtschaftsstandort, vor allem um die Industrie, wo jetzt schon jeden Tag ein massiver Arbeitsplatzabbau stattfindet, weil wir nicht wettbewerbsfähig sind. Die Infrastruktur ist da übrigens nicht das Hauptproblem, es sind die Steuern und Abgaben, die überbordende Bürokratie und vor allem die Energiepreise.

    Und ein weiterer Punkt: Die Schuldenbremse soll auch für die Länder aufgeweicht werden, nämlich mit der Möglichkeit einer Neuverschuldung von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Bisher ohne Zweckbindung – hier braucht es meines Erachtens eine Festlegung auf Investitionen, wie wir sie schon mehrfach vorgeschlagen haben. Schleswig-Holstein gehört bereits zu den hochverschuldeten Bundesländern. Im Jahr 2010 wurde die Schuldenbremse deshalb auch vom Landtag explizit in die Landesverfassung aufgenommen, was ja nicht überall der Fall ist. Ich finde es deshalb nicht in Ordnung, dass die Landesverfassung nun über den Bundestag und den Bundesrat geändert wurde, ohne den Landtag überhaupt zu fragen. Der Ministerpräsident hatte Gespräche mit den Fraktionen angekündigt, aber die Landesregierung hat dann den Bund auf der Finanzministerkonferenz aufgefordert, den Landtag bei dieser wichtigen Frage auszubooten. So ist es dann auch passiert. Ich finde, das ist ein No-Go in einem föderalen Bundesstaat. Ein selbstbewusster Landtag hätte sich das in dieser Form nicht bieten lassen.

    Wie soll es jetzt weitergehen? Dieser Weg ist immerhin ehrlicher als ständige Notkredite, aber ebenso risikoreich. Rund 900 Mio. Euro neue Schulden pro Jahr könnte Schleswig-Holstein jetzt machen. Aber wofür eigentlich? Straßen? Bildung? Hochschulen? Kommunen? Krankenhäuser? Es braucht jedenfalls so oder so wieder eine höhere Investitionsquote.

    Die Landesregierung muss endlich mehr für die wirtschaftliche Entwicklung tun, damit sich die Steuereinnahmen dauerhaft erhöhen. Mehr Schulden für die Infrastruktur bringen jedoch nichts, wenn dadurch das solide Haushalten aufgegeben wird. Wir hatten mit unseren Änderungsvorschlagen zum Landeshaushalt ja gezeigt, dass es möglich wäre, ohne Notkredite und ohne Kürzungen bei der Bildung und der Infrastruktur zu arbeiten.

    Die Koalitionsverhandlungen im Bund laufen ja noch. Ich bin sehr gespannt, was dabei herauskommen wird. Vor allem bei der notwendigen Steuerung der Migration, beim Bürokratieabbau, bei der Reform des Arbeitsmarktes, bei der Senkung der Energiepreise und bei Steuern und Abgaben. Ich hoffe, dass die Union wenigstens hier liefern wird. Und dass Friedrich Merz auch in der Außenpolitik mehr Durchsetzungsvermögen beweist als bisher gegenüber SPD und Grünen. Eigentlich braucht es eine Staatsreform. Dazu gibt es ja gute Vorschläge von Steinbrück, de Maizière, Voßkuhle und Jäkel, die man meines Erachtens diskutieren und auch aufgreifen sollte

    Aus unserer Sicht ist jetzt wichtig, dass die vielen Schulden nicht dazu führen dürfen, dass Strukturreformen ausbleiben. Das viele Geld muss sehr zielgerichtet ausgegeben werden. Es darf keine Verschwendung geben. Das Planungsrecht muss deutlich vereinfacht werden. Der Staat muss sich auf allen Ebenen wieder stärker auf seine Kernaufgaben konzentrieren. Eine weitere Aufweichung der Schuldenbremse mit Hilfe der Linken muss unterbleiben. Es muss mit einer Wirtschaftswende dafür gesorgt werden, dass Deutschland wieder nachhaltiges Wirtschaftswachstum hat, damit die junge Generation diese Belastung auch bewältigen kann. Eine faire Belastung zwischen den Generationen muss endlich offen diskutiert werden, denn es wird ja auch weitergehen mit Themen wie der Wehrpflicht. Es kann nicht sein, dass die junge Generation immer mehr Schulden erbt, während bei Bildung und Wissenschaft gekürzt wird und die strukturellen Probleme liegenbleiben."

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 26.03.2025

    Anne Riecke zu TOP 23 "Neuausrichtung der GAP nach 2027"

    In ihrer Rede zu TOP 23 (Eckpunkte für eine Neuausrichtung der GAP nach 2027) erklärt die agrarpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anne Riecke:

    "Die Gemeinsame Agrarpolitik spielt seit 1962 eine zentrale Rolle für etwa zehn Millionen landwirtschaftliche Betriebe in Europa. Sie ist ein fundamentales Element der europäischen Integration, schafft erheblichen Mehrwert für die EU und bleibt ein wesentlicher Stabilitätsfaktor für die deutsche sowie europäische Land- und Ernährungswirtschaft. Darüber hinaus sichert sie das reibungslose Funktionieren des EU-Binnenmarktes, der fast 500 Millionen Menschen mit einer einzigartigen Auswahl an hochwertigen Lebensmitteln versorgt.

    Allerdings sind sowohl der GAP-Strategieplan als auch die Grüne Architektur unzureichend durchdacht, stellen die Landwirtschaft vor kaum praktikable Anforderungen und führen zu einer zunehmenden Bürokratielast – alles Herausforderungen, die mit einer Umgestaltung der GAP nach 2027 eingedämmt werden können! Es ist daher nicht verwunderlich, dass mit der Aufnahme der Amtszeit der neuen Europäischen Kommission zum 01. Dezember 2024 die Arbeiten zur Entwicklung einer Vision für die Landwirtschaft in der EU und die Vorbereitungen des künftigen EU-Rechtsrahmens für die GAP nach 2027 Fahrt aufgenommen haben. So hat selbstverständlich auch die Koalition hierzulande einen Antrag zur Neuausrichtung der GAP nach 2027 gestellt.

    Grundsätzlich begrüßen wir die Initiative, frühzeitig Eckpunkte für die zukünftige Ausgestaltung der GAP zu formulieren. Positiv hervorzuheben ist der Fokus auf den Bürokratieabbau. Sowohl der Deutsche Bauernverband als auch die noch geschäftsführende Bundesregierung verweisen in ihren Positionspapieren und Stellungnahmen auf den dringend notwendigen Bürokratierückbau und auch wir sehen hier akuten Handlungsbedarf. Es kommen starke Signale aus der Landwirtschaft, die zeigen, dass nicht nur Landwirte, sondern auch die Verwaltungen und Berater einfach keinen Durchblick mehr haben. Unsere Landwirtinnen und Landwirte benötigen weniger administrative Hürden und mehr Freiraum für unternehmerisches Handeln und das predigen wir nicht erst seit gestern.

    Ein weiterer wichtiger und richtiger Aspekt ist die Anerkennung der Eigenverantwortung der landwirtschaftlichen Betriebe. Wir Freie Demokraten stehen für eine Politik, die den Landwirten Vertrauen entgegenbringt und ihnen die Freiheit gibt, ihre Betriebe eigenständig und innovativ zu führen, weshalb wir diesen Eckpunkt ausdrücklich begrüßen. Allerdings sehen wir auch Punkte, die kritisch zu betrachten sind. Die nachhaltige Ernährungssicherung als Kernelement der zukünftigen GAP zu definieren, ist zwar wichtig und wird ebenfalls von Bauernverband gefordert, darf jedoch nicht zu einer Überregulierung führen, die die Wettbewerbsfähigkeit unserer Betriebe einschränkt.

    Wir müssen darauf achten, dass wir das Ziel eines Ausgleiches zwischen Einkommenssicherung und Umweltschutz anvisieren und dabei gleichzeitig die Umsetzung der GAP einfacher und verständlicher gestalten. Die Weiterentwicklung der Direktzahlungen zu einer erfolgsorientierten Agrarprämie, die Gemeinwohlleistungen im Sinne öffentlicher Güter honoriert, klingt zunächst einmal vielversprechend. Doch hierbei ist Vorsicht geboten: Eine zu starke Fokussierung auf Gemeinwohlleistungen könnte dazu führen, dass marktwirtschaftliche Prinzipien untergraben werden. Wir setzen uns dafür ein, dass Leistungen, die der Gesellschaft zugutekommen, angemessen honoriert werden, ohne dabei die unternehmerische Freiheit der Landwirte einzuschränken.

    Ein weiterer Punkt ist die Stärkung der Position der Landwirtinnen und Landwirte in der Wertschöpfungskette. Dies unterstützen wir ausdrücklich. Allerdings sollten wir hierbei marktwirtschaftliche Instrumente fördern und keine staatlichen Eingriffe, die den Wettbewerb verzerren könnten. Abschließend möchte ich betonen, dass wir als Freie Demokraten bereit sind, konstruktiv an der Neuausrichtung der GAP mitzuwirken. Unser Ziel ist eine Agrarpolitik, die unseren Landwirten Planungssicherheit gibt, ihre Wettbewerbsfähigkeit stärkt und gleichzeitig den Anforderungen von Umwelt- und Klimaschutz gerecht wird. Wir wollen den Fokus auf Innovation und Wettbewerbsfähigkeit legen, Investitionen in moderne Technologien und Digitalisierung stärker fördern und die Forschung und Entwicklung in nachhaltige Produktionsmethoden gezielt unterstützen. Die Ernährungssicherung ist durchaus ein wichtiges Thema – daher wollen wir die Eigenproduktion von Lebensmitteln in der EU sichern und Abhängigkeit von Importen gerade in der heutigen geopolitischen Lage verringern.

    Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, dass die Landwirtschaft in Schleswig-Holstein auch in Zukunft erfolgreich und nachhaltig wirtschaften kann."

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  • 26.03.2025

    Anne Riecke zu TOP 9 "Agri-Solaranlagen umweltfreundlich gestalten"

    In ihrer Rede zu TOP 9 (Freiflächen-Solar und Agri-Solaranlagen umweltfreundlich gestalten) erklärt die agrarpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anne Riecke:

    "Wir alle wissen: Der Ausbau erneuerbarer Energien ist entscheidend für unsere Energiezukunft. Gerade Schleswig-Holstein als Wind- und Sonnenland muss hier seinen Beitrag leisten. Doch das muss mit Vernunft und Augenmaß geschehen. Und genau da hat der Antrag der Koalition deutliche Schwächen, denn er macht keinen klaren Unterschied zwischen Freiflächen-Photovoltaik und Agri-Photovoltaik – und das ist ein entscheidender Fehler! 

    Für uns Freie Demokraten steht fest: Agri-PV hat enormes Potenzial. Hier wird die Energiegewinnung mit landwirtschaftlicher Nutzung kombiniert. Das bedeutet, wir nutzen Flächen doppelt – für die Lebensmittelproduktion beispielsweise und für die Energiewende. Gerade in einem Agrarland wie Schleswig-Holstein ist das der richtige Weg. Flächen müssen intelligent genutzt werden, statt sie für eine einzige Funktion zu blockieren.

