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  • 21.05.2025

    Christopher Vogt zu TOP 14 "Änderung des Landeskatastrophenschutzgesetzes"

    In seiner Rede zu TOP 14 (Gesetz zur Änderung des Landeskatastrophenschutzgesetzes) erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt: 

    "Über die große Bedeutung des Katastrophenschutzes für die Sicherheit der Menschen in Schleswig-Holstein muss man hier mittlerweile zum Glück gar nicht mehr so viel sagen: Nach dem Fall der Mauer und dem Ende des Kalten Krieges wurden in diesem wichtigen Bereich leider sehr viele Kapazitäten abgebaut. Dies war im Rückblick in dieser Form sicherlich fahrlässig. Die Zeiten haben sich jedoch bekanntermaßen geändert und dementsprechend werden beim Katastrophenschutz seit einigen Jahren wieder in erheblichem Maße Kapazitäten aufgebaut – das ist notwendig und deshalb auch völlig richtig!

    Mein ausdrücklicher Dank geht an dieser Stelle an alle im Katastrophenschutz tätigen Menschen in Schleswig-Holstein – neben den rund 50.000 Feuerwehrleuten sind dies weitere rund 10.000 Menschen bei den anderen Organisationen der Blaulicht-Familie. Herzlichen Dank für Ihr Engagement, das alles andere als selbstverständlich ist! Dieser unverzichtbare Einsatz für unsere Gesellschaft verdient Dank, Anerkennung und meines Erachtens auch noch mehr Unterstützung!

    Schleswig-Holstein muss den Katastrophenschutz – und auch den Zivilschutz – dringend weiter stärken. Seit der Ahrtal-Katastrophe im Jahr 2021, bei der auch rund 1.400 Ehrenamtliche aus Schleswig-Holstein im Einsatz waren, ist zwar schon einiges vorangekommen, aber die bisherigen Maßnahmen reichen offensichtlich bei weitem noch nicht aus. Und es muss nach unserer Auffassung auch auf der gesetzlichen Ebene nachgesteuert werden, denn im Katastrophenfall werden im Zweifel alle verfügbaren Einsatzkräfte gebraucht. Erstaunlicherweise dürfen jedoch Ehrenamtliche privater Katastrophenschutzeinheiten und freiwillige Helfer, die älter als 65 Jahre sind, bisher nicht eingesetzt werden. Dies betrifft zum Beispiel Organisationen wie das Deutsche Rote Kreuz, die Johanniter, den Arbeiter-Samariter-Bund, die Malteser oder auch die DLRG. Einsatzkräfte öffentlicher Träger hingegen dürfen bis zum vollendeten 67. Lebensjahr im aktiven Dienst bleiben. Das Brandschutzgesetz wurde schon vor Jahren an das allgemeine Rentenalter angepasst. Diese gesetzliche Ungleichbehandlung ist aus der Zeit gefallen und nicht mehr zu erklären.

    Die Koalition sollte deshalb unserem Vorschlag zustimmen, die Altersgrenze im Katastrophenschutz an die sinnvolle Regelung aus dem Brandschutzgesetz anzupassen. Auch mit Blick auf den Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen will ich darauf hinweisen, dass es uns darum geht, eine Möglichkeit zu schaffen. Es soll selbstverständlich niemand gezwungen werden. Für die betreffenden Organisationen, aber auch für die betreffende Altersgruppe entstehen durch unseren Vorschlag neue Chancen. Ich freue mich sehr, dass das DRK und die DLRG unseren Vorschlag heute in den 'Lübecker Nachrichten' ausdrücklich begrüßt haben. Es handelt sich übrigens auch um eine zahlenmäßig relativ große Altersgruppe. Wir sehen bei den aktuell leider wieder leicht sinkenden Mitgliederzahlen des Landesfeuerwehrverbandes, dass die aus dem aktiven Dienst ausscheidenden 'Baby-Boomer' durchaus eine Lücke reißen. Die Angehörigen dieser Altersgruppe sind in der Regel sehr gut ausgebildet und eben oft noch fit und motiviert. Deshalb sollte man sie weiterhin auch im Katastrophenschutz aktiv einbinden können, wenn Sie dies denn wünschen.

    Wie gesagt: Im Bereich des Bevölkerungsschutzes ist in den letzten Jahren schon einiges passiert und das möchte ich auch ausdrücklich anerkennen. Es muss aber noch viel mehr getan werden und es braucht deshalb noch mehr Engagement der Landesregierung und vor allem mehr Tempo auf allen Seiten. Neben einer engen Zusammenarbeit braucht es zum Beispiel auch mehr klare Vorgaben an die Kommunen. Das Land hat einen sinnvollen 10-Punkte-Plan erarbeitet. Hiervon wurde aber bisher zu wenig umgesetzt. Angekündigte Maßnahmen wie das Kommunikationsportal und den Fonds zur Klimaanpassung gibt es bisher nicht und im Bereich der ‚Neuerungen und Innovationen im Rettungsdienst‘ wurde seit 2021 nur ein einziges Projekt gefördert. Auch beim Ausbau der Wasserrettung ist bisher zu wenig passiert. Viele weitere Maßnahmen verharren noch immer in der Planungsphase. Die neu angekündigte Task Force Zivile Verteidigung ist ein Schritt in die richtige Richtung, aber es braucht weniger Ankündigungen und mehr Umsetzung.

    Wir fordern flächendeckend gut ausgestattete Feuerwehren, personell wie auch technisch hervorragende Rettungsdienste und resiliente Organisationsstrukturen, die all das auch koordinieren können. Wir machen heute einen konstruktiven Vorschlag, um mit dieser Gesetzesänderung ganz unkompliziert noch mehr Engagement zu ermöglichen. Ich bin optimistisch, dass wir uns im Ausschuss sehr schnell einig werden und dies gemeinsam auf den Weg bringen."

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 22.05.2025

    Bernd Buchholz zu TOP 42 "Graue Emissionen verhindern"

    In seiner Rede zu  TOP 42 (Graue Emissionen verhindern – Anpassung der Bau- und Wohnungspolitik an neue Erkenntnisse) erklärt der wohnungsbaupolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    "Lieber Kollege Hölck, ich bin da weitaus weniger kritisch als Sie, was diesen Antrag angeht. Denn ich finde, das geht genau in die richtige Richtung. Und ich finde den Antrag vom Grundsatz her, ich sage das selten, richtig gut. Weil es der CDU gelungen ist, mit den Grünen gemeinsam einen Antrag zu beschließen, der noch vor fünf Jahren mit den Grünen niemals hätte beschlossen werden können. Weil der unsinnige Gebäudeeffizienz-Fetisch, der in den Fördermöglichkeiten der KfW zum Ausdruck gekommen ist, endlich überwunden scheint. Es geht nicht mehr darum, die höchste Gebäudeeffizienzklasse zu fördern, sondern es muss darum gehen, den geringstmöglichen CO2-Ausstoß zu prämieren. Und ehrlicherweise hat Robert Habeck das noch bis zum Ende der letzten Legislaturperiode verhindert.

    Über Jahre hinweg hat die KfW mit ihren Förderprogrammen Fehlanreize geliefert, indem Fördergelder in Dinge gesteckt worden sind, deren CO2-Bilanz negativ ist. Das ist eine Fehlallokation von Fördermitteln des Staates, die übrigens nach wie vor immer noch stattfindet. Denn wenn ich mit meiner 21 Jahre alten Gasheizung heute darüber nachdenke, eine Wärmepumpe einzubauen, dann möchte sich der Steuerzahler mit insgesamt 15.000 Euro beteiligen. Das ist freundlich gemeint, aber ist es sinnvoll, dass man einem wie mir auch noch 15.000 Euro extra gibt? Also, tut mir leid, das tut nicht not. Deshalb gilt auch da, die Förderrichtlinien so auszulegen, dass wir die größtmögliche Effizienz damit erzeugen und damit auch diejenigen erreichen, die das Geld auch wirklich brauchen, damit sie etwas umbauen.

    Eines allerdings haben Sie in der Tat dann nicht bedacht. Es geht darum, unnötige vorzeitige Erneuerungsmaßnahmen zu vermeiden, weil sie in der CO2-Bilanz insgesamt negativ sind. Aber welche Konsequenz hat die Tatsache, dass wir es mit drei unterschiedlichen Klimaneutralitätszielen in Europa, im Bund und im Land zu tun haben? Es hat die Konsequenz, dass in Schleswig-Holstein mit dem kürzesten aller Ziele, nämlich mit 2040, ‚unnötige vorzeitige Erneuerungsinvestitionen‘, wie es in Ihrem Antrag heißt, auf die Reise geschickt werden. Ihr vorzeitiges CO2-Ziel führt zu unnötigen Erneuerungsinvestitionen für die Menschen in Schleswig-Holstein. Ich hoffe, Sie haben das bedacht, denn dann müssen Sie jetzt ein Stückchen umsteuern. Auch das ist übrigens belegt durch das, was Professor Wallberg in seiner Studie zum Ausdruck gebracht hat. Er hat nämlich gesagt, dass das Gebäudeklimaneutralitätsziel 2040 in Schleswig-Holstein so nicht erreichbar ist.

    Also warum dann weiter Menschen dazu drängen, dass sie unnötige Erneuerungsinvestitionen machen? Man sollte die Lebenszyklen der Heizungen auslaufen lassen – in der Tat sind 25 Prozent der Gasheizungen noch sehr jung im Land – und dann weiter fördern. Aber im Kern ist das ein richtig guter Antrag, der auf Bundesebene in Ihren Koalitionsvertrag nun aber leider noch gar nicht so richtig Einzug gehalten hat. Ich unterstütze Sie herzlich darin, dass Ihre Erkenntnisse sich jetzt auch nicht nur bei Ihrem grünen Koalitionspartner, sondern auch in der schwarz-roten Bundesregierung durchsetzen."

     

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  • 22.05.2025

    Bernd Buchholz zu TOP 31 "Mietpreisbremse verlängern"

    In seiner Rede zu  TOP 31 (Mietpreisbremse verlängern und auch in Schleswig-Holstein konsequent nutzen) erklärt der wohnungsbaupolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    "Wir hatten heute Morgen einen kleinen Recherchedisput über die Frage, wie oft wir in den letzten drei Jahren über einen Antrag von Thomas Hölck zur Mietpreisbremse diskutiert haben. Die konservative Berechnung kam auf fünf oder sechs Mal. Thomas Hölck selbst war bei neun Ma. Insoweit kann ich mir vieles an Argumenten ersparen und verweise auf meine inhaltlichen Beiträge der letzten Jahre.

    Aber in der Tat gab es einen Anlass, jetzt tatsächlich noch mal das Thema Mietpreisbremse aufzurufen und dabei auszutesten, wie standhaft die Landes-CDU ist. Und ich freue mich und beglückwünsche Sie an dieser Stelle zu Ihrer Standhaftigkeit, die Argumente nicht wie bei der Kappungsgrenzenverordnung mit dem Ende der Legislaturperiode einfach wegzuschmeißen und andere zu erzählen, sondern dabei zu bleiben, was ökonomisch und in der Sache richtig ist. Lassen Sie mich nur auf zwei Aspekte noch einmal eingehen.

