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  • 04.05.2015

    Landesregierung gefährdet Erfolg der Flüchtlingspolitik

    „Für eine Anrechnung der in den geplanten drei neuen Erstaufnahmeeinrichtungen untergebrachten Flüchtlinge auf die Aufnahmequoten der kreisfreien Städte mag es gute Gründe geben – ein schwerer Fehler des Landes ist es aber gewesen, die Landkreise über diese Regelung – wie es nach Presseberichten den Anschein hat – erst im Nachhinein zu informieren, nach bereits erfolgter Absprache mit den Städten. „Eine erfolgreiche Flüchtlingspolitik kann es in Schleswig-Holstein nur in Zusammenarbeit mit der gesamten kommunalen Familie geben“, meinte Klug. Der FDP-Abgeordnete fügte hinzu: „Durch eine Geheimdiplomatie setzt die Landesregierung diesen Erfolg aufs Spiel“. Innenminister Stadt müsse aufpassen, „dass er nicht wie ein Elefant im kommunalen Porzellanladen herum marschiert.“


    Klug teilte ferner mit, dass er das Thema kurzfristig für die am kommenden Mittwoch stattfindende Sitzung des Landtags-Innenausschusses angemeldet hat, damit das Innenministerium die Abgeordneten zeitnah informieren und von ihnen befragt werden kann.

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  • 29.04.2015

    Oliver Kumbartzky: Union hinkt der aktuellen Diskussion hinterher

    „Wir sind sehr dankbar, dass die CDU nach acht Monaten in einigen wenigen Zeilen mehr beantragt, was wir schon lange beschlossen haben. Wir wundern uns allerdings, dass die Kollegen der Union glauben, dass es einen Nachrichtenwert hat, wenn ihre Fraktion der aktuellen parlamentarischen Diskussion hinterherhinkt.

     

    Im Sinne der Rechtssicherheit für die Anbieter von Ferienwohnungen wäre es wünschenswert, wenn sich die Landesregierung schnell intern über die weitere Vorgehensweise für die von der FDP-Fraktion angeschobene Initiative (Drs. 18/2219) entscheidet und eine entsprechende Bundesratsinitiative einleitet. Wir brauchen eine Klarstellung, dass Ferienwohnungen auch in Wohngebieten angeboten werden dürfen.“
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  • 29.04.2015

    Dr. Heiner Garg: Bundesgesundheitsminister Gröhe ist gefordert!

    Der Europäische Gerichtshof hat in einem heutigen Urteil entschieden, dass ein genereller Ausschluss von Homosexuellen diskriminierend sein könnte. Das Gericht ist der Auffassung, dass ein Ausschluss nur dann gerechtfertigt ist, wenn es keine geeigneteren Alternativen gibt. Der Parlamentarische Geschäftsführer und gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Heiner Garg, fordert auch für Deutschland Konsequenzen:

     

    „Die entsprechende Richtlinie ist endlich zu überarbeiten. Bislang geht die deutsche Richtlinie davon aus, dass Homosexualität grundsätzlich ein höheres Risikoverhalten darstellt. Was aber viel mehr zählen sollte, ist das individuelle Risikoverhalten und nicht die sexuelle Orientierung. Ansonsten werden Äpfel mit Birnen verglichen.“

     

    Für die Freien Demokraten hat die Sicherheit jeder einzelnen Blutkonserve höchste Priorität. Ein Ausschluss muss aber in einem konkreten risikobehafteten Verhalten begründet liegen. Garg fordert die Bundesärztekammer auf, ihren Widerstand gegen entsprechende Änderungen in der Hämotherapie-Richtlinie endlich aufzugeben. Mehrere Bundesländer haben sich inzwischen dafür ausgesprochen, den generellen Ausschluss von homo- und bisexuellen Männern von der Blutspende aufzuheben. „Jetzt ist  es an der Zeit, dass auch im Bund die notwendigen Änderungen vorangebracht werden – hier ist auch und gerade der Herr Bundesgesundheitsminister gefragt“, sagt der Gesundheitsexperte.

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  • 29.04.2015

    Oliver Kumbartzky: Habecks Pflegetipps für Atomfässer bringen die Endlagerung kein Stück voran

    „Der Korrosionsbericht offenbart nicht viel Neues. Vielmehr wird in dem Dokument selbst gesagt: Die sicherheitstechnische Bedeutung der Korrosion an den Fässern im Kontrollbereich eines Kernkraftwerks ist als gering einzustufen, da mit einer Freisetzung von radioaktiven Stoffen in die Umwelt nicht zu rechnen ist.

