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  • 15.10.2025

    Heiner Garg zu TOP 17+24 "Hände weg vom Pflegegrad 1"

    In seiner Rede zu TOP 17+24 (Gemeinsame Beratung a) Hände weg vom Pflegegrad 1 – Pflegerische Versorgung stärken, nicht schwächen, b) Erhöhung des Entlastungsbetrages für Pflegebedürftige) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und gesundheitspolitische Sprecher, Heiner Garg: 

    „Was mich seit vielen Jahren an der Debatte um die soziale Pflegeversicherung irritiert, ist, dass das mit der Einführung im Jahr 1994 vollkommen absehbar war. Bei der damaligen Einführung waren die demografische Entwicklung und die soziodemografische Entwicklung vollkommen klar. Die Fraktionen von CDU, CSU, SPD und FDP, die Grünen waren damals nicht im Bundestag, haben sich trotzdem dafür entschieden.

    Ein späterer Abgeordneter dieses Landtags hat sich dann drei Jahre lang mit dem Ding auseinandergesetzt und immer wieder die Frage gestellt: Wie entwickelt sich das denn? Wer soll das denn am Ende bezahlen? Die Herausforderung ist riesengroß. Und liebe Birte Pauls, ich bin da völlig undogmatisch. Ich diskutiere mit Ihnen und mit jedem sämtliche Formen, wie wir eine menschenwürdige Pflege in einer älter werdenden Gesellschaft sichern können und habe null Scheuklappen bei keinem Modell. Ich bin aber sehr dafür, dass wir genau den Punkt, den der Kollege Balke angesprochen hat, auch ehrlich miteinander diskutieren, nämlich, wen wir wie in welcher Höhe belasten. Denn auch bei einer Bürgerversicherung, in die alle einzahlen, in die wir beispielsweise auch andere Einkommen einbeziehen würden, bedeutet das natürlich, dass dann auch alle Leistungsansprüche aus einem solchen System haben. Das gehört zur Wahrheit auch dazu. 

    Was ich aber wirklich bemerkenswert fand und gestatten Sie mir einfach, das kurz zu zitieren: ‚Wenn ich auf die letzte Legislaturperiode zurückblicke, was hat die Ampel im Bereich der Pflege geschafft?‘  Ich finde, im Vergleich zu dem, was wir bisher gehört haben, eine ganze Menge. Die Reform der Pflege fing mit dem Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz im Juni 2023 an, mit der Zielsetzung der finanziellen Stabilisierung der Pflegeversicherung und vor allem der Leistungsverbesserung. Es gab eine Anpassung der Beitragsbemessung im Sinne des Bundesverfassungsgerichtsbeschlusses, um den Erziehungsaufwand, die Kinderanzahl stärker zu berücksichtigen und seit dem 01.01.2024 die Erhöhung des Pflegegeldes und ambulanter Sachleistungsbeiträge um jeweils fünf Prozent. Und so geht das weiter. 

    Was macht die CDU in der schwarz-roten Bundesregierung als erstes? Stellt dem Pflegegrad 1 in Frage. Und da kann ich Ihnen nur sagen: Unabhängig davon, ob man wirklich die Axt als allererstes bei den Pflegebedürftigen anlegen möchte, das ist fachlich so kurz gesprungen, weil jeden Euro, den Sie vermeintlich beim Pflegegrad 1 sparen, zahlen Sie hinterher beim Pflegegrad 4 und 5 bis zu zehnfach wieder obendrauf. Also auf die Idee muss man wirklich erst einmal kommen.

    Wir können die Anträge gerne in den Ausschuss überweisen, das finde ich prima. Aber nachdem ich mir die Vorergebnisse der Bund-Länder-Arbeitsgruppe angeschaut habe, vermute ich, liebe Birte Pauls und lieber Christian Dirschauer, dass Folgendes passiert: Man wird an den Pflegegraden festhalten, und zwar von 1 bis 5. Es wird aber in einer zweiten Runde eine Diskussion über die Zugänge, also über die Leistungsschwellen, geben. Dann hat man auf dem Papier alle Pflegegrade von 1 bis 5 erhalten. Aber in Wahrheit versucht man eben doch, Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger von heute im Zweifel auszuschließen, weil man einfach die Schwelle anhebt. Ich sage Ihnen, auch das wäre schlichtweg genauso kurzsichtig und falsch wie die gesamte Diskussion um die Abschaffung des Pflegegrades 1. Ich freue mich auf die Ausschussberatungen."

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 15.10.2025

    Anne Riecke zu TOP 10 "Heimische Eiweißpflanzen als ökonomische Chance nutzen"

    In ihrer Rede zu TOP 10 (Regional statt global: Heimische Eiweißpflanzen als ökonomische Chance nutzen) erklärt die agrarpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anne Riecke:

    "Wir stehen heute vor einer Frage, die für die Zukunft unserer Landwirtschaft, unserer Ernährungssicherheit und unserer Umwelt von erheblicher Bedeutung ist: Wie können wir die Abhängigkeit von importierten Eiweißpflanzen verringern und damit zugleich die Biodiversität und regionale Wertschöpfung stärken? Der vorliegende Antrag der Koalition ist in dieser Hinsicht ein wichtiger Schritt – doch er bietet bislang noch nicht in allen Punkten die nötige Tiefe und Verbindlichkeit.

    Die Europäische Kommission hat bereits erkannt, dass die EU ein signifikantes Defizit an pflanzlichen Proteinen hat und arbeitet daran, dieses zu reduzieren. Im Bericht 'Reducing the plant protein deficit of the European Union' heißt es, dass für 2023-2024 rund 64 Millionen Tonnen Rohprotein in der EU erzeugt wurden, jedoch weiterer Bedarf besteht, der durch Importe gedeckt wird. Es gibt Forschungs- und Innovationsprogramme wie Horizon Europe, in denen alternative Proteinquellen sowie die Optimierung von Wertschöpfungsketten und bessere Pflanzenzüchtung gefördert werden. Auf Bundesebene hat das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat mit seiner Eiweißpflanzenstrategie bereits einen Handlungsrahmen etabliert.

    Die Ziele sind vielfältig: Stärkung der regionalen Wertschöpfungsketten, Verringerung von Wettbewerbsnachteilen heimischer Eiweißpflanzen, Förderung von Forschung und Praxis, Verbesserung der Umweltleistungen. Außerdem wurde für die Erweiterung der Eiweißpflanzenstrategie das Kompetenzzentrum 'Proteine der Zukunft' aufgebaut, das neben Leguminosen auch neue pflanzliche Proteinträger stärker in den Blick nimmt. Diese übergeordneten Strategien setzen einen Rahmen – doch sie müssen auf Landesebene mit Leben gefüllt werden, da die Bedingungen stark variieren können, gerade in Bezug auf den Boden, das Klima, die Betriebsstrukturen sowie die Infrastruktur.

    Einige Bundesländer haben schon eigene Strategien oder Initiativen, aus denen wir lernen können: Bayern etwa mit einer Eiweißinitiative, angesiedelt bei der Landesanstalt für Landwirtschaft, die den Import an Überseesoja reduzieren soll und den Anbau heimischer Eiweißpflanzen fördert. Mecklenburg-Vorpommern hat eine eigene Eiweißstrategie, die Beratung, Wissenstransfer, Veranstaltungen und die Entwicklung nachhaltiger Wertschöpfungsketten für Human- und Tierernährung in den Fokus nimmt. Aber auch andere Staaten wie beispielsweise Australien, Chile, Frankreich, Österreich oder die USA haben ihre eigenen Eiweißstrategien. Diese Beispiele zeigen: Regionale Wertschöpfungsketten und der Wunsch der Verbraucherinnen und Verbraucher nach heimischen Produkten sind zentrale Elemente auf der ganzen Welt.

    Und Schleswig-Holstein steht mit seinen spezifischen geografischen und klimatischen Bedingungen, seiner Agrarstruktur, seinen Böden und seinen landwirtschaftlichen Betrieben sowohl vor Herausforderungen als auch vor großen Chancen: unsere Küstenlage, der Einfluss des Meeres, wechselndes Klima und oft sandige Böden – was Anbaueinschränkungen bringt, aber auch Potenzial, z. B. an Deichen oder bei extensiver Bewirtschaftung mit Leguminosen zur Bodenverbesserung. Außerdem sind hierzulande Betriebe unterschiedlicher Größe angesiedelt: von kleinen Biobetrieben über Milchvieh bis hin zu Ackerbaubetrieben, teils mit Mischbetrieb. Es herrschen hohe gesellschaftliche Erwartungen in Schleswig-Holstein in Sachen Umweltschutz, Biodiversität und regionaler Wertschöpfung – das eröffnet Potenzial für Innovationen. Deshalb sollte Schleswig-Holstein eine eigene Eiweißstrategie entwickeln – so, wie es auch der Koalitionsvertrag vorsieht!

    Zum Antrag der Koalition möchte ich folgendes hervorheben: Die Zielsetzung ist eher allgemeiner Natur – das reicht nicht. Es braucht verbindliche Zielgrößen, eine klare Zeitleiste sowie deutliche Förderinstrumente und Gleichberechtigung zwischen Öko- und Konventioneller Landwirtschaft. Und dabei dürfen niemals die Bürger- und Verbrauchereinbindung sowie die Vermarktungsperspektiven außer Acht gelassen werden – damit heimische Eiweißprodukte auch Abnehmer finden. Wir haben alle Hebel in der Hand – auf EU-, Bundes- und Landesebene – um die Eiweißstrategie nicht zum Lippenbekenntnis werden zu lassen, sondern zu einem Motor für die strukturelle Verbesserung der Landwirtschaft in Schleswig-Holstein. Daher fordern wir die Koalition auf, ihrem Ziel aus dem Koalitionsvertrag nachzukommen und somit eine regional angepasste Eiweißstrategie für Schleswig-Holstein auf den Weg zu bringen – anstatt 'Maßnahmen zu bündeln und weiterzuentwickeln'. Ganz nach dem Motto 'aus der Region, für die Region und für eine sichere, nachhaltige Zukunft unserer Landwirtschaft'."

     

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 15.10.2025

    Bernd Buchholz zu TOP 8 "Bau-Turbo nutzen"

    In seiner Rede zu TOP 8 („Bau-Turbo nutzen“ – Beschleunigung des Wohnungsbaus auch in Schleswig-Holstein unterstützen) erklärt der wohnungsbaupolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    "Ja, Herr Kollege Hölck, nach Jahren der wohnungsbaupolitischen Irrfahrt, bei der Sie uns jedes Mal mit Anträgen zur Mietpreisbremse, zur Kappungsgrenzenverordnung oder anderen regulatorischen Dingen belästigt haben, haben Sie es heute geschafft, die Zustimmung der FDP zu einem SPD-Antrag in der Wohnungsbaupolitik zu bekommen. Das ist bemerkenswert und ich bemerke das gern, weil ich finde, wenn sich jemand wieder zurück auf den Pfad der Tugend begibt, nämlich die marktwirtschaftlichen Elemente in der Wohnungsbaupolitik zu finden, dann finde ich das gut.

