Direkt zum Inhalt
Logo Freie Demokraten Landtagsfraktion Schleswig-Holstein FDP

Main navigation

  • Aktuelles
    • Landtagssitzungen
    • Newsletter
  • Themen
  • Positionspapiere
  • Fraktion
    • Abgeordnete
    • Mitarbeiter
    • Organigramm
    • Stellenangebote
  • Presse
  • Termine
    • Fraktion
    • Landtagssitzungen
    • Veranstaltungsrückblicke
  • Mediathek

Social Media Menü

  • Facebook
  • Twitter
  • Youtube
  • Suche
  • 16.03.2023

    Annabell Krämer: Die Finanzministerin sucht schon nach der nächsten Verschuldungsmöglichkeit

    Zum Vorschlag von Finanzministerin Monika Heinold, ein schuldenfinanziertes Sondervermögen für Klimaschutz auf den Weg zu bringen, erklärt die stellvertretende Vorsitzende und finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    „Die Verschuldungsträume von Monika Heinold nehmen einfach kein Ende. Sich auf Vorrat egal für welchen Zweck zu verschulden, lehnen wir ab. Die notwendigen Investitionen im Bereich des Klimaschutzes können aus den opulenten Steuermehreinnahmen finanziert werden. Wir haben immer davor gewarnt, dass mit der Erhöhung des Ukraine-Notkredites im letzten Dezember die Büchse der Pandora geöffnet wurde. Die jetzige Landesregierung ist finanziell so gut mit Rücklagen und Steuereinnahmen ausgestattet wie keine vorher und trotzdem wird weiter auf Verschuldung anstatt auf Prioritätenbildung gesetzt. Finanzpolitisch hat diese Regierung jedes Augenmaß und Feingefühl verloren und agiert lieber nach dem Prinzip Gießkanne. Es ist uns daher unverständlich, dass Daniel Günther diesen Verschuldungsphantasien der Grünen keine Grenzen setzt und seine CDU sämtliche kreditfinanzierten Klimaprojekte wie die Subvention von Wärmepumpen und Balkon-PV-Anlagen für die grüne Gutverdienerklientel mitträgt. Leider scheint sich in der Unionsfamilie nur die Junge Union für eine generationengerechte Finanz- und Haushaltspolitik starkzumachen."

    Weiterlesen
  • 20.03.2023

    Christopher Vogt: Wie steht die CDU zu Heinold's Schuldenplänen?

    Zur für die anstehende Landtagssitzung beantragten Aktuellen Stunde erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Kurz bevor der erste schwarz-grüne Landeshaushalt beschlossen werden soll, hat Finanzministerin Monika Heinold die Öffentlichkeit wissen lassen, dass sie die hohe Verschuldung des Landes über einen nächsten Notkredit für Klimaschutz noch einmal erheblich ausweiten will. Dieser Vorstoß der Grünen überrascht angesichts der leider sehr unsolide gewordenen Haushaltspolitik niemanden mehr, aber wir wollen vor der Verabschiedung des Haushalts wissen, wie der Ministerpräsident und seine CDU dazu stehen. Die erste Reaktion des Ministerpräsidenten war ja recht kryptisch und ich fürchte, dass sich der Widerstand der CDU mal wieder in Grenzen halten wird. Es ist zudem weder klar, wie ein solcher Milliardenkredit für vermeintliche Klimaprojekte mit Blick auf die Landesverfassung rechtlich sauber umgesetzt werden könnte noch wofür das ganze Geld überhaupt ausgegeben werden soll. Das schwarz-grüne Mantra vom ‚ersten klimaneutralen Industrieland‘ ist bisher ja nicht ansatzweise mit entsprechenden Maßnahmen unterfüttert. Wir fürchten, dass diese schwarz-grüne Orientierungslosigkeit nun mit neuen Milliardenschulden übertüncht und auf die Nachhaltigkeit der Landesfinanzen keinerlei Rücksicht mehr genommen werden soll. Die CDU muss jetzt zeigen, ob Generationengerechtigkeit für sie überhaupt noch eine Rolle spielt oder nicht.“

    Weiterlesen
  • 21.03.2023

    Bernd Buchholz: Erschreckend unambitionierte Landesstraßenplanung

    Zur heute vorgestellten Landesstraßenstrategie 2023 - 2035 erklärt der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    „Die Planungen der Landesregierung zur Fortsetzung der Landesstraßenstrategie sind leider erschreckend unambitioniert und drohen so, das eigentliche Ziel der Strategie nicht zu erreichen. Angepeilt war innerhalb von zehn Jahren achtzig Prozent des Landesstraßennetzes in einen guten oder sehr guten Zustand zu überführen. Auf ein bis zwei Jahre Verzögerung käme es dabei nicht an. Wenn selbst dazu aber 90 Millionen Euro im Jahr nicht ausreichen, weil die Kosten gestiegen sind, muss man den Haushaltsansatz erhöhen, um die Infrastruktur nicht wieder verrotten zu lassen. Der Ansatz 'Weiter wie bisher' reicht eben nicht aus, wenn sich die Voraussetzungen ändern."

    Weiterlesen
  • 22.02.2023

    Christopher Vogt zu TOP 1 Aktuelle Stunde "Ein schuldenfinanziertes Sondervermögen Klimaschutz für Schleswig-Holstein"

    In seiner Rede zu TOP 1 (Aktuelle Stunde zu "Sondervermögen Klimaschutz") erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    "Diese Aktuelle Stunde war leider notwendig geworden, weil wir als Opposition natürlich VOR der Debatte und der Abstimmung über den Landeshaushalt und die Finanzplanung wissen wollten, welche Finanzpolitik diese Koalition in den nächsten Jahren denn nun eigentlich betreiben will. Das war die letzten Tage – ausgerechnet kurz vor der Verabschiedung des ersten schwarz-grünen Landeshaushalts – völlig unklar geworden, da der Ministerpräsident sich in der vergangenen Woche recht kryptisch zu den Vorschlägen seiner Finanzministerin eingelassen hatte, die plötzlich die außerordentlich erfolgreichen Bundesländer Saarland, Bremen und Berlin als Vorbild nehmen will. Aber im Ernst: An Bremen, Berlin und dem Saarland sollten wir uns vor allem haushaltspolitisch nun wirklich nicht orientieren. Es ist ja schon eine besondere Leistung, dass die CDU nach über 20 Jahren in Berlin wieder die Landesregierung übernimmt und als erstes ein milliardenschweres Schuldenpaket auflegt, was selbst Rot-Rot-Grün nicht gemacht hat.

    Schleswig-Holstein ist nach wie vor hochverschuldet, die Zinsbelastung steigt wieder massiv an, es gibt noch immer einen sehr hohen Investitionsstau und die Pensionslasten sind erdrückend. Uns wurde ja gerade erklärt, dass diese Aktuelle Stunde eigentlich gar nicht notwendig wäre. Wie notwendig sie war, haben allerdings gerade meine beiden Vorredner eindrucksvoll gezeigt. Ich bin froh und erleichtert, dass die CDU – zumindest bei dieser sehr grundlegenden Frage zur Zukunft unseres Bundeslandes – der Finanzministerin nicht folgt und ihren finanzpolitischen Vorstellungen eine Absage erteilt. Allerdings habe ich das Gefühl, dass wir die Finanzministerin immer noch ernster nehmen als die CDU. Denn wenn die Finanzministerin wenige Tage vor der Diskussion über den Haushalt und die Finanzplanung einen solchen Vorschlag öffentlich verlautbaren lässt, dann nehmen wir das ernst. Die CDU sagt nur: „Nein, es ist nichts passiert. Gehen Sie bitte weiter.“ Hätte die CDU ein solches Sondervermögen jetzt mitgemacht, dann wäre das nichts anderes als ein Offenbarungseid gewesen. Und man kann nur hoffen, dass die CDU die nächsten vier Jahre hier auch wirklich standhaft bleiben wird. Das wird wirklich interessant werden, denn bis vor 14 Tagen hätte ich mir auch nicht vorstellen können, dass die CDU-Fraktion hier einmal allen Ernstes beantragen und es dann auch noch öffentlich verteidigen würde, dem Landtag einen so genannten Klimabeirat mit weitreichenden Befugnissen an die Seite zu stellen. Ich bin der SPD und dem SSW ausgesprochen dankbar dafür, dass sie diesen Unsinn mit uns gemeinsam verhindert haben. Und ich weiß, dass es viele Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion ganz genauso sehen.

    Der öffentliche Vorstoß der Finanzministerin für einen erneuten milliardenschweren Notkredit kam in der Sache ja nicht überraschend. Die Grünen haben ihre Finanzpolitik in den letzten Jahren grundlegend geändert. Das Thema Nachhaltigkeit spielt für sie bei den Staatsfinanzen leider keine Rolle mehr. Während Monika Heinold die Schuldenbremse gemeinsam mit uns eingeführt und lange Zeit vehement verteidigt hatte, wird diese bei den Grünen mittlerweile nicht mehr als Errungenschaft für mehr Generationengerechtigkeit, sondern nur noch als Hindernis für grüne Politik gesehen. Und da die Schuldenbremse nicht so leicht wieder abgeschafft werden kann, soll sie nun offenkundig dauerhaft ausgehebelt werden. Ich bedauere diese Entwicklung sehr und es wird das schwarz-grüne Bündnis zunehmend belasten.

    Die Landesverfassung sieht in Artikel 61 Absatz 3 zu Recht Ausnahmen für ‚außergewöhnliche Notlagen‘ vor, die sich ‚der Kontrolle des Staates‘ entziehen. Dies war zu Beginn der Corona-Pandemie der Fall und dies war auch zu Beginn des Ukraine-Krieges der Fall. Der Klimawandel ist aber eine globale Herausforderung und der Klimaschutz eine staatliche Daueraufgabe, die von dieser Ausnahmeregelung in der Verfassung ganz klar nicht abgedeckt ist.

    Trotz der heftigen Krisen der vergangenen Jahre hat das Land sehr hohe Steuereinnahmen. Deutschland ist nahezu Weltmeister bei Steuern und Abgaben. Der Klimaschutz erfordert zweifelsohne hohe Investitionen, aber mit staats- und planwirtschaftlichen Ansätzen und mit immer neuen Verboten werden wir auch hier nicht erfolgreich sein. Das wird nicht funktionieren. Das lehrt uns die Geschichte. Stattdessen brauchen wir vor allem mehr Anreize für private Investitionen und weniger Bürokratie und unnötige Hemmnisse. Die Grünen sollten vielleicht auch einmal mit Robert Habeck sprechen, ob es so sinnvoll ist, die Kernkraftwerke abzuschalten, Atomstrom aus Frankreich zu importieren und bei uns die Kohlekraftwerke wieder aus der Reserve zu holen.

    Einen Dammbruch bei den Landesfinanzen zu Lasten der jungen Generationen, der diese endgültig überfordern würde, darf es nicht geben und das würden wir auch nicht mitmachen. Und wir hoffen, dass die CDU die nächsten vier Jahre standhaft bleibt."

     

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort

    Weiterlesen
  • 22.02.2023

    Annabell Krämer zu TOP 1 Aktuelle Stunde "Ein schuldenfinanziertes Sondervermögen Klimaschutz für Schleswig-Holstein"

    In ihrer Rede zu TOP 1 (Aktuelle Stunde zu "Sondervermögen Klimaschutz") erklärt die stellvertretende Vorsitzende und finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    "Im August 2022 erklärte die Finanzministerin die Corona-Notlage für beendet. Mitnichten bedeutete dieses, dass somit auf die nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigung verzichtet wurde. Nein, in Höhe von über einer halben Milliarde Euro wurden zum Jahresende Kredite ohne Not tatsächlich aufgenommen und in ein 'Sondervermögen' überführt. Die Rückführung der überschüssigen Kreditermächtigung wurde dem Bürger zudem nicht als Kürzung eines zu hoch bemessenen Verfügungsrahmens sondern dreist als Kredittilgung verkauft. In der Jamaika-Koalition haben wir Freie Demokraten durchgesetzt, dass Steuermehreinnahmen vor Kreditinanspruchnahme für Bedarfe aus der Corona-Notlage einzusetzen sind. Dieser Passus war den Grünen von Anfang an ein Dorn im Auge und wurde in der ersten Parlamentstagung nach der Sommerpause mit Zweidrittelmehrheit zum 31.12.2022 für nichtig erklärt.

    Problematisch war für Schwarz-Grün allerdings, dass die Steuereinnahmen bereits 2022 unerwartet durch die Decke gingen. Steuermehreinnahmen, die die Bedarfe, die aus dem Corona-Notkredit gedeckt werden sollten, mehr als überschritten. Schwarz-Grün hat sich ungeachtet des noch gültigen Parlamentsbeschlusses ungehemmt beim Corona-Notkredit bedient, obwohl Steuermehreinnahmen für die Bedarfe zur Verfügung standen und die Inanspruchnahme dieser auch vorrangig waren.

    Wir haben gemeinsam im Frühjahr 2022 die Umwidmung von 400 Millionen Euro aus dem Corona-Notkredit in einen Ukraine-Notkredit beschlossen. Hiervon sollten Geflüchtete untergebracht, integriert, und deren Kinder behütet in den Kitas versorgt werden. Weiterhin wollten wir kurzfristig Hilfen zur Verfügung stellen, damit unsere Wirtschaft, unsere Vereine und Verbände und unsere Bürgerinnen und Bürger trotz der gestiegenen Energiepreise gut über den Winter kommen. Das war ein richtiger Beschluss.

    Im Dezember hat die schwarz-grüne Landesregierung nicht nur über eine halbe Milliarde verbliebene Corona-Notkredite gebunkert sondern zusätzlich eine Milliarde Euro Ukraine-Notkredit aufgenommen, obwohl von dem bestehenden Kreditrahmen in Höhe von 400 Millionen Euro zum Jahresende 2022 erst 70 Millionen Euro in Anspruch genommen wurden. Bereits damals war mir klar, der Hunger der Grünen und der Finanzministerin Heinold nach Notkrediten ist unstillbar.

    Daniel Günther hat Ende Dezember versucht, diesen Eindruck zu verwischen, indem er Folgendes verlautbarte: 'Mit den aufgenommenen Krediten gehen wir verantwortungsvoll um; die nicht genutzten Notkredite aus den Corona-Nothilfen tilgen wir Ende dieses Jahres.' Nichts da – mittlerweile werden aus dem Corona-Notkredit fröhlich Klimaprojekte finanziert. Im Januar sagte der Fraktionsvorsitzende der CDU noch, 'anders als die Corona-Pandemie oder der Ukrainekrieg ist der Klimawandel kein überraschendes externes Ereignis, das der Kontrolle des Staates entzogen ist. Genau hierin besteht aber die verfassungsrechtliche Voraussetzung für die Aufnahme von Notkrediten.' Da hatte ich tatsächlich die Hoffnung, dass langsam die richtige Erkenntnis gereift wäre. Mitnichten – im Haushaltsentwurf 2023 wird der Ukraine-Notkredit ungehemmt für Klimainvestitionen missbraucht.

    Finanzministerin Heinold verkündet letzten Donnerstag, dass Schwarz-Grün die kompletten Einnahmen aus dem Verkauf des Schiffsportfolios der HSH in Höhe von 200 Millionen Euro für Klimainvestitionen reserviert und zudem hierfür 145 Millionen Euro aus dem Notkredit bereitgestellt werden. Das sind faktisch 345 Millionen Euro aus Ukraine-Notkrediten, weil Sie damit genau diese Haushaltsmittel der Bewältigung der Ukraine-Krise entziehen. Werter Herr Kollege Koch, wie bringen Sie das mit Ihrer Aussage in Einklang?

    Gestern verkündeten Sie erneut vollmundig, ein schuldenfinanziertes Sondervermögen sei mit der Schuldenbremse nicht vereinbar. Das sehe ich genauso aber wie ist das mit den Verlautbarungen des Ministerpräsidenten vereinbar? Dieser sagte, inhaltlich sei das angeregte Sondervermögen für Klimaschutz kein neuer Punkt der Grünen. Ich zitiere: 'Es ist gut, dass jetzt auch die Grünen erkannt haben, dass wir die Klimaneutralität nicht mit dauerhaften Schulden finanzieren können.' Herr Ministerpräsident, was ist der Unterschied zwischen dem von den Grünen geforderten kreditfinanzierte Sondervermögen und neuen Schulden?

    Mir macht diese Landesregierung Angst, wenn nicht einmal der Ministerpräsident bis heute begriffen hat, dass die Verschuldungsträume von Monika Heinold kein Ende nehmen und nicht erkennt, dass ein kreditfinanziertes Sondervermögen identisch ist mit neuen Schulden. Herr Ministerpräsident, ich stehe gerne zur Verfügung, um Ihnen die einfachsten finanzpolitischen Begriffe zu erklären. Vielleicht bewahrt Sie das in Zukunft vor solchen Aussagen.

    Ansonsten hilft es vielleicht, wenn die CDU-Fraktion anfängt, auf ihre Jugendorganisation zu hören, die anscheinend als einzige bei der Union noch nicht finanzpolitisch irrlichtert. 'Anstatt generationengerechte Haushaltspolitik zu machen und alle möglichen Einsparpotentiale im Haushalt herauszuarbeiten, verspielt die Finanzministerin Vertrauen in ihre Arbeit und seriöse Haushaltspolitik.'

    Ich habe immer gesagt, dass mit dem unnötigen zweiten Ukraine-Notkredit die Büchse der Pandora geöffnet wurde, um Grüne Klimawunschprojekte zu finanzieren. Verschuldung auf Vorrat – das ist das neue Leitmotiv dieser Landesregierung."

     

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort

    Weiterlesen
  • 22.02.2023

    Christopher Vogt zu TOP 2 u.a. "Haushaltsberatungen 2023"

    In seiner Rede zu TOP 2 u.a. ("Haushaltsberatungen 2023") erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    "Wir leben in sehr bewegten Zeiten: Pandemie, Krieg, Energiekrise, Inflation, Klimawandel, Sorgen um die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands und den eigenen Wohlstand sowie verschiedene strukturelle Probleme wie z.B. bei der Bildung oder beim Fachkräftemangel. Auch wenn man gelegentlich den Eindruck haben kann, wir leben in Schleswig-Holstein im Vergleich zu anderen Regionen immer noch auf einer Art 'Insel der Glückseligen', muss ein Landeshaushalt gerade in diesen schweren Zeiten den Sorgen der Menschen erkennbar begegnen und die Weichen für die Zukunft richtig stellen. Leider wird der erste schwarz-grüne Landeshaushalt dieser Herausforderung nicht in ausreichendem Maße gerecht.

    Ich fange aber zunächst mit dem Positiven an: Eine Reihe von Jamaika-Projekten soll fortgesetzt werden. Die Unterrichtsversorgung und der Rechtsstaat sollen weiter gestärkt werden. Das ist auch dringend erforderlich, wenn man die Probleme in diesen Bereichen sieht. Wir halten es deshalb für richtig, weitere Stellen für Lehrkräfte, Polizei- und Justizbeamte bereitzustellen. Diese Stellen müssen dann aber auch adäquat besetzt werden. Da gibt es vor allem bei den Lehrkräften noch sehr viel Luft nach oben: Bei den angehenden Lehrkräften gibt es ein erhebliches Ungleichgewicht zwischen den Fächern, die derzeit studiert und den Fächern, in denen Lehrkräfte gebraucht werden. Der MINT-Bereich und die künstlerischen Fächer drohen weiter auszubluten, während andere Fächer wie z.B. Geschichte völlig überlaufen sind. Und es wollen leider auch zu wenige ausgebildete Lehrkräfte in den Westen und in den Süden des Landes gehen, weil sie eben in Kiel oder Flensburg leben. Da muss die Bildungsministerin jetzt auch mit mutigen Maßnahmen endlich liefern. Was da bisher kam, ist völlig unzureichend.

    Im Bereich der Polizei ist es absolut richtig, den Kampf gegen Kindesmissbrauch zu verstärken. Bei der vermeintlichen Cyberhundertschaft laufen Ihnen aber bisher die Leute weg und gehen unter anderem zu Dataport. Das Land ist da im Wettbewerb um Fachkräfte schlecht aufgestellt und macht sich sogar quasi selbst Konkurrenz: Dafür muss die Innenministerin sehr schnell überzeugende Lösungen finden. Dass Sie die Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage jetzt doch wieder einführen, ist ein gutes Zeichen, nachdem Sie dies im letzten Jahr zu unserer großen Überraschung ja noch abgelehnt hatten. Die Finanzministerin konterkariert diese Maßnahme allerdings gleichzeitig, wenn sie dabei bleibt, dass plötzlich alle Beamten jeweils selbst um ihr Weihnachtsgeld kämpfen müssen, wenn die entsprechenden Klagen Erfolg haben sollten. Natürlich sind die ausstehenden Urteile zum Weihnachtsgeld ein Risiko für den Landeshaushalt, aber dieser Umgang mit den Landesbeamten ist keine gute Werbung für das Land als Arbeitgeber – ganz im Gegenteil!

    Diese Landesregierung ist erstaunlich schwach in die Wahlperiode gestartet und dass es nicht viel besser geworden ist, merkt man diesem Haushalt an: Die Ergebnisse des 'Energiegipfels' waren wirklich ein schlechter Witz. Es wäre spätestens jetzt die Aufgabe des Landes, die Entlastungspakete des Bundes doch noch sinnvoll zu ergänzen.

    Vor allem die jungen Familien leiden besonders stark unter der Inflation wie das Familienbarometer, das die grüne Bundesfamilienministerin gerade vorgestellt hat, noch einmal sehr deutlich macht: 93 Prozent der Familien haben große Sorgen angesichts der Inflation. Die grüne Landesfamilienministerin lässt die jungen Familien aber leider im Regen stehen. CDU und Grüne hatten doch auch versprochen, die von uns gemeinsam gedeckelten Kita-Beiträge weiter abzusenken. Aber ausgerechnet in einem Jahr der hohen Inflation bricht die Koalition dieses Versprechen. Dafür fehlt (nicht nur) uns jedes Verständnis. Das ist eine krasse Fehlentscheidung! Heute haben Sie die Chance, diese zu korrigieren! Nutzen Sie diese!

    Die Investitionsquote soll zwar offiziell bei über zehn Prozent gehalten werden, was uns ja immer wichtig war und weiterhin ist, aber die Bedarfe z.B. beim Hochschulbau, der energetischen Sanierung, bei den Krankenhäusern oder auch bei den Landesstraßen sind ja erkennbar sehr viel höher und das Geld muss auch tatsächlich abfließen.

    Der Haushaltsüberschuss des letzten Jahres resultierte ja auch aus der Tatsache, dass viele Investitionsvorhaben gar nicht umgesetzt werden konnten. Dies muss sich dringend ändern. Und 90 Millionen Euro für die Landesstraßen sind im Jahr 2023 auch bei weitem nicht mehr so viel wert noch wie im Jahr 2018. Da wird die Koalition deutlich mehr machen müssen, wenn sie wirklich vorankommen will, auch weil die Schäden an den Landesstraßen offenbar noch größer sind als bisher angenommen.

    Die bisher eingeplanten Investitionsmittel für die Krankenhäuser – wir diskutieren darüber hier seit Monaten sehr engagiert – sind nach wie vor völlig unzureichend. Und das ist nicht nur mit Blick auf die demographische Entwicklung, den Klimaschutz und den Fachkräftemangel ein großes Problem. Es geht um nicht weniger als die Sicherung einer angemessenen Gesundheitsversorgung. Wir machen Ihnen hier den konkreten Vorschlag, hierfür weitere 174 Mio. Euro bereitzustellen. Lehnen Sie dies nicht wieder ab, sondern geben Sie sich auch hier einen Ruck – zum Wohle unserer Gesundheitsversorgung. Das sollte doch auch eine Lehre aus der Pandemie sein.

    Die Haushaltsführung der Finanzministerin wird zunehmend unübersichtlich. Von Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit ist leider immer weniger zu spüren. Man blickt nur noch sehr schwer durch. Die Aufstockung des Ukraine-Notkredits um 1 Milliarde Euro hatten wir Ende des letzten Jahres abgelehnt, weil sie nicht zwingend notwendig war, wie auch der hohe Haushaltsüberschuss nur wenige Wochen später gezeigt hat.

    Der erste schwarz-grüne Haushalt bleibt ein 'Haushalt der verpassten Chancen'.

    CDU und Grüne müssten den Zusammenhalt der Gesellschaft und die Zukunftsfähigkeit des Landes viel mehr stärken. Bei den Kita-Gebühren und bei den Krankenhausinvestitionen sind Sie da aber leider völlig falsch abgebogen.

    Über den Klimabeirat habe ich schon gesprochen. Sie sollten aus meiner Sicht beim Einzelplan 01 zurückkehren zu der Tradition der gemeinsamen, rechtzeitigen Beratung und Einigung. Sie sollten unsere Ablehnung an dieser Stelle sehr ernst nehmen.

    Maßnahmen wie die geplante Umbenennung des LBV, der jetzt nicht mehr darauf hinweisen dürfen soll, dass dieser Straßenbau betreibt, ist eine völlig irre Maßnahme. Darüber werden wir im Verlauf der Woche noch intensiv diskutieren. Nehmen Sie zurück, was Sie da im Koalitionsvertrag aufgeschrieben haben.

    Bei jeder Gelegenheit wird nach dem Bund gerufen, aber mitsprechen soll der Bund dann natürlich nicht. Das haben wir auch beim Bundesbildungsgipfel gesehen, den die Bildungsministerin mit ihrem Team auch geschwänzt hat. Kleinkariert wurde gesagt, das wollen wir so nicht, die Bundesbildungsministerin solle lieber zur Kultusministerkonferenz kommen. Denn jeder weiß, dass die Kultusministerkonferenz die große Treiberin von Innovationen und Reformen beim Thema Bildungsföderalismus ist. Hören Sie auf ständig neue Konzepte auf den Weg zu bringen, um Zeit zu gewinnen. Fangen Sie mal an, selbst Bildungspolitik zu betreiben oder beteiligen Sie sich konstruktiv an der Reform des Bildungsföderalismus, die 80 Prozent der Menschen fordern.

    Was wir besonders kritisch sehen, ist die Aufblähung des Regierungsapparates. Es hat mehrere Millionen gekostet, zum Beispiel ein neues Ministerium zu schaffen, das völlig unsinnig ist. Herr Minister Schwarz, Sie haben jetzt immerhin Büroräume und teilweise sitzen dort sogar schon Mitarbeiter. Der grüne Umweltminister fährt Ihnen bei fast jeder Gelegenheit, wie der Flächennutzung oder beim Nationalpark Ostsee, in die Parade. Das ist ein völlig unnötiges Ministerium, dass wir bei jeder Gelegenheit sofort wieder abschaffen würden. Das ist schlicht Geldverschwendung.

    Der Ministerpräsident hält sich öffentlich aus allem Unangenehmen am liebsten heraus. Seit der Regierungsbildung scheint er das Interesse an Politik ein Stück weit verloren zu haben. Man hat es sich sehr gemütlich gemacht, aber das reicht eben nicht aus, um unser Land in eine gute Zukunft zu führen. Diese Koalition hält inhaltlich nur sehr wenig zusammen. Heute wurde auch deutlich, dass man bei der finanzpolitischen Ausrichtung mittlerweile fundamental unterschiedliche Auffassungen hat. Es ist unklar, wohin diese große Koalition unser Bundesland führen will. Wir hoffen sehr, dass die nächsten vier Jahren keine verlorenen für Schleswig-Holstein werden. Das kann sich unser Bundesland nicht leisten.“

     

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort

    Weiterlesen
  • 15.03.2017

    Christopher Vogt: Minister Meyer hat beim Thema Planung komplett versagt

    „Am Abend werden die Faulen fleißig. Die Ankündigungen von Herrn Meyer sind nichts anderes als eine lächerliche Nebelkerze für den Wahlkampf. Herr Meyer hätte sie allesamt entweder schon auf Bundesebene durchsetzen oder im eigenen Hause umsetzen können und müssen.

     

    Die Vorschläge hinsichtlich der Bundesebene muss man fast schon als Klassiker bezeichnen, die die Bundesländer aber bisher nicht durchgesetzt haben, auch weil man die Hoheit über das Autobahnnetz im Zuge der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzen leichtfertig an den Bund verhökert hat. Die Forderung nach der höheren Erstattung bei den Planungskosten ist gerade mit Blick auf den Übergang des Autobahnnetzes an den Bund bis zum Jahr 2021 zwar völlig richtig. Die Landesregierung muss aber die Frage beantworten, warum der Ministerpräsident dies bei seiner Zustimmung zur Gründung der Bundesautobahngesellschaft nicht zur Bedingung gemacht hat. Nun droht eine weitere jahrelange Verschleppung der Planungen, da der Bund den Ländern die Kosten für deren Planungsvorbereitungen für die neue Bundesgesellschaft nur unzureichend erstattet. Das ist ein wirklich ein Stück aus dem Tollhaus!

     

    Es kann nun aber auch nicht im Interesse des Landes sein, die Planungen bis zur Übergabe an den Bund am 1. Januar 2021 auf Eis zu legen oder zu verlangsamen. Die Vorschläge des Ministers bzgl. der Landesebene sind einfach nur lächerlich. Damit offenbart Herr Meyer noch einmal selbst auf eindrucksvolle Weise eklatante Versäumnisse in seiner Amtsführung. Das ganze Sammelsurium ist kein Befreiungsschlag für den Verkehrsminister, der damit in den letzten Wochen seiner Amtszeit lediglich noch einmal selbst sein Scheitern in den vergangenen fünf Jahren dokumentiert.

     

    Das Thema Planung war die wichtigste Aufgabe seiner Amtszeit, und hier hat er komplett versagt. Dies zeigt sich an diesen hilflosen Vorschlägen und auch an der Tatsache, dass seine Planungskapazitäten – trotz der höheren Investitionsmöglichkeiten beim Bund und beim Land – geringer sind als zu Beginn seiner Amtszeit.“

    Weiterlesen
  • 22.02.2023

    Bernd Buchholz zu TOP 2 u.a. "Haushaltsberatungen 2023"

    In seiner Rede zu TOP 2 u.a. ("Haushaltsberatungen 2023") erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    "Wenn man wohlwollend ist, würde man den Einzelplan 06 als Haushalt der Kontinuität bezeichnen. Wenn man nicht so wohlwollend ist, dann ist er ein Haushalt der unambitionierten Einfallslosigkeit. Dabei wären zusätzlich Impulse nötig:

    1. Für eine deutliche Stärkung der Innovationskraft der schleswig-holsteinischen Wirtschaft. Aber selbst für die fertigen Konzepte zur Schaffung einer Innovationsagentur in der Metropolregion plant die Landesregierung nichts ein.

    2. Schwarz-Grün redet zwar ständig von der notwendigen Verkehrswende. Aber ausgegeben wird nur Geld, zu dem der Bund das Land verpflichtet. Die Differenz der Einnahmen zu den Ausgaben der Maßnahmengruppe Verkehrswesen beträgt exakt 52,4 Millionen Euro, also den Landesanteil, den Schleswig-Holstein zur Mitfinanzierung des Deutschlandtickets erbringen muss – nicht einen Cent mehr. Alles andere muss der Bund finanzieren, sonst findet es nicht statt. Verkehrswende ja, aber nur wenn andere zahlen.

    3. Die Fortschreibung der Landesstraßenstrategie ist so eine Farce, weil mit den eingesetzten Mitteln das Ziel nicht mehr erreicht werden kann.

    4. Dass wir den Fachkräftemangel mit einem Welcome-Center allein beheben – der einzig neue Vorschlag der Koalition und der auch noch ohne Konzept – glaubt nun wirklich niemand.“

     

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort

    Weiterlesen
  • 23.03.2023

    Heiner Garg zu TOP 2 u.a. "Haushaltsberatungen 2023 - Gesundheit"

    In seiner Rede zu TOP 2 u.a. ("Haushaltsberatungen 2023") erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Heiner Garg:

    "Die Pandemie hat einmal mehr gezeigt, vor welchen riesigen Herausforderungen unser Gesundheitssystem steht. Ja, es ist richtig Gesundheitsversorgung besteht nicht nur aus akutstationärer Versorgung oder Krankenhäusern, aber bei den Krankenhäusern steht das Land in unmittelbarer Verantwortung, ausreichend Investitionsmittel zur Verfügung zu stellen. Es reicht mir natürlich nicht, was zur Verfügung gestellt wird und das will ich auch begründen:

    Erstens leisten wir uns in diesem Land seit vier Monaten einen Streit darüber, ob Krankenhäuser das, was sie dringend brauchen, überhaupt bekommen, obwohl wir uns schon einmal anders vereinbart hatten. Das ärgert mich nach wie vor. Dieser viermonatige Streit wäre überflüssig gewesen. Das verursacht nur Unsicherheit und trägt nicht zur Investitionsplanung der Krankenhäuser bei.

    Zweitens kann ich mich noch sehr gut an diese theatralisch ganz schnell einberufene Pressekonferenz erinnern. Finanzministerin, Ministerpräsident und Gesundheitsministerin erklärten, dass es dieses Jahr zwei Millionen Euro mehr für Krankenhausinvestitionen geben soll und nächstes Jahr wären es schon vier Millionen Euro, dann sechs Millionen Euro und so weiter und so fort. Also insgesamt 110 Millionen auf 10 Jahre verteilt. Großartig. Und heute kommen Sie mit der Idee um die Ecke, wir gucken mal, wenn was übrigbleibt, gibt es noch zusätzlich etwas für Krankenhäuser. Ich finde das ist so typisch für Monika Heinold: Mal schauen, ob noch etwas übrig bleibt. Dann können wir vielleicht noch etwas für die Krankenhäuser finden. Planungssicherheit bei Investitionsvorhaben, die bis zu zehn Jahre dauern, geht anders und nicht mit 'wir gucken mal, ob noch was übrigbleibt'.

    Frau Gesundheitsministerin, wir stehen vor der größten Krankenhausstrukturreform dieser Republik seit Jahrzehnten. Ich habe es zur Kenntnis genommen, dass Sie sich mit zwei anderen Bundesländern zusammentun und die Verfassungsmäßigkeit untersuchen lassen. Dagegen ist auch gar nichts einzuwenden. Ich hätte den Prozess auch anders aufgesetzt als der Kollege Lauterbach, aber sei es drum.

    Erstens werden Sie den Vergütungsreformteil nicht ablehnen – der ist richtig und notwendig und lange überfällig. Die Probleme sind alle grade geschildert worden.

