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  • 06.03.2015

    Dr. Heiner Garg: Die gesetzliche Frauenquote ist keine Antwort

    „Der Internationale Frauentag erinnert daran, dass Gleichberechtigung und der Schutz der Rechte von Frauen trotz der erzielten Fortschritte Aufgabe der Bürgergesellschaft und der Politik bleiben muss. Nach wie vor sind Frauen auch in Europa Opfer körperlicher, sexueller oder psychischer Gewalt. Das ist nicht hinnehmbar.

     

    Mädchen und Frauen sind in vielen Teilen der Welt menschenverachtenden Praktiken ausgesetzt. Der Kampf gegen Zwangsheirat, inhumane Genitalverstümmelung und systematische Vergewaltigungen muss konsequent weitergeführt werden. Alle Staaten sind aufgefordert, den Schutz von Frauen- und Menschenrechten vollumfänglich zu gewährleisten.

     

    Neben dem Schutz vor Gewalt ist die Gleichberechtigung in Gesellschaft und Erwerbsleben für Frauen entscheidend. Auch hier muss sich weiterhin etwas tun – in den Köpfen, den Unternehmenskulturen, bei der Entlohnung und den politischen Rahmenbedingungen. Zwar ist die Frauenerwerbsquote gestiegen, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf muss jedoch nachhaltig verbessert werden.

     

    Nach wie vor gibt es auch nur wenige Frauen in Führungspositionen. Es ist jedoch Aufgabe der Unternehmen und des Öffentlichen Dienstes, diesbezüglich Abhilfe zu schaffen. Die gesetzliche Frauenquote ist dagegen keine Antwort.“

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  • 14.03.2024

    Bernd Buchholz: Kinder und Jugendliche dürfen nicht zu Tätern werden

    Zur heute von der Landesregierung vorgestellten Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) erklärt der polizeipolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    „Große Sorge sollten uns die immer jünger werdenden Täter machen. Wenn schon Kinder und Jugendliche kriminell werden, dann ist das eine Entwicklung, die dringend aufgehalten werden muss. Anscheinend greifen die Instrumente zur Prävention nicht in dem Maße, wie das gewollt ist. Wir brauchen eine direktere Ansprache an Kinder und Jugendliche, und da insbesondere an diejenigen, die bereits auffällig geworden sind. Man muss gerade den sehr jungen Tätern deutlich machen, dass ihre Taten Folgen haben, auch wenn sie die Strafmündigkeit noch nicht erreicht haben. 

    Erfreulich dagegen ist die Aufklärungsquote der Polizei. Die Polizistinnen und Polizisten im Land leisten eine wichtige Arbeit, für die sie nicht nur den Respekt aus der Politik erhalten sollten, sondern gerne auch öfter aus der Mitte der Gesellschaft.“

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  • 14.03.2024

    Annabell Krämer: Dieser Haushalt 2024 lässt sich nicht mehr heilen

    Zur heutigen Sitzung des Finanzausschusses erklärt die finanz- und haushaltspolitische Sprecherin und stellvertretende Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:  

    „Heute hat Schwarz-Grün die letzte Möglichkeit verstreichen lassen, um einen verfassungskonformen Haushaltsentwurf 2024 vorzulegen. Renommierte Verfassungsrechtler haben unsere Einschätzung bestätigt, dass bereits der Landeshaushalt 2023 verfassungswidrig war – daraus hat die Landesregierung leider keine Lehren für den Haushaltsentwurf 2024 gezogen. Dieser evident verfassungswidrige Haushaltsentwurf 2024 ist mit Änderungsanträgen nicht zu heilen und deshalb haben wir auch keine gestellt. Wir hätten gerne unsere politischen Schwerpunkte dargelegt und damit richtige Prioritäten aufgezeigt. Wenn aber schon das Fundament brüchig ist, dann hat man keine Chance mehr auf ein stabiles Gebäude.

    Dadurch, dass Monika Heinold all unsere Warnungen und Kritikpunkte sowohl für den Haushalt 2023 als auch den Haushaltsentwurf 2024 ignoriert hat, setzt sie die Zukunftsfähigkeit unseres Landes massiv aufs Spiel. Daniel Günther hätte längst eingreifen und die Reißleine ziehen müssen."

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  • 14.03.2024

    Christopher Vogt: Die Bildungsministerin muss den Druck aus der Platzvergabe nehmen

    Zur heutigen Berichterstattung über die Platzvergabe per Losverfahren an weiterführenden Schulen erklärt der bildungspolitische Sprecher und Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Der Ansturm auf die Gymnasien zeigt, dass viele Eltern dort eine bessere Bildung für ihr Kind erwarten als an einer Gemeinschaftsschule. Es werden oftmals auch Kinder ohne entsprechende Empfehlung am Gymnasium angemeldet. Das erhöht natürlich den Druck bei der Platzvergabe. Die Bildungsministerin muss deshalb dafür sorgen, dass der Ruf der Gemeinschaftsschulen besser wird. 

    Außerdem muss die Schulübergangsempfehlung eine größere Rolle bei der Platzvergabe spielen. Wer eine Gymnasialempfehlung hat, muss Vorrang haben vor jemandem, der eine Empfehlung für die Gemeinschaftsschule hat. Das sorgt auch für mehr Verlässlichkeit bei Eltern und Kindern.

    Die Rückkehr zu G9 war richtig, denn das hat den Schulalltag der Kinder und Jugendlichen spürbar verbessert. An der Umsetzung hapert es jedoch an einigen Stellen. Die Bildungsministerin muss hier nachbessern, denn wenn schon leicht steigende Schülerzahlen zur Anwendung von Losverfahren führen, dann läuft etwas schief.“ 

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  • 14.02.2024

    Heiner Garg: Nicht nur reden, sondern handeln – Chancengleichheit ist der Weg aus der Kinderarmut

    Zur heutigen Kinderarmutskonferenz der Sozialministerin erklärt der kitapolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Heiner Garg:

    "Ob Gipfeltreffen, Konferenzen oder Runde Tische – Stuhlkreise lösen keine Probleme. Uns fehlen nicht die Erkenntnisse, sondern es mangelt an der Umsetzung. Die Landesregierung muss daher endlich mal ins Handeln kommen. Die Startchancengleichheit wird bereits in frühester Kindheit gelegt. Deshalb muss die Kita-Ministerin den Eltern endlich Sicherheit geben, dass sich die Kita-Beiträge nicht nur nicht erhöhen, sondern dass sie perspektivisch weiter abgesenkt werden. Außerdem erwarte ich ein Versprechen der Ministerin, dass sich die Qualität in den Kitas nicht verschlechtert. Junge Menschen müssen wieder Lust auf den Beruf der Erzieherin oder des Erziehers haben. Das erreichen wir nicht, wenn sich die Arbeitsbedingungen in der Kita verschlechtern.

    Alle jungen Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner brauchen die gleichen Startchancen. Kitas sind keine Aufbewahrungsorte, sondern hier findet frühkindliche Bildung statt.

    In der Kita wird der Grundstein für den weiteren Lebens- und  Bildungsweg gelegt. Wer die tragenden Säulen der Kita-Reform einreißt, schadet insbesondere den Kindern, die aus armutsbetroffenen Familien stammen. Der Armut entkommen können sie vor allem, indem wir ihnen von Anfang an die bestmöglichen Startchancen mitgeben. Dafür muss man aber nicht nur reden, sondern endlich auch handeln."

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  • 15.03.2024

    Christopher Vogt: Das Sondervermögen für die Ausstattung der Bundeswehr sollte aufgestockt werden

    Zu den Ergebnissen des heutigen wehrtechnischen Gipfels erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Wir brauchen die Wehrtechnik-Branche und die Bundeswehr, um Frieden, Freiheit und Wohlstand zu sichern. Unsere Bundeswehr muss angesichts der sicherheitspolitischen Lage schnellstmöglich deutlich besser ausgestattet und modernisiert werden. Die Bundesregierung ist auf einem guten Weg, die Versäumnisse früherer Bundesregierungen auszugleichen.

    Das Beschaffungswesen der Bundesregierung muss jedoch weiter entrümpelt werden und es müssen auch zügig mehr Bestellungen bei den sehr leistungsfähigen Wehrtechnikunternehmen in Schleswig-Holstein eingehen. Das Sondervermögen für die Ausstattung der Bundeswehr sollte zudem perspektivisch weiter aufgestockt werden. 

    Es ist nicht ausreichend, dass der Ministerpräsident auf Pressekonferenzen für mehr Bestellungen der Bundeswehr bei Unternehmen in Schleswig-Holstein wirbt. Ich erwarte, dass Daniel Günther zeitnah Gespräche mit dem Bundeskanzler und dem Verteidigungsminister hierzu führt, damit es vorangeht.

    Es ist auch ziemlich absurd, wenn die Landesregierung öffentlich die schwierigen Finanzierungsbedingungen der Wehrtechnik-Branche beklagt, aber die schwarz-grüne Koalition keine gemeinsame Linie beim Thema Taxonomie findet. Als FDP fordern wir, die Wehrtechnik als nachhaltig in die EU-Taxonomie aufzunehmen, um die Finanzierungshemmnisse am Kapitalmarkt endlich auszuräumen.“

     

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  • 06.03.2015

    Wolfgang Kubicki: Der sorglose Umgang mit Beweismitteln löst Kopfschütteln aus

    „Es löst Kopfschütteln aus, wie sorglos offensichtlich bei der Staatsanwaltschaft Kiel mit wichtigen Beweismitteln umgegangen wird. Dass der jetzt bekannt gewordene Diebstahl möglich war, gibt uns der Lächerlichkeit preis und erlaubt die Frage, warum die Staatsanwaltschaft Kiel ihrer Aufgabe, Akten und Beweismaterialien ausreichend zu sichern, nicht nachgekommen ist.

     

    Offensichtlich wurden aus den Vorfällen in der Vergangenheit keine Konsequenzen gezogen. Das Verschulden liegt hier bei der Staatsanwaltschaft, politische Vorwürfe lassen sich nach derzeitigem Kenntnisstand nicht ableiten.“

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  • 19.03.2024

    Bernd Buchholz: Die Kappungsgrenzenverordnung hilft niemandem

    Zum Beschluss der Landesregierung über die Einführung einer Kappungsgrenzenverordnung erklärt der wohnungsbaupolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    „Trotz unserer Warnungen im vergangenen Monat hat die Landesregierung an ihrem Vorhaben festgehalten und ohne Änderungen die Kappungsgrenzenverordnung wieder eingeführt. Mit einem Markteingriff wie der Kappungsgrenze werden jedoch zusätzliche bürokratische Hürden geschaffen und Marktmechanismen unterdrückt. Das hilft niemanden – insbesondere nicht der Wohnungswirtschaft.“

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  • 19.03.2024

    Oliver Kumbartzky: Aktionsplan Ostseeschutz darf nicht in Nationalpark münden

    Zum heute vorgestellten Aktionsplan Ostseeschutz erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und umweltpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    „Die schlimmsten Befürchtungen sind zwar zunächst nicht eingetreten, dennoch wirkt der Aktionsplan wie ein erster Schritt hin zu einem Nationalpark Ostsee. Die vorgelegten Vorschläge sind jetzt genau zu prüfen und breit zu diskutieren. Schließlich geht Umweltschutz nur mit den Menschen und nicht gegen sie.

    Für die Fischerei hat der Aktionsplan große Auswirkungen. Wir sind gespannt, wie die Landesregierung die Einschränkungen kompensieren möchte. Für uns steht fest: Auch die Ostseefischerei muss eine Zukunft haben. 

    Statt einer Verbotspolitik, die viel Schaden anrichten würde, haben wir stets einen sinnvollen und kooperativen Ostseeschutz gefordert. Deshalb können wir Teile der vorgeschlagenen Maßnahmen auch weitgehend befürworten. Der Aktionsplan darf aber kein Türöffner für einen späteren Nationalpark werden. Es gilt weiterhin, wachsam zu sein."  

     

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  • 20.03.2024

    Christopher Vogt zu TOP 2 u.a. "Haushaltsberatungen 2024"

    In seiner Rede zu TOP 2+4+22+34+42 (Haushaltsberatungen 2024) erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Die Lage der öffentlichen Haushalte in Deutschland ist auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene derzeit in der Tat ziemlich angespannt. Die letzten Jahre haben da zweifellos tiefe Spuren hinterlassen und die schlechte wirtschaftliche Lage kommt hinzu. Es muss deshalb jetzt unbedingt auf allen politischen Ebenen intensiv daran gearbeitet werden, die Rahmenbedingungen für unsere Wirtschaft wieder deutlich zu verbessern. Denn nur dies verbessert am Ende auch nachhaltig die Entwicklung der Steuereinnahmen. Was verteilt wird, muss zuvor auch erwirtschaftet werden. Zu diesem Grundsatz müssen wir wieder zurückkommen – gerade hier in Schleswig-Holstein!

    Es ist deshalb gut, dass die Bundesregierung jetzt erneut in erheblichem Umfang Bürokratie abbauen will und auch das Wachstumschancengesetz vorgelegt hat. Das reicht natürlich noch nicht aus, geht aber in die richtige Richtung. Umso ärgerlicher ist es aus unserer Sicht, dass die Europäische Union – mit Frau von der Leyen der Spitze der Kommission – nun mit der völlig unausgegorenen neuen Lieferkettenrichtlinie gleich wieder für neue Bürokratie sorgt, die viele mittelständische Unternehmen in Deutschland unnötig belasten wird.

    Wir hatten vor der Pandemie viele Jahre erlebt, in denen die Einnahmen des Staates und der Sozialversicherungen Jahr für Jahr sehr stark angestiegen sind – auch angesichts der weltweit beinahe höchsten Steuer- und Abgabenlast für die Bürgerinnen und Bürger und auch einer vergleichsweise hohen Belastung der Wirtschaft. Man hatte sich in den Regierungen und in den Parlamenten fast schon daran gewöhnt, dass es immer neue Spielräume gab, die man dann verteilen konnte. Diese Zeiten sind aber vorerst vorbei: Der Landeshaushalt ist mittlerweile tief ins Defizit gerutscht und geradezu aus dem Lot geraten. Viele Ausgaben können CDU und Grüne nur noch aufgrund von verschiedenen Notkrediten stemmen. Dies kann und darf aber kein Dauerzustand sein.

    Schleswig-Holstein gehört seit Jahrzehnten zu den eher finanzschwächeren Bundesländern, hatte aber seit dem Jahr 2010 eine sehr erfreuliche Entwicklung bei der Sanierung der Landesfinanzen genommen. Leider erleben wir derzeit einen schlimmen Rückfall in alte Zeiten, in denen die Tragfähigkeit der Landesfinanzen durch die Finanzpolitik der Landesregierung gefährdet wird. Es ist für mich schwer zu ertragen, wenn hier so getan wird, als würde die Landesregierung seriös handeln und als sei deren Haushaltspolitik quasi alternativlos.

    11 der 16 Bundesländer stellen ihre Haushalte in diesem Jahr – wie übrigens auch der Bund – komplett ohne Notkredite auf. Darunter sind auch unsere direkten Nachbarbundesländer Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen. Diese Bundesländer bekommen dies vor allem deshalb hin, weil sie solider wirtschaften und sie in ihren Haushalten notwendige Schwerpunkte setzen. Schleswig-Holstein befindet sich mit Schwarz-Grün hingegen wieder in einer Liga mit Bremen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und dem Saarland. Dabei nimmt nur das Saarland derzeit noch mehr Schulden auf als Schleswig-Holstein.

    CDU und Grüne haben als Antwort auf das Karlsruher Urteil zum Bundeshaushalt für das Jahr 2023 und auch gleich noch für das Jahr 2024 eine Dreifach-Notlage ausgerufen, die es so nur in Schleswig-Holstein gibt. Eine Corona-Notlage gibt es ansonsten nur noch in Sachsen-Anhalt. Dass mit Schleswig-Holstein ausgerechnet das Bundesland, das nachweislich und zum großen Glück aller Beteiligter am besten durch die Pandemie gekommen ist, auch für das Jahr 2024 noch immer eine Corona-Notlage ausruft, sorgt bundesweit für Kopfschütteln und grenzt wirklich an Realsatire. Wir konnten diese dreifache Notlage Ende des letzten Jahres nicht mittragen und wir können dies erneut nicht tun. Denn der Umfang, die Verwendung und der zeitliche Zusammenhang entsprechen aus unserer Sicht nicht den Anforderungen unserer Verfassung. Das Karlsruher Urteil war ja sehr weitreichend und an verschiedenen Punkten eben auch sehr klar.

    Aber im Einzelnen: Eine Sturmflut wie die an der Ostsee ist als Naturkatastrophe eigentlich ein klassischer Fall für eine Ausnahme von der Schuldenbremse, da sie sich der Kontrolle des Staates entzieht und im Zweifel erhebliche Kosten verursacht. Die mittlerweile aufgerufene Summe für die Beseitigung der Schäden – und nur darum sollte es hier ja eigentlich gehen – sollte man zwar normalerweise aus dem laufenden Haushalt stemmen können, aber hier will ich mich jetzt auch nicht weiter verkämpfen. 

    Beim Ukraine-Notkredit sind aus unserer Sicht mittlerweile große Zweifel angebracht: Den ersten Ukraine-Notkredit in Höhe von 400 Millionen Euro hatten wir im Jahr 2022 in gemeinsamer Regierungsverantwortung ja noch mitgetragen. Aus gutem Grund: Ein Kriegsausbruch in Europa mit kurzfristig vielen Flüchtlingen, die untergebracht werden mussten, stellte zweifelsohne eine Notlage dar, die sich der Kontrolle des Staates entzog und die schnell überwunden werden musste. Allerdings wird aus den deutlich aufgestockten Krediten schon längst nicht mehr nur die Unterbringung von ukrainischen Flüchtlingen finanziert, sondern in erheblichem Umfang auch bereits geplante Projekte wie die an sich sehr erfreuliche Northvolt-Ansiedlung, die wir bereits vor dem Angriff Russlands auf die gesamte Ukraine gemeinsam vorangetrieben hatten oder andere Dinge, die schlichtweg Daueraufgaben des Landes sind. Ich bleibe dabei, eine große Unternehmensansiedlung ist ein Glücksfall und kein Notfall! Und ich bin auch schon ziemlich erstaunt, dass die SSW-Fraktion ihre verfassungsrechtlichen Bedenken in diesem Fall offenbar nicht mehr hat, denn ansonsten würde sie den neuen Notlage-Beschluss für dieses Jahr ja nicht mit der Koalition zusammen beantragen.

    Ziemlich abwegig ist aus unserer Sicht der erneute Corona-Notkredit: Führende Koalitionsvertreter hatten die Corona-Notlage im Herbst 2022 ja hier im Hohen Hause selbst für beendet erklärt, um sie dann ziemlich genau ein Jahr später – nämlich nach dem Karlsruher Urteil – wieder auszupacken. Und dies nicht nur für 2023, sondern auch gleich für 2024. Und nun sollen aus diesem Kredit unter anderem auch 20 Millionen Euro für kommunale Fahrradwege bereitgestellt werden. Verstehen Sie mich nicht falsch – ich finde kommunale Fahrradwege gut und wichtig – aber die Begründung ist schon wirklich skurril und klingt, als käme sie aus einem Loriot-Sketch: 'Radfahren stärkt nachweislich das Immunsystem und schützt so vor Erkrankungen – wie z.B. Corona. Die Option ‚Fahrrad‘ ermöglicht es, insbesondere in der Erkältungszeit volle Busse und Bahnen zu vermeiden.' Auch das Beispiel von der Finanzierung von Schweineställen macht sehr deutlich, dass die Verwendung der Notkredite oft nicht einmal ansatzweise etwas mit der vermeintlichen Notlage zu tun hat.

    Die Pandemie ist vorbei. So plump kann man im Jahr 2024 und vor allem mit Blick auf die jüngste Rechtsprechung nun wirklich nicht argumentieren, nur weil man Dauerausgaben aus Notkrediten finanzieren will. Wir sind nicht mehr im Jahr 2020, als die Pandemie begann, unser Land in eine tiefe Krise gestürzt ist und niemand wusste, wie es weitergehen wird. Frau Finanzministerin, Sie tun finanzpolitisch aber noch immer so, als wären wir noch im Jahr 2020. Und die FDP-Fraktion hält Schulden auch nicht für 'Teufelszeug', wie Sie in einem Interview behauptet haben. Auch das ist mal wieder ziemlich plump. Wir hatten den ursprünglichen Corona-Notkredit und den ersten Ukraine-Notkredit ja aus guten Gründen mitgetragen. Aber seitdem hat sich die Lage verändert und es gibt seitdem eben auch eine sehr klare Rechtsprechung, was unsere Verfassung angeht, auf die auch Sie Ihren Eid geschworen haben.

    Bei Ihrem Haushaltsentwurf für dieses Jahr waren wir ja bereits äußerst skeptisch, ob dieser einer verfassungsrechtlichen Überprüfung standhalten würde. Aber mit Ihrer umfassenden Nachschiebeliste, mit der Sie weitere rund 900 Millionen Euro neue Schulden machen wollen, haben Sie wirklich jedes Maß verloren. Dieses Paket schießt wirklich den Vogel ab. Das ist nochmal ein ganz anderer Haushaltsentwurf als der, den der Ministerpräsident hier vertretungsweise vorgestellt hatte. Das hat mit kluger und seriöser Haushaltspolitik nun endgültig nichts mehr zu tun. Es ist offenkundig, dass Sie sich sehr sicher waren, dass dagegen niemand klagen würde bzw. könnte.

    Ich will hier nun wirklich keine Vorlesung halten, aber ich habe nach der Diskussion der letzten Tage und Wochen den Eindruck gewonnen, dass man einige Dinge noch einmal konkreter darlegen muss: Es bedarf zur Inanspruchnahme eines Notkredits einer Naturkatastrophe oder einer anderen außergewöhnlichen Notsituation, die sich der Kontrolle des Staates entzieht und die die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigt. Es muss ein sachlicher Veranlassungszusammenhang zwischen der Naturkatastrophe oder der außergewöhnlichen Notsituation und der Überschreitung der Kreditobergrenze bestehen. Das setzt einen konkreten Bezug zu den Notkrediten und eine inhaltliche Bewertung voraus, ob die Notkredite – auch der Höhe nach – auf die Notlage als Anlass rückführbar sind. Die Verwendung von Notkrediten für Maßnahmen, die bestenfalls anlässlich der vermeintlich günstigen Gelegenheit des Aussetzens der Schuldenbremse ergriffen werden, jedoch nicht gezielt auf die Überwindung der Krisensituation zielen, ist nicht zulässig. Das Bundesverfassungsgericht hat den Haushaltsgesetzgebern auch eine klare Darlegungspflicht auferlegt: Es gilt nicht nur die Naturkatastrophe oder die außergewöhnliche Notsituation zu diagnostizieren, sondern auch ihre Ursachen zu definieren. Darüber hinaus muss die klare Absicht dargelegt werden, die Notlage durch die Kreditaufnahme abwehren oder überwinden zu wollen. Es bedarf hierzu einer begründeten Prognose, dass und wie dieses Ziel durch Kreditaufnahmen erreicht werden kann. Damit soll deutlich werden, inwieweit die Kreditaufnahme zur Beseitigung der Notlage geeignet erscheint. Notkredite sind nicht zur vollständigen Ausfinanzierung von Krisen vorgesehen. Sie dienen der Abfederung erster schockartiger Auswirkungen auf den Landeshaushalt. Die Anforderungen an die Darlegungslast wächst zudem mit jedem Haushaltsjahr, in dem der Gesetzgeber wiederholt von der Möglichkeit notlagenbedingter Kreditmittel Gebrauch macht. Diesen Anforderungen werden der Haushaltsentwurf sowie die Begründung der Notlagen nicht vollständig gerecht.

    Die längst beendete Corona-Pandemie soll auch im fünften Jahr nach ihrem Ausbruch erneut als Notlage dienen. Sofern die Voraussetzungen einer Notlage überhaupt gegeben wären, hätte es einer detaillierteren Darlegung bedurft. Ebenfalls nicht nachvollziehbar dargestellt ist, worin die Notlage des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine für das Land Schleswig-Holstein zum jetzigen Zeitpunkt im Speziellen besteht: Zweifelhaft sind da vor allem die Maßnahmen zur Beschleunigung der Energiewende und zur Erlangung der Energiesouveränität, da es hier ja nur einen mittelbaren Zusammenhang zum russischen Angriff gibt. Der sachliche Veranlassungszusammenhang der Maßnahmen ist vielfach fragwürdig: Infrastrukturmaßnahmen, Digitalisierungsprojekte sowie vergleichbare Ausgaben sind staatliche Daueraufgaben. Hier mangelt es bei der Verwendung eines Notkredits nicht nur an einer nachvollziehbaren Begründung, sondern auch an einer Prognose, wie diese Maßnahmen zur Überwindung der Notlage beitragen.

    Im Ergebnis kommen wir deshalb dazu, dass der vorliegende Haushaltsentwurf in dieser Form nicht zustimmungsfähig ist und jetzt auch nur noch schwerlich durch Änderungsanträge geheilt werden kann. Spätestens nach der Anhörung des Finanzausschusses zum Landeshaushalt 2023, der von verschiedenen Experten auch schon als verfassungswidrig eingestuft wurde, hätten im Regierungslager doch alle Alarmglocken schrillen müssen. Es hätte die umfangreichen Korrekturen geben müssen, die wir eingefordert haben. Passiert ist seitdem aber eher das Gegenteil. Gestrichen wurden seitdem lediglich das berühmte Beachvolleyball-Feld und das völlig ineffiziente Programm für Balkonkraftwerke. Aus diesem Grund haben wir uns dann auch dazu entschieden, Ihnen hier heute keine einzelnen Änderungsanträge vorzulegen, die Sie dann eh alle ablehnen würden, sondern es bei einem Entschließungsantrag zu belassen.

    Mit unseren verfassungsrechtlichen Bedenken sind wir als FDP-Fraktion ja auch nicht allein: Auch der 'Bund der Steuerzahler' und der Landesrechnungshof üben seit Wochen massive Kritik am Haushaltskurs von CDU und Grünen. Und auch die SPD-Fraktion hat sich der Kritik immer mehr angeschlossen. Man kann ja politisch für eine Aufweichung oder sogar eine Abschaffung der Schuldenbremse sein. Ich warne davor, weil wir doch eigentlich alle wissen, dass diese neuen Schulden dann weniger für Investitionen, sondern vielmehr für konsumtive Ausgaben verwendet würden. Aber solange die Verfassung gilt, müssen sich die Regierung und das Parlament schlichtweg an ihre Vorgaben halten. So einfach ist das. Das ist kein altmodischer Fetisch der FDP, sondern die Grundlage unserer parlamentarischen Demokratie. Wo würden wir ansonsten auch hinkommen? Mit unserer Verfassung spielt man nicht – gerade in diesen Zeiten! Es kann von einer Regierung, die von einer breiten Mehrheit getragen wird, nicht zu viel verlangt sein, gerade in schwierigen Zeiten die Verfassung einzuhalten. Wir nehmen unseren Auftrag aus der Landesverfassung sehr ernst, die Regierung zu kontrollieren. Das ist übrigens die Aufgabe aller Abgeordneter. Jeder hier muss sehr genau prüfen, ob er den eingeschlagenen Kurs der Regierung mittragen kann. Ich kann es jedenfalls nicht. 

    Unsere Verfassung sieht bei der Schuldenbremse aus guten Gründen Ausnahmen für den Notfall vor. Diese Ausnahmen dürfen aber eben nicht genutzt werden, um die Schuldenbremse quasi dauerhaft auszuhebeln. Ich wundere mich da ganz besonders über die CDU, die sich hier zwar immer wieder glasklar zur Schuldenbremse bekannt hat – zuletzt im Februar-Plenum – aber sie nun dennoch gemeinsam mit den Grünen erneut schleifen will. Der Ministerpräsident hat das klare Bekenntnis seines Bundesvorsitzenden und seiner eigenen Landtagsfraktion zuletzt zwar öffentlich in Frage gestellt, will aber auch nicht selbst in dieser Sache politisch aktiv werden. Das ist einfach nur unehrlich, was Sie da machen, Herr Ministerpräsident! Die Union muss sich langsam mal entscheiden, wo sie in dieser wichtigen Frage steht!

    Wir haben nicht nur massive verfassungsrechtliche Bedenken, was Ihre Haushaltspolitik angeht, sondern wir sorgen uns mittlerweile um die Tragfähigkeit der Landesfinanzen, wenn Sie so weitermachen wie bisher. Das Problem ist in meinen Augen weniger die Schuldenbremse, sondern vielmehr Ihre Finanzpolitik: Wir hatten deshalb vor einigen Monaten auch einen Tragfähigkeitsbericht zu den Landesfinanzen beantragt, den wir gern in dieser Wahlperiode erstellen lassen wollten. Die Koalitionsfraktionen haben dann jedoch beschlossen, dass sie diesen Bericht erst Mitte der nächsten Wahlperiode – also im Jahr 2029 oder 2030 – vorgelegt bekommen wollen. Das spricht schon Bände: Sie wissen um das Problem, wollen aber nicht, dass es der schleswig-holsteinischen Öffentlichkeit auffällt. Dabei nehmen die Risiken für den Landeshaushalt immer weiter zu:

    • steigende Zinslasten
    • eine bevorstehende Pensionierungswelle
    • ein zunehmender Fachkräftemangel
    • laufende Klagen zum Weihnachtsgeld

    Ich bin ziemlich entsetzt, wie der Ministerpräsident und die Finanzministerin mittlerweile arbeiten. Bei aller persönlichen Wertschätzung auch aus den Jahren der guten Zusammenarbeit: Die Finanzministerin scheint mir den Überblick und ein Stück weit auch die Kontrolle über die Landesfinanzen verloren zu haben. Weder dieser Haushalt noch die neue Finanzplanung können ernsthaft als seriös bezeichnet werden. Nach dem ersten gemeinsamen Landeshaushalt von Schwarz-Grün hat es gerade einmal acht Wochen bis zur Verhängung der Haushaltssperre gedauert. Eine ziemlich merkwürdige Aktion, die überhaupt nicht zum Abfeiern Ihres Haushaltes hier im Parlament passte. Nach zwei Wochen im Panik-Modus und der Einsparung von rund 100 Millionen Euro wurde diese Haushaltssperre dann schnell wieder aufgehoben, aber spätestens seit dieser Aktion habe ich das Vertrauen in das seriöse Handeln dieser Regierung verloren. Ich bin deshalb sehr gespannt, wann die erste Haushaltssperre in diesem Jahr kommen wird!

    Was braucht es jetzt? Die Koalition muss wieder anfangen echte Schwerpunkte zu setzen – und zwar bei den Kernaufgaben des Landes wie Bildung, Kita, Wissenschaft, Kultur, Rechtsstaat, also bei Polizei und Justiz, sowie der Infrastruktur des Landes. Beim Personalaufbau wird man langsam mal auf die Bremse treten müssen, auch wenn dies schwerfällt. Man wird jetzt dazu kommen müssen, dass man auch mal wieder Aufgaben abbaut. Leider passiert beim Thema Bürokratie aber eher das Gegenteil, wie wir es beim Grundsteuermodell erleben mussten. Was ich auch nicht nachvollziehen kann, sind eine Reihe von schwarz-grünen Projekten, die nun wirklich nicht notwendig sind:

    • Die neu eingeführten Ranger,
    • das Programm zur Förderung von Insektenhotels im Tourismusbereich,
    • die von den Koalitionsfraktionen beantragte Ostseeagentur, die offenbar ein erster Schritt hin zu einer Nationalparkverwaltung sein soll
    • oder auch das Programm zur Förderung von Balkonkraftwerken, dass Sie nun immerhin endlich eingestampft haben – auch angesichts der absurd hohen Abwicklungskosten!

    Anders als Sie behaupten, sparen Sie nicht, sondern Sie geben das Geld der Bürgerinnen und Bürger bzw. nachkommender Generationen weiterhin mit vollen Händen aus. Wenn Sie dann mal einige Haushaltstitel kürzen, sind wir teilweise über Ihre Schwerpunktsetzung überrascht: Wir haben doch in der Vergangenheit schmerzlich erfahren, dass das Kürzen beim Erhalt der Landesstraßen keinen Sinn macht, weil man dann am Ende doppelt zahlt. Dass Sie zwar nach wie vor eine Corona-Notlage sehen, aber dann ausgerechnet den Versorgungssicherungsfonds zusammenstreichen, erschließt sich mir auch nicht! Dass Sie allen Ernstes behaupten, dass die Hochschulen dem Land eine Million Euro bei der Grundfinanzierung 'freiwillig' zurückgeben, ist an Lächerlichkeit kaum zu überbieten! 

    Sie stehen bereits vor den Scherben ihrer Haushaltspolitik: Dass Sie in den nächsten Jahren nun auch noch den Versorgungsfonds, der ja zu einem großen Teil mit dem Geld der Beamtinnen und Beamten selbst angespart wurde, quasi plündern wollen, um Ihre Haushaltslöcher zu schließen, macht mich wirklich fassungslos! Die Aussage der Regierung, dass dies keine Auswirkungen auf spätere Leistungen haben wird, beleidigt die Intelligenz der Bürgerinnen und Bürger und vor allem der Pensionäre! Warum hat man diesen Fonds denn mal geschaffen? Dieser dient dazu, die steigenden Pensionslasten zumindest abzufedern. Wenn dieses Geld nicht mehr vorhanden ist, geht dies nicht mehr. Die finanzpolitische Lage des Landes wird ja so schnell nicht wieder besser werden, wenn man nicht umsteuert – ganz im Gegenteil!

    Diese große Koalition aus zwei sehr ungleichen Partnern wird vor allem dadurch zusammengehalten, dass jede Partei irgendwie ihre politischen Projekte umsetzen kann. Das ist der entscheidende Grund, warum Schleswig-Holstein bei den Landesfinanzen derzeit derart negativ aus dem Rahmen fällt. Das wird in dieser Form aber nicht mehr lange gut gehen. Ihr ohnehin schwacher Koalitionsvertrag ist bereits längst Makulatur – z.B. beim Thema Kita, bei der Bildung und Wissenschaft oder auch bei der Infrastruktur. Sie wollen sich nun weitere Jahre mit Notkrediten durchhangeln und den Haushalt erst wieder im Jahr 2030 – also bis Mitte der nächsten Wahlperiode ausgleichen. Ich bin sehr gespannt, ob das Landesverfassungsgericht diese schwarz-grüne Haushaltspraxis akzeptieren wird. Ich kann es mir nicht vorstellen.

    Diese Landesregierung ist nicht nur in der Finanzpolitik erstaunlich schwach, wir sehen auch mit Sorge Ihren Umgang mit der Kita-Reform, ihre Migrationspolitik und ihre Planlosigkeit in der Bildungs- und Wissenschaftspolitik, z.B. beim Ganztag oder bei der Exzellenzinitiative. Es fehlt leider an dem notwendigen Elan und an neuen Impulsen in der Wirtschaftspolitik. Sie können noch immer nicht ansatzweise erklären, wie Sie Schleswig-Holstein bis zum Jahr 2040 zum 'klimaneutralen Industrieland' machen wollen. Die Bilanz der heimischen Industrie wird derzeit von der Wehrtechnik-Branche gerettet. Da beklagt die Landesregierung zu Recht die schwierigen Finanzierungsmöglichkeiten, wird sich aber in der eigenen Koalition beim Thema Taxonomie nicht einig!

    Der schwarz-grüne Haushalt ist eine politische Bankrotterklärung, weil er nicht verfassungskonform ist und die Tragfähigkeit der Landesfinanzen damit gefährdet wird. Sie machen keine solide und nachhaltige Haushaltspolitik, sondern arbeiten mit Tricksereien ohne Ende. Sie haben auf unsere Verfassung Ihren Eid geschworen. Sie tragen die Verantwortung und niemand anderes. Ich kann Ihnen nur noch einmal empfehlen, diesen Haushalt so heute nicht zu verabschieden. CDU und Grüne müssen sich endlich ehrlich machen und – wie die meisten anderen Bundesländer auch – sinnvolle Schwerpunkte setzen! Schleswig-Holstein braucht wieder eine seriöse Finanzpolitik – mit diesem Haushalt werden Sie dem leider nicht gerecht, deshalb werden diesen Haushalt heute ablehnen und diesen auch – gemeinsam mit der SPD – verfassungsgerichtlich überprüfen lassen."

     

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 20.03.2024

    SPD und FDP beauftragen Gutachter und Prozessbevollmächtigten

    Zum weiteren Vorgehen vorbehaltlich des Haushaltsbeschlusses erklären die Vorsitzende der SPD-Fraktion, Serpil Midyatli, sowie der Vorsitzende der FDP-Fraktion, Christopher Vogt: 

    „Wir werden den Haushaltsbeschluss der Koalition durch einen Gutachter auf seine Vereinbarkeit mit der Verfassung hin überprüfen lassen. Nach Vorlage seines Gutachtens werden wir gemeinsam über die weiteren Schritte entscheiden. Wir behalten uns vor, eine Normenkontrollklage anzustrengen. Als Gutachter und Prozessbevollmächtigten haben SPD- und FDP-Fraktion sich auf Prof. Dr. Simon Kempny verständigt. Er hat den Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Steuerrecht an der Universität Bielefeld inne. Prof. Dr. Kempny vertritt als ausgewiesener Experte derzeit bereits juristisch die SPD- und FDP-Fraktion in Nordrhein-Westfahlen bei einer Normenkontrollklage gegen den Haushalt der dortigen schwarz-grünen Landesregierung.“

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  • 05.03.2015

    Anita Klahn: Wir brauchen einen Sicherstellungszuschlag für kleine Grundschulstandorte

    „Man kann nur von Hohn sprechen, wenn die Schulministerin heute behauptet, dass die Grundschulen aufatmen können. Das Gegenteil ist der Fall. Die Landesregierung verpulvert Lehrerressourcen für den Aufbau unnötiger Mini-Oberstufen an Gemeinschaftsschulen und versenkt 30 Millionen Euro aufgrund eines vermurksten Lehrkräftebildungsgesetzes im Bereich der Lehrerbesoldung, bei dem im Übrigen die Grundschulen auch schon die großen Verlierer sind. Zusätzliche Ressourcen für Grundschulen, erklärt Schulministerin Ernst, wird es aber nicht geben, und auch die Koalitionsfraktionen schließen explizit einen Sicherstellungszuschlag für kleine Grundschulen aus. Stattdessen wird weiter von kreativen Konzepten geredet und als weitere Nebelkerze davon gesprochen, dass die Richtgröße für Außenstellen von 44 auf 27 Schüler gesenkt wird.

     

    Es ist klarzustellen, dass es noch nie eine Mindestgröße für Außenstellen gab und auch jetzt schon mehrere Standorte bestehen, die weniger als 44 Schüler haben. Möglich wird das, weil die Hauptstandorte der betroffenen Schulen eine ausreichende Größe haben und sie die Stellenverschiebung intern kompensieren können. Die Größe ist somit irrelevant, wenn die Landesregierung nicht bereit ist, entsprechende Personalressourcen bereitzustellen. Auch wird kein noch so kreatives Konzept eine Lehrerstelle aus der Luft herbei zaubern können.

     

    Häufig reicht schon eine weitere Teilzeitstelle aus, um einen Standort, wie zum Beispiel in Petersdorf, zu erhalten. Die FDP fordert daher, den Schulen entsprechende Sicherstellungszuschläge zu gewähren. Dass die Regierungskoalition dazu nicht bereit ist, ist bitter für die Grundschulen.“
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  • 21.03.2024

    Oliver Kumbartzky zu TOP 1A+13 "Regierungserklärung 'Aktionsplan Ostseeschutz 2030'"

    In seiner Rede zu TOP 1A+13 (Regierungserklärung "Aktionsplan Ostseeschutz 2030" sowie Bericht zum geplanten Ostseeschutz) erklärt der umweltpolitische Sprecher und Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    „Zunächst zur guten Nachricht: Es wird in dieser Legislaturperiode keinen Nationalpark Ostsee geben. Hier war die CDU standhaft – das muss man auch mal anerkennen. Die guten Argumente von den Wassersportlern, aus dem Tourismus, der Fischerei, der Landwirtschaft, aus den Resolutionen von zahlreichen Kommunen und nicht zuletzt der FDP haben erst den CDU-Landesparteitag und nun auch die CDU-Regierungsmitglieder überzeugt.

    Zu den vorgeschlagenen Maßnahmen sage ich gleich natürlich noch einiges. Aber ich will nicht in die Details einsteigen, ohne auch den Grünen zu gratulieren: Sie haben jetzt ein Wahlkampfthema für die Landtagswahl 2027. Sie werden dort garantiert für einen Nationalpark Ostsee werben. Ich kann mir ihre Kampagne schon vorstellen.

    Ihnen, Minister Goldschmidt, gratuliere ich ganz persönlich zur Auszeichnung, die Sie vorgestern von der Initiative Freie Ostsee erhalten haben. Für sein negatives Framing von Anfang an und die nun verkündeten Einschränkungen hat sich die Initiative Freie Ostsee Schleswig-Holstein vorgestern nämlich entschlossen, Minister Goldschmidt den 'Goldenen Stacheldraht 2024' zu verleihen. Es handelt sich hier um den erstmals vergebenen Preis der Initiative Freie Ostsee für eine einseitige Politik zu Lasten der Wassersportler. Zur Begründung heißt es:
    ‚Die Einschränkungen für den Wind- und Muskelkraft betriebenen Wassersport sind umfangreich. Heute wurde die Voraussetzung geschaffen, zukünftig mit einfachen rechtlichen Schritten weitere Verbote umzusetzen. Wie das passieren kann, haben wir an der Nordsee gesehen.‘

    Nach den Gratulationen nun zum Aktionsplan: Die schlimmsten Befürchtungen sind zwar zunächst nicht eingetreten, dennoch wirkt der Aktionsplan wie ein erster Schritt hin zu einem Nationalpark Ostsee. Die großen Punkte des Aktionsplans sind die neuen großflächigen Schutzgebiete, Fischerei- und Befahrensverbote, der Auf- und Ausbau von Bildungs- und Informationsangeboten und die Einrichtung einer Integrierten Station Ostsee. Man kann also durchaus von einem Nationalpark light sprechen.

    Für die Fischerei hat der Aktionsplan große Auswirkungen. Wir sind gespannt, wie die Landesregierung die Einschränkungen kompensieren möchte. Für uns steht fest: Auch die Ostseefischerei muss eine Zukunft haben. Mit dieser Meinung ist die FDP-Fraktion zum Glück nicht allein, sondern hat den Ministerpräsidenten an ihrer Seite. Dieser schrieb am 17. Juni 2022 folgende Zeilen an den Vorsitzenden des Landesfischereiverbandes, Lorenz Marckwardt: ‚[…] Sollte es erforderlich sein, bin ich auch zukünftig gern bereit, mein Gewicht als Ministerpräsident für den Erhalt der Fischerei in Schleswig-Holstein in die Waagschale zu werfen. Das ist mir ganz persönlich eine Herzensangelegenheit, denn die Fischerei gehört zum Kern von Schleswig-Holstein, zu unserer Kultur und Identität – das wollen und müssen wir gemeinsam erhalten.‘ Herr Goldschmidt, ein kleiner Tipp von mir: Wenn es Ihnen um die Erholung der Fischbestände geht, sollte man auch mal über die Kormorane sprechen und da aktiv werden.

    Glimpflicher als die Fischerei kommt die Landwirtschaft weg. Hier haben wir es endlich einmal mit einem freiwilligen, kooperativen Programmpunkt zu tun. Natürlich sollte nicht vergessen werden, dass die Maßnahmen der Düngeverordnung bereits schon jetzt einen großen Beitrag zur Reduktion von Nährstoffeinträgen leisten. Die Idee, hier mit einer Zielvereinbarung noch mehr zu erreichen und gleichzeitig die Gewässerschutzberatung auszubauen, ist aber durchaus sinnvoll und wird von uns begrüßt.

    Am Ende des verschriftlichten Aktionsplans geht die Landesregierung auf die Themen Munitionsaltlasten und Geisternetze ein. Auch das findet unsere Unterstützung. Es ist richtig, dass sich das Land dort noch mehr engagieren will. Was allerdings ein bisschen peinlich daherkommt, ist die Spendenplattform, die die Landesregierung allen Ernstes als Maßnahme des Aktionsplans aufführt. Ich bin wirklich gespannt, was da zusammenkommt. Wir werden das regelmäßig abfragen.

    Ganz wichtig sind das angekündigte, effektive Monitoring der Wirksamkeit des Aktionsplans über sämtliche Maßnahmen und die wissenschaftliche Begleitung. Ein flächendeckendes Monitoring ist notwendig und es ist auch Geduld gefragt. Es dauert beim Meer nun einmal sehr lange, bis sich Verbesserung einstellen und sichtbar werden. Man muss der Natur Zeit geben, um sich zu erholen. Die Ergebnisse des Monitorings müssen in die weiteren Überlegungen einfließen. Wir brauchen sozusagen ein ‚lernendes Managementsystem‘ und keinen Aktionsplan-Aktionismus, der dann plötzlich in kurzer Zeit in einem echten Nationalpark mündet.

    Zusammenfassend stelle ich fest: Wir Freie Demokraten haben stets einen sinnvollen und kooperativen Ostseeschutz gefordert. Deshalb können wir mehrere Teile der vorgeschlagenen Maßnahmen auch befürworten und werden die Umsetzung konstruktiv begleiten. Der Aktionsplan darf aber kein Türöffner für einen späteren Nationalpark Ostsee werden. Es gilt weiterhin, wachsam zu sein – und hier ist auch das Parlament gefragt. Die Ausgestaltung der Naturschutzgebiete beispielweise soll nicht im stillen Kämmerlein vom Träger des ‚Goldenen Stacheldrahtes‘ allein bearbeitet werden, sondern wir sollten auch im Umweltausschuss intensiv darüber debattieren.

    Ostseeschutz ist notwendig. Über das Wie kann man streiten. Aber: Pauschale Verbote ohne wissenschaftliche Grundlage und neue Bürokratie helfen der Ostsee nicht. Umweltschutz geht nur mit den Menschen und nicht gegen sie. Mehr Ostseeschutz ja, Nationalpark Ostsee nein. Dabei bleiben wir."

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  • 21.03.2024

    Christopher Vogt zu TOP 39 "Fachkräfteversorgung für Regionale Bildungszentren und Berufliche Schulen"

    In seiner Rede zu TOP 39 (Fachkräfteversorgung für Regionale Bildungszentren und Berufliche Schulen) erklärt der bildungspolitische Sprecher und Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Auch ich danke zunächst für die Erstellung dieses Berichts! Es war hier bereits gestern ein wichtiges Thema und es wird uns in der nächsten Debatte noch viel mehr bewegen: Die bevorstehende Pensionierungswelle wird unser Bundesland in den nächsten Jahren vor enorme Herausforderungen stellen. Und die berufliche Bildung ist da keine Ausnahme – ganz im Gegenteil, wie der vorliegende Bericht sehr deutlich aufzeigt.

    Ich möchte dazu zunächst folgende Anmerkungen machen: Das deutsche System der beruflichen Bildung ist ein internationales Vorzeigemodell, um das uns sehr viele andere Staaten tatsächlich sehr beneiden. Leider wird dies in Deutschland noch immer nicht in ausreichendem Maße erkannt, so dass dieses deutsche Erfolgsmodell seit vielen Jahren immer mehr unter Druck gerät, was man vor allem an den sinkenden Schülerzahlen ablesen kann, obwohl der Bedarf an Fachkräften ja gleichzeitig riesig ist – mit stark steigender Tendenz. Die Lehrkräfte haben allerdings auch in diesem Bereich ein viel zu hohes Durchschnittsalter erreicht und es kommen aktuell schlichtweg zu wenige Nachwuchskräfte nach, um den Bedarf in allen Bereichen adäquat abdecken zu können.

    Was sollte die Landesregierung jetzt also tun? Das System der beruflichen Bildung sollte generell gestärkt werden, denn hier werden in den nächsten Jahren mit Abstand die meisten Fachkräfte fehlen. Und hier gibt es eben auch das größte Potenzial zur Integration der vielen Menschen, die in den letzten Jahren zu uns gekommen sind, in unseren Arbeitsmarkt. Wir warten ja generell auf weitere Maßnahmenpakete der Landesregierung zur Verbesserung der Lehrkräftegewinnung. Das war ja bisher leider eher mau.

    Dieser Bereich ist meines Erachtens besonders geeignet, um mehr Quer- und Seiteneinsteiger für den Lehrkräfteberuf zu gewinnen – gerade in Landkreisen, in denen es bereits einen offensichtlichen Mangel gibt. Die Lage ist da aktuell sehr unterschiedlich: So sehen wir beispielsweise in der Fachrichtung Elektrotechnik/Metalltechnik im Norden des Landes einen Überschuss und im Südosten des Landes tendenziell einen Mangel. Ähnliches gilt für die Sozialpädagogik, bei der es im Bereich Kiel einen Überschuss gibt, aber an der Westküste und in Ostholstein einen Mangel.

    Und noch etwas zeigt der Bericht: Die Erfassungsmethoden über die Schulleitungen sind nicht immer hinreichend genau, um die Fachkräftebedarfe in den einzelnen Bereichen und den Fächerkombinationen für das ganze Land verlässlich zu erfassen. Hier brauchen wir genauere Methoden, um die Lücken für das ganze Land früher zu erkennen, entsprechend gegensteuern zu können und somit eine bessere Verteilung zu erreichen.

    Aber auch die mangelnde Bereitschaft zu einem Ortswechsel ist ein Phänomen, was bspw. bei den Quereinsteigern im MINT-Bereich zu beobachten ist, bei denen an vielen Schulen derzeit noch häufig ein Überschuss herrscht. Hier fehlt es an Anreizen, um Bewerber an die ‚richtigen‘ Stellen zu kriegen, um das Gefälle auszugleichen.

    Bei all den Maßnahmen müssen wir bei der beruflichen Bildung besonders darauf schauen, dass wir nicht in eine gefährliche Abwärts-Spirale geraten. Wenn zu den sinkenden Schülerzahlen auch noch fehlende Lehr- und Fachkräfte hinzukommen, dann entsteht schnell eine gefährliche Gemengelage, in der die berufliche Bildung unter die Räder zu geraten droht. Leider fürchte ich, dass sich mit dem Masterplan Berufliche Bildung bestimmte negative Tendenzen noch beschleunigen könnten: Das Schließen oder Zusammenlegen von Klassen – so sehr dies auch nötig erscheinen mag – wird die Attraktivität der beruflichen Bildung insgesamt nicht gerade steigern. Wenn bestimmte Klassen erst einmal verschwunden sind, wird man sie auch schwer wieder reaktivieren können, wenn die Schülerzahlen wieder steigen. Das Ministerium selbst rechnet mit steigenden Schülerzahlen ab 2027. Nicht nur deshalb reicht es nicht aus, das System auf die sinkenden Schülerzahlen anzupassen, es braucht auch eine massive gemeinsame Kampagne der Landesregierung und der Wirtschaft für die duale Ausbildung!

    Es braucht mehr Kooperationen zwischen den Schulen und der Wirtschaft vor Ort und eine noch viel stärker auf das Handwerk und auf die duale Ausbildung ausgerichtete Berufsorientierung in den Schulen.  Die Schüler müssen frühzeitig über die Vielfalt der beruflichen Möglichkeiten informiert und für sie begeistert werden, z.B. durch ‚Werkstatt-Wochen‘, in denen Gemeinschaftsschüler Orientierungskurse in den beruflichen Schulen besuchen, wie dies im Kreis Herzogtum Lauenburg bereits der Fall ist. Dieses Modell sollte meines Erachtens landesweit ‚Schule machen‘.

    Ich freue mich auf eine offene und konstruktive Diskussion hierüber im Ausschuss."

     

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  • 21.03.2024

    Annabell Krämer zu TOP 31 "Hände weg vom Versorgungsfonds"

    In ihrer Rede zu TOP 31 (Hände weg vom Versorgungsfonds) erklärt die finanzpolitische Sprecherin und stellvertretende Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    „Gestern haben Sie mit Ihrer Zweidrittelmehrheit und Unterstützung des SSW, Notkredite in unfassbaren Dimensionen durchgedrückt und schon bereiten Sie als nächstes den Griff in die Schatulle der Landesbeamten vor. Schwarz-Grün plant allen Ernstes kurzerhand die Auflösung des Versorgungsfonds, um kurzfristige Haushaltslöcher zu stopfen.

    Und dabei verfügen Sie mit Stand 31.12.2023 über einen eigenen Rücklagenbestand von mindestens einer Milliarde Euro wie meine Kleine Anfrage aus dem Januar ergeben hat. Noch nicht einmal enthalten sind hier die Rücklagen, die teilweise oder vollständig durch alte Notkredite gespeist wurden. Die Beantwortung meiner Anfrage zu diesem Rücklagenbestand steht noch aus. Ich habe Ihnen eine Fristverlängerung bis zur Vorlage des Haushaltsabschlusses zugestanden. Chapeau, Frau Ministerin, nach Ihrer Aussage im Finanzausschuss, dass dieses bis zum Jahresende dauern kann, werden wir wohl weiterhin – wie Sie auch – in Unkenntnis über den Gesamtrücklagenbestand des Landes bleiben.

    Zurück zu dem mir zumindest bekannten Teil der Rücklagen zum Jahresbeginn 2024. Eine Milliarde Euro!  Hiervon 112 Millionen Euro Digitalisierungsrücklage, die Sie mit einen weiteren Notkredit in 2024 kreditfinanziert boostern, genauso sind 47 Millionen Euro Rücklage für Unterkünfte für Asylsuchende vorhanden, die Sie nicht verwenden und Bedarfe 2024 lieber durch Notkredite decken. Interessant ist auch die Rücklage 'energetische Modernisierung' in Höhe von 18 Millionen Euro. Diese schlägt wirklich dem Fass den Boden aus. Der Ansatz hierfür im Haushalt 2024 beträgt 15 Millionen Euro, obwohl nur Maßnahmen für 2,7 Millionen Euro geplant sind. Ich wette, der Restbetrag fließt Ende des Jahres auch in diese Rücklage.

    Was gibt es noch? Rücklagen für 'Tiny-Houses', zwölf Millionen Euro für nachhaltige Flächennutzungen, 22 Millionen Euro Rücklage für Leihgeräte für Lehrkräfte, und so weiter. Aber anstatt sich Ihrer Rücklagen vorrangig zu bedienen, greifen Sie in den Topf der Beamten. Und dieser Versorgungsfonds wurde hingegen nicht durch Haushaltsmittel, sondern durch den gutgläubigen Verzicht der Beamten und Versorgungsempfänger von jährlich 0,2 Prozent ihres Gehaltes über Jahre hinweg angespart. Frau Ministerin, Sie können weiterhin behaupten, dass die Zweckentfremdung des Pensionsfonds keine Auswirkungen haben wird. Der Fonds wurde geschaffen, um Steigerungen der Versorgungslasten abzufedern. Erzählen Sie mir nicht, dass nun ungebremste Anstiege der Versorgungsaufwendungen für die zukünftigen Landeshaushalte keine Konsequenzen haben und dieses nicht zu Diskussionen führen wird. Gerade Sie haben doch die Wichtigkeit dieses Versorgungsfonds immer wieder betont. Hier ein Zitat aus der 2. Lesung des Gesetzentwurfs vom 22. Februar 2017: '[… ] bin ich sehr froh, dass wir diesen Gesetzentwurf heute beschließen, weil damit das Geld, das wir aus den Gehältern der Beamtinnen und Beamten angespart haben - […] - zukünftig pflichtig für die Versorgung zurückgelegt wird. Ich weiß ja nicht – irgendwann regieren Sie –, was Sie mit dem Geld gemacht hätten, um Ihre ganzen Rechnungen zu bezahlen.'

    Hört, hört! Bis zum Jahr 2017 haben Schleswig-Holsteins Beamte und Versorgungsempfänger auf insgesamt zwei Prozent Anstieg der Besoldungs- und Versorgungsbezüge verzichtet. Tobias Koch betonte damals sogar, dass der Gehaltsverzicht auch bis heute fortbesteht: 'Diese Einzahlungen werden also auch zukünftig von den Landesbediensteten erbracht, deren Besoldung auf dem abgesenkten Niveau verbleibt. Nur durch diese dauerhafte Fortschreibung des Gehaltsverzichtes gelingt die weitere Aufstockung des Versorgungsfonds […].' Dem ist nichts hinzuzufügen!

    Welch ein Hohn, wenn man bedenkt, dass allen voran Sie – Frau Heinold – den Versorgungsfonds eigentlich sogar über die Landesverfassung absichern wollten. Welch ein Hohn, wenn man bedenkt, wofür diese Landesregierung immer noch Mittel bereitstellt – ich verweise auf meine gestrige Rede zum Haushalt. Sie machen dieses somit indirekt auf Kosten unserer Landesbeamten. Setzen Sie endlich Prioritäten – geben Sie Ihr eigenes Geld aus, aber Finger weg vom Versorgungsfonds – Sie verspielen das Vertrauen in das Land als Arbeitgeber!"

     

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  • 21.03.2024

    Annabell Krämer zu TOP 23+37 "Planungen zur Novellierung des Gleichstellungsgesetzes"

    In ihrer Rede zu TOP 23+37 (Planungen zur Novellierung des Gleichstellungsgesetzes sowie Sechster Gleichstellungsbericht in Verbindung mit: Vierter Gremienbericht) erklärt die frauenpolitische Sprecherin und stellvertretende Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    „Der Allgemeine Gleichbehandlungsgrundsatz in Art. 3 Abs. 1 GG sieht vor, dass Gleiches gleich und Ungleiches verschieden behandelt wird. In Art. 3 Abs. 3 S. 1 GG ist weiterhin verankert, dass niemand wegen seines Geschlechts, seiner Abstimmung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden darf. Trotz dieser Regelung gibt es vielseitige Ausnahmen, in denen die sogenannte positive Diskriminierung durch den Gesetzgeber initiiert ist.

    Die Gleichstellungsgesetze liegen nach Art. 70 Abs. 1 GG in der Gesetzgebungskompetenz der Länder. Die Ziele sind gleichlautend: Die Gleichstellung von Mann und Frau, Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts, insbesondere von Frauen, beseitigen und zukünftige verhindern, Familienfreundlichkeit und Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern.

    Statistiken zufolge hat sich der Frauenanteil der Bundesbeamten und Angestellten – Soldaten sind hierbei ausgenommen – von rund 48 Prozent im Jahr 1991 auf rund 59 Prozent im Jahr 2020 gesteigert. Auch hierzulande belegt die Personalstatistik, dass die Frauen in der öffentlichen Verwaltung angekommen sind. Der Sechste Gleichstellungsbericht in Verbindung mit dem Vierten Gremienbericht für den Zeitraum 2017-2022 zeigt zudem auf, dass der Frauenanteil in allen Besoldungs- und Entgeltgruppen gestiegen ist und teilweise zu einer deutlichen Überrepräsentanz führt. Dabei ist die Verteilung nach Ressorts sehr heterogen und reicht von einem Frauenanteil von 34,1 Prozent bis zu 74 Prozent. Allerdings gibt es in Führungspositionen weiterhin Nachholbedarf.

    Wie dem Koalitionsvertrag zu entnehmen ist, haben sich die Koalitionsfraktionen darauf verständigt, das Gleichstellungsgesetz Schleswig-Holstein in dieser Legislaturperiode zu novellieren. Wir brauchen und wollen selbstverständlich auch in Zukunft mehr Frauen in den höheren Laufbahnen. Wir müssen mehr Frauen dazu aktivieren, in Bewerbungsprozesse einzusteigen, denn wir können es uns nicht weiter erlauben, auf die Potentiale hochqualifizierter Frauen zu verzichten.

    Unsere Forderungen an die Landesregierung sollten hiermit deutlich werden: Es ist für uns selbstverständlich, dass Frauen und Männer bei der Besetzung von Leitungsstellen gleichberechtigt behandelt werden. Eine Gleichstellung darf jedoch nicht über das Leistungsprinzip gestellt werden. Fachliche Qualifikation gilt für uns geschlechterunabhängig. Allerdings verstehe ich nicht, wieso wir heute über Vereinbarungen im Koalitionsvertrag diskutieren, ohne konkrete Eckpunkte und Inhalte vorliegen zu haben.

    Sie hatten mittlerweile zwei Jahre Zeit, sich konkrete Gedanken zu machen. Diesen Bericht könnten Sie im Koalitionsarbeitskreis unter 'Verschiedenes' stellen, um die Landesregierung zum Arbeiten zu bringen. Heute wirkt es wie ein Misstrauensvotum gegenüber ihrer eigenen Gleichstellungsministerin, wenn Sie sie hier öffentlich zum Arbeiten auffordern. Es wirkt fast so, als hätte weder die Ministerin noch die Koalitionsfraktion irgendwelche Ideen, so dass Sie hier auf schlaue Impulse der Opposition hoffen. Die können Sie haben. Chancengleichheit ist nicht gleichzusetzen mit Ergebnisgleichheit. Ermutigen Sie Frauen, sich auf höherrangige Stellen zu bewerben. Frauen leiden manchmal darunter, sich selbst klein zu reden. Hier kann gegebenenfalls die Ansprache besser werden. Das sich manche Männer völlig schmerzfrei alles zutrauen, werden Sie jedoch auch nicht mit einer Novellierung dieses Gesetzes heilen.

    Andererseits ist es übrigens völlig aus der Zeit gefallen, dass Gleichstellungsbeauftragte nur weiblich sein dürfen. Im Ernst, das Leistungsprinzip darf niemals ausgehöhlt werden. Dass wir Frauen uns nicht verstecken müssen, ist beim Frauenanteil in der Richterschaft zu sehen. Das Geschlecht darf nie die bessere Qualifikation schlagen. Machen Sie mehr Sach- statt Symbolpolitik. Mehr Einsatz für gute und verlässliche Kitaversorgung wäre der wichtigste Schritt zur gelungenen Vereinbarung von Familie und Beruf."

     

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  • 21.03.2024

    Christopher Vogt zu TOP 6 "Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes"

    In seiner Rede zu TOP 6 (Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes) erklärt der bildungspolitische Sprecher und Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Der vorliegende Schulgesetzentwurf enthält meiner Meinung nach mehrere Änderungen, die auf den ersten Blick nachvollziehbar und sinnvoll erscheinen. So ist zum Beispiel die Aufnahme einer rechtlichen Absicherung von digitalen und hybriden Unterrichtsformaten meines Erachtens richtig. Diese müssen aber natürlich auch maß- und sinnvoll angewendet werden und auf höhere Jahrgangsstufen beschränkt bleiben. Auch die bessere Mitwirkung von Eltern inklusiv beschulter Kinder mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf finde ich wie die Nachschärfungen beim Thema Schulabsentismus nicht nur nachvollziehbar, sondern auch richtig. Es ist auch richtig, dass Sie in den gesetzlichen Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule ausdrücklich aufnehmen wollen, dass die Schülerinnen und Schüler befähigt werden sollen, zu einem friedlichen Zusammenleben der Menschen beizutragen. Dies sollte eigentlich auch selbstverständlich sein, ist aber dennoch richtig.

    Ich habe mich allerdings in diesem Zusammenhang sehr gewundert, dass Ministerin Prien in der vergangenen Woche der Bundesbildungsministerin allen Ernstes 'Angstmacherei' vorgeworfen hat, weil Bettina Stark-Watzinger – meines Erachtens völlig zu Recht – darauf hingewiesen hat, dass Sicherheitspolitik und Zivilschutz in den Schulen eine Rolle spielen sollten, doch gerade um den Ängsten, die in diesen Zeiten auch bei vielen jungen Menschen natürlich vorhanden sind, altersangemessen zu begegnen. Und nur zur Erinnerung: Wir haben das Thema Jugendoffiziere in Schulen in gemeinsamer Regierungsverantwortung vorangebracht, auch vor diesem Hintergrund fand ich diesen Vorwurf von Ministerin Prien völlig unangemessen und äußerst problematisch.

    Sehr kritisch sehe ich die wichtigste geplante Änderung am Schulgesetz: Schwarz-Grün möchte mal wieder weniger Demokratie wagen. Die von CDU und Grünen geplante Abschaffung der Schulleiterwahlen ist falsch und muss wieder vom Tisch. Sie senden mit diesem eklatanten Abbau von Mitbestimmungsrechten von Schulträgern, Lehrkräften, Eltern und oft auch Schülern erneut das völlig falsche Signal in diesen bewegten Zeiten, in denen die Demokratie vielerorts unter Druck ist.

    Unsere Schulen sind Einrichtung des Schulträgers, also in aller Regeln von unseren Kommunen. Sie sollten bei der Leitung ihrer eigenen Einrichtungen weiterhin mitbestimmen dürfen. Eine beratende Stimme ist dafür nicht ausreichend, denn Schulleiter sind ja auch weisungsberechtigt gegenüber den an den Schulen tätigen Beschäftigten des Schulträgers. Und sie haben zudem eine Strahlkraft für den Schulstandort, also darf dies nicht aus Kiel allein bestimmt werden.

    Nur weil die zwei Universitäten des Landes derzeit leider ohne gewählte Präsidentin bzw. gewählten Präsidenten dastehen, muss das Bildungsministerin nicht die Auswahl der Schulleiter komplett an sich reißen. Ich wundere mich wirklich sehr darüber, dass die Grünen diesen erneuten Demokratieabbau der CDU so klaglos mitmachen. Wenn es Ihnen politisch in den Kram passt, wollen Sie möglichst jede einzelne Stimme immer gern mitreden lassen und bestimmte Themen in sogenannten Bürgerräten abstimmen lassen. Aber die Schulträger sollen nicht mehr über die Leitung der eigenen Einrichtungen mitbestimmen dürfen. Das ist doch völlig absurd!

    Wir werden diese Entmachtung von Schulträgern, Lehrkräften, Eltern und auch Schülern, die weder im CDU-Wahlprogramm noch im Koalitionsvertrag angekündigt sind, nicht mitmachen. Und ich kann Ihnen wirklich nur empfehlen, im Laufe des parlamentarischen Verfahrens die Finger davon zu lassen. Ich freue mich auf die weitere Beratung im Bildungsausschuss und bin schon sehr gespannt auf die Anhörung!"

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  • 05.03.2015

    Anita Klahn: Die Landesregierung lässt das Landestheater hängen

    „Man muss sich schon fragen, was die Kulturministerin - außer wohlformulierten Appellen - eigentlich in Sachen Landestheater unternimmt. Der Aufsichtsratsvorsitzende des Landestheater, der Rendsburger Bürgermeister Pierre Gilgenast, spricht öffentlich davon, dass es jetzt gelte, den Konkurs des Landestheaters abzuwenden. Allein die Ministerin verweist auf ein abzuwartendes Gutachten. Sie scheint sich der Tragweite der laufenden Entwicklung nicht bewusst zu sein. Wenn jetzt nicht entschieden gehandelt wird, könnte es dazu dem Ergebnis kommen, dass das Landestheater spätestens 2021/2022 in die Insolvenz geht.

     

    In der heutigen Sitzung des Bildungsausschusses hat die Ministerin keinen Vorschlag präsentiert, wie sie sich eine Lösung vorstellt, sondern auf die Verantwortlichkeiten anderer verwiesen. Es genügt aber nicht, nur mit dem Finger auf andere zeigen. Das Landestheater ist ein Kernstück der Kulturpolitik des Landes. Die Kulturministerin muss sich für das Landestheater einsetzen und endlich erklären, welchen Beitrag das Land für den Fortbestand des Landestheater leisten kann und will.“

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  • 21.03.2024

    Heiner Garg zu TOP 45 "Den Personalbedarf für die Kitas berechnen"

    In seiner Rede zu TOP 45 (Den Personalbedarf für die Kitas berechnen) erklärt der kitapolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Heiner Garg:

    „Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, sehr geehrte Frau Ministerin, erst einmal herzlichen Dank für den Bericht. Sie wissen, dass ich nicht zimperlich bin, wenn es darum geht, Sie für den Umgang mit der Kita-Reform zu kritisieren. An diesem Punkt ist es jedoch etwas anders: Ich bin durchaus der Meinung, dass die Personalbedarfe, die Personalrekrutierung und das Halten von Personal in den sozialen Berufen nicht die Angelegenheit einer einzigen Regierung ist.

    Ich glaube, ein Teil des Protestes heute Morgen hat mit der Kommunikation in den letzten Monaten zu tun. Da waren Sender und Empfänger sich nicht immer einig. Aber ich will sehr klar sagen, dass bestimmte Vorwürfe, die im Moment im Raum stehen, die angeblich alle was mit dem Kita-Reformgesetz zu tun haben, sollte man sich mal sehr genau angucken. Nummer 1: Ich muss schon staunen, dass auf der einen Seite ein dem aktuellen Fachkräftemangel angepasster Personal-Kind-Schlüssel gefordert wird. Und auf der anderen Seite aber noch mehr Qualität, noch mehr Geld und noch mehr Personal. Das passt bedauerlicherweise nicht ganz zusammen.

    Deswegen sage ich: Es ist richtig und ich weiß, das ist auch nicht angenehm, weil es einen langen Atem braucht. Es war aber trotzdem richtig und wir haben uns in Jamaika zurecht damals entschieden den Fachkraft-Kind-Schlüssel auf 2,0 hochzusetzen, obwohl wir wussten, dass das nicht jede Einrichtung erfüllen kann. Wir kannten auch damals den Personalmangel und es war richtig, die praxisintegrierte Ausbildung aufs Gleis zu setzen. Und es ist richtig, dass Sie das ausgebaut haben. Vor dem Hintergrund braucht die Fachkräftegewinnung in der Tat einen langen Atem.

    Zweitens, Fachkräfte halten. Es ist genauso wichtig, wie die neuen Fachkräfte zu gewinnen. Ich bin gespannt, wann und wer sich einem erhöhten Fachkraft-Kind-Schlüssel widmet, weil ich schon sehr glücklich wäre, wenn wir am Ende dieser Legislaturperiode den vorgesehenen Fachkraft-Kind-Schlüssel in jeder Einrichtung erfüllen können.

    Was mich aber wirklich, und das will ich in aller Deutlichkeit sagen, was mich wirklich langsam wütend macht, ist die pauschale Behauptung, das ist alles so wahnsinnig viel Bürokratie, die da gekommen ist. Ja, das mag sein, dass vor Ort von den Einrichtungen Bürokratie verlangt wird, die aber gar nicht im Kita-Gesetz drinsteht, meine sehr geehrten Damen und Herren.

    Ich will Ihnen ein ganz konkretes Beispiel nennen, was mich wirklich auf die Palme bringt. Der Nachweis der Erfüllung des Fachkraft-Kind-Schlüssels, also der Nachweis der Anwesenheit von Personal. Ich habe mir das in einer Kita mal vorführen lassen, bei der die Verantwortlichen gesagt haben: Das ist überhaupt kein Problem. Das haben die nicht gesagt, um mir irgendeinen Gefallen zu tun, sondern weil es eindrucksvoll war. Da war in Eingangsbereich ein Tablet und da waren dann die verschiedenen Gruppen, also Hund, Katze, Maus, Wellensittich, wie immer die Gruppen auch heißen, und da bestätigen die Fachkräfte ihre Anwesenheit mit einem Fingerklick.

    Welche Kommune daraus ein zehnseitiges Papier macht, das weiß ich im Einzelnen nicht. Es ist auch gut, dass ich das heute nicht weiß, sonst würde ich nämlich wirklich kurz vorm Explodieren stehen.

    Frau Ministerin, meine Bitte, weil ich heute wirklich etwas von Ihnen will: Da wäre eine Handreichung zur Ausführung des Kita-Gesetzes gerade an der Stelle vielleicht ganz hilfreich.

    Ich will den schriftlichen Bericht abwarten. Ich glaube oder ich vermute aber, dass mehr personelle Ressourcen, mehr finanzielle Ressourcen am Ende auch erforderlich sein werden, um tatsächlich eine erfolgreiche Personalgewinnungs- und Personalhaltungsstrategie zum Abschluss zu bringen. Natürlich muss man sich anschauen, ob man gerade unter den heutigen Gegebenheiten den Einsatz von Personal flexibler gestalten muss. Gar keine Frage! Das gilt im Krankheitsfall, das gilt im Urlaubsfall, das gilt im Zweifel auch für die Randzeiten. Dann kommt es darauf an, was man als Randzeiten tatsächlich definiert. Aber, das sage ich ausdrücklich, auch wenn man dafür als Opposition, wenn man sagt, Sie haben was richtig oder Sie haben was gut gemacht, keinen Applaus bekommt. Trotzdem bin ich Ihnen für den heutigen Satz und da nehme ich Sie beim Wort, dankbar, dass Sie ganz klar gesagt haben, dass es im Kern darum geht, die Qualitätsstandards zu halten. Denn die Qualitätsstandards sind eingeführt worden, um den Erzieherinnen und Erziehern zu zeigen: Wir haben kapiert, dass etwas schief läuft und wir wollen das ändern. Dass das Ändern länger dauert, das gehört mit zum Kommunikationsprozess.

    Ich finde es auch völlig in Ordnung, wenn Menschen uns daran noch mal erinnern. Lassen Sie mich damit abschließen, dass ich jetzt die Antwort auf meine Kleine Anfrage bekommen habe, in der es darum ging, wie viele Stellen im Kita-Referat Ihres Ministeriums unbesetzt sind. Ich finde, Frau Ministerin, es sind so viele, dass ich mir wünschen würde, dass es Ihnen sehr schnell gelingt, die Fachkräftesicherung und die Fachkräftegewinnung im Kita-Referat zu wuppen, denn Sie werden diese Menschen brauchen."

     

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  • 21.03.2024

    Heiner Garg zu TOP 11+19 "EU-Institution zur Förderung der Sprachenvielfalt"

    In seiner Rede zu TOP 11+19 (EU-Institution zur Förderung der Sprachenvielfalt) erklärt der europapolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Heiner Garg:

    „Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bereits auf dem Weg zum Rednerpult erfahre ich Ausgrenzung als zugereister Schleswig-Holsteiner durch meine Lieblingskollegin. Mein Fraktionsvorsitzender setzt sich weg, weil er fürchtet, ich halte diese Rede auf Alemannisch, was ich natürlich nicht tue.

    Liebe Kolleginnen und Kollegen, nach den Vorrednerinnen und Vorrednern, wenn ich das richtig identifiziert habe, waren das alles gebürtige Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner, ist es für den Zugereisten in der Tat etwas schwierig. Und deswegen lassen Sie mich auch gar nicht versuchen in diesen Chor mit einzustimmen, sondern von dieser etwas anderen Perspektive berichten, wie ich groß geworden bin, und der Faszination, was für einen unglaublichen Schatz, was für einen unglaublich kulturellen Reichtum Europa hat.

    Sie wissen, oder die Meisten jedenfalls wissen, dass ich im deutsch-französisch-schweizerischen Grenzland groß geworden bin. Für uns Kinder war es immer spannend, dass es in der Schweiz vier Landessprachen gibt. Die vierte ist nicht unbedingt eine Sprache, die weltweit bekannt ist. Deutsch, Französisch und Italienisch kennt man sogar in den USA. Aber das Rätoromanische ist die vierte Landessprache in der Schweiz und wird immerhin von 30 Prozent der Menschen im Kanton Graubünden gesprochen, für 15 Prozent ist es sogar die Hauptsprache, und wird von 0,7 Prozent der Schweizerinnen und Schweizer gesprochen und verstanden.

    Die spannende Frage wird vielleicht für Sie sein, was das alles mit Schleswig-Holstein und dem Grenzland zu tun hat. Auch hier empfehle ich einen Blick nach Europa, nämlich in das beliebte Urlaubsland Spanien zu Zeiten der Franco-Diktatur, in der versucht wurde, Kastilianisch als Nationalsprache mit Brachialgewalt durchzusetzen und dabei gleichzeitig Sprachen wie Katalanisch, Valenzianisch, Baskisch, Galizisch zu verbieten. Und zwar wurden nicht nur die Sprachen verboten, sondern das Leben der eigenen Kultur.

    Wenn man also gucken will, wie man es nicht macht und wenn man erklären will, warum bis heute in Katalonien diese extremen Konflikte mit der Zentralregierung, die weit über einen Sprachenkonflikt hinausgehen, bestehen, dann guckt man dorthin.

    Und dann guckt man hier her, wie es funktioniert. Und das hat, meine sehr geehrten Damen und Herren, auch viel damit zu tun, dass man sich seiner Geschichte gestellt hat. Und dass Politik ab und zu, auch wenn es ja viele Vorurteile gibt, ab und zu auch sehr weit nach vorne schaut.

    Die Bonn-Kopenhagener Erklärung von 1955 war ein weit nach vorne schauendes Meisterwerk, das im Übrigen, wenn ich die letzten Jahrzehnte schleswig-holsteinischer Geschichte rekapituliere, mitnichten nur eine Veranstaltung von Friede, Freude und Eierkuchen gewesen ist, sondern ein extrem schwieriger Lernprozess, liebe Kolleginnen und Kollegen.

    Was hat das also mit Schleswig-Holstein zu tun? Ja, meine Güte, eine EU-Institution zur Förderung der Sprachenvielfalt, wenn nicht in Schleswig-Holstein, meinetwegen in Flensburg, aber wenn nicht in Schleswig-Holstein, wo denn dann in Europa, meine sehr geehrten Damen und Herren? Was hier in den letzten Jahrzehnten gelungen ist, glaube ich, kann man mit Fug und Recht sagen, ist in keinem anderen europäischen Land gelungen. Und deswegen gehört eine solche Institution hierher und ich würde mich freuen, wenn das tatsächlich gelingt. Lassen Sie mich ganz kurz noch zur Europeada sagen:

    Ich fand das Projekt, das auf Antrag der Sozialdemokraten im Europaausschuss vorgetragen wurde, und den Elan und die Begeisterung derjenigen, die das Fußballturnier organisieren und vorgestellt haben, bemerkenswert. Ich freue mich wirklich, dass es inzwischen, jedenfalls in dem Kreis, die Aufmerksamkeit erfährt, die es verdient. Und ich wünsche mir die breite öffentliche Bekanntmachung, sodass die Gemeinschaft nicht nur auf dem Fußballplatz, sondern auch neben dem Platz gelebt wird. Und auch aus diesem Grund, liebe Frau Kollegin, werden wir selbstverständlich auch diesen Antrag unterstützen."

     

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