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  • 11.08.2020

    Dennys Bornhöft: Nachhaltigkeitspreis für ein modernes Kiel

    Zum Erhalt des Nachhaltigkeitspreises für die Stadt Kiel erklärt der umweltpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

    „Wir gratulieren der Landeshauptstadt Kiel zum Erhalt des Nachhaltigkeitspreises 2021! Die moderne und pragmatische Stadtpolitik wird von einer breiten Mehrheit getragen und hat auch die Jury überzeugt. Das gibt Rückenwind für die weitere Arbeit und den Einsatz für eine moderne Stadt der Zukunft.

    Wir freuen uns, dass die Landstromanlage jetzt zu einem wesentlichen Teil dazu beigetragen hat, Kiel zur nachhaltigsten Großstadt Deutschlands zu erklären. Für die Landstromanlage haben wir uns von liberaler Seite im Land besonders eingesetzt. Stadt und Land haben hier Hervorragendes erreicht.“

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  • 11.08.2020

    Jan Marcus Rossa: Staatsanwaltschaft muss aus Fehlern lernen

    Zum heute rechtskräftig gewordenen Urteil des Oberlandesgerichts Schleswig (OLG) zur Klage von Marit Hansen erklärt der innenpolitische Sprecherder FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:

    „Mit der Rechtskraft des Urteils in Sachen Marit Hansen gegen die Staatsanwaltschaft Kiel hat ein unrühmliches Kapitel der Schleswig-Holsteinischen Justizgeschichte sein Ende gefunden. Wichtig ist nun, dass die Staatsanwaltschaft aus den Fehlern, die das OLG so schonungslos offen gelegt hat, lernt und diese in Zukunft abstellen wird.

    Ich möchte aber auch ausdrücklich das Justizministerium ermutigen, künftig mehr Einfluss auf die Staatsanwaltschaft auszuüben als das in der Vergangenheit der Fall war. Der Grundsatz der Unabhängigkeit der Justiz gilt für unsere Rechtsprechung, nicht aber für die Staatsanwaltschaften und deshalb sollte das Justizministerium seine Weisungsbefugnisse nutzen, um dazu beizutragen, dass Fehler wie im Fall Marit Hansen künftig vermieden werden.“

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  • 13.08.2020

    Dennys Bornhöft: Urabstimmung über den Fortbestand der Pflegeberufekammer kommt ohne Wenn und Aber

    Zur heute im Finanzausschuss beschlossenen Freigabe von drei Millionen Euro an die Pflegeberufekammer für eine nachträgliche Anschubfinanzierung erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

    „Wir begrüßen, dass sich die Pflegeberufekammer ohne Wenn und Aber dazu verpflichtet hat, die geforderte Urabstimmung über ihren Fortbestand im März 2021 durchzuführen. Damit rückt unser Ziel, dass die Pflegefachkräfte selbstbestimmt über die Zukunft ihrer Interessenvertretung entscheiden können, in greifbare Nähe. Im Gegenzug hat der Landtag heute sein Ver-sprechen eingelöst und drei Millionen Euro für die Erweiterung der Anschubfinanzierung freigegeben. Das ist viel Steuergeld, aber Folge eines mühsam ausgehandelten Landtagskompromisses vom Dezember 2019.

    Die Pflegeberufekammer hat ebenfalls zugesichert, dass sie die Urabstimmung nicht mit weiteren Befragungen oder Abstimmungen zu ihrer Arbeit verbindet. Zur Auswertung der per Briefwahl stattfindenden Abstimmung wird eine unabhängige Instanz eingesetzt. Wichtig ist uns, dass es bis zur Entscheidung über den Fortbestand der Kammer keinen weiteren Personalaufbau geben wird. Der Landtag hat der Kammer verdeutlicht, dass die Zuwendungen zurückgefordert werden können, wenn sie gegen die vereinbarten Bedingungen und Auflagen verstößt. Gleichzeitig wird das Ergebnis der Urabstimmung für uns die maßgebliche Entscheidungsgrundlage über den Fortbestand oder die Auflösung der Kammer sein.

    Damit ist ein Maximum an Klarheit über die Modalitäten der Urabstimmung hergestellt worden. Als Freie Demokraten bedanken wir uns bei der Rechtsaufsicht im FDP-geführten Sozialministerium für die Sicherstellung eines transparenten und ordnungsgemäßen Verfahrens!“

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  • 17.08.2020

    Christopher Vogt: Wer den Rechtsstaat nicht akzeptiert, kann kein Gesprächspartner für die Landespolitik sein

    Zu den Protestaktionen von Fridays for Future und Extinction Rebellion heute am Lübecker Flughafen und der Blockade der B404 durch die TKKG am Wochenende erklärt d er Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Wir sehen die zunehmende Bereitschaft radikalökologischer Gruppen zu illegalen Aktionen in Schleswig-Holstein mit großer Sorge. Erst am Wochenende wurde die B404 in Kiel blockiert und aktuell wird versucht, den Flugverkehr in Lübeck zu sabotieren.

    Die Landesregierung muss darauf sehr konsequent reagieren. Ich erwarte auch eine klare Distanzierung aller demokratischer Parteien. Gerade der Betrieb des Lübecker Flughafens ist durch eine große Mehrheit beim Bürgerentscheid so stark demokratisch legitimiert wie nur wenige andere Projekte. Wer Mehrheitsentscheidungen und den Rechtsstaat nicht akzeptiert, kann kein Gesprächspartner für die Landespolitik sein und schadet massiv dem berechtigten Einsatz für mehr Klimaschutz.“

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  • 12.08.2020

    Christopher Vogt: Anpfiff für den Mannschaftssport

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  • 18.08.2020

    Anita Klahn: Für das Lernen von morgen brauchen wir eine digitale Lernmittelfreiheit

    Zur Entlastung der Eltern bei den Lernmitteln erklärt die stellvertretende Vorsitzende und bildungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:

    „Während der Corona-Krise hat sich gezeigt, dass die Ausstattung mit digitalen Lernmitteln in Zukunft eine der Hauptaufgaben für die Politik sein wird – auch, weil hier besonders hohe Summen bei der Ausstattung anfallen können. Jamaika hat das erkannt und in den letzten Monaten weitere Millionen in diesem Bereich investiert, um gleiche Chancen für alle zu ermöglichen. Denn die Frage nach der Lernmittelfreiheit wird sich zukünftig weniger um die Anschaffung eines Zirkels oder Atlas drehen, sondern vielmehr um den Zugang zu schnellem Internet, zu sicheren Lernplattformen und die Ausstattung und den Verleih von digitalen Endgeräten. Wir begreifen die Corona-Zeit daher als Chance, im Bereich der digitalen Lernmittelfreiheit die ersten großen Weichenstellungen zu unternehmen, um für das Lernen von morgen gerüstet zu sein.“

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  • 20.08.2020

    Christopher Vogt: Chancengerechtigkeit muss auch in der Krise oberste Priorität haben

    Zur Pressekonferenz der Bildungsministerin zum Schulstart erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Der Schulstart nach den Ferien war in Pandemie-Zeiten eine große Herausforderung für alle Beteiligten und der Schulbetrieb wird auch in den nächsten Monaten ein besonders wichtiges Thema bleiben.

