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  • 12.10.2023

    Annabell Krämer: Der Minister muss sich zur vorzeitig abgebrochenen Katzenkastrationsaktion erklären

    Zur wiederholt frühzeitig beendeten Katzenkastrationsaktion erklärt die tierschutzpolitische Sprecherin und stellvertretende Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    „Die Landesregierung hat sich nochmal selbst unterboten. Im Frühjahr wurde die Kastration von wildlebenden Katzen bereits nach neun Tagen gestoppt, weil die Mittel nicht ausreichten, dieses Mal war nach nur zwei Tagen Schluss.

    Tierschutz ist weder bei Schwarz noch bei den Grünen in guten Händen. Im Vorfeld wurde die Aktion bereits von vier auf zwei Wochen verkürzt und jetzt bleiben Tierschützer sogar auf den Kosten sitzen, weil die Rechnungen so zeitnah gar nicht eingereicht werden konnten.

    Wir hatten bereits in der letzten Plenartagung gefordert, dass die Aktion nicht wie bereits im Frühjahr frühzeitig beendet werden sollte. 

    Dass hier auch die Grünen, die sich sonst immer als Tierschützer darstellen, nicht eingegriffen haben, zeigt, wie wenig hinter deren plakativen Wahlslogans steckt. Im kommenden Plenum wird sich der Minister erklären müssen. Die FDP wird einen Bericht des Ministers einfordern, warum er die gegebenen Möglichkeiten in seinem Haushalt nicht genutzt hat, um wenigstens die bereits zeitlich verkürzte Aktion ordnungsgemäß durchzuführen."

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  • 12.10.2023

    Bernd Buchholz zu TOP 28 "Irreguläre Migration deutlich reduzieren und Kommunen besser unterstützen"

    In seiner Rede zu TOP 28 (Irreguläre Migration deutlich reduzieren und Kommunen besser unterstützen) erklärt der migrationspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    "Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich eines vorneweg sagen: Bei der Aufnahme und der Versorgung der zu uns kommenden Menschen haben wir alle eine humanitäre Verantwortung, der wir alle nachkommen wollen – hier in diesem Haus, im Land, im Bund und in den Kommunen.

    Wenn es unterschiedliche Vorschläge dazu gibt, wie das gelingen kann, dann sollte niemand deswegen als inhuman hingestellt oder in eine bestimmte Ecke gerückt werden.

    Ich bedanke mich insbesondere bei den Kommunen des Landes Schleswig-Holstein, die in den letzten Monaten Herausragendes geleistet haben bei der Unterbringung und dem Versuch der Integration von vielen Menschen in diesem Land.

    Dafür gebührt ihnen Dank, Respekt und Anerkennung.

    Die Entlastung der Kommunen nach der kollektiven Überlastanzeige, die ja vor einigen Wochen hier im Landtag auch Gegenstand der Debatte war, und dabei insbesondere die Aufstockung der Erstaufnahmekapazitäten, war nicht nur überfällig, sondern bitter nötig. Sie ist mit dem Migrationsgipfel am vergangenen Montag dann auch zumindest in Teilen erfolgt.

    Das begrüßen wir als richtigen Schritt in die richtige Richtung. Er hätte allerdings viel früher erfolgen müssen. Real stocken Sie damit die tatsächlichen Kapazitäten auf etwas mehr als 8.500 Plätze im Lande auf.

    Die 10.000 Plätze sind die theoretische Belegbarkeit. Wir hatten schon bei den 7.200 Plätzen nur 5.600 tatsächlich verfügbare Plätze.

    Wir sind also in einer Situation, in der der richtige Schritt bei den Erstaufnahmeeinrichtungen gemacht wird. Aber wir sind auch in einer Situation, in der wir alle nur hoffen können, dass wir mit dieser Maßnahme über den Winter kommen. Denn wir alle wissen, dass die Migrationsaktivitäten gerade im Mittelmeerbereich über den Winter etwas zurückgehen, aber im nächsten Frühjahr in selber Art und Weise auch wieder nach oben schießen können und werden.

    Deshalb ist es jetzt die Aufgabe der Ministerin, nicht darauf zu verharren, was jetzt gemacht worden ist, sondern Planungen dergestalt aufzunehmen, dass man sich versichert, was im Frühjahr des nächsten Jahres in einer Größenordnung notwendig sein dürfte.

    Ich sage Ihnen: Es geht jetzt darum, die Planungen für Standorte mit Erstaufnahmeeinrichtungen so zu schaffen, dass man mindestens 5.000 weitere Plätze im Lande avisiert. Die müssen nicht heute beschlossen werden, aber die Vorbereitungen dafür müssen Sie in der Schublade haben. Das müssen Sie heute planen und nicht immer der Entwicklung hinterherlaufen.

    Die Forderung nach der Nichtverteilung von Menschen ohne Bleibeperspektive erneuern wir insoweit, als dass diese zwar auch in dem Antrag der Koalitionsfraktionen enthalten ist, allerdings mit einer deutlichen Relativierung. Da stehen immer die Worte ,soweit rückführbar'.

    Im Wesentlichen geht es bei den Menschen ohne Bleibeperspektive um solche, die nach dem Dublin-Verfahren irgendwo anders einen Erstantrag gestellt haben. Und die können dann nicht mehr zurückgeführt werden, wenn sie länger als sechs Monate in diesem Land sind.

    Deshalb geht es um die Frage, wie sich Verfahren beschleunigen lassen, damit es tatsächlich zu Rücküberstellungen nach dem Dublin-Verfahren kommen kann.

    Auf meine Fragen im Innen- und Rechtsausschuss wird dann immer geantwortet: ,Wir separieren das nicht, wir machen da nichts, das ist alles Sache des BAMF'.

    Nein, Frau Ministerin, es ist auch Sache Ihrer Landesbehörden, dafür zu sorgen, dass diese Verfahren schnell passieren und Rücküberstellungen nach Dublin überhaupt möglich sind.

    Ich sage an dieser Stelle ganz deutlich, dass die Maßnahmen langfristig nicht ausreichen werden. Es bedarf einer stärkeren Steuerung der Zuwanderung. Das gilt auf der einen Seite sicherlich auch für Maßnahmen des Bundes, insbesondere was die Außengrenzen angeht, und auch was die Frage der frühzeitigen Aufnahme von Arbeit angeht.

    Aber das hat der Bund gestern geliefert. Das haben vor Robert Habeck schon viele andere, unter anderem ich vor vier Wochen hier im Landtag, gesagt.

    Es ist richtig, dass sich der Bund in diese Richtung bewegt hat. Aber, meine Damen und Herren, die Steuerung der Zuwanderung ist nicht nur Sache des Bundes, sondern es gibt auch Dinge, die im Lande passieren können und passieren müssen, um Zuwanderung zu begrenzen.

    Ich sage das hier, weil es in diesem Land nach wie vor kein funktionierendes Rückführungsmanagement gibt.

    Frau Ministerin, in Wahrheit setzen Sie allein und ausschließlich auf die freiwillige Ausreise von Menschen, was in einer Größenordnung von 400 bis 500 Leuten im Jahr tatsächlich gelingt. Es ist auch gut, dass man in diese Richtung geht.

    Aber wenn jedes Jahr 14.000 bis 15.000 kommen und 500 gehen, dann werden wir die Überlastung auf diese Art und Weise nicht in den Griff bekommen. Deshalb sage ich: Wir brauchen ein vernünftiges und neu strukturiertes Rückführungsmanagement. Dafür hat der Bund Ihnen gestern in einem Kabinettsbeschluss eine Latte von Möglichkeiten aufgezeigt.

    Ihre Kommentierung war, dass Sie das prüfen werden. Nein, Frau Ministerin! Sie werden es anwenden müssen. Sie werden es umsetzen müssen!

    Schleswig-Holstein muss aus meiner Sicht auch seinen Anteil dazu leisten, dass Deutschland nicht Anreize zur Einreise gerade in unser Land setzt oder mitgibt. Diese sogenannten Pull-Faktoren können wir schlicht und ergreifend nicht negieren. Es gibt sie ja. In diesem ersten Halbjahr des Jahres 2023 haben in Europa 30 Prozent aller Asylbewerber ihren Erstantrag in Deutschland gestellt.

    Das zweite Land mit der zweithöchsten Aufnahme ist Spanien mit 17 Prozent und in Frankreich waren es 16 Prozent.

    Warum wohl haben so viele ihren Antrag bei uns gestellt? Da muss man sich doch wenigstens einmal die Frage stellen, warum alle die Bundesrepublik Deutschland so anziehend finden wie einen Magnet. Und die Antwort ist relativ einfach: Weil bei uns die Höhe der Leistungen, die man bekommt, in einem anderen Maße existieren, als das in anderen Ländern der Fall ist.

    Das ist kein Vorwurf. Ich will auch überhaupt nicht negieren, dass das Bundesverfassungsgericht Grundlagen für das Existenzminimum setzt. Aber wir müssen doch wenigstens zur Kenntnis nehmen, dass dies einen Anreizfaktor schafft.

    410 Euro bekommt man in Deutschland, während man in anderen Ländern, ich sage mal in Schweden etwa, 180 Euro bekommt. In Großbritannien sind es 210 Euro, in Griechenland 150 Euro und in Ungarn nur 60 Euro im Monat.

    Das ist die europäische Realität. Wer die so belässt, der wird damit leben müssen, dass die Menschen alle in die Bundesrepublik Deutschland wollen.

    Wir sollten uns da auch nichts vormachen und auch das Auszahlen eines Teils dieser Leistungen in Bargeld als einen Faktor für Menschen identifizieren, dass sie hierher kommen. Und auch wenn es von den 410 Euro nur die berühmten 182 Euro sind, die der persönlich notwendige Bedarf sind, die man in Geld ausgezahlt bekommt, dann muss man doch einfach zur Kenntnis nehmen, dass dies für einen Syrer ungefähr viereinhalb Monatsgehälter sind und für jemanden aus Afghanistan ein halbes Jahresgehalt.

    Lassen sich davon 50 Euro an Schlepper oder nach Hause überweisen, dann setzen wir damit einen Punkt, der die Bundesrepublik Deutschland anziehend macht. Ich bin dankbar, dass die CDU-Ministerpräsidenten in ihrer Vorlage für die heutige Ministerpräsidenten-Konferenz genau diesen Punkt adressieren und sagen: Da müssen wir ran.

    Die Ausländerbehörden in diesem Land sind unterbesetzt und in Wahrheit – das wissen wir alle – völlig überfordert. Das kann man jetzt den Kommunen überlassen.

    Man kann auch die Frage stellen, ob das Land nicht etwas daran tun kann, damit diese Überforderung der Ausländerbehörden ein Stückchen zurückgeht. Jeder, der einmal in irgendeinem Kreis oder hier bei der Stadt gearbeitet hat, weiß, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in alle Abteilungen wollen – nur nicht in die Ausländerbehörde. Deshalb haben wir derzeit diesen Missstand. Deshalb dauern aber auch die Erteilung von Erlaubnissen und die Verfahren so lange. Es gibt keine Digitalisierung in diesem Bereich und nicht einmal Standardformulare.

    Sie hätten allerdings die Möglichkeit auch etwas zu tun, indem Sie einmal schauen, ob es nicht bei den Ausländerbehörden gemeinsame Dinge gibt, die man zentral bearbeiten kann. Warum bündeln Sie nicht Kompetenzen dafür, um in bestimmten Bereichen dafür zu sorgen, dass Verfahren schneller ablaufen?

    Bei den straffällig gewordenen Ausländerinnen und Ausländern macht es uns Hamburg vor, indem man Kompetenzen bündelt und gemeinsame Einrichtungen schafft. Das geht noch in vielen weiteren Bereichen. Ich sehe von Ihnen dazu keinerlei Aktivitäten und das ist schade. Es wird den Themen auch nicht gerecht. Meine sehr verehrten Damen und Herren, es gibt viele Möglichkeiten, auch im Land dafür zu sorgen, dass eine Begrenzung stattfindet oder jedenfalls keine Pult-Faktoren aufgebaut werden.

    Sie werden in den nächsten Wochen und Monaten erleben, dass die aktuelle Situation von uns allen erfordert, noch ganz andere Entscheidungen zu treffen. Natürlich wollen wir das auf europäischer Ebene einheitlich machen.

    Aber ich sage auch, wenn Sie über Ihren Antrag so groß rüberschreiben müssen, dass Sie mit den bisherigen Ergebnissen Handlungsfähigkeit ausdrücken, dann zeigen Sie auch Handlungsfähigkeit, indem Sie als Landesregierung wenigstens zu bestimmten Fragen eine gemeinsame Haltung und einen gemeinsamen Weg haben. Den erkennen wir hier nicht! Den sehen wir nicht!

    Deshalb sind Sie nicht diejenigen in dieser Landesregierung, die in der Bundesrepublik Deutschland dafür sorgen, dass etwas vorangetrieben wird. Sie sind vielmehr Getriebene dieses Prozesses.“

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

     

     

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  • 12.10.2023

    Annabell Krämer zu TOP 23 "Taschengeldkonten auch bei gemeinsamem Sorgerecht alleinig eröffnen können"

    In ihrer Rede zu TOP 23 (Taschengeldkonten auch bei gemeinsamem Sorgerecht alleinig eröffnen können) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und gleichstellungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    „Wir wenden uns jetzt einer Frage zu, die besonders unsere jüngere Generation betrifft: Wie können wir sicherstellen, dass alle Kinder, unabhängig von ihren Familienverhältnissen, Zugang zu einem Bankkonto haben?

    Kinder aus getrennten Familien, bei denen beide Eltern das Sorgerecht teilen, sind hier oft darauf angewiesen, dass beide Elternteile ein gutes Verhältnis zueinander pflegen. Das Elternteil, bei dem das Kind lebt, kann selbstverständlich bestimmen, wie viel Taschengeld es seinem Kind gibt und kann dies auch bar aushändigen.

    Allerdings kann es in der Regel ohne Zutun des anderen Elternteils kein Taschengeldkonto für sein Kind eröffnen. ,Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.'

    Dieser etwas sperrige Paragraph 110 des Bürgerlichen Gesetzbuches wird umgangssprachlich gerne ,Taschengeldparagraph' genannt.

    Kinder sollen somit ohne Zustimmung der Eltern im gewissen Umfang über kleine finanzielle Mittel bestimmen können.

    Wie widersprüchlich ist es in diesem Kontext, dass andererseits kein Elternteil allein ein Konto für sein Kind eröffnen darf, auf dem die von ihm übertragenen Gelder verwaltet werden. Was ist die Konsequenz?

    Beispiele aus der Praxis zeigen uns, dass Kinder von getrennten Eltern oft kein Taschengeldkonto erhalten oder die Eröffnung sehr langwierig und mit bürokratischen Hürden für die Eltern bzw. das Elternteil und die Kreditinstitute verbunden ist.

    In diesen Fällen werden Trennungskinder in ihrer finanziellen Bildung benachteiligt. Dabei ist es doch gerade unser gemeinsames gesellschaftliches Ziel, dass der eigenverantwortliche Umgang mit Geld frühzeitig von allen erlernt wird.

    Kinder lernen durch den Umgang mit einem eigenen Konto, ihren Kontostand im Blick zu behalten. Sie erlernen den Umgang mit EC-Karten, das kontaktlose Bezahlen oder den Umgang mit der Bank App. Diesen Zugang wollen wir erleichtern.

    Zweitens zielt unser Antrag darauf ab, das täglich Leben der Alleinerziehenden etwas zu entlasten. Denn manchmal ist das Verhältnis zum Ex-Partner oder zur Ex-Partnerin mehr als angespannt, und man möchte nicht in die Position geraten, um Unterstützung bitten zu müssen, die gegebenenfalls nicht – oder nur mit erheblichem Aufwand gewährt wird.

    Und drittens: Ist es eigentlich begründbar, dass der Expartner oder die Expartnerin Zugriff auf ein Konto hat, das Geldbeträge verwaltet, die das andere Elternteil dort für sein Kind verwalten lässt?

    Gerne wird auf Paragraph 107 BGB verwiesen, der die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters – und somit in der Regel der gesetzlichen Vertreter – bei Geschäftsvorgängen verlangt, in der der Minderjährige nicht lediglich einen rechtlichen Vorteil erlangt.

    Aber besteht wirklich das Risiko rechtlicher Nachteile bei einem kostenlosen Taschengeldkonto ohne Kreditmöglichkeit?

    Die Verfügungsmöglichkeiten der Einzeltransaktionen werden unter Beachtung des ,Taschengeldparagraphen' seitens der Banken begrenzt. Bei Erreichen der Volljährigkeit endet die Kontobeziehung übrigens automatisch, sofern sich der junge Erwachsene nicht erneut legitimiert und seine Willenserklärung zur Geschäftsverbindung abgibt.

    Sehr geehrte Damen und Herren, uns als FDP-Fraktion ist bewusst, dass es zur Umsetzung der Forderung dieses Antrages einige rechtliche Hürden zu nehmen gibt und dass dies nur eine von vielen Möglichkeiten ist, die Situation für Alleinerziehende im Land zu verbessern.

    Wir würden daher vorschlagen, diesen Antrag in den Finanz- und Sozialausschuss zu überweisen um dort gemeinsam sowohl die rechtlichen Hürden zu definieren als auch allgemein darüber zu sprechen, wie wir Alleinerziehende, Väter wie Mütter, noch besser unterstützen und von überbordender Bürokratie entlasten können. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit."

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 09.02.2017

    Wolfgang Kubicki: Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes gibt Anlass zur Hoffnung

    „Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig gibt Anlass zur Hoffnung, dass diese für die Überlebensfähigkeit des Hamburger Hafens wichtige wasserbauliche Maßnahme der Elbvertiefung letztlich durchgeführt werden kann.

     

    Das Gericht hat den entsprechenden Planfeststellungsbeschluss nicht aufgehoben, sondern lediglich eine Nachbesserung verlangt im Hinblick auf eine geschützte Pflanzenart. Wird diese Nachbesserung geleistet, wovon wir aus schleswig-holsteinischer Sicht ausgehen, kann der Planfeststellungsbeschluss umgesetzt und vollzogen werden. Dies ist eine erfreuliche Nachricht, nicht nur für die Metropolregion Hamburg, sondern auch für das Land Schleswig-Holstein insgesamt, da Zehntausende von Schleswig-Holsteinern im Hamburger Hafen Arbeit und damit berufliche Perspektiven haben.“

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  • 12.10.2023

    Annabell Krämer zu TOP 27 "Sachstand zur von der Landesregierung angekündigten Einrichtung eines Hochrisikomanagements"

    In ihrer Rede zu TOP 27 (Sachstand zur von der Landesregierung angekündigten Einrichtung eines Hochrisikomanagements) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und frauenpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    „In den Jahren 2020 bis 2023 wurden in Schleswig-Holstein 32 Frauen von ihren Partnern oder Ex-Partnern getötet. Bundesweit gibt es jeden dritten Tag ein Tötungsdelikt. Jeder Fall ist einer zu viel. Auch, wenn diese Bezeichnung in der Polizeistatistik so nicht verwendet wird – es handelt sich um Femizide – Tötungen von Frauen oder Mädchen aufgrund ihres Geschlechts.

    In vielen Fällen hat der Schutzauftrag des Staates versagt. Denn in der Mehrzahl der Fälle war der Täter bereits aktenkundig wegen begangener häuslicher Gewalt.

    2021 wurden fast 4000 Frauen in Schleswig-Holstein Opfer von Gewalt in der Partnerschaft. Das sollte uns wirklich beschämen. Frauenfacheinrichtungen weisen immer wieder darauf hin, dass der Zeitraum nach der Trennung für die Frauen der gefährlichste sei und fordern eine intensivere Zusammenarbeit der Behörden und Facheinrichtungen.

    Dieses soll ein Hochrisikomanagement sicherstellen. Paragraph 201a Absatz 3 Landesverwaltungsgesetz (LVwG) sieht vor, dass die Kontaktdaten gefährdeter Personen an eine geeignete Beratungsstelle zu übermitteln sind. Paragraph 201a Absatz 3 LVwG hat jedoch ursprünglich einen eng umgrenzten Anwendungsbereich. Bisher konnten personenbezogene Daten nur übermittelt werden, wenn folgende drei Tatbestände erfüllt wurden:

    Eine Datenübermittlung wurde als Maßnahme zur Abwehr einer bevorstehenden konkreten Gefahr erachtet, es bestand zur Tatzeit ein gemeinsamer Hausstand und es wurde eine Wegweisung ausgesprochen.

    Es besteht dringender Handlungsbedarf, denn eine kleine Anfrage der Kollegin Raudies hat ergeben, dass in 70 Prozent der Fälle erfolgter Wegweisung gemäß Paragraph 201a des ursprünglichen Landesverwaltungsgesetzes Schleswig-Holstein, eine Beratung seitens der Betroffenen in Anspruch genommen wurde. In 2021 erfolgte jedoch nur in 23 Prozent der Fälle, konkret in 850 von 3674 Fällen häuslicher Gewalt, eine Wegweisung, also eine Wohnungsverweisung. Für 2022 sehen die Anteile ähnlich aus.

    Das bedeutet, dass in drei Viertel der Fälle kein Datenaustausch und somit kein niedrigschwelliger Zugang zu einer Beratungsstelle bestand. Die Änderung des Paragraphen 201a des LVwG – konkret die Weiterentwicklung der Datenübermittlungsbefugnisse – war somit richtig und wichtig.

    Ein gemeinsamer Hausstand oder eine enge soziale Bindung sind somit nicht mehr zur Datenübermittlung erforderlich, so dass nun auch in Fällen wie Stalking ein niedrigschwelliger Beratungszugang möglich ist. Die Kooperation zwischen Polizei, sonstigen Behörden und Facheinrichtungen wird gestärkt. Sämtliche personenbezogenen Daten werden weiterhin gelöscht, sofern ein Beratungsangebot abgelehnt wird.

    Es ist wichtig, dass wir die Gesetzesänderung evaluieren. Die Gesetzänderung ist über ein Jahr alt. Wie hat sich die Zusammenarbeit zwischen Polizei und den Beratungsstellen entwickelt? Brauchen wir zusätzliche Schulungen für die Polizisten zur Sensibilisierung der Identifikation von häuslicher Gewalt? Wie beurteilen die Beratungsstellen die Auswirkungen Wie viele zusätzliche Datenübermittlungen, die nun unter Paragraph 201a des LVwG möglich sind, haben bereits stattgefunden? Wie hoch ist die Quote der Inanspruchnahme von Beratungsangeboten? Welche Konsequenzen ergeben sich aus der Feststellung der 15 Hochrisikofälle, die im Pilotprojekt für ein verbessertes Hochrisikomanagement festgestellt wurden?

    Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Gewaltschutz in unserem Land muss stetig verbessert werden. Wir müssen unsere bestehenden Gesetze evaluieren, Prozesse optimieren und unsere Facheinrichtungen mit hinreichend Mitteln ausstatten. Überfüllte Frauenhäuser in Schleswig-Holstein sind ein Beleg dafür, dass wir noch Aufgaben vor uns haben.

    Frauen, die Hilfe suchen, müssen diese auch bekommen und dürfen nicht abgewiesen werden. Wenn wir den Zugang hierzu niedrigschwelliger gestalten wollen, müssen wir auch genügend Kapazitäten zur Verfügung stellen.

    Werte Kollegen und Kolleginnen von Schwarz-Grün. Ich wiederhole erneut meine Forderung nach signifikanter Mittelaufstockung für die Frauenhäuser im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs. Für die Büchereien, Orchester und Theater haben Sie dieses bereits verkündet. Für die Frauenhäuser gab es bisher nur warme Worte. Seien Sie sich Ihrer Verantwortung bewusst und erhöhen Sie auch dort die finanziellen Mittel!"

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 12.10.2023

    Oliver Kumbartzky zu TOP 7 "Der Schweinehaltung in Schleswig-Holstein eine Zukunftsperspektive geben"

    In seiner Rede zu TOP 7 (Der Schweinehaltung in Schleswig-Holstein eine Zukunftsperspektive geben) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und landwirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    „Nachdem sich die vollmundigen Ankündigungen von Landwirtschaftsminister Werner Schwarz kurz nach seinem Amtsantritt über die Einrichtung eines Nothilfefonds für Schweinehalter als komplette Luftnummer erwiesen haben, debattieren wir heute einen Antrag von CDU und Grünen, der sich mittlerweile weitestgehend überholt hat und der eh nur Bundesthemen aufgriff.

    Nichtsdestotrotz ist es gut und wichtig, dass wir heute über das Thema diskutieren und den Antrag können wir auch gerne beschließen – an der FDP-Fraktion wird das nicht scheitern; wir stimmen dem Antrag der Koalition zu.

    Die Anzahl der schweinehaltenden Betriebe in Deutschland und Schleswig-Holstein wird leider immer kleiner. Diese Misere ist nicht zuletzt Ergebnis der Politik der vergangenen Jahre, nationale Standards im Vergleich zum EU-Binnenmarkt immer weiter anzuheben. Deutsche Landwirte können deswegen im Wettbewerb mit Produzenten aus dem Ausland nicht mehr mithalten. Es fehlt mittlerweile an vergleichbaren, fairen Wettbewerbsbedingungen der deutschen Landwirte mit ihren Wettbewerbern im EU-Ausland. Das Thema muss endlich mal angepackt werden!

    Gleichzeitig muss die Wertschätzung der Verbraucherinnen und Verbraucher für die hochwertigen Lebensmittel aus heimischer Produktion gesteigert werden. Hierzu dient unter anderem auch die Bildungsoffensive der Landesregierung, über die wir später noch debattieren werden.

    Für die eben erwähnte Steigerung der Wertschätzung war auch beispielsweise die Einführung der staatlichen Tierhaltungskennzeichnung durch die Ampel-Koalition ein richtiger Schritt, denn es macht die hohe Qualität der Produkte aus landwirtschaftlicher Produktion in Deutschland transparent.

    Natürlich muss dabei das Tierwohl im Blick behalten werden. Aber ich sage es auch ganz deutlich: Ein Plus beim Tierwohl darf nicht dazu führen, dass Landwirte der Reihe nach aufgeben und die Tierhaltung dafür im europäischen Ausland bei weniger Tierwohlstandards aufgestockt wird – und wir dann von dort importieren.

    Wir brauchen verlässliche Rahmenbedingungen für die Nutztierhaltung als Grundvoraussetzung für die zukunftsfähige Umsetzung von mehr Tierwohl.
    Und wir müssen auf allen Ebenen Bürokratie abbauen, statt immer neue Auflagen zu schaffen.

    Deshalb ist es gut, dass das Baurecht angepasst wurde, damit Tierhalter ihren Bestand nicht verringern müssen, wenn sie höhere Tierhaltungsstufen erreichen wollen. Beim Immissionsschutzrecht ist noch viel mehr zu tun und hier sind auch die Länder gefragt. Es bedarf dringend einer Priorisierung des Tierwohls, damit Ställe auch tatsächlich gebaut und umgebaut werden können.

    Wichtig für die Betriebe ist insbesondere, dass sie eine Investition in mehr Tierwohl über die Abschreibungsdauer der Investition kalkulieren können und nicht z.B. aufgrund abermals steigender Anforderungen erneut investieren müssen.

    Zur Finanzierung des Umbaus: Der Bund hat Mittel in Höhe von einer Milliarde Euro für die nächsten vier Jahre bereitgestellt. Das mag auf den ersten Blick vielleicht zu wenig erscheinen. Aber zunächst ist doch mal genau zu beobachten, wie viele der bereitgestellten Mittel für freiwillige Umbaumaßnahmen nach der Verabschiedung des Tierhaltungskennzeichnungs-Gesetzes überhaupt abgerufen werden.

    Wie viel Geld dann zukünftig bereitgestellt wird, hängt maßgeblich vom zugrundeliegenden Finanzierungskonzept ab. Erst wenn vom grün-geführten Bundesagrarministerium ein konkretes Konzept zur dauerhaften Bereitstellung von Finanzmitteln für Umbaumaßnahmen in der Tierhaltung vorliegt, kann darüber im Detail beraten werden. Und erst danach ist es sinnvoll, über weitere Mittelbereitstellungen im Landwirtschaftsetat des Bundes zu sprechen.

    Ein solches Konzept, etwa in Form einer Tierwohlabgabe, muss den Maßgaben der Rechtssicherheit, der Verlässlichkeit gegenüber Landwirten und zu vermeidenden Verbraucherbelastungen Rechnung tragen.

    Zusammengefasst: Eine langfristige wirtschaftliche Perspektive für unsere Schweinehalter kann nur mit marktwirtschaftlichen Lösungen sichergestellt werden. Am Ende muss jede Weiterentwicklung der Tierhaltung in Deutschland auch von den Konsumenten mitgetragen werden.

    Das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz ist auf den Weg gebracht
    . Wir sollten uns nun gemeinsam dafür einsetzen, dass bereits erreichte Erfolge – wie in der ITW – jetzt nicht unter den Tisch fallen. Es wäre in jedem Fall darüber hinaus zu begrüßen, wenn aus nationalen Bemühungen in diesem Bereich europäische Initiativen entstehen und langfristig eine einheitliche Kennzeichnung daraus hervorgeht.

    Statt eines unkoordinierten Versuchs, die Probleme mit Geld zuzuschütten, brauchen wir schleunigst ein solides Finanzierungsmodell zur Förderung von Tierwohlställen und entsprechende Planungssicherheit für zukunftsorientierte Investitionen. Dazu sollten wir auch einen Bestandsschutz für Vorschriften erwägen, die die landwirtschaftliche Umstrukturierung betreffen
    ."

    Sperrfrist Redebeginn!

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  • 12.10.2023

    Bernd Buchholz zu TOP 8 "Wohnungsbau im ländlichen Raum stärken"

    In seiner Rede zu TOP 8 (Wohnungsbau im ländlichen Raum stärken) erklärt der wohnungsbaupolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    "Ich finde den Grundansatz der Koalitionsfraktionen hier gut. Auch im ländlichen Raum haben wir uns ehrlicherweise mit dem Landesentwicklungsplan schon manchmal ein Korsett angelegt. Durch die Landesplanung wird verhindert, dass wir in bestimmten Bereichen das, was vor Ort eigentlich gewünscht wird realisieren können.

    Das in einem gewissen Maße aufzuheben, finde ich nicht nur nicht falsch, sondern das finde ich goldrichtig. Wenn beispielsweise in Ahrensburg, Reinbek oder in anderen Kommunen verschiedene Parteien verhindern, dass Wohnungsbaugebiete ausgewiesen werden, ist es etwas schwierig, im Landtag zu sagen, dass man diese Gebiete nun aber braucht.

    Bei den Regionalplänen ist es deshalb vielleicht nicht ganz schlau, immer nur das entgegenzunehmen, was uns die Kommunen zurufen. Wir müssen auch unter der Landesperspektive klare Ziele formulieren, die wir in die Regionalpläne hineinschreiben. Aber das passiert, dankenswerterweise, nach meiner Kenntnis ein bisschen im Hintergrund.

    Ich will einmal ein anderes Beispiel nennen. Das ist allerdings auch unabhängig von Ihrem Antrag zu sehen. Es gibt natürlich auch Situationen in einem Tourismusland wie Schleswig-Holstein, dass an der Ostseeküste in einem Tourismusort es Schwierigkeiten gibt, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in dem Ort selbst unterzubringen, da es dort sehr teuer ist.

    Gemeinsam kommen die Hoteliers auf die Idee, in dem Nachbarort mit 300 Einwohnerinnen und Einwohnern einen Bau erstellen zu wollen, in dem die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wohnen können, damit sie quasi mit dem Fahrrad zur Arbeit fahren können. Wer steht aber auf der Bremse? Die Landesplanung, weil damit das Maß an Zuwachs im Wohnungsbau überschritten würde.

    Wenn wir hier ein kleines bisschen mehr Flexibilität schaffen, dann brauchen wir in der Landesplanung insgesamt mehr Flexibilität, auch durch die Tatsache, dass wir von Experimentierklauseln und all diesen Dingen Gebrauch machen und nicht immer in Zielabweichungsverfahren hineinlaufen.

    Ich will es nicht zu lange ausdehnen, Kollege Deckmann. Ich gratuliere, dass ihr das mit den Grünen hinbekommen habt, diesen Antrag zu machen. Es scheint mir ein Erfolg der Union gewesen zu sein. Das freut mich an der Stelle. Es ist ein Schritt, es ist aber auch ein kleiner Schritt. Die Flexibilität, die wir auch im Bereich der Landesplanung brauchen, um auch das Wohnraumthema stärker angehen zu können, wie wir das bei den Gewerbeflächen auch gemacht haben, daran haben wir alle zusammen noch eine ganze Menge zu arbeiten.“

    Sperrfrist Redebeginn!

