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  • 21.04.2026

    Christopher Vogt: Dieser Fünf-Punkte-Plan ist kein großer Wurf

    Zu dem im Anschluss an den Marschbahngipfel von Bund und Land vorgestellten Fünf-Punkte-Plan erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:  

    "Die Marschbahn ist von enormer Bedeutung für die Westküste und insbesondere für die Insel Sylt. Ihre geringe Zuverlässigkeit ist Ausdruck staatlichen Versagens seitens der Bahn. Es war deshalb überfällig, dass der Ministerpräsident das Thema zur Chefsache gemacht hat. Dieser Fünf-Punkte-Plan ist aber leider kein großer Wurf. Die verkündeten Maßnahmen werden hoffentlich etwas zur Betriebsverbesserung beitragen, aber mit dem dringend notwendigen Ausbau bleibt der entscheidende Punkt erschreckend vage. 

    Für wann genau sind der längst überfällige zweigleisige Ausbau und die Elektrifizierung der Marschbahn denn nun vorgesehen? Unter dem FDP-Verkehrsminister Bernd Buchholz hatte das Land die ersten Vorplanungen übernommen, um dieses wichtige Vorhaben voranzubringen. Es gelingt der schwarz-grünen Landesregierung erschreckenderweise seit Jahren nicht, hier endlich für Klarheit zu sorgen. Bundesverkehrsminister Schnieder hatte zuletzt mit der Diskussion über einen späteren Baustart nicht vor 2045 für große Verunsicherung gesorgt. Auch jetzt ist es der Bahn sowie der Bundes- und der Landesregierung nicht gelungen, einen konkreten Fahrplan für den Ausbau vorzulegen. Der Marschbahngipfel wird deshalb nicht den großen Erwartungen gerecht, die die Landesregierung mit diesem großen Aufgebot geweckt hat. 

    Was jetzt nicht passieren darf, ist plumpe Kosmetik bei der Statistik. Dies würde nur zur weiteren Frustration bei den eh schon schwer genervten Bahnkunden führen. Der Trassentausch wird wohl dazu führen, dass sich Verspätungen im Laufe eines Tages nicht immer weiter aufsummieren. Dafür werden die Verspätungen in eine längere Fahrzeit eingepreist. Am Ende schönt dies die Statistik, löst aber nicht das eigentliche Problem.

    Die Modernisierung des Bahnhofs in Westerland ist eine gute Nachricht! Der schlechte Zustand des Bahnhofs ist seit vielen Jahren ein Ärgernis und wird einer so wichtigen Urlaubsregion bisher nicht gerecht."

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  • 21.04.2026

    Heiner Garg: Gute Ansätze bei der Krankenhausreform auf Landesebene stehen jetzt unter erheblichem Umsetzungsdruck

    Zum heute von der Landesregierung beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Krankenhausversorgung und Änderungen des Krebsregistergesetzes erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Heiner Garg: 

    „Mit der angestrebten Reform des Landeskrankenhausgesetzes greift die Landesregierung richtige Punkte auf. Die stärkere Verankerung der Arzneimitteltherapiesicherheit sowie die Schaffung eines Gesundheitsversorgungsrates sind grundsätzlich sinnvoll. Entscheidend bleibt jedoch, die Krankenhausversorgung unter den neuen bundesrechtlichen Vorgaben qualitativ hochwertig, wirtschaftlich tragfähig und für die Bevölkerung in Stadt, Land sowie auf den Inseln und Halligen verlässlich erreichbar zu sichern.

    Deshalb kommt es nun auf die konkrete Ausgestaltung des Gesetzes an – wir werden uns die tatsächliche Etablierung des angestrebten Gesundheitsversorgungsrates und die stärkere Einbindung von Apothekerinnen und Apothekern in den Klinikalltag im parlamentarischen Verfahren sehr genau anschauen. Gerade bei diesen Punkten kommt es nicht auf gute Überschriften, sondern auf klare Zuständigkeiten, praxistaugliche Abläufe und einen echten Mehrwert für die Patientensicherheit an.

    Gerade bei der Investitionskostenfinanzierung wird sich zeigen, ob die Landesregierung mehr liefert als gut klingende Absichtserklärungen. Vereinfachte Planungsabläufe sind genauso zielführend wie eine straffe Umsetzung von Förderverfahren – die entscheidende Frage ist aber, ob daraus für die Krankenhäuser tatsächlich verlässliche Finanzierungsperspektiven entstehen.

    Hinzu kommt, dass Schleswig-Holstein seinen ursprünglich ab dem 1. Januar 2025 geplanten neuen Krankenhausplan inzwischen mehrfach auf Grund der verschleppten Krankenhausstrukturreform des Bundes verlängern musste, um ein Auseinanderfallen von bundesgesetzlichen Vorgaben und der Umsetzung auf Landesebene zu verhindern. Der bestehende Krankenhausplan gilt bis zum Jahresende fort. Das zeigt, wie groß der Umsetzungsdruck und wie stark die Abhängigkeit von bundesrechtlichen Entscheidungen ist.

