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  • 07.11.2023

    Christopher Vogt: FDP-Fraktion begrüßt die Beschlüsse der MPK und erwartet eine schnelle Umsetzung durch die Landesregierung

    Zu den Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenz erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt: 

    „Die FDP-Fraktion begrüßt und unterstützt die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) zur Migration und auch zur Planungsbeschleunigung. Wir haben eine solche parteiübergreifende Vereinbarung seit Monaten gefordert, die nun zu beiden Themenbereichen sehr wichtige Schritte in die richtige Richtung bringt.

    Das war überfällig und bedeutet auch ein wichtiges Signal an die Bevölkerung, die mehrheitlich eine andere Migrationspolitik fordert, als sie in den letzten Jahren in Deutschland praktiziert wurde. Sowohl bei der Migrationspolitik als auch bei der Planungsbeschleunigung sind von Bund und Ländern gleich mehrere Vorschläge der FDP beschlossen worden, die bisher vor allem von den Grünen abgelehnt wurden.

    Wir erwarten von der Landesregierung, dass sie die Beschlüsse, die in der Zuständigkeit der Länder liegen, jetzt auch sehr zügig rechtlich umsetzt und praktisch anwendet. Es darf nicht passieren, dass diese wichtigen Vereinbarungen im Nachgang wieder torpediert werden.

    Es ist schon kurios, dass der Ministerpräsident bei der MPK nun mehreren Vorschlägen der FDP zugestimmt hat, die die Koalitionsfraktionen von CDU und Grünen zuletzt im Landtag abgelehnt hatten. Dies betrifft unter anderem die Leistungen für Asylsuchende, die Nutzung von Bezahlkarten sowie die Beschleunigung von Asylverfahren und von Abschiebungen.

    Es wird immer deutlicher, dass der Ministerpräsident für seine migrationspolitischen Vorstellungen keine eigene Mehrheit in seiner Koalition hat und bundesweite Formate wie die MPK oder bevorstehende Bundesratsentscheidungen braucht, um seinen Koalitionspartner irgendwie einfangen zu können. Ich gehe fest davon aus, dass die Diskussion in der Migrationspolitik in den kommenden Wochen und Monaten weitergehen wird. Wir fordern als FDP auch noch weitere Maßnahmen, die aus unserer Sicht notwendig sind, wie zum Beispiel die Ausweisung von weiteren sicheren Herkunftsländern. 

    Bei der Planungsbeschleunigung freuen wir uns insbesondere über die Vereinbarungen zur Stichtagsregelung, zur materiellen Präklusion und zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn. Dies haben wir als Nord-FDP seit Jahren vorgeschlagen und muss nun auf Bundes- und auch auf Länderebene zügig umgesetzt und angewendet werden. Darauf werden wir als Opposition genau achten und die Landesregierung hierbei in die Pflicht nehmen.“

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  • 07.11.2023

    Christopher Vogt: Ministerin Prien muss die Hochschulen endlich voranbringen

    Zur Vorstellung der Ergebnisse des Wissenschaftsrates sagt der hochschulpolitische Sprecher und Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Schleswig-Holstein hat gute Hochschulen, die über verschiedene Profile und mitunter sogar Exzellenzcluster verfügen, aber die Landesregierung wird der großen strategischen Bedeutung der Wissenschaft für die Entwicklung unseres Bundeslandes leider nicht gerecht. Es fehlt bei Schwarz-Grün an Initiative, um unsere Hochschullandschaft entscheidend voranzubringen.

    Die Landesregierung muss die verschiedenen Empfehlungen des Wissenschaftsrates sehr ernst nehmen und endlich ins Handeln kommen, um die Wissenschaft des Landes und damit die Zukunftsfähigkeit Schleswig-Holsteins zu stärken: Wissenschaftsministerin Prien muss sinnvolle und zeitgemäße Strategien entwickeln, zum Beispiel im wichtigen Bereich des Wissenstransfers oder auch bei der Profilbildung mit den entsprechenden Themenschwerpunkten.

    Es sollte das erklärte Ziel der Landesregierung sein, dass die Kieler Christian-Albrechts-Universität beim nächsten Mal zur Exzellenzuni wird. Dafür muss sich die Landesregierung stärker ins Zeug legen. Gleichzeitig müssen unsere erfolgreichen Fachhochschulen weiter gestärkt werden.

    Ministerin Prien muss nach über sechs Jahren im Amt schlichtweg mehr Engagement in der Wissenschaftspolitik zeigen und die Hochschulen mit klaren Strategien und weniger Klein-klein voranbringen.“

     

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  • 07.11.2023

    Heiner Garg: Hilferuf der Apotheken muss endlich Gehör finden

    Zum morgigen (08.11.2023) vom Landes-Apothekerverband aufgerufenen „norddeutschen Protesttag der Apotheken", an dem alle Apotheken in Norddeutschland, bis auf die notdiensthabenden, geschlossen bleiben, erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Heiner Garg:

    "Das für Apothekerinnen und Apotheker ungewöhnliche Mittel, zum Teil ihre Apotheken ganz zu schließen, zeigt, wie dramatisch die Lage ist.

    Vor diesem Hintergrund ist die Politik auf Bundes- und Landesebene ausdrücklich aufgefordert, die Sicherstellung der Versorgung mit Apothekenleistungen der Präsenzapotheken vor Ort zu gewährleisten. Dazu gehört selbstverständlich auch eine Verbesserung der Honorierung der Apothekenleistungen.

    Aber auch die Apothekenbetriebsordnung muss dringend überarbeitet werden – nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Verfügbarkeitsengpässe von mehreren hundert Arzneimitteln.

    Die Apotheken senden heute einen Hilferuf, um dauerhaft die Versorgung der Bevölkerung gerade in einem Flächenland wie Schleswig-Holstein, sichern zu können. Dieser Ruf darf weder beim Bund noch bei der Landesregierung ungehört verhallen. Die langfristige Sicherung der Arzneimittelversorgung ist ein elementarer Baustein der Versorgungssicherheit."

