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  • 22.11.2023

    Heiner Garg zu TOP 12 "Gesetz zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes"

    In seiner Rede zu TOP 12 (Gesetz zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes) erklärt der kitapolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Heiner Garg:

    „Der Landtag hat im Dezember 2019 mit einer sehr breiten Mehrheit die Kita-Reform beschlossen. Ich möchte daran erinnern, dass mit der Kita-Reform keine Finanzlücken im System beschlossen wurden. Ich will auch sehr deutlich an der Stelle sagen, dass ich bis heute – und da mache ich auch in der Opposition keinen Unterschied – der damaligen und heutigen Finanzministerin dankbar bin für die finanziellen Spielräume, um wesentliche Ziele der Kita-Reform umzusetzen.

    Aber was damals schon vollkommen klar war, dass es selbstverständlich Ungleichheiten je nach Standort geben wird – und genau vor diesem Hintergrund wurde ein umfangreicher Evaluationsprozess aufgesetzt und gesetzlich verankert. Das war also nicht irgendwie so ein Versprechen, sondern im Gesetz steht drin, dass dieser Evaluationsprozess startet.

    Meine sehr geehrten Damen und Herren, darüber hinaus wurde ein Übergangszeitraum vereinbart. Ich würde darum bitten, beides nicht miteinander in einen Topf zu werfen und zu verwechseln. Die wirken zwar zusammen, aber es sind schon unterschiedliche Dinge.

    Ich sage mal heute freundlich: Natürlich erfordert dieser Evaluationsprozess genauso wie das Entstehen des Kita-Reformgesetzes selbst Leidenschaft für die Sache und eine konsequente Umsetzung. Der Prozess muss gesteuert werden und er muss politisch von ganz oben gesteuert werden, Frau Ministerin. Und ich habe in den vergangenen Monaten, sagen wir mal höflich, nicht immer den Eindruck gehabt, dass das mit unglaublicher Verve von Ihnen vorangetrieben wird.

    Sei es drum. Was schlagen Sie heute mit dem vorliegenden Gesetzentwurf vor? Sie sagen: Sie wollen die Evaluationsphase um vier Monate verlängern und Sie wollen den Übergangszeitraum um ein Jahr verlängern.

    Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube: Das ist nur die halbe Wahrheit.

    Tatsächlich wollen Sie die erforderlichen und vermutlich – auch und gerade – finanziellen Konsequenzen aus der Evaluation um ein Jahr verschieben. Und wäre es anders, dann könnte man ja auch darüber nachdenken, ob man strukturelle und finanzielle Prozesse voneinander trennt. Da würden wir sofort mit Ihnen drüber diskutieren.

    Frau Ministerin, wir können auch darüber diskutieren, und zwar offen und undogmatisch, ob das Zielmodell, das wir damals in der Kita-Reform beschrieben und verankert haben, heute noch das richtige ist oder ob möglicherweise sogar der Status quo ein neues Zielmodell sein könnte.

    Also die Frage, wie gehen wir mit dem Paragrafen 38 Abs. 3 um. Darüber könnte man sprechen.

    In Wahrheit bleibt der Eindruck, und der ist gefährlich, Frau Ministerin, Sie und Ihre Landesregierung wollen sich einfach irgendwie durch den Haushalt 2024 durchwurschteln mit diesem Manöver.

    Die Rednerinnen der Koalitionsfraktionen haben zwar die finanziellen Probleme und die finanziellen Spielräume irgendwie beschrieben, aber was machen sie denn dann beim nächsten Haushalt? Verschieben wir das dann wieder um ein Jahr? Oder beim übernächsten Haushalt?

    Sind Sie der Auffassung, dass die Haushaltssituation sich in den nächsten zwei Jahren entspannen und viel besser wird? Oder sind Sie mit mir der Auffassung, dass mit der Kita-Reform ganz klare Zusagen gemacht worden sind und zwar auch finanzwirksame Zusagen, die im Übrigen eine unglaubliche finanzielle Dynamik enthalten. Aber es sind Zusagen – und sie sind gesetzlich normiert. Und vor dem Hintergrund kann ich nur davor warnen, wenn es Ihre Absicht tatsächlich ist, sich einfach finanzpolitisch übers Ziel retten zu wollen. Dann zerstören Sie vor allem das Vertrauen in die Hauptakteurinnen und Hauptakteure.

    Frau Ministerin, Ihre zentrale Aufgabe aus meiner Sicht wäre jetzt, diese Hauptakteurinnen und Hauptakteure, also namentlich die LAG, die KLV und die LEV, wieder zusammenzubringen. Das wäre Ihre eigentliche Aufgabe und Herausforderung. Im Moment bringen Sie diejenigen, die in einem über 18-monatigen Prozess gemeinsam – und wahrlich nicht an allen Stellen immer einig – diese Kita-Reform mit uns auf den Weg gebracht haben, auseinander mit ihrem Gebaren. Damit müssen Sie aufhören, und Sie müssen einen Neustart in der Art und Weise, wie Sie mit diesen Beteiligten umgehen, machen."

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort

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  • 22.11.2023

    Oliver Kumbartzky zu TOP 14 "Bericht der Landesregierung über das Kompetenzzentrum für klimaeffiziente Landwirtschaft"

    In seiner Rede zu TOP 14 (Bericht der Landesregierung über das Kompetenzzentrum für klimaeffiziente Landwirtschaft) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und landwirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    „Zunächst danke ich Landwirtschaftsminister Werner Schwarz für seinen Bericht zum Ein-Mann-Kompetenzzentrum für klimaeffiziente Landwirtschaft. Wir hatten gemeinsam mit der SPD-Fraktion um diesen Bericht gebeten und hatten das bereits für die Oktober-Sitzung beantragt. Auf Wunsch des Landwirtschaftsministers haben wir den Bericht auf die heutige November-Sitzung geschoben und ich dachte, da kommt jetzt der große Knaller vom Minister. Aber: Fehlanzeige.

    Das Kompetenzzentrum war bereits mehrfach Thema im Umwelt- und Agrarausschuss und des Öfteren Gegenstand von Kleinen Anfragen der Kollegin Sandra Redmann und mir. Wirklich weitergekommen ist das Landwirtschaftsministerium aber immer noch nicht. Das wurde heute leider wieder einmal deutlich.

    Dabei klingt ein unabhängiges Kompetenzzentrum, in dem Lösungen für die Anpassung der Landwirtschaft an den Klimawandel und zur Reduzierung von Treibhausgas-Emissionen entwickelt werden sollen, zunächst einmal gut. Und bei der doch recht merkwürdigen Themen- und Kompetenzaufteilung zwischen MLLEV und MEKUN ist positiv herauszuheben, dass hier ausnahmsweise mal das MLLEV zuständig ist.

    Die Landwirtschaft zu beraten, auf die Zukunft vorzubereiten und zu unterstützen, ist ganz in unserem Sinne. Aber wie groß der Effekt von diesem Kompetenzzentrum sein wird, ist zumindest einmal anzuzweifeln.

    Herr Minister Schwarz, wenn Sie sagen, das Kompetenzzentrum strebe die Sicherstellung der landwirtschaftlichen Produktion im Zeichen der Klimaanpassung und des Klimaschutzes an, ist das ein starker Satz, der aus einem Motivationsschreiben stammen könnte. Die Frage ist und bleibt aber: Wie wollen Sie das mit dem kleinen Kompetenzzentrum schaffen?

    Schaut man sich dann die für das Kompetenzzentrum geschaffene Webseite an, wird einem klar: Bei der Anpassung der Landwirtschaft an den Klimawandel in Schleswig-Holstein geht es zunächst um Veranstaltungsreihen.

    Im Umweltausschuss hatten wir bereits letztes Jahr über das Kompetenzzentrum ausführlich gesprochen und auch ein wenig gerätselt. Minister Schwarz meinte hier, dass das Kompetenzzentrum ,ein Defizit zwischen Grundlagenforschung und landwirtschaftlicher Beratung' schließen würde und ,Demonstrationsvorhaben' einrichten würden. Vor knapp einem Jahr hieß es da, dass noch Strukturen geschaffen werden sollten. Nun wissen wir: Es ist eine Ein-Mann-Struktur! Das ist wirklich dünn! Erst recht, weil Sie vorher so dick aufgetragen haben, Herr Minister Schwarz.

    Was mich neben den leeren Worthülsen noch ärgert, ist die Tatsache, dass das MLLEV offenbar immer noch nicht richtig handlungsfähig ist. Eine gefühlte Ewigkeit hat die Schaffung des Organigramms schon gebraucht. Da wurde offenbar mit der Finanzministerin um jede einzelne Stelle gerungen. Und nun, eineinhalb Jahre nach Gründung des MLLEVs, sehe ich 
    – abgesehen von der Bildungsoffensive für Verbraucherbildung, einem aus Niedersachsen kopierten Jagdgesetzentwurf und gelegentlichen Rufen Richtung Bund  – sehr wenig. Da geht deutlich mehr, Herr Minister Schwarz! Den Ton in der Agrarpolitik gibt leider das grün-geführte MEKUN an.

    Die Idee eines Kompetenzzentrums ist grundsätzlich richtig und hat auch unsere Unterstützung. Aber die Ausarbeitung ist allem Anschein nach noch ausbaufähig. Und wer der Landwirtschaft wirklich helfen will, sorgt neben Beratung für verlässliche, unterstützende Rahmenbedingungen und für einen wirklichen Bürokratieabbau – beispielsweise indem man das Vorkaufsrecht für den Naturschutz abschafft, aber dazu morgen mehr
    ."

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort

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  • 23.11.2023

    Annabell Krämer zu TOP 10+30 u.a. "Transformationsfonds des Landes Schleswig-Holstein"

    In ihrer Rede zu TOP 10+30 u.a. (Transformationsfonds des Landes Schleswig-Holstein) erklärt die haushalts- und finanzpolitische Sprecherin sowie stellvertretende Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    „Schön, dass ich erneut die Möglichkeit habe, Ihnen in diesem hohen Haus die Konsequenzen des Bundesverfassungsgerichtsurteils näherzubringen. Denn die SPD-Fraktion scheint am vergangenen Mittwoch außer Dienst gewesen zu sein.

    Aber von Anfang an: Sie fordern den Landtag auf, eine außergewöhnliche Notlage aufgrund der Herausforderungen der Transformation von Energieversorgung, Mobilität, Infrastruktur und Wirtschaft sowie der Anpassungen an den Klimawandel zu beschließen.

    Erster Fehler: Um sich in einer Notlage zu befinden, bedarf es eines exogenen Schocks (Sturmflut, Finanzkrise, Corona etc.), der in einem extremen Ausmaß plötzlich unter anderem die Wirtschaftsabläufe beeinträchtigt.

    Die Herausforderungen, die aufgrund der angeblichen – dazu führe ich gleich noch aus – Notlage existieren, können also nicht der Grund für die eigentliche Notlage sein.

    Als Beispiel: Die Transformation der Energieversorgung ist die Herausforderung, die sich aus dem Klimawandel ergibt, aber nicht der erforderliche exogene Schock.

    Ihre die Notlage begründendes externes Ereignis müsste also entweder der Klimawandel sein, da das aber aufgrund des Fehlens eines plötzlich auftretenden Momentums nicht einmal ansatzweise reicht, hilfsweise auch die ,Energiekrise'.

    Und da sind wir auch bei Fehler Nummer zwei. Ich zitiere erneut aus Ziffer 109 des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes:

    ,Die Folgen von Krisen, die lange absehbar waren oder gar von der öffentlichen Hand verursacht worden sind, dürfen nicht mit Notkrediten finanziert werden.'

    Ich habe es noch mal nachschauen müssen, aber im Jahr 1990 hat das IPCC (Intergouvernemental Panel on Climate Change) seinen ersten Bericht über die Herausforderungen aus dem Klimawandel vorgelegt. Diese Krise trifft uns also nicht unerwartet und die Folgen sind schon über 30 Jahre bekannt. Der Staat hätte konsequenter handeln müssen und auch können. Er tat es aber lange Zeit nicht.

    Nun zum nächsten Konstruktionsfehler. Notkreditermächtigungen dürfen nicht überjährig verwendet werden! Der Gesetzentwurf für Ihr Sondervermögen ist also nicht einmal mehr das Papier wert, auf dem er gedruckt worden ist.

    Aber nehmen wir einfach einmal an, das Urteil würde es nicht geben, und gehen wir rüber zu Ihren inhaltlichen Forderungen. Sie wollen hier 11,6 Milliarden Euro neue Schulden aufnehmen. Das ist so utopisch, das würden nicht einmal die Grünen fordern. Zumal auch die Grünen gestern eingeräumt haben, dass der Klimawandel gemäß Verfassungsgerichtsurteil eben nicht mit Notkrediten bekämpft werden darf.

    Aber Sie versuchen als SPD Schleswig-Holstein ja sowieso grüner zu sein als die Grünen. Tilgen wollen Sie die Schulden über 40 Jahre. Der letzte Kreditbetrag wird somit zurückgezahlt, wenn ihre Fraktion im Durchschnitt 90 Jahre alt ist.

    Liebe SPD, Generationengerechtigkeit bedeutet, dass man selbst, wenn die Maßnahmen der nächsten Generation nutzen, nicht die Finanzierung komplett an sie übergeben kann.

    Nun zu Ihren Maßnahmen:

    •     6,5 Milliarden für die Transformation der Mobilität

    •     4,85 Milliarden für die klimaneutrale Wärmewende

    •     1,98 Milliarden für die Industrielle Transformation

    •     2,1 Milliarden für eine Anpassungsstrategie an den Klimawandel

    Das hört sich ja erstmal richtig gut an. Für jeden und jede ist etwas dabei. Sie unterliegen aber wie so häufig als Sozialdemokratie dem Irrglauben, der Staat müsse nur immer mehr Aufgaben übernehmen, dann wird die Welt zu einem besseren Ort.

    Dass sich hinter solchen Projekten mit so schönem Titel aber häufig etwas ganz anderes verbirgt, zeigt zum Beispiel die geplante Mobilitätsstation am UKSH. Oder hätten Sie gedacht, dass mit Mitteln aus dem Zukunftspakt UKSH eine 15 Millionen Euro teure Fahrradstation finanziert wird? Das sind pro Fahrrad Kosten von über 11.000 Euro. Damit sollen gerade einmal 60 Autofahrer zum Umstieg aufs Fahrrad bewegt werden. Schwarzbuch willkommen.

    Aber so ist es!

    Wir als FDP bleiben dabei, den effektivsten und wirksamsten Klimaschutz bekommen wir nur mit einer weltweiten CO2-Mengenregulierung durch den Zertifikate-Handel. Denn dadurch setzt sich die CO2-Vermeidungsstrategie durch, die die niedrigsten Grenzkosten hat. Dann braucht es auch keine exorbitanten Subventionen für Ansiedlungsvorhaben mehr.

    Wir lehnen den Antrag und den dazugehörigen Gesetzentwurf daher schon wegen seiner Verfassungswidrigkeit ab."

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 23.11.2023

    Christopher Vogt zu TOP 11+27+44 u.a. "Wiederaufbaufonds Flutkatastrophe 2023"

    In seiner Rede zu TOP 11+27+44 (Wiederaufbaufonds Flutkatastrophe 2023) erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Die verheerende Sturmflut an der Ostseeküste ist jetzt schon einige Wochen her. Die massiven Schäden werden zunehmend sichtbar.

    Ich möchte jedoch zunächst etwas zum Koalitionsantrag sagen. Eine Ehrung, also die Verleihung eines Ordens oder auch eine große Dankesfeier – das unterstützen wir natürlich. Ich hatte das beim Ahrtal-Einsatz 2021 selbst vorgeschlagen. Damals gab es eine große Feier in Neumünster mit über 1000 Menschen. Das war eine gute Sache, weil das von allen Beteiligten auch als Wertschätzung angesehen wurde. Denn darum geht es: den Ausdruck großer Wertschätzung für die unglaubliche ehrenamtliche Arbeit, die hier wieder einmal geleistet wurde – und die eben nicht selbstverständlich ist.

    Das ist deutlich zu sagen!

    Zehntausende Ehrenamtliche aus der Blaulichtfamilie opfern einen Großteil ihrer Freizeit. Doch das machen sie nicht für Ruhm, Orden und Dankesfeiern, sondern aus einer Haltung heraus.

    Ich glaube, daher ist es wichtig und richtig, dass wir diese Haltung, die diese Menschen vertreten, diese Eigeninitiative, mit der sie etwas für die Allgemeinheit leisten, dass wir diese Haltung stärken, unterstützen und dass wir das auch durch eine gute Ausstattung tun.

    Im Bereich des Katastrophenschutzes sollten die 15 Stellen im Innenministerium, über die wir ja lange beraten und auf die wir sehr gedrängt haben, jetzt endlich kommen. Denn Ehrenamt braucht an bestimmten Stellen eben auch Hauptamt zur Unterstützung und zur Koordinierung.

    Und, meine Damen und Herren, wir sollten auch den Einsatzkräften den Rücken stärken. Das heißt: Wir müssen klare Kante bei Gewalt und Beleidigung gegen Einsatzkräfte zeigen, auch bei der Behinderung und der Belästigung von Einsatzkräften. Entsprechende Vorfälle wurden leider auch bei der Sturmflut wieder an verschiedenen Stellen sichtbar.

    Was wäre unser Land ohne die große Blaulichtfamilie? Und leider müssen wir das einigen Menschen in unserer Gesellschaft auch immer wieder erklären, obwohl das doch eigentlich jeder wissen sollte.

    Insofern ist klare Kante an der Stelle und Unterstützung für all diese Menschen notwendig, ohne die wir in solch einer Situation wie der Sturmflut natürlich nie bestehen könnten.

    Zum SPD-Antrag: Ich verstehe den Impuls, Herr Kollege! Wir sind allerdings etwas skeptisch und setzen wie auch die Landesregierung vor allem auf Darlehen, die sich in Härtefällen dann in Zuschüsse umwandeln lassen.

    Das ist natürlich ein Instrument, bei dem geschaut werden muss, wie sich das genau regeln lässt. Ich halte es trotzdem für den richtigen Weg, weil man mit den Darlehen Liquidität schaffen und in Härtefällen entsprechende Zuschüsse geben kann.

    Wir hatten ja auch, Herr Minister, gesagt: Es muss attraktiv sein! Ein Prozent Zinsen ist daher richtig an der Stelle, gleiches gilt für die Tilgungsfreiheit am Anfang. Das sind Dinge, die wir auch in der Corona-Pandemie gemacht haben. Das ist attraktiv, das wird angenommen und das schafft dann auch schnell Hilfe, meine Damen und Herren!

    Wir sind zu einem gemeinsamen Beschluss des Landtags bereit, um die Schäden zu beseitigen. Die Notlage hierfür, das haben wir schon erklärt, würden wir grundsätzlich mitmachen. Das ist der klassische Fall einer Ausnahme bei der Schuldenbremse – eine Naturkatastrophe, die massive Schäden verursacht. Es muss hier aber eben auch vor allem um die Beseitigung der Schäden gehen, meine Damen und Herren, und um notwendige Maßnahmen, die einen direkten Bezug zur Sturmflut haben.

    Das sage ich noch einmal hier sehr deutlich. Da lässt sich auch über Maßnahmen im Bereich des Küsten- und des Katastrophenschutzes sprechen, aber eben nicht zum Beispiel im Bereich der Nordseeküste. Der Zusammenhang wäre dann doch zu weit gefasst. Deswegen darf die Flut auch nicht genutzt werden, um den Landeshaushalt von Schwarz-Grün durch die Hintertür zu unterstützen. Das ist nicht Aufgabe des Notkredits und auch nicht die Aufgabe der Opposition an der Stelle.

    Ich möchte zum Schluss noch sagen: Die Küstenschutzkonzepte müssen aus unserer Sicht an verschiedenen Stellen geprüft werden – zum Beispiel, wenn ich an die Schlei denke, auch an Schleimünde oder das Thema Buhnen in der Eckernförder Bucht. Es muss geprüft werden, ob der LKN wirklich richtig ausgestattet und richtig aufgestellt ist, meine Damen und Herren. Es geht um die Übernahme von Regionaldeichen durch das Land. Da muss es klare Kriterien geben.

    Insofern: Wir reichen die Hand an dieser Stelle für gute weiterführende Gespräche mit der Landesregierung und anderen Fraktionen, damit wir eine gute Einigung hinbekommen, die den Menschen hilft, seriös ist und auch verfassungsrechtlich abgesichert.“

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

     

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  • 23.11.2023

    Christopher Vogt zu TOP 47 "Deckelung der KfW-Studienkreditzinsen"

    In seiner Rede zu TOP 47 (Deckelung der KfW-Studienkreditzinsen) erklärt der hochschulpolitische Sprecher und Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    "Aufstieg durch Bildung ist eines der wichtigsten Versprechen unserer Gesellschaft. Zum Glück gelingt dies auch oftmals. Dieser Aufstieg muss jedoch einfacher werden und nicht schwerer. Und er darf eben keine Frage der sozialen Herkunft sein!