    Ich habe im Übrigen, auch wenn wir diesem Antrag zustimmen, weil wir den Bau-Turbo insgesamt gut finden, natürlich keine Sympathien für das Umwandlungsverbot. Das will ich hier ganz klarstellen. Trotzdem finde ich, in einem solchen Gesamtpaket kann man die fünf Jahre Verlängerung durchaus mitnehmen.

    Ich finde, das, was da in Berlin vereinbart worden ist beim Bau-Turbo, nämlich das Thema Planungserleichterung, das Thema Experimentierklausel, das Thema Zulassen, auch gerade in Verdichtungsräumen mal über die Vorgaben eines Bebauungsplans hinwegzugehen und damit auch den Kommunen größeren Spielraum zu lassen, das ist genau das, was wir, wenn wir ernsthaft Entbürokratisierung und Planungsbeschleunigung brauchen, in vielen Bereichen machen müssten. Das gilt für andere Bereiche nämlich auch. Wir müssen dabei dann darauf aufpassen, Frau Innenministerin, dass wir nicht diese wunderbaren Möglichkeiten des Bundes durch Ihre Abteilung Landesplanung mit Regionalplänen so zubetonieren, dass die Entwicklungspotenziale für neue Wohnbauflächen, z.B. im Hamburger Rand, gar nicht erst existent sind, weil man überall Grünzüge in die Regionalpläne reingeplant hat, die im Ergebnis dafür sorgen, dass nichts mehr gebaut wird. Lassen Sie sich dazu, Frau Innenministerin, gerne von Ihrem Staatssekretär berichten, was ihm die Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker am Montagabend in Itzstedt zugerufen haben. Das war eine wegweisende Veranstaltung für jemanden wie mich, der dann sagen muss, alles Kommunalpolitiker, die zu 95 Prozent nicht aus meiner Partei sind, aber die Zustimmung zu 100 Prozent bei der FDP war. Das ist doch mal ein Abend, den hat man ganz gerne.

    Aber nun zu Ihnen, Frau Kollegin Waldeck, weil Sie gesagt haben, dieser Bau-Turbo ist totaler Unsinn, weil er ja dazu führt, dass jetzt nicht nur bezahlbarer Wohnraum geschaffen wird, sondern auch anderes. Das zeigt genau das Unverständnis von Wohnungsbaupolitik. Jede junge Familie, die bisher in einer Mietwohnung lebt und es sich leisten kann, sich ein kleines Einfamilienhaus, ein Reihenhaus oder sonst was zu bauen, entlastet den Wohnungsmarkt im Ballungsraum. Und jeder jungen Familie, der sie das verwehren wollen, und da sage ich auch, auch ich lasse mir ungern vorschreiben, in welcher Art und Weise ich zu leben habe. Das gute Wohnen ist nur das im mehrgeschossigen Wohnungsbau? Die Einfamilienhäuser in Schleswig-Holstein sind vom Teufel? Nein, beim besten Willen nicht. Es ist im Gegenteil für viele Menschen in diesem Lande auch unter dem Gesichtspunkt der Altersvorsorge eine richtige, eine wichtige Sache, Eigentumsbildung zu betreiben und sich dafür ein Einfamilienhaus zu kaufen. Dass Sie das so verteufeln, finde ich einfach grundfalsch. Und deshalb ist es richtig an dieser Stelle, auch dafür zu sorgen, dass mit diesem Wohnungsbau-Turbo eben auch ein Stückchen im Außenbereich und auch ein bisschen an den Rändern, vor allem aber auch in Nachverdichtungen, in Geschossaufstockungen und anderem etwas gemacht werden kann.

    Insoweit bin ich dankbar und habe nun verstanden, warum die Sozialdemokratie diesen Antrag gestellt hat. Denn am Freitag erleben wir dann die Gestaltungsfähigkeit dieser Landesregierung im Bundesrat. Ein eigentlich als richtig empfundenes Thema wird deshalb im Bundesrat nicht positiv mitbegleitet, weil hier im Lande mal wieder auf Enthaltung gestellt wird. Sie haben diesmal Schwein dabei, es ist ein Einspruchsgesetz, Sie müssten eine Mehrheit für die Anrufung des Vermittlungsausschusses finden und kriegen Sie eh nicht, insoweit geht das Gesetz durch. Es ist wieder ein Zeichen dafür, dass Ihre Gestaltungsfähigkeit auch auf Bundesebene massiv eingestellt ist, weil Sie in der falschen Koalition regieren."

     

    Sperrfrist Redebeginn!

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  • 10.10.2018

    Jan Marcus Rossa: Landesunterkünfte nur gemeinsam mit den Kommunen gestalten

    Zur heutigen Berichterstattung über die Einrichtung einer möglichen Landesunterkunft in Rendsburg und den daraus resultierenden Forderungen des Rendsburger Bürgermeisters erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:

    „Sollten sich Innenministerium und Stadt Rendsburg darauf verständigen, dass die Feldwebel-Schmid-Kaserne als dritte Landesunterkunft für Flüchtlinge reaktiviert wird, dann muss das Land auch dafür Sorge tragen, dass Rendsburg keine finanziellen Nachteile entstehen. Für die Erstaufnahmeeinrichtungen in Neumünster und Boostedt hat das Land bereits finanzielle Mittel zugesagt. Wir werden uns dafür einsetzen, dass gleiches auch für Rendsburg gilt.

    Bei der Ausstattung der Erstaufnahme sollten wir aus Boostedt lernen, indem möglichen Konfliktpotenzialen vorgebeugt wird, um die Akzeptanz der Bevölkerung vor Ort zu gewinnen. Deshalb müssen wir für eine vernünftige Infrastruktur innerhalb der Rendsburger Erstaufnahme sorgen. Dazu gehören eine angemessene Präsenz von Behörden und Polizei, ausreichende Bildungs- und Freizeitangebote, Beschäftigungsmöglichkeiten und auch funktionierende WLAN-Hotspots in der Einrichtung selbst. Nur so werden wir Bedingungen schaffen, die ein friedliches Zusammenleben von Menschen in der Einrichtung gewährleisten.

    Wichtig ist, das wir Rendsburg so schnell wie möglich signalisieren, dass die Wiederaufnahme der Erstaufnahmeeinrichtung nur gemeinsam erfolgreich gestaltet werden kann.“

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  • 16.10.2025

    Christopher Vogt zu TOP 2+3 "Änderung der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein"

    In seiner Rede zu TOP 2+3 (Gesetzentwürfe zur Änderung der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein) erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt: 

    "Über zehn Jahre nach der großen Reform der Landesverfassung haben wir uns in sehr herausfordernden Zeiten auf ein ausgewogenes Paket zur Modernisierung unserer Landesverfassung einigen können. Es war der richtige Weg, dass die Koalitionsfraktionen trotz ihrer aktuellen Zweidrittelmehrheit im Landtag mit ihren Änderungswünschen auf die Oppositionsfraktionen zugegangen sind, um über ein gemeinsames Paket zu sprechen. Auch wenn wir als FDP-Fraktion selbst nicht allzu großen Änderungsbedarf bei der Landesverfassung gesehen haben und damit auch insgesamt eher zurückhaltend umgehen, haben wir das Gesprächsangebot der Koalitionsfraktionen gern angenommen, um uns konstruktiv einzubringen – auch mit eigenen Vorschlägen. Das ist auch eine Frage einer guten politischen Kultur, zu der wir aus Überzeugung beitragen.

    Die Landesverfassung wird nun sinnvoll weiterentwickelt werden: Wichtige Staatsziele wie das Kindeswohl, die Pflege, der Umwelt-, Arten- und Klimaschutz oder auch der Sport werden durch entsprechende Formulierungen gestärkt. Auch die Vorschläge der FDP-Fraktion zur Aufnahme der Gewährleistung einer angemessenen Infrastruktur (in Artikel 12 (a)) und dem Schutz der sexuellen Identität (in Artikel 9) haben erfreulicherweise die Unterstützung der anderen Fraktionen gefunden. Das Land muss seiner Verantwortung für die Errichtung und den Erhalt einer angemessenen Infrastruktur aus unserer Sicht viel stärker als bisher nachkommen. Davon profitieren schließlich alle Menschen Tag für Tag durch bessere Chancen. Dies betrifft zum Beispiel das Straßennetz, die Hochschulen oder auch die Krankenhäuser, aber eben auch die kommunale Infrastruktur wie z.B. Schulen und Kitas sowie Sport- und Kultureinrichtungen.

    Mit Blick auf die Verantwortung des Landes wünschen wir uns eine noch deutlich konkretere Vorgabe in der Landesverfassung: Nämlich das Verankern einer Investitionsquote von mindestens zehn Prozent. Das ist aus unserer Sicht wichtig, damit das Land dauerhaft mehr investiert als zuletzt und damit eben auch in finanziell schwierigeren Zeiten nicht zu Lasten der Substanz gewirtschaftet wird, die dann langsam zerbröselt und die Verschuldung dadurch nur verlagert und nicht vermeidet. Wir schlagen diese Maßnahme ja schon etwas länger vor, leider müssen wir hier noch weitere Überzeugungsarbeit leisten. Deshalb schlagen wir diesen Punkt als FDP-Fraktion gesondert vor und geben ihn entsprechend mit in die Anhörung.

    Uns ist auch sehr wichtig, dass niemand wegen seiner sexuellen Identität benachteiligt oder bevorzugt werden soll. Es darf keine Rolle spielen, wen ein Mensch liebt und wie sein sexuelles Selbstverständnis ist. Und es wird höchste Zeit, dass dies auch in der Landesverfassung verankert wird. Ich bin der Landesregierung dankbar, dass sie zwischenzeitlich zu diesem Punkt – gemeinsam mit anderen Bundesländern – auch eine Bundesratsinitiative gestartet hatte, die dort Ende September auch eine Mehrheit gefunden hat. Zur Erinnerung: Noch bis in die 90er Jahre gab es in Deutschland Möglichkeiten, Homosexualität strafrechtlich zu verfolgen. Und auch heute noch – und leider in zunehmender Tendenz – erfahren Menschen aufgrund ihrer sexuellen Identität Anfeindungen und Gewalt. Die Aufnahme in die Landesverfassung drückt aus, dass diese Situation wahr- und ernstgenommen wird und dass der Staat verpflichtet ist, jeglicher Diskriminierung konsequent entgegenzutreten.