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  • 07.11.2023

    Annabell Krämer: Schleswig-Holstein hat kein Einnahmen-, sondern ein Ausgabenproblem

    Zur heute vorgestellten Steuerschätzung von Finanzministerin Monika Heinold sagt die haushaltspolitische Sprecherin und stellvertretende Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    „Die von der Finanzministerin vorgelegten Zahlen der Steuerschätzung im Oktober offenbaren keine unerwarteten finanziellen Freiräume für den Landeshaushalt. Der Einsparauftrag an die Landesregierung bleibt daher uneingeschränkt bestehen. Die Landesregierung wird nun endlich Prioritäten setzen müssen. Von grünen Gießkannenprojekten muss diese Landesregierung sich nun endgültig verabschieden.

    Durch die gesunkene Prognose über die gesamtwirtschaftliche Entwicklung erhöht sich für die Finanzministerin zwar die in der Schuldenbremse verankerte konjunkturabhängige Verschuldungsmöglichkeit des Landes, wir raten aber dringend davon ab, wieder einmal dauerhafte Aufgaben mit neuen Schulden zu finanzieren. Denn das Land hat primär ein Ausgaben- und kein Einnahmenproblem. Von 2023 bis 2028 steigen die Einnahmen weiterhin um durchschnittlich über 500 Millionen Euro jährlich.

    Zudem gehört zur Wahrheit, dass der erneut leichte Rückgang der prognostizierten Steuereinnahmen einen positiven Ursprung hat. Die exzellenten wirtschaftspolitischen Leistungen der vorherigen Regierung führen dazu, dass Schleswig-Holsteins Finanzkraft im Bundesvergleich steigt und somit die Ergänzungszuweisungen seitens des Bundes sinken."

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  • 08.11.2023

    Oliver Kumbartzky: Landesregierung unterschätzt Notwendigkeit von Katzenkastrationen

    Zum heutigen Bericht von Landwirtschaftsminister Werner Schwarz im Umweltausschuss zur wiederholt frühzeitig beendeten Katzenkastrationsaktion erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    „Die jährlichen Katzenkastrationsaktionen sind sinnvoll und notwendig und der Dank gebührt all denjenigen, die diese Aktion durchführen. Dass die Herbstaktion nach nur zwei Tagen beendet wurde, wirft allerdings Fragen auf. Deshalb hatten wir für die heutige Sitzung einen Bericht der Landesregierung eingefordert.

    Der zuständige Minister Schwarz hat angekündigt, mit den Tierheimen diskutieren zu wollen, wie sich die Aktionen in Zukunft umsetzen und optimieren lassen. Das bedeutet im Umkehrschluss jedoch auch: Die Landesregierung ist mal wieder planlos unterwegs.

    Das kann und darf nicht sein. Aus unserer Sicht unterschätzt die Landesregierung das Thema völlig und muss künftig mehr Geld für diese sinnvolle Tierschutzmaßnahme einplanen, anstatt es in anderen weniger sinnvollen grünen Prestigeprojekten zu versenken.“

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  • 09.11.2023

    Christopher Vogt: Antisemitismus geschlossen die Stirn bieten

    Anlässlich des 85. Jahrestags der Reichspogromnacht erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Antisemitismus darf keinen Platz in unserer Gesellschaft haben. Es ist die Verpflichtung von uns Deutschen und unserem Staat, Antisemitismus in jeglicher Form entschieden entgegenzutreten, egal von wem er ausgeht und welche Motivation dahinter steckt.

    Die barbarischen Gräueltaten der Hamas in Israel haben hierzulande zu antisemitischen Kundgebungen geführt, bei denen die Ermordung von Juden gefeiert und die Auslöschung Israels gefordert werden. Das dürfen wir nicht tolerieren. Und es ist nicht hinnehmbar, dass Journalisten auf offener Straße bedrängt und bedroht werden. Das ist eine Form von gescheiterter Integration, die uns große Sorgen machen muss und die ein aktives Handeln erfordert. Dies gilt auch für den digitalen Raum, wo antisemitische Inhalte und Verunglimpfungen von Juden nicht unbehelligt jeglicher Konsequenzen verbreitet werden dürfen.

    Der 9. November ist als Datum durch mehrere historische Ereignisse geprägt: Neben der Ausrufung der Republik 1918 infolge des Kieler Matrosenaufstandes und der daraus entstandenen Novemberrevolution ist der Mauerfall 1989 in Berlin ein weltpolitisch bedeutsamer Glücksfall. Doch dieser Tag steht eben auch für die dunkelsten Zeiten in unserer Geschichte. Organisierte Gewalt gegen Juden und Angriffe auf Geschäfte jüdischer Eigentümer sowie Synagogen in der Nacht zwischen dem 9. und 10. November 1938 in ganz Deutschland markierten den Übergang von offener Diskriminierung und Herabwürdigung zu einer systematischen Verfolgung der jüdischen Bevölkerung.

    Auch nach dem Kriegsende war Schleswig-Holstein eine Hochburg der Nationalsozialisten. Wir haben nicht nur deshalb auch eine besondere Verantwortung, der wir noch stärker gerecht werden sollten. Es darf nie wieder auch nur ansatzweise zu einer solchen Diskriminierung, Ausgrenzung und Verfolgung von Menschen kommen. Besonders im Fokus müssen die Stärkung des Geschichtsbewusstseins an unseren Schulen, aber auch die Arbeit unserer Gedenkstätten stehen.

    Wir müssen den Menschen den Rücken stärken, die gegen Antisemitismus Zivilcourage zeigen. Wir müssen Polizei und Justiz den Rücken stärken, konsequent gegen entsprechende Straftaten vorzugehen. Jüdische und israelische Einrichtungen müssen geschützt werden – das gilt in der kommenden Zeit in besonderem Maße. Es ist eine Schande, dass dies notwendig ist, aber solange dies notwendig ist, müssen und werden wir dies tun.

    Wir müssen auch den Austausch mit jüdischen Einrichtungen und mit Israel – gerade bei den jungen Menschen – weiter ausbauen, um die Erinnerungsarbeit und den kulturellen Austausch zu intensivieren.“

     

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  • 06.02.2017

    Christopher Vogt: FDP macht Rader Hochbrücke zum Thema im Wirtschaftsausschuss

    „Die FDP-Fraktion setzt die Rader Hochbrücke auf die Tagesordnung des Wirtschaftsausschusses, der am Mittwoch kommender Woche (15. Februar) tagen wird. Minister Meyer soll dem Ausschuss und der schleswig-holsteinischen Öffentlichkeit seine überraschende Kehrtwende bei der Diskussion über eine mögliche Sechsspurigkeit des Ersatzbauwerkes erklären.

