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  • 16.06.2021

    Stephan Holowaty zu TOP 26 „Weitere Sanktionen gegen Belarus notwendig“

    In seiner Rede zu TOP 26 (Weitere Sanktionen gegen Belarus notwendig) erklärt der europapolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Stephan Holowaty:

    „Am 23. Mai dieses Jahres haben wir einen beispiellosen Akt staatlicher Luftpiraterie mitten in Europa erlebt. Das Abfangen des Ryanair-Fluges von Athen nach Vilnius durch Weißrussland, auf dem Flug von einer EU-Hauptstadt in eine andere, und die Entführung der Regimekritiker Roman Protassewitsch und Sofia Sapega stellen einen neuen Tiefpunkt in den Beziehungen innerhalb Europas dar.

    Europa, Deutschland, auch wir in Schleswig-Holstein können jetzt nicht zur Tagesordnung übergehen. Roman Protassewitsch und Sofia Sapega müssen sofort und ohne jede Vorbedingungen freigelassen werden. Der weißrussische Präsident Alexander Lukaschenko ist persönlich und unmittelbar verantwortlich für die Sicherheit, das Leben und die Gesundheit nicht nur von Roman Protassewitsch und Sofia Sapega, sondern von allen Regimekritikern, die gegen den Machthaber demonstrieren. Amnesty International stellte erst im April dieses Jahres in ihrem Report fest, dass die weißrussischen Behörden auch 2020 ‚systematisch Folter und andere Misshandlungen gegen Menschen‘ einsetzten, ‚die bei Protesten festgenommen wurden, seien es Demonstrierende, Journalist_innen oder Umstehende. Örtliche und internationale Gruppen dokumentierten Hunderte solcher Fälle im ganzen Land‘. Das zeigt nochmals sehr deutlich, wie wenig Angebote zur Zusammenarbeit, zur Kooperation, zur Vertrauensbildung nutzen, wenn der andere auf Konfrontation und Eskalation setzt. Es braucht daher eine klare, unmissverständliche und vor allem auch nachhaltige Antwort auf diesen Akt der Piraterie. Dies umfasst stringente Sanktionen, wie zum Beispiel ein dauerhaftes Überflug- und Landeverbot für die weißrussische BELAVIA, aber auch ganz gezielte persönliche Sanktionen gegen den Machthaber Lukaschenko und sein Umfeld.

    Nur wenige Tage nach dem Kidnapping von Roman Protassewitsch und Sofia Sapega hat Wladimir Putin den weißrussischen Präsidenten wie seinen besten Freund empfangen. Weißrussland hätte, so sagen viele Analysten, diese gesamte Aktion nicht ohne Rückendeckung aus Moskau umsetzen können. Die Bestätigung durch diesen Empfang kam prompt. Daher betrifft die Krise keineswegs nur Weißrussland. Sie betrifft auch Russland, auch Wladimir Putin. Sie betrifft auch unser Verhältnis zu Russland. Die Region Kaliningrad ist Partnerregion in der Ostseeregion, in der BSPC. Jeder von uns, der Delegierter des Landtags zur BSPC ist, kennt die immer wieder problematischen Situationen, die sich im Verhältnis zwischen Kaliningrad und gerade unseren Partnern in den baltischen Staaten und Polen ergeben haben.

    Der Landtag hat seit 1999 eine Partnerschaft mit der Gebietsduma Kaliningrad begründet. Anlässlich des 20-jährigen Bestehens dieser Partnerschaft plant der Landtag für den Herbst eine Reise nach Kaliningrad. Es ist wichtig, darüber sind wir uns sicher alle einig, Gesprächsfäden, auf welchen Ebenen auch immer, nicht abreißen zu lassen, also weiter Gespräche zu führen. Aber in den letzten 20 Jahren hat sich die Situation in der Zusammenarbeit nicht nur zum Besseren verändert. Wir stehen auch als Partnerregion vor neuen Herausforderungen. Daher wird es wichtig sein, nicht nur 20 Jahre Partnerschaft feierlich zu begehen, sondern auch aktiv über diese Herausforderungen zu sprechen, die mir jedenfalls zunehmend Sorgen bereiten – über Menschenrechte, über den Umgang mit Andersdenkenden, über Fragen der Sicherheit im Ostseeraum. Und natürlich betrifft dies im Weiteren auch Projekte wie Nord Stream 2. Das Projekt war zwar von Beginn an problematisch, spätestens jedoch nach der Causa Nawalny hätte ein sofortiger Baustopp durch ein Moratorium veranlasst werden müssen. Ob Nawalny oder nun Roman Protassewitsch und Sofia Sapega – ich sage klipp und klar in Richtung der Bundeskanzlerin, in Richtung des Bundesaußenministers: Nord Stream 2 kann keine Zukunft haben.

    Manch einer mag sich fragen, welche Rolle unsere heutige gemeinsame Resolution der demokratischen Abgeordneten spielen soll. Ich will Ihnen darauf eine einfache Antwort geben: Wir in diesem Haus können frei und ungehindert debattieren. Keiner von uns muss damit rechnen, für seine Äußerungen verhaftet, gefoltert, verbannt oder inhaftiert zu werden. Es sind Menschen wie Roman Protassewitsch und Sofia Sapega in Weißrussland, Alexej Nawalny in Russland, Joshua Wong und Alex Chow in Hongkong und die vielen anderen nicht so bekannten Menschen, die unter Einsatz ihrer Freiheit, ihrer Gesundheit oder gar ihres Lebens den Mut haben, gegen aggressive und despotische Regime in aller Welt aufzustehen und das zu fordern, was für uns selbstverständlich ist. Und dabei ist es eine ihrer wichtigsten Waffen, dass ihnen die frei gewählten demokratischen Parlamente den Rücken stärken, zu ihnen stehen, diejenigen anprangern, die Unfreiheit, Folter und Unterdrückung zu ihrer Politik machen. Es ist unsere Verpflichtung als frei gewählte Abgeordnete, aggressiven Regimen entgegenzutreten, die internationales Recht, Bürgerrechte, Demokratie oder die Unversehrtheit von Andersdenkenden mit Füssen treten.

    Ich danke daher allen demokratischen Abgeordneten dieses Hauses, dass wir heute diese starke gemeinsame Resolution beschließen können.“

    Es gilt das gesprochene Wort!

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  • 16.06.2021

    Anita Klahn zu TOP 15 „Gedenken an die Opfer der Corona-Pandemie“

    In ihrer Rede zu TOP 15 (Gedenken an die Opfer der Corona-Pandemie) erklärt die stellvertretende Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:

    „Die Corona-Pandemie ist ohne Zweifel ein Jahrhundertereignis und von einem Ausmaß geprägt, das sich keiner von uns hätte je vorstellen können. Wir können nur hoffen, dass sie bald endemisch werden wird und dass auch die globale Pandemiebekämpfung erfolgreich sein wird.

    Mit sehr hohem Aufwand und unter – in der Geschichte der Bundesrepublik beispielloser – Einschränkung unserer Grundrechte, konnten wir Situationen wie zum Beispiel in Italien vermeiden. Trotz aller Tragik sind viele Menschen froh, dass sie diese Pandemie hier in einem guten Gesundheitssystem erleben; in einer Zeit des medizinischen und technischen Fortschritts, einer Zeit des schnellen Informationsaustausches. Dennoch sind auch in Schleswig-Holstein bisher etwa 1.600 Menschen an bzw. mit Corona verstorben, deren Angehörigen ich an dieser Stelle unser tiefes Mitgefühl aussprechen möchte.

    Eine der schwersten Maßnahmen zur Eindämmung des Virus ist für jeden von uns, auf das soziale Miteinander, den persönlichen Kontakt zu Freunden, Arbeitskollegen, Nachbarn zu verzichten. Aus Sorge um unsere insbesondere älteren Angehörigen reduzierten wir unsere Kontakte auf die engste Familie. Das bedeutete leider lange Zeit auch, dass Schwersterkrankte und Sterbende in den letzten Stunden ihres Lebens oft alleine waren. Angehörige konnten aus Infektionsschutzgründen nicht in die Nähe ihrer Liebsten gelassen werden. Das ist eine schlimme Erfahrung, die niemand auf seinem letzten Lebensweg erleben sollte. Aber auch die Trauerarbeit in den Familien, ob bei den Beerdigungen, den Trauergottesdiensten oder begleitenden Gesprächen, fand entweder kaum statt oder wurde durch Masken- und Abstandsgebote erschwert. Das Trauern wurde auf diese Weise leider nicht selten zu einem wenig würdigen Ereignis für die Hinterbliebenen. Auch sie sind Opfer der Pandemie. Auch das gehört zur Wahrheit dazu. Insofern ist es ein richtiger Gedanke, dass wir als Gesellschaft einen Weg finden, wie wir den Opfern der Pandemie angemessen und würdig gedenken können – auch in dem Bewusstsein, dass damit natürlich in keiner Weise etwas zurückgebracht oder nachgeholt werden kann.

    Die SPD-Fraktion gab den Anstoß, einen Ort des Erinnerns an die Opfer der Pandemie zu schaffen. Und ich bin froh, dass wir dieses gemeinsam gestalten wollen. Wir Freie Demokraten werden diesen Prozess von unserer Seite angemessen begleiten. Für uns ist es wichtig, dass wir in einen intensiven Austausch kommen, in welcher Form ein Gedenken auch von den Betroffenen als ethisch angemessen und würdig betrachtet wird und wie es sich am Passendsten umsetzen lässt. Denn die Größe eines Denkmals ist nicht zwangsläufig gleichbedeutend mit dem dahinterliegenden Ausdruck der Anteilnahme.

    Ich appelliere auch an alle Beteiligten, dass wir den Zeitpunkt für diese Diskussion sehr sorgfältig auswählen. Denn wir dürfen keinesfalls den Eindruck erwecken, dass die Pandemie jetzt ‚vorbei‘ ist. Aktuell stehen wir als Politik und Gesellschaft weiter in der Verantwortung, Covid-19 zu bekämpfen. Das schaffen wir nur, indem wir weiter besonnen vorgehen, unsere Kräfte vor allem auf die Impfkampagne konzentrieren, eine Durchimpfung der Bevölkerung konsequent voranbringen und uns bestmöglich auf den nächsten Herbst vorbereiten. Außerdem wollen wir Freie Demokraten aus einem weiteren Grund sensibel mit der Planung umgehen: Trauer, Anteilnahme und Gedenken sind Zeiten des Innehaltens, für die es angemessene Umstände und vor allem Ruhe braucht – die haben wir in der aktuell andauernden Pandemie noch nicht. Auch wenn es bereits in einigen Staaten, wie zum Beispiel in Italien, Gedenkorte für die Todesopfer der Pandemie gibt, wünscht sich meine Fraktion, dass wir mit einem sinnvollen, nachhaltigen und vor allem würdigen Konzept den Opfern der Pandemie gedenken.“

    Es gilt das gesprochene Wort!

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  • 16.06.2021

    Stephan Holowaty zu TOP 58 „Lücken schließen – aktueller Stand des Breitband- und Mobilfunkausbaus“

    In seiner Rede zu TOP 58 (Lücken schließen – Bericht zum aktuellen Stand des Breitband- und Mobilfunkausbaus) erklärt der digitalisierungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Stephan Holowaty:

    „Der Norden ist und bleibt Spitze beim Breitband, bei der Glasfaser – Spitze in Deutschland. Vielen Dank, Herr Minister, für den ausführlichen und glasklaren Bericht. Es ist gut, dass Schleswig-Holstein schon seit langem Vorreiter im Breitband- und Glasfaserausbau ist. Es ist besonders gut, dass Bernd Buchholz auch in dieser Legislaturperiode nochmal eine ordentliche Schippe draufgelegt hat.

    Ich werde jetzt nicht die Zahlen vortragen. Wir alle wissen, dass Schleswig-Holstein im Bundesvergleich ganz oben steht, wir alle sehen den großen Fortschritt und wir alle wissen aber auch, dass noch einiges bis zur Weltspitze zu tun bleibt. Aber gerade seit Beginn der Corona-Pandemie ist hoffentlich auch dem Letzten klar geworden, dass Glasfaser kein digitales nice-to-have-Feature ist, sondern wie Straßen, Strom und Wasser zu den fundamentalen Versorgungsgütern zählt. Sowohl digitale Arbeit als auch digitale Schule zu Hause brauchen eben nicht nur eine gute Internetanbindung der Schule oder der Firma, sondern in jedem einzelnen Wohn- und Kinderzimmer. Homeoffice steht und fällt damit, nahtlos auf die Firmen-, Schul- oder auch Universitäts-IT zugreifen zu können. Homeoffice oder ein digitales Klassenzimmer stehen und fallen damit, dass Videokonferenzen schnell und ruckelfrei mit hochauflösenden Bildern möglich sind. Bürgerbeteiligung und Öffentlichkeit in den Sitzungen demokratischer Gremien vom Landtag bis zum örtlichen Kleingartenausschuss brauchen leistungsfähiges Streaming – und das nicht nur beim Sender, sondern auch beim Empfänger. Diese Aufzählung lässt sich fortführen – vom digitalen Online-Kursangebot des kleinen Fitnesscenters bis hin zu vielfältigen Kulturangeboten: Wer in den letzten anderthalb Jahren wirklich Gas gegeben hat, brauchte dafür vor allem eines: eine zeitgemäße, eine schnelle, eine stabile Internetverbindung für jeden, im ganzen Land, in jedem Haus und jeder Wohnung. Deshalb bin ich so froh, dass gerade hier in Schleswig-Holstein der Glasfaserausbau vorankommt, dass klare Ziele und klare messbare Ergebnisse da sind.

    Ich komme, wie Sie alle wissen, aus dem Kreis Segeberg. Und ich freue mich, dass auch und gerade mein Kreis wiederum mit an der Spitze im Land steht und bereits an das Schließen der letzten Lücken geht. Es ist auch Sache der Kommunen, Geld, Ideen und Engagement in die Hand zu nehmen. Breitbandausbau braucht nicht nur eine große Gießkanne, sondern auch den Willen vor Ort. Und wenn eine Dorfgemeinschaft sagt, wir baggern selbst, damit das Kabel verlegt werden kann, dann zeigt das, wie Breitbandausbau auf dem Land gehen muss: Alle müssen Hand in Hand dafür arbeiten.

    Auch in guten Wein wird allerdings zuweilen Wasser gegossen. Und da müssen wir natürlich feststellen, dass Deutschland nach wie vor beim Breitband- und Glasfaserausbau der internationalen Spitze hinterherhinkt. Wir müssen auch erkennen, dass die auf den ersten Blick guten Mobilfunkzahlen zu 4G und 5G nicht ganz so viel wert sind wie sie scheinen. Sie sind die Summe der abgedeckten Gebiete aller Anbieter. Aber wer hat schon mehrere SIM-Karten in seinem Handy installiert? Wo Sie mit dem einen Anbieter in dem einen Dorf gutes 4G haben, haben Sie im Nachbardorf oder auch nur auf der anderen Straßenseite plötzlich gar nichts mehr – weil dort nur der andere Anbieter eine Netzabdeckung hat. Ich freue mich, dass unser Minister auch solche kritischen Dinge im Blick hat und diese an die Mobilfunkanbieter adressiert.

    Wir müssen auch erkennen, dass an ganz vielen Stellen von Breitband gesprochen wird, es sich aber nicht um zeitgemäßes Breitband handelt. Wer 30 oder 50 Mbit im Download toll findet, der lebt noch lange nicht im Informationszeitalter, sondern höchstens in der digitalen Bronzezeit. 100 Mbit müssen heute das absolute Minimum sein – darunter stolz von Breitband zu sprechen, ist unseriös. Tatsächlich aber ist der der Gigabit-Anschluss das Maß der Dinge – im Download, wie im Upload. Wer von zu Hause aus arbeitet oder lernt, der konsumiert nicht nur Inhalte, der erstellt auch Inhalte – Bilder, Videos und Dokumente. Darum muss der Internetanschluss zunehmend in beide Richtungen schnell sein.

    Ich mache mir Sorgen darum, dass in vielen Mehrfamilienhäusern bereits ein Glasfaseranschluss im Keller liegt, es aber innerhalb des Hauses, also in die Wohnungen, mit altem Kupferkabel weitergeht. Und wenn dann in der Wohnung zwei Kinder an digitalem Unterricht per Videokonferenz teilnehmen und vielleicht ein Elternteil auch eine Videokonferenz im Homeoffice macht, dann hilft der Glasfaser-Hausanschluss im Keller nicht viel. Der schwächste Teil der Verbindung bestimmt die wirkliche Geschwindigkeit. Gigabit-Leitungen bis ins Kinderzimmer, bis in die Wohnung – das muss das Ziel sein. Hier muss an vielen Stellen noch mehr passieren und es sind dringend weitere, auch bundesgesetzliche Initiativen, zum Beispiel zum Nebenkostenprivileg, nötig. wilhelm.tel in Norderstedt schließt mittlerweile nicht mehr nur Häuser, sondern Wohnungen an Glasfaser an. Am Ende wird es darauf ankommen, dass Eigentümer, Vermieter, Wohnungswirtschaft und Breitbandanbieter gemeinsam tätig werden, gemeinsam erkennen, dass Gigabit im Kinderzimmer nicht nur die Zukunft, sondern schon heute notwendig ist.

    Schleswig-Holstein ist auf dem richtigen Weg. Schleswig-Holstein gibt Gas beim schnellen Internet. ‚Buchholz baut‘ gilt nicht nur für Landesstraßen, sondern auch für Glasfaserkabel. Ich beantrage, auch diesen Bericht zur abschließenden Beratung durch die Digitalisierungsexperten der Fraktionen in den Digitalisierungsausschuss zu überweisen.“

    Es gilt das gesprochene Wort!

     

     

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  • 16.06.2021

    Jörg Hansen zu TOP 8+65 „Bericht der Beauftragten für die Landespolizei“

    In seiner Rede zu TOP 8+65 (Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesbeamtengesetzes und Bericht der Beauftragten für die Landespolizei Schleswig-Holstein bei dem Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtages) erklärt der polizeipolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jörg Hansen:

    „Eins haben wir beim gestrigen Länderspiel gelernt: Man sollte nie gefangen im eigenen System sein. Häufig hilft da ein Blick von außen. Für die Landespolizei liegt dieser Blick von außen nun vor. Im Namen der FDP-Landtagsfraktion darf ich mich herzlich bei Frau El Samadoni und ihrem Team für ihren nunmehr zweiten Tätigkeitsbericht bedanken. Das Ziel, ‚das partnerschaftliche Verhältnis zwischen Bürgern und Polizei zu stärken‘, ist gut. Unsere Landespolizei als unsere Bürgerpolizei dokumentiert tagtäglich, dass sie diesem Anspruch gerecht wird. Das belegen auch die nunmehr vorgelegten Zahlen und Bewertungen.

    Wir können auch feststellen, dass offen, aber auch unterschwellig formulierte Vorwürfe wie zum Beispiel Polizeigewalt oder übermäßige polizeiliche Übergriffe durch diesen Bericht nicht belegt werden. Das spricht für unsere Landespolizei. Und allein diese Erkenntnis ist viel Wert. Die Beauftragte für die Landespolizei ist eine Institution, die sich über die Jahre mehr und mehr etabliert hat. In dem Berichtszeitraum 2019-2020 erreichten Frau El Samadoni 120 Eingaben von Bürgerinnen und Bürgern und damit mehr als in den Jahren zuvor. Das mag den Anschein erwecken, es habe vermehrt den Grund zur Beschwerde durch die Bürgerinnen und Bürger gegeben. Wenn man allerdings genauer hinschaut, relativiert sich das glücklicherweise. 14 Mal missglückte Kommunikation, wobei immer noch genauer betrachtet werden muss, wo nun eigentlich der Knackpunkt liegt – beim Sender oder beim Empfänger? 19 Mal wurde sich in fachlicher Hinsicht an die Polizeibeauftragte gewandt – überwiegend unbegründet, wie es auf Seite 15 des Berichts heißt. 14 Mal wurde die Rechtmäßigkeit von polizeilichen Maßnahmen angezweifelt, davon waren acht Beratungshandlungen, zwei stellten sich als rechtmäßig heraus, 2zwei waren nicht aufklärbar, bei einem wurde der Kontakt abgebrochen. Lediglich in einem Sachverhalt wurde die Unrechtmäßigkeit angenommen. Die Zahlen und die Substanz der Beschwerden ‚von außen‘ sind also gering und belegen, dass unser Vertrauen in unsere Landespolizei gerechtfertigt ist. Das ist eine gute Botschaft. Gut ist auch, dass jede Eingabe ernst genommen wird und damit Akzeptanz und Transparenz bei den Bürgerinnen und Bürgern geschaffen wird. Die Beauftragte ist damit zu einem Großteil eine Ansprechstelle, vielleicht auch Kummerkasten und Sprachrohr für die Bürgerinnen und Bürger.

    Aber auch an dieser Stelle lohnt sich ein genauer Blick. Ich finde es problematisch, wenn die Polizeibeauftragte im Vorwort ihres Berichts auf Seite vier problematisiert, dass ‚von Seiten der Polizei vorrangig aufgeklärt werden soll, wer sich an die Polizeibeauftragte gewandt hat‘. Was der Bericht als ein Vertrauensproblem zwischen Mitarbeitern und Vorgesetzten diagnostiziert, kann man auch als pauschale Überbewertung der Faktenlage deuten. Jedenfalls war dies mein erster Gedanke. Ich hätte mir durchaus mehr sachliche Distanz gewünscht. Wir wollen doch Vorgesetzte, die aktiv auf ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zugehen. Ja, diese Führungskultur will ich.

    Ein weiterer Aspekt, der mich beschäftigt ist: Welche Rolle spielt der Personalrat? Er ist frei gewählt. Wird er mittelbar über eine Polizeidirektion oder unmittelbar in den Prozess eingebunden? Entstehen hier Konkurrenzen? Dies sind nur zwei Beispiele, die wir noch einmal genau betrachten sollten und werden. Aber das soll nicht ausblenden, dass wir den Tätigkeitsbericht selbstverständlich als Orientierungshilfe sehen. Daher werden wir auch die darin enthaltenen Empfehlungen beraten. Damit komme ich zu dem SPD-Antrag, für den ich ausnahmsweise einmal, liebe Frau Raudies, Sympathie hege. Auch mit ihm werden wir uns sorgfältig auseinandersetzen. Wenn wir die Lage für die Polizei verbessern können, unterstützen wir das. Abschließend will ich gerne feststellen, dass ich anders als unsere Nationalmannschaft unsere Landespolizei nicht als im eigenen System gefangen, sondern als ‚lernende Organisation‘ wahrnehme. Ihre parallel veranlassten Maßnahmen belegen dies eindrucksvoll.“

    Es gilt das gesprochene Wort!

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  • 17.06.2021

    Jan Marcus Rossa: Demokratiefeindliche Äußerungen in Chats müssen über das Dienstrecht sanktioniert werden

    Anlässlich der Innenministerkonferenz, auf der u.a. eine schärfere Strafverfolgung von demokratiefeindlichen Äußerungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des öffentlichen Dienstes in Chatgruppen diskutiert wird, erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:

    „Demokratiefeindliche Aussagen in Chatgruppen von Angehörigen des öffentlichen Dienstes sind nicht nur moralisch zu verurteilen, sondern müssen sanktioniert werden. Der Ruf nach einer Verschärfung des Strafrechts ist zwar öffentlichkeitswirksam und scheint schnelle Problemlösungen zu versprechen. Rechtspolitisch ist dies aber durchaus fragwürdig. Das Strafrecht muss das letzte Mittel sein, um auf ein solches Fehlverhalten zu reagieren.

    Warum wird nicht über eine Verschärfung des Dienst- und Disziplinarrechts diskutiert? Es reicht doch nicht aus, eine Strafe zu verhängen. Wir müssen doch vielmehr Maßnahmen ergreifen und Strategien entwickeln, um solchen Fehlentwicklungen wirksam entgegen zu wirken. Das ist natürlich komplexer und aufwändiger als die schnelle Erweiterung eines Straftatbestandes. Der Vorschlag ignoriert aber die Personalführungs- und Personalentwicklungsverantwortung der Behördenleitungen. Ich hätte mir daher andere Vorschläge gewünscht, um ‚rechten Chats‘ von Angehörigen des öffentlichen Dienstes entgegenzuwirken.“

     

     

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  • 17.06.2021

    Oliver Kumbartzky zu TOP 27+56 „Landesprogramm zum Schutz der Böden“

    In seiner Rede zu TOP 27+56 (Ansiedlungsperspektive für Unternehmen stärken – Vorrang der gewerblichen Nutzung sicherstellen und Landesprogramm zum Schutz der Böden und zum nachhaltigen Flächenmanagement) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und Sprecher für Landesplanung der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    „Unsere Böden sind ein hohes Gut. Sie haben mehrere wichtige biologische Funktionen. Sie sind nicht nur ein wichtiger Lebensraum für unsere heimische Flora und Fauna, sondern auch ein Garant für die hochwertigen Lebensmittel, die unsere Landwirtschaft produziert. Nicht zu vernachlässigen ist außerdem der Einfluss, den unsere Böden auf unser Klima haben.

    Damit die Böden auch den Generationen nach uns eine Lebensgrundlage bieten, müssen wir besonders umsichtig mit der Ressource umgehen. Noch immer sind viele Altlasten aus vergangenen Zeiten in den Böden, die es zu beseitigen gilt. Der heute hier vorliegende Bericht schlägt für den Bodenschutz zahlreiche Ziele und Maßnahmen vor. Es geht um Vorsorge, Nachsorge und um einen sparsamen Umgang mit dem Boden. Es ist erfreulich, dass dabei das Spannungsfeld zwischen Bodenschutz und Bodennutzung beachtet wurde.

    Uns Freien Demokraten ist besonders wichtig, dass neue Regelungen die Planung von Projekten nicht so beeinträchtigen, dass eine wirtschaftliche Umsetzung an fehlender Flexibilität oder zu starren Auflagen scheitert. Das gilt insbesondere auch bei Ansiedlungen. Darauf werden wir bei der Ausgestaltung und Umsetzung der konkreten Einzelmaßnahmen genau achten und hinwirken. Schließlich sind bei der Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen – so steht es auch im vorliegenden Programm – Ökonomie und Ökologie im Interesse des Landes, aber auch im Interesse einzelner Regionen des Landes in Einklang zu bringen.

    Ein gutes Beispiel ist die Bodenversiegelung. Wir müssen diese reduzieren, aber sollten sie nicht vollends stoppen. Generationengerechtigkeit heißt, unseren Kindern und Enkeln eine intakte Umwelt zu übergeben. Generationengerechtigkeit heißt aber auch, ihnen eine funktionierende Infrastruktur und Wohnraum zu bieten.

    Auch und besonders im Bereich der Forstwirtschaft ist der Schutz des Bodens wichtig. Kaum etwas schützt den Boden so wirkungsvoll vor Erosion wie eine tiefe Durchwurzelung. Hier setzt der Bericht richtige Akzente. Während Maßnahmen wie Kahlschlag, die Entnahme von Schlagabraum und der Einsatz von Pflanzenschutzmittel auf ein Minimum reduziert werden, sollten zwingend nötige Maßnahmen – wie beispielsweise bei Schädlingsbefall – weiterhin grundsätzlich möglich sein.

    Und auch die Landwirtschaft trägt für den Schutz der Böden eine besondere Verantwortung. Es bleibt beim Ziel, die gute fachliche Praxis in der Landbewirtschaftung zum Erhalt der Bodenfruchtbarkeit sicherzustellen. Beratung und Vertragsnaturschutzprogramme sind hier ganz zentrale Maßnahmen aus dem vorliegenden Programm.

    Ich will jedoch nicht unerwähnt lassen, dass ich einen Aspekt im Bodenschutzprogramm vermisse. Und zwar meine ich die Grüne Gentechnik. Sie eröffnet neue Möglichkeiten, um Böden zu schonen, Biodiversität zu fördern und die Effizienz des Betriebsmitteleinsatzes zu erhöhen. Daher sollten für gentechnisch veränderte Nutzpflanzen unserer Meinung nach aktuelle und wissenschaftlich basierte Zulassungskriterien gelten. Technologieoffenheit hilft der nachhaltigen Landwirtschaft der Zukunft und schont die Böden.

    Mit dem vorliegenden Programm ist ein bedeutender Schritt für den Bodenschutz und ein nachhaltiges Flächenmanagement getan. Damit ist die Arbeit aber noch lange nicht abgeschlossen. Den entscheidenden Teil des Programms, nämlich dessen Umsetzung, werden wir kritisch-konstruktiv begleiten.

    Ich beantrage Überweisung des Bodenschutzprogrammes in den Umwelt- und Agrarausschuss und freue mich auf eine vertiefende Beratung dort.“

    Es gilt das gesprochene Wort!

     

     

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  • 26.03.2018

    Christopher Vogt: Keinen politischen Druck auf die Justiz ausüben

    Anlässlich der Festnahme des katalanischen Politikers Carles Puigdemont in Schleswig-Holstein, erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

     „Die Frage nach einer möglichen Auslieferung von Herrn Puigdemont an Spanien hat zweifelsohne politische Auswirkungen, wird aber nicht politisch entschieden. Diese Entscheidung obliegt in unserem Rechtsstaat aus guten Gründen der unabhängigen Justiz. Wem an der Unabhängigkeit der Justiz gelegen ist, sollte sich in diesem juristischen Verfahren mit politisch motivierten Forderungen an die Verantwortlichen zurückhalten.

    Es ist wichtig, dass dieses hochsensible Verfahren nach den geltenden Regeln durchgeführt wird. Wer das Instrument des EU-Haftbefehls als solches in Frage stellt, trägt zur schleichenden Erosion des Vertrauens in die Handlungsfähigkeit der Europäischen Union und unseres Rechtsstaates bei. Ich werbe daher eindringlich dafür, die Justiz ihre Arbeit frei und ohne Druck ausüben zu lassen.

    Unabhängig von diesem Verfahren betrachten wir den Katalonien-Konflikt mit zunehmender Sorge. Wir hoffen, dass dieser innerspanische Konflikt nicht weiter eskaliert und dass die Europäische Union zwischen den Parteien vermitteln kann. Diese Auseinandersetzung kann letztlich nur politisch gelöst werden.“

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  • 17.06.2021

    Oliver Kumbartzky zu TOP 9 u.a. „Energiewende- und Klimaschutzgesetz Schleswig-Holstein“

    In seiner Rede zu TOP 9+35+44+61 (Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes Schleswig-Holstein mit weiteren Anträgen und einem Bericht) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und energiepolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

     

    „Was uns alle – mit Ausnahme der AfD – eint, ist der Wille, den Klimawandel aufhalten zu wollen. Wir wollen die Lebensbedingungen für künftige Generationen so gut halten wie für die heutigen Generationen.

    Das führt mich zum vorliegenden Energiewende- und Klimaschutzgesetz (EWKG). Das bestehende EWKG der SPD-geführten Küstenkoalition aus dem Jahr 2017 hatte leider außer Symbolik nicht viel zu bieten und half dem Klimaschutz nicht wirklich weiter. Bestes Beispiel ist Paragraf 4, der von der Vorbildfunktion der Landesverwaltung spricht und eine Senkung des CO2-Ausstoßes von 40 Prozent gegenüber dem Referenzjahr 1990 fordert. Nur leider hat die Küstenkoalition bei der Schaffung dieses Ziels nicht im Blick gehabt, dass es zum Referenzjahr 1990 gar keine Zahlen gibt! Für den Bereich der Landesverwaltung wurden erstmalig Daten für die Jahre 2015 bis 2017 erhoben. Diesen handwerklichen Murks werden wir mit der Novelle beenden und wirkliche, messbare Ziele für die Landesverwaltung im Gesetz verankern. Für uns Freie Demokraten ist von zentraler Bedeutung, dass auch das Land Schleswig-Holstein seinen Beitrag zu der Herkulesaufgabe Klimaschutz leisten muss und leisten wird. Denn wer Private verpflichten will, der sollte sich nicht wegducken, sondern mit gutem Beispiel vorangehen. Wir begrüßen daher, dass die Regierung mit der energetischen Sanierung und Photovoltaik-Belegung der Landesliegenschaften konzentrierter und verbindlicher vorangehen will. Es ist gut, dass mit dem neuen EWKG nicht nur andere mit Anforderungen belegt werden, sondern wir auch vor der eigenen Haustür bzw. auf dem eigenen Dach kehren.

    Wo Licht ist, ist auch Schatten. Die vorgeschlagenen Anforderungen und Auflagen für Private und Gewerbetreibende sind ein Kompromiss. Gut ist, dass private Häuslebauer bzw. Dachsanierer durch das EWKG nicht Photovoltaik-zwangsverpflichtet werden. Beim Neubau und der Renovierung von Nicht-Wohngebäuden sowie auf neuen Parkplätzen mit mehr als 100 Stellplätzen sieht der Gesetzentwurf eine PV-Pflicht vor. Hiervon kann man sich im Falle einer Unwirtschaftlichkeit befreien lassen. PV-Pflichten sehen wir Freie Demokraten grundsätzlich kritisch. Sie ist auch schlicht nicht nötig, um die Solarenergie voranzubringen. Es gibt kein Nachfrageproblem. Der Präsident der deutschen Solarwirtschaft, Jörg Ebel, hat es in einem Gastbeitrag im PV-Magazine am 31. März 2021 auf den Punkt gebracht: ‚Beliebter wird Solarenergie durch die Solarpflicht nicht. [...] Pflichten sind etwas für Verzweifelte. Wenn ich etwas loswerden will, das so unbeliebt ist, dass es partout niemand machen will, dann greife ich als Staat zur Pflicht. [...] Aber ist das so bei der Solarenergie? Haben die Menschen, die Bürgerinnen und Bürger, die Investorinnen und Investoren keinen Bock auf Solar? Das Gegenteil ist doch der Fall! Solarenergie bricht seit Jahren alle Beliebtheitsrekorde und kann es in den Umfragen locker mit Katzenbabys, Mutter Theresa oder Lady Gaga aufnehmen.‘

    Es gibt im EWGK-Entwurf noch eine weitere Pflicht. Beim Austausch oder nachträglichen Einbau einer Heizungsanlage bei Gebäuden, die vor 2009 errichtet worden sind, sollen mindestens 15 Prozent des Energiebedarfs durch Erneuerbare Energien gedeckt werden. Hier lautet die Gefahr, dass die Immobilieneigentümer die Erneuerung ihrer alten Heizungsanlage herauszögern, um dem gesetzlichen Zwang zu entgehen. So würden dann alte Heizungen mit hohem Energieverbrauch länger in Betrieb bleiben als notwendig. Wir werden uns jetzt im parlamentarischen Verfahren gemeinsam mit den beteiligten Akteuren intensiv mit dem Gesetzentwurf auseinandersetzen.

    Abschließend sei nochmal Folgendes angemerkt: Wie alle Regelungen und Ziele müssen auch die im EWKG regelmäßig auf ihre Wirkung und ihren Sinn hin überprüft werden. Gerade vor dem Hintergrund der Reformen, die die EU bei der CO2-Bepreisung plant und noch im Juni vorstellen will, könnte manche Regelung obsolet oder anpassungswürdig werden. Wir wollen unbedingt vermeiden, dass die Menschen mit einem Regelungschaos überzogen werden oder sich Maßnahmen am Ende konterkarieren. Die Energiewende ist stärker innovativ, technologieoffen, international und als Gesamtsystem zu denken. Und auch die Bezahlbarkeit von Energie muss künftig mehr in den Fokus rücken.“

    Es gilt das gesprochene Wort!

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  • 18.06.2021

    Dennys Bornhöft zu TOP 36 „Daseinsvorsorge in der Gesundheitsversorgung und Pflege sichern“

    In seiner Rede zu TOP 36 (Daseinsvorsorge in der Gesundheitsversorgung und Pflege sichern) erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

    „Lieber Herr Stegner, liebe SPD, fangen wir mit den Punkten Ihrer vorgelegten Greatest Hits dieser Wahlperiode an, hinter denen prinzipiell einen Haken gesetzt werden kann: Gesundheitsversorgung ist Daseinsvorsorge – d’accord. Gesundheitsversorgung sichert gesellschaftlichen Zusammenhalt – d’accord. Die Betriebskostenfinanzierung über das DRG-Fallpauschalensystem sorgt teilweise für Fehlanreize bzw. verhindert eine auskömmliche Versorgung, wie bei den solitären Kurzzeitpflegeplätzen – d’accord. Dann hören die Gemeinsamkeiten überwiegend auf.

    In Teilen ist Ihr Antrag sogar widersprüchlich. So fordern Sie, dass die Rechte der demokratischen Selbstverwaltung gewahrt bleiben müssen, wohingegen Sie einen Teil der Selbstverwaltung, die deutsche Krankenhausgesellschaft, mit Ihrer einseitigen Fokussierung auf öffentliche Krankenhäuser theoretisch schwächen könnten.

    Dass die SPD nun nach fast 1,5 Jahren Corona-Pandemie gerade die Lehre zieht, man müsse das Private mehr rausdrängen und fast nur auf den Staat setzen, erstaunt. Diese Lehre ziehen wir Freie Demokraten nicht. Es hat sich beispielsweise im Hinblick auf Maskenbeschaffung und -verteilung gezeigt, dass wir froh sein können, dass wir nicht nur den Staat als Akteur haben. Man musste schon staunen, dass der Bund für die Verteilung von FFP2-Masken sechs Euro pro Stück zahlte, während einige Tage später diese für nur einen Euro flächendeckend bei Discountern im Angebot waren. Ein etwaiges staatliches Monopol ist prinzipiell genauso risikobehaftet für die Versorgung in der Fläche wie ein Monopol durch private Konzerne. Es ist gut, dass wir einen Mix aus öffentlichen, freigemeinnützigen und privaten Akteuren im Gesundheitssektor im Land haben.

    Von Ihrer Maximalforderung, alle Krankenhäuser wieder zu verstaatlichen, haben Sie sich zumindest in diesem Antrag ja schon entfernt. Die Privatisierung kommunaler Krankenhäuser war um die Jahrtausendwende sehr en vogue, wie zum Beispiel der Verkauf der Lübecker Kliniken durch SPD und Grüne 2002 an den Sana-Konzern.

    Es bleibt bis heute schleierhaft, warum Sie von der Sozialdemokratie in der Abschaffung des privaten Versicherungssektors bei Kranken- und Pflegekassen die Lösung aller finanziellen Sorgen sehen – das wäre ja die Folge aus der Bürgerversicherung, die sie fordern. Viele niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, nicht nur in den Städten, sondern insbesondere auf dem Land, könnten ohne die höheren Abrechnungsmodalitäten gegenüber der privaten Krankenversicherung finanziell nicht bestehen. Die Abschaffung der privaten Krankenversicherung würde die Gesundheitsversorgung im ländlichen Raum somit gefährden – das wollen wir Freien Demokraten nicht!

    Dieses Vorhaben wäre auch rechtsstaatlich sehr schwierig. Eine einfache Gesetzgebung im Bundestag würde vermutlich im Hinblick auf geschützte Grundrechte nicht ausreichen, ggf. ist eine Grundgesetzänderung erforderlich.

    Im derzeitigen System zwischen gesetzlicher Krankenversicherung und privater Krankenversicherung ist nicht alles rosig, das stimmt. Manche sprechen auch von Zweiklassen-Medizin, da angeblich die privat Krankenversicherten bevorzugt würden oder eine bessere Behandlung bekämen. Wäre das so und man möchte eine Zweiklassengesellschaft verhindern, dann gibt es Optionen. Um es plastischer darzustellen: Wer den Menschen einen Mehrwert schaffen will, der sollte nicht die vermeintliche erste Klasse verbieten – vielmehr sollte dann die zweite Klasse aufgewertet werden: Mehr Leistung und Komfort für alle.

    Manche Forderungen sind ja sympathisch, woran es meistens mangelt, sind seriöse Finanzierungsvorschläge, die auch rechtskonform umsetzbar sind.

    Da möchte ich eine Pressemitteilung Ihrer Fraktion vom 11. Mai 2021 zitieren: ‚Wir fordern eine 30-Stunden-Woche als Vollzeit, […] und ein Einstiegsgehalt von mindestens 4.000 Euro. […] Das sind u.a. die starken Antworten der SPD, um den Pflegenotstand nachhaltig zu beenden.‘

    Das sind auf jeden Fall ‚starke‘ Forderungen, wie ‚stark‘ haben Sie dies mit ihrem SPD-Bundesminister für Arbeit und Soziales besprochen, wann wird das umgesetzt?

    Als Jamaika-Koalition besinnen wir uns darauf, was wir als Bundesland in unserer Kompetenz machen können und welche Reformen es auf Bundesebene bedarf. Deswegen stellen wir Ihrer Drucksache einen Antrag gegenüber, der noch einmal für alle klar macht, welche Schritte wir in dieser Wahlperiode zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung getan haben – nicht wenige sogar gemeinsam als demokratische Fraktionen.

    Wir werden daher heute direkt über die beiden Anträge abstimmen. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.“

     

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  • 17.06.2021

    Jan Marcus Rossa zu TOP 4 „Entwurf eines Justizvollzugsmodernisierungsgesetzes“

    In seiner Rede zu TOP 4 (Entwurf eines Justizvollzugsmodernisierungsgesetzes) erklärt der justizpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:

    „Erneut beschäftigt uns der Justizvollzug in dieser Legislaturperiode. Nachdem sich das Ministerium zunächst mit einer Personalbedarfsanalyse und einer darauf fußenden Personalstrategie befasst hat, ist es nun an der Zeit, dass wir in unserem modernen Justizvollzugsrecht die jüngsten Entwicklungen in Rechtsprechung und Wissenschaft unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus der Strafvollzugspraxis nachvollziehen.

    Dieses Gesetzesvorhaben hat ein monströses Ausmaß angenommen. 594 Seiten umfasste der Regierungsentwurf inklusive Begründung. 302 Seiten stark ist die Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses und dazu kommen noch die Stellungnahmen der Experten. Es ist daher nicht möglich, das Gesetz in allen Einzelheiten im Parlament zu debattieren. Auf einige Punkte muss aber eingegangen werden: Im Zentrum jeden Strafvollzugs müssen Resozialisierung und Eingliederung der Gefangenen in die Gesellschaft stehen. Das ist die Kernaufgabe eines modernen Strafvollzugs. Es ist daher zu begrüßen, dass die sogenannte Legalprognose verbessert wird, indem die Vollzugsmaßnahmen individuell auf den jeweiligen Gefangenen ausgerichtet ausgestaltet werden. Grundlage für den Vollzugsplan ist eine Delinquenzhypothese, die zu Beginn des Vollzugs erstellt werden muss. Darauf beruhende Maßnahmen sind regelmäßig auf ihre Wirksamkeit sowie die Möglichkeit von Verbesserungen zu überprüfen. Nur so wird man Resozialisierung wirklich erreichen können. 

    Ein anderer sehr wichtiger Aspekt ist der Opferschutz, der künftig verstärkt berücksichtigt wird. Ziel ist es, dass Gefangene befähigt werden, Empathie zu entwickeln und Verantwortung für die von ihnen zu vertretenen Folgen für die Opfer zu übernehmen. Das ist ein wichtiger Baustein für eine nachhaltige Resozialisierung. Wir waren aber auch gefordert, die höchstrichterliche Rechtsprechung zur Fixierung umzusetzen. Obwohl mit der Unterbringung im Justizvollzug die Freiheit bereits genommen worden ist, hat das Bundesverfassungsgericht keinen Zweifel daran gelassen, dass bei nicht nur kurzfristigen Fixierungen von Gefangenen eine Kontrolle durch die Gerichte notwendig ist. Unser Strafvollzugsgesetz wird künftig diese Anforderungen erfüllen. Diese und alle Änderungen sind folgerichtig wortgleich auch in den anderen Justizvollzugsgesetzen (Jugendstrafvollzugsgesetz, Untersuchungshaftvollzugsgesetz, Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz und Jugendarrestgesetz) übernommen worden.

    Mein Fazit ist: Wir sichern heute ab, dass wir in Schleswig-Holstein auch weiterhin einen modernen Justizvollzug haben werden, bei dem Resozialisierung und Opferschutz die zentrale Rolle spielen werden. Schließlich musste aufgrund EU-rechtlicher Vorgaben auch das Justizvollzugsdatenschutzgesetz novelliert werden. Hier will ich nur einen Aspekt herausgreifen, mit dem wir uns in der Koalition besonders intensiv auseinandergesetzt haben, nämlich mit dem Begriff der drohenden Gefahr. Im Polizeirecht ist es durchaus umstritten, ob mit dem Begriff der drohenden Gefahr die Eingriffsbefugnis der Gefahrabwehrbehörde in unzulässiger Weise vorverlagert wird. Das Bundesverfassungsgericht hat für terroristische Straftaten entschieden, dass Überwachungsmaßnahmen auch auf eine drohende Gefahr gestützt werden dürfen. Ob damit die drohende Gefahr auch im allgemeinen Polizeirecht zulässig ist, hat es nicht entschieden, hier bestehen aber doch erhebliche rechtliche Bedenken. Trotzdem haben wir uns nach intensiven Diskussionen dafür entschieden, dass bereits bei einer drohenden Gefahr durch die Justizvollzugsbehörde Daten erhoben, übermittelt und verarbeitet werden dürfen. Anders als im ‚normalen‘ Leben trifft den Staat im Justizvollzug eine besondere Schutzpflicht, die es erfordert, frühzeitig Gefahren erkennen zu können, um sie entweder überhaupt nicht entstehen zu lassen oder rechtzeitig abwenden zu können. Diese besonderen Schutzpflichten im Justizvollzug rechtfertigen es, Ermittlungsmaßnahmen bereits bei einer drohenden Gefahr einzuleiten.“

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  • 17.06.2021

    Anita Klahn zu TOP 14 u.a. „Leseförderung weiterentwickeln“

    In ihrer Rede zu TOP 14+21+22+23+31+40+49 (Leseförderung weiterentwickeln und weitere Anträge zum Thema Schule und Impfen) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und bildungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:

    „Die wiederholten Schulschließungen seit letztem Jahr und der eingeschränkte Präsenzunterricht haben uns schmerzhaft aufgezeigt, was passiert, wenn der Staat seinem Bildungsauftrag nicht nachkommt oder nicht nachkommen kann. Lernen auf Distanz war und ist für viele der Beteiligten eine Herausforderung.

    Auch wenn wir uns aktuell sehr intensiv bemühen, dass unsere Schulen verstärkt digitale Kompetenzen an die Kinder und Jugendlichen vermitteln, so sind Lesen, Schreiben, Rechnen nach wie vor die elementaren Grundvoraussetzungen für eine erfolgreiche Bildungsbiografie, für ein selbständiges Leben. Trotz aller Technisierung und Digitalisierung gilt: Wer nicht richtig lesen kann, wird sich auch im digital gestützten Unterricht bei Textrecherchen schwer tun, die Mathematiktextaufgabe nicht erfassen. Ohne gute Lesekompetenz wird man keine App programmieren können.

    Die Stiftung Lesen stellte in einer Studie fest, dass 32 Prozent aller Eltern in Deutschland ihren zwei- bis achtjährigen Kindern zu selten oder nie vorlesen. Besonders betroffen sind Familien aus prekären sozialen Lagen. Kita und Schulen übernehmen hier einen wichtigen Teil der Förderung. Aus diesem Grund wollen wir die verschiedensten außerschulischen und oft ehrenamtlich angebotenen Leseförderangebote unterstützen und weiterentwickeln. Dafür stocken wir die Leseförderung um 100.000 Euro auf. Damit wollen wir Lesepaten, Bücherkisten zum Ausleihen, Ferienangebote, Vereine wie die Lesepiraten in Lübeck, aber auch Angebote der Bibliotheken fördern.

    Die Anträge der Abgeordneten der AfD und des Abgeordneten Brodehl zum Thema Impfen zeigen einmal mehr das politische Kalkül. Es wird suggeriert, dass ein willkürlicher Impfzwang seitens des Staates geplant sei, dem man sich entgegen stellen müsse. Dem ist aber nicht so. Die AfD möchte lediglich staatliches Handeln diskreditieren und Ängste schüren, um damit ein diffuses Unwohlsein gegenüber staatlichem Handeln im Allgemeinen zu bedienen oder zu erzeugen. Das ist angesichts der Pandemie, und vor allem im Angesicht der bisherigen Impferfolge, hochgradig unethisch, irreführend und verantwortungslos.

    Im Zuge der Bildungsdebatten wurde mehrfach dargestellt, wie unerlässlich die Rückkehr zum regelmäßigen Präsenzunterricht ist. Damit verbunden sind natürlich Fragen, wie der Präsenzunterricht möglichst sicher gestaltet werden kann. In erster Linie sind das natürlich Testungen, Abstands- und Hygieneregeln. Aber irgendwann wird es hoffentlich möglich und vor allem sicher sein, auch Kinder und Jugendliche zu impfen. Damit eröffnet sich dann eine weitere Option, um den Präsenzunterricht sicher zu gestalten.

    Wir sehen doch, was Impfungen bewirken: Schleswig-Holstein steht sowohl bei den Inzidenzen als auch den Impfungen hervorragend da. Ja, wir sehen ganz vereinzelt Nebenwirkungen und Komplikationen. Insgesamt kann die Impfkampagne aber als Erfolg bezeichnet werden. Und nur über die Impfungen schaffen wir den Weg aus der Pandemie. Natürlich wird zu prüfen sein, wie die Gefährdungen bei jüngeren Menschen sind. Natürlich braucht es eine gute Aufklärung und individuelle ärztliche Beratung, damit Eltern und ihre Kinder eine eigene Entscheidung für oder auch gegen eine Impfung treffen können.

    Das Schuljahr 2021/2022 steht vor gewaltigen Herausforderungen: Der Präsenzunterricht unter Corona-Bedingungen und die unterschiedlichen Lernstände und sozialen Entwicklungen im abgelaufenen Jahr werden die Schulen vor viele Herausforderungen stellen. Mit dem Rahmenkonzept wollen wir den Schulen dabei Leitlinien an die Hand geben, mit denen sie den Herausforderungen besser begegnen können. Lernrückstände müssen erfasst und so weit wie möglich aufgeholt werden. Gleichzeitig müssen wir den Blick nach vorne richten und die Fortschritte, aber auch bestehende Herausforderungen beim digitalen Unterricht weiter angehen. Auch ohne pandemische Lage werden digitale Lerninhalte und Unterrichtsmethoden verstärkt Einzug in den Unterricht halten. All diese Maßnahmen werden große Anstrengungen erfordern. Deswegen wollen wir die zusätzlichen Angebote bis weit ins nächste Jahr anbieten, wie zum Beispiel die Lernangebote in den Ferien mit weitreichenden Kooperationsangeboten.

    Mit der schrittweisen Rückkehr zum regulären Unterricht werden auch die entstandenen Lernrückstände sichtbar werden. Mit dem Aufholprogramm des Bundes werden wir auf Landesebene unsere bestehenden Programme ausweiten und weitere Maßnahmen auf den Weg bringen können. Uns eint das Ziel, dass wir die Maßnahmen mit möglichst vielen und unterschiedlichen Akteuren auf den Weg bringen werden. Schon jetzt stehen die Schulen unter einem enormen Stress und einer hohen Arbeitsbelastung. Die Einbindung von externen Akteuren wird also eine vordringliche Aufgabe sein. Ziel muss es sein, dass die Schülerinnen und Schüler wieder den Anschluss an den Schulalltag finden und das kommende Schuljahr ohne dauerhafte Wissenslücken – vor allem in den Kernfächern – oder fehlende Kompetenzen erfolgreich absolvieren können. Dabei werden wir genau schauen müssen, auf welchem Stand die Schülerinnen und Schüler sind und welche Hilfsangebote nötig sein werden.

    Ich bin zuversichtlich, dass wir das alles schaffen können. Natürlich wird es kein ‚normales‘ Schuljahr werden können, aber mit den weiteren Impfungen, flächendeckendem Präsenzunterricht, dem weiteren Engagement der Schulen und den Unterstützungsmaßnahmen werden wir weit davon entfernt sein, ein ähnliches Corona-Schuljahr wie 2020 erleben zum müssen, das so weitreichende Konsequenzen für alle Beteiligten hatte.“

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  • 17.06.2021

    Stephan Holowaty zu TOP 28 „Kommunalwahlrecht für alle einführen"

    In seiner Rede zu TOP 28 (Kommunalwahlrecht für alle einführen) erklärt der kommunalpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Stephan Holowaty:

    „Vielleicht sollten wir mal gleich am Anfang ein Missverständnis ausräumen: Das Wahlrecht in unserem Land ist kein Give-Away-Artikel und darf das auch nicht werden. Ich denke, wir dürfen in unserem Land schon sehr klar sagen, dass aktive politische Partizipation und Mitbestimmung drei wichtige Komponenten erfordert: das klare Bekenntnis zu den Werten und zum Recht unseres Landes, eine erfolgreiche Integration und einen langfristigen Bleibewillen.

    Das aktive und passive Wahlrecht sind nach dem Grundgesetz dem Volk und damit dem deutschen Staatsvolk, also den Menschen mit deutscher Staatsbürgerschaft, vorbehalten. Mit einer Ausnahme, nämlich dem Kommunalwahlrecht für Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Und das geschieht, weil die Europäische Union eben nicht lediglich eine Wirtschaftsunion ist, sondern vor allem eine Wertegemeinschaft. Demokratie, persönliche Freiheit, Rechtsstaatlichkeit – diese gemeinsamen Werte machen Europa aus und deshalb – und nur deshalb – gewähren sich die Staaten der EU gegenseitig das Kommunalwahlrecht. Dies ist auch Ausdruck der Personenfreizügigkeit innerhalb der Europäischen Union.

    Wer jedoch politische Partizipation zum undifferenzierten Mitnahmeartikel macht, darf nicht mehr von unserem Land, unserem Europa als Wertegemeinschaft sprechen. Wir Freie Demokraten wollen gelungene Integration. Wir wollen ein Land, das offen ist für Menschen, die sich zu unseren gemeinsamen Werten bekennen. Aber wir werden nicht die Verhältnisse umdrehen und Partizipation vor Integration stellen. Wir werden nicht Partizipation vor das Bekenntnis zu unseren Werten stellen. Das sieht übrigens auch das Bundesverfassungsgericht so und hat bereits im Jahr 1991 geurteilt: ‚Dem demokratischen Postulat, allen dauerhaft im Gebiet einer Gebietskörperschaft ansässigen, ihrer Hoheitsgewalt unterworfenen Personen auch demokratische Teilhabe zu gewähren, kann nicht durch Erstreckung des Wahlrechts auf Ausländer, sondern nur durch ein auf Veränderungen in der Zusammensetzung der Einwohnerschaft reagierendes Staatsangehörigkeitsrecht Rechnung getragen werden.‘ Und deshalb fordern wir Freie Demokraten seit unzähligen Jahren immer und immer wieder: Es muss ein modernes Einwanderungs- und Einbürgerungsrecht geben, das Chancen eröffnet, aber auch gleichzeitig deutlich macht, dass gleiche Werte die Basis für ein friedliches und demokratisches Zusammenleben sind. Und dazu kann man sich bekennen – eben zum Beispiel durch einen Antrag auf Einbürgerung.

    Wer Wahlrecht zum undifferenzierten Mitnahmeartikel macht, höhlt die Grundsätze unserer Staatsbürgerschaft aus. Und wenn die Sozialdemokraten in ihrer Begründung ausführen, dass genau deshalb eine Bundesratsinitiative notwendig sei, um ‚die bestehende Diskrepanz zwischen dem Wahlrecht deutscher Staatsbürgerinnen und -bürger, Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sowie Drittstaatsangehörigen aufzuheben‘, dann sage ich ihnen: Genau wegen des Urteils des Bundeverfassungsgerichts, genau wegen unseres Staatbürgerrechts, ist diese Diskrepanz gewollt. Das kommunale Wahlrecht für EU-Bürger ist eben deshalb möglich, weil wir innerhalb der EU gewissermaßen davon ausgehen können, dass wir gleiche Grundwerte teilen und darüber hinaus die EU nicht mehr in Teilen betrachtet werden kann, da wir Niederlassungsfreiheit, Dienstleistungsfreiheit, Warenverkehrsfreiheit und Personenverkehrsfreiheit haben.

    Wenn wir nämlich auf der einen Seite durch eben diese Freiheiten EU-Bürgern die dauerhafte Wohnsitznahme ohne weiteres ermöglichen, soll damit auch die politische Partizipation und Mitbestimmung einhergehen können. Die Voraussetzungen für Drittstaatsangehörige sind bekanntermaßen ganz andere. Wir stehen in der humanitären Verpflichtung, Verfolgten und Geflüchteten Schutz zu gewähren. Wir Freie Demokraten stehen zu einem modernen Einwanderungsrecht beispielsweise nach kanadischem Vorbild. Genau das liefert die SPD als Teil der Bundesregierung seit Jahrzehnten nicht. Aber wir Freie Demokraten stehen auch genauso zum Wert unserer Staatsbürgerschaft, einer wertebasierten Europäischen Union und zum Grundsatz: Erst Integration, dann Partizipation.“

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  • 17.06.2021

    Dennys Bornhöft zu TOP 9 u.a. „Energiewende- und Klimaschutzgesetz Schleswig-Holstein“

    In seiner Rede zu TOP 9+35+44+61 (Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes Schleswig-Holstein mit weiteren Anträgen und einem Bericht) erklärt der klimaschutzpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

    „Das Klima macht nicht an Landesgrenzen halt, weder an den von Schleswig-Holstein, noch an denen der Bundesrepublik. Klimapolitik muss daher natürlich immer international gedacht werden. Wir Freie Demokraten betonen dies immer wieder. Um es mit den Worten meines FDP-Bundestagskollegen Dr. Lukas Köhler zu sagen: Wir Freie Demokraten streiten für den härtesten Klimaschutz. Denn der Zertifikatehandel der FDP kennt ein Limit. So kann mit Rückwärtsrechnung vorgegeben werden, was in Deutschland noch jährlich sinkend ausgestoßen werden kann, um das Pariser Abkommen zu erfüllen.

    Große Anstrengungen haben wir noch im Wärmesektor vor uns. Wärme ist sehr energieintensiv. Die Klimaziele schaffen wir hier nur, wenn der Wechsel der Energieträger von Öl und Gas auf erneuerbares Holz oder Strom erfolgt. Wobei Heizen mit Holz ja von manchen politischen Ebenen auch schon abgelehnt wird, weil es Feinstaub erzeugt. Irgendwie muss man aber Wohnung und Wasser warm kriegen – der Tipp der Kanzlerin, man möge einen Pullover tragen und Kniebeugen machen, ist wenig hilfreich. Wenn Klimawandel das größte Problem ist, dann sollte man sich mal entscheiden müssen. Heizen mit Holz und Pellets ist nachhaltig und klimaschonend. Gänzlich erneuerbar und klimaneutral werden wir als Volkswirtschaft nur werden können, wenn erneuerbarer Strom den größten Anteil als genutzter Energieträger hat, auch bei Wärme oder Mobilität. Das geht aber auch nicht von einem auf den anderen Tag. Wir brauchen Lösungen, die auch im Übergang schon Emissionen reduzieren. Hier müssen e-Fuels auch mehr in den Fokus geraten und nicht durch rechtliche und steuerliche Benachteiligungen verhindert werden.

    Aber bleiben wir mal beim Strom: Kaum andernorts in der Welt ist Strom so teuer ist wie in Deutschland. Das liegt nicht daran, dass die Erzeugung hier so kostenintensiv ist, sondern weil 75 Prozent des Preises sich aus Steuern und Abgaben zusammensetzen. Strom ist somit überwiegend politisch motiviert teuer. Eine Kilowattstunde kostet rund 30 Cent. Ein Liter Diesel hat knapp zehn Kilowattstunden Energiewert. Das heißt, dass Strom als Primärenergie deutlich teurer ist als fossile Brennstoffe. Das soll keinesfalls ein Plädoyer sein, sich nun Notstromaggregate zu holen und darüber zuhause Elektrizität zu erzeugen, sondern dass die Strompreise günstiger werden müssen. Der Ansatz, dass Benzin, Diesel und Co. eher zu verteuern sind (in diesem Fall Diesel/Heizöl auf bis zu drei Euro) ist nicht der Vorschlag der Freien Demokraten – so würde Heizen, Warmwasser und Mobilität zur sozialen Frage werden und das führt zur sozialen Spaltung.

    Das Bundesverfassungsgericht hat vor kurzem der Bundesregierung den Auftrag gegeben, den Klimaschutz mehr europäisch und international anzugehen. Dass die Bundesregierung nun einseitig die Klimaschutzziele für Deutschland auf 2045 vorzieht – ohne Rückkoppelung mit den EU-Staaten– könnte nach hinten losgehen. Es birgt das Risiko, dass das hart zu erkämpfende CO2-Guthaben, das wir bis 2045 erreichen, dann bis 2050 innerhalb der Europäischen Union verbraucht sein wird. Hier muss dringend nachgearbeitet werden.

    Als Freier Demokrat bin ich auch der Meinung, dass bevor man der Bevölkerung Pflichten und Gebote auferlegt, erstmal als öffentliche Hand in Vorleistung des gewünschten Verhaltens geht. Das heißt, bevor man Privatpersonen eine Solardach-Pflicht auf ihr Eigenheim auferlegt, sollten erstmal alle staatlichen Gebäude hiermit ausgestattet werden. Der Staat sollte immer mit gutem Beispiel vorangehen!“

    Es gilt das gesprochene Wort!

     

     

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  • 18.06.2021

    Jan Marcus Rossa zu TOP 12 „Änderung des Landesrichtergesetzes“

    In seiner Rede zu TOP 12 (Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesrichtergesetzes) erklärt der justizpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:

    „Eine unabhängige Justiz mit den besten Köpfen dieses Landes ist ein wesentlicher Pfeiler unserer Demokratie. Bei der Auswahl unserer Richterinnen und Richter haben wir uns im Richterwahlausschuss schon immer vom Prinzip der Bestenauslese leiten lassen und den Auswahlprozess mit großer Sorgfalt durchgeführt. Wir wollen nur die Besten für unsere Justiz!

    Allerdings muss das gegenwärtige System der Richterwahl nachgebessert werden, wenn wir verhindern wollen, dass der Richterwahlausschuss am Ende nur noch die Beurteilungen der Kandidaten durch die Präsidentinnen und Präsidenten der Obergerichte unseres Landes abnicken soll. In verschiedenen gerichtlichen Verfahren wurden Wahlentscheidungen des Richterwahlausschusses für rechtswidrig erklärt. Rechtliches Gehör wurde nicht gewährt und die Erwägungen, die der Ausschuss seiner Auswahlentscheidung zugrunde legte, fanden keinen hinreichenden Eingang in die verwaltungsgerichtlichen Verfahren. Das ist nicht nur unbefriedigend für die Ausschussmitglieder, sondern auch für die betroffenen Kandidaten. Die Konsequenz ist, dass die Entscheidungen über Beförderungen tatsächlich nicht durch den Richterwahlausschuss getroffen werden, sondern durch die Beurteilenden, die mit ihren Beurteilungen das Auswahlergebnis vorgeben, aber tatsächlich keiner effektiven Kontrolle unterliegen. Ob die Beurteilungen ordnungsgemäß sind, ob es sich wirklich um faire Beurteilungen handelt, oder ob sie ergebnisgetrieben sind, das sind Fragen, die bei der Richterwahl heute keine Rolle spielen.

    Hier sehen wir eine erhebliche Schwäche im System der Richterbeförderung. Für die Überwindung dieser Problematik stehen verschiedene Lösungswege offen. Ein erster Schritt zur Problemlösung ist, dass wir das Recht der Richterwahl in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts weiterentwickeln. Und genau an dieser Stelle überrascht der Sturm der Entrüstung, der von den Richterverbänden in diesem Land ausgeht. Da wird behauptet, dass das Ansinnen der Landtagsfraktionen vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlichen Diagnose eine ‚politische Realitätsverweigerung‘ wäre. Das ist schon ein heftiger Vorwurf und spricht weder für Besonnenheit noch für professionelle Ausgewogenheit, zumal die Landtagsfraktionen sowohl das Bundesverfassungsgericht als auch zahlreiche renommierte Verfassungsrechtler an ihrer Seite wissen, die im Rahmen einer vorausgegangenen Expertenanhörung das Gesetzesvorhaben durchaus als verfassungskonform eingeordnet haben.

    Auch wir Freie Demokraten haben das Vorhaben durchaus kritisch begleitet und haben Schwierigkeiten mit der Formulierung, dass sich der Richterwahlausschuss vom Prinzip der Bestenauslese nur ‚leiten‘ lassen soll. Allerdings hat sich das bisherige System auch nicht als Garant dafür erwiesen, immer den Besten oder die Beste für ein Richteramt auszuwählen. Zu sehr wurde die Auswahl der Kandidatinnen und Kandidaten von einem Beurteilungswesen beherrscht, bei dem weder der Richterwahlausschuss noch die Gerichte wirksam überprüfen können, ob auf der Grundlage dieser Beurteilungen tatsächlich eine Bestenauswahl sichergestellt war.

    Wir wollen die Bestenauslese nicht als Leitgedanken verstanden wissen und würden uns im künftigen Richtergesetz lieber an anderen Formulierungen des Bundesverfassungsgerichts orientieren. Verfassungsrechtlich abgesegnet wäre eine Regelung, dass der Richterwahlausschuss bei seiner Wahlentscheidung die Bindung des zuständigen Ministers an Art. 33 Abs. 2 GG beachten muss. Dass eine solche Regelung einer verfassungsgerichtlichen Überprüfung standhalten würde, scheint den lautesten Kritikern des Reformvorhabens bei ihrer ‚verfassungsrechtlichen Analyse‘ durchgerutscht zu sein oder passte einfach nicht in ihre Argumentationslinie. Schade, wenn hier individuelle Partikularinteressen einer ausgewogenen Bewertung entgegenstehen. Wir sind aber entschlossen, die Richterwahl zu novellieren und im nächsten Schritt werden wir uns dann dem Beurteilungswesen zuwenden, das in den letzten Jahren viele Schwächen offenbarte.“

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  • 18.06.2021

    Jan Marcus Rossa zu TOP 18 „§108e StGB verschärfen

    In seiner Rede zu TOP 18 (§108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) verschärfen) erklärt der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:

    „Wir haben am 20. Mai 2021 hier im Landtag beschlossen, dass wir eine Änderung des Straftatbestands der Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern gem. §108e StGB unterstützen. Wir halten es für sinnvoll, dass für die Strafbarkeit wegen Bestechlichkeit die Kausalität zwischen Leistungen an Abgeordnete und deren Abstimmungsverhalten ausreichen muss. Es muss also ein ‚einfaches‘ Gegenseitigkeitsverhältnis aufgrund einer Unrechtsvereinbarung bestehen.

    Der SSW weist in seinem Antrag richtigerweise darauf hin, dass heute eine Bestrafung wegen Bestechlichkeit häufig nicht möglich ist, weil der Nachweis nicht geführt werden kann, ob ein Abgeordneter oder eine Abgeordnete im Auftrag oder auf Weisung gehandelt hat. Schon bei der Novellierung des §108e StGB war in der Fachwelt intensiv die Frage diskutiert worden, ob diese beiden Tatbestandsmerkmale wirklich erforderlich sind. Für den Unrechtsgehalt der Bestechlichkeit, der auch eine Strafbarkeit zur Folge haben soll, ist meines Erachtens eine qualifizierte Unrechtsvereinbarung und insbesondere ein besonderes Auftrags- oder Weisungsverhältnis nicht erforderlich. Es reicht bereits eine einfache Unrechtsvereinbarung mit einem Gegenseitigkeitsverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung. Zu sanktionieren ist bereits die Entgegennahme einer Leistung für ein bestimmtes Handeln oder Unterlassen. Es bedarf keines ausdrücklichen Auftrags und auch keiner Weisung. Soweit sind wir uns fraktionsübergreifend einig und der vorliegende Antrag des SSW ist die logische Konsequenz der Beschlussfassung des Landtags vom 20. Mai 2021.

    Schwieriger ist allerdings die Forderung, dass der Tatbestand entsprechend den Regelungen zur Amtsträgerbestechung erweitert werden soll, so dass auch die Entgegennahme nachträglicher Zuwendungen für ein bestimmtes Verhalten des Mandatsträgers unter Strafe gestellt werden soll, ohne dass diese Gegenleistung kausal für das Tun oder Unterlassen des Mandatsträgers gewesen ist. Hier bestehen bereits verfassungsrechtliche Bedenken. Mandatsträger und Amtsträger sind miteinander nicht vergleichbar. Strafrechtlich verboten ist ja nicht die Entgegennahme von Zuwendungen oder Leistungen durch einen Abgeordneten, sondern das Sich-kaufen-Lassen. Der Antrag des SSW ignoriert den Unterschied zwischen einem Amtsträger und einem Mandatsträger. Beim Amtsträger ist die Vorteilsannahme für vergangene Handlungen nur dann strafbar, wenn er mit der Diensthandlung seine Dienstpflicht verletzt hat, wenn sich also die Leistung als Belohnung für rechtswidriges Verwaltungshandeln erweist. Diese Situation ist mit der der Mandatsträger nicht vergleichbar. Wo ist die Dienstpflicht des Mandatsträgers, die verletzt werden muss? Wenn das Abstimmungsverhalten eines Abgeordneten nicht durch eine Unrechtsvereinbarung beeinflusst ist, ist der Abgeordnete in seiner Entscheidung grundsätzlich frei. Wo ist also das strafwürdige Unrecht bei der Mandatsausübung, wenn die ‚Belohnung‘ erst hinterher und ohne Vorankündigung oder vorheriger Vereinbarung gewährt wird?

    Ich glaube, dass der Antrag des SSW an dieser Stelle über das Ziel hinausschießt. Die Frage des Umgangs mit Dankeschön-Zuwendungen und anderen Zuwendungen an Abgeordnete sollte meines Erachtens nicht im Strafrecht geregelt werden, sondern Gegenstand der Verhaltensregeln sein. Ein Bedürfnis, auch nachträgliche Zuwendungen ohne Unrechtsvereinbarung unter Strafe zu stellen, ist rechtspolitisch jedenfalls nicht erkennbar.“

     

     

     

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  • 22.03.2018

    Dennys Bornhöft zu TOP 2 „Erstes Gesetz zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes“

    In seiner Rede zu TOP 2 (Erstes Gesetz zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes) erklärt der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

    „Knapp 10 Prozent der Menschen in Schleswig-Holstein haben eine Schwerbehinderung, knapp ein Prozent also rund 30.000 beziehen derzeit Eingliederungshilfe. Die Teilhabe bei Bildung, Arbeit, Kultur, in Gesellschaft als Ganzes, ist eine Aufgabe, die sämtliche Akteure, öffentlich wie private, verpflichtet.

    Um die Umsetzung der Teilhabe von Menschen mit Behinderung zu verbessern und zu verstetigen hat sich der Bundesgesetzgeber für große rechtliche Änderungen entschieden. Diese wurden zunächst von großen Protesten von Betroffenen und Verbänden begleitet.

    Vor gut einem Jahr, am 29.12.2016, wurde dann das Bundesteilhabegesetz verkündet – der Startschuss für das neue Reha- und Teilhaberecht, welches stufenweise bis zum 01. Januar 2023 in Kraft tritt. Heute wollen wir die erste Stufe zur Umsetzung auf Landesebene nehmen.

    Der größte Paradigmenwechsel beim Bundesteilhabegesetz ist sicherlich die Herauslösung der Eingliederungshilfe aus dem Fürsorgesystem des SGB XII und die Überführung als neuer zweiter Teil in das SGB IX, das Sozialgesetzbuch über Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen. Dieser Wechsel soll ein modernes, personenzentriertes Teilhaberecht schaffen, welches sich zum einen stärker an den individuellen Bedarf einer Person richtet und zum anderen dem Träger der Eingliederungshilfe mehr Steuerungsmöglichkeiten bietet. Konkret bedeutet dies, dass die Leistung z. B. weniger auf die Wohnform (ambulant, teilstationär, stationär) und mehr auf den individuellen Bedarf abzielt.

    Damit die Neuerungen und Verbesserungen auch bei den Menschen vor Ort ankommen können, muss das Landesrecht dem neuen Gedanken des Bundesteilhabegesetzes angepasst werden. Dies legt die Landesregierung nun mit dem ersten Teilhabestärkungsgesetz vor.

    Mit Beginn 2018 sind organisationsrechtliche Entscheidungen zu treffen, wie zum Beispiel die Benennung des Trägers der Eingliederungshilfe – in Schleswig-Holstein zuerst die Kreisebene. Als örtlicher Träger der Sozialhilfe aus dem bisherigen SGB XII haben die Kreisverwaltungen und die kreisfreien Stadtverwaltungen Erfahrungen bezüglich passgenauer lokaler Angebote für Menschen mit Behinderung. Der Aufbau einer neuen Verwaltungsstruktur wird hierdurch vermieden.

    Ich freue mich ausdrücklich, dass in der Beratung im Sozialausschuss allen Fraktionen klar wurde, dass die Kreise hier im Rahmen der Selbstverwaltungsaufgabe in der Verantwortung stehen.

    Das Land wird für übergeordnete Steuerungs- und Koordinierungsaufgaben auch als Träger der Eingliederungshilfe benannt. Aufgaben des Landes drehen sich hier beispielsweise um die Landesrahmenvereinbarungen für die Eingliederungshilfe. Das Land führt des Weiteren die Geschäfte des Steuerungskreises der Eingliederungshilfeträger, sodass die Landesebene ebenfalls maßgeblich an der Ausgestaltung der Rahmenbedingung der Eingliederungshilfe mitwirkt.

    Wir hatten eine sehr ausgiebige und intensive mündliche Anhörung  zum ersten Teilhabestärkungsgesetz. Im Ergebnis sind wir mehrheitlich übereingekommen, dass beim Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen ein Beirat hinzugefügt wird und dass die Landesarbeitsgemeinschaft – stärker als im Gesetzesentwurf geplant – in die Verhandlungen des Steuerungskreises einbezogen wird.

    Die Stellung des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen als zentrale und maßgebliche Interessensvertretung haben wir somit gestärkt.  Die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes erfordert mehrere Stufen. Wir diskutieren heute über die erste Stufe, bis 2023 werden noch weitere kommen. Ich bitte um positives Votum für den von CDU, Grünen und FDP geänderten Gesetzesentwurf der Landesregierung.“

    (Es gilt das gesprochene Wort.)

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  • 18.06.2021

    Anita Klahn zu TOP 51 „Ausbau der Frauenhäuser“

    In ihrer Rede zu TOP 51 (Ausbau der Frauenhäuser und Frauenhausplätze im Land weiter fördern) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und frauenpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:

    „Über den Bericht zur Bedarfsanalyse des Hilfeangebotes für gewaltbetroffene Frauen in Schleswig-Holstein haben wir erst in der vergangenen 48. Tagung des Landtages debattiert. Hierbei wurde klar, dass unser Hilfe- und Unterstützungssystem im Land, bestehend aus Frauenberatungsstellen, dem Angebot Contra und Mixed Pickles, dem KIK-Netzwerk, aber auch den Frauenhäusern grundsätzlich gut aufgestellt ist. Auch im Vergleich zu den übrigen Bundesländern stehen wir gut dar. Vor allem die bei uns seit 1996 praktizierte Finanzierung über das Finanzausgleichsgesetz (FAG) wird allgemein als vorbildlich bezeichnet. Mit der Novellierung des FAG erhöht sich die faktische Förderung in 2021 von bisher 5,6 Millionen Euro auf 7,5 Millionen Euro. Zur Erinnerung: In 2009 standen für die Frauenhausarbeit und die Vernetzungsaufgaben bei häuslicher Gewalt 4,3 Millionen Euro zur Verfügung, davon 3,25 Millionen Euro für Personal- und Sachkosten in den Frauenhäusern. Zusätzlich greift ab 2022 eine Kostendynamisierung von jährlich 2,5 Prozent. Von 1997-2006 war eine jährliche Steigerung von durchschnittlich1,5 Prozent zu verzeichnen, 2007 bis 2009 keine Erhöhungen. Wir verstetigen die zunächst für 2019 und 2020 geschaffenen 30 Sofortplätze. Damit stehen nunmehr regulär 349 statt 319 Frauenhausplätze bereit.

    Der Beschlussempfehlung ist zu entnehmen, dass wir es anerkennen, dass die Anzahl von Frauenhausplätzen noch nicht auskömmlich ist. Auch in Fragen der Finanzierung verschiedener Einrichtungen, beispielsweise in Punkto Mietnebenkosten, wollen wir noch einmal genauer hinsehen. Feststeht, dass wir trotz guter Ausgangslage und vieler guter Ansätze, unser Hilfe- und Unterstützungssystem weiterentwickeln und den Bedarfen entsprechend anpassen müssen. Fälle von Häuslicher Gewalt werden uns weiter begleiten. Und auch wenn ich hoffe, dass die Anzahl der Fälle abnimmt, so zeigt die Realität doch, dass dies absehbar wohl nicht der Fall sein wird. Daher müssen wir die Erreichbarkeit von Hilfe- und Unterstützungssystemen wie Frauenberatungsstellen und auch Frauenhäusern sicherstellen. Dies ist besonders in unseren Flächenkreisen notwendig, wo die Wege meist lang und die verschiedenen Hilfeangebote teils weit entfernt sind.

    Schleswig-Flensburg und Nordfriesland stellen solche Kreise dar. Hier bestehen noch immer weiße Flecken, die schnellstmöglich aufgelöst werden müssen. Die hier bestehenden Bedarfe müssen in einem zügigen und für alle Parteien transparenten Verfahren befriedigt werden. Um den Weg hierhin zu unterstützen, bitten wir die Landesregierung, zeitnah zusammen mit den Kreisen Nordfriesland und Schleswig-Flensburg sowie den in der Gewaltprävention und Beratung tätigen Vereine und Organisationen ein Umsetzungskonzept für den Aufbau einer kreisübergreifenden Frauenhausinfrastruktur in den genannten Landkreisen zu erarbeiten und umzusetzen. Für uns Freie Demokraten steht fest, dass wir die weißen Flecken schnellstmöglich auflösen müssen. Dies sind wir allen hilfebedürftigen Frauen sowie ihren Kindern schuldig.

    Situationen, in denen Hilfesuchende aufgrund der Entfernung in ihrer misslichen Lage zu Hause verbleiben müssen, darf es im 21. Jahrhundert einfach nicht mehr geben. Die Schaffung neuer Plätze stellt jedoch nur einen Teil unserer Weiterentwicklungsbemühungen dar. Neben der Schaffung muss nämlich auch immer die Finanzierung der Hilfesysteme gelingen. Ja, auch wir haben die Rufe einzelner Frauenhäuser vernommen, nachdem die Landesmittel für die Mietnebenkosten nicht auskömmlich sein sollen. Auch diesem Problem wird sich Jamaika stellen und eine gerechte und nachhaltige Lösung finden.“

    Es gilt das gesprochene Wort!

     

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  • 18.06.2021

    Dennys Bornhöft zu TOP 33 „Covid-19 wirkungsvoll eindämmen – Impfungen weltweit ermöglichen“

    In seiner Rede zu TOP 33 (Covid-19 wirkungsvoll eindämmen – Impfungen weltweit ermöglichen) erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

    „Das Corona-Virus hat uns gezeigt, wie fragil unsere Gesellschaft und Volkswirtschaft sein können. Es hat den Wert von Gesundheit und den Wert eines gut ausgestatteten Gesundheitssystems ganz deutlich gemacht. Es hat uns gezeigt, dass Wirtschaft, Bildung und Entwicklung zum Erliegen kommen können.

    Das Virus hat uns aber noch etwas anderes gezeigt. Es hat uns gezeigt, wie es um den Multilateralismus bestellt ist, wenn es um Existenzen geht. Das Virus hat Gräben zwischen den Länder aufgerissen, selbst innerhalb der Europäischen Union, teils sogar innerhalb der Bundesrepublik oder gar innerhalb eines Bundeslandes. Das solidarische Verhalten, dass wir im Kleinen vor Ort erlebt haben – Einkaufshilfen für ältere Menschen oder Angehörige des Gesundheitssystems, zwei Familien, die sich bei der Beaufsichtigung ihrer Kinder abwechseln und Unterstützungsaktionen für Gastronomie und Kultur – ist im Großen, also im internationalen Kontext, zumindest zeitweise gescheitert. Impf-Nationalismus ist ein treffender Begriff, der sich unter Gesundheitsexperten hierfür etabliert hat. Frei nach dem Motto ‚Wenn jeder an sich selbst denkt, ist an jeden gedacht‘ haben sich die Länder zunächst mit der Bekämpfung im eigenen Land beschäftigt.

    Ich bin überzeugter Europäer und träume davon, dass die europäische Union irgendwann zu einem europäischen Bundesstaat wird. In der Pandemie hat sich doch leider gezeigt, wie weit wir davon noch entfernt sind. Grenzkontrollen, Paare, die sich monatelang nicht gesehen haben, Güter, die beim Transfer durch die EU beschlagnahmt wurden – die Liste der Dinge, die nicht funktioniert haben, ist lang. Umso mehr freut es mich, dass die EU nun langsam wieder auf einen gemeinsamen Weg zurückfindet. Eine globale Pandemie kann nur global bekämpft werden. Oder anders: Niemand ist sicher, bis alle sicher sind. Was Experten der WHO sagen, klingt nicht nur nachvollziehbar, sondern ist auch epidemiologisches Grundlagenwissen. Solange wir es nicht gemeinsam schaffen, die Welt flächendeckend zu immunisieren, indem wir eine länderübergreifende Herdenimmunität aufbauen, wird das Virus weiter in der globalen Bevölkerung zirkulieren und weiter mutieren. Dem müssen wir gemeinschaftlich, von der Nord- bis zur Südhalbkugel, entgegenwirken.

    Wir begrüßen daher in diesem Antrag ganz ausdrücklich, alle europäischen Initiativen, die dazu beitragen, das Virus überall zu bekämpfen. Dazu gehören die Beschaffung von Impfdosen und deren Verteilung. Wir erleben es durch sinkende Inzidenzen trotz der generellen Lockerungen vor Ort: Impfungen sind der Weg aus der Pandemie. Deswegen brauchen wir ausreichend Impfdosen nicht nur in Deutschland, sondern überall auf der Welt. Zum einen geht es hierbei natürlich um Produktionskapazitäten. Hier sind wir auf einem guten Weg und werden auch immer besser. Wie wichtig beim Impfen aber auch eine entsprechende Verteilung ist, erleben wir in Schleswig-Holstein mit den Impfdosen von AstraZeneca, die wir aus Dänemark bekommen haben. Ein gutes Verteilsystem ist unabdingbar, um dafür zu sorgen, dass Impfdosen auch in den Arm eines ‚Noch-nicht-Geimpften‘ kommen, bevor die Haltbarkeit abläuft. Wir müssen uns daher schon jetzt überlegen, was wir mit Dosen machen, die in Deutschland am Ende vielleicht übrig sind.

    Was wir brauchen, ist ein Vorgehen mit Weitsicht: Was passiert mit dem ACT-Accelerator-Programm? Wie verteilen wir Dosen von Europa in die Welt? Wie können wir auch in Zukunft Pandemien verhindern? Diese Fragen sollten wir als Europäische Union, eigentlich sogar als Weltgemeinschaft gemeinsam beantworten. Der Antrag ist hier ein erster Schritt in diese Richtung, denn er fordert die Bundesregierung dazu auf, global Verantwortung zu übernehmen. Lassen wir unsere europäischen Partner nicht im Stich oder verlieren sie an autokratische Staaten wie China oder Russland, die an den unterschiedlichsten Stellen versucht haben und weiterhin versuchen sich – erst mit Masken- und jetzt mit Impfstofflieferungen – die Solidarität anderer Länder zu erkaufen. Medizinische Forschung und Produktion muss mehr nach Europa zurückverlagert werden, zum einen damit Ausfälle globaler Lieferketten ausgeglichen werden können, zum anderen damit die Verantwortung, die wir als Europäer global haben, auch gerechter werden können.“

    Es gilt das gesprochene Wort!

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  • 18.06.2021

    Dennys Bornhöft zu TOP 32 „Covid-19 Medikamentenforschung weiter ausbauen“

    In seiner Rede zu TOP 32 (Covid-19 Medikamentenforschung in Deutschland und Europa weiter ausbauen) erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

    „Vor über einem halben Jahr ist ein Wunder geschehen: Nach weniger als einem Jahr wurden gleich mehrere Impfstoffe gegen das Coronavirus entwickelt. Ein Rekordtempo. Mittlerweile haben wir mit den Impfstoffen von BionTech/Pfizer, Moderna, AstraZeneca und Johnson & Johnson ganze vier Impfstoffe in der EU zugelassen. Weitere Impfstoffe befinden sich in unterschiedlichen Phasen der Entwicklung und Prüfung durch die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA). Dieses Wunder haben wir engagierten Unternehmen und der modernen Wissenschaft zu verdanken, welche wir weiter stärken müssen. Wir haben diesen Erfolg weltweiter Migration und dem Wissensaustausch zu verdanken. Wir haben mit den Impfungen ein gutes Mittel zur Eindämmung der Pandemie zur Hand, das bereits jetzt wirkt und ohne Zweifel in seiner Konsequenz zu den niedrigen Inzidenzzahlen geführt hat und damit einen großen Beitrag für den Weg aus der Pandemie leistet.

    Dennoch sind Impfungen zur Bekämpfung einer Krankheit immer nur ein Teil der Lösung, wenn auch ein großer. Auf einen weiteren Aspekt haben wir zeitgleich gewartet: Medikamente gegen Covid-19. Hier besteht Nachholbedarf, erst recht bei der Behandlung von schweren Corona-Verläufen. Zahlreiche Medikamente befinden sich in der Entwicklung oder werden bereits getestet. Auch damit könnten wir einen großen Beitrag zur Bekämpfung der Pandemie leisten. Wir wollen uns auf Bundesebene dafür einsetzen, dass die besten Rahmenbedingungen geschaffen werden, um die Medikamentenentwicklung staatlich sinnvoll zu begleiten, sie dabei aber nicht zu bremsen. Dazu setzen wir natürlich bei der Bürokratie an. Aus meiner Sicht muss unverständlich klar sein: Nicht ein zusätzlicher Tag darf bei der Medikamentenzulassung durch unnötige Bürokratie verschwendet werden.

    Wir wollen zudem für eine vernünftige Verteilung innerhalb der EU sorgen. An der Verteilung des Impfstoffs in der EU gab es viel Kritik: Den meisten dauerte es zu lange, zu Beginn war sowieso zu wenig Impfstoff gekauft worden. Deswegen sollte schon im Vorhinein klar und transparent sein, wie mögliche Medikamente innerhalb der EU zu den Leuten gebracht werden sollen. Nur so können wir garantieren, dass frühestmöglich das optimale Verfahren entwickelt wird und mögliche Fehler behoben werden, bevor es zu spät ist.

    Und natürlich gilt weiterhin: Deutschland muss wieder stärker im Bereich der Medizin- und Medikamentenforschung auftreten. Unser Anspruch sollte nicht weniger sein, als dort weltweit wieder eine Führungsrolle zu übernehmen. Nicht nur, damit Fachkräfte nicht mehr ins Ausland abwandern, sondern damit wir auch in Zukunft entscheidende Beiträge zur Bekämpfung von Pandemien leisten können. Denn eines sollte klar sein: Pandemien wird es in unterschiedlichen Stärken und Verläufen immer geben. Ich erinnere an dieser Stelle gerne an eine andere Pandemie, welche uns schon seit Jahrzehnten begleitet: die HIV-Pandemie.

    Natürlich sind wir realistisch: Der Schleswig-Holsteinische Landtag wird keinen entscheidenden Einfluss auf die EU-Politik nehmen können. Dennoch wollen wir mit dem vorliegenden Beschluss Impulse liefern für den Bund, der mit einem starken Gewicht Forderungen auf EU-Ebene umsetzen kann. Darauf setzen wir und wir sind zutiefst überzeugt davon, dass wir zügig bessere Leitlinien bei der Medikamentenentwicklung setzen sollten, um schlicht und ergreifend vorbereitet zu sein. Denn zumindest das sind alle staatlichen Akteure nach diesen monatelangen harten Einschränkungen den Menschen schuldig.“

    Rede zu Protokoll gegeben.

     

     

     

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  • 18.06.2021

    Anita Klahn zu TOP 29+42 „Anträge zur S-Bahn-Taktung“

    In ihrer Rede zu TOP 29+42 (Anträge zur S-Bahn-Taktung) erklärt die stellvertretende Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:

    „Im Bereich Verkehr machen wir viel, um das Leben für die Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner fühlbar und ganz konkret zu verbessern: Wir setzen die Landesstraßen instand, wir fördern den Radverkehr und wir wollen auch die Mobilität auf der Schiene so attraktiv wie möglich machen. Wir haben dafür sogar einmal begutachten lassen, welche Hebel wir bewegen müssen, um das Optimum aus den bestehenden Möglichkeiten herauszuholen. Die bestehenden Möglichkeiten, das ist die vorhandene Infrastruktur und das sind die verfügbaren Mittel. Wir wollen pro eingesetztem Euro das Maximum an attraktiver Mobilität für die Menschen in Schleswig-Holstein herausholen und das möglichst schnell. Ich bin schließlich von der FDP und wir stehen für Effektivität, Effizienz und Ungeduld.

    Gerade im Umland der Städte ist das Potential hoch, möglichst viele Pendlerinnen und Pendler dazu zu bewegen, mit dem Zug anstatt mit dem Auto zu fahren. Die Menschen nutzen Mobilitätsangebote, wenn sie attraktiv sind. Ich persönlich fahre am liebsten mit dem Zug, wenn ich mich nicht drängeln muss und die Abfahrtzeiten in meinen Alltag passen. Und damit bin ich ganz Durchschnittsmensch, das geht nämlich allen so. Um auf die vielen verschiedenen Alltagswirklichkeiten in einer Großstadt antworten zu können, brauchen wir bei regelmäßig verkehrenden Verkehrsmitteln engere Taktungen. Im Hamburger Rand können wir sehr schnell Verbesserungen für viele Menschen erreichen – und zwar ganz ohne Bauarbeiten durch eine Verdichtung der Takte auch in den abendlichen Hauptverkehrszeiten auf zehn Minuten sowie einen nächtlichen Stundentakt auch auf der S21. Das sind ‚Quick Wins‘, und zwar für die Pendlerinnen und Pendler auf S1, S3 und S21. Eine Verdichtung ab der Fahrplanumstellung 2021/22 scheint realistisch.

    Ich freue mich für die Menschen im Hamburger Umland über die Verbesserung ihrer Mobilität. Und ich freue mich auch, dass durch den Umstieg auf umweltfreundliche, attraktive Mobilitätsangebote die Luft in und um Hamburg besser wird. Und ich freue mich, dass sich die Maßnahmen zur Verbesserung des Schienenverkehrs nicht auf den Süden des Landes beschränken werden. Auch in meiner Heimatstadt Flensburg gibt es mit der Reaktivierung Flensburg-Niebüll und einem Innenstadthaltepunkt ein Projekt, das den Menschen in der gesamten Region große Vorteile bringen würde. Leider gibt es vor Ort politische Vorbehalte, die eine Umsetzung verhindern. Ich würde mich freuen, wenn wir gemeinsam dafür sorgen, dass wir den Schienenverkehr für alle Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner verbessern.“

    Es gilt das gesprochene Wort!

     

     

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