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  • 16.11.2016

    Dr. Ekkehard Klug: Telekommunikationsüberwachung darf nicht maßlos ausgeweitet werden

    „Die SPD-Innenminister haben in ihren Beschlüssen zur Bekämpfung der Einbruchskriminalität eine neue Position zur Telefonüberwachung formuliert. Begründet wird dies mit dem hohen Anteil, den die Bandenkriminalität bei den Wohnungseinbrüchen ausmacht.

     

    Bei bandenmäßig organisierten Einbrüchen kann aber bereits heute schon Telefonüberwachung eingesetzt werden. Das ist überhaupt nichts Neues.  Neu ist, dass die SPD-Innenminister dieses Instrument bereits in Verdachtsfällen einsetzen wollen. Es müssten künftig also keine Belege dafür beigebracht werden, dass es um Bandenkriminalität geht. Dies ist aber verfassungsrechtlich sehr fragwürdig.  Ich bin gespannt, was Minister Studt im Innenausschuss zu der Frage sagen wird,  wie sich seine SPD-Kollegen und er eine verfassungsrechtlich einwandfreie Lösung vorstellen. Sofern man eine solche verfassungskonforme Lösung finden könnte, bin ich allerdings dafür, sie konstruktiv zu prüfen.

     

    Auf keinen Fall werden wir Freie Demokraten jedoch akzeptieren, was die SPD-Minister im letzten Absatz ihrer Erklärung schreiben: dass Einbruchsdiebstähle generell in den Katalog des § 100 a der Strafprozessordnung aufgenommen werden soll, der beschreibt, in welchen Bereichen Telefonüberwachung durchgeführt werden kann.  Dies würde zu einer maßlosen Ausweitung der Überwachung führen.

     

    Im Übrigen beschreibt das Papier der SPD-Minister auch Selbstverständlichkeiten.  Dass straffällig gewordene Zuwanderer im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten in ihre Herkunftsländer abgeschoben werden müssen, ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Vor einem Jahr hätte man sich bei einer solchen Aussage, wie sie jetzt im Papier der SPD-Minister zu finden ist,  aber noch auf der linken Seite des Hauses den Vorwurf der NPD-Nähe eingehandelt.

     

    Die Verbesserung der länderübergreifenden Zusammenarbeit ist wichtig und notwendig. Die Erfolge der Hamburger SoKo ‚Castle‘ mit Aufklärungsquoten über 60 Prozent  sind beeindruckend.  Laut HAMBURGER ABENDBLATT vom 1. August 2016 erklärte der Hamburger Polizeipräsident Ralf Martin Meyer:

    ‚Das Ziel der Soko 'Castle' sei es, die Stadt für Einbrecher unattraktiv zu machen:‘

     

    Wenn also Hamburg wegen des Ermittlungsdrucks für Einbrecher unattraktiv wird: Wo werden sie dann wohl hingehen, um ihre Aktivitäten fortzusetzen? Mein Kollege aus dem niedersächsischen Landtag berichtete kürzlich über steigende Einbruchszahlen in den Landkreisen südlich der Hansestadt. Und in den schleswig-holsteinischen Umlandkreisen ist das Problem ja ebenfalls virulent.

     

    Mit anderen Worten:  Man bekommt die Einbruchskriminalität  nur dann in den Griff, wenn die polizeilichen Maßnahmen nicht nur in Hamburg, sondern auch bei uns und ebenso auch südlich der Elbe einen hohen Ermittlungsdruck erzeugen und genauso erfolgreich sind wie in Hamburg selbst.“

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  • 16.11.2016

    Anita Klahn: Die FDP schlägt einen anderen Weg vor

    „Wir finden das Krippengeld auch nicht richtig. Aber das, was sie hier vorschlagen, ist eines der Paradebeispiele warum die Menschen Politik nicht ernst nehmen können.

     

    Sie wollen den Eltern nicht ernsthaft mitteilen, dass sie ihnen die gerade eingepreisten 100 Euro übermorgen wieder wegnehmen?  Haben sie vergessen, dass diese Eltern vielfach gerade entsprechende Beitragserhöhungen erfahren haben?

     

    Rot-Grün-Blau hatte nicht den politischen Willen und nicht die politische Kraft, die Kita-Finanzierung vernünftig neuzuordnen. Die Koalition steht für fünf verlorene Jahre, ohne dass sich etwas für die Eltern und ihre Kinder, noch für die Gemeinden, die den Kita-Ausbau gestemmt haben, gebessert hat. Weder die Frage der Qualität in der frühkindlichen Bildung, noch die bestehende Finanzierungsproblematik bei den Betriebskosten wurden von der Koalition ernsthaft angegangen.

     

    Erst jetzt, kurz vor der Wahl, kommt die SPD mit der Krippenprämie um die Ecke. Und wer dachte, die Prämie hätte nichts mit Wahlkampf zu tun, wurde spätestens durch den Krippenbrief des Ministerpräsidenten eines besseren belehrt.