    Liebe SPD, wenn es so wäre, dass die Mietpreisbremse wirksam wäre, dann müsste ja die Mietbelastungsquote gerade in den Regionen, wo die Mietpreisbremse gilt, besonders abgedämpft sein. Das ist nicht der Fall. Die Mietbelastungsquote in Deutschland ist am höchsten in Bremen und am zweithöchsten in Hamburg. Beides sind Regionen, in denen die Mietpreisbremse seit ewigen Zeiten gilt. In Berlin ist sie etwas geringer, es liegt aber an einem anderen Wohnungsbestand.

    Zweitens unterscheidet sich die Mietentwicklungssituation in Schleswig-Holstein von den anderen Mietentwicklungssituationen in allen anderen Bundesländern kein bisschen. Gucken Sie das nach, das können Sie bei Statista alles nachschauen. Das allein ist ein Zeichen dafür, dass das, was Sie da fordern, jedenfalls nicht die Wirkung hat, die Sie bezwecken. Und das will ich jetzt auch zum sechsten oder neunten Mal hier gerne noch mal sagen. Wir sollten Politik schon danach ausrichten, was wir bewirken können. Ich ahne, wie das bei den Koalitionsverhandlungen in Berlin abgelaufen ist und zum Schluss kann man sich dann gegen die Mietpreisbremse nicht mehr wehren. Das ist uns ja in der letzten Legislaturperiode auch nicht so viel anders gegangen, weil das Schlagwort halt super klingt. ‚Die Mietpreise werden gebremst‘. Wer will schon dagegen sein?

    Aber die CDU hat es gerade eben gesagt: Die Wirkung ist eine fatal andere. Die Mietpreisbremse sorgt für die Verhinderung von Neubau und damit für eine ökonomische Fehlentwicklung. Das Einzige, was Mietpreise langfristig tatsächlich senken lassen kann, ist die Steigerung des Angebots im Verhältnis zur Nachfrage. So einfach ist Volkswirtschaft. Und hier haben wir in den letzten zwei Jahren in Deutschland ein riesengroßes Problem. Wir haben einen Rückgang von Baugenehmigungen, einen Rückgang von Investitionsentscheidungen selbst von gemeinnützigen Vereinen, die heute sagen, mit dem, was ich an Mietpreisen erzielen kann, kann ich in den Neubau zurzeit aufgrund der Kostensituation nicht einsteigen. Der Bruttoquadratmeter müsste eigentlich 17,50 Euro kosten in der Miete, wenn ich mit ganz simplen Gestehungskosten heute baue. Da muss der Turbo ran, auch in der Bundesregierung, um Baukosten zu senken. Da sehe ich allerdings im Koalitionsvertrag jetzt auch nicht so rasend viele Ansätze, wie die Baubeschleunigung gelingen soll.

    Ebenso wenig, Herr Kollege Deckmann, wie Sie das in Ihrem Antrag an einer Stelle aus dem Koalitionsvertrag des Bundes zitieren: ‚Der Landtag begrüßt daher das Vorhaben, eine Änderung der Modernisierungsanlage mit dem Ziel, wirtschaftliche Investitionen in die Wohnungsmittel anzureizen und zeitgleich die Bezahlbarkeit der Miete noch stärker als aktuell gewährleisten zu können‘. Ich finde den Satz super. Aber wie? Was ist das Instrument dafür? Wie soll das gehen? Wenn ich modernisiere, dann muss es einer bezahlen. Und wenn es einer bezahlen muss, dann wird es für den, der es nutzt, teurer. Das ist so.

    Insoweit hat sich nicht verändert, dass wir als FDP gegen die Mietpreisbremse sind. Wir freuen uns darüber, dass es bei der CDU genauso ist. Deshalb lehnen wir den Antrag der SPD ab. Bei CDU-Antrag würden wir uns dann enthalten, weil man solche Sätze, die nicht falsch, aber leer sind, nicht ernsthaft beschließen kann."

     

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  • 22.05.2025

    Heiner Garg zu TOP 18 "Trauerbegleitung für Kinder und Jugendliche nachhaltig fördern"

    In seiner Rede zu TOP 18 (Trauerbegleitung für Kinder und Jugendliche nachhaltig fördern) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Heiner Garg: 

    "Ich würde gern mit einem Zitat von Victor Hugo beginnen: ‚Du bist nicht mehr da, wo du warst, aber du bist überall, wo wir sind‘. Und damit der Tod eines geliebten Menschen irgendwann akzeptiert werden kann, damit man mit dem Verlust eines nahestehenden geliebten Menschen irgendwann irgendwie weiterleben kann, braucht es Trauerbegleitung. Das ist die Trauerarbeit, die das ermöglichen soll.

    Und ich will Ihnen zwei Beispiele geben, die mich in den vergangenen 20 Jahren bei verschiedenen Besuchen, unter anderem einmal mit der Kollegin Redmann bei den ‚Kindern auf Schmetterlingsflügeln‘, die mich wirklich bewegt haben. Denn man erlebt im Alltag nicht oft, dass dir von einer 14-Jährigen berichtet wird, die ihre schwerstkranke Mutter gepflegt und sich dabei noch um die beiden jüngeren Geschwisterkinder gekümmert hat und die Mutter an ihrer schweren Krebserkrankung verstirbt, dass dieses junge Mädchen sich dann auch noch Vorwürfe macht oder Schuldgefühle hat. Oder da ist das sogenannte gläserne Geschwisterkind, das völlig gesunde Kind, das das Geschwisterkind eines sterbenskranken Kindes ist und das immer zurücksteht und das selber seine eigene Kindheit gar nicht so erlebt, wie eigentlich jedes Kind seine Kindheit erleben können soll und das gleichzeitig mit der Krankheit und dem späteren Tod seines Bruders oder seiner Schwester konfrontiert wird. Dass solche Menschen später, wenn sie weiter aufwachsen, nicht auch noch krank werden, auch das ist das Ziel von Trauerbegleitung.

    Und ich will auf die beiden Anträge zu sprechen kommen. Wir sind uns doch im Ziel bei diesem Thema alle einig, glaube ich. Was ich dann nicht verstehe, ist, warum man bei einem solchen Thema einen Gegenantrag stellen muss. Die Kollegin Pauls hat einen Antrag formuliert, dem die SSW-Fraktion und die FDP-Fraktion beigetreten sind. Die Kollegin Pauls hat den Antrag so vorsichtig formuliert und sie hat die eigene Präventionsstrategie der Landesregierung mit aufgenommen.

    Die Ministerin selbst hat in der Antwort auf eine kleine Anfrage der Kollegin Pauls gesagt, man muss mal gucken, wie man das in die Präventionsstrategie des Landes, die ja erarbeitet wird, einbaut. Dann stellt die Kollegin Pauls einen Antrag und sagt, dann lassen Sie uns mal prüfen, wie wir das finanziell absichern. Und Sie als Koalition stellen einen Alternativantrag und wollen heute offensichtlich beide Anträge wegstimmen. Ich finde das nicht gut bei dem Thema und deswegen belasse ich es dabei."

     

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  • 22.05.2025

    Heiner Garg zu TOP 21 "Eine resiliente Arzneimittelversorgung in Schleswig-Holstein"

    In seiner Rede zu TOP 21 (Stärkung der Rahmenbedingungen für eine resiliente Arzneimittelversorgung in Schleswig-Holstein, Deutschland und Europa) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und gesundheitspolitische Sprecher, Heiner Garg: 

    "Wenn wir über Versorgungssicherheit sprechen, denken wir meistens eher an den ambulanten Sektor, also an das Angebot an Hausärztinnen und Hausärzte, Fachärztinnen und Fachärzte oder an die Krankenhausstruktur deutschlandweit.

    Und die Arzneimittelversorgung ist ehrlicherweise immer nur dann auf dem Schirm, wenn mal gerade ein besonderes Arzneimittel, was man gerade braucht, knapp ist. Also beispielsweise die berühmten Kinderschmerzmittel oder Fiebersenker für Kinder. Dabei übersehen wir leider, dass es inzwischen über 500 Arzneimittel in der Bundesrepublik Deutschland gibt, die regelhaft auf der kritischen Liste des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gelistet sind, d.h. die knapp oder gar nicht verfügbar sind. Darunter sind versorgungsrelevante, also lebenswichtige Arzneimittel.

    Nachdem Norbert Blüm seit 1989 versucht hat, in den Arzneimittelpreisbildungsmechanismus sehr massiv einzugreifen mit der Festbetragsregelung für Arzneimittel, finde ich, dass es Zeit ist, dass wir uns dem Thema widmen. Wie machen wir eigentlich die Versorgung, insbesondere bei lebensnotwendigen Arzneimitteln, sicher und resilienter und wie lösen wir uns auch wieder ein bisschen aus der Abhängigkeit nur eines einzigen Zuliefererlandes. China muss uns weder den Gashahn abdrehen, noch sonst irgendwas androhen. Wenn China nicht mehr bereit ist, Wirkstoffe für Antibiotika zu schicken, dann geht hier nach drei Monaten gesundheits- und versorgungspolitisch das Licht aus. Und vor diesem Hintergrund würde ich das gerne mit Ihnen im Ausschuss diskutieren, falls Sie bereit wären, diese Anträge in den Gesundheitsausschuss zu überweisen.

    Ich möchte mich zu diesen beiden Anträgen äußern, weil man bei diesen beiden Anträgen sehen kann, dass wir über unterschiedliche Dinge reden. Sie sprechen vor allem darüber, die Apotheke zu stärken. Das haben wir im letzten Jahr mal eingebracht. Ich gehe davon aus, dass der Antrag abgelehnt wurde, aber deswegen greifen Sie genau dieselben Ideen jetzt in Ihrem Antrag auf. Wir reden aber über die Rahmenbedingungen für die Arzneimittel oder die pharmazeutische Industrie. Das ist ein entscheidender Unterschied, denn damit Apotheken überhaupt etwas verkaufen können, brauchen sie zunächst mal Arzneimittel.

    Und die müssen produziert werden. Und ich fand es am Dienstagabend beim VCI-Abend (Verband der Chemischen Industrie) unglaublich spannend, da habe ich ja einige Kolleginnen und Kollegen auch gesehen, welche riesigen bürokratischen Hürden an dieser Stelle aufgewachsen sind.

    Ich will nur an den berühmten KARL, und damit meine ich nicht Karl Lauterbach, erinnern, sondern an die EU-Kommunalabwasserrichtlinie, die vorsieht, dass Kläranlagen mit einer vierten Reinigungsstufe ausgestattet werden sollen, die Mikroverunreinigungen aus dem Abwasser entfernen soll. Die Kostenaufteilung sieht aktuell vor allem eine Übernahme durch die Pharmaindustrie vor. Die Belastung wird also vor allem denjenigen vor die Füße gekippt, die das sauberste Wasser quasi in Trinkwasserqualität wieder zurückleiten. Das ist dringend zu korrigieren.

