Direkt zum Inhalt
Logo Freie Demokraten Landtagsfraktion Schleswig-Holstein FDP

Main navigation

  • Aktuelles
    • Landtagssitzungen
    • Newsletter
  • Themen
  • Positionspapiere
  • Fraktion
    • Abgeordnete
    • Mitarbeiter
    • Organigramm
    • Stellenangebote
  • Presse
  • Termine
    • Fraktion
    • Landtagssitzungen
    • Veranstaltungsrückblicke
  • Mediathek

Social Media Menü

  • Facebook
  • Twitter
  • Youtube
  • Suche
  • 07.03.2017

    Christopher Vogt: Im internationalen Vergleich hinkt S-H beim Breitbandausbau hinterher

    „Es ist schön, dass es der zuständige Wirtschaftsminister nach knapp fünf Jahren im Amt immerhin noch kurz vor der Wahl geschafft hat, endlich eine breit getragene Breitbandstrategie zu präsentieren. Es ist aus meiner Sicht richtig, sich dabei nicht auf planwirtschaftliche Zielmarken festzulegen, die im Zweifel schon in einigen Monaten wieder veraltet sind. Ich vermisse bei dieser Landesregierung aber den notwendigen Ehrgeiz, um den Breitbandausbau im Land deutlich zu beschleunigen.

     

    Wie schon bei der Digitalen Agenda, die die Landesregierung erst Ende letzten Jahres präsentiert hat, wird erneut deutlich, dass Rot-Grün-Blau noch weitestgehend im analogen Zeitalter festhängt. Natürlich steht Schleswig-Holstein bei den Breitbandanschlüssen im bundesweiten Vergleich gut da, was aber nicht das Verdienst der Landesregierung ist, sondern auf das Engagement der vielen kleinen Anbieter zurückzuführen ist. Für Selbstzufriedenheit besteht deshalb überhaupt kein Anlass. Im internationalen Vergleich hinkt unser Bundesland nämlich weit hinterher. Dies kann nicht unser Anspruch sein.

     

    Von dem Ziel der FDP, Schleswig-Holstein zu einer digitalen Vorzeigeregion in Europa zu machen, ist das Land noch immer Lichtjahre entfernt. Dies liegt vor allem an den fehlenden Investitionen. Die schönste Strategie bringt nichts, wenn Bund und Land nicht auch endlich ihrer Verantwortung nachkommen und den Breitbandausbau auch mit öffentlichen Mitteln massiv vorantreiben. Dies gilt insbesondere für die Regionen, wo das privatwirtschaftliche Interesse nicht vorhanden ist. Diese Regionen dürfen nicht abgehängt werden.“

    Weiterlesen
  • 27.04.2023

    Christopher Vogt: Schwarz-Grün gibt bei der Verkehrspolitik ein peinliches Bild ab

    Zur heutigen Einigung von CDU und Grünen zum beschleunigten Ausbau der A23 erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    "Die schwarz-grüne Koalition gibt in der Verkehrspolitik ein peinliches Bild ab. Dank der Bundes-FDP kann der notwendige Ausbau der A23 jetzt beschleunigt vorangetrieben werden. Selbst dieses Projekt muss die CDU den Grünen nach wochenlangem Ringen mühsam abverhandeln. Das ‚Mobilitätspaket’, das die Koalition nun als großartiges Verhandlungsergebnis verkaufen will, ist lediglich ein Placebo für die grüne Basis, mehr nicht. Denn die genannten Schienenprojekte sind auch nichts Neues.

    Von der A20 ist plötzlich gar keine Rede mehr. Dabei hatten der Ministerpräsident und sein Verkehrsminister allen Ernstes Bundesverkehrsminister Wissing dafür verantwortlich machen wollen, dass die A20 nicht in die Liste der Autobahnprojekte im überragenden öffentlichen Interesse aufgenommen wurde. Der Grund dafür ist jedoch offensichtlich: Eine weitere Beschleunigung der A20 wird bisher von den Grünen in Bund und Land blockiert. Daniel Günther sollte deshalb damit aufhören, Nebelkerzen zu werfen und lieber das Gespräch mit Robert Habeck suchen. Habeck und seine Grünen blockieren bisher sogar die von der FDP vorgeschlagenen Beschleunigungsmaßnahmen bei den Bundeswasserstraßen, wovon vor allem der Nord-Ostsee-Kanal sehr profitieren würde. Es ist deshalb lächerlich, dass die CDU die schwarz-grüne Koalition als ‚Infrastrukturkoalition‘ zu framen versucht. Sie ist vielmehr eine Stillstandskoalition."

    Weiterlesen
  • 28.04.2023

    Oliver Kumbartzky: Mit pauschalen Verboten gelingt der Schutz der Ostsee nicht

    Zur Debatte um die Einrichtung eines Nationalparks Ostsee und zum eingereichten Landtagsantrag der FDP-Fraktion (Drs. 20/961) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und umweltpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    "Die Maßnahmen zum Schutz der Nordsee lassen sich nur bedingt mit denen der Ostsee vergleichen. Das Ostseegebiet umfasst viel mehr Akteure und vor allem auch viel größere Interessengruppen, die mitgenommen werden müssen. Pauschale Verbote sind daher keine Option, vielmehr muss es darum gehen, innerhalb der Nutzung zu schauen, an welchen Stellschrauben zum Schutz der Ostsee gedreht werden kann. Für uns ist beispielsweise keine Option, ganze Küstenabschnitte für den Tourismus zu sperren. Gleiches gilt für Angler, Fischer, Freizeitsportler und alle anderen Interessengruppen. Die jüngste Diskussion um die Krabbenfischerei an der Westküste hat gezeigt, dass ein Nationalpark ein Einfallstor für europäische Überregulierung sein kann.

    Ich habe den Eindruck, dass nicht alle Beteiligten in der Koalition überzeugt sind von den starken Einschnitten, die der grüne Umweltminister Tobias Goldschmidt mit seinem Nationalpark plant. Erste Absetzbewegungen der CDU sind bereits öffentlich erkennbar. Denn auch die CDU merkt so langsam, dass die von den Grünen angezettelte Nationalpark-Diskussion die ganze Region verunsichert und von den eigentlich wichtigen Aufgaben ablenkt. Grüne Symbolpolitik rettet die Ostsee nicht. Umweltschutz geht nur mit den Menschen und nicht gegen sie. Uns ist wichtig, dass das Thema im Landtag diskutiert wird, nur so haben die Betroffenen die Möglichkeit, sich transparent zu informieren." 

    Weiterlesen
  • 28.04.2023

    Christopher Vogt: Bildungsministerin Prien muss das Mobbing-Problem umfassend anpacken

    Zum Berichtsantrag der FDP-Landtagsfraktion für den kommenden Bildungsausschuss über die weiteren Konsequenzen aus dem Fall Heide (Umdruck 20/1348) erklärt der Vorsitzende und bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    "Mobbing und Gewalt unter Jugendlichen und insbesondere in Schulen sind nicht erst seit dem schlimmen Vorfall in Heide ein sehr großes Problem. Die Landesregierung muss diesen Vorfall jetzt jedoch zum Anlass nehmen, die bisherigen Präventionskonzepte umfassend auf den Prüfstand zu stellen und die Maßnahmen gegen Mobbing und Gewalt flächendeckend an allen Schulen auszuweiten. Kinder, Eltern und Lehrkräfte müssen noch besser sensibilisiert und vorbereitet werden, um möglichst frühzeitig gegensteuern zu können. Wir wollen von Bildungsministerin Prien jetzt wissen, welche Maßnahmen gegen Mobbing und Gewalt an unseren Schulen wie genau weiterentwickelt werden sollen und welche Rolle das Thema Cybermobbing dabei spielt.

    Die Ministerin Prien hatte nach Bekanntwerden des Vorfalls in Heide sehr schnell eine einzelfallbezogene Herabsetzung der Strafmündigkeit von 14 auf 12 Jahre ins Spiel gebracht, dabei allerdings offengelassen, wie dies in der Praxis genau funktionieren und auch helfen soll. Mobbing beginnt schon mit der Ausgrenzung und verbaler Demütigung von Menschen. Schläge und Gewalt stehen oft am Ende einer langen Leidenszeit der Betroffenen. Mobbing muss frühzeitig bekämpft werden und nicht erst, wenn es bereits strafrechtsrelevante Dimensionen angenommen hat. Denn dann ist der Schaden für die Opfer bereits immens. Die Bildungsministerin muss das Problem umfassend anpacken, anstatt nur über populäre Maßnahmen zu sinnieren, die dann nicht konkretisiert werden und am Kern des Problems vorbeigehen."

    Anlage: 

    Anmeldung eines Tagesordnungspunktes für den Bildungsausschuss am 4. Mai 2023: Bericht der Landesregierung über die weiteren Konsequenzen aus dem Fall Heide.pdf

    Weiterlesen
  • 02.05.2023

    Christopher Vogt: Ist das tatsächlich die migrationspolitische Positionierung dieser Landesregierung?

    Zur migrationspolitischen Positionierung der Landesregierung vor dem Flüchtlingsgipfel von Bund und Ländern erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    "Ministerin Touré hat sich vor dem Flüchtlingsgipfel in bemerkenswerter Form zur Migrationspolitik geäußert und für die schwarz-grüne Landesregierung verschiedene Festlegungen vorgenommen. Ich kann nicht glauben, dass dies tatsächlich die migrationspolitische Positionierung dieser Landesregierung sein soll. Wo ist hier die Handschrift der CDU?

    Der ‚Spurwechsel‘ für gut integrierte Menschen ist natürlich richtig, wird von der FDP seit vielen Jahren gefordert und ja auch vom Bund längst vertreten. Ich halte es aber für höchstproblematisch, dass die Ministerin offenbar nicht mehr zwischen der Zuwanderung von Fachkräften und Asylverfahren differenzieren will. Natürlich ist dies ein entscheidender Unterschied und muss dementsprechend auch unterschiedlich behandelt werden. Alles andere würde unsere Gesellschaft noch weiter spalten und auch überfordern. Es ist zudem ein großer Fehler, dass Schwarz-Grün die Ausweisung weiterer sicherer Herkunftsstaaten und die diskutierten Maßnahmen an den EU-Außengrenzen pauschal ablehnt. Und anders als Schwarz-Grün sind wir auch der Meinung, dass Rückführungen ein sehr entscheidender Baustein für eine geordnete und gesellschaftlich akzeptierte Migrationspolitik sein müssen.

    Man ist ja schon daran gewöhnt, dass sich CDU und Grüne vor allem darin einig sind, in allen Bereichen mehr Geld vom Bund zu fordern. Das liegt daran, dass die CDU im Bund in der Opposition ist und die Grünen sich von einer soliden Finanzpolitik verabschiedet haben. Daniel Günther darf jedoch nicht zulassen, dass Schleswig-Holstein unter seiner Führung eine rein grüne Migrationspolitik vertritt, die völlig realitätsfern ist und auch innerhalb der EU keine Verbündeten mehr hat. Wir erwarten, dass der Ministerpräsident nun umgehend erklärt, wie denn jetzt die Migrationspolitik seiner Landesregierung genau aussieht."

    Weiterlesen
  • 07.03.2017

    Anita Klahn: Bildungsbericht deckt sozialdemokratisches Versagen in der Bildungspolitik auf

    „Grundsätzlich ist der Bildungsbericht ein guter Gradmesser für den Erfolg der Bildungsarbeit im Lande. In diesem Zusammenhang ist es sehr schön, dass die objektiven Daten auch mit bildungspolitischen Legendenbildungen der rot-grün-blauen Koalition aufräumen.

     

    Gleichwohl ist es erstaunlich, wie auch die Landesregierung ihre eigene Definitionswelt kreiert. So stellt das Bildungsministerium freudig fest, dass sich die Zahl der Lehrkräfte an den öffentlichen Schulen erhöht habe. Die vom selben Ministerium mitgelieferten Zahlen sagen jedoch das Gegenteil: Unter Schwarz-Gelb gab es im Schuljahr 2011/12 sogar 66 Lehrer im Land mehr als im Schuljahr 2015/16 – obwohl diese Koalition zwei Milliarden Euro im Landesetat mehr zur Verfügung hat.

     

    Dass Schulministerin Britta Ernst in ihrer Erklärung zudem den Bundesvergleich scheut, wenn es darum geht, Schülerinnen und Schüler ohne Ersten Allgemeinbildenden Schulabschluss einzuordnen, liegt auf der Hand. Schleswig-Holstein hat es seit 1988 in gut 26 Jahren sozialdemokratischer Bildungsverantwortung nicht geschafft, das eigene Ziel der ‚sozialen Gerechtigkeit‘ auch wirklich politisch umzusetzen. Wenn es in Schleswig-Holstein noch immer eine große Korrelation zwischen Herkunft und Schulabschluss gibt, dann muss es an den falschen politischen Weichenstellungen liegen.

     

    Durchhalteparolen, dass es in Zukunft bestimmt besser werde, helfen den Schülerinnen und Schülern nicht. Eine grundlegende Änderung der schleswig-holsteinischen Bildungspolitik ist dringend notwendig, damit junge Menschen wieder mehr Chancen bekommen – unabhängig von ihrer Herkunft.“

    Weiterlesen
  • 08.05.2023 | 07:00 |

    | Termine

    SprechZEIT mit Heiner Garg und Hendrik Streeck: Lehren aus dem Pandemiemanagement

    LIVE auf unserem YouTube-Kanal am Montag, den 08. Mai 2023, um 19 Uhr.

    3G, 2G, 2G+: Was lief gut im Pandemiemanagement, was war weniger gut und wo haben Regierung und Parlament Fehler gemacht? Welche Maßnahmen haben das Infektionsgeschehen tatsächlich beeinflusst – und welche nicht? Waren die wochenlangen Ausgangssperren einiger Bundesländer – auch mit dem Wissen von damals – gerechtfertigt? Was lernen wir aus drei Jahren Pandemiemanagement für die Zukunft?

    Diesen Fragen möchte der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion in Schleswig-Holstein, Dr. Heiner Garg, gemeinsam mit Prof. Dr. Hendrik Streeck, Leiter des Instituts für Virologie am Universitätsklinikum Bonn und Mitglied im Expertenrat der Bundesregierung, auf den Grund gehen.

    Sie können das Gespräch am Montag, den 08. Mai 2023, um 19 Uhr live auf unserem YouTube-Kanal verfolgen, Fragen stellen und Anmerkungen machen.

    mehr
  • 03.05.2023

    PRESSEINFORMATION: Der Demokratieabbau muss gestoppt werden!

    KIEL Die Landtagsfraktionen von FDP und SSW werden gemeinsam ein abstraktes Normenkontrollverfahren gegen das Gesetz zur Änderung der kommunalrechtlichen Vorschriften beim Landesverfassungsgericht Schleswig-Holstein einleiten.

    Die Klage richtet sich gegen folgende Punkte des Gesetzes:

    1. Hochsetzung der Fraktionsgrenze 
    Für die Bildung einer Fraktion in einer großen Kommunalvertretung bedarf es nach dem neuen Gesetz mindestens drei statt wie bisher zwei Mitglieder. Insbesondere die landeseinheitliche Regelung bei der Mindestfraktionsgrenze ist aus Sicht der Kläger unzulässig. Rechnerisch sind nach dem neuen Gesetz neun Prozent der Wählerstimmen notwendig, um Mitglieder einer Fraktion zu wählen. Damit legt das Gesetz von Schwarz-Grün eine deutlich höhere Hürde für die politische Mitwirkung fest als die Fünf-Prozent-Hürde, die vor 2008 bei Kommunalwahlen galt. Die Kläger sehen hier den Minderheitenschutz als nicht gewahrt an. Gleichzeitig wird der Grundsatz verletzt, dass jede Stimme die Wirkungsmöglichkeiten in den kommunalen Vertretungen in gleicher Weise beeinflussen muss. Das Gesetz rüttelt somit an den Grundfesten der Erfolgswertgleichheit von Wählerstimmen. Gegen die Hochsetzung der Fraktionsgrenze soll ein Antrag auf einstweilige Anordnung gestellt werden. Damit soll die Anhebung der Mindestfraktionsgrenze ausgesetzt werden, bis das Landesverfassungsgericht in der Hauptsache entschieden hat. 

    2. Bürgerbegehren und Bürgerentscheide
    Das Gesetz ermächtigt Gemeinden mit einer 2/3 Mehrheit den Aufstellungsbeschluss von Bauleitplänen sowie dessen Änderung, Ergänzung oder Aufhebung von Bürgerbegehren auszunehmen. Dadurch wird faktisch die Bauleitplanung aus den zulässigen Bürgerbegehren herausgenommen, sodass mehr als der Hälfte der derzeitigen Bürgerentscheide der Boden entzogen wird. Der Gesetzgeber begründet zudem nicht, warum es bei Bürgerbegehren und
    -entscheiden Einschränkungen geben soll. Eine Begründung dürfte auch schwierig werden, da es keine Erkenntnisse darüber gibt, dass Verwaltungshandeln in der Vergangenheit durch Bürgerbegehren gelähmt wurde. 

     

    Der Vorsitzende der FDP-Fraktion, Christopher Vogt, erklärt dazu:

    „Die schwarz-grüne Koalition hat mit diesem Gesetz kurz vor der Kommunalwahl einen fatalen Demokratieabbau betrieben. Insbesondere kleinere Parteien und Wählergemeinschaften werden durch die neue Regelung zur Fraktionsstärke in ihren Mitwirkungsrechten massiv beschnitten. Besonders bemerkenswert ist, dass CDU und Grüne in ihrer ursprünglichen Gesetzesbegründung noch selbst festgestellt hatten, dass eine solche Regelung von Teilen der Rechtsprechung als rechtswidrig eingestuft wird. Dieses Gesetz wird einen Großteil der Bürgerbegehren zur Bauleitplanung verhindern, denn es sieht vor, dass Bürgerbegehren bei einer Zweidrittelmehrheit zum Aufstellungsbeschluss als unzulässig erklärt werden können. Hierdurch wird mehr als der Hälfte der derzeitigen Bürgerentscheide der Boden entzogen.

    CDU und Grünen geht es mit ihrem Gesetz darum, die Einflussmöglichkeiten ihrer Parteifreunde vor Ort zu vergrößern, indem sie andere Mitbewerberinnen und Mitbewerber sowie die Bürgerinnen und Bürger per Gesetz kleinmachen wollen. Damit läuten sie bundesweit eine Trendumkehr ein: Über Jahrzehnte wurden die demokratischen Beteiligungsmöglichkeiten immer größer, in Schleswig-Holstein sollen diese nun erheblich beschnitten werden. Schwarz-Grün will ‚Weniger Demokratie wagen‘. Es ist wenig überraschend, dass die CDU dies gut findet, aber dass die Grünen das mitmachen, ist erstaunlich. Immerhin haben sie 2008 vor dem Bundesverfassungsgericht den Fall der Fünf-Prozent-Hürde bei Kommunalwahlen erstritten. Jetzt führen sie allerdings eine Neun-plus-X-Prozent-Hürde für die Bildung von Fraktionen in kommunalen Vertretungen ein. Das ist das völlig falsche Signal – gerade in diesen bewegten Zeiten!“

     

    Lars Harms, der Vorsitzende der SSW-Fraktion, sagt: 

    "Wenn CDU und Grüne argumentieren, viele Fraktionen würden die parlamentarische Arbeit in den Gemeindevertretungen erschweren, dann stellen sie die Diskussion von den Füßen auf den Kopf. Denn das Gegenteil ist der Fall. Als Zusammenschluss von Mandatsträgern tragen Fraktionen erheblich zu einem disziplinierten Sitzungsablauf bei und erleichtern so die Entscheidungsfindung in den Kommunalparlamenten. Eine Anhebung der Mindestfraktionsstärke wird zu mehr politischer Fragmentierung führen, zu mehr fraktionslosen Mandatsträgern und zu erhöhtem Beratungs- und Koordinationsbedarf, weil nicht alle Strömungen schon in den Ausschüssen voll beteiligt werden.

    Die politische Mitwirkung nationaler Minderheiten ist als Staatsziel in Art. 6 der Landesverfassung verankert und ausdrücklich unter den Schutz von Land und Kommunen gestellt. Es liegt auf der Hand, dass der SSW als Partei der dänischen und der friesischen Minderheit von der Anhebung der Mindestfraktionsgröße betroffen sein kann, da wir in der Natur der Sache in der Minderheit sind. Dabei ist die politische Mitwirkung der Minderheiten gerade auf kommunaler Ebene so wichtig. Denn vor allem hier kommt es immer wieder zu Auseinandersetzungen über die finanzielle und kulturelle Gleichstellung der Minderheiten. Das Land ist seiner Schutzpflicht hier schlicht nicht nachgekommen. Und das ist verfassungsrechtlich zu beanstanden.

    Schon in der Landtagssitzung habe ich ausgeführt, dass wir bei einer Kommunalvertretung von 31 Mitgliedern faktisch eine Sperrklausel von fast 10% haben, um eine Fraktion bilden und voll am politischen Meinungsbildungsprozess teilhaben zu können. Es ist denkbar, dass Wählerinnen und Wähler dies bei ihrer Wahlentscheidung berücksichtigen - zulasten der betreffenden Parteien. Im Vorwege sind also die Erfolgsaussichten unterschiedlich groß und danach sind die Beteiligungsmöglichkeiten willkürlich beschnitten. Auch hier sehen wir einen Verstoß; nämlich gegen die Regelungen aus Artikel 4 Landesverfassung.

    Und auch bei den Einschränkungen der Bürgerbeteiligungen sehen wir Regelungen, die gegen höherrangiges Recht verstoßen. Dass die Bauleitplanung nicht per Bürgerentscheid hinterfragt werden kann, wenn vorher in der Gemeindevertretung eine 2/3 Mehrheit für diese Planung vorhanden war, gleichzeitig aber bei einer Mehrheit von unter 66,7% alle Möglichkeiten für die Bürgerinnen und Bürger weiterbestehen, führt zu unterschiedlichen Situationen in Kommunen. Diese Kommunen befinden sich aber in ein und demselben Bundesland und da haben in den Kommunen auch die gleichen rechtlichen Grundlagen zu gelten. Das ist hier faktisch nicht der Fall.

    Das, was Schwarz-Grün hier geschaffen hat, führt zu Chaos in der Kommunalpolitik, widerspricht Bestimmungen unserer Landesverfassung und richtet sich direkt gegen die Interessen der Bevölkerung. Deshalb lassen wir diese Regelungen nun überprüfen!"
     

    Dr. Moritz von Rochow, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, einsteineins rechtsanwälte, ergänzt:

    „Die Heraufsetzung der Mindestfraktionsgröße in den Gemeinden und Kreisen schränkt das kommunale Selbstverwaltungsrecht in unzulässiger Weise ein. Funktionsbeeinträchtigungen in der Lübecker Bürgerschaft rechtfertigen es nicht, pauschal die Organisationshoheit aller Kreise und Gemeinden im Lande zu beschränken. Dazu sind die Verhältnisse und Funktionen der kommunalen Vertretungen zu unterschiedlich.

    Die Fraktionsgrößenregelung ist überdies mit demokratischen Grundsätzen nicht vereinbar: In den betroffenen Gemeinden und Kreisen bewirkt die Heraufsetzung der Mindestfraktionsstärke eine faktische 9%-Sperrklausel, da fraktionslose Vertreter von einer Reihe von Mitwirkungsrechten und finanziellen Zuschüssen ausgeschlossen werden. Zudem ist die Regelung mit dem in der Landesverfassung verankerten Minderheitenschutz nicht vereinbar.

    Auch die Neuregelungen zu Bürgerbegehren auf Gemeinde- und Kreisebene halten der verfassungsrechtlichen Überprüfung nicht stand: Es widerspricht dem Grundsatz der Normenklarheit, dass eine Zweidrittelmehrheit im Bauausschuss einen Bürgerentscheid verhindern können soll, obwohl dieser Ausschuss nach der Gemeindeordnung allenfalls beratende Funktion hat. Durch unklare Rechtsbegriffe wird ferner einer Aushöhlung des Bürgerentscheids Tür und Tor geöffnet. Unter dem Vorwand, ein Bürgerbegehren sei „offensichtlich unzulässig“ und eine Zulässigkeitsprüfung „missbräuchlich“, kann eine Gemeinde- oder Kreisverwaltung dessen grundsätzliche Sperrwirkung umgehen und so, z.B. durch den Abriss eines Gebäudes, vollendete Tatsachen schaffen, die dann das Bürgerbegehren obsolet machen.

    Mit der Heraufsetzung der Quoren für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide sollte eigentlich die Verwaltung vereinfacht werden. Nur, das Gesetz erreicht das genaue Gegenteil: Je höher ein Quorum ist, desto mehr Unterschriften muss die Verwaltung mit den Melderegistern abgleichen. Darüber hinaus sind die für die Quoren gewählten Anknüpfungspunkte weder sach- noch realitätsgerecht. Damit verstößt das Gesetz gegen das verfassungsrechtliche Gebot der sach- und realitätsgerechten Typisierung. Hier wird z.B. auf Stadtgrößen Bezug genommen, die in Schleswig-Holstein gar nicht existieren. Letztlich ist der Gesetzgeber nach dem interkommunalen Gleichbehandlungsgebot gehalten, nicht ungleiche Sachverhalte willkürlich gleich zu behandeln. Städte wie Flensburg und Bad Schwartau hinsichtlich der Quoren in einen Topf zu werfen, ist nur erlaubt, wenn es hierfür eine stichhaltige Begründung gibt. Eine solche ist der Landesgesetzgeber schuldig geblieben.“

    Weiterlesen
  • 03.05.2023

    Christopher Vogt: Robert Habecks erneute Blockade bei der Planungsbeschleunigung schadet Schleswig-Holstein

    Zur Blockade des beschleunigten A23-Ausbaus durch Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    "Wir sind entsetzt, dass Robert Habeck erneut seine Ideologie über die Interessen des eigenen Bundeslandes stellt. Nach der Planungsbeschleunigung bei der A20 und den Bundeswasserstraßen blockiert er jetzt auch noch den beschleunigten Ausbau der A23. Das ist eine schlechte Nachricht für die Anbindung der Westküste, die jetzt viele wirtschaftliche Chancen hat, und den Kreis Pinneberg. Damit missachtet er auch ganz klar die Beschlüsse des Koalitionsausschusses auf Bundesebene. Die Koalition hatte vereinbart, dass die Vorhaben des Vordringlichen Bedarfs mit Engpassbeseitigung, zu der auch die A23 zwischen Hamburg und Tornesch zählt, beschleunigt werden sollen.

    Ich finde es mittlerweile skandalös, dass sich ein Vizekanzler und Bundeswirtschaftsminister aus Schleswig-Holstein wiederholt gegen wichtige Verkehrsprojekte seines Bundeslandes stellt, auf die sich selbst die schwarz-grüne Landesregierung nach zähem Ringen geeinigt hat. Das ist auch ein Schlag ins Gesicht des Ministerpräsidenten, der mit Habecks Grünen ja ganz bewusst eine Koalition gebildet hat. Ich bin gespannt, ob Habecks erneute Positionierung gegen die schleswig-holsteinischen Interessen dem Ministerpräsidenten nun endlich die Augen öffnet, so dass dieser mit seinem ehemaligen Minister endlich ein ernstes Gespräch führt. Es ist wohl auch nicht davon auszugehen, dass die Landes-Grünen in der vergangenen Woche bei der Einigung mit der CDU zur Beschleunigung der A23 nicht wussten, dass ihr Vertreter in Berlin dieses Vorhaben sowieso wieder hintertreiben wird."

    Weiterlesen
  • 04.05.2023

    Annabell Krämer: Schwarz-Grün will mit der Brechstange verfassungsrechtlich bedenkliches Paritätsgesetz durchbringen

    Anlässlich der mündlichen Anhörung heute im Finanzausschuss zum geplanten Paritätsgesetz von CDU und Grünen erklärt die stellvertretende Vorsitzende und finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    „Die breite Kritik der Experten an verschiedensten Punkten des Paritätsgesetzes zeigt, dass der Entwurf der Koalition handwerklich schlecht gemacht ist und dringend überarbeitet werden muss. 

    Aus unserer Sicht ist das geplante Paritätsgesetz sogar verfassungsrechtlich bedenklich. Das Land hat überhaupt keine Gesetzgebungskompetenz zur Änderung des Sparkassenrechts. Dafür ist überwiegend der Bund zuständig.

    Außerdem steht das geplante Paritätsgesetz bei der Besetzung von Aufsichtsorganen von Landesunternehmen unter dem Motto 'Geschlecht schlägt Expertise'. Die Bestenauslese spielt keine Rolle mehr, denn fehlendes Fachwissen soll im Zweifel durch Schulungen nachgeholt werden.

    Schwarz-Grün erweist Frauen mit einem solchen Gesetz einen Bärendienst. Es ist ein richtiges Ziel, den Anteil von Frauen in Führungsfunktionen zu erhöhen und diese zu fördern. Aber eine weniger qualifizierte Frau einem besser qualifizierten Mann per Gesetz vorzuziehen, ist falsch verstandenen Frauenförderung. 

    Wir hätten das geplante Paritätsgesetz gerne in einem sorgfältigen parlamentarischen Verfahren beraten, damit die vielen Kritikpunkte behoben werden können. Schwarz-Grün hat dies abgelehnt und peitscht das Gesetz lieber am kommenden Mittwoch durchs Plenum. Leider bringt die Koalition damit ein weiteres verfassungsrechtlich bedenkliches Gesetz auf den Weg."

    Weiterlesen
  • 06.03.2017

    Wolfgang Kubicki: Es geht nicht um die Aussetzung rechtsstaatlicher Verfahren

    „Dass die Landesregierung nicht in der Lage ist, eine Position zur Frage sicherer Herkunftsländer zu beziehen, ist – bei der politischen Reichweite dieser Thematik – schon erstaunlich. Jedoch sind hier nicht die Sozialdemokraten das Problem, sondern vielmehr der grüne Koalitionspartner, der sich je nach Opportunität mal auf ihren Superstar Winfried Kretschmann beruft, oder seine Position – wie in diesem Falle – als inhuman brandmarkt.

     

    Klar sollte sein, dass es bei der Ausweisung der Maghrebstaaten als sichere Herkunftsländer nicht um eine Aussetzung rechtsstaatlicher Verfahren geht. Es geht darum, die Verfahren zu beschleunigen.

     

    Tunesien, Marokko und Algerien sind sichere Herkunftsländer mit extrem niedrigen Anerkennungsquoten, in denen tausende von Deutschen jedes Jahr Urlaub machen und die in Reisekatalogen in schönsten Farben angepriesen werden. Wer glaubt, Deutsche könnten dort problemlos urlauben, Einheimische könnten aber nicht dorthin abgeschoben werden, der offenbart eine sehr verschobene und verschrobene Weltsicht.“

    Weiterlesen
  • 05.05.2023

    Oliver Kumbartzky: CDU darf eine Verschärfung des Heizungsgesetzes nicht mitmachen

    Zur heutigen Berichterstattung in den Kieler Nachrichten und im shz, dass Schleswig-Holstein das Gebäudeenergiegesetz im Bundesrat verschärfen möchte, erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und energiepolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    "Während Robert Habeck mit seinen Heizungsplänen die Menschen maximal verunsichert, setzt sein grüner Parteikollege und Energieminister Tobias Goldschmidt sogar noch einen drauf: Auf seine Initiative hin will Schleswig-Holstein eine Öffnungsklausel im Bundesrat durchsetzen, damit die Länder sogar noch strengere Regeln umsetzen können.

    Man fragt sich so langsam, ob die Grünen überhaupt noch ein Ohr für die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger im Land haben. Und man fragt sich, welches Spiel eigentlich die CDU spielt. Während Daniel Günther durchs Land läuft und das Heizungsgesetz von Robert Habeck kritisiert, macht sein grüner Koalitionspartner im Umweltausschuss des Bundesrates genau das Gegenteil. Daniel Günther muss sich endlich ehrlich machen und seinen grünen Energieminister einfangen oder aufhören, das Gegenteil zu behaupten. Die CDU darf eine Verschärfung des Heizungsgesetzes auf keinen Fall mitmachen.

    Das richtige Ziel, die Wärmewende bei Gebäuden voranzutreiben wird man nicht erreichen, wenn man die Menschen in den Ruin treibt. Genauso verwerflich ist, den Bürgerinnen und Bürgern im Kommunalwahlkampf nicht die Wahrheit zu sagen. Wir erwarten, dass sich die Landesregierung vor der nächsten Bundesratssitzung erklärt, wie sie sich zum Heizungsgesetz verhalten will."

    Weiterlesen
  • 05.05.2023

    Christopher Vogt: Es muss ein geschlossenes Signal aus Schleswig-Holstein für den Ausbau der A23 geben

    Zur soeben für die kommende Landtagssitzung beantragten Aktuellen Stunde „Der A23-Ausbau muss als „überragendes öffentliches Interesse“ eingestuft werden“ erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    "Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hat entgegen des Beschlusses des Berliner Koalitionsausschusses und des Votums Schleswig-Holsteins den beschleunigten Ausbau der A23 in letzter Minute blockiert. Schon bei der von Bundesverkehrsminister Wissing vorgeschlagenen Beschleunigung der A20 sowie des Nord-Ostsee-Kanals haben Habeck und seine Grünen bisher massiv blockiert. Dass jetzt sogar der notwendige Ausbau der wichtigen A23 zwischen Hamburg und Schleswig-Holstein, dem auch der grüne Verkehrssenator Hamburgs seinen Segen gegeben hatte, gestrichen werden soll, ist ein bundesweit einmaliger Vorgang, der zu Lasten unseres Bundeslandes geht. Habeck schadet damit dem Wirtschaftsstandort Schleswig-Holstein, den vielen Pendlerinnen und Pendlern und vor allem dem Kreis Pinneberg sowie unserer Westküste. Der Landtag darf dies nicht hinnehmen. Es muss jetzt ein geschlossenes Signal aus Schleswig-Holstein für den Ausbau der A23 an den Bundestag geben und wir hoffen sehr, dass auch die schwarz-grüne Koalition an ihrer Zustimmung für die A23 festhalten wird. Es muss deutlich werden, dass Robert Habeck hier einen Alleingang vorgenommen hat, der in der Landespolitik keinen Rückhalt hat und im Bundestag oder spätestens im Bundesrat korrigiert wird."

    Antrag der Aktuellen Stunde: 

    2023-05-05_Antrag Aktuelle Stunde_0.pdf

    Weiterlesen
  • 08.05.2023

    Bernd Buchholz: Mehr Geld alleine löst die Probleme in der Flüchtlingspolitik nicht

    Anlässlich des Flüchtlingsgipfels am kommenden Mittwoch und den Forderungen von Ministerpräsident Daniel Günther erklärt der migrationspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    „Statt gebetsmühlenartig nach mehr Geld aus dem Bund zu rufen, sollte die Landesregierung endlich vernünftige Konzepte für ein Rückführungsmanagement erarbeiten. Die Kommunen sind am Ende ihrer Aufnahmemöglichkeiten. Mehr Geld alleine löst die Probleme nicht, sondern es muss auch um Abschiebung von Menschen gehen, die kein Bleiberecht in Deutschland haben. Das ist Ländersache und hier erwarte ich, dass die Debatte nicht immer nur dann geführt wird, wenn Taten wie in Brokstedt passieren. Wir brauchen eine geordnete Migrationspolitik, auch, um die Akzeptanz für Einwanderung und Integration zu erhalten."

    Weiterlesen
  • 09.05.2023

    Christopher Vogt: Landesregierung muss beim Heizungsgesetz Farbe bekennen

    Zum von der FDP-Fraktion eingereichten Dringlichkeitsantrag "Klarheit für die Bürgerinnen und Bürger: Welche Verschärfungen fordert die Landesregierung beim Heizungsgesetz?" (Drs. 20/984) erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    "Nach den sehr widersprüchlichen Aussagen von CDU und Grünen zu Habecks umstrittenem Heizungsgesetzentwurf wollen wir von der Landesregierung Klarheit darüber haben, wie sie denn jetzt konkret dazu steht. Die Landesregierung muss im Landtag Farbe bekennen, wie sie sich am Freitag im Bundesrat dazu positionieren wird. Während der Ministerpräsident Habecks Gesetzentwurf in seinen Wahlkampfreden auf den Marktplätzen des Landes ablehnt, will sein grüner Umweltminister im Bundesrat sogar Verschärfungen durchsetzen. 

    Es überrascht uns sehr, dass sich die Nord-CDU von Minister Goldschmidts Initiative überrascht zeigt, denn bisher sind wir fest davon ausgegangen, dass die Landesregierung ihre Arbeit im Bundesrat immer noch intern abstimmt. Alles andere wäre ja ein absoluter Affront der Grünen gegenüber dem Ministerpräsidenten. Also entweder spielt Schwarz-Grün hier in der Öffentlichkeit ein absurdes Schauspiel auf oder der Ministerpräsident hat seinen Laden nicht mehr im Griff. Beides wäre problematisch. Für die FDP ist klar: Habecks Gesetzentwurf ist technisch und wirtschaftlich unausgegoren und muss deshalb in erheblichem Umfang im Bundestag nachgebessert werden. Wir brauchen einen Klimaschutz mit Sinn und Verstand und nicht mit der Brechstange. Die Bürgerinnen und Bürger brauchen sinnvolle Anreize, anstatt kleinteiliger Vorgaben, die viele Menschen zu überfordern und kalt zu enteignen drohen. Es kann jedenfalls nicht sein, dass der Ministerpräsident den Gesetzentwurf öffentlich als übertrieben kritisiert, während seine Regierung gleichzeitig im Bundesrat Verschärfungen fordert. Dies ist einer Landesregierung unwürdig."

    Weiterlesen
  • 09.05.2023

    Heiner Garg: Kita hat bei CDU und Grünen keine Priorität

    Zur Ankündigung von Kita-Ministerin Aminata Touré, dass sie die erweiterte Sozialstaffelregelung um ein Jahr verlängern will, erklärt der kitapolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Heiner Garg:

    "Kita hat bei Schwarz-Grün leider keine Priorität. Anders lässt sich nicht erklären, warum die Kita-Ministerin eine nachweislich nahezu wirkungslose Regelung um ein Jahr verlängert. Die Ministerin erweckt den Eindruck, dass mit ihrer Absenkung der Sozialstaffel Familien mit geringen oder mittleren Einkommen entlastet würden. Eine Kleine Anfrage von uns aus dem Februar hat bereits gezeigt, dass davon kaum Familien profitieren und die Beantragung äußerst bürokratisch ist.

    Statt den Beitragsdeckel für alle Familien Schritt für Schritt weiter abzusenken und damit den Weg zur beitragsfreien Kita einzuschlagen, bleibt die Sozialministerin bei ihrer wirkungslosen Politiksimulation. Die Landesregierung dürfte es freuen, denn die Finanzministerin muss dafür kaum Geld ausgeben. Wir erinnern gerne nochmal an den Koalitionsvertrag von Schwarz-Grün, in dem es heißt, dass man die Elternbeiträge weiter reduzieren wolle. Die Zeit der schönen Worte ist vorbei, es müssen endlich Taten folgen."

    Weiterlesen
  • 24.02.2017

    Christopher Vogt: Die Landesregierung muss sich für die Interessen unseres Bundeslandes einsetzen

    „Die FDP-Fraktion möchte mit dem vorliegenden Antrag die Landesregierung auffordern, im Bundesrat gemeinsam mit anderen Bundesländern, die die PKW-Maut der Bundesregierung ebenfalls kritisch sehen – wie z.B. Rheinland-Pfalz oder das Saarland – ein möglichst breites Anti-Maut-Bündnis zu schmieden.

     

    Bundesverkehrsminister Dobrindt hat das Gesetz nach Drohungen der EU-Kommission überarbeitet. Er will nun nach der Umweltverträglichkeit der Fahrzeuge differenzieren und mehr Optionen bei der Laufzeit der Vignetten schaffen. Es handelt sich erneut um ein Einspruchsgesetz, das dem Bundesrat jetzt zugeleitet wurde.

     

    Bei der ersten Version des PKW-Maut-Gesetzes hatte sich der Widerstand der Landesregierung im Bundesrat in sehr engen Grenzen gehalten. Beim letzten Mal hat Ministerpräsident Albig das Gesetz einfach passieren lassen und den Vermittlungsausschuss nicht angerufen. Das darf nicht nochmal passieren. Denn so dokumentiert man keinen Widerstand.

     

    Die PKW-Maut würde nämlich Schleswig-Holstein schaden – vor allem dem Grenzhandel und dem Tourismus. Wo die Schlagbäume an der Grenze vor Jahren abgebaut wurden, sollen jetzt Maut-Kontrollen stattfinden. Das ist nicht unsere Vorstellung von Europa.

     

    Die PKW-Maut ist europapolitischer Wahnsinn, macht weder finanziell noch umweltpolitisch Sinn und sie schadet unserer Wirtschaft. Die unter anderem von Minister Meyer geforderten Ausnahmen in Grenzregionen würden leider auch nicht wirklich weiterhelfen, sondern würden das Problem nur ins Landesinnere verlagern. Zudem wären sind immer willkürlich.

     

    Wo soll diese Ausnahmengrenze innerhalb unseres Bundeslandes denn verlaufen? An der Eider oder wo? Auf der A7 vor oder hinter Schleswig oder Rendsburg? Auf der A1 vor oder hinter Lübeck? Das macht doch alles keinen Sinn. Nicht die fehlenden Ausnahmen in den Grenzregionen sind das Problem, sondern die Maut selbst.

     

    Im Koalitionsvertrag auf Bundesebene sind drei Bedingungen zur PKW-Maut genannt:

     

    Erstens: Deutsche Autofahrer sollen nicht mehr als bisher bezahlen. Diese Bedingung wird wohl zunächst eingehalten – durch die Entlastungen bei Fahrzeugen mit EURO 6-Norm wird es aber schwierig, die zweite Bedingung zu erfüllen: Die Maut soll Mehreinnahmen bringen. Am interessantesten ist drittens: Die Maut soll EU-rechtskonform sein, was trotz der Zustimmung der EU-Kommission sehr umstritten ist. Ein Gutachten der Europa-Abteilung des Bundestages im Auftrag der Grünen sieht nach wie vor eine ‚mittelbare Diskriminierung‘ von EU-Ausländern.

     

    Das ist ja auch nachvollziehbar. Wenn die erste Version der Maut eine mittelbare Diskriminierung war, muss die neue es auch sein.

     

    Die FDP-Fraktion will mehr Austausch mit Skandinavien und nicht weniger und ich will jetzt gar nicht groß darüber sinnieren, was wohl der große Europäer Helmut Kohl über ein solch anti-europäisches Vorhaben denkt. Die Tatsache, dass jetzt auch die Landes-CDU Ausnahmen für die Grenzregionen fordert, zeigt mir aber, dass man da kurz vor der Landtagswahl langsam kalte Füße bekommt. Das ist heute aber nicht entscheidend.

     

    Ich bin vielmehr der Meinung, dass es Zeit wird, dass sich die Sozialdemokratie in dieser Frage jetzt einmal auf die Hinterbeine stellt. Das neue Selbstbewusstsein muss doch ausreichen, um auf die Einhaltung des Koalitionsvertrages zu pochen.

     

    Ich bin ganz ehrlich, ich setze da vor allem auf Herrn Dr. Stegner, damit dieses Trauerspiel beendet wird und die PKW-Maut doch noch im Papierkorb landet. Gerade mit einem so profilierten Europapolitiker wie Martin Schulz an der Spitze sollte die SPD der CSU diese Nummer nicht durchgehen lassen. Gerade in diesen Zeiten sollten wir alle doch daran mitwirken, dass Europa wieder stärker wird und nicht durch einen solchen Unfug weiter auseinandergetrieben und geschwächt wird.

     

    Wir fordern die Landesregierung auf, sich für die Interessen unseres Bundeslandes und seiner Grenzregionen einzusetzen. Das ist ihre Aufgabe und nicht die Gesichtswahrung der Großen Koalition in Berlin!“

    Weiterlesen
  • 10.05.2023

    Christopher Vogt zu TOP 1 Aktuelle Stunde "Der A23-Ausbau muss als ‘überragendes öffentliches Interesse‘ eingestuft werden"

    In seiner Rede zu TOP 1 (Aktuelle Stunde zu "Der A23-Ausbau muss als ‘überragendes  öffentliches Interesse‘ eingestuft werden") erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    "Wir haben diese Aktuelle Stunde angemeldet, weil es ein wohl einmaliger Vorgang ist, dass ein Vizekanzler und Bundeswirtschaftsminister in dieser Form gegen den erklärten Willen seines eigenen Bundeslandes handelt. Man könnte ja denken, dass Robert Habeck momentan ganz andere Sorgen hätte. Aber seine Blockade des beschleunigten Ausbaus der A23 sollte der Landtag nicht einfach hinnehmen. Das deutsche Planungsrecht – vor allem im Bereich der Verkehrsinfrastruktur – ist über die Jahre leider zu einem Verhinderungsinstrument geworden. Es ist viel zu kompliziert, so dass alles ewig lange dauert und unnötig viel Steuergeld kostet. Das sorgt immer wieder für jede Menge Frust und untergräbt das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in demokratische Prozesse und auch in die Handlungsfähigkeit unseres Staates. Für einen wirksamen Umwelt- und Tierschutz wäre diese Komplexität des Planungsrechts übrigens gar nicht notwendig. Unsere Nachbarn in Dänemark machen vor, wie man europäisches Recht auch pragmatisch und besser anwenden kann.

    Der Landtag diskutiert deshalb – aus gutem Grund – schon seit vielen Jahren immer wieder über die Notwendigkeit schnellerer Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich. Leider ist da auf Bundesebene in den letzten Jahren wenig passiert. Aufbauend auf den Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP hatte Bundesverkehrsminister Wissing dann im vergangenen November einen Gesetzentwurf in die Ressortabstimmung gegeben, der die Vorhaben des ‚Vordringlichen Bedarfs‘ – darunter der Weiterbau der A20 – als Projekte des ‚überragenden öffentlichen Interesses‘ erheblich beschleunigen sollte. Dies stieß und stößt jedoch weiterhin auf den Widerstand der Grünen, die zwischenzeitlich sogar erklärt hatten, sie wollten keinen einzigen Meter Autobahn mehr bauen. Und auch die Beschleunigung von Maßnahmen an den Bundeswasserstraßen lehnen die Grünen zu unserem völligen Unverständnis leider vehement ab. Dabei wäre es ökologisch sinnvoll, Verkehre auf die Wasserstraßen zu verlagern. Nach monatelangen Diskussionen konnte man sich dann aber Ende März in der Koalition – als ersten wichtigen Schritt – darauf verständigen, dass die sogenannten Engpassbeseitigungen an Autobahnen – das sind die beiden Kategorien VB-E und FD-E – als Projekte von ‚überragenden öffentlichen Interesse‘ eingestuft und zukünftig erheblich beschleunigt geplant werden sollen. Zudem sollen zukünftig viele Schienen- und Radwege deutlich schneller geplant werden können.

    Viele der stark belasteten Autobahnstrecken befinden sich im Westen und Süden der Republik. In Schleswig-Holstein fällt im Bereich der Autobahnen lediglich der dringend notwendige Ausbau der A23 zwischen Hamburg-Eidelstedt und Tornesch in diese Kategorie. In der vergangenen Woche mussten wir dann erfahren, dass ausgerechnet Robert Habeck – kurz vor der Verabschiedung des Gesetzentwurfes im Bundeskabinett – darauf bestanden hat, dass dieses Projekt nicht beschleunigt geplant werden soll. Der Bundeswirtschaftsminister handelt damit in skandalöser Weise gegen schleswig-holsteinische Interessen. Und das darf der Landtag Schleswig-Holstein nicht einfach hinnehmen! Er hatte mit seiner grünen Kabinettskollegin Lemke ja bereits die weitere Beschleunigung der A20 und des Nord-Ostsee-Kanals ausgebremst. Das halten wir schon für höchstproblematisch. Jetzt will er nicht einmal mehr dieses Projekt beschleunigt geplant sehen. Warum eigentlich nicht? Was spricht eigentlich aus grüner Perspektive dagegen, die ständigen Staus zu vermeiden und viel Zeit und Geld zu sparen? Von diesem Ausbauprojekt würden nicht nur viele Pendlerinnen und Pendler, sondern natürlich auch die Wirtschaft in der Region Unterelbe und an der Westküste profitieren. Und es ist auch notwendig, wenn wir an das geplante Großklinikum oder an die mögliche Ansiedlung von Northvolt denken.

    Von den Grünen heißt es jetzt, dass dieses Projekt in der Koalition ja nie geeint gewesen sei, da es gar nicht auf einer Liste gestanden hätte, die das Kanzleramt bei der Beratung im Koalitionsausschusses verteilt habe. Das ist aber nicht richtig! Der Koalitionsausschuss hatte sich ausdrücklich auf die Beschleunigung der beiden bereits genannten Kategorien der Engpassbeseitigung bei Autobahnen geeinigt! Und im entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung werden ja auch keine einzelnen Projekte aufgezählt, sondern lediglich die beiden genannten Autobahnkategorien, die zu beschleunigen sind. Wobei es nach der Kabinettsbefassung mittlerweile ein einziges Projekt gibt, das tatsächlich namentlich genannt wird: Es ist der Ausbau der A23, weil Robert Habeck eben darauf bestanden hat, dieses als einziges Projekt bundesweit auszuschließen.

    Diese ‚Lex Habeck‘, diese bizarre Blockade des Bundeswirtschaftsministers, muss dringend korrigiert werden. Die betroffenen Bundesländer haben ja schließlich auch zugestimmt. Hamburg hat einen grünen Verkehrssenator! Und auch Schleswig-Holstein, wo sich Schwarz-Grün nach zähem Ringen am Ende auf ein ‚Mobilitätspaket‘ geeinigt hatte, hat dem beschleunigten Ausbau zugestimmt. Wenn die Behauptung der Grünen stimmen würde, dass man sich im Koalitionsausschuss auf Bundesebene auf den Ausbau der A23 ausdrücklich nicht geeinigt hätte, hätten die Grünen dazu ja wohl kaum eine Verhandlung mit der CDU geführt. Das wäre ja geradezu absurd. Die grüne Landesvorsitzende erklärte nach der schwarz-grünen Einigung, die Grünen hätten an dieser Stelle ‚in den sauren Apfel‘ beißen müssen. Nachdem Habeck den beschleunigten Ausbau der A23 dann nur wenige Tage später aus dem Gesetzentwurf hat streichen lassen, erklärte Anke Erdmann, dass man damit ‚natürlich gut leben‘ könne. Das glaube ich gern! Ich glaube aber nicht, dass sich die Grünen in Schleswig-Holstein mit Robert Habeck nicht abgestimmt haben und – wie wir alle – dann ebenfalls von seinem Veto überrascht wurden. Und ich merke an den Reaktionen der Kollegen der CDU, dass die das auch nicht glauben. Dieser Vorgang ist deshalb auch eine Bloßstellung des Ministerpräsidenten, der bei der A20 ja noch allen Ernstes versucht hatte, für Habecks Blockade Bundesverkehrsminister Wissing verantwortlich zu machen. Den Vorwurf, die FDP würde sich zu wenig für die beschleunigte Planung von Autobahnen einsetzen, erhebt die Nord-CDU übrigens sehr exklusiv! Es fehlt auch nicht an einer Lobby Schleswig-Holsteins innerhalb der Koalition auf Bundesebene. Das Problem ist hier der einflussreichste Vertreter der schleswig-holsteinischen Grünen, Robert Habeck, der mit seiner Blockade in Berlin Günthers Entscheidung für ein schwarz-grünes Bündnis zunehmend absurd erscheinen lässt. Daniel Günther sollte deshalb mit Robert Habeck dringend ein sehr ernstes Gespräch führen. Auf meine Kleine Anfrage, ob er dies denn zur A20 getan hätte, hat mir die Landesregierung geantwortet, dass er dem Bundeskanzler und dem Bundesverkehrsminister einen Brief geschrieben hätte. Mit Robert Habeck hat Daniel Günther also offenbar gar nicht gesprochen.

    Beim RND- bzw. KN-Talk hatte sich Minister Habeck in Sachen A20 übrigens halbwegs pragmatisch gezeigt: Es sei ein „‘Schildbürgerstreich‘, dass die A20 immer noch mitten in Bad Segeberg enden würde. Man solle sie doch bis zur A7 oder bis zur A23 weiterbauen. Ja, es ist ein Schildbürgerstreich, der zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger in Bad Segeberg geht und der in unserem Planungsrecht begründet liegt. Und nein, die A20 sollte nicht an der A7 oder an der A23 enden. Die A20 muss über die Elbe nach Niedersachsen führen, damit sie ihre volle Wirkung – vor allem für unsere Westküste, die derzeit große wirtschaftliche Chancen hat – auch erfüllen kann. Und da ist es tragisch, dass ausgerechnet der Bundeswirtschaftsminister dies bisher nicht erkannt hat. Diese schmerzhafte Lücke in unserer Infrastruktur muss endlich geschlossen werden. Man wird nämlich auch in Zukunft noch Straßen brauchen. Ich frage mich, was jetzt eigentlich aus der schwarz-grünen Koalitionseinigung geworden ist? Kommt das Schülerticket, das die Grünen offenbar als Kompensation für ihre Zustimmung zum beschleunigten Ausbau der A23 verhandelt haben, jetzt trotzdem? Minister Madsen sieht ein solches Ticket ja sehr kritisch. Und wenn ja, wie soll es ausgestaltet und wie soll es bezahlt werden?

    Schleswig-Holstein darf nicht weiter darunter leiden, dass der Ministerpräsident wegen seiner taktischen Koalitionsentscheidung in Berlin derart gehemmt auftreten muss. Wie man derzeit hört und liest, verhandelt der grüne Landesverkehrsminister aus NRW, Oliver Krischer, der zunächst auch nicht so begeistert von der Planungsbeschleunigung war, übrigens gerade mit dem Bund darüber, dass erst eins, dann zwei weitere Autobahnprojekte aus NRW in die Kategorien, die beschleunigt geplant werden sollen, neu aufgenommen werden sollen. Das finde ich hochinteressant. Ich bin der Meinung, man sollte den Grünen hier entgegenkommen: Die beiden von NRW gewünschten Projekte sollten zusätzlich aufgenommen und die Streichung der A23 zurückgenommen werden. Das wäre doch ein fairer Kompromiss."

     

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort

    Weiterlesen
  • 10.05.2023

    Bernd Buchholz zu TOP 47A "Normenkontrollklage gegen Änderungen im Kommunalrecht"

    In seiner Rede zu TOP 47A (Stellungnahme im Verfahren vor dem Landesverfassungsgericht betr. Antrag auf einstweilige Anordnung; Az. LVerfG 3/23) erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    "In der Tat, man kann darüber streiten, ob es so richtig sinnvoll ist, dass in Verfahren, in denen Teile des Landtages über die Verfassungsgemäßheit von Mehrheitsbeschlüssen die Judikative anrufen, ob da der Landtag eigentlich eine Stellungnahme abgeben sollte. So richtig Sinn macht das aus meiner Sicht nicht. Aber bitte, das können Sie mit Mehrheit heute entscheiden. Es wäre Ihnen aber natürlich auch möglich gewesen, und das hätte mich dann schon auch bisschen gefreut, wenn Sie als CDU oder Grüne auch ihre Fraktionsmittel in Anspruch genommen hätten. Dann hätten Sie ja als Fraktion in diesem Verfahren eine Stellungnahme abgeben können. Dann hätten die Grünen auch ihre großartige Überzeugung von der Verfassungsgemäßheit dieses ganzen Gesetzespaketes ja durchaus mal unterstreichen können.

    Jetzt haben Sie heute Morgen im Innen- und Rechtsausschuss abgelehnt, keine Stellungnahme abzugeben, das ist Ihr gutes Recht, Sie können das mit Mehrheit so machen. Ich würde trotzdem darum bitten, dass wir in den zukünftigen Sitzungen des Innen- und Rechtsausschusses mal darüber reden, ob bei abstrakten Normenkontrollverfahren und bei Organstreitverfahren eigentlich tatsächlich für den Landtag Stellung genommen wird, oder ob es nicht sinnvoller ist, dass Fraktionen für sich Stellung nehmen sollen.

    In der Sache merkt man dem Kollegen Koch an, dass ihm wenige Tage vor der Kommunalwahl in Schleswig-Holstein ziemlich die Düse geht. Das kann man an dem ganzen Verhalten der letzten Tage ja feststellen. Da wird erst eine Sondersitzung ins Spiel gemacht. Der Landtag müsse ganz unbedingt jetzt noch zusammentreten, um eine Stellungnahme abzugeben, weil da ja irgendwie Ungemach droht. Ja, Ihnen droht in der Tat Ungemach. Denn das, was Sie hier Gesetzespaket im März beschlossen haben, droht im Wege der einstweiligen Anordnung wenige Tage vor der Kommunalwahl außer Kraft gesetzt zu werden. Und das mit gutem Grund. Und ich will an dieser Stelle einmal sagen: Sie selbst, Herr Koch, haben diese wunderbare Begründung ja in der ersten Lesung des Gesetzentwurfes hier schon zu Protokoll gegeben. Und sie ist Teil unseres Antragsschriftsatzes geworden und man kann Sie nur wirklich genüsslich zitieren: ‚ Das Verfassungsgericht in Brandenburg hat gesagt: Das könnt ihr nicht ins Gesetz reinschreiben, das ist Teil der kommunalen Selbstorganisation. Das muss vor Ort entschieden werden. Daran haben wir uns zuletzt orientiert und gesagt: So setzen wir es um, das kann vor Ort selber entschieden werden. Das ist Demokratie, die organisieren das für sich selbst. Daran haben wir uns orientiert.' (Quelle: Plenarprotokoll 20/12). Das Gegenteil haben Sie dann anschließend in der zweiten Lesung beschlossen und damit Ihre eigenen verfassungsrechtlichen Bedenken zum Gegenstand des Gesetzgebungsverfahrens gemacht. Was soll ein Landesverfassungsgericht vor diesem Hintergrund eigentlich anders entscheiden als zu sagen, das werden wir kurzfristig außer Kraft setzen.

    Nun dürfen wir also gespannt sein, was in den nächsten Tagen tatsächlich entschieden wird. Denn Sie sind ja auf einzelne Argumente in der Sache eingegangen, die zur Begründung der Verfassungswidrigkeit dieser Fraktionsstärkeregelung dienen und auf die kommt es aber im Verfahren der einstweiligen Anordnung überhaupt gar nicht an. Die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Gesetzes vorgetragen werden, können nämlich und müssen bei einem Verfahren der einstweiligen Anordnung grundsätzlich außer Betracht gelassen werden, es sei denn, dass der in der Hauptsache gestellte Antrag insgesamt unzulässig oder offensichtlich unbegründet ist. Wer mir erklärt, dass der Antrag, den wir gestellt haben, offensichtlich unbegründet oder unzulässig ist, der geht einen weiten Weg. Insoweit erwarte ich, lieber Herr Koch, dass wenige Tage vor der Kommunalwahl in Schleswig-Holstein, möglicherweise noch heute Morgen oder übermorgen ein Landesverfassungsgericht zunächst mal für Rechtssicherheit in diesem Land sorgen wird. Damit nämlich die Menschen wissen, unter welchen Bedingungen tatsächlich hinterher auch die Parlamente, die Kommunalvertretungen zusammengesetzt werden, die jetzt gewählt werden sollen. Und dafür wird es in der Abwägung gar nicht anders gehen können, als dass man sagt, wir behalten den gegenwärtigen Zustand zunächst mal bei, bis über die Hauptsachefrage entschieden worden ist. Und das ist auch gut so, denn Ihr Gesetz erzeugt in der Sache Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter erster und zweiter Klasse. Das wird in der Antragsschrift noch mal ganz deutlich gemacht. Gemeindevertreter, die in Ausschüssen mitarbeiten dürfen, die mit abstimmen dürfen und Gemeindevertreter, die das nicht dürfen. Dieses Zweiklassensystem in Gemeindevertretungen ist undemokratisch, wird von uns angegriffen und ich bin guten Mutes und überzeugt davon, dass dieses System keinen Bestand haben wird.“

     

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort

    Weiterlesen
  • 10.05.2023

    Oliver Kumbartzky zu TOP 38 "Zustand der Ostsee ohne zusätzliche Einschränkungen verbessern, Munitionsbergung voranbringen"

    In seiner Rede zu TOP 38 (Zustand der Ostsee ohne zusätzliche Einschränkungen verbessern, Munitionsbergung voranbringen) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und umweltpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    "Intakte Meere sind für Biodiversität und Klimaschutz unabdingbar. Und selbstverständlich muss der Zustand der Ostsee weiter und in Zusammenarbeit mit den Anrainerstaaten verbessert werden. Es gibt bestehende Schutzgebiete in der Ostsee. Diese sind mit sinnvollen Maßnahmen und Projekten zu verbessern. Und auch das Thema Nährstoffeinträge muss ganzheitlich betrachtet und wissenschaftlich basiert angegangen werden.

    Und dann ist da das große Thema Munitionsaltlasten. Ich begrüße sehr, dass die Bundesregierung die Bergung von Munitionsaltlasten endlich entschieden voranbringen will. Um den Prozess zu beschleunigen, muss die Landesregierung sich noch intensiver dafür beim Bund einzubringen und einen Schwerpunkt auf das Thema Munitionsbergung zu legen.

    Was meiner Meinung nach nicht geht: pauschale Einschränkungen und Verbote. Und das führt mich zur Debatte um die Errichtung eines Nationalparks Ostsee – das grüne Lieblingsprojekt powered by CDU. 
    Gestern habe ich in den Kieler Nachrichten ein Interview dazu von der Kollegin Silke Backsen von den Grünen gelesen. Ich bin ihr sehr dankbar dafür, dass sie zumindest an einigen Stellen den Geist aus der Flasche lässt, von dem insbesondere die CDU-Kollegen immer wieder behaupten, es gäbe ihn gar nicht. Segeln, Surfen und Kiten stehen unter Generalverdacht, Fischerei und Angeln sei ‚ein großes Problem‘, Strände müssten in einem Nationalpark zeitweise geschlossen werden. Viel gravierender noch ist aber die Haltung der Grünen gegenüber den berechtigten Sorgen der Menschen vor Ort, die hier einmal mehr deutlich wird: Die Ausweisung eines Nationalparks sei mit ‚Befindlichkeitsstörungen‘ verbunden. Liebe Fraktion der Grünen, das, was Sie ‚Befindlichkeitsstörungen‘ nennen, sind für die Menschen Existenzängste! Nehmen Sie doch wenigstens bei diesem Thema einmal die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger ernst!

    Schon Start des so genannten Konsultationsprozesses ist total missglückt und ging für Minister Goldschmidt komplett nach hinten los. So beklagte sich beispielsweise der Unternehmensverband Ostholstein, gar nicht eingeladen worden zu sein. Wirtschaftsminister Madsen sagte dazu laut Lübecker Nachrichten vom 28.04.2023: ‚Ich war auch überrascht. Das ist völlig unabgesprochen und sehr ärgerlich.‘ Zur ausgewiesenen Fläche für den Nationalpark sagte er: ‚Das findet so selbstverständlich nicht statt.‘

    Es ist dasselbe Muster, das diese Koalition schon seit Beginn der Wahlperiode auszeichnet: Es ist überhaupt keine gemeinsame Idee, keine Linie erkennbar. So etwas passiert, wenn ein Koalitionsvertrag nur aus Prüfaufträgen besteht. Seit Monaten müssen die Bürgerinnen und Bürger mit ansehen, dass die Grünen ihre Extrempositionen markieren, die CDU anschließend relativiert und ihren Leuten erzählt, das werde alles nicht so weit kommen. Die Bevölkerung ist angesichts des Stimmen-Wirrwarrs hochgradig verunsichert. Normalerweise steht am Ende dieser Bocklos-Politik dann noch ein Hilferuf des Ministerpräsidenten in Richtung Berlin – das ist an dieser Stelle nicht möglich. Zumindest noch nicht. Aber die Grünen haben ja bereits angekündigt, die Ostsee-Fischerei ‚sozialverträglich einschränken‘ zu wollen – spätestens dann dürfen wir die finanziellen Forderungen der Landesregierung Richtung Brüssel und Berlin erwarten.

    Ich gehe davon aus, dass die fertigen Pläne und der Gesetzentwurf für den Nationalpark Ostsee im MEKUN in der Schublade liegen – das ist keine Politik zum Wohle des Landes und seiner Bürgerinnen und Bürger. Legen Sie die Karten auf den Tisch und erzählen Sie den Menschen, was Sie vorhaben und verstecken Sie sich nicht hinter einem so genannten Konsultationsprozess.

    Selbstverständlich – der Zustand der Ostsee muss weiter verbessert werden. Da werden wir uns in diesem Parlament alle einig sein. Aber das muss mit den Menschen und nicht gegen sie erfolgen. Pauschale Einschränkungen mit unkalkulierbaren Auswirkungen, beispielsweise auf den Tourismus, sind hier kontraproduktiv, wenn die Bevölkerung die Schutzmaßnahmen mittragen soll. Für uns ist es keine Option, ganze Küstenabschnitte für den Tourismus zu sperren.

    Ich habe es an anderer Stelle schon einmal gesagt: Die einzigen Profiteure eines Nationalparks wären die Firmen, die die zahlreichen Verbotsschilder produzieren. Und ein Nationalpark ist ein Einfallstor für europäische Überregulierung, wie wir jüngst wieder bei den Krabbenfischern gesehen haben.

    Mit unserem Antrag stellen wir heute klar, wer in diesem Parlament an welcher Seite steht."

     

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort

    Weiterlesen
  • Mehr laden

Social Media Menü

  • Facebook
  • Twitter
  • Youtube
  • Suche

Footer menu

  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutz