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  • 22.06.2021

    Jan Marcus Rossa: Die Bekämpfung von Rassismus ist eine dauerhafte Verpflichtung für uns alle

    Zum heute von Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack vorgestellten Landesaktionsplan gegen Rassismus erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:

    „Die Bekämpfung rassistisch motivierter Diskriminierung darf keine leere Versprechung sein, sondern gut gemeinten Worten müssen auch Taten folgen. Es reicht eben nicht, nur den Begriff ‚Rasse‘ aus dem Grundgesetz streichen zu wollen. Deshalb haben wir mit dem Landesaktionsplan gegen Rassismus eine Grundlage geschaffen, auf der sich ressortübergreifend Maßnahmen planen und umsetzen lassen, um dem Rassismus in unserer Gesellschaft frühzeitig entgegenzuwirken.

    Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus sind eine Bedrohung für viele Menschen, die in unserem Land leben. Aber sie sind auch ein Verstoß gegen die Grundsätze von Demokratie, Freiheit und Rechtsstaatlichkeit. Beides dürfen wir nicht tolerieren. Die Bekämpfung jeglicher ideologischen Diskriminierung ist eine dauerhafte Verpflichtung für uns alle – als Staat, aber insbesondere auch als Gesellschaft. Wir müssen auf allen gesellschaftlichen Ebenen das Bewusstsein für Alltagsrassismus schärfen, indem wir aufklären, sensibilisieren und Verständnis schaffen, ohne aber zu bevormunden und zu moralisieren.

    Unser Wunsch ist, dass wir in Schleswig-Holstein mit dem Landesaktionsplan gegen Rassismus hierzu einen wichtigen und spürbaren Beitrag leisten werden. Das Ziel muss über gegenseitige Akzeptanz des Anderen hinausgehen. Wir wollen ein wirkliches Zusammenleben in der Einheit der Vielfalt bei aller Unterschiedlichkeit der Menschen erreichen.“

     

     

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  • 23.06.2021

    Christopher Vogt: Wir schaffen verantwortbare Regelungen für den Kinobesuch

    Der FDP-Fraktionsvorsitzende Christopher Vogt hat sich bei einem Ortstermin in Ratzeburg bei Vorstandsmitgliedern des Kinoverbunds Schleswig-Holstein über die Situation der mittelständisch geprägten Kinobranche in Schleswig-Holstein informiert und mit ihnen über weitere Erleichterungen gesprochen:

    „Die Kinobranche gehört zu den durch die Corona-Krise am meisten gebeutelten Bereichen. Wie alle Unternehmen, die Veranstaltungen ausrichten, leiden sie besonders unter den hohen Auflagen, die ihnen zum Schutz der Menschen auferlegt werden mussten. Deshalb freut es mich umso mehr, dass wir den Kinobetreibern heute eine große Last von den Schultern nehmen können.“ Mit der neuen Corona-Verordnung, die die Landesregierung heute vorgestellt hat, wird die Testpflicht für Veranstaltungen mit Sitzungscharakter entfallen. Außerdem gilt die Maskenpflicht nur noch auf den Verkehrsflächen, am Platz darf die Maske abgenommen werden. Künftig dürfen die Säle wieder mit 50 Prozent der Kapazität belegt werden. „Das sind verantwortbare Regelungen für die Kinobesucher, aber auch eine gute Lösung für die Kinobetreiber. Die Kinosäle verfügen über gute Lüftungsanlagen, so dass das Ansteckungsrisiko dort sehr viel geringer ist als an anderen Orten. Es ist natürlich noch nicht der Normalbetrieb, aber die Betreiber können damit zumindest wieder in die Nähe der Wirtschaftlichkeit kommen.“

    Erleichtert zeigte man sich auch beim Kinoverbund Schleswig-Holstein: Dessen Vorstandsmitglieder Meike Peemöller und Martin Turowski berichteten von der schwierigen Zeit der Schließung, die auch durch kreative Lösungen wie Autokinos und Freiluftfilmvorführungen finanziell nur unzureichend abgefedert werden konnte. „Für uns ist es eine große Erleichterung, dass wir endlich wieder mehr Besucherinnen und Besucher einlassen dürfen. Jeder Sitzplatz, den wir nicht besetzen dürfen, bedeutet Einbußen, aber die 50 Prozent-Belegung ist ein guter Anfang, sodass wir hoffentlich bald wieder auf eigenen Beinen stehen können“, sagt Meike Peemöller. Annika Tonn, Theaterleiterin des Burgtheater Ratzeburg und des Eulenspiegelkino in Mölln, ergänzt: „Auch die Kontrolle der drei Gs – getestet, genesen oder geimpft – war im Alltag nicht immer leicht. Gerade Familien mit Kindern waren durch die Testpflicht häufig abgeschreckt, so dass ein Kinobesuch für sie oft gar nicht in Frage kam. Dabei möchten wir insbesondere für die Kinder ein großartiges Programm bieten, das nun auch hürdenfrei wahrgenommen werden kann. Wir freuen uns auf einen tollen Kinosommer.“ Und der wird laut Martin Turowski besonders vielfältig: „Wir haben einen riesigen Filmstau und somit wird es ab Juli viele neue großartige Filme geben. Wir freuen uns, dass wir nun die passenden Rahmenbedingungen dafür bekommen. Wir danken dem Land sehr, dass man uns erhört hat.“ Nach fast 15 Monaten der Schließung bzw. einem Alternativbetrieb können die Kinos im Land den Betrieb wieder hochfahren.

