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  • 18.06.2025

    Christopher Vogt zu TOP 2 "Änderung hochschulrechtlicher Gesetze"

    In seiner Rede zu TOP 2 (Entwurf eines Gesetzes zur Änderung hochschulrechtlicher Gesetze) erklärt der Vorsitzende und hochschulpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt: 

    "Der vorliegende Entwurf zur Novelle des Hochschulgesetzes enthält aus meiner Sicht überwiegend Änderungen, die eher unspektakulär daherkommen und von uns mitunter auch unterstützt werden. Es sollen damit bundesweite Absprachen, jüngere Rechtsprechung oder auch fachliche Nachbesserungen umgesetzt werden. Das meisten davon sind wohl eher unstrittig.

    Im Kern geht es Ihnen aber darum, die geplante neue Verwaltungsgebühr für Studierende gesetzlich festzuschreiben. Und das halte ich für einen Fehler! Diese neue Gebühr für die Studierenden ist in meinen Augen nichts anderes als eine schlecht getarnte Kürzung im Wissenschaftsetat um rund sieben Millionen Euro pro Jahr. Ihre fehlgeleitete Haushaltspolitik soll zukünftig von einer Gruppe kompensiert werden, die von der Inflation der letzten Jahre eh schon stark getroffen wurde.

    Man kann jetzt natürlich argumentieren, dass zusätzliche 120 Euro im Jahr schon irgendwie zu stemmen sein werden, aber ein Studium ist für viele junge Menschen ohnehin schon eine sehr große finanzielle Herausforderung geworden, wenn man zum Beispiel an die gestiegenen Kosten für Miete, für Energie und vor allem für Lebensmittel denkt. Deshalb hat diese Maßnahme mit Chancengerechtigkeit nichts zu tun, sondern bedeutet einen sozialen Rückschritt beim Zugang zum Studium – das ist schlecht für die Betroffenen, aber auch nicht gut für unsere Gesellschaft, wenn dadurch Talente nicht entsprechend genutzt würden.

    Man kann sich nur wundern, dass die Grünen dies mittragen – denn wir hatten ja gemeinsam z.B. das landesweite Semesterticket, die Studienstarthilfe oder auch Verbesserungen beim BAföG auf den Weg gebracht, um soziale Hürden abzubauen. Jetzt geht es mit Schwarz-Grün wieder in die andere Richtung. Wenn die Verwaltungskosten der Hochschulen aus Sicht der Landesregierung mittlerweile viel zu hoch und eine ernste Belastung für den Landeshaushalt geworden sind, sollte sie dringend darauf hinwirken, dass diese gesenkt werden. Letzteres ist aber überhaupt nicht erkennbar!

    In Ihrem Koalitionsvertrag hatten Sie noch eine ‚Digitalisierungsoffensive‘ für die Hochschulen – ausdrücklich auch mit einer Digitalisierung ihrer Verwaltungen – angekündigt. Was ist daraus eigentlich geworden? Ich befürchte, dass die Digitalisierung – wie leider so oft bei staatlichen Einrichtungen – nur sehr schleppend vorangekommen ist und die Kosten auch deshalb eher gestiegen als gesunken sind.  Es ist jedenfalls überhaupt nicht ersichtlich, dass die Landesregierung ernstzunehmende Anstrengungen unternimmt, um die Verwaltungskosten an den Hochschulen zu senken.

    Ich will jetzt gar nicht die berühmte Schaumweinsteuer für die später untergegangene kaiserliche Flotte oder den Solidaritätszuschlag bemühen, aber wir alle wissen doch: Eine Gebühr, Abgabe oder Steuer, die einmal eingeführt wurde, wird so schnell nicht wieder abgeschafft werden. Und deshalb sollten zunächst Maßnahmen mit Blick auf den Landeshaushalt Vorrang haben – und dies sollten hier vor allem erst einmal Kostenreduzierungen bei der Verwaltung der Hochschulen sein!

    Diese Koalition ist vor drei Jahren auch dafür angetreten, die Bürgerinnen und Bürger weiter zu entlasten. Nachdem dies ausgeblieben ist, geschieht nun das genaue Gegenteil. Das ist wirklich bitter! Ich habe mir Ihren Koalitionsvertrag noch einmal genauer angeschaut: Der war ja jetzt schon – gerade auch mit Blick auf die Hochschulpolitik – nicht besonders ambitioniert. Aber mit Blick auf die heutige Debatte stehen da einige wirklich bemerkenswerte Sätze drin: Auf Seite 36 Ihres Koalitionsvertrages hatten Sie angekündigt, Sie würden in dieser Wahlperiode ein ‚modernes und gerechtes Hochschulgesetz schaffen, das den Rahmen für ein zukunftsfähiges Hochschul- und Wissenschaftssystem‘ schaffen werde. Ziel verfehlt, meine Damen und Herren!

    Auf Seite 31 steht der schöne Satz: ‚Studiengebühren lehnen wir weiterhin ab.‘ Zugegeben: Studiengebühren sind noch einmal was anderes, aber Ihre Verwaltungsgebühren sind natürlich ein Schritt in genau diese Richtung – nur mit dem feinen Unterschied, dass es bei Ihnen im Gegenzug keinerlei Verbesserungen für die Studierenden geben soll. Der ehrlichste Satz zu Ihrer Hochschulpolitik steht wohl auf Seite 30 in Ihrem Koalitionsvertrag: Dort heißt es wie aus dem Nichts: ‚Für uns steht fest, dass keine der neun staatlichen Hochschulen in Schleswig-Holstein in ihrer Existenz gefährdet sein darf.‘ Donnerwetter! Wenn das der Anspruch ist…

    Die Landesregierung sollte ein großes Interesse daran haben, möglichst viele junge kluge Köpfe nach Schleswig-Holstein zu locken und sie nicht durch unattraktive Bedingungen abzuschrecken. Die schwarz-grüne Koalition muss dringend einen Kurswechsel in der Hochschulpolitik vornehmen, die als wichtige Kernaufgabe des Landes endlich zu einem echten Schwerpunkt dieser Landesregierung werden muss. Die Unruhe wegen der neuen Mittelzuweisungen an die Hochschulen, die Demonstrationen von wissenschaftlichen Mitarbeitern der Uni Flensburg, denen die Verträge nicht verlängert werden sollen, und die Proteste der Studierenden in Kiel zeigen sehr deutlich, dass es an den Hochschulen rumort. Die Sorgen der Beschäftigten und Studierenden müssen ernstgenommen werden.

    Schwarz-Grün verkennt leider die strategische Bedeutung der Hochschulen für die Zukunftsfähigkeit unseres Bundeslandes und hat für deren Entwicklung keinerlei überzeugenden Plan. Es fehlt Schwarz-Grün schlichtweg an einer Strategie für den Wissenschaftsstandort. Der Ministerinnenwechsel muss für einen Neustart in der Wissenschaftspolitik genutzt werden."

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 18.06.2025

    Bernd Buchholz zu TOP 6 "Sozialere Ausgestaltung des Rechts auf Kündigung wegen Eigenbedarfs"

    In seiner Rede zu  TOP 6 (Sozialere Ausgestaltung des Rechts auf Kündigung wegen Eigenbedarfs) erklärt der wohnungsbaupolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    "Ich glaube, wir müssen uns noch mal daran erinnern, dass der gegenwärtige §573 BGB, der dieses Kündigungsrecht beinhaltet, den Versuch unternimmt, die berechtigten Interessen des besitzenden Mieters mit den Interessen des Eigentümers, der normalerweise mit seinem Eigentum machen darf, was er will, in einen Ausgleich zu bringen. Und dass man mit immobilem Eigentum in Deutschland machen dürfte, was man will, das kann man dem BGB nicht entnehmen. Denn da haben wir massive Einschränkungen dafür, einem Mieter oder einen Wohnraum, den man selbst zur Verfügung gestellt hat, tatsächlich einfach zu kündigen.

    Der Kollege Kilian hat vorhin etwas beschrieben, was bei der Eigenbedarfskündigung doch heute auch ein Thema ist. Wer eine Eigenbedarfskündigung tatsächlich auf die Reise schicken will, und die kann ja in vielen Fällen berechtigt sein, der tut gut daran, das nicht einfach so zu machen, sondern einen Anwalt hinzuzuziehen. Denn das ist so kompliziert, dass man dabei viele Fehler machen kann. Eines stimmt ja: Die Eigenbedarfskündigungen in Deutschland werden zunehmend auch vorgetäuscht und missbraucht. Aber ist es deshalb richtig, wegen des Missbrauchs die Voraussetzungen der Regelungen zu verschärfen? Oder wäre es nicht richtig, den Missbrauch konsequenter zu verfolgen? Sie tun wieder genau das, was wir in der Regel immer machen: Wir reagieren auf den Missbrauch einer Norm mit der Verschärfung der Norm. Das ändert am Missbrauch aber nichts. Wenn Sie den Personenkreis jetzt noch enger fassen, bedeutet das doch nicht, dass derjenige, der vorher getäuscht hat, sich jetzt nicht darauf beruft, dass er den Eigenbedarf für seinen Sohn anmeldet und eben nicht mehr für seinen Neffen. Das ändert doch am Missbrauch nichts.

    Und deshalb müssen wir uns mal die Voraussetzungen und die Dinge, die dann tatsächlich eingeschränkt werden sollen, ein Stückchen auf der Zunge zergehen lassen. Und da waren gerade zwei Beispiele dabei, die ich nicht teile in der Initiative von Hamburg, weil ich finde, dass sie zu weit gehen. Da kann man drüber streiten. Aber warum eigentlich soll nur noch Verwandten in gerader Linie ermöglicht werden, den Eigenbedarf, das Eigentumsrecht auszuleben, wenn ich als Eigentümer sage, ich habe eine Großmutter, die hat Pflegebedarf und dafür will ich eine Hausangestellte bei mir wohnen lassen. Dann darf ich nicht wegen Eigenbedarf kündigen, das ist dann ausgeschlossen. Das Au-pair-Mädchen im Haushalt, ausgeschlossen. Warum eigentlich?

    Und wenn diejenigen, die in Grömitz ihre bisherige Wohnung vermietet haben, nun plötzlich in Rente gehen und sagen, dass sie ihre Wohnung in Grömitz monatsweise als Ferienwohnung nutzen wollen, dann sagen wir: Nein, das darfst du mit deinem Eigentum nicht machen, du hast kein Recht zur Eigenbedarfskündigung. Ist das allen Ernstes so? Ich sehe das anders, weil ich glaube, dass das Eigentumsrecht das hergeben muss. Und deshalb finde ich an dieser Stelle, dass wir der Initiative nicht folgen sollten.

    Ich bin aber gerne bereit zuzugeben, dass es einige Punkte gibt, über die man nachdenken kann und sollte. Zum Beispiel über die Fristverlängerung. Und es gibt auch andere Punkte darin, beispielsweise die von der Rechtsprechung formulierte Anbietungspflicht des Vermieters. Wer eine andere Wohnung hat, die leer steht, hat sie dem, dem er eine Eigenbedarfskündigung ausspricht, anzubieten. Das ist keine gesetzliche Regelung, sondern das hat die Rechtsprechung aus der Verfassung destilliert. Und auch das ist ja ein Ausbund des sozialen Wohnraumrechts, das wir haben. Ob das allerdings dann auch noch mit einer umgekehrten Beweislast ausgeschaltet werden sollte, das halte ich auch für ziemlich zweifelhaft. Ich will sagen, es gibt im Detail viel zu beraten. Die Initiative von Hamburg ist in Wahrheit tot. Deshalb muss man sie nicht weiter unterstützen, denn die Hamburger betreiben sie nicht mehr. Über die einzelnen Punkte im Ausschuss zu beraten, halte ich für hilfreich."

     

    Sperrfrist Redebeginn!

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  • 19.06.2025

    Anne Riecke zu TOP 22 "Kürzung beim WiPo-Unterricht schnellstmöglich zurücknehmen"

    In ihrer Rede zu TOP 22 (Kürzung beim WiPo-Unterricht schnellstmöglich zurücknehmen) erklärt die bildungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anne Riecke: 

    "Dass die Haushaltkonsolidierung der Landesregierung den Bildungsbereich besonders hart trifft, hat sich mittlerweile im Land herumgesprochen. Die Absenkungen bei der Kontingentstundentafel und die Streichungen bei der Unterrichtsversorgung sind für die Unterrichtsqualität ein herber Schlag. Und anders als die ehemalige Ministerin einst behauptet hat, wird dies spürbare Auswirkungen haben und die Leistungen und den Lernfortschritt unserer Schülerinnen und Schüler verschlechtern. Bisher wurde ja gerne so getan, als wären die Kürzungen im Bildungsbereich nicht so gravierend. Man hätte ja immer noch eine rechnerische Unterrichtsversorgung von 100 Prozent. Dass man allerdings eher 105 Prozent und mehr braucht, um verlässlichen Unterricht zu gewährleisten, blieb dabei gerne unerwähnt. +

    Dass die Realität beim Unterricht an unseren Schulen eine gänzlich andere ist, schien bisher an der Landesregierung vorbeigegangen zu sein. In Wirklichkeit gibt es an unseren Schulen seit Jahren massive Probleme mit der Unterrichtsversorgung und dem Unterrichtsausfall. Es wird – gerade in den ländlichen Gegenden – massiv nach Lehrkräften gesucht, um teils auch nur halbwegs den Unterricht aufrecht erhalten zu können. Und das Problem verschärft sich immer weiter – auch, weil immer mehr Lehrkräfte in den Ruhestand gehen, und weil man es immer noch nicht schafft, die Vertretungslehrkräfte sinnvoll an die Schulen zu kriegen und dort auch zu halten. Jede weitere Kürzung bei der Unterrichtsversorgung bedeutet also unweigerlich, dass noch mehr Unterricht ausfällt. Das gilt natürlich auch für den WiPo-Unterricht. Das ist umso dramatischer, da wir den WiPo-Unterricht eigentlich ausweiten müssten.