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  • 12.10.2023

    Bernd Buchholz zu TOP 10 "Grenzüberschreitenden Schienenpersonennahverkehr sicherstellen"

    In seiner Rede zu TOP 10 (Grenzüberschreitenden Schienenpersonennahverkehr auch in Zukunft sicherstellen) erklärt der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    "Ich habe mich dramatisch über die Entscheidung der Dänischen Staatsbahn geärgert, hundert Züge in dem Wissen zu kaufen, dass diese Züge in Deutschland nicht einsetzbar sein werden. Deshalb habe ich diesen Änderungsantrag gestellt, den die Antragsteller übernommen haben, was ich positiv finde.

    Ich will darauf hinweisen, dass es auf dänischer Seite ganz einfach gewesen wäre, eine andere Entscheidung zu treffen. Wir haben nämlich 40 Züge desselben Typs, den Coradia Stream von Alstom, bestellt. 23 der 40 Züge, die wir bestellt haben, sind in beiden Netzen einsetzbar. Es wäre also auf dänischer Seite ein Leichtes gewesen, auch ein paar davon zu kaufen und nicht nur die hundert Stück, die jetzt von Tinglev aus nach Sonderburg abbiegen müssen.

    Die Entscheidung der Dänischen Staatsbahn - und damit auch ein Stück weit der dänischen Regierung - hat mich daher geärgert.

    Sie ärgert mich nach wie vor, weil sie auch ein Stück weit Auswirkungen auf das Thema haben dürfte, was am Fehmarnbelt tatsächlich möglich sein wird. Denn diese hundert Züge wurden nicht gekauft, um nur auf der Jütlandroute eingesetzt zu werden, sondern diese hundert Züge werden im ganzen dänischen Netz genutzt.

    Das heißt, sie sind auch für die Beltquerung nicht einsetzbar. Da solche Züge keine Lebensdauer von acht bis zehn Jahren, sondern in der Regel von 30 Jahren haben, wissen wir auch heute schon, dass entweder wir die entsprechenden Züge zur Verfügung stellen müssen und Dänemark mitbestellt - oder aber es wird eben nichts an grenzüberschreitendem Verkehr stattfinden.

    Das ist extrem bedauerlich.

    Ich finde, dass die Landesregierung das in ihren Gesprächen mit der dänischen Staatsregierung auch deutlich machen muss.

    Vielleicht hat die dänische Regierung ein bisschen auf die Nah.sh-Zahlen geguckt. Denn die sollten uns auch ein bisschen ernüchtern. 2022 hat die Nah.sh einmal geguckt, wie viele Menschen da tatsächlich unterwegs sind. Es wurde festgestellt, dass durchschnittlich 43 Reisende den grenzüberschreitenden Zug genutzt haben. Bei neun täglichen Verbindungen wären das pro Tag tatsächlich 387 Personen. Der Aufwand, den wir betrieben haben, um dafür extra Züge zu kaufen, ist also schon gewaltig. Das müssen wir auch einmal ganz deutlich sagen.

    Wir geben da viel Geld für eine Strecke aus, die dann doch mit 387 Personen am Tag nicht unbedingt zu den am stärksten befahrenen Strecken gehört.

    Wir werden, trotz der nicht ganz unberechtigten Kritik des Kollegen Dürbrook, dem Antrag zustimmen. Weil ich überhaupt nichts dagegen habe, dass man natürlich jetzt mit Dänemark darüber verhandeln muss, wie man aus diesem Desaster etwas Besseres macht. Dann gucken wir mal, dass wir mindestens mal bis Fredericia kommen.

    Nach Kopenhagen kommen wir nicht mehr, aber bis nach Fredericia zu kommen, das ist allemal richtig. Und der Kollege Dürbrook hat natürlich insoweit völlig recht, dass die Landesregierung an der Fertigstellung der Fehmarnbeltquerung überhaupt nichts sicherstellt, weil das die Vorhabenträger tun oder aber eben diejenigen, die schon an der Fehmarnbeltquerung bauen - oder an der Fahrmarnsundquerung eben auch nicht. Das stimmt alles.

    Auf der anderen Seite sind die Gespräche mit Dänemark über die Frage, wie die Grenzen überschritten werden können, eben notwendig. Deshalb unterstütze ich auch den Antrag, weil es im Ergebnis richtig ist. Wir sollten hier aber nur nicht so tun, als ob die Landesregierung maßlos daran arbeitet, die Hinterlandanbindung des Fehmarnbelts sicherzustellen.

    Der letzte Punkt, den die CDU noch mit hineingebracht hat, ,wir sollten auch nach Padborg schauen' - also von Hamburg nach Padborg -, hat mit dem Thema selbst eigentlich nichts zu tun. Es ist aber eine wichtige Verbindung in unserem Lande. Deshalb bin ich immer dafür, dass man darüber redet. Die Aussichten auf Erfolg sind aber vermutlich gering. Daher wünsche ich viel Spaß. Denn im Verhältnis zu den anderen Strecken, die in Deutschland zur Sanierung ausgewählt wurden, handelt es sich um eine doch nur wenig befahrene Strecke. Aber die Bemühungen sollten wir auf jeden Fall unternehmen.“

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

     

     

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  • 12.10.2023

    Bernd Buchholz zu TOP 30 "Jugendberufsagenturen in Schleswig-Holstein weiterentwickeln"

    In seiner Rede zu TOP 30 (Jugendberufsagenturen in Schleswig-Holstein weiterentwickeln) erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    "Die Arbeit der Jugendberufsagenturen ist auch in Zeiten ganz geringer Jugendarbeitslosigkeit  wichtig. Es geht nämlich gerade darum, dass im Zusammenspiel zwischen Jugendhilfe, Jobcenter und Schulen, wenn – was eben auch in einem bestimmten Teil leider immer wieder passiert – uns junge Leute durch den Rost fallen, weil sie keinen beruflichen Abschluss hinbekommen, also keinen schulischen Abschluss hinbekommen, dann in der Zeit dazwischen, wo man irgendwelche Tätigkeiten aufnehmen könnte, irgendwie komplett verloren gehen. Genau das ist der Job, den Jugendberufsagenturen machen sollen: Darauf zu gucken.

    Und rechtskreisübergreifend hat das ja damals bei der Einführung zu einem datenschutzrechtlichen Problem geführt, weil man die Daten aus einer Schule oder die Daten der Jugendhilfe nicht mitnehmen konnte. Man wusste deshalb nicht, wo ist diejenige oder derjenige geblieben? Es ist der Sinn von Jugendberufsagenturen, das zu ermöglichen und in Fallkonferenzen jedes einzelne dieser Schicksale anzugucken und daraus perspektivisch einen positiven Lebensweg zu machen. Deshalb ist es gut und richtig, dass wir das weiterentwickeln. Ich bin ganz dafür, einen Qualitätsrahmen zu geben.

    Ich habe den zweiten Spiegelstrich des Koalitionsantrages mal genauer angeguckt – und deshalb finde ich es sehr gut, dass wir diesen Antrag in den Bildungsausschuss überweisen.

    Ich möchte einfach noch einmal den Spiegelstrich Nummer zwei vorlesen: ,Der Landtag bitte die Landesregierung, gemeinsam mit den beteiligten Akteuren zu prüfen, wie Jugendberufsagenturen in Netzwerken sowie bei Veranstaltungen und Aktivitäten im Kontext des Übergangs Schule-Beruf stärker einbezogen und deren Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere gegenüber allgemeinen und beruflichen Schulen, intensiviert werden kann.' Was genau wollen Sie jetzt?

    Prüfen, wie die Jugendberufsagenturen in Netzwerken stärker einbezogen werden können?

    Ich würde antworten: Einladen! Einladen, dass sie dahin kommen. Dann ist das erledigt.

    Der zweite Teil ist, wie die allgemeinbildenden Schulen über die Arbeit der Jugendberufsagenturen informiert werden können.

    Ganz einfach: Indem die Jugendberufsagenturen dort hingehen und über ihre Arbeit erzählen. Aber wir können das gerne im Bildungsausschuss noch einmal intensiv prüfen, was Sie da machen wollen. Vielleicht ist mir auch der intellektuelle Mehrwert dieses Spiegelstrichs einfach entgangen. Ich bin auch ganz dafür im Nachgang zum Fachtag, die Fachtage tatsächlich zu intensivieren.

    Das finde ich gut. Den letzten Spiegelstrich könnt und solltet ihr streichen, weil in Wahrheit diese Überlegungen von Hubertus Heil vom Tisch sind – und ehrlicherweise zu Recht vom Tisch sind. Ich habe, ehrlich gesagt, überhaupt nicht verstanden, warum man auf diese Idee kommen konnte.

    Beim Änderungsantrag der Fraktion der SPD: Ich regiere etwas zögerlich auf den Begriff ,möglichst flächendeckend'. Ich bin schon dafür, dass wir endlich in Stormarn, in meinem Heimatkreis, auch eine Jugendberufsagentur hinbekommen. Daran sollten wir gemeinsam weiterarbeiten. Das tun wir ja auch.

    Aber ,möglichst flächendeckend' klingt immer so, als ob man in Dithmarschen noch zwei oder drei mehr oder sonst irgendwo bräuchte. Der Vorschlag ist, im Ausschuss darüber zu reden, was genau damit gemeint ist.

    Ehrlicherweise finde ich aber, wir sind mit dem Ausrollen der Jugendberufsagenturen bis auf Stormarn verdammt weit gekommen. Ich finde, wenn wir Stormarn noch dabei haben, dann haben wir eigentlich für meine Begriffe im Land Schleswig-Holstein genügend Standorte dafür, die dann auch für alle einigermaßen gut erreichbar sind.

    Warum man in der Tat nicht mitprüfen kann, welche Erfahrungen Hamburg gemacht hat mit denen, die über 25 Jahre alt sind, ist eine berechtigte Frage. Warum können wir das nicht machen? Ich würde das gerne tun. Insoweit bin ich dankbar, dass diese beiden wichtigen Anträge mit dem Klärungsbedarf, den ich gerade eben aufgezeigt habe, im Bildungsausschuss einer intensiven Arbeit zugeführt werden, damit die Arbeit der Jugendberufsagenturen im Lande noch weiter verbessert werden kann.“

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

     

     

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  • 12.10.2023

    Bernd Buchholz zu TOP 40 "Erster Integrations- und Zuwanderungsbericht 2022"

    In seiner Rede zu TOP 40 (Erster Integrations- und Zuwanderungsbericht 2022) erklärt der migrationspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    "Es ist der erste Bericht der Frau Ministerin zur Integration und Zuwanderung nach dem Integrations- und Teilhabegesetz. Deshalb will ich wirklich nicht zu streng damit sein. Ich finde, wir müssen ehrlich mit uns selbst sein, was der Bericht leistet und was er nicht leistet.

    Erst einmal ist Ihnen zu danken für die Fleißarbeit, die dahintersteckt, diese Daten alle zusammenzustellen. Es ist die gesetzliche Aufgabe, drei Teile mit diesem Bericht zu erfüllen.

    Erstens: Der Bericht soll die Bevölkerungsentwicklung unter besonderer Berücksichtigung der verschiedenen Formen der Zuwanderung darstellen. Das leistet der Bericht. Daraus wissen wir jetzt, dass im Jahr 2021 der Anteil der Erwerbsmigration nach Schleswig-Holstein insgesamt aus 355 Personen bestand. Das sind 0,87 Prozent derjenigen, die in diesem Jahr eine Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis erhalten haben. Das waren insgesamt ca. 40.500.

    Meine Damen und Herren, das ist die Realität der Erwerbsmigration. Das zeigt, wie weit der Weg dahin ist, 14.000 oder 15.000 Menschen zu integrieren. 

    Der zweite Teil der Aufgabe des Berichts ist es, die Integration und Teilhabe spezifischer Strukturen und Maßnahmen sowie Leistungen im Land Schleswig-Holstein darzustellen. Das leistet der Bericht auch. Das ist aber ganz oft viel Lyrik und viel Darstellung der Ministerien.

    Aus meiner Sicht ist der dritte Teil jedoch der wichtigste Teil. Der Bericht soll den Stand der Integration und Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund anhand von Zielen und Indikatoren beschreiben. Das, müssen wir ehrlich sagen, leistet der Bericht nicht, weil diese Indikatoren zum Teil gar nicht da sind. Ich mache das schlicht und ergreifend an einer Frage fest, die ich der Landesregierung im Sommer gestellt habe.

    Ich finde, es ist eine legitime Frage, wenn man weiß, dass im Jahr 2015 und im Jahr 2016 aus Syrien ca. 17.000 Menschen nach Schleswig-Holstein gekommen sind: Was ist eigentlich heute mit denen? Haben die eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, haben die einen Sprachkurs gemacht, haben die eine Arbeitsqualifikation, sind die in Ausbildung oder sind die Bezieher von Leistungen geworden? Und die Antwort ist einfach: Wir wissen es nicht!

    Wir wissen es nicht, weil wir nicht einmal wissen, ob diese Menschen noch im Land sind. Auf die Frage, wer mit einem Wohnsitz von diesen Menschen hier gemeldet ist, lautet die Antwort: Diese Daten werden nicht erhoben.

    Auf die Frage, wie viele Menschen aus diesen beiden Jahren wir in den Arbeitsprozess bekommen haben, heißt es: ,Der Landesregierung selbst liegen die angefragten Daten nicht vor, sie ist insoweit auf die Zulieferung der Bundesagentur für Arbeit angewiesen, die nach eigenen Vorgaben Daten erhebt und verarbeitet. Daher wurde die Bundesagentur für Arbeit angefragt, ob die erbetenen Daten von dort bereitgestellt werden können. Nach Mitteilung der Bundesagentur ist es jedoch nicht möglich, aus dem dort vorliegenden Datenpool die Daten derjenigen Geflüchteten zu extrahieren, die 2015 und 2016 eingereist sind, da dieses Merkmal nicht erfasst wird.'

    Oder anders ausgedrückt, meine Damen und Herren, Integration findet im Blindflug statt.

    Und das, Frau Ministerin, ist gar kein Vorwurf an Sie. Aber das müssen wir ändern, weil wir einen realistischen Blick darauf bekommen müssen, was tatsächlich passiert.

    Ich habe mir einmal die Mühe gemacht, anhand der Quellen der Bundesagentur für Arbeit, der Quellen aus Statista und anderen zusammenzustellen, wie viele Menschen aus den Asylhauptherkunftsländern Afghanistan, Syrien, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan und Somalia hierhergekommen und heute in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung sind.

    Wie viele Personen sind aus diesen Ländern in den letzten Jahren nach Schleswig-Holstein gekommen? Es sind insgesamt 104.306, davon ca. 32.000 aus Syrien. Jetzt muss man schauen, ob die noch alle hier sind oder nicht. Dazu kann man bei statista.de schauen, wie viele aus diesen Ländern in Schleswig-Holstein zum Stichtag Ende 2022 gemeldet sind. Das sind nur noch 81.250.

    Bei der Arbeitsmarktintegration geht es darum, wie viele von denen aus den Hauptherkunftsländern im Jahr 2022 am Ende sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren. Das sind insgesamt 17.622 Menschen, also 21 Prozent. Davon hatten nur 4.469 Menschen einen beruflichen Abschluss oder eine akademische Qualifikation.

    Das sind von den in den letzten zehn Jahren eingereisten Asylhauptherkunftsländern genau 5,5 Prozent. Es zeigt nur eins: Der realistische Blick auf die Frage, wie Integration bei uns stattfindet, ist notwendig. Er ist notwendig, indem wir tatsächlich die Indikatoren entwickeln und uns tatsächlich einen realistischen Blick auf den Stand der Integration verschaffen. Den haben wir bis jetzt nicht.“

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 13.10.2023

    Christopher Vogt zu TOP 15 "G9 – Mehrkosten für Schulträger gutachterlich klären und ausgleichen"

    In seiner Rede zu TOP 15 (G9 – Mehrkosten für Schulträger gutachterlich klären und ausgleichen) erklärt der bildungspolitische Sprecher und Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Ich bin der SPD-Fraktion dankbar dafür, dass sie das wichtige Thema G9 – also das neunjährige Gymnasium in Schleswig-Holstein – hier heute so prominent auf die Tagesordnung gebracht hat. Für viele von uns war G9 zur Schulzeit ja völlig selbstverständlich, auch wenn wir den Begriff G9 damals noch gar nicht kannten.

    Die meisten meiner Freunde haben damals übrigens sogar – eher unfreiwillig – G10 oder auch G11 gemacht, aber das ist ein anderes Thema. In Zeiten des Bologna-Prozesses – also der Einführung des Bachelor-/Master-Systems an den Hochschulen – wurde auch das achtjährige Gymnasium in den deutschen Bundesländern eingeführt.

    Man hat dann allerdings sehr schnell gemerkt, dass Theorie und Praxis gerade im Bildungsbereich einfach zwei unterschiedliche Dinge sind und dass Traditionen und über Jahrzehnte gewachsene Strukturen sich auch nicht so einfach ändern lassen.

    Der Unmut war jedenfalls schnell recht groß und die Vorbereitung auf das neue System war vielerorts auch alles andere als optimal, um es freundlich auszudrücken.

    Meine Damen und Herren! Die FDP-Landtagsfraktion, genauer gesagt der damalige bildungspolitische Sprecher Ekkehard Klug, hatte diese Defizite sehr früh erkannt und vorgeschlagen, G9 an schleswig-holsteinischen Gymnasien wieder zu ermöglichen.

    Entweder als sogenanntes Y-Modell – also als verschiedene Wege an derselben Schule – oder als Wahlmodell für die verschiedenen Gymnasien. Wir hatten dies dann als schwarz-gelbe Koalition eingeführt, wobei die CDU mit vielen Regionalkonferenzen – die Älteren unter uns werden sich erinnern – massiv Stimmung gegen die G9-Option gemacht hatte.

    Wie auch immer: Die Nachfrage war dennoch vorhanden und Daniel Günther hatte 2017 den geschickten Schachzug gemacht, im Landtagswahlkampf eine 180-Grad-Wende zugunsten von G9 zu vollziehen.

    Die Zustimmung in der Bevölkerung hat ihm dabei Recht gegeben und die Jamaika-Koalition hat die Rückkehr zu G9 gemeinsam umgesetzt.

    Meine Damen und Herren! Die Rückkehr zu G9 an Gymnasien war die richtige Entscheidung! Die FDP-Fraktion steht dazu! Wir wollen aber auch, dass diese Entscheidung ein bildungspolitischer Erfolg wird! Und das sie eben nicht nur ein wahlkampftaktischer Erfolg bleibt.

    Es geht um die Zukunft der jungen Generation und nicht nur um die Glaubwürdigkeit des Ministerpräsidenten! Natürlich bleibt diese Entscheidung nicht ohne erhebliche Folgen für die Schulen – das war immer klar! Es gibt einen großen zusätzlichen Personalbedarf bei den Lehrkräften. 

    Das Bildungsministerium spricht selbst von 425 Stellen, was in meinen Augen ziemlich ,konservativ' gerechnet ist. Deren Abbildung im Landeshaushalt ist mindestens diskussionswürdig.

    Mindestens ebenso interessant ist das Thema Raumbedarf: Es ist definitiv nicht so, dass ausreichend Räume an den Gymnasien vorhanden wären. Die Landesregierung und die regierungstragenden Fraktionen berufen sich auf eine Einigung mit den Kommunen. Da wünsche ich viel Glück! Denn es wird ja mittlerweile sehr konkret und es zeigt sich, dass die Einschätzung der Bildungsministerin sich als viel zu optimistisch herausstellen dürften.

    Wir halten es deshalb für den korrekten und sauberen Weg, wie in anderen Bundesländern die Kosten für die Kommunen sauber zu berechnen und ihnen diese dann schrittweise zu erstatten.

    Meine Damen und Herren, es ist ja wohl wirklich ein schlechter Witz, was Sie in Ihren Alternativantrag geschrieben haben, Herr Balasus. Mit Richtlinien hat es diese Landesregierung eh nicht so. Die Richtlinienkompetenz ist an verschiedenen Stellen nicht vorhanden.

    Ich lese Ihren Alternativantrag abschließend vor: ,Die in den vergangenen zwei Jahren erarbeitete Richtlinie sollte in Kraft treten und die eingehenden Anträge in dem mit dem Kommunalen Landesverbänden vorgesehenen Verfahren zügig beschieden werden. Der Landtag bittet die Landesregierung, die Richtlinie unverzüglich wie verhandelt zu finalisieren und im vierten Quartal 2023 in Kraft zu setzen.'

    Meine Damen und Herren, ich habe das Gefühl, die Grünen haben den Antrag geschrieben, die CDU hat gepennt. Ansonsten kann man so etwas nicht vorlegen.

    Meine Damen und Herren, dem können wir schon aus ästhetischen Gründen nicht zustimmen. Wir werden dem SPD-Antrag zustimmen."

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 13.10.2023

    Bernd Buchholz zu TOP 33+34 "Reaktivierung der Bahnstrecke Geesthacht – Hamburg"

    In seiner Rede zu TOP 33+34 (Reaktivierung der Bahnstrecke Geesthacht – Hamburg) erklärt der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    "Geesthacht hat die bestmögliche ÖPNV-Anbindung verdient. Die bestmögliche ÖPNV-Anbindung ist aber auch die, die man sich leisten kann und die dem entspricht, was tatsächlich real möglich ist. Diese Debatte, die Sie hier führen, ist ein bisschen eine Debatte, die heißt: ,Lasst uns von den Fakten nicht irritieren, sondern einfach den politischen Willen bekunden, dass wir eine Strecke reaktivieren wollen.'

    Diese Debatte wird geführt, obwohl es dafür wahnsinnig viele Vorkenntnisse gibt, die Sie alle ausblenden, weil offenbar niemand von Ihnen die Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2020 wirklich gelesen hat. Das finde ich nicht besonders faszinierend, weil man, ehrlich gesagt, erwarten darf, dass ein bisschen Grundlagenwissen vorhanden ist.

    In Wahrheit wissen wir aber auch, wie diese Anträge entstanden sind. In der Bürgerschaft in Hamburg haben drei Fraktionen zusammengesessen. Die SPD-Fraktion hat es zuerst gemerkt und hat den Antrag abgeschrieben. Dann haben es die CDU und die Grünen gemerkt und denselben Antrag abgeschrieben. Und ohne Kenntnis über diese abgeschriebenen Anträge wurden dann beide ins Plenum eingebracht worden.

