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  • 04.09.2026

    Christopher Vogt und Anne Riecke: Politik muss wieder mehr für die Landwirtschaft tun

    Zum heutigen Landesbauerntag, der anlässlich der NORLA stattfindet, erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt: 

    "Schwarz-Grün hat den ländlichen Raum in den vergangenen Jahren sträflich vernachlässigt. Statt den Stadt-Land-Konflikt abzumildern, hat ihn diese Landesregierung weiter verschärft. Es ist kein Zufall, dass sich vor kurzem ein breites 'Aktionsbündnis Ländliche Räume' gegründet hat, das auch von der Landwirtschaft unterstützt wird. Das neu geschaffene CDU-geführte Landwirtschaftsministerium war eine teure, aber wirkungslose Beruhigungspille. Denn mit dem grünen Umweltminister als Gegenspieler haben die Landwirte leider häufig das Nachsehen gehabt. Die schwarz-grüne Dauerblockade bei zahlreichen wichtigen politischen Entscheidungen nervt die Landwirte zu Recht. Die Landesregierung hat Ökonomie und Ökologie nicht versöhnt, sondern die Gräben zwischen Stadt und Land vertieft. Wenn der Ministerpräsident nach fast fünf Jahren Schwarz-Grün nun ankündigt, dass das Land endlich eine Klarstellung hinsichtlich der Knickpflege verschickt hat und die Mittel für Gänsefraßschäden erhöht, dann fällt das in die Kategorie: Besser spät als nie. Das ist alles richtig und wichtig, aber soll auch nur kaschieren, dass CDU und Grüne die großen Stellschrauben nicht gedreht haben.

    Eine nächste Landesregierung muss den Fokus wieder viel deutlicher auf den ländlichen Raum legen und dafür sorgen, dass die Menschen wieder eine Perspektive erhalten. Die Landwirtschaft ist und bleibt ein zentraler Wirtschaftszweig unseres Landes und darüber hinaus in Krisenzeiten ein Garant für die Versorgung der Bevölkerung."

    Die agrarpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anne Riecke, ergänzt: 

    „Der wirtschaftliche Druck auf die Landwirtschaft ist enorm. Wer zukunftsfähig bleiben will, muss investieren. Doch statt den Landwirten Planungssicherheit zu geben, schafft die Landesregierung ständig neue Auflagen und drückt sich vor unbequemen politischen Entscheidungen, weil sie den schwarz-grünen Koalitionsfrieden beenden könnten. Das beste Beispiel ist die steuerliche Risikoausgleichsrücklage für landwirtschaftliche Betriebe. In guten Zeiten steuerbegünstigt Geld zurücklegen, um für schlechte Zeiten vorzusorgen – das fordern die Bauern schon lange und würde Ertragsausfälle finanziell deutlich abmildern. Obwohl die CDU diese Forderung eigentlich unterstützt, lässt sie sich vom grünen Koalitionspartner ausbremsen und enthält sich im Bundesrat. Der entsprechende FDP-Landtagsantrag wird in den Ausschuss geschoben. Und bei der EU-Wiederherstellungsverordnung hat die Landwirtschaftsministerin offensichtlich die Zügel komplett an den grünen Umweltminister übergeben. Anders lässt sich nicht erklären, warum immer weiter landwirtschaftliche Flächen stillgelegt werden müssen. All dies gefährdet die wirtschaftliche Grundlage der Betriebe und zeigt: Schwarz-Grün fällt der Landwirtschaft zunehmend in den Rücken.“

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  • 08.09.2026

    Christopher Vogt: Bildung muss wieder oberste Priorität haben

    Anlässlich der heute veröffentlichten Pisa-Studie, die einen Tiefstand bei den Leistungen deutscher Schüler offenbart, erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:  

    "Das Erschreckende an dieser schlimmen Nachricht ist: Sie kommt nicht unerwartet. Die Pandemie und die Zuwanderung reichen als Rechtfertigung für das weitere Abrutschen beim Bildungsniveau nicht mehr aus. Wenn Lehrerstellen zur Haushaltskonsolidierung gestrichen werden, Unterricht über Jahre hinweg massenhaft ausfällt oder Unterricht immer öfter nicht von ausgebildeten Lehrkräften gegeben wird, dann kann sich niemand über diese Entwicklung ernsthaft wundern.

    Der fehlende Kompetenzerwerb ist eine durch mehrere Bildungsstudien längst belegte Tatsache an unseren Schulen. Viel zu lange wurde versucht, den Absturz bei den Schülerleistungen lediglich zu beschreiben oder durch Niveauabsenkungen zu kaschieren. Und da, wo man wirklich Verbesserungen im Alltag hätte erreichen können, kommen sinnvolle Programme wie das der Schulverwaltungskräfte nicht über eine Testphase hinaus, weil die Landesregierung die notwendige Finanzierung eingestellt hat. Gleichzeitig wurde der Verwaltungs- und Dokumentationsaufwand für Lehrkräfte immer wieder erhöht, wodurch immer weniger Zeit für die Unterrichtserteilung bleibt. Die Probleme im Bereich Bildung sind längst bekannt, aber sie werden von dieser Landesregierung nicht oder viel zu zögerlich angegangen. Ein Beispiel sind die Sprachtests für Viereinhalbjährige, die nur an ausgewählten Kitas durchgeführt werden, spät flächendeckend eingeführt werden sollen und dabei später längst nicht alle Kinder erfassen. Hinzu kommen die Umsetzung der Inklusion als Sparmodell, fehlende Integrationsmaßnahmen und der verstolperte Ganztagsausbau. 

    Wenn die Landesregierung ernsthafte Verbesserungen gewollt hätte, hätte sie die Bildungsausgaben priorisiert und wirksame Programme und Maßnahmen konsequent umgesetzt, anstatt sie in Testphasen versanden zu lassen oder viel zu spät einzuführen. Die nächste Landesregierung wird Bildung wieder zur obersten Priorität machen müssen."

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  • 08.09.2026

    Christopher Vogt: Mehr Tempo beim Schutz der kritischen Infrastruktur

    Anlässlich der gemeinsamen Pressekonferenz der Landesregierung mit Betreibern der Energieversorgung und Häfen erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:  

    "Der zunehmenden Gefährdung durch hybride Angriffe muss deutlich effektiver begegnet werden. Es ist richtig, die kritische Infrastruktur besonders in den Fokus zu nehmen und sich mit den Betreibern eng auszutauschen. Die vereinbarten Maßnahmen gehen in die richtige Richtung, aber reichen noch nicht aus. Es braucht mehr Tempo beim Schutz der kritischen Infrastruktur.

    Die Bedrohungslage ist längst nicht mehr abstrakt, sondern sehr real. Es ist eine ganz neue Dimension, wenn Drohnen nicht mehr nur zur Spionage eingesetzt werden, sondern als Waffe. Die Betreiber kritischer Infrastrukturen sollten Drohnen nicht nur identifizieren und detektieren dürfen, es sollten ihnen auch bestimmte Befugnisse zur Abwehr von Drohnen auf ihrem Gelände übertragen werden, z.B. durch Jammer. Der Faktor Zeit spielt eine entscheidende Rolle: Drohnen tauchen schnell auf und verschwinden auch schnell wieder. Diese Reaktionslücke bis zum Eintreffen der Polizei muss angemessen abgedeckt werden.

    Mit Blick auf unsere Häfen und unsere maritime Infrastruktur braucht es zudem geeignete Konzepte gegen Unterwasserdrohnen, die es längst gibt und die noch schwerer zu erkennen sind als fliegende Drohnen. Wir erwarten von der Landesregierung geeignete Vorschläge, um das Zuständigkeitswirrwarr zwischen den Sicherheitsbehörden zu beenden. Die Drohnenabwehr darf nicht an der wechselnden Zuständigkeit an Grundstücksgrenzen enden. Es braucht eine enge Kooperation zwischen Landespolizei, Bundespolizei und Bundeswehr. Ich vermisse dazu konkrete Vorschläge der Landesregierung."

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  • 15.09.2026

    Christopher Vogt: Staatliche Steuern und Abgaben beim Sprit müssen endlich runter

    Zu den aktuell stark steigenden Spritpreisen erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:  

    "Die hohen Benzinpreise belasten viele Familien, Pendler und Kleinunternehmer massiv. Die Bundesregierung kann nichts für den Iran-Krieg, aber sie ist verantwortlich für die im europäischen Vergleich sehr hohen Steuern und Abgaben auf Diesel und Benzin. Wir fordern den Ministerpräsidenten auf, sich auf der Bundesebene für schnelle Steuerentlastungen einzusetzen. Die Landesregierung muss endlich aufwachen und darf nicht warten, bis der Preis auf 3 Euro pro Liter steigt. Die Energiesteuer sollte auf das EU-Mindestmaß gesenkt und die C02-Abgabe sollte ausgesetzt werden. Zudem sollte keine Mehrwertsteuer mehr auf die Energiesteuer und die aktuelle CO2-Abgabe erhoben werden. Diese Form der Doppelbesteuerung ist völlig absurd.

    Wir schlagen zudem vor, dass die Pendlerpauschale auf 45 Cent ab dem ersten Kilometer erhöht wird, denn es darf nicht sein, dass sich der Weg zur Arbeit für viele Menschen kaum noch lohnt. Die 12-Uhr-Regel hat sich nicht bewährt und sollte wieder abgeschafft werden. Sie hat erkennbar nicht dazu geführt, die Preise niedrig zu halten, sondern eher zur Verunsicherung beigetragen. Die hohen Preissprünge zur Mittagszeit führen sogar dazu, dass erste Tankstellen auf dem Land nachmittags schon nicht mehr öffnen, weil dann kaum noch jemand tankt.

    Die erneute Forderung der SPD nach einer ‚Übergewinnsteuer‘ ist hingegen eine große Nebelkerze. Dieser Vorschlag soll nur davon ablenken, dass sich SPD-Bundesfinanzminister Klingbeil hartnäckig weigert, für Entlastungen an der Zapfsäule zu sorgen. Die Mineralölkonzerne haben ihren Sitz in der Regel gar nicht in Deutschland, der Staat profitiert auch jetzt schon massiv von sehr hohen Gewinnen und die SPD kann auch nicht erklären, wie eine solche Steuer konkret definiert werden soll, ohne willkürlich zu wirken."

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  • 15.09.2026

    Christopher Vogt: Die Landesregierung muss erklären, wie es bei der Schleifähre weitergehen soll

    Zum erneuten Ausfall der Missunde III für unbestimmte Zeit und zu dem von der FDP-Fraktion eingereichten Dringlichkeitsantrag für die kommende Landtagssitzung erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:  

    "Mit der Missunde III lassen sich mittlerweile wohl Romane füllen. Es kann niemanden überraschen, dass die Missunde III jetzt erneut auf unbestimmte Zeit ausfällt. Diese Fähre ist einfach eine Fehlkonstruktion – zumindest für den Einsatz an der Schlei. Dieser Zustand ist nicht mehr tragbar.

