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  • 06.05.2026

    Bernd Buchholz zu TOP 6 "Fortentwicklung polizeirechtlicher Maßnahmen für einen wirksamen Schutz der öffentlichen Sicherheit"

    In seiner Rede zu TOP 6 (Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung polizeirechtlicher Maßnahmen für einen wirksamen Schutz der öffentlichen Sicherheit) erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    "Lassen Sie mich eines vorausschicken: Veränderte technische Möglichkeiten und auch der Einsatz von Dingen im Kriminalitätsbereich, aber auch im Störerbereich, erfordern auch, dass wir die Eingriffsbefugnisse der Polizei immer nachsteuern und die Polizei in die Lage versetzen, auch tatsächlich ihren Job zu machen, Gefahrenabwehr wirklich umzusetzen. Wir als Liberale sehen diese Notwendigkeit genau wie alle anderen, aber wir sehen eben auch, dass dadurch Freiheitsrechte beeinträchtigt werden können in einem Maße, in dem man schon sagen kann: Muss das eigentlich wirklich sein, auch für die Kriminalitätsbekämpfung? Und ich weiß, dass einige sagen, damit haben wir gar keine Schwierigkeiten, das ist alles ganz in Ordnung.

    Ich berichte mal kurz von einer Delegationsreise in der vorletzten Woche nach Lettland, wo wir in der Nähe von Riga eine kleine Kommune besucht haben, um dann anschließend in einem Raum zu stehen, in dem neben drei Beamten der Polizei auch die Ordnungsbehörde des Ortes saß und in Echtzeit auf Monitore guckte, an Menschen heranzoomte, die gerade an der Tankstelle ihren Sprit einfüllen, oder heranzoomte an die Bezahlvorgänge neben der Tankstelle. Und alle, die wir dagestanden haben, hatten, glaube ich, ein beklemmendes Gefühl. Und ich habe ein beklemmendes Gefühl, wenn eine biometrische Fernidentifizierung in Echtzeit in diesem Land möglich wird. Ich möchte mich in einem Land bewegen, in dem ich mich nicht nur frei bewegen kann, das ist weiterhin gewährleistet, aber unkontrolliert ist es nicht mehr. Das, was Sie mit der Fernidentifizierung auf biometrischer Basis machen, ist übrigens eine Sache, liebe Kollegen von den Grünen und auch von der SPD, die wir im Ampelkoalitionsvertrag komplett ausgeschlossen haben, sowohl nachträglich als auch in Echtzeit. Auf europäischer Ebene ist das dann durch den AI-Act aufgeweicht und ein bisschen ermöglicht worden. Das hat aber nicht dazu geführt, dass wir unsere politische Haltung dagegen aufgegeben haben. Dass das jetzt zugelassen werden soll, auch mit hohen rechtstaatlichen Hürden, wie sie ja sagen, finde ich schwierig. Es stimmt, da ist ein Richtervorbehalt drin und daran sind auch Voraussetzungen gekoppelt. Aber es ist etwas anderes, in einem Land zu leben, in dem ich an bestimmten Orten nicht mehr unkontrolliert unterwegs sein kann. Braucht es wirklich eine solche Analyse für die Polizeiarbeit? Ist das erforderlich? Ich möchte das gerne erstmal belegt haben, bevor ich einen solchen Tatbestand einführe. Und da geht es nicht darum, ob das Verfassungsgericht da möglicherweise Grenzen gesetzt hat.

    Es gibt viele andere Punkte in diesem Gesetz, von denen ich sage Vorsicht. Die Ausweitung der Videoüberwachung wird damit begründet, dass wir auch mit mobilen Anlagen einsatzbereit sein müssen. Ja, finde ich richtig. Aber warum dann die bisherigen Voraussetzungen absenken? Bisher ist es so, dass das nur eingesetzt werden darf, wenn Schäden für Leib, Leben oder Freiheit drohen. Jetzt soll die Videoüberwachung aber schon zur Abwehr einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit eingesetzt werden. Und diese Daten, die da gewonnen werden, dürfen dann nach Paragraf 195b des neuen Gesetzentwurfes nachträglich biometrisch abgeglichen werden. Eine solche Gesichtserkennung, wenn sie in Echtzeit stattfindet, erfasst auch all diejenigen, die sich an diesem Ort der Überwachung aufhalten. Das wird vielleicht nicht gespeichert, aber alle werden erstmal biometrisch erfasst. Ist das wirklich nötig?

    Bei der Präventivhaft wissen wir, dass die Voraussetzungen da nicht in Ordnung sind und dass nachgebessert werden muss. Aber ist es wirklich so, dass die Anordnung der Präventivhaft für die Dauer von ein bis maximal zwei Monaten erforderlich ist? Als milderes Mittel ist die Fußfessel mit Sicherheit deutlich viel geeigneter. Deshalb sind diese Regelungen richtig. Aber zwei Monate Präventivhaft und erst dann schaue mir die Voraussetzungen dafür an? Außerdem darf die Präventivhaft angeordnet werden, wenn ich als Begleiter einer Person festgestellt werde, die eine Waffe dabeihat, wobei ich selbst aber gar keine Waffe bei mir habe. Die Präventivhaft für eine Begleitperson?

    Ich will hiermit meine Sorge zum Ausdruck bringen, dass diese Regelungen erst noch mal richtig auf den Prüfstand müssen. Wir verwehren uns nicht gegen die Schaffung von Regelungen, die auch Datenanalysen und Abgleiche ermöglichen. Ob die Mustererkennung, die in Hamburg ja schon eingeführt ist, so erfolgreich ist, darüber kann man nachdenken. Aber ich glaube, dass an einigen Stellen dieses Gesetzentwurfes die rechtsstaatlichen Grenzen in einem Staat noch nachgezogen werden müssen."

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 06.05.2026

    Christopher Vogt zu TOP 29 "Stärkung des nationalen Veteranentags in Schleswig-Holstein"

    In seiner Rede zu TOP 29 (Stärkung des nationalen Veteranentags in Schleswig-Holstein: Kostenfreier Eintritt in staatliche Museen, Gärten und Kultureinrichtungen für Veteraninnen und Veteranen) erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt: 

    "Der Einsatz unserer Veteraninnen und Veteranen für unser Land verdient großen Dank und große Anerkennung! Frieden, Freiheit und Sicherheit verteidigen sich nicht von allein. Dafür sorgen seit über 70 Jahren die Soldatinnen und Soldaten der Parlamentsarmee Bundeswehr – nach dem Leitbild des Staatsbürgers in Uniform. Das gilt sowohl für die aktiven als auch für die ehrenhaft aus dem Dienst ausgeschiedenen Soldatinnen und Soldaten.

    Mit unserem Antrag wollen wir die Leistungen der Veteraninnen und Veteranen der Bundeswehr gesellschaftlich noch stärker würdigen. Die Bundeswehr hat in den letzten Jahrzehnten zahlreiche Auslandseinsätze absolviert und ist aktuell bei der Refokussierung auf die Landes- und Bündnisverteidigung intensiv gefordert. Die Gefahr für die Sicherheit in Europa ist in Zeiten des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine und auch von hybriden Angriffen auf unser Land und unsere Verbündeten wieder sehr real geworden. Auf unseren wichtigsten Verbündeten – die USA – ist sicherheitspolitisch erkennbar deutlich weniger Verlass als in der Vergangenheit. Spätestens in dieser Situation muss es zur Selbstverständlichkeit werden, dass wir gerade auch denjenigen Menschen unseren Dank und unsere Anerkennung wahrnehmbarer zeigen, die sich mit ihrem Dienst – unter Einsatz von Leib und Leben – vielfach einer großen körperlichen und psychischen Belastung ausgesetzt haben. Und das sollte übrigens auch für ihre Angehörigen gelten.

    Wir haben angesichts unserer Geschichte und vor allem wegen der unfassbaren Verbrechen Nazi-Deutschlands natürlich andere Traditionen als unsere Verbündeten. Wir sollten aber mit Blick auf die jüngste Geschichte – mit Blick auf die Veteraninnen und Veteranen der Parlamentsarmee Bundeswehr – den anerkennenden Umgang mit diesen vielen verdienten Menschen in angemessener Form intensivieren. Es ist dabei ein großer Fortschritt, dass es seit dem vergangenen Jahr den nationalen Veteranentag gibt und dass dieser auf unsere Initiative hin auch hier in Schleswig-Holstein nun jedes Jahr mit einer zentralen Veranstaltung begangen wird. Der Landtag hat in eindrucksvoller Weise gezeigt, dass alle Fraktionen hinter den Veteraninnen und Veteranen der Bundeswehr stehen. Schleswig-Holstein ist sehr eng mit der Bundeswehr verbunden – mit bis heute sehr vielen Standorten hier im Land, die nun auch wieder ausgebaut und teilweise reaktiviert werden sollen.

    Das diesjährige Bürgerfest in Husum ist sehr wichtig, um die große Bedeutung der Bundeswehr und ihrer Angehörigen auch gegenüber den Bürgerinnen und Bürger hervorzuheben. Es können aber natürlich nicht alle Veteraninnen und Veteranen an der zentralen Veranstaltung teilnehmen. Wir schlagen deshalb vor, dass am nationalen Veteranentag zukünftig alle Veteraninnen und Veteranen mit bis zu vier Begleitpersonen kostenfreien Eintritt in die landeseigenen Museen, Schlösser und Kultureinrichtungen erhalten sollen. Dies soll bereits in diesem Jahr am 14. Juni erstmals der Fall sein. Kommunale und auch private Kultureinrichtungen könnten sich daran zukünftig ebenfalls gern beteiligen. Wir fordern die Landesregierung auf, diese Initiative zügig umzusetzen und dies mit einer breiten öffentlichen Kommunikation zu unterstützen.

    Den nationalen Veteranentag – als Ausdruck gesellschaftlicher Verbundenheit und Dankbarkeit gegenüber unseren Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern in Uniform – können wir so noch stärker würdigen. Dies betrifft allein in Schleswig-Holstein mehrere hunderttausend Menschen, die sich ein Veteranenabzeichen verdient haben und bald hoffentlich auch einen Veteranenausweis erhalten. Ich finde, es ist ein Gebot des Respekts, dass wir möglichst vielen Veteraninnen und Veteranen und ihren Angehörigen einen besonderen Tag ermöglichen. Es ist ein kleiner, aber ganz sicher symbolträchtiger Beitrag. Herzlichen Dank an CDU und Grüne, dass wir dies heute mit einem nun gemeinsamen Antrag beschließen!"

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 06.05.2026

    Christopher Vogt zu TOP 36 "Fortführung der Förderung von kleinen Solaranlagen"

    In seiner Rede zu TOP 36 (Fortführung der Förderung von kleinen Solaranlagen) erklärt der Vorsitzende und energiepolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt: 

    "Ich finde, es lässt sehr tief blicken, in welchem Zustand die schwarz-rote Koalition in Berlin nach gerade einmal einem Jahr im Amt bereits ist, wenn die SPD-Fraktion uns hier im Landtag solche Anträge vorlegt. Das ist ja auch nicht der einzige Antrag dieser Art (siehe ‚Demokratie leben‘). Wir sollen also nach Ihrem Willen die Landesregierung auffordern, ‚sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass entgegen der aktuellen Pläne der Bundesregierung die Förderung von Photovoltaikanlagen auf Dachflächen bis zu einer Leistung von 25 Kilowatt fortgeführt wird.‘ Ich dachte bisher immer, die SPD gehöre dieser Bundesregierung selbst an?

    Wie dem auch sei, kommen wir zum Inhalt des Antrages: Wer heute durch Schleswig-Holstein fährt, sieht auf vielen Dächern, wie sich unser Land verändert hat und weiterhin verändern wird. Photovoltaikanlagen sind längst kein Nischenprojekt mehr, kein politisches Statement, sondern gelebte Realität. Sie sind für viele Menschen ganz selbstverständlich geworden – Ausdruck von Eigenverantwortung, technischem Fortschritt und dem Wunsch, unabhängiger von steigenden Energiepreisen zu sein.

    Aber wir sind nicht der Meinung, dass es sinnvoll wäre, in der Energiepolitik einfach immer so weiterzumachen wie bisher. Und dafür haben wir gute Gründe. Erstens: Solaranlangen sind heute deutlich günstiger als noch vor wenigen Jahren. Und die Anlagen werden auch immer leistungsfähiger. Deshalb rechnen sich viele Anlagen inzwischen auch ohne hohe staatliche Zuschüsse – vor allem dann, wenn der erzeugte Strom selbst genutzt wird. Das ist kein Problem, sondern ein Erfolg! Und dieser muss auch Folgen bei der Förderung haben, die es in Deutschland mittlerweile seit rund 36 Jahren gibt. 