    Umso wichtiger ist es, dass Schleswig-Holstein insbesondere die landesrechtlichen Regelungen zur Stärkung der Krisenresilienz von Krankenhäusern eng mit den Prozessen des von Bundesgesundheitsministerin Warken angekündigten Gesundheitssicherstellungsgesetzes verzahnt. Zwar sind auf Bundesebene bereits erste Ziele benannt worden, etwa klare Zuständigkeiten, funktionierende Kommunikationswege und ausreichende Behandlungskapazitäten. Solange Nina Warken aber noch keinen Referentenentwurf vorlegt, bleibt die konkrete Ausgestaltung in zentralen Punkten eine Blackbox. Schleswig-Holstein darf gerade bei Kommunikationswegen, Krisenstrukturen und Alarmübungen keine Strukturen schaffen, die wenige Monate später erneut an Bundesvorgaben angepasst werden müssen."

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  • 23.04.2026

    Heiner Garg: Auf Kosten gleicher Startchancen – EVi steht sinnbildlich für die Umsetzungsgeschwindigkeit von Schwarz-Grün

    Zur Berichterstattung im NDR über die Ergebnisse der Schuleingangsuntersuchungen, die Jahr für Jahr ein umfassendes Bild zum Entwicklungsstand von Kindern zeichnen und seit einigen Jahren steigende Auffälligkeiten und Förderbedarfe belegen, erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und kitapolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Heiner Garg: 

    "Dass immer mehr Kinder bereits vor der Einschulung einen erhöhten Förderbedarf haben, ist alarmierend und vor allem seit Jahren bekannt. Die aktuelle Berichterstattung macht noch einmal deutlich, wie groß der Handlungsdruck inzwischen ist und wie dringend eine frühzeitige Förderung tatsächlich gebraucht wird.

    EVi steht leider sinnbildlich für die Umsetzungsgeschwindigkeit von Schwarz-Grün: Probleme werden lange beschrieben, Lösungen groß angekündigt und dann über Jahre gestreckt umgesetzt. Wenn ein neues Landesprogramm den Fokus früher auf Entwicklungsbedarfe richten soll, die verbindliche landesweite Einführung aber dennoch erst für das Schuljahr 2028/29 vorgesehen ist, dann ist das für viel zu viele Kinder schlicht zu spät.

    Die Landesregierung muss bei dem bisher langgezogenen Rollout-Verfahren endlich mehr Tempo machen. Wir bleiben deshalb bei unserer unverändert gültigen und nachdrücklichen Forderung: Die Modellphase 3 des Rollouts muss gestrichen werden, damit Kinder früher die Unterstützung erhalten, die sie brauchen.

    Klar ist auch, die Beschleunigung darf nicht auf dem Rücken der Fachkräfte stattfinden, die schon heute an der Belastungsgrenze arbeiten. Kitaministerin Touré muss die Personalsituation stärker in den Blick nehmen, damit eine individuelle Förderung der Kinder gewährleistet wird. Wer den Übergang von der Kita in die Schule wirklich verbessern will, muss für eine adäquate Personalausstattung sorgen. Dazu gehört zuallererst, die festgestellten Krankheitstage bei der Personalbemessung in den Kitas endlich vollständig zu berücksichtigen. Kinder mit Förderbedarf dürfen nicht länger unter einem System leiden, das Probleme jahrelang beschreibt, aber zu langsam handelt."

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  • 23.04.2026

    Bernd Buchholz: Die Staatsanwaltschaften stehen unter einem gewaltigen Druck

    Zur Jahrespresseerklärung des Generalstaatsanwaltes über Tätigkeiten der Staatsanwaltschaften des Landes und zum Brandbrief der Staatsanwaltschaften, die eine unerträgliche Personalsituation beklagen, erklärt der justizpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz: 

    "Die Arbeitsbelastung bei den Staatsanwaltschaften ist offensichtlich hoch. Das liegt nicht nur an der Anzahl, sondern auch an der zunehmenden Komplexität der Verfahren. Insbesondere die Delikte, die im Zusammenhang mit Internetkriminalität stehen und häufig die Auswertung großer Datenmengen nach sich ziehen, sind in der Bearbeitung und Aufklärung zeitintensiv. Leider sind in diesem Bereich auch die Schadenssummen besonders hoch und die Täter werden immer aktiver. Die Landesregierung muss daher dringend dafür sorgen, dass sich die Personalsituation insbesondere dort entspannt, wo derzeit offensichtlich massive Engpässe herrschen. Dabei darf der Fokus nicht nur auf dem Stellenaufbau von Staatsanwälten liegen, sondern es muss auch Personalaufstockungen bei den Amtsanwälten, Rechtspflegern, Justizfachangestellten und IT-Experten geben.

    Schnellstens gelöst werden müssen auch die Probleme rund um die Open Source-Umstellung und die Einführung der E-Akte. Wenn das Arbeiten mit der Papier-Akte effizienter ist als das mit der digitalen Akte, dann läuft hier etwas gewaltig schief. Dem zuständigen Digitalisierungsminister sind die Probleme längst bekannt, jetzt muss er sie auch endlich lösen. Für einen durchsetzungsstarken Rechtsstaat brauchen wir eine funktionierende Justiz. Seit Jahren arbeitet die Justiz am Limit, die Landesregierung muss diese Hängepartie jetzt schnellstens beenden."