    Sorry, mit Verlaub, das ist keine seriöse Arbeit in der Politik, sondern das ist ein bisschen hinterherlaufen.

    Jetzt wollen wir doch mal ein bisschen die Fakten angucken. Der größte verkehrliche Nutzen, wenn man die Strecke von Geesthacht nach Hamburg rein reaktivieren wollte, wäre die Einbindung der Strecke ins S-Bahn-Netz von Hamburg.

    Das würde ein Überwurfbauwerk voraussetzen, das bis Nettelnburg geht. Da hat die Machbarkeitsstudie schon gezeigt, dass dieses Thema etwa bei 250 Millionen Euro liegen würde. Bei 7.000 Fahrgästen wäre das absolut nicht darstellbar. Hamburg hat Schleswig-Holstein gesagt, das sei nicht darstellbar, das streichen wir.

    Die zweite Variante des Durchbindens nach Hamburg, die sehr, sehr langfristig möglich sein könnte, wäre über die Hochgeschwindigkeitsstrecke zwischen Berlin und Hamburg. Um die es geht bei Bergedorf, durch Durchfädeln über die Weichen tatsächlich einen Regionalzug einmal die Stunde durchbinden zu können.

    Die Voraussetzung ist, dass im Hamburger Hauptbahnhof deutlich mehr Kapazitäten geschaffen werden und auf der Strecke insgesamt eine erhebliche Kapazitätsausweitung möglich ist. Das ist weder geplant, noch steht das zu vermuten an. Das ist also ausgeschlossen. Bleibt als dritte Variante. Und das ist die Variante, die auf dem Tisch liegt. Eine sogenannte BOStrab-Variante, eine Straßenbahnvariante, die - und jetzt bitte auf der Zunge zergehen lassen - für genau 7.000 Menschen einen Zeitgewinn von genau drei Minuten realisiert und dabei mindestens 100 Millionen Euro kostet. Mindestens 100 Millionen Euro. Und deshalb ist es doch eben gerade keine Zeitverschwendung, wenn man sich zunächst einmal die Frage stellt, ob wir es überhaupt mit einem positiven Kosten-Nutzen-Faktor schaffen, eine Bundesförderung dafür zu bekommen.

    Das ist die Vorfrage, die man stellen muss. Alles andere ist das Verschwenden von Steuergeldern, weil es ohne Sinn und Verstand in die Vorplanung geht. Deshalb muss man an dieser Stelle einfach einmal sagen, dass wir ein betriebswirtschaftliches Gutachten für Hein Schönberg, für Rendsburg-Seemühlen und für Kellinghusen-Wrist gemacht haben.

    Natürlich immer vorher, um vorher zu wissen, ob es wirtschaftlich ist oder nicht.

    Das lehnen Sie jetzt ab und sagen: ,Nein, wir wollen das unbedingt machen.'

    Ist es wirklich Ihr Ernst, dass Sie in dem Antrag schreiben, ,die Finanzierung der Planung durch die beteiligten Länder sicherzustellen' und die Erfüllung der Voraussetzungen sei für eine Bundesförderung anzustreben? Das ,Anstreben einer Bundesförderung'? Sie wollen es also auch machen, wenn es keine Bundesförderung gibt? Habe ich das richtig verstanden?

    Von den 100 Millionen Euro, die es mindestens kostet, würde das bedeuten - weil die Aufteilung in der Regel nach dem Streckenverlauf auf dem jeweiligen Landesgebiet erfolgt und nicht nach den Brückenbauwerken -, dass etwa drei Viertel der Summe von Schleswig-Holstein getragen werden. Das sind 75 Millionen Euro. Stand heute.

    Das wollen Sie allen Ernstes hier beschließen? Das wollen Sie?

    Das Geld haben Sie doch gar nicht.

    Machen Sie den Menschen draußen nicht vor, dass Sie irgendetwas beschließen und es genauso endet wie bei der Bäderbahn, als die Pferde des Kollegen von der Heide durchgegangen sind und er dann hinterher sagte: ,Tut mir leid, wir haben es geprüft, es ist aber nichts geworden.'

    Sie beschließen hier etwas, das mindestens eine Vorfrage klären muss - und das ist die betriebswirtschaftliche Frage. Und die Frage ist dabei, ob das überhaupt förderfähig ist. Und da sage ich Ihnen, dass in den in der Machbarkeitsstudie genannten 75 Millionen Euro zum Beispiel die Bahnüberquerungen am Curslacker Heerweg überhaupt nicht enthalten sind.

    Sie würden heute auf eine Größenordnung von geschätzt etwa 150 bis 170 Millionen Euro als Kosten für diese Strecke kommen. Wenn Sie dafür mit einem eisenbahnbetriebswirtschaftlichen Gutachten einem positiven Kosten-Nutzen-Faktor hinbekommen, dann sollten Sie das tatsächlich machen.

    Von mir aus nehmen wir das Ganze gerne noch einmal mit in den Ausschuss. Aber treiben Sie nicht einfach ein Vorhaben voran, von dem Sie übrigens sagen müssen, dass das Projekt im Landesweiten Nahverkehrsplan (LNVP) mit null Finanzierung vorgesehen ist.

    Welches andere Projekt wollen Sie denn dann eigentlich im Gegenzug zurückstellen? Sagen Sie uns doch, welches Projekt nicht realisiert werden soll aus dem LNVP, damit das finanziert werden kann. Ich jedenfalls kriege darauf keine Antworten.

    Wir können Ihrem Antrag so nicht zustimmen. Er ist unseriös. Stimmen Sie unserem Antrag zu, damit wir das in der richtigen Reihenfolge machen.“

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

     

     

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  • 09.02.2017

    Anita Klahn: Landesregierung muss mehr gegen den Fachlehrermangel im Fach Wirtschaft/Politik tun

    „Die Zusammenlegung von Unterrichtsfächern in den Gesellschaftswissenschaften, genau wie in den Naturwissenschaften, ist ein einziges Sparmodell, unter dem die Fachlichkeit leidet und dringend beendet werden muss. Dem Landesbeauftragten für politische Bildung ist nur zuzustimmen, wenn er die mangelnde Verankerung der politischen Bildung an den Gemeinschaftsschulen kritisiert. Auch hier rächt sich, dass die Landesregierung nichts Greifbares gegen den Fachlehrermangel im Fach Wirtschaft/Politik unternimmt.

     

    Auch die unterirdische Vorstellung der Landesregierung bei der Erarbeitung der neuen Lehrpläne (Fachanforderungen) im Fach Wirtschaft/Politik hat mit Sicherheit nicht zur Stärkung der politischen Bildung beigetragen. Leider hat die Landesregierung bei der Vorlage der neuen ‚Fachanforderung‘ gezeigt, dass sie kein Interesse an wissenschaftlich guten Inhalten hat. Zuerst erfolgte keine Einbindung der Fachkollegien und dann wurde das Verfahren unnötig überhastet zu Ende geführt, nur weil man politisch Ruhe haben wollte. Ein ordentliches Verfahren und hohe wissenschaftliche Standards fielen am Ende politischen Opportunitätsgründen zum Opfer.“
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  • 13.10.2023

    Christopher Vogt zu TOP 14 "Das dritte Paket zur Lehrkräftegewinnung darf nicht zu klein sein"

    In seiner Rede zu TOP 14 (Das dritte Paket zur Lehrkräftegewinnung darf nicht zu klein sein) erklärt der bildungspolitische Sprecher und Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Der vorgelegte SPD-Antrag trägt ja den sehr Habersaat’schen Titel ,Das dritte Paket zur Lehrkräftegewinnung darf nicht zu klein sein'. Meine Pressemitteilung vom 28. Juni hatte die Überschrift ,Das dritte Maßnahmenpaket zur Lehrkräftegewinnung muss endlich der benötigte große Wurf werden'. Das verrät schon, dass es hier gewisse Überschneidungen zwischen der SPD- und der FDP-Fraktion gibt, was in der Bildungspolitik ja jetzt nicht gerade der Regelfall ist.

    Wir haben jetzt ja einen gemeinsamen Antrag auch mit dem SSW, in den unsere Änderungswünsche aufgenommen wurden. Das liegt zunächst einmal an zwei Dingen: Der Mangel an ausgebildeten Lehrkräften ist neben einigen anderen Großbaustellen eine der größten bildungspolitischen Herausforderungen für unser Bundesland. Insofern ist es mehr als überfällig, diesem Problem endlich mit geeigneten Maßnahmen zu begegnen. Bei der Lehrkräftegewinnung geht es mittlerweile im Kern darum, ob die bisherige Unterrichtsqualität (!) in den nächsten Jahren überhaupt flächendeckend beibehalten werden kann.

    Das ,Sommer-Paket' der Ministerin enthält wie schon das ,Februar-Paket' zwar weitestgehend sinnvolle Maßnahmen, aber es bringt kaum etwas, noch immer an sehr kleinen Stellschrauben zu drehen. Die bisher angekündigten Maßnahmen sind nicht ansatzweise dazu geeignet, um dem großen Problem angemessen begegnen zu können. Die Ministerin wagt sich vorerst nur an kleinere Maßnahmen, die auch die Frage aufwerfen, warum sie nicht schon längst umgesetzt wurden. Man hätte in den letzten Jahren einfach schon viel mehr machen und gegensteuern müssen.

    Meine Damen und Herren! Insofern setzen wir darauf, dass das angekündigte dritte Maßnahmenpaket zur Lehrkräftegewinnung endlich der benötigte große Wurf werden wird. Das ist umso wichtiger, da der Verweis der Ministerin auf die gestiegene Zahl der Studienanfänger im Lehramtsbereich irreführend ist: Es waren im Wintersemester 2022/23 zwar mehr als noch vor zehn Jahren, aber es ist trotzdem der zweitniedrigste Wert in der Amtszeit der Ministerin.

    Bei der dringend verbesserungswürdigen Lehrkräftegewinnung gibt es mehrere Herausforderungen und somit auch mehrere Stellschrauben, an denen man drehen muss: Es mangelt bisher an der notwendigen Flexibilität beim Schulartwechsel und es gibt kontraproduktive Regelungen für Quer- bzw. Seiteneinsteiger. Dies muss sich dringend ändern.

    Das Referendariat ist vor allem mit Blick auf den Praxisbezug und die Betreuung der angehenden Lehrkräfte reformbedürftig. Und es gibt Probleme bei der regionalen Verteilung, da viele angehende Lehrkräfte gern in der Nähe ihrer Studienstandorte Kiel oder Flensburg bleiben möchten. Von daher ist es ein Riesenproblem, dass gerade die Menschen, die in Flensburg ausgebildet werden, nicht an der Westküste ankommen und auch nicht im Hamburger Umland, weil es dort wiederum die Konkurrenzsituation mit Hamburg gibt. Es braucht also deutlich mehr Anreize in diesem Bereich. Auch muss endlich auch ernsthaft geprüft werden, Lübeck als Hochschulstandort im Bereich Lehrkräftebildung weiter zu stärken.

    Auch bei den Fächern haben wir Riesenprobleme. In Mathematik ist der zukünftige Bedarf nur zu rund 30 Prozent gedeckt mit den Menschen, die jetzt Mathematik studieren. Bei Geschichte sind es hingegen 350 Prozent. Wir werden in den nächsten Jahren, wenn wir dort nicht versuchen gegenzusteuern, sehr viele Geschichtslehrer haben, die Mathematik unterrichten. Der MINT-Bereich muss also deutlich gestärkt werden.

    Wir haben ein paar Vorschläge gemacht. Dazu gehört, duale Lehramtsstudiengänge in Betracht zu ziehen. Baden-Württemberg macht das beim Thema Informatik, aber auch bei Kunst, Musik, Sport könnte man sich das vorstellen. Das duale Studium, ich habe selbst eines gemacht, ist ein gutes und erfolgreiches Konzept. Große Praxisnähe, Vergütung während des Studiums, kürzere Ausbildungsdauer, weniger Abbrecher und neue Zielgruppen.

    Meine Damen und Herren, wir müssen die finanzielle Ausstattung der lehramtsbildenden Hochschulen in Kiel und Flensburg vor allem deutlich stärken. Auch dort sind in anderen Bundesländern die lehramtsbildenden Hochschulen deutlich besser ausgestattet, und gerade Flensburg muss finanziell deutlich gestärkt werden. Also meine Damen und Herren, wir haben viele Vorschläge auf den Tisch gelegt und ich würde mich freuen, wenn wir in den nächsten Monaten sehr intensiv darüber reden, was jetzt zügig an großen Paketen kommen muss, damit wir endlich einen großen Wurf haben."

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  • 13.10.2023

    Bernd Buchholz zu TOP 32 "Nationale Maritime Konferenz 2023"

    In seiner Rede zu TOP 32 (Nationale Maritime Konferenz 2023: „Standort stärken. Klima schützen. Zukunft gestalten“) erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Bernd Buchholz:

    "In der Tat ist der Betrag von 38,5 Millionen Euro, der sich seit zehn Jahren nicht verändert hat, zu wenig für die deutschen Seehäfen. Ob Sie, ehrlich gesagt, damit durchdringen werden, die Verzehnfachung dieser Summe im Bundeshaushalt wirklich zu realisieren, da habe ich meine Zweifel. Aber der Bedarf ist groß, keine Frage.

    Die Hafeninfrastruktur ist von der Bundeswasserstraße zu unterscheiden. Für die Schiffbarkeit und damit für die nautische Erreichbarkeit, zum Beispiel vom Husumer Hafen, ist das Thema die Verantwortung bei der Bundeswasserstraße. Das ist die Verantwortung des Bundes. Natürlich hat das Land auch immer darauf Wert gelegt, dass wir daran beteiligt sind und dass wir da Druck machen. Aber das ist von der Hafeninfrastruktur eines landeseigenen Hafens doch noch zu unterscheiden.

    In den letzten Jahren sind in diesem Land nicht unerhebliche Millionenbeträge in die großen Häfen des Landes geflossen. Ich sage es jetzt noch einmal, ich habe es beim letzten Mal schon gesagt: Was wir alles in Lübeck investiert haben, was wir hier in Kiel investiert haben  – die Landstromanlagen sind ja auch nicht vom Himmel gefallen. Solche Investitionen machen die Zukunftsfähigkeit der Häfen überhaupt erst möglich. Aber man muss auch sagen, dass die Anforderungen exorbitant sind, die aus Brüssel im Rahmen des Green Deal an die Häfen gestellt werden. Das setzt nun einmal erhebliche Investitionen voraus.

    Wir unterstützen den Antrag von CDU und den Grünen, weil er konsequent fortsetzt, was wir auch in den letzten Jahren in der Hafenpolitik gemacht haben – und ich kann daran überhaupt nichts Falsches erkennen. Allerdings ist mir in der Debatte auch wichtig, dass man schon guckt, welche Schwerpunkte man setzt.

    Der Kollege Vöge hat eben zu Recht gesagt, dass im maritimen Bereich der größte Arbeitgeber für Schleswig-Holstein der Hamburger Hafen ist. Wir müssen also Wert darauf legen, dass der Hamburger Hafen konkurrenzfähig im europäischen Wettbewerb bleibt. In Wahrheit ist das Level-Playing-Field in Europa nicht mehr vorhanden. Die staatlichen Unterstützungen für die Häfen innerhalb der Europäischen Union sind völlig andere als die Unterstützungsstrukturen in der Bundesrepublik Deutschland.

    Wir müssen also nicht nur an den Hamburger Hafen als den größten Arbeitgeber denken, sondern auch an die 23 Häfen im Land, die völlig unterschiedliche Funktionen haben, wie Kollege Vöge zu Recht gesagt hat, und in die auch in der Vergangenheit investiert worden ist.

    Ich empfehle einen Besuch auf Föhr. Ich empfehle auch einen Besuch auf Helgoland. Die Investitionen in die dortigen Hafenstrukturen der letzten Jahre können Sie sich gerne anschauen. Das ist alles notwendig, um Helgoland als Offshore-Standort zukunftsfähig zu machen. Das ist notwendig, um Föhr für den Tourismus attraktiv zu halten. Das ist auch für die Halligen und die Häfen an der Nordseeküste notwendig, um die Erreichbarkeit der Inseln und damit eine grundsätzliche Voraussetzung für die Infrastruktur und die Daseinsvorsorge, zu gewährleisten. Das alles ist Aufgabe der Hafenabteilung des Landesministeriums.

    Ich bin sehr dankbar, dass wir da sehr fähige Leute haben und dass das vorangetrieben wird. Insoweit glaube ich, dass der Bund ein bisschen mehr Geld ausgeben kann. Das würde ich sehr befürworten. Ich bin sehr gespannt, ob Sie die 400 Millionen Euro erreichen werden.

    Aber eines ist richtig, und das müssen wir jetzt immer wieder klarmachen: Im Bewusstsein der Bevölkerung müssen wir deutlich machen, dass die Häfen die zentrale Achse unseres Wirtschaftslebens sind. 90 Prozent all dessen, was wir kaufen und verkaufen, läuft über den Schiffsverkehr. Wenn wir unsere Häfen vernachlässigen, vernachlässigen wir unser wirtschaftliches Fundament. Das wäre schlecht. Deshalb stimmen wir dem Antrag zu.“

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

     

     

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  • 13.10.2023

    Christopher Vogt zu TOP 31 "Rechtsanspruch Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter"

    In seiner Rede zu TOP 31 (Bericht zum Sachstand Rechtsanspruch Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter) erklärt der bildungspolitische Sprecher und Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Der schulische Ganztag wird weiter an Bedeutung gewinnen. Der Beginn des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung im Jahr 2026 ist wirklich nicht mehr lange hin. Umso überraschter bin ich über die – ich drücke es mal positiv aus – ,große Gelassenheit' der Landesregierung und der Bildungsministerin, was die notwendige Vorbereitung angeht.

    In Schleswig-Holstein besucht offenbar – je nach Studie – nur jedes dritte bis fünfte Schulkind ein Ganztagsangebot. Bundesweit ist es etwa jedes zweite Kind – das ist also schon einmal ein himmelweiter Unterschied, der darauf hindeutet, dass wir auch deutlich mehr aufzuholen haben als andere Bundesländer. Das sehen wir zum Beispiel auch, wenn wir allein nach Hamburg schauen.

    Der Ganztag muss viel stärker nicht nur als familienpolitische, sondern auch als große bildungspolitische Chance gesehen werden. Gerade bei den Grundschulen: Wenn rund 20 Prozent der Grundschulkinder mittlerweile nicht mehr die Mindeststandards beim Lesen, Rechnen und Schreiben erreichen, dann ist das eine bildungspolitische Katastrophe.

    Es gibt ja die berühmte AG Ganztag – ein sehr großes Gremium. Ein sehr großes Gremium ist womöglich gut gemeint, aber es hat bisher sehr wenig getagt und auch sehr wenige Ergebnisse produziert. Bisher wurde vor allem eine Studie zur Ist-Situation erstellt, die wenig überraschend ergeben hat, wie unterschiedlich die Kommunen bisher bei dem Thema auf dem Weg und somit vorbereitet sind. Viele sind sehr engagiert, andere haben noch großen Aufholbedarf. Ich habe den Eindruck, dass das Land bisher vor allem in einer Zuschauerrolle verharrt. 

    Das wird aber nicht reichen, wenn man den gesetzlichen Auftrag in Sachen Rechtsanspruch ernstnimmt und ihn tatsächlich ab dem Jahr 2026 erfüllen will. Es wurden noch immer nicht die Wünsche der Eltern erfasst. Ehrlich gesagt, hätte ich das doch schon früher auf den Weg gebracht und versucht herauszufinden: Was sind eigentlich die Wünsche der Eltern? Man muss doch den Bedarf kennen, wenn man auf etwas hinarbeitet.

    Meine Damen und Herren, auch die landesweite stärkere Einbindung der potenziellen Partner fehlt; sei es aus dem Kulturbereich, aus dem Musikbereich, aus dem Sportbereich, bei den Feuerwehren usw. Die sind alle nicht so zufrieden, wenn man mit ihnen über die bisherige Einbindung spricht.

    Es gibt viele Herausforderungen: Dazu gehören die Verfügbarkeit von Räumlichkeiten, die Verfügbarkeit von qualifiziertem Personal. Ich frage mich, wo das Personal eigentlich herkommen soll. Und wie sieht es mit der tragfähigen Finanzierung aus: Das Land trägt bisher im Durchschnitt gerade einmal 14 Prozent bei, was wirklich lächerlich wenig ist, wenn man es zum Beispiel mit dem Kita-Bereich vergleicht. Das lässt sich sicherlich nicht eins zu eins gleichsetzen, aber ich finde, dass es doch schon sehr viele Parallelen mit dem Kita-Bereich gibt. Insofern sind 14 Prozent sehr wenig.

    Wie soll das konkret zukünftig aussehen? Wir haben jetzt erfahren, dass es einen mit den Kommunen vereinbarten Schlüssel gibt, eine Quote. Aber was heißt das eigentlich konkret? Mit welchem konkreten Volumen rechnet das Land eigentlich bei den Betriebskosten? Und meine Damen und Herren, gibt es dafür eigentlich eine nennenswerte Vorsorge im Landeshaushalt? Ich kann das bisher, ehrlich gesagt, nicht erkennen.

    Meine Damen und Herren, wir haben eine riesige Finanzierungslücke im Haushalt. Es wurde bereits darauf hingewiesen, dass 75 Prozent erst einmal viel klingen. Aber wenn man nicht weiß, wovon es die 75 Prozent sind, dann ist das einfach eine Zahl, die doch relativ luftleer im Raum steht.

    Viele Fragen sind nicht geklärt. Welche Standards sollen eigentlich beim Personal und bei den Räumlichkeiten gelten? Wie sieht es mit den Elternbeiträgen aus? Das ist auch eine Frage, die sich viele Eltern derzeit stellen. Auf welchem Niveau sollen die Elternbeiträge liegen? Das habe ich, ehrlich gesagt, noch nicht herausgehört. Sollen die landesweit gedeckelt werden? Wenn ja: Auf welchem Niveau?

    Wie soll die Entwicklung sein? Sollen das starre Deckel sein? Soll das dynamisch sein? Beim Kita-Elternteckel ist die Antwort auf diese Frage ja auch mittlerweile unklar. All diese Fragen muss die Landesregierung beantworten und zwar sehr zeitnah, denn es bleibt nicht mehr viel Zeit.

    Der Ganztagsausbau ist eine Riesenchance. Der Rechtsanspruch ist ein großes Versprechen und dieses wichtige Projekt darf nicht scheitern, vor allem nicht an der Passivität dieser Landesregierung. Die Standards und die Finanzierung müssen zügig weiter geklärt werden.

    Die benötigten Fachkräfte müssen mit einer Offensive ausgebildet werden."

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 13.10.2023

    Bernd Buchholz zu TOP 34B "Zukunft der FSG-Nobiskrug Werften"

    In seiner Rede zu TOP 34B (Die Landesregierung muss sich für die Zukunft der FSG-Nobiskrug Werften einsetzen) erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Bernd Buchholz:

    "Die Werft konnte vor dem Aus bewahrt werden. Seither hat der Eigentümer auch mit der Inauftraggebung eines eigenen Schiffes dafür gesorgt, dass es eine Auslastung, und überhaupt eine Auftragslage, für die Werft gegeben hat.

    Ich habe deshalb eine gewisse Zuversicht, dass Lars Windhorst heute nicht nur den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gegenübersteht, sondern auch zu seinem Werftengagement steht. An ihn ist zu appellieren, dass mit einem transparenten Finanzgebaren sichergestellt wird, dass er, wenn er zukünftig tatsächlich mal auf Landesbürgschaften angewiesen wäre, ein Unternehmen zeigt, dass nicht in Schwierigkeiten ist. Dann wäre es der staatlichen Seite nämlich geradezu verwehrt, Unterstützungen auch in Form von Landesbürgschaften zu geben.

    Deshalb ist es wichtig, dass jetzt auch Transparenz geschaffen wird, dass die Zahlungen und nicht nur die Lohnzahlungen, sondern auch die Sozialversicherungsbeiträge entsprechend alle abgeführt werden.

    Ich gehe davon aus, Herr Minister, dass Sie diese Gespräche führen. Ich gehe davon aus, dass Sie, wie das immer üblich ist, alles versuchen, um da auch unterstützend tätig zu sein. Ich habe jedenfalls keinen Anlass, anzunehmen, dass das anders ist. Strukturell, da müssen wir uns nichts vormachen, ist die FSG in einer sehr schwierigen Situation.

    Sie gehört eben nicht unbedingt in einen Verbund, in dem militärischer Schiffbau stattgefunden hat, der zukünftig in einer Form von Konsolidierung vielleicht in einem europäischen Konzernverbund irgendwo eine Zukunft hätte.

    Sie ist im Schiffbau bei RoRo-Fähren durchaus mit großem Know-how ausgestattet, aber wir wissen auch, dass diese Märkte schwierig sind. Deshalb ist es schon eine Herausforderung, das richtige Thema für die Werft zu finden, zumal bei den Plattformgeschäften jetzt andere Häfen in Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern zum Zuge kommen. Das ist sicherlich für Schleswig-Holstein bedauerlich, aber angesichts der Expertise, die in diesem Bereich besteht, auch nicht besonders verwunderlich, wenn wir jetzt mal ganz ehrlich sind.

    Insoweit wird es wichtig sein, nicht nur zunächst einmal für Ruhe zu sorgen, sondern auch für ein klares Geschäftsfeld der FSG. Bei Nobiskrug ist das klar. Bei Nobiskrug wissen wir zwar auch, wie die Konjunktur für solche Luxusjachten zurzeit ist. Da gibt es aber einen klar abgegrenzten Geschäftsbereich, von dem man sagen kann: Da ist mir um die Zukunft insgesamt nicht bang.

    Ich gehe davon aus, Herr Minister, dass Sie diese Gespräche führen. Wir wiederum können hier heute ein Signal geben, dass wir diese Werften in unserem Land haben wollen. Dieses Signal wollen wir gerne geben, aber ansonsten, gehören die Gespräche eher in die Vertraulichkeit, in der man mit Eigentümern tatsächlich darüber verhandelt.“

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

     

     

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  • 16.10.2023

    Christopher Vogt: Der Ministerpräsident muss zeigen, was aus der 'härteren Gangart' geworden ist

    Zur Farbattacke der sogenannten Letzten Generation auf das Audimax in Lübeck erklärt der Vorsitzende und hochschulpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    “Die sogenannte Letzte Generation war ja fast schon ein bisschen in Vergessenheit geraten, da hat sie jetzt erneut gezeigt, wie man dem wichtigen Klimaschutz mit völlig sinnloser Sachbeschädigung einen absoluten Bärendienst erweisen kann. Wenn man dachte, dass die strafbaren Aktionen dieser radikalen Gruppe gar nicht mehr sinnloser werden können, hat einen der jetzige Farbanschlag auf einen zentralen Ort der Wissenschaft nochmal negativ überrascht.

    Was ist eigentlich aus der vom Ministerpräsidenten angekündigten ,härteren Gangart’ gegenüber dieser Gruppierung geworden? Die schwarz-grüne Landesregierung hatte zunächst über mehrere Monate keine gemeinsame Haltung gegenüber dieser radikalen Gruppe gefunden und dann ist der Ansage des Ministerpräsidenten nicht wirklich etwas Wahrnehmbares gefolgt. Wir erwarten jetzt ein konsequentes Vorgehen des Rechtsstaates, damit sich solche Straftaten in Schleswig-Holstein nicht wiederholen. Das Land muss für die Beschädigung des Hochschulgebäudes auch Schadenersatz geltend machen. Es kann nicht sein, dass unsere chronisch unterfinanzierten Hochschulen auch noch finanziell unter solchen Straftaten leiden müssen.”

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  • 16.10.2023

    Christopher Vogt: Es braucht erhebliche Korrekturen in der Bildungspolitik

    Zu den Ergebnissen des IQB-Bildungstrends erklärt der Vorsitzende und bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Wenn ein Drittel der Neuntklässler im Kernfach Deutsch nicht mehr die Mindeststandards erfüllt, ist das eine bildungspolitische Katastrophe, die die Landesregierung schnellstmöglich zu erheblichen Korrekturen in der Bildungspolitik bringen muss. Ein stures Weiter-so verbietet sich. Es geht um die Chancen der jungen Menschen, aber auch um die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft. Die Auswirkungen der Pandemie und der Zuwanderung spielen bei der bundesweiten Verschlechterung der Leistungen mit Sicherheit eine große Rolle, aber sie erklären nicht das Abrutschen Schleswig-Holsteins. Schleswig-Holstein findet sich in Bildungsvergleichen immer öfter in der unteren Tabellenhälfte wieder, was schlichtweg inakzeptabel und mehr als ein ratloses Achselzucken der Landesregierung hervorrufen muss. Die recht lapidare Erklärung der Bildungsministerin ist leider keine Überraschung mehr, aber angesichts des schlechten Abschneidens Schleswig-Holsteins dennoch ein Grund zur Beunruhigung. Es ist symptomatisch für Frau Prien, dass stets andere verantwortlich sein sollen. Eine weitere Stärkung der frühkindlichen Bildung ist zwar ebenfalls notwendig, entbindet die Bildungsministerin aber mitnichten von ihrer Verantwortung. Nach nunmehr über sechs Jahren im Amt braucht es einfach mehr Selbstreflexion, was die eigene Bilanz angeht.

    Wir fordern neben einer umfangreichen Grundschuloffensive eine generelle Entlastung der Lehrkräfte von unterrichtsfremden Aufgaben und mehr Unterstützung bei der Inklusion und bei der Integration. Die Kommunen brauchen mehr Unterstützung des Landes bei der Schulsozialarbeit. Die Lehrkräfte müssen sich wieder stärker auf die Erteilung des Unterrichts und vor allem auf die Kernfächer Deutsch und Mathe konzentrieren können. Bei der Lehrkräftegewinnung braucht es endlich einen großen Wurf. Der Ganztagsausbau muss von der Landesregierung viel engagierter angepackt werden. Angesichts der Lage ist es auch völlig inakzeptabel, wenn die Ministerin aus parteitaktischen Gründen offen mit der Ablehnung des Startchancen-Programms des Bundes droht. Der Bund will dem Land zur Stärkung der Schulen mit besonderen Herausforderungen zukünftig jährlich rund 34 Millionen Euro überweisen. Anstatt mit einer Blockade zu kokettieren, sollte die Landesregierung lieber die Ko-Finanzierung organisieren.“

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  • 09.02.2017

    Christopher Vogt: Die Wissenschaftsministerin sollte mit der Gleichstellungsministerin reden

    „Die Idee ist gut und das Konzept ist mit Sicherheit ein Baustein, um den Wissenschaftsstandort Schleswig-Holstein zu stärken und die medizinische Spitzenforschung in unserem Bundesland zu halten. Es ist deshalb richtig, dass sich das Land an der Finanzierung dieser acht ‚SH-Chairs‘ beteiligt.

     

    Dieses lobenswerte Programm im Rahmen der Exzellenzinitiative von Bund und Ländern kann aber nicht davon ablenken, dass diese Landesregierung mit wirklich eigenen Initiativen zur Stärkung der Spitzenforschung nicht aufgefallen ist. Die Wissenschaftsministerin steuert mit vielen offenen Großbaustellen auf das Ende ihrer Amtszeit zu. Die Hochschulen des Landes brauchen vor allem deutlich mehr Autonomie und eine bessere Ausstattung, um sich besser entwickeln zu können. Da hat diese Landesregierung – mit Blick auf die entstandenen finanziellen Spielräume – nicht geliefert. Entscheidend für eine bessere Entwicklung unseres Wissenschaftsstandortes ist aus unserer Sicht auch die Frage, wie der Anteil von Frauen in der wissenschaftlichen Exzellenz gesteigert werden kann.

     

    Ich finde es erstaunlich, dass eine Wissenschaftsministerin, die auch die Gleichstellungsministerin unseres Landes ist, acht ‚SH-Chairs‘ präsentiert, die ausschließlich von Männern besetzt sind. Dies macht wieder einmal deutlich, dass es bei der Förderung von weiblichen Karrieren in Wissenschaft und Forschung leider noch immer sehr viel Luft nach oben gibt. Diese Debatte darf aber nicht auf dem Rücken der Exzellenzinitiative geführt werden, wie es die Ministerin versucht hat. In der Spitzenforschung kann es nur Bestenauslese geben. Es muss also intensiver an den Ursachen für diese Entwicklung gearbeitet werden. So ist zum Beispiel die Vereinbarkeit von Familie und Karriere auch in der Wissenschaft ein entscheidendes Thema und dieses Problem beginnt spätestens beim akademischen Mittelbau.

     

    Wir erwarten von der Wissenschaftsministerin, dass sie hier noch vor dem Ende ihrer Amtszeit endlich geeignete Lösungsvorschläge unterbreitet. Sie sollte sich dringend mit der Gleichstellungsministerin zusammensetzen.“
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