    Es geht beim Politikunterricht nicht um einen beliebigen Baustein im Lehrplan, sondern um die Vermittlung grundlegender Kompetenzen, die das Verständnis für die Demokratie, für Meinungsvielfalt und für unser freiheitliches Zusammenleben vermitteln. Und dafür braucht es kontinuierliche, fundierte und praxisnahe politische Bildung – und zwar ab Klasse 5. Genau deshalb haben wir als FDP-Fraktion in der Vergangenheit mehrfach gefordert, den WiPo-Unterricht nicht nur zu erhalten, sondern auch systematisch auszubauen. Das scheint ja jetzt auch der Ministerpräsident erkannt zu haben, der anscheinend nicht der Linie des Bildungsministeriums gefolgt ist, sondern seiner Überzeugung und sich auf Nachfrage dann doch für mehr Politikunterricht ausgesprochen hat. Das ist eine Position, die wir als Opposition seit Monaten fordern. Und nun hält der Ministerpräsident nicht einmal einer Schuldiskussion stand.

    Aber wir scheinen allgemein unterschiedliche Auffassungen von Begrifflichkeiten und Handlungen zu haben. Gestern in der Handyverbotsdebatte wurde ja von der Koalition appelliert, endlich zu handeln und aktiv zu werden. Wir haben einen echten Handlungsvorschlag gegeben. Und die Koalition reagiert mit einem Verbot. Ein Verbot ist keine Handlung, ein Verbot kaschiert das, was politisch versäumt wurde.

    Ihr Antrag zum WiPo-Unterricht zeigt das Gleiche: Sie feiern sich nun mit der neuen Erkenntnis, dass es zu wenig WiPo-Unterricht gibt und wollen deswegen einen Pakt schmieden. Ich dachte, jetzt kommt ein wirklicher Plan. Aber erst im Schuljahr 2027/2028 eine Verbesserung herbeizuführen und das zudem ausschließlich in der Sekundarstufe 1, entspricht nicht den realen Bedürfnissen und Notwendigkeiten unserer Schülerinnen und Schüler! Das ist für mich nur eine spontane Bekundung. Und das ist erst für das Schuljahr 2027/2028 geplant – ist das schon ein kleines Wahlgeschenk? Es bleibt nur zu hoffen, dass dies mehr war als ein spontaner Versprecher.

    Wir erwarten jetzt von der Landesregierung, dass es eine schnellstmögliche Aufstockung beim Politikunterricht gibt und die Ankündigung des Ministerpräsidenten auch umgesetzt wird."

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  • 19.06.2025

    Annabell Krämer zu TOP 9+15 "Senkung der Umsatzsteuer für die Gastronomie ist überfällig"

    In ihrer Rede zu TOP 9+15 (Gemeinsame Beratung a) Gastronomie stärken b) Senkung der Umsatzsteuer für die Gastronomie ist überfällig – Schwarz-Grün darf das Gastro-Sterben nicht weiter in Kauf nehmen) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    "Die Lage der Gastronomie ist angespannt. Für viele Gastronomen geht es nicht ums Leben, sondern ums Überleben. Gestiegene Betriebskosten, erhöhte Bürokratie und Personalmangel – das sind nur drei der Herausforderungen, die unsere Gastronomen derzeit händeln müssen.

    Die Gastronomiebranche hat sich seit Corona nicht wieder erholt. Machen wir das einmal exemplarisch an einem Rechenbeispiel anhand der Personalkosten fest: Während 2019, also vor Corona, noch ein Mindestlohn von 9,19 Euro galt, sind es in 2025 bereits 12,82 Euro. Ein Gastronom, der drei Vollzeitangestellte beschäftigt, zahlt in 2019 Personalkosten in Höhe von 4.410 Euro, während diese in 2025 bereits bei 6.153 Euro liegen. Das sind 1.743 Euro, die zusätzlich erwirtschaftet werden müssen. Gestiegene Mieten, Gas- und Stromkosten kommen noch hinzu. Die Lebensmittelpreise sind zum Vorjahr um fast zehn Prozent gestiegen. Dennoch befürchten viele Gastronomen durch höhere Preise noch mehr Gäste zu verprellen. Denn insgesamt kommen die Gäste ohnehin seltener als vor der Pandemie. Es ist also kaum verwunderlich, dass die Gaststättenbetreiber jährlich einen erheblichen realen Umsatzrückgang zu verzeichnen haben. In 2024 ist der reale Umsatz im Gaststättengewerbe um 4,7 Prozent geringer ausgefallen als im Vorjahr. Im Vergleich zum Vorkrisenjahr 2019 sind es sogar 16,2 Prozent weniger Umsatz.

    In der letzten Debatte Ende 2023 zur Beibehaltung des ermäßigten Steuersatzes für Gewerbebetriebe äußerte sich die Landesregierung im Plenum noch getreu dem Motto: Wasch mich, aber mach mich nicht nass. Die Gastronomen durch eine Senkung der Umsatzsteuer entlasten: Ja, aber bitte auf Kosten des Bundes. Das ist unter dem Gesichtspunkt der Steuerverteilung einer Gemeinschaftsteuer schon fragwürdig. Die Verteilung sieht doch grundsätzlich so aus: Der Bund erhält 49 Prozent, die Länder 48 Prozent und die Kommunen rund 3 Prozent. Eine Ermäßigung, die grundsätzlich alle befürworten, muss auch solidarisch von allen Ebenen getragen werden.

    Mittlerweile lesen wir, dass die Finanzministerin den ermäßigten Mehrwertsteuersatz in der Gastronomie insgesamt kritisch sieht. Sie hält laut NDR nichts davon, einzelne Branchen zu unterstützen. Die Wirtschaft müsse gestärkt werden, aber die Maßnahmen des Staates müssten in die Breite wirken. Neu ist Ihnen dann wahrscheinlich, dass Speisen in Fleischereien, Bäckereien oder Imbissen ohne Sitzplätze bereits mit nur sieben Prozent besteuert werden. Auch auf Speisen, die mitgenommen oder geliefert werden, gilt dieser Steuersatz. Es geht also nicht um eine reine Unterstützung einzelner Branchen, sondern auch um eine steuerrechtliche Gleichbehandlung innerhalb einer Branche. Und man könnte ja auch das eine tun, ohne das andere zu lassen.

    Die einzigen die aktuell profitieren, sind die Systemgastronomen. Während McDonalds und andere Ketten in Deutschland fleißig expandieren, trifft es die inhabergeführte Einzelgastronomie hingegen umso härter. Das sind die kleinen Bistros, Gasthäuser und Restaurants, die unsere Innenstädte lebendig halten und das kulturelle und gesellschaftliche Leben in den Dörfern prägen. Die Gastronomie in Schleswig-Holstein ist eine tragende Säule unseres wichtigen Wirtschaftszweiges Tourismus. Wir sehen vermehrt Restaurants, die an einigen Tagen geschlossen haben. Das mag vielfach an fehlenden Arbeitskräften liegen. Die gestiegenen Kosten führen allerdings auch dazu, dass sich die Öffnungszeiten auf die begrenzen, die hoch frequentiert sind.

    Wir Freie Demokraten stehen an der Seite der Gaststätten und fordern die Landesregierung auf hinzuschauen. Unterstützen Sie die Initiative der Bundesregierung und zeigen Sie Haltung, damit das Gastro-Sterben ein Ende hat."

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  • 19.06.2025

    Annabell Krämer zu TOP 10+12 "Erhöhung der Pendlerpauschale ist überfällig"

    In ihrer Rede zu TOP 10+12 (Gemeinsame Beratung a) Erhöhung der Pendlerpauschale ist überfällig – Schwarz-Grün darf Entlastung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht blockieren b) Pendler:innen entlasten – Entfernungspauschale auf 38 Cent erhöhen) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    "Es scheint fast so, als sei es Teil der politischen DNA der Grünen, sich immer wieder völlig faktenfrei an der Pendlerpauschale abzuarbeiten. Erst demonstriert der damalige Wirtschaftsminister Robert Habeck seine völlige Unkenntnis über diese Regelung mit seiner Befürchtung, dass die Pendlerpauschale die Mobilitätswende verhindere, da sie nur den Autofahrern zu Gute käme – und nun folgt die grüne Finanzministerin mit ähnlicher Argumentation: 'Mit einer höheren Pendlerpauschale werden mehr und längere Autofahrten steuerlich unterstützt, was zu einer Verschärfung der Klimaprobleme führt.'

    Ich glaube, wir sollten an dieser Stelle einmal gründlich mit den Vorurteilen aufräumen. Denn: Die Pendlerpauschale ist keine klimaschädliche Subvention, wie es uns immer dargestellt wird. Sie ist ein steuerlicher Ausgleich für die tatsächlich entstehenden Kosten der Menschen auf ihrem Weg zur Arbeit. Und zwar ganz gleich, ob sie mit dem Fahrrad fahren, mit dem Bus, mit der Bahn oder mit dem Auto. Die Pendlerpauschale ist verkehrsmittelunabhängig, Frau Ministerin, deshalb heißt sie auch Entfernungspauschale – nicht Kfz-Pauschale. Sie ist eben keine verkehrs- oder umweltpolitische Maßnahme, sondern Bestandteil einer Entlastung bei der Einkommensteuer. Wer jeden Morgen aufsteht, zur Arbeit fährt und seinen Beitrag für dieses Land leistet, trägt Kosten, um überhaupt Geld zu verdienen. Und genau dafür gibt es diesen Ausgleich.

    Dabei entsprechen die steuerlich ansetzbaren Wegekosten schon seit vielen Jahren nicht mehr den tatsächlichen Aufwendungen, die zur Erreichung der Arbeitsstätte getragen werden müssen. Insbesondere in den letzten Jahren waren die Kostensteigerungen erheblich. Die steuerliche Ungleichbehandlung der ersten 20 Kilometer ist völlig willkürlich und politisch motiviert. Insofern ist es richtig, dass die jahrelange Forderung von uns Freien Demokraten jetzt im Koalitionsvertrag von Schwarz-Rot Niederschlag gefunden hat.

    Die Realität in unserem Land sieht doch so aus: Die Zahl der Pendlerinnen und Pendler steigt stetig. Und das hat viele Gründe. Zum einen ist der Arbeitsmarkt flexibler geworden. Menschen wechseln häufiger den Job. Nicht jede neue Stelle führt aber zu einem Umzug, um möglichst nah am Arbeitsplatz zu wohnen. Zum anderen sind es die steigenden Mieten und die mangelnden Möglichkeiten zum Bau eines Eigenheims in den Ballungszentren, die viele Menschen dazu veranlassen, im Umland zu wohnen und weite Strecken zur Arbeit in Kauf zu nehmen.

    Und nein Frau Ministerin, es ist mitnichten der Fall, dass – ich zitiere aus der Antwort zu meiner Kleinen Anfrage – 'bei Entscheidungen über die Wahl des Wohnsitzes Steuerpflichtige auch die steuerliche Abziehbarkeit der Aufwendungen für die Wege zwischen Wohnsitz und Tätigkeitsstätte berücksichtigen. Je nach Ausgestaltung der steuerlichen Berücksichtigung kann diese Entscheidung zugunsten eines längeren Arbeitsweges führen, was naturgemäß zu längeren Fahrten und damit – je nach Verkehrsmittel – zu höheren Klimabelastungen führen kann.'

    Sie verkennen jegliche Realität. Sie machen die Entfernungspauschale aufgrund von sachlicher Unkenntnis zum Politikum. Gerade in einem Flächenland wie Schleswig-Holstein ist es wichtig, dass der ländliche Raum nicht ausstirbt. Es geht bei der Pendlerpauschale also nicht um irgendeine absurde Subvention für das Auto, sondern um die Frage der Steuergerechtigkeit gegenüber der arbeitenden Mitte in unserem Land. Diese Menschen tragen mit ihren Steuern und Abgaben wesentlich dazu bei, dass unser Staat funktioniert. Sie leisten Tag für Tag ihren Beitrag. Deshalb ist der Vorschlag der Koalition auf Bundesebene, die Entfernungspauschale künftig einheitlich auf 38 Cent pro Kilometer ab dem ersten Kilometer zu erhöhen, richtig und überfällig.

    Für die Freien Demokraten geht es darum, die arbeitende Mitte der Gesellschaft zu entlasten – unabhängig davon, ob sie mit dem Fahrrad, der Bahn oder dem Auto unterwegs ist. Das wäre ein spürbares Signal an Millionen Beschäftigte in Deutschland, dass wir ihre Lebensrealität sehen und ernst nehmen. Gerade in Zeiten, in denen Mobilitätskosten und Energiepreise spürbar gestiegen sind. Stimmen Sie der Erhöhung im Bundesrat zu und entlasten somit die arbeitende Mitte der Gesellschaft.

