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  • 19.06.2026

    Heiner Garg zu TOP 32+47 "Verbesserung der Situation pflegender Angehöriger und Stärkung der häuslichen Pflege"

    In seiner Rede zu TOP 32+47 (Gemeinsame Beratung: a) Planung und Sicherstellung der stationären Pflegeversorgung in Schleswig-Holstein; b) Verbesserung der Situation pflegender Angehöriger und Stärkung der häuslichen Pflege) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und gesundheitspolitische Sprecher, Heiner Garg: 

    "Es war im Jahr 1994, als die gesetzliche Pflegeversicherung als fünfte umlagefinanzierte Säule unseres Sozialversicherungssystems mit einer breiten Mehrheit im Deutschen Bundestag beschlossen wurde, als ein weitgehend unbekannter Nachwuchswissenschaftler an der Universität Freiburg zwei Grundprobleme dieser Pflegeversicherung aufgezeigt hat. Erstes Grundproblem: Um die demografische Entwicklung wissen wir, seit es die Ergebnisse der Enquetekommission des Deutschen Bundestages aus dem Jahr 1975, da waren viele von Ihnen noch nicht mal geboren, gibt. Also, wir wussten um die Demografie und trotzdem hat man sich genau für dieses Finanzierungsverfahren, was uns heute übrigens gerade krachend auf die Füße fällt, entschieden.

    Zweites Problem der gesetzlichen Pflegeversicherung: Es wurde überhaupt nicht nach den Pflegebedarfen von Pflegebedürftigen gefragt. Sondern man hat einen Beitragssatz festgesetzt, weil man ja die Lohnnebenkosten, irgendwie wusste man, dass da was nicht so ganz funktioniert, nicht zu weit in die Höhe treiben wollte, und das Aufkommensvolumen einfach irgendwie verteilt. Und dann hat man in vielen Nachkorrekturen immer wieder versucht, diese Anfangsfehler halbwegs in den Griff zu bekommen. Am schönsten finde ich übrigens, weil ich das immer befürwortet habe, dass man beispielsweise aus der Pflegedefinition, erst waren es Pflegestufen, dann sind es Pflegegrade geworden, eine etwas bessere Definition von Pflegebedürftigkeit, nicht nur auf körperbedingte Funktionsdefizite abgehoben, sondern auch tatsächlich mal geguckt, was brauchen pflegebedürftige Menschen eigentlich. Das hat man alles im Laufe der Jahre ein bisschen nachkorrigiert.

    Besonders schön fand ich im Übrigen auch, dass die größte Gruppe der Pflegenden damals wie heute, nämlich die pflegenden Angehörigen, ein bisschen in den Blick genommen wurden. Zum Beispiel durch Rentenentgeltpunkte. Da macht es ja total Sinn, dieser Gruppe jetzt so richtig eine schallende Ohrfeige zu verpassen, indem man genau diese Gruppe besonders bei der Kostendämpfung spart. Das ist keine Reform. Was die Bundesregierung hier präsentiert, ist genauso wenig eine Reform wie die Jahrhundertreform in der GKV. Sie ist Kostendämpfung und sie wird im schlimmsten Fall, weil sie nahezu an alle Maßnahmen rangehen, die darauf abzielen sollen, stationäre Pflege entweder zu vermeiden oder zumindest zu verzögern, und zwar zulasten der Punkte. Das wird in Zukunft mehr kosten und nicht weniger. Wer so etwas auf den Weg bringt, hat es einfach nicht verstanden.

    Es ärgert mich auch unter Demokratiegesichtspunkten wie die Pest, dass Politik einmal mehr beweist: Du kannst dich nicht darauf verlassen, was mal beschlossen wurde. Es ist richtig, dass im Pflegebereich die Tarifbindung vereinbart wurde. Es war gut, dass die refinanziert wurde. Dass diese Refinanzierung wegfällt, ist schlecht. Mit der Sozialministerin dieses Landes will ich mich heute gar nicht lange aufhalten will, weil sie nicht da ist und vermutlich Frau Dr. Schneider für Sie die Rede vorträgt, deswegen spare ich mir jetzt sämtliche Kritik, bis auf die eine Frage. Frau Touré wird zitiert am 9. Juni mit ‚Pflegereform als verpasste Chance‘. Da frage ich mal den CDU-geführten Teil der Landesregierung, ob die CDU auch der Auffassung ist, dass Frau Warken bislang nichts als Murks auf den Tisch gelegt hat. Ich bin mir da nicht so ganz sicher. Aber Ihre Änderungsanträge zu den Oppositionsanträgen beweisen ehrlicherweise nur, dass Sie nicht den Mut haben, etwas grundsätzlich zu verändern.

    Ein allerletzter Satz zu dem SPD-geführten Oppositionsantrag, den wir in fast allen Punkten mittragen: Bei der Neuausgestaltung der Finanzierung – das wissen Sie – haben wir eine andere Vorstellung und auch andere Vorschläge."

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 19.06.2026

    Anne Riecke zu TOP 35 "Evaluation und Fortschreibung der Landesstrategie 'Bildung für nachhaltige Entwicklung'"

    In ihrer Rede zu TOP 35 (Evaluation und Fortschreibung der Landesstrategie „Bildung für nachhaltige Entwicklung“) erklärt die umweltpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anne Riecke:

    "BNE bedeutet Bildung für nachhaltige Entwicklung und soll Menschen befähigen, ökologische, soziale und wirtschaftliche Folgen ihres Handelns zu erkennen und verantwortliche Entscheidungen zu treffen. Es geht um nachhaltige Konsumentscheidungen, persönliche Verantwortung im Alltag, Engagement vor Ort und die Fähigkeit, selbst Lösungen mit zu entwickeln. Ein, meiner Meinung nach wichtiger, Teil von BNE ist da vor allem auch die wirtschaftliche Bildung, weil nachhaltige Entwicklung auch Innovationsfähigkeit, Unternehmertum, effizienten Ressourceneinsatz und einen verantwortlichen Umgang mit Geld, Energie und Rohstoffen umfasst.

    Das Programm wurde unter der Jamaika-Koalition eingeführt und läuft seit mittlerweile fünf Jahren. Genau deshalb ist es richtig, dass die Landesstrategie Bildung für nachhaltige Entwicklung jetzt evaluiert werden soll. Ich finde das insofern sinnvoll, als dass wir nach fünf Jahren eine ehrliche Prüfung brauchen: Was wirkt? Was erreicht die Einrichtungen wirklich? Gerade in einer Zeit, wo unsere Schulen viele neue Aufgaben bekommen und unter starken Belastungen stehen wie Lehrkräftemangel, Unterrichtsausfall, Integration, Inklusion, Digitalisierung, Ganztag, Sprachförderung, politische Bildung – die Liste ist lang. Eine Evaluation muss deshalb auch die Belastung der Schulen, Kitas, Hochschulen und freien Träger betrachten. Wer neue Ziele formuliert, muss sagen, welche Ressourcen dafür vorhanden sind und welche bestehenden Vorgaben dafür vielleicht entfallen können.

    Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Frage, ob und wie wir die BNE in Zukunft neu ausrichten: Wo braucht es eventuell eine Fokusverschiebung, weil sich die Themen, die Bedürfnisse und ein Stück weit auch die Sorgen der Schülerinnen und Schüler verschoben haben? Seit der Einführung von BNE 2021 ist viel passiert. Der ordnungspolitische Rückzug der USA aus Europa und vor allem die Konflikte und Kriege in der Ukraine und im Nahen Osten hatten zur Folge, dass unsere Gesellschaft vor fundamentalen Herausforderungen steht, die vor fünf Jahren so noch überhaupt nicht absehbar waren. Wenn wir über die Bildung für nachhaltige Entwicklung sprechen, werden wir in Zukunft also auch darüber sprechen müssen, was die Sicherheit von Lieferketten und wirtschaftliche Abhängigkeiten bedeuten und was das Eintreten von Werten und Zielen in Zukunft für uns bedeutet und mit welchem Mitteleinsatz wir diese Ziele erreichen können.

    Bildung für nachhaltige Entwicklung wird in Zukunft auch zeigen müssen, dass Fragen des Klimaschutzes, der bezahlbaren Energie, der Versorgungssicherheit und der wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit nicht immer spannungsfrei nebeneinanderstehen. Und sie muss jungen Menschen auch zutrauen, diese Spannungen auszuhalten und sich darüber eigene Urteile zu bilden. Deshalb sollte BNE stark auf Wissen, Analyse und Urteilskraft setzen. Sie muss den Schülerinnen und Schülern erklären, wie Lieferketten funktionieren, warum kritische Rohstoffe wichtig sind, welche Rolle Kreislaufwirtschaft spielt und wie Stromnetze, Speicher, Wasserstoff, Wärmepumpen, Landwirtschaft, Mobilität und digitale Steuerungssysteme zusammenhängen.

    BNE wird in Zukunft auf diese Fragen Antworten haben müssen, wenn wir die Akzeptanz dieses Programms nicht gefährden wollen. Ich freue mich daher darauf, wenn uns dazu Anfang 2027 von der Landesregierung berichtet werden wird."

    Rede zu Protokoll gegeben!

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  • 07.11.2018

    Oliver Kumbartzky zu TOP 18 „Deutsches Institut für Tourismusforschung“

    In seiner Rede zu TOP 18 (Deutsches Institut für Tourismusforschung) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und tourismuspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    „Das Institut für Management und Tourismus (IMT) an der FH Westküste strebt eine Weiterentwicklung zum Deutschen Institut für angewandte Tourismusforschung an. Das verdient politischen Rückenwind und Unterstützung, gerade auch mit Blick auf die anstehenden Gespräche über eine neue Zielvereinbarung der FHW mit dem Land. Daher unser Antrag.

    Kurz zur Ausgangssituation: Das IMT wurde zum 01.06.2006 im Rahmen des Projektes ‚Aufbau eines Kompetenzzentrums für betriebswirtschaftliche Tourismusforschung und -qualifizierung‘ gegründet und ist mit Ablauf des Förderzeitraums am 31.12.2008 als In-Institut der Fachhochschule Westküste verankert worden. Im Laufe seines zwölfjährigen Bestehens hat sich das IMT zum größten In-Institut im Bereich Tourismus in der deutschen Hochschullandschaft entwickelt. Um nur eine Zahl zu nennen: In den Jahren 2006 bis 2016 hat das IMT Drittmittel inklusive Fördermittel von über 7,5 Millionen Euro netto akquiriert.

    Das IMT setzt seit dem Jahr 2009 in Ergänzung seines bis dahin gelegten regionalen und bundeslandweiten Fokus gezielt auch auf eine stärkere bundesweite Ausrichtung der Forschungs- und Transferaktivitäten. Aktuell wurde gerade eine deutschlandweite Analyse über Geschäftsreisen fertiggestellt. Mit seinen Aktivitäten hat das IMT Know-how- und Mittelzuflüsse nach Schleswig-Holstein generiert und Erkenntnisgewinne durch bundesweit ausgerichtete FuE-Projekte erzielt. Außerdem wurde durch das IMT die bundesweite Positionierung der Fachhochschule und Schleswig-Holsteins als Wissenschaftsstandort gestärkt. Professor Dr. Bernd Eisenstein und sein Team leisten also seit jeher ganze Arbeit, die unseren Dank und Respekt verdient.

    Eine Weiterentwicklung zu einem Deutschen Institut ist daher logisch, sinnvoll und unterstützenswert. Durch die Weiterentwicklung lässt sich ein Schub für die FHW und den Forschungsstandort Schleswig-Holstein erwarten. Allein durch die Namensgebung ‚Deutsches Institut‘ ist von einer Aufmerksamkeitssteigerung auszugehen, die zur Profilierung gegenüber konkurrierenden Fachhochschulen mit touristischen Inhalten beiträgt. Die Installierung eines Instituts für Tourismusforschung bedeutet aber nicht nur eine weitere Aufwertung des IMT und der Fachhochschule, sondern auch eine Stärkung im Wettbewerb um Studenten für den Fachbereich Internationales Tourismusmanagement.

    Über den Zugang zu neuen Forschungsmärkten, Know-how-Zuflüsse nach Schleswig-Holstein und die Generierung von Erkenntnisgewinnen durch bundesweit und international ausgerichtete FuE-Projekte kann ein Beitrag zur Stärkung des Wissenskapitals in Schleswig-Holstein geleistet werden. Die zusätzliche Kompetenz soll dabei sowohl der Tourismuswirtschaft des Landes als auch den handelnden Akteuren in Politik und Verbänden zugutekommen. Als Deutsches Institut soll die Zusammenarbeit mit Partnern wie der Tourismus-Agentur Schleswig-Holstein, dem Tourismusverband Schleswig-Holstein oder dem Tourismus-Cluster Schleswig-Holstein intensiviert werden, um Ergebnisse der Arbeit des Instituts gezielter im Land verfügbar zu machen.

    Davon profitiert nicht nur die Tourismusforschung. Davon profitiert auch Schleswig-Holstein ganz enorm. Denn es ist ja allen bewusst, wie wichtig der Tourismus für unser Land ist. Er ist einer der zentralen Wirtschaftszweige im Land. Monat für Monat können wir uns über neue Übernachtungsrekorde freuen. Die Nachfrage nach Urlaub im echten Norden ist ungebrochen – was uns alle hier wahrscheinlich nicht verwundert. Aber genau das ist auch ein weiterer Grund, warum ein solches Deutsches Institut für Tourismusforschung so gut nach Schleswig-Holstein passt. Wo, wenn nicht hier ist der richtige Standort.

    Dass Heide ein attraktiver Studienstandort ist, kann ich aus eigener Erfahrung bestätigen. Ein Deutsches Institut wird einen zusätzlichen Betrag leisten, die Fachhochschule noch offensiver als attraktiven Studienstandort mit aktuellen und praxisrelevanten Lehrinhalten, generiert aus anwendungsorientierter Forschung, zu positionieren.

    Von morgen bis Samstag ist die FH Westküste übrigens Gastgeber der Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Tourismuswissenschaft e.V. (DGT). Ein heutiger Landtagsbeschluss zum Thema Deutsches Institut würde daher prima passen. Ich beantrage deshalb Abstimmung in der Sache und werbe selbstverständlich um Zustimmung. Und schon jetzt wünsche ich allen Beteiligten von der FHW, dem IMT und dem Bildungs- und Wissenschaftsministerium gute Verhandlungen in Sachen Zielvereinbarung und gutes Gelingen bei der – gerne auch zügigen – Weiterentwicklung des IMT zum Deutschen Institut für angewandte Tourismusforschung. Ich danke allen Beteiligten für ihr Engagement!“

    Es gilt das gesprochene Wort!

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  • 19.06.2026

    Heiner Garg zu TOP 42 "PrEP-Versorgung in Schleswig-Holstein flächendeckend verbessern"

    In seiner Rede zu TOP 42 (PrEP-Versorgung in Schleswig-Holstein flächendeckend verbessern und Fortschritte in der HIV-Prävention verstetigen) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und gesundheitspolitische Sprecher, Heiner Garg: 

    "Für viele Menschen ist HIV heute immer noch ein unbequemes Thema. Es ist ein Thema, über das manche lieber nicht sprechen und das noch immer häufig verdrängt wird. Gerade deshalb ist es wichtig, dass sich der Schleswig-Holsteinische Landtag heute gemeinsam positioniert. Wir setzen damit ein Zeichen für Aufklärung statt Verdrängung, für Prävention statt Stigma und für eine bedarfsgerechte Versorgung, die Menschen tatsächlich zur Verfügung steht.

    In Schleswig-Holstein leben nach Schätzung des Robert Koch-Instituts etwa 1.200 Menschen mit HIV. Diese Menschen stehen nicht für eine einzelne Gruppe. HIV ist kein Thema einer einzelnen Gruppe. Es betrifft Menschen mit ganz unterschiedlichen Lebensgeschichten, Vorlieben und Risiken. Jede Verengung der Debatte wäre deshalb falsch. Es geht um Prävention, Aufklärung und Versorgung als gesamtgesellschaftliche Aufgabe.

    Zugleich ist die Versorgung mit PrEP gerade außerhalb der größeren Städte weiterhin unterentwickelt. Wer auf dem Land lebt, findet nur wenige Anlaufstellen. Sieben Ärztinnen und Ärzte mit Genehmigung für HIV-PrEP in Schleswig-Holstein sind schlicht zu wenig. Der Vergleich mit Hamburg, wo 51 Ärztinnen und Ärzte entsprechend qualifiziert sind, zeigt sehr deutlich, wie die Versorgungslage besser aufgestellt sein kann.

