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  • 15.06.2026

    Bernd Buchholz: Der industriepolitische Handlungsbedarf ist selbstverschuldet

    Zur heute von der Landesregierung, Gewerkschaften und Wirtschaft veröffentlichten industriepolitischen Agenda erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz: 

    "Es ist grundsätzlich gut, dass die Landesregierung den dringend notwendigen industriepolitischen Handlungsbedarf erkennt. Bei der vorgelegten industriepolitischen Agenda handelt es sich allerdings hauptsächlich um eine Ansammlung allgemeiner Feststellungen, die vermutlich jeder unterschreiben kann. Immerhin wird erkannt, dass die Transformation der Wirtschaft nicht auf Kosten der Industrie stattfinden darf. Damit stellt die Landesregierung selbst ihren klimapolitischen Sonderweg in Frage.

    Eine der Ursachen für die schwierige Lage der Industrie ist übrigens das schwarz-grüne Ignorieren der Industriepolitik in den vergangenen Jahren. Wer die Industriepolitik vom Wirtschafts- ins Umweltministerium verlagert, wo sich nur für CO2-Reduzierung statt für bessere wirtschaftliche Rahmenbedingungen interessiert wird, kann auch keine Wachstumsimpulse erwarten. Diese Politik führt vielmehr zu einer beschleunigten Produktionsverlagerung, wie der Verlust von über 3.000 Stellen im verarbeitenden Gewerbe in den letzten Jahren zeigt.“

     

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  • 17.06.2026

    Christopher Vogt zu TOP 36+37+53 "Missbilligung des Umgangs der Landesregierung mit der Northvolt-Wandelanleihe"

    In seiner Rede zu TOP 36+37+53 (Gemeinsame Beratung a) Sonderbericht zur Northvolt-Wandelanleihe: Ergebnisse auswerten, Schlussfolgerungen ziehen; b) Lehren aus der Causa Northvolt: Umfassender „Lessons Learned“-Bericht der Landesregierung unter Einbeziehung der Erkenntnisse des Sonderberichtes des Landesrechnungshofs; c) Missbilligung des Umgangs der Landesregierung mit der Northvolt-Wandelanleihe: Die Verstöße der Landesregierung gegen die Landesverfassung, Landeshaushaltsordnung und Aktenordnung müssen Konsequenzen haben) erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt: 

    "Die Landesregierung hat bei der gescheiterten Northvolt-Ansiedlung einen massiven finanziellen Schaden von rund 200 Millionen Euro für das Land – und damit für die schleswig-holsteinischen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler – verursacht, weil sie grob fahrlässig gehandelt hat. Die Landesregierung hat gegen die Aktenordnung verstoßen, weil sie entscheidende Beratungen nicht dokumentiert hat. Die Landesregierung hat, wie vom Landesrechnungshof eindeutig festgestellt, gegen die Landeshaushaltsordnung verstoßen, weil sie die Wirtschaftlichkeit der Förderung nicht ausreichend geprüft hat. Und: Die Landesregierung hat gegen die Landesverfassung verstoßen, wie das Landesverfassungsgericht einstimmig entschieden hat, weil sie das Parlament nicht rechtzeitig und nicht vollständig informiert hat. Der Landtag wurde über Risiken, die erheblich waren, nicht informiert und irgendwann wurde diesen Risiken dann auch nicht weiter nachgegangen.

    Beim Bruch der Landesverfassung ist diese Landesregierung mittlerweile zur Wiederholungstäterin geworden! Und dieser wiederholte Verfassungsbruch muss nun klare Konsequenzen haben, damit das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in staatliches und politisches Handeln nicht immer mehr verloren geht. Das ist gerade in diesen sehr bewegten Zeiten von großer Bedeutung, wo das Vertrauen in die etablierte Politik ja leider eh schon massiv geschwunden ist. Die Bürger müssen sich an Recht und Gesetz halten und erwarten dies völlig zu Recht auch von der Regierung!

    Wir wollen als Opposition mit unserem gemeinsamen Antrag das Verhalten der Landesregierung missbilligen und wir fordern auch personelle Konsequenzen bei der Leitung der Staatskanzlei, wo offenkundig einiges im Argen liegt. Diese eklatanten Fehler und Versäumnisse sind nämlich kein Zufall. Und sie sind auch keine Kleinigkeiten, die man weiterhin weglächeln könnte. Die letzten Wochen und Monate haben gezeigt, dass es der Landesregierung nicht nur am handwerklichen Können mangelt, sondern auch – und das macht die Sache noch viel schlimmer – an dem notwendigen Respekt vor der Verfassung, vor dem Parlament als Volksvertretung und vor den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern!

    Der bisherige Umgang der Landesregierung mit den festgestellten Fehlern und Rechtsverstößen macht mich wirklich fassungslos: Die Finanzministerin leugnet den vom Landesrechnungshof festgestellten Verstoß gegen die Landeshaushaltsordnung, ohne dies nachvollziehbar begründen zu können und behauptet dann auch noch allen Ernstes, man hätte alles gewissenhaft geprüft und eine abgewogene Entscheidung getroffen. Das ist pure Realitätsverweigerung, denn das Gegenteil ist längst belegt! Der Wirtschaftsminister erklärt sogar noch nach dem Urteil des Landesverfassungsgerichts, dass man das Parlament besser hätte informieren können. Nein, Herr Minister, das sehen Sie falsch! Das Gericht hat ausdrücklich entschieden, dass Sie das Parlament besser hätten informieren müssen! Das ist doch der entscheidende Punkt! Immerhin waren Sie, Herr Madsen, bei den beiden Terminen vor dem Landesverfassungsgericht in Schleswig anwesend, was sich die Staatskanzlei ja nicht getraut hat. Auch das spricht Bände!

    Was ich dann auch besonders skandalös finde, ist die Aussage des Ministerpräsidenten, dass er 'mit dem Wissen von damals […] diese Entscheidung wieder so treffen' würde. Herr Ministerpräsident, was soll das denn heißen? Dass Sie eine solche Förderung erneut nicht richtig prüfen und einen solch massiven Schaden für die Steuerzahler erneut verursachen würden? Das kann ja wohl nicht Ihr Ernst sein!? Ist das Ihre Übernahme von Verantwortung? Denn der Rechnungshof ist in seinen Aussagen glasklar: Ihnen lagen damals schon alle notwendigen Fakten auf dem Tisch, weshalb diese Entscheidung so nicht hätte getroffen werden dürfen – also schon mit dem Wissen von damals, nicht erst mit dem Wissen von heute! Und das Gericht hat auch keine bloße Klarstellung vorgenommen, sondern einen eklatanten Verfassungsbruch festgestellt.

    Sie sollten die heutige Debatte dringend nutzen und Ihre sehr irritierenden Aussagen klarstellen. Es wird höchste Zeit, dass Sie hier endlich die Kurve bekommen! Sie sollten sich beim Landtag und vor allem bei den Bürgerinnen und Bürgern entschuldigen!

    Eines will ich noch einmal deutlich sagen, bevor hier gleich wieder Nebelkerzen geworfen werden könnten: Meine Fraktion und ich kritisieren ausdrücklich nicht, dass die Landesregierung versucht hat, eine große Industrieansiedlung nach Schleswig-Holstein zu holen. Im Gegenteil: Wir hatten dieses Projekt ja ursprünglich mit auf den Weg gebracht und die geplante Northvolt-Ansiedlung von Anfang an unterstützt. Es ist immer richtig, Chancen für Schleswig-Holstein ergreifen und Investitionen ins Land holen zu wollen. Ich kann deshalb verstehen, dass Sie als Landesregierung von einer gewissen Euphorie gepackt waren. Wir alle haben diese Hoffnung ja eine gewisse Zeit lang geteilt. Und ich weiß auch, dass es erheblichen Druck von Seiten des Unternehmens und aus Berlin von Robert Habeck gab. Man hat Sie von Seiten des Unternehmens und des Bundeswirtschaftsministeriums nicht immer in der notwendigen Form informiert und die Fördersumme – und somit das Risiko des Staates – massiv nach oben geschraubt. Mir sind die damaligen Umstände noch sehr präsent. Das Bundeswirtschaftsministerium hat dann ja später auch noch die parlamentarische Aufarbeitung erschwert. Aber all dies rechtfertigt nicht die gemachten Fehler und vor allem nicht den erneuten Verfassungsbruch! Denn es gibt einen entscheidenden Unterschied zwischen einer mutigen und einer grob fahrlässigen Entscheidung!

    Man muss bei einer Landesregierung eine gewisse Professionalität erwarten dürfen, bei der die vorhandene Expertise der Fachabteilungen und deren Warnungen nicht einfach in dieser krassen Form politisch weggebügelt werden dürfen. Sie wollten aber 'auf Teufel, komm raus' Northvolt als Kronzeugin für Ihre Erzählung vom 'ersten klimaneutralen Industrieland' haben. Die gemeinsame Ausschusssitzung am 27. Mai 2026 war wirklich bemerkenswert: Ich habe es noch nie erlebt, dass der Landesrechnungshof einer Landesregierung so deutlich die Leviten gelesen hat. Und das Verfassungsgericht bestätigt in seinem Urteil wesentliche Kritikpunkte, die wir Ihnen bereits im vergangenen Jahr in den Ausschussberatungen mehrfach vorgehalten und über die Sie sich lediglich lustig gemacht haben: Die Landesregierung hat das Parlament weder vollständig noch rechtzeitig über ihre Bedenken bezüglich der Gesamtfinanzierung und der Rückzahlung der Wandelanleihe unterrichtet. Dem Landtag war es somit nicht möglich, seine parlamentarische Kontrollfunktion auszuüben. Die Verantwortung dafür lag bei Ihnen, bei der Landesregierung. Der Ministerpräsident rühmt sich gern für seinen besonderen Regierungsstil. Ich finde es für unser Land sehr bedauerlich und problematisch, dass dazu wiederholter Verfassungsbruch gehört.

    Dieser erneute Verfassungsbruch ist ein politischer Offenbarungseid. Denn Sie haben ja mutmaßlich nicht nur die Opposition nicht rechtzeitig und nicht vollständig informiert, sondern auch die Abgeordneten der Koalitionsfraktionen. Es ist schon skurril, dass die Koalitionsfraktionen die eigene Landesregierung per Landtagsantrag auffordern müssen, sich zukünftig an die Landesverfassung und an die Aktenordnung zu halten und zudem die Erfüllung der Landeshaushaltsordnung besser zu prüfen. Ganz nebenbei räumt die Koalition mit ihrem Antrag ein, dass wir das entscheidende PwC-Gutachten eben nicht gekannt haben, was ja immer wieder behauptet wurde. Das sind ja alles keine Schönheitsfehler. Die Doppelklatsche, die die Landesregierung von Verfassungsgericht und Rechnungshof erhalten hat, ist wirklich dramatisch. Ihr lapidarer Umgang mit diesen Verstößen und ihre mangelnde Fehlerkultur setzen dem Ganzen aber wirklich die Krone auf und sind absolut inakzeptabel. Denn Sie versuchen weiterhin, sowohl die Entscheidung des Verfassungsgerichts als auch den Sonderbericht des Rechnungshofes kleinzureden. Sie tun weiterhin so, als hätten Sie eigentlich nichts großartig falsch gemacht und als müssten sie sich beim nächsten Mal nur etwas mehr anstrengen.

    Ich empfinde dieses Verhalten als unwürdig. Sie wollen sich als Bollwerk gegen die Extremisten inszenieren, gießen hier aber leider Wasser auf die Mühlen der Populisten, indem Sie ein fragwürdiges Parlaments- und auch Rechtsstaatsverständnis an den Tag legen. Niemand steht über der Verfassung! Sie haben einen Eid abgelegt, Schaden vom Volk abzuwenden, die Gesetze zu wahren und Ihre Pflichten gewissenhaft zu erfüllen. Wir müssen Sie heute daran erinnern. Sorgen Sie jetzt dafür, dass Ihre Regierung wieder seriös und professionell arbeitet!"

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 07.11.2018

    Jan Marcus Rossa zu TOP 17+34 „Bürgerfreundliche Sprache in der Verwaltung“

    In seiner Rede zu TOP 17+34 (Bürgerfreundliche Sprache in der Verwaltung und Bericht) erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:

    „Die Forderung der SPD, dass amtliche Bescheide von Landesbehörden an Bürgerinnen und Bürger in rechtsicherer, aber verständlicher Sprache, nachvollziehbar und übersichtlich formuliert werden müssen, sollte für jede Behörde eine Selbstverständlichkeit sein. Und diese Erwartung dürfte wohl auch jeder Abgeordneten in diesem Haus haben.

    Richtig ist auch, dass hier Handlungsdruck besteht, denn Verständlichkeit wird in der Praxis allzu oft nicht erreicht. Jeder, der schon einmal einen Steuerbescheid in den Händen gehalten hat, weiß wovon ich spreche. Die Erläuterungen und Hinweise in Steuerbescheiden – aber nicht nur dort – sind häufig nicht nur schwer verständlich, sondern werden von vielen Bürgerinnen und Bürgern als Kauderwelsch wahrgenommen. Die Inhalte erreichen damit häufig den Adressaten tatsächlich nicht mehr. Ein unhaltbarer Zustand!

    Fehlende Verständlichkeit ist gerade beim Verwaltungshandeln ein gravierendes rechtsstaatliches Problem. Mit ihren Bescheiden setzen Behörden geltendes Recht um. Bürgern wird mit Verwaltungsakten ein bestimmtes Handeln erlaubt, abverlangt oder auch verboten.

    Aus dieser Funktion des Verwaltungshandelns hat sich allerdings eine Verwaltungssprache entwickelt, die sehr stark juristisch geprägt ist und durch die Verwendung von Fachsprache und Fachbegriffen regelmäßig zu Verständnisproblemen führt.

