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  • 05.05.2023

    Oliver Kumbartzky: CDU darf eine Verschärfung des Heizungsgesetzes nicht mitmachen

    Zur heutigen Berichterstattung in den Kieler Nachrichten und im shz, dass Schleswig-Holstein das Gebäudeenergiegesetz im Bundesrat verschärfen möchte, erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und energiepolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    "Während Robert Habeck mit seinen Heizungsplänen die Menschen maximal verunsichert, setzt sein grüner Parteikollege und Energieminister Tobias Goldschmidt sogar noch einen drauf: Auf seine Initiative hin will Schleswig-Holstein eine Öffnungsklausel im Bundesrat durchsetzen, damit die Länder sogar noch strengere Regeln umsetzen können.

    Man fragt sich so langsam, ob die Grünen überhaupt noch ein Ohr für die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger im Land haben. Und man fragt sich, welches Spiel eigentlich die CDU spielt. Während Daniel Günther durchs Land läuft und das Heizungsgesetz von Robert Habeck kritisiert, macht sein grüner Koalitionspartner im Umweltausschuss des Bundesrates genau das Gegenteil. Daniel Günther muss sich endlich ehrlich machen und seinen grünen Energieminister einfangen oder aufhören, das Gegenteil zu behaupten. Die CDU darf eine Verschärfung des Heizungsgesetzes auf keinen Fall mitmachen.

    Das richtige Ziel, die Wärmewende bei Gebäuden voranzutreiben wird man nicht erreichen, wenn man die Menschen in den Ruin treibt. Genauso verwerflich ist, den Bürgerinnen und Bürgern im Kommunalwahlkampf nicht die Wahrheit zu sagen. Wir erwarten, dass sich die Landesregierung vor der nächsten Bundesratssitzung erklärt, wie sie sich zum Heizungsgesetz verhalten will."

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  • 05.05.2023

    Christopher Vogt: Es muss ein geschlossenes Signal aus Schleswig-Holstein für den Ausbau der A23 geben

    Zur soeben für die kommende Landtagssitzung beantragten Aktuellen Stunde „Der A23-Ausbau muss als „überragendes öffentliches Interesse“ eingestuft werden“ erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    "Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hat entgegen des Beschlusses des Berliner Koalitionsausschusses und des Votums Schleswig-Holsteins den beschleunigten Ausbau der A23 in letzter Minute blockiert. Schon bei der von Bundesverkehrsminister Wissing vorgeschlagenen Beschleunigung der A20 sowie des Nord-Ostsee-Kanals haben Habeck und seine Grünen bisher massiv blockiert. Dass jetzt sogar der notwendige Ausbau der wichtigen A23 zwischen Hamburg und Schleswig-Holstein, dem auch der grüne Verkehrssenator Hamburgs seinen Segen gegeben hatte, gestrichen werden soll, ist ein bundesweit einmaliger Vorgang, der zu Lasten unseres Bundeslandes geht. Habeck schadet damit dem Wirtschaftsstandort Schleswig-Holstein, den vielen Pendlerinnen und Pendlern und vor allem dem Kreis Pinneberg sowie unserer Westküste. Der Landtag darf dies nicht hinnehmen. Es muss jetzt ein geschlossenes Signal aus Schleswig-Holstein für den Ausbau der A23 an den Bundestag geben und wir hoffen sehr, dass auch die schwarz-grüne Koalition an ihrer Zustimmung für die A23 festhalten wird. Es muss deutlich werden, dass Robert Habeck hier einen Alleingang vorgenommen hat, der in der Landespolitik keinen Rückhalt hat und im Bundestag oder spätestens im Bundesrat korrigiert wird."

    Antrag der Aktuellen Stunde: 

    2023-05-05_Antrag Aktuelle Stunde_0.pdf

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  • 08.05.2023

    Bernd Buchholz: Mehr Geld alleine löst die Probleme in der Flüchtlingspolitik nicht

    Anlässlich des Flüchtlingsgipfels am kommenden Mittwoch und den Forderungen von Ministerpräsident Daniel Günther erklärt der migrationspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    „Statt gebetsmühlenartig nach mehr Geld aus dem Bund zu rufen, sollte die Landesregierung endlich vernünftige Konzepte für ein Rückführungsmanagement erarbeiten. Die Kommunen sind am Ende ihrer Aufnahmemöglichkeiten. Mehr Geld alleine löst die Probleme nicht, sondern es muss auch um Abschiebung von Menschen gehen, die kein Bleiberecht in Deutschland haben. Das ist Ländersache und hier erwarte ich, dass die Debatte nicht immer nur dann geführt wird, wenn Taten wie in Brokstedt passieren. Wir brauchen eine geordnete Migrationspolitik, auch, um die Akzeptanz für Einwanderung und Integration zu erhalten."

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  • 09.05.2023

    Christopher Vogt: Landesregierung muss beim Heizungsgesetz Farbe bekennen

    Zum von der FDP-Fraktion eingereichten Dringlichkeitsantrag "Klarheit für die Bürgerinnen und Bürger: Welche Verschärfungen fordert die Landesregierung beim Heizungsgesetz?" (Drs. 20/984) erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    "Nach den sehr widersprüchlichen Aussagen von CDU und Grünen zu Habecks umstrittenem Heizungsgesetzentwurf wollen wir von der Landesregierung Klarheit darüber haben, wie sie denn jetzt konkret dazu steht. Die Landesregierung muss im Landtag Farbe bekennen, wie sie sich am Freitag im Bundesrat dazu positionieren wird. Während der Ministerpräsident Habecks Gesetzentwurf in seinen Wahlkampfreden auf den Marktplätzen des Landes ablehnt, will sein grüner Umweltminister im Bundesrat sogar Verschärfungen durchsetzen. 

    Es überrascht uns sehr, dass sich die Nord-CDU von Minister Goldschmidts Initiative überrascht zeigt, denn bisher sind wir fest davon ausgegangen, dass die Landesregierung ihre Arbeit im Bundesrat immer noch intern abstimmt. Alles andere wäre ja ein absoluter Affront der Grünen gegenüber dem Ministerpräsidenten. Also entweder spielt Schwarz-Grün hier in der Öffentlichkeit ein absurdes Schauspiel auf oder der Ministerpräsident hat seinen Laden nicht mehr im Griff. Beides wäre problematisch. Für die FDP ist klar: Habecks Gesetzentwurf ist technisch und wirtschaftlich unausgegoren und muss deshalb in erheblichem Umfang im Bundestag nachgebessert werden. Wir brauchen einen Klimaschutz mit Sinn und Verstand und nicht mit der Brechstange. Die Bürgerinnen und Bürger brauchen sinnvolle Anreize, anstatt kleinteiliger Vorgaben, die viele Menschen zu überfordern und kalt zu enteignen drohen. Es kann jedenfalls nicht sein, dass der Ministerpräsident den Gesetzentwurf öffentlich als übertrieben kritisiert, während seine Regierung gleichzeitig im Bundesrat Verschärfungen fordert. Dies ist einer Landesregierung unwürdig."

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  • 09.05.2023

    Heiner Garg: Kita hat bei CDU und Grünen keine Priorität

    Zur Ankündigung von Kita-Ministerin Aminata Touré, dass sie die erweiterte Sozialstaffelregelung um ein Jahr verlängern will, erklärt der kitapolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Heiner Garg:

    "Kita hat bei Schwarz-Grün leider keine Priorität. Anders lässt sich nicht erklären, warum die Kita-Ministerin eine nachweislich nahezu wirkungslose Regelung um ein Jahr verlängert. Die Ministerin erweckt den Eindruck, dass mit ihrer Absenkung der Sozialstaffel Familien mit geringen oder mittleren Einkommen entlastet würden. Eine Kleine Anfrage von uns aus dem Februar hat bereits gezeigt, dass davon kaum Familien profitieren und die Beantragung äußerst bürokratisch ist.

    Statt den Beitragsdeckel für alle Familien Schritt für Schritt weiter abzusenken und damit den Weg zur beitragsfreien Kita einzuschlagen, bleibt die Sozialministerin bei ihrer wirkungslosen Politiksimulation. Die Landesregierung dürfte es freuen, denn die Finanzministerin muss dafür kaum Geld ausgeben. Wir erinnern gerne nochmal an den Koalitionsvertrag von Schwarz-Grün, in dem es heißt, dass man die Elternbeiträge weiter reduzieren wolle. Die Zeit der schönen Worte ist vorbei, es müssen endlich Taten folgen."

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  • 24.02.2017

    Christopher Vogt: Die Landesregierung muss sich für die Interessen unseres Bundeslandes einsetzen

    „Die FDP-Fraktion möchte mit dem vorliegenden Antrag die Landesregierung auffordern, im Bundesrat gemeinsam mit anderen Bundesländern, die die PKW-Maut der Bundesregierung ebenfalls kritisch sehen – wie z.B. Rheinland-Pfalz oder das Saarland – ein möglichst breites Anti-Maut-Bündnis zu schmieden.

     

    Bundesverkehrsminister Dobrindt hat das Gesetz nach Drohungen der EU-Kommission überarbeitet. Er will nun nach der Umweltverträglichkeit der Fahrzeuge differenzieren und mehr Optionen bei der Laufzeit der Vignetten schaffen. Es handelt sich erneut um ein Einspruchsgesetz, das dem Bundesrat jetzt zugeleitet wurde.

     

    Bei der ersten Version des PKW-Maut-Gesetzes hatte sich der Widerstand der Landesregierung im Bundesrat in sehr engen Grenzen gehalten. Beim letzten Mal hat Ministerpräsident Albig das Gesetz einfach passieren lassen und den Vermittlungsausschuss nicht angerufen. Das darf nicht nochmal passieren. Denn so dokumentiert man keinen Widerstand.

     

    Die PKW-Maut würde nämlich Schleswig-Holstein schaden – vor allem dem Grenzhandel und dem Tourismus. Wo die Schlagbäume an der Grenze vor Jahren abgebaut wurden, sollen jetzt Maut-Kontrollen stattfinden. Das ist nicht unsere Vorstellung von Europa.

     

    Die PKW-Maut ist europapolitischer Wahnsinn, macht weder finanziell noch umweltpolitisch Sinn und sie schadet unserer Wirtschaft. Die unter anderem von Minister Meyer geforderten Ausnahmen in Grenzregionen würden leider auch nicht wirklich weiterhelfen, sondern würden das Problem nur ins Landesinnere verlagern. Zudem wären sind immer willkürlich.

     

    Wo soll diese Ausnahmengrenze innerhalb unseres Bundeslandes denn verlaufen? An der Eider oder wo? Auf der A7 vor oder hinter Schleswig oder Rendsburg? Auf der A1 vor oder hinter Lübeck? Das macht doch alles keinen Sinn. Nicht die fehlenden Ausnahmen in den Grenzregionen sind das Problem, sondern die Maut selbst.

     

    Im Koalitionsvertrag auf Bundesebene sind drei Bedingungen zur PKW-Maut genannt:

     

    Erstens: Deutsche Autofahrer sollen nicht mehr als bisher bezahlen. Diese Bedingung wird wohl zunächst eingehalten – durch die Entlastungen bei Fahrzeugen mit EURO 6-Norm wird es aber schwierig, die zweite Bedingung zu erfüllen: Die Maut soll Mehreinnahmen bringen. Am interessantesten ist drittens: Die Maut soll EU-rechtskonform sein, was trotz der Zustimmung der EU-Kommission sehr umstritten ist. Ein Gutachten der Europa-Abteilung des Bundestages im Auftrag der Grünen sieht nach wie vor eine ‚mittelbare Diskriminierung‘ von EU-Ausländern.

     

    Das ist ja auch nachvollziehbar. Wenn die erste Version der Maut eine mittelbare Diskriminierung war, muss die neue es auch sein.