    Zweitens wird diese Vergütungsreform nur funktionieren, wenn Sie auch von einer Strukturreform begleitet wird. Deutschland hat nun einmal im OECD-Vergleich – mit Abstand – die meisten Krankenhausbetten pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner. Die spannende Frage ist, und die haben sie bis heute nicht beantwortet: Wie stellt sich eigentlich die schleswig-holsteinische Landesregierung die Krankenhausstruktur vor? Das wäre auch spannend für das Parlament zu wissen, wie Ihre Überlegungen an der Stelle aussehen. Was ich mir jedenfalls beim besten Willen nicht vorstellen kann, ist, dass man die größte Krankenhausstrukturreform, die von manchen Gesundheitsökonomen auf 100 Milliarden Euro zusätzlichen Aufwand für ganz Deutschland beziffert wird, aus dem Personalbestand Ihres Hauses heraus wuppt. Das ist eine Zumutung für den Erfolg des Projektes und eine Zumutung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Deshalb schlagen wir vor, Ihnen die ausreichenden personellen Ressourcen zur Verfügung zu stellen, damit dieses Jahrhundert-Projekt auch erfolgreich in Schleswig-Holstein umgesetzt werden kann. Wir machen Ihnen heute erneut einen Vorschlag, wie Sie die Krankenhausinvestitionsmittel bereitstellen. Nämlich 174 Millionen Euro, die eins zu eins kofinanziert werden sollen und damit 348 Millionen Euro zusätzlich in dieser Legislaturperiode für unsere Krankenhäuser bedeuten. Das ist ein solideres Angebot, als das was Sie uns präsentieren."

     

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort

    Weiterlesen
  • 23.03.2023

    Heiner Garg zu TOP 2 u.a. "Haushaltsberatungen 2023 - Kita"

    In seiner Rede zu TOP 2 u.a. ("Haushaltsberatungen 2023") erklärt der kitapolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Heiner Garg:

    "Die neue Sozialministerin ist mit einem riesen Anspruch gestartet. Ich weiß nicht, ob Sie sich daran erinnern können, aber die neue Sozialministerin sagte im vergangenen Sommer, dass nun endlich Sozialpolitik gemacht wird in Schleswig-Holstein. Bislang sei das Sozialministerium vor allem nur ein Kitaministerium oder wahlweise ein Gesundheitsministerium gewesen. Ich finde, wer mit einem solchen Anspruch startet, der muss sich auch daran messen lassen, was bisher passiert ist. Ich will nur ganz bescheiden drei Punkte herausgreifen: Eingliederungshilfe, Herausforderungen in der Pflege und die Kita.

    Bevor ich auf diese drei Punkte komme, lassen Sie mich kurz sagen, dass ich genau weiß, wie man sich fühlt, wenn man bestimmte Leistungen kürzt, z.B. beim Blindengeld 2009. Ich weiß, was es heißt so etwas verantworten zu müssen. Ich kann mich noch gut an die Diskussion am 28. September 2022 erinnern und ich möchte milde gestimmt sagen, dass das für den nächsten Haushalt besser werden muss. Da haben weder Sie persönlich, noch die regierungstragenden Fraktionen sich mit Ruhm bekleckert, was das Blinden- bzw. Gehörlosengeld angeht.

    Bei der Kita haben wir eine andere Systematik als die Sozialdemokraten. Es kann nicht sein, dass ein zentrales Versprechen nicht eingelöst wird. Sie haben es sich sogar in den Koalitionsvertrag geschrieben. Sie haben es in Ihre Wahlprogramme reingeschrieben. Und was machen Sie für diesen ersten scharz-grünen Haushalt? Nichts.

    Sie entlasten Eltern nicht und das werden wir Ihnen nicht durchgehen lassen. Das werden wir immer wieder sehr deutlich sagen. Sie haben für die Eltern nichts übrig. Und Frau Ministerin, ich sage Ihnen eins, und das ist schon erstaunlich, wenn Sie sich die Stellungnahme des Paritätischen zu Ihren Kitapaketen angucken – März und Mai – das ist ein solch vernichtendes Zeugnis Ihrer bisherigen Kita-Arbeit. Ich hätte mir nicht vorstellen können, dass Wohlfahrtsverbände, die ja an der Reform mitgearbeitet haben, Ihnen ein solches Zwischenzeugnis ausstellen würden. Das sollte Ihnen zu denken geben, Frau Touré. Hier sollten Sie schleunigst das größte sozialpolitische Projekt, dass wir in der letzten Legislaturperiode begonnen und auch gemeinsam auf die Spur gesetzt haben, zur Cheffinnen-Sache machen, damit die Kitareform nicht an die Wand gefahren wird.

    Gestartet mit dem Anspruch 'mal endlich Sozialpolitik in diesem Land machen zu wollen', vermisse ich die besonderen Akzente beispielsweise bei der Politik für Seniorinnen und Senioren. Ich vermisse die besonderen Akzente von Schwarz-Grün beispielsweise gegen Kinderarmut. Vielleicht soll es jetzt noch eine Konferenz geben, obwohl wir alle wissen, was die Ursachen von Kinderarmut sind. Aber wenn Sie wirklich Ihrem eigenen Anspruch gerecht werden wollen und die Landesregierung dem Anspruch gerecht werden will 'endlich mal Sozialpolitik zu machen', dann sollten Sie vielleicht endlich einmal damit beginnen sozialpolitische Schwerpunkte bei der Eingliederungshilfe, bei der Kita oder auch bei der Pflege zu setzen."

     

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort

    Weiterlesen
  • 23.03.2023

    Annabell Krämer zu TOP 2 u.a. "Haushaltsberatungen 2023"

    In ihrer Rede zu TOP 2 u.a. ('Haushaltsberatungen 2023") erklärt die stellvertretende Vorsitzende und finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    "Beginnen möchte ich meine Rede mit einem Zitat über die Verwaltungsvorschriften des Paragrafen 7 'Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der Landeshaushaltsordnung'. Ich zitiere: 'Sparsamkeit heißt, die Ausgaben des Staates auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken, während Wirtschaftlichkeit verlangt, dass bei staatlichen Aktivitäten die günstigste Relation zwischen dem angestrebten Ziel und den einzusetzenden Mitteln erreicht wird.'

    Den Haushaltsentwurf, den die Landesregierung hier vorgelegt hat, und auch die Änderungsanträge der regierungstragenden Fraktionen lassen sich aber eher durch das Prinzip Gießkanne als durch Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit beschreiben. Beispiel: 15,8 Millionen Euro für Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger, finanziert aus Notkrediten. Balkon-PV-Anlagen für Besserverdiener zu subventionieren lehnen wir gerade in diesen Zeiten ab.

    Denn der russische Angriffskrieg in der Ukraine hat nicht nur eine sicherheitspolitische, sondern auch eine finanz- und haushaltspolitische Zeitenwende in Schleswig-Holstein eingeleitet. Am deutlichsten sichtbar wird dies an den über 100 Millionen Euro auf 480 Millionen Euro gestiegenen Zinsausgaben. Nach der Finanzplanung der Ministerin steigt der Anteil der Zinsausgaben an den bereinigten Ausgaben 2031 auf über 6,2 Prozent. Wenn man bedenkt, dass der Anteil aktuell bei unter 2,5 Prozent liegt, ist das mehr als alarmierend.

    Während der Bundesfinanzminister Lindner seine Kabinettskollegen angesichts ähnlicher Herausforderungen zur Sparsamkeit aufgerufen hat, lässt die Ministerin Heinold diese aber gänzlich vermissen. Ausgaben in Höhe von 933 Millionen Euro, also fast eine Milliarde Euro, will die Landesregierung durch neue Schulden und Entnahmen aus Rücklagen decken, die zum größten Teil aus der Inanspruchnahme von Notkrediten resultieren.

    Die Nettokreditaufnahme wächst vom ersten Entwurf über die Nachschiebeliste bis zu den Änderungsanträgen der regierungstragenden Fraktionen stetig an. 

    Anstatt sich ob des auf Schulden basierten Haushaltsentwurfes in Demut zu üben, greifen die Fraktionen von Schwarz-Grün ungehemmt erneut zum Mittel der Schuldenaufnahme, um sich Fraktionswünsche erfüllen zu können. Ganz nach dem Motto: Ist der Haushalt eh schon tiefrot, kommt es auf die paar Millionen auch nicht mehr an. Es wurde noch nicht einmal der Versuch unternommen, in einem Haushalt mit einem Volumen von sage und schreibe 16,7 Milliarden Euro nach Einsparmöglichkeiten für die Wünsche der Fraktionen zu suchen. Jeder Antrag der regierungstragenden Fraktionen von Schwarz-Grün ist umfänglich kreditfinanziert!

    Die Aufnahme von konjunkturellen Schulden steigt von 329 Millionen im ersten Entwurf auf nun mehr 372 Millionen Euro. Das sind satte 13 Prozent mehr konjunkturelle Schulden als vorher geplant. Wie gesagt: Sparanstrengungen wurden vonseiten der regierungstragenden Fraktion in den Änderungsanträgen nicht vorgenommen. Kredite aufzunehmen ist ja auch wesentlich einfacher, das haben die ersten Monate mit Zweidrittel-Mehrheit von Schwarz-Grün gezeigt – warum für einige Millionen Anstrengungen unternehmen, wenn die Aufnahme von Milliardenkrediten mit dieser Mehrheit so einfach ist.

    Aber die konjunkturellen Schulden sind nur ein Teil des Heinoldschen-Schuldenbergs. Insgesamt wird das Land über 700 Millionen Euro neue Schulden –  häufig getarnt als Entnahmen aus Rücklagen – aufnehmen. 

    Deshalb ist es nur richtig, die eine Milliarde Erweiterung des Ukraine-Notkredits vom vierten Nachtragshaushalt 2022 jetzt – bereits dieses Jahr –  konsequent zurückzuführen.

    Denn, wie auch schon in den vorherigen Debatten angemerkt, ist die Erweiterung nicht nur verfassungsrechtlich stark bedenklich, sondern die Inanspruchnahme wird die Zinsbelastung zukünftig noch weiter in die Höhe schnellen lassen.  Aber nein, Schwarz-Grün winkt erneut mit Zweidrittelmehrheit einen Tilgungsplan für diese Milliarde durch, die unseren Bürgerinnen und Bürgern und deren Kindern über mehr als 30 Jahre – durch Zinslast und Tilgungen – Handlungsspielraum nimmt.

    Zum Schluss möchte ich noch ein paar Worte an die Koalitionsfraktionen, gerade an die Reihen der CDU, verlieren. Ich weiß für viele von Ihnen ist dies Ihr erster Landeshaushalt. Daher möchte ich Sie auf Eines aufmerksam machen. Das Etatrecht wird auch das 'Königsrecht des Parlaments' genannt. Sie entscheiden also darüber, wie Schleswig-Holsteins zukünftige Generationen finanziell dastehen.

    Generationengerechtigkeit heißt: Die Schultern von heute tragen die Lasten von heute. Dies hat in der Union wohl leider nur noch die Junge Union – mit Ausnahme ihrer Landtagsabgeordneten – auf dem Schirm. Den finanzpolitischen Kompass hat diese CDU jedenfalls vollends verloren.

    Diese Koalition treibt zukünftige Generationen mit Kalkül in eine Verschuldung wie keine vorherige.

    Wir Freie Demokraten zeigen heute, dass es möglich ist, den nicht erforderlichen Notkredit aus dem Dezember sofort zurückzuführen. Zukünftige Generationen würden es Ihnen danken!"

     

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort

    Weiterlesen
  • 14.03.2017

    Christopher Vogt: Die industriepolitische Bilanz dokumentiert die Arbeitsverweigerung der Regierung

    „Die angekündigten Stellenstreichungen bei der Firma Senvion sind eine ganz schlechte Nachricht für unser Bundesland, aber vor allem für den Wirtschaftsstandort Husum. Jetzt gilt es, möglichst viele Arbeitsplätze in der Region zu erhalten und neue Perspektiven für den Standort zu schaffen. Das Land muss die Stadt Husum und den Kreis Nordfriesland dabei bestmöglich unterstützen.