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  • 23.06.2021

    Christopher Vogt: Ein großer Schritt in Richtung Normalität

    Zu den heute von der Landesregierung vorgestellten Eckpunkten der neuen Corona-Bekämpfungsverordnung erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Die weitere Rücknahme von Corona-Maßnahmen ist angesichts der sehr erfreulichen Entwicklung in den letzten Wochen absolut richtig und auch rechtlich geboten. Schleswig-Holstein ist bisher sowohl gesundheitlich als auch wirtschaftlich so gut wie kaum eine andere Region durch diese Krise gekommen. Wir stehen bei der Impfkampagne aber auch bei den Wirtschaftshilfen im bundesweiten Vergleich sehr gut da. Dabei soll es auch bleiben.

    Für die Kulturszene und die Veranstaltungsbranche ist die neue Verordnung ein existenziell wichtiger Schritt. Die neue Verordnung bedeutet aber letztlich für uns alle einen großen Schritt in Richtung Normalität und es wird mit Sicherheit ein richtig guter Sommer werden. Wir wollen jedoch auch einen guten Herbst und einen guten Winter haben. Deshalb ist vor allem die Impfkampagne weiterhin so elementar wichtig. Die Bundesregierung ist in der Pflicht, ihre folgenschweren Fehler des letzten Sommers auf gar keinen Fall zu wiederholen. Das gilt insbesondere mit Blick auf die vielen Reiserückkehrer. Wir wollen vor allem keine weiteren Schulschließungen bzw. keine Rückkehr zum Wechselunterricht und die Studentinnen und Studenten müssen im nächsten Semester endlich wieder in die Hochschulen zurückkehren können. Aus diesem Grund halte ich es auch für dringend geboten, dass man in Berlin trotz Sommerpause und Bundestagswahlkampf über eine zügige Überarbeitung des Infektionsschutzgesetzes nachdenkt.“

     

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  • 24.06.2021

    Jörg Hansen: Schwimmen lernen rettet Leben

    Zur Badesicherheit an Küsten und Binnengewässern, über die heute Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack und DLRG-Präsident Jochen Möller berichtet haben, erklärt der sportpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jörg Hansen:

    „Auch dieser Sommer zählt bereits zu viele Badeunfälle, bei denen Menschen ertrunken sind. Starke Unterströmungen oder Soge an der Meeresküste können auch guten Schwimmern zum Verhängnis werden und selbst ein vermeintlich ruhiger See kann unsichtbare Gefahren bergen. Damit der Badeausflug nicht tragisch endet, müssen ein paar einfache, aber äußerst wichtige Grundregeln beachtet werden: Wer das Gewässer nicht gut kennt, sollte nur an bewachten Badestellen ins Wasser gehen. Und man sollte unbedingt schwimmen können.

    Insbesondere Kinder haben im Corona-Jahr sehr darunter gelitten, dass Schwimmkurse ausgefallen sind. Deshalb wird es leider mehr Kinder geben, die nicht schwimmen können. Umso wichtiger ist, dass dies jetzt schnell nachgeholt wird, denn jedes Kind muss schwimmen können. Wir haben die Mittel noch einmal aufgestockt, damit mehr Schwimmkurse stattfinden können und appellieren an alle, diese auch in Anspruch zu nehmen. Schwimmen lernen rettet Leben.

    Für unsere vielen ehrenamtlichen Rettungskräfte an den Küsten und Binnengewässern wird die Verantwortung in diesem Jahr größer sein, da sie ein besonders wachsames Auge auf die zahlreichen ungeübten und die Nicht-Schwimmer haben müssen. Wir danken den Frauen und Männern für ihre wichtige Arbeit und wünschen ihnen, dass sie in dieser Badesaison möglichst keine tragischen Unglücke erleben müssen.“

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  • 22.03.2018

    Annabell Krämer zu TOP 6+38 „Änderung des Gesetzes über den kommunalen Finanzausgleich“

    In ihrer Rede zu TOP 6+38 (Änderung des Gesetzes über den kommunalen Finanzausgleich) erklärt die finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    „Wir Freie Demokraten freuen uns auf die Neuordnung des kommunalen Finanzausgleichs. Denn wir haben im Koalitionsvertrag das Ziel verankern können, dass die Kommunen mit dieser Neuordnung flächendeckend in die Lage versetzt werden, auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen zu verzichten, damit diese in Schleswig-Holstein endgültig der Vergangenheit anhören.

    Mit diesem Ziel sind wir Freie Demokraten im Landtagswahlkampf angetreten! Und wir danken unseren Koalitionspartnern von CDU und Bündnis 90/Die Grünen, dass sie die Umsetzung dieses FDP-Ziels mittragen.

    Mit der Einigung im Rahmen des kommunalen Gipfeltreffens vom 11. Januar 2018 bekommen die Kommunen bis zur Neuordnung des kommunalen Finanzausgleichs als Überbrückung  jährlich 15 Millionen Euro, damit sie ihrer Verpflichtung  zur Sanierung der kommunalen Infrastruktur besser nachkommen können. Hiermit sind vielfach die Netto-Beitragseinnahmen bereits annähernd abgedeckt, wenn man berücksichtigt, dass Erhebungs- sowie Gerichts- und Anwaltskosten zukünftig entfallen. In vielen Städten und Gemeinden ist die Abschaffung der Beiträge mittlerweile beschlossen oder zumindest in der politischen Diskussion.

    Wir  freuen wir uns, dass unsere Koalitionspartner die vorzeitige Entlastung der Kommunen im Bereich der Infrastruktur mittragen.

    Und wissen Sie was, liebe Kollegen der SPD? Die kommunalen Spitzenverbände als Verhandlungsführer der Städte und Gemeinden haben diese Zwischenlösung akzeptiert! Und wie reagiert die SPD? Sie fordert rein populistisch die sofortige vollständige Kompensation der Ausbaubeiträge, die sie noch im Landtagswahlkampf unbedingt beibehalten wollten. Mit Erlaubnis des Präsidenten zitiere ich erneut die SPD-Kollegin Beate Raudies aus dem November 2016: „Ein Verzicht auf die Erhebung von Anliegerbeiträgen ist nach unserer Auffassung ungerecht und im Ergebnis nicht finanzierbar … Zudem würden alle Bürgerinnen und Bürger an den Kosten beteiligt, unabhängig davon, ob sie … überhaupt selbst Grundstückseigentümer sind.“

    Ich möchte einmal wohlwollend annehmen, dass Sie vielleicht wirklich erkannt haben, dass Straßenausbaubeiträge ein unkalkulierbares finanzielles Risiko insbesondere für junge Familien und Senioren sind. Dann honorieren Sie einfach, dass das FDP-Ziel Bestandteil des Koalitionsvertrages ist.

    Der heutige  Bericht der Landesregierung zeigt, dass wir mit dem Reformprozess im Plan sind. Die Kommunen sollen dauerhaft in die Lage versetzt werden, neben den Pflichtaufgaben weiterhin oder wieder freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben zu erledigen, wie es Artikel 54 Absatz 1 unserer Landesverfassung fordert.

    Jeder fünfte Euro, den die Kommunen einnehmen, stammt aus dem kommunalen Finanzausgleich. Wir müssen sicherstellen, dass hiermit nicht nur pflichtige Aufgaben erfüllt werden, sondern die Gemeinden auch in der Lage sind, ihre Museen, Freibäder oder Einrichtungen der Erwachsenenbildung zu erhalten.

    Ich danke Innenminister Grote für den heutigen Sachbericht. Die Neuordnung des kommunalen Finanzausgleichs wird flächendeckend den unterschiedlichen Belastungen der Regionen Rechnung tragen, wie es Artikel 57 Absatz 1 unserer Landesverfassung verlangt. Soziale  und flächeninduzierte Kosten werden gleichberechtigt Berücksichtigung finden. Wir werden uns an den tatsächlichen Bedarfen und nicht mehr lediglich an den Ausgaben orientieren.

    Zudem nutzen wir die Neuordnung des kommunalen Finanzausgleichs zu einer grundlegenden Reform: Wir werden eine umfassende Aufgabenkritik vornehmen, um zu klären, welche Aufgaben auf welcher Ebene am besten zu erfüllen sind. Es gilt, Doppelzuständigkeiten die Grundlage zu entziehen und klare Verantwortlichkeiten zu definieren. Wir müssen darüber hinaus Anreize für die Kommunen aufrechterhalten, Aufgaben möglichst effektiv und effizient zu erledigen und die eigenen Steuerquellen zu pflegen.

    Alle rechtlichen, politischen und finanzwissenschaftlichen Anforderungen an den kommunalen Finanzausgleich unter einen Hut zu bringen, ist keine einfache Aufgabe. Wir nutzen deshalb die uns vom Landesverfassungsgericht gegebene Zeit, um zusammen mit Kommunen und Wissenschaft ein tragfähiges und langfristiges Ausgleichssystem zu entwickeln.

    Ein rechtssicherer kommunaler Finanzausgleich wird unseren Kommunen mehr Planungssicherheit geben.“

     

    (Es gilt das gesprochene Wort.)

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  • 25.06.2021

    Oliver Kumbartzky: Insektenschutzpaket der GroKo ist agrarpolitischer Offenbarungseid

    Zum Insektenschutzpaket, das heute im Bundesrat behandelt wird, erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und agrarpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    „Das Insektenschutzpaket ignoriert die Realität landwirtschaftlicher Betriebe, vernichtet Ernten und befördert weiteres Höfesterben in Deutschland. Zudem werden biologische Zusammenhänge nicht berücksichtigt und keinerlei Ziele definiert. Es ist gut, dass Schleswig-Holstein dieser Wissenschaftsferne heute im Bundesrat nicht zustimmt. Dass die Union diesen Murks aus dem SPD-geführten Bundesumweltministerium mitmacht, gleicht einem agrarpolitischen Offenbarungseid. Da hilft es auch wenig, dieser schlechten Politik noch gutes Geld in Form von zusätzlichen GAK-Mitteln hinterherzuwerfen.

    Bezüglich der von Ministerpräsident Daniel Günther gestern angekündigten ausgewogenen Ausnutzung von Spielräumen bei der Umsetzung des Insektenschutzpaketes nehmen wir ihn beim Wort und stehen an seiner Seite. Insektenschutz gelingt nur mit den Landwirten und nicht gegen sie.“

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  • 25.06.2021

    Anita Klahn: Familien nicht im Regen stehen lassen

    Zum Gesetz auf einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung, dem der Bundesrat heute nicht zugestimmt und der den Vermittlungsausschuss angerufen hat, erklärt die stellvertretende Vorsitzende und familienpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:

    „Unstrittig ist, dass wir den flächendeckenden Ausbau des Ganztags brauchen. Das geht aber nur mit einer gesicherten und auskömmlichen Finanzierung. Es reicht nicht, wenn der Bund ein paar runde Summen in den Raum stellt, ohne die Finanzbedarfe der Länder zu kennen oder sie hinreichend zu berücksichtigen. Der Bund will ab 2030 eine Milliarde für die Betriebskosten zur Verfügung stellen. Alleine in Schleswig-Holstein würde der gesetzliche Anspruch auf Ganztagsbetreuung jedoch schon mehrere hundert Millionen Euro an Betriebskosten nach sich ziehen – jährlich wohlgemerkt.

