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  • 03.11.2025

    Christopher Vogt: Friedrich Merz muss in Husum für Klarheit in der Verkehrspolitik sorgen

    Zum Besuch des Bundeskanzlers in Schleswig-Holstein erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:  

    "Es ist eine gute Nachricht, dass der Bundeskanzler heute zu seinem Antrittsbesuch nach Schleswig-Holstein kommen wird. Wir haben die klare Erwartungshaltung, dass Friedrich Merz bei dieser Gelegenheit endlich für Klarheit sorgen wird, was seine Bundesregierung konkret für unser Bundesland plant. Während vom angekündigten ‚Herbst der Reformen‘ und geeigneten Maßnahmen für eine Wirtschaftswende und zur stärkeren Steuerung der Migration weiterhin nichts zu sehen ist, hat die neue Bundesregierung im Bereich der Verkehrspolitik für sehr viel Unmut und Verunsicherung gesorgt. Die Realisierung wichtiger Neu- und Ausbaumaßnahmen wie der A20, A21, A25 und B5 wurden von Bundesverkehrsminister Schnieder offen in Frage gestellt oder - wie die Marschbahn - um viele Jahre verschoben. Außer einem halbgaren Bekenntnis zum Weiterbau A20 hat man seitdem nicht mehr viel von der Bundesregierung gehört. Anstatt der vom Bundesverkehrsminister geforderten 15 Milliarden Euro hatte sich die Koalition auf lediglich 3 Milliarden Euro mehr Investitionen für die kommenden vier Jahre verständigt. Insofern haben wir nach den schwarz-roten Chaostagen die Sorge, dass viele wichtige Projekte in Schleswig-Holstein nicht ausreichend finanziert sind.

    Wir erwarten vom Bundeskanzler jetzt eine klare Aussage, welche Verkehrsprojekte seine Regierung wann genau umsetzen will. Angesichts des schuldenfinanzierten 500-Milliarden-Pakets für die Infrastruktur müssen in Schleswig-Holstein mehr Verkehrsprojekte realisiert werden und nicht weniger. Und die Projekte müssen schneller umgesetzt werden und nicht langsamer. Wenn Friedrich Merz schon an die Westküste fährt, muss er einsehen, dass die marode Marschbahnstrecke schnellstmöglich modernisiert und ausgebaut werden muss und nicht erst 2045. So hat es auch der Landtag kürzlich auf unsere Initiative hin in einem einstimmigen Beschluss gefordert.

    Wir sind zudem gespannt, was Friedrich Merz zur Zukunft der Bundeswehr in Schleswig-Holstein, zur Energiepolitik und auch zu den Plänen der Landesregierung zu Lyten sagen wird, wo es ja offenbar einen Dissens zwischen Schwarz-Grün und der Bundeswirtschaftsministerin gibt. Der Bundeskanzler sollte sich in Husum auch zur finanziellen Lage der Kommunen äußern, die deutlich mehr Entlastung benötigen. Die dramatische Lage der kommunalen Finanzen zeigt, wie wichtig eine umfassende Reform ist, um den Sozialstaat erhalten zu können. Die Vorschläge des Landkreistages, die verschiedenen Sozialleistungen umfangreich zu bündeln und das System deutlich zu vereinfachen, gehen aus unserer Sicht in die richtige Richtung und sollten von Friedrich Merz und Daniel Günther aufgegriffen werden."

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  • 03.11.2025

    Bernd Buchholz: Sind die Millionen aus der Northvolt-Wandelanleihe gerettet?

    Zum von der FDP-Fraktion eingereichten Antrag für den Wirtschaftsausschuss am 5. November 2025, damit die Landesregierung zum aktuellen Stand zur Verwendung der noch verfügbaren Mittel aus der Northvolt-Wandelanleihe berichtet, erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz: 

    "Vor knapp drei Wochen hat die Landesregierung auf eine höchst eilige Entscheidung des Finanzausschusses gedrängt, damit sie Mittel aus der Northvolt-Wandelanleihe retten kann. Seitdem haben wir keinerlei weiteren Informationen seitens der Landesregierung erhalten. Ich erwarte, dass uns die Landesregierung berichtet, ob die Strategie der schwarz-grünen Landesregierung erfolgreich war und wie es mit Northvolt Drei weitergeht. Es kann nicht sein, dass die Landesregierung jetzt auf den Kurs der Bundesregierung einschwenkt und gar nicht mehr kommuniziert."

    Anlage: Antrag "Bericht der Landesregierung zum aktuellen Stand zur Verwendung der noch verfügbaren Mittel aus der Northvolt-Wandelanleihe"

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  • 04.11.2025

    Annabell Krämer: Finanzpolitik nach dem Prinzip Hoffnung

    Zur heutigen Vorstellung der Ergebnisse der Oktober-Steuerschätzung erklärt die stellvertretende Vorsitzende und haushaltspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    "Schwarz-Grün betreibt weiterhin eine Finanzpolitik nach dem Prinzip Hoffnung. Zum erwarteten zarten wirtschaftlichen Aufschwung und den zusätzlichen Steuereinnahmen hat diese Landesregierung nichts beigetragen. Im Gegenteil. Nennenswerte Wirtschaftsimpulse von Seiten der Landesregierung bleiben weiterhin aus.

    Die gute Nachricht für die Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner ist, dass diese zusätzlichen Mittel für die Bedienung der immensen Schulden des Landes eingesetzt werden müssen und nicht für unsinnige weitere Prestigeprojekte verbraten werden können."

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  • 04.11.2025

    Christopher Vogt: Das schwarz-grüne Stühlerücken geht weiter

    Zur heutigen Kabinettsumbildung erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:  

    "Personelle Kontinuität sieht anders aus. Das schwarz-grüne Stühlerücken geht munter weiter. Die spannende Frage ist, ob der personelle Aderlass im Kabinett damit auch tatsächlich beendet ist. Es ist jedenfalls fraglich, ob die vielen politischen Baustellen im Land durch diese Kabinettsumbildung vor der Landtagswahl noch vorankommen werden.

    Der Rücktritt von Ministerin Sütterlin-Waack ist keine Überraschung, denn es war längst bekannt, dass sie nicht die volle Wahlperiode im Amt bleiben möchte. Wir haben vor dieser Entscheidung Respekt und wünschen Sabine Sütterlin-Waack alles Gute für den neuen Lebensabschnitt! Der Ministerpräsident verliert mit ihr einen der wenigen Lichtblicke und eine wichtige Stütze im schwarz-grünen Kabinett.

    Wir hatten mit Frau Sütterlin-Waack in der Jamaika-Koalition gut zusammengearbeitet und sie hat auch in dieser Wahlperiode vernünftige Arbeit geleistet, auch wenn wir natürlich nicht mit allem einverstanden waren. Ihrer Nachfolgerin gratulieren wir und wünschen ihr im Interesse unseres Bundeslandes eine glückliche Hand! Sie wird keine Eingewöhnungszeit benötigen, aber die Herausforderungen im Bereich der Sicherheit, des Zivilschutzes, der Wohnungsbaupolitik und der Kommunen bleiben gewaltig.

    Der Rücktritt des Landwirtschaftsministers ist konsequent. Wir schätzen Werner Schwarz menschlich und fachlich, aber ihm fehlte von Beginn die politische Rückendeckung, um für die Landwirtschaft wirklich etwas zu erreichen. Der Plan des Ministerpräsidenten, die Rahmenbedingungen für die Landwirtschaft – trotz seiner Koalitionsentscheidung zugunsten der Grünen – mit einem neuen CDU-Ministerium nennenswert zu verbessern, ist gründlich misslungen. Der Landwirtschaftsminister musste gegenüber dem grünen Umweltminister regelmäßig den Kürzeren ziehen, was in den letzten Wochen erneut sehr deutlich wurde. Es mangelte dem Landwirtschaftsminister an Zuständigkeiten, an Durchsetzungskraft und an politischer Unterstützung in der Koalition. Daran wird in dieser Koalition auch seine Nachfolgerin Cornelia Schmachtenberg bedauerlicherweise nur wenig ändern können. Ihre Fachkompetenz steht dabei außer Frage. Ich bin jedoch skeptisch, dass es ihr nun gelingen wird, in dieser Koalition etwas durchzusetzen. Wir wünschen ihr im Sinne der für unser Land sehr wichtigen Landwirtschaft gutes Gelingen im neuen Amt!“

     

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  • 04.11.2025

    Heiner Garg: Drohende Streichung bei regionalen Ärztenetzen ist ein Schlag ins Kontor

    Zur Warnung der Ärztegenossenschaft Nord zum drohenden Aus der Förderung der regionalen Ärztenetze erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Heiner Garg: 

    „Die drohende Streichung der Förderung der akkreditierten regionalen Ärztenetze sind ein Schlag ins Kontor. Nach den Streichungen beim Versorgungssicherungsfonds durch die Landesregierung ist das ein weiterer harter Schlag für die Versorgung im Land.

    Dabei müsste es heißen: Ärztenetze stärken - statt zertrümmern!

    Ich erwarte, dass die Landesregierung hier in den Austausch mit der Kassenärztlichen Vereinigung und den Krankenkassen tritt. Zudem wiederhole ich unsere Forderung, dass die Landesregierung den Versorgungssicherungsfonds sofort wieder mit Finanzmitteln ausstatten muss.“

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  • 10.10.2018

    Oliver Kumbartzky: Maßnahmen zum Schutz von Weidetieren ehrlich auswerten

    Anlässlich der zahlreichen Berichterstattungen über Initiativen gegen den Wolf erklärt der landwirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:                     

    „Die Frequenz der Nutztierrisse in Schleswig-Holstein nimmt ein dramatisches Ausmaß an, das sofortiger Handlung bedarf. Der Wolf reißt nicht nur Schafe, sondern gefährdet damit auch die Existenzgrundlage der Weidetierhalter.

    Die Bürgerinitiativen, die sich zum Schutz ihrer Tiere gegründet haben, müssen sich auf die Unterstützung der Politik verlassen können. Die sich abzeichnenden Prognosen, die aus anderen Bundesländern kommen, sind für die Weidetierhaltung bedrohlich. Der Schutzstatus des Wolfes muss deshalb auf den Prüfstand gestellt werden. Wir benötigen endlich eine gerichtsfeste Definition von ‚Problemwolf‘ bzw. ‚auffälligem Wolf‘.

    Umweltminister Jan Philipp Albrecht geht einen guten ersten Schritt, indem er gemeinsam mit den Schafhaltern Probleme bespricht und Lösungsansätze entwickelt. Der Bau eines Wolfschutzzaunes auf Eiderstedt ist daher ein Ansatz, der getestet werden muss. Aber wir erwarten auch eine ehrliche Auswertung dieser Maßnahme. Sollte sich herausstellen, dass Schutzzäune nicht den Erfolg bringen, der erwartet wird, dann müssen daraus Konsequenzen gezogen werden. Die Ausweisung von wolfsfreien Gebieten in der Marschlandschaft wäre dann aus unserer Sicht eine Überlegung wert.

    Für den Erhalt der Weidetierhaltung und der Deich- und Küstensicherung ist ein unverzügliches Handeln unerlässlich.“

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  • 05.11.2025

    Bernd Buchholz: Abstimmung über Gerichtsstrukturreform ist ein Fehler

    Zur heutigen Abstimmung des Innen- und Rechtsausschusses über den Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Fachgerichtsstruktur in Schleswig-Holstein erklärt der justizpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

     „Die heutige Abstimmung im Innen- und Rechtsausschuss über die Gerichtsstrukturreform ist ein starkes Stück. Viele wichtige Fragen sind noch immer offen. Gleichzeitig war noch nicht einmal ein Vertreter des Justizministeriums im Ausschuss anwesend, um entsprechende Fragen beantworten oder diskutieren zu können.

    Die Landesregierung prügelt hier auf Gedeih und Verderb eine Strukturreform durch, bei der bis heute nicht gesagt werden konnte, welche Kosten mit ihr eingespart werden. Die Justiz in Schleswig-Holstein müsste gestärkt werden. Die Landesregierung macht hier das Gegenteil.“

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  • 06.11.2025

    Christopher Vogt: Der BUND muss seine Klage gegen den A20-Weiterbau endlich zurückziehen

    Angesichts der neuerlichen Diskussionen um die A20 erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Es braucht bei der A20 endlich Klarheit – insbesondere für die Menschen in der Region und für unsere Wirtschaft. Wir fordern den BUND auf, seine jahrelange Blockadehaltung endlich zu beenden und durch einen Verzicht auf die Klage den Weg für das Baurecht im Abschnitt 3 von Weede nach Wittenborn frei zu machen.

    Wir erwarten vom BUND und den anderen Verbänden, auch für die weiteren Abschnitte keine Klagen einzureichen, die nur dazu dienen, das wichtigste Infrastrukturprojekt unseres Landes unnötig zu verteuern und zu verzögern. Der Umwelt- und Tierschutz muss bei der Planung selbstverständlich angemessen berücksichtigt werden, aber dies ist bei der aktuellen Planung auch der Fall. Die schwarz-grüne Landesregierung hätte beim Dialog mit den Umweltverbänden sicherlich früher intensiver ins Gespräch gehen sollen, aber jetzt erwarten wir endlich Erfolgsmeldungen. Das von Minister Madsen im Frühjahr angekündigte Enddatum für die Verhandlungen ist schließlich längst erreicht. Ich habe auch kein Verständnis dafür, dass die Grünen entgegen ihrer Zustimmung zu dem von uns initiierten Landtagsbeschluss vom September (Drucksache 20/3571 (neu)) den A20-Weiterbau aktuell wieder in Frage stellen. 

