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  • 13.09.2023

    Bernd Buchholz: Die Elektrifizierung der Schiene verdient mehr Mut

    Zu den heutigen Gesprächen im Wirtschaftsausschuss sagt der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Bernd Buchholz:

    „Es regiert die reine Mutlosigkeit. Im heutigen Wirtschaftsausschuss wurde wieder einmal deutlich, dass Schwarz-Grün die gesetzlichen Möglichkeiten zur Planungsbeschleunigung bei der Elektrifizierung der Schiene völlig ungenutzt lässt und hierzu auch nicht entsprechend auf die Vorhabenträger einwirkt.

    Sich selbst haben CDU und Grüne zwar gerne schon als Infrastrukturkoalition betitelt, in Wahrheit – und das zeigt sich immer wieder – ist das nur Eigen-PR.“

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  • 16.02.2017

    Wolfgang Kubicki: Der Minister hätte die von uns geforderten Maßnahmen früher umsetzen sollen

    „Wer sich angesichts der nochmals angestiegenen Kriminalitätsbelastung für eine Aufklärungsquote von 50 Prozent feiern lassen will, hat seinen Job nicht richtig verstanden. Denn die Zahlen belegen: Mindestens jede zweite Straftat bleibt ungesühnt. Bedenkt man, dass in die Aufklärungsquote bereits Taten als aufgeklärt aufgenommen werden, bei denen ein Tatverdächtiger nur ermittelt wurde, ist das ein besorgniserregendes Bild für den Rechtsstaat. Denn überführt oder verurteilt ist damit noch niemand.

     

    Der Anstieg der Gewaltkriminalität, auch mit steigenden Zahlen bei Widerstandshandlungen gegen Polizistinnen und Polizisten, sowie der Jugendkriminalität sind weitere eindeutige Hinweise darauf, dass der Rechtsstaat Schaden nimmt, wenn Polizei und Justiz chronisch überlastet und unterfinanziert sind. Fakt ist auch, dass die Zahl der Wohnungseinbrüche im Jahr 2016 mit 7.711 Fällen immer noch einen der höchsten Werte der letzten Dekade darstellt. Das gleiche gilt für die Aufklärungsquote von nur 11,2 Prozent. Fast 90 Prozent aller Wohnungseinbruchdiebstähle im Jahr 2016 blieben weiterhin unaufgeklärt.

     

    Hätte Innenminister Studt die von uns geforderten Maßnahmen früher umgesetzt, wären viele Einbrüche vermieden worden. Wir brauchen spezialisierte Ermittlungseinheiten mit ausschließlich dafür eingesetztem Personal in allen Polizeidirektionen, eine intensivere Zusammenarbeit der norddeutschen Bundesländer und einen Stopp des Rückzugs aus der Fläche. Die Sicherheit der Bevölkerung ist und bleibt nämlich eine Kernaufgabe des Staates.“

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  • 19.09.2023

    Heiner Garg: Kalten Strukturwandel endlich stoppen

    Zum bundesweiten Protesttag unter dem Motto „Stoppt das Krankenhaussterben / Den eiskalten Strukturwandel beenden!“ der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) an diesem Mittwoch erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Heiner Garg:

    „Die Krankenhausvergütungsreform des Bundes – begleitet von den notwendigen Strukturanpassungen in den Ländern – ist notwendig und längst überfällig. Umso dramatischer ist es, dass der kalte, ungesteuerte Strukturwandel in der Krankenhauslandschaft durch hohe Inflationsraten jetzt noch beschleunigt wird.

    Vor diesem Hintergrund unterstütze ich ausdrücklich die Forderung der Deutschen Krankenhausgesellschaft sowie der Krankenhausgesellschaft Schleswig-Holstein (KGSH) nach einem Vorschaltgesetz, das die negativen Effekte der hohen Inflationsraten sowie der Tarifabschlüsse kompensiert. Das ist keine Strukturkonservierung, sondern dringend erforderlich, damit versorgungsrelevante Krankenhäuser nicht weiter in die Insolvenz getrieben werden.

    Das ist auch kein Freifahrtschein für die Länder, die dringend notwendigen Strukturveränderungen in der Krankenhauslandschaft nicht auf den Weg zu bringen. Aber der kalte, ungesteuerte Strukturwandel muss umgehend gestoppt werden, damit die frühestens 2025 inkrafttretende Krankenhausreform auch tatsächlich steuernd und versorgungssichernd wirken kann.“

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  • 20.09.2023

    Christopher Vogt zu TOP 3+9+38 u.a. "Nachtragshaushaltsgesetz 2023"

    In seiner Rede zu TOP 3+9+38 (u.a. Nachtragshaushaltsgesetz 2023) erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Eines vorweg in aller Deutlichkeit: Die FDP-Fraktion begrüßt und unterstützt die geplante Ansiedlung der Northvolt-Batteriezellenfabrik in Dithmarschen ausdrücklich. Unser Fraktionskollege Bernd Buchholz hatte diese Ansiedlung – zu Zeiten der Jamaika-Koalition – als Wirtschaftsminister des Landes ganz maßgeblich vorangetrieben. Und es war allen Beteiligten auch immer völlig klar, dass das Land ein solches Ansiedlungsprojekt – im Erfolgsfall – in einem nicht unerheblichen Maße wird bezuschussen müssen, da dies in solchen Fällen nun einmal üblich ist.

    Ich kann natürlich verstehen, wenn viele Bürgerinnen und Bürger – gerade auch aus dem Mittelstand – gewisse Bauchschmerzen verspüren, wenn der Staat Milliarden an Steuergeldern ausschüttet, um einzelne Unternehmen anzusiedeln, wie es z.B. kürzlich in Sachsen-Anhalt und in Sachsen der Fall war. Ich denke aber auch, dass sich dieses Projekt davon – in gewisser Hinsicht – auch noch einmal ein Stück weit unterscheidet und dass wir als kleineres Bundesland die ökonomischen Realitäten in diesem Bereich auch anerkennen müssen.

    Wie auch immer: Wir hoffen sehr, dass dieses Projekt gelingen und für die Westküste und für den Industriestandort Schleswig-Holstein zu einem großen Erfolg werden wird. Was das angeht, hat die Landesregierung unsere volle Unterstützung!

    Damit verbunden ist allerdings auch die Erwartung, dass die Landesregierung alles Vertretbare dafür tun wird, dass diese Ansiedlung auch tatsächlich gelingen wird. Dazu zählen für uns nicht nur die notwendige Überzeugungsarbeit bei der EU-Kommission, sondern auch die verschiedenen begleitenden Infrastrukturmaßnahmen, die damit verbunden sein müssen.

    Meine Damen und Herren! Also ein ganz klares Ja von uns zu dieser Unternehmensansiedlung, von denen wir übrigens noch mehr brauchen. Die von CDU, Grüne und auch SPD gewählte Form der Finanzierung des Landeszuschusses halten wir jedoch für falsch.

    Wir werden der vorgeschlagenen Umwidmung des-Ukraine-Notkredits heute leider nicht unsere Zustimmung geben können, weil wir diese für nicht vereinbar mit unserer Landesverfassung halten. Die Schuldenbremse, die im Grundgesetz verankert ist und die wir hier auch gemeinsam in der Landesverfassung festgeschrieben haben, sieht aus guten Gründen Ausnahmen vor, um ,in außergewöhnlichen Notlagen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen', wie es dort heißt, handlungsfähig bleiben zu können.

    Als vor rund eineinhalb Jahren russische Truppen völkerrechtswidrig in die Ukraine einmarschiert sind, war es richtig, dass wir fraktionsübergreifend eine außergewöhnliche Notlage ausgerufen und Kreditermächtigungen in Höhe von 400 Millionen Euro aus dem Corona-Notkredit umgewidmet haben.

    Unser gemeinsames Ziel war es, mit diesen Mitteln schnell handeln zu können, um den zu uns geflohenen Menschen aus der Ukraine möglichst unbürokratisch Schutz und auch notwendige Betreuung bieten zu können. Das war dringend geboten und dazu stehen wir nach wie vor. Wir hatten aber Ende des letzten Jahres schon die Aufstockung des Ukraine-Notkredits ablehnen müssen, da hierbei bereits deutlich wurde, dass diese eine Milliarde Euro mindestens teilweise zur Aushebelung der verfassungsrechtlich verankerten Schuldenbremse dienen sollte. Stichwort „Förderprogramm für Balkonkraftwerke“, für das das Interesse bereits stark nachgelassen hat, wie wir heute Morgen lesen konnten.

    Meine Damen und Herren!

    Warum man im vergangenen Jahr einen Notkredit um eine Milliarde Euro aufstocken musste, wenn die Finanzministerin dann nur kurze Zeit später – wie zuvor schon von uns erwartet – einen strukturellen Überschuss von rund 920 Millionen Euro präsentiert und davon dann – Stand 30. Juni – auch erst rund 160 Millionen Euro abgeflossen sind, darauf bleibt uns die Regierung bisher leider eine überzeugende Antwort schuldig.

    Wir hätten bekanntermaßen gegen diese massive Aufstockung des Ukraine-Notkredites geklagt, wenn wir es gekonnt hätten.

    Dass Sie das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes, das wir dazu in Auftrag gegeben hatten, nicht besonders beeindruckt hat, zeigen Sie mit dem nun vorliegenden Antrag und der geplanten Umwidmung des Sondervermögens: Die Northvolt-Ansiedlung stellt selbstverständlich keine Notlage dar, die sich der Kontrolle des Staates entziehen würde und sie steht auch nicht im direkten Zusammenhang mit dem russischen Angriff auf die Ukraine. Die anderslautende Darstellung aus den Reihen der Koalition halten wir – sehr freundlich formuliert – für äußerst gewagt, auch weil die Ansiedlung ja bekanntermaßen bereits vorher längst geplant war. Oder wollen Sie mir erklären, wenn Russland nicht in die Ukraine einmarschiert wäre, dann hätten Sie die Ansiedlung nicht über einen Notkredit, sondern den regulären Haushalt finanziert? 

    Sozialdemokraten und Grüne vertreten schon etwas länger die Ansicht, dass die Bekämpfung des Klimawandels eine außergewöhnliche Notsituation darstellen würde, die Ausnahmen von der gemeinsam beschlossenen Schuldenbremse rechtfertigen würden. Sie betrachten die Schuldenbremse nach meiner Wahrnehmung nicht mehr als notwendiges Instrument für mehr Generationengerechtigkeit, sondern eher als Hindernis bei der Umsetzung ihrer Wahlprogramme.

    Wir sehen den Klimaschutz und die Ansiedlung von Unternehmen hingegen als staatliche Daueraufgabe an. Diese Auffassung teilen wir unter anderem mit dem Landesrechnungshof. Auch die SSW-Fraktion, die der Erhöhung des Ukraine-Notkredits um eine Milliarde Euro ja noch zugestimmt hatte, sieht das ja ganz ähnlich wie wir. Und auch der CDU-Fraktionsvorsitzende Tobias Koch hatte selbst noch bei verschiedenen Landtagsdebatten in den vergangenen Monaten mehr als deutlich klargestellt, dass sich der Klimaschutz nicht aus Notkrediten finanzieren lasse und hierfür auch ohne Notkredite bis zum Jahr 2040 „alle notwendigen politischen Gestaltungsmöglichkeiten“ zur Verfügung stünden.