     

    Die FDP-Fraktion hat die Sechsspurigkeit mit Blick auf den aktuellen A7-Ausbau, das weiter steigende Verkehrsaufkommen und die geplante Lebensdauer des Bauwerks stets befürwortet. Da die Zeit bei der Realisierung eines geeigneten Ersatzbauwerks jedoch sehr drängt, wollen wir nun wissen, inwieweit Meyers Forderung überhaupt noch verantwortbar zu realisieren wäre und ob er sich bei der Bundesregierung bereits dafür eingesetzt hat.

     

    Minister Meyer war bei den Verkehrsprognosen offenbar viel zu lange zu leichtgläubig. Natürlich gilt hier das Motto ‚Besser spät als nie‘, aber Herr Meyer darf jetzt nicht nur die Lippen spitzen, sondern muss auch pfeifen. Eine PR-Nummer zur persönlichen Gesichtswahrung werden wir ihm jedenfalls nicht durchgehen lassen. Dafür ist diese Brücke viel zu wichtig für unser Bundesland.“

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  • 09.11.2023

    Bernd Buchholz: Die Senkung der Stromsteuer ist eine hervorragende Lösung

    Zum Strompreispaket des Bundes erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    "Statt eines Industriestrompreises für Wenige wird nun die Stromsteuer für alle Unternehmen des produzierenden Gewerbes auf das europäisch mögliche Minimum gesenkt. Das ist eine hervorragende Lösung, denn es ist eine marktwirtschaftliche Lösung."

     

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  • 09.11.2023

    Bernd Buchholz: Jede Straftat ist eine zu viel

    Zum veröffentlichten "Bundeslagebild Gewalt gegen Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte 2022" erklärt der polizeipolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    „Jede Straftat gegen Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte ist eine zu viel. Wir sollten die Zahlen des Bundeslagebilds 2022 gemeinsam mit dem Innenministerium im Ausschuss beraten. Insbesondere auch im Zusammenspiel mit der Polizeilichen Kriminalstatistik und meiner Kleinen Anfrage aus Januar 2023."

     

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  • 10.11.2023

    Bernd Buchholz: Die Zeitpläne der Bahn sind nicht mehr einzuhalten

    Zu den Aussagen von Verkehrsminister Madsen bei der Fehmarnsund-Konferenz und seinen Appellen in Richtung der Bahn sagt der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Bernd Buchholz:

    "Es ist schön, dass Minister Madsen endlich aufzuwachen scheint.

    In der Vergangenheit hieß es aus seinem Hause immer, dass man sich auf die Zusagen der Bahn verlasse. Hoffentlich findet nun ein Umdenken statt.

    Aus meiner Sicht sind die Zeitpläne der Bahn überhaupt nicht mehr einzuhalten."

     

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  • 14.11.2023

    Oliver Kumbartzky: Das MEKUN muss Richtlinie zum Gänsefraß schleunigst überarbeiten

    Zu den Antworten auf seine beiden Kleinen Anfragen (Drs. 20/1321 & Drs. 20/1539) zu den Billigkeitsleistungen zum Ausgleich landwirtschaftlicher Schäden bei Gänsefraß sagt der landwirtschaftspolitische Sprecher und parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

     „Bei der Entschädigung von landwirtschaftlichen Schäden durch Weißwangengänse erinnert das mit der Landwirtschaft fremdelnde MEKUN zunehmend an die drei Affen – und gibt sich blind, taub und stumm. Die Richtlinie für die Entschädigung hat zu keinem einzigen Antrag geführt.

    Der Grund dafür ist jedoch nicht, dass es keine Schäden gab, sondern die Richtlinie ohne eine Beteiligung der Akteure erstellt worden ist. Das ist behördliches Totalversagen.

    Der Gesprächskreis Wildgänse hat seit fast zwei Jahren nicht mehr getagt und noch nicht einmal einen Termin in Aussicht gestellt. Das verdeutlicht, wie wenig die Landesregierung für die Landwirtschaft übrig hat.

    Die Richtlinie sollte zu einer Entspannung des Konfliktes zwischen Umweltschutz und Landwirtschaft sorgen. Doch im Ergebnis ist nun das Gegenteil der Fall. Betroffene haben mir gegenüber verschiedenste Kritikpunkte an dem Verfahren geäußert. Das Ministerium hingegen behauptet, dass ihm keine Anmerkungen oder Verbesserungsvorschläge bekannt seien. Das MEKUN sollte schleunigst zusammen mit den Akteuren und dem Landwirtschaftsministerium eine Überarbeitung der Richtlinie vornehmen. Auch Landwirtschaftsminister Werner Schwarz darf sich bei dem Thema nicht wegducken.“

    Anlage:

    Kleine Anfrage - Billigkeitsleistungen

    Kleine Anfrage - Nachfrage

     

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  • 15.11.2023

    Christopher Vogt: Das Karlsruher Urteil hat direkte Auswirkungen auf die Finanzpolitik des Landes

    Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Klima-Sondervermögen sagt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt: 

    „Das Urteil ist nachvollziehbar. Es sorgt für Klarheit, welche Ausnahmen im Rahmen der Schuldenbremse zulässig sind und welche nicht. Es stärkt die finanzielle Nachhaltigkeit des Staates und damit das Recht der jungen Generation, nicht übermäßig belastet zu werden.

    Wir halten die verfassungsrechtlich verankerte Schuldenbremse nach wie vor für richtig und notwendig. Deutschland hat weltweit die höchsten Steuern und Abgaben. Die Politik muss wieder lernen, mit den hohen Steuereinnahmen, die die Bürgerinnen und Bürger Jahr für Jahr erarbeiten, auszukommen. Dafür müssen Schwerpunkte gesetzt und solide gehaushaltet werden. Der beste Weg, um die Staatseinnahmen dauerhaft zu erhöhen, ist eine gute Wirtschaftspolitik.

    Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass Haushaltsgrundsätze wie die Jährlichkeit und die Jährigkeit auch im Staatsschuldenrecht gelten. Die Notkredite müssen daher in dem Jahr verausgabt werden, in dem die Notlage auch beschlossen wurde. Eine Bevorratung für zukünftige Projekte ist folglich nicht zulässig. Es muss darüber hinaus bei Ausnahmen von der Schuldenbremse ein direkter Zusammenhang zu einer akuten Notlage bestehen. 