    Von der schwarz-roten Bundesregierung erwarten wir ein glasklares Bekenntnis zum Weiterbau der A20, das auch mit einer ausreichenden Finanzierung hinterlegt werden muss. Vage Lippenbekenntnisse reichen nicht aus, wenn von erneuten Mehrkosten die Rede ist und bereits die Finanzierung der bisher vorgesehenen Kosten im Etat des Bundesverkehrsministerium nicht abgesichert ist. Die von Bundesverkehrsminister geforderten 15 Milliarden Euro für Neu- und Ausbauten wurden in der Koalition auf drei Milliarden Euro runterverhandelt. Gerade angesichts des 500 Milliarden Euro schweren Schuldenpakets für die Infrastruktur kann es nicht sein, dass selbst die wichtigsten Verkehrsprojekte bisher nicht ausreichend finanziert sind.“

     

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  • 06.11.2025

    Christopher Vogt: Wichtige Projekte fehlen in der Büsumer Liste

    Zur heutigen Verabschiedung der Neuauflage der Ahrensburger Liste als Büsumer Liste erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Es ist befremdlich, dass die Marschbahn nicht in dieser Neuauflage der Ahrensburger Liste enthalten ist und die Hinterlandanbindung der festen Fehmarnbelt-Querung sogar gestrichen wurde. Von Schleswig-Holsteins Verkehrsminister wäre zu erwarten gewesen, diese beiden zentralen Projekte mit auf die Liste zu setzen. Es ist abenteuerlich, dass die Landesregierung angesichts dieser Entscheidungen allen Ernstes erklärt, dass der Fokus auf einer nachhaltigen Verkehrsverlagerung von der Straße auf Schiene und Wasserwege gelegen habe.“

     

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  • 07.11.2025

    Christopher Vogt und Heiner Garg: Geesthacht braucht ein geburtshilfliches Angebot

    Vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklung am Krankenhausstandort Geesthacht fordern der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt, sowie der gesundheitspolitische Sprecher, Dr. Heiner Garg, eine gemeinsame Kraftanstrengung aller Beteiligten zum Erhalt eines geburtshilflichen Angebotes in der Region.

    Dazu erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Heiner Garg:

    „Investor Thomas Pötzsch malte noch vor wenigen Monaten in bunten Farben ein modernes, vielversprechendes Konzept für den Krankenhausstandort Geesthacht an die Wand. Dies geschah sehr zur Freude der Öffentlichkeit. Voller Inbrunst versprach der nicht aus dem Gesundheitsbereich stammende Reeder dem Sozialausschuss des Landtages eine strahlende Zukunft für die Versorgung der Menschen in der gesamten Region.

    Nur wenige Monate später – nämlich in dieser Woche – polterte derselbe Investor im Sozialausschuss des Landtages über das Gesundheitssystem im Allgemeinen und über sein eigenes Sanierungskonzept im Besonderen. Fazit: Dem von ihm selbst vorgestellten Konzept habe es von Anfang an vor allem an einem gemangelt: der Realisierbarkeit. Das ist wirklich bitter.

    Deutlich wurde in der jüngsten Sitzung des Sozialausschuss, dass aus den einstigen Plänen, das geburtshilfliche Angebot noch deutlich zu verbessern, nicht nur nichts werden, sondern das Klinikum im Gegenteil in Zukunft überhaupt keine Geburtshilfe mehr vorhalten soll.

    Die Menschen in Geestacht und Umgebung brauchen aber ein geburtshilfliches Angebot. Und vielleicht steckt trotz der zahlreichen Hiobsbotschaften in der aktuellen Lage auch die Chance, etwas Neues auf die Beine zu stellen: Die Idee eines von Hebammen geleiteten Kreißsaales ist aus unserer Sicht konsequent weiterzuverfolgen und die Landespolitik steht in der Verantwortung, diese auch möglich zu machen!“  

    Der aus dem Kreis Herzogtum Lauenburg stammende Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt, erklärt dazu:

    „Wie es zu diesem für die Region und vor allem die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Klinikums erneuten Tiefschlag kommen konnte, muss lückenlos aufgeklärt werden. Von wechselseitigen Schuldzuweisungen verbessert sich die Versorgungssituation vor Ort allerdings nicht. Deshalb ist es jetzt notwendig, nach vorne zu schauen und tatkräftig daran zu arbeiten, dass Geesthacht weiterhin ein verlässliches und qualitativ hochwertiges geburtshilfliches Angebot bereithält. Es kann nicht sein, dass unser Landkreis bald der erste in Schleswig-Holstein ist, der keine Geburtsstation mehr hat. Kinder- und Familienfreundlichkeit sieht wirklich anders aus.

    Ich erwarte, dass Land, Kreis, Stadt, Kostenträger, Hebammenverband, Kassenärztliche Vereinigung, Klinikpersonal und der Investor sich jetzt nicht nur zusammensetzen, sondern gemeinsam an einem Strang ziehen. Stimmt das Konzept und stehen die notwendigen Fachkräfte bereit, dann darf es nicht am Geld scheitern. Im Zweifel muss das Land hier nach dem Vorbild des Versorgungssicherungsfonds tätig werden.

    Eine gute medizinische Grundversorgung ist nicht nur elementare Daseinsvorsorge und schlicht notwendig für die Region, sondern sie stärkt auch das Vertrauen in demokratische Strukturen. Es gibt hier eine gemeinsame Bringschuld gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern in der Region.“

     

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  • 10.11.2025

    Christopher Vogt: Klageverzicht ist richtig, jetzt muss die Finanzierung der A20 sichergestellt werden

    Zur Rücknahme der Klage des BUND gegen den Weiterbau der A20 erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Das ist eine gute, aber auch längst überfällige Nachricht! Die Klage des BUND war nicht nachvollziehbar und es war höchste Zeit, dass sie nun endlich fallen gelassen wird. Minister Madsen muss jetzt öffentlich darlegen, wie viel Geld wofür genau fließen soll.

    Die aktuelle Ausgestaltung des Verbandsklagerechts gibt den entsprechenden Verbänden große Macht, die jedoch nicht dafür genutzt werden darf, um dem Steuerzahler Geld für Projekte abzuknöpfen, die mit der eigentlichen Planung nichts zu tun haben. Es stellt sich auch die Frage, ob sich Land und BUND auch auf den Verzicht weiterer Klagen im Zuge des A20-Weiterbaus geeinigt haben, so dass das Spiel beim nächsten Abschnitt nicht gleich wieder von vorne losgeht.

    Die Landesregierung muss beim Bund nun auch die Finanzierung des Weiterbaus sicherstellen, da diese bisher leider nicht gewährleistet ist – auch angesichts der Kostensteigerungen durch die jahrelangen Verzögerungen. Die schwarz-rote Bundesregierung muss zudem bei der angekündigten Planungsbeschleunigung liefern. Der Deal des Landes mit dem BUND zeigt erneut eindrucksvoll auf, wie reformbedürftig das bisherige Planungsrecht ist, das man eher als Verhinderungsrecht bezeichnen muss.“

     

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  • 10.11.2025

    Christopher Vogt: Die Eingemeindung des Sachsenwaldes darf nicht einseitig zu Lasten der betroffenen Kommunen gehen

    Anlässlich der Stellungnahme der anliegenden Gemeinden zur geplanten Eingemeindung des Sachsenwaldes erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion und Abgeordnete für den Kreis Herzogtum Lauenburg, Christopher Vogt:

    „Es ist grundsätzlich richtig, dass die Landesregierung den bisherigen Sonderstatus des Sachsenwaldes beenden will. Die zahlreichen Firmenansiedlungen in einer kleinen Waldhütte der Bismarcks waren eine echte Farce, die mit Steuergerechtigkeit nichts zu tun hatte. Es war eine bundesweite Blamage für die Landesregierung, dass weder dem Innen- noch dem Finanzministerium aufgefallen sein soll, dass es jahrelang diese Steueroase mitten im Sachsenwald gegeben hat, bei der die Gewerbesteuer direkt an die familieneigene Forstgutsverwaltung der Bismarcks geflossen ist. Der Forstgutsverwaltung der Bismarcks sind zudem widerrechtlich Mittel aus dem kommunalen Finanzausgleich zugeflossen, die diese erstaunlicherweise nicht vollständig zurückzahlen muss. Man könnte das Problem nun sehr einfach lösen, indem man die Gewerbesteuerhoheit für dieses Gebiet einfach dem Land oder dem Kreis übertragen würde.

    Wenn die Landesregierung den Sonderstatus als gemeindefreies Gebiet jedoch insgesamt beenden will, dann muss dies unbedingt im Einvernehmen mit den betroffenen Gemeinden und der Stadt Schwarzenbek geschehen und nicht mit dem schwarz-grünen Schnellschuss, der derzeit im Innen- und Rechtsausschuss beraten wird. Der Gesetzentwurf der Koalition geht bisher einseitig zu Lasten der betroffenen Kommunen. Dies ist deshalb in dieser Form der falsche Weg und für uns nicht zustimmungsfähig. Die berechtigten Kritikpunkte, die von der Stadt Schwarzenbek und den betroffenen Gemeinden in ihrer Stellungnahme geäußert wurden, müssen von CDU und Grünen sehr ernstgenommen und im weiteren Gesetzgebungsverfahren angemessen berücksichtigt werden. Die viel zu kurze Anhörungsfrist war gerade mit Blick auf die Anzahl der betroffenen Kommunen eine Zumutung und es spricht auch Bände, dass man die Ämter Hohe Elbgeest und Schwarzenbek-Land bisher noch gar nicht angehört hat, weil man sie offenbar schlichtweg vergessen hatte. Dies muss dringend nachgeholt werden.

    Die finanziellen Auswirkungen einer möglichen Eingemeindung müssen noch einmal intensiver beleuchtet werden. Die zu erwartenden Kosten für die Unterhaltung der Waldwege, den Brandschutz und den anfallenden Verwaltungsaufwand z.B. für die notwendige Bauleitplanung müssen sehr transparent berechnet und für einen längeren Zeitraum vom Land erstattet werden. Wer bestellt, muss auch bezahlen. Dieses Konnexitätsprinzip muss auch hier gelten. Nur weil die Landesregierung ein Problem sehr lange verschlafen hat, kann die Lösung des Problems nicht sein, es einfach anderen aufzudrücken."

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  • 11.11.2025

    Bernd Buchholz: Land geht mit seinen Bediensteten miserabel um

    Zur Verhandlung des Verwaltungsgerichts über Klagen gegen die Beamtenbesoldung des Jahres 2022 erklärt der justizpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

     „Das Gericht kommt zu der Einschätzung, dass Schleswig-Holstein das Abstandsgebot zur Grundsicherung bei der Beamtenbesoldung verletzt, und zwar über alle 16 Besoldungsgruppen hinweg. Das zeigt, wie miserabel das Land als Dienstherr mit seinen Bediensteten umgeht. Für einen öffentlichen Dienst, der attraktiv sein will und auch in Zukunft gut qualifizierte Fachkräfte braucht, ist dieses Gebaren ein Armutszeugnis. Wenn wir gute Richter, Lehrkräfte und Polizeibeamte haben wollen, dann müssen sie auch anständig bezahlt werden. 

    Das Bundesverfassungsgericht muss das Gesetz jetzt zügig prüfen. Denn Ziel muss es sein, dass die rund 80.000 Beamtinnen und Beamten in diesem Land zeitnah angemessen und vor allem verfassungskonform bezahlt werden. Dass das Land 2022 die Gleichbehandlungszusage für alle einfach kassiert hat, treibt darüber hinaus viele Bedienstete in Klagverfahren gegen ihren Dienstherrn, zeigt mangelnde Wertschätzung und verstopft damit völlig unsinnig die Verwaltungsgerichte."

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  • 12.11.2025

    Christopher Vogt: Landesregierung belohnt jahrelange Blockadehaltung der Umweltverbände

    Zu den Ergebnissen der Verhandlungen zwischen dem Land und den Umweltverbänden, damit diese auf eine Klage gegen den Weiterbau der A20 verzichten, erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Es ist eine gute Nachricht, dass der BUND seine Klage endlich zurückzieht und der Bau der A20 bald weitergehen kann. Das wird insbesondere bei den leidgeplagten Menschen in Bad Segeberg, der Wirtschaft und vielen Pendlern für Erleichterung sorgen. Das Land zahlt für diese Einigung jedoch einen sehr hohen Preis. In Zeiten, in denen die schwarz-grüne Koalition hunderte Lehrerstellen einspart, sind 14 Millionen Euro Steuergeld für den Klageverzicht der Umweltverbände hochproblematisch. Die Klage des BUND war aus unserer Sicht in der Sache nicht wirklich nachvollziehbar. Es ging offenbar nur darum, den Weiterbau erneut zu verzögern und dadurch massiven Druck auf die Landesregierung auszuüben. Diese Taktik war erfolgreich. Besonders kritisch finde ich deshalb die Tatsache, dass es bei der Einigung zwischen Land und Umweltverbänden allein um den recht kurzen Abschnitt 3 im Bereich Bad Segeberg geht. Man muss kein Prophet sein, um vorherzusagen, dass die Verbände dieses Manöver bei den nächsten Abschnitten in Richtung Westen wiederholen werden. Ihre jahrelange Blockadehaltung wurde jetzt ja belohnt. Da wird es dann vermutlich wieder um die Zwergschwäne oder die Haselmaus gehen. 

    Diese Einigung zeigt erneut überdeutlich auf, wie reformbedürftig das deutsche Planungsrecht ist. Es ist in Wahrheit ein Verhinderungsrecht geworden, dass die Regierung im Zweifel erpressbar macht. Umwelt- und Artenschutz habe ihre absolute Berechtigung, aber sie dürfen nicht missbraucht werden, um demokratische Entscheidungen zu sabotieren. Das Planungsrecht muss endlich umfassend reformiert werden. Die Verbände sollten sich zukünftig frühzeitig konstruktiv einbringen müssen oder sollten ihre Klagerecht ansonsten verwirken. Die schwarz-rote Koalition im Bund muss jetzt auch die Finanzierung des gesamten Weiterbaus der A20 sicherstellen, was bisher trotz der Rekordschulden des Bundes für die Infrastruktur nicht der Fall ist. Der Ministerpräsident und sein Verkehrsminister haben also noch jede Menge Arbeit vor sich, um den Weiterbau der A20 auch tatsächlich voranzubringen."

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  • 13.11.2025

    Bernd Buchholz: Anforderungen an das kommunale Ehrenamt sind deutlich gestiegen

    Zur Entschädigungsverordnung für das kommunale Ehrenamt erklärt der kommunalpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    „Die Ermöglichung, die Aufwandsentschädigung für das kommunale Ehrenamt zu erhöhen, ist erstmal sinnvoll, weil die Anforderungen insbesondere an die ehrenamtlichen Bürgermeister in den letzten Jahren deutlich gestiegen sind. Die neue Regelung darf aber nicht zu einem vergifteten Geschenk des Landes werden. Die Landesregierung muss deshalb gleichzeitig Maßnahmen zur Verbesserung der kommunalen Finanzen, zum Bürokratieabbau für die Kommunen und zur steuerlichen Besserstellung von Ehrenamtlern ergreifen."

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  • 13.11.2025

    Christopher Vogt: Die Landesregierung verkennt die Bedeutung der Hochschulen

    Zu den Ergebnissen der Anhörung im Bildungsausschuss zur geplanten Erhebung eines Verwaltungskostenbeitrags für Studierende erklärt der Vorsitzende und hochschulpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Die Aufnahme eines Studiums wird durch die neue Gebühr für alle Studieninteressierten weiter verteuert und für viele auch ernsthaft erschwert. Mit Chancengerechtigkeit hat dieses schwarz-grüne Manöver nichts zu tun - ganz im Gegenteil. Für die Studierenden soll sich durch die Einführung des Verwaltungskostenbeitrags nichts verbessern. Die über 7 Millionen Euro Einnahmen sollen weder die Studienbedingungen verbessern noch sonst irgendwelche Vorteile für die Studierenden bringen. Wären die hohen Verwaltungskosten der Hochschulen eine ernsthafte Belastung für den Landeshaushalt, hätte die Landesregierung längst auf eine konsequente Reduzierung gedrängt. Dies ist aber nicht passiert. Es soll damit lediglich eins zu eins eine Kürzung im Hochschuletat ausgeglichen werden. 

    CDU und Grüne wollen mit den Studierenden ausgerechnet eine gesellschaftliche Gruppe, die in den letzten Jahren von den gestiegenen Lebenshaltungskosten besonders stark getroffen wurde, für das Stopfen von Haushaltslöchern heranziehen. Die Hochschulen haben in der schwarz-grünen Koalition keine Lobby und die Studierenden erst recht nicht.

    Die Landesregierung verkennt die strategische Bedeutung der Hochschulen für die Entwicklung unseres Bundeslandes und die Notwendigkeit, mehr kluge Köpfe nach Schleswig-Holstein zu locken, die nach dem Studium oft in unserem Bundesland bleiben. Wir wissen aus der Vergangenheit: Neue Gebühren werden in unserem Land selten wieder abgeschafft, sondern eher in regelmäßigen Abständen immer weiter erhöht. Wir werden die Änderung des Hochschulgesetzes ablehnen.“ 

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  • 18.11.2025

    Annabell Krämer: Mehr Geld für Radwege als für Krankenhäuser - das ist eine fehlgeleitete schwarz-grüne Prioritätensetzung

    Zur heute von der Landesregierung vorgestellten Nachschiebeliste erklärt die stellvertretende Vorsitzende und finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    "Die Nachschiebeliste ist in vielen Bereichen enttäuschend und wirft viele Fragen auf. Mir ist schleierhaft, wie die heute vorgestellte Mittelverteilung aus dem Sondervermögen Impulse für die Wirtschaft generieren soll. Statt der versprochenen 40 Millionen Euro aus dem Sondervermögen für die Landesstraßen gibt es jetzt nur noch knapp zehn Millionen Euro. Damit sind die Landesstraßen weiterhin massiv unterfinanziert.

    Wenn aus dem Sondervermögen des Bundes in den kommenden fünf Jahren mehr Geld für Radwege ausgegeben wird als für unsere Krankenhäuser, dann halte ich das für eine völlig fehlgeleitete schwarz-grüne Prioritätensetzung.

    Das Land profitiert von dem Geldregen aus dem Sondervermögen des Bundes und der höheren Verschuldungsmöglichkeit des Landes. Damit setzt die Landesregierung erneut auf einen Schuldenhaushalt und nimmt keine Schwerpunktsetzung zur Konsolidierung vor."

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  • 19.11.2025

    Christopher Vogt zu TOP 1 "Aktuelle Stunde 'Einigung der Landesregierung mit dem BUND zur A20'"

    In seiner Rede zu TOP 1 (Aktuelle Stunde "Einigung der Landesregierung mit dem BUND zur A20") erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt: 

    "Seit vielen Jahren setze ich mich mit meiner Fraktion aus guten Gründen für den Weiterbau der A20 in Richtung Niedersachsen ein. Unser Bundesland braucht endlich eine leistungsfähige Ost-West-Verbindung, die vor allem für die Anbindung der Westküste und der Region Unterelbe von enormer Bedeutung ist. Deshalb freue ich mich, dass der Abschnitt 3 von Weede nach Wittenborn ab dem kommenden Jahr endlich gebaut werden kann. Das ist eine gute Nachricht für unser Bundesland, für viele Unternehmen und vor allem für die betroffenen Menschen – vor allem in Bad Segeberg, das ja übrigens ein staatlich anerkannter Luftkurort ist – es geht also auch ganz konkret um die Gesundheit von Menschen.

    Bei der erzielten Einigung zwischen dem Land und dem BUND schlagen zwei Herzen in meiner Brust: Ich kann einerseits verstehen, dass die Landesregierung den Knoten endlich durchschlagen wollte und jetzt zumindest für den Abschnitt um Bad Segeberg eine Lösung finden wollte. Andererseits sehe ich mit großer Sorge, dass es trotz der 14 Millionen Euro Steuergeld für die geplante Fledermaus-Stiftung lediglich eine Einigung über den nur zehn Kilometer langen Abschnitt 3 gegeben hat. Wir hatten den BUND ja mehrfach aufgefordert, die aus unserer Sicht nicht nachvollziehbare Klage endlich zurückzuziehen. Die Landesregierung hat dies nun teuer erkauft und ich finde es problematisch, dass man trotz der hohen Summe keine Einigung bis zur A7 gefunden hat. Diese Einigung wird dem Gesamtprojekt A20 wohl wenig helfen und könnte am Ende sogar kontraproduktiv sein. Die FAZ spricht dabei ungewohnt deutlich von ‚Fledermaus-Erpressern‘.

    Der BUND hat ja auch sofort erklärt, dass man den Weiterbau der A20 weiterhin grundsätzlich ablehne und dass dies übrigens auch für den Weiterbau der A20 über die A21 hinaus gelten würde. Wenn jetzt davon gesprochen wird, dass diese Form der Einigung natürlich ‚keine Schule‘ machen dürfe, dann fehlt mir völlig der Glaube, dass sich die Umweltverbände zukünftig konstruktiver einbringen werden. Warum sollten sie dies denn tun? Wenn die jahrelange Blockadehaltung am Ende derart belohnt wird, wird sich dies beim nächsten Mal mit sehr großer Wahrscheinlichkeit wiederholen. Dann wird es vermutlich die Haselmaus- und die Zwergschwan-Stiftung mit noch mehr Kapital aus Steuergeldern geben müssen.

    Minister Madsen sprach nun davon, dass man hier quasi den ‚dänischen Weg‘ gegangen sei. Lieber Claus Madsen, das ist sicherlich gutes Marketing, aber ich fürchte, dies hat mit der Realität leider nichts zu tun. Es ist schon ein sehr deutscher Weg, erstmal die Dinge so kompliziert zu machen, dass nichts vorangeht und dann das Scheckbuch hervorzuholen. Dänemark hat nicht nur eine völlig andere politische Kultur, sondern neben viel Pragmatismus eben auch ein ganz anderes Planungsrecht, das ich viel besser und vor allem demokratischer finde als das deutsche Planungsrecht, das immer mehr zu einem ‚Verhinderungsrecht‘ geworden ist. Mit den dänischen Baugesetzen würde uns hier in Schleswig-Holstein jedenfalls viel erspart bleiben. Insofern schaue ich da sehr neidisch nach Dänemark.

    Wir haben die Planung des A20-Weiterbaus als Jamaika-Koalition im Jahr 2018 an die sehr erfahrene und professionelle Planungsgesellschaft DEGES übergeben. Wir haben dafür auch viel Geld in die Hand genommen und dies hat sich als die richtige Entscheidung herausgestellt. Aus meiner Sicht haben deren Fachleute wirklich gute Arbeit geleistet, die das stockende Projekt spürbar vorangebracht hat. Nur zur Erinnerung: Die rot-grün-blaue Landesregierung hatte die Planung der Abschnitte 5 und 6 zuvor sogar eingestellt. Wir haben dann Tempo gemacht, aber selbst die besten Planer können die Nachteile des viel zu komplizierten und langwierigen deutschen Planungsrechts nicht wirklich ausgleichen. Die jetzige Einigung unterstreicht einmal mehr sehr eindrucksvoll den immensen Reformbedarf beim deutschen Planungsrecht. Die Planung von Verkehrsprojekten muss endlich deutlich einfacher und schneller werden. Das gebietet nicht nur die Verantwortung für einen sparsamen Umgang mit dem hart verdienten Geld der Bürgerinnen und Bürger und für die Entwicklung unserer Wirtschaft; das ist auch eine sehr wichtig demokratietheoretische Frage. Niemand darf sich darüber wundern, dass das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Handlungsfähigkeit des Staates und die Lösungskompetenz der etablierten Parteien abnimmt, wenn übergroße Mehrheiten in Bundestag und Landtag über viele Jahre nicht dazu führen, dass wichtige Beschlüsse auch umgesetzt werden. Die Menschen erwarten doch völlig zu Recht, dass demokratische Beschlüsse auch in einem angemessenen Zeitraum umgesetzt werden.

    Die Belange des Umwelt- und Artenschutzes sind selbstverständlich sehr wichtig, aber die Verhältnismäßigkeit darf nicht verloren gehen und das Verbandsklagerecht darf nicht dazu missbraucht werden, eine destruktive Blockadepolitik umzusetzen oder eben Dinge zu erpressen, die mit der Planung wenig zu tun haben. Geeignete Vorschläge für ein vereinfachtes Planungsrecht liegen seit Jahren auf dem Tisch. Zum Beispiel mit Stichtagsregelungen, bei denen rechtliche Änderungen während eines jahrelangen Planungsprozesses diesen nicht gefährden dürfen. Die Belange des Umwelt- und Artenschutzes müssen unter einem vereinfachten Planungsrecht nicht leiden, sondern die Akzeptanz könnte sogar wieder deutlich gestärkt werden, wenn die Umweltverbände sich frühzeitig konstruktiv in die Planung einbringen müssten, damit sie ihr Klagerecht behalten können.

    Die Bundesregierung hat mehrere Maßnahmen zur Planungsbeschleunigung angekündigt. Es wird Zeit, dass sie da jetzt auch liefert. Das Gleiche gilt für die Finanzierung. Der Weiterbau der A20 ist auch finanziell bisher nicht abgesichert. Der Bund muss nicht nur die Finanzierung des 3. Abschnitts gewährleisten, sondern auch die Finanzierung der weiteren Abschnitte sicherstellen. Denn der Nutzen des Projekts soll laut Bundesverkehrsministerium ja trotz der Kostensteigerungen sehr hoch sein.

    Bundesverkehrsminister Schnieder hatte bekanntermaßen 15 Milliarden Euro für die geplanten Neu- und Ausbaumaßnahmen in den kommenden vier Jahren gefordert, dann aber nur drei Milliarden Euro zugesichert bekommen. Dies wird laut den Berechnungen des Bundesverkehrsministeriums nicht ausreichen, um solche Großprojekte wie die A20 realisieren zu können. Angesichts der 500 Milliarden Euro Extra-Schulden für die Infrastruktur ist diese Tatsache schon ziemlich verrückt und nicht besonders vertrauenserweckend. Der Ministerpräsident und sein Verkehrsminister sind hier also in der Pflicht, den Weiterbau der A20 bei den Parteifreunden in Berlin zur absoluten Top-Priorität zu machen. Und ich weiß aus eigener Erfahrung, dass dies nicht immer einfach ist.

    In der Sache ist mit diesem Deal trotz der CDU-Partystimmung wenig – zu wenig – vorangebracht worden. Es stellt sich jetzt mehr denn je die spannende Frage, wie es bei den weiteren Abschnitten weitergehen soll. Auch mit Blick auf die jüngste Rechtsprechung, wenn man an die A26 Ost in Hamburg denkt. Da ging es um die Notwendigkeit der klimaschonendsten Trassenführung und die besondere Rücksicht auf Moore. Beim Abschnitt 4 sehe ich da weniger Probleme, aber bei 5 bis 7 könnte das ja noch interessant werden. Wir wollen deshalb wissen, welche Gespräche es dazu mit den Umweltverbänden gegeben hat.

    Es ist schön, dass die Koalition eine Aktuelle Stunde beantragt hat, damit sich die CDU hier mal ein bisschen abfeiern kann. Es stimmt mich aber auch misstrauisch, dass Sie Ihre Vereinbarung mit dem BUND über die zu gründende Stiftung bisher nicht genauer dargelegt haben. Ich hätte erwartet, dass Sie dies vor dieser Plenardebatte gegenüber dem Parlament und der Öffentlichkeit tun werden. Wofür soll das ganze Geld nun von wem genau denn konkret verwendet werden? Was hat diese Stiftung mit der konkreten Planung zu tun? Wir haben gehört, dass nun Flächen aufgekauft werden sollen. Es braucht aber keine zweite ‚Stiftung Naturschutz‘.

    Anders als es manchmal dargestellt wird, hat bereits die alte Planung große Rücksicht auf die Fledermäuse in der Region genommen. Von den voraussichtlichen 550 Millionen Euro Baukosten für den Abschnitt 3 sollen rund zehn Prozent allein für Umweltschutzmaßnahmen aufgewendet werden, unter anderem für den Schutz der Hangwälder und der Otter an der Trave sowie von Kalktuffquellen und die Überwachung der Geschwindigkeitsbegrenzung auf 60 km/h auf Streckenabschnitten sowohl der A20 als auch der A21.

    Was dort gemacht werden soll, ist offenbar weltweit einmalig. Die Fledermaus-Population am Segeberger Kalkberg hat sich offenbar gut entwickelt. Dort überwintern rund 30.000 Fledermäuse, die wohl weniger den Straßenverkehr, sondern offenbar eher die Wanderratten fürchten müssen, die sie als ‚Flying Buffet‘ für sich entdeckt haben. 14 Millionen Euro bei rund 30.000 Fledermäusen bedeuten knapp 500 Euro pro Fledermaus, auch wenn der konkrete Nutzen zu hinterfragen ist. Das ist in Zeiten, in denen Lehrerstellen gestrichen werden, keine Kleinigkeit.

    Nochmal: Wir freuen uns für die Menschen in Bad Segeberg, aber wir sorgen uns um die Realisierung der weiteren Bauabschnitte. Es braucht eine Reform des Planungsrechts und eine verlässliche Finanzierung! Wir können uns diesen Stillstand nicht mehr leisten!"