    Deswegen mein Angebot: Ich erspare Ihnen heute einen fachlichen Vortrag wie ein Generikamarkt, zum Beispiel bei Wirkstoffpräparaten auf Nifedipin-Basis, funktioniert und plädiere dafür, dass wir uns ernsthaft im Ausschuss darüber unterhalten, ob eine Anpassung zur Regelung zur erweiterten Bevorratung rabattierter Arzneimittel auf sechs Monate wirklich notwendig ist. Diese Regelung ist national egoistisch. Sie entzieht nämlich die Ressourcen für alle anderen Länder. Und zweitens ist fast kein Hersteller heutzutage in der Lage für sechs Monate im Voraus zu produzieren, weil sie die Rohstofflieferungen überhaupt nicht kriegen. Das ist keine Sicherung der Arzneimittelversorgung, das war in der letzten Legislaturperiode auf Bundesebene blinder Aktionismus. Die pharmazeutische Industrie braucht etwas anderes, um sicher und dauerhaft auch wieder in Europa produzieren zu können. Die Kollegin von Kalben kann mit Sicherheit ein paar Beispiele nennen. Sie haben sich im letzten Jahr sehr intensiv mit dem Thema auseinandergesetzt. Deswegen nochmal die Bitte: Lassen Sie uns die beiden Anträge in den Gesundheitsausschuss überweisen und dann können wir uns sehr gerne mit beiden Problemfeldern, denn auch die Apotheken haben genügend Probleme, beschäftigen, die zum Teil ja auch ineinandergreifen, um dann vielleicht tatsächlich die ein oder andere Lösung gemeinsam hinzubekommen."

     

    Sperrfrist Redebeginn!

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  • 22.05.2025

    Annabell Krämer zu TOP 23 "Situation Alleinerziehender und ihrer Kinder umfassend verbessern"

    In ihrer Rede zu TOP 23 (Situation Alleinerziehender und ihrer Kinder umfassend und nachhaltig verbessern) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und finanzpolitische Sprecherin, Annabell Krämer: 

    "Ich freue mich sehr, dass – nachdem wir Freie Demokraten bereits zwei Anträge eingebracht haben – nun auch der SSW die Alleinerziehenden mit einem Antrag in den Fokus nimmt. Ich finde es richtig und wichtig, dass wir die Probleme, mit denen insbesondere Alleinerziehende konfrontiert sind, weiter beleuchten.

    Eines ist mir allerdings besonders wichtig. Ich habe im Februar darauf hingewiesen, dass Alleinerziehende erheblichen finanziellen Belastungen ausgesetzt sind und die aktuellen steuerlichen Entlastungsbeträge ab dem zweiten Kind ein Hohn sind. Ab dem zweiten Kind beträgt der jährliche steuerliche Entlastungsfreibetrag lediglich 240 Euro. Bei einem unterstellten durchschnittlichen (nicht Grenz-) Steuersatz von 20 Prozent beträgt der Freibetrag jährlich 48 Euro oder aber vier Euro im Monat. Mein Sohn würde sagen, ein halber Döner! Ich bitte deshalb darum, dass wir dieses Problem nun nicht als eines unter vielen betrachten, dass wir uns als schleswig-holsteinischer Landtag wirklich dafür stark machen, dass dieser Freibetrag – wie von uns im Februar eingebracht – endlich erhöht wird.

    Es muss einen finanziellen Unterschied geben, wenn Alleinerziehende diese Anstrengungen auf sich nehmen, um den Bezug von Sozialleistungen zu verhindern oder zu reduzieren. Jede fünfte Familie in Deutschland ist alleinerziehend. Selbst in Beschäftigung haben Alleinerziehende noch immer das höchste Armutsrisiko – ansteigend, je mehr Kinder in einem Haushalt leben. Es muss unser aller Ziel sein, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erhöhen – strukturell aber auch finanziell.

    Ich möchte noch kurz auf den zweiten Antrag von uns Freien Demokraten zum Thema Alleinerziehende kommen. Und bei der Vorbereitung zu dem heutigen Antrag war ich wirklich sprach- und fassungslos! Vor über eineinhalb Jahren habe ich mich außerordentlich gefreut, dass Sie alle zusammen meiner Auffassung gefolgt sind, dass es möglich sein muss, dass ein alleinerziehendes Elternteil ohne Zustimmung des zweiten Elternteils ein Taschengeldkonto für sein Kind eröffnen können muss. Bisher kann es dieses ohne Zutun des anderen Elternteils in der Regel nicht erfolgen. §110 des Bürgerlichen Gesetzbuches wird umgangssprachlich gerne 'Taschengeldparagraph' genannt. Kinder sollen somit ohne Zustimmung der Eltern im gewissen Umfang über kleine finanzielle Mittel bestimmen können. Wie widersprüchlich ist es in diesem Kontext, dass andererseits kein Elternteil allein ein Konto für sein Kind eröffnen darf, auf dem die von ihm übertragenen Gelder verwaltet werden. Was ist die Konsequenz?

    Beispiele aus der Praxis zeigen uns, dass Kinder von getrennten Eltern oft kein Taschengeldkonto erhalten oder die Eröffnung sehr langwierig und mit bürokratischen Hürden für die Eltern bzw. das Elternteil und die Kreditinstitute verbunden ist. In diesen Fällen werden Trennungskinder in ihrer finanziellen Bildung benachteiligt – über die wir bereits mehr als einmal in diesem hohen Hause gesprochen haben. Dabei ist es doch gerade unser gemeinsames gesellschaftliches Ziel, dass der eigenverantwortliche Umgang mit Geld frühzeitig von allen erlernt wird. Wir Parlamentarier waren uns einig, dass wir die Eröffnung eines Taschengeldkontos entbürokratisieren wollen. Was war die Aussage von der CDU-Ministerin von der Decken? Wir brauchen keine Änderung der Gesetze, Alleinerziehende hätten ja die Chance, die Kontoeröffnung gerichtlich einzuklagen. Unfassbar! Sie missachten den Parlamentsbeschluss, indem Sie bis heute keinen Antrag im Bundesrat eingebracht haben. Aus meiner Sicht ist das ein Skandal! Sie will nicht – sie handelt nicht! So ernst meint es die CDU also tatsächlich mit dem Bürokratieabbau! Frau Ministerin, der Beschluss war einstimmig. Ich erwarte Ergebnisse.

    Zurück zum Antrag des SSW: Bei dem Unterhaltsvorschussgesetz, der Senkung der Kita-Gebühren, dem Ausbau der Ganztagsplätze und den qualifizierten Beratungsangeboten haben Sie mich an Ihrer Seite. Einige Positionen sind allerdings nicht finanzierbar. Es ist nicht richtig, wenn wir unrealistische Hoffnungen wecken. Aber: Bei einer Ausschussüberweisung haben Sie mich im Boot – insbesondere, wenn wir noch einmal über das Taschengeldkonto und den Entlastungsfreibetrag sprechen."

     

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  • 22.05.2025

    Christopher Vogt zu TOP 33 "Regelung für technische Inspektion von älteren Fahrzeugen beibehalten"

    In seiner Rede zu TOP 33 (Für ein Europa mit Sinn und Verstand: Regelung für technische Inspektion von älteren Fahrzeugen beibehalten) erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt: 

    "Ein starkes Europa ist derzeit so wichtig wie seit Jahrzehnten nicht mehr. Als Liberaler bin ich ein großer Anhänger des europäischen Gedankens und dementsprechend auch der Europäischen Union. Die EU-Kommission, der Europäische Rat und das Europäische Parlament stehen vor gewaltigen Herausforderungen und haben wahnsinnig viel zu tun: Die Außen- und Sicherheitspolitik, die notwendige Steuerung der Migration, neue Handelsabkommen oder auch die Sicherung des Wohlstandes durch gute wirtschaftliche Rahmenbedingungen. Darum muss sich die EU jetzt dringend kümmern und gute Lösungen für uns alle finden.

    Was die EU-Kommission hingegen unterlassen sollte, sind – sicherlich gut gemeinte – Regelungen, die in das Alltagsleben der 450 Millionen EU-Bürger eingreifen. 'Gut gemeint' ist bekanntermaßen nicht immer auch 'gut gemacht'. Das jüngste Beispiel hierfür ist der – in dieser Großwetterlage zumindest für mich etwas überraschende – Vorschlag der EU-Kommission, eine jährliche TÜV-Pflicht für Fahrzeuge, die älter als zehn Jahre sind, einzuführen. Dieser Vorstoß mag auf den ersten Blick vielleicht erstmal unspektakulär erscheinen, aber man sollte sich dazu einmal die Zahlen allein für Deutschland anschauen, um die Auswirkungen dieser Maßnahme richtig einordnen zu können: Neuwagen müssen hierzulande nach drei Jahren zur TÜV-Prüfung, alle anderen PKW bisher alle zwei Jahre. Die in Deutschland aktuell genutzten Autos sind im Durchschnitt 10,6 Jahre alt. Würde der Plan der EU-Kommission umgesetzt werden, müsste etwa jedes zweite Fahrzeug in Deutschland zukünftig jährlich zum TÜV. Dies würde über 23 Millionen Fahrzeuge betreffen – allein in Deutschland. Eine TÜV-Prüfung kostet rund 150 Euro. Dies würde sich pro zusätzlichem Jahr auf 1,8 Milliarden Euro summieren, die vor allem von Menschen mit wohl eher geringerem Einkommen gezahlt werden müssten.

    Die EU-Kommission argumentiert vor allem mit der Erhöhung der Verkehrssicherheit. Das ist natürlich ein äußerst wichtiges Ziel. Allerdings sind die allermeisten bei der TÜV-Prüfung festgestellten Mängel gar nicht sicherheitsrelevant. Seriöse Studien zeigen, dass der positive Effekt einer jährlichen TÜV-Prüfung auf die Verkehrssicherheit praktisch kaum messbar ist. Um die Verkehrssicherheit tatsächlich zu erhöhen, wären eine Reihe anderer Maßnahmen sinnvoll, wie z.B. die Prävention gegen Alkohol am Steuer oder erhöhte Geschwindigkeit oder auch bauliche Maßnahmen zum Schutz der Verkehrsteilnehmer, vor allem der Radfahrer. Die europaweite Festschreibung einer jährlichen TÜV-Prüfung wäre aus unserer Sicht völlig unverhältnismäßig. 

    Es braucht endlich weniger unnötige Vorschriften und nicht immer mehr davon. Was mich dabei am meisten ärgert: Solche unausgegorenen Vorstöße der EU-Kommission stärken im Zweifel leider erneut die rechten Populisten und Extremisten, die die EU schwächen oder sogar abschaffen wollen. Sie leben davon, dass die international zunehmenden Abstiegsängste der Mittelschicht dazu führen, dass viele Menschen immer weniger Vertrauen in die Lösungskompetenz der etablierten demokratischen Kräfte haben. Ich finde, alle staatlichen Ebenen müssen auch bei noch so gut gemeinten Maßnahmen sehr genau im Blick haben, dass das Leben für die Menschen bezahlbar bleibt. Die große Mehrheit der Autofahrer kann sich eben nicht regelmäßig einen Neu- oder Jahreswagen leisten. Das muss auch gar nicht sein. Das ist übrigens auch nicht zwingend ökologisch, wenn wir auch hier – wie heute Morgen ja bei der Modernisierung des Gebäudebestandes – etwas differenzierter auf den Lebenszyklus und nicht nur isoliert auf einzelne Maßnahmen schauen.

    Wenn jährliche TÜV-Prüfungen kaum einen Nutzen haben, aber eben einen nicht unerheblichen Aufwand verursachen, dann sollte man besser die Finger davon lassen. Und anders als die Koalitionsfraktionen bin ich auch nicht der Meinung, dass es quasi ein Selbstzweck ist, solche Themen auf europäischer Ebene zu regeln. Das erinnert mich schon sehr an den befestigten Deckel bei Flaschen, den wir wohl alle genervt regelmäßig abreißen. Die EU-Kommission sollte den Bürgern – und auch sich selbst – den Gefallen tun und sich viel intensiver um die großen Fragen kümmern, die unbedingt auf europäischer Ebene gelöst werden müssen. Mit immer neuen Ideen zur kleinteiligen Überregulierung des Alltagslebens sollte sich die EU-Kommission hingegen besser zurückhalten.

    EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte ihre zweite Amtszeit mit dem erklärten Ziel angetreten, Entscheidungen so bürgernah wie möglich zu treffen. Das fand ich gut und das erwarte ich jetzt auch. Gerade Frau von der Leyens CDU sollte ihren Einfluss geltend machen und dafür sorgen, dass dieser Vorstoß der EU-Kommission nicht umgesetzt wird und dass sich die EU-Kommission um die Themen kümmert, bei der sie jetzt gebraucht wird."

    Sperrfrist Redebeginn!

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  • 22.05.2025

    Anne Riecke zu TOP 20 "Kulturpolitische Leitlinien umsetzen"

    In ihrer Rede zu TOP 20 (Kulturpolitische Leitlinien umsetzen: Kulturelle Teilhabe und Diversität im Schleswig-Holsteinischen Kultursektor fördern) erklärt die kulturpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anne Riecke:

    "Wir sprechen heute über einen Antrag, der im Kern das Richtige will: kulturelle Teilhabe stärken, Vielfalt sichtbar machen, den Kultursektor öffnen. Und ich will an dieser Stelle auch ganz klar sagen: Das sind wichtige Anliegen. Die FDP steht für eine offene Gesellschaft, für Chancengerechtigkeit, für die Freiheit der Kunst und der Kultur. Deshalb ist der Ansatz des Antrages auch richtig: Kultur muss für alle zugänglich sein. Und ja, unsere Gesellschaft ist vielfältiger geworden, und das darf – und muss – sich auch in der Kultur widerspiegeln.

    Aber – und das ist unser entscheidender Kritikpunkt – dieser Antrag ist in seiner derzeitigen Form ein typisches Beispiel für wohlmeinende, aber weitgehend folgenlose Symbolpolitik der Koalition. Es wird viel von Zielen gesprochen, aber es fehlen klare, überprüfbare Maßnahmen. Es fehlen Zielgrößen, es fehlt ein Zeitrahmen und es fehlt vor allem eine Vorstellung davon, wie diese Ziele konkret erreicht werden sollen. Der Antrag bleibt, wenn wir ehrlich sind, eine freundliche Willensbekundung – aber eine Handlungsanleitung für die Praxis ist er nicht. Wir erleben hier wieder den bekannten Reflex: Man will niemandem zu nahe treten, niemanden verpflichten, nicht an einer Zielmarke gemessen werden. Aber das bringt uns nicht weiter. Wer wirklich mehr Diversität und Teilhabe will, muss auch die Kraft haben, klare Zielmarken zu setzen.

    Wir als Freie Demokraten stehen für eine evidenzbasierte, praxisnahe Kulturpolitik. Wenn wir über kulturelle Teilhabe reden, dann müssen wir auch sagen, wie sie konkret aussehen kann: Wer wird wie erreicht? Welche Formate haben sich bewährt? Was kostet es und wer zahlt es? Wir brauchen konkrete Standards, nach denen Kultureinrichtungen in der Fläche geprüft und gefördert werden und die Personalauswahl getroffen wird. Inklusion und Teilhabe müssen dabei mitgedacht werden. Aber wir müssen dabei auch schauen, dass wir dafür die richtigen Wege finden. Diversität und Inklusion sind wichtige Ziele, aber wir müssen aufpassen, dass Besetzungen von Gremien und Jurys nicht nach gewünschten Kriterien ausgerichtet werden. Es muss um Kompetenz gehen. Es muss um Qualität gehen. Es muss darum gehen, wer die besten Ideen, die stärksten Impulse und die überzeugendsten Konzepte hat.

    Zum Schluss möchte ich noch ein Thema ansprechen, dass mir persönlich sehr wichtig ist, wenn wir über Kultur und kulturelle Teilhabe sprechen, über Werte und über Verantwortung im Kulturbetrieb. Das ist der zunehmende und zunehmend offen ausgelebte Antisemitismus. Dies ist explizit nicht auf Schleswig-Holstein bezogen. Doch leider sehen wir in Deutschland insgesamt nicht nur die Zunahme von allgemeinem Antisemitismus, sondern auch eine Verbreitung im Kulturbetrieb, die mittlerweile auch aktives Gegensteuern braucht und erfordert. Gerade in einer Zeit, in der jüdisches Leben in Deutschland wieder unter Druck gerät, braucht es eine klare Haltung. Und diese Haltung muss sich auch im Kultursektor widerspiegeln. Es darf nicht sein, dass mit öffentlichen Mitteln Projekte gefördert werden, in denen israelbezogener Antisemitismus relativiert oder gar verharmlost wird. Es darf auch nicht sein, dass sich staatlich unterstützte Kulturinstitutionen nicht eindeutig von jeder Form des Judenhasses distanzieren. Der Kultursektor trägt Verantwortung – für die Demokratie, für die Freiheit, aber eben auch für die Unverhandelbarkeit unserer historischen Lehren. Und das bedeutet auch: Kulturelle Teilhabe endet dort, wo sie zum Einfallstor für antisemitische Narrative wird.

    Wir fordern deshalb, dass der Kampf gegen Antisemitismus nicht zur Floskel wird. Es muss zur Selbstverständlichkeit werden, dass geförderte Institutionen sich aktiv für jüdisches Leben, für Aufklärung und für eine klare Haltung gegen jede Form des Antisemitismus einsetzen. Wer kulturelle Verantwortung übernimmt, muss auch politische Verantwortung übernehmen – gerade in Zeiten, in denen es wieder notwendig ist, sich öffentlich und ohne Relativierung schützend vor unsere jüdischen Mitbürger zu stellen."

     

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  • 22.05.2025

    Christopher Vogt: Ein wichtiges Zeichen der Wertschätzung für unsere Bundeswehr

    Zur heutigen Vorstellung des Programms zum nationalen Veteranentag erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt: 

    „Das öffentliche Bürgerfest zum Veteranentag im politischen Herzen Schleswig-Holsteins ist ein sichtbares Zeichen gesellschaftlicher Wertschätzung für den Dienst in der Bundeswehr, der sehr häufig mit besonderen Risiken und Entbehrungen für Leib und Seele verbunden ist. Unser Dank und Anerkennung gilt allen Soldatinnen und Soldaten, unabhängig davon, ob sie aktiv Dienst leisten oder ehrenhaft aus diesem Dienst ausgeschieden sind.

    Gerade in Zeiten wachsender sicherheitspolitischer Herausforderungen ist der Fokus besonders auf unsere Verteidigungsfähigkeit und damit die Bundeswehr gerichtet. Neben attraktiven Rahmenbedingungen für die Gewinnung von Freiwilligen für den aktiven Dienst ist es ebenso entscheidend und von gleichrangiger Bedeutung, die Strukturen der Reserve weiter zu ertüchtigen. Dass die Initiative zum Bürgerfest in Kiel aus der Mitte des Landtages erwuchs und über Fraktionsgrenzen hinweg Unterstützung fand, drückt den überparteilichen Rückhalt für die Menschen aus, die in letzter Konsequenz bereit sind, unsere Demokratie mit Waffengewalt unter Einsatz ihres Lebens zu verteidigen."

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  • 22.05.2025

    Annabell Krämer: Druck der Opposition hat gewirkt

    Zur heutigen Finanzausschusssitzung erklärt die stellvertretende Vorsitzende und finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    "Eine verfassungswidriger Haushalt ist umgehend zu heilen. Wir sind erleichtert, dass die Koalition nach intensiver Beratung zugänglich für unsere Argumente war. Wir werden noch vor der Sommerpause einen Nachtragshaushalt 2025 beschließen können. Dadurch ist uns ein erneuter Gang vor das Verfassungsgericht erspart geblieben. Opposition wirkt."

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  • 22.05.2025

    Anne Riecke zu TOP 25 u.a. "Duales Lehramtsstudium jetzt!"

    In ihrer Rede zu TOP 25 + 26 + 36 (Gemeinsame Beratung: a) Abordnung Plus – mehr Effekt durch bessere Umsetzung, b) Lehrkräftebildung weiterentwickeln: Bessere Verzahnung der drei Phasen der Lehrkräftebildung c) Duales Lehramtsstudium jetzt!) erklärt die bildungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anne Riecke:

    "Unser Bildungssystem steht von vielen Seiten unter Druck: Immer heterogene Schülerschaften, ein beständig steigender Förderbedarf und dazu ein eklatanter Fachkräftemangel belasten sowohl unsere Schüler als auch unsere Lehrer – mittlerweile über das gesunde Maß hinaus. Dazu bescheinigen uns Bildungsstudien fortwährend schlechte Ergebnisse. Besonders gravierend ist die Tatsache, dass 20 Prozent der Grundschüler die Mindeststandards beim Lesen, Rechnen und Schreiben verfehlen – es ist absehbar, dass viele dieser Schüler es später einmal schwer haben werden, zu einem guten Abschluss zu kommen.

    Es ist daher ein unhaltbarer Zustand, dass in Schleswig-Holstein Woche für Woche viele Schulstunden ersatzlos ausfallen oder nur durch fachfremdes Personal notdürftig vertreten werden. Diese Realität ist in den Klassenzimmern leider längst Alltag geworden – ein Alltag, der weder den Schülern noch den engagierten Lehrkräften gerecht wird. Und das in einem Bundesland, das sich selbst den Bildungsaufbruch auf die Fahnen geschrieben hat. Die Wahrheit wird leider sein: Den Ausfall der Unterrichtsstunden und die Erosion der Unterrichtsversorgung von heute werden wir noch in den Ergebnissen vieler weiterer zukünftiger Bildungsstudien zu spüren bekommen.

    Es ist daher fatal, dass die Landesregierung bei der Bildung kürzt und diesen Zustand damit weiter verschärft. Der Hinweis, dass es ja immer noch eine 100%-Unterrichtsversorgung gibt und dies ja 'irgendwie' auch ausreichend sei, muss alle an Schule Beteiligten staunend zurücklassen. Denn was wir derzeit in unserem Bildungssystem wirklich erleben, ist nicht weniger als eine schleichende, aber stetige Verschlechterung der Unterrichtsversorgung. Und die wird sich in Zukunft sogar drastisch verschärfen, wenn die geburtenstarken Jahrgänge der Lehrkräfte in den Ruhestand gehen und der Lehrkräftemangel voll durchschlagen wird. Wenn hier nicht gegengesteuert wird, wird der Unterrichtsausfall eine ganz neue Qualität annehmen. Es muss also unser Ziel sein, so viele Lehrkräfte wie möglich an unsere Schulen zu bekommen.