    Mein zweiter Punkt: Das EEG ist nun wirklich nicht der Weisheit letzter Schluss. Das scheint ja mittlerweile auch der SPD-Fraktion zu schwanen, wenn sie in der Begründung ihres Antrages schreibt: ‚Sollten Fehlentwicklungen im Bereich des Regelungssystems der erneuerbaren Energien bestehen, so sind diese ohne verunsichernde Frontalangriffe mit Augenmaß zu analysieren und Veränderungen maßvoll und ohne Kollateralschäden auf den Weg zu bringen.‘

    Liebe SPD-Fraktion, was sind denn diese Fehlentwicklungen, über die Sie hier so vorsichtig mutmaßen? Sie regieren im Bund seit 1998 ja nun auch schon über 24 Jahre mit. Ist Ihnen dabei vielleicht auch aufgefallen, dass der bisherige Nutzen der Energiewende für den Umwelt- und Klimaschutz bisher leider in keinem gesunden Verhältnis zu den immensen Kosten steht? Die Kosten für die EEG-Vergütung drohen den Bundeshaushalt zunehmend zu überfordern, nachdem sie zuvor schon die Stromkunden überfordert haben. Allein im Jahr 2025 sind dem Bundeshaushalt über 16 Milliarden Euro an Kosten entstanden.

    Mein dritter Punkt: Es gibt bei der Energiewende zu viele planwirtschaftliche und zu wenige marktwirtschaftliche Instrumente. Es fehlt eine sinnvolle Steuerung und es gibt erhebliche Fehlanreize. Ein aktuelles Beispiel ist die Situation am 1. Mai: Ein bundesweiter Feiertag mit sehr wenig Stromverbrauch und sehr viel Sonne. Die Speicher waren schnell voll und es wurde munter ins Netz eingespeist. Der viele Solarstrom wurde überhaupt nicht gebraucht, aber selbstverständlich vergütet und hat die Stabilität der Stromnetze erheblich herausgefordert. Das war ein sehr teurer Tag für den Steuerzahler. Es gab deshalb verzweifelte Appelle, die Solaranlagen doch bitte abzuschalten. Wir zahlen unseren selbsterzeugten Strom ja oft doppelt und dreifach. Wenn wir ihn vergüten, ins Ausland geben und dann bei Bedarf quasi wieder zurückkaufen. Darüber freut man sich zum Beispiel in der Schweiz und in Österreich, aber für uns ist das ein Riesenproblem. Wir brauchen deshalb dringend smartere Lösungen: Deutschland hat eigentlich kein Stromproblem, sondern ein Flexibilitätsproblem. Es braucht unter anderem mehr Speicher, große und kleinere, und bessere Anreizsysteme.

    Wir sollten ehrlicher diskutieren, ob der bisherige Weg in dieser Form tatsächlich der richtige ist und was man verändern muss. Denn man stößt bei der Förderung längst an Grenzen und die Realität hat sich eben auch verändert. Wenn eine Technologie wirtschaftlich tragfähig wird, dann ist es sinnvoll, sie aus der Dauersubvention herauszuführen. Es geht nicht darum, den Ausbau zu bremsen. Es geht darum, ihn auf ein solides, dauerhaft tragfähiges Fundament zu stellen. Der Antrag der SPD bleibt an dieser Stelle stehen. Er fordert im Kern, das bestehende System einfach fortzuschreiben, beantwortet aber nicht die entscheidenden Fragen, die sich daraus ergeben. Wie entwickeln sich die Kosten für den Steuerzahler und für den Stromkunden? Wie lange sollen die Förderungen in dieser Form weiterlaufen? Und wie stellen wir sicher, dass die Energiewende endlich effizient wird?

    Für uns Freie Demokraten ist klar, dass staatliche Förderung immer nur ein Mittel auf Zeit sein sollte. Sie kann helfen, neue Technologien in den Markt zu bringen. Sie kann den Einstieg erleichtern und Investitionen anstoßen. Aber sie sollte nicht zur Dauereinrichtung werden, wenn sich die Rahmenbedingungen längst verändert haben."

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    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 18.07.2018

    Jan Marcus Rossa: Klarheit für den Rundfunkbeitrag

    Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts, mit dem die Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitrags im Kern bestätigt wurde, erklärt der medienpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Jan Marcus Rossa:

     

    „Wir begrüßen, dass die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nun Klarheit bringt.

    Entscheidender ist aus unserer Sicht aber die Frage, wie sich der Rundfunkbeitrag in den nächsten Jahren entwickeln wird. Nicht nur das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht, sondern auch die öffentlich geführten Diskussionen um den Rundfunkbeitrag zeigen, dass sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk selbst einen Gefallen tun würde, wenn er sich bei dem von ihm ermittelten künftigen Finanzbedarf eine gewisse Zurückhaltung auferlegen würde, ohne gleich mit einer Verschlechterung der Programmqualität zu drohen. Der Effekt solcher Drohungen wäre ein Verlust an Akzeptanz und das würde nicht nur dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk, sondern unserer Gesellschaft insgesamt schaden.

    Um solchen Diskussionen den Boden zu entziehen, sollte der aktuelle Rundfunkbeitrag umgehend weiter gesenkt werden. Bei einer Fokussierung auf den eigentlichen Auftrag und effizienteren Strukturen ist dies durchaus möglich. Studierende und Auszubildende sollten zudem generell vom Rundfunkbeitrag befreit werden.“

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  • 06.05.2026

    Anne Riecke zu TOP 15 "Gemeinschaftsschulen ohne Oberstufe"

    In ihrer Rede zu TOP 15 (Gemeinschaftsschulen ohne Oberstufe – Leistungsvermögen und Herausforderungen) erklärt die bildungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anne Riecke:

    "Wir alle formulieren hohe Ansprüche an unser Schulsystem: Schulen sollen individuell fördern, fachlich stark unterrichten, integrieren, inklusiv arbeiten, Sprachförderung leisten, auf Ausbildung und Beruf vorbereiten, Medienkompetenz vermitteln, Demokratiebildung stärken, mit Eltern kooperieren, Ganztag organisieren und soziale Problemlagen auffangen. Die Aufgaben, die unseren Schulen in den letzten Jahren übertragen worden sind, haben sich ohne Zweifel immer stärker ausgeweitet. Hier müsste man mal grundsätzlich die Frage stellen, welche teils familiären und gesellschaftlichen Aufgaben wir an unsere Schulen übertragen oder ausgelagert haben und ob das alles immer gerechtfertigt war und ist.

    Bei all den neuen Aufgaben ist die Ausstattung der Schulen nämlich nicht immer entsprechend mitgewachsen: Vor allem bei der Personalausstattung konnte der Aufwuchs vielerorts nicht mit der Aufgabenausweitung Schritt halten. Und wenn das häufiger und dauerhaft der Fall ist, dann entsteht strukturelle Überforderung. Denn eine Schule, die immer neue Aufgaben erfüllen muss, aber keine zusätzlichen Kapazitäten zugewiesen bekommt, wird nicht moderner oder besser, sie wird überlastet. Eine Lehrkraft, die ständig vertreten, organisieren, dokumentieren, auffangen und improvisieren muss, hat weniger Zeit für guten Unterricht. Und eine Schulleitung, die jeden Tag Mangel verwaltet, hat weniger Zeit für Schulentwicklung.

    Diese Überforderung zeigt sich dann im Alltag: Wenn Unterricht vertreten, zusammengelegt oder verschoben werden muss. Wenn Doppelbesetzungen wegfallen, obwohl sie pädagogisch gebraucht würden. Wenn Schulleitungen immer mehr Organisationsarbeit leisten müssen. Wenn Lehrkräfte zusätzliche Aufgaben übernehmen, ohne dass dafür echte Entlastung entsteht. Wenn Schulsozialarbeit gebraucht wird, aber nicht überall in dem Umfang vorhanden ist, wie es vor Ort notwendig wäre. Und wir haben durch die Große Anfrage gesehen, dass die Gemeinschaftsschulen von diesem Phänomen mit am stärksten betroffen sind. Von daher gilt hier mein Dank allen engagierten Fachkräften, die trotz teilweise widriger Umstände hervorragende Arbeit leisten und alles Menschenmögliche tun, um den Kindern in ihren Klassen gerecht zu werden. Und das, obwohl sie in der Regel mit einer teils sehr heterogenen Schülerschaft konfrontiert sind, die in besonderem Maße auf eine gute personelle und materielle Ausstattung angewiesen ist.

    Daher ist es aus meiner Sicht besonders dramatisch, wenn laut Landesregierung an den Gemeinschaftsschulen in den letzten Jahren im Durchschnitt rund zwölf Prozent des Unterrichts ausgefallen ist. Und das bei offiziellen Besetzungsquoten – also der formalen Stellenbesetzung – von über 106 Prozent. Da sich die Landesregierung schon bei Quoten von 103 Prozent und weniger rühmt, müssen wir vielleicht generell einmal die Frage aufwerfen, welche Quoten und Berechnungen wir heranziehen, wenn wir messen wollen, ob unsere Schulen ausreichend mit qualifizierten Lehrkräften versorgt sind.

    Und auch in anderen Bereichen brauchen wir vielleicht einen differenzierteren Ansatz, um die Situation an den Schulen und vor allem den Gemeinschaftsschulen zu verbessern: Die Umsetzung der Inklusion ist weiterhin ein strittiges Thema, bei dem viele der Meinung sind, dass sie in ihrer jetzigen Aufstellung weder den inklusiv beschulten Kindern, noch den Fachkräften und den restlichen Schülern in ausreichendem Maße gerecht wird. Es ist eben nicht genug, die Inklusionsquote stolz vor sich herzutragen, ohne eine Aussage darüber zu treffen, wie die Qualität der Inklusion denn in den Gemeinschaftsschulen tagtäglich ist.

    Und auch bei der Schulbegleitung gibt es meiner Meinung nach durchaus Reformbedarf: Wir müssen uns die Frage stellen, ob jedem Kind eine eigene Schulbegleitung zustehen muss und ob dies nicht über eine Pool-Lösung besser organisiert werden kann. Die teilweise zu beobachtende Anwesenheit mehrerer Schulbegleiter im Unterricht ist weder erstrebenswert, noch dauerhaft bezahlbar. Auch bei der Aufgabenverteilung und der Aufgabendefinition der Schulbegleitung können wir angesichts knapper Ressourcen sicher noch Verbesserungen erreichen.

    Es gibt also noch viel zu tun und genug Ansätze, um eine Verbesserung für unsere Schulen zu erreichen. Ich freue mich über die weiteren Diskussionen zu den Themen."

     

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 06.05.2026

    Bernd Buchholz zu TOP 25 "Schutz vor Deepfakes und digitaler sexualisierter Gewalt stärken"

    In seiner Rede zu TOP 25 (Schutz vor Deepfakes und digitaler sexualisierter Gewalt stärken – Bundesinitiative unterstützen und Prävention in Schleswig-Holstein ausbauen) erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    "Der Fall Collien Fernandes hat auf erschreckende Art und Weise deutlich gemacht, dass Gewalt gegen Frauen mit technologischem Fortschritt eine neue und wirklich gefährliche Dimension eingenommen hat. Und vielleicht ist es der aufrüttelnde gesellschaftliche Dialog, der als erstes wichtig ist, dass allen Beteiligten klar wird, was da passiert und was das mit Menschen macht, was das insbesondere mit den Opfern macht und die sind im Wesentlichen Frauen. Dass man sich nicht mehr in der medialen Welt zu bewegen wagt, dass man sich zurückzieht, dass man an demokratischen Prozessen teilweise nicht mehr teilnimmt, dass man sich schämt, dass man unter Depressionen leidet, bis hin zu sich selbst quasi aus dem Leben nehmen zu wollen. Digitale Gewalt ist Gewalt. Und dieses nicht nur zu benennen, sondern dies auch in unserer Rechtsordnung zu verankern, ist eine jetzt zwingend notwendige Maßnahme, die wir noch nicht komplett realisiert haben.

