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  • 01.06.2015

    Christopher Vogt: Dank der Maut-Opportunisten droht nun die PKW-Maut für alle

    „Es ist keine Überraschung und völlig richtig, dass es nun seitens der EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland geben wird. Diese Maßnahme hat die Bundesregierung ja geradezu herausgefordert. Wenn der CSU-Generalsekretär nun über eine vermeintliche Einmischung der Kommission in nationale Interessen fabuliert, macht dies erneut sehr deutlich, auf welch populistischen Pfaden die bayrische Regionalpartei mittlerweile wandert. Es ist doch offensichtlich, dass die schwarz-rote PKW-Maut einseitig Fahrzeughalter aus anderen EU-Staaten diskriminiert.

     

    Spannend ist also weniger die Frage, ob die Maut europarechtswidrig ist, sondern vielmehr, was aus dieser Feststellung politisch folgen wird. Unsere Hoffnung ist, dass dieser Maut-Irrsinn dann endlich vom Tisch ist. Unsere Sorge ist jedoch, dass dann auch die inländischen Fahrzeughalter die PKW-Maut ohne eine Erstattung über die KFZ-Steuer werden zahlen müssen. Vor diesem Szenario haben wir stets gewarnt, weil wir uns nie vorstellen konnten, dass diese Maut ohne Auswirkungen auf die deutschen Autofahrer bleiben würde.

     

    Die Geschichte dieser Maut ist schon jetzt eine Geschichte der gebrochenen Versprechen: Erst hat die Kanzlerin ihr Wort gebrochen, dann die SPD und schließlich auch die rot-grün-blaue Landesregierung, die entgegen dem von ihr selbst initiierten Landtagsbeschluss nicht den Vermittlungsausschuss des Bundesrates angerufen hatte, um Nachbesserungen durchzusetzen. Jetzt droht sich dieser Betrug am Wähler dank der vielen Maut-Opportunisten noch einmal auszuweiten, wenn am Ende auch die deutschen Autofahrer zahlen müssen. Ich habe den Eindruck, dass dies der Bundesregierung insgeheim sehr entgegen kommen würde. Der Sündenbock würde dann mal wieder in Brüssel sitzen.“

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  • 27.05.2015

    Wolfgang Kubicki: Große Koalition fordert Verfassungsklage geradezu heraus

    „Mit dem heutigen Kabinettsbeschluss zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung hat sich die Bundes-SPD in Bürgerrechtsfragen endgültig als ernstzunehmende politische Kraft ins Abseits gespielt. Es ist vor allem das zweifelhafte Verdienst Sigmar Gabriels, dass die deutsche Sozialdemokratie mit dieser Initiative staatliche Datenschnüffelei über die Belange unbescholtener Bürgerinnen und Bürger stellt.

     

    Bis heute gibt es keine Beweise dafür, dass anlasslose Vorratsdatenspeicherung schwere Straftaten verhindert bzw. die Aufklärungsquote erkennbar erhöht. Vielmehr bewirkt dieses verfassungs- und europarechtswidrige Instrument, dass die Unschuldsvermutung in eine Schuldsvermutung umgekehrt wird. Die Daten jedes Bürgers werden ohne Unterschied gespeichert, auch wenn er nicht im Entferntesten mit schweren Straftaten in Verbindung zu bringen ist. Die Große Koalition erweist dem freiheitlichen Rechtsstaat damit einen Bärendienst.

     

    Der verfassungsrechtlich verträgliche Ausweg wäre in diesem Zusammenhang das sogenannte ‚Quick-Freeze-Verfahren‘, also die Speicherung der Daten aufgrund eines konkreten Verdachtes. Die Große Koalition hat jetzt einen anderen Weg gewählt – und fordert die Verfassungsklage damit geradezu heraus.“

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  • 05.09.2018

    Dennys Bornhöft zu TOP 20 „Rahmenbedingungen für Freiwilligendienste verbessern"

    In seiner Rede zu TOP 20 (Rahmenbedingungen für Freiwilligendienste verbessern) erklärt der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

    „Ein freiwilliges Engagement zwischen zwei Lebensabschnitten, sei es im sozialen, kulturellen, sportlichen oder auch im ökologischen Bereich, kann für junge Menschen viele Türen öffnen. So mancher sieht sich in einem bestehenden Berufswunsch bestätigt, während andere völlig neue Talente entdecken und weiterentwickeln. In dieser Zeit erlernte Kompetenzen können einen Grundstein für einen selbstbewussteren Schritt in das Studium oder die Ausbildungszeit legen. Jugendliche und junge Erwachsene, die sich nach der Schulzeit engagieren, bewegen sich oft zum ersten Mal für längere Zeit außerhalb des gewohnten, eigenen Lebensumfeldes. Darüber hinaus wird ein gesellschaftlicher Beitrag geleistet, dem unser aller Respekt gebührt. Dieses Engagement muss deshalb durch adäquate Rahmenbedingungen entsprechend gewürdigt und unterstützt werden.

    Anders steht es um Engagement, zu dem man verpflichtet wird. Die Sommerloch-Debatte um die Dienstpflicht war wenig förderlich, um Engagement zu würdigen. Während zunächst der angebliche Bedarf junger wehrfähiger Personen für die Bundeswehr vorgeschoben wurde, kamen sehr schnell die Forderungen nach Dienstpflichtigen, die in den Pflegeheimen zum Einsatz kämen, um den Notstand in der Pflege zu reduzieren. Den Fachkräftemangel bekommen wir so sicherlich nicht behoben. Selbst hochrangige Vertreter der Bundeswehr sagen, dass man keine Zwangsdienstler brauche, sondern Fachkräfte. Statt sich mal wirklich konkret Gedanken um die Besserstellung, finanziell wie auch organisatorisch, des Pflegeberufes zu machen wünscht man sich also lieber wieder die Zivis herbei. Das zeigt doch, wie wenig man den eigentlichen examinierten Pflegeberuf wertschätzt.

    Als junger Abgeordneter finde ich es auch immer wieder spannend, mit welcher Selbstverständlichkeit gefordert wird, zwangsweise ein Lebensjahr öffentlichen Aufgaben zur Verfügung zu stellen. Wohingegen in Anbetracht der Schieflage der Generationengerechtigkeit mit der gleichen Selbstverständlichkeit ein Jahr länger zu arbeiten natürlich als indiskutabel gilt.

    Das Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten, kurz Jugendfreiwilligendienstegesetz, deckt als Bundesgesetz viele konkrete Eckpunkte bezüglich der Förderung der Jungendfreiwilligendienste ab. Jedoch können das Land, die Kommunen und die jeweiligen Träger in einigen Punkten noch unterstützend tätig werden. Die Freiwilligendienste müssen für junge Menschen attraktiv bleiben. Wir müssen uns bewusst machen, dass ein bodenständig anmutender Freiwilligendienst in der Nähe des Heimatortes in den sozialen Medien mit schillernd ausgeschmückten Work&Travel- und Au-pair- Aufenthalten im oftmals exotischen Ausland konkurriert. Das erweckt den Eindruck, dass ein Jahr in der Otteraufzuchtstation, dem Sportverein oder beim Essensausfahren für Senioren im Vergleich zum Fruit Picking nahe des Great Barrier Reef ein eher angestaubtes Unterfangen sei. Allerdings ist es eher nur ein Eindruck, da die Bewerberzahlen auf die Plätze der Freiwilligendienste stets sehr hoch sind.

    Insofern müssen wir uns fragen, welchen Zweck die Forderung des SSW zum Ausbau der Öffentlichkeitsarbeit verfolgt. Wenn lediglich mehr Bewerber für eine gleichbleibende Anzahl an Stellen das Ergebnis ist, haben wir Geld dafür ausgegeben, junge Menschen eher unglücklich zu machen. Ein Marketing, welches generell auf die Vielfältigkeit und Chancenfülle der Freiwilligendienste hinweist, auch um das Engagement öffentlich mehr wertzuschätzen, wäre natürlich etwas anderes. Ein Freiwilligendienst, der auf ehrenamtlichem Engagement fußt, kann von der Entlohnung bzw. Entschädigung nicht mit einem regulären Job oder auch den meisten Ausbildungsverhältnissen mithalten. Das muss es auch nicht zwingend, da ein FSJ nicht zur Absicherung des Lebensunterhaltes gedacht ist. Ob aber die derzeitige Maximalhöhe von 390 Euro die richtige Höhe ist, oder ob man sich an der Minijob-Grenze orientieren sollte, können wir gerne diskutieren.

    Generell sind durch den vorliegenden Antrag viele Akteure auf unterschiedlichen Ebenen, Bund, Land, Kommunen sowie Private, angesprochen. Zum Teil scheinen Forderungen aus dem Antrag schon Usus zu sein wie z.B. die Vergünstigung beim ÖPNV. Ein konkreter Sachstand, wie es derzeit um die Freiwilligendienste in unserem Land bestellt ist, sollten wir uns über einen Bericht im Ausschuss einholen. Ich bitte daher die vorliegende Drucksache zur weiteren Beratung in den Sozialausschuss zu verweisen.“

    Es gilt das gesprochene Wort!

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  • 22.05.2015

    Christopher Vogt: Landesregierung zeigt wenig Rückgrat selbst bei elementaren Fragen

    „Am 27. November 2013 verkündete mein Lieblingssozialdemokrat Dr. Ralf Stegner: ‚Wenn Weihnachten und Ostern zusammengelegt wird im nächsten Jahr, dann kommt auch die Maut.‘ Da müssen wir ja letztes Jahr etwas verpasst haben, denn die Maut wurde nun beschlossen. Weihnachten und Ostern werden entgegen der Vorhersage von Herrn Stegner aber wohl auch dieses Jahr wieder getrennt voneinander an den bewährten Terminen zelebriert werden.

     

    Dass die Gesetz gewordene Stammtischparole mit dem Namen ‚Infrastrukturabgabe‘, die im Wahlkampf noch ‚PKW-Maut für Ausländer‘ hieß, nun beschlossen wurde, haben wir nicht nur einem Wortbruch der Kanzlerin, sondern auch der Bundes-SPD und der rot-grün-blauen Landesregierung zu verdanken, die sich bei jeder Debatte zum Thema – und das waren ja einige – massiv dagegen ausgesprochen hatte. Die Geschichte der unsinnigen PKW-Maut ist eine Geschichte der gebrochenen Versprechen. Die drei Bedingungen für die Einführung der Maut, die die SPD in den Koalitionsvertrag gebracht hatte, sind meines Erachtens nicht erfüllt. Dennoch hat die SPD die Maut im Bundestag passieren lassen.

     

    Das Umfallen der rot-grün-blauen Landesregierung im Bundesrat kommt für mich zwar nicht wirklich überraschend, aber es ist dennoch bemerkenswert, wie schamlos die Landesregierung hier Partei- vor Landesinteressen stellt.

     

    Mit seinen Vorschlägen zur Infrastrukturpolitik wie dem Schlagloch-Soli hat sich der Ministerpräsident nur selbst geschadet. Das konnten wir also gerade noch so aushalten. Mit seinem Verhalten im Bundesrat hat er aber – trotz seiner markigen Worte gegen die Maut im Vorwege – unserem Bundesland geschadet. Das können wir nicht gutheißen.

     

    Mit ihrem Verhalten im Bundesrat – also der unterlassenen Anrufung des Vermittlungsausschusses – missachtet die Landesregierung auch einen unmissverständlichen Beschluss des Landtages (Drucksache 18/2500), der sogar auf Antrag der Koalitionsfraktionen herbeigeführt wurde.

     

    Der Landtag hatte die Landesregierung mit seinem Beschluss aufgefordert, der Ausländer-Maut im Bundesrat nicht zuzustimmen und sich u.a. dafür einzusetzen, dass es eine Ausnahmeregelung für die deutsch-dänische Grenzregion geben wird, Schleswig-Holstein von den Einnahmen profitiert und die Mautkontrollbehörde beim Kraftfahrtbundesamt angesiedelt und der Standort Flensburg ausgebaut wird. All das hätte die Landesregierung in einem Vermittlungsverfahren aushandeln müssen.

     

    Diese Missachtung eines Parlamentsbeschlusses zeigt, wie wenig Rückgrat diese Landesregierung selbst bei elementaren Fragen für unser Bundesland hat. Die Landesregierung macht dieses anti-europäische Bürokratiemonster, weil führende Vertreter der rot-grün-blauen Koalition in Berlin noch was werden wollen und die Landesregierung durch ihre unseriöse Finanzpolitik auf jeden Cent vom Bund angewiesen ist. Eine Ansage des SPD-Bundesvorsitzenden und ein wenig Geld aus dem Bundeshaushalt reichen offenbar schon aus, um bei der Landesregierung eine 180-Grad-Wende herbeizuführen.

     

    Herr Ministerpräsident, was hat Herr Gabriel Ihnen denn eigentlich für Ihre Schützenhilfe im Bundesrat versprochen? Das müssen Sie uns und der schleswig-holsteinischen Öffentlichkeit erklären. Oder wollten Sie lediglich zur Verbesserung der Stimmung in der Berliner Koalition beitragen, wo der Haussegen angesichts der BND-Affäre ja eh schon schief hängt?

     

    Für höchst bedenklich halte ich auch die Aussage von Herrn Dr. Stegner, dass ein Anrufen des Vermittlungsausschusses ‚nicht lohnenswert‘ gewesen wäre. Wer so redet und handelt, beschleunigt die Politikerverdrossenheit in erheblichem Maße. Ich hätte zumindest bei Herrn Dr. Stegner ein Rest an politischem Rückgrat vermutet. Von dem alten Motto ‚links, dickschädelig und frei‘ ist bei der Nord-SPD nicht mehr viel zu finden.

     

    Und ich wundere mich auch wirklich sehr, dass die Grünen dieses Manöver im Bundesrat mitgemacht haben. Im Bundestag hatten sie massiv gegen dieses Vorhaben geschossen. Und es zeugt auch nicht von Souveränität, wenn angesichts einer solchen Missachtung von Landtagsbeschlüssen Reden zu Protokoll gegeben werden.“

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  • 22.05.2015

    Oliver Kumbartzky: Debatte über Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht ist offen zu führen

    „Was sich vor einigen Jahren andeutete, ist nun Realität: Der Wolf ist wieder da. Es ist zweifelsohne ein großer Erfolg der Bemühungen im Natur- und Artenschutz, dass in Deutschland wieder Wölfe leben. Und man muss sich im Klaren darüber sein, dass der Bestand weiter steigen wird, auch in Schleswig-Holstein. Schließlich ist der Wolf anpassungsfähig und er hat keine natürlichen Feinde.


    Nach den jüngsten Vorfällen – insbesondere der in Schierensee – ist auch klar, dass wir bei uns in Schleswig-Holstein eine ehrliche und sachliche Debatte darüber führen müssen, wie wir nun mit Wölfen umzugehen haben. Zu einer ehrlichen Debatte gehört auch die Frage, ob Schleswig-Holstein überhaupt ein geeigneter Lebensraum für Wölfe sein kann. Man darf nicht ausblenden – und die Piraten tun das mit ihrem Antrag leider – dass Schleswig-Holstein nicht nur das waldärmste Bundesland ist, sondern dass wir hier auch ein engmaschiges Straßen- und Wegenetz, weiträumige Weidehaltung und viel Naturtourismus haben.


    Das vor einigen Jahren eingerichtete Wolfsmanagement war aus damaliger Sicht richtig. Den ehrenamtlichen Wolfsbetreuern gebührt selbstverständlich Dank und Anerkennung. Heute müssen wir uns aber den neuen Begebenheiten stellen und das vorhandene Wolfsmanagement kritisch überprüfen und auch weitere Maßnahmen ergreifen. Das hat auch Umweltminister Habeck zumindest teilweise erkannt – doch leider etwas spät. Es musste erst zu den besagten Vorfällen kommen, ehe reagiert wurde. Und man muss es so sagen: Minister Habeck wirkt beim Thema Wolf recht hilflos. Es ist jetzt die Aufgabe der Landesregierung, die Sorgen von Schäfern und anderen Nutztierhaltern sowie die vorhandenen Ängste der Bürgerinnen und Bürger ernst zu nehmen.


    Ich möchte drei Aspekte herausstellen.


    Erstens: Die Landesregierung muss ihre Informationspolitik zum Thema Wolf deutlich verbessern. Wir brauchen schnell aktuelle Hinweise und Informationen für alle Menschen, die mit dem Wolf in Kontakt treten könnten. Das gilt für Wanderer und Hundehalter ebenso wie für die Jäger und Landwirte. Nur durch aktive Aufklärung können Vorurteile und Ängste gegen Wölfe abgebaut werden.


    Zweites: Es bedarf klarer Regelungen für Prävention und Schadensersatz. Gerade der Schadensersatz muss unbürokratisch, schnell und vollständig erfolgen. Wolfangriffe auf Schafherden belasten den Schäfer und seine Familie enorm. Die langen Wartezeiten für den Wolfnachweis strapazieren die Geschädigten zusätzlich. Das Verfahren muss deutlich optimiert werden.


    Drittens ist folgende Frage dringend zeitnah zu beantworten: Wie ist mit einem Wolf umzugehen, der spätnachts durch eine Kollision mit einem Fahrzeug am Straßenrand liegt und mit dem Tode ringt? Wer erlöst das Tier? Sollten hier nicht die gleichen Regeln gelten wir sie bei jedem anderen Wildtier auch? Der Umweg über das Ministerium bzw. einen Amtstierarzt kann nicht tierschutzgerecht sein. Es kann nicht sein, dass erst lange Meldestränge und Ferndiagnosen erfolgen müssen, ehe jemand mit Sachkunde und Genehmigung vor Ort ist.


    Wir sollten wirklich offen eine Debatte darüber führen, ob man den Wolf ins Jagdrecht überführt – selbstverständlich unter ganzjähriger Schonung. Ich halte es für falsch, die Aufnahme ins Jagdrecht von vornherein auszuschließen. Denn gerade für den eben skizzierten Fall muss schnell im Sinne des Tierwohls gehandelt werden.

     

    Darüber hinaus stellt sich noch die Frage, wie mit verhaltensauffälligen Wölfen ohne Scheu umzugehen ist. Auch hier könnte die Jägerschaft Unterstützung leisten.


    Um es zusammenzufassen: Die alleinige Zuständigkeit einiger Wolfsbetreuer ist wirklich kritisch zu überprüfen. Eine Einbindung der Jägerschaft wäre angebracht und sie wird ja auch angeboten. Auf dieses Angebot zu verzichten wäre nahezu sträflich.


    Wir brauchen im Land mehr Fach- und Sachkundige, die im Fall der Fälle mit der Rückendeckung aus dem Ministerium und den entsprechenden Befugnissen schnell reagieren können.


    Die momentane Habeck’sche Hilflosigkeit wird weder dem Wolf, noch den Menschen und den Nutztieren gerecht. Die vorhandenen Regelungen passen nicht mehr zur aktuellen Situation. Es hat in der Vergangenheit an der einen oder anderen Stelle viel Verharmlosung gegeben. Jetzt bedarf es klarer, neuer Spielregeln.“

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  • 22.05.2015

    Dr. Ekkehard Klug: Flüchtlingspakt ist nicht mehr als ein Zwischenschritt

    „Der ‚Flüchtlingspakt‘ ist nicht mehr als ein Zwischenschritt – viele Fragen bleiben offen, viele Probleme ungelöst.

     

    Bis Ende September soll der Innenminister mit der kommunalen Familie vereinbaren, wie die im Lande aufgenommenen Flüchtlinge in Zukunft weiter auf die Landkreise und die kreisfreien Städte verteilt werden.

     

    Werden die in Kiel, Lübeck und Flensburg in neuen Erstaufnahmeeinrichtungen aufgenommenen Flüchtlinge künftig auf die städtischen Quoten angerechnet – oder werden sie das nicht?

     

    Gibt es in Zukunft, wie es die Kommunen fordern, eine Regelung, der zufolge – ich zitiere Landrat Sager nach einem shz-Artikel vom 7. Mai – ‚offensichtlich aussichtslose Asylbewerber‘ gar nicht erst auf die Kommunen verteilt werden, sondern bis zur Abschiebung gleich in den landeseigenen Erstaufnahmeeinrichtungen verbleiben?

     

    In einem gestern (21. Mai) veröffentlichten shz-Artikel heißt es sogar: ‚Das Land strebt an, Flüchtlinge aus sicheren Herkunftsländern gar nicht erst aus den Erstaufnahmeunterkünften weiter in die Kreise und die Gemeinden zu verteilen. Das ist ein Ergebnis des Flüchtlingsgipfels vor rund zwei Wochen (wir berichteten)‘.

     

    Vor zwei Wochen, am 6. Mai, hat Herr Minister Studt jedoch auf meine entsprechende Frage hin im Innenausschuss erklärt, dies sei weder Praxis noch Absicht der Landesregierung; es werde lediglich darüber diskutiert, ob man so verfahren könne, falls die Asylverfahren sogenannter ‚sicherer Fälle‘, wie vom Bundesinnenminister angekündigt, tatsächlich auf zwei bis drei Wochen verkürzt würden.

     

    Derzeit dauern solche Verfahren laut Auskunft der Landesregierung jedoch bis zu sechs Monate. Und die Landesregierung hat, wie mir in der Antwort auf eine Kleine Anfrage mitgeteilt worden ist, nicht die geringste Ahnung, wie es im Lande um die personelle Aufstockung der hierzulande angesiedelten Entscheider-Stellen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge bestellt ist. Das ist ganz einfach ein großer weißer Fleck auf dem Radarschirm der Landesregierung.

     

    Ich fordere Sie auf, Herr Innenminister, uns hier im Landtag mitzuteilen, welche Haltung die Landesregierung zum Verbleib sogenannter ‚sicherer Fälle‘ in den landeseigenen Erstaufnahmeeinrichtungen vertritt: Entspricht das, was der von mir zitierte Presseartikel gestern als Ergebnis des ‚Flüchtlingsgipfels‘ von vor zwei Wochen darstellt, wirklich den Tatsachen, oder gibt dieser Pressebericht ein völlig unzutreffendes Bild wider?

     

    Und es gibt noch weitere Baustellen. Gesundheitskarte, ‚Deutsch-als-Zweitsprache‘-Zentren und eine dazu passende Lehrerausbildung – dies sind hierzu einige Stichworte. Es ist also offensichtlich notwendig, dass sich das Parlament über die Umsetzung der angekündigten Vorhaben fortlaufend berichten lässt; der dazu vorliegende Antrag scheint mir deshalb auch sinnvoll zu sein.

     

    Für eine erfolgreiche Integration der hierzulande aufgenommenen Flüchtlinge gibt es einige wesentliche Voraussetzungen. Dazu gehören neben einer intensiven Vermittlung deutscher Sprachkenntnisse vor allem auch Integrationskurse, die diesen Menschen einen Einblick in staatliche, gesellschaftliche und kulturelle Gegebenheiten des Landes vermitteln, in dem sie Aufnahme gefunden haben.

     

    Für eine berufliche Integration ist schließlich die in breitem Umfang erforderliche Vermittlung von Praktika unabdingbar. Auch wenn viele dieser Migranten über eine qualifizierte Ausbildung und Berufserfahrung verfügen: Ohne eine Einführung in die hier in Deutschland geübte berufliche Praxis wird der Einstieg in den hiesigen Arbeitsmarkt sehr oft schwierig sein. Und da stellt sich natürlich die Frage, ob die Landesregierung hierbei für Ausnahmeregelungen beim Mindestlohn eintritt, damit in Zukunft auch eine entsprechende Zahl von Praktikumsplätzen verfügbar sein wird.

     

    Der ‚Flüchtlingspakt‘ vom 6. Mai hat nicht die Lösung der zahlreichen in diesem Zusammenhang bestehenden Probleme gebracht.

     

    Ich zitiere den Präsidenten des schleswig-holsteinischen Städtetages, Bürgermeister Bernd Saxe: ‚Das hier kann nur ein Zwischenschritt sein...‘ (Lübecker Nachrichten, 7. Mai 2015).“

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  • 22.05.2015

    Christopher Vogt: Die S 21 kommt viel zu langsam voran

    „Zum Ausbau der AKN-Linie A1 zur S21 gibt es ja einstimmige Beschlüsse in der Hamburgischen Bürgerschaft und im Schleswig-Holsteinischen Landtag. Das ist nun wirklich nicht selbstverständlich. Es ist nicht zuletzt das Verdienst des ehemaligen Vorsitzenden des Wirtschaftsausschusses, Bernd Schröder von der SPD, der mittlerweile leider verstorben ist.

     

    Die politische Unterstützung ist deshalb so groß, weil es sich um ein sinnvolles Projekt handelt. Mittlerweile ist bekannt, dass der Kosten-Nutzen-Faktor positiv ist. Seit den erfreulichen Beschlüssen in der Hamburger Bürgerschaft und im Schleswig-Holsteinischen Landtag ist das Projekt zwar etwas vorangekommen, aber: das Projekt kommt insgesamt zu langsam voran.

     

    Und ist eben leider noch nicht gesichert, dass es auch tatsächlich realisiert wird – wie aus der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage des Kollegen Dornquast hervorgeht. Vor allem für den Kreis Segeberg wäre das Projekt ein großer Gewinn, eine Region, die noch lange mit dem A7-Ausbau zu tun haben wird.

     

    Wir brauchen vor allem eine Stärkung des SPNV im Hamburger Rand, also mehr Park+Ride-Möglichkeiten. Denn es ist klar, dass erst dann mehr Pendler auf die Züge umsteigen, wenn man bessere Bahnangebote hat.

     

    Es war ja nie ein Geheimnis, dass Hamburg ein großes Interesse an der S4 hat und sich das Interesse der Hamburger an der S21 eher in Grenzen hält. Aber: Beide Projekte gehören für uns zusammen. Der S4-Ausbau ist noch lange nicht gesichert, die Finanzierung noch in weiten Teilen unklar. Das Gleiche gilt ja leider auch bei der S21. Mein Eindruck ist aber, dass nicht nur die Finanzierung – also die Frage, ob die benötigten GVFG-Mittel vom Bund kommen – ein Problem ist.

     

    Die Landesregierung bzw. Verkehrsminister Meyer sind in der Pflicht zu erklären, was Sache ist: Warum hakt es jetzt noch? Wie kann der Projektverlauf beschleunigt werden?

     

    Wenn über die vorliegenden Anträge heute abgestimmt werden soll, möchte ich darum bitten, dass der Änderungsantrag der Koalition zu einem selbständigen Antrag erklärt und abschnittsweise abgestimmt wird. Dem zweiten und dritten Punkt könnten wir nämlich zustimmen.

     

    Dem CDU-Antrag könnten wir ebenso zustimmen. Wir hatten bereits u.a. zu diesem Thema eine gemeinsame Sitzung mit dem Hamburger Verkehrsausschuss. Ich werde anregen, dass bald der Gegenbesuch der Hamburger in Schleswig-Holstein erfolgt. Dann sollten wir dieses Thema gemeinsam mit den Kollegen aus der Bürgerschaft und dem Senat beraten.“

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  • 22.05.2015

    Dr. Ekkehard Klug: Zu einer neuen europäischen Flüchtlingspolitik ist der Weg noch sehr weit

    „Der Antrag der drei Koalitionsfraktionen beschreibt Ziele, die man – zusammenfassend – als das Idealbild einer neu ausgerichteten Flüchtlingspolitik der Europäischen Union bezeichnen kann. Das ist sehr ehrenwert.

     

    Die ersten Reaktionen auf den kürzlich von der Brüsseler EU-Kommission unterbreiteten Vorschlag für eine neue EU-Flüchtlingspolitik haben aber auch mit aller Deutlichkeit gezeigt, wie weit wir noch von einer solchen Neuorientierung entfernt sind: Sehr weit.

     

    Man kann es auch noch drastischer formulieren: Der Antrag beschreibt ein Ideal, das sich aller Voraussicht nach nicht verwirklichen lässt. Also ein Antrag, der vielleicht nichts bewirken wird, außer dass er seinen Autoren ein gutes Gewissen verschafft. Dies wäre die ganz pessimistische Variante.

     

    Eine etwas weniger pessimistische Prognose könnte darauf hinauslaufen, dass die proklamierten Ideallösungen zumindest dazu beitragen, geringe Fortschritte zu erreichen. Zum Beispiel Beschlüsse wie der vom Krisengipfel der europäischen Staats- und Regierungschefs vereinbarte Ausbau der Kapazitäten für die Seenotrettung – ohne dass dabei freilich eine Rückkehr zu der im Herbst 2014 mangels europäischer Unterstützung eingestellten italienischen Mare-Nostrum-Hilfsaktion zustande kam.

     

    Das ist eine bittere Erkenntnis. Sie ist schlimm vor allem für die Menschen, deren Leben auf den Fluchtwegen nach Europa in höchster Gefahr ist; schlimm ist sie aber auch für all jene, die vom vereinten Europa mehr erwarten, als es absehbar zustande bringen wird.

     

    Der Vorschlag der EU-Kommission, anerkannte Flüchtlinge gerecht über die gesamte Europäische Union zu verteilen, hätte sicher bereits früher eingebracht werden müssen, aber er ist gleichwohl richtig.

     

    Und es ist geradezu aberwitzig, dass die Ablehnung dieses Vorschlags aus Brüssel postwendend unter anderem von jenen großen Mitgliedsstaaten kam, die durch ihre Politik nicht wenig zu der aktuellen Flüchtlingswelle von Nordafrika über das Mittelmeer nach Europa beigetragen haben.

     

    Die militärische Intervention Großbritanniens und Frankreichs im libyschen Bürgerkrieg hat zwar seinerzeit den Sturz der Gaddafi-Diktatur befördert, aber statt daraufhin stabile neue staatliche Strukturen zu schaffen, ist aus Libyen ein vollkommen zerrütteter ‚failed state‘ geworden. Und dort florieren mittlerweile Geschäftsmodelle wie Schutzgelderpressung und die brutale Ausbeutung von Menschen, die durch diese Region über das Mittelmeer nach Europa flüchten wollen.

     

    Die Mitgliedsländer der EU werden das Flüchtlingsproblem bei noch so gutem Willen nicht vernünftig und human lösen können, wenn sie sich nicht auch mir ganz anderem Nachdruck als bisher mit der Aufgabe befassen, in dieser Region zum Aufbau einer stabilen staatlichen Ordnung beizutragen.

     

    Falls Europa dies nicht gelingt, wird die katastrophale Entwicklung der vergangenen Monate nicht enden. Ich fürchte sogar, dass wir dann noch Schlimmeres erleben werden.“

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  • 21.05.2015

    Dr. Ekkehard Klug: Der grundsätzliche Verzicht auf Kontrollstellen ist falsch

    „Die verfassungsrechtlich garantierte Versammlungsfreiheit gehört zu den unentbehrlichen Wesensmerkmalen unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung. Ihre herausragende Bedeutung zeigt sich darin, dass sie der Minderheit die Möglichkeit gibt, Meinungen öffentlich zu artikulieren, womit ihr eine ausgleichende Funktion in der von Mehrheitsentscheidungen geprägten repräsentativen Demokratie zukommt.

     

    In welchem Zustand sich unser pluralistisches Gemeinwesen befindet, erkennt man denn auch am Umgang des Staates mit der Versammlungsfreiheit als politischem Teilhaberecht des Bürgers.

     

    Ein Versammlungsrecht muss deshalb in erster Linie immer der Grundrechtsgewährung, mithin dem Schutz der Versammlung dienen.

     

    Der von uns eingebrachte Gesetzentwurf hat diese Vorgabe ebenso berücksichtigt wie unser Änderungsantrag. Unser Ziel war es immer, den Rahmen des Versammlungsrechts möglichst weit zu fassen, um so die Gewähr für einen offenen und staatsfreien gesellschaftlichen Diskurs zu bieten.

     

    Dass der Änderungsantrag der Regierungskoalition diese Linie im Wesentlichen übernommen und – wie alle anderen Fraktionen auch – auf eine politische Instrumentalisierung des Versammlungsrechts verzichtet hat, begrüßen wir ausdrücklich.

     

    Aufgrund der großen inhaltlichen Schnittmenge halten wir den Entwurf in weiten Teilen auch für durchaus konsensfähig.

     

    Versammlungsrecht hat aber auch immer die Funktion der Gefahrenabwehr.

     

    Der Gesetzentwurf meiner Fraktion trägt dem Rechnung, indem er die Polizei mit Instrumenten ausstattet, um im Gefahrenfall nicht nur die öffentliche Sicherheit, sondern vor allem auch die Versammlung und deren Teilnehmer zu schützen. Wir wählen damit einen kooperativen und keinen repressiven Ansatz.

     

    Und hier machen eben die Punkte, in denen Ihr Entwurf hinter unserem zurückfällt, eine Zustimmung nicht möglich.

     

    Problematisch ist der Entwurf der Regierungsfraktionen allerdings nur in wenigen Punkten, auf die ich kurz eingehen möchte.

     

    Einen effektiven Versammlungsschutz kann es nur geben, wenn wir der Polizei auch praxistaugliche Instrumente an die Hand geben. Deshalb halten wir den Verzicht auf Kontrollstellen für falsch. Richtig ist jedoch, dass es eine anlasslose, routinemäßige Einrichtung von Kontrollstellen nicht geben darf.

     

    Bei Vorliegen einer unmittelbaren Gefahr für die Durchführung der Versammlung können Kontrollstellen aber durchaus sinnvoll sein.

     

    Bei Vorkontrollen handelt es sich nämlich gar nicht um einen Eingriff. Weder die Teilnahme an der Versammlung noch deren Form oder Inhalt werden hierdurch tatsächlich beeinträchtigt.

     

    Sie sind vielmehr Ausdruck des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes und tragen damit zum Schutz der Versammlung bei. Durch die Kontrollen können etwa bekannte Gewalttäter erkannt werden und nach Maßgabe der einschlägigen Rechtsgrundlagen dann am Betreten des Versammlungsorts gehindert werden. Die Kontrollen dienen also dazu, Personen, die ohnehin nicht unter dem Schutz der Versammlungsfreiheit an einer Demonstration teilnehmen wollen, die Teilnahme zu verbieten und auf diese Weise die Versammlung vor einer späteren Auflösung zu schützen.

     

    Wenn man aber ausgerechnet auf die polizeilichen Befugnisse verzichten würde, die letztlich das Versammlungsrecht stärken, dann konterkariert man letztlich die Versammlungsfreiheit bzw. deren Ausübung. Und daran ändert dann auch ein symbolträchtiger Titel des Gesetzes nichts.

     

    In der Schlussabstimmung werden wir daher beim Entwurf der Regierungsfraktionen mit Enthaltung votieren.“

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  • 21.05.2015

    Christopher Vogt: Wir brauchen echte Fortschritte beim Bürokratieabbau

    „Bürokratieabbau fordern viele politische Akteure immer wieder gern, aber tatsächlich kommen in Deutschland beinahe täglich neue Gesetze, Verordnungen, Erlasse und Richtlinien hinzu. Das ist kein rein deutsches Problem – auch wenn unser Land ja weltweit für sein viel zu kompliziertes Steuerrecht bekannt ist. In britisch geprägten Staaten gibt es in Parlamenten die interessante Tradition, die gesammelten Gesetzestexte auf dem Tisch in der Mitte des Plenarsaales aufzustellen. Wenn man dann Bilder aus früheren Jahrzehnten mit denen von heute vergleicht, erkennt man sehr schnell, wie stark auch dort die Vorschriften an Umfang zugelegt haben. Die langen Tische können die Gesetzestexte kaum noch aufnehmen.

     

    Demokratien haben also offenbar eine generelle Neigung, mit der Zeit immer mehr Bürokratie aufzubauen, was meines Erachtens an zwei Dingen liegt: Es gibt bei zu vielen politisch Verantwortlichen die ausgeprägte Neigung, alle Eventualitäten des Lebens gesetzgeberisch abdecken zu wollen. Und es mangelt bei selbigen an der Bereitschaft, auch mal Vorschriften wieder aufzuweichen oder sie ganz einfach ganz zu streichen, wenn sie mehr schaden als nutzen.

     

    Es ist also kein Naturgesetz, dass unsere Gesellschaft durch immer mehr Bürokratie zunehmend gelähmt wird. Es liegt an uns als Gesetzgeber, mehr Flexibilität zuzulassen. Ministerpräsident Albig ist mal mit dem Versprechen gestartet, Bürger und Unternehmen umfangreich bei der Bürokratie entlasten zu wollen. Gefolgt ist dann nichts.

     

    Zu seiner Verteidigung muss ich anfügen: Herrn Albig war damals offenbar nicht bekannt, dass die schwarz-gelbe Vorgängerregierung mit der Mittelstandsoffensive bereits alle Berichtspflichten an das Land abgeschafft hatte. Da war also nicht mehr viel zu machen. Leider hat es die rot-grün-blaue Landesregierung aber nicht beim Status Quo gelassen und – wie ja leider auch die auch aktuelle Bundesregierung – neue unnötige Bürokratie geschaffen.

     

    Die schwarz-rote Koalition auf Bundesebene hat allein im ersten Jahr ihrer Amtszeit den Deutschen neue Bürokratielasten im Umfang von fast 10 Milliarden Euro aufgebürdet (Tagesspiegel vom 26. April 2015). Die Folge dieser Politik ist, dass nach einer aktuellen Untersuchung (von TNS Emnid) mittlerweile 92 Prozent der Unternehmen die Bürokratiebelastung in Deutschland als hoch beziehungsweise sehr hoch ansehen und 96 Prozent der Befragten empfinden die Anzahl an Gesetzen und Verordnungen als zu hoch. Der Bundeswirtschaftsminister will die selbst geschaffenen Bürokratiemonster nun kaschieren und hat einen 25-Punkte-Plan zum Abbau von Bürokratie vorgelegt. Die 25 Vorschläge sind in der Mehrzahl wenig stichhaltig und klammern die selbst geschaffenen Bürokratiemonster natürlich komplett aus.

     

    Die CDU-Fraktion wiederum beschränkt sich mit ihrem vorgelegten Antrag auf das Vorschlagen der – grob übersetzt – ‚Eins rein-Eins raus‘- Regel, die Herr Gabriel auch ins Spiel gebracht hatte. Damit wäre aber nichts gewonnen beziehungsweise eingespart. Vorhandene Vorschriften durch neue im gleichen Umfang zu ersetzen, würde nichts anderes als das Festschreiben des Status Quo und damit Stagnation bedeuten. Zudem bleibt unklar, wie das in der Praxis überhaupt umgesetzt werden soll. Ich bedaure es außerordentlich, dass sich die CDU nun auch auf Landesebene von dem Anspruch verabschiedet hat, eine Partei des Bürokratieabbaus zu sein.

     

    Da meine Fraktion an echtem Fortschritt beim Bürokratieabbau interessiert ist, haben wir mit unserem Antrag konkrete Vorschläge vorgelegt. Unser Antrag kommt mit sechs Punkten zwar etwas schlanker, aber dafür auch deutlich zielgerichteter daher als die Liste des Bundeswirtschaftsministers. Wir schlagen einen Normenkontrollrat der Länder nach dem Vorbild des Nationalen Normenkontrollrates vor. Das dürfte auch den Grünen gefallen. Schließlich hat auch die Bundestagsfraktion der Grünen Gabriels Liste als völlig unzureichend kritisiert und eine Stärkung des Normenkontrollrates des Bundes gefordert.

     

    Des Weiteren greifen wir einen Punkt auf, der auch im Sonderausschuss Verfassungsreform diskutiert worden ist: Eine bürgerfreundliche Verwaltung muss aus unserer Sicht mit dem digitalen Wandel Schritt halten. Das soll nicht bedeuten, dass Bürgerinnen und Bürger ohne Internet keinen Zugang zu Behörden oder Verwaltungen mehr haben sollen – vielmehr soll es den Bürgerinnen und Bürgern in Zukunft verstärkt möglich sein, Verwaltungsgänge auch online zu erledigen und Anträge in digitaler Form einreichen zu können. Außerdem wollen wir die steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen verkürzen, Genehmigungsverfahren vereinfachen und wir wollen die Landesregierung auffordern, sich dafür einzusetzen, dass die Dokumentationspflichten beim Bundesmindestlohn zu verschlanken.

     

    Zu guter Letzt halten wir es für sinnvoll, Vereinfachungen beim Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes vorzunehmen. Es würde schon viel helfen, wenn nur noch die Gewinner der Ausschreibungen entsprechende Nachweise vorlegen müssten. Wenn es nach uns ginge, könnte man das Vergabegesetz und auch das unsägliche vermeintliche Korruptionsregister, das übrigens immer noch leer ist, sofort abgeschaffen. Das Vergabegesetz schadet dem Land, den Kommunen und den kleinen Unternehmen und hilft nur den Großen.

     

    Falls Sie sich heute noch nicht zu einer Zustimmung durchringen können, freue ich mich auf die inhaltliche Auseinandersetzung im zuständigen Wirtschaftsausschuss und erwarte die Gegenvorschläge der regierungstragenden Fraktionen voller Spannung.“

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  • 21.05.2015

    Dr. Heiner Garg: Rot-Grün-Blau entzieht sich der finanzpolitischen Verantwortung für gute Bildung

    „In dieser Debatte gilt es, zwei Punkte gesondert herauszugreifen. Zum einen können wir feststellen, dass die finanzpolitische Schwerpunktsetzung bei der Umsetzung des Kommunalpakets der Koalition schlicht falsch ist. Denn es ist finanzpolitische Realität, dass das angebliche rot-grün-blaue Schwerpunktthema ‚Bildung‘ zunehmend mit fremdem, also Bundes-Geld finanziert wird. Das bedeutet auch, dass diese Koalition am Ende nichts für die Krankenhausinfrastruktur zur Verfügung hat. Das ist fahrlässig und kurzfristig gedacht in einem Land, in dem die Bevölkerung immer älter wird und daher verstärkt auf eine gute medizinische Versorgung angewiesen sein wird.

     

    Zweitens stellt sich die Frage, ob freie Träger von Kitas von den Segnungen aus Berlin profitieren sollen. Denn wenn der Bund ein Investitionsförderungsgesetz mit dem Ziel verabschiedet, finanzschwache Kommunen zu entlasten, dann bedeutet das ausdrücklich nicht, dass der Bund die Träger von freien Kita-Einrichtungen fördern will. Es handelt sich um Mittel, die eins-zu-eins bei den Kommunen ankommen sollen.

     

    Es spricht überhaupt nicht dagegen, mehr finanzielle Mittel im Bereich frühkindlicher Bildung einzusetzen, aber dann muss das Land dieses aus den eigenen Mitteln bezahlen – und nicht Bundesmittel verwenden, die für andere Zwecke gedacht waren.“

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  • 21.05.2015

    Dr. Ekkehard Klug: Nach Frankfurt mussten wir uns auf den „schlimmsten denkbaren Fall“ vorbereiten

    „Zunächst möchte ich für meine Fraktion feststellen: Wir sind sehr froh darüber, dass es Mitte April während des G-7-Außenministertreffens in Lübeck nicht zu Vorfällen gekommen ist, wie sie leider kurze Zeit vorher in Frankfurt am Main die Blockupy-Demonstrationen gegen die EZB-Neubau-Eröffnung begleitet haben. Dies ist eine große Erleichterung – für die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes und speziell der Hansestadt Lübeck, für die Polizeibeamtinnen und -beamten, die in Lübeck eine großartige Leistung erbracht haben, – und natürlich auch für uns alle, die wir in der Politik unseres Landes Verantwortung tragen.

     

    Unsere Landespolizei und die in Lübeck ebenfalls im Einsatz befindlichen Polizeikräfte des Bundes und anderer Länder verdienen ein großes Lob für ihr Geschick, die Umsicht und ihr Augenmaß.

     

    Wenn jetzt im Nachhinein von einigen kritisiert wird, all diese Maßnahmen zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit seien übertrieben gewesen, so möchte ich darauf erwidern: Nach Frankfurt war es angezeigt, sich auf den ‚schlimmsten denkbaren Fall‘ vorzubereiten. Alles andere wäre fahrlässig gewesen.

     

    Und es war auch nicht der Polizeieinsatz, der friedliche Demonstranten von der Wahrnehmung ihres Grundrechts auf Versammlungsfreiheit abgehalten hat. Richtig ist vielmehr, dass viele Menschen wegen der zuletzt in Frankfurt in Erscheinung getretenen Gewalttäter-Szene davon abgeschreckt worden sind, sich an einer friedliche Demonstration zu beteiligen – weil man befürchten musste, dass eine solche friedliche Kundgebung als Deckung für gewaltsame Ausschreitungen missbraucht werden könnte.

    Mit anderen Worten: Man darf Ursache und Wirkung nicht verwechseln, wenn man über dieses Thema spricht.

     

    Die Kosten der Veranstaltung sind in der Tat nicht von Pappe. Für das Land sind es – wie ja heute Morgen bereits der Presseberichterstattung zu entnehmen war – knapp fünf Millionen Euro. Eine Menge Geld, das man sicher für andere Sachen viel besser hätte verwenden können.

     

    Wer darüber jammert, dem sei allerdings gesagt: Ein Polizeistaat kostet erfahrungsgemäß sehr viel mehr, und abgesehen davon ist Freiheit ohnehin nicht in Geld aufzuwiegen.

     

    Ich empfehle daher, die Kosten der Veranstaltung nicht als den ganz großen Aufreger herzunehmen.

     

    Immerhin konnte Bürgermeister Bernd Saxe dadurch sein bestes Zahnpastareklamelächeln weltweit über die elektronischen Sender verbreiten – und das, wo er ja im Normalfall in seinem Amt nicht viel zu Lachen hat.

     

    Im Vergleich dazu hat sich der Herr Ministerpräsident, wie ich finde, mit ungewohntem Understatement dezent im Hintergrund gehalten – und auch das ist für die Schleswig-Holsteiner sicher eine neue Erfahrung gewesen.“

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  • 21.05.2015

    Oliver Kumbartzky: Gentechnik-Einsatz ist endlich transparent zu kennzeichnen

    „Die Koalition beklagt sich über einen möglichen Flickenteppich beim Gentechnik-Opt-out. Dabei gibt es durch die EU-Entscheidung bereits einen Flickenteppich – und zwar weil die einzelnen Mitgliederstaaten selber entscheiden können, ob sie Verbote erlassen. Der Kompromiss auf EU-Ebene ist zwar akzeptabel und schafft Rechtssicherheit, aber wirklich binnenmarktfreundlich ist er aufgrund des zu erwartenden Flickenteppichs nicht.


    Das geschaffene EU-Recht erlaubt kein nationales Gesetz, das den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen in Deutschland pauschal verbietet. Die Opt-out-Maßnahmen müssen mit dem EU-Recht in Einklang stehen. Sie müssen verhältnismäßig und auf zwingende Gründe gestützt sein. Insofern bezweifle ich stark, dass der vorliegende Antrag der Koalition überhaupt durchsetzbar ist.


    Die Berufsgegner der Gentechnik – auch das zeigt die heutige Debatte mal wieder – argumentieren hauptsächlich emotional. Es gibt leider bei vielen eine hohe Skepsis gegenüber Wissenschaft und Forschung. So wurde ja auch ohne wissenschaftliche Grundlage der EU-Binnenmarkt in Frage gestellt.


    Anstatt immer mehr Verbote zu ermöglichen, sollten die Verbraucher aufgeklärt werden. So können sie eigenverantwortlich entscheiden, ob sie Produkte kaufen wollen oder nicht. Und das bringt mich zu folgender Fragestellung: Warum gibt es noch kein Gesetz, wonach auf den Produktverpackungen von Lebens-, Arznei-, Futter-, Reinigungs- und Waschmitteln, Textilien und anderen Produkten klar zu kennzeichnen ist, dass bei deren Herstellung und Weiterverarbeitung gentechnologische Verfahren eingesetzt wurden? Bei aller Kritik an der Gentechnik sollte es doch möglich gemacht werden, den Verbrauchern transparent aufzuzeigen, wo Gentechnik eingesetzt wurde. So erhalten die Verbraucher endlich echte Wahlfreiheit. Vielen Verbrauchern ist leider völlig unklar, wie stark Gentechnik bereits zu unserem Alltag gehört.


    Vertrauen ist das wertvollste Kapital auch für die Land- und Ernährungswirtschaft. Deshalb ist mehr Transparenz, Sicherheit und damit Vertrauen zwischen Produzenten und Kunden herzustellen. Dem mündigen Verbraucher sollten die notwendigen Informationen für eine freie und fundierte Entscheidung für Einkauf und Ernährung zur Verfügung gestellt werden.

     

    Deshalb ist eine konsequente Prozesskennzeichnung für alle Lebensmittel und Konsumgüter, bei deren Produktion an irgendeiner Herstellungsstufe gentechnisch veränderte Organismen beteiligt sind, vonnöten. Nur so ist eine vollständige Aufklärung des Verbrauchers möglich.


    Gleichzeitig ist Wert zu legen auf eine wissenschaftliche und objektive Information und Verbraucherbildung über den Nutzen und Wert moderner Herstellungsmethoden.


    Mit dem vorliegenden Antrag machen es sich SPD, Grüne, SSW und Piraten zu leicht. Ich bezweifele stark, dass sich die Landesregierung und die SPD-Bundestagsfraktion durchsetzen werden. Ich erwarte, dass die Landesregierung den Umweltausschuss in dieser Sache auf dem Laufenden hält.“

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  • 05.09.2018

    Kay Richert zu TOP 5 „Änderung des Vergaberechts“

    In seiner Rede zu TOP 5 (Gesetz zur Änderung des Vergaberechts in Schleswig-Holstein) erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Kay Richert:

    „Wir haben das bestehende Vergaberecht anhand der Vorschläge der Evaluation geprüft und das Tariftreue- und Vergabegesetz (TTG) der Küstenkoalition zu einem mittelstandsfreundlichen, modernen Vergabegesetz weiterentwickelt, das es insbesondere kleinen Betrieben wieder erlaubt, an öffentlichen Ausschreibungen von Land und Kommunen teilzunehmen. Vergabefremde Kriterien haben wir dafür aus dem Gesetz entfernt.

    Die Küstenkoalition hatte die Evaluierung des Vergaberechts in Auftrag gegeben. Wenn man sich die Ergebnisse anschaut, fragt man sich, warum und wofür SSW und SPD dieses Gesetz heute so loben: Haben Sie Ihre eigene Evaluation nicht gelesen? Das TTG ist unpräzise und besonders hinsichtlich sozialer, innovativer, den Umweltschutz und die Energieeffizienz betreffender Aspekte unverständlich formuliert. Das stellt die Evaluation fest. Was bedeutet das? Das schafft Unsicherheit bezüglich der Vergabekriterien und schreckt alle Betriebe ab, die keine eigene Rechtsabteilung haben. Weiter stellt die Evaluation fest, dass 95 Prozent der Unternehmen einen immensen bürokratischen Mehraufwand beklagen, der oft nicht im Verhältnis zum Auftragsumfang steht. Einen erkennbaren Einfluss auf soziale Aspekte oder auf Umweltschutz und Energieeffizienz sieht dagegen kaum jemand. Das liegt vielleicht auch daran, dass eine echte Kontrolle der gemachten Vorgaben kaum stattgefunden hat. Schließlich empfiehlt die Evaluation auch das Einfrieren des vergaberechtlichen Mindestlohns und den Übergang in den Bundesmindestlohn. Und sie stellen sich jetzt hier hin und fordern genau das Gegenteil. Ich gestehe Ihnen ja zu, dass das TTG gut gemeint ist. In der Realität aber ist das TTG gescheitert, es benachteiligt gerade kleine Betriebe und sorgt so für die soziale Schieflage, die Sie gerne beseitigen wollen. Stellt sich die Frage: Warum sollen Großunternehmen gegenüber kleinen Betrieben bevorzugt werden?

    Wir haben das Vergaberecht modern, mittelstandsfreundlich und praktikabel gemacht: Redundante Regelungen aus dem Bundes- oder EU-Recht haben wir herausgenommen, da sie sowieso gelten. Das schafft Übersichtlichkeit. Der Verwaltungsaufwand wird deutlich reduziert. Konkrete Nachweise und Bescheinigungen sind erst vorzulegen, wenn der Auftrag vergeben wird. Das ist attraktiv für die Betriebe, weil kein unnötiger Aufwand betrieben werden muss. Auf bürokratische Berichts- und Nachweispflichten zu vergabefremden Kriterien kann verzichtet werden. ‚Kann‘, denn wir lassen den Vergabekammern hier einen großen Freiraum. So können die Ausschreibungen passgenau ausgestaltet werden. Das stärkt die Eigenständigkeit vor Ort. Und schließlich heben wir den Schwellenwert zum Vergabemindestlohn von 15.000 Euro auf 20.000 Euro maßvoll an. Sie sehen, wir haben uns bei der Entwicklung des TTG in ein mittelstandsfreundliches, modernes Vergabegesetz eng an die Ergebnisse der Evaluation gehalten.

    Lassen Sie mich noch kurz auf die Argumentation derer eingehen, die noch immer dem TTG anhängen und nicht wahrhaben wollen, dass dieses Gesetz unpraktikabel, diskriminierend und gescheitert ist. Sie sagen: ‚Das neue Vergaberecht unterwandert die Menschenrechte‘. Wahrscheinlich bezieht sich das darauf, dass auf die Anforderung von Nachweisen zu ökologischen und sozialen Standards verzichtet werden kann. Allerdings entspricht diese Regelung dem Bundesrecht und stellt keinerlei Verschlechterung zu bestehendem Recht dar. Sie sagen: ‚Durch Nachunternehmer wird der Mindestlohn unterlaufen‘. Das ist falsch. Das neue Vergabegesetz verpflichtet auch Nachunternehmer, den Mindestlohn einzuhalten. Das gilt auch für Leiharbeiter. Sie sagen: ‚Das neue Gesetz schreibt keine Personalübernahmen im ÖPNV vor. Das gefährdet Arbeitsplätze‘. Das gilt nur im sogenannten Unterschwellenbereich, also bei Ausschreibungen bis zu 221.000 Euro. Die weitaus meisten Verkehrsverträge liegen darüber und hier gibt es eine strenge Soll-Bestimmung. Sie sagen: ‚Arbeitnehmer in der Personenbeförderung werden hinsichtlich der ‚weiteren tariflichen Leistungen‘ beschnitten‘. Dieser Vorwurf macht mich in doppelter Hinsicht nachdenklich. Im ersten Entwurf des Vergabegesetzes fehlte dieser Passus tatsächlich. Ich persönlich wurde in Gesprächen mit DGB-Gewerkschaftsfunktionären darauf hingewiesen; ich weiß, dass es anderen Kollegen auch so ging. Und der Hinweis war auch berechtigt. Deswegen haben wir den Entwurf angepasst und die ‚weiteren tariflichen Leistungen‘ mit aufgenommen. Ich persönlich habe das meinen Gesprächspartnern mitgeteilt.

    Der DGB spricht bei seiner Petition davon, fair und ohne Tricks miteinander umzugehen. Fair wäre es, ehrlich zu sein und auf schrille Polemik zu verzichten. Leider wurde ganz bewusst auch dann noch Stimmung mit diesem Punkt gemacht, als die handelnden Personen bereits wussten, dass ihre Vorwürfe nicht stimmen. Ich finde das alles andere als fair. Und auch die Unterstellungen, hier würden Kinderarbeit und Umweltzerstörung auf Kosten der Steuerzahler befördert, ist schamlos. Wer so in die Schmutzkiste greift, muss ganz schön verzweifelt sein. Die Gewerkschaften sind auch weiterhin ein wichtiger Ansprechpartner in allen Belangen der Arbeit für uns. Für mich ganz persönlich hat dieses ‚Unehrlichsein‘ aber Kratzer auf dem Image des ehrlichen Vertreters der Arbeitnehmer hinterlassen.

    Mit dem Antrag des SSW sollen die Uhren zurück gedreht und das alte, gescheiterte Vergaberecht irgendwie doch erhalten werden. Das kann man nur ablehnen. Wir haben das alte TTG überwunden und ein modernes, mittelstandfreundliches und anwendbares Vergabegesetz geschaffen.“

    Es gilt das gesprochene Wort!

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  • 21.05.2015

    Dr. Heiner Garg: Kein Nachtrag ohne Hochschulen

    „Dass die CDU die mit der Verfassungsreform neu geschaffene Möglichkeit genutzt hat, und einen eigenen Nachtragshaushaltsentwurf vorgelegt hat, verdient Respekt. Und hinzuzufügen ist, dass sich die finanzpolitische Schwerpunktsetzung wohltuend abhebt von den bisher bekannt gewordenen Ankündigungen der Finanzministerin. Hätte sich die Union einer sachlichen Diskussion im Ausschuss gestellt, hätte dies sicherlich ein großer Tag für die CDU-Kollegen sein können. Weil die Union aber auf eine schnelle Befassung mit ihren eigenen Vorschlägen drängte, hat sie diese große Chance vertan.

     

    Für die FDP-Fraktion ist und bleibt ein Nachtragshaushalt ohne Berücksichtigung der Hochschulen nicht zustimmungsfähig. Abgesehen davon ist der Vorschlag der CDU für uns ebenfalls nicht zustimmungsfähig, da die wichtige Frage der Krankenhausinfrastruktur nicht eine Erwähnung findet.“

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  • 20.05.2015

    Anita Klahn: Finanzierung der Mehrgenerationenhäuser nicht zu Lasten der Kommunen und des Landes

    „Der Bund hat mit den Mehrgenerationenhäuser ein Angebot auf den Weg gebracht, dass bedarfsgerecht und individuell auf Problemsituationen aller Altersgruppen vor Ort flexibel reagieren kann. Die Mehrgenerationenhäuser wirken schon lange so, wie die jetzt von der Landesregierung initiierten Familienzentren es zukünftig sollen.

     

    Die Mehrgenerationenhäuser haben daher eine verlässliche Perspektive verdient. Es kann nicht sein, dass der Bund ein Programm anstößt, sich dann aber einfach aus der Finanzierung zurückzieht und von den Gemeinden und dem Land erwartet, dass diese die Finanzierungslücke schließen. Von der Sozialministerin Alheit erwarte ich daher, dass sie sich – wie ihr Amtsvorgänger Dr. Garg  in der vergangenen Legislaturperiode – dafür einsetzt, dass der Bund sein Programm verstetigt.

     

    Eines wurde in der heutigen Debatte auch klargestellt: Nach Aussage von Ministerin Alheit wird das Land kein eigenes Förderprogramm für die Mehrgenerationenhäuser auflegen. Das heißt im Klartext, dass die bereits durch den kommunalen Finanzausgleich geschwächten Kommunen allein gelassen werden – und die Mehrgenerationenhäuser ebenfalls.

     

    Die Landesregierung verzettelt sich mit ihren familienpolitischen Maßnahmen und sorgt eher für ein Gegeneinander als für ein Miteinander. Ein gemeinsames Konzept für die Fortführung von Mehrgenerationenhäusern und Ausbau von Koordinierungsstellen in Kindertagesstätten zu Familienzentren sowie deren gleichrangige Finanzierung fehlt. Hier darf es aber nicht zu Konkurrenzen kommen.“

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  • 20.05.2015

    Christopher Vogt: Wir wollen mehr Hochschulautonomie wagen

    „Wir wollen mehr Hochschulautonomie wagen: Aus diesem Grund hat die FDP-Fraktion den Entwurf eines Hochschulfreiheitsgesetzes in das parlamentarische Verfahren eingebracht.

     

    Der Landtag hat ja im Wesentlichen zwei Hebel, um den Hochschul- und Wissenschaftsstandort Schleswig-Holstein zu stärken: Zum einen die Zuschüsse, die das Land an die Hochschulen zahlt. Zum anderen das Hochschulgesetz, also der gesetzliche Rahmen, in dem sich die Hochschulen bewegen.

     

    Über die Zuschüsse des Landes an die Hochschulen debattieren wir hier ja mittlerweile regelmäßig, was daran liegt, dass die Landesregierung finanzpolitisch die falschen Schwerpunkte setzt: Angesichts der chronischen Unterfinanzierung der Hochschulen in unserem Bundesland, der in den letzten Jahren stark angestiegenen Studierendenzahlen und des bei uns ja noch bevorstehenden doppelten Abiturjahrganges im kommenden Jahr muss die Landesregierung hier endlich mehr tun.

     

    Den Hochschulen fehlt es nicht nur an Personal, Gebäuden und ganz grundsätzlich an Planungssicherheit, sondern leider auch an einer starken Lobby in den Reihen der Regierung.

     

    Es ist ja nicht so, dass die Landesregierung keine Möglichkeit gehabt hätte, den Hochschulen zu helfen. Die Entlastung des Landes bei den BAföG-Kosten durch den Bund hätte beispielsweise genutzt werden können, um die größte Not erst einmal zu lindern. So war es zwischen Bund und Ländern ja auch verabredet. Dass sich die Landesregierung an diese Absprache nicht gehalten hat, ist sehr bedauerlich.

     

    Der Hochschulpakt III ist natürlich richtig und angesichts des anhaltenden Studentenansturms auch ganz einfach notwendig, aber er ist eben nicht ausreichend, um den doppelten Abiturjahrgang im Jahr 2016 aufzufangen.

     

    Wenn die Hochschulpräsidien entsprechende Brandbriefe an die zuständige Ministerin schreiben, um diese auf ihre schwierige Lage aufmerksam zu machen und die Koalitionsfraktionen dann Anträge mit der beinahe schon provozierenden Überschrift ‚Schleswig-Holstein ist auf den doppelten Abiturjahrgang vorbereitet‘, dann muss schon von Realitätsverweigerung sprechen!

     

    Sie wissen es doch besser: Da muss man sich heute nur das Interview von Ministerin Alheit in den ‚Kieler Nachrichten‘ anschauen: Es soll nach all der Kritik doch noch nachgebessert werden. Was die Regierung da in Aussicht stellt, ist ja das späte Eingeständnis, dass Schleswig-Holstein eben doch nicht so gut vorbereitet ist.

     

    Das angekündigte Hilfspaket ist notwendig, leider kommt es zu spät und ist wohl auch nicht ausreichend. Es passt vor allem überhaupt nicht zu dem, was die Koalition hier heute in Form ihres Antrages mit der Stimme des Ministerpräsidenten beschließen will.

     

    Letztes Mal hat es ja nicht ganz gereicht. Tun Sie sich selbst den Gefallen und ziehen Sie Ihren Antrag zurück. Wenn die Hochschulen gut vorbereitet wären, bräuchten sie kein Hilfspaket: Das ist doch widersinnig!

     

    Hochschul- und Wissenschaftspolitik ist aber eben auch deutlich mehr als nur Finanzpolitik. Die Landesregierung hatte ihre lange angekündigte Novelle des Hochschulgesetzes mehrfach verschoben. Seit Mitte März wissen wir aber immerhin, was diese wohl beinhalten wird und wir können davon ausgehen, dass sie dem Landtag zu einer der nächsten Sitzungen dann auch offiziell zugeleitet wird.

     

    Für meine Fraktion hatte ich angekündigt, dass wir uns intensiv in die Debatte über die Novellierung des Hochschulgesetzes einbringen werden. Es ist ganz offensichtlich auch notwendig, die Debatte über die zukünftige Hochschulgesetzgebung zu beleben. Der bisherige Entwurf der Landesregierung ist schließlich alles andere als ein großer Wurf: Nicht viel Neues ist darin zu finden, ein paar technische Anpassungen und ein wenig rot-grüne Folklore. Voranbringen wird dies unseren Wissenschafts- und Hochschulstandort kein bisschen!

     

    Den ideen- und mutlosen Vorschlägen der Landesregierung stellen wir deshalb unseren Gesetzentwurf für ein schleswig-holsteinisches Hochschulfreiheitsgesetz entgegen.

     

    Der Name des Gesetzes verrät es schon: Wir haben uns beim Grundgedanken und bei mehreren konkreten Vorschlägen an dem bisherigen Hochschulgesetz Nordrhein-Westfalens orientiert. Nordrhein-Westfalen hat mit seinem Hochschulfreiheitsgesetz sehr gute Erfahrungen gemacht.

     

    Im Vordergrund unseres Entwurfes steht eine Stärkung der Hochschulen durch eine größere Autonomie.

     

    Mehr Freiheit bedeutet natürlich auch immer mehr Verantwortung. Das Ministerium soll nicht mehr für die Detailsteuerung zuständig sein, sondern vor allem als Aufsicht fungieren. Unser Vorschlag würde also einen hochschulpolitischen Mentalitätswechsel bedeuten.

     

    Wir haben in Schleswig-Holstein trotz der Unterfinanzierung gute Hochschulen mit Profil. Die Hochschulen sind sehr unterschiedlich – nicht nur mit Blick auf die jeweilige Größe, sondern auch mit Blick auf ihre Ausrichtung.

     

    Wir wollen mit unserem Vorschlag die Profilbildung der einzelnen Hochschulen erleichtern, damit sie ihre Potenziale noch besser entfalten und sich im bundesweiten und internationalen Wettbewerb besser aufstellen können.

     

    Wir sind der Überzeugung, dass die Hochschulen damit noch attraktiver für Studierende und Lehrende würden, weil die Hochschulen ihre Studien- und Lehrbedingungen bei mehr Beinfreiheit einfacher als bisher verbessern könnten.

     

    Gerade als Konsolidierungsland müssen wir doch den Ehrgeiz haben, das beste Hochschulgesetz in Deutschland zu schaffen. Schließlich wird unser Bundesland auf absehbare Zeit finanziell nicht ganz vorne mitspielen können, von daher sollten wir uns immer in Erinnerung rufen, dass es nicht verboten ist, über möglichst intelligente gesetzliche Rahmensetzung zu diskutieren.

     

    Wir wollen die Hochschulautonomie vor allem in den Bereichen der internen Organisation, der Studienangebote, des Gebäude- und Personalmanagements und bei den Finanzen deutlich ausweiten. Wir wollen die Freiheit der Forschung betonen, bessere Perspektiven für die Mitarbeiter schaffen und sinnvollere Ziel- und Leistungsvereinbarungen festschreiben.

     

    Konkret schlagen wir deshalb vor: Der Genehmigungsvorbehalt des Ministeriums bei den Hochschulverfassungen soll aufgehoben werden. Die Hochschulen sollen künftig mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit im Senat über ihre Verfassung selbst bestimmen können. Zudem sollen die Hochschulen unbürokratischer Satzungen erlassen können. Die Position der Präsidentin bzw. des Präsidenten soll nach unserer Auffassung gestärkt werden. Über die Zusammensetzung des Senats sollen die Hochschulen in ihrer Verfassung selbst bestimmen können. Dadurch könnten der Einfluss bzw. die Partizipationsmöglichkeiten einzelner Mitgliedergruppen nach dem Ermessen der einzelnen Hochschule verändert werden.

     

    Wir wollen die selbstbestimmte Einrichtung von Studiengängen ermöglichen: Die Einführung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen steht bislang unter dem Genehmigungsvorbehalt des Ministeriums. Dies würde entfallen. Die Notwendigkeit der Akkreditierung und Reakkreditierung von Studiengängen zur Qualitätssicherung bliebe selbstverständlich erhalten.

     

    Die flexible Einteilung des Hochschuljahres soll ermöglicht werden: Den Hochschulen soll also die Möglichkeit gegeben werden, Beginn und Ende des Hochschuljahres selbständig festzulegen. So wäre z.B. eine stärkere Ausrichtung von Studiengängen am internationalen Studienkalender nach dem Ermessen der jeweiligen Hochschule möglich.

     

    Die Übertragung der Hochschulliegenschaften, der Bauherrenfähigkeit sowie der Beschaffung von Großgerät soll vorgenommen werden. Die Hochschulen würden so weitere Entfaltungsmöglichkeiten auch im Liegenschaftsbereich erhalten und könnten sich so unbürokratischer und bedarfsgerechter entwickeln. Sie könnten weiterhin mit der GMSH zusammenarbeiten, müssten es aber nicht. Die Hochschulen sollen auch mehr finanzwirtschaftliche Flexibilität und Handlungsfähigkeit erhalten. Alle Zuschüsse sollen in das Vermögen der Hochschulen fallen.

     

    Wir wollen auch die Schaffung der vollen Dienstherrenfähigkeit und Personalhoheit: Damit verbunden würde das an den Hochschulen tätige Personal im Dienst der jeweiligen Hochschule und nicht mehr im Landesdienst stehen. Hochschulen sollen also das Recht bekommen, selbst Beamte zu haben.

     

    Das Personalmanagement würde dann vollständig bei den Hochschulen liegen, was für uns die entscheidende Grundlage für eine dynamische Entwicklung der Hochschulen wäre. Die Erstattung der Pensionen und der Beihilfe würden weiterhin dem Land obliegen.

     

    Wie die Landesregierung wollen wir die Einführung des ‚Tenure-Track-Verfahrens‘ für Juniorprofessoren und die Möglichkeit zur Weiterbeschäftigung älterer Professoren: So soll hochqualifizierten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern ein verlässlicher Karriereweg angeboten werden können. Die Attraktivität der Hochschulen als Arbeitgeber würde gestärkt werden. Außerdem soll es den Hochschulen ermöglicht werden, Professorinnen oder Professoren bei hervorragender Eignung auch nach Eintritt in den Ruhestand weiter zu beschäftigen.

     

    Diese Regelung würde ermöglichen, dass das Fachwissen der älteren Generation weiterhin in Forschung und Lehre der Hochschulen einfließen können. Auch können Professorinnen und Professoren auf diesem Wege stärker als bisher selbstbestimmt entscheiden, wie und bis wann sie im Alter arbeiten möchten.

     

    Wir wollen die Freiheit von Wissenschaft und Forschung unterstreichen: Wir können und wollen die im Grundgesetz garantierte Wissenschafts- und Forschungsfreiheit nicht in unzulässiger Weise einschränken. Die neuaufgenommene Norm ist somit klarstellender Natur. Ethikkommissionen können die Hochschulen nach ihrem Ermessen einrichten, gesetzlich vorschreiben wollen wir sie nicht.

     

    Wichtig festzuhalten ist: Es soll keine Studiengebühren geben, da sie zumindest einen Teil der Studieninteressierten abschrecken würden.

     

    Ich freue mich auf die Beratung, die von Seiten der Koalition dieses Mal hoffentlich auch zugelassen wird!“

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  • 20.05.2015

    Oliver Kumbartzky: „Anhörung“ im Innenausschuss war eine Farce

    „Die ‚Anhörung‘ im heutigen Innen- und Rechtsausschuss war eine Farce – wie zu erwarten war. Dass der Rechtsberater der Landesregierung, der den Gesetzentwurf auch noch selbst verfasst hat, die Rechtsauffassung des Ministerpräsidenten teilt, ist nämlich wenig überraschend. Den Abgeordneten von CDU, SPD, Grünen und SSW sei ins Stammbuch geschrieben: Eine ordentliche Anhörung zeichnet sich dadurch aus, dass unterschiedliche Meinungen gehört werden.

     

    Die rechtlichen Bedenken, insbesondere auch in Hinblick auf die Eilbedürftigkeit, wurden hierbei gleichwohl nicht ausgeräumt.

     

    Das ohnehin fragwürdige Verfahren in dieser für Schleswig-Holstein so wichtigen Frage wird aber vollständig konterkariert, wenn die Landesregierung in einer verkürzten Anhörung nur ihre eigene Ansicht wiedergibt, gleichzeitig aber eine Überprüfung der Darstellungen durch die Ablehnung eines weiteren Anhörungsverfahrens verhindert.“

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  • 20.05.2015

    Anita Klahn: Menschen mit Behinderungen müssen ein selbstbestimmtes Leben führen können

    „Die Weiterentwicklung der Leistungen für Menschen mit Behinderung ist Kernaufgabe guter Politik. Neue Wege für die Teilhabe müssen gefunden werden, um den einzelnen Menschen besser individuell unterstützen zu können. Wobei wir Freien Demokraten das Vertrauen haben, dass die Betroffenen dabei nicht bevormundet werden müssen, sondern durchaus eigenständig und eigenverantwortlich handeln können. Daher unterstützen wir eine Stärkung des persönlichen Budgets sehr.

     

    Grundsätzlich möchte ich zu dem Antrag anmerken, dass es wenig überzeugend ist, Forderungen an die Bundesebene zu stellen, wenn die regierungstragende Koalition auf Landesebene ihre eigenen Handlungsmöglichkeiten nicht wahrnimmt.

     

    Es ist doch widersprüchlich,  jetzt einen umfassenden Forderungskatalog vorzulegen – der in vielen Punkten zwar richtig ist –, aber gleichzeitig das Prüfungsrecht des Landesrechnungshofes im Bereich der Eingliederungshilfe zu blockieren. Da hätte die Koalition eine echte Chance gehabt, konkret etwas für die Betroffenen zu bewirken.

     

    Eine bessere Kontrolle der Mittelverwendung würde den Menschen mit Behinderung direkt helfen. Und obwohl im ganzen Haus seit langer Zeit Konsens darüber besteht, hat die Küstenkoalition diese Chance hat verstreichen lassen. Das ist einfach nur bitter für die Menschen vor Ort.

     

    Konkret zu einigen Punkten des Antrages: Der Vorschlag, die Eingliederungshilfe im Sinne eines modernen Teilhaberechts aus dem SGB XII herauszulösen und ins SGB IX zu integrieren, ist ein richtiger Ansatz.

     

    Aus Sicht der FDP besteht hier wirklich Potential, um das SGB IX zu einem echten Leistungsgesetz für Menschen mit Behinderung weiterzuentwickeln. Dieses sollte dringend weiter verfolgt werden, um deutlich zu machen, dass die Eingliederungshilfe keine Sozialhilfe ist.

     

    Aus unserer Sicht ist ihre Forderung dann aber inkonsequent, wenn die Hilfen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung wiederum hier herausgelöst und im SGB VIII verankert werden sollen.

     

    Wir Freien Demokraten stehen aus voller Überzeugung und mit ganzem Herzen dafür, dass Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes Leben führen können und dass ihnen gesellschaftliche Teilhabe in allen Lebensbereichen ermöglicht wird.

     

    Dazu gehören beispielsweise barrierefreie Angebote, die den selbstbestimmten Alltag ermöglichen. Eine ganz wesentliche Maßnahme ist aber der Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile in Form der Eingliederungshilfe.

    Diese Leistungen sind aber auch ein erheblicher Kostenfaktor für den Träger der Sozialhilfe, denn sie machen mehr als die Hälfte der gesamten Ausgaben aus.

     

    Die Große Koalition in Berlin hatte  für die Eingliederungshilfe eine finanzielle Entlastung versprochen. Als Übergangslösung im ersten Schritt eine Milliarde Euro und ab 2015 bis zu fünf Milliarden Euro.

     

    Im April verdeutlichte das Bundesfinanzministerium nun, dass es diese Entlastungen nun nicht mehr im Rahmen der Eingliederungshilfe machen will, sondern andere Instrumente dazu nutzen will und begründet dieses mit unterschiedlichen Trägerstrukturen in den Bundesländern.

     

    Dieses Argument könnte nachvollziehbar sein, doch ist Schäubles Taktik  leicht zu durchschauen. Er möchte in erster Linie verhindern, dass der Bund die steigenden Kosten für die erkennbar ansteigenden Fallzahlen in der Eingliederungshilfe mittragen muss.

     

    Das beabsichtigte Bundesteilhabegeld, das ja über die fünf Milliarden Euro vom Bund finanziert werden sollte, ist zum Teil als Nachteilsausgleich für die Behinderung vorgesehen, das nicht auf die Eingliederungshilfe anzurechnen ist. Mit dem übrigen Teil des Teilhabegeldes soll der Berechtigte aber selbst entscheiden, welche Eingliederungsleistung in welchem Umfang und bei welchem Träger er in Anspruch nimmt.

     

    Das wäre ein ganz wichtiges Steuerungsinstrument, das auch kostendämpfend wirkt. Deshalb ist die FDP auch klar für ein dem Leistungsempfänger zustehendes Bundesteilhabegeld, finanziert durch den Bund.

     

    Hier darf der Bund sich nicht aus seiner Verantwortung stehlen. Frau Ministerin Nahles sollte sich in dieser Frage gegenüber dem Bundesfinanzminister Schäuble auch durchsetzen können. In diesem Punkt unterstützen wir den vorliegenden Antrag ganz klar. Zumal es für Schleswig-Holstein eine Entlastung von ca. 150 Millionen Euro bedeuten kann.

     

    Im Hinblick auf die weiteren Punkte, wie zum Beispiel Teilhabe am Arbeitsleben oder dezentrale trägerunabhängige Beratung, sehen wir Beratungsbedarf sowohl was die Fachlichkeit als auch die Finanzströme angeht. Ich schlage daher zur weiteren Beratung eine Überweisung an den Sozial- und Finanzausschuss vor.“

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  • 20.05.2015

    Wolfgang Kubicki: Den Polizisten und Einsatzkräften hilft nicht Aktionismus, sondern echte Fürsorge

    „Selbstverständlich ist es nicht hinnehmbar, wenn Polizei- und Einsatzkräfte im Dienst tätlich angegriffen werden. Die körperliche Unversehrtheit unser Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten muss vom Gesetzgeber unmissverständlich geschützt werden.

     

    Was er aber auch tut. Die Tatbestände, die unter Strafe gestellt werden sollen, sind bereits jetzt im Strafgesetzbuch geregelt. Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung sind schon nach derzeitiger Rechtslage strafbar. Eine Strafbarkeitslücke gibt es also nicht.

     

    Durch den geplanten Tatbestand sollen tätliche Angriffe jetzt aber nicht nur im Rahmen einer Vollstreckungshandlung, sondern schon gegenüber Polizeibeamten, die sich lediglich im Dienst befinden, bestraft werden.

     

    Ein tätlicher Angriff ist eine unmittelbar auf den Körper zielende gewaltsame Einwirkung. Zu einer Körperverletzung muss es nicht kommen; eine solche braucht auch nicht gewollt zu sein. Es ist nicht einmal eine Körperberührung erforderlich (!).

     

    Die Gesetzesänderung würde damit zu einer erheblichen Ausweitung des Strafbarkeitsbereichs führen.

     

    Ausreichend wäre nämlich schon ein nur angedeuteter Rempler gegen einen Polizisten.

     

    Sogar der Zusammenstoß einer Demonstrantenkette mit der Polizei wäre strafbewährt – unabhängig davon, ob ein Polizist verletzt wird. In Hinblick auf die verfassungsrechtlich geschützte Versammlungsfreiheit ist dies nicht unproblematisch.

     

    Trotzdem sollen solche tätlichen Angriffe fortan gleich mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft werden. Die Erfüllung eines Regelbeispiels soll sogar mit bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden.

     

    Der Strafrahmen ist damit weiter als bei der einfachen und qualifizierten Körperverletzung. Eine Handlung, deren Voraussetzungen unter denen einer Körperverletzung liegen, soll demnach schärfer bestraft werden als eine Körperverletzung selbst.

     

    Während der Schlag ins Gesicht eines Menschen ohne öffentliche Funktion (jedenfalls bei Ersttätern) in der Regel mit einer Geldstrafe belegt wird, soll das bloße Ausholen zum Schlag gegen einen Polizeibeamten mit einer Freiheitsstrafe nicht unter sechs Monaten bestraft werden.

     

    Auch das Anrempeln eines Polizisten bei einer Demonstration führt zwingend zu einer kurzen Freiheitsstrafe, auch wenn eine solche als spezialpräventiv ungünstig angesehen wird. Das vorgesehene Mindestmaß von sechs Monaten Freiheitsstrafe führt nämlich dazu, dass die vom Strafrecht in diesen Fällen eigentlich gemäß § 47 StGB vorgesehene Umwandlung in eine Geldstrafe nicht mehr im Betracht kommt.

     

    Ein tätlicher Angriff wird selbst im Abnehmen von Gürtel oder Hosenträgern gesehen. Hier kann eine Gefängnisstrafe als eigentlich letztes Sanktionsmittel doch nicht aufgrund der Schwere der Tat unerlässlich sein.

     

    Der vorgesehene Tatbestand läuft nicht nur dem Zweck von Strafe völlig zuwider, er ist auch noch sinnlos, weil eine Straferhöhung überhaupt nicht zu einem besseren Schutz der Polizisten und Einsatzkräfte führt.

     

    So steht im Sicherheitsbericht der Bundesregierung aus dem Jahr 2006:

     

    ‚Bislang wurden [...] keine Anhaltspunkte dafür gefunden, dass eine Verschärfung des Strafrechts das Normbewusstsein positiv beeinflussen würde. [...] Wenn es eine Tendenz gibt, dann die, dass nach härteren Sanktionen die Rückfallrate bei vergleichbaren Tat- und Tätergruppen höher ist.‘

     

    Einerseits sendet der Straftatbestand also kein klares Signal an potentielle Straftäter, da die Abschreckungswirkung höherer Strafen gleich null ist.

     

    Zum anderen geht er auch noch an den tatsächlichen Bedürfnissen der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten vorbei.

     

    Was den Polizisten und Einsatzkräften hilft, ist nämlich nicht purer Aktionismus, sondern echte Fürsorge: Der Einsatz für bessere Arbeitsbedingungen und der dringend benötigten Abbau der immer weiter zunehmenden Arbeitsverdichtung, um so den Gesundheitsgefahren durch die hohe Arbeitsbelastung nachhaltig entgegenzuwirken. Das ist es, was die Beamtinnen und Beamten wirklich brauchen. Dafür steht die FDP – und nicht für reine Symbolpolitik, die ins Leere geht.“

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