    Man braucht nicht viel Phantasie, um zu sehen, dass es so nicht geht. CDU und SPD müssen sich überlegen, ob sie es mit dem Rechtsanspruch ernst meinen und bei dieser Frage auf die Länder zugehen. Sonst bleibt der Rechtsanspruch nämlich genau das – ein reiner Anspruch, der bestenfalls als Grundlage für Klagen dient aber ohne praktische Verbesserungen der Situation vor Ort ist. Schade ist nur, dass die Familien dann wieder einmal im Regen stehen gelassen werden würden.“

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  • 01.07.2021

    Stephan Holowaty: Im Zentrum des Datenschutzes müssen der Bürger und seine Daten stehen

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  • 25.08.2021 | 10:00 |

    Kiel

    | Termine

    50. Landtagssitzung

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  • 06.07.2021

    Kay Richert: Kritik an Baukostensteigerung ist scheinheilig

    Anlässlich einer kleinen Anfrage der Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen, bei der sie Kostensteigerungen im Autobahnbau sowie Öffentlich-Private Partnerschaften (ÖPP) kritisieren, erklärt der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Kay Richert:

    „Die Kritik der grünen Bundestagsfraktion an den Kostensteigerungen im Autobahnbau sowie Öffentlich-Private Partnerschaften (ÖPP) ist scheinheilig. Über die Vorteile einer ÖPP bei großen Fernstraßenprojekten hat Staatssekretär Thilo Rohlfs schon alles gesagt: Statt einer Bauzeit von einer Generation liegt die Umsetzungszeit bei ÖPP-Projekte bei wenigen Jahren. Der dreistreifige Ausbau der A7 zwischen Neumünster und Hamburg ist ein tolles Beispiel für gelungenes Zeitmanagement.

    Der Klageruf des Grünen-Abgeordneten Kindler über Kostensteigerungen von drei, bzw. bundesweit sieben Prozent klingt da hohl und die Empörung reichlich aufgesetzt: Natürlich weiß auch er, dass die zwei Hauptkostentreiber die explodierenden Rohstoffpreise sowie das unkalkulierbare Planungsrecht sind. Könnte etwa der Sand in Schleswig-Holstein abgebaut werden oder gäbe es ein schlankes, verlässliches Planungsrecht wären alle Infrastrukturprojekte deutlich günstiger.

    Nebenbei: Private Bauherren müssen die grüne Kritik an der Kostensteigerung für einen perfiden Witz halten. Jeder Häuslebauer wäre froh, wenn lediglich die Baumaterialien drei Prozent teurer geworden wären.“

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  • 22.03.2018

    Kay Richert zu TOP 25 „Minderheiten und Volksgruppen in das Grundgesetz aufnehmen“

    In seiner Rede zu TOP 25 (Minderheiten und Volksgruppen in das Grundgesetz aufnehmen) erklärt der minderheitenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Kay Richert:

    „Demokratie ist die Herrschaft der Mehrheit über die Gesamtheit. Das ist grundsätzlich gut und unterscheidet sich angenehm von beispielsweise Diktaturen oder Monarchien, wo Einzelne oder Wenige die Mehrheit beherrschen. Schwierig kann das für diejenigen sein, die nicht der Mehrheit angehören. Ein Schutz von Minderheiten ist also geboten; so wird gewährleistet, dass niemandes Freiheitsrechte eingeschränkt werden. So wird die freie Lebensgestaltung und letztlich auch die freie demokratische Willensbildung gewährleistet.

    Der Schutz von Minderheiten ist also wichtig, trotzdem schreie ich nicht: "Hurra, lasst uns das Grundgesetz ändern." Unser Grundgesetz ist nämlich kein Stück Prosa, dass man einfach mal so ändern sollte. Das Grundgesetz hat eine sehr wichtige Funktion, es ist der Schild des einzelnen Bürgers gegen jede Willkür des Staates. Seine einfache Struktur in den Artikeln 1 bis 20 sorgt dafür, dass auch jeder Bürger seine dort garantierten Rechte nachlesen und verstehen kann.

    In Artikel 6 der schleswig-holsteinischen Landesverfassung werden die nationalen Minderheiten und Volksgruppen explizit erwähnt. Sie sind Träger von besonderen Rechten gegenüber dem Land. Aber genauso gibt es die Artikel 7, 8 und 10. Hier werden Menschen mit Behinderungen, Pflegebedürftigen und Kindern und Jugendlichen ebenfalls besondere Rechte, zumeist Schutzrechte, eingeräumt. Das ist der Aufbau unserer Landesverfassung.

    Das Grundgesetz ist anders aufgebaut. Anstatt einzelne Gruppen aus der Gesamtheit herauszugreifen, werden die Schutzrechte aller Menschen einmal positiv – in Artikel 2 – und einmal in Form des sogenannten Diskriminierungsverbots – Artikel 3 – formuliert. Dort heißt es: "Niemand darf wegen [seines Geschlechtes,] seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden." Mit anderen Worten: Alle Angehörigen ethnischer, sprachlicher, kultureller oder lebensanschaulicher Minderheiten werden in ihren Eigenheiten umfassend geschützt. Und – auch das sollte hier einmal gesagt werden – im Gegensatz zu vielen anderen Verfassungen werden bei uns nicht nur die Bürger, sondern alle Menschen durch das Grundgesetz geschützt. Ich finde, wir haben eine der modernsten, liberalsten, fortschrittlichsten Verfassungen, darauf können wir mit Recht stolz sein. Eine zusätzliche Erwähnung der Minderheiten würde zweifellos die angebrachte Wertschätzung ausdrücken, darüber hinaus aber keine weitere Wirkung entfalten.

