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  • 29.09.2022

    Heiner Garg zu TOP 45 "Ankauf von Praxen und Medizinischen Versorgungszentren stoppen"

    In seiner Rede zu TOP 45 (Fortlaufenden Ankauf von Praxen und Medizinischen Versorgungszentren stoppen) erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Heiner Garg:

    "Ich hätte gedacht, wir gucken uns noch mal den Antrag genauer an, den Sie eingebracht haben als Koalition. Als ich den gesehen habe, habe ich gedacht: Da möchte ich gerne noch ein bisschen nachhelfen, denn da steht ja nicht drin, wie sie es machen wollen. Wir helfen gerne mal ein bisschen mit ein paar Ideen für die Frau Ministerin, denn das Thema muss ja weiter bewegt werden. Das Transparenzregister beispielsweise ist so eine Idee.

    Das Beispiel Büsum ist genannt worden. Also warum, liebe Frau Gesundheitsministerin von der Decken, nimmt man nicht zumindest mal die Idee mit? Wäre es nicht eine Möglichkeit, dass MVZ-Neugründungen in Zukunft nur noch als gGmbH möglich sind? Ich will Ihnen auch erklären, warum. Es ist völlig legitim und völlig in Ordnung, dass Rendite erzielt wird mit ärztlichen Leistungen. Auch der niedergelassene Hausarzt, die niedergelassene Hausärztin muss Rendite erzielen, um das Praxisteam finanzieren zu können und um selbst davon leben zu können. Aber den entscheidenden Unterschieden hat der Kollege Balke herausgearbeitet. Es geht hier nicht darum, irgendwelche Autos zu bauen und zu verkaufen und irgendwie werden Nachfrage und Angebot den Marktpreis schon bestimmen, sondern es geht um Daseinsvorsorge. Es geht um die Gesundheitsversorgung unserer Bevölkerung. Deswegen bin ich der Auffassung, dass das Hauptziel eines MVZ eben nicht die Gewinnerzielung sein darf, sondern die medizinische Versorgung unserer Bevölkerung darstellt. 

    Es gibt einen Sektor unserer Volkswirtschaft, der weit entfernt ist ein Markt zu sein oder nach Marktregulierung oder nach Marktmechanismen zu funktionieren. Wir haben massive Finanzbedarfe und da müssen wir uns einfach ehrlich machen. Wir haben massive milliardenschwere Finanzbedarfe im Gesundheits- und im Pflegebereich. Und niemand von uns kann ehrlicherweise sagen, dass die öffentliche Hand in der Lage sein wird in den kommenden Jahren in die Langzeitpflegeinfrastruktur ausreichend Geld zu investieren, in den Krankenhaussektor ausreichend alleine öffentliche Gelder zu investieren und eben auch nicht in den niedergelassenen Bereich.

    Wir brauchen Fremdkapital, um ein dauerhaft leistungsfähiges Gesundheits- und Pflegesystem für eine älter werdende Bevölkerung anbieten zu können bzw. aufrechterhalten und weiterentwickeln zu können, um die Chancen des medizinisch-technischen Fortschritts auch nutzen zu können. Weil das so ist, braucht es an dieser Stelle klare Regeln, die dem Schutz der Patientinnen und Patienten, aber auch dem Erhalt der Freiberuflichkeit des Arztes und des ärztlichen Berufes dienen. Und hier haben sich ehrlicherweise in den letzten 15 Jahren viele nicht mit Ruhm bekleckert, wenn es darum geht, genau diese Freiberuflichkeit auszuhöhlen und somit auch die Lust, als Ärztin oder Arzt mit und für die Patientinnen und Patienten zu arbeiten. Das sieht man schon daran, dass von denjenigen, die erfolgreich eines der schwierigsten Studien, die es überhaupt gibt, nämlich ein Medizinstudium, abgeschlossen haben, viele davon am Ende eben nicht kurativ am Bett oder in der eigenen Arztpraxis arbeiten. Und das hat eben auch was damit zu tun, dass die Freiberuflichkeit über zwei Jahrzehnte inzwischen politisch untergraben und ausgehöhlt wurde.

    Deswegen unser konkreter Vorschlag für Sie: Stärken Sie oder unterstützen Sie sämtliche Maßnahmen, um die Freiberuflichkeit des Arztberufes zu stärken. Zweitens: Bringen Sie die Idee mit ein, MVZ-Neugründungen nur noch als gGmbH zu ermöglichen. Und das Transparenzregister sollte eigentlich schon fast ein Selbstläufer sein. Patientinnen und Patienten sollten nämlich wissen, in welche Behandlung sie sich begeben.“

     

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  • 29.09.2022

    Bernd Buchholz zu TOP 16 "Finanzierung der Wehrtechnik verbessern"

    In seiner Rede zu TOP 16 (Finanzierung der Wehrtechnik verbessern) erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    „Die Bedeutung der wehrtechnischen Unternehmen für dieses Land mit ihren etwa knapp 7.000 Arbeitsplätzen ist in diesem Hause ja in der letzten Sitzung thematisiert worden. Und es gab eine große Übereinstimmung darüber, dass diese Branche von immenser Bedeutung für die Wirtschaft ist. Die Finanzierung dieser Unternehmen, so habe ich das beim letzten Mal hier vorgetragen, ist aber durch Regelungen gefährdet, die auf europäischer Ebene angestrebt wurden und auch weiterhin angestrebt werden. Auch wenn die aktuelle Kommission möglicherweise bis 2024 keinen neuen Vorstoß dafür unternehmen wird. Der Abgeordnete Vöge hat mir in der letzten Sitzung vehement widersprochen. Das sei alles Schnee von gestern. Das Thema Taxonomie auf EU-Ebene sei längst anders, als ich es in meinem Antrag glauben machen wollte und dass sich alles weiterentwickelt hätte. Ich habe dem widersprochen und gesagt, ich glaube, Sie sollten sich schlau machen. Bei einem wehrtechnischen Gipfel haben Sie dafür ja die Möglichkeit und die Landesregierung hat dankenswerterweise diese auch aufgegriffen und den Gipfel dann auch gemacht. Mit großem Erstaunen haben dann wahrscheinlich Kollege Vöge und ich die Presse dazu gelesen und wahrgenommen, wie Staatssekretärin Carstens auf diesem Wehrgipfel kritisierte, dass – ich zitiere aus den Kieler Nachrichten – 'Rüstungsbetriebe in Zeiten militärischer Bedrohung Schwierigkeiten hätten, an Kreditfinanzierungen zu gelangen. Auslöser seien die ESG-Kriterien (Environment, Social, Governance) und die EU-Taxonomie.' Wörtliches Zitat: 'Wir wenden uns da an die Bundesebene, um unsere Ansicht deutlich zu machen.' 'Wehrtechnik solle in die nachhaltige Kategorie kommen, um Finanzierungen zu erleichtern.'

    Diesen Sinneswandel auf Ihrer Seite habe ich ausdrücklich begrüßt und begrüße ihn noch heute, wenn es diesen Sinneswandel denn gibt. Allerdings hat es nur zwei Stunden vorgehalten, bis die Kollegin von Kalben und der Kollege Brandt dann per Pressemitteilung erklärt haben, dass das alles Unsinn sei. Eine Einstufung als nachhaltig käme überhaupt nicht infrage. Das führt schlicht und ergreifend zur Klarstellung zu dem jetzt vorliegenden Antrag. Denn der vorliegende Antrag sagt nichts anderes, als dass Sie jetzt die Chance haben, dass, was für das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus hier gefordert und gesagt worden ist, dieses nachhaltig zu unterstützen. Sie haben jetzt die Gelegenheit, das, was für die Landesregierung gegenüber der wehrtechnischen Industrie und den Unternehmen gesagt worden ist, zu bestätigen. Oder aber Sie haben die Gelegenheit, diesem Antrag nicht zuzustimmen. Dann allerdings müssen wir uns fragen, was diese ganze Show dann Wert ist. Denn dann läuft das nach folgendem Spiel: Auf der Seite des Ministeriums darf eine CDU-Staatssekretärin der Wehrindustrie erklären, dass man sie nachhaltig unterstützen will. Und auf der anderen Seite darf die grüne Landtagsabgeordnete Frau von Kalben für die pazifistischen Organisationen sagen, dass man das alles ablehnt.

    Und das bringen wir in einer Landesregierung gemeinsam unter und fragen uns jetzt: Was ist denn jetzt eigentlich die Haltung dieser Landesregierung? Wollen wir jetzt an dieser Stelle tatsächlich mit Ihrem aktiven Handeln dafür sorgen, dass diese so wichtige Branche in Schleswig-Holstein Unterstützung findet? Oder wollen wir es nicht? Und ich ahne, Kollege Vöge, dass Sie diesem Antrag der FDP nicht zustimmen werden. Es würde mich nicht irritieren. Aber dann halten wir bitte fest, dass es eine bewusste Entscheidung von Ihnen war, in einer solchen Konstellation, wie Sie das Land regieren, regieren zu wollen. Das ist dann bewusst gewählt, dass Sie die wehrtechnische Industrie in dieser Frage eben nicht unterstützen. Dass es bewusst und gewollt ist, dass Sie die 7.000 Arbeitsplätze riskieren, die Ihnen der Kollege Hanel auch auf dem wehrtechnischen Gipfel einmal mehr ins Stammbuch geschrieben hat. Er hat nämlich gesagt, es würden aktuell Unternehmen begünstigt, die als sozial oder nachhaltig eingestuft sind. Diese existenzbedrohende Stigmatisierung verkennt, insbesondere angesichts der militärpolitischen Lage, die Bedeutung der Rüstung- und der Verteilungsindustrie für die Sicherheit und widerspricht unseren außen- und sicherheitspolitischen Interessen. Dem ist nichts hinzuzufügen."