    Ich will das mit einem kleinen Beispiel deutlich machen. In einem abfallrechtlichen Bescheid hieß es: 

    ‚Hinsichtlich der Abfalltrennung und Entsorgung der bei Ihnen anfallenden Abfälle haben Sie die Möglichkeit, die Getrennthaltung am Entstehungsort verschieden zu organisieren und umzusetzen.‘

    Aha! Der angesprochene Bürger wusste jetzt sicherlich ganz genau, was die Behörde von ihm erwartete. Wie vermeidet man nun solche Stilblüten? Wie bewegt man Behörden, sich bürgerfreundlich und verständlich auszudrücken, damit Inhalte von den Bürgerinnen und Bürgern unproblematisch und ohne fremde Hilfe verstanden werden?

    Schon heute gibt es rechtliche Bestimmungen, die den Behörden die Pflicht auferlegen, sich verständlich auszudrücken. Zu nennen ist hier § 37 VwVfG des Bundes und der dort geregelte Bestimmtheitsgrundsatz. Das OVG Nordrhein-Westfalen hat hierzu entschieden, dass ein Verwaltungsakt aus sich heraus verständlich sein muss. Von den Adressaten könne nicht verlangt werden, dass sie unter Hinzuziehung eines Dritten erforschen müssen, was die Behörde von ihnen verlangt.

    Es wäre vielleicht schon hilfreich, den Verwaltungsbehörden die Bedeutung solcher Rechtsvorschriften und die dazu ergangene Rechtsprechung bewusst zu machen.

    Es dürfte auch sinnvoll sein, diese verwaltungsrechtliche Vorschrift zu schärfen und quasi zu einem AGB-Recht für Verwaltungshandeln auszubauen, so dass Bescheide und sonstige Verwaltungsakte stets einer strengen Inhaltskontrolle zu unterziehen sind.

    In der Privatwirtschaft ist das mittlerweile ein erprobtes Mittel, um sicherzustellen, dass vorformulierte Verträge klar und unmissverständlich abzufassen sind, weil sie anderenfalls im Zweifel zu Lasten des Verwenders ausgelegt werden.

    Ein solches Prinzip wäre auch bei Verwaltungsakten möglich. Lassen Sie uns gerne im Innen- und Rechtsausschuss diese Idee gemeinsam vertiefen und vielleicht gelingt es uns, hier einen kreativen Lösungsansatz zu entwickeln, der über die pauschale aber doch sehr unbestimmte Forderung der SPD hinausgeht. 

    Erlauben Sie mir zum Schluss noch einen Hinweis: Verständlichkeit darf nicht über alles gehen! Wir müssen uns stets bewusst machen, dass Verwaltungshandeln vor allen Dingen rechtmäßig sein muss. Daher muss jede Anpassung der Verwaltungssprache ihre Grenze dort finden, wo Vereinfachungen zu falschen oder missverständlichen Aussagen führen. Dort, wo eine sprachliche Vereinfachung nicht möglich ist, muss es bei der rechtlich zutreffenden und vielleicht komplexeren Sprache bleiben. Hier wird ein Abwägungsprozess stattfinden müssen und im Zweifel muss der Formulierung der Vorzug gegeben werden, mit der die Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns gewährleistet wird, auch wenn das auf Kosten der Verständlichkeit zu gehen scheint.“

    Es gilt das gesprochene Wort!

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  • 17.06.2026

    Annabell Krämer zu TOP 13 "Gesetze zur Flexibilisierung des kommunalen Haushaltsrechts"

    In ihrer Rede zu TOP 13 (Entwurf eines Gesetzes zur Flexibilisierung des kommunalen Haushaltsrechts) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    "Mit dem heutigen Gesetzesentwurf soll zunächst die Berichtspflicht des Bürgermeisters zu über- oder außerplanmäßigen Auszahlungen von zweimal auf einmal jährlich reduziert werden. Geschenkt – kein großer Wurf zum Bürokratieabbau – aber geschenkt. Auch die Prüfungsintervalle für die überörtliche Ordnungsprüfung soll von fünf auf sieben Jahre und für die unvermutete Kassenprüfung von zwei auf drei Jahre verlängert werden – meinetwegen.

    Der entscheidende Punkt ist ein anderer: Die Gemeindeordnung soll so geändert werden, dass der geplante Investitionsrahmen auch dann nicht mehr gekürzt wird, wenn die dauernde Leistungsfähigkeit einer Kommune nicht gegeben ist. Haushalte sollen künftig selbst bei erheblichen Defiziten genehmigt werden können, sofern die kreditfinanzierten Investitionen der 'kommunalen Grundinfrastruktur' oder sogenannten 'rentierlichen Maßnahmen' dienen. Im Gesetzentwurf sucht man vergeblich nach Anforderungen an den Nachweis der Rentierlichkeit von Investitionen. Eine externe Bewertung im Voraus wird nicht verlangt.

    Selbstverständlich sind Investitionen in die kommunale Grundinfrastruktur wichtig. Dennoch braucht es Haushaltsdisziplin. Finanzielle Probleme lassen sich nicht dauerhaft durch neue Schulden in die Zukunft verschieben. Und ob beispielsweise ein Dorfgemeinschaftshaus zur pflichtigen kommunalen Grundinfrastruktur zählt, sei einmal dahingestellt. In allen anderen Bundesländern bleibt der Maßstab zur Genehmigung der Investitionen die dauernde Leistungsfähigkeit, allenfalls gibt es in der Verwaltungspraxis eine besondere Berücksichtigung von Investitionskrediten – die vorliegende absolute Privilegierung dürfte ein Novum sein. Durch die Möglichkeit, Investitionen über Kredite zu finanzieren, eröffnet sich deutlich mehr Handlungsspielraum – zumal die Höhe dieser Kredite nicht definiert wird. Dieses hat zur Folge, dass Kommunen ihre Investitionen über Kredite finanzieren könnten und die Mittel, die sie dafür eigentlich hätten aufbringen müssen, sind frei einsetzbar für den restlichen Haushalt. Mittelfristig wird das die Finanzsituation der Kommunen weiter verschlechtern, denn zu den heutigen Defiziten kommen künftig noch Zins- und Tilgungsleistungen hinzu. Wir sind bereits in 2025 bei über einer Milliarde Euro Defizit bei den Kommunen in Schleswig-Holstein. Dieses kurzfristige Bekämpfen der Symptome führt perspektivisch zu einer Verschlechterung der Finanzsituation der Kommunen. Das Gesetz ist zeitlich befristet bis 2033. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt… 

    Gemäß unserer Kleinen Anfrage aus dem Mai gibt es immer noch etliche Kommunen in Schleswig-Holstein, die keinen genehmigten Haushalt für 2026 haben. Die Landesregierung weiß somit, was für ein kommunaler Haushaltstsunami auf sie zukommt. Mit diesem Gesetzesentwurf wollen Sie verhindern, dass Sie im Wahljahr 2027 hunderte von Kommunen wegen ungenehmigter Haushalte gegen sich aufbringen. Doch das heutige Wahlgeschenk ist ein vergiftetes Geschenk. Erst ist die Schuldenbremse im Bund gefallen, dann wurde den Ländern jedes Jahr eine strukturelle Neuverschuldung genehmigt und nun wollen Sie das auch für die Kommunen ermöglichen. Und das auch noch ohne jede finanzielle Obergrenze! 

    Am gefährlichsten ist jedoch die geplante Genehmigung kommunaler Kredite an Stadtwerke oder kommunale Wohnungsbaugesellschaften – selbst dann, wenn die Kommune selbst defizitär wirtschaftet und ihre dauernde Leistungsfähigkeit nicht gegeben ist. Damit wird unternehmerisches Risiko zugelassen, obwohl die eigene finanzielle Tragfähigkeit fehlt. Kommunalpolitiker sollen künftig über die Kreditvergabe an städtische Unternehmen selbst dann entscheiden, wenn die eigene Kommune faktisch selbst überschuldet ist. 

    Wie helfen wir unserer Kommunen also nachhaltig und nicht zu Lasten zukünftiger Generationen? Auf Seite 5 des Entwurfs heißt es: 'Von Seiten der Landesregierung ist stets ein besonderes Anliegen, Anregungen aus dem kommunalen Raum aufzugreifen und so die Rahmenbedingungen für alle Kommunen im Land möglichst optimal auszugestalten.' Dann machen Sie das doch endlich, wenn Sie schon nicht das von uns eingebrachte Bürokratiefreiheitsgesetz unterstützen. Die kommunalen Spitzenverbände haben 253 Vorschläge zur Deregulierung gemacht. Darauf gehen Sie bislang überwiegend nicht ein – klar, die Wirkung wäre ja noch nicht im Wahljahr 2027 spürbar!

    Die Landesregierung erlaubt zukünftig eine höhere Neuverschuldung, anstatt das Problem der Unterfinanzierung der Kommunen anzugehen. Dabei liegt der richtige Weg auf der Hand: Stringente Deregulierung, Entlastung der Kommunen von Aufgaben, Abschaffung von Förderprogrammen und Erhöhung der Mittel im kommunalen Finanzausgleich."

    Sperrfrist Redebeginn!

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  • 17.06.2026

    Christopher Vogt zu TOP 17 "Gesetz zur Vermeidung von Diskriminierung in Schleswig-Holstein"

    In seiner Rede zu TOP 17 (Entwurf eines Gesetzes zur Vermeidung von Diskriminierung in Schleswig-Holstein) erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt: 

    "'Wir werden in dieser Legislatur kein Landes-Antidiskriminierungsgesetz auf den Weg bringen', sagte Ministerin Touré am 22. November 2023 bei einer Debatte hier im Hohen Hause. Das war auch keine Überraschung, denn im Koalitionsvertrag wurde dazu ja lediglich – wie sollte es anders sein – ein Prüfauftrag vereinbart.

    Nun liegt jedoch der Gesetzentwurf auf dem Tisch, dessen erster Entwurf völlig zu Recht massive Kritik hervorgerufen hatte und der nun von den Koalitionsfraktionen immerhin an einigen Stellen entschärft und eingebracht wurde. Ich will es noch einmal sehr deutlich sagen: Diskriminierung darf in unserer Gesellschaft keinen Platz haben – schon gar nicht von Seiten staatlicher Stellen. Darüber sind wir uns alle einig.

    Man muss sich aber weiterhin die Frage stellen, ob das vorliegende Gesetz dafür wirklich der richtige Weg ist. Wir haben da nach wie vor erhebliche Zweifel. Ich will jetzt gar nicht mehr groß über das sehr merkwürdige Verfahren sprechen, seitdem die Ministerin dieses Gesetz im März öffentlich angekündigt hatte.  Aber es wurde hierbei leider erneut sehr deutlich, dass es dieser Landesregierung am notwendigen Respekt vor dem Landtag als Volksvertretung mangelt. Ich empfinde es als einen unangemessenen Stil gegenüber dem Parlament, dass wir hier den entschärften Gesetzentwurf in erster Lesung behandeln, während die Ministerin auf der Website der Landesregierung noch immer mit einem FAQ für den ersten Entwurf wirbt.

    Wir bleiben skeptisch, was die Notwendigkeit und was die Ausgestaltung dieses Gesetzes angeht: Aus unserer Sicht besteht weder ein tatsächlicher Regelungsbedarf noch wird der Gesetzentwurf dem neuen Anspruch der Landesregierung gerecht, niemanden unter Generalverdacht stellen zu wollen. Diskriminierung ist bereits jetzt verboten. Die Verwaltung ist an Artikel 3 des Grundgesetzes gebunden. Bürgerinnen und Bürger können sich auf verschiedenen Wegen gegen rechtswidriges Verwaltungshandeln zur Wehr setzen. Sie sprechen ja auch immer gern von Bürokratieabbau. Mit Blick auf dieses Gesetzesvorhaben fällt es schwer, einen ernsthaften politischen Willen in diese Richtung zu erkennen – ganz im Gegenteil. Dieser Gesetzentwurf erschöpft sich weitestgehend in Symbolpolitik – aber mit weitreichenden Folgen für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst unseres Landes. 

    Ich kann hier heute aus Zeitgründen leider nur einige wenige Punkte kritisch würdigen: Neben den bekannten Merkmalen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes werden weitere Kategorien aufgenommen, etwa die soziale Herkunft, die Elternschaft oder die familiäre Fürsorgeverantwortung. Diese Ziele sind zwar nachvollziehbar, aber je weiter ein solcher Katalog gefasst wird, desto schwieriger wird natürlich die rechtssichere Anwendung im Verwaltungsalltag. Der Gesetzentwurf erfasst außerdem nicht nur unmittelbare und mittelbare Benachteiligungen: Er bezieht ausdrücklich auch sogenannte 'assoziierte Diskriminierungen' ein. Danach kann bereits eine Benachteiligung wegen der Beziehung zu einer anderen Person unter das Gesetz fallen. Darüber hinaus sollen sogar 'zurechenbar veranlasste maschinelle oder automatisierte Vorgänge' als Diskriminierungstatbestand erfasst werden. Gemeint sind insbesondere Algorithmen und Anwendungen von Künstlicher Intelligenz. Wir sprechen hier über hochkomplexe technische Systeme, deren Funktionsweise oft selbst Fachleute nur eingeschränkt nachvollziehen können. Wenn künftig diskriminierende Wirkungen von KI-Systemen auf die 'zuletzt kausal geleisteten Beiträge natürlicher Personen' zurückgeführt werden sollen, dann wird die Konsequenz vieler Beschäftigter sein, auf den Einsatz solcher Systeme lieber ganz zu verzichten. Genau damit mindert man aber die Chancen, die der technische Fortschritt für eine effizientere und leistungsfähigere Verwaltung bietet. Das ist weder innovationsfreundlich noch rechtssicher.

