Direkt zum Inhalt
Logo Freie Demokraten Landtagsfraktion Schleswig-Holstein FDP

Main navigation

  • Aktuelles
    • Newsletter
  • Themen
  • Positionspapiere
  • Fraktion
    • Abgeordnete
    • Mitarbeiter
    • Organigramm
    • Stellenangebote
  • Presse
  • Termine
    • Fraktion
    • Landtagssitzungen
    • Veranstaltungsrückblicke
  • Mediathek

Social Media Menü

  • Facebook
  • Twitter
  • Youtube
  • Suche
  • 17.09.2026

    Annabell Krämer zu TOP 13 "Gemeinsam mit den norddeutschen Ländern die Erbschaftsteuer weiterentwickeln"

    In ihrer Rede zu TOP 13 (Gemeinsam mit den norddeutschen Ländern die Erbschaftsteuer weiterentwickeln) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    "Es gibt wohl kaum ein Thema, das die SPD so zuverlässig beschäftigt wie die Frage, wie Vermögen in unserem Land verteilt – oder besser gesagt: umverteilt – werden kann. Erst Anfang dieses Jahres haben wir hier über Ihren Vorschlag für eine grundlegende Reform der Erbschaftsteuer diskutiert. Nun liegt der nächste Antrag vor. Zumindest in einem Punkt sind wir uns durchaus einig: Die Erbschaft- und Schenkungsteuer braucht dringend eine Reform.

    Das heutige System ist kompliziert, trifft die Mitte der Gesellschaft und führt an vielen Stellen zu Ergebnissen, die mit unserem Verständnis von Gerechtigkeit nur schwer vereinbar sind. Die entscheidende Frage ist daher: Mit welchem Ziel wollen wir die Erbschaftsteuer reformieren? Und da unterscheiden sich unsere Vorstellungen dann doch ziemlich deutlich. Während Sie in Ihrem Antrag ausdrücklich auch das Ziel einer Aufkommenssteigerung formulieren, geht es uns um Leistungsgerechtigkeit, um wirtschaftliche Vernunft und um die Frage, welches Vermögen wir eigentlich besteuern. Denn das Vermögen, über das wir hier sprechen, fällt nicht vom Himmel. Es wurde über Jahre und Jahrzehnte aufgebaut – aus Einkommen, aus unternehmerischer Tätigkeit und aus Kapitalerträgen, auf die bereits Steuern gezahlt wurden. Bei Unternehmen kommen Körperschaft- und Gewerbesteuer hinzu. Und manches Vermögen ist innerhalb einer Familie zuvor sogar schon einmal der Erbschaftsteuer unterlegen. 

    Auch deshalb gibt es gute Argumente für die Forderung, die Erbschaftsteuer teilweise oder vollständig abzuschaffen. Unabhängig davon, ob man diesen Weg am Ende vollständig mitgeht, macht die Debatte eines deutlich: Wir müssen mit Augenmaß darüber entscheiden, wann und in welcher Höhe der Staat beim Übergang eines bereits über Jahre aufgebauten und versteuerten Vermögens noch einmal zugreift. Und zu diesem Augenmaß gehört für mich zunächst eine Reform der Freibeträge. Heute kann ein Kind 400.000 Euro steuerfrei erben. Bei einer Nichte oder einem Neffen sind es gerade einmal 20.000 Euro. Warum eigentlich? Warum soll die Frage, ob jemand eigene Kinder hat, darüber entscheiden, in welchem Umfang er sein Vermögen steuerfrei weitergeben kann?

    Es gibt unverheiratete Paare, Patchworkfamilien, enge Beziehungen zwischen Tanten, Onkeln, Nichten und Neffen oder schlicht Menschen, die keine eigenen Kinder haben. Wir haben deshalb schon in der letzten Debatte gesagt: Wenn wir die Freibeträge reformieren, dann bitte richtig. Wir haben Sympathie für einen einheitlichen persönlichen Freibetrag – unabhängig davon, wem ich mein Vermögen hinterlasse. Ein angemessener Freibetrag soll das Familienheim, Rücklagen und einen angemessenen Teil des über ein Leben aufgebauten Vermögens schützen. Bei sehr großen privaten Vermögen kann oberhalb dieses Freibetrags durchaus über eine angemessene Besteuerung gesprochen werden. Ich will mich heute nicht auf die konkrete Höhe festlegen. Aber allein angesichts der Tatsache, dass die Freibeträge seit 2009 nicht angepasst wurden und die 400.000 Euro Freibetrag inflationsbereinigt heute 560.0000 Euro entsprechen, müsste der Freibetrag signifikant erhöht werden.

    Bei Unternehmensvermögen ist die Situation eine andere. Ein Unternehmenswert ist keine verfügbare Liquidität. Gerade in Familienunternehmen steckt ein erheblicher Teil des Vermögens im Betrieb – in Grundstücken, Gebäuden, Maschinen und Investitionen. Und hinzu kommt etwas, das in der Debatte über vermeintlich leistungslose Erbschaften gerne untergeht: In vielen Familienunternehmen fällt der Betrieb nicht plötzlich einem vollkommen unbeteiligten Erben in die Hände. Die nächste Generation arbeitet oftmals seit Jahren im Unternehmen. Sie übernimmt Verantwortung, führt Mitarbeiter, trifft Investitionsentscheidungen und ist teilweise längst in der Geschäftsführung tätig, bevor ihr überhaupt die entsprechenden Unternehmensanteile gehören. Die Unternehmensnachfolge ist dann kein plötzlicher Geldsegen. Sie ist die Fortsetzung unternehmerischer Verantwortung. Und wenn diese nächste Generation den Betrieb übernimmt, sollte unser Interesse doch sein, dass sie das Kapital des Unternehmens für genau das einsetzen kann, was wir derzeit so dringend brauchen: Für Investitionen. Für Innovationen. Und für neue Arbeitsplätze.

    Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, vielleicht sollten wir uns angesichts der wirtschaftlichen Lage etwas intensiver damit beschäftigen, wie wir unsere Unternehmen wieder stärker machen – statt uns immer wieder Gedanken darüber zu machen, wo der Staat noch etwas mehr abschöpfen kann. Denn die Warnsignale sind längst da. Rund 80 Prozent der vom ifo Institut befragten Familienunternehmen bewerten Deutschland als Steuerstandort als unattraktiv oder sehr unattraktiv. Das sollte uns doch zu denken geben. Wir konkurrieren um Fachkräfte. Wir konkurrieren um Unternehmer. Wir konkurrieren um Investitionen und Kapital. Und in dieser Situation sollte unsere politische Antwort doch nicht sein, den Übergang eines Familienunternehmens an die nächste Generation noch stärker zu belasten. Wir sollten dafür sorgen, dass diese Generation einen Grund hat, hier weiterzumachen. Dass sie hier investiert. Dass sie hier Arbeitsplätze schafft. Und dass sie ihr Unternehmen auch in der nächsten Generation noch von Deutschland aus erfolgreich führt und ausbaut. Denn auch eine gestundete Steuerschuld bleibt eine Steuerschuld. Geld, das zur Begleichung dieser Schuld erwirtschaftet werden muss, steht nicht gleichzeitig für Investitionen zur Verfügung. Deshalb überzeugt mich eine Mindestbesteuerung von Betriebsvermögen nicht.

    Das bedeutet umgekehrt aber auch nicht, dass jede Unternehmensbeteiligung unabhängig von ihrer Größe und Ertragskraft vollständig verschont werden muss. Auch hier müssen wir genauer hinschauen. Ein Familienunternehmen, das seine Gewinne im Unternehmen belässt, investiert und Arbeitsplätze schafft, ist etwas anderes als eine sehr große Unternehmensbeteiligung, aus der Jahr für Jahr Millionen an die Eigentümer ausgeschüttet werden. Vielleicht sollten wir deshalb weniger auf den reinen Unternehmenswert und stärker auf die tatsächliche wirtschaftliche Leistungsfähigkeit schauen. Produktiv gebundenes Kapital zu schützen und gleichzeitig sehr hohe verfügbare Ausschüttungen in den Blick zu nehmen, halte ich jedenfalls für den sinnvolleren Weg.

    Eine Reform der Erbschaftsteuer ist notwendig. Ihr Ziel muss ein gerechtes System sein: mit angemessenen Freibeträgen, mit einer vernünftigen Besteuerung sehr großer privater Vermögen und mit Regeln für Familienunternehmen, die Investitionen und Arbeitsplätze schützen. Denn die beste Erbschaftsteuerreform hilft uns wenig, wenn wir am Ende weniger Investitionen, weniger Wachstum und weniger Arbeitsplätze haben."

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

    Weiterlesen
  • 17.09.2026

    Christopher Vogt zu TOP 8 "Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren"

    In seiner Rede zu TOP 8 (Entwurf eines Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren und zur Änderung des Landesverwaltungsgesetzes) erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    "Unsere Feuerwehren in Schleswig-Holstein leisten mit rund 50.000 Freiwilligen einen elementar wichtigen Dienst für unsere Gesellschaft! Dafür gebührt ihnen unser aufrichtiger Dank, unsere Anerkennung und auch unsere volle Unterstützung! Dieses ehrenamtliche Engagement ist alles andere als selbstverständlich und für den Schutz der Menschen vor Ort unverzichtbar.

    Die Freiwilligen Feuerwehren haben sind in den vergangenen dreißig Jahren erheblich weiterentwickelt, vielfach deutlich professionalisiert und ihre Aufgaben haben sich auch verändert. Und die technischen und gesellschaftlichen Entwicklungen haben natürlich auch ihre Auswirkungen auf unsere Feuerwehren. Es ist deshalb absolut sinnvoll, das Brandschutzgesetz von 1996 nun einmal umfassender zu novellieren.