    Doch wie steht es tatsächlich um die soziale Durchlässigkeit und die Chance auf sozialen Aufstieg in Deutschland? Leider nicht gut. Neueste Daten des ifo-,Ein Herz für Kinder-Chancenmonitors' zeigen: Aus Haushalten mit einem einkommensschwachen, alleinerziehenden Elternteil mit Migrationshintergrund und ohne Abitur, besuchen lediglich 21,5 Prozent der Kinder ein Gymnasium. Bei Eltern, die einkommensstärker sind und Abitur haben, sind es über 80 Prozent. 

    Deswegen ist es auch richtig, dass wir als Gesellschaft denjenigen jungen Menschen, die es trotz dieser Umstände geschafft haben, das Abitur zu erlangen und nun den Sprung an unsere Universitäten und Hochschulen wagen, finanziell unter die Arme greifen.

    Bildung ist aus unserer Sicht als Liberale eine staatliche Kernaufgabe. Doch, meine Damen und Herren, Deutschland kommt dieser staatlichen Kernaufgabe viel zu wenig nach. Im OECD-Vergleich sind wir bei den Bildungsausgaben mittlerweile im unteren Mittelfeld angekommen. Das ist zu wenig für die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft.

    Es ist  konsequent, dass schon mit der BAföG-Reform 2022 der Förderhöchstbetrag um 8,47 Prozent auf 934 Euro angehoben wurde. Dass der Haushaltsausschuss des Bundestages darüber hinaus jetzt zusätzliche 150 Millionen Euro für die weiteren Schritte der BAföG-Reform beschlossen hat, freut mich sehr!

    Der Antrag der anderen Fraktionen erklärt zu diesem Thema etwas anderes, was aus unserer Sicht nicht zutreffend ist. Deshalb haben wir einen Änderungsantrag gestellt, damit es im Zweifel einen einstimmigen Beschluss des Landtages geben kann.

    Aber meine Damen und Herren, einige Studentinnen und Studenten sind darüber hinaus oder in Gänze auf andere Kreditprogramme angewiesen. Das kann unter anderem daran liegen, dass die einkommensstarken Eltern die Studentinnen und Studenten nicht ausreichend oder nur in Teilen finanziell unterstützen wollen. Ich möchte daher vorweg noch mal für das elternunabhängige BAföG werben. Denn wer möchte im Zweifel schon seine eigenen Eltern verklagen.

    Kurzfristig kann in solchen Situationen auf das Bildungskreditprogramm der Bundesregierung zurückgegriffen werden. Da die Förderdauer aber auf maximal zwei Jahre begrenzt ist, bleibt für viele nur die Option des KfW-Studienkredites.

    Dass gerade bei einem Kredit, dessen Zweck es ist, mit den Mitteln in die Bildung junger Menschen zu investieren, nun solch horrende Zinsen verlangt werden, ist – gelinde gesagt – misslich und erweist definitiv dem Ziel einen Bärendienst, jungen Menschen ein Studium zu ermöglichen.

    Über 9 Prozent Zinsen sind einfach zu hoch für einen Kredit, der dem Aufstieg durch Bildung dienen soll. Ich halte es für ein Gebot der Fairness, diese Kosten zu begrenzen. Hier durch eine Deckelung den sich verschuldenden Studentinnen und Studenten Planungssicherheit zu bieten, halten wir als FDP-Fraktion für sinnvoll. Die finanzielle Lage des Bundes ist bekanntermaßen alles andere als rosig, aber es macht Sinn für dieses Thema gemeinsam zu werben!

    Ich möchte aber auch noch sagen: Die Koalition kann sich immer sehr schnell darauf einigen, was der Bund alles tun soll – in völligem Verkennen, dass der Bund auch massive Haushaltsprobleme hat. Ich glaube, das werden Sie als schwarz-grüne Koalition in Zukunft nicht mehr so machen können, weil Sie eben auch eine eigene Verantwortung haben.

    Gerade beim Thema Hochschulen und Studienbedingungen sind Sie gefragt! Unsere Hochschulen sind seit Jahrzehnten chronisch unterfinanziert. Das Studierendenwerk ist chronisch unterfinanziert! Deshalb haben auch Sie eine eigene Verantwortung! Sie müssen nicht nur appellieren, sondern können auch schon sehr bald mit Ihrem Haushaltsentwurf entsprechende Schwerpunkte setzen. Darauf freuen wir uns.“

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 02.02.2017

    Anita Klahn: Landesregierung war fünf Jahre untätig im Bereich der Begabungsförderung

    „Die Landesregierung war fünf Jahre untätig im Bereich der Begabungsförderung und kündigt jetzt kurz vor Torschluss noch schnell einen Runden Tisch an – weil dieses Thema angeblich ein Herzensanliegen sei. Für diese Ankündigung nach langjährigem Versagen klopft sich Ministerin Britta Ernst dann auch noch auf die Schulter. Begabungsförderung wurde von Rot-Grün-Blau aus ideologischen Gründen stiefmütterlich behandelt, weil es nicht in das eigene bildungspolitische Konzept gepasst hat.

     

    Dementsprechend hat die Landesregierung so gut wie keine eigenen Initiativen entwickelt. Es wurden lediglich bestehende Strukturen, die zumeist der damalige Bildungsminister Dr. Ekkehard Klug aufgebaut hat, weiter verwaltet. Fakt ist auch, dass der Titel zur Begabungsförderung von der Landesregierung seit 2013 um ein Drittel abgeschmolzen wurde, obwohl wir so viel Geld zur Verfügung haben wie noch nie – und sich Rot-Grün-Blau doch immer rühmt, in Bildung zu investieren. Das kann man wohl kaum als echte Schwerpunktsetzung bezeichnen.

     

    Wir sind überzeugt, dass jedes Kind die bestmögliche Förderung bekommen muss. Eine spürbare Stärkung der Begabungsförderung wäre das richtige Signal – und nicht schon wieder ein Runder Tisch.“

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  • 23.11.2023

    Annabell Krämer zu TOP 47B + 47C + 47D u.a. "Dringlichkeitsantrag Northvolt"

    In ihrer Rede zu TOP 47B + 47C + 47D (u.a. Dringlichkeitsantrag Northvolt) erklärt die haushaltspolitische Sprecherin und stellvertretende Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    „Mit dem höchstrichterlichen Urteil vom 15.11.2023 wurde das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 des Bundes für unvereinbar mit der im Grundgesetz verankerten Schuldenbremse – und somit für nichtig – erklärt!

    Dieses Urteil wird vom Bund akzeptiert. Es werden aktuell keine Auszahlungen mehr für nicht rechtsverbindliche Zusagen getätigt und es wird mit Hochdruck daran gearbeitet, einen rechtskonformen Haushalt herzustellen.

    Die Tinte auf dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist kaum getrocknet, da verfährt die CDU in Schleswig-Holstein, der nur eine einzige Stimme zur absoluten Mehrheit fehlt, nach dem Motto: ,Wo kein Kläger, da kein Richter!'

    Ja, werte Kollegen der CDU, so fühlt sich der Würgegriff der Grünen an.

    Liebe Kollegen von Schwarz-Grün! Sie haben eine verfassungsändernde Zweidrittelmehrheit und zudem das komfortable Wissen, dass die SPD-Fraktion weitere verfassungswidrige Haushaltsbeschlüsse nicht beklagen, sondern ihnen wie bisher zustimmen wird.

    Ein kurzer Blick in die Vergangenheit: Ich zitiere aus meiner Rede zu TOP 46 aus der 3. Tagung Ende August 2022.

    ,Die Finanzministerin hat die finanzielle Corona-Notlage für beendet erklärt. Das ist eine gute Nachricht. Bisher nicht verausgabte Kreditermächtigungen müssten nun zurückgeführt werden…. Wir Freie Demokraten haben … darauf bestanden, dass wir …keinen Blankoscheck für die Verwendung der Notkredite erteilen. Das wäre auch ein Verstoß gegen unsere Landesverfassung, denn die Verwendung … muss in Bezug zu einer außergewöhnlichen Notsituation stehen.'

    Wir haben die weitere Inanspruchnahme des Notkredites als nicht verfassungskonform bewertet und bereits damals abgelehnt. Ich zitiere aus meinen Reden zum 4. Nachtragshaushaltsgesetz 2022 aus dem November beziehungsweise Dezember 2022:

    ,Die Möglichkeit zur Klage vor dem Landesverfassungsgericht haben wir leider nicht, da hierzu zwei Fraktionen erforderlich sind….Jeder von Ihnen, der heute dieser Erweiterung des Notkredits auf 1,4 Milliarden Euro bei bisher erfolgter Inanspruchnahme von lediglich 27 Millionen Euro zustimmt, muss dieses mit seinem eigenen Gewissen, vor sich selbst und den zukünftigen Generationen verantworten. Zur Finanzierung von Koalitionswünschen ist der ordentliche Haushalt vorgesehen …. Die langfristige Finanzierung von Klimaschutzprogrammen und Investitionen in die Wärmewende …muss aus einem ordentlichen Haushalt finanziert werden. Notkredite dürfen dafür nicht herhalten …'  

    Und weiter: ,Mit einem Nachtragshaushalt, der Mitte Dezember 2022 verabschiedet werden soll, wollen Sie den Notkredit um sage und schreibe eine Milliarde erhöhen.... Es gibt in 2022 keine Gefährdung der finanziellen Handlungsfähigkeit.'

    Ich zitiere weiter: ,Sie verstoßen auch gegen das Gebot der Jährlichkeit. Obwohl kein Bedarf für einen Nachtragshaushalt in 2022 besteht, genehmigen Sie sich Kreditermächtigungen für die Jahre 2023-2026.'

    Diese aus unserer Sicht schon damals verfassungswidrige Notkrediterweiterung haben wir auch abgelehnt.

    Kommen wir nun zu Ihrem – bis heute – letzten Husarenstück.

    September 2023: ,Schleswig-Holstein bleibt in der Krise handlungsfähig' – (Drucksache 20/431 (neu, 2. Fassung)). Was finden wir hier? ,Zur Förderung des Ansiedlungsprojektes einer Batteriefabrik in der Region Heide (Northvolt Drei) werden bis zu 137 Mio. Euro in das Sondervermögen ,Energie- und Wärmewende, Klimaschutz und Bürgerenergie' überführt … Die Mittel der Sondervermögen stehen bis Ende des Jahres 2029 für Maßnahmen der Energiewende und Energiesouveränität zur Verfügung' – autsch!