     

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  • 29.09.2022

    Bernd Buchholz zu TOP 19 "Kein Demokratieabbau in unseren Kommunen"

    In seiner Rede zu TOP 19 (Kein Demokratieabbau in unseren Kommunen) erklärt der kommunalpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    „Wir sind alle zurzeit in der Situation als politische Parteien direkt vor einer Kommunalwahl, dafür zu sorgen, dass wir möglichst viele Kandidatinnen und Kandidaten finden, die sich für die Kommunalwahl für unsere Gemeindevertretungen bzw. für die Stadtparlamente zur Verfügung stellen. Dafür brauchen wir Menschen, die bereit sind, in der Demokratie aktiv zu werden. Und wir stellen alle fest, über alle Grenzen der politischen Parteien hinweg, dass das schwieriger wird; viel schwieriger wird. 

    Da mutet es etwas merkwürdig an, dass gerade zu diesem Zeitpunkt die Koalition in diesem Land auf die Idee kommt, den Menschen, die sich aktiv an der Demokratie beteiligen wollen, bei ihrer Tätigkeit in Gemeindevertretungen Recht abzusprechen. Denn seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Februar 2008 gibt es für die Kommunalparlamente keine Fünf-Prozent-Hürde mehr. Übrigens ist das damals von den Grünen erstritten worden. Die Abgeordnete Fritzen hat in diesem Haus, und dann auch auf dem kleinen Parteitag der Grünen am 23. Februar 2008 die Abschaffung und den Fall der Fünf-Prozent-Hürde als einen wesentlichen Schritt für mehr Demokratie, einen Gewinn für die Demokratie postuliert. Und sie hat mit Sicherheit nicht daran gedacht, dass ungefähr 14 Jahre später eine grüne Landtagsfraktion dafür sorgen will, dass diejenigen, die dann in die Parlamente einziehen, keine Fraktion mehr bilden können, weil sie leider nur noch zu zweit sind. Hier findet etwas statt, was ein echter Anschlag auf die Demokratie in unseren Kommunalparlamenten ist. Hier findet Demokratieabbau statt.

    Sie alle wissen, welche Auswirkungen das hätte. Ich sag jetzt mal, im Kreistag von Schleswig-Flensburg würden aus acht Fraktion vier werden, dazu hätte man neun fraktionslose Abgeordnete. In der Bürgerschaft in Lübeck würden ungefähr 25 Prozent der gewählten Mandatsträger zu fraktionslosen Abgeordneten werden. Das ist das Ziel Ihrer Initiative und das wird mit einem Euphemismus bei Ihnen im Antrag umschrieben, der seinesgleichen sucht. Damit sie wissen, was gemeint ist, wenn ich von Euphemismus spreche. Euphemismus bezeichnet beschönigende, verhüllende, mildernde Umschreibungen für ein anstößiges oder unangenehmes Ansinnen. Und genau das steht in Ihrem Antrag drin, wenn Sie da reinschreiben, dass das zur Funktionsfähigkeit und stabilen Mehrheitsfindung in den Kommunalparlamenten erforderlich sei. Die Begründung liegt darin, ich zitiere aus Ihrer Begründung: 'Eine hohe Zahl an Fraktionen führt oftmals zu einer zunehmenden Belastung des kommunalen Ehrenamtes, zum Beispiel im Hinblick auf eine lange Sitzungsdauer der Vertretungen.' 

    Demokratie kostet Zeit. Ja, Demokratie kostet auch Auseinandersetzungen und Demokratie kann auch wechselnde Mehrheiten bedeuten, insbesondere in kommunalen Vertretungen. Was Sie hier wollen, ist schlicht und ergreifend nichts, was mit der Funktionsfähigkeit von Kommunalvertretungen zu tun hat. Es ist schlicht die blanke Ausübung von Macht, die Sie in diesen Gremien ausüben wollen. Dass wir uns natürlich auch verfassungsrechtlich mit dieser Frage, liebe Frau Innenministerin, auseinandersetzen werden, das ist Ihnen glaube ich völlig klar. Und wir sind uns einig, dass es nach den vielen Rechtsprechungsthemen, die es dazu gibt, auch verfassungsrechtlich erhebliche Zweifel gibt, ob sowas überhaupt zulässig ist, nachdem die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts die Fünf-Prozent-Hürde ja für ungültig erklärt hat. Die Gleichwertigkeit der Mandat, die gleiche Ausübungsfähigkeit in den Kommunalparlamenten hat Verfassungsrang. Und da kann man nicht einfach daherkommen und sagen, die Fünf-Prozent-Hürde ist zwar gefallen, aber ab wann wir zulassen, dass man über Ausschüsse, über Gemeindevorsteher oder sonstiges mitentscheiden kann, das entscheidet der Landesgesetzgeber möglichst mit einfacher Mehrheit. So einfach werden wir es Ihnen nicht machen. Und das Schlimmste an der ganzen Nummer ist noch, dass Sie jetzt noch auf die Idee kommen, in einem gesetzgeberischen Verfahren, das noch vor der Kommunalwahl im Frühjahr des nächsten Jahres zu einem Ergebnis kommen soll, dieses Ding auch noch durchzupeitschen in einer Art und Weise, wie Sie Ihre Macht ausnutzen wollen. Mit Verlaub, so viel geschmacklose Machtanmaßung habe ich schon lange nicht mehr gesehen. Ich wünsche mir, dass das nicht stattfindet."

     

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  • 29.09.2022

    Heiner Garg zu TOP 20 "Ermäßigter Mehrwertsteuersatz für Arzneimittel"

    In seiner Rede zu TOP 20 (Ermäßigter Mehrwertsteuersatz für Arzneimittel) erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Heiner Garg:

    "Die gesetzliche Krankenversicherung läuft dieses Jahr und Anfang nächstes Jahr in ein Defizit von über 17 Milliarden Euro. Das Defizit wird sich in den nächsten Jahren jeweils um rund 20 bis 25 Milliarden Euro erhöhen, wenn nicht gegengesteuert wird. Und dazu, das muss ich leider in dieser Deutlichkeit sagen, hat bislang die amtierende Bundesregierung, der Bundesgesundheitsminister, ein Paket vorgelegt, um die Finanzen der GKV zu stabilisieren, was ein kunterbuntes Sammelsurium an Einzelmaßnahmen ist, die teilweise bedauerlicherweise noch nicht mal strukturell wirken.

    Deswegen kommen wir heute mit dem Vorschlag, die Mehrwertsteuer auf Arzneimittel auf den ermäßigten Steuersatz von sieben Prozent abzusenken, und zwar aus zwei Gründen: Einmal, um einen Beitrag zu leisten, um dauerhaft die GKV-Finanzen zu stabilisieren. Man könnte nämlich mit drei einfachen Maßnahmen auf Jahre die GKV-Finanzen stabilisieren, und dazu gehört eben das Absenken der Mehrwertsteuer auf Arzneimittel. Und zweitens geht es darum, die Bürgerinnen und Bürger nicht weiter zu belasten. Deutschland ist neben Dänemark und der Slowakischen Republik das einzige Land, das lebenswichtige Arzneimittel mit dem vollen Mehrwertsteuersatz besteuert. Katzenfutter, Austern oder Konzerttickets werden mit sieben Prozent Mehrwertsteuer erfasst, aber überlebenswichtige Arzneimittel mit 19 Prozent. Diesen Widerspruch konnte mir bislang in den letzten 20 Jahren noch niemand erklären. Und ganz offensichtlich ganz offensichtlich in den übrigen EU-Ländern auch nicht. Häufig werden Arzneimittel gar nicht besteuert, meistens aber nur mit einem erniedrigten oder sogar einem sehr niedrigen Steuersatz.

    Die GKV steht vor riesigen finanziellen Herausforderung, um dauerhaft solide Finanzen für die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler, für die Patientinnen und Patienten aufrechterhalten zu können. Diese Unterfinanzierung der GKV könnte man mit drei einfachen und klaren, strukturell wirkenden Maßnahmen für die kommenden Jahre stabilisieren. Nämlich endlich die Unterfinanzierung der GKV-Beiträge durch die Pauschale, die für Arbeitslosengeld II-Empfänger bislang gezahlt wird, ausgleichen. Das sind etwas über 100 Euro, da klafft eine Lücke von 212 Euro, Wenn also die ALG II-Empfänger ordentlich verbeitragt würden und das aus Steuermitteln finanziert würde, dann hätten wir bereits eine erste Säule für dauerhaft stabile GKV-Beiträge.

    Zweitens: Die Arzneimittel müssen endlich, wie bei fast allen europäischen Ländern auch, mit dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz besteuert werden. Das brächte weitere bis zu neun Milliarden Euro. Und drittens brauchen wir einen dauerhaft auskömmlich bemessenen Bundeszuschuss, der anständig dynamisiert wird und dann hätten wir solide GKV-Finanzen. Und deswegen haben wir heute mit diesem Antrag ein Vorschlag gemacht, wie man einen soliden Beitrag dazu leisten kann. Der Alternativantrag von Schwarz-Grün ist keine Alternative. Warum ist der keine Alternative? Sie lassen zunächst einmal zu, dass der Zusatzbeitrag angehoben werden muss im nächsten Jahr, um dann über Ihre Einzelkompensation im Zweifel irgendetwas wieder aufzufangen. Wenn Sie unserer Initiative zustimmen würden, dann würde sich die Gesundheitsministerin nämlich dafür einsetzen können, dass das, was in anderen Ländern ohnehin die Regel ist, in Deutschland auch endlich der Fall wäre. Dass nämlich lebensnotwendige Arzneimittel, Zellwachstumshemmer beispielsweise oder antivirale Therapeutika, dass die mit sieben Prozent besteuert werden, genauso wie die eben erwähnte Auster, das Katzenfutter oder das Konzertticket. Ich glaube, es ist höchste Zeit, dass wir unsere Arzneimittel so behandeln und bitte deswegen um Zustimmung zu unserer Initiative.“

     

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  • 13.04.2017

    Christopher Vogt: Straßenausbaubeiträge sind unfair und müssen endlich abgeschafft werden

    „Es war für uns schon zu Beginn der auslaufenden Wahlperiode vollkommen unverständlich, dass SPD, Grünen und SSW die Kommunen wieder per Gesetz dazu gezwungen haben, Straßenausbaubeiträge von den Anwohnern zu erheben – selbst dann, wenn diese die Anwohner von den Beiträgen freihalten wollten. In den Koalitionsparteien denkt man offensichtlich immer noch, dass jeder Hauseigentümer wohlhabend wäre und über ausreichend Kapital verfüge. Diese Vorstellung hat mit der Realität allerdings nicht viel zu tun. Wir haben immer davor gewarnt, dass es bei dieser Regelung allzu oft zu unzumutbaren Härten kommt, die gerade für junge Familien oder Rentner zum Teil existenzgefährdend sein kann. Soziale Politik sieht anders aus.

