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  • 24.10.2016

    Anita Klahn: Die Ministerin hätte längst tätig werden können

    „Es ist gut, dass das heute präsentierte Gutachten belastbares Zahlenmaterial zur Inklusion liefert. Dass mehr Ressourcen für das von der Landesregierung im Jahr 2014 vorgestellte Inklusionskonzept nötig sind, überrascht aber nicht und ist allen Beteiligten seit langem klar. Eigentlich ist es beschämend, dass diese Landesregierung stolze zwei Jahre benötigt hat, um zu erkennen, dass ihre Verpflichtung zur Inklusion auch mehr Personal benötigt. Die FDP-Landtagsfraktion fordert seit mehreren Jahren, 100 zusätzliche Stellen für Sonderpädagogen im Bereich der allgemein- und berufsbildenden Schulen zu schaffen. Eine Forderung, die Rot-Grün-Blau bislang immer ablehnte.

     

    Die angekündigten 443 Stellen, die sich die Ministerin nun ab 2018 zusätzlich wünscht, sind denn auch eher unter Wohlfühlrhetorik mit Blick auf den anstehenden Wahlkampf zu verbuchen: Die Ministerin hat viele Monate ungenutzt verstreichen lassen, in denen sie bereits für Verbesserungen beim Thema inklusive Beschulung hätte sorgen können. Heute hat sie eher Seifenblasen als wirklich Handfestes produziert.

     

    Wenn die Landesregierung für die Zukunft will, dass Lehrkräfte die Aufgaben der Inklusion allein mit Grundlagen der Förderdiagnostik umsetzen können sollen, dann ist das nicht nur ein Rückschritt für die betroffenen Schülerinnen und Schüler mit ihren individuellen Bedarfen, sondern es ist auch eine Missachtung der professionellen Sonderpädagogik. Dass die Ministerin zudem vorschlägt, dass über die Zusatzqualifikation für Grundschullehrer die Grundlage für eine mögliche Besoldungsanpassung von A12 auf A13 geschaffen werden könnte, ist eine Klatsche für die Grundschullehrer.“

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  • 24.10.2016

    Oliver Kumbartzky: Übergangsregelungen gefährden Akzeptanz für die Energiewende

    "Dass die Landesregierung ihr selbst gestecktes Zeitfenster korrigieren muss, ist eine weitere Zumutung für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger. Einerseits bleibt Ministerpräsident Albig auch mehr als eineinhalb Jahre nach seiner ursprünglichen Ankündigung, Regelungen für eine möglichst verbindliche Bürgerbeteiligung zu schaffen, noch immer tatenlos. Andererseits verfehlt er nunmehr auch sein Ziel, durch eine zeitnahe Neuaufstellung der Regionalpläne für Rechtsfrieden und Planungssicherheit zu sorgen.

     

    Eine gründliche Prüfung der Einwände im Anhörungsverfahren ist zweifelsohne richtig, hätte bei einer zügigeren Neuaufstellung der Pläne aber auch schon längst begonnen werden können.

     

    Ein weiterer Ausbau der Windenergie mithilfe von Übergangsregelungen wird jedenfalls zu Lasten der ohnehin abnehmenden Akzeptanz der Energiewende gehen. Zumal sich so langsam der Eindruck aufdrängt, als werde den Bürgerinnen und Bürgern zwar ein Baustopp zur Verhinderung von Wildwuchs verkauft. Gleichzeitig wird aber der weitere intensive Ausbau der Windenergie nach den Vorstellungen der Landesregierung - an der Bevölkerung vorbei - über die Ausnahmegenehmigungen vorangetrieben."

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  • 21.10.2016

    Christopher Vogt: FDP-Fraktion unterstützt Pläne zum Ausbau des Elbe-Lübeck-Kanals

    „Die FDP-Fraktion unterstützt den Plan zur Aufwertung der Schienenanbindung des Belttunnels zur Hochgeschwindigkeitsstrecke. Dies würde diesem Projekt absolut gerecht werden, auch wenn natürlich noch viele Detailfragen zu klären sind. Die Interessen der betroffenen Kommunen und Anwohner müssen bei der Planung selbstverständlich berücksichtigt werden. Die finanzielle Entlastung von Land und Kommunen wäre mehr als nur ein positiver Nebeneffekt. Es handelt sich schließlich um ein Projekt des Bundes, so dass dieser auch die Kosten für eine vernünftige Anbindung tragen sollte.

     

    Die FDP-Fraktion begrüßt ganz ausdrücklich auch die Entscheidung des Haushaltsausschusses des Bundestages, der Bundesregierung für die Planung des Ausbaus des Elbe-Lübeck-Kanals bereits zehn Millionen Euro zur Verfügung zu stellen. Dies werten wir als klares Signal des Bundestages an die Region, dass man es mit dem Ausbau des Elbe-Lübeck-Kanals auch tatsächlich ernst meint. Die Bundesregierung ist nun in der Pflicht, auch tatsächlich für die benötigten Planungskapazitäten zu sorgen.

     

    Für die Kritik der Grünen an diesen Ausbauplänen haben wir kein Verständnis. Jahrelang haben die Grünen moniert, dass das Land und die Kommunen bei der Schienenanbindung des Belttunnels finanziell belastet werden sollten. Dass sie nun auch wieder nicht zufrieden sind, unterstreicht ihre destruktive Haltung zu diesem Projekt. Die Fundamentalopposition der grünen Bundestagsabgeordneten aus Schleswig-Holstein bei der Beltquerung passt überhaupt nicht zu den verkehrspolitischen Ankündigungen von Monika Heinold, die immerhin ihre designierte Spitzenkandidatin zur Landtagswahl ist.

     

    Die grüne Ablehnung des Ausbaus des Elbe-Lübeck-Kanals empfinde ich als besonders heuchlerisch. Auch hier gibt es eine große Diskrepanz zwischen den Grünen im Land und den Grünen auf Bundes- und Kreisebene. Die Grünen fordern stets im Abstrakten den Ausbau des Schienen- und Wasserstraßennetzes und die Verlagerung des Güterverkehrs auf diese umweltschonenden Transportwege. Wenn es dann aber konkret wird, schlagen sie sich auf die Seite der Kritiker und mokieren sich über Kosten, Lärmbelästigung und was sonst alles noch mit dem Ausbau zusammenhängt. Die Verkehrspolitik der Grünen besteht keinen Praxistest.“

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  • 20.10.2016

    Christopher Vogt: FDP-Fraktion fordert Gründer-Offensive des Landes

    „Die Ergebnisse des Deutschen Startup Monitors 2016 zeigen, dass Schleswig-Holstein noch immer ein Startup-Entwicklungsland ist. Der Anteil Schleswig-Holsteins an den Startups in Deutschland stagniert auf niedrigem Niveau und beträgt nach wie vor 1,9 Prozent. Dies kann niemanden zufriedenstellen. Insofern wundere ich mich über die Selbstzufriedenheit der rot-grün-blauen Koalition bei diesem Thema, die unsere Vorschläge zur Stärkung der Gründerkultur mit einem nichtssagenden Änderungsantrag abgebügelt hat. Es wird höchste Zeit, dass die Landesregierung endlich eine Gründer-Offensive startet, um die Gründungskultur im Land zu stärken. Dies muss gemeinsam mit den Hochschulen, Kommunen und Wirtschaftsverbänden geschehen.

     

    Die wichtigsten Aufgaben der Politik bei der Förderung von Startups sind der Abbau von bürokratischen Hemmnissen, Erleichterungen bei Steuern und Abgaben sowie der bessere Zugang zu Investitionskapital. Die Landesregierung sollte in Kooperation mit der Bundesebene endlich dafür sorgen, dass Steuervergünstigungen insbesondere in der kritischen frühen Gründungsphase Realität werden und Verwaltungsauflagen reduziert und einfacher gestaltet werden. Unnötige Investitionshemmnisse des Datenschutz- und Urheberrechts müssen abgebaut und Netzwerkpotentiale gezielter in Kooperation mit Unternehmen und Hochschulen gefördert werden. Letzteres spielt vor allem bei der Akquirierung von Risiko- und Investitionskapital eine wichtige Rolle, die hierzulande im internationalen Vergleich sehr unterentwickelt ist.

     

    Geschäftsmodelle funktionieren immer dezentraler, weshalb die hohe Lebensqualität in Schleswig-Holstein, die der Glücksatlas 2016 erst kürzlich wieder bestätigt hat, zu einem immer wichtigeren Standortfaktor für Unternehmensansiedlungen in unserem Bundesland wird. Die Zukunft einer neuen Gründungskultur heißt deshalb auch Digitalsierung, die nicht nur einen leichteren Marktzugang für Gründer ermöglicht, sondern ein wichtiger Zeit- und Kostenfaktor in der frühen Gründungsphase ist. Hier muss sich der Staat schneller und stärker an die Entwicklung anpassen und Verwaltungsgänge, von der Registrierung bis hin zur Steuerprüfung, endlich vollumfänglich digitalisiert anbieten. Leider hat die Landesregierung noch immer keine Digitale Agenda vorgelegt. Dafür wird es höchste Zeit.

     

    Dass die Gründer in Schleswig-Holstein – entgegen dem bundesweiten Trend – mit der Bundespolitik zufriedener als mit der Landespolitik sind, sollte Rot-Grün-Blau wirklich zu denken geben. Insbesondere im Bildungs- und Wissenschaftsbereich als einem der wichtigsten Faktoren für unternehmerische Innovationen besteht deutlicher Nachholbedarf. Die Landesregierung ist aufgerufen, die günstigen konjunkturellen Bedingungen nicht weiter zu verspielen, sondern in die Hochschulen und damit auch in die Stärkung der Gründerkultur zu investieren. Die FDP-Fraktion wird bei diesem wichtigen Zukunftsthema nicht lockerlassen.“

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  • 20.10.2016

    Anita Klahn: Die Landesregierung muss Vorschläge für eine echte Reform der Kita-Finanzierung machen

    „Mit seinen Forderungen nach einer Neuordnung der Kitafinanzierung und einer dringend notwendigen Qualitätssteigerung in den Kindertagesstätten Schleswig-Holsteins rennt das Kita-Aktionsbündnis bei der FDP-Landtagsfraktion offene Türen ein. Eine Verbesserung des Fachkräfte-Kind-Schlüssels ist auch in unseren Augen unabdingbar und spätestens angesichts der heute präsentierten Zahlen zu den Personalausfällen nur folgerichtig.

     

    Dass ein so breites Bündnis die schleichenden Standardabsenkungen in unseren Kitas beklagt, belegt zudem deutlich, dass diese Landesregierung – trotz aller gegenteiligen Bekundungen von Rot-Grün-Blau – den Bereich der Kindertagesbetreuung eben nicht als Schwerpunkt ihrer Arbeit betrachtet.

     

    Das Gegenteil ist der Fall: Trotz aller Mahnungen aus den Fachverbänden und der Eltern hat sich die Koalition immer auf dem untersten finanziellen Niveau bewegt und nur gerade ausreichende Mittel bereitgestellt, damit das System nicht sofort zusammenbricht.

     

    Wenn diese Landesregierung es aber ernst damit meint, Eltern bei ihrer Erziehungsarbeit zu entlasten, Kinder bei ihren ersten Schritten im Leben pädagogisch professionell und menschlich liebevoll zugleich zu begleiten, dann muss sie Vorschläge unterbreiten, wie das chronisch unterfinanzierte Kita-System insgesamt dauerhaft auf tragfähige Beine gestellt werden kann – gemeinsam mit den Kommunen. Geldleistungen, wie das Krippengeld, nach dem Gießkannenprinzip zu verteilen, kann jedenfalls nicht das Mittel der Wahl sein.

     

    Das Land muss endlich wieder eine vernünftige Konsolidierungspolitik betreiben, um sich entsprechende finanzielle Freiräume zu erarbeiten. Die Landesregierung muss zudem den Mut haben, Qualitätsstandards zu formulieren und dann auch für die finanzielle Machbarkeit sorgen.“

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  • 19.10.2016

    Dr. Ekkehard Klug: Förderprogramm der Landesregierung greift zu kurz

    „Dass Bund und Land die Bekämpfung der Einbruchskriminalität zunehmend den Bürgerinnen und Bürgern überantworten, ist zweifelsohne eine besorgniserregende Entwicklung. Angesichts einer Aufklärungsquote, die in den meisten Kreisen bei unter zehn Prozent liegt, ist eine Förderung des technischen Einbruchsschutzes gleichwohl unerlässlich.

     

    Das Förderprogramm der Landesregierung kommt aber nicht nur reichlich spät, sondern greift auch zu kurz. Zum einen müssen neben Bestandsbauten auch private Neubauvorhaben gefördert werden. Hier sind entsprechende Maßnahmen kostengünstiger und es wird so eine viel größere Zielgruppe erreicht. Zum anderen sollte die Mindestinvestitionssumme gesenkt werden, damit sich auch finanziell schwächere Haushalte und ältere Menschen Sicherheitstechnik leisten können.

     

    Noch wichtiger ist, dass der Ausbau der Prävention nicht davon ablenken darf, dass dringend erforderliche Maßnahmen zur Abschreckung von Einbrechern endlich umgesetzt werden. Wir brauchen eine Zentralisierung der Ermittlungen mit ausschließlich dafür eingesetztem Personal in den Brennpunktgebieten und einen Stopp des Rückzugs aus der Fläche. Die Sicherheit der Bevölkerung ist und bleibt nämlich eine Kernaufgabe des Staates.“

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  • 19.10.2016

    Christopher Vogt: FDP fordert Ausbildung von Bauingenieuren in Kiel und Flensburg

    „Die Suche nach zusätzlichen Planern wird für den Landesstraßenbaubetrieb mit Sicherheit alles andere als ein Kinderspiel. Es fehlt ja auch bis heute ein geeignetes Konzept der Landesregierung zum Anwerben von Planern. Der trotz der zusätzlichen Aufgaben jahrelang trotzig fortgesetzte Stellenabbau im Landesbetrieb und die Diskussion über die Gründung einer Bundesautobahngesellschaft haben wohl ebenfalls dazu beigetragen, dass schon die bisherigen offenen Stellen nicht besetzt werden konnten.

     

    Aus Sicht der FDP-Fraktion liegen die Lösungsvorschläge auf der Hand: Die Bezahlung und die Arbeitsbedingungen sind die entscheidenden Knackpunkte. Das Land ist momentan im Vergleich mit der privaten Bauwirtschaft nicht wirklich konkurrenzfähig. Dieses Problem ist aber nicht unlösbar. Zur Not könnte man die Planungsabteilung zu einem Eigenbetrieb machen, wie es z.B. bereits bei der Landesnahverkehrsgesellschaft NAH.SH der Fall ist.

     

    Zudem muss man über die Standorte nachdenken, an denen die Planer arbeiten sollen. Angesichts der Tatsache, dass Bauingenieure in Schleswig-Holstein bisher lediglich an der Fachhochschule Lübeck ausgebildet werden, wäre es sinnvoll, die neuen Stellen vor allem in Lübeck und im Hamburger Umland zu besetzen. Zudem muss das Verkehrsministerium verstärkt auf Externe wie z.B. die DEGES zurückgreifen und Gespräche mit dem Wissenschaftsministerium und den Fachhochschulen in Kiel und Flensburg führen, um dort schnellstmöglich ebenfalls Bauingenieure auszubilden.

     

    Begrüßenswert ist die Tatsache, dass das Ministerium nun bei der Ausbildung flexibler werden und z.B. auch auf Geografen zurückgreifen will. Es ist auch richtig, dass man verstärkt auf ein duales Studium setzt. Dies kommt allerdings viel zu spät und ist eben auch nicht ausreichend.“

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  • 17.10.2016

    Christopher Vogt: Zustimmung zur Gründung einer Bundesfernstraßengesellschaft ist großer Fehler

    „Die Zustimmung des Ministerpräsidenten zur Gründung einer Bundesfernstraßengesellschaft halten wir für einen großen Fehler. Als eher kleineres Bundesland gibt Schleswig-Holstein damit ein ganz entscheidendes Steuerungsinstrument aus der Hand. Nur wenige Tage, nachdem Herr Albig seinem Verkehrsminister endlich die dringend benötigten Planerstellen zugestanden hat, verscherbelt er die Planungsabteilung des Landesstraßenbaubetriebes an den Bund. Das ist wirklich abenteuerlich. Minister Meyer hat sich aus gutem Grund stets vehement gegen die Gründung einer Bundesfernstraßengesellschaft ausgesprochen. Nun lässt der Ministerpräsident seinen Verkehrsminister wieder einmal im Regen stehen.

     

    Natürlich hat sich das Land bei der Verkehrsplanung in den vergangenen Jahren nicht mit Ruhm bekleckert. Die Antwort darauf muss aber die Erhöhung der Planungskapazitäten und die Vereinfachung des Planungsrechts sein. Die Selbstbeschneidung durch die Abgabe der Planungshoheit an den CSU-Bundesverkehrsminister ist jedenfalls die falsche Antwort.

     

    Wir sehen doch beim Nord-Ostsee-Kanal und insbesondere beim Rendsburger Kanaltunnel, dass der Bund es mit seiner Verwaltung nicht besser kann. Bund und Länder haben bei ihrer Einigung viele entscheidende Fragen offen gelassen. So ist z.B. überhaupt nicht geklärt worden, wer nun zukünftig für Planung und Bau von Bundesstraßen verantwortlich sein soll. Für die vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landesbetriebes bringen die kommenden Monate, in denen überhaupt erst ein Konzept entwickelt werden soll, weitere Verunsicherung mit sich. Eine seriöse Verkehrspolitik sieht anders aus.“

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  • 17.10.2016

    Wolfgang Kubicki: Torsten Albig ist in seinem Amtsgebaren nur noch peinlich

    „Die jüngste Aktion der Staatskanzlei zur Wahlkampfunterstützung der schleswig-holsteinischen SPD, der sogenannte ‚Albig-Brief‘, zeigt in einer  erschreckenden Klarheit: Torsten Albig ist in seinem Amtsgebaren nur noch peinlich.

     

    Denn in diesem vom ihm höchstselbst unterzeichneten Schreiben an 68.000 Haushalte tut der Ministerpräsident so, als würde er den 100-Euro-Kita-Zuschuss aus seiner Privatschatulle zur Beglückung der Menschen bezahlen. Tatsächlich wird diese 23-Millionen-Euro-Maßnahme, für die der Landtag und nicht der Ministerpräsident verantwortlich zeichnet, aus den Steuermitteln finanziert, die auch die jungen Familien vorher zahlen mussten.

     

    Albigs Selbstdarstellungsvideo und die jetzige Aktion beweisen: Der Mann besteht nur aus Verpackung ohne jeden Inhalt.

     

    Wer meint, dass die Menschen in Schleswig-Holstein auf solch billige Tricks hereinfallen, der hat den Kontakt zur Wirklichkeit längst verloren.“
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  • 14.10.2016

    Anita Klahn: Der Bericht ist eine bittere Bilanz der rot-grün-blauen Bildungspolitik

    „Dieser Bericht ist eine bittere Bilanz für das Prestigeprojekt der rot-grün-blauen Koalition in der Bildungspolitik. Er zeigt die Realitätsverweigerung der Regierung deutlich auf. Alle prognostizierten Probleme sind eingetreten.

     

    So heißt es im Fazit, dass ‚das öffentliche Bedürfnis nach zusätzlichen Oberstufen als gegeben anzusehen ist’, während am Beginn des Berichts  beschrieben wird, dass das Schulgesetz zur Errichtung zusätzlicher Oberstufen erst geändert werden musste, weil das öffentliche Bedürfnis ‚eine kaum zu überwindende Hürde darstellt’.

     

    Die Wahrheit ist also, dass immer ausreichend Oberstufenkapazitäten vorhanden waren.

     

    Aus der damaligen Akteneinsicht wurde deutlich, dass die Regierung sich gar nicht die Mühe gemacht hat, den Auswahlentscheidungen belastbares Zahlenmaterial zugrunde zu legen. Ministerin Wende bestätigte auch auf Nachfrage, dass ‚natürlich die Zahlen modifiziert wurden.‘

     

    Also allein aus politischen Gesichtspunkten wurden die Oberstufen vergeben. Oder warum hat Bordesholm eine Oberstufe bekommen? In den Akten der Landesregierung wurde Bordesholm als klar nicht genehmigungsfähig eingestuft.

     

    Warum bekam Lübeck eine weitere Oberstufe, obwohl es schon zehn Oberstufen, sieben an allgemeinbildenden und drei an beruflichen Gymnasien gab?

     

    Warum haben Hanerau-Hademarschen, Burg und Schafflund dagegen keine Oberstufe bekommen?

     

    Warum wurde Sandesneben erst abgesagt und hat dann doch eine bekommen? Dies wurde übrigens zuerst durch den örtlichen SPD-Abgeordneten verkündet.

     

    Werfen wir einen Blick auf die aktuellen Zahlen. Von den 17 Schulen mit neuen Oberstufen vermelden elf Schulen für das laufende Schuljahr nur  knapp 50 Schüler. Es gibt Jahrgänge in den neugeschaffenen Oberstufen mit zehn, 14 oder 19 Schülern. Es gibt eine Oberstufe (Nortorf), die insgesamt nicht einmal 80 Schüler zusammenbringt. Grundschulen in dieser Größenordnung werden geschlossen.

     

    Grundschulkinder müssen lange Wege auf sich nehmen; junge Erwachsene bekommen dagegen die Oberstufe vor die Haustür gesetzt.

     

    Das ist mit Sicherheit nicht unsere Politik. Anstatt weitere Oberstufen zu schaffen, wollen wir Sicherstellungszuschläge für kleine Grundschulstandorte.

     

    Die Zahlen zeigen zudem, dass über die Jahre Schüler abgehen und die Jahrgänge schrumpfen. Im Extremfall hat ein Jahrgang zwei Drittel seiner Schüler verloren. Von 31 sind zehn übrig geblieben.

     

    Einen Blick lohnen auch die Übergangsquoten aus der jeweils eigenen Schule in die neue Oberstufe. Drei Schulen haben eine Verdoppelung zum Vorjahr erzielt (Nortorf, Kellinghusen, HL-Burgfeld). Zwei davon haben niedrige Schülerzahlen. Bedauerlicherweise hat die Landesregierung nicht die aktuellen Übergangsquoten vorgelegt. Oder war es Absicht? Welche ‚strukturelle Maßnahme‘ führt zu plötzlicher erheblicher Leistungssteigerung?

     

    Auch bei den Profilen gibt es Probleme. Eine einzige Schule bietet vier Profile, zehn bieten drei, der Rest hat zwei. Keine der neugeschaffenen Oberstufen hat ein sprachliches Profil, obwohl es die Verordnung vorsieht. Alle erhielten eine Ausnahmegenehmigung. Bildungspolitisch ist das, vorsichtig ausgedrückt, wenig zufriedenstellend.

     

    Die Lehrerressourcen kann die Kollegin Erdmann drehen und rechnen, wie sie will. Wir haben nachweislich deutlich kleinere Klassenfrequenzen. Um alle Fächer abdecken zu können, werden mindestens 10,5 Lehrer mit Fakultas für die Sekundarstufe II gebraucht. Außer es werden Ausnahmegenehmigungen erteilt.

     

    Den Kommunen wurden erhebliche Investitionen zur Schaffung der neuen Oberstufen abverlangt, obwohl kein Bedarf bestand. Andere vorhandene gymnasiale Schulstandorte kämpfen mit den neuen Oberstufen um immer weniger Schüler. Es besteht die Gefahr, dass Investitionsruinen entstehen. In der Oberstufe Bordesholm beispielsweise, die mit 33 Schülern die Zielmarke deutlich verfehlt, soll zudem noch weiter investiert werden.

     

    Wir finden Investitionen in die Bildungsinfrastruktur immer gut, aber vielleicht sollte man sich bei begrenzten Finanzmitteln auf das Richtige konzentrieren.

     

    Abschließend möchte ich noch auf einige Zahlen aus der Studie zum Thema Lernmittel eingehen, die wir gleich diskutieren werden, aber auch für diesen Tagesordnungspunkt interessant sind. So wurden unter anderem die Kosten für Nachhilfe erhoben. Dabei liegen die Kosten für Nachhilfe an Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe im Vergleich zu den anderen Schularten deutlich am höchsten. In der Oberstufe liegen die Kosten sogar mehr als doppelt so hoch wie an den Gymnasien. Auch für diese Entwicklung trägt die Regierungskoalition die Verantwortung. Einerseits den ganzen Nachhilfebereich verdammen, andererseits aber das größte Konjunkturprogramm dafür schaffen.

     

    Guter Unterricht muss das Ziel der Bildungspolitik sein und nicht der fortgesetzte Missbrauch unserer Schulen als großes ideologisches Experimentierfeld. Wir brauchen dringend einen Politikwechsel in der Bildungspolitik. Die FDP wird dafür sorgen.“

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  • 14.10.2016

    Christopher Vogt: Schlagloch-App führt nicht dazu, dass Straßen repariert werden

    „Der Vorschlag einer Schlagloch-App erinnert mich an die TV-Sendung ‚Die Höhle der Löwen‘. Hier will uns auch jemand eine App anpreisen. Ich muss aber sagen, Herr König, mich überzeugt das nicht. Ich bin raus!

     

    Das ‚Schlagloch-Register‘ von Minister Meyer, das vor einigen Jahren sogar bundesweit einen gewissen Bekanntheitsgrad erreichen konnte, erlebt durch die Piraten ein Comeback. Allerdings gibt es den Unterschied, dass es dieses Mal eben ‚piratiger‘ sein soll, weil die Bürgerinnen und Bürger für das Land die Schäden auflisten sollen und es digital sein soll. Es ist also so eine Art ‚Instagram für Schlaglöcher‘.

     

    Die vielen Schlaglöcher sollten meines Erachtens aber nicht lange gezählt und aufgelistet, sondern endlich gestopft werden. Altmodisch, wie ich manchmal bin, bin ich der Meinung, dass die öffentliche Hand mit ihren Verwaltungen den Zustand der öffentlichen Infrastruktur selbst überwachen und bei Bedarf entsprechende Maßnahmen ergreifen sollte. Das ist die Aufgabe des Staates.

     

    Wie wir alle wissen, hat sich das Land von diesem Ideal leider ein ganzes Stück entfernt. Der Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr wurde massiv heruntergefahren (von über 2.000 Mitarbeitern bei jetzt nur rund 1.400), führt aber dennoch regelmäßige Streckenkontrollen durch und weiß, wo die Infrastruktur beschädigt ist. Es mangelt also nicht an Erkenntnis, sondern an den entsprechenden Reparaturmaßnahmen. Was also soll diese App bringen?

     

    Wir beklagen seit Jahren den schlechten Zustand des Landesstraßennetzes. Wie uns Staatssekretär Dr. Nägele jetzt verraten hat, soll nach dem Willen der Landesregierung die Sanierung nun in 15 statt in zehn Jahren erfolgen. Und neue Planer soll es ja auch geben. Trotzdem ist offensichtlich geplant, den Personalabbau jenseits der Planungsabteilung im Landesstraßenbaubetrieb weiter fortzuführen. Ob das sachgerecht ist, ist vollkommen unklar.

     

    Ich glaube nicht, dass es sich lohnen würde, für die Entwicklung einer solchen App Steuergelder auszugeben. Wir werden den Antrag deshalb ablehnen.“

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  • 14.10.2016

    Oliver Kumbartzky: Wir müssen Sachkunde stärken und Tierschutzbildung voranbringen

    „Der vorliegende Tierschutzbericht führt uns im ersten Kapitel, wo es um die Tierethik geht, auf eine Zeitreise. Sie beginnt mit dem größten Philosophen der Antike, Aristoteles, und endet beim größten Agrarphilosophen des echten Nordens, Dr. Robert Habeck.


    Dazu fällt mir ein Zitat von Albert Schweitzer ein: ‚Wie die Hausfrau, die die Stube gescheuert hat, Sorge trägt, dass die Türe zu ist, damit ja der Hund nicht hereinkomme und das getane Werk durch die Spuren seiner Pfoten entstelle, also wachen die europäischen Denker darüber, dass ihnen keine Tiere in der Ethik herumlaufen.‘


    Vielleicht sollten wir uns das einmal zu Herzen nehmen und uns nicht nur der Ethik, sondern dem praktischen Tierschutz in Schleswig-Holstein zuwenden.


    Das führt mich zur Landwirtschaft und zur alten Bauernweisheit ‚Das Auge des Herrn mästet das Vieh‘. Klar ist doch: je engagierter der Landwirt ist, desto besser geht es auch den Tieren. Nach wie vor ist und bleibt der Landwirt selbst die wichtigste Einflussgröße auf das Tierwohl. Und deshalb gilt für uns Freie Demokraten: Verbesserungen für die Tiere können nur gemeinsam mit den Landwirten gelingen – niemals gegen sie.


    Wir finden deshalb, dass der Weg über Runde Tische, wie zum Beispiel der zum Tierschutz in der Nutztierhaltung, unter Einbezug aller relevanter Akteure und Verbände ein guter Weg ist, um mehr für den Tierschutz in Schleswig-Holstein zu erreichen. Die Debatten bei den Runden Tischen sind seitens der Regierung natürlich ernst zu nehmen und abzuwarten, ehe man vor Abschluss schon mit Verordnungen Fakten schafft.


    Tierschutz muss im Einklang mit der Landwirtschaft voran gebracht werden. Dazu gehört, den Tierschutz ständig zu überprüfen und an neue gesellschaftliche Entwicklungen und Herausforderungen sowie wissenschaftliche Erkenntnisse anzupassen. Es ist zudem vonnöten, den Tierschutz mit objektiven Kriterien und Indikatoren zu versachlichen. Und auch die Beratung und Fortbildung sind wichtige Bausteine.

     

    Kommen wir vom landwirtschaftlichen Bereich zu den Heimtieren. Der Schutz von Heimtieren kommt in der öffentlichen Diskussion gegenüber der stetigen Änderung und Verschärfung des Rechtsrahmens in der Nutztierhaltung leider oftmals zu kurz. Aus unserer Sicht sollte auf eine Verstärkung der Tierschutzbildung und Sachkunde im Zoofachhandel sowie bei den Tierhaltern gesetzt werden.

     

    Das neue Hundegesetz beispielsweise, das auf Initiative der FDP entstanden ist, ist ein großer Schritt nach vorne. Dieses Gesetz sollte bundesweit Vorbildcharakter haben.


    Aber es wäre noch mehr möglich. Der Landesregierung scheint da aber nicht viel einzufallen. In dem vorliegenden Bericht wird jedenfalls nur der Status quo beschrieben. Warum setzt sich die Landesregierung nicht für die Schaffung eines Heimtierzuchtgesetzes auf nationaler und europäischer Ebene ein? Die Gesetzeslücken hinsichtlich Zucht, Haltung, Import und Handel mit Tieren könnten sich so schließen lassen. Auch Regelungen zum Sachkundenachweis von Züchtern sollte so ein Gesetz enthalten. Es liegt doch eine Doppelmoral vor, wenn für jedes Finanz- oder Versicherungsgeschäft ein Beratungsprotokoll erstellt und dokumentiert werden muss, das lebende Tier aber vielerorts ohne jegliche Beratung zur artgerechten Haltung verkauft wird.


    Neben einem Heimtierschutzgesetz – das übrigens nicht nur für Hunde, sondern auch für Kleintiere gelten sollte – könnte und sollte sich die Landesregierung mehr für schulische Tierschutzbildung einsetzen. Hier wäre die Einbindung von Tierheimen und anderen Tierschutzzentren als außerschulische Lernorte denkbar.

     

    Apropos Tierheime: Auch den Tierheimen kommt eine besondere und tragende Rolle zu. Aus unserer Sicht sind die stark variierenden Kostenübernahmen durch die Kommunen ein gravierendes Existenzproblem für viele Tierheime. Sollten die Kommunen nicht zu einer vertretbaren Kostenerstattungspraxis übergehen, müsste eine gesetzgeberische Initiative geprüft werden.

     

    Tierschutz ist ein gesamtgesellschaftliches Anliegen. Es war im Übrigen auch ein wegweisender, einstimmiger Beschluss des Landtages, den Tierschutz auf Initiative der FDP-Fraktion in die Landesverfassung aufzunehmen. Schade, dass in dem vorliegenden Tierschutzbericht die besagte Änderung der Landesverfassung keine Erwähnung findet.


    Neben dem gesetzlichen Tierschutz setzen wir Freie Demokraten besonders auf die Selbstverantwortung von Tierhaltern und -nutzern und schätzen das ehrenamtliche Engagement für das Wohl unserer Mitgeschöpfe.


    Um es abschließend noch einmal zusammenzufassen: Aus unserer Sicht ist es vor allem Aufgabe des Landes, einen wirksamen Tierschutzvollzug durch die Veterinärämter sicherzustellen, die Sachkunde von Tierhaltern und Tierzüchtern zu stärken und die allgemeine Tierschutzbildung voranzubringen. Hier ist noch einiges zu tun. Machen Sie was daraus, Dr. Habeck. Wer wagt, beginnt.“

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  • 13.10.2016

    Anita Klahn: Die Ankündigungen der Landesregierung werden nicht glaubhafter, wenn keine Taten folgen

    „Die Diskussion um den Erhalt des Instituts für Rechtsmedizin mit Laborkapazitäten am Standort Lübeck gab es bereits in der 16. Legislaturperiode, genauer im Jahr 2005.

     

    Bereits damals gab es die Sorge, dass aus rein fiskalischen Überlegungen heraus, eine Konzentrierung dieser Aufgabe auf den Standort Hamburg erfolgen könne. Das Einsparpotential wurde mit 400.000 Euro beziffert.

     

    Damals wurde betont, dass die rechtsmedizinische Versorgung des Landes Schleswig-Holstein für die Staatsanwaltschaften zu gewährleisten sei und dass die justiziellen Belange ein wesentliches Entscheidungskriterium seien.

     

    Letztendlich wurde die Landesregierung vom Landtag aufgefordert, ein Konzept zur Erhebung kostendeckender Gebühren für Dienstleistungen der Rechtsmedizin zu entwickeln. Nachzulesen im Plenarprotokoll vom 29. September 2005 aus der 16. Legislaturperiode.

     

    Dieses fehlt bis heute.

     

    Im Juni dieses Jahres berichtete nun das Wissenschaftsministerium über eine Vielzahl von Aktivitäten. Man sei in Gesprächen mit dem Innen- und Justizministerium. Immerhin. Nur das schon seit drei Jahren.

     

    Was im Grundsatz löblich ist, ist aber für die Verantwortlichen im UKSH und den betroffenen Mitarbeitern der Rechtsmedizin eine Hängepartie, wenn es nicht zu Entscheidungen aus diesen Gesprächen kommt.

     

    Tatsache ist jedenfalls, dass ein Konzept zur Finanzierung weiterhin fehlt, die JVEG nicht überarbeitet wurde.

     

    Und selbst da, wo nicht nur ein Handlungsbedarf erkannt, sondern auch schon entsprechende Lösungsansätze erarbeitet wurden, wie beim geplanten Ankauf eines Gebäudes für das Institut, um die nicht unerheblichen Mietkosten zu sparen, fehlt es bis heute an der Umsetzung.

     

    Mit dem Haushalt 2015 wurde das Wissenschaftsministerium mit Zustimmung des Finanzministeriums ermächtigt, Mittel zum Ankauf eines Gebäudes für das Institut für Rechtsmedizin auf dem Campus Lübeck zu verwenden.

     

    Die Verpflichtungsermächtigung zum Gebäudeankauf steht zwar weiterhin im Haushalt 2017 – was im Grundsatz ja zu begrüßen ist. Nur werden ihre Ankündigungen nicht glaubhafter, wenn keine Taten folgen.

     

    Ein klares Bekenntnis zum Standort Lübeck sieht jedenfalls anders aus.

     

    Alle Beteuerungen – seit 2005 –, die Rechtsmedizin in Schleswig-Holstein unverändert zu erhalten, werden zur Makulatur, wenn diese Landesregierung, namentlich die Justiz- und die Wissenschaftsministerin, sich nicht endlich um eine Klärung kümmern.

     

    Sie lassen das UKSH, die Rechtsmedizin, mit ihren Mitarbeitern im Regen stehen, wenn sie nicht endlich dafür Sorge tragen, dass eine kostendeckende Gebührenverordnung entwickelt wird.

     

    Erklären Sie uns den Grund für Ihre Untätigkeit?

     

    Oder welche anderen Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um die notwendigen Finanzmittel für Personal- und Sachkosten sicherzustellen? Im Haushaltsentwurf habe ich nichts Weitergehendes dazu gefunden.

     

    Das Nichthandeln der Landesregierung macht die Rechtsmedizin kaputt.

     

    Es hat auf jeden Fall bereits jetzt die Konsequenz, dass die Mitarbeiter, deren Zeitverträge im Frühjahr nächsten Jahres auslaufen, sich um Anschluss­beschäftigungen an anderen Orten bemühen müssen.

     

    Keine Mitarbeiter, keine Aufgabenerfüllung mehr möglich, keine Rechtsmedizin – Schließung des Standortes Lübeck durch äußere Einwirkungen? Ist das ihr wahres Ziel?

     

    Wir Liberale halten es für unabdingbar, dass die Rechtsmedizin mit ihren Laborkapazitäten, mit ihrer Expertise an den beiden Gerichtsstandorten Kiel und Lübeck aufrechterhalten wird. Sie sind wichtiger Bestandteil bei der Aufklärung von Verbrechen.  Sie dienen der Forschung und Lehre in exzellenter Weise. 

     

    Wir haben gemeinsam die anonyme Spurensicherung beschlossen. Aufgaben gibt es also reichlich.

     

    Soll dieses zukünftig in der Rechtsmedizin am UKE Hamburg stattfinden?

     

    Es ist fünf vor zwölf – handeln Sie endlich. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag.“

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  • 13.10.2016

    Dr. Ekkehard Klug: Belastung der Gerichte und Staatsanwaltschaften ist dramatisch gestiegen

    „Die Belastung der schleswig-holsteinischen Justiz ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Bei den Staatsanwaltschaften häufen sich Ermittlungsakten aus Verfahren, die nicht binnen 8 Monaten abgeschlossen werden konnten. Vor vier Jahren, zum 1. Januar 2012, waren dies 2.445 Vorgänge, zu Jahresbeginn 2016 bereits 3.324. Dies entspricht einer Steigerung um 36 Prozent allein im Laufe dieser Wahlperiode.

     

    Wenn man zusätzlich die Zahlen einbezieht, die aus einer entsprechenden Großen Anfrage der FDP-Fraktion aus der 15. Wahlperiode einbezieht, so zeigt sich, dass sich die ‚Restebelastung‘ bei den Staatsanwaltschaften während der letzten zwanzig Jahre sogar beinahe vervierfacht hat (1. Januar 1995: 905 Vorgänge).

     

    Der zweite Indikator, der eine dramatisch erhöhte Belastung der schleswig-holsteinischen Justiz anzeigt, ist die durchschnittliche Dauer der Gerichtsverfahren. Und hierbei handelt es sich tatsächlich um eine Entwicklung der letzten fünf Jahre – denn ältere Zahlen machen deutlich, dass es früher nicht solche Zuwächse bei der Verfahrensdauer gegeben hat.

     

    Bei den Landgerichten dauerten Zivilsachen in erster Instanz 2010 noch durchschnittlich 7,8 Monate; 2015 waren es dagegen im Schnitt 10,9 Monate. Bei Strafverfahren in 1. Instanz betrug die Durchschnittsdauer an den Landgerichten 2010 sechs Monate, 2015 8,4 Monate. Wenn diese Zahlen nicht durch eine vergleichsweise günstigere Situation am Landgericht Lübeck ‚nach unten‘ gezogen würden, wären die Steigerung im Laufe eines halben Jahrzehnts noch viel extremer ausgefallen.

     

    Auch für das Oberverwaltungsgericht Schleswig und die Sozialgerichtsbarkeit ließen sich hier noch Daten zur massiven Steigerung der dort festzustellenden durchschnittlichen Verfahrensdauer anführen. Aus Zeitgründen muss ich darauf verzichten.

     

    Bürgerinnen und Bürger, die eine Klage einreichen, müssen also oft erheblich länger warten, bis sie ein Urteil erlangen. Bei Strafverfahren sind Angeklagte im Falle eines Freispruchs entsprechend länger den Belastungen des Gerichtsverfahrens ausgesetzt. Werden sie jedoch verurteilt, so geht die lange Verfahrensdauer vor allem zu Lasten der Geschädigten/Opfer.

     

    Das Vertrauen in den Rechtsstaat beruht nicht zuletzt auch auf der berechtigten Erwartung der Bürger, dass vor den Gerichten in angemessener Zeit Recht gesprochen wird.

     

    Diese Entwicklung ist in höchstem Maße problematisch. Die Landesregierung und vor allem die Justizministerin sind gefordert, hier gegenzusteuern!

     

    Ich beantrage, die Antwort auf unsere Große Anfrage an den Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen.

     

    Der Ältestenrat hat in einer Art von Weisheit, die sich mir allerdings leider nicht erschließt, mit unserer Großen Anfrage auch den Gesetzentwurf der CDU zum Strafvollzug zu einer verbundenen Debatte verkoppelt.


    Deshalb kurz noch ein paar Anmerkungen zu diesem Thema.

     

    Es stimmt: Die Justizministerin hat dem Landtag ein Reformgesetz vorgelegt, zu dessen Anwendung sie nicht im geringsten in der Lage ist. Allein bei den Aufschlusszeiten wird das sehr deutlich. In der Antwort auf meine hierzu gestellte Kleine Anfrage (Drucksache 18/4668) teilt Frau Spoorendonk mit, dass man z.B. an der JVA Neumünster an 12 von 21 Tagen die neuen Vorgaben nicht erfüllen konnte. An der JVA Lübeck war die Situation nicht viel besser (9 von 21).

     

    Ein früherer SPD-Landesinnenminister, Professor Bull, hat einmal in einem anderen Zusammenhang von ‚suboptimaler Gesetzeserfüllung‘ gesprochen. Bei Frau Spoorendonk handelt es sich heute eher um systematische Gesetzes-Nichterfüllung. Die Frage ist, ob man das Gesetz deshalb, wie es die CDU will, wieder aufheben sollte. Die zweite Möglichkeit – dass man die Bedingungen in den Haftanstalten grundlegend verbessert – erscheint mir viel sympathischer. Aber auch hier ist Frau Ministerin Spoorendonk gefordert, sich einmal aus den himmlischen Sphären der Kultur und Europas in die Realität der schleswig-holsteinischen Justiz zu begeben – und dort ihr Amt wahrzunehmen.“
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  • 13.10.2016

    Dr. Ekkehard Klug: Moderne Informationstechnik erleichtert die Polizeiarbeit

    „Der Einsatz mobiler Informationstechnik bietet große Chancen für eine effizientere, flexiblere und auch stärker serviceorientierte Polizeiarbeit. Gerade in Zeiten, in denen polizeiliche Aufgaben die Beamtinnen und Beamten in hohem Maße belasten, kann die Nutzung moderner Informationstechnologie die Polizei entlasten und damit bei der Bewältigung von Aufgaben wirksam helfen.

     

    In vielen Ländern ist dies erkannt worden, und man hat angefangen, daraus Konsequenzen zu ziehen.

     

    In Niedersachsen stehen der Landespolizei seit August vorigen Jahres 500 speziell gesicherte Tablet-Computer zur Verfügung, in sieben Polizeidirektionen und 33 Polizeiinspektionen des Landes

     

    Der Zugriff auf den Polizeiserver ist dadurch überall und schnell möglich – auch außerhalb der Reviere. Wenn es zum Beispiel darum geht, eine vermisste Person zu identifizieren, Personalien zu überprüfen oder Informationen über frühere Delikte eines Verdächtigen zu erhalten, so ist all dies viel leichter und schneller möglich als durch Abfragen per Funk an eine Leitstelle. Ganz abgesehen davon erhöht eine solche Arbeitsmöglichkeit auch die Sicherheit der Einsatzkräfte.

     

    Praktiker loben den Fortschritt durch Technik: Ein Polizeikommissar aus der Polizeidirektion Hannover wird zum Beispiel mit der Feststellung zitiert: ‚Das ist eine enorme Arbeitserleichterung.‘

     

    Ein Anwendungsbeispiel ist auch die Erstellung von Berichten über erfolgte Einsätze: Statt Angaben handschriftlich zu notieren und dann später auf dem Revier Berichte zu erstellen, lassen sie sich mit Hilfe moderner Informationstechnik bereits vor Ort oder auch unterwegs erstellen, denn die üblichen Formulare sind auf mobilen Endgeräten abrufbar. Wartezeiten, etwa, wenn die zuerst am Einsatzort eingetroffenen Beamten auf andere Kollegen warten müssen – z.B. auf die Spurensicherung oder andere Einsatzkräfte – können so sinnvoll genutzt werden; die anschließende Schreibarbeit auf dem Revier entfällt.

     

    Es liegt auf der Hand, wie viel Zeit dadurch gespart werden kann, wenn die Nachbearbeitung der Einsätze im Büro ganz oder zu einem wesentlichen Teil entfällt.

     

    Außerhalb Deutschlands hat man diesen Weg übrigens schon früher und konsequenter beschritten. In der Schweiz hat die Kantonspolizei Zürich dreieinhalbtausend mobile Geräte beschafft. Ihre rund 2.500 ‚Frontpolizisten‘ erlangen dadurch mobilen Zugriff auf Dokumente und Informationen. Der IT-Projektleiter der Züricher Kantonspolizei stellte in einem Fachbeitrag fest: ‚Die neue Infrastruktur ermöglicht ihnen eine zielgerichtete Kontrolltätigkeit und erlaubt die direkte Datenerfassung vor Ort ohne die aufwendige Nacherfassung im Büro‘.

     

    Natürlich gibt es ein Spannungsfeld zwischen Anwenderfreundlichkeit und Datenschutz. Deshalb wollen wir, dass beim Einstieg der schleswig-holsteinischen Landespolizei in die Nutzung moderner IT eine enge Abstimmung mit dem Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz sichergestellt wird. Die Informationssicherheit muss gewährleistet sein. Personenbezogene Daten von Bürgern müssen unbedingt geschützt werden. Die Beispiele aus anderen Bundesländern und Staaten zeigen, dass dies machbar ist.

     

    Schleswig-Holstein ist bei diesem Thema bislang Entwicklungsland. In der Antwort auf eine Anfrage des Kollegen Axel Bernstein (Drucksache 18/4540) teilte der Innenminister Ende August mit, 92 vorhandene Tablet-PCs würden derzeit ‚fast ausschließlich‘ zum Zwecke der ‚Geovisualisierung‘ genutzt, d.h. als Ersatz für nicht mehr aktuelle Landkarten in Papierform. Außerdem gebe es bei der Landespolizei zwei Tablets in der Erprobung als Anzeigegeräte für Geschwindigkeitsmessungen.

     

    Das ist im Vergleich zu den dargestellten Anwendungen bei Polizeibehörden außerhalb Schleswig-Holsteins wahrlich noch eine sehr ‚hinterwäldlerische‘ Situation hier im sogenannten ‚echten Norden‘.

     

    Meine Damen und Herren, die zweite zu dieser Debatte aufgerufene Landtagsdrucksache ist der CDU-Antrag zur Ausstattung der Polizei zur Terrorabwehr. Mit den meisten Forderungen der Union stimmt die FDP-Fraktion überein. Den letzten Punkt, die anlasslose Vorratsdatenspeicherung, sehen wir jedoch als unverhältnismäßigen Eingriff in Bürgerrechte an. Dies haben wir in auch in der laufenden Wahlperiode bereits mehrmals eingehend begründet. Ich verweise daher auf frühere Landtagsdebatten zu diesem Thema. Den CDU-Antrag lehnen wir folgerichtig ab.“

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  • 13.10.2016

    Christopher Vogt: Es gibt keinen Grund zur Selbstzufriedenheit im Regierungslager

    „Es ist immer interessant, was in einer Regierungserklärung alles erwähnt wird. Noch interessanter ist, was alles nicht erwähnt wird. Und diese Regierungserklärung sollte eine Bilanz dessen sein, was im Bereich Wissenschaft bereits umgesetzt wurde und was noch kommt. Doch zu dem, was noch kommen soll, zum Beispiel im Bereich der Hochschulmedizin, haben Sie sich ausgeschwiegen, Frau Ministerin. Kein konkretes Wort haben wir dazu vernommen.

     

    Ich gehe daher auf das Umgesetzte ein. Einer der wichtigsten Punkte ist hierbei aus meiner Sicht die Reform der Lehrerausbildung. Wir haben dazu eine der wichtigsten hochschulpolitischen Debatten dieser Wahlperiode geführt. Lassen Sie mich dazu Folgendes sagen: Das, was Sie hier umgesetzt haben, geht weit über die bestehenden Schulstrukturen hinaus und muss korrigiert werden. Gymnasien und Gemeinschaftsschulen sind unterschiedliche Schultypen, deswegen brauchen wir wieder ein eigenständiges Lehramt für das Gymnasium und ein neues Lehramt für die Gemeinschaftsschule.

     

    Frau Ministerin, Sie haben in Ihrer Rede auch die Entwicklung der Uni Lübeck sehr gelobt – zu Recht, wie ich finde. Dass sich aber gerade die Vertreter der Sozialdemokraten in diesem hohen Hause dafür loben, ist schon drollig. Denn der Vorschlag dazu kam von der FDP, und die Sozialdemokraten wollten damals mit dem Hinweis, das käme einer Privatisierung durch die Hintertür gleich, diese Entwicklung ursprünglich gar nicht.

     

    Ein weiterer wichtiger Punkt ist die von Ihnen auf den Weg gebrachte Novelle des Hochschulgesetzes, die ich eher als Be- denn als Entlastung für die Hochschulen bewerte. Sie haben damit unnötige Bürokratie und aufgeblähte Gremien geschaffen. In der Frage nach mehr Autonomie für die Hochschulen sind Sie mehr als hasenfüßig vorgegangen.

     

    Dabei hätten Sie die Empfehlungen fast aller Experten, z.B. die der Imboden-Kommission, hier berücksichtigen können und sollen. Auch die Landesrektorenkonferenz fordert ein Mehr an Autonomie. Und wenn man sich die im Bereich der Wissenschaft erfolgreichen Bundesländer anschaut, dann stellt man sehr schnell fest, dass diese entweder bei der finanziellen Ausstattung oder bei der Autonomie sehr weit vorne sind. Wo die Wissenschaft einen guten Stand hat, ist meistens sogar beides der Fall.

     

    Die Ministerin spricht beim Thema Hochschulfinanzierung von über 100 Mio. Euro zusätzlich in den letzten fünf Regierungsjahren und einer Steigerung von 576 auf 677 Mio. Euro, rund 17 Prozent. Aussagekräftiger sind andere Zahlen: die bereinigten Landesausgaben sind zwischen 2012 und 2017 um 22,8 Prozent gestiegen - also deutlich mehr als 17 Prozent. Das bedeutet, dass der Anteil der Zuschüsse für den Hochschulbereich an den bereinigten Ausgaben im selben Zeitraum von 6,19 Prozent auf 5,9 Prozent gesunken ist - trotz deutlich mehr Studenten!

     

    Da kann man nun wirklich nicht davon sprechen, dass die Wissenschaftspolitik einen bedeutenden Schwerpunkt dieser Landesregierung bildet.

     

    Die schrittweise Erhöhung der Grundhaushalte bis 2019 auf 25 Mio. Euro ist zwar gut, aber kann nur ein erster Schritt sein. Die Entlastung des Landes bei den BAföG-Kosten hätte an die Hochschulen fließen sollen – das wäre deutlich mehr gewesen. So war es auch mit dem Bund verabredet.

    Als Bundesland, das auf absehbare Zeit bei den Finanzen nicht vorne mitspielen kann, sollten wir eine möglichst kluge Hochschulgesetzgebung haben und mehr Autonomie wagen. Die FDP hat einen eigenen Vorschlag dazu vorgelegt, das Hochschulfreiheitsgesetz, mit dem genau das möglich gewesen wäre. Es hätte den Hochschulen echte Autonomie beim Bauen, beim Personal und auch bei der Organisation der Hochschulen ermöglicht.

     

    Ich bleibe deshalb dabei: Es gibt keinen Grund zur Selbstzufriedenheit im Regierungslager. Wir brauchen endlich echte Hochschulautonomie, um unseren Hochschulen die notwendigen Freiräume zu geben, um sich zu entwickeln.“

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  • 13.10.2016

    Dr. Heiner Garg: Bessern Sie nach und erweitern Sie die Förderschwerpunkte!

    „Der Schleswig-Holsteinische Gemeindetag hat mit Schreiben vom 24.7.2015 die von der Landesregierung – damals noch geplante – inzwischen in Angriff genommene Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes als die bundesweit schlechteste bezeichnet.

     

    Kernkritik war und bleibt, dass das Gesetz die Chance verpasst hat, einen breiten Investitionsimpuls im ganzen Land zu setzen. Bei der sehr engen Fassung der Antragsberechtigten durch die Landesregierung sollte vermeintlich die Devise gelten ‚Lieber Klotzen statt Kleckern‘. Zusätzlich schränkte die Landesregierung die Schwerpunktsetzung auf die Förderung von Investitionen in die Bildungsinfrastruktur ein. Darüber ist viel gesagt und auch viel gestritten worden.

     

    Zeit also, eine Bilanz zu ziehen. Eine Bilanz darüber, wie erfolgreich die Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes durch die Schleswig-Holsteinische Landesregierung bislang gewesen ist. Der Maßstab hierbei sollte sein: Ausgleich der unterschiedlichen Wirtschaftskraft im Bundesgebiet gem. § 1 des KInvFG. Also eines der Kernprobleme unseres Landes – die nach wie vor geringere Wirtschaftskraft im Vergleich zu anderen westdeutschen Flächenländern.

     

    Aufholen bei der Wirtschaftskraft ist eine zentrale Voraussetzung für die Zukunftsfähigkeit Schleswig-Holsteins. Wie wurden bislang die knapp 100 Millionen Euro eingesetzt, um einen Beitrag zu leisten, dieses Ziel zu erreichen?

     

    Fazit: Von 99,5 Millionen Euro wurden bis heute gerade einmal 15,1 Prozent eingesetzt – etwas mehr als ein Zehntel. Noch schlimmer: Selbst das groß angekündigte Ziel im Bereich Schulsanierung, so richtig etwas erreichen zu wollen, haben Sie nicht nur um Längen verfehlt, sondern Sie sind grandios gescheitert. 

     

    Für diese miserable Bilanz, die Kommunen verantwortlich oder auch nur mitverantwortlich machen zu wollen, wäre schlicht und ergreifend unverschämt. Waren es doch gerade diese, die von Beginn an die landesseitig festgelegten Förderschwerpunkte und Förderkriterien kritisiert und auf genau diese Gefahr hingewiesen haben.

     

    Unsere Forderung lautet: Bessern Sie nach! Sorgen Sie dafür, dass neben konjunkturellen Effekten langfristig positive Struktureffekte entstehen können, die Schleswig-Holstein ein Stück zukunftsfähiger machen. Erweitern Sie die Förderkriterien und Förderschwerpunkte.“

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  • 13.10.2016

    Wolfgang Kubicki zur Einstellung der Ermittlungen im Fall Wende

    „Nicht die Opposition, sondern der Ministerpräsident hat Frau Wende als Ministerin entlassen. Nicht die Opposition, sondern die Staatsanwaltschaft hat gegen Wara Wende wegen schwerer Straftaten ermittelt. Sie entschied die Aufnahme der Ermittlungen in eigener Verantwortung, ebenso wie die gestrige Einstellung, weil nach ihrer Auffassung die Beweise nicht ausreichten, um eine Verurteilung zu tragen.

     

    Ich gehe davon aus, die Sozialdemokraten sehen das genauso, dass weder die Verfahrenseröffnung noch deren Einstellung auf politische Einflussnahme zurückgehen.“

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  • 12.10.2016

    Christopher Vogt: Keine Landesregierung hat in so kurzer Zeit so viel neue Bürokratie geschaffen

    „Da wir ja bereits im Juli vergangenen Jahres über den Gesetzentwurf der CDU-Fraktion debattiert hatten, erlaube ich mir, mich auf einige wenige Punkte zu konzentrieren. Zunächst möchte ich betonen, dass wir den größten Teil des Gesetzentwurfes mittragen können, weil dieser im Wesentlichen die Mittelstandspolitik der schwarz-gelben Koalition in der letzten Wahlperiode wiedergibt und dies eine zwar kurze, aber sehr gute Zeit für die vielen kleinen und mittleren Unternehmen in Schleswig-Holstein war.

     

    Aber, Herr Kollege Callsen, Ihr Gesetzentwurf ist auch in einigen Punkten eine kleine Mogelpackung. Was die Streichung der gesetzlichen Pflicht zur Veröffentlichung von Vergütungen bei den Sparkassen mit der Entlastung des Mittelstandes in Schleswig-Holstein zu tun haben soll, leuchtet mir nicht ein. Da haben Sie aus meiner Sicht ein wenig gemogelt.

     

    Grundsätzlich möchte ich aber anerkennen, dass die CDU-Landtagsfraktion immerhin ordnungspolitisch noch alle Tassen im Schrank hat. Das kann man von der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ja leider nicht mehr behaupten. Die jüngste Einigung zum Thema Equal Pay ist die nächste sozialdemokratische Maßnahme, die von der CDU/CSU ohne große Gegenwehr mitgetragen wird. Das ist wirklich eine dramatische Entwicklung, aber immerhin gibt es dadurch wieder mehr Menschen, die sich wünschen, dass es bald wieder eine starke Kraft der wirtschafts- und finanzpolitischen Vernunft im Deutschen Bundestag gibt. Und das wird ja auch so kommen.

     

    Wie gesagt: Viele Punkte aus dem Gesetzentwurf halten auch wir für richtig: Den Grundsatz ‚Privat vor Staat‘, Maßnahmen zum Bürokratieabbau, die Stärkung der dualen Ausbildung, die Verbesserung der Berufsorientierung und des Technologietransfers oder auch die Förderung von Start-Ups. Bei Letzterem muss es vor allem um steuerliche Anreize und Bürokratievermeidung gehen. Wir hatten dem Hohen Hause umfangreiche Vorschläge dazu vorgelegt, leider hat die Koalition diese abgelehnt. Auch die von der CDU-Fraktion vorgeschlagenen Änderungen am Denkmalschutzgesetz und am Naturschutzgesetz halten wir für richtig.

     

    Die wirtschaftliche Entwicklung ist in Deutschland und in Schleswig-Holstein zum Glück ja seit einigen Jahren sehr robust. Die Jugendarbeitslosigkeit ist im internationalen Vergleich sehr gering. Das liegt vor allem an der Qualität der dualen Ausbildung. Für das Handwerk sind die künstlich niedrigen Zinsen seit Jahren ein gewaltiges Konjunkturprogramm. Man kann nur hoffen, dass die wirtschaftliche Entwicklung noch lange so positiv bleibt. Ich bin aber der festen Überzeugung, dass die Politik daran denken und sich darauf vorbereiten muss, dass auch wieder andere Zeiten kommen werden. Und wir wissen auch aus der jüngeren Vergangenheit, dass es wirtschaftlich auch sehr schnell steil bergab gehen kann. Deshalb sollte auch die Landespolitik alles Gebotene tun, um den Mittelstand zu entlasten und unnötige bürokratische Belastungen gerade für die kleineren Unternehmen tunlichst vermeiden.

     

    Diese Landesregierung hat bisher aber leider das genaue Gegenteil getan. Keine Landesregierung vor ihr hat in so kurzer Zeit so viel neue unnötige Bürokratie geschaffen wie diese. Ich meine damit vor allem das Vergabegesetz und die Regelungen darum herum, aber auch das Mitwirken an anderen Bürokratiemonstern im Bundesrat.

     

    Derzeit wird ja das Vergabegesetz durch die Landesregierung evaluiert. Ich bin sehr gespannt auf das Ergebnis und die Maßnahmen, die daraus folgen werden. Die jüngste IHK-Umfrage bestätigt unseren Eindruck, dass sich viele kleinere Unternehmen sich nicht mehr um öffentliche Aufträge bewerben. Glücklicherweise sind diese Unternehmen wegen der guten Konjunktur derzeit auch nicht darauf angewiesen. Allerdings stöhnen die kommunalen Verwaltungen unter dem Aufwand, der weitestgehend verzichtbar ist. Deshalb brauchen wir schnellstmöglich ein mittelstandsfreundliches Vergabegesetz für Schleswig-Holstein.

     

    Hinzuzufügen ist, dass dem Land eine vernünftige Ansiedlungsstrategie fehlt – das umfasst zum Beispiel ein gemeinsames Standortmarketing mit Hamburg im Ausland, mehr Gewerbeflächen im ländlichen Raum und im Hamburger Umland oder eine zentralere Steuerung der Ansiedlungen. Hier könnte die Landesregierung noch viel mehr tun, um Schleswig-Holstein wirtschaftspolitisch weiter nach vorne zu bringen.“

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  • 12.10.2016

    Wolfgang Kubicki: BGH hat klargestellt, dass sich Banker nicht alles leisten können

    „Die Entscheidung des BGH habe ich erwartet. Die Freisprüche waren nicht zu begründen, da das Landgericht Hamburg selbst festgestellt hatte, dass die Vorstände der HSH Nordbank pflichtwidrig gehandelt hatten.

     

    Das Verfahren wird nun komplett neu aufgerollt. Ich will aber darauf hinweisen, dass eine Verurteilung nicht sicher, aber doch wahrscheinlicher geworden ist.

     

    Ich bin froh, dass die FDP die Entlassung des Ex-Vorstandssitzungen der HSH Nordbank, Jens Nonnenmacher, durchgesetzt und darauf bestanden hat, dass Herr Nonnenmacher für den Fall einer rechtskräftigen Verurteilung bereits gezahlte Boni und Vergütungen zurückzahlen muss.

     

    Der BGH hat mit dankenswerter Klarheit festgestellt, dass sich Banker eben nicht alles leisten können.“

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