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  • 25.08.2021

    Jan Marcus Rossa zu TOP 11 „Erhöhung der parlamentarischen Transparenz“

    In seiner Rede zu TOP 11 (Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung der parlamentarischen Transparenz) erklärt der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:

    „Parlamentarische Transparenz ist wichtig. Da kann es überhaupt keinen Zweifel geben. Die Bürgerinnen und Bürger haben einen Anspruch darauf zu erfahren, durch welche Umstände Abgeordnete in ihren Entscheidungen beeinflusst werden könnten. Die Transparenz kann also durchaus einen Beitrag dazu leisten, dass Abgeordnete private Interessen bei ihrem Abstimmungsverhalten hintanstellen und sich ausschließlich von Sachargumenten leiten lassen, wenn sie sich anderenfalls der Gefahr ausgesetzt sehen, ihr Mandat für eigene Interessen zu missbrauchen. Denn dafür sind wir nicht gewählt worden. Wir haben zwar ein freies Mandat erworben. Dieses haben wir aber im Interesse unserer Wählerinnen und Wähler und nicht für Eigeninteressen einzusetzen. Aus diesem Grund bin ich ein Befürworter der parlamentarischen Transparenz.

    Es ist richtig, dass wir Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in die Liste anzeigepflichtiger Einkünfte aufnehmen, denn auch hier bestehen persönliche wirtschaftliche Interessen, die offengelegt werden sollten. Gleiches gilt für die Herabsetzung von Beteiligungsquoten an Unternehmen. Und richtig ist, dass das individuelle Einkommen vor Steuern anzuzeigen ist und nicht etwa Umsatzerlöse oder Unternehmensgewinne, die einem Abgeordneten nur anteilig zufließen, was hier im Haus ja auch schon einmal diskutiert wurde. Schwierig ist der Umgang mit Vortragstätigkeiten und Medienauftritten. Wann liegt ein überwiegender Bezug zum Mandat vor und wann nicht? Hier hätte ich mir mehr Bestimmtheit und Klarheit gewünscht. Aber, vielleicht helfen uns hier ja die Experten in der Anhörung mit konstruktiven Vorschlägen.

    Insgesamt halte ich das Gesetz für eine sinnvolle Weiterentwicklung unserer Verhaltensregeln. Ob diese in Gesetzesform gegossen werden mussten und damit auch künftige Abgeordnete binden, ist diskutiert worden. Am Ende haben wir uns für ein Gesetz entschieden, weil es eben doch mehr Gewicht hat als die von Abgeordneten verabschiedeten Verhaltensregeln. Aber als Gesetzgeber müssen wir uns auch stets fragen, ob wir mit unseren Gesetzesinitiativen nicht doch im Einzelfall über das gut gemeinte Ziel hinaus preschen. Auslöser war ja ein Skandal außerhalb des Landes Schleswig-Holstein, weil sich Bundestagsabgeordnete Einkünfte verschafft haben, die sie wohl nicht ohne ihr Abgeordnetenmandat hätten erzielen können und die auch die Notlage in Deutschland zu Beginn der Corona-Pandemie ausnutzten. Ob das rechtswidrig oder sogar strafbar war, will ich hier nicht entscheiden. Fest steht aber, dass ein solches Verhalten moralisch und ethisch nicht zu rechtfertigen ist.

    Doch dürfen wir nicht die Augen davor verschließen, dass Transparenz auch missbraucht werden kann. Ich erinnere an eine Presseberichterstattung, in der nach Veröffentlichung der Nebeneinkünfte öffentlich die Frage aufgeworfen wurde, ob Abgeordnete mit höheren Nebeneinkünften ihr Abgeordnetenmandat überhaupt seriös ausüben würden. Der Gedanke, dass die Höhe der Nebeneinkünfte nichts darüber sagt, wie intensiv ein Abgeordneter sein Mandat wahrnimmt, ist überhaupt nicht in Erwägung gezogen worden. Ohne weitere Überprüfung der Einkommensart und Einkommensquelle wurden Unterstellungen publiziert, die bei näherer Befassung nicht haltbar gewesen sein dürften. Einkünfte aus Unternehmensbeteiligungen stehen in der Regel nicht in Relation zum Arbeitsaufwand, sondern sind abhängig von den Beteiligungsverhältnissen. Die damalige Berichterstattung – ausgelöst durch unbedachte Äußerungen des Präsidenten des Bundes der Steuerzahler – macht deutlich, wie sehr eine gut gemeinte Transparenz auch den Missbrauch solcher Daten ermöglichen kann. Es ist nicht nur unseriös, sondern auch schlicht nicht zulässig, aus der Höhe von Nebeneinkünften auf die Intensität der Abgeordnetentätigkeit zu schließen.

    Solche Berichterstattungen gefährden am Ende sogar die Vielfalt in unseren Parlamenten, denn welcher Unternehmer, welcher Selbständige will sich solchen Verdächtigungen ausgesetzt sehen, wie wir sie lesen mussten. Das wäre keine gute Entwicklung, denn unsere Parlamente brauchen Vielfalt.“

    Es gilt das gesprochene Wort!

     

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  • 25.08.2021

    Annabell Krämer zu TOP 28 „Entlastung bei der Grunderwerbsteuer für Ersterwerberinnen und Ersterwerber“

    In ihrer Rede zu TOP 28 (Entlastung bei der Grunderwerbsteuer für Ersterwerberinnen und Ersterwerber) erklärt die finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    „Für uns Freie Demokraten ist es ein Herzensthema, mehr Bürgerinnen und Bürgern den Traum vom Eigenheim zu verwirklichen. Es ist nicht hinnehmbar, dass Deutschland in Europa die zweitniedrigste Eigenheimquote hat. Wir fordern deshalb vehement, den Ersterwerb einer selbstgenutzten Immobilie steuerlich zu entlasten. Im Koalitionsvertrag haben wir uns deshalb darauf geeinigt, dass wir das Steuerschlupfloch der sogenannten Share Deals schließen. Wir haben uns auch grundlegend darauf geeinigt, den Ersterwerb einer selbstgenutzten Immobilie – unabhängig von den aktuellen Lebensumständen – zu unterstützen. Hierbei darf nicht nach dem Familienstand differenziert werden. Einige möchten ein Eigenheim vor der Familiengründung erwerben, anderen ist es erst nach Auszug der Kinder finanziell möglich, viele müssen einen Erwerb getrennt lebend schultern und andere wiederum bekommen gewollt oder ungewollt keine Kinder. Für die Koalition soll die einzige Voraussetzung deshalb der Erwerb einer selbstgenutzten Immobilie durch eine natürliche Person sein.

    Derzeit zahlt ein Immobilienkäufer eine Grunderwerbsteuer in Höhe von 6,5 Prozent des Kaufpreises. Dass Großinvestoren die Grunderwerbsteuer umgehen können, indem sie eine Immobilie nicht direkt, sondern über eine Gesellschaft kaufen und für mindestens fünf Jahre lediglich 95 Prozent an dieser erwerben, wollen wir nicht länger hinnehmen. Steuergerechtigkeit bedeutet für uns Freie Demokraten, Steuerschlupflöcher bei Immobiliengeschäften konsequent zu schließen. Das Ergebnis jahrelanger Diskussion von Union und SPD über die Senkung der Beteiligungsschwelle, ab der Grunderwerbsteuer gezahlt werden muss, ist ebenso bedauerlich wie lächerlich. Die aberwitzige Senkung um lediglich fünf Prozent hat dieses Steuerschlupfloch so minimal verkleinert, dass die meisten noch immer hindurch passen. Ich spreche hier auch für die FDP-Bundestagsfraktion, wenn ich sage: Wir hätten uns zur Auflösung dieser Ungerechtigkeit definitiv mehr gewünscht! Einen entsprechenden Antrag der FDP-Bundestagsfraktion hat die Große Koalition abgelehnt. Die einfache Idee, die Grunderwerbsteuer prozentual bei einem Anteilserwerb von über 50 Prozent zu erheben, d.h. erwerbe ich 70 Prozent, zahle ich 70 Prozent der Grunderwerbsteuer, war wahrscheinlich zu einfach, einleuchtend und logisch.

    Die Bundesregierung hat unnötig viel Zeit für eine bloß halbherzige Lösung verstreichen lassen. Nichtsdestotrotz werden immer noch zusätzliche Millionenbeträge in den Landeshaushalt gespült. Die Immobilienpreise kennen seit Jahren nur eine Richtung – sie steigen. Auch dieser Tatbestand lässt die Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer verlässlich steigen. Auch aus diesem Grund sollten wir uns jetzt gemeinsam zügig für eine Entlastung unserer Bürgerinnen und Bürger einsetzen. Eine Übergangslösung könnten Steuerrückerstattungen sein, die das Finanzamt anordnen könnte, sofern der Ersterwerb einer selbstgenutzten Immobilie nachgewiesen wird. Denn was unsere Bürgerinnen und Bürger statt dieser Kleinteiligkeit der Großen Koalition jetzt brauchen, ist endlich eine finanzielle Entlastung auf dem Weg zum Eigenheim.

    Als Freie Demokraten setzen wir weiterhin auf das Instrument des Freibetrages. Wir sehen aber auch, dass die Bundesregierung bislang nicht bereit war, den Ländern die Möglichkeit für einen solchen Schritt einzuräumen. Mit unserer Bundesratsinitiative wollen wir die Bundesregierung in diese richtige Richtung bewegen. Im Sinne unseres Koalitionsvertrages und unserer Bürgerinnen und Bürger sehen wir die beste Alternativlösung in der Senkung des Steuersatzes. Schleswig-Holstein sollte ein positives Signal senden und das erste Bundesland sein, das die jahrelange Erhöhungsspirale bei der Grunderwerbsteuer durchbricht und – von der Spitze mit 6,5 Prozent grüßend – endlich auf eine Entlastung setzt. Ich freue mich, dass wir heute gemeinsam mit unseren Koalitionspartnern unserer Bundesratsinitiative Nachdruck verleihen. Denn auch die CDU hat sich dafür ausgesprochen, dass idealerweise ‚die Möglichkeit von Freibeträgen beim Grunderwerb im Gesetz verankert‘ werden sollte. Wir freuen uns, dass sich auch unsere Finanzministerin dafür ausgesprochen hat, die Steuer für alle zu senken, sofern der Bund das Steuerrecht für eine Freibetragsregelung nicht ändern würde. Dieses entspräche dem Geist des Koalitionsvertrages.

    Liebe Frau Ministerin Heinold, noch sind wir frohen Mutes, dass wir in Berlin bald erfolgreich für eine Länderöffnungklausel werben werden. Viele Vorschläge zur Entlastung der Bürger liegen nun auf dem Tisch. Während die Kollegin Raudies von der SPD vor zwei Jahren noch der Meinung war: ‚Eine Senkung der Grunderwerbsteuer um 0,5 Prozent wäre nichts anderes als teure Symbolpolitik‘ und somit eine Senkung der Grunderwerbsteuer noch grundlegend abgelehnt hat, freue ich mich aufrichtig über das Umdenken bei der SPD, auch wenn wir ein anderes Entlastungsmodell bevorzugen. Aus diesem Grund beantragen wir, beide Anträge in den Ausschuss zu überweisen – damit wir es endlich gemeinsam schaffen, unsere Bürger zu entlasten!“

    Es gilt das gesprochene Wort!

