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  • 19.11.2025

    Heiner Garg zu TOP 21 "Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit Pflegeverantwortung unterstützen"

    In seiner Rede zu TOP 21 (Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit Pflegeverantwortung in Schleswig-Holstein unterstützen und vor Überforderung schützen) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und sozialpolitische Sprecher, Heiner Garg: 

    „Wenn wir über junge Menschen mit Pflegeverantwortung sprechen, dann sprechen wir über Kinder und Jugendliche, deren Realität, jedenfalls in unserem politischen Alltag, aus meiner Sicht immer noch viel zu selten vorkommt. Es sind junge Menschen, die morgens in der Schule sitzen, Hausaufgaben machen, mit ihren Freunden spielen wollen, lachen, lernen und die gleichzeitig zu Hause Verantwortung übernehmen, die eigentlich Erwachsene tragen sollten. Viele dieser Kinder und Jugendlichen tun das leise. Sie pflegen Eltern, Großeltern oder Geschwister. Sie helfen beim Anziehen, beim Essen, beim Duschen, sie organisieren Termine, sie übernehmen Haushalt, sie geben Halt. Und das tun sie ohne Klage und vor allem ohne sichtbaren Platz in unserer politischen Wahrnehmung.

    Sie tragen eine Last, die wir als Gesellschaft aus meiner Sicht viel zu lange übersehen haben. Und sie tun es, weil oft immer noch Strukturen fehlen, weil Unterstützung fehlt, weil wir ihnen zu oft zumuten, ganz alleine zurechtzukommen. Ich will mich ausdrücklich bei den Kolleginnen und Kollegen des SSW bedanken für die Initiative und auch für das Angebot, dass wir hier alle gemeinsam zusammengekommen sind. Ich glaube, es ist richtig, dass wir an dieser Stelle gemeinsam den Fokus genau auf diese jungen Menschen richten. Politisch bedeutet das, und darauf hat die Kollegin Pauls gerade hingewiesen, dass wir handeln müssen. 

    Diese jungen Menschen brauchen nicht nur unseren Respekt, sondern sie brauchen Entlastung. Sie brauchen Schulen, die hinschauen. Sie brauchen Beratungsstellen, die erreichbar sind. Sie brauchen Familien, die nicht alleine gelassen werden. Sie brauchen eine Politik, die begreift, dass Fürsorge von Kindern kein Ersatz für fehlende Hilfen sein darf. Wir reden hier nicht über eine kleine Randgruppe. Wir reden von fast einer halben Million Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Wir reden über junge Menschen, deren Alltag von Verantwortung geprägt ist, die sie sich niemals selbst ausgesucht haben. Deshalb ist es unsere Aufgabe, ihre Realität sichtbar zu machen. Es ist unsere Aufgabe, Bedingungen zu schaffen, die diese jungen Menschen stärken.

    Und es ist unsere Aufgabe, dafür zu sorgen, dass kein Kind, kein Jugendlicher in Deutschland Pflegeverantwortung übernehmen muss, weil wir politisch zu spät reagiert haben. Der Beitrag der Kollegin Pauls hat gezeigt, hinter jedem dieser jungen Menschen steht eine Geschichte, eine Geschichte von Mut, von Liebe und von unglaublicher innerlicher Stärke, ihnen zuzuhören, sie zu unterstützen und ihnen eine Stimme zu geben. Das ist nicht nur unsere sozialpolitische Verantwortung. Ich meine, das ist auch ein Gebot eines funktionierenden Sozialstaates.

    Erlauben Sie mir zum Schluss eine persönliche Bemerkung. Wenn ich mir vorstelle, ich fürchte, dass nicht viele dieser sogenannten Young Carers in der Lage sind, eine solche Debatte zu verfolgen, weil sie entweder mit Hausaufgaben oder Pflegeaufgaben betraut sind. Aber ich habe mir in den letzten Tagen vorgestellt, als klar war, dass wir über dieses Thema sprechen, was diese Menschen, die Großartiges für unsere Gesellschaft und für den generationenübergreifenden Zusammenhalt leisten, eigentlich von der aktuellen Rentendebatte, wie sie gerade durch die Republik tourt halten. Und zwar unabhängig von dem Streit der Regierungskoalition in Berlin, sondern insgesamt, wie wir in diesem Land teilweise eine Rentendebatte führen, nach dem Motto, die Boomer haben zu wenig Kinder gekriegt, die sollen jetzt mal gucken und mit gekürzten Renten auskommen.

    Der Kollege Dirschauer hat seine Rede mit dem Stichwort Empathie begonnen. Und damit will ich enden. Ich glaube, dieser Gesellschaft und den Young Carern täte es unglaublich gut, wenn wir uns dieser Eigenschaft vielleicht mal wieder ein bisschen mehr vergewissern. Denn ich glaube, dass wir die großen Herausforderungen bei der Alterssicherung, bei der Gesundheitsversorgung und bei der Pflege gesamtgesellschaftlich nur meistern werden, wenn wir uns als Generation unterhaken und diese Herausforderungen gemeinsam stemmen und es nicht zulassen, dass wir wechselseitig gegeneinander aufgehetzt werden."

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 19.11.2025

    Bernd Buchholz zu TOP 32 "'Demokratie leben!' stärken und sichern"

    In seiner Rede zu TOP 32 („Demokratie leben!“ stärken und sichern) erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    "Ja, für die Demokratie einzutreten, ist unsere aller Aufgabe. Und Demokratie lebendig zu halten, das ist insbesondere auch die Aufgabe der politischen Parteien. Deshalb müsste ‚Demokratie leben‘ ein Aufruf sein, sich in den Parteien des Landes zu engagieren, bei Ihnen, bei uns. Ich dachte übrigens auch bis zum Beginn dieser Debatte, dass das Landesdemokratiezentrum Schleswig-Holstein hier ist. Aber ich habe gelernt, es gibt noch eins. Und das macht ja auch gute Arbeit. Das ist ja auch völlig unbenommen.

    Es gibt dieses Programm ‚Demokratie leben‘ seit 2015. Und viele der Dinge, die da an Präventionsmaßnahmen zum Schutz, dass Menschen nicht in den Extremismus abgleiten, dass sich auseinandergesetzt wird mit den Themen der Demokratie, dass man versucht, Antisemitismus entgegenzutreten und so weiter, das finde ich alles völlig in Ordnung und gut.

    Ich glaube, niemand, der hier in diesem Saal ist, will das Programm in irgendeiner Form weghaben. Deshalb ist der Alarmismus ein bisschen zu groß. Ehrlich gesagt, ich finde diesen Antrag von Mecklenburg-Vorpommern im Bundesrat auch nicht so rasend toll. Das hat folgenden Grund. Sie haben zu Recht davon gesprochen, dass es bei einigen der geförderten Projekte Verunsicherung gibt. Diese Verunsicherung gibt es, weil Förderprogramme, die in einer Größenordnung von 180 Millionen Euro ausgestattet sind, aus meiner Sicht zu Recht evaluiert werden müssen. Und diese Evaluation finde ich auch völlig in Ordnung. Und wenn man dabei feststellt, dass die Ziele, die man eigentlich hat, vielleicht an der einen oder anderen Stelle begrenzt erreicht werden, dann, finde ich, darf man das überprüfen und dann muss man das auch mit denjenigen besprechen. Vor allem aber, und das ist bei ‚Demokratie leben‘ eben durchaus passiert, wenn geförderte Projekte selbst in den Verdacht kommen, gegebenenfalls nicht mit den Grundsätzen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung übereinzustimmen. Dann bedarf das in der Tat des Nachsetzens.

    Ich darf einmal darauf hinweisen, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz im letzten Jahr 2.500 Nichtregierungsorganisationen und Einzelpersonen überprüft hat, die staatliche Fördermittel bekommen haben, nicht nur aus dem Programm ‚Demokratie leben‘. Von diesen 2.500 Organisationen sind in 210 Fällen Anhaltspunkte für einen extremistischen Hintergrund festgestellt worden. Das muss doch dazu führen, dass man an der Stelle zu der Entscheidung kommt, da auch genau hinzugucken. Und wenn Sie mir gestatten, das einfach mal rein praktisch zu sagen: Wer für Demokratie eintritt und ‚Demokratie leben‘ ruft und dann auf bestimmten Veranstaltungen, die auch von ‚Demokratie leben‘ unterstützt werden, mit Plakaten rumläuft wie ‚Wir hassen die CDU‘, und das gibt es, dann finde ich, das ist nicht ‚Demokratie leben‘. Ich bin kein Mitglied der CDU, ich bin Mitglied der FDP, aber dass wir von denen, die wir hier fordern, auch die genügende demokratische Toleranz in alle Richtungen des parteipolitischen Lebens erwarten müssen, das finde ich gerecht.

    Ich finde auch goldrichtig, dass man mal guckt, ob man das Programm nicht auch öffnet in den Bereich der Arbeits- und der Unternehmenswelt. Ich habe heute ein Schreiben des Bundesministeriums an die Zuwendungsempfänger gesehen, in dem darauf hingewiesen wird, was jetzt verändert werden soll. Ja, ein Stückchen Schwerpunktsetzung, vielleicht etwas anders im Hinblick auf die Arbeit zum Thema Antisemitismus und islamistischen Extremismus und Linksextremismus. Übrigens etwas, was in unserem Landesdemokratiezentrum, das können Sie auf der Homepage nachsehen, in dieser Art komplett verwirklicht ist. Für uns verändert sich daran nichts. Die Schwerpunktsetzung ist in einem Bereich anders, ja, und in der Tat geht es um Überprüfung und Evaluierung, das finde ich goldrichtig. Deshalb sage ich auch, der demokratische und wehrhafte Staat, über den wir heute Morgen beim Thema Verfassungsschutz gesprochen haben, der hat auch darauf zu achten, wen er fördert und wer tatsächlich bei ‚Demokratie leben‘ für lebendige Demokratie sorgt und wer nicht.  Ich möchte, dass wir gemeinsam diejenigen unterstützen, die es mit der Breite des demokratischen Spektrums halten. Deshalb finde ich nichts daran auszusetzen, dass Karin Prien das überprüfen lässt.  Wir schließen uns dem Antrag von CDU und Grünen an und finden, ehrlich gesagt, das andere etwas zu alarmistisch."

     

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 19.11.2025

    Annabell Krämer zu TOP 6 "2. Nachtragshaushalt 2025"

    In ihrer Rede zu TOP 6 (2. Nachtragshaushalt 2025) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    "Heute beraten wir – sechs Wochen vor Jahresende – den 2. Nachtrag für das Haushaltsjahr 2025. Der 1. Nachtragshaushalt wurde vor der Sommerpause erforderlich, da das Landesverfassungsgericht unserer Klage stattgegeben und den Landeshaushalt 2024 für verfassungswidrig erklärt hat.

    Schwarz-Grün hatte immer darauf vertraut, dass niemand ihre überbordende Verschuldungspolitik zu Lasten der zukünftigen Generationen überprüfen würde und wurde kalt erwischt. Für 2025 tat sich nunmehr ein Haushaltsloch in dreistelliger Millionenhöhe auf. Normalerweise wäre jetzt der Zeitpunkt für solide, konsolidierende Haushaltspolitik. Chance vertan, denn der Bund ermöglicht just ungeahnte neue Verschuldungsmöglichkeiten und die schwarz-grüne Landesregierung kann mit ihrer unsoliden Haushaltspolitik fortfahren wie bisher. Schwein gehabt – zu Lasten unserer zukünftigen Generationen.

    Denn eine Reduktion der Kreditermächtigungen erfolgt mitnichten! Stattdessen sollen noch mehr Kredite aufgenommen werden. Die strukturelle Neuverschuldungsmöglichkeit in Höhe von 0,35 Prozent des BIP wird in Höhe von einer halben Milliarde Euro in Anspruch genommen, um das Defizit aus dem umgewidmeten verfassungswidrigen Notkredit abzulösen. Die globale Minderausgabe wird nicht durch Einsparungen beseitigt – das würde ja Konsolidierungsanstrengungen bedeuten. Der Haushalt 2025 und die ursprüngliche Minderausgabe werden 'ausgeglichen' aus einem Gleichklang von neuen Verschuldungsmöglichkeiten durch die faktische Abschaffung der Schuldenbremse und der Veranschlagung von nicht mehr benötigten Rücklagen aus Vorjahren.

