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  • 07.05.2021

    Dennys Bornhöft: Wunsch der Pflege ist uns Befehl – Pflegekammer wird 2021 aufgelöst

    Anlässlich der parlamentarischen Einreichung des Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Auflösung der Pflegeberufekammer Schleswig-Holstein erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft: „Mit dem ins parlamentarische Verfahren gegebenen Auflösungsgesetz kommen wir dem Wunsch und dem Willen unserer Pflegekräfte nach einer raschen Auflösung der Kammer nach. Über 91 Prozent der Pflegekräfte stimmten für die Auflösung. Das ist eindeutig und muss von allen politischen Akteuren im Land nicht nur ernst genommen, sondern in ihrer Wirkung auch rasch umgesetzt werden. Für uns Freie Demokraten ist das Votum unserer Pflegekräfte bindend. Unser Gesetzentwurf trägt dem Rechnung und regelt alle maßgeblichen Details für den Abwicklungsprozess. Von besonderer Bedeutung für uns ist, dass dieser schnellstmöglich beginnen kann, sodass für alle Beteiligten Rechtssi-cherheit geschaffen wird. Vor allem die Frage der Beitragserhebung ist dabei von zentraler Bedeutung für alle Pflegekräfte. Für das Beitragsjahr 2021 bedeutet dies, dass keines der 27.000 Zwangsmitglieder eine Zahlungsaufforderung erhalten wird. Dass nun gerade die SPD, die die Kammer überhaupt erst ohne entsprechende Rückkoppelung mit der Pflegebasis ins Leben gerufen hat, nun Beitragsrückforderungen stellt, schlägt dem Fass den Boden aus. Diese Millionensumme müsste eigentlich der Sozialdemokratie in Rechnung gestellt werden. Insgesamt wird das Kammerdesaster den Steuerzahler fast zehn Millionen Euro kosten – danke SPD! Es bleibt festzustellen, dass die Pflegeberufekammer nie die Mehrheit ihrer durch Gesetz zur Mitgliedschaft verpflichteten Mitglieder auf ihrer Seite hatte. Dies wurde bereits beim Gründungsprozess politisch falsch angegangen, sodass das Scheitern vorprogrammiert war, welches die SPD zu verantworten hat. Wir Freie Demokraten sind stets bereit, einen demokratischen, auf möglichst breiter Beteiligung fußenden Prozess zur Entwicklung einer echten Interessensvertretung zu begleiten. Auch ohne die Zwangsmitgliedschaft gibt es noch genug weitere Probleme in den Pflegeberufen, die wir angehen und beheben wollen.“
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  • 07.05.2021

    Jan Marcus Rossa: Mit der ‚Stunde Null‘ endete eine Schreckensherrschaft und begann die Demokratisierung

    Anlässlich des Gedenktags zum Ende des Zweiten Weltkriegs morgen (8. Mai) erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa: „Der 8. Mai ist der Tag, an dem vor 76 Jahren der vom deutschen Volk angezettelte Zweite Weltkrieg und die von einem Großteil des deutschen Volkes getragene Schreckensherrschaft des Hitler-Regimes beendet wurden. Es war für die Deutschen die ‚Stunde Null‘. Tiefer konnte ein Volk moralisch nicht sinken und es war notwendig, dass dem ‚totalen Krieg‘ die ‚totale Niederlage‘ folgte. Nur so konnte diese ‚Stunde Null‘ der Beginn der Demokratisierung des deutschen Volkes sein, zunächst nur in den westlichen Besatzungszonen und mit 40-jähriger Verzögerung dann auch im sogenannten Beitrittsgebiet. Wir nachfolgende Generationen stehen daher in besonderer Verantwortung und müssen uns nicht nur am 08. Mai bewusst machen, welches Geschenk uns Deutschen mit der Niederschlagung des NS-Regimes gemacht wurde. Nie zuvor hat es auf deutschem Boden eine so demokratische, rechtsstaatliche und freiheitliche Gesellschaftsordnung gegeben wie die der Bundesrepublik Deutschland. Das gilt es zu bewahren und das müssen wir uns auch im Gedenken an die Millionen Opfer des deutschen NS-Regimes am 8. Mai immer wieder bewusst machen.“
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  • 10.04.2018

    Annabell Krämer: Grundsteuerreform darf nicht zur Mehrbelastung für Eigentümer und Mieter führen

    Das Bundesverfassungsgericht hat heute verkündet, dass das aktuelle System zur Berechnung der Grundsteuer verfassungswidrig ist. Anlässlich dieses Urteils erklärt die finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    „Diese Entscheidung kommt alles andere als überraschend. Die FDP mahnt schon seit Längerem eine Reform der Grundsteuer an. Die überfällige Grundsteuerreform sollte nun zügig, aber auch in aller Besonnenheit angepackt werden. Die notwendige Reform sollte nicht zu einer generellen Mehrbelastung für die Eigentümer genutzt werden, sondern aufkommensneutral sein. Alles andere würde die steigenden Wohnkosten nur noch mehr befeuern und die angespannte Lage auf dem Wohnungsmarkt weiter verschärfen.

    Die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer muss möglichst fair und einfach berechnet werden. Die Parameter für die Ermittlung sollten allein die Größe der Grundstücke und die Bodenrichtwerte sein. Den Ländern sollte ermöglicht werden, durch verschiedene Grundbesitzarten eine sinnvolle Differenzierung zu gewährleisten. Die Grundsteuer sollte eine kommunale Steuer mit Hebesatzrecht der Kommunen bleiben.“

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  • 07.05.2021

    Christopher Vogt und Annabell Krämer: Der Erwerb eines Eigenheims muss erleichtert werden

    Zur Entscheidung des Bundesrats zum Grunderwerbsteuergesetz erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt: „Es ist überfällig, dass das Schließen dieses Steuerschlupflochs endlich angepackt wurde. Jetzt muss seriös ermittelt werden, wie hoch die Mehreinnahmen für den Landeshaushalt sein werden, um mit diesem Geld dann im Gegenzug jungen Familien den Erwerb eines Eigenheims erleichtern zu können. Unser favorisiertes Modell hierfür bleibt ein Freibetrag für die erste selbstgenutzte Wohnimmobilie, aber leider konnte sich die schwarz-rote Koalition im Bund nicht darauf einigen. Wir wollen mehr Menschen den Erwerb von Wohneigentum ermöglichen, weil dieses auch für die Altersvorsorge immer wichtiger wird. Die Kaufnebenkosten müssen in der Regel aus dem Eigenkapital bezahlt werden, was die bundesweit höchste Grunderwerbsteuer für viele Familien leider zu einer hohen Hürde macht – auch angesichts der stark gestiegenen Immobilien- und Baupreise.“ Die finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer, ergänzt: „Die Bürger brauchen endlich eine finanzielle Entlastung auf dem Weg zum Eigenheim. Die Bundesregierung hat nicht nur unnötig Zeit verstreichen lassen, sondern sich auch für eine Regelung entschieden, die das Steuerschlupfloch leider nur halbherzig schließt. Wir bedauern, dass der viel weitergehende Vorschlag unserer FDP-Bundestagsfraktion zur Bekämpfung von Gestaltungsmissbrauch nicht umgesetzt wird. Dennoch gilt es nun, die verbleibenden Mehreinnahmen bei der Grunderwerbsteuer für eine Entlastung der Bürger einzusetzen. Als Freie Demokraten setzen wir weiterhin auf einen Freibetrag für den Erwerb eines Eigenheims. Leider war die CDU-geführte Bundesregierung bislang nicht bereit, den Ländern die Möglichkeit für einen solchen Schritt einzuräumen. Schleswig-Holstein sollte ein positives Signal setzen und das erste Bundesland sein, das die jahrelange Erhöhungsspirale bei der Grunderwerbsteuer durchbricht und die Bürger entlastet.“
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  • 10.05.2021

    Jan Marcus Rossa: Es bleibt bei Aussage gegen Aussage

    Zur erneuten Vernehmung des ehemaligen Innenministers Hans-Joachim Grote im Untersuchungsausschuss zur Rockeraffäre erklärt der Obmann der FDP-Fraktion, Jan Marcus Rossa: „Eines der wichtigsten Ergebnisse der heutigen Beweisaufnahme ist, dass der ehemalige Innenminister eine nicht unwichtige Aussage aus seiner Vernehmung im Dezember 2020 korrigieren musste. Alles andere bleibt diffus. Seit heute steht zumindest fest, dass es bereits vor der Amtseinführung ein Vier-Augengespräch zwischen dem späteren Innenminister Hans-Joachim Grote und dem damaligen Abteilungsleiter Jörg Muhlack gegeben hat. Dies räumte heute auf ausdrückliche Nachfrage der ehemalige Innenminister ein. Leider bleibt der Gegenstand dieses Gespräches weiterhin unklar, insbesondere die Frage, ob der spätere Innenminister schon damals personelle Veränderungen auf der Führungsebene der Landespolizei ankündigte. Hier steht Aussage gegen Aussage. Der ehemalige Innenminister konnte dem Ausschuss aber nicht erklären, warum sein Verhältnis zur Landespolizeiführung knapp drei Wochen nach Amtsübernahme derart zerrüttet war. Warum sprach Hans-Joachim Grote von einem Kräftemessen und warum zog er eine Ablösung der Polizeiführung in Erwägung? Es ist bedauerlich, dass offenbar das Erinnerungsvermögen nicht ausreichte, um hier für mehr Klarheit zu sorgen.”
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  • 11.05.2021

    Anita Klahn: „Informatik als Pflichtfach ist eine Kernforderung der FDP“

    Zur Einführung des Fachs Informatik als Pflichtfach an weiterführenden Schulen Schleswig-Holsteins zum Schuljahr 2022/2023 erklärt die stellver-tretende Vorsitzende und bildungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn: „Informatik als Pflichtfach ist eine Kernforderung der FDP. Daher begrüßen wir, dass es hier endlich spürbar vorangehen soll. Schon heute gibt es einen gravierenden Fachkräftemangel im gesamten MINT-Bereich. Daher wird es Zeit, den Bereich der Informatik zu stärken und dauerhaft an unseren Schulen zu unterrichten. Wichtig ist jetzt, dass wir zügig die passenden Rahmenbedingungen setzen. Denn ohne Fachkräfte, die Informatik auch qualifiziert unterrichten können, wird eine Verpflichtung allein keine große Wirkung zeigen. Kurz- bis mittel-fristig werden wir über Schulungen die Lehrkräfte in den Bereichen Medien-kompetenz und digital gestützte Unterrichtsformate fortbilden. Perspektivisch müssen wir die Ausbildung der Lehrkräfte im Bereich Mathematik und Informatik viel stärker als bisher in den Fokus nehmen und attraktiver gestalten.“
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  • 12.05.2021

    Kay Richert: Anhörung hat Jamaikas Initiative zur Stärkung des Gründergeistes bestätigt

    Zur heutigen Anhörung im Wirtschaftsausschuss zum Jamaika-Antrag „Gründungsgeist im Land weiter stärken“ (Drs. 19/2509) erklärt der wirt-schaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Kay Richert: „Die heutige Anhörung hat gezeigt, dass wir Jamaikaner mit der Initiative zur Stärkung des Gründergeistes im Land den Nagel auf dem Kopf treffen. Es gibt ein enormes Gründer- und Start-Up-Potenzial in Schleswig-Holstein, das wir tatkräftig unterstützen wollen. Dabei geht es nicht nur um Hochschul-ausgründungen, sondern sämtliche Gründungen und Start-Ups sind essenti-ell für die Innovationskraft von Schleswig-Holstein. Deswegen ist es neben der Stärkung von Gründerzonen und der Einführung eines Gründungssemesters besonders wichtig, dass das Bewusstsein für das Unternehmertum bereits frühzeitig in Schule, Ausbildung und Studium gestärkt wird. Die Anhörung hat uns in unseren Zielen bestätigt und die Experten haben uns hilfreiche Anregungen mit auf den Weg gegeben, die wir im weiteren Verfahren beraten werden. Jamaika ist auf dem richtigen Weg, Schleswig-Holstein als Gründerland nach vorne zu bringen.“
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  • 48. Landtagssitzung

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  • 18.05.2021

    Annabell Krämer: Mehreinnahmen müssen in die Reduzierung der Neuverschuldung fließen

    Zur heute von Finanzministerin Monika Heinold vorgestellten Mai-Steuerschätzung erklärt die finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    „Es überrascht nicht, dass sich mit der wirtschaftlichen Erholung auch die Steuereinnahmen stabilisieren werden. Denn der Staat ernährt sich aus der Substanz der Wirtschaft. Das sollten auch unsere politischen Mitbewerber berücksichtigen, wenn sie mit Steuererhöhungen liebäugeln und damit die wirtschaftliche Erholung gefährden.
    Besonders freue ich mich für unsere Kommunen, die auch dank der Finanzhilfen von Bund und Land mit zwei blauen Augen davonkommen könnten. Auch für das Land gibt es eine positive Botschaft: Alle Mehreinnahmen, die sich bis einschließlich 2024 abzeichnen, werden eins zu eins die Neuverschuldung reduzieren. Für diese Regelung hatte sich die FDP im Zuge des Notkreditbeschlusses erfolgreich eingesetzt.
    Dies bedeutet aber auch, dass sich zunächst keine neuen Spielräume für Mehrausgaben ergeben. Die Haushaltskonsolidierung bei gleichzeitiger Fortsetzung der Investitionsoffensive bleibt unser Weg der haushaltspolitischen Vernunft.“

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  • 18.05.2021

    Oliver Kumbartzky: Flächenmanagement muss Ökonomie und Ökologie beachten

    Zum heute vorgelegten Programm zum Schutz der Böden und zum nachhaltigen Flächenmanagement erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    „Wir begrüßen, dass das heute veröffentlichte Bodenschutzprogramm nicht nur die ökologischen, sondern auch die ökonomischen Interessen im Blick hat und das Spannungsfeld zwischen Bodenschutz und Bodennutzung betrachtet.

    Die Böden sind ein hohes Gut. Damit sie auch den Generationen nach uns eine Lebensgrundlage bieten, müssen wir achtsam mit den Ressourcen umgehen. Das vorgestellte Programm setzt dazu entsprechende Rahmenbedingungen.

    Uns ist besonders wichtig, dass neue Regelungen die Wirtschaft in der Planung von Projekten nicht im vornherein ausbremsen. Das gilt insbesondere auch bei Ansiedlungen. Darauf werden wir bei der Ausgestaltung und Umsetzung der konkreten Einzelmaßnahmen hinwirken.“

     

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  • 18.05.2021

    Dennys Bornhöft: Der Weg zum Impftermin wird einfacher, der Impfstoffmangel bleibt leider

    Zu den heute von Gesundheitsminister Heiner Garg vorgestellten nächsten Schritten der Impfkampagne erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

    „Es ist eine deutliche Erleichterung für die Menschen, wenn sie sich demnächst für einen Impftermin vormerken lassen können. Die Registrierungsmöglichkeit ist daher eine gute Lösung und vor allem eine weitere Verbesserung des bisherigen Systems.

    Unabhängig vom Verfahren der Terminvergabe – selbst die beste technische Lösung wird den Impfstoffmangel leider nicht beheben. Solange die Bundesregierung diesen Flaschenhals nicht endlich beseitigt, wird es weiter zu Unmut bei all denjenigen kommen, die gerne zügig geimpft werden wollen. Denn solange es nicht endlich mehr Impfstoff gibt, wird man möglicherweise länger auf einen Termin warten müssen.

    Die Zahl der Impfberechtigten nimmt kontinuierlich zu, die Menge an Impfstoff dagegen nicht. Jede Anpassung der Terminvergabe gleicht einer Operation am offenen Herzen. Die Herausforderungen sind immens, umso mehr begrüßen wir, dass das Gesundheitsministerium, wie bereits in der Vergangenheit auch, zügig reagiert und Verfahren stetig verbessert. Parteipolitische Profilierung und politisches Treiben sind aus unserer Sicht gerade bei diesem hochemotionalen Thema völlig unangebracht. Schleswig-Holstein steht im Bundesvergleich auf Platz vier bei der Zahl der vollständig geimpften Menschen – das beweist, dass die Impfkampagne bei uns gut umgesetzt wird.“

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  • 19.05.2021

    Christopher Vogt zu TOP 1 „Aktuelle Stunde“

    In seiner Rede zu TOP 1 (Aktuelle Stunde „Gegen jeden Antisemitismus in Schleswig-Holstein – Das Existenzrecht Israels ist deutsche Staatsräson“) erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Ich bin sehr dankbar, dass wir diese Aktuelle Stunde gemeinsam beantragt haben. Das ist ein wichtiges Zeichen!

    Die Situation im Nahostkonflikt eskaliert derzeit in einem Maße, wie es seit Jahren nicht der Fall war. Deshalb wollen wir heute zwei ganz wichtige Botschaften senden. Erstens: Wir stehen an der Seite Israels. Das Existenzrecht und die Sicherheit Israels sind deutsche Staatsräson. Und das ist eben auch mehr als nur ein Lippenbekenntnis. Und zweitens: Wir stellen uns konsequent gegen jeden Antisemitismus. Wir unterstreichen unser Bekenntnis zu einem aktiven jüdischen Leben in Schleswig-Holstein, das wir verteidigen und unterstützen.

    Die Hamas greift Israel seit über einer Woche aus dem Gazastreifen massiv mit Raketen und auch mit Drohnen an, die Sprengstoff transportieren. Das Ziel ist klar: Möglichst viele Menschen in Israel sollen ermordet werden. Die Bedrohungslage in weiten Teilen Israels ist angesichts dieser neuen Dimension des Terrors erschreckend. Der ‚Iron Dome‘ fängt zum Glück einen Großteil der Raketen ab, aber eben leider auch nicht alle.

    Israel hat selbstverständlich das Recht, sich zu verteidigen und das beinhaltet eben auch gezielte Schläge gegen die Hamas, die ja von mehreren Staaten massiv unterstützt wird. Wir bekennen uns in diesem Zusammenhang auch ausdrücklich dazu, dass hier in Schleswig-Holstein U-Boote und Marineschiffe für Israel gebaut werden, um das Existenzrecht Israels zu sichern. Denn klar ist doch: Ohne eine schlagkräftige Armee würde es Israel schon längst nicht mehr geben.

    Ich sehe da auch eine besondere Verantwortung Schleswig-Holsteins, das leider eine Hochburg der Nationalsozialisten war und dieses unrühmliche Kapitel endete leider auch nicht sofort mit dem Kriegsende: In der Nachkriegsgeschichte konnte jemand wie Heinz Reinefarth Mitglied dieses Hohen Hauses sein, was wirklich eine Schande ist.

    Wir übersehen nicht, dass auch die Zivilbevölkerung im Gazastreifen unter dem Krieg und auch unter der Hamas leidet, deren Raketen teilweise ja auch die eigene Bevölkerung treffen. Auch das gehört zur Wahrheit dazu.

    Israel ist eine funktionierende Demokratie. Man muss die Politik der israelischen Regierung nicht unterstützen und kann sie selbstverständlich kritisieren, was ja gerade mit Blick auf die Siedlungspolitik auch häufig der Fall ist. Aber: Kritik an der israelischen Regierung darf keine Rechtfertigung dafür sein, Hass gegen jüdische Menschen zu verbreiten. Es gibt für diese Menschenfeindlichkeit überhaupt keine Rechtfertigung. Wir lehnen jede Form von Antisemitismus entschieden ab – ob er nun von rechts, von links oder von Muslimen kommt, was leider auch ein großes Problem ist, oder auch aus der Mitte der Gesellschaft. Das gibt es ja leider auch und gab es in wohl allen etablierten Parteien der Nachkriegsgeschichte – leider auch in der FDP. Es geht hier also nicht um eine Art ‚Randphänomen‘, sondern um ein großes Problem. Auch die sogenannte Querdenker- bzw. Corona-Leugner-Szene fällt in erheblichem Maße durch Antisemitismus und Verharmlosung des Holocaust auf.

    Wie geht man am besten gegen Antisemitismus vor? Mit mehr Bildung und Aufklärung, mehr Zivilcourage, mehr politische Unterstützung und auch mehr Härte des Rechtsstaates. Und zwar auch gegen den Hass im Netz oder auf Demonstrationen, was eine große Herausforderung für unsere Polizei, aber auch notwendig ist. Wichtig bleibt der Schutz von jüdischen Einrichtungen: Dass im Jahr 2021 noch immer jüdische Einrichtungen in Deutschland, darunter nicht nur Synagogen, sondern sogar Schulen und Kindergärten, unter Polizeischutz stehen müssen, ist ein Skandal. Aber solange dies notwendig ist, muss dies gewährleistet werden, das hat uns nicht zuletzt der Terroranschlag in Halle noch einmal schmerzhaft vor Augen geführt.

    Wer Menschen wegen ihres jüdischen Glaubens angreift, der greift uns alle an. Das sollte das klare Signal der heutigen Landtagssitzung sein. Und was unser Land zur Entschärfung des Nahostkonflikts beitragen kann, sollte es tun.“

    Es gilt das gesprochene Wort!

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  • 19.05.2021

    Jan Marcus Rossa zu TOP 1 „Aktuelle Stunde“

    In seiner Rede zu TOP 1 (Aktuelle Stunde ‚Gegen jeden Antisemitismus in Schleswig-Holstein – Das Existenzrecht Israels ist deutsche Staatsräson) erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:

    „Der Antisemitismus ist in unserer Gesellschaft immer noch präsent und er ist am vergangenen Wochenende wieder einmal besonders sichtbar geworden. Wir alle sind daher aufgefordert, uns dieser Entwicklung entgegenzustellen. Wir dürfen gegenüber niemandem Nachsicht walten lassen, der antisemitischen Hass säen will, der das Existenzrecht Israels in Frage stellt oder die Vernichtung Israels fordert. Die deutsche Gesellschaft und der deutsche Staat stehen hinter Israel und seinen Menschen. Das ist deutsche Staatsräson. Und sie gilt für alle Menschen, die in unserem Land leben wollen, egal, ob sie links oder rechts stehen, ob sie deutsche Wurzeln oder einen wie auch immer gearteten Migrationshintergrund haben. Für Antisemitismus darf es kein Pardon geben.

    Dass die AfD sich hier im Landtag hinstellt und suggeriert, sie seien die einzigen, die an der Seite Israels stehen, dann ist das eine Unverschämtheit. Ich möchte das an zwei Zitaten deutlich machen, die ein prominenter Vertreter dieser Partei geäußert hat. Zum einen sagte Björn Höcke in seiner ‚Dresdener Rede‘: ‚Wir Deutschen, also unser Volk, sind das einzige Volk der Welt, das sich ein Denkmal der Schande in das Herz seiner Hauptstadt gepflanzt hat.‘ Das spricht für sich – Sie stehen nicht an der Seite des Judentums und Sie stehen auch nicht an der Seite Israels. Und Herr Höcke hat weiter ausgeführt: ‚Und diese dämliche Bewältigungspolitik, die lähmt uns heute noch viel mehr als zu Franz Josef Strauß‘ Zeiten. Wir brauchen nichts anderes als eine erinnerungspolitische Wende um 180 Grad.‘ Juri Goldstein, ein deutscher Jude, verstand Höckes Äußerung folgendermaßen: ‚Für mich war das nicht nur tief antisemitisch, sondern auch null Bewusstsein zum Problem. Man versucht dadurch, die unangenehmen Teile der deutschen Geschichte auszuradieren und nur das Positive nach Hause zu tragen. Man versucht zu sagen, dass es entweder alles nicht war oder jetzt reicht es, jetzt muss man nach vorne gucken. Nimm es am besten aus den Geschichtsbüchern raus.‘ So haben die Juden diese offizielle Äußerung verstanden und das hat nichts damit zu tun, dass Sie an der Seite der Juden in diesem Land stehen.

    Der gegenwärtige Konflikt im Nahen Osten entlarvt auch dieses Mal wieder den Antisemitismus in unserem Land. Judenhass wird teilweise völlig offen und unverblümt geäußert, teilweise hinter einer vermeintlich sachlichen Kritik an Israels Siedlungspolitik versteckt. Das ist perfide und diese Taktik muss schonungslos offengelegt werden. Schon Ralph Giordano hat in seinem 1987 erschienen Buch ‚Die zweite Schuld‘ auf diese besonders hinterhältige Ausformung des Antisemitismus aufmerksam gemacht und ich möchte – mit Erlaubnis des Präsidiums – aus seinem Buch zitieren, weil es immer noch aktuell ist: ‚Diese Judenfeindschaft, die in den Tarnmantel des Antizionismus schlüpft, finde ich vielmehr besonders abscheulich, weil sie sich der mörderisch-traditionellen aufpropft. Unvergessen, seit 1968, die Identifikation dieser Linken mit einer PLO, die die Juden nach wie vor ins Meer treiben will und die die israelische Besatzungspolitik im Vorderen Orient mit der Hitlerdeutschlands im Europa des Zweiten Weltkriegs vergleicht. Mögen das Palästinenser halten, wie sie wollen, mögen sie Juden ‚Nazis‘ schimpfen – Deutschen, egal, welchen Jahrgangs, verbietet die Erinnerung, in solche töricht-ignoranten Gleichsetzungen einzustimmen. Sie kommt keinem von uns zu.‘

    Ich halte für mich fest: Kritik an israelischer Politik ist zulässig. Sie darf aber nicht missbraucht werden, um gegen Juden und den Staat Israel zu hetzen und dessen Existenzrecht in Frage zu stellen. Wir müssen uns bewusst machen, dass Antisemitismus heute nicht nur von rechts oder links kommt, sondern auf religiösen Einflüssen beruhen oder durch die Herkunft eines Menschen begründet sein kann. Allerdings widerspreche ich Ralph Giordano insoweit, als ich einem Palästinenser Antisemitismus oder Judenhass nicht gestatten will, solange er sich in Deutschland aufhält. Hier in Deutschland werden wir aus gutem Grund niemandem, auch Palästinensern nicht durchgehen lassen, wenn sie antisemitischen Hass säen wollen. In Deutschland gibt es keinen Platz für Hass gegen Israel oder Antisemitismus. Und damit auch keinen Platz für die sogenannte BDS-Bewegung (Boycott, Divestment and Sanctions)! Aufgrund unserer besonderen historischen Verantwortung können und dürfen wir in Deutschland weder Judenhass noch Antisemitismus noch den Hass auf Israel dulden. Und wir dürfen nicht zulassen, dass der Eindruck entsteht, Deutschland stünde nicht zu seiner besonderen Verantwortung für Israel. Das gilt nicht nur für die Deutschen in diesem Land, sondern für jedermann. Das schulden wir als Nachgeborene den Überlebenden der Schoah und deren Nachfahren. Wer den Frieden unserer jüdischen Mitmenschen bedroht oder das Existenzrecht Israels in Frage stellt, stellt sich gegen die deutsche Gesellschaft und hat in ihr keinen Platz. Die einzigartige historische Schuld Deutschlands rechtfertigt es, das Recht der Meinungsfreiheit in dieser Hinsicht einzuschränken.“

    Es gilt das gesprochene Wort!

     

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  • 17.04.2018

    Christopher Vogt: Wir machen das Grundschullehramt attraktiver

    Zur Verständigung der Jamaika-Koalitionspartner auf einen Stufenplan zur Stärkung der Grundschulen ab 2019, indem Grundschullehrkräfte besser besoldet werden sollen,  erklärt der Fraktionsvorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Diese Besoldungsreform ist ein weiterer Baustein zur Stärkung der Bildung in Schleswig-Holstein. Grundschullehrkräfte haben einen der wichtigsten Berufe in unserer Gesellschaft. Wir werden das Grundschullehramt deshalb nun schrittweise auch finanziell attraktiver machen.

    Das hat nicht nur etwas mit der Anerkennung für unsere Grundschullehrkräfte zu tun, sondern ist aus mehreren Gründen auch dringend geboten: Wir brauchen deutlich mehr junge Menschen, die sich für diesen Beruf entscheiden. Wir stehen hier schlichtweg im Wettbewerb – nicht nur mit anderen Berufen, sondern zunehmend auch mit anderen Bundesländern. Durch die Ausbildungsreform in den vergangenen Jahren ist die Ausbildungsdauer für Lehrkräfte an Grundschulen mittlerweile genauso lang wie die angehender Lehrer anderer Schularten. Somit entfällt das Argument der geringeren Besoldung für Grundschullehrer aufgrund einer kürzeren Ausbildungsdauer.

    Es ist absolut richtig, nun zunächst bei den Leitungs- und Funktionsstellen anzusetzen und die Besoldung dann schrittweise für alle Grundschullehrkräfte anzupassen. Dieser Weg ist sinnvoll, fair und finanziell tragbar.“

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  • 19.05.2021

    Christopher Vogt zu TOP 20 u.a. „Finanzierung der Folgekosten der Pandemie“

    In seiner Rede zu TOP 20+27+29+30+32+38+42+43+47 (Finanzierung der Folgekosten der Pandemie – Notkredit bedarfsgerecht einsetzen und Anträge zur Corona-Pandemie) erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Die Infektionszahlen in Schleswig-Holstein haben sich sehr erfreulich entwickelt und sind zuletzt noch einmal deutlich gesunken. Unser Bundesland ist bisher insgesamt deutlich besser durch diese Pandemie gekommen als die meisten Regionen in Deutschland und in Europa. Das soll auch die nächsten Monate so bleiben. Die Modellprojekte im Tourismus, in der Kultur und im Sport waren bzw. sind richtig und hätten meines Erachtens auch schon früher gestartet werden können. Und auch die Öffnungen, die am Montag in Kraft getreten sind, sind eine richtige und verantwortungsvolle Entscheidung. Schleswig-Holstein ist in dieser Phase auch ein Stück weit Vorbild für den Rest der Republik, was natürlich eine gewisse Verantwortung mit sich bringt. Wir müssen uns trotz der erfreulichen Fortschritte weiterhin an die geltenden Regeln halten, auch wenn ich verstehe, dass es nicht einfacher wird, da immer auf dem aktuellsten Stand zu sein.

    Wir sind mittlerweile landesweit bei einer Inzidenz von unter 35 angekommen, was bedeutet, dass wir uns wohl zeitnah über weitere Öffnungsschritte Gedanken machen müssen. So sieht es das Infektionsschutzgesetz vor, das ja die rechtliche Grundlage für die verschiedenen Maßnahmen ist. Ich will aber noch einmal betonen: Insbesondere die Tourismus-Modellregion Schlei/Eckernförde war sehr erfolgreich. Die Teststrategie scheint sich auszuzahlen. Wichtig ist aber: Bei aller Euphorie müssen die Regeln beachtet werden, denn was man teilweise von der Insel Sylt hört und liest, muss man im Auge behalten.

    Wir merken wieder: Das Öffnen des öffentlichen Lebens ist deutlich komplizierter als das Schließen. Die Maßnahmen müssen logisch, möglichst fair und aufeinander abgestimmt sein, damit sie akzeptiert werden, rechtssicher sind und entsprechend Wirkung erzielen. Wir haben da im letzten Frühjahr wertvolle Erfahrungen gesammelt, von denen wir jetzt profitieren, aber die Lage ist natürlich nicht eins zu eins mit 2020 vergleichbar. Die Inzidenzwerte sind zwar höher, die Dunkelziffer ist aber mit Sicherheit deutlich geringer und es gibt nennenswerte Impffortschritte, die die besonders Gefährdeten schon ganz gut schützen. Und es gibt deutlich mehr Erfahrungen mit dem Virus und der Krankheit und letztlich auch eine umfassende Teststrategie, die offenkundig funktioniert. Unser Öffnungsweg auch über die ‚3G‘, also Geimpfte, Genesene, Getestete, ist richtig und ganz entscheidend, um eine Zwei-Klassen-Gesellschaft in den nächsten Monaten zu verhindern. Ein digitaler Nachweis würde übrigens vieles einfacher machen. Der Bund muss da endlich liefern.

    Es hat sich auch gezeigt, dass wir die ‚Bundesnotbremse‘ in Schleswig-Holstein nicht gebraucht hätten. Die Ausgangssperre ab einer Inzidenz von 100 ist und bleibt unverhältnismäßig – auf der offenbar infektionsfreien Insel Helgoland hat sich dies ganz besonders eindrucksvoll unter Beweis gestellt. Und auch in Neumünster hätten wir Chaos für Teile des Bundeslandes angerichtet, wenn wir ab 22 Uhr die entsprechenden Bahnlinien unterbrochen und die Autos auf der A7 kontrolliert hätten. Mit der notwendigen Verordnung zu Geimpften und Getesteten versucht die Bundesregierung offenkundig, einer Klatsche vor dem Verfassungsgericht aus dem Weg zu gehen.

    Ich bin gespannt, wie dies ausgehen wird. Wenn die ‚Bundesnotbremse‘ so entscheidend für die aktuelle Entwicklung gewesen sein soll, frage ich mich, warum in unseren Nachbarstaaten trotz oftmals milderer Maßnahmen die Entwicklung ganz ähnlich ist und teilweise sogar besser.

    Wir gehen derzeit davon aus, dass es in den nächsten Wochen weitere Fortschritte beim Infektionsgeschehen geben wird, so dass sich die Lage in Richtung Sommer zunehmend entspannen kann und wir zumindest in Europa hoffentlich ab Herbst unsere gewohnten Freiheiten nahezu vollständig zurückerhalten werden. Das wird auch Zeit: Gerade junge Familien waren und sind erheblich belastet, aber auch ältere und vorerkrankte Menschen, viele Beschäftigte im Gesundheitswesen, aber auch die vielen Menschen, die über viele Monate ihren Beruf gar nicht ausüben durften und massive wirtschaftliche Einbußen hinnehmen musste. All dies sollten wir jetzt nicht vergessen, weshalb auch viele Hilfsprogramme zunächst weiterlaufen müssen. Es wird wohl sehr bald weitere Öffnungsschritte bei den privaten Kontaktregeln, aber auch bei der Kultur, zum Beispiel bei den Kinos, beim Sport oder auch bei den Hochschulen geben müssen, wenn wir zum Beispiel auch nach Dänemark oder in die Schweiz schauen. Und keine Sorge: Wir werden jetzt nicht überdrehen, sondern konsequent und klar in unseren Entscheidungen bleiben.

    Ich höre immer wieder Aussagen, nach denen der Pandemieverlauf in Schleswig-Holstein ja quasi Zufall sei: Die geographische Lage, die Mentalität der Menschen und die steife Brise seien angeblich entscheidend gewesen. Ich bin mit Blick auf die deutschlandweite Entwicklung überzeugt davon, dass dies auch eine gewisse Rolle gespielt haben mag, aber dass die Entscheidungen unserer Koalition nichts mit diesem Erfolg zu tun haben, glaube ich nun wirklich nicht. Entscheidend war im Rückblick wohl vor allem, dass wir immer schnell und konsequent reagiert und auf die Rechtssicherheit und Akzeptanz gesetzt haben: im letzten Frühjahr zum Beispiel, aber auch immer wieder bei Hotspots, weil es bei einer solchen Infektionskrankheit eben bestimmte Kipppunkte gibt, wo es dann im Zweifel zu spät ist. Es war und bleibt auch wichtig, sich mit einem breit aufgestellten Expertenteam zu beraten und nicht nur auf einzelne Modellierer zu hören, die sich bei der dritten Welle offenkundig zum Glück massiv geirrt haben. Herr Dr. Stegner wirft uns vor, dass wir im ‚Selbstlob-Modus‘ unterwegs seien. Das halte ich für einen sehr bemerkenswerten Vorwurf von jemandem, der selbst als Oppositionsführer einen Anteil am Erfolg für sich reklamiert. Aber wissen Sie was, Herr Dr. Stegner, ganz Unrecht haben Sie an diesem Punkt nicht: Auch SPD und SSW haben mit ihren Beiträgen hier im Parlament eine wichtige Rolle eingenommen.

    Kommen wir zu den Kindern und Jugendlichen. Die Tests sind natürlich eine Zumutung, aber sie werden noch eine Zeitlang notwendig sein und sie tragen stark dazu bei, dass die Situation im Griff ist. Es ist gut, dass es jetzt die Bildungs- und Sozialmilliarde gibt; das ist wichtig für die Kinder und Jugendlichen. Das kann aber nur ein erster Schritt sein, um Defizite aufzuholen. Wir sehen den Bund da ganz besonders in der Pflicht, der sehr auf Schulschließungen gedrängt hat. Es ist auch in Schleswig-Holstein in erheblichem Umfang Schulunterricht ausgefallen, dies aufzuholen, wird wohl noch Jahre dauern. Und auch die Entwicklungsdefizite im frühkindlichen Bereich sind teilweise erheblich, da muss man sich nichts vormachen.

    Eine vernünftige Öffnungsstrategie ist auch wichtig für eine schnelle wirtschaftliche Erholung. Dies gilt besonders für den bei uns so wichtigen Tourismus, der ja auch eine weitere wichtige gesellschaftliche Funktion hat, denn viele Menschen brauchen Abwechslung und Erholung. Unser gemeinsames Milliarden-Paket war richtig. Wir werden uns nicht aus der Krise heraussparen können. Haushaltsdisziplin und klare Schwerpunktsetzung werden aber sehr wichtig sein. Nicht zu investieren, wäre verantwortungslos und würde den notwendigen Aufschwung gefährden. Was den notwendigen Aufschwung ebenfalls gefährden würde, wären neue Steuern. Diese können wir uns eigentlich nur für Google, Amazon, Apple oder Facebook vorstellen, aber nicht für unseren Mittelstand. Wir werden aus den Schulden wieder herauswachsen müssen und ich fürchte, dass dies in diesem Jahrzehnt mit Blick auf die globale Entwicklung und die Demographie in Deutschland schwieriger werden wird als nach der Finanzkrise. Unsere gemeinsame Umschichtung innerhalb des Corona-Pakets ist notwendig und sinnvoll. Davon profitieren vor allem Familien, der ÖPNV und durch die Teststrategie letztlich alle. Die jüngste Steuerschätzung macht Hoffnung, dass es am Ende nicht so schlimm werden wird wie befürchtet und wir den Kreditrahmen nicht ausschöpfen müssen. Die finanzielle Lage bleibt aber so oder so angespannt. Unsere Kommunen kommen durch unsere Maßnahmen finanziell übrigens vergleichsweise gut durch diese Krise. Diese Koalition ist sehr kommunalfreundlich, auch wenn gelegentlich versucht wird, einen anderen Eindruck zu erzeugen. Die Stabilität unserer Kommunen ist aber auch wichtig zur Bewältigung dieser Krise, auch sie müssen investieren, vor allem in den Schulbau, in Kitas und in die Digitalisierung.

    Die Weiterentwicklung der Terminvergabe ist richtig. Eine Registrierung ist besser als stundenlang vor dem Rechner zu sitzen. Das Grundproblem wird aber bleiben: Es gibt immer mehr Impfberechtigte, aber es mangelt weiterhin an Impfstoff. Solange dies so ist, wird es Enttäuschungen geben und ein Stück weit auch eine Lotterie bleiben. Technische Probleme müssen natürlich abgestellt werden, aber wenn ich mich bundesweit umschaue, weiß ich nicht, wo alles besser laufen soll. Beim Impfranking wird meines Erachtens zu stark auf die Erstimpfungen geschaut. Die sind natürlich wichtig, aber man muss auch die Zweitimpfungen im Blick haben, wo wir weit vorne sind. Man darf auch nicht vergessen, dass einige Bundesländer Sonderlieferungen vom Bund erhalten haben, während wir uns in der Zusammenarbeit mit Dänemark selbst helfen mussten.

    Herr Dr. Stegner hatte beim Impfen zuletzt Niedersachsen als Vorbild für Schleswig-Holstein genannt. Ich halte diese Aussage für sehr gewagt: Niedersachsen ist damit gestartet, dass Impftermine nach Vornamen vergeben wurden und zwar danach, welche Generation dahinter vermutet wurde. Aktuell steht die Landesregierung in Niedersachsen massiv in der Kritik, weil dort die nächsten Wochen kaum Erstimpfungen möglich sein werden, weil man sich jetzt dringend um die Zweitimpfungen kümmern muss. Ich will damit sagen: Das kann kein Vorbild für uns sein. Es ist sinnvoll, unser System weiter zu verbessern, aber Mangelverwaltung bleibt eben auch Mangelverwaltung und dafür trägt die Bundes- und nicht die Landesregierung die Verantwortung.

    Wichtig halten auch wir eine gute Zusammenarbeit im Grenzland und mit unseren dänischen Freunden. Es ist schon bemerkenswert, dass wir nach Dänemark fahren können, aber nicht nach Mecklenburg-Vorpommern, das muss sich ändern. Die niedersächsische Landesregierung hat gestern eine peinliche Niederlage vor Gericht kassiert und muss die Landeskinderregel aufheben. Die SPD fordert immer wieder mehr Zusammenarbeit im Norden. Ich würde das auch begrüßen, aber an solche unsinnigen Maßnahmen werden wir uns nicht anpassen. Wir werden unseren Schleswig-Holstein-Weg weitergehen. Und ich würde mich freuen, wenn sich auch die Opposition weiterhin konstruktiv daran beteiligen wird.“

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  • 19.05.2021

    Jan Marcus Rossa zu TOP 18 „Konzept zur Aufarbeitung der kolonialen Geschichte des Landes“

    In seiner Rede zu TOP 18 (Konzept zur Aufarbeitung der kolonialen Geschichte des Landes) erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:

    „Nach der großen Anfrage des SSW und der Debatte im Sommer letzten Jahres zur Kolonialgeschichte Schleswig-Holsteins ist der heutige Antrag naheliegend gewesen und ein Konzept zur Aufarbeitung unserer Kolonialgeschichte wurde von den meisten Fraktionen in diesem Hause für richtig empfunden und eingefordert. Geschichtsaufarbeitung hat gerade in Deutschland eine besondere Bedeutung und es hat sich in unserem Land auch eine besondere Aufarbeitungskultur entwickelt.

    Wie schwer taten sich die Deutschen nach dem Ende des NS-Schreckensregimes mit der Auseinandersetzung und der Bewältigung ihrer Vergangenheit. Erst in den 60er Jahren wurde eine ehrliche und auch schonungslose Auseinandersetzung mit der NS-Vergangenheit von der Generation der Nachgeborenen eingefordert und gegen erheblichen Widerstand durchgesetzt. Das war für viele Menschen schmerzhaft, aber auch unbedingt notwendig, damit Deutschland wirklich ein freiheitlich-demokratischer Rechtsstaat werden konnte. Hier erwies sich Geschichte nicht nur als guter Lehrer, sondern die Deutschen auch als durchaus gute Schüler.

    Ich erinnere mich noch daran, wie entsetzt ich als Schüler war, als im Januar 1981 der sogenannte ‚Nachfolger Hitlers‘ Karl Dönitz in Aumühle, ein Nachbarort meiner Heimatstadt Schwarzenbek, beerdigt wurde. Ich war fassungslos über den Menschenauflauf, den diese Beerdigung nach sich zog. 5000 Trauergäste sollen teilgenommen haben. Etwa 100 sollen ihr Ritterkreuz getragen haben. Die Trauergäste sollen die erste Strophe des Deutschlandliedes gesungen haben und es sollen Bundeswehrsoldaten in Uniform trotz eines entsprechenden Verbots teilgenommen haben. Es war für mich und meine Mitschüler zum Fürchten, denn dieses Begräbnis gestattete einen unverstellten Blick in die grässliche Fratze unserer braunen Vergangenheit und machte klar, wie unverbesserlich und unbelehrbar viele Täter auch mehr als 30 Jahre nach dem Ende des Krieges waren. Das war ein eindeutiger Beleg dafür, wie wichtig es ist, offensiv mit der eigenen Vergangenheit, mit der Geschichte des eigenen Volkes umzugehen und Geschehnisse der Vergangenheit einzuordnen.

    Und es gilt, immer wieder dieselbe Frage zu stellen: Wie war es möglich? Dabei geht es nicht in erster Linie um eine nachträglich festzustellende Schuldfrage, sondern um die Auseinandersetzung mit historischen Ereignissen, um einen möglichen Perspektivwechsel. Sinnvoll und erkenntnisreich ist eine solche Aufarbeitung nur, wenn dabei das Handeln der historischen Gestalten in den richtigen historischen Kontext gestellt wird. Verbrechen gegen die Menschlichkeit, wie die Vernichtung der Hereros, können nicht gerechtfertigt werden. Sie waren damals Unrecht und sind es bis heute. Aber wenn wir unsere Kolonialgeschichte betrachten und bewerten wollen, müssen wir immer auch die damaligen Lebensverhältnisse, die gesellschaftlichen und politischen Umstände berücksichtigen und in unsere Bewertung einbeziehen. Ich möchte mit einem Zitat unseres ehemaligen Bundespräsidenten Richard von Weizsäcker schließen: ‚Wir lernen aus der Geschichte nicht, was wir tun sollen. Aber wir können aus ihr lernen, was wir bedenken müssen. Das ist unendlich wichtig.‘ Und diesem Ziel soll auch die Aufarbeitung der Kolonialgeschichte dienen.“

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  • 19.05.2021

    Dennys Bornhöft zu TOP 12+33 „Auflösung der Pflegeberufekammer Schleswig-Holstein“

    In seiner Rede zu TOP 12+33 (Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Auflösung der Pflegeberufekammer Schleswig-Holstein – Erste Lesung – und Beiträge für die Pflegeberufekammer übernehmen) erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

    „Beginnen möchte ich mit einer Danksagung. Mein Dank geht vor allem an die ehrenamtlichen Mitglieder der Kammergremien, die ihre Freizeit damit verbracht haben, sich Gedanken über die Weiterentwicklung des Berufsstandes zu machen. Mein Dank gilt auch den Mitarbeitern bei der Umsetzung des gesetzlichen Auftrages. Danken möchte ich ebenso jenen, die das Unbehagen in der Pflege kanalisiert und basisdemokratisch organisiert haben und ebenfalls einen Großteil ihrer Freizeit für friedlichen und kreativen Protest verwandt haben und zu einer Graswurzelbewegung wurden.

    Ich möchte auf die Historie eingehen, die zeigt, dass schon zu Beginn der Kammer nachhaltige politische Fehler gemacht wurden. Die damalige SPD-geführte Landesregierung hat sich Ende 2012 auf den Weg gemacht, eine Pflegekammer zu gründen. Diese Körperschaft des öffentlichen Rechts mit hoheitlichen Befugnissen hatte das Ziel, eine ‚starke Stimme‘ für die Pflege zu sein und den Berufsstand fortzuentwickeln. Das sind eherne und auch richtige Ziele. Ob eine Berufskammer, die sonst eher für überwiegend freiberufliche Professionen als Aufsicht geschaffen wurde, dafür das richtige Instrument ist, ist die große Frage. 2013 führte SPD-Ministerin Kristin Alheit eine Umfrage bei 1.170 examinierten Pflegekräften durch. Schon hier gab es Berichte über Unmut der Pflegenden sowie über die Art und Weise der Auswahl zur Teilnahme. Das Ergebnis fiel denkbar knapp aus. Auf die Frage, ‚Wie bewerten Sie die Errichtung einer Pflegekammer?‘ antworteten 51 Prozent mit ‚finde ich gut‘. Wer jedoch in die Unterfragen schaute, stellte schnell fest, dass bei den vermeintlichen Befürwortern auch einige angegeben haben, dass sie eine Beitragspflicht ablehnen. Damit hätte es für eine Kammer, deren Wesen die Pflichtmitgliedschaft und der auskömmliche Pflichtbeitrag qua Gesetz ist, schon hier keine Mehrheit gegeben. Nichtsdestotrotz hat die damalige Landesregierung 2015 mit der Errichtung der Kammer durch Gesetz begonnen, deren Gründungsprozess zu Beginn 2018 abgeschlossen wurde.

    Von da an wurden die Proteste der Pflegenden von Monat zu Monat größer, sie formierten sich in den sozialen Medien als auch auf der Straße. Ebenso wurde der Unmut größer, da die ‚starke Stimme‘ nicht als Vertretung der Berufsinteressen der Pflegekräfte empfunden wurde. Dieser dauerhafte Protest, der 2019 mit fast 1.000 Personen vor dem Landtag und tausenden Unterschriften einen seiner Höhepunkte erreichte, war nicht ohne Wirkung. Demonstrationen gab es bis zum Corona-Lockdown fast wöchentlich im ganzen Land verteilt. Die ‚starke Stimme‘ wurde so zum großen Störfaktor der Pflegekräfte und brachte sogar mehr Mobilisierung als bei der Verhandlung über Arbeitsbedingungen oder Gehälter. Dass tausende Pflegekräfte ihren Erholungsurlaub damit verbringen, gegen die Körperschaft, die prinzipiell für die Vertretung ihrer Interessen geschaffen wurde, immer wieder auf die Straße zu gehen, konnte die Landespolitik nicht nur zur Kenntnis nehmen. Eine Interessensvertretung kann nur funktionieren, wenn sie die Mehrheit der Mitglieder auch hinter sich weiß. Durch die gesetzliche Pflichtmitgliedschaft war eine Abstimmung mit Füßen nur durch das Ausscheiden aus dem Beruf in Schleswig-Holstein möglich – beim Fachkräftemangel ein eher bedrohliches Szenario.

    Uns Freien Demokraten war es wichtig, dass nicht nur 1.170 auserlesene Pflegende sich entscheiden konnten, sondern alle. Die Pflege muss selbst entscheiden, ob der Landesgesetzgeber ihnen eine Kammer mit Pflichtmitgliedschaft und Pflichtbeitrag auferlegt, um dann mit dieser Körperschaft ö.R. den Berufsstand zu stärken. Wie gesagt, eine Interessenvertretung, die nicht genug Rückhalt der Mitglieder hat, kann nicht funktionieren. Die Kammer hat vom Land drei Millionen Euro nachträgliche Anschubfinanzierung bekommen und hat den Auftrag erhalten, eine Vollbefragung durchzuführen. Bei 75 Prozent Wahlbeteiligung haben fast 92 Prozent für die Auflösung gestimmt. Das Ergebnis war so eindeutig, dass der Landesgesetzgeber diesen Auftrag von rund 16.000 examinierten Kräften umzusetzen hat. Die Pflegeberufekammer wird somit noch in 2021 aufgelöst.

    Ich wünsche mir und werde auch gerne daran mitarbeiten, dass die Pflegekräfte eine Vertretung finden oder gründen, mit der sie gemeinsam auf die Straße gehen würden und nicht gegen sie. Also eine Vertretung mit großem Rückhalt und möglichst der Kompetenz, an den Arbeitsbedingungen auch wirklich was verändern zu können. Die Form sollte aber nicht von der Politik vorgeben werden, erst recht nicht, wenn die betroffene Berufsgruppe nicht oder zu wenig beteiligt wird. Diese Herangehensweise der Politik, zu wissen glauben, was eine Berufsgruppe für sich braucht, wurde von Beginn an vom Landesgesetzgeber falsch angepackt. Dieses Modell ist – nicht nur in Schleswig-Holstein – gescheitert.“

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  • 19.05.2021

    Dennys Bornhöft zu TOP 14 „Luftrettung auf Inseln und Halligen innovativ weiterentwickeln“

    In seiner Rede zu TOP 14 (Luftrettung auf Inseln und Halligen innovativ weiterentwickeln) erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

    „Während in den vergangenen Wochen Hagel, Wind und Dauerregen kurzzeitig das Wetter übernommen haben, scheint hoffentlich bald häufiger die Sonne. Für den Rettungsdienst auf dem Festland spielt das Wetter weitgehend keine Rolle, denn er kann bei Regen oder Sturm für angemessene Rettungsdienstleistungen sorgen. Das liegt zum einen an der hervorragenden Qualifikation der Rettungskräfte, aber auch vor allem daran, dass Rettungskräfte auf dem Land eher selten auf Hubschrauber zurückgreifen müssen, was wiederum auf den Inseln und Halligen der Regelfall ist. Diesen Hubschraubern ist es bei schlechtem Wetter, insbesondere bei Nebel, nicht möglich, zu starten oder zu landen, sowohl aus technischen, aber auch aus rechtlichen Gründen. Im Kampf um jede Sekunde ist das jedoch eine verheerende Situation. Und so braucht es eine innovative und zukunftsfähige Lösung, um die Rettungswege für die Hubschrauber auf den Inseln und Halligen unabhängig vom Wetter einfacher und sicherer zu gestalten und Menschenleben zu retten.

    Als FDP-Fraktion und Jamaika-Koalition freuen wir uns sehr, dass wir einen Schritt in Richtung des ‚Point in Space‘-Systems in Schleswig-Holstein ermöglichen. Insbesondere freut mich, dass wir ein konkretes Umsetzungskonzept erarbeiten und dies im Sozialausschuss besprechen werden. Im besten Fall wird dieses Konzept auch auf Regionen außerhalb von Schleswig-Holstein ausstrahlen, sodass zukünftig mehr Menschen über den Luftweg eine schnelle Rettung erfahren. Die Deutsche Rettungsflugwacht e.V. steht hierfür schon sprichwörtlich in den Startlöchern.

    Auch für die ländlich besiedelten Gebiete in unserem Land schafft das ‚Point in Space‘-System einen Zeitvorteil bei der Versorgung und Rettung Menschen und ermöglicht eine entsprechende und wichtige Gesundheitsversorgung in Notfällen. Ein weiterer positiver Nebeneffekt zeigen Erfahrungen aus dem Ausland: So geht mit dem Einsatz des PinS-System eine deutliche Reduktion der Lärmbelastung an den an Landungsplätze angrenzenden Gebieten einher.

    Mit einem Blick nach Norwegen oder in die Schweiz zeigt sich, dass das ‚Point in Space‘-System sich bereits seit 2006 bzw. 2011 etabliert und bewährt hat. Für Luftretter bietet dieses System gerade in der Nacht einen entscheidenden und zeitrettenden Vorteil. Denn bei Wolken in einer Höhe von weniger als 400 Meter dürfen Rettungshelikopter nach aktueller deutschen Rechtslage bei Nacht nicht starten. Das ‚Point in Space‘-System kann diese Grenze erhöhen und das ist im Kampf um Menschenleben und um jede Sekunde eine erhebliche Erleichterung. Mit dem System werden vom Helikopter aus fest definierte Punkte angesteuert, die ein sicheres und einfacheres Anfliegen auf das Dach eines Krankenhauses oder auf einen Flugplatz ermöglichen.

    Es ist sehr erfreulich, dass die Planungen zur Umsetzung dieses innovativen Verfahrens durch das Land vorangetrieben werden. Wir wollen gemeinsam mit allen Partnern, der Luftrettung, der Deutschen Flugsicherung, den Forschern beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt und selbstverständlich auch den Krankenhäusern, den Luftraum sicherer machen und den Helikoptern ermöglichen, häufiger Menschen zu retten. Der eine oder andere kennt sicherlich auch die gelben Hubschrauber des ADAC, der ebenfalls ein großer Luftretter in Deutschland ist. Auch sie werden sicherlich von diesen Erkenntnissen profitieren.

    Wenn es um einen medizinischen Notfall geht, dann sind die Schleswig-Holsteiner und Schleswig-Holsteinerinnen auf den Inseln und auf den Halligen auf die Luftrettung angewiesen. Hierfür bieten Innovationen und neue Ideen mehr Sicherheit. Allein der Rettungshubschrauber ‚Christoph 42‘ am Flugplatz Schachtholm bei Rendsburg startete im Jahr 2020 1.783 Mal. Jedes Menschenleben, das er retten könnte, weil ihm neue technische Systeme ermöglichen, bei schwierigen Wetterlagen oder Sichtverhältnissen aufzusteigen, rechtfertigt die Investitionen, die wir als Jamaika-Koalitionen hier vorantreiben wollen. Wir hoffen, dass die technischen und rechtlichen Regularien dann schnell angepasst werden und möglichst in ganz Deutschland Menschen und auch Hubschrauberbesatzungen noch mehr Sicherheit erhalten.“

    Es gilt das gesprochene Wort!

     

     

     

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  • 19.05.2021

    Jan Marcus Rossa zu TOP 21 „Erstellung eines Glücksspielsucht-Hilfsplans für Schleswig-Holstein“

    In seiner Rede zu TOP 21 (Erstellung eines Glücksspielsucht-Hilfsplans für Schleswig-Holstein) erklärt der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:

    „Der NDR meldete gestern, am 18. Mai 2021, dass in Schleswig-Holstein die Zahl der Online-Glücksspielsüchtigen in der Corona-Pandemie zugenommen habe und dieser Trend überrascht niemanden. Die Kontaktbeschränkungen, die zum Schutz vor Infektionsrisiken verhängt werden mussten, die zum Teil existentiellen Nöte vieler Menschen durch die Pandemie und ihre Folgewirken dürften ursächlich für diesen Trend gewesen sein. Da sind sich die Experten einig. Ich befürchte aber auch, dass nun die Kritik der SPD am Glücksspielstaatsvertrag, der ja endlich auch das Online-Glücksspiel in Deutschland legalisiert und reguliert, wieder lauter wird. Doch das wäre ein voreiliger Schluss. Im Gegenteil müssen wir froh sein, dass nun auch das Online-Glücksspiel deutschlandweit legal sein und damit unter einer strengen staatlichen Aufsicht stehen wird.

    Suchtprävention und Suchthilfen können nur effektiv sein, wenn wir wissen, wo Suchtgefahren lauern und wenn wir individuelle Suchtrisiken beim Spieler selbst frühzeitig erkennen können. Das erfordert aber eine Kanalisierung des Online-Glücksspiels und eine strenge staatliche Kontrolle, die nur beim legalen Glücksspiel gewährleistet ist. Wir sind uns der Risiken des Glücksspiels ja durchaus bewusst und ich verwahre mich gegen den Vorwurf, dass diejenigen, die sich für eine Legalisierung des Online-Glücksspiels eingesetzt haben, nur die Interessen der Anbieter im Blick hätten und nicht die Schutzbedürfnisse der Spielerinnen und Spieler. Das ist nicht richtig. Wir werden Online-Glücksspiel nicht aus unserer Lebenswirklichkeit verbannen können. Trotz des Verbotes war in allen anderen Bundeländern Online-Glücksspiel möglich, dort allerdings unreguliert und unkontrolliert. Die Gefahren der Spielsucht sind aber beim legalen wie beim illegalen Glücksspiel gleichermaßen gegeben. Im legalen Glücksspiel kann der Staat jedoch Gefährdungen einzelner viel früher erkennen und diesen Gefahren mit präventiven und reaktiven Schutzmaßnahmen begegnen.

    In Schleswig-Holstein haben wir die Suchtprävention und die Suchthilfe schon in der Vergangenheit ernst genommen. Es kann nicht ernsthaft in Abrede gestellt werden, dass im Zuge der Legalisierung des Online-Glückspiels auch der Spielerschutz im Vergleich zu allen anderen Bundesländern deutlich verbessert wurde. So nutzen wir in Schleswig-Holstein bereits seit Jahren mit dem sogenannten Safeserver ein zentrales Erfassungssystem, um den Spielerinnen- und Spielerschutz zu verbessern und frühzeitig Warnsignale zu erfassen, wenn Hinweise auf eine Spielsucht festgestellt werden. Wir verfügen in Schleswig-Holstein auch über ein enges Netz an Suchtpräventions- und Suchtberatungsstellen, die einschlägige Expertise bei der Online-Glücksspielsucht haben. Und selbstverständlich werden wir uns mit dem Status quo nicht zufrieden geben, sondern den Spielerschutz mit Fachleuten evaluieren und laufend verbessern.

    Der SPD-Antrag erweckt den Eindruck, als müssten wir in Schleswig-Holstein bei Null anfangen. Das ist aber gerade nicht der Fall. Und aufgrund der Sonderrolle, die Schleswig-Holstein seit 2012 beim Online-Glücksspiel hatte, haben wir auch einschlägige Erfahrungen und entsprechende Expertise, wie der Suchtgefahr beim Online-Glücksspiel begegnet werden muss. Dass wir uns hier weiterentwickeln können und wollen, ist eine Selbstverständlichkeit. Denn auch hier gilt: Stillstand ist der Anfang von Rückschritt. Wo wir Entwicklungsmöglichkeiten sehen und wie wir die Suchthilfe und -prävention evaluieren wollen, haben wir in unserem Antrag dargestellt. Wir müssen nicht bei Null starten, aber wir müssen uns stetig weiterentwickeln und das wollen wir gemeinsam mit der Landesregierung umsetzen.“

    Es gilt das gesprochene Wort!

     

     

     

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  • 19.05.2021

    Oliver Kumbartzky zu TOP 22 „Freiwilliger Lieferverzicht als Kriseninstrument in der EU verankern“

    In seiner Rede zu TOP 22 (Freiwilliger Lieferverzicht als Kriseninstrument in der EU verankern) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und agrarpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    „Nie zuvor in der bundesdeutschen Geschichte gab es Lebensmittel in einer so hohen Qualität und Vielfalt zu erwerben wie heute. Aber gleichzeitig sind die Ausgaben für Lebensmittel historisch niedrig. Gerade einmal rund zehn Prozent des durchschnittlichen Einkommens geben die Deutschen für Nahrungsmittel aus. Parallel zu dieser Entwicklung hat sich die Anzahl der landwirtschaftlichen Haupterwerbsbetriebe drastisch reduziert. Und obwohl rein rechnerisch jeder Landwirt mittlerweile 140 Menschen in Deutschland ernährt, ist das durchschnittliche Einkommen in der Landwirtschaft nicht signifikant gestiegen. Hinzu kommt, dass viele Landwirte durch die steigenden Erwartungen einer saturierten Gesellschaft immer stärker unter Druck gesetzt werden.

    Immer häufiger ist dabei zu beobachten, dass die Politik – aktuell die Bundesregierung – diese Stimmungslage gerne aufnimmt, um zusätzliche Auflagen und Verbote umzusetzen. Beispiele sind hier das Insektenschutzpaket oder die Düngeverordnung. Zur Beschwichtigung eines zurecht aufgebrachten Berufsstandes sah man sich in Berlin dann gezwungen, kurzerhand Hilfsgelder wie die sogenannte Bauernmilliarde in Aussicht zu stellen. Im vermeintlich ruhiggestellten Berufsstand folgt spätestens die Ernüchterung, wenn die Auflagen für die Inanspruchnahme der Hilfsgelder bekannt werden.

    Den Landwirtinnen und Landwirten im Land geht es um etwas anderes, nämlich um faire Wettbewerbsbedingungen. Darüber hinaus benötigen sie die richtigen Instrumente, um sich gegen schwankende Preise eigenständig abzusichern. So würde es zum Beispiel helfen, wenn die Ansparung einer liquiditätswirksamen Risikoausgleichsrücklage in der Land- und Forstwirtschaft steuerfrei ermöglicht werden würde, um die Eigenvorsorge der Betriebe hinsichtlich volatiler Preise anzuregen. Aber das ist nur ein Baustein. Wenn wir langfristig denken und handeln, ist klar, dass unsere Landwirte nur von verbesserten Einkommen profitieren, wenn die Politik für ein Level-Playing-Field in sämtlichen Rechtsbereichen der Lebensmittelerzeugung sorgt. Im Idealfall gar mit einheitlichen Regelungen auf europäischer Ebene. Konkret zum Milchmarkt: Hier ist vor einigen Jahren zwar eine Mengensteuerung, sprich die Milchquote, aufgegeben worden. Aber es wurde daraufhin eben auch nur ein sehr unvollkommener Wettbewerbsmechanismus eingeführt.

    Und da sind wir bei der Andienungs- und Abnahmepflicht. Ein Landwirt ist in der Regel daran gehalten, seine gesamte Milchmenge vollständig und unabhängig von der Marktsituation einer Molkerei anzubieten. Und diese Molkerei muss alles annehmen. Anschließend verhandelt diese mit dem Lebensmitteleinzelhandel (LEH) über den Preis nach der Weiterverarbeitung. Der Landwirt weiß also zu dem Zeitpunkt, zu dem er die Milch an die Molkerei abgibt, gar nicht, wie hoch sein Milchgeld ist. Nachdem LEH und Molkerei dann ihre jeweiligen Kosten abgezogen haben, bekommt der Landwirt das, was übrig bleibt. Hier sieht man doch auf den ersten Blick, dass der Erzeuger eine sehr schwache Position hat und quasi das erhält, was übrig bleibt. Deswegen könnte die Anwendung des Artikels 148 der Gemeinsamen EU-Marktorganisation Sinn machen. Der Artikel ermöglicht seit 2018, verbindliche, schriftliche Lieferverträge – also ein Recht auf einen Vertrag, der unter anderem Preis und Menge regelt – festzuschreiben. Genossenschaften wären übrigens davon befreit, sofern deren Statuten diese Punkte bereits regeln. Mit einer Anwendung des Artikels 148 würde den milcherzeugenden Betrieben Verlässlichkeit hinsichtlich der Milchvermarktung geboten und die Milchpreisabsicherung seitens der verarbeitenden Unternehmen angereizt werden. Des Weiteren könnte mit der vertraglichen Erzeugung eine Produktion am Markt vorbei weitgehend ausgeschlossen werden.

    Ein weiterer Ansatz ist der in unserem Antrag genannte freiwillige Lieferverzicht, wobei wir uns hier klar für eine absolute Freiwilligkeit und gegen eine Quote light und gegen ein Bonus-Malus-System aussprechen. Was ist darüber hinaus noch zu tun? Das Bundeskartellamt ist personell und kompetenzseitig zu stärken, um der Entstehung marktbeherrschender Stellungen frühzeitig entgegen zu wirken. Ich erinnere an dieser Stelle an Sigmar Gabriel, der sich 2016 als Wirtschaftsminister über die Empfehlung des Bundeskartellamts hinweggesetzt hat und die Fusion von Kaisers-Tengelmann und Edeka durchgewinkt hat. So etwas darf sich nicht wiederholen.

    Entscheidend ist eben auch die tatsächliche Verhandlungsmacht der Erzeuger und ihrer Vermarktungsorganisationen gegenüber ihren Abnehmern. Auch diese gilt es zu stärken. Die kartellrechtlichen Möglichkeiten zur Bündelung auf Erzeugerebene auf alle von Landwirten getragenen Vermarktungs- und Verarbeitungsorganisationen sollten daher erweitert werden. Und auch auf Europaebene besteht Handlungsbedarf. Die Harmonisierung der Nutztierhaltungsstandards ist endlich mal zum Abschluss zu bringen. Außerdem bedarf es unverzüglich auf europäischer Ebene eines Konzeptes für die Einführung eines bindenden, mehrstufigen Tierwohl- und Herkunftskennzeichens für alle tierischen Erzeugnisse über die gesamte Wertschöpfungskette hinweg.

    Zusammenfassend gesagt: Die Tatsache, dass ein Milchbauer zum Zeitpunkt, an dem seine Milch abgeholt wird, nicht weiß, welchen Preis er für einen Liter bekommt, sondern das erst einige Tage später per Bescheid erfährt, ließe sich ändern. Außerdem brauchen wir für schwere Krisen freiwillige Instrumente. Und: Das Ungleichgewicht der Marktkräfte zwischen Erzeugern auf der einen Seite und dem LEH auf der anderen Seite muss behoben werden.“

    Es gilt das gesprochene Wort!

     

     

     

     

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