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  • 25.08.2021

    Dennys Bornhöft zu TOP 12 „Kinderwunschbehandlung bundesweit einheitlich gestalten“

    In seiner Rede zu TOP 12 (Kinderwunschbehandlung bundesweit einheitlich gestalten) erklärt der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

    „In vielen Bereichen haben wir es in den letzten Jahren geschafft, Ungleichbehandlungen aufzulösen, beispielsweise mit der Einführung der Ehe für alle, durch welche auch gleichgeschlechtliche Paare endlich heiraten können. Doch auch in Deutschland im Jahre 2021 gibt es weiterhin Ungerechtigkeiten und Ungleichbehandlungen, teils durch Gesetz, teils durch unterschiedliches Verwaltungshandeln oder Finanzierungsmöglichkeiten. So ein Fall ist leider die Kinderwunschbehandlung und deren Finanzierung durch die Krankenversicherungen; denn viel weniger Paare müssten ungewollt kinderlos sein als es heute der Fall ist.

    Nach aktueller Studienlage stieg der Anteil an ungewollt kinderlosen Frauen und Männern im Alter zwischen 20 und 50 Jahren von 25 Prozent in 2013 auf nunmehr 32 Prozent in 2020 an. Dabei ist zu beobachten, dass Männer und Frauen in etwa gleich gewollt bzw. ungewollt kinderlos sind. Die ungewollte Kinderlosigkeit, ob sie nun medizinisch indiziert oder aber an anderen Faktoren scheitert, ist damit ein wachsendes gesellschaftliches Problem, das neben volkswirtschaftlichen Implikationen vor allem auch die Alltagswirklichkeit und damit die individuellen Lebensentwürfe vieler Menschen betrifft. Nicht nur gesellschaftlich ist das ein Problem, es ist insbesondere für die Betroffenen massiv belastend. Eine Novellierung der Förderkriterien für Kinderwunschbehandlungen ist aus Sicht der FDP überfällig. In diesem Zusammenhang müssen wir bestehende Diskriminierungen dringend beenden. Selbst im Jahr 2021 sind Alleinstehende oder homosexuelle Paare von einer finanziellen Förderung gänzlich ausgeschlossen. Der hier einschlägige § 27a SGB V erwähnt sie weiterhin nicht. Daraus spricht ein aus meiner Sicht völlig veraltetes Weltbild. Denn wer glaubt, die Fähigkeit, Verantwortung für ein Kind zu übernehmen, sich zu kümmern, liebevoll – oder ganz einfach ein gutes Elternteil zu sein – hänge von der sexuellen oder geschlechtlichen Orientierung oder dem Familienstand ab, der irrt in dieser Pauschalität völlig. Deswegen gibt es keine Rechtfertigung mehr für eine solche Unterscheidung. Wir werden uns auf Bundesebene dafür einsetzen, dass diese Faktoren nicht mehr zu einem Ausschluss der Förderung für eine Kinderwunschbehandlung führen.

    Es gibt jedoch auch weitere Diskriminierungen, die ähnlich fatal wirken können. Hiermit meine ich die teils hohen Kosten, welche nicht durch die Krankenkassen erstattet werden, abhängig vom Wohnort. Dadurch, dass es keine bundesweit einheitliche Lösung staatlicher Zuschüsse gibt, kommt es zur faktischen Familienplanung nach Postleitzahl. Warum nun beispielsweise ein Paar aus Norderstedt bei der Unterstützung des Kinderwunsches anders behandelt wird als in Hamburg-Schnelsen, München oder Berlin, erklärt sich nicht. Diese Kinderwunschbehandlung nach Postleitzahl, diesen Flickenteppich, wollen wir dringend vereinheitlichen, zusammen mit der Abschaffung der Diskriminierung von Homosexuellen und Alleinstehenden.

    Zuletzt möchte ich noch ein Problem benennen, das in diesem Zuge oft unterschätzt wird: die starren Altersgrenzen. Natürlich ist mir das medizinische Risiko bei steigendem Alter bewusst; und auch über die Fähigkeit zur Übernahme von Verantwortung kann man bis zu einem bestimmten Alter diskutieren. Dass dies aber so starr rechtlich festgelegt wird, ohne jegliche Möglichkeit zur Abweichung, empfinde ich als mindestens schwierig. Wer mit 16 einen mittleren Schulabschluss macht und danach eine dreijährige Ausbildung abschließt, kann mit 19 voll berufstätig sein und Verantwortung übernehmen. Warum es dieser Person pauschal verboten sein soll, bspw. mit 23 Jahren – aus Gründen, das macht man ja nicht aus Spaß – eine Kinderwunschbehandlung in Erwägung zu ziehen, ist mir schleierhaft. Das gleiche gilt für die Altersgrenze nach oben bei Frauen ab 40 Jahren. Die Orientierung an starren Altersgrenzen jedenfalls ist nicht mehr zeitgemäß, sie ist in Teilen auch schlichtweg realitätsfremd und diskriminierend.“

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  • 25.08.2021

    Kay Richert zu TOP 13+56 „Baubranche stärken“

    In seiner Rede zu TOP 13+56 (Baubranche stärken - Potentiale öffentlicher Auftragsabwicklung nutzen und Schriftlicher Bericht zur Rohstoff- und Baumaterialversorgung in der Bauindustrie und dem Bauhandwerk und Auswirkungen auf die schleswig-holsteinische Wirtschaft) erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Kay Richert:

    „Das waren schon beunruhigende Zahlen: 46 Prozent der Unternehmen der Wohnungswirtschaft melden Verzögerungen bei ihren Bauvorhaben, knapp 20 Prozent stellen sogar geplante Bauvorhaben zurück. Es fehlt vor allem an Bauholz, aber auch Dämmmaterial, Buntmetalle wie Kupfer sind knapp geworden, Stahl oder Gips auch. Als Ursache gilt, dass unsere Wirtschaft erst erheblich später als in China oder den USA wieder angelaufen ist und diese großen Märkte unsere Rohstoffe absaugen. Tatsächlich sind die Rohholzexporte von 2019 auf 2020 um über 42 Prozent angewachsen. Und ziemlich schnell kam der Ruf nach Abschottung auf: Kein Holz, kein Metall, kein Kunststoff sollte Deutschland mehr verlassen.

    Ich gebe zu: Auf den ersten Blick wirkt das ja durchaus logisch. Je weniger wir weggeben, desto mehr bleibt hier. Aber: Ist das Problem wirklich so groß, wie es beschrieben wurde? Und ist Protektionismus wirklich die Lösung? Ich habe natürlich sofort meine engen Verbindungen ins Handwerk genutzt und nachgefragt: Was können wir tun, um euch zu unterstützen? Und da habe ich schon sehr früh die Rückmeldung bekommen: Nein, wir wollen keine staatlichen Eingriffe. Ja, Rohstoffe sind aktuell knapper. Ja, die Lieferzeiten haben sich verlängert. Aber die Baubranche sieht keine Arbeitsplätze in Gefahr. Kurzarbeit aufgrund des Engpasses wird die absolute Ausnahme bleiben. Im Gegenteil: Von den Materialengpässen betroffene Unternehmen planen sogar, ihre Beschäftigung mehr auszuweiten als nicht betroffene. Und spätestens zum Jahresende hin rechnet das Handwerk mit einer Stabilisierung der Preise auf erhöhtem Niveau und einer Normalisierung der Lieferzeiten.

    Ich will nicht verschweigen, dass es auch Betriebe gibt, die durch die gestiegenen Preise in Schwierigkeiten geraten sind; nämlich dann, wenn in den Bauwerksverträgen Festpreise für Materialien vereinbart wurden. Da die Verträge teilweise schon mehrere Monate alt sind, kann die Marge die Steigerungen dann nicht mehr auffangen. In neuen Verträgen werden daher nun Preisgleitklauseln verwendet oder Tagespreise vereinbart. Das gilt auch für den Bereich des öffentlichen Bauwesens. Ich will nicht bestreiten, dass die Situation für einige Betriebe krisenhaft ist. Und immer dann, wenn es um Menschen und ihre Schicksale geht, ist politisches Handeln nicht nur legitim, sondern angezeigt. Schließlich ist Wirtschaftspolitik immer auch Sozialpolitik. Aber unter den vorliegenden Bedingungen wäre es schädlicher, als Staat in die Marktmechanismen einzugreifen, als eben diese Mechanismen wirken zu lassen.

    Wer durch die Verteuerung von Baumaterial dauerhaft schlechter gestellt wird, das sind kleine Häuslebauer, das sind Familien, die sich ein bescheidenes Eigenheim bauen möchten. Und da können wir tatsächlich etwas tun. Wir wollen deshalb großzügige Freibeträge für Häuslebauer. Und auch Planungsvorgänge und Bauvorschriften würden wir gerne vereinfachen und dadurch auch billiger machen. Ich würde mich freuen, wenn wir dazu eines Tages die politischen Mehrheiten finden würden. Krisen sollten immer dazu genutzt werden, Bestehendes zu hinterfragen und Lehren zu ziehen. Eine Lehre wird in dem Bericht der Landesregierung genannt, nämlich der vermehrte Einsatz von recycelten Baustoffen. Das macht uns unabhängiger und ist nebenbei auch schonender für die Umwelt. Wenn das mal keine gute Nachricht ist! Eine weitere könnte sein, dass wir in der Forstwirtschaft mehr Sukzessionsflächen zulassen. Denn neben der erhöhten Nachfrage aus Übersee ist das Holz auch deshalb knapp, weil aufgrund Trockenheit, Windbruch und Schädlingsbefall sehr viel Kalamitätsholz produziert wurde. Flächen mit natürlich nachgewachsenem Bestand speichern große Mengen Wasser, sind widerstandsfähiger gegen Schädlinge und Windwurf. Ein weiteres Beispiel dafür, wie richtig gemachter Naturschutz ein Vorteil für alle sein kann.

    Unsere Betriebe in Handwerk und Bauindustrie stehen stark da und geben selbst an, dass sie gut durch die Lieferengpässe kommen werden. Arbeitsplätze sind nicht in Gefahr. Es besteht also kein Grund zu intervenieren. Ich bedanke mich bei den Handwerkskammern in Flensburg und Lübeck sowie bei den Innungen für die ausführlichen Gespräche und das große Vertrauen. Wenn diese Situation eines gezeigt hat, dann das: Der Draht zwischen Politik und Wirtschaft, zwischen Abgeordneten und Handwerk ist kurz und wir können uns aufeinander verlassen.“

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  • 25.08.2021

    Anita Klahn zu TOP 17 u.a. „Infektionsschutzmaßnahmen u.a. an Schulen“

    In ihrer Rede zu TOP 17+22+27+36 (Infektionsschutzmaßnahmen, Impfkampagnen, Gesundheit und Wege zu mehr Normalität an Schulen) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und bildungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:

    „Auch wenn in vielen gesellschaftlichen Bereichen Grundrechte und Freiheiten wieder genutzt werden können, so sind wir in vielen anderen Bereichen noch weit von der Normalität entfernt. Leider gehört der Schulbereich dazu. Der fehlende Kontakt zu Lehrkräften und Mitschülern hat die Ungleichheit der Bildungschancen verschärft. Kinder und Jugendliche brauchen jetzt dringend verlässliche Normalität. Und das Recht auf Bildung kann am besten im Präsenzunterricht verwirklicht werden. Kinder und Jugendliche haben in dieser Pandemie einen überdurchschnittlichen Teil der Lasten getragen. Sie mussten auf eigene Bedürfnisse verzichten, um unsere älteren Mitmenschen zu schützen.

