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  • 05.10.2023

    Christopher Vogt: In einer freien Gesellschaft darf Diskriminierung keinen Platz haben

    Zur heutigen Sitzung des Bildungsausschusses und der Anhörung zu den Sexismusvorwürfen an der CAU sagt der hochschulpolitische Sprecher und Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt: 

    „Die erschreckenden Sexismus-Vorfälle am Informatik-Institut der Christian-Albrechts-Universität machen deutlich, dass die Prävention und die Unterstützung der Betroffenen auch an den Hochschulen weiter verbessert werden muss. In unserer Gesellschaft muss insgesamt genauer hingesehen und sensibilisiert werden, wenn es um Themen wie Frauenfeindlichkeit und sexuelle Diskriminierung geht.

    Die Hochschule hat, das haben die Erläuterungen in der Ausschusssitzung gezeigt, schnell reagiert und weitere Maßnahmen implementiert. Das ist der richtige Weg und wird solche Vorfälle zukünftig hoffentlich unterbinden.

    In einer freien Gesellschaft dürfen Diskriminierung und Ausgrenzung keinen Platz haben. Für unsere Hochschulen muss dies in ganz besonderem Maße gelten.“

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  • 10.10.2023

    Bernd Buchholz: Nach dem Migrationsgipfel braucht es weitere Maßnahmen

    Zu den Ergebnissen des Migrationsgipfels sagt der migrationspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Bernd Buchholz:

    „Es ist gut, dass es endlich einmal Ergebnisse gibt. Frau Touré hat bei diesem Gipfel etwas getan, was nicht nur die Kommunen, sondern auch die FDP seit Monaten – nämlich seit einem Jahr – fordern, nämlich die Aufstockung der Erstaufnahmeeinrichtungen.

    Das ist ein richtiger Schritt. Der findet sich auch in unserem Antrag für die kommende Landtagssitzung. Mit ihm fordern wir die Landesregierung darüber hinaus auf, weitere konkrete Maßnahmen zu ergreifen, um irreguläre Migration zu reduzieren und die Kommunen zu entlasten.

    Dazu gehört, dass das Land ein effizientes Rückführungsmanagement für Menschen ohne Bleibeperspektive ausübt, die Ausländerbehörden entlastet und vermehrt auf Sach- statt Geldleistungen setzt. Der notwendige persönliche Bedarf muss durch guthabenbasierte Kreditkarten mit Einschränkungen bei Bargeldauszahlungen ersetzt werden.“

    Anlage:

    Antrag Irreguläre Migration deutlich reduzieren

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  • 11.10.2023

    Christopher Vogt zu TOP 1 "Solidarität mit Israel – Dem Terror der Hamas entschieden Einhalt gebieten"

    In seiner Rede zu TOP 1 (Aktuelle Stunde "Solidarität mit Israel – Dem Terror der Hamas entschieden Einhalt gebieten") erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Fast auf den Tag genau 50 Jahre nach dem Beginn des Jom-Kippur-Krieges, bei dem Israel überraschend von Ägypten und Syrien angegriffen wurde, hat die Terror-Organisation Hamas – vom Gaza-Streifen aus – nicht nur einige tausend Raketen auf das verhältnismäßig kleine Staatsgebiet Israels abgefeuert, sondern ist parallel auch auf israelisches Staatsgebiet eingedrungen. Über 1.200 Menschen wurden brutal ermordet, davon allein rund 260 bei einem Massaker auf einem Musikfestival, wo junge Menschen einfach nur friedlich gefeiert hatten. Rund 2.900 Menschen wurden verletzt, davon müssen rund 500 in Krankenhäusern behandelt werden. Rund 150 Menschen wurden in den Gaza-Streifen verschleppt, darunter sind auch deutsche Staatsbürger.

    Die Unmenschlichkeit der barbarischen Hinrichtungen, Vergewaltigungen und Entführungen lassen sich kaum in Worte fassen. Und es zerreißt einem das Herz, wenn man die Berichte über die bestialischen Morde selbst an Kindern und Babys liest. Der 7. Oktober wird als schwarzer Tag in die Geschichte eingehen.

    Der israelische Staatspräsident Herzog sprach davon, dass seit dem Holocaust nicht mehr so viele Juden in so kurzer Zeit ermordet wurden. In Israel ist quasi jede Familie betroffen, wie uns der israelische Botschafter gestern bei einem Austausch in der FDP-Bundestagsfraktion in Berlin berichtete. Man kann sich als Deutscher kaum vorstellen, was diese Terror-Attacke für die Menschen in Israel und für ihr Land, das sie sich aufgebaut haben, eigentlich bedeutet.

    Der Staat Israel ist so etwas wie ein Schutzraum für jüdische Menschen. Die bisher nicht vorstellbare Terror-Attacke hat viele Menschen in Israel deshalb zutiefst verunsichert.

    Israel hat das völkerrechtlich verbriefte Recht, sich gegen den Terror der Hamas zu verteidigen.

    Wir haben diese Aktuelle Stunde gemeinsam beantragt, um unsere Solidarität mit Israel zum Ausdruck zu bringen. Wir stehen in dieser dunklen Zeit an der Seite Israels und seiner Bürger und ganz ausdrücklich auch an der Seite der jüdischen Menschen hier bei uns in Schleswig-Holstein, die sich natürlich auch große Sorgen machen. Viele jüdische Menschen in Schleswig-Holstein haben ja Verwandte und Freunde in Israel – und übrigens auch in der Ukraine.

    Meine Damen und Herren! Das Existenzrecht Israels und somit auch die Sicherheit Israels sind deutsche Staatsräson. Und wir sollten endlich auch konsequenter danach handeln, z.B. was die Unterstützung Israels in den internationalen Gremien angeht (siehe UN-Menschenrechtsrat). Es geht auch um den Umgang mit seinen Feinden angeht – und da meine ich nicht allein die Zahlungen an die Palästinensergebiete, die dringend auf den Prüfstand gehören. Es braucht da eine neue außenpolitische Klarheit, aber auch ein konsequenteres Vorgehen gegen verschiedene Organisationen in Deutschland, die den Terror gegen Israel unterstützen. Es ist gut, dass sich die staatstragenden Parteien im Bundestag auf einen Antrag geeinigt haben, in dem ein Verbot von Samidoun (Neukölln) und die Schließung des sog. Islamischen Zentrums in Hamburg gefordert werden.

    Meine Damen und Herren! Der Terror gegen Israel, der auf pure Vernichtung angelegt ist, geht uns alle an. Antisemitismus kann und darf keinen Platz in unserer Gesellschaft haben! Es gibt Antisemitismus aber leider in verschiedenen Bereichen unserer Gesellschaft: Am rechten und auch am linken politischen Rand, bei einigen christlichen Gruppen, aber mitunter auch in der politischen Mitte – auch unsere Partei hatte damit in der Vergangenheit zu kämpfen. Das gehört zur Wahrheit dazu.

    Wir dürfen aber auch nicht die Augen davor verschließen, dass nicht wenige Muslime in Deutschland und in anderen westlichen Ländern ein antisemitisches Weltbild haben – und dieses auch nicht verbergen. Ich finde es unerträglich, wenn der Hamas-Terror ausgerechnet auf den Straßen Berlins – vor allem auf Neuköllns Sonnenallee – offen bejubelt wird. Überraschen kann das aber in Wahrheit auch niemanden.

    Unsere Polizei und unsere Behörden sind aufgefordert, hier konsequent einzuschreiten. Die muslimischen Verbände haben jetzt eine besondere Verantwortung, der sie endlich gerecht werden müssen. Die bisherigen Äußerungen einiger Verbände – und vor allem das laute Schweigen anderer Verbände – empfinde ich als hochproblematisch.

    Wer die Ermordung von Juden feiert, kann in unserer Gesellschaft keinen Platz haben. Und es ist auch nicht hinnehmbar, dass Journalisten auf offener Straße bedrängt und bedroht werden. Das sollten wir auch unmissverständlich deutlich machen. Das ist eine Form von gescheiterter Integration, die uns große Sorgen machen muss und die ein aktives Handeln erfordert.

    Ich blicke allerdings auch mit Sorge in den Kultur- und Medienbereich. Der documenta-Skandal ist nicht lange her. Wir haben auch am Wochenende gesehen, dass die Tagesschau bei den Hamas-Terroristen von Kämpfern gesprochen hat, als wären das legitime militärische Vertreter. Man muss Terror auch Terror nennen und sollte es nicht schönreden. 

    Meine Damen und Herren! Israel ist eine Demokratie – übrigens, die einzige im Nahen Osten. Es gibt dort entsprechend auch Religionsfreiheit, die gerade die Juden in vielen Teilen der Welt nicht genießen können. Man muss die Politik der israelischen Regierung nicht mögen und man darf sie auch kritisieren, was gerade mit Blick auf die Siedlungspolitik und die geplante Justizreform, die das Land zuletzt innenpolitisch sehr gespalten hat, ja auch vielfach getan wird. Das ist aber kein Grund für Hetze gegen den Staat Israel und gegen jüdische Menschen.

    Hamas vertritt mittlerweile eine glasklare IS-Ideologie und handelt auch dementsprechend. Sie bekommen massive Unterstützung durch den Iran, aber auch durch Staaten wie Katar, mit denen wir ja auch gerade in jüngster Vergangenheit Abkommen geschlossen haben. Aber vermutlich auch durch Russland. Es ist sicherlich kein Zufall, was gerade alles auf den Krisenherden der Welt passiert. Das wird uns noch massiv insgesamt als westliche Wertegemeinschaft herausfordern. 

    Meine Damen und Herren! Schleswig-Holstein war eine Hochburg der Nationalsozialisten, was sich auch mit dem Kriegsende nicht sofort geändert hat. Dass ein Massenmörder wie Heinz Reinefarth, der Schlächter von Warschau, Mitglied dieses Landtages war, ist und bleibt eine unfassbare Schande. Wir haben nicht nur deshalb auch eine besondere Verantwortung, der wir noch stärker gerecht werden sollten. Das fängt an mit der Stärkung des Geschichtsbewusstseins an unseren Schulen, aber auch durch die Arbeit unserer Gedenkstätten.

    Es war richtig, dass die Bildungsministerin die Schulen in entsprechender Form angeschrieben hat. Wir sollten den Menschen den Rücken stärken, die gegen Antisemitismus Zivilcourage zeigen. Wir sollten Polizei und Justiz den Rücken stärken, konsequent gegen entsprechende Straftaten vorzugehen. Jüdische und israelische Einrichtungen müssen geschützt werden – das gilt in der kommenden Zeit in besonderem Maße. 

    Es ist eine Schande, dass dies notwendig ist, aber solange dies notwendig ist, müssen und werden wir dies tun. Den Anschlag auf die Synagoge in Halle vor einigen Jahren haben wir ja alle noch in Erinnerung.

    Wir sollten den Austausch mit Israel – gerade bei den jungen Menschen – weiter ausbauen, um die Erinnerungsarbeit und den kulturellen Austausch zu intensivieren.

    Und, meine Damen und Herren, hier in Schleswig-Holstein wird auch militärische Ausrüstung für die israelische Armee produziert, die dazu dient, dass sich das Land verteidigen kann. Als FDP-Fraktion bekennen wir uns ganz ausdrücklich dazu! Das ist auch ein wichtiger Beitrag, um jüdisches Leben zu schützen!