    In dem Gesetzentwurf stehen viele gute und nachvollziehbare Vorschläge, z.B. zum Thema Katastrophenschutz, der ja wieder deutlich an Bedeutung gewonnen hat, zum Thema Drohnen oder auch zu den Warnmitteln. Es sind aber auch Formulierungen dabei, bei denen wir noch Diskussionsbedarf haben. Und als jemand, der bereits seit über 25 Jahren aktiven Dienst in der Feuerwehr leistet, bin ich auch der Meinung, dass man noch einmal genauer prüfen sollte, ob man nicht beim Thema Bürokratie zu mehr Entlastungen kommen kann. Das ist gerade für die vielen kleinen Wehren ein wichtiges Thema und ganz besonders für deren Wehrführungen, die eine große Verantwortung und eine hohe Belastung haben.

    Ich bin auch nach wie vor der Meinung, dass man es perspektivisch ermöglichen sollte, dass Wehrführer in den mittleren Städten, die oft mehrere hundert Einsätze im Jahr zu bewältigen haben, auch ins Hauptamt wechseln können. Mir ist vollkommen klar, dass das keine einfache Diskussion ist, aber man wird sie meines Erachtens weiterhin führen müssen, weil man sich ja jetzt schon nicht selten damit aushilft, dass die Wehrführer zufälligerweise städtische Angestellte sind.

    Gut finde ich, dass der Entwurf neue Regelungen für Großschadenslagen vorsieht. So ist unter anderem vorgesehen, dass die Feuerwehren – ausdrücklich auch unterhalb der Katastrophenschwelle – auf Katastrophenschutzeinheiten zugreifen dürfen. Ich begrüße auch, dass der Zunahme überörtlicher Lagen nun Rechnung getragen werden soll. Hier übernimmt der Kreis eine Planungs- und Koordinierungsfunktion.

    Wir hatten in den letzten Jahren schon Vorschläge gemacht, dass die Altersgrenzen für Bürgermeister und im Katastrophenschutz angehoben werden, was wir dann gemeinsam beschlossen haben. Es ist richtig, dies jetzt auch bei den Wehrführern nachzuholen.

    Feuerwehren sind staatliche Einrichtungen. Es ist deshalb richtig, dass Mitglieder der Feuerwehr unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung anerkennen und respektieren sollten. Es ist ja auch schon vorgekommen, dass Feuerwehren von Rechtsextremisten unterwandert wurden, was auch dem öffentlichen Ansehen der Feuerwehren extrem geschadet hat. Sowas muss verhindert werden. Dafür braucht es eine praktikable und rechtssichere Lösung.

    Und hier sehe ich Nachbesserungsbedarf: Zuallererst stellt sich die Frage, ob der Begriff 'eintreten' für die freiheitlich-demokratische Grundordnung wirklich richtig gewählt ist. Denn 'eintreten' setzt nach meinem Verständnis ein aktives Tun voraus. Was genau wird hier von den Feuerwehrmitgliedern gefordert und genügt nicht auch die Anerkennung – wie in anderen Bereichen auch? Die Begründung ist leider wenig aufschlussreich. Um für die Wehrführungen und für die Mitgliederversammlungen Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, sollte man sich diese Regelung noch einmal genauer anschauen. Es muss ja darum gehen, die Feuerwehren bestmöglich zu unterstützen und sie nicht mit immer neuen Fragestellungen beschäftigen.

    Das gilt auch für die Regelung zur persönlichen Eignung: Dass ein Brandstifter oder jemand, der seine Kameraden beklaut, ausgeschlossen werden darf, steht für mich außer Frage. In der Begründung geht es generell um straffällige Personen: Hier sollte man über eine gewisse Differenzierung nachdenken. Warum sollte sich ein resozialisierter Straftäter – und nur darum geht es uns – denn nicht auch für den guten Zweck ehrenamtlich engagieren dürfen?

    Wirklich erstaunt bin ich darüber, dass das Innenministerium im Gesetzentwurf mit der Verwendung des Wortes 'Rasse' noch immer Denkmuster aus längst vergangenen Zeiten bedient und dass CDU und Grüne dies plötzlich wieder in Ordnung finden. Wir hatten 2021 in der Jamaika-Regierung gemeinsam einen Landesaktionsplan gegen Rassismus beschlossen und waren uns unter anderem darin einig, den Rasse-Begriff künftig nicht mehr in Gesetzen und Verordnungen zu verwenden. Dieser Selbstverpflichtung zur Bekämpfung rassistisch motivierter Diskriminierung wird die schwarz-grüne Landesregierung auch fünf Jahre später offensichtlich noch immer nicht gerecht. Irritierend finde ich, dass CDU und Grüne das gestern noch gerechtfertigt haben. Bisher wurde im Übrigen nur rund ein Drittel des Landesaktionsplans gegen Rassismus umgesetzt seit Parlamentsbeschluss, auch das finde ich irritierend. 

    Heute bin ich froh, dass Sie sich korrigiert haben, denn in der Tat passen dort ja Reden und Handeln nicht zusammen. Deswegen ist es richtig, dass Sie das in letzter Minute noch geändert haben, damit diese Diskussion beendet ist. Ich erwarte aber auch, dass der Lastaktionsplan gegen Rassismus dann auch an anderen Stellen umgesetzt wird. Nach fünf Jahren wird es wirklich Zeit."

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

    Weiterlesen
  • 17.09.2026

    Anne Riecke zu TOP 28 "Landesaktionsplan gegen Antisemitismus und für die Förderung der Sichtbarkeit jüdischen Lebens in Schleswig-Holstein"

    In ihrer Rede zu TOP 28 (Mündlicher Bericht zum Landesaktionsplan gegen Antisemitismus und für die Förderung der Sichtbarkeit jüdischen Lebens in Schleswig-Holstein) erklärt die religionspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anne Riecke:

    "Antisemitismus ist kein Problem der Vergangenheit. Er ist auch kein Problem, das irgendwo weit weg stattfindet. Wir haben ein tatsächliches Antisemitismusproblem – auch hier bei uns in Schleswig-Holstein. Das zeigen die Zahlen von LIDA-SH. Für 2025 wurden 411 antisemitische Vorfälle dokumentiert. Und wir wissen: Das ist nur das, was bekannt geworden ist. LIDA-SH geht selbst davon aus, dass nur ein Teil der tatsächlichen Vorfälle dokumentiert wird.

    Hinter jeder Zahl steht ein Mensch. Ein Mensch, der auf dem Schulhof beschimpft wird. Eine Familie, die sich fragt, ob sie ihre jüdische Identität noch offen zeigen kann. Ein Mensch, der überlegt, ob er eine Kippa trägt, eine jüdische Einrichtung besucht oder öffentlich erzählt, dass er Jude ist. Und genau da müssen wir uns fragen: Was für eine Gesellschaft wollen wir sein? Ich möchte nicht in einem Land leben, in dem jüdische Menschen ihre Identität verstecken müssen, weil sie Angst vor Anfeindungen haben. Jüdisches Leben gehört zu Schleswig-Holstein. Es gehört zu unserer Geschichte, zu unserer Gegenwart und zu unserer Zukunft.

    Deshalb müssen wir Antisemitismus in jeder Form ernst nehmen. Auch den Antisemitismus, der nicht sofort als solcher erkennbar ist. Den Spruch, der als Witz verkauft wird. Die Verschwörungserzählung, die im Internet weitergegeben wird. Die Abwertung, die man mit einem Schulterzucken abtut: 'Das war doch nicht so gemeint.' Und dieser versteckte Antisemitismus findet sich auch in der Popkultur. Er kommt nicht immer offen daher, sondern versteckt sich hinter Chiffren wie 'Globalisten' oder 'Ostküste' und alten Verschwörungsmythen. Auch israelbezogener Hass kann antisemitisch werden, wenn Jüdinnen und Juden für die Politik Israels verantwortlich gemacht oder mit antisemitischen Bildern und Erzählungen angegriffen werden. Genau deshalb müssen wir genauer hinschauen – auch bei Musik und Videos. Das gilt für offene Hetze ebenso wie für scheinbar harmlose Codes, für Verschwörungserzählungen ebenso wie für die Abwertung jüdischen Lebens im Alltag und digital.

    Doch genau dort beginnt unsere Verantwortung. Antisemitismus muss nicht erst zur Straftat werden, bevor wir widersprechen. Der Landesaktionsplan weist darauf hin, dass auch Vorfälle unterhalb der Strafbarkeitsschwelle das Sicherheitsgefühl jüdischer Menschen und das gesellschaftliche Klima beeinträchtigen. Wir dürfen uns deshalb nicht daran gewöhnen. Nicht an antisemitische Sprüche. Nicht an Hass im Netz. Nicht daran, dass jüdische Einrichtungen besonderen Schutz brauchen. Und schon gar nicht daran, dass Menschen Angst haben, sichtbar jüdisch zu sein.

    Unsere Schulen spielen dabei eine besondere Rolle. Kinder und Jugendliche müssen wissen, was die Shoah bedeutet. Sie müssen verstehen, wie Antisemitismus funktioniert – und sie müssen lernen, antisemitische Narrative und Desinformation zu erkennen. Gerade in sozialen Medien begegnen junge Menschen täglich verkürzten, emotionalisierten und manipulativen Botschaften.

    Aber Bildung allein reicht nicht. Wo aus Hass Bedrohung und aus Worten Gewalt wird, muss der Rechtsstaat konsequent handeln. Prävention und Konsequenz gehören zusammen. Und wir dürfen Antisemitismus nicht nur dann erkennen, wenn er aus einem Milieu kommt, das wir selbst ablehnen. Antisemitismus hat unterschiedliche Erscheinungsformen und kann aus unterschiedlichen gesellschaftlichen Richtungen kommen. Entscheidend ist nicht, von wem er kommt. Entscheidend ist, dass wir ihn erkennen, benennen und ihm entgegentreten.

    Der Landesaktionsplan ist dafür ein wichtiger Baustein. Er bündelt Maßnahmen in Prävention, Bildung, Sicherheit und bei der Sichtbarkeit jüdischen Lebens. Aber ein Plan allein verändert noch keine Haltung. Er muss umgesetzt, überprüft und weiterentwickelt werden. Denn am Ende geht es nicht um ein weiteres Papier. Es geht darum, ob Menschen in unserem Land frei und ohne Angst leben können. Jüdisches Leben muss heute geschützt werden, weil es zu unserer offenen und demokratischen Gesellschaft gehört. Wegsehen ist keine Neutralität. Schweigen ist keine Lösung.