     

    Bemerkenswert ist vielmehr, wie viel Energie und Zeit hier offensichtlich in einen Bericht investiert wurde, der die Endlagerung von radioaktivem Abfall – das ist die eigentlich drängende Frage – kein Stück voran bringt. Schacht Konrad für schwach- und mittelradioaktiven Abfall sollte seit Mitte der 1990er Jahre in Betrieb gehen, was seither und auch aktuell nicht zuletzt mit Hilfe der Grünen immer wieder hinausgezögert wird. Derzeit ist ein Datum ‚nicht vor 2022‘ im Gespräch, selbst das allerdings ist noch unsicher.

     

    Zur Endlagersuche für hochradioaktiven Abfall hat die zuständige Kommission, der Dr. Robert Habeck selbst angehört, gerade erst verlauten lassen, dass man sich doch noch bis Mitte des nächsten Jahrhunderts Zeit lassen könnte. Andererseits wollte derselbe Minister erst vor zwei Jahren noch zusätzlichen hochradioaktiven Abfall aus der Wiederaufarbeitung im Ausland nach Schleswig-Holstein holen – soll auch der dann etwa bis zum Jahr 2150 hier bleiben?

     

    Wenn spätestens 2022 der Atomausstieg in Deutschland vollzogen sein wird, wird die Menge des zu lagernden Abfalls durch den Rückbau der Kernkraftwerke und durch weiteren aus dem Ausland zurückkehrenden deutschen Atommüll noch einmal deutlich zunehmen. Für uns steht fest: Zwischenlager dürfen nicht schleichend zu Endlagern werden. Wir erwarten, dass der zuständige Energiewendeminister sich endlich ernsthaft hierfür einsetzt, statt nukleare Vergangenheitsbewältigung zu betreiben und Pflegetipps nach der Devise ‚Schöner lagern‘ für Fässer zu entwickeln, die schon lange neu und endgültig verpackt in einem unterirdischen Endlager hätten sein sollen.“

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  • 28.04.2015

    Oliver Kumbartzky: Parlamentarisches Verfahren für Albigs Windenergie-Gesetzesvorschlag nötig

    „Der gestrige Runde Tisch zur Zukunft der Windenergie zeugte von großem Einvernehmen, Wildwuchs zu verhindern. Die FDP-Fraktion unterstützt dieses Ziel nach wie vor ausdrücklich. Der auf unsere Initiative hin einberufene Runde Tisch (Drs. 18/2662) als Folge des OVG-Urteils ist eine gute Einrichtung, die auch unbedingt weiterhin regelmäßig tagen und das folgende Vorgehen intensiv beraten sollte.


    Bei den von Ministerpräsident Albig vorgeschlagenen Änderungen des Landesplanungsgesetzes bleiben für uns noch Fragen offen. Die Landesregierung muss im Dialog mit den Beteiligten erläutern, wie das Gesetz konkret in der Praxis angewendet werden soll. Die Kriterien für die Ausnahmegenehmigungen sind zeitnah und vor allem transparent darzulegen. Es geht um Vertrauensschutz wie auch um den Willen der Kommunen und ihrer Bürger.

     

    Die FDP-Fraktion geht davon aus, dass die regierungstragenden Fraktionen den Albig-Vorschlag nun in das parlamentarische Verfahren einbringen werden. Erneute Klagen – ob von Investoren oder Kommunen – sind nach den Worten des Ministerpräsidenten hundertprozentig sicher. Schon allein deshalb ist es geboten, im weiteren Verfahren größtmögliche Transparenz walten zu lassen und Rechtssicherheit für alle Beteiligten herzustellen. Immerhin handelt es sich um einen in Deutschland bisher nie dagewesenen Vorgang.

     

    Wegen der grundsätzlichen Rechtsfragen fordert die FDP-Fraktion deshalb ein ordentliches parlamentarisches Anhörungsverfahren, und keine Schnellschuss-Verabschiedung des Gesetzes innerhalb einer Landtagstagung. Wir erwarten eine eingehende Befassung des vom Ministerpräsidenten geplanten Gesetzes im zuständigen Innen- und Rechtsausschuss.“

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  • 28.04.2015

    Wolfgang Kubicki: Neues Wahlkampfmotto der CDU für 2017

    „Es ist nicht nur ein Novum in der Bundesrepublik Deutschland, die Entwicklung einer ganzen Branche planungsrechtlich per Gesetz grundsätzlich zu verbieten (zweijährige Veränderungssperre), auch die Mitübernahme einer Regierungsvorlage durch die größte Oppositionsfraktion, ohne dass sie daran auch nur ein Wort mitgearbeitet hat, dürfte ein solches Novum sein.

     

    Nach dem Pairing-Abkommen mit der SPD ist das der zweite Schritt zu einer CDU, die sich als heimlicher Juniorpartner einer Regierung Albig andient.