    Ich zitiere hier nun meinen Fraktionsvorsitzenden Christopher Vogt vom 20. September 2023: ,Die Northvolt-Ansiedlung stellt selbstverständlich keine Notlage dar, die sich der Kontrolle des Staates entziehen würde, und sie steht auch nicht im direkten Zusammenhang mit dem russischen Angriff auf die Ukraine. Die anderslautende Darstellung aus den Reihen der Koalition halten wir – sehr freundlich formuliert – für äußerst gewagt, auch weil die Ansiedlung bekanntermaßen bereits längst vorher geplant war…. Wir sehen den Klimaschutz und die Ansiedlung von Unternehmen als staatliche Daueraufgabe an.'

    Eigentlich müsste es jetzt schon klar sein, dass wir Freie Demokraten die drei vorliegenden Anträge ablehnen, aber ich begründe es gerne noch einmal einzeln.

    Erstens, Drucksache 20/1654: Beschluss einer außergewöhnlichen Notsituation für das Jahr 2023. Der Antrag ist evident verfassungswidrig. Es ist völlig skurril, dass rückwirkend die Corona-Pandemie, die im August 2022 von der Finanzministerin beendet wurde, für das Jahr 2023 wieder als außergewöhnliche Notsituation reaktiviert werden soll. Die Darlegungslast des geforderten Veranlassungszusammenhangs wird Ihnen einen Strich durch die Rechnung machen. Seien Sie sich gewiss. Im Bund hat man das Urteil ordentlich ausgewertet. Die Zeiten, in denen Corona für Notkredite herhalten konnte, sind vorbei.

    Zudem sollen die in den Vorjahren beschlossenen Notkreditermächtigungen weiterhin gelten. Es wird einfach missachtet, dass das Bundesgerichtsurteil in der letzten Woche auf die gebotene Jährigkeit von Haushalten hingewiesen hat. Somit wird Ihr Haushalt 2023 trotz der Feststellung einer außergewöhnlichen Notsituation verfassungswidrig sein. Da Sie keine Ermächtigungen mehr haben.

    Ich betone noch einmal in aller Deutlichkeit: Wenn überhaupt, können Sie Ihren Haushalt 2023 nur mit einem Nachtragshaushalt verfassungskonform gestalten. Sämtliche Kreditermächtigungen des Landes sind spätestens Ende 2022 erloschen! Sie sind blank!

    Sensationell ist, dass Sie das selber erkennen. Wie ließe sich sonst folgender Offenbarungseid erklären?  Ich zitiere aus dem Antrag von Schwarz-Grün: ,Ab dem Haushaltsjahr 2024 werden ggf. vom Landtag neu zu beschließende Notkreditmittel nur noch gemäß den Anforderungen des Verfassungsgerichts an Jährlichkeit, Jährigkeit und Fälligkeit eingesetzt.' Verfassungsbruch 2023 – erfrischend ehrlich zugegeben!

    Zweitens: Drucksache 20/1655 – Feststellung einer außergewöhnlichen Notsituation für das Jahr 2024. Auch dieser Antrag ist abzulehnen, da die Zulässigkeit einer festgestellten Notsituation auf Vorrat mindestens zweifelhaft aber sicher nicht hinreichend begründet wird.

    Das Bundesgerichtsurteil weist zu Recht in Textziffer 138 darauf hin, dass der Einschätzungs- und Beurteilungsspielraum des Haushaltsgesetzgebers umso mehr verengt wird, je weiter das auslösende Ereignis in der Vergangenheit liegt, je mehr Zeit zur Entscheidungsfindung bestand und je entfernter die Folgen sind. Ferner wird gemäß Textziffer 199 der Einschätzungs- und Beurteilungsspielraum des Haushaltsgesetzgebers für Folgehausjahre eingeengt: ,Hiermit geht eine Steigerung der Anforderungen an die Darlegungslast des Gesetzgebers einher. Dieses gilt umso mehr, wenn der Gesetzgeber … wiederholt innerhalb eines Haushaltsjahres oder innerhalb aufeinander folgender Haushaltsjahre von der Möglichkeit der Aufnahme notlagenbedingter Kreditmittel Gebrauch macht.'

    Geschickt verpacken Sie natürlich auch die Auswirkungen der Flutkatastrophe auf unser Land. Hierzu halten wir fest: Die akut erforderlichen Mittel sollen durch Umwidmungen im Haushalt 2023 bereitgestellt werden. Das begrüßen wir außerordentlich! Sollten sich Anforderungen ergeben, die den Landeshaushalt erheblich belasten, stehen wir Freie Demokraten selbstverständlich für einen zeitnahen Nachtragshaushalt 2024 zur Verfügung. Genauso, wie wir es gewesen wären, wenn sich die Mittel aus dem ersten Ukraine-Notkredit 2022 in einer Notsituation als nicht ausreichend erwiesen hätten.

    Die Flutkatastrophe hat uns alle erschüttert. Wir wollen und müssen helfen. Sofern das nicht im Rahmen des ordentlichen Haushaltes zu gewährleisten ist, stehen wir an der Seite der Landesregierung, um die erforderlichen Mittel sicherzustellen. Im Gegensatz zur Bekämpfung des Klimawandels und der Herstellung der Energiesouveränität liegt hier tatsächlich grundsätzlich eine von der Verfassung berücksichtigte Notlage vor, die eine außerordentliche Kreditaufnahme ermöglicht.

    Der Vorratsbeschluss auf Erklärung einer Notsituation für 2024 ist hingegen nicht begründet. Insbesondere die Vermischung mit vermeintlich noch bestehenden Corona und Ukraine-Notlagen zeigt überdeutlich, dass Sie das Urteil des Verfassungsgerichts nicht verstanden haben und weiterhin eine Notkreditbeschaffung auf Vorrat anstreben.

    Die Ignoranz von Schwarz-Grün gegenüber dem Urteil des Verfassungsgerichts wird auf Länderebene wahrscheinlich einmalig sein – denn das kann man sich nur erlauben, wenn, dem kritischen Teil der Opposition der Gang vor das Landesverfassungsgericht verwehrt ist.

    Drittens, Drucksache 20/1656: Wir Freie Demokraten betonen erneut, dass die Ansiedlung von Northvolt ein Glücksfall für unser Land ist, der schon seit vielen Jahren angebahnt wird. Wir können und wollen diese Ansiedlung aus dem ordentlichen Haushalt stemmen! Es ist erschreckend, dass Schwarz-Grün trotz des Bundesverfassungsurteils, an der verfassungswidrigen Art der Finanzierung dieser für uns alle so wichtigen Industrieansiedlung festhält.

    Diese wichtige Finanzierung auf verfassungswidrige Füße zu stellen ist kontraproduktiv und kann einen Investor verschrecken. Eine seit langem geplante Industrieansiedlung darf nicht mit Notkrediten finanziert werden und schürt Unsicherheiten. Zudem ist Schleswig-Holstein nicht so schwach, dass wir 137 Millionen Euro – verteilt über mehrere Jahre – nicht über den ordentlichen Haushalt finanzieren könnten. Ich teile die Einschätzung des CDU-Fraktionsvorsitzenden Koch nicht, dass Schleswig-Holstein ein armes, kleines Land sei.

    Das von uns beauftragte Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes hat erhebliche Zweifel an der Verfassungskonformität der Finanzierung aus Notkrediten geäußert. Ich bin froh, dass wir nun bald eine finale Einschätzung unter Berücksichtigung des frischen Urteils bekommen werden.

    Ich bin sicher, dann fällt ihr Kartenhaushalt zusammen! Seien Sie vernünftig! Geben Sie dieser wichtigen Ansiedlung Sicherheit – finanzieren wir verfassungskonform!

    Lieber SSW, wir stehen weiterhin für eine Klage gegen diese Notkreditfinanzierung zur Verfügung!

    Schleswig-Holstein steht vor immens wichtigen Aufgaben. Wir brauchen eine Gesundheits- und Pflegeinfrastruktur, die den gestiegenen Anforderungen der alternden Gesellschaft gerecht wird, wir müssen massiv in die schulische sowie universitäre Bildung investieren, unsere Infrastruktur hat weiterhin erheblich Investitionsbedarfe und die Kita-Reform muss weiterentwickelt werden.

    Unser Land hat es verdient, dass wir diese wichtigen Aufgaben verlässlich finanzieren und somit unsere Haushalte auf verlässliche rechtskonforme Säulen stellen."

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 23.11.2023

    Oliver Kumbartzky zu TOP 9 "Änderung Landesnaturschutzgesetz"

    In seiner Rede zu TOP 9 (Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesnaturschutzgesetzes) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und agrar- und umweltpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    „Deregulierung und Bürokratieabbau können so herrlich kurz sein wie in der vorliegenden Drucksache 20/1586. Die FDP-Fraktion beantragt damit ganz einfach und klar, das Vorkaufsrecht aus dem Landesnaturschutzgesetz zu streichen.

    Das Vorkaufsrecht stellt einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Vertragsfreiheit dar. Außerdem wird unseren Landwirten durch das bestehende Landesnaturschutzgesetz ordnungsrechtlich das eigene ökologische Bewusstsein abgesprochen. Darüber hinaus haben wir leider in den letzten Jahren feststellen müssen, dass die Ausübung des Vorkaufsrechts in vielen Fällen lange und für alle Seiten kostspielige Verhandlungen und Gerichtsverfahren zur Folge hat.

    Nachdem wir schon mehrmals über das Vorkaufsrecht debattiert haben, freue ich mich, dass eine Mehrheit für die Abschaffung hier im Hohen Hause greifbar nah ist. Schließlich hat der CDU-Landesparteitag Anfang Oktober die Abschaffung des Vorkaufsrechts einstimmig beschlossen. Diesen Schwung sollten wir jetzt mitnehmen.

    Ich fand einige Argumente der CDU wirklich sehr interessant und will sie hier gerne einmal nennen.