    Es ist auch ein ganz wichtiges Signal, dass nun auch der Schutz vor Antisemitismus und auch der angemessene und bezahlbare Wohnraum bei den Staatszielen aufgenommen werden. Antisemitische und auch rassistische Anfeindungen sind ein großes Problem für unsere offene und freie Gesellschaft. Der Schutz des jüdischen Lebens und des friedlichen Miteinanders ist auch für das Land eine elementar wichtige Aufgabe. Dieser Artikel begründet sich auch in der besonderen historischen Verantwortung Deutschlands, die gebietet, jedem Antisemitismus entschieden entgegenzutreten.

    Und last but not least: Wohnen darf einfach nicht immer mehr zum Luxusgut werden und das Land muss mehr tun, um den benötigten Wohnungsbau zu ermöglichen: aus unserer Sicht durch mehr Flächen, einfachere Verfahren und finanzielle Anreize."

    Sperrfrist Redebeginn!

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  • 16.10.2025

    Heiner Garg zu TOP 38 "Situation kinderreicher Familien"

    In seiner Rede zu TOP 38 (Bericht über die Situation kinderreicher Familien in Schleswig-Holstein) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und familienpolitische Sprecher, Heiner Garg: 

    "Ich möchte mich zunächst auch einmal bei den Kolleginnen und Kollegen des SSW bedanken für den Impuls und ich möchte mich bei der Kollegin Schiebe bedanken, weil sie etwas gemacht hat, was mir wirklich aus dem Herzen spricht. Sie waren empathisch, aber Sie haben darauf verzichtet, zahllose Einzelprogramme aufzuzählen oder sie sogar zu fordern, sondern Sie haben wirklich den Finger in die Wunde gelegt. Und deswegen verkneife ich es mir an dieser Stelle auch nochmal explizit darauf einzugehen, wie wichtig Kinder für diese Gesellschaft sind. Ich glaube, das wissen wir alle, aber davon können sich Eltern oder Alleinerziehende mit mehreren Kindern nichts kaufen, wenn wir das ständig vor uns hertragen.

    Dass kinderreiche Familien ‚überdurchschnittlich stark am Tropf des Staates hängen‘, wie Kay Müller im shz vom 19.08.2025 schreibt, das bestätigt der Bericht. Ich habe mal versucht, auch mithilfe unserer neuen Unterstützungsmöglichkeiten, also mithilfe künstlicher Intelligenz, einfach zu fragen: Was macht Deutschland und Dänemark, was unterscheidet Deutschland und Dänemark? Wo wären kinderreiche Familien besser aufgehoben? Die KI spuckt sehr differenziert aus, das hätte ich gar nicht erwartet, das könne man so einfach nicht sagen, weil in Deutschland zwar das Kindergeld höher ist, aber in Dänemark die strukturellen Leistungen drumherum einfach besser organisiert sind. Wenn man fragt, welche Länder sind denn eigentlich besonders kinderfreundlich, dann kommen Schweden, Norwegen, Island, Finnland und Dänemark. Alles skandinavische Staaten, wenn man mal großzügig Island dazu zählt, wo die Rahmenbedingungen einfach passen. Deutschland und Frankreich werden übrigens dann als nächstes genannt.  

    Ich will folgende Positionen einfach mal mit Ihnen durchdeklinieren. Erstens: die Kosten der Kinderbetreuung, also Krippe, Kita und alles was dazugehört. Wir haben vorhin über Visionen gesprochen, über eine Zielvorstellung, wo es eigentlich hingehen soll im Zusammenhang mit der Änderung unserer Verfassung. Wissen Sie, was meine Zielvorstellung wäre? Dass wir Programme wie ‚Kein Kind ohne Schulranzen‘, ‚Kein Kind ohne Bleistift‘, ‚Kein Kind ohne dies und Kein Kind ohne das‘, nicht brauchen, sondern dass Menschen, die jeden Tag zur Arbeit gehen und drei oder mehr Kinder haben, davon gut leben können mit ihren drei oder vier Kindern. Das ist meine Zielvorstellung, dass wir die Rahmenbedingungen dafür schaffen. Und dazu gehört, dass Kinderbetreuung, wie wir das übrigens fast alle mal miteinander vorhatten, perspektivisch kostenfrei für die Eltern ist. Ich bin wirklich ein großer Fan vom Programm ‚Kein Kind ohne Mahlzeit‘, aber ich wäre ein noch größerer Fan, wenn jedes Kind in der Kita oder in der Grundschule oder später im betreuten Ganztag einfach eine warme Mittagsmahlzeit bekommen würde. Und um das auch deutlich zu sagen, ich war schon sehr erstaunt, dass in der Mensa der Technischen Fakultät der CAU das Mittagessen im Durchschnitt weniger kostet als in einer Grundschule. Und ich finde, das sind genau die Punkte, wo wir ansetzen müssen und auch ansetzen können. Das heißt nicht, dass wir die Kosten für das Mittagessen dort erhöhen müssen. Was wir machen können auf Landesebene, und darum geht es ja: Der Deckel ist nicht den Stein gemeißelt. Wir könnten den Deckel für die Kinderbetreuung in Kitas weiter absenken, so wie die Opposition das x-mal gefordert hat. Das wäre ein Beitrag, das Leben für Eltern mit mehreren Kindern besser zu gestalten.

    Die Kollegin Schiebe hat einen Vorschlag gemacht, was den Wohnraum angeht. Das ist übrigens einer der großen Brocken, der die Skandinavier abhebt von uns. Bei uns ist nämlich der Wohnraum besonders teuer und auch besonders teuer für Eltern mit mehreren Kindern oder auch für Alleinerziehende natürlich mit mehreren Kindern. Das Baukindergeld aus der letzten Legislaturperiode hat übrigens da einen ganz ordentlichen Schub geleistet. Aber ich finde auch die Idee der Kollegin Schiebe, darüber nachzudenken, wenn wir über Konsequenzen reden. Ich gehe davon aus, lieber Christian Dirschauer, dass wir im Ausschuss weiter beraten. Was sind denn jetzt die Konsequenzen aus dem Bericht? Dann gehört Wohnraum, der Zugang zu Gesundheit, Bildungskosten, Arbeitszeit und Elternzeit und Teilhabe an Sozialem und Kultur dazu."   

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 16.10.2025

    Heiner Garg zu TOP 6+20 "Situation der Eingliederungshilfe in Schleswig-Holstein"

    In seiner Rede zu TOP 6+20 (Gemeinsame Beratung a) Situation der Eingliederungshilfe in Schleswig-Holstein, b) Bericht zu den Auswirkungen der Kommunalisierung der Eingliederungshilfe nach dem schleswig-holsteinischen Gesetz zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und sozialpolitische Sprecher, Heiner Garg: 

    "Zunächst einmal einen wirklich ehrlichen herzlichen Dank an Sie, Frau Ministerin, und Ihr Haus, weil ich weiß, dass die Beantwortung von Großen Anfragen nun nicht unbedingt nur Freudenjubel in den entsprechenden Referaten auslöst. Frau Hesser, herzlichen Dank auch an Ihr Team für die umfangreiche Beantwortung der Großen Anfrage unserer Fraktion und zwar auch an all diejenigen, die mitgewirkt haben, beispielsweise die Kommunalen Landesverbände. 

    Jetzt kann man sich ja fragen, warum stellt der eigentlich diese Anfrage, nachdem er acht Jahre lang mit dem System auch auf der anderen Seite zu tun hatte? Ich will, ähnlich wie die Ministerin, mal ganz anders anfangen. Wenn man nach dem System der Eingliederungshilfe fragt, auf der Straße beispielsweise, dann kommt von ‚Ist das für Strafgefangene, die zurückkommen?‘ bis hin zu ‚Irgendwas für Menschen mit Behinderung‘ alles Mögliche raus. Nein, es ist das Leistungssystem für Menschen mit speziellen Bedürfnissen, für Menschen mit Behinderungen, damit diese Menschen gleichberechtigt am Leben teilhaben können. Und mit diesem Leistungssystem, das viel Geld im Landeshaushalt einnimmt, nicht erst seit dieser oder der letzten Legislaturperiode – haben schon Vorgängerinnen von Ihnen und mir immer wieder zu kämpfen gehabt. Aber auf dieses Leistungssystem kann man auch stolz sein, denn es ermöglicht Menschen, am Leben teilzuhaben.

    Ich will das vor folgendem Hintergrund sagen. Das erste Mal wirklich Angst bekam Sarah Baumgart im Jahr 2018 bei einer Kleinen Anfrage der AfD im Bundestag. Darin ging es um die Zahl von behinderten Menschen in Deutschland und den vermeintlichen Zusammenhang von Behinderungen mit Inzucht und Migration. ‚Da wurde mir klar, die hören beim Thema Migration nicht auf‘, sagt Sarah Baumgart.  Sechs Jahre später, im Mai 2024, sitzt sie auf einer Bühne in Freiburg und spricht über ihre Ängste.  ‚Als behinderter Mensch bin ich wie kaum jemand anderes in dieser Gesellschaft abhängig von staatlichen Strukturen‘, sagt die heute 39 -Jährige. Und genau eine solche staatliche Struktur, genau das stellt das System der Eingliederungshilfe her. Unsere Aufgabe ist es, meiner Auffassung nach jedenfalls, dass wir auf Dauer garantieren, dass dieses System leistungsfähig bleiben kann. Dazu gehören die fachlichen Anforderungen und dazu gehört natürlich auch die Finanzierbarkeit dieses Systems.

    Auf meiner Sommertour haben wir zwei Einrichtungen besuchen können, unter anderem das Haus Komet in Niebüll. Ich weiß nicht, ob Sie das kennen, aber ich finde es sensationell, was dort für Menschen mit speziellen Bedürfnissen geleistet wird. Ich finde es faszinierend, wie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sich jeden Tag nicht um diese Menschen kümmern, sondern mit ihnen zusammenleben und einen ganz normalen Alltag gestalten. Ich spreche absichtlich von ganz normal, weil auch die Partei, über die wir gestern hier eine Debatte geführt haben, das, was aus der Perspektive der AfD nicht normal ist, als verrückt framt. Der ja schon bekannte Maximilian Krah hat beispielsweise die Tagesschau in einfacher Sprache als Nachricht für Idioten bezeichnet. Ich möchte, dass wir über die Eingliederungshilfe ab der Ausschussbefassung häufiger, intensiver und auch anders sprechen, als das in den letzten Jahren der Fall gewesen ist.

    Ja, sie ist eine finanzielle Herausforderung und sie wird auch eine finanzielle Herausforderung bleiben. Ich komme an späterer Stelle noch dazu, wo aus meiner Sicht die Möglichkeit besteht, tatsächlich Effizienzgewinne aus diesem System auch wirklich zu generieren, um die Leistungsfähigkeit zu erhalten. Aber ich glaube auch, dass nach dieser Debatte von diesem Parlament, ein klares Signal ausgehen muss, dass Menschen wie Sarah Baumgart und alle anderen eben gerade keine Angst haben müssen, in einem sozialen Rechtsstaat ihre Leistungen, die ihnen zustehen, in Zukunft nicht mehr zu bekommen.