    Besonders kritisch sehen wir auch die vorgesehenen Beweiserleichterungen. In der Gesetzesbegründung wird ausdrücklich hervorgehoben, dass für Schadensersatz- und Entschädigungsansprüche eine vom allgemeinen Recht abweichende Beweismaßregel geschaffen werden soll. Natürlich ist der Nachweis von Diskriminierung oft schwierig. Aber der Rechtsstaat lebt davon, dass Vorwürfe nachvollziehbar und belastbar bewiesen werden. Wenn die Anforderungen an den Nachweis abgesenkt werden, verschiebt sich das Gleichgewicht zwischen Anspruchsteller und Verwaltung erheblich. So entsteht ein Klima, in dem Beschäftigte der Landesverwaltung häufiger mit Diskriminierungsvorwürfen konfrontiert werden könnten, ohne dass die Sachlage eindeutig geklärt ist. Und genau hier liegt ein grundlegendes Problem dieses Gesetzentwurfs: Er sendet ein Signal des Misstrauens gegenüber denjenigen, die täglich Verantwortung für das Funktionieren unseres Staates übernehmen: Polizistinnen und Polizisten, Lehrkräfte und Beschäftigte in der Landesverwaltung. Auch die Evaluationsregelung sehen wir kritisch.

    Dieses Gesetz ist weder notwendig noch praxistauglich. Diskriminierung zu bekämpfen, ist richtig. Aber Sie schaffen hier nur Rechtsunsicherheit und ein Bürokratiemonster. Murks bleibt Murks. Mein Eindruck ist, es geht hier jetzt nur noch um die politische Gesichtswahrung der Grünen und ihrer Ministerin. Ich kann mich nur wundern, dass die CDU dies so mitmacht."

    Sperrfrist Redebeginn!

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  • 17.06.2026

    Anne Riecke zu TOP 52+60 "Rekonstruktion von Steinriffen in der Ostsee"

    In ihrer Rede zu TOP 52+60 (Gemeinsame Beratung a) Rekonstruktion von Steinriffen in der Ostsee im Rahmen der GAK; b) Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK)) erklärt die umweltpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anne Riecke:

    "Die Folgen der Ostseesturmflut 2023 haben uns einmal mehr deutlich vor Augen geführt, dass der Küstenschutz keine abstrakte Zukunftsaufgabe, sondern eine konkrete Herausforderung für Schleswig-Holstein darstellt. Als Küstenland tragen wir Verantwortung für den Schutz unserer Bürgerinnen und Bürger, Infrastruktur und Wirtschaft.

    Die jüngste Warnung der Versicherungswirtschaft macht die Dringlichkeit deutlich. Wenn Sturmfluten flächendeckend kaum privat versicherbar sind, ist Prävention umso mehr staatliche Kernaufgabe. Wir dürfen hier keine Amnesie dulden und müssen Küstenorte, Infrastruktur und Menschen selbstverständlich besser schützen. Wenn wir heute über die mögliche Rekonstruktion von Steinriffen in der Ostsee, den aktuellen GAK-Bericht und dabei zwingend auch das Stichwort Wiederherstellung sprechen, reden wir deshalb nicht nur über Naturschutzförderung. Wir müssen über die Rahmenbedingungen für die Förderfähigkeit, Kofinanzierung, Landwirtschaft und Fischerei sowie die praktikable Umsetzung sprechen.

    Ich will ausdrücklich sagen: Der SSW-Antrag setzt einen richtigen Impuls. Historische Steinriffe können, wenn die Annahmen tragen, Wellenenergie reduzieren, Küsten stabilisieren und einen ökologischen Mehrwert schaffen. Sie können Lebensräume für Fische und andere Meeresorganismen schaffen und damit auch für die Fischerei von Bedeutung sein. Diesen Ansatz mit Mehrfachnutzen sollten wir ernsthaft prüfen.

    Hinzu kommt, dass die EU-Wiederherstellungsverordnung den Bund und die Länder ohnehin in Zugzwang bringt, die Wiederherstellung in konkrete Maßnahmen, Fördertatbestände und Finanzierungswege zu übersetzen. Gerade deshalb stellt sich die Frage, wie naturbasierter Küstenschutz an der Ostsee ein Baustein einer klugen Wiederherstellungs- und Küstenschutzstrategie sein kann. Gleichzeitig müssen wir genau hinschauen, welches Instrument dafür geeignet ist. Die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz – kurz GAK – ist kein beliebiger Fördertopf. Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat beschreibt die GAK als wichtigstes nationales Förderinstrument für eine leistungsfähige und wettbewerbsfähige Land- und Forstwirtschaft, den Küstenschutz und vitale ländliche Räume. Diese Verbindung ist entscheidend: Agrarstruktur, ländliche Entwicklung, Naturschutz, Fischerei und Küstenschutz dürfen nicht als 'Entweder-oder' betrachtet werden. 

    Wenn wir die GAK-Berichte der letzten Jahre vergleichen, wird ein Muster sichtbar. Die GAK ist ein starkes Instrument, stößt in der Umsetzung aber immer wieder an Grenzen. 2022 und 2023 mussten Bundesmittel zurückgegeben werden, weil Förderkulissen zu eng waren, Zweckbindungen nicht passten oder Maßnahmen kaum nachgefragt wurden. Der aktuelle Bericht zeigt zudem, dass Schleswig-Holstein den rechnerisch möglichen Bundesmittelrahmen 2025 nicht vollständig ausschöpft. Zwischen 72,5 Millionen Euro möglichem Bundesmittelanteil und 60,7 Millionen Euro regulärer Anmeldung klafft eine Lücke von 11,8 Millionen Euro. Der Befund ist klar: Gute Absichten allein reichen nicht aus. Neue Maßnahmen müssen effektiv, finanziell tragfähig, mehrjährig planbar sein und vor allem auch Akzeptanz finden. 

    Genau das gilt auch für rekonstruierte Steinriffe. Können sie im Vergleich zu anderen Maßnahmen tatsächlich einen vergleichbaren Beitrag oder Mehrwert leisten? Welche Küstenabschnitte könnten von einer solchen Strategie profitieren? Welche Effekte ergeben sich für Fischbestände, Laich- und Rückzugsräume und die regionale Fischerei? Wie hoch wären die Kosten? Und wie lässt sich die Wirkung messen? 

    Wir sehen die Chance innovativer Ansätze. Naturnahe Küstenschutzmaßnahmen können eine Ergänzung zu technischen Schutzbauwerken sein. Entscheidend ist aber, dass wir hierfür belastbare Daten als notwendig erachten. Denkbar wären zunächst Modell- und Pilotprojekte an geeigneten Standorten – wissenschaftlich begleitet und mit klarer Auswertung der Effekte für Küstenschutz, Biodiversität und Fischerei. Das gilt auch für einen wichtigen Begriff in dieser Debatte: Wiederherstellung. Denn die EU-Wiederherstellungsverordnung setzt Ziele, beantwortet aber nicht automatisch, wie diese Ziele praxistauglich, finanziert und mit den Landnutzenden vor Ort umgesetzt werden. Wiederherstellung darf nicht zum Synonym für Flächenentzug, Bürokratie oder neue Nutzungseinschränkungen werden.

    Wir brauchen Anreize statt Misstrauen und regionale Lösungen statt statischer Schablonen. Deshalb lautet unsere Haltung: Offenheit für Innovationen – ja. Wissenschaftliche Prüfung – unbedingt. Neue Fördertatbestände ohne belastbare Grundlage – nein.

    Lassen Sie uns die Idee der Steinriffe sachlich und ernsthaft im Umwelt- und Agrarausschuss prüfen, um die Potenziale zu bewerten und gegebenenfalls Pilotprojekte zu initiieren. Dort können wir aus einem richtigen Impuls ein tragfähiges Konzept machen – für Küstenschutz, Natur, Landwirtschaft und Fischerei. Zugleich müssen wir bewährte Maßnahmen des Küstenschutzes konsequent vorantreiben."

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 17.06.2026

    Bernd Buchholz zu TOP 23 "14-Punkte für eine soziale Stadtentwicklung"

    In seiner Rede zu TOP 23 (14-Punkte für eine soziale Stadtentwicklung: Mehr Zusammenhalt, weniger Spaltung) erklärt der wohnungsbaupolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    "Ich erkenne, Frau Kollegin Midyatli, den Wunsch, hier über soziale Stadtentwicklung zu diskutieren, aber ich muss zugeben, dass ich selten so einig mit der Kollegen Braun war wie eben. Das Ganze, seien Sie mir nicht böse, sieht ein bisschen aus, als ob man die KI gefragt hätte, welche sozialdemokratischen Vorstellungen und Fragen man unter einer irgendwie gearteten gemeinsamen Überschrift runtersubsumieren kann, um alles darunter zu packen, was ehrlich gesagt auch nur wenig miteinander zu tun hat. Und das macht diesen Antrag schwierig, obwohl ich gerne die Intention anerkenne.

    Aber das ist dann ein Sammelsurium und das merkt man dann ja auch in einzelnen Aufzählungen, beispielsweise wenn es um Sicherheit geht. Dann heißt das hintereinander, wir brauchen einen öffentlichen Gesundheitsdienst mit stationären Angeboten, Antidiskriminierungsprogramme, Programme gegen rassistische Gewalt und ausreichende Beleuchtung. Also, da merken Sie schon, da klafft irgendwie etwas auseinander. Die Tatsache, dass Sie hier schöne Sätze aufschreiben, die da zum Beispiel heißen: ‚Essen auf Rädern ist eine gute Sache, aber auf Rädern zum Essen ist noch viel besser‘. Was soll mir das sagen? Ich mache es kurz: Es ist so, dass ich wenig damit anfangen kann. Ich habe verstanden, worauf Sie ungefähr hinauswollen, aber das können Sie nicht mit diesem Antrag machen.

    Wenn es darum geht, dass wir das Thema Wohnen und bezahlbaren Wohnraum in diesem Landtag bei jeder Tagung ansprechen, weil es in der Tat die soziale Herausforderung in dieser Gesellschaft ist, dann müssen wir uns dem doch nähern und so konkret sein, dass wir was machen. Und dann können wir von mir aus morgen bei den Umbaumaßnahmen im Rahmen der Landesbauordnung Veränderungen machen, aber nicht globalgalaktisch Anträge stellen. Einige Sachen unterstütze ich voll und ganz, die in dem anderen Antrag stehen, andere lehne ich von Herzen ab, weil ich nicht glaube, dass eine weitere Landesentwicklungsgesellschaft und noch eine kommunale Wohnungsbaugesellschaft oder noch mehr Gesellschaften notwendig sind, sondern die Bürokratie nur noch weiter aufblähen.

    Und dann bin ich bei einem Punkt, und das meine ich ganz ernst, da merkt man diesem Antrag an, wo wir uns auch voneinander trennen an bestimmten Stellen. Darüber sollten wir vielleicht gemeinsam auch mal nachdenken. Dieser Antrag sagt zu den Stadtentwicklungen als Muster nur, dass entweder reguliert werden soll oder aber mit Förderprogrammen irgendwie Geld ausgeschüttet werden soll. In Ihrem Antrag gibt es an keiner einzigen Stelle das Wort Eigenverantwortung und es gibt an keiner Stelle auch so etwas wie die Frage, ob nicht eine Gesellschaft auch davon lebt, dass die Bürgergesellschaft von sich aus Aktivitäten entwickeln kann. Gerade wenn Sie das skandinavische Beispiel bemühen, dann finde ich in Skandinavien immer besonders bemerkenswert, das war letzte Woche in Helsinki zum Beispiel auch beim Zivil- und Bevölkerungsschutz so, dass dort das Engagement der Gesellschaft selbst plötzlich im Mittelpunkt steht und das staatliche Handeln nur Anregungen liefert dafür, dass private Initiativen zusammenkommen und sich einbringen. Und das fehlt bei Ihnen völlig. Bei Ihnen ist der Staat für alles verantwortlich und diese Staatsgläubigkeit teile ich nicht.

    Und dann ist da eben auch insgesamt nicht nur das Sammelsurium, sondern dann ist da dieser Ansatz, dass die Landesregierung in bestimmten Bereichen zu etwas aufgefordert werden soll. Ich kann die Landesregierung nicht auffordern, gesetzliche Maßnahmen im Bereich des Strafrechts einzuführen, weil das nicht ihre Zuständigkeit ist. Ich kann die Landesregierung nicht auffordern, bestimmte Dinge zu machen, weil sie erkennbar nicht die Zuständigkeit der Landesregierung sind. Ich würde Ihrer Ausschussüberweisung deshalb zustimmen, weil ich Sie bitten würde, es auf das abzuspecken, was das Stadtentwicklungsthema tatsächlich ausmacht. Da hätten wir Grund, darüber zu diskutieren. Aber lassen Sie uns dann zum Ende dieser Legislaturperiode an bestimmten Stellen auch konkret werden und von mir aus über einzelne Themen reden, aber nicht so globalgalaktisch an einem Sammelsurium, das so nicht zustimmungsfähig ist."

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 17.06.2026

    Anne Riecke zu TOP 20 "Zukunft und Existenzsicherung der Fischerei in Schleswig-Holstein"

    In ihrer Rede zu TOP 20 (Zukunft und Existenzsicherung der Fischerei in Schleswig-Holstein unter Berücksichtigung aller Sektoren) erklärt die fischereipolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anne Riecke:

    "Die Große Anfrage des SSW macht deutlich: Die Fischerei in Schleswig-Holstein steht vor enormen Herausforderungen. Und zwar nicht nur an der Ostsee, sondern in allen Bereichen – von der Krabbenfischerei an der Nordsee über die Küstenfischerei bis hin zur Binnenfischerei und Teichwirtschaft.

