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  • 06.07.2023

    Bernd Buchholz: Filmen von Polizeikräften braucht Klarstellung

    Zu dem Tätigkeitsbericht der Polizeibeauftragten für 2020/2021 und der Diskussion um das Filmen von Polizeikräften im Einsatz erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Bernd Buchholz:  

    „Die Ministerin sollte für Klarheit sorgen. Das Filmen von Polizeieinsätzen ist zulässig. Die Vollstreckungsbeamtinnen und -beamten sollten mit dem gebotenen Selbstbewusstsein in der Öffentlichkeit auftreten und dürfen selbstverständlich dabei auch gefilmt werden. Das gehört für uns zum Wesen einer Bürgerpolizei. Anders sieht die Sachlage natürlich aus, wenn es um vertrauliche Gespräche zwischen Beamtinnen und -beamten geht.“ 

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  • 23.02.2017

    Oliver Kumbartzky: Wir brauchen im ganzen Land bessere ÖPNV-Angebote mit mehr Qualität

    „Die Entscheidungsfreudigkeit der regierungstragenden Fraktionen hat im Wirtschaftsausschuss zum Ende der Wahlperiode ungeahnte Ausmaße erreicht. Es wurden nun endlich die vorliegenden CDU-Anträge abgelehnt, die so oft von der Koalition vertagt wurden, dass man sie fast schon als ‚antik‘ bezeichnen kann. Das Potpourri an Vorlagen, das wir hier heute in fünf Minuten beraten sollen, ist ja wirklich beeindruckend. Ich möchte zunächst auf das Sondervermögen eingehen, das den bemerkenswerten Namen ‚Moin SH‘ tragen wird:

     

    Ich stehe diesem Sondervermögen sehr kritisch gegenüber, weil dieses lediglich einen weiteren Schattenhaushalt darstellt, der den Mechanismus der Schuldenbremse umgehen soll. Es ist zwar gut, dass zusätzliche Mittel in den Bereich der Mobilität fließen werden, aber die Anwendung dieses finanzpolitischen Instruments ist an dieser Stelle und zu diesem Zeitpunkt aus unserer Sicht völlig unnötig. Die Landesregierung arbeitet ja sehr gern damit. Mit Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit hat das aber nichts zu tun. So wurden beim Sondervermögen Hochschulbau mal eben erhebliche Summen für andere Zwecke verwendet.

     

    Zur E-Mobilität, die sich zunehmend als Antriebsform der Zukunft durchzusetzen scheint. Da sehe ich den Staat vor allem in der Rolle des Starthelfers bei der Ladeinfrastruktur. Die absurde Kaufprämie für E-Autos kann man getrost als gescheitert bezeichnen, was ja eigentlich auch schon vorher klar war. Dies ist eine völlig absurde und fehlgeleitete Förderung. Als der Wirtschaftsausschuss im vergangenen Jahr in Oslo war, konnten sich die Abgeordneten anschauen, wie man die Elektromobilität erfolgreich fördern kann. Entscheidend ist da aus meiner Sicht die Praktikabilität, und dazu gehört eben in erster Linie die Ladeinfrastruktur.

     

    Die zusätzlichen Regionalisierungsmittel des Bundes sind ein Segen für die Mobilität in Schleswig-Holstein. Sie sollten nicht leichtfertig ausgegeben werden, sondern sollten zunächst dafür verwendet werden, die Qualität des öffentlichen Nahverkehrs im ganzen Land zu verbessern. Auch innovative Konzepte, also neue Mobilitätsformen gerade für den ländlichen Raum, sollten eine wichtige Rolle spielen, aber natürlich auch die Barrierefreiheit, WLAN in Bussen, Zügen und auf Bahnhöfen und auch Online-Tickets.

     

    Bei den Bürgerbussen ist für uns wichtig, dass keine bisher bestehenden Linien durch diese ersetzen werden sollen. Bürgerbusse sollen stets eine sinnvolle Ergänzung zum bestehenden öffentlichen Nahverkehr sein und sich an den bestehenden Verbindungen orientieren und gute Umsteigemöglichkeiten zu den bestehenden Bus- oder Bahnlinien ermöglichen. Dieses Engagement sollte gefördert werden.

     

    Einen Punkt kann ich der Koalition nicht ersparen: Ich verstehe nach wie vor nicht, warum sie die HVV-Ausweitung auf den Kreis Steinburg nicht unterstützen. Der von Ihnen propagierte Nordtarif ist bisher nicht viel mehr als eine Nebelkerze, die Sie über den Wahlkampf retten soll. Das wird aber nicht funktionieren. Was Rot-Grün gerade wieder in Niedersachsen ermöglicht hat, geht hier doch auch. Also geben Sie Ihren Widerstand endlich auf und ermöglichen Sie die Ausweitung des HVVs auf den Kreis Steinburg! Tun Sie sich doch selbst den Gefallen! Ansonsten wird dies eben die neue Landesregierung in wenigen Monaten tun.

     

    Da ÖPNV in Schleswig-Holstein vor allem Busverkehr bedeutet, sollte man auch aufhören, weite Teile des Landesstraßennetzes – nämlich denjenigen mit der sogenannten Verbindungsfunktion 2 – einfach verkommen zu lassen und bei die Mittel für die kommunalen Straßen zusammen zu kürzen. Das ist weder nachhaltig noch fair und schadet dem ÖPNV massiv.

     

    Abschließend möchte ich kurz auf den wirklich kreativen Vorschlag der Grünen eingehen, eine ÖPNV-Zwangsabgabe für alle Bürgerinnen und Bürger einzuführen:

     

    Sinnvoll und wünschenswert wäre es ja, endlich ein vernünftiges Semesterticket einzuführen, am besten gemeinsam mit Hamburg, das auch Auszubildende erwerben können. Als überhaupt nicht sinnvoll empfinde ich dagegen 99 Euro Zwangsabgabe für jeden. Das hieße nichts anderes, als dass z.B. die Großmutter, die keine Möglichkeit zur Nutzung des ÖPNV hat, von ihrer Rente der gut situierten grünen Klientel das Bahnticket finanzieren soll. Das ist doch ungerecht und einfach nur dreist!

     

    Wir brauchen im ganzen Land bessere ÖPNV-Angebote mit mehr Qualität. Das Geld dafür ist jetzt zum Glück vorhanden. Es ist sehr bedauerlich, dass die Koalition den Vorschlag der kommunalen Familie nicht aufgegriffen hat, auch den Busverkehr – z.B. Schnellbusse – von dem Geld aus dem Sondervermögen teilhaben zu lassen. Was wir nicht brauchen, sind neue Zwangsabgaben, Bevormundung und Umverteilung zugunsten der grünen Klientel!“
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  • 10.07.2023

    Heiner Garg: Schleswig-Holsteins Gesundheitsministerin ist planlos, mutlos und trifft eine krasse Fehlentscheidung

    Zum Abstimmungsverhalten Schleswig-Holsteins bei der Einigung von Bund und Ländern bei der Krankenhausreform erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Heiner Garg:

    „Nach langem Ringen einigen sich 14 von 16 Bundesländer doch noch mit dem Bund auf eine dringend notwendige Krankenhausreform. Bayern ist wie meistens gegen alles, was irgendwie nach Veränderung klingt, und sagt kurz vor der bayerischen Landtagswahl ‚Nein‘ zur Einigung.

    Dass die schleswig-holsteinische Gesundheitsministerin sich allerdings enthält, ist ein versorgungspolitischer Offenbarungseid und schlicht unklug.

    Frau von der Decken hat mit dieser Enthaltung jeden gesundheitspolitischen Gestaltungsanspruch aufgegeben und wird am Donnerstag im schleswig-holsteinischen Landtag eine Menge erklären müssen. Ihre Enthaltung zeigt, wie planlos und mutlos diese Ministerin bei den entscheidenden Weichenstellungen für die dauerhafte Versorgungssicherung agiert. Ihre Enthaltung ist eine krasse Fehlentscheidung.“

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  • 11.07.2023

    Heiner Garg: Finger weg vom statischen Elterndeckel, Herr Günther!

    Zum Appell der Kita-Eltern zur weiteren Elternentlastung erklärt der kitapolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Heiner Garg:

    „Was immer auch gerade an Einsparungen in den Ressorts geplant wird – einer der zentralen Kernpunkte der KiTa Reform darf nicht angetastet werden: die statischen Elterndeckel. Weder dürfen sie einmalig noch regelhaft ‚nach oben angepasst werden‘. Die statische Deckelung war und bleibt ein zentrales Element der KiTa-Reform aus der vergangenen Legislaturperiode. Sie steht für das Versprechen an die Eltern in Schleswig-Holstein, dass die Elternbeiträge verlässlich nach oben begrenzt worden sind – und zwar absolut.

    Dieses Versprechen droht die Landesregierung nun aufzukündigen. Verbunden war die Einführung der statischen Deckel mit der Perspektive, die Deckelung jedes Jahr um mindestens 10 Prozent weiter abzusenken – bis hin zur völligen Beitragsfreiheit. Das muss auch weiterhin gelten. Hier nehme ich den Ministerpräsidenten persönlich in die Pflicht, dafür zu sorgen, dass weder seine Finanzministerin noch seine Sozialministerin die Axt an diese sozial- und familienpolitische Errungenschaft legen.

    Im Übrigen macht es überhaupt keinen Sinn, die beiden Deckel zu dynamisieren – außer Schwarz und Grün verabschieden sich endgültig vom Ziel der Beitragsfreiheit für den Bereich der frühkindlichen Bildung. Kurshalten kann manchmal anstrengend sein. Der Einsatz für junge Familien mit Kindern gebietet das aber und sollte auch bei dieser Landesregierung zu den Kernaufgaben gehören.“

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  • 12.07.2023

    Annabell Krämer zu TOP 9 "Die Situation von Endometriose-Betroffenen verbessern"

    In ihrer Rede zu TOP 9 (Die Situation von Endometriose-Betroffenen verbessern) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und frauenpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    „‚Ibuprofen habe ich zu mir genommen wie Tic-Tacs – sie zeigten keine Wirkung.‘

    ‚Ich lasse mich nicht mehr operieren, immer das Risiko von inneren Verwachsungen und Organverletzungen – man wird ohne Nachsorge entlassen.‘

    ‚Diese Panikattacken während ich wieder einmal auf den Notarzt wartete – wird es wieder so schlimm wie letztes Mal?‘

    ‚Diese Erleichterung, als ich endlich meine Diagnose hatte – ich bilde mir das alles nicht ein, es ist nicht meine Psyche, ich habe eine ernsthafte Krankheit.‘

    Über zwei Millionen Frauen leiden in Deutschland an der Endometriose. Viele Betroffene wissen nichts von ihrer Krankheit und denken, dass diese Schmerzen normal sind. Dabei ist es eine chronische Erkrankung, bei der sich Gewebe außerhalb der Gebärmutter ansiedelt.

    Dieses Gewebe kann sich auf die umliegenden Organe ausbreiten und zu erheblichen Schmerzen, Unfruchtbarkeit und anderen schwerwiegenden gesundheitlichen Problemen führen. Bei 40 bis 60 Prozent aller ungewollt kinderlosen Frauen steckt eine Endometriose dahinter.

    Endometriose ist nicht nur eine ‚normale' Menstruationsbeschwerde, sondern eine ernsthafte Erkrankung, die das Leben der Betroffenen stark beeinträchtigt. Deswegen fordern wir heute, dass Schleswig-Holstein sich für die Entwicklung der Bundesstrategie einsetzt, damit die Situation der Betroffenen verbessert werden kann.

    Frankreich ist bei diesem Thema schon weiter als wir. Dort wurde bereits im letzten Jahr ein nationaler Plan zum Kampf gegen Endometriose vorgestellt.

    Um die Situation der Frauen, die an Endometriose leiden, zu verbessern, brauchen wir bessere Maßnahmen und mehr Forschung. Die Bundesregierung stellt in diesem Jahr erstmals Geld  für die Forschung an und zu Endometriose bereit. Das begrüße ich ausdrücklich.

    Es kann nicht sein, dass wir im 21. Jahrhundert so wenig über eine Krankheit wissen, die so viele Frauen betrifft. Die Forschung zu einer so verbreiteten Krankheit müssen wir deswegen unbedingt weiter ausbauen.

    Um die Auswirkungen auf die Lebensqualität der betroffenen Frauen zu minimieren, ist es maßgeblich, dass diese Krankheit frühzeitig erkannt wird. Umso erschreckender ist es, dass die Diagnose dieser weitverbreiteten Krankheit durchschnittlich siebeneinhalb Jahre dauert. Ein Grund für die lange Zeit bis zur Diagnose ist, dass es in Deutschland vor allem an spezialisierter Versorgung mangelt. Unser Ziel muss es also sein, die Zeit bis zur Diagnose deutlich zu verkürzen.

    Durch einen verstärkten Ausbau der Versorgung können wir für die Betroffenen nicht nur eine schnellere Diagnose, sondern auch eine bessere und vor allem schnellere Behandlung der Symptome bieten. Zusätzlich brauchen wir mehr Fachärzte, die über Erfahrung verfügen, um eine genaue Diagnose zu stellen und eine angemessene Behandlung zu gewährleisten.

    Die Kosten für die Diagnose und Behandlung von Endometriose können sehr hoch sein. Deswegen kann die Einführung einer angemessenen Kostenübernahme durch die Krankenkassen und die Erstattung von medizinischen Leistungen einen großen Unterschied im Leben der Betroffenen machen.

    Aber nur mit genügend ärztlicher Versorgung ist es bei Endometriose nicht getan. Wir müssen das Bewusstsein für Endometriose in der Gesellschaft erhöhen.

    Viele Frauen leiden still vor sich hin, da die Erkrankung oft nicht erkannt, gekannt oder nicht ernst genommen wird. Dafür brauchen wir eine gezielte Aufklärungskampagne.

    Auch die mit der Endometriose verwandte Krankheit, die Adenomyose, muss bei den Maßnahmen berücksichtigt werden.

    Die Endometriose-Vereinigung und andere Selbsthilfegruppen leisten bereits wertvolle Arbeit, indem sie Betroffenen eine Plattform bieten, um sich auszutauschen, Informationen zu teilen und gemeinsam für ihre Interessen einzutreten. Deswegen sollte eine landesweite Strategie auch den Punkten des Forderungskatalogs der Endometriose Vereinigung folgen.

    Jede Frau, die von Endometriose betroffen ist, hat ein Recht auf eine angemessene Diagnose, Behandlung und Unterstützung. Wir sollten gemeinsam dafür einstehen, dass diejenigen, die mit Endometriose leben müssen, nicht mehr im Verborgenen leiden. Lassen Sie uns gemeinsam für eine Verbesserung und Stärkung der Frauengesundheit eintreten. Es ist überfällig!“

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort

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  • 12.07.2023

    Christopher Vogt zu TOP 39A "Bericht 'Ein Jahr Schwarz-Grün in Schleswig-Holstein'

    In seiner Rede zu TOP 39 A (Bericht „Ein Jahr Schwarz-Grün in Schleswig-Holstein: Wohin will die Landesregierung das Land führen?“) erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    "Wir haben diese Debatte beantragt, weil wir der Meinung sind, dass nach einem Jahr neuer Regierung – gerade in diesen bewegten und schwierigen Zeiten – nicht nur auf Pressekonferenzen, sondern auch hier im Parlament eine erste Bilanz gezogen werden sollte.

    Es wäre sicherlich das bessere Signal gewesen, wenn Sie, Herr Ministerpräsident, nach der aus unserer Sicht bemerkenswert schwachen Bilanz im ersten Jahr Schwarz-Grün – von sich aus – eine Regierungserklärung angemeldet hätten, um den leider oft verunsicherten Bürgerinnen und Bürgern Ihre Regierungspolitik zu erklären und der Öffentlichkeit einen Ausblick auf das zweite Jahr der Wahlperiode zu geben.

    Denn gerade nach Ihrem Haushaltsdesaster, der chaotischen Haushaltssperre und den hektischen Kürzungen in vielen sensiblen Bereichen fragen ja nicht nur wir uns, wie Sie jetzt in den kommenden Monaten einen verfassungskonformen Haushalt auf die Beine stellen wollen.

    Sie haben die Landesverwaltung und den Regierungsapparat aufgebläht und weitere Programme zur Bezuschussung von Balkonkraftwerken aufgelegt, deren konkreter Nutzen mehr als nur fragwürdig ist, aber kürzen jetzt beim Sport, bei der Bildung, bei der Ausbildung von Fachkräften, bei der Feuerwehr, bei der Polizei oder auch beim Tierschutz. Das war und ist eine völlig falsche Schwerpunktsetzung, die viele Menschen irritiert.

    Ich hätte mir heute eine ehrliche Bilanz gewünscht und einen Ausblick, der den Menschen in diesen schwierigen Zeiten Orientierung gibt.

    Als ehemaliger Koalitionspartner sind wir manchmal schon überrascht, wie CDU und Grüne mittlerweile regieren. Dieser Koalition wohnte von Anfang an irgendwie kein Zauber inne.

    Der Ministerpräsident hatte sich im letzten Jahr aus bestimmten strategischen Erwägungen für dieses Bündnis mit den Grünen entschieden. Mein Eindruck ist, dass seine Rechnung bisher nicht aufgegangen ist, auch weil die Stimmung im Land und auch an der CDU-Basis ja mittlerweile eine ganz andere ist als noch vor einem Jahr. Es war schon ziemlich skurril, dass Sie Ihr schwarz-grünes Jubiläum kürzlich mit einem groß angelegten PR-Termin auf einem Bauernhof begangen haben, wo die vermeintliche Harmonie zelebriert wurde. Und am Abend kam dann der 'Partycrasher' Friedrich Merz in den CDU-Landesvorstand, um dort zu erklären, dass die Grünen jetzt – innerhalb des demokratischen Spektrums – der Hauptgegner der Union seien. Das war wirklich eine strategische Meisterleistung der CDU. Wenn das so geplant gewesen ist, könnte man von einer interessanten Doppelstrategie der CDU sprechen, aber diesen Eindruck hatte ich eher nicht.

    Schwarz-Grün in Schleswig-Holstein ist eine große Koalition der inhaltlichen Gegensätze. Leider gibt es mit ihr keine großen Lösungen, sondern meistens nur – wenn überhaupt – kleine Formelkompromisse, die das Land ja nicht voranbringen, sondern es eher zurückwerfen. Es fehlt Ihnen jetzt auch nicht nur das Geld, um die fehlenden inhaltlichen Schnittmengen mit zusätzlichen Ausgaben in den verschiedenen Ministerien zu kaschieren. Sie werden nun sogar in vielen Bereichen weitere nennenswerte Kürzungen vornehmen müssen und ich bin sehr gespannt, wie sich dies auf die weitere Zusammenarbeit auswirken wird.

    Sie werden jetzt deutlich mehr und sehr intelligente Schwerpunkte setzen müssen, davon sind Sie bisher noch weit entfernt. Eine der wenigen Gemeinsamkeiten bestand ja bisher darin, bei wirklich jeder Gelegenheit mehr Geld vom Bund zu fordern – mit völliger Gleichgültigkeit gegenüber der finanziellen Lage des Bundes. Dies werden Sie nun nicht mehr so freihändig tun können, wenn Sie gleichzeitig selbst den Haushalt wieder ins Lot bringen müssen.

    Der Koalitionsvertrag ist zwar sehr umfangreich, aber eben auch an vielen Stellen sehr vage formuliert oder bereits Makulatur – wenn man z.B. an die versprochene weitere Senkung der Kita-Gebühren oder an die Eigenheimzulage denkt. Hier haben Sie Ihre Versprechen, die sich ja vor allem an junge Familien richteten, die von der Inflation besonders betroffen sind und besonders um ihren Wohlstand bangen, bereits nach kurzer Zeit gebrochen.

    Sie haben diese Menschen im Regen stehen lassen, anders kann man es nicht sagen.

    Die neue Regierung ist zwar deutlich größer, aber im Durchschnitt auch schwächer geworden. Der Abgang von Leistungsträgern konnte nicht angemessen kompensiert werden. Das 100 Tage-Programm war nicht der Rede wert.

    Es fehlt der Wunschkoalition aus CDU und Grünen ganz einfach – und das wird von Woche zu Woche immer deutlicher sichtbar – an einer überzeugenden gemeinsamen Vision für Schleswig-Holstein. Das ständige Gerede vom 'ersten klimaneutralen Industrieland' ist nicht ansatzweise durch geeignete Maßnahmen hinterlegt. Ihre Entlastungsmaßnahmen im Zuge des Energiegipfels waren entweder Luftnummern oder Rohrkrepierer.

    Und sie liegen mittlerweile in fast allen wichtigen Politikfeldern über Kreuz:

    Beim Thema Migration haben wir es ja in der letzten Sitzung erlebt. Sie schaffen es nicht einmal, sich auf das zu verständigen, was der Ministerpräsident auf Bundesebene längst beschlossen hat, nämlich weitere sichere Herkunftsländer auszuweisen. Darauf können Sie sich nicht einigen. Sie können sich auch nicht einigen, dem EU-Asylkompromiss eine Zustimmung zu geben. Das, was Annalena Baerbock schon getan hat, das kriegt die Günter-CDU bei diesem wichtigen Thema hier nicht hin. Und ich meine das wirklich ernst. Wir haben wirklich dramatische Signale erhalten, zum Beispiel aus dem Kreis Pinneberg, die uns sagen, dass sei mit deren Kapazitäten nicht mehr so möglich. Das sollte man sehr ernst nehmen und da muss man darüber nachdenken, wie man Abhilfe schaffen kann.

    Beim Thema Finanzen ist Frau Heinold doch deutlich näher am Kollegen Losse-Müller als an der CDU und sagt, man müsse neue Milliardenschulden machen, ansonsten kriege man Aufgaben wie die Transformation gar nicht hin. Ich sehe das anders. Das ist kein Zurückziehen auf irgendwelche verfassungsrechtlichen Dinge. Das ist unser Grundgesetz, das ist unsere Landesverfassung. Wir dürfen nicht so weitermachen, dass wir es trotz der weltweit fast höchsten Steuern und Abgaben nicht schaffen, zu wirtschaften ohne uns massiv Geld bei der kommenden Generation, bei unseren Kindern, zu leihen. Das wurde jahrzehntelang gemacht und das Desaster sehen wir jetzt bei den steigenden Zinsen.

    In der Wirtschaftspolitik sehen wir fast keine neuen Impulse. Die meiste Berichterstattung, Herr Madsen, gab es darüber, dass Sie Deutscher geworden sind und CDU-Mitglied. Das sind von Ihnen ja auch wegweisende Beschlüsse gewesen. Aber ich glaube, es muss auch neue Impulse geben. Denn die Chancen für Schleswig-Holstein sind enorm. Auch wenn das Thema Northvolt ja von der Staatskanzlei verantwortet wird und nicht vom Wirtschaftsministerium. Es muss neue Impulse geben und ich lese mit Sorge, dass in der Verkehrspolitik immer noch die alten ideologischen Debatten geführt werden: Bei der A 20, bei der A 23, und seit gestern auch wieder bei den Landesstraßen, wo 90 Millionen Euro im Jahr eh schon zu wenig sind. Das ist seitens der Grünen wirklich ideologische Mottenkiste, Radwege gegen Straßen aufzuwiegen. In welchem Jahrzehnt leben Sie eigentlich? Man muss beides machen. Aber wenn man die Straßen verrotten lässt, der zahlt in Zukunft auch doppelt.

    Bei der Bildung haben wir gewaltige Großbaustellen: Inklusion, Integration, Ganztag. Es wird versucht, mit diversen Konzepten Zeit zu gewinnen. Die Arbeit von Frau Prien kann man eigentlich überschreiben mit 'zu wenig, zu spät'. Auch beim Thema Übergang von Kita zur Grundschule sind sich CDU und Grüne überhaupt nicht einig, obwohl uns die Experten zahlreiche Vorschläge geben, zum Beispiel mit Sprachtests für Viereinhalbjährige.

    Angesichts der Lage kann ich schon nachvollziehen, dass sich der Ministerpräsident lieber in die Sommerpause retten wollte und hier keine Regierungserklärung mehr halten wollte. Diese Haltung ist aber das falsche Signal an die Bevölkerung. Wie schon im vergangenen Sommer haben Sie sich da aus unserer Sicht falsch verhalten.

    Herr Ministerpräsident, ich denke, Sie werden angesichts der schwierigen Lage wieder deutlich präsenter werden müssen – auch außerhalb der Kieler Woche. Anders als Ihr Koalitionspartner fand ich Ihre Gesangslage ja gar nicht so unsympathisch. Ich würde Ihnen Ihren ausbaufähigen Musikgeschmack und Ihre durchwachsenen Sangeskünste niemals vorwerfen. Sie haben im Bayernzelt Leidenschaft gezeigt, ich wünsche mir, dass Sie dies zukünftig auch wieder im politischen Tagesgeschäft hinbekommen. Wenn man Sie leichter auf die Bierzelt-Bühne als an das Rednerpult im Landtag bekommt, gibt es da noch Luft nach oben.

    Bei der sogenannten 'Letzten Generation' sind Sie nach langem Schweigen dann mal in die Offensive gegangen und haben eine 'härtere Gangart' angekündigt. Zu sehen ist davon bisher allerdings mal wieder nichts! Das führt zu Frust bei den Menschen.

    Apropos Frust bei den Menschen: Das Grundsteuerchaos kam mit Ansage. Und das nervt die Bürgerinnen und Bürger. Frau Heinold, ich glaube, die Haushaltsführung muss wieder deutlich solider werden. Das wird nicht einfacher in diesen Zeiten. Aber Taschenspielertricks, und das werden wir ganz genau im Auge behalten, die können Sie sich nicht leisten.

    Und noch etwas sollten wir uns nicht leisten: Herr Goldschmidt, für Ihren Nationalpark Ostsee, mit dem Sie sich offenbar ein Denkmal setzen wollen, für den gibt es leider keine überzeugende Begründung. Die Menschen an der Ostseeküste, die auch Ahnung haben, was da los ist, die fragen, ob es nicht auch andere Maßnahmen gibt, die verhältnismäßiger sind. Da geht es vor allem um das Thema Munitionsbeseitigung und weniger Schadstoffe. Herr Goldschmidt, Sie stiften ohne große Not große Verunsicherung an der Küste. Es ist eben kein ergebnisoffener Prozess. Das glaubt Ihnen kein Mensch. Und ich frage mich von Tag zu Tag mehr, was eigentlich die Haltung der CDU ist? Also von einem weiß ich das jetzt nach einer doppelseitigen Anzeige in den Zeitungen des Landes. Ich weiß es aber nicht vom Minister für Fischerei und Landwirtschaft, was der eigentlich dazu sagt. Von dem hört man da auch irgendwie nichts. Also wenn es ein ergebnisoffener Prozess sein soll, dann wäre es schön, wenn die CDU eben auch mal eine Haltung bekäme. Ich sage Ihnen, Herr Ministerpräsident, ziehen Sie die Reißleine. Sagen Sie diese Pläne ab. Hören Sie auf, die Menschen zu verunsichern. Machen Sie wirksame Maßnahmen. Es braucht diesen Nationalpark nicht, es braucht nicht diese ideologische Kampfansage an die Fischer, Segler, Surfer, an die Landwirtschaft und die Tourismuswirtschaft.

    Eine Sorge habe ich beim Thema Kita: Wir haben gemeinsam die große Kita-Reform auf den Weg gebracht. Das war nicht leicht, gerade während der Pandemie. Aber wir haben da viele Dinge geschafft, vor allem bei der Entlastung der jungen Familien. Die von Ihnen im Koalitionsvertrag versprochene weitere Entlastung fällt ja offenkundig aus. Und jetzt wird darüber gemunkelt, ob es höhere Kita-Beiträge geben soll. Dort hätte ich mir eine klare Ansage gewünscht, Herr Ministerpräsident, und die werden Sie auch schnell liefern müssen. Was ist jetzt mit der Belastung oder der Entlastung der Familien?

    Wohin soll die weitere Reise gehen? Das ist leider weiterhin unklar. Sie müssen bei den wichtigen Themen dringend eine gemeinsame Linie finden. Daniel Günther hatte versprochen, 'Kurs zu halten'. Sie sind aber leider erheblich vom Kurs abgekommen. Gerade wenn man heftigen Gegenwind hat, ist es schwierig, wenn die Mannschaft nicht zusammenarbeitet und das Steuerrad immer wieder in die entgegengesetzte Richtung reißt. Es mangelt der Koalition am gemeinsamen Gestaltungswillen. Weiterhin nur nebeneinander vor sich her zu regieren, wird definitiv nicht funktionieren. Das muss sich ändern. Ansonsten drohen Schleswig-Holstein fünf verlorene Jahre. Das kann niemand wollen."

     

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort

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  • 12.07.2023

    Bernd Buchholz zu TOP 10 "Vorfahrt für die CO2-Einsparung – Klimaschutz im Straßenverkehr"

    In seiner Rede zu TOP 10 (Vorfahrt für die CO2-Einsparung – Klimaschutz im Straßenverkehr) erklärt der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    "Es liegt irgendwie in der Natur der Sache, dass Menschen, die mobil sein wollen, von A nach B nicht am langsamsten unterwegs sind. Es ist für die Gewährleistung von Mobilität immer noch so gewesen, dass man versucht, so schnell wie möglich von A nach B zu kommen. Und sie wollen so sicher wie möglich unterwegs sein. Zur Sicherheit komme ich gleich noch.

    Aber es geht den Menschen eben auch darum, dass sie möglichst wenig Zeit damit verbringen, auf Straßen oder Wegen unterwegs zu sein - wenn es nicht der Selbstzweck ist. Und das kann ja manchmal sein. Bei einer Fahrradtour fahre ich auch Fahrrad, nur um  Fahrrad zu fahren.

    Aber in der geringstmöglichen Zeit von A nach B zu kommen – das liegt in der Natur der Sache. Deshalb ist es jetzt nicht ungewöhnlich, dass eine freiheitsliebende Partei auch weiterhin dafür ist, dass man an dieser Art und Weise festhält – und die Menschen so schnell wie möglich von A nach B kommen sollen.

    Wir sind uns in dem Ziel einig, dass wir eigentlich dabei emissionsfrei unterwegs sein sollten. Und das ist in irgendwie absehbarer Zeit auch wahrscheinlich zu schaffen. Weshalb Kollege Dirschauer, schon der erste Satz der Begründung ihres Antrages so nicht zutreffend ist – dass je schneller ein Fahrzeug fahre, der Schadstoffausstoß auch desto höher sei. Das gilt eben nicht für den Tesla, wenn er mit regenerativer Energie betrieben ist.

    Es sei denn natürlich, Robert Habecks Kohlekraftwerke speisen ihn derzeit. Dann stimmt es wieder – dann steht auch bei dem batteriegetriebenen Auto der Schornstein nur woanders. Deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen vom SSW, das Schönste an ihrem Antrag ist, dass die Grünen ablehnen würden. Also, das ist mein Schönstes daran.

    Ansonsten kann ich ihm nicht viel abgewinnen. Und seien sie mir nicht böse, so ein klein wenig war es ja persönlich vorhin, weil da auch ein bisschen der Neid spricht. Nach dem Motto, man hat vielleicht gar kein Fahrzeug, mit dem man so schnell fahren kann.

    Also, ich jedenfalls kann sagen, dass mein Fahrzeug deutlich weniger Schadstoffe emittiert als so manches Fahrzeug, das hier unten in der Garage steht und einem grünen Abgeordnete oder einer grünen Abgeordneten gehört. Dafür ist es deutlich schneller. Das schadet an der Stelle aber nicht.

    Also, mit dem Tempolimit, da stoßen Sie freundlicherweise auf die Gegenliebe, die sie auch erwartet haben – nämlich auf keine Gegenliebe. Zumal, und das will ich jetzt noch mal sagen, also der Sicherheitsaspekt, der immer wieder ins Feld geführt wird, den können wir gerne mal zum Anlass nehmen, das genauer zu betrachten.

    Ich hatte in diesem Jahr die Freude, in Italien unterwegs zu sein, auf einer Autobahn in Italien, auf der ein Tempolimit herrscht. Ich habe mich selten unsicherer auf einer Autobahn gefühlt als auf diesem Abschnitt der Autobahn. Und wenn sie die Verkehrsunfallstatistik von Italien angucken, dann sage ich ihnen, das Tempolimit hilft nicht allein. Denn die Tatsache, dass da viel mehr Unfälle auf Autobahn stattfinden als bei uns, der spricht auch für sich, also das Tempolimit ist es an der Stelle nicht. Nach wie vor gilt eins, Kolleginnen und Kollegen: Die meisten Unfälle mit schwierigen Ausgang finden in Deutschland auf Straßen statt, die Tempo limitiert sind, nämlich auf Landstraßen, und da finden auch die meisten schweren Unfälle statt.

    Und wir bauen Autobahnen in der Tat so sechsspurig aus wie die A7 zwischen Bordesholm und Hamburg, eben auch deshalb, weil wir auch bei höheren Geschwindigkeiten dort für relativ hohe Verkehrssicherheit sorgen. Das ist bei der Breite dieser Straße so und schafft auch eine Situation, bei der die Unfallstatistik zeigt, dass es eben deutlich weniger schlimm ist als in vielen anderen Bereichen.

    Der zweite Punkt betrifft in ihrem Antrag die Entscheidungskompetenz für die Richtung einer Höchstgeschwindigkeit von Tempo 30 innerhalb von geschlossenen Ortschaften. Volker Wissing als Bundesverkehrsminister hat in den letzten Wochen eine Novelle der Straßenverkehrsordnung auf den Weg gebracht, die in der Tat den Gemeinden deutlich mehr Möglichkeiten zur Einrichtung von Tempo 30 gibt, aber dabei eben an einem Ort festhält. Und das halte ich auch für richtig, dass wir nicht so tun, als ob der fließende Verkehr und das Fließen des Verkehrs keinen Wert hätten.

    Denn auch in einem Ort, in dem überall Tempo 30 gilt und sich deshalb auch die Fahrzeiten deutlich verlängern, stehen ganz viele Fahrzeuge – und zwar dann eben noch mit Verbrennungsmotor und Schadstoff-Ausstoß an Ampeln und machen etwas, was den Anwohnern auch nicht so ganz lieb ist.

    Deshalb ist es richtig, sich darauf zu konzentrieren, wo die Tempo-30-Zonen tatsächlich richtig und wichtig sind? Und sie sind vor Kindertagesstätten genauso richtig wie vor Seniorenheimen, und sie sind an Unfallschwerpunkten natürlich richtig. Aber sie sind nicht notwendig als Regelgeschwindigkeit in Ortschaften. Es ist schon gar nicht richtig, dass in dem einen Ort im Herzogtum-Lauenburg komplett Tempo-30 ist und im anderen komplett Tempo 50. Das, ehrlich gesagt, wird jeden Verkehrsteilnehmer endgültig verwirren. Das sollte man auf keinen Fall zulassen.

    Bleiben als Letztes noch ein paar Sätze zu sagen zu dem, was der Kollege gerade eben zu den berühmten Elefantenrennen auf Autobahnen ausgeführt hat. Nichts ist schlimmer, Herr Kollege, als an einer Phalanx von Lkw vorbeifahren zu müssen, die sich wechselseitig nicht überholen dürfen. Dass das eine Einschränkung der Güterlogistik ist, das steht dabei völlig außer Frage. Und es erhöht den psychologischen Druck auf die Lkw-Fahrer in unglaublicher Art und Weise. Deshalb ist es richtig, auch da Strecken bezogene Überholverbot einzurichten, wo es Unfallschwerpunkte gibt. Ansonsten sollte man es nicht tun. Ich bin dafür, den Antrag nicht in den Ausschuss zu überweisen, weil die weiteren Befassung damit nicht notwendig ist. Wir werden ihn ablehnen. Herzlichen dank!“

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort

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  • 12.07.2023

    Oliver Kumbartzky zu TOP 19 "Klimafolgekosten verhindern – in Klimaschutz investieren"

    In seiner Rede zu TOP 19 (Klimafolgekosten verhindern – in Klimaschutz investieren) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und klimaschutzpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    "Der Antrag der SPD-Fraktion aus der Abteilung ‚Meta-Debatten‘ lässt sich wie folgt zusammenfassen: Alles Geld für den Klimaschutz, und am besten aus einem milliardenschweren neuen Notkredit.

    Die Landesregierung soll nach dem Willen der SPD einen belastbaren Plan vorlegen, wie die Klimafolgekosten vermieden werden sollen. Ich nehme die Landesregierung wirklich selten in Schutz, aber wie soll sie das bitte alleine anstellen? Sie schafft es ja nicht einmal, die Ziele und Kosten ihres Prestigeprojektes Nationalpark Ostsee zu benennen.

    Ist es tatsächlich sinnvoll, unsere begrenzten Ressourcen in einen Plan zu investieren, der darauf abzielt, nur die Kosten des Klimawandels zu vermeiden? Es gibt Alternativen, die es verdient haben ernsthaft in Betracht gezogen zu werden.

    Jede Prognose, die es zu Klimafolgekosten gibt, ist mit Risiko behaftet. Mit dem Plan, der obendrein laut SPD belastbar sein soll, müsste dann ja jeder Euro in Klimaschutzmaßnahmen fließen. Es wäre mehr als unklug, unsere Politik ausschließlich auf unsicheren Prognosen und Worst-Case-Szenarien aufzubauen.

    Außerdem zählt auch hier: Jeder Euro kann nur einmal ausgegeben werden. Wenn wir jetzt alles daran setzen würden, um zu einem klimaneutralen Land zu werden, kann uns das alleine nicht vor den Folgen des Klimawandels schützen. Wir sind nun mal nicht alleine auf dieser Welt.

    Klimaschutz ist zweifellos wichtig, aber wir sollten nicht vergessen, dass er nicht die einzige Herausforderung ist, der wir gegenüberstehen. Wir sollten deswegen nicht den Fehler begehen und uns ausschließlich auf die Kosten des Nichtstuns konzentrieren.

    Klimaschutz müssen wir als Chance sehen und nicht als das Ultimatum, wie die SPD es hier darstellt. Klimaschutz muss so gestaltet sein, dass er sinnvoll und wirtchaftlich gemacht werden kann.

    Eine rein auf die Kostenvermeidung ausgerichtete Strategie vernachlässigt die Potenziale und Chancen, die in einer nachhaltigen Entwicklung liegen. Wir sollten vielmehr daran arbeiten, innovative Lösungen zu finden, die sowohl ökonomisch als auch ökologisch nachhaltig sind. Investitionen in erneuerbare Energien, grüne Infrastruktur und moderne Landwirtschaft können nicht nur den Klimawandel bekämpfen, sondern auch neue Arbeitsplätze schaffen und das Wirtschaftswachstum fördern.

    Der Alternativantrag der Koalition ist eine lieblose Aufzählung von bereits beschlossenen Dingen und Sätzen aus dem Koalitionsvertrag. Kann man so machen, muss man aber nicht.

    Wichtig ist Folgendes: Wir brauchen kein planwirtschaftliches Klimaschutzgesetz, sondern ein marktwirtschaftliches. Diese Reform wurde endlich auf Bundesebene angegangen. Mit dem neuen Bundesklimaschutzgesetz werden die jährlichen, kleinteiligen Sektorziele bei den CO2-Einsparungen durch eine mehrjährige vorausschauende Gesamtrechnung ersetzt. Statt Klima-Planwirtschaft setzt die Ampel auf Flexibilität, ohne die Klimaziele abzuschwächen. Diesem Beispiel sollte das Land mit seinen künftigen Programmen und Gesetzen folgen.

    Das Ziel muss doch sein, genau dort maximal CO2 einzusparen, wo es am wirtschaftlichsten ist. Aktionistische und teure Sofortprogramme müssen der Vergangenheit angehören. Der Weg in die Klimaneutralität muss wirtschaftlicher und effizienter werden.

    Bei der großen Generationenaufgabe Klimaschutz müssen wir mit jedem eingesetzten Euro die maximale Wirkung erzielen. Meta-Debatten helfen uns hingegen nicht weiter
    ."

     

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  • 23.02.2017

    Wolfgang Kubicki: Gesetzentwurf der Piraten ist ein Placebo für ein Scheinproblem

    „Man kann ohne Zweifel darüber streiten, ob das Verfahren für die Wahl der Mitglieder des Landesrechnungshofes verbessert werden kann. Wenn wir es durch eine Änderung schaffen, mehr und vor allem besser geeignete Kandidaten für den Landesrechnungshof zu finden oder die Akzeptanz des Rechnungshofs in der Bevölkerung zu steigern, dann wird sich auch niemand in diesem Hause hier dieser Änderung verschließen.

     

    Allein das Problem ist, Herr Kollege Dr. Breyer, Ihr Gesetzentwurf ist ein Placebo für ein Scheinproblem. Das ist ja inzwischen zu einem Wesensmerkmal Ihrer Politik geworden. Sie konstruieren ein Problem oder machen aus einem Einzelfall ein systemisches Defizit und dann versuchen Sie, sich mit einer Scheinlösung öffentlich zu profilieren.

     

    Erstens: Es gibt gar keinen Handlungsbedarf. Die Art und Weise der Besetzung des Landesrechnungshofes hat bis heute nicht dazu geführt, dass der Landesrechnungshof in seiner Reputation oder Glaubwürdigkeit beeinträchtigt worden wäre. Zweitens: Die von Ihnen angebotene Lösung ist nicht nur gar keine, sondern birgt sogar die Gefahr, dem Ansehen des Landesrechnungshofes zu schaden.

     

    Es wird eine öffentliche Diskussion darüber entstehen, welche persönlichen Vorstellungen und politischen Ansichten die Kandidaten haben. Der Besetzung der Stellen droht dann eine Art Wahlkampf. Und solche Debatten werden das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Institution des Landesrechnungshofes sicher nicht stärken.

     

    Sie schicken Menschen in die Öffentlichkeit, obwohl diese das möglicherweise gar nicht wollen. So schreckt man geeignete Bewerber eher ab. Zumal durch eine öffentliche Ausschreibung in einem kleinen Bundesland wie Schleswig-Holstein schon gar nicht zu erwarten ist, dass erst bzw. allein durch eine öffentliche Ausschreibung mehr Bewerber zum Kandidaten werden.

     

    Das Dritte und eigentlich Problematische ist: Man kann sich nicht des Eindrucks verwehren, dass es Ihnen gar nicht so sehr um die Sache geht. Sonst hätten Sie Ihren Gesetzentwurf nicht über drei Jahre im Ausschuss liegen lassen.

     

    Es geht Ihnen vielmehr darum, mit solchen Anträgen ein ganz bestimmtes Bild zu zeichnen. Sie versuchen, unser Land in eine von Parteien beherrschte Bananenrepublik umzufälschen. Dabei wissen Sie ganz genau, dass dieses Bild nicht stimmt.

     

    Trotzdem versuchen Sie, den Bürgerinnen und Bürgern zu suggerieren, überall sei Filz und Vetternwirtschaft. Und das geschieht in einer Intonation, die überhaupt kein Maß mehr hat und geeignet ist, Menschen öffentlich zu denunzieren.

     

    Sie fordern Transparenz und Offenheit. Und gleichzeitig stellen Sie den Kandidaten für den Posten des Vizepräsidenten des Rechnungshofes in der Öffentlichkeit als jemanden bloß, der persönlich ungeeignet ist und die Stellen nur durch Parteiseilschaften erhalten hat. Das ist ungeheuerlich und stillos.

    Sie selber geben damit im Übrigen eindrucksvoll den Beweis dafür, dass man öffentliche Ausschreibungen hier wohl besser nicht durchführen sollte.

     

    Aber, Herr Kollege Dr. Breyer, der Zwiespalt, dass Sie den Parlamentarismus und die Parteiendemokratie bei jeder Gelegenheit als etwas potentiell Korruptes desavouieren, aber praktisch an ihm teilnehmen, besteht zu Ihrem Glück ja bald nicht mehr.“
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  • 12.07.2023

    Annabell Krämer zu TOP 4 "Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung dienstrechtlicher Vorschriften"

    In ihrer Rede zu TOP 4 (Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung dienstrechtlicher Vorschriften) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    "Da der Kollege Losse-Müller gerne Eichhörnchen Vergleiche zieht, möchte ich meine Rede auch einmal mit einem beginnen: 'Mühsam ernährt sich das Eichhörnchen'. Was ich damit sagen möchte: 'Was lange währt, wird endlich gut.' Oder doch etwas politischer ausgedrückt: Schön, dass die CDU endlich ihre Blockadehaltung bei der Einführung eines Zuschusses für Beamte in der gesetzlichen Krankenversicherung aufgegeben hat.

    Meistens sind wir Freie Demokraten ja eher kritisch, wenn Sie, liebe CDU, sich mal wieder von den Grünen haben treiben lassen. Ausnahmsweise befürworte ich aber ausdrücklich, dass die Grünen sich wieder einmal durchgesetzt haben. Um das Gesicht zu wahren, besteht die Erfordernis der mühsamen Einzelfallprüfung. Für die Beamtinnen und Beamten, die jetzt gesetzlich freiwillig versichert sind, kommt es im Regelfall aber zum gleichen Ergebnis. Bleibt zu hoffen, dass in der Anfangsphase nicht unnötigerweise Gerichte belastet werden.

    Aber mit dem Gesetzentwurf soll ja nicht nur ein Zuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung eingeführt werden. Kommen wir also erst einmal zu den vollkommen unkritischen Punkten, die wir als FDP-Fraktion begrüßen: Das Entfallen des Kriteriums der Messbarkeit für die Mehrarbeitsvergütung zum Beispiel. Gerade die Corona-Pandemie hat gezeigt, dass Mehrarbeit manchmal unausweichlich ist und vergütet gehört. Die Änderungen reduzieren sinnvollerweise den Bürokratieaufwand.

    Unsere Zustimmung findet auch die Konkretisierung der Berechnungsmethode bei den Kindererziehungs- und Pflegezuschlägen. Für Klarheit und daraus folgende Rechtssicherheit sind wir Freie Demokraten immer zu haben.

    Bei der Anpassung des Beamtenversorgungsgesetzes an die durch die Bundesregierung umgesetzte Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze nach § 8 Absatz 1a SGB IV auf aktuell 520 Euro sehen wir aber noch Verbesserungsbedarf. Wir Freie Demokraten haben uns nicht ohne Grund für die Dynamisierung der Geringfügigkeitsgrenze durch die Kopplung an den Mindestlohn eingesetzt. Denn jede Mindestlohnerhöhung würde sonst unausweichlich zu einer Stundenreduzierung des oder der geringfügig Beschäftigten führen. Diese Dynamisierung fehlt aber leider in Ihrem Gesetzentwurf.

    Kommen wir nun zurück zur Einführung eines Zuschusses zur gesetzlichen Krankenversicherung. Ich danke den Kollegen der SPD und des SSW für die gute Zusammenarbeit. Unser gemeinsamer Druck führt nun dazu, dass unseren gesetzlich versicherten Beamten endlich der Weg zur pauschalen Beihilfe offensteht. Opposition wirkt!

    Denn um es auch den letzten Zweiflern im Raum einmal zu verdeutlichen: In Zeiten von Fachkräftemangel, erheblichen Lebenskostensteigerungen und einer veränderten Arbeitswelt, muss der Landesdienst attraktiver werden. Denn wir brauchen dringend auch Menschen, die nicht den klassischen Beamtenweg gegangen sind und sich vielleicht erst später für eine der vielen tollen Arbeitsplätze beim Land entschieden haben.

    Auch nehmen wir den anderen Bundesländern, die ähnliche Zuschüsse schon längst eingeführt haben, damit einen Wettbewerbsvorteil. Denn wer im Hamburger Speckgürtel lebt, der kann ohne persönlichen Nachteil auch das Land Hamburg als Arbeitgeber wählen.

    Mit dem Gesetzentwurf geht das Land einen großen Schritt in die richtige Richtung. Ich freue mich auf die Ausschussberatungen. Abschließend bleibt zu sagen: 'Ende gut, alles gut.'"

     

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  • 12.07.2023

    Christopher Vogt & Oliver Kumbartzky: Schleswig-Holstein verliert mit Heide Simonis eine herausragende Persönlichkeit

    Zum Tode der früheren Ministerpräsidentin Heide Simonis teilen der Fraktionsvorsitzende der FDP im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Christopher Vogt, sowie der Parlamentarische Geschäftsführer, Oliver Kumbartzky, mit:

    „Mit Heide Simonis verliert Schleswig-Holstein eine herausragende politische Persönlichkeit. Als erste Frau an der Spitze eines Bundeslandes war sie ein Vorbild für nachfolgende Generationen und hat vielen Frauen damit den Weg in die Politik geebnet.

    Ihre Sachkompetenz stand dabei stets ebenso außer Frage wie ihr Durchsetzungsvermögen. Mit ihrer direkten Art verstand sie es, die Menschen im Land mitzunehmen und ihnen auf Augenhöhe zu begegnen. Unsere Gedanken sind nun bei ihrer Familie.“ 

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  • 12.07.2023

    Annabell Krämer zu TOP 11 "Bundesratsinitiative zur Begrenzung von Dispositionszinsen und Abhebegebühren an Geldautomaten"

    In ihrer Rede zu TOP 11 (Bundesratsinitiative zur Begrenzung von Dispositionszinsen und Abhebegebühren an Geldautomaten) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    „Werte Kollegin Raudies, es ist richtig und wichtig, dass Sie diesen Antrag heute hier ins Parlament einbringen.

    Dieses meine ich nicht, weil ich ihn inhaltlich teilen würde, sondern weil es richtig ist, dass wir als Opposition darauf achten, dass die Regierung Plenarbeschlüsse auch umsetzt und diese nicht ignoriert. Denn dieses ist eine Missachtung des Parlaments.

    Den Inhalt des Antrages, der Bekräftigung der Forderungen aus dem letzten Jahr, teilen wir Freie Demokraten nicht.

    Ich vermute, dass sich mittlerweile auch die Kollegen der CDU bewusst sind, dass sie vor knapp einem Jahr einen Antrag zugestimmt haben, der in Teilen an den Grundpfeilern unserer sozialen Marktwirtschaft rüttelt.

    Freie Preisbildung, Privatbesitz an den Produktionsmitteln sowie die Vertragsfreiheit werden massiv eingeschränkt.

    Ein Schelm, wer Böses dabei denkt, warum der Antrag noch nicht den Weg in den Bundesrat geschafft hat.

    Könnte es daran liegen, dass diese massiven Eingriffe in die Finanzwirtschaft für Kopfschütteln sowohl in der Wirtschaft als auch bei den Unionskollegen in anderen Bundesländern führen?

    Die von mir bereits mehrfach aufgeführten Gegenargumente in Kurzfassung:

    Der Dispositionskredit ist eine mit hohen Verwaltungs-, Risiko- und Personalkosten verbundene Kreditlinie, die der Verbraucher flexibel nutzen kann.

    Der Kunde ist nicht an regelmäßige Tilgungsleistungen gebunden.

    Die zugesagte Kreditlinie muss seitens der Bank vorgehalten werden und zwar unerheblich davon, ob der Kunde den Kreditrahmen in Anspruch nimmt. Nicht nur, dass die Bank mit den zugesagten Mitteln nicht anderweitig arbeiten kann, die zugesagten Mittel müssen zudem vollständig mit Eigenkapital unterlegt werden.

    Was sind die Konsequenzen? Sofern ein Kreditunternehmen Linien für Dispositionskredite einräumt, stehen ihr diese Mittel nicht mehr für die sonstige Kreditvergabe zur Verfügung. Diese Mittel werden der Wirtschaft als Produktionskapital entzogen. Das heißt, Unternehmen bekommen weniger Mittel für wichtige Investitionen.

    Dispositionskredite und Investitionskredite für Unternehmen stehen aufgrund des begrenzten Eigenkapitals der Banken im Wettbewerb zueinander.

    Bei Dispositionskrediten ist die Ausfallwahrscheinlichkeit höher als bei allen anderen Formen des Darlehens.

    Die Höhe des Dispozinses ist für alle Kunden einer Bank einheitlich. Er muss im Gegensatz zum Ratenkredit nicht die individuelle, sondern die durchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit abbilden.

    Ein Dispositionskredit steht variabel zur Verfügung und bindet das Eigenkapital der Bank in Höhe von acht Prozent des Kreditrahmens – unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme.

    Sofern ein Kunde seinen Dispo über einen Zeitraum von sechs Monaten durchgehend in Höhe von 75 Prozent oder mehr in Anspruch nimmt, ist das Kreditinstitut verpflichtet, aktiv kostengünstigere Alternativen anzubieten.

    Dieses ist ein vernünftiger Ordnungsrahmen, in dem sich die Finanzinstitute bewegen müssen, und schützt die Konsumenten.

    Ein Dispositionskredit soll kurzfristige Liquiditätsprobleme überbrücken. Er ist nicht für die dauerhafte Inanspruchnahme gedacht.

    Es ist doch gerade der Dispositionskredit, der viele Menschen in die Verschuldung stürzt.

    Was passiert denn, wenn wir den Zinssatz gesetzlich senken und defizitär für den Anbieter gestalten? Je günstiger der Kredit wird, desto mehr wird er in Anspruch genommen.

    Wir wollen keine erhöhte Inanspruchnahme als Einstieg in die Verschuldungsfalle. Je günstiger ein Kredit durch staatliche Reglementierung wird, desto teurer wird er am Ende.

    Der Dispositionskredit ist lediglich dazu da, um kurzfristige Liquiditätsengpässe zu überbrücken – er ist nicht gedacht für die dauerhafte Inanspruchnahme.

    Die gesetzliche Begrenzung von Gebühren an Geldautomaten lehnen wir ebenfalls ab. Geldautomaten sind immer weniger verfügbar, da sie oft beschädigt, gesprengt und für Kreditinstitute schon jetzt nicht kostendeckend zu führen sind. Eine kostenlose Bargeldabhebung ist mittlerweile fast flächendeckend im Einzelhandel als Kooperationspartner der Kreditinstitute möglich.“

     

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  • 12.07.2023

    Bernd Buchholz zu TOP 6 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Landesbauordnung und des Brandschutzgesetzes

    In seiner Rede zu TOP 6 (Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Landesbauordnung und des Brandschutzgesetzes) erklärt der wohnungsbaupolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    "Ich will zunächst einmal erklären, warum wir nicht Mit-Antragsteller sind. Denn ich finde, dass wenn man einen interfraktionellen Antrag einbringt, dann sollte das eine Initiative aus dem Parlament sein. Eine politisch übereinstimmende Initiative des Parlamentes.

    Das hier ist ein Gesetzentwurf der Landesregierung, wo nicht draufsteht, dass es eine Initiative der Landesregierung ist. Wo ich mich dann wiederum frage, warum sich die Landesregierung nicht mehr traut, ihre Gesetzentwürfe selber einzubringen. Ich habe auch nicht verstanden, welche Fristverkürzungen hier eine Rolle spielen könnten, wenn dieser Gesetzentwurf durch die Fraktionen gestellt wird. Parlamentarisch finde ich das zweifelhaft, wenn ein Gesetzentwurf der Landesregierung nicht auch als solcher eingebracht wird.

    Im März haben wir in diesem Haus über die Landesbauordnung gesprochen und haben in dem Zuge auch über einen Antrag der FDP beraten. Der Alternativantrag der regierungstragenden Fraktionen beinhaltete, dass die Landesregierung die Landesbauordnung mit genau den Punkten, die jetzt auch im Gesetzentwurf drinstecken, überarbeiten soll. Zu diesen Anträgen läuft gerade die schriftliche Anhörung. Da ist es schon komisch, dass man diese nicht abwartet.

    Das ist ein Verfahren, das sich mir nicht erschließt. Dann muss man auch keine schriftliche Anhörung zu Anträgen der Landesbauordnung durchführen. Jetzt machen wir eine schriftliche Anhörung hierzu. Inhaltlich stimme ich vielen Änderungen zu, die jetzt im Gesetzentwurf drinstehen. Vieles hier ist richtig.

    Wobei ich ein grundsätzliches Bedenken habe. Ich habe in meinem Jurastudium gelernt, dass wir Gesetze machen, um abstrakt generelle Regelungen zu schaffen, bei denen möglichst durch Auslegung und dann durch die Judikative Fallkonstellationen dazu gebildet werden. Wir sind inzwischen, gerade in der Landesbauordnung, dazu übergegangen, nicht mehr abstrakte Regelungen zu schaffen, sondern jeden Einzelfall gesondert zu regeln. 

    Der Abstand der Photovoltaik-Anlage auf dem Dach kann nicht etwa derselbe Abstand sein wie der eines Fensters auf dem Dach. Die Photovoltaik-Anlage muss explizit anders geregelt werden. Der Mindestabstand von der Gebäudefläche ist dann plötzlich, wenn die Wärmepumpe außen rankommt, ein völlig anderer. Und das, weil die Wärmepumpe am liebsten nicht zählen soll.

    Das sind keine generellen Regelungen mehr, sondern das sind Ausnahmen von Ausnahmen. Es ähnelt inzwischen dem deutschen Steuerrecht. Aus meiner Sicht ist das auf Dauer ungut. Deshalb habe ich auch gewisse Zweifel, ob man hier an der einen oder anderen Stelle wirklich schreiben kann, dass das keinerlei Auswirkungen hat. Die Wärmepumpe, die in die Abstandsfläche jetzt nicht mehr reingerechnet wird, ist durchaus manchmal lärmemittierend. Ich finde schon, dass man dann darüber mal reden muss, ob das dann in den Abstandflächenregelungen nicht auch eine Rolle spielen sollte. Da können wir gerne im Ausschuss auch nochmal drüber sprechen.

    Im Kern machen Sie aber ganz viel von dem, was wir im März gefordert hatten. Mehr Angleichungen an die Musterbauordnung – das finde ich sehr richtig. Zweitens werden die Standards herabgesetzt, damit man auch zu einem preiswerteren Bauen kommen kann. Die lichte Höhe von 2,30 Meter auf 2,20 Meter herabzusetzen, bedarf einfach weniger Bausubstanz und hat die gleiche Aufenthaltsqualität, die man da schaffen kann.

    Die Ausnahmen für die Funkmasten sind lange überfällig. Da haben wir vor einer Weile noch drüber gerungen. Das beschleunigt den Mobilfunkausbau und das brauchen wir auch für den Mobilfunkausbau.

    Alles in allem ist das inhaltlich aus unserer Sicht gar nicht so sehr zu beanstanden. Aber wir freuen uns auf die Beratungen, weil es in dem einen oder anderen Punkt noch Fragen gibt.

    Die grundsätzliche Frage, die wir uns mal stellen müssen, ist, ob wir denn auch für die nächste neue Anlagentechnik die nächste Ausnahmeregelung schaffen müssen. Oder ob wir nicht zurück zu abstrakten und generellen Regelungen zurückkommen sollten, die das Wort Gesetz auch tatsächlich verdienen.“

     

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  • 23.02.2017

    Anita Klahn: Es gibt kein gesetzliches Problem, sondern ein Vollzugsproblem

    „Ich stelle einmal ganz grundsätzlich fest, dass es Waldkindergärten in Schleswig-Holstein gibt. Ergo müssen Waldkindergärten auch bei bestehender Gesetzeslage genehmigungsfähig sein. Brauchen wir wirklich eine Gesetzesänderung oder geht es hier vielmehr um Probleme im Vollzug? Möglicherweise ausgelöst durch einen gutgemeinten Leitfaden, der sich jetzt aber zum Leidfaden entwickelt. Ich will das kurz ausführen.

     

    § 35 Baugesetzbuch regelt das Bauen im Außenbereich. Dort heißt es in Absatz 2, dass Vorhaben ‚im Einzelfall zugelassen werden [können], wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange‘ – also z.B. der Naturschutz – ‚nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist‘. Die Regelung sieht also einen Ermessensspielraum vor. Gleichwohl – und das will ich betonen – könnte an dieser Stelle aus der Sicht der FDP-Fraktion eine Klarstellung im Gesetz erfolgen, so dass der Bau von Waldkindergärten gesondert privilegiert wird.

     

    In § 51 der Landesbauordnung sind baurechtliche Erleichterungen für Sonderbauten geregelt. In diesem Paragraphen gibt es eine umfangreiche und nicht abschließende Liste, in welchen Bereichen Erleichterungen möglich sind. Dazu gehören nach Absatz 2 Nummer 11 auch Tageseinrichtungen für Kinder.

     

    Ohne Experte zu sein, würde ich sagen, dass Erleichterungen bei allen Aspekten des Bauens möglich sind. Auch hier besteht also ein Ermessensspielraum.

     

    Auch im Landeswaldgesetz, das die Union ändern will, ist in § 24 ist das Abstandsgebot von 30 Metern zum Wald normiert. Und auch hier gibt es eine Ausnahmeregelung. In Absatz 2 heißt es: ‚Die zuständige Bauaufsichtsbehörde kann Unterschreitungen des Abstandes im Einvernehmen mit der Forstbehörde zulassen […]’.

     

    Und weiter: ‚Eine Unterschreitung des Waldabstands zugunsten von baulichen Anlagen waldpädagogischer Einrichtungen kann bereits zugelassen werden, wenn diese nicht durch Windwurf oder Waldbrand gefährdet werden und von ihnen keine Waldbrandgefahr ausgeht.’

     

    Für Waldkindergärten steht also schon eine Ausnahmegenehmigung extra im Gesetz. Diese kann man in Kenntnis und bei wohlwollender Genehmigungspraxis anwenden.

     

    Ich frage die Union also, welche gesetzlichen Änderungen ihrer Meinung nach konkret herbeigeführt werden sollen und mit welchem verbessernden Ergebnis?

     

    Wahrscheinlich ist ihnen das auch nicht ganz klar, denn sonst hätten sie einen Gesetzentwurf vorgelegt.

     

    Auffällig ist auch, dass die Union einzig Änderungen landesrechtlicher Vorschriften will, aber nicht die Änderung der einschlägigen Bundesregelung, die aus unserer Sicht zuerst anzugreifen wäre. Im Bund könnten sie doch dank ihrer Regierungsbeteiligung erfolgreich agieren.

     

    Die Grünen dagegen wollen mit ‚Nachdruck’ Änderungen am Bundesbaurecht, nicht aber die Änderung landesrechtlicher Regelungen. Warum die Grünen dann aber keine Bundesratsinitiative anstoßen, verwundert mich. Möglicherweise weil sie in Schleswig-Holstein noch regieren?

     

    CDU und Grüne wollen also genau dort die rechtliche Änderung, wo sie jeweils nicht in der Verantwortung stehen.  Ein Schelm, wer dabei Böses denkt.

     

    Und typisch für die Küstenkoalition ist der Schaufensterantrag. Anstatt sich mit der gesetzlichen Lage richtig auseinanderzusetzen, machen sie einen Runden Tisch. So kann man sich über den Wahlkampf retten. Es ist nur keine Lösung.

     

    Ich will es noch mal klar stellen, aus meiner Sicht haben wir kein gesetzliches Problem, sondern ein Vollzugsproblem. Einige untere Bauaufsichtsbehörden scheinen – ich kenne keinen der Bescheide – eine sehr rigide Auslegung der gesetzlichen Regelung vorzunehmen. Um eine abschließende Würdigung vornehmen zu können, müsste man die Gründe der Ablehnung im Einzelfall kennen. Alles andere bleibt ein Stochern im Nebel.

     

    Es besteht jedoch, wie schon gesagt, in der Regel ausreichend Ermessensraum und ich kenne Gemeinden, die dieses auch genutzt haben zum Wohle der Kinder. Da der eingangs erwähnte Leitfaden anscheinend mit zur restriktiven Genehmigungspraxis geführt hat, möchten wir die Landesregierung bitten, die Gemeinden in geeigneter Form – schriftlich – über die Ermessensspielräume zu informieren.

     

    Manchmal hilft gesunder Menschenverstand, insbesondere da bei der genauen Standortfrage sicherlich zwischen allen Beteiligten Kompromisse möglich sind. Im Zweifel besteht auch immer die Möglichkeit, dass die Gemeinde die Flächennutzungspläne anpasst.

     

    Die FDP-Fraktion lehnt daher sowohl den Antrag der Union, als auch den der Koalition ab. Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag.“ 

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  • 13.07.2023

    Christopher Vogt zu TOP 12+13+23+46 "Übergang Kita - Grundschule und verpflichtende Sprachtests und Offensive zur Stärkung der Grundschule"

    In seiner Rede zu TOP 12+13+23+46 (Übergang Kita - Grundschule, verpflichtende Sprachtests und Offensive zur Stärkung der Grundschulen) erklärt der Vorsitzende und bildungspolitische Sprecher FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    "Unsere Grundschulen – und diese Erkenntnis setzt sich ja zum Glück immer mehr durch – haben eine ganz zentrale Bedeutung für unsere Bildungslandschaft, weil sie eben für die weitere Entwicklung unserer Kinder und ihren Bildungserfolg sehr entscheidend sind.

    Aus diesem Grund hatten wir uns als FDP-Fraktion schon in der Jamaika-Koalition (erfolgreich) dafür eingesetzt, dass an den Grundschulen in Schleswig-Holstein mehr Unterrichtsstunden erteilt werden, weil es da im bundesweiten und auch internationalen Vergleich ganz einfach Luft nach oben gibt.

    Die Grundschulen stehen vor gewaltigen Herausforderungen: Das unterstreichen auch alle relevanten Studien – wie der IQB-Bildungstrend oder die IGLU-Studie – in geradezu dramatischer Form.

    Wenn jedes fünfte oder – wie beim Lesen – sogar fast jedes vierte Grundschulkind erhebliche Lerndefizite aufweist, ist das mehr als nur erschreckend und alarmierend. Wenn es in der nachkommenden Generation solche Lerndefizite gibt, ist das nicht nur für die betroffenen Kinder und ihre Eltern schlimm, sondern es ist letztendlich natürlich auch ein großes Problem für unsere Volkswirtschaft und somit für die ganze Gesellschaft. Es besteht erheblicher Handlungsbedarf.

    Wenn man auf die Ursachen schaut, dann hat die Pandemie – das muss man nüchtern feststellen und das ist ja auch wenig überraschend angesichts der Schulschließungen – natürlich ihre Spuren hinterlassen.

    Es gibt aber auch längerfristige gesellschaftliche Trends, die da eine Rolle spielen. Dass zum Beispiel die verstärkte Zuwanderung in den letzten Jahren dazu geführt, dass der Anteil der Kinder, die mehr Sprachförderung benötigen, deutlich gestiegen ist, überrascht ja auch nicht.

    Wir wissen aus verschiedenen Studien, dass die Bildungschancen eines Kindes signifikant geringer sind, wenn es bei seiner Einschulung nennenswerte Sprachdefizite aufweist. Deshalb war es auch richtig, dass das Land beim Thema Sprach-Kitas eingesprungen ist. Das erkennen wir an.

    Aber die Fachleute – allen voran der renommierte Kieler Bildungsforscher Professor Olaf Köller – mahnen aus meiner Sicht völlig zu Recht an, dass deutlich mehr passieren muss. Wir haben mittlerweile aus meiner Sicht kein Erkenntnisdefizit mehr, sondern ein Umsetzungsdefizit:

    Wir schlagen Ihnen deshalb vor, für einen verbesserten Übergang von der Kita zur Grundschule zu sorgen und zwar mit verpflichtenden Sprachtests für alle Kinder im Alter von viereinhalb Jahren, die dann im Bedarfsfall geeignete Maßnahmen der Sprachförderung nach sich ziehen müssen. Das ist natürlich leichter gesagt als getan, aber es ist nun einmal dringend notwendig, hier etwas zu tun.

    Leider sind sich die Bildungsministerin und die Sozialministerin hier mal wieder völlig uneins, so dass sich hier in Schleswig-Holstein bisher nichts bewegt. Dies muss sich unbedingt ändern, denn andere Bundesländer sind hier bereits deutlich weiter und auch wir müssen uns hier endlich auf den Weg machen.

    Die SPD-Fraktion macht ja einen ganz ähnlichen Vorschlag mit den Vorstellungsgesprächen in den Schulen. Es ist auch richtig – wie zum Beispiel Hamburg – bessere Daten zu generieren, die dann zielgenauere Maßnahmen ermöglichen.

    Ich möchte deshalb vorschlagen, dass wir die Anträge in den Bildungsausschuss überweisen und dort mit Fachleuten wie Professor Köller weiter diskutieren. Ich wünsche mir aber auch ein klares Signal der Landesregierung und der Koalitionsfraktionen, dass es jetzt beim Thema Sprachtests und Sprachförderung endlich vorangeht!

    Der vor einigen Tagen vorgestellte Handlungsplan zur Stärkung der basalen Kompetenzen der Ministerin geht zwar erneut in die richtige Richtung, er steht aber leider auch unter der Überschrift ‚zu spät und zu wenig‘. Denn die angekündigten Maßnahmen sind leider völlig unzureichend. Schleswig-Holstein braucht eine echte „Grundschuloffensive“, die wir mit unserem Antrag ebenfalls fordern. Es braucht mehr Unterricht in den Kernfächern, der dann aber auch stattfinden und von ausgebildeten Lehrkräften gegeben werden muss. Beides ist leider nicht selbstverständlich, auch daran muss weiterhin und intensiver gearbeitet werden, gerade wenn wir uns die bevorstehenden Altersabgänge bei den Lehrkräften anschauen und wenn wir sehen, was an Nachwuchskräften nachkommen wird.

    Bei Lerndefiziten sollte es verpflichtende schulische Nachhilfe geben. Das mag vielleicht nicht besonders populär sein, es ist aber notwendig und Hamburg macht meines Erachtens vor, dass es auch erfolgreich ist. Wir plädieren auch für gezielte Lese-, Rechtschreib- und Matheoffensiven nach Hamburger Vorbild.

    In Zeiten knapper Kassen ist das alles andere als einfach, aber die Bildungspolitik und vor allem die Grundschulen müssen einen klaren Schwerpunkt beim Haushalt bilden.

    Die Lehrkräfte brauchen – gerade auch in den Grundschulen – mehr Unterstützung bei der Umsetzung der Inklusion und bei der Integration und müssen von unterrichtsfremden Aufgaben stärker entlastet werden, damit sie sich besser auf die Erteilung des Unterrichts und insbesondere auf die Kernfächer konzentrieren können.

    Die Bildungsministerin muss sich auch endlich verstärkter dem notwendigen Ausbau des Ganztagsangebotes widmen, auf den es ab dem Jahr 2026 einen Rechtsanspruch geben wird. Hier liegen auch viele Chancen für den Bildungserfolg in den Kernfächern, wenn man es denn richtig macht.

    Der Ganztagsausbau darf nicht nur als lästige und teure Pflicht angesehen werden, denn er ist nicht nur wichtig für die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, sondern eine echte Chance – gerade für die Stärkung der Grundfertigkeiten oder 'basale Kompetenzen', wie es neuerdings heißt, also Lesen, Schreiben und Rechnen.

    Doch statt durchzustarten, trödelt das Bildungsministerium auch hier leider nur herum. Auch das muss sich ändern. Ich freue mich auf die weitere Beratung im Ausschuss!"

     

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  • 13.07.2023

    Heiner Garg zu TOP 24 "Mündlicher Bericht der Landesregierung zur dauerhaften Sicherung und Weiterentwicklung der akut-stationären Versorgung in Schleswig-Holstein"

    In seiner Rede zu TOP 24 (Mündlicher Bericht der Landesregierung zur dauerhaften Sicherung und Weiterentwicklung der akut-stationären Versorgung in Schleswig-Holstein) erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Heiner Garg:

    „Zunächst einmal stelle ich fest: Mit einer krassen Fehlentscheidung lässt sich die CDU-Fraktion für Gesundheitspolitik begeistern. Sie waren ja gar nicht mehr zu halten bei dem Beitrag der Ministerin. Ich bleibe hingegen dabei: Es wurde eine krasse Fehlentscheidung mit dieser Enthaltung getroffen.

    Seit geraumer Zeit führen insbesondere das Fallpauschalensystem, aber auch eine ganze Reihe an Qualitätsanforderungen, die beispielsweise aus dem gemeinsamen Bundesausschuss kommen, zu einer kalten Strukturbereinigung in der Kliniklandschaft.

    Es war im Sommer 2019 auf der Gesundheitsministerkonferenz in Leipzig, als auf Initiative Schleswig-Holsteins hin alle 16 Bundesländer – inklusive Bayern – den Beschluss gefasst haben, eine umfassende Reform zur Krankenhausfinanzierung auf den Weg bringen zu wollen.

    Bei der Finanzierungsreform ist der Grundgedanke, dass die sogenannten Vorhaltekosten pauschal gezahlt werden sollen und nicht länger eine leistungsabhängige Komponente sind, damit der Bestand von versorgungsrelevanten Krankenhäusern in der Fläche gesichert wird. Was allen 16 Kolleginnen und Kollegen dabei klar war: Das muss von einer Krankenhausstrukturreform begleitet werden.

    Im Januar 2020 hat Schleswig-Holstein dann in der Landesvertretung in Berlin erste Eckpunkte dazu vorgestellt. Im Herbst 2021 haben Daniela Behrens, Manfred Lucha und ich für den Ampel-Koalitionsvertrag reinverhandelt, dass die Krankenhausstrukturreform auf Bundesebene umgesetzt wird.

    Ich möchte mich deswegen zunächst mal bei Melanie Schlotzhauer aus Hamburg, bei Karl-Josef Laumann aus Nordrhein-Westfalen sowie bei Manfred Lucha aus Baden-Württemberg bedanken. Sie haben federführend dafür gesorgt, dass wir eine Krankenhausstrukturreform bekommen. Eine SPD-Gesundheitssenatorin, ein CDU-Gesundheitsminister – mit einer hohen Expertise und seit vielen Jahren im Amt – und der GMK-Vorsitzende, mein Freund Manfred Lucha, haben den Mut bewiesen, den Sie, Frau von der Decken, nicht gehabt haben. Mit einer kraftvollen Enthaltung haben Sie sich nämlich komplett vom Spielfeld genommen. Sie haben sich damit jeglichen Gestaltungsspielraum genommen.

    Natürlich brauchen wir eine Übergangsfinanzierung. Sie ist notwendig, um den kalten Strukturwandel zu stoppen. Doch glauben Sie denn, dass mit Ihrer kraftvollen Enthaltung, der kalte Strukturwandel gestoppt wird? Glauben Sie das wirklich? Nein, das glauben sie noch nicht mal selber. Sie wissen wahrscheinlich heute, dass die Enthaltung ein Fehler war.

    Was hätten Sie machen können? Was hätten Sie nicht nur machen können, sondern machen müssen? Sie hätten zustimmen müssen. Sie hätten eine Protokollerklärung abgeben müssen und damit genau diese Übergangsfinanzierung einfordern. Das wäre der richtige Weg gewesen.

    Bei dem jetzt gesehenen Abstimmungsverhalten könnte man sich auch scherzhaft fragen, ob das die neue Achse Söder-Günther ist.

    Bayern hat dagegen gestimmt. Das war von vornherein klar, dass Bayern kurz vor der Landtagswahl nicht mehr an Bord ist. Ich fand es beeindruckend, dass der hessische Kollege, obwohl der auch vor einer Landtagswahl steht, den Mut hatte zuzustimmen.

    Sind Sie jetzt der Auffassung, dass Ihre 14 Kolleginnen und Kollegen von der Sache keine Ahnung haben und sich alle haben über den Tisch ziehen lassen? Sie haben also als Einzige verstanden, worum es bei der Krankenhausstrukturreform geht? Dann müssen Sie nochmal erklären, ob Sie glauben, dass ohne die Strukturreform der kalte Strukturwandel gestoppt oder aufgehalten wird. Nein, das wird er natürlich auch nicht. Vor diesem Hintergrund bleibt es dabei – aus welchem Reflex auch immer – die Entscheidung getroffen worden ist: Es war eine falsche Entscheidung.

    Niemand hätte Schleswig-Holstein die Rolle streitig gemacht an der Erstellung des Gesetzeswerkes federführend mitzuwirken. Das tun jetzt andere. Sie haben sich der größten Gestaltungsmöglichkeit beraubt. Ihr Handeln kann ich nicht nachvollziehen. Sie hätten wirklich für dieses Bundesland etwas Großartiges erreichen können.

    Für Schleswig-Holstein ist das Kind jetzt in den Brunnen gefallen. Sie werden nicht an der Redaktionsgruppe teilnehmen. Das machen jetzt Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen. Sie hätten mit dabei sein können. Die Rolle hätte Schleswig-Holstein niemand streitig gemacht.

    Dabei gibt es gar keinen Zweifel daran, dass die Krankenhausstrukturreform auch in Schleswig-Holstein kommen wird. Das Schlimme ist jedoch, dass Schleswig-Holstein sich mit diesem Abstimmungsverhalten gesundheitspolitisch verzwergt hat – und das ist es, was mich so ärgert.

    Frau Ministerin, Sie haben noch Redezeit darauf verwandt, in die Zukunft zu schauen und zu erläutern, was auf der Basis der kommenden Strukturreform im Land passiert, um die akut-stationäre Versorgung zu sichern. Dabei geht es um ganz zentrale Fragen, die schnell beantwortet werden müssen – und zwar unabhängig von der Krankenhausstrukturreform.

    Nun haben die Oppositionsfraktionen erst gestern erfahren, dass das Haushaltsaufstellungsverfahren und die Debatte um den Landeshaushalt nochmal drei Monate nach hinten geschoben werden. Doch Investitionsentscheidungen sind dringend zu treffen – und zwar nicht erst nach Verabschiedung des Haushalts 2024.

    Die Regio Kliniken im Kreis Pinneberg brauchen jetzt eine Entscheidung über die konkrete Fördersumme. Sie brauchen die Entscheidung jetzt – und nicht den Hinweis auf laufende Haushaltsberatungen irgendwann. SANA Lübeck braucht eine klare Ansage, ob und in welcher Höhe gefördert wird – und zwar jetzt.

    Im Landeskrankenhausausschuss werden Sie kommende Woche Farbe bekennen müssen im Hinblick auf den Standort in Eckernförde. Wird das Land Investitionsmittel für diesen Standort ausgeben – oder nicht?

    Ich fordere Sie auf, dass Sie in Zukunft Ihre Gestaltungsmöglichkeiten auch nutzen und endlich anfangen, Gesundheit für dieses Land zu gestalten.

    Bislang bleibt als Bilanz für Ihre Zeit als Ministerin, dass Sie in einem Namensbeitrag in einem AOK-Magazin die Wiedereinführung der Praxisgebühr gefordert oder als überlegenswert betitelt haben. Außerdem bleibt, dass Sie sich bei dem wichtigsten Versorgungssicherungsprojekt – nämlich der Krankenhausstrukturreform – kraftvoll enthalten haben. Meine Damen und Herren, das ist eine sehr bescheidene Bilanz nach einem Jahr."

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort

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  • 13.07.2023

    Christopher Vogt zu TOP 21+51 "Weiterbildungsstrategien umfassend anlegen sowie Europäisches Jahr der Kompetenzen"

    In seiner Rede zu TOP 21+51 (Weiterbildungsstrategien umfassend anlegen sowie Europäisches Jahr der Kompetenzen) erklärt der Vorsitzende und bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Beim ersten Blick auf den SPD-Antrag zur Weiterbildungsstrategie war ich ehrlicherweise etwas irritiert: Denn die acht Punkte, die der Kollege Habersaat in dem Antrag ausgearbeitet hat, haben ja nun tatsächlich einen eher überschaubaren Innovationswert. Wir sind uns vermutlich alle einig, dass Grund- und Weiterbildung für die Persönlichkeitsentwicklung wichtig sind, dass nach Deutschland einwandernde Fachkräfte auch Deutschkenntnisse benötigen oder dass politische Bildung eine große Daueraufgabe ist. Bei aller berechtigten Kritik an der Arbeit der Landesregierung würde ich in diesem Fall aber eigentlich darauf setzen, dass sie diese Positionen uneingeschränkt teilt. Schließlich steht ja auch im Koalitionsvertrag: ,Weiterbildung muss einen größeren Stellenwert in den Bildungsbiografien erhalten.‘ Und die Landesregierung betont ja auch, dass Fachkräfte und Bildung zu ihren großen Schwerpunkten gehören.

    Wenn man sich aber etwas detaillierter anschaut, was die Landesregierung im Bereich der Weiterbildung bisher macht, so wächst mein Verständnis für den SPD-Antrag. Da ist zum einen der Bericht der Landesregierung zur Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Ein beeindruckendes Dokument, das im Rahmen seiner Möglichkeiten morgen noch tiefergehend behandelt wird. Dieser 43-seitige Bericht, der einen doch sehr an einen mittelmäßigen Wikipedia-Artikel erinnert, dokumentiert eindrucksvoll, was die aktuelle Landesregierung bisher im Bereich Weiterbildung unternommen hat: nämlich nichts!

    Zum anderen macht eine Kleine Anfrage des Kollegen Habersaat sehr deutlich, dass die Landesregierung auch nicht allzu schnell Tempo bei dem Thema aufnehmen möchte. Erst gibt es Eckpunkte, dann eine Weiterbildungsstrategie. Und wenn die Legislatur dann noch nicht um ist, eventuell ja auch die gesetzliche Verankerung. Wenn man es sehr freundlich formulieren möchte, setzt die Regierung hier auf Gründlichkeit statt Schnelligkeit.

    Lassen Sie mich aber zum eigentlichen Thema zurückkommen: Der Nutzen von Weiterbildung, von lebenslangem Lernen generell, darf nicht unterschätzt werden. Weiterbildung ist ein essentielles Instrument, um persönliche Entfaltungschancen und das Aufstiegsversprechen wahr zu machen. Weiterbildung ist auch ein zentraler Schlüssel bei der so wichtigen Fachkräftesicherung. Denn die Anforderungen vieler Tätigkeiten ändern sich ja wahnsinnig schnell – besonders mit Blick auf die Digitalisierung. Daher sollte es im Interesse von uns allen sein, noch mehr Weiterbildungsangebote zu ermöglichen, die Angebote kostengünstig oder sogar kostenfrei anzubieten und sie vor allem transparent und einfach auffindbar zu machen. Und zur Weiterbildung gehört selbstverständlich auch, niedrigschwellige Möglichkeiten zum Nachholen von Schulabschlüssen zu schaffen – auch außerhalb der allgemeinbildenden Schulen. Es ist daher wichtig, dass dieses wichtige Thema Fahrt aufnimmt und kluge Ideen umgesetzt werden. Da sich alle Fraktionen ja offenbar der Bedeutung der Weiterbildung bewusst sind, sollten wir auch gemeinsam an Lösungen arbeiten.

    Zum Bericht der Landesregierung zum Europäischen Jahr der Kompetenzen möchte ich abschließend nur wenige Sätze in aller Kürze sagen: Es ist ein wichtiges Zeichen, dass die EU die Aus- und Weiterbildung in den Fokus des aktuellen Europäischen Jahres der Kompetenzen stellt. Bei der Umsetzung darf sich aber nicht in dicken Berichten, Konzepten und Strategien verloren werden. Wichtiger ist es auch, ins Handeln zu kommen und konkrete Maßnahmen umzusetzen. Und auch hier ist schön und gut, was das Land bisher schon alles macht – teils seit vielen Jahren. Wirklich neue Impulse, die das Land setzen möchte, werden auch hier leider nicht sichtbar. Aber das Europäische Jahr der Kompetenzen läuft ja auch noch bis Mai 2024, so dass da noch einiges kommen kann. Ansonsten müsste sich die Landesregierung selbst ein Weiterbildungsprogramm auferlegen.“

    Zu Protokoll gegeben.

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  • 13.07.2023

    Christopher Vogt zu TOP 14+39 "Studentische Beschäftigte an Hochschulen"

    In seiner Rede zu TOP 14+39 (Studentische Beschäftigte an Hochschulen) erklärt der Vorsitzende und hochschulpolitische Sprecher FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Unsere Hochschulen haben eine enorme Bedeutung für die Entwicklung unseres Bundeslandes, die sich in ihrer Finanzierung durch das Land leider schon seit Jahrzehnten nicht in angemessener Form widerspiegelt. Wir hatten zu Zeiten der Jamaika-Koalition zwar Fortschritte bei der Hochschulfinanzierung gemacht, aber das Problem ist weiterhin im erheblichen Maße vorhanden. 

    Das spüren auch viele Beschäftigte an unseren Hochschulen, vor allem im sogenannten akademischen Mittelbau, bei ihren Arbeitsbedingungen. Und auch bei den studentischen Beschäftigten gibt es da Handlungsbedarf. Der Staat ist als Arbeitgeber leider nicht immer besonders vorbildlich.

    Meine Damen und Herren! 

    In Schleswig-Holstein beginnt für mehrere tausend Studienanfängerinnen und Studienanfänger jedes Jahr ein komplett neuer, von Veränderungen geprägter Lebensabschnitt. Für die allermeisten beginnt mit dem Studium auch die Zeit, in der finanzielle Herausforderungen erstmals ganz oder zumindest teilweise eigenständig bewältigt werden müssen. Eine Erwerbstätigkeit neben dem Studium ist daher für die Mehrheit der Studentinnen und Studenten nicht nur fakultativ, sondern obligatorisch.

    Eine Stelle an der Hochschule als studentische oder wissenschaftliche Hilfskraft wirkt dabei auf den ersten Blick verlockend. Denn es ist gerade zu Beginn des Studiums selten, dass durch einen Nebenjob Studieninhalte und Arbeitstätigkeit miteinander verbunden werden können. Gleichzeitig trägt man mit einem solchem Job idealerweise auch noch zu neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen bei.

    Leider sieht die Praxis aber oft anders aus: Denn vielen Studentinnen und Studenten bleibt der Zugang zu diesen Stellen schon aufgrund ihres sozio-ökonomischen Hintergrundes verwehrt. Man muss es sich nämlich fast schon leisten können, Verträge einzugehen, in denen durch eine geringe Stundenanzahl das Einkommen weit unter der Geringfügigkeitsgrenze von 520 Euro liegt. Dies gilt in Zeiten der Inflation noch in ganz besonderem Maße.

    Wir können deshalb beiden vorliegenden Anträgen etwas abgewinnen. Ein Tarifvertrag für studentische Beschäftigte könnte einige Missstände beseitigen. Aber meine Damen und Herren, und vor allem liebe Vertreterinnen und Vertreter der Koalition: Sie machen es sich mit Ihrem Antrag meines Erachtens zu einfach, denn Sie verweisen allein auf die Tarifgemeinschaft der Länder, wo meines Wissens schon seit Jahren keine entsprechende Einigung in Sicht ist.

    Sie schreiben ja auch, dass für Sie zu fairen Arbeitsbedingungen eine tarifliche Absicherung, eine Personalvertretung und angemessene Mindestvertragslaufzeiten gehören. Da drängt sich mir die Frage auf, warum Sie dies mit Ihrer Landtagsmehrheit nicht einfach selbst auf den Weg bringen!?

    Sie könnten doch den Paragraphen 69 des Hochschulgesetzes ändern und dort eine Mindestvertragslaufzeit festschreiben. Oder man könnte – wie in Nordrhein-Westfalen – die Möglichkeit zur Einführung einer eigenständigen Vertretung für die Belange studentischer Hilfskräfte im Hochschulgesetz verankern.

    Meine Damen und Herren!

    Zum Glück ist Ihnen die Bundesforschungsministerin mit der geplanten Änderung des ,Wissenschaftszeitvertragsgesetzes‘, auf deren Regelungen ja im Paragraph 69 des Hochschulgesetzes verwiesen wird, schon einige Schritte voraus. Mit der Änderung werden sowohl eine Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr als auch eine Erweiterung der maximalen Beschäftigungsdauer auf acht Jahre kommen.

    Damit wird die Planungssicherheit für die Beschäftigten zukünftig verbessert werden.

    Handeln Sie also endlich auch selbst. Die wissenschaftlichen und studentischen Hilfskräfte in diesem Land werden es Ihnen danken.

    Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!"

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 13.07.2023

    Annabell Krämer zu TOP 17+22 "Sportförderung und Sportentwicklungsplan"

    In seiner Rede zu TOP 17+22 (Sportförderung und Sportentwicklungsplan) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und sportpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    „Der Ministerpräsident sprach gestern von der großen Verunsicherung der Bevölkerung. Herr Ministerpräsident, wofür haben Sie denn mit der ,Streichliste‘ und der vorläufigen Haushaltssperre gesorgt? Ich beantworte Ihnen das gerne. Sie haben für massive Verunsicherung im gesamten Land gesorgt. Und das völlig ohne Not. Auch die Sportvereine und -verbände waren davon nicht ausgenommen.

    Aber von vorne. Im März 2023 beschließen Ihre regierungstragenden Fraktionen auf Basis eines expliziten Fraktionsantrags eine Mittelerhöhung für den Landessportverband in Höhe von 250.000 Euro. Und dann? Sie streichen diese Mittel im Mai schon wieder!

    Hauptsache Sie haben sich in Ihren Wahlkreisen im März noch ausgiebig für die Mittelerhöhung feiern lassen. Glaubwürdigkeit? Fehlanzeige!

    Weiter geht es mit dem Streichkonzert im Bereich des Ihnen doch angeblich so wichtigen Sports: Die Mittel für die Gemeinden zur Förderung des Sports an Gemeinden und Dritte werden um sage und schreibe zwei Drittel gekürzt

    Es passt in das Bild, welches Sie hier seit einem Jahr zeichnen: Weltmeister im Ankündigen, Kreisklasse bei der tatsächlichen Umsetzung.

    Eines möchte ich hier in aller Deutlichkeit sagen, die ehemalige sportpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion hätte der Landesregierung diese Kürzungen niemals durchgehen lassen – und schon gar nicht ohne Parlamentsbeschluss. Und nun? Kein Widerstand der CDU-Fraktion. Liebe Barbara Ostmeier, Du hast immer darauf hingewiesen: Die Herausforderungen bei der Sportentwicklung sind riesig.

    Beispiel Schwimmunterricht: Fast 60 Prozent der Zehnjährigen sind keine sicheren Schwimmer. 20 Prozent der Schülerinnen und Schüler am Ende der sechsten Klasse haben keine ausreichende Schwimmfähigkeit.

    Doch Ihre Lösungen sind nicht existent. Wir fordern, dass die Fachanforderungen beim Schwimmen endlich verbindlich umgesetzt werden und echte Schwimmfähigkeit in den Schulen vermittelt wird. Jedes Kind im Land muss schwimmen können!

    Aber was haben die Kürzungen bei der Sportförderung denn nun konkret zur Folge? Auch das beantworte ich Ihnen gerne anhand eines Beispiels.

    Die Ehrenamtsoffensive des Landessportverbandes wird erschwert und verzögert. Dabei fehlen schon jetzt Übungsleiterinnen und Übungsleiter an allen Ecken und Enden. Teilweise mussten Vereine deswegen Wartelisten für das Vereinsangebot einführen. Liebe Landesregierung, ,Sportland Nummer eins‘ werden Sie so nicht.

    Dabei sind der Sport und das ehrenamtliche Engagement das Herzstück unserer Gesellschaft. Denn wo Menschen sich zusammentun und gemeinsamen Interessen nachgehen, spielt es eben keine Rolle, wer man ist und wo man herkommt. Es zählt nur, gemeinsam etwas voranzubringen. Der Sport leistet auch einen unglaublich wichtigen Beitrag zur Integration und zum gesellschaftlichen Miteinander. Und gerade da setzen Sie den Rotstift an?

    Jetzt verschieben Sie sogar die Haushaltsberatungen. Müssen unsere Sportvereine und -verbände jetzt noch länger um die benötigten Mittel bangen? Die Vereine und Verbände brauchen Planungssicherheit und keinen Schlingerkurs.

    Wir als FDP-Fraktion sagen es in aller Deutlichkeit: Bei der Sportförderung darf nicht gekürzt werden. Die vorgenommenen Streichungen müssen umgehend zurückgenommen werden.

    Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag. Getreu dem Motto: ,In den Farben getrennt, in der Sache vereint.‘"

     

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 13.07.2023

    Bernd Buchholz zu TOP 15+18 "Juristenausbildung in Schleswig-Holstein"

    In seiner Rede zu TOP 15+18 (Juristenausbildung in Schleswig-Holstein) erklärt der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    "Man glaubt es kaum: Es gibt Sätze im Koalitionsvertrag von Schwarz-Grün, die ich gut und richtig finde. Da steht zum Beispiel: ,Wir werden die Überarbeitung der Juristenausbildungsverordnung aufgrund der Reformierung des Deutschen Richtergesetzes (DRiG) dazu nutzen, den Pflichtfachstoff zu überprüfen und zu modernisieren. Dabei ist eine Überfrachtung des Ausbildungsstoffes unbedingt zu vermeiden, um keine zusätzlichen Belastungen für die Studierenden zu schaffen‘.

    Und die Frage, die man sich stellt, und wo man sich die Augen reibt, ist der Umstand, dass Sie ein Jahr nach der Verabschiedung des Koalitionsvertrages genau das Gegenteil machen.

    Alle Beteiligten, die sich mal mit dem Studium der Rechtswissenschaften auseinandergesetzt haben, wissen, dass es total unsinnig ist, nach vier oder fünf Jahren entscheiden zu lassen, ob man innerhalb von zehn Tagen bei konzentriert sechs oder sieben Klausuren zeigt, ob man ein guter Jurist ist, ein Prädikatsexamensjurist, ein mittelprächtiger Jurist oder eben gar kein Jurist. Das ist lernpädagogischer Unsinn. Das ist insgesamt eine psychische Druck-Belastung, die völlig unrealistisch ist.

    Man muss zu Harmonisierungen kommen. Das bedeutet aber nicht, dass man zur Identität mit anderen Bundesländern kommt. Harmonisierung bedeutet, dass man sich darauf konzentriert, die Methodenlehre wieder in den Mittelpunkt zu rücken und nicht die Detailkenntnisse zu den Verträgen der Ehevermittlung oder der Anbahnung von Darlehen oder ähnlichen Finanzierungsinstrumente abverlangt. Das ist jetzt der Kanon, den sie erweitern. Das internationale Privatrecht mit Einzelheiten kommt dazu.

    Zusätzlich, ohne dass es Beschränkungen gebe, ist die Vermittlung von Verbraucherdarlehensverträgen und entgeltlichen Finanzierungshilfen hinzugekommen. Die private Ehevermittlung als detaillierter Vertrag setzt demnächst beim Jurastudium in der Prüfung voraus, dass man genau weiß, was Literatur und Rechtsprechung dazu sagen. Das ist eine unsinnige Übertreibung der Detailkenntnisse.

    Das ist nicht nur meine Meinung. Es ist die des Dekans der juristischen Fakultät am Dienstag in der Anhörung des Petitionsausschusses und die der juristischen Fakultät insgesamt – ich zitiere aus der Stellungnahme: ,Es ist zu bedauern, dass die von der zivilrechtlichen Fachsäule unterbreiteten und in der Stellungnahme der Fakultät vom 24.2.2023 übernommenen Vorschläge zur Eingrenzung des Pflichtfachstoffes im Bürgerlichen Recht weitgehend unbeachtet geblieben sind. Dies überrascht umso mehr, als die Begründung des JAVO-Entwurfs […] ausdrücklich eine Begrenzung des Prüfungsstoffs propagiert, im Vergleich zu der aktuell geltenden Fassung der JAVO wird jedoch das genaue Gegenteil umgesetzt […].‘

    Das sagt die juristische Fakultät. Und Sie setzen sich darüber hinweg. Ich fass‘ es nicht. Mein Appell lautet daher, dass Sie noch einmal in sich gehen. Bei dem Ruhetagsthema haben wir jetzt offensichtlich einen Konsens dahingehend gefunden, dass bei diesen Klausuren nach zwei Tagen dann auch ein Ruhetag erfolgt. Ein Konsens ist schön, aber der muss dann auch im Text der Ausbildungsverordnung stattfinden.  

    Sie können einen Text nicht so belassen, der es ermöglicht, vier Tage Prüfung hintereinander zu machen, wobei sie sich bemühen wollen, das nicht umzusetzen.

    Aber vor allem überlegen Sie bitte nochmal, ob es wirklich einer siebten Klausur in diesem Examen bedarf. Das ist die zweite massive Belastung der Studentinnen und Studenten. Die Strafrechts-Ergebnisse waren auch zu meiner Zeit schon schlecht und man merkt es blöderweise bei dem Juristenausbildungsthema deshalb, weil die Sitzungsvertretung der Staatsanwaltschaften durch Examinierte als Erstes stattfindet. Man sollte mal versuchen, jemanden im Zivilrecht direkt nach dem Examen als Amtsrichter zu fungieren und ihn Verhandlungen durchführen zu lassen.

    Das kann der auch nicht sofort. Da wird es immer deutlich, dass nach dem ersten Examen Defizite vorhanden sind.

    Wichtig ist es, dass die Professorinnen und Professoren der zivilrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Sparte in ihrer Stellungnahme sehr eindeutig gewesen sind und ihren Entwurf und die Begründung ihres Entwurfes zerfetzen.

    Erstes Zitat: ,Bereits die Aussage, ,in den Juristenausbildungsverordnungen anderer Länder ist eine zweite Klausur aus dem Bereich des Strafrechts bereits Standard‘ […] ist unzutreffend. Das Gegenteil trifft zu.‘ Zweites Zitat: ,Die hierfür angeführten schlechteren Ergebnisse im Bereich der Strafrechtsklausur sind in keiner Weise mit belastbaren Vergleichsdaten unterlegt.‘ Drittes Zitat: ,Die in der Begründung genannten Klausurergebnisse aus Sachsen-Anhalt sind selektiv.‘ Sie lassen sich nicht verallgemeinern. Das ist doch eine Ohrfeige der juristischen Fakultät für diese Ausbildungsverordnung gewesen. Es wäre auch möglich, jetzt noch mal einen Anlauf zu unternehmen. Das geht aber nur bundeseinheitlich, denn wir reden von einem Staatsexamen. Man muss hin gehen und in der Justizministerkonferenz hinterfragen, ob man eigentlich an diesem Irrsinn weiter teilhaben will.

    Wir verschärfen für ein Examen den Pflichtstoff immer weiter und gehen dann immer mit weiteren zusätzlichen Dingen ran. Wollen wir nicht mal einen wirklich großen Anlauf unternehmen und uns auf die Methodenlehre der Juristerei auf die Grundlagen, die einen Juristen ausmachen konzentrieren und nicht auf die Detailversessenheit und die letzte Kenntnis der Rechtsprechung des BGH. Das ist doch eine Grundsatzfrage, die man beantworten muss. Deshalb liebe Frau Ministerin appelliere ich, nicht nur im Interesse der Studierenden, sondern auch im Interesse des Studienortes Kiel und des Ausbildungsplatzes Schleswig-Holstein, der mit ihrer Juristen Ausbildungsverordnung an Attraktivität im Verhältnis zu allen anderen Bundesländern deutlich verlieren würde: Verzichten sie zumindest auf die 7. Klausur, belassen sie es bei einer Klausur im Strafrecht oder ziehen sie ihren Entwurf der Juristenausbildung ganz zurück.

    Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.“

     

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