    Wir tragen Verantwortung dafür, dass jüdische Menschen in Schleswig-Holstein nicht unsichtbar werden müssen, um sicher zu sein. Dafür müssen wir jeden Tag einstehen."

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

    Weiterlesen
  • 17.09.2026

    Bernd Buchholz zu TOP 26 "'Wohnen für Hilfe' stärken"

    In seiner Rede zu TOP 26 („Wohnen für Hilfe“ stärken: Landesweite Plattform aufbauen und Beratungsangebote schaffen) erklärt der wohnungsbaupolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    "Man kann den Sozialdemokraten erst mal dankbar dafür sein, dass wir über ‚Wohnen für Hilfe‘ überhaupt reden, denn ich finde ‚Wohnen für Hilfe‘ ist ein tolles Projekt – nicht nur wohnungspolitisch, sondern auch unter sozialen Gesichtspunkten. Sich in einer Gemeinschaft für etwas einzusetzen und etwas zu machen, das ist super! Übrigens ist dieses Thema keinem Politiker eingefallen, sondern es ist ein typisches Thema, das Menschen eigenverantwortlich im Rahmen ihrer Privatautonomie als Ausdruck ihrer Freiheit leben. Ich möchte das so. Ich möchte jemanden bei mir wohnen lassen, der mir dafür nicht einen hohen Mietbetrag zahlt, sondern die Hälfte davon und mir hilft.

    Das ist gelebte Privatautonomie. Und das kann in Deutschland jeder machen. Und dafür gibt es auch überhaupt kein Regularium, sondern wenn man der Eigenverantwortung der Menschen zutraut, dass sie solche Dinge auch ernst nehmen, dann machen die auch sowas. Und dann, Kollege Hölck, braucht es eben auch keine einheitlichen Standards und Sicherheiten, indem alles festgelegt und für alle gleich geregelt wird, wie denn die Gegenleistung auszusehen hat. Dieses Misstrauen, dass wahrscheinlich der eine den anderen ausnutzt und die Privatautonomie dann doch nicht so funktioniert und man dann erst mal regeln muss, wieviel Hilfe es denn für wie viele Quadratmeter im Monat geben soll, das widerspricht meinem Freigeist vollständig. Das ist etwas, das ich Menschen überlasse, die sowas selbst machen wollen. Und ehrlicherweise habe ich da kein Misstrauen und ich brauche auch keine zusätzlichen Beratungs- und Vermittlungsstrukturen, sondern da gibt es Haus und Grund, die sagen, ‚Wohnen für Hilfe‘ wäre doch vielleicht eine gute Idee. Es gibt das Studentenwerk, das das sagt und noch viele andere.

    Und übrigens bin ich anderer Auffassung als Sie, Frau Braun, auch für Auszubildende, die gerade vielleicht einen Handwerksberuf lernen, kann das eine tolle Sache sein. Eine Stunde am Tag handwerkliche Hilfe im Garten oder Haus anbieten und dafür könnte die Miete reduziert werden, sodass der Auszubildende sich leisten kann, dort zu wohnen. Das sind doch wirklich tolle Modelle. Heißt auf Deutsch: Vertrauen wir doch mehr den Menschen und ihrem eigenen Gestaltungswillen. Vertrauen wir doch mehr darauf, dass Menschen für sich sagen, für mich kommt das in Frage und ich mache das. Versuchen wir doch nicht als Politik, alles zu verregeln und für alles eine staatliche Struktur zu finden, die dann wieder Standards entwickeln muss. Die muss man dann wieder überprüfen und dann muss es Beamte geben, die sich damit beschäftigen, ob die Standards auch eingehalten werden und so weiter und so weiter.

    Das ist das System, an dem wir alle in den letzten Jahren scheitern. Wir trauen den Menschen nicht mehr zu, für sich selbst eigenverantwortlich tätig zu sein. Das ist ein Beispiel dafür. Und deshalb ist das Ansinnen ‚Wohnen für Hilfe‘ toll, der Antrag ist es nicht."

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

    Weiterlesen
  • 17.09.2026

    Bernd Buchholz zu TOP 31 "Umgang mit afghanischen Botschaften, Behördengängen und Geflüchteten"

    In seiner Rede zu TOP 31 (Bericht zur aktuellen Lage im Umgang mit afghanischen Botschaften, Behördengängen und Geflüchteten) erklärt der migrationspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    "Am 15. August jährte sich zum fünften Mal die Machtübernahme der Taliban in Afghanistan. Und in der Tat, dieses Regime in Afghanistan ist ein totalitäres, ein menschenfeindliches System, das einen Unterdrückungsstaat mittelalterlicher Prägung durchsetzt, der für uns kaum vorstellbar ist.

    Zudem müssen wir die Lage aufgrund des deutschen Rechts auch etwas differenziert betrachten. Die Unterdrückungssituation in Afghanistan gilt insbesondere für Frauen und Mädchen, die vollständig entrechtet werden. Die Kollegin Röpke hat zu Recht gesagt, der Europäische Gerichtshof hat eindeutig anerkannt, dass es hier um systematische Unterdrückung geht. Das ist die Wahrheit und deshalb kann es da überhaupt keinen Zweifel daran geben, dass diese Menschen Schutzstatus bei uns haben.

    Zu dem zweiten Teil der Wahrheit gehört auch: Die Hauptanzahl der einreisenden Asylsuchenden nach Schleswig-Holstein sind Afghanen mit weit über 36 Prozent. Und sie sind weit überwiegend männlich. Und der Schutzstatus, den die entrechteten Frauen genießen, den genießen diese Männer grundsätzlich nicht. Das ist so. Systematische Unterdrückung als Fluchtgrund ist nur anerkannt, wenn eine Verfolgung vorliegt. Und deshalb muss es für männliche Flüchtlinge aus Afghanistan einen Fluchtgrund geben und der heißt entweder individuelle politische Verfolgung oder individuelle Bedrohung von Leib und Leben. Und wenn der nicht vorliegt, dann wird bei Abschluss eines Verfahrens eine vollziehbare Ausreisepflicht festgestellt und das gilt für 900 Menschen im Lande Schleswig-Holstein. Sie sind vollziehbar ausreisepflichtig.

    Und jetzt ist die Frage, und die, finde ich, kann man guten Gewissens stellen: Ist es eigentlich richtig, dass ein Bundesinnenminister mit einem solchen totalitären Regime in Afghanistan darüber redet, ob man diese Menschen zurückführt? Ich habe da meine Zweifel. Aber auf dem Boden des Gesetzes bewegt sich Herr Dobrindt, eindeutig, und auch auf dem Boden unserer Verfassung. Und deshalb, Frau Papo, seien Sie mir nicht böse, Herr Dobrindt hat nicht nur gesagt, dass Straftäter abgeschoben werden sollen. Im Juli hat Herr Dobrindt angekündigt, auch ganz normale Nicht-Straftäter, männliche Schutzsuchende aus Afghanistan abzuschieben. Und da kann man die Frage stellen: Ist das vor dem Hintergrund dieser Situation, die eine Zusammenarbeit mit Taliban erfordert, die richtige Vorgehensweise? Ich habe da meine Zweifel.

    Viel mehr Zweifel habe ich allerdings dann, wenn eine Bundesregierung, auch wenn es nicht diese Bundesregierung war, sondern die Vorgänger-Bundesregierung, ein Aufnahmeprogramm beschließt und Menschen in Afghanistan sehr klar sagt, dass sie im Rahmen eines Aufnahmeprogramms aufgenommen werden sollen. Das gilt für Ortskräfte und das gilt für andere, denen man eine Zusage gemacht hat.  Von dieser Zusage hat sich die Koalition jetzt verabschiedet, und zwar in ihrem Koalitionsvertrag offiziell verabschiedet. Und ehrlicherweise noch viel schlimmer ist, dass nachdem eine Klagewelle drohte, als die ersten Bescheide eingegangen sind, das Bundesverfassungsgericht dem Innenministerium der Bundesrepublik Deutschland sagen musste: Achtung, ihr habt bitte in jedem Einzelfall zu prüfen, ob eine individuelle Verfolgung vorliegt. Ihr könnt nicht einfach sagen, das Aufnahmeprogramm ist zu Ende. Wenn ihr jetzt alle über einen Kamm schert und nicht aufnehmt, entspricht das nicht dem, was dem Willkürverbot der Bundesrepublik Deutschland entspricht.

    Das treibt mich dann um, dass Anwaltsvereine und andere unter dem 9. September dieses Jahres den Bundesinnenminister der Bundesrepublik Deutschland auffordern müssen, diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bitte zu beachten, weil in den letzten Wochen permanent Entscheidungen ergehen, die erkennbar ohne Einzelfallprüfung weiterhin einfach ganz abstrakt und generell sagen, die haben hier keinen Aufnahmegrund. Weder für den Kreis Herzogtum Lauenburg noch für den Bundesinnenminister gilt, dass sie sich über die Rechtsprechung der Justiz in diesem Lande hinwegsetzen dürfen.

    Bleibt zum Schluss ein differenziertes Bild. Es ist nicht so simpel zu sagen: Nach Afghanistan wird nicht abgeschoben. Das Bundesinnenministerium bewegt sich auf der Einschätzung des Auswärtigen Amtes dass es bestimmte Regionen gibt, in die man männliche Schutzsuchende sehr wohl abschieben darf. Wie gesagt, das setzt eine Zusammenarbeit mit den Taliban voraus. Ich glaube, ehrlich gesagt, einem Rechtsstaat wie der Bundesrepublik Deutschland würde es gut zu Gesicht stehen, wenn er sagen würde, das genau tun wir nicht."