     

    Aus unserer Sicht ist es dringend notwendig, dass die Straßenausbaubeiträge grundsätzlich abgeschafft werden. Der Erhalt und der Ausbau der kommunalen Straßen ist Bestandteil der Daseinsvorsorge und muss deshalb steuerfinanziert werden. Der Erwerb von Wohneigentum in unserem Land muss wieder attraktiver werden. Wer nicht kalkulieren kann, ob ihm in naher Zukunft ungefragt vielleicht eine Rechnung in vier- oder fünfstelliger Höhe präsentiert wird, wird möglicherweise von einem Immobilienerwerb absehen. Von daher begrüßen wir die Unterstützung durch den VNW und Haus & Grund für unsere Forderung. Wir schlagen allerdings vor, die Finanzierung über den Kommunalen Finanzausgleich und nicht über eine höhere Grundsteuer vorzunehmen. Wir hoffen, dass auch unsere politische Mitbewerber nach der Wahl einsehen werden, dass die Abschaffung dieser unfairen Beiträge der richtige Weg ist.“

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  • 29.09.2022

    Annabell Krämer zu TOP 24 "Die GemHVO-Doppik zukunftsfest weiterentwickeln"

    In ihrer Rede zu TOP 24 (Die GemHVO-Doppik zukunftsfest weiterentwickeln) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer

    "Die Finanzsituation unserer elf Kreise hat sich in den letzten Jahren erfreulicherweise stark verbessert. Fehlbeträge wurden abgebaut und es konnten zum Teil erhebliche Ergebnisrücklagen gebildet werden. Hierzu hat übrigens auch die Neuordnung des Finanzausgleichsgesetzes beigetragen.

    Im Gegensatz zu den Grünen und der CDU hätten wir uns eine stärkere Verteilung der Mittel zugunsten der Gemeinden und Städte anstatt zu den Kreisen gewünscht. Auch der von Schwarz-grün gewünschte Anstieg der Nivellierungshebesätze hat zu einer erheblichen Umverteilung von Mitteln zugunsten der Kreise geführt, da die erhöhte fiktive Finanzkraft der Gemeinden mit einem Anstieg der Kreisumlage einherging. Dieses hat leider damals weder die CDU noch die Grünen interessiert.

    Bei den Kreisen handelt es sich um umlagefinanzierte Gebietskörperschaften. Die Kreisumlage ist das wesentliche Finanzierungsinstrument. Sofern in der mittelfristigen Planung nicht verlässlich gewährleistet ist, dass sämtliche Haushalte ausgeglichen sind, scheuen viele Kreise die Senkung der Umlage, obwohl sich die Eigenkapitalquote durch hohe eintretende Überschüsse Jahr für Jahr verbessert. Unsere Kreise verbuchen Jahr für Jahr erhebliche Jahresüberschüsse, die zu einem großen Anteil durch die Kreisumlagen finanziert werden. Dem gegenüber ist die finanzielle Situation bei vielen zugehörigen Kommunen – vorsichtig ausgedrückt – mehr und mehr angespannt.

    Warum scheuen sich nun viele Kreistage, die Kreisumlage in einem Umfang zu senken, wie es aufgrund des finanziellen Ungleichgewichts zwischen kreisangehörigen Gemeinden und Städten und Kreis angezeigt wäre? Das Eigenkapital der Gemeinde ergibt sich aus der Summe der Allgemeinen
    Rücklage, der Sonderrücklage, der Ergebnisrücklage, eines vorgetragenen Jahresfehlbetrages und des Jahresüberschusses oder des Jahresfehlbetrages. 
    Nach §26 Absatz 3 der Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik soll ein festgestellter Jahresfehlbetrag durch Umbuchung aus der Ergebnisrücklage ausgeglichen werden. Eine planerische Entnahme aus der Ergebnisrücklage zum Ausgleich eines Jahresfehlbetrages in der Haushaltsplanung ist hingegen bisher unzulässig. Dieses hat zur Folge, dass Kreistage eine angezeigte Senkung der Kreisumlage gegebenenfalls scheuen, sofern in der mittelfristigen Finanzplanung ein Jahr mit einem Defizit ausgewiesen wird.

    Nordrhein-Westfalen hat den Weg für eine Lösung aufgezeigt. Hier wurde eine Ausgleichsrücklage eingeführt, die neben den bestehenden Rücklagen Bestandteil des ausgewiesenen Eigenkapitals ausweist. Jahresüberschüsse füllen die Ausgleichsrücklage, die zum einen eingetretene Jahresfehlbeträge ausgleichen kann und zum anderen – und das ist der wichtige Punkt – genutzt werden kann, um Fehlbeträge im Haushaltsentwurf auszugleichen. Der Haushalt gilt als rechtlich ausgeglichen. Erhöhungen der Kreisumlage sind somit bei hohen Ergebnisrücklagen und auskömmlicher Eigenkapitalquote nicht mehr erforderlich. Senkungen der Kreisumlagen können mutiger angegangen werden.

    Auch auf gemeindlicher Ebene ist die Einführung dieser Ausgleichsrücklage zu begrüßen. Insbesondere konjunkturelle Schwankungen bei den Gewerbesteuererträgen können durch Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage bei der Haushaltsaufstellung ausgeglichen werden. Konjunkturell bedingte Steuererhöhungen zum Ausgleich des Haushaltes können vermieden werden. Bisher darf nicht auf bestehende Ergebnisrücklagen bei der Haushaltsaufstellung zurückgegriffen werden. Steuer- oder Umlageerhöhungen müssen vorgenommen werden, obwohl unter Umständen hohe Reserven bestehen. Jeder Kaufmann kann hingegen bei Bedarf Gewinnausschüttungen vornehmen. Die neue Ausgleichsrücklage hat die Funktion analog zu dem Gewinnvortrag im Handelsrecht. Die Zuführungsmöglichkeit muss selbstverständlich an Voraussetzungen geknüpft werden. Die allgemeine Rücklage bedarf einer angemessenen Höhe, damit eine hinreichende Eigenkapitalquote sichergestellt bleibt.

    Sorgen wir für mehr planerische Sicherheit und ermutigen wir unsere Kreise zur Senkung der Kreisumlagen, wenn die Rücklagen es hergeben. Bei der Evaluierung des FAGs sollte zudem endlich eine gerechtere Mittelverteilung zwischen den Gemeinden und den Kreisen sichergestellt werden. Hohe Ergebnisrücklagen der Kreise zeigen, dass es hier eine Schieflage gibt.“

     

    Rede zu Protokoll gegeben!

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  • 30.09.2022

    Heiner Garg zu TOP 18 "Schließungen von Geburtskliniken sofort stoppen"

    In seiner Rede zu TOP 18 (Schließungen von Geburtskliniken sofort stoppen – Unhaltbare Zustände beenden) erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Heiner Garg:

    "Ganz so einfach, wie die SPD es in ihrem Antrag beschreibt, ist es nicht. Seit Anfang der 2000er werden in Schleswig-Holstein Geburtshilfen geschlossen, ganz egal, ob die zuständigen Ministerinnen Trauernicht, Garg oder Alheit oder nochmal Garg oder jetzt von der Decken heißen. Der Einfluss des Landes ist extrem begrenzt, wenn Versorgungsverträge zurückgegeben werden und das muss man einfach sehen, so ärgerlich das im Einzelfall auch ist. Und ich finde, so ehrlich muss man dann auch sein und das offen sagen.

    Ich will am Anfang einmal Abschichten, weil den Ärger über Henstedt-Ulzburg teile ich ohne jede Einschränkung. Denn die Schließung der dortigen Geburtsstation hat gerade nichts, aber auch gar nichts mit Qualität zu tun. Die Probleme, das wissen Sie auch, liegen natürlich bei den Geburtskliniken Level vier. Wenn noch nicht mal eine Geburt pro Tag durchgeführt wird, gibt es Probleme, insbesondere wenn Kooperationspartnerschaften dann gekündigt werden oder abspringen. Ich sage aber auch, Kooperation funktioniert in beide Richtungen und es gab sehr wohl immer wieder Fälle, wo eben bis zum Schluss versucht wurde, Probleme selbst lösen zu wollen, obwohl der Kooperationspartner, in der Regel ja des UKSH in Schleswig-Holstein, längst hätte kontaktiert werden müssen. Und dass da der Kooperationspartner nicht begeistert ist, um es mal freundlich zu sagen, das verstehe ich auch.

    Aber Henstedt-Ulzburg ist ein Paradebeispiel dafür, wie es eben nicht laufen darf. Da wird eine Geburtshilfe tatsächlich ausschließlich unter betriebswirtschaftlichen Aspekten eines privaten Klinikträgers geschlossen. Da wird der Versorgungsvertrag zurückgegeben und ich sage noch einmal: Das Land kann sich überhaupt nicht wehren dagegen, dass der Versorgungsvertrag zurückgegeben wird. Man kann jetzt versuchen, Maßnahmen zu ergreifen, wir haben die in unserem Antrag einmal skizziert. Selbstverständlich und vermutlich auch unstrittig ist, dass die Geburtshilfe an den beiden Standorten des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein gestärkt werden müssen. Auch, um in Zukunft dem Anspruch gerecht zu werden, eine gute und qualitativ sichere Versorgung mit geburtshilflichen Leistungen zu garantieren.