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  • 23.04.2026

    Anne Riecke: Landesregierung muss jetzt Wort halten – kleine Fischereibetriebe dürfen nicht untergehen

    Zur Unterzeichnung der Zielvereinbarung zwischen der Landesregierung und den Ostseefischern erklärt die fischereipolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion Schleswig-Holstein, Anne Riecke:

    „Es ist richtig, dass die Landesregierung endlich anerkennt, wie dramatisch die Lage für unsere Küstenfischerei ist. Die Kombination aus Fangbeschränkungen, Schutzgebieten und wirtschaftlichem Druck bringt viele Betriebe an ihre Grenzen.

    Die nun vereinbarte Unterstützung kann ein Schritt in die richtige Richtung sein. Aber entscheidend ist, dass die Landesregierung jetzt auch liefern muss. Ankündigungen allein helfen keinem einzigen Fischer auf der Ostsee.

    Gerade kleinere, familiengeführte Betriebe dürfen nicht die Leidtragenden politischer Entscheidungen werden. Wer immer neue Einschränkungen beschließt, muss auch zuverlässig für echte Perspektiven sorgen.

    Für uns ist klar: Es kann nicht sein, dass am Ende traditionelle Küstenfischerei verschwindet, während die Landesregierung sich auf Vereinbarungen beruft. Jetzt zählt Verlässlichkeit."

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  • 07.11.2018

    Christopher Vogt zu TOP 1 „Aktuelle Stunde“

    In seiner Rede zu TOP 1 (Aktuelle Stunde) erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Ich bin der SPD-Fraktion wirklich dankbar für die Anmeldung der Aktuellen Stunde. Wir hatten hier schon deutlich schlechtere Themen, aber dies ist ein sehr wichtiges und aktuelles. Hier kommen zwei große Themen zusammen, die meine Fraktion sehr umtreiben, und zwar der Umgang mit der Digitalisierung und die notwendige Stärkung der Bildung. Seit Jahren wird über den Digitalpakt diskutiert – jetzt müssen wirklich mal Taten folgen.

    Es ist kein Ruhmesblatt, dass seit über zweieinhalb Jahren über den Digitalpakt verhandelt wird und das Ergebnis dann so aussieht. Fünf Milliarden Euro für fünf Jahre klingen ja erst einmal viel, sind aber viel zu wenig. Das sind nicht einmal 100 Euro pro Jahr pro Schüler. Ich halte es nicht für besonders nachhaltig, hier nur wieder eine Art Anschubfinanzierung für Investitionen zu beschließen. Die Digitalisierung der Schulen muss mehr beinhalten als nur den Overheadprojektor durch einen Beamer zu ersetzen. Es braucht nicht nur Breitbandanschlüsse und Hardware, sondern auch entsprechende Lehreraus- und -fortbildung und auch die Wartung der Geräte, also ‚digitale Hausmeister‘ oder zumindest Geld für Unternehmen, die sich darum kümmern. Das Geld muss dauerhaft und verlässlich kommen.

    Also kurz gesagt: die Bundesregierung ist hier nicht nur langsam, sondern springt auch viel zu kurz. Der bisherige Vorschlag ist einfach nur ambitionslos und würde nicht dazu beitragen, dass wir bei der Digitalisierung nennenswert aufholen können. Nicht einmal die fünf Milliarden Euro sind bisher gesichert. Wir sind der Meinung, dass der Bund mindestens die doppelte Summe in die Hand nehmen sollte. Der Kern der Debatte ist doch: der Bildungsföderalismus ist in seiner jetzigen Form überholt und nicht zielführend. Es ist gut, dass FDP und Grüne, die ja für eine Grundgesetzänderung gebraucht werden, nun gemeinsam fordern, dass nicht nur Investitionen bezuschusst werden, sondern dass der Bund hier dauerhaft und stärker mitfinanziert. Wir wollen, dass das unsinnige Kooperationsverbot ganz gekippt wird – Bildung muss eine gesamtstaatliche Aufgabe sein. Anders werden wir bei der Stärkung der Bildung absehbar im internationalen Vergleich nicht aufholen können. Dass einige Landesregierungen noch immer meinen, der Bund sollte den Ländern einfach deutlich mehr Geld aus dem allgemeinen Steuertopf überlassen, ist zwar sympathisch und auch nachvollziehbar, aber leider unrealistisch. Der Digitalpakt kann also so oder so nur ein erster Schritt sein. Die Chancen eines jungen Menschen dürfen nicht vom Wohnort (Westküste, Kiel oder Hamburger Umland) abhängen, aber auch nicht vom Bundesland.

    Es ist ziemlich schräg, wenn Union und SPD jetzt davon sprechen, dass FDP und Grüne hier blockieren würden. FDP und Grüne werden für eine Grundgesetzänderung gebraucht, deshalb müssen Union und SPD auf deren Forderungen, die ja in unserem gemeinsamen Interesse sind, auch logischerweise eingehen. Ich bin mir sicher, dass es im Bundesrat dafür am Ende eine ausreichende Mehrheit geben wird. Schleswig-Holstein wird sich jedenfalls weiterhin konstruktiv einbringen. Das findet selbstverständlich die Unterstützung meiner Fraktion. Wir brauchen aber ein dauerhaft tragfähiges Konzept und keine Investitionsruinen. Wenn wir unseren Wohlstand erhalten und im internationalen Wettbewerb bestehen wollen, muss Bildung endlich Priorität haben. Dafür braucht es mehr Anstrengungen!“

    Es gilt das gesprochene Wort!