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

    Weiterlesen
  • 18.09.2026

    Anne Riecke zu TOP 22 "Biogas als tragende Säule der Energiewende stärken"

    In ihrer Rede zu TOP 22 (Biogas als tragende Säule der Energiewende stärken) erklärt die agrarpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anne Riecke: 

    "Über eines sollten wir uns in Bezug auf Biogas einig sein: Wir sollten eine Energiequelle, die in Schleswig-Holstein über Jahrzehnte aufgebaut wurde und heute einen konkreten Beitrag zu unserer Energieversorgung leistet, nicht leichtfertig aufs Spiel setzen. Deshalb begrüßen wir den Antrag.

    Biogas ist ein wesentlicher Bestandteil unserer Energiewende und -sicherheit. Und zwar nicht, weil wir jede Biogasanlage um jeden Preis erhalten müssen. Sondern weil Biogas etwas kann, das Wind und Sonne allein nicht können: Biogas ist speicherbar und steuerbar. Und Biogas kann dann Strom erzeugen, wenn er tatsächlich gebraucht wird. Das ist für uns in Schleswig-Holstein von besonderer Bedeutung.

    Wir haben hier im Land inzwischen rund 1.500 Biogasanlagen mit einer installierten elektrischen Leistung von rund 600 Megawatt. Das ist vorhandene Infrastruktur. Und hinter dieser Infrastruktur stehen Landwirte, mittelständische Unternehmen, Anlagenbauer, Beschäftigte und Wärmenetze im ländlichen Raum. Wir sollten deshalb aufpassen, dass wir bei der Energiewende nicht immer nur darüber sprechen, was wir neu aufbauen wollen. Wir müssen auch darüber sprechen, was wir bereits haben. Es wäre wirtschaftlich wenig sinnvoll, funktionierende erneuerbare Erzeugungskapazitäten abzubauen, um anschließend festzustellen, dass uns genau diese steuerbare Leistung fehlt. Denn je mehr Wind- und Solarstrom wir erzeugen, desto wichtiger wird die Frage: Was passiert denn in der Dunkelflaute, wenn der Wind nicht weht und die Sonne nicht scheint?

    Genau hier leistet Biogas einen wichtigen Beitrag. Die richtige Antwort lautet deshalb nicht: Biogas gegen Windkraft. Oder Biogas gegen Photovoltaik. Die richtige Antwort lautet: Wind, Sonne, Speicher, Netze und flexible Biomasse müssen zusammenspielen. Und dafür brauchen wir Rahmenbedingungen, die den tatsächlichen Systemnutzen honorieren. Wer flexibel Strom bereitstellt, wenn er gebraucht wird, muss dafür einen wirtschaftlichen Anreiz haben. Wer Wärme in ein kommunales Wärmenetz einspeist, leistet einen anderen Beitrag als eine Anlage, die ausschließlich kontinuierlich Strom produziert. Und wer Gülle, Reststoffe oder Bioabfälle nutzt, leistet einen zusätzlichen Beitrag zur Kreislaufwirtschaft und zum Klimaschutz. Auch das sollte sich in unseren Prioritäten widerspiegeln. Denn wenn eine Biogasanlage genau dann Strom produziert, wenn Wind und Sonne wenig liefern, dann hat diese Kilowattstunde einen anderen Wert als Strom, der in einer ohnehin überversorgten Stunde produziert wird. Das ist keine Frage von Ideologie, sondern von Physik und Ökonomie.

    Und genau deshalb sollten wir technologieoffen bleiben. Für uns ist klar: Biogas gehört zur Energiesicherheit dazu. Und Biogas ist zugleich eine wirtschaftliche Stärke Schleswig-Holsteins, die über Jahrzehnte gewachsen ist und die wir weiterentwickeln sollten. Weg von einer möglichst konstanten Stromproduktion um jeden Preis – hin zu einer flexiblen, marktorientierten und systemdienlichen Nutzung. Denn eine erfolgreiche Energiewende braucht nicht nur möglichst viel erneuerbare Energie. Sie braucht Energie, die verfügbar ist, wenn sie gebraucht wird. Und genau deshalb sollte Biogas auch in Schleswig-Holstein eine Zukunft haben."

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

    Weiterlesen
  • 18.09.2026

    Bernd Buchholz zu TOP 27 "Schleswig-Holsteins Chancen durch eine Neuausrichtung der Landes- und Regionalplanung nutzen"

    In seiner Rede zu TOP 27 (Schleswig-Holsteins Chancen durch eine Neuausrichtung der Landes- und Regionalplanung nutzen) erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    "Wir haben bei uns im Land wirtschaftspolitisch noch viel Luft nach oben. Und die Landes- und Regionalplanung sind dabei ein wesentlicher Hebel, um die Chancen, die unser Land bietet, auch tatsächlich zu nutzen. Selbstverständlich gibt es dabei immer Zielkonflikte zwischen Ökonomie und Ökologie. Das wird sich auch nie vermeiden lassen. In den vergangenen Jahren war die Abwägung aber häufig zu einseitig zugunsten der ökologischen Aspekte. Wir müssen die Landesplanung daher auf neue Füße stellen. Wir brauchen viel mehr Flexibilität, statt alles im Detail planen und steuern zu wollen. Und vor allem muss viel mehr die Einstellung entwickelt werden, etwas ermöglichen zu wollen, statt Gründe gegen etwas zu finden.

    Lassen Sie mich drei Dinge feststellen. Die FDP will keine einseitige Landesplanung, die nur Wirtschaftsförderung ermöglicht. Auch uns ist klar, dass das immer ein Zielkonflikt ist. Uns ist klar, dass Ökologie eine Rolle spielen muss. Und uns ist auch klar, dass Ökologie eine Rolle spielen soll. Die Frage des Maßes ist entscheidend. Und die Frage der Entwicklungsperspektiven für Kommunen ist entscheidend. Und die Frage der Entwicklungsfähigkeit des Landes. Bis auf die Grünen sind sich alle einig, dass die Flexibilisierung dieser Landesplanung notwendig ist. Und ehrlicherweise sollten wir sie dann auch angehen.

    Zweitens: Die Koalition weist gerne auf den laufenden Prozess der Neuaufstellung der Regionalpläne hin. Die Kommunen hätte viel vorgetragen, was auch von der Landesplanung berücksichtigt worden wäre. Da reden Sie sich die Sache schön. Viele Kommunen werden weiterhin Probleme haben, sich entwickeln zu können. Gehen Sie einmal nach Itzstedt, gehen Sie einmal nach Tangstedt, gehen Sie einmal in die Gemeinden, die nicht an der Entwicklungsachse liegen. In einem Einzelfall hat sich da zwar ein Staatssekretär darum verdient gemacht, dass für einen Einzelunternehmer wenigstens schon einmal in Aussicht gestellt wird, dass selbst wenn diese Regionalpläne gemacht werden, dann anschließend ein Zielabweichungsverfahren stattfinden wird. Das ist ja sehr dankenswert, aber das löst doch das Kernproblem nicht. Die Kommunen brauchen mehr Flexibilität, selbst entscheiden zu können, was bei ihnen vor Ort notwendig ist und Akzeptanz findet. Es muss doch unser Ziel sein, dass keine komplizierten Zielabweichungsverfahren mehr brauchen, sondern vor Ort direkt entschieden werden kann.

    Und es löst das Kernproblem nicht, dass mit diesen Regionalplänen unter anderem auch festgeschrieben wird, dass die Entwicklungsperspektiven z.B. im HanseBelt mit der Fehmarnbeltquerung zwischen Puttgarden und Hamburg von uns nicht so genutzt werden können, wie sie genutzt werden müssten. Wir alle wollen, dass eine A20 gebaut wird, aber niemand hat diesen A20 -Gürtel zur Entwicklungsachse erklärt. Warum denn nicht? Das ist doch zwingend erforderlich, dass man das tut. Deshalb sage ich an dieser Stelle: Besser, man nimmt die Dinge jetzt in Angriff, sie zu flexibilisieren und anders zu organisieren, anstatt jetzt Pläne zu beschließen, die die Entwicklungsperspektiven von vielen Kommunen und die Entwicklungsperspektive des Landes Schleswig-Holstein insgesamt nachhaltig beschädigen.

    Deshalb bitte ich Sie um Zustimmung zu unserem Antrag."

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

    Weiterlesen
  • 18.09.2026

    Bernd Buchholz zu TOP 32 "Anstieg der Unternehmensinsolvenzen in Schleswig-Holstein"

    In seiner Rede zu TOP 32 (Mündlicher Bericht zum Anstieg der Unternehmensinsolvenzen in Schleswig-Holstein) erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    "Lieber Herr Minister, vielen Dank für den differenzierten Bericht. Der sich wohltuend davon absetzt, und genau darum geht es mir, wie die Landesregierung bei dem einen oder anderen öffentlichen Ereignis auftritt und voller Optimismus erklärt, wie toll die Wirtschaftssituation im Lande ist. Das ist sie nämlich nicht. Das ist ein differenziertes Bild, was wir zurzeit in Schleswig-Holstein erleben.

    Der Herr Minister hat gerade Ursachen für den massiven Anstieg von Insolvenzen genannt. Das ist sicher richtig: multiple Krisen, Kriege, auch Nachwirkungen von Corona, Rückzahlungsverpflichtungen nach Corona-Hilfen. Das erklärt alles, aber nicht im Verhältnis zu anderen Bundesländern. Und da muss ich dann schon sagen, wenn 571 Unternehmen in Schleswig-Holstein im ersten Halbjahr pleitegehen und das 26 Prozent mehr sind als im Vorjahr, dann ist das was anderes als sieben Prozent in den anderen Bundesländern. Wir haben es also mit einem deutlich stärkeren Insolvenzgeschehen im mittelständischen Bereich im ersten Halbjahr zu tun. Und das ist ein Alarmsignal für die schleswig-holsteinische Wirtschaft.

