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  • 21.05.2021

    Christopher Vogt zu TOP 39 „Chancen der Festen Fehmarnbeltquerung“

    In seiner Rede zu TOP 39 (Chancen der Festen Fehmarnbeltquerung für Schleswig-Holstein entwickeln und nutzen) erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Die Feste Fehmarnbeltquerung ist eines der größten Infrastrukturprojekte in der Geschichte unseres Bundeslandes und es hat auch eine europaweite Bedeutung. Es bringt nicht nur Schleswig-Holstein, sondern Deutschland und Mitteleuropa näher an Skandinavien. Ich finde das richtig und freue mich auf diese neue Verbindung.

    Gerade in Zeiten, wo in Europa wieder neue Grenzen entstehen und Grenzen geschlossen werden, sind neue Verbindungen die richtige Antwort. Wir haben dieses Projekt als FDP immer befürwortet und wir haben uns sehr über das Baurecht gefreut. Es geht jetzt also nicht mehr um das Ob, sondern um das Wie. Es geht nun endlich los, aber es gibt noch viel zu tun. Man muss dieses Projekt natürlich nicht mögen und es gibt viele Punkte, die auch weiter diskutiert werden müssen. Ich habe davor großen Respekt und mich auch persönlich immer wieder mit verschiedenen Gegnern und Kritikern darüber ausgetauscht, aber das Projekt wird jetzt Realität werden und deshalb sollte man es auch gemeinsam bestmöglich gestalten. Deshalb sollten wir verstärkt daran arbeiten, dass wir die Chancen, die damit verbunden sind, auch nutzen können, und dass man die Nebenwirkungen abmildert, zum Beispiel durch eine gute Planung und durch Lärmschutzmaßnahmen.

    Die deutlich schnellere Verbindung nach Skandinavien bringt nicht nur wirtschaftliche Chancen, sondern auch kulturelle. Anders als im Grenzland ist das deutsch-dänische Bewusstsein im Südosten unseres Bundeslandes vielfach noch nicht besonders ausgeprägt. Wir halten es deshalb für eine gute Idee, den Dänischunterricht bestmöglich zu stärken, den Schüleraustausch zu befördern und auch die Beratung mit Blick auf den gemeinsamen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, der entstehen wird, weiter aufzubauen.

    Ich hätte es übrigens als das stärkere Signal empfunden, wenn Deutschland und Dänemark die Querung gemeinsam bauen würden. Etwas heidnisch möchte ich aber anfügen, dass es für den Bau aber wahrscheinlich besser ist, dass die Dänen dies alleine machen. Die dänische Seite hat mit solchen Infrastrukturprojekten Erfahrung, während man sich in Deutschland mit solchen Projekten derzeit irgendwie sehr schwertut. Ein zweiter Fehler auf deutscher Seite war es meines Erachtens, dass der Bund die Hinterlandanbindung zunächst zu klein geplant hat, vor allem mit Blick auf die Sundquerung, die Trassenführung der Bahnstrecke und den Lärmschutz. Mittlerweile wurde da zum Glück erheblich nachgebessert, aber die Diskussion darüber hat ein wenig verdeckt, welche großen Chancen mit dem Projekt verbunden sind.

    Es muss jetzt also weiterhin an der bestmöglichen Hinterlandanbindung gearbeitet werden, was die Infrastruktur angeht, aber man braucht auch entsprechende Gewerbegebiete in Ostholstein, Stormarn und Lübeck. Man braucht dafür nicht nur die landesplanerischen Grundlagen, sondern auch gute Konzepte. Schleswig-Holstein soll eben kein Transitland werden. Wir wollen den Flächenverbrauch grundsätzlich reduzieren und ich halte es für richtig, deshalb auch verstärkt das Thema Flächenrecycling in den Blick zu nehmen. Und das macht diese Koalition.

    Der Bahnverkehr wird durch dieses Projekt erheblich gestärkt werden. Wenn man weniger Kurzstreckenflüge will, dann ist es der richtige Weg, dass es mehr schnelle Bahnverbindungen gibt. Daran hapert es in Europa leider noch allzu oft. Ich bin dankbar für den gemeinsamen Antrag. Mir ist bewusst, dass dies für die Grünen nicht leicht war. Der Alternativantrag der SPD-Fraktion zeigt viele Gemeinsamkeiten bei diesem Thema, was mich wirklich freut. Das ist ein wichtiges Signal für Ostholstein und die gesamte Region, aber auch nach Dänemark. Ich erkenne auch einige Punkte wieder, die auch wir in der letzten Wahlperiode angesprochen haben, wie zum Beispiel die Bäderbahn oder die Einsetzung eines Verkehrskoordinators.

    Die Kritik von Herrn Vogel an den Grünen mit Blick auf unseren Antrag hat mich etwas überrascht, denn schließlich hat auch die SPD mit Frau Hagedorn eine große Kritikerin im Bundestag und sogar in der Bundesregierung. Das ist selbstverständlich auch das gute Recht von Frau Hagedorn, aber wie gesagt: Jetzt sollte man gemeinsam daran arbeiten, dass man die Chancen der festen Beltquerung nutzt.“

    Es gilt das gesprochene Wort!

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  • 21.05.2021

    Stephan Holowaty zu TOP 57 „Landesweit kostenloses freies WLAN“

    In seiner Rede zu TOP 57 (Landesweit kostenloses freies WLAN) erklärt der digitalisierungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Stephan Holowaty:

    „Im August 2018 stand ich als schleswig-holsteinischer Delegierter zur BSPC auf dem Marktplatz der Kleinstadt Marienhamn, knapp 12.000 Einwohner, mitten in der Ostsee, der Hauptort der finnischen Åland-Inseln. Mich irritierte ein Symbol auf meinem Smartphone, das ich nicht erwartet hatte. Ein WLAN-Symbol. Mitten auf dem Marktplatz. 80 Mbit Downloadrate. Also richtig schnell, nur damit Sie das einordnen können. Ohne Anmeldung, ohne Bürokratie, einfach so. Drei Tage später stand ich wieder auf dem Hamburger Flughafen. Hamburg, das Tor zur Welt, eine Metropole, über 17 Millionen Passagiere im Jahr. Ein flackerndes WLAN-Symbol. Noch nicht mal die Anmeldeseite war fehlerfrei zu öffnen. Komplizierte persönliche Registrierung, Daten eingeben, Häkchen setzen hier und da. Immer wieder Fehler, Verbindungsabbrüche. Ich habe aufgegeben. Bevor ich auch nur in die Nähe des HVV-Fahrplanes gekommen war, war mein Bus nach Hause schon lange weg. Tatsächlich sind öffentliche WLANs in Deutschland, aber auch bei uns im Norden, ausbaufähig, um es zurückhaltend zu sagen. Herr Minister, vielen Dank für Ihren klaren Bericht.

    Öffentliche WLANs und Mobilfunk sind zwei Technologien, die sich in ihren Möglichkeiten ergänzen. Wir brauchen sowohl das eine als auch das andere. Dies ist technisch aufgrund der unterschiedlichen Frequenznutzung sehr einfach darstellbar. Gerade die modernen 5G- und 6G-Mobilfunknetze versprechen noch höhere Geschwindigkeiten und – was besonders wichtig ist – geringe Latenzen, mit denen auch kritische Echtzeitanwendungen betrieben werden können. Sie übertreffen damit selbst den neuesten WiFi 6-Standard. Mobilfunk wird umso wichtiger, je mehr es auf Zuverlässigkeit oder auch auf IoT-Anbindungen ankommt.

    Minister Albrecht hat in seinem Bericht mit dem Hotspot 2.0 eine interessante technische Lösung für den übergreifend einfachen WLAN-Zugang dargestellt. Und der Minister hat vollkommen recht: WLAN muss bequem sein, kein ständiges neues Einloggen oder neues Registrieren. Ein technischer Standard einer Roaming-Kooperation allein baut aber noch keine WLANs. Im Übrigen gibt es hier keinen Gegensatz zwischen WLANs, die im öffentlichen Raum oder zum Beispiel in einem Hotel betrieben werden. Hotspot 2.0 muss als offene Schnittstelle verstanden werden und natürlich muss etwa ein Hotel sein WLAN hier anbinden können.

    Gutes WLAN braucht ein gutes Backbone, braucht Glasfaser. Schleswig-Holstein ist bereits heute bundesweit führend beim Glasfaserausbau. Wir haben das klare Ziel, bis 2025 Schleswig-Holstein flächendeckend und landesweit mit leistungsstarkem Breitband zu versorgen. Ich freue mich, dass Bernd Buchholz als Infrastrukturminister hier weiter richtig Tempo macht. Übrigens: Auch Kommunen sind hier führend. Der Kreis Segeberg wird zum Beispiel in den kommenden Jahren bis zu 60 Millionen Euro investieren, um auch wirklich jedes Haus an Glasfaser anzubinden. Das heißt aber auch: Wir haben das leistungsfähige Backbone, das wir für leistungsfähige WLANs im öffentlichen Raum brauchen! Das eigentliche Drama ist vielmehr, dass der Schwung beim Ausbau öffentlicher WLANs fehlt. Minister Albrecht hat dies in seinem Bericht deutlich herausgearbeitet. Dafür müssen die Akteure im Land, aber vor allem vor Ort zusammenarbeiten.

    WLAN ist keine große Glocke, die über das Land gestülpt wird, sondern viele kleine Zellen und Initiativen vor Ort, die zusammenwachsen. Erfolgreiche Digitalisierung ist nie ein Top-down-, sondern immer ein Bottom-up-Prozess gewesen. Ich wünsche mir daher deutlich mehr Engagement und auch mehr Commitment, gerade der Kommunen, der Bürgermeister und der Stadt- und Gemeindevertretungen. In vielen Orten werden ‚Radverkehrsbeauftragte‘ installiert, Beauftragte für eine Vielzahl von Themen, jedes für sich sehr wichtig. Warum gibt es aber keine ‚Innovationsbeauftragten‘? Keine ‚Digitalbeauftragten‘?

    Wir Freie Demokraten verstehen öffentliche WLANs und die digitale Infrastruktur, Smart Towns und Smart Regions als fundamentale Bestandteile von Integrierten Stadt- oder Gemeindeentwicklungskonzepten, als fundamentalen Bestandteil auch der Stadtentwicklungs- und Städtebauförderung.

    Wir Freie Demokraten wünschen uns in den Städten, in den Ämtern, den großen Gemeinden dieses Landes mehr kommunale CIOs, die die Digitalisierung vor Ort vorantreiben, die auch für öffentliche WLANs brennen und sie vor Ort möglich machen. Wir wünschen uns deutlich mehr Engagement der örtlichen Gewerbevereinigungen, die genau wissen, wie wichtig gute Infrastruktur gerade in den Innenstädten, den Gewerbegebieten ist. Wir wünschen uns aber auch Engagement zum Beispiel der örtlichen Sportvereine. WLAN in der Sporthalle, auf dem Sportplatz, dort wo sich hoffentlich nach Corona auch wieder viele Menschen treffen. Und die Sportvereine stehen stellvertretend für all die gesellschaftlichen Akteure, die vor Ort das Leben der Menschen mitgestalten. Wir Freie Demokraten wollen das Land entfesseln, wollen jeden dieser Akteure motivieren. Eine der wichtigsten Aufgaben des Landes ist es daher, diese Akteure zusammenzubringen, Chancen aufzuzeigen.

    Wir haben als Jamaika-Koalition und mit dem gesamten Landtag mit der Gründung des ITV.SH Ende 2018 eine wichtige organisatorische Grundlage dafür geschaffen. Der ITV.SH macht Digitalisierung für die Kommunen einfacher, hilft bei der Koordination, stellt Ressourcen zur Verfügung. Diesen Weg müssen wir konsequent weitergehen und ausbauen.

    Herr Minister, vielen Dank für den klaren Bericht, der die nötigen Handlungsfelder aufzeigt. Ich beantrage die Überweisung dieses Berichtes in den Digitalisierungsausschuss dieses Landtags.“

    Es gilt das gesprochene Wort!

     

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  • 21.05.2021

    Annabell Krämer zu TOP 58 „Hilfsangebote für gewaltbetroffene Frauen“

    In ihrer Rede zu TOP 58 (Schriftlicher Bericht zur Bedarfsanalyse des Hilfsangebotes für gewaltbetroffene Frauen in Schleswig-Holstein) erklärt die Abgeordnete der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    „Die Haushaltsjahre ab 2010 waren für die frauenpolitischen Sprecherinnen aller Fraktionen von schweren Entscheidungen geprägt. Die damals nicht verhinderbaren Kürzungen im Bereich der Frauenberatung und Frauenhäuser mitzutragen, fiel allen Beteiligten schwer. Umso mehr freue ich mich, dass wir nun auf Basis der Bedarfsanalyse die Frauenfachberatungen und weitere Hilfesysteme neu ordnen und vor allem mit erheblichen zusätzlichen Finanzmitteln – trotz der aktuell angespannten Haushaltslage – stärken können. Dafür spreche ich im Namen der Freien Demokraten Ministerin Sütterlin-Waack und ihrem Team unseren Dank aus. Aber ohne die notwendigen Finanzmittel wären alle Analysen und unsere guten Ideen nichts wert. Von daher geht mein ganz besonderer Dank an Finanzministerin Monika Heinold.

    Mit der Neuordnung des kommunalen Finanzausgleiches haben wir die Mittel für Frauenberatungsstellen und Frauenhäuser von 6,4 Millionen Euro in 2020 auf 7,5 Millionen Euro pro Jahr seit 2021 aufgestockt. Dies bedeutet eine Erhöhung um über 15 Prozent. Zudem werden wir die Mittel jährlich um mindestens weitere 2,5 Prozent anheben. Festzuhalten ist jedoch, dass die Bedarfsanalyse aufzeigt, dass wir in Schleswig-Holstein grundsätzlich gut aufgestellt sind. Die Finanzierung über das Finanzausgleichsgesetz (FAG), unsere Platzkostenpauschale, wird bundesweit als vorbildlich anerkannt. Natürlich können und wollen wir noch besser werden. Wir verstetigen die zunächst für 2019 und 2020 geschaffenen 30 Sofortplätze. Damit stehen nunmehr regulär 349 statt 319 Frauenhausplätze bereit. Zusätzlich steigern wir die durch das FAG geförderten Frauenberatungsstellen bzw. landesweiten Einrichtungen und Angebote von 26 auf 27,5. Wir stärken das KIK-Netzwerk, indem wir die jährliche Förderung anheben und zusätzlich Mittel für eine Geschäftsstelle bereitstellen.

    Ein weiteres Problem betraf die bisher uneinheitlichen Mietkostenzuschüsse für unsere Frauenhäuser. Zukünftig wird die Höhe der Mietkosten nun individuell, aber nach klar definierten Maßstäben festgelegt. Dieses Verfahren wird nicht nur dem Land finanzielle Sicherheit, sondern auch den Einrichtungen Luft zum Atmen geben. Natürlich haben wir die Klagen über Betriebskostendefizite in einigen Frauenhäusern im Land vernommen. Um hier konkret Abhilfe schaffen zu können, benötigt das Ministerium jedoch noch Betriebskostenabrechnungen, um Fehlbedarfe im System erkennen zu können. Dann können die Finanzierungsströme schnell bedarfsgerecht angepasst werden.

    Die finanzpolitischen Sprecher der Jamaika-Koalition sind sich einig, dass wir schnell helfen wollen und müssen. Es besteht Konsens darüber, dass wir die dringendsten Mittelbedarfe bereits über den laufenden Haushaltsvollzug bereitstellen wollen. Für 2022 sind wir uns einig, dass wir uns dafür stark machen werden, die Mittel für die Frauenhäuser im Finanzausgleichsgesetz durch Landesmittel um diese Bedarfe zu erhöhen. Für diesen Konsens danke ich meinen Kollegen Ole Plambeck und Lasse Petersdotter. Unser Ziel war und ist, eine bedarfsgerechte Frauenhauslandschaft im Land sicherzustellen und zudem Präventions- und Beratungsangebote in unseren Frauenberatungsstellen weiter auszubauen. Und genau dies tun wir Hand in Hand mit den Kommunen, die sich ihrer kommunalen Verantwortung und Aufgabe im Kontext des Gewaltschutzes auch bewusst sind. Eben dies ist auch der Hintergrund, weshalb es keiner Vollfinanzierung durch das Land bedarf.

    Trotz dieser guten Nachrichten werden aber auch wir noch mehr leisten müssen, um den Bedarf an notwendigen Frauenhausplätzen gerecht zu werden. Die Bedarfsanalyse hat uns den klaren Auftrag erteilt, die weißen Flecken im Land aufzulösen. Denn diese gibt es derzeit noch in den Kreisen Schleswig-Flensburg und Nordfriesland. Hier besteht Handlungsbedarf und ich begrüße, dass das Innenministerium zusammen mit den zuständigen Landräten an einer Lösung arbeitet. Ob nun ein gemeinsames Frauenhaus der beiden Kreise oder zwei separate Frauenhäuser geschaffen werden, ist nebensächlich. Wichtig ist, dass hier schnell etwas geschehen muss, damit von Gewalt betroffene Frauen Zugriff auf ausreichend und gut erreichbare Frauenhausplätze haben.

    Häuslicher Gewalt darf in unserem Land keinen Platz haben. Wir werden weiterhin alles Erdenkliche tun, um Frauen entweder präventiv zu schützen oder ihnen im Notfall Schutz zu gewähren.“

    Es gilt das gesprochene Wort!

     

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  • 21.05.2021

    Christopher Vogt zu TOP 36 „Mehr Unternehmergeist in Schleswig-Holsteins Schulen“

    In seiner Rede zu TOP 36 (Berichtsantrag Mehr Unternehmergeist in Schleswig-Holsteins Schulen – Landeskonzept Entrepreneurship Education) erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Ich danke der Ministerin für ihren Bericht! Das Landeskonzept Entrepreneurship Education sollte eigentlich schon im letzten Jahr vorliegen. Ich habe aber Verständnis dafür, dass dies wegen der Corona-Krise so nicht möglich war. Und ja, nicht nur das Ministerium, sondern jede einzelne Schule war und ist nach wie vor erheblich durch die Corona-Krise belastet. Dennoch halten wir es für richtig, dass man sich dieses Themas stärker annimmt. Denn um die ökonomische Bildung ist es in Deutschland leider nicht allzu gut bestellt. Dies hat auch eine Studie, die kürzlich erschienen ist, noch einmal sehr deutlich aufgezeigt.

    Von einem Schulfach Wirtschaft, das wir als FDP-Fraktion wollen, sind wir in nahezu allen Bundesländern noch ein ganzes Stück entfernt. Nordrhein-Westfalen hat sich da auf den Weg gemacht. Schleswig-Holstein sollte dies in der nächsten Wahlperiode unserer Auffassung nach ebenfalls machen. Wir sind übrigens auch für die Stärkung des Informatik-Unterrichts, aber dies sei hier nur am Rande erwähnt. Neue Schulfächer einzuführen, ist natürlich einfacher gesagt als getan. Man muss schließlich entscheiden, was dafür entfallen soll und man braucht selbstverständlich entsprechend ausgebildetes Personal – und dies möglichst flächendeckend. Ich denke, man kann schon mit einigen wenigen Maßnahmen die ökonomische Bildung stärken. Und das tun wir mit diesem Landeskonzept – durch entsprechende Planspiele und Projekte, durch lokale Bündnisse mit mehr Praktika und auch Diskussionen mit Unternehmern in den Schulen, die Vorbilder sein können.

    Natürlich soll nicht jede Schülerin und jeder Schüler später Unternehmerin bzw. Unternehmer werden. Aber jede und jeder sollte die Möglichkeit haben, wenn sie oder er daran Interesse hat. Und man sollte die Möglichkeit bieten, dass das Interesse geweckt wird und dass Kompetenzen gestärkt werden, von denen man sein ganzes Leben lang profitieren kann, indem man Zusammenhänge versteht, Basiswissen über Steuern, Kredite und Versicherungen hat oder Fertigkeiten besitzt, die man in vielen Berufen oder auch im Privatleben nutzen kann. Es geht also ums Ausprobieren und es geht darum, das Zutrauen in die eigenen Fähigkeiten stärken. Und es geht darum, im Zweifel Verantwortung für sich und andere zu übernehmen, indem man Arbeitsplätze schafft, Steuern zahlt und das Leben der Menschen verbessert. Ich finde, das ist etwas Positives, aber wenn man manchmal hört, wie einige über Unternehmer und Wirtschaft denken, irritiert mich das zunehmend. Gerade wenn wir auf das Beispiel BioNTech schauen, dann sehen wir doch, dass die Gründer Vorbilder sind für unsere gesamte Gesellschaft. Das sollten wir deutlicher herausstellen, auch in den Schulen. Zu viele gute Ideen werden in unserem Land nicht genutzt für neue Unternehmen, die unser Land nachhaltig stärken könnten.

    Deutsche Unternehmen sind im Schnitt relativ alt und kommen oft noch aus dem Zeitalter der Industrialisierung. Es gibt zu wenige Neugründungen und viele Erfindungen, die in Deutschland entstanden sind, werden nicht zu Geschäftsmodellen gemacht. Das sollten wir dringend ändern, wenn wir unseren Wohlstand erhalten wollen. 

    Wir müssen uns jetzt anschauen, wie die Finanzierung des Konzeptes anläuft, wir müssen sie gegebenenfalls schrittweise anheben. Unabhängig davon müssen wir die MINT-Begeisterung wecken und weiter stärken. Und wir sollten uns stärker Gedanken dazu machen, wie wir an Hochschulen das Thema Ausgründung voranbringen können. Ich freue mich über das Konzept und hoffe sehr, dass es ein Erfolg wird.“

    Es gilt das gesprochene Wort!

     

     

     

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  • 21.05.2021

    Dennys Bornhöft zu TOP 45 „Gewalt in Schule wirkungsvoll vorbeugen“

    In seiner Rede zu TOP 45 (Gewalt in Schule wirkungsvoll thematisieren und vorbeugen – sexualisierte Gewalt im Fokus) erklärt der Abgeordnete der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

    „Nachdem wir in dieser Legislaturperiode erstmals eine statistische Erhebung von Gewaltvorfällen an Schulen vorgenommen und eine umfangreiche Anhörung vollzogen haben, freue ich mich nun, dass wir mit dem vorliegenden Antrag ein weiteres Zeichen gegen Gewalt setzen. Ich möchte betonen, dass wir uns mit diesem Antrag gegen jede Form von Gewalt, physisch oder psychisch, richten. Das gilt für verbale Gewalt genauso wie für Cybermobbing. Es ist absolut richtig, dass wir das Thema noch entschiedener als bisher in den Schulen angehen. Ziel muss es sein, Gewalt am ‚sicheren Ort Schule‘ so weit wie es eben möglich ist zu unterbinden. Daher wollen wir die Gewaltprävention als feste Aufgabe im Schulgesetz verankern. Diese Verankerung soll dafür sorgen, dass alle Beteiligten noch sensibler als bisher mit der Thematik umgehen und mehr Verantwortung übernehmen, aber auch mehr Unterstützung erhalten.


    Die Aufforderung an die Schulen, ein Präventions- und Schutzkonzept zu erstellen, soll sowohl den Schulen als auch den Schülern, Eltern und Schulleitungen klarer als bisher vor Augen führen, welche Formen von Gewalt es gibt, wie man sie frühzeitig erkennt und was dagegen unternommen werden kann. Und aus noch einem Grund ist die gesetzliche Verankerung wichtig: Wir wollen sichergehen, dass wir jede Schule mitnehmen. Das heißt explizit nicht, dass wir den Schulen unterstellen, dass sie das Thema nicht kennen oder gar ignorieren würden. Es geht vor allem darum, das Bewusstsein für Gewalt bei allen Beteiligten zu schärfen. Es soll Lehrkräfte motivieren, aber auch unterstützen, passende Fortbildungsangebote wahrzunehmen. Schulen sollen ermutigt werden, Kooperationen mit Hilfesystemen zu nutzen.

    Gerade verbale Gewalt oder auch Cybermobbing verschwinden oftmals vom Radar, weil sie in einem sehr begrenzten Raum sichtbar werden, schwer zu kontrollieren sind und weil die Grenzen fließend sind. Auch gibt es neue Formen der sexualisierten Gewalt wie das Drängen, intime Fotos zu machen und zu versenden, die dann gegen die Person verwendet werden oder das Grooming, bei der sich eine ältere Person über Social Media das Vertrauen eines Kindes erschleicht, um dann Missbrauch zu begehen. Es muss hier Schutzkonzepte und Leitfäden geben, Anleitungen, wie ein Missbrauch erkannt werden kann. Diese müssen dann jedoch auch regelmäßig aktualisiert und erweitert werden. Denn leider werden auch die Missbrauchsmethoden moderner.

    Wie bei fast allen Themen im letzten Jahr, tut sich auch bei diesem hier die Corona-Pandemie einmal mehr traurig hervor. Die Schülerinnen und Schüler haben die bisherigen Maßnahmen tapfer hingenommen und sich mit den älteren Mitbürgern solidarisch gezeigt, indem sie zu Hause geblieben sind und sich mit dem Homeschooling arrangiert haben. Das Mobben auf dem Schulhof mag weniger geworden sein, weil die Schule überwiegend geschlossen war. Das heißt aber leider nicht, dass das Mobbing dann auch verschwand – es hat sich verlagert, in die sozialen Medien, zu WhatsApp, Instagram, Snapchat, TikTok etc. Eine weitere erschütternde Kehrseite des Homeschoolings ist leider, dass es vermehrt häusliche Gewalt und Missbrauch gab. Gewalt präventiv zu begegnen ist auch deshalb so wichtig, weil die Schule mehr und mehr Begegnungsort wird und nicht mehr der reine Lernort von 8 Uhr bis 13 Uhr ist, wie das im letzten Jahrhundert noch der Fall war. Vor allem mit dem geplanten Ausbau der Ganztagsschule werden Schülerinnen und Schüler immer mehr Zeit in der Schule verbringen. Umso wichtiger wird es sein, dass Schule ein angstfreier Ort ist.

    Wir erhoffen uns, durch eine bessere Verzahnung mit bereits bestehenden Angeboten der Fachberatungsstellen wie beispielsweise Petze e.V., dem Kinderschutzbund, aber auch der Arbeitsgemeinschaft der Polizei (AGGAS), dass Lehrkräfte und andere im Schulsystem beschäftigte Menschen auf Diagnostik, Prävention und Intervention im Kontext von Gewalt gut vorbereitet werden. Durch den Austausch wird es noch besser möglich sein, angemessene Verhaltensregeln zu erlernen. In den Kitas haben wir bereits erfolgreich eine solche Verpflichtung eingeführt. Daher bin ich optimistisch, dass wir das im Schulbereich ebenso erfolgreich umsetzen können. Mit der Einbringung zu einer Verpflichtung über das Schulgesetz ist der erste erfolgreiche Schritt hierfür getan. Abschließend möchte ich mich für die konstruktive Beratung im Bildungsausschuss bedanken, sodass wir diesen Antrag fraktionsübergreifend auf den Weg bringen können.“

    Es gilt das gesprochene Wort!

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  • 18.04.2018

    Jan Marcus Rossa: Ursachen für Massenschlägerei wirksam entgegentreten

    Anlässlich der Auseinandersetzungen zwischen Jemeniten und Somaliern in der Erstaufnahmeeinrichtung Boostedt heute Mittag, erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:

    „So muss transparente Kommunikation zwischen Polizei, Innenministerium und Parlament laufen. Wir danken dem Staatssekretär Torsten Geerdts und Landespolizeidirektor Joachim Gutt für den umgehenden Bericht über die Vorfälle in der Erstaufnahmeeinrichtung Boostedt anlässlich einer Sitzung des Innen- und Rechtsausschusses. Sehr professionell und präzise wurden uns die ersten Erkenntnisse zu den Hintergründen der Auseinandersetzungen zwischen Somaliern und Jemeniten geschildert.

    Ein nicht zu unterschätzender Vorteil war mit Sicherheit die Präsenz der Polizei vor Ort in Boostedt. Sodass die Sicherheitskräfte schnell auf die Situation reagieren konnten.

    Die enge Abstimmung zwischen den Sicherheitsbehörden und dem Parlament schafft die Grundlage, dass wir jetzt gemeinsam an der Problemlösung arbeiten können. Wenn es sich tatsächlich um einen länger schwelenden Konflikt handelt, erwarten wir, dass umgehend Lösungskonzepte von den zuständigen Behörden erarbeitet werden, um die Situation in Boostedt dauerhaft zu befrieden.“

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  • 21.05.2021

    Dennys Bornhöft zu TOP 13 „Sterbende und ihre Angehörigen nicht im Stich lassen“

    In seiner Rede zu TOP 13 (Sterbende und ihre Angehörigen nicht im Stich lassen – Sterbenotruf unterstützen) erklärt der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

    „Einsam sein ist nur in den seltensten Fällen schön. Meistens ist es eher bedrückend. Am schlimmsten aber muss es sein, wenn man an seinen letzten Tagen einsam ist. Wir alle haben noch die Berichte im Ohr von Menschen, die im ersten Lockdown verstorben sind, ohne noch mal ihre Angehörigen gesehen oder gehört zu haben. Die Pandemie brachte uns so in eine Ausnahmesituation, in der stationäre Einrichtungen so streng abgeriegelt werden mussten, dass selbst der letzte Abschied oft nicht möglich war. Wir sind uns alle einig, dass dieser Zustand in Schleswig-Holstein nie wieder eintreten darf.

    Es ist wiederum aber leider so, dass nicht nur ein kurzfristiger Lockdown der Grund dafür ist, dass Menschen in Einsamkeit von uns gehen. Ob während der Nachtzeit in einem Pflegeheim oder einer Klinik oder aber allein zu Hause – in vielen Fällen kann nicht immer gewährleistet werden, dass eine möglichst vertraute Person in den letzten Lebensstunden bei einem ist. In Zeiten, in denen Singlehaushalte zunehmen, vielfach die Mobilität aufgrund des steigenden Alters abnimmt, steigt auch die Einsamkeit und damit die Zahl an Personen, die einsam von uns gehen. Geschätzt sterben schon jetzt zehn Prozent aller Menschen ohne Angehörige oder Familie und unbegleitet. Dies muss aber nicht so bleiben! Sterbebegleitung erfolgt ehrenamtlich wie hauptamtlich überwiegend vor Ort, im direkten Austausch mit dem Menschen. Es gibt aber auch andere Formate wie die telefonische Seelsorge oder gänzlich digital. Diese Formate aus der Ferne sind keine ersetzende, sondern eine ergänzende Hilfe. Es kommt darauf an, wie der betroffene Mensch am besten mit dem dahinscheiden umgehen kann. Auch für jene, die kein Vieraugengespräch möchten, aber sich trotzdem austauschen wollen und Redebedarf haben, kann so eine Hilfestellung geleistet werden. Mit dem Sterbenotruf soll die Versorgungslücke zwischen der aktuellen Notfallhilfe mit dem medizinischen Notruf 112, dem Notarztwagen-System und der punktuellen Unterstützung durch Psychosoziale Notfallversorgung oder Telefon-Seelsorge geschlossen werden. Das betrifft sowohl die notfallhilfeorientierte Begleitung von sterbenden Menschen als auch die kurzfristige, konkrete und direkte Unterstützung von begleitenden und trauernden Angehörigen.

    Ich bin sehr erfreut, dass sich inzwischen eine Initiative gegründet hat, welche sich momentan noch im Aufbau befindet, die einen möglichst deutschlandweiten Sterbenotruf etablieren möchte und durch die Kampagne ‚WirVsVirus‘ unterstützt wird. Es macht Sinn, dass die Bundesländer hierbei ergänzen und unterstützen, um Engagement und Ressourcen zu bündeln und nicht Parallelstrukturen zu schaffen. Daher ist uns auch eine sehr enge Einbindung der vielen Ehrenamtlichen und Hauptamtlichen der Hospiz- und Palliativversorgung wichtig, insbesondere natürlich mit dem HPVSH. Die interdisziplinäre Zusammensetzung der Initiative Sterbenotruf ist außergewöhnlich. Sie setzt sich zusammen aus: Sterbebegleiterinnen und Sterbegleitern, Sterbeammen und Sterbegefährten, Koordinatorinnen und Koordinatoren ambulanter und stationärer Hospizdienste, Social Entrepreneurs, Künstlerinnen, Social-Media-Redakteurinnen und -Redakteuren, Philosophen, Theologinnen, Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern, Medizinerinnen und Medizinern, Gruppenführer des Katastrophenschutz, Krankenpflegekräfte, Psychologie-Studierenden, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern, Pädagoginnen und Pädagogen und Coaches. Mit ihrer Arbeit leisten sie zudem einen Beitrag bei der Umsetzung der Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen. Dieses Abkommen, welches in Deutschland durch die Träger der Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP), des Deutsche Hospiz- und PalliativVerband (DHPV) und durch die Bundesärztekammer (BÄK) vertreten wird, will die Aus-, Fort- und Weiterbildung, Forschung, Politik, Qualitätsmanagement, Arzneimittelversorgung und allgemeine Zugänglichkeit stärken. Der letzte Punk wird hier angesprochen mit einem niederschwelligem Zugang zur Hilfe – mit dem Sterbenotruf.

    Ich möchte mich ausdrücklich bei den über 2.000 ehrenamtlichen und hauptamtlichen Tätigen im Palliativ- und Hospizbereich in Schleswig-Holstein bedanken. Insbesondere möchte ich mich für die FDP-Fraktion bei Herrn Dr. Repp und Frau Ohlsen vom HPVSH und dem Sozialministerium und Minister Garg bedanken, die neue Ideen und Innovationen stets positiv aufnehmen bzw. vorantreiben, so nun auch bei der Initiative Sterbenotruf.“

    Es gilt das gesprochene Wort!

     

     

     

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  • 21.05.2021

    Dennys Bornhöft: Wer Änderungswünsche zu einem Gesetz hegt, sollte nicht nur drüber reden, sondern einen Änderungsantrag stellen

    Anlässlich der Pressemitteilung der SPD-Abgeordneten Birte Pauls zum weiteren Vorgehen bei der Auflösung der Pflegeberufekammer erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

    „Die SPD hat in der vergangenen Legislatur überhaupt erst dafür gesorgt, dass die Pflegeberufekammer gegen den Willen der Pflegekräfte eingerichtet wurde. Für die in 2020 erhobenen Beiträge ist also die SPD verantwortlich. Die Jamaika-Koalition hat die eklatanten Fehler der SPD ausgebügelt, indem zum einen endlich der Wille aller Pflegekräfte zu einer Mitgliedschaft mit Zwangsgebühren abgefragt wurde und indem zum anderen geregelt wurde, dass keine Beiträge für 2021 erhoben werden.

    Dass sich Frau Pauls jetzt allen Ernstes als weiße Ritterin der Pflegekräfte generiert, lässt uns den Kopf schütteln. Die Jamaika-Fraktionen betreiben Schadensbegrenzung für einen Fehler der SPD. Denn nicht nur den Pflegekräften sind finanzielle Belastungen entstanden, auch das Land hat insgesamt drei Millionen Euro in die Anschubfinanzierung investieren müssen. Deshalb haben wir in unserem Gesetz zur Auflösung der Pflegekammer geregelt, dass die Pflegekräfte für 2021 keine Kammerbeiträge zahlen müssen. Die Einnahmen der Kammer aus 2020 werden zur Reduktion des vom Steuerzahler zu tragenden Defizits verwendet. Denn auch wenn das Dilemma bald ein Ende hat, es werden noch weitere Millionen auf uns zukommen, beispielsweise durch die Übernahme von Kreditverbindlichkeiten der Kammer.

    Wenn die SPD-Fraktion Wert darauf gelegt hätte, dass mit den Beiträgen 2020 anders verfahren wird, dann hätte sie einen entsprechenden Änderungsantrag zum Gesetzentwurf einbringen müssen. Die SPD hat bei der Gesetzesverabschiedung allerdings dem Umgang mit den Beiträgen aus 2020 zugestimmt. Die Prioritäten der SPD lagen dann bei der Änderungsberatung nur bei Klarstellungen, z.B. dass die Presseerklärungen der Pflegeberufekammer dauerhaft erhalten bleiben. Hier passen parlamentarisches Verhalten und Pressearbeit überhaupt nicht zusammen.“

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  • 26.05.2021

    Annabell Krämer: Wir brauchen ein topmodernes UKSH

    Zur Vertragsänderung beim ÖPP-Projekt am UKSH, bei der die Sanierung im Altbestand geregelt wurde, erklärt die finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    „Wir begrüßen, dass die Streitigkeiten zwischen UKSH und Immobilienpartner nun beigelegt sind und die umfangreichen Sanierungsarbeiten im Altbestand zum Wohle der Patienten und Mitarbeiter fortgesetzt werden können. Es hat sich als nicht praktikabel erwiesen, die Finanzierungsverantwortung für die Brandschutz- und Schadstoffsanierung vom ÖPP-Projekt zu trennen. Mit der Vertragsänderung ist zügig auf dieses Problem reagiert worden, sodass die Investitionsbremse für die weitere Sanierung des UKSH hoffentlich nachhaltig gelöst ist. Wir brauchen ein topmodernes UKSH, deshalb müssen auch die Altgebäude zügig saniert werden.“

     

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  • 27.05.2021

    Christopher Vogt: Verantwortungsvolle Öffnungsschritte bedeuten eine erhebliche Erleichterungen für den Alltag

    Zu den heute von der Landesregierung vorgestellten weiteren Öffnungsschritten erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Die niedrigen Infektionszahlen in Schleswig-Holstein ermöglichen es uns, zahlreiche Corona-Maßnahmen schrittweise weiter zurückzunehmen. Das bedeutet erhebliche Erleichterungen für den Alltag von uns allen und ist gerade für die jungen Menschen, die Familien mit kleinen Kindern, den Sport, die Kultur und auch die Veranstaltungsbranche besonders wichtig.

    Die Pandemie ist leider noch nicht vorbei, so dass wir alle weiterhin vorsichtig bleiben müssen. Es ist aber der richtige Weg, die Eigenverantwortung deutlich zu stärken. Der zunehmende Impffortschritt nimmt der Corona-Pandemie zunehmend den Schrecken und neben dem saisonalen Effekt hilft uns auch unsere umfassende Teststrategie. Mit unserem verantwortungsvollen Konzept für Wirtschaft, Sport, Bildung und Kultur sowie private Treffen bleiben wir unserem klaren Kurs in Schleswig-Holstein treu. Ich bin sehr optimistisch, dass wir einen richtig guten Sommer erleben werden.

    Die Bundesregierung ist in der Pflicht, endlich deutlich mehr Impfstoff zu liefern und für einen funktionierenden digitalen Nachweis für Geimpfte, Genesene und Getestete zu sorgen.“

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  • 27.05.2021

    Jörg Hansen: Die Polizei genießt in Schleswig-Holstein einen guten Ruf

    Zur Vorstellung des Tätigkeitsberichts der Beauftragten für die Landespolizei erklärt der polizeipolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jörg Hansen:

    „Wir bedanken uns bei der Polizeibeauftragten Samiah El Samadoni für ihren umfassenden Tätigkeitsbericht.

    Trotz leicht ansteigender Zahlen stellen wir fest, dass sich das Eingabeverhalten insgesamt auf einem niedrigen Niveau bewegt. Die Polizei genießt in Schleswig-Holstein einen sehr guten Ruf. Dies zeigt sich gerade auch in besonderen Situationen wie der anhaltenden Corona-Pandemie.

    Dennoch zeigt der Tätigkeitsbericht auf, in welchen Bereichen die Landespolizei ausbaufähig ist, und wo sie weiterer Unterstützung bedarf. Der Bericht erfüllt damit seinen Zweck. Wir werden daraus nun die notwendigen Schlüsse für weitere erforderliche Initiativen ziehen.“

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  • 02.06.2021

    Oliver Kumbartzky: Mit gutem Beispiel voran beim Klimaschutz

    Zu dem heute im Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur Änderung des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes des Landes Schleswig-Holstein (EWKG) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und energiepolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    „Es ist gut, dass das eher symbolische Gesetz der Vorgängerregierung jetzt mit konkreten Maßnahmen hinterlegt wird. Die Regelungen und Zielsetzungen im neuen Energiewende- und Klimaschutzgesetz sind ein Kompromiss, stellen aber richtige Weichen. Wie alle Regelungen und Ziele müssen auch diese regelmäßig auf ihre Wirkung und ihren Sinn hin überprüft werden. Gerade vor dem Hintergrund der Reformen, die die EU bei der CO2-Bepreisung plant und noch im Juni vorstellen will, könnte manche Regelung obsolet oder anpassungswürdig werden. Wir wollen unbedingt vermeiden, dass die Menschen mit einem Regelungschaos überzogen werden oder sich Maßnahmen am Ende konterkarieren. Wir setzen uns dafür ein, dass Klimaschutz sozial verträglich bleibt und das erreichen wir nur, wenn wir Technologieoffenheit wahren und eine Energie- und Klimapolitik machen, die rechnen kann.

    Die wichtige Botschaft im Gesetz der Landesregierung ist aus unserer Sicht, dass das Land beim Klimaschutz mit gutem Beispiel vorangehen will. Mit der energetischen Sanierung der Landesliegenschaften und der kommunalen Wärmeplanung geht der Regierungsentwurf einen großen Schritt in die richtige Richtung. Der nächste Schritt sollte sein, konkrete Projekte zu benennen und eine sinnvolle und nachhaltige Strategie für die Sanierung landeseigener und kommunaler Gebäude zu erarbeiten, damit auch die öffentlichen Hand Energiewendevorreiter wird.

    Wir werden uns jetzt im parlamentarischen Verfahren gemeinsam mit den beteiligten Akteuren intensiv mit dem Gesetzentwurf auseinandersetzen.“

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  • 02.06.2021

    Jan Marcus Rossa: Wir müssen Gefahren frühzeitig erkennen, um Morde möglichst zu verhindern

    Zum heutigen Innenausschuss, in dem die Morde in Dänischenhagen und Kiel beraten wurden, erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:

    „Die Morde in Dänischenhagen zeigen, dass wir gemeinsam, Politik und Sicherheitsbehörden, weiter daran arbeiten müssen, Gefahren frühzeitig zu erkennen, um Kapitalverbrechen nach Möglichkeit zu verhindern. Die tragischen Ereignisse von Dänischenhagen müssen wir nutzen, um unsere heutigen Schutz- und Gefahrabwehrkonzepte zu evaluieren.

    So tragisch die Morde in Dänischenhagen und Kiel gewesen sind, unter denen die Angehörigen, Freunde und insbesondere die Kinder des Opfers ihr Leben lang leiden werden, ist es dem Staat nicht möglich, solche Taten immer zu verhindern. Aber wir müssen es Tätern so schwer wie möglich machen und jedes Alarmzeichen ernst nehmen.“

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  • 02.06.2021

    Kay Richert: Wirksame Maßnahmen statt Aktionismus!

    Zur heutigen Anhörung im Wirtschaftsausschuss zur Sicherheit auf der A7 und technischen Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit erklärt der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Kay Richert:

    „Es ist wieder sehr klar geworden, dass ein Tempolimit auf der A7 fehl am Platz ist und die Unfallzahlen nicht noch weiter verringern würde. Das haben die Experten nach Auswertung der Unfalldaten bestätigt. Deshalb bin ich froh, dass sogar die SPD am Ende der Debatte eingesehen hat, dass Tempolimits allenfalls Nebelkerzen sind, die keinen realen Einfluss auf die Unfallhäufigkeit haben.

    Für Aktionismus ist die Sache zu ernst. Stattdessen braucht es wirksame Maßnahmen zur Eindämmung der eigentlichen Unfallursachen. Dazu gehört zum einen die bestmögliche Ausrüstung der Polizei, wie die beispielsweise heute schon im Einsatz befindlichen Polizei-Vans zur gut sichtbaren Absicherung von Unfallstellen. Zum anderen sollten neue, innovative Lösungen ausprobiert werden. Wir werden uns daher beim Bund als Eigentümer und Verantwortlicher der Autobahnen dafür stark machen, dass Schleswig-Holsteins Autobahnen zu einer Testregion für neue Technologien und digitale Ansätze werden.“

     

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  • 02.06.2021

    Anita Klahn: Frauenhausinfrastruktur in Schleswig-Flensburg und Nordfriesland zügig aufbauen

    Anlässlich der Einreichung des Antrags „Ausbau der Frauenhäuser und Frauenhausplätze im Land weiter fördern“ (Umdruck 19/5916) für die morgige Sozialausschusssitzung erklärt die stellvertretende Vorsitzende und frauenpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:

    „Der zügige Ausbau der Frauenhausinfrastruktur in Schleswig-Flensburg und Nordfriesland hat für uns Priorität. Es ist höchste Zeit, die hier immer noch bestehenden weißen Flecken aufzulösen, um so unserem Ziel einer gut erreichbaren und dem Bedarf angemessenen Frauenhausinfrastruktur im ganzen Land Rechnung zu tragen.

    Wir bitten dazu die Landesregierung, zusammen mit den zuständigen Landräten sowie den in der Gewaltprävention und Beratung tätigen Vereinen und Organisationen ein Umsetzungskonzept für den Aufbau einer kreisübergreifenden Frauenhausinfrastruktur in den genannten Landkreisen zu erarbeiten und zügig umzusetzen. Die ersten positiven Gespräche fanden bereits statt. Nun ist es aber Zeit, den Turbo zu starten, sodass es zügig zu einem Spatenstich kommen kann. Zudem hat uns die Bedarfsanalyse aufgezeigt, wo wir an der Finanzierungssystematik nachschärfen müssen, damit die bestehenden Einrichtungen handlungsfähig bleiben. Dies betrifft beispielsweise die laufenden Betriebskosten. Dabei soll darauf hingewirkt werden, dass es für keine der bisherigen Fördergeldempfänger zu einer Reduzierung der vom Land gewährten Fördermittel kommt.“

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  • 19.04.2018

    Anita Klahn: Die richtigen Rahmenbedingungen für den späteren Unterrichtsbeginn schaffen

    Zum Vorschlag, den Schulbeginn später anzusetzen, erklärt die stellvertretende Vorsitzende und bildungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:

    "Ein späterer Unterrichtsbeginn steigert die Aufmerksamkeit der Schüler und den Lernerfolg. Das haben Bildungsforscher bereits mehrfach bestätigt. In Schleswig-Holstein, wo auch weite Schulwege keine Seltenheit sind, müssen jedoch viele Schüler sehr früh aufstehen.

    Die Schulkonferenz kann bereits jetzt frei über den Unterrichtsbeginn entscheiden, doch müssen dafür aus unserer Sicht auch die richtigen Rahmenbedingungen geschaffenen werden, damit mehr Schulen später beginnen können. Hier sind vor allem die Schulträger in der Pflicht, welche die Schülerbeförderung soweit wie möglich flexibilisieren sollten. Die Schulen könnten wiederum durch ein Betreuungsangebot für Schüler, die schon früher in die Schule kommen, dazu beitragen, dass neue Unterrichtszeiten nicht zu einem Problem für Eltern werden, die früh zur Arbeit müssen."

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  • 04.06.2021

    Jan Marcus Rossa: Das gegenwärtige System der Richterwahl muss nachgebessert werden

    Zum heute eingereichten Jamaika-Gesetzentwurf zur Änderung des Landesrichtergesetzes erklärt der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:

    „Eine unabhängige Justiz mit den besten Köpfen dieses Landes ist ein wesentlicher Pfeiler unserer Demokratie. Bei der Auswahl unserer Richterinnen und Richter haben wir uns im Richterwahlausschuss schon immer vom Prinzip der Bestenauslese leiten lassen und den Auswahlprozess mit besonderer Sorgfalt durchgeführt. 

    Allerdings muss das gegenwärtige System der Richterwahl nachgebessert werden, wenn wir verhindern wollen, dass der Richterwahlausschuss am Ende nur noch die Beurteilungen der Kandidaten durch die Präsidentinnen und Präsidenten der Obergerichte unseres Landes abnicken soll. Diese Gefahr wurde in den vergangenen Monaten durch eine Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts und eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Schleswig evident. In beiden Verfahren wurde die Wahlentscheidung des Richterwahlausschusses aufgehoben, ohne dass diesem rechtliches Gehör gewährt wurde. Die Gründe und Erwägungen, die seiner Auswahlentscheidung zugrunde lagen, fanden nur unzureichend Eingang in die verwaltungsgerichtlichen Verfahren. Die Konsequenz ist, dass die Entscheidungen über Beförderungen tatsächlich nicht durch den Richterwahlausschuss getroffen werden, sondern faktisch durch die Beurteilenden, die mit ihren Beurteilungen das Auswahlergebnis vorgeben, aber tatsächlich keiner effektiven Kontrolle mehr unterliegen. Ob die Beurteilungen ordnungsgemäß sind, ob es sich wirklich um faire Beurteilungen handelt oder ob sie ergebnisgetrieben sind, das sind Fragen, die bei der Richterwahl dann keine Rolle mehr spielen. Genauso ist es praktisch kaum möglich, neben den Beurteilungen andere Erkenntnisse aus den Personalakten heranzuziehen, um auf dieser Grundlage die Bestenauslese vorzunehmen. Hier sehen wir Freie Demokraten eine erhebliche Schwäche im System der Richterbeförderung, die beseitigt werden muss.

    Für die Überwindung dieser Problematik stehen verschiedene Lösungswege offen. Denkbar wäre, das Beurteilungswesen insgesamt zu reformieren und bereits durch Beteiligung der Richterräte eine Kontrolle der Beurteilungen einzuziehen. Möglich wäre auch, die Beurteiler im Richterwahlausschuss im Einzelfall anzuhören, damit sie ihre Beurteilungen gegenüber dem Ausschuss rechtfertigen und weiter begründen können. Schließlich kann man dem Richterwahlausschuss aber auch einen größeren Beurteilungs- und Entscheidungsspielraum einräumen, ohne dass dadurch das Bestenausleseprinzip unterminiert werden würde. Dass dies rechtlich möglich und zulässig ist, darauf hat zum Beispiel auch das Oberverwaltungsgericht in seiner Entscheidung hingewiesen. Auch das Bundesverfassungsgericht hat aufgezeigt, welcher Beurteilungsspielraum einem Richterwahlausschuss eingeräumt werden kann, ohne verfassungsrechtliche Grundsätze zu verletzen.

    Die Fraktionen im Schleswig-Holsteinischen Landtag haben sich nach zunächst nur internen Debatten, einer umfassenden Expertenanhörung und einer intensiven Erörterung der Ergebnisse dieser Anhörung für den letztgenannten Lösungsweg entschieden und wollen den Beurteilungsspielraum des Richterwahlausschusses im Rahmen der verfassungsrechtlichen Grenzen ausgestalten. Wir hätten uns dabei gewünscht, wenn wir uns für die Formulierung entschieden hätten, dass der Richterwahlausschuss bei seiner Wahlentscheidung zu berücksichtigen hat, dass die zuständige Ministerin bzw. der zuständige Minister für Justiz an den Grundsatz der Bestenauslese gem. Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz gebunden ist. Das ist unseres Erachtens klarer als die Formulierung, dass sich der Ausschuss von diesem Grundsatz leiten lasse. Sollten beide Formulierungen gleichermaßen verfassungsgemäß sein und uns unserem Ziel näher bringen, dass der Richterwahlausschuss nicht nur der ‚Abnicker‘ von Beurteilungen Dritter ist, können wir auch mit der jetzigen Formulierung gut leben.

    Sollte der oben geschilderte Lösungsansatz aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht möglich sein, dann werden wir die Frage erörtern müssen, ob wir einen Richterwahlausschuss überhaupt brauchen. Die gewünschte demokratische Legitimation geht von einer Richterwahl durch den Ausschuss nicht mehr aus, wenn lediglich der Wille der Beurteilenden vollzogen werden darf, ohne dass die Beurteilungen auf den Prüfstand gestellt werden.“

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  • 10.06.2021

    Dennys Bornhöft: Eine verlässliche Stimme für alle Schleswig-Holsteiner

    Anlässlich der Vorstellung des Tätigkeitsberichts 2020 der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein, Samiah El Samadoni, erklärt der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

    „Mein Dank für den heute vorgestellten Tätigkeitsbericht für das Corona-Jahr 2020 geht an die Bürgerbeauftragte Samiah El Samadoni und ihr Team, die sich unermüdlich, auch in schwierigen Zeiten, für die sozialrechtlichen Belange unserer Bevölkerung einsetzen.

    Mit 3.519 Petitionen zeigte sich dabei erneut die Wichtigkeit dieser Institution für unsere Bevölkerung sowie die gute Annahme dieses Unterstützungs- und Beratungsangebotes. Mit ihrer wichtigen Arbeit unterstützt die Bürgerbeauftragte nicht nur die vielen Petentinnen und Petenten, beispielsweise in Fragen der Grundsicherung, der Sozial- oder Eingliederungshilfe, sondern sie leistet auch einen unschätzbaren Beitrag für Politik und Verwaltung, ihre Arbeit zu hinterfragen, Fehler zu erkennen und diese bei Bedarf schnellstmöglich zu korrigieren. Einer Vielzahl von Bürgern konnte so auch in 2020 geholfen werden.

    Wir Freie Demokraten unterstützen die Arbeit der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten ausdrücklich und werden daher auch ihre im Tätigkeitsbericht vorgestellten Anregungen und Vorschläge in unsere weitere politische und parlamentarische Arbeit einfließen lassen.“

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  • 09.06.2021

    Jan Marcus Rossa: Großer Dank an die Mitarbeiter des Landesaufnahmeprogramms in Kairo

    Zum heutigen Innen- und Rechtsausschuss ist der Leiter der Mission Landesaufnahmeprogramm 500, Frank Matthiesen, direkt aus Kairo zugeschaltet worden. Er berichtete, dass 2019 bereits 85 Flüchtlinge in Schleswig-Holstein aufgenommen worden sind, das Landesaufnahmeprogramm dann allerdings coronabedingt zunächst gestoppt werden musste. Seit April 2021 würden aber wieder Auswahlgespräche mit Flüchtlingen geführt, um ihnen eine Einreise nach Schleswig-Holstein zu ermöglichen. Dazu erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:

    „Der Bericht von Frank Matthiesen hat sehr eindrucksvoll aufgezeigt, unter welchen Bedingungen die Arbeit vor Ort für das Landesaufnahmeprogramm vonstattengeht. Die hohen Sicherheitsanforderungen, um den Schutz der Menschen zu gewährleisten, die vor Ort in der Regel traumatisierende Gewalt und Verfolgung erfahren, erschweren die Auswahlgespräche enorm. Umso mehr begrüßen wir, dass wahrscheinlich bereits ab August wieder Flüge möglich sein werden und somit eine Ausreise dieser besonders schutzbedürftigen Menschen nach Schleswig-Holstein erfolgen kann. 

    Die erfolgreiche Arbeit des Landesaufnahmeprogramms zeigt, dass es möglich ist, humanitäre Hilfe vor Ort zu leisten. Deshalb gilt mein großer Dank auch allen Mitarbeitern des Landesaufnahmeprogramms in Kairo. Ich freue mich, dass sich Schleswig-Holstein hier besonders engagiert und mehr unternimmt als andere Bundesländer.“ 

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  • 11.06.2021

    Kay Richert: Lieferkettengesetz ist der falsche Weg

    Zur Verabschiedung des Lieferkettengesetzes im Bundestag erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Kay Richert:

    „Die Menschenrechte sind ein hohes Gut und müssen selbstverständlich von allen respektiert und eingehalten werden. Die Wahrung der Menschenrechte ist allerdings eine ureigene Aufgabe der Staaten. Diese Verantwortung kann nicht einfach auf die Wirtschaft abgewälzt werden. Insofern ist ein Lieferkettengesetz der falsche Weg und führt auch durch polarisierende Parolen nicht zur Lösung von Problemen. Der zielführendere Ansatz ist die Verankerung von klaren Menschenrechts- und Umweltstandards inklusive dazugehöriger Kontroll- und Sanktionsmechanismen in Freihandelsabkommen. Statt die Globalisierung und damit die Quelle unseres Wohlstands zu verteufeln, sollten sich alle proeuropäischen Akteure viel stärker für Handelsabkommen der EU einsetzen.

    Die Corona-Pandemie ist bereits eine enorme Belastung für die Unternehmen und ihre Beschäftigten. Um die Wirtschaft zu entfesseln und wieder in Schwung zu bekommen, benötigen wir daher ein echtes Belastungsmoratorium statt die wirkungslose Bürokratie des Lieferkettengesetzes, das im Zweifel sogar zu einem rückläufigen Engagement von Unternehmen in Entwicklungsländern führen kann. Ein nationaler Alleingang ist zudem doppelt widersinnig, da die EU bereits einen eigenen Gesetzentwurf angekündigt hat. Im Sinne des gemeinsamen Binnenmarktes sollte man daher – wenn überhaupt – auf europäischer Ebene aktiv werden.“

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