    Was sind für mich die vier großen Punkte, die ich aus der Beantwortung der Großen Anfrage herausgezogen habe? Den ersten Punkt, Frau Ministerin, haben Sie ja angesprochen. Ich glaube, Sie haben gemeinsam mit den kommunalen Landesverbänden dieses Kurzgutachten in Auftrag gegeben.  Sie haben ja ein bisschen daraus referiert und etwas über die Kostenstruktur gesagt. Was mir fehlt, ist die Frage: Hat sich die Kommunalisierung der Eingliederungshilfe, die 2007 auf den Weg gebracht wurde und ehrlicherweise mit den beiden Teilhabestärkungsgesetzen ja 2020 nicht nur anerkannt, sondern quasi finalisiert wurde, hat sich diese Kommunalisierung tatsächlich bewährt? Die Ministerin hat gesagt, finanziell sei es egal gewesen. Ich glaube aber, was die Leistungserbringung und die Leistung für Menschen mit Behinderungen anbelangt, muss man schon noch mal fragen, ob der Vorwurf, der mir bis heute begegnet, richtig ist, dass es bisweilen Leistungen nach Postleitzahlen gibt. Dass es also sehr davon abhängt, in welchem Kreis oder in welcher kreisfreien Stadt die Hilfeplanung liegt, wie sie funktioniert, welches Angebot vor Ort vorhanden ist. Ich war damals in der Opposition und hab die Kommunalisierung nicht auf den Weg, das war die Große Koalition unter Peter-Harry Carstensen. Ich bin der Letzte, der sie einfach über Bord werfen würde. Aber ich finde, 2025 müssen wir uns in einer gründlichen Ausschussbefassung mit einer Anhörung die Frage stellen, ob sich die Kommunalisierung bewährt hat. Außerdem muss man fragen, ob es nicht richtig wäre, wenn das Land in Zukunft eine stärkere steuernde Rolle bekommt, wenn Mindeststandards gesetzt werden? Mindeststandards im Übrigen in Absprache mit den Kommunen.

    Der zweite Punkt ist die vollständige Digitalisierung von Prozessen: der Hilfeplanung, der Leistungsgewährung, der Dokumentation und der Steuerungsprozesse. Das zieht sich aus meiner Sicht wie ein roter Faden durch die entsprechenden Fragen bzw. Ihre Antworten in der Großen Anfrage, dass dort wirklich Riesenluft nach oben ist. Und wenn 80 Prozent der Kosten Personalkosten sind, dann sind 20 Prozent eben keine Personalkosten. Dann müssen wir uns überlegen, wie wir es hinkriegen, das Geld wirklich zielgerichtet für die Menschen, für deren Hilfe die notwendig ist, bereitzustellen. Und ich glaube, gerade bei der Frage der digitalen Prozesse ist Riesenluft nach oben, vor allem, wenn sie landeseinheitlich gestaltet sind. Dazu gehört aber auch eine entsprechende Anschubfinanzierung seitens des Landes. Also wenn man am Ende Effizienzgewinne erzielen will, dann muss man am Anfang in eine entsprechende Digitalisierung investieren, damit das auch funktioniert. 

    Der nächste Punkt, den ich extrem spannend finde und der sich für mich aus einer ganzen Reihe von Antworten auf unsere gestellten Fragen ergibt, geht es ein bisschen in die Richtung Versäulung der Systeme. Ist für die Versorgung von Menschen, für das Miteinander von Menschen, ob mit besonderen Bedürfnissen oder ohne, nicht eine sozialräumliche Orientierung besser? Ist die Gesamtentwicklung im Quartier, also die Gesundheitsvorsorge und -versorgung, Pflegeversorgung, Jugendhilfe und Behindertenhilfe, nicht wichtiger, sodass wir die sozialräumliche Orientierung in den Kreisen und kreisfreien Städten fördern, damit Menschen besser in ihrem unmittelbaren Lebensumfeld tatsächlich versorgt werden können? Auch das ist eine Frage, die man mit den Betroffenen im Rahmen einer Anhörung erörtern muss.

    Und der vierte Punkt ist derselbe, den Sie angesprochen haben: Das ist die Verbesserung der Teilhabe am Arbeitsmarkt. Das System der Werkstätten, egal in welcher Funktion, ist wirklich ein wunderbarer geschützter Ort, den übrigens nicht nur die Menschen mit Behinderung oft brauchen, sondern auch deren Angehörige sind froh darüber, dass es diesen beschützten Ort gibt. Aber trotzdem gibt es eine ganze Reihe von Menschen, die würden sich auch gerne mal ausprobieren können auf dem ersten Arbeitsmarkt. Und diese Durchlässigkeit, die Rückkehrmöglichkeiten, ohne Gefahr zu laufen, die soziale Absicherung zu verlieren, das ist wirklich aller Anstrengung wert, dass man darüber spricht.

    Lassen Sie mich abschließend einen konkreten Vorschlag machen, der aufgrund der Kürze dieser Legislaturperiode, die uns bleibt, vermutlich eine Mammutaufgabe für die nächste Legislaturperiode wäre. Um die Eingliederungshilfe zukunftssicher zu machen, bräuchte man einen Prozess ähnlich wie wir ihn in der vergangenen Legislaturperiode bei der Kita-Reform aufgesetzt haben. Das heißt, einen ausführlichen Prozess mit den Kommunen, mit dem Land, mit den Leistungserbringern und in einer zweiten Runde auch mit Beteiligung derjenigen, für die dieses System da sein soll. Das werden wir in dieser Legislaturperiode, das ist mir klar, nicht schaffen. Aber ich glaube, dieses System ist es nicht nur aufgrund seiner finanziellen Bedeutung im Landeshaushalt, sondern vor allem aufgrund der Bedeutung für die Menschen wert. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit von Ihnen und ich freue mich auf die Beratung im Ausschuss."

    Sperrfrist Redebeginn!

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  • 16.10.2025

    Christopher Vogt zu TOP 14 "Schulbesuche von Jugendoffizieren ausweiten"

    In seiner Rede zu TOP 14 (Schulbesuche von Jugendoffizieren ausweiten) erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt: 

    "Über die verschärfte internationale Sicherheitslage müssen wir ja leider auch hier im Landtag immer häufiger debattieren. Man muss über viele gesellschaftliche Bereiche sprechen, wenn es darum geht, dass wir unsere Freiheit verteidigen und unsere Sicherheit gewährleisten können. Und das betrifft eben auch unsere Schulen.

    Im letzten Monat wurde hier völlig zu Recht über geeignete Zivilschutzübungen an unseren Schulen gesprochen. Ich finde es gut und richtig, dass Bildungsministerin Stenke darauf einen besonnenen und realistischen Blick hat. Ihre Amtsvorgängerin hatte in diesem Zusammenhang ja im letzten Jahr noch davon gesprochen, dass man den Kindern und Jugendlichen keine Angst machen solle.  Darum geht es gerade nicht. Es muss doch darum gehen, den jungen Menschen durch eine sachgemäße Aufklärung Ängste zu nehmen. Und wichtiger denn je ist deshalb auch eine fundierte, alters- und sachgerechte sicherheitspolitische Aufklärung und entsprechende Diskussionen an den weiterführenden Schulen.

    Der Besuch von Jugendoffizieren an den Schulen ist dabei ein sehr wichtiges Element. Bereits in der Jamaika-Zeit hatten wir deshalb noch gemeinsam eine Kooperationsvereinbarung zwischen dem Landeskommando Schleswig-Holstein der Bundeswehr und der Landesregierung auf den Weg gebracht. An dieser Stelle möchten wir der Bundeswehr für ihr starkes Engagement in unseren Bildungseinrichtungen sehr herzlich danken! Die Jugendoffiziere leisten ausdrücklich keine Nachwuchsanwerbung für die Armee, sondern eine fundierte sicherheitspolitische Aufklärung und bieten dabei auch kontroverse Diskussionsangebote. Sie stärken damit die politische Bildung, unsere gesellschaftliche Resilienz und das Verständnis für den im Grundgesetz definierten Auftrag der Bundeswehr.

    Ich weiß, dass die Jugendoffiziere regelmäßig an verschiedenen Schulen im Land sehr gute Arbeit leisten. Und ich hätte von der Landesregierung gern mit Blick auf die geplante Verlängerung der Kooperationsvereinbarung auch einmal gewusst, wie diese denn eigentlich landesweit tatsächlich gelebt wird. Leider weiß die Landesregierung dies gar nicht. Ich bin jetzt kein Freund davon, dass alles immer haarklein dokumentiert werden muss, aber ein gewisser Überblick wäre doch sehr hilfreich. Und wenn die Landesregierung es nicht weiß, hätte man sicherlich einfach die Bundeswehr fragen können, die dies meines Erachtens ganz leicht hätte beantworten können.

    Nichtsdestotrotz schlagen wir die Verlängerung und eine zeitgemäße Weiterentwicklung der Kooperationsvereinbarung vor. Die aktuelle Kooperationsvereinbarung zwischen dem Bildungsministerium und dem Landeskommando trat am 4. August 2021 in Kraft, läuft zum 31. Dezember 2025 aus und sollte eigentlich schon zum 30. Juni 2025 inhaltlich fortentwickelt werden – inklusive einer Entscheidung ‚im Detail‘ über die weitere Zusammenarbeit. Diese Frist ist mittlerweile längst verstrichen; die Landesregierung kündigte Beratungen erst für das zweite Halbjahr 2025 an. Warum ist das so und wie sieht es jetzt konkret aus?

    In ihrer Antwort auf meine Kleine Anfrage erklärte die Landesregierung dazu lapidar, dass die Bildungsministerin und Oberst Skamel ihre Ämter ja im ersten Halbjahr 2025 übernommen hätten. Naja gut, wenn ich es richtig sehe, war die Bildungsministerin immerhin die acht Jahre zuvor die zuständige Staatssekretärin. Deshalb fand ich es wenig überzeugend, dass man bei diesem wichtigen Thema den selbst aufgestellten Zeitplan gerissen hat. Und wenn wir von einer Weiterentwicklung der Kooperationsvereinbarung mit der Bundeswehr sprechen, dann meinen wir damit auch, dass zwischenzeitlich getroffene politische Beschlüsse einfließen sollen.

    Am 27. September 2024 hatte der Landtag auf unsere Initiative hin einstimmig einen Beschluss gefasst, der vorsieht, dass die Beteiligung geschulter einsatzerfahrener Veteraninnen und Veteranen an Schulveranstaltungen der Jugendoffiziere ermöglicht werden sollen. Die Landesregierung erklärte dazu in ihrer Antwort auf eine weitere Kleine Anfrage, dass ja auch die Jugendoffiziere per Definition Veteranen wären und dass sie die Begleitung der Jugendoffizierinnen und Jugendoffiziere durch weitere geschulte und einsatzerfahrene Veteraninnen und Veteranen unterstützen werde, sollte die Bundeswehr hier ihre Besuchs- und Veranstaltungskonzeption ändern wollen.