    Meine Damen und Herren! Wir sollten sehen, dass Israel unsere Solidarität nicht nur jetzt, sondern auch in der kommenden Zeit brauchen wird. Die Hamas muss erfolgreich bekämpft werden, damit das Existenzrecht Israels und die Sicherheit der Menschen dort wieder gewährleistet werden können. Israel wird und muss jetzt Stärke zeigen und die Strukturen der Hamas erfolgreich zerschlagen. Das wird militärisch sehr schwierig werden, eine Bodenoffensive wird dafür notwendig sein.

    In Gaza sind viele Zivilisten, die – wie die entführten Geiseln – von der Hamas als menschliches Schutzschild missbraucht werden. Und es droht ja auch erneut ein Flächenbrand in der Region, wenn man zum Beispiel auf die Hisbollah und andere Bedrohungen für Israel schaut. Eines ist für uns jedoch klar: Wir stehen an der Seite Israels und werden dem Antisemitismus auch hierzulande noch konsequenter begegnen. Es ist gut, dass wir dieses Signal heute gemeinsam und geschlossen senden!"

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 09.02.2017

    Anita Klahn: Rot-Grün-Blau macht Schleswig-Holstein zum Schlusslicht bei den Bildungsausgaben

    „Die Koalition hat es geschafft. Rot-Grün-Blau macht Schleswig-Holstein zum Schlusslicht bei den Bildungsausgaben. Lediglich 6.300 Euro werden je Schülerin und Schüler im Bereich der allgemeinbildenden Schulen aufgewendet. Damit fällt Schleswig-Holstein auf den letzten Platz zurück. Auch bei den berufsbildenden Schulen sieht die Lage nicht viel besser aus.

     

    Unser Land braucht aber schlaue Köpfe. Die Koalition verspielt damit die Zukunft unseres Landes. Diese Problematik wird sogar noch weiter verschärft, weil die Regierungskoalition erhebliche Fehlinvestitionen im Bildungsbereich vorgenommen hat. So werden Ressourcen in überflüssige Oberstufen gesteckt, anstatt die Unterrichtsversorgung zu verbessern und für guten Unterricht an allen Schulen zu sorgen.

     

    Die Erzählung, die Rot-Grün-Blau zu verbreiten versucht, diese Landesregierung stehe für ‚gute Bildung‘, ist damit offiziell widerlegt.“

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  • 11.10.2023

    Heiner Garg zu TOP 25+29 u.a. "Krankenhaussterben verhindern - auskömmliche Refinanzierung dauerhaft sicherstellen"

    In seiner Rede zu TOP 25+29 (u.a. Krankenhaussterben verhindern - auskömmliche Refinanzierung dauerhaft sicherstellen) erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Heiner Garg:

    „Ein so klares Bekenntnis zur Zustimmung zu unserem Änderungsantrag hätte ich mir eigentlich gar nicht erhofft, wie es gerade vom Kollegen Balke kam. Aber der Reihe nach.

    Die Krankenhausfinanzierungsreformen, mit der einhergehenden notwendigen Strukturanpassung, ist längst überfällig. Es geht um nicht mehr und nicht weniger, als um die Sicherung der Zukunft der akutstationären Versorgung in Deutschland.

    Insofern, Herr Kollege Hansen, hätte Ich mir gewünscht, wir könnten einmal darauf verzichten auf diese peinliche Polemik ‘Berlin mache Cannabis statt Krankenhäuser’. Das ist an dieser Stelle fehl am Platz. Dieser Mammutaufgabe stellt sich zum ersten Mal seit Jahrzehnten eine Bundesregierung. Dass es dabei knirscht und nicht alles in Ordnung läuft, hat Ihre Landesregierung mit einer strammen Enthaltung begleitet. So kann man es auch machen, Herr Hansen.

    Vor dem Hintergrund will ich mich auf die beiden vorliegenden Hauptanträge, den von SPD und SSW sowie den von CDU und Grünen, konzentrieren.

    Der Antrag von CDU und Grünen, der aus der Ursprungsinitiative aus Nordrhein-Westfalen entstanden ist, ist fachlich vollkommen in Ordnung. Deswegen habe ich dazu auch einen Änderungsantrag gestellt.

    Der Antrag von SPD und SSW ist ein wenig spannender, weil er nämlich die Krankenhausfinanzierungssystematik im ersten Absatz etwas durchbricht. Deswegen würde ich wahnsinnig gerne darüber auch im Ausschuss diskutieren. Denn man könnte sich auch noch das Modell Rheinland-Pfalz angucken.

    Rheinland-Pfalz hat einen Krankenhausliquiditätspakt auf den Weg gebracht, wo Krankenhauszahlungsströme, also die Betriebskostenfinanzierung, sozusagen vorfinanziert wird. Ein Teil hat Schleswig-Holstein schon mit der Energiekostenhilfe gemacht. Rheinland-Pfalz hat dies gemeinsam mit den Kostenträgern bei den Pflegebudgets vereinbart. So kann man Liquidität sichern.

    Ehrlicherweise ist es das Problem vieler Häuser im Moment, dass sie Liquiditätsprobleme haben. Frau Ministerin, vielleicht können Sie dazu noch etwas sagen, ob so etwas für Sie infrage käme, ohne die Finanzierungssystematik im Krankenhauswesen zu durchbrechen.

    Meine sehr geehrten Damen und Herren, was mich stört, obwohl es fachlich richtig ist, ist, dass Sie keinen Satz in Ihrem Antrag zur Verantwortung des Landes schreiben. Nicht einen Satz dazu.

    Die Verantwortung Schleswig-Holsteins, wie die aller anderen Bundesländer auch – der Kollege Balke hat darauf hingewiesen – ist, für eine auskömmliche Investitionsfinanzierung zu sorgen, und zwar nicht nur, weil Krankenhäuser auch weiterhin gebaut und grundsaniert werden müssen, sondern weil ein Teil des Problems ist, dass über Jahre – seit Existenz des DRG-Systems – die Krankenhäuser, wegen der fehlenden Investitionsfinanzierung durch sämtliche Bundesländer, gezwungen waren, aus Fallpauschalen Investitionen zu tätigen.

    Natürlich fehlt dann das Geld an anderer Stelle.

    Vor diesem Hintergrund darf man eine Landesregierung bei einer Debatte, bei der wir uns im Ziel einig sind, nicht aus ihrer Verantwortung lassen, sondern es muss endlich Schluss sein mit der Verunsicherung, wie es mit den Investitionskosten weitergehen soll. Im Übrigen, Herr Kollege Hansen, was Sie wohlweislich verschwiegen haben bei dem Appell an Ihren virtuellen Kollegen aus Nordrhein-Westfalen: Die Nordrhein-Westfalen machen jetzt genau das zusätzlich. Sie nehmen noch einmal richtig Geld in die Hand und unterstützen ihre Krankenhäuser bei den Investitionskosten.

    Vor dem Hintergrund wird aus Ihrem Antrag ehrlicherweise nur ein Schuh, wenn Sie auch tatsächlich zur eigenen Verantwortung stehen. Man kann doch nicht auf der einen Seite ein Rechtsgutachten in Auftrag geben, wo dann herauskommt, ,oh Wunder, die Länder sind für die Krankenhausplanung verantwortlich'. Ja, natürlich sind sie das. Aber, verdammt noch einmal, dann muss man diese Planungsverantwortung auch wahrnehmen und sie mit Geld hinterlegen!

    Liebe Kollegin Pauls, wenn Sie sich einen Ruck geben können, würde ich wirklich gern über Ihren Antrag im Ausschuss diskutieren. Dem Antrag von CDU und Grünen würde meine Fraktion zustimmen. Aber ich empfehle sehr, vor dem Hintergrund der notwendigen Verantwortung, der Sie ja nachkommen wollen, und auch vor dem Hintergrund des Appells des Kollegen Balke, dass Sie unserem Änderungsantrag, der sich genau auf die Investitionskostenverpflichtung bezieht, vielleicht auch einmal zustimmen könnten, auch als regierungstragende Fraktion."

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort

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  • 11.10.2023

    Bernd Buchholz zu TOP 11 "Nichtkommerzielle Lokalradios fördern"

    In seiner Rede zu TOP 11 (Nichtkommerzielle Lokalradios fördern) erklärt der medienpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    "Der Zusammenarbeitsausschuss dieses Landtages hat sich gerade mit der Finanzierungsfrage der nicht-kommerziellen Lokalradios befasst. Er hatte in einer Sitzung nicht nur die unabhängige Medienanstalt Hamburg-Schleswig-Holstein eingeladen, sondern auch die Betreiber der nicht-kommerziellen Lokalradios, um vortragen zu lassen, was die Problematik ist, und auch, um mit den Damen und Herren zu diskutieren. 

    Anders als der Kollege Lars Harms, der diesen Antrag hier gestellt hat, muss ich sagen, dass mich in dieser Diskussion nicht überzeugt hat, dass dieser massive Finanzbedarf bei diesen nicht-kommerziellen Lokalradios tatsächlich vorhanden ist.

    Das liegt an unterschiedlichen Gründen. Der erste besteht darin, dass wir in einer modernen Welt leben, in der es Medienvielfalt geben kann und muss. Podcasts gibt es hier, Videocasts dort. Jeder von uns kann heute Medienproduzent sein. Und er kann es deshalb, weil es das Internet ermöglicht, solche Formate zu erstellen. Warum brauchen wir dann nicht-kommerzielle terrestrische Verbreitungsfrequenzen?

    Die Frage kann mir niemand mehr beantworten. Denn zu der Zeit, in der man das mal geschaffen hatte, war es die einzige Möglichkeit, sich über terrestrische Frequenzen tatsächlich verbreiten zu können.

    Diese Möglichkeit ist längst überholt.

    Und warum muss ein nicht-kommerzielles Lokalradio dann den Betrieb auf DAB plus umstellen, statt ins Internet zu gehen? Ich verstehe das nicht. Ich verstehe auch nicht, warum es das ,nicht-kommerzielle' Lokalradio ist, obwohl es niemand verbietet, werbefinanziert auch mal etwas Kommerzielles zu machen. Das Wort ,kommerziell' verbinden viele Leuten mit einem Gefühl der Ablehnung.

    Bei mir ist das nicht so, bei mir ist kommerziell etwas ganz Sinnvolles. Denn die Unabhängigkeit von Medien hängt übrigens in großem Maße davon ab, wie man sich selbst auch finanziell unabhängig fühlt. Immer nur an irgendeinem Tropf zu hängen von irgendjemandem, der mit staatlichen Zuschüssen oder wie auch immer finanziert ist, schafft nicht unbedingt Unabhängigkeit.

    Ich bin ein Fan der unabhängigen Medien - und die sind in der Regel auch privat finanziert. Jetzt einmal zu dem Charakter von nicht-kommerziellen Lokalradios. Das sollte die Möglichkeit sein, vor Ort nicht kommerziell zu experimentieren und etwas auszuprobieren. Doch das braucht jetzt tatsächlich feste Gerüste mit hauptamtlich-beschäftigtem Personal? Mit Verlaub, ich sehe das nicht.

    Und deshalb sage ich: Die Medienvielfalt der Zukunft besteht nicht aus der Fortführung solcher nicht-kommerzieller Lokalradios. Die können und müssen weiter vor allem staatsfern aus Rundfunkgebühren mitfinanziert werden. Deshalb ist das, was bisher läuft, gut und richtig. Wenn jemand nicht-kommerzielles Lokalradio in Schleswig-Holstein machen möchte, dann kann er mit einer bestimmten Förderung durch die Medienanstalt auch weiterhin rechnen und das auch betreiben.

    Aber feste, mit Hauptamtlichen besetzte Strukturen und terrestrische Strukturen, die dann auch noch auf DAB plus gehen, das ist in Zeiten einer modernen Digitalisierung aus meiner Sicht einfach schlicht und erreichend zu sehr von gestern und eine Fehlallokation von Geld, das man sinnvoller einsetzen könnte.

    Meine Damen und Herren, Medienvielfalt kommt über alle Kanäle. Nutzen Sie alle das Internet als Sender! Machen Sie sich alle selbst zu Medien mit so tollen Podcasts, wie Sophia Schiebe und Niclas Dürbrook sie gemacht haben oder wie ich sie als Wirtschaftsminister damals auch einmal gemacht habe.

    Das ist doch für uns alle eine wirkliche Chance, Vielfalt in die Medienlandschaft zu bringen.

    Ahrensburg TV ist ein kleiner Sender, der kommerziell funktioniert und lokale Nachrichten verbreitet. Das wünsche ich mir an ganz vielen Stellen auch. Dazu braucht es den Antrag des SSW aus meiner Sicht leider nicht.“

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

     

     

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  • 11.10.2023

    Oliver Kumbartzky zu TOP 16+24 u.a. "Mehrwertsteuerermäßigung auf Gas und Fernwärme beibehalten"

    In seiner Rede zu TOP 16+24 (u.a. Mehrwertsteuerermäßigung auf Gas und Fernwärme beibehalten) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und energiepolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    „Genauso wie die Energiepreisbremsen war die temporäre Senkung der Mehrwertsteuer auf Gas und Fernwärme seinerzeit absolut richtig und notwendig. Bevor man nun pauschal fordert, beide Instrumente pauschal und deutlich zu verlängern, sollte man zur Kenntnis nehmen, dass sich die Großhandelspreise auf Gas mittlerweile wieder einigermaßen normalisiert haben. Außerdem sind zum 1. Oktober zwei Umlagen weggefallen. Und zwar die Bilanzierungsumlage (bisher: 0,57 Cent/kWh netto) sowie die Konvertierungsumlage (bisher: 0,038 Cent/kWh netto). Beide Umlagen sind aufgrund der Marktentwicklungen derzeit nicht mehr notwendig und eben auf Null Cent abgesenkt worden.

    Nichtsdestotrotz ist über das Thema Energiepreise in Gänze zu sprechen. Um die Preise zu senken, muss das Energieangebot steigen. Aber LNG lehnt der SSW in Bausch und Bogen ab, genau wie eine Verlängerung der Kernenergie. Zum dringend notwendigen Hochlauf von Wasserstoff sowie der Tiefen-Geothermie ist vom SSW irgendwie nichts zu hören. Dabei ist
    der Hochlauf unbedingt zu beschleunigen und Innovationen und neue Technologien sind voranzubringen. Und Entlastungen sind beispielsweise über eine deutliche Absenkung der Stromsteuer zu erzielen sowie über das Klimageld, das spätestens 2025 kommen muss.

    Zum Antrag der SPD: Jetzt sollen nochmal zwei Milliarden Euro für den Ausbau von Wärmenetzen zur Verfügung gestellt werden. Dabei haben wir erst im letzten Monat gemeinsam beschlossen, dass zwei Milliarden Euro für ein Bürgschaftsprogramm Wärmenetze zur Verfügung gestellt werden. Der erste Absatz in Ihrem Antrag lässt vollkommen offen, ob es sich um Darlehen handeln soll oder nicht. Zwei Milliarden Euro frisches Eigenkapital wird die Finanzministerin ohnehin für nicht vorhanden erklären.

    Den zweiten Punkt im SPD-Antrag halte ich hingegen für sinnvoll und dringend notwendig. Der Austausch mit den Banken sollte meiner Meinung nach an erster Stelle stehen. Denn, dass man mal guckt, inwieweit sich die Finanzierungsbedingungen für Wärmenetze verbessern müssen und können, wird maßgeblich bestimmen, wie schnell wir mit der Wärmewende vorankommen.

    Auch dem dritten Punkt, der verbesserten Regulierung, könnten wir als Fraktion so zustimmen. Die Landesregierung sollte hier dringend prüfen, wie transparent die Preise für Wärme für Verbraucher sind und sein sollten, um die richtigen Entscheidungen treffen zu können.

    Warum wir aber noch eine Landesinfrastrukturgesellschaft neben dem Kompetenzzentrum für klimaneutrale Wärmeerzeugung - das im Januar beschlossen wurde - brauchen, erschließt sich mir nicht. Über den Stand des Aufbaus des Kompetenzzentrums kann uns der Minister bestimmt gleich noch einige Worte sagen. Vor allem den Zeitplan und die Finanzierung haben wir noch nicht erklärt bekommen. Das Ganze ist aber schon ein dreiviertel Jahr her. Der Minister kann uns bitte auch mal erläutern, wann das Kompetenzzentrum kommt und wie viele Stellen hierfür benötigt werden. Ich hoffe, dass das Kompetenzzentrum Wärme mehr wird als das Ein-Mann-Kompetenzzentrum für klimaeffiziente Landwirtschaft.

    Die Arbeit und Planung, die vor Ort gemacht werden, sollten durch das Kompetenzzentrum unterstützt werden. Das Kompetenzzentrum muss zügig Aufklärung drüber geben, ob und wann es in den einzelnen Kommunen Wärmenetze geben wird. Das ist hierbei die wichtigste Information für die Bürgerinnen und Bürger in diesem Land.

    Ganz klar ist für uns: Wir müssen die Wärmewende in Schleswig-Holstein voranbringen. Und der Alternativantrag von CDU und Grünen ist überraschend gut. Das könnte daran liegen, dass dort viele von Jamaika initiierte Projekte sowie vom Bund finanzierte Förderprogramme erwähnt werden. Wir stimmen dem Antrag daher zu. Er weist den richtigen Weg auf."

    Sperrfrist Redebeginn!

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  • 11.10.2023

    Oliver Kumbartzky zu TOP 5 "Finanzierung von Maßnahmen der grün-blauen Infrastruktur"

    In seiner Rede zu TOP 5 (Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung eines Sondervermögens zur nachhaltigen Finanzierung von Maßnahmen der grün-blauen Infrastruktur) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und umweltpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    „Die gute Nachricht zuerst: Die so genannten Schlickgelder sollen über ein Sondervermögen verteilt werden und die Landesregierung hat es tatsächlich ein halbes Jahr nach der Vereinbarung mit Hamburg geschafft, einen Gesetzentwurf zu erstellen. Das ist nahezu rasant. Und da kommen wir auch schon zur schlechten Nachricht: Offenbar war das Verfahren für die CDU-Vertreter in der Landesregierung zu rasant, denn sie haben sich komplett von den Grünen über den Tisch bzw. durch den Schlick ziehen lassen. Einzig Projekte des MEKUN sollen profitieren und zugleich soll ein erheblich zusätzlicher Personalaufwand ebenfalls aus dem Sondervermögen finanziert werden. Nach Luxus-Ottern und neuen Rangern die niemand braucht, folgt also nun der nächste Streich aus dem Hause Goldschmidt.

    Im Juni hatte ich es hier im Plenum schon gesagt: ‚Sie sollten es sich nicht zu einfach machen und die Schlickgelder heimlich, still und leise vollständig in die Biodiversitätsstrategie umleiten.‘ Immerhin wird die Fischerei jetzt zwar erwähnt, aber auch hier steckt der Teufel im Detail: Es geht laut Gesetzentwurf um eine ‚schutzgebietsverträglichere Ausgestaltung der Krabben- und Küstenfischerei‘. Noch schutzgebietsverträglicher also? Was genau die Vorstellungen des MEKUN und auch des MLLEV sind, können wir dann ja nochmal im Ausschuss erläutert bekommen. Ich tippe, wir werden hier unterschiedliche Aussagen hören.

    Der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung lässt sich ziemlich einfach zusammenfassen: Das Sondervermögen soll das Umweltministerium finanziell absichern. Kein Wort von Daseinsvorsorge. Kein Wort von anderen Ministerien. Kein Wort von anderen möglichen Antragstellern oder Vorhabenträgern. Und genau das ist der große Fehler, der dazu führen wird, dass sich eigentlich gar nichts ändern zum bestehenden Verfahren über die Nationalparkstiftung. CDU und Grüne setzen hier Akzeptanz aufs Spiel und schon die Anhörung im Ausschuss wird zeigen, dass der Widerstand groß sein wird!

    Als Serviceopposition helfen SSW und FDP hier aber gerne. Unser Änderungsantrag greift genau das eben Erwähnte auf. Das Geld aus dem Sondervermögen soll eben nicht in Tobias Goldschmidts Lieblingsprojekte, sondern in die Zukunft Schleswig-Holsteins investiert werden. Dazu gehört auch, dass nicht nur in die ökologische, sondern auch in die wirtschaftliche Weiterentwicklung und die Erreichbarkeit unserer Häfen investiert wird. Auch das Verkehrsministerium soll über die Mittelvergabe mitentscheiden können. Zudem sollen neben dem Land Schleswig-Holstein auch die Kreise und kommunalen Gebietskörperschaften sowie von ihnen getragene Organisationen Antragsteller und Vorhabenträger für Maßnahmen nach Paragraf 2 werden können.

    Ich bitte um Ausschussüberweisung, freue mich auf die Anhörung und gebe die Hoffnung nicht auf, dass wir am Ende zu einem gemeinsamen Gesetz kommen. Schlammschlachten nützen hier nichts, ebenso wenig wie die Außerachtlassung der Häfen, des Verkehrsministeriums und der Vorhabenträger von der Westküste."

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort

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  • 11.10.2023

    Oliver Kumbartzky zu TOP 9A "Taten statt Worte: Photovoltaikoffensive auf den Dächern der Landesgebäude"

    In seiner Rede zu TOP 9A (Taten statt Worte: Photovoltaikoffensive auf den Dächern der Landesgebäude) erklärt der energiepolitische Sprecher und Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    „In den letzten zwölf Monaten hat das Land gerade einmal drei weitere Gebäude mit einer Photovoltaikanlage ausgestattet. Damit verfügen 4,4 Prozent aller Landesgebäude über eine Photovoltaikanlage – gerade einmal 0,3 Prozentpunkte mehr als vor einem Jahr. 43 von 981 Dächern! Peinlich ist das! Wenn Schwarz-Grün in diesem Schneckentempo weitermacht, würde es mehr als 300 Jahre dauern, bis alle landeseigenen Gebäude über eine Photovoltaikanlage verfügen.

    CDU und Grüne hatten in ihrem Koalitionsvertrag noch einmal ausdrücklich die Vorbildrolle des Landes beim Klimaschutz betont, die bereits seit Jahren auch im schleswig-holsteinischen Energiewende- und Klimaschutzgesetz (EWKG) festgeschrieben ist.

    Dieser gesetzlichen Vorbildrolle wird Schwarz-Grün aber überhaupt nicht gerecht. Die grüne Finanzministerin und der grüne Energieminister machen hier schlichtweg ihren Job nicht!

    Während vor allem die Grünen mit Blick auf den Klimaschutz immer mehr Vorgaben für Privathaushalte fordern, bleiben die Dachflächen der vielen landeseigenen Gebäude bisher weitestgehend ungenutzt. Bei solchen Vorbildern wird der Einsatz gegen den Klimawandel scheitern. Die Landesregierung macht sich damit selbst völlig unglaubwürdig.

    Monika Heinold ist als zuständige grüne Ministerin nun bereits seit elf Jahren im Amt. Ihre klimapolitische Bilanz ist im eigenen Verantwortungsbereich absolut verheerend und sie scheint sich dafür noch nicht einmal besonders zu interessieren. Ich kann nicht nachvollziehen, warum ihr Ministerium derart herumtrödelt und die landeseigenen Dachflächen nicht auch – wie zum Beispiel Niedersachsen – an Investoren vermietet, wenn das Land nicht selbst in der Lage ist, Anlagen zu installieren.

    Auch die bereits vor einem Jahr versprochene PV-Strategie lässt weiterhin auf sich warten. Es passt angesichts dieser miserablen Bilanz nicht ins Bild, dann aber gleichzeitig die Pflichten für Bürgerinnen und Bürger zur Installation von Photovoltaik-Anlagen immer stärker ausweiten zu wollen.

    Wir fordern mit unserem Antrag heute erneut eine umfangreiche Investitionsoffensive beim Thema Photovoltaik. Anders als es die Landesregierung darstellt, wäre ein Solarkataster ein geeignetes Instrument, um endlich zu nennenswerten Fortschritten zu kommen.

    Der Alternativantrag von CDU und Grünen ist wirklich Realsatire. Zur Erinnerung: Nur 43 der 981 landeseigenen Gebäude verfügen über eine PV-Anlage. Und die Koalition schreibt in ihrem Antrag: ‚Der Landtag begrüßt, dass die Landesregierung dem Ausbau von PV-Anlagen eine hohe Priorität einräumt`. Unglaublich.
    Immerhin fordern auch CDU und Grüne, dass die Landesregierung ihre angekündigte Strategie endlich zeitnah vorlegen soll. Dann mal los
    ."

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 11.10.2023

    Annabell Krämer zu TOP 20 "Vertrauen und Akzeptanz stärken – Entwicklung des Digitalen Euro konstruktiv begleiten"

    In ihrer Rede zu TOP 20 (Vertrauen und Akzeptanz stärken – Entwicklung des Digitalen Euro konstruktiv begleiten) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    „Die Welt wandelt sich stetig. So ändert und wandelt sich auch unser Umgang mit Bargeld. Während es vor nicht allzu langer Zeit noch üblich war, dass das Bargeld in großem Umfang über die Ladentheke im stationären Einzelhandel floss, haben sich die Präferenzen der Menschen deutlich verschoben. Nicht zuletzt die Corona-Pandemie haben den Online-Handel samt Online-Zahlungsdienstleistern sowie das kontaktlose Bezahlen populär gemacht.

    Nur noch 30 Prozent der Befragten in Deutschland gaben in einer Umfrage der Bundesbank von 2022 an, dass Bargeld ihr bevorzugtes Zahlungsmittel ist. In Finnland sind es gerade einmal noch elf Prozent. Auf diese Änderungen der Präferenzen gilt es zu reagieren.

    Denn das Bargeld ist bis dato unser einziges gesetzliches Zahlungsmittel und neben der Mindest- und der Überschussreserven der Geschäftsbanken bei der Zentralbank Teil des Zentralbankgeldes. Wenn sich der Trend weg vom Bargeld fortsetzt, spielt das Zentralbankgeld bald kaum eine Rolle mehr. Das kann – und das muss man deutlich sagen – Vertrauen verspielen. Das Vertrauen in die Zentralbank und deren Handlungsfähigkeit ist aber natürlich wichtig. 

    Auch wird der Markt der Online-Zahlungsdienstleister hauptsächlich von nicht europäischen Firmen dominiert. Wenn es europäische Lösungen gibt, sind diese nur national. Das muss sich ändern, denn auch hier müssen wir Abhängigkeiten minimieren. Der digitale Euro soll diese Lücke schließen. Dafür hat sich die Europäische Zentralbank schon 2021 auf den Weg gemacht. Und zuletzt hat die EU-Kommission im Juli einen Verordnungsvorschlag zur Einführung eines digitalen Euros vorgelegt.

    Und ja, es bleiben noch viele Fragen zur Ausgestaltung offen. Wie soll der digitale Euro zur Verfügung gestellt werden? Per App und Bezahlkarte - oder nur per App? Wer wird sich in Deutschland darum kümmern, dass wirklich jeder Zugang zum digitalen Zentralbankgeld erhält? Wird es ein Verzinsungsverbot geben oder eine maximale Haltemenge? Wie wird sich die Geldpolitik verändern, falls es doch Zinsen auf den digitalen Euro gibt? Und zuletzt: Wie anonym ist anonym?

    Als ich das erste Mal den Titel des Koalitionsantrages las, der besagt ,Vertrauen und Akzeptanz stärken – Entwicklung des Digitalen Euro konstruktiv begleiten', habe ich gedacht, Schwarz-Grün habe etwas Konstruktives zur Debatte beizutragen. Dann würde dieser Antrag jedoch nicht in die klassische Art von Anträgen passen, die wir von Schwarz-Grün gewohnt sind.

    Diese sind – werte Kollegen, Sie ahnen es – entweder Kategorie

    a) Forderungen an den Bund,

    b) Prüfanträge oder – auch gerne gestellt –

    c) Begrüßungsanträge.

    Welche Art von Antrag liegt nun hier vor?

    Ein Antrag, der im Wesentlichen dem Beschluss des Bundesrates vom 29.09.2023 entspricht – und somit bitten Sie die Landesregierung, genau so weiter zu machen wie bisher. Bingo! Ein Begrüßungsantrag!

    Zugestimmt haben Sie im Bundesrat ja schon. Warum also dieser Antrag? Meine Theorie: Sie sind mittlerweile thematisch so weit voneinander entfernt, müssen aber unbedingt einen Antrag stellen, um zu signalisieren, dass Sie konstruktiv zusammenarbeiten. Da ist es das Naheliegendste, einfach einen Bundesratsbeschluss aufzuwärmen.

    Wir werden Ihrem Antrag aber dennoch zustimmen, denn er schadet nicht. Der digitale Euro kann unsere gemeinsame Währung in das neue Jahrtausend bringen und dabei ist es natürlich wichtig, die Bevölkerung zu informieren, die Prozesse transparent zu gestalten und die Risiken für die Finanzmärkte zu minimieren."

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 12.10.2023

    Annabell Krämer: Der Minister muss sich zur vorzeitig abgebrochenen Katzenkastrationsaktion erklären

    Zur wiederholt frühzeitig beendeten Katzenkastrationsaktion erklärt die tierschutzpolitische Sprecherin und stellvertretende Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    „Die Landesregierung hat sich nochmal selbst unterboten. Im Frühjahr wurde die Kastration von wildlebenden Katzen bereits nach neun Tagen gestoppt, weil die Mittel nicht ausreichten, dieses Mal war nach nur zwei Tagen Schluss.

    Tierschutz ist weder bei Schwarz noch bei den Grünen in guten Händen. Im Vorfeld wurde die Aktion bereits von vier auf zwei Wochen verkürzt und jetzt bleiben Tierschützer sogar auf den Kosten sitzen, weil die Rechnungen so zeitnah gar nicht eingereicht werden konnten.

    Wir hatten bereits in der letzten Plenartagung gefordert, dass die Aktion nicht wie bereits im Frühjahr frühzeitig beendet werden sollte. 

    Dass hier auch die Grünen, die sich sonst immer als Tierschützer darstellen, nicht eingegriffen haben, zeigt, wie wenig hinter deren plakativen Wahlslogans steckt. Im kommenden Plenum wird sich der Minister erklären müssen. Die FDP wird einen Bericht des Ministers einfordern, warum er die gegebenen Möglichkeiten in seinem Haushalt nicht genutzt hat, um wenigstens die bereits zeitlich verkürzte Aktion ordnungsgemäß durchzuführen."

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  • 12.10.2023

    Bernd Buchholz zu TOP 28 "Irreguläre Migration deutlich reduzieren und Kommunen besser unterstützen"

    In seiner Rede zu TOP 28 (Irreguläre Migration deutlich reduzieren und Kommunen besser unterstützen) erklärt der migrationspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    "Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich eines vorneweg sagen: Bei der Aufnahme und der Versorgung der zu uns kommenden Menschen haben wir alle eine humanitäre Verantwortung, der wir alle nachkommen wollen – hier in diesem Haus, im Land, im Bund und in den Kommunen.

    Wenn es unterschiedliche Vorschläge dazu gibt, wie das gelingen kann, dann sollte niemand deswegen als inhuman hingestellt oder in eine bestimmte Ecke gerückt werden.

    Ich bedanke mich insbesondere bei den Kommunen des Landes Schleswig-Holstein, die in den letzten Monaten Herausragendes geleistet haben bei der Unterbringung und dem Versuch der Integration von vielen Menschen in diesem Land.

    Dafür gebührt ihnen Dank, Respekt und Anerkennung.

    Die Entlastung der Kommunen nach der kollektiven Überlastanzeige, die ja vor einigen Wochen hier im Landtag auch Gegenstand der Debatte war, und dabei insbesondere die Aufstockung der Erstaufnahmekapazitäten, war nicht nur überfällig, sondern bitter nötig. Sie ist mit dem Migrationsgipfel am vergangenen Montag dann auch zumindest in Teilen erfolgt.

    Das begrüßen wir als richtigen Schritt in die richtige Richtung. Er hätte allerdings viel früher erfolgen müssen. Real stocken Sie damit die tatsächlichen Kapazitäten auf etwas mehr als 8.500 Plätze im Lande auf.

    Die 10.000 Plätze sind die theoretische Belegbarkeit. Wir hatten schon bei den 7.200 Plätzen nur 5.600 tatsächlich verfügbare Plätze.

    Wir sind also in einer Situation, in der der richtige Schritt bei den Erstaufnahmeeinrichtungen gemacht wird. Aber wir sind auch in einer Situation, in der wir alle nur hoffen können, dass wir mit dieser Maßnahme über den Winter kommen. Denn wir alle wissen, dass die Migrationsaktivitäten gerade im Mittelmeerbereich über den Winter etwas zurückgehen, aber im nächsten Frühjahr in selber Art und Weise auch wieder nach oben schießen können und werden.

    Deshalb ist es jetzt die Aufgabe der Ministerin, nicht darauf zu verharren, was jetzt gemacht worden ist, sondern Planungen dergestalt aufzunehmen, dass man sich versichert, was im Frühjahr des nächsten Jahres in einer Größenordnung notwendig sein dürfte.

    Ich sage Ihnen: Es geht jetzt darum, die Planungen für Standorte mit Erstaufnahmeeinrichtungen so zu schaffen, dass man mindestens 5.000 weitere Plätze im Lande avisiert. Die müssen nicht heute beschlossen werden, aber die Vorbereitungen dafür müssen Sie in der Schublade haben. Das müssen Sie heute planen und nicht immer der Entwicklung hinterherlaufen.

    Die Forderung nach der Nichtverteilung von Menschen ohne Bleibeperspektive erneuern wir insoweit, als dass diese zwar auch in dem Antrag der Koalitionsfraktionen enthalten ist, allerdings mit einer deutlichen Relativierung. Da stehen immer die Worte ,soweit rückführbar'.

    Im Wesentlichen geht es bei den Menschen ohne Bleibeperspektive um solche, die nach dem Dublin-Verfahren irgendwo anders einen Erstantrag gestellt haben. Und die können dann nicht mehr zurückgeführt werden, wenn sie länger als sechs Monate in diesem Land sind.

    Deshalb geht es um die Frage, wie sich Verfahren beschleunigen lassen, damit es tatsächlich zu Rücküberstellungen nach dem Dublin-Verfahren kommen kann.

    Auf meine Fragen im Innen- und Rechtsausschuss wird dann immer geantwortet: ,Wir separieren das nicht, wir machen da nichts, das ist alles Sache des BAMF'.

    Nein, Frau Ministerin, es ist auch Sache Ihrer Landesbehörden, dafür zu sorgen, dass diese Verfahren schnell passieren und Rücküberstellungen nach Dublin überhaupt möglich sind.

    Ich sage an dieser Stelle ganz deutlich, dass die Maßnahmen langfristig nicht ausreichen werden. Es bedarf einer stärkeren Steuerung der Zuwanderung. Das gilt auf der einen Seite sicherlich auch für Maßnahmen des Bundes, insbesondere was die Außengrenzen angeht, und auch was die Frage der frühzeitigen Aufnahme von Arbeit angeht.

    Aber das hat der Bund gestern geliefert. Das haben vor Robert Habeck schon viele andere, unter anderem ich vor vier Wochen hier im Landtag, gesagt.

    Es ist richtig, dass sich der Bund in diese Richtung bewegt hat. Aber, meine Damen und Herren, die Steuerung der Zuwanderung ist nicht nur Sache des Bundes, sondern es gibt auch Dinge, die im Lande passieren können und passieren müssen, um Zuwanderung zu begrenzen.

    Ich sage das hier, weil es in diesem Land nach wie vor kein funktionierendes Rückführungsmanagement gibt.

    Frau Ministerin, in Wahrheit setzen Sie allein und ausschließlich auf die freiwillige Ausreise von Menschen, was in einer Größenordnung von 400 bis 500 Leuten im Jahr tatsächlich gelingt. Es ist auch gut, dass man in diese Richtung geht.

    Aber wenn jedes Jahr 14.000 bis 15.000 kommen und 500 gehen, dann werden wir die Überlastung auf diese Art und Weise nicht in den Griff bekommen. Deshalb sage ich: Wir brauchen ein vernünftiges und neu strukturiertes Rückführungsmanagement. Dafür hat der Bund Ihnen gestern in einem Kabinettsbeschluss eine Latte von Möglichkeiten aufgezeigt.

    Ihre Kommentierung war, dass Sie das prüfen werden. Nein, Frau Ministerin! Sie werden es anwenden müssen. Sie werden es umsetzen müssen!

    Schleswig-Holstein muss aus meiner Sicht auch seinen Anteil dazu leisten, dass Deutschland nicht Anreize zur Einreise gerade in unser Land setzt oder mitgibt. Diese sogenannten Pull-Faktoren können wir schlicht und ergreifend nicht negieren. Es gibt sie ja. In diesem ersten Halbjahr des Jahres 2023 haben in Europa 30 Prozent aller Asylbewerber ihren Erstantrag in Deutschland gestellt.

    Das zweite Land mit der zweithöchsten Aufnahme ist Spanien mit 17 Prozent und in Frankreich waren es 16 Prozent.

    Warum wohl haben so viele ihren Antrag bei uns gestellt? Da muss man sich doch wenigstens einmal die Frage stellen, warum alle die Bundesrepublik Deutschland so anziehend finden wie einen Magnet. Und die Antwort ist relativ einfach: Weil bei uns die Höhe der Leistungen, die man bekommt, in einem anderen Maße existieren, als das in anderen Ländern der Fall ist.

    Das ist kein Vorwurf. Ich will auch überhaupt nicht negieren, dass das Bundesverfassungsgericht Grundlagen für das Existenzminimum setzt. Aber wir müssen doch wenigstens zur Kenntnis nehmen, dass dies einen Anreizfaktor schafft.

    410 Euro bekommt man in Deutschland, während man in anderen Ländern, ich sage mal in Schweden etwa, 180 Euro bekommt. In Großbritannien sind es 210 Euro, in Griechenland 150 Euro und in Ungarn nur 60 Euro im Monat.

    Das ist die europäische Realität. Wer die so belässt, der wird damit leben müssen, dass die Menschen alle in die Bundesrepublik Deutschland wollen.

    Wir sollten uns da auch nichts vormachen und auch das Auszahlen eines Teils dieser Leistungen in Bargeld als einen Faktor für Menschen identifizieren, dass sie hierher kommen. Und auch wenn es von den 410 Euro nur die berühmten 182 Euro sind, die der persönlich notwendige Bedarf sind, die man in Geld ausgezahlt bekommt, dann muss man doch einfach zur Kenntnis nehmen, dass dies für einen Syrer ungefähr viereinhalb Monatsgehälter sind und für jemanden aus Afghanistan ein halbes Jahresgehalt.

    Lassen sich davon 50 Euro an Schlepper oder nach Hause überweisen, dann setzen wir damit einen Punkt, der die Bundesrepublik Deutschland anziehend macht. Ich bin dankbar, dass die CDU-Ministerpräsidenten in ihrer Vorlage für die heutige Ministerpräsidenten-Konferenz genau diesen Punkt adressieren und sagen: Da müssen wir ran.

    Die Ausländerbehörden in diesem Land sind unterbesetzt und in Wahrheit – das wissen wir alle – völlig überfordert. Das kann man jetzt den Kommunen überlassen.

    Man kann auch die Frage stellen, ob das Land nicht etwas daran tun kann, damit diese Überforderung der Ausländerbehörden ein Stückchen zurückgeht. Jeder, der einmal in irgendeinem Kreis oder hier bei der Stadt gearbeitet hat, weiß, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in alle Abteilungen wollen – nur nicht in die Ausländerbehörde. Deshalb haben wir derzeit diesen Missstand. Deshalb dauern aber auch die Erteilung von Erlaubnissen und die Verfahren so lange. Es gibt keine Digitalisierung in diesem Bereich und nicht einmal Standardformulare.

    Sie hätten allerdings die Möglichkeit auch etwas zu tun, indem Sie einmal schauen, ob es nicht bei den Ausländerbehörden gemeinsame Dinge gibt, die man zentral bearbeiten kann. Warum bündeln Sie nicht Kompetenzen dafür, um in bestimmten Bereichen dafür zu sorgen, dass Verfahren schneller ablaufen?

    Bei den straffällig gewordenen Ausländerinnen und Ausländern macht es uns Hamburg vor, indem man Kompetenzen bündelt und gemeinsame Einrichtungen schafft. Das geht noch in vielen weiteren Bereichen. Ich sehe von Ihnen dazu keinerlei Aktivitäten und das ist schade. Es wird den Themen auch nicht gerecht. Meine sehr verehrten Damen und Herren, es gibt viele Möglichkeiten, auch im Land dafür zu sorgen, dass eine Begrenzung stattfindet oder jedenfalls keine Pult-Faktoren aufgebaut werden.

    Sie werden in den nächsten Wochen und Monaten erleben, dass die aktuelle Situation von uns allen erfordert, noch ganz andere Entscheidungen zu treffen. Natürlich wollen wir das auf europäischer Ebene einheitlich machen.

    Aber ich sage auch, wenn Sie über Ihren Antrag so groß rüberschreiben müssen, dass Sie mit den bisherigen Ergebnissen Handlungsfähigkeit ausdrücken, dann zeigen Sie auch Handlungsfähigkeit, indem Sie als Landesregierung wenigstens zu bestimmten Fragen eine gemeinsame Haltung und einen gemeinsamen Weg haben. Den erkennen wir hier nicht! Den sehen wir nicht!

    Deshalb sind Sie nicht diejenigen in dieser Landesregierung, die in der Bundesrepublik Deutschland dafür sorgen, dass etwas vorangetrieben wird. Sie sind vielmehr Getriebene dieses Prozesses.“

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

     

     

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  • 12.10.2023

    Annabell Krämer zu TOP 23 "Taschengeldkonten auch bei gemeinsamem Sorgerecht alleinig eröffnen können"

    In ihrer Rede zu TOP 23 (Taschengeldkonten auch bei gemeinsamem Sorgerecht alleinig eröffnen können) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und gleichstellungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    „Wir wenden uns jetzt einer Frage zu, die besonders unsere jüngere Generation betrifft: Wie können wir sicherstellen, dass alle Kinder, unabhängig von ihren Familienverhältnissen, Zugang zu einem Bankkonto haben?

    Kinder aus getrennten Familien, bei denen beide Eltern das Sorgerecht teilen, sind hier oft darauf angewiesen, dass beide Elternteile ein gutes Verhältnis zueinander pflegen. Das Elternteil, bei dem das Kind lebt, kann selbstverständlich bestimmen, wie viel Taschengeld es seinem Kind gibt und kann dies auch bar aushändigen.

    Allerdings kann es in der Regel ohne Zutun des anderen Elternteils kein Taschengeldkonto für sein Kind eröffnen. ,Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.'

    Dieser etwas sperrige Paragraph 110 des Bürgerlichen Gesetzbuches wird umgangssprachlich gerne ,Taschengeldparagraph' genannt.

    Kinder sollen somit ohne Zustimmung der Eltern im gewissen Umfang über kleine finanzielle Mittel bestimmen können.

    Wie widersprüchlich ist es in diesem Kontext, dass andererseits kein Elternteil allein ein Konto für sein Kind eröffnen darf, auf dem die von ihm übertragenen Gelder verwaltet werden. Was ist die Konsequenz?

    Beispiele aus der Praxis zeigen uns, dass Kinder von getrennten Eltern oft kein Taschengeldkonto erhalten oder die Eröffnung sehr langwierig und mit bürokratischen Hürden für die Eltern bzw. das Elternteil und die Kreditinstitute verbunden ist.

    In diesen Fällen werden Trennungskinder in ihrer finanziellen Bildung benachteiligt. Dabei ist es doch gerade unser gemeinsames gesellschaftliches Ziel, dass der eigenverantwortliche Umgang mit Geld frühzeitig von allen erlernt wird.

    Kinder lernen durch den Umgang mit einem eigenen Konto, ihren Kontostand im Blick zu behalten. Sie erlernen den Umgang mit EC-Karten, das kontaktlose Bezahlen oder den Umgang mit der Bank App. Diesen Zugang wollen wir erleichtern.

    Zweitens zielt unser Antrag darauf ab, das täglich Leben der Alleinerziehenden etwas zu entlasten. Denn manchmal ist das Verhältnis zum Ex-Partner oder zur Ex-Partnerin mehr als angespannt, und man möchte nicht in die Position geraten, um Unterstützung bitten zu müssen, die gegebenenfalls nicht – oder nur mit erheblichem Aufwand gewährt wird.

    Und drittens: Ist es eigentlich begründbar, dass der Expartner oder die Expartnerin Zugriff auf ein Konto hat, das Geldbeträge verwaltet, die das andere Elternteil dort für sein Kind verwalten lässt?

    Gerne wird auf Paragraph 107 BGB verwiesen, der die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters – und somit in der Regel der gesetzlichen Vertreter – bei Geschäftsvorgängen verlangt, in der der Minderjährige nicht lediglich einen rechtlichen Vorteil erlangt.

    Aber besteht wirklich das Risiko rechtlicher Nachteile bei einem kostenlosen Taschengeldkonto ohne Kreditmöglichkeit?

    Die Verfügungsmöglichkeiten der Einzeltransaktionen werden unter Beachtung des ,Taschengeldparagraphen' seitens der Banken begrenzt. Bei Erreichen der Volljährigkeit endet die Kontobeziehung übrigens automatisch, sofern sich der junge Erwachsene nicht erneut legitimiert und seine Willenserklärung zur Geschäftsverbindung abgibt.

    Sehr geehrte Damen und Herren, uns als FDP-Fraktion ist bewusst, dass es zur Umsetzung der Forderung dieses Antrages einige rechtliche Hürden zu nehmen gibt und dass dies nur eine von vielen Möglichkeiten ist, die Situation für Alleinerziehende im Land zu verbessern.

    Wir würden daher vorschlagen, diesen Antrag in den Finanz- und Sozialausschuss zu überweisen um dort gemeinsam sowohl die rechtlichen Hürden zu definieren als auch allgemein darüber zu sprechen, wie wir Alleinerziehende, Väter wie Mütter, noch besser unterstützen und von überbordender Bürokratie entlasten können. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit."

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 09.02.2017

    Wolfgang Kubicki: Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes gibt Anlass zur Hoffnung

    „Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig gibt Anlass zur Hoffnung, dass diese für die Überlebensfähigkeit des Hamburger Hafens wichtige wasserbauliche Maßnahme der Elbvertiefung letztlich durchgeführt werden kann.

     

    Das Gericht hat den entsprechenden Planfeststellungsbeschluss nicht aufgehoben, sondern lediglich eine Nachbesserung verlangt im Hinblick auf eine geschützte Pflanzenart. Wird diese Nachbesserung geleistet, wovon wir aus schleswig-holsteinischer Sicht ausgehen, kann der Planfeststellungsbeschluss umgesetzt und vollzogen werden. Dies ist eine erfreuliche Nachricht, nicht nur für die Metropolregion Hamburg, sondern auch für das Land Schleswig-Holstein insgesamt, da Zehntausende von Schleswig-Holsteinern im Hamburger Hafen Arbeit und damit berufliche Perspektiven haben.“

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  • 12.10.2023

    Annabell Krämer zu TOP 27 "Sachstand zur von der Landesregierung angekündigten Einrichtung eines Hochrisikomanagements"

    In ihrer Rede zu TOP 27 (Sachstand zur von der Landesregierung angekündigten Einrichtung eines Hochrisikomanagements) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und frauenpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    „In den Jahren 2020 bis 2023 wurden in Schleswig-Holstein 32 Frauen von ihren Partnern oder Ex-Partnern getötet. Bundesweit gibt es jeden dritten Tag ein Tötungsdelikt. Jeder Fall ist einer zu viel. Auch, wenn diese Bezeichnung in der Polizeistatistik so nicht verwendet wird – es handelt sich um Femizide – Tötungen von Frauen oder Mädchen aufgrund ihres Geschlechts.

    In vielen Fällen hat der Schutzauftrag des Staates versagt. Denn in der Mehrzahl der Fälle war der Täter bereits aktenkundig wegen begangener häuslicher Gewalt.

    2021 wurden fast 4000 Frauen in Schleswig-Holstein Opfer von Gewalt in der Partnerschaft. Das sollte uns wirklich beschämen. Frauenfacheinrichtungen weisen immer wieder darauf hin, dass der Zeitraum nach der Trennung für die Frauen der gefährlichste sei und fordern eine intensivere Zusammenarbeit der Behörden und Facheinrichtungen.

    Dieses soll ein Hochrisikomanagement sicherstellen. Paragraph 201a Absatz 3 Landesverwaltungsgesetz (LVwG) sieht vor, dass die Kontaktdaten gefährdeter Personen an eine geeignete Beratungsstelle zu übermitteln sind. Paragraph 201a Absatz 3 LVwG hat jedoch ursprünglich einen eng umgrenzten Anwendungsbereich. Bisher konnten personenbezogene Daten nur übermittelt werden, wenn folgende drei Tatbestände erfüllt wurden:

    Eine Datenübermittlung wurde als Maßnahme zur Abwehr einer bevorstehenden konkreten Gefahr erachtet, es bestand zur Tatzeit ein gemeinsamer Hausstand und es wurde eine Wegweisung ausgesprochen.

    Es besteht dringender Handlungsbedarf, denn eine kleine Anfrage der Kollegin Raudies hat ergeben, dass in 70 Prozent der Fälle erfolgter Wegweisung gemäß Paragraph 201a des ursprünglichen Landesverwaltungsgesetzes Schleswig-Holstein, eine Beratung seitens der Betroffenen in Anspruch genommen wurde. In 2021 erfolgte jedoch nur in 23 Prozent der Fälle, konkret in 850 von 3674 Fällen häuslicher Gewalt, eine Wegweisung, also eine Wohnungsverweisung. Für 2022 sehen die Anteile ähnlich aus.

    Das bedeutet, dass in drei Viertel der Fälle kein Datenaustausch und somit kein niedrigschwelliger Zugang zu einer Beratungsstelle bestand. Die Änderung des Paragraphen 201a des LVwG – konkret die Weiterentwicklung der Datenübermittlungsbefugnisse – war somit richtig und wichtig.

    Ein gemeinsamer Hausstand oder eine enge soziale Bindung sind somit nicht mehr zur Datenübermittlung erforderlich, so dass nun auch in Fällen wie Stalking ein niedrigschwelliger Beratungszugang möglich ist. Die Kooperation zwischen Polizei, sonstigen Behörden und Facheinrichtungen wird gestärkt. Sämtliche personenbezogenen Daten werden weiterhin gelöscht, sofern ein Beratungsangebot abgelehnt wird.

    Es ist wichtig, dass wir die Gesetzesänderung evaluieren. Die Gesetzänderung ist über ein Jahr alt. Wie hat sich die Zusammenarbeit zwischen Polizei und den Beratungsstellen entwickelt? Brauchen wir zusätzliche Schulungen für die Polizisten zur Sensibilisierung der Identifikation von häuslicher Gewalt? Wie beurteilen die Beratungsstellen die Auswirkungen Wie viele zusätzliche Datenübermittlungen, die nun unter Paragraph 201a des LVwG möglich sind, haben bereits stattgefunden? Wie hoch ist die Quote der Inanspruchnahme von Beratungsangeboten? Welche Konsequenzen ergeben sich aus der Feststellung der 15 Hochrisikofälle, die im Pilotprojekt für ein verbessertes Hochrisikomanagement festgestellt wurden?

    Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Gewaltschutz in unserem Land muss stetig verbessert werden. Wir müssen unsere bestehenden Gesetze evaluieren, Prozesse optimieren und unsere Facheinrichtungen mit hinreichend Mitteln ausstatten. Überfüllte Frauenhäuser in Schleswig-Holstein sind ein Beleg dafür, dass wir noch Aufgaben vor uns haben.

    Frauen, die Hilfe suchen, müssen diese auch bekommen und dürfen nicht abgewiesen werden. Wenn wir den Zugang hierzu niedrigschwelliger gestalten wollen, müssen wir auch genügend Kapazitäten zur Verfügung stellen.

    Werte Kollegen und Kolleginnen von Schwarz-Grün. Ich wiederhole erneut meine Forderung nach signifikanter Mittelaufstockung für die Frauenhäuser im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs. Für die Büchereien, Orchester und Theater haben Sie dieses bereits verkündet. Für die Frauenhäuser gab es bisher nur warme Worte. Seien Sie sich Ihrer Verantwortung bewusst und erhöhen Sie auch dort die finanziellen Mittel!"

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  • 12.10.2023

    Oliver Kumbartzky zu TOP 7 "Der Schweinehaltung in Schleswig-Holstein eine Zukunftsperspektive geben"

    In seiner Rede zu TOP 7 (Der Schweinehaltung in Schleswig-Holstein eine Zukunftsperspektive geben) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und landwirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    „Nachdem sich die vollmundigen Ankündigungen von Landwirtschaftsminister Werner Schwarz kurz nach seinem Amtsantritt über die Einrichtung eines Nothilfefonds für Schweinehalter als komplette Luftnummer erwiesen haben, debattieren wir heute einen Antrag von CDU und Grünen, der sich mittlerweile weitestgehend überholt hat und der eh nur Bundesthemen aufgriff.

    Nichtsdestotrotz ist es gut und wichtig, dass wir heute über das Thema diskutieren und den Antrag können wir auch gerne beschließen – an der FDP-Fraktion wird das nicht scheitern; wir stimmen dem Antrag der Koalition zu.

    Die Anzahl der schweinehaltenden Betriebe in Deutschland und Schleswig-Holstein wird leider immer kleiner. Diese Misere ist nicht zuletzt Ergebnis der Politik der vergangenen Jahre, nationale Standards im Vergleich zum EU-Binnenmarkt immer weiter anzuheben. Deutsche Landwirte können deswegen im Wettbewerb mit Produzenten aus dem Ausland nicht mehr mithalten. Es fehlt mittlerweile an vergleichbaren, fairen Wettbewerbsbedingungen der deutschen Landwirte mit ihren Wettbewerbern im EU-Ausland. Das Thema muss endlich mal angepackt werden!

    Gleichzeitig muss die Wertschätzung der Verbraucherinnen und Verbraucher für die hochwertigen Lebensmittel aus heimischer Produktion gesteigert werden. Hierzu dient unter anderem auch die Bildungsoffensive der Landesregierung, über die wir später noch debattieren werden.

    Für die eben erwähnte Steigerung der Wertschätzung war auch beispielsweise die Einführung der staatlichen Tierhaltungskennzeichnung durch die Ampel-Koalition ein richtiger Schritt, denn es macht die hohe Qualität der Produkte aus landwirtschaftlicher Produktion in Deutschland transparent.

    Natürlich muss dabei das Tierwohl im Blick behalten werden. Aber ich sage es auch ganz deutlich: Ein Plus beim Tierwohl darf nicht dazu führen, dass Landwirte der Reihe nach aufgeben und die Tierhaltung dafür im europäischen Ausland bei weniger Tierwohlstandards aufgestockt wird – und wir dann von dort importieren.

    Wir brauchen verlässliche Rahmenbedingungen für die Nutztierhaltung als Grundvoraussetzung für die zukunftsfähige Umsetzung von mehr Tierwohl.
    Und wir müssen auf allen Ebenen Bürokratie abbauen, statt immer neue Auflagen zu schaffen.

    Deshalb ist es gut, dass das Baurecht angepasst wurde, damit Tierhalter ihren Bestand nicht verringern müssen, wenn sie höhere Tierhaltungsstufen erreichen wollen. Beim Immissionsschutzrecht ist noch viel mehr zu tun und hier sind auch die Länder gefragt. Es bedarf dringend einer Priorisierung des Tierwohls, damit Ställe auch tatsächlich gebaut und umgebaut werden können.

    Wichtig für die Betriebe ist insbesondere, dass sie eine Investition in mehr Tierwohl über die Abschreibungsdauer der Investition kalkulieren können und nicht z.B. aufgrund abermals steigender Anforderungen erneut investieren müssen.

    Zur Finanzierung des Umbaus: Der Bund hat Mittel in Höhe von einer Milliarde Euro für die nächsten vier Jahre bereitgestellt. Das mag auf den ersten Blick vielleicht zu wenig erscheinen. Aber zunächst ist doch mal genau zu beobachten, wie viele der bereitgestellten Mittel für freiwillige Umbaumaßnahmen nach der Verabschiedung des Tierhaltungskennzeichnungs-Gesetzes überhaupt abgerufen werden.

    Wie viel Geld dann zukünftig bereitgestellt wird, hängt maßgeblich vom zugrundeliegenden Finanzierungskonzept ab. Erst wenn vom grün-geführten Bundesagrarministerium ein konkretes Konzept zur dauerhaften Bereitstellung von Finanzmitteln für Umbaumaßnahmen in der Tierhaltung vorliegt, kann darüber im Detail beraten werden. Und erst danach ist es sinnvoll, über weitere Mittelbereitstellungen im Landwirtschaftsetat des Bundes zu sprechen.

    Ein solches Konzept, etwa in Form einer Tierwohlabgabe, muss den Maßgaben der Rechtssicherheit, der Verlässlichkeit gegenüber Landwirten und zu vermeidenden Verbraucherbelastungen Rechnung tragen.

    Zusammengefasst: Eine langfristige wirtschaftliche Perspektive für unsere Schweinehalter kann nur mit marktwirtschaftlichen Lösungen sichergestellt werden. Am Ende muss jede Weiterentwicklung der Tierhaltung in Deutschland auch von den Konsumenten mitgetragen werden.

    Das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz ist auf den Weg gebracht
    . Wir sollten uns nun gemeinsam dafür einsetzen, dass bereits erreichte Erfolge – wie in der ITW – jetzt nicht unter den Tisch fallen. Es wäre in jedem Fall darüber hinaus zu begrüßen, wenn aus nationalen Bemühungen in diesem Bereich europäische Initiativen entstehen und langfristig eine einheitliche Kennzeichnung daraus hervorgeht.

    Statt eines unkoordinierten Versuchs, die Probleme mit Geld zuzuschütten, brauchen wir schleunigst ein solides Finanzierungsmodell zur Förderung von Tierwohlställen und entsprechende Planungssicherheit für zukunftsorientierte Investitionen. Dazu sollten wir auch einen Bestandsschutz für Vorschriften erwägen, die die landwirtschaftliche Umstrukturierung betreffen
    ."

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  • 12.10.2023

    Bernd Buchholz zu TOP 8 "Wohnungsbau im ländlichen Raum stärken"

    In seiner Rede zu TOP 8 (Wohnungsbau im ländlichen Raum stärken) erklärt der wohnungsbaupolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    "Ich finde den Grundansatz der Koalitionsfraktionen hier gut. Auch im ländlichen Raum haben wir uns ehrlicherweise mit dem Landesentwicklungsplan schon manchmal ein Korsett angelegt. Durch die Landesplanung wird verhindert, dass wir in bestimmten Bereichen das, was vor Ort eigentlich gewünscht wird realisieren können.

    Das in einem gewissen Maße aufzuheben, finde ich nicht nur nicht falsch, sondern das finde ich goldrichtig. Wenn beispielsweise in Ahrensburg, Reinbek oder in anderen Kommunen verschiedene Parteien verhindern, dass Wohnungsbaugebiete ausgewiesen werden, ist es etwas schwierig, im Landtag zu sagen, dass man diese Gebiete nun aber braucht.

    Bei den Regionalplänen ist es deshalb vielleicht nicht ganz schlau, immer nur das entgegenzunehmen, was uns die Kommunen zurufen. Wir müssen auch unter der Landesperspektive klare Ziele formulieren, die wir in die Regionalpläne hineinschreiben. Aber das passiert, dankenswerterweise, nach meiner Kenntnis ein bisschen im Hintergrund.

    Ich will einmal ein anderes Beispiel nennen. Das ist allerdings auch unabhängig von Ihrem Antrag zu sehen. Es gibt natürlich auch Situationen in einem Tourismusland wie Schleswig-Holstein, dass an der Ostseeküste in einem Tourismusort es Schwierigkeiten gibt, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in dem Ort selbst unterzubringen, da es dort sehr teuer ist.

    Gemeinsam kommen die Hoteliers auf die Idee, in dem Nachbarort mit 300 Einwohnerinnen und Einwohnern einen Bau erstellen zu wollen, in dem die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wohnen können, damit sie quasi mit dem Fahrrad zur Arbeit fahren können. Wer steht aber auf der Bremse? Die Landesplanung, weil damit das Maß an Zuwachs im Wohnungsbau überschritten würde.

    Wenn wir hier ein kleines bisschen mehr Flexibilität schaffen, dann brauchen wir in der Landesplanung insgesamt mehr Flexibilität, auch durch die Tatsache, dass wir von Experimentierklauseln und all diesen Dingen Gebrauch machen und nicht immer in Zielabweichungsverfahren hineinlaufen.

    Ich will es nicht zu lange ausdehnen, Kollege Deckmann. Ich gratuliere, dass ihr das mit den Grünen hinbekommen habt, diesen Antrag zu machen. Es scheint mir ein Erfolg der Union gewesen zu sein. Das freut mich an der Stelle. Es ist ein Schritt, es ist aber auch ein kleiner Schritt. Die Flexibilität, die wir auch im Bereich der Landesplanung brauchen, um auch das Wohnraumthema stärker angehen zu können, wie wir das bei den Gewerbeflächen auch gemacht haben, daran haben wir alle zusammen noch eine ganze Menge zu arbeiten.“

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

     

     

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  • 12.10.2023

    Bernd Buchholz zu TOP 10 "Grenzüberschreitenden Schienenpersonennahverkehr sicherstellen"

    In seiner Rede zu TOP 10 (Grenzüberschreitenden Schienenpersonennahverkehr auch in Zukunft sicherstellen) erklärt der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    "Ich habe mich dramatisch über die Entscheidung der Dänischen Staatsbahn geärgert, hundert Züge in dem Wissen zu kaufen, dass diese Züge in Deutschland nicht einsetzbar sein werden. Deshalb habe ich diesen Änderungsantrag gestellt, den die Antragsteller übernommen haben, was ich positiv finde.

    Ich will darauf hinweisen, dass es auf dänischer Seite ganz einfach gewesen wäre, eine andere Entscheidung zu treffen. Wir haben nämlich 40 Züge desselben Typs, den Coradia Stream von Alstom, bestellt. 23 der 40 Züge, die wir bestellt haben, sind in beiden Netzen einsetzbar. Es wäre also auf dänischer Seite ein Leichtes gewesen, auch ein paar davon zu kaufen und nicht nur die hundert Stück, die jetzt von Tinglev aus nach Sonderburg abbiegen müssen.

    Die Entscheidung der Dänischen Staatsbahn - und damit auch ein Stück weit der dänischen Regierung - hat mich daher geärgert.

    Sie ärgert mich nach wie vor, weil sie auch ein Stück weit Auswirkungen auf das Thema haben dürfte, was am Fehmarnbelt tatsächlich möglich sein wird. Denn diese hundert Züge wurden nicht gekauft, um nur auf der Jütlandroute eingesetzt zu werden, sondern diese hundert Züge werden im ganzen dänischen Netz genutzt.

    Das heißt, sie sind auch für die Beltquerung nicht einsetzbar. Da solche Züge keine Lebensdauer von acht bis zehn Jahren, sondern in der Regel von 30 Jahren haben, wissen wir auch heute schon, dass entweder wir die entsprechenden Züge zur Verfügung stellen müssen und Dänemark mitbestellt - oder aber es wird eben nichts an grenzüberschreitendem Verkehr stattfinden.

    Das ist extrem bedauerlich.

    Ich finde, dass die Landesregierung das in ihren Gesprächen mit der dänischen Staatsregierung auch deutlich machen muss.

    Vielleicht hat die dänische Regierung ein bisschen auf die Nah.sh-Zahlen geguckt. Denn die sollten uns auch ein bisschen ernüchtern. 2022 hat die Nah.sh einmal geguckt, wie viele Menschen da tatsächlich unterwegs sind. Es wurde festgestellt, dass durchschnittlich 43 Reisende den grenzüberschreitenden Zug genutzt haben. Bei neun täglichen Verbindungen wären das pro Tag tatsächlich 387 Personen. Der Aufwand, den wir betrieben haben, um dafür extra Züge zu kaufen, ist also schon gewaltig. Das müssen wir auch einmal ganz deutlich sagen.

    Wir geben da viel Geld für eine Strecke aus, die dann doch mit 387 Personen am Tag nicht unbedingt zu den am stärksten befahrenen Strecken gehört.

    Wir werden, trotz der nicht ganz unberechtigten Kritik des Kollegen Dürbrook, dem Antrag zustimmen. Weil ich überhaupt nichts dagegen habe, dass man natürlich jetzt mit Dänemark darüber verhandeln muss, wie man aus diesem Desaster etwas Besseres macht. Dann gucken wir mal, dass wir mindestens mal bis Fredericia kommen.

    Nach Kopenhagen kommen wir nicht mehr, aber bis nach Fredericia zu kommen, das ist allemal richtig. Und der Kollege Dürbrook hat natürlich insoweit völlig recht, dass die Landesregierung an der Fertigstellung der Fehmarnbeltquerung überhaupt nichts sicherstellt, weil das die Vorhabenträger tun oder aber eben diejenigen, die schon an der Fehmarnbeltquerung bauen - oder an der Fahrmarnsundquerung eben auch nicht. Das stimmt alles.

    Auf der anderen Seite sind die Gespräche mit Dänemark über die Frage, wie die Grenzen überschritten werden können, eben notwendig. Deshalb unterstütze ich auch den Antrag, weil es im Ergebnis richtig ist. Wir sollten hier aber nur nicht so tun, als ob die Landesregierung maßlos daran arbeitet, die Hinterlandanbindung des Fehmarnbelts sicherzustellen.

    Der letzte Punkt, den die CDU noch mit hineingebracht hat, ,wir sollten auch nach Padborg schauen' - also von Hamburg nach Padborg -, hat mit dem Thema selbst eigentlich nichts zu tun. Es ist aber eine wichtige Verbindung in unserem Lande. Deshalb bin ich immer dafür, dass man darüber redet. Die Aussichten auf Erfolg sind aber vermutlich gering. Daher wünsche ich viel Spaß. Denn im Verhältnis zu den anderen Strecken, die in Deutschland zur Sanierung ausgewählt wurden, handelt es sich um eine doch nur wenig befahrene Strecke. Aber die Bemühungen sollten wir auf jeden Fall unternehmen.“

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

     

     

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  • 12.10.2023

    Bernd Buchholz zu TOP 30 "Jugendberufsagenturen in Schleswig-Holstein weiterentwickeln"

    In seiner Rede zu TOP 30 (Jugendberufsagenturen in Schleswig-Holstein weiterentwickeln) erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    "Die Arbeit der Jugendberufsagenturen ist auch in Zeiten ganz geringer Jugendarbeitslosigkeit  wichtig. Es geht nämlich gerade darum, dass im Zusammenspiel zwischen Jugendhilfe, Jobcenter und Schulen, wenn – was eben auch in einem bestimmten Teil leider immer wieder passiert – uns junge Leute durch den Rost fallen, weil sie keinen beruflichen Abschluss hinbekommen, also keinen schulischen Abschluss hinbekommen, dann in der Zeit dazwischen, wo man irgendwelche Tätigkeiten aufnehmen könnte, irgendwie komplett verloren gehen. Genau das ist der Job, den Jugendberufsagenturen machen sollen: Darauf zu gucken.

    Und rechtskreisübergreifend hat das ja damals bei der Einführung zu einem datenschutzrechtlichen Problem geführt, weil man die Daten aus einer Schule oder die Daten der Jugendhilfe nicht mitnehmen konnte. Man wusste deshalb nicht, wo ist diejenige oder derjenige geblieben? Es ist der Sinn von Jugendberufsagenturen, das zu ermöglichen und in Fallkonferenzen jedes einzelne dieser Schicksale anzugucken und daraus perspektivisch einen positiven Lebensweg zu machen. Deshalb ist es gut und richtig, dass wir das weiterentwickeln. Ich bin ganz dafür, einen Qualitätsrahmen zu geben.

    Ich habe den zweiten Spiegelstrich des Koalitionsantrages mal genauer angeguckt – und deshalb finde ich es sehr gut, dass wir diesen Antrag in den Bildungsausschuss überweisen.

    Ich möchte einfach noch einmal den Spiegelstrich Nummer zwei vorlesen: ,Der Landtag bitte die Landesregierung, gemeinsam mit den beteiligten Akteuren zu prüfen, wie Jugendberufsagenturen in Netzwerken sowie bei Veranstaltungen und Aktivitäten im Kontext des Übergangs Schule-Beruf stärker einbezogen und deren Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere gegenüber allgemeinen und beruflichen Schulen, intensiviert werden kann.' Was genau wollen Sie jetzt?

    Prüfen, wie die Jugendberufsagenturen in Netzwerken stärker einbezogen werden können?

    Ich würde antworten: Einladen! Einladen, dass sie dahin kommen. Dann ist das erledigt.

    Der zweite Teil ist, wie die allgemeinbildenden Schulen über die Arbeit der Jugendberufsagenturen informiert werden können.

    Ganz einfach: Indem die Jugendberufsagenturen dort hingehen und über ihre Arbeit erzählen. Aber wir können das gerne im Bildungsausschuss noch einmal intensiv prüfen, was Sie da machen wollen. Vielleicht ist mir auch der intellektuelle Mehrwert dieses Spiegelstrichs einfach entgangen. Ich bin auch ganz dafür im Nachgang zum Fachtag, die Fachtage tatsächlich zu intensivieren.

    Das finde ich gut. Den letzten Spiegelstrich könnt und solltet ihr streichen, weil in Wahrheit diese Überlegungen von Hubertus Heil vom Tisch sind – und ehrlicherweise zu Recht vom Tisch sind. Ich habe, ehrlich gesagt, überhaupt nicht verstanden, warum man auf diese Idee kommen konnte.

    Beim Änderungsantrag der Fraktion der SPD: Ich regiere etwas zögerlich auf den Begriff ,möglichst flächendeckend'. Ich bin schon dafür, dass wir endlich in Stormarn, in meinem Heimatkreis, auch eine Jugendberufsagentur hinbekommen. Daran sollten wir gemeinsam weiterarbeiten. Das tun wir ja auch.

    Aber ,möglichst flächendeckend' klingt immer so, als ob man in Dithmarschen noch zwei oder drei mehr oder sonst irgendwo bräuchte. Der Vorschlag ist, im Ausschuss darüber zu reden, was genau damit gemeint ist.

    Ehrlicherweise finde ich aber, wir sind mit dem Ausrollen der Jugendberufsagenturen bis auf Stormarn verdammt weit gekommen. Ich finde, wenn wir Stormarn noch dabei haben, dann haben wir eigentlich für meine Begriffe im Land Schleswig-Holstein genügend Standorte dafür, die dann auch für alle einigermaßen gut erreichbar sind.

    Warum man in der Tat nicht mitprüfen kann, welche Erfahrungen Hamburg gemacht hat mit denen, die über 25 Jahre alt sind, ist eine berechtigte Frage. Warum können wir das nicht machen? Ich würde das gerne tun. Insoweit bin ich dankbar, dass diese beiden wichtigen Anträge mit dem Klärungsbedarf, den ich gerade eben aufgezeigt habe, im Bildungsausschuss einer intensiven Arbeit zugeführt werden, damit die Arbeit der Jugendberufsagenturen im Lande noch weiter verbessert werden kann.“

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

     

     

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  • 12.10.2023

    Bernd Buchholz zu TOP 40 "Erster Integrations- und Zuwanderungsbericht 2022"

    In seiner Rede zu TOP 40 (Erster Integrations- und Zuwanderungsbericht 2022) erklärt der migrationspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    "Es ist der erste Bericht der Frau Ministerin zur Integration und Zuwanderung nach dem Integrations- und Teilhabegesetz. Deshalb will ich wirklich nicht zu streng damit sein. Ich finde, wir müssen ehrlich mit uns selbst sein, was der Bericht leistet und was er nicht leistet.

    Erst einmal ist Ihnen zu danken für die Fleißarbeit, die dahintersteckt, diese Daten alle zusammenzustellen. Es ist die gesetzliche Aufgabe, drei Teile mit diesem Bericht zu erfüllen.

    Erstens: Der Bericht soll die Bevölkerungsentwicklung unter besonderer Berücksichtigung der verschiedenen Formen der Zuwanderung darstellen. Das leistet der Bericht. Daraus wissen wir jetzt, dass im Jahr 2021 der Anteil der Erwerbsmigration nach Schleswig-Holstein insgesamt aus 355 Personen bestand. Das sind 0,87 Prozent derjenigen, die in diesem Jahr eine Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis erhalten haben. Das waren insgesamt ca. 40.500.

    Meine Damen und Herren, das ist die Realität der Erwerbsmigration. Das zeigt, wie weit der Weg dahin ist, 14.000 oder 15.000 Menschen zu integrieren. 

    Der zweite Teil der Aufgabe des Berichts ist es, die Integration und Teilhabe spezifischer Strukturen und Maßnahmen sowie Leistungen im Land Schleswig-Holstein darzustellen. Das leistet der Bericht auch. Das ist aber ganz oft viel Lyrik und viel Darstellung der Ministerien.

    Aus meiner Sicht ist der dritte Teil jedoch der wichtigste Teil. Der Bericht soll den Stand der Integration und Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund anhand von Zielen und Indikatoren beschreiben. Das, müssen wir ehrlich sagen, leistet der Bericht nicht, weil diese Indikatoren zum Teil gar nicht da sind. Ich mache das schlicht und ergreifend an einer Frage fest, die ich der Landesregierung im Sommer gestellt habe.

    Ich finde, es ist eine legitime Frage, wenn man weiß, dass im Jahr 2015 und im Jahr 2016 aus Syrien ca. 17.000 Menschen nach Schleswig-Holstein gekommen sind: Was ist eigentlich heute mit denen? Haben die eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, haben die einen Sprachkurs gemacht, haben die eine Arbeitsqualifikation, sind die in Ausbildung oder sind die Bezieher von Leistungen geworden? Und die Antwort ist einfach: Wir wissen es nicht!

    Wir wissen es nicht, weil wir nicht einmal wissen, ob diese Menschen noch im Land sind. Auf die Frage, wer mit einem Wohnsitz von diesen Menschen hier gemeldet ist, lautet die Antwort: Diese Daten werden nicht erhoben.

    Auf die Frage, wie viele Menschen aus diesen beiden Jahren wir in den Arbeitsprozess bekommen haben, heißt es: ,Der Landesregierung selbst liegen die angefragten Daten nicht vor, sie ist insoweit auf die Zulieferung der Bundesagentur für Arbeit angewiesen, die nach eigenen Vorgaben Daten erhebt und verarbeitet. Daher wurde die Bundesagentur für Arbeit angefragt, ob die erbetenen Daten von dort bereitgestellt werden können. Nach Mitteilung der Bundesagentur ist es jedoch nicht möglich, aus dem dort vorliegenden Datenpool die Daten derjenigen Geflüchteten zu extrahieren, die 2015 und 2016 eingereist sind, da dieses Merkmal nicht erfasst wird.'

    Oder anders ausgedrückt, meine Damen und Herren, Integration findet im Blindflug statt.

    Und das, Frau Ministerin, ist gar kein Vorwurf an Sie. Aber das müssen wir ändern, weil wir einen realistischen Blick darauf bekommen müssen, was tatsächlich passiert.

    Ich habe mir einmal die Mühe gemacht, anhand der Quellen der Bundesagentur für Arbeit, der Quellen aus Statista und anderen zusammenzustellen, wie viele Menschen aus den Asylhauptherkunftsländern Afghanistan, Syrien, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan und Somalia hierhergekommen und heute in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung sind.

    Wie viele Personen sind aus diesen Ländern in den letzten Jahren nach Schleswig-Holstein gekommen? Es sind insgesamt 104.306, davon ca. 32.000 aus Syrien. Jetzt muss man schauen, ob die noch alle hier sind oder nicht. Dazu kann man bei statista.de schauen, wie viele aus diesen Ländern in Schleswig-Holstein zum Stichtag Ende 2022 gemeldet sind. Das sind nur noch 81.250.

    Bei der Arbeitsmarktintegration geht es darum, wie viele von denen aus den Hauptherkunftsländern im Jahr 2022 am Ende sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren. Das sind insgesamt 17.622 Menschen, also 21 Prozent. Davon hatten nur 4.469 Menschen einen beruflichen Abschluss oder eine akademische Qualifikation.

    Das sind von den in den letzten zehn Jahren eingereisten Asylhauptherkunftsländern genau 5,5 Prozent. Es zeigt nur eins: Der realistische Blick auf die Frage, wie Integration bei uns stattfindet, ist notwendig. Er ist notwendig, indem wir tatsächlich die Indikatoren entwickeln und uns tatsächlich einen realistischen Blick auf den Stand der Integration verschaffen. Den haben wir bis jetzt nicht.“

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

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