     

    Von dieser Landesregierung und insbesondere Wirtschaftsminister Meyer erwarten wir in dieser Hinsicht allerdings nicht mehr viel. Es ist schon extrem bitter und vielsagend, dass der Wirtschaftsminister von der schlechten Nachricht aus der Hamburger Senvion-Zentrale kalt erwischt wurde und ihm dazu nicht viel mehr einfällt, als sich über die Unternehmensführung zu empören.

     

    Das kann nicht davon ablenken, dass die Landesregierung bei der Aufstellung des Wirtschaftsstandortes ihren Job nicht erledigt hat. Die Landesregierung muss sich die Frage gefallen lassen, was sie in den  fünf Jahren ihrer Amtszeit eigentlich real vorangebracht hat, um den Wirtschaftsstandort Schleswig-Holstein attraktiver zu machen. Minister Meyer hat es in den vergangenen fünf Jahren verpennt, industriepolitische Perspektiven für Schleswig-Holstein – und insbesondere für die Westküste – auf den Weg zu bringen.

     

    Es grenzt schon an Arbeitsverweigerung, was die Landesregierung in dieser Wahlperiode an den Tag gelegt hat: Bis heute gibt es keine geeignete Ansiedlungsstrategie, keine durchgreifende infrastrukturpolitische Agenda und keinen stichhaltigen Plan bei der Digitalisierung des Landes. Hinzu kommen die anhaltenden verkehrspolitischen Blockaden und das offensichtliche Desinteresse der Landesregierung am Ausbau der B5, der gerade für den Standort Husum von elementarer Bedeutung ist.

     

    Alle Maßnahmen, die das Wirtschaftsministerium jetzt im Wahlkampf vorlegt, werden definitiv nicht mehr von dieser Landesregierung umgesetzt werden können. Es wird Zeit, dass eine neue Landesregierung unserem Bundesland in der Industriepolitik wieder neuen Schwung bringt. Rot-Grün-Blau hat den wirtschaftlichen Abstand zu den anderen Bundesländern vergrößert.“

    Weiterlesen
  • 23.03.2023

    Christopher Vogt zu TOP 13 "Anteile der Eltern an den schulischen Bildungskosten ihrer Kinder sowie Kostenanteile der Schulträger"

    In seiner Rede zu TOP 13 ("Anteile der Eltern an den schulischen Bildungskosten ihrer Kinder sowie Kostenanteile der Schulträger") erklärt der Vorsitzende und bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    "Ich möchte zunächst den Fraktionen von SPD und SSW für die Große Anfrage zu diesem wichtigen Thema danken. Sie wollten ja ursprünglich eine aktuelle Studie dazu haben, was absolut sinnvoll gewesen wäre, um dem Problem am besten begegnen zu können. Ich habe überhaupt nicht verstanden, warum dies von CDU und Grünen abgelehnt wurde.

    Ich habe allerdings auch immer noch nicht verstanden, warum CDU und Grüne trotz anders lautender Versprechen und hoher Inflation junge Familien bei den Kita-Kosten nicht entlasten wollen. Auch das schwarz-grüne Desinteresse beim Thema Schwimmunterricht finde ich wirklich problematisch. In Anlehnung an den Ministerpräsidenten ist deshalb klar: Wer vielleicht irgendwann mal Interesse an einer Zusammenarbeit mit uns hat, muss sich ernsthaft für das Thema Chancengerechtigkeit und für die Entlastung von jungen Familien interessieren und einsetzen. Die hohe finanzielle Belastung der Familien hört ja eben nicht schlagartig auf, wenn die Kinder von der Kita in die Schule wechseln.

    Meine Schlussfolgerung aus den Antworten der Landesregierung, für die ich mich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bildungsministeriums bedanken möchte, ist, dass vor allem die teils sehr hohen Kosten für Klassenfahrten ein Problem darstellen. Man liest ja teilweise sogar von Fahrten nach Übersee, was pädagogisch nun wirklich nicht sein muss. Hier könnte eine sinnvolle Vorgabe oder zumindest neue Handlungsempfehlung sicherlich Sinn machen, um die Eltern nicht zu überfordern.

    Wirklich überhaupt kein Verständnis habe ich dafür, dass die Eltern an einigen Schulen die digitalen Endgeräte für den Schulunterricht teuer bezahlen müssen. Es ist meines Erachtens eine staatliche Aufgabe, ein geeignetes Gerät für den Unterricht bereit zu stellen. Dafür ist im Rahmen des Digitalpakts, der leider viel zu kompliziert aufgezogen wurde – gerade was die Endgeräte betrifft – derzeit eigentlich auch ausreichend Geld vorhanden. Da muss das Bildungsministerium unbedingt handeln und dieses Problem lösen. Die Digitalisierung der Bildung soll dazu beitragen, für mehr Chancengerechtigkeit zu sorgen und nicht für weniger!

    Erschreckenderweise sind fast drei Millionen Kinder und Jugendliche in Deutschland auf die Unterstützung durch staatliche Leistungen angewiesen. 1,6 Millionen davon sogar trotz Arbeit der Eltern. Und wir müssen davon ausgehen, dass sich diese Situation durch die Inflation noch weiter verschlechtert haben dürfte.

    Uns geht es zum einen darum, die Bildungskosten für die breite Mitte der Gesellschaft in einem angemessenen Rahmen zu halten. Wir müssen aber den Fokus auch ganz besonders auf die Kinder und Jugendlichen richten, denen es wirtschaftlich leider nicht so gut geht wie der großen Mehrheit und für die wir endlich echte Chancengerechtigkeit erreichen wollen.

    Die Bundesregierung hat schon bereits viel zur Entlastung von Familien mit Kindern auf den Weg gebracht, zum Beispiel durch ein höheres Kindergeld ( plus 31 Euro), höhere Regelsätze in SGB II und XII (plus 44 Euro max.), den Kindersofortzuschlag (plus 20 Euro) und den erhöhten Kinderzuschlag (plus 21 Euro). Allein die Erhöhungen dieser Leistungen entlasten die Familien in Deutschland im Jahr 2023 mit 7 Milliarden Euro.

    Die Unterstützungsleistungen für Kinder und Jugendliche in Deutschland sollten reformiert werden: Die Kindergrundsicherung soll kindesbezogene Sozialleistungen für Familien sinnvoll zusammenführen. Und der Prozess soll und muss auch digitaler gestaltet werden. Alle Parteien der Ampel-Koalition auf Bundesebene wollen die Einführung der Kindergrundsicherung, auch wenn die Gewichtung der verschiedenen Säulen noch nicht abschließend geklärt ist. Dafür wäre es sinnvoll, wenn das zuständige Bundesfamilienministerium zeitnah ein geeignetes Konzept vorlegen würde. Es reicht ja nicht aus, einfach nur 12 Milliarden Euro zu fordern. Das muss natürlich schon inhaltlich entsprechend hinterlegt und gestaltet werden.

    Bundesfamilienministerin Paus hatte ja kürzlich eine Absenkung der Kinderfreibeträge vorgeschlagen: Das sehe ich sehr kritisch. Der Kinderfreibetrag, der auch gerade erst erhöht wurde, ist die notwendige steuerliche Freistellung des kindlichen Existenzminimums. Das ist keine freiwillige Maßnahme des Staates, sondern eine Steuerrückzahlung!

    Die Kosten für Lernmittel sind ein sehr wichtiges Thema. Mehr Chancengerechtigkeit werden wir aber auch nur dann erreichen können, wenn die Investitionen in die Bildung insgesamt ausgeweitet werden. Dafür braucht es meines Erachtens eine dauerhafte Mitfinanzierung der Bildungslandschaft durch den Bund, der dann aber auch bei den Rahmenbedingungen mitreden muss. Alles andere ist einfach nicht realistisch.

    Wir brauchen moderne Gebäude, eine bessere Lehrkräfteaus- und Fortbildung und vor allem Unterstützung bei Inklusion und Integration. Die IQB-Bildungsstudie zu den Leistungen der Grundschulkinder hat jüngst wirklich katastrophale Ergebnisse geliefert und gezeigt, dass hier dringend umgesteuert werden muss. Ich freue mich auf die weitere Diskussion im Ausschuss!“

     

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort

    Weiterlesen
  • 23.03.2023

    Bernd Buchholz zu TOP 3 "Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften"

    In seiner Rede zu TOP 3 ("Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften") erklärt der kommunalpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    "Die wirklich nicht linksliberale Zeitschrift 'Die Welt' schreibt, ich zitiere mit Genehmigung der Präsidentin: 'Es sollte der große schwarz-grüne Wurf werden. Mit einer sogenannten Generalklausel in Landesgesetzen wollte die schwarz-grüne Koalition dafür sorgen, dass wichtige Infrastrukturen und Investitionsvorhaben künftig nicht mehr durch Bürgerbegehren verzögert werden. Daraus, das lässt sich ein gutes halbes Jahr später deutlich erkennen, wird erst einmal nichts. Selbst einem gegenüber Günthers ursprünglichen Plänen bereits deutlich abgespeckten Gesetzentwurf mit dem völlig unscheinbaren Titel Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften erlitt bei einer Expertenanhörung im Landeshaus an der Kieler Förde Schiffbruch.'

    Das ist die Wahrnehmung, die Sie hätten auch wahrnehmen sollen. Weiter heißt es bei dem Kollegen von diesem wirklich nicht sozialliberalen Blatt: 'Es ist die erste größere Pleite für den im Norden populären Ministerpräsidenten seit dem Amtsantritt im Jahr 2017.' Das ist in der Tat falsch, denn es ist nicht die erste. Die erste hat ihm sein Digitalminister mit dem Rückzug beim eGovernment-Gesetz schon zugeführt.

    In der Sache selbst: Es gibt bei diesem Gesetzentwurf – und da habe ich nie ein Hehl daraus gemacht – einige kleinere Regelungen, die durchaus sinnvoll umgesetzt sind. Das beginnt bei der Frage zu den Regeln zum Alterspräsidenten und es geht tatsächlich aus meiner Sicht durchaus um bestimmte Quoren, die man heraufsetzen kann, um auch an dieser Stelle etwas zu verändern. Und selbst bei der Zweijahresfrist gegen einen Bürgerentscheid habe ich nicht nur große Sympathien – das halte für richtig, dass man diese Regelungen verändert.

    Aber das sind kleine Regelungen, die wir in einem kurzen Verfahren mit wenig Aussprache hätten regeln können. In Wahrheit geht es um etwas anderes. Neben diesen kleinen Regelungen macht diese Landesregierung etwas mit den Elementen der unmittelbaren Demokratie, die zu einem massiven Eingriff und zu einer massiven Einschränkung der Bürgerbeteiligung in diesem Land führen und das ist, wie Karl Martin Henschel, der ehemalige Fraktionsvorsitzende der Grünen gesagt hat, in der Tat eine Trendumkehr mit bundesweiter Signalkraft und sie ist unnötig. Sie ist unnötig deshalb, weil diese Landesregierung und die regierungstragenden Fraktionen zu keiner Zeit auch nur irgendeinen empirischen Nachweis für die Notwendigkeit dieser Maßnahme vorlegten.

