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  • 05.05.2025

    Heiner Garg: Inklusion ist kein Luxus- oder Nischenthema

    Anlässlich des Europäischen Protesttages zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen am heutigen 5. Mai erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und Sprecher für Menschen mit Handicap der FDP-Landtagsfraktion, Heiner Garg:

    „Die Inklusion ist nicht nur ein Ziel für den Arbeitsmarkt, sondern muss in der frühkindlichen Bildung und in der Schule ansetzen. Echte Teilhabe und Chancengleichheit ist in allen Lebensbereichen mit bedarfsgerechten Rahmenbedingungen zu gestalten. Ein lautstarker Hinweis darauf, dass Inklusion kein Luxus- oder Nischenthema sein darf, ist heute dringender denn je.

    Die Landesregierung muss hierfür einen entschlosseneren Beitrag leisten und die bürokratischen Hürden für eine Beschäftigung von Menschen mit Behinderung reduzieren. Zudem muss sie dafür sorgen, dass das Informationsangebot für Fördermöglichkeiten, wie zum Beispiel Einstellungsprämien und Arbeitsplatzanpassungen, in allen Branchen noch bekannter gemacht wird, damit die Unterstützungsangebote auch genutzt werden.“

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  • 10.09.2018

    Stephan Holowaty: Digitale Kieler Woche hat enormen Mehrwert

    Anlässlich der zweiten Digitalen Kieler Woche erklärt der digitalpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Stephan Holowaty:

    „Die Digitale Kieler Woche ist ein Gewinn für ganz Schleswig-Holstein. Das umfangreiche Programm zeigt, dass diese zweite Auflage einen enormen Mehrwert hat. Und die Digitale Kieler Woche hat definitiv das Zeug dazu, sich dauerhaft als namhaftes Digitalisierungs-Event zu etablieren.

    Arbeitsleben und Wirtschaft, Gesundheitsversorgung und Pflege, Verwaltung, Schule und Ausbildung, Mobilität und Haushalt, Energieversorgung und eSport – digitale Entwicklungen verändern den Alltag in vielen Bereichen. Dadurch hat jeder die Möglichkeit, auf seine Weise von der Digitalisierung zu profitieren. Die so unterschiedlichen und vielfältigen Veranstaltungen der Digitalen Kieler Woche zeigen dabei eindrucksvoll: Digitalisierung bedeutet nicht nur Programmieren und Technologie. Digitalisierung bedeutet bürgernahen Nutzen für jedermann.

    Die digitale Revolution findet an jedem Tag, an jedem Ort statt. Pauschale Bedenken gegenüber der Digitalisierung sind daher nicht zielführend. Die digitale Welt muss gestaltet werden, nicht abgetan oder ignoriert. Dabei gilt es aber auch, den sicheren Umgang mit den Daten der Bürger zu gewährleisten: Datenschutz und Datensouveränität, aber auch digitale Verteidigung und Schutz vor Angriffen auf die digitalen Systeme werden eine zunehmende Rolle spielen.

    Das Engagement der vielen Beteiligten ist dabei beeindruckend und vorbildhaft. Veranstaltungen wie die Digitale Kieler Woche leben von solch einem Einsatz. Wir hoffen daher, dass noch viele Bürgerinnen und Bürger die Chance nutzen, die zahlreichen Möglichkeiten der Digitalisierung für den Alltag kennenzulernen.“

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  • 06.05.2025

    Annabell Krämer: Schwarz-Grün hat das Land finanzpolitisch gegen die Wand gefahren

    Zur Kabinettspressekonferenz der Landesregierung zu den Konsequenzen aus dem Urteil des Landesverfassungsgerichts erklärt die stellvertretende Vorsitzende und finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    "Es ist leider eingetreten, was wir befürchtet haben. Die Landesregierung setzt weiter auf ihre Verzögerungstaktik und wartet, bis der Bund seine Verschuldungsschatulle öffnet, was voraussichtlich frühestens im Herbst der Fall sein wird. Bis dahin bleibt auch der Haushalt 2025, der die gleichen verfassungswidrigen Bestandteile wie der Haushalt 2024 enthält, bestehen. CDU und Grüne haben das Land in einer Höhe verschuldet, die weit über den eigenen Möglichkeiten liegt. Und für diese Schulden muss am Ende jeder einzelne Bürger geradestehen. 

    Aus eigener Kraft kann Schleswig-Holstein dieses riesige Schuldenpaket nicht stemmen, das hat die Finanzministerin heute verkündet. Das zeigt einmal mehr: CDU und Grüne haben das Land finanzpolitisch gegen die Wand gefahren. Nur mit Hilfe des Schuldenpaketes des Bundes können sie ihren Kopf möglicherweise noch aus der Schlinge ziehen. Doch das dürfte eine Zitterpartie werden, denn immerhin hat der CDU-Kanzlerkandidat heute keine Mehrheit in den eigenen Koalitionsreihen gefunden."

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  • 07.05.2025

    Christopher Vogt und Anne Riecke: Wir wünschen der neuen Bildungsministerin viel Erfolg

    Zur heutigen Vorstellung der neuen Bildungsministerin, die die Nachfolge von Karin Prien antritt, erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt: 

    „Wir kennen Dorit Stenke und schätzen sie für ihre fachliche Expertise. Wir wünschen ihr viel Erfolg und werden uns konstruktiv mit ihr auseinandersetzen. Nach 100 Tagen wird man einschätzen können, wie sie das Ministeramt wahrnehmen wird.

    Das erhoffte Aufbruchsignal und der benötigte Neuanfang für die Bildungspolitik in SH bleiben damit jedoch leider aus. Daniel Günther hat damit eine große Chance verpasst. Es bräuchte an der Spitze des Bildungsministeriums auch jemanden, der für eine andere Schwerpunktsetzung innerhalb der Koalition sorgen könnte. Und für eine umfangreichere Kabinettsumbildung, die einige erwartet hatten, fehlt dem Ministerpräsidenten offenbar der Wille.“

    Die bildungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anne Riecke, ergänzt: 

    „Ich hoffe, dass Dorit Stenke endlich die zahlreichen Baustellen im Bereich Bildung angeht, die Karin Prien hinterlassen hat. Ein Weiter-so darf es nicht geben. 

    Unterricht muss endlich verlässlich stattfinden, d.h. die neue Ministerin muss die Streichung von Lehrerstellen unbedingt zurücknehmen. Und auch beim Ganztagsausbau muss rangeklotzt werden, denn hier fehlen Konzepte und Planungssicherheit für die Kommunen und die Zeit ist knapp.“

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  • 08.05.2025

    Anne Riecke: Wir brauchen endlich ein Landesgesetz, das den Ganztagsausbau regelt

    Zur Forderung der kommunalen Landesverbände nach einer Regelung zur Finanzierung der Ganztagsbetreuung und der Berichterstattung im shz, in der die neue Bundesbildungsministerin Karin Prien den Ganztagsausbau als dringlichstes Vorhaben benennt, erklärt die bildungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anne Riecke: 

    "Kaum sitzt sie nicht mehr am entscheidenden Ruder, entdeckt Karin Prien plötzlich den Ausbau der Ganztagsbetreuung. Viele Jahre hatte sie als CDU-Landesministerin Zeit, um den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung auf die Gleise zu setzen. Doch stattdessen hat sie sich erst gar nicht gekümmert, um dann spät ein halbherziges Papier mit vagen Vorschlägen zu veröffentlichen.