    Das Urteil hat nicht nur direkte Auswirkungen auf die Bundespolitik, sondern auch auf die Landespolitik. Das Bundesverfassungsgericht hat auch der schwarz-grünen Landesregierung sehr deutlich ins Stammbuch geschrieben, dass sie laufende Ausgaben nicht aus immer neuen Notkrediten finanzieren kann. Bei einer Pandemie, einem Kriegsausbruch in Europa oder einer Naturkatastrophe sind Ausnahmen möglich.

    Eine seit Jahren geplante Unternehmensansiedlung ist ein Glücksfall für unser Bundesland und keine Notlage, die sich der Kontrolle des Staates entziehen würde. Der Klimaschutz ist eine staatliche Daueraufgabe, die aus den jährlichen Haushalten finanziert werden muss. Wir erwarten deshalb, dass sich Schwarz-Grün bei der Finanzierung des Landeszuschusses für die Northvolt-Ansiedlung zügig korrigiert und den Zuschuss, der ja über mehrere Jahre verteilt ausgezahlt werden soll, aus dem laufenden Haushalt finanziert. CDU und Grüne haben mit ihrer unseriösen Finanzpolitik Schiffbruch erlitten.“

     

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  • 03.02.2017

    Christopher Vogt: Das ist eine gute Nachricht für Schleswig-Holstein

    „Das ist eine sehr gute Nachricht für die Bundesmarine, aber vor allem für den Werftstandort Kiel und die vielen Arbeitnehmer, deren Arbeitsplätze dadurch gesichert werden. Schleswig-Holstein ist eben auch ein Industrieland und soll es auch bleiben.

    Das gemeinsame Werben vieler Akteure der Bundes- und Landesebene hat sich offenbar gelohnt. Auch der Wirtschaftsausschuss des Landtages war im vergangenen Jahr in Oslo und hat bei Gesprächen mit der Marineführung für die U-Boot-Technologie aus Kiel geworben. Ich hoffe, dass auch viele Zulieferbetriebe aus der Region profitieren werden.

    Die Kritik der Grünen an der deutsch-norwegischen Kooperation kann ich überhaupt nicht nachvollziehen. Dieser Radikalpazifismus ist einfach nur weltfremd.“

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  • 17.11.2023

    Annabell Krämer: Mobilitätsstation ist ein Paradebeispiel für Steuergeldverschwendung

    Zu den Antworten auf ihre Kleine Anfrage zur Mobilitätsstation am UKSH-Campus in Kiel (Drs. 20/1551) sagt die haushaltspolitische Sprecherin und stellvertretende Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    „Das ist ein Paradebeispiel für Steuergeldverschwendung. Die Mobilitätsstation ist schon vor Baubeginn ein heißer Kandidat für zukünftige Schwarzbücher vom Bund der Steuerzahler.

    Wie die Antworten auf die Kleine Anfrage zeigen, geht die Landesregierung davon aus, dass die neue Mobilitätsstation gerade einmal 60 Autofahrerinnen und Autofahrer zum Umstieg auf das Fahrrad bewegen wird. Bei Gesamtkosten von über 15 Millionen Euro sind das 250.000 Euro für jeden der so nicht genutzten Pkw. Auch die prognostizierten CO2-Einsparungen von 1.100 Tonnen CO2 im Jahr sind utopisch. Nach den Aussagen des Ministeriums müssten jeder der eingesparten 60 PKW dafür über 150.000 Kilometer im Jahr fahren.

    Ein Blick auf andere Projekte zeigt die ganze Absurdität. Durch die Wiedervernässung der Moore wird das Land bis 2030 bis zu 700.000 Tonnen CO2 einsparen. Dabei liegen die Kosten hierfür mit 12,7 Millionen Euro deutlich unter jenen der Mobilitätsstation.

    Die grüne Ministerin wäre gut beraten, diese Steuerverschwendung schnellstmöglich abzublasen. Zumal es schon vor Baubeginn Verzögerungen von 14 Wochen gibt und bereits jetzt deutliche Mehrkosten aufgelaufen sind. Das Geld ist an anderer Stelle wesentlich sinnvoller einsetzbar.“

    Anlage:

    Kleine Anfrage - Mobilitätsstation

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  • 20.11.2023

    Bernd Buchholz: Die Schaffung neuer Plätze für die Erstaufnahme von Flüchtlingen stottert

    Zur Berichterstattung über die Verteilung von Flüchtlingen ohne Bleibeperspektive und die Entwicklung der Flüchtlingszahlen im Norden sagt der migrationspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Bernd Buchholz:

    „Es wird endlich Zeit, dass bei der Migration alle an einem Strang ziehen. Der Ministerpräsident stimmt im Bund weitreichenden Beschlüsse zu. Doch seine zuständige Ministerin setzt diese im Land wahlweise nicht um oder interpretiert sie in ihrem ganz eigenen Sinne. Das gilt nicht nur für die Frage nach dem Bleiberecht oder für das Rückführungsmanagement.

    Im Zusammenhang mit dem Verbleib der Geflüchteten im Land müssen wir feststellen, dass die Schaffung neuer Plätze in Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes stottert.

    Die 7.800 Plätze, von denen das Haus der Ministerin Touré berichtet, sind nur ein Maximalwert. Die tatsächlichen Kapazitäten liegen mit etwas über 6.500 Plätzen deutlich darunter. Da sind wir also noch weit entfernt von den 10.000 Plätzen, die das Land angekündigt hatte, schaffen zu wollen."

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  • 21.11.2023

    Heiner Garg: Schluss mit der Trickserei bei der Kita-Reform

    Zur geplanten Änderung der Evaluationszeit sagt der kitapolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Heiner Garg: 

    „Dass die schwarz-grüne Landesregierung seit Amtsantritt glück- und auch weitgehend erfolglos versucht, die Kita-Reform weiterzuentwickeln, wurde schon im vergangenen Jahr sehr deutlich.

    Die ehemaligen Partner des Kita-Reformprozesses, also die Trägerverbände (LAG), die Kommunalen Spitzenverbände (KLV) sowie die Landeselternvertretung (LEV), werden von der Landesregierung düpiert – und das bereits mehrfach.

    Sozialministerin Touré hat bis heute weder den Willen noch das Durchsetzungsvermögen gezeigt, die umfangreiche – gesetzlich verankerte – Evaluationsphase der Kita-Reform erfolgsorientiert zu steuern. Dazu würde nämlich auch gehören, die erforderlichen Finanzmittel für diese Reform sicherzustellen.