    Ich muss ehrlich sagen: Es hat mich auch selbst überrascht, weil auch ich mit den Wahrnehmungen unterwegs war, die Hotelprojekte in Schleswig-Holstein scheitern immer an Bürgerbegehren und da muss man doch etwas dagegen machen. Der Verein 'Mehr Demokratie' hat jedes einzelne Bürgerbegehren und jeden einzelnen Bürgerentscheid aufgelistet, in seiner Datenbank abrufbar niedergelegt. Hier wird aufgezeigt, wie viele Bürgerbegehren wirklich, zum Beispiel gegen Klimaschutzbelange, gemacht worden sind und wie viele tatsächlich dafür gesorgt haben, dass Wirtschaftsprojekte positiv durchgesetzt worden sind. Und das hält sich in der Tat, und es ist die Leistung dieses Vereins 'Mehr Demokratie', der diese empirische Basis gelegt hat, die Waage und ist nicht Ausdruck eines von Bürgerinnen und Bürgern maßlos benutzten Instrument zum Anhalten bestimmter Dinge. Deshalb gibt es keinen Grund für diese massiven Einschränkungen unmittelbarer Demokratie in diesem Land.

    Und neben den Eingriffen, die dann dazu führen, dass in kleineren Gemeinden, in denen nur eine Fraktion existiert, wegen Bauleitplanung nämlich gar keine Bürgerentscheidungen möglich sein werden, kommen Sie an der anderen Stelle bei den Themen mit Fraktionsstärken um die Ecke. Statt dafür zu sorgen, dass sich mehr Menschen aktiv in unsere Demokratie einbringen wollen, schaffen Sie etwas, dass man, selbst wenn man als gewählter Kommunalvertreter demnächst in den Kommunalvertretungen sitzt, an der Ausschussarbeit nicht mehr teilnehmen darf, weil Sie die Fraktionsgrenze hoch setzen.

    Das rüttelt an den Grundfesten der Erfolgswertgleichheit der Wählerstimmen. Eine Entscheidung, die die Grünen 2008 erstritten haben. Wenn Sie das heute hier beschließen, dann werden wir alles dafür tun, in den Gesprächen mit dem SSW und auch mit der SPD dafür zu sorgen, dass wir das vom Landesverfassungsgericht überprüfen lassen.

    Angesicht dieser Lage sind solche Einschränkungen genau das, was wir von dieser Landesregierung nicht wollten. Wir hatten gehofft, dass hier Bürokratieabbau im Kern entstehen würde. Demokratieabbau hatten wir uns nicht erhofft, doch der passiert hier heute.“

     

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort

    Weiterlesen
  • 23.03.2023

    Heiner Garg zu TOP 20+45 "Kinderarmut beenden"

    In seiner Rede zu TOP 20+45 ("Kinderarmut beeanden") erklärt der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Heiner Garg:

    "Ich möchte zunächst einmal auf Ihren Bericht eingehen. Sie haben über die Sozialberichterstattung berichtet. Die Koalitionsfraktionen haben beantragt, die Sozialberichterstattung weiter auszudifferenzieren. Das finde ich grundsätzlich auch gut, wenn man die richtigen Konsequenzen daraus zieht und Maßnahmen ergreift und umsetzt.

    Bei dem Thema Armutskonferenz bin ich anderer Meinung als meine Vorrednerinnen und Vorredner. Man kann das sicher tun. Ich glaube, dass wir beim Thema Kinderarmut kein Erkenntnisdefizit sondern ein Umsetzungsdefizit haben. Sie haben sich darauf verständigt, eine Armutskonferenz durchzuführen. Ich würde an Ihrer Stelle noch einmal mit dem Kinderschutzbund sprechen, was die von der Armutskonferenz halten. Ich glaube, dass konkrete Maßnahmen wichtiger wären.

    Ich will an eine konkrete Maßnahme erinnern, weil hier so ein flammendes Plädoyer gekommen ist – unter anderem von der Kollegin Eka von Kalben, dass auch die regierungstragenden Fraktionen Bildung kostenfrei machen würden, wenn sie könnten. Wir haben gestern einen Haushalt beraten – den ersten Haushalt in dieser Legislaturperiode. Frau Ministerin, Sie wissen ja, dass die Folgehaushalte eher schwieriger werden, nachdem die Finanzministerin gestern die Lücken in der mittelfristigen Finanzplanung erwähnt hat. Vor dem Hintergrund, dass Sie gestern im Haushalt nicht einen einzigen Euro zur Entlastung von Familien und ihren Kindern im Hinblick auf die Kita-Beiträge verabschiedet haben, wäre ich an Ihrer Stelle ein bisschen bescheidener.

    Dass die Tarifanpassungen im Kitagesetz nachvollzogen werden, halte ich für eine pure Selbstverständlichkeit. Es bleibt ein purer Fakt, dass Sie nicht einen müden Euro in die Hand genommen haben, um Beiträge für Familien mit Kitakindern zu senken. Nicht einen Euro.

    Ich habe jahrelang für eine eigenständige Kindergrundsicherung gekämpft. Das habe ich auch in der letzten Legislaturperiode getan und ich durfte in Berlin an Koalitionsverhandlungen teilnehmen. Selbstverständlich ist die Kindergrundsicherung der Kernbestandteil, um Kinderarmut in Zukunft wirksamer begegnen zu können.

    Schöner als die Kollegin Midyatli, die es vorhin sehr deutlich zum Ausdruck gebracht hat, kann man da nicht drauf reagieren. Ich hätte das normalerweise gar nicht gemacht, aber da Sie diese Zwischenfragen gestellt haben und die Frau Sozialministerin wieder nicht drauf verzichtet hat, zum Finanzminister nach Berlin zu zeigen, mache ich es jetzt doch:

    Man darf auch von einer grünen Ministerin erwarten, dass sie mal ins Arbeiten kommt. Diese Koalition in Berlin und darauf bin ich stolz, um das auch deutlich zu sagen, weil ich mich nicht ständig von der eigenen Regierung distanziere, hat alleine für dieses Jahr dafür gesorgt, dass Familien um 7 Milliarden Euro entlastet werden. Sie wissen vermutlich genauso gut wie ich, dass das Bundesfinanzministerium seit Wochen einfordert, welches Finanztableau denn unter Berücksichtigung der Leistung, die gerade erhöht wurden, tatsächlich gebraucht werden. Da kommen immer nur die 12 Milliarden Euro. Nach Wochen und Monaten kann man erwarten, dass ein tatsächlich umsetzungsfähiges Konzept vorgelegt wird, mit Finanztableau.

    Die Kindergrundsicherung besteht aus drei Säulen. Darauf haben wir uns verständigt und ich bin im Übrigen auch sehr zuversichtlich, dass die kommt. Die Kindergrundsicherung besteht aus dem einkommensunabhängigen Garantiebetrag, einem abhängig gestaffelten Zusatzbeitrag, der gestaffelt ist am Elterneinkommen, und sie besteht aus einem sogenannten Kinderchancenportal. Das ist etwas, was ein bisschen zu wenig in den Fokus genommen wird, um bestehende Leistung endlich einfacher abrufen zu können. Ich erinnere mich noch gut an die Auseinandersetzung, die Manuela Schwesig und ich mit der damaligen bayerischen Kollegin geführt haben, als wir das Bildung- und Teilhabepaket auf den Weg gebracht haben.

    Man darf von einer Bundesfamilienministerin auch erwarten, dass sie sich darum bemüht, die Sozialbehörden entsprechend fit zu machen, sodass Leistungen mehr in Anspruch genommen werden. Der Kinderzuschlag wird nur zu 30 Prozent in Anspruch genommen. Warum? Weil die Prozesse nicht automatisiert und nicht digitalisiert sind. Grundvoraussetzung für ein zukünftig funktionierendes Transfersystem sind automatisierte und digitalisierte Prozesse damit Leistungen, die es bereits gibt, auch tatsächlich von allen abgerufen werden können.

    Wenn man sich dafür entscheidet, eine Konferenz im nächsten Jahr abhalten zu wollen, dann sollte man sich vielmehr darüber austauschen, wie man das, was man auf Landesebene schon hat, mit dem synchronisiert, was im Bund in Kraft gesetzt wird. Nur dann können die Systeme ineinandergreifen und führen nicht wahllos aneinander vorbei ins Leere. Eine solche Sicherungskonferenz würde mehr Sinn machen, als eine – ich weiß gar nicht wievielte – Armutskonferenz, mit welchem Schwerpunkt auch immer das werden soll. Vielleicht, Frau Ministerin, denken Sie darüber nochmal nach. Ich glaube schon, dass man mit den Beteiligten, mit den Betroffenen, aber auch mit den Wohlfahrtsverbänden noch einmal darüber sprechen kann und darüber sprechen sollte, wie man das hinbekommt, um tatsächlich in Zukunft ein einheitliches Sicherungspaket für Kinder auf den Weg zu bringen, damit wirklich Kinder unabhängig vom Einkommen ihrer Eltern beste Startchancen in Schleswig-Holstein haben. Da hat der Bund etwas dazu beizutragen. Da haben aber auch die Länder und Kommunen etwas dazu zu leisten."

     

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort

    Weiterlesen
  • 23.03.2023

    Christopher Vogt zu TOP 9+19 "Gesetz zur Änderung des Gesetzes zum Schutz der Denkmale sowie Kulturdenkmale schützen"

    In seiner Rede zu TOP 9+19 ("Gesetz zur Änderung des Gesetzes zum Schutz der Denkmale sowie Kulturdenkmale schützen") erklärt der Vorsitzende und kulturpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    "Ich kann den Unmut vieler Sylter und auch Gäste über den offenbar ungenehmigten Abriss des „Alten Gasthofs“ in List gut nachvollziehen. Viele Menschen haben ja auch Erinnerungen an Feste dort. Als jemand, der diese wunderschöne Insel gern besucht, kannte ich dieses historische Reetdachgebäude auch. Sylt ist ja überregional bekannt und die Lage auf dem Sylter Immobilienmarkt ist bekanntermaßen nicht nur landesweit, sondern auch bundes- und sogar europaweit eine ganz besondere. Rein rechtlich betrachtet scheint es sich hier um einen nicht genehmigten Abriss eines Hauses zu handeln. Der „Alte Gasthof“ stand nämlich nicht unter Denkmalschutz und war auch kein Kulturdenkmal mehr, was an der bekannten Gesetzesänderung im Jahr 2015 liegt. 2016 wurde das Gebäude von Mitarbeitern des Landesamtes für Denkmalpflege nochmals überprüft und es wurde dann kein Denkmal, obwohl das Gebäude zwar sehr alt, aber eben nicht mehr im historischen Zustand war und offenbar vor allem deshalb auch keinen ausreichenden Denkmalwert aufwies. Der nun kürzlich erfolgte Abriss könnte mit einer angekündigten erneuten Begehung zu tun haben, bei der auch der Innenbereich überprüft werden sollte. Es ist aber zweifelhaft, ob dies am Status tatsächlich etwas verändert hätte, wie man zumindest den Medien entnehmen kann.

    Der SSW schlägt jetzt eine Verschärfung des Denkmalschutzgesetzes vor: Wir sind da äußerst skeptisch, denn dieser Vorschlag könnte auch Probleme auslösen, die vielleicht auch gar nicht gewollt sind.  Ich verstehe zwar gerade mit Blick auf Sylt und die dort noch immer vorhandenen vielen historischen Gebäude Ihre Sorge, aber Ihr Vorschlag würde wohl landesweit zu vielen zusätzlichen Rechtsunsicherheiten führen, denn ein vorläufiger Status als Kulturdenkmal erscheint mir schon sehr willkürlich zu sein. Denkmalschutz ist ein wichtiges Instrument, um denkmalwürdige Bauten vor dem Rückbau oder der Zerstörung zu bewahren. Der FDP ist ein angemessener Denkmalschutz sehr wichtig und wir wollen den Denkmalschutz in Schleswig-Holstein dadurch stärken, indem wir für mehr Transparenz gegenüber den Eigentümern und für faire Bedingungen für den Erhalt sorgen. Die steuerliche Entlastung der Eigentümer muss einfacher werden.