    Die kommunalen Landesverbände sind zurecht sauer, dass sie etwas ausbaden sollen, was andere ihnen aufgedrückt haben. Die Landesregierung muss für eine verlässliche Finanzierung sorgen, damit die Kommunen Planungssicherheit bekommen. Es ist im Interesse der Politik, dass Familien beim Übergang vom Kindergarten in die Grundschule nicht in eine Betreuungslücke fallen. Deshalb fordern wir CDU und Grüne auf, endlich ein Landesgesetz auf den Weg zu bringen, das eine rechtssichere Regelung für die Kommunen enthält. Denn wenn das Ganztagsangebot 2026 nicht steht, drohen viele Klagen von Eltern, die trotz Rechtsanspruch keinen Betreuungsplatz für ihr Kind haben werden. Das darf nicht passieren, denn auch Familien brauchen Planungssicherheit! Wir werden daher einen entsprechenden Antrag für die nächste Landtagssitzung einreichen. Denn kluges Gerede der Bundesbildungsministerin helfen uns nicht weiter, jetzt ist die neue Bildungsministerin in Schleswig-Holstein gefragt!“

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  • 09.05.2025

    Christopher Vogt: Die A20 muss endlich zur Chefsache werden

    Zur Klage des BUND gegen den Planfeststellungsbeschluss der A20 erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt: 

    „Einen weiteren Stillstand bei der A20 kann sich Schleswig-Holstein nicht leisten. Es ist sehr bedauerlich, dass es der Landesregierung nicht gelungen ist, den BUND von einer erneuten Klage abzubringen. Dies hätte durch frühzeitige Gespräche der Landesregierung mit den Umweltverbänden gelingen können. Der Landtag hat die Landesregierung auf Antrag der FDP-Fraktion bereits im November 2022 zu solchen Gesprächen aufgefordert, aber die Landesregierung hat diesen Parlamentsbeschluss nicht umgesetzt, wie sie selbst erklärt hat. Dies liegt vermutlich daran, dass dieser Parlamentsbeschluss kurioserweise nur wegen der Enthaltung der Koalitionsfraktionen von CDU und Grünen zustande kam. Aber Parlamentsbeschluss ist Parlamentsbeschluss – auch wenn dieser nur wegen der Uneinigkeit der Koalition getroffen wurde.

    Die Grünen lehnen das wichtigste Infrastrukturprojekt des Landes weiterhin ab und spielen mit dem BUND munter über Bande. Der Ministerpräsident sollte das Projekt endlich zur Chefsache und auch seinen Koalitionspartner in die Pflicht nehmen, damit die Klage des BUND schnellstmöglich zurückgezogen wird. Ich bin mir sicher, dass die kompetenten Planer der DEGES, die wir zu Jamaika-Zeiten für die A20-Planung engagiert hatten, hervorragende Arbeit geleistet haben.

    Die Klage des BUND macht erneut deutlich, dass das bisherige Planungsrecht mit dieser Form des Verbandsklagerechts nicht praxistauglich ist. Das Verzögern und Blockieren von Infrastrukturprojekten ist damit für die Umweltverbände zu einfach geworden. Es sollte für die Verbände zukünftig verpflichtend sein, sich frühzeitig und konstruktiv in Planungsprozesse einbringen zu müssen. Die neue Bundesregierung hat ja auch angekündigt, das Verbandsklagerecht reformieren zu wollen. Schleswig-Holstein muss dies aktiv unterstützen. Ich kann überhaupt nicht nachvollziehen, dass Verkehrsminister Madsen erklärt hatte, dies nicht tun zu wollen.“

     

    Anlagen:

    - Antrag der FDP-Landtagsfraktion vom 11. November 2025 (Drs. 20/406, vom Parlament beschlossen) 

    - Kleine Anfrage "Gespräche der Landesregierung mit Naturschützern und Umweltverbänden zur gemeinsamen Unterstützung des Weiterbaus der A 20" (Drs. 20/1302)

    - Kleine Anfrage "Gespräche mit Umwelt- und Naturschutzverbänden zur A 20" (Drs. 20/2626)

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  • 09.05.2025

    Annabell Krämer: Eine Finanzministerkonferenz ohne Ergebnisse

    Zur Pressekonferenz der Finanzminister erklärt die stellvertretende Vorsitzende und finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    "Ich freue mich, dass die Finanzministerinnen und Finanzminister eine schöne Zeit in Kiel hatten, aber für die nächste Konferenz würde ich mir auch ein paar inhaltliche Ergebnisse wünschen.

    Die Einigung der Länder, als Verteilungsinstrument für das milliardenschwere Schuldenpaket den Königsteiner Schlüssel zu verwenden, war absehbar und logisch. Aber wofür die Milliarden konkret eingesetzt werden sollen, um Wachstumsimpulse für Deutschland zu generieren, darüber haben die Finanzminister anscheinend nicht gesprochen. Stattdessen gibt es Geld mit der Gießkanne und die Zeche zahlt am Ende die nächste Generation.

    Ich erwarte, dass die Landesregierung nun zügig einen konkreten Fahrplan vorlegt, wofür sie ihren Anteil an dem 100 Milliarden-Paket ausgeben möchte.     

    Viel Harmonie, aber keine Ergebnisse – das könnte am Ende teuer werden für die Menschen im Land."

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  • 09.05.2025

    Heiner Garg: Pflege nicht nur an Aktionstagen wertschätzen, sondern dauerhaft stärken

    Anlässlich des Internationalen Tags der Pflegenden am kommenden Montag, den 12. Mai 2025, erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und gesundheitspolitische der FDP-Landtagsfraktion, Heiner Garg:

    „Der Internationale Tag der Pflegenden erinnert uns alle, den Menschen zu danken, die tagtäglich mit Herz, Verstand und unermüdlichem Engagement für andere da sind. Pflege ist weit mehr als ein Beruf – sie ist eine Berufung und ein unverzichtbarer Dienst an der Gesellschaft. Pflegende begleiten Menschen in den verletzlichsten Momenten ihres Lebens. Ob in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Hospizen oder in der häuslichen Pflege durch ambulante Pflegedienste und Angehörige: Sie leisten Außergewöhnliches – oft unter schwierigen Bedingungen, mit wenig Zeit und großer Verantwortung.

    Deshalb müssen der Bund und die Länder im engen Schulterschluss dafür sorgen, dass die angekündigte große Pflegereform die herausfordernde Situation vieler Menschen spürbar verbessert. Zentrale Herausforderung bleibt dabei die Sicherstellung einer auskömmlichen Finanzierung der Sozialen Pflegeversicherung. Ich wiederhole zudem meine Forderung, dass das Land endlich seiner Verantwortung für eine faire Unterstützung bei den Investitionskosten nachkommen muss. 

    Der heutige Tag ist ein Anlass, nicht nur Danke zu sagen, sondern auch Wertschätzung spürbar zu machen. Wir brauchen eine Gesellschaft, die Pflege nicht nur beklatscht, sondern stärkt. Die Rahmenbedingungen verbessert, Mitbestimmung ermöglicht und pflegerische Kompetenz anerkennt."

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  • 07.09.2018

    Kay Richert zu TOP 25 „Fährhafen Puttgarden gleichberechtigt anbinden“

    In seiner Rede zu TOP 25 (Den Fährhafen in Puttgarden gleichberechtigt anbinden) erklärt der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Kay Richert:

    „Eigentlich ist Sache doch eindeutig: Es gibt einen Staatsvertrag zwischen Deutschland und Dänemark zum Bau der Festen Fehmarnbeltquerung und der entsprechenden Hinterlandanbindung. Der Anschluss des Fährhafens Puttgarden wird dabei selbstverständlich auch vernünftig geregelt. So steht es im Koalitionsvertrag. Und so wird es dementsprechend gehandhabt.

    Die Planungen für die Fehmarnbeltquerung ziehen sich leider schon über viele Jahre hin. Ein wichtiger Meilenstein ist jedoch in Sicht. Denn mit dem lange herbeigesehnten Planfeststellungsbeschluss ist hoffentlich bis zum Jahresende zu rechnen. Der Baubeginn wird damit ein ganzes Stück näher rücken, auch wenn zunächst mit einem Beklagen des Beschlusses zu rechnen sein wird – unter anderem durch die Reederei Scandlines. Dass der Firma Scandlines der Tunnel nicht gefällt, ist dabei keine Überraschung. Der Fährverkehr muss sich nach Fertigstellung dann nämlich im Wettbewerb behaupten. Insofern ist es ganz klar, dass Scandlines mit allen Mitteln versucht, den Tunnelbau zu verzögern und zu beklagen. Denn jeder Tag ohne den Tunnel bedeutet doch schlichtweg einen weiteren Tag ohne konkurrierenden Verkehrsträger.