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  • 06.05.2026 | 10:00 |

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  • 17.06.2026 | 10:00 |

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  • 24.04.2026

    Heiner Garg: Bestattungsrecht wird konsequent weiterentwickelt – mehr Selbstbestimmung auch über den Tod hinaus

    Zum heute von den Fraktionen von CDU, Grünen, SPD, FDP und SSW eingereichten Gesetzentwurf zur Änderung des Bestattungsgesetzes, mit dem Verfahren zur beschleunigten Verwesung von Leichen als neue Bestattungsart gesetzlich verankert werden, erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Heiner Garg: 

    "Mit dem gemeinsamen Gesetzentwurf machen wir einen weiteren wichtigen Schritt hin zu einem liberaleren und moderneren Bestattungsrecht in Schleswig-Holstein. Menschen haben individuelle Vorstellungen davon, wie ihr letzter Weg aussehen soll. Aufgabe des Gesetzgebers ist es, diesen Wunsch nach Selbstbestimmung ernst zu nehmen und dafür einen würdevollen und rechtssicheren Rahmen zu schaffen.

    Die Erweiterung der zulässigen Bestattungsarten ist folgerichtig. Schleswig-Holstein hat frühzeitig den Raum eröffnet, die sogenannte Reerdigung praktisch zu erproben. Die seit 2022 gewonnenen Erkenntnisse zeigen, dass das Verfahren funktioniert und dadurch keine besonderen Gefährdungen für Mensch und Umwelt entstehen.

    Besonders bedeutsam ist, dass die Experimentierklausel im Bestattungsgesetz auch weiterhin fortbesteht. Schleswig-Holstein sollte nicht nur eine einzelne neue Bestattungsart ermöglichen, sondern auch in Zukunft offen bleiben für die Erprobung bislang gesetzlich nicht geregelter Bestattungsarten. Es ist normal, dass sich die gesellschaftlichen Vorstellungen und der Umgang mit Tod, Trauer und Bestattung stetig verändern. Ein modernes Bestattungsrecht darf diese Entwicklungen nicht blockieren, sondern muss Innovation ermöglichen und gleichzeitig die Würde, Pietät und Sicherheit der Verfahren im Blick behalten.

    Dass dieser Gesetzentwurf von allen Fraktionen des Landtages getragen wird, ist ein starkes Signal für ein Bestattungsrecht, das den letzten Weg eines Menschen nicht ideologisch betrachtet, sondern Respekt, Verantwortung und Entscheidungsfreiheit miteinander verbindet."

    Anlage: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bestattungsgesetzes

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  • 16.09.2026 | 10:00 |

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  • 27.04.2026

    Bernd Buchholz: Wir messen die Landesregierung an Ergebnissen, nicht an Ankündigungen

    Anlässlich des heute von der Landesregierung vorgestellten Maßnahmenpakets gegen digitale sexualisierte Gewalt erklärt der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz: 

    "Die digitale Gewalt ist ein Deliktsfeld, in dem es eine große Dunkelziffer gibt. Von daher ist es richtig, dass die Landesregierung Maßnahmen ergreifen will, die das Problem sichtbarer machen. Und auch eine personelle und technische Stärkung von Polizei und Justiz ist sinnvoll. 

    Wir erwarten aber, dass die angekündigten Maßnahmen auch zügig umgesetzt werden. Und da dürfte es besonders bei den IT-Fachkräften schwierig werden, die Stellen adäquat zu besetzen, da der öffentliche Dienst für sie häufig nicht besonders attraktiv ist. Und gerade erst haben die Staatsanwaltschaften über ihre hohe Belastung geklagt. Hier muss zügig nachgebessert werden, damit eine Spezialisierung für digitale Kriminalität und die gezielte Bearbeitung der entsprechenden Fälle auch zügig und sachgerecht erfolgen kann.

    Die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH) als Aufsichtsbehörde u.a. über Internetmedien spielt beim Maßnahmenpaket der Landesregierung leider keine Rolle. Das ist bedauerlich, da sie aus unserer Sicht eine zentrale Schnittstelle u.a. bei Erkennung von strafbaren Inhalten im Internet ist. Anders als die Landesregierung halten wir die MA HSH für nicht auskömmlich finanziert, sondern hätten uns hier eine Stärkung gewünscht. 

    Die geplanten Strafverschärfungen durch die Bundesjustizministerin müssen zunächst geprüft werden. Es dürfen keine unbestimmten Strafrechtsnormen entstehen, die am Ende den Opfern nicht helfen und die Verfolgungsbehörden vor unlösbare Aufgaben stellen.

    Unser Fazit: Wir messen die Landesregierung an Ergebnissen, nicht an Ankündigungen." 

     

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  • 29.04.2026

    Heiner Garg: Warkens GKV-Kompromiss ist ein Etikettenschwindel

    Zum heute vom Bundeskabinett vorgelegten Entwurf für ein GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Heiner Garg: 

    "Dieser GKV-Kompromiss stabilisiert die gesetzliche Krankenversicherung nicht strukturell, sondern verschafft vor allem dem Bundeshaushalt kurzfristig Luft. Bundesgesundheits-ministerin Warken und Bundesfinanzminister Klingbeil verkaufen den Einstieg in die auskömmliche Finanzierung der Beiträge für Bürgergeldempfängerinnen und Bürgergeldempfänger als Lösung, um den Handlungsdruck in dieser offenen Gerechtigkeitsfrage der Solidargemeinschaft zu nehmen. Doch der Bund stiehlt sich unter dem Strich auf unverschämte Art und Weise aus der Verantwortung.