    Endlich räumen Sie mit Ihrer Rücklagenpolitik auf. Seit Jahren kritisieren wir, dass die Regierung aus kreditfinanzierten Haushalten Rücklagen bildet. Denn was verbirgt sich dahinter? Das ist mitnichten Eigenkapital, wie jeder, der aus der freien Wirtschaft kommt, vermuten könnte. Das sind Kreditermächtigungen, die im Jahr der Nutzung nicht auf die Verschuldungsgrenze angerechnet werden. Wir haben die letzten Jahre immer gefordert, dass Rücklagen restriktiv gebildet werden. Dass das nicht beachtet wurde, wird mit diesem Nachtrag und auch mit dem Haushalt 2026 deutlich. Denn die für bestimmte Zwecke gebildeten Rücklagen – wir erinnern uns, durch eingeräumte Kreditermächtigungen gebildet – werden jetzt nicht mehr gebraucht. Und das alleine in 2025 in einer Höhe von 355 Millionen Euro. Die in der Vergangenheit so zwingend erforderlich für konkrete Zwecke gebildeten Rücklagen dienen jetzt dem Stopfen von allgemeinen Haushaltslöchern. Das zeigt deutlich, dass die Rücklagenpolitik dieser Regierung eindeutig nicht restriktiv und vor allem nicht wirtschaftlich ausgeübt wurde.

    Sie haben sich einen erheblichen Puffer geschaffen, Frau Ministerin! Konsolidierungsanstrengungen? Nein! Noch einmal in aller Deutlichkeit: Globale Minderausgaben werden durch die Inanspruchnahme von weiteren Verschuldungsmöglichkeiten ausgeglichen und als Konsolidierungsbeitrag deklariert – Glückwunsch! Wir hatten letzte Woche die Haushaltsberatungen für 2026. In diesem Kontext habe ich auch die tatsächlichen Bedarfe für 2025 abgefragt. Schließlich sind nur noch sechs Wochen bis zum Jahresende. Natürlich lässt sich die Regierung nicht komplett in die Karten schauen, aber dennoch hat sich abgezeichnet, dass der Haushalt durch Minderausgaben und Mehreinnahmen mindestens 400 Millionen Euro besser dastehen könnte. Diese Werte sind nicht im Nachtragshaushalt berücksichtigt. Es wurden auf Nachfrage nur 'große Beträge' für den Nachtrag erfragt.

    Darüber hinaus hat sich nach der Oktober-Steuerschätzung auch die Einnahmesituation für das Jahr 2025 signifikant verbessert. Die zusätzlichen Steuereinnahmen sorgen nun dafür, dass der Konjunkturkredit nicht in Anspruch genommen werden darf. Darüber hinaus muss sogar ein Teil davon genutzt werden, um bestehende 'Konjunkturschulden' zu tilgen. Nichts davon wurde in diesem Nachtragshaushalt berücksichtigt. Das Parlament soll heute allen Ernstes eine Nettokreditermächtigung in Höhe von 675 Millionen Euro beschließen. Das ist nicht erforderlich! 400 Millionen Euro Minderausgaben und über 300 Millionen Euro höhere Steuereinnahmen – wer soll dafür noch Verständnis haben?

    Ich vermute, wir werden zum Jahresende erhebliche Haushaltsreste sehen, die wieder zu einem großen Teil in Rücklagen überführt werden. Das Spiel beginnt von vorne. Wir lehnen Ihren Nachtragshaushalt ab! Es wird Zeit für eine generationengerechte Haushaltspolitik – auch in Schleswig-Holstein!"

    Sperrfrist Redebeginn!

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  • 19.11.2025

    Bernd Buchholz zu TOP 2+29 "Erkenntnisse aus der Studie 'Justizhaushalte im Vergleich'"

    In seiner Rede zu TOP 2+29 (Gemeinsame Beratung a) Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Fachgerichtsstruktur in Schleswig-Holstein b) Mündlicher Bericht zu den Erkenntnissen aus der Studie „Justizhaushalte im Vergleich“) erklärt der justizpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    "Sie erleben mich in dieser Debatte einigermaßen fassungslos. Das will ich Ihnen einmal sagen. Seit Anfang Oktober liegt eine Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung vor, in der mit Zahlen gearbeitet wurde, von denen die Ministerin heute sagt, das könne man alles gar nicht miteinander vergleichen.

    Liebe Frau Ministerin, ich danke für Ihren Bericht. Aber ich erwarte dann vom Justizministerium dieses Landes, dass Sie nachhaltig zeigen, was das für andere Kosten oder für andere Ausgaben sind, die Sie in anderen Haushalten drin haben, damit es vergleichbar gemacht werden kann. Denn wir sind nicht diejenigen, die diese Studie zu bearbeiten haben. Sie müssen sich mit dieser Studie auseinandersetzen und Sie hätten das im Vorfeld tun müssen. Denn es ist ja nicht so falsch, erstmal zu gucken, wie viele Ausgaben habe ich denn pro Kopf und wie hoch ist der Anteil der Justizkosten am gesamten Landeshaushalt. Wenn da etwas falsch reingerechnet oder nicht reingerechnet worden ist, dann legen Sie das bitte vor. Uns geht es nicht um diese Studie. Uns geht es um die Frage: Ist die Justiz in diesem Land ein Bereich, in dem man sparen muss oder in dem man zulegen muss? Und wir sagen, wir müssen hier zulegen und nicht sparen.

    Jetzt kommen wir mal von der Studie weg. Der erste Satz des Gesetzentwurfs, den wir hier beraten, der ja das Ergebnis eines desaströsen Prozesses war, nachdem man den Rückzug der Sozialgerichte und der Arbeitsgerichte aus der Fläche im Lande geplant hatte und das am Unmut nicht nur der Richterinnen und Richter, der Gewerkschaften, der Unternehmensverbände, am Unmut der gesamten Gesellschaft gescheitert ist. Dann schreibt man als ersten Satz in diesen Gesetzentwurf, das Problem sei, dass zur Konsolidierung des Landeshaushalts auch ein Einsparbeitrag der Justiz erforderlich ist. Das ist es, was wir anders sehen. Wir sehen, und das ist ja so, dass Sie im laufenden Prozess jetzt auch merken, dass es so vielleicht auch nicht ist. Ihre Nachbesserungen im Haushalt, Ihre Nachbesserungen in der Nachschiebeliste zeigen doch, dass Sie die Probleme wenigstens jetzt adressiert haben. Denn die Zahlen, die die Friedrich-Ebert-Stiftung vorgelegt hat, die korrespondieren doch genau mit dem, was in der Antwort auf die Große Anfrage der FDP-Fraktion stattfindet: überlange Verfahrensdauern, insbesondere an den Verwaltungsgerichten – einmalig in Deutschland mit dieser Länge; Unterbesetzung in den Staatsanwaltschaften mit einem Versorgungsbeitrag von 75 Prozent des Bedarfs, trotz der Anstrengungen, die Sie unternommen haben, Frau Ministerin. Und die will ich auch überhaupt nicht kleinreden. Ja, da ist mehr Personalausgabe. Und auch mit diesem Haushalt jetzt packen Sie da mehr drauf. Und das ist auch richtig, dass Sie das tun. Und ich befürworte, dass Sie das tun. Aber Sie müssen im Justizbereich nicht anfangen, irgendwelche Sparbüchsen zu suchen, um die als Einsparpotenziale für den Landeshaushalt insgesamt zu nehmen.  Deshalb ist Ihre Grundannahme, Sie müssten Strukturreformen im Bereich der Justiz aus Einspargesichtspunkten vornehmen, aus meiner Sicht grundfalsch.

    Erschreckend wird es allerdings dann, wenn man sich anguckt, was dabei dann tatsächlich rauskommt. Denn jetzt gucken wir doch mal im Detail auf diese Dinge. Aus der großen Fachgerichtsstrukturreform wird jetzt ein Beibehalten aller Standorte – bis auf das Arbeitsgericht Neumünster – mit Zweigstellen. Ich will Ihnen einfach nur schlicht und ergreifend aus der Stellungnahme eines der Richterverbände vorlesen: ‚Zusammenfassend enthält die geplante Fachgerichtsstrukturreform mit der Zweigstellenlösung eine Maßnahme, die zu keinem erkennbaren Nutzen, demgegenüber aber erheblichen Nachteilen und Unwägbarkeiten für die Beschäftigten führen wird. Gleichzeitig wird das im Ansatz durchaus nachvollziehbare Ziel der Kosteneinsparung durch das ausgabenintensive Teilprojekt am Standort Schleswig konterkariert. Zur Wiedergewinnung des verloren gegangenen Vertrauens der Justizbeschäftigten ist diese Reform nicht geeignet. Das Gesetz sollte in seiner jetzigen Form vorerst gestoppt werden.‘ Das ist die Einschätzung einer der Verbände. Ein konservativer Richterverband der eher Ihnen nahesteht, Herr Junghans, der schreibt: ‚Der Gesetzentwurf wird in seiner jetzigen Fassung abgelehnt.‘

    Ich skizziere einmal den Prozess, wie das gelaufen ist. Im Innen- und Rechtsausschuss wird eine schriftliche Anhörung vereinbart. Nachdem die Anhörungsergebnisse alle in dieser Form, alle so kritisch wie die genannten hier, eingelaufen sind, erklären die Beteiligten, dass man zu diesen Dingen auch gar keine Stellung mehr nehmen will. Da hätten wir es uns also auch schenken können, schriftliche Stellungnahmen einzuholen, Herr Junghans. Sie haben im Ausschuss gesagt, ja, das ist nicht doll, aber es ist noch hinnehmbar. Was ist das für eine Auseinandersetzung mit den Menschen, die sich mit diesem Gesetzentwurf auseinandersetzen? Und in der Tat finde ich es dann auch schon beängstigend, dass in einer Debatte über eine Fachgerichtsstrukturreform das zuständige Justizministerium im Innen- und Rechtsausschuss nicht einmal anwesend ist. Das ist der Hammer!

    Ich kann ja verstehen, dass Sie das weghaben wollen, aber dann müssen Sie uns doch wenigstens sagen, wo sind denn jetzt die anderen Einsparungen, die Sie mit diesem Gesetz erzeugen wollen? Wo sind die? Können Sie die einigermaßen beziffern? Auf Nachfrage in den Haushaltsberatungen in der letzten Woche, wie hoch Sie die Kosten für das Thema Umzug einschätzen, antworten Sie, das sei alles noch nicht etatreif, dazu könne man nichts sagen. Wie viel haben Sie angemeldet für das nächste Haushaltsjahr, wenn Sie dieses Gesetz umsetzen wollen? Die Antwort ist ‚nichts‘. Wir haben nichts angemeldet dafür, weil wir es ja gar nicht wissen. Wissen Sie, wie mir das vorkommt? Früher hatte ich mal mit Startup-Unternehmern zu tun, die mir ihre Businesspläne gezeigt haben. Das Beste waren diejenigen, die gesagt haben, guck mal, unsere Erlöse sind so und so hoch. Aber von den Kosten haben wir keine Ahnung. Schade, das ist ein Businessplan, der nicht funktioniert. Und deshalb können Sie auch nicht losmarschieren und sagen ‚Wir machen das aus Einspargründen‘, wenn Sie nicht einmal sagen können, was das Ganze im Umzugsvolumen kostet. Der Kollege Timmer hat es doch gesagt:  Allein der Umbau des Verwaltungsgerichts dürfte im Millionenbereich liegen. Sie sparen hier überhaupt nichts ein und das sagen Ihnen ja auch alle Verbände. 

    Im Gegenteil, Sie werden mehr Geld dadurch ausgeben, aber Sie haben die Verunsicherung der Justiz in vollem Umfang geschafft. Herzlichen Glückwunsch. Ich sage Ihnen, ich habe volles Verständnis dafür, dass die beiden Koalitionsfraktionen diesen Gesetzentwurf hier abräumen wollen. Denn nichts ist schlimmer, als sich mit etwas beschäftigen zu müssen, was einem so auf die Füße gefallen ist wie dieses Thema. Aber ehrlich gesagt, wenn Sie es hätten abräumen wollen, dann hätte ich Ihnen eines geraten: den Gesetzentwurf zurückziehen, das Thema abblasen und damit die Verunsicherung bei der Justiz komplett herausnehmen. Dieser Gesetzentwurf hier wird von Ihnen heute nur beschlossen, um irgendeine Gesichtswahrung für Ihre Ministerin zu machen. Damit das Thema noch irgendwie den Titel ‚Strukturreform‘ trägt. Diese wird nachher bei der Amtsgerichtsstrukturreform darin bestehen, dass ein einziges von über 20 Amtsgerichten seine Pforten schließen soll. Das wird dann zur Strukturreform umgedeutet

    Lieber Herr Kollege Junghans, Sie haben uns hier einen so netten Vortrag aus Kaisers Zeiten gehalten, nach dem Motto, damals, 1926, als die Arbeitsgerichte eingeführt wurden, da war man nicht in der Lage, da hinzukommen. Meine Güte, als man noch mit der Pferdedroschke unterwegs war, kann das alles anders gewesen sein. Ich sage Ihnen, Sie machen sich in der Justiz mit dem Beschluss über dieses Gesetz keine Freunde. Sie sorgen dafür, dass die Aufgebrachtheit gegenüber dieser Landesregierung in der gesamten Justiz sich deutlich steigt. Machen Sie das. Ich kann es nicht verhindern, wenn Sie heute dafür stimmen. Dieses Gesetz ist so überflüssig wie eine weitere Körpereröffnung. Niemand braucht das."

