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  • 14.06.2023

    Oliver Kumbartzky zu TOP 31 "Erlass zur Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen weiterentwickeln"

    In seiner Rede zu TOP 31 (Erlass zur Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen weiterentwickeln) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und energiepolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    "Die Landtagsbefassung über einen Erlass der Landesregierung überrascht. Aber es macht Sinn, denn offensichtlich ist die Landesregierung bei diesem Thema leider noch nicht weitergekommen. Da ist es richtig, als Landtag den Druck auf die Landesregierung zu erhöhen.
    Zudem überrascht die Setzung dieses Antrags Mittwochmorgen zur Primetime. Aber auch das macht Sinn: Schwarz-Grün hat sonst nicht viel zu bieten. Und immerhin scheint draußen gerade die Sonne.

    Die Weiterentwicklung des PV-Erlasses wird von der FDP-Fraktion grundsätzlich begrüßt. Angesichts der bereits angesprochenen veränderten Gesetzeslage erscheint ein überarbeiteter Erlass auch zwingend notwendig. Der PV-Erlass sollte das überragende öffentliche Interesse an Erneuerbaren Energien berücksichtigen und den Ausbau der Freiflächen-PV in Schleswig-Holstein weiter vorantreiben. Das überragende Interesse sollte auch den Grundgedanken des neuen Erlasses leiten.

    Es ist entscheidend, dass der neue Erlass deutlich macht, wo wir als Schleswig-Holstein beim Ausbau der Nutzung der Freiflächen-Photovoltaik hinwollen. Aber auch, wie dies möglich gemacht werden kann. Er sollte nicht wie der bisherige Erlass und auch nicht wie der vorliegende Antrag eine Aufzählung von Problemstellungen, Abwägungs- und Ausschlusskriterien sein. Stattdessen sollte der Erlass es den Kommunen vor Ort ermöglichen, die Voraussetzungen für die Realisierung von Freiflächen-PV zu schaffen.

    Der Antrag von CDU und Grünen stellt neue pauschale Bedenken und mögliche Hindernisse in den Vordergrund und bietet leider keine konkreten Lösungen an. Sei es bei Moorböden, Wildkorridoren oder dem Netzausbau. Stattdessen enthält der vorliegende Antrag mal wieder mehrere schwarz-grün-typische Prüfaufträge. Wir kennen das: ‚Kurs halten‘ war gestern, ‚Kurs prüfen‘ ist der neue Standard. Die FDP-Fraktion wird sicherstellen, dass diese Prüfungen nicht im Sande verlaufen. Wir werden regelmäßig den Stand der Prüfungen abfragen. Es geht darum, dass konkrete Lösungen erarbeitet werden.

    Insbesondere der Netzausbau wird in dem Antrag in den falschen Fokus gerückt. Die Aufgabe der Netzbetreiber besteht darin, die entstehenden Anlagen anzuschließen und nicht deren Ausbau zu begrenzen. Um das Netz in ausreichendem Umfang möglichst zeitnah zur Verfügung zu stellen müssten wir vielmehr wissen, welche Rahmenbedingungen der Netzbetreiber dafür benötigt.

    Selbst wenn die Netzkapazitäten aktuell begrenzt sind, könnten wir Anreize schaffen, um zum Beispiel systemdienliche Anlagen zur Wärmeerzeugung mit Speichern zu fördern. Solche Konzepte dürfen durch pauschale Empfehlungen des Erlasses nicht zusätzlich erschwert werden.

    Die Bedenken hinsichtlich der Versiegelung hochwertiger Agrarflächen teilen wir, ebenso den vorgeschlagenen Weg mit den Bodenpunkten. Anstatt solche Flächen zu versiegeln, sollten wir verstärkt auf Agri-PV-Anlagen setzen. Diese ermöglichen eine doppelte Nutzung, indem sowohl Landwirtschaft betrieben, als auch sauberer Strom erzeugt werden kann.

    Wenn wir weiter Vorreiter in der Energiewende sein wollen, sollte der PV-Erlass die Möglichkeiten der Freiflächen-Photovoltaik aufzeigen und als Wegweiser dienen, nicht als Weg-Weiser. Es sollte klar kommuniziert werden, dass Schleswig-Holstein bereit ist, die Chancen und Vorteile der erneuerbaren Energien zu nutzen.

    Daher fordern wir, dass der neue PV-Erlass die Vision eines zukunftsorientierten und nachhaltigen Schleswig-Holsteins widerspiegelt. Er sollte den Kommunen ermöglichen, die Potenziale der Freiflächen-PV bestmöglich auszuschöpfen und dabei gleichzeitig die notwendigen Abwägungen zu treffen. Nur durch eine ausgewogene und zukunftsorientierte Herangehensweise können wir den Ausbau der erneuerbaren Energien in Schleswig-Holstein erfolgreich vorantreiben.

    Noch eine Bemerkung zum Schluss. Die Fraktionen von CDU und Grünen schreiben in ihrem Antrag, dass öffentliche Gebäude als Vorbild dienen sollen. Das ist richtig so und auch ein klarer, mahnender Fingerzeig Richtung Landesregierung. Sie muss da deutlich mehr tun!"

     

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  • 14.06.2023

    Christopher Vogt zu TOP 10 "Politische und wirtschaftliche Bildung in den Schulen stärken"

    In seiner Rede zu TOP 10 (Politische und wirtschaftliche Bildung in den Schulen stärken) erklärt der Vorsitzende und bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    "Eine gute Bildung ist wohl das Beste, was wir als Gesellschaft den jungen Menschen für ein möglichst selbstbestimmtes Leben mitgeben können.

    Unsere Kinder und Jugendlichen sollen ja mündige Staatsbürgerinnen und Staatsbürger und aufgeklärte Verbraucherinnen und Verbraucher werden. Deshalb wollen wir die politische und die wirtschaftliche Bildung in unseren Schulen stärken.

    Darum geht es uns mit unserem Antrag, denn wir sehen in diesen beiden wichtigen Bereichen noch viel Luft nach oben, was ja auch verschiedene Studien immer wieder unterstreichen.Die politische und wirtschaftliche Bildung in unseren Schulen zu stärken, das ist – mit Blick auf den Fachkräftemangel und andere Herausforderungen an den Schulen – sicherlich leichter gesagt als getan, deshalb kann dies natürlich nur schrittweise erfolgen. Es geht uns aber darum, heute das Signal zu senden, dass dies tatsächlich gewollt ist und angepackt wird.

    Wir schlagen vor, das Fach WiPo in der Kontingentstundentafel schrittweise auszuweiten, so dass es mittelfristig bereits ab der Klassenstufe fünf flächendeckend unterrichtet werden kann. Wir hätten auch große Sympathien für ein eigenständiges Schulfach Wirtschaft, aber der von uns hier vorgeschlagene Weg wäre natürlich mit Blick auf die Herausforderungen im Lehrplan und die benötigten Lehrkräfte einfacher zu umsetzen.

    Es ist aber auf jeden Fall wichtig, dass die jungen Menschen verstehen, wie unsere Soziale Marktwirtschaft funktioniert und dass sie auch erste Einblicke bekommen, wie das mit den Steuern, Versicherungen, Aktien oder auch Handy- und Mietverträgen läuft.

    Es gibt dafür auch gute Ansätze: Wir hatten ja in der Jamaika-Koalition auch schon gemeinsam das Landeskonzept 'Entrepreneurship Education' auf den Weg gebracht, das wirklich eine gute Grundlage ist, z.B. auch Planspiele beinhaltet, aber angesichts der Pandemie leider etwas in den Hintergrund getreten ist.

    Es ist auch gut, dass die Bundesregierung mittlerweile – gemeinsam mit der OECD – daran arbeitet, die finanzielle Bildung in Deutschland zu stärken.

    Man könnte auch darüber diskutieren, ob WiPo nicht zum Pflichtfach werden sollte, denn es kann passieren, dass man in der Gemeinschaftsschule bis zum mittleren Schulabschluss keine einzige Stunde Politikunterricht hatte. Das ist sicherlich alles andere als der Regelfall, aber dass dies möglich ist, finde ich wirklich problematisch.

    Unsere Jugend ist meines Erachtens viel interessierter an politischen Themen, als es oft heißt. Und das hat nicht nur 'Fridays for Future' gezeigt. Bei Besuchen in den Schulen sagen einem die Schülerinnen und Schüler ja sehr häufig, dass sie sich mehr politische und wirtschaftliche Bildung wünschen würden. Das ist zuletzt auch wieder bei 'Jugend im Landtag' durch gleich mehrere Beschlüsse mehr als deutlich geworden.

    WiPo-Lehrer berichten einem, dass auch in den Schulen in der Zeit der Pandemie Verschwörungstheorien Hochkonjunktur hatten. Deshalb muss klar sein: Nichts immunisiert so gut gegen Extremismen aller Art wie eine fundierte politische Bildung!

    Wir sind aber auch erklärte Fans des Praxisbezugs. Deshalb wollen wir mehr sinnvolle Praktika in der Wirtschaft ermöglichen, aber auch den direkten Austausch der Schülerinnen und Schüler mit der Politik stärken. Es ist uns ein wichtiges Anliegen, diesen Austausch weiter zu intensivieren und den jungen Menschen auch die Möglichkeit zu geben, politische Entscheidungen hautnah zu erleben – nicht nur kurz vor Wahlen, sondern auch dazwischen. Viele Schulen organisieren den Besuch in einem Parlament (wie z.B. hier den Landtag) und viele Schulen organisieren Podiumsdiskussionen oder Formate wie derzeit 'dialogP', aber die meisten weiterführenden Schulen tun dies leider noch immer nicht. 

