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  • 24.03.2021

    Oliver Kumbartzky zu TOP 21 „Sachstand zur Geflügelpest in Schleswig-Holstein“

    In seiner Rede zu TOP 21 (Sachstand zur Geflügelpest in Schleswig-Holstein) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und agrarpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    „Ich danke Minister Jan Philipp Albrecht für den Bericht und das konsequente Vorgehen. Wir brauchen den bestmöglichen Schutz für das Haus- und Nutzgeflügel und eine sachliche Information der Bevölkerung. Genau das hat die Landesregierung veranlasst. Ich danke zudem auch für die umfassende Bereitstellung von Informationen und Hinweisen auf den Internetseiten des MELUND und der Kreise und die regelmäßige Berichterstattung im Umwelt- und Agrarausschuss.

    Das Risiko von weiteren Seucheneinträgen über Wildvögel in Nutzgeflügelhaltungen, Hobbyhaltungen und zoologische Einrichtungen in Schleswig-Holstein wird nach wie vor als hoch eingestuft. Unsere Geflügelhalter handeln vorsichtig und gewissenhaft und halten die Sicherheitsmaßnahmen konsequent ein. Beleg dafür ist, dass in Schleswig-Holstein bisher nur relativ wenige Ausbrüche in Geflügelhaltungen zu verzeichnen waren. Dennoch gab es sie. Die hier stattgefundenen und leider nötigen und vorgeschriebenen Keulungen machen uns – ich denke da spreche ich für alle – wirklich sehr betroffen.

    Leider ist Schleswig-Holstein ein Hotspot des Geflügelpestausbruches, was aufgrund der Lage zwischen den Meeren allerdings nicht großartig wundert. Ebenso wundert es nicht, dass es einen Schwerpunkt bei den Nonnengänsen gibt, denn schließlich gibt es hier sehr viele. Und ich meine sogar, zu viele – aber das ist in der heutigen Debatte nicht das Thema, wenngleich sich dringend auf allen Ebenen darum gekümmert werden sollte, insbesondere mit Blick auf die Landwirtschaft an der Westküste.

    Schleswig-Holstein ist, wie ich schon sagte, sehr stark von der Geflügelpest betroffen. Deswegen ist auch besonders darauf zu achten, die Hausgeflügelbestände zu schützen. Hierbei muss aus Tierwohlgründen selbstverständlich die Situation weiterhin sehr genau beobachtet werden. Wenn festgestellt wird, dass die Zahlen nachhaltig heruntergehen, müssen dann auch im Zusammenwirken mit den zuständigen Kreisbehörden Entscheidungen getroffen werden, um die Aufstallung zu beenden oder zumindest überdachte Auslaufflächen zu ermöglichen.

    Für die Bevölkerung gilt, tot aufgefundene Wildvögel den örtlichen Ordnungsämtern mitzuteilen, die die Tiere dann einsammeln und mit den Kreisveterinärämtern in Kontakt treten. Um einer Virusverbreitung über das Weitertragen der Viren an Kleidung, Schuhen oder anderen Gegenständen vorzubeugen, sollten die Tiere auf keinen Fall angefasst werden. Denn schon der Kot unter den Schuhen reicht aus, um das Virus weiterzutragen. Aus demselben Grund sollten andere Haustiere - insbesondere Hunde und Katzen – von toten sowie kranken bzw. schwachen Wildvögeln ferngehalten werden.

    Schwache und sterbende Wildvögel sind auf keinen Fall anzufassen und auch nicht Tierarztpraxen, Tierheimen oder Wildtierauffangstationen zuzuführen. Die Tiere werden beim Annähern, insbesondere bedingt durch den ausgelösten Fluchtreflex, einem erheblichen Stress ausgesetzt, welcher zusätzliches Leiden für die kranken Wildtiere bedeutet. Schwache und sterbende Wildvögel sind somit auch nicht den Ordnungsbehörden zu melden. Einzeln auftretende kranke Wildvögel können jedoch durch die für das jeweilige Revier zuständigen Jäger erlöst werden.

    Zusammenfassend bleibt für mich festzustellen, dass das Krisenmanagement in Schleswig-Holstein funktioniert. Dank gebührt dafür den entsprechenden Landes- und Kreisbehörden, den Laboren, den Geflügelhaltern und den weiteren Beteiligten.“

    Es gilt das gesprochene Wort!

     

     

     

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  • 25.04.2018

    Kay Richert zu TOP 5 + 38 „Gesetz zur Aufhebung des Landesmindestlohns“

    In seiner Rede zu TOP 5 + 38 (Gesetz zur Aufhebung des Landesmindestlohns/ Antrag zur Anpassung des Mindestlohns) erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Kay Richert:

    „‘Wir werden den Landesmindestlohn so lange eingefroren lassen, bis der Bundesmindestlohn genau da ist. Das ist Tarifautonomie‘. Und ‚sobald der Bundesmindestlohn da ist, ist der Landesmindestlohn überflüssig. Das ist doch eigentlich relativ einfach zu verstehen.‘ Das ist das Zitat von Dr. Stegner in der Debatte über die Evaluierung des TTG am 18.11.2016.

    Wir sind uns ja nicht immer einig, aber in diesem Fall schon. Und weil das so ist, frage ich mich, warum Sie nun von Ihrer eigenen Linie abweichen und die Abschaffung des Landesmindestlohns kritisieren. Spricht noch irgendetwas dafür, den Landesmindestlohn zu erhalten? Der Landesmindestlohn wurde 2013 eingeführt mit der Begründung, dass es keinen Bundesmindestlohn gäbe. Der Landesmindestlohn war ‚ein Instrument, den Bundesmindestlohn zu erreichen‘. Seit 2015 gibt es den Bundesmindestlohn. Der Landesmindestlohn ist damit überflüssig.

    Der Bundesmindestlohn wird alle zwei Jahre angepasst. Dabei richtet sich die Mindestlohnkommission des Bundes üblicherweise nach dem Tarifindex. Bleibt sie dabei, wird der Bundesmindestlohn 2019 auf 9,19 Euro steigen und damit minimal höher als der Landesmindestlohn liegen, der damit egalisiert ist.

    Jetzt sagen einige: Wenn das so ist, dann tut der Landesmindestlohn auch niemandem weh. Das ist aber falsch. Wer das behauptet, hat sich entweder nicht mit der Materie beschäftigt oder schlicht keine Ahnung. Denn auch der Landesmindestlohn bedeutet Bürokratie, und zwar sowohl für die Unternehmen als auch für die Verwaltung. Wir von der FDP wollen die Bürokratie abbauen und deswegen gehört der Landesmindestlohn abgeschafft.

    Wir würden sogar gerne noch einen Schritt weiter gehen. Wer der Debatte gefolgt ist, dem wird bereits nach kurzer Zeit der Kopf schwirren bei den vielen Mindestlöhnen. Denn hier in Schleswig-Holstein gilt zusätzlich zum Landesmindestlohn und dem Bundesmindestlohn auch noch der vergaberechtliche Mindestlohn. Die Freien Demokraten hätten gerne erreicht, dass Verwaltung und Betriebe zukünftig nur noch mit einem einzigen Mindestlohn zu tun haben, nämlich dem Bundesmindestlohn. Leider war das in den Koalitionsverhandlungen nicht zu erreichen.

    Deswegen freuen wir uns heute über die Entbürokratisierung, die wir als Jamaika-Koalition zusammen voranbringen. Der Landesmindestlohn hilft niemandem mehr, er ist ein Klotz am Bein und wird abgeschafft!“

     

    Es gilt das gesprochene Wort!

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  • 24.03.2021

    Annabell Krämer zu TOP 10+24 „Binnenlandtourismus stärken“

    In ihrer Rede zu TOP 10+24 (Binnenlandtourismus stärken, Pandemiefolgen abmildern, besonnen wieder starten) erklärt die tourismuspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    „Eigentlich bin ich davon ausgegangen, dass wir heute über den lang ersehnten Restart des immens wichtigen Tourismus in unserem Lande sprechen können. Ob der Beschlüsse der MPK vom letzten Montag fehlen mir jedoch die Worte. Ich wage es nicht zu hoffen, dass die MPK in der heutigen Sondersitzung noch das irrsinnige Verbot des kontaktarmen Tourismus kippen wird. Dass Müdigkeit nicht gerade zur Erhöhung der Schwarmintelligenz führt, hat uns die MPK vom Montag deutlich vor Augen geführt. Angela Merkel wünschte sich auf ihrer nächtlichen Pressekonferenz sogar, dass man überhaupt nicht reisen sollte in diesem Jahr. Diesen Abgesang auf den Tourismus gehen wir Freie Demokraten nicht mit!

    Das Verbot des kontaktarmen Tourismus über Ostern lediglich damit zu begründen, dass jetzt nicht die Zeit zum Reisen wäre, ist unverhältnismäßig, eine Frechheit und ein Schlag ins Gesicht der vielen Menschen in unserem Land, die vom Tourismus leben. Kontaktarmer Tourismus ist kein Pandemietreiber, sondern geeignet, die Inzidenzen zu reduzieren. Schleswig-Holstein hat drei Millionen Einwohner – das werden nicht mehr, wenn sich diese auf zusätzliche Standorte verteilen, nämlich auf unsere Ferienwohnungen und unsere Campingplätze! Es würde Kontakte vielmehr entzerren, statt vermehren. Wir Freie Demokraten sind weiterhin für den sofortigen Start eines umsichtigen Tourismus in Schleswig-Holstein. Vielleicht sind die Teilnehmer der MPK ja heute ein wenig ausgeschlafener!

    Die aktuelle Situation im Tourismus macht es umso unverständlicher, dass die SPD ihren Antrag weiterhin auf der Tagesordnung gelassen hat. Die Tourismusbranche steckt in höchster Not und braucht eine verlässliche Perspektive. Die SPD aber fordert ein Programm zur energetischen Sanierung und geht ernsthaft davon aus, dass dies eine zielgerichtete Hilfe für unsere Tourismusbranche sein könnte. Im Gegenteil: Ihr angedachtes Förderprogramm für Modernisierungen ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht nur unangebracht, sondern ein Schlag ins Gesicht eines jeden Unternehmers, der ums blanke Überleben kämpft. Wer kauft sich eine neue Küche oder denkt über energetische Sanierung nach, wenn er nicht einmal weiß, ob der Inhalt des Kühlschrankes reicht, um die Familie zu ernähren? Vor fast genau einem Jahr hat Robert Habeck Ähnliches gefordert und schon damals hat diese Aussage landauf landab die Menschen die Hände über den Kopf zusammenschlagen lassen. Ein Jahr ist das her – was für ein Déjà-vu!

    Kommen wir zum zweiten Teil Ihres Antrages. Sie wollen prüfen lassen, inwieweit die Ergebnisse der Studie zur Entwicklung des Binnenlandtourismus unter den aktuellen Pandemiebedingungen noch gültig sind. Jetzt bin ich es, die die Hände über dem Kopf zusammenschlägt! Eine Entwicklungsstrategie richtet man nicht nach einer aktuellen kritischen Situation. Eine Strategie ist langfristig ausgerichtet. Auf eine manifeste Krise – diese stellt die Pandemie zweifelsohne dar – reagiert man mit kurzfristig wirksamen operativen Maßnahmen. Dass, was wir als strategisch richtig erachten, ist immer noch angezeigt. Tourismusminister Bernd Buchholz hat den Binnentourismus zu einem Kernthema der Tourismusstrategie gemacht. Breitbandausbau bis zur letzten Milchkanne stärkt zum Beispiel den ländlichen Raum und die Attraktivität von Landgasthöfen als Urlaubs- und Seminarort. Die Radstrategie des Landes hebt die Stellung unserer Landgasthöfe für Tagesausflüge.

    Wir Freie Demokraten sind der Meinung, dass die Attraktivität unseres Urlaubslandes Schleswig-Holstein stark erhöht werden kann, wenn die Vernetzung der lokalen Tourismusorganisationen gestärkt wird. Und auch die Kommunen, gerade im Binnenland, können etwas beitragen: Zum Beispiel durch lokales Marketing und die Bereitstellung notwendiger Flächen für Tourismusangebote. Dann verbringe ich den einen Tag als Urlauber an der wunderschönen Treene, den nächsten Tag radle ich zu einem Landgasthof in Mittelholstein. Mehrwert durch ein kreisübergreifendes Angebot an unsere Urlauber – damit der Schleswig-Holstein-Urlaub auch noch unentdeckte Ecken fürs nächste Jahr bietet! Dabei hilft auch der stark gestiegene E-Bike–Absatz während der Corona-Pandemie. Nutzen wir diesen und andere Trends – Camping und Radfahren haben immenses Wachstumspotential im Bereich des Tourismus. Wir wappnen uns! Strategisch ist das Land also gut aufgestellt, aber unser Binnenland, und hier besonders unsere Landgasthöfe, benötigen auch kurzfristige, operative Lösungen. Da hilft zum Beispiel die Verlängerung der Umsatzsteuersenkung für Speisen in der Gastronomie bis Ende 2022. Wir Freie Demokraten wünschen uns zudem, dass die Steuersenkung auch auf Getränke ausgeweitet wird. Leider gehen bisher nicht alle Koalitionspartner diesen Weg mit. Wir werben weiter dafür!

    Was aber wirklich zählt, habe ich bereits zu Beginn meiner Rede erwähnt: Die Gastronomie und die Beherbergungsunternehmen brauchen in erster Linie eines: Die Möglichkeit zu öffnen! Denn wem nützt eine Umsatzsteuersenkung, wenn er keine Umsätze erwirtschaften darf? Kontaktarmer Urlaub ist und bleibt der erste notwendige Schritt. Weitergehende Öffnungen sollten wir zügig mit Modellregionen erproben, damit im Sommer hoffentlich jeder, der möchte, wieder die touristischen Highlights unseres schönen Bundeslandes genießen kann.“

    Es gilt das gesprochene Wort!

     

     

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  • 24.03.2021

    Christopher Vogt zu TOP 36A+22 „Bericht zur Ministerpräsidentenkonferenz am 22. März 2021“

    In seiner Rede zu TOP 36A+22 (Mündlicher Bericht zur Ministerpräsidentenkonferenz am 22. März 2021 mit dem Antrag digitale Kontaktnachverfolgung organisieren) erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Ich danke für den Bericht! Es gab in den letzten Tagen ja nicht nur zwei, sondern gleich drei Ministerpräsidentenkonferenzen, über die wir hier sprechen sollten: Die MPK heute, die am Montag und eine bereits am Freitag. Die von Freitag – der sogenannte ‚Impfgipfel‘ – wurde ja wohl auch angesichts der leider sehr mageren Ergebnisse und der Diskussion um AstraZeneca öffentlich kaum wahrgenommen, erklärt aber eben auch, warum die MPK von Montag unterm Strich so ausgefallen ist, wie es der Fall war. Man kann es nicht anders sagen: Die Impfstoffbeschaffung des Bundes über die EU-Kommission ist ein einziges Desaster und das fällt uns derzeit überall auf die Füße. Darunter leidet unser Land in dieser Phase der Pandemie massiv und das kann man jetzt wohl nicht mehr komplett heilen, das gehört zur Wahrheit aber eben auch dazu. Klar ist: Es muss dennoch alles unternommen werden, was das Impfen beschleunigen kann und da fand ich den Beschluss des Impfgipfels von Freitag ehrlich gesagt katastrophal, denn das war sehr mager, was dort beschlossen wurde. Das Kind ist zwar bereits in den Brunnen gefallen, aber nichtsdestotrotz brauchen wir weitere finanzielle Anreize für zusätzliche Produktionskapazitäten und es muss auch über Notzulassungen gesprochen werden, z.B. des zweiten deutschen Impfstoffs CureVac.

    Schleswig-Holstein steht beim Impfen im bundesweiten Vergleich gut da, vor allem bei den Erstimpfungen. Ein Problem bleibt leider die ausbaufähige Zuverlässigkeit bei den Lieferungen. Es gibt aber auch Unterschiede innerhalb der EU, die bemerkenswert sind, von dem Blick in die USA, nach Großbritannien und Israel ganz zu schweigen. Das wird international noch interessant werden in den nächsten Wochen, denn wenn große Länder wie die USA komplett wieder aufmachen in einigen Wochen, dann wird das bei uns die Diskussion weiter erschweren. Die Impfkampagne bleibt noch über Monate eine Mangelverwaltung. Ich bin für eine frühe Einbindung von Haus- und Betriebsärzten, aber auch diese brauchen Impfstoff. Dass die große Mehrheit der Menschen dem Impfversprechen der Bundesregierung nicht mehr glaubt, ist ein Problem, aber das hat natürlich auch Gründe. Lassen Sie uns also gemeinsam für mehr Akzeptanz des Impfens werben! Es wird keinen besseren und vor allem keinen schnelleren Ausweg aus der Pandemie geben als das Impfen.

    Nach einem Jahr Pandemiebekämpfung gehen wir jetzt schon bald in den sechsten Monat des Lockdowns. Und man fragt sich da natürlich, was wir eigentlich dazu gelernt haben beim Pandemiemanagement. Wir sind der Meinung, dass es trotz der Herausforderungen durch die dritte Welle – auch wenn die Inzidenz heute leicht gesunken ist im Vergleich zu gestern – Zeit wird für mehr differenzierte und intelligente Maßnahmen. Die Lage in dieser Phase der Pandemie ist sehr ernst: Neben dem unzureichenden Impfstoff und der Dominanz der britischen Virusvariante haben wir es mit zunehmenden Lockdown-Frust zu tun. Die Nebenwirkungen sind schließlich vielfach immens.

    Wir müssen also insgesamt innovativer werden und wir brauchen meines Erachtens auch weniger Schwarz-Weiß-Denken in der öffentlichen Debatte. Es gibt doch – zumindest im demokratischen Spektrum – nicht ‚die Vernünftigen und Vorsichtigen‘ auf der einen und ‚die Hasardeure‘ auf der anderen Seite. Wir haben zunehmend aktuelle Studien aus der Wissenschaft und Hinweise aus der Praxis, mit denen wir uns auseinandersetzen müssen. Ich habe mich da erneut über Herrn Söder geärgert, der meinte ‚Team Vorsicht hat sich durchgesetzt‘. Das ist nicht nur unverschämt, sondern auch wirklich einfältig. Wir sind in Schleswig-Holstein auch vorsichtig, aber eben auch differenzierter, pragmatischer und vielleicht auch ‚näher am Menschen‘. Mit den politisch Verantwortlichen eines Bundeslandes, das derzeit eine Inzidenz von unter 60 aufweist, sollte man nicht so umspringen, denn das fällt ansonsten schnell auf einen zurück. Vor allem dann, wenn man wie Herr Söder dann auch noch von einer ‚neuen Pandemie‘ spricht. Ich kann das so nicht erkennen, es ist eine neue Phase die uns herausfordert, aber es ist keine neue Pandemie. Diese Rhetorik bringt uns nicht weiter.

    Ich will mal darauf verweisen, wo eigentlich die Ansteckungen herkommen. Da gibt es ja mittlerweile sehr interessante Studien. Die Ansteckungen passieren ja offenbar fast ausschließlich in Innenräumen ohne Schutzmaßnahmen. Im Lockdown sind das vor allem private Treffen und die Arbeit. Deshalb müssen die Schutzkonzepte überall verbessert werden. Und ich sage auch erneut: Wir müssen Outdoor-Aktivitäten stärker zulassen, wenn wir nicht wollen, dass sich die Menschen in Innenräumen aufhalten, also Sport, Kultur, aber auch die Außengastronomie und ich bin froh, dass der Ministerpräsident da jetzt klar die Perspektive gibt. Das Frühjahrswetter bietet sich dafür ja zunehmend an – das haben wir im letzten Jahr doch gesehen und das zeigen auch aktuelle Studien. Ein Blick nach Dänemark lohnt sich da übrigens auch, die eine sehr differenzierte Strategie haben.

    Ich hätte mir beim Tourismus sehr gewünscht, dass wir kontaktarmen Urlaub im Inland ermöglicht hätten. Das ist eine sehr wichtige Branche und viele Menschen sind sehr gestresst und brauchen dringend Erholung und Abwechslung. Es ist meines Erachtens auch sicherer, wenn die Menschen getestet in einer Ferienwohnung entspannen als wenn sie zu Hause in den Ferien viele Besucher empfangen. Und das passiert eben und ich glaube, dass es einen Zusammenhang zwischen den Frühjahrsferien in Hamburg und den gestiegenen Inzidenz gibt. Ich ärgere mich auch über das Diskreditieren des Vorschlags von Schleswig-Holstein und den anderen Bundesländern. Niemand hat gefordert, dass wir das so organisieren, dass es Massenaufläufe gibt oder dass ein normaler Tourismus stattfindet. Das war nie unser Vorschlag. Aber so bleiben nur Angebote im ‚17. Bundesland‘ Mallorca und anderswo im Ausland. Nicht wenige Menschen machen Urlaub im Ausland. Das muss man nicht nachvollziehen können, es ist aber zumindest legitim, denn es gibt in der EU nun mal ein Recht auf Freizügigkeit. Die Hilflosigkeit der Bundesregierung an dieser Stelle ist erschreckend, denn jetzt lässt die Bundeskanzlerin das Justizministerium prüfen, ob man Reisen innerhalb der EU verbieten kann. Das ist nicht mein Bild von unserer Republik und auch nicht von der Europäischen Union. Ich warne davor. Man sollte lieber Reiserrückkehrer digital erfassen und testen. Das ist vielfach überfällig und hätte bereits im Sommer und Herbst passieren müssen, das hätte uns viel erspart. Und wir sollten auch nicht nur Urlaub für Wohlhabende ermöglichen, denn das ist momentan oft der Fall.

    Wir müssen in allen Bereichen mehr testen, und zwar sowohl privat, bei der Arbeit, als auch in der Schule, denn das ist die ‚Brücke‘ zur Immunität durch mehr Impfstoff. Wir müssen die Dunkelziffer reduzieren und Infektionsketten schneller unterbrechen. Und dabei reden wir auch von dem Einsatz von Apps wie Luca. Erste Anträge liegen bei uns schon vor, da sind die Kommunen schon relativ weit in Schleswig-Holstein, und wir setzen das jetzt um. Ich muss aber auch sagen, dass in dem ersten MPK-Beschlussentwurf stand, dass die Corona-WarnApp durch die Funktionen von Luca und anderen Apps erweitert werden soll. Das ist wieder rausgestrichen worden, weil es auch unsinnig ist. Andere Apps bieten das längst an, diese Wochen und Monate der Anpassungen der Corona-App und auch das Geld dafür kann man sich sparen.

    Viele Betriebe und Selbständige stehen mittlerweile mit dem Rücken zur Wand. Sie brauchen dringend bessere Unterstützung, denn die Überbrückungshilfe 3 reicht auf Dauer nicht zum Überleben aus. Die dritte Welle darf nicht zur großen Pleitewelle werden. Der Bund muss das bestehende Programm schnell erweitern und mehr Geld auszahlen, damit die Liquidität der Unternehmen wieder da ist. Ich habe da aber wenig Vertrauen, dass Herr Altmaier das hinbekommt. Aber solange er im Amt ist, ist er in der Verantwortung und wenn das nicht in den nächsten Wochen passiert, dann ist die Bundesregierung auch verantwortlich für diese Pleitewelle. Das muss abgewendet werden.   

    Das Gleiche gilt für die Krankenhäuser. Olaf Scholz macht enorme Schulden, aber das Geld kommt nicht an. Auch zur Krankenhausfinanzierung haben wir erneut einen Absatz im MPK-Beschluss stehen, aber immer noch keine fertige Lösung. Diese muss in den nächsten Tagen endlich kommen.

    Die ‚Osterruhe‘ habe ich ähnlich wie die Taskforce von Jens Spahn und Andi Scheuer das vorletzte Mal erst für einen schlechten Scherz gehalten. Es ist gut, dass dieser unausgegorene Vorschlag der ‚Osterruhe‘ wieder vom Tisch ist. Aber leider hat das unnötig für Verunsicherung und erhebliche Verärgerung gesorgt. Das heißt jetzt aber natürlich nicht, dass man jetzt unvorsichtig sein sollte – ganz im Gegenteil!

    Ich halte eine bundesweite Abstimmung, auch über die Ministerpräsidentenkonferenz, für wichtig. Aber: Dieses Gremium der Ministerpräsidentenkonferenz muss aber auch wieder zu einem Koordinierungsgremium werden. Denn es steht nicht im Grundgesetz und kann die gewählten Parlamente nicht dauerhaft ersetzen. Die Vorbereitung, Durchführung und Ergebnisse der MPK vom Montag sind wirklich schwierig. Wenn nachts neue Forderungen aus dem Hut gezaubert werden, ist das kein würdiger Umgang mit den Landesparlamenten, die letztlich verantwortlich sind. Dass diese Form der Verhandlungsführung nicht mehr auf breite Akzeptanz stößt, sollte niemanden wundern. Gerade wenn diese Maßnahmen dann auch noch derart unausgegoren sind. Wir haben auch wieder gesehen: Schlafentzug befördert nicht die Schwarmintelligenz. Das darf sich alles in dieser Form so nicht noch einmal wiederholen können.

    Es gibt jetzt die Diskussion über mögliche ‚Alleingänge‘. Es gibt da unterschiedliche Auffassungen auch innerhalb der Koalition, aber ich bin schon der Meinung, wenn man dauerhaft von etwas überzeugt ist, dann sollte man das hier entscheiden, weil wir auch hier verantwortlich sind. Es geht an dieser Stelle auch um die Akzeptanz, denn neben der Gesundheits- und der Wirtschaftskrise brauchen wir keine tiefe Vertrauenskrise in unserer Gesellschaft. Wir müssen den Menschen und auch den Marktinstrumenten auch wieder mehr zutrauen. Der Staat kann es nicht überall besser, das haben wir leider unter anderem beim Impfen und Testen, beim Umgang mit den Reiserückkehrern und der Entwicklung der App gesehen. Der Staat sollte seine richtige Rolle wieder finden. Und auch der zunehmende Wahlkampf darf die Handlungsfähigkeit des Staates nicht gefährden.

    Apropos Vertrauen. Es gibt diese Korruptionsfälle in Berlin und München. Das ist immer, aber ganz besonders in der jetzigen Phase eine absolute Katastrophe für unsere Demokratie. Wenn sich gut bezahlte, in diesem Fall sage ich sogar überbezahlte Abgeordnete an der Krise bereichern wollen, dann ist das ein Schlag ins Gesicht der Menschen in unserem Land. Herr Stegner hat uns jetzt Vorschläge präsentiert und wir sind gesprächsbereit. Herr Stegner will ‚kein Millionärsparlament‘, ich glaube ehrlich gesagt nicht, dass das unser Problem ist, das will auch niemand. Aber wir brauchen eigentlich mehr und nicht weniger Selbständige im Parlament. Wir brauchen auch kein reines Funktionärs- und Beamtenparlament. Wir brauchen mehr Durchlässigkeit.

    Wir sollten den Menschen Stück für Stück die Eigenverantwortung zurückgeben. Wir brauchen die Freiheit zur Verantwortung, es geht nicht um die Freiheit von Verantwortung.“

    Es gilt das gesprochene Wort!

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  • 24.03.2021

    Jan Marcus Rossa zu TOP 5+43 „Situation der Medienlandschaft in Schleswig-Holstein“

    In seiner Rede zu TOP 5+43 (Gesetz zum Staatsvertrag über den Norddeutschen Rundfunk und Bericht zur Situation der Medienlandschaft in Schleswig-Holstein) erklärt der medienpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:

    „Die Medienpolitik ist in den letzten Monaten eines der beherrschenden politischen Themen gewesen und wird uns nicht zuletzt wegen der anhängigen Verfassungsbeschwerden über den Rundfunkbeitrag auch weiter beschäftigen.

    Wir schätzen mehrheitlich den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, weil er gewährleistet, dass auch regionale Berichterstattung auf gutem journalistischen Niveau stattfindet. Mit dem Medienstaatsvertrag haben wir die Regeln an die neuen Bedingungen der Medien angepasst. Diese Änderungen sind jetzt auch im NDR-Staatsvertrag nachzuvollziehen und deshalb befürworten wir den Abschluss des Staatsvertrages und werden ihm sicherlich auch zustimmen. Wir bemerken aber auch, dass die Medienlandschaft einem massiven Wandel ausgesetzt ist und das macht auch der Medienbericht überdeutlich. Er ist der Beginn einer Debatte, wie wir Medienvielfalt in Schleswig-Holstein erhalten wollen und ich liefere heute einen ersten Beitrag für diese Debatte.

    Wesentliche Treiber dieser Veränderungen sind das Internet und die digitale Transformation, die von den Medien vollzogen werden müssen. Das Internet erweist sich immer noch als neuer Markt, der erst von den klassischen Medien erobert werden musste und muss. Hier konkurrieren aber ganz unterschiedliche Medienanbieter mit ganz unterschiedlichen Wettbewerbsvoraussetzungen. Allerdings – und das macht sich aus meiner Sicht immer stärker bemerkbar – sind die Wettbewerbsbedingungen sehr ungleich und bevorzugen in extremer Art und Weise die beitragsfinanzierten Medien, die ihre Inhalte letztlich unentgeltlich über das Internet ihren Kunden zugänglich machen können. Das aber führt zu einem Verdrängungswettbewerb, der im Hinblick auf die von uns allen gewünschte Medienvielfalt außerordentlich schädlich ist. Denn Medienunternehmen, die nicht beitragsfinanziert sind, müssen ihre Produkte verkaufen, um die Mittel zu generieren, damit Inhalte auch erstellt werden können. Guter Journalismus kostet Geld und das muss von den privaten Medienunternehmen, seien es Radio, Fernsehen oder die Presse, auch verdient werden. Sie müssen also die von ihnen produzierten Inhalte im Internet zu fairen Wettbewerbsbedingungen verkaufen können. Aber wer bezahlt für eine Nachricht, eine Berichterstattung oder einen Kommentar, wenn er dies alles auch unentgeltlich von den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten beziehen kann?

    Ich habe mich schon immer gefragt, warum wir uns bei den digitalen Medien regulatorisch nicht stärker an den Printmedien orientiert haben. Ich meine das nicht technisch, sondern regulatorisch. Warum hat man die Regeln über die digitalen Medien nicht den privaten Anbietern zugewiesen und den öffentlich-rechtlichen Rundfunk deutlich stärker beschränkt, wie dies für die Printmedien eine Selbstverständlichkeit gewesen ist? Das hat mir jedenfalls noch kein Medienexperte plausibel erklären können und da fragt man sich natürlich, warum das so ist. Diese ungleichen Wettbewerbsbedingungen sind durch den jüngsten Medienstaatsvertrag noch verschärft worden, denn die Möglichkeiten digitaler Medienangebote sind für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk erheblich ausgeweitet worden und das muss am Ende zu Lasten der privaten Medienanbieter gehen. Beim Telemedienauftrag und bei der presseähnlichen Berichterstattung hat insbesondere der Bundesverband der Zeitungsverleger meines Erachtens voreilig das Feld geräumt.

    In diesem Zusammenhang muss es für die Verlage wie Hohn klingen, wenn der Bund die digitale Transformation über mehrere Jahre mit insgesamt 180 Millionen Euro fördern will. Zuerst verhindern die Länder mit dem Medienstaatsvertrag einen fairen Wettbewerb und dann gleicht der Bund das staatlich geschaffene Ungleichgewicht mit Fördergeldern wieder aus. Das ist ein völlig verfehlter Ansatz. Stattdessen muss der Staat entweder für einen fairen Wettbewerb sorgen oder aber er muss unfaire Wettbewerbsbedingungen unterbinden. Und das bedeutet, dass er die digitalen Angebote beitragsfinanzierter Medienanbieter beschneiden und einschränken muss. Medienangebote, deren Unentgeltlichkeit nur durch die Beitragsfinanzierung möglich ist, dürfen nicht in Konkurrenz zu privaten Medienangeboten stehen. Die Folgen für die Medienvielfalt sind gravierend und sie sind durch die Corona-Pandemie besonders sichtbar geworden.

    Es ist an der Zeit, diese unfairen Wettbewerbsbedingungen zu überwinden und für einen fairen Wettbewerb unter vergleichbaren Voraussetzungen einzutreten. Die Chance ist da, denn die Länder werden sich erneut mit der Reform von Struktur und Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks befassen und eine Novellierung des Medienstaatsvertrags vorbereiten. Dazu gehört dann aber auch, den Rundfunkauftrag so zu definieren, dass der beitragsfinanzierte öffentlich-rechtliche Rundfunk den privatwirtschaftlichen Medien nicht das Wasser abgräbt, indem er mit vermeintlich unentgeltlichen Medienangeboten, den Verkauf von Medieninhalten erschwert oder sogar auf Dauer vereitelt. Hier ist die Politik gefordert. Und wir sollten uns unserer Verantwortung bewusst sein, dass wir Markt- und Wettbewerbsbedingungen für die privaten Medien schaffen, die die Medienvielfalt nicht weiter gefährden. Das gehört zur Wahrheit dazu, wenn wir heute über die Medienlandschaft in Schleswig-Holstein debattieren.“

    Es gilt das gesprochene Wort!

     

     

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  • 25.03.2021

    Stephan Holowaty zu TOP 25 „Landtag bekräftigt Nein zu Uploadfiltern“

    In seiner Rede zu TOP 15 (Landtag bekräftigt Nein zu Uploadfiltern) erklärt der datenschutzpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Stephan Holowaty:

    „Das Internet lebt davon, dass jeder Inhalte teilen kann. Statt einer für alle offenen Plattform wird durch Uploadfilter ein weiterer Baustein der automatisierten Überwachung der Nutzer hinzugefügt.

    Manch einer wird sagen ‚Es werden doch nur Urheberrechtsverletzungen zensiert.‘ Aber es war Jean-Claude Juncker, der eine ‚Richtlinie zur Terrorbekämpfung‘ vorgeschlagen und damit den Weg auch zu konsequenten Inhaltskontrollen durch Upload-Filter vorgezeigt hat.

    Und es ist auch ganz aktuell die EU, die gerade den nächsten Baustein auf den Weg bringt: die automatisierte Überwachung von privaten Internet-Chats und Emails über die geplante Aussetzung der e-Privacy-Richtlinie.

    Vermeintlich edle Motive gibt es zahlreiche. Aber am Ende steht in jedem Fall die anlasslose Zensur von benutzergenerierten Inhalten, die anlasslose Überwachung von Kommunikation, die anlasslose Einschränkung  der Meinungsfreiheit. Als freier Demokrat sage ich voller Überzeugung: Freiheit ist keine Gefahr!

    Deutschland ist ein Land für freie Bürger, freie Entscheidungen und freie Kommunikation. Und nicht ein Land voller Verdächtiger, potentieller Täter und Rechtsbrecher. Das ist das große Bild. Aber auch das edle Motiv des Urheberrechtsschutzes und des Schutzes von Inhaltsanbietern scheitert krachend.

    Uploadfilter so zu programmieren, dass sie rechtssicher sind und funktionieren, ist teuer, aufwändig und kompliziert. Gerade kleine Plattformen laufen großes Risiko, doch in die Haftung genommen zu werden. Das Ergebnis wird sein: Kleinere Anbieter müssen alle ihre Uploads über große Anbieter wie YouTube leiten und zentrale Filterdienste nutzen. Und sie müssen im Zweifel über Youtube und Co. unterlizenzieren. Sie wissen was das heißt: eine Zementierung der Marktmacht der ganz Großen.

    Diese heute ganz Großen sind nur dadurch groß geworden, dass sie selbst kreativer, interessanter und spannender waren als die, die davor da waren. Davon lebt das Internet – neue Ideen, neue Kreativität, Start-Ups und ein ständiges Neuerfinden. Das wird mit Uploadfiltern fast unmöglich.

    Und wie sieht es für die Rechteinhaber, für kleine Musiker, Künstler, Content Creators aus? Seien wir da ganz klar: noch schlechter! Wenn Sie als Content Creator erfolgreich sein wollen, dann geht das nur dadurch, dass Sie mehr Klicks, mehr Zuschauer, mehr Besucher bekommen. Dazu müssen Sie ‚viral gehen‘ – der Ritterschlag für jeden Content Creator. Sie brauchen Nutzer, die Ihren Beitrag teilen und zitieren. Genau das könnten Upload-Filter effektiv verhindern. Sie reduzieren die Erfolgschancen von kleinen, kreativen Content Creators und Kulturschaffenden. Den ganz großen Anbietern ist das nur recht. Bild.DE hat eine eigene Reichweite, braucht keine Zitate und keine Google-Positionierungen. Aber viele andere brauchen das.

    Diese geplante deutsche Urheberrechtsnovelle ist eine Novelle für die ganz Großen: die ganz großen Plattformen, deren Marktmacht steigt, die ganz großen Content-Anbieter, deren kleinen Konkurrenten elegant die Chance auf mehr Reichweite verweigert wird. Gerade heute reden wir davon, dass Kulturschaffende neue Chancen brauchen. Upload-Filter verhindern Reichweite, verhindern, dass Kulturschaffende wenigstens über das Internet Wahrnehmung erfahren können.

    Natürlich gibt es Alternativen zu Uploadfiltern. YouTube hat solche Techniken bereits im Einsatz – wie zum Beispiel das szenenweise Ausblenden von Tonstreifen. Das ist ein deutlich milderer Eingriff in die Meinungsfreiheit als das komplette Verbot einer Veröffentlichung von im Übrigen völlig unproblematischen Inhalten. Es gibt das ganz simple ‚notice and take down -Verfahren‘. Gerade die Rechteindustrie hat heute schon automatisierte Verfahren im Einsatz, um Rechtsverletzungen zu finden. Da bleibt das Verhältnis klar geregelt – Beschwerde und Beurteilung.

    Wir Freie Demokraten stehen ganz klar für ein freies Internet und für einen Schutz der Rechte der Urheber. Und deshalb lehnen wir Uploadfilter genauso entschieden ab wie eine Chat- und Emailüberwachung. Edle Motive rechtfertigen keine falschen Maßnahmen – in diesen Tagen ein sich wiederholendes Motiv.“

    Es gilt das gesprochene Wort!

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  • 25.03.2021

    Jan Marcus Rossa zu TOP 3 „Neuregelung des Glücksspielwesens“

    In seiner Rede zu TOP 3 (Gesetz zum Staatsvertrag zur Neuregelung des Glücksspielwesens in Deutschland) erklärt der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:

    „Der heutige Tag hat für Schleswig-Holstein besondere Bedeutung. Es ist der nächste Schritt auf dem Weg zu einem einheitlichen nationalen Glücksspielrecht, was leider verbunden sein wird mit dem Verlust unseres Alleinstellungsmerkmals! Denn mit dem Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrages werden wir nicht mehr exklusiv in Deutschland Online-Glücksspiel ermöglichen. Diese Entwicklung begrüßen wir allerdings ausdrücklich.

    Man muss ja kein Freund des Glücksspiels sein, um zu verstehen, dass das generelle Verbot bestimmter Glücksspielarten keine vernünftige Lösung ist, um den Gefahren, die mit dem Glücksspiel verbunden sind, wirksam zu begegnen. Das generelle Verbot des Online-Glücksspiels hat doch keinen spürbaren Beitrag zum Spieler- und Jugendschutz geleistet. Im Gegenteil wurden Menschen, die online spielen wollten, in die Illegalität gezwungen, wo ohne staatliche Kontrolle und ohne staatliche Schutzvorkehrungen mit beliebigen Einsätzen gespielt werden konnte. Vor dieser Problematik dürfen wir nicht die Augen verschließen. Und interessant ist doch auch das Ergebnis der Expertenanhörung. Einerseits hat zwar keiner der Experten den Glücksspielstaatsvertrag für richtig gut befunden und ich glaube, dass unser Glücksspielgesetz tatsächlich besser gewesen ist. Andererseits hat uns aber auch nicht ein einziger dieser Experten empfohlen, dass wir dem Staatsvertrag heute unsere Zustimmung verweigern sollen. Das haben sogar auf Nachfrage die Verbraucherschutzverbände bestätigt.

    Ich will auch deutlich sagen, dass die Experten eine Reihe von Kritikpunkten vorgetragen haben, die ich teile und ich sehe auch, dass ein noch besserer Glücksspielstaatsvertrag möglich gewesen wäre, wenn man auf Schleswig-Holstein gehört hätte. Das Dilemma von Staatsverträgen ist, dass man 16 Bundesländer unter einen Hut bekommen muss und die Parlamente nur Ja oder Nein sagen können. Eine inhaltliche Einflussnahme der Parlamente ist, sobald die Landesregierungen einen Staatsvertrag endverhandelt haben, nicht mehr möglich. Deshalb mag der ein oder andere nach dem Sinn und Zweck der Anhörung fragen, die wir im Innen- und Rechtsausschuss durchgeführt haben. Ich meine aber, dass es richtig war, diese Expertenanhörung schriftlich und mündlich durchzuführen, denn wir haben wichtige Erkenntnisse gewinnen können, die wir bei der Weiterentwicklung des Glücksspielrechts in Deutschland berücksichtigen können und werden.

    Wir sollten uns aber auch nicht kleiner machen als wir sind. Das schleswig-holsteinische Parlament hat ja in den zurückliegenden Jahren keinen gerade geringen Einfluss auf die Inhalte des Staatsvertrages genommen. Ich darf noch einmal an die Debatten und Beschlüsse des Landtags aus dem Herbst 2017 und vom Februar 2020 erinnern. Im Herbst 2017 hat dieses Parlament sehr deutlich formuliert, welche Erwartungen der Landesgesetzgeber im Hinblick auf einen nationalen Glücksspielstaatsvertrag hat. Als sich dann Anfang 2020 abzeichnete, dass es nicht alle unsere Forderungen schaffen werden, im Glücksspielstaatsvertrag umgesetzt zu werden, haben wir uns hier im Landtag erneut mit den Verhandlungsergebnissen befasst und diesen nach der Debatte ausdrücklich zugestimmt. Damit hatten wir unsere Landesregierung ermächtigt, den Staatsvertrag zu unterzeichnen, ohne gegen einen Beschluss des Landtags zu verstoßen. Wir haben als Parlamentarier also sehr wohl Einfluss auf die Inhalte des Staatsvertrages nehmen können, auch Dank der offenen Kommunikation der Landesregierung und insbesondere der Staatskanzlei.

    Heute gilt es: Bringen wir den Glücksspielstaatsvertrag mit einer großen Mehrheit auf den Weg! Dass die SPD bedauerlicherweise die Augen vor der Realität verschließt und auf sehr einsamem Posten steht, ist bedauerlich, lässt sich aber nicht ändern und behindert vernünftige politische Entscheidungen nicht.“

    Es gilt das gesprochene Wort!

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  • 25.03.2021

    Kay Richert zu TOP 17 „Perspektiven für die maritime Wirtschaft entwickeln“

    In seiner Rede zu TOP 17 (Perspektiven für die maritime Wirtschaft entwickeln) erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Kay Richert:

    ‘Schleswig-Holstein meerumschlungen‘ - das beschreibt uns, unsere Traditionen, unsere Sprache und auch unser Denken. Das alles ist bei uns eng mit dem Meer und mit der Seefahrt verbunden. Dabei sind Seefahrt und maritime Wirtschaft nicht nur Folklore. 1.800 Betriebe, an der Küste und im Binnenland, Industrie und Mittelstand, aus den Bereichen Schiffbau, Marinetechnik, Bootsbau, Häfen, Offshore- Technologie, Aquakultur, Schifffahrt und Seeschifffahrt, Kreuzfahrt, Inseltourismus, Meerestechnik inklusive aller dazugehöriger Zulieferer, dazu Ausbildung und Forschung sind über das ganze Land verteilt. Über 42.000 Menschen arbeiten hier und erwirtschaften über neun Milliarden Euro Umsatz im Jahr. Ich selbst habe vor dem Studium mehrere Jahre bei einem Schiffsausrüster Motorenteile geschleppt. Ich kenne den Geruch von Stahl und Tectyl. Und ich finde, dass wir zu Recht stolz sein können auf unsere maritime Wirtschaft in Mittelstand und Industrie. Und wir sind nicht nur stolz, wir unterstützen die wirtschaftenden Menschen an viele Stellen.

    Aber es gibt Verbesserungsbedarf. Was immer wieder auffällt, sind die Vergabeverfahren für Neubauten, Modernisierungen, Instandsetzungen und Dienstleistungen. Die Verfahren sind zu bürokratisch und damit zu langwierig. Und sie erbringen nicht immer das gewünschte Ergebnis. Eine Zusammenfassung von Flotten der öffentlichen Hand in einem Betrieb könnte hier eine pragmatische Lösung sein. Dieser Betrieb hätte die Fachkompetenz, Leistungskriterien passgenau zu formulieren und Investitionsfolgekosten abzuschätzen – eine wesentliche Voraussetzung für passende Ausschreibungen. Die Stadt Hamburg hat mit der „Flotte Hamburg GmbH“ so einen Betrieb und auch die Marine hat mit den Arsenalen in Kiel und Wilhelmshaven Spezialbetriebe hierfür. Ich bin überzeugt davon, dass auch wir die Möglichkeiten eines konzertierten Flottenbetriebs beleuchten sollten. Damit verbunden ist eine Rückkehr zum Prinzip der Wirtschaftlichkeit in der Beschaffung. Natürlich können andere Kriterien als der Beschaffungspreis den Ausschlag geben. Aber dafür muss man diese Kriterien auch formulieren können. Und es gibt in der Gesamtdiskussion weitere Punkte. Dabei geht es vor allem um verlässliche Rahmenbedingungen: Wartungsroutinen und Abnahmezusagen müssen eingehalten werden. Rechnungen müssen pünktlich bezahlt werden, gerade von der öffentlichen Hand.

    Unsere maritime Wirtschaft ist zu einem großen Teil wehrtechnisch geprägt. TKMS arbeitet derzeit einen Auftrag der israelischen Marine für vier Korvetten ab. In den letzten Tagen durften wir uns darüber freuen, dass TKMS den Auftrag für sechs hochmoderne U-Boote bekommen hat. Innovation und Qualität sind vorhanden. Was den wehrtechnischen Unternehmen in Deutschland fehlt, sind verlässliche Exportregelungen. Ob restriktiv oder eher locker, ist dabei zweitrangig. Wichtig wäre, dass überhaupt Entscheidungen getroffen werden, und zwar in akzeptabler Zeit, und dass man sich auf den Bestand dieser Entscheidungen auch verlassen kann. Und schließlich müssen wir selbst verlässlich sein. Es geht nicht, dass wir einerseits die maritime Wirtschaft haben wollen, andererseits die Wehrtechnik in die Schmuddelecke rücken. In den sogenannten nachhaltigen Finanzanlagen etwa schließen wir sie aus, zusammen mit Verletzern von Arbeitsrechten, mit Kinderarbeit und Menschenhandel. Ich fordere hier auch ein klares Bekenntnis zu unserer wehrtechnischen Industrie.

    Erlauben Sie mir noch einen letzten Punkt. Dass wir hier über Schleusentore für die Schleusen des Nord-Ostsee-Kanals reden müssen, ist fast schon grotesk. Die Beschaffung und Bevorratung von Ersatzteilen ist eigentlich nichts, womit sich ein Parlament befassen sollte. Es sollte selbstverständlich sein, dass die zuständige Verwaltung die Instandsetzung und laufende Modernisierung von sich aus passt. Im Falle der wichtigsten künstlichen Wasserstraße Europas scheint das anders zu sein, wobei man zur Ehrenrettung der Wasserstraßenverwaltung sagen muss: Eine Behörde kann auch nur mit den Mitteln arbeiten, mit denen sie ausgestattet wird. Und so bitten wir die Regierung, weiterhin bei der Bundesregierung darauf zu drängen, das Selbstverständliche zu tun und den NOK mit allen Schleusen einsatzbereit zu halten.

    Wir alle haben bei dem Begriff „maritime Wirtschaft“ blaues Wasser und schmucke weiße oder graue Boote oder Schiffe vor Augen, den Geruch des Meeres in der Nase und das Gefühl von Gischt auf der Haut. Wir diskutieren über Werftprogramme, Standortfaktoren und Geld. Aber eigentlich geht es um die Menschen, aus denen die maritime Wirtschaft besteht. Um die Kaufleute und Ingenieure, um die Schlosser, Elektriker, Lackierer, Ausrüster und die Lagerarbeiter, wie ich auch mal einer war, und um ihre Familien. Wirtschaftspolitik ist immer Sozialpolitik. Wir von der FDP, ich persönlich, ich bekenne mich zu einer sozialen Wirtschaftspolitik, zu unserer maritimen Wirtschaft und zu unserer wehrtechnischen Industrie. Wir stehen hinter Ihnen und werden weiterhin alles tun, damit Sie hier in Schleswig-Holstein gut und erfolgreich wirtschaften können.“

    Es gilt das gesprochene Wort!

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  • 25.03.2021

    Jan Marcus Rossa zu TOP 20+45 „Altem und neuem Rassismus den Nährboden entziehen“

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  • 25.03.2021

    Kay Richert zu TOP 30 „Abgasnorm Euro 7 stoppen“

    In seiner Rede zu TOP 30 (Abgasnorm Euro 7 stoppen – Verbot des Verbrennungsmotors durch die EU verhindern) erklärt der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Kay Richert:

    „Wir werden als Jamaika-Koalition den Antrag des Zusammenschlusses der Abgeordneten der AfD ablehnen. Aber ich will nicht verhehlen, dass wir inhaltlich unterschiedliche Auffassungen zu der Thematik haben. Wir von der FDP glauben an Fortschritt und Innovation, an moderne Konzepte. Dafür brauchen Forscher und Entwickler gute Rahmenbedingungen und technologieoffene Förderprogramme. Ambitionierte Zielsetzungen sind gut und wurden von der FDP auch immer mitgetragen. Denken Sie nur an die Sauberkeit und Wasserqualität der deutschen Flüsse. In den 80er Jahren des letzten Jahrhunderts waren Rhein, Elbe und Co. giftig und tot. In der Brühe konnte man nicht einmal im Sommer seine Füße kühlen. Es war gut, dass hier Umweltstandards formuliert wurden – übrigens gingen wesentliche umweltschützende Initiativen damals von der FDP aus, wenn ich mich richtig erinnere. Auch wenn später Umweltminister Töpfer von der CDU durch den Rhein geschwommen ist und die Grünen den Umweltschutz für ihre Erfindung halten. Heute sind unsere Flüsse wieder lebendig. So funktioniert Umweltschutz.

    Das ist auch unsere Vorstellung von einer Evolution der Antriebstechnik. Statt Verbote brauchen wir bessere Rahmenbedingungen für Forschung und Innovation. Wird denn der vollelektrische Antrieb künftig überhaupt die effizienteste Form sein? Oder werden sich Wasserstoff-, Hybrid- oder Brennstoffzellentechnologien durchsetzen? Das werden wir nicht dadurch herausfinden, indem wir eine bestimmte Technologie verbieten. Für mich hat die Diskussion übrigens auch eine soziale Komponente. Mobilität – auch die Individualmobilität – ist Teilhabe an gesellschaftlichem Wohlstand und öffentlichem Leben. Elektromobilität – E-Autos oder E-Bikes – allerdings können sich häufig nur Vermögende leisten. Ich finde das falsch. Es kann nicht Ziel einer sozialen Wirtschaftspolitik sein, die Vermögenden zu subventionieren und den weniger Privilegierten die Teilhabe zu nehmen.

    Ein weiterer Aspekt ist, dass auch die Umweltverträglichkeit von Antrieben über die gesamte Lebensdauer betrachtet werden muss. Und da hat der Batteriebetrieb erhebliche Schwächen. Ja, die Emissionen entstehen nicht am Auspuff. Aber kritische Abbaubedingungen für die Batteriebestandteile müssen uns schon interessieren und ob der Auspuff am Auto oder am Kraftwerk Emissionen erzeugt, ist der Umwelt egal. Ich stelle mir vor, dass kluge Forscherinnen und Forscher mit guten Rahmenbedingungen die Evolution der Antriebstechnik vorantreiben. Denkverbote und Technologietabus helfen da nicht. Vielleicht ist der Verbrennungsmotor ein Auslaufmodell. Vielleicht ist er aber auch der Antrieb der Zukunft, mit Wasserstoff oder E-Fuels als Kraftstoffen. Wenn wir die klugen Köpfe ohne Scheuklappen denken lassen, werden sie Lösungen finden. Da ist mir um die Zukunft nicht bange.“

     

     

     

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  • 25.03.2021

    Kay Richert zu TOP 33 „Eine Social Entrepreneurship-Strategie entwickeln“

    In seiner Rede zu TOP 33 (Eine Social Entrepreneurship und Social Innovation-Strategie für Schleswig-Holstein entwickeln) erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Kay Richert:

    „‘Social Entrepreneurship‘ oder ‚Social Innovation‘ – das klingt schon ein bisschen nach steuergeldfinanziertem Aktionismus. Dabei ist Misstrauen hier fehl am Platz und es sind lediglich die Begriffe ungewohnt – das Prinzip kennen wir alle und sind damit vertraut. Soziales Unternehmertum ist nämlich grundsätzlich nichts Neues: Stiftungen, gemeinnützige Vereine und Genossenschaften sind gemeinwohlorientierte Unternehmen. In Deutschland sind damit die Namen Friedrich Wilhelm Raiffeisen, Hermann Schulze-Delitzsch und Adolph Kolping verbunden – übrigens ein Katholik, ein Protestant und ein Liberaler. Es geht um die Lösung gesellschaftlicher Problemstellungen mit unternehmerischen Mitteln, also um kontinuierliche wirtschaftliche Tätigkeit mit leistungsbasierten Einnahmen, um die Vereinbarung ökonomischer Prinzipien mit dem Non-Profit-Gedanken.

    Herkömmliche Unternehmen maximieren den Profit. Die Gewinne des sozialen Unternehmens sollen nicht maximiert werden, sondern den Weiterbetrieb sicherstellen. Sozialunternehmen maximieren auch, und zwar den sozialen Nutzen. Profitmaximierung hat ihre guten Seiten: Sie ist Triebfeder für Innovationen und technisch-organisatorischen Fortschritt, wodurch wiederum Wohlstand für alle durch echten Mehrwert geschaffen wird. Profitmaximierung kann aber auch unsozial sein, zum Beispiel im Fall von Ausbeutung oder Raubbau. Profitmaximierung kann einer Gesellschaft nutzen oder ihr schaden. Deswegen ist die FDP überzeugte Verfechterin der sozialen Marktwirtschaft. In einer funktionierenden Volkswirtschaft haben beide Arten von Unternehmen ihre Berechtigung. Denn auch wenn der Ansatz eines Sozialunternehmens auf den ersten Blick philanthropischer scheint – ohne gewinnorientierte Unternehmen würde vor allem der Staat nicht über ausreichende Einnahmen verfügen, um seine Aufgaben zu erfüllen. Unternehmertum ist wichtig für uns als Gesellschaft. Deswegen wird es bald das Landeskonzept ‚Entrepreneurship Education‘ geben, um junge Menschen dafür zu begeistern, ihre Ideale umzusetzen, ihre Träume zu leben und gleichzeitig als Unternehmerinnen und Unternehmer die Gesellschaft voranzubringen. Dabei sind die Träume und Ideale so vielfältig und unterschiedlich wie die Menschen und deswegen ist es richtig, dass Social Entrepreneurship als eine der unternehmerischen Facetten im Landeskonzept ‚Entrepreneurship Education‘ beleuchtet wird.

    Wir brauchen Unternehmerinnen und Unternehmer. Und wir brauchen Lösungen für gesellschaftliche Problemstellungen. Die Förderung von sozialunternehmerischen Ansätzen ist ein guter Weg, um beide Herausforderungen anzugehen. Lösung von gesellschaftlichen Problemen durch unternehmerische Tätigkeit ist eine bessere und nachhaltigere Lösung als die Verteilung von Subventionen.“

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  • 25.03.2021

    Jan Marcus Rossa zu TOP 13 „1700 Jahre jüdisches Leben in Deutschland“

    In seiner Rede zu TOP 13 (Berichtsantrag zu den Planungen der Landesregierung anlässlich 1700 Jahre jüdisches Leben in Deutschland) erklärt der religionspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:

    „Die Bedeutung des jüdischen Lebens für unser Land haben wir im letzten Plenum fraktionsübergreifend gewürdigt. 1.700 Jahre jüdisches Leben sind 1.700 Jahre jüdische Kultur, jüdische Wissenschaft und vieles mehr. Das Judentum hat unsere Gesellschaft ganz wesentlich geprägt und viele außerordentliche Errungenschaften in unserem Land sind ohne die jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürger nicht denkbar.

    Ich will heute nicht meine Rede von vor vier Wochen wiederholen. Die heutige Debatte steht aber in unmittelbarem Zusammenhang mit der Debatte im Februar. Wegen der herausragenden Bedeutung jüdischen Lebens für Deutschland ist es richtig und wichtig, dass wir dieses jüdische Leben gerade in diesem Jahr besonders sichtbar machen. ‚1.700 Jahre jüdisches Leben in Deutschland‘ ist eine hervorragende Gelegenheit, das jüdische Leben in die Mitte unserer Gesellschaft zu holen. Und deshalb danke ich der Landesregierung, der Bildungsministerin und ihrem Mitarbeiterstab, dass wir dieses Jahr nutzen, mit einer Vielzahl von Veranstaltungen der breiteren Öffentlichkeit einen Zugang zu diesem Thema ‚jüdisches Leben in Deutschland‘ zu verschaffen.

    Seien wir ehrlich: Obwohl es jüdisches Leben in Deutschland seit 1.700 Jahren gibt, ist das Judentum vielen Menschen in diesem Land fremd. Wenn wir Antisemitismus wirksam bekämpfen wollen, dann dürfte die wohl erfolgversprechendste Strategie sein, sich einfach einmal gegenseitig kennenzulernen. Vorurteile werden überwunden, wenn man mit der Wirklichkeit konfrontiert wird. Wenn sich Menschen begegnen und sich kennenlernen, entstehen Verständnis und Respekt. Und wo Verständnis und Respekt sich durchgesetzt haben, ist in der Regel kein Platz mehr für Intoleranz und auch nicht für Antisemitismus. Es ist gut, dass nicht nur wir in Schleswig-Holstein dieses Jahr nutzen, jüdisches Leben in Deutschland bekannt zu machen und damit einen wichtigen Beitrag für Respekt, Akzeptanz und auch Anerkennung zu leisten und gleichzeitig dem Antisemitismus die Stirn zu bieten, gemeinsam mit unseren und für unsere jüdischen Mitmenschen.“

     

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  • 25.04.2018

    Kay Richert zu TOP 4 „Änderung des Kommunalabgabengesetzes“

    In seiner Rede zu TOP 4 (Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes) erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Kay Richert:

    „Meine Vorredner haben ja bereits ihre Verwunderung über den vorliegenden Gesetzentwurf kundgetan. Dem kann ich mich nur anschließen. Denn als ich den Gesetzentwurf zum ersten Mal vor mir liegen hatte, dachte ich kurzzeitig, dass es sich um einen Aprilscherz der SPD handelt. Wir hören jetzt aber, dass der Gesetzentwurf ernst gemeint ist. Daher frage ich mich, was der Sinn hinter dieser Aktion ist, liebe SPD? Was genau erhoffen Sie sich durch diesen Aktionismus?

    Ich kann mich noch sehr gut an die Sitzung des Wirtschaftsausschusses Ende Februar erinnern, als wir in aller Ausführlichkeit sowohl mit den Insel- und Halligvertretern als auch mit den Reedereien über die verpflichtende Erhebung der Kurabgabe durch die Reedereien diskutiert haben. Und besonders ist mir das übereinstimmende Fazit aller Fraktionen in Erinnerung geblieben: Bevor irgendwelche rechtlichen Verpflichtungen ermöglicht werden, soll zunächst eine gemeinsame Lösung durch Gespräche zwischen Insel- und Reedereivertretern angestrebt werden. Mehrfach wurde auch ein Mediationsverfahren angeregt, statt rechtliche Vorschriften zu erlassen – unter anderem vom Kollegen Vogel. Daher verwundert mich Ihr Gesetzentwurf umso mehr, liebe SPD. Haben Sie die Ergebnisse der Anhörung schlicht ignoriert und verdrängt? Oder wollten Sie Ihre Kollegin Frau Poersch mit diesem Gesetzentwurf ins offene Messer laufen lassen?

    In der Pressemitteilung zum Gesetzentwurf erwähnt die SPD ja völlig zu Recht, dass die Kommunen durch die Bereitstellung und Pflege der touristischen Infrastruktur eine Menge leisten und dies auch gegenfinanziert sein muss. Dies betrifft neben dem Festland auch die Inseln und Halligen. Und dementsprechend ist in den Satzungen der hier relevanten Inseln und Halligen ja auch festgehalten, dass nicht nur Übernachtungs-, sondern auch Tagesgäste kurabgabenpflichtig sind. Dies erwähnt die Kollegin Poersch in ihrer Pressemitteilung auch zu Recht. Eine Ungleichbehandlung von Übernachtungs- und Tagesgästen, auf die Sie gleichzeitig hinweisen, besteht rechtlich gesehen also gar nicht.

    Dass nicht alle Tagesgäste auch tatsächlich die Kurabgabe zahlen, ist hingegen eine andere Sache. Hier stellt sich aber die Frage: Wollen die Tagesgäste die Abgabe nicht leisten? Oder wissen sie eventuell gar nicht, dass sie auch als Tagesgäste eine Kurkarte lösen müssen? Hier müssen sich die Gemeinden die Frage stellen, ob sie die Tagesgäste ausreichend informieren. Werden die Besucher bei Ankunft auf den Inseln und Halligen deutlich und einfach auf die Abgabenpflicht hingewiesen, oder ist dies nur in Satzungen und kleingedruckten Aushängen enthalten? Würden anschauliche Hinweise, beispielsweise durch Piktogramme oder Kurkartenautomaten, an den Anlegern eventuell hilfreich sein?

    Vielleicht besteht in einer dieser Ansätze die Lösung, dass mehr Tagesgäste auch tatsächlich die Kurabgabe entrichten. Vielleicht liegt die beste Lösung aber auch in der Zusammenarbeit mit den Reedereien und sonstigen Verkehrsträgern. Denn auch die Verkehrsträger müssen sich die Frage gefallen lassen, ob sie den Inseln und Halligen nicht mehr entgegenkommen könnten, zum Beispiel durch Kurabgabenautomaten an Bord der Schiffe!? Es gibt also noch eine Menge Aufklärungs- und Gesprächsbedarf.

    Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf hat uns die SPD überrascht – allerdings wieder einmal nicht im positiven Sinne! Die FDP hat die Anhörung im Wirtschaftsausschuss aufmerksam verfolgt und unterstützt daher den dort angesprochenen Weg, gemeinsam und auf freiwilliger Basis eine Lösung zu finden. Eine mögliche Verpflichtung der Verkehrsträger durch Gesetzesänderung lehnen wir ab.“

     

    Es gilt das gesprochene Wort!

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  • Christopher Vogt

    Vorsitzender
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  • 26.03.2021

    Jan Marcus Rossa zu TOP 2+4 „Änderung der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein“

    In seiner Rede zu TOP 2+4 (Gesetze zur Änderung der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein und zur Änderung wahlrechtlicher Vorschriften) erklärt der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:

    „Zu Beginn meiner heutigen Rede möchte ich all denjenigen danken, die an der Ausarbeitung der Verfassungsänderung, die wir heute beschließen wollen, in den letzten Wochen mitgewirkt haben. In einem unheimlich intensiven Arbeitsprozess ist es uns gelungen, eine Verfassungsregelung zu erarbeiten, der man anmerkt, dass wir aus Fehlern der Vergangenheit gelernt haben, dass wir uns nicht von dem Handlungsdruck, unter dem wir wegen der Pandemie gestanden haben, auf Kosten der Qualität haben treiben lassen.

    Ich möchte ausdrücklich meinen Kolleginnen und Kollegen von CDU, SPD, Grünen und dem SSW danken, dass wir uns sehr schnell auf die Regelungsziele verständigen konnten, die dann in dem ersten Entwurf der Verfassungsänderung niedergeschrieben wurden. Wir waren uns alle einig, dass wir einen solchen ersten Entwurf brauchten, um schnell in das parlamentarische Verfahren einzutreten, um dann auch den rechtlich fragwürdigen Zustand zu beenden, die Beschlussfähigkeit des Parlaments über unsere Geschäftsordnung herzustellen. Wir hatten uns daher in die Hand versprochen, dass wir über Änderungen dieses ersten Aufschlags ergebnisoffen diskutieren wollten. Mit diesem gemeinsamen Verständnis haben wir dann die Expertenanhörung durchgeführt und auch ihnen gilt mein heutiger Dank. Sie haben auf eine Reihe von Punkten aufmerksam gemacht, die uns dabei halfen, unseren ersten Entwurf deutlich zu verbessern. Diese Hinweise betrafen insbesondere den Schutz der Abgeordnetenrechte, in die ein Notausschuss eingreifen wird, wenn er als Notparlament an die Stelle des Landtags treten wird.

    Die Ergebnisse der Anhörung waren Grundlage für den weiteren Arbeitsprozess und das Ergebnis kann sich meines Erachtens sehen lassen. Herausgekommen ist die bundesweit einzigartige und erstmalige Zulassung hybrider Parlamentssitzungen und hybrider Beschlussfassungen. Uns ist durchaus bewusst, dass wir jetzt zügig die technischen Voraussetzungen für hybride Sitzungen schaffen müssen. Aber ich glaube, dass das realisierbar ist. Eine weitere Errungenschaft dieser Arbeit ist, dass wir uns für eine ‚atmende' Ausschussgröße entschieden haben. Dem Ausschuss müssen mindestens elf Abgeordnete angehören. Die Mitgliederzahl ist aber zu erhöhen, wenn weitere Abgeordnete zur Verfügung stehen und die Mehrheitsverhältnisse durch ihren Eintritt in den Ausschuss nicht verschoben werden. Eine auf den ersten Blick etwas schwergängige Regelung. Sie ist aber wichtig, um einerseits den Eingriff in die Abgeordnetenrechte möglichst gering zu halten und andererseits Minderheitenrechte zu wahren, insbesondere von fraktionslosen Abgeordneten. Zum Schutz der Abgeordnetenrechte gehört aber auch, dass alle Abgeordneten bei einem Zusammentritt des Notausschusses ihre Teilnahme-, Rede- und Antragsrechte behalten und nur das Stimmrecht suspendiert ist, wenn sie nicht ‚ordentliches‘ Mitglied des Notausschusses sind.

    Für mich persönlich war von Anfang an wichtig, dass wir Regelungen implementieren, die die Eingriffe in die Rechte der einzelnen Abgeordneten nur in extremen Ausnahmefällen zulassen. Wir haben aus der Vergangenheit gelernt, dass Notrechte immer die Gefahr des Missbrauchs in sich tragen. Und deshalb war für mich eine der zentralen Forderungen bei dieser Verfassungsänderung, dass wir einen effektiven Rechtsschutz zugunsten der Abgeordneten gestalten. Am Anfang diskutierten wir über einen Richtervorbehalt. Dieser Lösungsansatz traf nicht überall auf Gegenliebe. Die Argumente gegen einen solchen Richtervorbehalt, das möchte ich an dieser Stelle auch sehr deutlich sagen, waren zum Teil eher bizarr. Man gewann den Eindruck, dass ein Teil dieser Gegenstimmen es als Makel empfanden, erst das Verfassungsgericht fragen zu müssen, ob man als Notausschuss zusammentreten und Beschlüsse fassen dürfte. Hier wurde mit einer Durchbrechung des Gewaltenteilungsprinzips argumentiert. Mit Verlaub: Da hat offenbar jemand dieses Prinzip nicht verstanden. Es ist schließlich die Aufgabe der Rechtsprechung, das Handeln anderer Verfassungsorgane zu überprüfen und auch ggf. zu korrigieren. Dieses Argument konnte nicht überzeugen. Daneben machte unser Verfassungsgericht darauf aufmerksam, dass man sich mit einem Richtervorbehalt nicht wohl fühle und dass ein solches Instrument eher ein Fremdkörper wäre. Auch das vermochte nicht wirklich zu überzeugen, denn die angesprochenen Probleme, dass bei einem Richtervorbehalt irreversible Entscheidungen in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren ergehen könnten, ließen sich auch bei einem einstweiligen Anordnungsverfahren nicht vermeiden.

    Bei dieser Frage ließen uns die Experten in einer zunächst etwas ratlosen Lage zurück. Dank des gemeinsamen Lösungswillens und dank der Unterstützung des Wissenschaftlichen Dienstes, was ich hier ausdrücklich hervorheben will, haben wir jetzt eine Lösung gefunden, die den verfahrensrechtlichen Bedenken Rechnung trägt und trotzdem einen wirklich effektiven Rechtsschutz gewährleistet. Mit der jetzt vorgeschlagenen Regelung ist jeder Abgeordnete in der Lage, die Rechtmäßigkeit der Beschlussfassung des sogenannten Notausschusses vor dem Wirksamwerden der Beschlüsse vom Landesverfassungsgericht überprüfen zu lassen. Es bedarf nur eines schlichten Antrags ohne weitere Begründung. Anschließend muss der Landtag durch den Landtagspräsidenten das Vorliegen der Voraussetzungen für das Zusammentreten des Notausschusses darlegen und glaubhaft machen, also an Eides statt versichern. Erst danach muss ein Abgeordneter selbst zur Sache vortragen. Das reicht, um sicherzustellen, dass sich ein Notausschuss nicht verselbständigen kann.  

    Diese Überlegungen sind auch der Grund dafür, dass Beschlüsse des Notausschusses nicht unbefristet gelten werden, sondern automatisch ihre Wirkung verlieren, wenn sie in der ersten regulären Sitzung des Landtags nach der Beschlussfassung durch den Notausschuss vom Parlament nicht ausdrücklich bestätigt werden. Auch dies sichert die Rechte der Abgeordneten und gewährleistet die Einhaltung demokratischer und rechtsstaatlicher Grundsätze. Ich glaube, dass nur mit solchen Schutzmechanismen Notstandsregeln in Verfassungen Akzeptanz finden werden. Daran fehlte es Ende der 60er Jahre und wir sollten Fehler der Vergangenheit nicht wiederholen.“

    Es gilt das gesprochene Woche!

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  • 26.03.2021

    Christopher Vogt zu TOP 34 „Digitalpakt auch für die Hochschulen“

    In seiner Rede zu TOP 34 (Digitalpakt auch für die Hochschulen) erklärt der Vorsitzende und hochschulpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Durch die Pandemie ist die Wissenschaft seit einem Jahr in aller Munde. Ich hoffe, dass dadurch noch mehr Menschen den hohen Wert der Wissenschaft erkennen. Aber die Wissenschaft mit Forschung und Lehre ist durch die Pandemie auch besonders betroffen. Unsere Hochschulen sind größtenteils leergefegt und in kürzester Zeit zu digitalen Fernunis mutiert. Das hat – trotz Mängeln bei der digitalen Ausstattung – oftmals erstaunlich gut geklappt. Die Hochschulen hatten es da natürlich auch leichter als unsere Schulen, aber zufriedenstellend ist die Situation natürlich noch lange nicht.

    Auch an unseren Hochschulen gibt es nach wie vor hohe Investitionsbedarfe. Das gilt vor allem für die Infrastruktur, das gilt aber auch für die digitale Ausstattung. Das ist eine bundesweite Herausforderung. Und wir sind auch der Auffassung, dass Bildung und Wissenschaft gesamtgesellschaftliche Aufgaben sind, um die sich eben auch der Bund mit kümmern muss – zumindest so lange die Finanzausstattung der Länder so ist wie aktuell. Bei den Schulen ist seit Beginn der Pandemie mehr oder weniger schnell gegengesteuert worden: Zusätzlich zum regulären Digitalpakt wurden bundesweit nochmals 1,5 Milliarden Euro bewilligt, um die digitale Ausstattung zu verbessern. Etwas Vergleichbares für die Hochschulen fehlt bisher leider. Eine Vereinbarung im Koalitionsausschuss im letzten Jahr konnte sich immerhin auf 500 Millionen Euro verständigen, die in die Hochschullehre fließen sollen. Das geht in die richtige Richtung. Unsere Hochschulen brauchen aber schlichtweg eine vergleichbare Offensive bei der Digitalisierung wie unsere Schulen. Und vor allem muss das Ganze schneller ablaufen als wir das beim Digitalpakt Schule gesehen haben.

    Wir schlagen deshalb vor, dass Bund und Länder analog zum Digitalpakt Schule auch hier einen Pakt vereinbaren, der den Hochschulen zum Beispiel drei Milliarden Euro über drei Jahre verteilt bereitstellen könnte. Für die Hochschulen in Schleswig-Holstein wären das dann rund 100 Millionen Euro in drei Jahren. Bei diesen Summen ist klar, dass das nicht von den Ländern allein gestemmt werden kann. Hier ist der Bund in der Verantwortung, aber auch die Länder werden sich mit einer entsprechenden Kofinanzierung beteiligen müssen. Wenn man bedenkt, dass Bildungsinvestitionen nachweislich die höchste gesellschaftliche Rendite bringen, und sowohl Einkommen als auch entsprechend Steuereinnahmen erhöhen, wäre das mehr als gut angelegtes Geld.

    Der internationale Wettbewerb bei den Hochschulstandorten zeigt, dass wir bei der Digitalisierung auch der Hochschulen nicht weiter ins Hintertreffen geraten dürfen. Es ist gut, dass wir eine Bund-Länder-Vereinbarung zur Förderung der künstlichen Intelligenz in der Hochschulbildung haben. Aber wir können nicht laufend Leuchtturmprojekte wie KI oder Big-Data vorzeigen, wenn wir nicht einmal ein stabiles Bild vom Hörsaal nach Hause übertragen können. Es ist zwar schon einiges getan worden, gerade erst wurden Extra-Millionen für die Digitalisierung freigegeben und Studentenwohnheime mit WLAN ausgestattet. Doch es muss mehr getan werden, um dauerhafte Verbesserungen auch für die Zeit nach der Pandemie zu erreichen. Wenn Vorlesungen dauerhaft nach Hause übertragen werden, könnten wir übrigens auch Teile des Raumproblems lösen. Wir würden zudem für die Studenten eine größere zeitliche Unabhängigkeit schaffen. Vorlesungen könnten generell aufgezeichnet und zeitversetzt gestreamt werden. Darüber hinaus eigenen sich digitale Vorlesungen deutlich besser dafür, die Lehrveranstaltungen der Hochschulen untereinander zu vernetzen und den Austausch zu vereinfachen.

    Ein Digitalpakt muss also in erster Linie Verbesserungen bei der Hardware zum Ziel haben. Wir brauchen Serverkapazitäten, IT-Hardware, flächendeckendes, stabiles WLAN und eine moderne Ausstattung der Hörsäle mit Kameratechnik. Besonders wichtig wird die unbürokratische Mittelverwendung sein – ohne allumfassende Bestandsaufnahmen. Den Hochschulen muss bei der Mittelverwendung hinreichend Autonomie zugestanden werden – im Zweifel weiß man vor Ort am besten, wo sich die größten Lücken auftun. Ich würde mich über eine breite Zustimmung freuen!“

    Es gilt das gesprochene Wort!

     

     

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  • 26.03.2021

    Stephan Holowaty zu TOP 9 u.a. „Europabericht und europapolitische Anträge“

    In seiner Rede zu TOP 9+36+39+46 (Europabericht und europapolitische Anträge) erklärt der europapolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Stephan Holowaty:

    „Die Leistung der Europäischen Kommission in der Corona-Pandemie ist eine Geschichte des Versagens. Ob es um Impfungen oder Grenzschließungen geht – vieles, was in Jahren und Jahrzehnten erkämpft worden ist, wurde innerhalb von Stunden zurückgedreht. Dieser Vertrauensverlust betrifft nicht nur einzelne Personen oder Parteien, sondern das geeinte Europa als Ganzes, es betrifft staatliches Handeln als Ganzes.

    Die Gründerväter der Europäischen Union waren Menschen mit völlig unterschiedlichem Hintergrund. Aber ihre Ideale waren dieselben: ein freies, friedliches, geeintes Europa, das über seine starke Wirtschaft Wohlstand für alle Europäer schafft. Diese Ideale aber müssen mit Vertrauen unterlegt sein, damit sie Begeisterung und Zuversicht auslösen. Es wird lange dauern, bis dieses Vertrauen wiederhergestellt sein wird. Und es wird ein schwieriger Weg angesichts der großen Themen, denen Europa gegenübersteht. Dieser Landtag hat sich seit jeher engagiert für die Belange der nationalen Minderheiten eingesetzt. Auch mich enttäuscht die Reaktion der Kommission auf die ‚MinoritySafePack-Initiative‘. Die klare organisatorische Verankerung einer Aufgabe ist entscheidend dafür, ein Thema voranzubringen. Dies gilt für eigentlich alle Themenbereiche, ob es nun Digitalisierung ist oder die Belange der nationalen Minderheiten. Hier weiter am Ball zu bleiben, sich nicht zufrieden zu geben mit Desinteresse und Missachtung, darum bitten wir die Landesregierung heute nachdrücklich.

    Die europäische Union hat mit dem Green Deal, dem Just Transition Funds und dem Europäischen Wiederaufbaufonds große Ziele formuliert und umfangreiche finanzielle Programme aufgelegt. Wir Freie Demokraten stehen genauso wie der weitaus überwiegende Teil der Menschen in Europa hinter dem Pariser Klimaschutzabkommen. Aber seit Corona in unser aller Leben trat, haben die Menschen nicht nur Sorge um das Klima. Sie haben genauso Angst um ihre Freiheiten und ihren Urlaub, ihr Geld, ihr Einkommen, ihren Arbeitsplatz, ihre wirtschaftliche und soziale Zukunft. Vergessen wir nicht, dass sich Deutschland Förderprogramme leisten kann, von denen viele andere europäische Länder nicht einmal zu träumen wagen. Gerade in Süd- und Osteuropa werden Unternehmen, Selbständige und Menschen, die besonders durch Corona belastet werden, nicht mal ansatzweise in der Form unterstützt wie bei uns. Das hat Auswirkungen: Der Druck zur Linderung der Wohlstandverluste, der Druck auf die Sozialsysteme, der Druck auch auf die Erwartungen des Wirtschaftsaufbaus steigt enorm.

    Gerade deshalb ist es entscheidend, dass Europa in Zukunft mehrgleisig fährt und nicht auf eine einzelne Karte setzt. Wer die Wirtschaft in Europa nicht wieder zum Laufen bekommt, wer nicht neue Chancen für Wirtschaft und Wohlstand schafft, der wird für eine engagierte Klimaschutzpolitik weder die Akzeptanz noch die Ressourcen haben. Deshalb geht es am Ende nicht um ein Feigenblatt des ‚sozialen Abfederns‘: Sozialpolitik kann helfen, kurzfristige Probleme zu überbrücken, das kann besonders benachteiligten Menschen helfen. Aber Menschen sind nicht langfristig zufrieden mit mageren Transferleistungen. Menschen wollen Perspektiven für ihr Leben jenseits von Transferleistungen, jenseits einer Sozialwohnung im zwölften Stock und jenseits einer Mindestrente. Nur wenn wir immer daran denken, Chancen zu schaffen, wird es gelingen, die Pariser Klimaschutzziele zu erreichen – wird es gelingen, weiter ein friedliches, freies und nachhaltiges Europa zu schaffen.

    Mittel- und langfristig sind daher Innovation und Wirtschaftspolitik die bessere Sozialpolitik. Wir müssen danach streben, den Kuchen größer zu machen als ihn schlicht anders zu verteilen. Ich erinnere mich an den Bundestagswahlkampf 2009, als die LINKE zwei Plakate nebeneinander aufgehängt hat. Auf dem einen stand ‚Reichtum für alle‘. Auf dem anderen ‚Reichtum besteuern‘. Der Mathematiker weiß, wie man Gleichungen kürzt. Heraus kommt: ‚Alle besteuern‘. Genau das ist nicht die Perspektive, die Veränderung attraktiv macht. Die Gelder von Wiederaufbau- und Just Transition Fonds sind an nationale Pläne gekoppelt. Gleichzeitig – und das ist entscheidend für passgenaue Lösungen – müssen dann natürlich auch die Regionen intensiv beteiligt werden. Wir Freie Demokraten nehmen die Pariser Klimaziele von 2015 sehr ernst. Wir Freie Demokraten nehmen auch die Sorgen der Menschen vor einem Verlust von Freiheit und Wohlstand sehr ernst. Und Genau deshalb sagen wir Freie Demokraten: Erfolgreiche Klimaschutzpolitik und erfolgreiche Wirtschaftspolitik brauchen einander. Klimaschutz ohne Wohlstand ist genauso undenkbar wie Wohlstand ohne Klimaschutz. Lassen Sie uns den Kuchen größer machen.“

    Es gilt das gesprochene Wort!

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  • 26.03.2021

    Christopher Vogt zu TOP 18 u.a. „Landeseltern- und -schülervertretungen stärken“

    In seiner Rede zu TOP 18+19+37 (Landeselternvertretungen und Landesschülervertretungen stärken und weitere Unterstützungsmaßnahmen für Schülerinnen und Schüler) erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

     

    „Die Pandemie hält unsere Gesellschaft weiterhin in Atem und die notwendigen Lockdown-Maßnahmen treffen ganz besonders die Familien und unsere Kinder und Jugendlichen. Durch die erneut steigenden Inzidenzen und leider weiterhin schleppende Verimpfung drohen erneute Einschränkungen beim Unterricht. Ich hoffe sehr, dass Schulschließungen vermieden werden können.

    Wir alle erleben es entweder in der eigenen Familie selbst oder hören zumindest seit einem Jahr viel von den verschiedenen Problemen, die mit den Einschränkungen an den Schulen verbunden sind. Ich möchte es an dieser Stelle einmal sagen: Es gibt unter den Lehrkräften – wie überall im Leben – ohne Zweifel auch einzelne Ausfälle. Aber mein Eindruck ist auch, dass sich die große Mehrheit wirklich motiviert oder sogar aufopferungsvoll einbringt und kümmert. Und das sollten wir nicht nur sehen, sondern auch öfter betonen.

    Es ist von elementarer Wichtigkeit, dass wir uns intensiv darum kümmern, die schwierigen Bedingungen an den Schulen trotz aller Herausforderungen zu verbessern und auch beraten, wie wir mit dem nicht zu leugnenden Flurschaden bei der Schulbildung mittelfristig umgehen wollen. Über das vergangene Jahr hinweg haben sich vielfach große Lernlücken aufgetan, um die wir uns kümmern müssen. Wir werden wohl noch über mehrere Jahre damit beschäftigt sein. In der Politik ist meines Erachtens wenig bis nichts alternativlos. Diese Aufgabe ist es aber.

    Daher unterstützt meine Fraktion ausdrücklich die Forderung nach einer ‚Lernmilliarde‘. Ein Antrag der FDP hat diese Forderung auch bereits im Bundestag eingebracht. Ich bin sogar der Meinung, dass wir mit diesem Betrag nicht auskommen werden. Wir werden auch im Nachgang der Krise im Bildungsbereich dauerhaft mehr Mittel in die Hand nehmen müssen: Wenn wir Chancengerechtigkeit haben und den Wohlstand unserer Gesellschaft erhalten wollen, wird dies nicht anders gehen.

    Aber einfach nur mehr Geld ins System zu stecken, wird nicht ausreichen. Wir müssen kompetentes Personal und überzeugende Konzepte haben. Auch die Einbindung externer Akteure, wie die Nachhilfe-Anbieter oder auch den Landesjugendring, wird dabei notwendig sein. Der Lernsommer sollte neu aufgelegt und sogar ausgeweitet werden. Dabei müssen wir uns vor allem auf die diejenigen konzentrieren, die in der Pandemie am stärksten zurückgefallen sind. Wichtig wird sein, dass der Fokus auf die Kernfächer gelegt wird – denn hier gilt es besonders, die größten Lücken zu schließen. Wir werden dafür noch mehr Lehramtsstudenten oder auch motivierte pensionierte Lehrkräfte motivieren müssen, sich einzubringen. Das Ganze sollte natürlich auf Freiwilligkeit bauen, aber klar ist auch: Wir werden einen finanziellen und personellen Kraftakt brauchen. Daher ist es auch wichtig, dass wir bei diesem Kraftakt auf die breite Einbeziehung aller Beteiligten setzen.

    Eltern- und Schülervertretungen haben in den vergangen Monaten immer wieder aufgezeigt, welche Maßnahmen gegriffen haben, aber eben auch, an welchen Stellen wir noch nachbessern mussten. Natürlich hat es gerade zu Beginn der Krise besonders bei der Digitalisierung der Bildung massive Probleme gegeben. Es konnten zwar schnell Fortschritte erzielt werden, aber wir stehen noch immer eher am Anfang. Es ist daher richtig, dass wir bei den Mitwirkungsrechten von Eltern und Schülern prüfen werden, inwiefern wir deren Arbeit über eine bessere Sachausstattung und auch personelle Maßnahmen in Zukunft erleichtern können. Ich bin sicher, dass wir den Austausch und die Zusammenarbeit weiter verbessern können. Am Ende haben wir alle das Ziel, dass wir gemeinsam eine bessere Bildung an unseren Schulen bereitstellen. Daher freue ich mich auf die Beratungen dazu im Ausschuss.“

     

     

     

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  • 19.05.2021 | 10:00 |

    Kiel

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    47. Landtagssitzung

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  • 26.03.2021

    Dennys Bornhöft: Die Pflegekräfte haben gesprochen – überwältigende Mehrheit ist für Kammerauflösung

    Zum heute vorgestellten Ergebnis über die Zukunft der Pflegeberufekammer, in dem sich eine große Mehrheit der Pflegekräfte für eine Abschaffung ausspricht, erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

    „Die Pflegekräfte durften wählen und sie haben deutlich gewählt: Weit mehr als 90 Prozent der Kammermitglieder sprechen sich für eine Auflösung der Behörde aus, die der damalige Landesgesetzgeber für die Pflegefachkräfte geschaffen hat. Das ist ein eindeutiges und vor allem basisdemokratisches Ergebnis – die Pflegekräfte haben gesprochen.

    Wir freuen uns sehr über die riesige Beteiligung der Kammermitglieder, die damit beweisen, dass sie sehr wohl über ihre Interessensvertretung entscheiden wollen und können. Wir Freie Demokraten haben die Pflegekräfte jahrelang intensiv auf ihrem Weg zu dem heutigen historischen Ergebnis begleitet und uns dafür eingesetzt, dass sie selbst über ihren Berufsstand bestimmen dürfen. Die Beschlusslage des Landtages und die Verabredungen der Jamaika-Landesregierung sind klar. Der eindeutige Wunsch der Kammerauflösung von fast allen Pflegekräften hier in Schleswig-Holstein muss jetzt wie vereinbart umgesetzt werden.

    Wir hoffen, dass dieses Ergebnis und die anstehende parlamentarische Behandlung wieder Ruhe in die Debatte bringen. Die Zeiten, in denen tausende Pflegekräfte ihren Erholungsurlaub bei Wind und Wetter auf der Straße zum Demonstrieren gegen die Pflichtkammer verwendet haben, sind vorbei. Ich möchte mich bei allen Pflegekräften, die abgestimmt haben, gleich wie sie abgestimmt haben, für die rege Teilnahme bedanken. Ich möchte mich im Namen meiner Fraktion auch bei der Kammer inklusive des Abstimmungsvorstandes für den reibungsfreien Wahlvorgang in den letzten Wochen bedanken

    Wir müssen uns jetzt gemeinsam um die größeren Probleme in der Pflege kümmern. Der Personalmangel, die geringe Bezahlung und die nicht verlässlichen Dienstpläne müssen dringend angepackt werden. Der Pflegeberuf braucht eine attraktive Zukunft – deshalb bitten wir alle, die sich bislang gemeinsam mit uns für eine faire Abstimmung über die Selbstbestimmung im Berufsstand eingesetzt haben, den Austausch mit uns fortzuführen, um zusammen Ideen fortzuentwickeln, wie wir wieder mehr Menschen für den Pflegeberuf begeistern können.“

     

     

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