    Freiflächen-PV hingegen sehen wir kritisch. Warum? Erstens: Der Netzausbau in Schleswig-Holstein ist für große Freiflächenanlagen schlicht nicht ausgelegt. Was bringt es, immer mehr Strom zu erzeugen, wenn er gar nicht ins Netz eingespeist werden kann? Solange dieser Flaschenhals nicht gelöst ist, schaffen wir mehr Probleme als Lösungen. 

    Zweitens: Die Flächenversiegelung durch riesige PV-Parks ist enorm. Jede Anlage, die landwirtschaftliche Nutzfläche dauerhaft reduziert, geht zulasten unserer Ernährungssicherheit und des ländlichen Raums. Zudem stehen die Pachterträge bei PV in Konkurrenz zu landwirtschaftlich genutzten Flächen. Gerade mit Blick auf die jüngsten Krisen sollten wir genau überlegen, wo wir Ackerland für erneuerbare Energien aufgeben. Agri-PV bietet hier einen echten Mehrwert – klassische Freiflächenanlagen nicht.

    Drittens: Diese Großanlagen zerstören Lebensräume. Die Jägerschaft warnt zu Recht: Die bisherigen Planungen sind zu großflächig und zerschneiden wichtige Wildrouten massiv. Das hat weitreichende ökologische Folgen.

    Statt riesiger PV-Parks, die ganze Landschaften umkrempeln, brauchen wir kleinteiligere Lösungen – davon aber mehr. Das wäre der Weg, um den Naturschutz mit der Energiewende zu verbinden.

    Schlussendlich möchte ich folgendes sagen: Biodiversitätsfördernde Photovoltaik-Anlagen brauchen kein eigenes Fördersegment! PV sollte immer mit Biodiversität in Einklang gebracht werden und dafür braucht es andere Rahmenbedingungen von Anfang an – keine Förderung, sondern andere Bedingungen! Wir sind für einen vernünftigen Ausbau von Photovoltaik – aber mit Konzept und klaren Prioritäten, damit auch die realen Konsequenzen bedacht werden. Wie man grüne Energie, die sowieso schon gefördert wird, noch grüner und verträglicher machen möchte, indem man sie nochmals fördert, erschließt sich mir nicht. Wir brauchen also eine differenzierte Strategie, die Agri-PV in den Mittelpunkt stellt und den Netzausbau berücksichtigt. Da der Antrag in dieser Form jedoch Schwächen aufweist, werden wir ihn ablehnen. Die Energiewende braucht kluge Konzepte und nicht pauschale Flächenverwertung willkürliche Förderungen."

     

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  • 26.03.2025

    Bernd Buchholz zu TOP 15 " Nachbartarif im deutsch-dänischen Grenzland ausweiten"

    In seiner Rede zu  TOP 15 (Nachbartarif im deutsch-dänischen Grenzland ausweiten, für einen gestärkten ÖPNV) erklärt der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    "Wenn hier jetzt schon meine Schwarzfahrerkarriere zum Gegenstand der Beratungen gemacht wird, dann bitte ich mein Ärgernis darüber, wie der Kollege Dürbrook es ausgedrückt hat, dahingehend besonders zur Kenntnis zu nehmen, als ich für das Ticket mehr Geld bezahlt habe, als ich eigentlich hätte bezahlen müssen. Sie kaufen für 30 Euro ein Ticket und stellen hinterher fest, dass Sie aber mit dem Bus nicht fahren dürfen, während die anderen 19,80 Euro bezahlen und es dürfen. Und in der Tat haben wir alle in diesem Bus bei dem Tarifdschungel gesessen und gedacht, Leute, wir bekommen es nicht hin, die Tarifstrukturen in Schleswig-Holstein so viel einfacher zu machen, damit sie wirklich auch ein Anreiz sind dafür, sie zu nutzen. Und ich sage jetzt mal, wenn ich an einen Automaten gehe und ein Schleswig-Holstein-Ticket kaufe, dann denke ich, dass ich damit in Schleswig-Holstein unterwegs sein darf. Also das wäre jedenfalls logisch. Da gibt es viel zu tun.

    Ich bin den Kolleginnen und Kollegen vom SSW insoweit dankbar, als dass es unser aller gemeinsames Anliegen ist, auch gerade im grenzüberschreitenden Verkehr, die Angebote möglichst attraktiv zu machen, damit möglichst viele auch auf den ÖPNV umsteigen – auch wenn sie pendelnderweise über Grenzen hinweg unterwegs sind. Und dieses Anliegen ist ja durchaus unterstützenswert. Und dass es ein Nachbarticket gibt, habe ich in der Tat bis dahin so nicht gewusst. Allerdings habe ich dann auch bei NAH.SH einmal nachgeschaut, wie die Tarifbedingungen für diesen doch schwerwiegenden Tarif von NAH.SH sind. Und nachdem ich 22 Seiten ausgedruckt hatte und wie der Kollege Dürbrook zu der Erkenntnis gekommen bin, dass es innerhalb dieses Nachbartickets zu 23 unterschiedlichen Preisstufen kommt, hatte ich den Eindruck, Frau Kollegin Nitsch, dass wir anderen Reformbedarf bei diesem Ticket haben, als es auszudehnen auf andere Verbindungen. Deshalb bin ich ganz glücklich darüber, dass wir das jetzt alles in den Ausschuss überweisen. Denn in Wahrheit hat der Kollege Dürbrook zu Recht gesagt, das ist kein Nachweis dafür, wie man einfache Tarifstrukturen schafft. Und jetzt etwas, was kompliziert ist, noch auf andere Bereiche zu übertragen, nur damit die anderen auch in den Genuss des etwas komplizierteren Tarifs kommen, das halte ich nicht für sinnvoll.

    Aber, und da ist ja insoweit das Anliegen des SSW komplett berechtigt, warum etwas zwischen Süderlügum und Tondern gilt, was zwischen Flensburg und Padborg nicht gilt, ist schwer nachzuvollziehen. Jetzt kann man, wie die Kollegin Waldeck, zu Recht sagen, da gibt es keinen Nahverkehr. Das ist ein Grund. Aber vielleicht haben wir dann auch Anlass, darüber nachzudenken, wie wir da einen Nahverkehr dann tatsächlich etablieren können. Nur eines finde ich dabei wichtig und da bitte ich den Minister schon jetzt, bevor wir in die Ausschussberatungen gehen: Wir sollten uns immer daran orientieren, ob es denn auch einen Bedarf dafür gibt und ob genügend Menschen denn tatsächlich so etwas in Anspruch nehmen wollen. Und deshalb haben wir früher jedenfalls bei Tarifveränderungen auch immer gesagt, lasst uns mal ein Modell fahren und jemanden begutachten lassen, wie viele Menschen dafür überhaupt in Betracht kommen. Denn, und das will ich zum Schluss nur sagen, für eine, wenn auch sehr wertvolle, Minderheit, die vielleicht noch kleiner dadurch wird, dass sie im grenzpendelnden Einsatz zwischen Dänemark und Deutschland unterwegs ist, jeweils ein eigenes Ticket zu schaffen mit eigenen Tarifstrukturen, macht dann keinen Sinn, wenn es einfach zu wenige sind, um dafür ein ganzes System zu entwickeln. Dann sollte man Ausnahmen von bestehenden Möglichkeiten machen, aber nicht unbedingt ein neues Ticket einführen. Ich freue mich auf die Beratungen und auf die Tatsache, dass der dänisch-deutsche Minister zu diesem dänisch-deutschen Nachbarticket bestimmt seine kreativen Vorstellungen in die Ausschussberatungen einbringen wird."

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 26.03.2025

    Bernd Buchholz zu TOP 2 u.a. "Ausweitung des Hochrisikomanagements in Schleswig-Holstein"

    In seiner Rede zu  TOP 2+10+45 (Gemeinsame Beratung a) Entwurf eines Gesetzes zum besseren Schutz von Opfern häuslicher Gewalt und bei Nachstellungen durch den Einsatz der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und weitere Änderungen des Landesverwaltungsgesetzes b) Besserer Schutz für Frauen durch das Gewalthilfegesetz c) Bericht über die Umsetzung der Ausweitung des Hochrisikomanagements in Schleswig-Holstein) erklärt der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    "Alle drei Punkte, die unter diesem Tagesordnungspunkt zusammengefasst sind, beinhalten eines: nämlich die Erkenntnis, dass der Gewaltschutz, insbesondere von Frauen, vor häuslicher Gewalt in Deutschland nach wie vor unzureichend ist. Und deshalb bin ich dankbar, Herr Minister, für den Bericht zum Gewalthilfegesetz. Das ist sicherlich ein richtiges Gesetz, weil es den Anspruch konstatiert, dass man Beratung, aber auch Unterstützung und Hilfeleistungen in Anspruch nehmen kann. Ich hoffe einmal, dass die entsprechende Finanzierung auch ausreichend ist dafür und dass nicht nur ein Anspruch tituliert wird, sondern auch die tatsächliche Leistung angenommen werden kann.

    Ich bin ganz bei der Kollegin Schiebe, dass es auch in diesem Gesetz noch Nachbesserungsbedarf gibt. Insbesondere dann, wenn Transfrauen nicht erfasst sind, nicht unter den Anspruch fallen und wir einen bestimmten Teil derjenigen, die tatsächlich besonders betroffen sind von gewalttätigen Übergriffen, in diesem Gesetzentwurf nicht erfassen. Ich bin auch dankbar für den Bericht zum Hochrisikomanagement. Ich glaube in der Tat, dass hier etwas auf wissenschaftlicher Basis in Schleswig-Holstein geschaffen worden ist, was auf dem richtigen Weg ist, weil ein entsprechendes Assessment, das auch auf dieser wissenschaftlichen Basis dazu führt, bestimmte Profile von Menschen so einzusortieren, dass man sagen kann, hier besteht eine erhöhte Gefährdungssituation für diejenigen, die ehemals in einer häuslichen Gemeinschaft mit denen gelebt haben, dass das einfach eine andere Basis dafür ist als die normale Gefahreneinschätzung, die man auf andere Art und Weise trifft.

    Wir dürfen allerdings auch den Blick nicht davor verstellen, dass mit diesem Hochrisikomanagement –noch jedenfalls – die entsprechenden Ergebnisse offensichtlich nicht erzielt worden sind. Ich verweise mal auf das Fazit im Bericht und auf die Tatsache, dass die Feststellung darin besteht, dass bisher in der Praxis der entsprechenden Familiengerichte nach den ersten vorläufigen Betrachtungen keine Aussage zu etwaigen Veränderungen seit Inkrafttreten des Erlasses zum Hochrisikomanagement getroffen werden kann. Insbesondere ist kein signifikanter Anstieg der Verfahren nach §§ 1 und 2 des Gewaltschutzgesetzes zu verzeichnen. Vielleicht ist das auch ein bisschen früh und vielleicht müssen wir das auch etwas später erwarten. Aber das zeigt auch, wir werden abwarten müssen, ob das seine Funktion erfüllt und tatsächlich verstärkt zur Anwendung kommt.