     

    Die jetzt von der Regierungskoalition vorgelegte Krippenprämie ist aber kein Teil der Lösung. Nein, vielmehr verkompliziert die Prämie ein schon jetzt komplexes Finanzsystem noch weiter. Daneben wird zudem bei Landesamt für soziale Dienste unnötige Bürokratie aufgebaut. Auch das eigentliche Ziel, nämlich die Eltern zu entlasten, wird meilenweit verfehlt. Denn allein durch die Ankündigung der Prämie hat die Koalition eine Gebührendynamik der Kommunen bei den Elternbeiträgen losgetreten. Bei den Eltern kommt also nichts oder fast nichts an. Was bleibt, sind nur die überflüssigen Kosten für die Bürokratie.

     

    Wir wollen Müttern und Vätern gleichermaßen eine Berufstätigkeit ermöglichen, wir fordern sie sogar mit Blick auf eine eigene Altersabsicherung ein.

    Dafür brauchen wir Kinderbetreuungseinrichtungen. Und es ist doch völlig nachvollziehbar, dass wir an diese Einrichtungen einen hohen fachlichen Anspruch stellen, stellen müssen. Zahlreiche wissenschaftliche Studien untermauern die Bedeutung der frühkindlichen Bildung für den weiteren Bildungsweg.

     

    Zum Vorschlag der Union: Der Gesetzentwurf wird in der Praxis nichts ändern. Die Kommunen hatten bei der Gebührenerhöhung gar keine Wahl, sie stehen finanziell mit dem Rücken zur Wand. Deswegen klagen wir übrigens auch gemeinsam gegen das FAG.

     

    Die 45 Mio. Euro, die die Gemeinden zusätzlich bekommen sollen, werden nicht dazu führen, dass diese die jüngsten Beitragserhöhung zurücknehmen. Das hat schon in 2010 nicht funktioniert. Ganz im Gegenteil, es manifestiert, dass Eltern weiterhin einen nicht unerheblichen Betrag für die Kinderbetreuung aufwenden müssen.

     

    Der prozentuale Ansatz von anfänglich 33 Prozent klingt im ersten Moment gut, aber über die Auswirkung ist doch nachzudenken. Ich vermute, dass es dann irgendwann heißen wird, dass die einzelne Kommune diese 33 Prozent ausschöpfen muss, um ihren Haushalt zu konsolidieren. Außerdem löst es nicht die grundsätzliche Problematik.

     

    Die FDP schlägt einen anderen Weg vor: Wir können uns vorstellen, den Elternbeitrag zu deckeln, z. B. auf maximal 200 Euro für den U3 und 150 Euro für den Ü3-Bereich. Der Vorteil: Es entfällt die schwierige Diskussion zur Transparenz der Betriebskosten, die abhängig vom Wohnort und individuellen Wohnraumkosten, von unterschiedlichen Personalkonstellationen sind. Preissteigerungen gehen nicht zu Lasten der Eltern etc.

     

    Wir wollen die frühkindliche Bildung stärken und die Qualität der Betreuungsangebote verbessern. Und wir wollen Familien finanziell  entlasten. Das Ganze kann nur in Kooperation mit den Kommunen gelingen. Wir müssen klären, wie wir das Finanzierungssystem neu aufstellen, wie wir die bisherige Sozialstaffel integrieren, wenn wir die Idee der Deckelung der Elternbeiträge verfolgen wollen. Für uns ist es ein Zwischenschritt bis zur völligen Gebührenfreiheit.

     

    Leider sorgt Rot-Grün-Blau mit ihrer katastrophalen Haushaltsführung dafür, dass wir diesem Ziel nicht näher kommen, sondern uns immer weiter davon entfernen. Der Landesrechnungshof hat das eindrucksvoll in seinem letzten Bericht dargelegt. Man muss sich finanzielle Spielräume erarbeiten, damit die beitragsfreie Kita in Zukunft möglich wird. Die Koalition macht aber das genaue Gegenteil – sie vernichtet finanzielle Spielräume und treibt das Land immer weiter in die Schulden.“

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  • 16.11.2016

    Dr. Heiner Garg: Es besteht dringender Nachbesserungsbedarf

    „Grundsätzlich ist das Ergebnis der Verhandlungen ein Kompromiss, wenn auch verbesserungswürdig. In einigen Punkten besteht sogar dringend Nachbesserungsbedarf. Die gesunkenen Flüchtlingszahlen führen zwar zu finanziellen Entlastungen auf Seiten des Landes, die Kommunen haben jedoch im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes nach wie vor hohe Aufwendungen. Das liegt u.a. daran, dass die Kosten für Geduldete und Ausreisepflichtige gerade nicht zu 90 Prozent vom Land getragen werden, sondern nur zu 70 Prozent.

     

    Nachsteuerungsbedarf besteht ebenfalls bei der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte. Hier hat das Land mit den gesetzlichen Krankenkassen einen klassischen Vertrag zu Lasten Dritter abgeschlossen. So wurde eine Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 8 Prozent vereinbart - bezahlen müssen dies die Kommunen. Üblich sind jedoch nur 5 Prozent. Hier genügt der lapidare  Hinweis in der Vereinbarung mit den Kommunen nicht, dass man versuchen wolle, hier bei Neuverhandlungen nachzusteuern.

     

    Sehr trickreich ist schließlich die vom Land erzwungene Einigung im Hinblick auf die Ko-Finanzierung bei den Krankenhausinvestitionen, die aus dem Impulsprogramm finanziert werden solle. IMPULS ist ein Landesprogramm, aus dem u.a. der Sanierungsstau bei den schleswig-holsteinischen Krankenhäusern abgebaut werden soll. Hier wurden die Kommunen mit Verweis auf das Ausführungsgesetz zum Krankenhausfinanzierungsgesetz in die 50 prozentige K-Finanzierung gezwungen - stets gegen den Willen der Kommunen.

     

    Dass das Land jetzt ein "Infrastrukturprogramm" weitgehend aus Bundesmitteln schnürt und den Kommunen "großzügig" erlaubt, die erzwungene Ko-Finanzierung hieraus zu leisten, folgt dem Prinzip  „linke Tasche, rechte Tasche“.

     

    In der Sache bleibt die FDP-Fraktion dabei: Das Land steht in der Pflicht, den Sanierungsstau über IMPULS ohne Ko-Finanzierungspflicht der Kommunen abzubauen.“

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  • 15.11.2016

    Dr. Heiner Garg: Dieser Haushalt ist nicht mehr als ein Knallbonbon

    „Dass der Landesregierung zumindest auf dem Papier ein strukturell ausgeglichener Haushalt gelingt, ist vor allem auf die deutlich gesunkenen Flüchtlingszahlen und die damit entsprechend niedrigen Ausgaben zurückzuführen. Daneben führen nur die abermalig abgesenkten Zinsausgaben zu einer entsprechenden Entlastung der Landesfinanzen.

     

    Finanzministerin Heinold möchte sich für einen „frühzeitig“ ausgeglichenen Haushalt feiern lassen – dabei darf der geneigte Steuerzahler nicht vergessen, dass diese Landesregierung einen Raubbau an der Infrastruktur verantwortet. Der minimale Anstieg der Investitionsquote auf knapp über 7 Prozent ist abermals ein Armutszeugnis für eine Landesregierung, die bei Rekordsteuereinnahmen kein Einnahme- sondern vielmehr ein Ausgabenproblem hat.

     

    Eine intakte und funktionstüchtige Infrastruktur ist Voraussetzung für den Erhalt der Wirtschaftskraft in Schleswig-Holstein - kommende Generationen werden die Betonschulden, die diese Regierung ihnen hinterlassen hat, zahlen müssen.

     

    Dieser Haushalt ist nicht mehr als ein Knallbonbon: Erst gibt es bunt Glitzerndes – später muss man den Dreck aufräumen.“

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  • 14.11.2016

    Anita Klahn: Heimaufsicht hat Praxis durch den Untersuchungsausschuss verändert

    „Ministerin Alheit hat in der heutigen Sitzung des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses dargelegt, aus heutiger Sicht dürfte feststehen, dass im Friesenhof insbesondere zwischen 2013 und 2015 unhaltbare Zustände herrschten. Wenn die Ministerin aber dann erklärt, dass die Heimaufsicht auf der Grundlage der geltenden Gesetze alles Gebotene getan hat, dann stellt sich die Frage, ob sie auch heute noch auf dieselbe Weise reagieren würde. Außerdem ist unklar, wie die Heimaufsicht dann gewährleisten kann, dass sich solche Vorgänge nicht wiederholen.

     

    Die Gutachter haben dargelegt, dass man früher hätte handeln können und die Ministerin selbst hatte schon im Sozialausschuss gesagt, dass man ‚schneller und konsequenter‘ hätte handeln müssen.

     

    Die Wahrheit ist, dass die Heimaufsicht ihre Praxis mittlerweile deutlich verändert hat und heute schärfer und schneller reagiert. Das ist auch gut so und ein Ergebnis der öffentlichen Erörterungen um den Friesenhof. Dies wäre auch schon früher möglich und geboten gewesen, auch und gerade im Fall Friesenhof. Die gesteigerte Sensibilität und das klarere Eingreifen zum Wohle der Kinder ist auch ein Ergebnis der Einsetzung und der Arbeit des Untersuchungsausschusses.“

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  • 11.11.2016

    Dr. Heiner Garg: Die FDP-Fraktion wartet auf die Nachschiebeliste

    „Ratlos bleibt der interessierte Beobachter nach dieser Pressekonferenz von SPD, Grünen und SSW zurück und fragt sich: Was war das? Dass die Koalition vor der Vorstellung der Nachschiebeliste mit Willenserklärungen und Zwischenergebnissen an die Öffentlichkeit geht, lässt erahnen, dass es intern gewisse finanzpolitische Kompetenzabgrenzungsprobleme gegeben haben muss.

     

    Die FDP-Fraktion wartet jetzt gespannt auf kommende Woche, in der die Landesregierung – nach den Worten der Kollegin Eka von Kalben – die finanzpolitischen Daten in einen ‚interessanten Gesamtzusammenhang‘ bringen wird.

     

    P.S.: Heute ist der 11.11.“

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  • 10.11.2016

    Christopher Vogt: A20 muss wieder nach dem Lückenschlussverfahren vorangetrieben werden

    „Wir freuen uns sehr über dieses Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes. Das Urteil ist eine weitere sehr gute Nachricht für die arg gebeutelte Verkehrsinfrastruktur unseres Bundeslandes. Bereits die Zusage des Bundes zur vollständigen Finanzierung des A20-Tunnels war ein ganz wichtiges Signal.

     

    Allen grünen Unkenrufen zum Trotz wird Schleswig-Holstein in den nächsten Jahren endlich eine leistungsfähige Ost-West-Verbindung erhalten. Die Westküste wird endlich deutlich besser angebunden, was für die wirtschaftliche Entwicklung dieser Region von elementarer Bedeutung ist. Viele Menschen in Hamburg und in den Gemeinden nördlich von Hamburg dürfen sich auf eine spürbare Entlastung vom Durchgangsverkehr freuen. Die in Niedersachsen und auch noch in Schleswig-Holstein mitregierenden Grünen sollten endlich einsehen, dass sie mit ihren Blockadeversuchen die Fertigstellung der A20 nur noch auf Kosten der Steuerzahler verzögern, aber nicht mehr verhindern können. Die A20 muss wieder nach dem Lückenschlussverfahren vorangetrieben werden. Ein Festhalten an der unsinnigen A20-Politik dieser Landesregierung wäre ein Fortführen der Blockade-Politik.

     

    Minister Meyer ist in der Pflicht, die Planungsfehler seiner Behörde schnellstmöglich zu heilen und die Frage des Brandschutzes im Tunnel endlich zufriedenstellend zu lösen. Wir warten auch immer noch auf seine angekündigten Vorschläge zur Vereinfachung des Planungsrechts. Das Planungsrecht darf kein Verhinderungsrecht bleiben. Das Verbandsklagerecht wird nicht verantwortungsvoll angewendet und muss deshalb wieder abgeschafft werden. Zudem braucht das Land deutlich mehr Planungskapazitäten und die Landesregierung muss für einfachere Planungsprozesse sorgen.“

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  • 09.11.2016

    Christopher Vogt: Vollfinanzierung des A20-Elbtunnels durch den Bund ist eine großartige Nachricht

    „Das ist eine großartige Nachricht. Wir begrüßen diese Entscheidung des Bundesverkehrsministers sehr. Die bisher geplante Teilfinanzierung des A20-Elbtunnels über die Erhebung einer gesonderten Maut war für die FDP-Fraktion immer nur die zweitbeste Lösung. Die Westküste und die Region Unterelbe sollten nach der Fertigstellung des Tunnels nicht auch noch dafür bestraft werden, dass sie jahrzehntelang unzureichend angebunden waren. Für die Nutzung der anderen Elbquerungen wird ja schließlich auch keine gesonderte Maut erhoben.

     

    Nachdem Herr Dobrindt die Möglichkeit der kompletten Tunnel-Finanzierung durch den Bund bereits bei der Verhandlung über den Planfeststellungsbeschluss dem Bundesverwaltungsgericht offiziell bestätigt hatte, hatte die FDP-Fraktion dazu einen entsprechenden Landtagsantrag (LT-Drucksache 18/4398) eingebracht. Erst am Mittwoch vergangener Woche hatten sowohl die Koalitionsfraktionen als auch die CDU-Fraktion im Wirtschaftsausschuss des Landtages dagegen gestimmt. Ich bin sehr gespannt, wie sich Koalitionsfraktionen nun nach dieser Ankündigung von Herrn Dobrindt dazu positionieren werden.

     

    Wieder einmal wird deutlich, dass Minister Meyer und die Koalitionsfraktionen selbst wichtige verkehrspolitische Fragen völlig unterschiedlich beantworten. Die Meinungsflexibilität der CDU-Fraktion in dieser Frage finde ich sehr bemerkenswert. Wie man eine solch entscheidende Frage binnen einer Woche komplett anders beantworten kann, ist mir schleierhaft. Offensichtlich empfindet man bei der CDU-Fraktion immer gerade das als richtig, was als Ansage aus Berlin kommt. Entscheidend ist jetzt, dass die benötigten Planungen endlich schnellstmöglich abgeschlossen werden. Da der Bund nun endlich für Klarheit bei der Finanzierung gesorgt hat, kann es für die Landesregierung nun endgültig keine Ausreden mehr geben. Die politischen Blockaden müssen ein Ende haben.“

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  • 08.11.2016

    Christopher Vogt: Koalition sollte nicht schon wieder einen Gesetzentwurf durchpeitschen

    „Die beiden Universitäten und der Landtag warten schon sehr lange auf diesen Gesetzentwurf. Bereits vor drei Jahren gab es einen zwischen Hochschulen und UKSH geeinten Vorschlag. Die Hochschulmedizin hat für unseren Wissenschaftsstandort und insbesondere für Lübeck eine ganz zentrale Bedeutung. Ich kann deshalb nicht nachvollziehen, weshalb die Landesregierung den Entwurf so lange zurückgehalten hat und jetzt erst im beginnenden Wahlkampf damit ins Parlament geht.

     

    Dass trotz der extrem langen Vorbereitung erhebliche rechtliche Bedenken gegen den Entwurf bestehen, spricht nicht für die Arbeit der Ministerin. Die Kritik des Marburger Bundes nehmen wir sehr ernst. Im Sinne der Stärkung unseres Wissenschaftsstandortes werden wir uns bei der Beratung des Gesetzentwurfes sehr konstruktiv einbringen.

     

    Ich warne die Landesregierung davor, rechtliche Bedenken einfach vom Tisch zu wischen. Die Koalition wäre gut beraten, nicht schon wieder einen hochschulpolitischen Gesetzentwurf im Schnellverfahren durch das Parlament zu peitschen.“
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  • 08.11.2016

    Christopher Vogt: Für Selbstzufriedenheit beim Breitbandausbau besteht keinerlei Anlass

    „Für Selbstzufriedenheit beim Breitbandausbau besteht für die Landesregierung keinerlei Anlass. Dass Schleswig-Holstein beim Breitbandausbau im bundesweiten Vergleich gut dasteht, ist kein Verdienst der Landesregierung, sondern historisch begründet und den engagierten lokalen Anbietern zu verdanken.

     

    Man sollte aber nicht vergessen, dass wir im internationalen Vergleich noch immer unheimlich hinterher hinken. Die Kritik des Ministers an der fehlenden Sinnhaftigkeit der Ausbauziele des Bundes teilen wir. Das ‚Backbone‘-Konzept des Landes ist grundsätzlich zu begrüßen, um den privatwirtschaftlich betriebenen Breitbandausbau in nicht versorgten Gebieten sinnvoll zu ergänzen. Hierfür müssen Bund und Land aber deutlich mehr Mittel bereitstellen als bisher vorgesehen, und der Staat darf dabei auch nicht mit privaten Anbietern ins Gehege kommen. Zudem muss der Breitbandausbau durch den Abbau von bürokratischen Hemmnissen erleichtert werden.“

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  • 08.11.2016

    Wolfgang Kubicki: Geschichte der HSH ist eine Geschichte der Plünderung der Länder durch eine Bank

    „Die Geschichte der HSH ist eine einzige Geschichte der Plünderung der Länder Schleswig-Holstein und Hamburg durch eine Bank. Spätestens seit 2008 ist der Landtag Schleswig-Holstein durch Verantwortliche der HSH Nordbank beständig hinter die Fichte geführt worden. Immer hieß es, Erörterungen über die Geschäftspraktiken der HSH schadeten der Bank. Immer wieder wurde betont, die Bank sei ‚auf einem guten Weg‘.

     

    Wir haben umfangreich dokumentiert, dass in keinem Jahr das Ergebnis der HSH den vollmundigen Ankündigungen der jeweiligen Bankenvorstände entsprach. Deshalb hatten wir bereits 2008 erklärt, dass unser Vertrauen in die HSH Nordbank zutiefst erschüttert war.

     

    Wir erinnern daran, dass wir bereits 2005 nach der Umwandlung der Bank in eine private Aktiengesellschaft die Anteile des Landes Schleswig-Holstein veräußern wollten, wofür damals noch mindestens 1,6 Milliarden Euro zu erzielen gewesen wären.

     

    Wir haben 2008 gegen die Kapitalerhöhung von einer Milliarde Euro allein für Schleswig-Holstein gestimmt.

     

    Wir haben uns 2009 gegen eine weitere Kapitalerhöhung in Höhe von 1,5 Milliarden Euro sowie die Übernahme einer Garantie in Höhe von zehn Milliarden Euro gewehrt.

     

    Wir haben 2010, als die FDP für kurze Zeit mit der Union die Regierung in Schleswig-Holstein führte, durchgesetzt, dass der Vorstandsvorsitzende Nonnenmacher seinen Hut nehmen musste. Zugleich wurde er auf unsere Initiative hin verpflichtet, für den Fall einer rechtskräftigen Verurteilung Boni und Sonderzahlungen zurückzuerstatten.

     

    Wir haben uns in dieser Legislaturperiode für die sofortige Abwicklung der Bank eingesetzt, anstatt mit weiteren Steuermilliarden die Illusion aufrechtzuerhalten, die Bank könne mit erheblichem Gewinn veräußert werden. Dass nunmehr Einzelkunden der Bank von Verbindlichkeiten in Milliardenhöhe zulasten der Steuerzahler entlastet werden, ist nicht mehr zu vermitteln.

     

    Eine grüne Finanzministerin, die dies zulässt, sollte ihren Hut nehmen. Susanne Gaschke, ehemalige Oberbürgermeisterin der Landeshauptstand Kiel, ist für einen deutlich niedrigeren Betrag des Erlasses von Schulden – zu Recht – aus dem Amt gejagt worden.

     

    Die Geschichte der HSH ist einzige Geschichte der Inkompetenz und des Komplettversagens von Rot-Grün. Wir lassen uns für dieses Versagen nicht in Mithaftung nehmen.“

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  • 07.11.2016

    Anita Klahn: Völlige Kenntnislosigkeit der Staatssekretärin ist überraschend

    „Die völlige Kenntnislosigkeit von Staatssekretärin Langner überrascht doch ziemlich. So musste die Staatssekretärin einräumen, dass sie weder von der Auflagenverfügung, noch der laufenden Verwaltungsklage, noch von der Anzahl der Beschwerden und Vorkommnisse Kenntnis hatte, als das Ministerium die Öffentlichkeit über die Vorgänge im Friesenhof informieren wollte. Gleichwohl fühlte sich die Staatssekretärin gut durch ihre Fachabteilung vorbereitet.

     

    Auch dass die Staatssekretärin keine Kenntnis vom Entwurf der KJVO hatte, ist kaum zu glauben und geradezu absurd. Aber allein hieran zeigt sich, welchen Stellenwert das Thema Kinderschutz bei der Hausspitze hatte.

     

    Auffällig ist auch, dass die Koalition weiterhin kein Interesse hat, zur Sachaufklärung beizutragen. Dass die Grünen nicht wissen, dass der Friesenhof zu ihren Regierungszeiten ursprünglich genehmigt wurde und nur eine Teileinrichtung von mehreren im Jahr 2011 die Betriebserlaubnis bekommen hat, ist ein Armutszeugnis. Zudem sei Frau Dr. Bohn daran erinnert, dass alle Gutachter, darunter der Gutachter der Landesregierung, bestätigt haben, dass die Phase 2010 bis 2012 im Friesenhof ohne größere Auffälligkeiten waren und erst danach ein signifikanter Anstieg von Vorfällen zu verzeichnen war.“

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  • 04.11.2016

    Christopher Vogt: Landesregierung hat sich schlechtes Zeugnis redlich verdient

    „Das schlechte Zeugnis in der aktuellen UV-Nord-Umfrage hat sich die Landesregierung redlich verdient. Rot-Grün-Blau verlässt sich in der Wirtschaftspolitik einzig und allein auf die freundlichen Gesamtumstände. Es spricht für Mittelstand und Industrie in Schleswig-Holstein, dass die wirtschaftliche Situation trotz dieser Landesregierung ganz gut aussieht. Darauf darf sich aber niemand ausruhen. Das Land erlebt und erleidet Tag für Tag die anhaltend gruselige Verkehrspolitik dieser Landesregierung. Es ist ein absolutes Trauerspiel, dass die Albig-Regierung trotz beinahe explodierender Steuereinnahmen die historisch niedrige Investitionsquote für solide Haushalts- und Wirtschaftspolitik hält.

     

    Die Landesregierung hat in dieser Woche noch einmal deutlich gemacht, dass sie die völlig unnötigen bürokratischen Lasten, die sie dem Mittelstand bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen zumutet, im Wesentlichen beibehalten möchte. Wer aus Angst vor einem Gesichtsverlust derart die Realität ausblendet, darf nicht weiterhin für die Wirtschaftspolitik in diesem Land zuständig sein. Bei der Digitalen Agenda und der Industriepolitik hat diese Landesregierung außer Absichtserklärungen nach fast fünf Jahren im Amt nichts vorzuweisen. Das ist wirklich ein Armutszeugnis.

     

    Es ist allerhöchste Zeit, dass in unserem Bundesland wieder eine moderne und mittelstandsfreundliche Wirtschafts- und Verkehrspolitik gemacht wird.“

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  • 03.11.2016

    Anita Klahn: Die FDP steht für die volle Wahlfreiheit

    „Die Koalition muss die Stellungnahmen des Universitätspräsidenten der Europa-Universität, Werner Reinhardt, und der Vize-Präsidentin der CAU, Ilka Parchmann, ernst nehmen. Denn die Frage stellt sich, ob der sture Kurs von Rot-Grün-Blau, die Wahlfreiheit beim gymnasialen Weg zum Abitur zu verbieten, wirklich zielführend ist und die individuelle Entwicklung der Schülerinnen und Schüler berücksichtigt.

     

    Die FDP fordert in Sachen G8/G9 die Rückkehr zur schulgesetzlichen Regelung der vergangenen Wahlperiode, wonach die Schulen selbst entscheiden können, welches Modell für sie das Richtige ist: G8, G9 oder G-Y. Hiermit bestimmen die Akteure vor Ort – also die Lehrer, Eltern und Schüler – eigenverantwortlich, und nicht die Bildungsbürokratie in Kiel. Vor diesem Hintergrund halten wir sowohl den Weg der Koalition, die Bildung neuer G9-Schulen zu verbieten, als auch den jüngsten Vorschlag der Union, einmal für alle Ewigkeit über diese Frage abstimmen zu lassen, für falsch.“

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  • 02.11.2016

    Oliver Kumbartzky: Landesregierung muss beim Thema Jakobskreuzkraut konsequenter durchgreifen

    „Die Ergebnisse der Honiguntersuchung sind besorgniserregend. Verwunderlich sind die hohen Werte für Pyrrolizidinalkaloide im Honig allerdings nicht wirklich, denn das Jakobskreuzkraut breitet sich kontinuierlich aus. Hinzu kommt, dass spät blühende Pflanzen wie das Jakobskreuzkraut durch den nasskalten Sommer für die Bienen attraktiv wurden. Deshalb muss das Blühflächenmanagement ausgeweitet werden.


    Ein großes Problem ist, dass es keinen einheitlichen Grenzwert für Pyrrolizidinalkaloide gibt. Diese muss zügig auf Bundesebene angegangen werden.


    Die Landesregierung muss beim Thema Jakobskreuzkraut endlich konsequenter durchgreifen. Insbesondere auf den Landesliegenschaften wie Autobahnränder oder den Flächen der landeseigenen Stiftung Naturschutz muss nach den Grundsätzen der ‚guten fachlichen Praxis in der Landwirtschaft‘ gehandelt werden, beispielsweise durch Mähen des Jakobskreuzkrauts vor der Blüte. Schließlich gilt die alte Weisheit: ‚Wer’s (Un-)Kraut lässt ein Jahr nur stehen, kann sieben Jahre jäten gehen.‘“

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  • 01.11.2016

    Dr. Ekkehard Klug: SSW-Vorschlag schießt übers Ziel hinaus

    „Grundsätzlich ist es richtig, die Kleinteiligkeit in den kommunalen Strukturen im Rahmen eines langfristigen Prozesses ein Stück weit zu beheben. Allerdings geht die aktuelle Forderung des SSW an der Lebenswirklichkeit vieler Menschen in Schleswig-Holstein vorbei und schießt im Ergebnis viel zu weit übers Ziel hinaus. Wer kommunale Zusammenschlüsse par ordre du mufti beschließt, der bevormundet die Betroffenen vor Ort, anstatt sie in einen Prozess mitzunehmen.“

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  • 31.10.2016

    Christopher Vogt: Das Bürokratiemonster Vergabegesetz muss umfassend und umgehend entrümpelt werden

    „Es hätte keines externen Gutachtens gebraucht, um festzustellen, dass das Vergabegesetz den Unternehmen und Verwaltungen im Land in erheblichem Umfang unnötige Bürokratie beschert hat, die niemandem nützt. Während das Gesetz in der Sache weitestgehend wirkungslos ist, belastet es den Mittelstand durch viele unsinnige Vorgaben und sorgt für weniger Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen.

     

    Das Handwerk ist vor allem durch die gute Konjunktur und die anhaltend niedrigen Zinsen derzeit zwar nicht so sehr auf öffentliche Aufträge angewiesen. Dies kann sich aber sehr schnell wieder ändern. Dann wird das Gesetz vor allem für die vielen kleinen Betriebe, die keinen großen Overhead haben, zu einem erheblichen Problem. Das Gesetz hat also kaum Ungerechtigkeiten beseitigt, sondern vielmehr neue Ungerechtigkeit geschaffen.

     

    Hätten die Koalitionäre in der parlamentarischen Anhörung vor der Einführung des Gesetzes die zahlreichen Kritikpunkte nicht einfach ignoriert, wäre die nun angekündigte Novelle gar nicht notwendig gewesen. Es lässt tief blicken, dass Wirtschaftsminister Meyer diese Novellierung in die nächste Legislaturperiode verschiebt, in der er gar nicht mehr zuständig sein wird.

     

    Für die FDP-Fraktion steht fest, dass Schleswig-Holstein schnellstmöglich wieder ein mittelstandsfreundliches Vergaberecht braucht, von dem dann auch die Arbeitnehmer in kleinen Betrieben wieder profitieren können. Die massive Kritik aus dem Mittelstand darf nicht erneut vom Tisch gewischt werden. Dieses Bürokratiemonster muss umfassend und umgehend entrümpelt werden. Wenn der Koalition aus Gründen der Gesichtswahrung und wegen der Abhängigkeit der Gewerkschaften die Kraft dazu fehlt, werden wir dieses eben gleich zu Beginn der neuen Wahlperiode erledigen.

     

    Beim Mindestlohn ist der argumentative Slalom des Wirtschaftsministers schon erstaunlich. Das sieht ganz nach einem Wortbruch des Ministers aus, denn vor einiger Zeit hatte Herr Meyer noch erklärt, dass die Zusammenführung des Landesmindestlohns mit dem des Bundes auf seiner Agenda stünde. Wenn er nun verkündet, den Abstand beim vergaberechtlichen Mindestlohn des Landes kurz vor der Wahl auf die bemerkenswerte Höhe von 9,99 Euro deutlich zu erhöhen, kann das nur eine Einladung an die Gewerkschaften sein, die SPD im Wahlkampf zu unterstützen. Seriöse Wirtschaftspolitik sieht anders aus.

     

    Im Landtag wird dieses Thema nicht erst Mitte des Monats weiter diskutiert werden, sondern bereits am kommenden Mittwoch im Wirtschaftsausschuss, da die FDP-Fraktion einen entsprechenden Bericht des Ministers beantragt hat.“

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  • 31.10.2016

    Dr. Heiner Garg: Landesregierung konsolidiert nicht, sie hinterlässt eine verrottete Infrastruktur

    „Das Haushaltsproblem Schleswig-Holsteins liegt nicht auf der Einnahmen-, sondern auf der Ausgabenseite. Paradoxerweise ignoriert die Finanzministerin bei der Ausgabenflut konsequent die wichtigen Bereiche für Investitionen und Investitionsfördermaßnamen, die für die Zukunftsfähigkeit des Landes entscheidend sind. Diese Landesregierung konsolidiert nicht, sondern sie hinterlässt jungen und zukünftigen Generationen zusätzliche Schulden in Form einer vollkommen verrotteten Infrastruktur.

     

    Wer nicht willens ist, zentrale Investitionsentscheidungen für Schleswig-Holstein zu treffen, wer statt eines vereinbarten Personalabbaus munter in allen möglichen Bereichen zusätzliche Stellen schafft, ohne zu wissen, wie deren künftige Pensionen bezahlt werden sollen, der gehört nicht in Regierungsverantwortung.“

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  • 28.10.2016

    Anita Klahn: Kein Grund sich zurückzulehnen

    „Die heute veröffentlichten Ergebnisse sind erfreulich, aber kein Grund sich zurückzulehnen. So sind die Rechtschreibleistungen deutschlandweit nicht signifikant besser geworden. Die Politik der Landesregierung lässt jedoch wenig erhoffen. Bezogen auf den Oberstufenbereich höhlt Rot-Grün-Blau die sprachlichen Profile in der gymnasialen Oberstufe aus und genehmigt immer mehr Ausnahmeregelungen, so dass überhaupt keine sprachlichen Profile mehr angeboten werden. Auch die Standards im Bereich der Rechtschreibleistungen wurden durch das SPD-Schulministerium abgesenkt. Sich bessere Noten durch Absenkung der Standards zu erkaufen, ist jedoch kein Gewinn für die Schülerinnen und Schüler.

     

    Die Jubelarien von Rot-Grün über die Ergebnisse sind auch völlig unangemessen. Vielmehr sollte SPD und Grünen der Absturz Baden-Württembergs zu denken geben, wo Rot-Grün an ein ehemals erfolgreiches Schulsystem die Axt angelegt hat.

     

    Auch muss man kritisch in die anderen Fachbereiche schauen. Wir haben erhebliche Probleme in den naturwissenschaftlichen Fächern. Leider unternimmt die Landesregierung überhaupt keine Anstrengungen, hier ernsthaft gegenzusteuern, sondern schiebt nur Dienst nach Vorschrift. Diese Entwicklung wird uns teuer einholen.”

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  • 27.10.2016

    Christopher Vogt: Der Minister muss endlich seine Hausaufgaben machen

    „Es ist ja keine Überraschung, dass die grünen Verbände immer wieder versuchen, die wichtigsten Infrastrukturprojekte unseres Bundeslandes mit allen rechtlichen Mitteln zu torpedieren. Auf diese destruktive Haltung der Verbände muss der Gesetzgeber aber endlich angemessen reagieren.

     

    Das Planungsrecht muss die berechtigten Interessen von Betroffenen angemessen berücksichtigen, darf aber kein Verhinderungsrecht sein. Es schürt auf dramatische Weise Politikverdrossenheit, wie hier demokratische Beschlüsse nun bald schon seit Jahrzehnten immer wieder ausgehebelt werden. Die FDP-Fraktion erneuert ihre Forderung nach einer Abschaffung des Verbandsklagerechts in diesem Bereich. Es hat sich aus unserer Sicht nicht bewährt, weil es nicht maßvoll zur Anwendung kommt. Zudem müssen die finanziellen Zuwendungen des Landes an die Verbände auf den Prüfstand. Sie sollten nur noch in bestimmte Projekte fließen, die auch tatsächlich im öffentlichen Interesse liegen.

     

    Bezüglich der Verfassungsbeschwerde der Gemeinde Kollmar muss man Verkehrsminister Meyer erneut Versagen attestieren. Es kann nicht sein, dass die für die Gemeinde elementare Frage nach der finanziellen Last für den Brandschutz noch immer nicht geklärt ist. Der Minister muss das umgehend nachholen und hier endlich seine Hausaufgaben machen.“

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