    So argumentiert die CDU zum Beispiel treffend, dass aufgrund der jüngsten Krise auf den Agrarmärkten und vor dem Hintergrund einer stark steigenden Weltbevölkerung ein Vorrang von Naturschutzinteressen vor landwirtschaftlicher Produktion nicht länger angemessen und vertretbar sei. Zitat: ‚Gerade in jüngerer Vergangenheit ist es immer wieder geschehen, dass z. B. die Stiftung Naturschutz in bereits geschlossene Kaufverträge nachträglich über das Vorkaufsrecht eingegriffen und gegen den Willen der Verkäufer und Käufer sich so das Eigentum an den Flächen gesichert und der Landwirtschaft Produktionsfläche entzogen hat.‘

    Das ist ein aufschlussreicher Aspekt und es fällt schon auf, dass sich die CDU sehr auf die Stiftung Naturschutz einschießt, denn weiter heißt es, ich zitiere: ‚Das Land Schleswig-Holstein ist über die Stiftung Naturschutz inzwischen der größte Landbesitzer in Schleswig-Holstein. Viele angekaufte Flächen der letzten Jahrzehnte haben die prognostizierten Ziele weit verfehlt oder gar nicht erreicht. Die Arbeit der Stiftung sollte zum einen generell von Seiten der Landesregierung kritisch konstruktiv begleitet werden und vor allem sollten die bereits im Besitz befindlichen Flächen ökologisch sinnvoll und nachhaltig genutzt werden.‘

    Doch damit nicht genug. Die CDU wirft der Stiftung Naturschutz ‚nicht vorhandenes Bewusstsein für die Belange vor Ort‘ vor. Zitat: ‚Früher konzentrierte sich die Stiftung Naturschutz auf naturschutzfachlich relevante Flächen, z.B. Agrarbiotope und Gewässerränder. Inzwischen nutzt die Stiftung das Vorkaufsrecht nicht nur zum Erwerb von sog. Grenzertragsstandorten, sondern auch zum Kauf von intensiv genutztem Dauergrünland und Ackerland und entzieht so hochqualitative Produktionsfläche dem Agrarmarkt.‘

    Sie sehen: Sehr viel spricht für die Abschaffung des Vorkaufsrechtes. Ich beantrage Überweisung unseres Gesetzentwurfes in den Umwelt- und Agrarausschuss und freue mich auf die weitere Beratung und Anhörung dort."

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  • 23.11.2023

    Bernd Buchholz zu TOP 20 "Schießausbildung bei der Landespolizei sicherstellen"

    In seiner Rede zu TOP 20 (Schießausbildung bei der Landespolizei sicherstellen) erklärt der polizeipolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Bernd Buchholz:

    "Zum Glück ist nicht alles so marode wie die Schießanlagen bei der Polizei. Es ist einer der wirklich inakzeptablen Zustände bei der Landespolizei, dass diese Raumschießanlagen nicht zur Verfügung stehen.

    Lassen Sie mich an dieser Stelle sagen, liebe Frau Glißmann: Ihr Alternativantrag wird nicht dadurch besser, dass Sie den Teil herausstreichen, in dem genau das festgestellt wird. Dass es nämlich ein inakzeptabler Zustand ist, hätten Sie wenigstens der Ehrlichkeit halber in Ihrem Antrag stehen lassen können.

    Herr Kollege Kürschner! Dass andere Länder auch Probleme haben, hilft mir jetzt auch nicht weiter. Denn in der Tat sind diese Probleme offensichtlich über längeren Zeitraum mit Ansage entstanden.

    Seit 2018 ist die Raumschießanlage in Heide nur noch eingeschränkt nutzbar. Seit 2021 ist in Kiel die Anlage ganz geschlossen. Im März 2023 kam dann Ratzeburg dazu und im Sommer war es dann auch noch Lübeck. Im Übrigen ist die Anlage in Ratzeburg auch nur noch mit einer einjährigen Perspektive maximal nutzbar.

    Was mich am meisten irritiert hat, ist, dass die Landesregierung auf die Kleine Anfrage des Kollegen Dürbrook im Oktober geantwortet hat, dass man sich nun entschieden habe, die Anlagen für die Polizeidirektion Itzehoe, Flensburg und Bad Segeberg komplett neu zu bauen.

    Meine Damen und Herren, das bedeutet, dass es sich nicht um vier, sondern um sieben von zehn Anlagen handelt, die derzeit zwar nicht alle eingeschränkt nutzbar sind, die aber alle mehr oder weniger offensichtlich vor der Neukonzeption stehen.

    Meine Damen und Herren, das ist ein Zustand, der inakzeptabel ist. Der Umgang damit ist insoweit inakzeptabel, als dass es hier um eine grundrechtsrelevante Sicherheitssituation für die Beamtinnen und Beamten geht, die so nicht haltbar ist. Deshalb erwarte ich von der Landesregierung heute hier, dass sie nicht nur sagt, ,wir packen das alles an', sondern vor dem Hintergrund der drohenden Situation, dass nämlich in den nächsten Jahren nichts so schnell besser wird, konkrete Maßnahmen anführt.

    Denn wenn ich an vielen Standorten neu bauen muss, dann dauern diese Verfahren lange. Ich erwarte daher von Ihnen heute, dass Sie sagen, wie Sie in den nächsten Jahren mit provisorischen oder anderen Maßnahmen sicherstellen, dass das Schießtraining im Land stattfinden kann - und zwar, ohne dass die Beamtinnen und Beamten dafür einmal quer durchs Land fahren müssen.

    Wenn Sie dafür Provisorien bauen müssen oder wenn Sie dafür Notfallanlagen bei Schützenvereinen umrüsten müssen, dann ist mir jede kreative Maßnahme gerne recht. Aber hier einfach darauf zu warten, dass die Planungen nur Stück für Stück weitergehen, ist zu wenig. Hier hat die Landesregierung die Pflicht, schnell für Änderungen zu sorgen. Und ich erwarte heute Antworten zu diesem Thema.“

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  • 24.11.2023

    Christopher Vogt zu TOP 46 "10-Punkte-Plan für jüdisches Leben – Bildungsoffensive gegen Antisemitismus"

    In seiner Rede zu TOP 46 (10-Punkte-Plan für jüdisches Leben – Bildungsoffensive gegen Antisemitismus) erklärt der bildungspolitische Sprecher und Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Antisemitismus darf in unserer Gesellschaft keinen Platz haben. Der Hass auf Juden ist jedoch eine Form der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit, die unsere Gesellschaft leider schon seit Jahrhunderten (oder eigentlich sogar schon deutlich länger) immer wieder aufs Neue vergiftet und auch verschiedene politische und religiöse ,Triebfedern' hat. Unser Land hat hier angesichts des Holocaust – oder besser gesagt: der Shoah – eine ganz besondere Verantwortung.

    Hass, Hetze und Gewalt gipfelten in einem von Nazi-Deutschland verantworteten Völkermord, bei dem rund zwei Drittel der europäischen Juden umgebracht wurden. Dieses Menschheitsverbrechen muss uns vor allem eines lehren: ,Wehret den Anfängen'. Aus Worten können sehr schnell Taten werden.

    Der Antisemitismus war eigentlich schon immer ein Problem – er kam und kommt von der politischen Rechten, von der politischen Linken, von christlichen und von muslimischen Fundamentalisten und sogar aus der Mitte der Gesellschaft. Ich bin auch immer wieder fassungslos, wie hartnäckig sich bestimmte Vorurteile selbst bei sehr gebildeten Menschen halten. Der Philosoph Richard David Precht ist da nur ein trauriges Beispiel. 

    Die Zunahme von Antisemitismus war in den letzten Jahren besorgniserregend. Die Entwicklung in den letzten Wochen ist katastrophal. Seit dem Massaker der Hamas am 7. Oktober in Israel und der notwendigen israelischen Reaktion im Gaza-Streifen eskaliert der Hass auf Israel und jüdische Menschen bei bestimmten Gruppen und dies erfordert eine klare Reaktion des Staates und der Gesellschaft.

    ,Nie wieder ist jetzt' muss es nun deshalb für uns Demokraten heißen. 

    Die Schulen spielen beim Kampf gegen den Antisemitismus eine ganz besondere Rolle. Deshalb ist es richtig, dass wir zu diesem Thema einen gemeinsamen Antrag mit verschiedenen Maßnahmen vorgelegt haben. Mein Dank geht dafür an die Koalitionsfraktionen. Das ist erneut ein sehr klares gemeinsames Signal dieses Parlaments, wenn es um eine so grundlegende Frage für unsere Demokratie und unsere Gesellschaft geht.

    Es war gut, dass das Bildungsministerium den Schulen vor einigen Wochen noch einmal Info-Material an die Hand gegeben hat, um sie bei dieser Herausforderung zu unterstützen. Die Bildungsministerin hat sich zum Thema jüdisches Leben in Schleswig-Holstein und Deutschland zuletzt mehrmals sehr klar zu Wort gemeldet – auch in sehr persönlicher und berührender Form, wie ich finde.

    Frau Prien, bei allen inhaltlichen Differenzen, die wir haben und austragen: Ich bin davon überzeugt, dass der Kampf gegen den Antisemitismus bei Ihnen in sehr guten Händen ist.

    Meine Damen und Herren! Von den Kolleginnen und Kollegen wurden jetzt schon viele wichtige Punkte angesprochen. Was meine Fraktion bei diesem Thema besonders wichtig ist, ist Folgendes: Der Geschichtsunterricht ist gerade mit Blick auf die deutsche Verantwortung von besonderer Bedeutung und muss vor allem hinsichtlich des Holocausts und des Nahost-Konflikts verbessert werden. 

    Der Nahost-Konflikt ist ja durchaus komplex, und es ist hochproblematisch, wenn die jungen Menschen – vor allem die jungen Muslime – hierzu vor allem Propaganda via Social Media erreicht. Das ist brandgefährlich und da muss man gegensteuern.

    Besonders beeindruckend ist es – gerade für junge Menschen – ja immer, wenn man direkt konfrontiert wird oder die Dinge mit eigenen Augen sieht. Leider ist es mittlerweile so, dass es immer weniger Zeitzeugen der Shoah gibt, die selbst berichten können – wie zum Beispiel die sehr beeindruckende Margot Friedländer. Deshalb muss es umso mehr das Ziel sein, dass jede Schülerin und jeder Schüler mindestens einmal in der Schullaufbahn eine entsprechende Gedenkstätte besucht.

    Ich habe in meiner Schulzeit gleich mehrere ehemalige Konzentrationslager besucht. Das sind Dinge, die man nie vergisst und die einen – zumindest in der Regel – gegen Antisemitismus schon ziemlich immun machen.

    Auch Lernorte hier in Schleswig-Holstein können eine wichtige Rolle spielen. Und natürlich auch entsprechende Thementage in den Schulen selbst – zum Beispiel an bestimmten Jahrestagen. Wir müssen jüdische Schülerinnen und Schüler bestmöglich schützen – sie müssen sich an unseren Schulen sicher fühlen können.

    Wir müssen unsere Lehrkräfte unterstützen – nicht nur mit Material, sondern auch durch geeignete Aus-, Fort- und Weiterbildung und insbesondere bei Konfliktfällen. Da muss das Land ihnen als Dienstherr den Rücken stärken. Wir müssen sehr genau darauf achten, wer an unseren Schulen präsent ist. Das gilt für Personen, die dort tätig sind, aber auch für bestimmte Organisationen. 

    Es kann einfach nicht sein, dass zum Beispiel Ditib ganz offiziell immer noch an deutschen Schulen präsent ist. Es tut mir leid, aber der Einfluss der türkischen Regierung und ihrer Religionsbehörde muss unbedingt schnellstmöglich zurückgedrängt werden. Und ein klares Bekenntnis zum Grundgesetz und gegen Antisemitismus ist nun wirklich nicht zu viel verlangt, insbesondere wenn man an öffentlichen Schulen präsent sein will oder von öffentlichen Zuschüssen profitieren will.

    Wir haben auch ein großes Problem mit Antisemitismus an den Hochschulen. Wir sehen es insbesondere in den USA, ausgerechnet auch in den Elite-Universitäten der USA, wir sehen es aber auch an Hochschulen in Deutschland, wo sich Islamisten und Linksintellektuelle die Hand reichen, wenn es gegen Israel geht. Ich glaube, deswegen müssen wir uns gegen Islamismus an unseren Schulen und Hochschulen insgesamt sehr deutlich einsetzen.

    Meine Damen und Herren, das gilt auch für den Kulturbereich, wenn man zum Beispiel an die Documenta denkt.

    Wir haben also sehr viel zu tun. Ich danke allen Beteiligten für diesen Antrag und ich glaube, wir werden gemeinsam viel erreichen können, wenn wir fest entschlossen in der Sache gemeinsam kämpfen.“

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  • 24.11.2023

    Christopher Vogt zu TOP 24+26 u.a. "Planungssicherheit für die Perspektivschulen"

    In seiner Rede zu TOP 24+26 (u.a. Planungssicherheit für die Perspektivschulen) erklärt der bildungspolitische Sprecher und Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Ich danke der SPD-Fraktion und vor allem dem Kollegen Martin Habersaat für die vorgelegten Anträge, die sehr wichtige bildungspolitische Themen aufgreifen. Wir können heute beiden SPD-Anträgen zustimmen, was ja gerade in der Bildungspolitik schon wirklich was heißen soll. 

    Die Ergebnisse des IQB-Bildungstrends offenbaren erneut einen mehr als besorgniserregenden Trend. Wenn ein Drittel der Neuntklässler im Fach Deutsch nicht einmal die Mindeststandards erfüllt, ist das eine bildungspolitische Katastrophe, die man nicht relativeren darf. Es geht nicht nur um die Lebenschancen für die einzelnen Kinder und Jugendlichen, sondern um die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft.

    Die Gründe sind sicherlich vielfältig: Es ist eine allgemeine negative Entwicklung in den OECD-Staaten zu beobachten, die Corona-Pandemie spielt eine große Rolle, auch die verstärkte Migration, der Fachkräftemangel beim Personal ist ein zunehmendes Problem.

    Die negative Entwicklung bei den Leistungen erfordert eine entschlossene und umfassende Reaktion der Landesregierung. Leider bleibt diese bisher aus. Daher ist es wichtig, dass sich des Themas angenommen wird und der Finger immer wieder in die Wunde gelegt wird. 

    Von alleine löst sich dieses gravierende Problem nämlich nicht. Und es reicht nicht, nur auf die Neuntklässler zu schauen, sondern es muss viel früher, schon in der Grundschule, dafür gesorgt werden, dass die Weichen frühzeitig in die richtige Richtung gestellt werden. Aus diesem Grund hatten wir zuletzt auch eine umfassende Grundschuloffensive gefordert, um diese insgesamt zu stärken und die Basiskompetenzen schnellstmöglich zu verbessern.

    Die SPD greift das Thema Ganztagsausbau auf. Hier kommt es darauf an, dass die Vorgaben des Landes zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf eine Ganztagsbetreuung auch klare Ziele und Standards definieren. Die notwendigen Investitionen müssen ermöglicht und angemessen  werden. Die Kommunen dürfen nicht allein gelassen werden. Danach sieht es momentan aber leider aus, wenn der Deckel bei den Investitionen nicht angehoben wird. 

    Sie haben hier als Koalition vollmundig erzählt, 85 Prozent der Investitionen kämen vom Land, dabei sind das ja eigentlich vor allem Bundesmittel. Jetzt sehen wir, dass es einen Deckel von 5.170 Euro pro Platz gibt. Das heißt: Viele Schulträger kriegen, wenn sie 200 Plätze haben, rund eine Million Euro vom Land, müssen aber teilweise 10 Millionen Euro investieren. Das ist ein Riesenproblem.

    Der Ganztagsausbau ist eigentlich eine große bildungspolitische Chance, wenn man denn den Anspruch hat, was richtig Gutes daraus zu machen. Das kann ich aber leider derzeit überhaupt nicht erkennen.

    Den Masterplan Deutsch hat die SPD angesprochen, auch das ist natürlich richtig. Beim Fach Englisch gibt es ja einen kleinen Ausreißer, was die Entwicklung angeht. Das ist positiv. Die zuständige Staatssekretärin hat im Bildungsausschuss dazu allerdings gesagt, das liege wahrscheinlich auch am Medienkonsum. Also, wenn schon die Regierung sagt, dass es sicherlich nicht am Schulsystem liegt, wenn etwas gut gelaufen ist, sondern an der Freizeitbeschäftigung, dann muss ich ganz ehrlich sagen: Das muss uns alle nachdenklich stimmen.

    Der Entwurf zur Änderung der APVO, also der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung, geht bereits in die richtige Richtung, indem versucht wird, mehr Lehrkräfte für den DaZ-Unterricht zu gewinnen. Allerdings muss trotzdem weiterhin ein gewisser Qualitätsstandard sichergestellt werden – hier sollte noch nachgebessert werden. Datengestützte Schulentwicklung kann auch ein wichtiger Baustein sein, um die Qualität gezielt zu verbessern. Auch hier muss es endlich spürbar vorangehen.

    Die 62 Perspektivschulen brauchen jetzt schnellstmöglich Klarheit, was die Finanzierung angeht, damit sie das Personal halten können, damit sie Projekte aufgreifen können. Und das Startchancen-Programm des Bundes ist eine großartige Nachricht, gerade für Schleswig-Holstein, weil wir die Perspektivschulen schon haben und diese weiter stärken können. Und da gilt es eben, sich tatsächlich konstruktiv einzubringen und keine parteipolitischen Spielchen auf dem Rücken unserer Kinder zu machen.

    Es gab lange keine Einigung zwischen Bildungs- und Sozialministerium, was die Sprachtests vor der Einschulung angeht. Jetzt soll es Perspektiv-Kitas geben, in denen diese stattfinden sollen. Es gibt allerdings auch noch viele offene Fragen dazu. Da brauchen wir Klarheit. Ich bin der Meinung, die Sprachtests bei viereinhalbjährigen Kindern sind überfällig, damit wir frühzeitig handeln und den Kindern bessere Chancen geben können.“

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  • 24.11.2023

    Christopher Vogt zu TOP 58 "Mündlicher Bericht zur Weiterentwicklung der Regelungen zur Lernmittelfreiheit"

    In seiner Rede zu TOP 58 (Mündlicher Bericht zur Weiterentwicklung der Regelungen zur Lernmittelfreiheit) erklärt der bildungspolitische Sprecher und Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Es geht um eine wichtige Frage der Chancengerechtigkeit. Der Bildungserfolg der Kinder darf nicht vom Elternhaus abhängen. ,Aufstieg durch Bildung' muss ein wichtiges Versprechen unserer Gesellschaft sein und viel öfter Realität werden. Wir brauchen hier deutliche Fortschritte, denn es gibt da leider eher Rückschritte in den letzten Jahren.

    Unsere Position: Familien sollten im Regelfall die ,Basics' (also Hefte, Stifte und Mappen) schon selbst finanzieren, um das ganz deutlich zu sagen. Aber: Bücher und Endgeräte sollten durch den Staat finanziert bzw. bereitgestellt werden. Für bedürftige Familien gibt es ja das Bildungs- und Teilhabepaket. Es soll jetzt eine Weiterentwicklung zum Kinderchancenportal geben. Das Ganze soll unbürokratischer und digitaler werden, was aus unserer Sicht auch dringend erforderlich ist.

    Schwarz-Grün hatte die geforderte Studie zum Thema Bildungskosten ja leider abgelehnt. Ich verstehe bis heute nicht warum, denn es ist doch eigentlich unstrittig, dass es hier ein Problem gibt, das man möglichst gezielt anpacken muss. Doch ich frage mich schon: Was ist jetzt das konkrete Konzept dieser Landesregierung? Es gibt keins. Es gibt strukturierte Prozesse und es gibt Kommissionen, wie bei so vielen Themen. Aber Ergebnisse, meine Damen und Herren, gibt es bei Schwarz-Grün leider fast keine. Die Probleme werden stattdessen vertagt, weil man kein Geld ausgeben will.

    Es gibt noch ein paar weitere Punkte, die auch schwierig sind. Wir haben ja vor einigen Wochen über das Thema Klassenfahrten gesprochen. Auch da ist das Management offenbar nicht allzu erfolgreich. Wir reden immer wieder über das Thema Schwimmunterricht und darüber, wie wir diesen endlich flächendeckend im Land sicherstellen. Meiner Ansicht nach ist auch die Möglichkeit, Schwimmunterricht zu erhalten, eine wichtige Frage der Chancengerechtigkeit.

    Das Startchancenprogramm des Bundes ist eine sehr gute Idee und Sache. Die geeinten Bund-Länder-Eckpunkte halte ich für richtig. Für die angedrohte Ablehnung durch Schleswig-Holstein bzw. die unionsgeführten Länder habe ich keinerlei Verständnis. Es ist schon eine irre Haltung, Parteipolitik auf dem Rücken der Kinder und ihrer Zukunftschancen machen zu wollen. Der Bund gibt den Ländern ja schließlich freiwillig zusätzliches Geld, das insbesondere Schleswig-Holstein sehr gut gebrauchen kann. 

    Erkenntnisse aus der Anhörung: Den Vorschlag des Kinderschutzbundes, zur Senkung der Bildungskosten den §13 Abs. 1 des Schulgesetzes um den Punkt zu ergänzen, dass Schülerinnen und Schüler unentgeltlich digitale Endgeräte und notwendige Software leihweise erhalten, unterstützen wir. Das gibt es eine Verantwortung des Landes und nicht nur des Bundes und der Schulträger. 

    In der Weimarer Verfassung war ja mal festgelegt, dass Unterrichtsmaterialien und Lernmittel in den damals noch ,Volksschulen' genannten Schulen frei zur Verfügung stehen sollten. Die Kosten für jeden Stift durch das Land zu tragen, ist jedoch nicht zielführend. Das Land sollte nur Materialien zur Verfügung stellen, die nicht verbraucht werden. Wir müssen zunächst dafür sorgen, dass vor allem benachteiligte Familien die Kosten für die Lernmittel ihrer Kinder stemmen können. 

    Der Bericht hat gezeigt, dass es noch ein weiter Weg ist, um die Kosten für die Eltern bei Lernmitteln angemessen zu senken. Das Ziel kann aber nicht mehr Bürokratie sein und dass das Land jeden einzelnen Radiergummi bezahlt. Vielmehr müssen wir dahin kommen, dass vor allem digitale Endgeräte für die Schülerinnen und Schüler zur Verfügung gestellt werden können.

    Da hat aber nicht nur der Bund eine Verantwortung, sondern vor allem Länder und Kommunen (solange das Grundgesetz nicht entsprechend geändert wurde). Die Bildungskosten für die breite Mitte der Gesellschaft sollten in einem angemessenen Rahmen gehalten werden. Der Fokus muss aber vor allem auf den Kindern aus finanzschwachen Haushalten liegen.“

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  • 24.11.2023

    Bernd Buchholz zu TOP 42+60 u.a. "Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren"

    In seiner Rede zu TOP 42+60 (u.a. Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren) erklärt der wirtschafts- und verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Bernd Buchholz:

    "Lieber Minister Madsen, herzlichen Dank für den Bericht. Ich komme darauf später noch zu sprechen, weil die Inhaltsschwere dieses Berichts doch schon beeindruckend ist – in eine bestimmte Richtung.

    Aber ich will zunächst darüber reden, dass es tatsächlich gelungen ist, auf Bundesebene zwischen den Regierungschefs der Länder und der Bundesregierung in Form des Bundeskanzlers einen gemeinsamen Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung zwischen Bund und Ländern zu schließen. Und in dem steht tatsächlich sehr viel drin: Stichtagsregelung, Genehmigungsfiktion, Festlegung von Artenschutzstandards, Wiedereinführung der materiellen Präklusion, Legalplanung nutzen, vorzeitigen Maßnahmenbeginn ermöglichen, Musterbauordnungen und noch weitere Regelungen.

    Ein wirklich richtig kraftvolles Paket, dessen Inhalt allerdings auch schon im Koalitionsvertrag der Ampel steht. Und da sind wir bei dem Thema, das es hier so spannend macht. Denn ich mache überhaupt keinen Hehl daraus, dass ich auch total unzufrieden darüber bin, dass in der Ampel in Berlin bisher diese Regelungen, die alle im Koalitionsvertrag drinstehen, noch nicht realisiert wurden.

    Und woran liegt das? Das liegt daran, dass zwischen den Häusern der Bundesregierung die entsprechenden Gesetzesentwürfe im Ping-Pong-Verfahren immer wieder hin und her geschickt werden. Da spielt die Frau Kollegin Lemke von den Grünen die entscheidende Rolle, die bisher alles verhindert, was im Koalitionsvertrag steht. Weil sie als Umweltministerin in Berlin permanent alle diese Entwürfe, über die man sich im Koalitionsvertrag geeinigt hatte, zurückspielt: ,Geht nicht, kann man so nicht machen, ist nicht europarechtskonform, kann man nicht so ausgestalten, kann man so oder so nicht machen.' Und das Ergebnis ist, dass wir bis jetzt nicht weitergekommen sind.

    Und wie sieht das jetzt hier im Lande aus? Der Herr Minister sagt: Das sei ein toller Bericht, da steht ganz viel drin.

    Ich hätte jetzt einfach gesagt: In der Tat, wenn Sie in den Koalitionsvertrag der Ampel reingeguckt hätten, welche Maßnahmen es gibt, dann kommen Sie genau auf die Punkte, die Sie hier dann auch drinstehen haben.

    Blöderweise ist der Koalitionsvertrag der Ampel aus 2021 und Ihr Bericht ist jetzt aus 2023.

    Die Dinge, die ,überragendes öffentliches Interesse' oder Stichtagsregelung heißen – sie stehen alle in diesem entsprechenden Koalitionsvertrag in Berlin drin. Und wir erleben hier genau das, was wir in den letzten Jahren auch immer erlebt haben. Und das ist jetzt gar kein Vorwurf, aber genau das, was wir auch überall erleben: Es beginnt mit dem kraftvollen Sturm. ,Ja, wir müssen das überragende öffentliche Interesse für all die wichtigen Infrastrukturvorhaben einfach reinschreiben.' Das unterschreibt der Ministerpräsident bei der gemeinsamen MPK.

    Und dann kommt man auf die Landesebene. Und dann muss es für das Normenscreening schon eine Ressortabstimmung geben. Da wurde aus dem Sturm dann ein, sagen wir mal, kleinerer Wind, indem es im Normenscreening heißt: Nach einer ersten Prüfung der Ressorts kommt das Instrument des überragenden öffentlichen Interesses auf Landesebene für Bauten des Küstenschutzes und Neu- und Ausbauvorhaben von Landesstraßen sowie Häfen in Betracht.

    Wer hätte auch das gedacht? Diese Regelung kommt also tatsächlich für Infrastrukturprojekte ,in Betracht'.

    Die nächste Abstufung ist dann, nachdem aus dem Sturm ein Wind geworden ist und wir zu dem Antrag der Koalitionäre kommen. Da wird aus ,die kommen dafür in Betracht' nur noch, dass die Festlegung eines überragenden öffentlichen Interesses einzelner ausgewählter Vorhaben geprüft werden sollte.

    Ein Lüftchen ist daraus geworden.

    Was wird in der Anwendung daraus zum Schluss? Nicht mal ein Hauch, weil gar nichts passiert.

    So verbleibt nach dem kraftvollen Sturm der Ankündigung des Ministerpräsidenten und seiner Beschlüsse über den Wind des Kabinettes und das Lüftchen der Koalitionäre der Hauch des Nichtstuns zum Schluss im Parlament. Glückwunsch, meine Damen und Herren!

    Sie können jetzt, Herr Minister, beweisen, dass es anders ist. Wenn Sie den Bund dafür kritisieren, dass die A 23 nicht im überragenden öffentlichen Interesse ist, was auch ich kritisiere.

    Legen Sie hier einen Entwurf für eine gemeinsame Bundesratsinitiative auf den Tisch und sagen Sie, wir haben es gemeinsam, Schwarz und Grün, gewollt und gemacht.

    Tun Sie das. Nehmen Sie die Dinge, die Sie machen können, ernst!

    Sie sagen immer, wir können so wenig alleine. Sie können ganz viel. Nehmen Sie das Straßen- und Wegegesetz des Landes und schreiben Sie da rein, dass im Straßenbereich für Neu- und Ausbaumaßnahmen ein überragendes öffentliches Interesse besteht. Tun Sie das! Dann werden Sie glaubwürdig. So sind Sie es nicht.“

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

     

     

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  • 24.11.2023

    Bernd Buchholz zu TOP 34+39 "Übernahme des Tarifabschlusses für die Beamten des Landes"

    In seiner Rede zu TOP 34+39 (u.a. Übernahme des Tarifabschlusses für die Beamten des Landes) erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Bernd Buchholz:

    "Den beiden hier zu beratenden Anträgen ist eines gemeinsam: Es geht um den Umgang mit den Beamtinnen und Beamten sowie den Richterinnen und Richtern in diesem Land. Es geht um Gleichbehandlung, um Fairness, um Wertschätzung und um Anerkennung.

    Meine Damen und Herren, gerade in Zeiten, in denen wir immer wieder hier im Landtag darüber diskutieren, dass auch der öffentliche Dienst alles dafür tun muss, ein attraktiver Arbeitgeber zu sein, müssen Sie mir eines doch schon verraten. Wenn Sie einen Tarifabschluss für die anderen öffentlichen Bediensteten machen, wie erklären Sie den Beamtinnen und Beamten, den Richterinnen und Richtern im Lande dann, dass Sie anschließend sagen: ,Bei Ihnen, liebe Beamtinnen und Beamten, werden wir das Ganze nicht zeitgleich machen, weil wir das Geld sparen wollen.'

    Das ist eine Ungleichbehandlung, die schlicht dazu führt, dass man sich von dieser Landesregierung nicht gewertschätzt fühlt.

    Deshalb haben wir in den Zeiten von Jamaika immer für die zeit- und wirkungsgleiche Übernahme der Beschlüsse gerungen und gesorgt. Wir hatten sicherlich auch ein paar andere finanzielle Spielräume, aber wir haben sie eben nicht zu Lasten derjenigen, die den Karren ziehen, benutzt, meine Damen und Herren.

    Deshalb appelliere ich an Sie, darüber noch mal nachzudenken!

    Die Koalition hat ja in ihrem Antrag geschrieben: ,Wir gucken uns das dann nach Haushaltslage an.' Eine Übernahme nicht nur wirkungsgleich, sondern auch zeitgleich wäre ein Gebot der Fairness.

    Es ist eine weitere Frage des Umgangs mit den Beamtinnen und Beamten sowie den Richterinnen und Richtern des Landes, wenn diese 2007 und 2008 moniert haben, dass sie meinen, keine verfassungsgemäße Besoldung wegen eines Verstoßes gegen das Abstandsgebot zu haben.

    2008 hat die Landesregierung allen Beamtinnen und Beamten erklärt: ,Die Klage liegt da, wir wissen um sie, Ihr müsst keine eigenen Anträge stellen.'

    Jeden einzelnen Beamten, jede einzelne Beamtin, jede Richterin, jeden Richter werden wir gleich behandeln, wenn das Verfassungsgericht tatsächlich zu dem Urteil kommt, dass das nicht angemessen ist.

    Über 13 Jahre hat das Land so agiert bis 2021. Dann  hat man ohne Ankündigung, ohne Erklärung, mit einer kurzen Mitteilung an die Gewerkschaften, gesagt: Diese Gleichbehandlungszusage geben wir jetzt nicht mehr ab.

    Und die Begründung ist interessant. Das Besoldungsanpassungsgesetz 2021 führe dazu, dass diejenigen, die geklagt hätten, jetzt völlig anders zu behandeln wären.