    Dazu bin ich bei einem dritten Punkt, der hier bisher nicht thematisiert worden ist, den ich aber für ganz zwingend halte. Wir brauchen eine Veränderung des Gewaltschutzgesetzes auf Bundesebene. Wir brauchen eine Veränderung der Regelungen, wie sie die Familienrichterinnen und Familienrichter treffen, wenn es um die privatrechtlich angeordneten Maßnahmen geht, die jemand auf Antrag regelt. Denn im Gewaltschutzgesetz des Bundes gibt es bisher weder die elektronische Aufenthaltsüberwachung, noch hat man an den Schwellen des Eingriffs irgendetwas verändert, was hier jetzt, und jetzt komme ich zum dritten Teil, im Polizeirecht geschehen soll. Und das ist in allen Teilen, in denen es vorgeschlagen ist, aus meiner Sicht mit der richtigen Intention und mit der richtigen Schlagrichtung versehen. Ich sage mal ganz ausdrücklich: Für all die Dinge, die Wohnungsverweisung, Rückkehrverbote, Betretungsverbote, Kontaktverbote und Näherungsverbote angeht, brauchen wir wahrscheinlich im Polizeirecht eine geringere Eingriffsschwelle, als wir sie bisher haben. Und ich bin bereit, das auch mitzugehen und will hier ganz ausdrücklich sagen, dass ich für die Veränderung des § 201a auch meine volle Unterstützung signalisiere und das auch im Ausschuss getan habe.

    Auch dann, wenn, und ich will das mal sagen, ich bedauere, dass wir uns für die Frage der verfassungsrechtlichen Einsortierung aus meiner Sicht nicht die genügende Zeit genommen haben. Wir haben eine einzige Expertin dazu gehört im Innen- und Rechtsausschuss und die hat uns an einer Stelle ins Stammbuch geschrieben, ich zitiere mal: ‚Es bestehen daher erhebliche Bedenken an der Bestimmtheit des gewählten Gefahrenbegriffs in Kombination mit den gewählten Schutzgütern. Es müsste wohl wenigstens im Hinblick auf die Schwere der zu befürchtenden Straftaten eine klarere Eingrenzung vorgenommen werden.‘ Das ist die Stellungnahme von Frau Prof. Grünewald zum § 201a. Nochmal, ich bin bereit auf diese abgesenkte Gefahrenschwelle durchaus mitzugehen, weil ich glaube, wir brauchen einfach irgendetwas, wo wir mehr machen müssen. Und dann läuft man eben auch mal bei solchen Themen wie der Wohnungsverweisung oder dem Rückkehrverbot Gefahr, dass vielleicht ein Gericht das auch mal etwas anders sehen könnte. Das, finde ich, ist ein Risiko, das man hinnehmen kann. Ich will auch ganz ausdrücklich sagen, dass ich die elektronische Aufenthaltsüberwachung für Gefährder für richtig halte. Und auch gerade das spanische Fußfesselmodell für richtig halte, das nämlich den Bereich des Gefährders und nicht den Bereich der Gefährdeten einschränkt. Bisherige Maßnahmen sind ja alle so ausgerichtet, dass in der Regel die Frau an bestimmten Orten verbleiben muss, damit sie sich schützt vor den entsprechenden Übergriffen. Das würde gerade mit dem spanischen Fußfesselmodell anders werden, indem der Gefährder derjenige ist, der eingeschränkt wird. Das ist alles goldrichtig.

    Wo ich nicht mehr mitgehe ist, dass die Eingriffsschwelle für die Anordnung einer elektronischen Aufenthaltsüberwachung jetzt an den Gefahrenbegriff einer sich konkretisierenden Gefahr festgemacht wird und damit genau dieselbe Eingriffsschwelle hat, wie die Anordnung eines Näherungsverbotes, einer Wohnungsverweisung oder eines Betretungsverbotes. Ich zitiere dazu auch noch mal aus der Stellungnahme von Frau Prof. Grünewald: ‚Im Hinblick auf die Anordnungsmöglichkeiten nach § 201c LVwG-E ist keine Regelung dergestalt vorgesehen, dass vorrangig zunächst beispielsweise das Näherungsverbot nach § 201a Abs. 1 S. 1 Nr. 2 c LVwG-E auszusprechen ist. Dies wäre aber im Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit der Anordnung einer EAÜ notwendig.‘ Und genau darum geht es. Es geht um die Frage der Verhältnismäßigkeit von Grundrechtseingriffen. Es geht um die Frage von Abstufungen, ob ein Näherungsverbot und eine Wohnungsverweisung dieselbe Eingriffsschwelle haben kann wie die Anordnung einer elektronischen Aufenthaltsüberwachung. Und der Meinung bin ich nicht.

    Und deshalb haben wir einen Änderungsantrag gestellt, in dem wir klar machen, dass nur dann, wenn es zur Kontrolle eines ausgesprochenen Näherungsverbot oder einer Verweisung unerlässlich ist, dann auch die Anordnung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung rechtens ist. Wir machen das deshalb mit diesem Änderungsantrag, um das ganz deutlich zu sagen, auch um nicht Gefahr zu laufen, dass Gerichte sagen: ‚Das ist sehr nett, was ihr da im Gesetz schreibt, aber es ist in sich als Gesetz unverhältnismäßig.‘ Und davor habe ich Sorge. Deshalb unser Änderungsantrag, der an einer anderen Stelle auch noch etwas beinhaltet, was ich auch noch thematisieren möchte.

    Wir wollen, dass diejenigen, die als Gefährder, auch gerade im Hochrisikomanagement, angetroffen werden, auch die Pflicht bekommen, sich selbst einer Beratung auszusetzen und dass diejenigen, die als Gefährder festgestellt werden, von der Polizei zu einer Gewaltpräventionsberatung geschickt werden können und dazu auch konkret gezwungen werden können. Das ist bisher nicht vorgesehen. Genauso wenig wie vorgesehen ist, dass die Polizei die entsprechenden Anordnungsmaßnahmen an die Familiengerichte übermittelt. Alles Themen, von denen ich glaube, dass sie eigentlich ins Gesetz gehört hätten. Die Grundintention des Gesetzentwurfs ist komplett richtig. Die Ausgestaltung beim § 201c halten wir für zu weitgehend, deshalb werden wir dem Gesamtgesetzentwurf nachher nicht zustimmen. Es sei denn, Sie wollen unserem Änderungsantrag noch folgen."

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  • 26.03.2025

    Christopher Vogt zu TOP 20 "Höhenwindenergie stärken"

    In seiner Rede zu TOP 20 (Höhenwindenergie stärken – innovative Unternehmen dauerhaft ansiedeln) erklärt der Vorsitzende und energiepolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt: 

    "Technische Innovationen sind auch im Bereich der erneuerbaren Energien unterstützenswert. Wir halten es für sinnvoll, die Höhenwindkraftanlage in Klixbüll durch eine erneute Verlängerung des Flugbeschränkungsgebiets zu unterstützen und langfristig eine luftfahrtrechtliche Lösung für den Betrieb solcher Anlagen zu finden.

    Die Höhenwindenergie bietet das Potenzial, in einem gewissen Maße effizientere und kostengünstigere Alternativen zur herkömmlichen Windkraft bereitzustellen. Dennoch muss bei der Umsetzung solcher Projekte natürlich eine sorgfältige Abwägung verschiedener Interessen vorgenommen werden. Zum einen geht es um die Luftraumnutzung und dementsprechend um die Flugsicherheit. Die Einrichtung von Flugbeschränkungsgebieten beeinflusst logischerweise den Luftverkehr und führt zu Einschränkungen für Privat- und Geschäftsflieger sowie für die Luftwaffe. Es ist daher notwendig, dass bei der Ausweisung solcher Gebiete eine transparente Kommunikation mit allen betroffenen Akteuren stattfindet und mögliche Alternativen geprüft werden, um die Auswirkungen auf den Luftverkehr zu minimieren.

    Zum anderen müssen natürlich immer der Naturschutz und die Umweltverträglichkeit betrachtet werden: Der Antrag der Koalition hebt hervor, dass derzeit nur wenige fundierte Erkenntnisse über die Auswirkungen von Höhenwindkraftanlagen auf die Vogelwelt vorliegen. Wir unterstützen daher die vorgeschlagene Begleitforschung, um mögliche Risiken für die Tierwelt zu identifizieren und geeignete Schutzmaßnahmen zu entwickeln. Es ist entscheidend, dass der Ausbau erneuerbarer Energien immer auch im Einklang mit sinnvollen Naturschutzstandards erfolgt.

    Zu guter Letzt muss ein Augenmerk auf die wirtschaftlichen Perspektiven und die Technologieförderung gelegt werden. Wir unterstützen Initiativen, die den Technologietransfer fördern und Investitionen in zukunftsweisende Projekte erleichtern. Zusammenfassend adressiert der vorliegende Antrag wichtige Aspekte zur Förderung der Höhenwindenergie in Schleswig-Holstein, auch wenn ich befürchte, dass die Höhenwindenergie wegen der Auswirkungen auf den Luftverkehr nur ein sehr begrenztes Potenzial haben wird.

    Wir werden den weiteren Prozess jedenfalls weiterhin konstruktiv begleiten und darauf achten, dass sowohl technologische Innovationen als auch die Interessen der betroffenen Bevölkerungsgruppen und der Umwelt angemessen berücksichtigt werden."

    Rede zu Protokoll gegeben!

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  • 27.03.2025

    Bernd Buchholz zu TOP 30 " Auswirkungen der Northvolt-Insolvenz auf Schleswig-Holstein"

    In seiner Rede zu  TOP 30 (Mündlicher Bericht zu den Auswirkungen der Northvolt-Insolvenz auf Schleswig-Holstein) erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    "Lassen Sie mich zwei Vorbemerkungen machen. Die erste Vorbemerkung ist: Eine Batteriezellenfertigung nach Europa zu holen oder holen zu wollen war, ist und bleibt richtig. Ohne jeden Zweifel. Und die zweite Vorbemerkung ist: Als Landesregierung Schleswig-Holstein, als Landtag Schleswig-Holstein dafür zu kämpfen, dass an der Westküste Schleswig-Holstein in Heide etwas passiert und Industriearbeitsplätze entstehen, war, ist und bleibt richtig. Niemand stellt das infrage. Und deshalb waren Bemühungen, sowohl des Bundes als auch des Landes, Northvolt nach Schleswig-Holstein zu holen, völlig in Ordnung und auch völlig legitim. Denn es ist im Interesse des Landes Schleswig-Holstein, über 3.000 Arbeitsplätze und eine Brutto-Wertschöpfung zu schaffen, von der man an der Westküste sonst nur träumen kann.