    Liebe Kolleginnen und Kollegen von Bündnis 90/ Die Grünen: Geben Sie endlich Ihre Blockadehaltung gegen die zwingend gebotene Erhöhung der Entfernungspauschale auf."

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

    Anlage: Kleine Anfrage zur Pendlerpauschale

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  • 19.06.2025

    Christopher Vogt zu TOP 23 "Zivil- und Katastrophenschutz konsequent stärken"

    In seiner Rede zu TOP 23 (Zivil- und Katastrophenschutz konsequent stärken) erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt: 

    "Der Katastrophenschutz ist eine elementar wichtige Aufgabe des Landes. Es gilt dabei, sich auf verschiedene Szenarien vorzubereiten, die sich natürlich niemand wünscht, aber die nun einmal eintreten können, wie z.B. Flut- und Regenkatastrophen, Waldbrände, große Stromausfälle oder auch massive Cyberangriffe. Hierfür muss man verstärkt Vorsorge treffen. Das hat nichts mit Panikmache zu tun, sondern mit Verantwortungsbewusstsein.

    Mein herzlicher Dank geht an dieser Stelle an die vielen tausend Menschen, die in Schleswig-Holstein – überwiegend ehrenamtlich in ihrer Freizeit, in der sie ja auch andere Dinge machen könnten – im Katastrophenschutz tätig sind, um unsere Gesellschaft zu schützen und krisenfest zu machen! Dieser unverzichtbare Einsatz für unsere Gesellschaft bei Organisationen wie den Feuerwehren, dem Deutschen Roten Kreuz, den Johannitern, dem Arbeiter-Samariter-Bund, den Maltesern oder auch der DLRG verdient Dank, Anerkennung und auch noch mehr Unterstützung!

    Nach dem Kalten Krieg wurden leider bundesweit über viele Jahre Kapazitäten und Fähigkeiten im Katastrophenschutz abgebaut. Ich möchte deshalb durchaus auch noch einmal ausdrücklich anerkennen, dass in Schleswig-Holstein seit der Corona-Krise und der Ahrtal-Katastrophe im Jahr 2021, bei der ja auch rund 1400 Einsatzkräfte aus Schleswig-Holstein in Rheinland-Pfalz im Einsatz waren, im Bereich des Katastrophenschutzes schon so einiges Gutes auf den Weg gebracht wurde. Dafür möchte ich der Innenministerin herzlich danken! Viele Maßnahmen zur Stärkung des Katastrophenschutzes haben wir in großer Übereinstimmung gemeinsam vorangetrieben – und das ist gut für unser Land!

    Schleswig-Holstein muss sich aber unbedingt auch noch besser auf mögliche Krisenfälle vorbereiten. Es braucht angesichts der internationalen Lage von Seiten des Landes noch mehr Engagement und vor allem noch mehr Tempo. So fordern z.B. auch die Feuerwehren im Land aus meiner Sicht völlig zu Recht eine Zeitenwende auch im Zivil- und Bevölkerungsschutz. Die Landesregierung hatte 2021 richtig reagiert und einen sehr sinnvollen 10-Punkte-Plan zum Bevölkerungsschutz vorgelegt, der richtigerweise auch den Zivilschutz erfasst und mit dem Katastrophenschutz zusammendenkt. Hiervon wurde aber bisher noch zu wenig umgesetzt – es hakt noch an einigen Stellen: Angekündigte Maßnahmen wie das Kommunikationsportal und den Fonds zur Klimaanpassung gibt es beispielsweise bisher nicht und im Bereich der ‚Neuerungen und Innovationen im Rettungsdienst‘ wurde seit 2021 nur ein einziges Projekt – und zwar im Bereich der Luftrettung – gefördert. Viele weitere Maßnahmen verharren noch immer in der Planungs- oder Vorbereitungsphase. Die neu angekündigte Task Force Zivile Verteidigung ist ein weiterer Schritt in die richtige Richtung, aber es braucht jetzt eben auch noch mehr Umsetzung.

    Und der 10-Punkte-Plan zum Bevölkerungsschutz sollte nach rund drei Jahren auch noch einmal weiterentwickelt werden. Mir fehlen da bisher konkretere Maßnahmen, um den Zivilschutz im Land spürbar zu stärken, auch durch Planungen zu Schutzräumen und geeignete Aktionen bereits in den Schulen, wie es in anderen europäischen Ländern längst der Fall ist. Es braucht landesweit z.B. auch noch mehr Vorratslager für den Notfall und eine engere Zusammenarbeit mit dem Bund, um zukünftig zum Beispiel Spionagedrohnen abwehren zu können. Und auch beim Ausbau der Wasserrettung ist in den letzten Jahren viel Gutes passiert, aber bei der Umsetzung des Badesicherheits- und Wasserrettungsgesetz des Landes gibt es leider noch viel Luft nach oben. Es ist aus meiner Sicht unbefriedigend, dass es in mehreren Landkreisen noch immer keine anerkannten Wasserrettungseinheiten gibt. Es hakt in der Praxis auch bei den Themen Digitalfunk, Nutzung von Sonderrechten im Straßenverkehr und der Freistellung von Helfern sowie der Erstattung des Verdienstausfalls. Die Reform der Jamaika-Koalition in der letzten Wahlperiode war ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, aber die Umsetzung zwischen Land, Kreisen und Gemeinde scheint noch nicht richtig zu funktionieren.

    Die Hilfsorganisationen leisten mit tausenden Ehrenamtlichen einen unverzichtbaren Dienst an unserer Gesellschaft. Neben der Schwimmausbildung ist die Wasserrettung eine elementar wichtige Aufgabe, die mehr Unterstützung und ein klares Konzept von Seiten des Landes braucht. Die Kreise und Gemeinden müssen – auch bei diesem Thema – vom Land noch besser eingebunden werden. Im Ernstfall muss eben alles reibungslos funktionieren. Die Innenministerin sollte jetzt evaluieren, wie man konkret nachsteuern kann, damit die Wasserrettung in allen Landesteilen bestmöglich funktioniert. 

    Wir freuen uns, dass sich auch SPD und SSW unserem Antrag zur Stärkung des Katastrophenschutzes angeschlossen haben. Das ist ein wichtiges Zeichen. Ich habe natürlich auch den Alternativantrag der Koalition gesehen. Ich möchte vorschlagen, dass wir die beiden guten Anträge in den Ausschuss überweisen und dort mit den Verbänden der Blaulichtfamilie – und gern auch weiteren Experten – vertiefend beraten, wie wir den Katastrophenschutz in Schleswig-Holstein gemeinsam noch schneller voranbringen und besser machen können."

    Sperrfrist Redebeginn!

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  • 27.09.2018

    Christopher Vogt: Spitzenforschung made in Schleswig-Holstein

    Zum Erfolg der Exzellenzcluster der CAU erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Der Entschluss der DFG, zwei Forschungscluster der CAU im Rahmen der Exzellenzinitiative zu fördern, ist ein Riesenerfolg. Allein am Cluster ‚Präzisionsmedizin für chronische Entzündungserkrankungen‘ sind Forschungseinrichtungen in Kiel, Lübeck, Plön und Borstel beteiligt. Der gesamte Wissenschaftsstandort Schleswig-Holstein profitiert so von der Entscheidung.

    Moderne Forschung ist heutzutage auch eine Netzwerkleistung. Die Kooperation zwischen der universitären und außeruniversitären Forschung, die jetzt zum Erfolg führte, muss deshalb weiter ausgebaut werden. Schleswig-Holstein hat großes Forscherpotential.“

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  • 19.06.2025

    Bernd Buchholz zu TOP 41 "Verfassungsschutzbericht 2024"

    In seiner Rede zu  TOP 41 (Verfassungsschutzbericht 2024) erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    "Ja, es ist angenehm, einen Verfassungsschutzbericht in einem Parlament zu diskutieren, in dem nur Demokraten sitzen. Und es ist auch ausgesprochen angenehm, Kollege Dürbrook, wenn so ein differenziertes Bild gezeichnet wird, wie Sie das eben hier getan haben und dabei auch eine konservative Innenministerin loben, weil sie anders mit den Zahlen umgeht als das in Berlin der Fall ist.

    Ich finde nur, das muss man jetzt auch mal in Richtung Kollege Kürschner sagen, den Linksextremismus in Schleswig-Holstein in der Rede so gar nicht zu erwähnen, wird dem auch nicht so ganz gerecht, denn die Anzahl der Gewalt oder der politisch motivierten Kriminalität von links hat eine Steigerungsrate im letzten Jahr von 93,4 Prozent gehabt. Auf kleinerem Niveau, aber doch sehr deutlich. Hat auch viel zu tun mit diesem Camp ‚Rheinmetall Entwaffnen‘ und so, aber das ist ja in Wahrheit auch ein Phänomen, das uns umtreiben muss. Und deshalb finde ich schon, dass es auch einen sorgsamen Blick in alle Richtungen geben muss.

    Extremismus, woher auch immer, ist ein Angriff auf das demokratische Gemeinwesen. Und wir sind uns einig hier in diesem Hause, in der von uns allen klaren Bekämpfung einer Partei, die Bezüge zum Rechtsextremismus inzwischen mehr oder weniger offen an vielen Stellen äußert und thematisiert. Aber lassen Sie mich ein bisschen versuchen, nachdenklich zu werden, wenn es um die Einstufung einer Organisation als gesichert rechtsextremistisch durch das Bundesamt für Verfassungsschutz geht. Wir werden abzuwarten haben, was das Bundesverwaltungsgericht dazu sagt, aber dann ist die Hürde für ein Verbotsverfahren in den Voraussetzungen noch mal eine gewaltige. Es ist kein Selbstgänger, davon auszugehen, dass die Einstufung als gesichert rechtsextremistisch ein Verbotsverfahren tragen würde.

    Gucken Sie sich an, was Entscheidungen in der Vergangenheit zu diesen Fragen durch das Bundesverfassungsgericht ausgemacht haben. Und seien wir auch mal ehrlich mit uns selbst. Selbst wenn es uns gelänge, eine Partei zu verbieten: Deren zehn Millionen Wähler bei der letzten Bundestagswahl verbieten wir damit nicht. Wir werden das Phänomen einer Rechtsorientierung in dieser Gesellschaft nicht mit einem Verbotsverfahren aus der Welt bekommen. Wir werden nur dann, wenn wir politisch überzeugend aus der Mitte der Gesellschaft die Ränder klein machen, mit einer solchen Politik die Ränder auch schwächen. Das ist das Gebot der Stunde, das dieses Parlament auch angeht. Deshalb, ich habe meine Schwierigkeiten mit einem entsprechenden Verbotsverfahren, aber ich habe überhaupt keine Schwierigkeiten, Demokraten zusammenstehen zu lassen und nicht einfach hinzugucken und zu sagen: Wir lassen zu, dass AfD-Leute immer stärker rechtsextremistisches Gedankengut thematisieren. Dem offen überall entgegenzutreten, das ist unser Job und das ist das, was jetzt, glaube ich, ansteht.

    Die Entwicklung der politisch motivierten Kriminalität insgesamt ist in den Gesamtzahlen besorgniserregend, weil über 2000 Taten viel sind. Auch wenn, und das will ich mit etwas Differenzierung sagen, wir uns ja in einem Deliktsbereich bewegen, in dem wir zum Glück noch immer vor allem mit dem Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger terroristischer Organisationen, also Kennzeichen von terroristischen Organisationen, Beleidigungen und vor allem Sachbeschädigungen zu tun haben. Wir hatten einen Europawahlkampf, wir hatten einen startenden Bundestagswahlkampf und Sachbeschädigungen bei Wahlplakaten, wenn Sie das zusammenaddieren, sind das fast die Hälfte der 2600 Straftaten. Aber das ist deshalb nicht zu unterschätzen, weil es ein Zeichen dafür ist, dass in der politischen Auseinandersetzung plötzlich auch das Zerstören der Wahlplakate des Konkurrenten, das Beleidigen des politisch Andersdenkenden zum Gegenstand gemacht werden kann. Gewalt und Beleidigungen haben in einer politischen Auseinandersetzung nichts verloren. Und deshalb gebietet es dieser Bericht, uns allen klar zu machen, dass schon auch diese Themen zur Anzeige gebracht werden müssen, dass auch diese Themen verfolgt werden müssen, damit man gleich am Anfang dafür sorgt, dass sich hier kein Phänomen ausbreitet.

    Ich danke der Ministerin für den Bericht und freue mich auf die Beratungen dazu, auch mit der Verfassungsschutzabteilung selbst, der ich großen Dank ausspreche für das, was im letzten Jahr geleistet wurde."

     

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  • 19.06.2025

    Annabell Krämer zu TOP 36 "Bericht zum E-Sport in Schleswig-Holstein"

    In ihrer Rede zu TOP 36 (Bericht zum E-Sport in Schleswig-Holstein) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und sportpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    "Wir reden heute über ein Thema, das längst in der Mitte der Gesellschaft angekommen ist — E-Sport. Ein kulturelles, wirtschaftliches und gesellschaftliches Phänomen, das weltweit Millionen bewegt. Die Anzahl der aktiven Spielerinnen und Spieler in Schleswig-Holstein steigt stetig. Nach Schätzungen des E-Sport-Bundes Deutschland (ESBD) betreiben in Deutschland rund drei Millionen Menschen E-Sport. E-Sport bleibt somit eine wichtige Zukunftsbranche.