    Die von den Denkmalschutzbehörden verlangten Maßnahmen müssen stets verhältnismäßig sein, woran ich zumindest bei einigen Beispielen, die einem so geschildert werden, durchaus Zweifel habe. Das haben wir ja auch bei den neuen Fenstern des Landeshauses gesehen. Die waren nicht nur unfassbar teuer. Man kann sie auch nicht mehr auf Kipp stellen, was energetisch auch etwas fragwürdig ist. Der Denkmalschutz darf sich jedenfalls nicht dahingehend kontraproduktiv auswirken, dass vor allem Privateigentümer diesen als nicht zu bewältigendes Problem wahrnehmen.

    Und wir wollen, dass sich Denkmalschutz und Energieeffizienz oder auch die Nutzung von erneuerbaren Energien nicht ausschließen. Deshalb muss die Landesregierung endlich dafür sorgen, dass es hierfür geeignete Lösungen gibt. Warum gibt es hierzu immer noch keine Vorlage der Landesregierung? Was macht die selbsternannte Klimaschutzkoalition hier? Warum stehen Sie bei dieser Klimaschutzmaßnahme auf der Bremse? Die Vorlagen des SSW sollten wir im Ausschuss weiter beraten.“

     

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort

    Weiterlesen
  • 23.03.2023

    Annabell Krämer zu TOP 10 "Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den kommunalen Finanzausgleich in Schleswig-Holstein"

    In ihrer Rede zu TOP 10 ("Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den kommunalen Finanzausgleich in Schleswig-Holstein") erklärt die stellvertretende Vorsitzende und finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    "Das Landesverfassungsgericht hat entschieden, dass das Gesetz über den kommunalen Finanzausgleich bis Ende 2024 nachjustiert werden muss. Der Gesetzgeber muss die zentralörtlichen Bedarfe und somit die resultierende Teilschlüsselmasse für die Zentralen Orte gemäß verfassungsrechtlicher Anforderungen substantiell ermitteln.

    Der Erhalt einer Teilschlüsselmasse für Zentrale Orte wird als begründbar angesehen; es wird lediglich moniert, dass die Teilschlüsselmassenquote der Vorgängerregelung einfach übernommen und fortgeschrieben wurde. Hier gilt es, die konkreten Bedarfe zu ermitteln. Hier geht es jedoch nicht um die horizontale Verteilung der Schlüsselzuweisungen, sondern um die Vorwegabzüge, die für bestimmte Aufgaben dotiert werden.

    Auch hier werden Einrichtungen auf kommunalem Gebiet gefördert, von denen auch Einwohner anderer Kommunen beziehungsweise umliegende Gemeinden partizipieren. Dieses sind Frauenhäuser und Frauenberatungsstellen, kommunale Lehrschwimmbecken und Mitglieder des Büchereivereins Schleswig-Holsteins.

    Konkret geht es heute um die Erhöhung der Finanzmittel von zwei bestehenden Vorwegabzügen und die Einführung eines neuen Vorwegabzuges.

    Erstens: Schleswig-Holstein hat zu wenig Frauenhausplätze, dieses hat das Innenministerium bereits 2019 festgestellt. Selbst nach Aufstockung der Plätze im Norden unseres Landes, wird nicht einmal der festgestellte Bedarf von vor drei Jahren gedeckt. Nirgendwo müssen mehr schutzsuchende Frauen abgewiesen werden als in Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein. Ein Rechtsstaat muss in der Lage sein, seine Bürgerinnen vor Gewalt zu schützen. Insofern ist es dringend geboten, die Mittel sofort aufzustocken.

    Zudem sollen die Mittel für die Frauenberatungsstellen einheitlich in den kommunalen Finanzausgleich überführt werden, damit die Mittelzuweisung unbürokratischer und planungssicherer erfolgen kann. In Zeiten des Fachkräftemangels müssen die Frauenberatungsstellen in die Lage versetzt werden, ihre Personalstellen unbefristet ausschreiben zu können und besetzte Stellen zu entfristen.

    Mobile Frauenberatungen wie zum Beispiel die 'Landgrazien' sollen ebenfalls über das FAG förderfähig werden. Es darf nicht sein, dass diese Landesregierung Zuschussprogramme für Balkonkraftanlagen und Wärmepumpen mit über 75 Millionen Euro auflegt, aber Schwarz-Grün nicht bereit ist, jährlich 1,5 Millionen Euro zusätzlich bereitzustellen, um seine Bürgerinnen vor Gewalt zu schützen. 'Gewalt in Beziehungen geschieht oftmals im Verborgenen. Die Dunkelziffer solcher Fälle ist enorm hoch. Wir brauchen mehr Prävention, mehr Schutzräume und mehr Aufklärung.' Diese richtige Aussage stammt nicht von mir, sondern vom Ministerpräsidenten. Insofern wird es Zeit, dass wir diese Forderung auch mit finanziellen Mitteln realisieren.

    Zweitens: Ungefähr fünfzehn Prozent unserer Kommunen stellen flächendeckend die Infrastruktur zur Verfügung, die die Schwimmerziehung der Menschen in unserem Küstenland überhaupt erst ermöglicht. In den letzten Jahren haben zu viele Bäder aufgrund hoher finanzieller Defizite geschlossen. Das Erlernen der Schwimmfähigkeit wird aufgrund fehlender Bäder zunehmend zu einer Herausforderung. Wir dürfen keine weiteren Lehrschwimmbecken in unserem Land verlieren. 15 Prozent der Kommunen schultern die Defizite der Bäder, die allen Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteinern zur Verfügung stehen. Immens gestiegene Betriebskosten erfordern eine Mittelerhöhung des Vorwegabzugs um mindestens 2,5 Millionen Euro auf 10 Millionen Euro in 2023 und eine Dynamisierung der Mittel um 2,5 Prozent jährlich analog zum Büchereiwesen und den Frauenhäusern.

    Drittens: Die Unterbringung der Fund- und Sicherstellungstiere durch die Kommunen ist keine freiwillige, sondern eine pflichtige Aufgabe. Insofern ist die institutionalisierte Unterstützung der Tierheime bei den Betriebskosten überfällig. Die Kommunen sind für die Unterbringung der Tiere verantwortlich. Eine anteilige Finanzierung der Tierheime über den kommunalen Finanzausgleich sichert die Bereitstellung des Versorgungsangebots seitens der Tierheime und verhindert das Risiko der Selbstversorgungspflicht durch die Kommunen, die erheblich teurer ist als die Bereitstellung der Versorgung durch das Ehrenamt.

    Für die Tierheime hat die Mittelbereitstellung über das FAG den Vorteil, dass nicht mehr bürokratieüberbordende Verhandlungen mit jeder einzelnen Kommune geführt werden müssen. Alleine im Kreis Pinneberg muss das Tierheim Elmshorn mit über 20 Kommunen Einzelverhandlungen führen. Ein erheblicher Bürokratieaufwand, der nicht erforderlich sein sollte. Prospektiv könnte auch sichergestellt werden, dass die Kommunen ihrer Versorgungspflicht über 180 Tage für das Fundtier auch wirklich nachkommen. Dieses kann durch die halbe Million Euro nicht sichergestellt werden. Es ist jedoch ein Einstieg, um die Tierheimfinanzierung endlich auf verlässliche Säulen zu stellen. Es sollte auch im Sinne der Kommunen sein, zu wissen, dass die Tierheime verlässliche Partner bleiben und nicht wie in Hamburg die Versorgungsverträge aufkündigen.

    Wir sollten als Land unseren Beitrag leisten und die bisher im Einzelplan hinterlegten Mittel als verlässliche wiederkehrende Unterstützung zur Verfügung stellen."

     

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort

    Weiterlesen
  • 23.03.2023

    Oliver Kumbartzky zu TOP 23 "Vorkaufsrecht abschaffen und einen Runden Tisch zum Thema Flächentausch einrichten"

    In seiner Rede zu TOP 23 ("Vorkaufsrecht abschaffen und einen Runden Tisch zum Thema Flächentausch einrichten") erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und umweltpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    "Das Vorkaufsrecht im Landesnaturschutzgesetz muss abgeschafft werden. Es stellt einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Vertragsfreiheit dar. Landwirten wird hier durch das Land ordnungsrechtlich das eigene ökologische Bewusstsein und die Verantwortung abgesprochen.

    Das habe ich schon 2016 gesagt, als die damalige Küstenkoalition das Naturschutzgesetz geändert hat. Und das habe ich auch 2017 in den Koalitionsverhandlungen gesagt. Wir haben uns damals mit Jamaika als Kompromiss darauf verständigt, das frisch eingeführte Vorkaufsrecht erstmal nicht anzufassen, solange 100 Hektar im Jahr nicht überschritten werden. Es überrascht nicht, dass das Umweltministerium in den Folgejahren sehr genau darauf geachtet hat, die Vorkaufsbremse nicht zu überziehen.

    Nun, sechs Jahre später, hat sich die Situation aber verschärft. Denn nicht nur das Vorkaufsrecht wurde mehr und mehr ausgeübt, sondern darüber hinaus hat die Stiftung Naturschutz pro Jahr rund 500 bis 700 Hektar Land auf dem freien Markt gekauft. Dieser massive Zukauf sorgt für Konflikte. Wer das nicht sieht und erkennt, hat die ländlichen Räume nicht im Blick!

    Die Akzeptanz für den Naturschutz gerät in Gefahr. Mit der Schaffung immer neuer Naturschutzflächen erhöht sich nämlich der Flächenanteil, für den das Vorkaufsrecht gilt. In dieser Spirale droht Schleswig-Holstein irgendwann zu einem Freilichtmuseum ohne Landwirtschaft zu werden. Man muss sich doch mal ernsthaft fragen: Wann ist Schluss mit dem massiven Zukauf?

    Die Antworten auf meine zahlreichen Kleine Anfragen in den letzten Wochen zeigen, dass das Land sich mittels der Stiftung Naturschutz und Steuergeldern offenbar jede mögliche Fläche krallt. In vielen Fällen hat das übrigens lange und für alle Seiten kostspielige Gerichtsverfahren zur Folge. Auch davor hatte ich 2016 gewarnt und die Antworten auf meine Kleine Anfrage dazu geben mir Recht.

    Um es klar zu stellen – denn ich weiß, was gleich wieder von Tobias Goldschmidt und Sandra Redmann gesagt wird: Ich zündele nicht und ich reiße auch keine Gräben auf. Ich hatte übrigens auch nichts mit der sinnlosen Trennung der Ministerien zu tun. Aber ich benenne Fakten. Und wenn Herr Goldschmidt im SHZ sagt, ich würde die Stiftung zum Sündenbock machen, muss ich entgegnen: Die Stiftung ist nicht der Sündenbock. Sie macht vielerorts sehr gute Projekte. Die politische Verantwortung für den von mir kritisierten Flächenaufwuchs trägt der Umweltminister! Herr Minister, hören Sie auf, sich hinter der Stiftung zu verstecken!

    Der Flächenfraß des Landes drängt die Landwirte zunehmend an den Rand und nimmt ihnen ihre Existenzgrundlage. Im Gegensatz zu Tobias Goldschmidt hat Landwirtschaftsminister Werner Schwarz das Problem erkannt und spricht es auch an. Ich zitiere ihn aus einem SHZ-Bericht vom 18. März 2023: „Die zunehmende Flächenkonkurrenz bringt die Landwirtschaft in Bedrängnis. Schleswig-Holstein ist eine Gunstregion, die es für die agrarische Produktion zu erhalten gilt.“

    Übrigens: Auch für unsere zertifizierten Naturschützer, die Jäger, birgt das Handeln des Landes Probleme. Es kann doch nicht sein, dass durch den Flächenaufkauf Eigenjagden der Stiftung gebildet und dadurch dann Reviere und Jagdgenossenschaften zersplittert werden.