     

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  • 20.11.2025

    Heiner Garg zu TOP 19 "Sprach- und Entwicklungserhebungen für Viereinhalbjährige schneller ausweiten"

    In seiner Rede zu TOP 19 (Sprach- und Entwicklungserhebungen für Viereinhalbjährige schneller ausweiten) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und kitapolitische Sprecher, Heiner Garg: 

    „Eigentlich wollte ich damit beginnen, mich einerseits bei den Sozialdemokraten für ihren Antrag zu bedanken und andererseits zugeben, dass das ein extrem ambitioniertes Ziel ist, was Sie da beschreiben. Die Kollegin Nies hat gerade die Schwierigkeiten dargestellt, aber darauf komme ich gleich zu sprechen.

    Ich finde, die Debatte hat heute – das hätte ich mir echt nicht träumen lassen – durch die Berichterstattung in den Kieler Nachrichten, wo haben wir sie hier, hätte ich mir wirklich heute Morgen noch nicht träumen lassen, dass die so interessant wird. Denn ich habe mir wirklich einen Moment überlegt, was wäre passiert, wenn ich das in der letzten Legislaturperiode so gemacht hätte wie Aminata Touré gerade. Eines kann ich garantieren: Birte Pauls hätte mich hier so zur Schnecke gemacht, und zwar zu Recht. Aber damit nicht genug. Was ich besonders spannend finde, und Sie haben ja gleich die Gelegenheit, das sowohl für die Landesregierung als auch für die regierungstragenden Fraktionen klarzustellen, ist, dass im Alternativantrag von CDU und Grünen immer noch steht, dass es ab der zweiten Modellphase eine Ausweitung auf 54 Kitas und 38 Grundschulen ab Februar 2026 geben soll. Vorbereitet werden soll das Ganze im Herbst 2025. Der ist jetzt schon fast vorbei. Jetzt lese ich in Ihrer Vorankündigung für den grünen Parteitag, dass die Ministerin mit den 20 Millionen Euro - um klar zu sagen, ich finde es total richtig, dass das Geld im System bleibt - vorhat, die Anzahl der Perspektivkitas zu verdreifachen, also von 50 auf 150 Perspektivkitas. Was gilt denn jetzt? Was soll denn heute beschlossen werden? 

    Also klar, der Antrag, denn der ist die Grundlage. Aber wie soll es denn aussehen im Jahr 2026? Kriegen wir jetzt 54 Perspektivkitas oder kriegen wir 150 Perspektivkitas? Ich sage sehr deutlich, ich freue mich über jede Zahl, die über 54 hinausgeht. Aber so diskutiert man doch nicht ernsthaft ein so wichtiges Thema. Das macht man doch nicht. Bei allem Verständnis dafür, dass man medial einen raushauen will, ich verstehe das ja, aber das macht man so nicht.  Ist das Fachgremium einbezogen worden? Werden diese Pläne jemals mit dem Fachgremium diskutiert? Mit den 20 Millionen Euro hätte man auch andere Dinge wie beispielsweise die Erhöhung der Ausfalltage finanzieren können. Da gibt es im Evaluationsbericht noch so viele Aufgaben, die eigentlich zu finanzieren wären. Dass man das zumindest einmal mit dem Fachgremium abspricht, hätte ich erwartet. 

    Über die Notwendigkeit der frühzeitigen Erfassung der Sprachkompetenzen haben wir beim letzten Mal schon debattiert. Ich erspare Ihnen jetzt allesamt, das noch mal aufzuzählen, wie wichtig das ist. Ich glaube, jeder weiß, wie wichtig das ist, auch für den späteren Bildungserfolg. Vor diesem Hintergrund bin ich ganz beim Kollegen Habersaat, dass auf jeden Fall das Ausrollen dieses Programms viel früher kommen und viel schneller gehen muss und auch schneller gehen kann. Sie könnten beispielsweise ohne die von Ihnen beschriebenen Probleme die Phase 3 komplett streichen. Ich darf ja nichts hochhalten, sonst würde ich Ihnen das jetzt hier noch mal optisch zeigen. Das ist ja auch schön grafisch aufbereitet. Sie könnten auf die Phase 3 komplett verzichten, und zwar aufgrund der Erfahrungen in Hamburg, aber auch aufgrund der Erfahrungen in Hessen. Diese Phase müssten Sie nicht haben, dann wären wir schon ein Jahr schnelle und es hätten schon viele Kinder davon profitiert. 

    Was ich jetzt erwarte, wenn die Ministerin gleich ans Rednerpult tritt, ist, dass sie zumindest darlegt, welche Anstrengungen die Landesregierung eigentlich unternimmt, um die Kinder zu erreichen, die gar nicht in die Kitas gehen. Also werden beispielsweise Familienzentren, Kinderärztinnen und Kinderärzte und Einwohnermeldeämter einbezogen. Wir müssen uns ja auf ein Verfahren festlegen und das muss ja wohl vom Land begleitet werden. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit und erwarte jetzt und hier Aufklärung durch die Sozialministerin."

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  • 20.11.2025

    Bernd Buchholz zu TOP 10 "Änderung des Ladenöffnungszeitengesetzes"

    In seiner Rede zu TOP 10 (Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Ladenöffnungszeitengesetzes) erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    "Heidgraben ist ein kleiner Ort im Kreise Pinneberg. Ich glaube, es ist ein Wahlkreis des Kollegen Balasus, wenn ich es richtig weiß. In Heidgraben gibt es einen hurtig markt im MarktTreff. Den hat die Bundesrepublik Deutschland und die EU mit insgesamt 750.000 Euro gefördert. Wenn das Gesetz, das hier vorliegt, heute beschlossen wird, wird dieser Markt schließen müssen. Denn er hat 390 Quadratmeter Ladenfläche und ist in einem Ort, der 2.800 Einwohnerinnen und Einwohner zum Stichtag, den das Gesetz vorgibt, hat. Somit hat er auch keinen Bestandsschutz, denn es geht um die entsprechende Frist.

    Ich zitiere einfach mal den CDU-Bürgermeister von Heidgraben. Julian Kabel kritisiert den Entwurf zur Änderung des Ladenöffnungszeitengesetzes. ‚Ich finde es sehr schade, dass diese innovative Idee/das Konzept, 24/7 Märkte, durch Bürokratieaufbau blockiert wird.‘ Weiter sagt es, dass der hurtig markt ein funktionierendes System darstelle, von dem die Bürgerinnen und Bürger in und um Heidgraben, profitierten. An die Adresse des Ministeriums sagt er: ‚Ich hätte mir mehr Mut gewünscht.‘ Genau, ich hätte mir auch mehr Mut gewünscht, Herr Minister, weil in einem anderen Bundesland, das auch CDU-geführt ist, der Wirtschaftsminister Sven Schulze in Sachsen-Anhalt mehr Mut hat und ein anderes Gesetz auf den Weg bringt und sagt: Nein, diese räumlichen und quadratmetermäßigen Beschränkungen braucht es nicht.

    Und wie kommt man eigentlich darauf, dass es so ist? Die FDP hat vor eineinhalb Jahren einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem wir genau das entsprechend regeln und die Grenzen für vollautomatisierte Supermärkte ganz abschaffen wollen. Das wollen wir auch heute noch, ehrlich gesagt. Aber wir können darüber reden, ob wir uns vielleicht annähern können. Fast ein Jahr später hat die Landesregierung einen ersten Entwurf vorgelegt und in die Verbändeanhörung gegeben. Darin stand, dass die Ortsgröße 1.500 Menschen sein muss und die Ladengröße 150 Quadratmeter. Die Begründung dafür war, dass nur durch diese Regelung die entsprechenden Regelungen der Verfassung zur Sonntagsruhe eingehalten würden. Dann hat die Landesregierung im Prozess der Anhörung festgestellt, dass damit fast alle Tante Enso-Läden, die im Land existieren, schließen müssten. Und dann hat man im Prozess die Hürden hochgesetzt, was ich begrüße. Wenigstens schon mal etwas. Es geht in die richtige Richtung. Jetzt sind wir bei 350 Quadratmetern und 2.500 Einwohnern. 

    Was zeigt denn das? Das hier in einer Form von Beliebigkeit gespielt wird, weil eben nicht fix feststeht, wann die Sonntagsruhe dann wirklich so tangiert ist, dass das Gesetz nicht mehr in Ordnung ist. Und genau darum geht es. Wir glauben, dass auch in Zeiten der Digitalisierung, in denen der Einzelhandel im Lande ganz andere Konkurrenzsituationen mit dem Internethandel erlebt, die Herausforderungen hoch sind. In diesen Zeiten muss man doch mal sagen, ist die Differenzierung hier wirklich noch die Frage einer Ladengröße oder einer Ortsgröße? Ist die Differenzierung nicht, dass ich ohne Personal und vollautomatisch unterwegs bin? Und ich dementsprechend auch nicht Gefahr laufe, dass die Sonntagsruhe, die durch das Grundgesetz geschützt ist, tatsächlich ausgehebelt wird. Wir reden hier nicht von Fashion Shops in irgendwelchen Einkaufsstraßen. Und wir reden auch nicht von dem Juwelier. Wir reden von Läden zur Grundversorgung im Lebensmittelhandel. Und da glaube ich einfach daran, dass es gut wäre, wenn man mehr Mut hätte bei einem solchen Gesetz. Das man sagt: Ja, wir wollen einfach neue Wege gehen.

    Ich nehme in dieser Diskussion wahr, und das will ich auch mal sagen, dass die Kirchen mit dem Thema inzwischen erstaunlich pragmatisch umgehen. Denn die Kirchen sehen auch, dass das ein Versorgungselement gerade im ländlichen Raum ist. Was ich nicht sehe, ist, dass es eine Beweglichkeit der Gewerkschaften gibt bei diesem Thema, obwohl es gar nicht um Personalfragen geht. Das ist eine erstaunliche Blockadehaltung der Gewerkschaften zu sagen, wir wollen keinerlei Veränderung des Ladenöffnungszeitengesetzes, am liebsten auch keine Sonntagsöffnung. Irgendwie wird da ja doch schon irgendjemand arbeiten müssen, wenn nachsortiert wir oder ähnliches. Tut mir leid, wenn wir die Modernisierung dieses Staates wollen, wenn wir moderne Konzepte umsetzen wollen, wenn unsere Verfassung ja einen Rahmen gibt, der Rahmen aber gewisse Flexibilitäten zulässt, dann gilt es darum, im Interesse der Bürgerinnen und Bürger diese Flexibilität weitestgehend auszunutzen. Das macht Ihr Gesetzentwurf nicht.

    Ich habe die Hoffnung, dass wir im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens vielleicht noch mehr zueinanderkommen, um diese Chancen, die da drinstecken, einfach wahrzunehmen. Denn jetzt hat Edeka als große Handelsgruppe erklärt, sie werden keine hybriden Konzepte in Schleswig-Holstein eröffnen, wenn dieses Gesetz Gesetz wird. Tante Enso muss einen Laden in Hemmingstedt schließen, genau wie der MarktTreff in Heidgraben. Denn wenn sie sonntags nicht öffnen dürfen, dann ist das nicht mehr wirtschaftlich, sagen die Anbieter. Und deshalb sage ich Ihnen, Ihr Gesetz verhindert viel, es bewirkt nur wenig. Wir wollen ein liberaleres Laden- und Öffnungszeitengesetz."

     

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  • 20.11.2025

    Annabell Krämer zu TOP 13 "Änderung des Landesblindengeldgesetzes"

    In ihrer Rede zu TOP 13 (Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesblindengeldgesetzes) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    "Jedes Jahr wieder das Landesblindengeld. Schleswig-Holstein hat nach wie vor die rote Laterne. Der SSW ist mit seiner eingebrachten Forderung wirklich bescheiden, nämlich der Forderung nach Dynamisierung. Ich möchte zunächst einmal sagen, Danke für den Antrag, denn die Dynamisierung ist richtig und wichtig. Wir sehen ja, dass sonst über zig Jahre keine Erhöhung erfolgt. Aber der Sockel ist definitiv zu niedrig. Ich brauche jetzt gar nicht alle Zahlen aufführen, um zu verdeutlichen, wie weit hinten wir liegen. Wir sind weit abgeschlagen das Schlusslicht. Selbst mit der von uns eingebrachten erwünschten Erhöhung um 75 Euro, wenn wir den Sockel vor der Dynamisierung mit unserem Änderungsantrag einberechnen würden, würden wir die rote Laterne nur an Sachsen abgeben und wir wären immer noch auf dem vorletzten Platz im Bundesvergleich.

    Als wir letztes Jahr über dieses Thema sprachen, war es schon beschämend, dass die Koalition tatsächlich den Koalitionsvertrag mit den 25 Euro Erhöhung als erfüllt ansah. Die Erhöhung zum 1.4. stellte nämlich mitnichten eine moderate Erhöhung wahr, wie vom finanzpolitischen Sprecher der CDU, Ole Plambeck, verlautbart wurde. Denn wie sah sie denn tatsächlich aus? Es sind immer noch elf bis 17 Prozent inflationsbereinigt weniger unter Schwarz-Grün. Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen. Das heißt, die Entwertung des Landesblindengeldes in dieser Koalition beträgt immer noch elf bis 17 Prozent. Die Anzahl der Empfänger nimmt Jahr für Jahr ab. Und da möchte ich doch gerne mal drauf zu sprechen kommen, Frau Ministerin. Sie sagten im Ausschuss letzte Woche bei den Haushaltsberatungen, dass die Anzahl der Berechtigten erfreulicherweise stetig abnehme. Das ist ja zunächst erfreulich. Und jetzt Obacht! Ich glaube, wir alle gehen davon aus, dass wir ungefähr bei 2.500 Bezugsberechtigten in 2026 liegen müssen. Wir brauchen nur die Entwicklungszahlen der letzten zehn Jahre fortschreiben. Aber im shz-Bericht von gestern, und da liegt nämlich der Teufel im Detail, geht die Ministerin von 2.900 zukünftig Berechtigten aus. So kann man nämlich die mögliche Erhöhung im Rahmen des veranschlagten Haushaltstitels kleinrechnen. Ich lese auch die Details, Frau Ministerin, und ich möchte auch eines ganz ehrlich einmal sagen: Sie haben bei der Haushaltsberatung am 10. November 2025 auf die Nachfrage der FDP-Fraktion gesagt, dass eine weitere Erhöhung des Blindengeldes aktuell nicht geplant sei. Und am 19. November 2025 sagen Sie – erfreulicherweise – im shz etwas anderes. Deshalb frage ich Sie: Haben Sie dem Parlament mit Absicht die Unwahrheit gesagt oder hat auf Druck der Anträge von SSW und von der FDP ein Umdenken bei Ihnen stattgefunden? Ich möchte bitte, dass Sie dazu einmal Stellung nehmen.  Ich hoffe, es ist Letzteres.

    Ich spare gerne, das wissen Sie, glaube ich, alle. Aber auch seit Jahren machen wir Freie Demokraten, uns, auch wie die SPD und der SSW, stark für eine Erhöhung des Landesblindengeldes. Und es hat mich beschämt, als ich bei den Haushaltsberatungen gesehen habe, dass tatsächlich in 2024 2,5 Millionen Euro des Haushaltsansatzes für das Landesblindengeld in die Haushaltskonsolidierung eingeflossen sind. 2,5 Millionen Euro hätte man mehr ausschütten können, hätte die Erhöhung höher ausfallen können. Und ich sage Ihnen in aller Deutlichkeit, wir werden in unserem Haushaltsantrag zu den Haushaltsberatungen 2026 eine Erhöhung des Ansatzes um 75 Euro fordern, selbst wenn Sie dem nicht stattgeben. Die zusätzliche Erhöhung von 75 Euro ist im Haushaltstitel veranschlagbar. Und ich muss ehrlich sagen, ich finde es schon wieder unglaublich. Sie kündigen hier auf Druck der Opposition die Erhöhung an und ich werde Sie beim Wort nehmen. Ich werde Sie beim Wort nehmen, dass es diesmal nicht nur 25 Euro sind.

    Sie wollen den Haushaltstitel ausschöpfen. Dann sind das diesmal keine 25 Euro. Es sind keine 2.900 Berechtigte. Es sind, wenn wir die Zahlenreihe fortschreiben, um und bei 2.500 Berechtigte. Und das ist eigentlich erfreulich, dass wir immer weniger Menschen in unserem Land haben, die darauf angewiesen sind, das Landesblindengeld zu beziehen. Aber die Menschen, die auf dieses Geld angewiesen sind, haben ein Anrecht darauf, dass wir sie diesmal ernst nehmen und dass wir in Schleswig-Holstein endlich unserer Verantwortung für unsere erblindeten Menschen gerecht werden.  Sollten Sie das diesmal zu Ihrem Wort stehen, Frau Ministerin, den Haushaltsansatz auszuschöpfen und mit richtigen Zahlen zu arbeiten und nicht mit irgendwelchen Himmelfahrtszahlen, dann nehme ich Ihnen auch nicht übel, dass Sie uns wahrscheinlich nicht so richtig die Wahrheit gesagt haben bei den letzten Haushaltsberatungen."

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  • 20.11.2025

    Annabell Krämer zu TOP 22 "Förderland Schleswig-Holstein"

    In ihrer Rede zu TOP 22 (Förderland Schleswig-Holstein – Vertrauen schaffen, digitalisieren und vereinfachen) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    "Bis vorhin wollte ich eigentlich eine Rede halten, in der ich Ihren Antrag abfeiern wollte, denn er ist ja fast eins zu eins von unseren Forderungen abgeschrieben. Bis zur Rede des Kollegen Plambeck gerade eben. Denn der Teufel steckt anscheinend im Detail. Ich gebe wieder: Die Landesregierung zündet den Turbo, indem sie zwei Jahre ein Konzept entwirft. Sie zündet den Turbo. Und was sagte der Kollege Brandt daraufhin? ‚Die Konzeption werden wir auf den Weg bringen, damit die zukünftige Regierung die Umsetzung auf den Weg bringen kann.‘ Oha! Zwei Jahre soll also konzeptioniert werden mit drei zusätzlichen Vollzeitstellen. Erst grübeln, dann dübeln. 

    Also ganz ehrlich, das darf doch nicht unser Ernst sein. Was stand noch in dem Antrag, den ich eigentlich befürworten wollte, weil er ja eins zu eins von unseren Forderungen abgeschrieben wurde?  Fangen wir doch mal mit dem ersten Punkt an: Förderungsverfahren transparent machen und digitalisieren. Das haben wir deutlich in der Aussprache zu unserer Großen Antrage gefordert. Einfach nur großartig, nur mit anderen Worten. Was ist der zweite Punkt? Eine zentrale Stelle für ein Zuwendungsrecht schaffen. Genau da zielt auch unser Änderungsantrag hin. Weil wir natürlich sagen, dass so eine Stelle nur dann Sinn macht, wenn diese auch dahingehend wirkt, Doppelförderungen entgegenzuwirken und messbare Ziele zu definieren und natürlich auch ein Controlling anzuschieben.  Gut, das wollen Sie nicht, sonst hätten Sie das auch in Ihren Änderungsantrag heute Morgen noch reingenommen. Was ich allerdings großartig finde, dass Sie unseren zweiten Wunsch auch noch mit aufgenommen haben. Das heißt, Sie haben jetzt fünf von unseren Forderungen berücksichtigt, bei fünf Punkten in Ihrem Antrag. Großartig. Sie wollen auch die kommunale Förderlandschaft neu ordnen.

    Und, Herr Kollege Brandt, ich muss eines in aller Deutlichkeit sagen: Die Zweidrittelmehrheit ist eine tolle Sache.   Man kann die Opposition auch kritisieren, auch wenn man bei der Opposition abschreibt. Aber Sie sollten zumindest doch noch unseren Antrag lesen. Sie haben uns eben vorgeworfen, wir wollten sämtliche Förderprogramme abschaffen und in den Kommunalen Finanzausgleich überführen. Hätten Sie doch mal unseren Antrag gelesen, da steht nämlich drin, um den bürokratischen Aufwand der Kommunen zu reduzieren, sollen die vielen kleinteiligen Förderprogramme, bei denen die Kommunen antragsberechtigt sind, neu geordnet und weitestgehend über pauschale Zahlungen über das FAG abgebildet werden. Kleinteilige Forderungen.   Also, das nächste Mal lesen. Wenn Sie das gelesen hätten, hätten Sie vielleicht auch noch das übernommen von uns.

    Also, im Großen und Ganzen ein großartiger Antrag. Sie schreiben genau das, was wir im Sommer gefordert haben. Zentrale Stelle für ein Zuwendungsrecht schaffen, Förderprogramme endlich standardisieren, vereinheitlichen, vereinfachen, digitalisieren, das Förderwesen straffen, Redundanzen abschaffen, Doppelförderung abschaffen. Ich meine, wie kann es denn sein, dass das Ministerium noch nicht mal weiß oder die Landesregierung, wie hoch das gesamte Fördervolumen in unserem Land ist? Ehrlich, das war ein Offenbarungseid, was unsere Große Anfrage zu Tage gefördert hat. Nichtsdestotrotz, Schwamm drüber, Sie machen sich auf den Weg, das ist schon mal eine gute Sache. Finanzströme neu ordnen und vereinfachen – ich als Finanzpolitikerin war begeistert.

    Da lese ich doch tatsächlich unter dem Antrag, mögliche Personalbedarfe für die Umsetzung werden durch Stellenumschichtung innerhalb der Landesregierung gedeckt. Da habe ich gedacht: großartige Geschichte. Aber dann fällt uns leider auf, dass die Ministerin selbst in der Nachschiebeliste mit dem Vermerk auf diese Drucksache schreibt: ‚Wir brauchen ein Budget zur Konzeptionierung der im Antrag geforderten Aufgabe für das Finanzministerium.‘ Drei Vollzeitstellen für zwei Jahre. Wie kommt man aus dieser Nummer raus? Die regierungstragenden Fraktionen haben uns ja etwas anderes erzählt. Also musste man schnell auf eine Konzeption verweisen und nicht auf die Umsetzung. Was macht es denn nun besser? Dass die Regierung entgegen dem Willen der regierungstragenden Fraktionen drei zusätzliche Stellen fordert oder dass die regierungstragenden Fraktionen mal eben sagen, naja, wir wollen ja erstmal nur zwei Jahre konzeptionieren, damit, ich wiederhole nochmal, weil ich das so schön  fand, ‚die zukünftige Regierung nach unserer Legislatur die Umsetzung auf den Weg bringen kann‘, was den Kollegen Plambeck dazu verleitet hat zu sagen, die Landesregierung zünde den Turbo, indem sie zwei Jahre ein Konzept entwirft.

    Ich muss sagen, es ist alles besser als Ihre Prüfaufträge. Es ist alles besser als die Prüfaufträge, auf die Sie heute Morgen wieder verwiesen haben. Es scheint sich ja etwas zu tun. Und wenn zukünftige Legislaturen von ihren Konzeptionierungen mit drei Vollzeitkräften profitieren können, mag es ja was bringen. Insofern, heute ist ein guter Tag für die Opposition. Opposition wirkt. Wir erhöhen das Landesblindengeld. Sie machen sich langsam auf den Weg, aber Sie machen es. Ihr Antrag ist okay, unserer ist besser."

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  • 20.11.2025

    Anne Riecke zu TOP 40 "Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie"

    In ihrer Rede zu TOP 40 (Bericht zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie) erklärt die agrarpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anne Riecke:

    "Die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)trat am 22. Dezember 2000 in Kraft, wurde durch die Novellierung des Wasserhaushaltsgesetzes von 2002 in deutsches Recht umgesetzt und für die Umsetzung der WRRL sind vorrangig die Länder zuständig. Der Umsetzungsstand ist entsprechend unterschiedlich, wobei in Schleswig-Holstein bereits darauf hingewiesen wurde, dass die Umsetzung aufgrund hoher Besiedlungsdichte, intensiver Landbewirtschaftung und vielfältiger Gewässernutzung erhebliche Anstrengungen erfordern wird.

    Das übergeordnete Ziel ist es, bei Oberflächengewässern den guten ökologischen Zustand bzw. bei als künstlich oder erheblich verändert eingestuften Gewässern das gute ökologische Potenzial und den guten chemischen Zustand zu erreichen. Dieses Ziel sollte spätestens bis Ende 2027 erreicht sein. Die Bundesregierung selbst hat auch in der Vergangenheit bereits darauf hingewiesen, dass eine vollständige Umsetzung der WRRL wegen Vielschichtigkeit und vielfacher Nutzungen voraussichtlich erst im Jahr 2050 gelingen könne.