    Auf ihren Sommertouren haben die Vertreter der Landesregierung, inklusive des Ministerpräsidenten, zu dieser Misere viele wohlfeile Worte gefunden: Es sollte endlich die Reißleine gezogen und ein Neubau in Auftrag gegeben werden. Leider war von einer Missunde IV dann bereits kurz nach der Sommerpause schon keine konkrete Rede mehr. Ich kann nicht nachvollziehen, dass die Landesregierung nach ihren vollmundigen Ankündigungen erstaunlich inaktiv bleibt und das zuständige Landesamt lapidar erklären lässt, dass es sich nicht um drei Fähren gleichzeitig kümmern könne. Das hat mit der zwingend notwendigen Problemlösung nichts zu tun.

    Die Landesregierung blamiert unser Bundesland und verstärkt die Politikverdrossenheit. Der Ministerpräsident muss dringend erklären, wie er die Schleiquerung nun in den kommenden Wochen und Monaten ermöglichen möchte. Zumal die notwendige Instandsetzung der alten Missunde II noch immer nicht beauftragt wurde. Für die Menschen in der Region und den Tourismus ist der ständige Ausfall der Fähre nicht nur ein Ärgernis, sondern mittlerweile eine erheblich wirtschaftliche Belastung. Wir haben deshalb einen Dringlichkeitsantrag für die Landtagssitzung eingereicht."

    Anlage: Dringlichkeitsantrag "Sofortiger Planungsbeginn für eine neue Schleifähre"

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  • 15.09.2026

    Heiner Garg: Telemedizin ist ein wichtiger Baustein für die Zukunft der medizinischen Versorgung

    Zum heute von den Gesundheitsministern von Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein vorgestellten Aufbau eines Telemedizin-Netzes erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Heiner Garg: 

    „Wer medizinische Hilfe braucht, fragt nicht nach Landeszuständigkeiten, sondern sucht sie dort, wo er sie schnell und kompetent erhält. Ein länderübergreifendes Telemedizin-Netz, zudem alle Krankenhäuser in beiden Länder Zugang erhalten, ist nicht nur sinnvoll, sondern auch höchste Zeit. Für Flächenländer wie Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein sind solche telemedizinischen Kooperationen ein Muss. Sie sind ein Teil der Zukunft für die medizinische Versorgung im ländlichen Raum.

    Wichtig ist jetzt, dass das Telemedizin-Netz nicht ausschließlich die Krankenhäuser einbezieht, sondern in naher Zukunft auch alle anderen Gesundheitsbereiche einbindet. Es muss ein ganzheitliches Netz entstehen, in dem ambulante und stationäre Versorgungsangebote, aber auch Rettungsdienste, Therapeuten und weitere Gesundheitsbereiche enthalten sind.

    Die medizinische Versorgung unterliegt aus vielen Gründen einem starken Wandel. Darauf müssen wir vorbereitet sein, damit Patientinnen und Patienten auch in Zukunft eine erreichbare und qualitativ hochwertige medizinische Versorgung erhalten und Versorgungslücken zu schließen."

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  • 16.09.2026

    Christopher Vogt zu TOP 1 "Aktuelle Stunde 'PISA - Bildung braucht Priorität'"

    In seiner Rede zu TOP 1 (Aktuelle Stunde "PISA – Bildung braucht Priorität") erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt: 

    "Jetzt ist in vielen Medien wieder vom 'PISA-Schock' die Rede. Ich kann das nicht nachvollziehen. Denn ein sprichwörtlicher Schock entsteht ja durch eine unerwartet schlimme Nachricht. Das ist hier aber nicht der Fall!

    Die Tatsache, dass die Ergebnisse so schlimm sind wie noch nie, kann doch in Wahrheit niemanden mehr überraschen. Der anhaltende Abwärtstrend beim Bildungsniveau der Kinder und Jugendlichen ist – auch in Schleswig-Holstein – bereits durch verschiedene Studien belegt worden. Und was ich auch nicht mehr nachvollziehen kann, sind die wiederkehrenden Erklärungen und Ausflüchte der Landesregierung angesichts dieser schlimmen Entwicklung. 

    Ministerin Stenke erklärte – übrigens ganz ähnlich wie ihre frühere Chefin, Bundesbildungsministerin Prien – recht lapidar die Pandemie, die Zuwanderung und die Haltung der Eltern zur Ursache. Da ist auch jeweils was dran. Aber das ist doch – wenn überhaupt – nur die halbe Wahrheit! Es ist auch nicht die zentrale Aufgabe der Regierung, die Umstände der letzten zehn Jahre nur zu beschreiben. Die spannende und entscheidende Frage ist: Was ist denn die Antwort der Landesregierung darauf und wo sieht die Ministerin – nach bald zehn Jahren im Bildungsministerium – denn ihre eigene Verantwortung für diese katastrophale Entwicklung? 

    Eine gute Bildung ist das Beste, was eine Gesellschaft einem jungen Menschen mitgeben kann, damit dieser ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen und aus seinen Talenten das Beste machen kann. Und Bildung ist entscheidend für die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft und deshalb aus guten Gründen eine wichtigsten Kernaufgaben des Staates. Und was macht diese schwarz-grüne Landesregierung? Sie sorgt für immer mehr Unterrichtsausfall an unseren Schulen! Auch in diesem Schuljahr gibt es – trotz gestiegener Schülerzahlen (373.000 statt 370.100) – wieder weniger Lehrkräfte (25.037 statt 25.165). Die Landesregierung spricht aber immer davon, dass sie mehr Lehrerstellen schaffen würde. Aber nur weil man einen Teil der Kürzungen zurücknimmt, werden es noch lange nicht mehr.

    Man könnte meinen, die Mathematik-Defizite wären längst in der Regierung angekommen. Hier wird sehr durchschaubare Propaganda betrieben und das ist einfach unredlich! Wer trotz des sinkenden Leistungsniveaus weiter Lehrerstellen kürzt, verschlechtert die Zukunftschancen unserer Kinder. In Schleswig-Holstein fällt ja auf, dass besonders viele Jugendliche die Schule ohne Abschluss verlassen und dass besonders viele Berufsausbildungen abgebrochen werden. Sie versuchen aber leider nicht, den massiven Unterrichtsausfall durch mehr Lehrkräfte zu bekämpfen. Sie haben versucht, den Unterrichtsausfall durch weniger Unterricht zu bekämpfen. Zum Glück konnten wir dazu beitragen, dass die geplanten Kürzungen im Fach WiPo oder Geschichte in der Oberstufe dann doch noch gestoppt wurden.

    Wie die Inklusion in Schleswig-Holstein umgesetzt wird, ist in meinen Augen ein weiteres ganz zentrales Problem. Bei Kindern mit körperlichen Einschränkungen ist in den letzten 20 Jahren unglaublich viel Gutes geleistet worden. Dafür gilt allen Beteiligten unser ausdrücklicher Dank! Das ist ein gesellschaftlicher Fortschritt zum Wohle dieser Kinder! Die Umsetzung der Inklusion ist aber ansonsten weitgehend gescheitert! Während die zweite Lehrkraft zur Differenzierung und Förderung in der Regel fehlt, sitzen mittlerweile bis zu fünf Schulbegleiter mit in der Klasse. Diese Schulbegleiter haben in der Regel keine pädagogische Ausbildung und sie dürfen sich jeweils nur um ein einzelnes Kind kümmern. Die Kreise und kreisfreien Städte müssen dafür sehr viel Geld bezahlen, aber so funktioniert das nicht – und deshalb kann man das so nicht immer weiter laufenlassen! Es braucht richtige multiprofessionelle Teams mit ausgebildeten Fachkräften und schlichtweg mehr Lehrkräfte! Mir ist vollkommen klar, dass man hier ein ganz dickes Brett bohren muss, aber wo bleiben die Reformvorschläge und die Initiativen der Landesregierung zu diesem zentralen Thema?

    Der Bildungserfolg hängt auch in Schleswig-Holstein noch immer sehr stark vom Elternhaus ab. Von echter Chancengerechtigkeit sind wir leider ziemlich weit entfernt. Das hat aber auch Gründe: Es ist auch in diesem Zusammenhang besonders bitter, dass der Ganztagsausbau vom Bildungsministerium erst verschlafen und dann völlig verstolpert wurde. Viele Kommunen sind angesichts der chaotischen Förderpolitik der Landesregierung auf der Zinne. Über die inhaltliche Ausgestaltung des Ganztages wird dadurch leider kaum noch gesprochen. Hier wurde eine große bildungspolitische Chance vorerst vertan! Das muss sich dringend ändern!

    Eines der wenigen Bundesländer, das in den letzten Jahren bildungspolitisch gegen den allgemeinen Trend Erfolge erzielen konnte, ist interessanterweise Hamburg! Dort wurde viel investiert und auf Maßnahmen gesetzt, die die Wissenschaftler empfehlen, wie z.B. Sprachtests für Viereinhalbjährige und entsprechende Fördermaßnahmen. In Schleswig-Holstein soll dies nach jahrelangem Ringen zwischen Bildungs- und Sozialministerium erst 2028 flächendeckend der Fall sein. Das ist meines Erachtens viel zu spät! Das sollten Sie dringend beschleunigen!

    Eine Regierung, die die Schuld immer nur bei anderen sucht und weiterhin krampfhaft so tut, als würde man alles richtig machen, braucht kein Mensch! Wer die eigene Verantwortung für das Desaster so vehement verneint, betreibt Realitätsverweigerung! Bildung muss in diesem Bundesland wieder oberste Priorität werden und das muss sich auch entsprechend im Haushalt abbilden. Mit Schwarz-Grün wird das aber erkennbar nichts mehr werden! Die nächste Landesregierung wird nicht nur den Haushalt sanieren müssen, sondern auch die bildungspolitischen Großbaustellen anpacken müssen:

    • Der Unterrichtsausfall muss aktiv bekämpft werden.
    • Bei der Inklusion braucht es dringend Reformen.
    • Verbindliche Sprachtest und Fördermaßnahmen müssen schneller kommen.
    • Der Ganztag muss als große bildungspolitische Chance genutzt werden.
    • Die Grundschulen müssen gestärkt werden.
    • Der Unterricht muss – gerade auch mit Blick auf die KI – modernisiert werden.
    • Die Berufsorientierung muss besser werden.

    Auch die Eltern müssen in die Pflicht genommen werden, aber es hilft doch nicht, nur mit dem Finger auf sie zu zeigen! Viele Familien sind in diesen Zeiten sehr unter Druck geraten! Es braucht deshalb Zusammenarbeit und keine Schuldzuweisungen – gerade wenn man selbst der eigenen Verantwortung nicht gerecht wird!"

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 16.09.2026

    Anne Riecke zu TOP 1 "Aktuelle Stunde 'PISA - Bildung braucht Priorität'"

    In ihrer Rede zu TOP 1 (Aktuelle Stunde "PISA - Bildung braucht Priorität") erklärt die bildungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anne Riecke:

    "Die neuen PISA-Ergebnisse sind da. Lesen, Mathematik, Naturwissenschaften – schlechter war Deutschland noch nie. Und was passiert? Es folgen Kommissionen, Ankündigungen, Maßnahmen. Und dann wird es wieder still. Nur für die Kinder wird es nicht still.