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 19.11.2025

    Bernd Buchholz zu TOP 11 "'Stärkung des Verfassungsschutzes"

    In seiner Rede zu TOP 11 (Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Verfassungsschutzes im Lande Schleswig-Holstein) erklärt der verfassungsschutzpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    "Ich möchte meine Rede beginnen mit dem herzlichen Glückwunsch an Sie, Frau Ministerin, auch zu Ihrer Jungfernrede, denn das Angebot an die Opposition, gerade in diesen grundlegenden Fragen der inneren Sicherheit zusammenzuarbeiten, das finde ich positiv und richtig und sage die konstruktive Zusammenarbeit gerade an diesem Gesetzentwurf ausdrücklich zu. Denn wir wollen alle, glaube ich, gerade in diesen Zeiten, dass der Verfassungsschutz kein zahnloser Tiger ist, sondern er seiner Aufgabe wirklich auch gerecht werden kann.

    Und ich möchte an dieser Stelle aus auch Ihrer Vorgängerin noch mal ausdrücklich herzlich danken. Denn Sabine Sütterlin-Waack war eine feste Bank für uns, auch im Innen- und Rechtsbereich, nicht nur konservativ, sondern durchaus mit liberalen Anklängen und das hat uns sehr gefallen. 

    Dieses Verfassungsschutzgesetz ist in der Tat 30 Jahre alt und in den Zeiten, in denen es entstanden ist, da ging es mehr um Kalten Krieg und um die Auseinandersetzung zwischen Ost und West. Seitdem hat sich viel verändert. Nicht nur, dass die warmherzigen Umarmungen zwischen Ost und West heute nicht mehr so sind, sondern auch die Bedrohungslagen sind vielfältiger geworden. Politischer Extremismus, Terrorismus, Sabotage, Spionage, Cyberangriffe, Einflussoperationen mit Desinformationskampagnen – das sind völlig neue Herausforderungen, denen sich ein Verfassungsschutz stellen muss. Und dafür braucht er andere Rechtsgrundlagen.

    Und gleichzeitig ist gerade in der Abwägung zwischen dem, was an Eingriffsbefugnissen gegeben wird, und dem, was Freiheitsrechte ausmachen in einer Zeit, in der eine Partei, die in einigen Bundesländern als gesichert rechtsextremistisch eingestuft ist und von so vielen Menschen gewählt wird in Deutschland wie nie zuvor, eine besondere Sensibilität des Gesetzgebers erforderlich, mit dem Verfassungsschutzgesetz und mit dem Instrument Verfassungsschutz umzugehen. Denn gerade in solchen Zeiten, wo sich ein nicht ganz kleiner Teil der Gesellschaft hinwendet zu einer Partei, die in Teilen mit Sicherheit gesichert rechtsextremistisch ist, muss man aufpassen, dass man nicht Dinge unter Generalverdacht stellt, sondern die Eingriffsbefugnisse sorgsam wägt.

    Deshalb sage ich am Anfang meiner Rede, diese grundsätzliche Abwägung zwischen Freiheitsrechten und richtigen Eingriffsbefugnissen, die ist im Großen und Ganzen aus meiner Sicht mit dem Gesetzentwurf gelungen. Ich sage das deshalb ausdrücklich so, weil mir viele Bereiche dieses Gesetzentwurfs ausgesprochen gut gefallen. Das beginnt damit, dass das Gesetz insgesamt deutlich systematischer ist und in der Tat auch jetzt viele, viele Paragrafen hat, auch viel mehr als in Nordrhein-Westfalen hat, aber dadurch an Normklarheit ungeheuer gewinnt. Das macht ehrlich gesagt sehr viel positiv aus. Denn da wird jetzt wirklich im Einzelnen klar, was da gemacht werden soll. Man versteckt sich nicht hinter irgendwelchen blumigen Worten, sondern man sagt sehr klar, was die Eingriffsbefugnisse sind. Das gefällt mir gut.

    Zu begrüßen ist aus meiner Sicht auch ganz besonders, dass der Paragraf 36 bei den Eingriffen, die besonders intensiv sind, fast überall Richtervorbehalte vorsieht. Und das ist etwas, was dieses Gesetz deutlich von dem in Nordrhein-Westfalen unterscheidet. Das muss man positiv einfach sagen. Dass hier Richtervorbehalte vorgesehen sind, empfinde ich als positiv und auch als einen wichtigen Teil dieses Gesetzes. Denn die Abwägung zwischen zusätzlichen Befugnissen und der Kontrolle der Befugnisse ist ungeheuer wichtig. Das gilt nicht nur zu Beginn einer Maßnahme, sondern auch im Verlauf. Das haben Sie aus meiner Sicht in einen guten Einklang miteinander gebracht. 

    Trotzdem werden wir, und jetzt komme ich zu den Dingen, die kritisch sind, im Ausschuss über das eine oder andere reden müssen. Dass wir wegwollen von der kämpferisch-aggressiven Grundhaltung in der Voraussetzung, also dem Wegfall der Aggressionsklausel, da sind wir uns alle einig, das hat das Bundesverfassungsgericht auch bestätigt, dass man davon weggehen kann. Es gilt genauso nach unserer Verfassung, dass gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu sein nicht verboten ist. Deshalb ist die Frage, ob die Formulierung, wie sie jetzt in § 6 für den Wegfall dieser Regelung gefunden ist, ob die tatsächlich den verfassungsrechtlichen Anforderungen gerecht wird. Da habe ich jedenfalls meine Zweifel, wenn es da heißt ‚Sie sind gekennzeichnet durch ein aktives Vorgehen, welches auf die Realisierung eines gegen die Schutzgüter gerichteten Ziels ausgerichtet ist und sowohl legale als auch kämpferisch-aggressive Methoden einschließt.‘ Legale Methoden heißt, etwas nicht Ungesetzliches zu tun. Und ich weiß, dass es notwendig ist, das auch zu erfassen. Ich weiß, dass es notwendig ist, dass legalistische islamistische Gruppierungen ganz bewusst darauf setzen, wie der Wolf im Schafspelz, zunächst mal ganz legal unterwegs zu sein. Trotzdem muss das Gesetz ausdrücken, dass das Ziel bei einer solchen Organisation sein muss, die freiheitlich-demokratische Grundordnung aktiv beeinträchtigen zu wollen. Das fehlt aus meiner Sicht im Gesetzentwurf. Deshalb verweise ich da schon mal auf den einen oder anderen Gutachter, der auch in Nordrhein-Westfalen etwas zum Aggressionsvorbehalt gesagt hat und auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, das ausdrücklich gesagt hat, die bloße Kritik an Verfassungsgrundsätzen reicht für die Annahme einer verfassungsfeindlichen Bestrebung nicht aus, wenn sie nicht mit der Ankündigung von oder der Aufforderung zu konkreten Aktivitäten zur Beseitigung dieser Grundsätze verbunden ist. Das Bundesverfassungsgericht hat in derselben Entscheidung gesagt, dass man nicht kämpferisch-aggressiv formulieren muss, aber man muss trotzdem sehr viel präziser ausdrücken, was es bedeutet, gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu sein.

    Das Zweite, das man sich genauer angucken muss, ist die KI-gestützte Auswertung von all den Erkenntnissen, die hier gesammelt werden. Das ist Neuland. Und es ist aus meiner Sicht ganz logisch, dass es notwendig ist. Ich glaube nicht, dass es sinnvoll ist für eine staatliche Institution, auf eine KI-gestützte Auswertung zu verzichten. Was allerdings dann wie ausgewertet werden kann, ob insbesondere Dinge, die mit verschärften Beobachtungsfunktionen verbunden sind, ob die noch KI-gestützt ausgewertet werden dürfen, also beispielsweise Dinge der Wohnraumüberwachung, da habe ich meine Zweifel. Da sind die Hürden des Bundesverfassungsgerichts deutlich höher als das, was ich hier im Gesetz vorfinde. Da ist die Verarbeitung dieser Erkenntnisse aus einer Wohnraumüberwachung überhaupt nur zulässig, wenn es um schwerste Straftaten geht. Deshalb glaube ich nicht, dass man so pauschal wie in diesem Gesetz Regelungen eine KI-gestützte Auswertung treffen kann.

    Ich habe zu vielen anderen Dingen schon gesagt, die Vorabkontrolle finde ich gut, die Abfrage von Kontostamm- und Kontoverbindungsdaten finde ich auch richtig und notwendig. Allerdings fordert der neue § 55, den Sie hier formuliert haben, nur, dass sämtliche Nutzungsdatenauskünfte für die Aufklärung von Tätigkeiten besonders beobachteter Bestrebungen erforderlich sein müssen. Ob das ausreichend ist? Es muss schon darum gehen, dass man die besondere Notwendigkeit hat, über die Finanzströme solcher Gruppierungen im Zweifel mehr Wissen zu müssen, um sicherzustellen, was da dann dahintersteckt. Also nicht alleine das Beobachten der Finanzströme reicht aus, sondern da werden wir gucken müssen, ob da vielleicht die Eingriffsbefugnisse hoch genug sind.

    Es gibt noch eine Sache, die ich interessant finde. Darüber werden wir in den Anhörungen reden müssen: Wann Kontaktpersonen und wann völlig unbeteiligte Dritte so erfasst werden dürfen, dass auch die Speicherung ihrer Daten hinterher und die Auswertung dieser Daten erfolgen darf, das ist ein hochsensibler Bereich. Das werden wir uns im Einzelnen angucken müssen. Da habe ich keine abgeschlossene Meinung dazu und finde auch nicht, dass die Formulierungen irgendwo schwierig sind. Aber ich finde, das muss man sich genauer angucken. 

    Zum Abschluss ein Wort zur parlamentarischen Kontrolle. Ich finde immer gut, wenn ein Ausschuss des Landtags einen Volljuristen als Geschäftsstelle bekommen soll. Was allerdings ein jährlicher Bericht eines geheim tagenden Gremiums an das Parlament beinhalten soll, bleibt mir völlig unklar.  Soll über die Anzahl der Sitzungen berichtet werden? Berichtspflichten können einen Sinn haben.  Diese Berichtspflicht finde ich sinnlos, um es ehrlich zu sagen. Und es gibt auch andere Dinge, von denen ich sage, ob das der Transparenz tatsächlich gilt, kann man bezweifeln. Hier wird ein bisschen Transparenz vorgegaukelt, die es aus meiner Sicht nicht gibt.

    Eine wehrhafte Demokratie braucht einen funktionsfähigen Verfassungsschutz, der die Feinde der freiheitlich-demokratischen Grundordnung beobachten und auch wirklich aufklären kann. Mit dem Gesetz wollen wir dafür die Befugnisse gerne mit schaffen, aber rechtsstaatlich, bei größtmöglicher Sicherung der bürgerlichen Freiheiten, die unsere Verfassung ausmacht. Da sind wir gern dabei."

     

    Sperrfrist Redebeginn!

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  • 19.11.2025

    Heiner Garg zu TOP 9 "Gesetzes zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens"

    In seiner Rede zu TOP 9 (Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und gesundheitspolitische Sprecher, Heiner Garg: 

    "Ich erspare Ihnen jetzt einen weiteren Vortrag über die gesundheitsschädlichen Auswirkungen sowohl des Rauchens als auch des Passivrauchens. Es spielt überhaupt keine Rolle, ob das Vapes, E-Zigaretten oder Tabakerzeugnisse in herkömmlicher Art sind. Ich glaube, das ist hinlänglich bekannt. 

    Darauf hat der Landesgesetzgeber 2007 auch mit dem Nichtraucherschutzgesetz reagiert. Als das beschlossen wurde, berichteten Medien zur Cannabis-Situation ‚Jetzt kommt auch Schuhcreme in die Tüte‘. Man bezog sich damals auf Gras, das mit Schuhcreme, mit Sand, mit Plastik oder sogar mit Glassplittern gestreckt wurde und das über einen völlig unregulierten Schwarzmarkt damals verkauft wurde. Es hat eine ideologisch aufgeladene Debatte damals stattgefunden, in der Cannabis vor allem als Einstiegsdroge gehandelt wurde. Von legalem Cannabis war damals überhaupt keine Rede und E-Zigaretten und andere Tabakerhitzer waren ferne Zukunftsmusik. 

    Heute, rund zwei Jahrzehnte später, begegnen uns Vapes, Verdampfer und Cannabisjoints an vielerlei Orten. Wenn wir den Menschen in Schleswig-Holstein glaubhaft sagen wollen, in Krankenhäusern, in Behörden, in Schulen, in Gaststätten könnt ihr euch auf saubere Luft verlassen, dann müssen wir unser Gesetz genau an diese Realität anpassen. Und ich glaube, da gibt es hier im Hause ja überhaupt keine unterschiedlichen Auffassungen.

    Aber der Kern der Novelle muss dann schon handwerklich überzeugen. Es geht um den Schutz von Freiheit und es geht um den Schutz der Gesundheit, und zwar der Gesundheit all derjenigen zunächst einmal, die eben nicht rauchen wollen und auch keine Lust haben, Rauch abzubekommen. Und dann muss man Innenräume klar definieren und die Bezüge auch richtig herstellen. Und genau diese Definition von klaren Regeln, die Tabak oder beispielsweise auch Cannabis konsumieren, haben wir in unseren Änderungsantrag eingebracht. Und ich halte wenig davon, wenn man sich hier wechselseitig vorführt, ich will nur den Hinweis geben, vielleicht noch einmal redaktionell über den Gesetzentwurf von Schwarz-Grün zu gehen und den einen oder anderen orthografischen Fehler zu korrigieren. Und zum Zweiten insbesondere im Teil B sich noch mal mit unserem Vorschlag vielleicht im Ausschuss zu befassen. Es ist ja ein Gesetzentwurf und über diesen müssen wir im Ausschuss reden, aber ich würde wirklich da noch mal gerne zuarbeiten, dass es eine präzise Verweisung gibt und dass wir vor allem auch eine präzise Definition dessen haben, was wir eigentlich mit Innenraum meinen, damit genau die geschützt werden, die geschützt werden sollen und die geschützt werden müssen.

    Ich glaube, es gibt überhaupt kein Vertun, dass wir der Tabakindustrie nicht die künftigen Konsumentinnen und Konsumenten zuführen wollen. Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss und bedanke mich für die Aufmerksamkeit."

    Sperrfrist Redebeginn!

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