    Also, was haben wir – laut Bericht der Landesregierung – bislang erreicht und wie geht es nun mit der Umsetzung weiter? Im Bericht heißt es, dass von 589 Fließgewässern gerade einmal etwa drei Prozent den ökologischen Zielzustand der Wasserrahmenrichtlinie erreicht haben. Bei den Seen sind es etwa 16 Prozent. Beim chemischen Zustand verfehlt derzeit jedoch 100 Prozent der oberirdischen Gewässer bestimmte Schadstoffziele. Beim Grundwasser sieht die Lage besser aus: 100 Prozent der Grundwasserkörper gelten mengenmäßig als gut, aber nur 69 Prozent im chemischen Zustand. Die Maßnahmenausgaben für die Gewässerentwicklung zwischen 2022 und 2024 belaufen sich auf rund 21 Millionen Euro, 26 Millionen Euro Investitionen für Kläranlagen wurden getätigt, dazu kommen noch viele weitere Millionen Euro für Beratungen etc.

    Die Wasserrahmenrichtlinie war von Anfang an ambitioniert. Doch der Bericht zeigt, dass viele Gewässer, insbesondere aufgrund von Flächenkonflikten und Schadstoffbelastungen, Zieltermine nicht einhalten können und werden. Die Frage ist doch auch an dieser Stelle, sind die ergriffenen Maßnahmen überhaupt evaluiert worden? Auch wenn wir jetzt in dem Zusammenhang über die EU-Wiederherstellungsverordnung sprechen und hier den Artikel 4 nehmen. Bis 1. September 2026 sollen alle Mitgliedstaaten einen Plan mit Maßnahmen vorlegen, in Zusammenarbeit mit den Bundesländern, wie die Wiederherstellung der Gewässer und Küstengewässer bis 20250 gelingen kann. Um die Pläne und Maßnahmen auch an regionale Gegebenheiten anzupassen, müssen Doppelstrukturen vermieden werden. Am Ende darf der Schwarze Peter nicht bei den Landwirten liegen.

    Wie bereits der heutige Bürgermeister von Büsum und ehemaliger Abgeordnete Oliver Kumbartzky sagte: ‚Die Wasserrahmenrichtlinie und die (damals) neue Düngeverordnung stellen vor allem unsere Landwirtschaft vor enorme Herausforderungen. Mit innovativen Techniken und Konzepten kann effizienter gedüngt und somit die Belastung des Grundwassers reduziert werden. So gelingt Gewässerschutz mit statt gegen die Landwirtschaft.‘

    Aus liberaler Sicht gilt: Gewässerschutz ist unerlässlich und die EU-WRRL bleibt dabei ein zentrales Instrument – aber er muss wirksam, zielgerichtet und wirtschaftlich sinnvoll erfolgen."

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  • 20.11.2025

    Anne Riecke zu TOP 24 "Kein CCS in Schleswig-Holstein"

    In ihrer Rede zu TOP 24 (Kein CCS in Schleswig-Holstein – kein Festhalten an fossilen Emissionen) erklärt die klimaschutzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anne Riecke:

    "Wenn wir heute über den Antrag des SSW diskutieren, dann sprechen wir über ein Thema, das uns im Landtag schon seit über drei Jahren immer wieder beschäftigt: die Frage, wie wir mit unvermeidbaren Restemissionen umgehen und welche Rolle CCS in einer modernen Klimaschutzstrategie spielen kann.

    Ich möchte deshalb zunächst an die Entwicklung hier im Haus erinnern und warum wir heute anders diskutieren als 2022. Im Juni 2022 haben wir im Landtag einen interfraktionellen Antrag beschlossen, der CCS in Schleswig-Holstein und in deutschen Küstengewässern klar ablehnte. Das war damals der Stand der Debatte, geprägt von vielen offenen Fragen, von Unsicherheit und von Lücken im Rechtsrahmen. Infolge dieses Antrags hat die Landesregierung im Umwelt- und Agrarausschuss berichtet und Anfang 2023 haben wir gemeinsam eine ausführliche Anhörung zu CCS durchgeführt. 

    Diese Anhörung war jedoch ein Wendepunkt. Sie hat gezeigt: Die Wissenschaft ist weiter. Die Klimaziele sind anspruchsvoller. Und manche unserer früheren Einschätzungen müssen wir heute differenzierter betrachten. Viele Expertinnen und Experten haben klar gesagt: Wenn wir Klimaneutralität erreichen wollen, reichen Vermeidung und erneuerbare Energien allein nicht aus. Für bestimmte industrielle Prozesse bleiben Restemissionen. Und dafür brauchen wir technische Lösungen. Die Regierungsfraktionen und auch wir haben uns dieser wissenschaftlichen Einschätzung nicht verschlossen. Wir haben unsere Position weiterentwickelt – verantwortungsbewusst und faktenbasiert.

    Der SSW fordert nun, dass Schleswig-Holstein im Bundesrat gegen das geänderte Kohlendioxid-Speicherungsgesetz stimmt. Wir lehnen das ab. Nicht, weil wir unkritisch wären. Nicht, weil wir CCS als Allheilmittel betrachten. Sondern weil dieser Antrag die Realität des Gesetzes verkennt – und weil er technologischen Fortschritt pauschal ausschließt. Ich möchte ein paar zentrale Punkte nennen, die in der Debatte gerne übersehen werden: Das Gesetz beschränkt künftige Speicherprojekte ausdrücklich auf den Festlandsockel und die ausschließliche Wirtschaftszone – also auf Bereiche außerhalb des Küstenmeeres. Für Schleswig-Holstein heißt das: Unsere Schutzgebiete bleiben tabu. Das Gesetz schließt das ausdrücklich aus. Speicherung in Meeresschutzgebieten beispielsweise ist grundsätzlich nicht zulässig.

    Weiterhin schafft das Gesetz erstmals einen einheitlichen Rechtsrahmen für CO₂-Transportinfrastruktur – etwas, das bisher komplett fehlte und was auch die Industrie seit Jahren fordert. Wir reden hier also nicht über wildes Bohren irgendwo an unserer Küste. Wir reden über ein klar reguliertes, streng überwachtes System, das Offshore-Speicherung unter strengen Bedingungen ermöglicht. Und genau diese Differenzierung lässt der Antrag des SSW vermissen. Der ehemalige Bundestagsabgeordnete der FDP-Bundestagsfraktion Olaf in der Beek hat es treffend formuliert: Die Nutzung von CCS ist ein 'Meilenstein auf dem Weg zur Klimaneutralität', gerade weil sie unvermeidbare Restemissionen dauerhaft aus der Atmosphäre holt. Und ja – Deutschland wird damit unabhängiger von Staaten, die diese Technologie längst einsetzen. Auch wir stehen zu dieser Linie.

    Wir haben im Umwelt- und Agrarausschuss gemeinsam mit CDU und Grünen empfohlen, die Carbon-Management-Strategie des Bundes konstruktiv zu begleiten. Das heißt für uns konkret:

    • Emissionsvermeidung bleibt oberste Priorität!
    • CCS ist keine Ausrede für ein fossiles Weiter-so!
    • Aber: Für industrielle Restemissionen brauchen wir diese Option!

    Und wir sagen genauso deutlich:

    • Die Schutzgebiete müssen ausgenommen bleiben!
    • Transparenz, Monitoring und strenge Genehmigungsregeln sind unverzichtbar!
    • Und: CO₂-Verklappung unter Land lehnen wir ab.

    Das ist eine differenzierte, verantwortungsvolle Linie – nicht ideologisch, sondern rational.

    Was bedeutet das genau für unser Land? Wir wollen, dass Schleswig-Holstein im Bundesrat nicht pauschal 'Nein' sagt, sondern seine Interessen aktiv einbringt. Dazu zählen:

    • hohe Sicherheitsstandards,
    • klare Ausschlusszonen,
    • Bürgerbeteiligung,
    • und wissenschaftliche Begleitung.

    Ein reflexhaftes Veto, wie der SSW es fordert, würde nicht nur die Bundesgesetzgebung blockieren – es würde auch unsere Industrie und unseren Wirtschaftsstandort schwächen. Denn Unternehmen brauchen Planungssicherheit. Und sie brauchen Lösungen für Restemissionen, wenn wir ihre Arbeitsplätze in Schleswig-Holstein halten wollen.

    Klimapolitik bedeutet, Verantwortung zu übernehmen – für die Umwelt, für die Industrie und für kommende Generationen. Eine verantwortungsvolle Politik verschließt sich neuen Technologien nicht. Sie prüft sie, sie reguliert sie und sie setzt sie dort ein, wo sie notwendig sind. Der Antrag des SSW bleibt leider in der Debatte von 2022 stehen. Wir als FDP dagegen stehen für eine moderne und wissenschaftsorientierte Klimapolitik. Deshalb werden wir diesem Antrag nicht zustimmen."

     

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  • 20.11.2025

    Anne Riecke zu TOP 16 "Überarbeitung der Fachanforderungen im Fach WiPo"

    In ihrer Rede zu TOP 16 (Überarbeitung der Fachanforderungen im Fach WiPo) erklärt die bildungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anne Riecke:

    "Nachdem die Kürzungen der Lehrerstellen und die Kürzungen der Kontingentstundentafel durchgesetzt wurden, haben wir nicht nur einen Antrag gestellt, dass diese eklatanten Sparmaßnahmen wieder zurückgenommen werden sollen. Nein, wir haben sogar im Vorwege davor gewarnt, dass das Fach WiPo diesen Kürzungen und Streichungen zum Opfer fällt. Noch im März hat Frau Prien hier im Parlament versprochen, dass das Fach WiPo nicht davon betroffen sein würde. Vor den Sommerferien haben dann sogar Schülerinnen und Schüler die Kürzungen an den Ministerpräsidenten herangetragen und erklärt, dass sie damit nicht einverstanden sind. Diesen eindringlichen Stimmen wurde dann endlich Gehör geschenkt – woraufhin wir dann gemeinschaftlich als Opposition gefordert haben, dass das Fach WiPo nicht gekürzt werden darf.

    Und dann kam ein besonderer Coup: Die Koalition legte einen Antrag vor, dass ab dem Schuljahr 2027/2028, also nach der Landtagswahl, dem Fach WiPo sogar wieder mehr Stunden gewidmet werden sollen. Das ist zwar erfreulich, aber in der Sache inkonsequent: Erst kürzen, dann die Kürzungen bestreiten, dann einsehen, dass man doch gekürzt hat, und sich dann damit rühmen, dass man das Fach WiPo wieder aufstockt.

    Durch die Aufstockung des Stundenkontingents des Faches WiPo wird es nötig sein, die Fachanforderungen zu überarbeiten. Nicht nur die Kompetenzen sind an die Klassenstufen anzupassen, sondern auch die zu vermittelnden Inhalte. Die Fachanforderungen in Wirtschaft/Politik sind eine der ersten gewesen, die den Lehrplan abgelöst haben. Sie stammen aus dem Jahr 2016. Gerade inhaltlich müssen wir Themenbereiche festsetzen. Nicht zuletzt, weil wir auf unterschiedlichen Ebenen die Debatte um ein Politik- und Demokratieverständnis führen. Politikunterricht ist wichtig, weil er Schülerinnen und Schülern das Verständnis für politische Prozesse und die Bedeutung ihrer eigenen Stimme in einer Demokratie vermittelt. Zudem fördert er kritisches Denken und die Fähigkeit, informierte Entscheidungen zu treffen, die das gesellschaftliche Leben beeinflussen.

    Das Fach WiPo – mein Kollege Herr Vogt hatte es in der Debatte damals gesagt – findet häufig zu wenig Beachtung. Das 'Wi' steht für Wirtschaft und nicht für eine Spielkonsole. Schauen wir uns die Fachanforderungen genauer an, dann muss man feststellen, dass Wirtschaft nur einen geringen Teil einnimmt. Wirtschaftsunterricht ist wichtig, da er Schülerinnen und Schülern grundlegende wirtschaftliche Konzepte vermittelt, die für das Verständnis der Funktionsweise von Märkten und der globalen Wirtschaft entscheidend sind – gerade in einer Welt, die sich nicht nur sicherheitspolitisch verändert, sondern auch wirtschaftlich im Wandel ist.

    Zusätzlich möchten wir, dass bei der Überarbeitung der Fachanforderungen die finanzielle Bildung Beachtung findet. In einer Anhörung zu unserem Antrag 'Finanzielle Bildung für bessere Chancen' kam sowohl von Fachleuten und Experten als auch von Schüler- und Elternseite auf, dass das Thema unbedingt mehr Beachtung finden muss und Deutschland das einzige europäische Land ist, das diesem Thema zu wenig Bedeutung zuschreibt in der Schule. Finanzielle Bildung hilft Schülerinnen und Schülern fundierte Entscheidungen über Geldmanagement, Sparen und Investieren zu treffen, was ihre finanzielle Zukunft positiv beeinflusst. Beide Bereiche – Wirtschaft und finanzielle Bildung – fördern das Bewusstsein für wirtschaftliche Zusammenhänge und stärken die persönliche Verantwortung im Umgang mit Geld.

    Darum bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag, damit das Fach WiPo weiterentwickelt werden kann, um Schülerinnen und Schülern auf die komplexen Herausforderungen einer globalisierten Welt vorzubereiten und ihnen das notwendige Wissen sowie die Fähigkeiten zu vermitteln, um aktiv und verantwortungsbewusst an der Gesellschaft teilzunehmen."

     

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  • 21.11.2025

    Christopher Vogt zu TOP 33 "Nach der Stadtbild-Diskussion: Es braucht geeignete Lösungen"

    In seiner Rede zu TOP 33 (Nach der Stadtbild-Diskussion: Es braucht geeignete Lösungen) erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt: 

    "Die ‚Stadtbild-Debatte‘ begann vor einigen Wochen mit einer eher beiläufigen und offenbar unbedachten Bemerkung des Bundeskanzlers bei einer Pressekonferenz in Potsdam. Sie hat für unglaublich viel Aufregung und Empörung in unserem Land gesorgt. Trotz der bewegten Zeiten, in denen wir leben, haben wir sowas in dieser Form in den letzten Jahren selten erlebt. Ich kann nachvollziehen, dass nicht wenige Menschen mit Migrationshintergrund zunächst irritiert darüber waren, dass der Bundeskanzler bei einer Frage nach der aktuellen Stärke der AfD über die Menschen im Stadtbild gesprochen hat. Man sollte von einem Bundeskanzler schon erwarten dürfen, dass er sich so ausdrücken kann, dass keine großen Missverständnisse aufkommen. Das scheint aber tatsächlich ein Problem bei Friedrich Merz zu sein – auch wenn man an seine jüngste, sehr ungelenke Äußerung über die brasilianische Stadt Belém denkt. Man muss allerdings auch kein ausgewiesener Fan von Friedrich Merz sein, um zu schnell erkennen, dass es ihm vor allem um das Thema ‚Steuerung der Migration‘ ging, da er ja über den Umgang mit der irregulären Migration gesprochen hatte. Deshalb finde ich die sehr reflexartigen Rassismus-Vorwürfe auch fehl am Platze. Ich halte Friedrich Merz nicht für den richtigen Bundeskanzler, aber der Vorsitzende der größten Partei in Deutschland ist ganz sicher kein Rassist.

    Neben der ganzen Aufregung im linken Lager – insbesondere bei Sozialdemokraten und Grünen, die sogar prominent gegen ihren Koalitionspartner auf die Straße gegangen sind – hat die Debatte ums Stadtbild aber einen großen Nerv bei vielen Menschen getroffen. In den letzten Tagen haben mir einige Leute – darunter auch Journalisten – gesagt, das Thema ist doch längst durch; warum wollt ihr denn jetzt noch darüber reden? Ich sehe das anders. Große gesellschaftliche Debatten gehören in einer funktionierenden Demokratie ins Parlament. Und es war sicherlich auch nicht der Mangel an Themen, der die Redaktion von ‚Maybrit Illner‘ dazu bewegt hat, gestern Abend darüber diskutieren zu lassen.

    Viele Menschen sehen einfach mit großer Sorge, wie sich das Stadtbild in den letzten Jahren vielerorts zum Negativen entwickelt hat. Und die Bürgerinnen und Bürger sind in übergroßer Mehrheit nicht rassistisch, sondern weltoffen und wissen auch, dass unsere älter werdende Gesellschaft Zuwanderung auch braucht. Sie nehmen aber wahr, dass es viele Probleme gibt, über die man offen sprechen muss. Und sie erwarten, dass geeignete Lösungen angeboten werden. Das ist unsere Aufgabe. Als Demokraten sollten wir das Thematisieren von Problemen nicht den Populisten überlassen. Wir dürfen dabei aber nicht selbst populistisch werden.

    Das Sicherheitsgefühl der Menschen ist in Deutschland höher als in vielen anderen Ländern, aber es hat in den letzten Jahren abgenommen, wie viele Umfragen zeigen. Das hat nicht nur mit subjektiven Eindrücken zu tun, sondern stützt sich auf die offiziellen Kriminalitätsstatistiken. Zwar ist die Gesamtzahl der Straftaten nicht unbedingt größer geworden, aber eben bei Messerdelikten, sexuellen Übergriffen oder räuberischer Erpressung in erschreckendem Maße. Und bestimmte Gruppen spielen dabei eben eine weit überproportionale Rolle. Der aus Duisburg stammende Bundesvorsitzende der Grünen hat doch vollkommen Recht, wenn er sagt: ‚Es gibt sie, Angsträume in unserem Land. Es gibt die an Kleinstadtbahnhöfen herumlungernden Faschos und sturzbesoffen grölende Fußballfans in Zügen. Und es gibt kriminelle Gruppen auch aus migrantischen Familien, die am Freitagabend Leute abziehen oder Frauen belästigen.‘ So ist es!

    Die Bürgerinnen und Bürger müssen sich unabhängig von ihrem Alter, ihrem Geschlecht, ihrer Religionszugehörigkeit, ihrer sexuellen Identität oder ihrer ethnischen Herkunft zu jeder Tageszeit im öffentlichen Raum frei bewegen und sicher fühlen können. Also egal, ob es um junge Frauen geht, ob jemand eine dunklere Hautfarbe hat, schwul oder lesbisch oder jüdischen Glaubens ist: Man muss sich in diesem Land rund um die Uhr frei bewegen können. Und einige Leute mögen dies alles zerreden wollen, aber es gibt hier leider massive Probleme und erhebliche gesellschaftliche Rückschritte, die wir nicht hinnehmen dürfen. An verschiedenen Stellen im öffentlichen Raum ist die Aufenthaltsqualität in den letzten Jahren spürbar gesunken. Dies betrifft vor allem Bahnhöfe, Parks und öffentliche Plätze. Es ist dabei ein massives Problem, dass viele Kommunen finanziell derart unter Druck stehen, dass sie dafür schlichtweg kein Geld mehr haben. Dafür tragen Bundes- und Landesregierung gleichermaßen die Verantwortung. Es gibt an vielen Stellen eine inakzeptable Verschmutzung, Vermüllung und Verwahrlosung, um die man sich engagierter kümmern muss.

    Wie die Landesregierung derzeit mit der wichtigen Städtebauförderung umgeht, ist deshalb ein ernstes Problem. Die Obdach- und Wohnungslosigkeit von Menschen ist auf einem traurigen Höhepunkt angekommen. Darum muss sich das Land mit den Kommunen viel stärker kümmern. Dies gilt übrigens auch für die Drogenprävention. Der Rechtsstaat muss an allen Stellen konsequent durchgesetzt werden. Wir haben in den letzten Tagen schon darüber debattiert: Es ist richtig, dass die Landesregierung mit der Nachschiebeliste einen Schwerpunkt bei der Stärkung der Polizei setzt. Der Bedarf ist einfach groß. Aber es bleibt ein Problem, dass die Justiz im Land nicht überall ausreichend ausgestattet ist, um ihren Job richtig zu erledigen. Nichts frustriert auch die Polizeibeamten, mit denen ich spreche, so sehr wie die Tatsache, dass viele Verfahren sang- und klanglos eingestellt werden, weil die Staatsanwaltschaften in Schleswig-Holstein einfach überlastet sind.

    Die Integration von zugewanderten Menschen in unsere Gesellschaft muss von den zuständigen staatlichen Stellen viel stärker eingefordert werden. Sie muss jedoch auch von Seiten des Staates verstärkt werden. Dies gilt vor allem für den Spracherwerb, die Vermittlung der Werte unseres Grundgesetzes und die Integration in den Arbeitsmarkt. Die geplanten Kürzungen beim DaZ-Unterricht, das Absenken der Unterrichtsversorgung und der Lehrerstellenabbau bei der Beruflichen Bildung sind absolut kontraproduktiv und müssen deshalb korrigiert werden. Es braucht beim Thema Zuwanderung endlich die notwendige Differenzierung und entsprechende Signale: Die Zuwanderung und der Zugang in den Arbeitsmarkt müssen einfacher werden und die Zuwanderung bzw. der Zugang in unsere Sozialsysteme deutlich schwieriger. Das Aufenthaltsrecht muss viel konsequenter durchgesetzt und die Rückführung vor allem von Straftätern und Gefährdern beschleunigt werden. Wer sich in unsere Gesellschaft integriert, braucht eine faire und verlässliche Bleibeperspektive. Wer sich nicht in unsere Gesellschaft integrieren will, sollte unser Land auch tatsächlich wieder verlassen müssen. Und offenkundigem Sozialmissbrauch – gerade auch von EU-Bürgern aus Rumänien und Bulgarien – muss viel konsequenter als bisher begegnet werden. Wir machen dazu in unserem Antrag verschiedene Vorschläge.

    Wenn sich rund 50 Prozent der Bürgerinnen und Bürger im öffentlichen Raum nicht mehr sicher fühlen, darf man dies nicht ignorieren. Es braucht überall ein lebenswertes Stadtbild. Dafür braucht es radikalen Pragmatismus statt Alarmismus und Angst. Es bringt jedenfalls nichts, Probleme zu verschweigen, man muss sie klar benennen und Lösungen anbieten. Wir haben dies mit unserem Antrag getan – oder zumindest versucht. Ich würde mich freuen, wenn es gelingt, dass alle Fraktionen dazu ebenfalls Vorschläge einbringen. Ich freue mich auf die weitere Debatte!"

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  • 21.11.2025

    Anne Riecke zu TOP 17 "Ausbau des (teil-)gebundenen Ganztagsangebots"

    In ihrer Rede zu TOP 17 (Ausbau des (teil-)gebundenen Ganztagsangebots in Schleswig-Holstein) erklärt die bildungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anne Riecke:

    "Ganztagsschulen sind ein wichtiges Fundament für Chancengerechtigkeit, individuelle Förderung, Gleichberechtigung sowie die Stärkung sozialer Kompetenzen. Außerdem tragen sie zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei. Wer die Debatten hier verfolgt hat, insbesondere in den letzten sechs Monaten, weiß, dass die Vorbereitung auf die Einführung von Ganztagsschulen alles andere als reibungslos verlaufen ist und läuft. Ein gelungener Start sieht anders aus.

    Die einzige positive Nachricht, die wir vernehmen konnten, ist die Einigung mit den Kommunen. Aus der Vergangenheit wissen wir, dass es bereits mehrere Zusagen gab, deshalb müssen wir hoffen, dass die zugesagten Fördermittel tatsächlich bereitgestellt werden und die Kommunen nicht im Stich gelassen werden. Es ist mir an dieser Stelle wichtig zu betonen, dass es hierbei nicht um Goodwill oder herausragende Investitionen geht, sondern um eine gesetzliche Verpflichtung.

    Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung steht vor der Tür und die Kommunen, Schulen, Träger sowie die Eltern und Kinder waren lange Zeit auf sich allein gestellt. Planungssicherheit sieht in diesem Kontext ganz anders aus. Wir müssen jetzt handeln, um sicherzustellen, dass die notwendigen Rahmenbedingungen geschaffen werden und die Umsetzung des Rechtsanspruchs gelingt. Der Antrag der SPD-Fraktion ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Wenn Schulträger und Schulen sich tatsächlich auf den Weg machen wollen, sollte dies durch entsprechende Möglichkeiten unterstützt werden. Es ist entscheidend, dass diese Initiativen dann auch im Investitionsprogramm Berücksichtigung finden, um die finanziellen Mittel bereitzustellen, die für eine erfolgreiche Umsetzung notwendig sind.

