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  • 21.09.2023

    Bernd Buchholz zu TOP 39 "Deutschlandticket als Erfolgsmodell bewahren"

    In seiner Rede zu TOP 39 (Deutschlandticket als Erfolgsmodell bewahren) erklärt der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    "Ja, das 49-Euro-Ticket ist ein Erfolg. Auch wenn ich ein Freund der etwas differenzierteren Betrachtungsweise bin. Denn ein Erfolg ist es insoweit, als dass wir tatsächlich erhebliche Fahrgastzuwächse haben.

    Schauen wir uns das etwas genauer an: Dann heißt es, 42 Prozent der Nutzer des 49-Euro-Tickets hatten schon vorher ein Abo; 47 Prozent fuhren bereits immer mit Bus und Bahn, haben jedoch nun erstmals ein Abo abgeschlossen. Und 8 Prozent sind echte Neukunden. Das ist ein Erfolg.

    Aber es ist natürlich auch nicht so rasend viel, wie viele hier vorgeben. Und das zweite Thema, das man bitte in die Betrachtung einbeziehen muss, ist, dass es erste valide Ergebnisse darüber gibt, wie die Verteilung auf Stadt und Land aussieht.

    In den Metropolen und Großstädten besitzen 20 bis 30 Prozent der Befragten ein 49-Euro-Ticket, in den ländlichen Räumen sind es dagegen nur sechs Prozent. Das zeigt das ganze Thema auf.

    Es ist ein Ticket, das vor allem für die Großräume, für die Metropolen, konstruiert ist, und das alle bezahlen, auch diejenigen, die gar kein ÖPNV-Angebot haben. Das gilt in Schleswig-Holstein für nicht wenige Menschen. Aber es ist ein Erfolg, auch für dieses Land. Keine Frage. Denn der Hamburger Rand, die Kreise Pinneberg, Segeberg, Lauenburg und Stormarn profitieren massiv davon. Insoweit ist das auch eine Erfolgsgeschichte für uns.

    Der Kollege Kilian hat es sich nicht nehmen lassen, Volker Wissing mit dieser Revolution im Tarifgefüge zu zitieren, und ich finde, er hat das gut gemacht. Allerdings hat er einen bestimmten Teil nicht zitiert. Denn der Kollege Wissing hat auch gesagt, dass dieser neue Tarif bitte nicht im Tarifgefüge nur ,on top' gesetzt werden sollte, sondern dass man das Tarifgefüge daraufhin entzerren und viele Kosten sparen sollte, indem man andere völlig bürokratische Tarifstrukturen abschafft.

    Wo ist die Anstrengung des hiesigen Wirtschafts- und Verkehrsministers, mit dem HVV gemeinsam den Tarifdschungel zu entzerren? Wo ist die Anstrengung? Das habe ich schon vor einem Jahr hier gefragt. Das wäre doch der allerbeste Ansatz für das Thema, jetzt zu einem Norddeutschlandtarif zu kommen. Denn es gibt in Wahrheit oberhalb der Grenzen von 49 Euro keinen Grund mehr für andere Tarifstrukturen.

    Es wäre ein wunderbarer Anlass, auch bei den beiden Verkehrsanbietern – ich sage im Übrigen, auf Seiten des HVV gibt es die Bereitschaft dazu, auf Seiten von NAH.SH bin ich mir da nicht so sicher – in diesen Bereichen zusammenzuarbeiten und auch Geld zu sparen. Denn natürlich muss man auch sehen, dass die Regionalisierungsmittel, die der Bund schickt, und auch die Landesmittel, die dazu jetzt beigesteuert werden müssen, endlich sind. Da liegt also viel drin.

    Aber wir stimmen dem Koalitionsantrag heute zu. Das will ich einmal ganz deutlich sagen. Die Idee für dieses Deutschland-Ticket ist nicht in den Landtagen geboren. Die Idee für dieses Deutschland-Ticket ist eine Idee der Ampel in Berlin. Deshalb muss derjenige, der übrigens nach Art. 106a des Grundgesetzes dazu verpflichtet ist, sich auch an den Kosten beteiligen.

    Es ist nicht ein Almosen des Bundes, wenn er sich an den Kosten des ÖPNV beteiligt, sondern es ist eine grundgesetzliche Verpflichtung. Wenn dann noch eine Idee aus Berlin geboren wird, die heißt ,wir wollen das machen', dann ist es fair, dass das hälftig finanziert wird. Und es ist jetzt keine große Rechenaufgabe für alle Beteiligten, wenn man in acht Monaten des Jahres 2023 drei Milliarden braucht, dann werden in zwölf Monaten des Jahres 2024 die Beträge möglicherweise höher sein.

    Allerdings bitte ich auch mal zu fragen, wie sich denn die höheren Verkäufe auf die Erlössituation der Verkehrsträger ausgewirkt haben. Es heißt ja nicht zwingend, dass man einfach nur potenziert nach oben sagen kann, dass jetzt die Defizite und Unterdeckungen steigen, sondern das muss man sich ansehen und genau ausrechnen.

    Aber die hälftige Finanzierung durch den Bund muss gewährleistet sein und dafür sind wir auch dabei, Ihren Antrag zu unterstützen. Ich sage aber auch, dass das dann auch bedeutet, wenn Sie weitere - und zwar richtige Maßnahmen wie das Schülerticket - einführen wollen, dass sie das selbst zahlen müssen. Allerdings haben Sie das gestern verkündet mit dem Vorbehalt, es müsse natürlich erst einmal die Finanzierung des 49-Euro-Tickets sichergestellt sein.

    Sie erzählen also der Öffentlichkeit, dass das 29-Euro-Ticket für die Schülerinnen und Schüler kommt, obwohl Sie selbst hier sagen, Sie wissen noch nicht, ob das andere überhaupt gesichert ist. Das ist ein bisschen wie gestern bei der Umsatzsteuer für die Gastronomie nach dem Motto: Wir versprechen schon mal etwas, aber ob es kommt, hängt davon ab, ob wir einem anderen in die Tasche greifen können.

    Da habe ich meine Zweifel, ob das seriös ist.

    Was allerdings zwingend ist in diesem Land, ist neben dem ganzen Herumfummeln an der Tarifstruktur, was immer mehr Regionalisierungsmittel frisst, dass der Ausbau des Angebotes nicht dahinter zurückbleibt. Da können Sie nicht immer nur nach dem Bund schreien. Da müssen Sie auch die Planungsbeschleunigungsmöglichkeiten, die Sie eigentlich für die Elektrifizierung der Strecken im Lande hätten, nutzen. Ein Mitarbeiter von NAH.SH sagte letzte Woche im Wirtschaftsausschuss, dass es dazu Mut brauche. Aber den haben Sie offensichtlich nicht.“

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 21.09.2023

    Christopher Vogt zu TOP 16 "Keine weitere Mehrbelastung der Bürgerinnen und Bürger"

    In seiner Rede zu TOP 16 (Keine weitere Mehrbelastung der Bürgerinnen und Bürger) erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Wir leben in Zeiten des Klimawandels, der ja bekanntermaßen viele Herausforderungen mit sich bringt. Für Deutschland gibt es unter anderem für verschiedene Regionen neue Herausforderungen, was die Gefahr von Naturkatastrophen angeht.

    Im Jahr 2021 wurden einige Regionen Deutschlands – und ganz besonders das Ahrtal in Rheinland-Pfalz – von einer katastrophalen Flutkatastrophe getroffen, die man dort seit Generationen nicht mehr erlebt hatte. Das Tief ,Bernd' bescherte unserem Land damals eine der verheerendsten Naturkatastrophen aller Zeiten.

    Solche Katastrophen bedrohen natürlich nicht nur Leib und Leben der betroffenen Bevölkerung, sondern auch die wirtschaftliche Existenz vieler Menschen. Wenn etwas passiert, ist es in Deutschland dann seit Jahrzehnten eigentlich fast schon eine Tradition geworden, dass dann immer wieder über eine Versicherungspflicht diskutiert wird, mit der dann allerdings alle Hauseigentümer in Deutschland verpflichtet würden, eine Elementarschadenversicherung abzuschließen.

    Dies ist auch jetzt wieder der Fall: So hatte sich die Ministerpräsidentenkonferenz zuletzt am 15. Juni für eine erneute Prüfung einer Versicherungspflicht ausgesprochen. Die schwarz-grüne Landesregierung und Vertreter der Koalitionsfraktionen hatten dies ebenfalls befürwortet, wie man in den Zeitungen lesen konnte.

    Eine solche Versicherungspflicht mag im ersten Moment zwar ein nachvollziehbarer Gedanke für eine einfache Lösung sein, geht aber unserer Meinung nach leider am Problem eher vorbei und würde auch neue Probleme schaffen. Denn bei den allermeisten Gebäuden ist die Wahrscheinlichkeit, von einer solchen Naturkatastrophe jemals betroffen zu sein, schließlich ausgesprochen gering. Aber Millionen von Eigentümern und ihren Mietern würden damit weitere finanzielle Belastungen aufgebürdet, die das Wohnen erneut weiter verteuern würden. Es würde der Spielraum verringert, um in notwendige Modernisierungs- und Schutzmaßnahmen zu investieren.

    Zudem bestehen erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken und auch Schwierigkeiten hinsichtlich einer funktionalen Ausgestaltung – und hierbei insbesondere der Deckung des einschlägigen Rückversicherungsrisikos. Deshalb sprechen sich auch nahezu alle relevanten Verbände gegen eine Versicherungspflicht aus.

    In Schleswig-Holstein sind knapp 40 Prozent der Häuser mit einer Elementarschadenversicherung abgesichert. Das sind zwar weniger als im Bundesdurchschnitt, der bei etwas über 50 Prozent liegt, aber noch im Jahr 2017 lag die Quote in Schleswig-Holstein nur bei etwas über 20 Prozent, so dass man den Anteil in nur wenigen Jahren nahezu verdoppeln konnte. Ein entscheidender Grund dafür war eine Werbekampagne der Landesregierung, die offenkundig sehr erfolgreich war. 

    Meine Damen und Herren! Wir wollen mit unserem Antrag erreichen, dass sich Schleswig-Holstein ganz klar gegen eine weitere Versicherungspflicht ausspricht. Es sollte stattdessen um gezielte Maßnahmen in den bedrohten Gebieten gehen. Statt immer neuer Auflagen und Pflichten braucht es mehr Anreize und Maßnahmen, mit denen Investitionen in die Modernisierung des Gebäudesektors sinnvoll unterstützt werden.

    In Schleswig-Holstein sind logischerweise vor allem einige Küstenorte und Orte an bestimmten Flüssen bedroht. Das Land sollte mit den betroffenen Kommunen intensiver potenzielle Risiken erfassen und mit den Bürgerinnen und Bürgern an präventiven Maßnahmen arbeiten. Einige potenziell betroffene Kommunen scheinen da schon recht weit zu sein, andere hingegen noch nicht. Land und Kommunen sollten vor allem erneut aktiv bei den potenziell betroffenen Bürgern für eine Elementarschadenversicherung werben, wo diese denn auch tatsächlich Sinn ergibt.

    Die Koalitionsfraktionen betonen in ihrem Alternativantrag zwar die Eigenverantwortung der Eigentümer, fordern dann aber gleichzeitig eine Versicherungspflicht als ,Ultima Ratio'. Das erscheint sicherlich nicht nur mir sehr widersprüchlich, zumal Sie ja bereits einen Gesetzentwurf der Bundesregierung dazu einfordern wollen. Wir werben dafür, unserem Antrag zuzustimmen, der eine klare Position – gerade auch im Sinne der Hauseigentümer und ihrer Mieter – wäre."

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 21.09.2023

    Bernd Buchholz zu TOP 13 "Verfügbarkeit und Praxistauglichkeit der Integrations- und Sprachkurse in Bund und Land sichern"

    In seiner Rede zu TOP 13 (Verfügbarkeit und Praxistauglichkeit der Integrations- und Sprachkurse in Bund und Land sichern) erklärt der migrationspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    "Ich glaube, alle hier im Hause sind sich einig in der Notwendigkeit und der Wichtigkeit des Themas Sprachkurse für die Integration. Das zu betonen und dabei auch durchaus kritisch nach Berlin zu gucken, weil die Absenkung der Mittel im ersten Entwurf des Innenministeriums weder zielführend noch eine richtige Entscheidung war, ist richtig.

    Dafür zu sorgen, dass die Mittel dafür mindestens beibehalten werden, eher steigen, weil sie bedarfsgerechter nur dann sind, wenn wir den erhöhten Flüchtlingszahlen auch gerecht werden, das halte ich für zwingend.

    Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, es gilt doch auch ein bisschen den Blick auf die Realität in diesem Land zu lenken und zu sagen, was denn zurzeit eigentlich mit unseren Integrationsbemühungen ist? Sind wir allen Ernstes in der Lage, Menschen in Boostedt - mit über 1000 Menschen in einer Gemeinschaftseinrichtung, in der sie lange verbleiben - zu integrieren? Dann verteilen wir sie zunehmend auf Gemeinschaftseinrichtungen in den Kreisen. Integration? In was soll sie denn da stattfinden?

    Wir haben so viele, die jeden Tag bei uns ankommen. In Schleswig-Holstein sind es zurzeit jeden Tag 100. Wir müssen hier in Wahrheit sagen, dass Integration da weit weg ist. Und deshalb ist es wichtig, sich zu konzentrieren und nicht die Mittel zu nehmen und über alle auszugießen. Und deshalb gibt es den Alternativantrag der FDP, weil wir sagen: Es macht überhaupt keinen Sinn, Menschen, die keine positive Bleibeperspektive haben, in Schleswig-Holstein in einen Integrations- und Sprachkurs zu bringen. Das halten wir für nicht zielführend. Im Gegenteil. Die Kommunen rufen zu Recht, dass diejenigen, die ohne Bleibeperspektive zu uns kommen, aus den Erstaufnahmeeinrichtungen möglichst direkt zurücküberstellt oder in ihre Heimatländer zurückgeschickt werden müssen.

    Die Regierungsfraktionen haben einen anderen Antrag gestellt, indem Sie fordern, dass alle diese Angebote bekommen sollen. Sie müssen sich mal der Realität da draußen stellen. Aus meiner Sicht ist das zukünftig völlig unmöglich. Warum sollten Sie Menschen, die zu uns kommen und die möglichst schnell gegebenenfalls nach Dublin rücküberstellt oder zurück in ihr Heimatland gebracht werden sollen, dann alle sofort in Sprachkurse bringen. Das macht keinen Sinn. Und deshalb hätte ich gedacht, dass die CDU in ihrem eigenen Antrag auch ein bisschen aufpasst, was sie da beschließt.

    Übrigens auch an einer anderen Stelle. ,Auch der Flüchtlingsgipfel der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit der Bundesregierung vom 10. Mai 2023 hat sowohl generell als auch bezüglich der Integrations- und Sprachkurse enttäuschende Ergebnisse hervorgebracht', schreiben Sie in Ihrem Antrag. Das finde ich erstaunlich - angesichts der Tatsache, dass der Ministerpräsident die Ergebnisse dieses Flüchtlingsgipfels 14 Tage danach gelobt hat. Anschließend hat die Innenministerkonferenz mit allen Innenministern gemeinsam die Ergebnisse dieses Flüchtlingsgipfels ausdrücklich gelobt.

    Die CDU-Fraktion unterschreibt den Antrag, indem Sie sagen, das seien alles enttäuschende Ergebnisse dieses Flüchtlingsgipfels gewesen. Ich glaube ehrlich gesagt nicht, dass Sie bis dahin zu Ende gedacht haben.

    Der dritte Punkt, warum wir einen Alternativantrag wollen, ist folgender: Sie schreiben, dass die Möglichkeit digitaler Lernangebote und Umgebungen ausgebaut werden soll. Das finde ich super. Ich glaube, digitales Lernen ist kostengünstiger. Sie haben das alles beschrieben. Aber Sie schreiben es unter der Überschrift, dass die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen sichergestellt wird und es hierfür - und nur dafür - den Ausbau geben soll.

    Mit Verlaub, das halte ich für großen Quatsch.

    Diese digitalen Lernangebote und die Lernumgebungen gelten für alle. Deshalb haben wir sie vor die Klammer gezogen, weil Sie in Ihrem Antrag ein Stückchen suggerieren, dass es für die Frauen, die zu uns kommen, besser wäre, wenn sie digital ausgebildet würden.

    Ehrlich gesagt, dahinter steckt ein Problem: Gerade Menschen aus bestimmten Kulturkreisen müssen in Präsenz, auch gerade mit Männern, in einen gemeinsamen Sprachkurs gebracht werden. Denn sie kommen in einen Kulturkreis, in dem wir die Gleichberechtigung von Mann und Frau leben wollen und nicht die Frauen vor dem digitalen Angebot belassen, um die Herren zusammen in einen Präsenzkurs zu bringen.

    Meine Damen und Herren, ich hoffe nicht, dass das intendiert war, aber so liest es sich.

    Deshalb gibt es den Alternativantrag von uns dazu.

    Wir werden noch über die Situation der Unterbringung von Geflüchteten in diesem Land reden. Wir werden darüber reden müssen, wie wir zukünftig damit umgehen wollen, bei immer weiter steigenden Zahlen. Da können wir uns Luftschlüsse bauen und sagen, wir wollen die alle integrieren, wir wollen die alle mit Sprachkursen ausstatten, aber es ist doch ein Wahnsinn anzunehmen, dass uns das gelingen wird.

    Wir müssen dazu kommen, konsequenter auch dafür zu sorgen, dass diejenigen, die keine Bleibeperspektive bei uns haben, das Land auch wieder verlassen müssen, und zwar relativ schnell. Davon sind wir weit entfernt.

    Ich glaube, dass wir in einer Situation sind, in der wir auch darüber nachdenken müssen, dass der Sprachkurs natürlich wichtig ist, aber dass das Erlernen von Sprache immer noch am schnellsten gelingt, wenn man in einem bestimmten Umfeld auch mit Einheimischen zusammen ist, am liebsten in einem Arbeitsprozess. Das nachrangige Integrieren von Menschen in den Arbeitsprozess, ist aus meiner Sicht vor dem Hintergrund des Arbeitskräftemangels in Deutschland, inzwischen ein überholtes Denken. Die Hürden dafür, dass ein Arbeitgeber in diesem Land sagt, er möchte einen Geflüchteten, der hier schutzsuchend ist, in seinen Betrieb einstellen, sind zu hoch. Er muss erst einmal die Arbeitsbehörden, die Ausländerbehörden etc. zu gesonderten Genehmigungen veranlassen. Wir sollten darüber nachdenken, die Hürden insgesamt abzubauen.“

    Sperrfrist Redebeginn!

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  • 21.09.2023

    Bernd Buchholz zu TOP 10+30 u.a. "Mieterinnen und Mieter vor übermäßig steigenden Mieten schützen"

    In seiner Rede zu TOP 10+30 (u.a. Mieterinnen und Mieter vor übermäßig steigenden Mieten schützen) erklärt der wohnungsbaupolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    "Die beiden Anträge, die wir zu beraten haben, tragen nicht nur die Unterschrift von Thomas Hölck, sondern auch die Handschrift von Thomas Hölck. Zum wiederholten Male erleben wir Thomas Hölck live und in Farbe - mit dem Blick in die tiefe Kiste der kleinen, giftigen Nettigkeiten für Vermieterinnen und Vermieter, die jeden Investor, wenn er jetzt noch investitionswillig war, vom Hof treiben würden.

    Unser aktuelles Problem ist wirklich alles andere als ein Bedarf zusätzlichen Mieterschutzes in bestimmten Bereichen. Im Jahr 2022 haben sich deutschlandweit die Mieten insgesamt um genau 1,8 Prozent erhöht. Bei einer Inflationsrate von 7,9 Prozent ist das scheinbar nicht unser allergrößtes Problem, obwohl ich sofort einräume, dass in den Metropolregionen natürlich andere Entwicklungen zu beobachten sind.

    Aber Schleswig-Holstein ist kein Land von Miethaien. Schleswig-Holstein ist kein Land von denjenigen, die vor allem darauf aus sind, ihre Mieterinnen und Mieter auszuquetschen. Schleswig-Holstein ist ein Land von ganz vielen Vermieterinnen und Vermietern, die sehr verantwortungsvoll mit ihren Mieterinnen und Mietern umgehen und die dabei oftmals gar nicht so sehr darauf achten, dass sie ihre Mieten erhöhen, sondern zufrieden damit sind, dass das, was da im Bestand ist, auch gut mit ihnen harmoniert.

    Deshalb ist gerade das Thema der Kappungsgrenzenverordnung ein so zweischneidiges Schwert. Auch wenn das im Koalitionsvertrag der Ampel steht halte ich es für falsch. Warum halte ich es für falsch?

    Nach einer bestimmten Periode von mehreren Monaten oder auch drei Jahren kann der Vermieter eine Miete nur innerhalb eines bestimmten Kappungsrahmens oder auf den Vergleichsspiegel anpassen. Was heißt das? Das heißt, dass der Vermieter, der jedes Jahr konsequent seine Mieten immer stückchenweise erhöht, von der Kappungsgrenzenverordnung nie betroffen ist.

    Von der Kappungsgrenzenverordnung wird nur derjenige betroffen sein, der über Jahre hinweg die Miete nicht erhöht hat. Er muss dann anschließend nämlich den größeren Sprung machen. Das ist der Effekt. Und mit Verlaub, ist das wirklich unser Hauptproblem an dieser Stelle?

    Ich halte ehrlich gesagt auch die Ausweisung der Gebiete nach § 201a BauGB für falsch. Die Umwandlung von großen Beständen von gekauften Wohnungen in Wohneigentum und die Ausweisung von noch mal gesonderten Gebieten mit angespannten Mietmärkten ist ein anderes Problem. Denn die Ausweisung nach §201a BauGB ist ja noch mal eine ganz andere Tasse Tee. Sie ist eher die Vorstufe zur verordnungsrechtlichen Ausweisung von angespannten Gebieten nach § 250 BauGB, die dann die Umwandlung in Wohnungseigentum nur noch unter Genehmigung der jeweiligen Baubehörde stellt, 

    Das hat in der ganzen Bundesrepublik schon nur ein einziges Bundesland zur Anwendung gebracht - und dieses Bundesland ist Berlin. Und ehrlicherweise, wenn wir eines gelernt haben sollten aus der Entwicklung von Mietsituationen in ganz Deutschland, dann heißt es: Bitte nichts von Berlin abschauen!

    Denn Berlin hat es geschafft, alle Investoren zu vertreiben und bei der Entwicklung seiner Mieten völlig durch die Decke zu gehen, obwohl man mit Mietpreisdeckeln und Mietpreisbremsen alle möglichen Instrumenten dagegen versammelt hat.

    Wir haben im Wohnungsbau und in den Mietsituationen ein riesengroßes Problem. Das Baugewerbe und die Bautätigkeiten sind geradezu im freien Fall. Wir haben Auftragsstornierungen in Größenordnung zwischen 30, 40 und 50 Prozent im August diesen Jahres gesehen. Bei den hohen Zinsniveaus und bei den Baukosten will niemand mehr bauen. Da droht etwas an verschärfter Lage. Übrigens bin ich sehr froh, dass Sie im Bereich des sozial-geförderten Wohnungsbaus versuchen, indem Sie mehr Geld zur Verfügung stellen, auch die Konjunktur hier ein bisschen zu beleben. Wenn dieses Geld abgerufen wird, wäre es schön. Ihre Anträge lehnen wir ab.“

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

     

     

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  • 21.09.2023

    Heiner Garg zu TOP 17 "Modellvorhaben zu Drug-Checking in Schleswig-Holstein starten"

    In seiner Rede zu TOP 17 (Modellvorhaben zu Drug-Checking in Schleswig-Holstein starten) erklärt der drogenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Heiner Garg:

    „Ich weiß gar nicht, wie häufig wir in den vergangenen 20 Jahren die Legalisierung von Cannabis und Anläufe zum Drug-Checking miteinander diskutiert haben. Zum Ersten stelle ich fest, dass ein Argument, das häufig gegen das Drug-Checking vorgebracht wurde, nämlich, dass es keinen Rechtsrahmen gibt auf dessen Basis man einen Modellversuch in Schleswig-Holstein anschieben kann oder könnte, wenn man es denn wollte, ein für alle Mal ausgeräumt worden ist. Ich bin der Ampel ausgesprochen dankbar, dass die Länder jetzt die Möglichkeit haben, entsprechende Modellversuche durchführen zu können.

    Zweitens: Zu der Ernsthaftigkeit des Themas gehört dazu all das, was insbesondere die Kollegin Pauls und der Kollege Balke ausgeführt haben. Liebe Kolleginnen und Kollegen der Union, daran ändert nichts, dass Drogenpolitik nach wie vor auf vier Säulen beruht - und zwar nicht nur in Schleswig-Holstein, sondern bundesweit.

    Eine drogenfreie Welt wäre wünschenswert. Wir alle wissen, dass sie nicht existieren wird. Deswegen ist die Frage, wie man neben der Prävention mit Beratung und Therapie, mit Überlebenshilfen und mit Repression und Angebotsreduzierung tatsächlich einen ausgewogenen Vierklang hinbekommt, um eine moderne, fortschrittliche Drogenpolitik an den Start zu bringen.

    Lassen Sie mich nach den vielen zutreffend aufgeführten Beispielen und nach den vielen zutreffenden Punkten, die für das Drug-Checking sprechen, ein Einzelbeispiel bringen. Laut Studie der Uni Wien aus dem Jahr 2014, das ist schon eine Weile her, die Situation hat sich aber leider entsprechend negativ weiterentwickelt, fiel bei 70 Prozent der beschlagnahmten Kokainproben der Wirkstoff Levamisol auf.

    Levamisol ist ein Entwurmungsmittel für Pferde, kommt also aus der Tiermedizin. Die Ärztezeitung berichtete 2013 von derselben Zahl. Nach der Aufnahme wird Levamisol im Körper zu Aminorex verstoffwechselt. Diese ebenfalls schwer gesundheitsschädliche Substanz zeigt eine starke amphetaminartige Wirkung bei den Konsumierenden von Drogen.

    Der Effekt setzt zeitlich verzögert ein und für die Konsumierenden erscheint es so, als ob das Kokain sehr lange wirken würde. Inzwischen sind über 80 Prozent des illegal hergestellten Kokains in den Vereinigten Staaten mit Levamisol verschnitten. Die Folgen sind Bluterkrankungen, die Granulozyten, eine Unterart von Leukozyten, die für das Immunsystem des Körpers eine zentrale Rolle spielen. Werden diese zerstört, können sich in der Folge bakterielle oder virale Infektionen schnell und ungehindert ausbreiten und so zum Tod führen.

    Den ganzen Mist, mit dem illegale Drogen verschnitten werden, zu identifizieren, also nicht nur Konsumentenmuster oder Verhaltensmuster ausfindig zu machen, sondern Menschen vor schwersten Erkrankungen, Folgeerkrankungen oder sogar vor dem Tod zu bewahren, ist es wert, sich einer fortschrittlichen Drogenpolitik, die eben auch Drug-Checking als Bestandteil enthält, zu nähern. Ich war deswegen ausgesprochen positiv überrascht, dass es - wie auch immer und mit welchem Kompromiss auch immer - gelungen ist, die Union dazu zu bewegen, diesen Antrag zu stellen. Auch wir würden ihm zustimmen.

    Ich will aber auch sagen, weil das für die Polizei nach wie vor keine einfache Situation ist. Ich würde mich daher freuen, wenn wir uns in der Tat im Ausschuss, zumindest über den Antrag von SPD und SSW, noch einmal eingehend unterhalten, vielleicht sogar mit einem Fachgespräch oder mit einer Anhörung, und auch über die Bedenken und Befürchtungen der Polizei reden, was das eigentlich für ihr Handeln bedeutet. Ansonsten freut es mich sehr, dass eine Initiative der Ampel auf so breite Zustimmung bis hin in die Reihen der Union stößt."

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  • 21.09.2023

    Christopher Vogt zu TOP 21 "Eltern nicht für die Lehrkräfte zur Kasse bitten"

    In seiner Rede zu TOP 21 (Eltern nicht für die Lehrkräfte zur Kasse bitten) erklärt der bildungspolitische Sprecher und Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lehrkräfte haben einen der wichtigsten Berufe in unserer Gesellschaft – und eigentlich auch einen der schönsten, denn sie bereiten unsere Kinder und Jugendlichen ganz maßgeblich mit auf das Leben vor. 

    Die Landesregierung spricht auf ihrer Website von einem ,Traumberuf'. Das sehen leider viele Beteiligte nicht oder nicht mehr so, denn die Rahmenbedingungen könnten an verschiedenen Stellen wirklich besser sein. Daran muss das Bildungsministerium dringend arbeiten, denn es ist im allgemeinen Interesse unserer Gesellschaft, dass wir motivierte Lehrkräfte und mehr qualifizierte junge Menschen haben, die diesen wichtigen Beruf ergreifen wollen.

    Dass jetzt wieder einmal eine Diskussion über die Finanzierung von Klassenfahrten entstanden ist, wirft wirklich kein gutes Bild auf das Bildungsministerium und schadet auch beim Werben um qualifizierte Bewerber für die Lehramtsberufe. 

    Zur großen Bedeutung von Schulausflügen und Klassenfahrten ist schon alles gesagt worden – gerade nach Corona. Und: Schulausflüge und Klassenfahrten gehören zum Schuldienst dazu. Sie werden nicht als Überstunden gewertet, aber es sind eben auch keine Privatvergnügen, weshalb der Dienstherr selbstverständlich für die Kosten aufkommen muss.

    Es kann nicht sein, dass Lehrkräfte diese Dienstfahrten selbst bezahlen müssen oder von den Eltern bezahlen lassen müssen. Das geht einfach nicht, passiert aber leider in Schleswig-Holstein. 

    Natürlich müssen die Klassenfahrten auch immer in einem bestimmten Rahmen und die Kosten angemessen bleiben. Es ist angesichts gestiegener Kosten allerdings auch nicht einfacher geworden, attraktive Klassenfahrten zu organisieren. 

    Das Bildungsministerium ist gefordert, bei diesem Thema für Klarheit zu sorgen. Es braucht klare und sinnvolle Vorgaben, vor allem beim Budget, das auch rechtzeitig klar sein muss, damit man auch rechtzeitig planen kann. Wir werden dem Antrag von SPD und SSW zustimmen.

    Der Antrag der Koalition dreht sich vor allem um das übliche Berichten und Prüfen. Immerhin sollen nach dem Willen von CDU und Grünen dieses Mal auch Vorgaben überarbeitet und aktualisiert werden, was vielleicht auch darauf hindeutet, dass eben nicht alles gut läuft und es durchaus Handlungsbedarf gibt. 

    Frau Ministerin, sorgen Sie hier schnellstmöglich für Klarheit. Damit der Lehrerberuf in Schleswig-Holstein tatsächlich zum Traumberuf werden kann."

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  • 21.09.2023

    Heiner Garg zu TOP 19 "Bewohnerinnen und Bewohner in Pflegeheimen bei Eigenanteilen entlasten"

    In seiner Rede zu TOP 19 (Bewohnerinnen und Bewohner in Pflegeheimen bei Eigenanteilen entlasten) erklärt der pflegepolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Heiner Garg:

    „Ich will noch einmal ganz kurz zurück ins Jahr 1994 blicken. Die soziale Pflegeversicherung nimmt ihren Anlauf und die parlamentarischen Hürden. Sämtliche Probleme, die wir seit zweieinhalb Jahrzehnten in diesem Landtag zur Pflegeversicherung diskutieren, haben ihren Ursprung in einem Wegfehler dieser sozialen Pflegeversicherung.

    Die Pflegeversicherung ist gut gedacht, aber ehrlicherweise von Anfang an nicht so wirklich toll gemacht.

    Sie wurde als Teilkostenversicherung erdacht und verabschiedet, mit dem Ansatz, den man damals Hotelkostenkonzept nannte und davon ausgegangen ist, dass Menschen für Unterkunft und Pflege ohnehin zahlen müssen.

    Nur hat bedauerlicherweise niemand definiert, was genau Hotelkosten in einer stationären Pflegeeinrichtung sind und vor allem hat immer die Messung des tatsächlichen Pflege- und Hilfebedarfs, von diesen in Einrichtungen lebenden Menschen, beinahe bis heute, gefehlt.

    Was man hatte war ein Finanzrahmen. Dieser Finanzrahmen, bzw. das Finanzvolumen umgerechnet in Beitragsprozente, musste damals auf Pflegegruppen bzw. heute in Pflegestufen verteilt werden. Diesen Grundwegfehler versuchen jetzt unzählige Reformen zu beheben.

    Ich empfehle zur Historie die Veröffentlichung des Sachverständigenrates, angesiedelt beim Kollegen Robert Habeck, aus dem letzten Sommer. Der Sachverständigenrat hat sich mit der Tragfähigkeit der Finanzierung der Pflegeversicherung auseinandergesetzt. Die Veröffentlichung ist extrem lesenswert und auch für das weitere parlamentarische Handeln zu empfehlen.

    Sie werden festgestellt haben, dass der heutige Antrag beinahe wortgleich schonmal eingebracht wurde – nur mit uns zusammen. Nach langem hin und her habe ich darauf verzichtet Mitantragsteller zu werden, auch wenn wir das in der Sache nach wie vor für richtig halten und dem auch zustimmen werden, weil wir Ihnen ja bei den Haushaltsberatungen einen Schritt entgegengekommen sind.

    Es ist uns klar, dass die Übernahme der Investitionskosten durch das Land nicht auf einmal geht. Wir haben damals beantragt 100.000 Euro für ein Gutachten in Auftrag zu geben, wie man sich der Materie – des Einstiegs des Landes in die Investitionskostenübernahme – nähert.

    Es ist eben nicht nur die Sache des Bundes. Es ist eine Kernaufgabe des Landes, auch Pflegeinvestitionen zu übernehmen. Deswegen wäre es richtig, den Einstieg zu finden und einen ersten Schritt zu machen.

    Ehrlicherweise macht mir dieses ,wir halten ganz tolle Reden' und ,wir haben für alles und für jeden Verständnis' und ,es ist alles so schrecklich' Sorgen. Die Leute erwarten, dass wir hier auch ab und zu ein Problem lösen.

    Der Einstieg in die Investitionskostenübernahme durch das Land ist möglicherweise sogar für ein oder zwei Jahre beinahe aufwandsneutral, wenn Sie einmal das gegenrechnen, was Sie ohnehin schon etatisiert haben.

    Das wäre eigentlich etwas, was ich erwartet hätte. Das ist auch nicht passiert.

    Das kritisiere ich, weil ich einfach glaube, dass es ein falsches Signal in die gesamte Pflegelandschaft ist.

    Ich will noch einen Satz zur Pflegevollversicherung, für die ich mich in den Koalitionsverhandlungen ebenfalls eingesetzt habe, sagen, weil ich es zumindest richtig finde, es optional zu ermöglichen. Das ist, mit höheren Beitragssätzen für diejenigen verbunden, die sich dafür entscheiden, aber vielleicht gibt es ja genügend Menschen, die sich dafür entscheiden.

    Aus diesem Grund finde ich es richtig, dass man diesen Weg eröffnet. Auch hier hat die Ampel einen Weg beschritten, den ich ausgesprochen fortschrittlich finde. Das würden Sie im Übrigen auch wiederum in der Schrift des Sachverständigenrates finden. Der bis hin zum skandinavischen Wohlfahrtsstaat geht, wo tatsächlich Leistungen komplett steuerfinanziert werden, übrigens tragfähiger als das, was wir jetzt haben. Ich erwarte heute, Frau Sozialministerin, dass Sie jedenfalls für die Zukunft dieses Thema nicht nur mit der Adresse an den Bund angehen, sondern wirklich auf Landesebene handeln."

    Sperrfrist Redebeginn!

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  • 21.09.2023

    Annabell Krämer zu TOP 24 "Die Schuldenbremse: Ein Garant für solide Landesfinanzen"

    In ihrer Rede zu TOP 24 (Die Schuldenbremse: Ein Garant für solide Landesfinanzen) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    „Am 19. Mai 2010 hat dieses hohe Haus der Änderung der Landesverfassung zur Einführung des umgangssprachlich als "Schuldenbremse" bezeichneten Grundsatzes ausgeglichener Haushalte und eingeschränkter Kreditaufnahmen zugestimmt. Diese Weitsicht und das klare Bekenntnis zu einer generationengerechten Haushaltspolitik wünschte ich mir auch heute wesentlich häufiger.

    Denn vor dem damaligen Hintergrund der, gelinde gesagt, ,angespannten' finanziellen Situation des Landes war diese Entscheidung der Parlamentarierinnen und Parlamentarier sicherlich nicht einfach. Es war – und das kann man mit Nachdruck sagen – eine gute Entscheidung. Denn die Schuldenbremse ist eine Erfolgsgeschichte!

    Sie macht der Politik deutlich, dass man Geld erst erwirtschaften muss, bevor man es ausgeben kann. Sie ist Ausdruck des politischen Konsenses, dass ein Rückgang der Staatsverschuldung der richtige Weg ist. Dieser Konsens hat, man muss nur den Rückgang der Schuldenquote des Landes betrachten, auch Früchte getragen.

    Die Einführung der Schuldenbremse hatte daran einen maßgeblichen Anteil. Denn die Schuldenbremse beschränkt nicht nur die Gesamtausgaben des Landes, sie mahnt auch, Verteilungskonflikte in der Gegenwart nicht mit Schulden zu überdecken und auf die nächste Generation zu verlagern.

    Das ist auch gut und richtig so, denn die Herausforderungen in der Zukunft werden nicht kleiner. Man denke nur an die steigenden Zinsbelastungen. Schon ab 2030 wird nach Berechnungen des Finanzministeriums die Marke von einer Milliarde Euro an Zinszahlungen überschritten. Dies ist auch ein Ausdruck der Verschuldungspolitik der Vergangenheit und des immer weiter ausufernden Gebrauchs von Notkrediten.

    Mehr Schulden, die es ohne die Schuldenbremse in ihrer jetzigen Form zweifelsohne geben würde, sind daher der falsche Weg. Vor allem, da CDU, Grüne und SPD Notkredite mittlerweile für ihr gesamtes politisches Potpourri nutzen. Aber Monika Heinold wäre nicht Monika Heinold, wenn sie nicht bereits nach der neuesten Möglichkeit suchen würde, das Land weiter zu verschulden.

    Sie, Frau Ministerin, werben sogar dafür, das Grundgesetz zu ändern und den Ländern einen Verschuldungsspielraum von 0,15 Prozent des Bruttoinlandsproduktes für Klimaschutzinvestitionen zu ermöglichen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das halten wir von der FDP-Fraktion – und das wird Sie nicht überraschen – für den falschen Weg.

    Ich möchte Ihnen auch sagen, warum: Die Schuldenbremse in ihrer jetzigen Form bietet bereits genug Spielraum für Investitionen und führt bekannterweise auch nicht zu weniger öffentlichen Investitionen. Der Haushaltsgesetzgeber hat sich in der Vergangenheit eher dafür entschieden, Wahlgeschenke zu verteilen, als zu investieren.

    Auch ist der Begriff ,Klimainvestitionen' äußerst dehnbar, fast so dehnbar wie die Mittelverwendung aus Notkrediten aus Sicht von Schwarz-Grün. Ihr Alternativantrag schließt diese Möglichkeit der weiteren Verschuldung durch eine Grundgesetzänderung nicht aus. Er wirkt auch eher wie ein müdes Lippenbekenntnis.

    In der Realität suchen Sie stets nach neuen Möglichkeiten, die Schuldenbremse auszuhebeln. Deshalb möchten wir Sie heute zu einem echten Bekenntnis zur Schuldenbremse in ihrer jetzigen, im Grundgesetz und in der Landesverfassung verankerten Form bewegen.

    Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag."

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 15.02.2017

    Christopher Vogt: Landesregierung hat die fehlenden Planungskapazitäten jahrelang verschleppt

    „Es ist leider das Szenario eingetreten, das wir befürchtet hatten: Herr Meyer schafft es nicht annähernd, seine 30 neuen Planerstellen adäquat zu besetzen. Er hat einige Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist gerade einmal ein Drittel der Stellen besetzen können und nur drei der unterzeichneten Arbeitsverträge gelten ab sofort.

     

    Nun rächt sich, dass die Landesregierung das wichtige Problem der fehlenden Planungskapazitäten jahrelang kleingeredet und verschleppt hat. Hinzu kommt die Unsicherheit für die Bewerber angesichts der Unklarheiten bezüglich der neuen Bundesinfrastrukturgesellschaft.

     

    Die nächste Landesregierung muss nach der Wahl umgehend für Klarheit sorgen, was die zukünftigen Zuständigkeiten des Landesbetriebes angeht, auch in Kiel und ggf. auch in Flensburg Bauingenieure ausbilden lassen und die Bezahlung deutlich verbessern. Es schadet dem Land massiv, dass es im Wettbewerb um die besten Köpfe mit der privaten Bauwirtschaft kaum konkurrenzfähig ist.“

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  • 22.09.2023

    Annabell Krämer zu TOP 15 "Finanzierung von Frauenhäusern und Frauenberatungsstellen durch den Bund weiter sicherstellen"

    In ihrer Rede zu TOP 15 (Finanzierung von Frauenhäusern und Frauenberatungsstellen durch den Bund weiter sicherstellen) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und frauenpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    „Schwarz-Grün präsentiert uns heute einen Antrag mit dem Titel ,Finanzierung von Frauenhäusern und Frauenberatungsstellen durch den Bund weiter sicherstellen'. Er suggeriert, der Bund plane, sich aus der Finanzierung von Frauenfacheinrichtungen zurückzuziehen. Für 2024 werden 30 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, die Befürwortung einer Verlängerung des Programms über 2024 hinaus wurde in Aussicht gestellt. Dass eine haushaltsrechtliche Zusage hierfür aufgrund des Haushaltsgesetzgebungsverfahrens noch nicht erfolgen kann, wissen Sie genau!

    Sie selbst haben hier gestern konkrete Zusagen selbst für den kommenden Haushalt verweigert. Der Bund hat nicht vor sich aus der Finanzierung zurückzuziehen. Das weiß auch die Landesregierung. Ich zitiere: ,Als Ministerium sind wir am Runden Tisch ,Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen' von Bundesfamilien- und -frauenministerin Lisa Paus beteiligt. In den entsprechenden Arbeitsgruppen zur weiteren Entwicklung und Ausgestaltung der Regelungen und der Finanzierung wirken wir mit.'

    Frau Ministerin Touré, hakt es etwa in der Kommunikation mit ihrer Kollegin der grünen Bundesministerin Paus? Sollten Sie hier einen Konflikt haben, bitte ich doch sehr darum, diesen nicht auf dem Rücken schutzsuchender Frauen auszutragen. In Ihren – zum Glück angepassten – Antrag war diese Forderung an den Bund der einzige Inhaltspunkt. Ihr Antrag war wirklich ,dünne Suppe'.

    Wir haben uns gemeinsam im letzten Jahr darauf geeinigt, dass wir die Finanzierung der Frauenhäuser und Frauenfacheinrichtungen auch auf Landesebene stärken müssen. Wir Freie Demokraten haben im Januar folgenden Antrag gestellt: 

    Erstens: Überführung der bisher jährlich neu über den Haushalt zu bewilligenden 750.000 Euro zur Förderung von Frauenfacheinrichtungen in den kommunalen Finanzausgleich. Ich danke Ihnen für die Übernahme unseres Antragspunktes in Ihrem neuen Antrag – und dass Ministerin Toure somit ihre Zusage vom 18. Januar im Plenum einhalten wird. Eine einheitliche Finanzierung der Frauenhäuser und Frauenfacheinrichtungen über das Finanzausgleichsgesetz gewährleistet eine verlässliche und bürokratiearme Finanzierung. Die wichtige Entfristung der Arbeitsplätze in den Frauenfacheinrichtungen wird endlich möglich.

    Zweitens: Erhöhung der ,Zuweisungen zur Förderung von Frauenhäusern und Frauenberatungsstellen gemäß § 23 FAG' um weitere 1,25 Millionen Euro durch eine Erhöhung der Finanzausgleichsmasse. Und drittens: jährliche Dynamisierung der zusätzlichen und der umgeschichteten Mittel um 2,5 Prozent. Die Dynamisierung der umzuschichtenden Mittel sagen sie heute zu. Auch hierfür gilt mein Dank!

    Durch zusätzliche Frauenhausplätze und gestiegene Betriebskosten ergibt sich jedoch schon lange ein Finanzierungsdefizit. Es muss endlich gewährleistet sein, dass die Mitarbeiter nach TVÖD vergütet werden können. Die geforderten zusätzlichen Mittel lehnen Sie jedoch weiterhin ab! Dabei hat die Ministerin am 18. Januar in der Landtagsdebatte auch zu dieser Forderung von uns wie folgt Stellung bezogen.

    Ich zitiere: ,Die FDP macht in ihrem Antrag sehr gute finanzielle Vorschläge, die aber leider für den Haushalt 2023 nicht mehr umsetzbar sind, für den Haushalt 2024 aber schon.'

    Schwarz-Grün hat unseren Antrag abgelehnt. Die Landesregierung hat die Umsetzung unserer Forderungen für 2024 aber angekündigt. Unsere geforderte Aufstockung der Landesmittel um 1,25 Millionen Euro decken bei weitem nicht die bestehenden Bedarfe in unserem Land. Zudem brauchen wir dringend weitere Frauenhausplätze.

    Es ist eine zentrale Aufgabe unseres Rechtsstaates, alle Frauen vor häuslicher Gewalt zu schützen! Geld ist hinreichend da. Priorisieren Sie endlich richtig! Es ist nicht vermittelbar, dass Finanzmittel für Ranger zur Belehrung von Waldbesuchern und Zuschüsse für nicht nachgefragte Balkonkraftwerke hinreichend vorhanden sind, aber für Frauen in Not sollen keine zusätzlichen1,25 Millionen vorhanden sein? Da sollten Sie sich wirklich schämen. Sollen weiterhin an neun von zehn Tagen die Frauenhaustüren verschlossen bleiben?

    Frau Ministerin Touré, halten Sie Ihre Zusagen aus dem Januar für den Haushalt 2024. Wir erwarten, dass Schwarz-Grün nach vielen Anträgen mit warmen Worten, Konzept- und Prüfaufträgen den schutzbedürftigen Frauen in unserem Land endlich die erforderliche und zugesagte weitere Hilfe zukommen lässt.

    Sie stellen heute Forderungen an den Bund über das Jahr 2024 hinaus, ich erwarte eine klare Zusage des Landes zumindest für das Jahr 2024!"

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort

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  • 22.09.2023

    Christopher Vogt zu TOP 25 "Ausweisung sicherer Herkunftsstaaten"

    In seiner Rede zu TOP 25 (Ausweisung sicherer Herkunftsstaaten) erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Wir haben aktuell eine äußerst angespannte Lage, was den Migrationsdruck angeht. Das sehen wir in verschiedenen Teilen Europas – und ganz besonders in Deutschland. Unsere Kommunen stehen unter massiven Druck und haben bereits eine gemeinsame Überlastungsanzeige an das Land gestellt. Die Türkei und auch Tunesien halten sich offenbar nicht an die Migrationsabkommen mit der EU, Russland und Belarus betreiben wieder ein perfides Spiel mit Menschen in Not, die sie einreisen lassen und in Richtung Polen und Deutschland schicken, um uns unter Druck zu setzen. Letzteres ist nichts anderes als eine Form der hybriden Kriegsführung. 

    Meine Damen und Herren! Es braucht verschiedene Instrumente, um dieser Situation angemessen begegnen zu können.

    ,Unser Herz ist weit, doch unsere Möglichkeiten sind endlich', hatte Joachim Gauck bereits 2015 als amtierender Bundespräsident zutreffend formuliert. Am vergangenen Wochenende hat sich Joachim Gauck im ZDF erneut mahnend zu Wort gemeldet: Er forderte notwendige Korrekturen in der Flüchtlingspolitik, um der Bevölkerung die Handlungsfähigkeit des Staates zu dokumentieren und damit dem Rechtsruck im Land zu begegnen. Wir bräuchten Zuwanderung, aber eben keine Zuwanderung in unsere Sozialsysteme.

    Gauck verwies dabei auch auf Dänemark, wo man die Rechtspopulisten wieder erfolgreich klein gemacht hat. Ich finde, Joachim Gauck hat vollkommen Recht und mir bereiten die Lage in unseren Kommunen und der Rechtsruck in Deutschland – gerade im Osten – große Sorge. Wobei ich deutlich sagen will, dass es für Letzteres noch mehr Gründe gibt, aber die Flüchtlingspolitik spielt dabei die zentrale Rolle.

    Meine Damen und Herren! Die Ausweisung weiterer sicherer Herkunftsstaaten ist nur ein Instrument, um irreguläre Migration zu reduzieren, aber sie ist ein wichtiges! Der Beschluss der Bundesregierung zur Ausweisung von Moldau und Georgien als sichere Herkunftsstaaten ist richtig und Schleswig-Holstein darf diesem Beschluss im Bundesrat nicht die Zustimmung verweigern! Wir hatten dies bereits bei der Landtagssitzung im Juni gefordert, zumal der Ministerpräsident dem Vorhaben auf einer Ministerpräsidentenkonferenz im Mai bereits zugestimmt hatte.

    Die CDU verwies im Juni noch wie die Grünen darauf, dass man sich im Bundesrat enthalten werde, da man sich nicht einig sei. Die Grünen erklärten sogar, das Vorhaben der Bundesregierung würde gegen die Genfer Flüchtlingskonvention und die Menschenrechte verstoßen. Ministerin Touré erneuerte kürzlich die Ankündigung, dass man sich im Bundesrat enthalten wolle.

    Meine Damen und Herren! Ich hatte mich schon im Juni darüber gewundert, wie der Ministerpräsident den Menschen erklären will, dass seine Union zwar immer wieder – und zwar zu Recht – erhebliche Korrekturen in der Flüchtlingspolitik fordert, er dann aber der Bundesregierung bei der nächsten Gelegenheit die Unterstützung versagt, obwohl seiner Partei hier im Landtag nur ein Mandat zur absoluten Mehrheit fehlt und es dafür im Landtag ja eine klare Mehrheit gibt.

    Es geht hier ganz konkret um die Glaubwürdigkeit des Ministerpräsidenten und seiner Partei. Das muss Daniel Günther kürzlich – mit Blick auf den Kalender und den bevorstehenden CDU-Landesparteitag – auch aufgefallen sein. Und das war schon ziemlich robustes Manöver gegenüber dem Koalitionspartner, als er dann erklärte, dass er sich gar nicht mehr vorstellen könne, dass man die Regelung aus dem Koalitionsvertrag einhalte und sich bei diesem Thema im Bundesrat enthalten werde. 

    Ich finde das in der Sache richtig, es entspricht ja unserer inhaltlichen Forderung. Die Grünen haben sich der Ansage des Ministerpräsidenten aber erstaunlich schnell und kleinlaut gebeugt und sich gegen ihre Überzeugungen und für die weitere Regierungsbeteiligung entschieden (,Genf/Menschenrechte'). Der Koalitionsvertrag ist damit endgültig Makulatur geworden, denn eine solche Aktion wird ja nicht ohne Folgen bleiben, auch wenn CDU und Grüne jetzt anderes beteuern.

    Es wird weitere Maßnahmen brauchen. Auch die drei Maghreb-Staaten Tunesien, Algerien und Marokko sollten als sichere Herkunftsstaaten ausgewiesen werden. Das fordern wir heute auch in unserem Antrag. Der EU-Asylkompromiss muss umgesetzt werden. Es braucht weitere Abkommen und mehr Druck auf bestehende Partner (siehe Tunesien und Türkei). Die EU-Außengrenze muss besser gesichert werden (z.B. zu Russland/Belarus). Es braucht konsequentere Rückführungen von Menschen ohne Bleibeperspektive. Es braucht mehr Anreize für freiwillige Ausreisen. Und es sollte auch über Sach- statt Geldleistungen gesprochen werden.

    Es braucht einen Pakt zwischen Bund und Ländern also zwischen den vier großen staatstragenden Parteien – und Schleswig-Holstein sollte eine konstruktive Rolle spielen!"

    Sperrfrist Redebeginn!

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  • 22.09.2023

    Bernd Buchholz zu TOP 26 "Bericht zur Unterbringungssituation von Flüchtlingen"

    In seiner Rede zu TOP 26 (Bericht zur Unterbringungssituation von Flüchtlingen) erklärt der migrationspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    "Was die Flüchtlingsunterbringung in den Kommunen angeht, ist die Lage prekär. ,In einigen Wochen werden alle unsere Unterbringungskapazitäten erschöpft sein‘. Das sage nicht ich, das sagt Ulf Kämpfer, der Oberbürgermeister der Stadt Kiel. Und er ist nicht der Einzige – auch die sozialdemokratische Landrätin aus Pinneberg sagt schon lange, dass die Kapazitäten erschöpft sind.

    Und das ist mit Ansage gewesen.

    Bereits im September des letzten Jahres forderte der damalige Chef des Landkreistages, Reinhard Sager, dass das Land deutlich mehr Erstaufnahmeeinrichtungen schaffen sollte. Im Dezember hat Reinhard Sager das nochmals verstärkt. „Die Forderung der kommunalen Ebene an das Land sei ganz klar, ,dass die Sozialministerin (Aminata Touré, Grüne) endlich mehr Tempo macht bei ihren originären Aufgaben‘. Gemeinsam müsse definiert werden, wo im Land Sammelunterkünfte zur Verfügung gestellt werden können, wie diese betrieben und finanziert werden. Das alles ginge viel zu langsam.

    Dann wurden die Einrichtungskapazitäten aufgestockt und die Ministerin erzählt, dass sie ja nun über 7.200 Plätze geschaffen hat.

    Bei näherem Hinsehen ergibt sich dann aber doch, dass es gar keine 7.200 Plätze sind. Denn in der Antwort auf die Kleine Anfrage, aber auch in den Migrationsberichten, gibt es einen Unterschied zwischen der maximalen Kapazität dieser Erstaufnahmeeinrichtungen und den tatsächlichen Kapazitäten. Und die tatsächliche Kapazität hat nicht nur etwas damit zu tun, dass man die Betten nicht so eng belegen will, sondern dass es gesperrte Bereiche gibt, beispielsweise für Infektionsthemen.

    Die tatsächliche Kapazität ist in diesem Land bis zum August nie über 5674 Plätze hinausgekommen.

    Letzte Woche Mittwoch musste die Ministerin dann im Innen- und Rechtsausschuss erklären, dass auf diesen 5674 Plätzen im Land inzwischen 5900 Flüchtlinge sitzen. Und dann hat sie reagiert.

    Meine Damen und Herren, das ist nicht vorausschauend, das ist hinterherlaufend.

    Ich will einmal ganz deutlich sagen, Frau Ministerin, wenn man dann im Innen- und Rechtsausschuss allen Beteiligten erklärt, es gebe noch überhaupt keine Überlastanzeige, die die Kommunen hier gestellt hätten und gestern, ,es gibt noch genügend freie Plätze in den Kommunen‘, dann hat man den Eindruck, dass Sie das nicht ernst nehmen.

    Natürlich muss der Bund seine finanziellen Verpflichtungen einlösen. Er muss zu seinem Wort stehen. Keine Frage, da haben Sie unsere volle Unterstützung. Das geht nur in einer solidarischen Aktion zwischen Bund und Land. Es kann nicht sein, dass sich Bundeskanzler, Finanzminister oder wer auch immer aus der Verantwortung nehmen. Aber es geht auch darum, dass hier im Land die Hausaufgaben gemacht werden und die kommunalen Vertreter nicht bei den Worten ,Die Sozialministerin wird es schon richten' sofort die Augen verdrehen, weil sie sagen, da darfst du nichts erwarten.

    Heute liegt Ihnen, Frau Ministerin, die Überlastungsanzeige von allen Landkreisen und allen kreisfreien Städten vor. ,Nehmen Sie das gemeinsame Schreiben bitte als gemeinsame Überlastungsanzeige der kommunalen Ebene und den eindringlichen Appell, den Krisenmodus, auch auf interministerieller Ebene, deutlich zu verstärken.'

    Was ist das anderes als ein Hilferuf jetzt zu handeln, meine Damen und Herren? Und was tun Sie hier heute? Sie sagen: ,Ich nehme das mit'.

    Wenn wir jetzt einfach mal die Erstaufnahmekapazitäten zusammenzählen, kommen wir auf 6200 Plätze. 5.900 hatten sie schon in der Belegung in der vorletzten Woche, dazu kommen 600 neue Plätze. Wie lange hält das? Das hält die nächsten 14 Tage. Und ich sage Ihnen, wenn Sie nicht dazu kommen, mit den Kommunen gemeinsame Sammelunterkünfte bereitzustellen und auch zusätzliche Erstaufnahmeeinrichtungen, dann werden Sie dafür verantwortlich sein – Sie persönlich –, wenn in Schleswig-Holstein in den Kommunen die Turnhallen und die Aulen von Schulen wieder benutzt werden müssen, um Flüchtlinge unterzubringen. Und dann sage ich Ihnen, dann zerreißt es diese Gesellschaft in Teile. Und das gilt es zu verhindern.

    Deshalb hätte ich heute, sehr geehrte Frau Ministerin, mehr von Ihnen erwartet, als in der Presse zu sagen, es sind noch freie Plätze da. Und auf die Überlastanzeige der Kommunen zu reagieren mit ,ja, ich nehme das sehr ernst‘.

    Jetzt braucht es einen Handlungsplan. Wir haben beim letzten Tagesordnungspunkt darüber gesprochen, was in Zukunft möglicherweise auf übergeordneter Ebene notwendig sein muss. Aber von Ihnen, Frau Ministerin Touré, erwarte ich nicht einen Vier-Stufen-Plan, wie Sie ihn bisher verfolgt haben. Ein Vier-Stufen-Plan, der sagt, ich habe erst mal Erstaufnahmekapazitäten geschaffen, dann kommt Stufe 2, da müssen mit dem Geld, das wir geben, die Kommunen das schaffen. Dann kommt Stufe 3, da müssen die Kommunen dann Sammelunterkünfte einrichten. Und erst danach kommt Stufe 4, und dann tue ich was.

    Sie haben selbst gemerkt, dass das natürlich nicht funktioniert und dass Sie deshalb Stufe 3 sofort überspringen müssen. Sie haben an der anderen Stelle nicht geliefert. Sie laufen immerzu den Bedarfen hinterher, und das ist verheerend, auch für die Stimmung im Lande, das gemeinsam solidarisch mit dem Thema umgehen will.

    Jetzt ist es erforderlich, Frau Ministerin, dass Sie diesem Landtag in kürzester Zeit einen Plan vorlegen, wie Sie mit dem wahrscheinlich dramatisch gestiegenen Aufkommen an Flüchtlingen in diesem Lande umgehen wollen.

    Das erwarte ich am liebsten zur nächsten Innen- und Rechtsausschusssitzung. Sonst werden wir in der nächsten Landtagssitzung wieder mit einem entsprechenden Antrag dabei sein und Sie auffordern, endlich einen Plan vorzulegen, wie Sie wirklich vorausschauend in diesem Lande unterwegs sind.“

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

     

     

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  • 22.09.2023

    Bernd Buchholz zu TOP 54 "Umsetzung des Landesaktionsplans gegen Rassismus"

    In seiner Rede zu TOP 54 (Umsetzung des Landesaktionsplans gegen Rassismus) erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    "Es war richtig vor zwei Jahren, den Landesaktionsplan gegen Rassismus zu verabschieden. Denn es gibt strukturell an vielen Stellen rassistische Themen, gegen die man sich stellen muss und denen man als Gesellschaft begegnen muss.

    Drei Handlungsfelder waren damals identifiziert worden, auf die ich noch einmal eingehen möchte.

    Zunächst ist da der Schutz vor rassistischer Diskriminierung auf individueller und institutioneller Ebene. Um ehrlich zu sein: Zu dem Aspekt ist im Bericht relativ wenig zu lesen. Der Bericht ist doch sehr stark darauf geprägt, den Landesaktionsplan selbst eher bekannt zu machen, beispielsweise in den Institutionen bekannt - und das sehr unkonkret. Demokratiebildung und rassismuskritische Aufklärungsarbeit sind in vielen Bereichen ein gutes Stück erfolgt.

    67 Veranstaltungen werden genannt. Man hätte gern gelesen, wie viele Menschen daran teilgenommen haben, Frau Ministerin. Das hätte mich jetzt auch interessiert, aber das können Sie ja mal irgendwann nachreichen.

    Ansonsten ist doch viel Symbolik und wenig Konkretes in dem Bericht zu lesen. Und es steht viel über Werbung darin: ,Zugleich wurden diverse Öffentlichkeitsmaterialien zur Bewerbung des Landesaktionsplans gegen Rassismus entwickelt. Dazu zählten u. a. Notizblöcke, Kugelschreiber, Baumwolltaschen, Untersetzer, Aufkleber und Fahrradsattelbezüge.'

    Diejenigen, an die Sie sich richten, hätte man über Social-Media-Plattformen vielleicht allerdings anders und besser erreicht und da müsste man eher auch für das Thema Landesaktionsplan gegen Rassismus werben.

    Ich sage einmal: Da ist noch Luft nach oben - wie in anderen Bereichen. Denn jetzt nehmen wir einmal die Bereiche, die uns alle bei der Verabschiedung des Aktionsplans auch betroffen haben. Es war unser Ziel, den Rassebegriff aus Landesgesetzen und Verordnungen sowie aus dem Sprachgebot der Landesregierung insgesamt zu eliminieren.

    Das Ergebnis nach zwei Jahren lautet: ,Derzeit wird über die Landeskoordinierungsstelle Antirassismus eine ressortübergreifende und koordinierte Abfrage zum Vorkommen des Begriffs „Rasse“ in schleswig-holsteinischen Gesetzen und Verordnungen vorbereitet.' Das finde ich nach zwei Jahren einen Schritt. Aber das finde ich nach zwei Jahren auch ausbaufähig.

    Wir hatten als ein Ziel festgelegt, dass die Erstellung eines Leitfragens zu diskriminierungsfreier und rassismuskritischer Sprache für die Landesverteilung entwickelt wird. Antwort: ,Der Entwurf eines solchen Leitfadens befindet sich derzeit noch in der internen Abstimmung.'

    Ich weiß auch, wie schwer das ist. Aber zwei Jahre? Also nach zwei Jahren muss man vorankommen. Ich habe noch damals in meinem Ministerium mit dem Mittelstandsbeirat dafür gesorgt, dass man sich mit dem Landesaktionsplan beschäftigt. Das ist auch nicht bei allen sofort auf Zustimmung gestoßen.

    Was soll man damit jetzt anfangen? Es ist schon wichtig, dass man mit der Umsetzung und den Maßnahmen tatsächlich auch vorankommt. Dabei unterstützen wir Sie, Frau Ministerin, auch wenn da noch etwas mehr Schwung genommen werden sollte. Denn in der Tat glaube ich, die Debatten, die wir heute Vormittag geführt haben, sind auch geeignet, dass in diesem Bereich des latenten Rassismus die Gefahren im Land eher größer werden, als dass sie kleiner werden. Umso wichtiger ist es, dass der Landesaktionsplan Rassismus mit Leben gefüllt wird - und das heißt mit Aktivitäten und Maßnahmen, und diese auch umgesetzt werden.“

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

     

     

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  • 22.09.2023

    Christopher Vogt zu TOP 40 "Bildungsgerechtigkeit stärken: Startchancen-Programm zeitnah auf den Weg bringen"

    In seiner Rede zu TOP 40 (Bildungsgerechtigkeit stärken: Startchancen-Programm zeitnah auf den Weg bringen und DigitalPakt stärken) erklärt der bildungspolitische Sprecher und Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Meine sehr verehrten Damen und Herren! Timing ist ja eigentlich immer wichtig, in der Politik gilt das ganz besonders. Sie wollen heute mal wieder Forderungen an den Bund bezüglich des Startchancen-Programms stellen, während Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger gestern Nachmittag mit der Berliner Bildungssenatorin, dem Hamburger Bildungssenator und dem hessischen Kultusminister die Eckpunkte für das Startchancen-Programm vorgestellt hat, die man nur begrüßen kann.

    Denn der Bildungserfolg hängt in Deutschland immer noch viel zu sehr von der sozialen Herkunft und weniger von den jeweiligen Talenten der Kinder und Jugendlichen ab. Hier gibt es großen Handlungsbedarf!

    Ich weiß leider nicht, warum Ministerin Prien bzw. Schleswig-Holstein als ebenfalls mitverhandelndes Land nicht an der Präsentation der Eckpunkte beteiligt war, aber ich gehe fest davon aus, dass man sich konstruktiv beteiligt hat. Schleswig-Holstein war ja während der Gespräche mit dem Bund vor allem dadurch aufgefallen, dass man den Bund ständig öffentlich kritisiert hat. Ich bin deshalb sehr gespannt auf die Ausführungen der Ministerin gleich.

    Meine Damen und Herren! Der Bund wird in den nächsten zehn Jahren die Länder mit zusätzlichen zehn Milliarden Euro beim Thema Chancengerechtigkeit unterstützen. Davon werden ab dem Schuljahr 2024/25 rund 4.000 Schulen in ganz Deutschland profitieren, die ganz besondere Herausforderungen haben.

    Das ist eine gute Nachricht für diese Schulen, für die Schülerinnen und Schüler, ihre Familien und für unsere Gesellschaft insgesamt, denn dies ist gut investiertes Geld.

    40 Prozent sollen für eine bessere Infrastruktur und Ausstattung verwendet werden, 30 Prozent in die Stärkung multiprofessioneller Teams und weitere 30 Prozent in sogenanntes Chancenbudget für bedarfsgerechte Maßnahmen der Schul- und Unterrichtsentwicklung gehen, beispielsweise zusätzliche, gezielte Lernförderung in den Kernfächern Deutsch und Mathematik.

    Das ist aus unserer Sicht genau der richtige Schwerpunkt, denn hier haben wir den größten Handlungsbedarf. Deshalb werden auch sinnvollerweise 60 Prozent der Mittel für Grundschulen verwendet und 40 Prozent für weiterführende bzw. berufliche Schulen. Das Programm wird wissenschaftlich begleitet und evaluiert werden. Auch das ist absolut sinnvoll.

    Meine Damen und Herren! Wir hatten in der Jamaika-Koalition mit den Perspektivschulen ja in der Tat bereits mit Blick auf die Chancengerechtigkeit in eine ganz ähnliche Richtung gearbeitet wie der Bund jetzt mit dem Startchancen-Programm. Das Perspektivschulen-Programm war eine gute Sache und die Landesregierung ist in der Pflicht, diese jetzt sinnvoll weiterzuentwickeln.

    Das zusätzliche Geld vom Bund wird dabei sehr helfen. Bereits bestehende Programme sollen jetzt auf die Ko-Finanzierung der Länder angerechnet werden. Das wird die Finanzministerin sicherlich freuen, im Sinne der Bildung und der Chancengerechtigkeit ist dies natürlich nur unbedingt.

    Man kann jetzt natürlich argumentieren, dass die diejenigen unter den Ländern, die sich bereits auf den Weg gemacht hatten, nicht ,bestraft' werden sollten. Man könnte aber auch auf die Idee kommen, dass es ja einfach so viel zu verbessern gibt, dass man nicht nachlassen sollte.

    Wie auch immer: Der heute vorliegende Koalitionsantrag ist auch deshalb bemerkenswert, weil er zwei Programme miteinander kombiniert, die eigentlich gar nichts miteinander zu tun haben. Der Digitalpakt 2.0 und das Startchancen-Programm sind zwei komplett unterschiedliche Programme, die eigentlich nur miteinander verbindet, dass die Länder vom Bund mehr Geld für die Bildung haben wollen, für die sie eigentlich selbst zuständig sind, während der Bund möglichst wenig über die Verwendung mitreden soll.

    Meine Damen und Herren! Ich bin dafür, dass Bund, Länder und Kommunen gemeinsam für die Bildung zuständig sind, da ich dies als ganz elementare staatliche Aufgabe sehe, die gesamtstaatlich wahrgenommen sollte. Dann sollte man von Seiten der Länder aber auch so ehrlich sein und einer umfassenden Reform des anachronistischen und oft hinderlichen Bildungsföderalismus nicht im Wege stehen.

    Ich bin natürlich für einen Digitalpakt 2.0, der gern möglichst schnell kommen sollte, aber ich plädiere sehr dafür, dass die vielen Fehler des aktuellen Digitalpakts bitte nicht wiederholt werden sollen. Man hat doch hoffentlich gemeinsam dazu gelernt.

    Meine Damen und Herren! Der erste und der vierte Absatz des Koalitionsantrages sind so allgemein gehalten, dass wir diesen zustimmen können. Der zweite und der dritte Absatz sind jedoch von der Realität und der gestrigen Präsentation der Eckpunkte überholt worden, so dass wir dazu – gemeinsam mit dem SSW – einen Änderungsantrag eingereicht haben, mit dem wir die Einigung auf die Eckpunkte begrüßen wollen."

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  • 22.09.2023

    Annabell Krämer zu TOP 28+52 u.a. "Unsere Wirtschaft unterstützen - Wachstumschancen stärken"

    In ihrer Rede zu TOP 28+52 (u.a. Unsere Wirtschaft unterstützen - Wachstumschancen stärken) erklärt die stellvertretende Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    „Unsere Wirtschaft stagniert. Dabei stecken so viel Potenzial und Chancen in den Betrieben in unserem Land. Es besteht dringender Handlungsbedarf: Ohne eine wachsende, innovative Wirtschaft werden wir weder die Dekarbonisierung, den demografischen Wandel noch den vollständigen Übergang ins digitale Zeitalter meistern.

    Zeit, ins Handeln zu kommen und den Betrieben im Land die nötigen Impulse für Wachstumschancen zu geben. Man könnte meinen, dieses wäre doch die originäre Aufgabe eines Wirtschaftsministers. Dieser träumt aber lieber von einem Industriestrompreis, der große Unternehmen subventioniert und bevorzugt. Infrastruktur stärken? Mitnichten – der Weiterbau der A20 und der Ausbau der A23 werden unterlaufen, wo es nur geht – und das von einem Bundeswirtschaftsminister, der aus Schleswig-Holstein kommt.

    Und im Land? Minister Madsen fällt zwar neben seinen hinlänglich bekannten unternehmerischen Anekdoten durch vage Aussagen zum Wachstumschancengesetz im öffentlich-rechtlichen Rundfunk auf, seine Bilanz in Regierungsverantwortung ist jedoch mager. Gut, dass wenigstens Bundesfinanzminister Lindner handelt. Er hat mit dem Wachstumschancengesetz viele wichtige und richtige Maßnahmen vorgelegt, um die Potenziale der Wirtschaft zu heben.

    Die Bundesregierung stärkt die Investitionsanreize bei gleichzeitiger Förderung des Umstiegs auf Klimaneutralität und zwar für alle steuerpflichtigen Unternehmen. Nur weil Sie unsere Finanzbeamten mit ihrer unsäglichen Grundsteuerreform überlasten, lehnen Sie die unbürokratische Abwicklung über die Finanzämter ab? Das darf doch wohl nicht sein.

    Weiter:

    • Die steuerliche Forschungsförderung wird zur Stärkung von Investitionen in Innovationen verbessert.
    • Die degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wird wieder eingeführt.
    • Die Möglichkeit des Verlustabzugs wird erweitert.
    • Kleinunternehmen werden von umsatzsteuerlichen Erklärungspflichten befreit und können vielfach von einer handelsrechtlichen Buchführung auf eine vereinfachte Gewinnermittlung wechseln.

    Effektive Entlastung und Reduktion der Bürokratie für unsere hiesige Wirtschaft!

    Finanzierung: Während die Union im Bund das Paket für nicht weitreichend genug hält, schlägt Friedrich Merz tatsächlich vor, der Bund sollte doch einfach die Mitfinanzierung originärer Länderaufgaben drosseln. 40 Milliarden Euro könnte der Bund laut Merz dadurch sparen. Das wären gestrichene Mittel für Schleswig-Holstein in Höhe von knapp 1,5 Milliarden Euro. Aus der Landesregierung hört man natürlich genau das Gegenteil:

    Der Bund sollte nicht weniger Länderaufgaben finanzieren, sondern viel mehr. Und so drohte Daniel Günther, der ja mittlerweile bei jedem Thema zum ,Anti-Merz' wird, auch sofort mit einer Ablehnung des Wachstumschancengesetzes im Bundesrat – und steht damit Seite an Seite mit dem rot-rot-grünen Bremen, das immer mehr zum finanzpolitischen Vorbild Schleswig-Holsteins wird. Gemäß Ihres Alternativantrages soll der Bund alles bezahlen.

    Länder werden im föderalen System an den Steuereinnahmen des Bundes beteiligt – sowohl im Negativen als auch im Positiven. Sollen dem Bund dann auch alleinig die Steuermehreinnahmen zustehen, die aus der Ankurbelung der Wirtschaft entstehen?

    Zum Bürokratieabbau: Man kann Bundesminister Buschmann nur danken, dass er mit dem Bürokratieentlastunggesetz IV Bürokratiekosten in Höhe von zwei Milliarden Euro abbauen wird. Einige stutzen vielleicht: Ja, tatsächlich, ist es schon das vierte Bürokratieentlastungsgesetz. Der Bundesrat hatte bereits in 2012, 2014 und 2018 Entwürfe in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht.

    Obacht – die Entwürfe eins und zwei wurden vom Bundestag nie abschließend behandelt und verfielen jeweils mit Ablauf der Legislaturperiode. Aus dem Bürokratieabbaugesetz III wurde ein kastriertes ,Gesetzchen'.

    Wer war in dieser Zeit durchgehend in Regierungsverantwortung? Richtig, die Union!

    Hier auf Landesebene hat der Bericht der Landesregierung zur Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen gezeigt: Im Bereich Bürokratieabbau ist weder etwas passiert, noch ist etwas geplant – ein Offenbarungseid!

    Aber mit Christian Lindner und Marco Buschmann gibt es zum Glück zwei Bundesminister, die sich der Stärkung der Wirtschaft und dem Bürokratieabbau widmen. Unterstützen Sie die Wirtschaft, indem Schleswig-Holstein dem Wachstumschancengesetz im Bundesrat zustimmt.

    Den finanzpolitischen Kompass hat die CDU bereits verloren. Setzen Sie sich gegen die Grünen durch und verlieren Sie nicht auch noch den wirtschaftspolitischen Kompass.

    Nur eine gestärkte Wirtschaft führt zu Wachstum und somit zu steigenden Steuereinnahmen.

    Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit."

    Sperrfrist Redebeginn!

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  • 22.09.2023

    Christopher Vogt zu TOP 31 "Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit für Lehrkräfte gewährleisten"

    In seiner Rede zu TOP 31 (Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit für Lehrkräfte gewährleisten) erklärt der bildungspolitische Sprecher und Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Über die große Bedeutung von Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit muss man gar nicht mehr viel sagen, aber es fällt leider immer wieder auf, dass der Staat nicht unbedingt der vorbildlichste Arbeitgeber ist, auch was diesen Bereich anbetrifft.

    Das Land hat für seine Beschäftigten eine Verantwortung und die Gesellschaft hat ein hohes Interesse daran, dass die Lehrkräfte gesund sind und auch bleiben, damit der Schulbetrieb möglichst ungestört laufen kann. Da gibt es ja schließlich schon genug Herausforderungen.

    Die Frage, die sich bei den Themen Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit für Lehrkräfte stellt, lautet: Wer ist denn eigentlich konkret zuständig?

    Das lässt sich nur auf den ersten Blick ganz leicht beantworten. Dienstherr für die Lehrkräfte ist das Land Schleswig-Holstein. So steht es in Paragraph 35 des Schulgesetzes. Komplizierter wird es erst, wenn man sich den Paragraphen 48 anschaut. Dort steht, dass die Schulträger die Aufgabe haben, Verwaltungs- und Hilfspersonal zu stellen. Das kann auch Personal für Arbeitsmedizin bzw. für die Arbeitssicherheit sein, solange das Bildungsministerium diese unter ,Andere' definiert.

    Eine genaue Darlegung konnte ich in den Gesetzestexten nicht finden. Es ist nicht explizit geregelt.

    Deswegen braucht es auch diesen Antrag, damit diese Zuständigkeiten entweder durch eindeutige Verordnung oder durch eine Gesetzesänderung unter Paragraph 48 explizit geregelt werden. Ein Pingpong-Spiel mit der Sicherheit und Gesundheit unserer Lehrkräfte sollten wir hier nicht spielen, auch es sollte auch nicht gegen Bundesrecht verstoßen werden.

    Die vielen Kleinen Anfragen von Ihnen, Herr Kollege Habersaat, haben hier leider nur für wenig Klarheit sorgen können, weil das Bildungsministerium nicht so recht weiß, ob die Verantwortung für die Beschäftigten tatsächlich so wahrgenommen wird, wie es für Arbeitgeber verpflichtend ist. Dabei ist es erstmal nicht entscheidend, ob die Aufgabe übertragen wurde oder nicht. Ich finde, als Dienstherr muss das Bildungsministerium dies sicherstellen.

    Als Dienstherr muss das Bildungsministerium zumindest prüfen, ob die bei den Schulträgern angestellten Fachkräfte für diesen Bereich zum einen ausreichend sind und zum anderen die Aufgabe im Sinne der Gesetze auch tatsächlich angemessen erfüllen. Wenn man eine kürzlich veröffentlichte Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage des Kollegen Dr. Bernd Buchholz anschaut, dann wird auch ein Thema sichtbar, um das wir uns auch noch mehr kümmern müssen. Nämlich, dass es doch in einem Maße, das nicht akzeptabel ist, Gewalt gegen Lehrkräfte gibt – und dass dort überwiegend natürlich weibliche Lehrkräfte betroffen sind. Das ist völlig inakzeptabel und das braucht klare Antworten von Seiten des Ministeriums. 

    Dass Schulleiterinnen und Schulleiter hier zusammen mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit Gefährdungsbeurteilungen erstellen, ist ja von der Sache her richtig. Aber vielleicht sollte sich das Bildungsministerium hier nicht komplett aus der Verantwortung ziehen. Vor allem da die Schulleiter hier in die Pflicht genommen werden und nicht ausreichend Unterstützung erhalten. Der Haushaltstitel für die Arbeitsmedizinische Betreuung erscheint mir mit 456.000 Euro zudem sehr gering zu sein. Das zeigt auch die Anzahl an Stunden für die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung von gerade einmal 4.700 Stunden. Bei 29.000 Lehrkräften in Schleswig-Holstein ist dies sehr wenig – im Durchschnitt sind dies nämlich nur rund neun Minuten pro Lehrkraft.

    Am Ende geht es darum, dass die Lehrkräfte in Schleswig-Holstein sicher und unter guten Bedingungen ihrer wichtigen Aufgabe nachgehen können. Das müssen Sie, Frau Ministerin, sicherstellen. Das hier die Zuständigkeiten nicht abschließend geklärt sind, gibt ein schlechtes Bild ab und muss dringend geändert werden."

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 22.09.2023

    Heiner Garg zu TOP 37 "Gebühr für die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Pflegefachfrau/Pflegefachmann abschaffen"

    In seiner Rede zu TOP 37 (Gebühr für die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Pflegefachfrau/Pflegefachmann abschaffen – Bürokratie abbauen) erklärt der pflegepolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Heiner Garg:

    „Die Kollegin Tschacher hat mir meine gesamte Rede zerschossen. Aber der Reihe nach. Ich wollte Sie zunächst mal daran teilhaben lassen, dass es Menschen gibt, die noch am Freitagnachmittag über ParlaNet diese Sitzung verfolgen. So auch ein guter Freund von mir, der mir grade schrieb: ,Ein spannendes Thema.' Ich habe zurückgeschrieben: ,Meinst du das ernst?' Da sagte er: ,Ja, es geht um Pflege.' Dann habe ich gesagt, dass es ja um die Verwaltungsgebühr geht. ,Ja die müssen wir immer einsammeln – diese 40 Euro', sagte er und jetzt haben Sie eine Vermutung, wo dieser Freund arbeiten könnte.

    Eigentlich wollte ich der Kollegin Pauls gegenüber, im Übrigen um den Oppositionsfrieden nicht zu stören, in der Sache nähertreten. Das Argument der Entbürokratisierung hat was für sich. Möglicherweise bin ich aber auch mit dafür verantwortlich, dass diese Landesverordnung unterschrieben wurde, wobei zwischen dem Kollegen Buchholz und mir noch nicht ganz ausgemacht ist, wer sie eigentlich unterschrieben hat.

    Zunächst einmal wollte ich der Kollegin Pauls daher gegenüber rechtfertigen, warum man möglicherweise – auch das wäre noch einmal zu prüfen – eine solche Verordnung auf der Grundlage des Landesverwaltungskostengesetzes tatsächlich erlassen musste. Aber das spielt jetzt keine Rolle mehr, weil Frau Kollegin Tschacher mich mit beinahe jedem Satz in Ihrer Rede immer weiter weg davon gebracht hat, auch noch irgendetwas zu rechtfertigen und mich immer mehr in die Arme der Kollegin Pauls getrieben hat.

    Mit dem Argument ,Wenn man auf diese Gebühr verzichtet, dann müsste ja die Steuerzahlerin und der Steuerzahler dafür aufkommen' hätten wir nie das Schulgeld für die Gesundheitsfachberufe abschaffen dürfen. Und es war richtig, dass wir es abgeschafft haben in der letzten Legislaturperiode.

    Meine Damen und Herren, ganz ehrlich, was diese jungen Menschen in Zukunft leisten für diese Gesellschaft, ist zigmal mehr wert als diese 40 Euro, die von ihnen abverlangt werden. Also, ernsthaft, ich fasse es nicht. Es mag wirklich formal gute Gründe dafür geben, warum man solche Gebühren erhebt.

    Ja, und Sie sind im Übrigen – das muss der Einzelplan 07 sein, weil da ist der SHIBB inzwischen angesiedelt – mit 320.000 Euro insgesamt dort veranschlagt. Da müsste man herausfinden, wie viel davon tatsächlich auf die gerade in Rede stehenden Gebühren entfallen.

    Nach dieser Begründung stimmen wir jedenfalls mit den Kolleginnen und Kollegen von SPD und SSW, weil das für mich in der Tat keine Begründung ist, an dieses Thema heranzugehen."

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort

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  • 15.02.2017

    Christopher Vogt: Wir brauchen Gründlichkeit und Schnelligkeit und ein sinnvolleres Planungsrecht

    „Ich kann das Credo ‚Gründlichkeit vor Schnelligkeit‘ von Minister Meyer wirklich nicht mehr hören. Das erinnert an den Film ‚Und täglich grüßt das Murmeltier‘, bringt aber unseren Wirtschaftsstandort überhaupt nicht voran. Meyers Credo soll lediglich die fehlende Schnelligkeit der Landesregierung bei der Planung von Infrastrukturprojekten kaschieren, weil es seit Jahren an den benötigten Planungskapazitäten mangelt.

     

    Natürlich ist die Planfeststellungsbehörde unabhängig, aber für die Ausstattung der Behörde mit dem benötigten Personal ist der Minister verantwortlich. Da hat Herr Meyer versagt. Unser Bundesland braucht also nicht ‚Gründlichkeit vor Schnelligkeit‘, sondern endlich ‚Gründlichkeit und Schnelligkeit‘, wenn wir uns nicht weiter vor unseren dänischen Freunden blamieren wollen. Ich hoffe, dass die zuständige Behörde trotz der unzureichenden Ausstattung und der gewaltigen Zahl an Einwendungen die Antworten aus Kopenhagen zügig abarbeiten kann, denn mit Klagen muss ja fest gerechnet werden.

     

    Wir bekräftigen auch unsere Forderung nach einer Reform des Planungsrechts. Hier ist Minister Meyer die mehrfach angekündigten Reformvorschläge leider schuldig  geblieben. Die Interessen der betroffenen Anwohner müssen natürlich bestmöglich bei der Planung berücksichtigt werden. Die hohe Zahl an Einwendungen, die von nicht direkt betroffenen Bürgern eingegangen sind, weist aber sehr deutlich darauf hin, dass es hier zu häufig einfach nur um Verzögerung und Blockade durch Projektgegner von außerhalb geht. Das kann nicht der Sinn des Planungsrechts sein.“

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  • 26.09.2023

    Heiner Garg: Die Gesundheitsministerin darf ihre Hausaufgaben im Land nicht vergessen

    Zur Forderung nach einem Vorschaltgesetz und Soforthilfen, um der prekären Lage von Krankenhäusern zu begegnen, sagt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Heiner Garg:

    "In der Sache ist die Forderung des bayerischen Gesundheitsministers, Klaus Holetschek, nach einem Vorschaltgesetz richtig. Der kalte Strukturwandel muss gestoppt werden, die Krankenhausstrukturreform muss eine Chance haben, die akut stationäre Versorgung dauerhaft zu sichern. Dass sich die schleswig-holsteinische Gesundheitsministerin der bayerischen Forderung anschließt, schadet nicht.

    Allerdings darf Frau von der Decken dabei nicht vergessen, hier im Land ihre Hausaufgaben zu machen: Sie muss sich endlich bei der Finanzministerin für ausreichende Investitionsmittel für die versorgungsrelevanten Krankenhausprojekte einsetzen.

    Die Krankenhäuser brauchen Planungssicherheit. Nur nach dem Bund zu rufen, sichert kein einziges Zukunftsprojekt in Schleswig-Holstein. Hier ist die schleswig-holsteinische Gesundheitsministerin gefordert!"

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  • 27.09.2023

    Bernd Buchholz: Der Landesregierung fehlt beim Thema Integration völlig der Überblick

    Zu den Ergebnissen der Kleinen Anfrage (Drs. 20/1351) sagt der migrationspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Bernd Buchholz:

    „Die Antworten der Landesregierung lassen mich ziemlich sprachlos zurück. In Sachen Integration ist sie offenkundig in weiten Teilen im Blindflug unterwegs. Offensichtlich hat sie keinerlei Überblick über die Integration der 2015 und 2016 aus Syrien nach Schleswig-Holstein eingereisten Geflüchteten.

    Wie soll jedoch Integration erfolgreich gelingen, wenn der Landesregierung die relevanten Daten fehlen, um Erfolg und Misserfolg von Integration zu beurteilen? Auf welcher Grundlage handelt die zuständige Integrationsministerin überhaupt? Das ist mir nach diesen Antworten schleierhaft.“

    Anlage:

    Kleine Anfrage - Integration syrischer Geflüchteter

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