    Sehr schön fand ich, dass die Argumentation für Henstedt-Ulzburg gewesen ist, es würde sich ja für die schwangeren Frauen gar nichts ändern. Die Fahrzeit würde sich höchstens um eine halbe Minute erhöhen. Da wirft man dann den sogenannten GKV-Simulator an und blendet vollkommen aus, dass die meisten Kapazitäten auf Hamburger Gebiet liegen. Das ist ein strukturelles Problem Schleswig-Holsteins, dass der größte Versorger für den südlichen Bereich Schleswig-Holsteins, und zwar nicht nur bei der Geburtshilfe, die Freie und Hansestadt Hamburg ist. Wenn man das akzeptiert, und es gibt gute Gründe, das zu akzeptieren, dann muss es aber in Zukunft eine institutionalisierte Zusammenarbeit geben mit klaren Verabredungen. Dann muss es im Zweifel am Ende auf eine gemeinsame Krankenhausplanung zwischen Schleswig-Holstein und Hamburg hinauslaufen.

    Was kann also eine Landesgesundheitsministerin Frau von der Decken tun, gerade um auch ein Zeichen zu setzen in Henstedt-Ulzburg? In dem Fall wurde der Versorgungsvertrag zurückgegeben, also da werden sollen nicht Betten umgewidmet werden, sondern es wird ein Versorgungsvertrag zurückgegeben. Ich glaube, man muss kein Hellseher sein, um zu vermuten, dass der Träger aber andere Kapazitäten aufbauen möchte. Vielleicht profitablere, vielleicht im Bereich der Chirurgie, vielleicht im Bereich der Geriatrie, da könnte die Landeskrankenhausplanung dann zum Beispiel sagen 'Gibt es nicht!', um tatsächlich ein Exempel zu statuieren. In diesem Fall würde ich in der Tat so vorgehen, denn das darf man den Trägern nicht durchgehen lassen.

    Der Kern der Lösung liegt in der von uns vorgeschlagenen grundsätzlichen Änderung der Krankenhausvergütung mit einer erlösunabhängigen Basisfinanzierung, übrigens nicht nur für die Geburtshilfe, sondern für alle Bereiche. Der Vorschlag liegt nicht nur vor, den haben wir uns in den Ampel-Koalitionsvertrag reingeschrieben. Das ist ein Kernpunkt, der muss umgesetzt werden, und zwar jetzt und nicht in irgendwelchen Arbeitsgruppen weiter besprochen werden."

     

    Sperrfrist Redebeginn!

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  • 30.09.2022

    Oliver Kumbartzky zu TOP 27 "Änderung der Vogelschutzrichtlinie bezüglich der Nonnengans"

    In seiner Rede zu TOP 27 (Änderung der Vogelschutzrichtlinie bezüglich der Nonnengans) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und agrarpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    "Die ersten Gänse sind wieder da, Abertausende weitere werden folgen und es sind einfach zu viele. Die durch Gänse verursachten Schäden, bis hin zum Totalausfall auf Acker- und Weideflächen, sind schlicht nicht hinnehmbar. Wir dürfen unsere Landwirte an der Westküste nicht im Stich lassen. Die Regulierung der Bestände zum Schutz der Landwirtschaft ist notwendig, zulässig und geboten. Und um es ganz klar zu sagen: Ohne Schießen wird es nicht gehen.

    Die FDP-Fraktion begrüßt, dass die Landesregierung endlich bei der EU beantragt hat, den Schutzstatuts der Nonnengans zu ändern. Das war längst überfällig. Wir hatten das schon lange gefordert. Ich freue mich insbesondere, dass auch die Grünen endlich zu der Einsicht gekommen sind, dass die Gänse bejagt werden müssen. Als wir das letzte Mal hier im Landtag über das Thema gesprochen haben (27. Oktober 2021), hieß es von Marlies Fritzen noch, dass die Frage der Bejagung eine Nebelkerze sei. Und der damalige Minister Jan Philipp Albrecht versuchte, auf Zeit zu spielen, indem er sagte, dass er angesichts des Klimawandels davon ausgehe, dass sich die Bestände hierzulande zurückentwickeln würden, etwa weil in Sibirien die Permafrostböden, einem Nistgebiet der Nonnengänse, abtauen würden. Gut, dass es hier endlich zu einem Sinneswandel bei den Grünen kam.

    Den vorliegenden Antrag der Koalition begrüßen wir grundsätzlich, wenngleich wir einen Alternativantrag eingereicht haben, der sämtliche Punkte aus dem Antrag der Koalition übernimmt, diesen aber durch entscheidende Erweiterungen noch besser und konkreter macht. Entscheidend ist Folgendes: Es darf sich jetzt nicht zurückgelehnt werden! Wer weiß, wie lange die EU für eine Antwort braucht und wie die überhaupt aussieht? Auch das Land hat Handlungsmöglichkeiten – und diese sollten jetzt genutzt werden. Ich erinnere an eine Anfrage des CDU-Europaabgeordneten Niclas Herbst an die EU-Kommission aus dem Jahr 2020. In einem Pressegespräch darüber am 28. November 2020 sagte Herbst folgende Sätze: ‚Die Politik versteckt sich leider viel zu oft hinter der EU. In Schleswig-Holstein ist der politische Wille das Problem, nicht die EU.' Diese beiden Sätze sind leider immer noch aktuell. CDU und Grüne verstecken sich jetzt hinter einem Brief, den der Umweltminister und der Landwirtschaftsminister Richtung Brüssel geschickt haben. Aber die Möglichkeiten, die das Land selbst hat, werden fast komplett ausgeblendet.

    Der damalige Landesbauernpräsident Werner Schwarz sagte ebenfalls am 28. November 2020: ‚Die Landesregierung kann nach deutschem Naturschutzrecht allgemeine Ausnahmen von den Artenschutzverboten durch Rechtsverordnung zulassen.‘ Warum ändern Sie dann nicht schon heute die Jagd- und Schonzeitenverordnung? Warum verlängern Sie die Jagdzeit für die Nonnengans nicht bis mindestens 31. Januar? Auch die Vorlandbeweidung sollte zwingend ausgeweitet werden! Im Koalitionsvertrag von CDU und Grünen findet sich leider gegenteiliges. Da scheint die CDU in den Verhandlungen gepennt zu haben.

    Abschließend möchte ich die CDU an ihr eigenes Wahlprogramm erinnern. Darin hieß es: ‚Ein bestandsorientiertes Gänsemanagement ist für uns unabdingbar. Das schließt auch deren Bejagung mit ein. Wir werden die Verfahren für den kontrollierten Abschuss und die Verwertung der Tiere weiter vereinfachen und eine Ergänzung der Schonzeitenverordnung prüfen.‘ Wenn Sie Ihr eigenes Wahlprogramm, Ihren Europaabgeordneten und Werner Schwarz also ernst nehmen, sollten Sie unserem Alternativantrag zustimmen.
    "

     

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  • 30.09.2022

    Annabell Krämer zu TOP 7 "Verbindlichen Schwimmunterricht in der Schule sicherstellen"

    In ihrer Rede zu TOP 7 (Verbindlichen Schwimmunterricht in der Schule sicherstellen) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer

    "Schwimmen zu lernen und es sicher zu beherrschen, sollte für jedes Kind möglich sein. Aber wenn wir uns die Zahlen angucken, dann müssen wir feststellen, dass wir weit davon entfernt sind: Laut DLRG sind fast 60 Prozent der Zehnjährigen keine sicheren Schwimmer, gleiches gilt für 20 Prozent der Schüler am Ende der sechsten Klasse. Niemand will das – am wenigstens die Eltern selbst: Die Eltern suchen händeringend nach Möglichkeiten, ihr Kind 'schwimmfähig' zu bekommen.

    Es ist meines Erachtens der falsche Weg, das Erlernen der Schwimmfähigkeit an externe Organisationen quasi 'auszulagern' und sich darauf zu verlassen, dass das Ehrenamt oder kommerzielle Anbieter diese Aufgabe übernehmen. Vor allem angesichts der Tatsache, dass das Erlernen der Schwimmfähigkeit verbindlich in den Fachanforderungen vorgesehen ist und – zumindest formell – integraler Bestandteil des Lehrplans ist. Wir fordern daher, dass diese Fachanforderungen endlich verbindlich umgesetzt werden und der Schwimmunterricht als Teil des Sportunterrichts den Stellenwert erhält, den er verdient.

    Der Mangel an qualifizierten Lehrkräften und das Fehlen von geeigneten Schwimmhallen wird oft als Grund vorgeschoben, aber ist der gerechtfertigt? Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg. Im Bericht des Bildungsministeriums von 2018 wurde angekündigt, dass mittelfristig jedes Kind das Schwimmen erlernt. Es wird Zeit, dass diesen Worten endlich Taten folgen. Schwimmunterricht wird angeblich in den meisten Schulen erteilt. Die Aussage, dass im Schuljahr 2018/2019 'in mindestens einer Klassenstufe Schwimmunterricht' erteilt wurde, lässt keinen Rückschluss darauf zu, ob hinreichend Unterrichtsstunden gegeben wurden. Ferner fehlt die Aussage, ob es sich auf sämtliche Klassen einer Jahrgangsstufe bezieht. Hieran gibt es erhebliche Zweifel!