    Der Grundfehler bleibt: Die Bundesregierung setzt zentrale Empfehlungen der FinanzKommission Gesundheit nicht sofort und nicht vollständig um. Die kostendeckende Steuerfinanzierung der GKV-Beiträge für Bürgergeldbeziehende ist eine strukturell wirksame und längst überfällige Entlastung der Beitragszahlenden. Stattdessen wird die Beitragspauschale nur schrittweise und völlig unzureichend erhöht, während der Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds ab 2027 von 14,5 auf 12,5 Milliarden Euro gekürzt werden soll. Das ist kein Einstieg in eine faire Finanzierung, sondern ein haushaltspolitischer Taschenspielertrick.

    Über eine Abgabe auf zuckergesüßte Getränke kann man als Präventionsinstrument fachlich diskutieren. Wer sie aber zugleich fest als Konsolidierungsbeitrag der GKV einplant, führt das Präventionsziel ad absurdum.

    Naheliegende Instrumente bleiben dagegen ungenutzt:

    • Die Arzneimittel sollten endlich mit dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent besteuert werden.
    • Die Beitragszahlung des Bundes für Bürgergeldbeziehende muss endlich kostendeckend aus Steuermitteln erfolgen.
    • Der Bundeszuschuss muss ausreichend sowie jährlich dynamisiert werden.

    Dieser Kabinettsbeschluss muss im parlamentarischen Verfahren grundlegend korrigiert werden. Alles andere ist keine Reform, sondern eine weitere Kostenverschiebung auf Versicherte, Arbeitgeber bei gleichzeitigen Einschränkungen im Bereich der GKV-Leistungen, zum Beispiel mit Blick auf die Früherkennung von Hautkrebs."

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  • 29.04.2026

    Bernd Buchholz: CDU und Grüne beschränken willkürlich die Versorgung im ländlichen Raum

    Zum heute von der FDP-Landtagsfraktion eingereichten Änderungsantrag zum Ladenöffnungszeitengesetz erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz: 

    "Wir geben CDU und Grüne mit unseren heute eingereichten Änderungsanträgen eine letzte Chance, ihre Mutlosigkeit zu überwinden und ihre willkürlichen Grenzwerte für personallose Supermärkte zurückzunehmen. Die ausführlichen Anhörungen im Wirtschaftsausschuss haben nämlich gezeigt, dass deutlich mehr möglich wäre – wenn man denn möchte und sich traut. Doch leider bleibt diese schwarz-grüne Koalition ängstlich und ignoriert sämtliche Erkenntnisse der Anhörung, als hätte sie nie stattgefunden.

    Wir möchten, dass personallose Supermärkte bei uns im Land uneingeschränkt sonntags öffnen dürfen. Wenn kein Personal eingesetzt wird, wird auch bei niemandem der Sonntagsschutz gestört. Die Sonntagsöffnung kann vielmehr die Attraktivität unserer Gemeinden insbesondere im ländlichen Raum stärken und den Menschen vor Ort ein Stück mehr Freiheit ermöglichen. Deshalb halten wir unseren Gesetzentwurf für eine zukunftsorientierte und bedarfsgerechte Versorgung im ländlichen Raum nach wie vor für richtig.

    Leider lehnen CDU und Grünen einen solchen mutigen Ansatz ab und konnten sich nur auf einen teils nicht nachvollziehbaren Minimalvorschlag einigen. Die darin gewählten Grenzen für Verkaufsflächen und Gemeindegrößen sind allerdings willkürlich und gehören gestrichen, damit zum Beispiel die erfolgreichen bestehenden Märkte in Hemmingstedt und Heidgraben nicht in ihrer Existenz gefährdet werden. Wir appellieren daher an die Abgeordneten von CDU und Grünen, noch einmal in sich zu gehen und einer wirklichen Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten nicht länger im Weg zu stehen.“

    Anlage: Änderungsantrag zum Ladenöffnungszeitengesetz

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  • 05.05.2026

    Heiner Garg: Landesregierung muss ihre Rolle bei Kürzungsvorschlägen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe sowie Eingliederungshilfe offenlegen

    Zur heutigen Pressekonferenz der Wohlfahrtsverbände in Schleswig-Holstein und den sozialpolitisch hoch brisanten Kürzungsvorschlägen einer Arbeitsgruppe von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Heiner Garg: 

    "Die Warnungen von Paritätischem und Diakonie müssen die Landesregierung aufrütteln. Wenn Wohlfahrtsverbände berichten, dass sie Ratsuchende abweisen müssen, weil die vorhandenen Strukturen die Nachfrage nicht mehr auffangen können, dann darf dies nicht ignoriert werden. Das betrifft den Kern des sozialen Zusammenhalts in Schleswig-Holstein.

    Soziale Arbeit ist kein Luxus, den man in schwierigen Haushaltslagen beliebig zusammenstreichen kann. Sie ist oft die letzte erreichbare Hilfe für Menschen in Not. Wer diese Strukturen nur mit Blick auf die Kosten schwächt, ohne die Auswirkungen in den Blick zu nehmen, der zahlt am Ende doppelt: moralisch, gesellschaftlich und finanziell.