    Die Branche wächst rasant und hat auch großes wirtschaftliches Potential, denn E-Sport schafft nicht nur Arbeitsplätze, er fördert auch technologische Innovationen – und dies weit über den Gaming-Bereich hinaus. Virtual Reality, Künstliche Intelligenz und Cloud-Gaming sind nur einige Beispiele für Technologien, die durch den E-Sport vorangetrieben werden. Deshalb unterstützen wir Freie Demokraten Rahmenbedingungen, die E-Sport-Unternehmen und -Veranstaltungen unterstützen.

    Das bedeutet in dieser Konsequenz neben klaren rechtlichen Strukturen auch steuerliche Anreize und eine gute Infrastruktur. Schleswig-Holstein hat ein bundesweit einmaliges Landeszentrum gegründet – 2019 während der Jamaika-Koalition. Wie ist es in den letzten Jahren weitergegangen? Rückwärtsgewandt! Schaut man sich den Bericht der Landesregierung genau an, dann wird eines offensichtlich: Es wird verwaltet, nicht gestaltet. Ja, Schleswig-Holstein war vor ein paar Jahren Vorreiter. Das ist Vergangenheit. Heute drohen wir diesen Vorsprung zu verlieren, weil die Landesregierung sich darauf beschränkt, alte Förderkulissen zu verwalten und ein paar Seminare und Meisterschaften zu organisieren. Während andere Bundesländer längst über neue Konzepte für E-Sport-Ausbildung, digitale Sportförderung und Standortentwicklung nachdenken, diskutieren wir hier immer noch über Gutachten aus dem Jahr 2019.

    Der Bericht zeigt es schwarz auf weiß: Seit 2019 sinkende Fördervolumina, zuletzt gerade einmal fünf Projekte mit insgesamt 63.000 Euro — für ein ganzes Bundesland, für eine ganze Branche! Zum Vergleich: Der Umsatz der deutschen E-Sport-Wirtschaft lag 2023 bei über 140 Millionen Euro. Dieses Missverhältnis ist nicht nur peinlich, es ist ein politisches Armutszeugnis. Und was ist mit der Gemeinnützigkeit? Im Koalitionsvertrag der Ampel stand: ‚Wir machen E-Sport gemeinnützig.‘ Im Koalitionsvertrag der Großen Koalition steht auf Seite 118: ‚Wir erkennen die Gemeinnützigkeit des E-Sports an.‘

    Wie urteilt nun die Landesregierung? Ich zitiere: ‚[…] gerade rundenbasierte Strategiespiele an der Konsole erfüllen […] nicht die Anforderungen, die der gemeinnützige Sportbegriff im Hinblick auf Bewegung und körperliche Leistung aufstellt, denn bei derartigen Spielen liegen […] keine erhöhten Anforderungen an das Wahrnehmungsvermögen, die Reaktionsgeschwindigkeit sowie die Feinmotorik vor.‘  Oha!

    Schleswig-Holstein wollte Vorreiter beim E-Sport sein. Bisher keine eigene Initiative im Bundesrat, kein Vorstoß zur Änderung der Abgabenordnung, keine erkennbare politische Priorität. Stattdessen ein Verweis auf fehlende Zuständigkeiten. So wird man eben nicht digitaler Vorreiter, so bleibt man digitaler Verwalter. Die Idee einer E-Sport-Akademie an der FH Westküste? Beerdigt. Ein Studiengang ‚E-Sport-Management‘? Zu teuer. Neue Nachwuchsleistungszentren? Fehlanzeige. Stattdessen wird im Bericht auf die Erfolge der ehrenamtlichen Strukturen insbesondere der vier regionalen Zentren verwiesen.

    Wir als Freie Demokraten sagen: Das reicht nicht! E-Sport ist mehr als nur Zocken — es ist Ausbildung, digitale Kompetenzvermittlung, Wirtschaftsfaktor und ein Instrument gegen Vereinsamung und digitale Abhängigkeit. Die Vereine vor Ort leisten eine enorm wichtige Jugendarbeit, bieten Präventionsarbeit gegen Spielsucht, Medienkompetenztrainings und eine Perspektive für junge Leute. Wer hier nicht investiert, verschläft nicht nur die digitale Zukunft, er gefährdet auch die gesellschaftliche Anschlussfähigkeit ganzer Generationen. Deshalb fordern wir:

    • Endlich eigene Initiativen auf Bundesebene zur Gemeinnützigkeit des E-Sports.              
    • Die Einrichtung einer landesweiten E-Sport-Liga mit verbindlichen Strukturen.
    • Und ein langfristiges Konzept für Aus- und Fortbildung — mit einer E-Sport-Akademie in Schleswig-Holstein, wie sie andere Länder längst planen.

    Es ist höchste Zeit, dass Schleswig-Holstein wieder von der Verwaltung in den Gestaltungsmodus wechselt. Wir müssen aufhören, digitale Kulturarbeit und E-Sport wie ein Hobby zu behandeln und anfangen, sie als das zu sehen, was sie sind: ein zukunftsweisender Teil unserer Gesellschaft."

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  • 19.06.2025

    Heiner Garg zu TOP 18 "Geschlechtersensible Medizin in Schleswig-Holstein stärken"

    In seiner Rede zu TOP 18 (Geschlechtersensible Medizin in Schleswig-Holstein stärken) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und gesundheitspolitische Sprecher, Heiner Garg: 

    „Ich habe mir überlegt, wie man den Vorteil oder auch die Notwendigkeit geschlechtssensibler Medizin oder auch geschlechtsspezifischer Medizin in einem Satz unterbringen könnte. Und ich meine, dass geschlechtsspezifische Medizin gerade dafür sorgen soll und dafür sorgen muss, dass Frauen nicht durch männlich dominierte Standards unsichtbar bei der medizinischen Versorgung werden.

    Ich finde, dass Beispiele immer im Zweifel am hilfreichsten sind, um vielleicht noch die oder den Letzten davon zu überzeugen, wie notwendig dieses Thema ist. Deswegen will ich mich auch bei der Kollegin Birte Pauls bedanken, nicht nur, dass wir auf ihre Initiative hin nach Kärnten fahren, sondern auch für die Initiative an sich.

    Der Herzinfarkt ist jetzt schon zweimal genannt worden. Deswegen würde ich gerne Ihren Blick auf Morbus Parkinson lenken. Das ist nämlich die unterschätzte Frauenkrankheit. Parkinson gilt als Männerkrankheit und ja, es sind auch häufiger Männer davon betroffen als Frauen. Aber Frauen sind eben auch von Morbus Parkinson betroffen und haben völlig andere Symptome. Das hat einen ganz entscheidenden Einfluss auf die Diagnose und auf die Therapie.

    Das Stichwort Diagnoseverzögerung, das können Sie schon mal im Hinterkopf behalten. Frauen haben deutlich seltener dieses klassische Zittern, dafür aber viel häufiger psychische Symptome wie Angst oder Depressionen oder auch Muskelsteifheit oder Erschöpfung. Das wird dann oft nicht mit Parkinson in Verbindung gebracht. Und deswegen erhalten viele Frauen die Diagnose erst ein oder zwei Jahre später als Männer. Und das macht dann etwas. Das ist nämlich ein Einflussfaktor auf die Lebensqualität der betroffenen Frauen. Die Dosierung der Medikamente ist ebenfalls ein Problem, weil Frauen das sogenannte L-Dopa, also das wichtigste Parkinson-Medikament, anders und verzögert verstoffwechseln. Und das führt häufiger zu Nebenwirkungen, wie zum Beispiel zu unkontrollierbaren Bewegungen. Und trotzdem basiert die Dosierung oft auf durchschnittlichen, männlich dominierten Studien. Übrigens ist es bei Parkinson-Studien so, dass häufig Frauen sogar explizit ausgeschlossen werden wegen ihres Zykluses bzw. ihres Hormonspiegels. Eine späte Diagnose zieht einen späteren Therapiebeginn nach sich. Damit verzögert sich nicht nur der Therapiebeginn, sondern auch die Lebensqualität sinkt. Falsch dosierte Medikamente führen zu mehr Nebenwirkungen und weniger Wirkung.

    Geschlechtsspezifische Medizin ist daher, wie das alle Vorrednerinnen und Vorredner gesagt haben, nicht irgendetwas Nice-to-have, sondern etwas, das wir wirklich dringend brauchen. Insbesondere, wenn wir, der Kollege Balke hat es sehr ausführlich dargestellt, in Zukunft auf personalisierte Medizin setzen. Personalisierte Medizin braucht aber zwingend Gender-Daten. Ich glaube, es ist deutlich geworden, unterschiedliche Geschlechter haben unterschiedliche Krankheitsverläufe und unterschiedliche Wirkungen von Medikamenten. Menschen sind im Hinblick auf ihre Genetik und auch im Hinblick auf ihre hormonellen Unterschiede eben unterschiedlich. Und deswegen darf man sie bei Diagnose und Therapie nicht länger über einen Kamm scheren.

    Genauso wenig wie Kinder kleine Erwachsene sind, sind Frauen irgendwie hübschere Männer in der Medizin. Ich freue mich auch ausdrücklich auf die Beratungen im Ausschuss, weil ich glaube, dass die Inhalte beider Anträge es hergeben, die Situation für die Menschen, für jeden einzelnen Mensch hier zu verbessern und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit."

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  • 19.06.2025

    Anne Riecke zu TOP 19 "Schuleingangsuntersuchungen für mehr Bildungsgerechtigkeit"

    In ihrer Rede zu TOP 19 (Erkenntnisse aus Schuleingangsuntersuchungen für mehr Bildungsgerechtigkeit und eine stärkere Förderung der Kindergesundheit nutzen) erklärt die bildungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anne Riecke:

    "Das Thema Schülergesundheit wird leider immer relevanter. Die Ergebnisse bei den ärztlichen Untersuchungen zeigen, dass es immer mehr Auffälligkeiten gibt. Vor allem die stetige Gewichtszunahme bis hin zu bereits früh eintretendem Übergewicht bei den Kindern muss für uns absolut alarmierend sein. Auch bei der Konzentrationsfähigkeit und den motorischen Fähigkeiten werden immer wieder gravierende Defizite festgestellt.

    Daher wäre es wichtig, dass wir hier so früh wie möglich gegensteuern. Das sollte meiner Meinung nach nicht erst bei Schulbeginn starten, sondern auch schon in den Kitas. Denn je früher wir etwas tun, desto besser und effektiver können wir mit Förderungen und Hilfen nachbessern. Dafür ist es natürlich erst einmal wichtig, dass die Schuleingangsuntersuchungen überhaupt flächendeckend stattfinden. Leider ist das nicht unbedingt immer der Fall. Dabei sehen wir ja, wie wichtig es ist, dass wir möglichst alle Kinder eingehend untersuchen, damit wir wissen, wo die Probleme liegen. Insofern wäre es richtig, wenn wir die Schuleingangsuntersuchungen nutzen, um gesundheitliche Verbesserungen für unsere Kinder zu erreichen.

    Damit das aber auch funktioniert, bräuchten wir auch in Teilen einen anderen Umgang mit Daten und der Datenerhebung. Viel zu oft ist es leider so, dass die Datenerfassung und Weitergabe aus den falschen Gründen abgelehnt werden. Da wird dann von Diskriminierung oder Stigmatisierung gesprochen, wenn etwas geprüft und gespeichert wird. Dabei ist niemandem geholfen, wenn wir es aus falsch verstandener Rücksichtnahme unterlassen, frühzeitig die Defizite bei den Kindern aufzudecken. Wir sollten also keine Scheu haben, sinnvoll Daten zu erheben und eben auch zu sinnvollen Zwecken zu teilen. Viel zu oft kommt es leider vor, dass beispielsweise der Datenschutz dafür sorgt, dass bestimmte Informationen nicht geteilt werden, obwohl dies sinnvoll und notwendig für die bestimmten Erkenntnisse wäre. Beispiele dafür wären die elektronische Patientenakte oder auch die Idee der Schüler-ID – ohne einen Datenaustausch zwischen Behörden oder Bundesländern könnte dies nicht reibungslos funktionieren.

    Es ist also grundsätzlich sinnvoll, wenn die Schuleingangsuntersuchungen genutzt werden, um die Daten daraus zu nutzen. Das spart nicht nur viel Aufwand, sondern sorgt auch dafür, dass wir Präventionsangebote und Förderprogramme besser und passgenauer anbieten können und damit die Gesundheit der Kinder verbessern. Es wäre generell im Schulbereich sinnvoll, wenn mehr Daten erhoben werden und diese auch genutzt und geteilt werden würden. So wüssten wir besser, welche Lern- und Lehrmethoden funktionieren – und welche eben nicht. So macht das auch Hamburg: Die Hansestadt fängt bei den Kleinsten an, alle Viereinhalbjährigen werden auf ihr Sprachvermögen getestet und bei Bedarf gefördert. In den Klassen zwei, drei, fünf, sieben, acht und neun werden die Leistungen in Deutsch, Mathe und Englisch mit standardisierten Tests überprüft, und das für jede Schule. Das ist einer der Bausteine, warum sich in Hamburg die Leistungen der Schüler kontinuierlich verbessert haben. Und das alles dient nicht dazu, um mit dem Finger auf jemanden zeigen zu können, sondern um sich ein genaues Bild zu machen und danach zu handeln. Daher wäre es eine gute Idee, wenn wir das auf eine ähnliche Weise tun könnten, um die Gesundheit unserer Kinder zu verbessern."