    Allerdings wirft die aktuelle Situation einige Herausforderungen auf. Wenn wir schauen, welche Möglichkeiten eine gebundene bzw. teilgebundene Ganztagsschule bietet, dann ist festzustellen, dass sie ihr Angebot und ihre Lernzeit ganz anders gestalten können. Und genau hier liegt das Problem. Wir stellen jetzt schon einen Unterschied an den offenen Ganztagsschulen fest. Die unterschiedlichen Gegebenheiten vor Ort und der anhaltende Fachkräftemangel sorgen dafür, dass viele offene Ganztagsschulen lediglich ein Betreuungsangebot anbieten können, anstatt ein umfassendes Bildungsangebot im Nachmittagsbereich zu gewährleisten. Dadurch entsteht eine ungleiche Verteilung der Bildungsangebote innerhalb der offenen Ganztagsschulen, aber auch zwischen gebundenen und offenen, die nicht im Sinne der Chancengleichheit ist. Letztlich zeigt es auf, dass wir erheblichen Nachholbedarf haben, um nur ansatzweise allen ein qualitativ hochwertiges Angebot machen zu können. Das für mich sehr lange Herauszögern des pädagogischen Konzepts wird nochmals dazu führen, dass nicht alle Schulen die gleichen Voraussetzungen haben.

    Es gibt bereits gebundene Ganztagsschulen in Schleswig-Holstein. Gerne werden sie im Zusammenhang mit sozialen Brennpunkten und schwierigen Lernvoraussetzungen genannt und eingeführt. Sie haben also Potenzial. Man vergisst hier aber, dass sie nicht erst kommen dürfen, wenn es brenzlich wird, sondern sie sollten auch präventiv sein und nicht nur ein Anzeichen für ein soziales Ungleichgewicht in bestimmten Bereichen. Letztlich haben Ganztagsschulen nämliche gerade hier eine ureigene Funktion: die Gleichberechtigung. Hier sollen Bildungsunterschiede aufgrund von sozialer Herkunft verringert werden und Bildungsangebote für alle gemacht werden.

    Um die Qualität der Bildung für alle Kinder zu verbessern, müssen wir uns dringend mit diesen Herausforderungen auseinandersetzen. Es ist notwendig, klare Rahmenbedingungen zu schaffen, die eine qualitativ hochwertige und gleichwertige Betreuung und Förderung aller Schülerinnen und Schüler in offenen Ganztagsschulen ermöglichen. Nur so können wir sicherstellen, dass jedes Kind die gleichen Chancen auf Bildung und persönliche Entwicklung erhält."

     

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  • 21.11.2025

    Annabell Krämer zu TOP 30 "Maßnahmen der Landesregierung gegen weibliche Genitalverstümmelung"

    In ihrer Rede zu TOP 30 (Mündlicher Bericht zu Maßnahmen der Landesregierung gegen weibliche Genitalverstümmelung) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und frauenpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    "Vor fast drei Jahren haben wir interfraktionell die Landesregierung zu diversen Maßnahmen gegen Genitalverstümmelung aufgefordert. Welche Maßnahmen waren das? Die Landesregierung solle sicherstellen, dass das Recht auf körperliche Unversehrtheit geschützt und der Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt und Bedrohung gewährleistet werde. Das Thema 'Erkennung und Behandlung bei weiblicher Genitalverstümmelung' sollte in die Ausbildung und Fortbildung von Gynäkologen und Hebammen aufgenommen werden. Potenziell betroffene Berufsgruppen wie pädagogische, medizinische, juristische und behördliche Fachkräfte sollten verstärkt für das Thema der weiblichen Genitalverstümmelung sensibilisiert werden. Zudem sollte eine konsequente strafrechtliche Verfolgung von weiblicher Genitalverstümmelung sichergestellt werden. Maßnahmen zur Aufklärung sowie Präventionsmaßnahmen zum Schutz bedrohter Mädchen und Frauen sollten niedrigschwellig angeboten werden und der Aufbau eines regionalen, bundesweiten und europäischen Netzwerks von spezialisierten Beratungsstellen und psychosozialen Hilfsangeboten für betroffene Mädchen, Frauen und Angehörige aktiv unterstützt werden.

    Und jetzt haben wir des Pudels Kern. Für ganz Schleswig-Holstein widmet sich einzig und allein die Fachstelle TABU seit 2019 dem Schwerpunkt weibliche Genitalbeschneidung und -verstümmelung. Durch unterschiedliche Projektförderungen – zuletzt insbesondere durch den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) – konnten Betroffene individuell beraten und begleitet werden. Es wurde präventiv gearbeitet, Fachkräfte geschult und landesweit Netzwerke aufgebaut. Die Fachstelle ist ein zentraler Baustein in der Umsetzung der Istanbul-Konvention in Schleswig-Holstein und weiterer landespolitischer Verpflichtungen, darunter auch der einstimmig vom Landtag beschlossene Antrag 'Null Toleranz gegenüber weiblicher Genitalverstümmelung!'. Die Arbeit von TABU setzt viele dieser politischen Verpflichtungen bereits praktisch um. Die Arbeit von TABU ist vorbildlich. Sie bietet spezialisierte, kultursensible Beratung für betroffene Frauen, Mädchen und ihre Angehörigen an – auch in akuten Krisen. Frauen werden bei der Bewältigung verschiedenster Problemlagen und bei Bedarf in unterschiedlichen Belangen bis zur Rekonstruktion begleitet. Es gibt eine enge Vernetzung mit anderen Beratungsstrukturen im Land. Mit weitreichender Expertise werden Schulen, Kitas, Hebammen und Ärzte, Frauen- und Migrationsberatungsstellen, Ämter und Behörden unterstützt. 

    Es ist an der Zeit, dass wir nach unserem gemeinsamen Landtagsantrag vor fast drei Jahren endlich Taten sprechen lassen. Wir brauchen finanzielle Unterstützung für eine Fachstelle, die effektiv dazu beiträgt, geschlechtsspezifische Gewalt an Frauen und Mädchen zu verhindern und Schutzstrukturen stärkt. Bisher hat der Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds in Schleswig-Holstein die Finanzierung der Beratungsstelle für dieses wichtige Thema übernommen. Diese Förderung läuft zum Jahresende aus. Es wird Zeit, dass die Landesregierung ihre Versprechen einlöst. Die Fachstelle TABU leistet jährlich über 100 Erstberatungen, leistet wöchentliche Gruppenberatungen mit bis zu 25 Teilnehmerinnen, begleitet jährlich im Schnitt fünf Rekonstruktionen, aktuell werden zwei Frauen auf dem Weg zur Rekonstruktion und eine Frau auf dem Weg zur Öffnung begleitet. Über 20 Fachveranstaltungen pro Jahr komplettieren das Angebot.

    Andere Bundesländer machen es uns bereits vor: Sachsen, Thüringen, Hamburg, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Hessen, Bremen, Berlin, Bayern und Baden-Württemberg sind sich ihrer Verantwortung bereits bewusst geworden und entsprechend in die institutionelle Förderung eingestiegen. Jede Genitalverstümmelung ist extremste Menschenrechtsverletzung. Ich bitte um finanzielle Unterstützung über den Haushalt 2026 für unsere wichtige Beratungsstelle. Ein kleiner finanzieller Beitrag des Landes ist in der Lage, verstümmelten Frauen zu helfen und junge Mädchen in unserem Land zu schützen und das ist unsere verdammte Pflicht!"

    Sperrfrist Redebeginn!

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  • 11.10.2018

    Christopher Vogt: Schleusenkammer in Brunsbüttel muss dringend realisiert werden

    Zum Bericht des Bundesverkehrsministeriums, in dem es weitere Verzögerungen beim Bau der 5. Schleusenkammer in Brunsbüttel prognostiziert, erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Die erneuten Verzögerungen beim Schleusenbau in Brunsbüttel sind eine ganz schlechte Nachricht für unsere maritime Wirtschaft. Der Bund hat den Erhalt und den Ausbau des Kanals jahrzehntelang vernachlässigt. Das muss endlich ein Ende haben. Die Zuverlässigkeit und eine größere Leistungsfähigkeit der Schleusen sind von elementarer Bedeutung für die norddeutsche Wirtschaft.

    Es handelt sich zwar nicht um ein alltägliches Bauprojekt, aber es ist besorgniserregend, dass das Bundesverkehrsministerium mit dieser wichtigen Aufgabe offen- sichtlich völlig überfordert ist. Die Risiken sind ja nicht erst seit gestern bekannt. Dass es bei der Realisierung eines solchen Bauwerks zu Verzögerungen und Kos- tensteigerungen kommen kann, ist nicht besonders überraschend. Für die unnöti- gen Verzögerungen, die durch Schlampereien und Missmanagement entstanden sind, habe ich allerdings keinerlei Verständnis.

    Der Bundesverkehrsminister ist in der Pflicht, schnellstmöglich einen qualitativ hochwertigen Neubau der 5. Schleusenkammer in Brunsbüttel zu organisieren. Dass es immer noch ernsthafte Zweifel am Bauverfahren gibt, ist unfassbar. Es rächt sich für den Norden erneut, dass das Bundesverkehrsministerium immer wieder als Beruhigungspille an die CSU gegeben wird. Wenn es sich um ein Großprojekt in Bayern handeln würde, wäre ein solches Desinteresse der Hausspitze undenkbar. Anstatt sich mit der unsinnigen PKW-Maut zu beschäftigen, sollte sich Herr Scheuer besser dringend um sein Kerngeschäft kümmern.

    Wir brauchen die 5. Schleusenkammer in Brunsbüttel dringend und sie muss ohne weitere Verzögerungen realisiert werden. Minister Scheuer muss der norddeutschen Öffentlichkeit jetzt unbedingt erklären, wie er dies schaffen will. Das Vertrauen insbesondere der maritimen Branche wird die Bundesregierung nur mit Offenheit und klarer Kante zurückgewinnen können. Wir brauchen auch endlich eine Entrümpelung des viel zu komplizierten Planungsrechts und mehr Expertise des Ministeriums beim Projektmanagement.“

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  • 21.11.2025

    Annabell Krämer zu TOP 28 "Kein bedingungsloser Verkauf der Spielbanken"

    In ihrer Rede zu TOP 28 (Kein bedingungsloser Verkauf der Spielbanken – Das Land muss seiner Verantwortung gegenüber den Beschäftigten, Spieler:innen und bei der Aufsicht gerecht werden) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    "Die SPD fordert keinen bedingungslosen Verkauf der Spielbanken. Das ist doch selbstverständlich, niemand möchte die Spielbanken bedingungslos verkaufen. Trotzdem hat die SPD gerade einen Punkt bei mir gemacht: Ich finde auch, dass der Landtag in den Verkauf eingebunden werden sollte, denn aus finanzpolitischer Sicht hat sich diese Landesregierung noch nicht mit Ruhm bekleckert. Deshalb finde ich das Zugeständnis gut, dass der Finanzausschuss einbezogen wird. Dann können wir nämlich die Wirtschaftlichkeit einer solchen Transaktion konstruktiv begleiten.

    Glücksspiel ist keine originäre Aufgabe des Staates. Kommen wir zum SPD-Antrag bezüglich der Arbeitnehmer. Die SPD fordert, dass die Regelungen, die nach § 613a regulär ein Jahr gelten, für fünf Jahre festgesetzt werden. Natürlich müssen die Beschäftigten beim Verkauf weiter beschäftigt werden. Dafür dürfen natürlich auch die tarifvertraglichen Voraussetzungen nicht zum Nachteil der Arbeitnehmer verändert werden. Das allein um fünf Jahren zu verlängern, würde den Kauf erheblich unattraktiver machen und würde aus meiner Sicht auch erheblich in die Autonomie des ankaufenden Unternehmens eingreifen. Denn kein Arbeitgeber wird sich darauf einlassen, fünf Jahre lang auf betriebsbedingte Kündigungen zu verzichten, denn das geht ja auch gar nicht aus ökonomischen Risiko-Gesichtspunkten.

    Zu dem zweiten Punkt, der Spielerschutz: Natürlich ist die Trägerschaft unwichtig hierfür. Der Spielerschutz ist nämlich eindeutig geregelt in unseren Paragrafen 25 bis 28 des Glücksspielgesetzes Schleswig-Holstein. Und selbstverständlich gelten diese Regeln sowohl für private als auch für gesetzliche Anbieter. Die Glücksspielaufsicht liegt gemäß § 13 Spielbankgesetz beim Innenministerium und das wird natürlich auch so bleiben, damit hat ein Übergang auf einen anderen Eigentümer natürlich überhaupt nichts zu tun, auch ein Privater kann sich nicht in der Spielbankaufsicht entziehen.

    Zum nächsten Punkt, der Monopolbildung: Ja, in Nordrhein-Westfalen gab es zum Beispiel eine Überprüfung durch das Kartellamt und ich gehe selbstverständlich davon aus, dass das in Schleswig-Holstein genauso passieren wird.

    Glücksspiel ist keine originäre Aufgabe des Staates. Für den Staat gelten auch keine anderen Regelungen als für private Glücksspielanbieter, sodass hinsichtlich des Glücksspielschutzes hier kein Grund zur Sorge besteht. Die Beschäftigten haben regulären Kündigungsschutz für ein Jahr und für diese Zeit gelten selbstverständlich auch die aktuellen Tarifverträge. Und es leuchtet auch ehrlich gesagt nicht ein, warum die Beschäftigten hier bessergestellt werden sollten, als jeder andere Beschäftigte bei einer anderweitigen Unternehmenskonzeption.

    Die Glücksspielabgaben bleiben dem Land erhalten, diese Frage stand ja auch im Fokus, ob Schleswig-Holstein künftig auf diese Einnahmequelle verzichtet. Die Spielbankabgabe ist nach dem Bruttospielertrag geregelt, und zwar von bis zu zehn Millionen Euro sind 30 Prozent und bei zehn Millionen übersteigende Beträge sind 40 Prozent des Bruttospielertrages anrechenbar oder abzugsfähig. Dazu kommt selbstverständlich die Umsatzsteuer. Und dann gibt es noch die Zusatzabgabe. Das ist Paragraf 5 Absatz 2. Die beträgt nämlich bei einem jährlichen Bruttospielertrag von bis zu zehn Millionen Euro zehn Prozent und für den zehn Millionen Euro übersteigende Bruttospielertrag nochmal 15 Prozent des Bruttospielertrags. Also, die Einnahmen des Landes bleiben überwiegend erhalten. Wir werden den Verkauf konstruktiv begleiten und wir werden dafür sorgen, dass daraus auch kein finanzieller Nachteil für das Land entsteht. Und da ich im Finanzausschuss sitze, bin ich frohen Mutes, dass da auch meine Argumente gehört werden."

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  • 21.11.2025

    Heiner Garg zu TOP 18 "Umsetzung der Beschlüsse der 34. Ostseeparlamentarierkonferenz 2025"

    In seiner Rede zu TOP 18 (Umsetzung der Beschlüsse der 34. Ostseeparlamentarierkonferenz 2025) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und europapolitische Sprecher, Heiner Garg: 

    „Ich gehöre diesem Landtag nun schon ein bisschen länger an und mir fällt auf, dass die Aussprachen zu den meist einstimmig und interfraktionell beschlossenen Resolutionen ernster geworden sind. Und diese ernste Beratung hat auch seinen Grund. Bevor ich auf zwei oder drei Punkte aus der Resolution eingehen werde, möchte ich mich einmal ausdrücklich bei unserer Vizepräsidentin Eka von Kalben bedanken, die das Einbinden der jungen Menschen immer sehr vorangetrieben hat und ich glaube, das ist gerade in den jetzigen Zeiten besonders wichtig. Genau diese Menschen sind unsere Zukunft und ich hoffe, dass sie es besser haben und über Zukunftsentwicklungen sprechen können statt darüber, wie wir unsere freien Demokratien verteidigen können und müssen.  

    Was mir in den letzten Tagen besonders Sorge bereitet, ist nicht, dass die Ostseeparlamentarierkonferenz, wie schon im Jahr zuvor, fest an der Seite der Ukraine steht, sondern dass sind die Meldungen über einen sogenannten 28-Punkte-Friedensplan für die Ukraine. Wenn auch nur ansatzweise richtig ist, was in diesen 28 Punkten steht, insbesondere in den Punkten 22 und 25, was die territoriale Integrität der Ukraine anbelangt oder auch was die Möglichkeiten der Ukraine anbelangt, sich Bündnissen anzuschließen, also in dem Fall der NATO, halte ich das weniger für einen Friedensplan als für eine Bedrohung Europas insgesamt. Um das sehr deutlich zu sagen.

    Es mag sein, dass das für einen Moment eine Art Beruhigung bringen mag. Aber es wäre die komplette Umkehr dessen, was in den letzten Jahrzehnten nach dem Zweiten Weltkrieg als europäische Friedensordnung Generationen vor uns geschaffen haben. Sie wäre weggewischt.   Aggressoren würden belohnt werden für ihr Tun. Und deswegen ist es richtig, dass genauso wie im vergangenen Jahr Verteidigung und Sicherheit im Ostseeraum einen großen Raum in der Resolution einnehmen. Da geht es dann um die Stärkung der maritimen Sicherheit durch die engere Zusammenarbeit von NATO und EU, die Einrichtung einer dauerhaften maritimen Sicherheitspräsenz in der Ostsee, der Ausbau gemeinsamer Übungen und die Koordination gegen hybride Bedrohungen, die Unterstützung eines regelmäßigen Regierungsgipfels usw. Dazu gesellt sich der Schutz vor hybriden Bedrohungen.

    Und auch wieder ein Thema in der Resolution ist die Schattenflotte. Und das ist, glaube ich, gerade vor dem Hintergrund, was wir in den letzten Monaten mit den Drohnenüberflügen nicht nur über Deutschland, sondern gerade auch im Ostseeraum bei den Ostseeanrainern erlebt haben, eine Bedrohung. Wir haben darüber schon beim letzten Mal gesprochen, es ist eine Bedrohung, die nicht kleiner, sondern immer größer und immer gefährlicher für uns wird. Und deswegen sind neben der klaren Verurteilung eben auch die Gedanken, die sich in der Resolution finden, zur Forderung nach Verboten für nicht versicherte Tanker in Teilen des Ostseeraums sowie die Ausweitung von Sanktionen gegen Reedereien, Flaggenstaaten, Versicherer, Dienstleister und logistische Unterstützer der Schattenflotte existenziell für die Sicherheit im Ostseeraum.  

    Was ich als Letztes hervorheben will, und das ist ganz genauso wichtig, und da kommen wir dann wieder zurück zur Jugend, das ist die Resilienz. Und zwar nicht nur die digitale und die Informationsresilienz, die Energie- und die infrastrukturelle Resilienz, sondern gerade auch die gesellschaftliche Resilienz. Und auch gerade der Rückhalt und die Solidarität derjenigen, die am schwächsten sind, nämlich der Minderheiten. Das macht aber gerade den Kern liberaler Demokratien aus. Und deswegen ist es richtig, dass auch dies sich in der Resolution wiederfindet."

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  • 21.11.2025

    Christopher Vogt zu TOP 34 "Hochschulgesetz zu den Ziel- und Leistungsvereinbarungen 2026 bis 2029"

    In seiner Rede zu TOP 34 (Gemeinsame Beratung a) Antrag auf Zustimmung des Landtages gemäß § 11 Absatz 1 Hochschulgesetz zu den Ziel- und Leistungsvereinbarungen 2026 bis 2029 b) Antrag auf Zustimmung des Landtages gemäß § 11 Absatz 2 Hochschulgesetz zu den Ziel- und Leistungsvereinbarungen in der Hochschulmedizin für die Jahre 2026-2029) erklärt der Vorsitzende und hochschulpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt: 

    "Gestern erreichte mich eine Presseinformation der Kieler Christian-Albrechts-Universität mit folgendem Inhalt: ‚Der Senat drückt seine Besorgnis über die finanzielle Zukunft der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel (CAU) aus. Der Senat fordert die Landesregierung auf, die auskömmliche Finanzierung der Hochschulen langfristig sicherzustellen. Daher schließt sich der Senat dem Aufruf des AStA zur Demonstration gegen Hochschulunterfinanzierung am 04.12.2025 um 12 Uhr am Audimax an und ruft alle Mitglieder der Universität zur Teilnahme auf. Das Präsidium der CAU schließt sich der Stellungnahme und dem Aufruf an.‘

    Das unterstreicht noch einmal die besorgten Aussagen verschiedener Hochschulen in der Anhörung. Unsere Hochschulen sind seit vielen Jahren chronisch unterfinanziert. In der Jamaika-Zeit haben wir die Situation etwas verbessern können. Diese Landesregierung verkennt aus meiner Sicht die große strategische Bedeutung der Hochschulen für eine gute Entwicklung unseres Bundeslandes und setzt die falschen Schwerpunkte im Haushalt.

    Die für die kommenden Jahre geplante finanzielle Ausstattung der Hochschulen ist nicht ausreichend. Das betrifft zum Beispiel die extrem wichtige Lehrkräfteausbildung in Kiel und Flensburg. Das betrifft das wichtige Thema der Einwerbung von Drittmitteln, z.B. mit Blick auf die Uni Lübeck, – auch dafür braucht es eine bessere Grundfinanzierung. Die ehemalige Ministerin Prien hatte bei den ersten schwarz-grünen Kürzungen auf die aus ihrer Sicht ‚exorbitanten Rücklagen‘ verwiesen. Naja, wenn man sich das etwas genauer anschaut, relativiert sich das sehr schnell. Und die Hochschulen leben nun derzeit zu einem gewissen Teil von diesen Rücklagen. Wenn diese bald aufgebraucht sind, wird es wirklich schwierig werden. Es werden in den nächsten Jahren Studiengänge aus Kostengründen gestrichen werden müssen. Es werden Arbeitsverträge nicht verlängert werden können. Die Arbeitsbedingungen werden nicht besser werden, dabei müssten sie vor allem im akademischen Mittelbau endlich verbessert werden.

    Besonders trostlos ist die aktuelle Novelle des Hochschulgesetzes. Der Hochschulstandort Schleswig-Holstein wird damit kaum gestärkt werden. Es soll damit vor allem eine Kürzung von über sieben Millionen Euro kompensiert werden, die die Studierenden zukünftig durch neue Beiträge ausgleichen müssen. Für die Studierenden soll sich durch die neuen Gebühren nichts verbessern. Damit lässt die Landesregierung ausgerechnet eine gesellschaftliche Gruppe ein Millionenloch im schwarz-grünen Haushalt stopfen, die von den gestiegenen Lebenshaltungskosten der letzten Jahre ganz besonders betroffen ist. Das hat mit Chancengerechtigkeit nichts zu tun.

    Ich hoffe sehr, dass die Koalition dann im kommenden Jahr mit einer weiteren Novellierung des Hochschulgesetzes die Rahmenbedingungen für die Hochschulen verbessern wird. Die unzureichende Finanzierung bleibt aber so oder so ein entscheidendes Problem. Viele Dinge, die in der Vorlage stehen, sind nicht falsch. Ich finde auch, dass Staatssekretär Wendt einen guten Job macht. Und unsere Hochschulen leisten trotz knapper Budgets in vielen Bereichen eine wirklich gute Arbeit. Es gibt jedoch an verschiedenen Stellen viel Luft nach oben: So muss zum Beispiel der Technologie- und Wissenstransfer deutlich verbessert werden. Es braucht mehr erfolgreiche Ausgründungen. Und es muss daran gearbeitet werden, dass die Hochschulen noch mehr kluge Köpfe – auch aus dem Ausland – nach Schleswig-Holstein locken können, sowohl bei den Studierenden als auch bei den Dozenten.

    Dafür brauchen die Hochschulen unter anderem:

    • mehr Autonomie und mehr Freiraum zur Profilbildung und Entwicklung,
    • weniger unnötige Bürokratie,
    • mehr Unterstützung bei der Digitalisierung,
    • mehr Möglichkeiten zur Internationalisierung,
    • starke politische Unterstützung der Uni Kiel bei der Exzellenzstrategie – es ist überfällig, dass sich der Ministerpräsident bei der Bewerbung auch ganz persönlich einbringt,
    • moderne Gebäude: Der Hochschulbau braucht mehr Investitionsmittel – es ist symptomatisch, dass der Hochschulbau kaum aus dem Sondervermögen zur Infrastruktur profitieren soll. Dabei ist die Wissenschaft doch eine der wichtigsten Kernaufgaben des Landes. Auch hier zeigt sich wieder die falsche Schwerpunktsetzung zulasten der Hochschulen.

    Die Hochschulen haben in dieser Koalition leider keine starke Lobby. So wird unser Bundesland nicht zukunftsfähig. Deshalb können wir heute leider nicht zustimmen."

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  • 25.11.2025

    Bernd Buchholz: Tourismusorte werden nicht attraktiver, indem sie teurer werden

    Zum vom Kabinett beschlossenen Kommunalpakte II erklärt der kommunalpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    „Diese Landesregierung gibt wirklich ihr Bestes, um dem Tourismus in Schleswig-Holstein zu schaden. Eine Tourismusfinanzierung über eine Gästeabgabe ist Gift für den Tourismus in diesem Land, weil das weitere Abgabenlasten die Preise weiter in die Höhe treiben, ohne dass das Leistungsangebot verbessert wird. Oder anders ausgedrückt: Unsere Tourismusorte werden nicht attraktiver, indem man sie besonders teuer macht." 

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