    Die Chancengerechtigkeit hat für uns auch in der Krise oberste Priorität, weshalb im Rahmen der Verhältnismäßigkeit alles dafür getan werden muss, dass die Schulen weitestgehend geöffnet bleiben können. Es ist eine sehr gute Nachricht, dass dies in den ersten zwei bzw. drei Wochen des neuen Schuljahres auch der Fall war. Es gibt also keinen Grund zur Panik, aber es ist natürlich Vorsicht geboten. Es ist der richtige Weg, dass nun für die Bereiche, in denen das Kohortenprinzip nicht eingehalten werden kann, die Empfehlung zum Tragen einer Maske in eine Pflicht umgewandelt wird. Dies sorgt für die notwendige Klarheit an den Schulen und ist mit Blick auf das aktuelle Infektionsgeschehen absolut sinnvoll und angemessen.

    Mit Blick auf die Schulen gibt es in den nächsten Wochen weiterhin sehr viel zu tun: Die Digitalisierung der Schulen muss unbürokratisch und mit Hochdruck weiter vorangetrieben werden. Diese Krise muss hier mehr als nur ein Weckruf sein, weil es nach wie vor enormen Nachholbedarf gibt. Es darf nicht sein, dass Schülerinnen und Schüler nun durch einen leichten Schnupfen erneut erhebliche Nachteile beim Lernerfolg erfahren müssen. Mit Blick auf den Herbst und Winter brauchen wir noch bessere Konzepte zum Umgang mit Erkältungssymptomen, damit die Familien nicht wieder besonders durch die Pandemie belastet werden. Der Bund ist hier auch in der Verantwortung, weil es dringend eine Entscheidung bei der notwendigen Erhöhung der Kinderkrankentage braucht.“

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  • 17.05.2018

    Stephan Holowaty: Beim Datenschutz beraten, statt Verunsicherung schüren

    Anlässlich der heutigen Berichterstattung um die Nutzung von WhatsApp durch Selbständige und Kleinunternehmer vor dem Hintergrund der neuen Datenschutzgrundverordnung erklärt der datenschutzpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Stephan Holowaty:

    „Die Datenschutzgrundverordnung und die damit verbundenen Diskussionen führen leider zu einer zunehmenden Verunsicherung der Menschen. Die Hinweise, die die Datenschutzbeauftrage heute zur Verwendung von Whats App bei Handwerkern gegeben hat, fördern diese Verunsicherung noch. Für viele Handwerker und kleine Unternehmen gehören Anwendungen wie WhatsApp zum täglichen Leben. Sie sind Kernelemente der inzwischen weit verbreiteten Digitalisierung und führen zu einer massiven Steigerung der Arbeitseffizienz und Kundenzufriedenheit.

    Mit der neuen Datenschutzgrundverordnung sehen sich diese Menschen mit massiven Bußgeldandrohungen und einer boomenden Abmahnindustrie konfrontiert. Das sind Auswirkungen eines gut gemeinten Datenschutzes, der aber an der Lebenswirklichkeit der Menschen vorbei geht.

    Wir halten es für vollkommen praxisfern zu erwarten, dass Anwendungen wie WhatsApp von einem Tag auf den anderen verschwinden werden. Vom ULD erwarten wir, dass dieses sich vorrangig als Partner und Berater der Unternehmer versteht und auf die kommenden Herausforderungen vorbereitet.

    Zudem warten wir gespannt auf die nächsten hoffentlich datenschutzkonformen Updates von WhatsApp oder den entsprechenden Smartphone-Betriebssystemen. Diese könnten auf einfache technische Art und Weise das Problem lösen. Bis dahin drohen aber zahllose Bußgeld- und Abmahnverfahren, verwirrende Rechtsunsicherheiten sowie hohe Ausgaben für Unternehmen und Selbständige.“

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  • 20.08.2020

    Christopher Vogt: Chancengerechtigkeit muss auch in der Krise oberste Priorität haben

    Zur Pressekonferenz der Bildungsministerin zum Schulstart erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Der Schulstart nach den Ferien war in Pandemie-Zeiten eine große Herausforderung für alle Beteiligten und der Schulbetrieb wird auch in den nächsten Monaten ein besonders wichtiges Thema bleiben. Die Chancengerechtigkeit hat für uns auch in der Krise oberste Priorität, weshalb im Rahmen der Verhältnismäßigkeit alles dafür getan werden muss, dass die Schulen weitestgehend geöffnet bleiben können. Es ist eine sehr gute Nachricht, dass dies in den ersten zwei bzw. drei Wochen des neuen Schuljahres auch der Fall war. Es gibt also keinen Grund zur Panik, aber es ist natürlich Vorsicht geboten. Es ist der richtige Weg, dass nun für die Bereiche, in denen das Kohortenprinzip nicht eingehalten werden kann, die Empfehlung zum Tragen einer Maske in eine Pflicht umgewandelt wird. Dies sorgt für die notwendige Klarheit an den Schulen und ist mit Blick auf das aktuelle Infektionsgeschehen absolut sinnvoll und angemessen.

    Mit Blick auf die Schulen gibt es in den nächsten Wochen weiterhin sehr viel zu tun: Die Digitalisierung der Schulen muss unbürokratisch und mit Hochdruck weiter vorangetrieben werden. Diese Krise muss hier mehr als nur ein Weckruf sein, weil es nach wie vor enormen Nachholbedarf gibt. Es darf nicht sein, dass Schülerinnen und Schüler nun durch einen leichten Schnup-fen erneut erhebliche Nachteile beim Lernerfolg erfahren müssen. Mit Blick auf den Herbst und Winter brauchen wir noch bessere Konzepte zum Umgang mit Erkältungssymptomen, damit die Familien nicht wieder besonders durch die Pandemie belastet werden. Der Bund ist hier auch in der Verantwortung, weil es dringend eine Entscheidung bei der notwendigen Erhöhung der Kinderkrankentage braucht.“

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  • 20.08.2020

    FDP-Fraktion begrüßt den Beschluss des Verwaltungsgerichts zur Wahl der Landesdatenschutzbeauftragten

    Zum Beschluss des Verwaltungsgerichts Schleswig bezüglich eines Eilantrages gegen die Ernennung der wiedergewählten Landesdatenschutzbeauftragten Marit Hansen erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Die FDP-Fraktion hatte dem Landtag Marit Hansen zur Wiederwahl vorgeschlagen und deshalb begrüßen wir den Beschluss des Verwaltungsgerichts, das unsere Rechtsauffassung nun vollumfänglich bestätigt hat. Das Gericht hat den Eilantrag eines weiteren Bewerbers mit der Begründung abgelehnt, dass die Wahl gemäß den landesgesetzlichen Vorschriften erfolgt ist, die mit der DSGVO vereinbar sind. Hierfür bedarf es eben keiner öffentlichen Ausschreibung oder einer öffentlichen Debatte. Das Gericht hat auch sehr deutlich gemacht, dass die Wahl durch den Landtag die rechtlich gebotene Transparenz des Verfahrens und die Unabhängigkeit der Beauftragten sicherstellt. Die hohe Kompetenz von Marit Hansen ist ja ohnehin unbestritten. Ich gehe davon aus, dass dieser glasklare Beschluss die Diskussion über die rechtliche Grundlage der Wahl nun beenden wird und Frau Hansen sehr bald ernannt werden kann. Ich wünsche ihr und ihrem Team weiterhin viel Erfolg bei dieser wichtigen Aufgabe!“

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  • 21.08.2020

    Annabell Krämer: Wir müssen mit gezielten Hilfen aus der Krise kommen

    Zu den heute veröffentlichten Bemerkungen 2020 des Landesrechnungshofs erklärt die finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    „Es liegt auf der Hand, dass die enormen Steuerausfälle und umfangreichen Hilfsprogramme die öffentlichen Finanzen schwer belasten. Der Staat erweist sich in dieser Krise als Stabilitätsanker, darf aber nicht in die Planwirtschaft abgleiten. Wir teilen deshalb die Kritik des Landesrechnungshofs an der Bundesregierung, die teilweise Konjunkturhilfen mit industriepolitischen Eingriffen überfrachtet. Es muss darum gehen, gezielt jenen Unternehmen zu helfen, die vor der Krise gesund waren und die eine Zukunftsperspektive haben.