    Ja, im Vorrang sind es Frauen, die Opfer sind. Jede fünfte Frau hat in Deutschland in den letzten fünf Jahren digitale Gewalt erlebt, aber eben auch jeder siebte Mann. Das gehört zur Ehrlichkeit auch dazu. Es ist ein Phänomen, das nicht nur auf sexualisierte Art und Weise stattfindet, sondern das auch auf ganz andere Weise dazu führen kann, dass man mit falschen Identitäten, mit falschen Inhalten konfrontiert wird, sich selbst plötzlich wiederfindet als der Absender von Botschaften, die man nicht nur nicht senden wollte, sondern dafür dann auch mit Hasstiraden, mit Ausspähung und mit anderen schlimmen Dingen belästigt wird.

    Das muss strafrechtliche Konsequenzen haben. Und deshalb finde ich den Ansatz der SPD gut mit dem Antrag. Und ich finde in dem Antrag einiges besser als den Koalitionsantrag, da kommen wir gleich drauf. Aber ich finde zum Beispiel, dass in dem Koalitionsantrag der Aspekt, dass der Identitätsdiebstahl im Netz derzeit in den Entwürfen der Bundesjustizministerin keine Rolle spielt, das finde ich einen wichtigen Aspekt. Denn es ist gerade dieser Identitätsdiebstahl, der auch den Fall Fernandes ausmacht und der Frauen wie Männer treffen kann, aber in diesem Falle eben auch einer gesetzlichen Regelung bedarf. Es gibt für die Regelung dieses Themas in Spanien Vorbilder. Da gibt es entsprechende Strafnormen und die Übernahme solcher Strafnormen auch ins deutsche Recht scheint mir durchaus gut möglich zu sein.

    Das ist aber und kann nicht alles sein. Und ich bin dankbar, dass Sie das auch gesagt haben. Strafrecht ist das eine. Zivilrechtliche Ansprüche auf Löschung, auf das Verschwinden dieser Dinge aus dem Internet, die sind das zweite. Aber vor allem auch Sensibilisierung, nicht nur der Menschen, die Täter werden können, die vielleicht gar nicht wissen, was für Konsequenzen das bei Opfern auslöst mit den Dingen, die sie da tun. Sondern auch der gezieltere Schutz von Opfern durch Beratung und durch andere Möglichkeiten entgegenzuwirken, scheint mir sehr wichtig zu sein. Das gilt übrigens auch, und ich sage das auch im Zusammenhang mit dem Fall Collien Fernandes, für die Sensibilisierung unserer Ermittlungsbehörden und der Strafverfolgungsbehörden. Im Fall Fernandes hat die erste Anzeige im Lande Schleswig-Holstein stattgefunden. Und dieser ist nicht konsequent nachgegangen worden, wenn ich das hier mal so sagen darf. Die Anwältin von Frau Fernandes hat aus meiner Sicht nicht zu Unrecht darauf hingewiesen, dass es Ermittlungsansätze gab, die man nicht konsequent nachverfolgt hat. Auch da müssen wir selbstkritisch sagen, Gesetze allein sind es nicht, sondern wir werden auch diejenigen sensibilisieren müssen, die für die Verfolgung dieser Dinge unterwegs sind und die damit zu tun haben.

    Wir werden beiden Anträgen zustimmen, weil ich den Teil mit der Medienanstalt Schleswig-Holstein / Hamburg in dem SPD-Antrag gerade gut finde. Denn das ist in der Tat eine Sache, dass durch den Medienstaatsvertrag sicherlich den Medienanstalten auch die Aufsicht über die Medienintermediäre gegeben worden ist. Aber wie sie das machen, das ist in den Bundesländern sehr unterschiedlich. In Nordrhein-Westfalen gibt es zwischen der Medienanstalt und dem Landeskriminalamt eine sehr, sehr enge Zusammenarbeit. Und unsere Medienanstalt in Schleswig-Holstein und Hamburg würde sich freuen, wenn sie an dieser Stelle mehr Unterstützung erfahren würde. Das können Sie übrigens auch der Beantwortung einer Kleinen Anfrage des Kollegen Vogt entnehmen, wo die Landesregierung zwar sagt, dass sie die Ausstattung für auskömmlich hält, uns Medienanstaltsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter mitgeteilt haben, dass das mit ihnen nicht abgestimmt war. Denn nur zwei Stellen sind dafür besetzt, diese Aufsicht über die Medienintermediäre zu machen.

    Das muss sie übrigens kein Geld kosten, denn das ist aus dem Vorwegabzug des Gebührenaufkommens für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk leistbar. Und ich finde, wir sollten uns auch dem zuwenden, dass wir da vielleicht Umschichtungen vornehmen und den Öffentlich-Rechtlichen an einer Stelle ein bisschen was wegnehmen, um die Medienanstalt in eine bessere Lage zu versetzen. Wir werden beiden Anträgen zustimmen, weil wir das Thema wichtig finden und keinen Dissens produzieren wollen, den es aus unserer Sicht nicht gibt."

    Sperrfrist Redebeginn!

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  • 06.05.2026

    Heiner Garg zu TOP 43 "Kinder und Jugendliche im Umgang mit sozialen Medien stärken und befähigen"

    In seiner Rede zu TOP 43 (Freiheit schützen, Risiken begrenzen – Kinder und Jugendliche im Umgang mit sozialen Medien stärken und befähigen) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Landtagsfraktion, Heiner Garg: 

    "Wir haben in diesem Landtag jahrelang und sehr, sehr häufig immer wieder in bildungspolitischen Debatten insbesondere darüber diskutiert, wie wir unsere jungen Menschen fit machen für eine digitale Welt. Und die Welt wird immer digitaler durch entsprechende Möglichkeiten, durch künstliche Intelligenz. Und wir erleben in den letzten Jahren, dass genau diese fantastischen Möglichkeiten, die Digitalisierung bietet, eben gleichzeitig auch große Gefahren mit sich bringen. Und vor dem Hintergrund gibt es eine relativ junge Debatte über die Nutzung von Sozialen Medien durch Kinder und Jugendliche.

    Ich habe mir lange überlegt, ob ich mich am Anfang fürchterlich darüber aufrege, dass man da mit einem Verbot dagegenhalten will, so wie der Ministerpräsident das ja relativ früh getan hat, oder ob ich nicht was Sinnvolleres tue, nämlich zunächst mal die Gemeinsamkeiten zu betonen. Denn wir haben eine Anhörung, die ich bemerkenswert fand. Wir haben eine ganztägige Anhörung in diesem Landtag gehabt mit 36 Expertinnen und Experten. Und als Konsequenz dieser Anhörung haben jetzt nahezu alle Fraktionen inhaltliche Vorschläge präsentiert, wie man mit diesem Thema weiter umgeht. Und ich finde, genau so muss ein politischer Prozess eigentlich laufen. Man hört sich Expertinnen und Experten an, zieht daraus die Konsequenzen und dann diskutiert man ausreichend über diese Konsequenzen.

    Herr Kollege Balasus, das Problem von Sozialen Medien ist ja unter anderem, dass in den Sozialen Medien keine politische Debatte mehr stattfindet. Und jeder und jede von uns, der oder die sich entscheidet, daran teilzunehmen, stand irgendwann vor der Entscheidung: Überlasse ich das Feld ausschließlich Extremistinnen und Extremisten oder versuche ich, selbst einen Beitrag zu leisten und irgendein Thema aus dem demokratischen Spektrum noch rüberzubringen? Soziale Medien sind eben nicht nur Risiko, sondern sie sind gleichzeitig auch immer Chance und Teil der Lebenswirklichkeit junger Menschen. Und deswegen finde ich, braucht Politik einen Ansatz, der die Risiken ernst nimmt, ohne die digitale Lebenswelt junger Menschen pauschal zu delegitimieren. Und wenn wir eines aus der Anhörung gelernt haben, dann ist es, dass der Ansatz des pauschalen Verbotes nicht nur rechtlich schwierig, sondern auch wenig zielführend ist.

    Und vor diesem Hintergrund haben wir unsere sechs Punkte, wie man mit dem Thema sinnvoll weiterarbeiten kann, vorgelegt. Und ich sage nochmal Dankeschön insbesondere an die Kolleginnen und Kollegen der Sozialdemokraten. Sie haben ebenfalls einen Antrag vorgelegt, der sich, wie ich finde, in vielen Punkten mit unserem inhaltlich nahezu deckt. Und ich finde den Punkt zwei, dem elterlichen Zustimmungsvorbehalt, der ist diskussionswürdig. Und der Punkt neun, der Kinder- und Jugendbeteiligung, den finde ich richtig gut. Also vor dem Hintergrund würden wir Ihrem Antrag zustimmen. Ich hoffe allerdings sehr, dass wir gemeinsam die drei Anträge in den Ausschuss überweisen können. Warum? Man kann es heute wegstimmen, klar könnte man machen. In dem Fall würden wir dem Koalitionsantrag nicht zustimmen, obwohl da auch ein paar Dinge drin sind, die wir absolut teilen. Ich will Ihnen aber sagen, dass Sie es sich so einfach machen an der Stelle, auf der einen Seite das Verbot aussprechen wollen und auf der anderen Seite in Richtung Bund zeigen und das Land ein paar Richtlinien erarbeiten lassen – ich finde, da machen Sie es sich zu einfach und Sie nehmen die Gestaltungsmöglichkeiten, die Sie auf Landesebene hätten, nicht ausreichend wahr, obwohl das Thema ja prominent durch Sie besetzt wurde. Und deswegen würde ich Sie wirklich herzlich darum bitten, dass wir eine andere Debattenkultur bei diesem zentralen Thema leben, wo es darum geht, wie wir unsere jungen Menschen für eine digitale Welt so ausrüsten, damit sie lernen können, damit vernünftig umzugehen, sich darin vernünftig zu bewegen. Dass wir hier nach dieser Anhörung die drei gar nicht so sehr voneinander abweichenden Konzepte miteinander noch mal diskutieren und dann möglicherweise gemeinsam auf den Weg machen, etwas Sinnvolles hier auf den Weg zu bringen, darüber würde ich mich jedenfalls freuen und beantrage hiermit die Überweisung in den Ausschuss."

    Sperrfrist Redebeginn!

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  • 07.05.2026

    Christopher Vogt zu TOP 30 "Echte Entlastungen für den Mittelstand"

    In seiner Rede zu TOP 30 (Echte Entlastungen für den Mittelstand) erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt: 

    "Wenn wir unseren Wohlstand und auch die politische Stabilität in Deutschland erhalten wollen, braucht unser Land eine Wirtschaftswende! Unser Wohlstand hängt von einer nachhaltig wachsenden Volkswirtschaft ab. Anders ist auch unser Sozialstaat auf Dauer nicht zu finanzieren.

    Aber seit mehreren Jahren haben wir in Deutschland quasi kein Wirtschaftswachstum mehr – und eine Trendwende ist aktuell nicht in Sicht. Wir schlittern immer mehr in eine Stagflation, die den Wohlstand schrittweise vernichtet. Die Deindustrialisierung schreitet immer weiter voran, wodurch viele hochqualifizierte und gut bezahlte Arbeitsplätze einfach verschwinden. Das lange Zeit sehr erfolgreiche 'deutsche Geschäftsmodell' mit einer stark exportorientierten Wirtschaft ist auch angesichts der geopolitischen Entwicklung immer mehr infrage gestellt.

    Die strukturellen Probleme des Wirtschaftsstandortes sind aber hausgemacht! Der Mittelstand ist das Rückgrat unserer Wirtschaft – Schleswig-Holstein noch mehr als anderswo. Aber die kleinen und mittleren Unternehmen leiden unter den politischen Rahmenbedingungen, so dass sie immer öfter nicht mehr wettbewerbsfähig sind. Die Zahl der Insolvenzen steigt. Die Investitionen und mit ihnen Standorte und Arbeitsplätze werden ins Ausland verlagert. Der IHK-Konjunkturklimaindex für Schleswig-Holstein bleibt mit aktuell 83,9 Punkten deutlich unter dem langjährigen Durchschnitt von 106.

    Die letzte Bundesregierung ist bekanntermaßen am Ende im Streit über die richtige Wirtschaftspolitik zerbrochen. In der Wirtschaft lagen dann viele Hoffnungen auf Friedrich Merz. Nachdem er nun ein Jahr im Amt ist, muss man feststellen, dass diese Hoffnungen bitter enttäuscht wurden. Der angekündigte 'Herbst der Reformen' ist ausgefallen, jetzt kommt der 'Frühling der Steuererhöhungen'. Das ist der völlig falsche Weg! Die Unternehmen werden nicht entlastet, sondern es wird ihnen durch die Bundesregierung sogar noch schwerer gemacht.