    Vor diesem Hintergrund bekommt die aktuelle Debatte auf Bundesebene eine besondere Bedeutung, wo um das geplante GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz gerungen wird. Für die PrEP-Versorgung ist entscheidend, wie die extrabudgetäre Vergütung im neuen § 87d SGB V künftig ausgestaltet wird. Der vorliegende Entwurf folgt einer Logik, die für die PrEP-Versorgung hochproblematisch ist. Bislang extrabudgetär vergütete Leistungen sollen weitgehend in eine neue Gesamtvergütung überführt und damit einer Ausgabenbegrenzung unterworfen werden.

    Für Präventionsleistungen ist das der falsche Ansatz. Bei der PrEP wäre ein solches Umschwenken fatal. Denn hier geht es nicht um irgendeine Leistung. Es geht um wirksame Prävention. Es geht darum, HIV-Neuinfektionen zu verhindern. Und es geht darum, Menschen zu erreichen, die Schutz, Beratung und medizinische Begleitung brauchen. Die Aufnahme der PrEP als Kassenleistung im Jahr 2019 war ein wichtiger Schritt für eine gestärkte Prävention. Dieser Fortschritt darf jetzt nicht zurückgedreht werden. Wir dürfen es nicht tolerieren, wenn der PrEP-Versorgung die Finanzierungsgrundlage entzogen wird.

    Ich sage das aus persönlicher Überzeugung. Ich gehöre zu einer Generation, die HIV und AIDS nicht nur aus Fachgesprächen, Statistiken oder Gesetzesvorlagen kennt. Ich habe erlebt, was Angst, Unwissen und Stigmatisierung bedeuten. Ich habe selbst erlebt, wie Menschen ausgegrenzt wurden. Und ich habe Bekannte verloren, die an den Folgen einer HIV-Infektion verstorben sind. Deshalb ist mir wichtig, dass wir nicht so tun, als seien alle notwendigen Fortschritte bei der HIV-Prävention erreicht. Auch heute gibt es Wissenslücken. Auch heute wird HIV von manchen verdrängt, weil es unbequem ist. Aber Verdrängung schützt niemanden. Wir brauchen weiterhin einen Dreiklang aus Aufklärung, Prävention und einer flächendeckenden und bedarfsgerechten medizinischen Versorgung, damit wir die bisherigen Fortschritte verstetigen und ausbauen können.

    Deshalb ist der inzwischen von allen Fraktionen getragene Antrag ein sehr bedeutsames Zeichen und wichtiger Auftrag. Wir erwarten jetzt sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene entsprechende Verbesserungen. Wir dürfen die PrEP-Versorgung jetzt nicht ausbremsen, weil sie wirkt."

    Rede zu Protokoll gegeben!

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  • 19.06.2026

    Anne Riecke zu TOP 44+61 "Verdeckte Benachteiligungen im Planstellenzuweisungsverfahren beseitigen"

    In ihrer Rede zu TOP 44+61 (Gemeinsame Beratung: a) Verdeckte Benachteiligungen im Planstellenzuweisungsverfahren beseitigen; b) Planstellenzuweisungsverfahren (PZV)) erklärt die bildungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anne Riecke:

    "Das Planstellenzuweisungsverfahren ist ein zentrales Steuerungsinstrument unseres Schulsystems. Es regelt die Personalzuweisungen an unsere Schulen und ist damit maßgeblich verantwortlich dafür, mit welchen Ressourcen unsere Schulen arbeiten können.

    Gerade weil das Verfahren so entscheidend ist, sollte es regelmäßig überprüft und weiterentwickelt werden. Verfahren, die über viele Jahre wachsen, werden häufig komplexer. Dann ist es sinnvoll, sie auf Verständlichkeit, Fairness und praktische Wirkung zu prüfen. Denn hinter den sperrigen Verwaltungsbegriffen stehen ganz praktische Fragen für die Schulen in Schleswig-Holstein. Schulleitungen müssen wissen, mit welchem Personal sie für das kommende Schuljahr rechnen können. Kollegien müssen Unterricht, Vertretung, Förderangebote und besondere Aufgaben planen. Schülerinnen und Schüler sind darauf angewiesen, dass Unterricht verlässlich stattfindet. Deswegen ist dieses Verfahren entscheidend dafür, ob an den Schulen guter und verlässlicher Unterricht stattfinden kann. Und je verständlicher und verlässlicher dieses Verfahren ausgestaltet ist, desto besser können die Schulen ihre Arbeit organisieren. 

    Planungssicherheit setzt aber voraus, dass die Grundlagen des Verfahrens nachvollziehbar sind, und dass es vor allem keine Nachteile bei den Zuweisungen gibt. Es muss für Schulen erkennbar sein, aus welchen Gründen sie eine bestimmte Zuweisung erhalten. Ebenso muss nachvollziehbar sein, nach welchen Kriterien zusätzliche Stellen oder besondere Bedarfe berücksichtigt werden. Wenn eine Schule einen anerkannten Bedarf hat, sollte sie grundsätzlich in die Lage versetzt werden, diesen Bedarf auch personell zu decken. Verzögerungen oder Einschränkungen bei der Besetzung wirken sich schnell auf Unterrichtsangebote und Stundenplanung aus. Deshalb braucht es auch hier klare Regeln, die für die Schulen nachvollziehbar sind und die den konkreten Unterrichtsbedarf in den Mittelpunkt stellen. Das hat der Bericht der Landesregierung leider nicht in ausreichendem Maß überall darlegen können.

    Bei den Berufsbildenden Schulen wird in dem Bericht beispielsweise ausdrücklich erwähnt, dass 'aufgrund politischer Entscheidungen' von der schülerzahlbezogenen Berechnung abgewichen wird. Das kann sachlich sinnvoll sein, wird aber nicht ausreichend begründet: Es fehlt eine klare Darstellung, welche Kriterien für solche Abweichungen gelten, welche Schulen profitieren und welche möglicherweise weniger erhalten. Auch wird bei den Berufsbildenden Schulen wegen Prognoseunsicherheit mit den aktuellen Schülerzahlen zum Zeitpunkt der Erstellung gearbeitet, also faktisch mit Vorjahresdaten. Das ist nachvollziehbar, kann aber zu Problemen führen, wenn sich Ausbildungsgänge, Berufswahlverhalten oder regionale Nachfrage kurzfristig verändern. Der Bericht erklärt nicht, wie solche Abweichungen zeitnah ausgeglichen werden.

    Diese und andere Faktoren führen dazu, dass es in dem gesamten Verfahren noch Verbesserungspotential gibt, vor allem in Hinblick auf transparente Regeln und auch eine nachvollziehbare Begründung für bestimmte Entscheidungen bei den Zuweisungen. Am Ende sollte das Ziel sein, dass alle Schulen mit den nötigen Ressourcen ausgestattet werden, damit überall guter Unterricht stattfinden kann."

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 19.06.2026

    Heiner Garg: Schwarz-Grün setzt die bisherige Planungssicherheit vieler Kitas aufs Spiel

    Zum TOP 4A, der in der heutigen Landtagssitzung ohne Aussprache abgestimmt wurde, erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und kitapolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Heiner Garg: 

    „Mit dem heutigen Beschluss setzt die schwarz-grüne Koalition die bisherige Planungssicherheit vieler Kitas aufs Spiel. Die konstruktiven Vorschläge der FDP-Fraktion wurden abgelehnt, obwohl die Anhörung erheblichen Änderungsbedarf deutlich gemacht hat. Zentrale Hinweise aus der Praxis bleiben damit in der nun beschlossenen Gesetzesänderung unberücksichtigt.

    Das Ziel, freiwerdende Mittel im System der frühkindlichen Bildung zu halten, ist richtig. Es ist aber irreführend, dieses Ziel politisch in den Mittelpunkt zu stellen, wenn parallel erhebliche Unsicherheiten in der Bedarfsplanung geschaffen werden. Verkürzte Förderzeiträume und pauschale Auslastungsschwellen gefährden die Trägervielfalt, Fachkräftebindung und Verlässlichkeit von Betreuungsangeboten vor Ort. Gerade in ländlichen Räumen können vorschnelle Strukturabbrüche der mit viel Aufwand gestärkten Kita-Landschaft großen Schaden zufügen.

    Die FDP-Fraktion hat sich deshalb dafür stark gemacht, den Vorrang einvernehmlicher und verhältnismäßiger Lösungen gesetzlich festzuschreiben. Vor einem Widerruf von Förderbescheiden sollten Anpassungen geprüft werden, etwa kleinere Gruppengrößen, veränderte Öffnungszeiten oder andere Gruppenarten. Solche Lösungen können bestehende Strukturen erhalten, Personal binden und zugleich Qualität verbessern. Planungssicherheit entsteht eben nicht durch starre Quoten, sondern durch transparente und sozialräumliche Bedarfsplanung auf Basis valider Daten. Gerade diese Datengrundlage wurde im Rahmen der Anhörung intensiv kritisiert und sie steht derzeit nicht in zufriedenstellender Qualität zur Verfügung.

    Auch bei den Krankheitstagen bleibt die Koalition weiter hinter der Realität zurück. Die Evaluation weist durchschnittlich 21,9 krankheitsbedingte Fehltage aus. Nach mehreren Ablehnungen entsprechender Änderungsanträge der FDP-Fraktion wird nun zwar anerkannt, dass die bislang berücksichtigten 15 Tage nicht ausreichen. Doch anstatt eine Erhöhung auf 22 Tage umzusetzen, werden künftig lediglich 19 Tage berücksichtigt. Das ist eine Umsetzung von Evaluationsergebnissen in Trippelschritten. Die realitätsnahe Berücksichtigung krankheitsbedingter Fehltage muss dabei sowohl für Kindertageseinrichtungen als auch für die Kindertagespflege gelten. Dieser Forderung haben wir mit unserem Entschließungsantrag Nachdruck verliehen.

    Mit der Ablehnung der FDP-Anträge nimmt Schwarz-Grün nun wissentlich in Kauf, dass 'KiTa für Alle' nicht als Qualitätsversprechen, sondern als zusätzliche Verunsicherung bei Einrichtungen, Trägern, Beschäftigten und Familien ankommt. Gute frühkindliche Bildung braucht im Gegenteil jedoch Verlässlichkeit, eine realistische Finanzierungsgrundlage und die konsequente Berücksichtigung von Praxiserfahrungen.“

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  • 19.06.2026

    Bernd Buchholz zu TOP 18 u.a. "Gesetz zur Änderung der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein"

    In seiner Rede zu TOP 18+19+54 (Gemeinsame Beratung: a) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesverfassungsgerichtsgesetzes und des Landesrichtergesetzes; b) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein; c) Änderung der Geschäftsordnung des Schleswig-Holsteinischen Landtages) erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    "Ich will mich zunächst gerne bei den Sozialdemokraten und bei Niklas Dürbrook in Person dafür bedanken, dass vor zwei Jahren dieses Parlament einen Beschluss gefasst hat, sich mit all den Dingen einmal auseinanderzusetzen, die man widerstandsfähiger machen kann. Der zweite Dank geht dann an diejenigen, die in den 50 Sitzungen eine wahnsinnige Fülle von unterschiedlichen Vorstellungen durchgearbeitet und nach allen Regeln der Kunst auch mit Vor- und Nachteilen ausgearbeitet haben und uns zum Schluss etwas vorgelegt haben, wo wir heute sagen können: Okay, das ist wirklich ein guter Vorschlag, der hier liegt. Herzlichen Dank.

    Denn in Wahrheit, und da bin ich vielleicht ein bisschen anderer Auffassung als der eine oder andere Vorredner, regeln wir hier nicht viel. Und das ist auch gut so. Denn für den Schleswig-Holsteinischen Landtag kommen viele Dinge nicht überraschend. Als ich das erste Mal Landtagsabgeordneter wurde, das war im Jahre 1992. Ja, da waren einige hier noch gar nicht geboren. Da gab es einen Landtag und da gab es vor allem eine DVU-Fraktion, die in Fortsetzung der NPD schwieriges rechtsextremistisches Gedankengut auch in sich versammelte. Und der Umgang im Parlament mit ihr war souverän. Und das ist mir wichtig: Auch in der letzten Legislaturperiode in Jamaika haben wir es ja mit einer AfD-Fraktion zu tun gehabt, mit der wir souverän umgegangen sind und die es heute deshalb nicht mehr gibt in diesem Haus. Deshalb war es mir besonders wichtig, dass wir mit den Vorschlägen, die wir machen, darauf achten, dass wir wirklich nur Obstruktion verhindern, aber eben nicht demokratisch gewählte Gruppierungen, auch Minderheiten im Parlament, zu stark reglementieren, sondern deren Schutz auch weiterhin achten, weil Demokratie auch davon lebt, dass Minderheiten im Parlament ihre Rechte wahrnehmen können.

    Und das, was in diesem Paket hier drinsteckt, ist jetzt so, dass man sagen kann: Jawoll, wir versuchen an diesen Stellen, Obstruktion zu verhindern. Ob in der Landesverfassung mit den Bestimmungen über die Wahl des Ministerpräsidenten, ob mit dem Richterwahlgesetz, damit einer tatsächlich besetzt werden kann, oder auch mit unserer Geschäftsordnung, wo es ja in Wahrheit nur darum geht, dass man Menschen, die man mal zu Ausschussvorsitzenden gewählt hat, auch ordentlich wieder abwählen kann in einem ganz normalen Verfahren. Das ist eigentlich ja nichts Besonderes, das diente nur der Klarstellung, aber das ist jetzt klargestellt, damit es darüber auch gar keine langen Diskussionen mehr gibt.

    All das, finde ich, ist in der Abwägung, und die ist mit Fingerspitzengefühl zu machen gewesen, denn es ist nicht so einfach, gelungen. Wir haben auch bei vielen Vorschlägen immer gesagt, das ist gut gemeint, aber in Wahrheit führt es dazu, dass auch eine demokratische Gruppierung in einem Parlament dann plötzlich ihrer Rechte verlustig gehen würde. Und das darf es nicht sein. Wir dürfen in Ansehung einer Gefahr durch Extremisten unsere eigenen demokratischen Werte bei all den Dingen nicht infrage stellen. Und deshalb ging es um eine ausgewogene Regelung. Die ist hiermit Gelungen. Das freut mich sehr.

    Zum Schluss habe ich heute Morgen in der Debatte um die Verfassungstreue schon einmal etwas gesagt. Das ist hier, um Zerstörung zu verhindern. Um Extremismus nicht parlamentsfähig zu machen, bedarf es anderer Dinge in diesem Land. Da bedarf es einer Politik, die deutlich macht, dass wir die Probleme der Menschen ernst nehmen, dass wir Lösungen haben, dass wir lösungsfähig sind in diesem Haus, dass wir auf allen Politikgebieten ansprechbar sind und tatsächlich etwas schaffen. Dass die Menschen das Gefühl haben, dieses Parlament ist eben keine Laberbude, sondern es bewegt etwas. Das wird Extremismus aus diesem Land fernhalten und dafür werde ich weiter kämpfen."

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 19.06.2026

    Bernd Buchholz zu TOP 50 "Sicherstellung der Fährverbindung Missunde durch strategische Neuausrichtung"

    In seiner Rede zu TOP 50 (Sicherstellung der Fährverbindung Missunde durch strategische Neuausrichtung) erklärt der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    "Die Kollegin Pauls hat mit einem vom Grundsatz her Recht: Die Geschichte ist ein wirkliches Fiasko. Ich muss ehrlich sagen, ich überlege die ganze Zeit, ob ich nicht auch Anteil daran habe, an dem Fiasko. Ich habe mal zu einem bestimmten Zeitpunkt auch dieses Ministerium geführt, und zu dem Zeitpunkt haben wir entschieden, dass ein Neubau hermuss. Damals ging die Diskussion um die Frage, soll der wasserstoffgetrieben sein? Das ging dann alles nicht und wurde dann anders entschieden. Ich erinnere mich nicht daran, dass wir eine LKN-Planung vorliegen hatten, die diese Dimension irgendwie aufzeichnet. Das habe ich, glaube ich, nicht mehr entschieden. Ich weiß nicht, wer das dann entschieden hat. Kollege Madsen, ich jedenfalls habe das nicht entschieden.

    Im Ergebnis muss man nur heute fairerweise wirklich sagen, das, was da dann geplant und in Auftrag gegeben worden ist, ist eine Fehlkonstruktion. Für diesen Ort ist die Missunde III viel zu groß dimensioniert. Sie ist in der Tat vor dem Hintergrund der Strömungsverhältnisse da schwierig fahrtauglich. Das ist einfach eine Fehlkonstruktion, bei der man sagen muss: Scheiße passiert. Damit müssen wir jetzt umgehen. Und eins, Kollegin Nitsch, muss ich sagen: Sie gehen mir etwas zu heftig mit dem Wirtschaftsminister um an der Stelle. Ja, denn ich habe in der letzten Wirtschaftsausschusssitzung das erste Mal erlebt, dass Claus Madsen völlig ohne Sprechzettel, ohne abzulesen, alle technischen Details der Fähre, die kaputt gegangen sind, direkt frei vortragen konnte. Ich hatte kurzfristig das Gefühl, der Mann hat seine wahre Bestimmung gefunden und will nächstes Jahr nicht mehr als Minister antreten, sondern er will Fährmann werden. Und im Ernst: Dass er sich damit zu wenig beschäftigt hätte, das kann man wirklich nicht sagen, denn ich finde schon, da kümmert sich an der Stelle einer, aber das ist ehrlich gesagt ja auch nicht leicht zu lösen.

    Die Entscheidung damals, einen Neubau in Auftrag zu geben, ist gefallen, weil man gesagt hat, die Missunde II wird kein Fährzeugnis mehr bekommen. Sie wird kein Fährzeugnis, nicht mal eine ordentliche Verlängerung bekommen. Dass sie die dann bekommen hat, hat mich überrascht, hat alle Beteiligten überrascht. Aber, Frau Kollegin Nitsch, dass Sie in Ihrem Antrag mit dem Satz ‚Sollte sich die Fähre ‚Missunde III‘ nicht als dauerhaft verlässlich für den Betrieb an der Schleiquerung Missunde erweisen, so wird die bewährte Fähre ‚Missunde II‘ kurzfristig wieder in Betrieb genommen, um die Fährverbindung ohne weitere Einschränkungen ab 2027 sicherzustellen. Das kann sie nicht. Die Fähre Missunde II kann einen dauerhaften Betrieb an der Schlei nicht sicherstellen, weil die Zweifel daran, dass sie eine Verlängerung eines Fährzeugnisse bekommt, nicht nur groß sind, sondern weil es in Wahrheit ausgeschlossen ist, dass sie dauerhaft ohne Umbaumaßnahmen ein Fährzeugnis bekommen wird. Und deshalb gibt es jetzt nicht mehr die Alternative. Und Das ist das, was ich auch in der Region immer vorwerfe: Zurück zu schönen alten Zeiten geht nicht.

    Es gibt jetzt nur zwei Alternativen: Entweder man muss in den sauren Apfel beißen und mit der Missunde III jetzt versuchen, so gut es geht, in den nächsten Jahren weiterzufahren, und das wird man müssen. So schlimm das ist, man wird das müssen. Und wenn man in der Tat zu einem bestimmten Zeitpunkt zu der Auffassung kommt, das Ding ist eine solche Fehlkonstruktion, dann wird man einen neuen Auftrag erteilen müssen, eine Fähre neu zu konstruieren. Nur machen Sie sich dann nichts vor: Dieser Auftrag bedeutet neue Planung und dann bedeutet er eine neue Konzeption und dann bedeutet er einen neuen Bau und dann reden wir über 2030 folgende, bis eine neue Fähre einsatzbereit wäre. Kurzfristig löst man damit das Problem auch nicht.

    Deshalb werden wir uns bei Ihrem Antrag enthalten. Sie suggerieren da etwas, Frau Kollegin, Sie suggerieren, als ob die alte Missunde II die Lösung des Problems sein könnte. Das kann sie nicht und das geht auch nicht. Deshalb kann ich mich bei Ihrem Antrag nur enthalten und dem Antrag der Koalitionsfraktionen zustimmen. Aber ich sage auch, bei einer solchen Fehlkonstruktion, und wenn sie sich als eine solche herausstellt, dann muss man auch einfach Fehler einräumen und sagen: Leute, dann muss etwas Neues her, dann muss kleiner dimensioniert, anders konstruiert für die Schlei eine vernünftige Fähre hergestellt werden.

    Ich will zum Abschluss sagen: Wer das immer auch zu verantworten hat, wir werden uns damit sicherlich nochmal beschäftigten im Ausschuss."

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 08.11.2018

    Jan Marcus Rossa zu TOP 19 „Landespreis für Baukultur“

    In seiner Rede zu TOP 19 (Landespreis für Baukultur und Innovationen im Wohnungs- und Städtebau) erklärt der wohnungsbaupolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:

    „Schon das dritte Mal beschäftigen wir uns in dieser Landtagssitzung mit dem Thema Wohnen. Man sieht hieran, wie drängend das Problem ist und wie viele Menschen in unserem Land und in ganz Deutschland auf wirksame Lösungsansätze in der Wohnungspolitik warten. Sogar ein vierter oder fünfter Tagesordnungspunkt zu diesem Thema wäre durchaus angemessen.

    Aber wichtiger als die Anzahl der Tagesordnungspunkte ist natürlich die Qualität der Debatte und der Lösungsvorschläge. Den vorliegenden Antrag der Sozialdemokraten begrüße ich ausdrücklich! Er unterscheidet sich wohltuend von der sonst üblichen Beschwörung längst gescheiterter Instrumente wie der Mietpreisbremse. Innovationen im Wohnungs- und Städtebau mit einem Landesbaupreis zu fördern, wird unsere Probleme zwar nicht über Nacht lösen. Aber wir erhalten die Chance, neue Potentiale zu ergründen und zu erforschen. Ich bin zuversichtlich, dass uns ein solcher Wettbewerb bei der Problemlösung voranbringen kann und wird. Wir werden Ideen einsammeln und neue Lösungsansätze erschließen, von denen wir heute noch gar nichts wissen. Die Lust auf Innovation und Neugier auf unbekannte Wege gehören zur DNA meiner Partei.

    Wäre es nicht schon der Wahlspruch der Freien Demokraten, wäre der Slogan „Denken wir neu!“ eine passende Überschrift für den Antrag gewesen. Kurzum: Wir begrüßen und unterstützen Ihren Antrag im Grundsatz. Ich glaube, es lohnt sich aber, wenn wir gemeinsam im Ausschuss nochmals über die genaue Ausgestaltung eines solchen Preises reden. Nach meiner Vorstellung sollte ein solcher Preis als Wettbewerb ausgestaltet werden. Die genaue Aufgabenstellung sollte jährlich neu definiert und festgelegt werden. Hierfür und für die Preisvergabe sollten wir eine Expertenkommission einrichten. Dieser Kommission sollten nicht nur Vertreter der Architektenkammer angehören, sondern auch Vertreter der Wohnungswirtschaft, der Bauwirtschaft und der Wissenschaft. Mit einer solchen Besetzung würden wir sicherstellen, dass ökonomische und soziale Aspekte neben denen der Baukultur bei der Ausschreibung und der Preisverleihung Berücksichtigung finden.

    Der Handlungsdruck, da sind wir uns alle einig, endlich mehr Wohnraum zu schaffen, ist enorm. Neue, innovative Konzepte für preiswerten und dennoch modernen Wohnungsbau werden dringend gebraucht, und wenn wir neue Ideen durch einen Wettbewerb gewinnen können, dann lassen Sie uns zeitnah beginnen. Lassen Sie uns den Antrag konstruktiv im Innen- und Rechtsausschuss weiter beraten. Ich freue mich auf einen konstruktiven Gedankenaustausch und bin neugierig, welche innovativen und zukunftsorientierten Ideen aus der Praxis kommen.“

    Es gilt das gesprochene Wort!

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  • 22.06.2026

    Christopher Vogt: Ich wünsche Lasse Petersdotter alles Gute

    Zur Ankündigung von Lasse Petersdotter, nicht wieder für den Landtag kandidieren zu wollen, erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:  

    "Das ist ein Verlust für den Landtag und die Landespolitik in Schleswig-Holstein. Ich schätze Lasse Petersdotter als klugen, humorvollen und vertrauenswürdigen Kollegen. Wir haben zu Zeiten der Jamaika-Koalition fair, konstruktiv und respektvoll zusammengearbeitet und so ist der Umgang miteinander trotz deutlicher politischer Unterschiede auch in dieser Wahlperiode geblieben. Ich finde seine Entscheidung deshalb bedauerlich, kann sie aber auch verstehen. Ich wünsche Lasse Petersdotter alles Gute und freue mich auf die parlamentarischen Debatten mit ihm bis zur Landtagswahl!"

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  • 22.06.2026

    Bernd Buchholz: Schneckentempo statt Fortschritt bei der Hinterlandanbindung

    Anlässlich der Ortstermins von Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder auf der Baustelle der Fehmarnbeltquerung zur Erörterung der Probleme mit der Hinterlandanbindung erklärt der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    "Dass die Kosten bei der Schienenanbindung auf deutscher Seite explodieren und die Zeitschienen nicht eingehalten wird, ist ein großes Versagen der DBInfraGo. Allerdings sind die Probleme längst bekannt, insofern ist es enttäuschend, dass der Bundesverkehrsminister heute keinen Plan im Gepäck hatte, wie die zeitlichen Abläufe beschleunigt werden können.

    Alles in allem gibt Deutschland bei der Planung und Umsetzung dieses grenzüberschreitenden Großprojekts kein gutes Bild ab. Das Chaos bei der Schienenanbindung ist peinlich gegenüber der dänischen Regierung, zumal es bis heute keine fertigen Planfeststellungsunterlagen für die Fehmarnsundbrücke gibt. Angesichts dieses Schneckentempos halte ich ein Fertigstellungstermin bis 2030 für ausgeschlossen."

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  • 23.06.2026

    Christopher Vogt und Anne Riecke: Einschränkungen auf der Strecke Heide – Büsum verdeutlichen strukturelle Probleme im Bahnverkehr

    Anlässlich der Einschränkungen auf der Bahnstrecke Heide – Büsum erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:  

    "Es ist für die betroffenen Fahrgäste nicht nachvollziehbar, wenn Verbindungen an der Westküste eingeschränkt werden, um an anderer Stelle zusätzliche Kapazitäten bereitzustellen. Gerade in Dithmarschen sind verlässliche Bahnverbindungen für Pendlerinnen und Pendler, Schülerinnen und Schüler sowie Urlaubsgäste von großer Bedeutung. Ersatzverkehre können dabei nur in Ausnahmefällen eine gleichwertige Alternative sein. Die Menschen erwarten zu Recht, dass der Nahverkehr auch in den ländlichen Regionen zuverlässig funktioniert. Das ist eine Kernaufgabe des Staates, die endlich verlässlich erfüllt werden muss.

    Die schwarz-grüne Landesregierung dünnt den Regionalverkehr seit einiger Zeit spürbar aus, um Kosten zu sparen. Das ist weder im Sinne des Klimaschutzes noch im Sinne der zahlreichen Menschen, die auf zuverlässige und regelmäßige Zugverbindungen angewiesen sind."

    Anne Riecke, Abgeordnete der FDP-Landtagsfraktion für den Wahlkreis Dithmarschen-Schleswig, ergänzt:

    „Der aktuelle Vorgang macht deutlich, dass wir es nicht mit einem Einzelfall zu tun haben. Die Schieneninfrastruktur und die Fahrzeugverfügbarkeit in Schleswig-Holstein sind seit Jahren vielerorts zu knapp bemessen. Immer wieder erleben Fahrgäste, dass Störungen oder besondere Belastungen in einer Region unmittelbare Auswirkungen auf andere Landesteile haben. Das gilt nicht nur während der Kieler Woche, sondern leider regelmäßig im laufenden Betrieb. Wenn Verkehre zwischen Westküste und Ostküste gegeneinander ausgespielt werden, zeigt das grundlegenden Handlungsbedarf.

    Für die Westküste geht es dabei nicht nur um Mobilität, sondern auch um wirtschaftliche Stärke. Viele Beschäftigte in Gastronomie, Hotellerie und Tourismus sind auf funktionierende Bahnverbindungen angewiesen. Gleichzeitig reisen zahlreiche Gäste mit der Bahn an. Eine erfolgreiche Tourismusregion braucht eine verlässliche Verkehrsanbindung. Deshalb erwarten wir von der Landesregierung und den beteiligten Verkehrsunternehmen eine transparente Erklärung der aktuellen Entscheidung sowie konkrete Maßnahmen, um solche Situationen künftig zu vermeiden. Schleswig-Holstein braucht ein Bahnangebot, das in allen Regionen gleichermaßen zuverlässig ist.“

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  • 22.06.2026

    Christopher Vogt: Die Landesregierung darf die Kommunen nicht länger im Stich lassen

    Anlässlich des heutigen Aktionstags "Kommunen am Limit" erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:  

    Unsere Kommunen werden zunehmend erdrückt von immer mehr Pflichtaufgaben, die ihnen Bund und Land aufbürden, ohne diese ausreichend zu finanzieren. Das ist ein gewaltiges Problem, das die Landesregierung endlich anpacken muss, bevor die kommunalen Haushalte endgültig kollabieren. Die Bürgerinnen und Bürger spüren den zunehmenden finanziellen Druck vor Ort, der für Frust und Unmut sorgt. Viele in der Kommunalpolitik engagierte Menschen verlieren die Lust, sich für Entwicklungen rechtfertigen zu müssen, die durch Fehlentscheidungen auf höherer Ebene verursacht werden.

    Es ist keine kommunalfreundliche Politik, wenn die Landesregierung schuldenfinanzierte Mittel vom Bunddurchreicht und den Kommunen mehr Verschuldungsmöglichkeiten einräumen will. Das ist eine zukunftsvergessene Politik. Es braucht wieder eine wachstumsorientierte Wirtschaftspolitik und mehr Freiräume für die Kommunen zur Entwicklung. Das Land muss einen konsequenten Bürokratieabbau, eine konsequente Aufgabenkritik und eine kommunalfreundliche Landesplanung auf den Weg bringen. Die FDP-Landtagsfraktion hat wiederholt konkrete Vorschläge zum Bürokratieabbau vorgelegt, die CDU und Grüne allerdings regelmäßig ablehnen. Anstatt Berichts-, Dokumentations- und Aufbewahrungspflichtenkonsequent auf den Prüfstand zu stellen und alles abzuschaffen, was Prozesse lähmt oder teuer macht, macht die Landesregierung weiterhin das genaue Gegenteil. Wer ständig neue Anforderungen schafft, muss sich nicht wundern, wenn Personalbedarfe und Kosten durch die Decke gehen.

    Den Kommunen ging es in den letzten Jahrzehnten finanziell nie so schlecht wie heute. CDU und Grüne sollten die Kommunen einerseits von Pflichtaufgaben entlasten und sich andererseits bei wichtigen Aufgabenstärker finanziell mit einbringen. Den Ganztagsausbau hat die Landesregierung erst verschlafen und dann völlig chaotisch umgesetzt. Ein großes Problem ist die Kostensteigerung beim ÖPNV: Wenn sich das Land nicht endlich stärker an den Kosten für den ÖPNV beteiligt, müssen weitere Verkehre abbestellt werden. Anstatt immer nur reflexhaft nach dem Bund zu rufen, muss das Land hier endlich selbst aktiv werden. Es kann nicht im Interesse von CDU und Grünen sein, den ÖPNV durch Angebotskürzungen weiter zu schwächen. Ähnliches gilt für die Sozialausgaben und insbesondere die Schulbegleitung, wo die Kosten in den letzten Jahren explodiert sind, weil das Land die Kommunen bei der Umsetzung der Inklusion im Stich lässt."

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  • 24.06.2026

    Heiner Garg: Landesregierung ist in der Pflicht – mehr Schutz für junge Menschen im Netz

    Zu den heute von der Expertenkommission veröffentlichten Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Sozialen Medien für Kinder und Jugendliche erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und jugendpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Heiner Garg: 

    „Die Empfehlungen der Expertenkommission sind richtig, denn es geht im Wesentlichen darum, die Medienkompetenz in den Familien und bei pädagogischem Personal zu stärken. Ich erwarte, dass die CDU-geführte Landesregierung sich zügig mit den Vorschlägen auseinandersetzt und Maßnahmen auf den Weg bringt, die den Kinder- und Jugendschutz in diesem Bereich stärken. Die Risiken von Sozialen Medien für Kinder und Jugendliche sind immens, sodass wir nicht auf Regelungen auf EU- und Bundesebene warten können. Das Land kann hier mit gutem Beispiel vorangehen und beispielsweise verpflichtende medienpädagogische Lehrinhalte für pädagogische Fachkräfte oder digitale Bildung an Schulen aufstellen. 

    Ich gehe auch davon aus, dass sich Daniel Günther mit seiner Parteikollegin Karin Prien darüber austauscht, welche Maßnahmen man in Kooperation mit dem Bund jetzt zügig umsetzen wird."

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  • 25.06.2026

    Anne Riecke: MIA-Jahresbericht 2025 zeigt Handlungsbedarf bei Verwaltung und Bildung

    Zur Vorstellung des Jahresberichts 2025 der Melde- und Informationsstelle Antiziganismus Schleswig-Holstein erklärt die minderheitenpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anne Riecke:

    "Sinti und Roma gehören seit Jahrhunderten zu Schleswig-Holstein und Deutschland. Sie sind fester Bestandteil unserer Gesellschaft, mussten in der Vergangenheit aber leidvolle und existenzbedrohende Erfahrungen machen, die das Vertrauen in die Mehrheitsgesellschaft erschüttert haben. Deshalb geht es beim Schutz vor Antiziganismus nicht nur um die Reaktion auf einzelne Vorfälle, sondern um den zwingend notwendigen Respekt und gleiche Chancen im Alltag. Gleichermaßen ist die bewusste Auseinandersetzung mit antiziganistischen Vorfällen auch eine vertrauensbildende Maßnahme.

    Aus dem vorgestellten Jahresbericht von MIA Schleswig-Holstein ergeben sich wichtige Hinweise für das Handeln von Politik, Verwaltung und der Gesellschaft im Ganzen. Im Jahr 2025 wurden 83 antiziganistische Vorfälle dokumentiert. Im Vorjahr waren es 66. Der Anstieg zeigt, dass Sinti und Roma weiterhin mit Vorurteilen, Ausgrenzung und Benachteiligung konfrontiert werden. Zugleich ist von einem Dunkelfeld auszugehen, da viele Vorfälle nicht gemeldet oder nicht als antiziganistisch erkannt werden. Aus der Meldestatistik müssen konkrete Verbesserungen im Alltag von Sinti und Roma folgen.

    Besonders ernst nehmen müssen wir die Meldungen zur Diskriminierung im Bildungsbereich, bei Behördenkontakten und beim Zugang zu Wohnraum. Wenn ein erheblicher Teil der gemeldeten Vorfälle Personen in offizieller Funktion zugeordnet wird, etwa Sachbearbeitenden oder Lehrkräften, reicht ein allgemeines Bekenntnis gegen Diskriminierung nicht aus.

    Die Landesregierung muss Prävention, Bewusstseinsbildung und Sensibilisierung noch verbindlicher machen. Die Lebenslagen von Sinti und Roma sowie Kenntnisse über nationale Minderheiten müssen in Verwaltungsausbildung, Fortbildung und Schule dauerhaft verankert werden. Das Pflichtmodul zur Information über nationale Minderheiten im Rahmen der Verwaltungsausbildung und die angeregte IQSH-Handreichung sind richtige Ansätze, die in der Breite wirken müssen.

    Gerade weil MIA SH erst seit 2024 arbeitet, braucht die Meldestelle zudem verlässliche Perspektiven. Die Landesregierung muss sich im Bund für Planungssicherheit einsetzen und frühzeitig klären, wie die Arbeit der Meldestelle langfristig abgesichert werden kann. Karin Priens geplantes Vorgehen bei 'Demokratie leben' darf am Ende nicht diejenigen treffen, die Vertrauen aufbauen, Diskriminierung sichtbar machen und demokratische Strukturen vor Ort stärken."

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  • 25.06.2026

    Annabell Krämer: Endlich ist die Katzenschutzverordnung da

    Zur Katzenschutzverordnung, die am 1. Juli 2026 endlich in Kraft treten soll, erklärt die stellvertretende Vorsitzende und tierschutzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer: 

    "Opposition wirkt! Es ist gut, dass die Landesregierung den eineinhalb Jahre alten Beschluss des Landtages nun endlich umsetzt. Allerdings bleibt die Frage, warum dafür erst wiederholte parlamentarische Nachfragen und beharrliches Einfordern notwendig waren. Dass die Umsetzung nun erst erfolgt, zeigt einmal mehr, dass Beschlüsse des Parlamentes von dieser Landesregierung offenbar nicht mit der notwendigen Priorität behandelt werden. Doch nun liegt endlich das Ergebnis vor und das ist vor allem für den Tierschutz eine gute Nachricht."

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  • 25.06.2026

    Anne Riecke: Kein pauschales Verbot der Krabbenfischerei im Nationalpark Wattenmeer

    Zur unklaren Zukunft der Krabbenfischer im Schleswig-Holsteinischen Wattenmeer erklärt die fischereipolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anne Riecke:

    "Wenn über die Krabbenfischerei gesprochen wird, werden nicht nur Fangmethoden und Schutzgebiete adressiert, sondern auch und vor allem Familienbetriebe, die seit vielen Generationen von und mit dem Meer leben. Es ist ein offenes Geheimnis, dass diese Betriebe seit vielen Jahren unter erheblichem wirtschaftlichem Druck stehen. Zusätzliche Einschränkungen oder Verbote gefährden diese Existenzen enorm. Klar ist, dass das Wattenmeer als UNESCO-Weltnaturerbe einen besonderen Schutz verdient und gerade deshalb brauchen wir eine Balance zwischen Naturschutz auf der einen und nachhaltiger Nutzung auf der anderen Seite. Ein pauschales Verbot der Krabbenfischerei wird dem allerdings nicht gerecht.

    Das Bundesnaturschutzgesetz verfolgt das Ziel, den überwiegenden Teil eines Nationalparks einer möglichst ungestörten natürlichen Entwicklung zu überlassen. Schleswig-Holstein hat sich bewusst für einen ausgewogenen Weg entschieden: Mit dem Nationalparkgesetz wird festgeschrieben ist, dass die erwerbsmäßige Fischerei auf Fische und Krabben in der bisherigen Art zulässig ist. Diese Entscheidung zeigt, dass Naturschutz und verantwortungsbewusste Küstenfischerei keine Gegensätze sein müssen.

    Während nun aber Landwirtschaftsministerin Schmachtenberg den Fischern versichert, dass sich nichts ändern soll, spricht Umweltminister Goldschmidt von einer Ausweitung nutzungsfreier Flächen auf 50 Prozent. Wir fordern Klarheit und kein Regierungschaos. Unsere Küstenfischer haben ein Recht darauf, zu erfahren, welcher Weg denn nun eingeschlagen wird. Es ist ein Angriff auf die gelebte Küstentradition, wenn die Krabbenfischerei, die seit Jahrhunderten zur Geschichte unserer Nordseeküste gehört, infrage gestellt wird."

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  • 08.11.2018

    Anita Klahn zu TOP 12+24 „Einführung einer verpflichtenden Kita-Datenbank“

    In ihrer Rede zu TOP 12+24 (Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und –pflegestellen und Einführung einer verpflichtenden Kita-Datenbank) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und kitapolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:

    „Kinder sind unsere Zukunft. Wir wollen junge Menschen ermutigen, Familien zu gründen und Kinder zu bekommen. Aber sie sollen dabei keine Zukunftsängste haben müssen; keine Sorgen, ob die Familiengründung finanziell machbar ist und sie dürfen sich nicht sorgenvoll fragen müssen, ob es gelingt, Familie und Beruf miteinander zu verbinden. Es ist daher eine gemeinsame Aufgabe von Politik und Gesellschaft, Familien zu unterstützen. Erfolgreiche Familienpolitik unterstützt junge Familien im Alltag und orientiert sich konkret an deren Bedürfnissen. Das traditionelle Familienmodell ist nicht mehr vorherrschend. Sowohl Väter als auch Mütter gehen einer Erwerbstätigkeit nach. Die Arbeitswelt erfordert heute eine große zeitliche und auch räumliche Flexibilität.

    Um also Familie und Beruf miteinander zu vereinbaren, braucht es häufig großes organisatorisches Geschick. Vor allem wenn die Kinder klein sind und damit ein hoher Betreuungsbedarf besteht. Gute und familienunterstützende Politik lässt sich also auch daran messen, ob sie die Verantwortung für ein gut ausgebautes, bezahlbares und vor allem verlässliches Betreuungsangebot übernimmt, welches auch ein individuelles Wunsch- und Wahlrecht den Eltern ermöglicht.

    An dieser Stelle möchte ich kurz auf den Antrag des SSW eingehen. Ihr Antrag greift einen für Eltern sehr wichtigen Punkt auf, nämlich das Wunsch- und Wahlrecht. Wir haben dieses sehr wichtige Recht auf unserer Agenda, aber ich möchte es ehrlicherweise in den bereits laufenden Gesamtprozess unserer großen Kita-Reform einbinden. Denn um die Umsetzung sicherzustellen, brauchen wir eine bessere Bedarfsplanung als bisher. Und für diese brauchen wir die flächendeckende und nunmehr auch verpflichtende Kita-Datenbank, die seit Mitte 2016 als sogenanntes Kita-Portal modellhaft erprobt ist. Gestartet ist sie mit 60 Kindertageseinrichtungen, inzwischen nutzen 795 Kindertageseinrichtungen und 277 Tagespflegepersonen diese Datenbank. Die Kita-Datenbank soll den Familien die Suche nach einer für sie geeigneten Betreuung erleichtern, ihnen freie Kapazitäten aufzeigen. Alle wichtigen Informationen über Öffnungszeiten, pädagogische Konzepte, Barrierefreiheit und Kosten sollten hinterlegt sein. Aktuell ist nur die Bewerbung für einen Betreuungsplatz möglich, aber perspektivisch sollte es auch die Anmeldung sein.

    Gleichzeitig dient die Datenbank den Trägern und Kommunen als verlässliche Grundlage für die Bedarfsplanung, denn sie beinhaltet Auswertungsmöglichkeiten im Bereich der Statistiken auf Gemeinde- und Trägerebene. So können beispielsweise die Kinder- und Jugendhilfestatistik automatisch erstellt werden, aktuelle Wartelisten geführt, freie Plätze in der Kita angezeigt, Soll-/Ist-Vergleiche bei der Belegung, Berichte über die Anzahl auswärtiger Kinder oder Berichte über die Anzahl der betreuten Integrations-Kinder dargestellt werden. Und daraus ergibt sich auch die Notwendigkeit, dass alle Einrichtungen erfasst sind. Eltern haben damit einen umfassenden Überblick und können ihre Wahl treffen. Kommunen erkennen frühzeitiger konkrete Bedarfe und können reagieren. Ich verbinde damit die Hoffnung, dass Eltern nicht mehr verzweifelt auf den erlösenden Bescheid warten müssen, ob sie überhaupt einen Betreuungsplatz bekommen, und ob sie ihre berufliche Tätigkeit fortführen können.

    Gute und familienunterstützende Politik erkennt, was Familien wollen. Ich denke, dass ich für alle Fraktionen sagen kann, dass wir diese Verantwortung gemeinsam tragen und nach Lösungen suchen. Denn anders können wir die große Kita-Reform nicht nachhaltig gestalten. Daher spreche mich für eine Ausschussüberweisung des SSW-Antrags aus. Unserem Antrag könnte man zustimmen, aber auch hier ist eine Beratung im Ausschuss möglich.“

    Es gilt das gesprochene Wort!

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  • 18.07.2018

    Jörg Hansen: Eine gute Landespolizei braucht beste Ausbildung

    Anlässlich der heutigen Berichterstattung zur Neustrukturierung der Poli-zeiausbildung in Schleswig-Holstein, erklärt der polizeipolitische Sprecher, Jörg Hansen:

    „Der Vorstoß von Innenminister Grote ist zu begrüßen. Wir werden jede Verbesserung der Polizeiausbildung mittragen und sind gespannt auf das in Aussicht gestellte Konzept zur Neustrukturierung der Polizeiausbildung. In-wieweit hierin schon eine wirksame Konsequenz hinsichtlich der im Raume stehenden Vorwürfe um die Polizeischule in Eutin gesehen werden kann, wird sich zeigen. Der Innenminister verweist zurecht darauf, dass der Sach-verhalt noch nicht hinreichend geklärt ist.

     

    Nicht nur vor dem Hintergrund der Vorkommnisse in der PDFAB in den letz-ten Monaten macht es Sinn über neue Strukturen bei der Polizeiausbildung zu diskutieren. Für uns Freie Demokraten hat die personelle Aufstockung der Landespolizei weiterhin Priorität. Die damit verbundene fortlaufende Ausweitung der Ausbildungskapazitäten macht es unausweichlich auch über eine Anpassung der Ausbildungsstrukturen zu reden.

    Dass nunmehr auch die Wasserschutzpolizei sichtbar gestärkt werden soll, ist ein starkes und richtiges Signal. Wir Freie Demokraten haben den Kahl-schlag bei der Wasserschutzpolizei im „Land zwischen den Meeren“ für einen fatalen Irrweg gehalten und stets hart kritisiert. Es ist gut, dass dieser Irrtum korrigiert wird.“

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  • 25.06.2026

    Heiner Garg: Beim Hitzeschutz darf Schwarz-Grün nicht weiter von Hitzewelle zu Hitzewelle vertrösten

    Zur aktuellen Debatte über den Hitzeschutz in Schleswig-Holstein erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Heiner Garg: 

    „Die Landesregierung werkelt viel zu lange an elementaren Herausforderungen herum, statt sie endlich zu lösen. Hitzeschutz ist kein abstrakter Teil der Klimadebatte, sondern betrifft alle Menschen ganz konkret im Alltag. Wenn das Thermometer über 30 Grad steigt, geht es nicht um Symbolpolitik, sondern um Gesundheitsvorsorge.

    Die Landesregierung kennt die Risiken seit Jahren aus ihren eigenen Unterlagen. Bereits im Juli 2017 wurde im ‚Fahrplan Anpassung an den Klimawandel‘ festgehalten, dass Hitzeperioden direkte Folgen für die Gesundheit haben und insbesondere ältere, pflegebedürftige und kranke Menschen sowie Kleinkinder gefährden. Wenn solche Risiken seit Jahren offenkundig sind, beim konkreten Schutz aber weiterhin vor allem auf allgemeine Trinkempfehlungen und Zuständigkeitsverweise gesetzt wird, ist das politisch nicht mehr erklärbar.

    Bisher kommt die Landesregierung beim Hitzeschutz nur im Schneckentempo voran. Das Land hat keinerlei Überblick über öffentliche Trinkwasserangebote und verweist auf Träger und Kommunen. Dabei ist das nur einer von mehreren relevanten Bereichen. Aus Risikoanalysen, Fahrplänen und Zuständigkeitsverweisen entsteht noch kein Schutz vor Hitze.

    Schleswig-Holstein muss besser vorbereitet in die nächste Hitzewelle gehen. Es geht an der Lebensrealität vieler Menschen vorbei, wenn das Gesundheitsministerium die Lage mit dem Hinweis relativiert, im Norden werde es nicht so warm wie in anderen Regionen. Entscheidend ist, dass hohe Temperaturen auch in Schleswig-Holstein zu Dehydrierung und weiteren hitzebedingten Erkrankungen führen oder bestehende Erkrankungen verschlimmern können.

    Besonders betroffen sind Menschen, die sich selbst nur schwer schützen können. Dazu gehören hochbetagte und alleinlebende Menschen, Kranke, Pflegebedürftige, Kinder sowie obdachlose Menschen, denen vielerorts der Zugang zu Trinkwasser, Schatten und kühlen Rückzugsorten fehlt.

    Wenn die Klimarisikoanalyse des Landes für den Süden Schleswig-Holsteins künftig bis zu zwölf heiße Tage im Jahr erwartet, darf Schwarz-Grün nicht weiter von Hitzewelle zu Hitzewelle vertrösten. Nötig sind jetzt konkrete Maßnahmen wie Trinkwasserangebote, kühle Rückzugsorte und verbindliche Schutzkonzepte für sensible Einrichtungen. Hitzeschutz darf nicht nur in Broschüren stehen bleiben.

    Die Landesregierung muss dafür auch landesgesetzliche Vorgaben anpassen, wie andere Bundesländer es bereits vormachen. Und noch ein heißer Tipp zum Abschluss: Eine entsprechende Berücksichtigung notwendiger Maßnahmen würde auch der Novelle des Landeskrankenhausgesetzes gut tun."

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