     

    Wir hoffen, dass wenigstens die Beratung über den Gesetzentwurf angesichts der vielfältigen juristischen Probleme von der CDU-Fraktion professioneller gestaltet wird.

     

    ‚Ich vertraue Ministerpräsident Torsten Albig‘ wird wahrscheinlich das Wahlkampfmotto der Union zur Landtagswahl 2017.“

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  • 05.09.2018

    Dennys Bornhöft zu TOP 2 „Rettungsdienstgesetz“

    In seiner Rede zu TOP 2 (Gesetz zur Änderung des Rettungsdienstgesetzes) erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

    „Das Rettungsdienstwesen ist mit bundesweit rund 50.000 Dienstleistenden ein wesentlicher Faktor in der Gesundheitsversorgung. Und daher auch innerhalb der politischen Diskussion ganz weit oben anzusetzen.

    Der vorliegende Gesetzesentwurf ist eine Konkretisierung des Rettungsdienstgesetzes vom 28.03.2017 mit überwiegend eher rechtstechnischen Änderungen bzw. Aktualisierungen. So wurde beispielsweise auch auf Bitten der kommunalen Spitzenverbände eine Abrechnungserleichterung und somit Entbürokratisierung beim kreisübergreifenden Rettungsdiensteinsatz festgelegt. Wir schließen eine rechtliche Lücke, die es bisher heimischen Rettungsdienstträger schwer machte, mit Rettungsdiensten aus Hamburg, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern oder Dänemark zu kooperieren. Diese regional übergreifende Zusammenarbeit wird nun ausdrücklich erlaubt.

    Außerdem definieren wir die formalen Anforderungen, um als leitender Notarzt eingesetzt zu werden, indem eine entsprechende Weiterbildung der Ärztekammer bzw. eine diesem Seminar gleichwertige Qualifikationsmaßnahme absolviert werden muss. Wir reden beim Rettungsdienst von einer pflichtigen Selbstverwaltungsaufgabe der Kreise und kreisfreien Städte. Die operative Durchführung kann daher durch z.B. Eigenbetriebe wie Berufsfeuerwehr, Kreisangestellte oder Dritte erfolgen, also den freigemeinnützigen Trägern wie DRK, ASB, Malteser, Johanniter, aber auch freien privaten Organisationen. All diese Träger, die in Schleswig-Holstein agieren, leisten einen hervorragenden Job und helfen sprichwörtlich Menschen aus der Not. Vielen Dank dafür.

    Als Jamaika-Fraktionen haben wir zudem ein paar klarstellende Konkretisierungen eingebracht, beispielsweise die Luftrettung explizit herausgestellt, um Abrechnungsmodalitäten zwischen Kostenträger und Leistungserbringer zu vereinfachen. Die Beratungen im Sozialausschuss haben gezeigt, dass es eine überwiegend konsensuale Novellierung des Rettungsdienstgesetzes ist. So wie beispielsweise die einhellig unterstützten Qualitätsanforderungen für den Baby-Rettungswagen, mit dem die Kleinsten der Gesellschaft sicher zur Behandlung gefahren werden sollen.

    Der größte Diskussionspunkt bei dieser Novelle ist die Debatte um die etwaige Bereichsausnahme, also ob freigemeinnützige Träger bevorzugt behandelt werden sollten oder nicht. Der vorgelegte Gesetzesentwurf ist in diesem Punkt im Gleichklang mit den Rettungsdienstgesetzen wie beispielsweise in Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Hessen oder Thüringen. Darüber hinaus ist die vorliegende Einschätzung zur Bereichsausnahme die gleiche wie damals noch unter SPD-Sozialministerin Ahlheit und SPD-Sozialstaatssekretärin Langner – man muss ja nicht nur aus Prinzip alles anders machen als die Vorgänger. Vor allem dann, wenn ihre Entscheidung nicht nur zweckmäßig, sondern auch richtig war!

    Die teilweise geforderte sehr enge Verknüpfung von Rettungsdienst mit dem Katastrophenschutz birgt die Gefahr, dass Leistungen des Rettungsdienstes nicht mehr wie bisher von den Krankenkassen getragen werden müssten. Die derzeitige Abgrenzung zwischen Rettungsdienst und Katastrophen- sowie Zivilschutz wäre hinfällig, Rettungsdienst dann folgernd schwerlich eine Leistung der Gesundheitsversorgung. Es wurde seitens der Opposition versucht, ein düsteres Szenario im Hinblick auf die Einsatzmöglichkeiten der Ehrenamtlichen zu kreieren. Die sich in der Verbändeanhörung befindliche Durchführungsverordnung zum Rettungsdienstgesetz griff diese Sorge auf. Um dem Ehrenamt Rechnung zu tragen, wird es Helfern von Katastrophenschutzeinheiten des Sanitäts- und Betreuungsdienstes ermöglicht, mit ehrenamtlichen Einsatzkräften im Rettungsdienstbereich mitzuwirken.

    Mit dieser Novelle sind einige Baustellen im Rettungsdienstwesen und der Notfallversorgung gelöst, andere sind aber noch offen, vor allem die, die nicht auf Landesebene rechtlich zu lösen sind. Die Flexibilisierung der Portalpraxen ist ohne eine bundesrechtliche Änderung nicht möglich. Hier hat die Landesregierung durch Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg bereits im Bundesrat den ersten Vorstoß gemacht. Ich bitte um Zustimmung zum Gesetzesentwurf entsprechend des Votums der letzten Sozialausschusssitzung.“

     

    Es gilt das gesprochene Wort!

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  • 28.04.2015

    Dr. Ekkehard Klug: Forderungen nach einer Verkleinerung des Verfassungsschutzes sind weltfremd

    „Der Verfassungsschutzbericht 2014 offenbart uns, dass rechts- wie linksextremistische Umtriebe in Schleswig-Holstein zum Glück auf dem Rückmarsch sind. Es ist zuallererst ein Erfolg der Zivilgesellschaft, dass den Extremisten ein rauer Wind entgegenbläst und ihre verfassungsfeindlichen Botschaften kaum noch Abnehmer finden.

     

    Sorgen bereiten jedoch nach wir vor die Extremisten mit radikalislamischem Hintergrund. Gerade im Lichte islamistischer Gewaltakte wie in Paris oder Kopenhagen bleibt hier ein abstraktes Gefährdungspotential.

     

    Der Bericht hat noch einmal sehr deutlich gemacht, dass politische Forderungen nach einer Verkleinerung oder gar Streichung des Verfassungsschutzes weltfremd sind. Wir erwarten eine konstruktive Diskussion über diesen Bericht in den parlamentarischen Gremien.“

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  • 28.04.2015

    Christopher Vogt: Bei der Realisierung der Hinterlandanbindung keine Zeit verlieren!

    „Die große Zustimmung im Folketing zum Baugesetz macht noch einmal sehr deutlich, wie entschlossen unsere dänischen Nachbarn dieses Großprojekt anpacken. Das ist sehr beeindruckend, allerdings auch nicht wirklich überraschend, wenn man bedenkt, wie groß das Interesse an dieser neuen Verbindung  in Dänemark und auch in Schweden ist. Dort hat man mit solchen Bauwerken durchweg sehr gute Erfahrungen gemacht. Das Know-how zur Realisierung solcher Querungen ist auf dänischer Seite zweifelsohne vorhanden. Auch wenn man in Deutschland derzeit keine guten Erfahrungen mit großen Infrastrukturprojekten sammelt, sollte hier niemand annehmen, dass dies in Skandinavien ähnlich laufen würde.  

     

    Die FDP-Landtagsfraktion befürwortet die feste Querung seit vielen Jahren und fordert Landesregierung, Bund und Bahn erneut auf, bei der Realisierung einer vernünftigen Hinterlandanbindung keine unnötige Zeit mehr zu verlieren. Unser Bundesland muss die Chancen, die diese neue Wachstumsachse bieten wird, konsequent zu nutzen versuchen. Für uns steht außer Frage, dass Bund und Bahn die neue Sundquerung und die neue Bahntrasse durch Ostholstein finanzieren müssen, ohne dass dies zu Lasten anderer Verkehrsprojekte in unserem Bundesland geht. Schließlich handelt es sich hier um die Hinterlandanbindung für ein Projekt, dass der Deutsche Bundestag beschlossen hat. Insofern steht der Bund hier in der Verantwortung. Es war ein Fehler, dass der Bund sich nicht am Belttunnel beteiligen wollte und ursprünglich nur eine halbherzige Hinterlandanbindung vorgesehen hatte. Ersteres kann man jetzt nicht mehr, letzteres wird zum Glück mittlerweile korrigiert.

     

    Vor diesem Hintergrund finden wir es auch schade, dass es immer wieder Querschüsse aus den Reihen der schleswig-holsteinischen Regierungsparteien gegen das Projekt gibt. Diese Einzelmeinungen werden das Projekt zwar nicht verhindern, sorgen aber bei unseren dänischen Partnern leider für gewisse Irritationen. Gerade für Fehmarn und Ostholstein bietet das Projekt große wirtschaftliche Entwicklungschancen, die durch eine möglichst gute Vorbereitung aber auch genutzt werden müssen. Dazu gehört z.B. die Ausweisung von Gewerbeflächen und auch ein Erhalt der touristisch attraktiven Bäderbahn, so dass man in Ostholstein doch noch zu einer 2+1-Trasse kommt.“

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  • 28.04.2015

    Christopher Vogt: FDP-Fraktion beantragt Sachstandsbericht der Landesregierung zum A7-Ausbau

    „Die FDP-Fraktion hat für die morgige Sitzung des Wirtschaftsausschusses einen Sachstandsbericht der Landesregierung zum A7-Ausbau beantragt. Auch wenn klar ist, dass Einschränkungen des Verkehrs durch die Baustelle unvermeidbar sind, haben wir angesichts des in den vergangenen Wochen deutlich erhöhten Stauaufkommens bisher nicht den Eindruck, dass das Baustellenmanagement auf der für Schleswig-Holstein wichtigsten Autobahn optimal ist.

     

    Wir erwarten von dem Verkehrsministerium insbesondere eine Einschätzung darüber, ob die bisherigen Stauentwicklungen vermeidbar gewesen sind, ob die ‚A7-App‘ den Anforderungen eines modernen Informationsinstruments genügt und ob die Staubildung mit weiteren Maßnahmen verringert werden soll.“

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  • 27.04.2015

    Christopher Vogt: CDU kritisiert eigene Beschlüsse

    „Die Kritik des CDU-Fraktionsvorsitzenden Günther an den mittelstandsfeindlichen Regelungen zum Mindestlohn teilen wir in der Sache. Die unnötig hohe Bürokratiebelastung ist insbesondere für die Tourismuswirtschaft und die Landwirtschaft in unserem Bundesland sehr schädlich. Das war aber auch schon vor dem 1. Januar allgemein bekannt. Warum die CDU den linken SPD-Flügel, von dem sie jetzt lautstark Korrekturen verlangt, bisher hat schalten und walten lassen, bleibt für uns ein Rätsel. Die Union hat erst alle Warnungen in den Wind geschlagen, um jetzt von ihrem neuen Pairingpartner Ralf Stegner zu verlangen, die eigenen Fehler wieder zu korrigieren. Diese wirtschaftspolitischen Krokodilstränen der CDU sind nun wirklich aberwitzig und wenig glaubwürdig. Wer glaubt, dass der linke SPD-Flügel nun irgendein Interesse daran hätte, diesen Prestigeerfolg einfach so wieder herzugeben, glaubt wohl auch, dass Zitronenfalter Zitronen falten.

     

    Die negativen Folgen des Mindestlohnes und die ihn begleitende Bürokratie sind durch die extrem niedrigen Zinsen, den schwachen Euro und den niedrigen Ölpreis bisher noch nicht so sehr zu spüren. Union und SPD sollten jedoch nicht übersehen, dass die anhaltend gute konjunkturelle Lage vor allem auf diese Sondereffekte zurückzuführen und alles andere als selbstverständlich ist. Deshalb sind Korrekturen beim Mindestlohn vor allem bei der Bürokratiebelastung dringend notwendig. Die Union sollte hier aber lieber handeln statt reden und die Öffentlichkeit mit Klagen über ihre eigenen Fehler verschonen.“

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  • 27.04.2015

    Dr. Heiner Garg: Landesregierung bemüht sich nicht um ein gutes Verhältnis zu den Beamten

    „Wir freuen uns, dass der Beamtenbund sowie die beteiligten Verbände bzw. Gewerkschaften ihre Forderungen in den Verhandlungen mit der Landesregierung weitgehend haben durchsetzen können. Es zeigt sich auch, dass die offene Drohung der Finanzministerin, das Land Schleswig-Holstein könne sich eine faire Besoldungsanpassung nicht leisten, ein recht plumper Verhandlungstrick gewesen ist.

     

    Die Frage bleibt, warum die Landesregierung nicht direkt nach der TVL-Einigung ein entsprechendes Angebot in Richtung der Beamtinnen und Beamten aussenden konnte, wenn die 2015er 1:1-Anpassung sogar ‚im Vollzug‘ finanzpolitisch möglich ist. Dass die Landesregierung hier nicht mit offenen Karten gespielt und stattdessen das in diesem Zusammenhang vollkommen überzogene Bild des ‚Haushaltsnotlagelandes‘ gezeichnet hat, zeigt, wie wenig sie sich um ein gutes Verhältnis zu den Beamten im Land bemüht.“

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  • 27.04.2015

    Dr. Ekkehard Klug: Landesregierung räumt ihre vollständige Ahnungslosigkeit ein

    „Es ist schon verblüffend, wie die Landesregierung heute ihre vollständige Ahnungslosigkeit einräumt: Nachdem Ministerpräsident Torsten Albig unlängst den Bund für bislang nicht erfolgte Stellenbesetzungen im Bereich des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge kritisiert hatte (‚Es nützt gar nichts, wenn der Bund zwar die Stellen schafft, aber auf den Stellen keine Menschen sitzen‘, FAZ vom 31. März 2015 ), teilt Innenminister Stefan Studt heute mit, die Landesregierung verfüge hierzu über keinerlei Kenntnisse. Dass der schleswig-holsteinische Regierungschef eine derartige öffentliche Kritik äußert, ohne überhaupt in der Sache einen blassen Schimmer zu haben, ist kaum zu verstehen.“

     

    Es sei aber – so Klug – nicht nur wegen der zuvor vom Ministerpräsidenten geäußerten Kritik sehr erstaunlich, dass das Land nicht wisse, wie die auf Drängen der Länder neu geschaffenen 350 Stellen des Bundesamtes, die zu schnelleren Asylverfahren beitragen sollen, auf die einzelnen Länder verteilt und dort besetzt worden seien. „Wenn es in einem so wesentlichen Punkt zwischen Bund und Land keine Kommunikation gibt, stellt sich doch die Frage, wie es überhaupt um die Zusammenarbeit der staatlichen Ebenen beschaffen ist“, meinte der FDP-Abgeordnete.

     

    Und abgesehen davon, fügte Klug hinzu, sei die SPD-geführte Landesregierung in Kiel offenbar nicht einmal auf die Idee gekommen, ihre Sachkenntnisse mit Hilfe sozialdemokratischer Bundestagsabgeordneter aus dem nördlichsten Bundesland zu erweitern. „Oder sie redet mit denen auch nicht. Schwebt der ‚echte Norden‘ etwa ohne Kommunikationsverbindung im Orbit über dem Rest der Bundesrepublik?“ so Klug abschließend.

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  • 24.04.2015

    Christopher Vogt: Der Landesbetrieb muss endlich besser ausgestattet werden

    „ÖPP-Modelle können unter bestimmten Voraussetzungen – wie z.B. bei der A7 – auch im Straßenbau sinnvoll sein, aber sie lösen nicht das grundsätzliche Problem der chronisch unterfinanzierten Verkehrsinfrastruktur. Wir brauchen deshalb eine andere Prioritätensetzung in Bund und Land, damit endlich mehr Haushaltsmittel in den Erhalt und Ausbau der Verkehrsinfrastruktur fließen.

     

    Es ist gut, dass Verkehrsminister Meyer sich dafür einsetzt, dass die Länder weiterhin vom Bund mit der Verwaltung der Bundesfernstraßen beauftragt bleiben. Das vergrößert den Einfluss des Landes auf das Bundesfernstraßennetz in unserem Bundesland ungemein. Dieser Einfluss hat uns in den vergangenen Jahren jedoch nur wenig gebracht und teilweise sogar geschadet, weil das Land nicht in der Lage ist, diesen Einfluss auch entsprechend zu nutzen.

     

    Dafür müsste der zuständige Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr (LBV) endlich entsprechend besser ausgestattet werden. Das ist die wichtigste Aufgabe des Landesverkehrsministers, der dieser bisher jedoch wie schon seine Amtsvorgänger nicht in ausreichendem Maße nachkommt. Stattdessen koordiniert er immer mehr Aufgaben an die länderübergreifende DEGES. Das ist in der kurzfristigen Perspektive zwar halbwegs nachvollziehbar, hat aber offenbar auch dazu beigetragen, dass man in Berlin die Verwaltung der Bundesfernstraßen wieder selbst in die Hand nehmen will.“

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  • 24.04.2015

    Dr. Heiner Garg: Regierung Albig zerstört Zukunft Schleswig-Holsteins

    „Der Landesrechnungshof stellt der rot-grün-blauen Landesregierung mit seinem heute vorgestellten Bericht ein denkbar schlechtes Zeugnis aus. Von einer langfristig geplanten und nachhaltigen Finanzpolitik kann demnach keine Rede sein. Stattdessen müssen die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler ernsthaft befürchten, dass die Einhaltung der Schuldenbremse bei der Fortführung dieses rot-grün-blauen Irrwegs gefährdet werden kann – und dies, obwohl das Land so viel Geld zur Verfügung hat, wie noch nie in seiner Geschichte.

     

    Flüchtlingspolitisch sollte die Warnung des LRH die Abgeordneten von SPD, Grünen und SSW zumindest nachdenklich stimmen, dass notwendige Hilfe für die in Not Geratenen nur geleistet werden kann, wenn das Land auch einen ausreichenden Abstand zur verfassungsrechtlich verankerten Ausgabenbremse beibehält. Angesichts der noch vollkommen unklaren Finanzierungssituation in dieser Frage läuft Schleswig-Holstein wegen der selbstverschuldeten, explodierenden konsumtiven Ausgaben Gefahr, hier finanzpolitisch nicht mehr angemessen reagieren zu können, wenn sich die Flüchtlingszahlen wie bisher entwickeln sollten. Aus humanitärer Sicht wäre dies für Schleswig-Holstein ein Armutszeugnis.

     

    In erfrischender Deutlichkeit – und auf über sieben Seiten – hat sich der Bericht des Rechnungshofes zudem mit dem Prüfungsrecht bei der Eingliederungshilfe befasst. Für die Zusammenstellung der Historie dieses Themas danken wir dem LRH, denn allein hieraus geht hervor, wie sich die SPD aus dem Thema herauszuwinden versuchte, nachdem sie offensichtlich von den Lobbyverbänden unter Druck gesetzt wurde. Wir wissen jetzt, dass die Sozialdemokraten finanzpolitische Transparenz in Bereichen ablehnen, in denen es – mit den Leistungserbringern – ihre Klientel betrifft.

     

    Dass die Infrastrukturpolitik nicht unbedingt das Steckenpferd der Albig-Regierung ist, weiß mittlerweile jeder. Aus diesem Grund überrascht auch nicht der Brückenzustandsbericht des Rechnungshofes und die dort festgestellte Unterfinanzierung der landeseigenen Brücken.

     

    Wie wir mittlerweile durch eine Kleine Anfrage (s. Anhang) wissen, hat sich die Regierung die ohnehin miese Investitionsquote von 7,2 Prozent für 2015 auch noch schöngerechnet. Das von Ministerpräsident Albig zu den Haushaltsberatungen ausgerufene Ziel, die Investitionsquote auf sieben Prozent zu heben, wurde nur durch unsaubere Rechentricks erreicht. Denn tatsächlich befindet sich die Investitionsquote für 2015 bei unter 6,8 Prozent, weil das Finanzministerium für die Quote Bundesmittel einbezogen hat, die direkt durch das Amt für Bundesbau bewirtschaftet wurden.

     

    Obwohl die Landesregierung bei den Haushaltsberatungen 2015 wusste, dass sie die Mittel in Höhe von 44,5 Millionen Euro zum Jahresabschluss 2015 wieder herausrechnen musste, hat sie diese als Investitionsausgaben ausgewiesen. Das ist zwar durchaus ein kreativer Versuch, die Investitionsquote in Albigs Sinne schönzurechnen, bleibt aber dennoch eine bewusste Täuschung der Öffentlichkeit.“

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  • 23.04.2015

    Oliver Kumbartzky: Es gibt noch viele offene Fragen zum Albig-Vorschlag

    „Die Erklärung einer zweijährigen Unzulässigkeit beim Ausbau der Windenergie in Schleswig-Holstein wäre ein einmaliger Akt, der bundesweit Beachtung finden würde. Die juristischen und ökonomischen Folgen der Verhinderungsplanung sind daher genauestens zu beleuchten und abzuwägen. 

    Für die FDP-Fraktion gibt es noch viele offene Fragen. So muss geklärt werden, welche Kriterien für die angedachten Ausnahmen gelten sollen. Außerdem ist der Investorenschutz zu beachten. Sehr wichtig ist zudem, wie mit dem Bürgerwillen umgegangen wird. Was ist mit Gemeinden, die sich klar für Windenergie auf ihrem Gebiet ausgesprochen hatten, die aber von der Landesplanung bei der Aufstellung der Windeignungspläne nicht berücksichtig worden sind? Einige solcher Gemeinden haben vor dem OVG geklagt und das Urteil sollte nun nicht durch juristische Winkelzüge ignoriert werden.

    Wir sind gespannt darauf, was die Experten aus den Kommunen, den Verbänden, von der Investorenseite und den Netzbetreibern beim Runden Tisch zum Albig-Vorschlag sagen werden. Die Diskussion am Runden Tisch sollte unbedingt abgewartet werden, ehe sich die Landesregierung festlegt.“
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  • 23.04.2015

    Dr. Heiner Garg: Landesregierung macht den Dienst für das Land so unattraktiv wie möglich

    „Dass Finanzministerin Heinold den Landesbeamtinnen und -beamten die zeitgleiche Übertragung des Tarifabschlusses verweigern will, hat mit Wertschätzung gegenüber den Landesbediensteten recht wenig zu tun. Vor dem Hintergrund von Rekordsteuereinnahmen und einem bisher einmaligen Landeshaushaltsvolumen ist es eine intellektuelle Beleidigung, wenn die Landesregierung die geplanten Einsparungen nun mit den knappen Haushaltsmitteln erklärt. Fast noch schlimmer ist es, dass Frau Heinold offenbar hofft, dass die Öffentlichkeit ihr diese Irreführung auch noch abkauft.