    Drei aktuelle Beispiele: Anstatt endlich unnötige Bürokratie abzubauen, wird ihnen mit dem Bundestariftreuegesetz ein weiteres Bürokratiemonster vorgesetzt. Und diese Landesregierung hat dem im Bundesrat auch noch zugestimmt! Die Reform der Gesetzlichen Krankenversicherung wird mit der geplanten Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze um 300 Euro nicht nur viele Arbeitnehmer stärker belasten, sondern auch die Arbeitgeber. Und das, obwohl Deutschland bei der Steuer- und Abgabenlast unter den OECD-Staaten schon auf Platz 2 liegt. Die Bundesregierung selbst geht allein für das Jahr 2027 von einer zusätzlichen Belastung der Arbeitgeber von über 3 Milliarden Euro aus.

    Das Fass zum Überlaufen gebracht hat bei vielen Mittelständlern allerdings die 1.000 Euro Krisenprämie, die die Bundesregierung in ihrem Entlastungspaket verkündet hat, das leider eine ziemliche Mogelpackung ist. Denn die 1.000 Euro müssen von den Unternehmen gezahlt werden, die dies gern tun würden, aber derzeit oftmals gar nicht können. Das sorgt für Frust und Enttäuschungen.

    Die Bundes- und die Landesregierung müssen endlich zeigen, dass sie die schwierige Lage verstanden haben und dass sie entsprechend handeln werden. Wir schlagen Ihnen heute vier Maßnahmen vor, die eine Wirtschaftswende einleiten können. Erstens: Die Unternehmensbesteuerung ist international nicht mehr wettbewerbsfähig. Die Bundesregierung will erst ab dem Jahr 2028 damit beginnen, die Steuern schrittweise zu senken. Das ist zu wenig und das ist viel zu spät! Die Bundesregierung sollte Subventionen abbauen und dafür im Gegenzug die Unternehmenssteuern auf ein wettbewerbsfähiges Niveau absenken.

    Zweitens: Ein Kernproblem sind die zu hohen Energiekosten und ein Großteil davon sind Steuern und Abgaben. Deshalb sollte die Stromsteuer endlich für alle gesenkt werden, was ja auch als Ad-hoc-Maßnahme angekündigt war, dann aber wieder gestrichen wurde.

    Drittens: Überstunden sollten steuerfrei ausgezahlt werden. Das war auch ein Wahlversprechen der Union, Claus Ruhe Madsen hatte das zuletzt auch wieder ins Spiel gebracht. Da muss die CDU jetzt endlich liefern. Es braucht dringend Signale, dass sich Arbeit und Leistung wieder lohnen sollen.

    Viertens: Wir müssen wegkommen von immer mehr Belastung durch bürokratische Auflagen. Auch diese Schraube ist längst völlig überdreht. Das neue Bundestariftreuegesetz sollte ausgesetzt werden, als Startpunkt für einen konsequenten Abbau von unnötigen und überzogen Vorschriften.

    Schleswig-Holstein muss wieder zum mittelstandsfreundlichsten Bundesland werden, den unsinnigen Sonderweg in der Klimapolitik beenden und beim Bürokratieabbau konsequent vorangehen! Dann werden wir unseren Wohlstand und den sozialen Frieden im Land auch sichern können!"

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  • 07.05.2026

    Christopher Vogt zu TOP 27 "Klimageld jetzt einführen"

    In seiner Rede zu TOP 27 (Klimageld jetzt einführen – Bürgerinnen und Bürger entlasten, soziale Balance bei steigenden CO-Preisen sichern) erklärt der Vorsitzende und energiepolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt: 

    "Der europäische Emissionshandel zur Senkung des CO2-Ausstoßes funktioniert, weil er ein marktwirtschaftliches Instrument ist. Der CO2-Ausstoß wird damit schrittweise teurer, klimafreundliche Wege werden finanziell attraktiver. Dieses europaweite Instrument ist übrigens auf das Jahr 2050 ausgerichtet, weshalb nationale und vor allem regionale Sonderwege nicht sinnvoll sind. Sonderwege wie der von Schleswig-Holstein mit dem Ziel der Klimaneutralität bereits 2040 führen dazu, dass Emissionen innerhalb Europas verlagert werden. Und sie bergen das Risiko, zu wirtschaftlichen und sozialen Verwerfungen zu führen. Deshalb plädieren wir dafür, den europäischen Weg mitzugehen.

    Der Sinn der noch recht jungen und steigenden CO2-Abgabe kann es nicht sein, einen aus dem Ruder laufenden Staatshaushalt zu sanieren. Der Staat nimmt bisher sehr gern die Einnahmen aus der CO2-Abgabe, gibt sie aber nicht wieder an die Bürgerinnen und Bürger zurück. Dass dies für Unmut sorgt, kann nun wirklich niemanden überraschen. Also: Entweder gibt man dieses Geld endlich an die Bürger zurück oder man setzt die CO2-Abgabe aus, bis man dazu in der Lage ist. Das sind aus meiner Sicht die beiden Optionen. Ansonsten droht beim Klimaschutz ein Akzeptanzverlust, der diesen letztlich beenden wird.

    Man muss jetzt vom richtigen Ziel endlich zur echten Umsetzung kommen. Die entscheidende Frage ist doch: Wie bringen wir das Klimageld endlich verlässlich zu den Menschen? An dieser Frage ist das Klimageld ja immer wieder in den letzten Jahren gescheitert. Weniger am fehlenden politischen Willen, sondern vor allem an der fehlenden Infrastruktur. Seit kurzem gibt es aber die Möglichkeit einer direkten Auszahlung über das Bundeszentralamt für Steuern. Das Geld sollte nun möglichst unbürokratisch und pauschal ausgezahlt werden. Man könnte zum Beispiel mit 100 Euro pro Kopf starten.

    Ich freue mich, dass wir einen gemeinsamen Antrag auf den Weg bringen. Es braucht aber auch eine Entlastung der Bürgerinnen und Bürger an anderer Stelle. Das Thema Einkommensteuer wurde schon beim vorherigen Punkt angesprochen. Da sind wir im OECD-Vergleich bei Steuer- und Abgabenlast auf dem zweiten Platz hinter Belgien und wirklich in einer Situation, wo viele Menschen in der Mitte der Gesellschaft zu stark belastet sind und wo sich Arbeit nicht lohnt. Da müssen wir dringend ran. 

    Der Kollege Kilian hat eben zu mir gesagt, naja, Sie fordern schon wieder die Stromsteuersenkung, das wurde ja schon so oft gemacht und das sollte man jetzt gar nicht mehr machen, denn das kommt irgendwie nicht. Ich glaube ehrlich gesagt, an der Stelle muss man den Druck deutlich erhöhen. Denn der Sinn der Stromsteuer ist ja im Wesentlichen ein ökologischer Punkt gewesen. Nun gibt es allerdings die CO2-Abgabe und deswegen ist es mittlerweile eine Art Doppelbesteuerung, die wir haben und die Stromsteuer schadet insbesondere einem Standort wie Schleswig-Holstein.

    Wir müssen deshalb mehr tun. Der Kollege Bonau hat gesagt, es gibt jetzt so viele Anmeldungen bei E-Autos. Das ist natürlich immer noch viel zu wenig, wenn man sieht, wie viele Menschen sich eigentlich ein E-Auto wünschen. Gerade in der Stadt ist die Bereitschaft hoch, sich ein E-Auto anzuschaffen. Es gibt mittlerweile auch relativ günstige Elektro-Gebrauchtwagen, aber die meisten Menschen haben gar nicht die praktische Möglichkeit, sich ein E-Auto anzuschaffen, weil die Ladeinfrastruktur fehlt. Auch da muss man aus meiner Sicht dringend ansetzen und die Stromsteuersenkung ist aus diesen Gründen auch wichtig."

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  • 07.05.2026

    Annabell Krämer zu TOP 5 "Entwurf eines zweiten Nachtragshaushaltsgesetzes 2026"

    In ihrer Rede zu TOP 5 (Entwurf eines zweiten Nachtragshaushaltsgesetzes 2026) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    "Es ist schon mehr als bemerkenswert, dass nur wenige Monate nach Verabschiedung dieses Haushalts plötzlich derart 'neue Erkenntnisse' vorliegen sollen. Dabei haben wir erst zu Jahresbeginn intensiv über Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit diskutiert. Und ich sage es sehr deutlich: Dieser Nachtrag bestätigt exakt das, was wir damals kritisiert haben. Die Ausgaben waren zu hoch angesetzt. Die Einnahmen waren zu niedrig angesetzt. Besonders deutlich wird das dort, wo Sie jetzt selbst korrigieren müssen – bei genau den Titeln, bei denen wir bereits im ursprünglichen Verfahren Kürzungen beantragt haben. Damals wurden unsere Vorschläge als unrealistisch abgetan. Heute übernehmen Sie sie – nur eben Monate zu spät. Und auf unsere konkreten Nachfragen, welche neuen Entwicklungen es zwischen Haushaltsbeschluss und Nachtragshaushalt eigentlich gegeben hat, haben wir – ich sage es offen – überwiegend keine belastbaren Antworten erhalten.

    Das ist kein Erkenntnisgewinn. Das ist ein Eingeständnis. Stattdessen zeigt dieser Nachtrag: Der Mehr- und Minderbedarf war schon bei Haushaltsaufstellung erkennbar. Das ist kein Zufall. Das ist System. Ich will das an nur einem Beispiel deutlich machen: Der Titel für Zinskosten zur Finanzierung der Förderung kommunaler Infrastrukturmaßnahmen im Zusammenhang mit der Batteriezellenfabrik in Heide. Ursprünglich: 4,5 Millionen Euro. Unser Antrag: 2,5 Millionen Euro – weil der Ansatz erkennbar zu hoch war. Ich habe es Ihnen vorgerechnet. Heute reduzieren Sie genau auf diese 2,5 Millionen Euro.

    Das ist keine neue Entwicklung. Das ist die Korrektur einer von Anfang an falschen Annahme. Diese Veränderungen entstehen nicht innerhalb weniger Wochen. Das sind Planungsannahmen. Und genau hier liegt das Problem: Sie planen mit Puffern – bei Ausgaben nach oben, bei Einnahmen nach unten. Praktisch für Sie - diese Puffer können Sie jetzt zur Gegenfinanzierung der Besoldungsanpassungen nutzen. Ja – das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zwingt zum Handeln. Und selbstverständlich müssen verfassungswidrige Zustände beendet werden. Allein im Jahr 2026 sprechen wir über rund 460 Millionen Euro Mehrkosten. Wenn man das allerdings dem gegenüberstellt, was die Landesregierung den Beschäftigten mit dem Haushalt 2026 kürzt, scheint das fast einer Gegenfinanzierung gleich zu kommen: Rund 300 Millionen Euro aus dem Versorgungsfonds der Beamten. Kürzungen bei der Beihilfe und steigende Eigenanteile. Abbau – und jetzt ein teilweiser Wiederaufbau von Lehrerstellen. Sie haben den Haushalt ohnehin zu Lasten der Beschäftigten konsolidiert. Und dieses Hin und Her bei den Lehrerstellen muss ein Ende haben. Um die gesamten Kürzungen zurückzunehmen, bräuchte es im Übrigen noch einen Aufbau weiterer rund 460 Stellen. Anstatt ihren Verwaltungsapparat weiter auszubauen, setzen Sie endlich die richtigen Prioritäten in Bildung, Sicherheit und Infrastruktur. 

    Eine entscheidende Frage bleibt jedoch noch unbeantwortet: Sie haben die Kürzung der Lehrerstellen als Konsolidierungsbeitrag verkauft. Wo ist der Ersatz für diesen ursprünglich geplanten Konsolidierungsbeitrag? Auf die Frage des Landesrechnungshofs war die Antwort so einfach wie ernüchternd: Es gibt keinen. Stattdessen werden neue Schwerpunkte gesetzt und das Finanzierungssaldo verschlechtert sich weiter. Und damit nicht genug: Mit der Umstellung der LuKIfG-Mittel schaffen Sie sich zusätzliche Flexibilität – auf Kosten der Transparenz. Statt klar zugewiesener Einnahme- und Ausgabetitel bündeln Sie die Mittel zentral. Das Ergebnis: Sie können Einnahmen künftig deutlich freier zwischen Projekten verschieben. Das mag administrativ bequem sein. Aber es schwächt die parlamentarische Kontrolle. Und genau darum geht es im Haushaltsrecht: um Nachvollziehbarkeit, um Bindungswirkung und um Kontrolle.