    Auch wenn wir heute nicht genau sagen können, welche Auswirkungen Kita- und Schulschließungen und Distanzunterricht bei den jungen Menschen langfristig haben werden, so müssen wir doch heute alles tun, um so viel wie möglich abzufedern. Umso wichtiger ist es jetzt, dass wir Maßnahmen ergreifen, mit denen der Präsenzunterricht verlässlich stattfinden kann und wir zugleich gewährleisten, dass der Ort Schule von den Lehrkräften und unseren Schülerinnen und Schülern mit ihren Familien als ein unbedenklicher Ort hinsichtlich des Infektionsgeschehen wahrgenommen wird. Alle Maßnahmen, die wir aktuell treffen, sind diesem Ziel untergeordnet. Und auch, wenn es eine Belastung bedeutet: Hygieneregeln, Schnupfenpläne, Tests, Abstand und Lüften werden erstmal weiter Bestand haben. Die Masken bieten einen hohen verlässlichen Schutz, sie sind aber auch eine Belastung für die Schüler.

    Wir werden also genau darauf achten müssen, welche Maßnahmen für den Präsenzunterricht nötig sein werden und ob die Verhältnismäßigkeit der Einschränkungen gegeben ist. Das Recht auf Bildung, Angemessenheit und Verhältnismäßigkeit aller Maßnahmen zum Gesundheitsschutz waren und sind für uns Liberale immer Grundlage aller Diskussionen und Entscheidungen. Der sicherste Weg zu einer Rückkehr zur Normalität sind die Impfungen. Je mehr Bevölkerungsteile immunisiert sind, desto größer ist der Schutz auch für all diejenigen, die sich nicht impfen lassen können.

    Ich halte es daher für richtig, dass wir die Impfkampagne an den Schulen gestartet haben. Und die positive Resonanz und die Inanspruchnahme des Angebotes haben gezeigt, dass es einen großen Bedarf gibt. Und vor allem gibt es große Einsicht darüber, dass eine Impfung sinnvoll ist und den sichersten Schutz für einen selbst und für die Mitmenschen darstellt. In Schleswig-Holstein sind bereits mehr als 30 Prozent der unter 18-Jährigen geimpft – ein bundesweiter Spitzenwert. Er trägt ebenso dazu bei, dass wir an den Schulen weiter unterrichten können und auch für den Herbst in eine Lage versetzt werden, dass auch ein Ansteigen der Inzidenzen beherrschbar bleibt.

    Zum Abschluss möchte ich noch eines sagen: Ich halte nichts davon, einen düsteren Herbst an unseren Schulen zu prognostizieren und Schulen als kommende ‚Hochinzidenzgebiete‘ zu bezeichnen. Ich kann in solchen Äußerungen weniger einen Ausdruck der Besorgnis erkennen, sondern vielmehr das Schüren von Verunsicherung, die in dieser Situation niemandem weiterhilft. Wir wollen Mut und Zuversicht für die jungen Menschen, sie brauchen Perspektiven. Unsere Aufgabe ist es, diesen Rahmen zu schaffen.“

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  • 26.08.2021

    Anita Klahn zu TOP 34 „Kinder in Kita und Kindertagespflege nach Corona stärken“

    In ihrer Rede zu TOP 34 (Kinder in Kita und Kindertagespflege nach Corona stärken, Eltern und Kommunen weiter entlasten, Inklusion in der frühkindlichen Bildung voranbringen) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und kitapolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:

    „Eine der wichtigsten Reformen in dieser Koalition ist die Kita-Reform. Familien brauchen ein verlässliches Betreuungsangebot. Es ist unsere Aufgabe als Politik, gesellschaftliche Veränderungen nicht nur wahrzunehmen, sondern auch zu prognostizieren und entsprechende Rahmenbedingungen zu setzen. Unsere gemeinsamen Bemühungen, mehr Jugendliche zu guten Bildungsabschlüssen zu bringen und so berufliche Perspektiven zu öffnen, führen auch dazu, dass es heute selbstverständlich ist, dass Frauen berufstätig bleiben wollen, mehr noch, immer mehr Frauen berufstätig werden. So waren 2009 knapp 67 Prozent der Mütter mit einem Kind unter 18 Jahren berufstätig, in 2019 bereits 75 Prozent. Wir brauchen für unsere Zukunftsgestaltung Familien und Kinder. Ich leite daraus unsere Pflicht ab, Familien bei der Gestaltung ihres Alltags zu unterstützen. Es war richtig im Jamaika-Koalitionsvertrag, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf als eine zentrale Aufgabe dieser Landesregierung zu definieren.

    Dafür haben wir gut eine Milliarde Euro zusätzlicher Finanzmittel bereitgestellt. Damit finanzieren wir den verbesserten Fachkraft-Kind-Schlüssel, Verfügungs- und Leitungszeiten sind erstmals normiert. Kommunen, die vorher klagten, dass sie teils weit über 50 Prozent der Kinderbetreuungskosten, mit steigender Tendenz, stemmen mussten, werden entlastet. Und wir haben den Einstieg zur Beitragsfreiheit mit einem gedeckelten Elternbeitrag geschafft, wobei aktuell für Krippenkinder ein höherer Beitrag gefordert wird als bei den Ü3-Kindern. Wie inzwischen bekannt ist, hat unser Sozial- und Gesundheitsministerium bei der Erarbeitung des neuen Finanzierungssystems nicht nur sehr vorsichtig, sondern auch mit höheren Platzzuwächsen und Tarifsteigerungen gerechnet, die so nicht eingetreten sind. Dadurch sind wir heute in der guten Situation mit 35 Millionen Euro in 2021 und 45 Millionen Euro ab 2022 in einzelnen Bereichen nachsteuern zu können. Dass nun jeder am Kitasystem Beteiligte so viel wie möglich davon für seinen Bereich abbekommen möchte, ist verständlich. Uns Freien Demokraten ist es aber wichtig, dass wir den immer beachteten Dreiklang aus Entlastung der Eltern, Entlastung der Kommunen und Qualitätsverbesserung fortführen. Wir reduzieren daher nunmehr den kommunalen Finanzierungsanteil durch zusätzliche Konnexitätsmittel von 39,01 auf 37,76 Prozent ab 2022. Wir senken den Elterndeckel im U3-Bereich für eine achtstündige Betreuung von 288 auf 232 Euro. Für Eltern mit einem Krippenkind bedeutet das eine Ersparnis von bis zu 670 Euro im Jahr. Diese Absenkung sorgt auch dafür, dass sich die Spanne zwischen U3 und Ü3 deutlich verringert. Wenn das nichts sei, wie es eine Abgeordnete der SPD formulierte, dann fehlt anscheinend der Bezug zu den Menschen mit einem durchschnittlichen Einkommen. Betroffene Eltern, auch die Kitaträger, befürworten diese Absenkung jedenfalls.

    Das mit 20 Millionen Euro hinterlegte Aufholprogramm soll Sport- und Bewegungsangebote, psychosoziale Unterstützungs- aber auch Freizeit- und Ferienangebote finanzieren, um den Auswirkungen der Pandemie entgegenzuwirken! Das sind qualitativ verbessernde Maßnahmen. Insbesondere die ab 2022 geplanten Inklusionszentren in allen Kreisen sollen dazu beitragen, die Qualität in unseren Kindertagesstätten insgesamt nachhaltig zu verbessern. Multiprofessionelle Teams sollen als kompetente Ansprechpartner die Betreuungsarbeit qualitativ weiter verbessern. Dazu gehören Weiterbildungen, Beratungsangebote für die Träger bei strukturellen Neuerungen wie zum Beispiel der Barrierefreiheit. Zur weiteren Ausgestaltung und Umsetzung der Inklusionszentren, aber auch der Inklusion als Ganzes müssen Gespräche mit den Beteiligten geführt werden. Nur gemeinsam mit Verwaltung, Trägern und Kitaleitungen können wir diese Aufgabe bewältigen. Von dem Ergebnis werden unsere Kinder, aber auch Erzieherinnen und Erzieher nachhaltig profitieren.“

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  • 26.08.2021

    Dennys Bornhöft zu TOP 19 „Entlastungsbetrag für Pflegebedürftige direkt auszahlen“

    In seiner Rede zu TOP 19 (Entlastungsbetrag für Pflegebedürftige direkt auszahlen) erklärt der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

    „Der Pflegeentlastungsbetrag, der mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz eingeführt wurde, soll ein Instrument sein, allen Pflegebedürftigen den Alltag zuhause selbstständiger und abwechslungsreicher zu gestalten. Bis zu 125 Euro monatlich stehen allen, die einen anerkannten Pflegegrad haben und zuhause betreut werden, zu. Es soll die Inanspruchnahme niedrigschwelliger Angebote ermöglichen und so pflegende Angehörige oder vergleichbar nahestehende Personen entlasten. In der Realität schaut es bisher aber leider in weiten Teilen nicht so einfach aus, wie es sich der Gesetzgeber gedacht hat. Die pflegebedürftige Person geht zunächst in Vorleistung und kriegt im Nachgang das Geld von der Pflegekasse erstattet. Das ist der Punkt, auf den der SSW-Antrag konkret abzielt. Eine direkte pauschale Auszahlung der 125 Euro an jeden Pflegebedürftigen wäre natürlich extrem niederschwellig, gleichzeitig aber auch nicht ganz ohne Folgeprobleme abzuwickeln.

    Zuerst müsste für dieses Anliegen das Bundesgesetz, also SGB XI, geändert werden. Schließlich kommen bei der Auszahlung des Entlastungsbetrags gemäß Paragraf 45a und b SGB XI Bundesvorgaben den Landesvorgaben zuvor. Es wäre dann auch die Frage, die sich der SSW stellen muss, ob es nicht der bürokratieärmste Weg wäre, das Pflegegeld in der häuslichen Pflege um 125 Euro zu erhöhen. Das wäre zumindest der konsequenteste Weg, um die Forderung des SSW-Antrages umzusetzen. Dann müsste der SSW aber natürlich auch beantworten, wie sie diese Leistung dann gegenfinanzieren wollen. Auch ist fraglich, ob diese de facto Abschaffung des Entlastungsbetrages tatsächlich im Sinne der pflegebedürftigen Menschen ist. Hier kann man durchaus geteilter Meinung sein. Die formalen Anforderungen, die Leistungserbringer erfüllen müssen, sind in Teilen recht hoch. So hoch, dass das Angebot nicht für die große Nachfrage ausreicht, da manche Dienstleister es scheuen, das Angebot zur Verfügung zu stellen. Diese Rückmeldungen haben uns sicherlich in letzter Zeit alle erreicht. Hier sollten wir darüber reden, wie man im Sinne der Bedürftigen als auch derjenigen Menschen, die gerne unterstützen wollen, die Regularien anpasst – ohne jedoch qualitative Erfordernisse in den Wind zu schlagen oder theoretische Probleme gegenüber den Sozialversicherungen etc. zu bekommen. Ich finde es sinnvoll, dass man z.B. einen Erste-Hilfe-Kurs belegt haben muss, wenn man regelmäßig für pflegebedürftige Menschen tätig ist. Die Antragsstellung erzeugt natürlich Aufwand bei den meist älteren Menschen. Diese müssen hierzu Leistungen dokumentieren, Rechnungen und Formulare sammeln und an die Pflegekasse senden, damit sie monatlich die bis zu 125 Euro ihrer Aufwendungen rückwirkend erstattet bekommen.