    Und ich ahnte, Herr Minister, dass Sie dann sagen werden, es gibt ja andere gute Zahlen. Die BIP-Steigerung im letzten Jahr, die war ordentlich und mit 0,9 Prozent deutlich über dem Bundesschnitt. Im Wesentlichen getriggert aus dem zweiten und dritten Quartal. Im vierten Quartal sah das schon anders aus und da deutete sich an, dass wir insbesondere in der Baubranche massive Schwierigkeiten haben werden, denn die Baubranche in Schleswig-Holstein ist im zweiten Halbjahr des Vorjahres deutlich unter Druck geraten. Und die die Insolvenzen in dieser Größenordnung in der Baubranche sind nach den Entwicklungen der BIP-Zahlen des zweiten Halbjahres 2025 überhaupt nicht verwunderlich.

    Und jetzt, Herr Minister, stellt sich etwas ein, das uns aufhorchen lassen muss. Im ersten Quartal liegt Schleswig-Holstein beim Bruttoinlandsprodukt deutlich unterdurchschnittlich gegenüber allen anderen Bundesländern und dem Bundesschnitt. Mit minus 0,9 Prozent schrumpft die schleswig-holsteinische Wirtschaft das erste Mal im ersten Quartal. Und das sind Alarmsignale. Und deshalb geht es mir darum, mit Ihrem Bericht auch mal einen klaren Blick darauf zu haben: Es ist in der Tat nicht alles Gold, was glänzt in diesem Land und es ist nicht so, dass die Wirtschaftslage so robust wäre und wir in dieser Krise mit unseren mittelständischen Betrieben so gut davonkommen würden. Nein, den Mittelstand hat die Krisensituation der deutschen Wirtschaft komplett erfasst und das wirkt sich in Insolvenzzahlen eindeutig aus.

    Deshalb ist Optimismus immer gut, aber aktives Gegensteuern ist besser. Aktives Gegensteuern ist nicht nur auf Bundesebene möglich, aber auch nötig. Ich stimme voll und ganz damit überein, Herr Minister, dass die exorbitant hohen Energiepreise gerade die mittelständische Wirtschaft in Schleswig-Holstein massiv belasten und dass wir nicht zu einer Verbesserung des wirtschaftlichen Klimas kommen werden, wenn sich hier nicht etwas, und zwar langfristig, ändert. Das ist nicht damit getan, dass kurzfristig mal für zwei Monate irgendwelche Tankrabatte gewährt werden. Es ist nicht damit getan, dass wir über temporäre Senkungen der Mehrwertsteuer sprechen. Die Frau Finanzministerin guckt dann schon ganz skeptisch, weil sie weiß, da ist auch der Landesanteil drin, der dann als Einnahme wegfallen würde.

    Es muss uns darum gehen, die Energiepreise in Deutschland insgesamt nachhaltig zu senken, weil sie international nicht wettbewerbsfähig sind. Und jetzt bin ich dankbar für den Applaus von grüner Seite, aber das heißt auch, dass wir im europäischen Vergleich mit dem, was wir an Steuern und Zusatzabgaben auf Energie machen, exorbitant höher liegen als das, was alle anderen machen. Mit unserer Mineralölsteuer und der CO2 -Abgabe und der darauf dann zu erhebenden Mehrwertsteuer hebeln wir den Energiepreis im Verhältnis zu allen anderen europäischen Ländern deutlich nach oben. Und davon, das sehen wir ja auch im Bundeshaushalt, bleibt dann ehrlich gesagt trotzdem nicht so viel übrig.

    Ein weiteres Thema ist auch: Wie gehe ich im Lande mit der aktuellen Lage der Wirtschaft um? Und da müssen wir beispielsweise über die Landesplanung sprechen. Welche Expansionsmöglichkeiten habe ich in diesem Land? Wenn der Unternehmer, der in Tangstedt sitzt und auf der anderen Straßenseite expandieren will, und sich alle dafür einsetzen, dass er das auch irgendwie machen kann, aber es dauert fröhliche fünf Jahre, bis er in der Lage ist, sein Unternehmen zu erweitern und zwar in unmittelbarer Nachbarschaft, weil die Landesplanung sagt: Kommt nicht in Frage. Die Kollegin Nitsch hat heute Vormittag zu Recht berichtet, wie es in Husum aussieht, wenn man das Gewerbegebiet erweitern will. Ende. Nix, das machen wir nicht. Was passiert, wenn ich einem Industrieunternehmen aus Hamburg, das nach Schleswig-Holstein expandieren will, irgendetwas anbieten will? Ich habe ein Industriegebiet frühestens im Süden von Neumünster anzubieten, nicht mehr im Hamburger Rand. Ich habe keine Fläche, die dafür zur Verfügung steht. Oder sie ist nicht entwickelt. Und auch da gilt: Was kann man aktiv tun als Wirtschaftsministerium, als Land, um diese Entwicklung voranzutreiben? Und da sage ich nochmal: Wirtschaftsförderer in einigen Kreisen in diesem Land, aber auch in anderen Bundesländern, machen aktive Flächenvorsorge. Die WTSH macht das nicht. Und das ist falsch! Die WTSH müsste in die Lage versetzt werden, da auch Flächenmanagement zu machen, Flächen vorzuhalten, Flächen zu bewirtschaften und zu entwickeln, damit man mal was anbieten kann.

    Also, es ist nicht alles nur auf Bundesebene geregelt, sondern es gibt auch Dinge, die man hier im Lande ankurbeln zur Unterstützung der mittelständischen Wirtschaft dieses Landes. Wir sind nun mal mittelständisch geprägt, und hier muss es eine Zukunftsperspektive geben. Reiner Optimismus wird uns nicht weiterbringen. Aktives Handeln ist notwendig, um aus dieser Krise zu kommen. Ich sehe mit Sorge die Entwicklung für das laufende Jahr. Ich will nicht schwarzmalen, Herr Minister, das liegt mir nicht. Auch ich bin immer grundsätzlich optimistisch. Aber ein rückläufiges Bruttoinlandsprodukt bereitet mir ein wenig Sorge.

    Lassen Sie mich noch den Schlenker zu den Exportzahlen machen. Der Wirtschaftsminister freut sich über die Exportzahlen. Das ist ja auch toll. Insbesondere dann, wenn der zweitgrößte Bereich, in dem der Export steigt, der Export von Mineralölprodukten aus Schleswig-Holstein ist. Mineralölprodukte – das ist das auf der Mittelplatte geförderte Öl, das in Hemmingstedt raffiniert wird. Das ist das, was diese Landesregierung eher auslaufen lassen will oder wo die Förderung stillgelegt werden soll. Dieses Exportwachstum kommt nicht zustande durch Ihre Politik, sondern trotz Ihrer Politik! Und das gilt im Übrigen ein kleines bisschen auch für den Exportschlager Strom, denn ich würde den Strom weniger gerne exportieren, sondern lieber im Lande für eigene Produktion nutzen und für eigene Industrieansiedlung."

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

    Weiterlesen
  • 18.09.2026

    Anne Riecke zu TOP 33 "Für eine gute Schulentwicklung an der Westküste"

    In ihrer Rede zu TOP 33 (Für eine gute Schulentwicklung an der Westküste) erklärt die bildungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anne Riecke:

    "Die Schulentwicklung an der Westküste ist keine neue Erkenntnis und auch kein neues Problem. CDU und Grüne haben das Thema selbst in ihren Koalitionsvertrag aufgenommen. Dort wurde angekündigt, gemeinsam mit den Schulträgern über eine ausgewogene Verteilung der Schulangebote und Abschlussmöglichkeiten an der Westküste zu sprechen.

    Der SPD-Antrag fragt deshalb völlig zu Recht: Was ist daraus eigentlich geworden? Wo sind die konkreten Ergebnisse? Und genau hier überzeugt mich der Alternativantrag der Koalition nicht. Denn statt konkrete Antworten für die Westküste zu geben, werden vor allem Programme und Maßnahmen aufgelistet, die landesweit gelten: Lehrkräftegewinnung, Startchancen-Programm, Sozialindex, 'Schule 2035' und vieles mehr. Natürlich sind diese Maßnahmen wichtig. Aber sie beantworten nicht die konkrete Frage: Wie sieht die Schulentwicklung an der Westküste aus?

    Und ich finde, wir müssen auch einmal über die Realität sprechen. Wir können nicht auf der einen Seite immer neue Programme aufzählen und damit den Eindruck erwecken, es werde überall mehr und besser – und auf der anderen Seite erleben Schulen und Träger gleichzeitig finanziellen Druck und zurückgehende Förderungen. Bei der Ganztagsförderung sind beispielsweise schrittweise Kürzungen der bisherigen Förderung vorgesehen. Das passt nicht zu dem Anspruch, den wir hier formulieren. Wir brauchen deshalb keine politische Programmliste, sondern konkrete Antworten und Prioritäten für die Westküste.

    Dabei bin ich ausdrücklich nicht dafür, die Lösung immer in einer weiteren Gemeinschaftsschule mit Oberstufe zu suchen. Natürlich müssen dort, wo es regional sinnvoll und dauerhaft tragfähig ist, entsprechende Oberstufenangebote geprüft werden. Aber Bildungsgerechtigkeit bedeutet nicht, überall dieselbe Schulform zu schaffen. Bildungsgerechtigkeit bedeutet, dass junge Menschen einen passenden, erreichbaren und erfolgreichen Bildungsweg haben. 

    Und dazu gehört ganz selbstverständlich die berufliche Bildung. Gerade an der Westküste brauchen wir starke Berufsschulen und Regionale Berufsbildungszentren. Sie sind keine zweite Wahl, sondern ein zentraler Teil unseres Bildungssystems und unserer Fachkräftesicherung. Der Koalitionsantrag nennt selbst den Masterplan Berufliche Bildung und den Erhalt aller Berufsschulstandorte. Dann müssen wir diesen Anspruch aber auch mit Leben füllen.

    Für 2024 wird für Dithmarschen eine Hochschulzugangsquote von 33,2 Prozent, für Nordfriesland von 34,6 Prozent ausgewiesen. Der Landeswert liegt bei 39,6 Prozent. Gleichzeitig zeigt die Tabelle, dass ein Teil dieser Hochschulzugangsberechtigungen über die berufsbildenden Schulen erreicht wird. Deshalb müssen wir weiterdenken: Mehr für die Westküste heißt nicht automatisch mehr Oberstufen. Es heißt: starke Schulen, starke Berufsschulen, erreichbare Bildungswege, ausreichend Lehrkräfte und konkrete Perspektiven für junge Menschen.