    Es ist richtig, über effizientere Strukturen, weniger Bürokratie und die Ausschöpfung von Potenzialen der Digitalisierung und einer optimierten Steuerung in unserem Sozialsystem zu sprechen. Aber Effizienz darf nicht als Deckmantel für Leistungskürzungen missbraucht werden. Die Diskussion über die bedarfsgerechte Unterstützung von Menschen mit Behinderungen, Kindern, Jugendlichen und Familien darf nicht zum Steinbruch für Haushaltskonsolidierung werden.

    Ich habe deshalb eine Kleine Anfrage an die Landesregierung gerichtet. Wir wollen wissen, in welcher Form und mit welchen Impulsen die Landesregierung an der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum sogenannten ‚Effizienten Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen‘ mitgewirkt hat und welche Haltung die Landesregierung zu den einzelnen Reformvorschlägen vertritt. Die Landesregierung muss offenlegen, ob sie an den Vorschlägen mitgewirkt hat, die jetzt bei Verbänden, Betroffenen und Trägern erhebliche Sorgen und Ängste auslösen.

    Wenn die Landesregierung den sozialen Zusammenhalt ernst nimmt, muss sie jetzt zweierlei tun: Erstens Transparenz über ihre Rolle in diesem Prozess schaffen. Zweitens gemeinsam mit Wohlfahrtsverbänden, Kommunen, Leistungserbringern und Betroffenen an tragfähigen Lösungen arbeiten."

    Anlage: Kleine Anfrage zur Mitwirkung der Landesregierung am Austausch "Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen" von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden

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  • 06.05.2026

    Bernd Buchholz zu TOP 1 "Aktuelle Stunde 'Hilferuf der Kreise ernst nehmen: Busverbindungen retten!'"

    In seiner Rede zu TOP 1 (Aktuelle Stunde „Hilferuf der Kreise ernst nehmen: Busverbindungen retten!“) erklärt der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    "Man kann diese Diskussionen als finanzpolitische Diskussion führen. Man kann sie aber auch zunächst mal als eine verkehrspolitische Diskussion führen. Und verkehrspolitisch ist das, was Sie hier ausgeführt haben, eine Bankrotterklärung. Sie finden sich damit ab, dass das Angebot des öffentlichen Personennahverkehrs nicht ausgebaut werden könnte. Ihr eigener Anspruch von der anfänglichen Mobilitätsgarantie, den wir alle belächelt haben, weil er nicht realistisch war und nicht realistisch ist, den haben Sie inzwischen durch das Abbestellen von Verkehren ersetzt. Sie reduzieren die Leistung und erwarten dafür Beifall aus dem Publikum. Das ist auch Gestaltungsunwille, sage ich an dieser Stelle. Die Verkehrspolitik eines Landes ist auch eine landespolitische Aufgabe. Und ob ich da eine Priorität setze oder es lasse, das entscheidet der Gestaltungsunwille einer Landesregierung. Ich sage, Sie haben in der Verkehrspolitik den Gestaltungswillen verloren und eine Landesregierung, die den nicht hat, die nur noch repräsentiert an dieser Stelle, die braucht das Land nicht.

    Natürlich muss man sich in einem Flächenland wie Schleswig-Holstein am Anfang noch mal klarmachen, was das eigentlich bedeutet, wenn sich die Buspreise in Kreisen, in denen es keinen ausgebauten Schienenverkehr gibt, verfünffachen. Das bedeutet, dass die sowieso schon dünne Decke der Mobilitätsversorgung weiter ausgedünnt wird, sodass der zweimal am Tag fahrende Bus zukünftig möglicherweise nur noch einmal am Tag fährt. Im 21. Jahrhundert im Land Schleswig-Holstein, statt einer Mobilitätsgarantie einmal am Tag die Chance, mit einem öffentlichen Verkehrsmittel woanders hinzukommen: Ist das Ihr Anspruch? Wenn es der nicht ist, dann müssen Sie umschichten und sagen: Jawoll, dann müssen wir in diesem Bereich eben auch mehr tun. Und den ersten Vorschlag, den ich mache, Herr Kollege Petersdotter, ist, mal in den Nachtragshaushalt zu schauen, den Sie in dieser Tagung mit verabschieden werden. Da hat der Bund nämlich in einer gemeinsamen Finanzierungsvereinbarung mit Ihnen für das Deutschlandticket gesagt, wir reduzieren den Anteil um 9,5 Millionen Euro. Sie setzen das nicht nur entsprechend um, indem Sie die neun Millionen Euro, die Sie weniger vereinnahmen vom Bund, nun auch nicht mehr ins Deutschlandticket oder den ÖPNV investieren, sondern Sie reduzieren auch Ihren Landesanteil von weiteren 9,5 Millionen Euro. Warum nehmen Sie denn das Geld nicht und lassen es im ÖPNV-System?

    Außerdem sorgt die Vorgabe des Paragrafen 30 EWKG für das vorgezogene Ziel, frühzeitiger die Klimaziele zu erreichen. Wir haben hier lange darüber diskutiert und nach meiner Auffassung bringt das Ganze für das Klima gar nichts. Aber eines bedeutet das eben doch an dieser Stelle: Es bedeutet, dass nicht nur der Anteil an der Fahrzeugflotte, die die Kreise haben, mit 40 Prozent von solchen Fahrzeugen ausgestattet werden soll, sondern bis 2040 nur noch Regeneratives eingesetzt wird. Und das heißt, sie müssen die Fahrzeugflotte bis dahin komplett umgestellt haben. Das bedeutet, dass sie Investitionen, die sie sonst vielleicht nicht tätigen würden, weil sie die Fahrzeuge auch länger laufen lassen könnten, frühzeitiger machen müssen. Und das ist eine Belastung der Kreise. Und diese Belastung könnten Sie wegnehmen, weil Sie das Ziel, 2040 den gesamten öffentlichen Personennahverkehr emissionsfrei zu haben ja nicht mal als Land schaffen. Sie können nämlich den Schienenpersonennahverkehr, der sogar bis 2030 emissionsfrei sein muss, gar nicht emissionsfrei machen, wie die Landesregierung in einer Kleinen Anfrage von mir ja auch zugibt. Die Elektrifizierung der Marschbahn wird bis 2030 niemals abgeschlossen sein. Das heißt, Sie werden weiter mit Diesel unterwegs sein und die Antwort der Landesregierung ist dann: Ja, da fahren wir dann mit Frittenfett. Den Kreisen gestatten Sie das nicht. Wenn Sie an dieser Stelle mal darüber nachdenken würden, ob das vorgezogene Klimaziel als Belastung empfunden wird oder nicht, dann werden Sie doch sehen müssen: Sind denn Ihre ganzen Landräte, die alle Mitglieder der CDU sind, die die Landkreistagresolution unterschrieben haben, haben die alle eine Störung der Wahrnehmung?

    Das, was Sie selbst am besten können und hier seit vier Jahren vorführen, ist das Betonen, dass die Finanzierung doch bitteschön aus Berlin kommen soll. Der frühere Finanzminister Lindner muss doch nur den Sack aufmachen, weil in Berlin das Geld ja gedruckt wird. Bei der Trassenpreisdiskussion, die wir im Laufe dieser Sitzung führen werden, haben Sie einen Antrag eingebracht. Ihre einzige Lösung zu diesem Problem heißt: Berlin muss es abfedern. Und wenn die Kreise sagen: Eine Verfünffachung der Kosten für uns, da müsste dir uns ein bisschen solidarisch helfen, dann tun Sie so, als ob das aus dem Tollhaus kommt. Bemerken Sie selbst die klitzekleine Schizophrenie Ihrer Argumentation? Tut mir leid: Wer ständig mit dem ausgestreckten Finger nach Berlin zeigt, weil nur von dort das Geld kommen kann, der muss sich nicht wundern, dass die Kommunen im Lande auch mal sagen: Leute, ein bisschen Solidarität könnten wir an dieser Stelle von euch auch erwarten. Und in der Tat, ich unterstütze das. Natürlich kann das Land die Verfünffachung der Kosten nicht komplett abfedern, das scheint mir völlig klar zu sein. Und ja, Herr Kollege Koch, Sie haben auch Recht. Wenn man das Schülerticket komplett übernimmt, dann ist das eine freiwillige Leistung der Kreise, über die man zukünftig vielleicht nachdenken muss, ob dass das nur noch mit einem Zuschussbetrag geht. Aber das heißt doch nicht, dass Sie für die Verkehre im Lande keinerlei Verantwortung tragen würden und dass Sie nicht auch solidarisch nach Quellen suchen sollten, die verhindern, dass wir im Land ein Ausdünnen des öffentlichen Personennahverkehrs zu befürchten haben.

    Ich erwarte von Ihnen auch im letzten Jahr Ihrer Legislatur einen Plan und Gestaltungswillen. Ich erwarte von Ihnen, dass Sie die Kreise und die Kommunen nicht im Regen stehen lassen. Dass Sie die GVFG-Mittel gekürzt haben, Frau Kollegin Waldeck, ist das eine und selbstverständlich werden da auch ÖPNV-Mittel für die Kommunen gekürzt, und zwar 2028 um zwei Millionen Euro. Die Kürzung der GVFG-Mittel wirkt sich für die Kommunen negativ aus. Der Wegfall der Dynamisierung wirkt sich für sie negativ aus. Kurz und gut: Sie lassen da die Kommunen im Stich und das finde ich unangemessen vor dem Hintergrund der verkehrlichen Situationen im Lande. Ich erwarte von Ihnen ein Maßnahmenpaket, dass Sie in den nächsten Monaten mit den Kommunen gemeinsam aushandeln, weil Sie ansonsten jeglichen Gestaltungswillen verloren haben.

    Und dass wir hier alle gestanden und gesagt hätten: Das Angebot im ÖPNV in diesem Lande ist auskömmlich, habe ich noch nie erlebt in einer verkehrspolitischen Debatte. Es weiter auszudünnen ist allerdings verheerend und bedeutet für Sie, dass Sie die Verkehrswende quasi abgesagt haben. Das halte ich für ein verheerendes Signal."

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 06.05.2026

    Christopher Vogt zu TOP 48 "Rückendeckung für den öffentlichen Dienst"

    In seiner Rede zu TOP 48 (Rückendeckung für den öffentlichen Dienst – kein Generalverdacht, keine Beweislastumkehr und keine missbrauchsanfälligen Regelungen) erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt: 

    "Alle Demokratinnen und Demokraten kämpfen gegen Diskriminierung – insbesondere gegen Diskriminierung, die von staatlichen Stellen ausgeht. Aber nicht alles, was vorgibt, Diskriminierung zu bekämpfen, hilft bei diesem wichtigen Anliegen. Ganz im Gegenteil: Es kann auch kontraproduktiv wirken. Ein Beispiel hierfür sind das geltende Landesantidiskriminierungsgesetz in Berlin und der Gesetzentwurf, der zurzeit in Nordrhein-Westfalen sehr kontrovers diskutiert wird.