    Ich halte es für sehr wichtig, dass alle junge Menschen nicht nur die Gelegenheit bekommen, einmal Unternehmerpersönlichkeiten oder andere interessante Menschen aus dem Berufsleben kennen zu lernen und dadurch vielleicht auch ein Stück weit Vorbilder zu haben. Ich halte es auch für sehr wichtig, dass die Schülerinnen und Schüler erkennen, dass die Abgeordneten – und eben auch die Spitzenpolitiker – in Deutschland in der Regel aus ganz normalen Verhältnissen kommen und vielleicht ganz ähnliche Themen wie sie selbst hatten, die sie dazu motiviert hatten, sich selbst politisch einzubringen. Es wird ja nun einmal nicht in allen Familien regelmäßig über Politik gesprochen. Wenn dies dann in der Schule auch nicht passiert, fehlt den jungen Menschen etwas ganz Wichtiges.

    Deshalb sollte die Landesregierung darauf hinwirken, dass zukünftig an allen weiterführenden Schulen in Schleswig-Holstein – zumindest vor wichtigen Wahlen – auch entsprechende Veranstaltungen stattfinden. Das ist meines Erachtens auch eine Frage der Chancengerechtigkeit.

    Die Demokratien sind weltweit herausgefordert: Vor allem durch systemische Rivalen, die ein autoritäres Regierungssystem haben und im Zweifel auch nicht davor zurückschrecken, die Populisten und Anti-Demokraten in den USA und Europa zu unterstützen. Das war seit Jahrzehnten nicht mehr so aktuell wie gerade jetzt.

    Auch deshalb gehören für uns z.B. auch Diskussionen über die Sicherheitspolitik und die Rolle der Bundeswehr in die Schulen. Wir sind deshalb auch dafür, dass Jugendberufsoffiziere deutlich öfter als bisher an unseren Schulen zu Gast sein können. Ebenso wie Vertreter von Feuerwehr und Polizei, die über ihre Arbeit informieren sollten.

    Den Alternativantrag der Koalition habe ich natürlich gesehen. Ich denke, es gibt bei diesem Thema durchaus Gemeinsamkeiten, über die wir im Bildungsausschuss weiter diskutieren sollten."

     

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  • 14.06.2023

    Annabell Krämer zu TOP 3 "Entwurf eines Gesetzes zur Feststellung eines gemeinsamen Tilgungsplans"

    In ihrer Rede zu TOP 35 (Entwurf eines Gesetzes zur Feststellung eines gemeinsamen Tilgungsplans) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    "Beginnen möchte ich meine Rede mit einem Zitat aus dem Beschluss des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichtes vom 24. März 2021 zum Klimaschutz. Darin heißt es in Absatz 183 Satz 4: 'Das Grundgesetz verpflichtet unter bestimmten Voraussetzungen zur Sicherung grundrechtsgeschützter Freiheit über die Zeit - und zur verhältnismäßigen Verteilung von Freiheitschancen über die Generationen.' (BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 24. März 2021 - 1 BvR 2656/18 -, Rn. 1-270).

    Meiner Ansicht nach hat dieser Rechtsgedanke große Bedeutung. Er besagt, dass die Chancen auf Freiheit gerecht über die Generationen hinweg verteilt werden müssen. Dabei geht es nicht nur um die Last des Klimawandels, die junge Generationen tragen müssen. Es geht auch darum, dass die wachsende Staatsverschuldung zukünftige Generationen finanziell belastet.

    Die verhältnismäßige Verteilung von Freiheitschanen sollte auch für die Staatsschulden gelten. Es kann und darf also nicht sein, dass diese Landesregierung die Tilgung der Notkredite unter Inkaufnahme erheblicher Zinsbelastungen bis in das Jahr 2053 hinauszögert. Sie schränken damit die Freiheitschancen der zukünftigen Generationen von Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteinern erheblich ein.

    Schauen wir uns dafür doch einmal exemplarisch das Jahr 2030 an. Während von den rund 2,9 Milliarden Euro Notkrediten immer noch rund 2,6 Milliarden Euro zu tilgen sind, fallen insgesamt, laut der neuesten Finanzplanung, schon über eine Milliarde Euro Zinszahlungen an. Wohlgemerkt, dieses Jahr kalkulieren wir noch mit 470 Millionen Euro Zinszahlungen.

    Die ausufernde Verschuldungspolitik mit immer neuen Schulden, um vor allem grüne Projekte langfristig in trockenen Tüchern zu wissen, rächt sich nun in den hohen Zinszahlungen. Die Zeiten der zinsfreien Schulden zur Wahrung des Koalitionsfriedens sind nun also endgültig vorbei.

    Oder liegt etwa schon das nächste Sondervermögen 'Zinsbelastungen' in der Schublade der Finanzministerin? Überraschen würde mich das nicht. Zukünftige Generationen, haben Sie mit ihrer Finanzpolitik ja sowieso schon vollkommen aus den Augen verloren. Bedenkt man jetzt noch, dass Teile dieser Notkredite selbst auf verfassungsrechtlich mehr als wackeligen Beinen stehen, ist dieses Tilgungsgesetz noch weniger nachzuvollziehen.

    Bei der Erhöhung des Ukraine-Notkredites wurde gegen die Darlegungslast verstoßen. Diese erfordert, dass eindeutig eine erhebliche finanzielle Notlage erläutert und belegt wird. Zudem ist der Veranlassungszusammenhang sehr zweifelhaft, Bedarfe für Folgejahre wurden nicht konkretisiert und es erfolgt eine aus meiner Sicht unzulässige Bevorratung von Mitteln in Sondervermögen.

    In 2022 wurden Mittel im Haushalt abgebildet, die gegebenenfalls – bisher unkonkretisiert – erst in 2026 abgerufen werden. Ein zeitlicher oder kausaler Zusammenhang ist somit kaum ersichtlich. Für die Landeshaushalte gilt eine Haushaltsordnung, die auch in Notlagen einzuhalten ist. Mindestens das Gebot der Jährlichkeit wird hier evident mit Füßen getreten.

    Die eine Milliarde Erweiterung des Ukraine-Notkredites hätte sofort zurückgeführt werden müssen. Denn Sie haben mit dieser Erweiterung mit etlichen Prinzipien ordnungsgemäßer Haushaltsführung gebrochen. Dies stützt auch das Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes, was wir in Auftrag gegeben haben.

    Ich kann den CDU-Abgeordneten nur empfehlen sich dieses einmal durchzulesen und dann noch mal einen Blick in das eigene Wahlprogramm zu werfen. Die junge Union ist ihnen da bekanntermaßen schon etwas voraus.

    Mit der FDP hätte es keine Erweiterung auf Vorrat des Ukraine-Notkredites gegeben und schon gar kein Verschieben der Belastungen der Schulden bis in die eigene politische Bedeutungslosigkeit."

     

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  • 14.06.2023

    Heiner Garg: Apotheken machen auf Notlage aufmerksam – Bund und Länder müssen handeln

    Zum heutigen bundesweiten Protesttag der Apotheken erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Heiner Garg:

    "Das für Apothekerinnen und Apotheker ungewöhnliche Mittel, am heutigen Tag bundesweit zum Teil ihre Apotheken ganz zu schließen, zeigt wie dramatisch inzwischen die Lage ist.

    Vor diesem Hintergrund ist die Politik auf Bundes- und Landesebene ausdrücklich aufgefordert, die Sicherstellung der Versorgung mit Apothekenleistungen der Präsenzapotheken vor Ort zu gewährleisten. Dazu gehört selbstverständlich auch eine Verbesserung der Honorierung der Apothekenleistungen.
    Aber auch die Apothekenbetriebsordnung muss dringend überarbeitet werden – nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Verfügbarkeitsengpässe von mehreren hundert Arzneimitteln.

    Die Apotheken senden heute einen Hilferuf, um dauerhaft die Versorgung der Bevölkerung gerade in einem Flächenland wie Schleswig-Holstein, sichern zu können. Dieser Ruf darf weder beim Bund noch bei der Landesregierung ungehört verhallen. Die langfristige Sicherung der Arzneimittelversorgung ist ein elementarer Baustein der Versorgungssicherheit."

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  • 14.06.2023

    Oliver Kumbartzky: Kommunale Wärmeplanung auch in EWKG berücksichtigen

    Zu den angekündigten Änderungen beim Gebäudeenergiegesetz erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und energiepolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    "Die FDP hat sich auf Bundesebene erfolgreich für Technologieoffenheit und Praxistauglichkeit beim Gebäudeenergiegesetz eingesetzt und fundamentale Änderungen zum Ursprungsentwurf erzielt. Dass das Gesetz jetzt mit der kommunalen Wärmeplanung verzahnt wird, ist ebenso erfreulich. Auch das schleswig-holsteinische Energiewende- und Klimaschutzgesetz (EWKG) sollte nunmehr mit der kommunalen Wärmeplanung sowie mit dem Gebäudeenergiegesetz synchronisiert werden. Hier erwarten wir von der Landesregierung eine entsprechende Umsetzung bei der sowieso angekündigten EWKG-Novelle."

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  • 27.02.2017

    Christopher Vogt: Mit seinem Regulierungswahn macht der CSU-Minister d. Traditionsschifffahrt kaputt

    „Die FDP-Fraktion ist entsetzt, dass Bundesverkehrsminister Dobrindt an seiner Verordnung festhalten will, mit der er die Sicherheitsvorschriften für Traditionssegler derart verschärfen will, dass auf die organisatorischen und wirtschaftlichen Belange der Betreiber keine Rücksicht mehr genommen wird. Das kann bei allem Verständnis für Sicherheitsvorkehrungen auf See wirklich nicht angehen.