    Und deshalb ist es bedauerlich, dass es das Unternehmen nicht geschafft hat. Es ist bedauerlich, dass dieses Start-up-Unternehmen mit dem Wachstum und der eigenen Wachstumsgeschwindigkeit nicht klargekommen ist. Dass die Verzettelung in unterschiedliche Standorte und die nicht in den Griff bekommene Produktionssituation dazu geführt haben, dass man zunächst mal in organisatorische und betriebliche Schwierigkeiten geraten ist und dann in finanzielle. Denn im Verlauf des Prozesses war es eben nicht möglich, in ökonomisch ausreichender Art und Weise Batteriezellen so zu fertigen, dass man in der genügenden Qualität und Quantität produzieren konnte. Das ist bedauerlich. Und umso bedauerlicher ist es auch, dass der Konzern dann in Schweden vor 14 Tagen Insolvenz anmelden musste. Und wir bedauern das hier alle gleichermaßen.

    Und es ist in der Tat formal richtig, dass dieses Insolvenzverfahren den Standort Heide und damit auch die deutschen Vermögenswerte von Northvolt nicht betrifft. Aber der Minister hat es in einem Halbsatz gesagt: Das ist natürlich nur formal richtig. Denn in Wahrheit ist die Insolvenz des schwedischen Mutterkonzerns natürlich mit dem, was dieser können sollte, mit seinen Produktionsaktivitäten in Schweden die Blaupause dafür gewesen, was in Heide eigentlich entstehen soll. Es ging darum, das Produktions-Know-how aus Schweden nach Heide zu übertragen und hier diese Fertigung aufzubauen. Und das wird nicht mehr möglich sein. Denn in Wahrheit fand schon im Chapter 11-Verfahren in Houston, in den USA, das statt, was man gemeinhin als die sanierungsmäßige Zerschlagung des Konzerns bezeichnet, nämlich die Einleitung des Verfahrens, die unterschiedlichen Teile des Konzerns aufzuteilen und unterschiedlich zu veräußern. Das Joint Venture mit Volvo ist bereits vor der schwedischen Insolvenz an Volvo verkauft worden. Die Batteriezellenfertigung für die Nutzfahrzeuge ist an Scania verkauft worden, alles mit Zustimmung des amerikanischen Richters in Houston, Texas. Dieser Richter hat quasi schon da der Aufteilung des Konzerns und der Zersplitterung zugestimmt. Deshalb ist die Hoffnung, dass der Mutterkonzern die Aktivitäten auch für Heide weiterführen könnte, eine, ich sag mal, naive Hoffnung, der, glaube ich, niemand mehr anhängt.

    Die Hoffnung besteht darin, dass sich jemand findet, der entweder die Gesamtaktivitäten, die noch da sind, erwirbt, oder der die deutschen Gesellschaften erwirbt. Diese dann allerdings ohne das eigentlich notwendige schwedische Know-how, das man zur Batteriezellenfertigung braucht. Das heißt dann auch, es wird jemand sein müssen, der das Know-how zur Batteriezellenfertigung von sich aus mitbringt. Und das sind in der Regel südostasiatische, vor allem chinesische Unternehmen, die so etwas können. Und das stellt wieder weitere Fragen, zu denen ich gleich noch komme.

    Das bedeutet aber auch, dass die Rückzahlung der vom Bund über die KfW gegebene Wandelanleihe, also quasi die unternehmerische Beteiligung am schwedischen Mutterkonzern, nahezu ausgeschlossen ist. Denn in der Insolvenz wird die Zerschlagung des Konzerns eine Rolle spielen. Und dass man aus den Masseanteilen, die man bekommt, genügend übrighat, um die sehr nachrangig zu bedienende Wandelanleihe der KfW zu bedienen – mit Verlaub, ich glaube, ernsthaft glaubt das kein Mensch.

    Und wenn das so ist, dann ist der Bundesrepublik Deutschland ein Schaden von 600 Millionen Euro entstanden. Und dem Land Schleswig-Holstein durch das Eintreten der Bürgschaft einen Schaden von 300 Millionen Euro. Und dieser Schaden ist nicht kleinzureden. Der Schaden lässt sich, Herr Minister, auch nicht kleinreden, indem Sie wie vor zehn Tagen im Ausschuss sage: Na, es ist ja nicht so schlimm, das ist ja in den Boden von Schleswig-Holstein geflossen. Das ist insoweit richtig, als dass das Geld hier verbaut worden ist, aber wenn man eine Rückzahlungsverpflichtung hatte und die nicht mehr bedient werden kann, dann ändert das nichts daran, dass das ein Schaden ist, denn die 300 Millionen Euro waren nicht als Förderung gedacht, sondern sie waren als Wandelanleihe und Unternehmensbeteiligung mit einem Rückzahlungsanspruch gedacht, der nun nicht mehr bedient worden ist.

    Und vor dem Hintergrund wird nun bei 300 Millionen Euro Schaden durchaus etwas interessanter, wie die Entscheidungen dazu getroffen worden sind und auf welcher Grundlage wer wie entschieden hat. Und ich sage ganz deutlich: Natürlich hat ein Unternehmen, das wie Northvolt ein Start-up-Unternehmen war, ein unternehmerisches Risiko. Wenn man da eine Wandelanleihe zeichnet, dann weiß man, dass das kein kleines Risiko ist. Ich weiß noch um die Diskussion in meiner eigenen Fraktion mit der Kollegin Krämer, die ich nur schwer überhaupt dazu bringen konnte, zuzustimmen, als es darum ging, einem solchen Start-up-Unternehmen eine Wandelanleihe zu zeichnen. Wenn allerdings das Parlament insoweit informiert wird, als dass es sich bei Northvolt – und das waren die Formulierungen des Vertreters vom Bundewirtschaftsministerium am 25. Januar 2024, als es zur Entscheidung des Finanzausschusses kam –um ein ‚mustergültiges‘ Unternehmen handelt, ohne dass irgendjemand aus der Landesregierung interveniert hätte, dann darf das Parlament davon ausgehen, dass an dieser Mustergültigkeit keinerlei Zweifel bestehen.

    Diese Zweifel gab es aber, wie wir inzwischen wissen. Und diese Zweifel gab es nicht zu knapp. In einer Unterlage, die im Sommer des Jahres 2023 dem Parlament zur Verfügung gestellt worden ist, steht, der Minister hat es schon erwähnt, da in der Tat in einem Halbsatz drin, dass der Bund sich der Firma PwC als Mandatar bedient. Da steht mitnichten etwas davon, dass PwC ein Gutachten erstellt hat. Schon gar nicht, dass dort ein Gutachten zu einer Due Diligence gemacht worden ist, mit der man die Unternehmensbewertung gemacht hätte. Bis zum 25. Januar 2024 zieht sich das hin, als die Präsidentin des Landesrechnungshofs in der Ausschusssitzung die Frage an den Vertreter des Bundeswirtschaftsministeriums stellt, ob es denn ein Gutachten gibt. Und auf die Nichtbeantwortung der Frage durch den Vertreter des Bundeswirtschaftsministeriums anschließend sagt: ‚Sie haben meine Frage nicht beantwortet‘ und erneut keine Antwort bekommt. Die Tatsache, und das haben Sie dann richtig ausgeführt, dass es ein Gutachten von PwC dazu gab, hat das Parlament im Sommer des Jahres 2024 lange nach der Beschlussfassung erfahren.

    Aber jetzt geht es darum, was passiert dann anschließend, wenn eine Landesregierung, wie sie selbst in unserer Kleinen Anfrage sagt, zu bestimmten Gutachten 150 Fragen formuliert, dafür allerdings nirgendwo die Antworten dokumentieren kann, sondern sagt, dass sei in Videokonferenzen erörtert worden. Und dann schreibt sie in eine Kabinettsvorlage für den Dezember dann rein, dass Zweifel an der Belastbarkeit der Zahlen, die Northvolt geliefert hat, bestehen. Da müssen doch alle Alarmglocken angehen. Das ist aber nicht alles. Es findet sich, und darüber darf ich jetzt hier nicht reden, in den Unterlagen ja noch viel mehr. Und deshalb geht heute der Appell an die Landesregierung: Machen Sie das, was Sie angekündigt haben. Angekündigt haben Sie, ich zitiere aus der Antwort auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Christopher Vogt vom 6. Januar 2025, ‚Die Landesregierung wird mit ihren Unterlagen so transparent wie es ihr rechtlich möglich ist umgehen und den zuständigen Ausschüssen des Schleswig-Holsteinischen Landtages alle Unterlagen so detailliert und so schnell wie möglich im Rahmen des im Wirtschafts- und Digitalisierungsausschuss sowie im Finanzausschuss am 12. Dezember 2024 beschlossenen Aktenvorlagebegehrens zur Verfügung stellen‘. Das ist heute nicht der Fall. Denn es geht um die Schwärzungen und um die nicht öffentlich diskutierbaren Teile der Landesregierung, nicht allein um Dinge, die das Bundeswirtschaftsministerium als vertrauliche Betriebsgeheimnisse von Northvolt eingestuft hat. Die Landesregierung hat vor zehn Tagen erklärt, dass sie einen bestimmten Teil der Akten, und da geht es genau um die vorbereitenden Unterlagen für diese Kabinettsvorlage, aus denen sich alle diese Zweifel ergeben und die man dem Parlament gegenüber hätte thematisieren können, wunderbar belegt, dem Parlament gegenüber bzw. der Öffentlichkeit gegenüber nicht transparent machen könnte, weil das zum Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung der Landesregierung gehört. Wer das nicht transparent macht, der sät das Misstrauen weiter.

    Und Herr Minister, lassen Sie mich an dieser Stelle mal etwas sagen. Wenn Sie sich hier hinstellen und sagen, Sie seien sich ganz sicher, dass alle hier die Entscheidung genauso getroffen hätten, selbst wenn sie all die Unterlagen gekannt hätten, dann ist das eine ausgesprochen interessante Spekulation. Aber wie kann ein Parlamentarier eigentlich die Pros und Kontras einer Entscheidung abwägen, wenn er die Kontras gar nicht kennt?

    Hier geht es darum, diesen Sachverhalt sauber aufzuarbeiten. Hier geht es darum, dass wir sauber erörtern, was in diesen Unterlagen drinstand. Ich sage Ihnen deutlich, ich hoffe sehr, dass sich am Standort Heide ein zukünftiger Investor findet, der darauf eine Batteriezellenfabrik oder auch etwas anderes Hochproduktives an der Westküste baut. Und die Chancen dafür sind mit der Erschließung des Geländes auch nicht schlecht. Wir wollen alle, dass da etwas entsteht. Wir wollen alle, dass da Industrie entsteht, aber wir wollen auch, dass für Schäden Verantwortung übernommen wird. Und wenn Sie Verantwortung übernehmen für das, was passiert ist, ersparen Sie uns allen lange Untersuchungen."