    Mit ihrem vorliegenden Antrag versucht die SPD jetzt erneut, sich die Klagewilligkeit der Projektgegner zu Nutze zu machen, um die Fehmarnbeltquerung weiter zu sabotieren. Denn das Annehmen ihres Antrags würde doch zu nichts anderem, als zu einer weiteren Verzögerung der Planfeststellung und letztlich des gesamten Projektes führen. Parallel zur Planfeststellung zu schließende Verträge mit Dritten würden doch in Wahrheit das ganze laufende Verfahren zerschießen. Das kann doch nicht Ihr Ziel sein, liebe SPD!? Denn im Wirtschaftsausschuss hat der Kollege Kai Vogel doch noch gesagt, dass sich die SPD den Planfeststellungsbeschluss bis Ende dieses Jahres erhofft. Und seien wir doch mal ehrlich: Die vehementen Tunnelgegner würden den Planfeststellungsbeschluss auch dann weiter beklagen wollen. Stattdessen sollten wir besser auf die laufenden Gespräche zwischen Scandlines und der Landesregierung vertrauen. Verkehrsminister Buchholz hat nämlich schon mehrfach bewiesen, dass er auch schwierige Fälle souverän angeht und lösen kann!

    Durch den SPD-Antrag wird immer unklarer, welche Position die SPD bei der Fehmarnbeltquerung überhaupt vertritt. Denn einerseits unterstützt die SPD die Fehmarnbeltquerung, das war auch so ihrem Landtagswahlprogramm zu entnehmen. Andererseits wird kontinuierlich versucht, die Fehmarnbeltquerung scheitern zu lassen. Denn es ist ja kein Geheimnis, dass die eine oder andere Sozialdemokratin auf Fehmarn ihre Runden dreht und Stimmung gegen die Fehmarnbeltquerung und den damit verbundenen Staatsvertrag macht.

    Die Feste Fehmarnbeltquerung ist ein europäisches Infrastrukturprojekt von besonderer Bedeutung. Durch die bessere und schnellere Vernetzung europäischer Transportwege werden Verkehre von der Straße auf die Schiene verlagert und die Wirtschaft gestärkt. Und damit werden auch viele Arbeitsplätze geschaffen und gesichert – auch bei uns im Land. Wir unterstützen dieses Projekt daher selbstverständlich und aus voller Überzeugung! Das sollten wir alle tun statt mit ständig neuen Ideen die Umsetzung sabotieren zu wollen.“

     

    Es gilt das gesprochene Wort!

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  • 12.05.2025

    Bernd Buchholz: Kein Geld zahlen, aber die Spielregeln verschärfen wollen

    Anlässlich der heutigen Berichterstattung, dass die Landesregierung die Städtebauförderung novellieren möchte, hat die FDP-Landtagsfraktion einen Berichtsantrag für den Innen- und Rechtsausschuss eingereicht. Dazu erklärt der kommunalpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz: 

    „Die Landesregierung hat sich aus der Kofinanzierung bei der Städtebauförderung verabschiedet, will aber jetzt die Spielregeln für die Fördermittel deutlich verschärfen. Das ist dreist. Die Innenministerin muss uns im Ausschuss berichten, wie genau sie die Städtebauförderung novellieren möchte. Ich bin sehr gespannt, ob sie die Sorgen der Kommunen entkräften kann.“

     

    Anlage: 

    Anmeldung TOP Novellierung Städtebauförderung.pdf

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  • 15.05.2025

    Bernd Buchholz: Jüdinnen und Juden müssen in unserem Land angstfrei leben können

    Zum heute vorgestellten Bericht von LIDA-SH über antisemitische Vorfälle im Jahr 2024 erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz: 

    „Die Zahl antisemitischer Vorfälle ist mehr als alarmierend. Es ist gemeinsame Verantwortung von Politik und Gesellschaft, jüdisches Leben zu schützen und zu verhindern, dass antisemitische Übergriffe unter den Tisch fallen oder sogar salonfähig werden. Jüdinnen und Juden müssen in unserem Land angstfrei leben und ihre Religion ausleben können und es ist nicht hinnehmbar, dass das aktuell nicht der Fall zu sein scheint.“

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  • 15.05.2025

    Heiner Garg: Wer Opfer von Gewalt geworden ist, muss entschädigt werden

    Anlässlich der Berichterstattung im shz, dass Schleswig-Holstein bei der Opferentschädigung bundesweit die höchste Ablehnungsquote von Anträgen hat, hat die FDP-Landtagsfraktion einen Berichtsantrag für den Sozialausschuss eingereicht. Dazu erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Heiner Garg:

    „Die Neuregelung des Sozialen Entschädigungsrechts sollte die Lebenssituation von Betroffenen verbessern. Doch viele Betroffene sind offenbar weiterhin mit bürokratischen und langwierigen Hürden konfrontiert. Die hohe Ablehnungsquote in Schleswig-Holstein ist zumindest erklärungsbedürftig. Ich möchte gerne wissen, aus welchen Gründen Anträge auf Opferentschädigung häufig abgelehnt wurden. Mich interessiert auch, wie sich die personelle Ausstattung beim Landesamt für Soziale Dienste darstellt, auch im Vergleich zu anderen Bundesländern. 

    Wer Opfer von Gewalt geworden ist, muss entschädigt werden. Leider ist der Weg bis zur Bewilligung der Entschädigung lang und mit großer emotionaler Belastung verbunden. Deshalb hoffe ich, dass uns das Sozialministerium im Ausschuss darlegen kann, dass das neue Gesetz auch tatsächlich im Sinne der Betroffenen umgesetzt wird."

    Anlage:

    2025-06-05_Anmeldung TOP SOZ_Bericht zur Umsetzung des neuen Sozialen Entschädigungsrechtes nach dem SGB XIV in Schleswig-Holstein.pdf

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  • 20.05.2025

    Annabell Krämer: Die Landesregierung muss endlich den Vorwärtsgang einlegen

    Zur heute von Finanzministerin Silke Schneider vorgestellten Mai-Steuerschätzung erklärt die stellvertretende Vorsitzende und finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    "Höchste Zeit, dass die Landesregierung endlich wirtschaftspolitische Impulse setzt. Die heute vorgestellten Zahlen sind insbesondere für die Kommunen besorgniserregend, denn die Gewerbesteuer bricht deutlich ein. Schleswig-Holstein braucht Wirtschaftswachstum, damit die Konjunktur wieder in Schwung kommt. Wenn die einzigen persönlichen Erfolge des Wirtschaftsministers die Gründung eines mäßig erfolgreichen 'Welcome Centers' und ein Bahnprojekt aus Jamaika-Zeiten sind, dann muss man sich als Unternehmer so langsam sorgen machen. Es wird höchste Zeit, dass Herr Madsen endlich in den Maschinenraum seines Ministeriums wechselt und den Vorwärtsgang einlegt."

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  • 21.05.2025

    Annabell Krämer zu TOP 1 u.a. "Regierungserklärung 'Neue Rahmenbedingungen für den Landeshaushalt 2025'"

    In ihrer Rede zu TOP 1 + 34 + 35 (Gemeinsame Beratung: a) Regierungserklärung "Neue Rahmenbedingungen für den Landeshaushalt 2025", b) Konsequenzen aus dem Urteil des Landesverfassungsgerichts – Tilgungsgesetz unverzüglich anpassen, c) Konsequenzen aus dem Urteil des Landesverfassungsgerichts – Landeshaushalt 2025 verfassungskonform unverzüglich aufstellen) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    "Mit dem Haushalt 2025 hat die Landesregierung den vierten verfassungswidrigen Haushalt in Folge vorgelegt. Ein Blick zurück: Mit dem Nachtragshaushalt im Dezember 2022 haben Sie bei einer Auslastung von gerade einmal 37 Millionen Euro den bestehenden Ukraine-Notkredit von 400 Millionen Euro um eine Milliarde erhöht. Und das, obwohl bereits absehbar war, dass der Haushalt mit einem hohen Überschuss abschließen würde. Eine Feststellung der finanziellen Beeinträchtigung der Finanzlage, Begründung und Darlegung des sachlichen Veranlassungszusammenhangs? Fehlanzeige – stattdessen ein Vorratsbeschluss für die folgenden Jahre gleich mit. Bereits dieser Nachtrag war evident verfassungswidrig und darauf haben wir bereits damals hingewiesen.

