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  • 08.09.2023

    Annabell Krämer: Die Schuldenbremse ist Garant für solide Staatsfinanzen und Generationengerechtigkeit

    Zu den heutigen Äußerungen der Finanzministerin bei der Nordfinanzministerkonferenz in Schwerin erklärt die finanzpolitische Sprecherin und stellvertretende Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer: 

    „Die Schuldenbremse in ihrer jetzigen Form ist und bleibt das effektivste Mittel zur Sicherstellung solider Staatsfinanzen und gewährleistet damit die Generationsgerechtigkeit. Dass eine grüne Finanzministerin im Zuge der angespannten Haushaltslage nach weiteren Verschuldungsmöglichkeiten sucht, ist nicht überraschend. Die Möglichkeit zu schaffen, dass sich die Länder strukturell verschulden können, ist aber auch in Anbetracht des gestiegenen Zinsumfeldes der falsche Weg. Denn unter anderem durch Notkredite und deren Erweiterung samt der Zweckentfremdung für den Klimaschutz schnellen die Zinsbelastungen des Landes in die Höhe. Schon jetzt steigen die Zinsausgaben des Landes dem Finanzplan nach in 2030 auf über eine Milliarde Euro.

    Die Finanzministerin sollte sich vielmehr darauf konzentrieren, Prioritäten zu setzen, Ausgaben zu begrenzen und Doppelstrukturen abzubauen, anstatt von immer neuen Verschuldungsmöglichkeiten zu fantasieren. Die Union hat sich die Schuldenbremse noch als Erfolgsmodell in das Landtagswahlprogramm geschrieben. Wir sind gespannt, wie sich die CDU nun im Landtag zu dem von uns geforderten Bekenntnis zur Schuldenbremse in ihrer jetzigen Form positioniert. Sollte der Union der finanzpolitische Kompass nicht gänzlich abhandengekommen sein, darf es sich bei der Forderung von Ministerin Heinold nur um Luftschlösser handeln."

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  • 21.02.2017

    Christopher Vogt: Wir müssen Schleswig-Holstein aus dem Gehaltskeller der Republik führen

    „Schleswig-Holstein belegt bei der Höhe der Gehälter im Vergleich der alten Bundesländer den letzten Platz. Der Hauptgrund für diese traurige Entwicklung ist unsere derzeitige Wirtschaftsstruktur mit dem Mangel an gut bezahlten Industriearbeitsplätzen und die Tatsache, dass die De-Industrialisierung hier auch noch schneller voranschreitet als im Bundesdurchschnitt. Die FDP-Fraktion drängt deshalb nun schon seit Jahren auf die Erarbeitung einer geeigneten industriepolitischen Strategie, die die Landesregierung trotz anderslautender Ankündigungen nun erst kurz vor Ende der Wahlperiode vorlegen will. Für den Ministerpräsidenten und seinen Wirtschaftsminister ist die Industriepolitik leider nicht mehr als ein Wahlkampfgag. Bei der Wohlstandssicherung hat die rot-grün-blaue Landesregierung total versagt.

     

    Eine industriepolitische Strategie allein wird allerdings nicht ausreichen, um Schleswig-Holstein in den nächsten Jahren aus dem Gehaltskeller der Republik zu führen. Wenn unser Bundesland wieder den Anschluss an die wirtschaftlich erfolgreicheren Regionen finden soll, brauchen wir auch mehr Gründermut und entsprechende Rahmenbedingungen, vor allem bei der Finanzierung. Außerdem benötigen wir eine bessere Verkehrspolitik mit mehr Investitionen, mehr Planungskapazitäten und schlankeren Planungsprozessen. Zudem sind ein besseres Standortmarketing im Ausland, mehr Freiräume für unsere Hochschulen beim Technologietransfer und eine konsequentere Ansiedlungspolitik sowie mehr Gewerbeflächen unerlässlich.“

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  • 11.09.2023

    Heiner Garg: Gute Bezahlung für gute Leistung

    Anlässlich der bundesweiten Aktion aller Kassenärztlichen Vereinigungen unter dem Titel „PraxenKollaps – Praxis weg, Gesundheit weg!“ erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Heiner Garg:

    „Der Praxenkollaps ist eine ernste Gefahr. Die laufenden Betriebs- und Personalkosten in den Praxen müssen auskömmlich finanziert werden. Aktuell ist dieses aufgrund der Inflation nicht mehr der Fall. Deshalb unterstütze ich die bundesweite Aktion der Kassenärztlichen Vereinigungen.

    Ein Inflationsausgleich ist für den Moment angebracht und das richtige Mittel. Jedoch kann dieser nicht vollständig auf die Krankenkassen abgewälzt werden. Beitragserhöhungen für die gesetzlich Krankenversicherten sind unbedingt zu begrenzen. Es müssen deshalb jetzt endlich sinnvolle strukturelle Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgung und zur Stabilisierung der GKV-Finanzen ergriffen werden. Hierzu gehören:

    • Arzneimittel sollten mit dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent besteuert werden – wie es in der EU üblich ist.
    • Die Verbeitragung von ALG-II-Empfängerinnen und -Empfängern muss auskömmlich sein. Hier entsteht aktuell eine Unterdeckung von 212 Euro je Monat und Person.
    • Es muss eine ausreichende Bemessung und jährliche Dynamisierung des Bundeszuschusses geben.

    Die medizinische Versorgung muss langfristig zu fairen Bedingungen für alle Beteiligten gesichert werden.“

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  • 12.09.2023

    Christopher Vogt: Schwarz-Grün wird nur noch vom gemeinsamen Willen zur Macht zusammengehalten

    Zur Einigung der schwarz-grünen Koalition, der Ausweisung von Georgien und Moldau als sichere Herkunftsstaaten im Bundesrat nun doch zuzustimmen, erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Wir begrüßen es, dass die Landesregierung unserer erneuten Aufforderung – trotz der anderslautenden Ankündigung von CDU und Grünen bei der Landtagsdebatte im Juni – jetzt doch nachkommen will. Die Ausweisung von Georgien und Moldau als sichere Herkunftsstaaten ist richtig und es war überfällig, dass Schwarz-Grün sich endlich darauf verständigen konnte, dem Gesetzentwurf der Bundesregierung im Bundesrat zuzustimmen. Der Ministerpräsident hätte es auch kaum erklären können, dass er der Bundesregierung bei dieser migrationspolitischen Maßnahme seine Unterstützung verweigert, nachdem er dieser ja bereits bei der Ministerpräsidentenkonferenz im Mai zugestimmt hatte.

    Die Grünen hatten dieses migrationspolitische Instrument bei der Landtagsdebatte im Mai noch allen Ernstes als Verstoß gegen die Genfer Flüchtlingskonvention und die Menschenrechte bezeichnet. Daniel Günther musste deshalb jetzt gegenüber seinem grünen Koalitionspartner das ganz große Besteck herausholen, um den eigenen massiven Glaubwürdigkeitsverlust noch abwenden zu können. Das ist in der Zusammenarbeit von CDU und Grünen ein Novum und zeigt, wie wenig die beiden Koalitionsparteien inhaltlich miteinander verbindet. Diese Koalition wird nur noch vom gemeinsamen Willen zur Macht zusammengehalten. Der schwarz-grüne Koalitionsvertrag ist endgültig das Papier nicht mehr wert, auf das er gedruckt ist.

    Die Grünen haben sich gegen die eigenen Überzeugungen und für den Verbleib in der Landesregierung entschieden. Ministerin Touré wird sich in der Migrationspolitik nicht mehr wie bisher in ihrer eigenen Bundespartei profilieren können. Dies wird mit Sicherheit nicht ohne negative Auswirkungen auf die weitere Arbeit der Landesregierung bleiben. Die Diskussion über die Eindämmung der irregulären Migration ist ja jetzt auch nicht beendet, sondern wird weiter an Fahrt aufnehmen. Die Diskussionen über die Nationalpark-Pläne und die notwendig gewordene Haushaltskonsolidierung werden ebenfalls für weitere schwarz-grüne Spannungen sorgen. Ich bin gespannt, ob es hierzu eine Art Kompensationsgeschäft zwischen CDU und Grünen gegeben hat. Man wird es sicherlich schon bald sehen können.“

     

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  • 12.09.2023

    Bernd Buchholz: Verkürzung der Zuweisungsfrist bedeutet Mehrbelastung der Kommunen

    Zur Pressemitteilung der kommunalen Landesverbände und der Berichterstattung über eine kürzere Zuweisungsfrist sagt der migrationspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Bernd Buchholz:

    „Die Zuweisungsfrist von vier auf drei Wochen zu verkürzen, wäre eine weitere katastrophale Entscheidung der Landesregierung. Statt die Kommunen endlich nachhaltig zu entlasten, würden sie mit so einem Schritt weiter belastet. Hätte die zuständige Ministerin ihre Hausaufgaben gemacht, gebe es heute bereits mehr Möglichkeiten zur Unterbringung von Geflüchteten.

    Bereits im vergangenen Jahr habe ich eine Ausweitung der Erstaufnahmeeinrichtungen gefordert, geschehen ist seitdem nichts. Es nützt den Kommunen letztlich nicht viel, wenn Daniel Günther Aminata Touré zwar beim Thema der sicheren Herkunftsstaaten zur Seite nimmt, sie aber auch ansonsten ihrem Job nicht nachkommt. Das Land muss jetzt dringend mehr Erstaufnahmeeinrichtungen oder Gemeinschaftsunterkünfte schaffen.“

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  • 13.09.2023

    Bernd Buchholz: Die Elektrifizierung der Schiene verdient mehr Mut

    Zu den heutigen Gesprächen im Wirtschaftsausschuss sagt der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Bernd Buchholz:

    „Es regiert die reine Mutlosigkeit. Im heutigen Wirtschaftsausschuss wurde wieder einmal deutlich, dass Schwarz-Grün die gesetzlichen Möglichkeiten zur Planungsbeschleunigung bei der Elektrifizierung der Schiene völlig ungenutzt lässt und hierzu auch nicht entsprechend auf die Vorhabenträger einwirkt.

    Sich selbst haben CDU und Grüne zwar gerne schon als Infrastrukturkoalition betitelt, in Wahrheit – und das zeigt sich immer wieder – ist das nur Eigen-PR.“

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  • 16.02.2017

    Wolfgang Kubicki: Der Minister hätte die von uns geforderten Maßnahmen früher umsetzen sollen

    „Wer sich angesichts der nochmals angestiegenen Kriminalitätsbelastung für eine Aufklärungsquote von 50 Prozent feiern lassen will, hat seinen Job nicht richtig verstanden. Denn die Zahlen belegen: Mindestens jede zweite Straftat bleibt ungesühnt. Bedenkt man, dass in die Aufklärungsquote bereits Taten als aufgeklärt aufgenommen werden, bei denen ein Tatverdächtiger nur ermittelt wurde, ist das ein besorgniserregendes Bild für den Rechtsstaat. Denn überführt oder verurteilt ist damit noch niemand.

     

    Der Anstieg der Gewaltkriminalität, auch mit steigenden Zahlen bei Widerstandshandlungen gegen Polizistinnen und Polizisten, sowie der Jugendkriminalität sind weitere eindeutige Hinweise darauf, dass der Rechtsstaat Schaden nimmt, wenn Polizei und Justiz chronisch überlastet und unterfinanziert sind. Fakt ist auch, dass die Zahl der Wohnungseinbrüche im Jahr 2016 mit 7.711 Fällen immer noch einen der höchsten Werte der letzten Dekade darstellt. Das gleiche gilt für die Aufklärungsquote von nur 11,2 Prozent. Fast 90 Prozent aller Wohnungseinbruchdiebstähle im Jahr 2016 blieben weiterhin unaufgeklärt.

     

    Hätte Innenminister Studt die von uns geforderten Maßnahmen früher umgesetzt, wären viele Einbrüche vermieden worden. Wir brauchen spezialisierte Ermittlungseinheiten mit ausschließlich dafür eingesetztem Personal in allen Polizeidirektionen, eine intensivere Zusammenarbeit der norddeutschen Bundesländer und einen Stopp des Rückzugs aus der Fläche. Die Sicherheit der Bevölkerung ist und bleibt nämlich eine Kernaufgabe des Staates.“

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  • 19.09.2023

    Heiner Garg: Kalten Strukturwandel endlich stoppen

    Zum bundesweiten Protesttag unter dem Motto „Stoppt das Krankenhaussterben / Den eiskalten Strukturwandel beenden!“ der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) an diesem Mittwoch erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Heiner Garg:

    „Die Krankenhausvergütungsreform des Bundes – begleitet von den notwendigen Strukturanpassungen in den Ländern – ist notwendig und längst überfällig. Umso dramatischer ist es, dass der kalte, ungesteuerte Strukturwandel in der Krankenhauslandschaft durch hohe Inflationsraten jetzt noch beschleunigt wird.

    Vor diesem Hintergrund unterstütze ich ausdrücklich die Forderung der Deutschen Krankenhausgesellschaft sowie der Krankenhausgesellschaft Schleswig-Holstein (KGSH) nach einem Vorschaltgesetz, das die negativen Effekte der hohen Inflationsraten sowie der Tarifabschlüsse kompensiert. Das ist keine Strukturkonservierung, sondern dringend erforderlich, damit versorgungsrelevante Krankenhäuser nicht weiter in die Insolvenz getrieben werden.

    Das ist auch kein Freifahrtschein für die Länder, die dringend notwendigen Strukturveränderungen in der Krankenhauslandschaft nicht auf den Weg zu bringen. Aber der kalte, ungesteuerte Strukturwandel muss umgehend gestoppt werden, damit die frühestens 2025 inkrafttretende Krankenhausreform auch tatsächlich steuernd und versorgungssichernd wirken kann.“

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  • 20.09.2023

    Christopher Vogt zu TOP 3+9+38 u.a. "Nachtragshaushaltsgesetz 2023"

    In seiner Rede zu TOP 3+9+38 (u.a. Nachtragshaushaltsgesetz 2023) erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Eines vorweg in aller Deutlichkeit: Die FDP-Fraktion begrüßt und unterstützt die geplante Ansiedlung der Northvolt-Batteriezellenfabrik in Dithmarschen ausdrücklich. Unser Fraktionskollege Bernd Buchholz hatte diese Ansiedlung – zu Zeiten der Jamaika-Koalition – als Wirtschaftsminister des Landes ganz maßgeblich vorangetrieben. Und es war allen Beteiligten auch immer völlig klar, dass das Land ein solches Ansiedlungsprojekt – im Erfolgsfall – in einem nicht unerheblichen Maße wird bezuschussen müssen, da dies in solchen Fällen nun einmal üblich ist.

    Ich kann natürlich verstehen, wenn viele Bürgerinnen und Bürger – gerade auch aus dem Mittelstand – gewisse Bauchschmerzen verspüren, wenn der Staat Milliarden an Steuergeldern ausschüttet, um einzelne Unternehmen anzusiedeln, wie es z.B. kürzlich in Sachsen-Anhalt und in Sachsen der Fall war. Ich denke aber auch, dass sich dieses Projekt davon – in gewisser Hinsicht – auch noch einmal ein Stück weit unterscheidet und dass wir als kleineres Bundesland die ökonomischen Realitäten in diesem Bereich auch anerkennen müssen.

    Wie auch immer: Wir hoffen sehr, dass dieses Projekt gelingen und für die Westküste und für den Industriestandort Schleswig-Holstein zu einem großen Erfolg werden wird. Was das angeht, hat die Landesregierung unsere volle Unterstützung!

    Damit verbunden ist allerdings auch die Erwartung, dass die Landesregierung alles Vertretbare dafür tun wird, dass diese Ansiedlung auch tatsächlich gelingen wird. Dazu zählen für uns nicht nur die notwendige Überzeugungsarbeit bei der EU-Kommission, sondern auch die verschiedenen begleitenden Infrastrukturmaßnahmen, die damit verbunden sein müssen.

    Meine Damen und Herren! Also ein ganz klares Ja von uns zu dieser Unternehmensansiedlung, von denen wir übrigens noch mehr brauchen. Die von CDU, Grüne und auch SPD gewählte Form der Finanzierung des Landeszuschusses halten wir jedoch für falsch.

    Wir werden der vorgeschlagenen Umwidmung des-Ukraine-Notkredits heute leider nicht unsere Zustimmung geben können, weil wir diese für nicht vereinbar mit unserer Landesverfassung halten. Die Schuldenbremse, die im Grundgesetz verankert ist und die wir hier auch gemeinsam in der Landesverfassung festgeschrieben haben, sieht aus guten Gründen Ausnahmen vor, um ,in außergewöhnlichen Notlagen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen', wie es dort heißt, handlungsfähig bleiben zu können.

    Als vor rund eineinhalb Jahren russische Truppen völkerrechtswidrig in die Ukraine einmarschiert sind, war es richtig, dass wir fraktionsübergreifend eine außergewöhnliche Notlage ausgerufen und Kreditermächtigungen in Höhe von 400 Millionen Euro aus dem Corona-Notkredit umgewidmet haben.

    Unser gemeinsames Ziel war es, mit diesen Mitteln schnell handeln zu können, um den zu uns geflohenen Menschen aus der Ukraine möglichst unbürokratisch Schutz und auch notwendige Betreuung bieten zu können. Das war dringend geboten und dazu stehen wir nach wie vor. Wir hatten aber Ende des letzten Jahres schon die Aufstockung des Ukraine-Notkredits ablehnen müssen, da hierbei bereits deutlich wurde, dass diese eine Milliarde Euro mindestens teilweise zur Aushebelung der verfassungsrechtlich verankerten Schuldenbremse dienen sollte. Stichwort „Förderprogramm für Balkonkraftwerke“, für das das Interesse bereits stark nachgelassen hat, wie wir heute Morgen lesen konnten.

    Meine Damen und Herren!

    Warum man im vergangenen Jahr einen Notkredit um eine Milliarde Euro aufstocken musste, wenn die Finanzministerin dann nur kurze Zeit später – wie zuvor schon von uns erwartet – einen strukturellen Überschuss von rund 920 Millionen Euro präsentiert und davon dann – Stand 30. Juni – auch erst rund 160 Millionen Euro abgeflossen sind, darauf bleibt uns die Regierung bisher leider eine überzeugende Antwort schuldig.

    Wir hätten bekanntermaßen gegen diese massive Aufstockung des Ukraine-Notkredites geklagt, wenn wir es gekonnt hätten.

    Dass Sie das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes, das wir dazu in Auftrag gegeben hatten, nicht besonders beeindruckt hat, zeigen Sie mit dem nun vorliegenden Antrag und der geplanten Umwidmung des Sondervermögens: Die Northvolt-Ansiedlung stellt selbstverständlich keine Notlage dar, die sich der Kontrolle des Staates entziehen würde und sie steht auch nicht im direkten Zusammenhang mit dem russischen Angriff auf die Ukraine. Die anderslautende Darstellung aus den Reihen der Koalition halten wir – sehr freundlich formuliert – für äußerst gewagt, auch weil die Ansiedlung ja bekanntermaßen bereits vorher längst geplant war. Oder wollen Sie mir erklären, wenn Russland nicht in die Ukraine einmarschiert wäre, dann hätten Sie die Ansiedlung nicht über einen Notkredit, sondern den regulären Haushalt finanziert? 

    Sozialdemokraten und Grüne vertreten schon etwas länger die Ansicht, dass die Bekämpfung des Klimawandels eine außergewöhnliche Notsituation darstellen würde, die Ausnahmen von der gemeinsam beschlossenen Schuldenbremse rechtfertigen würden. Sie betrachten die Schuldenbremse nach meiner Wahrnehmung nicht mehr als notwendiges Instrument für mehr Generationengerechtigkeit, sondern eher als Hindernis bei der Umsetzung ihrer Wahlprogramme.

    Wir sehen den Klimaschutz und die Ansiedlung von Unternehmen hingegen als staatliche Daueraufgabe an. Diese Auffassung teilen wir unter anderem mit dem Landesrechnungshof. Auch die SSW-Fraktion, die der Erhöhung des Ukraine-Notkredits um eine Milliarde Euro ja noch zugestimmt hatte, sieht das ja ganz ähnlich wie wir. Und auch der CDU-Fraktionsvorsitzende Tobias Koch hatte selbst noch bei verschiedenen Landtagsdebatten in den vergangenen Monaten mehr als deutlich klargestellt, dass sich der Klimaschutz nicht aus Notkrediten finanzieren lasse und hierfür auch ohne Notkredite bis zum Jahr 2040 „alle notwendigen politischen Gestaltungsmöglichkeiten“ zur Verfügung stünden.

    Die CDU ist angesichts der Herausforderung durch das aktuelle Haushaltsdefizit nun aber leider dazu übergegangen, rot-grüne Finanzpolitik nach dem Vorbild von Bremen, Berlin und dem Saarland zu betreiben und vollzieht damit – entgegen der bisherigen Beteuerungen – leider einen ziemlich radikalen Kurswechsel in der Finanzpolitik, ohne dies jedoch zuzugeben. Grüne und SPD waren bei ihrem finanzpolitischen Kurswechsel ja immerhin ziemlich offen.

    Das macht es verfassungsrechtlich nicht besser, ist aber politisch zumindest keine große Überraschung mehr. Der finanzpolitische Kurswechsel der CDU wird hingegen ohne Vorankündigung vorgenommen und droht für unser Bundesland ein Rückfall in alte Zeiten der Überschuldung zu werden.

    Wir sehen mit Sorge, dass die Landesregierung ausgerechnet in Zeiten steigender Zinsen wieder Daueraufgaben über Kredite finanzieren will. Auch mit Blick auf die stark steigenden Pensionslasten werden die Spielräume im Landeshaushalt dadurch auf mittlere Sicht wieder deutlich kleiner werden und die Tragfähigkeit der Landesfinanzen auf Dauer gefährdet. Und wenn ich mir anschaue, wie Schwarz-Grün bisher so agiert, glaube ich nicht daran, dass diese Aktion eine Ausnahme bleiben wird.

    Wir werden mit Sicherheit schon sehr bald sehen, dass weitere Notkredite in Anspruch genommen werden, um Daueraufgaben des Landes zu finanzieren. Ich fürchte, Sie öffnen hier finanzpolitisch endgültig wieder die Büchse der Pandora.

    Die Schuldenbremse bzw. das Neuverschuldungsverbot ist jedoch kein Selbstzweck oder irgendein Fetisch der FDP: Es dient dazu, die staatliche Handlungsfähigkeit zu sichern, damit auch die Generation unserer Kinder später noch ein funktionierendes Gemeinwesen und Spielräume für demokratische Entscheidungen hat.

    Zur Nachhaltigkeit gehört auch finanzpolitische Nachhaltigkeit. Altlasten haben wir da ja nun wirklich genug.

    Meine Damen und Herren!

    Weil ja jeder hier in diesem Hause ein Interesse daran haben sollte, dass dieses wichtige Ansiedlungssiedlung auch rechtssicher gefördert wird, hatten wir den Wissenschaftlichen Dienst auch gebeten, dieses Vorhaben verfassungsrechtlich zu beleuchten.

    Das Ergebnis zeigt, dass sich ein Zusammenhang zwischen der geplanten Mittelverwendung und dem Krieg in der Ukraine allenfalls mittelbar herstellen lässt.

    Die bewirkte Förderung der Elektromobilität oder der Wirtschaftsförderung stehen nicht erkennbar im Zusammenhang mit der Bewältigung der Folgen des Krieges gegen die Ukraine. Die Ansiedlung einer Batteriezellenfabrik ist auch nicht dazu bestimmt, die benannte Notsituation zu überwinden.

    Dass Sie den Zeitraum der Mittelverwendung auf 2029 verlängern, obwohl bereits der alte Zeitraum bis 2026 erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit aufwirft, macht leider deutlich, dass es Ihnen hier nicht um Rechtssicherheit geht, sondern um das Stopfen von Haushaltslöchern um jeden Preis.

    Wir teilen ausdrücklich die Kritik des Landesrechnungshofes, der zu Recht bemängelt, dass Sie die Kredite jetzt schon aufnehmen wollen und somit ab jetzt auch schon Zinsen zahlen, obwohl noch gar keine Zahlungen fällig sind.

    Kluge und solide Haushaltsführung sieht wirklich anders aus.

    Meine Damen und Herren!

    Sie betonen immer wieder, dass Sie unser Bundesland zum ersten klimaneutralen Industrieland machen wollen und dies bereits zum Jahr 2040. Diese Vision, die mittlerweile eigentlich das Einzige ist, was CDU und Grünen noch gemeinsam vertreten, ist inhaltlich nicht ansatzweise nachvollziehbar hinterlegt.

    Um ein klimaneutrales Industrieland zu werden, braucht es mehr als nur die – verfassungsrechtlich fragwürdige – Bereitstellung von Finanzmitteln für ein einziges Industrieprojekt und die Bürgschaften für kommunale Wärmenetze, die wir übrigens richtig finden.

    Erstens braucht es schlichtweg deutlich mehr Potenzialflächen (sehr gern auch durch Flächenrecycling), damit auch eine Art ,zweites Northvolt' und weitere Ansiedlungen überhaupt möglich sind.

    Und ein Bundesland, das sich Industrieland nennen möchte, benötigt zweitens auch dringend ein angemessenes Verkehrsnetz. Dazu gehören auch die Elektrifizierung der Marschbahn bis nach Westerland, der sechsspurige Ausbau der A23 (schönen Gruß an den Bremsklotz Robert Habeck!) und der Weiterbau der A20.

    Leider sehe ich da von dieser Landesregierung nur wenig Engagement.

    Das ist einfach zu wenig.

    Also, meine Damen und Herren!

    Von uns ein klares Ja zu Northvolt! Und auch ein Ja zu möglichst vielen weiteren Ansiedlungen und der entsprechenden Infrastruktur! Aber ein Nein zum Aushebeln der Verfassung und zu einem Rückfall in die Zeiten der Überschuldung unseres Bundeslandes!

    Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!"

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 20.09.2023

    Annabell Krämer zu TOP 20+23 u.a. "Katzenkastration auskömmlich finanzieren"

    In ihrer Rede zu TOP 20+23 (u.a. Katzenkastration auskömmlich finanzieren) erklärt die tierschutzpolitische Sprecherin und stellvertretende Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    „Aus einem einzigen Katzenpaar können schon nach fünf Jahren 12.680 Nachkommen entstehen. Katzen und Kater die auf der Straße leben sind zum überwiegenden Teil krank. Laut Angabe des Tierschutzbundes sogar zu 99 Prozent. Am häufigsten leiden sie an Parasiten, Unterernährung und Infektionskrankheiten. Es ist oft ein unbemerktes, aber großes Elend, das sich auf unseren Hinterhöfen abspielt.

    Um der Überpopulation und dem Leid Einhalt zu gebieten, gibt es seit 2014 die vom Land unterstützte Katzenkastrationsaktion. Diese Aktion, die jedes Jahr zweimal stattfindet, ist die einzige öffentliche Maßnahme, um die Population einzudämmen und das Tierleid zu minimieren.

    Im Frühjahr musste diese Aktion aufgrund ausgeschöpfter Mittel frühzeitig beendet werden. Das darf bei der diesjährigen Herbstaktion und auch in den nächsten Jahren nicht noch einmal der Fall sein. Tierschutz ist in unserer Landesverfassung verankert und sollte nicht fehlenden Haushaltsmitteln zum Opfer fallen.

    Straßenkatzen sind Nachkommen von nicht-kastrierten Hauskatzen. Damit komme ich auch zum Antrag der SPD.

    Der Minister Schwarz mutmaßte im Umweltausschuss, eine landesweite Verordnung sei nicht zielführend. Die Gemeinden hätten einen besseren Überblick über die Situation. Katzen wissen aber nicht, wo welche Verordnung gilt und halten sich beim Streunen nicht an die Vorgaben von einzelnen Gemeinden.

    Vermeintlich sei es viel zu aufwendig, eine Änderung einer Landesverordnung vorzunehmen. Gerade aber vor dem Hintergrund, dass der Bedarf an Kastrationen um ein Vielfaches höher ist als durch die Mittel für Kastrationsaktion zur Verfügung steht und die Aktion frühzeitig abgebrochen wurde, zeigt doch, dass hier eigentlich viel mehr getan werden müsste.

    Jeder verantwortungsvolle Tierhalter kastriert seine Katze oder seinen Kater. Denn jede ungeplante Vermehrung von Katzen belastet am Ende die sowieso schon überlasteten Tierheime zusätzlich. Rolligkeit verursacht bei Katzen außerdem Stress, der durch eine Kastration vermieden wird.

    Eine nicht gedeckte Katze beginnt etwa nach 14 Tagen wieder rollig zu werden, was einen enormen Stress für das Tier bedeutet. Wenn sich das alles immer wiederholt, führt das letztlich zur Dauerrolligkeit.

    Die Folge sind vielfach Eierstockzysten. Darüber hinaus steigt das Risiko für Erkrankungen der Sexualorgane oder Gebärmutterentzündungen durch das hormonelle Ungleichgewicht. Das alles kann durch eine Kastration verhindert werden.

    Für Tierhalter, die bereits jetzt eine Katze haben und sich die Kastration nicht leisten können, sollte ein Härtefallfonds Mittel bereitstellen.

    Solange es weiterhin nur die Kastrationsaktion gibt, werden wir die Überpopulation nicht eindämmen können. Deswegen brauchen wir zusätzlich die Katzenschutzverordnung.

    Bei der Verordnung ist mir aber noch der Zeitpunkt der Verpflichtung wichtig. In einigen bestehenden Verordnungen ist die Kastration bereits ab dem fünften Monat verpflichtend. Katzen werden aber erst ab dem sechsten bis achten Monat und Kater sogar erst ab dem achten bis zehnten Monat geschlechtsreif.

    Eine Kastration sollte also zwischen dem sechsten und zehnten Monat erfolgen. Bei Katern, die zu früh kastriert werden, kann sich die Entwicklung verzögern.

    Wir können bei der Ausarbeitung der Katzenschutzverordnung auch prüfen, ob diese gegebenenfalls lediglich für die europäische Kurzhaar – also die gemeine Hauskatze – gelten müsste.

    Rassekatzenbesitzer lassen ihre unkastrierten Tiere selten streunen – denn, sofern es gewollt ist, dass eine Katze gedeckt wird, ist dieses in der Regel von einem ‚von und zu‘ mit Stammbaum erwünscht – und ich meine hier nicht ‚Karlchen vom Bauernhof‘.

    Was wollen wir erreichen? Es geht darum, Tierleid zu verhindern und Tierheime nicht weiter durch nachlässige Tierhalter zu belasten.

    Eine Katzenschutzverordnung ist aktiver Tierschutz. Sie wird von allen Seiten unterstützt – den Tierschutzverbänden, den Tierärzten, den Tierheimen und vielerorts von den Jägern.

    Jäger, die jagdschutzberechtigt sind, mussten im letzten Jahr in Schleswig-Holstein 2.245 streunende Katzen zur Strecke bringen. Wenn wir dieses Erfordernis gemeinsam reduzieren wollen, müssen wir die Reproduktionszahl eindämmen. 

    Unsere Tierheime sind vielerorts überfüllt, Katzen werden oft nicht mehr aufgenommen. Kommunen kommen in die Selbstunterbringungspflicht, denn die Unterbringung von Fundtieren ist keine freiwillige, sondern eine pflichtige Aufgabe der Gemeinden und Städte, für die sie dann auch zu zahlen müssen.

    Setzen wir uns somit gemeinsam aktiv für den Tierschutz ein und stimmen Sie mit uns beiden Anträgen zu.“

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 20.09.2023

    Heiner Garg zu TOP 11+36 u.a. "Kindertagesförderungsgesetz weiterentwickeln"

    In seiner Rede zu TOP 11+36 (u.a. Kindertagesförderungsgesetz weiterentwickeln) erklärt der kitapolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Heiner Garg:

    „Zu Beginn der letzten Legislaturperiode haben sich drei Fraktionen aufgemacht, das Kitasystem – und insbesondere die Kitafinanzierung – grundlegend zu reformieren. Wir haben damals in Schleswig-Holstein die höchsten Beiträge bundesweit – sowohl im Ü3, als auch im U3-Bereich – gehabt.

    Wir sind mit dem Anspruch angetreten, die Eltern zu entlasten und die Qualität in den Einrichtungen zu steigern, weil wir der Auffassung gewesen sind, dass Kitas auch einen frühkindlichen Bildungsanspruch erfüllen müssen und nicht Kinderaufbewahrung bedeutet. Wir wollten erstmalig einen verlässlichen und dynamischen Landesbeitrag an den Gesamtkosten einführen, damit weitere Kostensteigerungen, die sich beispielsweise aus der Dynamik der Platzzahlentwicklung oder auch der in Anspruch genommenen Betreuungsstunden ergeben, gleichmäßig und fair verteilt werden.

    Das Besondere an dieser Kita-Reform war, dass wir uns nicht einfach ein halbes Jahr lang hingesetzt und uns irgendwas ausgedacht, aufgeschrieben und anschließend in den Ausschuss gegeben haben und nach einer Anhörung war es dann auch gut. Wir haben die Reform mit den großen Playern, mit der Landeselternvertretung, mit den Kommunalen Landesverbänden und mit den Trägerverbänden gemeinsam gemacht. Das war wichtig bei so einem großen Projekt. Das war mühsam.

    Sie haben ja auch den Vater des sogenannten SQKM soeben in einer anderen Funktion kräftig beklatscht. Der Prozess war nicht selbstverständlich und das hat auch manchmal Nächte lang gedauert, bis man sich auf Kompromisse, die natürlich auch notwendig gewesen sind, verständigen musste, weil das Geld nicht unbegrenzt war. Der Prozess hat jedoch bis zum Schluss durchgetragen.

    Frau Ministerin, ich bin deswegen so eingestiegen, weil es damals auch gemeinsame Presseerklärungen gegeben hat. Diese gemeinsamen Presseerklärungen haben deutlich gemacht, dass man diesen gemeinsam gefundenen Kompromiss, also dieses Kitagesetz, gemeinsam trägt.

    Jetzt gibt es wieder eine gemeinsame Presseerklärung. Das gibt's nicht so häufig und schon gar nicht zwischen KLV und Trägerverbänden.

    Ich sag das ohne Häme, sondern weil ich mir wirklich Sorgen mache: Ihre kitapolitischen Ansätze, wenn sie denn überhaupt vorhanden sind, werden in Grund und Boden geschrieben. Sie haben es innerhalb eines Jahres fertiggebracht, dass sich alle Beteiligten, die über zwei Jahre gemeinsam die große Kita-Reform miteinander gestaltet haben, sich nun aus diesem Kreis verabschieden. Das, meine sehr geehrten Damen und Herrn von CDU und Grünen, sollte Ihnen zu denken geben.

    Deswegen, Frau Ministerin, fordern wir heute Sie und die regierungstragenden Fraktionen auf, zumindest mit der ein oder anderen Verunsicherung, die seit Monaten durchs Land geistern, einfach Schluss zu machen. Sagen Sie hier und heute klipp und klar, dass Sie eine der größten Errungenschaften für die Eltern, nämlich einem statischen Beitragsdeckel, also einem Deckel, bei dem die Kostensteigerungen durch das Land aufgefangen werden, nicht opfern werden. Sagen Sie, dass es keinen dynamischen Deckel geben wird. Sagen Sie den Eltern, dass sie keine erhöhten Beiträge - auch nicht im nächsten Jahr - zu erwarten haben. Um diesen Anspruch zu untermauern, möchte ich gerne den Kollegen Tobias Koch vom 12. Juli 2023, also noch nicht so lange her, zitieren: ,Kinder haben für uns oberste Priorität, und deshalb halten wir unser Wort, das wir bei der Kitareform bezüglich zukünftiger Kostensteigerungen gegeben haben.' Ich verlange von Ihnen heute nur das Wort, dass Sie die Elternbeiträge nicht erhöhen, Herr Kollege Koch."

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort

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  • 20.09.2023

    Annabell Krämer: Die Umwidmung des Ukraine-Notkredites steht auf keinem soliden Fundament

    Zum Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes zur „Subventionierung des Ansiedlungsvorhabens ,Northvolt Drei' mit den Mitteln des Ukraine-Notkredites“ sagt die haushaltspolitische Sprecherin und stellvertretende Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer: 

    „Das Gutachten deckt sich mit unserer Kritik, die wir an der Umwidmung des Ukraine-Notkredit geübt haben und weswegen wir sie auch nicht mitgetragen haben. Der wissenschaftliche Dienst bestätigt unsere Sicht.

    Es bestehen erhebliche Zweifel, dass die Finanzierung der Investitionen in den Ausbau der Elektromobilität und Wirtschaftsförderung mit den Mitteln des Ukraine-Notkredits verfassungsrechtlich Bestand haben würde. So verweisen auch die Autoren des Gutachtens auf die verfassungsrechtlichen Zweifel an dem sachlichen Zusammenhang der außergewöhnlichen Notsituation und der Veranlassung zur Subventionierung des Projekts.

    Auch die Experten vom wissenschaftlichen Dienst sehen keinen erkennbaren Zusammenhang zwischen Elektromobilität und Wirtschaftsförderung einerseits und der Bewältigung der Folgen des Kriegs gegen die Ukraine andererseits.

    Auch wenn der wissenschaftliche Dienst bei verschiedenen Punkten auf noch fehlende höchstrichterliche Entscheidungen verweist, so machen die Ausführungen in der Summe doch eines bereits sehr deutlich: Die Umwidmung des Ukraine-Notkredites steht auf keinem soliden Fundament, sondern wurde nach dem ‚Prinzip Hoffnung‘ zusammengezimmert. Die Menge der Konjunktive, die der wissenschaftliche Dienst in seinen Bericht eingebaut hat, spricht Bände.“

    Anlage:

    Gutachten Subventionierung des Ansiedlungsvorhabens ,Northvolt Drei' mit den Mitteln des Ukraine-Notkredites

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  • 15.02.2017

    Christopher Vogt: FDP sieht Einzelbetriebliche Investitionsförderung kritisch

    „Es gilt für die Verantwortlichen im betroffenen Betrieb selbstverständlich die Unschuldsvermutung. Klar ist jedoch, dass das Wirtschaftsministerium unter Reinhard Meyer (SPD) dafür zuständig ist, die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen.

     

    Wir sehen uns durch die aktuelle Diskussion in unserer kritischen Haltung zur Einzelbetrieblichen Investitionsförderung bestätigt und erinnern daran, dass dieses Instrument zur schwarz-gelben Regierungszeit erheblich zurückgefahren und auf strukturschwache Regionen beschränkt wurde. Für die jeweiligen Bewilligungen war seinerzeit das CDU-geführte Wirtschaftsministerium zuständig.

     

    Die Einzelbetrieblichen Investitionsförderungen sehen wir kritisch, weil sie im Zweifel immer zu Wettbewerbsverzerrungen führen. Stattdessen sollte das Land lieber in Strukturen investieren, von denen alle Unternehmen profitieren können. In diesem Zusammenhang bedauern wir, dass die Landesregierung den klaren Auftrag aus dem Koalitionsvertrag von Rot-Grün-Blau, die Einzelbetriebliche Förderung abzuschaffen, nicht umgesetzt hat.“

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  • 20.09.2023

    Annabell Krämer zu TOP 22 "Tierheime in der Not nicht im Regen stehen lassen"

    In ihrer Rede zu TOP 22 (Tierheime in der Not nicht im Regen stehen lassen) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und tierschutzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    "Unsere Tierheime sind überfüllt! Es gibt zu viele Sicherstellungs-, Abgabe- und Fundtiere und zu wenig finanzielle Mittel für unsere überwiegend ehrenamtlich geführten Tierheime. Die von uns Freien Demokraten initiierte neue Fundtierrichtlinie, die den Tierheimen zumindest für 180 Tage statt 28 Tage die Kosten für die Unterbringung und Versorgung von Fund- und Sicherstellungstieren gewährleisten soll, wird immer noch nicht flächendeckend umgesetzt.

    Ich weise gerne erneut darauf hin: Tierheime sind keine Bittsteller – sie sind Partner der Kommunen, denn die Unterbringung dieser Tiere ist keine freiwillige, sondern eine pflichtige Aufgabe der Kommunen. Sofern die Tierheime keine Tiere mehr aufnehmen können – was vermehrt der Fall in Schleswig-Holstein ist – kommen die Kommunen in die Selbstversorgungspflicht.

    Jedem, der rechnen kann sollte klar sein, dass dieses teurer wird, als die Unterbringung in ehrenamtlich geführten Heimen. Aber nicht nur dieses – auch die Landesregierung fällt den Tierheimen in den Rücken und kürzt die eh schon zu niedrigen finanziellen Mittel für den Tierschutz. Wir fordern Sie somit erstens auf, diese Kürzung zurückzunehmen.

    Zweitens ist es überfällig, dass sich die Tierheime auf die verlässliche Unterstützung seitens des Landes und der Kommunen verlassen können. Aus diesem Grund erwarten wir die konsequente Überführung der Haushaltsmittel für die Unterstützung der Tierheime in den kommunalen Finanzausgleich und deren Dynamisierung um jährlich 2,5 Prozent.

    Es handelt sich hier um ,frisches' Geld des Landes und somit um zusätzliche Finanzausgleichsmasse. Hierbei handelt es sich zudem um die Verstetigung der Mittel und somit einen verlässlichen Beitrag zum Tierschutz. Dieses darf aber nur der Anfang sein.

    Zeitnah sollte eine Einigung der Kommunen mit den Tierschutzvereinen erfolgen, um den Flickenteppich der Einzelverträge mit den Tierheimen zu beenden und auch diese Finanzbeziehung verlässlich und unbürokratisch über den kommunalen Finanzausgleich zu gewährleisten.

    Ich hoffe, wir sind uns alle einig, dass unsere Ehrenamtler hinreichend Arbeit mit der Unterbringung und Versorgung der Tiere leisten. Der überbordende bürokratische Aufwand durch die Verhandlungen und Verträge mit den einzelnen Kommunen gehört endlich abgeschafft.

    Ich würde mich freuen, wenn wir einen runden Tisch mit den kommunalen Vertretern und Tierschutzvereinen und -heimen einrichten könnten, der es sich zum Ziel setzt, eine Platzpauschale für die Tierheime zu vereinbaren. Denn in der Realität ist es doch längst der Fall, dass die Heime sich gegenseitig aushelfen, wenn vor Ort eine Überbelegung besteht.

    Herr Minister Schwarz, hier setze wirklich meine Hoffnungen in Sie. Ich hoffe immer noch, dass der Wille zur Stärkung des Tierschutzes keine hohle Phrase war, auch wenn mich der nächste Punkt langsam zweifeln lässt.

    Drittens: Anfang des Jahres haben wir alle hier zusammen beschlossen, eine Bundesratsinitiative zu starten, die den unkontrollierten Onlinehandel von Tieren endlich beendet. Erneut wurde ein Parlamentsbeschluss von dieser Landesregierung einfach ignoriert.

    Die Bundesratsinitiative ist nicht erfolgt. Dieses beweist wieder einmal den niedrigen Stellenwert, des Tierschutzes bei Schwarz-Grün. Der Online-Tierhandel gehört gänzlich verboten für Wildtiere und stark eingeschränkt für Heimtiere.

    Die Ausnahme für Heimtiere ist erforderlich, weil viele Tierschutzvereine aus dem Ausland nur über ihre Website die Möglichkeit haben, Tiere zu vermitteln. Insofern sollte die Möglichkeit bestehen bleiben, Tiere auf Websites anerkannt gemeinnütziger Tierschutzorganisationen und Tierheimen vorzustellen.

    Muss ich heute wirklich erneut darauf hinweisen, dass auch die Tierheime vermehrt Probleme haben, ihre Heimtiere zu vermitteln, wenn es doch so einfach ist, sich das Wunschtier mit einigen Mausklicks auszusuchen?

    Anonymer Handel von Tieren erleichtert viele Rechtsverstöße. Immer wieder sei hier auf § 90a BGB verwiesen: ,Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.' Es wird Zeit, dass wir beim Online-Handel etwas anderes bestimmen!

    Dessen waren wir uns hier Anfang des Jahres alle einig. 

    Ich bin sehr gespannt, ob die regierungstragenden Fraktionen bei der gleich folgenden Abstimmung zu unserem Antrag noch zu ihrem Beschluss vom Winter stehen.“

    Sperrfrist Redebeginn!

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  • 20.09.2023

    Bernd Buchholz zu TOP 49 "Bericht zum Vorantreiben der Modernisierung der Landespolizei"

    In seiner Rede zu TOP 49 (Bericht zum Vorantreiben der Modernisierung der Landespolizei) erklärt der polizeipolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    "Ich bin zunächst einmal sehr dankbar, Herr Kollege Harms, dass Sie vom SSW diesen Antrag gestellt haben. Nach der Februardebatte hatte man in der Tat den Eindruck, die Modernisierung der Landespolizei beziehe sich auf die Digitalisierung der Dienstausweise.

    Mit dem Antrag ist es ermöglicht worden, in einem Bericht zu zeigen, dass Modernisierung bei der Landespolizei stattfindet, aber dass sie auch bitter nötig ist. Denn in Wahrheit lesen wir am Montag in einer großen Schleswig-Holsteinischen Zeitung, wie die Polizei auch weiterhin unter der Mehrbelastung ächzt. Und wer im Land unterwegs ist und bei den Einsatz-, Präsenz- und Ermittlungsdienststellen irgendwie vor Ort ist, der fragt sich, warum eigentlich von dem Personalzuwachs der letzten Jahre vor Ort nichts angekommen ist. Die stehende Redewendung heißt, wir haben zu wenig Leute. Und ehrlicherweise hat mich das ein bisschen erschreckt, angesichts der Tatsache, dass ich glaube, dass der Personalaufwuchs, den wir in den letzten Jahren bei der Polizei tatsächlich gemacht haben, gut und richtig war.

    Ich befürchte aber auch, dass wir in dieser Art und Weise nicht ewig weitermachen können. Denn das, was hier an Personalzuwachs in den letzten fünf, sechs Jahren geschaffen worden ist, das muss auch der GdP und eigentlich allen Beteiligten klar sein, werden wir an Zuwachs im Personal so nicht weiter aufbauen können. Und das bedeutet, dass wir die Polizeiarbeit anders strukturieren müssen.

    Das heißt auch, dass Digitalisierung bei der Polizei zu Entlastungen führen muss, die die Arbeit vereinfacht. Wir müssen bestimmte Tätigkeiten ganz aus der Polizeiarbeit rausnehmen, wie die Begleitung von Schwerlasttransporten.

    Ich habe nie verstanden, warum ein Polizeifahrzeug mit zwei gut ausgebildeten Polizeibeamtinnen und -beamten hinter einem Schwertransporter hinterherfahren muss, um diesen irgendwie abzusichern. Das bedeutet dann eben auch, dass es wirklich Anstrengungen bedarf, intensiv zu gucken, wie eine digitale Vorgangsbearbeitung geht.

    @rtus ist ein hübsches System. Wir haben es tatsächlich ja auch geschafft, andere Bundesländer davon zu überzeugen. Aber ultramobile Polizei, die mit einem Smartphone unterwegs ist und die Vorgangsbearbeitung vor Ort dann auch so macht, dass die Dokumentation damit erledigt ist, davon sind wir noch ein gutes Stück entfernt.

    Die Deliktsfelder der sexualisierten Darstellung von Kindern im Internet sind eine große Herausforderung. Es handelt sich um eine massiv ansteigende Anzahl von Deliktsüberprüfungen - getrieben von amerikanischen Providern, die ihre Auswertung von Daten auf der Basis von KI ans Bundeskriminalamt überstellen und dann auf die Landespolizeien verteilen. Bei uns werden diese jedoch nicht so wirklich mit KI bearbeitet, sondern müssen durch einen Vorfilter gehen und dann aber doch im Wesentlichen angeguckt werden.

    Es ist eine aufkommende Menge an strafrechtlich relevanten Themen, die nur mit Technik zu bearbeiten und zu beherrschen sein wird. Da sind die Anstrengungen aus meiner Sicht noch reichlich ausbaufähig. Auch wenn das im Bundeskontext stattfindet und Schleswig-Holstein sich da sicherlich sehr gut einbringt.

    Aber da hängt ein Riesenproblem drin. Dass @rtus als Eigenentwicklung aus Schleswig-Holstein gut geklappt hat, ist schön. Genauso, dass auch andere Länder das kopieren. Trotzdem muss man nicht bei vielen anderen Entwicklungen immer in die Eigenentwicklung gehen. Das freundliche Desaster, das bei der Spracherfassung passiert ist, sollte nicht wiederholt werden.

    Im Bericht dazu heißt es: ,Nachdem das landesinterne Projekt automatische Sprachekennung (ASR) mit einem noch nicht zufriedenstellenden Ergebnis beendet wurde'. Also auf Deutsch: Man hat versucht etwas zu machen, was eigentlich von kommerziellen Anbietern heute viel besser ist und was man dann eben auch abgesichert in die Polizeiarbeit integrieren muss. Da wünsche ich mir, dass man nicht versucht, das Rad an vielen Stellen immer neu zu erfinden.

    Das größte Problem für die Landespolizei liegt zurzeit aus meiner Sicht gar nicht so sehr im Bereich der Modernisierung, sondern bei beispielsweise den Schießtrainings, die gar nicht mehr sichergestellt sind. Die Beamtinnen und Beamten können in ihren Rhythmen tatsächlich gar nicht mehr zum Schießtraining kommen, weil die Gebäudesituation so ist, dass sie nicht benutzt werden können. Frau Ministerin, das ist ein Zustand, der nicht haltbar ist. Ich glaube, dass wir hier dafür sorgen müssen, dass sehr schnell Abhilfe geschaffen wird, denn die Beamtinnen und Beamten, die sich mit ihrem Leben für unser aller Sicherheit einsetzen, die müssen auch diese Sicherheit trainieren. Das gilt übrigens auch für das Thema Taser-Einsatz, denn ich befürchte, dass der zusätzliche Trainingsaufwand hierfür erheblich ist. Es gibt Bereiche bei der Landespolizei, die somit gar nichts mit der Modernisierung zu tun haben, sondern die aktuelle Probleme sind und die gelöst werden müssen.“

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  • 20.09.2023

    Heiner Garg zu TOP 12 "Kosten des Personalausweises für Wohnungslose übernehmen"

    In seiner Rede zu TOP 12 (Kosten des Personalausweises für Wohnungslose übernehmen) erklärt der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Heiner Garg:

    „Ich will dem, was sämtliche Vorrednerinnen und Vorredner hier dazu ausgeführt haben, gar nicht viel hinzufügen, weil ich mich dem ohne jede Einschränkung anschließen kann. Insbesondere die Kollegin Schiebe hat sehr deutlich gemacht, wofür es einen Personalausweis braucht. Ich will daran erinnern, dass wir in Deutschland sogar eine Personalausweispflicht haben, auch wenn es keine Pflicht gibt, diesen ständig mitzuführen.

    Lieber Herr Kollege Kalinka, ich fand ehrlicherweise die Brücke, die Sie gebaut haben, bemerkenswert. Das hat man ja nicht immer in dieser Legislaturperiode.

    Ich habe das schon so verstanden, dass sie dem grundsätzlichen Anliegen der Oppositionsfraktionen mit wohlwollen begegnen. Ich glaube, dass wir auch gerne im Ausschuss nochmal darüber diskutieren können.

    Ich kenne den Modellversuch in Hamburg und die Erfahrungen, die die Hamburger damit gemacht haben, sind es wert, dass im Ausschuss nochmal genau drauf geschaut wird.

    Ich weiß, dass man einen Stadtstaat nicht zwingend mit einem Flächenland eins zu eins vergleichen kann. Ich bin aber der Auffassung, dass bei all den Ansätzen, die in der Vergangenheit, sowohl bei der Problematik Wohnungslosigkeit, als auch Obdachlosigkeit gefahren wurden, es nicht die eine Lösung gibt. Aber es ist ein Baustein. Ein Baustein, der ihnen angeboten wird. Und ich würde mich in der Tat freuen, wenn wir hier bei diesem Thema, bei dem ich ehrlicherweise auch nicht glaube, dass es an den Landesfinanzen scheitern kann, zu einem gemeinsamen Beschluss kämen nach einer konstruktiven Auseinandersetzung im Sozialausschuss."

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  • 20.09.2023

    Bernd Buchholz zu TOP 18+34 "Beibehaltung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes für die Gastronomie"

    In seiner Rede zu TOP 18+34 (Beibehaltung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes für die Gastronomie) erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    "In Wahrheit habe ich hier nur Reden gehört, die heißen: ,Natürlich muss es bei dem Steuersatz von sieben Prozent bleiben.' Es geht ja nur darum, wer es bezahlen soll.

    Ich will dem Punkt, warum es dabei bleiben soll, aber noch zwei, drei Argumente aus meiner Sicht hinzufügen. Denn natürlich haben wir diese Absenkung der Umsatzsteuer zu einer Zeit gemacht, in der die Corona-Krise da war. Das war zur Entlastung des Gastronomiegewerbes gedacht. Aber in Wahrheit haben wir heute eine Situation im Gastronomiegewerbe, die sich, ehrlich gesagt, auch durch die Ukraine und die Krisen der letzten Jahre nicht wesentlich unterscheidet.

    45,5 Prozent der Gastronomie erwarten für das zweite Halbjahr deutlich schlechtere Geschäfte als bisher. 28 Prozent der gastronomischen Betriebe erwarten für dieses Jahr eine Verlustsituation.

    Für ein Bundesland wie Schleswig-Holstein, das ein Tourismusland ist, bei dem das Bruttoinlandsprodukt ungefähr 110 Milliarden Euro ausmacht und rund 10 Milliarden Euro im Tourismus erwirtschaftet werden, ist die Unterstützung dieser Branche deshalb eigentlich eine zwingende Verwurzelung.

    Ich verstehe nicht, dass man an dieser Stelle nur auf die Zahlen von Monika Heinold schaut und sagt: ,Da machen wir nur mit, wenn es der Bund alleine trägt.' Ich komme gleich noch genauer dazu. Denn in Wahrheit trifft es nicht nur die gastronomischen Betriebe. Es trifft unter anderem auch die Kita- und Schulverpflegung, die ab dem 1. Januar 2024 sofort mit dem erhöhten Umsatzsteuersatz versehen wäre.

    Ein weiteres Argument gegen die Rückkehr zum höheren Satz ist, dass im Übrigen in 23 anderen europäischen Ländern nicht danach differenziert wird, ob man irgendwas außer Haus verkauft, sondern dass es schlicht um das Lebensmittel geht. Man macht dort diese Idiotie nicht mit, dass der Gastronom, der im Außer-Haus-Verkauf die Ware weg gibt, nur sieben Prozent nehmen soll, aber wenn die Leute sich hinsetzen und vor Ort essen, 19 Prozent nehmen soll.

    Das ist doch Unsinn und das gehört vereinheitlicht. Und deshalb, finde ich, kann man auch gut der Initiative von Mecklenburg-Vorpommern im Bundesrat zustimmen.

    Und jetzt mal ein Stückchen zur Finanzierung: Weil wir uns das ja aus Ihrer Sicht alle in Schleswig-Holstein, obwohl wir so vom Tourismus und so von der Gastronomie abhängig sind, so überhaupt gar nicht leisten können. Und dass es ein schwieriger Einbruch sei. Also soll es der Bund zahlen, für den übrigens das Umsatzsteueraufkommen das größte Steueraufkommen für seinen Haushalt ist. Nur, dass wir es noch mal irgendwo einsortiert haben.

    Für den Bund heißt das, wenn er sich dazu entscheiden würde, auf diese drei Milliarden zu verzichten, dann würde er auf einen Teil des größten Einnahmeblockes verzichten, den er insgesamt hat. Das Land hingegen hat noch andere Einnahmequellen, aber der Umsatzsteueranteil ist sicherlich auch ein durchaus gewichtiger Bereich.

    Ich habe die Logik des Koalitionsantrages, dass der Bund die Kosten alleine tragen oder kompensieren muss, überhaupt nicht verstanden. Denn bei der Gemeinschaftssteuer – bei der in der Regel die Verteilung so ist, dass der Bund 49 Prozent kriegt, die Länder 48 Prozent, die Gemeinden zwei oder drei Prozent – ist es so, dass das natürlich solidarisch von allen getragen werden muss und auch getragen werden sollte. Ihr Antrag suggeriert also eine Unterstützung der Gastronomie, aber nur dann, wenn es andere bezahlen.

    Sie rufen eine Lokalrunde aus, indem Sie anderen in die Tasche greifen. Ihr Antrag ist scheinheilig. In Wahrheit unterstützen Sie nicht die Gastronomie, sondern Sie werfen ihr weiter Knüppel in den Weg.

    Schauen wir doch noch einmal auf die Zahlen, auf diese 50 Millionen, die das den Landeshaushalt kosten würden. Vielleicht schaut man auch mal auf ein paar andere Zahlen. Das Umsatzsteueraufkommen in der Bundesrepublik Deutschland lag zum Beispiel im Jahr 2020 bei 220 Milliarden Euro. Das Umsatzsteueraufkommen im Jahr darauf lag bei 250 Milliarden Euro. Und horch, in dem Krisenjahr 2022, in dem Ukraine-Krisenjahr, stieg das Umsatzsteueraufkommen insgesamt um 34,8 Milliarden Euro auf 285 Milliarden Euro. Das ist ja auch nicht verwunderlich.

    In Zeiten von Inflation, in denen die Preise steigen, sind x Prozent auf einen gestiegenen Preis mehr als vorher. Und wenn Energiepreise steigen und wenn andere Preise steigen, dann profitiert von dem erhöhten Aufkommen der Umsatzsteuer natürlich der Fiskus. Und das hat auch das Land Schleswig-Holstein ganz massiv.

    Und wenn ich dann mal kurz in die aktuelle Situation des Steueraufkommens in diesem Jahr reingucke, dann verzeichnen wir im Monat Juli 2023 mit 26,8 Milliarden Euro die höchsten monatlichen Umsatzsteuereinnahmen in der Geschichte der Bundesrepublik. Und nun, Frau Heinold, erzählen Sie mir, dass das Land sich hier nicht beteiligen kann, dass es um 50 Millionen Euro geht. Das steht aber doch überhaupt noch nicht fest, weil nämlich der Anteil daran, was das Land tragen muss, auch total schwankt. Und im Übrigen, das Gesamtsteueraufkommen mag in diesem Jahr geringer sein, aber das Umsatzsteueraufkommen könnte sogar wegen der Inflation noch steigen.

    Tun Sie sich selbst und der Gastronomie in diesem Land einen Gefallen. Geben Sie sich einen Ruck. Unterstützen Sie im Bundesrat die Initiative von Mecklenburg-Vorpommern. Dieses Land, unser östlicher Nachbar, ist genauso vom Tourismus abhängig wie wir. Und die können sich dazu durchringen. Wir erwarten von dieser Landesregierung, dass sie es auch kann.“

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  • 21.09.2023

    Annabell Krämer: Opposition wirkt und hilft der Finanzierung der Frauenberatungsstellen

    Zum neu gefassten Antrag von CDU und Grünen zur Finanzierung von Frauenhäusern und Frauenberatungsstellen sagt die frauenpolitische Sprecherin und stellvertretende Fraktionsvorsitzende, Annabell Krämer:

    „Wir freuen uns, dass die regierungstragenden Fraktionen ihren substanzlosen Antrag dahingehend angepasst haben, dass unserer zentralen Forderung, den Flickenteppich der Finanzierung von Frauenberatungsstellen endlich abzuschaffen, entsprochen wird. Die Finanzierung von Frauenhäusern und -facheinrichtungen über den kommunalen Finanzausgleich ist eine bundesweit einzigartige Erfolgsgeschichte.

    Es ist richtig, dass zukünftig sämtliche Beratungsstellen einheitlich hierüber finanziert werden. Diese verlässliche und zukünftig mit 2,5 Prozent dynamisierte Finanzierung ermöglicht endlich eine Entfristung der Arbeitsverträge in den Einrichtungen. Zudem wird die Zuweisung der Mittel zukünftig erheblich unbürokratischer.

    Das zeigt uns wieder einmal: Opposition wirkt! Unsere weitere Forderung, die Mittel insbesondere für die Frauenhäuser zu erhöhen, erhalten wir weiterhin aufrecht. Hier nehmen wir Ministerin Touré für ihre Zusagen Anfang des Jahres im Plenum beim Wort. Es ist eine zentrale Aufgabe unseres Rechtsstaates, hinreichend Mittel zur Verfügung zu stellen, um alle Frauen vor häuslicher Gewalt zu schützen.“

     

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  • 21.09.2023

    Oliver Kumbartzky zu TOP 29+48 u.a. "Handeln statt verbieten: 'Allianz für die Ostsee' statt Nationalpark"

    In seiner Rede zu TOP 29+48 (u.a. Handeln statt verbieten: 'Allianz für die Ostsee' statt Nationalpark) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und umweltpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    „Es ist höchstwahrscheinlich das letzte Mal in dieser Wahlperiode, dass wir hier im Landtag über das Thema Nationalpark Ostsee sprechen. Schließlich hat die CDU das grüne Herzensprojekt in der vergangenen Woche bereits versenkt – mit tatkräftiger Unterstützung des Ministerpräsidenten. Das war gut und richtig so und sagt nebenbei eine Menge über das Klima in dieser Koalition: ,Ergebnisoffen' war nur der Zeitpunkt, wann die Idee eingestampft wird. Und das wird nun der Landesparteitag der CDU sein.

    Nun lassen Sie uns heute aber auch die einzig logische Konsequenz ziehen: Der zeit- und kostenintensive Konsultationsprozess muss umgehend beendet werden. Dort soll es schließlich um ,Einschätzungen zur möglichen Einrichtung eines Nationalparks Ostsee' gehen (1). Faktisch ist die Einrichtung eines Nationalparks Ostsee nun aber Geschichte, welchen Zweck also hätte eine Fortsetzung der sogenannten Konsultation? Stimmen Sie einfach unserem Antrag zu und beenden Sie das unwürdige Schauspiel. Es ist doch eine Farce, noch zu weiteren Runden einzuladen, wenn das Ergebnis bereits feststeht! Das wäre auch respektlos gegenüber den Teilnehmern. Minister Goldschmidt, Sie reiten ein totes Seepferdchen! Verlieren Sie nicht noch mehr Zeit mit vorgegaukelten Beteiligungsverfahren für ein bereits beerdigtes Projekt, sondern werden Sie endlich konkret!

    Denn eines haben die Diskussionen der vergangenen Wochen und Monate sehr deutlich zutage gefördert: Es zweifelt niemand ernsthaft daran, dass in den letzten Jahren zu wenig für die Ostsee und ihren Schutz getan wurde. Und das Wenige, das seitens des schleswig-holsteinischen Umweltministeriums überhaupt unternommen wurde, lässt sich in seiner Wirkung offenbar nicht bewerten – die Antworten auf meine Kleine Anfrage zum Ostseeschutz (Drs. 20/1332) sind ein Offenbarungseid. Auch das gehört zur Wahrheit dazu: Die Bilanz des in den letzten Wahlperioden grün geführten Umweltministeriums beim Thema Ostseeschutz ist allenfalls mangelhaft bis ungenügend. Die Nationalparkdiskussion war nicht mehr als die übliche grüne Symbolpolitik, die über die vielen fachlichen Mängel hinwegtäuschen soll – wir kennen das von den anderen grünen Ministerien ja auch.

    Lob und Dank gebührt denjenigen, die sich trotz aller Vorbehalte in die Diskussion eingebracht haben. Es sind dort zahlreiche gute Argumente gegen einen Nationalpark, aber für einen besseren Ostseeschutz vorgebracht worden. Die Menschen vor Ort wollen sich einbringen – aber für einen Handlungsplan mit Perspektive! CDU und Grüne haben das übrigens auch im Koalitionsvertrag adressiert. Der Satz ging in der ganzen Nationalparkdiskussion leider unter, deswegen zitiere ich ihn gerne einmal (Zeilen 4852-4854): ,Wir werden für den Ostseeraum einen Dialog über die Verbesserung von Managementmaßnahmen in Schutzgebieten anstoßen, damit auch dieser einzigartige Naturraum künftig noch besser geschützt wird.'

    Pauschale Verbote und mehr Bürokratie und Verwaltung schützen die Ostsee aber nicht. Und das Siegel Nationalpark holt keine Munition aus dem Meer. Das große Engagement vor Ort muss jetzt aufgenommen und nachhaltig sowie kooperativ genutzt werden. Es ist in den vergangenen Monaten doch immer wieder deutlich geworden, dass der Schutz der Ostsee ein zentrales Interesse der Menschen vor Ort und darüber hinaus ist. Es ist, wie gesagt, ein Armutszeugnis, dass die Umweltminister der letzten Wahlperioden das nicht erkannt und für die Ostsee gewinnbringend genutzt haben. Und es ist mehr als ärgerlich, dass der so genannte Konsultationsprozess an der Ostseeküste zu großer Verunsicherung geführt hat.

    Immerhin: Ministerpräsident Daniel Günther hat das Problem ganz offensichtlich erkannt und gerade in jüngster Zeit bei seinen auffällig vielen Ostsee-Terminen immer wieder betont, dass er selbst ein starkes Interesse am Ostseeschutz hat. Gut so! Deswegen sollte er unseren Vorschlag für eine ,Allianz für die Ostsee' aufnehmen und einen Rat installieren, in dem die verschiedenen Gruppierungen vertreten sind – nicht als grüner, zeitlich befristeter PR-Gag unter der Überschrift ,Konsultationsprozess', sondern dauerhaft und nachhaltig. Herr Ministerpräsident, machen Sie das Thema zur Chefsache! Nutzen Sie die Bereitschaft und Erfahrungen der Menschen vor Ort, nehmen Sie die vielen Angebote an. Auch die FDP-Fraktion reicht Ihnen dabei die Hand und will gerne aktiv beim besseren Ostseeschutz mitwirken. Mit den Menschen, und nicht gegen sie."

    (1) siehe https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/kueste-wasser-meer/konsultationsprozess-ostsee/_documents/Spielregeln.html?nn=87ad3a1c-25a5-4bdc-978c-509ba66c2937

    Sperrfrist Redebeginn!

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  • 15.02.2017

    Christopher Vogt: Grüne setzen eher auf Protektionismus als auf wirtschaftliche Vernunft

    „Wir begrüßen den Beschluss des Europäischen Parlaments zum CETA-Abkommen. Es ist eine gute Nachricht vor allem für die vielen mittelständischen Unternehmen in Schleswig-Holstein. Das Abkommen wird zur Sicherung von Arbeitsplätzen in ganz Schleswig-Holstein beitragen.

     

    Wir bedauern sehr, dass die schleswig-holsteinischen Grünen, anders als ihre Kollegen von der grünen Bundespartei, hier eher auf Populismus und Protektionismus setzen als auf wirtschaftliche Vernunft. Gerade in Zeiten wie diesen sollte man erkennen, dass zur Verteidigung der liberalen Demokratie nicht nur die Verteidigung der gesellschaftlichen Freiheit, sondern auch der wirtschaftlichen Freiheit gehört. Mit wem sollte die EU denn noch ein solches Abkommen abschließen, wenn nicht mit einer Musterdemokratie wie Kanada?“

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