     

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  • 27.03.2025

    Anne Riecke zu TOP 11 u.a. "Kampf gegen Antisemitismus konsequent führen"

    In ihrer Rede zu TOP 11+32+35 (Gemeinsame Beratung a) 80 Jahre Befreiung von Auschwitz: Holocaust-Wissen und -Bewusstsein stärken und Maßnahmen im Bildungsbereich ausbauen b) Kampf gegen Antisemitismus konsequent führen – Jüdisches Leben in Schleswig-Holstein schützen und fördern c) Für eine Schulkultur gegen Rechtsextremismus – Handlungsempfehlungen für Schulen) erklärt die bildungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anne Riecke:

    "Warum ist Erinnerung wichtig, warum ist sie gar unverzichtbar? Das erklärte der jüdische Autor, Philosoph, Holocaust-Überlebende und Friedensnobelpreisträger Elie Wiesel: “Ohne Erinnerung gibt es keine Kultur. Ohne Erinnerung gäbe es keine Zivilisation, keine Gesellschaft, keine Zukunft.“

    Ob als Individuum oder Gesellschaft: Erinnern ist entscheidend für unsere Identität und schafft ein Gefühl der sozialen Zugehörigkeit. Doch das Erinnern und Gedenken verändert und entwickelt sich im Laufe der Zeit. Die Erinnerungskultur ist ein wichtiges Element unserer Gesellschaft, da sie unser Verständnis von Geschichte, Identität und Gemeinschaft prägt. In Anbetracht der gegenwärtigen Herausforderungen, insbesondere des anhaltenden Antisemitismus, wobei wir mittlerweile von einem ‚Post-Shoa-Antisemitismus‘ sprechen, wird die Dringlichkeit des Erinnerns und des Geschichtsbewusstseins deutlicher denn je.

    Es ist nicht ausreichend, lediglich an die Gräueltaten der Vergangenheit zu erinnern; sie aufzuzeigen und diese vielleicht auch nur als ‚den Holocaust der Jüdinnen und Juden‘ zu sehen, als ein Phänomen oder ein Problem der Jüdinnen und Juden. Als einen abgeschlossenen historischen Prozess. Nein, das ist es nicht.

    Wir müssen aktiv an der Reflexion über unsere Geschichte teilnehmen, um sicherzustellen, dass sich solche Vergehen nicht wiederholen. Sie muss nicht isoliert betrachtet werden, sondern als ein Teil einer lebendigen Diskussion über Menschenrechte, Toleranz und den Kampf gegen Vorurteile.

    Durch die Auseinandersetzung mit der Vergangenheit können wir die Mechanismen erkennen, die zu Diskriminierung und Gewalt führen, und somit effektiver gegen die aktuellen Bedrohungen vorgehen. Eine zentrale Verantwortung liegt in der Förderung von Bildung und Aufklärung. Und gerade in Deutschland haben wir eine besondere Verantwortung dem Thema gegenüber. Der Umgang mit Antisemitismus muss in Schulen und Bildungseinrichtungen verankert werden. Dies bedeutet, dass wir nicht nur die historischen Fakten des Holocausts präsentieren, sondern auch die emotionalen und sozialen Dimensionen dieser Geschehnisse thematisieren sollten. Ein starkes Geschichtsbewusstsein befähigt junge Menschen, Vorurteile abzubauen und ein respektvolles Miteinander zu fördern.

    Und da reichen nicht nur die Überarbeitung der Fachanforderungen und Fortbildung des IQSH. Da müssen wir uns breiter und viel entschiedener aufstellen. Es muss verpflichtende Besuche von Gedenkstätten und Fachpersonal an Schulen geben. Ein Beispiel: In der gegenwärtigen Rap-Szene in Deutschland finden sich oft Narrative, die sowohl problematische als auch antisemitische Aspekte beinhalten. Rap dient als Ausdrucksform, die viele unserer Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene hören, mitsingen, verbreiten. Antisemitismus im deutschen Rap äußert sich oft durch diskriminierende Texte, Stereotype und Anspielungen, die gegen jüdische Menschen gerichtet sind. Einige Rapper verwenden antisemitische Klischees, um ihre Gegner zu diskreditieren. Dies kann sowohl in den Lyrics als auch im visuellen Auftreten der Künstler vorkommen. Diese Sachen sind bekannt, sie treten im Fernsehen auf und haben auch in sozialen Medien eine Rolle. Frei zugänglich und bekannte Namen. Das findet mitten in unserer Gesellschaft statt und wird scheinbar oder vielleicht nicht erkannt.

    Es ist entscheidend, dass wir antisemitische Äußerungen konsequent benennen und anprangern, unabhängig von ihrer Quelle. Antisemitismus darf keine Toleranz finden, egal ob er von rechtsextremen Gruppen, islamistischen Netzwerken oder aus anderen gesellschaftlichen Strömungen kommt. Jeder Angriff auf die jüdische Gemeinschaft ist ein Angriff auf die Werte einer liberalen und pluralistischen Gesellschaft. Der Austausch mit verschiedenen Gemeinschaften, einschließlich islamischer Verbände, ist notwendig, um Vorurteile abzubauen und ein respektvolles Zusammenleben zu fördern. Alle gesellschaftlichen Akteure – von der Politik über Bildungseinrichtungen bis hin zu kulturellen Institutionen – müssen sich aktiv für den Schutz jüdischen Lebens einsetzen. Andere Bundesländer, gerade unsere Nachbarbundesländer, haben den Schutz des jüdischen Lebens in ihrer Landesverfassung verankert. Dieses Ansinnen sollte auch in Schleswig-Holstein weiter vorangetrieben werden.

    Ebenfalls wichtige Maßnahmen umfassen die Stärkung der politischen Bildung in Schulen, die Förderung einer verpflichtenden Erinnerungskultur sowie ein entschiedenes Vorgehen gegen Terror-Sympathien an Bildungseinrichtungen. Besonders hervorheben möchte ich unsere Forderung und die Notwendigkeit, Antisemitismus an Hochschulen gezielt zu bekämpfen, unter anderem durch die Einführung von Antisemitismusbeauftragten. Diese Beauftragten sollen helfen, antisemitische Vorfälle zu identifizieren und aufzuklären, um sicherzustellen, dass Hochschulen keine Rückzugsorte für Antisemitismus darstellen. Insgesamt zeigt sich, dass Erinnerungskultur und Geschichtsbewusstsein entscheidend sind, um aus der Vergangenheit zu lernen und eine inklusive, respektvolle Gesellschaft zu formen.

    Die Bekämpfung des Antisemitismus und jeglicher extremistischen Strömung in unserer Gesellschaft, nicht nur die von Rechtsaußen, ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die von allen getragen werden sollte. Nur durch aktives Handeln und ein starkes Bekenntnis zu unseren gemeinsamen Werten können wir sicherstellen, dass die Fehler der Vergangenheit nicht wiederholt werden und jüdisches Leben in Sicherheit und Würde gedeihen kann."

     

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  • 21.09.2018

    Jan Marcus Rossa: Eine Chance wurde vertan

    Anlässlich der heutigen Berichterstattung über die Beziehungstat in der Landesunterkunft Boostedt erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:

    „Das Innenministerium warb am vergangenen Mittwoch bei den Boostedter Bürgern um Vertrauen, dass die Landesunterkunft in den nächsten Monaten tatsächlich erheblich verkleinert und Ende 2024 endgültig geschlossen wird. Am Ende des Abends schien es so, dass der Innenminister Erfolg haben könnte und Vertrauen zurückgewonnen hatte.

    Umso schädlicher ist nun die Erkenntnis, dass Polizei und Ministerium bereits am Mittwochabend Kenntnis von dem Vorfall in der Landesunterkunft hatten und hierüber nicht berichteten.

    Wir müssen jetzt gemeinsam verloren gegangenes Vertrauen zurückgewinnen. Das wird nur mit schonungsloser Offenheit gelingen, anderenfalls entgleitet uns das Thema und rechtspopulistische Strömungen in unserer Gesellschaft werden die Meinungsführerschaft übernehmen. Das muss mit aller Kraft verhindert werden.“

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  • 27.03.2025

    Anne Riecke zu TOP 40 "Minderheitenbericht 2024"

    In ihrer Rede zu TOP 40 (Minderheitenbericht 2024) erklärt die Sprecherin für Minderheiten der FDP-Landtagsfraktion, Anne Riecke:

    "Der vorgelegte neunte Minderheitenbericht zeigt eindrucksvoll, wie tief verwurzelt und bedeutungsvoll die Minderheitenpolitik in Schleswig-Holstein ist. Wohl kaum ein anderes Bundesland widmet sich derart konsequent dem wichtigen Handlungsfeld und der unterstützenswerten Zielsetzung, kulturelle Vielfalt nicht nur zu akzeptieren, sondern aktiv zu fördern und als gesellschaftlichen Reichtum sichtbar zu machen. Dennoch dürfen wir uns nicht auf dem bisher Erreichten ausruhen! Solange wir notwendigerweise noch vom Abbau von Vorurteilen innerhalb der Mehrheitsgesellschaft gegenüber den Minderheiten sprechen sowie Taten wie verfassungsfeindliche Schmierereien an der Geschäftsstelle der Sinti Union Schleswig-Holstein in Neumünster erleben – solange müssen wir uns weiterhin für ein gelingendes multikulturelles Zusammenleben einsetzen.

    Im aktuellen Minderheitenbericht werden positive Entwicklungen und weitere richtige Schritte zur Stärkung der Minderheitenarbeit in Schleswig-Holstein geschildert – etwa der Einrichtung der Meldestelle gegen Antiziganismus oder der Förderung von Modellschulen Dänisch. Allerdings bleibt es bei einem zaghaften Ausbau der Strukturen, wobei noch viel Potenzial existiert. Minderheiten bereichern unsere Gesellschaft, und genau diese Bereicherung verdient eine noch deutlichere und nachhaltigere Unterstützung.

    Der Minderheitenbeauftragte ist dem Ministerpräsidenten direkt zugeordnet – und er genießt über die Landesgrenzen hinaus große Anerkennung. Gerade deshalb erwarten wir, dass die Minderheitenpolitik in allen Landesressorts noch stärker sichtbar wird. Die Landesverwaltung kann und muss hier mit gutem Beispiel weiter voranschreiten – beispielsweise sind die Stellenausschreibungen des Landes mit dem Passus versehen: ‚Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben, gleiches gilt für Menschen mit Kenntnissen in niederdeutscher, friesischer oder dänischer Sprache.‘ Dieser Anspruch muss unbedingt mit Leben gefüllt werden, weshalb ich besonders gespannt auf die angekündigte Piloterhebung 2024 über die Sprachkenntnisse der Mitarbeitenden des Landes im nächsten Personalstruktur- und Managementbericht blicke. Generell müssen insbesondere die Bildungsangebote und Sprachförderungen auf einer breiteren Basis verankert und ausgebaut werden. Die Modellschulen Dänisch kann ich bisher an zwei Händen abzählen. Dieses Modellprojekt sollte den Startpunkt einer Sprachoffensive Dänisch markieren. Mehrsprachigkeit ist nicht nur eine individuelle und kulturelle Bereicherung, sondern auch ein wichtiger Standortfaktor, dessen Potenzial noch lange nicht ausgeschöpft ist.

