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  • 12.10.2016

    Dr. Heiner Garg: Die Zuweisungen an die Wohlfahrtsverbände lohnen der genauen Betrachtung

    „Die Union hat mit dem vorgelegten Gesetzentwurf ein Problemfeld angeschnitten, über das wir diskutieren müssen. Die Zuweisungen an die Wohlfahrtsverbände lohnen der genauen Betrachtung. Dabei müssen wir auch die ernst zu nehmenden Einwände gegen den Gesetzentwurf aus der durchgeführten Anhörung berücksichtigen. Folgende Probleme dürfen nicht außer Acht gelassen werden.

     

    1. Die Förderung von Verbandsstrukturen: Der Landesrechnungshof stellt in der Anhörung fest, dass ein Drittel der bereitgestellten Mittel für Verbandskosten und nicht für Maßnahmen oder Projektarbeit aufgewendet wird. An dieser Stelle soll überhaupt nicht in Frage gestellt werden, dass institutionelle Förderung notwendig ist. Wenn man sie aber will, dann muss man sie klar benennen und dafür einen klaren rechtlichen Rahmen schaffen. Aber weder im Gesetzentwurf noch im geltenden Sozialvertrag ist das erfolgt. Es ist explizit nur die Förderung von Projekten und Maßnahmen vorgesehen.

     

    2. Rechtliche Unsicherheit: Die ablehnende Haltung der Koalition gegen den Gesetzentwurf wird mit rechtlichen Bedenken gegen einen ähnlichen Gesetzentwurf aus Niedersachsen begründet. Es bestehen zwar entscheidende Unterschiede zwischen den Gesetzentwürfen, gleichwohl sind die wettbewerbsrechtlichen Bedenken nicht ausgeräumt.

     

    3. Verfestigung kartellartiger Strukturen: Das Forum Sozial als Dachverband verschiedener freier Träger hat eine bemerkenswerte Stellungnahme abgeben, die deutlich macht, dass durch den vorgelegten Gesetzentwurf die kartellartigen Strukturen der Wohlfahrtsverbände weiter verfestigt werden und eine Vielzahl von freien Trägern weiter ausgeschlossen bleibt. Auch wenn man nicht jeden Kritikpunkt teilt, sollte man ernsthaft über diese Problematik nachdenken, wenn einem wirklich etwas an Pluralismus und Trägervielfalt gelegen ist. Wir brauchen ein Landeswohlfahrtsgesetz, welches konsequent auf Pluralität und Trägervielfalt setzt.

     

    4. Problem der Steuerung und des Controllings: Regelmäßig werden Fragen gestellt, wie der Zielerreichungsgrad der durchgeführten Projekte ist. Aber es gab bisher kaum konkrete Antworten darauf, weil die sozialpolitisch definierten Ziele in dem Vertrag so schwammig definiert sind, dass sie wenn überhaupt nur schwer überprüfbar sind. Auch diese Fehlentwicklung sollte nicht in ein Landeswohlfahrtsgesetz übernommen werden.“

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  • 12.10.2016

    Dr. Ekkehard Klug: Im schlimmsten Fall dient der Vorschlag dazu, politische Gegner abzustrafen

    „Für aus dem Amt ausgeschiedene Landesminister sollte es über eine Anzeigepflicht hinaus keine Regelungen geben, die ihre nachfolgende berufliche Tätigkeit einschränken. Auf jeden Fall sollte es nicht solche Bestimmungen geben, wie sie die rot-grün-blaue Koalition im Innen- und Rechtsausschuss durchgesetzt und in die vorliegende Beschlussempfehlung eingebracht haben.

     

    Das vorgeschlagene Gesetz gibt der Landesregierung ein – wenn auch zeitlich befristetes – Recht, einem früheren Kabinettsmitglied eine berufliche Tätigkeit zu untersagen. Bedingung dafür ist, dass die Regierung eine ‚dringende Besorgnis‘ empfindet, dass durch den ausgeübten Beruf amtliche Interessen beeinträchtigt werden könnten.

     

    Diese Bestimmung ist sehr dehnbar; wann die beschriebene Voraussetzung als erfüllt angesehen wird, kann sehr unterschiedlich ausfallen. Nicht auszuschließen ist, dass dieser Paragraf genutzt werden könnte, politische Gegner oder geschasste Quertreiber aus den eigenen Reihen ‚abzustrafen‘.

     

    Ein Wechsel zwischen Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und anderen Bereichen ist doch grundsätzlich wünschenswert. Dann aber sollte man ihn nicht durch fragwürdige Gesetzesregelungen behindern.

     

    Letzten Endes ist es vor allem eine Stilfrage, wo einen ehemaliges Regierungsmitglied hingeht. Ob ein Bundeskanzler kurz nach seinem Ausscheiden aus dem Amt als Gasmann bei Herrn Putin anheuern sollte, darüber lässt sich in der Tat streiten. Transparenz zu fordern, ist vollkommen richtig.

     

    Verbotsregelungen halte ich dagegen nicht für hilfreich.

     

    Und erst recht nicht dann, wenn sie sich allein auf die Wirtschaft beziehen. Indirekt bedeutet dies eine weitere Begünstigung für Angehörige des öffentlichen Dienstes in politischen Ämtern und Mandaten.

     

    2010 übernahm ein bis dahin als Kultusminister amtierendes Mitglied der KMK die Position eines Universitätspräsidenten (Prof. Dr. Jan-Hendrik Olbertz, Kultusminister von Sachsen-Anhalt, dann Präsident der Berliner Humboldt-Universität). Weshalb sollte eine solche berufliche Veränderung anders behandelt werden als z.B. der Eintritt eines ehemaligen Wirtschaftsministers in den Vorstand eines Unternehmens oder in die Geschäftsführung einer IHK?

     

    Für die Anwendung der neuen Gesetzesvorgaben sieht die Küstenkoalition vor, dass ein Gremium des Landtags, in das jede Fraktion einen Vertreter entsenden soll, eine Empfehlung beschließt.

     

    Dass die Koalitionsfraktionen dazu gestern noch eine Ergänzung vorgelegt haben, in der u.a. Nichtöffentlichkeit und Vertraulichkeit sowie andere Vorgaben für dieses Landtagsgremium geregelt sind, dass müsste Ihnen, meine Damen und Herren, doch eigentlich recht peinlich sein.

     

    Diese offenbar als nötig empfundene ‚Nachbesserung‘ verrät einmal mehr, dass die ganze Konstruktion dazu dienen könnte, je nach Mehrheitsverhältnissen politische Gegner zu drangsalieren.

     

    In Mecklenburg-Vorpommern müsste sich im Übrigen die AfD nur in drei Landtagsfraktionen zerlegen, um jeden Beschluss gegen SPD, CDU und Linke zu verhindern; und gemeinsam hätten Rechts- und Linkspopulisten in Schwerin dann eine 4:2-Mehrheit – also eine Zweidrittelmehrheit – gegen die ‚lupenreinen Demokraten‘ von SPD und CDU.

     

    Die FDP-Fraktion wird diesen Gesetzesvorschlag ablehnen.“

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  • 12.10.2016

    Anita Klahn: Das Thema „Open Educational Resources“ pragmatisch angehen

    „Der aktuelle Tagesordnungspunkt lautet ‚Entwicklung einer OER-Strategie’. Leider ist in der Großen Anfrage weder von ‚Entwicklung’ noch gar von ‚Strategie’ irgendetwas zu erkennen.

     

    Ich bezweifle auch, dass das Instrument einer Großen Anfrage sonderlich dienlich ist, um die Entwicklung einer OER-Strategie voranzutreiben. ‚Sachstand zu OER-Angeboten’ wäre wohl der passendere Titel für die Anfrage gewesen.

     

    Auch wurden zentrale Fragen, die für eine Strategieentwicklung wichtig wären, einerseits nicht gestellt und andererseits auch nicht beantwortet.

     

    Also: wo wollen wir eigentlich hin? Was muss der Staat überhaupt regeln?

     

    Da die Zielbeschreibung fehlt,  lässt sich auch nicht bewerten, ob die dargestellten Maßnahmen ausreichend sind oder nicht.

     

    Entsprechend differiert die Einschätzung von ‚viel zu wenig’, so die Sicht der Kollegen der Piraten, bis ‚genau richtig’, so die Einschätzung der Landesregierung.

     

    Aus liberaler Sicht sollten OER-Medien neben den bisherigen klassischen Lizenzen eine zusätzliche Säule bilden, die ergänzt und nicht ersetzt. Daneben hat der Staat sich nur um das zu kümmern, für das er auch Verantwortung trägt.

     

    Für Schleswig-Holstein müssen wir Schulen und Hochschulen in den Blick nehmen.

     

    Die Hochschulen sind innovativ genug und können selbst am Besten entscheiden, welche Angebote sie zur eigenen Weiterentwicklung brauchen, bzw. anbieten wollen. Die Schritte, welche die FH Lübeck unternommen hat, sind zu begrüßen.

     

    Im schulischen Bereich ist die Situation etwas anders gelagert, da hier die Unterstützung des Unterrichts durch entsprechende Unterrichtsmaterialien klar im Vordergrund steht. Die vom IQSH bereitgestellte Mediathek bietet auch hier eine sehr gute Grundlage und wird auch nach Darstellung der Landesregierung sehr gut angenommen. Das Angebot sollte sukzessive weiter ausgebaut werden. Die hierfür bereitgestellten Personalressourcen sind gut eingesetzt. Zu begrüßen sind auch die Planungen, eine länderübergreifende Vernetzung voranzutreiben.

     

    Ich warne aber davor, OER jetzt als der Weisheit letzter Schluss zu betrachten. Die Große Anfrage stellt dar, dass allein durch die ‚Auswahl, Gestaltung und Distribution von Inhalten mit OER von einer Steigerung der Medienkompetenz bei Lehrenden und Lernenden auszugehen’ sei.

     

    Ebenso geht der Bericht davon aus, ‚dass OER zu einem Kulturwandel unter den Dozentinnen und Dozenten führt’ und dass OER somit ‚großes Potenzial hat, zu einer Qualitätsentwicklung von Lehrmaterialien beizutragen.’ Auch die Wissenschaftsministerin sieht den ‚Turbo’ im Forschungsbereich eingeschaltet, durch den freien Zugang zu wissenschaftlichen Publikationen.

     

    Ich wäre mit all diesen Aussagen vorsichtig. Wir stehen am Anfang  eines Prozesses, der sich über Jahrzehnte erstrecken wird. Mehr Realismus in der Politik wäre mit Sicherheit nicht verkehrt.

     

    Das bringt mich zu weiteren entscheidenden Fragen: Wie können qualitativ wertvolle Inhalte bereitgestellt werden? Wie sieht es mit den Urheberrechten aus?

     

    Die Landesregierung hält zu Recht fest, dass bei den bisherigen Systemen die fehlende Qualitätskontrolle eine besondere Herausforderung darstellt.

     

    Nehmen wir als einfaches Beispiel das Thema Unterrichtsmaterialien. Die Theorie ist bestechend. Nur in der Praxis steckt da schon Arbeit hinter, wenn man seine Vorbereitungen für andere aufbereitet.

     

    Eine vollständig aufbereitete und mit methodisch-didaktischen Überbau versehene Materialsammlung macht man nicht mal so eben nebenbei, insbesondere wenn es qualitativ gut sein soll. All das müssten Lehrer neben ihrer eigentlichen Arbeit machen und wir wissen alle, wie die Arbeitsbelastung von Lehrern aussieht.

     

    Eine Studie arbeitet diese praktische Problematik auf. Anreize sind schwer zu setzen, da Freistellungen die Unterrichtsversorgung weiter belasten würden und Zwang keine Lösung sein kann.

     

    Allein an diesem Beispiel sieht man, dass wir das Thema pragmatisch angehen müssen. OER stellt eine Ergänzung dar, die weiter unterstützt werden muss, aber wir müssen uns auch der Limitationen bewusst sein.“

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  • 12.10.2016

    Wolfgang Kubicki: Wir brauchen ein gemeinsames Integrationskonzept aller Akteure

    „Es liegt auf der Hand, dass die Integration hunderttausender Flüchtlinge eine historische Herausforderung ist.

     

    Und es ist die Aufgabe von uns hier im Landtag, den Rahmen für diese Integration zu setzen, zu zeigen, wo die Leitplanken sind und die richtigen Weichen zu stellen. 

     

    Eines sollte dabei klar sein: Erfolgreiche Integration setzt Teilhabe und Partizipation voraus. Integration allein durch Teilhabe und Partizipation wird aber nicht funktionieren.

     

    Integration ist auch eine Bringschuld von Einwanderern. Und deshalb ist Fördern und Fordern kombiniert mit der Sanktionierung von Integrationsverweigerung genauso wichtig wie gleichberechtigte Teilhabe.

     

    Mit Blick darauf ist der Gesetzentwurf der Union auch durchaus ein zu begrüßender Beitrag. Die Einführung einer Wohnsitzauflage ist ein richtiger Schritt, um kommunale Integrationsangebote auf konkret und planbar vorhandene Menschen auszurichten.

     

    Auch über die Höhe der Integrationspauschale müssen wir zweifelsohne reden. Die Kommunen leisten den größten Beitrag und müssen entsprechend auch finanziell entlastet werden.

     

    Die Frage ist nur, wozu es dafür eines eigenen Gesetzes bedarf?

     

    Das noch größere Problem ist: Ihr Gesetzentwurf, lieber Herr Günther, ist in gewisser Hinsicht ein Etikettenschwindel. Ihnen geht es nicht nur um Integration, Ihnen geht es in erster Linie darum, sich Ihrer eigenen Wert- und Moralvorstellungen zu vergewissern.

     

    Ihr gesamter Gesetzentwurf ist von einem appellativen Charakter durchzogen. Es werden zahlreiche Ziele formuliert, ohne dass diese mit konkreten Maßnahmen oder Verhaltenspflichten hinterlegt werden. So betreiben sie bloße Symbolpolitik ohne praktische Wirksamkeit. (Bisher war das eigentlich dem Ministerpräsidenten vorbehalten.)

     

    Schon Ihr Integrationsziel ist völlig nebulös. Sie wollen alle Migranten und Flüchtlinge im Rahmen ihres ‚Gastrechts‘ auf die ‚Achtung der Leitkultur der Grundwerte‘ verpflichten. Was genau die Leitkultur der Grundwerte sein soll, definieren Sie aber nicht. Wenn Sie es aber offenbar selbst nicht wissen, wie wollen Sie das dann von den verpflichteten Flüchtlingen erwarten.

     

    Allein um Verfassungs- und Gesetzestreue scheint es Ihnen jedenfalls nicht zu gehen, denn dann bräuchten Sie den Begriff der Leitkultur nicht.

     

    Und selbst wenn ich annehmen würde, Sie meinen mit Leitkultur eigentlich eine Wertordnung im Sinne unseres Grundgesetzes, dann ist das immer noch rechtlich bedenklich, weil unser Grundgesetz eben auch dem Gebot der Inklusion verpflichtet ist und gerade Pluralität und kulturelle sowie religiöse Vielfalt gewährleisten soll.

     

    Ihr Integrationsziel, das ja letztlich leitend für das ganze Gesetz sein sollte, ist eine Leerformel, ein juristisches Nullum, das letztlich sogar gegen das rechtsstaatliche Bestimmtheitsgebot verstoßen dürfte.

     

    Und diese Substanzlosigkeit durchzieht Ihren gesamten Gesetzentwurf. Das Land soll wahlweise ‚unterstützen‘, ‚Maßnahmen ergreifen‘ oder ‚fördern‘. Welche Maßnahmen genau getroffen werden sollen, was diese kosten und wie sie finanziert werden, verraten Sie nicht.

     

    Und was dann noch überbleibt, hat einen sehr begrenzten Neuigkeitswert. In der Sache erfolgt kein Neuanfang, es werden einfach altbekannte Forderungen wiederholt und zusammengefasst.

     

    Das Gesetz besteht unterm Strich aus völlig unbestimmten Detailregelungen, die den hochtrabenden Titel in keiner Weise rechtfertigen.

     

    Was fehlt, ist ein umfassendes, schlüssiges Integrationskonzept.

     

    Wenn Ihnen nur einfällt, dass der Erwerb von Sprache wichtig ist und Flüchtlinge, die nach sechs Jahren ein bestimmtes Sprachniveau nicht erreichen, die Kosten zurückerstatten müssen, ist das gerade bei diesem so essentiellen Bereich ein Offenbarungseid.

     

    Was wir brauchen, sind konkrete Verhaltenspflichten auf der einen und konkrete subjektive Ansprüche auf der anderen Seite. Und bei alledem müssen wir die Integrationsanforderungen präzise definieren. Erst dann können wir auch die Verweigerung von Integration sanktionieren.

     

    Wir brauchen einen Rechtsanspruch auf einen Sprachkurs und verpflichtende Integrationskurse.

     

    Es reicht eben nicht aus, nur von ‚Ermöglichen‘ oder ‚Angeboten‘ zu sprechen. Wir müssen Flüchtlingen klare Regeln an die Hand geben, damit sie schnell unsere Sprache erlernen und ausreichend Bildung erwerben, um dann später als selbstbestimmte Mitbürger selbstverständlicher Teil unserer Gesellschaft zu werden.

     

    Wir brauchen auch eine Neustrukturierung und Harmonisierung des DaZ-Unterrichts. Es müssen hier zum einen dringend fachliche Standards gesetzt werden und zum anderen muss sichergestellt werden, dass für jede Klasse geeignete Fachkräfte zur Verfügung stehen. Es kann nicht sein, dass die Qualität des Unterrichts allein vom Engagement des Lehrpersonals abhängt.

     

    Mindestens genauso wichtig ist, dass wir im Bereich der Arbeitsmarktintegration besser werden. Wenn die Integration über Arbeit nicht gelingt, wenn Flüchtlinge ohne berufliche Perspektive in Deutschland verharren müssen, wenn es leichter ist, unter seinesgleichen zu bleiben, dann müssen wir mit der Bildung von weiteren Parallelgesellschaften rechnen. Das können wir nicht wollen.

     

    Deshalb brauchen wir erstens flächendeckende Angebote von Qualifizierungs- und Ausbildungsmaßnahmen – kombiniert mit berufsspezifischen Sprachkursen. Zweitens benötigen wir mehr Fort- und Weiterbildungsangebote. Und drittens die schnellere Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse.

     

    Ausgerechnet in diesem Bereich der Arbeitsmarktintegration besteht der größte Nachholbedarf. Auch bei der Landesregierung.

     

    Ich will gar nicht verschweigen, dass sie in bestimmten Bereichen durchaus reagiert und nachgesteuert haben.

     

    Zur Wahrheit gehört aber genauso, dass Integrationsmaßnahmen in vielen Bereichen nur in Ansätzen vorhanden sind.

     

    Hinzu kommt, dass oft Maßnahmen gefördert werden, ohne dass erstens der tatsächliche Bedarf bekannt und zweitens das notwendige Fachpersonal vorhanden ist. Es macht aber keinen Sinn, unter dem Deckmantel der Integration völlig planlos und unkritisch ein Konjunkturprogramm für die Wohlfahrtsverbände aufzulegen. Die bekommen von Ihnen 1,5 Millionen Euro für Sprachförderung, können aber weder sagen, wie viele Teilnehmer an den Kursen teilnehmen und ob sie genügend qualifiziertes Lehrpersonal für die Kurse haben, noch wird die Wirksamkeit evaluiert. Nicht einmal die Abbrecherquote wird von den Verbänden erfasst.

     

    Richtig ist auch, dass nach Abzug aller Maßnahmen des Bundes oder der Kommunen nicht viele Initiativen übrig bleiben, die originär vom Land sind.

     

    Und diese landeseigenen Modellprojekte sind bislang regelmäßig nur sehr begrenzt wirksam, oder wie eben im so wichtigen Bereich der Arbeitsmarktintegration schlecht geplant.

     

    Ja, Herr Minister Meyer, Sie haben natürlich Recht, wenn Sie sagen, dass hier primär die Bundesagentur für Arbeit zuständig ist. Wenn die Bemühungen des Landes hier aber groß angekündigt werden, dann müssen Sie sich auch daran messen lassen.

     

    Und Fakt ist, dass Sie beim Programm BÜFAA.SH nur die Hälfte der anvisierten Teilnehmerzahl erreichen.

     

    Und Fakt ist auch, dass Ihr Wirtschaftsministerium inzwischen nicht mal mehr davon ausgeht, dass mit dem Programm überhaupt nennenswerte Erfolge für den Berufseinstieg von Flüchtlingen erzielt werden. Und der Grund dafür ist auch noch, dass Sie vergessen haben, Ihr Programm mit den Angeboten der anderen Akteure abzustimmen. Das ist planlos. Sie schaffen bürokratische Papiertiger, die Handlungsfähigkeit suggerieren sollen. Was Sie aber in Wahrheit machen, ist eine sinnlose Förderung ins Blaue hinein.

     

    Da hilft Ihnen auch nicht die simplifizierende Alles-wird-gut-Rhetorik des Ministerpräsidenten, für den die Flüchtlinge eine ‚Vitaminspritze‘ für die Betriebe sind. Das ersetzt keine Politik.

     

    Was wir hier brauchen, ist eine Harmonisierung der verschiedenen Maßnahmen und ein gemeinsames Integrationskonzept aller Akteure. Das ist längst überfällig.

     

    Was wir bei der Debatte um Integration auch nicht vergessen dürfen, ist, dass wir auch über die identitätsstiftenden Voraussetzungen unseres Verfassungsstaates und die Frage nach den Bedingungen und Folgen der Zugehörigkeit von Einwanderern reden müssen.

     

    Unsere Demokratie ist von der Bereitschaft seiner Bürgerinnen und Bürger abhängig, Mehrheitsentscheidungen und die Umverteilungsmechanismen eines Sozialstaates anzuerkennen. Und diese Bereitschaft dürfen wir nicht überstrapazieren.

     

    Deshalb müssen wir auch die Zuwanderung steuern. Und das geht eben vor allem auch über die Begrenzung des Familiennachzuges im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten.

     

    Die EU-Richtlinie zur Familienzusammenführung erlegt dem nationalen Gesetzgeber Verpflichtungen nur für Flüchtlinge auf, nicht jedoch für subsidiär Schutzberechtigte (Art. 3 II Buchst. c). Daher kann der nationale Gesetzgeber – wie es die Bundesregierung unter Beteiligung der SPD getan hat  – den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte stärker begrenzen.

     

    Das gilt natürlich auch für syrische Flüchtlinge – je nachdem, welche Fluchtgründe sie geltend machen.

     

    Die Rechtslage ist hier unmissverständlich. Flüchtling im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention ist, wer individuell verfolgt ist. Das kann der syrische Regimegegner genauso sein wie der Christ in IS-beherrschten Gebieten Syriens.

     

    Die Rechtsstellung als Flüchtling wird aber eben nicht gewährt, wenn Menschen wegen Kriegs- oder Bürgerkriegsgefahren aus ihrem Heimatland fliehen, also vor Gefahren, die die dort lebenden Menschen unabhängig von ihrer religiösen Prägung, politischen Ausrichtung oder einem anderen flüchtlingsrelevanten  Merkmal treffen. Das trifft auf die meisten Flüchtenden aus Syrien zu, die sich eben oft auf die allgemeinen Umstände im Land beziehen. Und hier wird seit März 2016 wieder nur subsidiärer Schutz gewährt.

     

    Das wurde so zwar auch von der SPD im Bundestag beschlossen und die Landesregierung hat im Bundesrat auch keinen Vermittlungsausschuss verlangt, aber auf einmal fällt den Regierungsfraktionen auf, dass sie das doch nicht so gut finden.

     

    Und was Sie dabei völlig verkennen, ist, dass der Landtag – unterstützt mit Ihren Stimmen – auch noch eine völlig entgegengesetzte Beschlusslage hat. Wir haben uns hier mehrheitlich für die Einführung eines vorübergehenden Schutzes für syrische Flüchtlinge entschieden. Und diese Rechtsstellung führt, genauso wie es inzwischen auch beim subsidiären Schutz der Fall ist, zu einer Beschränkung des Familiennachzuges. Dem haben Sie hier in einem einmaligen Akt politischer Klarsicht zugestimmt.

     

    Und jetzt vollziehen Sie eine Kehrtwende, ohne dass Sie diese ausreichend begründen können.

     

    Richtig ist, dass in Deutschland bisher zehn Verwaltungsgerichte über diese Praxis entschieden haben und Syrer in jedem Fall Flüchtlingsschutz erhielten. Und zwar allein deshalb – und das sollte man der Vollständigkeit halber auch erwähnen – weil ihnen nach Ansicht der Gerichte erst durch die Stellung eines Asylantrages eine individuelle Verfolgung droht.

     

    Wahr ist zudem auch, dass das OVG Münster eine völlig andere Rechtsauffassung vertritt und unverfolgt ausgereisten Syrern ausdrücklich nur subsidiären Schutz gewährt und ihnen darüber hinaus einen Anspruch auf Abschiebeschutz zuerkennt. 

     

    Mit anderen Worten: Egal welche Rechtsstellung ein syrischer Flüchtling letztlich erhält, er wird in keinem Fall nach Syrien zurückgeschickt.

     

    Das Schlimme ist, dass Sie hier Verwaltungshandeln, das auf geltendem Recht und rechtsstaatlichen Verfahren basiert, unter dem Deckmantel einer Humanität als menschenrechtsverletzend desavouieren. 

     

    Es werden Gesetze angewendet und Sie prangern dies als etwas Inhumanes an.

     

    Und damit nicht genug – Sie wollen, dass von der Beachtung der geltenden Rechtslage ‚unverzüglich Abstand‘ genommen wird.

     

    Sie wollen weder die Entscheidungen der Oberverwaltungsgerichte abwarten, noch das geltende Recht ändern, sondern die Verwaltung quasi anweisen, die Gesetze im Sinne einer von Ihnen selbst vorgegebenen, vermeintlich humanitären Flüchtlingspolitik anzuwenden.

     

    In Zeiten, in denen viele Bürgerinnen und Bürger den Eindruck haben, in der Flüchtlingspolitik gäbe es eine Herrschaft des Unrechts – was im Kern falsch ist –, will die rot-grün-blaue Küstenkoalition kurzerhand den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung über den Haufen werfen.

     

    Das ist doch grotesk. Sie können doch nicht alle Fälle einfach verallgemeinern und der Verwaltung irgendwelche allgemeingültigen Aussagen vorgeben, nur weil Ihnen diese politisch opportun sind.“

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  • 12.10.2016

    Christopher Vogt: Es mangelt nicht an Ankündigungen, es mangelt an Taten dieser Landesregierung

    „Ende vergangener Woche hat Bundesminister Dobrindt massive Kritik an der Verkehrspolitik von sechs Bundesländern geübt. Darunter war auch Schleswig-Holstein – wie sollte es auch anders sein, wenn hier seit Jahren keine baureifen Projekte vorhanden sind?

     

    Neu ist die Tatsache der fehlenden baureifen Projekte ja nun wirklich nicht. Würde ich zum Zynismus neigen, würde ich sagen: Der Mangel an baureifen Verkehrsprojekten gehört ja fast schon zum Markenkern dieses Bundeslandes. Neu ist jedoch die Deutlichkeit der Kritik an der Verkehrspolitik des Landes von Seiten der Bundesregierung.

     

    Ich sage es wirklich nur sehr ungern über einen CSU-Politiker – und das gilt für diesen ganz besonders – aber die Kritik von Herrn Dobrindt ist leider absolut berechtigt. Wir haben deshalb diese Aktuelle Stunde beantragt – auch um zu klären, ob von der Landesregierung in diesem Bereich noch etwas zu erwarten ist.

     

    Die bisherige Bilanz des Verkehrsministers ist im Bereich der Planung ist nämlich desaströs. Um genau zu sein: Sie ist eine absolute Vollkatastrophe für Schleswig-Holstein. Man kann gar nicht anders, als dem Minister im Bereich der Planung bisher komplettes Versagen zu attestieren. Und man muss gar nicht bösartig sein, um zu diesem Fazit zu kommen.

     

    Insbesondere für das Versagen bei der Realisierung der A20 kann man nun wirklich kein Verständnis mehr aufbringen. Was der BER für Berlin ist, ist die A20 mittlerweile für Schleswig-Holstein – nämlich ein einziges Debakel. Es ist eine wirklich gruselige Mischung aus politischer Blockade und Untätigkeit des zuständigen Ministers.

     

    Unsere Frage an die Landesregierung lautete also: Kommt da noch was? Und siehe da: Zeitungen des SHZ-Verlags von heute melden 30 neue Planerstellen und fünf Millionen Euro für externe Planer.

     

    Donnerwetter, da hat sich der Besuch beim Papst ja doch für das Land gelohnt! – Oder zumindest die Anmeldung der Aktuellen Stunde.

     

    Herr Minister, da drängen sich mir drei Fragen auf: Warum erst jetzt? Und: Ist das nun tatsächlich ernst gemeint oder versucht da nur jemand verzweifelt seinen Job retten? Und auch: Warum soll das bisher eigentlich nicht möglich und notwendig gewesen sein?

     

    Es wurde von Ihnen und Ihrem Staatssekretär ja immer wieder erklärt, zuletzt im gemeinsamen Wirtschafts- und Finanzausschuss vergangene Woche, dass die Vergabe an Externe kaum noch möglich sei und es auf dem Arbeitsmarkt nun einmal keine entsprechenden Fachkräfte geben würde, die bei Ihnen arbeiten wollen.

     

    Jetzt kommt also der neue Bundesverkehrswegeplan mit – zum Glück – deutlich höheren Investitionen – und Schleswig-Holstein droht wegen der fehlenden Pläne mehr denn je und im erheblichen Maße ein Verschenken von Bundesmitteln, die unserem Bundesland zustehen, an Bayern und andere Bundesländer, die ihre Hausaufgaben gemacht haben. Das muss auf jeden Fall verhindert werden!

     

    Man hat sich beim Abrufen der Bundesmittel bisher mit vielen kleineren Maßnahmen einigermaßen gerettet (Lärmschutz etc.); dies wird in den nächsten Jahren so nicht mehr möglich sein – und das ist ja auch nicht Sinn der Sache. Die Erhöhung der Planungskapazitäten ist also die wichtigste Aufgabe des Verkehrsministers. Wenn man aber erst wenige Monate vor Ablauf seiner fünfjährigen Amtszeit ein Konzept zur Anwerbung von Planern vorlegt, dann hat man seinen Job nicht erledigt!

     

    Wie sieht es bisher bei den Planungskapazitäten im zuständigen Landesbetrieb aus? Seit 2012 – also seit Amtsantritt von Herrn Meyer – hat der Landesstraßenbaubetrieb Jahr für Jahr weniger Planer zur Verfügung. Momentan sind es nur noch 92, die immer mehr Aufgaben zu bewältigen haben. Und wir müssen feststellen: Aktuell ist das Land auf dem Arbeitsmarkt in diesem Bereich nicht wirklich konkurrenzfähig. Die Kommunen, Hamburg, Bund treten in dieser Frage als Konkurrenten auf. Aber vor allem die private Bauwirtschaft angelt sich die jungen Bauingenieure, die in unserem Bundesland lediglich an der Fachhochschule Lübeck ausgebildet werden und dort ihren Bachelor machen, mitunter schon während des Studiums. Das liegt schlicht daran, dass sie viel bessere Bedingungen anbietet als das Land – insbesondere was die Bezahlung angeht.

     

    Dabei liegen die Lösungsvorschläge doch auf der Hand: Andere Standorte, andere Studiengänge (das soll ja jetzt offenbar auch passieren), bessere Bezahlung, dafür ggf. Ausgliederung der Planungsabteilung, mehr Studienplätze z.B. auch an der Fachhochschule Kiel und vor allem die Einbeziehung externer Kräfte.

     

    Bisher wurde auch der Personalabbau im zuständigen Landesbetrieb insgesamt ungebremst fortgesetzt. Unser Antrag dazu wurde von der Koalition abgelehnt. Und dies haben Sie unternommen, obwohl sich die Vorzeichen bzgl. der Aufgaben doch schon länger umgekehrt haben und jedem klar ist, dass dies kontraproduktiv ist.

     

    Minister Meyer war bei seinen Rechtfertigungsversuchen in den vergangenen knapp viereinhalb Jahren um kaum eine Ausrede verlegen. Darin ist er ja wirklich gut. Meistens sollen seine zahlreichen CDU-Amtsvorgänger an allem schuld gewesen sein. Da ist zwar auch was dran. Es zeigt sich aber, dass die Ausreden zusehends schlechter werden, wenn er jetzt – wie am vergangenen Freitag – die unzureichende Kostenerstattung des Bundes als Hauptproblem benennt. Das fand ich hochinteressant!

     

    Vor allem habe ich mich gefragt: Was soll uns dieser Rechtfertigungsversuch sagen? War es in Wirklichkeit gar nicht das Hauptproblem, dass man keine Planer gefunden hat? Liegt es in Wahrheit daran, dass diese Koalition einfach kein zusätzliches Geld für die Planung von Verkehrsprojekten aufwenden wollte? Der gestrige Kabinettbeschluss deutet stark darauf hin.

     

    Das würde bedeuten, dass die Landesregierung dem Landtag und die gesamte schleswig-holsteinische Öffentlichkeit getäuscht hat!

     

    So oder so: Es mangelt seit dem Regierungswechsel offensichtlich an geeigneten Maßnahmen zur Erhöhung der Planungskapazitäten und offenbar auch an dem entsprechenden Durchsetzungsvermögen des Ministers innerhalb des Kabinetts und der Koalition.

     

    Wenn unser Bundesland in den nächsten Jahren nicht in erheblichem Maße Bundesmittel an Bayern und andere süddeutsche Bundesländer verschenken soll, die damit ihren wirtschaftlichen Vorsprung weiter ausbauen werden, braucht Schleswig-Holstein einen Neuanfang in der Verkehrspolitik. Ich befürchte aber, dass dieser Landesregierung dazu der Wille und die Kraft fehlen.

     

    Wir schauen uns die Vorschläge des Ministers jetzt natürlich genau an – sie kommen ja nun wirklich sehr spät. Eigentlich kommt diese Initiative zu kurzfristig vor dem Ende der Wahlperiode, um sie noch ernst nehmen zu können.

     

    Denn klar ist auf jeden Fall: Diese Wahlperiode hat unserem Land in der Verkehrspolitik fünf verlorene Jahre beschert, die sich Schleswig-Holstein gar nicht leisten konnte. Es mangelt dabei nicht an Ankündigungen des Verkehrsministers, es mangelt an entsprechenden Taten dieser Landesregierung. Das ist das Problem!“

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  • 10.10.2016

    Christopher Vogt: Hochschulfinanzierung ist eine existenziell wichtige Zukunftsfrage für S-H

    „Die Vorschläge von Professor Kipp sind sehr wertvolle wissenschaftspolitische Anregungen für die nächsten Monate. Es ist gut, dass Professor Kipp sehr deutlich gemacht hat, dass die Hochschulen des Landes nach wie vor stark unterfinanziert sind. Es gibt für die Landesregierung also keinen Grund zur Selbstzufriedenheit. Ganz im Gegenteil: Angesichts der finanziellen Spielräume in den letzten Jahren hätte die Landesregierung deutlich mehr für die Hochschulen tun können und müssen. Dies ist aus unserer Sicht eine existenziell wichtige Zukunftsfrage für unser Bundesland.

     

    Schleswig-Holstein wird nur dann ein wirklich zukunftsfähiges Bundesland sein, wenn es attraktiver für Wissenschaftler und Studieninteressierte wird. Die Landesregierung sollte auch endlich den Ruf nach mehr Autonomie von Seiten der Landesrektorenkonferenz und der Imboden-Kommission erhören. Gerade als vergleichsweise finanzschwaches Bundesland wäre Schleswig-Holstein gut beraten, die Hochschulen durch mehr Autonomie beim Personal, beim Bau und bei der Organisation zu stärken. Unser Vorschlag für ein Hochschulfreiheitsgesetz will genau dies ebenfalls erreichen.“

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  • 07.10.2016

    Christopher Vogt: Schleswig-Holstein braucht einen Neustart in der Verkehrspolitik

    „Die Kritik des Bundesverkehrsministers an der Landesregierung ist absolut berechtigt. Die fehlenden Pläne führen dazu, dass Schleswig-Holstein immer wieder Bundesmittel an andere Bundesländer verschenkt, die damit den wirtschaftlichen Abstand zu uns weiter vergrößern. Dieser Trend wird sich in den nächsten Jahren dramatisch verstärken, wenn nicht endlich eine andere Verkehrspolitik gemacht wird.

     

    Wir müssen feststellen, Verkehrsminister Meyer hat bei der Planung völlig versagt. Wer nach viereinhalb Jahren im Amt noch nicht einmal ein Konzept zur Anwerbung von Verkehrsplanern vorweisen kann, kann keine Ausreden mehr geltend machen. Unter Minister Meyer hat sich die Zahl der Verkehrsplaner stetig verringert, obwohl der Landesbetrieb und insbesondere seine Planer immer mehr Aufgaben zu bewältigen haben. Der Personalabbau im Landesbetrieb geht ungebremst weiter, obwohl doch jeder weiß, dass dies völlig kontraproduktiv ist. Dass viele wichtige Verkehrsprojekte im Land nicht vorankommen, ist kein Zufall, sondern liegt an dem Unvermögen des Ministers und den politischen Blockaden seiner Kollegen.

     

    Die vielen Ankündigungen des Ministers zur Vereinfachung des Planungsrechts sind allesamt im Sande verlaufen. Geeignete Vorschläge zur Erhöhung der Planungskapazitäten gibt es genug, werden aber nicht aufgegriffen. Man muss endlich die Bezahlung verbessern, mehr Studienplätze für Bauingenieure und andere Standorte anbieten oder auch die Zusammenarbeit mit der DEGES ausweiten. Bei allen Vorschlägen erklärt der Verkehrsminister immer wieder, dass dies alles schwierig sei.

     

    Schleswig-Holstein braucht dringend einen Neustart in der Verkehrspolitik, wenn unser Wirtschaftsstandort nicht vor die Wand fahren soll.“

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  • 07.10.2016

    Christopher Vogt: FDP-Initiative gegen die Einführung einer Sportboot-Maut erfolgreich

    „Es ist sehr erfreulich, dass die Initiative der FDP-Landtagsfraktion (Drs. 18/4399) gegen die Einführung einer Maut für Sportboote nicht nur vom Wirtschaftsausschuss des Landtages, sondern auch von der Landesverkehrsministerkonferenz beschlossen wurde. Das ist ein ganz wichtiges Signal an die Bundesregierung, dass sie diesen Plan nun endgültig beerdigen sollte. Es ist gut, dass Verkehrsminister Meyer unsere Initiative aufgegriffen und diesen Beschluss herbeigeführt hat. Dass sich Herr Meyer nun mit unseren Federn schmückt, macht ihn hübscher und ist angesichts des positiven Ergebnisses auch durchaus verzeihlich. Bedauerlich ist allerdings, dass sich der grüne Verkehrsminister Hessens dem Beschluss nicht anschließen wollte.“

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  • 21.09.2018 | 06:30 |

    Kiel

    | Termine

    Ökonomie trifft Ökologie - Warum wir uns nicht an jeden Strohhalm klammern sollten

    Bilder von Meeren voller Plastikmüll ehen täglich um die Welt. Die EU plant ein Verbot von Wegwerfartikeln aus Plastik. Gesundheitsgefahren, die von Mikroplastik ausgehen können, sind Gegenstand aktueller Forschung.

    Welche Dimensionen hat das Plastikproblem wirklich? Gibt es sinnvolle Alternativen zu Plastik? Wie können wir Müll vermeiden? Dies und mehr wollen wir gemeinsam mit Ihnen lösungsorientiert diskutieren.


    Die FDP-Landtagsfraktion lädt Sie und euch daher am

    📆 Dienstag, den 18. September 2018, um 18.30 Uhr (Einlass)

    herzlich ein zur


    Podiumsdiskussion
    "Ökonomie trifft Ökologie -
    Warum wir uns nicht an jeden Strohhalm klammern sollten."


    📍 Die Veranstaltung findet statt im Landtag Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel, 1. OG, Raum 142.


    ❗️ EINE ANMELDUNG
    BIS ZUM 11. SEPTEMBER 2018
    IST ERFORDERLICH UNTER
    anmeldung@fdp.ltsh.de oder 0431-988 1480. ❗️


    Für den Einlass in das Landeshaus ist ein Personalausweis erforderlich.


    Ablauf:

    18.30 Uhr - Eintreffen
    19.00 Uhr - Begrüßung und Impuls
    19.20 Uhr - Moderierte Podiumsdiskussion
    20.30 Uhr - Fragen aus dem Publikum
    20.50 Uhr - Ausklang mit Imbiss


    Podiumsdiskussion mit:

    ▶️ Prof. Dr. Matthias Labrenz
    IOW Leibniz-Institut für Ostseeforschung Warnemünder


    ▶️ Dierk Böckenholt
    Handelsverband Nord


    ▶️ Daniel Gieseler-Heinrich
    FISCHBAR Kiel


    ▶️ Lisa Heldt
    plietsch. natürlich unverpackt


    ▶️ Dennys Bornhöft
    umweltpolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Schleswig-Holstein


    🎤 Moderation: Ralf Rose (R.SH)


    Herzliche Grüße
    Dennys Bornhöft, MdL, umweltpolitischer Sprecher

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  • 06.10.2016

    Dr. Heiner Garg: Koalition muss bei den Straßenausbaubeiträgen endlich in den Dialog gehen

    „Die Tatsache, dass eine Petition gegen Straßenausbaubeiträge in kurzer Zeit über 5.600 Unterstützer erhalten hat, zeigt, wie sehr dieses Thema den Menschen in Schleswig-Holstein unter den Nägeln brennt. Zugleich offenbart sich hiermit, dass die von Rot-Grün-Blau verantwortete Zwangsbeteiligung der Anwohner vollkommen an der Lebenswirklichkeit vor Ort vorbeigegangen ist.

     

    Die FDP-Fraktion hat sich schon in der vergangenen Wahlperiode dafür eingesetzt, dass die Kommunen selbst entscheiden können, ob sie die Anwohner an den Straßenausbaubeiträgen beteiligen – oder eben nicht. Zudem ist es aus unserer Sicht unerlässlich, die sogenannten wiederkehrenden Beiträge leichter zu ermöglichen, um dadurch die Abgabenlast strecken und abmildern zu können.

     

    Wir brauchen endlich eine offene Diskussion über das verkorkste rot-grün-blaue Gesetz. SPD, Grüne und SSW sollten hier ihre Scheuklappen ablegen und in den Dialog gehen.“

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  • 06.10.2016

    Dr. Ekkehard Klug: Einzige frohe Botschaft Stegners ist auch noch falsch

    „Die einzige frohe Botschaft, die Dr. Ralf Stegner im Verbund mit seiner Polizei-Expertin Simone Lange heute der schleswig-holsteinischen Öffentlichkeit überbracht hat, ist auch noch falsch. Herr Dr. Stegner erklärte feierlich, die Koalition habe seit 2012 ‚200 zusätzliche Planstellen‘ bei der Landespolizei eingerichtet. Ein Blick in die Antwort der Landesregierung auf eine Haushaltsfrage der SPD-Fraktion widerlegt dies jedoch.“

     

    Der Link zum Umdruck findet sich hier (S. 86f.):

    http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl18/umdrucke/6500/umdruck-18-6585.pdf

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  • 06.10.2016

    Dr. Heiner Garg: SPD muss die Kosten für den Wohlfühlstreifen tragen – und nicht der Steuerzahler

    „Auch in diesem Jahr weist das Schwarzbuch des Bundes der Steuerzahler auf das erschreckende Ausmaß der Verschwendung von Steuergeldern hin. Herr Dr. Altmann hat Recht, wenn er im Hinblick auf die rot-grün-blaue Landesregierung erklärt, dass gerade in konjunkturell günstigen Zeiten oftmals zu sorglos mit dem Geld der Steuerzahler umgegangen werde.

     

    Definitiv inakzeptabel ist in diesem Zusammenhang, dass sich der Ministerpräsident per Personality-Clips als großer Wohlfühlonkel geriert, der sich freut, Ministerpräsident sein zu dürfen – gerne auch noch fünf weitere Jahre. Erstens offenbart Torsten Albig mit solchen Aussagen einen erstaunlich geringen politischen Anspruch, wenn es ihm nur darum geht, Ministerpräsident zu sein; zweitens sind solche Einlassungen – verbreitet auf der offiziellen Präsenz der Landesregierung – rechtswidrig, weil er offen um seine Wiederwahl bittet.

     

    Wir teilen die Auffassung Dr. Altmanns, dass die schleswig-holsteinische SPD für die Kosten des Werbefilmchens aufkommen muss – und nicht der Steuerzahler.“
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  • 05.10.2016

    Dr. Ekkehard Klug: Der von der Ministerin beschriebene Vorgang widerspricht der Lebenserfahrung

    „Das Justizministerium streitet ab, mit der Weiterleitung des Schreibens der Ministerin vom 7. Juli an die Generalstaatsanwaltschaft das Ziel verbunden zu haben, eine Ermittlung gegen Abgeordnete anzustoßen. Dass ein Ministerium seine nachgeordneten Behörden noch am gleichen Tage, an dem die Ministerin einen Brief versendet, völlig sinn- und zweckfrei mit diesem Papier volltextet, entspricht jedoch nicht der Lebenserfahrung.

     

    Im Übrigen: Herr Dr. Dolgner hat mir im SPD-Pressedienst (Nr. 233/2016) eine Behauptung angedichtet, die ich nie aufgestellt habe. Wer glaubt, sich und seine Regierung durch Schwindeleien verteidigen zu müssen, offenbart interessante Einblicke in die Tragfähigkeit seiner Argumentation.“

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  • 04.10.2016

    Christopher Vogt: Das rot-grün-blaue Bürokratiemonster-Vergaberecht muss ersetzt werden

    „Die Landesregierung täte gut daran, die Sorgen und Nöte der schleswig-holsteinischen Unternehmen sowie deren Probleme mit dem rot-grün-blauen Vergaberecht endlich ernst zu nehmen. Es ist eine Frage der Zukunftsfähigkeit unseres Landes, ob es mit den richtigen wirtschaftspolitischen Weichenstellungen gelingt, auch schwierigere konjunkturelle Phase zu überstehen. Es zeigt sich immer mehr, dass das absurd komplizierte Tariftreue- und Vergaberecht vielleicht das eine oder andere rot-grün-blaue Herz erwärmt hat, von den Praktikern jedoch mit überwältigender Mehrheit als Wachstumsbremse empfunden wird. Das Ergebnis der IHK-Umfrage deckt sich mit den Erfahrungen, die uns immer wieder von kleinen und mittelständischen Unternehmen und auch aus den Verwaltungen berichtet werden. Es ist schon fast tragisch, dass ein Gesetz, dass eigentlich für Gerechtigkeit sorgen sollte, für so viel neue Ungerechtigkeit sorgt.

     

    Die IHK-Umfrage ist auch ein Fingerzeig für die von der Landesregierung in Auftrag gegebene Evaluation des Tariftreue- und Vergabegesetzes. Ich bin sehr gespannt, welches Evaluationsergebnis die Landesregierung der Öffentlichkeit demnächst präsentieren wird. Sollten die Ergebnisse abweichen, wird sich die Landesregierung sehr unangenehme Fragen stellen lassen müssen. Sollte die Evaluation zum gleichen Ergebnis kommen, muss die Landesregierung das Scheitern ihrer Mittelstandspolitik eingestehen und ihren Kurs radikal ändern. Die Mittelstandspolitik des Landes wird sich nach der Wahl am 7. Mai wohl eh ändern. Wir werden dafür kämpfen, dass das rot-grün-blaue Bürokratiemonster schnellstmöglich durch ein mittelstandsfreundliches und unbürokratisches Vergaberecht ersetzt wird.“

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  • 30.09.2016

    Wolfgang Kubicki: Für einen solch schrecklichen Angriff gibt es keinerlei Rechtfertigung

    „Diese Nachricht macht mich tief betroffen. Was auch immer in dem Täter vorgegangen sein mag: Für einen solch schrecklichen Angriff gibt es keinerlei Rechtfertigung. Es ist ein hinterhältiges, feiges Attentat – noch dazu äußerst brutal ausgeführt. Den Täter muss  die volle Härte des Rechtsstaates treffen.

     

    Tatsache ist aber leider auch, dass dies kein Einzelfall ist: In vielen Gemeinden in Deutschland werden Bürgermeister und Mitarbeiter wegen der Asylpolitik angefeindet. Es gibt bedauerlicherweise Menschen, die ihre Grenzen nicht mehr kennen.

     

    Ich habe immer davor gewarnt, die Verantwortlichen vor Ort mit den Problemen der Flüchtlingspolitik allein zu lassen. Egal, wie man zur Flüchtlingspolitik steht, es braucht den Mut der Anständigen, künftige Gewalttaten zu verhindern und die Täter zu ächten.“

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  • 29.09.2016

    Wolfgang Kubicki: Erklärungen des Justizministeriums irreführend

    „Die Äußerungen des Justizministeriums sind nicht nur unzureichend, sondern irreführend. Dies ist völlig unabhängig davon, ob die Schreiben des Justizministeriums an nachgeordnete Behörden von einer gewissen Belanglosigkeit sind, wie das Ministerium insinuiert oder nicht doch einen verbindlicheren Charakter haben.

     

    Das Ministerium wollte die Staatsanwaltschaft offenkundig zu Ermittlungen veranlassen. Denn es hat der Generalstaatsanwaltschaft einen Sachverhalt angezeigt, der den Tatbestand einer Straftat verwirklichen könnte.

     

    Welchen Sinn sollte sonst die Übermittlung der Korrespondenz der Justizministerin mit der Vorsitzenden des Parlamentarischen Untersuchungsausschuss sowie der Stellungnahme der Datenschutzbeauftragten an den Generalstaatsanwalt und die Weiterleitung an die Staatsanwaltschaft Kiel machen?

     

    Die Annahme, es habe sich hier lediglich um Mitarbeiterfortbildung gehandelt, wird kaum zu vertreten sein.“
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  • 29.09.2016

    Dr. Heiner Garg und Oliver Kumbartzky: Pferdesteuererhebung ist als Alarmsignal zu verstehen

    „Dass der Finanzausschuss der Gemeinde Tangstedt gestern mehrheitlich die Einführung einer Pferdesteuer empfohlen hat, beobachten wir mit großer Sorge“, so Dr. Heiner Garg. „Es ist als eindeutiger Beleg dafür zu werten, dass die Kommunen bei ihrer Steuergestaltung der Kreativität zunehmend freien Lauf lassen müssen, weil ihnen insgesamt das Wasser finanziell bis zum Hals steht.“ Not mache bekanntlich erfinderisch.

     

    Es solle sich niemand der Illusion hingeben, dass ein solcher Schritt die massiven Haushaltsprobleme dauerhaft löse. Vielmehr werde eine weitere Bagatellsteuer installiert, die Arbeitsplätze gefährde und so volkswirtschaftlich mehr Schaden anrichte, als dass sie dem Kämmerer helfe, den kommunalen Haushalt zu sanieren.

     

    Dr. Heiner Garg: „Die Landesregierung, die die zum Teil katastrophale Finanzausstattung der Kommunen bedauerlicherweise bislang einfach ignoriert, sollte diese Entscheidung der Gemeinde Tangstedt als Alarmsignal verstehen.“

     

    Oliver Kumbartzky ergänzt: „Die Einführung einer Pferdesteuer im Pferde- und Reiterland Schleswig-Holstein ist das völlig falsche Signal. Auch deshalb, weil sie einen hohen Verwaltungsaufwand bedeutet. Sie würde zudem die landesverfassungsrechtlichen Staatszielbestimmungen zugunsten des Sports konterkarieren, weil zu befürchten ist, dass durch eine Pferdesteuer viele Sportangebote gefährdet werden. Reiten ist Sport und Sportarten sollten nicht besteuert werden.“

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  • 28.09.2016

    Wolfgang Kubicki: Ministerin Spoorendonk will ein Mitglied der Regierung aus der Schusslinie nehmen

    „Wir halten das Vorgehen der Justizministerin im Zusammenhang mit der Nutzung des Weisungsrechtes für skandalös.  Noch im Januar 2014 hat Frau Spoorendonk im Landtag den Gebrauch des Weisungsrechtes entschieden von sich gewiesen, weil dies nicht zu ihrem Verständnis von justizpolitischer Kultur in diesem Land passe. Das kann angesichts der heutigen Meldungen nur heißen, dass sich ihre justizpolitische Kultur ins Gegenteil geändert hat – wohl nur, um ein Mitglied der Regierung Albig aus der politischen Schusslinie zu nehmen.

     

    Die FDP-Fraktion wird diesen Vorgang nicht auf sich beruhen lassen, sondern im Gespräch mit den anderen Fraktionen des Landtages weitere parlamentarische Schritte beraten. Es ist aus unserer Sicht eine nicht hinnehmbare Grenzübertretung und aus rechtsstaatlicher Sicht bedenklich, wenn eine Justizministerin die Staatsanwaltschaft anweist, gegen Abgeordnete zu ermitteln – zumal unklar ist, ob die Ministerin zuerst im eigenen Hause nach einem Schuldigen gesucht hat.“

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  • 27.09.2016

    Christopher Vogt: Aussagen des LBV-Direktors dokumentieren das Versagen dieser Landesregierung

    „Die Aussagen des LBV-Direktors können inhaltlich niemanden überraschen, aber sie dokumentieren das verkehrspolitische Versagen der rot-grün-blauen Landesregierung in bemerkenswerter Weise. Wir teilen den Frust von Minister Meyers Spitzenbeamten. Die Probleme in der Verkehrspolitik sind hausgemacht. Die vorhandenen finanziellen Spielräume des Landes werden unter Rot-Grün-Blau nicht genutzt, um die Infrastruktur zu sanieren, weil dies politisch nicht gewollt ist. Mit dieser rot-grün-blauen Politik wird Schleswig-Holstein wirtschaftlich immer weiter zurückfallen.

     

    Unter Minister Meyer stehen dem Landesbetrieb von Jahr zu Jahr weniger Planer zur Verfügung. Trotz mehrfacher Ankündigung hat der Minister bis heute kein geeignetes Konzept zur Anwerbung von entsprechenden Fachkräften vorgelegt. Ich tippe, dass er wenige Wochen vor der Landtagswahl damit an die Öffentlichkeit gehen wird.

     

    Zudem passt der fortlaufende Personalabbau beim Landesbetrieb überhaupt nicht mehr in die Zeit, da dieser in den nächsten Jahren deutlich mehr und eben nicht weniger Aufgaben zu bewältigen hat. Bis heute konnte Minister Meyer leider weder die Koalitionsfraktionen noch seine Kabinettskollegen davon überzeugen, dass der Personalabbau beim LBV absolut kontraproduktiv ist. Er hat das Thema trotz der vielen Mahnungen aus der Wirtschaft und der Opposition schlicht verschlafen. Die Landesregierung droht dadurch große Chancen für unser Bundesland zu verspielen. In Bayern und Baden-Württemberg freut man sich schon jetzt auf Bundesmittel, die eigentlich zu uns fließen sollten, aber wegen fehlender Planung hier nicht verbaut werden können. Um dieses Szenario abzuwenden, bedarf es auch keines politischen ‚Wunders‘, wie der Direktor anmerkt, sondern schlichtweg eine andere politische Mehrheit im Landtag. Schleswig-Holstein braucht einen Neustart in der Verkehrspolitik.“

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