    Für uns Freie Demokraten ist klar: Die Fischerei ist nicht irgendein Wirtschaftszweig. Sie gehört zur Identität unseres Landes. Sie prägt unsere Küstenorte, unsere Häfen und unsere regionale Wertschöpfung. Wer Schleswig-Holstein als maritimes Land erhalten will, muss auch der Fischerei eine Zukunft geben. Die Antworten der Landesregierung zeigen jedoch ein ernstes Bild. Die Zahl der Betriebe geht zurück. Viele Fischerinnen und Fischer stehen vor der Frage, ob sie ihren Betrieb überhaupt noch an die nächste Generation weitergeben können. Die Flotte ist überaltert, Nachwuchs fehlt und die wirtschaftliche Lage vieler Betriebe ist angespannt.

    Gleichzeitig steigen die Anforderungen immer weiter. Bürokratie, Dokumentationspflichten und europäische Vorgaben nehmen zu. Selbst die Landesregierung bezeichnet den Bürokratieabbau als eines ihrer strategischen Ziele, um die Fischereiwirtschaft in Schleswig-Holstein zukunftsfähig zu gestalten und das Handwerk als kulturelles Gut zu erhalten. Das unterstützen wir ausdrücklich. Allerdings darf das Bekenntnis zur Zukunft der Fischerei nicht darin enden, Fischerinnen und Fischern den Ausstieg schmackhaft zu machen. Abwrackprämien sind kein Zukunftskonzept. Sie reduzieren zwar die Zahl der Kutter, lösen aber keines der strukturellen Probleme der Branche.

    Unser Anspruch muss sein, denjenigen eine Perspektive zu geben, die ihren Beruf weiter ausüben wollen – durch weniger Bürokratie, praktikable Regelungen und wirtschaftlich tragfähige Rahmenbedingungen. Denn wer immer nur den Rückzug organisiert, hat sich mit dem Schrumpfen der Branche abgefunden. Und wer möchte, dass junge Menschen den Beruf des Fischers ergreifen, darf ihnen nicht zuerst einen Berg an Formularen und Auflagen präsentieren. Wir brauchen einfachere Verfahren, schnellere Förderentscheidungen und mehr Vertrauen in die Betriebe.

    Wir stehen zur nachhaltigen Fischerei. Gesunde Fischbestände sind die Grundlage jeder Zukunftsperspektive. Aber die Große Anfrage zeigt ebenso deutlich, dass die Probleme der Fischerei nicht allein durch die Fischerei verursacht werden. Die Landesregierung verweist selbst auf Sauerstoffmangel in der Ostsee, Nährstoffeinträge, Klimawandel, Veränderungen der Ökosysteme, Flächenverluste durch Offshore-Windkraft sowie weitere Umweltfaktoren. Aber auch ungleiche Wettbewerbsbedingungen mit anderen europäischen Fischern, die in Bereichen fischen dürfen, wo wir es nicht erlauben, tragen dazu bei, dass die Fischerei an unseren Küsten sich ungerecht behandelt fühlt. Deshalb darf die Fischerei nicht zum alleinigen Sündenbock gemacht werden.

    Wer die Ursachen ehrlich betrachtet, erkennt: Die Erholung von Dorsch und Hering wird nicht allein durch weitere Einschränkungen für die Fischer erreicht. Wir müssen auch die Umweltbedingungen verbessern und die tatsächlichen Ursachen angehen. Wir Freie Demokraten setzen deshalb auf wissenschaftsbasierte Entscheidungen statt auf Symbolpolitik. Dazu gehört auch, dass dort, wo es biologisch vertretbar ist, eine verantwortungsvolle Nutzung und Mitnahme von Fisch möglich bleiben muss. Nachhaltigkeit bedeutet Schutz der Bestände. Nachhaltigkeit bedeutet aber auch, die Arbeit der Fischerinnen und Fischer zu respektieren und Lebensmittel nicht unnötig zu verschwenden.

    Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Konkurrenz um die verfügbaren Flächen auf See. Offshore-Windkraft, Naturschutz, Schifffahrt und Fischerei beanspruchen zunehmend dieselben Räume. Die Energiewende ist wichtig. Aber sie darf nicht dazu führen, dass die Fischerei immer weiter verdrängt wird. Nutzungskonflikte müssen fair gelöst werden. Die Fischerei darf nicht immer diejenige sein, die am Ende zurücksteckt. Zur Wahrheit gehört auch, dass unsere Fischer nicht nur mit den Herausforderungen vor Ort kämpfen. Sie stehen im Wettbewerb mit Anbietern aus anderen Ländern. Gleichzeitig erleben viele Betriebe, dass sie selbst immer strengeren Vorgaben unterliegen. Akzeptanz entsteht nur dann, wenn Regeln nachvollziehbar und fair sind. Unsere Fischer dürfen nicht die Last von Einschränkungen tragen, während Fischbestände außerhalb unserer Gewässer weiter befischt werden. Fischereipolitik muss deshalb europäisch und international gedacht werden.

    Die Große Anfrage zeigt auch, dass es in Schleswig-Holstein engagierte Fischerinnen und Fischer gibt, die Verantwortung übernehmen, direkt vermarkten, neue Geschäftsfelder erschließen und bereit sind, sich den Veränderungen zu stellen. Diese Menschen brauchen keine Bevormundung. Sie brauchen verlässliche Rahmenbedingungen. Sie brauchen Planungssicherheit. Und sie brauchen eine Politik, die mit ihnen spricht und nicht nur über sie. Für uns Freie Demokraten steht deshalb fest: Schleswig-Holstein ohne Fischerei wäre nicht nur wirtschaftlich ärmer. Es würde ein Stück seiner Identität verlieren. Wer unsere Küsten erhalten will, muss auch den Menschen eine Zukunft geben, die seit Generationen von und mit dem Meer leben. Dafür setzen wir uns ein."

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  • 18.06.2026

    Christopher Vogt zu TOP 65 "Abschaffung bestehender Berichts-, Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten"

    In seiner Rede zu TOP 65 (Abschaffung bestehender Berichts-, Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten) erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt: 

    "In diesem Jahr feiert der Leitz-Ordner seinen 130. Geburtstag. So nützlich diese Ordner auch sind und so beispielhaft sie auch für den deutschen Erfindergeist stehen – sie sind auch ein wenig zum Sinnbild der deutschen Bürokratie geworden. In den letzten Jahrzehnten – und vor allem im letzten Jahrzehnt – haben es Parlamente, Regierungen und Verwaltungen geradezu perfektioniert, mit einem großen 'Regelungselan' zusätzliche Anforderungen zu schaffen, um viele weitere Regalmeter mit diesen Aktenordnern zu füllen, denn von einer funktionierenden Digitalisierung sind wir ja in vielen Bereichen leider auch noch etwas entfernt.

    Der überbordende Bürokratismus lähmt mittlerweile fast alle Lebensbereiche. Vor zehn Jahren war der Bürokratiewahnsinn eines der Themen, wenn man einen Mittelständler besucht hat. Heute ist es fast immer Top-Thema – auch wenn man mit Bürgermeistern, Vereinsvorsitzenden, Schulleitern oder Pflegekräften spricht. Dadurch macht vielen Menschen die Arbeit keinen Spaß mehr. Es geht einfach viel zu viel wertvolle Zeit für das Ausfüllen von Dokumenten drauf, die später im Zweifel eh kaum jemand wirklich liest. 

    Mittlerweile sprechen fast alle Parteien davon, dass sie Bürokratie abbauen wollen. Es passiert aber im politischen Alltag weiterhin das genaue Gegenteil. Es kommen ständig neue Gesetze, Verordnungen und Erlasse hinzu, weil neue Ungerechtigkeiten oder 'Regelungslücken' identifiziert wurden. In vielen Bereichen der Politik und der Verwaltung herrscht ein ausgeprägtes Misstrauen gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern und vor allem gegenüber denjenigen, die unser Land Tag für Tag am Laufen halten. Dabei hat man nicht selten das Gefühl, dass neue Vorschriften vor allem als Nachweis der eigenen Arbeit geschaffen werden. Ob sie tatsächlich notwendig oder vielleicht sogar kontraproduktiv sind, wird viel zu selten kritisch hinterfragt.

    Wenn unser Land wieder in die Erfolgsspur kommen soll, müssen wir wieder wegkommen von dieser Vollkasko-Mentalität, von dieser Verweigerung von Verantwortungsübernahme, von dem zigfachen Absichern und von dieser Misstrauenskultur. Der bestehende Bürokratiedschungel muss dringend gelichtet werden. Und dafür braucht es ein beherztes Vorgehen: Alle Berichts-, Dokumentations- und Nachweispflichten sollten pauschal abgeschafft und nur die wieder aktiv eingeführt werden, die es tatsächlich dringend braucht! Wir schlagen Ihnen heute vor, dies in Schleswig-Holstein jetzt anzupacken!

    Minister Madsen hat sich kürzlich ähnlich geäußert und Sympathien für das geplante Vorgehen im grün-schwarzen Baden-Württemberg geäußert, wo konsequent Berichts-, Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten auslaufen sollen. Nordrhein-Westfalen will einen ganz ähnlichen Weg einschlagen. Und Nordrhein-Westfalen will zudem Kommunen ermöglichen, bestimmte Regelungen auszusetzen. Das ist übrigens genau das, was wir Ihnen hier vor Kurzem mit unserem Bürokratiefreiheitsgesetz vorgeschlagen haben. Was Sie vor einigen Wochen als vermeintlich verfassungswidrig abgetan haben, scheint in anderen schwarz-grün-regierten Bundesländern problemlos möglich zu sein. Vielleicht holen Sie sich bei Ihren Kollegen aus NRW und Baden-Württemberg mal ein paar Tipps, wenn Sie schon nicht auf uns hören wollen.

    Ich begrüße jedenfalls die Offenheit des Wirtschaftsministers für die Abschaffung von Berichts- und Dokumentationspflichten und hoffe, dass man dies auch hier in Schleswig-Holstein hinbekommt. Bisher fällt diese Landesregierung meist nur mit wohlklingenden Ankündigungen zum Bürokratieabbau auf, während im Regierungsalltag das Gegenteil passiert. Auch der Wirtschaftsminister ist sehr gut im Beschreiben und Ankündigen. Wir unterstützen Sie deshalb gern beim Umsetzen.

    Selbstverständlich gibt es sinnvolle Berichts- oder Dokumentationspflichten, die wichtige Daten für eine strategische Wirtschaftspolitik, den Arbeitsschutz oder andere Bereiche liefern. Wenn etwas zwingend notwendig ist, soll dies auch beibehalten werden können. Das muss dann aber neu begründet werden. Wir fordern also eine besondere Form der Beweislastumkehr: Der Staat muss begründen, wenn er etwas braucht – nicht der Bürger muss begründen, warum etwas überflüssig ist. Wir brauchen deshalb auch einen Mentalitätswechsel: Der Staat ist schließlich für die Menschen da – und nicht umgekehrt!

    Wenn unser Land wieder in die Erfolgsspur kommen soll, müssen wir wegkommen von dieser Vollkasko-Mentalität, von dem zigfachen Absichern und von dieser Misstrauenskultur. Wir wollen zurückkehren zu mehr Eigenverantwortung, zu mehr Freiräumen für die Wirtschaft, die Bürger und Kommunen und zu mehr Mut und Optimismus. Sagen wir der überbordenden Bürokratie endlich den Kampf an!"

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  • 18.06.2026

    Heiner Garg zu TOP 12 "Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Landesgehörlosengeldes"

    In seiner Rede zu TOP 12 (Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Landesgehörlosengeldes) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und sozialpolitische Sprecher, Heiner Garg: 

    "Stellen wir alle uns mal für einen Moment vor, wir würden morgens aufwachen und die Welt um uns herum wäre einfach still. Kein Radio beim Frühstück, keine Durchsage am Bahnhof und kein ganz spontaner Austausch mit Nachbarinnen, Nachbarn oder Kolleginnen und Kollegen. Für gehörlose Menschen ist das keine Vorstellung, so wie für uns, sondern Alltag. Und dieser Alltag verlangt oft zusätzliche Anstrengungen, zusätzliche Organisation und verursacht natürlich auch zusätzliche Kosten, um diesen Alltag zu bewältigen. Und ich sage das in allem Ernst, weil ich selbst schon in Verantwortung stand, Konsolidierungshaushalte mitverantworten zu müssen: Mir ist die finanzielle Situation des Landes durchaus bewusst. Ich will aber auch sagen: In einer Zeit, in der in Wahlprogrammen von rechtsextremen Parteien Menschen mit Behinderung quasi als lästig empfunden werden und die Entwicklung von anderen. Menschen verzögernd oder störend, sollten wir uns gemeinsam noch mal fragen, wie ernst wir es eigentlich mit Teilhabe und Inklusion in dieser Gesellschaft meinen.

    Sie wissen, die FDP-Fraktion hat eine große Anfrage zur Eingliederungshilfe gestellt. Und mich hat es betroffen gemacht und auch erschreckt, was in der Stellungnahme des Gehörlosenverbandes Schleswig-Holstein unter anderem dazu ausgeführt wird. Und ich möchte gerne zwei Stellen zitieren. Das erste ist die erschwerte Kommunikation mit Behörden: ‚Behörden kommunizieren überwiegend schriftlich oder telefonisch. Für taube Menschen ist eine eigenständige Kontaktaufnahme häufig nicht möglich. Die praktische Auswirkung davon lautet: Durch diese Hindernisse kennen viele taube Menschen ihre Ansprüche nicht, verstehen sie nicht, können keine Anträge stellen oder ihre Rechte nicht durchsetzen. Die Folge ist ein faktischer Ausschluss von zentralen Leistungen zur Teilhabe.‘

    Und daher bin ich der Auffassung, dass eine Leistung, die wir begründen – zum Beispiel eine Leistung nach dem SGB XII – nichts nutzt, wenn Menschen, die einen Rechtsanspruch auf diese Leistung haben, diesen Rechtsanspruch aufgrund eines Handicaps aber überhaupt nicht kennen oder nicht durchsetzen können. Und deswegen schließe ich mich den Vorrednerinnen und Vorrednern von SPD und SSW im Grundsatz vollkommen an. Wir müssen über diesen Nachteilsausgleich nicht nur in Sonntagsreden sprechen, sondern, das ist ja eine erste Lesung, wir müssen uns damit ausführlich im Sozialausschuss beschäftigen und möglicherweise gelingt es uns ja gemeinsam – ich will an dieser Stelle jetzt ausdrücklich nicht polemisch werden, mir fielen sonst sofort Finanzierungsmöglichkeiten ein –, diesen Anspruch durchzuführen. Denn eines eint die Demokratinnen und Demokraten in diesem Parlament: nämlich die Auffassung, dass die Vielfalt unserer Gesellschaft die Stärke dieser Gesellschaft ist und Menschen mit Handicap tragen einen Teil genau zu dieser Vielfalt bei."