    Dieser Nachtragshaushalt ist kein Zeichen verantwortungsvoller Finanzpolitik. Er ist der Beleg dafür, dass die ursprüngliche Planung nicht tragfähig war. Er zeigt, dass zentrale Annahmen bereits bei Haushaltsaufstellung nicht realistisch waren. Und er zeigt, dass Sie es mit Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit weiterhin nicht so genau nehmen. Deshalb ist für uns klar: Wir werden diesem Nachtrag nicht zustimmen. Und wir erwarten für die kommenden Haushalte eines ganz konkret: ehrliche Ansätze, realistische Planungen und eine Haushaltspolitik, die sich an der Realität orientiert – nicht an politischen Wunschbildern."

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  • 07.05.2026

    Heiner Garg zu TOP 10+62 "Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes"

    In seiner Rede zu TOP 10+32 (Gemeinsame Beratung a) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes; b) Bericht über die aktuelle KiTa-Situation in Schleswig-Holstein) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und kitapolitische Sprecher, Heiner Garg: 

    "Liebe Ministerin Touré, weil Sie mich eingangs angesprochen haben, will ich etwas vorwegschicken. Ich hasse überhaupt nichts was demokratische Mitbewerberinnen und Mitbewerber sagen. Ich hasse auch keine demokratischen Mitbewerberinnen oder Mitbewerber. Das Einzige, das ich hasse, sind Extremistinnen und Extremisten. Aber dass ich, möglicherweise sehr scharf, die eine oder andere Maßnahme kritisiere, damit werden Sie auch weiterhin umgehen müssen. Ich glaube, Sie sind auch nicht auf den Mund gefallen und geben das wieder zurück.

    Insofern kommen wir zu den beiden Punkten, einmal zum Gesetzentwurf, den wir heute in erster Lesung miteinander behandeln. Da will ich zunächst mal, auch wenn ich gestern mit meinem fürchterlich konstruktiven Ansatz bei einem anderen Thema gescheitert bin, trotzdem mit dem Verbindenden beginnen. Ich finde es gut, Frau Ministerin, dass die Zahl der PerspektivKitas erhöht wird. Ich würde mir übrigens wünschen, dass der Spirit und der Anspruch der PerspektivKitas in allen Kitas gelebt werden kann, weil das Orte der frühkindlichen Bildung sind. Ich finde auch den Ansatz, sich auf die Opposition zuzubewegen, gut und die Erhöhung der Krankheitstage von 15 auf 19 vorzunehmen. Aber ich hätte es noch viel besser gefunden, wenn Sie einfach die identifizierte Zahl aus dem Evaluierungsbericht genommen hätten und gleich auf 22 Tage gegangen wären. Wir werden, das sage ich jetzt schon, mit einem entsprechenden Änderungsantrag zur zweiten Lesung einen entsprechenden Vorschlag machen.

    Drittens, dass die gestiegenen Krankenkassenzusatzbeiträge angepasst werden, das ist auch völlig in Ordnung. Was wirklich Diskussionspunkt sein und bleiben wird, Frau Nies – da sehe ich noch nicht, dass es eine austarierte Lösung gefunden wird – das ist der Paragraf 13. Das wissen Sie auch, dass dort zumindest Trägerinteressen und kommunale Interessen immer noch dem entgegenstehen. Und ich sage sehr deutlich, ja, Sie müssen reagieren mit höherer Flexibilität im System aufgrund der abnehmenden Kinderzahlen. Aber an der Stelle glaube ich, dass die Regelung so wie sie bis jetzt vorgesehen ist, das unternehmerische Risiko ziemlich einseitig auf die Träger verlagern würde. Das sind Träger, die eine öffentliche Aufgabe erfüllen und deswegen glaube ich, dass eine valide Datengrundlage und Transparenz über die Ergebnisse der Jugendhilfe- und Bedarfsplanung eine Voraussetzung dafür sind, dass man am Ende zu einem Konsens kommet – auch und gerade zwischen Trägern und den kommunalen Spitzenverbänden.

    Der zweite Teil wird dann nicht mehr ganz so verbindlich und nicht mehr ganz so freundlich, weil ich in der Tat glaube, dass aus dem Bericht schon viel Selbstzufriedenheit durchklingt und das hat jetzt mit der Realität, mit der auch Abgeordnete immer wieder konfrontiert werden, wenn sie mit beispielsweise Kita-Leitungen sprechen, nicht immer was zu tun. Uns sagen Kita-Leitungen – Sie kennen das Schreiben vermutlich – die tägliche Praxis ist geprägt von einer anhaltenden Überlastung der pädagogischen Fachkräfte und Leitungspersonen, einem hohen Maß an Personalmangel, Ausfallzeiten und Vertretungssituationen, stetig steigenden administrativen und organisatorischen Anforderungen sowie einer wachsenden Diskrepanz zwischen fachlichen Ansprüchen und real umsetzbaren Bedingungen.

    Liebe Kollegin Nies, wir diskutieren häufig bei Kita-Themen. Wenn Sie sagen, die Fachkräftequote sei auf über 90 Prozent gestiegen, gehe ich mal davon aus, dass Sie da auch sämtliche Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger mit eingerechnet haben. Sonst würden Sie nicht auf 91,5 Prozent kommen. Da kommt es dann sehr darauf an, welche Qualifikation und Qualitäten die Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger haben. Und dann gucken wir uns mal an, ob das wirklich dazu führt, wenn Sie jetzt das eben zitierte Schreiben der Kita-Leitungen dagegenstellen, ob die Einrichtungen wirklich zufrieden sind, mit dem, wie es gerade aussieht in Schleswig-Holstein. Ich bezweifle das und ich finde es ist eben auch unsere Aufgabe, darauf hinzuwirken, dass diejenigen, die in den Kitas arbeiten, wirklich wieder Lust auf ihren Job haben.

    Und ich bleibe bei meiner Kritik. Der Anstellungsschlüssel, zumindest so, wie er derzeit in der Umsetzung gelebt wird, führt eben nicht zu einer höheren Zufriedenheit, sondern er führt zu einer nachhaltigen Unzufriedenheit des Personals und das können wir uns nicht leisten."

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  • 07.05.2026

    Annabell Krämer: Wo bleibt die Katzenschutzverordnung?

    Zu den Antworten der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zum Umsetzungsstand der Katzenschutzverordnung erklärt die tierschutzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer: 

    "Die Landesregierung verschleppt weiterhin die parlamentarisch versprochene Katzenschutzverordnung. Es wird wieder einmal deutlich, dass die Zustimmung von Schwarz-Grün zu unserer Forderung vor weit über einem Jahr halbherzig erfolgte. Erst sollte die Katzenschutzverordnung Ende 2025 in Kraft treten, dann Ende des ersten Quartals 2026 und jetzt wird überhaupt kein Datum mehr genannt, sodass sogar Ende des 1. Halbjahres 2026 mehr als zweifelhaft ist. Wir verurteilen diese Verschleppungstaktik aufs Schärfste und fordern endlich einen ernsthaften Umsetzungswillen."

    Anlage: Kleine Anfrage "Umsetzungsstand der Katzenschutzverordnung II"

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  • 07.05.2026

    Bernd Buchholz zu TOP 16 "Wirtschaftlichen Auswirkungen des Krieges im Nahen Osten"

    In seiner Rede zu TOP 16 (Mündlicher Bericht zu den wirtschaftlichen Auswirkungen des Krieges im Nahen Osten) erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    "Ich danke zunächst dem Herrn Minister für diesen Bericht und stimme ausdrücklich mit dem letzten Satz überein, der auch der Veranlassungsgrund war, warum wir diesen Antrag gestellt haben. Die Krise, die wir da jetzt erleben und die seit dem 22. März doch noch eine etwas andere Dimension bekommt, weil mit jedem Tag länger und mit jeder Woche länger die Versorgungssituationen schwieriger werden und natürlich auch Nachfragesituationen entstehen, die nicht mehr auf ein Angebot stoßen. Wir hatten bis vor 14 Tagen die Situation, dass die Tanker, die mit fossilen Brennstoffen die Straße von Hormus passiert hatten, noch in die europäischen Häfen gekommen sind.

    Jetzt entstehen so langsam Knappheitssituationen, insbesondere weil an asiatischen Märkten diese fossilen Energieträger zu deutlich höheren Preisen nachgefragt werden, als wir sie hier bei uns erleben und die Abhängigkeiten dort noch deutlich höher sind. Und die Schlussfolgerung ist sicherlich richtig und auch unbestritten, dass wir uns von fossilen Energieträgern unabhängiger machen müssen, wie wir auch in dieser Frage sehen. Da sind wir glaube ich alle einig. Die Frage, in welcher zeitlichen Dimension das geht und auf welchen Wegen das geht, da sind wir wieder unterschiedlicher Auffassung. Ich habe gerade einen Beitrag des ehemaligen grünen Bundesvorsitzenden Ralf Fücks dem Kollegen Petersdotter in die Hand gedrückt, um eben zu zeigen, dass die Wege dazu auch bei den Grünen inzwischen andere sind. Der fordert nämlich inzwischen, dass auch die Fusionstechnologie bei der Kernenergie wieder in den Blick rücken muss. In Wahrheit geht es um einen nicht naiven Umgang mit diesen Energiethemen.

    Die Energiethemen sind das eine, wir werden erleben, dass durch das Thema Gasknappheit auch Düngethemen eine Rolle spielen werden in der Landwirtschaft und das wird die Lebensmittelpreise beeinflussen und die Lebensmittelpreise werden auch nicht sinken. Das alles treibt die Inflation an und das alles führt dazu, – und das ist eben das Erschreckende daran – dass wir in einer sowieso schon strukturell schwierigen Situation noch mal einen richtigen Dämpfer bekommen. Und da schließe ich jetzt unmittelbar an die Diskussion von heute Morgen an und nehme insbesondere den Kollegen Stender und den Kollegen Bonau in den Blick, die hier ein bisschen den Eindruck vermittelten, als ob Entlastungen für die Wirtschaft, die grundsätzlicher Art sind, so völlig überflüssig sind und das würde nur dafür sorgen, dass diejenigen, die hoch profitabel sind, noch höhere Profite machen. Aber das hilft uns nicht weiter, weil der Blick in die Details und in die Daten auch gerade dieses Landes interessant ist.

    Herr Bonau hat heute Vormittag ein sehr schönes Argument gebracht nach dem Motto, guck mal, wir sind krisenresistenter hier, weil wir eine andere Wirtschaftsstruktur haben, stimmt. Und wir haben sogar im letzten Halbjahr mit einem Bruttoinlandsprodukt Wachstum von 0,9 Prozent in der Bundesrepublik Deutschland ein bisschen outperformed. Stimmt auch, hat aber einen Grund, der darin liegt, dass dieses Land über eine ausgeprägt hohe Wehrtechnikindustrie verfügt. Bei den verarbeitenden Gewerben spielen solche Unternehmen wie ThyssenKrupp Marine Systems und Rheinmetall eine wesentliche Rolle und die treiben gerade aufgrund einer Sonderkonjunktur das Bruttoinlandsprodukt nach oben. Übrigens sind das die Unternehmen, die Sie mit der Taxonomie noch vor wenigen Jahren aus der Einstufung der Nachhaltigkeit rausnehmen und nicht mehr fördern wollten.

    Und dieses Wachstum, Herr Bonau, das wir da sehen, ist kein Wirtschaftswachstum aus einer gesunden Wirtschaft heraus, es ist ein staatlich, schuldenfinanziertes Staatsfinanzierungswachstum. Das ist kein Zeichen für eine gesunde Wirtschaft, sondern es ist ein Zeichen für staatliche Intervention in diesem Bereich, die notwendig ist, völlig außer Frage, aber die nicht für die Gesundheit der Wirtschaft spricht. Das ist ein Zeichen dafür, dass auch Sie einsehen müssen, dass die Rahmenbedingungen für die Wirtschaft angefasst werden müssen. Und dazu gehört eine grundlegende Strukturreform auch der Unternehmenssteuer. Ich will das einmal am IHK-Geschäftsklimaindex in diesem Lande sagen, und zwar nur an einer Messzahl. Bei der IHK Schleswig-Holstein haben 68 Prozent der Betriebe, angegeben, dass sie die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen inzwischen als Geschäftsrisiko einstufen. Wir alle in diesem Haus leben davon, dass alles, was wir über die Haushalte finanzieren können, in der Wirtschaft erwirtschaftet wird. Das müssen wir gewährleisten. Deshalb ist es so wichtig, dass die Strukturreformen in Berlin jetzt unbedingt angegangen werden."