    Aus meiner Sicht ist es nicht die Aufgabe der Landesregierung, klar formulierte Beschlüsse des Parlaments umzudeuten und sich das weitere Vorgehen passiv anzuschauen. Ich erwarte, dass die Beschlüsse des Landtages von der Landesregierung aktiv angepackt und nach Möglichkeit auch umgesetzt werden. Ich freue mich, dass die Koalitionsfraktionen dies offenbar ganz ähnlich sehen wie wir und mit auf unseren Antrag raufgegangen sind, damit die Kooperationsvereinbarung zwischen dem Land und der Bundeswehr schnellstmöglich verlängert und an die heutigen Gegebenheiten angepasst wird. Und dass dabei eben auch der genannte Landtagsbeschluss Berücksichtigung findet, nach dem bei Veranstaltungen mit Jugendoffizieren in den Schulen auch geschulte einsatzerfahrene Veteraninnen und Veteranen teilnehmen können sollen, um die politische Bildung um diesem Einblick zu ergänzen.

    Unsere Veteraninnen und Veteranen verdienen Respekt und Anerkennung für ihren Dienst und gesellschaftliche Sichtbarkeit. Der beste Ort, das Band zwischen der Gesellschaft und unserer Bundeswehr wachsen zu lassen, sind unsere Schulen – mit Jugendoffizieren und mit der Stimme derer, die weitere Eindrücke aus Einsätzen einbringen können."

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 16.10.2025

    Bernd Buchholz zu TOP 9 "Kriminalpräventive Initiative zur Bekämpfung der Messerkriminalität"

    In seiner Rede zu TOP 9 (Kriminalpräventive Initiative zur Bekämpfung der Messerkriminalität) erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    "In Wahrheit ist eigentlich alles gesagt. Die steigende Kriminalität mit Messern ist bedrohlich, allein wenn man sich anguckt, was in den letzten Jahren zwischen 2020 und 2024 passiert ist. Wir hatten 2020 noch 750 Delikte mit Messern und jetzt sind es über 1.100. Und das in einem Jahr. Das alarmiert und das ist ehrlich gesagt auch kein Zeichen dafür, dass das, was wir bisher gemacht haben –   Waffenverbotszone, Verschärfung des Waffengesetzes usw. – wirksam ist. Das sollten wir uns ehrlicherweise in der Diskussion auch einmal angucken. Gestern habe ich abends eine Waffenverbotszone durchschritten und ehrlicherweise ist mein Eindruck, dass sich alle daran gehalten haben vor dem Kieler Hauptbahnhof, begrenzt überschaubar.

    Also das ist eindeutig eine Waffenverbotszone. Und der ÖPNV in Schleswig-Holstein ist eine Waffenverbotszone. Aber beim Einsteigen in die Bahn am Kieler Hauptbahnhof abends um 20 Uhr, wenn Sie durch die Vorhalle gehen, haben Sie nicht den Eindruck, dass sich alle an diese Waffenverbotszone halten oder die Schilder gelesen und deshalb weggegangen sind. Das heißt nicht, dass diese Maßnahmen falsch sind, das bitte nicht missverstehen. Ich halte das Verbot im ÖPNV für völlig richtig. Und auch die Forderung, dass die Kreise das auch auf andere Bereiche des ÖPNV erweitern sollten, ist völlig richtig. Aber in Wahrheit haben wir es mit einem gesellschaftlichen Phänomen zu tun, bei dem Kollege Dürbrook eben genau das gesagt hat, worauf es ankommt.   Warum sind früher junge Kerle in der Regel abends in die Kneipe gegangen und haben gesagt, wenn es schlimm kommt und ich betrunken bin, dann hauen wir uns einmal mit der flachen Hand ins Gesicht. Und heute gehen die Leute, bevor sie abends losgehen, gezielt hin und, das sagen sie auch in Interviews, nehmen ein Messer mit, denn die anderen haben ja auch eins. Sie gehen bewaffnet an einem Freitagabend los, weil sie schon damit rechnen, dass es zu einer bewaffneten Auseinandersetzung kommt.

    Und deshalb, Kollege Dürbrook, finde ich schön, dass wir uns etwas gezielter die Daten der polizeilichen Kriminalstatistik ansehen sollten. Denn für mich macht es einen Unterschied, ob von den 1180 Messerdelikten 54 Prozent Nötigung - und Bedrohungsdelikte sind, also Dinge, die zu keiner Verletzung führen, während bei immerhin 30 Prozent, das sind dann echte Körperverletzungen, Raubdelikte, Mord und Totschlag, der Einsatz des Tatmittels zur Verletzung des Gegenübers noch ein völlig anderes Kaliber hat. Und da hätte ich gerne etwas stärker gewusst, Frau Staatssekretärin, ob man da nicht die Frage, mit welchen Tatverdächtigen haben wir es hier eigentlich zu tun, etwas stärker in den Blick nehmen kann. Indem man an der Stelle versucht, zwischen denjenigen zu unterscheiden, die im Bereich von häuslicher Gewalt zu Hause zwar mit dem Messer rumgefuchtelt haben, was schlimm genug ist, es aber nicht zum Einsatz kommt und denjenigen, die abends losgehen und sich bewusst bewaffnen, wenn sie auf die Straße gehen.

    Ich glaube schon, dass man da andere Dinge tun kann. Ich glaube auch, dass das eine oder andere, was auf den ersten Blick merkwürdig erscheinen mag, vielleicht trotzdem seinen Sinn hat. In Australien hat man bewusst an bestimmten Orten angeboten, Waffen gegen Rückkauf einzusammeln und Prämien auszusprechen für diejenigen, die in Form einer Amnestie Waffen abgeben. Ich halte das ehrlich gesagt für richtig, dass man auch über sowas nachdenkt. Über eine Möglichkeit, dass Menschen gegen irgendeinen Gutschein oder ähnliches Waffen, die illegal sind, abgeben dürfen, denn derzeit gibt es keinen Anreiz dafür. Bieten wir ihnen doch eine Chance, dass im Wege einer Amnestie und ohne, dass sie Restriktionen erwarten, sie sich von dieser Waffe trennen. Ich glaube, wir müssen mehr machen, als Öffentlichkeitsarbeit. Deshalb bin ich sehr dankbar, dass wir das in den Ausschuss überweisen, weil ich glaube, dass wir auch an der Stelle der Präventionsarbeit über mehr als nur über Aufklärung nachdenken müssen, über mehr als nur über noch eine weitere Broschüre, sondern dass wir darüber nachdenken müssen, mit welchen Mitteln wir diejenigen erreichen. Dazu gehört auch, und das will ich auch einmal sagen, Kollege Kürschner, zu sagen, für die Kriminologen spielt keine Rolle, ob jemand ausländischer Tatverdächtiger ist oder ob er ein inländischer Tatverdächtiger ist. Aber Verhaltensmuster können sich kulturell unterscheiden. Und auch darauf muss Prävention eingehen."

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  • 16.10.2025

    Heiner Garg zu TOP 11 "EU-Finanzplanung nicht zulasten der Regionen"

    In seiner Rede zu TOP 11 (EU-Finanzplanung nicht zulasten der Regionen) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und europapolitische Sprecher, Heiner Garg: 

    "Vor knapp einem Jahr hat der Landtag ein einstimmiges Signal nach Berlin und Brüssel gesendet: Wir stehen für starke europäische Regionen, für Subsidiarität und für vor Ort verantwortete Förderpolitik – und wir haben uns gegen zentralistische Experimente mit den Agrar- und Regionalfonds positioniert. Denn Schleswig-Holstein profitiert seit Jahrzehnten substanziell von einer bedarfsgerechten, regional gesteuerten Kohäsions- und Strukturpolitik.

    Heute liegt uns das Thema erneut vor – diesmal mit zwei konkurrierenden Anträgen von SPD sowie CDU und Grünen. Beide bekennen sich ausdrücklich zu starken Regionen und lehnen die von der Kommission vorgeschlagene Zentralisierung und das Zusammenlegen elementarer Politikbereiche ab. Der SPD-Antrag ergänzt zudem, alle EU-geförderten Projekte automatisch auf ihr Verstetigungspotenzial zu prüfen. Der Alternativantrag von CDU und Grünen weist unter anderem auf die Bedrohung von AktivRegionen und INTERREG hin und fordert, das LIFE-Programm nicht in den Wettbewerbsfonds zu integrieren. Im Kern ziehen aber beide Vorlagen am gleichen Strang – und das ist gut so.

    Was hat sich in Brüssel getan? Die Kommission hat am 16. Juli 2025 ihren Vorschlag für den Mehrjährigen Finanzrahmen 2028–2034 vorgelegt – ein nahezu Zwei-Billionen-Euro-Haushalt, stärker flexibilisiert und mit neuen Eigenmitteln, beispielsweise durch einen Unternehmensbeitrag für Europa durch große Unternehmen. Zugleich wird eine 'Neugestaltung' versprochen: gebündelte Programme, schnellere Umsteuerung, einheitlichere Regeln. Das klingt nach Effizienz, kann aber – falsch umgesetzt – die regionale Steuerung schwächen.

    Konkret sieht die Kommission 'Nationale und Regionale Partnerschaftspläne' vor: ein Gesamtplan pro Mitgliedstaat, der Kohäsion, Agrar, Fischerei, Soziales und Sicherheit unter einem kohärenten Dach bündelt – mit Mindestquoten für sozialpolitische und klimapolitische Ziele. Das verbirgt den politischen Preis, dass Prioritäten künftig primär national austariert und damit weiter vom Ort der Wirkung entfernt werden. Genau davor haben wir 2024 gewarnt.

    Besonders kritisch sehen wir die neue Verschuldungsschiene: Neben einem Krisenmechanismus mit bis zu 400 Milliarden Euro Darlehen will die Kommission das neue Instrument 'Catalyst Europe' mit 150 Milliarden Euro Kreditvolumen auflegen – Mittel, die in die Partnerschaftspläne fließen sollen. Kredit ist nicht gleich Zuschuss; er erzeugt Rückzahlungsverpflichtungen, Anreizverschiebungen und Abhängigkeiten. Für fiskalisch starke Mitgliedstaaten ist der Zinsvorteil gering, für andere wird er zum 'Euro-Bonds light'-Ersatz. Wir sollten hier noch einmal ganz genau hinsehen.

    Unsere liberale Messlatte bleibt: Europa soll insbesondere strategische Herausforderungen angehen und nicht die Problemlösungskompetenz der Regionalebene auf höhere Ebenen verlagern. Wir brauchen eine leistungsfähige Kohäsions- und Agrarpolitik – aber ohne faktische Mittelverlagerung in zentrale Töpfe und ohne schleichende Schuldenvergemeinschaftung. 'Catalyst Europe' mag Investitionen hebeln, doch die Governance-Fragen, die Verteilwirkungen und die fiskalische Verantwortung sind offen. Schleswig-Holstein hat kein Interesse an Instrumenten, die am Ende die Sichtbarkeit europäischer Förderung vor Ort schmälern und die Einflussmöglichkeiten der Regionen verwässern.

    Unser Verfahrensvorschlag: Um das klar erkennbare Potenzial der inhaltlichen Schnittmengen bestmöglich zu nutzen und – wie in der Vergangenheit – ein starkes gemeinsames Signal zu senden, schlagen wir vor, beide Anträge zur weiteren Beratung an den Europaausschuss zu überweisen.

    Schleswig-Holstein ist europäisch erfolgreich, wenn Europa vor Ort ankommt – sichtbar und subsidiär. Das gelingt nicht mit immer größeren, immer zentraleren Töpfen, sondern mit klaren Zuständigkeiten, guter Governance und verlässlichen Mitteln in den Regionen."

    Rede zu Protokoll gegeben!

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  • 16.10.2025

    Heiner Garg zu TOP 15 "Klinik-Atlas auf Bundesebene fortsetzen"

    In seiner Rede zu TOP 15 (Klinik-Atlas auf Bundesebene fortsetzen und weiter entwickeln) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und gesundheitspolitische Sprecher, Heiner Garg: 

    „In der Tat bin ich an dieser Stelle nicht bei den Sozialdemokraten, sondern kann mich voll und ganz dem anschließen, was der Kollege Balke gerade ausgeführt hat. Ich will sehr deutlich machen, dass es mich schon lange, oder eigentlich seitdem ich Gesundheitspolitik machen darf, gestört hat, dass kaum eine Gesellschaft weniger gut informiert ist über die Gesundheitsangebote, die es gibt, als die unsere.   Übrigens hat das auch mit einer Politik zu tun ‚Da müsst ihr euch nicht drum kümmern, das macht der Staat schon‘.

    Ich finde, diese Informationsasymmetrie zwischen denjenigen, die pflegen und behandeln, und denjenigen, die gepflegt und behandelt werden, ist in kaum einem anderen europäischen Land so groß wie in Deutschland. Und deswegen ist der Ansatz vollkommen richtig, transparent und so objektiv wie möglich Menschen durch die Kliniklandschaft in Deutschland zu führen. Und ich habe sehr lange mit dem Klinik-Atlas rumgespielt. Und zwar nicht wegen der Fehlermeldungen und der Falscheinträge. Da könnte man ja noch sagen, am Anfang passiert sowas natürlich, wenn ein so komplexes Instrumentarium aufgesetzt wird. Aber das alleine ist es nicht. Dass die Klinik Helgoland nicht nur ein Bett hat, wissen wir. Und dass in Preetz nach wie vor Geburtshilfe stattfindet, wissen wir auch. Das war da alles falsch. Schwamm drüber. Darum geht es mir gar nicht.

    Ich glaube, dass es richtig ist, den Klinik-Atlas nicht beibehalten zu wollen, sondern den Resetknopf zu drücken und dann auch tatsächlich alle, die an der Erstellung eines solchen Patientenwegweisers etwas beizutragen haben, tatsächlich zu fragen, wie soll so etwas aussehen, welche Daten sollen Eingang finden, wie wird es grafisch aufbereitet, sodass auch tatsächlich die Patientinnen und Patienten davon profitieren. Ich glaube, das wäre der richtige Weg. Und wenn das am Ende der Debatte rauskommt und wenn das vor allem in Berlin ankommen würde, denn bislang glänzt diese Bundesregierung ja nicht gerade dadurch, dass in der Gesundheitspolitik großartige Entscheidungen gefallen sind, wenn ein neues Instrument für mehr Patientensouveränität, zum Abbau der Informationsasymmetrie herauskommt, dann, finde ich, ist das richtig. Den jetzigen Klinik-Atlas würde ich nicht weiterentwickeln. Ich glaube, das habe ich sehr deutlich gesagt. Der soll in die Geschichtsbücher Eingang finden, aber nicht als Informationsinstrument für Patientinnen und Patienten."

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  • 16.10.2025

    Bernd Buchholz zu TOP 28 "Schleswig-Holstein zu einem ansiedlungs- und klimafreundlichen Industrieland machen"

    In seiner Rede zu TOP 28 (Schleswig-Holstein zu einem ansiedlungs- und klimafreundlichen Industrieland machen) erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    "Die Europäische Kommission hat im März 2023 den sogenannten Net Zero Industry Act erlassen. Die Idee dabei ist, Regionen auszuweisen, in denen mit weniger Bürokratie und schnelleren Genehmigungsverfahren die Ansiedelung unter Aufbau von Netto-Null-Industrien erleichtert werden soll. Das ist vom Grundsatz her eine gute Idee. Man muss da nicht unbedingt über Fördertöpfe allein nachdenken, aber es ist sicherlich richtig, solche Regionen in den Blick zu nehmen. Aber man fragt sich, warum das nur für Netto-Null-Technologien gelten soll. Man könnte auf die Idee kommen, insgesamt die Genehmigungsverfahren und die Bürokratie der Europäischen Union zu senken. Aber sei es drum, es ist in nun mal so geregelt und das ist eine gute Idee.  

    Dazu gehört die Förderung sauberer Technologien, dazu gehören bürokratiestraffere Verfahren bei verpflichtenden Nachhaltigkeitskriterien, dazu gehört auch Technologieoffenheit inklusive CCS. Und wir glauben, dass das eine Chance ist für Schleswig-Holstein. Und wir glauben, dass das eine Chance ist in einem Land, in dem nun mal auch so viel regenerative Energie produziert wird, industriepolitisch einen Impuls zu setzen. Und deshalb meinen wir, dass es sich lohnen würde, insbesondere an der schleswig-holsteinischen Westküste eine solche Region auszuweisen, ein solches Net Zero Valley an der Westküste Schleswig-Holsteins zu etablieren, beispielsweise auch für eine stärkere modellhafte Projektierung von Wasserstoffthemen, also von der Produktion grünen Wasserstoffs.

    Ich finde es gut, dass Sie jetzt klatschen und applaudieren, weil wir das ja deshalb in den Landtag eingebracht haben, weil wir uns gefragt haben, ob das nicht eigentlich der notwendige Impuls, die in einer Landesregierung hier sitzt? Ist das nicht etwas, was man aus einem Wirtschaftsministerium oder aus einem für Industrie zuständigen Ministerium als Impuls setzen müsste? Und Sie haben einen eigenen Antrag zu unserem Antrag jetzt dazugelegt. Der macht dann wieder gleich richtig Musik in die andere Richtung. Der greift nämlich gleich ganz hoch ins Regal. Sie wollen nicht nur ein Net Zero   Valley schaffen, sondern Schleswig-Holstein als europäische Modellregion im Net-Zero Valley. Wir werden das unterstützen! Die Frage ist nur, warum haben Sie das bisher dann nicht mal angeschoben? Die Ehrlichkeit der Antragsteller von CDU und Grünen ist gut. Sie haben festgestellt, dass es in Schleswig-Holstein private Initiativen gibt, die nach dem Net Zero Industry Act bundesweit strategische Projekte anschieben. In Ihrem Antrag schreiben Sie von Holcim, das so ein Projekt wegweisend und modellhaft vorstellt. Sie schreiben nur auch, dass Sie leider die Landesregierung erst noch auffordern müssen, auch einmal etwas in diese Richtung zu tun, damit man wenigstens koordinierend etwas in die Hand nimmt. In Wahrheit sagt Ihr Antrag auf vier Seiten das, was unser Antrag auch sagt. Wir können daher Ihrem Antrag zustimmen, wir können ihn aber auch in den Wirtschaftsausschuss überweisen und dort beraten.

    Allerdings finde ich es bemerkenswert, wenn die Koalitionsfraktionen feststellen, dass es gilt, eine größere Ausweisung von Gewerbeflächen mittelfristig zu erreichen und dem Mangel an erschlossenen Gewerbeflächen entgegenzuwirken. Davon rede ich hier nun schon seit ewigen Zeiten.   Und ich sage es deshalb seit ewigen Zeiten, weil es so wichtig ist und weil deshalb Ihre Regionalpläne unbedingt auch anders sein müssen. Und weil ich das Wort Regionalplanung ja sonst in dieser Debatte nicht untergebracht hätte, habe ich einen Änderungsantrag zu Ihrem Antrag gestellt, damit diese Gewerbeflächenausweisung dann auch durch grundsätzliche Veränderungen der Regionalpläne tatsächlich angegangen wird.  

    Lassen Sie mich zum Abschluss eines sagen. Wenn man in diese Richtung denkt und weiß, dass wir mehr Gewerbeflächen brauchen, dann sollte man endlich die WTSH auch in die Lage versetzen, aktives Flächenmanagement betreiben zu können. Springen Sie über Ihren Schatten, machen Sie aus der WTSH eine echte Wirtschaftsförderung und gründen wir gemeinsam ein Net Zero Valley an der Westküste, hoffentlich auch mit Unterstützung der Landesregierung."

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  • 17.10.2025

    Bernd Buchholz: Minister Schrödter muss die Dataport-Pleite erklären

    Anlässlich der Berichterstattung in den Kieler Nachrichten, dass der IT-Dienstleister Dataport für das Digitalisierungsprojekt "Phoenix" rund 90 Millionen Euro Verlust gemacht hat, erklärt der digitalisierungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz: 

    "Die Open Source-Projekte von Minister Schrödter kosten nicht nur Nerven, sondern offensichtlich auch viel Geld. 90 Millionen Euro sind kein Spielgeld, sondern immerhin mehr als ein Drittel der Summe, die der damalige Bundesverkehrsminister Scheuer bei der geplatzten PKW-Maut in den Sand gesetzt hat. Insofern haben wir das Thema für die kommende Sitzung des Wirtschafts- und Digitalisierungsausschusses angemeldet. Wir erwarten, dass Dirk Schrödter uns die Hintergründe der Pleite erklärt und erläutert, warum er als Mitglied des Verwaltungsrates meint, keinerlei Verantwortung zu haben. Mit der Übernahme von Verantwortung hat der Minister ja schon in der Vergangenheit große Probleme gehabt. Aber nach Northvolt und der Open Source-Umstellung der Landesverwaltung wird die Luft langsam dünn." 

    Anlage: Bericht der Landesregierung zum Dataport-Projekt „dPhoenixSuite“

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  • 17.10.2025

    Anne Riecke zu TOP 13+27 "Recht auf Bildung – Recht auf Unterricht"

    In ihrer Rede zu TOP 13+27 (Gemeinsame Beratung a) Recht auf Bildung – Recht auf Unterricht, b) Kooperationen für Oberstufen stärken) erklärt die bildungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anne Riecke:

    "Eigentlich ist es ja traurig genug, dass wir in Schleswig-Holstein überhaupt darüber diskutieren müssen, ob Kinder und Jugendliche ein Recht auf Unterricht haben. Eigentlich müsste das eine Selbstverständlichkeit sein – so wie ein funktionierender Rettungsdienst oder eine sichere Brücke über den Nord-Ostsee-Kanal.

    Bildung, innere Sicherheit und Infrastruktur – das sind die Kernaufgaben des Landes. Es sind die ureigenen Aufgaben, hierzulande für Verlässlichkeit zu sorgen. Bildung ist dabei nicht irgendein Politikfeld, sondern die Grundlage für Chancen, für Teilhabe, für ein selbstbestimmtes Leben. Deshalb will ich es ganz deutlich sagen: Das Anliegen der SPD ist absolut legitim. Wir teilen das Ziel, dass Unterrichtsversorgung stattfinden muss. Jede ausgefallene Stunde ist eine vertane Chance für unsere Kinder – und wir alle wissen, dass es davon in Schleswig-Holstein schon viel zu viele gibt.

    Ja, die Debatte ist hoch emotional. Eltern sind frustriert, Schülerinnen und Schüler sind enttäuscht, Lehrerinnen und Lehrer fühlen sich im Stich gelassen. Und wir als Politik müssen uns dieser Realität stellen: Es fehlt an Lehrkräften, es fehlen Perspektiven, und es fehlt schlicht an der Verlässlichkeit, die Familien zu Recht erwarten. Insofern finde ich: Wir sollten die Debatte nutzen, um gemeinsam nach vorne zu denken.

    Denn die spannende Frage ist doch, gegen wen soll man eigentlich klagen, wenn Unterricht ausfällt? Gegen die einzelne Lehrerin, die krank ist? Gegen die Schulleitung, die schon jetzt alles Menschenmögliche tut? Oder gegen das Land, das seiner Verantwortung nicht gerecht wird? Das zeigt doch: Es geht nicht um juristische Spitzfindigkeiten, sondern um die klare Verantwortung der Landespolitik. Und die ist für uns alle eindeutig: Wir müssen dafür sorgen, dass Unterricht stattfindet. Punkt.

    Wir sagen daher: Das Anliegen ist richtig. Und es ist gut, dass es in den Landtag eingebracht wird. Aber wir müssen im Ausschuss genau prüfen, wie eine solche Regelung ausgestaltet werden kann. Wir müssen klären: Wie definieren wir Unterrichtsversorgung konkret? Wie können wir das Recht auf Bildung praktisch absichern, ohne Schulen, Lehrkräfte und Eltern in endlose Gerichtsverfahren zu treiben? Das Ziel aber – das ist klar und das ist richtig.

    Lassen Sie mich zum Schluss sagen: Wir alle kennen die Klagen über Unterrichtsausfall. Wir alle wissen, wie schwer es ist, offene Lehrerstellen zu besetzen. Aber wenn wir hier im Landtag über das 'Recht auf Unterricht' sprechen, dann sprechen wir über nichts Geringeres als die Zukunft unserer Kinder. Und deshalb sollten wir die Debatte nicht kleinreden, sondern als Chance begreifen: Als Chance, Bildung endlich so ernst zu nehmen, wie sie es verdient. 

    Und zum Koalitionsantrag: Es ist wichtig, dass Schulen nicht nur Kooperationen mit Oberstufen eingehen und wir Schülerinnen und Schülern nicht nur vermitteln, dass das Abitur der goldene Weg ist, der angestrebt werden muss. Es muss viel mehr darum gehen, alternative Bildungswege aufzuzeigen und den ESA und MSA wieder in den Fokus zu rücken. Diese Abschlüsse sind wertvoll! Eine stärkere Bedeutung dieser Abschlüsse kann dazu beitragen, das Interesse für Ausbildungsberufe sowohl im Handwerk als auch im Handel bspw. zu fördern, die genauso zu erfüllenden Karrieren führen."

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  • 09.10.2018

    Jörg Hansen: Probephase für Elektroschockpistolen ist sinnvoll

    Anlässlich der Forderung der Gewerkschaft der Polizei Schleswig-Holstein, dass Spezialeinheiten den Einsatz von Elektroschockpistolen proben sollen, erklärt der polizeipolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jörg Hansen:

    „Eine Probephase für den Einsatz von Elektroschockpistolen halten wir für sinnvoll. Ein Polizist muss in einer Gefahrensituation in der Lage sein, einen Angreifer zu stoppen, ohne dass dieser dabei ums Leben kommt. Der Einsatz einer Elektroschockpistole kann dabei das mildere Mittel als der Einsatz einer scharfen Pistole und gleichzeitig das wirksamere Mittel als Tränengas sein.

    Man darf nicht vergessen, dass es auch für den beteiligten Polizisten immer eine große psychische Belastung darstellt, wenn ein Mensch während des Einsatzes durch die eigene Dienstwaffe ums Leben kommt. Deshalb sollte unser oberstes Ziel sein, die Polizei handlungsfähig zu machen und dabei Menschenleben zu schützen.

    Der Einsatz von Elektroschockpistolen kann eine Option sein, um dieses Ziel zu erreichen. Ob er sich im Dienstalltag der Polizei wirklich bewährt, kann aber nur eine Probephase zeigen.“

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  • 17.10.2025

    Heiner Garg zu TOP 22+26 "Nationale Zuckersteuer in Deutschland einführen"

    In seiner Rede zu TOP 22+26 (Gemeinsame Beratung a) Herstellerabgabe auf besonders zuckerhaltige Lebensmittel einführen, b) Kindergesundheit schützen: Nationale Zuckersteuer in Deutschland einführen) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und gesundheitspolitische Sprecher, Heiner Garg: 

    "Nach Musgrave/Musgrave/Kullmer, die das Standardwerk der Finanzwissenschaften zu Marktversagen und Staatsinterventionen geschrieben haben, wird Marktversagen wie folgt definiert. Marktversagen liegt vor, wenn der Preismechanismus die vorhandenen Ressourcen nicht so lenkt, dass eine Pareto-effiziente, also eine volkswirtschaftlich optimale Güterallokation, erreicht wird. 

    Jetzt gehen wir die fünf Themen mal durch, die aufgelistet werden. Öffentliche Güter, also bei der Nicht-Ausschließbarkeit und Nicht-Rivalität, führen dann dazu, dass der Markt sie nicht bereitstellt.  Ich glaube, das kann man bei Zucker ausschließen. Externe Effekte: Kosten oder Nutzen Dritter werden nicht über Preise berücksichtigt. Da nähern wir uns dem Problem doch schon ziemlich, wenn ich an die Gesundheitskosten denke, beispielsweise an die erhöhte Kariesprävalenz oder eine erhöhte Prävalenz für Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder eine erhöhte Prävalenz für Diabetes Typ 2. Unvollkommener Wettbewerb, Monopole oder Oligopole verzerren Preise und Mengen: Bei Zucker eher nicht der Fall. Informationsasymmetrien – Marktteilnehmer verfügen über ungleiche Informationen: Ja, das mit der Gesundheitsbildung und Gesundheitsaufklärung ist sehr wohl ein Problem. Die Kariesprävalenz beispielsweise bei Schulkindern ist auch innerhalb Schleswig-Holsteins extrem unterschiedlich, immer noch, auch im Jahr 2025. Und die Cluster, wo die Kariesprävalenzen am höchsten sind, die würde jetzt niemanden überraschen, glaube ich. Instabile Märkte, etwa bei konjunkturellen Schwankungen oder Krisen, schließen wir mal aus. Selbst bei Corona gab es ausreichend Zucker.

    Über 50 Länder in der Welt haben entweder eine Steuer oder eine Abgabe auf besonders zuckerhaltige Produkte. Übrigens, das habe ich Ihnen auch mal mitgebracht, ausgerechnet das schöne Dorf San Juan Chamula, das ist das Coca-Cola-Dorf, in dem Coca-Cola günstiger als Trinkwasser ist, weil die dortige Coca-Cola -Fabrik das ganze Trinkwasser verbraucht, unterliegt dieser Zuckersteuer nicht. 

    Ich habe mir beide Anträge nicht nur sehr genau angeschaut, sondern habe mich auch ernsthaft gefragt, was würden wir eigentlich machen. Sie wissen, Liberale reagieren zunächst einmal eher sehr zurückhaltend, wenn es darum geht, eine neue Steuer einzuführen, insbesondere dann, wenn sie wie Kai aus der Kiste auf einer CDU-Tagung hervorgebracht wird. Ich habe nur darauf gewartet, dass von der SPD dann ein Antrag kommt. 

    Zum SPD -Antrag: Ich habe das so verstanden, dass Sie in der Sache abstimmen wollen. Ich plädiere aber dringend für Ausschussüberweisung. Ich will Ihnen auch sagen, warum. Ich möchte einmal gerne die Frage zwischen der Kollegin Pauls und der Kollegin Raudies klären. Was wollen Sie wirklich? Eine Steuer oder eine Abgabe? Wenn Sie eine Steuer wollen, unterliegt das Aufkommen dem Nonaffektationsprinzip, dann geht das in den allgemeinen Haushalt. Wenn Sie eine wirkliche Abgabe fordern, um das Aufkommen aus dieser Abgabe beispielsweise der GKV zur Verfügung zu stellen, wären wir sofort dabei. Und dieses Aufkommen aus einer echten Abgabe wird dann eingesetzt, eins zu eins für Prävention. Da wären wir sofort dabei.

    Bei einer Steuer stellt sich die Frage: Haben Sie sich mal Gedanken darüber gemacht, ob auch eine Surrogat-Steuer eingeführt werden soll? Also wollen Sie auch Zuckerersatzstoffe besteuern beispielsweise? Wollen Sie künstliche Zuckerersatzstoffe besteuern? Wollen Sie Birnendicksaft, Agavendicksaft, Honig und andere Dinge ebenfalls mit besteuern? Ja, das sind ja die typischen Steuervermeidungsstrategien bei der Tabaksteuer beispielsweise gewesen. Deswegen wurden Surrogat-Steuern eingeführt.

    Wir sind einer Abgabe, einer wirklichen Abgabe auf besonders zuckerhaltige Produkte, wo dann das Aufkommen eins zu eins für Präventionsangebote eingesetzt wird, vollkommen offen gegenüber, da sind wir dabei. Aber bei einem Steuerschnellschuss hätten Sie uns verloren. Dass Sie uns für eine Mehrheit nicht brauchen, wissen wir. Aber ich glaube, es wäre klug, wir würden uns wirklich noch einmal mit ein paar Experten darüber unterhalten, wie wir das Aufkommen aus einer Abgabe intelligent zur Prävention einsetzen könnten. Und ich glaube, wir sollten uns noch einmal darüber unterhalten, was wir eigentlich wirklich wollen, Steuer oder Abgabe."  