     

    Angesichts einer immer größer werdenden Arbeitsbelastung durch den Stellenabbaupfad und einer stetig wachsenden Kluft zwischen den Beamtengehältern in Schleswig-Holstein und den in zahlungskräftigeren Bundesländern tut diese Landesregierung offenbar alles, um den Dienst für das Land so unattraktiv wie möglich zu gestalten.

     

    Die FDP-Fraktion wird die anstehenden Verhandlungen kritisch begleiten und wird mit einem eigenen Gesetzentwurf, der die 1:1-Übertragung vorsieht, ihren politischen Schwerpunkt deutlich machen.“

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  • 03.09.2018

    Oliver Kumbartzky: Pakt für eine zukunftsfähige Landwirtschaft

    Zum Pakt für Landwirtschaft erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und agrarpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    „Das Miteinander zwischen Landwirtschaft und Politik muss weiter gestärkt werden. Daher begrüßen wir den auf dem Landesbauerntag angekündigten Pakt, denn die Zukunft der Landwirtschaft lässt sich nur gemeinsam gestalten.

    Wir freuen uns, dass der neue Landwirtschaftsminister Jan Philipp Albrecht offen für diese Idee ist und mit Pragmatismus auf die Bauern zugeht. Wir Freie Demokraten unterstützen diese Zusammenarbeit und wünschen uns, dass bei der künftigen Agrarpolitik auf mehr Freiwilligkeit und nicht auf Verbote und Ordnungsrecht gesetzt wird. Eine umwelt- und klimaschonende, wie auch eine wirtschaftliche Landwirtschaft lässt sich nur realisieren, wenn Landwirte vor Ort entscheiden können und dürfen, was gut für ihren Betrieb ist. Für eine moderne Landwirtschaft, die auch in Zeiten des Klimawandels Bestand hat, müssen alle an einem Strang ziehen.“

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  • 23.04.2015

    Anita Klahn: Bürgerbeauftragte ist unverzichtbar

    „Der heute vorgelegte Tätigkeitsbericht beweist einmal mehr, wie sehr das Engagement der Bürgerbeauftragten, Samiah El Samadoni, und ihrer Mitarbeiter von hilfesuchenden Bürgerinnen und Bürgern gebraucht wird. Wir danken Frau El Samadoni und ihrem Team ausdrücklich.

     

    Frau El Samadoni hat heute noch einmal deutlich gemacht, dass jeder Bürger ein Recht auf nachvollziehbares und transparentes Verwaltungshandeln hat. Dass es an der einen oder anderen Stelle noch hapert, hat jeweils unterschiedliche Gründe. Klar sollte für die politischen Entscheidungsträger jedoch auch sein, dass die ausführende Verwaltung von der Politik nicht allein gelassen werden darf.

     

    Die Bürgerbeauftragte hat mit dem ersten Bericht ihrer Amtszeit den Finger in die Wunde gelegt und aufgezeigt, dass der Bundes-, aber auch der Landesgesetzgeber seinen Teil zu größerer Bürgernähe und Transparenz leisten kann. Hier gibt es auch für den Schleswig-Holsteinischen Landtag noch einiges zu tun.“

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  • 23.04.2015

    Dr. Heiner Garg: Finanzierung des G7-Gipfels geht zulasten der Landespolizei

    „Die FDP-Fraktion stellt die Sinnhaftigkeit des kleinen G7-Gipfels in Lübeck nicht infrage. Allerdings haben die Ausführungen der Landesregierung im heutigen Finanzausschuss zu den finanzpolitischen Auswirkungen des G7-Außenministertreffens mehr Fragen aufgeworfen, als beantwortet wurden.

     

    Die Landesregierung geht zum jetzigen Zeitpunkt davon aus, dass die nicht etatisierten Kosten bei etwa 4,2 Millionen Euro liegen. Dieser Betrag sei deckungsfähig und aus dem ‚elastischen‘ Einzelplan des Innenministeriums zu erbringen. Da wir davon ausgehen, dass sich die Landesregierung dem Haushaltsgrundsatz der Haushaltswahrheit und -klarheit verpflichtet fühlt und in den Einzelplan 04 keine finanzpolitische ‚Luft‘ hineingeblasen hat, müssen wir zum jetzigen Zeitpunkt annehmen, dass die Finanzierung des Lübecker G7-Gipfels zulasten der Landespolizei gehen soll. Wir erwarten vom Innenminister hierzu im kommenden Innen- und Rechtsausschuss eine Erklärung.“

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