    Und eines sollten wir hier auch nicht als Erfolgsgeschichte verkaufen: die immer wieder vorgetragene Behauptung, es seien zusätzliche Lehrkräftestellen geschaffen worden. Dieses Rechenbeispiel hören wir inzwischen in mehreren Debatten hier im Landtag. Wenn zunächst Stellen gekürzt werden und anschließend ein Teil davon wieder ins System gegeben wird, ist das keine echte Aufstockung. Das ist eine Milchmädchenrechnung. Wir sollten deshalb nicht so tun, als sei damit das Problem gelöst. 

    Wir brauchen endlich konkrete Antworten für die Westküste – nicht nur eine Aufzählung dessen, was das Land überall macht. Der Koalitionsantrag beschreibt viel. Aber bei der entscheidenden Frage bleibt er mir zu unkonkret: Was soll sich für die Schülerinnen und Schüler an der Westküste konkret verändern? Darauf sollten wir heute eine Antwort geben."

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

    Weiterlesen
  • 18.09.2026

    Bernd Buchholz zu TOP 40 "Verfassungsschutzbericht 2025"

    In seiner Rede zu TOP 40 (Verfassungsschutzbericht 2025) erklärt der Sprecher für Verfassungsschutz der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    "Dieser Verfassungsschutzbericht zeigt vor allem eins: Die Bedrohung unserer freiheitlich-demokratische Grundordnung nimmt nicht ab, sie nimmt zu, von vielerlei Seite. Die Zahlen im Bericht zeigen auch: Nie war es notwendiger, einen Verfassungsschutz zu haben. Und es ist vielleicht kein Zufall, dass nicht nur im Programm der AfD, sondern auch im Programm der Linken die Abschaffung des Verfassungsschutzes steht. Und das finde ich unglaublich, angesichts der hybriden Bedrohungen, die wir haben und angesichts der Situation, in der wir sind.

    Wir haben in diesem Haus über die Bedrohungslage in vielfältiger Weise gesprochen, beim letzten Mal auch über Drohnen. Heute habe ich gesehen, hat man in einem anderen Teil der Bundesrepublik wieder ein Teil einer Drohne gefunden, das Ähnlichkeiten aufweist zu der Drohne, die man am Leipziger Flughafen gefunden hat. Also die Lage ist schwierig, wenn es um fremde Mächte geht, die bei uns versuchen zu destabilisieren. Die Lage ist aber auch schwierig, wenn es um Demokratiegefährdung aus der rechten Ecke geht. Der Kollege Dürbrook und der Kolleg Kürschner haben darauf im Wesentlichen abgestellt.

    Ich will auf einen anderen Aspekt abstellen bei diesem Verfassungsschutzbericht, der mich in den letzten Monaten doch etwas umgetrieben hat. Im Verfassungsschutzbericht der letzten Jahre wird das Potenzial der jeweiligen Phänomenbereiche sehr sorgsam beschrieben, nämlich dass das rechtsextremistische Personenpotenzial auf 1250 steigt und damit das größte ist. Dass das islamistische Potenzial gestiegen ist und bei 870 Menschen liegt und das linksextremistische bei 750 Menschen, dann sieht das so aus, als wäre das alles nah beieinander. Und wenn man dann liest, dass die Anzahl der gewaltorientierten Rechtsextremen bei 350 liegt, die der gewaltorientierten Islamisten auch so bei 350 und der Linksextremen auch so bei 330, dann denkt man, das sind gleiche Phänomenbereiche in ähnlicher Größenordnung.

    Anlässlich des Anschlags auf den CSD in Berlin hat das Bundeskriminalamt die Zahlen veröffentlicht, wie es mit den Gefährdern in der Bundesrepublik Deutschland aussieht. Dabei veröffentlicht das BKA dann Zahlen: 410 islamistischen Gefährdern stehen 65 rechtsextremistische und 17 linksextremistische gegenüber. Das Gefährderpotenzial des islamistischen Bereiches ist sechsmal größer als das rechtsextremistische und 24-mal größer als das linksextreme. Das ist in Schleswig-Holstein nicht wahnsinnig anders, wie die nachgebesserte Antwort auf meine kleine Anfrage zeigt. 21 islamistische Gefährder, 6 rechtsextremistische. Das muss uns zweierlei Sachen noch mal vor Augen führen.

    Ja, der Rechtsextremismus bedroht unsere Demokratie. Aber der Islamismus bedroht an vielen Stellen Leib und Leben der Bevölkerung in diesem Land. Und deshalb gilt es auch, einen starken Fokus auf die Beobachtung dieses islamistischen Extremismus zu legen. Ich bin ganz dankbar, dass vor zwei Tagen der Bundesinnenminister mit der Justizministerin zusammen einen Plan vorgelegt hat, wie man mit einem Zehn-Punkte-Programm sich auch im gesetzgeberischen Bereich etwas stärker dem Islamismus zuwendet. Das ist nötig und es ist, wahrscheinlich auch, weil die Justizministerin Frau Hubig dabei gewesen ist, ein aus meiner Sicht ausgesprochen ausgewogener und ordentlicher Plan.

    Aber es fehlt ein ganz wichtiger Teil, der gerade beim islamistischen Bedrohungspotenzial eine Riesenrolle spielt, nämlich alles, was mit dem Thema Prävention zu tun hat. Und hier werden wir auch im Lande unsere Aktivitäten deutlich verstärken müssen. Denn das Abgleiten von insbesondere jungen Männern, die ansprechbar sind für bestimmte Themen in den sozialen Medien und anderen Dinge und die sich zunehmend auch radikalisieren und in Kontakt zu Gefährdern kommen, das kann und darf ein freiheitlicher Rechtsstaat nicht einfach nur beobachten. Da muss es mehr Präventionsmaßnahmen und Programme geben, um dieses Abgleiten zu verhindern. Da erwarte ich schon sehr, dass wir nicht nur mit repressiven Mitteln dann reagieren, wenn Anschläge passieren, sondern ich erwarte gerade in diesem Bereich, wo es in der Tat offensichtlich ja ganz viel um Einzelpersonen geht, die offenbar in dieser Gesellschaft keinen genügenden Halt haben und die deshalb anfällig sind für die Botschaften von Hasspredigern, und die dann die Bereitschaft haben zu morden in diesem Land, dass wir uns diesem Bereich noch etwas stärker als bisher widmen. Denn in der Tat haben wir in den letzten Jahren aus diesem Bereich sehr viele Anschläge mit sehr vielen Toten erlebt. Auch das führt letztlich zur Destabilisierung einer Demokratie. Deshalb finde ich schon, dieser Bereich bedarf einer größeren Aufmerksamkeit. Ich freue mich auf die Beratungen im Innen- und Rechtsausschuss. "

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

    Weiterlesen
  • 18.09.2026

    Bernd Buchholz zu TOP 32A "Sofortiger Planungsbeginn für eine neue Schleifähre"

    In seiner Rede zu TOP 32A (Sofortiger Planungsbeginn für eine neue Schleifähre – das Missunde-Desaster muss ein Ende haben) erklärt der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    "Ehrlicherweise habe ich mich bei der Missunde III eine ganze Weile lang auch sehr zurückgehalten, weil man ja selber auch mal in Verantwortung war. Wir sagen ja schon seit einiger Zeit, und mittlerweile glauben das ja auch alle anderen, dass es sich bei der Missunde III um eine Fehlkonstruktion handelt. Wer die zu verantworten hat, ob es das Planungsbüro oder das LKN ist, das wird man wahrscheinlich erst juristisch klären müssen.

    Was uns veranlasst hat, heute diesen Antrag hier als Dringlichkeitsantrag zu stellen, ist nicht die Tatsache, dass gestern die Missunde III wieder nicht fuhr, während sie dann heute Vormittag um 11:40 Uhr wieder gefahren ist. Vielleicht fährt sie ja mal länger als drei Stunden, vielleicht fällt sie morgen auch wieder aus, sondern der Grund sind die Beratungen im letzten Wirtschaftsausschuss. Die haben mich etwas ratlos hinterlassen, um das mal vorsichtig zu sagen. Denn nach den doch sehr kräftigen Ankündigungen des Wirtschaftsministers in der Sommerpause zu sagen: Jetzt ist es vorbei, jetzt müssen wir eine neue Fähre planen, war davon im Wirtschaftsausschuss dann plötzlich nichts mehr zu sehen, sondern jetzt geht es darum, wir müssen erst mal die Missunde II wieder betriebsbereit machen, dann gucken wir mal, wie lange sie hält. Dass sie dauerhaft hält, glauben wir alle nicht, dass die Missunde III noch eine Weile fahren kann, kann sein, und ehrlich gesagt, einen Planungsauftrag für die Missunde IV werden wir erst erteilen, wenn wir sehen, was dann alles nacheinander alles noch so passiert ist. Und das wird unterlegt durch die Leiterin des LKN, die sagt: Also drei Fähren parallel können wir ja nicht planen.

    Und da sage ich, was jetzt her muss, ist ein klares Signal dieser Landesregierung, dass eine neue Fähre geplant und in Auftrag gegeben wird. Und wenn das LKN es nicht kann, wofür übrigens viel dauerhaft spricht, dann ist es eben ein externer Planer, der darangesetzt werden muss, damit eine vierte Fähre in Auftrag gegeben und geplant wird. Denn was wir uns nicht leisten können, ist einen Zustand herzustellen, der bedeutet, dass die Missunde III aus dem Verkehr gezogen wird. Das war auch eine Aussage, die kurzfristig im Ausschuss aufkam, nach dem Motto, die ist demnächst Geschichte. Dann kommt die Missunde II, bei der wissen wir nicht genau, wie lange ein Fährzeugnis überhaupt halten kann. Jedenfalls vielleicht nicht so lange, bis eine Missunde IV geplant und in Auftrag gegeben wird. Und das würde für die Region bedeuten, dass nicht nur über Monate, sondern möglicherweise über Jahre überhaupt keine Fährverbindung aufrechtzuerhalten ist. Und das ist ein Zustand, der nicht eintreten darf. Deshalb muss jetzt ein Planungsauftrag erteilt werden für die Missunde IV. Das ist unsere Bitte und unsere Forderung, damit in der Region wenigstens die Sicherheit besteht, dass ab einem bestimmten Zeitpunkt alles endlich wieder vernünftig funktioniert."