     

    Die FDP-Fraktion will mehr Austausch mit Skandinavien und nicht weniger und ich will jetzt gar nicht groß darüber sinnieren, was wohl der große Europäer Helmut Kohl über ein solch anti-europäisches Vorhaben denkt. Die Tatsache, dass jetzt auch die Landes-CDU Ausnahmen für die Grenzregionen fordert, zeigt mir aber, dass man da kurz vor der Landtagswahl langsam kalte Füße bekommt. Das ist heute aber nicht entscheidend.

     

    Ich bin vielmehr der Meinung, dass es Zeit wird, dass sich die Sozialdemokratie in dieser Frage jetzt einmal auf die Hinterbeine stellt. Das neue Selbstbewusstsein muss doch ausreichen, um auf die Einhaltung des Koalitionsvertrages zu pochen.

     

    Ich bin ganz ehrlich, ich setze da vor allem auf Herrn Dr. Stegner, damit dieses Trauerspiel beendet wird und die PKW-Maut doch noch im Papierkorb landet. Gerade mit einem so profilierten Europapolitiker wie Martin Schulz an der Spitze sollte die SPD der CSU diese Nummer nicht durchgehen lassen. Gerade in diesen Zeiten sollten wir alle doch daran mitwirken, dass Europa wieder stärker wird und nicht durch einen solchen Unfug weiter auseinandergetrieben und geschwächt wird.

     

    Wir fordern die Landesregierung auf, sich für die Interessen unseres Bundeslandes und seiner Grenzregionen einzusetzen. Das ist ihre Aufgabe und nicht die Gesichtswahrung der Großen Koalition in Berlin!“

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  • 10.05.2023

    Christopher Vogt zu TOP 1 Aktuelle Stunde "Der A23-Ausbau muss als ‘überragendes öffentliches Interesse‘ eingestuft werden"

    In seiner Rede zu TOP 1 (Aktuelle Stunde zu "Der A23-Ausbau muss als ‘überragendes  öffentliches Interesse‘ eingestuft werden") erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    "Wir haben diese Aktuelle Stunde angemeldet, weil es ein wohl einmaliger Vorgang ist, dass ein Vizekanzler und Bundeswirtschaftsminister in dieser Form gegen den erklärten Willen seines eigenen Bundeslandes handelt. Man könnte ja denken, dass Robert Habeck momentan ganz andere Sorgen hätte. Aber seine Blockade des beschleunigten Ausbaus der A23 sollte der Landtag nicht einfach hinnehmen. Das deutsche Planungsrecht – vor allem im Bereich der Verkehrsinfrastruktur – ist über die Jahre leider zu einem Verhinderungsinstrument geworden. Es ist viel zu kompliziert, so dass alles ewig lange dauert und unnötig viel Steuergeld kostet. Das sorgt immer wieder für jede Menge Frust und untergräbt das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in demokratische Prozesse und auch in die Handlungsfähigkeit unseres Staates. Für einen wirksamen Umwelt- und Tierschutz wäre diese Komplexität des Planungsrechts übrigens gar nicht notwendig. Unsere Nachbarn in Dänemark machen vor, wie man europäisches Recht auch pragmatisch und besser anwenden kann.

    Der Landtag diskutiert deshalb – aus gutem Grund – schon seit vielen Jahren immer wieder über die Notwendigkeit schnellerer Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich. Leider ist da auf Bundesebene in den letzten Jahren wenig passiert. Aufbauend auf den Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP hatte Bundesverkehrsminister Wissing dann im vergangenen November einen Gesetzentwurf in die Ressortabstimmung gegeben, der die Vorhaben des ‚Vordringlichen Bedarfs‘ – darunter der Weiterbau der A20 – als Projekte des ‚überragenden öffentlichen Interesses‘ erheblich beschleunigen sollte. Dies stieß und stößt jedoch weiterhin auf den Widerstand der Grünen, die zwischenzeitlich sogar erklärt hatten, sie wollten keinen einzigen Meter Autobahn mehr bauen. Und auch die Beschleunigung von Maßnahmen an den Bundeswasserstraßen lehnen die Grünen zu unserem völligen Unverständnis leider vehement ab. Dabei wäre es ökologisch sinnvoll, Verkehre auf die Wasserstraßen zu verlagern. Nach monatelangen Diskussionen konnte man sich dann aber Ende März in der Koalition – als ersten wichtigen Schritt – darauf verständigen, dass die sogenannten Engpassbeseitigungen an Autobahnen – das sind die beiden Kategorien VB-E und FD-E – als Projekte von ‚überragenden öffentlichen Interesse‘ eingestuft und zukünftig erheblich beschleunigt geplant werden sollen. Zudem sollen zukünftig viele Schienen- und Radwege deutlich schneller geplant werden können.

    Viele der stark belasteten Autobahnstrecken befinden sich im Westen und Süden der Republik. In Schleswig-Holstein fällt im Bereich der Autobahnen lediglich der dringend notwendige Ausbau der A23 zwischen Hamburg-Eidelstedt und Tornesch in diese Kategorie. In der vergangenen Woche mussten wir dann erfahren, dass ausgerechnet Robert Habeck – kurz vor der Verabschiedung des Gesetzentwurfes im Bundeskabinett – darauf bestanden hat, dass dieses Projekt nicht beschleunigt geplant werden soll. Der Bundeswirtschaftsminister handelt damit in skandalöser Weise gegen schleswig-holsteinische Interessen. Und das darf der Landtag Schleswig-Holstein nicht einfach hinnehmen! Er hatte mit seiner grünen Kabinettskollegin Lemke ja bereits die weitere Beschleunigung der A20 und des Nord-Ostsee-Kanals ausgebremst. Das halten wir schon für höchstproblematisch. Jetzt will er nicht einmal mehr dieses Projekt beschleunigt geplant sehen. Warum eigentlich nicht? Was spricht eigentlich aus grüner Perspektive dagegen, die ständigen Staus zu vermeiden und viel Zeit und Geld zu sparen? Von diesem Ausbauprojekt würden nicht nur viele Pendlerinnen und Pendler, sondern natürlich auch die Wirtschaft in der Region Unterelbe und an der Westküste profitieren. Und es ist auch notwendig, wenn wir an das geplante Großklinikum oder an die mögliche Ansiedlung von Northvolt denken.

    Von den Grünen heißt es jetzt, dass dieses Projekt in der Koalition ja nie geeint gewesen sei, da es gar nicht auf einer Liste gestanden hätte, die das Kanzleramt bei der Beratung im Koalitionsausschusses verteilt habe. Das ist aber nicht richtig! Der Koalitionsausschuss hatte sich ausdrücklich auf die Beschleunigung der beiden bereits genannten Kategorien der Engpassbeseitigung bei Autobahnen geeinigt! Und im entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung werden ja auch keine einzelnen Projekte aufgezählt, sondern lediglich die beiden genannten Autobahnkategorien, die zu beschleunigen sind. Wobei es nach der Kabinettsbefassung mittlerweile ein einziges Projekt gibt, das tatsächlich namentlich genannt wird: Es ist der Ausbau der A23, weil Robert Habeck eben darauf bestanden hat, dieses als einziges Projekt bundesweit auszuschließen.

    Diese ‚Lex Habeck‘, diese bizarre Blockade des Bundeswirtschaftsministers, muss dringend korrigiert werden. Die betroffenen Bundesländer haben ja schließlich auch zugestimmt. Hamburg hat einen grünen Verkehrssenator! Und auch Schleswig-Holstein, wo sich Schwarz-Grün nach zähem Ringen am Ende auf ein ‚Mobilitätspaket‘ geeinigt hatte, hat dem beschleunigten Ausbau zugestimmt. Wenn die Behauptung der Grünen stimmen würde, dass man sich im Koalitionsausschuss auf Bundesebene auf den Ausbau der A23 ausdrücklich nicht geeinigt hätte, hätten die Grünen dazu ja wohl kaum eine Verhandlung mit der CDU geführt. Das wäre ja geradezu absurd. Die grüne Landesvorsitzende erklärte nach der schwarz-grünen Einigung, die Grünen hätten an dieser Stelle ‚in den sauren Apfel‘ beißen müssen. Nachdem Habeck den beschleunigten Ausbau der A23 dann nur wenige Tage später aus dem Gesetzentwurf hat streichen lassen, erklärte Anke Erdmann, dass man damit ‚natürlich gut leben‘ könne. Das glaube ich gern! Ich glaube aber nicht, dass sich die Grünen in Schleswig-Holstein mit Robert Habeck nicht abgestimmt haben und – wie wir alle – dann ebenfalls von seinem Veto überrascht wurden. Und ich merke an den Reaktionen der Kollegen der CDU, dass die das auch nicht glauben. Dieser Vorgang ist deshalb auch eine Bloßstellung des Ministerpräsidenten, der bei der A20 ja noch allen Ernstes versucht hatte, für Habecks Blockade Bundesverkehrsminister Wissing verantwortlich zu machen. Den Vorwurf, die FDP würde sich zu wenig für die beschleunigte Planung von Autobahnen einsetzen, erhebt die Nord-CDU übrigens sehr exklusiv! Es fehlt auch nicht an einer Lobby Schleswig-Holsteins innerhalb der Koalition auf Bundesebene. Das Problem ist hier der einflussreichste Vertreter der schleswig-holsteinischen Grünen, Robert Habeck, der mit seiner Blockade in Berlin Günthers Entscheidung für ein schwarz-grünes Bündnis zunehmend absurd erscheinen lässt. Daniel Günther sollte deshalb mit Robert Habeck dringend ein sehr ernstes Gespräch führen. Auf meine Kleine Anfrage, ob er dies denn zur A20 getan hätte, hat mir die Landesregierung geantwortet, dass er dem Bundeskanzler und dem Bundesverkehrsminister einen Brief geschrieben hätte. Mit Robert Habeck hat Daniel Günther also offenbar gar nicht gesprochen.

    Beim RND- bzw. KN-Talk hatte sich Minister Habeck in Sachen A20 übrigens halbwegs pragmatisch gezeigt: Es sei ein „‘Schildbürgerstreich‘, dass die A20 immer noch mitten in Bad Segeberg enden würde. Man solle sie doch bis zur A7 oder bis zur A23 weiterbauen. Ja, es ist ein Schildbürgerstreich, der zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger in Bad Segeberg geht und der in unserem Planungsrecht begründet liegt. Und nein, die A20 sollte nicht an der A7 oder an der A23 enden. Die A20 muss über die Elbe nach Niedersachsen führen, damit sie ihre volle Wirkung – vor allem für unsere Westküste, die derzeit große wirtschaftliche Chancen hat – auch erfüllen kann. Und da ist es tragisch, dass ausgerechnet der Bundeswirtschaftsminister dies bisher nicht erkannt hat. Diese schmerzhafte Lücke in unserer Infrastruktur muss endlich geschlossen werden. Man wird nämlich auch in Zukunft noch Straßen brauchen. Ich frage mich, was jetzt eigentlich aus der schwarz-grünen Koalitionseinigung geworden ist? Kommt das Schülerticket, das die Grünen offenbar als Kompensation für ihre Zustimmung zum beschleunigten Ausbau der A23 verhandelt haben, jetzt trotzdem? Minister Madsen sieht ein solches Ticket ja sehr kritisch. Und wenn ja, wie soll es ausgestaltet und wie soll es bezahlt werden?

    Schleswig-Holstein darf nicht weiter darunter leiden, dass der Ministerpräsident wegen seiner taktischen Koalitionsentscheidung in Berlin derart gehemmt auftreten muss. Wie man derzeit hört und liest, verhandelt der grüne Landesverkehrsminister aus NRW, Oliver Krischer, der zunächst auch nicht so begeistert von der Planungsbeschleunigung war, übrigens gerade mit dem Bund darüber, dass erst eins, dann zwei weitere Autobahnprojekte aus NRW in die Kategorien, die beschleunigt geplant werden sollen, neu aufgenommen werden sollen. Das finde ich hochinteressant. Ich bin der Meinung, man sollte den Grünen hier entgegenkommen: Die beiden von NRW gewünschten Projekte sollten zusätzlich aufgenommen und die Streichung der A23 zurückgenommen werden. Das wäre doch ein fairer Kompromiss."

     

    Sperrfrist Redebeginn!

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  • 10.05.2023

    Bernd Buchholz zu TOP 47A "Normenkontrollklage gegen Änderungen im Kommunalrecht"

    In seiner Rede zu TOP 47A (Stellungnahme im Verfahren vor dem Landesverfassungsgericht betr. Antrag auf einstweilige Anordnung; Az. LVerfG 3/23) erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    "In der Tat, man kann darüber streiten, ob es so richtig sinnvoll ist, dass in Verfahren, in denen Teile des Landtages über die Verfassungsgemäßheit von Mehrheitsbeschlüssen die Judikative anrufen, ob da der Landtag eigentlich eine Stellungnahme abgeben sollte. So richtig Sinn macht das aus meiner Sicht nicht. Aber bitte, das können Sie mit Mehrheit heute entscheiden. Es wäre Ihnen aber natürlich auch möglich gewesen, und das hätte mich dann schon auch bisschen gefreut, wenn Sie als CDU oder Grüne auch ihre Fraktionsmittel in Anspruch genommen hätten. Dann hätten Sie ja als Fraktion in diesem Verfahren eine Stellungnahme abgeben können. Dann hätten die Grünen auch ihre großartige Überzeugung von der Verfassungsgemäßheit dieses ganzen Gesetzespaketes ja durchaus mal unterstreichen können.

    Jetzt haben Sie heute Morgen im Innen- und Rechtsausschuss abgelehnt, keine Stellungnahme abzugeben, das ist Ihr gutes Recht, Sie können das mit Mehrheit so machen. Ich würde trotzdem darum bitten, dass wir in den zukünftigen Sitzungen des Innen- und Rechtsausschusses mal darüber reden, ob bei abstrakten Normenkontrollverfahren und bei Organstreitverfahren eigentlich tatsächlich für den Landtag Stellung genommen wird, oder ob es nicht sinnvoller ist, dass Fraktionen für sich Stellung nehmen sollen.

    In der Sache merkt man dem Kollegen Koch an, dass ihm wenige Tage vor der Kommunalwahl in Schleswig-Holstein ziemlich die Düse geht. Das kann man an dem ganzen Verhalten der letzten Tage ja feststellen. Da wird erst eine Sondersitzung ins Spiel gemacht. Der Landtag müsse ganz unbedingt jetzt noch zusammentreten, um eine Stellungnahme abzugeben, weil da ja irgendwie Ungemach droht. Ja, Ihnen droht in der Tat Ungemach. Denn das, was Sie hier Gesetzespaket im März beschlossen haben, droht im Wege der einstweiligen Anordnung wenige Tage vor der Kommunalwahl außer Kraft gesetzt zu werden. Und das mit gutem Grund. Und ich will an dieser Stelle einmal sagen: Sie selbst, Herr Koch, haben diese wunderbare Begründung ja in der ersten Lesung des Gesetzentwurfes hier schon zu Protokoll gegeben. Und sie ist Teil unseres Antragsschriftsatzes geworden und man kann Sie nur wirklich genüsslich zitieren: ‚ Das Verfassungsgericht in Brandenburg hat gesagt: Das könnt ihr nicht ins Gesetz reinschreiben, das ist Teil der kommunalen Selbstorganisation. Das muss vor Ort entschieden werden. Daran haben wir uns zuletzt orientiert und gesagt: So setzen wir es um, das kann vor Ort selber entschieden werden. Das ist Demokratie, die organisieren das für sich selbst. Daran haben wir uns orientiert.' (Quelle: Plenarprotokoll 20/12). Das Gegenteil haben Sie dann anschließend in der zweiten Lesung beschlossen und damit Ihre eigenen verfassungsrechtlichen Bedenken zum Gegenstand des Gesetzgebungsverfahrens gemacht. Was soll ein Landesverfassungsgericht vor diesem Hintergrund eigentlich anders entscheiden als zu sagen, das werden wir kurzfristig außer Kraft setzen.

    Nun dürfen wir also gespannt sein, was in den nächsten Tagen tatsächlich entschieden wird. Denn Sie sind ja auf einzelne Argumente in der Sache eingegangen, die zur Begründung der Verfassungswidrigkeit dieser Fraktionsstärkeregelung dienen und auf die kommt es aber im Verfahren der einstweiligen Anordnung überhaupt gar nicht an. Die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Gesetzes vorgetragen werden, können nämlich und müssen bei einem Verfahren der einstweiligen Anordnung grundsätzlich außer Betracht gelassen werden, es sei denn, dass der in der Hauptsache gestellte Antrag insgesamt unzulässig oder offensichtlich unbegründet ist. Wer mir erklärt, dass der Antrag, den wir gestellt haben, offensichtlich unbegründet oder unzulässig ist, der geht einen weiten Weg. Insoweit erwarte ich, lieber Herr Koch, dass wenige Tage vor der Kommunalwahl in Schleswig-Holstein, möglicherweise noch heute Morgen oder übermorgen ein Landesverfassungsgericht zunächst mal für Rechtssicherheit in diesem Land sorgen wird. Damit nämlich die Menschen wissen, unter welchen Bedingungen tatsächlich hinterher auch die Parlamente, die Kommunalvertretungen zusammengesetzt werden, die jetzt gewählt werden sollen. Und dafür wird es in der Abwägung gar nicht anders gehen können, als dass man sagt, wir behalten den gegenwärtigen Zustand zunächst mal bei, bis über die Hauptsachefrage entschieden worden ist. Und das ist auch gut so, denn Ihr Gesetz erzeugt in der Sache Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter erster und zweiter Klasse. Das wird in der Antragsschrift noch mal ganz deutlich gemacht. Gemeindevertreter, die in Ausschüssen mitarbeiten dürfen, die mit abstimmen dürfen und Gemeindevertreter, die das nicht dürfen. Dieses Zweiklassensystem in Gemeindevertretungen ist undemokratisch, wird von uns angegriffen und ich bin guten Mutes und überzeugt davon, dass dieses System keinen Bestand haben wird.“

     

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  • 10.05.2023

    Oliver Kumbartzky zu TOP 38 "Zustand der Ostsee ohne zusätzliche Einschränkungen verbessern, Munitionsbergung voranbringen"

    In seiner Rede zu TOP 38 (Zustand der Ostsee ohne zusätzliche Einschränkungen verbessern, Munitionsbergung voranbringen) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und umweltpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    "Intakte Meere sind für Biodiversität und Klimaschutz unabdingbar. Und selbstverständlich muss der Zustand der Ostsee weiter und in Zusammenarbeit mit den Anrainerstaaten verbessert werden. Es gibt bestehende Schutzgebiete in der Ostsee. Diese sind mit sinnvollen Maßnahmen und Projekten zu verbessern. Und auch das Thema Nährstoffeinträge muss ganzheitlich betrachtet und wissenschaftlich basiert angegangen werden.

    Und dann ist da das große Thema Munitionsaltlasten. Ich begrüße sehr, dass die Bundesregierung die Bergung von Munitionsaltlasten endlich entschieden voranbringen will. Um den Prozess zu beschleunigen, muss die Landesregierung sich noch intensiver dafür beim Bund einzubringen und einen Schwerpunkt auf das Thema Munitionsbergung zu legen.

    Was meiner Meinung nach nicht geht: pauschale Einschränkungen und Verbote. Und das führt mich zur Debatte um die Errichtung eines Nationalparks Ostsee – das grüne Lieblingsprojekt powered by CDU. 
    Gestern habe ich in den Kieler Nachrichten ein Interview dazu von der Kollegin Silke Backsen von den Grünen gelesen. Ich bin ihr sehr dankbar dafür, dass sie zumindest an einigen Stellen den Geist aus der Flasche lässt, von dem insbesondere die CDU-Kollegen immer wieder behaupten, es gäbe ihn gar nicht. Segeln, Surfen und Kiten stehen unter Generalverdacht, Fischerei und Angeln sei ‚ein großes Problem‘, Strände müssten in einem Nationalpark zeitweise geschlossen werden. Viel gravierender noch ist aber die Haltung der Grünen gegenüber den berechtigten Sorgen der Menschen vor Ort, die hier einmal mehr deutlich wird: Die Ausweisung eines Nationalparks sei mit ‚Befindlichkeitsstörungen‘ verbunden. Liebe Fraktion der Grünen, das, was Sie ‚Befindlichkeitsstörungen‘ nennen, sind für die Menschen Existenzängste! Nehmen Sie doch wenigstens bei diesem Thema einmal die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger ernst!

    Schon Start des so genannten Konsultationsprozesses ist total missglückt und ging für Minister Goldschmidt komplett nach hinten los. So beklagte sich beispielsweise der Unternehmensverband Ostholstein, gar nicht eingeladen worden zu sein. Wirtschaftsminister Madsen sagte dazu laut Lübecker Nachrichten vom 28.04.2023: ‚Ich war auch überrascht. Das ist völlig unabgesprochen und sehr ärgerlich.‘ Zur ausgewiesenen Fläche für den Nationalpark sagte er: ‚Das findet so selbstverständlich nicht statt.‘

    Es ist dasselbe Muster, das diese Koalition schon seit Beginn der Wahlperiode auszeichnet: Es ist überhaupt keine gemeinsame Idee, keine Linie erkennbar. So etwas passiert, wenn ein Koalitionsvertrag nur aus Prüfaufträgen besteht. Seit Monaten müssen die Bürgerinnen und Bürger mit ansehen, dass die Grünen ihre Extrempositionen markieren, die CDU anschließend relativiert und ihren Leuten erzählt, das werde alles nicht so weit kommen. Die Bevölkerung ist angesichts des Stimmen-Wirrwarrs hochgradig verunsichert. Normalerweise steht am Ende dieser Bocklos-Politik dann noch ein Hilferuf des Ministerpräsidenten in Richtung Berlin – das ist an dieser Stelle nicht möglich. Zumindest noch nicht. Aber die Grünen haben ja bereits angekündigt, die Ostsee-Fischerei ‚sozialverträglich einschränken‘ zu wollen – spätestens dann dürfen wir die finanziellen Forderungen der Landesregierung Richtung Brüssel und Berlin erwarten.

    Ich gehe davon aus, dass die fertigen Pläne und der Gesetzentwurf für den Nationalpark Ostsee im MEKUN in der Schublade liegen – das ist keine Politik zum Wohle des Landes und seiner Bürgerinnen und Bürger. Legen Sie die Karten auf den Tisch und erzählen Sie den Menschen, was Sie vorhaben und verstecken Sie sich nicht hinter einem so genannten Konsultationsprozess.

    Selbstverständlich – der Zustand der Ostsee muss weiter verbessert werden. Da werden wir uns in diesem Parlament alle einig sein. Aber das muss mit den Menschen und nicht gegen sie erfolgen. Pauschale Einschränkungen mit unkalkulierbaren Auswirkungen, beispielsweise auf den Tourismus, sind hier kontraproduktiv, wenn die Bevölkerung die Schutzmaßnahmen mittragen soll. Für uns ist es keine Option, ganze Küstenabschnitte für den Tourismus zu sperren.

    Ich habe es an anderer Stelle schon einmal gesagt: Die einzigen Profiteure eines Nationalparks wären die Firmen, die die zahlreichen Verbotsschilder produzieren. Und ein Nationalpark ist ein Einfallstor für europäische Überregulierung, wie wir jüngst wieder bei den Krabbenfischern gesehen haben.

    Mit unserem Antrag stellen wir heute klar, wer in diesem Parlament an welcher Seite steht."

     

    Sperrfrist Redebeginn!

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  • 10.05.2023

    Oliver Kumbartzky zu TOP 15 "Gesundheit schützen – nationaler Aktions- und Handlungsplan gegen PFAS"

    In seiner Rede zu TOP 15 (Gesundheit schützen - nationaler Aktions- und Handlungsplan gegen PFAS) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und umweltpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    "Eine deutliche Beschränkung der Verwendung von PFAS ist sinnvoll und richtig. 'Ewigkeitschemikalien', die uns schaden und in vielen Fällen vermeidbar sind, sollten bestenfalls in Zukunft gar nicht mehr produziert werden. Wenn wissenschaftliche Erkenntnisse zeigen, dass diese Chemikalien eine Bedrohung für die öffentliche Gesundheit darstellen, müssen wir unbedingt die notwendigen Schritte einleiten und dagegen vorgehen.

    Mit vier anderen EU-Ländern hat sich der Bund jetzt bereits schon auf den Weg gemacht, bei der europäischen Chemikalienagentur eine Beschränkung der Verwendung von PFAS zu erwirken. Der SSW will jetzt einen nationalen Aktionsplan. Das klingt nett, aber im Ergebnis bin ich da bei der Koalition: Wichtig ist, dass gemeinsam europaweit gehandelt wird, um ganzheitliche Lösungen zu finden, Wettbewerbsverzerrung und Verlagerung von Umweltschäden zu verhindern.

    Eine EU-weite Lösung ist zudem deutlich effektiver. Die Europäische Union hat bereits einige Schritte unternommen, um den Einsatz von PFAS zu regulieren. Zum Beispiel hat die EU im Jahr 2020 den Einsatz von PFAS in Papier- und Kartonverpackungen verboten. Das nun angestoßene REACH-Beschränkungsverfahren ist nun erstmal abzuwarten, ehe gegebenenfalls weitere nationale Maßnahmen zu ergreifen sind."

     

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  • 10.05.2023

    Oliver Kumbartzky zu TOP 13 u.a. "Dringlichkeitsantrag Gebäudeenergiegesetz"

    In seiner Rede zu TOP 13+31+43A (Berichtsantrag Stromverteilnetzplanung, Landesbürgschaften für kommunale Stadt- und Gemeindewerke sowie Dringlichkeitsantrag Gebäudeenergiegesetz ) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und energiepolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    "Ich danke Minister Tobias Goldschmidt für seinen Bericht zu unserem Dringlichkeitsantrag. Und vor allem danke ich dem Ministerpräsidenten dafür, dass er seinen Umweltminister zurückgepfiffen hat. Bei einem klaren Abseits wird gepfiffen. Und hier stand Tobias Goldschmidt sogar so weit im Abseits, dass nicht einmal ein Videobeweis nötig war.

    Dass die Landesregierung nun im Bundesrat dem eigenen Antrag nicht zustimmen wird, klingt nach einem Stück aus dem Tollhaus, scheint in der schwarz-grünen Liebesbeziehung aber ein normaler Vorgang zu sein. Was allerdings schwer verwundert, ist die Tatsache, dass der designierte CDU-Generalsekretär Lukas Kilian per Pressemitteilung verlauten ließ, dass die CDU nichts von den Bundesratsaktivitäten des MEKUN gewusst habe. Gibt es bei Schwarz-Grün keine Bundesratskoordinierung? Ich kann mir nicht vorstellen, dass die CDU von den Anträgen nichts wusste. Das können Sie vielleicht ihrer Parteibasis so verkaufen, aber uns nicht.

    Zur Sache lässt sich sagen, dass das Gebäudeenergiegesetz schon in seiner jetzigen Fassung für die Bürger nicht stemmbar wäre und dringend abgeändert werden muss. Wer den vorliegenden Gesetzentwurf dann noch verschärfen und vorziehen will, der ist wirklich weit weit weg von den Menschen. 
    Im weiteren parlamentarischen Verfahren muss nun alles dafür getan werden, das Gesetz realistisch und gangbar zu machen. Die FDP hat dazu einen klaren Beschluss auf dem jüngsten Bundesparteitag gefasst. Die Transformation der Energieversorgung in Deutschland hin zur Klimaneutralität ist uns Freien Demokraten wichtig. Sie muss aber bezahlbar bleiben und durch Anreize und Hilfen erreicht werden. Bevor der Staat den Bürgerinnen und Bürgern detaillierte Vorgaben für ihre Heizungskeller macht, muss er Erfolgsbedingungen einer klimafreundlichen technischen Infrastruktur schaffen. Städte und Gemeinden müssen in die Lage versetzt werden, jetzt schnell eine kommunale Wärmeplanung entwickeln zu können. Deswegen ist es auch grundsätzlich richtig, dass die Landesregierung Bürgschaften bereitstellen will. Zudem brauchen wir einen Gesamtplan für das breitflächige Hochfahren der Wasserstoffwirtschaft. Dieser muss jetzt ebenfalls schnell entwickelt werden. Und bevor der Bundeswirtschaftsminister den Menschen Wärmepumpen verordnet, muss das Netz deren Anschluss vertragen.

    Das bringt mich zum nächsten Thema, der Stromverteilnetzplanung. Der Strombedarf wird in den kommenden Jahren drastisch steigen. Wärmepumpen können gerade im Neubau eine sehr effiziente Heizungsform sein, allerdings wird ihr Ausbau in Deutschland schon heute durch den schleichenden Verteilnetzausbau limitiert. Der ganze Ausbau der Erneuerbaren Energien wird uns nichts bringen, wenn die Netze die notwendigen Lasten nicht von A nach B leiten. Es ist erschreckend zu lesen, dass ein großes Wohnungsunternehmen nach einer Offensive, mehr Wärmepumpen zu verbauen, diese aufgrund des zu schwachen Netzes nicht anschalten kann. Solche Meldungen bringen den Klimaschutz keinen Zentimeter voran.

    Wenn der Wunsch der Grünen in Erfüllung gehen würde und wir nur auf E-Mobilität setzen würden, hätte das noch weitere Auswirkungen auf den benötigten Netzausbau. Ein massiver Ausbau von Wärmepumpen durch ein Verbot des Einbaues neuer Öl- und Gasheizungen wird die Verteilnetze immens belasten. Dieser Punkt verbindet auch die beiden SPD-Anträge in gewisser Weise. Die Netze, die wir haben und für die unsere Bürger in Schleswig-Holstein bereits jetzt die höchsten Netzentgelte zahlen, sind nicht darauf ausgelegt, dass sich jeder eine Wärmepumpe einbaut. Die Reform der Netzentgelte, für die von allen Bundesländern nun gemeinsame Vorschläge erarbeitet werden, muss Minister Goldschmidt dringend voranbringen. Sonst bringt uns jeglicher Ausbau der Verteilnetze nur noch höhere Netzentgelte, die keiner mehr zahlen möchte bzw. zahlen kann.

    Der Ausbau der Verteilnetzwerke ist deswegen ein zentrales Thema für die Energieversorgung in Schleswig-Holstein. Eine flächendeckende Versorgung mit erneuerbaren Energien kann nur dann erreicht werden, wenn die Netze den Anforderungen an die Schwankungen der Einspeisung von erneuerbaren Energien gerecht werden können. Dafür braucht es eine kontinuierliche Modernisierung und Erweiterung der bestehenden Infrastruktur. Die seit Anfang dieses Jahres mögliche unbegrenzte Einspeisung von privaten PV-Anlagen ist ein wichtiger Faktor für die Energiewende. Dadurch wird allerdings zusätzlicher Strom in die Netze geleitet, die dann transportiert werden müssen. Die Bundesregierung hat die BNetzA und damit auch Tennet beauftragt, erstmals von einer größeren Menge an Strombedarf auszugehen und die Netze so zu planen. Von dieser Annahme wurde bislang gar nicht ausgegangen. 

    Beim Abschlussdatum des fertigen Ausbaus der Stromnetze gibt es allerdings ein weiteres Problem. Und zwar strebt die Bundesrepublik Klimaneutralität bis 2045 an und die Landesregierung will dieses Ziel bereits 2040 erreichen. Dadurch müssen die Netze hier bereits früher fertiggestellt werden. Zum Antrag der SPD-Fraktion: Nachdem die Landesbürgschaften verkündet wurden, bleibt als einzige Forderung des Antrags übrig, dass sich die Landesregierung dafür einsetzen soll, dass überall da, wo die kommunale Wärmeplanung ein Wärmenetz vorsieht, kein Verbot von Öl- und Gasheizungen greift. Das ist sinnvoll, damit nicht unnötigerweise Wärmepumpen gekauft und installiert werden, obwohl das Haus in naher Zukunft an ein Wärmenetz angeschlossen werden kann. Die Frage ist allerdings, inwieweit das möglich ist und ab wann diese Ausnahmeregelung greifen soll: Das Ampelsystem, welches Ministerpräsident Günther in der PK am Dienstag angesprochen hatte, wirft in diesem Zusammenhang die Frage auf, ab wann so eine Ausnahmereglung greifen könnte.

    Nicht alle Gemeinden können bereits jetzt sagen, ob ein Wärmenetz für das Quartier oder den Wohnort eine Lösung ist. Diese Ausgangssituation muss auch im weiteren Gesetzgebungsverfahren erörtert werden. Nur weil eine Gemeinde noch nicht aussagekräftige Pläne hat, darf den Bürgern dort kein teurer Wärmepumpenausbau aufgezwungen werden.

    Und das führt mich zurück an den Beginn meiner Rede: Das Gebäudeenergiegesetz muss deutlich verbessert werden. Der ursprüngliche Entwurf zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck steht exemplarisch für die falsche Klima- und Energiepolitik der Grünen: Dogmatische Vorfestlegungen auf einzelne Technologien, planwirtschaftliche Regelungswut bis ins Detail und ignorante Überforderung der Betroffenen. Eine solche Politik erzeugt unnötig hohe volkswirtschaftliche Kosten der CO2-Vermeidung und fehlende Akzeptanz bei den Menschen. So wird aus Deutschland kein Vorbild beim Klimaschutz, sondern ein abschreckendes Beispiel. Gut, dass Habeck und Goldschmidt zurückgepfiffen wurden."

     

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  • 10.05.2023

    Bernd Buchholz zu TOP 8 u.a. "Herausforderungen für den Wohnungsbau gemeinsam meistern"

    In seiner Rede zu TOP 8+11+24+28 (Schleswig-Holsteinisches Wohnraumschutzgesetz sowie "Junges Wohnen" in Schleswig-Holstein umsetzen, Herausforderungen für den Wohnungsbau gemeinsam meistern und EU-Gebäuderichtlinie sozial gerecht ausgestalten) erklärt der wohnungsbaupolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    "In der Tat: Die Wohnungsmarktsituation in Deutschland und in Schleswig-Holstein macht große Sorgen. Und ehrlich gesagt im Hinblick auf die Zukunft und auf die nächsten Jahre noch viel größere Sorgen, als wir sie aktuell schon sehen. Eines ist absehbar: Wir erleben einen drastischen Rückgang von Beantragungen von Baugenehmigungen für Projekte. Wir erleben, dass sich das Investieren in den Wohnungsmarkt nicht mehr lohnt, und dass man sich zurückzieht. Und das ist übrigens völlig unabhängig von der Frage, wer das tut, aber letztlich kann auch eine Kommune als Eigentümer von Wohnungen oder als Bauherr von Wohnungen es sich nicht leisten, dauerhaft defizitär zu arbeiten.

    Und da bin ich dem Kollegen Deckmann ganz dankbar, weil er an einer Stelle das gesagt hat, woran es tatsächlich liegt: Über die letzten Jahre haben wir alle in allen Parlamenten mit dafür gesorgt, dass die Standards für das Bauen in Deutschland immer weiter verteuert worden sind. Das ist, lieber Kollege Petersdotter, nicht der gierige Vermieter. Und auch die Nebenkosten sind nicht das Problem. Das Problem sind Standards, die wir immer weiter hochgesetzt haben und die dazu führen, dass ich heute eine ganz normale Wohnraumsituation für unter 16 Euro nicht mehr herstellen kann, wenn ich sie neu baue. Da suche ich mir andere Investitionsmöglichkeiten, wenn ich das Geld irgendwo investieren kann. Das ist die reale, ganz simple marktwirtschaftliche Situation, in der wir uns befinden.

    Die Konklusio daraus müsste dann sein, dass wir die Standards senken müssen. Und da schaue ich jetzt mal auf Sie alle. Sie haben nachher gleich eine der Möglichkeiten, wenn es um die Abwasserdichtheitsprüfung für Eigentümerinnen und Eigentümer geht. Eine völlig unsinnige Maßnahme, die einfach nur Geld kostet, können Sie locker sofort abschaffen. Eines dieser Standardthemen, lieber Kollege Petersdotter, ist auch leider aus meiner Sicht etwas fälschlich dargestellte EU-Gebäuderichtlinie, denn es geht in Wahrheit nicht darum, wieviel Prozent des Gebäudebestandes saniert werden muss, sondern innerhalb welchen Zeitraums zu welchen Standards. Und wenn ich das, was da im EU-Parlament beschlossen worden ist, umrechne auf das, was ich für ein Wohnungsbauunternehmen in Schleswig-Holstein annehme oder für so manchen Privathaushalt, dann sage ich Ihnen voraus: Wird das so umgesetzt, droht die Insolvenz oder die Privatinsolvenz. Es ist schlicht unrealistisch, was da aufgeschrieben worden ist. Und zwar technisch und wirtschaftlich unrealistisch, weil alles ökonomisch einfach nicht darstellbar ist für die Menschen, die das machen sollen und technisch auch gar nicht umsetzbar. Deshalb geht es bei der EU-Gebäuderichtlinie nicht darum, etwas sozialer zu gestalten. Diese EU-Gebäuderichtlinie muss, weil sie völlig irrational ist, komplett überarbeitet werden.

    Und deshalb unterscheiden wir uns dann eben auch in den Lösungen, die für das Problem am Wohnungsmarkt bestehen. Die Landesregierung will jetzt eine Landesentwicklungsgesellschaft einsetzen. Was soll diese Landesentwicklungsgesellschaft machen? Kann die für geringere Kosten als für 16 Euro pro Quadratmeter bauen? Wenn ja, warum? Kann sie nicht, im Gegenteil: Das ist ein zusätzlicher Verwaltungsapparat, den man aufbaut. Die kommunale Wohnungsbaugesellschaft kann es auch nicht anders. Das sind doch alles keine Lösungen, sondern die Lösungen liegen schlicht und ergreifend im Zusammenhang zwischen dem, was es kostet und was ich für Auflagen mache, und ob die Auflagen tatsächlich hochfahre oder absenke. Und da muss man dann eben sagen: Ja, der Klimaschutz ist ein wichtiges Thema, der Lärmschutz ist ein wichtiges Thema, all diese schützenswerten Themen sind ein wichtiges Thema und in Wahrheit führen sie natürlich zu Kosten. Und diese Kosten sorgen dafür, dass man sich das in bestimmten Bereichen schlicht nicht mehr leisten kann.

    Es ist der richtige Ansatz, zu diesem Zeitpunkt über die Förderung des sozialen Wohnungsbaus heranzugehen. Das macht die Bundesregierung mit 14,5 Milliarden Euro. Und das setzt auch jetzt die Landesregierung aus meiner Sicht in vorbildlicher Art und Weise um. Den Impuls zu nutzen, dass vielleicht der sozial geförderte Wohnungsbau ein wenig zum Treiber der Baukonjunktur werden könnte. Denn hier droht noch was ganz anderes, was zurzeit nicht beleuchtet wird: Wenn das Bauhauptgewerbe in Deutschland konjunkturell in den Knick geht, dann geht die Konjunktur insgesamt in die Delle. Das Bauhauptgewerbe hat uns in der Corona-Zeit gerettet, weil es neben den vielen anderen Bereichen der Volkswirtschaft, die wir haben, so stabil und mit Wachstum unterwegs war. Wenn jetzt der Einbruch des Bauhauptgewerbes droht, dann droht konjunkturell für Deutschland eine extrem schwierige Phase. Deshalb ist es richtig, mit sozialen Wohnraumförderungen anzusetzen. Ich sage es noch mal, wir sollten da nicht gegeneinander spielten. Die 14,5 Milliarden Euro in Berlin sind genauso richtig wie die Umsetzung hier auf diese Art und Weise. Und es richtig dann unter sozialen Gesichtspunkten die individuelle Förderung einzusteigen, damit diejenigen, die am wenigsten haben, sich diesen Wohnraum leisten könnte. Deshalb ist die Wohngelderhöhung goldrichtig gewesen und deshalb ist es auch der richtige Ansatz, hier individuell zu fördern und nicht mit der Gießkanne anzusetzen.

    Und es ist richtig, auch für die Studentinnen und Studenten etwas mehr zu tun und das gilt in diesem Bundesland vielleicht auch ganz besonders, denn die 17 Millionen Euro, die jetzt über das Programm 'Junges Wohnen' nach Schleswig-Holstein fließen können und die hier kofinanziert werden, bringen uns aus einer Situation, dass bei uns in Schleswig-Holstein theoretisch nur jeder 19. einen Anspruch auf einen studentischen Wohnheimplatz haben könnte. Im Bundesdurchschnitt ist das jeder 13. Das Wohnheimangebot für Studentinnen und Studenten in Schleswig-Holstein liegt bei 5,5 % und ist damit auf dem vorletzten Platz des bundesdeutschen Rankings. Ich würde mir wünschen, wenn auch da die Landesregierung nicht nur mit der Kofinanzierung der Bundesmittel, sondern auch mit anderen Mitteln etwas stärker hineingehen würde.

    Und dann sind wir bei den Bildern, die der Kollege Petersdotter gerade erzeugt hat und bei denen wir uns natürlich sofort alle versammeln und sagen: Wir kennen sie alle, die vergammelten Zimmer, die verschimmelten Bäder, die Duschkabinen, die kaputten Treppenhäuser und sagen alle 'Katastrophe, sowas darf man doch nicht zulassen. Die Verwahrlosung von Mietwohnungen muss dringend unterbunden werden.' Aber, Herr Petersdotter, das schreibt selbst die Landesregierung im Gesetzentwurf. Es handelt sich um durchaus gravierende, aber es handelt sich um Einzelfälle. Deshalb stellt sich doch die Frage: Ist eine solche staatlich regulierte Wohnraumbewirtschaftung tatsächlich notwendig und sinnvoll, wenn es darum geht, Einzelfälle zu behandeln. In jeder Legislaturperiode der letzten 20 Jahre haben entweder die Piraten oder der SSW und die SPD immer wieder Wohnraumbewirtschaftungsgesetze vorgelegt. Ich zitiere mal aus der Debatte des Jahres 2018 den leider jetzt nicht anwesenden Kollegen Peter Lehnert von der CDU-Fraktion: 'Ich halte einen Gesetzentwurf, der eine umfangreiche staatlich regulierte Wohnraumbewirtschaftung fordert, weder inhaltlich für zielführend noch für hilfreich, die komplexen Problemstellungen für unsere Wohnungsmärkte zu lösen. Eine nennenswerte Wohnungsverwahrlosung ist für mich nicht erkennbar. Auch weil Vermieter ein Interesse daran haben, dass ihre Wohnungen erhalten werden und dauerhaft vermietet werden können. Ein solches Gesetz würde nur viel zu viel Bürokratie verursachen und einen erheblichen zulässigen Verwaltungsaufwand schaffen.' Sie werden uns im Ausschuss diese völlig veränderte Situation, was die Wohnungsverwahrlosung angeht, aufzeigen müssen. Denn ehrlich gesagt, als Begründung dafür reicht mir das derzeit nicht.

    Lassen Sie mich zu einem letzten Punkt kommen und das ist das Zweckentfremdungsthema. Es ist in einer angespannten Wohnungsmarktsituation sicherlich richtig, dafür zu sorgen, dass Dinge, die für andere Zwecke geschaffen worden sind, nicht umgewidmet werden sollen. Trotzdem ist jede Zweckentfremdungssatzung ein erheblicher Eingriff in die Eigentumsgarantie des Grundgesetzes. Und der muss begründet sein und der muss wirklich gut begründet sein, denn wer Zweckentfremdung behauptet, der muss sagen, dass eine gewisse Notlage vorliegt. Deshalb warne ich davor, von dem Begriff einer angespannten Wohnungsmarktlage wegzukommen. Im Gegenteil, ich erwarte eigentlich, dass wir während der Ausschussberaterin zu einer klareren Definition kommen, wann denn Zweckentfremdung vorliegt, weil wir sonst zu relativ schnellen Darlegungen von Umwandlungsfragen kommen, die die Gemeinde in die Lage versetzen, Eigentumseingriffe zu machen, die sie in dieser Weise nicht machen dürften.

    Und lassen Sie mich einen letzten Hinweis geben. Insbesondere ein touristisches Land wie Schleswig-Holstein lebt von Ferienhäusern und Ferienwohnungen. Und wir alle wissen, dass der Bestandsschutz für diejenigen, die Ferienhäuser und Ferienwohnungen betreiben auch gerade bei solchen Zweckentfremdungssatzungen ein wichtiges Thema ist. Wer hat denn alles für seine Ferienwohnung eine Genehmigung als Ferienwohnung in diesem Land? Wir der Bestandsschutz tatsächlich gewährleistet? Das werden wir im Ausschuss zu besprechen haben. Denn diese Satzungen wären in der Lage, auch touristisch ein erhebliches Loch zu reißen.“

     

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  • 10.05.2023

    Bernd Buchholz zu TOP 18 "Abwasserdichtheitsprüfung nur in begründeten Verdachtsfällen"

    In seiner Rede zu TOP 18 (Abwasserdichtheitsprüfung nur in begründeten Verdachtsfällen) erklärt der wohnungsbaupolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    "Ich hatte es vorhin schon angekündigt: Sie haben jetzt die einmalige Möglichkeit, tatsächlich etwas für die Grundeigentümerin und Grundeigentümer und für die Entbürokratisierung in Schleswig-Holstein zu tun. Denn es geht um die Abwasserdichtheitsprüfung. Ein sprödes, ein sperriges Thema, das allerdings 1,3 Millionen Grundeigentümer und Grundeigentümerinnen in diesem Land betrifft und das in Paragraf 61 des Wasserhaushaltsgesetzes geregelt ist, wonach natürlich jeder, der eine Abwasseranlage betreibt, diese auch irgendwie zu überprüfen hat.

    Das es ja auch alles ganz schön und ganz richtig, aber muss man das nach starren Fristen machen und muss man dafür jedes Mal immer wieder Geld ausgeben? Man muss es nach unserer Überzeugung nicht. Denn, wie sagte schon das Ministerium selbst mal in einer Antwort auf eine Frage, die durch den Verband 'Haus und Grund' gestellt worden ist: Massive Schadensbilder, zum Beispiel durch Rohrbrüche, bilden im privaten Bereich die ganz große Ausnahme. Kann Abwasser nicht abgeleitet werden, zum Beispiel durch den Einbruch in die Leitungen, werden die Schäden durch die Eigentümer aufgrund der hohen eigenen Betroffenheit umgehend beseitigt. Dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen. Man hat ein eigenes Interesse, denn man will ja nicht auf einer verstopften Abwasserleitung sitzen. Deshalb wird man dafür sorgen, dass das Ganze auch ordentlich überprüft wird.

    Nun habe ich mit einer Kleinen Anfrage das Ministerium gefragt, wie es denn eigentlich mit diesen Überprüfungen ist und wir wissen jetzt, lieber Kollege Goldschmidt, aus Ihrer Antwort, dass das Ministerium gar nichts weiß, weil es gar nichts darüber erhebt, weil es gar keine Leute gibt, die das alles überprüfen und aufarbeiten können und dementsprechend haben anschließend alle gesagt: Dann schafft doch diese Prüfung ab. Das wäre ja auch folgerichtig. Die Behauptung ist nun im Umweltausschuss vom zuständigen Minister, das ginge nicht, das sei bundesgesetzlich vorgegeben. Und zwar, weil nach Paragraf 61 des Wasserhaushaltsgesetzes eine DIN-Norm in Bezug gesetzt wird. Da fragt sich der geneigte Leser, warum in Schleswig-Holstein nicht möglich ist, was in Nordrhein-Westfalen offensichtlich unproblematisch ist. Denn in Nordrhein-Westfalen hat es zu diesen Dichtigkeitsprüfungen eine Landesverordnung gegeben und über diese Landesverordnung, die übrigens explizit in Paragraf 61 Abs. 3 angeteasert wird, weil man in dieser Regelung dann auch ganz klar sagen kann, wie man es umsetzen will. Und man braucht nicht nur die DIN-Norm in Bezug setzen, sondern man kann sagen, dass die nur in Verdachtsfällen umgesetzt wird. Und genauso hat es der nordrhein-westfälische Landtag geregelt und damit, ohne gegen Bundesrecht zu verstoßen, eine Regelung geschaffen, die die Eigentümerinnen und Eigentümer im Land entlastet und die trotzdem nicht Gefahr läuft, das Abwasser und das Grundwasser in irgendeiner Form drastisch zu verunreinigen. Es ist eine Auflage, die man sinnigerweise schlicht und ergreifend anders verordnungstechnisch regeln kann. Meine herzliche Bitte ist: Reden wir doch nicht immer nur darüber, dass für diejenigen, die Eigentum in diesem Land besitzen, die Kosten nicht so hochgetrieben werden sollten, machen wir etwas Praktisches schaffen, wir die Abwasserdichtheitsprüfung nach festen Fristen ab und regeln sie nur noch im Verdachtsfall. Stimmen Sie dem Antrag der FDP zu.“

     

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  • 24.02.2017

    Anita Klahn: Die Begabtenförderung wird von Rot-Grün-Blau stiefmütterlich behandelt

    „Der erste MINT-Bericht ist lediglich eine Zusammenstellung verschiedener Initiativen. Eine echte Reflektion fehlt. So verwundert es auch nicht, dass die Präsidentin der Fachhochschule Lübeck zum Thema MINT erklärt: ‚Wir beobachten mit Sorge, dass die Schulbildung in Mathematik, Naturwissenschaften und Technik vernachlässigt wird. Gerade vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels in den MINT-Disziplinen gibt es hier erheblichen Nachholbedarf.’

     

    Das war zwei Tage nachdem die Landesregierung ihren Bericht vorgelegt hatte. Meine Fraktion fordert seit Jahren eine echte MINT-Offensive. Passiert ist nur leider nur wenig.

     

    Ein paar Fakten: Sie rühmen sich 60.000 Euro für den MINT-Bereich zur Verfügung gestellt zu haben. Sie verschweigen aber, dass sie genau diese Summe bei der Begabtenförderung gekürzt haben.

     

    Welchen Wert die MINT-Fächer für die Koalition haben, erkennt man am Haushalt: 500.000 Euro stehen für die Förderung von Regional- und Minderheitensprachen an Kitas bereit.

     

    Plattdeutsch in Kindergärten ist ihnen mehr als achtmal so viel wert als die MINT-Förderung.

     

    Es gab eine große Ankündigung von Ministerpräsident Albig im Jahre 2014: Die Landesregierung wolle das MINT-Lehramt an der Uni in Flensburg stärken.

     

    Ergebnis: Flensburg bekam einen weiteren Studiengang, den man wirklich nicht dem MINT-Bereich zurechnen kann und den es in ähnlicher Form schon in Sonderburg gibt. Null Komma Null Gewinn für MINT.

     

    Und noch ein Faktencheck: 20 MINT-freundliche Schulen bei fast 800 Schulen im Land. Müssten nicht  alle unsere Schulen ‚MINT-freundlich’ sein?

     

    Die technischen Berufe bieten doch unseren jungen Menschen eine Perspektive, weltweit, und diese Landesregierung verschenkt Potentiale.

     

    Und noch ein ganz gravierender Systemfehler: Mathematik wird in der Grundschule am häufigsten fachfremd unterrichtet. Studien belegen, dass sich Defizite aus der Grundschule durch die ganze Schullaufbahn ziehen können.

     

    Was muss geschehen?

     

    Erstens: Der fachfremde Unterricht muss beendet werden. Zweitens: Das Fach ‚NaWi’ ist praxisuntauglich. Chemie, Physik, Biologie und Informatik müssen von Fachlehrern unterrichtet werden. Drittens: Wir brauchen mehr Fachlehrer.

     

    Lösung: Grundschullehrkräfte sollten als eines der zu studierenden Fächer Deutsch oder Mathematik wählen müssen.

     

    Grundschullehrkräfte werden ihrer Ausbildung entsprechend mit A 13 besoldet, wir brauchen attraktive Stellenangebote für MINT-Lehrkräfte und zusätzliche Ausbildungskapazitäten in den berufsbildenden Schulen für technische Berufe. In den Bereichen Elektro- und Maschinenbautechnik kann der Lehrermangel über eine Erweiterung von Studienmöglichkeiten an den Fachhochschulen entschärft werden.

     

    Auch der Bericht zur Begabtenförderung ist mehr als dünn.

     

    Erfreulich ist, dass der Bericht noch einmal zeigt, was Dr. Klug als Bildungsminister alles in der Begabtenförderung angeschoben hat. So wurden die SHiB-Schulen von uns eingeführt, damit die Begabtenförderung möglichst breit in der Unterrichtskultur aller Schulen verankert wird und entsprechende Kompetenzzentren aufgebaut werden. Der Bericht zeigt aber deutlich, dass seit 2012 da nicht mehr viel gelaufen ist.

     

    Die ganze Begabtenförderung wird von Rot-Grün-Blau stiefmütterlich behandelt, weil es wohl nicht in das eigene bildungspolitische Konzept passt. Anstatt eigene Initiativen anzustoßen, hat die Koalition lieber den Titel zur Begabungsförderung um ein Drittel abgeschmolzen. Ersatzschulen und Begabungsförderung sind die einzigen Zuschusstitel, die sie im Bildungsbereich ordentlich zusammengestrichen haben.

     

    Auch zu der gemeinsamen Bund-Länder-Initiative zur Förderung leistungsstarker Schüler ist mir nicht bekannt, dass Ministerin Ernst irgendetwas im November letzten Jahres gesagt hätte. Man macht halt mit, weil man muss, aber wirklich wollen tut man das nicht, was die KMK beschlossen hat.

     

    Das sind keine guten Voraussetzungen für die Begabungsförderung in Schleswig-Holstein.

     

    Wir wollen, dass jedes Kind die bestmögliche Förderung bekommt. Eine Stärkung der Begabungsförderung wäre das richtige Signal und nicht schon wieder ein Runder Tisch.

     

    Der CDU-Antrag ist von unserer Seite aus zustimmungsfähig.“

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  • 11.05.2023

    Annabell Krämer zu TOP 2 "Gesetz zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern bei der Besetzung von Geschäftsführungs- und Aufsichtsorganen von Landesunternehmen"

    In ihrer Rede zu TOP 2 (Gesetz zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern bei der Besetzung von Geschäftsführungs- und Aufsichtsorganen von Landesunternehmen und -beteiligungen sowie von Verwaltungsräten der öffentlich-rechtlichen Sparkassen) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und gleichstellungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    "Liebe Mitglieder der Koalitionsfraktion: Ihr Gesetzesentwurf ist verfassungsrechtlich bedenklich, handwerklicher Murks und erweist dem Ziel der Gleichberechtigung von Frauen einen Bärendienst. die erste Lesung ohne Aussprache im Landtag, die uns zugestandene Frist zur Benennung von Anzuhörenden betrug sechs Stunden, die Anhörung erfolgte bereits eine Woche später. Werte Koalition, ein anständiges Gesetzgebungsverfahren sieht anders aus.

    Fangen wir an mit dem Status Quo: §4 Absatz 2 unseres bestehenden Gleichstellungsgesetzes regelt Stellenbesetzungen im öffentlichen Dienst abschließend und richtig. Bei der Einstellung sind Frauen bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig zu berücksichtigen, sofern sie in der entsprechenden Fallgruppe unterrepräsentiert sind. Hier wird der Bestenauslese entsprochen. Es besteht kein Handlungsbedarf, aber Schwarz-Grün möchte keine Gleichberechtigung, sondern Gleichstellung um jeden Preis. Geschäftsführungsorgane von Landesunternehmen sollen zukünftig paritätisch besetzt werden. Erreicht werden soll dieses dadurch, dass gemäß § 4 Absatz 1 des Entwurfes auf die gleiche Anzahl von männlichen und weiblichen Personen im Bewerbungsverfahren hingewirkt werden soll. Nicht nur, dass es verfassungsrechtlich mehr als bedenklich ist – das verhindert übrigens auch nicht der Verweis darauf, dass das Grundgesetz weiterhin seine Gültigkeit behält – es führt auch zu kuriosen Absurditäten. Sollte in einem bisher überwiegend männlich besetzten Vorstand ein Posten nachzubesetzen sein, muss bei Überhang an weiblichen Kandidaten dafür gesorgt werden, dass auch gleich viele männliche Kandidaten für das Auswahlverfahren angeworben werden. Und das, obwohl die Stelle grundsätzlich mit einer Frau besetzt werden soll. Da bei Bewerberüberhang eines Geschlechts niemand im Verfahren ausgeschlossen werden darf, müsse durch 'persönliche Ansprache' oder dem zusätzlichen Einsatz von Headhuntern dafür gesorgt werden, dass sich ein paritätischer Bewerberkreis ergibt. Das erinnert ein wenig an grüne Parteitage, bei denen männliche Mitglieder nur dann ein Rederecht haben, wenn sich auch weibliche Mitglieder zu Wort melden. Nur in Ausnahmesituationen dürfen Verträge mit kompetenten und bewährten Geschäftsführungsorganen oder Vorständen in Zukunft verlängert werden, wenn die auferlegte Parität diesem entgegensteht. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt, dass erst der Vertrag mit dem geschätzten männlichen Vorstandsvorsitzenden des UKSH verlängert wurde, bevor dieses Gesetz im Eiltempo durch das Parlament gewinkt wird, obwohl es bereits seit 1,5 Jahren fertig in der Schublade der Finanzministerin liegt. 

    Warum ist dieses Gesetz ein Bärendienst für die Gleichberechtigung von uns Frauen? Nur in Ausnahmegründen darf der nächste Geschäftsführer des Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr – der Ende des Jahres benannt werden muss – ein Mann sein, da dieses Geschäftsführungsorgan alternierend besetzt werden soll. Wie, glauben Sie, wirkt sich dieses auf die Akzeptanz einer zukünftigen weiblichen Geschäftsführerin aus?  Da kann die neue Geschäftsführerin noch so kompetent und fachlich geeignet sein, sie wird trotzdem immer mit dem Stigma der 'Quotenfrau' konfrontiert sein. Komplett von der Bestenauslese verabschiedet man sich mit der Besetzung der Aufsichtsorgane. Dort muss zwingend eine paritätische Besetzung erfolgen. Fachliche Eignung spielt somit zukünftig keine Rolle mehr. Fortbildungen sollen tatsächlich jahrelange berufliche Expertise ersetzen. Mit diesem Gesetz schlägt Parität die Qualität von Aufsichtsorganen.

    Die vernichtende Kritik an der den geplanten Gesetzesänderungen zum Sparkassengesetz hat zumindest dazu geführt, dass konkurrierende Gesetzgebung reduziert wurde. Für die verpflichtende paritätische Besetzung des Verwaltungsrats gibt es eine Übergangsfrist bis 2028. Dann schlägt auch hier eine starre Quote die demokratische Legitimation. Wie urteilte doch das Thüringer Landesverfassungsgericht? 'Die Freiheit der Wahl verlangt, dass Wahlen nicht durch Zwang und Druck von staatlicher Seite beeinflusst werden und dass der Prozess der Willensbildung des Volkes 'staatsfrei' verläuft. Das Paritätsgesetz schränkt hingegen die Freiheit der Wählerinnen und Wähler ein.' Nichts anderes geschieht jedoch, wenn 'Hinterzimmerpolitik' zukünftig erforderlich wird, um eine gesetzeskonforme Geschäftsorganisation der Sparkassen sicherzustellen."

     

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  • 11.05.2023

    Bernd Buchholz und Lars Harms zur Entscheidung des Landesverfassungsgerichts im einstweiligen Verfahren

    Zur Entscheidung des Landesverfassungsgerichts Schleswig-Holstein, den von den Fraktionen von FDP und SSW gestellten Antrag auf einstweilige Anordnung abzulehnen, erklären die Fraktionen wie folgt: 

    Bernd Buchholz, kommunal- und rechtspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion: 

    "Der Beschluss des Landesverfassungsgerichts überrascht uns, denn wir sehen - unabhängig vom Ausgang des Hauptsacheverfahrens - deutlich mehr Nachteile, wenn die Regelungen zur Fraktionsgröße zunächst in Kraft träten und dann gegebenenfalls wieder aufgehoben werden müssten. Ich hätte mir gewünscht, dass für die kommunalpolitische Arbeit vor Ort Rechtssicherheit geschaffen werden würde. Nach Vorlage der Begründung des Beschlusses werden wir über die Einlegung eines Widerspruchs entscheiden.

    Das Gericht trifft mit seiner Entscheidung im einstweiligen Verfahren noch keine Aussage über die beklagten Themen im Hauptsacheverfahren. Wir sind nach wie vor davon überzeugt, dass das Gesetz von Schwarz-Grün insbesondere bei der Hochsetzung der Fraktionsgrößen als auch bei den Bürgerbegehren erhebliche Mängel aufweist."

     

    Lars Harms, Vorsitzender der SSW-Fraktion: 

    "Das Landesverfassungsgericht schätzt die Auswirkungen einer möglicherweise rechtswidrigen Zusammensetzung von Ausschüssen offensichtlich als nicht so gravierend ein. Sollten Beschlüsse, die trotz zunächst unklarer Rechtslage entstehen, demzufolge dennoch ihre Gültigkeit behalten, würde das den Kommunen immerhin Rechtsicherheit bieten. 

    Gleichwohl ist in der Hauptsache noch nicht entschieden worden. Ob also die neuen Regelungen rechtswidrig sind, ist weiterhin offen. Den Minderheiten wird trotz des Schutzes aus Artikel 6 unserer Landesverfassung die Mitwirkung in den Ausschüssen erschwert, das ist Fakt. Und deshalb halten wir die Neuregelungen weiterhin für verfassungswidrig.“

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  • 11.05.2023

    Christopher Vogt zu TOP 17 "Rolle der Finanzbehörden bei der Entrechtung, Ausbeutung und Deportation von Jüdinnen und Juden, von Sintize und Sinti sowie Romnja und Roma lückenlos aufklären"

    In seiner Rede zu TOP 17 (Rolle der Finanzbehörden bei der Entrechtung, Ausbeutung und Deportation von Jüdinnen und Juden, von Sintize und Sinti sowie Romnja und Roma lückenlos aufklären) erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    "Wir möchten – in gewisser Weise nach Hamburger Vorbild – auch in Schleswig-Holstein die Rolle der Finanzverwaltung bei der Entrechtung, Ausbeutung und Deportation von Juden sowie Sinti und Roma während der Nazi-Zeit umfassend aufklären, denn vor der physischen Vernichtung erfolgte in der Regel die finanzielle durch den NS-Staat. Ich möchte mich – auch im Namen meiner Fraktion – dafür bedanken, dass wir zu diesem wichtigen Thema nun einen interfraktionellen Antrag stellen, den wir dann nachher sicherlich einstimmig beschließen werden. Es ist ein klares und wichtiges Signal, dass es der Landtag mit der Aufarbeitung der NS-Verbrechen nach wie vor sehr ernst meint.

    Diese Aufarbeitung ist nach über 78 Jahren – gerade auch in Schleswig-Holstein, das ja leider eine braune Hochburg war – immer noch nicht abgeschlossen. Und es gibt mittlerweile auch kaum noch Zeitzeugen, die selbst von dem Unrecht berichten und uns alle entsprechend mahnen können. Die Verbrechen an der Menschlichkeit, die durch das NS-Regime und den damaligen Staatsapparat begangen wurden, sind sicherlich zu groß gewesen, als dass eine Aufarbeitung jemals vollständig abgeschlossen sein könnte. Doch wir sehen es als die Pflicht unserer Generation an, dabei nicht nachzulassen und auch die Verbrechen, die durch die Verwaltung begangen wurden, noch stärker aufzuarbeiten. Gerade die Rolle der Finanzverwaltung bei der systematischen Entrechtung, Ausbeutung und Deportation von Juden sowie Sinti und Roma ist in Schleswig-Holstein bisher nicht wirklich oder zumindest nur lückenhaft aufgearbeitet worden. Dies sollten und wollen wir jetzt ändern. Das sind wir den Opfern und ihren Angehörigen schuldig. Und mit der Durchführung eines Forschungsprojektes schaffen wir auch den nötigen öffentlichen Raum und dadurch ein noch größeres Bewusstsein in der Bevölkerung. Aber auch innerhalb der Verwaltung kann das Bewusstsein über die eigene Vergangenheit für das Thema noch stärker sensibilisieren. Denn die Entmenschlichung und Perversion des NS-Regimes zeigt sich auch im Zusammenspiel von Steuergesetzgebung und Finanzverwaltung.

    Die NS-Ideologie fand dabei schon 1934 im Rahmen des ‚Steueranpassungsgesetzes‘ ihren direkten Weg in die Steuergesetzgebung. In § 1 Absatz 1 dieses Gesetzes hieß es: ‚Die Steuergesetze sind nach nationalsozialistischer Weltanschauung auszulegen‘. So nutzte das NS-Regime zuerst die schon bestehende Steuergesetzgebung, um unter anderem über die Reichsfluchtsteuer – ein Relikt aus der Weimarer Republik – schon bei bloßem Verdacht auf eine Ausreiseabsicht das Vermögen der Betroffenen zu besteuern. Der den Finanzämtern ansonsten zugestandene Ermessensspielraum wurde bei ‚der Volksgemeinschaft nicht Zugehörigen‘ – so nannten die Nationalsozialisten unter anderem die Menschen jüdischen Glaubsens – nicht angewandt. Die Nationalsozialisten definierten aber auch Gemeinnützigkeit um, um diese an ihr Weltbild anzupassen. Gemeinnützig war fortan nur noch, was dem ‚Wohl der deutschen Volkgemeinschaft auf materiellem oder geistlichem Gebiet nutzt‘, wie es formuliert wurde. Die Folge daraus war unter anderem, dass Spenden an jüdische Vereine von da an schenkungssteuerpflichtig waren. Dies haben unter anderem die Finanzbehörden in Berlin genutzt, um jüdische Vereine und gemeinnützige Organisationen systematisch unter massiven Druck zu setzen. Die daraus resultierenden Steuernachforderungen führten schlussendlich häufig zur Zahlungsunfähigkeit der Vereine und Verbände.

    Die vollständige, systematische Ausplünderung der jüdischen Bevölkerung begann mit der Einführung der sogenannten ‚Judenvermögensabgabe‘. Durch die ‚Verordnung über Sühneleistung der Juden deutscher Staatsangehörigkeit‘ wurden insgesamt 25 Prozent des Vermögens der jüdischen Bürgerinnen und Bürger durch unsere Finanzverwaltung eingezogen. Mit dem Beginn der flächendeckenden Deportation im Oktober 1941 begann die vollständige Enteignung des Vermögens. Denn wer sich im Ausland aufhielt, verlor nach November 1941 die deutsche Staatsangehörigkeit und das Vermögen dieser Menschen wurde zum Staatseigentum. Dies zeigt, mit welcher perfiden Präzision die Nationalsozialisten die Menschenwürde angriffen. Menschen, für die Deutschland seit zig Generationen Heimat war und die Teil der Gesellschaft waren, wurden zunächst enteignet, dann deportiert und letztendlich kaltblütig ermordet. Auch Menschen, die aus dem Deutschen Reich fliehen konnten, wurden meistens vollständig enteignet. Ihr Vermögen wurde durch die Finanzbehörden systematisch liquidiert. Die Besitztümer der Deportierten wurden oft noch in ihren Häusern bzw. Wohnungen durch Mitarbeiter der Finanzbehörden versteigert. Viele Mitarbeiter bereicherten sich aber auch selbst am Leid der Opfer. So wurden enteignete Gegenstände zum Beispiel für die eigene Büroausstattung genutzt, oder es wurde versucht, die dann leerstehende Wohnung für sich selbst zu sichern.

    Diese Beispiele zeigen, wie tief die NS-Ideologie in der Finanzverwaltung verwurzelt war. Schleswig-Holstein war da mit sehr großer Wahrscheinlichkeit keine Ausnahme. Doch dies umfassend unter wissenschaftlichen Gesichtspunkten aufzuklären, sollte jetzt unser gemeinsames Ziel sein. Wir haben uns ja nun darauf verständigt, dass sich das Finanzministerium um diese wissenschaftliche Aufarbeitung kümmern soll. Über das Budget, die Vergabe und den Zeitplan sollte sich das Finanzministerium dann aber demnächst mit den Fraktionen abstimmen. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag!"

     

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  • 11.05.2023

    Bernd Buchholz zu TOP 51 "Strategie zur Entwicklung der Landesstraßen in Schleswig-Holstein 2023-2035"

    In seiner Rede zu TOP 51 (Strategie zur Entwicklung der Landesstraßen in Schleswig-Holstein 2023-2035) erklärt der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    "Es gibt heute in der Tat eine gute und eine schlechte Botschaft. Die gute Botschaft ist, dass diese Landesregierung an der ursprünglichen Landesstraßenstrategie, die wir vor vier, fünf Jahren erstellt haben, festhält und auf Basis der dortigen Eckpunkte weiter versucht, den Sanierungsstau abzubauen. Mit der Strategie gibt es das erste Mal eine wirkliche Strategie zur Sanierung der Landesstraßen. Davor hat Reinhard Meyer nach dem Prinzip der Springprozession agiert: Mal machte man hier was, mal machte man dort was drauf. Und alles war in der Tat abhängig von der Haushaltslage. Eine wirkliche Strategie aufzusetzen, war deshalb in der letzten Wahlperiode eine wichtige Entscheidung. Man soll sich ja nicht selbst auf die Schulter klopfen, aber ich bin einigermaßen stolz darauf, erstens diese Strategie entwickelt zu haben. Und zweitens, dass wir sie auch so erfüllt haben, dass sie umgesetzt worden ist. Und ich danke den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des LBV, die wirklich hart an der Umsetzung gearbeitet haben.

    Es gibt aber auch eine schlechte Nachricht, insbesondere für die Finanzministerin Monika Heinold und die jetzige Landesregierung. Wenn Sie die Mittel für die Landesstraßenstrategie in den nächsten Jahren nicht dynamisieren, werden Sie die eigentlichen Ziele der Strategie niemals erreichen. Das ist die Erkenntnis aus dem Bericht, den Sie selbst vorgelegt haben. Denn in Wahrheit haben Sie die Ziele der Strategie angepasst – und zwar nach unten. Das ursprüngliche Ziel der Landesstraßenstrategie war, im Jahr 2030 80 Prozent der Landesstraßen in einem guten oder sehr guten Zustand zu haben. Das Ziel, das jetzt in der Landesstraßenstrategie drinsteht, dass man im Jahre 2035 bis 2038 etwa 60 Prozent in diesem Gebrauchszustand haben möchte, das ist eine deutliche Absenkung, was theoretisch auch noch okay ist. Aber wenn auch das nicht gelingt, dann kann es passieren, dass mehr als 50 Prozent der Straßen in einem schlechten Zustand sein werden und Sie wissen das. Wir haben dann vom Erhaltungsaufwand einen massiv höheren Bedarf, als wir es in der Vergangenheit gehabt haben. Deshalb bleibt Ihnen aus meiner Sicht, wenn man die Ziele der Strategie ernsthaft irgendwann erreichen will, gar nichts anderes übrig, als jedes Jahr zehn Millionen Euro mehr in den Topf zu geben, von 90 auf 100 Millionen, von 110 auf 110, dann von 110 auf 120. Das ist auch nichts, was das Land überfordert. Sondern das ist etwas, was angesichts der Baukostenentwicklung geradezu logisch ist – unabhängig von den anderen limitierenden Faktoren, die es natürlich auch gibt. Und da haben wir in den letzten Jahren ja blöderweise feststellen müssen, dass die Straßen leider in einem schlechteren Erhaltungszustand waren, als wir es gutachterlich vorher angenommen haben. Sonst hätten wir die 800 bis 900 Kilometer geschafft. Aber wir haben deshalb nur 550 Kilometer knapp irgendwie geschafft.

    Dieses Delta, das liegt in der Tat am Zustand der Straßen. Den kann man nicht einfach verändern. Den kann man nur durch Sanierungsmaßnahmen verändern. Das Geld, das man einsetzt, kann man hingegen verändern. Und die Personalkapazitäten, die muss man verändern. Denn in der Tat sind wir derzeit in der Situation, dass wir seit Jahren einen nicht besetzten Stellenbereich von immer so 70 bis 80 Stellen haben. Und das wächst auf. Das sind jetzt 90, und wenn es im nächsten Jahr hundert sind und wenn dann die Altersabgänge beim LBV noch weiter zunehmen, dann ist bald überhaupt keiner mehr da, der noch etwas umsetzen kann.

    Deshalb ist die Anstrengung an dieser Stelle wichtig und erforderlich, beim LBV nicht nur die Fachabiturjahrgänge anzupacken und zu sagen, wir haben da Ingenieursausbildungen gemacht, sondern mit deutlich stärkerem Einsatz auch dafür zu sorgen, dass Menschen dort hingehen. Das werden Sie nur schaffen, wenn Sie attraktive Bedingungen schaffen, gegebenenfalls auch in ausgelagerten Gesellschaften. Die DEGES ist ein Beispiel dafür, wie man Menschen auch zu anderen Konditionen in bestimmte Bereiche bekommt, damit das tatsächlich gemacht wird. Alles in allem sage ich, wir waren in der Vergangenheit auf einem guten Weg und wir können auf einem guten Weg bleiben. Aber Sie sind jetzt in der Verantwortung, die Weichen so zu stellen, dass der Weg auch weiter gut begehbar ist. Einfach nur das fortzusetzen, was in der Vergangenheit war, wird zur Erreichung der Ziele nicht ausreichen. Deshalb erwarte ich Anstrengungen, damit das eigentliche Ziel, dass wir 70, 80 Prozent unserer Landesstraßen tatsächlich mal in einen guten oder sehr guten Erhaltungszustand bringen, auch erreicht wird.“

     

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  • 11.05.2023

    Annabell Krämer zu TOP 35 "Klares Zeichen für mehr Eigentum: Den Bund bei der Flexibilisierung der Grunderwerbsteuer unterstützen"

    In ihrer Rede zu TOP 35 (Klares Zeichen für mehr Eigentum: Den Bund bei der Flexibilisierung der Grunderwerbsteuer unterstützen) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    "Der Kern der sozialen Marktwirtschaft ist das Aufstiegsversprechen. Für viele, gerade auch junge Menschen, ist der persönliche Aufstieg dabei zentral mit dem Traum der eigenen 'vier Wände' verbunden. Doch dieser Traum ist für viele Bürgerinnen und Bürger bis tief in die Mitte unserer Gesellschaft in weite Ferne gerückt. Denn gerade einmal 49 Prozent besitzen in Deutschland Eigentum. Bei Haushalten mit weniger als 60 Prozent des Medianeinkommens liegt die Eigentumsquote sogar nur bei 31 Prozent. Damit liegen wir im europäischen Vergleich auf einem der letzten Plätze. Das kann doch nun wirklich nicht unser Anspruch sein. Rumänien zum Beispiel hat eine Eigentumsquote von 90 Prozent.

    Schaut man sich dann noch die Preisdynamik auf dem Immobilienmarkt an, stellt man fest: Seit 2017 sind die Quadratmeterpreise für Immobilien in Schleswig-Holstein im Mittel um über 50 Prozent gestiegen. Hinzu kommt dann noch, dass das Land hier kräftig mitverdient. Mit einer Grunderwerbsteuer in Höhe von 6,5 Prozent sind wir zumindest hier einmal Tabellenführer und nicht wie bei der Bildung auf einem Abstiegsplatz. Umgekehrt wäre es mir nun wirklich lieber!

    Man muss nun wirklich kein Finanzexperte sein, um festzustellen, dass das Land in der Vergangenheit von der Preisentwicklung massiv profitiert hat. Das gestiegene Zinsumfeld kommt beim Eigentumserwerb erschwerend dazu und macht es für viele junge Familien zu einer finanziellen, oft nicht mehr zu bewältigenden Belastungsprobe. Damit aber die Verwirklichung des Traums vom selbstgenutzten Eigentum, gerade für junge Familien, wieder realistischer wird, haben sich die Ampel-Koalitionäre im Bund gemeinsam darauf verständigt, die Grunderwerbsteuer zu flexibilisieren. Den Ländern soll dabei ermöglicht werden, einen ermäßigten Steuersatz einzuführen. Dieser Steuersatz kann dann unter länderspezifischen Kriterien wie zum Beispiel einer Selbstnutzung gewährt werden. Damit würde den Ländern eine einfache, auf regionale Unterschiede eingehende und bürokratiearme Möglichkeit an die Hand gegeben, seinen Bürgern den Eigentumserwerb zu erleichtern.

    Neueste Studien zeigen darüber hinaus, dass ein reduzierter Grunderwerbsteuersatz sogar die Bautätigkeit ankurbeln würden, die wegen der Zinswende bekanntermaßen erheblich ins Stocken geraten ist. Auch hiervon würde der Landeshaushalt massiv profitieren. Leider wollen einige Protagonisten nicht verstehen, dass die Höhe der Steuereinnahmen nicht nur vom Steuersatz abhängig ist, sondern ein Ertrag immer das Produkt von Preis mal Menge ist.

    Leider hat die schwarz-grüne GroKo schon im Vorwege entschieden, eine potentielle Länderöffnungsklausel nicht nutzen zu wollen. Dabei stand noch im CDU-Landtagswahlprogramm : 'Wir wollen [...] Schleswig-Holsteiner beim Ersterwerb einer eigengenutzten Wohnimmobilie komplett von der Grunderwerbsteuer befreien'. Stattdessen haben die Koalitionsfraktionen sich für den Trostpreis einer bürokratischen nur einem kleinen Anteil der Bevölkerung zustehenden geringen Eigenheimzulage entschieden. Eine vollständige Befreiung sieht anders aus. Setzen wir also zusammen ein klares Zeichen für mehr Eigentum im Land und zeigen unsere Unterstützung für dieses wichtige finanzpolitisches Entlastungsvorhaben des Bundes. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag."

     

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  • 11.05.2023

    Christopher Vogt zu TOP 9 u.a. "Änderung des Schulgesetzes"

    In seiner Rede zu TOP 9+23+36 (Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes sowie Senkung von Bildungskosten und PerspektivSchul-Programm weiterentwickeln) erklärt der Vorsitzende und bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    "Nicht erst durch die Inflation ist die Frage nach der Bezahlbarkeit des Alltags für viele Familien ein großes Thema und vielfach auch wirklich ein Problem. Deshalb brauchen wir auch bei den schulischen Kosten angemessene Lösungen.

    Es ist meines Erachtens zum Beispiel eine staatliche Aufgabe, ein geeignetes digitales Endgerät für den Unterricht bereit zu stellen, da hierfür ja besonders hohe Kosten anfallen, die viele Familien nicht mal eben so stemmen können. Der Digitalpakt war da leider auch nicht immer hilfreich. Er ist vor allem viel zu kompliziert konzipiert, was die Endgeräte betrifft. Hier müssen bei der nächsten Runde dringend Vereinfachungen her. Die Digitalisierung der Bildung sollte unbedingt dazu beitragen, für mehr Chancengerechtigkeit zu sorgen und nicht für weniger!

    Allerdings glaube ich auch, dass die staatliche Unterstützung bei den Bildungskosten ansonsten schon möglichst zielgerichtet sein muss – nämlich für diejenigen Familien, die diese Hilfe auch benötigen. Es kann nicht Aufgabe des Staates sein, den Eltern sämtliche Kosten abzunehmen. So sollten Hefte, Mappen, Stifte und ähnliche Utensilien der Grundausstattung von den Eltern weiterhin getragen werden. Das halten wir für zumutbar.

    Gleichwohl treten wir natürlich für eine steuerliche Entlastungen von Familien mit Kindern ein – gerade auch von Alleinerziehenden, bei denen es finanziell natürlich besonders oft sehr eng ist. Die Bundesregierung hat die Familien in Deutschland in diesem Jahr bereits um sieben Milliarden Euro entlastet und damit vor allem auf die gestiegenen Lebenshaltungskosten reagiert.  Auch wenn es finanziell für den Bund alles schwierig bleibt, sollte dieser Weg nach Möglichkeit weitergegangen werden.

    Mit dem Startchancen-Programm wird ein weiterer wichtiger Schritt in diese Richtung getan. 4.000 Schulen, die mit besonderen Herausforderungen zu kämpfen haben, werden bundesweit über zehn Jahre hinweg vom Bund unterstützt. Einen ähnlichen Ansatz haben wir ja bereits in Jamaika-Zeiten mit dem Perspektivschul-Programm verfolgt. Das hat sich nach meiner Einschätzung bewährt und sollte daher auch fortgesetzt und weiterentwickelt werden. Daher können wir den Koalitionsantrag auch unterstützen. Er ist ja wieder angenehm unkonkret gehalten und enthält natürlich auch den bei Schwarz-Grün fast schon obligatorischen Prüfauftrag. Auch dem SPD-Antrag können wir zustimmen.

    Kein Verständnis habe ich für die erneute Attacke der Bildungsministerin auf ihre Kollegin im Bund. Ich empfinde das Verhalten der Ministerin da erneut als destruktiv. Sie ist ja nicht bildungspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, sondern sie sollte die Interessen von Schleswig-Holstein vertreten. Der Ansatz des Startchancen-Programms ist aus unserer Sicht völlig richtig, er passt gut zu Schleswig-Holstein, da wir hier in den letzten Jahren bereits ganz Ähnliches auf den Weg gebracht haben. Wenn der Bund dies unterstützt, sollten wir das positiv begleiten und nicht zum Gegenstand einer sehr durchschaubaren und parteipolitisch motivierter Kampagne machen.

    Karin Prien ist jetzt bald sechs Jahre im Amt und muss sich endlich deutlich engagierter um ihre verschiedenen Großbaustellen wie die notwendige Lehrkräftegewinnung, den Ganztagsausbau, neue Präventionskonzepte gegen Mobbing und Gewalt, die Digitalisierung oder auch eine MINT-Offensive kümmern. Auch bei der notwendigen Stärkung der Grundschulen warten wir seit der schockierenden IQB-Studie vergebens auf überzeugende Konzepte."

     

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