    Daher teile ich gemeinsam mit der FDP-Fraktion die Grundintention, den Entlastungsbetrag leichter zugänglich zu machen. Schließlich dient der Entlastungsbetrag einem wichtigen Zweck und ist ein förderndes Instrument, um die Pflege in der eigenen Wohnung möglichst lange gewährleisten zu können. Möglichst lange im eigenen Umfeld verbleiben zu können, ist auch der mehrheitliche Wunsch der Pflegebedürftigen. Das, was landesseitig beim Entlastungsbetrag sinnvoll verbessert und angepasst werden kann, das werden wir daher auch angehen. Ich weiß, dass die Jamaika-Landesregierung stets konstruktiv-kritisch auch die eigenen Normen betrachtet und daher auch die landesrechtlichen Vorgaben wiederkehrend überprüft und anpasst – sicherlich auch im vorliegenden Bereich.“

    Es gilt das gesprochene Wort!

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  • 23.03.2018

    Annabell Krämer zu TOP 26 „Generationengerechtigkeit leben – Schuldentilgungsplan entwickeln“

    In ihrer Rede zu TOP 26 (Generationengerechtigkeit leben – Schuldentilgungsplan entwickeln) erklärt die finanzpolitische Sprecherin der FDPLandtagsfraktion, Annabell Krämer:
     
    „Schleswig-Holstein war lange Haushaltsnotlageland, und trotzdem – oder gerade deshalb – hat es die Schuldenbremse im Jahr 2010 unter SchwarzGelb als erstes Bundesland überhaupt in der Landesverfassung verankert.  
     
    Eine ausgesprochen robuste Konjunktur und historische Niedrigzinsen ermöglichen uns bereits seit einigen Jahren Nettotilgungen. Das hat den Landtag schon im Jahr 2014 dazu bewogen, eine Tilgung der aufgelaufenen Altschulden ins Auge zu fassen und eine entsprechende Lösung einzufordern.  
     
    Sowohl die Verankerung der Schuldenbremse als auch die Formulierung des Tilgungsziels sind fraktionsübergreifend zustande gekommen. Nun, weitere vier Jahre später, ist es unserer Meinung nach an der Zeit, endlich an konkreten Regelungen zu arbeiten, wie ein stetiger und planvoller Schuldenabbau verbindlich festgeschrieben werden kann.
     
    Wie notwendig eine rechtlich verbindliche Regelung ist, lässt sich bereits an folgender Tatsache ablesen: In diesem Jahr werden die Zinsausgaben bei einer halben Milliarde Euro liegen. Schon das ist eine gewaltige Summe, die uns politische Handlungsspielräume raubt. Doch das ist nur die Hälfte dessen, was wir noch im Jahr 2010 an Zinsen ausgeben mussten – und das bei einem annähernd identischen Schuldenstand von rund 26 Milliarden Euro!
     
    2010 ging man zudem von einer Zinslast für das Haushaltsjahr 2018 von rund 1,5 Milliarden Euro aus. Eine Milliarde mehr, als wir im heutigen historisch niedrigen Zinsumfeld tatsächlich bezahlen.

    Vor diesem Hintergrund wird deutlich, dass wir den positiven Haushaltsüberschuss 2017 vor allem den niedrigen Marktzinsen zu verdanken haben. Wären die Zinsprognosen von 2010 auch nur annähernd eingetroffen, hätten wir in 2017 wie auch  in den Vorjahren ein Haushaltsdefizit gehabt.  
     
    Die Zinswende wird kommen, auch wenn der Zeitpunkt ungewiss ist. Die gebeutelten Sparer sehnen diese Wende herbei, denn ihre Einlagen schmelzen unter negativen Realzinsen seit Jahren dahin; wir Finanzpolitiker hingegen müssen diese Aussicht fürchten und die öffentlichen Haushalte deshalb bestmöglich vor steigenden Zinsausgaben wappnen.
     
    Das ist für uns eine Frage der Generationengerechtigkeit. Wir müssen die Haushaltsrisiken bändigen und dürfen nicht zulassen, dass uns die Zinslasten jene Investitionsmittel entziehen, die wir brauchen, um unsere Infrastruktur funktionsfähig zu halten. Wir bändigen die Haushaltsrisiken zwar kurzfristig, indem wir uns unseres hervorragenden Zinsmanagements sowie der Absicherung durch Derivate bedienen, doch langfristig hilft nur ein konsequentes Abtragen des Schuldenbergs.
     
    Dieser Schuldenberg wächst durch die unvermeidliche Übernahme der HSHAltlasten um mindestens 5,5 Milliarden Euro auf die unfassbare Summe von über 30 Milliarden Euro an. Das ist unglaublich bitter und eine schwere Hypothek für die Zukunft, mit der wir jetzt umgehen müssen. Das HSHDebakel muss für uns Ansporn sein, alle Anstrengungen zu unternehmen, um die zukünftigen Belastungen zu begrenzen. Die Politik steht tief in der Schuld künftiger Generationen. Das haben wir uns bei all unserem Handeln immer wieder vor Augen zu führen.
     
    Der vorliegende Antrag ist somit eine erste Antwort dieser Koalition auf die schwere Entscheidung, die wir alle im nächsten Plenum zu treffen haben: Wir fegen den Scherbenhaufen zusammen und suchen den richtigen Umgang mit den finanziellen Folgen schwerer Fehlentscheidungen der Vergangenheit.
     
    Ein stetiger, planvoller und verbindlicher Schuldenabbau ist unser Ziel. Zwar sind auch in den letzten Jahren schon Nettotilgungen vorgenommen worden, doch hingen diese Tilgungen vor allem mit konjunkturellen Mehreinnahmen zusammen. Nettotilgungen werden durch das Haushaltsgesetz begünstigt, indem etwaige Haushaltsüberschüsse am Jahresende ausschließlich für Tilgungen oder für Zuführungen zu Sondervermögen verwendet werden dürfen. Diese Regel ist sinnvoll und trägt einer generationengerechten Haushaltspolitik Rechnung.
     
    Doch wenn wir unser strategisches Ziel der Schuldentilgung ernst nehmen wollen, dürfen wir uns nicht auf konjunkturelle Sondereffekte verlassen. Wir wollen und wir müssen auch strukturell tilgen, und zwar nach einem mit unserem Zinsmanagement abgestimmten Plan, der dem Landeshaushalt zugleich auch weiterhin ein konjunkturelles Atmen ermöglicht.
     
    Ich freue mich auf die Diskussionen im Finanzausschuss, auf die Vorschläge auch aus der Finanzwissenschaft und hoffe auf breite Unterstützung in diesem Haus.“

    (Es gilt das gesprochene Wort.)
     
     

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  • 26.08.2021

    Annabell Krämer zu TOP 21 „Sparerpauschbetrag deutlich erhöhen“

    In ihrer Rede zu TOP 21 (Sparerpauschbetrag deutlich erhöhen) erklärt die finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    „Der SSW spricht sich in seinem Antrag dafür aus, den Sparerpauschbetrag erhöhen zu wollen. Da reibt man sich verwundert die Augen. Noch vor gut neun Monaten forderte der SSW die Besteuerung sämtlicher Umsätze am Wertpapiermarkt. Auch der private Anleger sollte hiervon nicht verschont werden – gerade einmal eine steuerfreie Bagatellgrenze in Höhe von einem jährlichen Wertpapierumsatz in Höhe von 3000 Euro wollte der SSW dem privaten Sparer zubilligen. Und das vor dem Hintergrund, dass das durchschnittliche Ordervolumen heute bereits 4500 Euro beträgt. Es freut mich außerordentlich, dass wir den SSW davon überzeugen konnten, dass es den Privatsparer von Investitionen am Aktienmarkt eher abhält, wenn er nicht nur eine Transaktionssteuer zu entrichten hat, sondern auch noch ein Großteil der Gewinne der Besteuerung unterworfen wird.

    Wir Freie Demokraten haben bereits bei der Debatte über eine von uns abzulehnende Finanztransaktionssteuer den dringenden Handlungsbedarf betont, den privaten Vermögensaufbau zu stärken, um einer wachsenden Altersarmut entgegenzuwirken. Bereits in der Drucksache 19/16794 hat die FDP-Bundestagsfraktion unter anderem gefordert, den Sparerpauschbetrag an die allgemeine Preiserhöhung anzupassen, indem der Sparerpauschbetrag von derzeit 801 auf 920 Euro erhöht wird. Des Weiteren wurde jedoch ein weitaus wichtigerer Schritt gefordert, der wirklich geeignet wäre, um die private Vorsorge attraktiver zu machen. Kursgewinne von Wertpapieren sollen nach einer Haltefrist von fünf Jahren von der Kapitalertragsteuer freigestellt werden. Diese Wiedereinführung der Spekulationsfrist wäre der richtige Weg, um die private Wertpapieranlage für einen breiten Anteil der Bevölkerung attraktiv zu machen. Die Spekulationsfrist wurde in Deutschland 2009 zeitgleich mit der Einführung der Abgeltungssteuer abgeschafft. Bei der Veräußerung von Gold oder sogar Bitcoins gibt es übrigens noch eine Spekulationsfrist. Hier bleiben Veräußerungsgewinne steuerfrei, sobald die Haltefrist von einem Jahr überschritten wird. Die Anlage in Aktien, in Produktivkapital, das Arbeitsplätze sichert beziehungsweise schafft, wird steuerlich schlechter gestellt als die Anlage in Kryptowährungen – was für ein steuerlicher Irrsinn! Mit der Wiedereinführung der Spekulationsfrist könnten wir diejenigen Bürger belohnen, die langfristig anlegen und eben nicht an den Finanzmärkten zocken.

    Die Deutschen haben im internationalen Vergleich relativ hohe Einkommen und relativ kleine Vermögen. Die Gründe dafür sind vielfältig. Ein Grund für das niedrige Vermögen der Deutschen ist die geringe Aktienquote. Das Geldvermögen der Deutschen schmilzt in Zeiten negativer Realzinsen unaufhörlich Jahr für Jahr. Konstant negative Nominalverzinsung und nunmehr zunehmend steigende Inflation lassen die negativen Realzinsen weiter ansteigen. Nicht einmal 15 Prozent der Deutschen besitzen Aktien, obwohl eine langfristige und breit gestreute Aktienanlage zu den rentabelsten Anlageformen gehört, die es gibt. Nicht umsonst fordern die Freien Demokraten in ihrem Bundestagswahlprogramm die Einführung einer gesetzlichen Aktienrente nach schwedischem Vorbild. Eine gesetzliche Aktienrente ermöglicht es insbesondere auch Geringverdienern, am wirtschaftlichen Erfolg teilzuhaben und Vermögen für die Altersvorsorge aufzubauen.