    Jetzt werden hier aber immer zwei Argumente eingebracht, die eine Änderung des Grundgesetzes zwingend erscheinen lassen sollen. Das erste ist: In Artikel 3 der schleswig-holsteinischen Landesverfassung werden doch die "im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland festgelegten Grundrechte und staatsbürgerlichen Rechte" zum Bestandteil der Verfassung erklärt. Einer weiteren Erwähnung von Minderheiten, Menschen mit Behinderungen, Pflegebedürftigen und Kindern und Jugendlichen hätte es gar nicht bedurft. Kann man so sehen, ist aber nicht zwingend richtig. Denn immerhin handelt es sich beim Diskriminierungsverbot um ein Verbot, nicht um ein Recht.

    Das zweite Argument ist: Wir haben doch hier beschlossen, Kinderrechte ins Grundgesetz aufnehmen zu wollen. Das ist doch – genau wie bei den Minderheiten – auch nur deklaratorisch. Wie Sie sich sicherlich erinnern, hatte die FDP-Fraktion genau aus diesem Grund auch Bedenken, dieser Initiative zuzustimmen. Den Ausschlag für unsere Zustimmung hat letztlich gegeben, dass mit den Kinderrechten im Grundgesetz eine substantielle Änderung herbeigeführt werden soll: Nämlich die Stärkung von Kindern als eigene Rechtsträger gegenüber den Eltern, die nach Artikel 6 des Grundgesetzes ebenfalls Rechtsträger sind. Das hat jedenfalls mich überzeugt und wahrscheinlich ist es auch etlichen Kollegen so gegangen.

    Wir stehen also vor einem Abwägungsprozess: Die Klarheit und Stringenz des Grundgesetzes auf der einen Seite gegenüber einem Ausdruck von Wertschätzung gegenüber den Minderheiten auf der anderen Seite. Ich weiß heute nicht, was die beste Lösung ist. Das muss gründlich abgewogen werden und allein der Respekt vor unserem Grundgesetz gebietet hier die weitere Beratung im zuständigen Ausschuss.“

     

    (Es gilt das gesprochene Wort.)

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  • 15.07.2021

    Christopher Vogt: FDP-Fraktion begrüßt den sozialdemokratischen Kurswechsel bei der Grunderwerbsteuer

     Zur SPD-Forderung nach einer familienfreundlichen Grunderwerbsteuer erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Deutschland muss endlich zu einem Land der Eigentümer werden, um mehr Wohlstand für eine möglichst breite Mittelschicht zu schaffen. Wir begrüßen es deshalb sehr, dass jetzt auch die SPD-Fraktion den FDP- Vorschlag für eine familienfreundliche Grunderwerbsteuer im Kern unterstützt. Wir hatten bereits zur Landtagswahl 2017 vorgeschlagen, dass es für die erste selbstgenutzte Wohnimmobilie einen hohen Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer geben sollte. Dies schlägt die FDP nun auch in ihrem aktuellen Bundestagswahlprogramm vor. Schleswig-Holstein hat aktuell mit 6,5 Prozent leider noch mit die höchste Grunderwerbsteuer, was erst in der letzten Wahlperiode unter Federführung der SPD beschlossen wurde. Insofern sind wir von diesem sozialdemokratischen Kurswechsel sehr positiv überrascht.

    Ein entsprechender Freibetrag würde mehr Menschen als bisher den Erwerb oder den Bau von Wohneigentum ermöglichen, was gerade für die junge Generation ein wichtiger Baustein bei der Altersvorsorge sein kann. Denn die hohen Kaufnebenkosten, die in der Regel aus dem Eigenkapital finanziert werden müssen, stellen bisher für viele Familien eine hohe Hürde dar. Der Landeshaushalt hat über die Grunderwerbsteuer vom Immobilienboom der letzten Jahre in erheblichem Maße profitiert. Zudem gibt es jetzt eine bundesweite Neuregelung beim Thema Share Deals. Auch wenn es sicherlich noch nicht der Weisheit letzter Schluss ist, worauf sich die GroKo zum Schließen dieses Steuerschlupfloches für Unternehmen geeinigt hat, wollen wir die zu erwartenden Mehreinnahmen für eine familienfreundliche Lösung bei der Grunderwerbsteuer nutzen. Wir haben dies im Jamaika- Koalitionsvertrag vereinbart, so dass ich sehr zuversichtlich bin, dass wir noch in dieser Wahlperiode einen ersten Schritt in Richtung einer familien-freundlichen Grunderwerbsteuer in Schleswig-Holstein gehen werden.“

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  • 15.07.2021

    Anita Klahn: Wir brauchen zeitnah Lösungen für den Präsenzunterricht nach den Ferien

    Zur Forderung der Bildungsministerin Karin Prien nach finanziellen Mitteln vom Bund für mobile Luftfilteranlagen in Klassenzimmern, erklärt die stellvertretende Fraktionsvorsitzende und bildungspolitische Sprecherin, Anita Klahn:

    „Die Folgen des Unterrichtausfalls sind dramatisch. Von daher ist die Erteilung von Präsenzunterricht nach den Sommerferien unser erklärtes Ziel. Die Delta-Variante breitet sich aus und bringt neue Risiken mit sich.
    Deswegen müssen wir uns neben den bekannten Corona-SchutzMaßnahmen in den Schulen Gedanken über einen effektiveren Infektionsschutz machen. Dazu gehören als Ergänzung auch mobile Luftfilteranlagen, deren Wirksamkeit von Studien bewiesen werden konnte.

    Wir Freie Demokraten haben bereits frühzeitig für Förderprogramme in diese Richtung geworben, von daher freuen wir uns, dass nun bundesweit seitens der CDU zu diesem Thema ein Umdenken stattfindet. Dem kann sich dann hoffentlich auch Schleswig-Holstein anschließen.
    Die Bundesförderung über festinstallierte Anlagen ist zwar richtig, kommt aber für einen sofortigen Schutz an den Schulen zu spät. Wenn die CDU jetzt ein weiteres Bundesprogramm für eine Förderung von mobilen Luftfiltern ankündigt, können wir das als FDP nur begrüßen.
    Allerdings brauchen wir hier keine wahlkampftaktischen Ausweichmanöver, sondern zeitnah umsetzbare Konzepte für unsere Schulen. Ebenso stehen das Bildungsministerium und die Kommunen als Schulträger hier gemeinsam in der Pflicht, sich Gedanken um Finanzierung und Umsetzung zu machen, damit der Präsenzunterricht zum Schulbeginn gewährleistet werden kann.“

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  • 28.07.2021

    Anita Klahn: Eine lokale Impfkampagne an den Schulen ist absolut richtig

    Zur heutigen Pressekonferenz der Bildungsministerin Karin Prien zum Schulstart nach den Sommerferien, erklärt die stellvertretende Fraktionsvorsitzende und bildungspolitische Sprecherin, Anita Klahn:

    „Für uns als Freie Demokraten steht fest: Wir wollen ein Schuljahr in Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler. Erneute Schulschließungen gilt es zu verhindern. Die Sicherheit der an Schulen Beschäftigten und der Schülerinnen und Schüler hängt von verantwortungsvollen Schutzkonzepten und einer möglichst hohen Impfquote ab. Daher ist es absolut richtig, in den Schulen ab dem 19. August eine Impfkampagne zu starten, um all jene im Umfeld Schule zu erreichen, die bisher noch nicht geimpft werden konnten.

    Gleichzeitig brauchen wir weiterhin die bewährten Schutzmaßnahmen.
    Maske tragen in den Innenräumen, zwei Tests pro Woche und zusätzliche Luftfilter werden zusammen mit den anderen Hygienemaßnahmen nötig sein, um im unsicheren Umfeld der Delta-Variante und der Reiserückkehrer allen Schülerinnen und Schülern Präsenzunterricht zu ermöglichen. Nach den Ferien werden wir das Geschehen an den Schulen genau beobachten und sehen, ob wir relevante Fortschritte bei der Impfquote gemacht haben.

    Erst dann können wir über mögliche Lockerungen bei den Schutzmaßnahmen diskutieren.

    Das Gleiche gilt selbstverständlich auch für die Berufsschulen im Land. Hier wird es ein auf die speziellen Bedürfnisse Berufsbildender Schulen zugeschnittenes Impfangebot geben. Unter welchen Rahmenbedingungen dies stattfinden kann, muss zeitnah geklärt werden.“

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  • 02.08.2021

    Christopher Vogt: Die Strukturen des Katastrophenschutzes sollten überprüft werden

    Anlässlich der Hilfe von 1430 Einsatzkräften aus Schleswig-Holstein bei der Bewältigung der Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Im Namen der FDP-Landtagsfraktion bedanke ich mich sehr herzlich bei den 1430 Einsatzkräften aus Schleswig-Holstein, die zur Bewältigung der Flutkatastrophe vor Ort angepackt haben – und dies in der Regel mit sehr wenig Vorlauf und unter schwierigsten Bedingungen in der betroffenen Region. Das Land sollte die Beteiligten zeitnah in besonderer Weise für diesen großartigen Einsatz ehren.

    Das Land Schleswig-Holstein sollte die schrecklichen Ereignisse in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen auch zum Anlass nehmen, die Strukturen des Katastrophenschutzes zu überprüfen. Die Erfahrungen unserer dort eingesetzten Einsatzkräfte sollten dabei unbedingt berücksichtigt werden.“

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  • 24.08.2021 | 07:00 |

    Kiel

    | Termine

    Ökonomie trifft Ökologie IV

    Frischer Fisch auf dem Tisch – Zukunft oder Auslaufmodell? Über Angeln, bedrohte Bestände und Aquakulturen

    Fische und Meeresfrüchte erfreuen sich immer größerer Beliebtheit, nicht nur in Deutschland. Sie gelten als gesund und klimaschonend. Pro Kilogramm Fisch wird deutlich weniger Futtermittel benötigt als für Schweine oder Rinder.
    Die Schattenseite der weltweit gestiegenen Nachfrage ist eine drohende Überfischung. Zusätzlich macht der Klimawandel den Meerestieren zu schaffen. Wir möchten an diesem Abend darüber diskutieren, ob und wie eine nachhaltige Ernährung aus dem Meer gestaltet werden kann und welchen Einfluss Anglerinnen und Angler sowie Aquakulturen haben können.

    Ablauf

    • 9.00 Uhr: Begrüßung durch Oliver Kumbartzky,
      Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Landtagsfraktion
    • Impulsvortrag aus der Wissenschaft
      Dr. Thorsten Reusch (GEOMAR)

    • Moderierte Podiumsdiskussion - mit Ralf Rose (R.SH)
      mit anschließenden Fragen aus dem Publikum

    • ca. 20.30 Uhr: Schlusswort von Dennys Bornhöft, MdL
      Umweltpolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion

    • Ausklang

    Gäste

    • Dr. Thorsten Reusch,(GEOMAR)

    • Lars Wernicke,(Wassertourismus in Schleswig-Holstein e.V.)
    • Dr. Bert Wecker,(Fördegarnelen)

    • Valeska Diemel ,(BUND Bundesverband)

     

    Im Plenarsaal des Landtags Schleswig-Holstein
    Einlass ab 18.30 Uhr

    Bitte melden Sie sich bis Montag, 23. August 2021, an:

    Telefon: 0431/9881480

    Email: anmeldung@fdp.ltsh.de

    Bitte legen Sie am Eingang des Landeshauses Ihren Ausweis vor und beachten Sie die Hygieneregeln vor Ort.

    Achtung: Es gilt die 3-G-Regel - Einlass nur mit einem gültigen Nachweis (Geimpft, Genesen oder Getestet).

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  • 05.08.2021

    Jan Marcus Rossa: Öffentlich-rechtlichen Rundfunk reformieren, statt hoffnungslose Streitigkeiten über Beitragshöhen führen

    Das Bundesverfassungsgericht hat heute über die Blockade Sachsen-Anhalts bei der Anhebung des Rundfunkbeitrags entschieden. Das Gericht kommt zu dem Ergebnis, dass das Land Sachsen-Anhalt mit seiner Ablehnung die Rundfunkfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Grundgesetz verletzt hat. Nun wird der Rundfunkbeitrag vorläufig um monatlich 86 Cent auf 18,36 Euro erhöht, bis die Länder einen neuen Staatsvertrag zur Beitragshöhe abgeschlossen haben. Dazu erklärt der medienpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:

    „Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist keine Überraschung, denn die rechtliche Grundlage, auf die sich die Erhöhung des Rundfunkbeitrags stützt, ist eindeutig. Die Blockade Sachsen-Anhalts musste daher vor Gericht scheitern. 

    Das Bundesverfassungsgericht macht aber deutlich, dass seine Entscheidung nur eine Zwischenregelung sein kann und die Länder sich auf einen neuen Staatsvertrag einigen müssen. Wir begrüßen, dass das Gericht den Rundfunkbeitrag nun nicht an Stelle der zuständigen Bundesländer für die Beitragsperiode festgesetzt hat, sondern die Länder auffordert, umgehend Verhandlungen über einen Staatsvertrag aufzunehmen, um den Beitrag für die Restlaufzeit der Beitragsperiode unter Berücksichtigung des Finanzbedarfs des öffentlich-rechtlichen Rundfunks neu zu regeln. Das ist ganz im Sinne der FDP-Fraktion, die schon seit langem eine Reform von Auftrag und Struktur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks fordert.

    Im Ergebnis bleibt festzustellen: Statt hoffnungslose Streitigkeiten über die Beitragsfestsetzung vom Zaun zu brechen, sollten sich die Bundesländer mit Nachdruck mit der Novellierung von Rundfunkauftrag und Struktur befassen. Es ist dringend geboten, endlich das Verhältnis von privaten Medien und öffentlich-rechtlichem Rundfunk neu zu gestalten, um die zum Teil unfairen Wettbewerbsbedingungen zu beenden, die Folge der Beitragsfinanzierung der Rundfunkanstalten sind. Eine solche Reform wird dann sicherlich auch Einfluss auf den künftigen Finanzbedarf des öffentlich-rechtlichen Rundfunks haben.“

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  • 09.08.2021

    Jan Marcus Rossa: Keine Ideologisierung der Wohnungsbaupolitik

    Zum Schreiben der norddeutschen Wohnungswirtschaft an Ministerpräsident Daniel Günther, in dem sie sich unter anderem für den Bau von Mehr- statt Einfamilienhäusern ausspricht, erklärt der wohnungsbaupolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:

    „Die Forderungen des VNW sind offenkundig interessengetrieben, steht dieser Verband doch für Wohnungsunternehmen, deren Geschäftsgegenstand die Vermietung von Wohnraum in Mehrfamilienhäusern ist. Die Forderungen nach mehr Mehrfamilienhäusern und die Nachverdichtung mögen für urbane Siedlungsstrukturen sinnvoll sein, passen aber in vielen ländlichen Regionen Schleswig-Holsteins schlicht nicht zu unseren Dörfern, Ortschaften und Kleinstädten. Wir sollten uns davor hüten, wieder einmal Lösungsansätze für Großstädte zum Leitbild für das ganze Land zu machen.

    Keine Frage ist, dass auch der Wohnungsbau seinen Beitrag zu Klimaschutz und Nachhaltigkeit leisten muss. Noch wichtiger aber ist es, den Menschen in diesem Land ausreichend bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung zu stellen und genauso wichtig ist es, dass sich Menschen ihren Traum vom Eigenheim auch zukünftig erfüllen können. Deshalb gilt es, die Schaffung von Wohnraum nicht durch immer neue Auflagen und Vorgaben ständig zu verteuern. Hier müssen ein gesundes Maß und eine ganzheitliche Lösung gefunden werden. Deshalb werden wir keine Strategie verfolgen, die nur sehr einseitig individuelle Interessen einzelner Player in der Wohnungswirtschaft berücksichtigt und unter dem Vorwand des Klimaschutzes sich am Ende als Klientelpolitik erweisen wird. Für die Landespolitik muss im Vordergrund die Schaffung bezahlbaren Wohnraums stehen, sei es zur Miete, sei es als Eigentum für den Einzelnen. Wohnen ist für den Menschen essentiell und darf nicht aus ideologischen Gründen anderen politischen Zielen untergeordnet werden. Darin liegt die Schwäche des Vorstoßes des VNW.“

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  • 21.03.2018

    Dennys Bornhöft zu TOP 15 „Sicherung der Gesundheitsversorgung in Schleswig-Holstein“

    In seiner Rede zu TOP 15 (Sicherung der Gesundheitsversorgung in Schleswig-Holstein) erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

     

    „Eine flächendeckende und qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung muss für alle Bürger des Landes gewährleistet sein. Um dieses eigentlich selbstverständliche Ziel dauerhaft und nachhaltig zu erreichen, müssen wir allerdings verschiedenen Herausforderungen begegnen. Zum Beispiel der ungleichen Verteilung von Fachärzten.

    Besonders im ländlichen Raum sind die notwendigen Fachärzte nicht immer in direkter Umgebung ansässig. Weil sich die Suche nach einem Facharzt und die lange Terminfindung für die Betroffenen häufig als schwierig herausstellen, wird in vielen Fällen der vermeintlich einfachere Weg, nämlich das Krankenhaus gewählt. Statt die Gesundheitsversorgung aber auf Notaufnahmen abzuwälzen, ist die Präsenz von Ärzten in der Fläche notwendig. Hierfür müssen bereits im Studium Anreize gesetzt werden, sich gerne in der Fläche und nicht nur in den Ballungszenten niederzulassen.

    Und es gibt noch eine Herausforderung für die Gesundheitsversorgung: Bei Beschwerden suchen immer mehr Menschen direkt die Notaufnahme, statt einen Bereitschaftarzt auf. So ist der Anteil an Patienten, welche in Notaufnahmen ambulant behandelt werden, stark steigend und betrug zuletzt fast 45%. Dies führt auf beiden Seiten zu Unzufriedenheit: Patienten sehen sich häufig langen Wartezeiten ausgesetzt und Notaufnahmen und deren Personal müssen weit mehr abdecken als eigentlich vorgesehen. Das Vorziehen der Notaufnahme gegenüber Bereitschaftärzten hat häufig einfache Gründe: Es ist in der Regel einfacher und schneller, ins Krankenhaus zu gehen als den zuständigen Bereitschaftsarzt herauszusuchen. Zudem sind Patienten häufig nur unzureichend über kassenärztliche Bereitschaftsdienste und auch deren Hotline 116117 informiert.

    Um bei den Notaufnahmen Entlastung zu schaffen, hat der Landtag in dieser Legislaturperiode bereits die Landesregierung gebeten, sich für eine Verbesserung der rechtlichen Ausgestaltung bei den Portalpraxen einzusetzen. Die Landesregierung bringt sich diesbezüglich bereits auf Bundesebene dafür ein, dass Portalpraxen rund um die Uhr geöffnet sein können, also auch zu normalen Geschäftszeiten. Dies darf nicht als Konkurrenz zu Haus- und Fachärzten verstanden werden. Es ist stattdessen vielmehr eine sinnvolle Ergänzung und deutliche Entlastung für die derzeit überlaufenen Notaufnahmen.

    Die steigende Zahl an Patienten ist nicht die einzige Herausforderung für Krankenhäuser. Wir haben auch einen Sanierungsstau im Land. Vielfach sind Kliniken in der Vergangenheit nicht ausreichend durch das Land finanziert worden. Der von Jamaika bereits häufig angesprochene Sanierungsstau bezieht sich nicht nur auf die Verkehrsinfrastruktur. Die stationäre Versorgung in Krankenhäusern ist davon leider ebenso betroffen.

    Damit komme ich zum nächsten Punkt, der gedanklich wie auch rechtlich überwunden werden muss: Die derzeit strikte Trennung zwischen ambulanter und stationärer Versorgung. Wir werden Modelle brauchen, die es ermöglichen, den Sanierungsstau im ambulanten Bereich abzubauen. Als Patient und auch als medizinisches Personal wird im Zweifelsfall der rechtliche Rahmen, ob ich nun mit ambulanter oder stationärer Infrastruktur zu tun habe, relativ egal sein. Das Land kann kaum einen Ziegelstein finanzieren, der in einem Gebäude für ambulante Versorgung verbaut wird. Diese Barriere ist nicht mehr zeitgemäß.

    Es sind also schon einige Punkte bekannt, die zur Sicherstellung einer hochwertigen Gesundheitsversorgung in unserem Land im Fokus stehen. Mit dem heutigen Antrag wollen wir eine wichtige Grundlage für die angestrebte sehr gute Gesundheitsversorgung im Land schaffen. Hierfür möchten wir eine umfassende Erhebung des Ist-Zustandes und Bedarfes durchführen. Erst, wenn eine detaillierte Aufstellung über ambulante, stationäre und sektorenübergreifende Versorgungsangebote besteht, können zielgerichtet Maßnahmen ergriffen werden. Daher fordern wir auch gleich mit, dass das Ergebnis der Erhebung dem Landtag zur weiteren Befassung vorgelegt wird.“

     

    (Es gilt das gesprochene Wort.)

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  • 09.08.2021

    Dennys Bornhöft: Wir brauchen klare Vorgaben für den CO2-Ausstoß

    Anlässlich des heute vorgestellten IPCC-Klimaberichts erklärt der klimapolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

    „Der IPCC-Klimabericht macht die Handlungserfordernis deutlich, die national und vor allem international dringend anzugehen ist. Für Klimakleinstaaterei und Symboldebatten wie ein generelles Tempolimit oder ein Verbot von Verbrennungsmotoren hat Deutschland, die Welt und die Atmosphäre aber keine Zeit mehr.

    Politik sollte endlich davon wegkommen, kleinteilige Instrumente und Maßnahmen vorzutragen und sich darauf konzentrieren, der Volkswirtschaft ganz klare Vorgaben zu machen, wieviel CO2 jährlich absinkend noch ausgestoßen werden darf. Das schafft Planungssicherheit und die richtigen Anreize. Unternehmen, Ingenieure und Forscher sind am besten in der Lage, zielgerichtete technische Antworten zu finden. Ein Wirtschafts- und Wohlstandsmoratorium in Deutschland wird weder dazu in der Lage sein, die deutschen Klimaziele zu erreichen, noch wird es andere Länder dazu animieren, es uns gleich zu tun.

    Innovationen und Forschungsergebnisse müssen schnellstmöglich Marktreife erlangen und einfach und günstig dem Rest der Welt zur Verfügung gestellt werden. Jede Tonne CO2, die auch am anderen Ende der Welt eingespart werden kann, kommt direkt uns in Europa und Deutschland zu Gute.“

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