    Aus diesem Grund unterstützen wir auch den Antrag der SPD zur Weiterentwicklung des Programms 'Abordnung Plus'. Der Grundgedanke des Programms, Bedarfsregionen gezielter zu unterstützen, ist richtig, allerdings hat sich in der Praxis gezeigt, dass die Umsetzung zu starr, zu bürokratisch und nicht attraktiv genug für die Beteiligten ist. Dass die SPD hier nun nachsteuern möchte, ist ausdrücklich zu begrüßen. Insbesondere die Forderung nach einer Flexibilisierung der engen 1:1-Zuordnung zwischen abgebenden und aufnehmenden Schulen ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Wer bereit ist, Verantwortung in einer Bedarfsregion zu übernehmen, sollte nicht durch unnötige bürokratische Vorgaben in seiner Flexibilität eingeschränkt werden. Entscheidend ist doch, dass wir diejenigen unterstützen, die sich auf den Weg machen – nicht, dass wir ihnen unnötige Hürden in den Weg stellen.

    Der Lehrkräftemangel braucht keine kosmetischen Korrekturen, sondern einen echten Aufbruch und dort vor allem in der Lehrkräfteausbildung. Ein Baustein dazu kann ein duales Lehramtsstudium sein, das Theorie und Praxis endlich konsequent miteinander verzahnt. Es ist einfach nicht mehr zeitgemäß, dass Lehramtsstudenten erst im Vorbereitungsdienst mit voller Wucht erfahren, was es heißt, vor einer Klasse zu stehen. Dass dann zu viele angehende Lehrkräfte trotz vollständiger akademischer Ausbildung den Lehrerberuf nicht antreten, ist nicht nur für die jungen Leute selbst tragisch, sondern auch für uns als Gesellschaft in vielerlei Hinsicht teuer.

    Dass es in dem Bereich ein Problem gibt, scheint ja auch die Landesregierung erkannt zu haben, wenn sie in ihrem Antrag fordert, dass die unterschiedlichen Phasen der Lehrkräftebildung besser miteinander verzahnt werden sollen. Leider finden sich im Koalitionsantrag viel zu kleinteilige Ansätze, die am System wenig ändern und in der Praxis kaum Auswirkungen haben dürften.

    Wir brauchen junge Menschen, die mit Lust und Überzeugung Lehrer werden – nicht trotz, sondern auch wegen einer guten Ausbildung und einer guten Ausbildungsstruktur. Wir können es uns nicht leisten, dass sich viele von einem Lehramtsstudium abschrecken lassen, weil ihnen die Praxisnähe fehlt, weil die Finanzierung zu unsicher ist oder weil der Weg zur ersten echten Unterrichtserfahrung zu lang ist. Mit unserem Antrag für ein Duales Studium schaffen wir ein Angebot für genau diese Zielgruppen. Wir setzen auf ein attraktives, vergütetes Studium mit klaren Praxisanteilen, regionalem Bezug und echtem Mehrwert für die Schulen – gerade dort, wo der Bedarf am größten ist. Die Studenten wissen von Anfang an, auf was sie sich einlassen und die Schulen können eine viel aktivere und verlässlichere Personalplanung vorantreiben – gerade in den Schulen und Landesteilen, wo es ohnehin an Lehrkräften und Unterrichtsversorgung mangelt. Ein solches Modell ist sicher nicht die alleinige Lösung, aber es kann mit ein entscheidender Schritt raus aus dem reaktiven Krisenmodus und hin zu einer strategischen Personalpolitik im Bildungsbereich sein.

    Wir schlagen vor, dass das Duale Studium neben der regulären Lehrkräfteausbildung als Pilotprojekt gestartet wird. Am sinnvollsten wäre es, bei den Mangelfächern zu beginnen, wie beispielsweise dem MINT-Bereich, um dort schnell neue Lehrkräfte zu gewinnen, die wir durch die normale Ausbildung aktuell nicht erreichen. Nach der Sammlung erster Erfahrungen und Erkenntnisse ließe sich das Duale Studium schrittweise erweitern und könnte die Lehrkräfteausbildung punktuell sinnvoll ergänzen. Ziel muss es sein, die Unterrichtsversorgung zu verbessern und zwar in allen Fächern und an allen Schulstandorten. Die Eltern erwarten zu Recht, dass ihre Kinder verlässlich unterrichtet werden. Alles andere ist ein Bruch des Bildungsversprechens.

    Ich freue mich über die Diskussionen im Ausschuss darüber!"

     

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  • 22.05.2025

    Bernd Buchholz zu TOP 24+52 "Überlastung von Strafjustiz und Justizvollzug begegnen"

    In seiner Rede zu  TOP 24 + 52 (Gemeinsame Beratung: a) Der Überlastung von Strafjustiz und Justizvollzug begegnen, b) Bericht über die personelle und räumliche Situation in den Justizvollzugsanstalten) erklärt der justizpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    "Es ist der Kern eines Rechtsstaates, dass die Durchsetzung des staatlichen Gewaltmonopols auch tatsächlich in den Händen des Staates geschieht und konsequent verfolgt wird. Und das ist gerade in Zeiten, in denen an einigen Stellen Demokratiegefährder unterwegs sind, nicht trivial, weil die Dinge selbst in die Hand nehmen zu wollen und dafür zu werben, dass man ja in einem Staat unsicher sei, das ist es etwas, was Populisten gerne ausnutzen.

    Deshalb ist es, und da bin ich dem Antragsteller dankbar, nicht von der Hand zu weisen, dass die Entwicklung, die wir da erleben, eine schwierige Entwicklung ist. Unsere Strafgerichte sind überlastet, unsere Staatsanwaltschaften sind nach wie vor unterbesetzt. Nur eines ist nicht ganz fair. Man muss anerkennen, dass diese Landesregierung in den letzten drei Jahren massive Schritte unternommen hat, um das zu ändern. Das, finde ich, gehört zur Fairness dazu. 42 zusätzliche Stellen – ehrlich gesagt, hätte jeder andere von uns, der hier im Parlament sitzt, nicht viel mehr erreichen können. Auch gerade, weil es nicht so einfach ist, diese personellen Ressourcen zu bekommen. Das heißt, das Thema Personalaufbaupfad bei den Staatsanwaltschaften und im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit wurde angegangen, das muss man fairerweise sagen. Und es ist kein Phänomen allein in Schleswig-Holstein, dass unsere Justizvollzugsanstalten derart belegt sind, wie wir es uns eigentlich für die touristischen Betriebe vorstellen.

    Das ist eine schwierige Entwicklung, wenn ich das mal sagen darf, die wir etwas genauer in den Blick nehmen sollten. Wie kommt es eigentlich, dass die Verurteilung zu Freiheitsstrafen nicht zur Bewährung in den letzten Jahren in diesem Maße ansteigt? Welche Deliktstypen sind das? Warum gibt es so eine massive Auslastung nicht nur in den Justizvollzugsanstalten in Schleswig-Holstein, sondern insgesamt? Aber auch da, und das will ich ausdrücklich anerkennen, sagt die Landesregierung: Wir schaffen insgesamt zukünftig 150 zusätzliche Haftplätze. Aber mir scheint auch wichtig zu sein, dass man sich das Phänomen mal genauer anschaut und etwas mehr nach den Ursachen guckt. Denn wir werden, das ist meine Prognose, das Thema nicht einfach immer nur mit dem Nachsteuern beim Personal erledigen können. Wenn Sie sich bestimmte Deliktsphänomene ansehen, ob sie aus dem Bereich der Cyberkriminalität kommen oder aus dem Bereich der sexuellen Darstellungen von Kindern, da steigt die Ermittlungstätigkeit massiv an, weil im Internet durch die amerikanische Zulieferung von Daten die Ermittlungsverfahren geradezu explodieren. Das werden wir nicht einfach mit dauerhaft immer mehr Personal beantworten können. Dazu steigt das zu intensiv. Ich will Folgendes sagen: Ich finde, die Lage ist in Teilen wirklich schwierig.

    Ich teile Ihre Einschätzung nicht, Kollege Timmer, dass in den Justizvollzugsanstalten in Schleswig-Holstein demnächst menschenunwürdige Verhältnisse drohen. Mein letzter Besuch in Neumünster ist nicht so lange her. Da ist zwar alles voll belegt, aber da ist nichts menschenunwürdig. Dort hat man insofern reagiert, indem man Ersatzfreiheitsstrafen aussetzt und das jetzt weitere drei Monate macht, um so für etwas Entlastung zu sorgen. Was will man an der Stelle anderes machen? Das finde ich, ehrlich gesagt, auch völlig in Ordnung.

    Und jetzt komme ich zu Ihrem Antrag, Frau Kollegin Schiefer. Ihre Vorschläge sind auch interessant, an dem Punkt, an dem es um die Personalrekrutierung geht, verweisen Sie auf eine Juristenausbildungsordnung, die Sie verändert haben, und sagen dann, wir wären dagegen gewesen. Ja, wir waren dagegen. Warum waren wir denn dagegen? Weil wir nicht wollten, dass die Studentinnen und Studenten, die Jura studieren, bei ihrer Examensprüfung noch stärker belastet werden und das Land Schleswig-Holstein als ihren Prüfungsort vermeiden. Denn wir gehören jetzt zu den wenigen Bundesländern, in denen eine zusätzliche Klausur geschrieben werden muss. Das hat aus meiner Sicht bislang nicht dazu geführt, dass wir mehr Menschen in die Strafjustiz in Schleswig-Holstein bekommen. Wir evaluieren das gerne gemeinsam.

    Lassen Sie mich abschließend noch einen völlig anderen Gedanken hier einbringen, denn wir werden auch im Bereich der Justiz- und Strafverfolgung die Frage nach der Effizienz von bestimmten Verfahren stellen müssen. Ehrlicherweise ist die Beantwortung meiner kleinen Anfrage zu den Einstellungen aus Opportunitätsgründen durchaus schon interessant. Ich will jetzt auf die genauen Zahlen und die Differenzen gar nicht eingehen, aber wenn über 50 Prozent der Opportunitätseinstellungen wegen Geringfügigkeit ohne jede Auflage stattfinden, also über 50 Prozent der Verfahren von der Polizei ermittelt, anschließend in einen staatsanwaltschaftlichen Vorgang gepackt werden und dann eingestellt zu werden, dann muss man sich fragen, ob das nicht anders geht. Und ich finde schon, dass man sich dem Vorschlag der GdP einmal auch inhaltlich nähern muss, ob es nicht mit Ermahnung auch Einstellungen direkt durch die Polizei geben kann. Das wäre dann eine Entlastung, die wir dringend brauchen. Wir sollten das alles im Ausschuss erörtern. Wir haben auch eine große Anfrage zur Lage der Justiz gestellt, die uns dann hoffentlich im Juli auch in die Lage versetzt, das ganze Thema hier noch einmal intensiv zu diskutieren."

     

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  • 23.05.2025

    Anne Riecke zu TOP 30 u.a. "Gewaltvorfälle sicher erfassen"

    In ihrer Rede zu TOP 30 + 37 + 38 (Gemeinsame Beratung: a) Neustart in der Bildungspolitik – der Rest der Legislatur im Interesse unserer Schülerinnen und Schüler nutzen, b) Verlässliche Planbarkeit beim Ganztag sicherstellen, c) Gewaltvorfälle sicher erfassen) erklärt die bildungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anne Riecke:

    "Zunächst möchte ich der SPD für ihren Antrag danken, der sinnvolle Forderungen enthält, die wir teilen können. Die aktuelle bildungspolitische Lage in Schleswig-Holstein erfordert endlich einen echten Neustart – nicht irgendwann, sondern jetzt. Man kann sicherlich über einzelne Punkte diskutieren – aber die grundsätzliche Richtung stimmt: Es braucht mehr Tempo, mehr Klarheit und vor allem mehr Mut, endlich die strukturellen Probleme im Bildungsbereich anzugehen, die sich seit Jahren aufgestaut haben. Lehrkräftemangel, steigender Unterrichtsausfall, zunehmende Schulabbrecherzahlen und wachsende Belastungen durch Gewaltvorfälle sind keine Einzelfälle mehr, sondern Symptome eines Systems, das an vielen Stellen unter Druck steht. Es ist gut, wenn die SPD-Fraktion diese Debatte anschiebt und dabei die Gelegenheit nutzt, den Wechsel an der Spitze des Bildungsministeriums nicht nur als personellen, sondern auch als inhaltlichen Wendepunkt zu verstehen. Die Herausforderungen sind groß genug, um gemeinsam an Lösungen zu arbeiten. Wir wünschen der neuen Bildungsministerin dabei viel Erfolg und bieten uns für eine konstruktive Zusammenarbeit an.

    Als eine der größten Herausforderungen im Bildungsbereich sehen wir den bundesweiten Anspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder. Aber natürlich ist der Ganztag nicht nur eine Herausforderung, sondern vor allem eine Riesenchance für die Bildungsgerechtigkeit. Es geht darum, jedem Kind die Chance zu geben, seine Fähigkeiten und Talente zu nutzen – unabhängig vom Elternhaus und den dortigen Voraussetzungen. Der Ganztag eröffnet die Möglichkeit, eine Menge dafür zu tun, dass gerade Kinder aus bildungsfernen Haushalten ein noch besseren Zugang zu Bildung und Förderung erhalten.

    Das setzt aber voraus, dass wir auch entsprechende Bildungsangebote vorhalten. Der Ganztag darf keinesfalls eine Art bessere Verwahrstelle werden, bei dem am Nachmittag einfach die Stühle zur Seite geschoben werden und der Klassenraum zum Betreuungsraum wird. Wir brauchen klare Bildungskonzepte und die Einbindung von Musikschulen, Sportvereinen und Verbänden, wenn wir das volle Potential des Ganztags nutzen wollen. Es geht um echte Bildungsangebote, um pädagogische Konzepte, um qualifiziertes Personal, um Räume, die diesen Namen verdienen.

    Umso erschreckender ist angesichts dieser großen Chance, wie der Ganztagsausbau in Schleswig-Holstein vorangeht – oder eben nicht vorangeht. Der Ganztagsausbau ist leider ein Paradebeispiel für politische Konzeptionslosigkeit, finanzielle Unverbindlichkeit und gesetzgeberisches Zögern. Statt strategisch zu gestalten, wird in Schleswig-Holstein improvisiert. Man setzt viel zu häufig auf den guten Willen vor Ort und lässt all jene, die tagtäglich Verantwortung übernehmen, mit der großen Aufgabe viel zu oft alleine. Das hat dafür gesorgt, dass in vielen Bereichen eine massive Unsicherheit bei den Beteiligten herrscht. Man gewinnt den Eindruck, als hoffe die Landesregierung darauf, dass sich das alles irgendwie von allein regelt. Doch so funktioniert verantwortungsvolle Politik nicht. Man hätte sich schon vor Jahren auf den Weg machen können, mit einer klaren Vorstellung, wo man hinmöchte und einem Finanzierungskonzept, bei dem frühzeitig klar wird, welche Kosten auf wen und wann zukommen.

    Was wir aber stattdessen sehen, ist ein Investitionsprogramm, das per Windhundverfahren und Posteinwurf um Null Uhr aufgesetzt wird und das innerhalb kürzester Zeit hoffnungslos überzeichnet ist. Wir sehen, dass die Kommunen händeringend eine verlässliche gesetzliche Regelung verlangen und dabei sogar den Weg zum Verfassungsgericht in Erwägung ziehen. Und dabei geht es ja nicht um pure Streitlust oder das Feilschen um den letzten Euro, sondern um den fast verzweifelten Versuch, endlich eine rechtliche Klarheit über die Ansprüche beim Ganztag vom Land zu erhalten. Denn aus Sicht der Landesregierung würden die örtlichen Träger der Jugendhilfe für den Anspruch mit Blick auf das SGB VIII verantwortlich sein, die kommunalen Landesverbände sehen in der entsprechenden Vorschrift aber lediglich eine Aufgabenübertragung vom Bund an die Länder. Daher wäre eine schulgesetzliche Regelung nötig, die ausreichend klarstellt, dass die Schulträger zur Umsetzung des Anspruchs verpflichtet sind. Denn die Träger der Jugendhilfe sind aus Sicht der Landesregierung zwar Anspruchsverpflichtete, können aber aus dem Investitionsprogramm gar keine Mittel beantragen.

    Es scheint insgesamt, als hätte das Land schlicht Befürchtungen, dass durch klare Zusagen und Ansprüche am Ende über die Konnexität zu viele finanzielle Ansprüche entstehen, die man entweder nicht stemmen kann oder nicht stemmen möchte. Die Folgen der Unsicherheit, sowohl bei den Investitionsmitteln als auch der rechtlichen Klarstellung, führen dazu, dass bei den Schulen und in den Kommunen in Teilen schlicht die Investitionen unterbleiben, womit der Ganztag weiter ausgebremst wird oder in der Schwebe bleibt, während das Startdatum immer näher rückt. Es wäre an der Zeit, dass die neue Bildungsministerin hier sehr schnell sehr viel mehr Klarheit reinbringt.

    Kommen wir zu einem Thema, dass ähnlich dramatische Ausmaße annimmt und mindestens genauso dringendes Handeln erfordert: Die Gewalt an unseren Schulen. Denn diese Realität ist besorgniserregend. Der zentrale Ausgangspunkt ist die Datenbank GEMON, ein System zur Erfassung von Gewaltvorfällen an Schulen in Schleswig-Holstein. Dieses Instrument ist grundsätzlich richtig gedacht, aber in seiner Umsetzung so unzureichend, dass es kaum die Wirklichkeit in den Schulen abbildet.

    Im letzten Schuljahr hat sich die Zahl der erfassten Gewaltvorfälle im Vergleich zum Vorjahr von ca. 600 auf 1200 nahezu verdoppelt. Allein das ist schon eine dramatische Entwicklung. Doch wer jetzt denkt, das sei ein Zeichen für gestiegene Sensibilität und konsequente Erfassung, der irrt. Denn leider ist unser Erkenntnisstand in diesem Bereich dürftig. Denn wir wissen aus den Erfahrungen und aus dem Schulalltag: Diese Zahlen können bei weitem nicht vollständig sein. Sie bilden nicht die Realität ab, sie dokumentieren nur ein sehr begrenztes und strukturell verzerrtes Bild.

    Ein Beispiel: Laut GEMON wurden im gesamten letzten Schuljahr fünf Vorfälle mit antisemitischem Bezug aus achthundert Schulen gemeldet. Fünf! Das ist eine Zahl, die – mit Verlaub – in keinem Verhältnis zu den Berichten steht, die wir aus Schulen, von Lehrkräften, Eltern und insbesondere auch von jüdischen Organisationen hören. Wenn eine Datenbank solche Werte liefert, dann hat das nichts mit Beruhigung zu tun, sondern mit Verharmlosung durch Untererfassung. Nur etwa jede fünfte Schule hat überhaupt einen Eintrag vorgenommen. Das bedeutet: Vier von fünf Schulen tauchen in der Statistik gar nicht auf. Entweder, weil nichts gemeldet wurde, oder weil nichts gemeldet werden konnte.

    Denn auch das gehört zur Wahrheit: Die Hürden für eine Erfassung sind schlicht zu hoch. Eintragungen in GEMON sind nur dann verpflichtend, wenn schwerwiegende Maßnahmen ergriffen werden, also etwa ein schriftlicher Verweis, ein Ausschluss vom Unterricht oder die Versetzung in eine andere Klasse. Das bedeutet im Umkehrschluss: All die Gewaltvorfälle, die nicht in eine solche Maßnahme münden – also die große Mehrheit – finden in dieser Statistik gar nicht statt. Körperliche Angriffe, sexuelle Übergriffe, Mobbing, Drohungen, gezielte Ausgrenzung, Beleidigungen – das alles bleibt unterhalb der Erfassungsschwelle. Und damit nicht genug: Eintragungen dürfen ausschließlich von den Schulleitungen vorgenommen werden. Die aber stehen ohnehin unter massivem Zeitdruck, sehen sich einer Vielzahl an Aufgaben gegenüber und können in vielen Fällen gar nicht jede einzelne Eskalation mitbekommen, die sich im Schulalltag abspielt. Das ist keine Kritik an den Schulleitungen – das ist eine Kritik an einem System, das ihnen die Verantwortung aufbürdet, ohne ihnen die Mittel, die Zeit oder das Personal zur Verfügung zu stellen, um dieser Verantwortung gerecht zu werden.

    Wenn wir Gewalt an Schulen ernst nehmen, dann müssen wir sie erfassen. Und zwar flächendeckend, niedrigschwellig und realitätsnah. Genau das fordern wir: dass jeder Gewaltvorfall dokumentiert werden kann, unabhängig davon, ob er in eine disziplinarische Maßnahme mündet oder nicht. Denn nur dann bekommen wir ein vollständiges Lagebild. Nur dann können wir gezielt Maßnahmen entwickeln. Nur dann können wir den betroffenen Kindern und Jugendlichen, den Lehrkräften und den Schulen wirklich helfen. Und wir fordern auch, dass der Kreis derjenigen, die Eintragungen vornehmen dürfen, erweitert wird. Warum sollte nicht auch eine Lehrkraft, die direkt betroffen ist oder einen Vorfall beobachtet hat, in der Lage sein, diesen einzutragen? Das wäre ein logischer Schritt, der entlastet, der beschleunigt und der die Qualität der Erhebung erhöht. Es ist eine Frage des Vertrauens in die Professionalität der Lehrkräfte und auch eine Frage der Verantwortungsübernahme durch das System.

    Gleichzeitig müssen wir auch sensibel sein für die Frage, wie mit den erfassten Daten umgegangen wird. Niemand will, dass einzelne Schulen öffentlich an den Pranger gestellt werden, nur weil sie konsequent dokumentieren. Deshalb wollen wir auch die Möglichkeit schaffen, Teile der Daten anonymisiert zu erfassen. Es geht nicht darum, Stigmatisierung zu betreiben, es geht darum, Handlungsmöglichkeiten zu schaffen. Wer nicht weiß, wo das Problem sitzt, der kann es auch nicht lösen.

    Wir müssen raus aus dem Blindflug. Gewalt an Schulen ist keine Randerscheinung, sie ist ein Spiegelbild gesellschaftlicher Entwicklungen und oft auch ein Ausdruck von Überforderung, mangelnder Struktur und fehlender Unterstützung. Schleswig-Holstein braucht eine Bildungslandschaft, die nicht nur auf Prävention setzt, sondern auch auf Transparenz. Nur dann können wir ernsthaft darüber sprechen, wie Schulsozialarbeit gestärkt werden kann, wie Präventionskonzepte greifen, wie Fortbildungen für Lehrkräfte gestaltet sein müssen und wie wir dem wachsenden Gefühl der Unsicherheit begegnen, das immer mehr den Schulalltag prägt. Wir müssen den Mut haben, hinzuschauen. Nicht um Schuldige zu finden, sondern um Lösungen zu ermöglichen."

     

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  • 23.05.2025

    Heiner Garg zu TOP 27 "Erarbeitung einer partizipativen Landesstrategie für Seniorenpolitik"

    In seiner Rede zu TOP 27 (Erarbeitung einer zukunftsweisenden und partizipativen Landesstrategie für Seniorinnen- und Seniorenpolitik für Schleswig-Holstein) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und seniorenpolitische Sprecher, Heiner Garg: 

    "Die meisten Kolleginnen und Kollegen haben schon an zahlreichen Altenparlamenten teilgenommen. Das Ziel dieser Veranstaltung ist, zuzuhören, ernst zu nehmen und, wenn man von einer Forderung überzeugt ist, sie irgendwann aufzugreifen und umzusetzen. Dafür gibt es diese Einrichtung seit vielen Jahren, aber dafür muss man auch Gestaltungswillen zeigen.

    Das Schöne am Regieren ist ja, dass man tatsächlich gestalten kann. Die Opposition gibt in der Regel Hinweise, Anregungen, Neuerungen und scheitert dann meistens, wenn es darum geht, eine Mehrheit zu bekommen. Nun haben wir zugehört, ernst genommen und waren überzeugt davon, dass die vielfache Forderung nach der Erarbeitung einer Landesseniorenstrategie sinnvoll ist. Deswegen wollen wir diese gerne umsetzen. Also haben sich FDP, SPD und SSW auf den Weg gemacht, genau das zu fordern, nämlich eine zukunftsweisende und partizipative Landesstrategie für Seniorinnen und Senioren zu erarbeiten. Was machen die regierungstragenden Fraktionen? Sie möchten gerne, dass das, was es in der Seniorenpolitik gibt, im Sozialausschuss vorgestellt wird.

    Ich finde, Gestaltungswille sieht anders aus. Weil ich aber heute meinen konstruktiven Tag habe, habe ich gedacht, ich bereite etwas vor. Möglicherweise ist das Anlass für die regierungstragenden Fraktionen, noch einmal zu überlegen, ob man nicht doch gemeinsam eine Landesseniorenstrategie, und zwar als partizipativen Prozess, aufgreift und erarbeiten lässt in dieser Legislaturperiode.

    Eine solche Seniorenstrategie sollte ganzheitlich, sie sollte altersfreundlich, sie sollte inklusiv, sie sollte vorausschauend gestaltet sein. Aus unserer Sicht berücksichtigt sie die Vielfalt älterer Menschen. Sie zielt darauf ab, deren Lebensqualität, Teilhabe und Selbstbestimmung zu sichern und diese zu fördern. Und als zentrale Bestandteile einer solchen Strategie könnte ich mir zum Beispiel vorstellen, als Leitbild und Zielsetzung die altersfreundliche Kommune zu definieren, die Bürgergesellschaft als Leitbild und den Fokus auf Würde, Teilhabe, Lebensqualität im Alter mit langfristigen Strategien zu legen, mit ganz konkreten, überprüfbaren Zielen.

    Nehmen wir die Einzelbereiche:

    • Wohn- und Lebensumfeld: barrierefreier bezahlbarer Wohnraum, Förderprogramme für altersgerechten Umbau, unterstützende Wohnformen, Nahversorgung und gute Erreichbarkeit im Quartier, Gesundheit und Pflege
    • Prävention und Gesundheitsförderung im Alter: Ausbau wohnortnaher Pflegeangebote – ambulant wie stationär, Unterstützung pflegender Angehörige, demenzfreundliche Strukturen, Koordination medizinischer und pflegerischer Dienste, Mobilität und Infrastruktur, barrierefreier öffentlicher Nahverkehr, seniorengerechte Wege, Ruhebänke, Beleuchtung, Fahrdienste und Alternativen im ländlichen Raum
    • Soziale Teilhabe und Engagement: Förderung von Ehrenamt und Selbsthilfe, Begegnungsstätten, Seniorentreffs, Kultur- und Bildungsangebote, digitale Teilhabe, beispielsweise Schulung und Technikzugang, Bekämpfung von Einsamkeit im Alter
    • Bildung und Information: Stichwort ‚lebenslanges Lernen‘, zum Beispiel in Volkshochschulen oder die Seniorenuni, zugängliche Informationen über Angebote und Hilfen, Empowerment zur eigenständigen Lebensgestaltung
    • Arbeit und Übergang in den Ruhestand: Flexible Übergänge in den Ruhestand, altersgerechte Arbeitsplätze, ehrenamtliche und bezahlte Tätigkeiten nach der Rente
    • Schutz und Sicherheit: Schutz vor Altersarmut, Beratung zu Rechten, Vorsorge, Gewalt im Alter, Notrufsysteme, Schutz vor Betrug und Missbrauch
    • Partizipation und Mitsprache: Seniorenräte und Vertretung, Einbindung älterer Menschen in Entscheidungsprozesse, altersgerechte Beteiligungsformate

    Ich weiß, dass man das nicht von heute auf morgen umsetzen kann. Aber man kann sich einmal mit all den Beteiligten, mit den Senioren, aber auch mit den Junioren dransetzen und anfangen, eine solche Strategie zu entwickeln. Um dann Schritt für Schritt für ein noch lebens- und liebenswerteres Schleswig-Holstein zu sorgen. Und wenn Sie sich dem heute verweigern, weil Sie sich lieber im Sozialausschuss berichten lassen wollen, was es eh schon gibt, dann ist das eben so. Dann sehen die Menschen wenigstens den Unterschied zwischen der derzeitigen Opposition und den derzeitigen regierungstragenden Fraktionen."

     

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  • 23.05.2025

    Bernd Buchholz zu TOP 28 "Hafeninfrastruktur nachhaltig finanzieren und ausbauen"

    In seiner Rede zu  TOP 28 (Hafeninfrastruktur in Schleswig-Holstein nachhaltig finanzieren und ausbauen) erklärt der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    "Es ist viel über die unglaublich große Bedeutung der Häfen in Schleswig-Holstein gesagt worden. Ich habe heute Morgen beim Auschecken aus meinem Hotel mit dem Hotelmanager hier in Kiel gesprochen und gefragt, wie denn die Hotelauslastung so sei. Er sagte mir, es ist sensationell über die Wochenenden, denn da hinten quer über meine Schulter, können Sie sehen: Da liegt die Costa Diadema, morgen kommt die MSC Euribia, die AIDA Nova kommt morgen auch, die AIDA Bella kommt am Sonntag und die Mein Schiff 7 kommt am Sonntag auch. An diesem Wochenende verzeichnet der Hafen von Kiel fünf Kreuzfahrtanläufe, die für die Tourismuswirtschaft in dieser Stadt ein Hammer sind. Am nächsten Wochenende sind es übrigens sechs Anläufe. Das ist ein Faktor für die Wirtschaftskraft in dieser Stadt, die ungeheuer ist. Das macht man sich nicht so klar. Wir denken immer darüber nach.

    Na klar, von Schlüttsiel muss man auch auf die Halligen kommen, das ist auch wichtig, das ist Daseinsvorsorge. Aber wir vergessen dabei immer ein bisschen, welchen Wirtschaftsfaktor auch der Passagierverkehr hat. 15 Millionen Menschen, die in Schleswig-Holstein auf Schiffe gehen oder sie verlassen, das ist schon ein ungeheurer Faktor und deshalb ist es wichtig, dass wir unsere Häfen gut instand halten. Und das ist natürlich für diejenigen, für die es die einzige Verbindung zum Festland ist, noch viel wichtiger, als für diejenigen, die einen Güterumschlag ordentlich abwickeln müssen. Aber es bleibt genauso wichtig.

    Und deshalb ist der Ansatz genau richtig, zu sagen, irgendwie brauchen wir mehr Geld, um den Infrastrukturausbau in unsere Häfen zu realisieren. Und das ist keine ganz neue Forderung, sondern das hat Claus Ruhe Madsen in den letzten drei Jahren auch immer gesagt, ich habe das auch immer gesagt, die Umsetzung der nationalen Hafenstrategie und dabei das Festhalten an nur 38 Millionen Euro vom Bund für die Häfen in ganz Deutschland insgesamt, das passt nicht zusammen. Das wird so nicht gehen. Und deshalb, lieber Kollege Vögel, hat mir Ihre Rede gut gefallen. Es war allerdings ein historisch interessanter Augenblick in diesem Parlament. Nach drei Jahren dieser Legislaturperiode hat ein CDU-Mann das erste Mal eine Rede gehalten, ohne eine Forderung an den Bund zu richten. Weil jetzt nämlich die CDU dafür verantwortlich ist, dass die Finanzierung der Hafenstrategie stattfindet. Und ehrlicherweise, da bin ich dann gespannt.

    Und deshalb finde ich es gut, wenn wir diesen Antrag des SSW in den Ausschuss übersenden. Denn was in Berlin passiert, ist mir noch nicht so richtig klar. Darüber sollten wir uns vielleicht auch einmal Aufklärung verschaffen. Denn im Koalitionsvertrag der Bundesregierung heißt es tatsächlich, es werde ein Finanzierungs- und Realisierungsplan entwickelt, um die Investitionen in die Häfen zu finanzieren. Wir unterstützen weiterhin die Transformation der Wasserstraßen und Häfen. Weiter heißt es: ‚Die nationale Hafenstrategie wird umgesetzt‘. Das finde ich super. Dann fehlt es jetzt nur noch an den Finanzierungsmitteln dafür und da muss man aufmerksam werden. Denn da stand im Arbeitspapier der Arbeitsgruppe Verkehr bei den Koalitionsverhandlungen noch drin, dass die Mittel des neuen Sondervermögens für die Wasserstraßen und Häfen genutzt werden können. Und der Passus ist in der endgültigen Fassung des Koalitionsvertrages gestrichen worden. Und nun sind wir mal gespannt, wie viel der Bund denn bereitstellt, damit der Minister hier im Lande das auch realisieren kann, was er am Hafentag schon angekündigt hat. Denn auch die 100 Millionen Euro für die Westküste, die notwendig, richtig und wichtig sind, die sind ja so noch nicht in der Finanzierung sichtbar. Denn die Mittel im Einzelplan 06, die dafür zur Verfügung stehen, haben sich in den letzten Jahren nicht rasend verändert. Wenn ich es richtig sehe, sind es vier Millionen Euro mehr aus Impuls, die da vorgesehen sind. Aber mehr ist da bis jetzt nicht drin.

    Liebe Kollegin Nitsch, ich bin dafür, den Antrag zu beraten, weil es ein guter inhaltlicher Impuls ist. Ich bin nicht dafür, unbedingt einen neuen Sonderfonds aufzumachen. Das sage ich hier an dieser Stelle auch gleich, weil wir Impuls haben und das können wir dafür nutzen. Voraussetzung ist, dass diese Landesregierung nun bei der neuen Bundesregierung auch genauso intensiv wie vorher nicht nur fordert, sondern mit ihr realisiert, sodass die Umsetzung der nationalen Hafenstrategie auch mit Finanzmitteln ausgestattet wird. 800 Millionen Euro bis 2030, das werden wir niemals schaffen. Aber mindestens die Hälfte davon in den nächsten fünf Jahren brauchen wir dringend, um das zu tun, was unsere Häfen von uns erwarten."