    Liebe Kollegen vom SSW – Ihr Antrag geht in die richtige Richtung. Was für eine wunderbare Kehrtwende zu Ihrer Forderung aus dem November, nahezu jeden privaten Aktienkauf mit einer zusätzlichen Transaktionssteuer belasten zu wollen. Der Sparerpauschbetrag kann in Zeiten von Niedrigzinsen eigentlich nur noch durch Kursgewinne und nicht durch Zinserträge ausgeschöpft werden. Sie wollen die Anlageform ‚Aktien‘ attraktiver machen. Die Erhöhung des Sparerpauschbetrages wäre ein erster guter kleiner Schritt. Lassen Sie uns zudem im Finanzausschuss über die weiteren wichtigen Schritte sprechen: die Wiedereinführung der Spekulationsfrist, um langfristigen Vermögensaufbau steuerfrei zu stellen und die Verhinderung einer Finanztransaktionssteuer. Damit die Bürger endlich beim privaten Vermögensaufbau durch Aktien unterstützt werden und nicht weiter zusehen müssen, wie ihr mühsam Erspartes durch falsche Finanzmarkt- und Steuerpolitik auf dem Sparbuch entwertet wird.“

    Es gilt das gesprochene Wort!

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  • 26.08.2021

    Jörg Hansen zu TOP 23 „Bericht des UN-Sonderberichterstatters abwarten“

    In seiner Rede zu TOP 23 (Bericht des UN-Sonderberichterstatters abwarten – bis dahin keine Polizeikräfte zu Demonstrationen nach Berlin entsenden) erklärt der polizeipolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jörg Hansen:

    „Ich rede eigentlich gerne zum Thema Polizei, aber heute kann ich es kurz machen: Natürlich unterstützen wir andere Bundesländer, wenn sie unsere Unterstützung brauchen.

    Worum geht es? Der UN-Sonderberichterstatter Melzer geht Hinweisen zu Polizeigewalt bei den Berliner Corona-Demonstrationen nach. Melzer wird in den Medien mit dem Hinweis auf die Verhältnismäßigkeit und Deeskalationsstrategien bei der Polizei zitiert. Solchen Beschwerden muss ein UN-Sonderberichterstatter nachgehen.

    Der Vorwurf: Der unmittelbare Zwang zur Verfolgung von Straftaten und zur Gefahrenabwehr sei eingesetzt worden wegen fehlender Kommunikationsbereitschaft, der fortwährenden Verstöße gegen die Versammlungsverbote und die Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Weisungen der Polizei seien missachtet und Beamte angegriffen worden. Wir sprechen hier von über 60 verletzten Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten.

    Es ist aber auch in einem Rechtsstaat eine Selbstverständlichkeit und ggf. geboten, die Anwendung unmittelbaren Zwanges im Zweifelsfall juristisch überprüfen zu lassen. So auch in diesem Sachverhalt. Zwischenzeitlich gab es auch ein Treffen zwischen Herrn Melzer, dem Berliner Innensenator sowie der Polizeiführung. Herr Melzer bezeichnete das Treffen im Anschluss als ausgesprochen positiv. Er sagte der Berliner Zeitung: ‚Der Innensenator und die Polizeiführung waren sehr offen und haben sich spontan bereiterklärt, mit mir Material zu teilen, um die Vorwürfe aufzuklären und, sollten sich die Vorwürfe erhärten, Konsequenzen ziehen zu können. Ich habe den Eindruck, dass Senat und Polizei wirklich Interesse an der Aufklärung haben.‘ So viel zum Sachverhalt in Kurzform. Dem AfD-Antrag fehlt also jegliche Grundlage.

    Die FDP hat vor einem Jahr gefordert, die Klarstellung einer Rechtsgrundlage herzustellen, sonst könne man die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten nicht nach Berlin entsenden – Stichwort: Antidiskriminierungsgesetz. Das ist der entscheidende Unterschied: Wir hatten eine Grundlage für unsere Position und Sie nicht. Im Gegenteil: Sie geben die gegenseitige Unterstützung der Polizeien auf, auf die wir zwingend angewiesen sind. Das lehnen wir ab!“

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  • 26.08.2021

    Dennys Bornhöft zu TOP 59 „Munitionsaltlasten in Nord- und Ostsee“

    In seiner Rede zu TOP 59 (Munitionsaltlasten in Nord- und Ostsee) erklärt der umweltpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

    „Herzlichen Dank an Minister Albrecht für die Vorstellung des Berichts zu Munitionsaltlasten in Nord- und Ostsee.

    Im Jahre 2011 kam der erste Grundlagenbericht ‚Munitionsbelastung deutscher Meeresgewässer‘ heraus. Spätestens seitdem ist bekannt, dass 1,6 Millionen Tonnen Munition auf dem Meeresgrund langsam vor sich hin rotten. Für die Autoren war ‚derzeit nicht erkennbar, dass eine großräumige Gefährdung der marinen Umwelt über den lokalen Bereich der munitionsbelasteten Flächen hinaus vorhanden oder zukünftig zu erwarten ist.‘

    Die Situation heute gestaltet sich etwas anders. Die Wissenschaft schätzt nicht nur die Menge an versenkter Munition immer größer ein, es häufen sich auch die Zwischenfälle mit Munition. Die Forschungsmethoden wurden angepasst und liefern nun genauere Zahlen zur Belastung mit Giftstoffen rund um die versenkte Munition. Was vor zehn Jahren vielleicht noch als ‚eine latente Gefahr‘ wahrgenommen wurde, wird jetzt immer dringlicher. ‚Von Munition in Nord- und Ostsee gehen vielfältige Gefahren für Mensch und Umwelt aus‘, so lautet die aktuelle Einschätzung. Man sieht jetzt auch den Bedarf, intensiver in die Forschung und Entwicklung von Bergetechniken zu investieren.

    Forschungsergebnisse haben gezeigt, dass Abbauprodukte von TNT und anderen Sprengstoffen im Muskelfleisch von Fischen und anderen Meerestieren nachweisbar sind. Auch wenn die neusten Untersuchungen von Prof. Maser belegen, dass aktuell nur der Verzehr von Muscheln, die direkt in den Munitionsversenkungsgebieten gelebt haben, zu einem erhöhten Krebsrisiko führen kann, sollten bei allen jetzt die Alarmglocken läuten. Ob eine Anreicherung der immer noch toxischen Abbauprodukte entlang der Nahrungskette möglich ist, bleibt abzuwarten.

    Als Start-Up-politischer Sprecher freue ich mich, dass es hier in Kiel nicht nur Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, sondern auch Gründerinnen und Gründer gab, die das Thema schon länger auf dem Schirm haben. Sie arbeiten wie EGEOS um Jann Wendt bereits seit einigen Jahren an dem Thema, sind in internationalen Forschungsgruppen organisiert. Sie haben hier auch die Kiel Munition Clearance Week ins Leben gerufen. Die Fachtagung findet Anfang September hier in Kiel statt. Übrigens auch in virtueller Form. Hier tauschen sich Politik, Verwaltung, Wissenschaft und Wirtschaft zu dem Thema ‚Munition im Meer‘ aus. Wer die Dringlichkeit des Themas bis heute nicht gesehen hat, dem empfehle ich, sich digital einzuwählen.

    Uns hier im hohen Norden ist das Problem bekannt: Der weiße Phosphor wird an unseren Küsten angeschwemmt; es sind unsere Fischer, die alte Munition in ihren Netzen haben. Es ist vor allem unsere Aufgabe, die Bundespolitik immer weiter für das Thema zu sensibilisieren. Auch was den finanziellen Aspekt angeht. Die Expertenanhörung im Umweltausschuss des Bundestags hat die Aufgabe der industriellen Munitionsräumung als eine gemeinsame Aufgabe des Bundes und der Küstenländer unter Führung des Bundes angesehen. Wir werden uns als FDP-Fraktion dafür einsetzen, dass die Belange der Küstenländer, insbesondere von Schleswig-Holstein, hier berücksichtigt werden. Es müssen jetzt Finanzierungsmodelle gefunden werden.

    Lassen Sie mich noch ein Wort zu dem wirtschaftlichen Aspekt sagen: Die Munition hat Auswirkungen auf den Tourismus, wenn weißer Phosphor an unseren Stränden liegt und die Wasserqualität sinkt. Die Befahrbarkeit von Schifffahrtswegen wird beeinflusst und beim Verlegen von Kabeln für die Offshore-Windenergie muss auf die Munition Rücksicht genommen werden. Überall werden die Altlasten zum Problem. Man kann der Situation aber auch etwas Positives abgewinnen. Schließlich müssen Entsorgungsplattformen gebaut werden und warum sollten dabei nicht unsere Werften wie TKMS und somit das ganze Land mit Arbeitsplätzen profitieren? Die fachgerechte Entsorgung dieser Altlasten birgt ein enormes Job- und Wertschöpfungspotenzial. Die entwickelten Techniken werden nicht nur in Nord- und Ostsee gebraucht, vor der restlichen europäischen, amerikanischen und asiatischen Küste sind die Probleme ähnlich groß. Schleswig-Holstein ist der ideale Standort für einen weltweit führenden Cluster der Bergung und Beseitigung von Kampfstoffen im Meer.

    In der Kolberger Heide, direkt vor unserer Haustür, liegen ca. 30.000 Tonnen Kampfmittel. Dieser Abschnitt eignet sich hervorragend für ein Pilotprojekt. Das habe ich schon in meiner letzten Rede gesagt. Die Beschlüsse aus Bundestag, europäischen Parlament und Ostseeparlamentarierkonferenz zeigen, dass das Thema überall an Fahrt aufnimmt. Wir müssen jetzt handeln, bevor es zu spät ist. Auch für die kommenden Generationen.“

    Es gilt das gesprochene Wort!

     

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  • 26.08.2021

    Oliver Kumbartzky zu TOP 25+33 „Planungstransparenz sicherstellen“

    In seiner Rede zu TOP 25+33 (Anträge Planungstransparenz sicherstellen – Raumordnungsverfahren für 380-kV-Ausbau in Ostholstein durchführen und Klimaneutrale Wasserstofftechnologie braucht klaren Kurs) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und energiepolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    „Wasserstoff ist eine der wichtigsten und spannendsten Möglichkeiten, um den Ausstieg aus der fossilen Energie schnell und wirtschaftlich zu gestalten. Gleichzeitig ist Wasserstoff eine einmalige Chance, Klimaschutz und Wohlstand zu verbinden und dabei die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands als Technologie- und Industriestandort zu erhalten bzw. auszubauen.

    Der Innovationsmotor muss in Deutschland auf Hochtouren gebracht werden, damit wir Lösungen finden, die uns nicht nur helfen, die gesteckten Ziele wie das Pariser Klimaabkommen zu erreichen, sondern auf diesem Weg auch unsere Wirtschaft zukunftsfähig zu machen. Besonders hier in Schleswig Holstein gilt es, mit Schlüsseltechnologien die geographischen Vorteile voll auszuschöpfen.

    In den letzten Jahren sind hier bei uns in diesem Bereich bereits einige Projekte aufgesetzt worden. Die hervorragende Arbeit wurde zuletzt mit der Aufnahme dreier Projekte in das Programm der Important Project of Common European Interests (IPCEI) bestätigt, was Schleswig-Holstein weiter in die europäische und damit globale Wasserstoffwertschöpfungskette integriert. Mit der Wasserstoffstrategie im Bund und im Land werden die richtigen Rahmen gesetzt, um diesen erfolgreichen Weg weiter zu bestreiten. Diesen Strategien müssen nun aber auch Taten folgen. Es ist jetzt wichtig, dass wir Wasserstoffunternehmen – und hier besonders die Produzenten – von Hemmnissen wie der EEG-Umlage und der Stromsteuer entlasten, um diese Technologie wettbewerbsfähig zu machen. Wir müssen an den richtigen Stellen fördern, aber dabei technologieoffen bleiben.

    Um Schleswig- Holstein weiter für eine Zukunft mit Wasserstoff vorzubereiten, müssen wir uns jetzt besonders Gedanken um die Infrastruktur machen. Hier sind Speicher, Pipelines und besonders eine Tankinfrastruktur zu nennen. Wünschenswert für eine ganzheitliche Planung des zukünftigen Energiesystems und im Sinne der Sektorenkopplung ist eine integrierte Netzplanung aus Strom-, Gas- und Wasserstoffnetzen. Diese gäbe den Marktteilnehmern Verlässlichkeit und Planungssicherheit.

    Das führt mich zum Thema Stromleitungen und damit zur Ostküstenleitung. Das Grundproblem momentan ist, dass im laufenden Verfahren die Planung für die Trasse geändert wurde. Das hat insbesondere vor Ort Vertrauen gekostet. Die betroffene Region und die Bürgerinnen und Bürger haben es daher verdient, nun so eng wie möglich in das Verfahren aktiv eingebunden zu werden. Die raumordnerischen Belange sind zwingend zu berücksichtigen.

    Grundsätzlich will ich anmerken, dass die Akzeptanz für die Energiewende vor Ort durch eine frühzeitige Bürgerbeteiligung, einen klugen Ausgleich mit Anwohnerinnen und Anwohnern sowie transparente rechtsstaatliche Verfahren zu stärken ist. Denn die Unterstützung für den Ausbau erneuerbarer Energien sowie Netze ist grundsätzlich hoch und auch immer mehr Unternehmen möchten auf erneuerbare Energien setzen. Für eine nachhaltige Energiewende ist es aber unerlässlich, die Interessen aller Interessengruppen zu berücksichtigen. So kann neben Akzeptanz auch Rechtssicherheit für einmal bewilligte Projekte sichergestellt werden.“

    Es gilt das gesprochene Wort!

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  • 26.08.2021

    Jan Marcus Rossa zu TOP 29 „Soziale Bodenpolitik für Schleswig-Holstein“

    In seiner Rede zu TOP 29 (Soziale Bodenpolitik für Schleswig-Holstein: Umsetzung des Baulandmobilisierungsgesetzes voranbringen) erklärt der wohnungsbaupolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:

    „Es liegt uns ein interessanter Antrag der SPD vor. Wir sollen das Baulandmobilisierungsgesetz zügig umsetzen. Ich habe ja den Gesetzgebungsprozess und auch die Debatten zu diesem Gesetz durchaus verfolgt, allerdings gerade für unser Bundesland nicht unbedingt einen dringenden Handlungsbedarf erkennen können. Es wäre schon schön gewesen, wenn uns die SPD bereits in ihrem Antrag mitgeteilt hätte, in welchen Gemeinden die Voraussetzungen für Verordnungen gem. §§201a und 250 BauGB vorliegen sollen.

    Befassen wir uns deshalb zunächst mit den rechtlichen Voraussetzungen für eine solche Verordnung.

    Mit ihr sollen ‚Gebiete mit einem angespannten Wohnungsmarkt‘ bestimmt werden. Wann ein Wohnungsmarkt angespannt ist, hat der Gesetzgeber geregelt: Die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen in einer Gemeinde oder einem Teil der Gemeinde zu angemessenen Bedingungen muss besonders gefährdet sein. Danach ist z.B. eine Anspannung anzunehmen, wenn

    • die Mieten deutlich stärker steigen als im bundesweiten Durchschnitt oder
    • die Mietbelastung der Haushalte den bundesweiten Durchschnitt deutlich übersteigt oder
    • die Wohnbevölkerung wächst, ohne dass durch Neubautätigkeit insoweit erforderlicher Wohnraum geschaffen wird oder
    • ein zu geringer Leerstand bei großer Nachfrage besteht.

    Die Rechtsverordnung muss ausdrücklich begründen, aufgrund welcher Tatsachen ein Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt im Einzelfall vorliegen soll.

    Ich hätte ja nun zumindest erwartet, dass Sie, liebe Frau Kollegin Ünsal, uns mitteilen, wo die SPD diesen angespannten Wohnungsmarkt im Sinne des §201a BauGB sieht und vielleicht auch einen Vorschlag für die gesetzlich vorgeschriebene Begründung liefert.

    Ich glaube, dass wir in den Debatten der vergangenen Jahre deutlich gemacht haben, wie sehr sich die Jamaika-Koalition und die Landesregierung mit den besonderen Herausforderungen des Wohnungsmarktes befasst haben. Wir haben seit Beginn der Legislaturperiode Rahmenbedingungen verbessert, damit in Schleswig-Holstein der Wohnungsbedarf auch künftig gedeckt wird. Es besteht auch in unserem Land erheblicher Neubaubedarf, trotz eines langsam abflachenden Bevölkerungswachstums. Wir haben uns mit den Ursachen für die Wohnungsknappheit befasst und wir haben übereinstimmend festgestellt, dass das Neubauniveau in der Vergangenheit zu niedrig war. Glücklicherweise haben wir uns aber gegen Zwangsmaßnahmen und eine staatliche Überregulierung entschieden, um die Investitionsbereitschaft von Bauherren nicht zu behindern. Wir haben gegen den lautstarken Protest der Opposition die Mietpreisbremse abgeschafft und allen Unkenrufen zum Trotz sind die Mieten nicht explodiert. Im Gegenteil ist der Preisanstieg in 2020 niedriger als in den Jahren zuvor, als die Mietpreisbremse galt.

    Die Landesregierung hat in den vergangenen Jahren eine Vielzahl von Maßnahmen auf den Weg gebracht und Anreize geschaffen, damit neuer, insbesondere auch bezahlbarer Wohnraum entsteht. Diese Bemühungen werden natürlich konterkariert, wenn sogar Wohnungsunternehmen von Sozialverbänden nur Luxuswohnungen schaffen und damit keinen Beitrag leisten, um den Bedarf an preiswertem Wohnraum zu decken. Und wir sollten auch bedenken, dass der Bundesgesetzgeber eher an Rechtsverordnungen für Hamburg, Berlin, Frankfurt, München oder Stuttgart gedacht hat. Das sind die Städte, denen man ein Instrument an die Hand geben wollte, um ggf. auf Fehlentwicklungen auf dem Wohnungsmarkt reagieren zu können. Kiel, Lübeck, Flensburg oder Neumünster wird man im Bund nicht im Fokus gehabt haben. Aber vielleicht erklärt uns die SPD, wo sie Regionen in Schleswig-Holstein sieht, für die Rechtsverordnungen zur Feststellung eines angespannten Wohnungsmarktes nötig sind. Das werden wir aber erst im Ausschuss weiter erörtern können und bis dahin wird Jamaika seine Wohnungspolitik unverdrossen weiter führen und auch die Kommunen bei innovativen Lösungsansätzen, die es ja überall im Land gibt, auch ohne Zwangsverordnungen unterstützen.“

    Es gilt das gesprochene Wort!

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  • 27.08.2021

    Kay Richert zu TOP 31 „Elektrifizierung der Marschbahn zügig realisieren“

    In seiner Rede zu TOP 31 (Elektrifizierung der Marschbahn zügig realisieren) erklärt der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Kay Richert:

    „Alleine der Name ‚Marschbahn‘ zeigt schon, dass die Eisenbahnverbindung von Westerland bis Hamburg etwas Besonderes ist. Welche Bahnstrecke hat schon einen eigenen Namen? Und zwar einen Namen, der in weiten Teilen Deutschlands bekannt ist? Was die Menschen außerhalb Schleswig-Holsteins dabei nicht wissen ist, dass der Name nichts mit ‚marschieren‘ zu tun hat, auch wenn man aufgrund der Schwierigkeiten mit Pünktlichkeit und Ausfällen ja durchaus auf diese Idee kommen könnte.

    Die Marschbahn ist eine besondere Strecke, weil sie die einzige realistische Verbindung für die bis zu 5.500 Pendler zwischen dem Festland und der wirtschaftlich starken Insel Sylt ist. Und die Marschbahn ist die Hauptstrecke in Schleswig-Holstein, die weitestgehend nicht elektrifiziert ist, nördlich von Itzehoe hört der Fahrdraht auf. Mit dem Gutachten zur Optimierung des Schienenverkehrs OdeS hat das Land erstmals den gesamten Schienenverkehr in Schleswig-Holstein untersuchen lassen. Wir haben nun eine klare Liste von Verbesserungsmöglichkeiten vorliegen, die in einen Landesweiten Nahverkehrsplan einfließen. Und eine der Maßnahmen mit dem größten Potential ist die Elektrifizierung der Marschbahn. Es ist richtig, dass unser Verkehrsminister Buchholz Initiative gezeigt hat mit der Ankündigung, die Elektrifizierung in Eigenregie voranzutreiben. Daran könnte sich der Bundesminister Scheuer ein Beispiel nehmen. Im Bundesverkehrsministerium erkennt man ja nicht einmal den Bedarf, da ist natürlich von der angekündigten Bahn-Elektrifizierungswelle der Bundesregierung nicht viel zu erwarten.

    Uns geht es darum, die Lebensbedingungen der Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner zu verbessern. Wir wollen, dass das Reisen mit der Bahn an der Westküste attraktiver wird. Und wir wollen, dass die Pendlerinnen und Pendler zuverlässig und ausgeruht zur Arbeit kommen. Uns allen ist klar, dass auf der Marschbahn noch ein Stück des Weges zu gehen ist. Der überfällige zweigleisige Ausbau zwischen Niebüll und Klanxbüll ist in der Planung. Und auch sonst ist schon einiges passiert: Schotter, Schwellen und Schienen wurden erneuert, die Zuggarnituren wurden instandgesetzt und auch sonst ist die Bahn bemüht, die Situation in den Griff zu bekommen. Ja, die Technik ist noch alt. Ja, es gibt immer wieder Zugausfälle oder Verspätungen. Ja, so richtig Bewegung ist erst auf Druck des Ministers entstanden. Wir alle erinnern uns an die Maluszahlungen. Aber die Bemühungen der vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Zügen, im Betrieb und in der Instandsetzung, in Sonderschichten und an den Wochenenden sind auch ein Lob wert.

    Jetzt wird die Elektrifizierung kommen. Dadurch wird der Zugverkehr schneller, günstiger und sauberer. Und ich sage mal in Richtung des Bundes: Je mehr Unterstützung wir z.B. bei der Planung bekommen, desto schneller erledigen wir eure Aufgaben! Und wir wären auch nicht traurig, wenn sich eine zukünftige Bundesregierung dieses wichtige Schieneninfrastrukturprojekt zu Eigen machen und richtig voranbringen würde. Auf der Marschbahn ist vieles im Argen. Man kann aber auch umgekehrt sagen: Hier ist das Potential für Verbesserungen besonders groß. Und wir werden dieses Potential so weit wie möglich nutzen.“

    Es gilt das gesprochene Wort!

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  • 27.08.2021

    Jan Marcus Rossa zu TOP 53 „Verfassungsschutzbericht 2020“

    In seiner Rede zu TOP 53 (Verfassungsschutzbericht 2020) erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:

    „Der Bericht bestätigt eine Entwicklung, die wir schon in den letzten Jahren mit Besorgnis verfolgten. Immer mehr Aktivitäten von Extremisten werden ins Netz verlagert. Das erhöht den Überwachungsaufwand für unsere Sicherheitsbehörden deutlich. Das bestätigt aber auch, dass die Initiative der FDP-Fraktion in den letzten Haushaltsverhandlungen, den notwendigen Personalaufbau beim Landesverfassungsschutz finanziell abzusichern, nicht nur sinnvoll, sondern sogar geboten war. Die Sicherheitsbehörden müssen für eine wirksame Aufklärung im Internet versierte Mitarbeiter gewinnen. Für die Beobachtung von Extremisten ist und bleibt auch im digitalen Umfeld die Personalstärke ein entscheidender Faktor für den Ermittlungserfolg. Neue Formen des Extremismus zu erkennen und zu bewerten, braucht gutes Personal in der Auswertung.

    Auf den ersten Blick scheint es einen Rückgang politisch motivierter Straftaten zu geben. Wobei die Anzahl an Gewalt- und Straftaten gegen Amts- und Mandatsträger im letzten Jahr spürbar zugenommen hat. Es bleibt also abzuwarten, ob wegen der Corona-Pandemie einfach weniger Gelegenheit bestand, z.B. im Rahmen von Versammlungen und sonstigen Veranstaltungen politisch motivierte Straftaten zu verüben, oder ob sich dieser rückläufige Trend fortsetzt. . Es ist also keineswegs an der Zeit, Entwarnung zu geben.

    Vor besonderen Herausforderungen stehen unsere Sicherheitsbehörden bei den Protestbewegungen, die sich gegen die Corona-Politik wenden. Hier vermischen sich Bürgerinnen und Bürger, die ihren Unmut zum Ausdruck bringen wollen und sich zu Recht auf ihre verfassungsrechtlich geschützte Meinungs- und Versammlungsfreiheit berufen, mit radikalen extremistischen Gruppierungen. Kritik an Regierungshandeln müssen der Staat und seine Repräsentanten aushalten. Das sollte nicht in Frage gestellt werden. Problematisch wird es aber dann, wenn sich Extremisten, rechtsradikale Anhänger der Reichsbürger- oder der identitären Bewegung unter die Demonstranten mischen und die Meinungsführerschaft übernehmen. Der Bundesverfassungsschutz hat einen neuen Phänomenbereich unter dem Titel ‚Verfassungsrelevante Delegitimierung des Staates‘ geschaffen, um diese teils als extremistisch eingeschätzten Teile der Bewegung erfassen und beobachten zu können, denn diese Strömungen passen nach Ansicht des Bundesverfassungsschutzes  in keine der bisherigen Kategorien.

    Allerdings ist hier auch Vorsicht geboten. Wir können nicht dulden, dass mit der Definition eines neuen Phänomenbereichs Menschen ins Visier der Verfassungsschützer geraten, die sich rechtskonform verhalten und lediglich das Recht für sich in Anspruch nehmen, staatliches Handeln auch lautstark und heftig zu kritisieren. Hier erwarte ich, dass die Verfassungsschutzbehörden einen Weg finden, unschuldige und unverdächtige Personen in Ruhe zu lassen und keinen Überwachungsdruck zu schaffen, der zu einer faktischen Beschränkung unserer Freiheitsrechte führt.

    Ich will sehr bewusst noch ein anderes Thema hier ansprechen: die Situation in Afghanistan, über die wir ja am Mittwoch ausführlich debattiert haben. Unser aller übereinstimmender Wille, den Menschen dort in ihrer Not zu helfen, darf nicht unberücksichtigt lassen, dass nicht ausgeschlossen ist, dass mit den Menschen von dort auch Kriminelle oder Islamisten in unser Land einreisen. Die islamistische Szene war und ist auch in Deutschland, bzw. Schleswig-Holstein aktiv. Aber wir müssen dieses Risiko meiner Ansicht nach in Kauf nehmen, denn was ist die Alternative? Wer aktuell in Afghanistan in Lebensgefahr schwebt, muss geschützt werden, und zwar unabhängig davon, ob er als Straftäter oder Gefährder erst vor kurzem aus Deutschland ausgewiesen worden ist.

    Aber: Unsere Sicherheitsbehörden müssen jetzt sofort Maßnahmen ergreifen, um etwaige Gefährder umfassend zu beobachten. Nur so können Gefährdungen frühzeitig erkannt und ihnen wirksam entgegengewirkt werden. Ein Fall Anis Amri darf sich nicht wiederholen. Aber ein solcher Fall kann für einen Rechtsstaat eben auch keine Rechtfertigung dafür sein, Straftäter und Gefährder nicht zu retten, wenn sie in Afghanistan konkret in Lebensgefahr schweben. Das ist das Dilemma, in dem sich ein Rechtsstaat in solchen Extremsituationen befindet. Aber unsere Verfassung und unsere Rechtsordnung geben uns vor, wie der Staat zu handeln und zu entscheiden hat, wenn ein potentieller Gefährder selbst mit dem Tode bedroht wird. Und das muss nicht nur akzeptiert, sondern auch politisch vermittelt werden, auch wenn das schwer ist.“

    Rede zu Protokoll gegeben.

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  • 27.08.2021

    Anita Klahn zu TOP 55 „Landesstrategie ‚Bildung für nachhaltige Entwicklung‘“

    In ihrer Rede zu TOP 55 (Landesstrategie „Bildung für nachhaltige Entwicklung“) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und  bildungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:

    „Über die Notwendigkeit einer nachhaltigen Entwicklung in unserer Gesellschaft sind wir uns im Grundsatz einig. In der Agenda 2030 sind insgesamt 17 Nachhaltigkeitsziele definiert, die wir hier in Schleswig-Holstein mit der Landesstrategie ‚Bildung für nachhaltige Entwicklung‘ (BNE) unterstützen und vorantreiben wollen.

    Ich denke, dass die Bildung für nachhaltige Entwicklung dabei helfen kann und wird, sich kritisch mit dem eigenen Konsumverhalten, eigenen Lebens- und Arbeitsweisen auseinanderzusetzen. Beispielsweise wird man möglicherweise seine Ernährungsgewohnheiten hinterfragen und generell Denkprozesse über das eigene Verhalten anstoßen können. Daher ist es wichtig, dass wir auf Landesebene mit einer BNE-Strategie einen wichtigen Teil dazu beitragen, dies auch in die Institutionen zu tragen.

    Wir verfolgen dabei einen ganzheitlichen Ansatz: Mit der Kita-Reform implementieren wir in den Leitlinien zum Bildungsauftrag unter anderem BNE als grundlegendes Bildungsverständnis für unsere Fachkräfte. In den Schulen schreiben wir in die Fachanforderungen, dass BNE als Auseinandersetzung mit den Problemen gesellschaftlichen Lebens verbindlich vorgesehen wird, im Hochschulgesetz ist der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen verankert. Und bei der Beruflichen Bildung betonen wir die Notwendigkeit, dass das Wissen in den MINT-Fächern entscheidend dazu beiträgt, nachhaltige Entwicklungen zu fördern.

    Allerdings müssen wir dabei im Blick haben, dass der BNE und den daran angeschlossenen Themen nicht alles untergeordnet wird. ‚Umbau‘ der Gesellschaft und ‚radikale Maßnahmen‘, die es jetzt angeblich erfordert, sind nicht die Begriffe und Schlagworte, die wir Freie Demokraten mit BNE  verbinden. Wir können den Gedanken der nachhaltigen Entwicklung nur dann zu einem Erfolg führen, wenn große Teile der Gesellschaft auch dahinterstehen. Nachhaltige Entwicklung darf nicht heißen, dass wir moralisieren und verurteilen, sondern dass wir einen gemeinsamen Prozess gestaltet werden, bei dem sich alle vertreten sehen. Aus diesem Grund sollten wir darauf achten, dass nicht jedes Verhalten an einem Ideal gemessen und davon abweichendes Verhalten pauschal verdammt wird.

    Und nachhaltige Entwicklung ist ja auch mehr als das Einsparen von Ressourcen. Es geht um Bildung und Wissensvermittlung, um technische und digitale Entwicklung und Innovation. Es ist sinnvoll, wenn unsere landesweite BNE-Strategie mit Projekten wie dem Social Entrepreneurship verbunden wird, um bestmögliche Synergien aus beiden Bereichen zu ziehen. Wir müssen unsere Schulen, Berufsbildenden Schulen und Universitäten zu Orten machen, bei denen technologieoffen nach Lösungen gesucht und geforscht wird, ohne im Vorfeld Meinungen und Ansichten einzuschränken. Wenn wir keinen Diskurs mehr führen können, wird dies zu mehr Widerständen und nicht zu mehr Konsens führen.

    Ich bin überzeugt, dass wir mit der landesweiten BNE-Strategie zielgerichtet und mit einem breiten Ansatz gut aufgestellt sind. Quer durch alle Bildungsinstitutionen werden wir zu einer guten Umsetzung von BNE hier in Schleswig-Holstein gelangen. Ich freue mich auf die Umsetzung und in fünf Jahren auf den nächsten Bericht zum Stand der Umsetzung der Landesstrategie.“

    Es gilt das gesprochene Wort!

     

     

     

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  • 27.08.2021

    Jörg Hansen zu TOP 57 „Selbstbestimmtes Leben der älteren Generation unterstützen“

    In seiner Rede zu TOP 57 (Selbstbestimmtes Leben der älteren Generation unterstützen) erklärt der seniorenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jörg Hansen:

    „‘Selbstbestimmung und der Wunsch, dort zu leben, wo und wie der einzelne Mensch es möchte, ist ein hoher Wert.‘ Dieser Satz in der Einleitung des vorliegenden Berichts ist Zielvorgabe und Leitlinie zugleich. Ich danke dem Ministerium für Senioren, Minister Garg und seinem Team, sehr herzlich für die Berichterstattung. Ich weiß und erkenne an, dass gerade in Zeiten von Corona die Kapazitäten begrenzt sind. Umso mehr zeigt der Umfang sowie die Qualität des Berichts den Wert, den das Thema hat. Warum sage ich an dieser Stelle nicht Sozialministerium? Selbstverständlich ist die soziale Komponente dieses Themas eine wesentliche.

    Aber ‚Älter werden‘ ist anders geworden im Laufe der Zeit. Frank Schirrmacher schreibt in seinem Buch aus der Jahrtausendwende ‚Das Methusalem-Komplott‘ noch sinngemäß davon, dass den Alten von der Gesellschaft ein schwächliches Etikett umgehängt wird, sie aber dieses Etikett auch annehmen. Älter werden ist heutzutage anders geworden: die ältere Generation mischt sich ein, ist aktiv oder bildet sich fort.

    Nehmen wir dieses außerordentliche ‚Altenparlament‘. Die Frauen und Männer debattieren lebhaft und engagiert über eine breite Palette von Themen, die die Querschnittsaufgabe verdeutlicht. Von Wohnquartierentwicklung, Digitalisierung, Mobilität bis hin zur Gemeindeschwester finden die Diskussionen statt. Der Bericht spiegelt ebenfalls diese breite Palette wieder. Kurz vor der Pandemie hat dort der ehemalige Bremer Bürgermeister Henning Scherf über seine Alten-WG referiert. Es war ein feuriges Plädoyer für das optimistische älter werden.

    Wir alle wünschen uns ein Älterwerden in Würde, ein Älterwerden nicht nur in den eigenen vier Wänden sondern auch in eigener Verantwortung und Bestimmung, möglichst bis zum letzten Tag. Dies ist nicht immer möglich, aber wir sollten alles dafür tun.

    Der Anteil der älteren Generation in unserer Gesellschaft wächst beständig.

    Die landesseitige Förderung der Selbstbestimmung, ob nun im Alter, oder aufgrund physischer oder psychischer Merkmalen von Menschen erfolgt auf vielen Ebenen. Zwei für mich wichtige Punkte möchte ich in meinem heutigen Beitrag noch einmal betonen:

    Ein ‚Marktplatz der Möglichkeiten‘ ist für mich ‚engagiert-in-sh.de‘. Als senioren- aber auch sportpolitischen Sprecher meiner Fraktion spielt das Ehrenamt immer eine besondere Rolle. Über ‚engagiert-in-sh.de‘ können interessierte Vereine, Institutionen aber auch Gruppen, welche sich Hilfe wünschen, in eine zentrale Liste eintragen. Personen wiederrum die sich ehrenamtlich einbringen wollen, können diese Liste einsehen und auf die Hilfesuchende aktiv zugehen. Eine tolle Idee, eine tolle Internetseite. Auch Nachbarschaftshilfe, welche gerade in der ersten Phase der Pandemie sehr wichtig geworden ist, lässt sich hier finden.

    Die Wahl der eigenen Wohnform ist ein elementarer Bestandteil der eigenen Selbstbestimmung. Um diese Wahl im Land zu unterstützen gibt es seit 2006 die landesweite Koordinierungsstelle KIWA, welche neutral, landesweite Beratungen zur Förderung und Unterstützung innovativer und besonderer Wohn-Pflegeformen im Alter anbietet. Ziel der Koordinierungsstelle KIWA ist damit, die Angebotsvielfalt und Qualität des Wohnens im Alter mit Unterstützungsbedarf in Schleswig-Holstein zu stärken und weiterzuentwickeln. Die Koordinierungsstelle KIWA leistet also wichtige Arbeit.

    Der Bericht beleuchtet noch viele weitere Initiativen, berichtet von engagierten Vereinen und Organisationen, welche sich in der Frage der Selbstbestimmung, zumeist im Alter, aktiv für den Bürger einsetzen. Diese Arbeit ist wichtig. Ich möchte daher allen Ehrenamtlichen, allen in der Hilfe tätigen Personen meinen Dank aussprechen. Machen sie weiter so. Miteinander und füreinander. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.“

    Es gilt das gesprochene Wort!

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  • 22.03.2018

    Oliver Kumbartzky zu TOP 13 „Landesregulierung der Strom- und Gasnetze auf den Weg bringen“

    In seiner Rede zu TOP 13 (Landesregulierung der Strom- und Gasnetze auf den Weg bringen) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und energiepolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    „Die SPD hat mit ihrem Antrag mal wieder in die große Kiste mit den Forderungen gegriffen, die sie in ihrer eigenen Regierungszeiten nicht umgesetzt haben. Herausgekommen aus der Kiste ist dieses Mal ein Antrag zum Thema Landesregulierungsbehörde.  

    Bereits im März 2010, als Oppositionsfraktion, forderte die SPD-Fraktion, die Organleihe kurzfristig zu kündigen. Eine Mehrheit fand sich dafür nicht. Dann bei den Koalitionsverhandlungen 2012 der Durchbruch. Zitat aus dem Koalitionsvertrag der Küstenkoalition: „Wir werden eine Kündigung der Organleihe bei der Bundesnetzagentur prüfen.“ Diese Prüfung hat dann sage und schreibe fünf Jahre gedauert und führte zu keinem abschließenden Ergebnis.

    Nun, wieder in der Opposition, folgt ein neuer Versuch der SPD. Dieses Mal mit der energischen Überschrift „Landesregulierung der Strom- und Gasnetze endlich auf den Weg bringen“. Die verzweifelte Betonung auf dem Wort „endlich“ ist förmlich spürbar. Aber: Wir fühlen uns sehr geschmeichelt, dass die SPD-Fraktion so große Hoffnung in die Jamaika-Koalition setzt. Und ja, hinsichtlich der Gründung einer Landesnetzagentur gibt es durchaus Argumente, die dafür sprechen, wie beispielsweise kurze Wege, schnelle Informationen und das bessere Eingehen auf regionale Besonderheiten.

    Aber es gibt auch Gegenargumente. Wir müssen vor allem die Kosten für die Verbraucher im Blick behalten und berücksichtigen, dass sich eine neue Behörde nicht von selbst aufbaut. Eine Landesnetzagentur benötigt Fachpersonal und das wiederum würde den Landeshaushalt mit zusätzlichen Kosten belasten. Die Erfahrungen aus anderen Bundesländern zeigen, dass dort die Kosten für die jeweilige Landesregulierungsbehörde im Vergleich zur zuvor genutzten Organleihe gestiegen sind.

    Nicht außer Acht lassen in der ganzen Diskussion sollte man auch die Tatsache, dass Netzbetreiber mit 100.000 Kunden und mehr so oder so in die Zuständigkeit der Bundesnetzagentur fallen. Das betrifft die großen Stadtwerke Flensburg, Kiel und Lübeck ebenso wie die Schleswig-Holstein Netz AG. Außerdem ist Regulierungsrecht reines Bundesrecht. Daher gäbe es für eine Landesregulierungsbehörde auch keine eigenen Ermessensspielräume.

    Wir werden den Antrag in den Wirtschaftsausschuss überweisen und stehen einer Diskussion dort offen gegenüber. Hier könnte man auch einmal mit der Bundesnetzagentur über mögliche Verbesserungen der Leistungen für die schleswig-holsteinischen Netzbetreiber reden. Auch Erfahrungen aus unseren norddeutschen Nachbarbundesländern könnte man im Ausschuss beleuchten. Und vielleicht ergibt sich dann unterm Strich eine für alle tragbare Lösung.“

     

    (Es gilt das gesprochene Wort.)

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  • 27.08.2021

    Jan Marcus Rossa: Populistische Forderungen schaffen keinen neuen Wohnraum

    Anlässlich der Äußerung des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) zur Forderung nach mehr Bauland für bezahlbaren Wohnraum erklärt der wohnungsbaupolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:

    „In einem hat Andreas Breitner Recht: Populistische Forderungen, die niemandem nutzen, haben in der Wohnungspolitik nichts verloren. Umso verwunderlicher ist, dass der Direktor des VNW ausgerechnet auf die Forderung der SPD nach einer zügigen Umsetzung des Baulandmobilisierungsgesetzes aufspringt. Denn leider geht die SPD nicht auf die Frage ein, wo in Schleswig-Holstein sie einen angespannten Wohnungsmarkt sieht. Damit bleibt völlig offen, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine solche Verordnung für bestimmte Gemeinden in Schleswig-Holstein überhaupt vorliegen.

    Andreas Breitner irrt auch, wenn er Zwangsregulierungen und Vorkaufsrecht als intelligente Instrumente zur Schaffung von Wohnraum propagiert. Keine dieser Maßnahmen wird zu einer spürbaren Entspannung bei den Grundstückspreisen führen oder Spekulationen bei Immobilienpreisen verhindern. Die Debatten zur Wohnungspolitik in den vergangenen Jahren haben deutlich gemacht, dass sich die Jamaika-Koalition und die Landesregierung durchaus der besonderen Herausforderung auf dem Wohnungsmarkt bewusst sind. Deshalb haben wir seit Beginn der Legislaturperiode die Rahmenbedingungen verbessert, denn es muss schneller, unbürokratischer und günstiger gebaut werden, damit auch in Schleswig-Holstein der Wohnungsbedarf gedeckt wird.“

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  • 31.08.2021

    Oliver Kumbartzky: Mit der Landwirtschaft im Dialog bleiben

    Zum heute von der Landesregierung und beteiligten Verbänden vorgestellten Ergebnis des Dialogprozesses „Zukunft der Landwirtschaft“ erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und agrarpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    „Das heute vorgestellte Papier wie auch die Empfehlungen der Zukunftskommission Landwirtschaft haben das Potential, eine gute Basis für eine Landwirtschaft zu bilden, die zukunftsfähig ist, uns weiterhin mit qualitativ hochwertigen Lebensmitteln versorgt und gleichzeitig hohe Wertschätzung in der Bevölkerung genießt. Es überrascht deshalb kaum, dass wichtige Punkte des Abschlussberichts der Kommission im Widerspruch zur Agrarpolitik des Bundes stehen, besonders die zentralen Punkte Planungs- und Investitionssicherheit. Schleswig-Holstein hat es mit dem fairen Dialog auf Augenhöhe richtig gemacht. Auf Bundesebene wären der Landwirtschaft durch einen frühzeitigen Dialog unsachliche Regelungen erspart geblieben. Die unzulängliche Agrarpolitik der Bundesregierung hat zu zahlreichen zusätzlichen Belastungen für die Landwirtschaft geführt, wie etwa das wissenschaftsferne Insektenschutzpaket und die Novelle der Düngeverordnung. Dass Schleswig-Holstein dazu jeweils im Bundesrat nicht zugestimmt hat, ist einzig der FDP zu verdanken.

    Eine zukunftsfähige Landwirtschaft ist eine, die sich auf das Wirtschaften im Einklang mit der Umwelt konzentrieren kann und nicht von weiteren Vorgaben und Regularien erdrückt wird. Hier wäre ein entsprechendes Auflagenmoratorium angebracht. Eine zukunftsfähige Landwirtschaft ist außerdem eine, die sich nicht alle fünf Jahre auf neue politische Bedingungen einstellen muss. Somit ist ein breiter überparteilicher Konsens entscheidend, weshalb wir für die nächste Wahlperiode eine Enquete-Kommission im Landtag nach dem Vorbild derer in Nordrhein-Westfalen fordern.“

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