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  • 07.05.2026

    Anne Riecke zu TOP 40 "Das Programm 'Demokratie leben!' stärken"

    In ihrer Rede zu TOP 40 (Jetzt erst recht: Das Programm „Demokratie leben!“ stärken und sichern) erklärt die bildungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anne Riecke:

    "Wir beraten heute einen Antrag, der auf den ersten Blick breite Zustimmung verdient: die Stärkung unserer Demokratie und die Prävention von Extremismus. Beides sind zentrale Aufgaben eines freiheitlichen Rechtsstaates und beides duldet weder Gleichgültigkeit noch ideologische Scheuklappen. Das Bundesprogramm 'Demokratie leben!' hat in den vergangenen Jahren wichtige Impulse gesetzt. Es hat Projekte ermöglicht, Engagement gefördert und Räume geschaffen, in denen demokratische Werte vermittelt und verteidigt werden. Dafür gebührt den Beteiligten Anerkennung.

    Und doch sollten wir, gerade weil uns dieses Ziel so wichtig ist, genauer hinschauen. Denn eine lebendige Demokratie lebt nicht allein von Programmen, Initiativen und Förderlinien. Sie lebt vor allem davon, dass Bürgerinnen und Bürger Vertrauen in staatliches Handeln haben. Zivilgesellschaftliches Engagement ist wertvoll. Aber es ist nicht der Ersatz für gute Politik. Wenn sich Menschen abwenden, wenn sie sich radikalisieren, dann liegt das oft nicht daran, dass es zu wenige Projekte gibt, sondern daran, dass sie sich nicht gehört fühlen. Deshalb müssen wir beides zusammendenken: eine starke Zivilgesellschaft und eine überzeugende, verlässliche Politik.

    Vor diesem Hintergrund ist es richtig, dass Förderprogramme überprüft werden. Der Einsatz öffentlicher Mittel muss bedacht und zielgerichtet erfolgen. Es ist nicht nur legitim, sondern notwendig zu fragen: Erreichen die geförderten Projekte tatsächlich ihre Ziele? Wirken sie nachhaltig? Werden die richtigen Zielgruppen angesprochen? Eine solche Evaluation ist kein Misstrauensvotum, sondern ist Ausdruck von Verantwortung gegenüber den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern. Und sie hilft dabei, gute Ansätze zu stärken und weniger wirksame zu überdenken. Dazu gehört aus meiner Sicht auch, dass wir Extremismus in all seinen Formen ernst nehmen. Rechtsextremismus ist eine reale und gefährliche Bedrohung – daran gibt es keinen Zweifel. Aber wir dürfen nicht bei einer Form stehen bleiben. Auch Linksextremismus und islamistischer Extremismus stellen unsere freiheitliche Ordnung infrage. Wir brauchen eine ganzheitliche Perspektive, die alle Formen von Radikalisierung in den Blick nimmt.

    Ein weiterer Punkt ist mir besonders wichtig: die Verankerung der Projekte im Alltag der Menschen. Demokratieförderung darf kein abstraktes Konzept bleiben. Sie muss dort stattfinden, wo junge Menschen lernen und ihre Werte entwickeln. Also in Schulen, in Ausbildung, in Vereinen. Gerade in Schulen können Projekte unmittelbar wirken, hier können sie Diskussionen anstoßen und kritisches Denken fördern. Gleichzeitig sollten wir das Ehrenamt stärker in den Fokus rücken. In Sportvereinen, Feuerwehren zum Beispiel wird Demokratie ganz praktisch gelebt. Dieses Engagement verdient mehr Unterstützung und Anerkennung.

    Der vorliegende Antrag der SPD fordert zu Recht, sich für die finanzielle Absicherung des Programms 'Demokratie leben!' einzusetzen. Planungssicherheit ist für viele Träger entscheidend. Wer langfristig arbeiten soll, braucht verlässliche Rahmenbedingungen. Aber diese Forderung sollte mit klaren Erwartungen verbunden sein:
    Es bedarf einer konsequenten Evaluation der Projekte, einer breiten inhaltlichen Ausrichtung ohne ideologische Schlagseite und einer stärkeren Verankerung im Alltag. 
    Den Antrag verstehe ich aber leider so, dass sich an dem Programm absolut nichts verändern soll. Und das kann nicht der richtige Weg sein. Dass das Programm aber evaluiert und überarbeitet wird, finden wir richtig.

    Und zu guter Letzt braucht es die Erkenntnis, dass Demokratieförderung nicht an Programme delegiert werden kann. Sie beginnt in der Art, wie wir Politik machen und wie wir Entscheidungen erklären. Wenn es uns gelingt, Vertrauen zurückzugewinnen und wenn Politik wieder als lösungsorientiert und verlässlich wahrgenommen wird, dann leisten wir den vielleicht wirksamsten Beitrag zur Prävention von Extremismus."

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  • 07.11.2018

    Jan Marcus Rossa zu TOP 2 „Änderung der Landesbauordnung“

    In seiner Rede zu TOP 2 (Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Landesbauordnung) erklärt der wohnungsbaupolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:

    „So oft wie wir uns in den vergangenen Monaten mit der Wohnungsbauproblematik in Schleswig-Holstein beschäftigt haben und weiter beschäftigen werden, so oft werden wir uns in den kommenden Monaten mit der Landesbauordnung befassen. Das ist auch richtig, denn die Vorschriften der Landesbauordnung und andere bauordnungsrechtliche Vorschriften haben einen ganz erheblichen Einfluss auf die Herstellungskosten beim Wohnungsbau. Insofern ist es richtig gewesen, dass wir diesen Aspekt auch jetzt in dem aktuell vorliegenden Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Landesbauordnung aufgegriffen haben, um Kostenbelastungen, die auf die Miethöhe durchschlagen werden, zu verhindern oder doch zumindest abzumildern. Diesem Ziel dient die Regelung zur Nachrüstung von Wasserzählern.

    Die aktuelle Landesbauordnung schrieb vor, dass jede Wohnung einen eigenen Wasserzähler hat. Diese Nachrüstungspflicht wäre von den Eigentümern bis zum 31. Dezember 2020 zu erfüllen gewesen. Abweichungen konnten zugelassen werden, soweit die Ausrüstung wegen besonderer Umstände durch einen unangemessenen Aufwand oder in sonstiger Weise zu unverhältnismäßigen Kosten führen würde. Fachleute hatten im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens zutreffend darauf hingewiesen, dass diese Nachrüstungspflicht extrem kostenintensiv wäre, die am Ende auch auf die Mieten durchschlägt.

    Auf den Einbau von Wasserzählern gänzlich zu verzichten, kam allerdings auch nicht in Betracht, weil es eine Frage der Gerechtigkeit ist, den Wasserverbrauch individuell abzurechnen. Allerdings – und diese Anpassung halten wir Freie Demokraten für sach- und interessengerecht – sollte die Nachrüstung nur im Zuge einer Erneuerung oder wesentlichen Änderung der Wasserinstallation erfolgen. Der Nachrüstungszeitraum würde zwar damit gestreckt. Es würden aber Mehrkosten in erheblicher Größenordnung vermieden werden, als wenn anlasslos nachgerüstet werden müsste. Wir werden uns aber in naher Zukunft auch mit weiteren Vorschriften der Landesbauordnung und anderen bauordnungsrechtlicher Vorschriften befassen müssen, um zum Beispiel die Aufstockung von Wohngebäuden und die Nachverdichtung zu erleichtern oder baurechtliche Vorgaben anzupassen, die sich in den vergangenen Jahren als extremer Kostentreiber erwiesen haben.

    Auslöser für die Änderungen der Landesbauordnung war allerdings die Seveso-III-Richtlinie, die auf Landesebene umzusetzen war und die daher auch der Schwerpunkt der Gesetzesänderung ist. Dass die Erforderlichkeit der Öffentlichkeitsbeteiligung ausgeweitet wird, ist im Anhörungsverfahren durchaus kritisiert worden und diese Auswirkung der Seveso-III-Richtlinie ist nicht in Abrede zu stellen. Allerdings muss zur Kenntnis genommen werden, dass das Land keine andere Wahl hat, als geltendes EU-Recht umzusetzen und die Landesbauordnung entsprechend anzupassen. Zudem kann der Schutz der Allgemeinheit vor den Gefahren insbesondere von Unternehmen, die mit Gefahrstoffen arbeiten, also sogenannten potentiellen Störfallbetrieben, nicht hoch genug eingeschätzt werden. Solche Unternehmen werden ja keineswegs verboten. Die Bevölkerung hat aber ein Recht darauf, dass ihre Belange hinreichend beachtet und geschützt werden. Öffentlichkeitsbeteiligung ist dabei ein anerkanntes und auch probates Mittel.

    Natürlich haben wir in den letzten Jahren nicht immer gute Erfahrungen mit dem Institut der Öffentlichkeitsbeteiligung und insbesondere dem Verbandsklagerecht gemacht. So manches wichtige große Infrastrukturprojekt in Norddeutschland wurde deshalb erheblich verzögert. Die A20 oder die Elbvertiefung legen hier ein beredtes Zeugnis ab. Will man solche Behinderungen beschränken, ist aber nicht das Land zuständig. Handeln müssen die EU und der Bund. Dieser ist gefordert, seinen Einfluss geltend zu machen, wenn es gilt, Fehlentwicklungen entgegenzuwirken, die sich aus einer ausufernden Öffentlichkeitsbeteiligung oder dem Verbandsklagerecht ergeben. Eine solche Diskussion ist aber nicht im Zuge der Anpassung der Landesbauordnung zu führen, bei der es allein darum geht, die landesrechtlichen Vorschriften dem geltenden EU- und Bundesrecht anzupassen. Deshalb bitte ich um Zustimmung zum Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung in der vom Innen- und Rechtsausschuss beschlossenen Fassung.“

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  • 07.05.2026

    Bernd Buchholz zu TOP 51+64 "Ein Verkehrssicherheitsprogramm für Schleswig-Holstein"

    In seiner Rede zu TOP 51+64 (Gemeinsame Beratung a) Ein Verkehrssicherheitsprogramm für Schleswig-Holstein; b) Bericht zur Halbzeitevaluierung der Radstrategie Schleswig Holstein 2030) erklärt der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    "Mit der Radstrategie haben wir damals in der Jamaika-Koalition etwas richtig Gutes auf den Weg gebracht. Und ja, das Ziel von 30 Prozent Model Split habe nicht ich alleine erfunden, sondern das ist in einer großen Runde von Vertretern des Radverkehrs, u.a. mit dem ADFC, da reingeschrieben worden, weil wir ambitionierte Ziele setzen wollten. Und Ehrgeiz zu haben ist nicht so etwas Schlimmes, finde ich.

    In der Tat hätte ich mir auch gewünscht, dass wir bis heute mehr als 15 Prozent erreicht hätten, weil wir seit Corona in der Tat ein bisschen stagnieren, das stimmt. Auf der anderen Seite habe ich das Gefühl, beim Radverkehr ist der Einsatz dieser Koalition nicht so schlecht. Damit Sie mich richtig verstehen: Mir wäre lieber, wenn die Ansiedlungsstrategie, die im Zweifel für dieses Land Bruttoinlandsprodukt erwirtschaften würde, in einer ähnlichen guten Verfassung wäre wie die Radstrategie, ist sie aber nicht.