    Wir sehen zudem die Notwendigkeit einer verbindlichen und langfristigen Planungssicherheit für die Minderheitenorganisationen. Eine finanzielle Unterstützung nach Kassenlage stellt das Bekenntnis zum hohen Stellenwert der Minderheitenpolitik in Frage. Die inzwischen mehrjährigen Finanzierungszusagen begrüßen wir – doch ist es zumindest fragwürdig, wieso im kürzlich unterzeichneten 4. Zuwendungsvertrag zwischen dem Land Schleswig-Holstein und dem Bund Deutscher Nordschleswiger im Vertragszeitraum 2025 – 2028 keine Erhöhung der Förderung im Sinne des zuvor gewährten Inflationsausgleichs vorgesehen ist. Nur mit einer dauerhaften Finanzplanung können sich die zahlreichen Ehrenamtlichen, die einen elementaren Beitrag zur Selbstbehauptung und gesellschaftlichen Teilhabe der Minderheiten leisten, ihrem Kernanliegen widmen.

    Zudem möchte ich einen Wunsch äußern, der uns alle betrifft. Egal ob jünger oder älter, unabhängig von der sozialen Herkunft und beruflichen Tätigkeit – wir müssen tatsächlich weniger übereinander, sondern viel häufiger miteinander sprechen. Ein gutes Beispiel dafür ist das Format der Stadtteilfrühstücke des Landesverbandes Deutscher Sinti und Roma, bei dem unterschiedlichste Menschen zwanglos in den Austausch treten. Dabei spielt die Zugehörigkeit zur Mehr- oder Minderheit keine Rolle, sondern es geht darum, die Chancen des Miteinanders zu sehen und teils existierende Hemmschwellen sowie Vorurteile oder Grenzen im Kopf abzubauen.

    Eine aktive Minderheitenpolitik bedeutet für uns, kulturelle Vielfalt auf Augenhöhe. Sie lebt von gegenseitigem Respekt, von Verlässlichkeit und einem kontinuierlich gestalteten Miteinander. In diesem Sinne schlage ich eine Überweisung des Minderheitenberichts in den Europaausschuss vor, um dort den fachlichen Austausch mit den relevanten Akteuren der deutschen Minderheit in Nordschleswig, der dänischen Minderheit im Landesteil Schleswig, der friesischen Volksgruppe sowie der deutschen Sinti und Roma zu weiteren notwendigen Verbesserungen der Situation von Minderheiten in Schleswig fortzusetzen."

     

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  • 27.02.2025

    Heiner Garg zu TOP 18+19 "70 Jahre Bonn-Kopenhagener Erklärungen"

    In seiner Rede zu TOP 18+19 (Gemeinsame Beratung a) 70 Jahre Bonn-Kopenhagener Erklärungen – Minderheitenrechte bleiben wichtig b) 70 Jahre friedliches Miteinander – Resolution zu 70 Jahre Bonn-Kopenhagener Erklärungen) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und europapolitische Sprecher, Heiner Garg: 

    "Ich möchte zunächst einmal aus einem Beitrag anlässlich der Unterzeichnung der Bonn-Kopenhagener Erklärungen von NDR Retro zitieren, und zwar damals im Jahr 1955: ‚Jedenfalls nach den Gesichtern und den Gesprächen zu urteilen, hat man sich gut verstanden, auch wenn noch nicht alles behoben worden ist. Es sind natürlich, wie einer der Teilnehmer sagte, nicht alle Früchte gereift, aber man ist doch wohl ein gutes Stück vorangekommen. Das ist der allgemeine Eindruck und man hofft, dass nun auf diesem Wege auch das, was noch nicht behoben werden konnte, ausgeräumt werden kann‘.

    50 Jahre später. Was ist denn aus unserer Sicht der Kern der Bonn-Kopenhagener Erklärungen? Und das haben alle Vorrednerinnen und Vorredner gesagt, auf die ein oder andere Art und Weise. Es ist nämlich die Bedeutung für ein friedliches Zusammenleben, die Bedeutung für die Rechte der deutschen Minderheit in Dänemark und für die dänische Minderheit in Deutschland. Aus Gegnern wurden Freunde und Verbündete.

    Es bedeutet inzwischen kulturelle Vielfalt, zwei Kulturen, Mehrsprachigkeit, das als echte wechselseitige, gegenseitige Bereicherung zu begreifen. Es bedeutet Bildung und Sprache. Die Schulen der dänischen Minderheit sind dabei Brückenbauer. Mehrsprachigkeit ist ein klarer Vorteil in einem vielfältigen Europa. Das bedeutet Wirtschaft und Zusammenarbeit, der grenzüberschreitende Arbeitsmarkt und die enge wirtschaftliche Verflechtung zwischen Schleswig-Holstein und Dänemark. Die Grenzregion ist Modell oder vielleicht sogar das Modell für gelungene europäische Integration. Es bedeutet Freundschaft und Versöhnung als Kern der Erklärungen, der Wandel vom Konflikt zur partnerschaftlichen Zusammenarbeit auf Augenhöhe bis hin zur tiefen Freundschaft zwischen zwei Völkern. Gelebte, generationenunabhängige Akzeptanz und Normalität der Mehrsprachigkeit, der Unterschiedlichkeit der Kulturen, die Vorbildfunktion im Bereich der Minderheitenpolitik, Rechte und Gleichstellung der Minderheiten ohne Assimilationsdruck. Europäische Anerkennung, das Modell, auch das ist schon mehrfach zur Sprache gekommen, als Vorbild für all die Regionen mit Minderheitenkonflikten, und davon gibt es noch reichlich in Europa. Als Vorbild für die demokratische Beteiligung, die politische Repräsentation ist dabei nur eine, aber sie ist aus meiner Sicht zentral. An die weniger schönen Ereignisse aus der näheren Vergangenheit haben auch schon einige erinnert.

    Ich will deswegen etwas Positives sagen. Das sage ich als Freier Demokrat und ich sage es als Demokrat. So ein bisschen Geist des SSW täte allen anderen Landtagen in Deutschland auch ganz gut. Lassen Sie uns nach vorne schauen. Lassen Sie uns einen Ausblick nehmen. Ein Ausblick auch auf die noch ungenutzten Chancen und auf die Potenziale, die zu heben sind. Und es liegt auch an uns, sie zu heben, z. B. auf dem Arbeitsmarkt. Es gibt nach wie vor die Probleme bei der Anerkennung von Berufsabschlüssen. Die Mehrsprachigkeit weiter zu fördern, ist geradezu Auftrag für uns. Ich finde, wir sollten uns nicht darauf beschränken, dass die Mehrsprachigkeit in den Schulen der Minderheit stattfindet. Ich finde, da ist wirklich noch Luft nach oben. Bei den Reisen nach Dänemark stelle ich fest, dass Deutsch eigentlich recht gut gesprochen wird. Ich glaube, da ist noch Potenzial nach oben auf der anderen Seite der Grenze.

    Bei der Hochschulkooperation ist wirklich Potenzial, sie zu intensivieren. Gerade die Bedeutung für Europa bei einer zunehmenden Polarisierung, auch hier müssen wir einfach von einer Vorbildfunktion sprechen. Gerade in diesen Zeiten brauchen wir mehr mutige, mehr visionäre Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger, die die hohe Kunst der Diplomatie auch wirklich beherrschen und damit wie einst Adenauer und Hansen zur Völkerverständigung, zu Frieden und Freiheit in einem Europa voller Chancen für die Menschen in Europa beitragen."

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  • 27.02.2025

    Heiner Garg zu TOP 24 "Zukunftsorientierter Krankenhausbau in Schleswig-Holstein"

    In seiner Rede zu TOP 24 (Zukunftsorientierter Krankenhausbau in Schleswig-Holstein) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und gesundheitspolitische Sprecher, Heiner Garg: 

    "Warum dieser Antrag? Das habe ich mich auch gefragt. Ich glaube, während Ihrer Rede, die sehr inspirierend war, habe ich vielleicht eine Antwort gefunden. Jetzt musste die Koalition auch einmal irgendetwas zu Krankenhaus aufschreiben. Endlich, nachdem wir wirklich kämpfen mussten, dass wir das KHVVG überhaupt regelhaft im Ausschuss behandeln durften, nachdem wir eine ganze Reihe von Oppositionsinitiativen zur Krankenhauspolitik eingebracht haben, und zwar immer alle abgelehnt von Schwarz-Grün bekommen, - jetzt musste einmal etwas aufgeschrieben werden.

    Liebe Kolleginnen und Kollegen der regierungstragenden Fraktionen, in der Sache steht da gar nichts Falsches drin. Das ist doch schon mal sehr gut. Ich will nur darauf hinweisen, dass mir nicht ganz klar ist, warum der Antrag so zeitkritisch ist, wie es der Kollege Hansen genannt hat. Bauen Sie morgen neue Krankenhäuser? Wird die Ministerin morgen entscheiden, welche weiteren Krankenhäuser gefördert werden? Wahrscheinlich nicht, weil sie das auch gar nicht kann. Das entscheiden nämlich im Zweifel auch andere. Ich würde das nicht so überhöhen. Zeitkritisch ist dieser Antrag im Moment nicht. Aber ich freue mich, dass Sie eine ganze Reihe von Anregungen der Opposition mit aufnehmen, z. B. die engere Kooperation mit der Freien und Hansestadt Hamburg bei der Krankenhausplanung. Das finde ich gut.

    Ich finde es auch gut, dass Sie anerkennen, dass bereits die Vorgängerregierung die kritische Infrastruktur, beispielsweise die IT-Infrastruktur, besonders geschützt hat. Das ist alles in Ordnung. Liebe Frau Ministerin von der Decken, Sie haben sich in einer Einschätzung geirrt. Sie haben gesagt, in dieser berühmten Bundesratssitzung zum Ende des letzten Jahres, der Vermittlungsausschuss biete höchstwahrscheinlich die letzte Chance, die groben Fehler zu korrigieren. Mit dieser Aussage haben Sie sich geirrt, denn jetzt liegen dankenswerterweise die geleakten Papiere der Arbeitsgruppe vor. Was da vereinbart wurde, nämlich dass der Transformationsfonds nicht aus Mitteln der GKV gespeist wird, sondern aus Steuerzahlermitteln, ist richtig. Im Übrigen soll offensichtlich auch eine Übergangsfinanzierung gefunden werden. Auch das ist richtig. Ich sage das in allem Ernst, Frau Ministerin, ich hoffe, dass sich eine künftige Bundesregierung an diese Vereinbarungen hält, damit den Ländern wieder mehr Spielraum bei der konkreten Ausgestaltung eingeräumt wird, dass die Frage der Fachkliniken und die Frage des Belegarztsystems geklärt wird. All das steht schon im Gesundheitspapier. Wenn das im Koalitionsvertrag so drinsteht und so umgesetzt wird, inklusive einer Übergangsfinanzierung im Hinblick auf die Betriebskostenfinanzierung, dann kommt man dem, was der Kollege Balke hier vollkommen zu Recht gesagt hat, nämlich dass wir eine moderne Krankenhausinfrastruktur brauchen, die resilient ist, die aber auch deswegen State of the Art sein muss, weil sie für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hoch attraktiv sein muss, sehr nahe. Denn die brauchen wir für eine Gesundheitsversorgung nicht nur in Krisenzeiten, sondern immer und mindestens genauso dringend wie attraktive Gebäude.