    Das Bundesverfassungsgerichtsurteil hat Ihre Haushaltspraxis der überjährigen Beschlüsse erwartungsgemäß gekippt. Die Konsequenz? Es gab für den Haushalt 2023 einen rückwirkenden Notlagenbeschluss, jedoch ohne den zwingend erforderlichen Nachtragshaushalt. Es fehlte somit an politisch legitimierten Kreditermächtigungen. Auch der Haushalt 2023 war somit evident verfassungswidrig. Nicht nur der Wissenschaftliche Dienst des Landtags hat das bestätigt, sogar Finanzministerin Heinold selbst verwies damals auf den eigentlich erforderlichen Nachtragshaushalt. Sie sprach von 'faktischer Unmöglichkeit' aufgrund der Kürze der Zeit. Bundesfinanzminister Christian Lindner hat es im Bund hingegen verfassungskonform hinbekommen. Da wir aber damals noch keine zweite Fraktion für den Weg zum Landesverfassungsgericht hatten, war das der Landesregierung egal. Wo kein Kläger, da kein Richter.

    Nachdem Sie Ihre Notkreditpolitik in 2024 dann aber auf die Spitze getrieben haben, war die SPD dankenswerterweise bereit, mit uns vor das Landesverfassungsgericht zu ziehen. Seit dem 15. April 2025 haben wir schwarz auf weiß, dass der Haushalt 2024 verfassungswidrig ist. Und das Urteil ist eindeutig:

    1. Hinsichtlich der erheblichen Beeinträchtigung der Finanzlage ist Schwarz-Grün der Darlegungsanforderung nicht gerecht geworden.
    2. Die Maßnahmen stehen vielfach nicht in einem sachlichen Veranlassungszusammenhang zu der vermeintlichen Krise.

    Zum Teil wurden die Maßnahmen nicht einmal als plausibel anerkannt. Und – als ob das nicht genug wäre – es fehlt ein wirksamer Tilgungsplan. Eine größere Klatsche kann man sich vor Gericht gar nicht holen. 

    Und auch der Haushalt 2025 ist evident verfassungswidrig: Wir haben immer wieder und mit Nachdruck darauf hingewiesen, dass die Haushalte verfassungsrechtlich auf tönernen Füßen stehen. Beim Nachtragshaushalt 2022 und bei den Haushalten 2023, 2024 und 2025 haben wir vehement auf die Verfassungswidrigkeit hingewiesen. Sie haben alle Bedenken ins Lächerliche gezogen und fröhlich verfassungswidrige Haushalte beschlossen. Anstatt unsere Warnungen ernst zu nehmen, hat die Koalition von Schwarz-Grün lieber auf Durchzug geschaltet, uns belächelt und versucht, uns zu belehren. Dass diese längst offensichtliche Erkenntnis erst durch ein verfassungsgerichtliches Urteil erzwungen werden musste, ist ein haushaltspolitisches Armutszeugnis. Vorausschauendes, solides und verfassungskonformes Haushalten ist keine Option – es ist die Pflicht einer Landesregierung.

    Das war Verfassungsbruch mit Ansage! Und das Vorgehen im Nachgang des Urteils schließt nahtlos an die bisherige dreiste Praxis an: Es folgten zwar die großen Demutsbekundungen und Versprechen in den Presseerklärungen im Nachgang zum Urteil – gehandelt wird aber nach wie vor nicht. Wenn der Ministerpräsident erklärt, die Regierung würde ab sofort Folgerungen ziehen, dann frage ich mich ernsthaft, welche das sein sollen? Denn gerade nach dieser vollmundigen Ankündigung verwundert es schon sehr, dass die Finanzministerin über einen Monat lang nicht in der Lage ist, einen Erlass herauszugeben, der sicherstellt, dass von einer vom Gericht für nichtig erklärten Norm kein Gebrauch mehr gemacht wird. Über einen Monat! Vielleicht finden Sie die nächsten Monate doch nochmal Zeit und prüfen Ihre gesamten Vorschriften auf die Vereinbarkeit mit der Landesverfassung.

    Das war ja nicht die einzige Ermächtigungsnorm im Haushaltsgesetz, die das Finanzministerium zur Einrichtung und Änderung von Titeln sowie Haushaltsvermerken berechtigt. Während die Finanzministerin im April noch verkündet hat, sie werde sorgfältig prüfen, welche Folgen das Urteil für den Haushalt 2025 hat, will sie davon aktuell nichts mehr wissen. Viel schlimmer noch: Für sie spielt es keine Rolle mehr, weil sie aufgrund der neuen Verschuldungsmöglichkeiten über die Grundgesetzänderung komfortabel auf die Inanspruchnahme der Notkredite in 2025 verzichten kann. Ich sage Ihnen das in aller Deutlichkeit: Auch der Haushalt 2025 ist aus unserer Sicht verfassungswidrig.

    Die Finanzministerin verlautbarte im Finanzausschuss letzte Woche, sie ginge davon aus, dass der Haushalt 2025 verfassungskonform wäre. Auf meine Frage, ob man das Urteil des Landesverfassungsgericht für den Haushalt 2025 durchdekliniert hätte, folgte ein 'nein'. Das Landesverfassungsgericht hätte schließlich auch mehrere Monate für das Urteil gebraucht. Nein, Frau Ministerin, hier machen Sie sich einen zu schlanken Fuß. Ich helfe wieder einmal gerne: Fangen wir mit dem ersten Punkt an: Die fehlende Darlegung der erheblichen Beeinträchtigung der staatlichen Finanzlage – ich zitiere Textziffer 150: 'Für das Tatbestandsmerkmal der erheblichen Beeinträchtigung der staatlichen Finanzlage […] heißt das, dass die Überlegungen zu den wesentlichen Elementen der Sachverhaltsermittlung und Sachverhaltsbewertung nicht nur tatsächlich stattgefunden, sondern auch in den Beschluss- und Gesetzesmaterialien Niederschlag gefunden haben müssen.'

    Textziffer 161 ergänzt: 'Der Umstand, dass eine Notlage bereits im vorhergehenden Haushaltsjahr festgestellt wurde, macht eine Begründung in diesem Haushaltsjahr nicht entbehrlich.' Erfolgte eine Begründung? Wieder nicht – hier können wir eigentlich schon aufhören, Verfassungsbruch belegt. Machen wir aber weiter – zweitens: Der erforderliche sachliche Veranlassungszusammenhang zwischen Maßnahmen und der vermeintlichen Krise. Hier empfehle ich exemplarisch Textziffer 171: 'Voraussetzung ist also ein konkreter Bezug zwischen der Krise und den durch die notlagenbedingte Kreditaufnahme finanzierten Maßnahmen zur Krisenbewältigung. Die […] finanzierten Maßnahmen müssen gerade auf die Notlage als Anlass rückführbar und geeignet sein die Bewältigung und Überwindung der Notlage […] zu fördern.'

    Gerne auch Textziffer 181: 'Für Investitionen oder Unterstützungen bestimmter Wirtschaftsbereiche sowie für solche Maßnahmen, […] die sich zwischenzeitlich als permanente Veränderung herausgestellt hat, bedarf es einer besonderen, ausdrücklichen und konkreten Darlegung eines sachlichen Veranlassungszusammenhangs zur Notlage.'

    Was finden wir denn nun im Haushalt 2025 für Ansätze?

    • Dekarbonisierung der Wirtschaft 29 Millionen Euro,
    • Technologieprojekte zur Batteriezellenforschung vier Millionen Euro,
    • Erwerb von Geräten fünf Millionen Euro,
    • Ausgaben aufgrund von Werkverträgen 22 Millionen Euro – übrigens genau diese Werkverträge wurden vom Landesverfassungsgericht gerügt,
    • Wasserstoffstrategie 12 Millionen Euro,
    • und natürlich Northvolt…

    Ich kann es Ihnen nicht ersparen. Textziffer 187: 'Diejenigen Maßnahmen, die sich auf gestiegene Energiepreise, generelle Kostensteigerungen und die Beschleunigung der Energiewende beziehen […], zielen auf einen Ausgleich einer krisenbedingten Entwicklung ab, die sich […] zwischenzeitlich als permanente Veränderung herausgestellt hat. Die nach […] den dargelegten Maßstäben erforderliche konkrete Darlegung eines sachlichen Veranlassungszusammenhangs zur Notlage liegt insofern nicht vor.'

    Diese Landesregierung ignoriert das Urteil des Landesverfassungsgerichtes. Sie wollen – unter dem Deckmantel der Gesamtdeckungsfähigkeit des Haushaltes – die Notkredittitel zudem weiterhin bebuchen. Und sobald der Bund die Tür zu zusätzlichen Verschuldungsmöglichkeiten öffnet, sollen im Haushaltsvollzug die Notkredite gegen die neuen Verschuldungsspielräume ausgetauscht werden. Was dem Fass aber den Boden ausschlägt ist, dass Sie offenkundig den Verfassungsbruch erst heilen wollen, wenn die neuen Verschuldungsmöglichkeiten mittels Durchführungsgesetz anwendbar sind. Ich sage es noch einmal: Sie ignorieren das Urteil des Landesverfassungsgerichts.