    Ich weiß natürlich, dass die CDU eine Abschaffung des Vorkaufsrechtes nicht mitmachen wird bzw. mitmachen darf. Und die Abschaffung des Vorkaufsrechts alleine ist nicht die komplette Lösung des Problems. Deswegen haben wir mit dem zweiten Teil unseres Antrags vorgeschlagen, dass es einen Runden Tisch zum Thema Flächentausch geben soll.

    Und schon vor der Abstimmung des Antrags hat die Landesregierung geliefert. Da darf ich diese auch mal loben. Denn mit Freude habe ich in dem eben erwähnten SHZ-Artikel zur Kenntnis genommen, dass der Umweltminister jetzt zeitnah Bauern und Naturschützer an einen Tisch bringen will, um die Probleme Vorkaufsrecht und Flächenverbrauch zu diskutieren. Insofern hatte die FDP-Initiative schon jetzt Erfolg, egal wie Sie gleich darüber abstimmen. Wir erwarten von dem Gespräch allerdings auch Ergebnisse!
    "

     

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort

    Weiterlesen
  • 23.03.2023

    Oliver Kumbartzky zu TOP 26+47 "Flexiblere Umsetzung der Abbauverpflichtung von zwei Windenergieanlagen beim Repowering sowie mehr Windleistung in Schleswig-Holstein ermöglichen"

    In seiner Rede zu TOP 26+47 ("Flexiblere Umsetzung der Abbauverpflichtung von zwei Windenergieanlagen beim Repowering sowie mehr Windleistung in Schleswig-Holstein ermöglichen") erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und energiepolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    "Das gestrige Urteil ist schon ein ziemlicher Hammer. Es gab offensichtlich seitens des Innenministeriums handwerkliche Fehler bei der Erstellung des Regionalplans. Das zuständige Innenministerium und die Landesregierung insgesamt sind jetzt gefordert, Wildwuchs zu verhindern sowie schnellstmöglich einen fehlerfreien Regionalplan vorzulegen, um die nötige Planungssicherheit wieder herzustellen. Falls Gesetze zu beschließen sind, der Landtag also gefragt ist, bietet die FDP-Fraktion gerne ihre Unterstützung an.

    Zu den beiden vorliegenden Anträgen: Dem Antrag der SPD werden wir sehr gerne zustimmen. Die Regelung des gleichzeitigen Rückbaus zweier Windkraftanlagen für eine neu errichtete Anlage passt nicht in diese Zeit und auch nicht zu Schleswig-Holstein als Windenergieland. Wir müssen Repowering nicht nur ermöglichen, sondern auch die Vorschriften dafür realistisch und zielorientiert formulieren. Das Wort gleichzeitig muss also aus der aktuellen Regelung definitiv raus. Zum Antrag der Koalition: Hier haben sich CDU und Grüne richtig ins Zeug gelegt und zumindest versucht, mal alles, was Windenergieausbau und Repowering angeht, in einen Antrag zu quetschen. Ich war erst beeindruckt, was da für ein inhaltsvoller Antrag von der Koalition kam. Das kennt man sonst so gar nicht. Dann habe ich aber gesehen, dass man lieber wieder einfach den Koalitionsvertrag abgeschrieben hat. Mich wundert, dass die zahlreichen sehr aktuellen Themen aus dem Koalitionsvertrag zum Thema Windkraft offenbar noch gar nicht von der Landesregierung angepackt worden sind. Insofern kann ich den Unmut und den Antrag der Fraktionen schon verstehen. Der einzige Punkt im Antrag von CDU und Grünen, der nicht schon im Koalitionsvertrag stand, ist der, dass die Kommunen weiterhin Unterstützung bei der Planung bekommen sollen. Bravo! Bemerkenswert ist, dass Sie gar nicht alles aus dem Koalitionsvertrag, was ‚mehr Windleistung ermöglicht‘, in den Antrag mit aufgenommen haben. Was ist denn aus den Kleinstwindparks geworden? Hier hört und liest man gar nichts mehr von.

    Die Evaluation der Kriterien begrüße ich. Alle Kriterien, die nachweislich überflüssig oder zu detailliert sind, stehen der Windenergie nur im Weg. Dass landesrechtliche Vorgaben geprüft werden, begrüße ich sehr. Auch bundesrechtliche Vorgaben kann man mal prüfen. Vielleicht fällt der Landesregierung dann ja auf, dass das Windflächenbedarfsgesetz des Bundes schon jetzt ein Repowering außerhalb der ausgewiesenen Flächen erlaubt. Dagegen sperrt sich in Schleswig-Holstein aber die Landesplanung. Daher müssen Windkraftanlagen, die aktuell gültige Abstände zur Wohnbebauung einhalten, außerhalb der Flächen zurückgebaut werden. Warum folgt die Landesregierung hier nicht den Bundesvorgaben?

    Zusammenfassend stelle ich fest: CDU und Grüne haben sich im Koalitionsvertrag sehr viel in Sachen Windenergie vorgenommen. Umgesetzt ist aber noch so gut wie gar nichts. Und durch das gestrige OVG-Urteil haben Sie nun richtig Druck. Wir werden das weitere Vorgehen gewohnt konstruktiv begleiten."

     

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort

    Weiterlesen
  • 24.03.2023

    Bernd Buchholz zu TOP 39 "Vertrauen in den Rechtsstaat stärken"

    In seiner Rede zu TOP 39 ("Vertrauen in den Rechtsstaat stärken") erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    "Es ist gut und richtig, dass wir erneut über die Konsequenzen aus dem Messerangriff in Brokstedt reden. Es ist richtig, dass wir darüber reden, wo wir konkret Schwachpunkte sehen und an den Schwachpunkten auch ansetzen, um sie auszumerzen. Denn für die Zukunft, auch wenn man bei dieser Tat sagen muss, dass diese wohl nicht hätte verhindert werden können, ist es wichtig, alle Regeln so aufzustellen, dass so etwas möglichst eben nicht passiert.

    Umso wichtiger ist mir, dass wir an den Dingen ansetzen, die wirklich schiefgegangen sind. Schiefgegangen ist vor allem die Kommunikation zwischen den Behörden. Diese Kommunikation zwischen den Behörden ist nicht etwa nur schiefgegangen, weil die Hamburger falsch gesendet haben. Die Kommunikation ist natürlich auch schiefgegangen, weil eine Ausländerbehörde in Kiel ins Ausländerzentralregister eine Funktionsmail eingestellt hat, an die man sich wenden soll, aber auf die E-Mails seitens Hamburg dann nicht reagiert wurde. Es ist eben nicht so, dass die Hamburger böswillig die E-Mails an die Funktionsmail geschickt haben, sondern dass von Seiten der Kieler Behörden diese Funktionsmail nicht genügend überwacht und kontrolliert wurde. Das ist bitter, aber so ist es nun einmal.

    Deshalb finde ich es schon interessant, wenn man auf die Forderung, darauf zu schauen, was die Hamburger besser machen, von Seiten der Ministerin sofort die Antwort bekommt 'Das, was die Hamburger machen, das haben wir alles schon, es hat nur einen anderen Namen'. Im Ausschuss wird aber dann anschließend dargelegt, dass wir das eben nicht haben. Es ist etwas völlig anderes. Die AGASA ist eine nicht-operative Truppe, die Ausländerbehörden berät.

    Und GERAS in Hamburg heißt nicht umsonst 'Gemeinsame Ermittlungsgruppe zur Rückführung ausländischer Straftäter'. Im Zentrum steht in der Tat das Wort Rückführung. Weil es darum geht, wie wir Menschen, die sich hier nicht an die Regeln halten, dann auch aus der Bundesrepublik Deutschland heraus bekommen.

    Das Rückführungsmanagement immer nur zu betonen, Herr Ministerpräsident, ist das eine, aber wir müssen dann auch konkret werden, wie wir damit umgehen. Jetzt kann man in der Tat natürlich sagen, Strukturen, die für einen Stadtstaat gelten, sind nicht eins zu eins auf ein Flächenland zu übertragen. Aber die Frage ist doch: Muss man nicht eine solche zentrale Einrichtung schaffen, damit es zum Beispiel auch für die Hamburger einen zentralen Ansprechpartner bei uns gibt. Es wäre eine zentrale Stelle, die die Ausländerbehörden genau von dem entlastet, was sie offenbar derzeit nicht leisten können, nämlich sich intensiv mit einzelnen Tätern zu beschäftigen, die eben straffällig geworden sind. Nichts anderes habe ich beantragt und das beantragen wir weiter und ich wäre dankbar dafür, wenn Sie argumentativ darauf eingehen und nicht einfach nur sagen 'Ja, was in einem Stadtstaat gilt passt bei einem Flächenland nicht.' Immerhin haben wir auch die Strukturen für ein Schleswig-Holsteinisches Institut für berufliche Bildung, aus einem Stadtstaat übernommen.

    Im Übrigen ist die grundsätzliche Idee, Kompetenzen in einem Land zu konzentrieren, damit sie nicht jede einzelne Behörde haben muss, überhaupt nichts Neues. Das machen wir überall, zum Beispiel beim Breitbandkompetenzzentrum.

    Das zweite Wichtige ist, das, was die Sozialdemokraten beantragen: Denn genau das hätte in der Tat ja noch tatsächlich Einfluss auf die Tat von Brokstedt gehabt. Nämlich wenn die Beurteilung von Ibrahim A., die psychologische Betreuung anders gewesen wäre und man zu einem anderen Schluss gekommen wäre. Dass das nicht der Fall gewesen ist, kann man bedauern, aber in der Tat, da anzusetzen, scheint mir richtig.

    Dass Menschen, die auf diese Art und Weise unterhalb der Straffälligkeitsgrenze durch ihr Verhalten auffällig werden, weil sie irgendwie nicht anpassungsfähig sind, beobachtet, betreut oder ihnen eine Betreuung anbietet, ist völlig richtig.

    Sie haben in ihrem Antrag, dieses Pilotprojekt multiprofessioneller Gewaltpräventionsambulanzen in Bayern thematisiert. In der Tat, habe nichts dazu gefunden. Ich habe etwas über Gewaltschutzambulanzen gefunden, die setzen aber ganz woanders an. Gewaltpräventionsambulanzen müssten ja Anlaufstellen für Menschen sein, die selbst das Gefühl haben, gewalttätig werden zu können und dann muss man sich natürlich schon die Frage stellen, wäre Ibrahim A. einer von denen gewesen, der von sich aus in eine solche Gewaltpräventionsambulanz geht. Das glaube ich nicht.

    Der letzten Punkt, den ich ansprechen möchte, betrifft das Thema 'Schwere Straftat und ihre Regelungen im Bund'. Das sind alles Dinge, die wir im Land machen können. Sie müssen auch hier nicht immer nur auf den Bund verweisen, wir können auch viele Dinge im Land machen und in unseren Kompetenzen etwas ändern. Aber wenn es um schwere Straftaten geht, dann will ich darauf hinweisen, dass jemand mit einer Verurteilung von drei Jahren wegen gefährlicher Körperverletzung nicht den subsidiären Schutzstatus verloren hat. In derselben Statistik, die Sie alle auch vom BAMF bekommen haben, finden sich andere Fälle, in denen Leute nicht einmal zu einem Jahr und auf Bewährung verurteilt worden sind und trotzdem den subsidiären Schutzstatus verloren haben. Das heißt, dass eine individuelle Beurteilung wichtig ist. Das sind alles Themen, die wir im Innen und Rechtsausschuss behandeln können. Ihr Antrag wäre ansonsten hier heute nicht zustimmungsfähig.“

     

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort

    Weiterlesen
  • Mehr laden

Social Media Menü

  • Facebook
  • Twitter
  • Youtube
  • Suche

Footer menu

  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutz