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  • 19.02.2024

    Christopher Vogt: Daniel Günther darf die Wirtschaft nicht länger ausbremsen

    Zum Brandbrief der Wirtschaftsverbände an die Ministerpräsidenten der Bundesländer, dass diese die Blockade gegen das Wachstumschancengesetz im Bundesrat aufgeben sollen, erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Die Stimmung in der schleswig-holsteinischen Wirtschaft ist so pessimistisch wie seit Jahrzehnten nicht mehr und trotzdem steht Schwarz-Grün bei der Entlastung des Mittelstandes massiv auf der Bremse. Die CDU muss sich in der Wirtschaftspolitik unterlassene Hilfeleistung und Heuchelei vorwerfen lassen. Der Ministerpräsident und sein Wirtschaftsminister fordern die Bundesregierung schließlich regelmäßig dazu auf, mehr für die Stärkung der Wirtschaft zu tun. Wenn es jedoch konkret wird und sich das Land daran beteiligen soll, geben sie im Bundesrat mit anderen CDU-Ländern den Oskar Lafontaine.

    Mit dem Wachstumschancengesetz würde nicht nur spürbar Bürokratie abgebaut werden, sondern auch der Wohnungsbau angekurbelt und Investitionen in die Forschung und den Klimaschutz erleichtert werden. Nur eine bessere wirtschaftliche Entwicklung sichert dauerhaft Arbeitsplätze und verbessert die Einnahmen der öffentlichen Hand. Das Wachstumschancengesetz wird private Investitionen auslösen, die das Wachstum ankurbeln, was das Gesetz auch gegenfinanzieren wird. Der Ministerpräsident sollte deshalb weniger auf seinen Koalitionspartner und die Befehle aus dem Konrad-Adenauer-Haus hören, sondern wieder mehr auf den Mittelstand.

    Schleswig-Holstein hat seit dem Wechsel zu Schwarz-Grün leider Rückschritte in der Mittelstandspolitik gemacht und muss endlich wieder zum mittelstandsfreundlichsten Bundesland werden. Es muss jetzt ein klares Signal an den Mittelstand und insbesondere an das Handwerk geben, dass Bund und Land den Wirtschaftsstandort stärken wollen und hierbei auch an einem Strang ziehen. Daniel Günther muss den Fuß von der Bremse nehmen und den Entlastungen für die Wirtschaft zustimmen. Alles andere wäre ein katastrophales Signal für den Wirtschaftsstandort Schleswig-Holstein.“

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  • 25.01.2017

    Dr. Heiner Garg: FDP für zeit- und wirkungsgleiche Übertragung der Tarifabschlüsse auf die Beamten

    „Wir gehen davon aus, dass die Finanzministerin sich nicht nur für ihre Haushaltspolitik selbst lobt, sondern auch diejenigen an den sprudelnden Steuereinnahmen partizipieren lässt, die einen entscheidenden Teil zum guten Ergebnis beigesteuert haben.“

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  • 21.02.2024

    Heiner Garg zu TOP 18+21 "Bericht zur Evaluation des Kindertagesförderungsgesetzes"

    In seiner Rede zu TOP 18+21 (Bericht zur Evaluation des Kindertagesförderungsgesetzes) erklärt der kitapolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Heiner Garg:

    „Sie werden sicher bemerkt haben, dass die Ministerin dramaturgisch die ersten fünf Minuten sehr sachlich berichtet hat, was der Evaluationsbericht nach § 58 Kita-Gesetz zum Vorschein gebracht hat. Die zweite Hälfte Ihrer Redezeit, Frau Ministerin, haben Sie sich an der Opposition abgearbeitet. Ich bin ehrlicherweise nach Ihren Ausführungen froh, dass Sie nicht für die Kitasituation in der gesamten Bundesrepublik zuständig sind, sondern nur für die in Schleswig-Holstein. Aber das ist genau Ihre Aufgabe: sich auf die Verbesserung der Betreuungssituation in Schleswig-Holstein zu konzentrieren. Und ich bin nach wie vor der Auffassung, dass Sie dieser Aufgabe nicht in vollem Umfang nachkommen.

    Ich mache das jetzt umgekehrt: Ich setze mich erst mit Ihren letzten fünf Minuten auseinander und dann komme ich zu Ihren ersten fünf Minuten. Die Opposition ist unseriös und artikuliert hier ‚wünsch-dir was‘. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der regierungstragenden Fraktionen: In Ihrem Koalitionsvertrag, und zwar nicht im Wahlprogramm und auch im Jamaika-Koalitionsvertrag, auf den Sie sich gerade berufen haben, steht, Sie wollen eine weitere Erhöhung des Personalschlüssels. Sie wollen die Mindestverfügungszeiten um mindestens eine Stunde weiter anheben. Sie wollen eine Ausbildungsvergütung einführen und Sie wollen die Elternbeiträge weiter senken. Das ist alles richtig. Das steht aber in Ihrem Koalitionsvertrag. Jetzt bin ich gespannt, ob die Rednerinnen und Redner der Koalition sagen, dass Ihr Koalitionsvertrag unseriös ist, oder ob Sie schlicht bis zum Ende der Legislaturperiode vorhaben, ihn nicht zu erfüllen. Da können Sie sich entscheiden.

    Ich finde im Übrigen in der Sache jedes dieser einzelnen Ziele richtig. Dann darf man aber nicht die Ministerin vorschicken und die Opposition dafür brandmarken, dass sie weitere Qualitätsverbesserungen und selbstverständlich keine weiteren Belastungen der Eltern fordert. Die Opposition ist die einzige Kraft in diesem Landtag, die tatsächlich noch darauf besteht, dass das, was in der letzten Legislaturperiode mit einer breiten Mehrheit hier beschlossen wurde, auch tatsächlich eingehalten wird. Ich will mal daran erinnern, wo wir bei der Diskussion um Kitas herkommen, und zwar nicht 2017, sondern ich kann mich an eine Debatte in diesem Landtag irgendwann zwischen 2011 und 2012 erinnern. Da hatten wir noch keinen Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz. Damals haben wir sehr engagiert, um das einmal vorsichtig und parlamentarisch korrekt auszudrücken, über das sogenannte Betreuungsgeld diskutiert. Einige werden sich noch daran erinnern. Danach kam dann ein Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz. Die Einführung des Rechtsanspruchs hat natürlich sämtliche Bundesländer vor eine riesige Herausforderung gestellt, finanziell, aber auch personell.

    Das hat sich dann dahingehend entwickelt, dass wir 2017 eine Situation in Schleswig-Holstein vorgefunden haben, in denen es Kitas mit den höchsten Elternbeiträgen bundesweit gab. Es gab Eltern, die haben für eine Acht-Stunden-Betreuung in der Krippe über 800 Euro im Monat bezahlen müssen. Dass das sozialpolitisch ein riesengroßes Problem ist, wird wohl niemand bestreiten. Genau aus diesem Grund hat sich die vergangene Regierung in der vergangenen Legislaturperiode aufgemacht, das Kitasystem, insbesondere das Kitafinanzierungssystem, grundlegend neu aufzustellen. Im Übrigen mit dem Ergebnis, dass die Elternbeiträge für den U-3-Bereich gedeckelt sind auf einen Maximalbetrag von 230 Euro pro Monat und im U-3-Bereich auf 226 Euro im Monat. Ich finde, das ist ein Riesenfortschritt für viele Eltern, nicht für alle, aber für viele Eltern. Und an diesen noch einmal zu erinnern, ist mir deswegen so wichtig, weil Ihr Satz, Frau Ministerin, es sei eine Finanzierungslücke identifiziert worden und es sei doch selbstverständlich, dass sich zur Schließung dieser Finanzierungslücke alle drei beteiligen müssen, eben nicht der Kern der Kita-Reform war. Sondern der Kern der Kita-Reform war das klare Versprechen an die Eltern, dass ihre Beiträge statisch, und zwar dauerhaft, gedeckelt sind auf diesen Maximalbeitrag. Mit dieser Deckelung wurde von allen Fraktionen, die hier im Landtag sitzen, das Versprechen an die Eltern abgegeben, dass das sozusagen der Startpunkt für eine Absenkung der Beiträge ist. Ich weiß, die SPD wollte das schneller umsetzen, aber alle anderen Fraktionen haben versprochen, den Deckel zum Startpunkt zu nehmen, um zu weiteren Absenkungen dieses Maximalbeitrages zu kommen.

    Ich stelle fest: Die Äußerungen der Sozialministerin aus der vergangenen Woche waren ehrlich, denn Sie haben gesagt, man müsse mit allen offen über die Finanzierungslücke reden. Damit haben Sie aber erstens die Erhöhung von Elternbeiträgen nicht mehr ausgeschlossen und Sie haben sich zweitens sich Lichtjahre vom Versprechen der perspektivischen Beitragsfreiheit entfernt. Ich kann das nur für meine Fraktion in diesem Fall sagen, weil ich mich ehrlicherweise nicht an die Gegenfinanzierung erinnern kann, die die Sozialdemokraten unterbreitet haben. Aber der Vorwurf, wir würden immer nur fordern und uns wäre es völlig egal, was es kostet, kann ich für meine Fraktion sehr deutlich zurückweisen. Wir haben zweimal die Absenkung des Deckels um zehn Prozent gefordert und per Haushaltsantrag eingebracht. Wir haben zweimal Deckungsvorschläge dafür gemacht. Da können Sie sich hier nicht hinstellen und sagen, wir würden hier ein ‚Wünsch-dir-was‘ fordern, ohne zu sagen, wie wir es finanzieren wollen.

    Frau Ministerin, mir ist die Haushaltslage sehr wohl bewusst. Aber gerade eine solche Haushaltslage erfordert eine klare Prioritätensetzung. Was ist denn wichtiger, als den jüngsten Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteinen faire, gleiche und gute Startchancen mit auf den Weg zu geben? Wenn das keine Priorität ist, weiß ich nicht, wo Sie Ihre Prioritäten setzen. Ganz offensichtlich nicht bei der frühkindlichen Bildung. Beim ersten Mal Hören mag dieser Satz, den die Ministerin immer wieder verwendet, ‚Die schlechteste Kita ist eine geschlossene Kita‘, irgendwie plausibel klingen. Ich glaube auch, dass er vielen Eltern aus dem Herzen spricht. Ich persönlich kann diesen Satz aber nicht mehr hören. Ich halte ihn für völlig ambitionslos und als Entschuldigung dafür gedacht, dass man in dieser Legislaturperiode im Zweifel nicht mehr bereit ist, die versprochene zusätzliche Qualität zu finanzieren, die versprochene Absenkung der Elternbeiträge zu finanzieren. Und vor diesem Hintergrund finde ich diesen Satz zumindest problematisch.

    Ich fordere die Landesregierung dazu auf, dass wir wieder dort anknüpfen, wo die Kita-Reform begonnen hat. Nämlich sich gemeinsam anzugucken, was eigentlich die Kernziele dieser Kita-Reform waren. Ein Kernziel war, die Eltern nicht zusätzlich zu belasten, auch nicht durch Beitragserhöhungen. Ein weiteres Kernziel war, die Qualität schrittweise zu verbessern. Wenn jetzt eine Finanzierungslücke zwischen 80 und 130 Millionen Euro identifiziert wurde, dann ist es Ihr Job, Frau Ministerin, mit all den Beteiligten in einem kommunikativen Prozess auf Augenhöhe einzutreten. Und zwar ohne eine Ansage, dass das Land nicht mehr Geld in das System gibt. Das haben Sie in der letzten Woche zwar etwas relativiert in der Pressekonferenz, davor klang das aber noch ganz anders. Da haben Sie gesagt, dass das Land schon so viel Geld reingegeben hat, jetzt müsse auch irgendwann mal Schluss sein.

    Es gilt, einen Weg zu beschreiben, wie man schrittweise genau diese Lücke schließt. Das wäre jetzt Ihre Aufgabe und ich fordere Sie auf, das heute und hier klarzustellen, damit sich Eltern und Kommunen darauf einstellen können, was im Zweifel auf sie zukommt, dass Sie heute hier noch mal klarstellen, dass Sie sich an eines dieser Kernziele der Kita-Reform definitiv halten, nämlich die Eltern nicht weiter zu belasten. Ich finde, das sind Sie all denjenigen schuldig, die Sie in den letzten Wochen zumindest im Ungewissen darüber gelassen haben, wie Sie vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltslage gedenken, damit umzugehen. Das haben Sie in Ihrem ersten Redebeitrag nicht getan.

    Die Debatte dauert vermutlich noch eine ganze Weile. Deswegen haben Sie die Chance, am Ende hier klarzustellen, dass es keine weiteren zusätzlichen Belastungen in dieser Legislaturperiode für die Eltern geben wird. Nicht mehr und nicht weniger würde ich heute von Ihnen erwarten."

     

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    Es gilt das gesprochene Wort

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  • 21.02.2024

    Christopher Vogt zu TOP 42 "Schleswig-Holsteins Hochschul- und Wissenschaftssystem zukunftsfest weiterentwickeln"

    In seiner Rede zu TOP 42 (Transfer und Innovation stärken: Schleswig-Holsteins Hochschul- und Wissenschaftssystem zukunftsfest weiterentwickeln) erklärt der hochschulpolitische Sprecher und Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Die Wissenschaft ist neben Bildung, Kultur, Polizei, Justiz und einem Teil der Verkehrsinfrastruktur eine der wichtigsten Kernaufgaben des Landes Schleswig-Holstein. Und die Stärke des Wissenschaftsstandortes Schleswig-Holstein ist von entscheidender Bedeutung für die Zukunftsfähigkeit unseres Bundeslandes. Dies muss sich zukünftig im landespolitischen Alltag auch deutlich besser abbilden. Und da gibt es – wenn wir ehrlich sind – noch sehr viel Luft nach oben.

    Unter der Jamaika-Koalition wurden die Hochschulen des Landes erheblich gestärkt, zum Beispiel durch eine kontinuierlich bessere Grundfinanzierung, mehr Investitionen in den Hochschulbau oder auch durch mehr Freiräume für die Hochschulen mit dem novellierten Hochschulgesetz. Auch das vorliegende Gutachten des Wissenschaftsrates wurde noch von der Jamaika-Koalition in Auftrag gegeben. Aus unserer Sicht war es überfällig, dass einmal der sehr fachkundige und externe Blick auf unseren Wissenschaftsstandort gerichtet wird. Wir haben in Schleswig-Holstein eine gute und vielfältige Hochschullandschaft. Es gab in den letzten Jahren auch eine verstärkte Profilbildung, die allerdings auch noch weiter vorangetrieben werden sollte.

    Wir haben nicht nur gute Universitäten, sondern auch gute Fachhochschulen, künstlerische Hochschulen und auch private Hochschulen. Auch unser Universitätsklinikum und die außeruniversitären Forschungseinrichtungen können sich im bundesweiten Vergleich durchaus sehen lassen. Sie bilden nicht nur Fachkräfte aus, sondern ziehen auch junge Talente an und sind sehr wichtige Innovationstreiber. Die Analyse und die Empfehlungen des Wissenschaftsrates halte ich für sehr wertvoll.

    Vieles ist aber auch nicht wirklich überraschend: So soll eine Hochschulstrategie für unser Bundesland erarbeitet werden, die bisher schlichtweg fehlt. Das hatten wir als FDP auch in unserem Wahlprogramm vorgeschlagen. Die Finanzsituation sollte weiter verbessert werden, wo man jedoch angesichts der Haushaltsprobleme die Sorge haben muss, dass in den nächsten Jahren das genaue Gegenteil droht. Der Wissenschaftsrat schlägt zudem mehr Synergieeffekte und eine bessere Steuerung vor – unter anderem beim Hochschulbau. Die Profilierung sollte weiter vorangetrieben und der Transfer verbessert werden. Die vorgeschlagene Stärkung der internationalen Ausrichtung und der Forschung sind ebenfalls nachvollziehbar und wenig überraschend. Interessant finde ich den Vorschlag, berufsbegleitende und duale Studiengänge weiter auszubauen. Das teile ich absolut. Der Wissenschaftsrat empfiehlt zudem, gering ausgelastete Studiengänge abzubauen. Dies muss man sich genauer anschauen. Da hier ja leider auch eine Reihe von Studiengängen aus dem MINT-Bereich betroffen sind, wäre es vielleicht besser, die Werbung für diese Studiengänge zu verbessern, zum Beispiel durch Vorbereitungs- bzw. Orientierungssemester.

    Wie sollte man jetzt mit diesen vielen Vorschlägen konkret umgehen? Die Ministerin hat angekündigt, die Empfehlungen in diesem Jahr in einem recht komplexen Verfahren diskutieren zu lassen. Zu den 15 Clustern soll es nun viele Arbeitsgruppen geben. Ich finde es richtig, viele kluge Menschen an der Diskussion zu beteiligen. Ich habe jedoch die Sorge – gerade auch mit Blick auf die Haushaltssituation des Landes –, dass viele Empfehlungen zwar lange diskutiert, aber am Ende gar nicht umgesetzt werden. Deshalb sollten die Maßnahmen, die wenig oder gar nichts kosten und die unter den Hochschulen eher unstrittig sind, jetzt auch zügig umgesetzt werden. Das wäre auch ein wichtiges Signal in die Hochschullandschaft, dass man die Empfehlungen sehr ernst nimmt und den Wissenschaftsstandort unbedingt stärken will.

    Die Kieler Christian-Albrechts-Universität nimmt einen erneuten Anlauf, um eine der deutschen Exzellenz-Universitäten zu werden. Wir unterstützen dies selbstverständlich. Sie hätte es nicht nur verdient, es wäre auch eine wichtige Stärkung und Anerkennung des Wissenschaftsstandortes Schleswig-Holstein. Aber klar ist auch: Dass die drei Kieler Bewerbungen für neue Exzellenzcluster bereits in der ersten Runde des Auswahlverfahrens gescheitert sind, ist sehr enttäuschend. Denn um sich im Jahr 2026 überhaupt erneut als Exzellenzuniversität bewerben zu können, müssen die zwei bestehenden Exzellenzcluster im Jahr 2025 unbedingt erneut erfolgreich sein. Das ist also eine zwingende Voraussetzung. Als Liberaler bin ich Optimist: Ich gehe davon aus, dass sowohl die zwei bestehenden Exzellenzcluster erneut erfolgreich sein werden als auch die Universität insgesamt bei ihrer Bewerbung als Exzellenzuniversität.

    Ich bin aber auch der Meinung, dass die Entwicklung der letzten Wochen, die ja hochschulpolitisch insgesamt sehr unerfreulich waren, ein Weckruf für die Landespolitik sein müssen. Die Wissenschaftspolitik muss viel stärker in den Fokus der Landesregierung rücken. Wir brauchen meines Erachtens kein eigenes Wissenschaftsministerium, wie es unter anderem auch ein ehemaliger Staatssekretär gerade wieder öffentlich vorgeschlagen hat, sondern vor allem erst einmal endlich eine schlagkräftige Wissenschaftsabteilung im Ministerium, die die vielen Aufgaben angemessen bewältigen kann. Denn diese Abteilung hat eine hohe strategische Bedeutung für das Land. Es gibt viele weitere Baustellen: Mehr Gründungen bzw. Ausgründungen (HSG), Senkung der teilweise hohen Abbrecherquoten, bessere Arbeitsbedingungen – vor allem für den akademischen Mittelbau.

    Der Koalitionsvertrag ist ja auch im Wissenschaftsbereich ziemlich ambitionslos, außer natürlich bei den zusätzlichen Professuren für Plurale Ökonomik. Jetzt ist das durch die Haushaltslage noch einmal deutlich dünner geworden. Wir sollten uns im Ausschuss mit den Empfehlungen des Wissenschaftsrates intensiv weiter beschäftigen!"

     

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  • 21.02.2024

    Oliver Kumbartzky zu TOP 4 "Änderung des Landesnaturschutzgesetzes"

    In seiner Rede zu TOP 4 (Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesnaturschutzgesetzes) erklärt der agrarpolitische Sprecher und Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    „Ja, wir debattieren heute erneut über das Vorkaufsrecht. Und ja, es ist nach wie vor ein tiefer Eingriff in die Vertragsfreiheit. Es sorgt für Bürokratie und Frust.

    Und um es gleich zu Beginn in Richtung CDU zu sagen: Mir ist der schwarz-grüne Koalitionsvertrag bekannt. Und die CDU-Rednerin wird gleich wieder sagen, dass dort dieselben Sätze zum Vorkaufsrecht drin stehen, wie im Koalitionsvertrag von Jamaika. Dem möchte ich entgegnen: Die Jamaika-Koalitionsverhandlungen sind bald sieben Jahre her! Und im verflixten siebten Jahr kann man auch mal Änderungen herbeiführen. Die Lage der Landwirtschaft hat sich in den letzten Jahren deutlich verändert und der große Ärger über das Vorkaufsrecht ist noch größer geworden! Und es ist auch ziemlich scheinheilig, wenn sich Vertreter der Landes-CDU auf Bauerndemos hinstellen und die Ampel kritisieren, aber selbst nichts unternehmen, was in ihrer eigenen Hand liegt.

    Und wenn der Passus aus dem Koalitionsvertrag so toll ist: Warum beschließt dann die Landes-CDU im Oktober letzten Jahres auf ihrem Landesparteitag einstimmig, dass man für die Abschaffung des Vorkaufsrechts ist? Warum ist auf dem Landesparteitag niemand aus der Fraktion aufgestanden und hat gesagt ‚Moment mal, wir haben einen tollen Koalitionsvertrag‘?

    Ich kann mir vorstellen, dass die Ablehnung unseres Gesetzentwurfes dem ein oder anderen in der CDU-Fraktion nicht leichtfällt. Aber wissen Sie, was ich wirklich beschämend finde? Dass in der letzten Sitzung des Umwelt- und Agrarausschusses eine mündliche Anhörung abgelehnt wurde. Auch hier wieder: Auf Bauerndemos wird seitens der CDU groß von Dialog gesprochen, Umsetzung in der Praxis dann Fehlanzeige.

    Es musste übrigens eine Sitzungsunterbrechung – beantragt von CDU und Grünen – her, um dann zu entscheiden, dass man keine mündliche Anhörung will. Der Kollegin Backsen war es sehr wichtig, nicht nochmal die Verbände einzuladen, weil ‚das am Abstimmungsergebnis eh nichts ändern wird‘. Das war und ist ganz schön respektlos. Dann können wir uns künftig ja sämtliche Anhörungen sparen, die den Grünen nicht passen. Und die CDU nimmt das einfach so stillschweigend hin.

    Kurz nach der Abstimmung war dann klar, warum die Grünen es so eilig hatten, eine Anhörung abzulehnen. Die Pressemitteilung zur Ablehnung des Gesetzentwurfes war schon lange fertig und wartete nur noch auf den Versand. Dabei gab es in der schriftlichen Anhörung durchaus gute, weitere Argumente für die Abschaffung des Vorkaufsrechts. Hier einige Beispiele:

    Das Vorkaufsrecht führt zu erheblichem Verwaltungsaufwand nebst bürokratischen Hürden und Kosten bei allen Grundstücksgeschäften. 