    Im Ländervergleich hält sich Schleswig-Holstein mit zusätzlichen Ausgaben sogar relativ zurück. Trotzdem werden wir weitere Schulden aufnehmen müssen, um diese Krise zu meistern. Erst die September-Steuerschätzung wird mehr Klarheit schaffen. Die Corona-Krise wird Auswirkungen auf die mittelfristige Finanzplanung haben. Wir wollen so früh wie möglich zu ausgeglichenen Haushalten zurückkehren und gleichzeitig das hohe Tempo beim Abbau des Sanierungsstaus beibehalten. Das wird keine leichte Aufgabe, aber wir werden sie angehen.“

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  • 25.08.2020

    Anita Klahn: Wir sind bei der frühkindlichen Bildung auf dem richtigen Weg

    Zum heute vorgestellten Ländermonitoring „Frühkindliche Bildungssysteme 2019“ der Bertelsmann Stiftung erklärt die stellvertretende Vorsitzende und kitapolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:

    „Die heute vorgestellten Auswertungen der Bertelsmann-Stiftung für 2019 zeigen: Wir sind auf dem richtigen Weg. Die von Jamaika unternommenen Bemühungen im Bereich der frühkindlichen Bildung tragen Früchte. Der Ausbau der Kita-Plätze wie auch die Investitionen in zusätzliches Personal haben für Verbesserungen in den Betreuungseinrichtungen gesorgt. Die Zahlen belegen aber auch, dass weitere Anstrengungen nötig sein werden. Mit der Umsetzung der Kita-Reform werden diese weiteren qualitativen Verbesserungen kommen, u.a. bei den Gruppengrößen oder auch bei der Zeit für Leitungsaufgaben.

    Gleichzeitig wird klar: Die Frage nach Anzahl und Qualifikation des pädagogischen Personals wird uns auch in Zukunft beschäftigen und uns vor große Herausforderungen stellen. Denn einerseits fehlen uns schlichtweg die Bewerberinnen und Bewerber, andererseits befinden wir uns im Wettlauf mit anderen Bundesländern um die besten Fachkräfte und wir stehen in Konkurrenz mit anderen gut bezahlten Jobs in der freien Wirtschaft.

    Aber auch der Bund steht hier in der Verantwortung. Bundesfamilienministerin Franziska Giffey hatte bei der Unterzeichnung des Gute-Kita-Gesetzes in Kiel im vergangenen Jahr zugesagt, dass die Bundesmittel über 2022 hin-aus verstetigt werden. Davon ist mittlerweile keine Rede mehr. Diese werden aber von den Ländern für weitere Verbesserungen der Qualitätsstandards dringend benötigt.

    Hier braucht es ein eindeutiges Bekenntnis der Bundesministerin und der Bundesregierung insgesamt noch vor der nächsten Bundestagswahl, dass der Bund seine Verantwortung im Bereich der frühkindlichen Bildung gemeinsam mit dem Land und den Kommunen wahrnehmen will.“

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  • 25.08.2020

    Christopher Vogt: Das Einreiseverbot für Tagestouristen war längst unverhältnismäßig

    Zur Entscheidung der Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern, ab 3. September 2020 wieder Tagestouristen ins Land zu lassen, erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Diese Entscheidung war mehr als überfällig. Es ist wirklich skurril, dass wir schon seit Monaten ohne Begründung nach Dänemark fahren können, aber nicht nach Mecklenburg-Vorpommern. Das Verbot war längst völlig unverhältnismäßig.

    Es wird auf das ohnehin sehr niedrige Infektionsgeschehen keine messbaren Auswirkungen haben, wenn auch Schleswig-Holsteiner dort wieder den Strand nutzen, Einkaufen gehen oder Freunde und Bekannte besuchen, wenn sich alle an die Regeln halten.“

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  • 26.08.2020

    Anita Klahn zu TOP 2 „Regierungserklärung ‚Lernen in der Pandemie – Perspektiven für unsere Kinder‘“

    In ihrer Rede zu TOP 2 (Regierungserklärung „Lernen in der Pandemie – Perspektiven für unsere Kinder“) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und bildungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:

    „Ich bin wirklich sehr erleichtert über den grundsätzlich geglückten Schulstart nach den Sommerferien! Denn auch wenn die Opposition so tut, als wäre an unseren Schulen das Chaos ausgebrochen, so müssen wir mit einem nüchternen Blick auf die Zahlen sagen, dass das mitnichten der Fall ist. Daher zunächst an dieser Stelle meinen Dank an alle Beteiligten in Schule und Kita, ohne die ein regulärer Schul- und auch Kitabesuch unmöglich gewesen wäre.

    Die im Fokus stehende Diskussion um die Maskenpflicht hat sich meiner Meinung nach ein wenig verselbstständigt. Und bei einigen Beiträgen stellt sich mir die Frage, ob es noch um die Sache geht oder es nur ein verzweifelter Profilierungsversuch Einzelner ist. Es ist ein wenig aus dem Blickfeld geraten, dass die Mund-Nasen-Bedeckung nur eine der vielfältigen Maß-nahmen ist, die im Zuge der Bekämpfung der Corona-Pandemie getroffen wurden. Wir haben bereits gehört, dass es an 98 Prozent der Schulen einen – natürlich unter Infektionsschutzbedingungen – reibungslosen Präsenzunterricht gibt, der aus liberaler Sicht für die Schülerinnen und Schüler auch wichtig ist.

    An unseren knapp 800 Schulstandorten waren bis gestern 16 Schulen, in denen es Einschränkungen beim Präsenzunterricht gibt oder gab. Wir haben in Schleswig-Holstein ganze 37 positiv bestätigte Fälle bei den Schülerinnen und Schülern und in der Lehrerschaft. Ich finde, beim Blick auf diese Zahlen und dem Umstand, dass die Infektionsursache immer außerhalb der Schule lag, darf der Ausdruck ‚geglückter Schulstart‘ durchaus verwendet werden.

    Ja, wir haben gesehen, dass es an den Schulen Unsicherheiten im Umgang mit Schutzmaßnahmen und möglichen Infektionsrisiken gab. Ja, wir haben die Ängste und Sorgen der Familien, der Lehrkräfte vernommen und nehmen sie ernst. Trotzdem muss bei allen Entscheidungen die Frage der Verhältnismäßigkeit beantwortet werden. Aus diesem Grund begrüßen wir die Entscheidung von Bildungsministerin Karin Prien, dass seit Montag das Tragen einer Maske außerhalb des Unterrichts in den Fluren, auf den Pausenhöfen und anderen Begegnungsräumen Pflicht geworden ist. Denn trotz größter Anstrengung ist es in diesen Bereichen nicht möglich, die Abstandsregeln einzuhalten, es kommt zu Vermischungen der Lerngruppen und damit besteht dann ein erhöhtes Infektionsrisiko.

    Die zusätzlich erfolgte gerichtliche Klarstellung, dass Schulleitungen nicht in Eigenregie die Pflicht zum Tragen einer Maske im Unterricht hätten an-ordnen dürfen, widerspricht der gut gemeinten Idee von regionalen Lösungen und wir hätten diese Unsicherheit gerne allen erspart, aber wir behaupten auch nicht, alles richtig zu machen. Jetzt werden die kommenden Wochen zeigen, wie sich das Infektionsgeschehen entwickelt und welche Maßnahmen nötig sein werden. Wir geben den Schulen mit den Hygiene-plänen, dem Schnupfenplan und dem Stufenplan gute Instrumente an die Hand. Und natürlich, die Ministerin hat es bereits erwähnt, werden diese Pläne laufend angepasst und verbessert werden müssen, je nachdem, welche Entwicklungen wir die kommenden Wochen sehen werden.

    An dieser Stelle möchte ich auch betonen, dass jeder zu einem gewissen Grad eine Eigenverantwortung trägt, und dass diese Eigenverantwortung auch nicht vollständig abgewälzt werden kann: Es wird auch weiterhin nicht möglich sein, bis ins letzte Detail die Dinge über Vorschriften, Verordnungen und Erlasse zu regeln und vorzugeben. Ich appelliere daher an die Menschen, dass jeder im Rahmen seiner Möglichkeiten weiterhin dazu bei-trägt, dass wir alle mit möglichst wenigen Blessuren durch diese Krise kommen. Je besser wir miteinander und nicht gegeneinander arbeiten, desto bessere Resultate werden wir erzielen.

    Dazu gehören auch die Planungen für die Klassenfahrten im kommenden Schuljahr. Schüler und Lehrkräfte werden sich gut überlegen müssen, ob unter den derzeitigen Bedingungen eine solche Fahrt verlässlich und sicher durchgeführt werden kann. Mir erscheint es nicht ratsam, eine Reise nach Brüssel, Spanien oder Frankreich zu buchen, weil niemand seriös sagen kann, wie sich die Pandemie in einem halben Jahr entwickelt. Vielleicht würde es ausnahmsweise auch reichen, die diesjährige Klassenfahrt in Deutschland oder sogar Schleswig-Holstein zu verbringen: Ich bin sicher, die hiesigen Jugendherbergen und Hotels würden es begrüßen.

    Ich möchte betonen, dass wir von der FDP voll hinter dem Ziel stehen, so weit wie möglich zum regulären Unterricht zurückzukehren. Der wochen-lange Unterrichtsausfall hat sich bereits verheerend ausgewirkt. Wenn das in dieser Form wieder geschieht, wird es nicht mehr möglich sein, die entstandenen Lerndefizite aufzuholen. Im Übrigen gilt das nicht nur für die Schulen, sondern auch für die Hochschulen. Großflächige Lockdowns und Unterrichtsausfall für Schulen und Hochschulen kann niemand wollen.

    Die Corona-Pandemie hat uns vor ungeahnte Herausforderungen gestellt und auch wenn viele davon wenig erfreulich waren, so gibt es doch auch ein paar Entwicklungen, die durchaus positiv bewertet werden können: Die ‚zwangsweise‘ Umstellung auf digitale Angebote hat bei vielen Menschen zu einem Umdenken geführt. Die ein oder andere Geschäftsreise wird viel-leicht auch nach Corona nicht gebucht werden und der ein oder andere Landtagsantrag ausschließlich in der digitalen Variante zur Verfügung gestellt. Für die Digitalisierung an unseren Schulen war die Krise, so seltsam das jetzt klingen mag, ein starker Beschleuniger, der in vielen Bereichen zu einem Anschub und auch ein Stück weit zu einem Mentalitätswechsel geführt hat. Dabei geht es uns Liberalen nicht darum, den Präsenzunterricht, das analoge Arbeiten, abzuschaffen, sondern durch digitale Angebote sinn-voll zu ergänzen, um mit einer Mischung aus beidem die optimale Kombination für die jeweilige Lerngruppe oder Situation zu finden. Mit dem Sofortausstattungsprogramm konnten wir in Schleswig-Holstein fast 19 Millionen Euro in die Ausstattung mit digitalen Endgeräten stecken, damit jeder Schüler die Voraussetzungen hat, an den digitalen Angeboten teilzunehmen. Der Bund verspricht weitere Finanzhilfen für die Ausstattung der Lehrkräfte mit Endgeräten.

    Auch beim Aufbau eines digitalen Lernmanagement-Systems sind wir ein gutes Stück vorangekommen: Wöchentlich werden jetzt 100 Schulen an das Lernmanagement-System angeschlossen, fast 6000 Lehrkräfte haben bereits einen Zugang bekommen. Über ein solches System können Lehr-kräfte Unterrichtsmaterial bereitstellen, Aufgaben an die Schüler erteilen und Rückmeldungen geben, wenn es Fragen dazu gibt. Die Schülerinnen und Schüler können gemeinsam an Projekten arbeiten, untereinander kommunizieren. Über eine App können die Eltern in die Kommunikation der Schule einbezogen werden. Das ist in Pandemie-Zeiten natürlich besonders wertvoll, soll aber darüber hinaus ein fester Teil des Unterrichtes bleiben. Digitale Endgeräte und Lernmanagement-Systeme brauchen schnelles Internet. Laut den Planungen werden zum Ende des Jahres mehr als 80 Pro-zent (775 von 950) der Schulen über Glasfaser-Technik angebunden sein. Sie sehen: Wir bemühen uns in allen Bereichen, die Maßnahmen so zusammenfließen zu lassen, dass wir dem Ziel des reibungslosen digitalen Unterrichtes ein gutes Stück näher kommen. Wir sind noch nicht am Ziel – aber wir machen einen großen Schritt in die richtige Richtung.

    Wichtig wird sein, dass wir, egal, wie weit uns die Corona-Krise noch beschäftigen wird, wir den eingeschlagenen Weg konsequent weiter gehen und die dafür nötigen Personal-, Sach- und Finanzmittel verstetigen. Denn die Digitalisierung im Bildungsbereich ist keine Einmalinvestition: Allein mit der flächendeckenden Versorgung mit digitalen Endgeräten wird sich schnell die Frage stellen, wie wir mit der Wartung sowie der Erneuerung der Software und – in absehbarer Zeit – auch der Hardware umgehen wollen. Hierfür gilt es, langfristig Pläne zu entwickeln und die nötigen Mittel bereitzustellen, sonst stehen wir in drei Jahren wieder da, wo wir auf keinen Fall wieder hin wollen. Für all dies werden wir eine neue Vereinbarung brauchen, wir brauchen einen Digitalpakt 2.0.

    Auch gibt es weitere Punkte, die noch nicht abschließend geregelt sind und bei denen wir uns in den kommenden Wochen um eine Verständigung bemühen sollten. Eine offene Frage ist die Evaluierung des Lernsommers, wie unterstützen wir Schülerinnen und Schüler in den kommenden Monaten individuell, damit sie ihre Abschlüsse erreichen. Eine andere Fragestellung ist die der sicheren Schülerbeförderung. Wenn wir eine Maskenpflicht in den Begegnungsräumen der Schule und auf dem Weg vom Bus zur Schule haben, dann müssen wir auch in den Bussen selbst eine annehmbare Situation herstellen. Wenn die Schulbusse so überfüllt sind, dass die Kinder dicht an dicht stehen, wird die Schutzwirkung der Maske herabgesetzt. Mir ist bewusst, dass es dafür keine einfache, schnelle Lösung geben kann. Erstens findet die Schülerbeförderung vielfach im Rahmen des ÖPNV statt und ist damit auch auf Bedarfe von Pendlern ausgerichtet. Die Idee, Schulen zeitversetzt anfangen zu lassen und damit Verkehre zu entzerren, passt für den Individualverkehr, aber nicht zum ÖPNV-Takt.

    Deshalb sehen wir hier auch die Kreise und Kommunen in der Verantwortung, regionale Lösungen zu suchen, um die Situation ein wenig zu entschärfen. Und gestatten Sie mir einen Hinweis: Die Kommunen erhalten erhebliche Landesmittel, um Corona-bedingte Defizite im ÖPNV ausgleichen zu können. Das Angebot der privaten Busunternehmer, für einen begrenzten Zeitraum beim Schultransport einzuspringen, sollte von den Kommunen ernsthaft geprüft werden. So könnten wir einerseits das Problem der Überfüllung lösen und auch einer besonders in Bedrängnis geratenen Branche helfen.

    Je näher wir Richtung Herbst rücken, desto mehr wird die Frage aufkommen, wie wir mit den Erkrankungen abseits von Corona umgehen wollen. Wenn wir die Kinder bei einem Schnupfen vorsichtshalber 48 Stunden zu Hause lassen, werden wir uns mit der Frage beschäftigen müssen, ob die Anzahl der Kinderkrankentage für die Eltern erhöht werden sollten. Da setze ich auf die Bundesfamilienministerin, dass die notwendigen gesetzlichen Initiativen schnell erfolgen. Wenn wir weiter mit Augenmaß und gesundem Menschenverstand unsere Entscheidungen treffen, bin ich zuversichtlich, Schule so organisieren zu können, dass für alle die Freude am Lernen und Lehren wieder im Vordergrund steht.“

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  • 26.08.2020

    Kay Richert zu TOP 42+43 „Home Office steuerlich berücksichtigen“

    In seiner Rede zu TOP 42+43 (Home Office steuerlich berücksichtigen und Arbeitsstättenverordnung an neue Formen des mobilen Arbeitens anpassen) erklärt der arbeitsmarktpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Kay Richert:

    „In der Coronakrise haben wir uns an vielen Stellen aus dem Gewohnten heraus bewegt. Das galt auch für die Arbeit. Es war ja eine Zeit lang schlicht nicht möglich, zur Arbeit zu gehen. Also haben wir Akten und Laptop mit nach Hause genommen oder gleich den eigenen Rechner genutzt und von zu Hause aus gearbeitet. Anstatt zum Meeting in andere Städten zu fahren, haben wir uns virtuell getroffen. Viele dieser Dinge, die wir alle gemacht haben, entsprechen nicht dem, wie wir die Dinge bislang gemacht haben – und auch nicht immer den geltenden Vorschriften. Das gibt uns die Möglichkeit zu überprüfen, wie sinnvoll diese Vorschriften denn sind und ob sie der Lebenswirklichkeit noch entsprechen.

    Aber Vorschriften sind ja kein Selbstzweck. Niemand würde doch abstreiten, dass zum Beispiel Schutzausrüstung oder geregelte Arbeitszeiten sinn-voll sind. Und auch im Bereich der Steuer geht es ja darum, das Verhältnis von Staat und Steuerzahler möglichst gerecht zu regeln. Die Wechselwirkungen zwischen Schutz und Freiheit, zwischen Hemmnis und Nutzen sind über Jahre hinweg austariert. In der Coronakrise hat sich jetzt besonders im Bereich der Arbeit vieles etabliert, was auch zukünftig zu unserem Verständnis modernen Arbeitens dazu gehören wird. Unser Auftrag muss also sein, die Vorschriften an die Lebenswirklichkeit der Menschen anzupassen, ohne dabei die Schutzwirkungen aufzuheben. Das ist nicht trivial. Beispiel Heimarbeit: Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wollen modern von zu Hause aus arbeiten. Trotzdem bleibt der Arbeitgeber für eine arbeits-schutzgerechte Gestaltung und Einrichtung von Arbeitsstätte und Arbeits-platz zuständig. Da fangen die Probleme schon beim Design des Interieurs an. An all diesen Problemen wird bereits gearbeitet. Schleswig-Holstein ist durch das Sozialministerium im Ausschuss für Arbeitsmedizin vertreten. Dieser Ausschuss, der als Beratungsgremium für das Bundesarbeitsministerium fungiert, beschäftigt sich in einem seiner Arbeitskreise mit ‚modernen Arbeitsformen‘. Außerdem soll eine ‚arbeitsmedizinische Regel für Tätigkeiten an Bildschirmgeräten‘ erstellt werden. So hätten alle Menschen eine verlässliche Anleitung, wie auch von zu Hause aus arbeitssicher gearbeitet werden kann.

    Oft wird ja auch gesagt, dass zeit- und ortsunabhängiges Arbeiten familien-förderlich ist. In Bezug auf den Familienfrieden kann man da auch andere Erfahrungen machen. Aber es ist sicherlich richtig, dass Flexibilität viel Druck aus der Kinderbetreuung nehmen kann. Wir von der FDP kämpfen seit Jahren für diese Familien und diese Menschen. In Coronazeiten haben Betriebe und Arbeitnehmer es dann einfach mal umgesetzt. Da kann man mal sehen, was möglich ist. Aber auch hier ist es wichtig, das Ganze zu sehen: Mit der Möglichkeit von ‚always on‘, also der durchgängigen Erreichbarkeit, muss auch verantwortungsvoll umgegangen werden. Einigen Arbeitnehmern fällt es schwer, abzuschalten und nicht dauerhaft erreichbar zu sein. Diese Menschen müssen vor Überforderung und Selbstausbeutung geschützt werden. Auf der anderen Seite gilt auch für die Arbeitgeber ganz klar: Die theoretisch mögliche dauerhafte Erreichbarkeit bedeutet keines-falls, dass die Arbeitnehmer durchgängig erreichbar sind oder sein müssen. Im Gegenteil, diese Erwartungshaltung darf gar nicht erst entstehen. Die Konferenz der Arbeits- und Sozialminister hat daher schon 2016 Beschlüsse in diesem Sinne gefasst, die nun auch vollständig von der Bundesregierung umgesetzt werden müssen.

    Lassen Sie mich zusammenfassen: In der Coronazeit haben wir viele Dinge einfach mal gemacht, an die wir uns aus verschiedenen Gründen vorher nicht herangetraut haben. Einiges davon hat sich als gut erwiesen. Wir müssen jetzt diese neuen Möglichkeiten in unser Bild von Arbeit einfügen.

    Und was lernen wir daraus? Mit dem richtigen Mindset ist weniges so schlecht, dass es nicht auch gute Seiten haben kann. Es lohnt sich, mutig nach vorne zu sehen, anstatt ängstlich auf die eigenen Fußspitzen zu schauen.“

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  • 17.05.2018

    Jan Marcus Rossa: Gesetzliche Rahmenbedingungen für Wohnungsbau verbessern

    Zu den Forderungen von Haus & Grund nach Änderungen der Landesbauordnung erklärt der wohnungsbaupolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:

    „Wir freuen uns über das Signal der privaten Grundeigentümer, dass sie unsere Bemühungen zur Schaffung von mehr bezahlbarem Wohnraum tatkräftig unterstützen. Wir Freie Demokraten setzen uns dafür ein, dass die nötigen gesetzlichen Rahmenbedingungen dafür geschaffen werden. Dazu gehört auch, dass wir die von Haus & Grund vorgeschlagenen Punkte prüfen. Auch wir fordern, dass wir uns von strikten Stellplatzanforderungen oder Abstandsregelungen lösen und kreative Ideen wie Dachaufbauten ermöglichen müssen.

    Klar ist aber auch, dass wir das Wohnraumproblem nur mit der Änderung der Landesbauordnung nicht in den Griff bekommen werden. Eine Lösung wird es nur gemeinsam mit der privaten Wohnungswirtschaft geben.“

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  • 26.08.2020

    Kay Richert zu TOP 23+48 "Für Nachhaltigkeit im öffentlichen Bauwesen"

    In seiner Rede zu TOP 23+48 (Für Nachhaltigkeit im öffentlichen Bauwesen – Verwendung von Recyclingbaustoffen im Straßen- und Wegebau und landeseigenen Bauprojekten) erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Kay Richert:

    „Wir haben in diesem hohen Haus bereits des Öfteren über die Sicherstellung der Baustoffversorgung gesprochen. Das ist auch kein Wunder, denn neben dem privaten Bauboom gibt es ja auch umfangreiche öffentliche Bauvorhaben, auf die die Menschen im Land dringend warten: Ausbau der B5, Sanierung der Landesstraßen inklusive der Radwege, Neubau der Rader Hochbrücke oder Bau der A20, um hier mal einige zu nennen.

    Nun wissen wir aus den vergangenen Debatten, dass im Land jährlich 17 Millionen Tonnen Kies oder Sand abgebaut werden und dass ein Kilometer Landesstraße inklusive Radweg etwa 40.000 Tonnen und ein Kilometer Autobahn sogar 216.000 Tonnen Sand erfordern. Dazu kommt, dass Kies aus immer tieferen Schichten gefördert werden muss, beziehungsweise über weite Strecken aus Norwegen oder Schottland hergebracht werden muss. Das ist aus Umweltsicht schwierig und auch teuer. Da steht die Frage ‚warum nicht Baustoffe wiederverwerten‘ quasi schon im Raum. Die Wieder-verwertung von Asphalt ist kein triviales Unterfangen. Zwar ist in Deutschland die Mischgutherstellung mit bis zu 100 Prozent Ausbauasphalt erlaubt, aber das Verfahren ist empfindlich. Es muss aufgrund der Korngrößenverteilung und des Alterungsprozesses im Bitumen großer Wert auf Sortenreinheit gelegt werden. Bei Beton fällt das Bitumen natürlich weg. Beton-Recycling hat dafür einen erhöhten Feinkornanteil. Man könnte meinen, das alles mache Recycling zu einem aufwändigen und auch teuren Verfahren und der Einsatz von RC-Baustoffen wäre deswegen bei den Baubetrieben unbeliebt.

    Im Oktober letzten Jahres hat der NDR berichtet, dass in Hamburg die Baubetriebe Sturm liefen für mehr RC-Baustoffe, vor allem im Straßenbau, weil der Senat vor allem Naturstein aus Norwegen und Schottland einbauen lie-ße. Und in der Tat hat die Verwendung von RC-Baustoffen einen erheblichen Umwelteffekt: Die natürlichen mineralischen Ressourcen wachsen nicht nach und sind deshalb begrenzt verfügbar. Bau- und Abbruchabfälle gibt es in sehr großen Mengen. Durch die Rückführung dieser Bau- und Abbruchabfälle in den Bau- und Wirtschaftskreislauf werden die natürlichen Ressour-cen geschont. Dadurch werden also natürliche Rohstoffe in beachtlichen Größenordnungen substituiert. Natur und landwirtschaftliche Flächen werden durch die Verringerung des Flächenverbrauchs für den Abbau von natürlichen Kiesen und Splitten geschont. Der Gesamtenergieverbrauch für die Herstellung von RC-Baustoffen im Vergleich zu Primärbaustoffen ist geringer, das führt zu weniger Emissionen und weniger Kosten. Es gibt weniger Bedarf an Schwerlasttransporten und das führt zu weniger Kraftstoffver-brauch, weniger Emissionen und es werden zusätzliche Straßenschäden vermieden.

    Alle diese Effekte wirken sich natürlich besonders in den per se höher belasteten Ballungsräumen aus, weil sowohl die Anlieferung der Primärstoffe wie auch der Abtransport der Ausbaumaterialien erheblich gemindert wer-den. Und schließlich gibt es einen weiteren Effekt, der oft nicht mit betrachtet wird: Ausbaumaterial, das nicht wiederverwendet wird, muss deponiert werden. Allein in Hamburg sind das laut NDR pro Jahr eine Million Tonnen. Es werden also wertvolle Deponiekapazitäten gebunden, um einen zu zertifizierenden Sekundärrohstoff zu beseitigen. Der BVSE – Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung – bringt es treffend auf den Punkt: Die Wiederverwendung von mineralischem Bauschutt und Straßenaufbruch sowie deren Wiedereinsatz in der Bauindustrie als Sekundärrohstoffe oder Recycling-Baustoffe trägt in erheblichem Umfang zur Einsparung von Primär-ressourcen und schließlich auch zum Umwelt-, Klima- und Ressourcenschutz bei. Wir von der Jamaika-Koalition in Schleswig-Holstein sind angetreten, Ökonomie und Ökologie zu vereinen. Wir haben schon oft unter Beweis gestellt, dass wir das können und wir wollen auch diese Möglichkeiten nutzen.

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  • 26.08.2020

    Oliver Kumbartzky zu TOP 5 "Änderung des Landesplanungsgesetzes"

    In seiner Rede zu TOP 5 ( Gesetz zur Änderung des Landesplanungsgesetzes) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und Sprecher für Landesplanung der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    „‘Die Entwicklung unseres Landes ist schon heute durch die Herausforderungen von morgen bestimmt.‘ Dieser kluge Satz hätte von mir sein können. Er ist aber zitiert, und zwar aus dem Koalitionsvertrag von CDU, Grünen und FDP.

    Die Jamaika-Koalition tut etwas für die positive Weiterentwicklung des echten Nordens. Und zwar richten wir die Landesplanung beispielsweise so aus, dass wir die Weiterentwicklung von Städten und Gemeinden fördern. Hierzu brauchen wir natürlich einen Rahmen, aber eben auch mehr Flexibilität. Dies gilt vor allem für die Grenzen der wohnbaulichen Entwicklung. Diese werden im Landesentwicklungsplan so angepasst, dass in Regionen mit erhöhter Wohnraumnachfrage die wohnbauliche Entwicklung nicht unnötig eingeschränkt wird. Und die Flexibilisierung soll auch für eine erleichterte Ausweisung von Gewerbeflächen gelten.

    So weit, so gut. Heute geht es aber nicht primär um den Landesentwicklungsplan an sich, sondern um das Landesplanungsgesetz. Und auch hier liefern wir: Die heute zu beschließende Experimentierklausel schafft Frei-raum für neues Denken und darum ist sie zweifelsohne das Herzstück der hier heute vorliegenden Novelle.

    Eine Landesplanung muss es möglich machen, der Zukunft Raum zu geben. Es muss möglich sein, uns mit Entwicklungen und Neuerungen zu überraschen, die wir heute noch nicht für möglich halten. Wir brauchen daher ent-sprechende Instrumente, Neues auch ausprobieren zu können. Die jetzt im Gesetzentwurf der Landesregierung vorgeschlagene Experimentierklausel ist ein solches Instrument.

    Auch die weiteren Änderungen sind sinnvoll. Dass das Mitglied der Landesregierung, welches für die Landesplanung verantwortlich ist, den Vorsitz des Landesplanungsrates innehat, ist dabei genauso pragmatisch und einleuchtend wie die verstärkte Nutzung des Internets für die Bekanntmachung der Pläne. Die Flexibilisierung der Beteiligungsfrist ist sinnvoll und auch notwendig, weil es nichts nützt, nur über zu lange Verfahrensdauern in Deutschland zu jammern – man muss auch etwas dagegen tun. Einen kleinen Beitrag leisten wir mit der heutigen Gesetzesänderung. Sie sehen: Jamaika packt an, während andere das Wort ‚Planungsbeschleunigung‘ gerade erst lernen. Die FDP-Fraktion stimmt der Ausschussempfehlung heute selbstverständlich und sehr gerne zu. Dieses modernere und flexiblere Landesplanungsgesetz ist sinnvoll und gut.

    Gestatten Sie mir zur näheren Erläuterung noch einen Hinweis auf den Änderungsantrag von CDU, Grünen und FDP, dem im Innen- und Rechtsausschuss bereits zugestimmt wurde. Mit dem neuen Paragrafen 5a reagieren wir zum einen auf die Pandemie. Für den Fall, dass landesweite oder lokale Ausgangs- oder Kontaktbeschränkungen vorliegen, kann die Landesplanungsbehörde eine Auslegung durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzen. Zum anderen soll der neue Paragraf 5a auch bei einer fortgeschrittenen Planung oder bei einer erneuten Auslegung gelten. Die digitale Öffentlichkeitsbeteiligung ist ein neuer Ansatz und dieser soll auch evaluiert werden. So schreiben wir ebenfalls ins Gesetz, dass die Landesplanungsbehörde dem Landtag innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten dieses Gesetzes berichten soll, ob sich die neuen Regelungen des Paragrafen 5a bewährt haben.

    Was sich übrigens auch lohnt, ist ein genaueres Hinsehen zum Änderungsantrag der SPD-Fraktion. Ich fasse ihn kurz zusammen:

    Experimentierklausel und damit mehr Flexibilität – wollen sie nicht.
    Planungsbeschleunigung – wollen sie nicht.
    Digitalisierte Öffentlichkeitsbeteiligung – wollen sie nicht.

    Ginge es nach der SPD-Fraktion, würde also alles beim Alten bleiben. Und dann das Highlight: Die Sozialdemokraten regen sich darüber auf, dass nicht der Ministerpräsident, sondern die zuständige Ministerin den Vorsitz im Landesplanungsrat bekommen soll. Donnerwetter. Ich habe mir nochmal alle Stellungnahmen zum Gesetzentwurf angesehen. Nicht ein Anzuhörender moniert diese Sache! Warum auch...

    Ich zitierte eingangs diesen Satz hier: ‚Die Entwicklung unseres Landes ist schon heute durch die Herausforderungen von morgen bestimmt.‘ Jamaika lässt den Worten Taten folgen mit dem Landesplanungsgesetz, das wir heute beschließen werden. Die SPD leistet stattdessen einen landesplanerischen Offenbarungseid und dokumentiert, dass sie von gestern ist. Aber Achtung, liebe Sozialdemokraten: Die ewig Gestrigen sind morgen schon von vorgestern.“

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  • 27.08.2020

    Kay Richert zu TOP 22 "Niederdeutsch ist Teil der schleswig-holsteinischen Identität"

    In seiner Rede zu TOP 22 (Niederdeutsch ist Teil der schleswigholsteinischen Identität) erklärt der minderheitenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Kay Richert:

    „Wir alle wissen, wie wichtig Sprache für uns ist: Nicht nur für die Kommunikation untereinander, sondern auch für das Schaffen von Identität, Gebräuchen und Gemeinsamkeiten. Bevölkerungsgruppen, die eine Sprache im täglichen Leben sprechen, leisten einen wertvollen Beitrag zum Erhalt der Sprache, des Brauchtums und der Traditionen, zum Erhalt unseres vielfältigen Schleswig-Holsteins.

    Besonders wichtig ist die Sprache für uns hier im Norden. Die wechselvolle Geschichte Schleswig-Holsteins hat dafür gesorgt, dass wir die Heimat für viele unterschiedliche Sprachen sind. Das ist eine kulturelle Vielfalt, auf die kein Bundesland zurückblicken kann und die dadurch umso schützenswerter ist. Minderheitensprachen sind eben nicht nur Folklore, die von ein paar Leuten auf fernen Inseln gesprochen werden. Sie bilden den Träger für traditionelles Wissen und kulturelle Gepflogenheiten, die in ganz SchleswigHolstein eine Bedeutung haben und dessen Geschichte über Jahrhunderte geprägt hat. Wenn wir also dafür sorgen wollen, dass wir unsere kulturelle Vielfalt erhalten, dann führt kein Weg an der Sprache und an der Pflege von Sprache vorbei.

    Niederdeutsch hat unter allen Regionalsprachen eine herausgehobene Bedeutung, weil es einmal wesentlich mehr war als das. Zu Hochzeiten der Hanse wurde von Riga bis London und von Bergen bis Köln platt gesprochen, es war eine Sprache der Händler und des gebildeten Bürgertums. Das änderte sich durch zwei Menschen, einen Erfinder und einen Reformer: Martin Luther übersetzte 1521/22 die Bibel – ins Hochdeutsche. Zusammen mit dem 70 Jahre vorher erfundenen Buchdruck des Johannes Gutenberg erfuhr das Hochdeutsche eine schnelle Verbreitung, jedenfalls unter den lesenden Menschen. Wer Gottes Wort lesen wollte, der musste des Hochdeutschen mächtig sein. Das führte langsam dazu, dass die hochdeutsche Sprache das Niederdeutsche als Handelssprache zumindest an den Rand drängte. Zu meiner Kindheit und Jugend war platt die Sprache der einfachen Menschen und der Landbevölkerung. Wer für seine Kinder akademische Ziele hatte, der hielt sie vom Plattdeutschen fern. So habe auch ich – wie viele meiner Generation – kein platt gelernt, obwohl es die Muttersprache meiner Mutter war. Eine falsche Entscheidung, wie ich heute finde.

    Auch wenn das Plattdeutsche heute keine internationale Bedeutung mehr hat – außer zwischen Schleswig-Holstein-stämmigen Auswanderern in aller Welt – wurde und wird es noch von vielen Menschen in ihrem Alltag gesprochen. Deswegen hat das Plattdeutsche eine herausragende kulturelle Bedeutung für uns und das muss uns ein Ansporn sein, uns für ihren Erhalt besonders einzusetzen. Der Politik fällt also eine besondere Verantwortung zu, uns um die Minderheitensprachen zu kümmern und für ihren Erhalt zu sorgen. Denn wenn eine Sprache erst einmal ausstirbt, dann geht für immer ein unwiederbringlicher Teil unserer Kultur und damit unserer Identität verloren. Es ist Realität, dass die Zahl der aktiven Sprecher des Niederdeutschen abnimmt. Es wird also darum gehen, dass bereits in den Kindergärten und Schulen früh eine Verbindung mit der Sprache hergestellt wird, um das Interesse zu wecken und die kleinen Menschen in die Lage zu versetzen, ihren Alltag in plattdeutsch zu leben. Wahr ist aber auch, dass es mit diesen und ähnlichen Maßnahmen nicht getan sein wird. Ich verfüge über eine gute humanistische Ausbildung, dazu gehört selbstverständlich das Latinum. Eine interessante Sprache, sicherlich. Aber was ist mir davon geblieben? ‚Ceterum censeo Carthaginem esse delendam‘ und ‚De bello gallico: Gallia est omnis divisa in partes tres‘. Vielleicht kann ich auch den Sinn des einen oder anderen Wortes in romanischen Sprachen erraten. Aber sprechen kann ich Latein nicht und deswegen lebt diese Sprache auch nicht in mir.

    Wenn wir Minderheiten- und Regionalsprachen erhalten wollen, müssen wir uns also gleichzeitig dafür einsetzen, dass diese Sprachen in den Familien erhalten bleiben und das tägliche Sprechen fördern, dann lebt die Sprache in den Menschen und wir sind auf einem guten Weg. Eine Idee auf dem Weg dorthin könnte sein, auch andere Fächer – Mathematik, Physik, Sachkunde, Geschichte – auf plattdeutsch zu unterrichten.

    Unsere Kultur und unsere Sprachen sind es wert, dass wir uns dafür einsetzen. Ich unterstütze den vorliegenden Antrag und hoffe, dass er dazu beiträgt, niederdeutsch zu stärken und zu erhalten und damit dafür zu sorgen, dass auch zukünftige Generationen plattdeutsch als Sprache und Kultur leben und erleben können.“

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  • 27.08.2020

    Dennys Bornhöft zu TOP 15+26 "Pflege am UKSH stärken - nicht schwächen!"

    In seiner Rede zu TOP 15+26 (Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Hochschulen und das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein und Pflege am UKSH stärken – nicht schwächen!) erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

    „Unser UKSH ist der einzige Maximalversorger, den wir im Land haben. Damit geht für die Klinikstandorte in Kiel und Lübeck auch eine große Verantwortung einher. Das erste Halbjahr 2020 hat ein weiteres Mal verdeutlicht, wie verlässlich die Mitarbeiter unseres Universitätsklinikums sind. Die Kapazitäten für Intensivbeatmung wurden zügig und drastisch erhöht, das Pflegepersonal, die Ärztinnen und Ärzte, aber auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Hausservices und weitere, die die Klinik am Laufen halten, haben Enormes geleistet. Hierfür kann man nicht genug danken – herzlichen Dank an die Belegschaft des UKSH.

    Den meisten von uns ist klar, dass das Pflegewesen im Hinblick auf Personalmangel, Mehrbedarfe der Finanzierung, Arbeitsbelastung und berufliche Selbstbestimmung vor Herausforderungen steht. Beifall klatschen und eine Einmalzahlung via Pflegebonus sind schön und gut, helfen aber nicht strukturell. Es sollte mittlerweile wirklich bei allen angekommen sein, dass es dauerhafter Verbesserungen bedarf. Heute sprechen wir über Kompetenzen und Entscheidungsfindungen der Pflege am UKSH. ‚Pflege am UKSH stärken – nicht schwächen‘, so lautet der Titel des bahnbrechenden SPD-Antrages. Da ist man schon gespannt, was die SPD im Sinne der 3.300 Pflegekräfte vorhat. Den Pflegekräften mehr Mitspracherecht einräumen? Oder ihnen eine starke Stimme verleihen, die wirklich ihre Interessen vertritt, von denen sie sich auch repräsentiert fühlen? Leider weit gefehlt. Statt um 3.300 Personen geht es hier nur um eine einzige Person: um die konkrete Ausgestaltung eines Vorstandspostens beim Universitätsklinikum. Ich kann das Ansinnen des SPD-Antrages sogar nachempfinden, allerdings wird es der eigenen reißerischen Titelzeile des SPD-Antrages schlichtweg nicht gerecht. Dankenswerterweise wurden der SPD-Antrag und unser Jamaika Gesetzesentwurf nun in einer Debatte zusammengefasst. Durch unseren Gesetzesentwurf haben wir nun die Möglichkeit, auch über wirkliche Verbesserungen für pflegerische Entscheidungen zu sprechen.

    Das UKSH ist rechtlich und organisatorisch ein komplexes Konstrukt. Als Klinikum an einer Universität und 100-prozentiger Tochter eines Bundeslandes haben wir hier andere Rahmenbedingungen, als beispielsweise bei einem kommunalen, privaten oder Wohlfahrtsverbandsklinikum. Diesem Umstand haben wir als Jamaika-Koalition bei dem Ziel, die pflegerische Expertise und Entscheidungskompetenz zu stärken, deutlich Rechnung getragen. Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf stellen wir klar, dass bei den wesentlichen Entscheidungen, die in Kiel und Lübeck getroffen werden, auch die pflegerische Seite mitbestimmen muss. Damit gehen wir deutlich über die SPD-Forderung hinaus, die sich rein auf den beruflichen Hintergrund eines Vorstandsmitgliedes reduziert.

    Wir konkretisieren die Entscheidungsfindung in den beiden Campusdirektionen, die die direkten Auswirkungen sowohl auf die Patientinnen und Patienten als auch die Belegschaft haben. Aus unserer Sicht stärken wir so die Pflege am UKSH mehr als wenn wir die Stellenbeschreibung eines Vorstandspostens zusammenkürzen. Auch unsere Gesetzesänderung, die ohne Zweifel eine Verbesserung darstellt, ist nur eine kleine Stellschraube im System. Es ist aber eine Stellschraube, die an die jeweilige Struktur geht und somit dauerhaft etwas verändern wird, sowohl in Kiel als auch in Lübeck.

    Neben Arbeitsbedingungen, mehr Kolleginnen und Kollegen und mehr eigene Selbstbestimmung gibt es aber auch weitere Möglichkeiten, die wir als Politik zur echten Stärkung der Pflege erwirken können. Unter anderem haben wir auch eine Verantwortung, nicht Verunsicherung oder Ängste bei den Pflegekräften zu schüren, insbesondere in der derzeitigen Corona-Pandemie nicht. Alle wie wir hier im Landtag sitzen, sei es regierungstragend oder oppositionell, haben eine große Verantwortung gegenüber der Bevölkerung und natürlich auch gegenüber dem medizinischen Personal. Daher sollte mit Skandalisierung und Erstellen von Schreckensszenarien nicht hantiert werden. Es verunsichert unnötig in einer sowieso angespannten Situation. Es wäre mir ein persönlicher Wunsch, dass wir alle hier vorsichtig formulieren und agieren.“

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