     

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  • 19.06.2025

    Anne Riecke zu TOP 20 "Ganztag nach Plan und strukturiert umsetzen"

    In ihrer Rede zu TOP 20 (Ganztag nach Plan und strukturiert umsetzen: Der Plan muss auf den Tisch!) erklärt die bildungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anne Riecke:

    "Es ist bezeichnend, dass wir hier im Plenum erneut über den Ganztag sprechen müssen. Das liegt leider daran, dass es nach wie vor viel zu viele offene Fragen gibt und die Beteiligten in wachsender Verzweiflung versuchen, Antworten von der Landesregierung zu kriegen. Wer hat gegenüber wem einen Rechtsanspruch? Wie werden die fehlenden 15 Prozent Investitionskosten bezahlt? Was ist, wenn die Gruppe nicht zu 100 Prozent ausgelastet ist und die Betriebskosten somit auf die absolute Anzahl der zu betreuenden Kinder umgerechnet wird? Dann sprechen wir nämlich ganz schnell nicht mehr über 75 Prozent Betriebskostenförderung.

    Die Kommunen und Schulträger haben in den vergangenen Jahren eigenständig und vorausschauend gehandelt. Sie haben frühzeitig Ganztagsangebote aufgebaut, in Infrastruktur investiert und gemeinsam mit Schulen sowie weiteren Partnern tragfähige Konzepte erarbeitet.  Dafür gebührt ihnen auch großer Dank. Dennoch ist im Bereich der Ganztagsbetreuung festzustellen, dass es weiter erheblichen Gesprächsbedarf gibt – sowohl auf Seiten der Kommunen als auch bei den Kooperationspartnern und Schulträgern. Die Reaktionen in den Gesprächen zeigen einfach deutlich, dass noch zu viele Fragen offen sind.

    Wir sehen immer noch, dass es zwei Hauptprobleme gibt, bei denen sich nach wie vor keine Lösungen abzeichnen. Die ungelösten finanziellen Fragen sind für die Schulträger und Kommunen vor Ort eines der größten Probleme: Ja, alle Ausbauprojekte werden zu 85 Prozent vom Land gefördert und ja, die Finanzierung ist damit größtenteils geklärt. Aber die restlichen 15 Prozent bleiben schlussendlich bei den Kommunen hängen. Das Land muss den Kommunen und den Schulträgern endlich aufzeigen, wie die noch fehlenden Summen gestemmt werden können, sonst werden wir in einem Jahr feststellen, dass die Räumlichkeiten fehlen, um den Ganztag vernünftig umzusetzen. Allerdings ist es auch lächerlich zu glauben, dass innerhalb eines Jahres solche immensen Bauprojekte bis zum Schluss realisiert werden können.

    Neben den Herausforderungen der Finanzierung und Realisierung der Bauprojekte droht dazu noch ein eklatanter Mangel bei der Qualität des Bildungsangebotes im Ganztag, weil die Fachkräfte dafür einfach nicht vorhanden sind. Die Schulen sollen laut Vorgabe der Landesregierung zwischen sechs verschiedenen Modellen wählen können – aber nur das einfachste und kostengünstigste Modell funktioniert ohne pädagogisches Fachpersonal. Das heißt aber auch, dass dies das Modell der Wahl ist, wenn die entsprechenden Fachkräfte schlicht nicht zur Verfügung stehen, selbst, wenn die Schulen ein anderes Angebot anbieten möchten. Die Wahrheit ist: Das pädagogische Personal wird für alle am Ende kaum zu finden sein. Das heißt auch, dass die Schulen das Modell 1 wählen müssen, das gänzlich ohne fachgerechtes Personal auskommt und nur wenige Bildungsangebote beinhaltet. Fun Fact: Nach einem Jahr ist der Ganztag dazu gezwungen, eine pädagogische Fachkraft einzustellen, womit die Übergangszeit im Modell 1 aufgebraucht ist.

    Wenn wir von pädagogischen Fachkräften sprechen, dürfen wir nicht übersehen, dass pädagogische Konzepte ebenfalls von Relevanz sind. Und diese liegen mir jedenfalls noch nicht vor. Ein pädagogisches Rahmenkonzept hört sich erst einmal gut an, entpuppt sich aber als leere Worthülse. Nicht zu vergleichen mit Standardqualitäten in den Kitas – vielleicht sollten sich hier das Sozial- und das Bildungsministerium einmal austauschen! Hier muss die Landesregierung überlegen, ob das starre Festhalten an Bedingungen und Voraussetzungen bei den Modellen nötig ist, oder ob den Schulen mehr Freiheit bei der Ausgestaltung zugestanden werden kann und muss, ohne dass die Förderung gestrichen wird. Hier droht, dass der Ganztag das wird, was wir alle immer vermeiden wollten: zu einer reinen Betreuung, ohne entsprechende Förderung und Bildungsangebote.

    Wenn wir von Chancengerechtigkeit und Bildungsperspektiven sprechen, dann müssen wir auch bereit sein, in Qualität zu investieren. Und das heißt: qualifiziertes Personal, pädagogische Substanz, Raum für Sport, Kultur und individuelle Förderung. Dafür muss die Landesregierung weitere Gelder investieren und Konzepte vorlegen, wie das Personal gewonnen werden kann oder aber, wie ein Abweichen von den Personalvorgaben umgesetzt werden kann. Denn am Ende ist niemandem geholfen, wenn aufgrund von Personalmangel eine Förderung gekürzt oder nicht gewährt wird."

     

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  • 20.06.2025

    Annabell Krämer zu TOP 26 "Tier- und Artenschutz ernst nehmen"

    In ihrer Rede zu TOP 26 (Tier- und Artenschutz ernst nehmen – Finanzierung von Auffang- und Betreuungsstationen sichern) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und tierschutzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    "Im Haushalt 2025 im Einzelplan 8 sind Zuwendungen für anerkannte Stationen für die Betreuung und Pflege verletzter, hilfloser oder kranker Wildtiere im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes z. B. für die Einrichtung oder Ausstattung von Betreuungsstationen sowie anderer Maßnahmen zur Erhaltung der Funktionalität vorgesehen. Der Ansatz für 2024 betrug 200.000 Euro.

    Wie sieht er für 2025 aus? Ich zitiere: 'Anpassung um -100,0 T€ an den tatsächlichen Bedarf in 2025.' Ob der 'tatsächliche Bedarf' wirklich nur bei 100.000 Euro liegt, darf und muss man kritisch hinterfragen. Gerade in Zeiten, in denen der Druck auf unsere Artenvielfalt steigt und der Klimawandel die Lebensräume vieler Tiere bedroht, erscheint dieser Ansatz realitätsfern. Ich habe es in diesem Haus schon mehrfach gesagt: Die bürokratischen Hürden zur Beantragung dieser Mittel sind ein Desaster. Es darf nicht sein, dass Mittel nicht abgerufen werden, nur weil die Beantragung so hochkomplex ist. Hier wird kein Geld gespart – hier wird Vertrauen verspielt!

    Aber es kam ja noch schlimmer: Obwohl selbst in der Begründung des Haushaltsansatzes anerkannt wird, dass zumindest 100.000 Euro nötig wären, wurden diese auch noch gestrichen. Ich zitiere erneut: '-100,0 T€ Konsolidierungsbeitrag 2. Tranche.' Und das schlägt dem Fass wirklich den Boden aus! Der Bedarf wird gesehen – aber gedeckt wird er nicht. Die Verantwortung wird auf das Ehrenamt abgewälzt. Ich betone es heute nicht zum ersten Mal: Wildtiere kennen keine kommunalen Grenzen! Das ist eine Landesaufgabe – und zwar eine, die nicht länger auf dem Rücken von Ehrenamtlichen ausgetragen werden darf.

    Wie oft betonen gerade die grünen Kolleginnen und Kollegen die Bedeutung von Artenvielfalt und Biodiversität. Aber wenn es konkret wird, dann steht der Tierschutz regelmäßig ganz hinten auf der Prioritätenliste. Verletzte Seeadler, Wildkatzen, Greifvögel oder Eulen müssen dringend versorgt werden – aber bitte vom Ehrenamt, auf eigene Kosten, mit Formular D-23b in dreifacher Ausfertigung, wenn’s geht. Und wehe, das Reptil stammt aus einem Terrarium statt aus einem schleswig-holsteinischen Mischwald – dann wird’s richtig kompliziert. Gleichzeitig erleben wir bei anderen Arten eine ganz andere Fördersensibilität: Nonnen- und Graugänse zum Beispiel. Da wird tief in die Kasse gegriffen, um verursachte Schäden zu kompensieren. Bei Wildtierstationen hingegen Fehlanzeige. Das ist nicht konsequent. Das ist nicht glaubwürdig. Und das ist schlicht ungerecht.

    Und da ich noch ein wenig Redezeit habe, kommen wir nun zur berühmten Anakonda Ben, ehemals von Quickborn – heute Ben von Stendal, Sachsen-Anhalt. Ein Tier, das nicht nur für großes öffentliches Interesse sorgte, sondern auch für ganz großes Behördenchaos. Die Wildtierstation in Klein Offenseth-Sparrieshoop hat die Schlange aufgenommen, nachdem ein Züchter das Tier einfangen konnte. Polizei und Feuerwehr waren maßlos überfordert mit dem Fund der Schlange. Ben kam also in einer Kiste in die Wildtierstation. Das ist in einer solchen Notfallsituation ausnahmsweise in Ordnung. Was folgte, war kein Dank, keine Unterstützung, kein unkomplizierter Kontakt mit den zuständigen Stellen, sondern bürokratisches Theater erster Güte. Denn die Presse wurde über diesen Fund informiert und terrorisierte die zuständigen Behörden, die wiederum dachten, dass die Wildtierstation für das öffentliche Aufsehen verantwortlich war. Das Ordnungsamt schien ebenso überfordert wie Polizei und Feuerwehr. Wer war denn nun zuständig für Ben? Das LfU hat die Schlange als 'nicht Gefahrtier' eingestuft. Was folgte, war ein Ping-Pong der Zuständigkeiten. Niemand hatte sich für das Fundtier zuständig gefühlt. Angeblich bestehe nicht automatisch eine Zuständigkeit der Unteren Naturschutzbehörde, auch wenn eine Anakonda unter den Artenschutz fällt. Diese käme erst ins Spiel, wenn das örtliche Ordnungsamt den Halter ermitteln oder prüfen lassen will, ob ein Artenschutzverstoß vorliegt. Der reine Fund und das entsprechende Einsammeln der Schlange sei an sich noch kein Artenschutzverstoß. Die Schlange war aber nun mal da, jedoch gab es keine Infrastruktur, um sie vor Ort artgerecht zu halten. Gemäß Tierschutzgesetz muss sich das Tier nämlich der Länge nach ausstrecken können und das konnte die knapp drei Meter lange Schlange nicht. Das Terrarium von zwei Metern Länge reicht dafür nicht. 

    Es ist zum Fremdschämen, was Familie Erdmann, die diese Station mit Herzblut betreibt, erleben musste. Man war fast geneigt, ihnen zu raten, die Anakonda im grünen Umweltministerium abzugeben – vielleicht wäre das der schnellste Weg zur artgerechten Unterbringung gewesen. Wir fordern Sie auf: Werden Sie Ihrer Verantwortung gerecht! Steigen Sie wieder in die Förderung unserer Wildtierstationen ein. Stellen Sie die Mittel mit dem Entwurf des Nachtragshaushalts 2025 wieder bereit! Vereinfachen Sie die Verfahren. Erleichtern Sie die Hilfe. Und hören Sie auf, den Tierschutz weiter zu marginalisieren. Denn eines ist klar: Tierschutz braucht mehr als warme Worte. Er braucht Mittel. Und er braucht Struktur. 

    Aber um die Geschichte von Ben abzurunden: Es gibt ein Happy End. Das haben wir jedoch nicht unserem schleswig-holsteinischen Ministerium zu verdanken, sondern der Wildtierstation in Klein Offenseth-Sparrieshoop, die mit ihrem Netzwerk und ihrer langjährigen Expertise jemanden ausfindig machen konnten. Die Reptilienauffangstation in Stendal hat eine Haltegenehmigung für besonders gefährliche Tiere und kann Ben zeitnah aufnehmen. Allerdings muss jetzt die Stadt Quickborn in den kommenden sechs Monaten für die Schlange aufkommen, denn weil sie dort gefunden wurde, ist das Ordnungsamt zuständig. Ein bürokratisches Chaos, das es zukünftig zu vermeiden gilt!"