    Das Vorkaufsrecht führt bei Ausübung zu erheblichen Auseinandersetzungen zwischen den verschiedenen Akteuren. 

    Das Vorkaufsrecht entspricht nicht dem Grundsatz eines kooperativen Naturschutzes.

    Das Vorkaufsrecht ist aus landwirtschaftlicher Sicht ordnungspolitisch verfehlt und ist zur Erreichung naturschutzrechtlicher Ziele nicht erforderlich. 

    Das Vorkaufsrecht widerspricht Grundsätzen der agrarstrukturellen Schutznormen des Grundstücksverkehrsrechts, wonach eine Zersplitterung des Grundbesitzes zu verhindern ist.

    Das Vorkaufsrecht wirkt sich kontraproduktiv in Bezug auf den Erwerb und die Verfügbarkeit von landwirtschaftlichen Flächen im freihändigen Erwerb aus. 

    Das Vorkaufsrecht stellt die langfristige Überlebensfähigkeit für kleine und mittlere Betriebe in Frage.

    Das Vorkaufsrecht ist nicht notwendig, da bereits über 38.000ha Eigentum der Stiftung gehören, wodurch eine extrem ausgeprägte Marktposition und freie Interaktion auf dem Markt für die Stiftung Naturschutz entstanden ist.

    Das Vorkaufsrecht führt zur Entzweiung des ländlichen Raumes und zur Wettbewerbsverzerrung.

    Das Vorkaufsrecht führt zur Zerstörung von Jagdbezirken im ländlichen Raum.

    Das Vorkaufsrecht ist ein schwerwiegender Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der Privateigentümer und in den freien Flächenmarkt.

    Abschließend mein Appell an die CDU-Fraktion: Auch wenn Sie heute gegen die Abschaffung des Vorkaufsrechts stimmen – opfern Sie die zukunftsfähige heimische Landwirtschaft nicht dem Koalitionsfrieden. Sorgen Sie dafür, dass die Stiftung Naturschutz nicht noch mehr Fläche aus der Produktion nimmt. Auch in den Niederungsgebieten muss Landwirtschaft möglich bleiben. Sorgen Sie für ordentliche Flurbereinigungsverfahren und Flächentausche. Bremsen Sie das MEKUN aus!
    "

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  • 21.02.2024

    Annabell Krämer zu TOP 16 "Für faire und gerechte Löhne - Service Stern Nord in den TV-L überleiten"

    In ihrer Rede zu TOP 16 (Für faire und gerechte Löhne - Service Stern Nord in den TV-L überleiten) erklärt die finanzpolitische Sprecherin und stellvertretende Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    „Die Service Stern Nord wurde 2005 als Tochterunternehmen des UKSH gegründet. Aktuell hat sie 2.000 Mitarbeiter. Auf der Homepage heißt es: 'Die Service Stern Nord bietet ein breit gefächertes Spektrum von Dienstleistungen an wie z. B. die Patientenverpflegung und die Hauswirtschaft, aber auch Serviceleistungen wie die sterile Aufbereitung von Medizinprodukten, der Sicherheitsdienst und der Patiententransport.' Sämtliche Leistungen außerhalb der originären gesundheitlichen Versorgung werden von den Mitarbeitern der Service Stern Nord erbracht. Weiter heißt es: 'Wir wollen, dass die Patienten gesund werden! Deshalb sorgen wir an den Standorten Kiel und Lübeck dafür, dass Ihr Aufenthalt so angenehm wie möglich ist.“

    Vorletztes Wochenende habe ich eine Freundin im Krankenhaus besucht. Mir wurde Tee angeboten, ich wurde freundliche empfangen und mir wurde eine Vase für die Blumen gebracht. Diese Menschen tragen erheblich zur Genesung der Patienten bei und verdienen unsere Wertschätzung. Online-Bewertungsportale für Arbeitgeber zeigen allerdings nur eine Weiterempfehlungsquote des Arbeitgebers von 29 Prozent. Es wird eine Zwei-Klassengesellschaft durch 'Alt-UKSH-Beschäftigte' bemängelt.

    Eine aktuelle Stellenausschreibung im Bereich der Diätassistenz setzt folgende Befähigung voraus:

    • abgeschlossene Berufsausbildung zur staatlich geprüften Diätassistenz oder ein abgeschlossenes Studium Bachelor of Science Diätetik 

    Alternativ

    • abgeschlossenes Studium Ökotrophologie mit entsprechender Qualifizierung in der Ernährungsberatung

    Dies ist ein Job mit Schichtarbeit. Die Eingruppierung findet in E7 im hauseigenen Tarifvertrag statt. Das sind 17,50 Euro pro Stunde.

    Ein weiteres Beispiel ist die Serviceassistenz im Intensivbereich: Und diese Stelle merken Sie sich bitte – hier wird folgendes vorausgesetzt:

    • Unterstützung des Fachpersonals auf der Intensivstation
    • Erfahrung in der Pflege
    • Verwaltung des Verbrauchsmaterials
    • Schichtarbeit

    Die Eingruppierung erfolgt in E 4. Das bedeutet 13,73 die Stunde. Der Haustarifvertrag, der über drei Jahr lief, läuft zum 31.03.2024 aus. Obwohl dieser jährliche Anpassungen in den einzelnen Einstufungen vorsah, hat die Entwicklungen des Mindestlohnes diesen längst überholt. Gucken wir auf die aktuelle Stellenausschreibung für eine 'Verpflegungsassistenz Patienten in E3': Gemäß laufendem Tarifvertrag war eine Einstiegsvergütung mit 12,59 Euro vorgesehen. Die tatsächliche Ausschreibung erfolgt zu 13,50 Euro. Die tariflich vorgesehenen 12,59 Euro würden nämlich ab 01. Januar 2025 unterhalb des dann geltenden Mindestlohns von 12,82 Euro liegen.

    Die sechzehnjährige Freundin meiner Tochter arbeitet nach der Schule als Aushilfskraft bei einem großen Discounter. 14 Euro die Stunde – ab 18 Uhr zwei Euro Zuschlag. 16,80 Euro die Stunde mit 28 Prozent Schichtzulage – als ungelernte Kraft. Erinnern wir uns an die gesuchte Serviceassistenz im Intensivbereich mit Pflegeerfahrung – ihr Einstiegsgehalt liegt bei 13 Euro 73 – Abendzulage beträgt hier übrigens nur 25 Prozent.

    'Hand in Hand mit Pflege und Medizin meistern wir jede neue Aufgabe und freuen uns über den kontinuierlichen Fortschritt der medizinischen Versorgung von Patienten am UKSH', heißt es auf der Webseite. Und weiter: 'Genau wie Ärztinnen und Ärzte, Pflegende und Therapeutinnen und Therapeuten haben wir ein Ziel: Wir möchten, dass die Patientinnen und Patienten gesund werden und sorgen auf den Campi Kiel und Lübeck dafür, dass ihr Aufenthalt so angenehm wie möglich ist.'

    Das machen diese Menschen Tag für Tag. Es wird Zeit, sie in den TV-L einzubinden."

     

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  • 21.02.2024

    Heiner Garg zu TOP 25 "Pflegeeltern stärken und wertschätzen"

    In seiner Rede zu TOP 25 (Pflegeeltern stärken und wertschätzen – Bundesratsinitiative für ein Pflegeelterngeld) erklärt der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Heiner Garg:

    „Zunächst einmal möchte ich mich im Namen meiner Fraktion sehr herzlich bei den Pflegeeltern, bei den Pflegefamilien bedanken, die jeden Tag diese wichtige Aufgabe leisten. Und zwar mit hohem Engagement, mit viel Menschlichkeit und mit viel Liebe, die sie den Pflegekindern angedeihen lassen. Und das sage ich unumwunden insbesondere auch nach den letzten beiden Ausschusssitzungen, in denen wir uns mit der Frage der Umsetzung der Empfehlung des Deutschen Vereins beschäftigt haben. Da gab es ja durchaus einige Unruhe, um das diplomatisch auszudrücken.

    Mir ist vollkommen klar, dass vom Dank alleine sich die Pflegeeltern noch nichts kaufen können. Aber darum geht es mir an der Stelle nicht. Ich finde die Tatsache, dass Menschen mehr in den Blick genommen wurden und auch sichtbarer geworden sind, das alleine hat schon mit dazu geführt, dass sich in diesem Haus endlich mal alle einig sind. Das ist bei dem Thema schon richtig.

    Mich hat besonders beeindruckt, dass bei einer dieser Sitzungen eine Vertreterin der Pflegeeltern sehr deutlich gesagt hat, sie möchte eigentlich gar nicht für ihre Rechte kämpfen und auf die Straße gehen müssen, um zu protestieren oder zu demonstrieren, sondern sie möchte nur für ihre Pflegekinder da sein. Und ich glaube, genau das ist unser Job, dafür zu sorgen, dass diese Menschen, die mit hohem Engagement eine unglaublich wichtige Aufgabe für unsere Gesellschaft jeden Tag im Stillen leisten, dass die genau das tun können.

    Und dazu gehört aus meiner Sicht eben auch das Elterngeld für Pflegeeltern. Und während wir hier alle so gesprochen haben, habe ich mir überlegt, wie die Koalitionäre in Berlin darauf reagieren. Die stehen ja vor denselben haushaltspolitischen Herausforderungen. Also nach welchen Begründungen gesucht wird, warum man das vielleicht nicht oder vielleicht erst später machen kann. Und ich glaube, umso wichtiger ist es, dass wir heute geschlossen ein Signal dieses Landtages an die Koalition in Berlin senden, wissend und auch gar nicht verleugnend um die Haushaltssituation, dass man sich auch in Berlin Gedanken darum machen muss, was ist wirklich eine zentrale Aufgabe, die hier für unsere Gesellschaft geleistet wird, denn auch diese Pflegekinder der Pflegeeltern sind die Zukunft unseres Landes.

    Und in diesem Sinne freue ich mich auch darüber und brauche gar nicht um Unterstützung werben, weil wir alle diesen Antrag mitgezeichnet haben. Deswegen gehe ich davon aus, dass diesem Antrag jetzt auch alle zustimmen."

     

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  • 21.02.2024

    Bernd Buchholz zu TOP 10 "Umsetzung einer Mobilitätsgarantie für Schleswig-Holstein"

    In seiner Rede zu TOP 10 (Mündlicher Bericht zum Konzept für die Umsetzung einer Mobilitätsgarantie für Schleswig-Holstein) erklärt der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    "Vor ziemlich exakt genau einem Jahr haben Sie von den Koalitionsfraktionen auf Antrag der Koalitionsfraktionen beschlossen, dass dieser Minister ein Konzept für die Mobilitätsgarantie vorlegen soll, und zwar, wie er es selbst aus seinem Antrag gerade zitiert hat, ‚mit dem Ziel, jeden Ort des Landes verlässlich und regelmäßig von früh bis spät an den ÖPNV anzubinden‘.

    Und ich habe vor einem Jahr von diesem Pult aus gesagt, Sie legen die Latte verdammt hoch. Eigentlich so hoch, dass der Verkehrsminister nur darunter durchkriechen kann. Aber das tut er nicht. Das tut er nicht, denn er ist gar nicht losgelaufen. Wer nicht losläuft, kann auch nicht untendurch kriechen. Denn er zieht sich mit seinem Bericht auf das zurück, was schon vor seiner Amtszeit angelegt wurde, nämlich mit den Projekten, die es bereits gibt, aber die nichts mit einer Mobilitätsgarantie zu tun haben.

    Jetzt bitte einmal wirklich in aller Seriosität, nur damit wir einmal darüber reden, was in anderen Bundesländern dazu wenigstens als Konzept vorgelegt worden ist. Freitagabend hat hier im Zusammenarbeitsausschuss der Staatsrat aus Hamburg vorgetragen, was eine Mobilitätsgarantie eigentlich für Hamburg bedeuten würde. Für die Freie und Hansestadt Hamburg, die als Stadtstaat eine Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs von 33 Prozent der Menschen täglich haben und 21 Prozent der Menschen zwei- bis dreimal die Woche. Bei uns sind es übrigens zum Vergleich neun Prozent täglich und acht Prozent ein- bis zweimal die Woche, also ungefähr ein Drittel dessen von Hamburg.

    Was es bedeutet, wenn in Hamburg tatsächlich eine Mobilitätsgarantie eingeführt werden muss, das hat uns der Staatsrat erklärt. Er bräuchte im On-Demand-Bereich für die Bereiche, die bisher nicht an Bushaltestellen angeschlossen sind, einen Kapazitätsbedarf von etwa 10.000 Fahrzeugen in Hamburg. Was für sich alleine noch kein Problem wäre. Nur er würde dazu auch etwa 40.000 Fahrer für diese Fahrzeuge brauchen. Und deshalb hat er auch gesagt, dass diese Mobilitätsgarantie in einer Freien und Hansestadt Hamburg erst dann zu realisieren sein wird, wenn diese Fahrzeuge wirklich real automatisiert unterwegs sein werden, und zwar ohne Fahrer. Und deshalb lassen Sie uns doch mal zurück zur Realität kommen. Der Kollege Vöge hat ja in Wahrheit den Antrag bereits abgelehnt. Es wird in einem Flächenland wie Schleswig-Holstein ausgeschlossen sein in einem regelmäßigen Takt jeden Ort zu jeder Tageszeit anzufahren. Das wird ausgeschlossen sein.

    Und wenn wir auf das SMILE-Projekt gucken, und das ist ein schönes Projekt, man kann ja alles Mögliche auch gerade im ländlichen Bereich ausprobieren. Aber das kostet auch insgesamt 37 Millionen Euro. Davon gehen dann rund zehn Millionen Euro an Aufwendungen für Buslinien und ungefähr 13 Millionen Euro für die On-Demand-Verkehre. Und jetzt sag mir mal einer bitte, wer nach Abschluss dieses Projektes eine auch nur annähernd so große Summe stemmen soll, um das fortzusetzen? Und wer soll finanzieren, dass diese Erweiterung der Linien dort stattfindet? Es ist ein wunderbares Projekt, wir werden viel ausprobieren, aber wir werden vor allem eines produzieren dabei: eine riesengroße Enttäuschung nach Abschluss des Projektes, weil dann das Ganze in sich zusammenfällt. Das ist leider vorprogrammiert an dieser Stelle, denn es ist nicht zu finanzieren, was da alles an Verkehr in diesem Modellkreis dann tatsächlich zusätzlich auf die Straße gebracht wird. 37 Millionen Euro, von denen in Wahrheit der Kreis zukünftig jedes Jahr ungefähr 15 bis 18 Millionen Euro für den ÖPNV stemmen soll. Wie soll er das denn machen? Diese Träumereien, die man gerne in Wahlprogramme fasst und von Mobilitätsgarantien faselt und dann zum Schluss kommen muss, dass die Mobilitätsgarantie für die meisten Menschen erst dann besteht, dass sie ein eigenes Auto besitzen.

    Wir haben alle Hände voll zu tun, den ÖPNV in Schleswig-Holstein auszubauen. Wir müssen alles dafür tun, die ÖPNV-Anbindungen und Schienenverkehre besser zu machen. Aber wir haben nicht die Aufgabe, einen Popanz aufzubauen, den niemand in diesem Land in den nächsten zehn Jahren einhalten kann.“

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 21.02.2024

    Heiner Garg zu TOP 11 "Entwicklung der Gesundheitsberufe in Schleswig-Holstein"

    In seiner Rede zu TOP 11 (Landesbericht zur Entwicklung der Gesundheitsberufe in Schleswig-Holstein) erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Heiner Garg:

    „Wir haben heute zwei Anträge zu beraten, die sich grundsätzlich mit einem ganz zentralen Thema beschäftigen, nämlich, dass wir dauerhaft die Versorgung für eine älter werdende Bevölkerung sichern müssen, bei der riesigen Herausforderung, die Personalbedarfe decken zu können.

    Dabei wissen wir alle, dass Versorgung in Zukunft anders aussehen wird, als Versorgung heute oder vor zehn oder 20 Jahren ausgesehen hat. Das gilt für den stationären Bereich und das gilt für den ambulanten Bereich, weil wir viel häufiger mit Digitalisierung, mit KI in der Medizin arbeiten werden müssen, als das heute noch der Fall ist. Und die spannende Frage, die sowohl der SPD-Antrag als auch in irgendeiner Art und Weise der Antrag der Koalition aufgreift, ist: Wie können wir erfassen, wer eigentlich bei uns im Moment an der Versorgung beteiligt ist? Und damit meine ich nicht nur Ärztinnen und Ärzte und medizinisches Fachpersonal, sondern beispielsweise auch die Pflege und die Therapieberufe. Und natürlich, Herr Kollege Hansen, wissen wir das nicht. Deswegen war die Zwischenfrage der Kollegin Pauls. Sie haben gesagt, dass wir das schon alles haben und wir wollen doch keine Doppelung. Da haben Sie es sich an dieser Stelle wirklich ein wenig zu einfach gemacht.

    Jetzt kann man herzlich darüber streiten, ob der richtige Weg Ihr Pakt für die Gesundheits- und Pflegeberufe ist. Oder ob das der Berichtsantrag der Kollegin Pauls bzw. der Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten ist. Wir werden, das sage ich gleich zu Beginn, wir werden beiden Anträgen zustimmen. Ich sage auch, liebe Frau Pauls, der Bericht wäre jetzt nicht mein Favorit gewesen, aber es ist ein Handwerkszeug, womit man in Zukunft arbeiten könnte. Mein Highlight dieser Plenartagung ist aber nach dem heutigen Vormittag und dem halben Nachmittag der Alternativantrag von CDU und Grünen. Da steht richtigerweise drin: ‚Der Landtag bittet die Landesregierung darum, die Niederlassung und Kooperation von Gesundheits- und Pflegeberufen flächendeckend zu unterstützen und die kooperative Zusammenarbeit in der Patientinnen- und Patientenversorgung zu unterstützen.‘ Glauben Sie, das gibt es zum Nulltarif? Die Landesregierung wird gebeten, sich weiterhin auf Bundesebene dafür einzusetzen, die nichtärztlichen Berufsbilder des Gesundheitswesens zu stärken und die Delegation geeigneter ärztlicher Tätigkeiten in den Gesundheits- und Pflegeberufen zu erleichtern. Glauben Sie, Sie sind bei dem Thema als Landesregierung entlassen?

    Die Landesregierung wird von Ihnen, also nicht von der Opposition, gebeten, durch die Förderung digitaler, innovativer und telemedizinischer Angebote trotz Fachkräftemangel insbesondere in ländlichen Regionen die Gesundheitsversorgung qualitativ hochwertig sicherzustellen. Herzlichen Glückwunsch. Deswegen halbieren Sie den Versorgungssicherungsfonds. Das ist die Aufgabe der Landesregierung. Den ganzen Vormittag bestreiten Sie damit, der Opposition zu erzählen, sie sollen keine Luftschlösser bauen, kein Wünsch-dir-was beantragen. Nichts anderes steht in Ihrem Antrag.

    Ich finde das, sagen wir mal, interessant vor dem Hintergrund, dass wir – ich bin jetzt mal gespannt auf die Rede der Gesundheitsministerin – bei allen anderen berechtigten Anliegen heute nur gehört haben, was alles nicht geht aufgrund der Haushaltslage. Ich sage Ihnen, und das werde ich Ihnen nachher noch einmal sagen, bei den Summen, um die es hier geht, die zur Rede stehen, glaube ich nicht, dass man die Haushaltslage dafür anführen kann, im Zweifel die Versorgung in Schleswig-Holstein kaputt zu sparen. Ich glaube, dass wir beides tun sollten. Ich glaube, dass es richtig ist, den Sozialdemokratinnen und den Sozialdemokraten ihren Berichtswunsch zu erfüllen, weil man den Bericht ja durchaus aus den Ergebnissen zusammenstellen kann, die Ihr Pakt dann liefert. Dann werden wir im Zweifel sehen, welche Daten drinstehen.

    Das Zweite ist, dass ich Ihnen insbesondere als Vertreter der regierungstragenden Fraktion aufrichtig viel Erfolg dabei wünsche. Wenn Sie die drei von mir zitierten Ziele aus Ihrem Antrag wirklich erfüllen müssen, dann müssen Sie spätestens jetzt dafür sorgen, dass Sie ausreichend Haushaltsmittel dafür zur Verfügung gestellt bekommen."

     

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  • 21.02.2024

    Heiner Garg zu TOP 13 "Keine Kürzungen beim Versorgungssicherungsfonds"

    In seiner Rede zu TOP 13 (Keine Kürzungen beim Versorgungssicherungsfonds) erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Heiner Garg:

    „Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, als zu Beginn der vergangenen Legislaturperiode unter Jamaika der sogenannte Versorgungssicherungsfonds etabliert wurde, war es so – das habe ich so verstanden –, dass es allen drei Koalitionspartnern damals ein Herzensanliegen war, nicht immer nur auf Gesundheitskongressen zu hören, dass unser Gesundheitssystem zu starr in Sektoren organisiert ist und zu starr in Sektoren denkt, sondern dass man auch mal Dinge ausprobieren müsste. Doch immer wenn das Land etwas machen wollte, dann ging das meistens nicht, weil durch das Sozialgesetzbuch 5 zum Teil auch im Zusammenspiel mit dem Sozialgesetzbuch 11 eigentlich die Musik vor allem auf Bundesebene spielt.

    Also haben wir den Versorgungssicherungsfonds ins Leben gerufen und ihn mit jährlich fünf Millionen Euro gespeist. Liebe Monika Heinold, danke noch einmal dafür. Das war eine richtige Entscheidung. Es war eine gute Investition in die Versorgungslandschaft, weil wir Dinge ausprobieren wollten. Wir wollten Projekte anschieben, und zwar Projekte, die zum Teil aus den Regionen vor Ort selber kamen. 

    Dabei ist auch nicht jedes dieser Projekte ein voller Erfolg gewesen, aber genau das war Sinn der Veranstaltung: Dinge auszuprobieren, vernetzt zu versorgen, sektoren-verbindend zu versorgen, den Einsatz der Telematik in der Medizin tatsächlich auszuprobieren, also Stichwort telemedizinischer Rucksack beispielsweise, den Einsatz von Telematik und KI zu fördern.

    Man wollte schauen, wie man beispielsweise die Versorgung auf den Inseln und Halligen mit dem Einsatz moderner Technologien sicherstellen kann. Schnittstellenprofessionen sollten gefördert werden.

    Ich will nur zwei, drei Beispiele von erfolgreichen Förderungen geben. Wir konnten QuaMaDi mit unterstützen: ein Projekt, das Kolleginnen und Kollegen, die länger mit dabei sind, kennen. Das Projekt QuaMaDi ist zur qualitätsgesicherten Mammadiagnostik entstanden. Das Projekt wurde in eQuaMaDi überführt – unterstützt durch den Versorgungssicherungsfonds. Das war ein wirklicher Erfolg!

    Die sogenannte virtuelle Diabetesambulanz für Kinder und Jugendliche am UKSH zu Lübeck wurde mit unterstützt durch den Versorgungssicherungsfonds. Die ersten Physician Assistants, eine neue Berufsgruppe in Schleswig-Holstein, die in den angelsächsischen Ländern schon seit Jahrzehnten unterwegs ist und die Versorgung sichert, wurden mit Unterstützung des Versorgungssicherungsfonds ausgebildet. Und meine Damen und Herren, genau diesen Versorgungssicherungsfonds streichen Sie jetzt nahezu um die Hälfte zusammen mit der Begründung, einen Beitrag zur Konsolidierung des Haushaltes zu leisten.

    Nein, da will ich an der Stelle keinen Applaus! Ich finde, das ist ehrlicherweise das völlig falsche Signal an alle Akteurinnen und Akteure im Land!

    Sie wissen doch alle: Mit 2,2 Millionen Euro sanieren Sie nicht Ihren Haushalt! Wir führen nicht die Debatte, die wir heute Morgen bei Kita geführt haben. Mit 2,2 Millionen Euro, die so wichtig sind für die Versorgungssicherung, zerschlagen Sie im Zweifel Strukturen und nehmen auch Ihrer eigenen Ministerin politischen Gestaltungsspielraum.

    Das Schöne am Versorgungssicherungsfonds ist doch im Zweifel, dass Sie nicht immer gucken muss, ob Sie da vielleicht etwas tun kann, ob Sie da irgendwie Rücksicht auf den Bund nehmen muss, sondern Sie kann einfach anpacken.

    Ich wünsche mir, dass Sie heute dermaßen genervt von mir sind, dass Sie noch einmal in sich gehen, Schwarz-Grün, und dafür sorgen, dass diese 2,2 Millionen Kürzungen nicht vollzogen werden, weil sie für die Versorgungssicherung dieses Landes einfach wichtig sind und Sie mehr kaputt machen, als Sie tatsächlich damit einsparen würden."

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  • 25.01.2017

    Christopher Vogt: Wie steht die Koalition zu CETA?

    „Bei der entscheidenden Zukunftsfrage, wie wir unser Wohlstandsniveau dauerhaft sichern können, sind die Aussichten in der jüngsten Vergangenheit leider deutlich düsterer geworden. Wenn wir auf die Türkei schauen, auf Russland, auf Großbritannien und nun auch noch in die USA, dann stellen wir fest, dass es für uns als Exportnation erheblich ungemütlicher wird.

     

    Wir haben hier in den letzten Jahren wiederholt über die geplanten Freihandelsabkommen mit den USA und Kanada debattiert. Nun muss das Abkommen mit den USA nach der Wahl von Donald Trump wohl als beerdigt angesehen werden.

     

    Wer hätte das vor einigen Monaten gedacht, dass es ausgerechnet einen US-Republikaner braucht, um der deutschen Linken und Rechten diesen Gefallen zu tun?

     

    Wir leben in einer interessanten Zeit. Seitdem ist es auch um das europäisch-kanadische Freihandelsabkommen auffallend ruhig geworden. Dieses Abkommen galt ja immer als eine Art ‚kleine Schwester‘ von TTIP und wurde – gerade in Deutschland – dementsprechend ebenso hart bekämpft.

               

    Ich bin wirklich der Meinung, dass man über alles leidenschaftlich diskutieren kann und auch muss. Aber die Debatte über die geplanten Freihandelsabkommen wurde allzu oft in derart absurder Form – voller Ressentiments und mit einer Welle an Desinformation – geführt, dass ich mich wirklich frage, ob allen Beteiligten noch klar ist, worum es hier eigentlich geht.

     

    Das Abkommen liegt nun auf dem Tisch. Es wurde von den Regierungen Kanadas und den Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten unterzeichnet. Es gibt noch eine Reihe an rechtlichen Fragen zu klären, aber ich freue mich wirklich sehr darüber, dass die SPD sich letztlich dafür entschieden hat, dieses Handelsabkommen zu unterstützen.

     

    Dafür gibt es ja auch viele gute Gründe: Der Abbau von Handelshemmnissen hilft vor allem kleineren und mittleren Unternehmen, aber natürlich auch den großen Konzernen, wie z.B. der deutschen Autoindustrie. Ich kann daran nichts Negatives finden – ganz im Gegenteil.

     

    Und nun einmal Hand aufs Herz: Mit wem sollten wir Europäer ein solches Abkommen schließen, wenn nicht mit einer Musterdemokratie wie Kanada? Es muss doch allen Beteiligten einleuchten, dass kein Land davon so profitieren wie die Exportnation Deutschland.

     

    Kurioserweise ist die Ablehnung nirgendwo so groß wie Deutschland. Die Gegner vom linken und rechten politischen Rand haben da ganze Arbeit geleistet. Wenn die sich einig sind, gehen bei mir als Liberalen immer alle Alarmglocken an. Was mir Sorge bereitet, ist nicht die Kritik an einzelnen Punkten des Abkommens.

     

    Die haben bei anderen Handelsabkommen zwar niemanden gestört, aber darüber kann man trefflich streiten. Mir macht diese generelle Ablehnung des freien Handels vieler gesellschaftlicher Akteure Sorge und der offenbar tiefverankerte Glaube, dass Protektionismus etwas Gutes sei und den Menschen diene.

     

    Es ist noch nicht ganz klar, ob der Bundesrat bei der Ratifizierung von CETA beteiligt werden muss. Das muss das Bundeswirtschaftsministerium des SPD-Kanzlerkandidaten in spe a.D. demnächst entscheiden. Grüne und Linke fordern eine Beteiligung des Bundesrates. Ich bin auch dafür. Als Befürworter des Freihandels hoffe ich, dass dies so kommt.

     

    Es geht hier nicht einfach um ein Wirtschaftsabkommen, dass irgendwelche Technokraten ausgehandelt haben. Gerade in diesen politisch bewegten Zeiten geht es hier auch um die Zukunft unseres Wirtschaftsmodells. Wer die liberale Demokratie verteidigen will, sollte erkennen, dass es dabei um die gesellschaftliche, aber auch um die wirtschaftliche Freiheit gehen muss.

     

    Man muss nun Farbe bekennen.

     

    Den Fraktionsbeschluss der grünen Landtagsfraktion zu CETA aus dem November haben wir selbstverständlich interessiert zur Kenntnis genommen. Das war der Auslöser für unseren Antrag. Eine Abstimmung über einen Antrag der Piraten im Ausschuss wird von der Koalition seit Monaten verhindert.

     

    Jetzt müssen sich die Grünen endlich mal entscheiden, wo sie bei dieser entscheidenden Zukunftsfrage stehen wollen: Auf der Seite der wirtschaftspolitischen Vernunft? Bei Winfried Kretschmann und  Joschka Fischer? Oder an der Seite von Donald Trump, Sahra Wagenknecht und Frauke Petry?

     

    Der grüne Abgeordnete Voß hat im November erklärt: ‚Die relevanten Argumente gegen CETA haben nichts mit Protektionismus oder Populismus zu tun, sondern mit der berechtigten Sorge um die Demokratie, der Aushöhlung des Rechtsstaates und dem Verlust von lang erstrittenen Standards.‘

     

    Aha, wenn es um die wirtschaftliche Freiheit geht, werden die Grünen also zu besorgten Bürgern. Herzlichen Glückwunsch!

     

    Bei den großen Neujahrsempfängen in den vergangenen Wochen hat uns der Ministerpräsident bei seinen Exklusiv-Auftritten zum Erstaunen aller Beteiligten erklärt, dass er plötzlich ein großer Wirtschaftsfreund sei. Beim IHK-Neujahrsempfang in Kiel hat Präsident Vater sich vehement für die Ratifizierung von CETA ausgesprochen.

     

    Ich habe erfreut zur Kenntnis genommen, dass die anwesenden Vertreter aller drei Regierungsparteien dies mit Applaus quittiert haben.

     

    Lassen Sie diesem Applaus heute Taten folgen! Stimmen Sie unserem Antrag zu! Die Wählerinnen und Wähler haben ein Recht darauf, vor der Landtagswahl zu erfahren, was Sache ist.“

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  • 22.02.2024

    Annabell Krämer zu TOP 14+29 "Schuldenbremse reformieren"

    In ihrer Rede zu TOP 14+29 (Schuldenbremse reformieren) erklärt die finanzpolitische Sprecherin und stellvertretende Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    „1,119 Milliarden Euro – das sind die Zinsen, die wir laut Finanzplanung in 2032 zu leisten haben. 1,119 Milliarden Euro, die nicht für Investitionen in Infrastruktur, innere Sicherheit, Bildung, Klimaschutz oder die Digitalisierung zur Verfügung stehen. Steigende Zinsaufwendungen – infolgedessen Sie sich von der zugesagten Senkung der Kita-Beiträge verabschieden, die Bürger weiterhin mit der höchsten Grunderwerbssteuer deutschlandweit belasten und das wichtige Wachstumschancengesetz mit Verweis auf fehlende Steuereinnahmen blockieren. Ja, steigende Zinsaufwendungen haben zur Folge, dass Geld an anderer Stelle fehlt.

    Wie wir heute mit öffentlichen Geldern umgehen, bestimmt den Handlungsspielraum der nächsten Jahre und der kommenden Generationen. Die Schulden in Schleswig-Holstein sind mit rund 31 Milliarden Euro unfassbar hoch. Und vor diesem Hintergrund wollen SSW und SPD über eine Reform der Schuldenbremse diskutieren, die einen weiteren Anstieg der Verschuldung und Zinslast zur Folge hätte und den Handlungsspielraum zukünftiger Generationen noch weiter begrenzen würde.

    Lassen Sie es mich ganz deutlich sagen: Wenn der Staat mit den Mitteln, die ihm die Bürger erwirtschaften, nicht auskommt, rechtfertigt das nicht, die Axt an die Schuldenbremse zu legen. Im Gegenteil – eine regelmäßige Neuverschuldung lässt die finanziellen Probleme des Landes exponentiell steigen. Die bestehenden Regelungen zur Schuldenbremse geben uns grundsätzlich genau die Spielräume, die wir benötigen:

    1. Handlungsspielräume für Notlagen und

    2. Zum Ausgleich von konjunkturellen Schwankungen

    Aus meiner Sicht müssen wir übrigens insbesondere die Verschuldungsmöglichkeit bei der Feststellung einer Notlage in den Blick nehmen. Das Bundesverfassungsgericht fordert explizit die Darlegung eines sachlichen Veranlassungszusammenhangs zwischen Notsituation und der Kreditermächtigung. Welche skurrilen Ausmaße die Versuche dieser Darlegung allerdings zu Tage bringen, zeigt der uns vorgelegte Haushaltsentwurf. Ein Titel für Aufforstung aus Notkrediten wird damit begründet, dass die Corona-Pandemie gezeigt hätte, wie wichtig Naherholung wäre. Aha… 

    Die Politik sollte sich engere Spielregeln setzen. Ob Krisenbewältigungsmaßnahmen tatsächlich wirksam sind, um Notlagen zu beenden oder einzudämmen muss einer Prüfung unterliegen. Dieser Aufgabe müssen wir als Parlament mit Sorgfalt nachkommen. Stattdessen geht Schleswig-Holstein mit Kettennotlagen voran. Hoffen wir, dass Schleswig-Holsteins Notlagenpolitik keine Schule macht und Sie diese überdenken.

    Kommen wir zur zweiten außerordentlichen Verschuldungsmöglichkeit. Hier hat sich gezeigt, dass die Globalisierung grundsätzlich ein Segen für unsere Wirtschaft ist, sie jedoch durch exogene Schocks, also einmalige, von außen überraschend einwirkende Ereignisse, die eine erhebliche Veränderung bewirken, konjunkturell schwankungsanfälliger macht. Hier sollten wir ansetzen. Wir brauchen ein planungssicheres und ökonomisch zielführendes Konjunkturbereinigungsverfahren, um den konjunkturellen Schwankungen besser begegnen zu können. Dieses sollte ermöglichen, dass die Verschuldungsspielräume in der Rezession größer und spiegelbildlich die Rückzahlungen in Wachstumsphasen höher ausfallen. Bei mehrjähriger Betrachtung darf dabei aber keine zusätzliche Verschuldungsmöglichkeit rauskommen. Dieses Versprechen sind wir unseren künftigen Generationen schuldig. Weitergehende Reformen der Schuldenbremse sind mit den Freien Demokraten nicht zu machen.

    Kommen wir zu den Anträgen von SPD und SSW. Sie versuchen zu suggerieren, dass die Schuldenbremse eine Investitionsbremse sei, dass Investitionen nur mit Krediten möglich wären. Dem ist nicht so. Die Schuldenbremse fordert von der Politik eine Priorisierung der politischen Ausgabenspielräume und Entscheidungen darüber, was dringlich und wichtig ist und was später erfolgen oder unterbleiben muss. Sie erfordert eine fokussierte Haushaltspolitik. Das ist mit einer uneinigen Koalition, deren Zusammenhalt darin besteht, finanzielle Mittel für die jeweiligen politischen Wünsche des anderen bereitzustellen, nicht vereinbar: Klimaräte, Beiräte, Gremien, Kompetenzcenter, Ausrichtung von Dialogen – für alle ist Geld da – notfalls kreditfinanziert. Wenn Sie die richtigen Prioritäten setzen würden, würden auch die finanziellen Mittel ausreichen. Damit diese Priorisierung endlich erfolgt, fordern wir, eine Investitionsquote in der Landesverfassung zu verankern.

    Wichtig ist zudem, dass die tatsächliche Umsetzung nachgehalten und wesentliche anhaltende Unterschreitungen sanktioniert werden. Damit 'Schein-Investitionshaushalte' wie Ihr Haushalt 2023, der trotz hoher Quote wenig tatsächliche Investitionen, aber erhebliche kreditfinanzierte Rücklagenzuführungen für zukünftige Jahre zur Folge hatte, der Vergangenheit angehören."

     

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 22.02.2024

    Heiner Garg: Karin Prien muss sich erklären

    Zu der heute von der FDP-Fraktion beantragten Sondersitzung des Sozialausschuss, erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Heiner Garg:

    "Es gibt große Unstimmigkeiten darüber, wann die Landesregierung über den Übernahmestopp des Marien-Krankenhauses entschieden hat. Aus einer Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion ergibt sich, dass dem UKSH die Entscheidung am 11. Januar 2024 übermittelt wurde. Allerdings hat das Bildungsministerium am 18. Januar 2024 noch verlauten lassen, dass lediglich noch Ausgestaltungsdetails und vertragliche Fragen geklärt werden müssten. 

    Ministerin Prien muss heute erklären, warum man uns und der Öffentlichkeit eine so wichtige Information so lange vorenthalten hat. Ein Ministerium ist der Wahrheit verpflichtet – beim Marien-Krankenhaus wurde sie anscheinend bewusst nicht gesagt."

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  • 22.02.2024

    Bernd Buchholz zu TOP 19 "Bezahlkarte zielführend ausgestalten"

    In seiner Rede zu TOP 19 (Bezahlkarte zielführend ausgestalten) erklärt der migrationspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    "In Beantwortung der Kleinen Anfrage meiner Kollegin Annabelle Krämer antwortet die Landesregierung in Drucksache 20/1843: ‚Die Position der Landesregierung in der Frage der Einführung der Bezahlkarte ist klar.‘  Wer das bei der Beantwortung einer Kleinen Anfrage schon vorne reinschreibt, der zeigt, so ist es nicht. Denn sonst müssten Sie ja nicht rufen oder pfeifen wie im Walde.

    Die Position zur Bezahlkarte für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ist bei Ihnen umstritten und das von Anfang an. Noch im Oktober des letzten Jahres hat Ministerin Touré hier im Plenum erklärt, und das im Übrigen auch den Kieler Nachrichten, dass sie über die Frage der Einführung einer Bezahlkarte nicht nachdenkt und dass es auch keine Bestrebungen dafür gibt. Als wir im Oktober das erste Mal hier im Landtag gestanden haben und gesagt haben, wir müssen etwas tun, um Fluchtanreize nach Deutschland möglicherweise zu minimieren, da gab es, wenn ich das mal so sagen darf, Reaktionen mit Ekel, Abscheu und Empörung, wie man auf die Idee kommen könnte, jetzt noch mehr Sachleistungen machen. Ein Bürokratiewahnsinn würde entstehen, hat auch damals der SSW formuliert.

    Heute sehen wir nach einem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz von Anfang November: Alle sind dafür, die Bezahlkarte einzuführen. Und das Hauptargument dafür ist plötzlich der Bürokratieabbau. Für die Einführung einer Bezahlkarte war es nicht die Motivation, nur Bürokratieabbau zu betreiben. Der Grund für die Einführung einer Bezahlkarte war auch, dass wir im europäischen Kontext wahrnehmen müssen, dass Flüchtlingsströme, dass Asylbewerberinnen und -bewerber zu großen Teilen in die Bundesrepublik Deutschland streben und zu mehr als 30 Prozent hier in Deutschland ihren Erstantrag auf Asyl stellen. Und es ist doch offensichtlich, dass das Gründe haben muss, denn das zweitgrößte Land, in das Asylbewerber in die Europäischen Union kommen, ist Spanien mit 17 Prozent, danach kommen andere mit 13 Prozent. Es werden in diesen Ländern also deutlich weniger Erstanträge gestellt. Dafür muss es Gründe geben.

    Und die Gründe liegen, und ich glaube, davor darf man die Augen nicht verschließen, in den Leistungen, die wir in Deutschland Flüchtlingen gewähren. Und das sagen uns Geflüchtete selbst ja auch. Und das ist auch kein Geheimnis. Und deshalb ist es der notwendige Ansatz, der Frage nachzugehen: Bieten wir mit den Leistungen, die wir Asylbewerberinnen und Asylbewerbern geben, um ihnen einen angemessenen Lebensunterhalt hier zu ermöglichen, einen besonders großen Anreiz, nach Deutschland zu kommen? Und diese Frage haben die Ministerpräsidenten in ihrer Konferenz im November beantwortet, indem sie gesagt haben: Ja, diesen Anreiz gibt es und diesen Anreiz wollen wir mit einer Bezahlkarte einschränken. Und das heißt auch, dass wir mit dieser Bezahlkarte einschränken wollen, dass nicht mehr mit dem Geld aus dem Asylbewerberleistungsgesetz Leistungen nach Hause geschickt werden, an die Familien im Heimatland oder schlimmer noch Schlepperorganisationen damit bezahlt werden. Und das ist die Ausgangssituation zur Einführung einer Bezahlkarte. Nicht die Frage, wie bürokratisch ist das in den Kommunen, wie der SSW in seinem Antrag schreibt. Oder auch in dem Koalitionsalternativantrag, in dem keine Rede mehr davon ist, was eigentlich der Sinn dieser Bezahlkarte sein soll.

    Und deshalb sage ich, dass eine solche Bezahlkarte natürlich bestimmte Funktionen haben soll. Und dass das diskriminierungsfrei geht, das zeigen bestimmte Anstrengungen in Hannover, das zeigen auch bestimmte Anstrengungen in anderen Bundesländern, die zeigen, wie man so etwas umsetzen kann. Schleswig-Holstein hat sich in keiner Weise daraus hervorgetan, in irgendeiner Form bei dieser Frage vorangehen zu wollen. Schleswig-Holstein hat in keiner Weise signalisiert, da aktiv mitzuarbeiten. Schleswig-Holstein führt intern Diskussionen zu der Frage, ob nicht die Geldauszahlungsfunktion möglichst genauso hoch sein soll, wie die Barauszahlung heute derzeit ist. Das konterkariert alle Überlegungen, die es in den Ministerpräsidentenkonferenzen gegeben hat. Deshalb lassen Sie mich zum Schluss eines sagen: In der Diskussion geht es um einen menschenwürdigen Umgang mit Asylbewerberinnen und Asylbewerbern und Leistungsempfängern nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Aber niemand, der eine Bezahlkarte einführen will, will die Beträge verringern. Es geht darum, wie geleistet wird. Deshalb finde ich Kritik von der einen oder anderen Seite, das sei grundrechtswidrig oder menschenverachtend in keiner Weise angemessen. Und ich appelliere insoweit auch einmal an den Flüchtlingsrat dieses Landes, mit seiner Kritik wieder auf den Boden eines demokratischen Auseinandersetzungswesens zurückzukommen.“

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  • 22.02.2024

    Christopher Vogt: CDU muss parteipolitisch motivierte Blockadehaltung beim Wachstumschancengesetz aufgeben

    Zur anhaltenden Blockade der CDU beim Wachstumschancengesetz erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Ich bedaure das destruktive Verhalten der Union im Vermittlungsausschuss sehr. Es ist eine schlechte Nachricht für den Mittelstand und unseren Wirtschaftsstandort insgesamt, dass das dringend benötigte Wachstumschancengesetz erneut nicht beschlossen werden konnte.

    Die Union kann doch nicht nahezu täglich – und übrigens auch zu Recht – Entlastungen für den Mittelstand fordern und das Paket dann allen Ernstes erst kleiner machen und letztlich erneut blockieren. Die Union mimt im Bundesrat unter der Führung von Friedrich Merz gerade den Lafontaine und beschädigt damit auch ihre eigene Glaubwürdigkeit.

    Daniel Günther verhält sich unterm Strich leider auch nicht anders als seine Parteifreunde. Der Ministerpräsident sollte im Interesse der schleswig-holsteinischen Wirtschaft darauf hinwirken, dass seine Partei ihre rein parteipolitisch motivierte Blockadehaltung endlich aufgibt.“

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  • 22.02.2024

    GEMEINSAME PRESSEMITTEILUNG von SPD und FDP: Ministerin offenbart miserable Kommunikation

    Zur heutigen von SPD- und FDP-Fraktion beantragten Sondersitzung des Sozialausschusses, in dem sich Wissenschaftsministerin Karin Prien zu Widersprüchen beim Übernahmestopp des Marien-Krankenhauses geäußert hat, erklären die Abgeordneten von SPD- und FDP-Fraktion wie folgt:

     

    Birte Pauls, gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, und Sophia Schiebe, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Lübecker Abgeordnete:

    „Im Zuge der heutigen Ausschusssitzung ist vor allem die miserable Kommunikation des Bildungsministeriums offensichtlich geworden. Das darf einer Landesregierung bei solch einem sensiblen Bereich wie der Geburtshilfe nicht passieren! Das Thema hat zurecht höchste emotionale Relevanz für die Menschen vor Ort. Mit dem Scheitern der Übernahme durch das UKSH hat die Landesregierung ein wichtiges Versprechen an die Lübeckerinnen gebrochen. Sie werden ihre Kinder in Zukunft nicht unter Bedingungen wie im Marienkrankenhaus zur Welt bringen können. Auch gegenüber den Mitarbeitenden wurde Zugesagtes nicht eingehalten, denn sie werden nicht unter denselben Konditionen weiterarbeiten können. Es steht zu befürchten, dass nicht alle das Arbeitsangebot des UKSH annehmen und sich beruflich umorientieren werden. Vor dem Hintergrund des seit Jahren schwelenden Fachkräftemangels ist das eine besorgniserregende Entwicklung!“

     

    Heiner Garg, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion:

    „Die Kommunikation seitens des Wissenschaftsministeriums bei einem so hochsensiblen und emotionalen Thema ist komplett danebengegangen. Die sich daraus ergebenden Widersprüche konnte die Ministerin auch nach eineinhalb Stunden im Ausschuss nicht zufriedenstellend auflösen. Der Vorwurf der Skandalisierung ist billig, das Ministerium hat schlicht versäumt, den Prozess um das Marien-Krankenhaus transparent und umfassend zu begleiten. So etwas darf sich nicht wiederholen.“

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  • 22.02.2024

    Annabell Krämer zu TOP 22 "Hochrisikomanagement ausweiten und Gewaltschutz effektiver gestalten"

    In ihrer Rede zu TOP 22 (Hochrisikomanagement ausweiten und Gewaltschutz effektiver gestalten) erklärt die frauenpolitische Sprecherin und stellvertretende Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    „Jeder Femizid, der in unserem Land passiert, ist unerträglich! Der Schutzauftrag des Staates ist in jedem einzelnen Fall kläglich gescheitert. Bundesweit gibt es jeden dritten Tag einen Tötungsdelikt, in Schleswig-Holstein wurden in den Jahren 2019-2021 insgesamt 32 Frauen von ihren Partnern oder Ex-Partnern getötet. Alleine im Jahr 2022 gab es laut Landeskriminalamt 5.376 Fälle von Gewalt gegen Frauen. In sechs Fällen ist es zu einem Femizid gekommen! Damit muss nun endlich Schluss sein!

    Mit denselben Worten habe ich auch meine letzte Rede im Plenum zum Hochrisikomanagement begonnen. Aber was hat sich seitdem geändert, frage ich mich? Im Jahr 2022 hat das Kabinett bereits den Voraussetzungen für den notwendigen Ausbau des Hochrisikomanagements zum besseren Schutz von Frauen vor Gewalt zugestimmt. Umso wichtiger ist es daher, dass wir uns berichten lassen, ob das Hochrisikomanagement den dringenden Bedarf an Opferschutz auch gewährleisten kann und nach der Evaluierung der beiden Modellprojekte in Flensburg und Ratzeburg auch wird.

    Für die Umsetzung der Istanbul Konvention ist ein landesweites Hochrisikomanagement ein wesentlicher Baustein. Darin sind wir uns interfraktionell einig und das ist auch gut so. Seit Januar ist das landesweite Hochrisikomanagement endlich am Start. Hierzu bedarf es gemäß Definition:

    1. einer Benennung von Hochrisikobeauftragten sowie
    2. den Einsatz von Gefährdungsanalysen und
    3. der Einführung von Fallkonferenzen durch bereits bestehende Netzwerkpartner wie der Polizei oder Frauenfachrichtungen.

    Diese drei Instrumente müssen schnellstmöglich flächendeckend umgesetzt werden, damit in Schleswig-Holstein ein effektives Hochrisikomanagement durchgeführt werden kann. Heute fordern wir die Landesregierung auf, im ersten Quartal 2025 über die Umsetzung der Ausweitung des Hochrisikomanagements zu berichten. Dabei möchten wir vor allem erfahren, wie die Zusammenarbeit zwischen der Polizei und den Beratungsstellen abläuft und ob gegebenenfalls zusätzliche Schulungen für Polizistinnen und Polizisten zur Sensibilisierung benötigt werden. Wie häufig kam es zu Datenübermittlungen zwischen den verschiedenen Organisationen und Institutionen und konnten Frauen durch den Datenaustausch effektiv vor An- und Übergriffen geschützt werden? Schließlich kommt es beim Hochrisikomanagement darauf an, dass Prozesse gut verzahnt sind und die Beteiligten schnell handeln. Durch den neuen polizeilichen Erlass dürfen bereits alle relevanten Informationen zusammengefasst, systematisch ausgewertet und zwischen den verschiedenen Akteuren ausgetauscht werden.

    Unser Ziel für das Hochrisikomanagement ist es, Fälle von häuslicher Gewalt, in denen die konkrete Gefahr einer Tötung oder schwerster Gewalt besteht, besser zu erkennen und zu verhindern. Jede Maßnahme, die hierzu beiträgt, unterstützen wir Freie Demokraten ausdrücklich. Aus diesem Grund haben wir den Antrag mitunterzeichnet. Nichtsdestotrotz kann ich den regierungstragenden Fraktionen ein gewisses Maß an Kritik nicht ersparen. Eigentlich ist der Antrag extrem 'dünne Suppe'. Ich wünschte, wir wären weiter. Wir beantragen heute eine Berichterstattung für in einem Jahr über eine Maßnahme, die schon längst beschlossen ist. 

    Der Schutz vor häuslicher Gewalt ist keine freiwillige Aufgabe seitens des Landes. Es ist die originäre Pflicht, seine Bürger vor Gewalt zu schützen. Unsere Frauenhäuser sind weiterhin chronisch unterfinanziert. Die Frauenfacheinrichtungen können aufgrund von fehlenden finanziellen Mitteln nicht sämtlichen Hilfsbedarfen nachkommen und das Schlimmste: Wir haben immer noch nicht genügend Frauenhausplätze, um Frauen, die Gewalt erfahren haben – oder von dieser bedroht sind – zu schützen.

    Liebe regierungstragende Fraktionen von Schwarz-Grün. Sie können und wollen noch Anpassungen am Haushalt 2024 vornehmen. Umweltminister Goldschmidt hat angekündigt, das Klimaprogramm für Bürger, das mit Millionenbeträgen Balkonkraftwerke und Wallboxen für Eigenheimbesitzer subventioniert, wieder aufleben zu lassen. Gehen Sie in sich, konzentrieren Sie sich in anspruchsvollen Haushaltsjahren auf Ihre Kernaufgaben. Schützen Sie Ihre Bürger vor Gewalt und stellen Sie die Mittel für dringend erforderliche Frauenhausplätze zur Verfügung."

     

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 21.02.2024

    Heiner Garg zu TOP 23 "Zusammenhalt stärken, ländliche Räume zukunftsfest machen"

    In seiner Rede zu TOP 23 (Regionalpolitik der EU: Zusammenhalt stärken, ländliche Räume zukunftsfest machen) erklärt der europapolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Heiner Garg:

    „Ich will das, was meine Vorrednerinnen und Vorredner gesagt haben, alles gar nicht wiederholen. Im Übrigen brauche ich auch gar keine Aufrechnung nach dem Motto: Wir bekommen so viel aus der EU und bezahlen so viel. Kaum ein anderes Land profitiert von dieser Europäischen Union so sehr wie Deutschland!

    Die Europäische Union ist das Fundament für unsere Sicherheit, für unsere Freiheit, für unseren Frieden und für unseren Wohlstand. Vor diesem Hintergrund, liebe Eka von Kalben, ist jeder Kraftausdruck in Richtung derjenigen berechtigt, die wirklich solche absurden Ideen haben wie jene, die bei der Europawahl antreten, um das Volk darüber abstimmen zu lassen, ob Deutschland in der EU bleiben soll oder nicht. Das ist nicht nur eine Schnapsidee, sondern das wäre wirklich das Rütteln an all den Säulen, die ich gerade genannt habe. Das ist das Rütteln an unserer Sicherheit, das Rütteln an unsere Freiheit, das Rütteln an Frieden und Wohlstand.

    Gäbe es die Europäische Union nicht, müsste man sie erfinden, liebe Kolleginnen und Kollegen. Man kann mit Fug und Recht einzelne Akteurinnen und Akteure, einzelne Institutionen kritisieren und sie dann besser machen. Ein Projekt wie Europa in Frage zu stellen, das ist in der Tat wenig intelligent, um es mal ganz freundlich auszudrücken. Also auch wir werden dem Antrag zustimmen.

    Liebe Kolleginnen und Kollegen, warum ich trotzdem am Schluss nicht ganz so euphorisch im Hinblick auf die Periode 2027 fortfolgende bin, ist Folgendes: Wir stehen vor riesigen sicherheitspolitischen Herausforderungen, und zwar national, aber auch in der EU. Ich glaube, dass wir uns über finanzielle Größen werden unterhalten müssen, von denen heute vielleicht der eine oder andere noch sagt, der tickt nicht ganz richtig, der hier gerade da vorne steht und redet. Ich glaube, solche Diskussionen werden auf uns zukommen. Deswegen hoffe und freue ich mich, wenn es soweit kommt, und unterstütze das. Meine Fraktion unterstützt den Antrag. Aber ich bin jetzt nicht schäumend vor Euphorie, was die finanziellen Möglichkeiten einer Förderperiode 2027 fortfolgende angeht."

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort

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  • 25.01.2017

    Dr. Ekkehard Klug: Abschiebungen müssen erleichtert und beschleunigt werden

    „Bei der Frage, ob rechtskräftig abgelehnte Asylbewerber nach Afghanistan abgeschoben werden können (und dürfen), ist die Beurteilung der Lage in diesem Land – darüber werden wir hoffentlich noch Einigkeit erzielen – von ausschlaggebender Bedeutung.

     

    Herr Stegner hat gestern in den ‚Kieler Nachrichten‘ seine Antwort auf diese Frage gegeben: Afghanistan zähle nicht zu den sicheren Ländern.

     

    Eine andere Einschätzung gab vor fünf Wochen der SPD-Abgeordnete Niels Annen, als der Deutsche Bundestag am 15. Dezember über die Verlängerung des Afghanistan-Mandats für bis zu 980 Bundeswehrsoldaten beriet und abstimmte.

     

    Herr Annen – der außenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion erklärte laut Plenarprotokoll (Seite 20905):

     

    ‚Man kann zur Sicherheit in Afghanistan keine pauschale Aussage treffen. Ich kenn übrigens auch kein Gerichtsurteil, das zu einem solchen Ergebnis kommt. Ich glaube, trotzdem ist es richtig, dass es, wenn der Rechtsweg ausgeschöpft ist, grundsätzlich die Möglichkeit gibt, Menschen, die keine Bleibeperspektive haben, zurückzuschicken.‘

     

    Mit der Einschränkung durch das Wort ‚grundsätzlich‘ verband der SPD-Bundestagsabgeordnete dann den Appell, dass jeder Einzelfall sehr sorgfältig geprüft werden müsse.

     

    Diese Forderung von Niels Annen findet auch uneingeschränkt die Unterstützung meiner Fraktion; sie entspricht im Übrigen auch den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts.

     

    Der Antrag der Bundesregierung zur Fortsetzung des Bundeseinsatzes in Afghanistan definiert den damit verbundenen Auftrag: ‚die afghanischen nationalen Verteidigungs- und Sicherheitskräfte zu befähigen, ihrer Sicherheitsverantwortung nachzukommen‘.

     

    Könnte man denn einen solchen Auftrag erteilen, wenn man davon ausginge, er sei nirgendwo in Afghanistan zu gewährleisten?

     

    Falls dieses Land überall so unsicher wäre, dass es selbst Menschen aus Afghanistan nicht zuzumuten wäre, in ihrem eigenen Land zu leben – wie könnte man es dann verantworten, knapp eintausend deutsche Soldaten dort hin zu schicken?

     

    Der vom Auswärtigen Ausschuss beratene Antrag der Bundesregierung hat am 15. Dezember eine Mehrheit von 467 Ja-Stimmen gefunden, bei 101 Nein-Stimmen und 9 Enthaltungen.

     

    Ich kann mir offen gesagt, nicht vorstellen, dass jemand einen solchen Antrag mit beschließen könnte, wenn er anderer Meinung wäre als der außenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion oder als der Bundesaußenminister, der seine Stimme natürlich ebenfalls für den Antrag seiner Regierung abgegeben hat, ebenso wie fast alle schleswig-holsteinischen SPD-Bundestagsabgeordneten.

     

    Hier, in Schleswig-Holstein, wird nun zur Begründung eines Abschiebestopps nach Afghanistan ein anderes Bild von der dortigen Lage gezeichnet, als es die Entscheidungsträger im Bund zugrunde legen – und wie sie es auch konkret beschreiben – siehe Niels Annen.

     

    Außerdem agieren diverse rot-grüne Landesregierungen völlig anders als die in Schleswig-Holstein, und ebenso auch grün-schwarze bzw. schwarz-grüne Regierungen (Baden-Württemberg, Hessen).

     

    Hamburg zum Beispiel hat sich an den beiden bisherigen Sammelabschiebungen nach Afghanistan beteiligt, gestern mit drei Abschiebungen (darunter die eines Straftäters); Mitte Dezember mit sieben Abschiebungen aus Hamburg (wobei in einem Fall aus Strafhaft heraus abgeschoben wurde.

     

    Nach unserer Kenntnis schiebt Hamburg ausschließlich junge, alleinstehende Männer ab, die keine wirtschaftliche und gesellschaftliche Perspektive in Deutschland haben; des Weiteren auch Straftäter.

     

    Über solche Einschränkungen ließe sich ja auch hier reden; ein pauschaler Sonderweg – sprich: Abschiebestopp – ist dagegen ebenso falsch wie schädlich.

     

    Wir können es nicht akzeptieren, wenn sich die schleswig-holsteinische Landesregierung über vorhandene gesetzliche Regelungen unter Berufung auf vermeintlich höherrangige Überlegungen hinwegsetzt.

     

    Ich wende mich jetzt dem zweiten Themenkomplex zu: Der generellen Frage, wie man sich zur Abschiebung rechtskräftig abgelehnter Asylbewerber verhält.

     

    Die Landesregierung beantwortet die zunehmende Kritik – gerade auch seitens der Kreise, die sich vom Land im Stich gelassen fühlen – stereotyp mit der Feststellung, man setze primär auf freiwillige Ausreisen. So hat es gestern auch Herr Stegner in den ‚Kieler Nachrichten‘ wieder getan, und ebenso der Landesinnenminister kürzlich beim Neujahrsempfang der Elmshorner SPD. Herr Studt nannte als Beleg Zahlen: bis Ende November vorigen Jahres in 2016 rund 900 Abschiebungen, 2.000 freiwillige Ausreisen aus Schleswig-Holstein (Elmshorner Nachrichten 9. 1. 2017, Seite 3).

     

    Nun ist an dem Bestreben, möglichst viele freiwillige Ausreisen zu erwirken, gar nichts auszusetzen. Als Rechtfertigungsargument führen die Zahlen von Herrn Studt aber völlig in die Irre.

     

    Das Magazin ‚Focus‘ nennt die bayerischen Zahlen (für das erste Halbjahr 2016): rund 1.500 Abschiebungen, 5.000 freiwillige Ausreisen – also fast dreieinhalbmal so viele ‚freiwillige‘ Rückführungen wie Abschiebungen. Schleswig-Holstein kommt nicht einmal auf das zweieinhalbfache Übergewicht der freiwilligen Ausreisen. Folglich steht Bayern bei der Präferenz für die ‚humanere‘ Variante viel besser da als der sogenannte ‚echte Norden‘.

     

    Entscheidend ist aber die Summe beider Verfahren: Da kommt Bayern laut ‚Focus‘ auf eine Rückführungsquote von fast 40 Prozent, Schleswig-Holstein lediglich auf gut 26 Prozent (Focus-Online, 17. Juni 2016). Hierzulande besteht also offensichtlich ein Defizit.

     

    Die Landkreise fordern, dass das Land die zentrale Verantwortung für alle Ausreisepflichtigen übernimmt und sie verpflichtet, in Boostedt – im landeseigenen Ausreisezentrum – zu wohnen.

     

    Es kann auch nicht hingenommen werden, dass sich im vorigen Jahr mehr als 200 Personen durch Untertauchen einer rechtswirksamen Abschiebung entzogen haben.

     

    Noch gravierender ist die Frage, was man bei sogenannten ‚Gefährdern‘ tun sollte. Herr Dr. Stegner hat am 27. Dezember (nachzulesen auf den Nachrichtenseiten des NDR im Internet) gefordert:

     

    ‚Wenn deren Asylanträge bereits rechtskräftig abgelehnt sind, müssen sie in Haft‘.

     

    Wie aber, meine Damen und Herren, soll man das denn bewerkstelligen, wenn es dafür im Zweifelsfall keine Abschiebehaftanstalt gibt?

     

    Immerhin will Schleswig-Holstein den von Hamburg geschaffenen Abschiebegewahrsam mit nutzen. Bis zuletzt waren die für unser Land vorgesehenen Plätze jedoch gar nicht belegt, weil die (zuständigen) kommunalen Ausländerbehörden mit dem dazu erforderlichen Verfahren offenkundig überfordert sind.

     

    Und da schließt sich der Kreis: Ohne von Landesseite her für solche Fälle eine zentrale Verantwortung zu übernehmen, wird dieses Instrument komplett unwirksam bleiben.

     

    Hamburgs Bürgermeister Olaf Scholz hat kürzlich in der ZEIT (11. Januar 2017) ein härteres Vorgehen bei Abschiebungen gefordert. Andernfalls ‚werden wir ein großes Problem bekommen‘, zitiert die Wochenzeitung den Bürgermeister. ‚Dann entsteht ein Legitimationsproblem, das man gar nicht überschätzen kann‘.

     

    Ich sehe es genauso: Wenn der deutsche Staat darauf verzichtet, geltendes Recht durchzusetzen, dann wird in der Bevölkerung die Akzeptanz für eine humane Asyl- und Flüchtlingspolitik über kurz oder lang weitgehend zerstört.

     

    Ministerpräsident Albig hat ja kürzlich gesagt, sein Hamburger Kollege werde im hiesigen Landtagswahlkampf im Hamburger Umland eine wichtige Rolle spielen. Da stellt sich allerdings die Frage: Wird Herr Scholz dort die Hamburger Parteilinie vertreten oder die schleswig-holsteinische?

     

    Eine letzte Anmerkungen zu den ‚sicheren Herkunftsländern‘: Algerien, Marokko und Tunesien so einzustufen, würde niemanden, der tatsächlich dort Verfolgung erlitten hat, von einem humanitären Schutz oder vom Asylrecht ausschließen. Die Verfahren, die bei diesen Ländern fast immer mit Ablehnung enden, könnte man so jedoch wirksam beschleunigen.“

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  • 22.02.2024

    Heiner Garg zu TOP 15+41 "Menschen mit Behinderungen eine uneingeschränkte Teilhabe am Arbeitsleben sichern"

    In seiner Rede zu TOP 15+41 (Menschen mit Behinderungen eine uneingeschränkte Teilhabe am Arbeitsleben sichern) erklärt der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Heiner Garg:

    „Zunächst einmal auch von meiner Fraktion ein ganz herzliches Dankeschön an die Landesbeauftragte Frau Pries und ihr Team. Das, was Sie geleistet haben, nämlich die Übernahme quasi mitten in der Pandemie, war schon eine Herausforderung für Sie alle. Das, was Sie für die Menschen mit Handicap in diesem Land leisten, dafür sage ich für meine Fraktion von Herzen Dank.

    Liebe Kolleginnen und Kollegen, zunächst einmal zum Bericht der Landesbeauftragten, der sich ja in der Tat mit einer der schwersten Zeiten, die dieses Land durchlebt hat, beschäftigt, nämlich mit der Zeit von 2020 bis 2022. Das war eine Zeit mit zahlreichen freiheitseinschränkenden Maßnahmen, die selbstverständlich auch Menschen mit Handicap betroffen haben.

    Und die Kollegin Pauls hat es ja nicht ganz ohne Kritik an der vergangenen Regierung, so kennt man sie, noch mal dargestellt. Aber der Punkt ist richtig. Es hat drei Landespressekonferenzen bedurft, um den Kollegen, also um den Gebärdendolmetscher und die Gebärdendolmetscherin mit an Bord zu nehmen.

    Warum war das wichtig? Weil auf diesen Landespressekonferenzen den Menschen erklärt wurde, was die Regierung tut. Den Menschen wurde jedenfalls erklärt, warum bestimmte freiheitseinschränkende Maßnahmen notwendig gewesen sind. Da muss selbstverständlich der Anspruch sein, deswegen ist die Kritik vollkommen berechtigt, dass alle Menschen die Möglichkeit haben, das auch zu verstehen. Und dass das auch bei einer Landesregierung zunächst nicht der Fall gewesen ist, das zeigt, dass wir nach wie vor zu sehr defizitorientiert denken. Wir denken nach wie vor nicht inklusiv genug. Ich will ein Beispiel aus dem Bericht herausgreifen. Da ist die Frage, welche einschränkenden Maßnahmen haben diese Menschen, die in Einrichtungen und Wiedereingliederungshilfen, hinnehmen müssen und wie war das in Einrichtungen der Pflege? Wir haben sie lange Zeit gleich behandelt, obwohl in vielen Einrichtungen der Behindertenhilfe, EGH-Einrichtungen, natürlich auch ganz kerngesunde, junge Menschen leben, die zwar eine Beeinträchtigung haben, die aber nicht zur hochvulnerablen Gruppe gehören.

    Diese Differenzierung ist in der Pandemie zu spät erfolgt. Das sollte man dann im Nachhinein auch kritisch feststellen, um daraus die Lehre zu ziehen. Man soll ja aus den Fehlern lernen. Dass das im Bericht noch einmal aufgegriffen wurde, ist mir ein besonderes Bedürfnis, weil wir lange im Ministerium darüber geredet haben.

    Vor dem Hintergrund bin ich froh, dass das so prominent in dem Bericht noch einmal angesprochen wurde.

    Zu den beiden Anträgen, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen: Ich wäre sehr dankbar, wenn wir beide Anträge in den zuständigen Ausschuss überweisen könnten. Warum? Weil das Problem in der Tat ist, dass die Finanzierung der Teilhabeleistung für Menschen mit Behinderung auf neue Füße gestellt werden muss, weil der Mechanismus tatsächlich so ist, dass immer mehr Unternehmen zum Glück Menschen mit Behinderung engagieren. Auf der anderen Seite sinkt dadurch insgesamt das Gesamtaufkommen der Ausgleichsabgabe. Und hier brauchen wir neue Antworten. Und ich würde mich sehr freuen, wenn wir in der Tradition, die ich aus diesem Landtag eigentlich kenne, dass wir in zentralen Fragen der Politik für Menschen mit Behinderungen häufig fraktionsübergreifend, häufig auch übergreifend regierungstragende Fraktionen und Oppositionsfraktionen, einen neuen Weg beschreiten könnten.

    Ich glaube, dann täten wir insbesondere im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention, die ja nicht nice-to-have ist, sondern bindendes Recht, etwas Richtiges."

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