     

    Mit seinem Regulierungswahn macht der CSU-Minister die Traditionsschifffahrt kaputt und gefährdet damit einen ganz wichtigen Bestandteil unseres kulturellen maritimen Erbes. Ich hätte eine solche Verordnung bisher nur Frau Nahles zugetraut, die den Paternostern den Garaus machen wollte, aber keinem CSU-Minister. Die Große Koalition ist aber mittlerweile offenbar komplett der Auffassung, dass in diesem Land bis ins letzte Detail alles vom Staat reguliert werden muss.

     

    Wir wollen und werden da nicht mitmachen. Aus diesem Grund hat die FDP-Landtagsfraktion bereits am vergangenen Mittwoch einen entsprechenden Landtagsantrag (Drucksache 18/5231) für das März-Plenum eingereicht. Dass die CDU-Fraktion am Donnerstag dann einen eigenen Antrag (Drucksache 18/5235) zu diesem Thema mit der gleichen Zielsetzung eingereicht hat, hat uns zwar überrascht, wird von uns aber ausdrücklich begrüßt.

     

    Es ist immer gut, wenn die CDU unseren Themen Nachdruck verleiht und darauf aufmerksam macht, was für grottenschlechte Arbeit die Große Koalition in Berlin leistet. Die SPD-Landtagsfraktion sollte sich nicht so sehr darüber lustig machen, dass die Landes-CDU in Berlin niemand ernst nimmt. Der Landesregierung ergeht es in Berlin schließlich genauso, was auch dieses Thema wieder zeigt.

     

    Wir hoffen nun, dass ein einstimmiger Landtagsbeschluss in Schleswig-Holstein Herrn Dobrindt doch noch zur Vernunft bringt. Die anderen norddeutschen Bundesländer dürfen sich unserer Initiative gern anschließen.“

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  • 14.06.2023

    Bernd Buchholz zu TOP 4 "Entwurf eines Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehren"

    In seiner Rede zu TOP 4 (Entwurf eines Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehren) erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    "Uns eint hier alle der große Dank an die vielen tausend Freiwilligen im Lande, die Feuerwehrarbeit leisten, und ich glaube, das können wir mal in Richtung Landesfeuerwehrverband sagen: Ein herzliches Dankeschön an all die, die sich da einsetzen – in der Regel ehrenamtlich mit großem Einsatz.

    Und in der Tat ist die Feuerwehrarbeit wichtig. Es hätte auch bei den gerade stattgefundenen Planungen zur Kürzung vielleicht an der einen oder anderen Stelle der Rotstift gerade nicht angesetzt werden sollen. Die 1,5 Millionen die da für die Feuerwehrgerätehäuser wieder herausgestrichen wurden, sind in der Tat ein schlechtes Signal an alle, die da aktiv sind.

    Bei diesem Gesetzentwurf gibt es keinen Streit. Die Arbeit des Landesfeuerwehrverbandes für die Ausbildung der Jugendlichen findet schon seit Jahren statt. Das Jugendfeuerwehrzentrum in Rendsburg ist super davor und insoweit ist es nur folgerichtig, dass der Landesfeuerwehrverband da auch jetzt als einer der Träger eingesetzt wird und damit auch andere finanzielle Quellen hat.

    Ich sage auch für die Arbeit in der Vergangenheit, die im Wesentlichen mehr oder weniger auf Spendenbasis oder ehrenamtlich stattgefunden hat, ein riesengroßes Dankeschön. Es ist richtig, dass wir das heute hier ändern."

     

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  • 14.06.2023

    Heiner Garg zu TOP 8+35 "Tarifanpassungen in Kitas / Sozialermäßigung"

    In seiner Rede zu TOP 8+35 (Tarifanpassungen in Kitas / Sozialermäßigung) erklärt der kitapolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Heiner Garg:

    "2018 war Schleswig-Holstein Ausrichter der Jugend- und Familienministerkonferenz. Die damalige Bundesfamilienministerin Franziska Giffey konnte es nicht fassen, dass in Schleswig-Holstein zur damaligen Zeit für den Achtstundentag für Kinder über drei Jahre bis zu 738 Euro im Monat an Kosten aufgerufen wurden. Im U3-Bereich wurden Maximalbeträge für die 8-Stunden-Betreuung von über 840 Euro fällig. Es war – und an der Stelle teile ich die Einschätzung der Ministerin – es war nicht nur richtig, es war dringend notwendig, hier grundlegend das System wieder vom Kopf auf die Füße zu stellen und dafür zu sorgen, dass Eltern in Schleswig-Holstein flächendeckend entlastet werden. Und ich würde nach wie vor jederzeit wieder, wenn man von solchen Summen kommt, das Instrument des Deckels wählen. Ich sage das, auch als Replik auf das, was bislang von den Vertreterinnen und Vertretern der regierungstragenden Fraktionen gekommen ist, ich würde es jedes Mal wieder so machen. Es war richtig, diese Beiträge zu deckeln. Und es geht hier um Höchstbeiträge, um das nochmals sagen. Niemandem wird vorgeschrieben, nicht darunter zu gehen. Es steht jeder Kommune frei, auch darunter zu gehen. Das war ein richtiges System und es war uns jedenfalls von vornherein klar, dass dieses meines Erachtens nach wie vor größte Projekt von Jamaika selbstverständlich einer permanenten Anpassung bedarf, weil es eben gerade keine Reform vom Reißbrett aus war. Sondern es ist gemeinsam entwickelt worden, mit der Landeselternvertretung, mit den kommunalen Spitzenverbänden und mit den Trägern zusammen. Und selbstverständlich muss da nachgesteuert werden.

    Ich will aber an dieser Stelle auch sagen, und da hört die Einigkeit dann auf, ich verstehe nicht, warum man ständig versucht, sich für etwas selbstverständlich abfeiern zu lassen: Die Übernahme des Tarifabschlusses, das ist prima. Und ich freue mich für die Erzieherinnen und Erzieher und ich freue mich für die Kindertagespflegepersonen. Aber das ist etwas Selbstverständliches. Dafür brauchen Sie sich nicht jeden Tag abfeiern zu lassen, wenn Sie über Kita-Politik sprechen. Sondern die spannende Frage und die spannende Herausforderung ist doch, gerade in Zeiten, wo das Geld wieder deutlich knapper wird – und ja, das ist auch nicht an der Opposition vorbeigegangen, auf welchen Baum sitzen denn manche hier, natürlich wissen wir das auch – das ist eine Frage der politischen Schwerpunktsetzung: Ob man dann trotzdem zu dem klaren Versprechen sowohl aus den Wahlprogrammen als auch des Koalitionsvertrags steht und die Beiträge weiter senkt. Und Beiträge weiter zu senken hat eben nichts mit einer erweiterten Sozialstaffelregelung zu tun, die man jetzt verlängern möchte. Sondern Beiträge zu senken heißt, dauerhaft eine Perspektive der Beitragsfreiheit zu haben.

    Und ich habe diesen Berichtsantrag nicht gestellt, weil ich irgendwie finstere Hintergedanken im Hinblick auf das Datum der Befassung hatte. Sondern ich habe diesen Berichtsantrag gestellt, weil mir in zwei meiner Kleinen Anfragen zum selben Thema keine vernünftige Antwort gegeben werden konnte, wie viele Eltern eigentlich von dieser Sozialstaffelregelung profitieren. Denn die wollen Sie hier am Freitag ja beschließen lassen. Natürlich brauchen Sie dazu die Opposition nicht. Aber es ist doch wohl unser gutes Recht, wenn Sie eine solche Maßnahme verlängern wollen, dass wir uns vorher mal drüber unterhalten, wer eigentlich von dieser Maßnahme profitiert. Ich stelle fest, und Sie haben jetzt zwei Zahlen genannt, die ich mir auch notiert habe, im Hinblick auf die freiwilligen Rückmeldungen sind das einmal 1700 Anträge und einmal 1200 Anträge, die noch in der Prüfung sind. Ehrlicherweise sind wir dann aber von den 15.000 bis 18.000 Anträgen aus ihrer Antwort auf meine letzte Kleine Anfrage, die möglicherweise irgendwie kalkulativ davon profitieren könnten, noch weit entfernt. Und deswegen bleibe ich bei meiner Kritik: Sie wissen nicht genau, wie viele Kinder oder wie viele Familien davon tatsächlich profitieren, und trotzdem stellen Sie die Verlängerung der erweiterten Sozialstaffelregelung immer noch als große sozialpolitische Maßnahme ins Schaufenster. Sie wissen noch nicht einmal, wie viel Geld Sie dafür ausgegeben haben. Da werden Sie doch von der Opposition nicht erwarten, dass wir das hier heute irgendwie abfeiern. Ich verstehe manchmal die Erwartungshaltung gar nicht.

    Ich will Ihnen sagen, was wirklich großartig ist, nämlich dass die Bundesregierung das Wohngeld-Plus auf den Weg gebracht hat. Denn das hat den Menschen wirklich geholfen. Das hat den Menschen das Leben gerade in diesen schwierigen Zeiten ein Stück leichter gemacht. Ich bin der Letzte, der nicht dafür wirbt, jede staatliche Unterstützung, die es für Familien mit Problemen im Geldbeutel gibt, nicht auch in Anspruch zu nehmen. Aber wir müssen uns doch darüber unterhalten, welchen kitapolitischen Kurs Sie bis zum Ende der Legislaturperiode eigentlich haben. Deswegen habe ich ja gefragt: Wann steht denn die nächste Beitragssenkung an? Wann wollen Sie denn das Versprechen, dass Sie auch im Koalitionsvertrag stehen haben, umsetzen? Sie haben es im letzten Jahr nicht gemacht und werden es in diesem Jahr nicht machen. Und ich glaube, man muss jetzt kein Prophet sein, dass die Senkung auch im Haushalt 2024 wieder nicht kommen wird. Und selbstverständlich werden wir das kritisieren, weil wir das für eine Frage der politischen Schwerpunktsetzung halten, so etwas zu tun. Ich bin übrigens auch ziemlich sicher, dass der Kinderzuschlag und die Geschwisterregelung den Familien mehr hilft als die erweiterte Sozialstaffelregelung.

    Wir haben morgen ja im Ausschuss die Anhörung zu dem Gesetzentwurf. Wir werden erneut die konsequente Anpassung der U3- und Ü3-Deckel vorschlagen und ausgehend davon die Absenkung der Beiträge um zehn Prozent. Das ist unsere Alternative und ich weiß, dass sie nicht neu ist, da wir sie schon zum dritten, vierten oder fünften Mal zur Abstimmung stellen. Aber wir werden sie auch so lange hier im Landtag zur Abstimmung stellen, bis Sie Ihr Versprechen einlösen, bis Sie die Elternbeiträge für alle Eltern spürbar senken."

     

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  • 14.06.2023

    Annabell Krämer zu TOP 9 "Länderfinanzverwaltung in Schleswig-Holstein"

    In ihrer Rede zu TOP 9 (Länderfinanzverwaltung in Schleswig-Holstein) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    "Zu Beginn meiner Rede möchte ich eines besonders betonen: Die Finanzbeamtinnen und Finanzbeamten in unserem Bundesland leisten täglich hervorragende Arbeit und baden leider viel zu häufig die Fehler des Finanzministeriums aus. Nehmen wir zum Beispiel die aktuelle Grundsteuerreform. Die Finanzministerin hat sich eigenmächtig und aus ideologischen Gründen für das bürokratische, bürgerunfreundliche und vor allem verwaltungsaufwendige Bundesmodell entschieden.

    Dass die CDU damit einen weiteren Punkt ihres Wahlprogramms nicht umsetzen konnte – geschenkt. Aber wer löffelt nun die Suppe tagtäglich aus? Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Finanzämtern.

    Nicht einmal das Ruhen der zahlreichen Einsprüche ist mit der Finanzministerin zu machen. Dabei ist die Bearbeitung der 75.000 Einsprüche gegen die Grundsteuerwertbescheide und 42.480 Einsprüche gegen die Steuermessbescheide zu einer regelrechten Beschäftigungstherapie geworden. Frau Heinold, so lassen Sie Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Regen stehen.

    Kommen wir nun zu den Erkenntnissen der großen Anfrage des SSW. Viele Informationen, wie zum Beispiel der eklatante Personalbedarf, sind längst bekannt. Einige Punkte möchte ich aber noch einmal hervorheben.

    Vorweg: Wir als FDP-Fraktion sehen den Stellenaufwuchs in der Landesverwaltung grundsätzlich eher kritisch. Wenn aber fast 300 Stellen bei den Betriebsprüfern fehlen, dann läuft etwas grundsätzlich falsch. Frau Heinold, bevor Sie wieder öffentlichkeitswirksam von der Aufweichung der Schuldenbremse sprechen oder Lasse Petersdotter über Steuererhöhungen fantasiert, sorgen Sie doch in dem grün geführten Finanzministerium dafür, dass die vielen Steuern, die sowieso schon anfallen, auch wirklich gezahlt werden.

    Dafür brauchen unsere Finanzämter ausreichend Betriebsprüfer. Denn es kann nicht sein, dass Großbetriebe im Mittel nur alle sieben Jahre und Kleinstbetriebe im Mittel nur alle 208 Jahre geprüft werden. Aber das Personal, das muss ich der Finanzministerin zu Gute halten, fällt ja nicht einfach vom Himmel. Gerade der demographische Wandel, der den Fachkräftemangel noch verstärkt, macht auch vor dem Landesdienst keinen Halt.

    Umso wichtiger ist es, dass wir jetzt aktiv in den Wettbewerb um die besten und talentiertesten Köpfe, auch mit der Privatwirtschaft, gehen. Dafür müssen wir den Landesdienst aber wesentlich attraktiver machen und ihn gerade in der Finanzverwaltung für viel mehr Menschen öffnen. Warum wird einer Beamtin, die neben ihrer Tätigkeit ein Studium, beispielsweise in 'International Taxation', absolviert hat, nicht der Weg in den höheren Dienst eröffnet? Da muss sich dringend etwas ändern.

    Aber auch im Ländervergleich müssen wir uns besser aufstellen. Die Einführung der pauschalen Beihilfe und somit die echte Wahlfreiheit zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung, wäre ein wichtiger Schritt, um attraktiver zu werden. Leider wurde der Gesetzentwurf der Opposition abgelehnt. Der Handlungsbedarf besteht aber weiterhin.

    Es bleibt also noch viel zu tun, um im Wettbewerb um die besten Köpfe nicht vollkommen baden zu gehen. Hoffen wir, dass diese Landesregierung ihren Kurs endlich findet."

     

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  • 14.06.2023

    Heiner Garg zu TOP 15 u.a. "Minderheitenpolitik: Förderung, Sprache, Schulpartnerschaften"

    In seiner Rede zu TOP 15 u.a. (Minderheitenpolitik: Förderung, Sprache, Schulpartnerschaften) erklärt der minderheitenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Heiner Garg:

    "Ich finde und fand, dass Zwei- oder Mehrsprachigkeit eines der wertvollsten Dinge ist, die man Kindern mit auf den gesamten Lebensweg geben kann. Frau Ministerin, ich danke Ihnen für den Bericht zur Förderung der Nachbarsprache Dänisch. Was mich in der letzten Woche wirklich herumgetrieben hat, waren die Vorschläge des Präsidenten des Deutschen Lehrerverbandes. Ich glaube, aus einer solchen Notsituation heraus zu fordern, den Englischunterricht an Grundschulen einzustellen, ist genau das falsche Signal. Das gilt im Übrigen, unabhängig von der jeweils zu nennenden Fremdsprache, für alle. Ich bin froh, dass hier in Schleswig-Holstein, was die dänische Sprache anbelangt, fraktionsübergreifend alle einer Meinung sind, wie wichtig es ist, dass Kinder mit dieser Sprache in Berührung kommen. Je früher, desto besser. Denn Sprache lernen heißt auch, sich im wahrsten Sinne des Wortes, verstehen lernen. Vor diesem Hintergrund würde ich mir wünschen, dass auch die Allerjüngsten, also beispielsweise in der Kita, schon die Chance haben, und zwar flächendeckend, eine zweite Sprache genauso wie ihre Muttersprache erlernen zu können.

    Was mich tatsächlich genauso freut wie die Vorrednerinnen und Vorredner ist, dass es auch in dieser Legislaturperiode gelingt, gemeinsam den Willen zum Ausdruck zu bringen, den Schutz der autochthonen Minderheiten im Grundgesetz verankern zu wollen. Ich will dazu vielleicht einmal aus der Paulskirchenverfassung von 1849 den Paragrafen 188 zitieren. Auch wenn man vielleicht meint, man bräuchte gar nicht so weit zurückgehen, aber ich finde das bemerkenswert, wenn man ihn liest. Dort steht: „Den nicht deutsch redenden Volksstämmen Deutschlands ist ihre volkthümliche Entwicklung gewährleistet, namentlich die Gleichberechtigung ihrer Sprachen, so weit deren Gebiete reichen, in dem Kirchenwesen, dem Unterrichte, der innern Verwaltung und der Rechtspflege.“ Weil die Debatte sehr konstruktiv verlaufen ist, ist es schade, dass wir immer wieder neue Anläufe nehmen müssen, um die autochthonen Minderheiten im Grundgesetz zu verankern. Seit 1993 gibt es Anträge dazu in diesem Landtag. Damals hat ein alter Bekannter von uns, ein gewisser Dr. Bernd Buchholz, einen Antrag gemeinsam mit Karl Otto Meyer und anderen Kolleginnen und Kollegen einstimmig verabschiedet. Das letzte Mal wurde das Thema übrigens in der vergangenen Legislaturperiode behandelt. Nun sind die Freien Demokraten ja nicht dafür bekannt, jedes Mal sofort begeistert zu sein, wenn man das Grundgesetz erweitern oder ergänzen will. An dieser Stelle finde ich, ist der erneute fraktionsübergreifend einstimmige Versuch, mit einer verfassungsändernden Mehrheit in Bundestag und Bundesrat eine Änderung des Grundgesetzes herbeizuführen, genau das richtige Signal. Ich wünsche mir sehr, dass wir das gemeinsam miteinander in dieser Legislaturperiode hinkriegen. Deswegen ist es ein starkes Signal, den Antrag heute gemeinsam zu verabschieden.

    Bei den beiden Anträgen zur Wissensvermittlung habe ich heute auch gelernt, dass irgendwie ein Konzept in Arbeit ist. Wir hätten dem SSW-Antrag ansonsten gerne zugestimmt. Wir werden selbstverständlich auch der Ausschussüberweisung zustimmen. Ich bedanke mich bei Ihnen für das freundliche Zuhören, auch wenn das nur auf Hochdeutsch gewesen ist."

     

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  • 14.06.2023

    Annabell Krämer zu TOP 16 "Bundesratsinitiative zur Änderung des Kreditwesengesetzes"

    In ihrer Rede zu TOP 16 (Bundesratsinitiative zur Änderung des Kreditwesengesetzes) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    "Mit der Änderung des Sparkassengesetzes hat man sich bei der Besetzung der Aufsichtsorgane von der Bestenauslese verabschiedet. Zukünftig muss bei öffentlich-rechtlichen Sparkassen zwingend eine paritätische Besetzung erfolgen. Fachliche Eignung darf zukünftig kein Entscheidungskriterium mehr sein, sofern diese einer paritätischen Besetzung entgegensteht. Fortbildungen sollen tatsächlich jahrelange berufliche Expertise ersetzen.