    Im Klartext: Wir haben im aktuellen Haushalt eine Deckungslücke von 272 Millionen Euro. Und nur weil Sie sich einen vermeintlichen Plan zurechtgelegt haben, besteht noch keine politische Legitimation für die Umsetzung. Die Erhöhung einer globalen Minderausgabe stellt eine Verpflichtung für die Landesregierung dar, Einsparungen im laufenden Haushalt vorzunehmen. Diese Entscheidung über Einsparungen obliegt aber dem Haushaltsgesetzgeber. Und dieser Beschluss ist durch einen ordentlichen Nachtragshaushalt zu fassen. Sie verschließen die Augen vor der Haushaltsrealität, in der Hoffnung, dass der Geldregen des Bundes alle Probleme lösen wird. Es ist jedoch noch völlig unklar, wann die Ausführungsgesetze in Kraft treten werden und in welcher Höhe Schleswig-Holstein dann Kredite in Anspruch nehmen darf. Sie spielen Glücksspiel mit dem Landeshaushalt. Wir erwarten von Schwarz-Grün, dass sie sich endlich der Verantwortung stellen. Und zwar nicht irgendwann, sondern jetzt.

    Schleswig-Holstein braucht verlässliche, rechtssichere und unverzügliche Lösungen. Ziel muss es sein, verfassungswidrige Zustände umgehend abzustellen. Die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land müssen sich auch tagtäglich an Recht und Gesetz halten. Rechtsstaatlichkeit gilt für uns alle. Wir fordern CDU und Grüne daher auf, das Urteil jetzt vollumfänglich beim laufenden Haushalt 2025 zu berücksichtigen. Der Entwurf für einen Nachtragshaushalt muss noch vor der Sommerpause vorlegt werden. Und das ist auch ohne Globale Mehreinnahme möglich. Denn es braucht für die Tilgung der Notkredite aus 2024 im Rahmen der nächsten Finanzplanung lediglich einen entsprechenden Tilgungsplan. Sofern die Verschuldungsmöglichkeit im Herbst tatsächlich kommt, können Sie Ihre gewünschte Umschuldung immer noch mit einem zweiten Nachtragshaushalt realisieren. Fakt ist: Die Notkreditermächtigungen in 2025 sind nicht rechtmäßig. Da sie die Mittel aber noch ausgeben, besteht ein unverzüglicher Handlungszwang in Form eines Nachtragshaushalts. Die Zeit der schwarz-grünen Taschenspielertricks muss ein Ende haben, diese gefährden das Vertrauen in die Demokratie.

    Mit der Landesverfassung spielt man nicht. Ja, eine Zweidrittelmehrheit verführt schnell zur Arroganz der Macht. Das haben Sie mit dem Nachtragshaushalt 2022, und den Haushalten 2023, 2024 und 2025 bewiesen. Ich habe damals schon an Ihr Gewissen appelliert – auch durch namentliche Abstimmungen. Heilen Sie den Haushalt 2025 jetzt! Es wird Zeit, dass Schwarz-Grün den ersten verfassungskonformen Haushalt aufstellt."

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 21.05.2025

    Bernd Buchholz zu TOP 22 "Weiterentwicklung der Ansiedlungsstrategie"

    In seiner Rede zu  TOP 22 (Mündlicher Bericht zur Umsetzung und Weiterentwicklung der Ansiedlungsstrategie) erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    "Ich danke dem Minister für ‚gute Laune‘, wie ich der Zeitung entnommen habe, muss allerdings sagen, dass dieser Bericht keine gute Laune macht und darüber nicht hinwegtäuschen kann, dass die Ansiedlungsbilanz des Jahres 2024 nicht etwa nur eine schlechte ist, sondern eine Katastrophe.

    In den Ansiedlungsbilanzen der Vorjahre sind immer etwa 150 Unternehmen nach Schleswig-Holstein gekommen, mit einem Arbeitsplatzaufkommen von ungefähr 1.500 bis 3.500 Arbeitsplätzen, die im besten Jahr 2019 dazugekommen sind. Im Jahr 2024 werden diese Zahlen mit nur noch 74 Unternehmen, die sich in Schleswig-Holstein angesiedelt haben, quasi halbiert. Und die 3.500 Arbeitsplätze, die angegeben werden, sind mit 3.000 Arbeitsplätzen Northvolt zuzurechnen. Wenn man die rausrechnet, bleibt es bei 500 Arbeitsplätzen, die durch Ansiedlung in Schleswig-Holstein neu geschaffen worden sind. Das ist ein absoluter Tiefpunkt.

    Und Herr Minister, das ist nicht nur mit der Weltlage zu erklären, sondern das hat vielfältige Gründe. Natürlich haben Sie Recht, dass die Weltlage nicht gerade eine Einladung war, sich in Schleswig-Holstein anzusiedeln im Jahr 2024. Die Konjunktur insgesamt und die weltweiten Unsicherheiten haben eine Rolle gespielt. Aber es hat auch eine Rolle gespielt, dass ich nicht wahrnehme, dass wir das, was wir 2021 in die Ansiedlungsstrategie reingeschrieben haben, auch aktiv betreiben. Die Handlungsfelder der Ansiedlungsstrategie lassen sich ablesen: ‚Stärkeres Standortmarketing durch Hervorheben der Lebensqualitäten auch in Schleswig-Holstein‘. Haben Sie das wahrgenommen? Stärkeres Standortmarketing? Budgets dafür? Das habe ich nicht gesehen.

    ‚Stärkung der WTSH‘. Ja, es stand in Ihrem Koalitionsvertrag, dass Sie einen Schwerpunkt für Großansiedlungen machen wollen. Die Antwort auf die Große Anfrage der FDP-Fraktion, wie es mit diesem Schwerpunkt aussieht, ist: ‚Das machen wir dann im Bedarfsfall. Den Bedarf gibt es jetzt aber nicht. Wir haben aber die WTSH um ein paar Stellen gestärkt.‘

    ‚Insbesondere im Ausland gibt es ein gemeinsames Standortmarketing mit der Metropolregion‘. Wahrgenommen? Ich nicht. Wir könnten das noch weiter fortsetzen. All das, was da in der Ansiedlungsstrategie eigentlich drinstand, gibt es mehr oder weniger keine Umsetzung. Und jetzt kommt etwas Zweites. Der wichtigste Teil der Ansiedlungsstrategie, die ja unter meiner Verantwortung damals entstanden ist, ist der letzte Absatz. Der heißt nämlich: ‚Die Ansiedlungsaktivitäten sollen regelmäßig evaluiert werden. Sofern erforderlich, müssen die Aktivitäten nachgesteuert werden. Erstrebenswert ist eine Analyse der Gründe für Projekte, die nicht realisiert werden konnten‘. Und dann schauen wir uns mal an, was auch der Kollege Habeck als Chef der WTSH während der Ansiedlungsbilanzkonferenz sagen muss. Er muss nämlich sagen, dass eine Vielzahl von Anfragen, die Bedarfe von mehr als fünf Hektar haben, mit ‚nein‘ beantwortet werden müssen, weil er gar keine Flächen in dieser Größenordnung hat.

    Und mit ‚nein' antworten ist ja wohl die schlechteste Form beim Verkaufen. Was heißt das dann? Worüber müsste man nachdenken? Aus meiner Sicht ist das ungeheuer naheliegend. Die WTSH muss in die Lage versetzt werden, Flächenmanagement gegebenenfalls auch selbst zu machen. Es muss darum gehen, dass die WTSH, wie so mancher regionaler Wirtschaftsförderer, in der Lage ist, gegebenenfalls auch eine Flächenbevorratung zu machen, um nicht dann erst loszulaufen, wenn irgendein Interessent vor der Tür steht. Und das lässt sich übrigens auch finanzieren, wie man in Bereichen wie in Storman durch die dortige regionale Wirtschaftsförderungsgesellschaft sieht.

    Warum lässt sich das durch das Land nicht finanzieren? Natürlich lässt es sich finanzieren. Man muss nur der WTSH die Aufgabe geben, um dann diesen Schwachpunkt, diesen Flächenakquise-Schwachpunkt tatsächlich auch aktiv anpacken zu können. Mein Vorschlag ist: Versetzen Sie die WTSH in die Lage, ein aktives Flächenmanagement zu machen. Wenn Sie das nicht machen, wird die ganze Ansiedlungsbilanz auch in den nächsten Jahren den Bach runtergehen. Es gibt noch viele weitere Punkte, zum Beispiel dass beim Ansiedlungsthema auch Marketing eine riesengroße Rolle spielt und dass man Marketingaktivitäten bei schwieriger Haushaltslage auch gerne eindampft, das ist uns allen klar. Es ist allerdings ein bisschen wenig, wenn wir nur auf einer Messe in München einmal im Jahr unterwegs sind, das war schon zum Beschluss über die Ansiedlungsstrategie allen Beteiligten klar.

    Wenn wir ernsthaft wollen, dass in diesem Land in Zukunft höhere Ansiedlungszahlen realisiert werden, werden wir die Aktivitäten im Standortmarketing nicht verkleinern, sondern verstärken müssen. Das ist nur dann möglich, wenn Sie, Herr Minister, darauf auch einen Schwerpunkt legen. Seien Sie mir nicht böse an der Stelle, wenn ich Folgendes feststellen muss. Auf unsere Große Anfrage hin haben Sie gesagt, die Ansiedlungsstrategie sei in Überarbeitung. Heute, drei Jahre nach Beginn dieser Legislaturperiode, stehen Sie hier und sagen, wir gedenken ein Gutachten zur Überarbeitung der Ansiedlungsstrategie in Auftrag zu geben. Nach drei Jahren! Das ist eine Form von Dynamik, die nicht zu unterbieten ist. Ehrlich gesagt, mich wundert es nicht, dass die Bilanz so ausfällt, wie sie ausfällt, wenn Sie nach drei Jahren um die Ecke biegen, um zu sagen, jetzt beginnen wir mit einer Begutachtung dieser Fragestellung. Wenn Sie das ernst meinen, Herr Minister, dann wird dieses Gutachten, das Sie jetzt in Auftrag geben, mit einer Laufstrecke von einem Jahr anschließend in die Beratungen gehen. Zum Ende der Legislaturperiode können Sie sich dann nicht hinstellen und sagen, wir haben es nach fünf Jahren geschafft, über die Ansiedlungsstrategien nachzudenken.

    Tun Sie etwas bei dem Thema Ansiedlung. Revidieren Sie bestimmte Punkte. Überprüfen, ob Sie andere Schwerpunkte durch die Veränderung der Weltlage setzen müssen, die es ja gibt. China ist ein völlig anderes Thema als noch 2021. Die Wehrindustrie hat ein völlig anderes Standing als noch 2021. Und wir müssen uns fragen, ob wir da auch im Hinblick auf Ansiedlungen irgendwas verändern können. Alles Dinge, die man vor langer Zeit hätte anpacken können, nichts davon ist geschehen. Das ist enttäuschend. Und so sind die Ansiedlungszahlen und die Ansiedlungsbilanz von 2024 eben auch das Ergebnis Ihrer Politik."

     

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  • 21.05.2025

    Anne Riecke zu TOP 19 "Sicherstellung der Pflanzengesundheit"

    In ihrer Rede zu TOP 19 (Programm zur Reduktion des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln und zur Sicherstellung der Pflanzengesundheit) erklärt die agrarpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anne Riecke:

    "Pflanzenschutz ist kein Nebenthema. Pflanzenschutz ist ein zentraler Baustein für sichere Ernten, stabile Erträge und unsere Ernährungssouveränität. Wenn über Pflanzenschutz debattiert wird, muss allerdings auch über Verantwortung gesprochen werden. Verantwortung gegenüber der Umwelt, aber auch gegenüber der Landwirtschaft und letztlich gegenüber uns allen als Gesellschaft. Deshalb: Ja, wir Freie Demokraten unterstützen den Antrag der Koalition, damit mit Forschung und Innovation ein Programm entwickelt werden kann, das den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln steuert und die Pflanzengesundheit sicherstellt.

    Dabei dürfen wir eines jedoch nicht aus den Augen verlieren: Ohne Pflanzenschutz gibt es keine sichere Ernte. Und ohne sichere Ernte gibt es keine Ernährungssicherheit – auch nicht in einem wohlhabenden Land wie Deutschland. Es ist richtig und gut, dass die Koalition kein ideologisch motiviertes Verbotsszenario aufmacht, sondern anerkennt, dass Pflanzenschutzmittel – richtig angewendet – auch in Zukunft ihren Platz haben werden. Pflanzenschutzmittel sind kein Teufelszeug, sondern ein Werkzeug. Hier sehen wir als Freie Demokraten große Chancen.

    Ein weiterer entscheidender Punkt ist die Rolle der Biotechnologie in der Landwirtschaft. Die Entwicklung von resistenten Pflanzen durch moderne Verfahren, wie bspw. die Genschere, kann uns helfen, den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu reduzieren. Diese Technologien ermöglichen es, Pflanzen zu züchten, die weniger anfällig für Schädlinge und Krankheiten sind, was letztlich zu einer nachhaltigen Erhöhung der Erträge ohne zusätzlichen chemischen Aufwand führt. Das ist nicht nur ein Schritt in Richtung einer höheren Ernährungssicherheit, sondern auch ein wichtiger Beitrag zur Bioökonomie. Indem wir innovative Ansätze in die Landwirtschaft integrieren, können wir nicht nur die Umwelt schützen, sondern auch die Produktionskosten senken und die wirtschaftliche Stabilität unserer Landwirte sichern. Wir begrüßen ausdrücklich den Fokus auf eine bürokratiearme Beratung. Nur gemeinsam kann das Verständnis von nachhaltiger Landwirtschaft geprägt werden. Ein Programm zur Reduktion des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln und Sicherstellung der Pflanzengesundheit scheint uns daher ein guter Anfang in die richtige Richtung zu sein.

    Aber der Antrag bleibt an vielen Stellen zu unkonkret. Wer sorgt für die notwendige Entlastung bei Dokumentation und Genehmigungen? Wo bleibt die finanzielle Unterfütterung für moderne Technik und Schulungen? Und vor allem: Wann endlich reduzieren Sie den bürokratischen Wildwuchs, der jeden Fortschritt auf dem Acker bremst? Hierbei möchte ich mit aller Deutlichkeit noch einmal auf die Stoffstrombilanzverordnung verweisen, die laut Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung abgeschafft werden soll.

    Eins muss zudem noch erwähnt werden: Der Antrag trägt leider wieder einmal eine deutliche Handschrift der Koalition: Prüfaufträge und Absichtserklärungen. Viel theoretische Zustimmung, aber wenig klare Umsetzung.  Die Landwirtschaft braucht keine neuen Prüfprozesse, sondern verlässliche Rahmenbedingungen und handfeste Verbesserungen in der Praxis. Wir fordern daher: Mehr Klarheit, mehr Mut zu konkreten Maßnahmen, mehr Praxisnähe. Und vor allem: eine echte Beteiligung der Menschen, die Pflanzenschutz täglich leben – auf ihren Höfen und in ihren Betrieben.

    Wenn wir wirklich wollen, dass Schleswig-Holstein vorangeht bei einem modernen, ressourcenschonenden Pflanzenschutz, dann müssen wir das Feld nicht nur bestellen, sondern auch ernten. Zukunftsfähiger Pflanzenschutz heißt nicht weniger Landwirtschaft. Zukunftsfähiger Pflanzenschutz heißt bessere Landwirtschaft. In diesem Sinne: Ja zum Antrag – aber bitte beim nächsten Mal mehr Handlungsauftrag statt Prüfauftrag."

     

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  • 21.05.2025

    Anne Riecke zu TOP 29 "Tierärztegebührenordnung auf den Prüfstand stellen!"

    In ihrer Rede zu TOP 29 (Tierärztegebührenordnung auf den Prüfstand stellen!) erklärt die agrarpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anne Riecke:

    "Die Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte – kurz: GOT – ist seit jeher ein zentrales Instrument, um die Qualität tierärztlicher Leistungen zu sichern und zugleich eine wirtschaftlich tragfähige Praxisführung zu ermöglichen. Doch mit der umfassenden Novelle der GOT im Jahr 2022 sind Herausforderungen entstanden, die wir politisch ernst nehmen müssen.

    Die Anpassung war grundsätzlich richtig – sie war längst überfällig. Mehr als zwanzig Jahre lang blieb die GOT im Wesentlichen unverändert. In dieser Zeit haben sich die Anforderungen an die Tiermedizin massiv verändert: neue Technologien, steigende Qualitätsansprüche, wachsende Verantwortung im Tierschutz und zugleich nicht vorhersehbare Preissteigerungen.

    Aber: So berechtigt die Erhöhung vieler Gebühren war, sie hat in der Praxis auch zu erheblichen Spannungen geführt. Für Tierhalterinnen und Tierhalter ebenso wie für Tierärztinnen und Tierärzte selbst. Die Anhörung im Umwelt- und Agrarausschuss hat deshalb eines sehr klar gezeigt: Alle Beteiligten sehen dringenden Evaluationsbedarf. Aber sie sind sich auch einig, wie dieser Handlungsbedarf zu adressieren ist, nämlich mit Maß und Mitte. Die drei zentralen Anforderungen an eine überarbeitete GOT sind: mehr Transparenz, mehr Fairness und mehr Zukunftssicherheit in der tiermedizinischen Versorgung.

    Viele Tierhalterinnen und Tierhalter verstehen die Zusammensetzung der Preise nicht und stehen dann mit der Rechnung am Ende einer Behandlung da und sind überrascht, im schlimmsten Fall sogar enttäuscht von der Höhe des zu zahlenden Preises. Wir brauchen daher eine GOT, die noch klarer, noch verständlicher und noch nachvollziehbarer ist. Es muss für alle Seiten ersichtlich sein, welche Leistung wie abgerechnet wird und warum. Das ist nicht nur eine Frage der Kommunikation, sondern eine Frage der Fairness.

    Wir fordern eine faire Vergütung der wichtigen tierärztlichen Leistungen bei gleichbleibend hoher Qualität. Niemand – weder aus der Tierhaltung noch aus dem Hobbybereich – stellt in Frage, dass Tierärztinnen und Tierärzte angemessen bezahlt werden müssen. Sie leisten Großartiges: in der Fläche, unter hohem Zeitdruck, oft rund um die Uhr. Aber: Die GOT darf nicht dazu führen, dass die tierärztliche Versorgung für kleinere Höfe oder Privatpersonen unbezahlbar wird. Faire Bezahlung ja, aber im Rahmen des Leistbaren.

    Und wir fordern Zukunftssicherheit durch praxisnahe Regelungen. Eine zukunftsfähige GOT muss auch dem Rechnung tragen, was wir auf dem Land längst erleben: Die tierärztliche Versorgung ist kein Selbstläufer mehr. Immer weniger junge Menschen entscheiden sich für die kurative Praxis, viele Praxen geben auf. Eine GOT, die ökonomisch nicht tragfähig ist, gefährdet den freien Berufstand und damit letztlich auch die Tiergesundheit und den Tierschutz in unserem Land. Genau deshalb haben wir Freie Demokraten diesen Antrag eingebracht: Wir fordern die Landesregierung auf, sich nach dem Vorbild Niedersachsens auf Bundesebene für eine schnellere Evaluation der GOT einzusetzen und sich offen für notwendige Überarbeitungen zu zeigen, und zwar gemeinsam mit allen Akteuren vor Ort. Denn klar ist auch: Die GOT wird bundesrechtlich geregelt.

    Doch wir hier in Schleswig-Holstein sind direkt betroffen, insbesondere mit Blick auf unsere Tierhaltungsbetriebe, den ländlichen Rau und die tierärztliche Notfallversorgung. Wir wollen eine Gebührenordnung, die hohe Qualität sichert, wirtschaftlich tragfähig ist und die Tiergesundheit im Blick behält, ohne Tierhalterinnen und Tierhalter zu überfordern. Die Ergebnisse der Anhörung haben uns darin bestärkt, diesen Weg zu gehen. Wir danken allen Sachverständigen für ihre klaren und konstruktiven Einschätzungen. Lassen Sie uns dieses Votum gemeinsam aufnehmen und im Sinne von Tierwohl, Tierschutz, Versorgungssicherheit und Fairness handeln."

     

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  • 21.05.2025

    Anne Riecke zu TOP 32 "Blauzungenkrankheit eindämmen"

    In ihrer Rede zu TOP 32 (Blauzungenkrankheit eindämmen – Monitoring und gezieltes Testverfahren auf den Weg bringen) erklärt die agrarpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anne Riecke:

    "Wir beraten heute unseren Antrag zur Eindämmung der Blauzungenkrankheit – ein Thema, das nicht nur die Tiergesundheit betrifft, sondern auch die wirtschaftliche Existenz vieler Landwirtinnen und Landwirte in Schleswig-Holstein und ganz Deutschland gefährdet. Um Sie alle kurz abzuholen: Die Blauzungenkrankheit ist eine virusbedingte, hauptsächlich akut verlaufende Krankheit von Wiederkäuern wie Rindern, Schafen und Ziegen. Zu den Krankheitssymptomen gehören unter anderem Hautveränderungen im Maulbereich, der Rückgang der Milchleistung und ein reduziertes Allgemeinbefinden.

    Von Juli bis September 2024 hat sich die für den Menschen ungefährliche Tierseuche rasant in Deutschland ausgebreitet. Seit Oktober 2024 hat sich das Seuchengeschehen glücklicherweise wieder deutlich abgeschwächt. Das heißt jedoch nicht, dass wir nun auf die nächste Welle der Infektion warten und darauf hoffen sollten, dass alles glimpflich verläuft. Die Seuche wird durch sogenannte Gnitzen übertragen. Das sind winzige Stechmücken, die mit steigenden Temperaturen wieder aktiv werden. Ein Wiederaufflammen der Infektionen im Sommer ist somit sehr wahrscheinlich.

    Daher ist jetzt der richtige Zeitpunkt, um über mögliche Strategien zur Eindämmung der Blauzungenkrankheit – und dazu gehört ein Monitoring sowie ein gezieltes Testverfahren der Seuche – zu sprechen. Alle Bundesländer haben ihren Status als 'frei von einer Infektion mit dem Virus der Blauzungenkrankheit' letztes Jahr verloren. Allein in Schleswig-Holstein waren über 1.300 Betriebe betroffen, mit teils dramatischen Folgen: Ein Beispiel ist ein Schafhalter im Kreis Steinburg, der 135 seiner 750 Mutterschafe sowie knapp die Hälfte seiner 25 Deckböcke verlor. Das zeigt: Wir müssen handeln!

    In der aktuellen Situation ist die Impfung das zentrale Mittel der Wahl, um unsere Tierbestände zu schützen und die Weiterverbreitung der Seuche einzudämmen. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat per Eilverordnung die Anwendung von drei Impfstoffen gegen die Blauzungenkrankheit gestattet, um rechtzeitig vor der Gnitzensaison eine Grundimmunisierung zu ermöglichen. Doch trotz dieser Maßnahmen sind die Impfraten noch immer zu niedrig. In Sachsen-Anhalt beispielsweise wurden bis Mitte März 2025 nur rund 60 Prozent der Schafe und zehn Prozent der Rinder geimpft. Das ist alarmierend, denn eine hohe Impfquote ist entscheidend, um die Ausbreitung des Virus zu verhindern. Und dabei zahlt das Land Sachsen-Anhalt sogar mit 8 Euro 35 pro Schaf und Jahr die bundesweit höchste Beihilfe zur Impfung gegen die Blauzungenkrankheit. Im Vergleich: Hierzulande erhalten die Tierhalterinnen und Tierhalter einen Zuschuss von einem Euro pro Schaf oder Ziege und zwei Euro pro Rind. Das sind gute und richtige Ansätze, eine flächendeckende Immunisierung wurde damit jedoch bislang nicht erreicht.

    Wir müssen somit dringend ein verlässliches, risikoorientiertes und praktikables Testverfahren entwickeln, um die Tiergesundheit zu schützen und gleichzeitig die Interessen der Tierhalterinnen und Tierhalter zu wahren. Ein solches Verfahren würde es ermöglichen, gezielt zu impfen und unnötige Belastungen für die Betriebe zu vermeiden. Wir müssen gemeinsam handeln, um die Blauzungenkrankheit effektiv zu bekämpfen und unsere Tierbestände sowie die Existenz unserer Landwirtinnen und Landwirte zu sichern.