    Bereits die sogenannte ‚erweiterte Sozialstaffel‘ ist kaum mehr als ein Taschenspielertrick. Die Landesregierung hat damit – erfolglos – versucht zu kaschieren, dass Schwarz-Grün schon unmittelbar nach Amtsantritt nicht mehr bereit war, die Elternbeiträge weiter zu senken. Dabei wurde den Eltern im Wahlkampf noch etwas anderes versprochen.

    Jetzt versucht sich die Sozialministerin mit dem nächsten Täuschungsmanöver, ein weiteres Jahr dieser Legislaturperiode kitapolitisch durchzumogeln – dieses Mal soll es zu Lasten der Kommunen und der Träger gehen. Was auf den ersten Blick als freundliche ‚Verlängerung der Evaluationszeit‘ daherkommt, ist in Wahrheit nichts anderes als die Weigerung der Landesregierung, die finanziellen Konsequenzen der Evaluierung zum gesetzlich vereinbarten Zeitpunkt zu tragen.

    Ich erwarte von Ministerpräsident Daniel Günther, dass er nicht weiterhin tatenlos zusieht, wie seine Sozialministerin das größte Einzelreformprojekt der letzten Legislaturperiode krachend an die Wand fährt.“

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  • 22.11.2023

    Annabell Krämer zu TOP 1 "Aktuelle Stunde: Auswirkungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts"

    In ihrer Rede zu TOP 1 (Aktuelle Stunde: Auswirkungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 auf den Landeshaushalt und den finanzpolitischen Kurs der Landesregierung) erklärt die haushaltspolitische Sprecherin und stellvertretende Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    „Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom vergangenen Mittwoch muss einen Schlussstrich unter den bisherigen Umgang Schleswig-Holsteins mit Notkrediten setzen. Ich möchte nun auf die wesentlichen Bestandteile des Urteils und die resultierenden Folgen für die Haushaltspolitik des Landes eingehen.

    Erstens: Notlagenbeschlüsse und die damit verbundene Aufnahme von ,Notkrediten' gelten nur für ein Haushaltsjahr. Die notlagenbedingen Kreditermächtigungen müssen in diesem Jahr kassenwirksam werden, nicht verbrauchte Notkreditermächtigungen verfallen zwingend nach Ablauf des jeweiligen Haushaltsjahres.

    Sich wie im Dezember 2022 noch mal schnell eine Milliarde als neuen Ukraine-Kreditrahmen für folgende Haushaltsjahre zu genehmigen, ist nun auch offiziell verfassungswidrig. Wir haben davor bereits vor einem Jahr gewarnt. Da verkommt es fast schon zur Bedeutungslosigkeit, dass Ende 2022 lediglich 87 Millionen Euro des ursprünglichen Notkredits von 400 Millionen Euro abgeflossen waren und der Haushalt 2022 im Abschluss positiv war.

    Kollege Koch, Sie argumentierten damals, die Mittel seien alle schon verplant und man müsste deswegen den Kreditrahmen dringend erhöhen. Ich empfehle die Lektüre des Umdrucks 20/2302: Von den insgesamt 1,4 Milliarden Euro wurden für 2022 und 2023 rund 855 Millionen Euro verplant. Hiervon sind Ende September 2023 gerade einmal 196 Millionen Euro abgeflossen.

    Zweitens: Die Bevorratung von Notkrediten in Sondervermögen ist verfassungswidrig. Daraus folgt für den Landeshaushalt, dass alle noch bestehenden Notkreditermächtigungen in Rücklagen oder Sondervermögen – und eigentlich auch sämtliche Inanspruchnahmen dieser in 2023 – unverzüglich zu löschen bzw. zu tilgen sind.

    Gemäß Beantwortung meiner kleinen Anfrage weiß das Finanzministerium angeblich nicht, welche Sondervermögen und Rücklagen mit Kreditermächtigungen gebildet wurden. Ich hoffe sehr, dass dieses nicht der Fall ist.

    Es geht heute nicht um Ihren Umgang mit den Auskunftsrechten gegenüber dem Parlament. Nur so viel: Wir werden Ihnen das Vorenthalten von Informationen in Kleinen Anfragen und Falschinformationen in Ausschüssen in Zukunft nicht mehr durchgehen lassen!

    Drittens: Ich zitiere aus Ziffer 109 des Urteils des Bundesverfassungsgerichts: ,Die Folgen von Krisen, die lange absehbar waren oder gar von der öffentlichen Hand verursacht wurden, dürfen nicht mit Notkrediten finanziert werden.' Die Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen oder Maßnahmen zur Erlangung der Energiesouveränität aus Notkrediten ist somit nicht verfassungskonform!

    Es war übrigens eine CDU/CSU geführte Bundesregierung, die unsere Bürgerinnen und Bürger sowie unsere Industrie abhängig gemacht hat von russischem Pipelinegas. Wohlwissend, dass die Ukraine schon 2014 mit der Annexion der Krim völkerrechtswidrig angegriffen wurde.

    Daraus folgt für den Landeshaushalt: Maßnahmen zur Erlangung der Energiesouveränität sind aus dem ordentlichen Haushalt zu bestreiten.

    Viertens: Textziffer 133 des Urteils. Ich zitiere: ,Nicht erfasst sind … Neukredite für allgemeinpolitische Maßnahmen, die … anlässlich der vermeintlich günstigen Gelegenheit des Aussetzens der Schuldenbremse ergriffen werden, aber nicht auf die Überwindung der Krisensituation zielen.'

    Erwähnt seien hier die Mittel für die Ansiedlung von Northvolt, die Mittel für die Wohngeldreform und das Programm ,Klimaschutz für Bürger', für das gut situierte Grüne Wählerklientel. Dass das Förderprogramm Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger gerade die sozial schwächeren unterstützt, war von Anfang an eine einzige PR-Nummer – zudem wurde es schon vor dem Ukraine-Krieg aufgelegt und lediglich aufgestockt.

    Das Bundesverfassungsgericht gesteht dem Gesetzgeber zwar einen gewissen Ermessensspielraum bei der Beurteilung von Notlagen und den heilenden Maßnahmen zu, betont jedoch, dass dieser Spielraum abnimmt, je weiter das auslösende Ereignis in der Vergangenheit liegt.

    Dieses gilt insbesondere dann, wenn wiederholt Notkredite genutzt werden. Das Gericht fordert eine überzeugende Begründung, wenn Mittel im Folgejahr erneut bereitgestellt werden sollen, die im Vorjahr nicht benötigt wurden.

    Wenn Ihre Notkredite bezüglich der beschlossenen Höhe und Maßnahmen so zwingend zur akuten Bewältigung der Notlage waren, dann frage ich, wie das mit dem geringen tatsächlichem Mittelabfluss vereinbar ist? 

    62 Seiten im Namen des Volkes, die Ihnen Ihren Verfassungsbruch vor Augen führen sollten.

    Eines setzt dem Ganzen jedoch noch die Krone auf. Schleswig-Holstein puffert immer noch Mittel aus der Corona-Notlage, die die Finanzministerin aufgrund der verbesserten Haushaltslage eigenständig im August letzten Jahres für beendet erklärt hat und nun wieder aufleben lassen möchte.

    Frau Ministerin, Sie sagen immer gerne, Sie handeln nicht anders als Christian Linder! Dann akzeptieren Sie wie er das Urteil, vor dem wir Sie gewarnt haben! Erfüllen Sie die gemachten Zusagen aus dem ordentlichen Haushalt und tilgen Sie die verbliebenen Notkreditermächtigungen.

    Jährigkeit und Jährlichkeit lassen keinen Interpretationsspielraum!"

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 22.11.2023

    Christopher Vogt zu TOP 1 "Aktuelle Stunde: Auswirkungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts"

    In seiner Rede zu TOP 1 (Aktuelle Stunde: Auswirkungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 auf den Landeshaushalt und den finanzpolitischen Kurs der Landesregierung) erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    "Es ist absolut klar, dass das Karlsruher Urteil – das ich nachvollziehen kann und das einige sehr wichtige Dinge klargestellt hat – auch sehr direkte und ganz erhebliche Auswirkungen auf die Finanzpolitik des Landes hat bzw. haben muss. Der Landeshaushalt 2023 ist definitiv verfassungswidrig – allein schon mit Blick auf das Prinzip der Jährigkeit. Ein nur leicht modifiziertes schwarz-grünes ,Weiter so!' darf es deshalb nicht geben – gerade auch mit Blick auf die Finanzierung des Landeszuschusses der Northvolt-Ansiedlung.

    Die Ansiedlung war schon vor dem Ukraine-Krieg geplant – und sie ist ein Glücksfall und kein Notfall. Daueraufgaben müssen aus dem Kernhaushalt finanziert werden. Der Klimaschutz ist eine staatliche Daueraufgabe – die Ansiedlung eines Unternehmens ebenfalls.

    Sie haben das ,Klimaneutrale Industrieland bis 2040' als großes Ziel Ihrer Koalition formuliert: Aber bei beidem ist bisher leider völlig schleierhaft, wie Sie da eigentlich hinkommen wollen. Was soll Klimaneutralität aus Ihrer Sicht genau sein? Und wie wollen wir Industrieland werden? Eine große Ansiedlung reicht dafür jedenfalls nicht aus – und schon dabei greifen Sie weiterhin in die Trickkiste.

    Solide Staatsfinanzen sind die Voraussetzung dafür, dass man in Krisen- und Ausnahmesituationen handlungsfähig bleiben kann. Die Schuldenbremse sieht – aus guten Gründen – klar abgrenzte Ausnahmen für Notlagen vor, die sich der Kontrolle des Staates entziehen.

    Wir haben sie zuletzt leider erlebt: eine Pandemie, ein Kriegsausbruch in Europa und ja, auch eine verheerende Naturkatastrophe wie die Sturmflut. Es darf aber nicht sein, dass man einen Ausnahmezustand nutzt, um eine – über Jahre andauernde – Notlage festzustellen und mit Notkrediten dann Ausgaben zu finanzieren, die damit eigentlich gar nichts zu tun haben. Das ist gegenüber der jungen Generation in höchstem Maße unfair und verfassungsrechtlich äußerst problematisch.

    Meine Damen und Herren, wir werden Ihren Anträgen deshalb auch nicht zustimmen können. Man kann nicht vor über einem Jahr hier erklären, das gilt für Frau Heinold und auch den Kollegen Tobias Koch, dass die Corona-Notlage beendet sei und jetzt, wo Sie vor einem verfassungsrechtlichen und vor einem haushälterischen Problem stehen, wieder eine Notlage feststellen, die sich auch auf Corona bezieht.

    Was genau hat sich denn geändert? Ist Corona zurückgekommen? Nein, meine Damen und Herren, Sie brauchen Corona nur erneut für Ihre Begründung. Deshalb muss ich ganz ehrlich sagen: So etwas nenne ich Trickserei!

    Wir haben jetzt den Haushalt 2024 vor der Brust. Auch da, Frau Heinold, erwarten wir Antworten, wie dieser Haushalt eigentlich aussehen soll.

    Sie planen jetzt einen Dauerausnahmezustand und erklären eine multiple Krise des Landes. Meine Damen und Herren, das Problem ist: Schwarz-Grün will nicht konsolidieren und notwendige Schwerpunkte setzen. Wir werden jedenfalls keine Blanko-Checks ausstellen.

    Wer dauerhaft mehr Staatsschulden fordert, muss gerade in Schleswig-Holstein ein schlechtes Gedächtnis haben. Schleswig-Holstein, der Kollege Harms hat es gesagt, hat mal über eine Milliarde Euro nur für Zinsen zahlen und dafür immer neue Kredite aufnehmen müssen.

    Wir haben hohe Steuereinnahmen, wir haben aber auch hohe Steuern und Abgaben, weltweit sind wir da an der Spitze. Wer die Einnahmen dauerhaft erhöhen will, muss die wirtschaftliche Entwicklung stärken. Doch dafür muss man auch etwas tun. Wir sind dazu bereit."

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 02.02.2017

    Anita Klahn: Koalition verschlechtert die Versorgung der Bevölkerung mit Rettungsdienstleistungen

    „Mit dem von der Landesregierung vorgelegten Rettungsdienstgesetz wird ein tiefer Eingriff in die Berufsfreiheit für private Rettungsdienstunternehmen vorgenommen. Der unabhängige Wissenschaftliche Dienst des Landtages hebt mit Verweis auf die Stufentheorie des Bundesverfassungsgerichts hervor, dass für Eingriffe in die Berufsfreiheit strengste Anforderungen an die verfassungsrechtliche Rechtfertigung anzulegen sind.

     

    Der Gesetzentwurf führt eine objektive Berufszulassungsschranke ein. Um diese verfassungsrechtlich zu rechtfertigen, bedarf es nachweisbarer oder höchstwahrscheinlicher schwerer Gefahren für ein überragend wichtiges Gemeinschaftsgut (siehe Umdruck 18/7306). Die Landesregierung kann dafür kein einziges Beispiel geben, was nicht verwunderlich ist, denn es gibt keine. Die Koalition tritt die im Grundgesetz verankerte Berufsfreiheit mit Füßen.

     

    Stattdessen werden durch den Gesetzentwurf langjährig gewachsene und bewährte Strukturen im Rettungsdienst ohne Not zerstört. Die Versorgungssituation der Bevölkerung mit Rettungsdienstleistungen wird verschlechtert. In zahlreichen Kreisen werden die Hilfsfristen jetzt schon nicht eingehalten. Wer in einer solchen Situation private Anbieter aus der Notfallrettung verdrängen will, spielt mit dem Feuer.

     

    Die FDP fordert die Landesregierung auf, genau wie beim Wasserrettungsdienstgesetz, den Gesetzentwurf zurückzuziehen.“

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  • 22.11.2023

    Christopher Vogt zu TOP 1A+33+38 u.a. "Gemeinsames Vorgehen gegen die irreguläre Migration"

    In seiner Rede zu TOP 1A+33+38 (u.a. Gemeinsames Vorgehen gegen die irreguläre Migration) erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Bund-Länder-Konsens auf der MPK, gemeinsam Korrekturen an der Flüchtlings- und Migrationspolitik vorzunehmen, war wirklich überfällig. Es ist ein gutes Zeichen, dass man nun parteiübergreifend eine ganze Reihe von Punkten ändern will, um Humanität und Ordnung in Einklang zu bringen. Denn wenn die etablierten demokratischen Parteien diese große Herausforderung nicht meistern, profitieren leider die Falschen. Das sehen wir schon in vielen Bereichen.

    Die Populisten und Extremisten müssen wieder klein gemacht werden und das gilt ausdrücklich für das gesamte Bundesgebiet. Wir schauen auch mit Sorge auf die Wahlen in Ostdeutschland im kommenden Jahr, doch generell gilt das für ganz Deutschland. Man muss auch sagen, insgesamt, wenn man sich die Entwicklung anguckt, eigentlich auch für unseren ganzen Kontinent. Denn dort werden Populisten von autoritären Regimen gestärkt und die heizen ja auch das Migrationsproblem massiv an, wie wir auch mit Blick auf Russland und Belarus leider sehen müssen.

    Bei der Stärkung der Demokratie spielt die Migrationspolitik natürlich nicht die alleinige, aber aus unserer Sicht schon die wichtigste Rolle. Das beschlossene Maßnahmenpaket geht in die richtige Richtung, reicht aus unserer Sicht aber auch noch nicht aus, um vor allem die irreguläre Migration effektiv zu unterbinden und die Länder und Kommunen massiv zu entlasten, was notwendig wäre. 

    Wenn mittlerweile Dorfgemeinschaftshäuser als Unterkünfte genutzt werden müssen und niemand sagen kann, wie lange dies dauern soll und wo in ein oder zwei Jahren die weiteren Menschen, die im Zweifel zu uns kommen werden, untergebracht werden können, zeigt dies, wie schwierig die Lage in Schleswg-Holstein vielerorts mittlerweile ist.

    Ich finde, die Union hat eine bemerkenswerte Rolle bei der Ministerpräsidentenkonferenz gespielt: Die Ministerpräsidenten arbeiten konstruktiv mit und loben das Ergebnis, während die Bundestagsfraktion der CDU/CSU es scharf kritisiert – das muss wohl irgendwie mit der innerparteilichen Rolle der Herren Merz und Dobrindt zu tun haben – logisch ist es nicht. Ich finde auch die Rolle der Grünen an der Stelle bemerkenswert, die in Bund und Ländern bei Lösungen in der Migrationspolitik auf der Bremse stehen. Der Kanzler braucht offensichtlich die MPK, um die Grünen auf Bundesebene einzufangen. Der Ministerpräsident braucht offenkundig die MPK, um die Grünen auf Landesebene einzufangen.

    Es ist wohl ein einmaliger Vorgang gewesen, dass ein schleswig-holsteinischer Ministerpräsident auf einer solch wichtigen MPK nicht nur verschiedene Maßnahmen mitträgt, sondern ja auch selbst mit vorgeschlagen hat, die seine zuständige Ministerin und auch seine Koalitionsfraktionen zeitgleich im Landtag ablehnen. 

    Wir haben einen Antrag gestellt mit mehreren Punkten. Wir haben Anpassungen der Leistungen gefordert, das Nutzen von Bezahlkarten, beschleunigte Verfahren und mehr Abschiebungen. Da hat uns die Grünen-Fraktion hier im Landtag kontra gegeben, während Ihr Ministerpräsident zeitgleich in Frankfurt am Main ist und dort genau das vorschlägt. Jetzt sagen Sie, nur ein paar Wochen später, dass Sie sich dahin dahinter versammeln können. Das ist wirklich erstaunlich.

    Frau Heinold hat ja die Regierungserklärung von Ministerpräsident Daniel Günther kurzfristig vorgetragen, aber dass die Grünen sich doch so stark dahinter versammeln, überrascht. Bisher war mein Eindruck, und ich glaube, das ist nicht ganz falsch, dass es Schwarz-Grün in eineinhalb Jahren eigentlich nicht geschafft hat, sich auf eine gemeinsame Migrationspolitik zu einigen.

    Es gibt nach wie vor keine gemeinsame schwarz-grüne Migrationspolitik – da kann auch Ihr dünner Alternativantrag nicht drüber hinwegtäuschen. Und das ist leider keine gute Nachricht für unser Bundesland, wenn die zuständige Ministerin und der Ministerpräsident bei diesem wichtigen Thema ganz unterschiedliche Ziele verfolgen. 

    Wir erwarten nach dieser MPK jetzt ein klares und geschlossenes Bekenntnis der Landesregierung zur GEAS-Reform, also zu einer effektiven Neuaufstellung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems. Es braucht jetzt verschiedene Maßnahmen auf europäischer, auf nationaler und auf Landesebene, um vor allem die irreguläre Migration spürbar zu reduzieren, aber ohne europäische Lösungen wird es definitiv nicht gehen.

    Es braucht unter anderem eine erhebliche Stärkung von Frontex zur Sicherung der EU-Außengrenzen und leider derzeit auch temporäre Grenzkontrollen in Deutschland, zum Beispiel mit Blick auf Brandenburg, wo wir sehen, wie eben aus Russland und Belarus Menschen organisiert zu uns geschickt werden, um Deutschland unter Druck zu setzen. 

    Es braucht unbedingt weitere Abkommen mit verschiedenen Herkunftsstaaten zur Rücknahme ihrer Bürger – das ist bekanntermaßen sehr schwierig, aber dringend notwendig. Man sollte jetzt auch Verfahren in Drittstaaten prüfen. Und es braucht die Ausweisung von weiteren sicheren Herkunftsstaaten: vor allem die drei Maghreb-Staaten Marokko, Algerien und Tunesien, aber zum Beispiel auch Länder wie Indien.

    Die gemeinsam beschlossenen Maßnahmen müssen von der Landesregierung jetzt auch zügig umgesetzt werden. Dazu stellen sich aus unserer Sicht einige Fragen an die Landesregierung. Was die Verteilung auf die Kommunen angeht: Wie soll dies jetzt konkret bei den Menschen ohne Bleibeperspektive aussehen? Wie ist eigentlich Ihre Definition der fehlenden Bleibeperspektive? Da scheint es mir noch einige Fragezeichen zu geben, denn ich kann nicht erkennen, dass Ihre Ankündigung bisher entsprechend umgesetzt wird.

    Warum finden derzeit in Schleswig-Holstein trotz vollmundiger Ankündigungen kaum Abschiebungen statt? Und warum finden nur so wenige freiwillige Ausreisen statt? Schleswig-Holstein braucht ein funktionierendes Rückkehrmanagement. Da gibt es viele Stellschrauben, an denen sie drehen können und müssen. Warum gibt es noch immer keine GERAS-Ermittlungsgruppe wie in Hamburg, wenn die bisherigen Strukturen in Schleswig-Holstein kein adäquater Ersatz dafür sind?

    Was die Einigung bei den Kosten angeht: Was bedeutet dies konkret für unsere Kommunen? Was behält davon das Land zum Beispiel für die Erstaufnahmeeinrichtungen? Und nicht zuletzt: Wie soll es konkret bei der Schaffung von weiteren Plätzen in Erstaufnahmeeinrichtungen weitergehen? Diese wird das Land mit Sicherheit brauchen und dies muss gut vorbereitet werden, um Ärger vor Ort möglichst zu vermeiden.

    Wir wollen die Landesregierung mit unserem Antrag auffordern, sicherzustellen, dass die Kapazitäten und die personellen, organisatorischen und technischen Ressourcen ausreichend vorhanden sind, um Geflüchtete auch in großer Zahl durch eine erkennungsdienstliche Behandlung verfahrenssicher registrieren zu können und ein zügiges Asylverfahren – so wie vereinbart – binnen drei beziehungsweise sechs Monaten durchführen zu können.

    Wir wollen die Haft- und Gewahrsamskapazitäten gemäß des zwischen Bund und Ländern gefassten Beschlusses überprüfen und gegebenenfalls ausweiten, um die im Gesetzentwurf zur Verbesserung der Rückführung enthaltenen Ausweitung des Ausreisegewahrsams auf 28 Tage umsetzen zu können und zukünftig Verstöße gegen Einreise- und Aufenthaltsverbote auch konsequent ahnden zu können.

    Das Land soll die bestehenden Regelungen zu Arbeitsgelegenheiten in breitem Maße nutzen: Die Tätigkeiten in der Aufnahmeeinrichtung, auch für die dort lebenden Personen, sind vergleichbar mit den Tätigkeiten in Familien-Haushalten und dienen der Aufrechterhaltung und dem Betreiben der Einrichtung. Sie können alternativ auch bei staatlichen, kommunalen oder gemeinnützigen Trägern ausgeübt werden.

    Die Mitwirkungspflichten sollten effektiver durchgesetzt werden. Das SGB I befähigt die Leistungsträger ohne weitere Ermittlungen, die Sozialleistungen bis zur Nachholung der Mitwirkung ganz oder teilweise zu versagen oder zu entziehen, wenn die Voraussetzungen der Leistungen nicht nachgewiesen sind. Dies schafft Anreize für die Antragsteller, aktiv mitzuwirken.

    Wir wollen die Typenmodelle in serieller und modularer Bauweise bei den Rahmenvertragspartnern der Bauwirtschaft abrufen, um Bauvorhaben zu realisieren. Der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft (GdW) und das Bundesbauministerium haben im Oktober 2023 den Startschuss für die Rahmenvereinbarung ,serielles und modulares Bauen 2.0' gegeben. Diese umfasst ausdrücklich auch den Wohnraum für die Folgeunterbringung von Geflüchteten. Das serielle und modulare Bauen ermöglicht schnelleres Bauen und schafft mehr Unterbringungsmöglichkeiten für Geflüchtete.

    Das Land soll sich aktiv in der geplanten Arbeitsgruppe der Länder zur Einführung einer Bezahlkarte einbringen, damit – wie von Bund und Ländern vereinbart – bis zum 31. Januar 2024 ein Lösungsvorschlag vorliegt. Auch dies ist ein wichtiger Baustein für eine funktionierende Migrationspolitik.

    Meine Damen und Herren! Nur kurz zur Planungsbeschleunigung (wir haben dazu ja auch noch einen eigenen Antrag, der am Freitag aufgerufen wird): Diese Einigung begrüßen und unterstützen wir ebenfalls! Auch hier können wir uns noch deutlich mehr vorstellen! Auch hier stehen ja bisher vor allem die Grünen auf der Bremse! Auch hier muss die Landesregierung in die Umsetzung kommen und auch bereits bestehende Möglichkeiten nutzen. Auch hier müssen die gefassten Beschlüsse jetzt zügig und umfassend umgesetzt werden.“

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

     

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