    Mitnichten ist das so, meine Damen und Herren! Denn die Besoldungsanpassung 2021 hatte insbesondere was mit den Familien mit zwei Kindern zu tun. Die Richterin oder der Richter, diejenigen, die als Beamte meinen, von einer verfassungswidrigen Besoldung betroffen zu sein und gar keine Kinder haben, die haben überhaupt nichts von der Besoldungsanpassung an dieser Stelle gehabt.

    Der Antrag ist genau so, wie er vorher war.

    Deshalb ist das Abweichen von der Praxis nicht nur eine nicht zu verstehende Ungleichbehandlung im Verhältnis zu den 13 Jahren davor, sondern Sie machen auch noch etwas anderes: Sie treiben Ihre eigenen Beamtinnen und Beamten sowie die Richterinnen und Richter des Landes in Antrags-, dann Widerspruchs- und zum Schluss in Klagverfahren, die alles lahmlegen, was im Lande an dieser Stelle noch mit Bürokratieaufwand lahmzulegen wäre.

    Sie treiben die Beamten in eine Situation, in der Sie ihnen sagen ,Dann verklag mich doch', um einen riesigen bürokratischen Aufwand zu veranstalten. Nur, bei denjenigen, die den Weg dann nicht gehen und Sie nicht mit Anträgen überziehen und nicht in die Widerspruchsverfahren gehen und danach nicht ins Klageverfahren gehen, denen sagen Sie dann: ,Tut mir leid, für die Jahre nach 2021 können wir Dir die entsprechende Anpassung nicht zahlen, denn Du hast nicht geklagt.'

    Meine Damen und Herren, dieser Umgang mit den Beamtinnen und Beamten ist nicht akzeptabel durch diese Landesregierung und ich erwarte, dass Sie ihn ändern.“

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

     

     

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  • 02.02.2017

    Oliver Kumbartzky: Leistung und Eigentum der Landwirte verdienen Respekt

    „Selbstverständlich müssen wir in Schleswig-Holstein darüber diskutieren, welche Landwirtschaft wir uns für die Zukunft wünschen. Es geht aber nicht, die vielen hart und ehrlich arbeitenden Landwirte in der Öffentlichkeit als vermeintliche Umweltsünder, Klimakiller und Tierquäler zu diffamieren. Die Entfremdung der Gesellschaft von ihrer landwirtschaftlichen Ernährungsgrundlage hat teilweise ein bedenkliches Ausmaß erreicht.

     

    Aus unserer Sicht führt die Diskussion über Betriebsgrößen und bäuerliche Strukturen in die Irre. Nicht die Betriebsgröße ist für die Qualität der Tierhaltung entscheidend, sondern das Haltungsmanagement. Wir müssen daher von der Idee wegkommen, die öffentliche Hand könne über Haltungsobergrenzen im Baurecht oder bei der Agrarinvestitionsförderung eine sinnvolle Wirkung für mehr Tierschutz erzielen. Voraussetzung für qualitative Verbesserungen sind vielmehr Rahmenbedingungen für Investitionen in moderne Haltungssysteme. Für eine höhere Modernisierungsrate in der Nutztierhaltung brauchen wir ein günstiges Investitionsklima. Das bekommen wir aber nur, wenn die landwirtschaftlichen Einkommen über verbesserte Instrumente des betrieblichen Risikomanagements stabilisiert werden – etwa durch eine steuerbefreite Risikoausgleichsrücklage – wenn die Agrar- und Umweltpolitik das Recht am Eigentum wieder mehr achtet und wenn die Agrarinvestitionsförderung von Bund und Ländern entbürokratisiert wird.“

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  • 28.11.2023

    Heiner Garg: Die Sozialministerin lässt die Weiterentwicklung der Kita-Reform verkümmern

    Zum „Ländermonitoring Frühkindliche Bildungssysteme“ der Bertelsmann-Stiftung und den Ergebnissen der Studie für Schleswig-Holstein erklärt der kitapolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Heiner Garg:

    "Die Studie belegt einmal mehr, wie notwendig es war, in der letzten Legislaturperiode die Kita-Reform auf den Weg gebracht zu haben. Sie war das größte Einzelprojekt der Jamaika-Koalition und ihre Ziele wurden finanziell hinterlegt.

    Die Evaluierung und Fortentwicklung dieser Reform sind aber nicht minder herausfordernd. Vor diesem Hintergrund wäre es wichtig gewesen, dass sich die Sozialministerin bereits in den schwarz-grünen Koalitionsverhandlungen weitere finanzielle Mittel für dieses Projekt gesichert hätte.

    Zum Leidwesen von Eltern, Trägern und Kommunen verkümmert die Weiterentwicklung der Reform allerdings – was vor allem an der spürbaren Lustlosigkeit der Ministerin liegt. Gerade weil die Rahmenbedingungen herausfordernd sind, wäre jetzt voller Einsatz notwendig.

    Den Personalmangel in den Kitas bekämpft man nicht mit einer Absenkung der Qualität oder verkürzten Öffnungszeiten, sondern mit der konsequenten Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Dafür braucht es von allen Beteiligten einen langen Atem, stetige Kommunikation auf Augenhöhe sowie die systematische Steuerung durch die Hausspitze des Sozialministeriums. Ich erwarte von der zuständigen Ministerin, dass sie sich diesen Aufgaben endlich stellt."

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  • 28.11.2023

    Annabell Krämer: Bei der Grundsteuer droht der Finanzministerin die nächste Schlappe

    Zu den Entscheidungen des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz zum sogenannten Bundesmodell der Grundsteuer erklärt die stellvertretende Vorsitzende und finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    "Schlechte Zeiten für Monika Heinold: Mit der Entscheidung des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz droht der Finanzministerin die nächste Schlappe. Monika Heinold hat bei der Grundsteuerreform auf das falsche Modell gesetzt.

    Wir haben immer darauf hingewiesen, dass gerade die Bodenrichtwerte nur mit der heißen Nadel gestrickt und viel zu grob geclustert sind, als dass sie für die Bewertung taugen. Als FDP werben wir seit jeher für ein einfaches Flächen-Lage-Modell.

    Wir erwarten, dass die Ministerin Konsequenzen aus dem Urteil und die Notbremse zieht. In einem ersten Schritt sollte sie dafür zumindest die Bearbeitung der Einsprüche ruhend stellen."

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  • 28.11.2023

    Annabell Krämer: Landesregierung arbeitet im Schneckentempo für mehr Tierschutz

    Zur heute angekündigten Bundesratsinitiative der Landesregierung für eine Beschränkung des illegalen Online-Tierhandels erklärt die stellvertretende Vorsitzende und tierschutzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    "Glückwunsch an die Landesregierung! Nach zehn Monaten hat sie es endlich geschafft, die dringend notwendige Bundesratsinitiative für mehr Tierschutz beim Online-Tierhandel anzugehen.

    Bereits im Januar dieses Jahres hatte der Landtag einstimmig den von uns mit eingebrachten Antrag verabschiedet.

    Das Schneckentempo der Landesregierung beim Thema Tierschutz spricht Bände.“

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  • 30.11.2023

    Heiner Garg zum Welt-AIDS-Tag: Entschieden für Solidarität und gegen Diskriminierung eintreten

    Anlässlich des Welt-AIDS-Tages (1. Dezember) erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Heiner Garg:

    „Niemand muss mehr infolge einer Infektion mit dem HI-Virus sterben – wenn der Zugang zur hochaktiven antiviralen Therapie (HAART) gesichert ist. Das ist in vielen Teilen der Welt auch nach über 40 Jahre leider immer noch nicht der Fall. So sterben immer noch viele Menschen an einer AIDS-Erkrankung – darunter viele Kinder. Nur gemeinsam werden wir HIV und AIDS weltweit wirksam bekämpfen, daher muss der Zugang zu lebensrettenden Medikamenten endlich für alle Menschen gewährleistet werden.

    In den 1980er Jahren bis weit hinein in die 1990er-Jahre haben viele von uns, Partnerinnen und Partner, Freundinnen und Freunde, Kolleginnen und Kollegen verloren. Seit Auftreten der Infektion sind weltweit rund 40 Millionen Menschen gestorben. An sie erinnern wir uns gerade an diesem Tag.

    Niemals vergessen dürfen wir, dass auch in Deutschland in den 1980er-Jahren konservative Politiker, wie Horst Seehofer, der AIDS-Kranke in ‚speziellen Heimen‘ sammeln wollte, stigmatisierten und gezielt ausgrenzen wollten. Diese menschenverachtende Sichtweise prägt zum Teil bis heute den Umgang und die Sichtweise auf die Infektion. Bahnbrechend hingegen der unvergessene Appell der ehemaligen Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth, nicht die Menschen, sondern das Virus zu bekämpfen, der bis heute nichts an Aktualität verloren hat.

    Ich nehme den heutigen Welt-AIDS-Tag zum Anlass, mich bei all denjenigen zu bedanken, die seit vielen Jahren engagiert für ein menschliches Miteinander, gegen Diskriminierung und gegen Stigmatisierung kämpfen. Jede und jeder von uns kann einen Beitrag dazu leisten, das Virus zu bekämpfen – und nicht den Menschen."

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  • 01.12.2023

    Oliver Kumbartzky: FDP beantragt die Einsetzung einer Enquete-Kommission „Zukunftsaufgabe Ostseeschutz“

    Zum heute eingereichten Antrag "Einsetzung einer Enquete-Kommission 'Zukunftsaufgabe Ostseeschutz'" erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und umweltpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    "Die Nationalpark-Konsultation von Umweltminister Tobias Goldschmidt ist offenkundig gescheitert. Was bleibt, ist ein Bekenntnis von allen Beteiligten zu einem besseren Ostseeschutz. Diesen Schwung und Willen sollte auch der Landtag mitnehmen. Die FDP-Landtagsfraktion schlägt daher eine Enquete-Kommission „Zukunftsaufgabe Ostseeschutz“ vor.  
    Ostseeschutz ist kein reines Regierungshandeln, sondern auch der Landtag hat da ein gewichtiges Wort mitzureden und entsprechende Entscheidungsbefugnisse. Eine breite, transparente Diskussion unter Einbindung von Wissenschaft und Praxis muss ermöglicht werden.

    Wir laden alle Fraktionen herzlich ein, unsere Initiative zu unterstützen und gemeinsam in der Kommission über sinnvolle Ostseeschutz-Maßnahmen zu beraten."

    Antrag "Einsetzung einer Enquete-Kommission 'Zukunftsaufgabe Ostseeschutz'"

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