    Besonders bemerkenswert finde ich deshalb die Aussage der Bundesbildungsministerin Karin Prien, Eltern würden Bildung offenbar nicht wichtig genug nehmen. Ich sage ganz ehrlich: Dafür schäme ich mich. Dass eine Bundesbildungsministerin in dieser Situation überhaupt auf die Idee kommt, Familien mangelndes Interesse an der Bildung ihrer Kinder vorzuwerfen, ist für mich schlicht unbegreiflich. Denn diese Eltern sitzen doch nicht untätig am Küchentisch und sagen: Bildung interessiert uns nicht. Sie versuchen, alles gleichzeitig zu schaffen. Und vielleicht ist das, was wir als mangelndes Interesse interpretieren, manchmal schlicht Resignation. Resignation vor einem System, das kompliziert und undurchsichtig ist. In dem Förderung oft erst kommt, wenn Probleme über Jahre dokumentiert, Gutachten erstellt und Zuständigkeiten geklärt sind. Bis die Hilfe kommt, hat das Kind längst wertvolle Lernzeit verloren.

    Und wir wissen doch: Kinder starten nicht mit denselben Voraussetzungen ins Schulleben. Das eine Kind hat Bücher zu Hause, Eltern mit Zeit und Bildungswissen und vielleicht Nachhilfe. Das andere hat das nicht. PISA zeigt: Zwischen Kindern aus armen und wohlhabenden Familien liegen inzwischen ungefähr vier Schuljahre. Vier Schuljahre! Das ist kein individuelles Problem. Das ist ein strukturelles Problem. 

    Und jetzt schauen wir nach Schleswig-Holstein. Der aktuelle Bildungsmonitor zeigt: Wir sind von Platz acht auf Platz neun zurückgefallen. Aber ich höre schon: 'Wir machen doch so viel!' Ja. Das stimmt. Sie machen Programme, Strategien, Modellprojekte und Pressemitteilungen. Wenn man Pressemitteilungen in Bildungserfolg umrechnen könnte, wären wir vermutlich längst PISA-Weltmeister. Frau Prien war acht Jahre Bildungsministerin hier im Land. Frau Stenke war ihre Staatssekretärin und ist heute Ministerin. Der Wechsel wurde als 'Stabilität und Kontinuität' verkauft. Ich sage: Das war kein Versprechen. Das war eine Warnung. Denn wenn Kontinuität bedeutet, dieselben Probleme mit denselben Rezepten weiterzubearbeiten, dann brauchen wir keine Kontinuität. Wir brauchen einen Kurswechsel. 

    Wir wollen, dass Menschen mehr arbeiten. Gleichzeitig erwarten wir von Familien, dass sie zu Hause noch einen Teil unseres Bildungssystems übernehmen. Das passt nicht zusammen. Und es ist nicht gerecht. Bildung darf nicht davon abhängen, was am heimischen Küchentisch möglich ist. Ein Kind kann sich nicht aussuchen, in welches Elternhaus es geboren wird. Aber wir als Politik können entscheiden, wie viel diese Herkunft über seine Zukunft bestimmt. Und wenn nach all den Jahren immer noch vier Schuljahre zwischen Arm und Reich liegen, dann ist das nicht das Versagen der Kinder. Dann ist es unser politischer Auftrag – und bisher leider auch unser politisches Versagen.

    Deshalb brauchen wir weniger Selbstlob und mehr Wirkung. Nicht entscheidend ist, was wir ankündigen. Entscheidend ist, was beim Kind ankommt. Und deshalb sage ich: So wie bisher geht es nicht weiter."

     

    Sperrfrist Redebeginn!

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  • 16.09.2026

    Heiner Garg zu TOP 24 "Kita-Plätze nicht vorschnell abbauen"

    In seiner Rede zu TOP 24 (Kita-Plätze nicht vorschnell abbauen und Kita-Bedarfsplanung an validen Daten ausrichten) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und kitapolitische Sprecher, Heiner Garg: 

    "Wir reden heute über den möglichen Abbau von Kita-Plätzen. Gleichzeitig erleben Eltern in Schleswig-Holstein etwas vollkommen anderes. Gruppen schließen, Öffnungszeiten werden gekürzt, Kinder müssen früher abgeholt werden. Eltern wissen morgens teilweise nicht, ob die Betreuung am Nachmittag noch steht. Allein von Januar bis Juni 2026 – das sind die Zahlen der Landesregierung, die habe ich mir nicht ausgedacht – gab es 10.081 gemeldete außerplanmäßige Schließungen bzw. Einschränkungen auf Gruppenebene und davon 4.249 vollständige Gruppenschließungen. Selbst diese Zahlen bilden die Wirklichkeit nicht vollständig ab. Im Durchschnitt fehlen rund 63 Prozent, also fast zwei Drittel, der erwarteten Meldungen. Das bedeutet, wir kennen das tatsächliche Ausmaß der Betreuungsausfälle gar nicht.

    Genau auf dieser mangelnden Datengrundlage könnten jetzt Strukturen abgebaut werden. Das halte ich schlicht für fahrlässig. Ein Kitaplatz ist nicht deshalb verfügbar, weil der Platz auf irgendeiner Excel-Liste steht. Ein Betreuungsplatz ist nur dann ein Betreuungsplatz, wenn Betreuung tatsächlich stattfindet. Deshalb reicht eine rechnerische Auslastungsquote nicht. Wir müssen wissen, wie oft die Kita tatsächlich geöffnet war, wie oft Gruppen geschlossen wurden, wie häufig Betreuungszeiten verkürzt wurden und wie oft Eltern ihre Kinder früher abholen mussten.

    Liebe Kolleginnen und Kollegen von den regierungstragenden Fraktionen, Input ist nicht Outcome. 830 Millionen Euro im Haushalt sind wichtig. Personalausgaben sind wichtig. Aber Eltern können ihre Kinder nicht mit Haushaltsansätzen betreuen. Ich will das begründen. Mit § 13 Absatz 7 KiTaG hat Schwarz-Grün eine starre Grenze geschaffen. Unter 93 Prozent rechnerischer Auslastung verkürzt sich der Mindestförderzeitraum grundsätzlich von drei Jahren auf ein Jahr. Das ist keine Kann-Regelung, das ist eine klare Soll-Regelung. Für Träger heißt das: weniger Planungssicherheit, höheres wirtschaftliches Risiko, schwierigere Personalplanung, schwierigere Investitionsentscheidungen, und zwar auf der Basis einer Quote, deren Aussagekraft selbst in der Anhörung immer wieder massiv bezweifelt wurde. Man kann doch nicht zuerst feststellen, dass eine Datenlage unzureichend ist und anschließend auf der Grundlage dieser Daten im Zweifel irreversible Entscheidungen treffen.

    Deswegen: erst Messen, dann entscheiden, nicht erst abbauen und hinterher feststellen, dass die Plätze vielleicht doch noch gebraucht würden. Natürlich gibt es sinkende Kinderzahlen. Aber man könnte – so traurig das an sich schon ist – diese sinkenden Kinderzahlen auch als Chance begreifen, Betreuung verlässlicher zu machen, Fachkräfte zu entlasten, Qualität zu verbessern, Gruppengrößen zu überprüfen, regionale Unterschiede zu berücksichtigen. Ganz ehrlich, nach Jahren des Mangels wäre es einigermaßen absurd, die erste demografische ‚Entlastung‘ sofort einfach wegsparen zu wollen. Vielleicht ist ja nicht jeder freie Kita-Platz eine Überkapazität. Vielleicht ist er manchmal schlicht eine Reserve, die ein verlässliches System braucht.

    Die Landesregierung feiert ihren finanziellen Input. Das hören wir in jeder Kita-Debatte: mehr Geld, mehr Personalausgaben, angebliche Verbesserungen. Gleichzeitig melden die Einrichtungen Überlastung, Personalmangel, Ausfallzeiten, Vertretungsprobleme, steigende administrative Belastungen. Niemand bestreitet den demografischen Wandel. Niemand will dauerhaft unnötige Strukturen finanzieren. Aber verantwortungsvolle Bedarfsplanung bedeutet eben auch, wissen statt vermuten, messen statt schätzen, Verlässlichkeit statt Rechenquote. Denn ein einmal geschlossener Standort, eine abgebaute Gruppe, eine verlorene Fachkraft lässt sich eben nicht auf Knopfdruck zurückholen. Deswegen ist das Angebot von FDP, SPD und SSW ausgesprochen pragmatisch. Wir verwerfen die Regelung in § 13 Kita-Gesetz nicht in Bausch und Bogen. Das könnte man als Opposition ja auch tun. Das tun wir gar nicht. Wir sagen: Erst die Daten und dann die Entscheidung, und bis dahin bleiben die Plätze dort, wo sie sind, nämlich im System."

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  • 16.09.2026

    Bernd Buchholz zu TOP 4 "Gesetz zur Änderung des Landesverwaltungsgesetzes"

    In seiner Rede zu TOP 4 (Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesverwaltungsgesetzes) erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    "Die FDP-Fraktion wird dem Gesetzentwurf zustimmen. Man kann das kritisieren, weil ich mir im parlamentarischen Verfahren auch noch eine mündliche Anhörung gewünscht hätte. Allerdings fand ich, dass nach den schriftlichen Anhörungen deutlich war, woher die Kritik kommt. Diese Kritik ist auch nicht von der Hand zu weisen. So ein Instrument, eine Alkoholverbotszone, kann immer Verdrängungssituationen bewirken. Und man wird mit Alkoholverbotszonen sozialpolitische Probleme nicht lösen. Aber hier geht es auch darum, dass in dem Gesetzentwurf sehr klar ein Zusammenhang hergestellt wird. Es geht nämlich nicht nur um den Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit, sondern die Voraussetzung für die Einrichtung einer solchen Zone ist nicht, dass Leute Alkohol trinken, sondern dass es regelmäßig zu Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten aufgrund übertriebenen Alkoholkonsums kommt.

    Ich bin dafür, so etwas den Kommunen zu ermöglichen. Es geht an dieser Stelle um die öffentliche Sicherheit. Ich bin ganz dankbar dafür, dass dieser Voraussetzungskanon existiert. Ich hätte mir persönlich gewünscht, und ich habe das auch im Ausschuss beantragt, das noch genauer zu fassen. Die zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für die Annahme solcher Straftaten hätte ich durch Tatsachen ersetzt wollen. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof auch mal so entschieden und gesagt, nee, Freunde, ein bisschen mehr darf es schon sein. Ich gehe davon aus, dass in der Praxis Tatsachen auch tatsächlich vorliegen werden, wenn man solche Alkoholverbotszonen einrichtet. Deshalb kann ich damit leben, dass es bei diesen tatsächlichen Anhaltspunkten bleibt.

    Der Kollege Dürbrook hat zu Recht darauf hingewiesen, dass, wenn man einer Verordnung, mit der man das dann beschließt, noch in der Anlage beifügt, welche Angebote zur Drogenprävention und zur Suchtkrankenhilfe und für andere Unterstützungsangebote vorliegen, dann wird es die Betroffenen sicherlich nicht erreichen. Deshalb ist da so ein bisschen weiße Salbe in diesen Gesetzestext reingekommen. Der hat im Landesverwaltungsgesetz aus meiner Sicht tatsächlich auch wenig zu suchen. Aber ehrlicherweise zeigt auch ein bisschen Ihr Misstrauen im Hinblick auf die öffentlichen Verwaltungen und die Kommunalparlamente, die darüber beschließen können. Denn natürlich hat sich eine Kommune, bevor sie so etwas tut, selbst Klarheit darüber zu verschaffen, was sie eigentlich ansonsten sozialpolitisch in dieser Stadt, in diesem Ort tut, um solche Schwerpunktprobleme wegzubekommen. Ich vertraue darauf, dass das kommunalpolitisch verantwortliche Menschen sind, die dies vornehmen und durchführen werden.

    Insoweit bleibt eines dabei, und das will ich auch ganz deutlich sagen: Eine Stadt wie Kiel kann sich das Thema locker leisten, denn sie hat einen kommunalen Ordnungsdienst. Die Durchsetzung ist da möglich. Ein Ort, der einen anderen Schwerpunkt hat, aber nicht über einen solchen kommunalen Ordnungsdienst verfügt, was wird er zukünftig machen, wenn er so eine Zone ausweisen will? Er wird darauf verweisen, dass es eine Landespolizei gibt, die im Zweifel zur Durchsetzung der öffentlichen Sicherheit verantwortlich ist. Ehrlicherweise, wenn eine Kommune so etwas eingerichtet hat, kann die Landespolizei auch nicht mehr weggucken. Das ist gesetzt. Das ist dann so. Die Durchsetzung des Rechts ist dann nicht Sache der Kommunen, wie die Kollegin Glißmann gesagt hat. Das ist nicht so. Wenn ich sehe, dass in einer Alkoholverbotszone, die von einer Kommune eingerichtet ist, Alkohol konsumiert wird, dann hat notfalls auch – Legalitätsprinzip – die Polizei einzugreifen. Sie belasten damit auch die Landespolizei mit zusätzlichen Aufgaben. Sie entlasten allerdings auch die Landespolizei ein stückweit dadurch, dass man diese Gefahrenherde genau beschreibt.

    Bleibt alles in allem ein Gesetzentwurf, dem wir so zustimmen können. Das Verfahren hätte etwas ausführlicher sein können. Man merkte Ihnen in der Tat Ihre koalitionäre Zerrissenheit an. Ich gehe davon aus, dass die Kommunen dieses Landes mit dieser Möglichkeit verantwortungsvoll umgehen werden. Ich gehe auch davon aus, dass wir hoffentlich nicht vor einem Verwaltungsgericht erleben müssen, dass die Eingriffsvoraussetzungen doch vielleicht etwas zu schmal ausgefallen sind. Ich vertraue darauf, dass das ausreichend ist. Wir werden dem zustimmen."

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 16.09.2026

    Bernd Buchholz zu TOP 10 "Änderung der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein"

    In seiner Rede zu TOP 10 (Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein) erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    "Die FDP-Fraktion hat es vor dem Landesverfassungsgericht geschafft, dieser Landesregierung nachzuweisen, dass sie dieses Parlament unzureichend unterrichtet hat. Ein erfolgreiches Organstreitverfahren, jedenfalls im Großen und Ganzen. Allerdings auch insoweit klärend, als dass das Landesverfassungsgericht bestimmte Feststellungen zu den Rechten von Abgeordneten, zu den Rechten von Fraktionen und zum Parlamentsrecht in Schleswig-Holstein insgesamt getroffen hat. Diese Feststellungen in dieser wegweisenden Entscheidung des Landesverfassungsgerichts sind durchaus vielschichtig.

    Ein Element dabei ist, dass unsere Landesverfassung eine Besonderheit aufweist. In Art. 28 gibt es eine Informationspflicht der Landesregierung gegenüber diesem Parlament in bestimmten Themenbereichen – Großvorhaben, Gesetzgebungsverfahren, Staatsverträge, Verwaltungsvereinbarungen und sonstige Themen, wie sie in Art. 28 aufgenommen sind. Aus dem Umstand, dass wir als einzige Landesverfassung in der ganzen Republik – auch im Grundgesetz ist eine entsprechende Regelung nicht gegeben – folgert das Landesverfassungsgericht, dass diese Informationspflicht auch sehr eigenständig nur gegenüber dem Landtag existiert und die Abgeordnetenrechte deshalb anders als in anderen Parlamenten zu betrachten sind, weil es dort solche Informationsverpflichtungen einer Landesregierung nicht gibt. Anders ausgedrückt: Das Landesverfassungsgericht sagt sehr eindeutig, dass ‚Art. 17 LV […] die Mitglieder des Landtags zwar ausdrücklich mit eigenen Rechten aus(stattet). Das durch Art. 17 Abs. 2 LV garantierte Recht, Fragen und Anträge zu stellen, bedarf jedoch der Artikulation eines Auskunftsbegehrens und umfasst kein Recht auf unaufgeforderte Unterrichtung durch die Landesregierung. ‘. Heißt auf Deutsch: Das Landesverfassungsgericht begrenzt die Abgeordnetenrechte auf reine Fragerechte. Eine Informationspflicht gegenüber jedem einzelnen Abgeordneten besteht nicht, weil wir eben diesen Art. 28 haben. Und der einzelne Abgeordnete ist auch nicht berechtigt, diese Rechte des Parlaments alleine in sogenannter Prozessstandschaft geltend zu machen. Deshalb haben in dem Verfahren, das gerade beschrieben wurde, die Kollegin Krämer und ich, die als Abgeordnete das Organstreitverfahren betrieben haben, nicht Recht bekommen.

    Das Ergebnis dieser Entscheidung ist – und das bitte ich, sich auf der Zunge zergehen zu lassen –, dass die Rechtsstellung des Abgeordneten im Schleswig-Holsteinischen Landtag eine etwas andere ist, und zwar eine geringere als die Rechtsstellung etwa eines Abgeordneten des Deutschen Bundestages. Denn das Bundesverfassungsgericht sagt in ständiger Rechtsprechung, dass es auch gegenüber dem einzelnen Abgeordneten des Deutschen Bundestages in bestimmten Feldern die Pflicht zur Unterrichtung durch die Bundesregierung gibt. Es ist mir ein persönliches Anliegen, auch zum Ende dieser Legislaturperiode, denn mit dem Organstreitverfahren wollte ich bestimmt eines nicht bewirken: Ich wollte bestimmt nicht die Rechte der Abgeordneten des Schleswig-Holsteinischen Landtags schmälern. Im Gegenteil, ich wollte, wie das damals auch die Enquete-Kommission, die den Art. 28 eingeführt hat, wollte, die Abgeordnetenrechte und die Rechte der Opposition eher stärken. Und deshalb beantragen wir heute, die Verfassung des Landes Schleswig-Holstein dergestalt zu ändern, dass aufgenommen wird, dass jeder einzelne Abgeordnete die Rechte aus Art. 28 auch eigenständig geltend machen kann. Damit entsteht keine zusätzliche Pflicht für die Landesregierung. Diese Pflicht hat sie sowieso schon gegenüber dem Landtag. Aber es besteht die Möglichkeit der Geltendmachung durch die einzelnen Abgeordneten.

    Diese Stärkung der Rechte des Abgeordneten stellt wieder das her, was wir im Verhältnis zu anderen Landesparlamenten und auch zum Deutschen Bundestag der Rechtsstellung von Abgeordneten schulden. Die Reduzierung auf ein reines Fragerecht der Abgeordneten wird aufgehoben durch eine Informationspflicht, die auch gegenüber den einzelnen Abgeordneten besteht. Ich bitte Sie deshalb herzlich um Überweisung dieses Antrags in den Innen- und Rechtsausschuss. Aber ich bitte Sie auch um wohlwollende Unterstützung dieses Begehrens. Denn es sollte unser aller Anliegen sein, die Rechte der Abgeordneten im Schleswig-Holsteinischen Landtag zu stärken."

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  • 16.09.2026

    Bernd Buchholz zu TOP 29 "Mobilität darf keine Frage des Geldbeutels sein"

    In seiner Rede zu TOP 29 (Mobilität darf keine Frage des Geldbeutels sein – Sozialtarif für Schleswig-Holstein einführen) erklärt der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    "Frau Kollegin Waldeck, mit dem letzten Satz haben Sie ziemlich deutlich dokumentiert, dass Sie die Sorgen der Menschen in diesem Lande nur dann ernst nehmen, wenn sie auf Ihrer Seite stehen. Zurzeit stehen viele Menschen nachmittags an der Tankstelle und sagen, sie können es sich nicht mehr leisten, mobil zu sein. Das ist in einem Flächenland wie in Schleswig-Holstein, wo ganz viele Menschen aufs Auto angewiesen sind, eine Katastrophe, Frau Waldeck. Da finde ich, das ins Lächerliche zu ziehen, etwas schwierig.

    Zu Ihrem Antrag oder zum Antrag der SPD-Fraktion: Ich möchte zunächst festhalten, dass der Status quo ist, dass es einen solchen Tarif in Schleswig-Holstein nicht gibt. Den gab es vor dem Deutschlandticket nicht und die gibt es auch mit dem Deutschlandticket erstmal nicht. Weil das so ist, werden bei der Berechnung des Regelsatzes für die Sozialleistungen, also für die Grundsicherung, Kosten für die Mobilität einberechnet. Zugegebenermaßen sind die sehr gering, aber die werden zur Bestimmung des Regelsatzes herangezogen. Das heißt, in den 563 Euro, die einer alleine als Grundsicherung bekommt, steckt ein Anteil mit drin, der für Mobilität gedacht ist. Bei einem Deutschlandticket für 63 Euro stecken schon 50 Euro für Mobilität aus der Grundsicherung mit drin. Da würden 13 Euro fehlen, in der Tat. Aber ehrlich gesagt, nach Ihren Vorstellungen soll ein Sozialticket nur 44 Euro kosten. Das Land soll also knapp 20 Euro dazugeben. Die 50 Euro aus der Grundsicherung bleiben. Insofern würde man ja quasi sechs Euro doppelt subventionieren. In Wahrheit ist es eine auf die Grundsicherung heraufaddierte zusätzliche Sozialleistung.

    Aber es gibt einen weiteren Gesichtspunkt, den ich an dieser Stelle für Schleswig-Holstein erwähnen will. Ich war am letzten Wochenende in Berlin. Da kann jeder mit öffentlichen Verkehrsmitteln jeden Ort zu jeder Zeit wunderbar erreichen. Das gilt auch für Hamburg. Das gilt für Schleswig-Holstein nicht. Ich kann von Ahrensburg aus nach Hamburg reinfahren. Aber ich komme von Bosau nach Eutin nur zweimal am Tag. Wie gerecht ist es eigentlich, wenn ich ein Tarifmodell subventioniere, das für Menschen in den städtischen Kommunen die volle Mobilität bringt und für andere, die auf dem flachen Land unterwegs sind, keine Mobilität ermöglicht, weil sie davon nichts haben? Ich finde, das ist auch eine Gerechtigkeitsfrage in diesem Land. Deshalb finde ich, dass der Ansatz richtig war, die Tariflandschaft im öffentlichen Personennahverkehr insgesamt zu vereinheitlichen. Das wird mit dem Tarifentwicklungsplan auch gemacht. Aber machen wir uns auch da nichts vor. Dieser Tarifentwicklungsplan wird zu Tarifen führen, die in den wenigsten Fällen für günstigere Tarife sorgen. Das wird in weiten Teilen teurer werden. Denn durch das Deutschlandticket und die Voraussetzung beim Tarifentwicklungsplan, erlösneutral zu agieren, wird man für Einzelfahrkarten und Tagestickets sicherlich andere Preise aufrufen müssen, als das bisher der Fall ist.

    Lange Rede, kurzer Sinn. Ich kann das Ansinnen total nachvollziehen. Wir alle wollen, dass Mobilität nicht vom Geldbeutel abhängig ist. In unserem Gefüge der Sozialleistungen allerdings wäre es dann richtig, da anzusetzen, wo individuell gefördert wird, nämlich bei den Regelsätzen, und dann diese Regelsätze hochzusetzen. Wenn man sagt, es gibt ein Deutschlandticket, das 63 Euro kostet, dann setze ich auch im Regelsatz 63 Euro an. Die Tariflandschaft an der Stelle so wieder neu auseinanderzunehmen, dass man einen Sozialtarif einführt, halte ich für nicht zielführend. Im Übrigen, wenn in Schleswig-Holstein Geld vorhanden wäre, dann muss auch erst das Mobilitätsangebot und die Infrastruktur ausgebaut werden, bevor weitere Ermäßigungen im Tarifsystem geschaffen werden."

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  • 16.09.2026

    Heiner Garg zu TOP 17 "Modellprojekt zur flexiblen Kinderbetreuung im Haushalt Alleinerziehender initiieren"

    In seiner Rede zu TOP 17 (Modellprojekt zur flexiblen Kinderbetreuung im Haushalt Alleinerziehender initiieren) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und kitapolitische Sprecher, Heiner Garg: 

    "Eine Pflegekraft, gleichzeitig alleinerziehende Mutter. Frühdienst beginnt um 6 Uhr, die Kita öffnet um 7 Uhr. Sie hat einen Betreuungsplatz, sie hat einen Arbeitsplatz, sie will arbeiten, und trotzdem funktioniert es nicht. Nicht, weil sie nicht arbeiten will, sondern weil unsere Betreuungszeiten und ihre Arbeitszeiten einfach nicht zusammenpassen. Ein Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung hilft wenig, wenn die Betreuung dann geschlossen ist, wenn die Mutter zur Arbeit muss. Das ist kein Randproblem. Das betrifft etwa 101.000 Alleinerziehende in Schleswig-Holstein, also fast jede vierte Familie. 83 Prozent der Alleinerziehenden sind Frauen. Gerade bei ihnen, also bei den 83 Prozent Frauen, entscheidet Kinderbetreuung sehr unmittelbar über Erwerbstätigkeit, Einkommen, berufliche Entwicklung, wirtschaftliche Selbstständigkeit. Wir reden ständig über Fachkräftemangel. Gleichzeitig leisten wir uns ein Betreuungssystem, das Menschen daran hindert, ihre Fachkraft anzubieten.

    Wir können nicht Pflege rund um die Uhr erwarten und Kinderbetreuung ausschließlich in Bürozeiten denken. Eines ist mir besonders wichtig bei beiden Anträgen, bei den Modellprojekten, die die SPD vorschlägt und beim Modell, das der SSW vorschlägt. Kinder brauchen Verlässlichkeit und feste Bezugspersonen. Betreuung darf nicht zum beliebig verfügbaren Rund-um-die-Uhr-Service werden. Angesichts des Fachkräftemangels wäre es absurd, jetzt einfach Kitas überall länger öffnen zu wollen. Deshalb finde ich den Gedanken, der in beiden Anträgen steckt, der ergänzende Betreuung, schlicht spannend. Nicht statt Kita, sondern genau dort, wo Kita und Ganztag zeitlich schlicht und ergreifend nicht reichen.

    Ich glaube, wenn ich mir den SPD-Antrag ergänzend zum SSW-Modell anschaue, dann geht es um ergänzende Kindertagespflege, Betreuung im eigenen Haushalt, Hohl- und Bringdienste, gegebenenfalls besondere Öffnungsmodelle. Das dann anschließend evaluieren, was funktioniert, was ist bezahlbar und was lässt sich übertragen. Ein Punkt muss dabei immer glasklar sein, nämlich die Qualität. Ein Pool von Betreuungspersonen klingt zunächst klasse unkompliziert, ist es aber beim genauen Hinschauen nicht ganz so. Wer darf dort hinein? Mit welcher Qualifikation? Welche Zuverlässigkeitsprüfung ist erforderlich? Welche Aufsicht? Welche Vertretungsstruktur? Wer vermittelt und wer trägt die Verantwortung? Vor allem, wie gewährleisten wir das Kindeswohl? Und genau deshalb gefällt mir das Berliner MoKiS-Modell (Mobiler Kinderbetreuungsservice) in einem Punkt ganz besonders: nicht einfach nur Geld bereitstellen, sondern Vermittlungsstruktur, geprüfte Betreuungspersonen und Beratung wird dort zusammengedacht.

    Es gibt den § 20 SGB VIII. Der ist wichtig, aber er ist aus meiner Sicht nicht die Lösung. Er definiert nämlich echte Notlagen. Dafür ist dieser § 20 SGB VIII. Ich will aber sehr deutlich sagen, die am Anfang erwähnte Pflegekraft mit Frühdienst ist kein Notfall, der Nachtdienst ist kein Notfall, die Wochenendarbeit ist kein Notfall. Das sind planbare Realitäten unserer Arbeitswelt. Genau dafür brauchen wir reguläre, verlässliche Lösungen. Eine Krankenschwester, die jeden zweiten Samstag Dienst hat, befindet sich nicht jeden zweiten Samstag in einem Notfall. Sie hat schlicht einen Dienstplan und braucht verlässliche Betreuungszeiten.

    Die beste Familienpolitik gibt Familien nicht vor, wie sie leben sollen. Sie ermöglicht es ihnen, so zu leben, wie es zu ihrem Leben passt. Jetzt würde ich gern Schwarz-Grün an den eigenen Worten messen. In Ihrem Koalitionsvertrag steht: Betreuung soll sich an den jeweiligen Bedürfnissen der Kinder orientieren. Vereinbarkeit von Familie und Beruf sollen verbessert werden. Aufsuchende Unterstützungsangebote sollen geprüft werden. Prima, Sie haben heute gleich zweimal die Gelegenheit, aus diesen Sätzen praktische Politik zu machen, und zwar nicht durch einen weiteren Prüfauftrag und auch nicht durch ein Konzeptpapier, sondern einfach durch Ausprobieren, Evaluieren und Lernen. Kollegin Hildebrand, der Hinweis z.B. für Berufstätige im ambulanten Pflegedienst auf eine Betriebskita hilft allerdings an dieser Stelle nicht weiter. Wir werden beiden Anträgen zustimmen."

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  • 16.09.2026

    Anne Riecke zu TOP 14 "Schleswig-Holstein braucht eine wirksame Strategie gegen Mobbing an Schulen"

    In ihrer Rede zu TOP 14 (Schleswig-Holstein braucht eine wirksame Strategie gegen Mobbing an Schulen) erklärt die bildungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anne Riecke:

    "Mobbing ist kein normaler Streit auf dem Schulhof. Wo Kinder und Jugendliche systematisch ausgegrenzt, gedemütigt oder bedroht werden, hat das mit einer gewöhnlichen Auseinandersetzung unter Gleichaltrigen nichts mehr zu tun. Und durch soziale Medien ist das Problem noch schwieriger und umfassender geworden. Früher war für viele Betroffene zumindest nach Schulschluss eine Pause möglich. Heute kann die Ausgrenzung über Messenger, soziale Netzwerke und andere Plattformen rund um die Uhr weitergehen.

    Deshalb müssen wir bei Mobbing und Cybermobbing früher reagieren. Wir müssen dafür sorgen, dass Probleme erkannt werden, bevor sie sich über Wochen oder Monate verfestigen. Und wir müssen Prävention vor allem auch stärker mit Medienbildung verbinden. In den vergangenen Jahren wurde bereits viel darüber gesprochen, wie Gewaltprävention in der Schule gestärkt werden kann, wie Schule, Jugendhilfe und weitere Beteiligte besser zusammenarbeiten können und wie Schülerinnen und Schüler schneller Unterstützung erhalten. 

    Und da gibt es erhebliche Lücken. Das beginnt bei der Datengrundlage. Wir wissen bislang nicht ausreichend genau, wie häufig Mobbing an unseren Schulen tatsächlich vorkommt. Ein wesentlicher Grund dafür ist, dass entsprechende Fälle teilweise erst dann statistisch sichtbar werden, wenn sie bereits so weit eskaliert sind, dass schwerwiegende schulische Maßnahmen notwendig werden. Das kann uns nicht zufriedenstellen. Wenn wir ein Problem wirksam bekämpfen wollen, müssen wir zunächst wissen, wie groß es ist, wo es auftritt und welche Entwicklungen es gibt. Deshalb brauchen wir landesweit klare und praxistaugliche Kriterien dafür, wie Mobbing und Cybermobbing erfasst werden. Die Erfassung muss niedrigschwellig, digital und mit möglichst geringem Aufwand möglich sein. Ergänzend sollten wir auch stärker die Schülerinnen und Schüler selbst einbeziehen. Regelmäßige anonyme Befragungen zum Schulklima und zu eigenen Erfahrungen mit Ausgrenzung, Bedrohung oder Mobbing könnten uns ein wesentlich genaueres Bild vermitteln als eine Statistik, die ausschließlich auf bereits erfolgten schulischen Maßnahmen beruht.

    Auch bei der Qualifizierung des Personals besteht Handlungsbedarf. Lehrkräfte können nicht für jedes gesellschaftliche Problem zu Spezialisten ausgebildet werden. Das wäre weder realistisch noch sinnvoll. Aber jede Lehrkraft sollte erkennen können, wann es sich nicht mehr um einen gewöhnlichen Konflikt zwischen Schülerinnen und Schülern handelt. Sie muss wissen, welche ersten Schritte notwendig sind und an wen sie sich anschließend wenden kann.

    Deshalb wäre es sinnvoll, einen verbindlichen und praxisorientierten Grundbaustein zum Umgang mit Mobbing und Cybermobbing in der Lehrkräftebildung zu verankern. Darüber hinaus sollte jede Schule über entsprechend geschulte Ansprechpartner verfügen. Entscheidend ist dabei, dass Zuständigkeiten klar sind. Für Betroffene darf es nicht davon abhängen, zufällig die richtige Person anzusprechen. Schülerinnen und Schüler müssen wissen, an wen sie sich wenden können. Eltern müssen wissen, wer zuständig ist. Und auch Lehrkräfte müssen im Ernstfall wissen, wo sie kurzfristig fachliche Unterstützung bekommen. Gerade bei schweren oder festgefahrenen Fällen brauchen Schulen schnelle professionelle Hilfe.

    Dafür müssen wir aber nicht zwangsläufig die nächste neue Verwaltungsebene schaffen. Sinnvoller wäre es, bestehende Strukturen so miteinander zu verbinden, dass eine regional erreichbare und mobile Fallberatung möglich ist. Schulpsychologie, Schulsozialarbeit, Jugendhilfe und weitere Beratungsangebote müssen im konkreten Fall schnell zusammenarbeiten können. Das Land sollte hierfür klare Mindeststandards definieren. Bei der konkreten Ausgestaltung müssen die Schulen aber ausreichend Freiheit behalten, damit die Strukturen zu ihrer jeweiligen Situation vor Ort passen. Ein großes Gymnasium in einer Stadt hat andere Voraussetzungen als eine kleine Grundschule im ländlichen Raum. Wir brauchen deshalb Verbindlichkeit bei den Zielen, aber keine unnötige Gleichmacherei bei der Umsetzung.

    Beim Cybermobbing müssen wir außerdem über Medienkompetenz sprechen. Wir werden die Probleme der digitalen Welt nicht dadurch lösen, dass wir versuchen, Kinder und Jugendliche möglichst lange von dieser Welt fernzuhalten. Verbote können in bestimmten Situationen sinnvoll sein. Sie ersetzen aber keine Medienbildung. Kinder und Jugendliche müssen lernen, Risiken zu erkennen, verantwortungsvoll zu kommunizieren und zu wissen, was sie tun können, wenn sie selbst oder andere im Netz angegriffen werden. Dazu gehört auch, Beweise zu sichern, Inhalte zu melden und frühzeitig Unterstützung zu suchen. Medienkompetenz bedeutet eben nicht nur, ein digitales Gerät bedienen zu können. Sie bedeutet auch, die sozialen Regeln und Gefahren digitaler Kommunikation zu verstehen.

    Und diese Kompetenz muss früh vermittelt werden. Mobbingprävention darf deshalb auch nicht erst beginnen, wenn Kinder auf einer weiterführenden Schule sind und das erste Smartphone längst zum Alltag gehört. Denn für ein betroffenes Kind ist am Ende nicht entscheidend, wie ein landesweites Konzept heißt oder wie viele Seiten es umfasst. Entscheidend ist, dass jemand hinsieht. Dass jemand zuständig ist. Und dass schnell und professionell gehandelt wird."

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  • 16.09.2026

    Annabell Krämer zu TOP 15 "Freie Sportmöglichkeiten in Schleswig-Holstein digital sichtbar machen"

    In ihrer Rede zu TOP 15 (Gemeinsame Beratung: a) Von Tischtennisplatte bis Bolzplatz – freie Sportmöglichkeiten in Schleswig-Holstein digital sichtbar machen; b) Evaluation des Gesetzes zur Förderung des Sports im Land Schleswig-Holstein (SportFG SH) vom 7. März 2022) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und sportpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    "Wir alle wissen, wie wichtig der Sport in unserer Gesellschaft ist – er unterstützt die Gesundheit – sowohl physisch als auch psychisch und er schützt vor Einsamkeit. Leider sind viele Sportprojekte aktuell wünschenswert, aber finanziell kaum realisierbar. Insofern finde ich es grundsätzlich richtig, dass eine App, die kostenfreie Sportangebote landesweit erfasst hier niedrigschwellig einen Beitrag für unsere Ziele leisten könnte. Eine App, die allen Schleswig-Holsteinern eine Übersicht über kostenlose Sportmöglichkeiten zur Verfügung stellt. Von der Lauf- über die Boulebahn, der Skaterbahn oder dem Fitness-Pfad. Freie Tischtennisplatten, Basketballplätze, Minigolf und vieles mehr, vielleicht sogar zu ergänzen um Community-Möglichkeiten für Menschen, die gerne gemeinsam Sport treiben wollen.

    Natürlich erfordert auch die Erstellung und Pflege einer App, die kostenlose Sportmöglichkeiten erfasst, finanzielle Mittel. Es muss sich daher um eine schlanke Lösung handeln, denn wir wissen ehrlich gesagt alle nicht, ob eine Sport-App angenommen wird – in Zeiten, in denen sich ein Großteil der Angebote googeln lassen. Insofern würde ich mich freuen, wenn wir den Antrag in den Ausschuss überweisen würden und vielleicht mittels einer Kooperation mit unseren Universitäten eine App-Entwicklung anschieben könnten.

    Kommen wir zum zweiten Thema dieses Tagesordnungspunktes: Evaluation des Gesetzes zur Förderung des Sports im Land Schleswig-Holstein. Liebe Landesregierung, 'Sportland Nummer eins' werden Sie so nicht. Johannes Liebmann aus meinem Kreis Pinneberg, aus Beate Raudies Stadt Elmshorn. Was waren wir alle stolz, als dieser junge Mann über 1500 Meter Freistil nicht nur Gold bei der EM in Paris geholt, sondern auch noch einen neuen Weltrekord aufgestellt hat. Aber liebe Landesregierung, solche Erfolge feiert man nicht, wenn man die Sportinfrastruktur kaputtspart oder die handelnden Akteure nicht mit hinreichend Mittel ausstattet. Johannes Liebmann wurde in Elmshorn ausgebildet, bevor er nach Magdeburg ging. Dort gibt es bessere Strukturen. Aber die Basics hat er in Elmshorn gelernt. Wenn wir weiterhin solche Erfolge feiern wollen und es ernst meinen, Schleswig-Holstein als Sportland entwickeln zu wollen, dann müssen wir unsern Landessportverband auch vernünftig unterstützen. Unser Landessportverband unterstützt unsere Ausbilder, koordiniert unsere Vereine und fördert unser Jungend und potentielle Johannes Liebmänner.

    Ich möchte, dass wir uns auch in Zukunft alle als Weltrekordler fühlen können – ich möchte, dass unsere Kinder sportliche Vorbilder aus Schleswig-Holstein haben. Deshalb müssen wir unseren Partner, den Landessportverband, finanziell anständig ausstatten, damit er dazu beiträgt, dass wir auch in Zukunft zusammenführenden Breitensport haben, Sportangebote haben, die gesellschaftlich zusammenführen und ab und an auch mal wieder dazu führen, dass wir Johannes Liebmann-Momente fühlen.

    Der Sport und das ehrenamtliche Engagement sind das Herzstück unserer Gesellschaft. Denn wo Menschen sich zusammentun und gemeinsamen Interessen nachgehen, da spielt es eben keine Rolle, wer man ist und wo man herkommt. Es zählt nur, gemeinsam etwas voranzubringen."

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  • 17.09.2026

    Christopher Vogt zu TOP 11 "Gesetz über das Auszubildendenwerk Schleswig-Holstein"

    In seiner Rede zu TOP 11 (Entwurf eines Gesetzes über das Auszubildendenwerk Schleswig-Holstein) erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt: 

    "Es ist von großer bildungs- und wirtschaftspolitischer Bedeutung, die berufliche Bildung in Schleswig-Holstein deutlich attraktiver zu machen. Es wäre deshalb überfällig, diesen Bereich endlich wieder zu stärken und mehr für die Auszubildenden zu tun. Aus diesem Grund standen wir der Initiative zur Gründung eines Azubiwerks auch zunächst grundsätzlich offen gegenüber.

    Ihren Gesetzentwurf sehen wir aber aus verschiedenen Gründen äußerst kritisch. Denn was es ganz sicher nicht braucht, ist eine neue Behörde, die an den Bedürfnissen der Azubis völlig vorbeigeht. CDU und Grüne wollen bis zu sieben Millionen Euro pro Jahr für ein neues Azubiwerk ausgeben, das sich um Probleme kümmern soll, die die Azubis gar nicht haben. Die Koalition hat offenbar völlig versäumt, sich vor ihrer Gesetzesinitiative in angemessener Form mit denjenigen auszutauschen, die die Situation der Azubis am besten kennen: Das sind vor allem die Handwerkskammern und die Industrie- und Handelskammern. Deren umfangreiche Azubi-Befragungen haben ergeben, dass das geplante Azubiwerk an dem tatsächlichen Bedarf der jungen Menschen völlig vorbeigeht. 

    Azubis brauchen ganz überwiegend andere Wohnangebote in der Nähe ihrer Ausbildungsbetriebe oder ihrer Schulstandorte, als sie hier realisieren wollen. Sinnvoll wären zudem mehr digitale Bildungsangebote an den Schulen, ein attraktives ÖPNV-Ticket, die gezielte Stärkung betrieblicher Wohnprojekte und geeignete Härtefallregelungen. Wir glauben auch nicht daran, dass eine Anstalt des öffentlichen Rechts tatsächlich die beste Organisationsform für ein Azubiwerk wäre. Eine Zusammenarbeit mit freien und gemeinnützigen Trägern von Jugend- und Azubi-Wohnheimen wäre viel besser geeignet. Hier drohen, ein weiterer teurer Wasserkopf und Doppelstrukturen zu entstehen.

    Es sind übrigens nicht nur die Kammern, sondern auch die Gewerkschaften sehr skeptisch: Sie wollen hier in Zeiten äußerst knapper Kassen sieben Millionen Euro für neue Strukturen ausgeben und dann sind sowohl die Arbeitgeberseite als auch die Arbeitnehmerseite nicht begeistert – das muss man ja auch erstmal schaffen! Wir erleben hier einen bildungspolitischen Blindflug der Koalition. Der grüne Fraktionsvorsitzende hat eine Initiative gestartet, die zwar gut gemeint, aber nicht gut gemacht ist. Als langjähriger Hochschulpolitiker unterliegt er meines Erachtens einem Denkfehler: Anders als Studierende brauchen Azubis keine zentralen Strukturen, sondern starke dezentrale Strukturen.

    Ich kann nicht nachvollziehen, warum man jetzt mit einem Gesetzentwurf in den Landtag geht, bevor man die angekündigte Markt- und Bedarfsanalyse vorliegen und zumindest grundsätzliche Einigungen mit den Kammern und Gewerkschaften erzielt hat. Das ist fehlgeleiteter Aktionismus, der weder den Azubis noch ihren Ausbildungsbetrieben hilft! Die schmallippigen Antworten der Landesregierung auf meine Kleine Anfrage sprechen dann auch Bände: Die Landesregierung hat zwar den Gesetzentwurf für die Koalitionsfraktionen formuliert, scheint davon aber selbst nicht wirklich überzeugt zu sein. Den Bedarf für das Vorhaben kenne man übrigens gar nicht. 

    Ich möchte aber auch einmal den Blick auf die Studierenden lenken: Ich finde es mindestens unglücklich, dass man mit sieben Millionen Euro ausgerechnet den Betrag gewählt hat, den man den Studierenden mit den neuen Verwaltungsgebühren abknüpft, weil man den Landeshaushalt in Schieflage gebracht hat. Auch die Unterfinanzierung des Studentenwerks Schleswig-Holstein durch das Land und die fehlenden Wohnheimplätze in diesem Bereich sind ein massives Problem. Sollte man da nicht zumindest ernsthafter prüfen, ob man hier dann nicht eine gemeinsame Struktur für Studierende und Azubis schaffen sollte? Hinzu kommt: Die Studierenden müssen das Studentenwerk ja durch Beiträge auch noch mitfinanzieren. Wie soll das perspektivisch eigentlich bei den Azubis laufen? Auch das ist eine Frage, die sich zumindest mir stellt, wenn ich auf ihre Pläne schaue.

    Schwarz-Grün hat die Landesfinanzen mittlerweile ja derart an die Wand gefahren, dass völlig offen ist, wie man nach der Landtagswahl ohne die aufgebrauchten Rücklagen noch einen verfassungskonformen Haushalt aufstellen will. Die Koalition muss endlich sinnvolle Prioritäten setzen. Es darf deshalb jetzt kein weiteres Geld für politische Prestigeprojekte verbrannt werden, das an anderen Stellen fehlt und händeringend gebraucht wird. Die Azubis brauchen einen besseren ÖPNV, gut ausgestattete Schulen und bezahlbaren Wohnraum in der Fläche. Schwarz-Grün macht aber das genaue Gegenteil: Es werden derzeit Bus- und Bahnverbindungen gestrichen, Lehrerstellen an den Berufsschulen gestrichen und der Wohnungsbau durch eine restriktive Landesplanung erschwert. 

    Die Koalition sollte ihren völlig unausgegorenen Gesetzentwurf deshalb meines Erachtens erstmal zurückstellen, bis man die geplante Markt- und Bedarfsanalyse und die Azubi-Befragungen der Kammern ausgewertet und – gemeinsam mit Verbänden, Kammern und Gewerkschaften – einen geeigneten Maßnahmenkatalog zur Unterstützung der Azubis entwickelt hat!"

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  • 17.09.2026

    Heiner Garg zu TOP 23 "Pflege und Beruf besser vereinbaren – pflegende Angehörige stärken"

    In seiner Rede zu TOP 23 (Pflege und Beruf besser vereinbaren – pflegende Angehörige stärken) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und sozialpolitische Sprecher, Heiner Garg: 

    "Der größte Pflegedienst unseres Landes taucht in keiner Unternehmensstatistik auf. Er hat keine Dienstwagen, er hat keine Zentrale, er hat keine Geschäftsführung. Es sind nämlich die Familien, Töchter, Söhne, Ehepartner, Lebensgefährtinnen, Lebensgefährten, Freunde und Nachbarn. Menschen, die morgens zur Arbeit gehen und vorher Medikamente stellen, die in der Mittagspause telefonieren, ob alles in Ordnung ist, die nach Feierabend einkaufen, waschen, organisieren, pflegen und die nachts mit einem Ohr wach bleiben. Pflegende Angehörige haben keinen Feierabend, sie wechseln den Arbeitsplatz.

    Ohne sie bricht das System zusammen. Im Durchschnitt leisten pflegende Angehörige übrigens rund 49 Stunden Pflege pro Woche. Das ist nicht ein bisschen helfen, das ist Arbeit – körperlich, organisatorisch und vor allem auch emotional. Wer glaubt, wir könnten die Herausforderungen der Pflege ohne diese pflegenden Angehörigen lösen. Der verweigert sich fröhlich der Realität.

    Liebe Birte Pauls, auch an dieser Stelle passt kein Blatt Papier zwischen uns beiden. Was tun wir? Wir sagen diesen Menschen ständig ‚Danke‘. Wir nennen sie ‚Rückgrat der Pflege‘. Wir nennen sie den größten Pflegedienst der Gesellschaft. Wir veranstalten Wochen der pflegenden Angehörigen. Wir halten Sonntagsreden. Aber montags müssen sie wieder sehen, wie sie Pflegeberuf und eigenes Leben irgendwie zusammenbekommen. Wertschätzung, die sich nicht im Alltag bemerkbar macht, ist irgendwann nur ein freundliches Wort und davon können sich diese Menschen nichts kaufen.

    Es geht um echte Wahlfreiheit und genau deswegen haben wir uns als FDP-Fraktion entschlossen, dem SSW-Antrag beizutreten. Niemand darf pflegenden Angehörigen vorschreiben ‚du musst weiter Vollzeit arbeiten‘ oder ‚du musst deinen Beruf für die Pflege aufgeben‘. Beides muss möglich sein. Wer wegen der Pflege weniger arbeiten möchte oder muss, braucht eine vernünftige soziale Absicherung. Wer weiter arbeiten oder seine Arbeitszeit erhöhen möchte, braucht verlässliche Entlastung, flexible Arbeitgeber, Kurzzeitpflege, Tagespflege, familienunterstützende Dienste, Beratung, die man auch findet. Wahlfreiheit heißt nicht, zwischen schlechtem Gewissen und finanzieller Not wählen zu dürfen. Das ist keine Wahlfreiheit.

    Liebe Kollegin Tschacher, ich finde auch, pflegende Angehörige brauchen nicht noch einen Antrag, der vor allem begrüßt. Sie brauchen jemanden, der ihnen die Last abnimmt. Wir hatten diese Debatte übrigens bereits im Juni. Schwarz-Grün hat viele richtige Überschriften beschlossen. Beratung stärken, Vernetzung verbessern, Entlastungsangebote weiterentwickeln, digitalisieren, Bundesebene, alles richtig. Welche konkreten Ziele, welche Mittel, bis wann und was ist bis heute umgesetzt worden? Aus ‚wir wollen stärken‘ wird noch keine einzige Stunde Entlastungspflege.

    Ich will sagen, die Rentenentgeltpunkte hat die Kollegin Pauls schon angesprochen. Deswegen will ich mich auf die familienunterstützenden und familienentlastenden Dienste im Rahmen der gesetzlichen Pflegeversicherung einschießen. Was dort geplant ist – Betreuung nach der Schule, Wochenenden, Ferien, ein paar Stunden, in denen die Angehörigen wissen, ich kann arbeiten, ich kann einkaufen, ich kann mich um die Geschwister kümmern, oder einfach einmal, ich kann schlafen – wenn genau solche Angebote in Zukunft schwieriger finanzierbar werden, und genau das steht jedenfalls im Moment in dem Referentenentwurf drin, dann sparen wir nicht an einer Leistung, dann sparen wir an der Kraftreserve einer gesamten Familie. Wer bei der Entlastung pflegender Angehöriger spart, der sollte zumindest genau ausrechnen, was diese Überlastung in Zukunft kosten wird.

    Pflegebedürftigkeit verändert ein Leben, aber fast immer verändert Pflegebedürftigkeit in Wahrheit mehr als ein Leben, im Zweifel das des Partners oder der Partnerin, der Tochter, des Sohns, der ganzen Familie. Diese Menschen verlangen meistens erstaunlich wenig. Sie wollen ihre Angehörigen nicht abschieben. Sie wollen Verantwortung übernehmen. Wer einen Menschen pflegt, übernimmt Verantwortung für einen anderen. Unsere Verantwortung ist es, dafür zu sorgen, dass er dabei sein eigenes Leben nicht verliert."

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  • 17.09.2026

    Heiner Garg zu TOP 18 "Task Force EU-Fördermittel"

    In seiner Rede zu TOP 18 (Task Force EU-Fördermittel) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und europapolitische Sprecher, Heiner Garg: 

    "Eine Taskforce für einfache EU-Förderverfahren, das kann man machen, und wir werden dem Antrag auch zustimmen. Aber wenn wir heute über die Zukunft der europäischen Förderpolitik sprechen, dann sollten wir nicht den Fehler machen, uns fünf Minuten lang ausschließlich darüber zu unterhalten, wie wir Geld verteilen, ohne darüber zu reden, wofür wir dieses Geld in Zukunft eigentlich wirklich nutzen wollen. Denn genau diese Frage, die wir politisch gerade beantworten, beschäftigt auch den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen 2028 bis 2034 – der wird gerade verhandelt. Da geht es eben nicht nur um ‚Förderformulare‘, es geht um politische Prioritäten für die nächsten sieben Jahre, für unsere Zukunft.

    Erst einmal: Ja, die Förderbürokratie ist ein Problem. Deswegen ist die Stoßrichtung des Antrags völlig in Ordnung. Wer das einmal erlebt hat, welcher Verwaltungsaufwand teilweise selbst mit relativ kleinen Förderbeträgen verbunden ist, der weiß, da stimmt das Verhältnis zwischen Aufwand und Nutzen einfach nicht mehr. Ehrlich gesagt würde ich bei der Taskforce noch einen Schritt weiter gehen. Und zwar nicht nur Formulare digitalisieren, also nicht nur Daten nach dem Once-Only-Prinzip einmal erfassen, sondern die Chance nutzen zu fragen, welche Angaben brauchen wir überhaupt noch, welche Nachweise können schlicht wegfallen, wo können wir mit pauschalen Bagatellgrenzen und Stichproben arbeiten. Ein schlechtes analoges Verfahren wird nicht dadurch gut, dass man daraus ein schlechtes digitales Verfahren macht. Deswegen wäre aus meiner Sicht folgendes richtig: Je geringer die Fördersumme und je geringer das Risiko, desto geringer können auch Prüfungen, Dokumentationen und Nachweispflichten sein.

    Am Ende des Antrags steht sinngemäß, wir wollen keine Mittelkürzungen. Jetzt wird es aber politisch interessant. Denn natürlich können wir nicht gleichzeitig sagen, alles, was Europa bisher finanziert hat, muss unangetastet bleiben und gleichzeitig Milliarden zusätzlich für Wettbewerbsfähigkeit, Forschung, Sicherheit und Verteidigung verlangen. Die Kommission selbst schlägt 409 Milliarden Euro für Wettbewerbsfähigkeit, 175 Milliarden Euro für Horizon Europe vor. Das sind keine abstrakten Haushaltszahlen, dahinter steht eine ziemlich fundamentale Frage. Was muss Europa in einer sich verändernden Welt leisten können?

    Friedrich Merz hat übrigens noch etwas anderes gesagt. Damit hat er jedenfalls im Grundsatz recht. Er hat gesagt: ‚Mit einem Haushalt des 20. Jahrhunderts werden wir den Herausforderungen des 21. Jahrhunderts nicht begegnen können‘. Es wäre übrigens schön, wenn sich die Bundesregierung auch an diese Erkenntnis halten würde. Ein Haushalt ist Politik in Zahlen. Wenn sich die Welt verändert, müssen sich deshalb auch die Prioritäten eines Haushalts verändern dürfen. Ich glaube, sie müssen sich auch verändern. Europas Wettbewerbsfähigkeit steht massiv unter Druck. Wir brauchen Forschung, Innovation und technologische Souveränität, und wir müssen in der Lage sein, uns selbstständig verteidigen zu können. Aber wer alles zu Priorität erklärt, der setzt am Ende überhaupt keine Prioritäten mehr.

    Deshalb muss man auch bereit sein, bestehende Aufgaben zu überprüfen und gegebenenfalls auch umzuschichten. Selbstverständlich haben wir in Schleswig-Holstein ein riesiges Interesse daran, dass europäische Förderpolitik regional verankert bleibt. Entscheidungen darüber, was wir in Husum, Flensburg, Lübeck oder im ländlichen Raum brauchen, müssen und sollen auch gar nicht in Brüssel getroffen werden. Subsidiarität ist kein europakritisches Prinzip, Subsidiarität ist ein europäisches Prinzip. Und deshalb: starke Regionen, regionale Verantwortung, einfacher Zugang, gerade für Kommunen und Mittelstand. Aber genauso gehört dazu: Europa muss dort stark sein, wo der einzelne Mitgliedstaat nicht alleine stark sein kann. Forschung, Innovation, Wettbewerbsfähigkeit, Sicherheit, Verteidigung, grenzüberschreitende Infrastruktur – deswegen stimmen wir der Taskforce zu. Machen wir europäische Förderverfahren einfacher, machen wir sie digitaler und machen wir sie auch ein bisschen schneller."

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 17.09.2026

    Anne Riecke zu TOP 19 "LeA.SH auf den Prüfstand stellen"

    In ihrer Rede zu TOP 19 (LeA.SH auf den Prüfstand stellen – Lernstandserhebungen wissenschaftlich evaluieren) erklärt die bildungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anne Riecke:

    "Wir sprechen in diesem Haus immer wieder über PISA, Bildungsmonitoring und die Frage, wie wir besser erkennen können, wo unsere Schülerinnen und Schüler stehen. Genau deshalb sind Lernstandserhebungen wichtig. Und ich möchte daran erinnern: Wir als FDP haben Lernstandserhebungen selbst nach dem Vorbild Hamburgs gefordert. Wir wollen wissen, wo Kinder stehen, wo Lernrückstände bestehen und wo Förderung notwendig ist. Deshalb stellen wir LeA.SH auch überhaupt nicht infrage.

    Aber eine Lernstandserhebung darf nicht einfach durchgeführt werden und anschließend in einer Schublade verschwinden. Sie muss der Anfang sein – nicht das Ende. Denn wenn wir wissen, was ein Kind kann und wo es Schwierigkeiten hat, muss die nächste Frage lauten: Was tun wir jetzt damit? Unsere Lehrerinnen und Lehrer entscheiden vor Ort, welche pädagogischen Maßnahmen für ihre Schülerinnen und Schüler richtig sind. Und das ist auch gut so. Wir vertrauen unseren Lehrkräften. Aber die einzelne Lehrkraft sieht das einzelne Kind. Das Land muss das gesamte System sehen. Es muss doch ein Interesse daran haben zu wissen: Welche Maßnahmen werden aufgrund der Lernstandserhebungen ergriffen? Welche Ansätze werden gewählt? Und vor allem: Was kommt tatsächlich beim Kind an?

    Genau darum geht es in unserem Antrag. Wir wollen LeA.SH wissenschaftlich auswerten lassen. Wir wollen nicht nur wissen, wo Schülerinnen und Schüler stehen. Wir wollen wissen, was aus diesen Erkenntnissen folgt und ob sich dadurch ihre Lernentwicklung verbessert. Und das ist keine theoretische Frage. Nehmen wir EVi als Beispiel: Wenn wir bei viereinhalbjährigen Kindern Entwicklungs- und Sprachförderbedarf feststellen und anschließend fördern, dann muss das Land doch wissen wollen, ob diese Förderung Wirkung zeigt. Wenn ein Kind anschließend in die erste Klasse kommt, muss uns doch interessieren: Hat die Förderung etwas gebracht? Und genauso bei LeA.SH: Wenn wir in Klasse 5 Defizite feststellen, müssen wir doch später überprüfen können, ob diese Defizite aufgeholt wurden. Sonst messen wir zwar – aber wir lernen nicht daraus. 

    Genau deshalb wundert es mich, dass man sich gegen eine solche Auswertung offenbar so sehr wehrt. Im Alternativantrag der Koalition ist eine freiwillige Befragung der Lehrkräfte vorgesehen. Das kann sicherlich Erkenntnisse darüber liefern, wie LeA.SH vor Ort wahrgenommen wird. Aber wir sollten unsere Lehrkräfte nicht mit immer neuen Befragungen und zusätzlichen Aufgaben belasten. Wir haben die Daten bereits. Dann sollte es doch möglich sein, diese Daten wissenschaftlich auszuwerten und daraus Erkenntnisse für das gesamte Land zu gewinnen. Wir wollen wissen, welche Maßnahmen aufgrund der Lernstandserhebungen ergriffen werden, was davon wirkt und was zukünftig vielleicht anders gemacht werden muss. Warum wehren wir uns dagegen, genau das herauszufinden?

    Wir wollen keine Kontrolle der Lehrkräfte. Wir wollen auch keine Ranglisten von Schulen. Wir wollen ein Bildungsmonitoring, das uns zeigt, wo wir stehen, wo wir besser werden und wo wir nachsteuern müssen. Wir brauchen LeA.SH als Chance für ein echtes Bildungsmonitoring in Schleswig-Holstein. Wir könnten damit erkennen, wo bestimmte Lernprobleme besonders häufig auftreten. Wir könnten schauen, ob sich regionale Unterschiede zeigen. Wir könnten untersuchen, welche Förderansätze besonders erfolgreich sind. Und wir könnten daraus ableiten, wo wir künftig anders oder gezielter handeln müssen. Genau das ist doch der Sinn von Bildungsmonitoring. Wir haben doch selbst den Anspruch einer datengestützten und evidenzbasierten Schulentwicklung formuliert. Dann müssen wir diesen Anspruch auch ernst nehmen.

    Es reicht nicht, immer neue Maßnahmen einzuführen und anschließend zu erklären, warum sie sinnvoll sind. Wir müssen wissen, ob sie wirken. Und wenn sie wirken, müssen wir wissen, warum. Wenn sie nicht wirken, müssen wir den Mut haben, sie zu verändern. Das ist kein Misstrauen gegenüber unseren Schulen oder Lehrkräften. Das ist Verantwortung für unser Bildungssystem. Wir wollen LeA.SH nicht abschaffen. Wir wollen LeA.SH nutzen. Wir wollen aus den Ergebnissen lernen – für die Förderung, für den Unterricht und für die nächsten politischen Entscheidungen. Denn am Ende geht es nicht darum, wie viele Lernstände wir erhoben haben. Es geht darum, was wir daraus gemacht haben. 

    Und deshalb lautet unsere entscheidende Frage: Was können unsere Schülerinnen und Schüler – und was haben wir als Land dafür getan, dass sie mehr können?"

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 17.09.2026

    Heiner Garg zu TOP 16 "Modernisierung des Fortpflanzungsmedizinrechts"

    In seiner Rede zu TOP 16 (Bundesratsinitiative zur Modernisierung des Fortpflanzungsmedizinrechts) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und gesundheitspolitische Sprecher, Heiner Garg: 

    "Der Wunsch nach einem eigenen Kind ist für viele Familien keine Lifestyle-Frage und keine abstrakte gesellschaftspolitische Debatte. Er gehört zu den existenziellsten Wünschen, die Menschen haben können. Wer erlebt hat, wie sehr ein unerfüllter Kinderwunsch Menschen beschäftigen, belasten und manchmal über Jahre hinweg begleiten kann, der sollte über Fortpflanzungsmedizin mit etwas weniger moralischer Gewissheit und etwas mehr Empathie sprechen.

    Wir reden hier keineswegs über ein exotisches Randphänomen. Einer Studie zufolge ist im Alter zwischen 20 und 50 Jahren ungefähr jede bzw. jeder zehnte ungewollt kinderlos. Medizinisch hat sich in den vergangenen Jahrzehnten enorm viel verändert. Unser Recht allerdings stammt in wesentlichen Teilen aus einer ganz anderen Zeit. Und genau diese Lücke möchten wir schließen. Für mich ist dabei eines entscheidend: Nicht alles, was medizinisch möglich ist, muss auch erlaubt sein. Aber ebenso wenig muss alles verboten bleiben, nur weil es einmal verboten war. Eine moderne Rechtsordnung muss zwei Dinge gleichzeitig leisten können: Selbstbestimmung ermöglichen und Menschen vor Ausbeutung schützen. Deshalb fordern wir ausdrücklich keine kommerzielle Leihmutterschaft. Wir wollen keinen Markt für Schwangerschaften. Wir wollen keine Geschäftsmodelle, bei denen die wirtschaftliche Not von Frauen ausgenutzt wird. Aber zwischen einem kommerziellen Markt und einem Totalverbot liegt ein ziemlich großer Raum.

    Und genau diesen Raum kann und muss ein verantwortungsvoller Gesetzgeber ausfüllen. Wir sollten uns nichts vormachen. Ein deutsches Verbot verhindert Leihmutterschaft nicht. Es verlagert sie teilweise ins Ausland. Dann passiert etwas geradezu Widersinniges. Wir verbieten ein Verfahren in Deutschland mit dem Argument, Frauen schützen zu wollen, und nehmen gleichzeitig in Kauf, dass Menschen in Länder ausweichen, in denen Schutzstandards möglicherweise erheblich niedriger sind als bei uns. Das ist jedenfalls aus unserer Überzeugung nicht die Antwort eines modernen Rechtsstaates. Wenn unser Ziel der Schutz von Frauen ist, dann sollten wir darüber sprechen, wie wir diesen Schutz gewährleisten, statt die Realität einfach hinter die deutsche Grenze zu verschieben.

    Und ja, wir müssen in dieser Debatte auch über Jens Spahn sprechen. Und zwar nicht, weil ich sein Privatleben politisieren werde. Ganz im Gegenteil. Ich wünsche Jens Spahn und seinem Mann und ihrer Familie von Herzen alles Gute. Ihr Familienglück steht nämlich niemandem zur Bewertung zu. Aber wenn ein prominenter deutscher Politiker mithilfe einer Leihmutter in den Vereinigten Staaten Vater werden kann und seine Partei gleichzeitig daran festhält, anderen Menschen diesen Weg in Deutschland grundsätzlich zu verwehren, dann entsteht ein politischer Widerspruch, über den wir sprechen müssen. Dieser Widerspruch wird besonders problematisch, wenn am Ende die finanzielle Leistungsfähigkeit darüber entscheidet, wer ein deutsches Verbot faktisch umgehen kann und wer nicht. Familienglück darf keine Frage des Geldbeutels oder des Flugtickets sein.

    Ich störe mich auch an einem Frauenbild, das in Teilen dieser Debatte auf Bundesebene gerade mitschwingt. Als sei eine erwachsene Frau grundsätzlich nicht in der Lage, eine solche Entscheidung selbstbestimmt und eigenverantwortlich zu treffen. Selbstbestimmung kann doch nicht sein ‚wir respektieren deine Entscheidung, solange wir sie für richtig halten‘. Natürlich gibt es Abhängigkeiten. Natürlich gibt es wirtschaftlichen Druck. Und natürlich gibt es auch Ausbeutung. Und genau deswegen wollen wir einen neuen, einen zeitgemäßen Schutzrahmen.

     Am Ende geht es bei diesem Ansinnen um etwas sehr Grundsätzliches. Wie viel Vertrauen haben wir eigentlich in erwachsene, selbstbestimmte Menschen? Freiheit bedeutet nicht Regellosigkeit. Gerade bei einem so sensiblen Thema braucht Freiheit Verantwortung, Schutz und klare Grenzen. Aber Schutz ist etwas anderes als Bevormundung. Und ein Verbot ist nicht automatisch deshalb verantwortungsvoll, weil es ein Verbot ist. Deshalb wollen wir einen Rechtsrahmen, der Frauen vor Ausbeutung schützt, Kindern ihre Rechte garantiert und Menschen ermöglicht, eigenverantwortliche Entscheidungen über ihr Leben und ihre Familie zu treffen. Denn Familie entsteht nicht dadurch, dass der Staat ein bestimmtes Familienmodell für richtig erklärt. Familie entsteht dort, wo Menschen füreinander Verantwortung übernehmen."

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

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