     

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 23.05.2025

    Heiner Garg zu TOP 39 "Inklusion in der Landesverwaltung stärken"

    In seiner Rede zu TOP 39 (Inklusion in der Landesverwaltung stärken) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und sozialpolitische Sprecher, Heiner Garg: 

    "Lassen Sie mich einmal versöhnlich beginnen, das ist nicht ganz einfach, das ist mir schon klar. Das Ziel, ist hier sehr deutlich geworden, der Anteil von Menschen mit Behinderung in der Landesverwaltung muss steigen, und zwar nicht, um irgendeine willkürlich gesetzte Quote zu erreichen, sondern weil inklusive Teams, diverse Teams in Unternehmen genauso wie in der öffentlichen Verwaltung einfach ein Riesenvorteil sind,

    Und eigentlich machen das die SSW-Kolleginnen und -Kollegen immer besonders gern, da ich jetzt vor Ihnen reden darf, nehme ich das Beispiel Dänemark, da klappt es nämlich exzellent ohne vorgegebene Quote. Da liegt die Beschäftigungsquote von Menschen mit Behinderung bei 52 Prozent und damit steht Dänemark wirklich deutlich über dem OECD-Durchschnitt. Aber auch Länder wie Kanada beispielsweise haben in den vergangenen Jahren unglaubliche Fortschritte bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung in der öffentlichen Verwaltung gemacht. Und zwar im Fiskaljahr 2022 bis 2023 lag der Anteil der Neueinstellungen von Personen mit Behinderung bei 6,9 Prozent. Ganz besonders bemerkenswert finde ich, dass der Anstieg in den Führungspositionen in Kanada bei 11,4 Prozent aller Neueinstellungen lag. Da sage ich, es kommt am Ende nicht darauf an, wo man eine Quote setzt – auch wenn ich glaube, Herr Minister Schrödter, dass nicht nur bei uns in Schleswig-Holstein Luft nach oben ist –, sondern dass wir uns, solange wir mit dem Instrument der fünf Prozent arbeiten, auch wirklich wieder bemühen müssen aus Eigeninteresse dieses Minimalziel nicht nur zu erreichen, sondern zu übersteigen. Da waren wir auch schon mal besser davor insgesamt.

    Insgesamt bringt eine inklusive Arbeitswelt eine ganze Reihe von Vorteilen. Es sind die gesellschaftlichen Vorteile, es geht dabei auch um die Stärkung der sozialen Gerechtigkeit, es ist die Reduktion von Vorurteilen und von Diskriminierung, es ist die bessere Integration und Selbstbestimmung, denn Inklusion im Arbeitsleben stärkt nämlich die Autonomie von Menschen mit Behinderung und ermöglicht ihnen ein selbstbestimmtes Leben und das ist ein ganz zentraler Baustein einer modernen Sozialpolitik. Und es hat natürlich auch Vorbildfunktion für private Wirtschaftsunternehmen. Es gibt aber auch handfeste wirtschaftliche und organisatorische Vorteile. Inklusive Teams, diverse Teams haben eine weitaus größere Innovationskraft. Sie haben ein besseres Betriebsklima und eine höhere Bindung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Sie können aus einem viel größeren Fachkräftepotenzial schöpfen. Es ist nebenbei bemerkt auch ein Imagegewinn und es gibt tatsächlich weniger Fehlzeiten und eine geringere Fluktuation.

    Das heißt, wir haben es mit einem langfristigen gesellschaftlichen Nutzen zu tun. Ich will auch sagen, am Ende bedeutet mehr Teilhabe und mehr Inklusion im Arbeitsmarkt auch weniger soziale Kosten. All das sollte Anlass genug sein – ich verwende jetzt das Wort Strategie mit Absicht nicht –, ernsthaft sich noch einmal Gedanken darüber zu machen, wie man in den Ressorts, in denen es besonders schwierig ist, besser wird, um insgesamt besser zu werden. Ich glaube, von dem Besserwerden profitieren wir alle. Das sollte am Ende auch das Ziel sein."

     

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  • 23.05.2025

    Heiner Garg: Das 100. Årsmøde ist ein Grund zum Feiern

    Anlässlich des 100. Jahrestreffens der dänischen Minderheit (100. Årsmøde) an diesem Wochenende erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und minderheitenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Heiner Garg:

    „Die dänische Minderheit ist ein wertvoller und unverzichtbarer Teil unseres Landes. Sie steht für gelebte Demokratie, kulturelle Offenheit und ein friedliches Zusammenleben über Grenzen hinweg – seit mehr als 100 Jahren.

    Das diesjährige Jubiläum ist nicht nur ein großes kulturelles Ereignis für die Minderheit und ebenso Mehrheitsgesellschaft, sondern auch ein sichtbares Zeichen der Verbundenheit und der gegenseitigen Anerkennung im deutsch-dänischen Grenzland. Mit ihren eigenen Kindergärten, Schulen, Medien und kulturellen Einrichtungen leistet die dänische Minderheit einen unschätzbar hohen Wert für die Bildung, Mehrsprachigkeit und kulturelle Vielfalt in unserem Land. Dänisch als gelebte Sprache stärkt die Identität und ist gleichzeitig eine Brücke in den europäischen Norden.

    Das Miteinander in der Grenzregion muss auch in Zukunft ein europaweites Vorbild für den diskriminierungsfreien Umgang mit Minderheiten sein. Gerade in Zeiten gesellschaftlicher Polarisierung, unabhängig ob lokal oder global, brauchen wir gelebte Beispiele für Respekt, Toleranz und Zusammenhalt. Dafür ist es ausdrücklich erforderlich, die finanzielle Förderung von Institutionen und Initiativen der dänischen Minderheit in Schleswig-Holstein fortzusetzen.

    Das 100. Årsmøde ist ein Grund zum Feiern – und ein Auftrag für uns alle, die Werte und die kulturelle Bereicherung, für die die dänische Minderheit steht, zu verteidigen und weiterzutragen.“"

     

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  • 26.05.2025

    Bernd Buchholz: Für Fehler muss politisch Verantwortung übernommen werden

    Zur Forderung des Steuerzahlerbundes nach einer persönlichen Haftung für Politiker erklärt der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz: 

    „Die Forderung des Steuerzahlerbundes muss man mit Vorsicht genießen. Eine finanzielle Haftung von Politikern kann schnell zu politischem Stillstand führen, wenn aus Angst vor Konsequenzen niemand mehr Entscheidungen treffen möchte. Das kann niemand wollen. In der Causa Northvolt stellt sich aber langsam die Frage, wer für die Fehler politisch geradestehen muss. Bislang ducken sich die Verantwortlichen weg und behaupten, sie würden die Entscheidung zur Förderung heute erneut so treffen. Angesichts der deutlichen Warnungen aus den Fachabteilungen der Ministerien verwundert es sehr, warum politisch anders entschieden wurde.

    Außerdem ist dringend notwendig, aus dem Fall Northvolt Lehren für die Bundes- und Landespolitik zu ziehen. Solche Förderungen, bei der der Staat derart umfangreich ins Risiko geht, wie Habeck und Günther es nach der Landtagswahl 2022 vereinbart hatten, sollten so nicht mehr möglich sein.“

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  • 02.06.2025

    Christopher Vogt: Wer unsere Polizei beleidigt und bedroht, greift unseren Rechtsstaat an

    Zu den beleidigenden Schmierereien mit dem Schriftzug "ACAT" am Gebäude der Polizeistation Kiel Hassee erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt: 

    „Das ist eine widerliche Aktion, die wir auf das Schärfste verurteilen. Wer unsere Polizei pauschal beleidigt und bedroht, greift unseren Rechtsstaat an und da darf es keine falsche Toleranz geben. Es sind leider längst keine Einzelfälle mehr, dass unsere Polizeibeamten sowie die Einsatz- und Rettungskräfte der Blaulicht-Familie mit Beleidigungen, Hass und Gewalt zu kämpfen haben. Sie alle verdienen nicht nur eine hervorragende Ausstattung und gute Arbeitsbedingungen, sondern auch die glaubwürdige Rückendeckung aller demokratischen Parteien. Die weiter zunehmende Radikalisierung von Teilen der Gesellschaft dürfen Demokraten nicht einfach hinnehmen und schon gar nicht anheizen. Auf Worte können schnell Taten folgen.

    Ich habe deshalb überhaupt kein Verständnis dafür, dass mit der Bundesvorsitzenden der Grünen Jugend eine Vertreterin einer demokratischen Partei den Hass auf die Polizei gezielt schürt, ohne dass dies innerhalb der Grünen zu Konsequenzen führt. Die Grünen sollten mit Blick auf ihre Jugendorganisation dringend ihr Verhältnis zum Rechtsstaat klären. Man kann Extremisten nicht bekämpfen, wenn man ihre Parolen weiterverbreitet, um sich damit in der eigenen verblendeten Bubble zu profilieren."

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  • 04.06.2025

    Annabell Krämer: An Schleswig-Holstein darf die Erhöhung der Pendlerpauschale nicht scheitern

    Die Landesregierung muss die Pläne der Bundesregierung zur Erhöhung der Pendlerpauschale unterstützen. Die FDP-Fraktion hat einen Antrag für die kommende Landtagssitzung eingereicht, der die Landesregierung auffordert, im Bundesrat der Erhöhung zuzustimmen. Dazu erklärt die stellvertretende Vorsitzende und finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    "Die Erhöhung der Pendlerpauschale ist überfällig, um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer spürbar zu entlasten. Der Ministerpräsident muss dafür sorgen, dass Schleswig-Holstein im Bundesrat zustimmt und nicht versucht, sie zu verhindern. Denn wenn man die Interviews der grünen Finanzministerin liest, muss man feststellen, dass die Grünen beim Thema Pendlerpauschale anscheinend nach wie vor völlig faktenfrei unterwegs sind. Sechs Jahre, nachdem Robert Habeck seine Wissenslücke offenbart hat, beweist auch Finanzministerin Schneider völlige Ahnungslosigkeit. Da auch Pendler mit E-Autos und Bahnfahrer die Pendlerpauschale erhalten, ist die pauschale Stigmatisierung von Langstreckenpendlern nicht nur falsch, sondern auch unfair. 

    Ich finde es vermessen, wenn sich Politiker gegen die Lebensrealität der Menschen stellen. Auf der einen Seite sollen die Arbeitnehmer so flexibel wie möglich sein, auch im Berufsleben, aber das dann bitte auf eigene Kosten. Kaum jemand arbeitet heute noch sein Leben lang im selben Job. Wer also nicht ständig seine Familie aus dem gewohnten Umfeld reißen möchte, der nimmt für den neuen Job längere Wege in Kauf. Ich finde es irritierend, dass die Finanzministerin diese Menschen bestrafen und nicht entlasten möchte. Die geplante Erhöhung auf 38 Cent ist wirklich das Minimum, eigentlich müsste die Erhöhung noch viel höher ausfallen. Daniel Günther muss jetzt Überzeugungsarbeit leisten, denn an Schleswig-Holstein darf die Erhöhung der Pendlerpauschale nicht scheitern."

     

    Anlage: Erhöhung der Pendlerpauschale ist überfällig

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