    In Wahrheit ist es so, dass beim Rad eine ganze Menge gemacht wird, bis auf den Bereich Verkehrssicherheit. Und wir haben damals bei der Verabschiedung der Radstrategie gesagt – und es geht nicht nur um das Radfahren, sondern es geht um den Verkehr insgesamt –, dass im Bereich der Verkehrssicherheit etwas getan werden muss. Wir haben daher schon damals adressiert, dass ein Verkehrssicherheitsprogramm auf die Reise geschickt werden muss und sowohl die FDP als auch andere haben im Dezember 2023 Anträge gestellt und nach einem Verkehrssicherheitsprogramm gefragt. Wir haben gefordert, dass es drei Säulen hat, nämlich den Faktor Mensch, die Infrastruktur als Faktor und die Fahrzeuge als Faktor in den Blick zu nehmen und wir haben damals vorgeschlagen, 2025 zum Verkehrssicherheitsjahr auszurufen. Diese Idee fanden übrigens in der Anhörung alle Verbände super und den Antrag der FDP fanden ebenfalls alle super, nur die Koalition hat gesagt, nee, wir wollen lieber erstmal einen Evaluationsbericht zur Verkehrssicherheit und deshalb schieben wir das Ganze. Seit Dezember 2023 verschieben sie permanent jede Diskussion über die Verkehrssicherheit in Schleswig-Holstein bis zum heutigen Tag mit dem Hinweis, die Evaluation liegt noch nicht vor. Und das zeigt, bei der Radstrategie waren sie aktiv, bei der Verkehrssicherheit liegt das Thema brach, tut mir leid, das ist bitter.

    Denn, Herr Kollege Vöge, nachdem wir zum wiederholten Mal nachgefragt haben, was denn nun mit dem Abschlussbericht ist, können wir jetzt mal weitermachen, stellen Sie am 23. April einen Antrag, der wie Kai aus der Kiste ein Verkehrssicherheitsprogramm fordert mit genau den Eckpunkten, die wir schon seit Jahren fordern. Weil Sie wissen, dass jetzt der Evaluationsbericht vorliegt. Da kann ich nur sagen: Auch dieser Antrag gehört jetzt erstmal in den Ausschuss überwiesen. Ich beantrage, alle Anträge hier in den Ausschuss zu überweisen, denn es wäre ein Unding, dass wir uns vor Jahren schon mit dem Thema beschäftigen wollten und Sie sagen, oh, jetzt ist es soweit. Im Übrigen, wenn Sie dann sich an die Antragsarbeit machen, dann bitte ich darum, dass Sie bei den Fakten bleiben. Sie schreiben: ‚Die Zahl an Unfällen hat sich in den letzten Jahrzehnten erheblich verbessert und insbesondere die Verkehrstoten sind erheblich zurückgegangen.‘

    Das stimmt so nicht. In den letzten Jahren ist die Anzahl der Unfälle in Schleswig-Holstein nahezu gleichbleibend, eher sogar leicht steigend und wir haben immer um die etwa 100 Verkehrstote. Und diese etwa 100 Verkehrstoten sind zu viel und deshalb wäre es gut, wenn Schleswig-Holstein sich nun langsam auf die Reise macht, ein solches Verkehrssicherheitsprogramm auch aufzulegen. Damit wären wir übrigens das vorletzte von allen 16 Bundesländern, denn in 14 Bundesländern gibt es ein solches Verkehrssicherheitsprogramm bereits. Ob der Ansatz, den wir nun heute der Presse entnehmen dürfen, der richtige ist, werden wir sehen. Aber es ist schon ein interessanter parlamentarischer Umgang, Herr Minister, dass wir, nachdem wir die Arbeit im Ausschuss nicht machen durften, weil Sie gesagt haben, nee, wir warten erstmal ab, am Tag der Debatte eines solchen Antrages um 7.20 Uhr ein Papier über 67 Seiten im Mail-Account haben und in Ihrem Presseartikel lesen, was Sie dann eigentlich mit der Verkehrssicherheitsstrategie vorstellen. Ein ordentlicher parlamentarischer Umgang sieht da ein bisschen anders aus.

    Wir wollen das aber am 27. Mai beraten. Ich sage nur schon einmal im Hinblick auf diese Beratung, ich bin nicht ganz überzeugt von dem Ansatz dieses Gutachtens, denn Safe-System-Approach ist was anderes, als das, was wir bisher gemacht haben. Und das nimmt bestimmte Faktoren aus der Betrachtung heraus und will ganz explizit vor allem Verkehrstote verhindern, indem man sagt, der Faktor Mensch muss übersteuerbar sein durch andere Faktoren. Das würde ich gerne hinterfragen. Wie soll das eigentlich bei Pedelec-Fahrern gehen? Oder bei Zweiradfahrern? Wollen wir das Motorradfahren verbieten im Land? Menschliche Fehler sind nun mal leider der Auslöser von solchen auch tödlichen Unfällen. Wollen wir Geschwindigkeitsbegrenzungen für alle möglichen Fahrradfahrer demnächst einführen, um dieses Thema herauszunehmen? Ich bin nicht überzeugt, dass das der richtige Ansatz ist, aber darüber werden wir diskutieren. Jetzt kommt endlich Bewegung in die Verkehrssicherheitsarbeit und das ist nötig."

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  • 07.05.2026

    Anne Riecke zu TOP 4 "Änderung des Lehrkräftebildungsgesetzes Schleswig-Holstein"

    In ihrer Rede zu TOP 4 (Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Lehrkräftebildungsgesetzes Schleswig-Holstein und Anpassung besoldungsrechtlicher Vorschriften) erklärt die bildungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anne Riecke:

    "Wir sprechen heute über einen Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Lehrkräftebildungsgesetzes und damit für die Ausweitung des Direkteinstieges. Der Gesetzentwurf sieht vor, die neuen Einstiegsmöglichkeiten 'Direkteinstieg an Grundschulen' und 'Direkteinstieg an Gemeinschaftsschulen' zu schaffen. Grundlage soll ein geeigneter Bachelorabschluss oder ein Fachhochschuldiplom sein; die Betroffenen sollen laut Entwurf dann berufsbegleitend qualifiziert werden.

    Der Ausgangspunkt dieses Gesetzentwurfes ist klar: Schleswig-Holstein hat ein erhebliches Problem bei der Lehrkräftegewinnung. Wir sehen nicht nur einen generellen Fachkräftemangel, sondern auch eine sehr unterschiedliche regionale Verteilung und eine Unwucht bei der Fächerkombination. Die Folgen davon erleben wir täglich an unseren Schulen: Der Unterrichtsausfall ist und bleibt auf hohem Niveau und nimmt teilweise besorgniserregende Züge an. Das betrifft mittlerweile nicht nur einzelne Mangelfächer, sondern zunehmend auch andere Fächer an unseren Grund- und Gemeinschaftsschulen und das gefährdet den Bildungserfolg vieler Schülerinnen und Schüler. Deshalb ist es nachvollziehbar, dass über zusätzliche Wege in den Schuldienst gesprochen wird. Aber gerade weil die Lage ernst ist, dürfen wir nicht den Fehler machen, durch den Wunsch nach einer kurzfristigen Personalgewinnung möglicherweise dauerhaft schlechte Strukturen zu schaffen. Bei allen Maßnahmen müssen wir immer im Hinterkopf haben, dass wir verpflichtend sind, gut ausgebildete Fachkräfte in unseren Klassen unterrichten zu lassen. Wer künftig vor einer Grundschulklasse steht, wer Kinder beim Lesen-, Schreiben- und Rechnenlernen begleitet, wer in der Gemeinschaftsschule sehr heterogene Lerngruppen unterrichtet, der braucht nicht nur Fachwissen, sondern pädagogische, didaktische und diagnostische Kompetenzen. Diese Kompetenzen entstehen nicht nebenbei. Sie müssen systematisch aufgebaut, begleitet und überprüft werden.

    In der Anhörung wurde deutlich, dass es in diesem Punkt offene Fragen zum Gesetzentwurf gibt. Die GEW hat darauf hingewiesen, dass mit einem neuen Lehramt 'Direkteinstieg' Personen mit unterschiedlicher Qualifikation und unterschiedlicher Bezahlung im Kollegium dieselbe Arbeit verrichten würden. Sie sieht die Gefahr einer Deprofessionalisierung und kritisiert, dass keine ausreichenden Wege zur späteren Gleichbehandlung eröffnet werden. Auch der Deutsche Verein zur Förderung der Lehrerinnen- und Lehrerfortbildung hat in seiner Stellungnahme klare Qualitätsstandards und begleitende Strukturen angemahnt. Gerade wenn kurzfristig zusätzliche Kräfte gewonnen werden sollen, muss verhindert werden, dass daraus dauerhaft abgesenkte Qualifikationswege entstehen, die sich – einmal etabliert – verfestigen. Lehrkräftefortbildung und berufsbegleitende Maßnahmen müssen deshalb klug organisiert werden.

    Wir sagen nicht, dass es keine zusätzlichen Wege geben darf. Wir sagen aber auch: Neue Möglichkeiten des Direkteinstiegs dürfen nur befristet, unter Einbeziehung der lehramtsausbildenden Hochschulen und gekoppelt an eine verbindliche Berufseingangsphase geschaffen werden. Hamburg beispielsweise unterstützt Lehrkräfte in den ersten Berufsjahren mit Praxisgruppen, Workshops und Coaching und bietet somit eine Unterstützung und Beratung in den ersten Jahren der Berufstätigkeit. Das wäre auch für Schleswig-Holstein sinnvoll. Wer neu an eine Schule kommt, braucht Zeit, Anleitung und Austausch. Das gilt sowieso generell für den Lehrerberuf und nicht nur für den Seiten- oder Direkteinstieg.

    Das übergeordnete Ziel sollte immer die volle Lehramtsbefähigung bleiben, damit der Fachkräftemangel an den Schulen spürbar beseitigt werden kann und es keine Zweiklassengesellschaft im Lehrerzimmer gibt. An dieser Stelle sollte der Gesetzentwurf unserer Meinung nach nachgebessert werden. Denn eine dauerhafte Einteilung des Kollegiums in Lehrkräfte und 'Basislehrkräfte' wäre weder im Sinne der Unterrichtsqualität noch im Sinne der Betroffenen."

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 07.05.2026

    Bernd Buchholz zu TOP 17 "Einführung eines Aufstiegsbonus zur Stärkung der beruflichen Bildung und Fachkräftesicherung"

    In seiner Rede zu TOP 17 (Einführung eines Aufstiegsbonus zur Stärkung der beruflichen Bildung und Fachkräftesicherung) erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    "Das ist alles richtig, 2017 waren die Zeiten anders. Und in diesem Land gab es zu diesem Zeitpunkt keine Meistergründungsprämie. Denn die haben wir 2017 eingeführt, 2019 ist gekommen. Und darauf bin ich stolz, dass wir das damals gemacht haben, weil es das erste Mal war, dass man gezeigt hat, dass man nicht nur bei Sonntagsreden sagt, der Meister soll uns so viel wert sein wie der Master, sondern wir haben gesagt, es gibt eine konkrete Förderung dafür, dass sich ein Meister mit einem Betrieb etablieren kann.  

    Ich habe ja überhaupt nicht gesagt, dass ich die Meistergründungsprämie abschaffen würde, ganz im Gegenteil. Wir haben sogar kurzfristig überlegt, ob man sie nicht aufstocken müsste heute, weil die Kosten für die Gründung eines Betriebes natürlich auch deutlich höher geworden sind und die 10.000 Euro, die es dafür gibt, natürlich heute eine andere Wertigkeit haben als noch vor fast zehn Jahren.

    Was ist denn eigentlich die Lösung der bestimmten Probleme, die wir haben? Und da müssen wir doch eines einräumen: Die Meistergründungsprämie ist erfolgreich, sie wird aber auch nur in einem bestimmten Maße in Anspruch genommen. Für das Nachfolgeproblem, das wir im Lande real haben, ist aber wichtig, dass wir überhaupt Potentiale haben von Menschen, die solche Betriebe übernehmen können. Und die brauchen einen Meisterbrief. Aber für viele Leute – und da ist die Diskussion mit den Handwerkerinnen und Handwerkern manchmal ganz hilfreich –, die einen Gesellenabschluss haben, ist die Belastung und die Herausforderung zu groß, dass sie eine Prämie nur bekommen, wenn sie gleich einen Betrieb übernehmen oder sich selbständig machen müssen.

    Zumal das auch noch eine finanzielle Herausforderung ist, eine Meisterprüfung kostet 10 bis 15.000 Euro. Und da finde ich es deshalb sehr wohl nachdenkenswert, ob man nicht mit relativ kleinem Geld die Basis derjenigen verbreitert, die in der Lage wären, dann auch die Nachfolge anzutreten, also erstmal Leute mit einem Meisterbrief auszustatten. Und jetzt kommt der Charme an dem Vorschlag, den wir da machen. Der Charme besteht doch darin, dass heute mit dem Ausbildungs-BAföG der Meister bereits zum Teil finanziert wird. Von der KfW bekommt man bei erfolgreichem Abschluss die Hälfte der Kosten erlassen. Und auf Antrag wird ein weiteres Viertel der gesamten Ausbildungssumme übernommen und quasi von einem Darlehen in einen Zuschuss umgewandelt. Und dann bleibt noch ein letztes Viertel von etwa 2.500 Euro Darlehen. Die könnte das Land übernehmen und dann könnten wir den Leuten sagen: Ihr werdet komplett kostenfrei eine Meisterausbildung machen.

    Und wenn Sie sich heute nicht dazu durchringen können, liebe Kollegen von der Koalition, dann sage ich Ihnen Voraus: Spätestens in Ihrem Landtagswahlprogramm wird das drinstehen. Da bin ich ganz sicher, denn das ist halt eine gute Idee von der Opposition, das auf diese Art und Weise zu regeln. Denn wir können doch eine Situation nicht leugnen in diesem Land. Nach wie vor sind unsere Bemühungen mehr Menschen in handwerkliche Berufe zu bringen nicht so erfolgreich, wie sie sein müssten. Wir brauchen mehr Leute, die eben nicht sofort nach der Schule ein Studium aufnehmen.

    Wir brauchen mehr Leute, die in Handwerksausbildungen gehen, die dann hinterher sagen, dass das Handwerk auch eine Zukunft ist, die möglicherweise sogar finanziell lukrativer sein kann als so manches Hochschulstudium. Das ist ein Anreiz, der dazu führen soll, nach der erfolgreichen Handwerksausbildung – wie im Studium auch – mit einer Meisterausbildung wie bei der Masterausbildung nahezu kostenlos durchzukommen. Ich finde den Vorschlag nicht nur überdenkenswert, ich finde den Vorschlag richtig und deshalb habe ich ihn gemacht. Zusätzlich zur Meistergründungsprämie. Das ist jetzt wie bei vielen Vorschlägen aus der Opposition: Die werden jetzt abgelehnt und die brauchen ihre Zeit. Aber die werden in diesem Landtag irgendwann einmal – wahrscheinlich, wenn ich mir dabei bin – beschlossen werden. Und das ist gut so, weil wir Signale setzen müssen für ein stabiles, gutes Handwerk in Schleswig-Holstein."

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 07.05.2026

    Bernd Buchholz zu TOP 18 "Wiedereinführung Landestariftreue- und Vergabegesetz"

    In seiner Rede zu TOP 18 (Wiedereinführung Landestariftreue- und Vergabegesetz) erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    "Wir haben hier in der Jamaika-Koalition gemeinsam mit den Grünen und der CDU das Tariftreue- und Vergabegesetz in Schleswig-Holstein aufgehoben, weil wir es als ein Bürokratiemonster erkannt haben, das für die mittelständische Wirtschaft nichts bringt und keine höhere Tarifbindung erzeugt. Der Evaluationsbericht zum damaligen Tariftreuegesetz (TTG) hat das übrigens schonungslos auf den Punkt gebracht: Das TTG schaffte mehr Bürokratie, sorgte für geringe Akzeptanz, verursachte umständliche Kontrollen – die ehrlicherweise kaum stattfanden – und Unternehmen haben sich weniger an Ausschreibungen beteiligt. Im Zweifel führte das TTG nur zu höheren Preisen. Die Tarifbindung lässt sich durch ein Tariftreue- und Vergabegesetz aber nicht verbessern. Daher war es richtig, diesen Irrweg zu beenden und das Gesetz abzuschaffen. Und wir sollten uns hüten, einen solchen wirkungslosen Unsinn wieder einzuführen.

    Die Landesregierung teilt diese Auffassung übrigens. Im Juni 2025 stellte sie in der Antwort auf eine Kleine Anfrage klar, dass es aus Sicht der Landesregierung weder effektive noch rechtssichere Mittel des Vergaberechts gebe, um die Tarifbindung unmittelbar oder mittelbar zu steigern. Ein unmittelbares Einwirken auf die originäre Tarifbindung verbiete sich aufgrund der verfassungsrechtlich geschützten Tarifautonomie. Und auch ein mittelbares Eingreifen würde nur neue Bürokratie schaffen.

    Es ist erfreulich, dass die Landesregierung diese Auffassung teilt und im Land die Wiedereinführung eines Tariftreuegesetzes ablehnt. Es wäre aber schön gewesen, wenn diese Koalition das Rückgrat gehabt hätte, diese Position auch im Bundesrat zu vertreten. Sie dokumentieren hier im Land, wie widersinnig ein Tariftreuegesetz sei. Aber Sie hatten keinerlei Probleme damit, auf Bundesebene einem Bundestariftreuegesetz zuzustimmen. Das ist schizophren. Und damit haben Sie, damit haben CDU und Grüne, aktiv dazu beigetragen, neue bürokratische Hürden für die Betriebe in unserem Land zu schaffen. Welch fatale Fehlentscheidung dieser Koalition! Bei der FDP können sich alle sicher sein, dass wir uns auch weiterhin jeglichen Tariftreuefantasien entgegenstellen werden."

    Rede zu Protokoll gegeben!

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  • 08.05.2026

    Christopher Vogt zu TOP 19+63 "Rolle der schleswig-holsteinischen Finanzbehörden im Nationalsozialismus"

    In seiner Rede zu TOP 19+63 (Gemeinsame Beratung a) Mündlicher Bericht über die Rolle der schleswig-holsteinischen Finanzbehörden im Nationalsozialismus; b) Forschungsbericht "Rolle der schleswig-holsteinischen Finanzbehörden bei der Entrechtung, Ausbeutung und Deportation von Jüdinnen und Juden, von Sintize und Sinti sowie Romnja und Roma") erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt: 

    "Vielen Dank für den Bericht! Und vielen Dank an alle Beteiligten – vor allem an das Finanzministerium, das hier wirklich gute Arbeit geleistet hat! Ich finde, es hat sich gelohnt, dieses dunkle Kapitel der schleswig-holsteinischen Finanzbehörden endlich einmal genauer aufzuarbeiten.

    Es war richtig, dass wir diese Aufarbeitung vor rund drei Jahren auf unsere Initiative hin und nach Hamburger Vorbild hier gemeinsam auf den Weg gebracht haben. Denn der Völkermord an den Juden und an den Sinti und Roma begann auch in Schleswig-Holstein nicht mit der Deportation oder in den Konzentrationslagern. Erst waren es Worte und dann kam die rechtliche Unterdrückung und die finanzielle Vernichtung, bis es dann zur physischen kam.

    Und bei dieser finanziellen Vernichtung haben die NS-Finanzbehörden auch in Schleswig-Holstein eine ganz zentrale Rolle gespielt. Und das ist vielen Menschen bis heute gar nicht so richtig klar. Es waren eben nicht nur marodierende SA-Männer, perfide Gestapo-Beamte oder SS-Leute, die den Holocaust vorbereitet und durchgeführt haben, es waren auch die Beamten der damaligen NS-Finanzbehörden. Es geht hier um die NS-Verwaltungspraxis, also um das konkrete Handeln des Fiskus, der Devisenstellen, der Finanzämter und der Zollbehörden und damit staatlich nachgeordneten Behörden.

    Der Bericht macht deutlich, wie sehr scheinbar nüchternes Verwaltungshandeln staatliche Repression sehr effektiv stützen kann und wie auf diese Weise Finanzbehörden ein ganz entscheidender Teil eines Unrechtsstaates werden können. Auch wenn gegen Kriegsende viele Akten vernichtet wurden und es mittlerweile kaum noch Zeitzeugen gibt, zeigt der Bericht ein klares, erschreckendes Bild: In Schleswig-Holstein wurden rund 2.500 Menschen Opfer dieser perfiden antisemitischen und rassistischen NS-Verwaltungspraxis. 

    Schleswig-Holstein war damals ja schon recht früh eine braune Hochburg innerhalb des Deutschen Reichs. Der Reichspogromnacht am 9. November 1938 und der Deportation der Jüdinnen und Juden im Dezember 1941, die zentrale Ereignisse bei der Verfolgung waren, gingen eine ganze Reihe von Maßnahmen voran, bei der die Finanzbehörden eine entscheidende Rolle gespielt haben. Die Verfolgung von Sinti und Roma erfolgte, anders als bei den jüdischen Bürgern, nicht durch die Finanzbehörden, sondern durch die Polizei und die Gestapo. Auch dies ist meines Erachtens eine wichtige Erkenntnis bei der Aufarbeitung.

    Heutzutage sind für uns die Begriffe der Rechtsstaatlichkeit und der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung grundsätzlich positiv besetzt. Sie stehen für die Bindung aller Staatsgewalt an Recht und Gesetz, für die Grundrechte, für Rechtssicherheit und damit gegen willkürliches staatliches Handeln. Viele Bürger mussten jedoch zwischen 1933 und 1945 das Gegenteil erleben. Hier wurden Behörden und ihre Verwaltung dazu benutzt, um für das Regime unliebsame Menschen Schritt für Schritt aus der Gesellschaft auszustoßen. Das geschah nicht unbedingt unter großem Aufsehen oder mit offensichtlichen, sichtbaren Spuren für den Rest der Gesellschaft. Bei einem reinen Verwaltungsakt wird – zumindest nicht unmittelbar – niemand direkt von der Gestapo oder der SS aus der Wohnung gezerrt oder vor den Augen des Nachbarn in ein Lager verschleppt. Aber das heißt nicht, dass behördliche Anweisungen nicht weniger effektiv waren. Sie waren nur weniger sichtbar.

    Das macht es in meiner Wahrnehmung noch perfider, weil hier quasi im Gewand nüchterner Verwaltung Menschen gezielt und systematisch ihrer Lebensgrundlagen beraubt wurden. Finanzämter wurden zu Stellen der Ausforschung und Überwachung, sie trugen zur steuerlichen Diskriminierung und zur Ausschließung bei. Die Zollfahndung und Devisenstellen arbeiteten mit der Gestapo zusammen. Konten wurden gesperrt, Reichsfluchtsteuern eingezogen und Ausgleichsabgaben bei Zwangsverkäufen eingezogen. In der Konsequenz wurde für die betroffenen Menschen ein menschenwürdiges Leben in Deutschland Schritt für Schritt unmöglich gemacht.

    Nennenswerter Widerstand innerhalb der Finanzbehörden ist nicht überliefert. Es wurde sogar eingezogenes Mobiliar jüdischer Familien für die Ausstattung der Finanzämter genutzt und es gab Fälle von Korruption, also Finanzbeamte haben sich auch persönlich bereichert. Das ist für mich fast schon die bitterste und zugleich erschreckendste Erkenntnis des Berichts: wie schnell, umfassend und geräuschlos sich die Beamten auch in den Finanzbehörden nach der Machtergreifung der Nazis mir ihrer 'neuen Rolle' arrangiert und wie sie in weiten Teilen widerspruchslos und sogar bereitwillig willkürliche und zerstörerische Verwaltungsakte vollzogen haben – und somit Teil einer bürokratisch organisierten Entrechtung und Verfolgung wurden. Hier muss man sich die Frage stellen, warum das so war: Haben sich Behördenleiter und Mitarbeiter mit den Zielen der Maßnahmen selbst identifiziert? War es eine verbreitete Obrigkeitshörigkeit und das Bedürfnis, staatlich gemachte Vorgaben auch gewissenhaft umzusetzen? Oder war es vielmehr die Angst, bei Nichtbefolgen selbst Konsequenzen fürchten zu müssen und eigene Beförderungen zu riskieren?

    All diese Gründe sind möglich und sollten uns auch heutzutage zu denken geben. Denn sie werfen die Frage auf, was mit unseren Institutionen passieren könnte, wenn die freiheitlich-demokratische Grundordnung nicht mehr die Grundlage dieses Staates bilden sollte. Auch nach dem Krieg gab es bei den Verantwortlichen kein wirkliches Unrechtsbewusstsein. Das Wort 'Wiedergutmachung' hat das Finanzministerium in seiner Broschüre zu Recht in Anführungszeichen geschrieben, denn dafür waren nicht selten die selben Beamten verantwortlich, die während der NS-Zeit die fiskalische Verfolgung der Opfer durchgeführt hatten.

    Ich würde mich freuen, wenn diese wichtige Aufarbeitung dazu beitragen kann, das Geschichtsbewusstsein gerade auch der jungen Menschen in Schleswig-Holstein zu schärfen."

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

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