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  • 18.06.2026

    Annabell Krämer zu TOP 21 "Schwimmstätten in Schleswig-Holstein"

    In ihrer Rede zu TOP 21 (Schwimmstätten in Schleswig-Holstein) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und sportpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    "Es ist erschreckend: Die Landesregierung verfügt 2026 über keine belastbare aktuelle Übersicht über die Schwimmbäder im Land. Auf Seite fünf räumt sie selbst ein, dass die Datenlage 'nicht auskömmlich' ist und aktualisiert werden muss. Grundlage sind noch Erhebungen aus 2016 und 2019. Wie heißt es doch auf Seite sechs: 'Insgesamt wurden nur 82 Schwimmstätten erfasst, darunter 25 Hallenbäder und 19 Lehrschwimmbecken. Von den 19 Lehrschwimmbecken sind lediglich 6 öffentlich zugänglich, 13 dagegen nur eingeschränkt oder gar nicht.'

    Wie kann es sein, dass nur von 82 Schwimmstätten eine Rückmeldung eingeholt wurde? Gemäß der Drucksachen 20/960, 20/2669 und 20/2279 haben im Jahr 2022 172 Schwimmstätten die Förderkriterien des FAGs erfüllt, im Jahr 2023 waren es 166 und im Jahr 2024 169. Wo sind die Antworten von über 50 Prozent der Schwimmstätten? Warum hat das Land nicht nachgefasst? Auf Seite 18 der Großen Anfrage erfahren wir, dass viele Hallen- und Freibäder aus den 1960er bis 1980er Jahren stammen. Größere Investitionen ab 250.000 Euro wurden aber nur in etwa 40 bis 50 Prozent der Einrichtungen umgesetzt. Insofern weisen mehrere Schwimmstätten sehr hohe Sanierungsbedarfe auf:

    Pinneberg ca. 33 Mio. Euro,
    Reinbek ca. 15-18 Millionen Euro, inklusive energetischer Sanierung,
    Glückstadt ca. 11 Mio. Euro und
    Wyk auf Föhr ca. 96 Mio. Euro für einen Neubau (Fundstellen: S. 39–41).

    Die Landesregierung erkennt selbst an, dass sie den Zustand und die künftige Erhaltungswürdigkeit der Schwimmsportstätten nicht datenbasiert bewerten kann. In der Antwort auf Seite 67 heißt es ausdrücklich, eine datenbasierte Antwort sei mangels umfänglich vorhandener Daten nicht möglich. Warum wurden die Daten nicht eingefordert? Warum wurde die Große Anfrage nicht ernst genommen? Es wird der Eindruck erweckt, die Landesregierung hat Angst vor dem Erkenntnisgewinn eines desolaten Zustands.

    Zumindest rudimentär erfahren wir diese desolaten Zustände: Auf Seite 25 erfahren wir, dass seit 2016 bereits mehrere Schwimmstätten dauerhaft geschlossen wurden – unter anderem in Kiel, Südtondern und Flensburg. Beim Freibad Weiche in Flensburg wurden starke bauliche Mängel und nicht mehr einhaltbare Hygieneanforderungen genannt. Weitere Schwimmstätten sind konkret von dauerhafter Schließung bedroht, darunter Brunsbüttel, Enge-Sande, Erlebnisbad Leck, Schwimmhalle Augustinum in Mölln, Freizeitbad Reinbek, Glückstadt und Aquaföhr/Wyk auf Föhr. Die Gründe hierfür sind unter anderem Sanierungsbedarf, Finanzierung, Gebäudetechnik, Brandschutz und Gesundheitsauflagen. In mehreren Schwimmstätten ist der Betrieb bereits eingeschränkt. In Brokstedt ist wegen Sanierungsstaus fraglich, ob 2026 überhaupt Badebetrieb stattfindet. In Büdelsdorf ist der Betrieb wegen unbesetzter Stellen nicht im vorgesehenen Umfang möglich. 

    Die Barrierefreiheit ist vielerorts nicht gewährleistet. Genannt werden unter anderem das Freibad Brunsbüttel, Bargteheide, Süderbrarup, mehrere Bäder im Amt Kellinghusen, Wentorf und das Amt Langballig. Beim Schulschwimmen gibt es erhebliche Einschränkungen. Im Schuljahr 2023/24 meldeten 61 Schulen Einschränkungen oder vollständigen Ausfall. Im Schuljahr 2024/25 waren es 56 Schulen, davon 43 mit komplett eingestelltem Angebot. Das bedeutet, in fast 75 Prozent der Schwimmstätten gab es im Schuljahr 2023/24 Einschränkungen, im Schuljahr 2024/25 gab es in 68 Prozent Einschränkungen und in über 50 Prozent wurde das Angebot für Schulschwimmen komplett eingestellt. Verharmlosend wird dies von der Landesregierung als 'weiße Flecken' bei der Schwimmausbildung zugestanden.

    Das Neubauprogramm Schwimmsportstätten umfasst 25 Millionen Euro, während einzelne kommunale Projekte bereits zweistellige Millionenbeträge benötigen. Ich bleibe dabei: Schwimmen ist keine Nebensache, sondern eine elementare Lebenskompetenz. Schwimmen zu lernen und es sicher zu beherrschen, sollte für jedes Kind möglich sein. Fast 60 Prozent der Zehnjährigen sind keine sicheren Schwimmer. Dass jedes zweite Kind in der vierten Klasse nicht schwimmen kann, ist eine skandalöse Nachricht! Das Bädersterben wird dazu führen, dass noch weniger Kinder schwimmen lernen.

    Schwimmen muss endlich fester Bestandteil des Sportunterrichts werden. Das Erreichen der 100-prozentigen-Schwimmfähigkeit ist kein FDP-Fetisch, sondern muss unser aller Ziel sein. Schwimmbäder als Orte für Unterricht, Freizeit, Vereinssport sowie sozialer Teilhabe müssen erhalten bleiben. Seit Jahren fordere ich, die Mittel im Vorwegabzug gemäß § 24 FAG in Höhe von 7,5 Millionen Euro endlich aufzustocken. Es darf nicht sein, dass wir noch eine einzige Schwimmstätte verlieren, weil sich die Kommune die Betriebskosten nicht mehr leisten kann."

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  • 07.11.2018

    Jan Marcus Rossa zu TOP 16 „Gegen Verschärfungen der ‚Mietpreisbremse‘“

    In seiner Rede zu TOP 16 (Investitionsklima auf dem Wohnungsmarkt verbessern – gegen weitere Verschärfungen der „Mietpreisbremse“) erklärt der wohnungsbaupolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:

    „Ein wirklich bemerkenswerter Antrag der AfD. Dieser ist ein Musterbeispiel dafür, wie man versucht, sich die Arbeit des politischen Gegners zu eigen zu machen. Haben Sie, sehr geehrte Kollegen der AfD, nicht mitbekommen, wie sich das Land Schleswig-Holstein zur Frage der Mietpreisbremse verhalten will?

    Ich empfehle die Lektüre des Koalitionsvertrags. Bereits im Frühsommer letzten Jahres war die Entscheidung getroffen worden, dass die Landesregierung und die Koalition in Schleswig-Holstein die Mietpreisbremse und auch die Kappungsgrenzen ablehnen und diese Instrumente, die sich als untauglich erwiesen haben, durch geeignetere Instrumente ersetzt werden sollen. Nur so werden wir einer unerwünschten Preisentwicklung auf dem Wohnungsmarkt in Schleswig-Holstein entgegenwirken und sicherstellen, dass ausreichend geeigneter Wohnraum zu bezahlbaren Mieten unseren Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung steht.

    Damit steht aber auch fest, dass das Land Schleswig-Holstein den jetzt anstehenden Änderungen bei der Mietpreisbremse im Bundesrat die Zustimmung verweigern wird. Dafür hätte es des AfD-Antrags nicht bedurft. Sie sind wieder einmal zu spät dran und ich hoffe, dass sich auch in Ihrem Fall die Prophezeiung bewahrheiten wird, die Michail Gorbatschow zugeschrieben wird: "Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben!"

    Der Antrag der AfD erweist sich vor diesem Hintergrund inhaltlich als Plagiat und ist der untaugliche Versuch, ein Thema zu besetzen, das durch die Koalition längst abgeräumt ist. Da die Wohnungsproblematik allerdings immense Bedeutung hat, haben wir uns entschieden, den Antrag der AfD nicht einfach abzulehnen. Das wäre ein schlechtes Signal an die Bürgerinnen und Bürger, die von uns Abgeordneten erwarten, dass wir gerade in der Wohnungspolitik die Sorgen und Nöte aufgreifen und Lösungen entwickeln, um den offenkundigen Problemen auf dem Wohnungsmarkt mit effektiven Maßnahmen zu begegnen.

    Und auch hier verrate ich kein Geheimnis, dass nach Auffassung der Freien Demokraten ordnungspolitische Instrumente in diesem Feld ungeeignet sind und in der Vergangenheit nur sehr selten eine Erfolgsgeschichte geschrieben haben. Langfristig und nachhaltig wirkende Korrekturen von Fehlentwicklungen auf dem Wohnungsmarkt werden wir durch Gebote und Verbote nicht effektiv erreichen. Die Mietpreisbremse ist durchaus ein Paradebeispiel für das Versagen ordnungspolitischer Zwangsmaßnahmen.

    Deshalb lassen Sie uns in einen konstruktiven Dialog eintreten und gemeinsam effektive Lösungen diskutieren, die uns tatsächlich voranbringen. Und lassen Sie uns auf Anträge verzichten wie den heutigen Antrag der AfD, der nichts weiter ist, als der verzweifelte Versuch, Aufmerksamkeit zu erregen. Leider entlarvt dieser Antrag Ihre Inkompetenz und Einfallslosigkeit! Und das ist der einzig positive Effekt in der heutigen Debatte.“

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  • 18.06.2026

    Annabell Krämer zu TOP 25 "Gesunde Ernährung fördern, Bürgerinnen und Bürger entlasten"

    In ihrer Rede zu TOP 25 (Gesunde Ernährung fördern, Bürgerinnen und Bürger entlasten – Mehrwertsteuer auf gesunde Lebensmittel senken) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und sportpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    "Gesunde Ernährung ist wichtig. Darüber müssen wir hier heute nicht diskutieren. Auch nicht darüber, dass steigende Lebenshaltungskosten viele Menschen – insbesondere Haushalte mit geringeren Einkommen – stark belasten. Genau deshalb ist es richtig, über Entlastung zu diskutieren. Entlastung muss in der Breite bei den Menschen ankommen. Ist der vorliegende Antrag dafür geeignet? Ich habe daran erhebliche Zweifel.

    Der Antrag fordert eine Mehrwertsteuer von null Prozent auf 'gesunde Lebensmittel'. Das klingt verlockend einfach, wirft aber Fragen auf. Der Antrag versucht zwei Ziele gleichzeitig zu erreichen: gesunde Ernährung fördern und Bürgerinnen und Bürger entlasten. Beides ist richtig. Aber beides lässt sich mit diesem Instrument nur schwer zusammenbringen. Entlastung muss möglichst breit wirken. Gleichzeitig müsste der Staat bei diesem Instrument festlegen, für welche Lebensmittel die Entlastung gelten soll – und für welche nicht. Genau diesen Zielkonflikt zwischen breiter Entlastung und enger Produktauswahl löst der Antrag nicht.

    Was genau sind gesunde Lebensmittel? Nach welchem Maßstab wollen wir das beurteilen? Nach Kalorien, Fett, Salz, Zucker oder dem Nutri-Score? Eine eindeutige Antwort darauf gibt der Antrag nicht. Nehmen wir Obst. Obst gehört selbstverständlich zu einer ausgewogenen Ernährung. Aber gilt das im steuerlichen Sinn auch für Fruchtsäfte, Smoothies oder Trockenfrüchte? Oder nehmen wir ein Fruchtsorbet. Das klingt nach Obst. Aber unter welchen Bedingungen gilt es als gesundes Lebensmittel? Und was ist mit Müsliriegeln oder Frucht-Nussmischungen? Diese Beispiele zeigen: Es gibt keine allgemein anerkannte, rechtssichere und dauerhaft gültige Definition von 'gesund', die sich einfach in ein Steuergesetz übertragen ließe. Auch der Nutri-Score löst dieses Problem nicht. Er ist kein allgemeines Gesundheitsurteil, bewertet Produkte innerhalb bestimmter Kategorien und wird regelmäßig weiterentwickelt.

    Wollen wir wirklich Steuersätze davon abhängig machen? Das wäre kein einfacheres Steuerrecht, sondern komplizierteres Steuerrecht – mit neuen Grenzfällen, Bürokratie und Unsicherheit für Handel, Produzenten und Verbraucher. Hinzu kommt, ermäßigte Mehrwertsteuersätze und selbst Steuerbefreiungen sind als Entlastungsinstrument nur begrenzt überzeugend. Die OECD weist darauf hin, dass sie Verteilungsziele kaum wirksam erreichen, weil besserverdienende Haushalte absolut stärker profitieren können und zugleich die Komplexität für Unternehmen steigt.