    Wir werden Ihrem Antrag zustimmen."

     

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  • 28.03.2025

    Anne Riecke zu TOP 25+26 "Arbeitszeiterfassung für Schleswig-Holsteins Lehrkräfte"

    In ihrer Rede zu TOP 25+26 (Gemeinsame Beratung a) Arbeitszeiterfassung für Schleswig-Holsteins Lehrkräfte b) Für den Verbleib von Lehrkräften an Schulen – gegen den Lehrkräftemangel) erklärt die bildungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anne Riecke:

    "Der Lehrkräftemangel in Schleswig-Holstein ist ein drängendes Problem, das nicht nur die Qualität der Bildung, sondern auch die Zufriedenheit der Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler beeinträchtigt. Um diesem Mangel entgegenzuwirken, sind verschiedene Maßnahmen erforderlich, die sowohl kurzfristige als auch langfristige Lösungen umfassen müssen.

    Eine der wichtigsten Strategien zur Bekämpfung des Lehrkräftemangels besteht darin, die Attraktivität des Lehrerberufs zu erhöhen. Dazu gehört die Verbesserung der Arbeitsbedingungen, einschließlich der Reduzierung von Bürokratie und der Bereitstellung von mehr Ressourcen für die Unterrichtsgestaltung. Lehrkräfte benötigen Zeit, um qualitativ hochwertigen Unterricht vorzubereiten – gerade an Gemeinschaftsschulen, wo eine einzige Lehrkraft unterschiedliche Leistungs- und Förderniveaus antrifft. Eine Entlastung von administrativen Aufgaben könnte ihnen ermöglichen, sich stärker auf die Bedürfnisse ihrer Schülerinnen und Schüler zu konzentrieren.

    Wenn ich an das Land Schleswig-Holstein als Arbeitgeber für Vertretungslehrkräfte und angestellte Lehrerinnen und Lehrer denke, dann fehlen mir eigentlich die Worte. Und wenn das Land Schleswig-Holstein ein Wirtschaftsunternehmen wäre und auf Firmenbewertungsplattformen bewertet werden würde, hätte es nicht mal einen Stern verdient: Kettenverträge, keine Perspektive, Überlastung, kein Weihnachtsgeld, keine Programme zur Erhaltung der Gesundheit wie Firmenfitness.

    Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die gezielte Rekrutierung von Lehrkräften. Hier könnte Schleswig-Holstein von anderen Bundesländern lernen, die bereits erfolgreiche Programme zur Anwerbung von Lehrern implementiert haben. Stipendien und finanzielle Anreize für Lehramtsstudierende könnten dazu beitragen, mehr junge Menschen für den Beruf zu gewinnen. Zudem sollte die Lehrerbildung praxisorientierter gestaltet werden, um angehenden Lehrern die Herausforderungen des Schulalltags besser nahezubringen.

    Ein oft übersehener Bereich im Zusammenhang mit Lehrkräftemangel ist der Umgang mit Vertretungslehrkräften. Diese spielen eine entscheidende Rolle, um den Unterricht auch in Abwesenheit regulärer Lehrkräfte aufrechtzuerhalten. Eine gute Integration von Vertretungslehrkräften in das Schulsystem ist essenziell. Eine wertschätzende Haltung gegenüber Vertretungslehrkräften kann zudem deren Motivation und Zufriedenheit steigern.

    Die Aufgaben von Lehrern sind vielfältig und herausfordernd. Neben der Vermittlung von Fachwissen sind sie auch für die soziale und emotionale Entwicklung ihrer Schüler verantwortlich. Aber sie sind nicht nur das: Sie sind Kümmerer, Versteher, Zuhörer und Vertrauenspersonen. Umso mehr sind sie aber sorgsame Beobachter und Begleiter von jedem Kind, welches ihnen anvertraut wurde. Sie kennen die Kinder und fordern sie liebevoll, fördern und beschützen sie. Sie zeigen ihnen ein Stück des Lebensweges, sie bereiten sie vor und führen sie, damit sie alleine laufen können – mit einer ordentlich gepackten Tasche an Werkzeug für das Leben. Dafür braucht es Zeit und nicht noch mehr Aufbürden von Aufgaben.

    Lehrer müssen oft als Mediatoren fungieren und Konflikte lösen, nicht nur zwischen den Schülerinnen und Schülern, sondern auch zwischen Eltern und Schülern, Lehrern und Eltern usw. Vertretungsstunden, Aufsichten, Planungen, Fördergespräche, Konferenzen, Korrekturen, Unterrichtsvorbereitungen – alles Dinge, um die sich Lehrerinnen und Lehrer neben dem Unterricht noch kümmern müssen, um nur einige Sachen zu nennen. Diese zusätzlichen Verantwortlichkeiten erhöhen den Druck auf Lehrkräfte und führen nicht selten zu Stress. Viele Lehrer haben das Gefühl, nie fertig zu sein, weil sie so schon in einem fortwährenden Prozess sind. Insbesondere in Zeiten von Lehrkräftemangel kann die Überlastung der verbleibenden Lehrer ansteigen, was sich einfach nur negativ auf die Unterrichtsqualität auswirken kann. 

    Ein weiterer Aspekt, der in der Diskussion häufig angesprochen wird, ist die Notwendigkeit einer umfassenden Arbeitszeiterfassung. Eine transparente und präzise Dokumentation der Arbeitszeit kann helfen, die tatsächliche Belastung von Lehrkräften zu erfassen. Viele Lehrer arbeiten weit über eine normale Stundenzahl hinaus, ohne dass dies entsprechend anerkannt wird. Eine solche Erfassung könnte nicht nur zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen beitragen, sondern auch zur Entwicklung gezielter Unterstützungsmaßnahmen. Schulen könnten auf Basis dieser Daten besser planen und Ressourcen gezielt einsetzen.

    Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Lehrkräftemangel in Schleswig-Holstein ein komplexes Problem darstellt, das vielfältige Lösungsansätze erfordert. Die Erhöhung der Attraktivität des Lehrerberufs, die gezielte Rekrutierung von Lehrkräften sowie der respektvolle Umgang mit Vertretungslehrkräften sind zentrale Elemente. Zudem sollte die Vielseitigkeit der Lehreraufgaben anerkannt und die Arbeitszeiterfassung vorangetrieben werden, um die tatsächlichen Belastungen transparent zu machen. Nur durch ein gemeinsames und systematisches Vorgehen kann es gelingen, die Herausforderungen im Bildungsbereich zu bewältigen und eine qualitativ hochwertige Bildung für alle Schüler zu sichern."

     

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  • 28.03.2025

    Anne Riecke zu TOP 13 "Keine Kürzungen bei der Kontingentstundentafel"

    In ihrer Rede zu TOP 13 (Sicherung der Unterrichtsqualität – Keine Kürzungen bei der Kontingentstundentafel) erklärt die bildungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anne Riecke:

    "Es scheint so, als würden wir uns in einer Endlosschleife bewegen, in einem unentwegten Kampf für die Bildungslandschaft hier in Schleswig-Holstein, der aber leider kein Gehör bei der Landesregierung findet. Oder ist es gar Ignoranz? Ist es egal, was mit unseren Schülerinnen und Schülern passiert?

    Die Sicherung der Unterrichtsqualität ist ein zentrales Anliegen, das nicht nur die Zukunft unserer Schülerinnen und Schüler, sondern auch die gesamte Gesellschaft betrifft. Wir fordern daher die Landesregierung mit Nachdruck auf, die Kürzungen in der Kontingentstundentafel für Gemeinschaftsschulen und Gymnasien zurückzunehmen und gleichzeitig die Bedarfe der Lehrerstellen an die steigenden Schülerzahlen anzupassen. Diese Maßnahmen sind entscheidend, um eine qualitativ hochwertige Bildung zu gewährleisten.

    Die aktuellen Herausforderungen im Bildungssystem sind vielfältig. Mit dem Anstieg der Schülerzahlen und den damit verbundenen Anforderungen an die Lehrkräfte steht das Bildungssystem unter Druck. Viele Schulen bzw. viele Lehrerinnen und Lehrer sehen sich bereits heute gezwungen, Unterrichtsinhalte zu komprimieren und Abstriche bei der Vermittlung wichtiger Themen zu machen – trotz der Fachanforderungen. Da bringt es nichts, dass zusätzlich zu Kürzungen neue Maßnahmenpakete für basale Kompetenzen und Informatik aus der Schublade gezogen und den Lehrerinnen und Lehrern aufgebürdet werden, diese verpuffen und sind letztlich einfach nur ein Hohn.

    Die Kürzungen von sechs bzw. vier Wochenstunden sind nicht nur ein Zeichen für unzureichende finanzielle Mittel für unsere Schulen, sondern auch ein fatales Signal an die Lehrkräfte, Schüler und die Elternschaft. Wenn es nicht gelingt, die Unterrichtsversorgung auf einem Mindestmaß von 101 Prozent zu halten und perspektivisch mindestens auf 102 Prozent zu erhöhen, wird dies unweigerlich zu einem Anstieg des Unterrichtsausfalls führen. Mehr Lehrerinnen und Lehrer werden an ihrer Belastungsgrenze arbeiten. Und wir können es einfach sagen: Es wird zu einer Überlastung führen, die sich bereits jetzt schon abzeichnet. 

    Nicht nur die Quantität des Unterrichts ist ein wichtiger Faktor, sondern vor allem auch die Qualität der Lehrkräfte. Gut ausgebildete und motivierte Lehrerinnen und Lehrer sind der Schlüssel zu einem erfolgreichen Bildungsprozess. Wenn Schulen nicht über ausreichende Ressourcen verfügen, leidet die Unterrichtsqualität. Die Rücknahme der Kürzungen ist also nicht nur eine finanzielle Entscheidung, sondern eine bildungspolitische Notwendigkeit.

    Ein weiterer wichtiger Punkt in dieser Diskussion ist die Vermittlung von Gesellschaftswissenschaften und politischem Unterricht. In Zeiten von zunehmender Polarisierung und gesellschaftlichem Wandel ist es von größter Bedeutung, dass Schüler die notwendigen Kompetenzen erwerben, um in einer demokratischen Gesellschaft aktiv und verantwortungsbewusst teilzunehmen. Kürzungen in diesen Fächern würden nicht nur das Wissen der Schüler einschränken, sondern auch ihre Fähigkeit, kritisch zu denken und gesellschaftliche Zusammenhänge zu verstehen. Bildung ist der Schlüssel zur Integration, zur Förderung von Toleranz und zur Schaffung eines stabilen sozialen Gefüges. Sie sind unser Morgen und unser Fundament der Gesellschaft.

    Darüber hinaus sind die Bildungsergebnisse in Deutschland, ja auch in Schleswig-Holstein, alarmierend. Studien zeigen, dass viele Schülerinnen und Schüler grundlegend schlecht abschneiden. Vor allem in den Bereichen Lesekompetenz, mathematisches Grundwissen sowie kritisches Denken weisen sie massive Defizite auf. Dies ist eine besorgniserregende Entwicklung, die umso dringlicher nach Maßnahmen zur Verbesserung der Unterrichtsqualität ruft. Die Rücknahme der Kürzungen in der Kontingentstundentafel wäre ein Schritt in die richtige Richtung, um sicherzustellen, dass Schulen die nötige Unterstützung erhalten, um ihre Schülerinnen und Schüler bestmöglich zu fördern. Aber nein, da wird dann noch über Leistungsnachweise in anderen Fächern wie Religion und Musik gesprochen.

    Die Sicherung der Unterrichtsqualität in Schleswig-Holstein ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die Landesregierung muss die notwendigen Schritte einleiten, um die Kürzungen in der Kontingentstundentafel zurückzunehmen und die Lehrerstellen bedarfsgerecht zu erhöhen. Nur so kann gewährleistet werden, dass die Schülerinnen und Schüler die Bildung erhalten, die sie verdienen – eine Bildung, die sie auf die Herausforderungen des Lebens vorbereitet und ihnen die Möglichkeit gibt, als aktive und verantwortungsbewusste Bürger in unserer Gesellschaft zu agieren."

     

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  • 28.03.2025

    Anne Riecke zu TOP 35A "Rahmenkonzept Ganztag"

    In ihrer Rede zu TOP 35A (Bericht über das Rahmenkonzept Ganztag als auch den Entwurf der Förderrichtlinie für die Betriebskosten) erklärt die bildungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anne Riecke:

    "Mir fehlen ein wenig die Worte bei diesem Thema. Und auch den kommunalen Landesverbänden, den zukünftigen Kooperationspartnern und vor allem den Schulträgern und den Kommunen fehlen die Worte bei dieser Ganztagsschulmisere. Sie haben sich ausreichend in den letzten Tagen zu der desaströsen Kommunikationspolitik der Landesregierung geäußert.

    Fest steht, dass sich diese Akteure vor Ort seit Jahren dafür einsetzen, dass Ganztagsschulangebote bereits existieren und sie sind verantwortungsvolle Partner im Bereich der Ganztagsbetreuung. Unsere Kommunen haben sich nämlich schon lange auf den Weg gemacht, Angebote für unsere Kinder, für unsere Schülerinnen und Schüler vor Ort zu machen. Sie haben in die Gebäudeinfrastruktur investiert. Sie haben Träger gesucht und mit ihnen verlässliche Konzepte entworfen – mit Schule, Schulträgern und Kommunen, aber auch mit Kooperationspartnern vor Ort. Da scheinen die Richtlinien, die jetzt neu präsentiert werden, die eine Neuerung aufzeigen sollen und als innovatives Konzept dargestellt werden, als eine Schelte für unsere Akteure vor Ort.

    In der Fläche mussten kommunale Mandatsträger sehr für die bereits jetzt schon existierenden Strukturen sehr kämpfen. Aber wie schon gesagt, sie haben sich gemeinschaftlich auf den Weg gemacht, um Angebote zu schaffen, weil sie bereits vorher schon die Zeichen der Zeit und die Notwendigkeit erkannt haben. Die Transparenz und die mangelnde Kommunikation seitens der Landesregierung führt gerade nur dazu, dass es zu einem Vertrauensverlust in die Politik und zu einer Entfremdung der Betroffenen kommt.

    Das, was nun passiert, hat nichts, aber auch rein gar nichts mit einer Kooperation auf Augenhöhe zu tun. Die Kooperationspartner, die dringlich auf die Förderrichtlinien warten, werden doch bereits durch unsere Kommunen aufgefangen und mitfinanziert, damit Angebote vor Ort stattfinden können, weil ihre Finanzierung nämlich nicht verlässlich durch das Land sichergestellt ist.

    Viele Verbände, die eine entscheidende Rolle spielen, sollen ab 2026 liefern und sehen den Richtlinientext jetzt nun zum ersten Mal und konnten ihn noch nicht prüfen. Das wird nach deren Aussage in den kommenden Wochen aber gründlich gemacht. Zu wichtigen Teilen gibt es keine Einigung zwischen Land und Kommunen. Wir sehen hier viele, viele Wünsche des Landes, von denen wir bis jetzt nicht wissen, ob sie seriös gegenfinanziert sind bzw. finanziert werden können von den Schulträgern. Die Schulträger organisieren seit Jahren den Ganztag erfolgreich aus eigener Kraft und benötigen dabei keine seitenlangen ‚Wunschkonzerte‘ des Landes. Das Land sollte den Schulträgern mehr Vertrauen entgegenbringen. Je mehr Parameter in die Finanzierung eingerechnet werden, desto größer ist die Gefahr, dass auch dieses System zum Bürokratietreiber wird.

    Und schließlich: Ohne geeignete Räume sind alle Wünsche an die Betreuung Makulatur. Was ebenfalls auffällt, ist die Richtlinie, dass Schulträger nun erstmal so starten sollen: ohne pädagogisches Fachpersonal. Diese sollen dann zum Schuljahr 2027/2028 einfach ausgedient haben. Bereits jetzt haben wir ein funktionierendes Netzwerk aus Trägern, Elternverbänden und Vereinen. Die haben dann einfach so ausgedient. Das ist ein Schlag ins Gesicht für viele dieser Vereine und der Elternschaft und ist einfach eine unrealistische Forderung in Anbetracht der starren Finanzierung und des fehlenden Personals.

    Es sollte eine offene und ehrliche Diskussion geben, um sicherzustellen, dass Ganztagsangebote bedarfsgerecht implementiert werden können. Zudem ist auch noch nicht klar, was sich im Bereich der Förderrichtlinien ja abzeichnet, ob und wie Schule vor Ort eine Rolle in der Ausgestaltung spielen kann und darf. Das was unsere Schulträger und Kommunen sowie die Kooperationspartner jetzt brauchen, ist Planungssicherheit und finanzielle Unterstützung. Das Ganze wirkt nämlich gerade wie die bittere Pille, die geschluckt werden muss, aber sie hat keinen Beipackzettel, wo die Risiken und Nebenwirkungen ausreichend ausgewiesen sind."

     

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  • 28.03.2025

    Annabell Krämer zu TOP 21 "Camping in Schleswig-Holstein stärken"

    In ihrer Rede zu TOP 21 (Camping in Schleswig-Holstein stärken - Kleinstcampingplätze wieder möglich machen) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und tourismuspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    "'In der Nähe vieler Minicampings gibt es wunderschöne Orte, über die dir dein Gastgeber alles erzählen kann. Auf diese Weise entdeckst du die schönsten Orte, die oft nur die Einheimischen kennen.'

    'Von deinem Zelt oder Wohnmobil aus hast du darum oft direkten Blick in die Natur. Minicampingplätze liegen meist in Wäldern, zwischen Feldern, an einem See.'

    'Camping auf dem Bauernhof war für uns neu – normalerweise bevorzugen wir klassische Campingplätze. Aber dieser Urlaub war einfach anders: Keine festen Stellplätze, dafür eine gemütliche Wiese neben dem Obstgarten. Morgens wurden wir von den Hühnern geweckt, tagsüber halfen wir spontan bei der Kartoffelernte und abends saßen wir mit den Gastgebern am Lagerfeuer, während die Kinder Stockbrot backten. Ganz ehrlich: Besser geht Camping nicht – mitten in der Natur und trotzdem wie zu Hause bei Freunden. Nächstes Jahr kommen wir definitiv wieder mit dem Wohnwagen zurück!'

    So schildern Camper ihre Urlaubserfahrungen – leider nicht aus Schleswig-Holstein, aber aus Österreich und Bundesländern wie Bayern und Baden-Württemberg.

    Wir Freie Demokraten wollen, dass das Landesnaturschutzgesetz dahingehend geändert wird, dass diese Art von umweltbewusstem Camping-Urlaub auf landwirtschaftlichen Hofstellen wieder grundsätzlich genehmigungsfähig wird. Im Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) war bis 2016 geregelt, dass Gemeinden die Aufstellung von 'nicht mehr als fünf Zelten oder nach dem Straßenverkehrsrecht zugelassenen beweglichen Unterkünften' bis zu sechs Monate genehmigen können. Dieser § 37 wurde dann 2016 durch die Küstenkoalition verändert. Jetzt sind nur noch Zelte 'für Gruppen von bis zu 35 Personen' genehmigungsfähig. In der Begründung zur Gesetzesänderung heißt es, dass dies der 'Veränderung der Lebensgewohnheiten' entspräche.

    Individueller Campingurlaub auf Kleinstcampingplätzen war nicht mehr gewünscht. Man wollte nur noch Zelte, insbesondere für Schulklassen, genehmigen. Es folgte eine Frist der Duldung bestehender Kleinstcampingplätze während der Corona-Pandemie bis 2022. Innerhalb der Jamaika-Koalition hatte man sich darauf geeinigt, diese nicht rechtmäßigen Kleinstcampingplätze für die Dauer der Pandemie zu dulden, sofern keine Flächen in Schutzgebieten (Naturschutz, Küstenschutzstreifen, Biotope o.ä.) betroffen und Brandschutz, Ver- und Entsorgung sowie Erreichbarkeit für Rettungsdienste gewährleistet waren. Und genau das war der richtige Weg.

    Wir geben Haushaltsmittel, damit Schulen Bauernhöfe besuchen, aber verhindern, dass Kinder im Urlaub einen landwirtschaftlichen Betrieb zu verstehen erlernen. Wir wünschen uns eine bürokratiearme Wiederbelebung der Kleinstcampingplätze, selbstverständlich unter Einhaltung gewisser Standards (Hygiene, Natur-/Lärmschutz). Müllentsorgung muss geregelt sein, Toilettenstandards sind über Ausstattung der Wohnmobile oder Bereitstellung vor Ort zu gewährleisten. Verstehen Sie mich richtig, die Einhaltung dieser minimalen Anforderungen ist festzuschreiben, die Umsetzung sollte jedoch ohne Bürokratiewahnsinn erfolgen – und schon gar nicht über Bebauungspläne.

    Gehen wir mal neue Wege. Die Einhaltung der Anforderungen ist nicht durch Anträge, Dokumentation etc. zu verschriftlichen und zu genehmigen. Die Verwaltung unterstellt grundsätzlich, dass die Betreiber von Kleinstcampingplätzen alle erforderlichen Anforderungen einhalten, ohne große Dokumentations- und Nachweispflichten einhalten zu müssen. Man müsste lediglich den Kleinstcampingplatz anzeigen. Sofern jedoch der Verdacht im Raum steht, dass die Anforderungen doch nicht erfüllt werden, kann die Verwaltung jederzeit Kontrollen durchführen, allerdings wirklich nur bei begründetem Verdacht und nicht als Dauerbeschäftigung. Und sollte sich ein Verdacht bestätigen, so könnten empfindliche Bußgelder o.ä. verhängt werden.

    Stärken wir den Binnentourismus – unbürokratisch, ermöglichen wir den Campern weitere Facetten unseres schönen Bundeslandes kennenzulernen."

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

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