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  • 17.10.2025

    Anne Riecke zu TOP 16 "Digitaler Masterplan Kultur 2.0"

    In ihrer Rede zu TOP 16 (Digitaler Masterplan Kultur 2.0) erklärt die kulturpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anne Riecke:

    "Mit dem 'Digitalen Masterplan Kultur 2.0' liegt nun die Fortschreibung eines Projekts vor, das schon 2019 als wichtiger Schritt gemacht wurde, um die Kulturlandschaft Schleswig-Holsteins ins digitale Zeitalter zu führen. Und ja – vieles daran ist gut gemeint.

    Aber, wie so oft in der Digitalpolitik dieser Landesregierung, bleibt der Anspruch größer als die Umsetzung. Der neue Masterplan liest sich stellenweise eher wie eine technologische Vision als wie ein realistisches Handlungskonzept. Von Künstlicher Intelligenz ist die Rede, von Avataren, hybriden Welten, 'Predictive Analystics' und einer landesweiten Kulturplattform, die alles miteinander verknüpfen soll – von Museen über Bibliotheken bis hin zu Musikschulen. Das klingt modern und ambitioniert.

    Aber wer mit Kultureinrichtungen im Land spricht, hört etwas anderes: Viele kämpfen noch immer mit Grundsatzfragen – mit veralteter Technik, mit fehlendem Personal, mit komplizierten Förderverfahren. Bevor wir also von ChatGPT im Museum oder KI-gesteuerten Besucherströmen träumen, sollten wir den Menschen in den Einrichtungen helfen, ihre Basisausstattung zu sichern und echte digitale Kompetenzen aufzubauen. Die im Masterplan beschriebene Evaluation zeigt selbst: 70 Prozent der bisherigen Fördermittel flossen in den Aufbau einer Datenbasis. Nur selten fand die Digitalisierung in der eigentlichen kulturellen Arbeit und Produktion statt – also bei der Entwicklung und Vermittlung von Kunst und Kultur. Das ist das Kernproblem.

    Digitalisierung darf kein Selbstzweck sein. Sie soll Kultur zugänglicher, kreativer und interaktiver machen – nicht nur Datenbanken füllen. Wenn die Landesregierung also von einer 'Kulturplattform Schleswig-Holstein' spricht, dann muss klar sein, dass diese kein weiteres Prestigeprojekt wird, das viel Geld verschlingt und wenig Wirkung entfaltet. Wir fordern stattdessen eine echte Strategie der Befähigung: weniger Bürokratie, mehr Schulungen, niedrigschwellige Beratungsangebote und Förderinstrumente, die auch kleine Einrichtungen erreichen. Denn die Digitalisierung gelingt nicht top-down aus dem Ministerium, sondern nur dort, wo Menschen vor Ort sie gestalten. Das Zentrum für Digitalisierung und Kultur an der Landesbibliothek kann dabei eine wichtige Rolle spielen. 

    Und noch ein Punkt, der im Masterplan zu kurz kommt: die rechtlichen und ethischen Fragen. Datenschutz, Urheberrecht, der Umgang mit KI-generierten Inhalten – all das wird kurz erwähnt, aber nicht geklärt. Gerade wenn das Land künftig auf Plattformen, Micro-Targeting und Datenanalysen setzt, braucht es klare Regeln und Transparenz. Hier dürfen wir Kulturschaffende nicht alleinlassen – sonst entsteht neue Unsicherheit statt Aufbruch.

    Der 'Digitale Masterplan Kultur 2.0' ist eine Chance, die wir nutzen sollten – aber nur, wenn wir aus den Fehlern der ersten Phase lernen. Wir brauchen weniger Hochglanz und mehr Praxis, weniger Vision und mehr Unterstützung im Alltag. Digitalisierung ist – wie gesagt – kein Selbstzweck, sondern ein Werkzeug, um Kultur sichtbar, offen und erlebbar zu machen – für alle Menschen in Schleswig-Holstein."

    Rede zu Protokoll gegeben!

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  • 17.10.2025

    Bernd Buchholz zu TOP 30 "Auswirkungen des Klimaziels der Landesregierung auf die Mieten"

    In seiner Rede zu TOP 30 (Ermittlung der Auswirkungen des Klimaziels der Landesregierung auf die Mieten in Schleswig-Holstein) erklärt der wohnungsbaupolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    "Niemand hier in diesem Saal leugnet den menschengemachten Klimawandel. Niemand in diesem Saal leugnet deshalb, dass wir in allen Bereichen klimaneutral werden müssen. Das leugnet niemand. Die Frage, wann wir es erreichen können, in bestimmten Bereichen klimaneutral zu werden, ist nicht nur eine Frage des Wollens, sondern auch der faktischen Möglichkeit. Man kann in Klimaschutzgesetze viele Ziele reinschreiben. Sie können auch reinschreiben, dass Sie morgen in Schleswig-Holstein klimaneutral sein wollen. Das können Sie machen, aber es ist nicht erreichbar faktisch.

    Mindestens mal ist aber klar, dass das Erreichen von Klimaneutralität über alle Sektoren Geld kostet. Sehr viel Geld kostet, wie wir wissen. Im Gebäudebereich kostet es sehr viel Geld und natürlich kostet es mehr Geld, wenn ich diese Ziele früher erreiche als später, weil ich dann bestehende, noch laufende, volkswirtschaftlich eigentlich noch abschreibbare Assets nicht mehr nutze. Das ist volkswirtschaftlich relativ einfach und müsste sich, solange Sie immer auf irgendwelche Anträge ‚evidenzbasiert‘ draufschreiben, auch Ihnen erschließen. Ich will sagen, es wird jeden Tag, den Sie ein Ziel vorziehen, teurer.

    Der Gedanke, Herr Kollege Hölck, der ist ja richtig. Schön, dass Sie jetzt dazu hinkommen, einmal zu fragen, na ja, was wird es denn dann für die Mieten aus dem Gebäudesektor bedeuten? Wir haben in 2024 diese Grundlagenuntersuchung der ARGE gehabt. Der Kollege Breitner vom VNW hat damals gesagt, das sind etwa fünf bis sieben Euro pro Quadratmeter, das heißt, wenn wir das ein bisschen runterrechnen und die Effizienzstandards runternehmen, dann ist das so, dass wir auch heute schon sagen können, wir liegen da ungefähr bei vier bis fünf Euro für den Quadratmeter, die realistisch anzusetzen sind. Und dabei ist, und das finde ich ist auch ganz logisch, im Durchschnitt das Ganze verteuert um etwa einen Euro, wenn man das vorzieht von 2045 auf 2040. Die Debatte in Hamburg hat ausgelöst, dass wir Ihrem Antrag sicherlich genauso zustimmen werden, wie wir dem Antrag der Koalition zustimmen werden. Denn wir sollten das untersuchen.

    Aber Sie sollten dabei nicht nur die Frage stellen, wie Sie anschließend die Verteuerung sozial abfedern, sondern Sie sollten die Frage stellen, ob das Ziel überhaupt erreichbar ist. Und Ihr Parteifreund Breitner schreibt Ihnen gerade in einem Brief, dass das Ziel 2040 im Gebäudebereich auch bei schärfsten Anstrengungen und etwa 15 Milliarden Euro, die in der Privatwirtschaft investiert werden müssten, nicht erreichbar sein wird. Und wenn man das Geld hätte, niemand da wäre, der die Umbaumaßnahmen umsetzen könnte, weil wir gar keine Menschen haben. 

    Niemand redet darüber, dass derzeit durch die Energiepreissituation in Deutschland auch in diesem Land längst die Deindustrialisierung des Landes eingesetzt hat. Wir können in Brunsbüttel sehen, dass zwar alles schön ist, dass da freundliche Abkommen mit Herrn Minister Goldschmidt geschlossen werden, aber die Produktion in Brunsbüttel wird deutlich reduziert. Und die abgeschlossenen Themen führen dazu, dass die Werkleiter an ihre Unternehmenszentralen melden, dass es in Schleswig-Holstein Standortnachteile gegenüber allem anderen gibt. Das führt dazu, dass auch die Deindustrialisierung, die das verteuert, was wir insgesamt haben, weiter vorantreibt. Wir stimmen Ihren Anträgen zu, weil Sie der erste Weg dazu sind, wirklich einmal von den Kosten her zu überprüfen, was Klimaneutralität kostet."

     

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 20.10.2025

    Anne Riecke: Schutz des Dauergrünlands muss gelockert werden

    Zur Berichterstattung über die von Landwirtschaftsminister Werner Schwarz geplanten Lockerungen beim Schutz von Dauergrünland erklärt die agrarpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anne Riecke:

    "Die Ankündigung von Minister Schwarz, Lockerungen für den Schutz des Dauergrünlands zu erwägen, begrüßen wir ausdrücklich.

    Dauergrünland ist ein bedeutender Bestandteil unserer Agrar- und Kulturlandschaft. Gleichzeitig sind wir uns bewusst, dass landwirtschaftliche Betriebe vor immer größeren Herausforderungen stehen – steigende Kosten, Konkurrenzdruck, flexible Strukturen. Eine Lockerung des bisherigen Umbruchverbots kann hier helfen, betriebliche Handlungsräume zu schaffen.

    Wir müssen dabei aber zwei Ziele gleichzeitig verfolgen: Agrarwirtschaft stärken und ökologische Anforderungen berücksichtigen. Wir erwarten vom Ministerium, dass bei jeder Lockerung klar geregelt wird, unter welchen Bedingungen Umbrüche möglich sind, wie Ersatzflächen oder ökologische Ausgleichsmaßnahmen sicherzustellen sind, und wie langfristig eine nachhaltige Nutzung von Grünland gewährleistet wird.

    Wir stehen dafür, dass landwirtschaftliche Betriebe faire Rahmenbedingungen haben. Wenn der Schutz des Dauergrünlands moderat gelockert wird und damit neue Perspektiven für die Landwirtschaft eröffnet, ist das im Interesse von Produktion, Beschäftigung und regionaler Wertschöpfung."

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  • 20.10.2025

    Bernd Buchholz: Strukturreform der Amtsgerichte spart keinen einzigen Cent

    Zu den heute veröffentlichten Vorschlägen für eine Strukturreform der Fachgerichte erklärt der justizpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz: 

    "Wenn von 22 Amtsgerichten 21 bestehen bleiben, kann von Reform keine Rede sein. Mit dieser Strukturreform wird die Ministerin keinen Cent sparen, aber die Unruhe in der Justiz weiter befeuern. Das Beste wäre es, all das zu unterlassen und dafür zu sorgen, dass die Justiz mit E-Akten und Open-Source-Mail- und Betriebssystemen vernünftig arbeiten kann." 

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