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  • 20.06.2025

    Bernd Buchholz zu TOP 7 "Schieneninfrastruktur zügig und bürokratiearm modernisieren"

    In seiner Rede zu  TOP 7 (Schieneninfrastruktur zügig und bürokratiearm modernisieren) erklärt der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    "Bürokratie abzubauen, Planungen zu beschleunigen, besser zu werden, auch beim Schieneninfrastrukturausbau – das Ziel ist goldrichtig und viele der Dinge, die hier aufgeschrieben sind, sind es auch. Schade ist, dass die Koalition aus CDU und Grünen das leider nur für die Schieneninfrastruktur schafft. Denn der Antrag hätte natürlich auch einfach das Wort Schiene weglassen können. Wir brauchen das nämlich nicht nur beim Schieneninfrastrukturausbau, wir brauchen es beim Straßeninfrastrukturausbau, wir brauchen es beim Wasserstraßeninfrastrukturausbau. Und wir brauchen es bei vielen anderen Dingen auch, denn unsere Planungen sind überreguliert und stoßen an bestimmte Grenzen.

    Im Eisenbahnbereich ist es in der Tat so, dass Sie sehr detailliert gerade zum Allgemeinen Eisenbahngesetz viele Dinge aufführen, von denen ich sage, dass das eine oder andere eine interessante Forderung ist. Wenn man genau hinschaut: Die kommen ja erkennbar nicht von Ihnen. Früher haben Sie sich Mühe gegeben, wenigstens das Format in der Vorlage anzupassen. Jetzt haben Sie nicht mal die Schriftgröße angepasst, sondern mit Copy and Paste von der Vorlage übertragen. Das macht nichts. Es ist auch bezeichnend, dass dieser Antrag an dem Tag entsteht, an dem die Landesregierung mit Vertretern der Deutschen Bahn im DB Tower zusammensitzt. Auch gut, geschenkt. Die DB InfraGo stellt einen Antrag über sich selbst. Auch mal eine neue Sache.

    Hier steht zum Beispiel drin, Sie wollen im §18 Absatz 1a AEG den Neubau von Bahnsteigen oder Stationen privilegieren, sofern im selben Umfang eine Entsiegelung an anderer Stelle erfolgt.‘ Das Problem ist, das steht so ähnlich schon im §18 Absatz 1a, aber der zweite Teil des Satzes steht da nicht. Da wird nicht auf eine Entsiegelung abgestellt. Das ist eine Verschärfung gegenüber dem bisherigen geltenden Recht. Das sollten wir uns mal im Ausschuss genau ansehen. Denn §18 Absatz 1a sagt: Der ‚barrierefreie Umbau, die Erhöhung oder die Verlängerung von Bahnsteigen‘ ist nach 18 Absatz 1a privilegiert. Also noch mal genauer hingucken.

    Der zweite Punkt ist, wenn Sie mir das gestatten, Zeitpläne und Nutzungen von Digitalisierung. Na klar, aber wie viele verbindliche Zeitpläne der DB AG in diesem Lande habe ich inzwischen gesehen? Hunderte. Das Problem war, dass sie alle am Ende nicht verbindlich sind, denn wenn sie nicht eingehalten werden können, dann ist der Zeitplan hin. Der Lärmschutz nach dem Verursacherprinzip ist eine gute Idee, am Fahrzeug selber auch. Es ersetzt aber nicht die Notwendigkeit von vielen Lärmschutzmaßnahmen im Lande, auch an Bestandsstrecken. Auch dafür bedarf es der Planungsbeschleunigung. Wir werden Elmshorn zum Beispiel nicht ausbauen und dort viel höhere Zugfrequenzen fahren in diesem Land, wenn wir nicht auch für andere Lärmschutzregelungen sorgen. Deshalb wäre beim Lärmschutz viel wichtiger, verkehrsträgerübergreifende Lärmschutzregelungen einzuführen, sodass man die Lärmschutzpläne für Straße und Schiene auch gemeinsam betrachten kann. Das ist unser Problem übrigens die ganze Zeit beim Hinterlandausbau der Fehmarnbeltquerung, dass dort Lärmschutzbestimmungen gelten, die die Lärmsituation der Autobahn dabei gar nicht berücksichtigt.

    Die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zu vereinfachen ist immer gut, sie darf allerdings nicht dazu führen, dass Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen dann weggewischt würden. Gerade bei den kleineren Strecken gibt es viel Unwirtschaftliches und das darf man nicht bauen. Deshalb sage ich mal, auch so Planungen wie die Strecke Bergedorf-Geesthacht werden die Wirtschaftlichkeitsprüfung nicht überstehen. Und deshalb ist die Vorplanung dafür auch schwierig. Vor allem aber kommt es darauf an, dass das, was an Möglichkeiten besteht, auch genutzt wird. Im Jahre 2020 haben wir, auch gerade als Schleswig-Holstein, im Bundesrat viel Initiative aufgewendet, um den §18 Absatz 1 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes anzupassen und zu modernisieren. Dabei ist die Formulierung reingekommen, übrigens auch in damaliger Übereinstimmung mit dem Bundesverkehrsminister Scheuer, dass die Ausstattung einer bestehenden Bahnstrecke mit einer Oberleitung einschließlich dafür notwendiger räumlich begrenzter baulicher Anpassung, insbesondere von Tunneln mit geringer Länge, nicht mehr ein Planfeststellungsverfahren braucht. Und? Wenden wir das an? Nein, wir wenden es bei der Marschbahn nicht an, weil ein Gutachter erklärt hat, die Regelung ist ja nett, aber sie ist nur dann anzuwenden, wenn keine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig ist. Deshalb läuft die Regelung bei der Marschbahn ins Leere.

    Aber auch bei den kürzeren Strecken wenden wir sie nicht an, wie zum Beispiel bei Niebüll-Dagebüll. Ich habe noch zu meiner Zeit als Wirtschaftsminister gesagt: Lass uns das machen und dann auf die Planfeststellung zunächst verzichten. Ich zitiere aus der Niederschrift des Wirtschaftsausschusses vom 13. September 2023. Von Nah.SH wird erklärt, dass für den Abschnitt Niebüll- Dagebüll auf die Planfeststellung zunächst verzichtet werden sollte, sich dann aber umentschieden wurde. ‚Am Ende habe man sich nicht getraut, wie man ursprünglich geplant hatte, zu verfahren. Für ein solches Vorgehen braucht es Mut‘. So steht es in der Niederschrift. Ja, es braucht Mut, Modernisierungsbestimmungen auch anzuwenden. Den Mut, den wünsche ich Ihnen. Den brauchen Sie mehr als diesen Antrag."

     

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  • 20.06.2025

    Heiner Garg zu TOP 27 "Einführung eines verpflichtenden Primärarztsystems"

    In seiner Rede zu TOP 27 (Bericht zur Einführung eines verpflichtenden Primärarztsystems) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Heiner Garg: 

    „Herzlichen Dank für Ihren Bericht, Frau Ministerin. In fünf, sechs Jahren werden etwa ein Drittel derjenigen, die heute an der ärztlichen Versorgung teilnehmen, aus Altersgründen an dieser ärztlichen Versorgung nicht mehr teilnehmen werden. Und wenn wir uns weiterhin vor Augen halten, dass 60 bis 70 Prozent derjenigen Menschen, die erfolgreich ein Medizinstudium absolvieren, Frauen sind, die heute schon vollkommen zu Recht eine ganz andere Vorstellung davon haben, wie sie Versorgung organisieren wollen, wie sie ihren Beruf mit ihrem Familienleben vereinbaren wollen, dann bräuchten wir, um die Versorgung so aufrechtzuerhalten, wie wir sie kennen, für jeden Arzt und jeden Ärztin, die in den nächsten fünf Jahren ausscheiden, zwei bis zweieinhalb Köpfe, um das zu gewährleisten. Und die werden wir nicht finden.

    Und deswegen muss Versorgung, um sie weiterhin auf hohem Niveau gewährleisten zu können, in einem Flächenland mit Inseln und Halligen, erstens anders organisiert werden. Und zweitens, gesteuert werden. Und ich bin ausgesprochen dankbar, dass es jetzt endlich den politischen Mut gibt, über Patientensteuerung nicht nur irgendwie so ein bisschen verschämt zu reden, sondern Patientensteuerung anzugehen. Und ich finde das richtig, dass das im Koalitionsvertrag von Schwarz-Rot auf Bundesebene Eingang gefunden hat. Aber, ich sehe das ein bisschen anders als Sie, Frau Ministerin. Das ist, wenn es wirklich konsequent eingeführt und umgesetzt wird, mehr als eine Ergänzung des Versorgungssystems. Das ist die größte Veränderung der ambulanten Versorgung, im Idealfall übrigens auch der sektorenverbindenden Versorgung, die wir seit Jahrzehnten erleben werden. Das ist mehr als ein bisschen Ergänzung und deswegen ist auch mehr zum Gelingen notwendig.

    Ich will das gerne kurz erläutern. Erstens braucht es die strukturellen Voraussetzungen, damit ein Primärarztsystem überhaupt funktionieren kann. Und dazu braucht es eine ausreichende hausärztliche Versorgung. Es braucht des Weiteren eine umfassende Reform der hausärztlichen Versorgung, denn nur dann bekommen Sie eine strukturierte, interdisziplinäre Primärversorgung. Und das ist ja genau das Ziel. Ich bin ein großer Fan der Profession der Physician Assistants. Natürlich könnten die auch die entsprechende Patientensteuerung übernehmen. Aber dann müssen deren Einsatz und deren Vergütung endlich rechtssicher im SGB V abgebildet werden. Das ist nämlich bis heute nicht der Fall, gerade im ambulanten Bereich. Und gerade im ambulanten Bereich liegt das große Potenzial, wenn Sie denn entsprechend steuern sollen. Und deswegen ist das aus meiner Sicht eben mehr als eine Ergänzung, sondern beinahe eine Revolution von Versorgung, wie wir sie in Deutschland bislang noch gar nicht gekannt haben. In Wahrheit müssen wir eher Richtung Dänemark, Schweden, Norwegen schauen, dort sind Primärarztsysteme am Werk. Deswegen haben diese Länder übrigens auch sehr viel geringere Arzt-Patientinnen- und Patientenkontakte als in Deutschland.

    Am Ende muss ein standardisiertes System der Ersteinschätzung stehen, das gezielt die Patientensteuerung ermöglicht, um dann teambasiert diese Primärversorgung auch tatsächlich leisten zu können. Und dazu braucht es natürlich den Bund und die entsprechenden Rahmenbedingungen. Aber ich sage auch, das Land kann und darf sich hier auf keinen Fall darauf zurückziehen, dass wir ein paar Gespräche führen und dann wird es die Selbstverwaltung schon richten. Ich möchte davor warnen, den Fehler zu wiederholen, den man beim KHVVG gemacht hat. Ich möchte hier wirklich dazu appellieren, alle Instrumente und alle Möglichkeiten, und dazu gehört das gute Klima zwischen allen Beteiligten in Schleswig-Holstein, rechtzeitig zu nutzen, damit das wirklich ein Erfolgsmodell wird, weil nicht weniger als die zukunftssichere Versorgung unserer älter werdenden Bevölkerung am Erfolg hängt. Bei einem Misserfolg wären die Patientinnen und Patienten in Schleswig-Holstein alleine gelassen. Ich jedenfalls möchte nicht, dass das passiert."

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  • 20.06.2025

    Heiner Garg zu TOP 35 "Soziale Situation von Kindern und Jugendlichen"

    In seiner Rede zu TOP 35 (Bericht zur sozialen Situation von Kindern und Jugendlichen in Schleswig-Holstein) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Heiner Garg: 

    „Liebe Frau Schiebe, ich will ich mich ausdrücklich für Ihren Redebeitrag bedanken. Das Einzige, was mich ein bisschen verwundert zurücklässt, ist Ihre doch relativ positive Grundeinstellung zum Bericht. Aber was Sie in der Sache gesagt haben, unterstreiche ich ohne Ausnahme. Ich will auch begründen warum. Diesen Bericht möchte ich mal als Marketing-Instrument und weniger als irgendetwas Innovatives oder Neues bezeichnen.

    Ich möchte hier daran erinnern, dass wir gemeinsam in der vergangenen Legislaturperiode einen 400-seitigen Sozialbericht vorgelegt haben, der durchaus etwas Innovatives geschaffen hat. Ich bin damals nur nicht mit dem Anspruch angetreten, dass der Bericht besonders innovativ sei. Genau in diesem Sozialbericht finden Sie 915 Mal den Treffer für das Wort ‚Kinder‘ und 94 Mal den Treffer für ‚Jugendliche‘. Die soziale Situation von Kindern und Jugendlichen war also schon damals ein Schwerpunktthema.  Also insofern ist dieser aktuelle Bericht, der nun veröffentlicht wurde, aus meiner Sicht vor allem ein PR-Instrument zur Kinderarmutskonferenz und von PR haben wir wirklich genug. Nur die Kinder haben da nichts davon.

    Es ist mir übrigens auch vollkommen egal, wer welchen Anteil am bisherigen Scheitern der Kindergrundsicherung hat. Es ist beschämend, dass nach über zwölf Jahren Anstrengung, auch im Rahmen der Jugend- und Familienministerkonferenz, die sich wirklich auf den Weg gemacht hat, seit 2008 eine eigenständige Kindergrundsicherung auf den Weg zu bringen, nichts Entsprechendes umgesetzt wurde. Dann ist da ein Koalitionsvertrag verhandelt worden und da ist dann wieder nichts umgesetzt worden und dafür sollten sich wirklich alle, die daran beteiligt sind, an die eigenen Nasen fassen.

    Was ich nicht länger akzeptiere, sind Sätze wie und ich zitiere die Ministerin, auch wenn sie heute nicht da ist, aus ihrer Pressemitteilung vom 14. März 2024: ‚Unser Bericht legt den Finger in die Wunde. Rund jedes fünfte Kind im Land lebt unterhalb der Armutsgrenze. Ich finde das unerträglich und inakzeptabel. Wir müssen alle politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Hebel in Bewegung setzen, damit alle Kinder faire Zukunftschancen haben.‘ Was ist seitdem passiert? Hier leistet sich das Land eine Debatte, ob die Kita-Beiträge wieder erhöht werden müssen und das finde ich völlig fehl am Platz.

    Ich sage nur, es hat Eltern vor dem Landeshaus gebraucht, die darauf hingewirkt haben, dass es nicht dazu kommt. Die zum Glück erreicht haben, dass jedenfalls in dieser Legislaturperiode der sogenannte Beitragsdeckel nicht angehoben wird. Wir hätten vermutlich einen anderen Weg gewählt, einen vermutlich etwas langsameren Weg als die Sozialdemokraten, aber auch ich bin mit dem festen Ziel und Vorsatz angetreten, dass der Elternbeitrag, der in der vergangenen Legislaturperiode vereinbart und gesetzlich verankert wurde, nur der erste Schritt und zwar der erste Schritt zur Beitragsfreiheit sein sollte und davon sind wir weiter entfernt als zumindest in der Vergangenheit.

    Ich möchte mit einem Zitat enden und zwar einem Zitat zur Kinderarmutskonferenz 2024. Dieses Zitat stammt nicht von mir, sondern von einem Bündnis, dem der AWO-Landesverband, Kinderschutzbund, DGB Nord und Sozialverband Deutschland angehören. Das vernichtende Urteil über die Veranstaltung lautete: ‚Schleswig-Holstein braucht weder neue Handlungsperspektiven noch zahlreiche, nebeneinander herlaufende Einzelinitiativen. Vielmehr braucht das Land politische Kraft und den Willen, Kinderarmut endlich nachhaltig zu bekämpfen.‘ Das ist der Auftrag und der Auftrag lautet nicht, Berichte toll zu finden!" 

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  • 20.06.2025

    Annabell Krämer zu TOP 37 "Landesstrategie zur Umsetzung der Istanbul-Konvention"

    In ihrer Rede zu TOP 37 (Landesstrategie zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Schleswig-Holstein) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und frauenpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    "Wir begrüßen, dass Schleswig-Holstein eine Landesstrategie zur Umsetzung der Istanbul-Konvention vorlegt. Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt sind tiefgreifende Verletzungen der Menschenrechte – Demokratie und Freiheit verlangen entschiedenes Handeln in dieser Frage. Was wir brauchen, ist Anerkennung und politische Verantwortung.

    Wir sehen, dass seit Inkrafttreten der Konvention 2018 und der Landtagsinitiative 2022 (Drucksache 20/408 neu) große Anstrengungen unternommen wurden, um auf Landesebene zu wirken – beispielsweise mit dem SCHIFF-Projekt und der interministeriellen AG 35. Hier zeigt sich, dass Schleswig-Holstein das Thema ernst nimmt. 

    Aber ernst nehmen allein reicht nicht. Es braucht mehr als wohlklingende Strategiepapiere – es braucht konkrete Fortschritte. Der Bericht zeigt mit sieben strategischen Zielen und zahlreichen Maßnahmen ein breites Potpourri an inhaltlicher Substanz. Doch was auf dem Papier gut aussieht, darf nicht in der Schublade verschwinden. Wir erwarten nun, dass die Umsetzung auch konsequent erfolgt und zwar verantwortet von den jeweiligen Ressorts.

    Auf Seite 48 des Berichts steht geschrieben: 'Hier sollte der Besuch entsprechender Fortbildungsveranstaltungen sichergestellt werden.' Da frage ich mich: Wieso gibt es diese Fortbildungen bislang nicht, obwohl wir seit Jahren über strukturelle Gewalt sprechen? Und warum steht der Satz im Konjunktiv? Warum wird kein konkreter Plan vorgelegt, um genau das einzuführen? Es braucht eine transparente Steuerung – und zwar nicht irgendwann, sondern jetzt. Jede Maßnahme sollte eine messbare Wirkung entfalten. Die Landesregierung bleibt hier zu vage – und das ist gefährlich bei einem Thema, das nicht auf Freiwilligkeit beruhen darf.

    Für uns als Liberale steht die individuelle Freiheit im Zentrum. Gewalt setzt genau dort an, wo persönliche Entfaltung und Selbstbestimmung unterdrückt werden. Deshalb fordern wir nicht nur Schutz, sondern auch Aufklärung – etwa durch stärkere Einbindung zivilgesellschaftlicher Akteure, Bildungsangebote in Schulen und niedrigschwellige Beratungsstrukturen. Doch auch hier fehlen konkrete Mechanismen zur Einbindung. Die Frage ist: Wie kommen diese Akteure systematisch zum Zug? Dafür sollte außerdem die ressortübergreifende Zusammenarbeit sichergestellt werden. Nur gemeinsam ist wirksam: Polizei, Justiz, Bildung, Jugend, Gesundheit – alle müssen reibungslos vernetzt arbeiten.

    Die bisherigen Pilotprojekte der AG 35 leisten eine wertvolle Grundlagenarbeit. Wir fordern daher, diese Zusammenarbeit zur Regel zu machen – mit verbindlichen Schnittstellen und klar definierten Verantwortlichkeiten. Pilotprojekte dürfen nicht zum Dauerzustand werden. Wenn es ernst ist, muss es zur Regel werden. Wir werden weiterhin eine regelmäßige Evaluation fordern – um zu prüfen, ob Ziele erreicht werden oder nachgesteuert werden muss. Nur so bleibt die Strategie handlungs- und lernfähig. 

    Für den reibungslosen Ablauf benötigt es zudem eine gesicherte finanzielle Ausstattung. Ohne ausreichende Mittel bleiben auch die besten Konzepte Stückwerk. Wir erwarten von der Landesregierung, dass die Mittel entsprechend im Haushalt verankert werden. Gewaltprävention und
    -bekämpfung sind keine freiwilligen Ausgaben – sondern Verpflichtung und Investition in eine freie und sichere Gesellschaft.

    Auf Seite 50 des Berichts steht als Maßnahme des Justizministeriums geschrieben: 'Förderung der psychosozialen Prozesshilfe'. Das ist fast zynisch, weil eben diese Finanzierung im Rahmen der Konsolidierung eigentlich gestrichen werden sollte und erst mit dem Nachtrag wieder aufgenommen wurde. Einmal mehr zeigt sich: Es wird etwas als Maßnahme verkauft, was kurz zuvor selbst zur Disposition stand. Das untergräbt die Glaubwürdigkeit.

    Abschließend möchte ich sagen, dass wir entschlossen sind, den Weg der Strategie bis zur Umsetzung zu begleiten und aktiv mitzugestalten. Wir stehen hinter dem Ziel: Freiheit und Sicherheit für alle – vor allem für Frauen. Freiheit ist unteilbar. Aber Freiheit muss geschützt werden – durch mutiges Handeln, nicht durch unverbindliche Absichtserklärungen. Schleswig-Holstein verdient eine moderne, konsequente Umsetzung der Istanbul-Konvention – mit Wirkung, Transparenz und Effizienz."

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  • 27.09.2018

    Annabell Krämer zu TOP 10 u.a. „Fortsetzung der Haushaltsberatungen 2019“

    In ihrer Rede zu TOP 10+11+32+37 (Fortsetzung der Haushaltsberatungen 2019) erklärt die finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    „Der Haushalt 2019 ist strukturell ausgeglichen. Wir haben aber auch Kreditaufnahmen zu schultern, für die ab diesem Jahr sukzessive zu übernehmenden Verbindlichkeiten in Zusammenhang mit der HSH Nordbank. Verbindlichkeiten, die bereits bestehen, nun aber aus einem sogenannten Extrahaushalt, der HSH Finanzfonds AöR, in den Landeshaushalt übergehen. Allein in 2019 erfolgt eine Kreditaufnahme zur Anschlussfinanzierung der geleisteten Bürgschaftszahlungen für die HSH Nordbank in Höhe von 450 Millionen Euro. Dies hat zur Folge, dass der Haushalt 2019 voraussichtlich mit einer Nettokreditaufnahme von 298 Millionen Euro abschließen wird. Auch das gehört zur Wahrheit dazu. Die Altlasten der HSH Nordbank schmerzen und resultieren aus Fehlentscheidungen der Vergangenheit. Nichtsdestotrotz müssen wir und vermutlich noch unsere Kindeskinder für diese Altlasten aufkommen.

    Wie reagiert jetzt die Opposition auf diese Situation? Es vergeht kaum eine Pressemitteilung zu haushaltswirksamen Themen, in der die finanzpolitische Sprecherin der SPD nicht behauptet, die Landesregierung schwimme förmlich im Geld. Es fehle nur an politischem Gestaltungswillen. Sofortige Anhebung nahezu sämtlicher Besoldungsgruppen, vollumfängliche Wiedereinführung des Weihnachtsgeldes, vollständige Beitragsfreiheit für Kitas von jetzt auf heute – was kostet die Welt, man gönnt sich ja sonst nichts! Hier lohnt sich ein Blick auf die weitreichenden Konsequenzen dieser Forderungen: Die vollständige Wiedereinführung des Weihnachtsgeldes schlägt jährlich mit über 140 Millionen Euro zu Buche und die sofortige Beitragsfreiheit für Kitas würde den Landeshaushalt mit einem vermutlich mittleren dreistelligen Millionenbetrag belasten – Jahr für Jahr! Und das sind noch lange nicht alle von den Sozialdemokraten gewünschten strukturellen Zusatzbelastungen, die die finanziellen Gestaltungmöglichkeiten für viele Jahre nicht nur weiter einschränken, sondern zu einer Utopie verkommen lassen würden.

    Schon Benjamin Franklin konstatierte seinerzeit: ‚Gläubiger haben ein besseres Gedächtnis als Schuldner‘. Wie sonst ließe sich erklären, dass der in den letzten Jahren und Jahrzehnten angehäufte Schuldenberg hier anscheinend nicht mehr gegenwärtig ist. Wir sollten uns immer wieder vor Augen führen, dass die entscheidenden Fehler in guten und nicht in schlechten Zeiten gemacht werden. Was helfen uns florierende Steuereinnahmen, wenn die Ausgaben davongaloppieren. Eine seriöse Haushaltspolitik muss sich zum Ziel setzen, auch dauerhaft handlungsfähig zu bleiben, anstatt im Lichte der aktuellen Haushaltslage nur kurzfristig Gestaltungswillen zu demonstrieren. Wir wollen mehr Nachhaltigkeit in den Finanzen und nicht nur an das Heute denken.

    Es ist im Übrigen nicht so, wie häufig behauptet, dass man mit Geld heute jeden weich bekommt. So schlicht denken unsere Bürger nicht! Unsere Beamten würden die Rückkehr zur alten Weihnachtsgeldregelung selbstverständlich begrüßen. An erster Stelle wünschen sie sich jedoch eine moderne Verwaltung mit einem attraktiven Arbeitsplatz, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, weniger Überstunden, ein Besoldungssystem mit positiven Anreizen und auch eine Entlastung von Aufgaben, die ebenso gut privatwirtschaftlich zu erbringen sind. Das haben wir verstanden. Wo es brennt, schaffen wir sofortige Abhilfe. Wir haben die Erschwerniszulage erhöht, stocken massiv bei den Lehrer- und Polizeistellen auf, passen Einstiegsgehälter an und erhöhen zum Beispiel sukzessive die Besoldungsstufe für Grundschullehrer auf A13.

    Kommen wir nun zu den Kitas. Und das gehört jetzt einmal deutlich ausgesprochen: Die Vorgängerregierung hat uns die höchsten Elternbeiträge aller Bundesländer hinterlassen. Nachdem unser Sozialminister Dr. Heiner Garg die längst überfällige große Kita-Reform auf den Weg gebracht hat, fällt der Opposition nichts anderes ein, als vollständige Beitragsfreiheit jetzt und sofort zu fordern. Glauben Sie allen Ernstes, dass Ihnen der Bürger abnimmt, dass Sie, wären Sie noch in Regierungsverantwortung, alles auf Reset gestellt und die beitragsfreie Kita aus dem Hut gezaubert hätten? Wenn man dem Bürger solch eine Naivität unterstellt, fördert man Politikverdrossenheit!

    Dass Ihre Versprechungen schlicht unseriös sind, lässt sich auch an den Finanzierungsvorschlägen ablesen. Frau Midyatli verweist in ihrer Pressemeldung vom vergangenen Donnerstag doch tatsächlich auf ‚nie da gewesene Haushaltüberschüsse‘, wegen derer ‚gar keine Entscheidung zwischen einer guten oder einer billigen Kita getroffen werden‘ müsse. Das ist wirklich ein haushaltspolitischer Offenbarungseid der SPD! Als ob wir dauerhafte Verpflichtungen eingehen könnten auf Basis von zufälligen Haushaltsüberschüssen am Jahresende. Von Haushaltsüberschüssen, die wir nach dem Haushaltsgesetz aus guten Gründen auch überhaupt nicht für konsumtive Ausgaben verwenden dürften. Von Haushaltsüberschüssen, mit denen wir in den nächsten Jahren schon gar nicht rechnen können, weil wir die HSH-Altschulden sukzessive in den Landeshaushalt übernehmen müssen. Allein das zeigt doch schon, was von Ihren vollmundigen Versprechungen zu halten ist. Und dann weiter: Welche Haushaltsüberschüsse meinen Sie eigentlich für 2019 konkret? Meinen Sie den voraussichtlichen strukturellen Überschuss in Höhe von zwölf Millionen Euro? Oder meinen Sie das tatsächliche Finanzierungsdefizit in Höhe rund 300 Millionen Euro aufgrund der HSH-Altlasten? Selbst mit größtem Wohlwollen verstehe ich Ihre Pressemitteilung nicht! Kommen wir nun zu Ihrer Forderung zurück: Beitragsfreiheit um jeden Preis, aber eine seriöse Gegenfinanzierung? Unwichtig! Mehr Qualität? Unwichtig! Hinreichend Plätze und damit Versorgungssicherheit? Unwichtig! Nicht mit uns! Wie wir es nicht machen sollten, sehen wir am Beispiel des SPD-geführten Niedersachsen. Schon kurz nach der überstürzten Abschaffung der Kitabeiträge droht vielen freien Kita-Trägern die Insolvenz. Mit der Konsequenz, dass die Versorgungssicherheit nicht mehr gewährleistet ist. Der Grund? Ganz einfach, die Abschlagszahlungen des Landes reichen nicht zur Finanzierung eines qualitativ hochwertigen Kitabetriebs aus. Ich sage Ihnen, was unsere Eltern wollen: Sie wollen ihre Kinder verlässlich, mit hohen Qualitätsstandards und zu bezahlbaren Beiträgen versorgt wissen, ohne dass dabei die Kommunen an die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit gebracht werden. Das alles unter einen Hut zu bringen gleicht einer Quadratur des Kreises. Aber wir nehmen uns dieser Aufgabe an. Ich bin zuversichtlich, dass wir unsere Kita-Reform zu einem erfolgreichen Ende führen werden, auch deshalb, weil wir alle Beteiligten frühzeitig und umfassend in den Reformprozess eingebunden haben. Wir schaffen 2020 landesweit gedeckelte Beiträge und beseitigen die großen Unterschiede im Land. Wir steigern die Qualität, indem wir angemessene Standards setzen und wir schaffen für die Kommunen transparente Kostenbeteiligungen. Und dieses System trägt auch in späteren Jahren. Denn es ermöglicht uns, sukzessive den Beitragsdeckel weiter zu senken, sofern sich weitere finanzielle Spielräume ergeben. Ich danke unserem Sozialministerium ausdrücklich für die in den letzten Monaten geleistete Arbeit.

    Während Sie, liebe Opposition, fast ausschließlich auf Konsum setzen, fokussieren wir uns auf die dringend notwendigen Investitionen. So stellen wir jährlich 90 Millionen Euro für die Sanierung unserer Landesstraßen zur Verfügung. Um all unsere Vorhaben frühzeitig umsetzen zu können, benötigen wir auch ausreichend Planungskapazitäten, insbesondere im Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr. Mit der Einführung des Studiengangs Bauingenieurwesen an der FH Kiel, der bereits dieses Semester starten wird, haben wir ein wichtiges FDP-Wahlversprechen eingelöst und einen ersten Schritt zur Beseitigung des Planermangels am Markt gemacht. Mit rund 1,3 Milliarden Euro verzeichnet das Land 2019 eine Investitionsquote von über 10 Prozent. Diese von uns Freien Demokraten immer geforderte und nun erreichte Zielmarke wurde in der Vergangenheit als utopisch belächelt. Um es noch einmal herauszustellen: Das ist gegenüber den letzten Jahren der Küstenkoalition nahezu eine Verdopplung des Investitionsvolumens. Und nicht nur das. Wir haben in der bis ins Jahr 2028 reichenden Finanzplanung beständig mehr als eine Milliarde Euro pro Jahr für Investitionen eingeplant. Wir wollen unseren Kindern keine verkommene Infrastruktur hinterlassen. Wir wollen nicht länger von der Hand in den Mund leben, sondern die Substanz des Landes erhalten und stärken. Unsere Bürger und unsere Unternehmen sind auf eine leistungsfähige öffentliche Infrastruktur angewiesen. Deshalb bin ich froh, dass wir die guten Steuereinnahmen gezielt für unsere Infrastruktur und nicht nur gießkannenartig für den Konsum einsetzen. Wenn wir finanziellen Spielraum haben, werden wir diesen sinnvoll nutzen. Aus diesem Grund freue ich mich, dass wir uns innerhalb der Koalitionsfraktionen darauf verständigen konnten, aus IMPULS-Mitteln das Förderprogramm zur Kita-Sanierung um weitere 5,45 Millionen Euro aufzustocken, die Modernisierung von drei Jugendherbergen im Land zu unterstützen und endlich in die Altenpflegeschulen zu investieren.

    Ich würde mir auch für die Zukunft wünschen, dass wir das Sondervermögen IMPULS im Kern für den Abbau des Sanierungsstaus im Land nutzen und nicht als Schatztruhe ansehen, in die man beliebig reingreifen kann, um anderweitig nicht finanzierbare Leuchtturmprojekte zu fördern. Ja, wir wollen den Mittelabfluss verbessern und auf die Bedarfe im Land flexibel reagieren. Dabei sollten wir aber unseren Fokus auf die Betonschulden behalten. Diese Betonschulden bezifferten sich Ende 2016 auf knapp fünf Milliarden Euro und machen sich, anders als die Geldmarktschulden, für die Bürger auch direkt bemerkbar. Deshalb blicke ich gespannt auf den neuen Infrastrukturbericht, der uns am Jahresende aufzeigen wird, was wir bislang erreicht haben und welche Herausforderungen noch vor uns liegen, um die gesamte Landesinfrastruktur bis 2030 wieder in einen guten Zustand zu versetzen. Jamaika steht für beste Bildung von Anfang an, eine umfassende Sanierung unserer Infrastruktur und den Erhalt von finanziellen Spielräumen für zukünftige Generationen. Ich stelle fest: Der vorliegende Landeshaushalt trägt zu diesen Zielen ein gutes Stück bei. Deshalb freue ich mich auf die anstehenden Beratungen!“

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  • 20.06.2025

    Anne Riecke zu TOP 38 "Umsetzung und Arbeit der Kompetenzteams Inklusion"

    In ihrer Rede zu TOP 38 (Bericht zur Umsetzung und Arbeit der Kompetenzteams Inklusion) erklärt die Abgeordnete der FDP-Landtagsfraktion, Anne Riecke: 

    „Jeder Mensch gehört ganz natürlich dazu – alle dürfen mitmachen. Egal wie jemand aussieht, welche Sprache gesprochen wird, oder ob jemand eine Behinderung hat. In Anlehnung an die Aktion Mensch drücken diese Grundsätze das Kernziel von Inklusion aus, zu dem wir uns sicher alle ohne Frage bekennen.

    Der nun von der Landesregierung vorgelegte Bericht zur Umsetzung und Arbeit der Kompetenzteams Inklusion – kurz KTI – stellt eine Bilanz der erbrachten inklusiven Unterstützungsleistungen in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege dar. Unbestritten: Die KTI sind ein wichtiger und innovativer Baustein, der Beratung, Fortbildung und multiprofessionelle Begleitung vor Ort möglich macht. Sie sorgen in hervorragender Art und Weise dafür, dass die Betreuungskräfte in den Kindertageseinrichtungen sowie die Kindertagespflegepersonen noch mehr Handlungssicherheit gewinnen und Herausforderungen in der inklusiven Betreuung besser meistern können.

    Doch es bleibt dabei: Die KTI sind nur ein Baustein. Für echte, flächendeckende und frühzeitig ansetzende Inklusion fehlen weiterhin grundlegende strukturelle Elemente, die seit Jahren in Fachkreisen beraten werden und in der ministeriellen Schublade liegen müssten. Es ist fatal, dass Themen wie ein verbindliches Stundenkontingent für heilpädagogische Fachkräfte oder die räumlich-sachliche Ausstattung der Einrichtungen immer noch nicht in der Breite gefördert werden. Damit bleibt die gelingende Inklusion viel zu oft dem Zufall überlassen und hängt vom Engagement einzelner und betroffener Eltern ab. 

    Schlimmer noch: Das Gesamtkonzept 'Inklusive Kita' wird mit der kürzlichen KiTaG-Novelle weitgehend geschliffen. Die aktuelle Einstellung inklusiver Angebote in vier Kitas in Wedel zeigt die konkreten Folgen auf. Dort fallen die Einrichtungen mit dem Auslaufen des Projekts 'Inklusive Kita' in Gesamtverantwortung des Sozialministeriums sehenden Auges auf das alte, integrationsorientierte System zurück. Der Verweis des Sozialministeriums auf die Kompetenzteams Inklusion ist dabei verfehlt, denn sie können die entstehenden Lücken im Betreuungsangebot schon konzeptionell betrachtet nicht schließen. Eltern und Fachkräfte sind entsetzt, denn sie erleben, dass nun wieder Einzelanträge gestellt, Gutachten eingeholt und langwierige bürokratische Hürden genommen werden müssen, statt dass flexible Unterstützung da ist, wo sie gebraucht wird. Bemerkenswert ist dabei auch, dass die Grünen vor Ort diese Entwicklung scharf kritisieren.

    Was bedeutet das für die Betroffenen? Es trifft Familien, mitunter auch Alleinerziehende, die ohnehin stark belastet sind und oftmals keine Kraft mehr haben, sich durch Anträge und Behörden zu kämpfen. Es trifft Kinder, die Gefahr laufen, durch Stigmatisierung und Verzögerungen wichtige Entwicklungschancen zu verpassen. Es trifft das Personal, das auf einmal wieder vor dem Problem steht, präventive Ansätze zur heilpädagogischen Unterstützung nicht bedarfsorientiert leisten zu können. Dabei zeigen die Erfahrungen: Das inklusive Modell ist im Vergleich mit dem integrationsorientierten Modell eben kein Kostentreiber, sondern entfaltet flexible und effektive Wirkung.

    Wir dürfen nicht zulassen, dass Schleswig-Holstein bei der Inklusion jetzt um Jahre zurückgeworfen wird. Die Kompetenzteams sind wertvoll – aber sie müssen eingebettet werden in ein Gesamtkonzept, das strukturelle, flächendeckende und dauerhafte Lösungen vorsieht. Dazu gehören: ein landesweit gesichertes Kontingent heilpädagogischer Stunden für die Einrichtungen, finanzielle Mittel für räumliche und sachliche Anpassungen wie beispielsweise sinnesfreundliche Raumgestaltungen, echte institutionelle Förderung und gerade kein Aufbau neuer Bürokratie für Eltern und die an einer gelingenden Inklusion beteiligten Akteurinnen und Akteure.

    Deshalb schlagen wir vor, den Bericht in den Sozialausschuss zu überweisen, um möglichst einen Fahrplan für die strukturelle Stärkung der Inklusion zu erzielen. Die KTI dürfen nicht das Feigenblatt einer fehlenden Gesamtstrategie sein. Wir müssen Inklusion endlich als querschnittliche Aufgabe der gesamten Gesellschaft begreifen und verlässlich absichern."

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  • 23.06.2025

    Christopher Vogt: Hochschulen dürfen nicht als Bühne für Extremismus jeglicher Art missbraucht werden

    Anlässlich der Vorwürfe zur Islamwoche an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel hat die FDP-Landtagsfraktion heute einen Berichtsantrag für den Bildungsausschuss eingereicht. Dazu erklärt der Vorsitzende und hochschulpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt: 

    "Das sind sehr schwerwiegende Vorwürfe, die zur ‚Islamwoche 2025‘ an der Christian-Albrechts-Universität im Raum stehen. Die Universitätsleitung muss diese Vorwürfe sehr ernsthaft prüfen und umfassend aufarbeiten. Sie sollte bei der Vergabe der universitätseigenen Räumlichkeiten zukünftig unbedingt sorgfältiger prüfen, wofür diese genutzt werden sollen und welche Gäste dort auftreten sollen.

    Sollten sich die Vorwürfe auch nur teilweise bewahrheiten, wäre dies ein handfester Skandal. Es wäre unerträglich, wenn es an der größten Hochschule unseres Landes tatsächlich Geschlechtertrennung und Versuche gegeben haben sollte, Gewalt gegen Frauen zu rechtfertigen. Unsere Hochschulen sind Orte der Aufklärung und des offenen Diskurses, dürfen aber nicht als Bühne für Extremismus jeglicher Art missbraucht werden. Salafismus, Antisemitismus und Frauenfeindlichkeit dürfen an unseren Hochschulen keinen Platz haben.

    Wir haben das Thema auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Bildungsausschusses am 10. Juli setzen lassen und erwarten dann einen umfassenden Bericht der Landesregierung und der Universitätsleitung."

     

    Anlage: Anmeldung des TOP "Bericht der Landesregierung über die Vorwürfe zur Islamwoche an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel"

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