49. Landtagssitzung

49. Landtagssitzung

Vom 16. bis 18. Juni 2021 kommen die Abgeordneten des schleswig-holsteinischen Landtages zur 49. Plenarsitzung zusammen. Die Corona-Inzidenzzahlen sinken und somit stehen auf der Tagesordnung für die letzte Landtagssitzung vor Sommerpause auch wieder mehr andere politische Themen als Corona. Die Abgeordneten wollen über 66 Tagesordnungspunkte debattieren. Am Mittwoch wird es unter anderem eine größere Debatte zum Thema Schule geben, das Integrationsgesetz soll verabschiedet werden und auch ein Bericht zum Breitband- und Mobilfunkausbau steht im Fokus. Der Donnerstag beginnt mit einer Klimaschutzdebatte. Anschließend folgt in zweiter Lesung das Justizvollzugsgesetz und eine Grundsatzberatung zum Landesrichtergesetz. Nachmittags geht es um die bundesweit einheitliche Gestaltung der Kinderwunschbehandlung und um Verbesserungen im Nahverkehr. Am Freitag ist unter anderem auch Corona wieder Thema. In zwei Tagesordnungspunkten soll über die weitere Covid-19-Medikamentenforschung und die weltweite Verfügbarkeit von Impfstoffen gesprochen werden.

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Gesetzesentwürfe und Anträge
Das Gesetz dient dem Zweck, klare Integrationsziele festzulegen und die für die Erreichung dieser Ziele notwendigen Maßnahmen und Instrumente zu regeln. Diese Maßnahmen sollen so gestaltet und angewendet werden, dass sie die Integration als gesamtgesellschaftlichen Prozess umsetzen, der durch die Träger der öffentlichen Verwaltung unterstützt wird.
Die Entscheidungsmaßstäbe und -spielräume bei der Richterwahl im schleswig-holsteinischem Landesrecht sollen denjenigen im Bundesrecht entsprechen. Wir haben stets deutlich gemacht, dass wir, die Freien Demokraten, auf das Prinzip der Bestenauslese nicht verzichten werden. Es ist ein tragendes Grundprinzip unserer Verfassung und es dient auch dem Ziel, die Unabhängigkeit der Justiz zu sichern. Es ist unser Anspruch als Teil der Gesetzgebung, dass die künftige Regelung keinen Zweifel daran zulässt, dass wir in Schleswig-Holstein für unsere Gerichtsbarkeit nur die Besten haben wollen. Hier könnte sich eine noch stärkere Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts empfehlen.
Wir begrüßen ausdrücklich, dass unsere Gesellschaft vielfältig ist und setzen uns für eine bundeseinheitliche Lösung bei der Unterstützung einer Kinderwunschbehandlung ein. So sollen auch unverheiratete und gleichgeschlechtliche Paare, als auch Alleinstehende eine finanzielle Unterstützung bei einer Kinderwunschbehandlung erhalten können – so dem andere gesetzlichen Regelungen nicht entgegen stehen -, denn gute Eltern macht nicht eine Eheurkunde oder ihre sexuelle Orientierung aus.
Lesekompetenz ist eine zentrale Kompetenz aller Schülerinnen und Schüler, die ihnen die Teilhabe am schulischen und perspektivisch auch am gesellschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Leben ermöglicht.Es ist das Anliegen des Landtages, die Freude am Lesen und die Lesekompetenz bei allen Kindern möglichst früh, nachhaltig und spielerisch so zu verankern, dass das Interesse an Büchern geweckt wird und lebenslang bestehen bleibtsowie weiterentwickelt wird.
Analog zur Instandsetzung der Landesstraßen soll ein Investitions- und Ertüchtigungsplan für die Radwege denselben Erfolg bei der systematischen Instandsetzung und Erweiterung der Infrastruktur bringen.
Der schleswig-holsteinische Landtag bekennt sich zum 2019 abgeschlossenen Zukunftspakt UKSH und bekräftigt gerade vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie seine Unterstützung für das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein.
Die S-Bahn-Takte sollen schnellstmöglich, idealerweise bis zum Fahrplanwechsel 2021/22, auch in den abendlichen Hauptverkehrszeiten bis 20 Uhr auf einen 10-Minutentakt verdichtet werden (analog zur S1 bis Wedel). Ein nächtlicher Stundentakt soll auch auf der S21 eingeführt werden.
Die Corona-Pandemie hat verdeutlicht, dass es in den vergangenen Jahren durch Bund, Länder und Kommunen gute erste Anreize zur Weiterentwicklung der digitalen Schule gab, diese jedoch für die aktuellen Herausforderungen bei der Digitalisierung von Schule und Unterricht noch nicht ausreichend sind.
Mit einem Rahmenkonzept sollen Schulleitungen und Lehrkräfte Hilfestellungen zu Prävention, Intervention und Reintegration bei drohendem oder bereits vorliegendem Schulabsentismus an die Hand bekommen.