    Mitte März haben wir aus der Presse erfahren, dass Sozialministerin Touré im Kabinett ein ‚Gesetz für gesellschaftliche Vielfalt und zum Schutz vor Diskriminierung‘ abstimmt, das offenbar im Wesentlichen einfach aus Nordrhein-Westfalen abgeschrieben wurde. Auf der Website der Landesregierung gibt es dazu bereits ein FAQ, das Details zum Anwendungsbereich und zur Durchsetzung enthält – ohne dass der Landtag bisher über diesen Gesetzentwurf überhaupt unterrichtet wurde. Das ist schlechter Stil gegenüber dem Parlament und das ist auch nicht im Sinne unserer Landesverfassung, die eine frühzeitige Unterrichtung des Parlaments vorsieht.

    Immerhin: Einigen wichtigen Gewerkschaften und Verbänden wie der ‚Gewerkschaft der Polizei‘ und dem Beamtenbund liegt der Gesetzentwurf offenbar bereits vor und wird von ihnen ganz klar abgelehnt. Das kann auch niemanden ernsthaft überraschen. Die Landespolitik und allen voran die Landesregierung sollte in diesen bewegten Zeiten dem öffentlichen Dienst – und insbesondere den Polizeibeamten und den Lehrkräften – den Rücken stärken. Nicht nur in Sonntagsreden, sondern gerade auch montags bis freitags.

    Viele Landesbeamte berichten von zunehmenden Respektlosigkeiten, Beleidigungen, Bedrohungen und sogar von körperlicher Gewalt. Die Zahl der Übergriffe auf die Polizeibeamten ist in den letzten zehn Jahren stark gestiegen. Der Staat hat eine Fürsorgepflicht gegenüber seinen Beschäftigten. Es ist deshalb der völlig falsche Weg, ihnen ausgerechnet in der aktuellen Situation mit einem solch pauschalen Misstrauensvotum zu begegnen. Wo sieht die Landesregierung denn den konkreten Bedarf für dieses Gesetz? Wo genau soll die Schutzlücke liegen, die mit diesem Gesetz geschlossen werden soll? Staatliche Institutionen sind strikt an das Grundgesetz gebunden. Artikel 3 verbietet Diskriminierung unmissverständlich und Verstöße dagegen sind auch jetzt schon justiziabel. Es gibt Wege und Mittel, dagegen juristisch vorzugehen.

    Die Landesregierung konstruiert mit ihrem Vorhaben einen Generalverdacht gegenüber den Beschäftigten des öffentlichen Dienstes, den ich nicht für gerechtfertigt halte. Der kopierte Gesetzentwurf aus Nordrhein-Westfalen löst keine Probleme, schafft aber neue: Die vorgesehene Beweislastumkehr ist rechtsstaatlich höchstproblematisch und birgt ein erhebliches Missbrauchspotenzial, zum Beispiel durch Extremisten. Polizisten, Lehrkräfte, Verwaltungsmitarbeiter sollen sich künftig rechtfertigen müssen, sobald jemand Indizien für eine Diskriminierung behauptet. Sie sollen quasi beweisen müssen, dass sie jemanden nicht diskriminiert haben. Der Entwurf ist insgesamt handwerklich schlecht gemacht und beinhaltet auch unklare Haftungsregeln. Das sorgt für mehr Bürokratie und für große Unsicherheit.

    Der Blick in andere Bundesländer zeigt, wohin die Reise gehen soll: In Berlin etwa hat ein vergleichbares Gesetz zu einer Vielzahl von Beschwerden geführt, von denen nur ein Bruchteil tatsächlich berechtigt war. Der bürokratische Aufwand ist enorm. Und für die betroffenen Beschäftigten ist jedes Verfahren eine erhebliche Belastung – unabhängig vom Ausgang. Genau das droht nun auch bei uns: Ein Bürokratiemonster, das Missbrauch Tür und Tor öffnet.

    Diskriminierung muss selbstverständlich effektiv bekämpft werden – auch in der Landesverwaltung. Aber dieses Gesetz schießt übers Ziel hinaus und ist ein fataler Irrweg. Es stellt diejenigen unter Generalverdacht, die täglich für unser Gemeinwesen eintreten – und es schafft neue Probleme anstatt bestehende zu lösen. Gut gemeint ist eben nicht gleich gut gemacht. Ich bin nicht überrascht, dass die Grünen ein solches Gesetz wollen. Aber ich bin entsetzt, dass die CDU dies offenbar mitträgt – in Nordrhein-Westfalen und nun auch in Schleswig-Holstein. Wir fordern die Landesregierung auf, dieses Vorhaben zu stoppen. Die Landesregierung sollte das Vertrauen in unseren öffentlichen Dienst stärken, anstatt dazu beizutragen, dass dieses untergraben wird. Unsere Beschäftigten verdienen die Rückendeckung der Landespolitik und kein pauschales Misstrauensvotum."

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

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