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  • 18.02.2025

    Bernd Buchholz: Wo bleibt das Dublin-Zentrum für Schleswig-Holstein?

    Zur Ankündigung eines Dublin-Zentrums in Brandenburg erklärt der migrationspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    "Die gemeinsame Ankündigung von SPD-Innenministerin Faeser und ihrer brandenburgischen Partei- und Amtskollegin ist zwar ein durchschaubares Wahlkampfmanöver, in der Sache aber richtig. Von daher wäre die Frage: Wo bleibt das Dublin-Zentrum für Schleswig-Holstein? Oder wo bleibt überhaupt ein brauchbarer Vorschlag der schwarz-grünen Koalition für die Verbesserung der Dublin-Verfahren, der über Wahlkampfgetöse hinausgeht.

    Davon ist nichts zu sehen. Ministerpräsident Daniel Günther mahnt selbst in bundesweiten TV-Sendungen an, dass es klare Antworten brauche. Nur liefern tut er diese bislang mit seiner Koalition nicht."

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  • 19.02.2025

    Bernd Buchholz: Landesregierung will keine vollautomatisierten Supermärkte

    Zum Beschluss des Kabinetts zur Anpassung des Ladenöffnungszeitengesetzes erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    "Das Gesetz ist das Papier nicht wert, auf dem es geschrieben wurde. Denn hätte die Landesregierung die Betreiber von automatisierten Supermärkten in den Prozess mit einbezogen, dann wüsste sie, dass sich mit der Flächenbegrenzung von 150m² ein solcher automatisierter Laden nicht wirtschaftlich betreiben lässt. Insofern ist das Gesetz ein Rohrkrepierer, denn mit diesen Kriterien wird nicht nur kein automatisierter Supermarkt eröffnen, die bereits bestehenden werden wieder schließen müssen. Die äußerst restriktive Beschränkung auf Gemeinden mit weniger als 1.500 Einwohnern macht das Gesetz darüber hinaus noch weniger praktikabel. 

    Schade, dass CDU und Grüne eine zeitgemäße Änderung der Ladenöffnungszeiten im Interesse des gesamten Landes weiter ablehnt. Wir haben bereits im vergangenen Jahr einen sinnvollen Vorschlag gemacht, wie man das Ladenöffnungszeitengesetz anpassen kann. Schade, dass die Landesregierung diesen nicht berücksichtigt hat."

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  • 19.02.2025

    Christopher Vogt: Das Aus für den Pflegestudiengang ist eine schlechte Nachricht für Neumünster

    Zur heutigen Ankündigung der Fachhochschule Kiel, dass der Pflegestudiengang von Neumünster nach Kiel verlegt werden soll, erklärt der Vorsitzende und hochschulpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt: 

    „Das von der Fachhochschule Kiel verkündete Aus für den Pflegestudiengang ist eine schlechte Nachricht für die Stadt Neumünster. Es gab in Neumünster seit Jahren den parteiübergreifenden und auch nachvollziehbaren Wunsch, die Stadt zu einem Hochschulstandort weiterzuentwickeln. Die Ansiedlung des Pflegestudiengangs war deshalb eine große Chance für die Stadt und wurde von der FDP-Landtagsfraktion auch unterstützt. Ich bedaure, dass dieses Projekt am Standort Neumünster nun gescheitert ist. Damit ist eines der ganz wenigen konkreten hochschulpolitischen Projekte dieser Landesregierung gescheitert. Wir erwarten jetzt von der Landesregierung eine Erklärung, wie es mit dem Pflegestudiengang und auch mit der Stadt Neumünster als potenziellem Hochschulstandort weitergehen soll.“

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  • 26.09.2018

    Jan Marcus Rossa zu TOP 7 „Gesetz über den Vollzug der Abschiebungshaft“

    In seiner Rede zu TOP 7 (Gesetz über den Vollzug der Abschiebungshaft) erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:

    „Ich würde mir eine deutlich sachlichere Diskussion über die Abschiebehaft wünschen als dies heute oder auch in vergangenen Parlamentsdebatten geschehen ist.

    Ich finde es außerordentlich bedenklich, wenn die SPD immer wieder versucht, den Eindruck zu erwecken, künftig werde jede Abschiebung in Schleswig-Holstein über die Abschiebehafteinrichtung in Glückstadt vollzogen. Eine solche Behauptung ist schlicht unwahr. Solche Äußerungen sind nicht nur populistisch, sondern auch nicht geeignet, Lösungen aufzuzeigen, wie wir das geltende Aufenthaltsrecht auch dann durchsetzen wollen, wenn eine vollziehbare Ausreisepflicht besteht und sich der Ausreisepflichtige mit allen Mitteln seiner Abschiebung zu entziehen versucht. Auf dieses Problem müssen wir eine Antwort geben. Das erwarten die Bürgerinnen und Bürger von uns.

    Regieren heißt eben auch, Verantwortung zu übernehmen. Und Jamaika ist sich dieser Verantwortung durchaus bewusst. Keinem von uns in der Jamaika-Koalition fällt es leicht, eine Abschiebehaftanstalt zu errichten und die dafür notwendigen Regelungen zu schaffen. Auch wir wünschen uns, dass Menschen, die kein Recht haben, sich in Deutschland aufzuhalten, freiwillig unser Land verlassen. Deshalb geht selbstverständlich die freiwillige Rückkehr einer Abschiebehaft oder sonstigen Zwangsmaßnahmen immer vor. Das hat ja auch die SPD so gesehen, als sie noch regieren durfte. Denn auch in Ihrer Regierungszeit, liebe Kolleginnen und Kollegen, wurden Menschen, die sich beharrlich weigerten, ihrer Ausreisepflicht nachzukommen, in Haft genommen. Und dabei haben Sie sich keineswegs mit Ruhm bekleckert, denn zum einen verstießen die Haftbedingungen in Schleswig-Holstein bis 2014 gegen internationales Recht und zum anderen wurden nach Schließung der Hafteinrichtung in Rendsburg die Ausreisepflichtigen durch die Bundesrepublik geschickt und z.B. in Eisenhüttenstadt inhaftiert! Abschiebehaft gab es sehr wohl auch unter den Ministerpräsidenten Albig und Simonis. Schade, dass Sie sich heute daran nicht mehr erinnern mögen. Wir helfen Ihnen da aber gerne, damit das nicht in Vergessenheit gerät.

    Um es einmal ganz deutlich zu sagen: Auch ich, auch die Freien Demokraten würden sich wünschen, wenn wir auf das Abschiebehaftgesetz verzichten könnten, weil die Menschen, die kein Aufenthaltsrecht haben, Deutschland freiwillig verlassen würden. Das tun aber einige Menschen nicht und deshalb wird der Staat gezwungen, wenn er geltendes Recht durchsetzen will, auch zu Zwangsmitteln zu greifen bis hin zur Haft.

    Wir haben in Deutschland ein Vollzugsproblem. Gestern im Innen- und Rechtsausschuss berichtete die Landespolizeiführung, dass von vier Abschiebeversuchen im Durchschnitt nur einer gelinge. Das ist eine Quote, die wir verbessern müssen. Es kann auch nicht richtig sein, wenn ein ehemaliger Bundesinnenminister und heutiger Bundestagspräsident in einem Interview in der WELT am SONNTAG beklagt, dass das Aufenthalts- und Abschieberecht in Deutschland so komplex geworden ist und dann den Schluss daraus zieht, dass die Politik „nicht allzu stark Hoffnung schüren“ dürfe, „dass wir die Großzahl dieser Menschen zurückführen können“.

    Mit Verlaub: Eine solche Haltung des Gesetzgebers ist den Bürgerinnen und Bürgern doch nicht mehr vermittelbar. Wir sind es doch, die die Rahmenbedingungen für Zuwanderung, Asyl und Flüchtlingsschutz treffen. Wir sind es aber auch, die die Pflicht haben, die Rückführung so zu gestalten, dass ein Vollzug geltenden Rechts möglich bleibt. Die Äußerungen von Wolfgang Schäuble weisen in eine völlig falsche Richtung.

    Wir, die Parlamentarier in Deutschland sind aufgefordert, Lösungen zu entwickeln und dazu gehört – neben vielen anderen Maßnahmen – eben auch ein Abschiebehaftvollzugsgesetz. Es ist daher völlig richtig, dass wir in Schleswig-Holstein wieder eine eigene Abschiebehaftvollzugseinrichtung haben werden, denn nur so können wir auf die Haftbedingungen Einfluss nehmen und diese menschenwürdig gestalten. Das Gesetz trägt dieser Zielstellung Rechnung und es wird begleitet werden von einer Verordnung, die sicherstellt, dass die Abschiebehaft eben keine Strafhaft sein wird wie es das Europarecht aber auch unser Verfassungsrecht verlangt.“

    Es gilt das gesprochene Wort!

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  • 20.02.2025

    Bernd Buchholz: Antidiskriminierungsklausel ist nicht verfassungskonform

    Zur Anhörung gestern im Innen- und Rechtsausschuss zur Änderung der Landeshaushaltsordnung erklärt der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    "Die Anhörung zur Antidiskriminierungsklausel hat deutlich gemacht, dass die bisherigen Vorschläge zur Änderung der Landeshaushaltsordnung nicht verfassungskonform sind. Zuwendungen nach Haltungen oder Bekenntnissen zu verteilen ist selbst dann nicht verfassungskonform regelbar, wenn man sich nur auf die Einhaltung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung bezieht. Wir ziehen deshalb unseren Änderungsantrag zurück und appellieren an die Regierungsfraktionen, auch ihre eindeutig nicht verfassungskonformen Vorschläge vom Tisch zu nehmen. Es macht keinen Sinn, gut gemeinte Vorschläge zum Gesetz zu machen, wenn die Aufhebung durch das Verfassungsgericht voraussehbar ist."

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  • 21.02.2025

    Christopher Vogt: Vorstoß des Ministerpräsidenten wird schwarz-grüner Papiertiger bleiben

    Zur Ankündigung von Ministerpräsident Daniel Günther, konsequenter gegen die steigende Zahl an Messerangriffen in der Öffentlichkeit vorgehen zu wollen, erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt: 

    „Es ist bedauerlich, dass es erst eine kurz bevorstehende Bundestagswahl braucht, bis auch der Ministerpräsident den Handlungsbedarf bei der inneren Sicherheit in Schleswig-Holstein erkennt. Daniel Günther markiert jetzt in einem sehr durchschaubaren PR-Manöver den harten Hund, aber in der Realität steht sein grüner Koalitionspartner regelmäßig massiv auf der Bremse, wenn es um tatsächliche Maßnahmen geht. Ein prominentes Beispiel ist die von uns seit zwei Jahren geforderte Zentralisierung des Rückkehrmanagements, die Schwarz-Grün lange komplett abgelehnt hat und wo es jetzt nur minimale erste Schritte in diese Richtung geben soll, die bei weitem nicht ausreichen. Diese zögerliche Politik der schwarz-grünen Uneinigkeit birgt Sicherheitsrisiken für unser Land und das weiß natürlich auch der Ministerpräsident. Überzeugender als solche Wahlkampfmanöver wären deshalb tatsächliche Maßnahmen. 

    Es braucht ein konsequenteres Vorgehen gegen Gefährder. Ich befürchte aber, dass dieser Vorstoß des Ministerpräsidenten nur ein schwarz-grüner Papiertiger bleiben wird. Schleswig-Holstein kann schließlich schon heute Gefährder in Präventivhaft nehmen, tut es aber nicht. Das Mittel der Präventivhaft wird in Schleswig-Holstein kaum angewendet. Als zum Beispiel Aktivisten der ‚Letzten Generation‘ unser Bundesland mit angekündigten kriminellen Aktionen überzogen haben, hat sich der Ministerpräsident erst sehr zögerlich geäußert und seine dann angekündigte ‚härtere Gangart‘ letztlich nie umgesetzt. Die Präventivhaft muss nicht nur verhältnismäßig und rechtssicher umgesetzt werden, sondern für die Sicherheitsbehörden auch tatsächlich praktikabel sein. Hierfür müsste die Landesregierung die Polizei und Justiz besser ausstatten, was derzeit jedoch nicht in Sicht ist.“

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  • 26.02.2025

    Heiner Garg zu TOP 32+33 "Russische Schattenflotte gefährdet unsere Meere"

    In seiner Rede zu TOP 32+33 (Russische Schattenflotte gefährdet unsere Meere sowie Schleswig-Holsteins Punkte für die neue Amtszeit der EU-Institutionen 2024- 2029) erklärt der parlamentarische Geschäftsführer und europapolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Heiner Garg: 

    „Der Westen, jedenfalls wenn wir politisch davon sprechen, ist ja viel mehr als nur eine Himmelsrichtung. Der Westen ist jahrzehntelang als Synonym begriffen worden für eine Allianz von Ländern, für die politische und wirtschaftliche Freiheit untrennbar voneinander waren. Eine Allianz als gemeinsames Dach für Freiheit, für Sicherheit und für Wohlstand. Mit der klaren Verpflichtung auf Menschenrechte, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Marktwirtschaft. Egal, ob wir von Kanada oder Südkorea sprechen, von Estland oder Japan oder von Australien oder Portugal.

    Die große Herausforderung ist nicht erst seit Riad, aber seitdem noch einmal ganz besonders, die Europäische Union stark zu machen für die Herausforderungen dieses Jahrhunderts. Und ich glaube, jedenfalls wenn man die ersten zwei Jahrzehnte betrachtet, dass die Herausforderung der Wettbewerb um die Systeme ist. Es ist ein Systemwettbewerb und in diesem Systemwettbewerb sind, bisher jedenfalls, autokratische Staaten gestärkt.

    Bei uns in Deutschland müssen wir damit beginnen und die Europäische Union als Gemeinschaft von 27 Staaten mitnehmen. Und das bedeutet: Eka von Kalben hat gesagt, die Union kann stark sein, das stimmt, sie kann stark sein, sie ist es aber bedauerlicherweise im Moment noch nicht. Europa verzwergt sich geopolitisch und Europa verzwergt sich auch außenpolitisch bislang. Und auch das wird in Moskau oder in Peking wahrgenommen. Und es muss eine grundsätzliche Änderung auch in der Ausrichtung der Außen- und Sicherheitspolitik der EU geben. Erwachsen werden für die Europäische Union bedeutet aus meiner Sicht vor allem, wirtschaftlich stabil und verteidigungspolitisch in der Lage sein sich selbst verteidigen zu können oder auch, wie wir das heute Morgen vollkommen zurecht gehört haben, in der Lage zu sein, Angriffe abwehren und besiegen zu können.

    Deutschland ist nach wie vor die drittgrößte Volkswirtschaft. Die EU ist weltweit die zweitgrößte Volkswirtschaft. Gemeinsam mit dem Vereinigten Königreich und Kanada wäre die Union, also die E27, mit dem Vereinigten Königreich und Kanada zusammen sogar die stärkste Volkswirtschaft. Stärker als die Vereinigten Staaten. Von Russland brauchen wir da an der Stelle gar nicht reden. Was ich damit sagen will, ist, wenn wir es nicht schaffen, in den nächsten Jahren diese Hausaufgaben zu machen, dann war die Europäische Union ein Schönwetterprojekt. Und das möchte ich nicht. Das möchte vermutlich niemand hier.

    Seit Ende des Zweiten Weltkrieges waren die Vereinigten Staaten von Amerika der Rückhalt der Freiheit und zwar weltweit. Europa konnte sich auf den Schutzschirm, und zwar einschließlich des nuklearen Schutzschirms, verlassen – im Kalten Krieg und danach. Trumps jüngstes Telefonat mit Putin sowie das Treffen von US-Außenminister Rubio mit seinem russischen Amtskollegen Lawrow in Riad und Trumps Äußerungen am darauffolgenden Tag über Selenskyi haben aus meiner Sicht genau dieses Band zerschnitten. Das ist Geschichte. Das muss man erst mal sacken lassen. Das ist Geschichte nach fast acht Jahrzehnten. Und ich glaube, wir dürfen die Tragweite dieser Äußerungen überhaupt nicht hoch genug einschätzen.

    Aus diesem Grund und nicht, weil wir der Auffassung sind, dass irgendetwas Falsches in dem Europa-Antrag von Union und Grünen steht oder im gemeinsamen Antrag von SPD und SSW, haben wir einen weiteren Alternativantrag eingebracht, weil ich glaube, dass Europa nicht weitermachen kann in der zum Teil auch Selbstbeschäftigung wie bisher. Wenn, und nichts wünsche ich mir mehr, uns das nicht gelingt, ich sage das hier jetzt sehr deutlich, dann können wir im Prinzip auch zur Nationalstaaterei zurückkehren. Wenn man die Einwohnerzahl der EU, UK und Kanada zusammenzählt, sind das 550 Millionen Menschen in einer Region, die den wirtschaftlich stärksten Raum bildet. Die Menschen erwarten jetzt von einem einigen starken Europa, dass es sich auf die Hauptaufgaben konzentriert. Und das letzte, was sie erwarten, ist ein ‚Weiter so‘.

    Denn, lieber Rasmus Vöge, lieber Marc Timmer und liebe Eka von Kalben, Sie haben ja recht: Die sogenannte Schattenflotte ist ein weiteres Indiz für die unglaubliche Bedrohungslage, vor der nicht nur wir, sondern alle Ostseeanrainerstaaten, also unsere Freunde und Verbündeten, stehen. Und deswegen ist es nicht nur richtig, etwas machen zu wollen, sondern ich glaube, es wäre auch richtig, mutiger zu sein bei dem, was man tut. Und in diesem Sinne wir können heute in der Sache abstimmen, wir können aber auch alle Anträge in den Europaausschuss überweisen und mit Expertinnen und Experten noch mal diskutieren.

    Was ich wirklich unbedingt erwarte, das möchte ich am Schluss dieser Debatte dann doch noch mal sagen, gerade auch nach den Bundestagswahlen am Sonntag. Ich wäre nicht nur froh und erleichtert, sondern ich erwarte von dem jetzt noch gewählten Bundestag, dass eine Aufstockung des Sondervermögens mit den demokratischen Parteien beschlossen wird, um die Verteidigungsfähigkeit unseres Landes und Europas tatsächlich für die Zukunft zu gewährleisten."

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 26.02.2025

    Anne Riecke zu TOP 6 "Förderung der Musikschulen im Land Schleswig-Holstein"

    In ihrer Rede zu TOP 6 (Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Musikschulen im Land Schleswig-Holstein) erklärt die bildungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anne Riecke:

    "Musikalische Bildung ist ein unverzichtbarer Bestandteil unseres kulturellen Lebens. Musikschulen sind Orte der Begegnung, der Kreativität und der Persönlichkeitsentwicklung. Sie sind Talentschmieden für den Nachwuchs in unseren Orchestern, Chören und Bands. Sie sind aber auch – und das ist mindestens genauso wichtig – Einrichtungen der Breitenbildung, die jedem Kind und Jugendlichen den Zugang zur Musik ermöglichen sollten. Deshalb ist ein Musikschulfördergesetz grundsätzlich eine richtige Maßnahme, die unsere Unterstützung findet.

    Wir fragen uns nur, warum wir erst jetzt über einen solchen Entwurf diskutieren. Schon Anfang 2023 wurde der erste Antrag zu diesem Gesetz hier im Plenum gestellt. Die erste Lesung findet aber erst heute, zwei Jahre später, statt. Und dabei hatte es seit dem sogenannten Herrenberg-Urteil aus dem Jahr 2022 eine klare Notwendigkeit zum Handeln gegeben. Schon damals war absehbar, dass Musikschulen in ganz Deutschland vor Herausforderungen stehen würden. Doch anstatt sofort tätig zu werden, um eine sichere Finanzierung und verlässliche Strukturen für unsere Musikschulen zu schaffen, hat die Landesregierung wertvolle Zeit verstreichen lassen.

    Die Musikschulen brauchen Verlässlichkeit und eine solide finanzielle Basis! Bundesweit stammten 2022 rund 60 Prozent der Einnahmen der Musikschulen aus öffentlichen Mitteln. In Schleswig-Holstein waren das etwas mehr als 40 Prozent. Da gibt es also einen deutlichen Aufholbedarf. Wenn wir musikalische Bildung nicht als Luxusgut, sondern als gesellschaftlichen Auftrag verstehen, dann muss sich dieser Anteil deutlich erhöhen. Die im Gesetzesentwurf vorgesehenen zusätzlichen Mittel von einer Million Euro sind ein Schritt in die richtige Richtung – aber sie reichen nicht aus, um die Auswirkungen des Herrenberg-Urteils vollständig zu kompensieren.

    Hinzu kommt: Die Anforderungen, die der Gesetzentwurf an Musikschulen stellt, um staatlich anerkannt zu werden, erscheinen mir relativ hoch. Ich finde es zwar durchaus richtig, dass wir Standards setzen. Aber wir sollten kleine und mittlere Musikschulen durch zu bürokratische Vorgaben nicht aus der Anerkennung ausschließen. Zudem ist die Befristung auf fünf Jahre nicht so recht nachvollziehbar. Wer Planungssicherheit schaffen will, muss langfristige Perspektiven bieten und nicht alle fünf Jahre neue Unsicherheit schaffen. Und gerade in Bezug auf die Debatte um den Ganztag und die musikalischen Angebote müssten wir ein großes Interesse daran haben, dass es möglichst viele Musikschulen gibt, die einen qualitativ hochwertigen Unterricht anbieten.

    Und die Probleme der Musikschulen sind nicht isoliert zu betrachten. Auch die Volkshochschulen stehen vor erheblichen Herausforderungen – und das ebenfalls als Folge des Herrenberg-Urteils. Wenn wir nun ein Musikschulfördergesetz auf den Weg bringen, dann stellt sich die Frage: Warum fehlt eine vergleichbare Initiative für die Volkshochschulen? Warum wird hier nicht vorausschauend gehandelt? Es wäre nur folgerichtig, hier ebenfalls aktiv zu werden.

    Wir als FDP-Fraktion werden diesen Gesetzentwurf im weiteren Verfahren konstruktiv begleiten. Aber wir erwarten Nachbesserungen: Erstens muss es ein Konzept geben, wie es weitere spürbare Erhöhungen der öffentlichen Finanzierung geben kann, um die Musikschulen finanziell langfristig abzusichern und Planungssicherheit zu schaffen. Zweitens müssen die Anerkennungskriterien überprüft werden, damit sie nicht zu einem Ausschluss vieler engagierter Einrichtungen führen. Und drittens braucht es eine unbefristete oder zumindest großzügigere Regelung, die den Musikschulen echte Planungssicherheit gibt.

    Musikalische Bildung darf nicht von Haushaltslagen oder von bürokratischen Hürden abhängen. Sie ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Dieses Gesetz ist ein Anfang – aber es ist noch lange nicht die Lösung für den Musikunterricht in unserem Land. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass wir noch bessere Voraussetzungen für guten Musikunterricht in Schleswig-Holstein schaffen können!"

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 26.02.2025

    Christopher Vogt zu TOP 18 "Keine neuen Belastungen für die Studierenden in Schleswig-Holstein"

    In seiner Rede zu TOP 18 (Keine neuen Belastungen für die Studierenden in Schleswig-Holstein – Einführung von Verwaltungsgebühren stoppen) erklärt der Vorsitzende und hochschulpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    "CDU und Grüne planen, von den rund 63.000 Studentinnen und Studenten in Schleswig-Holstein ab dem kommenden Jahr eine neue ‚Verwaltungsgebühr‘ in Höhe von 60 Euro pro Semester – also 120 Euro pro Jahr – erheben zu lassen. Wir alle wissen: Gebühren, die einmal eingeführt werden, werden nur äußerst selten wieder abgeschafft. Und sie werden mit der Zeit auch immer weiter erhöht.

    Eine solche zusätzliche Gebühr ist kein Fortschritt, sondern ein Rückschritt in Sachen Chancengerechtigkeit! Das ist eine sehr schlecht versteckte Einführung von Studiengebühren – quasi durch die Hintertür! Aber für diese neue Gebühr soll es meines Wissens keinerlei neue Gegenleistung geben. Bei den in früheren Zeiten mal diskutierten Studiengebühren sollten sich ja die Studienbedingungen spürbar verbessern. Davon ist hier keine Rede.

    Wenn die Verwaltungskosten der Hochschulen ein so großes Problem für den Landeshaushalt sind, sollte die Landesregierung sich vielleicht zunächst mal Gedanken machen, wie man diese senken könnte! Aber das passiert ja gar nicht. Ich halte es für ziemlich absurd, ausgerechnet die Studierenden die schwarz-grünen Haushaltslöcher stopfen zu lassen. Wenn Sie behaupten, Sie würden bei Forschung und Lehre nicht kürzen, ist dies schlichtweg falsch!

    Sie wollen die Hochschulen zwingen, eine neue Gebühr zu erheben – und dies ist de facto eine Kürzung bei Forschung und Lehre! Diese Unehrlichkeit regt mich wirklich auf! Sie sind als Koalition eigentlich angetreten, um die Menschen finanziell zu entlasten, zumindest an einigen Stellen! Das bleibt nicht nur aus, sondern Sie wollen nun viele Menschen sogar zusätzlich finanziell belasten! Das ist wirklich bitter. Denn es kommen ja nun bekanntermaßen bei weitem nicht alle Studierenden aus wohlhabenden Verhältnissen. Die Studierenden gehören ja nun einmal zu den gesellschaftlichen Gruppen, die in den letzten Jahren besonders mit den gestiegenen Lebenshaltungskosten zu kämpfen hatten. Vor allem mit Blick auf die hohen Mietkosten in den Hochschulstädten, auf die gestiegenen Lohnnebenkosten – Stichwort Energie – und die gestiegenen Kosten für Lebensmittel. Im Sinne der Chancengerechtigkeit sollten die wirtschaftlichen Hürden zur Aufnahme eines Studiums eher abgesenkt anstatt erhöht werden. Ich bin überrascht, dass die Grünen dies einfach so mitmachen. Wir hatten ja noch gemeinsam das überfällige landesweite Semesterticket eingeführt und die Studienstarthilfe auf den Weg gebracht.

    Ich weiß, eine Reihe von anderen Bundesländern hat solche Verwaltungsgebühren auch bereits eingeführt. Der Wissenschaftsstandort Schleswig-Holstein wird dadurch aber nicht attraktiver – ganz im Gegenteil! Ein Studium wird dadurch weiter verteuert werden. Und natürlich kommt diese Maßnahme an den Hochschulen nicht gut an! Was für eine Überraschung!

    Die Koalitionsfraktionen sollten deshalb jetzt nicht in Selbstmitleid zerfließen, sondern sich ehrlich machen und diese unehrliche Maßnahme vom Tisch nehmen! Stoppen Sie die geplante Einführung von Verwaltungsgebühren für Studierende! Sie ist unehrlich, sie ist unfair und eine schlecht getarnte Kürzung! Bildung und Wissenschaft dürfen nicht die Spardose der schwarz-grünen Landesregierung sein! Dies macht unser Land schwächer und das muss aufhören! Deshalb bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag!"

     

    Sperrfrist Redebeginn!

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  • 26.02.2025

    Anne Riecke zu TOP 11 "Zugang zu kostenlosen Periodenprodukten verbessen"

    In ihrer Rede zu TOP 11 (Aufklärung über die Menstruation und Zugang zu kostenlosen Periodenprodukten verbessen) erklärt die bildungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anne Riecke:

    "‚Auf der roten Welle surfen“, ‚Erdbeertage‘ oder in anderen Sprachen: ‚code red‘ auf Englisch, ‚ando con Andrés‘ auf Spanisch – ‚ich bin mit Andrés unterwegs‘ oder wie man in Portugal zu sagen pflegt: ‚Benfica spielt‘. Oder auch einfach: die Tage haben – was häufig gleichzeitig eine Missstimmung der betroffenen Person impliziert. Ich könnte noch unzählige weitere Begriffe nennen mit metaphorischen Umschreibungen, die alle schambehaftet sind. Keiner traut es sich, es laut zu sagen.

    Hygieneprodukte, wie beispielsweise Tampons, werden wie ein illegales Gut untereinander peinlich berührt ausgetauscht. Damit es um Himmels Willen niemand sieht. Es ist einfach erstaunlich, dass es weltweit kaum Unterschiede bei diesem Thema gibt. Irgendwie schämen sich Menschen überall dafür. Frauen und auch Männer.

    Es muss Schluss damit sein, dass wir peinlich berührt über etwas Natürliches sprechen, über eine Sache, die nun einmal ist, wie sie ist. Wir müssen über Periode, Menstruation, Regelschmerzen und PMS offen sprechen, ohne Scham, ohne Ekel. Die Periode geht oft mit Angst, Schüchternheit oder Unwohlsein einher. Die Angst, ausgelacht zu werden oder gar auszulaufen, ist vor allem in den ersten Jahren der Menstruation präsent. Aber selbst über die Monatsblutung zu sprechen, zu verstehen, was mit dem eigenen Körper passiert, kann zu Furcht und Unwohlsein führen.

    Die Vorstellung, die Periode sei etwas Unreines, etwas, weswegen sich Menstruierende verstecken und schämen müssen, halten sich noch immer in vielen Gesellschaften hartnäckig. Nicht zuletzt, wenn man die Binden auf dem Kassenband im Supermarkt unter anderen Einkäufen vor anderen Blicken schützen möchte. Offen darüber zu sprechen, ist ein wichtiger Schritt zu einer Normalität. Denn dieses Thema betrifft viele Menschen und beeinflusst den Alltag mehr als man es sich vorstellen kann. Und nicht zu vergessen: Ohne diese monatliche Blutung wäre Leben – unser Wunder des Lebens – gar nicht möglich. Warum sie dann nicht in einen gewissen Rahmen in den Mittelpunkt stellen, frage ich mich.

    Es bedarf schon früh einer gewissen Bildung. Diese darf nicht erst an weiterführenden Schulen stattfinden. Es bedarf einer kindgerechten sexuellen Aufklärung an den Grundschulen. Ursachen und Wirkungen müssen erklärt werden und somit zu einer Normalität und zum Verständnis über das Thema Menstruation verhelfen. Denn nicht zuletzt ist die Menstruation ein häufiger Grund für das Fortbleiben vom Unterricht und der Arbeit, was nicht selten zu Nachteilen und sozialen Schwierigkeiten führt.

    Wir müssen uns darüber Gedanken machen, dass zu dem Thema Periode auch der Zugang zu entsprechenden Hilfsmitteln und Hygieneprodukten gehört und auch hier eine Enttabuisierung und Aufklärung stattfinden muss. Denn nicht für alle ist der Badezimmerschrank zu Hause immer gefüllt mit Binden und Tampons oder Menstruationstassen. Viele Betroffene behalten sogar möglichst lange ihre Binden oder Tampons bei sich, um möglichst sparsam damit zu sein. Nicht selten führt das zu besorgniserregenden Infektionen und anderen Krankheiten.

    Studien zeigen, dass diese Hygieneprodukte oft schwer zugänglich sind und auch finanzielle Hürden mit sich ziehen. Es ist unabdingbar, dass auch der fehlende Zugang zu diesen Produkten Menschen davon abhält, eine ehrliche Diskussion über Periodenarmut und ihren Körper zu führen – und dass dies zudem zu einem Stigma führt. Eine Bereitstellung bereits an unseren Schulen und Grundschulen wäre somit ein richtiger Schritt in eine aufgeklärte Gesellschaft. Genau wie das Klopapier.

    Unsere Anträge zeigen, dass wir alle eine gemeinsame Haltung und Bedeutung in dieser Sache sehen und deswegen schlage ich vor, diese Anträge in den Ausschuss zu überweisen, damit Menstruation kein Thema hinter verschlossenen Türen bleibt, sondern ein gemeinsamer Weg der Finanzierung für die Aufklärung zu Menstruation und zu Hygieneprodukten in öffentlichen Einrichtungen gefunden wird."

    Sperrfrist Redebeginn!

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  • 26.09.2018

    Dennys Bornhöft zu TOP 2 „Änderung des Landesfischereigesetzes“

    In seiner Rede zu TOP 2 (Gesetz zur Änderung des Landesfischereigesetzes) erklärt der fischereipolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

    „Fischereipolitik ist eine wesentliche Kompetenz der Europäischen Union. Dies macht auch Sinn, da Fische und deren Bestände nicht an imaginären Landesgrenzen in den Gewässern Halt machen. So werden auf europäischer Ebene Fangquoten vorgegeben. Beim Dorsch und beim Wolfsbarsch wurden nun nicht nur die Berufsfischer, sondern auch die Freizeitangler und Angelkutter reglementiert – mit dem sogenannten Bag-Limit, einer Tagesfangbegrenzung.

    Seit letztem Jahr dürfen nur noch maximal fünf Dorsche pro Tag und Angler gefangen werden. Anlass der Gesetzesänderung war, dass Verstöße gegen diese EU-Vorgabe auch in SH geahndet werden können. Dass Regelungen nur Sinn machen, wenn man sie auch kontrollieren kann, ist einleuchtend. Deswegen unterstützen wir die Etablierung von Fischereiaufsichtsassistenten, die den Fischereiaufsichtsbeamten beigestellt werden sollen. Darüber hinaus sorgte der erste öffentliche Gesetzesentwurf des Umwelt- und Fischereiministeriums in der FDP-Fraktion aber nicht für Schulterklopfen oder Freudentaumel. Die angedachte Kontrolle der GPS-Daten wurde nicht nur von der FDP-Fraktion, sondern auch vom unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz kritisiert und dann zum Glück auch schnell vom MELUND fallen gelassen.

    Wie eingangs erwähnt – Fischereipolitik ist Sache der Europäischen Union. Daher konnten wir uns auch der angedachten Kompetenzerweiterung des MELUND nicht anschließen, bei allen Fischarten (also sowohl bei Meeresfische als auch bei Fischen aus Binnengewässern) Höchstfang- und Anlandemengen landesseitig festsetzen zu können. Unterschiede zwischen den nördlichen Bundesländern machen hier wenig Sinn. Bei Binnengewässern bitten wir darum, den hegepflichtigen, meist ehrenamtlichen Angelvereinen mehr zu vertrauen und sie ihrer gewissenhaften Arbeit nachkommen zu lassen. Mit viel zeitlichem und finanziellem Engagement werden Hegepläne erstellt und Besatzmaßnahmen vorgenommen. Die Angelvereine und die Anglerinnen und Angler sind die ersten, die mitbekommen, wenn es einem Fischbestand oder einer Art nicht gutgeht und steuern dagegen. Des Weiteren gibt es bereits mit Schonzeiten und Mindestmaßen sinnvolle Regelungen.

    Mindestmaße ist auch ein gutes Stichwort. Hierzu gab es bereits in dieser Wahlperiode eine Debatte bezüglich des Umganges mit maßigen Fischen. Der vom Landtag geforderte Runde Tisch wurde schnell umgesetzt und beim Gespräch zwischen Fachverbänden, Ministerium und Abgeordneten wurde festgestellt, dass es mit der derzeitigen Formulierung des §39 LFischG Auslegungsprobleme gibt. Die Formulierung wird nun so geändert, dass der Regelungscharakter eindeutig ist. Wer beim Hechtangeln einen maßigen Wels oder Döbel anlandet, macht sich nicht strafbar, wenn er diesen wieder zurücksetzt. Wer allerdings z.B. auf große Welse aus ist und dies nur tut, um sich am Ende mit ihnen zu filmen, um sie dann stets wieder zurückzusetzen, handelt nicht rechtskonform. Dies geht allein schon aus dem Bundestierschutzgesetz hervor und bedarf eigentlich keiner Regelung im Landesfischereigesetz. Zur Klarstellung und Rechtssicherheit der Anglerinnen und Angler ist es aber auch nicht verkehrt. Die faktische Alleinstellung, die Schleswig-Holstein hier im Bundesgebiet einnimmt, dass jeder maßige Fisch, der gefangen wird, getötet werden muss, endet. Ein guter Tag für den Tierschutz und für die Hege der Bestände.

    Hier möchte ich an die Mitarbeiter des Ministeriums und an die jeweiligen Fachverbände den Dank der FDP-Fraktion ausrichten, die sehr konstruktiv und pragmatisch mit der Problemlage umgegangen sind und eine tragfähige Lösung mit erarbeitet haben. Ich bitte daher um Zustimmung zum vom Ausschuss geänderten Gesetzesentwurf.“

    Es gilt das gesprochene Wort!

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  • 26.02.2025

    Annabell Krämer zu TOP 8 "Errichtung der Investitionsbank Schleswig-Holstein als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts"

    In ihrer Rede zu TOP 8 (Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung der Investitionsbank Schleswig-Holstein als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    "Die Bedeutung der IB.SH als wichtiger Partner für unser Land habe ich bereits in der Haushaltsdebatte hervorgehoben. Ein auskömmliche Eigenkapitalausstattung ist und bleibt für die Refinanzierung am Kapitalmarkt unverzichtbar. Sie sichert eine gute Bonität und verhindert aufwändige Sonderprüfungen durch die BaFin. Diese wären sehr zeitintensiv und bürokratielastig.

    Aber wie viel Eigenkapital braucht die IB.SH wirklich? Die europäische Bankenaufsicht verlangt ein Mindestkapital, zusätzliche Kapitalanforderungen und einen Kapitalpuffer. Die IB.SH erfüllt all das mehr als ausreichend. Insbesondere der Fonds für allgemeine Bankrisiken der IB.SH ist prall gefüllt. Eine weitere Zuführung ist schlicht nicht notwendig. Bei Verzicht auf weitere Zuführungen hat das direkte finanzielle Folgen: Künftig würde der ausschüttbare Jahresüberschuss deutlich steigen – und zwar erheblich im Vergleich zu den Vorjahren.

    Im Investitionsbankgesetz (§6) vom 07. Mai 2003 ist festgelegt, für welche Zwecke die Mittel aus Jahresüberschüssen verwendet werden können. Dieses beinhaltet den sozialen Wohnungsbau, den Erhalt und die Förderung von Landesinfrastruktur, das Gesundheitswesen, den Tourismus, die Kunst und Kultur und weiteres. Der politische Handlungsspielraum ist somit groß.

    Und genau hier liegt das Problem: Nach dem Gesetz aus dem Jahr 2003 entscheidet allein die Landesregierung über die Verwendung dieser Mittel. Hier geht es um 30 bis 70 Millionen Euro pro Jahr! Wir fordern daher mit diesem Gesetzentwurf, dass das Parlament das Entscheidungsrecht über die Mittelverwendung erhält! Dieses ist zwingend geboten – es ist das Königsrecht des Parlaments, über den Haushalt zu entscheiden. Eine solch hohe Summe darf der Entscheidungsgewalt des Parlaments nicht entzogen werden.

    Die Gewährträgerversammlung und somit die Landesregierung haben über Jahre dabei zugesehen, wie jährlich hohe Millionenbeträge der Verfügungsgewalt des Landes entzogen wurden. Auf diese Mittel hat der Eigentümer – also das Land – keinen Zugriff mehr. Angesichts hoher Investitionslücken, war das mindestens kurzsichtig. Sozialer Wohnungsbau, marode Straßen, sanierungsbedürftige Kitas und Schulen – besonders dringend ist der Investitionsbedarf bei unserer Krankenhausinfrastruktur. Die Überschüsse der IB.SH könnten erheblich dazu beitragen, unsere Investitionsbedarfe zu decken. Die Entscheidung, für welche Investitionen die Mittel vornehmlich zu verwenden sind, muss das Parlament treffen – nicht die Landesregierung."

     

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  • 26.02.2025

    Bernd Buchholz zu TOP 12+22 "Unterstützung einer möglichen Stadtbahn in Kiel"

    In seiner Rede zu  TOP 12+22 (Unterstützung einer möglichen Stadtbahn in Kiel) erklärt der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    "Ich danke zunächst dem Herrn Minister für seinen Bericht. Man könnte jetzt den Eindruck haben, die Landesregierung unterstützt die Stadtbahn in Kiel und will das Projekt. Wenn man nicht parallel dazu weiß, dass die Kieler CDU das Projekt ablehnt und zwar im Wesentlichen betrieben durch den Kreisvorsitzenden der Kieler CDU. Der ist zufälligerweise Verkehrsstaatssekretär in der Landesregierung, und zwar bei dem Minister, der gerade gesprochen hat. Und der will das Projekt eigentlich nicht. Genauso wenig wie derjenige aus der Kieler CDU, der massiv die entsprechenden Beratungen auf dem Kreisparteitag vorangetrieben hat. Der sitzt da vorne und ist auch Mitglied der Landesregierung, das ist nämlich Dirk Schrödter, der Chef der Staatskanzlei. Sie bekommen zu diesem Punkt von der CDU also alles geliefert. Wir unterstützen das Projekt, sind aber dagegen. So jedenfalls las man das.

    Es sei denn, man geht noch mal vertiefter rein in die Vorlagen. Dann stellt man fest: Vielleicht ist es ja doch ein bisschen anders. Denn der Herr Staatssekretär aus dem Wirtschaftsministerium hat uns wissen lassen: Wir lehnen die Stadtbahn ja nicht ab, aber solange wichtige Fragen nicht geklärt sind, können wir den Planungen nicht mehr zustimmen. Das klingt schon etwas anders. Nur weiß der Chef der Staatskanzlei auf seinem Kreisparteitag schon, dass ‚die Antworten können nur so ausfallen, dass die CDU das Projekt ablehnen muss‘. Jetzt sind wir wieder verwirrt und sehen dann den gemeinsamen Antrag, zu dem auch Sie, Kollege Dürbrook, sich haben hinreißen lassen, in dem es ja heißt: Nein, nein, der Landtag unterstützt das alles, allerdings – und jetzt kommt es – zu den Bedingungen, die im Letter of intent geeint sind.

    Und dann denkt man: Lass uns doch mal gucken, was in dem Letter of intent eigentlich drinsteht und ob es zu diesem Projekt eigentlich jemals kommen kann. Und dann bin ich sehr bei Dirk Schrödter. Der hat nämlich recht: Dieses Projekt kann nie kommen unter diesen Bedingungen, denn das Projekt hat wahrscheinlich Gesamtkosten in einer Größenordnung von etwas über einer Milliarde Euro. Man könnte jetzt denken, dass 75 bis 90 Prozent ja gefördert wird, dann muss die Stadt Kiel nur 10 Prozent tragen und das ist ein Betrag von 100 Millionen Euro. Falsch! Denn im Letter of intent heißt es zurecht an dieser Stelle: Das Land beteiligt sich nur an den vom GVFG-Bundesprogramm förderfähigen Kosten. Die förderfähigen Kosten des Stadtbahnprojekts in Kiel umfassen nur den Gleiskörper. Keine Fahrzeuge, keine Betriebshöfe, keine sonst was.

    Was heißt das? Die Stadt Kiel müsste auf jeden Fall von den Gesamtkosten in Höhe von etwa eine Milliarde Euro rund 500 Millionen selbst tragen. 500 Millionen Euro in zehn Jahren sind etwa 50 Millionen jedes Jahr. Und zurecht hat der Kollege Schrödter als Digitalisierungsminister und Chef der Staatskanzlei seinem Ministerpräsidenten gesagt: Du kannst den Letter of intent ruhig unterschreiben, da passiert nichts. Denn da formulieren wir einfach noch mal schön rein: Die Landeshauptstadt Kiel weist nach, dass sie ihren Eigenanteil und ebenso die übrigen nicht förderfähigen Kosten finanzieren kann, ohne andere wesentliche Investitionsaufgaben zu vernachlässigen.

    Mit Verlaub, das ist ein genialer Schachzug. Ich muss sagen, ich bin begeistert. Wir lassen den Ministerpräsidenten am 5. Dezember 2024 öffentlich erklären, wie sehr er das Projekt unterstützt. Er unterzeichnet einen Letter of intent, von dem er weiß, dass der nicht realisiert werden kann. Das erklären wir auch dem Kieler Oberbürgermeister, der sich darüber freut, weil er offenbar das Kleingedruckte nicht gelesen hat. Dann anschließend kann Dirk Schrödter auf dem Kreisparteitag sagen: Ne Freunde, die Fragen sind alle ganz anders beantwortet, da solltet ihr nicht weiter zustimmen. Vor dem Hintergrund könnte man auf eine klitzekleine Idee kommen: Was bedeutet das Ausbringen von weiteren Mitteln für die Planung, sprich die Zahlung von 4,5 Millionen Euro für ein Projekt, das nie kommen wird? Manche Leute würden sagen: Das grenzt an Untreue, aber das würde ich natürlich nie sagen. Aber wenn ich weiß, dass ich die Planungen eines Projekts finanziere, von dem ich weiß, dass es nicht kommt, dann passiert hier mindestens etwas, was wir eigentlich in der Politik vermeiden sollten: nämlich die Öffentlichkeit hinter die Fichte zu führen. Das passiert hier gerade."

     

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  • 26.02.2025

    Christopher Vogt zu TOP 13 "Schutz gegen Machtmissbrauch an Hochschulen"

    In seiner Rede zu TOP 13 (Schutz gegen Machtmissbrauch an Hochschulen in Schleswig-Holstein) erklärt der Vorsitzende und hochschulpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt: 

    "Die SPD-Fraktion greift mit ihrem Antrag ein sehr wichtiges Thema auf: Missbrauch und Machtmissbrauch sind in vielen gesellschaftlichen Bereichen ein großes Problem. Hochschulen sind hier leider keine Ausnahme. Es geht dabei um sexuelle Übergriffe und Mobbing, aber nicht selten auch um andere Fälle, in denen Universitätsangehörige im Studium oder in ihrer weiteren wissenschaftlichen Karriere aufgrund von Abhängigkeiten benachteiligt oder anderweitig persönlich geschädigt werden.

    Deshalb haben wir mit der letzten Hochschulgesetznovelle, die noch zu Jamaika-Zeiten verabschiedet wurde, auch das Thema ‚sexualisierte Belästigung und Gewalt‘ aufgegriffen, dem die Hochschulen entgegenwirken sollen und müssen. Ein eingefügter Satz in einem Hochschulgesetz ändert nun natürlich nicht sofort die Realität an den Hochschulen, aber ich finde, es war zumindest ein klares Signal und deshalb richtig.

    Wir teilen jedoch auch ausdrücklich, dass hier noch weiterer Handlungsbedarf besteht: Unsere Hochschulen müssen Orte der fairen Leistungsbewertung und der freien Wissenschaft sein. Man muss im Studium und in der wissenschaftlichen Arbeit vor Missbrauch, Mobbing und Gewalt geschützt sein. Und erlauben Sie mir diesen kurzen Hinweis in diesen Tagen: Dies gilt ganz ausdrücklich auch für jüdische Universitätsangehörige! Wir werden ja am Freitag noch darüber debattieren.

    Ich möchte einen Punkt ansprechen, der Machtmissbrauch an Hochschulen aus meiner Sicht mindestens begünstigt: die generellen Arbeitsbedingungen und die Perspektiven für wissenschaftliche Mitarbeiter. Hier liegt meines Erachtens eine der potenziellen Quellen für Probleme, die an unseren Hochschulen leider immer wieder auftreten. Wenn Nachwuchswissenschaftler jahrelang in befristeten Verträgen festhängen – ohne klare Perspektive – und wenn dabei dann gewisse Abhängigkeiten von einzelnen Professoren entstehen, weil es keine strukturelle Förderung oder Planungssicherheit gibt, dann führt dies oft zu Frust und nicht selten eben auch zu schwierigen Abhängigkeitsverhältnissen. Hier braucht es aus meiner Sicht endlich spürbare Verbesserungen für den akademischen Mittelbau! Junge Wissenschaftler müssen erfahren, dass sich Leistung und Engagement auch tatsächlich auszahlen und dass es irgendwann auch verlässliche Karriereperspektiven gibt und dass sie nicht – nach vielen Jahren harter Arbeit – ohne Plan B aus dem Wissenschaftsbetrieb gedrängt werden.

    Zum zentralen Punkt dieses Antrags – also zu den vorgeschlagenen, konkreteren Maßnahmen gegen Machtmissbrauch: Ich halte es grundsätzlich für richtig, geeignete Sensibilisierungskampagnen durchzuführen, die Transparenz weiter zu verbessern und für klar erkennbare und kompetente Anlaufstellen für Betroffene zu sorgen. Dieser Weg kann jedoch nur gemeinsam mit unseren Hochschulen gegangen werden – es gilt die Hochschulautonomie – und es stellt sich natürlich auch die Frage, wie man eine ‚unabhängige Beratungsstelle‘ denn sinnvoll einrichten könnte. Irgendwo wird man diese ja am Ende ansiedeln müssen. Hier sollten wir den Blick auch vertiefend in andere Bundesländer oder andere EU-Staaten richten.

    Und man wird natürlich auch – und ich nutze diesen Begriff hier ganz bewusst – Missbrauch vorbeugen müssen. Denn Missbrauch kann natürlich auch durch ungerechtfertigte Vorwürfe gegen unliebsame Personen geschehen. Ich denke, da sind wir uns hier aber auch einig. Es wird also darum gehen müssen, kluge Mechanismen zu schaffen, die Missbrauch verhindern, ohne dabei den Wissenschaftsbetrieb ungewollt einzuschränken. Es wird nicht möglich sein, sämtliche hierarchischen Strukturen abzuschaffen und jegliches Gefälle einzuebnen. Das kann auch nicht gewollt sein, aber es braucht wirksame Mechanismen, um Missbrauch vorzubeugen und um Missbrauch abzustellen.

    Ich bin dafür, dass wir die Vorschläge im Ausschuss mit den Hochschulen und weitern Akteuren näher erörtern, um hier – im Sinne der beteiligten Gruppen – am Ende gemeinsam zu sinnvollen Lösungen zu kommen. Am besten dann im Rahmen der angekündigten Hochschulgesetznovelle."

     

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  • 27.02.2025

    Heiner Garg zu TOP 25 "Pflege muss bezahlbar sein"

    In seiner Rede zu TOP 25 (Pflege muss bezahlbar sein) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und gesundheitspolitische Sprecher, Heiner Garg: 

    "Zunächst einmal herzlichen Dank an die Sozialdemokraten und an die Kollegin Pauls für die erneute Initiative, weil sie uns die Gelegenheit gibt, darüber zu sprechen, dass aus meiner Sicht eine der größten innenpolitischen Herausforderungen für unsere Gesellschaft nicht nur im Bundestagswahlkampf keine Rolle gespielt hat, sondern auch sonst meistens unterm Radar läuft. Und dabei ist es eine der größten Herausforderungen für unsere Gesellschaft, weiterhin für eine menschenwürdige Pflege zu sorgen. Und ich finde, wir können ruhig mal grundsätzliche Dinge diskutieren.

    Da ist einmal die Frage, ob wir an der Teilkostenversicherung festhalten wollen, die Norbert Blüm damals in einer christliberalen Regierung 1994 verabschiedet hat. Sie war ja ausdrücklich als Teilkasko-Versicherung gedacht. Oder ob wir zu einer Vollversicherung kommen wollen. Das ist die erste Frage, die wir uns stellen müssen.

    Die zweite Frage ist die Frage der Bürgerversicherung. Ich bin da völlig undogmatisch. Ich will nur sagen, in eine Bürgerversicherung zahlen alle ein und jeder, der neu dazu einzahlt, hat auch einen Leistungsanspruch. Das wird leider immer vergessen. Deswegen muss man sich ehrlich machen und ich bin bereit, diese Debatte zu führen. Welche Einkommen sollen eigentlich herangezogen werden? Das ist nämlich die viel wichtigere Frage, die in diesem Zusammenhang diskutiert werden muss.

    Wissen Sie, wozu ich Lust hätte? Und es ist mir völlig egal, wer dieses Ressort in der kommenden Legislaturperiode übernimmt. Ich hätte Lust, eine Diskussion darüber zu führen, warum eigentlich das SGB XI so verkompliziert wurde und warum man nicht mal darüber nachdenkt, dass Pflegebedürftige nach ihren jeweiligen Pflegegraden ein persönliches Pflegebudget erhalten und sich selbst aussuchen können, wie sie gepflegt werden, also von pflegenden Angehörigen, durch einen ambulanten Pflegedienst oder in der vollstationären Einrichtung. Ich finde, das würde dem Wunsch- und Wahlrecht von Menschen viel näherkommen, als das SGB XI mit jeder Reform noch komplizierter zu machen. Das führt nämlich zu den vielen Anträgen, mit denen nicht nur die Pflegebedürftigen, sondern häufig auch deren Angehörige völlig überfordert sind und die aus meiner Sicht vollkommen überflüssig sind.

    Ich finde, im Antrag von SPD und SSW sind auf jeden Fall die drei ersten Punkte richtig, denen können wir problemlos zustimmen, weil die Deckelung der Eigenanteile notwendig ist. Meine damalige Kollegin Melanie Leonhard, damals noch Gesundheitssenatorin in Hamburg, und ich haben das mit einer Bundesratsinitiative versucht, sind da aber leider nicht weitergekommen. Ich finde es nach wie vor richtig und notwendig, die Eigenanteile bei ungefähr 1.000 Euro zu begrenzen in einem ersten Schritt.

    Sich auf Bundesebene für die Übernahme der Ausbildungskosten einzusetzen, finde ich auch richtig. Und bei der Übernahme der Investitionskosten gefällt mir der Antrag von Union und Grün gut. Denn das ist nicht die Sache des Bundes, die Zuständigkeit ist im SGB XI ganz klar geregelt. Das sind nämlich die Länder selbst. Und ich habe Verständnis dafür, dass das bei der jetzigen Haushaltslage nicht jetzt und sofort und auf einmal geht. Das wäre ein dreistelliger Millionenbetrag. Aber Sie haben sich ja bisher jeder Diskussion verweigert, wie wir wenigstens einsteigen können in die Übernahme der Investitionskosten. Das Pflegewohngeld ist kein individueller Anspruch. Das Individuum ist eine Berechnungsgröße, für die die Einrichtung das Pflegewohngeld erhält. Es kommt darauf an, wie viele bedürftige Menschen dort leben. Aber es ist nicht so, dass das Individuum einen individuellen Anspruch auf Pflegewohngeld hat. Das stimmt einfach nicht. Und deswegen bin ich der Auffassung, dass es die erste Maßnahme wäre, dass man in einem novellierten Landespflegegesetz eine komplett neue Investitionskostenfinanzierung auf die Beine stellt. Da muss man im Zweifel in einem ersten Schritt noch gar nicht so fürchterlich viel zusätzliches Geld auf den Weg bringen.

    Alles in allem können wir gerne über beide Anträge im Ausschuss noch mal reden, weil es sich wirklich lohnt zu überlegen, wo können wir eigentlich in diesem Land wirklich wirkungsvoll ansetzen, damit pflegebedürftige Menschen endlich das erhalten, was sie auch wirklich brauchen."

     

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  • 27.02.2025

    Anne Riecke zu TOP 14 "Ersatzschulen in Schleswig-Holstein verlässlich finanzieren und begleiten"

    In ihrer Rede zu TOP 14 (Ersatzschulen in Schleswig-Holstein verlässlich finanzieren und begleiten) erklärt die bildungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anne Riecke:

    "Die Ersatzschulen in Schleswig-Holstein leisten seit vielen Jahren einen wichtigen Beitrag zur Bildungslandschaft Schleswig-Holsteins. Sie bieten den Eltern und ihren Kindern eine echte Wahlmöglichkeit und ergänzen das öffentliche Schulangebot mit individuellen pädagogischen Konzepten, die sich an den jeweiligen Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler orientieren. Genau diese Vielfalt macht unser Bildungssystem stark – und genau deshalb müssen wir sie bewahren. Gerade im Bereich Kitas fördern wir diese Vielfalt, damit Eltern eine Wahlmöglichkeit haben.

    Die jüngsten Kürzungen bei der Ersatzschulfinanzierung stellen für viele dieser Schulen eine erhebliche Herausforderung dar. Sie erschweren es den Trägern, ihr bewährtes Bildungsangebot aufrechtzuerhalten, und führen zugleich zu einer finanziellen Mehrbelastung der Familien. Und Ersatzschulen sind keine Luxusschulen für eine ‚bessere‘ Klientel. Sie springen beispielsweise ein, wenn Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf nicht an den Regelschulen untergebracht und dort unterrichtet werden können. Gerade in Zeiten, in denen viele Menschen ohnehin vor wirtschaftlichen Unsicherheiten stehen, ist das ein zusätzliches Problem für viele Familien, die schon durch die Krisen der letzten Jahre und vor allem durch die Inflation mit enormen Kostensteigerungen zu kämpfen haben.

    Wir wissen, dass Haushaltsentscheidungen immer mit schwierigen Abwägungen verbunden sind. Bildung jedoch sollte aber in jedem Fall eine Priorität bleiben. Die Finanzierung der Ersatzschulen ist auch eine Frage der Verlässlichkeit – für die Träger, für die Lehrkräfte, für die Eltern und vor allem für die Schülerinnen und Schüler. Deshalb halten wir es für eine falsche Entscheidung, dass die Landesregierung nicht gemeinsam mit den Schulen Lösungen erarbeitet hat, um diese Kürzungen wenigsten abzumildern oder möglichst ganz zu vermeiden.

    Gleichzeitig müssen wir über eine langfristige, verlässliche und faire Finanzierung von Ersatzschulen sprechen. Die Schulen brauchen Planungssicherheit, um weiterhin innovative und qualitativ hochwertige Bildungsangebote machen zu können. Das bedeutet, dass wir die bisherigen Finanzierungsmodelle überprüfen und weiterentwickeln müssen. Unser Ziel muss es sein, dass Ersatzschulen nicht nur geduldet werden, sondern als fester Bestandteil des Bildungssystems anerkannt und entsprechend unterstützt werden. Gerade die Verlängerung bei der Anerkennung von Ersatzschulen von zwei auf drei Jahre zeigt deutlich, dass es den Ersatzschulen einfach schwerer gemacht wird. Allen Aussagen zum Trotz scheinen sie einfach nicht in dem Maße gewünscht zu sein, wie das in manchen Bekundungen zu vernehmen ist.

    Denn eines ist leider auch klar: Die Ergebnisse der letzten Bildungserhebungen zeigen leider immer deutlicher, dass die staatlichen Schulen in Teilen nicht mehr das vermitteln können, was die Eltern und die Schüler zurecht von den Schulen erwarten können. Wenn 20 Prozent der Schüler die Mindeststandards beim Lesen, Rechnen und Schreiben nicht erreichen, dann fragen sich die Eltern natürlich mit Recht, ob sie nicht andere Wege bei der Bildung ihrer Kinder gehen sollten.

    Schleswig-Holstein braucht eine starke und vielfältige Bildungslandschaft. Nicht nur im Rahmen der letzten Haushaltsberatungen, sondern auch mit Blick auf die langfristige Entwicklung unseres Schulsystems. Wir stehen für Wahlfreiheit in der Bildung, für Chancengerechtigkeit und für eine faire Finanzierung aller Schulträger. Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, dass Ersatzschulen weiterhin eine tragende Säule unseres Bildungssystems bleiben können."

     

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  • 27.02.2025

    Bernd Buchholz zu TOP 17 "Energiewende für Mieter und Hauseigentümer bezahlbar machen"

    In seiner Rede zu  TOP 17 (Energiewende für Mieter und Hauseigentümer bezahlbar machen) erklärt der wohnungsbaupolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    "Es ist der SPD-Fraktion und dem SSW zu danken, dass sie eine Forderung von Haus & Grund, VNW und Mieterbund aufgegriffen und die Frage nach dem Pakt für bezahlbares Wohnen vor dem Hintergrund des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes in Schleswig-Holstein noch einmal auf die Tagesordnung gesetzt haben.

    Leider krankt Ihr Antrag an einem zentralen Punkt: Was soll dieser Pakt denn bewirken, wenn das Erreichen des Zieles nahezu ausgeschlossen ist? Ich will das hier noch mal sehr deutlich sagen, weil der Ministerpräsident auch immer durchs Land rennt und sagt: Was ist daran schlimm, wenn man ambitionierte Ziele hat und deshalb sagt, wir wollen bis 2040 treibhausgasneutral sein?

    Was daran schlimm ist, kann man hier sehen. Es ist erforderlich, sagt die entsprechende Studie der ARGE Bau, dass sich die Investitionskosten im Bestand des Wohnungsbaus innerhalb der nächsten Jahre bis 2040 auf einem Niveau zwischen 85 und 150 Milliarden Euro bewegen. Sie schreiben selbst, Herr Hölck, das wären ungefähr rund 10 Milliarden Euro im Jahr. Hat sich jemand von Ihnen mal die Mühe gemacht zu gucken, wie hoch der Anteil des Baugewerbes am Bruttoinlandsprodukt des Landes Schleswig-Holstein ist? Hätten Sie das gemacht, hätten Sie feststellen können, dass das Baugewerbe am Bruttoinlandsprodukt nur sieben bis acht Milliarden Euro ausmacht. Wenn Sie also sagen, wir brauchen jedes Jahr 10 Milliarden Euro Bauinvestitionen nur in den Gebäudebestand, dann wollen Sie, dass ein Vielfaches von dem, was bisher in der Bauindustrie an Wertschöpfung überhaupt geschaffen wird, innerhalb von 15 Jahren nur in den Gebäudestand geht. Das ist leider völlig ausgeschlossen.

    Und die Kontrollüberlegung dazu heißt nur: Was passiert eigentlich, wenn sie sich wieder zurückbewegen auf das deutschlandweite Ziel der Klimaneutralität bis 2045 oder auf das Europa-Ziel 2050, bei den Gebäuden jedenfalls, dann kommen sie in der Tat mit deutlich geringeren Investitionsvolumen hin. Und deshalb sage ich an dieser Stelle an die Landesregierung gerichtet: Sie machen im Wohnungsbereich vieles richtig. Insbesondere auch bei der Gebäudeklasse E. Baustandards runter für den Neubau, leider macht das im Bestand nichts aus. Aber mit der Zielsetzung, wir müssen im Gebäudebereich 2040 klimaneutral sein, sorgen Sie mit nichts dafür, dass für den Klimaschutz irgendetwas geleistet wird.

    Denn der Gebäudebereich wird in den Zertifikatehandel auf europäischer Union ab 2027 eingestellt. Das heißt, die vorhandenen Zertifikate werden dann, wenn sie früher fertig sind, eben nicht bei uns eingesetzt, sondern in den Ländern um uns herum. Im Ergebnis verbilligen wir damit die Inanspruchnahme in den Ländern um uns herum, wenn wir die Zertifikate nicht in Anspruch nehmen. Für den Klimaschutz wird da nichts getan. Aber vor Ort treiben Sie die Mieten in die Höhe  und verschlechtern Sie die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Schleswig-Holstein. Das ist das Problem.

    Revidieren Sie einmal nur ganz rational diese Zielsetzung für den Gebäudebereich. Von mir aus können Sie sagen, Sie kompensieren das auf anderen Bereichen irgendwie über, aber es macht gar keinen Sinn, diesen Weg zu gehen, weil er zu einer massiven Verteuerung des Wohnungsmarktes führt und parallel dazu auch als Wettbewerbsfaktor total negativ ist.

    Was Sie hier schreiben in Ihrem eigenen Antrag zum Thema erfolgreicher Weg für bezahlbares und klimaneutrales Wohnen, das ist wirklich schwierig. Sie sagen, dass Sie einfach mal in diesem Land gegenüber dem Bund die Klimaziele um fünf Jahre vorziehen und die einzige Maßnahme, die in Ihrem Antrag drinsteht, ist dann, die Bundesregierung dafür aufzufordern, das zu bezahlen. Mit Verlaub: Ich bin gespannt, wie Friedrich Merz und diese Bundesregierung auf diese Forderung reagieren werden. Beide Anträgen kann man nicht zustimmen, denn die Basis dafür, dass wir in Schleswig-Holstein bezahlbares Wohnen behalten und etwas später klimaneutral werden, ist, dass wir unsere Ziele in bestimmten Bereichen maßvoll anpassen."

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  • 27.02.2025

    Annabell Krämer zu TOP 19 "Sozial- und fiskalpolitischen Zielen der Grundsteuerreform"

    In ihrer Rede zu TOP 19 (Sozial- und fiskalpolitischen Zielen der Grundsteuerreform) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    "Die Grundsteuerreform – vollmundig als großer Wurf verkauft – entpuppt sich heute als Rohrkrepierer. Schauen wir uns doch einmal die Ziele an, die ursprünglich verfolgt werden sollten:

    • Es sollte die Verfassungsmäßigkeit hergestellt werden.
    • Es sollte die Aufkommensneutralität sichergestellt werden.
    • Es sollte Rechts- und Planungssicherheit geschaffen werden.
    • Es sollte ‚Steuergerechtigkeit‘ gefördert werden – definiert von den Unterstützern des Models über Kriterien einer Vermögenssteuer.

    Dabei war von vornherein klar, dass diese Versprechen – seien sie nun politisch wünschenswert oder nicht - nicht durchtragen werden. Schauen wir uns die Details an:

    1. Der Bodenrichtwert – ein Instrument der Ungerechtigkeit

    Was zunächst sachlich klingt – ein durchschnittlicher Quadratmeterpreis innerhalb einer Bodenrichtwertzone – erweist sich in der Praxis als hochproblematisch. Statt individueller Bewertung gibt es oftmals Zufallswerte. Zwei Grundstücke, eine Straße, aber unterschiedliche Bodenrichtwertzonen. Das eine günstig, das andere teuer. Der Zuschnitt endete halt zufällig an einem Grundstück. Die Bodenrichtwerte wurden mehr als mit der heißen Nadel gestrickt und definiert. Hier entscheidet nicht die Realität, sondern eine willkürlich gezogene Linie auf der Karte über die Steuerlast. Das ist nicht gerecht, das ist schlicht absurd.

    2. Die fiktive Miete – realitätsfern und ungerecht

    Noch bizarrer wird es bei diesen fiktiven Mieten. Hier wird mit pauschalen Nettokaltmieten gerechnet, die sich an Baujahr und Wohnlage orientieren – und nicht an den tatsächlichen Einnahmen. Eigentümer, die günstig vermieten, werden dafür bestraft. Sie müssen ihre Mieter mit einer überproportional hohen Grundsteuer belasten. Selbstnutzer trifft es genauso: Wer in den eigenen vier Wänden wohnt, soll Grundsteuer zahlen, als wäre er Vermieter auf dem freien Markt. Besonders drastisch sind die Folgen in gefragten Lagen: Hier explodieren die fiktiven Mieten – und damit die Grundsteuer. Die Folgen dieses Systems sind Klagewellen, die sowohl Bürgerinnen und Bürger als auch die Kommunen belasten. In Großstädten und Ballungsräumen werden Menschen mit geringem Einkommen durch steigende Grundsteuern und damit verbundenen Mieterhöhungen weiter verdrängt. Wohnraumförderung? Fehlanzeige! Aufkommensneutralität? Dazu haben wir von Ihnen heute auch keine Ergebnisse gehört. 

    Und auf den letzten Metern fällt Ihnen auf, dass durch diese ganzen Wertkomponenten wie fiktive Mieten, Bodenrichtwerte usw. die Wohnbebauung überproportional hoch belastet wird. Und die Antwort von Schwarz-Grün ist – gegen jeden Rat von Sachverständigen – durch differenzierte Hebesätze für Gewerbe und Wohnen die Verantwortung an die Kommunen abzuschieben. Sie lassen die ehrenamtlichen Gemeindevertreter vor Ort ausbaden, was Sie versäumt haben. Aber mein absolutes Highlight sind die energetischen Sanierungen – par ordre du mufti von der Politik vorgeschrieben. Nicht nur die verpflichtenden Photovoltaikanlagen bei Dachsanierungen ab zehn Prozent der Dachfläche, auch bei Eigentümerwechsel entstehen weitreichende Sanierungsverpflichtungen. Anstatt den Hauseigentümer bei erfolgter Sanierung wenigstens steuerlich zu entlasten, nachdem er teils hunderttausende Euro investieren musste, erfolgt eine höhere Belastung bei der Grundsteuer. Na das nenne ich mal Anreize zur Sanierung! Statt Klarheit und Gerechtigkeit gibt es Bürokratie, Intransparenz und Ungerechtigkeit. Statt Planungssicherheit gibt es Klagewellen. Wir alle miteinander sollten spätestens jetzt feststellen können: Die Grundsteuerreform mit ihren verfolgten Zielen ist kläglich gescheitert.

    Das System ist und bleibt intransparent, bürokratisch und schlicht ungerecht. Und wenn sie schon nicht auf uns hören wollten, nehmen Sie doch wenigstens die Verbände wie Haus und Grund, den Bund der Steuerzahler oder sogar den Mieterbund ernst. Die einzige Antwort auf die Erfahrungen mit dem Bundesmodell ist ein eigenes Grundsteuergesetz für Schleswig-Holstein mit anderen Berechnungskriterien.

    Und seien Sie sicher: Wir Freie Demokraten werden nicht aufhören, diese Kritik zu üben. Und zwar so lange, bis Schleswig-Holstein ein einfacheres und transparentes Grundsteuermodell hat."

     

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  • 27.02.2025

    Annabell Krämer zu TOP 20 "Alleinerziehende steuerlich entlasten"

    In ihrer Rede zu TOP 20 (Alleinerziehende steuerlich entlasten) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    "Erwerbstüchtige Alleinerziehende tragen eine immense finanzielle Last. Sie stehen oft unter enormem Druck, Familie und Beruf unter einen Hut zu bringen – und das meist ohne die Unterstützung eines Partners. Um sie steuerlich zu entlasten, wurde 2020 der jährliche Entlastungsbetrag für das erste Kind von 1.908 Euro um 2.100 EUR auf 4.008 EUR angehoben. Für jedes weitere Kind blieb der Entlastungsfreibetrag bei 240 Euro. 2023 wurde der Freibetrag für das erste Kind um 252 EUR auf 4.260 EUR erhöht. Doch wieder blieb der Betrag für weitere Kinder unverändert bei 240 Euro. Diese Beträge gelten nach wie vor.

    In der letzten Plenartagung haben wir uns intensiv dazu ausgetauscht, dass sich die Erbringung von Arbeitsleistung lohnen muss. Es muss einen Unterschied machen, ob jemand von Sozialleistungen lebt oder selbst für seinen Lebensunterhalt sorgt. Doch gerade bei Teilzeitbeschäftigungen ist dieser Unterschied oft kaum zu spüren. Alleinerziehende haben selten die Möglichkeit, einer Vollzeitbeschäftigung nachgehen zu können. Die Doppelbelastung aus Erwerbstätigkeit und Kinderbetreuung ist hoch, insbesondere wenn mehr als ein Kind im Haushalt lebt. Es wird immer schwieriger – auch durch fehlende Kinderbetreuungsplätze – genügend Stunden zu arbeiten, um finanziell über die Runden zu kommen.

    Es muss einen finanziellen Unterschied machen, wenn Alleinerziehende diese Anstrengungen auf sich nehmen. Wer durch Arbeit den Bezug von Sozialleistungen vermeidet oder reduziert, verdient mehr als ein Schulterklopfen – es braucht konkrete finanzielle Anreize! Der steuerliche Entlastungsfreibetrag liegt seit 2023 unverändert bei 4.260 Euro für das erste Kind und beträgt lediglich 240 Euro für jedes weitere Kind. Das ist angesichts der hohen Lebenshaltungskosten nicht mehr zeitgemäß. Wir fordern deshalb eine inflationsbereinigte Anpassung: Der Entlastungsbetrag für das erste Kind soll auf 4.750 Euro steigen, und auch für jedes weitere Kind soll dieser Betrag gelten – statt der bisherigen 240 Euro.

    In Deutschland ist jede fünfte Familie alleinerziehend. Und selbst wenn sie einer Erwerbstätigkeit nachgehen, haben Alleinerziehende noch immer das höchste Armutsrisiko. Dieses Risiko wächst mit jedem weiteren Kind im Haushalt. Es ist unser aller Ziel, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erhöhen – strukturell aber auch finanziell. Darüber hinaus werden auch Alleinerziehende gegenüber Ehepaaren mit Kindern, die vom Ehegattensplitting profitieren, steuerlich schlechter gestellt. Die Lebenshaltungskosten für Alleinerziehende sind prozentual zum Einkommen deutlich höher, da Miete und Nebenkosten sowie Kinderbetreuungskosten und Verpflegung durch nur ein Einkommen finanziert werden müssen.

    Der bestehende Entlastungsbetrag für Alleinerziehende gleicht die steuerliche Mehrbelastung von Alleinerziehenden gegenüber Ehepaaren oder kinderlosen Steuerzahler nicht einmal annähernd aus. Die Konsequenz: Je mehr Kinder im Haushalt leben, desto näher rutschen die erwerbstätigen Alleinerziehenden an die Bürgergeldgrenze. Warum sollten sie dann noch einer Erwerbstätigkeit nachgehen?

    Zum Schluss ein paar Zahlenbeispiele, wie sich unsere Änderung finanziell auswirken würde: 1. Beispiel: Alleinerziehend, Vollzeitbeschäftigt im Handwerk mit 37.000 Euro Brutto-Jahresgehalt.

    • Mit einem Kind: 11 Euro monatlich mehr verfügbares Einkommen und gleichzeitig weniger Steuerlast.
    • Mit zwei Kindern: 107 Euro monatlich mehr verfügbares Einkommen. Damit reduziert sich der Abstand zum Bürgergeld von 435 Euro auf 542 Euro.
    • Mit drei Kindern: 184 Euro monatlich mehr verfügbares Einkommen. Damit erhöht sich der Abstand zum Bürgergeld von 241 Euro auf 425 Euro.

    2. Beispiel: Alleinerziehend, Teilzeitbeschäftigt mit 30 Stunden in der Pflege ca. 31.500 Euro Brutto-Jahresgehalt (unter Annahme von 42.000 Euro für eine Vollzeitbeschäftigung)

    • Mit einem Kind: 10 Euro monatlich mehr verfügbares Einkommen. Damit reduziert sich der Abstand zum Bürgergeld von 258 Euro auf 268 Euro.
    • Mit zwei Kindern: 95 Euro monatlich mehr verfügbares Einkommen. Damit reduziert sich der Abstand zum Bürgergeld von 162 Euro auf 257 Euro.
    • Mit drei Kindern: 132 Euro monatlich mehr verfügbares Einkommen. Damit reduziert sich der Abstand zum Bürgergeld von -33 Euro (es hätte sich nicht mehr gelohnt, einer Tätigkeit nachzugehen) auf 99 Euro.

    Es ist überfällig. Der Entlastungsbetrag für Haushalte mit zwei oder mehr Kindern muss spürbar erhöht werden!"

     

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  • 27.02.2025

    Bernd Buchholz zu TOP 15 "Gemeinnützige Vereine und Verbände von GEMA-Gebühren befreien"

    In seiner Rede zu  TOP 15 (Gemeinnützige Vereine und Verbände von GEMA-Gebühren befreien) erklärt der medienpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    "Auch ich will vorwegschicken, wie wichtig gemeinnützige Vereine, wie wichtig das ehrenamtliche Engagement ist und dass es in dieser Gesellschaft eine große Rolle spielt. Natürlich machen viele gemeinnützige Vereine auch gerne kulturelle Veranstaltungen wie Konzerte und Tanzabende oder Feste und wollen dabei Musik spielen, das steht völlig außer Frage und das ist auch gut so.

    Und natürlich sollte man sie dabei unterstützen. Aber die Kollegin Raudies hat eben auch schon darauf hingewiesen, was das Spannungsverhältnis in dieser Sache ist. Hinter der Musik, die sie spielen, stehen Menschen, die davon leben, dass diese Musik produziert wird. Da stehen Menschen, die davon leben, dass sie mal ein Stück geschrieben haben. Und deshalb ist die Formulierung im SSW-Antrag so auch gar nicht beschlussfähig, denn die Landesregierung kann nicht mit der GEMA darüber verhandeln, dass die Urheber auf ihre Ansprüche verzichten. Das ist ausgeschlossen. Die GEMA darf nicht verzichten auf diese Ansprüche. Das geht sogar so weit, dass selbst wenn man ins Urhebergesetz der Bundesrepublik Deutschland reinschreiben würde, dass keine Gebühren erhoben werden dürfen, dass nicht gültig wäre. Das hat man nämlich mal gemacht. 1970 gab es eine Änderung des Urhebergesetzes und da hat man versucht, die Kirchen von der GEMA-Gebühr zu befreien. Dieses Gesetz ist 1978 für verfassungswidrig erklärt worden, weil die GEMA und der Gesetzgeber nicht das Recht haben, über die Eigentumsansprüche der Künstler zu verfügen.

    Also, befreien geht nicht, deshalb geht nur der andere Weg, und zwar, dass ein anderer die Gebühren übernimmt. Und darüber darf die Landesregierung gerne philosophieren, ob sie diese Gebühren übernehmen möchte. Und da kann sie dann sicherlich auch mal zur GEMA gehen und mit denen Pauschalverträge verhandeln. Ich weise nur auf Folgendes hin: Das erste ist, für die Vereine wird es nicht unbürokratischer. Machen Sie sich davon frei. Die Veranstaltung muss weiterhin bei der GEMA angemeldet und abgerechnet werden. Das Einzige, was sie bekommen können, ist ein Rückerstattungsanspruch gegen die Landesregierung. Also nix mit Bürokratieabbau.

    Und zweitens: Der Kollege Dirschauer hat darauf hingewiesen, da steht 400.000 Euro in Hessen und eine Million Euro in Bayern. Und jetzt fragen Sie mal die Vereine, wie viel davon bei ihnen und ihrer Einzelveranstaltung ankommt. Und dann sehen Sie, dass in Hessen alle sagen, es sei ein Tropfen auf den heißen Stein, man kriege nur einen minimalen Anteil zurück, der den Bürokratieaufwand der Rückerstattung wahrscheinlich gar nicht wert ist. Das ist die Realität in Hessen. So einfach ist es dann nicht, denn selbst bei dem Betrag von 400.000 Euro im Jahr kriegen die Vereine nur einen sehr kleinen anteiligen Betrag an Rückerstattung.

    Das heißt, ich würde Ihnen vorschlagen, weil ich gerne was anderes mal machen würde in diesem Haus. Die GEMA hat mich nämlich an anderer Stelle schon mal Nerven gekostet, und zwar als ehemaliger Wirtschaftsminister, weil GEMA-Gebühren auch für kommerzielle Veranstaltungen, nämlich bei der Tarifgestaltung, hochinteressant sind. Was die Karl-May-Festspiele in Bad Segeberg an GEMA-Gebühren bezahlen müssen, das sollten Sie sich einmal auf der Zunge zergehen lassen. Deshalb würde ich gerne mit der GEMA selbst mal über die Form der Tarifgestaltung diskutieren, weil im Gesetz steht, was angemessen ist. Und ob man nicht zu unterschiedlichen Tarifen kommen kann, indem man angemessene Tarife für nicht-kommerzielle Veranstaltungen ohne Eintrittsgelder auch in anderer Form gestalten kann. Ich fände das spannend, das auch mal als ein Landesparlament mit der GEMA zu besprechen, denn die Tarifgestaltung ist ja durchaus oft in aller Munde und möglicherweise eher das Thema als eine neue bürokratische Pauschalvergütungsrückabrechnung durch eine Landesregierung.

    Ich werde dem Antrag der Koalitionäre zustimmen, wenn die Landesregierung verpflichtet werden soll, etwas zu prüfen, dann finde ich das immer gut. Ich würde aber trotzdem beide Anträge gerne im Innen- und Rechtsausschuss besprechen und dazu einmal tatsächlich ein Fachgespräch mit der GEMA führen."

     

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

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