    Ich fordere daher eine Ausschussüberweisung und schlage vor, dass sich der Umwelt- und Agrarausschuss in Form eines Fachgespräches mit dieser Thematik auseinandersetzt."

     

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  • 21.05.2025

    Anne Riecke zu TOP 17 "Durchgehende Medien- und Demokratiebildung in der Schule"

    In ihrer Rede zu TOP 17 (Durchgehende Medien- und Demokratiebildung in der Schule) erklärt die bildungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anne Riecke:

    "Medienbildung und Demokratiebildung sind zwei entscheidende Säulen einer modernen Bildung, die bereits in der Grundschule und sogar im Kindergarten ihren Anfang nehmen sollten.

    In einer Zeit, in der digitale Medien allgegenwärtig sind, ist es unerlässlich, dass Kinder nicht nur die technischen Fähigkeiten erwerben, um Medien zu nutzen, sondern auch die grundlegenden Prinzipien der Demokratie verstehen. Diese beiden Bildungsbereiche sind eng miteinander verflochten: Ohne ein Verständnis der demokratischen Grundsätze ist es kaum möglich, mediale Inhalte kritisch zu bewerten und einzuordnen. Dies zeigt sich nicht nur bei Kindern, sondern auch bei vielen Erwachsenen, die oft Schwierigkeiten haben, in der Fülle von Informationen, die ihnen präsentiert werden, den Überblick zu behalten.

    Bereits im Kindergarten beginnen die ersten Schritte zur Demokratiebildung. Hier lernen die Kinder, wie wichtig es ist, ihre Meinungen zu äußern und Entscheidungen gemeinsam zu treffen. Demokratiefördernde Maßnahmen sind nicht nur wünschenswert, sondern sollten als Pflicht angesehen werden. Durch einfache Abstimmungen, Diskussionsrunden oder das Einbringen eigener Ideen in den Alltag erfahren die Kinder, wie sie aktiv an ihrer Gemeinschaft teilnehmen können. Diese frühen Erfahrungen sind entscheidend, um ein Gefühl für die Werte der Demokratie zu entwickeln, wie Freiheit, Gleichheit und Respekt.

    Ein zentraler Bestandteil dieser Demokratiebildung ist das Verständnis für die eigene Stimme und deren Bedeutung. Kinder sollen ermutigt werden, ihre Ansichten zu äußern, und sie lernen, dass ihre Meinungen zählen. Dies fördert nicht nur das Selbstbewusstsein, sondern auch die Fähigkeit, Verantwortung zu übernehmen und für die eigenen Überzeugungen einzustehen. Eine demokratische Erziehung im Kindergarten legt somit den Grundstein für das, was in späteren Lebensphasen folgt.

    Gleichzeitig ist Medienbildung ein unverzichtbarer Bestandteil der Erziehung. In der heutigen digitalen Welt sind Kinder bereits im frühen Alter mit einer Vielzahl von Medien konfrontiert. Daher ist es wichtig, dass sie lernen, wie sie diese Medien kritisch nutzen können. Medienbildung umfasst nicht nur den Umgang mit technischen Geräten, sondern auch die Fähigkeit, Inhalte zu verstehen, zu bewerten und zu gestalten. Hierbei ist es entscheidend, dass Kinder lernen, Informationen aus verschiedenen Quellen zu vergleichen und die Glaubwürdigkeit von Nachrichten und Medieninhalten zu hinterfragen.

    Die Verbindung zwischen Medienbildung und Demokratiebildung wird besonders deutlich, wenn wir darüber nachdenken, wie digitale Medien die Teilhabe an demokratischen Prozessen beeinflussen. Soziale Medien bieten Plattformen, auf denen Menschen ihre Meinungen äußern können, aber sie bergen auch Risiken, wie die Verbreitung von Falschinformationen oder die Gefahr von Cybermobbing. Um in dieser komplexen Medienlandschaft bestehen zu können, ist es unerlässlich, dass Kinder die Prinzipien der Demokratie verstehen. Nur so können sie die Inhalte, die sie konsumieren, kritisch hinterfragen und einordnen.

    Das Verständnis der demokratischen Grundsätze hilft nicht nur Kindern, sondern auch Erwachsenen, mediale Inhalte besser zu bewerten. Viele Menschen haben Schwierigkeiten, zwischen Fakten und Meinungen zu unterscheiden oder die Absichten hinter bestimmten Informationen zu erkennen. Daher ist eine fundierte Demokratiebildung nicht nur für Kinder, sondern auch für die gesamte Gesellschaft von großer Bedeutung. Wenn wir die Prinzipien der Demokratie verinnerlichen, sind wir besser in der Lage, die Herausforderungen, die die digitale Welt mit sich bringt, zu meistern.

    Die Rolle der Pädagoginnen und Pädagogen ist hierbei von zentraler Bedeutung. Sie sollten nicht nur Wissen vermitteln, sondern auch als Vorbilder fungieren. Durch eine offene und respektvolle Kommunikationskultur können sie den Kindern zeigen, wie wichtig es ist, zuzuhören und verschiedene Perspektiven zu berücksichtigen. Lehrkräfte sollten die Schülerinnen und Schüler dazu anregen, sich aktiv an Diskussionen zu beteiligen und ihre Meinungen zu äußern. Dies fördert nicht nur die Demokratie, sondern auch die Medienkompetenz.

    Darüber hinaus ist die Zusammenarbeit mit Eltern und der Gemeinschaft entscheidend. Schulen sollten Eltern in den Bildungsprozess einbeziehen und sie über die Bedeutung von Medien- und Demokratiebildung informieren. Workshops oder Informationsabende können helfen, das Bewusstsein für diese Themen zu schärfen und eine gemeinsame Basis für die Erziehung von Kindern zu schaffen.

    Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Medienbildung und Demokratiebildung untrennbar miteinander verbunden sind. Bereits im Kindergarten und in der Grundschule sollten Kinder die Möglichkeit erhalten, in einer demokratischen Gemeinschaft zu lernen und den kritischen Umgang mit Medien zu erlernen. Nur durch ein fundiertes Verständnis der demokratischen Prinzipien sind sie in der Lage, die Vielzahl an medialen Inhalten, die auf sie einströmt, zu bewerten und einzuordnen. Dies ist nicht nur für ihre persönliche Entwicklung wichtig, sondern trägt auch zu einer informierten und engagierten Gesellschaft bei. Indem wir Kinder in diesen beiden Bereichen stärken, legen wir den Grundstein für eine aktive und verantwortungsvolle Bürgerschaft, die den Herausforderungen der Zukunft gewachsen ist."

     

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  • 17.08.2018

    Anita Klahn: Schule muss ein moderner Lernort sein

    Zur heutigen Pressemitteilung des Kinderschutzbundes Schleswig-Holstein, in der der Jugendrat eine kinderfreundlichere Schule fordert, erklärt die stellvertretende Vorsitzende und bildungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:

    „Es ist wichtig, dass die Anliegen von Schülerinnen und Schüler gehört werden, denn nur so können sie sich in der Schule wohl und sicher fühlen. Deshalb wollen wir alle Schülerinnen und Schüler dazu aufrufen, von ihren bestehenden Mitwirkungsrechten Gebrauch zu machen. Sie und die Eltern wissen sehr gut, was am besten für sie ist und Schule und Verwaltung sollten den Schülerwillen bei Entscheidungen, die das Schülerumfeld betreffen, berücksichtigen.

    Wir Freie Demokraten sind der Meinung, dass zur Beachtung des Kindeswohls in der Schule aber noch mehr gehört. Wir müssen das Schuleintrittsalter flexibilisieren. Außerdem erwarten wir von der neu eingeführten Datenbank für Gewaltvorfälle, dass diese hilft, passgenaue und frühzeitiger effektive Präventionsmaßnahmen einzuleiten.

    Schule muss auch ein moderner Lernort sein. Deshalb fordern wir, dass die Mittel des Digitalpakts schnell fließen und der Bund endlich entschieden die Schulträger bei der Ausstattung und Instandhaltung von Schulen unterstützt, sobald der rechtliche Rahmen dafür geschaffen ist.“

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