    Wer gesunde Ernährung fördern will, braucht mehr als eine steuerliche Sonderregelung. Entscheidend sind Ernährungsbildung, verlässliche Gesundheitsinformationen und Ernährungsangebote entsprechend der Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung dort, wo viele Menschen erreicht werden: das betrifft insbesondere die Verpflegung in Kitas und Schulen bis hin zur Universitätsmensa und Krankenhausverpflegung.

    Der Antrag erweckt außerdem den Eindruck, als sei die Mehrwertsteuer der entscheidende Treiber steigender Lebensmittelpreise. Das verkürzt die Realität erheblich. Die Preissteigerungen der vergangenen Jahre wurden vor allem durch höhere Energie-, Lohn-, Transport- und Verpackungskosten, steigende Preise für Dünger und Futtermittel sowie zusätzliche regulatorische Anforderungen verursacht. Wer Lebensmittel dauerhaft günstiger machen will, muss an diese Ursachen heran. Gesunde Ernährung fördern und Bürgerinnen und Bürger entlasten zu wollen, ist richtig. Aber beides braucht praktikable und wirksame Instrumente. Deshalb sollten wir die Beratung im Ausschuss nutzen, um den Antrag genau an diesem Anspruch zu messen."

    Rede zu Protokoll gegeben!

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  • 18.06.2026

    Annabell Krämer zu TOP 26 "Investitionsversprechen einhalten – Normenkontrolle zum Sondervermögen einleiten"

    In ihrer Rede zu TOP 26 (Investitionsversprechen einhalten – Normenkontrolle zum Sondervermögen einleiten) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    "500 Milliarden Euro neue Schulden. 500 Milliarden Euro – gerechtfertigt mit dem Versprechen eines historischen Modernisierungsschubs für unser Land. Mehr Wachstum. Mehr Wettbewerbsfähigkeit. Mehr Standortattraktivität. Aber genau dafür gibt es eine entscheidende Voraussetzung: Diese zusätzlichen Schulden lassen sich ökonomisch und verfassungsrechtlich nur rechtfertigen, wenn das Geld tatsächlich in zusätzliche Investitionen fließt. Genau mit diesem Versprechen wurde das kreditfinanzierte Sondervermögen im Grundgesetz verankert. Artikel 143h des Grundgesetzes verlangt ausdrücklich zusätzliche Investitionen. Und das Ausführungsgesetz konkretisiert diese Vorgabe noch einmal: 'Die Zusätzlichkeit liegt nur dann vor, wenn die Investitionsausgaben des Bundes mindestens zehn Prozent der Gesamtausgaben übersteigen'.

    Nicht nur, dass Zweifel an der Berechnung bestehen, in welche Relation die Investitionen gesetzt werden und welche Bezugsgröße herangezogen wird, es gibt auch erhebliche Zweifel daran, dass die finanzierten Maßnahmen aus dem Sondervermögen auch zusätzliche Investitionen sind. Und zwar nicht nur politisch. Sondern wissenschaftlich fundiert. Das Institut der deutschen Wirtschaft kommt zu dem Ergebnis, dass 86 Prozent der Mittel zweckentfremdet wurden. Das ifo-Institut geht sogar noch weiter: bis zu 95 Prozent der neuen Schulden waren keine zusätzlichen Investitionen. Mit anderen Worten: Versprochen wurde ein Modernisierungsschub. Tatsächlich wurden nur Haushaltslöcher gestopft. Wir erleben damit den größten kreditfinanzierten Verschiebebahnhof der Geschichte der Bundesrepublik. Denn wenn bestehende Ausgaben lediglich aus dem Kernhaushalt herausgenommen und in ein Sondervermögen verschoben werden, entsteht kein zusätzlicher Wachstumseffekt, im Gegenteil: dann entstehen lediglich zusätzliche Schulden. Und die Folgen davon werden erheblich sein.

    Schon jetzt zahlt der Bund 34 Milliarden Euro Zinsen im Jahr. Bis 2029 könnte sich dies bereits verdoppeln. Das Institut der deutschen Wirtschaft geht davon aus, dass im Jahr 2030 bereits jeder fünfte Euro an Steuereinnahmen für Zinsen ausgegeben werden muss. Dieses Geld fehlt dann an anderer Stelle: bei Investitionen, bei der Bildung, bei der inneren Sicherheit, bei den Kommunen. Der Schuh drückt bereits heute an allen Stellen.

    Wie wir heute mit öffentlichen Geldern umgehen, bestimmt den Handlungsspielraum der nächsten Jahre und der kommenden Generationen. Wenn laufende Ausgaben einfach umetikettiert werden, um neue Schulden zu rechtfertigen, dann reden wir nicht mehr über Investitionspolitik. Dann reden wir über kreative Haushaltsführung zu Lasten zukünftiger Generationen. Und genau deshalb braucht es jetzt eine verfassungsgerichtliche Klärung. Wer Schulden mit Investitionen begründet, muss sich auch an Investitionen messen lassen. Schulden dürfen nicht zu politischen Blankoschecks werden. Und genau deshalb ist eine Normenkontrolle dringend geboten. Nicht aus parteipolitischen Gründen, sondern weil der Rechtsstaat davon lebt, dass verfassungsrechtliche Grenzen auch tatsächlich eingehalten werden. Dass das Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität der Bundesregierung den eben beschriebenen Begriff der Zusätzlichkeit ausdünnt und abschwächt, bereitete maßgeblich den Weg für das Stopfen von Haushaltslöchern. Diese Praxis wurde im Haushaltsgesetz mit der Verschiebung von Posten aus dem Kernhaushalt in das Sondervermögen fortgesetzt. Beide Gesetze verletzen daher aus unserer Sicht das verfassungsrechtliche Zusätzlichkeitsgebot.

    Angesichts dieser erheblichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Ausgestaltung und Verwendung des Sondervermögens ist eine verfassungsgerichtliche Klärung unerlässlich. Nur so kann sichergestellt werden, dass kreditfinanzierte Mittel tatsächlich den vorgesehenen zusätzlichen Investitionszwecken dienen und das Wirtschaftswachstum langfristig stärken. Deshalb fordern wir die Landesregierung auf: Stellen Sie unter Beweis, dass auch Sie die Verfassung ernst nehmen. Setzen Sie ein Zeichen für Generationengerechtigkeit und nachhaltiges Wachstum – statt für immer neue Schulden ohne zusätzliche Wirkung. Schaffen Sie Klarheit. Leiten Sie die Normenkontrolle ein."

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  • 18.06.2026

    Bernd Buchholz zu TOP 14+33 "Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung"

    In seiner Rede zu TOP 14+33 (Gemeinsame Beratung: a) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Landesbauordnung; b) Gemeinsam mehr Wohnraum ermöglichen: Wohneigentümer:innen bei Wohnraumteilung und Untervermietung unterstützen) erklärt der wohnungsbaupolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    "In Schleswig-Holstein sind im vergangenen Jahr 8942 Wohnungen fertiggestellt worden. Nur 8942 Wohnungen. Das sind 19 weniger als im Vorjahr. Das ist weit weg von den Zahlen, die von dieser Landesregierung eigentlich angestrebt waren. Von diesen 8942 Wohnungen sind 7895 in Neubauten und nur 1047 durch Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden umgesetzt worden. Übrigens, wo diese Wohnungen entstanden sind, hat mich etwas irritiert, muss ich ehrlich sagen. Die meisten neuen Wohnungen sind in den Kreisen Nordfriesland, Segeberg und Ostholstein entstanden. Das ist schön, aber da ist der Wohnungsmarkt am wenigsten unter Druck. Erstaunlich, oder? Vielleicht sagt und das was. Ich dachte mehr an die Zentren. Außerdem befinden sich die Gemeinden mit einem angespannten Wohnungsmarkt in der Regel nicht in diesen drei Kreisen.

    In der Tat ist es deshalb richtig, die Landesbauordnung anzufassen, Wiewohl, Kollege Deckmann, das müssen wir jetzt schon einmal einräumen, es ist ja nicht das erste Mal, dass wir die Landesbauordnung in dieser Legislaturperiode anfassen, sondern ist zum wiederholten Mal und ich finde es schon auch Fair, dass man dann auch in den Gesetzentwurf vorne reinschreibt, dass das, was wir bisher da gewollt haben, nicht richtig gezündet hat. Das müssen wir zugeben. Es ändert nichts daran, dass es richtig ist, die Vorschriften insoweit anzupassen, als dass derjenige, der über ein Haus verfügt, also eine Baugenehmigung hat, dass der nicht den Bestandsschutz verliert, wenn er etwas ausbaut und deshalb für die ganze Immobilie einen neuen Bauantrag stellen muss. Und deshalb ist dieses Vorgehen richtig und ich unterstütze viele Teile des Entwurfs, der hier vorgelegt worden ist, auch wenn ich einige Teile noch nicht so verstehe.

    Zwischen der Formulierungshilfe, die das Ministerium geliefert hat, und dem Antrag der Koalitionäre gibt es an einigen Stellen interessant Unterschiede. Irgendwo mussten sich die Grünen wieder verwirklichen, wenn in Paragraf 3 das Einfügen hinter dem Wort ‚Klima‘ ‚insbesondere durch Nutzung erneuerbaren Energien‘ bei Zielsetzungen da reinkommt, das ist sowieso intendiert, das ist überflüssig und sinnbefreit, aber klingt irgendwie schön. Ich erinnere nur in dem Zusammenhang an die Debatte von heute Vormittag. Beim Thema Entbürokratisierung rufe ich immer gerne den Satz zu, den der alte Montesquieu immer in seinem Buch ‚Vom Geist der Gesetze‘ geschrieben hat. Der heißt nämlich: Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, ist es notwendig, kein Gesetz zu machen.

    Insoweit werden wir uns im Ausschuss über das eine oder andere beugen müssen, aber wie gesagt: die Grundintention halte ich für völlig richtig und da werden wir uns, glaube ich, auch schnell zusammenfinden können.

    Und zu dem Antrag der SPD glaube ich: Das Problem ist richtig beschrieben, Kollege Hölck. Ja, es gibt wahnsinnig viele Leute, da ziehen die Kinder aus, das Einfamilienhaus ist in Wahrheit zu groß und da könnte man jetzt andere Wohnsituationen herstellen. Aber das Fazit, das Sie da treffen, nach dem Motto, es fehlt vor allem eine Beratung, teile ich nicht. Denn in Wahrheit geht es darum, dass so ein Einfamilienhaus dann nach den Standards umgebaut werden muss und zwar nicht zu geringen Kosten. Sie brauchen den separaten Eingang, Sie brauchen bestimmte Brandschutzregelungen, Sie brauchen eine eigenständige Küche, Sie brauchen eine eigenständige Badversorgung. Bauen Sie mal ein Familienhaus heute um – wie lange müssen Sie das vermieten, um die Umbaukosten wieder reinzuholen? Da denken viele, Okay, dann ziehe ich lieber in was Kleineres um.  Und dann stellst du fest, dass du dich für sehr viel Geld deutlich verschlechtern kannst. Das ist ehrlich gesagt nicht unbedingt eine positive Option.

    Und dazu kommt, Herr Kollege Hölck, auch das gehört doch zur Ehrlichkeit mal dazu, dass wenn ich gerade auf dem engen Raum eines bisherigen Einfamilienhauses jetzt noch eine Einliegerwohnung da reinmache und ich mache dann einen Mietvertrag mit jemandem, der sich nach einem halben Jahr als etwas schwieriger Mitbewohner entpuppt, dann werde ich die nach dem deutschen Mietrecht nie wieder los. Den werde ich nie wieder los. Ich sage Ihnen voraus, wenn Sie ermöglichen würden, dass man auf solchen engen Bereichen ohne Angabe von Gründen mit Jahresfrist kündigen könnte, würde die Mietquote wahnsinnig ansteigen. Dann würden Sie auch viel mehr Vermietungen haben. Das scheuen einfach die Menschen, die sagen: Ey, ich habe ja schon mit dem Nachbarn in meiner Doppelhaushälfte manchmal Ärger. Wenn ich mir eine Einliegerwohnung hier reinhole und dann nur noch wegen Eigenbedarf kündigen kann, dann mache ich das nicht.

    Außerdem sind die Probleme leider vielfältiger, als Sie sie beschreiben. Ich wäre bereit, mit Ihnen im Ausschuss darüber zu diskutieren."

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  • 18.06.2026

    Heiner Garg zu TOP 4B "Gesetz zur Änderung des Bestattungsgesetzes"

    In seiner Rede zu TOP 4B (Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bestattungsgesetzes) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und sozialpolitische Sprecher, Heiner Garg: 

    "Dem Dank schließe ich mich an. Ich teile das, was die Kolleginnen und Kollegen vor mir gesagt haben, dass es gut ist, dass wir hier beieinanderbleiben. Für uns war vor allem ausschlaggebend, was eigentlich zählt. Aus unserer Sicht ist das zuallererst die Würde und der Wille der oder des Verstorbenen. Und mir ist vollkommen klar, dass, wahrscheinlich nicht nur in unserem Kulturkreis, eine Beerdigung, eine Bestattung natürlich auch immer etwas ist, bei dem Hinterbliebene trauern, Abschied nehmen. Und trotzdem, wenn die Bestattungsform, für die man sich entschieden hat, klar dokumentiert ist, dann sollte genau das der Ausschlag sein.

    Die Konfliktlinie, die wir während der Beratung hatten, und zwar nicht erst während der Beratung des Gesetzentwurfs, sondern schon als die Frage im Raum stand, wie wir die Experimentierklausel rechtssicher machen, als es noch keine rechtssichere oder beziehungsweise keine gesetzliche Verankerung der Experimentierklausel gab, war immer der Wunsch nach individueller Selbstbestimmung bei alternativen Bestattungsformen versus die Anforderungen an Würde, Hygiene, Umwelt und Dokumentation. Ich sage sehr klar: Der vorliegende Gesetzentwurf beschreibt ganz klar die Punkte, die notwendig sind. Das geht bis zur zweiten Leichenschau. Auch die seuchenhygienischen Bedenken konnten ausgeräumt werden.

    Und ich habe auch ein gewisses Verständnis für diejenigen, die sehr laut geworden sind, die sich sehr intensiv an dieser Diskussion beteiligt haben, wenn alleine im Kirchenkreis Altholstein es einen Rückgang der Sargbestattungen von 1990 bis 2022 um 71 Prozent gegeben hat. Dann kann man den einen oder anderen Einwand verstehen. Ich sage aber auch, das hat mit Würde und Wille des Verstorbenen nichts zu tun. Und wir sind nicht dazu da, bestimmte Geschäftsmodelle zu befördern noch diese zu schützen, sondern ich finde, und das ist gelungen an der Stelle, wir sind dafür da, gesellschaftliche Entwicklung und gesellschaftliche Weiterentwicklung nachzuvollziehen, auch bei einem Bestattungsgesetz. Und ich finde, uns ist das allen miteinander gelungen. Dafür sage ich Danke und deswegen werden wir dem selbstverständlich auch zustimmen."

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  • 18.06.2026

    Christopher Vogt zu TOP 29+46 "Kurs Energiewende für Preisstabilität und mehr Unabhängigkeit"

    In seiner Rede zu TOP 29+46 (Gemeinsame Beratung: a) Ausbau statt Stillstand: Voller Einsatz für die Wasserstoff-Pipeline zwischen Ellund und Niebüll; b) Kurs Energiewende für Preisstabilität und mehr Unabhängigkeit) erklärt der Vorsitzende und energiepolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt: 

    "Ich fange einmal mit dem Thema Wasserstoffpipeline an. Eine Leitung zwischen Ellund und Niebüll wäre wichtig für die Entwicklung einer Wasserstoffwirtschaft im nördlichen Landesteil, natürlich vor allem in Nordfriesland. Es gab viel Kritik an der geplanten Streichung dieser Pipeline. Mittlerweile wurde das zumindest in der Ankündigung korrigiert. Das heißt also, die Kritik, die von verschiedenen Seiten kam, hat Wirkung gezeigt. Ich gratuliere ganz herzlich dem Kollegen Timmer, dass er mit seinem Antrag so schnell so erfolgreich war, denn das ist eine gute Nachricht für Schleswig-Holstein Da können wir für heute also einen Haken dahinter machen.

    Zum Koalitionsantrag zur Energiewende. Das ist ja auf drei Seiten ein, ich sage mal, munteres Potpourri der grünen Energiepolitik dieser Koalition. Es sollen damit, ich habe mal nachgezählt, vier Dinge festgestellt, drei Dinge unterstrichen, um drei Dinge gebeten, eine Sache begrüßt und eine Sache soll abgelehnt werden in diesem Antrag. Also, es ist wirklich sehr umfangreich, was Sie dort zusammengeschrieben haben. Aber dieses Sammelsurium ist ja keine Kursbestimmung. Ich versuche immer noch zu verstehen, was dieser Antrag eigentlich erreichen soll. Wenn man sich die meisten Dinge anguckt, dann sind das ja im Wesentlichen Forderungen der Koalition, also auch der CDU-Fraktion, an Katharina Reiche. Ich frage mich, ob der Landtag das machen muss, oder ob nicht ein CDU-Bundesparteitag geeigneter gewesen wäre, um diesen Antrag zu beraten. Wir haben ja viele Themen bereits angesprochen. Wir haben zum Beispiel in der letzten Sitzung vorgeschlagen, dass die Stromsteuer für alle auf das europäische Mindestmaß gesenkt werden soll, was ja die schwarz-rote Bundesregierung als Adhoc-Maßnahme mal versprochen hatte. Das haben wir letzten Monat beantragt. Da hat der Kollege Kilian von der CDU gesagt: Naja, also da sind wir uns ja einig, aber wieso beantragen Sie das hier? Wir lehnen das ab, denn das gehört nicht in den Landtag, das gehört in den Bundestag.

    Vier Wochen später kommt die CDU mit einem Antrag, in dem sie die Senkung der Stromsteuer fordert, hier im Landtag. Also das finde ich schon bemerkenswert. Und es macht ja schon Sinn, dass wir diesen Antrag mit dem Thema Wasserstoffpipeline gemeinsam beraten. Ich war nicht im Ältestenrat, auch deshalb würde ich den Ältestenrat ja nie kritisieren. Man hätte natürlich auch das Thema zusammenlegen können: diesen Koalitionsantrag mit dem Bericht, den wir eigentlich morgen hören sollten zum Thema EWKG, Energiewende in Schleswig-Holstein. Dieser Bericht wird jetzt im Ausschuss beraten. Darauf freue ich mich und dieser Bericht ist insofern ganz interessant, weil dort ja wieder deutlich wird, dass Schleswig-Holstein seine Klimaziele verfehlt, Jahr für Jahr.

    Umso erstaunter bin ich, dass die Koalition immer noch meint, man würde es als regionaler Sonderweg hinbekommen, dass Schleswig-Holstein bis 2040 klimaneutral wird. Das ist wirklich erstaunlich, denn es passt mit den Ergebnissen, die wir sehen, überhaupt nicht zusammen. Mich überrascht auch nicht, dass wir Klimaziele nicht so erreichen, weil das Land relativ wenig Hebel hat, um die Klimaneutralität herbeizuführen. Auch das sagt ja der Bericht der Landesregierung des grünen Umweltministeriums. Aber Sie sprechen europäische Maßnahmen an. Es soll der europäische Emissionshandel betont werden. Es wird ein europäischer Energie-Binnenmarkt betont, völlig zu Recht. Aber, Herr Kollege Hein, ich frage mich, warum Sie das Thema europäische Energiepolitik immer nur dann aufrufen, wenn es in die eigene Agenda passt. Und bei anderen Themen weichen Sie von europäischen Zielen ab. Das geht mir nicht ganz in den Kopf.

    Und in der Tat, das Thema Strompreise ist ganz entscheidend. Aber die werden ja mit Blick auf die Infrastrukturkosten, die ja noch weiter gewaltig werden und wo Norddeutschland benachteiligt wird, weiter steigen. Ich glaube, die Energiewende wird scheitern, wenn es nicht stärker insgesamt Richtung Marktwirtschaft gehen wird. Wir haben ja das Thema erneuerbare Energienförderung, dazu komme ich gleich noch kurz, aber wir haben gerade eine IHK-Studie gehabt und ich fand die wirklich bemerkenswert, und ich glaube, das wird auch hier weitestgehend geteilt. Wir haben immer noch Differenzierungen bei den Netzentgelten, auch wenn es da Fortschritte gab, aber wir haben eine bundesweite Strompreiszone. Es müsste genau andersrum sein, um die richtigen Anreize zu haben, um Norddeutschland nicht weiter zu benachteiligen. Das Thema sprechen Sie gar nicht an. Ich glaube, das ist der entscheidende Hebel für Norddeutschland, damit hier die Strompreise sinken. Ich befürchte nur, dass Herr Söder und andere aus Süddeutschland das auf Dauer blockieren werden, aber es wäre für Norddeutschland extrem wichtig, damit die Energiewende überhaupt gelingen kann. Ich könnte noch viel zu den Windplänen sagen, zu Öl und Gas – ich sehe das übrigens etwas differenzierter, ich glaube, man wird Öl und Gas noch länger auch in Deutschland, auch in Schleswig-Holstein brauchen, als manche hier meinen. Deswegen bin ich auch der Meinung, dass man auch die heimischen Vorkommen realistischer in den Blick nehmen muss, auch mit Blick auf das Thema Unabhängigkeit, was natürlich grundsätzlich völlig richtig ist.

    Abschließend will ich noch einen Punkt zur Elektrifizierung sagen: Ich vermisse nach wie vor eine Initiative dieser Landesregierung, um die Ladeinfrastruktur in diesem Land voranzubringen. Gerade in den Städten ist die Bereitschaft hoch, ein E-Auto anzuschaffen. Viele machen das auch, aber viele wollen das, können es aber nicht, weil wir Ladeinfrastruktur gerade in Wohnvierteln nicht haben. Das wäre ein ganz entscheidender Punkt, um das Thema wirklich voranzubringen."

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  • 18.06.2026

    Bernd Buchholz zu TOP 30 "Nach dem Urteil erst Recht: Trassengebühren grundlegend reformieren"

    In seiner Rede zu TOP 30 (Nach dem Urteil erst Recht: Trassengebühren grundlegend reformieren) erklärt der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    "Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 19. März hat in der Tat das System der bisherigen Trassenpreise wild durcheinandergewirbelt, allerdings nicht nur zu einem Nachteil, Frau Kollegin Waldeck, denn das, was dem Personennahverkehr ja nicht mehr zur Verfügung steht, dient jetzt dem Ausgleich beim Güterverkehr, der nämlich durch die Trassenpreisbremse, die der Europäische Gerichtshof für rechtswidrig erklärt hat, schlicht und ergreifend permanent benachteiligt worden ist. Und diese Benachteiligung des Güterverkehrs ist damit aufgehoben. Was bedeutet, dass das zwar für das Land Schleswig-Holstein rein rechnerisch rund 31 Millionen Euro mehr Kosten bedeuten würde, die das Land so natürlich nicht tragen kann, aber in Wahrheit ein Zeichen dafür ist, dass das ganze Trassenpreissystem, so wie es bisher war, nicht funktioniert.

    Und da bin ich ganz bei Ihnen. Oder fangen wir erst mal anders an. Dass das Land dieses kurzfristig nicht alleine stemmen kann, ist genauso richtig, wie die Kreise bei den Busverkehren die steigenden Kosten auch nicht alleine tragen können und Sie als Land jede Form der Unterstützung dort verweigern. Warum verweigern Sie in die eine Richtung jede Form der Unterstützung, während Sie die Unterstützung des Bundes einfordern? Mit Verlaub, das ist genau dieselbe Situation. Das Land kann die Trassenpreise nicht alleine stemmen. Deshalb sagen Sie zu Recht, hier muss der Bund kurzfristig abfedern. Die Kreise können im ÖPNV die Steigerungen bei den Busverkehren auch nicht antreten. Deshalb ist das Land gefordert, an dieser Stelle auch mit reinzugehen. Wenn Sie das genauso ernst nehmen wie das andere, dann bin ich dabei, dass wir uns gemeinsam in Richtung Bund wenden und sagen: Nee, da könnt ihr jetzt nicht raus. Die Regionalisierungsmittel sind mal dafür gezahlt und als Ausgleich dafür genommen worden, dass ihr jetzt den Nahverkehr organisieren müsst. Und das ist mit dieser Regelung so nicht mehr zu machen. Stimme ich voll zu.

    Aber grundsätzlich muss natürlich in der Tat das Trassenpreissystem insgesamt reformiert werden. Und da, liebe Frau Waldeck, sind so manche Äußerungen von Ihnen hier mit Verlaub etwas vorsichtig zu genießen. Dass ein LKW auf einem Kilometer Straße deutlich preiswerter ist als eine Güterverkehrslösung auf einer Schiene, könnte ja wohl auch damit zusammenhängen, dass die Infrastrukturkosten vom Grundsatz her völlig andere sind. Zehn Kilometer Autobahn kosten in Deutschland wie viel? Und was kosten zehn Kilometer elektrifizierte Schienenstrecke? Also die zehn Kilometer auf der A21 sind irre teuer wegen der Brücke bei Nettelsee, aber da kommt man auf so einen Betrag von ungefähr 180 Millionen Euro, ganz genau habe ich das jetzt nicht geprüft. Für die zehn Kilometer Strecke nach Ahrensburg als Ausbau für einen S-Bahn-Verkehr sind wir jetzt inzwischen bei 2 Milliarden Euro ungefähr. Also, wir waren mal bei 1,2 Milliarden, aber durch Preissteigerungen sind wir ungefähr bei 2 Milliarden Euro. Das ist schon andere Kosten.

    Deshalb ist auch Ihr Ansatz hier, das Trassenpreissystem nur auf Grenzkostenbasis zu rechnen, leider insoweit ungünstig, als dass dann für die DB InfraGo ein Fehlbetrag von wahrscheinlich so um die fünf Milliarden Euro jährlich übrigbleibt. Das ist ja kein tragfähiges System. Das wäre dann ein Dauerzuschuss des Bundes zur DB InfraGo, der ausgeglichen werden muss. Sorry, aber das ist eine Milchmädchenrechnung, die nicht aufgeht. Und deshalb sage ich mal an dieser Stelle, wir können über eine reine Grenzkostenbetrachtung nachdenken, wenn wir tatsächlich sagen, dass wir im Bund nochmal darüber nachdenken, die Infrastruktur komplett vom Verkehrsunternehmen zu trennen. Und dafür wäre ich, dass wir endlich sagen, die Infrastruktur gehört in staatliche Hand, aber alles, was an Verkehren darauf ist, ist Wettbewerb. Und Wettbewerb kann dann auch zwischen unterschiedlichen Verkehrsträgern zwischen Bund und Land stattfinden. Das ist das, was man auf Bundesebene machen müsste, endlich die Infrastruktur sauber zu trennen und auch im Fernverkehr zu sagen, ja, da gibt es inzwischen auch Konkurrenz und Wettbewerb und das tut dem ganzen System gut. Deshalb kann man Ihrem Antrag so nicht zustimmen.

    Und dann zum letzten Punkt. Wir werden uns enthalten. Denn in der Tat, da muss ja was passieren und deshalb unterstützen wir Bestrebungen, erstmal kurzfristig das Geld beim Bund zu sichern und zu sagen, ihr müsst was machen. Minister Schnieder macht da ja aber auch was, das hat er ja angekündigt für den Herbst, wo er ein neues System vorstellen wird. Wenn Sie schreiben, dass Sie sich dafür weiter einsetzen, die Strecken, auf denen ausländischer Regionalverkehr bestellt wird, von den Ländern erwerben zu wollen, dann sagen Sie mir doch einfach noch mal bitte, welche im Land das sein sollen. Also Sie können Hein Schönberg dafür kriegen, wunderbar. Das ist dann die Strecke zwischen Kiel und Schönberg. Nicht mal eine Strecke zwischen Bad Oldesloe und Neumünster wäre rein für den Regionalverkehr. Das ist eine ausgleichende Bypass-Strecke für alle Fernverkehre. Alle möglichen Querverbindungen im Lande sind auch Güterverkehrsstrecken. Die sind nicht reine Regionalverkehrsstrecken. Wir reden da über, was weiß ich, 20 oder Kilometer im Lande, die können Sie da abgrenzen. Das ist doch nicht die Lösung des Problems. Was ich sagen will? Das ist eine Schimäre, das bringt sie nicht weiter. Und ehrlicherweise glaube ich nicht, dass Sie bei ZUG.SH jetzt besser in der Lage wären, das zu finanzieren, glaube ich nicht."

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 19.06.2026

    Annabell Krämer zu TOP 39 "Einführung einer Übergewinnsteuer"

    In ihrer Rede zu TOP 25 (Einführung einer Übergewinnsteuer) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    "Am 30. Juni 2022, also vor nahezu genau vier Jahren, haben wir hier im Plenum einen SPD-Antrag mit dem Titel 'Einführung einer Übergewinnsteuer' diskutiert. Und da der Titel des heutigen SPD-Antrags mit dem damaligen identisch ist, so ist es auch unsere Position zu Ihrem Antrag. Und hier zitiere ich gerne meinen Kollegen Bernd Buchholz, der vor vier Jahren zu diesem Thema gesprochen hat: 'Ihren Antrag sollte man ablehnen.'

    Selbstverständlich ist es ärgerlich, wenn der Staat die Energiesteuern auf Benzin und Diesel senkt, dann aber beim Verbraucher der Eindruck entsteht, dass diese Steuersenkung nicht umfänglich weitergereicht wird. Aber das macht Ihre Forderung nach einer vermeintlich gerechten und einfachen Lösung, wie Sie es mit der Übergewinnsteuer wollen, auch nicht besser. Wenn Unternehmen eine marktbeherrschende Stellung haben und diese ausnutzen, dann muss das natürlich kartellrechtliche Konsequenzen haben. Aber dafür haben wir das Bundeskartellamt, dessen Kompetenzen gerade erst erweitert wurden. Es ist nicht Aufgabe des Staates, mit willkürlichen Sondersteuern bestimmte vermeintlich 'böse' Unternehmen zu bestrafen.

    Wenn Unternehmen in Deutschland Gewinne erzielen, dann müssen sie darauf Steuern zahlen – unabhängig von irgendeiner Krise. Und wenn die Gewinne steigen, dann steigen logischerweise auch die Steuereinnahmen. Wieso sollte es also fair sein, dass man bei höheren Gewinnen eine Extrasteuer zahlen soll? Und wer legt eigentlich objektiv fest, ab wann genau man ungerechtfertigte Gewinne erzielt? Was sind überhaupt ungerechtfertigte Gewinne? Für welche Branchen soll das gelten und wer legt das fest? Wann sind Gewinne gute Gewinne und wann sind es böse Gewinne? Diese Fragen lassen sich nicht frei von Willkür beantworten. Das alleine zeigt, weshalb eine Übergewinnsteuer der falsche Weg ist.

    Wir sind uns hoffentlich einig, dass dieses Land dringend neue wirtschaftspolitische Impulse braucht. Dass wir bei den Unternehmen im Land eine Aufbruchstimmung mit einer neuen Investitionslust brauchen. Ideen wie eine Übergewinnsteuer sind da nicht förderlich. Eine Übergewinnsteuer wäre vielmehr ein Attraktivitätshemmer. Denn sie wäre für Unternehmen nichts anderes als eine blinkende Alarmleuchte, die vor willkürlichen Markteingriffen warnt. Im Zweifel werden Unternehmen, die von einer Übergewinnsteuer betroffen sind, diese sowieso vorher einpreisen. Dann würden Sie das Gegenteil dessen erreichen, was Sie wollen. Und obendrauf würden Sie noch einen Inflationstreiber bekommen.

    Bei der Empörung über mögliche Krisengewinner wird übrigens viel zu oft der Staat außen vor gelassen. Steigende Preise führen nämlich auch zu steigenden Steuereinnahmen. Und darüber scheint nicht jedes Regierungsmitglied traurig zu sein. Schleswig-Holstein ist da im Übrigen ein besonderer Krisenprofiteur, wenn man bei diesem Begriff bleiben möchte. Denn für jede Tonne Erdöl, die auf der Mittelplate in der Nordsee gefördert wird, muss der Betreiber dem Land eine Förderabgabe zahlen. Und die Höhe der zu entrichteten Förderabgabe hängt zum einen vom Marktwert ab, der durch den Iran-Konflikt ja gestiegen ist. Und zum anderen hat diese Landesregierung einen progressiven Förderzins festgelegt: Je höher der Marktwert des Erdöls, desto höher der Förderzins. Ganz aktuell bedeutet dies, dass die Landesregierung alleine in diesem Jahr voraussichtlich mit einer Verdopplung der Einnahmen aus der Erdölförderung rechnen kann. Wer hätte das gedacht? Die Erdölförderung stopft die Haushaltslöcher einer grünen Finanzministerin.

    Das Fazit bleibt aber dasselbe: Der SPD-Antrag ist abzulehnen."

    Rede zu Protokoll gegeben!

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  • 19.06.2026

    Bernd Buchholz zu TOP 6 "Gesetz zur Stärkung der Verfassungstreue"

    In seiner Rede zu TOP 6 (Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Verfassungstreue) erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    "Uns eint das Ziel. Menschen, die die freiheitlich-demokratische Grundordnung mit Füßen treten, haben im Öffentlichen Dienst nichts verloren. Dies herbeizuführen, ist ein wichtiges Ziel, ein richtiges Anliegen des Gesetzentwurfes. Und ehrlicherweise haben sich die Verhältnisse in Deutschland von 1972 bis 2026 auch ein ganzes Stück verändert. Darauf ist neu zu reagieren. Insoweit kann ich den Entwurf, der hier vorgelegt worden ist, gut verstehen und in Wahrheit auch vom Grundsatz her mittragen.

    Es gibt ein paar Punkte, da bitte ich darauf zu achten, auch während der Beratungen. Das erste ist ein ganz kleiner, aber ich mag es einfach nicht. Euphemismen bei Gesetzestiteln finde ich merkwürdig. Dies ist kein Gesetz zur Stärkung der Verfassungstreue. Dies ist ein Gesetz zur Kontrolle der Verfassungstreue. Und ehrlicherweise: Das darf der Staat auch sagen, dass er das tut. Es ist ein Euphemismus, hier so zu tun, als ob wir hier irgendwas stärken. Stärken müssen wir die Verfassungstreue in der Gesellschaft durch ganz andere Maßnahmen als durch Regelanfragen. Das ist unsere politische Aufgabe, und das machen wir nicht mit diesem Gesetz.

    Zweitens: Die Kollegin Raudies hat gerade eben von Grundrechtseingriffen geredet, die ich noch gar nicht als so relevant betrachte. Die Berufsausübungsfreiheit wird erst relevant, wenn es tatsächlich zu einer Ablehnung kommt.  Aber in Wahrheit ist jede einzelne Regelanfrage ein Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung jedes einzelnen Bürgers. Und das ist ein Grundrecht. Und ich ahne, dass jetzt einige kommen und sagen: Ja, wer nichts zu verbergen hat, der muss da auch nichts befürchten. Und das sind die Leute, die das Recht auf informationelle Selbstbestimmung nicht verstanden haben. Denn es ist das freie und unveräußerliche Recht, über meine Daten selbst zu entscheiden. Und deshalb ist jeder Grundrechtseingriff, der in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung eingreift, zu rechtfertigen. Und rechtfertigen heißt, er muss verhältnismäßig sein. Und verhältnismäßig sein heißt, er muss erforderlich sein.

    Und dafür spricht in diesem Falle sogar einiges. Wir haben in letzter Zeit in Deutschland erlebt, dass es Verfahren gab – das letzte Anfang des Jahres vor dem Verwaltungsgericht in Karlsruhe –, bei denen nach Jahren im Staatsdienst bekannt wurde, dass über die Verfassungstreue von einem Bewerber zuvor arglistig getäuscht worden war. Und das können wir uns nicht leisten. Das ist richtig. Insoweit mag das erforderlich sein, aber die Frage muss gestellt werden: Gilt das wirklich für alle Beamtinnen und Beamten im Öffentlichen Dienst und gilt das auch für alle Tarifangestellten im Öffentlichen Dienst? Ist das wirklich für alle Bereiche des Öffentlichen Dienstes erforderlich? Ich habe da meine Zweifel und das werden wir im Ausschuss beraten müssen, denn ich kenne auch Bereiche im Öffentlichen Dienst, wo ich sage, da interessiert mich weder Gesinnung noch Verfassungstreue, wenn jemand im Bauhof bei der Kommunalverwaltung arbeitet. Ist das dann wirklich erforderlich, eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz zu machen? Da habe ich Zweifel, darüber werden wir nachdenken müssen. Im Grundsatz ist das alles verständlich.

    Woran ich keine Zweifel habe, ist zum Beispiel, dass in einem Nachbarbundesland, nämlich in Hamburg, die Richterinnen und Richter extra ausgenommen worden sind. Das hat man da sogar bejubelt beim Richterverband. Ich finde das nicht nachvollziehbar, denn gerade bei den Rechtsanwendern muss doch die Verfassungstreue eine besondere Rolle spielen. Und deshalb kann ich nur sagen, das sollte einbezogen werden. Die Richterinnen und Richter einzubeziehen, das halte ich für goldrichtig. Frau Kollegin Glißmann, dass Sie Bauchschmerzen haben, wenn es darum geht, dass es um Juristen im Vorbereitungsdienst geht, dann sage ich: Nee, da habe ich nicht nur keine Bauchschmerzen, ich finde das gut, wie es hier geregelt ist, weil es die im Vorbereitungsdienst ausnimmt. Denn es ist eine Monopolausbildung des Staates, die den Zugang nicht nur zu staatlichen Tätigkeiten, sondern den Zugang zu ganz privaten Tätigkeiten, als Anwalt, als Verwaltungs- oder als sonstiger Jurist gewährleistet. Und wenn hier eine Regelanfrage zur Grundlage gemacht würde, dann würden wir die Berufsausübungsfreiheit für einen Teil von Leuten komplett untersagen. Und das geht nicht. Deshalb ist das richtig geregelt und ich unterstütze das sehr, dass man die Menschen im Vorbereitungsdienst ausgenommen hat.

    Mir ist wichtig, dass wir mit dem Gesetz auch eines deutlich sagen: Die beamtenrechtliche Treuepflicht schließt nicht aus, Kritik am Staat und seinen Einrichtungen zu äußern und schon gar nicht auch an Regierungen und Vorgesetzten und Behörden, solange man sich auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung bewegt. Und deshalb ist mir auch wichtig, dass in dieser Diskussion angesichts einer politischen Lage in Deutschland noch mal eines klargestellt wird: Die Zugehörigkeit zu irgendeiner Gruppierung, bei der es Leute geben mag, die die freiheitlich-demokratische Grundordnung mit Füßen treten, wird für eine Nichteinstellung in den Öffentlichen Dienst nicht ausreichen. Im Einzelfall ist nachzuweisen, dass man aktiv unterstützt, dass man aktiv unterwegs ist, dass man dort etwas tu. Und ehrlicherweise wird das die Nachprüfung dann schon interessant machen. Ich ahne, wie so manches Verfahren vor dem Verwaltungsgericht ausgehen könnte. Machen wir uns nichts vor. Wir haben gestern Vormittag über Bürokratieabbau geredet. Vorgestern Nachmittag haben wir ein Bürokratiemonster auf den Weg geschickt. Das hier ist Bürokratie. Das mag gut und richtig sein, aber es ist Bürokratie und wir werden uns angucken müssen, wie viele Menschen notwendig sind, um diese Regelanfragen zu bearbeiten, die dann tatsächlich auch zu irgendwelchen Konsequenzen führen. Und ehrlicherweise, auch das gilt es zu evaluieren, da bin ich ganz bei der Stellungnahme des Richterverbandes, die hier im Vorfeld abgegeben wurde.

    Alles in allem gibt es da viel zu beraten. Vom Grundsatz sind wir uns einig. Ich habe vom Grundsatz her nichts gegen eine Regelanfrage. Ich weiß nicht, ob sie auf alle bezogen sein muss, oder ob wir nicht auf die Kernbereiche der Bereiche gehen, wo es tatsächlich um intensive Grundrechtseingriffe durch Beamtinnen und Beamte gehen kann. Aber eines ist dabei auch klar: Dieser Gesetzentwurf kontrolliert Verfassungstreue. Stärken werden wir Verfassungstreue nur dann, wenn wir alle versuchen, Politik zu machen und so zu kommunizieren, dass wir davon überzeugen, dass die demokratischen Kräfte in diesem Land und nicht radikale die Oberhand gewinnen können. Das ist unsere Aufgabe."

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

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