    Gegen eine Zielvorgabe der paritätischen Besetzung ist nichts einzuwenden – nicht hinzunehmen ist jedoch, dass Geschlecht zukünftig zwingend Qualifikation schlägt. Mit diesem Gesetz schlägt Parität die Qualität von Aufsichtsorganen.

    Die vernichtende Kritik an den geplanten Gesetzesänderungen zum Sparkassengesetz hat den SSW nicht davon abgehalten, nun eine Bundesratsinitiative zu fordern, die eine paritätische Besetzung der Aufsichtsorgane nicht mehr nur im öffentlich-rechtlichen Bereich in Schleswig-Holstein zur Folge hat, sondern diese auf sämtliche Sparkassen, Volksbanken und alle anderen privatrechtlichen Kreditinstitute ausweitet. Es soll der nun aufgrund der beschlossenen Parität entstehende Wettbewerbsnachteil für die öffentlich-rechtlichen Sparkassen unseres Landes verhindert werden.

    Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, wenn ein neues Gesetz zu Wettbewerbsnachteilen führt, dann korrigiere ich dieses Gesetz schleunigst und oktroyiere den Murks nicht anderen auf, damit meine eigenen Unternehmen keinen Nachteil haben. Sofern allerdings aus einer zwingenden paritätischen Besetzung von Aufsichtsorganen – ohne Qualifikation als Abweichungstatbestand – ein Wettbewerbsvorteil gesehen wird, begründet dieses immer noch keinen Eingriff in die Unternehmertätigkeit einer einzelnen Branche.

    Das Kreditwesengesetz regelt verbindlich die Besetzung, Aufgaben und Organisation von Aufsichtsräten unabhängig von der bestehenden Rechtsform. Zwingend erforderlich sind Kenntnisse und Erfahrungen, die zur Wahrnehmung der Kontrolle der Geschäftsführung qualifizieren. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht konkretisiert diese Voraussetzungen.

    Zusätzlich definiert die EU unmittelbar geltende aufsichtsrechtliche Verordnungen und Richtlinien, die in nationales Recht transferiert werden. Für die Regelung einer Geschlechterquote ist nicht das Kreditwesengesetz zuständig, sondern das Führungspositionen-Gesetz, das branchenübergreifend regelt.

    Das 'erste Führungspositionen-Gesetz (FüPoG I)', das seit 2015 gilt, hat dazu geführt, dass Aufsichtsräte von Unternehmen, die börsennotiert sind und der paritätischen Mitbestimmung unterliegen, mindestens mit einem Frauenanteil von 30 Prozent besetzt werden müssen. In fast allen großen Unternehmen der Finanzdienstleistungsbranche wird diese Vorgabe freiwillig übertroffen. Die Münchener Rück und Allianz haben über 40 Prozent Frauenanteil im Aufsichtsrat und auch die Commerzbank und Deutsche Bank haben einen höheren Frauenanteil als gefordert. Es setzt sich immer mehr die Erkenntnis durch, dass gemischte Teams erfolgreicher sind. Ein weiterer Regelungsbedarf seitens des Staates besteht nicht."

     

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  • 24.02.2017

    Wolfgang Kubicki: Alles Gute, Karl-Hermann Rehr!

    „Mit Karl-Hermann Rehr geht nach mehr als drei Jahrzehnten ein verlässlicher und sachkundiger Ansprechpartner der Gewerkschaft der Polizei in den wohlverdienten Ruhestand. Namens der FDP-Fraktion danke ich ihm herzlich für die vertrauensvolle, immer faire und konstruktive Zusammenarbeit.

     

    Wir wünschen uns sehr, dass wir mit Karl-Hermann Rehr auch künftig freundschaftlich verbunden bleiben.

     

    Seiner Nachfolgerin, Dr. Susanne Rieckhof, wünschen wir für ihre neue Aufgabe viel Erfolg.“

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  • 15.06.2023

    Christopher Vogt zu TOP 22 "Ausweisung sicherer Herkunftsstaaten"

    In seiner Rede zu TOP 22 (Ausweisung sicherer Herkunftsstaaten) erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    "Die Flüchtlings- und Migrationspolitik bewegt die Menschen in Europa seit Jahren wie kaum ein anderes Thema. Die Auseinandersetzungen darüber drohen unsere Gesellschaft immer weiter zu spalten. Nicht nur uns das treibt sehr um.

    Dieser Landtag spricht sich seit vielen Jahren in großer Einigkeit dafür aus, eine humanitäre Flüchtlingspolitik zu betreiben. Und dabei soll es auch bleiben. Es muss jedoch auf allen Ebenen endlich auch dafür gesorgt werden, dass klarer zwischen der Flucht vor Krieg, dem Anspruch auf Asyl, der irregulären Migration und der regulären Zuwanderung sinnvoll unterschieden wird. Und genau darum geht es uns bei diesem Antrag.

    Denn ansonsten wird man dieser gewaltigen Herausforderung nicht gerecht werden – und man wird entsprechend auch keine ausreichende Akzeptanz mehr in der Bevölkerung finden können. Die Menschen erwarten von der Politik zu Recht sachgerechte Lösungen. So weiter zu machen wie bisher, ist keine sinnvolle Option.

    Für die Menschen, die bei uns eine Bleibeperspektive haben, müssen wir die Integration verbessern. Für die Menschen, die diese Bleibeperspektive eigentlich nicht hatten, sich aber bereits gut integriert haben, braucht es den sogenannten Spurwechsel. Wir müssen uns stärker darum bemühen, dass qualifizierte Fachkräfte zu uns kommen. Wer Schutz vor Krieg oder politischer Verfolgung braucht, wird weiterhin unsere Hilfe bekommen.

    Auf wen dies alles jedoch nicht zutrifft und wer eben keinerlei Bleibeperspektive hat, muss unser Land wieder verlassen bzw. sollte zukünftig gar nicht erst ohne jede Prüfung nach Deutschland einreisen dürfen.

    Am 10. Mai hatte die letzte Ministerpräsidentenkonferenz vereinbart, dass insbesondere Georgien und Moldau als weitere sichere Herkunftsstaaten eingestuft werden sollen. Dies ist mit der Zustimmung des Ministerpräsidenten Daniel Günther passiert. Nun mögen ja diese beiden Staaten bei der ganzen Diskussion nicht das Hauptproblem sein. Wir halten es aber für richtig, weitere sichere Herkunftsstaaten auszuweisen. Dies vereinfacht die Verfahren, unsere Verfassung sieht dies ausdrücklich vor und die Ausweisung geschieht ja auch nicht willkürlich, sondern gemäß einer Einschätzung des Auswärtigen Amtes.

    Als Opposition erwarten wir, dass die Landesregierung hinter den Beschlüssen steht, die der Ministerpräsident mit zu verantworten hat. Alles andere wäre – nicht nur kommunikativ – problematisch.

    Und wir müssen uns vor Augen führen, dass in der Flüchtlings- und Migrationspolitik auf Dauer nur ein gemeinsames europäisches Vorgehen wirklich zielführend ist. Wir wollen deshalb, dass Schleswig-Holstein den erzielten Kompromiss zum Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (GEAS) unterstützt. Es ist richtig, die Außengrenzen der EU gemeinsam besser zu kontrollieren und dort schnelle Verfahren für diejenigen Menschen durchzuführen, bei denen die Chance auf einen positiven Bescheid gering ist.

    Es geht darum, die irreguläre Migration deutlich zu reduzieren und sich vor allem um diejenigen Menschen kümmern zu können, für deren Schutz wir tatsächlich sorgen müssen. Es geht darum, den Schengen-Raum zu erhalten und Europa nicht weiter zu spalten. Die bisherige deutsche Position findet in Europa ja schon länger kaum noch Unterstützung.

    Und es geht darum, dafür zu sorgen, das Leid und das widerliche Geschäft der Schlepperbanden im Mittelmeer zu beenden. Der Handlungsbedarf wird ja auch in Schleswig-Holstein mit Blick auf die Kapazitäten und die notwendige Akzeptanz immer größer.

    Leider liegen die Positionen von CDU und Grünen auch in dieser elementar wichtigen Frage sehr weit auseinander: Die CDU teilt die Positionen der zuständigen Grünen-Ministerin nicht. Die Grünen wollen Daniel Günthers Zustimmung zu den Beschlüssen auf der Bundesebene nicht folgen. Wir erwarten, dass der Ministerpräsident dokumentiert, dass er zumindest in dieser Frage für seine Position eine eigene Mehrheit in diesem Parlament organisieren kann. Es wäre abenteuerlich, wenn der CDU-Ministerpräsident einer rot-grün-gelben Bundesregierung bei der Migrationspolitik die Unterstützung verwehren würde.

    Ich habe grundsätzlich Respekt vor geäußerten Bedenken, aber wenn der Landesvorsitzende der Grünen der eigenen Bundesregierung und damit auch der eigenen Außenministerin allen Ernstes vorwirft, sie würde 'rechten Populisten' folgen, sind da offenkundig bei einigen Beteiligten völlig die Maßstäbe verrutscht.

    Wenn man nun endlich bundesweit und innerhalb der EU zu tragfähigen Kompromissen kommt, sollte Schleswig-Holstein diese unbedingt unterstützen. Es kann keine Lösung mehr sein, immer nur mehr Geld vom Bund zu fordern.

    Es braucht jetzt das Signal, dass Schleswig-Holstein die Lösungsansätze des Bundes mitträgt!"

     

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  • 15.06.2023

    Annabell Krämer zu TOP 32+33 "Vorlage eines Nachtragshaushalts über geplante Einsparmaßnahmen der Landesregierung"

    In ihrer Rede zu TOP 32+33 (Vorlage eines Nachtragshaushalts über geplante Einsparmaßnahmen der Landesregierung) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    "Die Landesregierung hat mit ihrer Finanzierungsliste am Parlament vorbei erhebliche Kürzungen und Streichungen im Landeshaushalt vorgesehen. Verstehen Sie mich nicht falsch, dass eingespart wird und Prioritäten gesetzt werden müssen, finden wir richtig und haben wir auch immer gefordert. Was aber nicht sein kann, ist, dass dies ohne parlamentarische Beratung geschieht.

    Wir begrüßen daher, dass die SPD mit diesen beiden Anträgen den Kürzungen der Landesregierung im Landeshaushalt nochmal die nötige und wichtige politische Bühne für Diskussionen gibt. Es geht dabei um nicht mehr als um ein Kernprinzip unserer parlamentarischen Demokratie, dem Recht des Parlamentes über den Landeshaushalt zu entscheiden. Denn das Parlament ist der Ort, an dem Änderungen im Landeshaushalt beschlossen werden sollten. Und im Gegensatz zu reinem Exekutivhandeln, wie mit der Erstellung einer Finanzierungsliste, wird durch einen Nachtragshaushalt das Budgetrecht des Parlaments vollumfänglich Rechnung getragen.

    Deshalb findet der Antrag der SPD-Fraktion hier heute unsere Zustimmung.

    Es kann nicht sein, dass CDU und Grüne sich hier wegducken und sie sich von der Landesregierung, ohne Widerspruch, am Nasenring durch die Arena führen lassen.

    Um es auch den Mitgliedern der regierungstragenden Fraktionen noch einmal deutlich zu machen, welche politische Reichweite die sogenannte Streichliste hat. Selbst ihre eigenen Fraktionsanträge wurden gekürzt oder sogar komplett gestrichen. Hier ein paar Beispiele:

    • 250.000 Euro weniger für die Förderung des Landessportverbandes und seiner Einrichtungen gem. § 4 Sportfördergesetz. Ihr Fraktionsantrag – komplett gestrichen.
    • 100.000 Euro weniger Zuschüsse für Investitionen für Kinos im ländlichen Raum. Ihr Fraktionsantrag – komplett gestrichen.
    • 400.000 Euro weniger für mobile Schlachtanlagen. Ihr Fraktionsantrag, Sie ahnen es, komplett gestrichen.

    Aber es wird ja noch in anderen wichtigen, besser gesagt der CDU wichtigen Bereichen, gekürzt:

    • Fast eine Million Euro weniger für den Sport im Land. Damit machen Sie Schleswig-Holstein definitiv nicht zu einem 'echten Sportland'.
    • 1,5 Millionen Euro weniger für die Förderung von Feuerwehrhäusern.
    • Über 900.000 Euro weniger für das Wolfsmanagement.
    • Und zu guter Letzt 400.000 Euro weniger beim Einbruchschutz.

    Entweder ist Ihnen das alles nicht bewusst, oder man muss sich dann fragen, warum Sie die öffentliche Debatte scheuen?

    Ich habe da eine Vermutung: Sie sind mit den Kürzungen gerade Ihrer eigenen Fraktionsanträge überhaupt nicht einverstanden, haben aber nicht den Mut, sich dahingehend hier zu positionieren. Wie sollten Sie auch? Stand doch noch im Wahlprogramm der CDU zum Beispiel zum Thema Einbruchschutz: 'Wir wollen das erfolgreiche Einbruchsschutzprogramm auch in der nächsten Legislaturperiode fortführen.'

    Hier gerade bei den rasant gestiegenen Einbruchszahlen im Vergleich zum Vorjahr zu kürzen, halten wir für falsch und es sendet ein falsches Signal an die Öffentlichkeit, die in diesen Zeiten sowieso schon verunsichert genug ist.

    Wir werden daher auch diesem Antrag der SPD-Fraktion zustimmen.
    Ich kann nur alle anderen Abgeordneten dazu aufrufen, das gleiche zu tun, um die parlamentarische Kontrolle und Beteiligung zu stärken.
    "

     

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  • 15.06.2023

    Oliver Kumbartzky zu TOP 11 "Start eines Dialogprozesses Zukunft der Küstenfischerei"

    In seiner Rede zu TOP 11 (Start eines Dialogprozesses 'Zukunft der Küstenfischerei') erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und fischereipolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    "Für die FDP-Fraktion steht fest: Als Land zwischen den Meeren soll Schleswig-Holstein Vorreiter für eine zukunftsfähige, nachhaltige und auskömmliche Fischerei sein. Dies gilt sowohl für die Meere, als auch für die Binnengewässer sowie die Aquakulturen.

    Der Antrag von SPD und SSW ist kurz, knackig und verständlich. Es soll einen Dialogprogress zur Zukunft der Küstenfischerei geben. Das wird von der FDP-Fraktion unterstützt.

    Der Alternativantrag von CDU und Grünen ist hingegen ein typischer schwarz-grüner Labskausantrag. Alles kommt in einen Pott, dann wird kräftig gerührt und irgendwie wird es schon allen schmecken. So zumindest die Hoffnung. Die Realität sieht anders aus.

    Die Feststellungen im ersten Absatz sind alle richtig, aber ein hoch aktuelles Thema wird verschwiegen. Die Fischereibetriebe sind nicht nur durch den Klimawandel, Prädatoren, steigende Energiekosten, Bestandseinbrüche und Fanggebietsverluste durch den Ausbau der Offshore-Windkraft beeinflusst und beeinträchtigt. An der Ostküste droht ein weiteres, schwerwiegendes Thema: der Goldschmidt-Nationalpark! Den hätten die Nationalparkfreunde von CDU und Grünen ruhig mal erwähnen können!

    In den weiteren Absätzen zeigt die Koalition mal wieder auf den Bund. Das kennen wir und das ist kein Wunder, da eigene Ideen fehlen.

    Ganz spannend wird es dann aber im letzten Absatz. Es soll kurzfristig eine Initiative zur nationalparkverträglichen Ausgestaltung der Krabbenfischerei gestartet werden. Das erweckt den Anschein, als sei die Krabbenfischerei jetzt nicht schutzgebietsverträglich. Das passt so gar nicht zu dem, was Fischereiminister Werner Schwarz auf der AMK in Büsum vor einigen Wochen sagte. Es passt aber zu dem, was Umweltminister Tobias Goldschmidt mir kürzlich auf meine Kleine Anfrage zu möglichen neuen Nullnutzungsbieten antwortete. Es ist wie immer bei dieser Landesregierung: Wenn Werner Schwarz mal Position bezieht, räumt Tobias Goldschmidt diese sofort wieder mit dem Bulldozer ab.

    Ich zitiere aus Drucksache 20/1013, der Antwort des MEKUN auf meine Fragen: ‚Für den Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer ist der Meinungsbildungsprozess, wo innerhalb des Nationalparks Nutzungen eingestellt werden, noch nicht abgeschlossen.‘
    Um das 'Ob' geht es also gar nicht mehr. Und weiter: ‚Im Sinne des Erhalts einer regionalen, traditionellen Krabbenfischerei bedarf es geeigneter Maßnahmen, um zu einer schutzgebietsverträglichen Ausgestaltung der Krabbenfischerei zu kommen.‘ Hier und im Antrag also der gleiche Duktus von den Grünen: Die Krabbenfischerei ist laut deren Meinung nicht schutzgebietsverträglich.

    Aber wie war es früher? Im Nationalparkgesetz haben grüne Umweltminister seinerzeit festgestellt, dass die Krabbenfischerei in damaliger Art und Umfang ökosystemverträglich sei. Und seitdem gibt es sogar weniger Fahrzeuge und weniger Fischereiaufwand im Nationalpark Wattenmeer. Und auch der aktuelle Forschungsbericht zum Projekt CRANIMPACT bestätigt, dass die Krabbenfischerei nur geringe Auswirkung auf den Meeresboden hat. Dort, wo es Effekte auf Artebene gab, waren diese nur kurzfristig.

    Zusammengefasst: Ein Dialogprozess zur Zukunft der Küstenfischerei wäre gut und findet unsere Unterstützung. Den Antrag der Koalition lehnen wir ab. Dieser lenkt nur ab und erwähnt die von Schwarz-Grün selbst zu entscheidenden Punkte wie neue Nullnutzungsgebiete, den von den Grünen gewünschten Nationalpark Ostsee sowie die Verwendung der Schlickgelder leider nicht.

    Es ist heute mal wieder deutlich geworden, dass die CDU mit den Grünen einen ganz besonderen Fang gemacht und ihre früheren Positionen vollkommen über Bord geworfen hat."

     

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  • 15.06.2023

    Christopher Vogt zu TOP 14 "Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst unterstützen"

    In seiner Rede zu TOP 14 (Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst unterstützen) erklärt der Vorsitzende und bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    "Lehrkräfte haben einen der wichtigsten Berufe in unserer Gesellschaft – und eigentlich auch einen der schönsten, was allerdings von vielen Beteiligten leider nicht immer so gesehen wird. Das spürt man auch bei der Nachwuchsgewinnung, die in den nächsten Jahren eine der größten bildungspolitischen Herausforderungen sein wird. Insofern würde ich mir schnellere Ergebnisse der „Allianz für Lehrkräftebildung“ wünschen, denn es gibt da keine Zeit zu verlieren. Die Ministerin hatte zur Lehrkräftegewinnung ja drei Maßnahmenpakete angekündigt. Das erste war weitestgehend in Ordnung und sinnvoll, allerdings waren darin ja vor allem die eher unstrittigen Themen enthalten. Insofern werden das zweite und dritte interessanter.

    Eine ganz wichtige Baustelle bei der Lehrkräftegewinnung ist auch nach unserer Auffassung das Referendariat. Und ich fürchte, dass der Koalitionsantrag da leider keine große Hilfe sein wird. Es wird mal wieder – wie sollte es auch anders sein? – ein Konzept beim Ministerium in Auftrag gegeben, an dem dort hoffentlich längst gearbeitet wird. Dieses Mal geht es um die Beratungsangebote für Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst. Ohne Frage ein wichtiges Thema, aber ich verliere langsam wirklich den Überblick über die zahlreichen Konzepte, die die Koalitionsfraktionen beim Bildungsministerium bestellt haben. Mittlerweile wird ja konsequenterweise auch darauf verzichtet, dafür einen Zeithorizont zu skizzieren. Ansonsten wird mehr Transparenz bei der Prüfung angeregt und es gibt gleich drei Prüfaufträge – unter anderem zur Anpassung der Fahrtkosten. So richtig konkret und hilfreich ist das leider alles nicht.

    Das notwendige Referendariat ist für viele angehende Lehrkräfte schon eine ziemliche Herausforderung. Es bedeutet eine recht hohe Belastung. Und es gibt leider nur eine recht schmale Bezahlung. Ich fürchte, dass man über beide Punkte in der nächsten Zeit konkreter wird sprechen müssen, wenn man mehr junge Menschen für den Lehrerberuf begeistern will. Die SPD-Fraktion macht da mit ihrem Änderungsantrag einige gute Vorschläge. Mehr Praxisbezug, mehr Unterstützung und ein stärkerer Fokus auf die Pädagogik finden auch wir richtig! Auch über die vorgeschlagene Berufseingangsphase kann man – wie ich finde – diskutieren. Ich bin jedoch nicht ganz sicher, ob diese wirklich ein verbindlicher dritter Teil der Lehrkräfteausbildung sein muss. Dies ist vielleicht ein bisschen hochgegriffen. Insofern schlage ich vor, dass wir die beiden Anträge im Bildungsausschuss weiter diskutieren und uns dort auch mit Experten, mit Referendaren und mit Ausbildern austauschen."

     

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  • 15.06.2023

    Christopher Vogt zu TOP 12 "Verstärkte Förderung der Schulsozialarbeit"

    In seiner Rede zu TOP 12 (Verstärkte Förderung der Schulsozialarbeit) erklärt der Vorsitzende und bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    "Der Antrag von SSW und SPD ist ja so angenehm kurz und allgemein gehalten, dass man ihm eigentlich nur zustimmen kann. Die Landesregierung soll damit dazu aufgefordert werden, die Kreise und Kommunen verstärkt darin zu unterstützen, die Schulsozialarbeit an den allgemein- und berufsbildenden Schulen zu fördern und auszubauen. Das können wir in dieser „norddeutsch wortkargen“ Form sehr gut mitgehen. Der Antrag ist trotz der großen Übersichtlichkeit auch immerhin deutlich aussagekräftiger als der länger geratene Alternativantrag der Koalition. Ich könnte meine Rede jetzt eigentlich schon beenden, aber den Gefallen werde ich Ihnen nicht tun.

    Die Schulsozialarbeit ist in den letzten vielleicht 15 bis 20 Jahren zu einem unverzichtbaren Bestandteil der Schullandschaft geworden. Unumstritten war dies lange nicht. Obwohl wir zur schwarz-gelben Regierungszeit im Land ja massive Konsolidierungsmaßnahmen vornehmen mussten, ist das Land damals bei der Schulsozialarbeit erstmals offiziell und nennenswert in deren Mitfinanzierung eingestiegen, die dann mit den Jahren immer weiter angestiegen ist. Sie befindet sich in Schleswig-Holstein aber immer noch auf einem ziemlich niedrigen Niveau. Wenn ich nichts übersehen habe, zahlt das Land dafür bisher rund 18 Millionen Euro pro Jahr, was im Durchschnitt nicht einmal 25.000 Euro pro Schule bedeutet – was dann auch nur gerade einmal eine halbe Vollzeitstelle wäre.

    Die Schulsozialarbeit ist in Schleswig-Holstein nicht in einem geordneten Prozess bzw. nach einem einheitlichen Konzept ausgebaut worden. Die Herausforderungen an den Schulen sind natürlich auch recht unterschiedlich und das Engagement und die Leistungsfähigkeit der vielen Schulträger sind es auch. Zunehmende Herausforderungen bei der Inklusion, über deren Umsetzung man auch trefflich streiten kann, und bei der Integration haben den sozialpädagogischen Betreuungsbedarf in den letzten Jahren spürbar weiter erhöht, ohne dass die Anzahl der sozialpädagogischen Fachkräfte an den Schulen in entsprechendem Maße erhöht werden konnte. Die Zunahme der Verhaltensauffälligkeiten – noch beschleunigt durch die Corona-Pandemie – sorgt leider dafür, dass die normale Beschulung vieler Kinder und Jugendlicher schwieriger wird und es zu immer mehr sozialpädagogischer Unterstützung an den Schulen kommen muss. Natürlich kann die Schule nicht der „Reparaturbetrieb der Gesellschaft“ sein, wie es oft heißt, aber es bringt natürlich auch nichts, gesellschaftliche Realitäten nicht anzuerkennen und viele Kinder und Jugendliche zurückzulassen. Nicht jede Schülerin und jeder Schüler hat das Glück, in einem stabilen sozialen Umfeld aufzuwachsen. Viele Kinder und Jugendliche stehen vor Herausforderungen wie familiären Problemen, sozialer Not oder psychischen Belastungen. An dieser Stelle kommt dann oft die Schulsozialarbeit ins Spiel, die die Lehrkräfte unterstützen kann, damit sich diese vor allem auf die Erteilung des Unterrichts konzentrieren kann.

    Wir alle hier wissen: Der Landeshaushalt muss derzeit von der Koalition mit großer Mühe wieder ins Lot gebracht werden. Das wird in den nächsten Jahren noch sehr interessant werden. Jede Ausgabe muss gut durchdacht werden und es müssen klare Schwerpunkte gesetzt werden. Bei der Schulsozialarbeit wird das Land – wie damals bei der Haushaltskonsolidierung unter Schwarz-Gelb – meines Erachtens nicht darumkommen, mehr Geld als bisher auszugeben. Ich sehe da vor allem Defizite bei der Ausstattung der Gemeinschaftsschulen: Die Lehrkräfte brauchen vor allem hier mehr Unterstützung bei der Inklusion und bei der Integration. Man wird diese beiden Großbaustellen nicht voranbringen können, ohne die personelle Ausstattung entsprechend zu verbessern. Es reicht aber nicht aus, hier vor allem auf den Bund zu zeigen und zu meinen, dass das Startchancenprogramm für die Erledigung eigener Hausaufgaben dienen könnte.

    Es müssen meines Erachtens auch die unterschiedlichen Unterstützungssysteme, wie z.B. Schulbegleiter, Schulassistenten, Schulpsychologen und Schulsozialarbeiter – auch im Interesse eines effizienteren Ressourceneinsatzes – neu geordnet, sinnvoll zusammengeführt und klarer geregelt werden. Das ist natürlich ein sehr dickes Brett, dass es gemeinsam mit den Kommunen und dem für die Sozialgesetzgebung zuständigen Bund zu bohren gilt. Aber im Moment ist es ja so, dass vor allem an größeren Schulen die unterschiedlichsten Berufsbilder unterwegs sind und es verschiedene Dienstherren gibt. Das heißt, dass die Schulleitungen zwar viele soziale Unterstützung erhalten, aber nicht immer so darüber verfügen können, wie es vor Ort vielleicht sinnvoll wäre. Wir brauchen bei der Schulsozialarbeit meines Erachtens insgesamt klarere Vorgaben: Was soll die Schulsozialarbeit leisten? Was kann sie nicht leisten? Wie hoch sind die Bedarfe tatsächlich? Und wie kann man das am besten erfassen und regeln? Gerade im Hinblick auf den weiteren Ausbau der Ganztagsbetreuung ist es meines Erachtens dringend nötig, hier klare Konzepte und Bedarfe zu berechnen und festzulegen."

     

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  • 15.06.2023

    Christopher Vogt zu TOP 23 "Öffnungszeiten in öffentlichen Bibliotheken ermöglichen"

    In seiner Rede zu TOP 23 (Öffnungszeiten in öffentlichen Bibliotheken ermöglichen) erklärt der Vorsitzende und bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    "Ich denke, über die große Bedeutung von Bibliotheken für die Bildung und unsere Gesellschaft insgesamt sind wir uns hier alle einig. Dazu wurde schon viel Richtiges gesagt. Ich muss aber zugeben, dass ich mich über diesen SSW-Antrag schon ein bisschen gewundert habe. Es erstaunt ja schon ein bisschen, dass diejenigen, die die Öffnung des Einzelhandels an Sonn- und Feiertagen sehr kritisch sehen, dies nun ausgerechnet bei staatlichen Einrichtungen einfordern und umsetzen wollen. Diese Logik erschließt sich mir noch nicht so ganz. Denn auch hier wären natürlich Arbeitnehmerrechte berührt und gerade in Zeiten knapper Kassen muss es hier ja auch darum gehen, ob dies wirklich der richtige Schwerpunkt wäre. Denn es wäre für viele Berufstätige, Familien und gerade Alleinerziehende oft schon sehr hilfreich, wenn die Bibliotheken unter der Woche attraktivere Öffnungszeiten hätten. Und wir wünschen uns zudem vor allem mehr Investitionen in die Ausstattung vieler Bibliotheken, die da oft einen gewissen Bedarf haben. Die Digitalisierung bietet ja auch hier viele neue Möglichkeiten – z.B. auch, was die Suche, die Ausleihe oder auch die Rückgabe angeht. Wir sind immer für mehr Dialog und auch sehr gern dafür, für die Bürgerinnen und Bürger mehr Flexibilität zu schaffen. Insofern werden wir trotz gewisser Bedenken für diesen Vorstoß stimmen. Unsere Fragezeichen können dann ja im Dialog geklärt werden. Dabei kommt dann hoffentlich etwas Gutes heraus."

     

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  • 16.06.2023

    Heiner Garg zu TOP 19 "Keine zusätzliche finanzielle Belastung der Versicherten"

    In seiner Rede zu TOP TOP 19 (Keine zusätzliche finanzielle Belastung der Versicherten) erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Heiner Garg:

    "Was hätte man sich alles vorstellen können, was man in so einem Interview erwähnen könnte? Und da bin ich anderer Meinung als der Kollege Hansen: Solch ein Interview wird in der Fachwelt schon wahrgenommen und das wird in der Fachwelt diskutiert. Man hat die Chance, in einer Fachpublikation einfach mal einen Punkt zu setzen. So habe ich das auch wahrgenommen, Frau Ministerin. Sie wollten einen Punkt setzen und mit etwas Eigenem rüberkommen. Wenn das ihre Auffassung ist, dann ist das erstmal so zu akzeptieren. Ich habe übrigens eine gänzlich andere Auffassung über die Wirkungsweise, als Sie es dargestellt haben. Man muss aber auch damit leben, dass hier politisch darüber diskutiert und gestritten wird. Da spielt es überhaupt keine Rolle, ob es auf Bundesebene entschieden wird oder nicht.

    Worum es mir geht ist, dass Sie mit der Diskussion etwas erreicht haben, was ich besonders schade finde. Sie haben es zumindest schwerer gemacht, tatsächlich eine Auseinandersetzung anzustoßen, wie wir es in Deutschland hinbekommen können, dass wir endlich eine intelligente Patientensteuerung etablieren. Sie hätten beispielsweise über ein vernünftiges Entlassmanagement reden können. Sie hätten über Patientinnen- und Patientenpfade reden können. Sie hätten über neue Schnittstellen, Professionen zur Assistenz ambulanter Versorgung sprechen können. Warum ausgerechnet dieses wirklich sinnlose Instrument der Praxisgebühr, die nachhaltig weder zu deutlich höheren Einnahmen führt noch in Wahrheit die Arzt-Patientinnen- und Patienten-Kontakte in Deutschland reduziert hat? Das bleibt Ihr Geheimnis, Frau Ministerin.

    Ich vermisse eine wirklich kraftvolle Diskussion darüber, wie wir in Zukunft eigentlich den Herausforderungen in der Versorgung gerecht werden. Mit Sicherheit nicht mit einer Praxisgebühr von zehn, 20 oder 50 Euro für Patientinnen und Patienten, die gesetzlich versichert sind. Ganz bestimmt nicht. Wir sehen doch das Dilemma, wie schwierig es ist, eine Krankenhausstruktur, die deutschlandweit nicht mehr zu den Versorgungsnotwendigkeiten passt, zu reformieren. Wir wissen, dass fast zweitausend niedergelassene Ärztinnen und Ärzte in Schleswig-Holstein in den nächsten fünf Jahren nicht mehr bei der Versorgung dabei sein werden. Wir wissen auch, dass wir für jeden und für jede, der geht, zwischen zwei und drei neue Köpfe brauchen. Vor dem Hintergrund ist es mir wirklich zu einfach, darüber zu philosophieren, ob Versicherte sich an ihren Krankenhauskosten oder an ihren Praxisbesuchen in irgendeiner Art und Weise finanziell beteiligen sollen. Wir müssen uns grundsätzlich darüber unterhalten, wie wir es schaffen, diese Versorgungsbedarfe personell zu hinterlegen.

    Zweitens müssen wir uns darüber unterhalten, wie wir tatsächlich eine Patientensteuerung hinbekommen. Hierfür sind die Arzt-Patientinnen- und Patientenkontakte ein wunderbares Beispiel. Ich will mich gar nicht darüber streiten, ob es zwölf oder 18 pro Jahr sind - je nachdem wie man zählt und ab wann man zählt. In den skandinavischen Ländern, allerdings auch in vielen anderen europäischen Ländern, sind die Arzt-Patientinnen- und Patientenkontakte um ein Drittel niedriger. Und trotzdem ist die allgemeine Lebenserwartung in diesen Ländern oft sogar höher und die Lebensqualität ist auch im hohen Alter, und das ist eigentlich das Entscheidende, in der Regel höher als in Deutschland. Also stimmt doch hier etwas nicht in der Versorgung. Deswegen brauchen wir mehr als das Herumgedoktere am System. Ich will Ihnen eines sagen und das kostet die Patientinnen und Patienten nichts, jedenfalls nicht direkt: Wenn wir es endlich schaffen würden, intelligente digitale Instrumente, die es in anderen Ländern wie zum Beispiel in Norwegen oder den baltischen Staaten bereits gibt, zu etablieren. Und was leisten wir uns? In 19 Jahren hat die Thematik 21 Milliarden Euro verbrannt und wir haben bis heute keine funktionierende elektronische Patientenakte. Das wären Instrumente und Möglichkeiten zur Patientensteuerung.

    Abschließend habe ich noch eine Bitte: Frau Ministerin, sagen Sie doch etwas dazu, wie so ein Artikel entstanden ist, und sagen Sie, dass Sie in Wahrheit diesen Prozess auch nicht innerhalb der Union ansteuern wollen, sondern dass sehr schnell von Ihnen ein moderner fortschrittlicher Vorschlag kommt, wie man in Zukunft intelligente Patientinnen- und Patientensteuerung auf den Weg bringt, um der Versorgungssicherung - für eine älterwerdende Bevölkerung - wenigstens ein Stückchen näher zu kommen, was die Hauptaufgabe der Gesundheitspolitik ist."

     

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  • 23.02.2017

    Oliver Kumbartzky: Vieles, was das Gesetz regeln soll, kann genauso auch jetzt bereits erfolgen

    „In der vorletzten Plenartagung, also sozusagen ‚kurz vor knapp‘, legt der Vorsitzende des Petitionsausschusses einen Entwurf zur Einführung eines Petitionsgesetzes vor. Lieber Kollege König, wenn Sie im Rahmen Ihrer Ausschussarbeit tatsächlich dringenden Handlungsbedarf identifiziert haben, dann stellt sich hier schon die Frage, warum Sie mit Ihrem Gesetzentwurf bis zum Ende der Legislaturperiode gewartet haben.

     

    Aber ganz unabhängig davon, ob der Zeitpunkt der Einreichung dieses Gesetzes nun besonders sinnvoll ist oder nicht, in jedem Fall handelt es sich hier um ein wichtiges Thema. Gerade in Zeiten von Politikverdrossenheit und einer zunehmenden Skepsis gegenüber dem Parlamentarismus ist eine Stärkung der Rechte von Petenten und des Petitionsausschusses ohne Zweifel eine Chance.

     

    Denn das Petitionsrecht ist mit seiner multifunktionellen Einsetzbarkeit ein Institut, das zur Verbesserung bürgerschaftlicher Partizipationsmöglichkeiten und damit auch zur Stärkung der demokratischen Funktionsweise des Gemeinwesens beitragen kann. Trotzdem gibt es eine weit verbreitete Skepsis gegenüber der Leistungsfähigkeit dieses Grundrechts. Dass der Petitionsausschuss nicht einfach in die Behandlung von Gesetzgebungsgegenständen oder in Verwaltungsverfahren, und erst recht in Gerichtsverfahren eingreifen oder gar von außen korrigieren kann, hat aber eben einen verfassungsrechtlichen Grund: unseren gewaltengeteilten Rechtsstaat.

     

    Dieses Akzeptanzproblem lösen aber wir nicht durch ein Gesetz, sondern dadurch, dass wir den Petenten das Funktionieren unseres Rechtstaates erläutern. Insofern sollten wir aufpassen, hier keine Erwartungen zu formulieren, die wir später enttäuschen müssen.

     

    Das Zweite ist: Wir müssen uns ansehen, worin der konkrete Mehrwert gegenüber dem jetzigen Verfahren besteht. Vieles, was in Ihrem Gesetzentwurf geregelt wird, kann genauso auch jetzt bereits erfolgen. Es bedarf also eigentlich gar keiner gesetzlichen Regelung. In Schleswig-Holstein hat sich der Petitionsausschuss des Landtages in Grundsatzbeschlüssen eigene Regelungen für die Arbeitsweise gegeben, die bereichsspezifisch ergänzt werden. Und die Erfahrung zeigt: Es funktioniert im Wesentlichen gut.

     

    Was wir deshalb auch keinesfalls brauchen, sind komplizierte Verfahren oder Weiterverweisungen. Auf den ersten Blick besteht die Gefahr bei dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht. Ob der Gesetzentwurf aber auch zu Vereinfachungen führt, wird man genau prüfen müssen.

     

    Richtig ist, dass die Stellungnahmen der Landesregierung in Einzelfällen hätten früher erfolgen können. Hier kann die Einführung einer Frist wie in § 6 Absatz 6 Ihres Entwurfs Abhilfe schaffen. Inwiefern das aber gerade bei komplexen Verfahren praktikabel ist, wird man ebenfalls in einem Anhörungsverfahren prüfen müssen.

     

    Über all diese Fragen sollten wir in Ruhe im Ausschuss beraten. Jedes ernst gemeinte Gesetzesvorhaben erfordert auch eine ernsthafte parlamentarische Beratung. Ob das in der kurzen Zeit noch möglich ist, wird sich zeigen.

     

    Ich meine, einen Versuch ist es wert.“
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