    Der Bedarf an privaten Schwimmkursen ist vielerorts größer als das Angebot und es gibt lange Wartelisten. Die Schwimmfähigkeiten der Schülerinnen und Schüler in Schleswig-Holstein sind nicht erst seit der Coronapandemie unbefriedigend. Aus diesem Grund ist eine verpflichtende Umsetzung des Schwimmunterrichts an den Grundschulen und eine Überprüfung zur Sicherstellung der erfolgreichen Erlangung der Schwimmfähigkeit ab dem Schuljahr 2023/2024 überfällig. Die Fachanforderung Sport muss für den Bereich Schwimmen sicherstellen, dass grundsätzlich alle Schüler die vorgesehenen Schwimmkompetenzen erreichen können. Damit der vorgesehene Schwimmunterricht endlich verlässlich umgesetzt und seiner Relevanz gerecht wird, soll der Sachstand der Schwimmfähigkeit im Übergangszeugnis zur weiterführenden Schule vermerkt werden. Ferner sollen die Kooperationen der Schulen untereinander und mit Vereinen und Verbänden gefördert werden

    Welche Argumente sprechen vermeintlich gegen verlässlichen Schwimmunterricht? Zum einen sei oftmals kein Hallenbad erreichbar und es gäbe nicht genügend schwimmlehrbefähigte Lehrer. Bei Blockunterricht ist die Sommerperiode lang genug, um trotz Sommerferien hinreichend Schwimmunterricht in den Sommermonaten zu geben. Sollte kein Freibad im Umland vorhanden sein, ist eine Kostenerstattung seitens des Landes für Beförderungsunternehmen oder Klassenreisen angebracht, um in Kompaktkursen in weiter entfernten Standorten Schwimmkurse zu ermöglichen. Auch in Badeseen kann man das Schwimmen erlernen!

    Kommen wir zu dem Mangel an schwimmlehrbefähigten Lehrern. Hier erinnere ich die Landesregierung gerne daran, dass sämtliche in Schleswig-Holstein ausgebildeten Sportlehrer schwimmlehrbefähigt sind. Zum Erhalt der Schwimmlehrbefähigung ist alle vier Jahre ein Auffrischungskurs zu belegen. Wir fordern die Landesregierung auf, diese Einhaltung zu überprüfen. Fehlende staatliche Kursplätze sind kein Argument – die DLRG zum Beispiel bietet diese Kurse vielerorts als Wochenendkurse an. Und wieder heilt das private Ehrenamt Versäumnisse der Regierung! Der Schwimmunterricht in den Schulen muss so organisiert sein, dass 100 Prozent der Schülerinnen und Schüler als Schwimmer von den Schulen gehen – dauerhaft! Wir fordern die Landesregierung auf, sich hier stärker als bisher bei der Finanzierung einzubringen.

    Genau das war der Grund, warum wir Freie Demokraten durchgesetzt haben, dass kommunale Schwimmstätten mit der Neuordnung des kommunalen Finanzausgleichs seit 2021 endlich Betriebskostenunterstützung für ihre Schwimmstätten erhalten. Diese soll anteilig auf die Kommunen nach bereitgestellten Schwimmzeiten für Schwimmunterricht verteilt werden. Meine Kleine Anfrage hierzu hat jedoch ergeben, dass diese Verteilung bis heute nicht auf diesem Wege vorgenommen wird. Die Mittel werden nicht gesetzeskonform verteilt, obwohl es keine coronabedingten Einschränkungen mehr gibt.

    Wir fordern die Landesregierung auf, dass Gesetz endlich umzusetzen. Dann werden wir sehen, wieviel Schwimmunterricht seitens der Schulen wirklich gegeben wird. Ein Schelm, wer vermutet, dass diese Transparenz nicht gewünscht ist!“

     

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  • 30.09.2022

    Oliver Kumbartzky zu TOP 26 "Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht"

    In seiner Rede zu TOP 26 (Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und jagdpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    "Die Wölfe breiten sich unkontrolliert in Deutschland aus. Selbst im waldarmen Schleswig-Holstein gibt es nun zwei residente Paare. Schon heute leiden viele Weidetierhalter unter den Wölfen. Herdenschutzmaßnahmen nach den staatlichen Empfehlungen sind oft wirkungslos oder führen zu unverhältnismäßigen Aufwendungen und Nachteilen. Ich sage daher klar und deutlich: Wir dürfen nicht tatenlos zusehen. Wir brauchen dringend gesetzliche Vorgaben für bestandsregulierende Maßnahmen – das heißt: Abschüsse. Wir brauchen wolfsfreie Zonen an den Küsten. Es wird daher Zeit, dass das so genannte Wolfsmanagement zu einem Bestandsmanagement weiterentwickelt wird. Die Zeit für romantisierende Märchenstunden und dem bloßen Sammeln von Fotonachweisen und Wolfslosung muss ein Ende haben.

    Der Wolf muss ins Jagdrecht. Ich begrüße, dass die schon lange bestehende FDP-Forderung Einzug in den Koalitionsvertrag von CDU und Grünen gefunden hat. Und auch im 100-Tage-Programm wird dieser Punkt erwähnt. Peinlich, dass die Landesregierung bis heute noch nicht einmal einen Entwurf präsentiert hat. Und deswegen kann ich es sehr gut nachvollziehen, dass die Fraktionen von CDU und Grünen von der Untätigkeit der Landesregierung genervt sind und einen Landtagsantrag eingebracht haben.

    Eine bloße Aufnahme ins Jagdrecht bringt allerdings herzlich wenig. Das weiß die CDU auch sehr genau. Wir laden Sie mit unserem Alternativantrag ein, ein wirksames Wolfsmanagement auf den Weg zu bringen. Der Schutzstatus des Wolfes muss geändert werden. Der so genannte günstige Erhaltungszustand ist längst erreicht. Ich freue mich, dass immerhin die CDU-Bundestagsfraktion das auch erkannt hat und sie wie die FDP im Bund und hier im Land fordert, den Wolf von Anhang IV in Anhang V der FFH-Richtlinie zu überführen. Wir brauchen einen ideologiefreien Umgang mit dem Schutzstatus der Wölfe. Dazu gehört auch anzuerkennen, dass der Wolf nicht vom Aussterben bedroht ist. Europaweit gibt es heute bereits zehntausende Tiere. Entsprechend unnötig ist die Aufrechterhaltung des höchsten Schutzstatus nach der FFH-Richtlinie.

    Das heißt übrigens nicht, dass jeder Jäger Wölfe jagen könnte. Auch bei Anhang-V-Arten muss der günstige Erhaltungszustand gewahrt bleiben. Aber wir müssen der derzeitigen sehr schnell verlaufenden Ausbreitung Rechnung tragen. Es bedarf eines regional differenzierten Bestandsmanagements und einer wildökologischen Raumplanung mit drei Kategorien: Wolfsschutzarealen, Wolfsmanagementarealen und Wolfsausschlussarealen. 
    Von der SPD hier im Landtag würde ich mir übrigens mehr Olaf Lies wünschen und weniger NABU-Sprech von Ihnen, Frau Redmann.

    Und zurück zur CDU und Ihrem schwachen Antrag heute. Sie wissen selbst, dass die reine Aufnahme ins Jagdrecht nur sehr, sehr wenig bringt. Ich erinnere Sie gerne an Ihr Wahlprogramm, in dem es heißt: ‚Wir wollen die rechtlichen Grundlagen für eine Ausweisung von wolfsfreien Zonen insbesondere an den Küsten- und Deichlinien schaffen.‘ Dann mal los!

    Und Ihnen, Minister Schwarz, will ich abschließend das hier ins Stammbuch schreiben: Jeden Tag, an dem Sie und die Landesregierung sich nicht für ein ausgewogenes Bestandsmanagement entscheiden, entscheiden Sie sich gegen die Weidetierhaltung, gegen den naturnahen Erhalt von Kulturlandschaften und gegen die Deichsicherung durch Schafherden."

     

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  • 30.09.2022

    Bernd Buchholz zu TOP 31 "Afghanistan nicht vergessen!"

    In seiner Rede zu TOP 31 (Afghanistan nicht vergessen!) erklärt der migrationspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    „Seit dem Krieg in der Ukraine, der medial alles bei uns überstrahlt, hat man ein bisschen den Eindruck, als gäbe es keine anderen Krisenherde auf der Welt. Dabei ist Afghanistan einer davon. Der Iran ist ein zweiter und es gibt viele weitere. Und in der Tat ist es unsere humanitäre Verpflichtung, auf alle diese Krisenherde zu gucken. Wenn auch, und das sage ich jetzt, ohne dass ich falsch verstanden werden möchte, wenn auch klar sein muss, dass wir nicht alle Probleme der Welt in der Bundesrepublik Deutschland werden lösen können.

    Afghanistan ist dabei ein besonderes Thema. Und Afghanistan ist aufgrund unseres Engagements über die NATO und der Vereinigten Staaten und der Übernahme der Macht am 15. August im letzten Jahr ein besonderes Thema, weil wir eine besondere Verantwortung gerade für diejenigen haben, die als besonders gefährdet eingestuft worden sind und das sind insbesondere die Ortskräfte Afghanistan. Vor dem Hintergrund, dass Menschen für die Bundesrepublik Deutschland und für die NATO dort vor Ort gearbeitet haben, sich in Gefahr gebracht haben, besondere Gefährdungslagen eingegangen sind, die nach dem Abzug der NATO und der USA dazu geführt haben, dass sie in besonderem Maße der Verfolgung ausgesetzt sind, muss uns das dazu veranlassen, alles dafür zu tun, um diese Menschen aus Afghanistan herauszubekommen und zu unterstützen.

    Meine Vorredner haben diese Situation sehr gut beschrieben. Ich sage aber sehr selbstkritisch auch in Richtung der eigenen Bundesregierung, dass seit dem 15.8.2021 dieses Bundesaufnahmeprogramm bisher nicht zustande gekommen ist. Und ich finde das beschämend vor dem Hintergrund, dass wir gerade in dieser besonderen Verpflichtung gegenüber Menschen stehen, die uns mal geholfen haben. Und dass wir es nicht hinbekommen, Aufnahmemöglichkeiten für mehr als für 5.000 Menschen in diesem Jahr finanziell zu stemmen. Was bedeutet, dass es in Wahrheit nur 1.000 Menschen sind, die mit ihren Familien kommen können, wir aber wissen, dass es eine viel größere Anzahl ist, denen gegenüber wir verpflichtet sind. Da empfinde ich es als ein gutes und als wichtiges Zeichen, dass wir hier in diesem Haus mal klarmachen, dass wir in Schleswig-Holstein diese besondere humanitäre Verpflichtung gerade für die Menschen in Afghanistan sehen und dass ein Bundesaufnahmeprogramm kommen muss und dass auch umgesetzt werden muss. Und dass wir auch darüber hinaus bereit sind, Menschen bei uns aufzunehmen. Der Schleswig-Holsteinische Landtag dokumentiert damit seine besondere Verantwortung gegenüber den Menschen in Afghanistan und das ist gut so und deswegen wird die FDP-Fraktion zustimmen."

     

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  • 13.04.2017

    Christopher Vogt: DGB-Hochschulreport ist eine schallende Ohrfeige für die Landesregierung

    „Der DGB-Hochschulreport macht noch einmal sehr deutlich, dass es bei den Arbeitsbedingungen für den akademischen Mittelbau in Schleswig-Holstein noch sehr Luft nach oben gibt. Es geht hier wohlgemerkt nicht um die Arbeitsbedingungen in privaten Unternehmen, sondern an den Hochschulen des Landes Schleswig-Holstein. Die Verantwortung dafür trägt die Landesregierung. Was wohl als Wahlkampfhilfe für die SPD gedacht war, wird somit zum Bumerang. Der DGB-Hochschulreport ist keine Bestätigung für die Landesregierung, sondern eine schallende Ohrfeige, die sie auch verdient hat. Der DGB liegt nämlich völlig richtig mit der Aussage, dass hier dringender Handlungsbedarf besteht. Die Hochschulen des Landes müssen endlich attraktiver für talentierte Wissenschaftler werden.

     

    Es fällt auf, dass der DGB zu den Ursachen für die hohe Zahl an befristeten Arbeitsverträgen kaum etwas gesagt hat. Das liegt wohl daran, dass die Verantwortung für diese Entwicklung nicht in erster Linie bei den Hochschulen selbst liegt, sondern bei der Landesregierung. Die SPD ist in den letzten 29 Jahren über 26 Jahre an der Landesregierung beteiligt gewesen. Insofern dokumentiert der DGB Nord hier eindrucksvoll das Versagen der Sozialdemokratie.

     

    Die SPD ist immer vorne mit dabei, wenn es gilt, Arbeitgeber an den Pranger zu stellen. Wenn die Sozialdemokraten aber selbst als Arbeitgeber Verantwortung tragen, sind sie ganz kleinlaut und verweisen auf Placebos wie den Verhaltenskodex. Die Hochschulen des Landes brauchen aber keinen Verhaltenskodex, sondern bessere finanzielle Rahmenbedingungen, um mehr unbefristete Jobs anbieten zu können.

     

    Der Anteil des Wissenschaftsetats an den Gesamtausgaben des Landes ist in dieser Wahlperiode gesunken. Insofern kann man nicht ernsthaft davon sprechen, dass die Wissenschaft ein Schwerpunkt dieser Landesregierung gewesen ist. Die Grundfinanzierung im Hochschuletat muss deutlich angehoben werden und die Landesregierung muss sich auch auf Bundesebene dafür einsetzen, dass die Mittel aus entsprechenden Bundesprogrammen dauerhaft an die Hochschulen fließen. Die Hochschulen brauchen eine bessere und verlässliche Finanzierung, um bessere Arbeitgeber sein zu können.“

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  • 30.09.2022

    Annabell Krämer zu TOP 29 "Dispositionszinsen gesetzlich begrenzen"

    In ihrer Rede zu TOP 29 (Dispositionszinsen gesetzlich begrenzen) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer

    "Erneut fordert die SPD uns auf, uns auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass die Höhe der Dispositionszinsen gedeckelt wird. Seit dem letzten Antrag in der letzten Legislatur hat sich an den Rahmenbedingungen jedoch nichts geändert. Der Dispositionskredit ist eine Kreditlinie, die der Verbraucher – beziehungsweise Darlehensnehmer – flexibel nutzen kann. Zum einen ist ein Dispositionskredit mit vergleichsweise hohen Verwaltungs-, Risiko- und Personalkosten verbunden. Insbesondere die Risikokosten schlagen hier zu Buche. Klassische Rahmen- oder Ratenkredite binden den Kunden an regelmäßige Tilgungsleistungen. Diese gibt es beim Dispositionskredit nicht.

    Warum ist der Dispokredit im Konkreten für ein Kreditinstitut so teuer? Eine zugesagte Kreditlinie muss seitens der Bank vorgehalten werden und zwar unerheblich davon, ob der Kunde den Kreditrahmen in Anspruch nimmt. Nicht nur, dass die Bank mit den zugesagten Mitteln nicht anderweitig arbeiten kann, die zugesagten Mittel müssen zudem vollständig mit Eigenkapital unterlegt werden.

    Was heißt das konkret? Sofern ein Kreditunternehmen Linien für Dispositionskredite einräumt, stehen ihr diese Mittel nicht mehr für sonstige Kreditvergabe zur Verfügung. Bei Dispositionskrediten ist die Ausfallwahrscheinlichkeit höher als bei allen anderen Formen des Darlehens. Der angebotene Dispozins ist für alle Kunden einer Bank einheitlich. Somit muss er die durchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit abbilden. Genau aus diesem Grunde sind die Konditionen bei einem Ratenkredit niedriger – hier wird der Zinssatz individuell ermittelt. Ein Dispositionskredit steht variabel zur Verfügung und bindet das Eigenkapital der Bank in Höhe von acht Prozent des Kreditrahmens – unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme.

    Es gibt sinnvollere Mechanismen, um den Verbraucher zu schützen. Sofern ein Kunde seinen Dispo über einen Zeitraum von sechs Monaten durchgehend in Höhe von 75 Prozent oder mehr in Anspruch nimmt, ist das Kreditinstitut verpflichtet, aktiv kostengünstigere Alternativen anzubieten. Gemäß SPD-Antrag dürfte der Zinssatz für Dispositionskredite aktuell maximal 5,12 Prozent betragen. Bei der erhöhten Ausfallwahrscheinlichkeit wäre dieses Angebotsprodukt für die Banken defizitär. Es ist davon auszugehen, dass Kreditinstitute das Angebot stark einschränken würden. Hiermit wäre niemanden geholfen.

    Ich betone noch einmal: Der gesamte Kreditrahmen eines Dispositionskredites muss unabhängig von der Inanspruchnahme mit Eigenkapital unterlegt werden. Eigenkapitalbindung, die für Unternehmenskredite nicht mehr zur Verfügung steht. Dispositionskredite und Investitionskredite für Unternehmen stehen aufgrund des begrenzten Eigenkapitals der Banken im Wettbewerb zueinander – das verlieren Sie hier völlig aus den Augen!

    Verlassen wir die Ebene der Unternehmen, die gerade in der heutigen Zeit händeringend auf Investitionskredite angewiesen sind und wenden wir den Blick auf den Verbraucher, der Ihnen auf den ersten Blick so wichtig erscheint. Ein Dispositionskredit soll kurzfristige Liquiditätsprobleme überbrücken. Er ist nicht für die dauerhafte Inanspruchnahme gedacht. Deshalb ist es richtig, dass Banken verpflichtet sind, ihren Kunden nach einer gewissen Zeit günstigere Alternativen mit festen Rückzahlungsfristen anzubieten. Es ist doch gerade der Dispositionskredit, der viele Menschen in die Verschuldung stürzt. Was passiert denn, wenn wir den Zinssatz gesetzlich senken und defizitär für den Anbieter gestalten? Je günstiger der Kredit wird, desto mehr wird er in Anspruch genommen. Dieses Verständnis von Angebot und Nachfrage fehlt mir hier leider öfter. Diese erhöhte Inanspruchnahme als Einstieg in die Verschuldungsfalle wollen wir gerade nicht. Dispositionskredite können quasi dauerhaft in Anspruch genommen werden. Je günstiger Sie diesen Kredit machen, desto teurer wird er am Ende.

    Lassen Sie uns den Menschen mit Zahlungsschwierigkeiten vernünftig helfen – stärken Sie mit uns die Angebote und den niedrigschwelligen Zugang zur Schuldnerberatung!“

     

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  • 30.09.2022

    Annabell Krämer zu TOP 45B "Dringlichkeitsantrag 'Frauenrechte stärken'"

    In ihrer Rede zu TOP 45B (Dringlichkeitsantrag „Frauenrechte stärken - Wir stehen solidarisch an der Seite der Demonstrantinnen und Demonstranten im Iran und weltweit“) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und frauenpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer

    "Die 22-jährige Mahsa (Jina) Amini ist am 16. September in Teheran gestorben. Sie wurde von der iranischen Sittenpolizei drei Tage vorher festgenommen, weil sie ihren Hijab in der Öffentlichkeit nicht richtig getragen habe. Seitdem gehen weltweit Frauen, Männer und Kinder auf die Straße, um für Frauenrechte zu kämpfen und sie werden immer lauter. Und bei der Demonstration am Mittwoch, bei der ich mit vielen Kolleginnen und Kollegen teilgenommen habe, hörten wir immer mehr, dass die Frauen sagten: 'Wir werden immer lauter. Und diesmal lassen wir uns nicht einschüchtern. Wir werden so lange laut bleiben, bis dieses Regime gestürzt ist.' Die Aufforderung unserer ehemaligen Ausschussvorsitzende für Menschenrechte im Bundestag, Gyde Jensen, an den iranischen Botschafter möchte ich hier noch einmal in aller Deutlichkeit bekräftigen. Sie sagte: 'Setzen Sie sich dafür ein, dass in Ihrem Land Veränderung möglich ist. Dass das archaische Hijab-Gesetz und die Bevormundung der Frau der Vergangenheit angehören. Setzen Sie sich dafür ein, dass Mut endlich belohnt und nicht bestraft wird.'

    Ich denke, das muss der Botschafter in Deutschland eigentlich täglich zu hören bekommen. Und es kann nicht angehen, dass täglich immer mehr Frauen, auch Männer, im Iran zu Tode kommen, weil sie für ihre Rechte kämpfen, für ihre Freiheitsrechte, für Frauenrechte, für Menschenrechte. Femizide machen 20 Prozent der Morde im Iran aus - jedes Jahr 2000 Frauen, 2000-mal Mahsa (Jina) Amini. Weltweit sind es täglich 137 Frauen. Das macht 87.000 Femizide pro Jahr. Ich möchte einmal einen rumänische Schriftsteller, Elie Wiesel, zitieren: 'Man muss immer Partei ergreifen. Neutralität hilft dem Unterdrücker, niemals dem Opfer. Stillschweigen bestärkt den Peiniger, niemals den Gepeinigten.' Wir unterstützen auch insbesondere die Forderung von Omid Nouripour nach Sanktionen und ebenso dem Islamischen Zentrum Hamburg, dem IZH, endlich das Handwerk zu legen. Dieses Zentrum ist das wichtigste Spionagenest des Regimes in Deutschland, sagt er, und bedrängt zudem viele Iranerinnen und Iraner, die hier bei uns Zuflucht gesucht haben. Das möchte ich nur bestärken. Frauenrechte sind Menschenrechte. Frauenrechte sind auch ein Maßstab für den Zustand, in dem sich eine Gesellschaft befindet. Trotz der Fortschritte im Bildungsbereich, passieren im Iran immer noch so viele legitimierte Femizide. Wir stehen hier an der Seite derjenigen, die gegen die staatliche Unterdrückung von Frauen und die legitimierten Femizide im Iran demonstrieren. Wir solidarisieren uns vor allem auch mit denjenigen, die nicht wie in Deutschland das Recht haben zu demonstrieren, ihre Meinung frei zu äußern. So auch mit den Demonstrantinnen in Afghanistan, deren Demonstration gestern erneut gewaltsam von den Taliban aufgelöst wurde. Der iranische Ebrahim Raisi spricht von einer Verschwörung gegen die politische Führung des Landes. Wir hingegen unterstützen ausdrücklich die Freiheits- und Demokratiebewegung im Iran und überall in einer Welt. Deswegen ist es gut, dass wir heute in diesem Haus uns einigen konnten auf diesen Dringlichkeitsantrag. Zan zedegi azadi – Frau, Leben, Freiheit.“

     

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  • 30.09.2022

    Annabell Krämer zu TOP 30 "Verstöße gegen das Tierschutzgesetz bei der Schlachtung erfassen"

    In ihrer Rede zu TOP 30 (Verstöße gegen das Tierschutzgesetz bei der Schlachtung von Tieren erfassen) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und tierschutzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer

    "Die Vorwürfe gegen den Schlachthof in Flintbek und das veröffentlichte Videomaterial zeigen eins: erhebliche Lücken in der Überprüfung der Einhaltung des Tierschutzgesetzes. Unsere hierzu erfolgte Kleine Anfrage hat eines deutlich offengelegt: Bisher hat Tierschutz im zuständigen Ministerium keine Rolle gespielt. Folgende drei Referate müssten eigentlich mit der Kontrolle der Schlachthöfe befasst sein: Referat Tiergesundheit, Referat Lebensmittelsicherheit und Referat für Tierschutz.

    Das einzige Referat in Ihrem Haus, dass sich mit der Schlachtung von Tieren beschäftigt, ist bisher das Referat der Lebensmittelsicherheit! Herr Minister, Sie sind nicht nur für Lebensmittel zuständig, sondern auch für den Tierschutz! Tierschutzrechtliche Verstöße wurden in der Vergangenheit bei den Kreisveterinärämtern nicht einmal angefragt! Es sollte doch selbstverständlich sein, dass das immer mit eingebunden sein muss, wenn es um die Schlachtung von Tieren geht! Wieso ist genau dieses Referat unter grüner Führung in den letzten zehn Jahren nicht aufgetreten?

    Vor vielen Jahren hat das Agrarministerium noch einen echten Kontakt mit den Kreisveterinärämtern vor Ort gepflegt und ist seiner Fachaufsichtspflicht nachgekommen. In der von uns gestellten Kleinen Anfrage kam heraus, dass das Verbraucherschutzministerium in den letzten fünf Jahren 14-mal in Kontakt mit den Kreisen stand, um über die Wirksamkeit der Lebensmittelkontrollen zu sprechen. Wo war die Fachaufsicht des Referats Tierschutz, das bisher im grünen Umwelt- und Agrarministerium angesiedelt war? Tierschutz hat offensichtlich in den letzten zehn Jahren im grünen Ministerium keine Rolle gespielt.

    Verstehen Sie mich richtig, Herr Minister. Sie tragen keine Verantwortung für die Versäumnisse durch Ihre grünen Vorgänger. Sehr wohl sind Sie jedoch dafür verantwortlich, die Vorkommnisse lückenlos aufzuklären und abzustellen. Tierschutz ist als Staatsziel verankert. Der Artikel 11 unserer Landesverfassung besagt, dass Tiere unter dem besonderen Schutz des Landes stehen. Das Land muss dementsprechend auch die Gewährleistung dieses Schutzes kontrollieren. Das besagte Videomaterial aus dem Schlachthof zeigt, dass der Schutz nicht gewährleistet ist. Das Videomaterial aus dem Schlachthof zeigt, wie Tiere qualvoll sterben müssen. Dazu kommt, dass das Landwirtschafts- und Verbraucherschutzministerium als oberste Veterinäramtsbehörde mit Aufsichtspflicht am gleichen Tag von den Missständen erfahren hat wie die allgemeine Öffentlichkeit. Da fragt man sich schon, welche Funktion hat diese Behörde? Ja, die Überprüfung von Schlachthöfen obliegt den Kreisen, aber wie kann die Funktion der obersten Behörde erfüllt werden, wenn diese keine Informationen von den Kreisen einfordert? Deswegen muss es zu einer stärkeren Kontrolle und Unterstützung der Kreise kommen.

    Erstens: Kontrollberichte müssen regelmäßig angefordert werden – und das auch über die Einhaltung des Tierschutzes. Nur so kann die Aufgabe der Fachaufsicht, die ordnungsgemäße Kontrollausübung der Kreise zu überprüfen, doch überhaupt funktionieren! Zweitens teile ich Ihre Aussage, es greife zu kurz, dass mehr Personal zu mehr Kontrollen und mehr Kontrollen bessere Qualität nach sich zöge, eindeutig nicht. Wenn in den Kreisen beklagt wird, dass es zu wenig Amtstierärzte gibt, ist es Aufgabe des Ministeriums, gemeinsam mit den Kreisen Lösungen zu erarbeiten und somit unterstützend tätig zu werden.

    Bevor das Ministerium in grüner Hand war, war es auch Usus, dass sich die Fachaufsicht mit den Kreisveterinären vor Ort ein Bild von der Lage gemacht hat. Die Fachaufsicht sollte wieder ein Miteinander mit den Kreisveterinärämtern sicherstellen. Wie funktionieren die Betriebe, wie laufen die Kontrollen vor Ort? Ein echter Austausch über Verbesserungsmöglichkeiten ist dringend erforderlich. Wir stehen vor einem strukturellen Problem, das endlich vernünftig angegangen werden muss.

    Unsere kleine Anfrage hat gezeigt, dass tierschutzrechtliche Verstöße nicht einmal angefragt wurden! Wir als FDP-Fraktion fordern, dass die Aufsichtspflicht zum Wohle der Tiere endlich ernst genommen wird. Tierschutz als Staatsziel muss auch die dafür notwendige Aufmerksamkeit aus dem Ministerium bekommen! Herr Minister, unser erstes Zusammentreffen war vor einigen Jahren beim Pinneberger Kreisbauernverband. Mir ist beindruckend sinngemäß folgende Aussage von Ihnen in Erinnerung geblieben: Wir Landwirte brauchen uns nicht wundern, wenn Tierschützer uns aufs Dach steigen, wenn wir immer noch nicht sicherstellen, dass jedes Schwein zumindest mit Tageslicht gehalten wird.'

    Herr Minister, dort haben Sie deutliche Worte zum Thema Tierschutz gefunden. Wenn Sie nun auch aktiv zum Wohle des Tieres in den Schlachthöfen Taten folgen lassen, haben Sie uns an Ihrer Seite!“

     

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  • 30.09.2022

    Oliver Kumbartzky zu TOP 14 "Verordnung zu Pflanzenschutzmitteln deutlich korrigieren"

    In seiner Rede zu TOP 14 (Verordnung zu Pflanzenschutzmitteln deutlich korrigieren) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und agrarpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    "Der Entwurf zur EU-Pflanzenschutzmittelverordnung ist völlig weltfremd. Eine solche Verbotspolitik ist inakzeptabel und bedarf dringend einer deutlichen Anpassung.

    Die von der EU geplante pauschale Reduktion des Pflanzenschutzmitteleinsatzes um 50 Prozent sowie ein Komplettverbot in FFH-Gebieten halte ich für grundsätzlich falsch. Das geplante Totalverbot der Pflanzenschutzmittel in Schutzgebieten kommt einem Berufsverbot gleich. Das dürfen wir nicht zulassen. Insbesondere in Zeiten eines Krieges in Europa muss die Nahrungsmittelversorgung Vorrang haben. Deswegen muss der Verordnungsentwurf deutlich überarbeitet oder sogar komplett zurückgezogen werden.

    Landwirte müssen den Pflanzenschutzmitteleinsatz entsprechend der herrschenden Bedingungen wie Wetter und Schädlingsdruck gemäß guter fachlicher Praxis planen können. Pauschale Verbote wären nach den Einschränkungen durch die Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung ein weiterer Vertrauensbruch für die Landwirte und Eigentümer in den FFH-Gebieten, denen eine uneingeschränkte Bewirtschaftung ihrer Flächen immer zugesichert worden ist.

    Ein vollständiges Verbot von chemischem Pflanzenschutz hätte übrigens auch katastrophale Folgen für die Ökobilanz. Jedes Mal, wenn der Landwirt wieder über den Acker pflügen muss, wird CO2 emittiert. Wir müssen hier auf die Wissenschaft hören und eine Folgenabschätzung vornehmen.

    Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag, um ein klares Signal zu setzen. Der Alternativantrag von CDU und Grünen ist seinen Namen nicht wert. Vielmehr ist der grün gefärbte Alternativantrag ein agrarpolitischer Offenbarungseid der Union.
    "

     

    Rede zu Protokoll gegeben!

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  • 30.09.2022

    Heiner Garg zu TOP 32 "Unterstützung des Landes für die Tafeln"

    In seiner Rede zu TOP 32 (Unterstützung des Landes für die Tafeln) erklärt der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Heiner Garg:

    "Zunächst einmal möchte ich mich auch sehr herzlich im Namen der FDP-Fraktion bei sämtlichen engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die sich jeden Tag für die Tafeln einsetzen, für die Menschen einsetzen, die auf die Tafeln angewiesen sind, von Herzen für ihre Arbeit bedanken.

    Was mich auch in den letzten fünf Jahren immer wieder beinahe hat verzweifeln lassen, ist, dass wir es nicht schaffen, den Personenkreis, der auf diese notwendigen Unterstützungsangebote angewiesen ist, immer kleiner werden zu lassen. Sondern ganz im Gegenteil: In kurzer Zeit hat sich beispielsweise in Berlin die Nachfrage bei manchen Tafeln verdoppelt. Insgesamt gab es deutschlandweit 2021 rund 1,65 Millionen Menschen, die auf die Tafeln angewiesen waren. Im Jahr 2022 waren es schon über zwei Millionen. 61 Prozent der Tafeln in Deutschland verzeichnen einen Zuwachs der Kundinnen und Kunden um rund 50 Prozent, also fast zwei Drittel der Tafeln in Deutschland. Neun Prozent der Tafeln haben inzwischen doppelt so viele Kundinnen und Kunden. Etwa die Hälfte der Tafeln muss länger öffnen. 62 Prozent der Tafeln müssen inzwischen kleinere Mengen an jeden Haushalt abgeben und fast ein Drittel der Tafeln verhängt einen sogenannten Aufnahmestopp, weil sie nicht mehr in der Lage sind, die drastisch gestiegene Nachfrage zu befriedigen. Und gleichzeitig haben es die Tafeln mit einem Rückgang der Lebensmittelspenden zu tun.

    Ich bin deswegen Frau Midyatli ausgesprochen dankbar, dass sie zunächst mal auf zwei grundsätzliche Punkte hingewiesen hat. Nämlich in der Tat auf das, was die Ampel in Berlin beschlossen hat und was jetzt umgesetzt wird. Das ist das Bürgergeld. Ich finde, diese Maßnahme war überfällig und sie ist richtig, weil unser Ziel sein muss, dass Menschen selbstbestimmt leben können und nicht auf Hilfe und Unterstützung in Form von Lebensmittelspenden angewiesen sein dürfen, in einem Land wie der Bundesrepublik Deutschland. Es ist doch vollkommen richtig, das haben wir auch in der letzten Legislaturperiode getan aufgrund der Coronapandemie, dass die Tafeln vom Land unterstützt werden. Die Richtlinie über die halbe Million Euro ist ja noch in der vergangenen Legislaturperiode freigezeichnet worden, die 500.000 Euro stehen bereit. Das hat meine Nachfolgerin angekündigt. Die Zuschüsse können vom Sozialministerium entsprechend bewilligt werden. Das gilt für die Erweiterung von Lager- und Kühlkapazitäten, für erhöhte Transport- und Energiekosten, auch für Übersetzungskosten und für die Maßnahmen zur Gewinnung und Bindung ehrenamtlicher Helferinnen und Helfer. Das ist alles richtig und niemand wird das hier kritisieren.

    Was mich ein wenig gewundert hat, ist, dass von den beiden regierungstragenden Fraktionen ein Antrag kommt, der aus dem Satz besteht: 'Der Landtag spricht sich dafür aus, die Tafeln in Schleswig-Holstein zu unterstützen.' Ich hätte zumindest erwartet, dass irgendwo steht, wie das eigentlich in diesen Zeiten funktionieren soll. Sei's drum. Dem Antrag wird ja niemand nicht zustimmen und insofern wünsche ich mir, dass es in den nächsten Jahren trotzdem gelingt, dass die Tafeln weniger Menschen versorgen müssen und dass sie irgendwann ganz verschwinden können."

     

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort

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  • 04.10.2022

    Oliver Kumbartzky: Landesregierung tappt beim Ausbau der Speicherkapazitäten im Dunkeln

    Zu den Antworten der Landesregierung auf eine Kleinen Anfrage zu den Speicherkapazitäten in Schleswig-Holstein erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und energiepolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    "Statt klarer und konkreter Konzepte, wie die Landesregierung die Speicherkapazitäten ausbauen will, verliert sie sich im Unkonkreten und in theoretischen Erklärungen auf Grundschulniveau. Das bedeutet: Die Landesregierung hat keinen Plan, wie sie die Speicherkapazitäten für elektrische Energie ausbauen will. Und dabei wäre das dringend nötig!

    Die aktuellen Speicherkapazitäten reichen längst nicht, um sich unabhängig zu machen von fossilen Energieträgern. Schleswig-Holstein ist eines der Vorzeigeländer beim Ausbau und der Erzeugung Erneuerbarer Energien. Es ist ein Armutszeugnis, dass ein Energiewendeministerium, das seit zehn Jahren in grüner Hand ist, sich nicht längst Gedanken darüber gemacht hat, wie man diesen Standortvorteil auch in Zukunft weiterentwickeln möchte. Abgesehen von der schon fast mantraartig angepriesenen Wasserstoffstrategie, ist der Energiewendeminister nämlich erstaunlich ideenlos.

    Es ist bitter, dass das Land nicht mal weiß, wie hoch die Grundlast in Schleswig-Holstein sein muss, um unabhängig von Energieimporten zu werden. Dass jede Kilowattstunde tauglich ist, um die Grundlast abzudecken ist ungefähr genauso logisch, wie jeder in Dithmarschen erzeugte Kohlkopf geeignet ist, den weltweiten Bedarf nach Kohl zu erfüllen. Wenn man die Zielmarken nicht kennt, kann man auch keine sinnvollen Konzepte auflegen. Da hätten wir von einer Koalition, die sich Klimaneutralität und Energiewende besonders groß auf die Fahne geschrieben hat, mehr erwartet."

     

    Anlage: 

    Kleine Anfrage_Speicherkapazitäten in Schleswig-Holstein.pdf

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  • 04.10.2022

    Annabell Krämer: Bestenauslese statt starre Quote

    Zur heute von der Landesregierung beschlossenen Frauenquote von 50 Prozent für Landesunternehmen und Sparkassen erklärt die stellvertretende Vorsitzende und finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    „Wir haben bereits in der letzten Legislatur große Zweifel an einer Frauenquote von 50 Prozent für Landesunternehmen und Sparkassen angemeldet. Die Praxis zeigt, dass sich in einigen Branchen unglaublich wenige Frauen für Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane bewerben. Wenn man per Gesetz eine Quote vorschreibt, droht, dass die Posten unnötig lange unbesetzt bleiben. Bedenklich ist auch, dass die Qualifikation keine Rolle mehr spielen soll, da im Zweifel ein besser qualifizierter Mann aufgrund der Frauenquote nicht zum Zuge kommt. Für uns gilt das Prinzip der Bestenauslese, d.h. sollte es mehr qualifizierte Frauen als Männer geben, muss auch ein Frauenanteil von mehr als 50 Prozent möglich sein.“

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  • 11.04.2017

    Christopher Vogt: Höchste Zeit für eine mittelstandsfreundliche Wirtschafts- und Verkehrspolitik

    „Da haben die Sozialdemokraten ein klassisches Eigentor mitten im Wahlkampf geschossen. Meyers Wahlkampftermin in Lauenburg unterstreicht eindrucksvoll, dass es höchste Zeit wird für eine mittelstandsfreundliche Wirtschafts- und Verkehrspolitik in Schleswig-Holstein. Mit Reinhard Meyer wird das nichts mehr werden.

     

    Mit seinem Versagen bei der Planung von dringend benötigten Verkehrsprojekten und dem Bürokratiemonster Tariftreue- und Vergabegesetz hat Minister Meyer dem Wirtschaftsstandort massiv geschadet. Die gespielte Ahnungslosigkeit über die Auswirkungen ihrer Wirtschaftspolitik wird den Sozialdemokraten nicht mehr weiterhelfen. Das ist völlig unglaubwürdig und einfach nur noch peinlich. Die von der Koalition weitgehend ignorierte Kritik der Wirtschaft am Vergabegesetz und die durchgeführte Evaluation sind schließlich eindeutig: Dieses Gesetz schadet gerade den kleinen Unternehmen und hilft niemandem weiter.

     

    Die FDP wird im Falle einer Regierungsbeteiligung das Wirtschaftsministerium beanspruchen, um den Mittelstand von unnötiger Bürokratie zu entlasten und um die Verkehrsprojekte endlich voranzubringen. Dafür sind mehr Investitionen und Planungskapazitäten, eine Reform des Planungsrechts und ein Ende der politischen Blockaden erforderlich.“

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