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

    Weiterlesen
  • 21.09.2026

    Anne Riecke: Wir brauchen Reformen bei der Bildung

    Zum Forderungskatalog der Landesschülervertretungen zur Landtagswahl 2027 erklärt die bildungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anne Riecke: 

    „Wir unterstützen die Forderungen der Landesschülervertretungen für mehr Medienkompetenz und Finanzbildung als Teil der Bildungsziele. Nur wer kompetent und eigenständig Medien- oder Vertragsinhalte einordnen kann, erfüllt überhaupt erst die Grundvoraussetzung, um gegen populistische oder potentiell gefährliche Inhalte immun zu sein.

    Die PISA-Studie hat gezeigt, dass wir deutlich stärkere Bildungs-Investitionen und eine Überprüfung der Unterrichtsmethoden und Inhalte brauchen, um den massiven Absturz bei den Leistungen der Schülerinnen und Schüler zu stoppen. Und das Erschreckende ist, dass die Ergebnisse nicht überraschend kommen, sondern sich diese Entwicklung seit sehr vielen Jahren abzeichnet. 

    Die Leidtragenden sind viele Schülergenerationen, für die es immer schwerer wird, einen Bildungsweg erfolgreich zu absolvieren, der sie auf das Berufsleben vorbereitet und sie sicher mit den wichtigsten Kompetenzen ausstattet. Unser Einsatz für die Demokratie- und Politikbildung wird nicht funktionieren, wenn ein Großteil der Schülerinnen und Schüler schon mit dem Lesen und Schreiben überfordert ist. Daher muss die Landesregierung endlich die Bildungspolitik priorisieren, statt ihre zurückgenommenen Lehrerstellenkürzungen zu preisen oder dürftige Erklärungsversuche für diesen beispiellosen Bildungsabsturz zu finden. Wir brauchen endlich Reformen in der Bildung, denn der bisherige Weg ist offensichtlich erfolglos, weil er zu viele Schülerinnen und Schüler nicht mehr erreicht.“

    Weiterlesen
  • 21.09.2026

    Heiner Garg: Krankenhausplanung im Süden darf nicht an der Landesgrenze enden

    Zu den Ergebnissen der heutigen Regionalkonferenz Süd erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Heiner Garg: 

    „Eine stärkere Spezialisierung der Krankenhausversorgung ist sinnvoll, wenn sie die Behandlungsqualität verbessert. Gerade hochkomplexe oder seltene Eingriffe gehören in personell und sachlich hervorragend ausgestattete Kliniken, die über die notwendige Erfahrung verfügen. Gleichzeitig muss die Grund- und Notfallversorgung für die Menschen in allen Landesteilen gut erreichbar bleiben.

    Gerade im Süden Schleswig-Holsteins ist eine gemeinsame Krankenhausplanung mit Hamburg aufgrund der engen Versorgungsbeziehungen besonders wichtig. Wie eng die Versorgung in beide Richtungen verflochten ist, ist seit Langem bekannt. Für Patientinnen und Patienten aus Schleswig-Holstein ist Hamburg bei bestimmten Diagnosen ein zentraler Behandlungsort, insbesondere bei komplexen und spezialisierten Leistungen. Zugleich nehmen auch Menschen aus Hamburg Versorgungsangebote in Schleswig-Holstein in Anspruch. Diese wechselseitigen Patientenströme müssen sich in der Krankenhausplanung beider Länder widerspiegeln.

    Genau deshalb haben wir bereits vor über zwei Jahren eine gemeinsame Krankenhausplanung gefordert. Ministerin von der Decken kündigte seinerzeit an, Versorgungsdaten länderübergreifend auszutauschen und die Bedarfsplanung darauf abzustimmen. Auf der heutigen Regionalkonferenz wurde jedoch deutlich, dass der für die Planung benötigte Datensatz aus Hamburg weiterhin fehlt.

    Es ist ausgesprochen bedauerlich, nun Leistungsgruppen zuzuweisen und Krankenhausstandorte neu auszurichten, ohne die vorhandenen Erkenntnisse über die länderübergreifenden Patientenströme vollständig zu nutzen und eine gemeinsame Bedarfsplanung mit Hamburg vorgenommen zu haben. Gerade im Hamburger Umland müssen die Daten beider Länder zur Grundlage gemeinsamer Strukturentscheidungen werden.

    Bei Entscheidungen dieser Tragweite sollten wir uns keine Datenlücken leisten. Bevor die Landesregierung endgültige Strukturentscheidungen trifft, muss sie schnellstmöglich gemeinsam mit Hamburg eine vollständige Datengrundlage schaffen. Nur so lassen sich Spezialisierung sinnvoll gestalten und die Versorgung der Patientinnen und Patienten im gesamten Hamburger Umland dauerhaft sichern.“

    Weiterlesen
  • 23.09.2026

    Annabell Krämer: Jedes Kind muss schwimmen lernen können

    Anlässlich der heute von der DLRG vorgestellten Bilanz, nach der in diesem Jahr in Schleswig-Holstein 20 Menschen ertrunken sind, erklärt die stellvertretende Vorsitzende und finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer: 

    "20 Badetote in Schleswig-Holstein sind 20 zu viel! Schwimmen ist nicht nur Freizeitgestaltung, sondern kann im Ernstfall Leben retten. Gerade als Bundesland zwischen den Meeren sollte uns besonders wichtig sein, dass Kinder schwimmen lernen, und zwar unabhängig vom Wohnort oder Geldbeutel der Eltern. Die ellenlangen Wartelisten für Schwimmkurse zeigen, dass viele Eltern durchaus Wege außerhalb der Schule suchen, damit ihre Kinder schwimmen lernen. Das Kursangebot reicht allerdings längst nicht aus und viele Familien können es sich die außerschulischen Angebote schlicht nicht leisten. Das Ergebnis: Ein Viertel der Kinder kann nach der 6. Klasse nicht sicher schwimmen.

    Es wird daher Zeit, dass die Landesregierung endlich aufhört, sich hinter dem Ehrenamt zu verstecken! Die Schule hat hier einen klaren Bildungsauftrag. Es muss endlich verlässlich Schwimmunterricht gegeben werden. 25 Millionen Euro Investitionen vom Bund sind für den Erhalt der Infrastruktur nicht ausreichend. Das Land muss endlich wieder eigene finanzielle Mittel in die Hand nehmen und darf die Last nicht weiter auf die Kommunen abwälzen. Denn das Ziel muss sein: Jedes Kind muss schwimmen lernen können."

    Weiterlesen
  • 23.09.2026

    Heiner Garg: Internationale Pflegeauszubildende sind eine unverzichtbare Säule der Fachkräftesicherung

    Anlässlich des heute eingereichten Änderungsantrags der FDP-Landtagsfraktion zum SPD-Antrag „Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen bei der Integration internationaler Pflegeauszubildender unterstützen“ (Drs. 20/4848) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Heiner Garg: 

    „Internationale Pflegeauszubildende sind längst eine unverzichtbare Säule der Fachkräftesicherung in der Pflege. Der Bedarf ist enorm, denn wir benötigen in Schleswig-Holstein bis zum Jahr 2030 rund 9.000 zusätzliche Pflegekräfte. Schon heute stehen landesweit deutlich mehr gemeldete offene Stellen in der Pflege zur Verfügung als arbeitslose Pflegekräfte.

    Umso wichtiger ist es, internationale Auszubildende nicht nur für Schleswig-Holstein zu gewinnen, sondern ihnen von Anfang an gute Voraussetzungen für eine langfristige berufliche Perspektive zu bieten. Dabei geht es nicht nur um den Start in den Beruf, sondern ebenso um das Ankommen im sozialen Umfeld. Je früher die Unterstützung ansetzt, desto besser kann Integration gelingen und desto größer ist die Chance, sie als künftige Pflegefachkräfte in Schleswig-Holstein zu halten.

    Wir bekräftigen deshalb das Anliegen, internationale Pflegeauszubildende bereits vor Ausbildungsbeginn noch besser zu unterstützen. Dafür braucht es jedoch kein zusätzliches Förderprogramm mit neuen Förderstrukturen und neuer Bürokratie. Schleswig-Holstein verfügt bereits über Fördermöglichkeiten, die ausdrücklich auf die Sicherung des Auszubildendenbedarfs abzielen und branchenbezogene Integrationsprojekte bis hin zur Sprachförderung ermöglichen. Diese bestehende Förderung wollen wir zielgerichtet weiterentwickeln.

    Wir wollen allerdings keine Beschränkungen nur auf Auszubildende aus Drittstaaten. Denn auch die innereuropäische Zuwanderung ist für die Pflege von erheblicher Bedeutung, schließlich stammen fast 100.000 Pflegekräfte in Deutschland aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union. Ihre Zahl hat sich innerhalb von zehn Jahren nahezu verdoppelt. Deshalb darf die Unterstützung nicht davon abhängen, ob Pflegeauszubildende aus einem Drittstaat oder aus der EU stammen. Entscheidend ist, dass internationale Auszubildende die Unterstützung erhalten, die sie für eine erfolgreiche Ausbildung und Integration benötigen.

    Gleichzeitig müssen bestehende Angebote von Bund und Land sowie Fördermöglichkeiten der Europäischen Union berücksichtigt werden. Statt neue Doppelstrukturen zu schaffen, wollen wir vorhandene Instrumente sinnvoll verzahnen und dort zielgerichtet weiterentwickeln, wo tatsächlich Förderlücken bestehen.“

    Anlage: Änderungsantrag zu „Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen bei der Integration internationaler Pflegeauszubildender unterstützen“ 

    Weiterlesen
  • 23.09.2026

    Christopher Vogt: Schleswig-Holstein braucht eine leistungsfähige Justiz

    Anlässlich der mündlichen Anhörung zur Großen Anfrage der FDP-Fraktion zur Lage der Justiz in Schleswig-Holstein heute im Innen- und Rechtsausschuss erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:  

    "Ein funktionierende Demokratie braucht einen funktionierenden Rechtsstaat. Dies gilt in Zeiten hybrider Bedrohungen und einer Zunahme extremistischer Bestrebungen mehr denn je. Und ein funktionierender Rechtsstaat braucht eine leistungsfähige Justiz. Die schleswig-holsteinische Justiz gerät jedoch an verschiedenen Stellen zunehmend an ihre Grenzen. Dies zeigen die Antworten der Landesregierung auf unsere Große Anfrage und die Stellungnahmen der Anzuhörenden.

    Die unzureichende personelle Ausstattung und der immer höhere Arbeitsaufwand treffen in Schleswig-Holstein auch noch auf erhebliche Mängel bei der Digitalisierung. Es kann nicht sein, dass sich die Digitalisierungsbemühungen der Landesregierung zulasten unseres Rechtsstaats auswirken. Die Digitalisierung sollte die Arbeit der Justiz eigentlich erleichtern und beschleunigen. Die Performance der E-Akte ist jedoch nach wie vor ‚wechselhaft‘ und damit unzureichend. Sie funktioniert noch immer nicht so, wie sie es sollte. Die Bearbeitung der Vorgänge dauert durch die Wartezeiten schlichtweg viel zu lang. Die zunehmende KI-Nutzung führt auch in Schleswig-Holstein zu einer Klage- und Beschwerdewelle. Die Justiz verfügt bei der KI-Nutzung aber aus Datenschutzgründen bisher nicht über eine ‚Waffengleichheit‘. Es wird höchste Zeit, dass unsere Justiz auch die Möglichkeit bekommt, rechtssicher mit KI-Anwendungen zu arbeiten, um der steigenden Arbeitsbelastung Herr werden zu können. 

    Die Verfahren werden insgesamt komplexer, die Asylverfahren belasten die Verwaltungsgerichte massiv und es darf einfach nicht sein, dass man zwei Jahre auf eine Baugenehmigung warten muss. Anstatt an der alten Personalbedarfsplanung und den – zu Recht in der Kritik stehenden – Strukturreformen festzuhalten, sollte sich die Landesregierung lieber auf das Aufstocken der personellen Ausstattung und die Ausbildung von geeignetem Nachwuchs fokussieren."

    Weiterlesen
  • 20.11.2018

    Annabell Krämer: Mit der Nachschiebeliste setzt Jamaika zusätzliche Akzente

    Zur heute beschlossenen Nachschiebeliste erklärt die finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    "Wir begrüßen, dass mit der Nachschiebeliste im nächsten Jahr weitere 42 Millionen Euro für Investitionen zur Verfügung stehen. Die Modernisierung der Infrastruktur besitzt für uns Freie Demokraten oberste Priorität. Durch zusätzliche und attraktivere Stellen beim Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr (LBV) erhöhen wir bei der Sanierung der Landesstraßen nochmals das Tempo. Auch in anderen Bereichen setzt die Jamaika-Koalition wichtige Akzente: So stärkt die Einführung der Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsfachberufen das Gesundheitsland Schleswig-Holstein und wirkt dem Fachkräftemangel entgegen.

    Mit dem Haushalt 2019 machen wir unser Land noch stärker und lebenswerter. Die HSH-Schulden, die wir in den Haushalt übernehmen müssen und teilweise schon im ersten Jahr tilgen, bestehen schon längst. Es wäre volkswirtschaftlich nicht sinnvoll, rentierliche Investitionen zu unterlassen, um einen schuldenfreien Haushalt vorzulegen, den wir de facto jetzt schon haben. Wir wollen durch nachhaltig hohe Investitionen auch unsere Betonschulden reduzieren. Diesem Ziel wird der Landeshaushalt 2019 mehr als gerecht."

    Weiterlesen
  • 24.09.2026

    Christopher Vogt: ‚Schulstreik gegen Wehrpflicht‘ bedient linksextreme Propaganda

    Zum Aufruf diverser Parteien, Verbände und Gewerkschaften, zur Teilnahme am bundesweiten ‚Schulstreik gegen Wehrpflicht‘ erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:  

    "Ich habe großes Verständnis für die Sorgen der Jugendlichen. Keinerlei Verständnis habe ich dafür, dass linke Gruppen und Parteien diese Sorgen missbrauchen wollen, um den Jugendlichen Angst zu machen und sie für ihre Zwecke einzuspannen. Das Demonstrationsrecht ist elementarer Bestandteil unserer Demokratie und es ist das gute Recht jedes Einzelnen, für seine Meinung und Rechte einzutreten und dafür auch auf die Straße zu gehen. Wir warnen allerdings davor, auf linksextreme Propaganda hereinzufallen. Mit Blick auf die sicherheitspolitische Lage und die Bedrohung durch Russland werden hier Ursache und Wirkung ganz bewusst vertauscht. 

    Niemand wird zum Wehrdienst gezwungen, sondern es geht aktuell um eine verpflichtende Musterung für junge Männer. Selbst wenn die Wehrpflicht angesichts der sicherheitspolitischen Lage unseres Landes zurückkommen sollte, würde niemand zum Wehrdienst gezwungen werden können. Das Bündnis agitiert sehr allgemein gegen die Bundeswehr und die Verteidigungsfähigkeit unseres Landes. Dies passiert zudem in völlig intransparenter Form: Niemand weiß, wer genau hinter dieser Aktion steckt. Demokratische Parteien, Gewerkschaften und Verbände sollten sich dem nicht anschließen. Während rechte Parteien die Schulpflicht allgemein in Frage stellen, wollen linke Gruppen sie erneut durch die Aufforderung zum Streik aushöhlen. Wir hoffen, dass das Bildungsministerium und betroffene Schulen darauf sehr konsequent reagieren werden. Die Schulen sollten sich zudem verstärkt im Unterricht mit den sicherheitspolitischen Herausforderungen beschäftigen. Es war ein fatales Signal, dass die Landesregierung beim Geschichts- und WiPo-Unterricht weiter kürzen wollte."

    Weiterlesen
  • 24.09.2026

    Annabell Krämer: CDU und Grüne treiben die Kommunen in den Ruin

    Anlässlich der Debatte zum Gesetzentwurf zur Flexibilisierung des kommunalen Haushaltsrechts heute im Finanzausschuss erklärt die stellvertretende Vorsitzende und finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer: 

    "​​​​​​​Dieser Gesetzentwurf ist ein vergiftetes Geschenk an die Kommunen. Denn sie bekommen nicht mehr Geld vom Land, sondern sie sollen mehr Schulden machen dürfen. Statt also die Finanzen der Kommunen strukturell zu stärken, erleichtert Schwarz-Grün ausgerechnet finanzschwachen Kommunen die weitere Verschuldung – und schwächt gleichzeitig die Kontrollmechanismen, die eine Überforderung verhindern sollen.

    Immerhin hat die Landesregierung jetzt eine Antwort auf die fehlenden Mittel beim Ganztagsausbau. Anstatt dass das Land seine Zusagen einhält, dürfen die Kommunen das jetzt über Kredite finanzieren.

    Damit kauft sich die Landesregierung Zeit und verschiebt die Probleme in die Zukunft. Die Rechnung zahlen die Kommunen mit höheren Zins- und Tilgungslasten und immer weniger Handlungsspielraum. Genau davor warnen auch Sachverständige in der Anhörung.

    Wer auf eine strukturelle Finanzkrise mit mehr Schulden antwortet, verschärft die Abwärtsspirale. Unsere Kommunen brauchen keine höheren Kreditrahmen, sondern eine solide finanzielle Grundlage. Alles andere ist finanzpolitisch kurzsichtig und geht zulasten kommender Generationen. Man kann nicht heute die Schuldentür weit aufreißen und ausblenden, dass der Schuldenberg irgendwann auch bezahlt werden muss. Ich befürchte, dass dieser Gesetzentwurf den kommunalen Haushalten finanziell das Genick brechen kann."

    Weiterlesen
  • 23.11.2018

    Kay Richert: Landesweites Semesterticket ist zum Greifen nah

    Anlässlich der heutigen Zustimmung der Verkehrsunternehmen zum Semesterticket erklärt der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Kay Richert:

    „Das landesweite Semesterticket ist zum Greifen nah. Nach den langen Verhandlungen liegt ein gemeinsames Konzept auf dem Tisch. Mit der Zustimmung der Verkehrsunternehmen ist der erste Schritt zur Realisierung gemacht. Jetzt hoffen wir natürlich, dass auch die Studierenden die Gelegenheit für ein landesweites Semesterticket beim Schopfe packen.

    Das Semesterticket ist ein attraktives und zugleich umweltbewusstes Angebot. Für die Studierenden erhöht sich dadurch nicht nur die flexible Mobilität in Schleswig-Holstein. Denn man darf nicht außer Acht lassen: Die Studierenden können damit auch in Hamburg im HVV-Tarif unterwegs sein. Das ist ein unschlagbares Angebot. Dadurch wird auch der Studienstandort Schleswig-Holstein noch attraktiver.

    Die FDP hat sich schon lange für ein landesweites Semesterticket stark gemacht. Wir freuen uns daher sehr, den Studierenden als Jamaika-Koalition mit der Anschubfinanzierung des Landes fest zur Seite zu stehen. Wir begrüßen dabei ausdrücklich, dass sich die Verhandlungspartner auf ein Konzept mit realistischen und verantwortungsvollen Preisen geeinigt haben.“

    Weiterlesen
  • Mehr laden

Social Media Menü

  • Facebook
  • Twitter
  • Youtube
  • Suche

Footer menu

  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutz