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  • 19.03.2015

    Anita Klahn: Die plötzliche rot-grün-blaue Eile ist unverständlich

    „Lassen Sie mich zu Beginn gleich klarstellen, dass meine Fraktion in der Breite den Änderungen am Psychisch-Kranken-Gesetz und am Maßregelvollzugsgesetz durchaus zustimmen kann, wir aber insbesondere bei einer Regelung bedenken haben.

     

    Umso bedauerlicher ist es, dass die Koalition mit ihrer Geschäftsordnungsmehrheit das parlamentarisch übliche und für einen Gesetzentwurf, der ein so sensibles Thema behandelt, auch angemessene Verfahren von schriftlicher und mündlicher Anhörung einfach niedergestimmt hat. Gerade in einer mündlichen Anhörung hätte man mit den Fachleuten und Experten noch über Details sprechen können, noch einmal gezielt Fragen stellen können und auch noch Rückmeldung zu einzelnen Regelungen bekommen.

     

    Auch hätte dies die Möglichkeit gegeben, Anregungen aus der schriftlichen Anhörung für weitere Detailanpassungen im Gesetz zu diskutieren und gegebenenfalls dann auch in die Novelle aufzunehmen. Und sei es nur, dass veraltete Berufsbezeichnungen aktualisiert werden, so wie es die Psychotherapeutenkammer angemerkt hat. Abschließend hätte man auch noch mal Rückmeldung zu den von den Fraktionen vorgelegten Änderungsanträgen bekommen können.

     

    Denn es hat ja schon einen guten Grund, warum das Verfahren so ist, wie wir es normalerweise praktizieren. Aber das alles war von der selbsternannten ‚Koalition des Dialoges‘ nicht gewollt. Das Gesetz musste durch den Ausschuss durch. Es tut mir leid, Herr Kollege Peters, aber die fadenscheinige Begründung im Ausschuss, dass ein verfassungsrechtlich hochproblematischer Zustand dringend beendet werden musste, kann kaum überzeugen, da das Gesetz seit Januar 2014 im Ausschuss beraten wurde und damit über ein Jahr bereits im Ausschuss lag. Wenn das alles so dringend gewesen wäre, frage ich mich, wieso sie dann nicht früher darauf gedrängt haben, das Verfahren zum Abschluss zu bringen. Nein, es liegt keine Dringlichkeit vor, wir hätten das Verfahren sauber abschließen sollen. Aber das alles ist jetzt vergossene Milch.

     

    Ich komme jetzt zu der Regelung, über die wir aus der Sicht meiner Fraktion noch einmal im Detail sprechen sollten und zu der wir auch einen Änderungsantrag vorgelegt haben. Es geht um die Videoüberwachung im Maßregelvollzug. Ich gehe davon aus, dass wir alle einer Meinung sind, das Videoüberwachung im Regelungsbereich des Psychisch-Kranken-Gesetzes nichts zu suchen hat und dieser Passus deswegen zu Recht nur für den Bereich des Maßregelvollzuges aufgenommen wurde. Aber auch im Maßregelvollzug sollte über die genaue Ausgestaltung nachgedacht werden.

     

    Der Vergleich, den die Piraten zwischen PsychKG und Maßregelvollzugsgesetz in diesem Bereich ziehen, trifft aus unserer Sicht nicht zu. Aber: Wenn Menschen videoüberwacht werden, auch unter den im Gesetzentwurf definierten Voraussetzungen, dann ist das immer ein Eingriff in Grundrechte. Wir haben also einen im höchsten Maße grundrechtssensiblen Bereich vorliegen. Das ist ein besonderer Schutzbereich und an Eingriffe müssen besonders hohe Hürden gelegt werden.

     

    Hier ist der Gesetzentwurf nicht ausreichend. Wir schlagen daher drei Änderungen vor:

     

    1. Eine Videoüberwachung in Wohn- und Schlafräumen ist ausgeschlossen. Wir müssen hier den Vergleich sehen zum normalen Strafvollzug. Denn hier ist der Maßregelvollzug vergleichbar. Nach Untersuchungshaftvollzugsgesetz (§46) ist die Überwachung im normalen Strafvollzug in Hafträumen ausgeschlossen. Nur bei besonderen Gefährdungslagen in besonders gesicherten Hafträumen ist dies erlaubt. Es ist doch nicht einfach sachgerecht, dies im Strafvollzug auszuschließen, aber im Maßregelvollzug die Überwachung von Wohn- und Schlafräumen zu erlauben. Da stimmt die Verhältnismäßigkeit nicht. Das sollte daher ausgeschlossen werden. Die Überwachung in Interventions- und Aufenthaltsräumen bleibt möglich.

     

    2. Da es sich um so einen grundrechtssensiblen Bereich handelt, brauchen wir für die Anordnung der Videoüberwachung dringend einen Richtervorbehalt. Diese Entscheidung allein einem Arzt zu überlassen, ist zu wenig und passt auch nicht in den sonst üblichen hohen Standard des Grundrechtschutzes in unserem Rechtssystem (Stichwort: Richtervorbehalt bei Blutentnahme).

     

    Auch kann in dem vorliegenden Fall nicht das Argument ‚Gefahr in Vollzug‘ ins Feld geführt werden, da ja wohl kaum auf die Schnelle durch Techniker entsprechende Kameras installiert werden können. Nein, bei Gefahr in Vollzug, z.B. durch Selbstgefährdung müssten sowieso ganz andere Maßnahmen ergriffen werden. Dann müsste durch einen Pfleger eine Sitzwache erfolgen.

     

    3. Da es sich im Maßregelvollzug um Straftäter handelt, scheint es für uns eine Selbstverständlichkeit zu sein, dass Kontakte zu Anwälten nicht videoüberwacht werden dürfen. Auch diese Ergänzung sollte daher aufgenommen werden.

     

    Ich bitte um Zustimmung für unseren Änderungsantrag. Mit den vorgeschlagenen Änderungen wird unser Rechtsstaat gestärkt.“

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  • 19.03.2015

    Wolfgang Kubicki: Fairness ist keine Einbahnstraße

    „Herr Dr. Stegner scheint an Gedächtnisverlust zu leiden, denn die FDP-Fraktion hat vor geraumer Zeit erklärt, dass sie sich wegen des absolut miesen Umgangsstils des Kollegen Stegner gerade im Hinblick auf die Mitglieder der FDP-Landtagsfraktion an die seit 20 Jahren bestehende Abmachung, einen fehlenden Abgeordneten der Regierungsfraktionen durch Abwesenheit eines eigenen Abgeordneten zu kompensieren, nicht mehr halten wird (Aufkündigung des sogenannten ‚Pairing-Abkommens‘, das ja nur in praktischer Übung bestand).

     

    Pairing ist immer ein Entgegenkommen der Opposition gegenüber den regierungstragenden Fraktionen. Herr Dr. Stegner konnte deshalb vom Verhalten der FDP-Fraktion nicht überrascht sein. Er hätte durch Nachfrage bei der CDU oder bei den Piraten sein Problem klären können.

     

    Die Entscheidung der FDP-Landtagsfraktion hatte mit der beamtenrechtlichen Entscheidung des Landesrechnungshofes (Bestenauslese) nichts zu tun. Allerdings akzeptieren wir auch nicht, dass der als Bester ausgewählte Beamte nur deshalb nicht berufen werden kann, weil Herrn Dr. Stegner das Parteibuch nicht gefällt.

     

    Im Übrigen wird sich die FDP-Landtagsfraktion auf den von Herrn Dr. Stegner vorgetragenen Erpressungsversuch: ‚Wir wählen Albrecht, wenn ihr Weichert wählt‘, unter keinem denkbaren Gesichtspunkt einlassen.

     

    Herrn Dr. Stegner sei ins Stammbuch geschrieben: Fairness ist keine Einbahnstraße.“

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  • 05.09.2018

    Christopher Vogt zu TOP 1 „Aktuelle Stunde“

    In seiner Rede zu TOP 1 (Aktuelle Stunde zu öffentlichen Äußerungen der Abgeordneten von Sayn-Wittgenstein aufgrund der aktuellen Vorfälle in Chemnitz) erklärt der Fraktionsvorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Die Bilder, die wir in den letzten Tagen aus Chemnitz gesehen haben, machen deutlich, dass wir es bei der politischen Auseinandersetzung – zumindest mit Blick auf die jüngste Vergangenheit – mit einer neuen Qualität zu tun haben. Der rechte Rand wird zunehmend hemmungsloser, die AfD lässt immer mehr die Maske fallen. In Chemnitz ist ein schreckliches Verbrechen passiert, bei dem Daniel H. Opfer eines völlig sinnlosen Verbrechens geworden ist. Es ist absolut nachvollziehbar, dass dies viele Menschen wütend macht und dass viele Menschen kein Verständnis für die Umstände haben.

    Der rechte Rand scheint mir aber nur auf einen Anlass gewartet zu haben, um sich bundesweit zu mobilisieren. Und das in einer Art und Weise, die ein entsetzliches Bild in Chemnitz liefert. Klar muss sein, dass der Staat alle Bürger gleichermaßen schützen muss; daran darf kein Zweifel aufkommen.

    Auch die AfD in Schleswig-Holstein gibt sich immer weniger Mühe, die Fassade zu wahren. Die Äußerungen der Landesvorsitzenden haben uns zu dieser ‚Aktuellen Stunde‘ veranlasst. Wo Frau von Sayn-Wittgenstein politisch steht, ist spätestens seit dem AfD-Bundesparteitag, auf dem sie fast zur Bundesvorsitzenden gewählt wurde, sehr klar. Andere AfD-Vertreter in Schleswig-Holstein treten bisher zwar gemäßigter auf. Sie müssen sich angesichts der Ereignisse in Chemnitz aber spätestens jetzt genau überlegen, ob sie die Radikalisierung der Partei noch mitmachen wollen. Ich bin der Meinung, dass wir im Umgang mit Populisten nicht den Fehler machen sollten, über jedes Stöcklein zu springen, auch wenn einem dies angesichts der vielen Provokationen schwerfällt. Man darf die Gefahr des Populismus nicht unterschätzen, aber Populisten auch nicht größer machen als sie sind.

    Frau von Sayn-Wittgenstein hat sich allerdings in einer Art und Weise zu Chemnitz geäußert, die man gerade in der jetzigen Situation nicht einfach ignorieren kann. Wenn sie mit Blick auf die Berichterstattung von der ‚Aktuellen Kamera‘ spricht, ist das nicht nur ein Frontalangriff auf die freie Presse, sondern auch eine unverschämte Verharmlosung des SED-Regimes. Sie spricht auch von tausenden ‚Patrioten‘ in Chemnitz. Wir haben Menschen gesehen, die sich selbst ‚Adolf Hitler Hooligans‘ nennen oder den Hitler-Gruß zeigen, die zu Gewalt und sogar zu Mord aufrufen. Das sind keine Patrioten, sondern Rechtsextremisten!

    Den getöteten Daniel H. nennt Frau von Sayn-Wittgenstein einen ‚Kubaner‘, meines Wissens war der junge Mann Deutscher mit einem kubanisch-stämmigen Elternteil. Die Instrumentalisierung dieses Verbrechens und die verbale Ausbürgerung des Getöteten finde ich wirklich ekelhaft. Unerträglich war insbesondere die Trauermiene von Herrn Höcke und anderen Rechtsextremisten, die Daniel H. offensichtlich nicht respektiert hätten und immer noch nicht respektieren, aber nun im schwarzen Anzug und weißer Rose durch Chemnitz laufen. Die versuchte Vereinnahmung der DDR-Opposition und der Bürgerrechtsbewegung durch die AfD, indem der Ausruf ‚Wir sind das Volk‘ gekapert wird, ist politisch schändlich. Man will dadurch suggerieren, dass man auf der richtigen Seite stehe und eine unterdrückte Opposition in einem Unrechtssystem sei. Das ist einfach nur absurd! Besonders problematisch finde ich aber die Parole ‚Holen wir uns unser Land zurück!‘. Ich frage mich, von wem Sie sich das Land zurückholen wollen? Welches Land meinen Sie, wenn Sie von ‚zurückholen‘ sprechen?

    Was unser Land meines Erachtens jetzt nicht braucht, ist eine Polarisierung zwischen rechts und links. Das sollte uns auch unsere Geschichte lehren. Ich meine, wir müssen klare Kante gegen Gewalt, Hetze, Extremismus und Demokratiefeindlichkeit zeigen. Wir brauchen die konsequente Durchsetzung des Rechtsstaates an allen Stellen. Dafür müssen wir entsprechend handeln, ohne wie in einigen Bundesländern über das Ziel hinaus zu schießen.

    Sorgen machen muss allen Demokraten der zunehmende Vertrauensverlust in unserer Gesellschaft. Das hat verschiedene Gründe und betrifft nicht nur die Demokratie und den Rechtsstaat, sondern auch andere Institutionen oder auch Unternehmen. Wie gewinnt man Vertrauen zurück? Als FDP haben wir mit dem Thema Vertrauensverlust in den letzten Jahren ja leidvolle Erfahrungen gemacht. Vertrauen geht schneller verloren als man es gewinnt. Ich bin davon überzeugt, dass man bereit zu einem Dialog sein muss, und zwar mit denen, die zwar Abstand genommen haben, aber nicht verloren sind. Man muss vorhandene Probleme benennen und Lösungen anbieten. Man macht die Populisten nur kleiner, wenn man die Probleme kleiner macht.

    Wir debattieren gleich über ein Einwanderungsgesetz. Das wäre das überfällige Kernelement einer Einwanderungspolitik mit klaren und sinnvollen Regeln. Wir brauchen Zuwanderung, aber sie muss geordnet ablaufen. Und wir brauchen auch mehr Integrationsmaßnahmen. Alles andere würde meines Erachtens zu weiterem Vertrauensverlust führen. Ich bin auch nicht davon überzeugt, dass es sinnvoll und angemessen ist, nun pauschale Sachsen-Schelte zu betreiben. Das macht nichts besser.

    Die sächsische Landesregierung und insbesondere die CDU als langjährige Regierungspartei haben dort ohne Frage Fehler gemacht. Das wird hoffentlich korrigiert. Ich weise aber auch darauf hin, dass es auch in anderen ostdeutschen Bundesländern massive Probleme mit Rechtsextremen gibt. Genauso wie übrigens auch in westdeutschen Ländern und eben auch in Schleswig-Holstein haben wir Probleme, die wir nicht ignorieren dürfen

    Also: Klare Kante gegen Extremisten und Dialogbereitschaft zeigen und geeignete Lösungen anbieten, die auch umgesetzt werden – das sind Punkte, die wir in Schleswig-Holstein anpacken müssen.“

    Es gilt das gesprochene Wort!

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  • 19.03.2015

    Wolfgang Kubicki: DGB sollte seine Kritik an die Genossen richten

    „Der DGB sollte sich lieber auf der Basis des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes darum kümmern, von ihm erkannte geschlechterspezifische Gehaltsdiskriminierungen wirksam zu bekämpfen, anstatt Schlachten von vorgestern zu schlagen. Eine geschlechterspezifische Ungleichbezahlung vergleichbarer Tätigkeiten ist bereits heute unzulässig und kann mit hohen Sanktionen belegt werden.

     

    Die Erklärung, dass unterschiedliche Bezahlung auch mit unterschiedlichen Ausbildungen und unterschiedlichen Qualifikationen einhergeht, diskriminiert im Übrigen niemanden.

     

    Außerdem sei erwähnt, dass Liberale zu keinem Zeitpunkt Lohndumping verteidigt haben. Wir haben vielmehr immer dafür gekämpft, dass Wettbewerbsverzerrungen, die darauf zurückzuführen sind, dass Unternehmen einen Teil ihrer Lohnkosten auf die Allgemeinheit abwälzen, beseitigt werden müssen.

     

    Der DGB sollte wissen, dass der Niedriglohnsektor unter Einschluss von Minijobs unter Rot-Grün im Rahmen der sogenannten Hartz-IV-Reformen massiv ausgeweitet wurde. Seine Kritik sollte er deshalb an seine Genossen richten.“

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  • 18.03.2015

    Dr. Ekkehard Klug: Schluss mit dieser Unsitte!

    „Es ist höchste Zeit, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts für die Gremienzusammensetzung beim Zweiten Deutschen Fernsehen umzusetzen. Die Karlsruher Richter haben den Ländern dafür eine Frist gesetzt. Für eine verfassungsgemäße Neuregelung haben wir Zeit bis zum 30. Juni 2015 – von heute an also weniger als dreieinhalb Monate.

     

    Deshalb meinen wir Freie Demokraten, dass für die im Antrag der Regierungsfraktionen und der Piraten geforderte Neuverhandlung der Gremienzusammensetzung nicht mehr genügend Zeit bleibt.

     

    Die in Ziffer 2 des Antrages enthaltene Forderung nach einer anderen Besetzung von drei Positionen im ZDF-Fernsehrat macht natürlich überhaupt keinen Sinn, wenn damit nicht zugleich der Auftrag an die Landesregierung verbunden wäre, hierüber mit den anderen 15 Bundesländern in neue Verhandlungen einzutreten. Dafür jedoch haben wir nicht mehr die erforderliche Zeit, wenn alle Landesparlamente bis zur Jahresmitte den neuen Rundfunkänderungsstaatsvertrag ratifizieren sollen.

     

    Die FDP ist daher der Ansicht, dass die Erörterung möglicher Umbesetzungen auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden muss. Eine Verringerung der Zahl der Kirchenvertreter zugunsten der Berücksichtigung weiterer gesellschaftlicher Gruppen bzw. Organisationen ist dabei unseres Erachtens durchaus erwägenswert.

     

    Für nicht angebracht halten wir dagegen einen Ausschluss der Zeitungsverleger aus dem Fernsehrat des ZDF. Die in der Begründung des Koalitions-/Piratenantrages genannte Konkurrenzsituation gegenüber dem öffentlich-rechtlichen Fernsehen halten wir nicht für stichhaltig. Würde man der Argumentation der Antragsteller folgen, so dürfte auch die SPD keinen Sitz mehr im Fernsehrat des ZDF erhalten, da die Sozialdemokratische Partei Deutschlands ja über ihren Medienkonzern DDVG an mehr als 40 Zeitungen beteiligt ist und etwa jede zehnte in Deutschland verkaufte Zeitung aus dem sozialdemokratischen Presseimperium stammt.

     

    Ebenso kritisch sehen wir, dass der Antrag von Koalition und Piraten die vom Bundesverfassungsgericht formulierten Vorgaben zur Staatsferne der Gremienbesetzung nicht in der erforderlichen Weise betont.

     

    In Zukunft dürfen nicht mehr – unter dem Deckmantel der Vertretung vermeintlich staatsferner gesellschaftlicher Bereiche – mehr Parteienvertreter und Politikerinnen in den Fernsehrat gehievt werden, als dies verfassungsrechtlich zulässig ist.

     

    Besonders deutlich wird das Problem, wenn man die bisherige Besetzung der sechzehn ‚sonstigen‘ Sitze im ZDF-Fernsehrat betrachtet: Für welchen Bereich ist Herr Ministerpräsident a.D. Klimmt in diesem Gremium – den Tierschutz oder die Freien Berufe? Wen repräsentiert die SPD-Fraktionsvorsitzende aus Sachsen-Anhalt – die Familienarbeit oder die Kunst? Und wofür stehen der ehemalige CDU-Kultusminister Henry Tesch aus Mecklenburg-Vorpommern oder die CSU-Europaabgeordnete Niebler in dieser Gremienliste – etwa den Verbraucherschutz, die Jugendarbeit oder den Kinderschutz?

     

    Mit dieser Unsitte, über vermeintlich ‚politikferne‘ Aufgabenfelder tatsächlich die Präsenz der großen Parteien in den Rundfunkgremien heraufzuschrauben, muss endlich Schluss sein!“

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  • 18.03.2015

    Oliver Kumbartzky: SuedLink transparent planen

    „Mit der Einführung eines bundesweit koordinierten Netzentwicklungsplans und zahlreicher gesetzlicher Vorkehrungen für eine Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren wurden in den letzten Jahren parteiübergreifend wesentliche Vorkehrungen für einen beschleunigten Netzausbau getroffen. Nun kommt es darauf an, dass die Ausbauprojekte zügig von den Netzbetreibern realisiert werden. Dabei sind natürlich auch die Länder in der Pflicht, die vorhandenen Instrumente für eine zügige Umsetzung in vollem Umfang zu nutzen.


    SuedLink ist ohne Zweifel die Hauptschlagader der Energiewende. Überhaupt ist der Netzausbau neben der Entwicklung von Speichermethoden einer der beiden Schlüssel für den beschleunigten Umstieg der Energieversorgung auf erneuerbare Energien.


    Schleswig-Holstein wird in den kommenden Jahren eine noch größere Rolle bei der Produktion und Verteilung von erneuerbaren Energien einnehmen, als es ohnehin schon der Fall ist. Um die Energie abzutransportieren, ist ein schneller Netzausbau unerlässlich.


    Höchstspannungsleitungen können aus technischen, ökologischen und ökonomischen Gründen über die Gesamtstrecke im Wesentlichen nur als Freileitungen errichtet werden. Allerdings sind Teilerdverkabelungen und Pilotprojekte dazu möglich. Teilerdverkabelungen für die Elbquerung und die anliegenden sensiblen Gebiete als auch für die Ostküstentrasse sind unbedingt genau zu prüfen.


    Die Planung und Realisierung von Stromtrassen muss mit gesundem Menschenverstand nach dem Grundsatz ‚Im Zweifel für die Anwohner!‘ erfolgen. Dies schließt insbesondere eine Leitungsführung über zusammenhängend bewohnte Gebiete aus und gewährleistet die Einhaltung großzügiger Mindestabstände wie sinnvoller Ausgleichsmaßnahmen. Ziel muss es dabei sein, die Expositionen durch elektrische und magnetische Felder im Rahmen der rechtlichen, technischen und wirtschaftlich sinnvollen Möglichkeiten zu minimieren.


    Ohne die Beteiligung der betroffenen Bürgerinnen und Bürger bleibt die benötigte Akzeptanz auf der Strecke und das Ziel eines mit Hochdruck vorangetriebenen Netzausbaus wird verfehlt. Vielmehr müssen die am Netzausbau beteiligten Akteure bürgerliches Engagement und Know-how für die Planung nutzen.


    Wir brauchen unbedingt eine langfristige und länderübergreifende Planung von Netzinfrastrukturen. Alle Beteiligten aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft stehen in der Verantwortung, den Zusammenhang zwischen dem zukünftigen Energieversorgungssystem auf Grundlage erneuerbarer Energien, dezentraler Energieerzeugung und dem dadurch notwendigen Netzausbau eindeutig und glaubhaft darzustellen und der Öffentlichkeit zu vermitteln. Bei allen Planungs- und Realisierungsentscheidungen durch den Netzbetreiber und die zuständigen Planungs- und Aufsichtsbehörden ist vollständige und frühzeitige Transparenz zu gewährleisten. Dazu sind unter anderem alle wesentlichen Unterlagen in enger Zusammenarbeit mit einer zentralen Stelle zeitnah und fortlaufend der Öffentlichkeit auch online zur Verfügung zu stellen.


    Die Einrichtung von Dialogforen bzw. von Runden Tischen als Ergänzung zu den Regionalkonferenzen gewährleistet zusätzlich Transparenz durch den Dialog zwischen Bürgerinnen und Bürgern und den Projektbeteiligten. Insofern begrüßen wir auch den Antrag der CDU-Fraktion. Alle Möglichkeiten sollten genutzt werden, um die Transparenz und die Akzeptanz zu erhöhen. Regionale Runde Tische sollten daher unter Leitung eines unabhängigen Mediators flächendeckend durchgeführt werden.


    Der beste Garant für den örtlichen Bürgerzorn ist Intransparenz. Transparente und faire Verfahren sind daher bei Infrastrukturprojekten wie dem Netzausbauvorhaben SuedLink unerlässlich.


    In die heutige Debatte über SuedLink gehört auch ein Blick in andere Bundesländer. Insbesondere aus Bayern hört man regelmäßig von höchster Stelle massive Kritik an den Netzausbauplänen. Ministerpräsident Seehofer scheint bei seiner Kritik aber zu vergessen, dass die Energiewende und die gesetzlichen Grundlagen zum beschleunigten Netzausbau auch mit den Stimmen der CSU erfolgten. Wenn es mit der Blockade aus Bayern weitergeht, sollten sich insbesondere die bayerischen Bürger merken, wer für die steigenden Strompreise verantwortlich ist. Das ist der eigene Ministerpräsident. Man kann nicht gleichzeitig gegen Kernenergie, Stromtrassen, Windräder und Pumpspeicherkraftwerke sein. Der Strom kommt nicht einfach aus der Steckdose. Die Energiewende braucht eine europäische Lösung und kein parteipolitisches Getöse von Horst Seehofer. Die europäischen Möglichkeiten sollten gebündelt werden. Sonnenenergie aus dem Süden, Windenergie von den Küsten und Wasserkraft aus Skandinavien. SuedLink gehört als Hauptschlagader zu einer erfolgreichen Energiewende dazu.“

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  • 18.03.2015

    Dr. Heiner Garg und Anita Klahn: Herzlichen Glückwunsch, Dr. Ulrich Hase!

    „Namens der FDP-Fraktion gratulieren wir Herrn Dr. Ulrich Hase sehr herzlich zu seiner Wiederwahl zum Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung. Herr Dr. Hase ist über alle Fraktionsgrenzen hinweg ein geschätzter und sachkundiger Ansprechpartner, der sich stets engagiert für die gleichberechtigte und selbstbestimmte gesellschaftliche Teilhabe der Menschen mit Behinderung einsetzt.

     

    Wir freuen uns auf die Fortführung der bisherigen konstruktiven Zusammenarbeit und wünschen Herrn Dr. Hase auch für die kommenden Jahre für seine verantwortungsvolle Aufgabe weiterhin alles Gute. “

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  • 18.03.2015

    Christopher Vogt: Minister Meyer muss Aufklärung leisten

    „Noch im November vergangenen Jahres äußerte Verkehrsminister Meyer (Kleine Anfrage, Drs. 18/2418), es gäbe im Planungsbereich der Neu- und Ausbaumaßnahmen genügend Mitarbeiter. Und weiter erklärte er wörtlich: ‚Damit können alle vom Bund und Land derzeit finanzierbaren Projekte planungstechnisch umgesetzt werden.‘

     

    Nun verkündet Minister Meyer nicht nur, dass 20 neue Planer ‚zuletzt‘ schon eingestellt worden seien, sondern auch, dass weitere Bewerbungsverfahren aktuell liefen. Entweder hat Minister Meyer das Problem der zu geringen Planungskapazitäten bis zuletzt massiv unterschätzt oder er hat in seiner Kleinen Anfrage die Unwahrheit gesagt. Diesen Widerspruch muss die Landesregierung jetzt auflösen, deshalb haben wir diesen Punkt auf die Tagesordnung des kommenden Wirtschaftsausschusses setzen lassen.

     

    Für die Landesregierung ist es hochnotpeinlich und auch nicht mehr auf die Vorgängerregierung zu schieben, dass das Land drei Jahre nach Regierungsantritt von Rot-Grün-Blau noch keine baureifen Projekte vorweisen kann.“

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  • 18.03.2015

    Wolfgang Kubicki: Mehr Personal bei der Landespolizei statt mehr Überwachung

    „Die aktuelle Kriminalitätsstatistik, die Innenminister Studt Anfang dieses Monats vorgestellt hat, hatte sowohl Licht als auch Schatten. Wir konnten erfreulicherweise erkennen, dass sich die Aufklärungsquote im Bereich der Wohnungseinbrüche im Vergleich zum Vorjahr leicht positiv entwickelt hat [2013: 10,2%; 2014: 12,6%].

     

    Dennoch können wir noch lange nicht davon sprechen, dass es einen signifikanten Rückgang der Deliktszahlen im Bereich der Wohnungseinbrüche gibt. Wir sind – das musste der Innenminister einräumen – hier noch immer auf einem sehr hohen Niveau.

     

    Vor diesem Hintergrund dürfen wir auch nicht damit rechnen, dass sich das Sicherheitsgefühl der Menschen in den besonders von Einbrüchen betroffenen Gebieten wieder rasant steigert. An den Bürgerwehren, die sich in vielen Orten gebildet haben, ist leider abzulesen, wie groß die Verunsicherung und wie gering das Vertrauen in die Durchsetzungsfähigkeit der staatlichen Behörden mittlerweile ist. Wenn die Menschen das Gefühl haben, sie müssten die Durchsetzung von Recht und Gerechtigkeit in die eigenen Hände nehmen, dann kann etwas nicht stimmen. Denn das führt meistens dazu, dass wir am Ende weniger Recht und weniger Gerechtigkeit bekommen.

     

    Insofern stimme ich zumindest der Überschrift des einen CDU-Antrages zu, dass die Gewährleistung der Sicherheit Kernaufgabe des Staates bleiben muss.

     

    Um die Deliktszahlen zu reduzieren, ist Abschreckung vonnöten. Diese erreichen wir aber nicht, indem wir die Strafdrohung erhöhen. Wie wir wissen, schreckt die Aussicht auf die Todesstrafe viele Menschen auch nicht davon ab, Morde zu begehen.

     

    Das Unions-Argument, mit einer Erhöhung der Strafdrohung könne leichter auf Telekommunikationsüberwachung zugegriffen werden, ist per se kein Grund, diese Delikte in den Katalog der schweren Straftaten aufzunehmen. Denn eine angebliche Erleichterung der Strafverfolgung macht die Tat nicht grausamer oder brutaler. Vielmehr versuchen die Kollegen der Union hier eine Scheinsicherheit aufzubauen – denn wenn wir derzeit nicht einmal genug Personal haben, um die schon jetzt verfügbaren Informationen wirkungsvoll zusammenzutragen, dann werden uns noch mehr Daten auch nicht mehr bringen.

     

    Wir haben es schon häufiger an dieser Stelle gefordert: Abschreckung im Bereich der Einbruchskriminalität lautet vielmehr: Erhöhung der Aufdeckungswahrscheinlichkeit durch mehr Polizisten vor Ort. Wenn die Einbrecher in einigen Landstrichen in Schleswig-Holstein damit rechnen können, dass sie bis zu 45 Minuten Zeit haben, bis die erste Polizeistreife eintrifft, dann machen wir es den Verbrechern schlicht zu leicht.

     

    Und wenn wir die Polizeipräsenz sichtbar für alle erhöhen können, werden die Menschen auch keinen Grund mehr haben, sich in Bürgerwehren zu organisieren. Dafür brauchen wir keine wissenschaftlichen Studien.“

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  • 18.03.2015

    Oliver Kumbartzky: Für den Tourismus ist noch einiges zu tun

    „Der Tourismus ist zweifellos ein immens wichtiger Wirtschaftszweig und zudem ein bedeutender Imagefaktor für unser Land. Daher begrüße ich es sehr, dass wir heute über den Tourismus bzw. die Tourismusförderung debattieren. Und wo wir gerade beim Begrüßen sind: Die FDP-Fraktion begrüßt auch die breit getragene und entwickelte Modernisierung der Tourismusstrategie 2006.  Die in der Strategie verabredeten Ziele, bis zum Jahr 2025 30 Prozent mehr Umsatz im Tourismus zu erzielen, jährlich 30 Millionen Übernachtungen anzustreben und Schleswig-Holstein unter die Top 3 der beliebtesten Urlaubsziele Deutschlands zu bringen, sind genau richtig. Ich hätte mir übrigens sehr gut vorstellen können, dass die Regierung zur Unterstreichung der Bedeutung des Tourismus und der neuen Strategie dazu eine Regierungserklärung abgibt. Eine Regierungserklärung zur Tourismus hat es zuletzt im Jahr 1988 unter Ministerpräsident Björn Engholm gegeben.

     

    Aber anstatt einer Regierungserklärung zur neuen Tourismusstrategie gibt es nun auf Antrag der Koalition einen mündlichen Bericht zur Tourismusförderung. Ich danke Minister Meyer für den eben vorgetragenen Bericht. Ich frage mich allerdings ein bisschen, warum die Koalitionsfraktionen diesen mündlichen Bericht zur Tourismusförderung zur heutigen Sitzung eingefordert haben, also noch bevor die Förderrichtlinien überhaupt feststehen. Aber vielleicht soll die heutige Debatte auch dazu dienen, endlich ein wenig Licht ins Dunkel zu bringen und die Regierung eben nicht nur aufzufordern, zu berichten, sondern sie auch aufzufordern, endlich die Förderrichtlinien zu veröffentlichen. Diese Forderung unterstützt die FDP-Fraktion mit Nachdruck. Die Touristiker und die Kommunen stehen in den Startlöchern. Bei der Tourismusförderung muss nach den warmen Worten von Ankündigungsminister Meyer endlich Butter bei die Fische.


    Die Aufstellung eines Sonderförderungsprogramms Tourismus sehe ich grundsätzlich positiv. Es ist ein guter Ansatz, die Fördermittel für den Tourismus unter einem Dach zu bündeln. Diese Bündelung sollte aber nicht nur als Überschrift auf dem Papier gelten, sondern wirklich vollzogen werden. Die ressortübergreifende Zusammenarbeit in der Landesregierung muss noch weiter optimiert werden. Optimal wäre es, wenn das Tourismusreferat im Wirtschaftsministerium als wirkliche Schaltzentrale agieren würde. So sollten im Idealfall sämtliche touristische Maßnahmen im Tourismusreferat abgestimmt werden. Das gilt für Projekte und Förderungen, unabhängig davon aus welchem Topf bzw. aus welchem Ministerium sie auch stammen.


    Gerade der Infrastrukturförderung kommt eine zentrale Rolle zu. Die von der Landesregierung definierten Fördervoraussetzungen halte ich für richtig. Insbesondere die Tatsache, dass es keine Förderung nach dem so genannten Gießkannen-Prinzip geben soll. Die Förderung innerhalb der ‚Schwerpunkträume für Tourismus und Erholung’ bzw. in den ‚Kernbereichen für Tourismus’ ist ein guter Ansatz. Gleiches gilt für die grundsätzliche Erfordernis einer LTO-Mitgliedschaft.


    Interessant und bemerkenswert ist die Tatsache, dass es auch in Zukunft einzelbetriebliche Förderungen – insbesondere für Beherbergungsunternehmen – geben soll. Damit wird der klar formulierte Wille aus dem Koalitionsvertrag durch den Wirtschaftsminister – mal wieder – komplett ignoriert. Im Koalitionsvertrag heißt es auf Seite 12 in der Zeile 478 nämlich äußerst präzise: ‚Die einzelbetriebliche Investitionsförderung wird abgeschafft.’ Dazu passt, dass die SPD auch ihren Widerstand gegen die Absenkung der Umsatzsteuer bei Beherbergungsleistungen aufgegeben hat. Im Koalitionsvertrag auf Bundesebene findet sich zu dem von Herrn Dr. Stegner früher immer wieder gerne mit Abscheu aufgegriffenen Thema nicht eine Silbe. Wer hätte gedacht, dass sich die SPD noch mal zur Partei der Hotellobbyisten aufschwingt?

    Zurück zur einzelbetrieblichen Förderung:  Es ist leider Fakt, dass oftmals Mitnahmeeffekte die einzelbetriebliche Förderung bestimmen. Klar ist auch, dass Subventionen an einzelne Unternehmen immer wettbewerbsverzerrend und damit ungerecht sind. Anstatt zu versuchen, strukturelle Nachteile von Regionen durch Subventionen an Einzelne auszugleichen, sollte man lieber dafür sorgen, dass die Rahmenbedingungen für alle besser werden.


    Die besten Förderungen nützen nichts, wenn die touristischen Rahmenbedingungen nicht stimmen. Hier sind in den letzten Jahren unter Rot-Grün-Blau leider keine Fortschritte zu erkennen. Eher das Gegenteil ist der Fall. Was nützt denn die schönste und modernste Promenade, wenn die anliegenden Geschäfte an dem Tag mit den meisten Tagestouristen, also Sonntag, geschlossen sind? Ein Ziel der Tourismusstrategie 2025 ist doch, die Nebensaison zu stärken. Durch die neue Bäderregelung wurde diese Chance leider vertan. Ebenso vertan wurde die Gelegenheit, die Sommerferien deutlich zu entzerren. Auch hier lagen Ankündigung und Ergebnis meilenweit auseinander.

     

    Ein weiterer Tourismusfaktor ist die Erreichbarkeit der Urlaubsdestinationen in Schleswig-Holstein. Hier ist noch deutlich Luft nach oben. Und das betrifft nicht nur den Aus- bzw. Weiterbau von Autobahnen und Bundesstraßen, sondern auch die Landesstraßen.


    Zusammenfassend lässt sich feststellen: Um die Ziele der Tourismusstrategie 2025 zu erreichen, ist noch einiges zu tun.“

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  • 18.03.2015

    Dr. Heiner Garg: Wir brauchen ein Rettungsdienstgesetz mit Augenmaß

    „Zu Beginn ein paar Worte zu dem vorliegenden Gesetzentwurf. An einem durchschnittlichen Werktag gehen bundesweit 35.000 Rettungsrufe in den Leitstellen ein, die dann im Jahr zu rund 11,4 Millionen Rettungseinsätzen führen. Allein diese Zahlen zeigen, welche Bedeutung das Rettungswesen für unser Land hat. Die Novellierung bzw. die Modernisierung des alten Rettungsassistentengesetzes zum Notfallsanitätergesetz auf Bundesebene war daher richtig. Durch das Berufsbild des Notfallsanitäters werden Patienten von besser ausgebildetem Personal betreut. Die Ausbildungsdauer wurde auf drei Jahre verlängert, was der Ausbildungsdauer in vergleichbaren Gesundheitsberufen entspricht, die Ausbildungsziele entsprechend aufgewertet und die Auszubildenden erhalten jetzt eine Vergütung. Folgerichtig ist jetzt die Umsetzung in der Landesgesetzgebung. Meine Fraktion hält den vorliegenden Gesetzentwurf für sachgerecht, auch was die Kostenregelungen für die Aus- und Weiterbildung angeht. Mit Blick auf die bestehenden Übergangsfristen war es richtig, diesen – politisch unstrittigen Teil – aus der großen Novelle des Rettungsdienstgesetzes herauszulösen, um die Aus- und Weiterbildung zum Notfallsanitäter auch landesrechtlich abzusichern.

     

    Interessant ist natürlich, was der Gesetzentwurf im Gegensatz zur angekündigten großen Novelle des Rettungsdienstgesetzes alles nicht regelt. Darum geht es ja auch in der vorliegenden Großen Anfrage des Kollegen Dudda. Dem Bericht zur Novellierung des Rettungsdienstgesetzes zur Folge war die Kabinettsbefassung für die große Novelle des Rettungsdienstgesetzes im November und die erste Lesung im Dezember vorgesehen. Offensichtlich ist das nicht erfolgt, denn in dem bisher bekanntgewordenen Entwurf der Landesregierung gibt es zahlreiche Baustellen.

     

    Ich nenne nur die Neuordnung der Luftrettung und natürlich der ganze Bereich der Wasserrettung. Hierbei stellen sich insbesondere die Fragen: Wie erfolgt die Kostenübernahme und wer darf diese Leistung erbringen? Schließlich auch noch das geplante Herausdrängen privater Unternehmen aus dem Bereich der Notfallrettung.

     

    Auf diesen letzten Punkt will ich näher eingehen, da die Landesregierung in dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf diese Planungen leider erneut ankündigt. Ich halte das für einen großen Fehler, der nicht nur die Patientenversorgung verschlechtern würde, sondern zudem berufliche Existenzen vernichten kann. Es wäre ein weiteres negatives Beispiel wie mit sozialdemokratischer Politik private Eigeninitiative, Selbstständigkeit und Gründerkultur erstickt wird.

     

    Lassen Sie mich das noch weiter begründen: Die Landesregierung weist einen Anstieg der Notarzt-, Rettungswagen- und Krankentransportwageneinsätze seit 2001 um 44,3 Prozent aus. Ebenso weist die Landesregierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage von mir zur Einhaltung der Hilfsfristen aus, dass mehrere Kreise die vorgesehene Frist von 12 Minuten nicht erreichen. Diese Maßgabe gilt im Übrigen in der Realität als erfüllt, wenn 90 Prozent der Einsätze diese Frist halten. Und nicht mal das ist in einigen Kreisen gewährleistet (Schleswig-Flensburg, Plön), während andere nur knapp darüber liegen (Dithmarschen, Nordfriesland, Lauenburg, Steinburg, Stormarn – Ostholstein und Segeberg machen im Übrigen keine Angaben).

     

    Wie man unter diesen Voraussetzungen auf die Idee kommen kann, privaten Rettungsdienstleistern die Erbringung von Leistungen in der Notfallrettung zu verwehren, obwohl deutlich der Bedarf besteht, ist nicht nachzuvollziehen. Private Unternehmen ergänzen die Versorgung und sorgen damit für einen besseren Schutz der Bevölkerung.

     

    Ich erinnere zudem daran, dass selbstverständlich auch die Mittel aus den Sozialleistungssystemen nach den Grundsätzen der sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung zu verwenden sind. Fachleute rechnen damit, dass die Kosten für den Rettungsdienst steigen werden. Auch hierzu ein paar Zahlen: Es ist bereits heute so, dass die Kosten für den Rettungsdienst pro Einwohner bei uns in Schleswig-Holstein im Ländervergleich verhältnismäßig hoch sind. So kostet der Rettungsdienst bei uns 55 Euro pro Einwohner, während er in anderen westdeutschen Flächenländern wie Hessen und Niedersachsen bei 47 Euro, in Baden-Württemberg bei 40 und in Rheinland-Pfalz bei 32 Euro liegt.

     

    Auch europarechtlich wäre eine solche Regelung trotz gegenteiliger Beteuerungen der Landesregierung kaum haltbar. Wenn diese Regelung kommen sollte, sind Klagen schon vorprogrammiert. Das ist garantiert.

     

    Ich werbe daher abschließend dafür: Ja, wir brauchen auch eine grundsätzliche Novelle des Rettungsdienstgesetzes, da die Regelungen in vielen Bereichen modernisiert werden müssen. Aber wir brauchen sie mit Augenmaß und Mitte. Die Landesregierung darf in diesem wichtigen Feld keine verbrannte Erde hinterlassen.“

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  • 18.03.2015

    Dr. Heiner Garg: Frauen brauchen eine echte Wahl

    „Zunächst gilt es, festzuhalten: Eine Aufwertung und eine bessere Bezahlung der klassischen Frauenberufe, zu denen insbesondere die Gesundheits- und Pflegeberufe zählen, erreichen wir nicht durch ein Entgeltgleichheitsgesetz. Dies ist letztendlich nur simple Symbolpolitik, die beruhigen mag, aber am zentralen Problem vollkommen vorbeigeht

     

    Wir würden uns sehr wünschen, wenn die Landesregierung stringent ihrem eigenen Anspruch folgen würde und die geplante Schlechterstellung der Grundschullehrerinnen und Grundschullehrer bei der Lehrerbesoldung rückgängig machte. Die rot-grün-blauen Koalitionäre sollten von ihrer eigenen Regelungskompetenz Gebrauch machen und mit guten Beispiel voran gehen, denn gerade in diese Berufsgruppe sind überproportional viele Frauen vertreten.

     

    Die Gründe für den unbereinigten Gender-Pay-Gap sind einfach zu benennen: Es sind insbesondere die hohe Teilzeitquote und die Berufswahl der Frauen. Die Frage stellt sich jedoch, ob die Entscheidung der Frauen verstärkt in Teilzeit zu gehen auch immer eine freiwillige Entscheidung war bzw. ist. Haben Frauen tatsächlich die Wahl, ob sie nach der Geburt ihrer Kinder in den Beruf zurückkehren können?

     

    Wir, die Politik, müssen uns die Frage stellen, ob wir die Strukturen geschaffen haben, damit Frauen eine echte Wahlmöglichkeit haben. Warum kehrt nur ein Drittel der Frauen in Deutschland nach der Elternzeit in ihre Berufe zurück? Eine Antwort gibt die nach wie vor nicht ausreichende Betreuungsinfrastruktur. Der Staat sollte an diesem Punkt ansetzen und unter anderem die Gründungen von Betriebskindergärten unterstützen.

     

    Ein Blick zu unserem europäischen Nachbarn Frankreich offenbart, wie sehr wir hier in Deutschland unser Rollenbild zementieren. Der Arbeits- und Sozialmarkt ist in Frankreich familienorientiert und der Staat unterstützt dort selbstverständlich, dass junge Frauen frühzeitig an ihren Arbeitsplatz zurückkehren.

     

    Die Politik in Deutschland muss die Voraussetzungen schaffen, damit Frauen die Wahlfreiheit haben. In der Vergangenheit wurden dafür leider nicht die passenden Instrumente gefunden. Dazu zähle ich das Betreuungsgeld sowie das Elterngeld als misslungene Beispiele dafür auf, die Frauen möglichst lange von ihrer Erwerbstätigkeit abzuhalten, statt ihnen die Möglichkeit zu geben, schnellstmöglich wieder in den Beruf zurückzukehren.

     

    Eine moderne, faire Gesellschaft garantiert Menschen Wahlfreiheit und stellt sie nicht vor die Wahl ‚Familie oder Karriere‘.“

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  • 17.03.2015

    Wolfgang Kubicki: Vorratsdatenspeicherung stoppen!

    „Die FDP-Fraktion hat heute einen Dringlichkeitsantrag zur kommenden Plenartagung eingebracht. Hintergrund sind die aktuellen Äußerungen des SPD-Bundesvorsitzenden Sigmar Gabriel sowie seines sechsten Stellvertreters, des SPD-Fraktionsvorsitzenden, Dr. Ralf Stegner, zur möglichen Einführung einer Vorratsdatenspeicherung.

     

    Nachdem sich der Landtag in dieser Legislaturperiode in zwei Anträgen klar ‚gegen jede Form der Vorratsdatenspeicherung‘ ausgesprochen hat (Drs. 18/1285(neu) und Drs. 18/1414) erwarten wir in dieser Frage eine unmissverständliche Positionierung der rot-grün-blauen Koalition.“

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  • 05.09.2018

    Jan Marcus Rossa zu TOP 23 + 29 „Asylrecht - Abschiebung von Fachkräften"

    In seiner Rede zu TOP 23+29 (Asylrecht – Abschiebung von Fachkräften) erklärt der migrationspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:

    „Wir Freie Demokraten begrüßen es außerordentlich, dass wir heute in diesem Parlament über ein Einwanderungsgesetz diskutieren. Ein Gesetz, das wir schon seit langem fordern, damit die Migrationsdebatte in Deutschland ehrlicher geführt wird als bisher. Auch die Union hat sich auf Bundesebene nun endlich zum Einwanderungsgesetz bekannt. Deshalb besteht tatsächlich die Hoffnung, dass dieses Gesetz auch wirklich kommt. Besser spät als nie!


    Allerdings sind viele Fragen offen und wir sind gut beraten, wenn wir uns gleich zu Beginn der Debatte über die Ausgestaltung des Einwanderungsgesetzes, über die Systematik und auch über die Begrifflichkeiten Gedanken machen. Denn eines zeigt die Migrationsdebatte schon heute: Obwohl wir parteiübergreifend dieselben Worte benutzen, meinen wir doch häufig etwas völlig anderes. Das ist in den letzten Wochen besonders deutlich geworden bei der Diskussion über den Spurwechsel.

    Streng genommen ist die Diskussion über den Spurwechsel eine Scheindebatte, wenn man das Ziel nicht aus den Augen verliert, dass mit dem Einwanderungsgesetz die dauerhafte Zuwanderung von Fachkräften ermöglicht werden soll. Es kommt nämlich allein darauf an, ob ein potentieller Einwanderer eine Fachkraft ist oder eben nicht.

    Nur wenn ersteres bejaht wird, kommt eine Einwanderung überhaupt in Betracht. Es ist dann völlig egal, wo sich ein Antragsteller zum Zeitpunkt der Antragstellung aufhält. Die Personen mögen bereits in Deutschland sein oder im Ausland. Das mag man einen Spurwechsel nennen, ist aber für die Frage, ob jemand eine Fachkraft ist und einwandern darf, gänzlich irrelevant. Das einzige, was wir allerdings verlangen müssen, ist, dass sich ein Antragsteller nicht illegal, also ohne gültigen Aufenthaltstitel in Deutschland aufhält, wenn er hier einen Einwanderungsantrag stellen möchte.

    Darüber hinaus müssen wir uns im Klaren sein, dass der dauerhafte Zuzug von Fachkräften am Ende zur Einbürgerung führen wird. Wir haben die Frage der Einbürgerung bereits Anfang des Jahres hier im Plenum debattiert und waren mehrheitlich der Auffassung, dass viel zu viele Migranten von der Möglichkeit der Einbürgerung keinen Gebrauch machen. Dies haben wir als Fehlentwicklung erkannt und deshalb gilt es, mit dem Einwanderungsgesetz einen Prozess zu gestalten, an dessen Ende der Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft steht. Nur so wird es uns gelingen, Einwanderer nachhaltig in unsere Gesellschaft zu integrieren und das Entstehen von Parallelgesellschaften zu verhindern. Das Modell „Gastarbeiter“ ist ja gehörig schief gegangen und aus diesen Fehlern sollten wir lernen.

    Ferner wird ein Einwanderungsgesetz nur Erfolg haben, wenn wir sicherstellen, dass ausschließlich Fachkräfte in unser Land einwandern, die wir in Deutschland brauchen. Deshalb sind die Qualifikationskriterien festzulegen, die Voraussetzung für die Einwanderung sind. Die Kriterien und deren Gewichtung sollten wir über ein Punktesystem festgelegen, damit das Auswahlverfahren verobjektiviert und transparent wird. Die Kriterien sind regelmäßig zu überprüfen und an die tatsächlichen Fachkräftebedarfe anzupassen. Nur so werden wir sicherstellen, dass die Menschen einwandern, für die auf dem deutschen Arbeitsmarkt perspektivisch ein konkreter Bedarf besteht.

    Der Erfolg eines Einwanderungsgesetzes wird davon abhängen, dass wir die strengen Einwanderungskriterien auch anwenden und durchsetzen, anderenfalls werden sich die Befürchtungen einiger Wirtschaftsvertreter bewahrheiten, dass wir mit dem Einwanderungsgesetz die erforderlichen Fachkräfte nicht gewinnen werden. Schließlich sollte es unser Fernziel sein, dass im Einwanderungsgesetz insgesamt und abschließend der dauerhafte Zuzug nach Deutschland geregelt wird, und die Einwanderung nicht auf Fachkräfte beschränkt wird.

    Das Einwanderungsgesetz, das jetzt zur Debatte steht, geht so weit natürlich noch nicht. Es ist nur ein erster Schritt, dem weitere folgen müssen. Das Einwanderungsgesetz wird aber die Zuwanderung in eine neue Richtung führen. Meine große Hoffnung, die ich mit einem solchen Gesetz verbinde, ist mehr Ehrlichkeit in der Migrationsdebatte und das würde uns allen gut tun, um ein Auseinanderdriften, ja eine Spaltung unserer Gesellschaft zu verhindern. Ein solche läge allein im Interesse der AfD, die umso stärker wird, je emotionaler diese Debatte geführt werden wird. Wir brauchen Sachlichkeit und Vernunft und dafür steht die gesellschaftliche Mitte.“

     

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 17.03.2015

    Anita Klahn: Wahlfreiheit ist das Gebot der Stunde

    „Die jüngsten Anmeldezahlen an den Gymnasien zeigen, dass G9 an Gymnasien weiterhin sehr beliebt und von den Betroffenen gewollt ist. Vor diesem Hintergrund müssen sich die Abgeordneten von SPD, Grünen und SSW die Frage gefallen lassen, ob das von ihnen beschlossene Verbot neuer G9-Gymnasien auf die schleswig-holsteinische Schulwirklichkeit überhaupt noch passt.

     

    Zudem sei in dieser Diskussion noch einmal daran erinnert, dass der Erwerb des Abiturs immer noch etwas mit Qualität zu tun hat. Forderungen, man müsse einfach den Stundenplan am Gymnasium entleeren, dann passe das schon mit G8, sind daher wohlfeil und führen nur zu einem Abbau von Bildungsstandards. Genau das wäre ein weiterer Schritt, um die Gymnasien innerlich auszuhöhlen. Im Sinne des Bildungsstandortes Schleswig-Holstein gilt es, dies zu verhindern.“

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  • 16.03.2015

    Dr. Ekkehard Klug: Bemerkenswerter Umfall der Sozialdemokraten

    „Der Vorratsdaten-Umfall des sozialdemokratischen Fraktionsvorsitzenden Dr. Stegner ist vor dem Hintergrund der bisherigen klaren Haltung der schleswig-holsteinischen SPD bemerkenswert.

    Der überraschende programmatische Schwenk zeigt, dass Herr Dr. Stegner nicht zum General taugt, sondern vielmehr brav die Kommandos des sozialdemokratischen Stabsgefreiten Gabriel pariert.“

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  • 12.03.2015

    Christopher Vogt: Die Landesregierung darf sich nicht in die Schmollecke zurückziehen

    „Die Klage des Kreises Steinburg ist eine ganz schlechte Nachricht für alle Befürworter der A20. Das wäre nun wirklich zu vermeiden gewesen. Es ist nicht zu fassen, dass sich die Landesregierung nicht im Vorwege mit dem Kreis Steinburg und der Gemeinde Kollmar über eine sinnvolle Lösung bei der Gefahrenabwehr verständigen konnte. Verkehrsminister Meyer hat dem Projekt und sich selbst keinen Gefallen damit getan, den Planfeststellungsbeschluss noch kurz vor Silvester durchzudrücken. Wir hatten damals darauf hingewiesen, dass dies ein riskanter Weg ist. Mit Klagen der Naturschutzverbände muss bei jedem Bauabschnitt gerechnet werden. Klagen von Kommunen, die von einer schnellen Realisierung massiv profitieren würden, können aber ohne großen Aufwand vermieden werden. Selbst dazu ist die Landesregierung hier nicht in der Lage gewesen.

     

    Ich kann die Sorgen der Gemeinde Kollmar und der dortigen Feuerwehrkameraden gut nachvollziehen, denn sie wären mit der Gefahrenabwehr bei diesem Bauwerk in der Tat überfordert. Ich glaube aber nicht, dass der Kreis die richtige Institution ist, um aus diesem Grund gegen den Planfeststellungsbeschluss zu klagen und ich halte die Forderung nach einer Werkfeuerwehr auch für übertrieben. Ich bin mir sicher, dass das Land gemeinsam mit dem Kreis und den umliegenden Gemeinden sehr zügig sinnvolle Konzepte zur Gefahrenabwehr abstimmen könnte. Verkehrsminister Meyer ist jetzt aufgefordert, mit dem Kreis und der betroffenen Gemeinde an einer sinnvollen Lösung zu arbeiten, damit die Klage schnellstmöglich zurückgezogen wird. Die Landesregierung muss jetzt auf die Region zugehen und darf sich nicht in die Schmollecke zurückziehen. Sie muss einsehen, dass sie sich selbst in diese missliche Lage manövriert hat.“

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  • 11.03.2015

    Wolfgang Kubicki: Einwanderung ist eine Chance

    „Deutschland ist Einwanderungsland – darin liegt keine Bedrohung, sondern eine Chance“, das sagte Wolfgang Kubicki, Vorsitzender der FDP-Landtagsfraktion, beim German Symposium in London. „Es bedeutet, dass wir uns intensiver um diejenigen kümmern müssen, die vor Unrecht und Gewalt zu uns flüchten, und ihnen eine menschenwürdige Zuflucht gewähren. Das ist humanitäre Verpflichtung. Wir brauchen aber auch endlich bundesweit einheitliche Standards bei der Betreuung/Beratung von Einwanderern. Ein Einwanderungsgesetz mit einem Punktesystem nach kanadischem Vorbild, wie es die FDP Anfang des Jahres in die Diskussion gebracht hat, könnte dies leisten.“

     

    Ein solches Gesetz müsste neben Regelungen zur beschleunigten Visumvergabe und der Erlaubnis einer befristeten Erwerbstätigkeit auch alle Gesetze und Verordnungen des Aufenthaltsrechts in einem Einwanderungsgesetzbuch zusammenfassen und beinhalten, dass die Beratungsmöglichkeiten zu allen Aspekten rund um die Lebensentscheidung „Migration“ für Einwanderer ausgebaut würden.

     

    „Es muss doch unser Ziel sein, Einwanderern den Neustart in Deutschland so leicht wie möglich zu machen“, so Kubicki. „Im Moment scheitert das schon daran, dass sich Einwanderer erst einmal durch verschiedene Behörden kämpfen müssen. Ich bin überzeugt, dass es für sie ein großer Fortschritt und eine Erleichterung wäre, wenn Ausländerämter und Visavergabestellen zu Service- und Willkommenszentralen umgebaut würden, um die umfassende Beratung ‚aus einer Hand‘ anzubieten.“

     

    Kubicki sprach sich zudem dafür aus, es Asylsuchenden unabhängig vom Bearbeitungsstand ihres Asylverfahrens zu ermöglichen, am Zuwanderungsverfahren und dem Punktesystem teilzunehmen. Neben der beschleunigten und insgesamt verbesserten Anerkennung von Bildungsabschlüssen sowie einem Rechtsanspruch auf eine Beratung zu diesem Thema sollten außerdem die Deutschförderung für Fachkräfte sowie die Mittel für Integrationskurse erhöht werden.

     

    „Wenn wir wollen, dass sich die Hunderttausenden, die jedes Jahr zu uns kommen, bei uns heimisch fühlen, dürfen wir aber nicht nur die technischen Aspekte der Lebensentscheidung ‚Migration‘ betrachten“, sagte Kubicki weiter. „Viele Einwanderer sind von mehreren Kulturen geprägt und fühlen sich diesen zugehörig. Ich halte es schon allein deshalb für falsch, jemanden zu zwingen, sich zwischen dem Land seiner Eltern und dem Land seines Lebensmittelpunktes entscheiden zu müssen.“

     

    Das German Symposium wird von der German Society, einer Studentenvereinigung der London School of Economics and Political Science, organisiert. Diskutiert werden an fünf Tagen Themen aus deutscher Politik, Wirtschaft, Geschichte und Kultur. Neben FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki sind in diesem Jahr unter anderem Kanzleramtsminister Peter Altmaier, der ehemalige Bundespräsident Christian Wulff, der ehemalige Staatspräsident Frankreichs Valéry Giscard d‘Estaing, und der Siemens-Vorstandvorsitzende Joe Kaeser zu Gast.

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  • 23.02.2024

    Annabell Krämer zu TOP 31 "Transparenzregister jetzt"

    In ihrer Rede zu TOP 31 (Aufkommensneutralität ermöglichen und unnötige Bürokratie bei der Grundsteuerreform vermeiden – Transparenzregister jetzt) erklärt die finanzpolitische Sprecherin und stellvertretende Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    „Eine gerechte, transparente und unbürokratische Grundsteuer – das hätte mit der Novellierung das Ziel sein müssen. Mit dem finalen Beschluss der Einführung des bürokratischen Bundesmodells durch Schwarz-Grün hat man sich hiervon verabschiedet. Komplizierte Berechnungen, ein hoher bürokratischer Aufwand, die Bevorzugung einzelner Wohnungsbauträger, die Verlagerung des Erhebungsaufwandes auf den Immobilieneigentümer, Bodenrichtwerte, die mit der heißen Nadel gestrickt wurden und eine Wertdynamik, die bei absehbar weiter steigenden Immobilienpreisen sehr wahrscheinlich zu einer immer höheren Grundsteuerbelastung führt. Es verwundert also nicht, dass bereits das erste Gericht, das Finanzgericht Rheinland-Pfalz, die Verfassungskonformität des neuen Grundsteuermodells anzweifelt hat. Diese Diskussion haben wir in diesem Haus jedoch bereits ausgiebig geführt – Sie wissen, wir Freie Demokraten hatten eine andere Vorstellung von einem transparenten, unbürokratischen und gerechtem Grundsteuermodell.

    Jetzt ist das Kind aber nun einmal in den Brunnen gefallen. Es geht nur noch um Schadenbegrenzung. Machen wir wenigstens jetzt das Beste draus – für die Bürger und die Kommunen. Und damit komme ich zum Transparenzregister. Es veröffentlicht die Hebesätze der Kommunen, die eine aufkommensneutrale Ausgestaltung der Grundsteuer ab 2025 ermöglichen. Zum anderen ist das Transparenzregister auch für die Nachvollziehbarkeit und Transparenz der Immobilieneigentümer wichtig.

    Aber warum ist das von uns geforderte Transparenzregister nun in einer zeitnahen Erstellung – das heißt spätestens zum Ende des zweiten Quartals – so wichtig? Die Bürger sind verunsichert. Die vom Finanzamt ermittelten Grundsteuermessbeträge sind meistens höher als in der Vergangenheit. Jeder Bürger ist somit in der Lage zu verstehen, dass sich die Steuerlast bei gleichbleibendem Hebesatz für ihn erhöht. Was hat das zur Konsequenz? Ich sage es Ihnen deutlich: Der Unmut in der Bevölkerung steigt. Und die Kommunalpolitiker müssen das ausbaden. Es wird unterstellt, dass eine Steuererhöhung durch die Hintertür nicht nur toleriert werde, sondern auch gewollt sei. Hier kann nur die zügige Veröffentlichung eines Transparenzregisters entgegenwirken, das die aufkommensneutralen Hebesätze darlegt. Berlin ist hier übrigens erstaunlicherweise mit gutem Beispiel vorangegangen. 

    Die Kommunalpolitik will vielerorts die Grundsteuer aufkommensneutral für die Kommune festsetzen. Die Politik braucht die Berechnung der aufkommensneutralen Hebesätze, um diese politisch beschließen zu können. Das geht aktuell noch nicht. Die große Unsicherheit verbleibt – sowohl bei den Bürgern als auch bei den ehrenamtlichen Kommunalpolitikern. Wie reagieren die regierungstragenden Fraktionen? Erbitten die Veröffentlichung des geforderten Transparenzregisters spätestens mit Veröffentlichung des Haushaltserlasses. Gucken wir doch mal, wann dieser im letzten Jahr erstellt wurde. Es war der 25. September 2023. Ist Ihnen überhaupt bewusst, wann die Kommunen mit der Haushaltsaufstellung beginnen? Man arbeitet dort in der Regel nicht wie hier im Land mit vorläufiger Haushaltsführung. Der Beginn der Haushaltsberatungen ist nicht selten direkt nach der Sommerpause. Deshalb erwarten wir, dass das Transparenzregister spätestens zum Ende des zweiten Quartals verfügbar ist. Die Politik muss die Möglichkeit haben, vor der Sommerpause Hebesätze zu beschließen. Ich frage mich schon, welche Intention Schwarz-Grün hat, den Haushaltserlass und das Transparenzregister zeitgleich veröffentlichen zu wollen.

    Was stand denn letztes Jahr im Haushaltserlass? 'Die schleswig-holsteinischen Kommunen verfügen aber auch über Möglichkeiten, ihre Erträge zu steigern. Im Realsteuervergleich 2021 liegt der gewogene durchschnittliche Hebesatz in Schleswig-Holstein sowohl bei der Grundsteuer A und B als auch bei der Gewerbesteuer weiterhin zum Teil deutlich unter den gewogenen Hebesätzen der Kommunen in den deutschen Flächenländern.' Ein Schelm, wer dabei Böses denkt.

    Ich hoffe, ich konnte Ihnen deutlich machen, dass die Kommunen Planungssicherheit benötigen und unsere Kommunalpolitiker es nicht verdient haben, Ihre desaströse Grundsteuerpolitik auszubaden."

     

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 10.03.2015

    Christopher Vogt: Wir freuen uns über das überzeugende Ergebnis der Olympia-Umfrage in Hamburg

    „Wir freuen uns über das überzeugende Ergebnis der Olympia-Umfrage in Hamburg. Durch die deutlich höhere Zustimmung im Vergleich zur Berliner Umfrage sollte nun klar sein, dass Hamburg für Deutschland ins Rennen gehen wird. Das ist auch eine gute Nachricht für Schleswig-Holstein. In unserem Bundesland könnten nicht nur Segel-, Handball- oder Golfwettbewerbe stattfinden, sondern auch weitere wie z.B. die der Ruderer. Das könnte mit dem richtigen Konzept nicht nur unserem Breitensport, sondern auch dem Tourismus und anderen Bereichen einen massiven Schub geben.

     

    Wir erwarten von der Landesregierung großen Einsatz für die Hamburger Bewerbung, damit Schleswig-Holstein seine Kapazitäten und Erfahrungen zur Verwirklichung des olympischen Traumes einbringen kann. Angesichts dieser klaren Mehrheit für Olympia in Hamburg fordern wir die Hamburger Grünen als designierte Koalitionspartner der Scholz-SPD auf, ihren Widerstand auch gegen dieses Projekt aufzugeben und sich konstruktiv an der Bewerbung zu beteiligen.“

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