    Die CDU ist angesichts der Herausforderung durch das aktuelle Haushaltsdefizit nun aber leider dazu übergegangen, rot-grüne Finanzpolitik nach dem Vorbild von Bremen, Berlin und dem Saarland zu betreiben und vollzieht damit – entgegen der bisherigen Beteuerungen – leider einen ziemlich radikalen Kurswechsel in der Finanzpolitik, ohne dies jedoch zuzugeben. Grüne und SPD waren bei ihrem finanzpolitischen Kurswechsel ja immerhin ziemlich offen.

    Das macht es verfassungsrechtlich nicht besser, ist aber politisch zumindest keine große Überraschung mehr. Der finanzpolitische Kurswechsel der CDU wird hingegen ohne Vorankündigung vorgenommen und droht für unser Bundesland ein Rückfall in alte Zeiten der Überschuldung zu werden.

    Wir sehen mit Sorge, dass die Landesregierung ausgerechnet in Zeiten steigender Zinsen wieder Daueraufgaben über Kredite finanzieren will. Auch mit Blick auf die stark steigenden Pensionslasten werden die Spielräume im Landeshaushalt dadurch auf mittlere Sicht wieder deutlich kleiner werden und die Tragfähigkeit der Landesfinanzen auf Dauer gefährdet. Und wenn ich mir anschaue, wie Schwarz-Grün bisher so agiert, glaube ich nicht daran, dass diese Aktion eine Ausnahme bleiben wird.

    Wir werden mit Sicherheit schon sehr bald sehen, dass weitere Notkredite in Anspruch genommen werden, um Daueraufgaben des Landes zu finanzieren. Ich fürchte, Sie öffnen hier finanzpolitisch endgültig wieder die Büchse der Pandora.

    Die Schuldenbremse bzw. das Neuverschuldungsverbot ist jedoch kein Selbstzweck oder irgendein Fetisch der FDP: Es dient dazu, die staatliche Handlungsfähigkeit zu sichern, damit auch die Generation unserer Kinder später noch ein funktionierendes Gemeinwesen und Spielräume für demokratische Entscheidungen hat.

    Zur Nachhaltigkeit gehört auch finanzpolitische Nachhaltigkeit. Altlasten haben wir da ja nun wirklich genug.

    Meine Damen und Herren!

    Weil ja jeder hier in diesem Hause ein Interesse daran haben sollte, dass dieses wichtige Ansiedlungssiedlung auch rechtssicher gefördert wird, hatten wir den Wissenschaftlichen Dienst auch gebeten, dieses Vorhaben verfassungsrechtlich zu beleuchten.

    Das Ergebnis zeigt, dass sich ein Zusammenhang zwischen der geplanten Mittelverwendung und dem Krieg in der Ukraine allenfalls mittelbar herstellen lässt.

    Die bewirkte Förderung der Elektromobilität oder der Wirtschaftsförderung stehen nicht erkennbar im Zusammenhang mit der Bewältigung der Folgen des Krieges gegen die Ukraine. Die Ansiedlung einer Batteriezellenfabrik ist auch nicht dazu bestimmt, die benannte Notsituation zu überwinden.

    Dass Sie den Zeitraum der Mittelverwendung auf 2029 verlängern, obwohl bereits der alte Zeitraum bis 2026 erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit aufwirft, macht leider deutlich, dass es Ihnen hier nicht um Rechtssicherheit geht, sondern um das Stopfen von Haushaltslöchern um jeden Preis.

    Wir teilen ausdrücklich die Kritik des Landesrechnungshofes, der zu Recht bemängelt, dass Sie die Kredite jetzt schon aufnehmen wollen und somit ab jetzt auch schon Zinsen zahlen, obwohl noch gar keine Zahlungen fällig sind.

    Kluge und solide Haushaltsführung sieht wirklich anders aus.

    Meine Damen und Herren!

    Sie betonen immer wieder, dass Sie unser Bundesland zum ersten klimaneutralen Industrieland machen wollen und dies bereits zum Jahr 2040. Diese Vision, die mittlerweile eigentlich das Einzige ist, was CDU und Grünen noch gemeinsam vertreten, ist inhaltlich nicht ansatzweise nachvollziehbar hinterlegt.

    Um ein klimaneutrales Industrieland zu werden, braucht es mehr als nur die – verfassungsrechtlich fragwürdige – Bereitstellung von Finanzmitteln für ein einziges Industrieprojekt und die Bürgschaften für kommunale Wärmenetze, die wir übrigens richtig finden.

    Erstens braucht es schlichtweg deutlich mehr Potenzialflächen (sehr gern auch durch Flächenrecycling), damit auch eine Art ,zweites Northvolt' und weitere Ansiedlungen überhaupt möglich sind.

    Und ein Bundesland, das sich Industrieland nennen möchte, benötigt zweitens auch dringend ein angemessenes Verkehrsnetz. Dazu gehören auch die Elektrifizierung der Marschbahn bis nach Westerland, der sechsspurige Ausbau der A23 (schönen Gruß an den Bremsklotz Robert Habeck!) und der Weiterbau der A20.

    Leider sehe ich da von dieser Landesregierung nur wenig Engagement.

    Das ist einfach zu wenig.

    Also, meine Damen und Herren!

    Von uns ein klares Ja zu Northvolt! Und auch ein Ja zu möglichst vielen weiteren Ansiedlungen und der entsprechenden Infrastruktur! Aber ein Nein zum Aushebeln der Verfassung und zu einem Rückfall in die Zeiten der Überschuldung unseres Bundeslandes!

    Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!"

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 20.09.2023

    Annabell Krämer zu TOP 20+23 u.a. "Katzenkastration auskömmlich finanzieren"

    In ihrer Rede zu TOP 20+23 (u.a. Katzenkastration auskömmlich finanzieren) erklärt die tierschutzpolitische Sprecherin und stellvertretende Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    „Aus einem einzigen Katzenpaar können schon nach fünf Jahren 12.680 Nachkommen entstehen. Katzen und Kater die auf der Straße leben sind zum überwiegenden Teil krank. Laut Angabe des Tierschutzbundes sogar zu 99 Prozent. Am häufigsten leiden sie an Parasiten, Unterernährung und Infektionskrankheiten. Es ist oft ein unbemerktes, aber großes Elend, das sich auf unseren Hinterhöfen abspielt.

    Um der Überpopulation und dem Leid Einhalt zu gebieten, gibt es seit 2014 die vom Land unterstützte Katzenkastrationsaktion. Diese Aktion, die jedes Jahr zweimal stattfindet, ist die einzige öffentliche Maßnahme, um die Population einzudämmen und das Tierleid zu minimieren.

    Im Frühjahr musste diese Aktion aufgrund ausgeschöpfter Mittel frühzeitig beendet werden. Das darf bei der diesjährigen Herbstaktion und auch in den nächsten Jahren nicht noch einmal der Fall sein. Tierschutz ist in unserer Landesverfassung verankert und sollte nicht fehlenden Haushaltsmitteln zum Opfer fallen.

    Straßenkatzen sind Nachkommen von nicht-kastrierten Hauskatzen. Damit komme ich auch zum Antrag der SPD.

    Der Minister Schwarz mutmaßte im Umweltausschuss, eine landesweite Verordnung sei nicht zielführend. Die Gemeinden hätten einen besseren Überblick über die Situation. Katzen wissen aber nicht, wo welche Verordnung gilt und halten sich beim Streunen nicht an die Vorgaben von einzelnen Gemeinden.

    Vermeintlich sei es viel zu aufwendig, eine Änderung einer Landesverordnung vorzunehmen. Gerade aber vor dem Hintergrund, dass der Bedarf an Kastrationen um ein Vielfaches höher ist als durch die Mittel für Kastrationsaktion zur Verfügung steht und die Aktion frühzeitig abgebrochen wurde, zeigt doch, dass hier eigentlich viel mehr getan werden müsste.

    Jeder verantwortungsvolle Tierhalter kastriert seine Katze oder seinen Kater. Denn jede ungeplante Vermehrung von Katzen belastet am Ende die sowieso schon überlasteten Tierheime zusätzlich. Rolligkeit verursacht bei Katzen außerdem Stress, der durch eine Kastration vermieden wird.

    Eine nicht gedeckte Katze beginnt etwa nach 14 Tagen wieder rollig zu werden, was einen enormen Stress für das Tier bedeutet. Wenn sich das alles immer wiederholt, führt das letztlich zur Dauerrolligkeit.

    Die Folge sind vielfach Eierstockzysten. Darüber hinaus steigt das Risiko für Erkrankungen der Sexualorgane oder Gebärmutterentzündungen durch das hormonelle Ungleichgewicht. Das alles kann durch eine Kastration verhindert werden.

    Für Tierhalter, die bereits jetzt eine Katze haben und sich die Kastration nicht leisten können, sollte ein Härtefallfonds Mittel bereitstellen.

    Solange es weiterhin nur die Kastrationsaktion gibt, werden wir die Überpopulation nicht eindämmen können. Deswegen brauchen wir zusätzlich die Katzenschutzverordnung.

    Bei der Verordnung ist mir aber noch der Zeitpunkt der Verpflichtung wichtig. In einigen bestehenden Verordnungen ist die Kastration bereits ab dem fünften Monat verpflichtend. Katzen werden aber erst ab dem sechsten bis achten Monat und Kater sogar erst ab dem achten bis zehnten Monat geschlechtsreif.

    Eine Kastration sollte also zwischen dem sechsten und zehnten Monat erfolgen. Bei Katern, die zu früh kastriert werden, kann sich die Entwicklung verzögern.

    Wir können bei der Ausarbeitung der Katzenschutzverordnung auch prüfen, ob diese gegebenenfalls lediglich für die europäische Kurzhaar – also die gemeine Hauskatze – gelten müsste.

    Rassekatzenbesitzer lassen ihre unkastrierten Tiere selten streunen – denn, sofern es gewollt ist, dass eine Katze gedeckt wird, ist dieses in der Regel von einem ‚von und zu‘ mit Stammbaum erwünscht – und ich meine hier nicht ‚Karlchen vom Bauernhof‘.

    Was wollen wir erreichen? Es geht darum, Tierleid zu verhindern und Tierheime nicht weiter durch nachlässige Tierhalter zu belasten.

    Eine Katzenschutzverordnung ist aktiver Tierschutz. Sie wird von allen Seiten unterstützt – den Tierschutzverbänden, den Tierärzten, den Tierheimen und vielerorts von den Jägern.

    Jäger, die jagdschutzberechtigt sind, mussten im letzten Jahr in Schleswig-Holstein 2.245 streunende Katzen zur Strecke bringen. Wenn wir dieses Erfordernis gemeinsam reduzieren wollen, müssen wir die Reproduktionszahl eindämmen. 

    Unsere Tierheime sind vielerorts überfüllt, Katzen werden oft nicht mehr aufgenommen. Kommunen kommen in die Selbstunterbringungspflicht, denn die Unterbringung von Fundtieren ist keine freiwillige, sondern eine pflichtige Aufgabe der Gemeinden und Städte, für die sie dann auch zu zahlen müssen.

    Setzen wir uns somit gemeinsam aktiv für den Tierschutz ein und stimmen Sie mit uns beiden Anträgen zu.“

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 20.09.2023

    Heiner Garg zu TOP 11+36 u.a. "Kindertagesförderungsgesetz weiterentwickeln"

    In seiner Rede zu TOP 11+36 (u.a. Kindertagesförderungsgesetz weiterentwickeln) erklärt der kitapolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Heiner Garg:

    „Zu Beginn der letzten Legislaturperiode haben sich drei Fraktionen aufgemacht, das Kitasystem – und insbesondere die Kitafinanzierung – grundlegend zu reformieren. Wir haben damals in Schleswig-Holstein die höchsten Beiträge bundesweit – sowohl im Ü3, als auch im U3-Bereich – gehabt.

    Wir sind mit dem Anspruch angetreten, die Eltern zu entlasten und die Qualität in den Einrichtungen zu steigern, weil wir der Auffassung gewesen sind, dass Kitas auch einen frühkindlichen Bildungsanspruch erfüllen müssen und nicht Kinderaufbewahrung bedeutet. Wir wollten erstmalig einen verlässlichen und dynamischen Landesbeitrag an den Gesamtkosten einführen, damit weitere Kostensteigerungen, die sich beispielsweise aus der Dynamik der Platzzahlentwicklung oder auch der in Anspruch genommenen Betreuungsstunden ergeben, gleichmäßig und fair verteilt werden.

    Das Besondere an dieser Kita-Reform war, dass wir uns nicht einfach ein halbes Jahr lang hingesetzt und uns irgendwas ausgedacht, aufgeschrieben und anschließend in den Ausschuss gegeben haben und nach einer Anhörung war es dann auch gut. Wir haben die Reform mit den großen Playern, mit der Landeselternvertretung, mit den Kommunalen Landesverbänden und mit den Trägerverbänden gemeinsam gemacht. Das war wichtig bei so einem großen Projekt. Das war mühsam.

    Sie haben ja auch den Vater des sogenannten SQKM soeben in einer anderen Funktion kräftig beklatscht. Der Prozess war nicht selbstverständlich und das hat auch manchmal Nächte lang gedauert, bis man sich auf Kompromisse, die natürlich auch notwendig gewesen sind, verständigen musste, weil das Geld nicht unbegrenzt war. Der Prozess hat jedoch bis zum Schluss durchgetragen.

    Frau Ministerin, ich bin deswegen so eingestiegen, weil es damals auch gemeinsame Presseerklärungen gegeben hat. Diese gemeinsamen Presseerklärungen haben deutlich gemacht, dass man diesen gemeinsam gefundenen Kompromiss, also dieses Kitagesetz, gemeinsam trägt.

    Jetzt gibt es wieder eine gemeinsame Presseerklärung. Das gibt's nicht so häufig und schon gar nicht zwischen KLV und Trägerverbänden.

    Ich sag das ohne Häme, sondern weil ich mir wirklich Sorgen mache: Ihre kitapolitischen Ansätze, wenn sie denn überhaupt vorhanden sind, werden in Grund und Boden geschrieben. Sie haben es innerhalb eines Jahres fertiggebracht, dass sich alle Beteiligten, die über zwei Jahre gemeinsam die große Kita-Reform miteinander gestaltet haben, sich nun aus diesem Kreis verabschieden. Das, meine sehr geehrten Damen und Herrn von CDU und Grünen, sollte Ihnen zu denken geben.

    Deswegen, Frau Ministerin, fordern wir heute Sie und die regierungstragenden Fraktionen auf, zumindest mit der ein oder anderen Verunsicherung, die seit Monaten durchs Land geistern, einfach Schluss zu machen. Sagen Sie hier und heute klipp und klar, dass Sie eine der größten Errungenschaften für die Eltern, nämlich einem statischen Beitragsdeckel, also einem Deckel, bei dem die Kostensteigerungen durch das Land aufgefangen werden, nicht opfern werden. Sagen Sie, dass es keinen dynamischen Deckel geben wird. Sagen Sie den Eltern, dass sie keine erhöhten Beiträge - auch nicht im nächsten Jahr - zu erwarten haben. Um diesen Anspruch zu untermauern, möchte ich gerne den Kollegen Tobias Koch vom 12. Juli 2023, also noch nicht so lange her, zitieren: ,Kinder haben für uns oberste Priorität, und deshalb halten wir unser Wort, das wir bei der Kitareform bezüglich zukünftiger Kostensteigerungen gegeben haben.' Ich verlange von Ihnen heute nur das Wort, dass Sie die Elternbeiträge nicht erhöhen, Herr Kollege Koch."

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort

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  • 20.09.2023

    Annabell Krämer: Die Umwidmung des Ukraine-Notkredites steht auf keinem soliden Fundament

    Zum Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes zur „Subventionierung des Ansiedlungsvorhabens ,Northvolt Drei' mit den Mitteln des Ukraine-Notkredites“ sagt die haushaltspolitische Sprecherin und stellvertretende Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer: 

    „Das Gutachten deckt sich mit unserer Kritik, die wir an der Umwidmung des Ukraine-Notkredit geübt haben und weswegen wir sie auch nicht mitgetragen haben. Der wissenschaftliche Dienst bestätigt unsere Sicht.

    Es bestehen erhebliche Zweifel, dass die Finanzierung der Investitionen in den Ausbau der Elektromobilität und Wirtschaftsförderung mit den Mitteln des Ukraine-Notkredits verfassungsrechtlich Bestand haben würde. So verweisen auch die Autoren des Gutachtens auf die verfassungsrechtlichen Zweifel an dem sachlichen Zusammenhang der außergewöhnlichen Notsituation und der Veranlassung zur Subventionierung des Projekts.

    Auch die Experten vom wissenschaftlichen Dienst sehen keinen erkennbaren Zusammenhang zwischen Elektromobilität und Wirtschaftsförderung einerseits und der Bewältigung der Folgen des Kriegs gegen die Ukraine andererseits.

    Auch wenn der wissenschaftliche Dienst bei verschiedenen Punkten auf noch fehlende höchstrichterliche Entscheidungen verweist, so machen die Ausführungen in der Summe doch eines bereits sehr deutlich: Die Umwidmung des Ukraine-Notkredites steht auf keinem soliden Fundament, sondern wurde nach dem ‚Prinzip Hoffnung‘ zusammengezimmert. Die Menge der Konjunktive, die der wissenschaftliche Dienst in seinen Bericht eingebaut hat, spricht Bände.“

    Anlage:

    Gutachten Subventionierung des Ansiedlungsvorhabens ,Northvolt Drei' mit den Mitteln des Ukraine-Notkredites

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  • 15.02.2017

    Christopher Vogt: FDP sieht Einzelbetriebliche Investitionsförderung kritisch

    „Es gilt für die Verantwortlichen im betroffenen Betrieb selbstverständlich die Unschuldsvermutung. Klar ist jedoch, dass das Wirtschaftsministerium unter Reinhard Meyer (SPD) dafür zuständig ist, die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen.

     

    Wir sehen uns durch die aktuelle Diskussion in unserer kritischen Haltung zur Einzelbetrieblichen Investitionsförderung bestätigt und erinnern daran, dass dieses Instrument zur schwarz-gelben Regierungszeit erheblich zurückgefahren und auf strukturschwache Regionen beschränkt wurde. Für die jeweiligen Bewilligungen war seinerzeit das CDU-geführte Wirtschaftsministerium zuständig.

     

    Die Einzelbetrieblichen Investitionsförderungen sehen wir kritisch, weil sie im Zweifel immer zu Wettbewerbsverzerrungen führen. Stattdessen sollte das Land lieber in Strukturen investieren, von denen alle Unternehmen profitieren können. In diesem Zusammenhang bedauern wir, dass die Landesregierung den klaren Auftrag aus dem Koalitionsvertrag von Rot-Grün-Blau, die Einzelbetriebliche Förderung abzuschaffen, nicht umgesetzt hat.“

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  • 20.09.2023

    Annabell Krämer zu TOP 22 "Tierheime in der Not nicht im Regen stehen lassen"

    In ihrer Rede zu TOP 22 (Tierheime in der Not nicht im Regen stehen lassen) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und tierschutzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    "Unsere Tierheime sind überfüllt! Es gibt zu viele Sicherstellungs-, Abgabe- und Fundtiere und zu wenig finanzielle Mittel für unsere überwiegend ehrenamtlich geführten Tierheime. Die von uns Freien Demokraten initiierte neue Fundtierrichtlinie, die den Tierheimen zumindest für 180 Tage statt 28 Tage die Kosten für die Unterbringung und Versorgung von Fund- und Sicherstellungstieren gewährleisten soll, wird immer noch nicht flächendeckend umgesetzt.

    Ich weise gerne erneut darauf hin: Tierheime sind keine Bittsteller – sie sind Partner der Kommunen, denn die Unterbringung dieser Tiere ist keine freiwillige, sondern eine pflichtige Aufgabe der Kommunen. Sofern die Tierheime keine Tiere mehr aufnehmen können – was vermehrt der Fall in Schleswig-Holstein ist – kommen die Kommunen in die Selbstversorgungspflicht.

    Jedem, der rechnen kann sollte klar sein, dass dieses teurer wird, als die Unterbringung in ehrenamtlich geführten Heimen. Aber nicht nur dieses – auch die Landesregierung fällt den Tierheimen in den Rücken und kürzt die eh schon zu niedrigen finanziellen Mittel für den Tierschutz. Wir fordern Sie somit erstens auf, diese Kürzung zurückzunehmen.

    Zweitens ist es überfällig, dass sich die Tierheime auf die verlässliche Unterstützung seitens des Landes und der Kommunen verlassen können. Aus diesem Grund erwarten wir die konsequente Überführung der Haushaltsmittel für die Unterstützung der Tierheime in den kommunalen Finanzausgleich und deren Dynamisierung um jährlich 2,5 Prozent.

    Es handelt sich hier um ,frisches' Geld des Landes und somit um zusätzliche Finanzausgleichsmasse. Hierbei handelt es sich zudem um die Verstetigung der Mittel und somit einen verlässlichen Beitrag zum Tierschutz. Dieses darf aber nur der Anfang sein.

    Zeitnah sollte eine Einigung der Kommunen mit den Tierschutzvereinen erfolgen, um den Flickenteppich der Einzelverträge mit den Tierheimen zu beenden und auch diese Finanzbeziehung verlässlich und unbürokratisch über den kommunalen Finanzausgleich zu gewährleisten.

    Ich hoffe, wir sind uns alle einig, dass unsere Ehrenamtler hinreichend Arbeit mit der Unterbringung und Versorgung der Tiere leisten. Der überbordende bürokratische Aufwand durch die Verhandlungen und Verträge mit den einzelnen Kommunen gehört endlich abgeschafft.

    Ich würde mich freuen, wenn wir einen runden Tisch mit den kommunalen Vertretern und Tierschutzvereinen und -heimen einrichten könnten, der es sich zum Ziel setzt, eine Platzpauschale für die Tierheime zu vereinbaren. Denn in der Realität ist es doch längst der Fall, dass die Heime sich gegenseitig aushelfen, wenn vor Ort eine Überbelegung besteht.

    Herr Minister Schwarz, hier setze wirklich meine Hoffnungen in Sie. Ich hoffe immer noch, dass der Wille zur Stärkung des Tierschutzes keine hohle Phrase war, auch wenn mich der nächste Punkt langsam zweifeln lässt.

    Drittens: Anfang des Jahres haben wir alle hier zusammen beschlossen, eine Bundesratsinitiative zu starten, die den unkontrollierten Onlinehandel von Tieren endlich beendet. Erneut wurde ein Parlamentsbeschluss von dieser Landesregierung einfach ignoriert.

    Die Bundesratsinitiative ist nicht erfolgt. Dieses beweist wieder einmal den niedrigen Stellenwert, des Tierschutzes bei Schwarz-Grün. Der Online-Tierhandel gehört gänzlich verboten für Wildtiere und stark eingeschränkt für Heimtiere.

    Die Ausnahme für Heimtiere ist erforderlich, weil viele Tierschutzvereine aus dem Ausland nur über ihre Website die Möglichkeit haben, Tiere zu vermitteln. Insofern sollte die Möglichkeit bestehen bleiben, Tiere auf Websites anerkannt gemeinnütziger Tierschutzorganisationen und Tierheimen vorzustellen.

    Muss ich heute wirklich erneut darauf hinweisen, dass auch die Tierheime vermehrt Probleme haben, ihre Heimtiere zu vermitteln, wenn es doch so einfach ist, sich das Wunschtier mit einigen Mausklicks auszusuchen?

    Anonymer Handel von Tieren erleichtert viele Rechtsverstöße. Immer wieder sei hier auf § 90a BGB verwiesen: ,Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.' Es wird Zeit, dass wir beim Online-Handel etwas anderes bestimmen!

    Dessen waren wir uns hier Anfang des Jahres alle einig. 

    Ich bin sehr gespannt, ob die regierungstragenden Fraktionen bei der gleich folgenden Abstimmung zu unserem Antrag noch zu ihrem Beschluss vom Winter stehen.“

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 20.09.2023

    Bernd Buchholz zu TOP 49 "Bericht zum Vorantreiben der Modernisierung der Landespolizei"

    In seiner Rede zu TOP 49 (Bericht zum Vorantreiben der Modernisierung der Landespolizei) erklärt der polizeipolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    "Ich bin zunächst einmal sehr dankbar, Herr Kollege Harms, dass Sie vom SSW diesen Antrag gestellt haben. Nach der Februardebatte hatte man in der Tat den Eindruck, die Modernisierung der Landespolizei beziehe sich auf die Digitalisierung der Dienstausweise.

    Mit dem Antrag ist es ermöglicht worden, in einem Bericht zu zeigen, dass Modernisierung bei der Landespolizei stattfindet, aber dass sie auch bitter nötig ist. Denn in Wahrheit lesen wir am Montag in einer großen Schleswig-Holsteinischen Zeitung, wie die Polizei auch weiterhin unter der Mehrbelastung ächzt. Und wer im Land unterwegs ist und bei den Einsatz-, Präsenz- und Ermittlungsdienststellen irgendwie vor Ort ist, der fragt sich, warum eigentlich von dem Personalzuwachs der letzten Jahre vor Ort nichts angekommen ist. Die stehende Redewendung heißt, wir haben zu wenig Leute. Und ehrlicherweise hat mich das ein bisschen erschreckt, angesichts der Tatsache, dass ich glaube, dass der Personalaufwuchs, den wir in den letzten Jahren bei der Polizei tatsächlich gemacht haben, gut und richtig war.

    Ich befürchte aber auch, dass wir in dieser Art und Weise nicht ewig weitermachen können. Denn das, was hier an Personalzuwachs in den letzten fünf, sechs Jahren geschaffen worden ist, das muss auch der GdP und eigentlich allen Beteiligten klar sein, werden wir an Zuwachs im Personal so nicht weiter aufbauen können. Und das bedeutet, dass wir die Polizeiarbeit anders strukturieren müssen.

    Das heißt auch, dass Digitalisierung bei der Polizei zu Entlastungen führen muss, die die Arbeit vereinfacht. Wir müssen bestimmte Tätigkeiten ganz aus der Polizeiarbeit rausnehmen, wie die Begleitung von Schwerlasttransporten.

    Ich habe nie verstanden, warum ein Polizeifahrzeug mit zwei gut ausgebildeten Polizeibeamtinnen und -beamten hinter einem Schwertransporter hinterherfahren muss, um diesen irgendwie abzusichern. Das bedeutet dann eben auch, dass es wirklich Anstrengungen bedarf, intensiv zu gucken, wie eine digitale Vorgangsbearbeitung geht.

    @rtus ist ein hübsches System. Wir haben es tatsächlich ja auch geschafft, andere Bundesländer davon zu überzeugen. Aber ultramobile Polizei, die mit einem Smartphone unterwegs ist und die Vorgangsbearbeitung vor Ort dann auch so macht, dass die Dokumentation damit erledigt ist, davon sind wir noch ein gutes Stück entfernt.

    Die Deliktsfelder der sexualisierten Darstellung von Kindern im Internet sind eine große Herausforderung. Es handelt sich um eine massiv ansteigende Anzahl von Deliktsüberprüfungen - getrieben von amerikanischen Providern, die ihre Auswertung von Daten auf der Basis von KI ans Bundeskriminalamt überstellen und dann auf die Landespolizeien verteilen. Bei uns werden diese jedoch nicht so wirklich mit KI bearbeitet, sondern müssen durch einen Vorfilter gehen und dann aber doch im Wesentlichen angeguckt werden.

    Es ist eine aufkommende Menge an strafrechtlich relevanten Themen, die nur mit Technik zu bearbeiten und zu beherrschen sein wird. Da sind die Anstrengungen aus meiner Sicht noch reichlich ausbaufähig. Auch wenn das im Bundeskontext stattfindet und Schleswig-Holstein sich da sicherlich sehr gut einbringt.

    Aber da hängt ein Riesenproblem drin. Dass @rtus als Eigenentwicklung aus Schleswig-Holstein gut geklappt hat, ist schön. Genauso, dass auch andere Länder das kopieren. Trotzdem muss man nicht bei vielen anderen Entwicklungen immer in die Eigenentwicklung gehen. Das freundliche Desaster, das bei der Spracherfassung passiert ist, sollte nicht wiederholt werden.

    Im Bericht dazu heißt es: ,Nachdem das landesinterne Projekt automatische Sprachekennung (ASR) mit einem noch nicht zufriedenstellenden Ergebnis beendet wurde'. Also auf Deutsch: Man hat versucht etwas zu machen, was eigentlich von kommerziellen Anbietern heute viel besser ist und was man dann eben auch abgesichert in die Polizeiarbeit integrieren muss. Da wünsche ich mir, dass man nicht versucht, das Rad an vielen Stellen immer neu zu erfinden.

    Das größte Problem für die Landespolizei liegt zurzeit aus meiner Sicht gar nicht so sehr im Bereich der Modernisierung, sondern bei beispielsweise den Schießtrainings, die gar nicht mehr sichergestellt sind. Die Beamtinnen und Beamten können in ihren Rhythmen tatsächlich gar nicht mehr zum Schießtraining kommen, weil die Gebäudesituation so ist, dass sie nicht benutzt werden können. Frau Ministerin, das ist ein Zustand, der nicht haltbar ist. Ich glaube, dass wir hier dafür sorgen müssen, dass sehr schnell Abhilfe geschaffen wird, denn die Beamtinnen und Beamten, die sich mit ihrem Leben für unser aller Sicherheit einsetzen, die müssen auch diese Sicherheit trainieren. Das gilt übrigens auch für das Thema Taser-Einsatz, denn ich befürchte, dass der zusätzliche Trainingsaufwand hierfür erheblich ist. Es gibt Bereiche bei der Landespolizei, die somit gar nichts mit der Modernisierung zu tun haben, sondern die aktuelle Probleme sind und die gelöst werden müssen.“

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 20.09.2023

    Heiner Garg zu TOP 12 "Kosten des Personalausweises für Wohnungslose übernehmen"

    In seiner Rede zu TOP 12 (Kosten des Personalausweises für Wohnungslose übernehmen) erklärt der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Heiner Garg:

    „Ich will dem, was sämtliche Vorrednerinnen und Vorredner hier dazu ausgeführt haben, gar nicht viel hinzufügen, weil ich mich dem ohne jede Einschränkung anschließen kann. Insbesondere die Kollegin Schiebe hat sehr deutlich gemacht, wofür es einen Personalausweis braucht. Ich will daran erinnern, dass wir in Deutschland sogar eine Personalausweispflicht haben, auch wenn es keine Pflicht gibt, diesen ständig mitzuführen.

    Lieber Herr Kollege Kalinka, ich fand ehrlicherweise die Brücke, die Sie gebaut haben, bemerkenswert. Das hat man ja nicht immer in dieser Legislaturperiode.

    Ich habe das schon so verstanden, dass sie dem grundsätzlichen Anliegen der Oppositionsfraktionen mit wohlwollen begegnen. Ich glaube, dass wir auch gerne im Ausschuss nochmal darüber diskutieren können.

    Ich kenne den Modellversuch in Hamburg und die Erfahrungen, die die Hamburger damit gemacht haben, sind es wert, dass im Ausschuss nochmal genau drauf geschaut wird.

    Ich weiß, dass man einen Stadtstaat nicht zwingend mit einem Flächenland eins zu eins vergleichen kann. Ich bin aber der Auffassung, dass bei all den Ansätzen, die in der Vergangenheit, sowohl bei der Problematik Wohnungslosigkeit, als auch Obdachlosigkeit gefahren wurden, es nicht die eine Lösung gibt. Aber es ist ein Baustein. Ein Baustein, der ihnen angeboten wird. Und ich würde mich in der Tat freuen, wenn wir hier bei diesem Thema, bei dem ich ehrlicherweise auch nicht glaube, dass es an den Landesfinanzen scheitern kann, zu einem gemeinsamen Beschluss kämen nach einer konstruktiven Auseinandersetzung im Sozialausschuss."

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort

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  • 20.09.2023

    Bernd Buchholz zu TOP 18+34 "Beibehaltung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes für die Gastronomie"

    In seiner Rede zu TOP 18+34 (Beibehaltung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes für die Gastronomie) erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    "In Wahrheit habe ich hier nur Reden gehört, die heißen: ,Natürlich muss es bei dem Steuersatz von sieben Prozent bleiben.' Es geht ja nur darum, wer es bezahlen soll.

    Ich will dem Punkt, warum es dabei bleiben soll, aber noch zwei, drei Argumente aus meiner Sicht hinzufügen. Denn natürlich haben wir diese Absenkung der Umsatzsteuer zu einer Zeit gemacht, in der die Corona-Krise da war. Das war zur Entlastung des Gastronomiegewerbes gedacht. Aber in Wahrheit haben wir heute eine Situation im Gastronomiegewerbe, die sich, ehrlich gesagt, auch durch die Ukraine und die Krisen der letzten Jahre nicht wesentlich unterscheidet.

    45,5 Prozent der Gastronomie erwarten für das zweite Halbjahr deutlich schlechtere Geschäfte als bisher. 28 Prozent der gastronomischen Betriebe erwarten für dieses Jahr eine Verlustsituation.

    Für ein Bundesland wie Schleswig-Holstein, das ein Tourismusland ist, bei dem das Bruttoinlandsprodukt ungefähr 110 Milliarden Euro ausmacht und rund 10 Milliarden Euro im Tourismus erwirtschaftet werden, ist die Unterstützung dieser Branche deshalb eigentlich eine zwingende Verwurzelung.

    Ich verstehe nicht, dass man an dieser Stelle nur auf die Zahlen von Monika Heinold schaut und sagt: ,Da machen wir nur mit, wenn es der Bund alleine trägt.' Ich komme gleich noch genauer dazu. Denn in Wahrheit trifft es nicht nur die gastronomischen Betriebe. Es trifft unter anderem auch die Kita- und Schulverpflegung, die ab dem 1. Januar 2024 sofort mit dem erhöhten Umsatzsteuersatz versehen wäre.

    Ein weiteres Argument gegen die Rückkehr zum höheren Satz ist, dass im Übrigen in 23 anderen europäischen Ländern nicht danach differenziert wird, ob man irgendwas außer Haus verkauft, sondern dass es schlicht um das Lebensmittel geht. Man macht dort diese Idiotie nicht mit, dass der Gastronom, der im Außer-Haus-Verkauf die Ware weg gibt, nur sieben Prozent nehmen soll, aber wenn die Leute sich hinsetzen und vor Ort essen, 19 Prozent nehmen soll.

    Das ist doch Unsinn und das gehört vereinheitlicht. Und deshalb, finde ich, kann man auch gut der Initiative von Mecklenburg-Vorpommern im Bundesrat zustimmen.

    Und jetzt mal ein Stückchen zur Finanzierung: Weil wir uns das ja aus Ihrer Sicht alle in Schleswig-Holstein, obwohl wir so vom Tourismus und so von der Gastronomie abhängig sind, so überhaupt gar nicht leisten können. Und dass es ein schwieriger Einbruch sei. Also soll es der Bund zahlen, für den übrigens das Umsatzsteueraufkommen das größte Steueraufkommen für seinen Haushalt ist. Nur, dass wir es noch mal irgendwo einsortiert haben.

    Für den Bund heißt das, wenn er sich dazu entscheiden würde, auf diese drei Milliarden zu verzichten, dann würde er auf einen Teil des größten Einnahmeblockes verzichten, den er insgesamt hat. Das Land hingegen hat noch andere Einnahmequellen, aber der Umsatzsteueranteil ist sicherlich auch ein durchaus gewichtiger Bereich.

    Ich habe die Logik des Koalitionsantrages, dass der Bund die Kosten alleine tragen oder kompensieren muss, überhaupt nicht verstanden. Denn bei der Gemeinschaftssteuer – bei der in der Regel die Verteilung so ist, dass der Bund 49 Prozent kriegt, die Länder 48 Prozent, die Gemeinden zwei oder drei Prozent – ist es so, dass das natürlich solidarisch von allen getragen werden muss und auch getragen werden sollte. Ihr Antrag suggeriert also eine Unterstützung der Gastronomie, aber nur dann, wenn es andere bezahlen.

    Sie rufen eine Lokalrunde aus, indem Sie anderen in die Tasche greifen. Ihr Antrag ist scheinheilig. In Wahrheit unterstützen Sie nicht die Gastronomie, sondern Sie werfen ihr weiter Knüppel in den Weg.

    Schauen wir doch noch einmal auf die Zahlen, auf diese 50 Millionen, die das den Landeshaushalt kosten würden. Vielleicht schaut man auch mal auf ein paar andere Zahlen. Das Umsatzsteueraufkommen in der Bundesrepublik Deutschland lag zum Beispiel im Jahr 2020 bei 220 Milliarden Euro. Das Umsatzsteueraufkommen im Jahr darauf lag bei 250 Milliarden Euro. Und horch, in dem Krisenjahr 2022, in dem Ukraine-Krisenjahr, stieg das Umsatzsteueraufkommen insgesamt um 34,8 Milliarden Euro auf 285 Milliarden Euro. Das ist ja auch nicht verwunderlich.

    In Zeiten von Inflation, in denen die Preise steigen, sind x Prozent auf einen gestiegenen Preis mehr als vorher. Und wenn Energiepreise steigen und wenn andere Preise steigen, dann profitiert von dem erhöhten Aufkommen der Umsatzsteuer natürlich der Fiskus. Und das hat auch das Land Schleswig-Holstein ganz massiv.

    Und wenn ich dann mal kurz in die aktuelle Situation des Steueraufkommens in diesem Jahr reingucke, dann verzeichnen wir im Monat Juli 2023 mit 26,8 Milliarden Euro die höchsten monatlichen Umsatzsteuereinnahmen in der Geschichte der Bundesrepublik. Und nun, Frau Heinold, erzählen Sie mir, dass das Land sich hier nicht beteiligen kann, dass es um 50 Millionen Euro geht. Das steht aber doch überhaupt noch nicht fest, weil nämlich der Anteil daran, was das Land tragen muss, auch total schwankt. Und im Übrigen, das Gesamtsteueraufkommen mag in diesem Jahr geringer sein, aber das Umsatzsteueraufkommen könnte sogar wegen der Inflation noch steigen.

    Tun Sie sich selbst und der Gastronomie in diesem Land einen Gefallen. Geben Sie sich einen Ruck. Unterstützen Sie im Bundesrat die Initiative von Mecklenburg-Vorpommern. Dieses Land, unser östlicher Nachbar, ist genauso vom Tourismus abhängig wie wir. Und die können sich dazu durchringen. Wir erwarten von dieser Landesregierung, dass sie es auch kann.“

    Sperrfrist Redebeginn!

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  • 21.09.2023

    Annabell Krämer: Opposition wirkt und hilft der Finanzierung der Frauenberatungsstellen

    Zum neu gefassten Antrag von CDU und Grünen zur Finanzierung von Frauenhäusern und Frauenberatungsstellen sagt die frauenpolitische Sprecherin und stellvertretende Fraktionsvorsitzende, Annabell Krämer:

    „Wir freuen uns, dass die regierungstragenden Fraktionen ihren substanzlosen Antrag dahingehend angepasst haben, dass unserer zentralen Forderung, den Flickenteppich der Finanzierung von Frauenberatungsstellen endlich abzuschaffen, entsprochen wird. Die Finanzierung von Frauenhäusern und -facheinrichtungen über den kommunalen Finanzausgleich ist eine bundesweit einzigartige Erfolgsgeschichte.

    Es ist richtig, dass zukünftig sämtliche Beratungsstellen einheitlich hierüber finanziert werden. Diese verlässliche und zukünftig mit 2,5 Prozent dynamisierte Finanzierung ermöglicht endlich eine Entfristung der Arbeitsverträge in den Einrichtungen. Zudem wird die Zuweisung der Mittel zukünftig erheblich unbürokratischer.

    Das zeigt uns wieder einmal: Opposition wirkt! Unsere weitere Forderung, die Mittel insbesondere für die Frauenhäuser zu erhöhen, erhalten wir weiterhin aufrecht. Hier nehmen wir Ministerin Touré für ihre Zusagen Anfang des Jahres im Plenum beim Wort. Es ist eine zentrale Aufgabe unseres Rechtsstaates, hinreichend Mittel zur Verfügung zu stellen, um alle Frauen vor häuslicher Gewalt zu schützen.“

     

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  • 21.09.2023

    Oliver Kumbartzky zu TOP 29+48 u.a. "Handeln statt verbieten: 'Allianz für die Ostsee' statt Nationalpark"

    In seiner Rede zu TOP 29+48 (u.a. Handeln statt verbieten: 'Allianz für die Ostsee' statt Nationalpark) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und umweltpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    „Es ist höchstwahrscheinlich das letzte Mal in dieser Wahlperiode, dass wir hier im Landtag über das Thema Nationalpark Ostsee sprechen. Schließlich hat die CDU das grüne Herzensprojekt in der vergangenen Woche bereits versenkt – mit tatkräftiger Unterstützung des Ministerpräsidenten. Das war gut und richtig so und sagt nebenbei eine Menge über das Klima in dieser Koalition: ,Ergebnisoffen' war nur der Zeitpunkt, wann die Idee eingestampft wird. Und das wird nun der Landesparteitag der CDU sein.

    Nun lassen Sie uns heute aber auch die einzig logische Konsequenz ziehen: Der zeit- und kostenintensive Konsultationsprozess muss umgehend beendet werden. Dort soll es schließlich um ,Einschätzungen zur möglichen Einrichtung eines Nationalparks Ostsee' gehen (1). Faktisch ist die Einrichtung eines Nationalparks Ostsee nun aber Geschichte, welchen Zweck also hätte eine Fortsetzung der sogenannten Konsultation? Stimmen Sie einfach unserem Antrag zu und beenden Sie das unwürdige Schauspiel. Es ist doch eine Farce, noch zu weiteren Runden einzuladen, wenn das Ergebnis bereits feststeht! Das wäre auch respektlos gegenüber den Teilnehmern. Minister Goldschmidt, Sie reiten ein totes Seepferdchen! Verlieren Sie nicht noch mehr Zeit mit vorgegaukelten Beteiligungsverfahren für ein bereits beerdigtes Projekt, sondern werden Sie endlich konkret!

    Denn eines haben die Diskussionen der vergangenen Wochen und Monate sehr deutlich zutage gefördert: Es zweifelt niemand ernsthaft daran, dass in den letzten Jahren zu wenig für die Ostsee und ihren Schutz getan wurde. Und das Wenige, das seitens des schleswig-holsteinischen Umweltministeriums überhaupt unternommen wurde, lässt sich in seiner Wirkung offenbar nicht bewerten – die Antworten auf meine Kleine Anfrage zum Ostseeschutz (Drs. 20/1332) sind ein Offenbarungseid. Auch das gehört zur Wahrheit dazu: Die Bilanz des in den letzten Wahlperioden grün geführten Umweltministeriums beim Thema Ostseeschutz ist allenfalls mangelhaft bis ungenügend. Die Nationalparkdiskussion war nicht mehr als die übliche grüne Symbolpolitik, die über die vielen fachlichen Mängel hinwegtäuschen soll – wir kennen das von den anderen grünen Ministerien ja auch.

    Lob und Dank gebührt denjenigen, die sich trotz aller Vorbehalte in die Diskussion eingebracht haben. Es sind dort zahlreiche gute Argumente gegen einen Nationalpark, aber für einen besseren Ostseeschutz vorgebracht worden. Die Menschen vor Ort wollen sich einbringen – aber für einen Handlungsplan mit Perspektive! CDU und Grüne haben das übrigens auch im Koalitionsvertrag adressiert. Der Satz ging in der ganzen Nationalparkdiskussion leider unter, deswegen zitiere ich ihn gerne einmal (Zeilen 4852-4854): ,Wir werden für den Ostseeraum einen Dialog über die Verbesserung von Managementmaßnahmen in Schutzgebieten anstoßen, damit auch dieser einzigartige Naturraum künftig noch besser geschützt wird.'

    Pauschale Verbote und mehr Bürokratie und Verwaltung schützen die Ostsee aber nicht. Und das Siegel Nationalpark holt keine Munition aus dem Meer. Das große Engagement vor Ort muss jetzt aufgenommen und nachhaltig sowie kooperativ genutzt werden. Es ist in den vergangenen Monaten doch immer wieder deutlich geworden, dass der Schutz der Ostsee ein zentrales Interesse der Menschen vor Ort und darüber hinaus ist. Es ist, wie gesagt, ein Armutszeugnis, dass die Umweltminister der letzten Wahlperioden das nicht erkannt und für die Ostsee gewinnbringend genutzt haben. Und es ist mehr als ärgerlich, dass der so genannte Konsultationsprozess an der Ostseeküste zu großer Verunsicherung geführt hat.

    Immerhin: Ministerpräsident Daniel Günther hat das Problem ganz offensichtlich erkannt und gerade in jüngster Zeit bei seinen auffällig vielen Ostsee-Terminen immer wieder betont, dass er selbst ein starkes Interesse am Ostseeschutz hat. Gut so! Deswegen sollte er unseren Vorschlag für eine ,Allianz für die Ostsee' aufnehmen und einen Rat installieren, in dem die verschiedenen Gruppierungen vertreten sind – nicht als grüner, zeitlich befristeter PR-Gag unter der Überschrift ,Konsultationsprozess', sondern dauerhaft und nachhaltig. Herr Ministerpräsident, machen Sie das Thema zur Chefsache! Nutzen Sie die Bereitschaft und Erfahrungen der Menschen vor Ort, nehmen Sie die vielen Angebote an. Auch die FDP-Fraktion reicht Ihnen dabei die Hand und will gerne aktiv beim besseren Ostseeschutz mitwirken. Mit den Menschen, und nicht gegen sie."

    (1) siehe https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/kueste-wasser-meer/konsultationsprozess-ostsee/_documents/Spielregeln.html?nn=87ad3a1c-25a5-4bdc-978c-509ba66c2937

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  • 15.02.2017

    Christopher Vogt: Grüne setzen eher auf Protektionismus als auf wirtschaftliche Vernunft

    „Wir begrüßen den Beschluss des Europäischen Parlaments zum CETA-Abkommen. Es ist eine gute Nachricht vor allem für die vielen mittelständischen Unternehmen in Schleswig-Holstein. Das Abkommen wird zur Sicherung von Arbeitsplätzen in ganz Schleswig-Holstein beitragen.

     

    Wir bedauern sehr, dass die schleswig-holsteinischen Grünen, anders als ihre Kollegen von der grünen Bundespartei, hier eher auf Populismus und Protektionismus setzen als auf wirtschaftliche Vernunft. Gerade in Zeiten wie diesen sollte man erkennen, dass zur Verteidigung der liberalen Demokratie nicht nur die Verteidigung der gesellschaftlichen Freiheit, sondern auch der wirtschaftlichen Freiheit gehört. Mit wem sollte die EU denn noch ein solches Abkommen abschließen, wenn nicht mit einer Musterdemokratie wie Kanada?“

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  • 21.09.2023

    Bernd Buchholz zu TOP 39 "Deutschlandticket als Erfolgsmodell bewahren"

    In seiner Rede zu TOP 39 (Deutschlandticket als Erfolgsmodell bewahren) erklärt der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    "Ja, das 49-Euro-Ticket ist ein Erfolg. Auch wenn ich ein Freund der etwas differenzierteren Betrachtungsweise bin. Denn ein Erfolg ist es insoweit, als dass wir tatsächlich erhebliche Fahrgastzuwächse haben.

    Schauen wir uns das etwas genauer an: Dann heißt es, 42 Prozent der Nutzer des 49-Euro-Tickets hatten schon vorher ein Abo; 47 Prozent fuhren bereits immer mit Bus und Bahn, haben jedoch nun erstmals ein Abo abgeschlossen. Und 8 Prozent sind echte Neukunden. Das ist ein Erfolg.

    Aber es ist natürlich auch nicht so rasend viel, wie viele hier vorgeben. Und das zweite Thema, das man bitte in die Betrachtung einbeziehen muss, ist, dass es erste valide Ergebnisse darüber gibt, wie die Verteilung auf Stadt und Land aussieht.

    In den Metropolen und Großstädten besitzen 20 bis 30 Prozent der Befragten ein 49-Euro-Ticket, in den ländlichen Räumen sind es dagegen nur sechs Prozent. Das zeigt das ganze Thema auf.

    Es ist ein Ticket, das vor allem für die Großräume, für die Metropolen, konstruiert ist, und das alle bezahlen, auch diejenigen, die gar kein ÖPNV-Angebot haben. Das gilt in Schleswig-Holstein für nicht wenige Menschen. Aber es ist ein Erfolg, auch für dieses Land. Keine Frage. Denn der Hamburger Rand, die Kreise Pinneberg, Segeberg, Lauenburg und Stormarn profitieren massiv davon. Insoweit ist das auch eine Erfolgsgeschichte für uns.

    Der Kollege Kilian hat es sich nicht nehmen lassen, Volker Wissing mit dieser Revolution im Tarifgefüge zu zitieren, und ich finde, er hat das gut gemacht. Allerdings hat er einen bestimmten Teil nicht zitiert. Denn der Kollege Wissing hat auch gesagt, dass dieser neue Tarif bitte nicht im Tarifgefüge nur ,on top' gesetzt werden sollte, sondern dass man das Tarifgefüge daraufhin entzerren und viele Kosten sparen sollte, indem man andere völlig bürokratische Tarifstrukturen abschafft.

    Wo ist die Anstrengung des hiesigen Wirtschafts- und Verkehrsministers, mit dem HVV gemeinsam den Tarifdschungel zu entzerren? Wo ist die Anstrengung? Das habe ich schon vor einem Jahr hier gefragt. Das wäre doch der allerbeste Ansatz für das Thema, jetzt zu einem Norddeutschlandtarif zu kommen. Denn es gibt in Wahrheit oberhalb der Grenzen von 49 Euro keinen Grund mehr für andere Tarifstrukturen.

    Es wäre ein wunderbarer Anlass, auch bei den beiden Verkehrsanbietern – ich sage im Übrigen, auf Seiten des HVV gibt es die Bereitschaft dazu, auf Seiten von NAH.SH bin ich mir da nicht so sicher – in diesen Bereichen zusammenzuarbeiten und auch Geld zu sparen. Denn natürlich muss man auch sehen, dass die Regionalisierungsmittel, die der Bund schickt, und auch die Landesmittel, die dazu jetzt beigesteuert werden müssen, endlich sind. Da liegt also viel drin.

    Aber wir stimmen dem Koalitionsantrag heute zu. Das will ich einmal ganz deutlich sagen. Die Idee für dieses Deutschland-Ticket ist nicht in den Landtagen geboren. Die Idee für dieses Deutschland-Ticket ist eine Idee der Ampel in Berlin. Deshalb muss derjenige, der übrigens nach Art. 106a des Grundgesetzes dazu verpflichtet ist, sich auch an den Kosten beteiligen.

    Es ist nicht ein Almosen des Bundes, wenn er sich an den Kosten des ÖPNV beteiligt, sondern es ist eine grundgesetzliche Verpflichtung. Wenn dann noch eine Idee aus Berlin geboren wird, die heißt ,wir wollen das machen', dann ist es fair, dass das hälftig finanziert wird. Und es ist jetzt keine große Rechenaufgabe für alle Beteiligten, wenn man in acht Monaten des Jahres 2023 drei Milliarden braucht, dann werden in zwölf Monaten des Jahres 2024 die Beträge möglicherweise höher sein.

    Allerdings bitte ich auch mal zu fragen, wie sich denn die höheren Verkäufe auf die Erlössituation der Verkehrsträger ausgewirkt haben. Es heißt ja nicht zwingend, dass man einfach nur potenziert nach oben sagen kann, dass jetzt die Defizite und Unterdeckungen steigen, sondern das muss man sich ansehen und genau ausrechnen.

    Aber die hälftige Finanzierung durch den Bund muss gewährleistet sein und dafür sind wir auch dabei, Ihren Antrag zu unterstützen. Ich sage aber auch, dass das dann auch bedeutet, wenn Sie weitere - und zwar richtige Maßnahmen wie das Schülerticket - einführen wollen, dass sie das selbst zahlen müssen. Allerdings haben Sie das gestern verkündet mit dem Vorbehalt, es müsse natürlich erst einmal die Finanzierung des 49-Euro-Tickets sichergestellt sein.

    Sie erzählen also der Öffentlichkeit, dass das 29-Euro-Ticket für die Schülerinnen und Schüler kommt, obwohl Sie selbst hier sagen, Sie wissen noch nicht, ob das andere überhaupt gesichert ist. Das ist ein bisschen wie gestern bei der Umsatzsteuer für die Gastronomie nach dem Motto: Wir versprechen schon mal etwas, aber ob es kommt, hängt davon ab, ob wir einem anderen in die Tasche greifen können.

    Da habe ich meine Zweifel, ob das seriös ist.

    Was allerdings zwingend ist in diesem Land, ist neben dem ganzen Herumfummeln an der Tarifstruktur, was immer mehr Regionalisierungsmittel frisst, dass der Ausbau des Angebotes nicht dahinter zurückbleibt. Da können Sie nicht immer nur nach dem Bund schreien. Da müssen Sie auch die Planungsbeschleunigungsmöglichkeiten, die Sie eigentlich für die Elektrifizierung der Strecken im Lande hätten, nutzen. Ein Mitarbeiter von NAH.SH sagte letzte Woche im Wirtschaftsausschuss, dass es dazu Mut brauche. Aber den haben Sie offensichtlich nicht.“

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  • 21.09.2023

    Christopher Vogt zu TOP 16 "Keine weitere Mehrbelastung der Bürgerinnen und Bürger"

    In seiner Rede zu TOP 16 (Keine weitere Mehrbelastung der Bürgerinnen und Bürger) erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Wir leben in Zeiten des Klimawandels, der ja bekanntermaßen viele Herausforderungen mit sich bringt. Für Deutschland gibt es unter anderem für verschiedene Regionen neue Herausforderungen, was die Gefahr von Naturkatastrophen angeht.

    Im Jahr 2021 wurden einige Regionen Deutschlands – und ganz besonders das Ahrtal in Rheinland-Pfalz – von einer katastrophalen Flutkatastrophe getroffen, die man dort seit Generationen nicht mehr erlebt hatte. Das Tief ,Bernd' bescherte unserem Land damals eine der verheerendsten Naturkatastrophen aller Zeiten.

    Solche Katastrophen bedrohen natürlich nicht nur Leib und Leben der betroffenen Bevölkerung, sondern auch die wirtschaftliche Existenz vieler Menschen. Wenn etwas passiert, ist es in Deutschland dann seit Jahrzehnten eigentlich fast schon eine Tradition geworden, dass dann immer wieder über eine Versicherungspflicht diskutiert wird, mit der dann allerdings alle Hauseigentümer in Deutschland verpflichtet würden, eine Elementarschadenversicherung abzuschließen.

    Dies ist auch jetzt wieder der Fall: So hatte sich die Ministerpräsidentenkonferenz zuletzt am 15. Juni für eine erneute Prüfung einer Versicherungspflicht ausgesprochen. Die schwarz-grüne Landesregierung und Vertreter der Koalitionsfraktionen hatten dies ebenfalls befürwortet, wie man in den Zeitungen lesen konnte.

    Eine solche Versicherungspflicht mag im ersten Moment zwar ein nachvollziehbarer Gedanke für eine einfache Lösung sein, geht aber unserer Meinung nach leider am Problem eher vorbei und würde auch neue Probleme schaffen. Denn bei den allermeisten Gebäuden ist die Wahrscheinlichkeit, von einer solchen Naturkatastrophe jemals betroffen zu sein, schließlich ausgesprochen gering. Aber Millionen von Eigentümern und ihren Mietern würden damit weitere finanzielle Belastungen aufgebürdet, die das Wohnen erneut weiter verteuern würden. Es würde der Spielraum verringert, um in notwendige Modernisierungs- und Schutzmaßnahmen zu investieren.

    Zudem bestehen erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken und auch Schwierigkeiten hinsichtlich einer funktionalen Ausgestaltung – und hierbei insbesondere der Deckung des einschlägigen Rückversicherungsrisikos. Deshalb sprechen sich auch nahezu alle relevanten Verbände gegen eine Versicherungspflicht aus.

    In Schleswig-Holstein sind knapp 40 Prozent der Häuser mit einer Elementarschadenversicherung abgesichert. Das sind zwar weniger als im Bundesdurchschnitt, der bei etwas über 50 Prozent liegt, aber noch im Jahr 2017 lag die Quote in Schleswig-Holstein nur bei etwas über 20 Prozent, so dass man den Anteil in nur wenigen Jahren nahezu verdoppeln konnte. Ein entscheidender Grund dafür war eine Werbekampagne der Landesregierung, die offenkundig sehr erfolgreich war. 

    Meine Damen und Herren! Wir wollen mit unserem Antrag erreichen, dass sich Schleswig-Holstein ganz klar gegen eine weitere Versicherungspflicht ausspricht. Es sollte stattdessen um gezielte Maßnahmen in den bedrohten Gebieten gehen. Statt immer neuer Auflagen und Pflichten braucht es mehr Anreize und Maßnahmen, mit denen Investitionen in die Modernisierung des Gebäudesektors sinnvoll unterstützt werden.

    In Schleswig-Holstein sind logischerweise vor allem einige Küstenorte und Orte an bestimmten Flüssen bedroht. Das Land sollte mit den betroffenen Kommunen intensiver potenzielle Risiken erfassen und mit den Bürgerinnen und Bürgern an präventiven Maßnahmen arbeiten. Einige potenziell betroffene Kommunen scheinen da schon recht weit zu sein, andere hingegen noch nicht. Land und Kommunen sollten vor allem erneut aktiv bei den potenziell betroffenen Bürgern für eine Elementarschadenversicherung werben, wo diese denn auch tatsächlich Sinn ergibt.

    Die Koalitionsfraktionen betonen in ihrem Alternativantrag zwar die Eigenverantwortung der Eigentümer, fordern dann aber gleichzeitig eine Versicherungspflicht als ,Ultima Ratio'. Das erscheint sicherlich nicht nur mir sehr widersprüchlich, zumal Sie ja bereits einen Gesetzentwurf der Bundesregierung dazu einfordern wollen. Wir werben dafür, unserem Antrag zuzustimmen, der eine klare Position – gerade auch im Sinne der Hauseigentümer und ihrer Mieter – wäre."

    Sperrfrist Redebeginn!

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  • 21.09.2023

    Bernd Buchholz zu TOP 13 "Verfügbarkeit und Praxistauglichkeit der Integrations- und Sprachkurse in Bund und Land sichern"

    In seiner Rede zu TOP 13 (Verfügbarkeit und Praxistauglichkeit der Integrations- und Sprachkurse in Bund und Land sichern) erklärt der migrationspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    "Ich glaube, alle hier im Hause sind sich einig in der Notwendigkeit und der Wichtigkeit des Themas Sprachkurse für die Integration. Das zu betonen und dabei auch durchaus kritisch nach Berlin zu gucken, weil die Absenkung der Mittel im ersten Entwurf des Innenministeriums weder zielführend noch eine richtige Entscheidung war, ist richtig.

    Dafür zu sorgen, dass die Mittel dafür mindestens beibehalten werden, eher steigen, weil sie bedarfsgerechter nur dann sind, wenn wir den erhöhten Flüchtlingszahlen auch gerecht werden, das halte ich für zwingend.

    Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, es gilt doch auch ein bisschen den Blick auf die Realität in diesem Land zu lenken und zu sagen, was denn zurzeit eigentlich mit unseren Integrationsbemühungen ist? Sind wir allen Ernstes in der Lage, Menschen in Boostedt - mit über 1000 Menschen in einer Gemeinschaftseinrichtung, in der sie lange verbleiben - zu integrieren? Dann verteilen wir sie zunehmend auf Gemeinschaftseinrichtungen in den Kreisen. Integration? In was soll sie denn da stattfinden?

    Wir haben so viele, die jeden Tag bei uns ankommen. In Schleswig-Holstein sind es zurzeit jeden Tag 100. Wir müssen hier in Wahrheit sagen, dass Integration da weit weg ist. Und deshalb ist es wichtig, sich zu konzentrieren und nicht die Mittel zu nehmen und über alle auszugießen. Und deshalb gibt es den Alternativantrag der FDP, weil wir sagen: Es macht überhaupt keinen Sinn, Menschen, die keine positive Bleibeperspektive haben, in Schleswig-Holstein in einen Integrations- und Sprachkurs zu bringen. Das halten wir für nicht zielführend. Im Gegenteil. Die Kommunen rufen zu Recht, dass diejenigen, die ohne Bleibeperspektive zu uns kommen, aus den Erstaufnahmeeinrichtungen möglichst direkt zurücküberstellt oder in ihre Heimatländer zurückgeschickt werden müssen.

    Die Regierungsfraktionen haben einen anderen Antrag gestellt, indem Sie fordern, dass alle diese Angebote bekommen sollen. Sie müssen sich mal der Realität da draußen stellen. Aus meiner Sicht ist das zukünftig völlig unmöglich. Warum sollten Sie Menschen, die zu uns kommen und die möglichst schnell gegebenenfalls nach Dublin rücküberstellt oder zurück in ihr Heimatland gebracht werden sollen, dann alle sofort in Sprachkurse bringen. Das macht keinen Sinn. Und deshalb hätte ich gedacht, dass die CDU in ihrem eigenen Antrag auch ein bisschen aufpasst, was sie da beschließt.

    Übrigens auch an einer anderen Stelle. ,Auch der Flüchtlingsgipfel der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit der Bundesregierung vom 10. Mai 2023 hat sowohl generell als auch bezüglich der Integrations- und Sprachkurse enttäuschende Ergebnisse hervorgebracht', schreiben Sie in Ihrem Antrag. Das finde ich erstaunlich - angesichts der Tatsache, dass der Ministerpräsident die Ergebnisse dieses Flüchtlingsgipfels 14 Tage danach gelobt hat. Anschließend hat die Innenministerkonferenz mit allen Innenministern gemeinsam die Ergebnisse dieses Flüchtlingsgipfels ausdrücklich gelobt.

    Die CDU-Fraktion unterschreibt den Antrag, indem Sie sagen, das seien alles enttäuschende Ergebnisse dieses Flüchtlingsgipfels gewesen. Ich glaube ehrlich gesagt nicht, dass Sie bis dahin zu Ende gedacht haben.

    Der dritte Punkt, warum wir einen Alternativantrag wollen, ist folgender: Sie schreiben, dass die Möglichkeit digitaler Lernangebote und Umgebungen ausgebaut werden soll. Das finde ich super. Ich glaube, digitales Lernen ist kostengünstiger. Sie haben das alles beschrieben. Aber Sie schreiben es unter der Überschrift, dass die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen sichergestellt wird und es hierfür - und nur dafür - den Ausbau geben soll.

    Mit Verlaub, das halte ich für großen Quatsch.

    Diese digitalen Lernangebote und die Lernumgebungen gelten für alle. Deshalb haben wir sie vor die Klammer gezogen, weil Sie in Ihrem Antrag ein Stückchen suggerieren, dass es für die Frauen, die zu uns kommen, besser wäre, wenn sie digital ausgebildet würden.

    Ehrlich gesagt, dahinter steckt ein Problem: Gerade Menschen aus bestimmten Kulturkreisen müssen in Präsenz, auch gerade mit Männern, in einen gemeinsamen Sprachkurs gebracht werden. Denn sie kommen in einen Kulturkreis, in dem wir die Gleichberechtigung von Mann und Frau leben wollen und nicht die Frauen vor dem digitalen Angebot belassen, um die Herren zusammen in einen Präsenzkurs zu bringen.

    Meine Damen und Herren, ich hoffe nicht, dass das intendiert war, aber so liest es sich.

    Deshalb gibt es den Alternativantrag von uns dazu.

    Wir werden noch über die Situation der Unterbringung von Geflüchteten in diesem Land reden. Wir werden darüber reden müssen, wie wir zukünftig damit umgehen wollen, bei immer weiter steigenden Zahlen. Da können wir uns Luftschlüsse bauen und sagen, wir wollen die alle integrieren, wir wollen die alle mit Sprachkursen ausstatten, aber es ist doch ein Wahnsinn anzunehmen, dass uns das gelingen wird.

    Wir müssen dazu kommen, konsequenter auch dafür zu sorgen, dass diejenigen, die keine Bleibeperspektive bei uns haben, das Land auch wieder verlassen müssen, und zwar relativ schnell. Davon sind wir weit entfernt.

    Ich glaube, dass wir in einer Situation sind, in der wir auch darüber nachdenken müssen, dass der Sprachkurs natürlich wichtig ist, aber dass das Erlernen von Sprache immer noch am schnellsten gelingt, wenn man in einem bestimmten Umfeld auch mit Einheimischen zusammen ist, am liebsten in einem Arbeitsprozess. Das nachrangige Integrieren von Menschen in den Arbeitsprozess, ist aus meiner Sicht vor dem Hintergrund des Arbeitskräftemangels in Deutschland, inzwischen ein überholtes Denken. Die Hürden dafür, dass ein Arbeitgeber in diesem Land sagt, er möchte einen Geflüchteten, der hier schutzsuchend ist, in seinen Betrieb einstellen, sind zu hoch. Er muss erst einmal die Arbeitsbehörden, die Ausländerbehörden etc. zu gesonderten Genehmigungen veranlassen. Wir sollten darüber nachdenken, die Hürden insgesamt abzubauen.“

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 21.09.2023

    Bernd Buchholz zu TOP 10+30 u.a. "Mieterinnen und Mieter vor übermäßig steigenden Mieten schützen"

    In seiner Rede zu TOP 10+30 (u.a. Mieterinnen und Mieter vor übermäßig steigenden Mieten schützen) erklärt der wohnungsbaupolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    "Die beiden Anträge, die wir zu beraten haben, tragen nicht nur die Unterschrift von Thomas Hölck, sondern auch die Handschrift von Thomas Hölck. Zum wiederholten Male erleben wir Thomas Hölck live und in Farbe - mit dem Blick in die tiefe Kiste der kleinen, giftigen Nettigkeiten für Vermieterinnen und Vermieter, die jeden Investor, wenn er jetzt noch investitionswillig war, vom Hof treiben würden.

    Unser aktuelles Problem ist wirklich alles andere als ein Bedarf zusätzlichen Mieterschutzes in bestimmten Bereichen. Im Jahr 2022 haben sich deutschlandweit die Mieten insgesamt um genau 1,8 Prozent erhöht. Bei einer Inflationsrate von 7,9 Prozent ist das scheinbar nicht unser allergrößtes Problem, obwohl ich sofort einräume, dass in den Metropolregionen natürlich andere Entwicklungen zu beobachten sind.

    Aber Schleswig-Holstein ist kein Land von Miethaien. Schleswig-Holstein ist kein Land von denjenigen, die vor allem darauf aus sind, ihre Mieterinnen und Mieter auszuquetschen. Schleswig-Holstein ist ein Land von ganz vielen Vermieterinnen und Vermietern, die sehr verantwortungsvoll mit ihren Mieterinnen und Mietern umgehen und die dabei oftmals gar nicht so sehr darauf achten, dass sie ihre Mieten erhöhen, sondern zufrieden damit sind, dass das, was da im Bestand ist, auch gut mit ihnen harmoniert.

    Deshalb ist gerade das Thema der Kappungsgrenzenverordnung ein so zweischneidiges Schwert. Auch wenn das im Koalitionsvertrag der Ampel steht halte ich es für falsch. Warum halte ich es für falsch?

    Nach einer bestimmten Periode von mehreren Monaten oder auch drei Jahren kann der Vermieter eine Miete nur innerhalb eines bestimmten Kappungsrahmens oder auf den Vergleichsspiegel anpassen. Was heißt das? Das heißt, dass der Vermieter, der jedes Jahr konsequent seine Mieten immer stückchenweise erhöht, von der Kappungsgrenzenverordnung nie betroffen ist.

    Von der Kappungsgrenzenverordnung wird nur derjenige betroffen sein, der über Jahre hinweg die Miete nicht erhöht hat. Er muss dann anschließend nämlich den größeren Sprung machen. Das ist der Effekt. Und mit Verlaub, ist das wirklich unser Hauptproblem an dieser Stelle?

    Ich halte ehrlich gesagt auch die Ausweisung der Gebiete nach § 201a BauGB für falsch. Die Umwandlung von großen Beständen von gekauften Wohnungen in Wohneigentum und die Ausweisung von noch mal gesonderten Gebieten mit angespannten Mietmärkten ist ein anderes Problem. Denn die Ausweisung nach §201a BauGB ist ja noch mal eine ganz andere Tasse Tee. Sie ist eher die Vorstufe zur verordnungsrechtlichen Ausweisung von angespannten Gebieten nach § 250 BauGB, die dann die Umwandlung in Wohnungseigentum nur noch unter Genehmigung der jeweiligen Baubehörde stellt, 

    Das hat in der ganzen Bundesrepublik schon nur ein einziges Bundesland zur Anwendung gebracht - und dieses Bundesland ist Berlin. Und ehrlicherweise, wenn wir eines gelernt haben sollten aus der Entwicklung von Mietsituationen in ganz Deutschland, dann heißt es: Bitte nichts von Berlin abschauen!

    Denn Berlin hat es geschafft, alle Investoren zu vertreiben und bei der Entwicklung seiner Mieten völlig durch die Decke zu gehen, obwohl man mit Mietpreisdeckeln und Mietpreisbremsen alle möglichen Instrumenten dagegen versammelt hat.

    Wir haben im Wohnungsbau und in den Mietsituationen ein riesengroßes Problem. Das Baugewerbe und die Bautätigkeiten sind geradezu im freien Fall. Wir haben Auftragsstornierungen in Größenordnung zwischen 30, 40 und 50 Prozent im August diesen Jahres gesehen. Bei den hohen Zinsniveaus und bei den Baukosten will niemand mehr bauen. Da droht etwas an verschärfter Lage. Übrigens bin ich sehr froh, dass Sie im Bereich des sozial-geförderten Wohnungsbaus versuchen, indem Sie mehr Geld zur Verfügung stellen, auch die Konjunktur hier ein bisschen zu beleben. Wenn dieses Geld abgerufen wird, wäre es schön. Ihre Anträge lehnen wir ab.“

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

     

     

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  • 21.09.2023

    Heiner Garg zu TOP 17 "Modellvorhaben zu Drug-Checking in Schleswig-Holstein starten"

    In seiner Rede zu TOP 17 (Modellvorhaben zu Drug-Checking in Schleswig-Holstein starten) erklärt der drogenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Heiner Garg:

    „Ich weiß gar nicht, wie häufig wir in den vergangenen 20 Jahren die Legalisierung von Cannabis und Anläufe zum Drug-Checking miteinander diskutiert haben. Zum Ersten stelle ich fest, dass ein Argument, das häufig gegen das Drug-Checking vorgebracht wurde, nämlich, dass es keinen Rechtsrahmen gibt auf dessen Basis man einen Modellversuch in Schleswig-Holstein anschieben kann oder könnte, wenn man es denn wollte, ein für alle Mal ausgeräumt worden ist. Ich bin der Ampel ausgesprochen dankbar, dass die Länder jetzt die Möglichkeit haben, entsprechende Modellversuche durchführen zu können.

    Zweitens: Zu der Ernsthaftigkeit des Themas gehört dazu all das, was insbesondere die Kollegin Pauls und der Kollege Balke ausgeführt haben. Liebe Kolleginnen und Kollegen der Union, daran ändert nichts, dass Drogenpolitik nach wie vor auf vier Säulen beruht - und zwar nicht nur in Schleswig-Holstein, sondern bundesweit.

    Eine drogenfreie Welt wäre wünschenswert. Wir alle wissen, dass sie nicht existieren wird. Deswegen ist die Frage, wie man neben der Prävention mit Beratung und Therapie, mit Überlebenshilfen und mit Repression und Angebotsreduzierung tatsächlich einen ausgewogenen Vierklang hinbekommt, um eine moderne, fortschrittliche Drogenpolitik an den Start zu bringen.

    Lassen Sie mich nach den vielen zutreffend aufgeführten Beispielen und nach den vielen zutreffenden Punkten, die für das Drug-Checking sprechen, ein Einzelbeispiel bringen. Laut Studie der Uni Wien aus dem Jahr 2014, das ist schon eine Weile her, die Situation hat sich aber leider entsprechend negativ weiterentwickelt, fiel bei 70 Prozent der beschlagnahmten Kokainproben der Wirkstoff Levamisol auf.

    Levamisol ist ein Entwurmungsmittel für Pferde, kommt also aus der Tiermedizin. Die Ärztezeitung berichtete 2013 von derselben Zahl. Nach der Aufnahme wird Levamisol im Körper zu Aminorex verstoffwechselt. Diese ebenfalls schwer gesundheitsschädliche Substanz zeigt eine starke amphetaminartige Wirkung bei den Konsumierenden von Drogen.

    Der Effekt setzt zeitlich verzögert ein und für die Konsumierenden erscheint es so, als ob das Kokain sehr lange wirken würde. Inzwischen sind über 80 Prozent des illegal hergestellten Kokains in den Vereinigten Staaten mit Levamisol verschnitten. Die Folgen sind Bluterkrankungen, die Granulozyten, eine Unterart von Leukozyten, die für das Immunsystem des Körpers eine zentrale Rolle spielen. Werden diese zerstört, können sich in der Folge bakterielle oder virale Infektionen schnell und ungehindert ausbreiten und so zum Tod führen.

    Den ganzen Mist, mit dem illegale Drogen verschnitten werden, zu identifizieren, also nicht nur Konsumentenmuster oder Verhaltensmuster ausfindig zu machen, sondern Menschen vor schwersten Erkrankungen, Folgeerkrankungen oder sogar vor dem Tod zu bewahren, ist es wert, sich einer fortschrittlichen Drogenpolitik, die eben auch Drug-Checking als Bestandteil enthält, zu nähern. Ich war deswegen ausgesprochen positiv überrascht, dass es - wie auch immer und mit welchem Kompromiss auch immer - gelungen ist, die Union dazu zu bewegen, diesen Antrag zu stellen. Auch wir würden ihm zustimmen.

    Ich will aber auch sagen, weil das für die Polizei nach wie vor keine einfache Situation ist. Ich würde mich daher freuen, wenn wir uns in der Tat im Ausschuss, zumindest über den Antrag von SPD und SSW, noch einmal eingehend unterhalten, vielleicht sogar mit einem Fachgespräch oder mit einer Anhörung, und auch über die Bedenken und Befürchtungen der Polizei reden, was das eigentlich für ihr Handeln bedeutet. Ansonsten freut es mich sehr, dass eine Initiative der Ampel auf so breite Zustimmung bis hin in die Reihen der Union stößt."

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