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  • Chancen der Digitalisierung verantwortungsvoll nutzen.

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  • 27.04.2016

    Oliver Kumbartzky: Neue Angel- und Fischereiverbote in Nord- und Ostsee müssen verhindert werden

    „Die Bundesregierung plant großflächige Angel- und Fischereiverbote in den Schutzgebieten der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) in der Nordsee und in der Ostsee.

     

    Der vorliegende Antrag richtet sich gegen zwei unterschiedliche Vorhaben, die beide massive Auswirkungen auf die Fischerei und auch auf den Tourismus hätten. Ich halte es daher für richtig, dass wir uns als Landtag ganz klar zu den beiden geplanten Verboten positionieren, denn noch ist es nicht zu spät.

    Zum Hintergrund: Im Jahre 2004 hat die damalige Bundesregierung der EU acht Meeresschutzgebiete in der AWZ in Nord- und Ostsee gemeldet. 2007 hat die EU diese anerkannt. Diese Gebiete umfassen mehr als 30 Prozent der deutschen AWZ.  Bis 2013 hätte die Unterschutzstellung erfolgen müssen, doch dies ist nicht geschehen. Gegenwärtig läuft daher ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen der fehlenden Unterschutzstellung von FFH-Gebieten in einzelnen Bundesländern sowie in der Ausschließlichen Wirtschaftszone.

     

    Inzwischen hat die Bundesregierung sechs Verordnungen zur Unterschutzstellung der Gebiete vorgelegt. In diesen Verordnungen wird beispielsweise unabhängig vom Schutzziel die Angelfischerei komplett verboten. Und das ist genau unser Kritikpunkt. In keinem anderen Land der EU wird so verfahren.

     

    Angeln ist eine besonders schonende Form der Fischerei. Der Meeresboden bleibt unberührt und es entsteht kein Beifang. Das geplante totale Verbot des Angelns ist daher nicht angemessen. Als Begründung für das Verbot wurde angeführt, dass eine Beeinträchtigung der ‚Naturverfügbarkeit‘ gegeben sei, und dass Ruhestörungen für Seevögel erfolgen würden. Zudem wurde gesagt, dass die Riffe gefährdet seien.


    Diese Argumentation trägt nicht. Von Anglern wird unzweifelhaft Fisch entnommen, klar. Die Entwicklung der Robben- und Seehundbestände in Nord- und Ostsee zeigt jedoch, dass ausreichend Fisch vorhanden ist. Im letzten Jahr wurden über 26.000 Seehunde in der Nordsee gezählt. Auch in der Ostsee ist der Bestand der Kegelrobben gewachsen und breitet sich nach Süden aus.


    Der Bootsverkehr kann zwar eine gewisse Störung der Seevögel verursachen. Der Angler im Boot dürfte jedoch ungleich weniger Störung für Seevögel bedeuten als schnelle, die Gebiete querende Boote. Die Gefährdung der Lebensgemeinschaft eines Riffs durch Angeln ist ebenfalls nicht nachvollziehbar. Eine mechanische Schädigung ist ausgeschlossen, die Entnahme einzelner Fische dürfte keinen messbaren Einfluss auf die Biodiversität der Riffs haben.

     

    Insgesamt ist das Verbot der Angelfischerei also unangemessen und auch unbegründet. Das Verbot der Freizeitfischerei würde in besonderem Maß dem Tourismus an der Küste schaden. Angler kommen insbesondere in Zeiten, in denen andere Touristen lieber zu Hause bleiben. Sie sind für Beherbergungsbetriebe und Restaurants, aber auch Angelshops eine wichtige Einnahmequelle.

     

    Zum zweiten Verbot, dem Verbot für die berufsmäßigen Seefischerei in der Nordsee, muss man einleitend erwähnen, dass das Bundeslandwirtschaftsministerium und das Bundesumweltministerium vor einigen Wochen Planungen vorgestellt haben, ganzjährige und großflächige Fischereiverbote auf rund 30 Prozent der deutschen Nordsee vorzusehen. In vier Meeres-Naturschutzgebieten sollen nach dem Willen der Bundesregierung umfangreiche Fangbeschränkungen für die Berufsfischerei erlassen werden. Alle vier liegen in der Ausschließlichen Wirtschaftszone. Es handelt sich um das Sylter Außenriff, den Borkum Riffgrund, die Doggerbank sowie das Vogelschutzgebiet Östliche Deutsche Bucht.


    Der Vorschlag wurde vom Bundeslandwirtschaftsministerium als deutsche Position in der Gruppe der Nordseeanrainerstaaten der EU eingebracht. Als gemeinsame Position sollte das Ganze dann an die EU-Kommission weitergeleitet werden. Rechtskraft für alle EU-Bürger würde dann als so genannter ‚delegierter Rechtsakt‘ erzielt werden. Eine parlamentarische Beratung und Beschlussfassung ist weder national noch auf europäischer Ebene vorgesehen.


    Kein anderer europäischer Mitgliedsstaat hat derart große Flächenanteile seiner Hoheitsgewässer als ‚Natura 2000‘-Gebiet ausgewiesen. Und kein anderer Mitgliedstaat beabsichtigt, derart große Flächen in seinen AWZ-Gebieten der Nordsee mit Fischereiverboten zu belegen. Europäische Normen würden leider mal wieder von der Bundesregierung übererfüllt werden.


    Wie auch schon die eben erwähnten Angelverbote, sind diese Fischereiverbote nicht verhältnismäßig und auch nicht begründet. Die berufsmäßige Seefischerei würde deutlich beschnitten werden. Gerade die kleinen Familienbetriebe würde das treffen. Und nicht nur die Fischerei als solche würden leiden, sondern auch hier wieder der Tourismus. Schließlich sind die Krabbenkutter in den Nordseehäfen ein wichtiger Imagefaktor für unser Land zwischen den Meeren.


    Die schleswig-holsteinischen Küstenfischer fischen verantwortungsvoll, ausgewogen und nachhaltig. Die derzeitige Form der Küstenfischerei besteht im Übrigen länger, als es die ‚Natura 2000‘-Gebiete gibt. Bei der Anmeldung als ‚Natura 2000‘-Gebiet war die Fischerei offenbar kein Problem.


    Unsere Küstenfischer brauchen verlässliche Rahmenbedingungen. Was sie nicht brauchen, sind weitere Einschränkungen. Immer mehr Auflagen führen irgendwann dazu, dass die Familienbetriebe aufgeben – zugunsten von Großbetrieben, die übrigens wesentlich intensiver fischen.


    Wir sollten als Landtag ein klares Signal senden, dass neue Verbote mit uns nicht zu machen sind.“

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  • 27.04.2016

    Dr. Ekkehard Klug: Die Reform des Strafvollzugs erfordert eine qualifizierte Analyse des Personalbed

    „Ein moderner Strafvollzug, der die Resozialisierung fördert und damit Häftlinge besser als bisher auf eine ‚normale‘ Lebensführung ohne Rückkehr zu kriminellen Aktivitäten vorbereitet, ist nicht zum Nulltarif zu haben.

     

    Der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Reform des Strafvollzuges, der sich gegenwärtig in der parlamentarischen Beratung befindet, erkennt diese Tatsache auch im Prinzip an – er beziffert allein den personellen Mehrbedarf für die kommenden Jahre auf 49 Stellen. Dieser Ansatz ist jedoch – mit sehr großer Wahrscheinlichkeit – unzureichend.

     

    Im Verlauf der Beratungen im Innen- und Rechtsausschuss ist nach Überzeugung der FDP-Fraktion deutlich geworden, dass der tatsächliche Mehraufwand wesentlich höher liegt. Dies bedeutet: Entweder geht die Einführung neuer Ansprüche, die die Häftlinge nach dem Gesetz mit Recht – etwa im Sinne eines ‚familienorientierten‘ Vollzugs nach skandinavischem Vorbild – einfordern können, auf Kosten der Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter, oder das Gesetz wird sich als Schimäre erweisen, weil seine Ansprüche in der Realität nicht eingelöst werden können.

     

    Bereits die derzeitige Personalsituation in den Justizvollzugsanstalten unseres Landes ist prekär. In der JVA Lübeck liegt der Krankenstand bei bis zu einem Achtel der Bediensteten – zwischen 30 und 40 von insgesamt 322 Beschäftigten. Erhebliche Zusatzbelastungen im Zusammenhang mit aktuellen Aufgaben, etwa im Zusammenhang im laufenden Gerichtsverfahren wie dem ‚Pfandhausraub-Prozess‘ in Schleswig – kommen hinzu. Auch deshalb hat es im Laufe dieses Jahres in Lübeck in beiden Häusern des geschlossenen Vollzugs 16 Mal bzw. 21 Mal für die Häftlinge keinen Aufschluss gegeben.

     

    Das vom Justizministerium initiierte ‚Betriebliche Gesundheitsmanagement‘ hat z.B. für den Bereich der JVA Lübeck ergeben, dass bei 45 Prozent der Bediensteten die Arbeitsanforderungen einerseits und die persönliche Arbeits- und Leistungsfähigkeit sich dauerhaft nicht mehr in der notwendigen Balance befinden. Die ‚Arbeitsbewältigungsfähigkeit‘ ist daher nach den Ergebnissen dieser Überprüfung ernsthaft gefährdet.

     

    Die FDP-Fraktion fordert daher eine externe Analyse des Personalbedarfs in den schleswig-holsteinischen Justizvollzugsanstalten.

     

    Dabei soll einerseits der aktuelle Personalbedarf ermittelt werden, andererseits aber auch die Bedarfe, die sich aus der angestrebten Reform des Strafvollzugs ergeben.

     

    Eine solche Analyse ist unerlässlich, wenn wir in Schleswig-Holstein eine realistische, ehrliche und sachgerechte Einschätzung dessen erlangen wollen, was für die Aufgaben in unseren Justizvollzugsanstalten nötig ist, und erst recht, welche Voraussetzungen für die angestrebte Modernisierung des Strafvollzuges gegeben sind.

     

    Eine solche Analyse zu verweigern, käme in diesem Bereich einem landespolitischen Blindflug gleich. Ohne eine solche Analyse wäre angesichts der beschriebenen Probleme völlig klar, dass die ‚Küstenkoalition‘ ihre Reformpolitik ohne jegliche Bodenhaftung betreibt.

     

    Die Reform des Strafvollzugs erfordert eine qualifizierte Analyse des damit zusammenhängenden Personalbedarfs.“

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  • 27.04.2016

    Anita Klahn: Eine breite Mehrheit spricht sich für die Schulübergangsempfehlung aus

    „Der Übergang von der Grundschule auf die weiterführende Schule ist für jedes Kind ein wichtiger Schritt in seiner Schullaufbahn. Von daher ist es auch nur natürlich, dass Eltern sich frühzeitig mit der Frage beschäftigen, welche Schulform für ihr Kind die richtige sein wird. Viele Eltern wünschen sich, diese Frage frühzeitig gemeinsam mit den Lehrkräften zum Wohle ihres Kindes zu beraten.

     

    Diesen Wunsch greift unser Gesetzentwurf auf. Und wie die Stellungnahmen zeigen, gibt es eine breite Mehrheit sowohl bei Eltern, Schülern und Lehrerschaft, die sich für eine Schulübergangsempfehlung aussprechen.

     

    Wir Liberalen wollen die Schulübergangsempfehlung wieder einführen, zusätzlich verbessert unser Gesetzentwurf die Durchlässigkeit zwischen den Schularten. Unser Ziel ist es die Hochwertigkeit und Flexibilität des Bildungssystems zu stärken.

     

    Nach wie vor halte ich die Orientierungsstufe in den Jahrgängen 5 und 6 für eine sehr sinnvolle Einrichtung. Nur so kann jeder Schülerin und jedem Schüler der Bildungsweg eröffnet werden, der individuell am besten zu ihr oder ihm passt.

     

    Und Aufgabe der Politik ist es, diesen schulischen Übergangsprozess mit besonderer Sorgfalt zu gestalten, ausgerichtet am Wohl des Kindes und seines Schulerfolges.

     

    Vor diesem Hintergrund appelliere ich an die regierungstragenden Fraktionen, ihrem eigenen Anspruch gerecht zu werden und sich auch mit den Argumenten derer, die sich für eine Schulartempfehlung aussprechen, sachlich auseinanderzusetzen.

     

    Hervorheben möchte ich dazu zwei Stellungnahmen aus der schriftlichen Anhörung. Die GEW gibt zu, dass sie keine Sachargumente zu dieser Thematik hat und verzichtet deswegen ganz auf eine inhaltliche Auseinandersetzung. Das ist zwar konsequent, aber als ernsthaften Gesprächspartner nehme ich die GEW in dieser bildungspolitischen Frage nicht wahr.

     

    Die Stellungnahme der unteren Schulaufsicht bietet ebenfalls  keine Sachauseinandersetzung. Stattdessen liest sich diese wie eine ideologische Kampfschrift, die von Begriffen wie ‚Selektion‘, ‚Segregation‘ und ‚Elite‘ nur so strotzt.

     

    Ganz subtil formuliert die untere Schulaufsichtsbehörde, dass ‚auch in der BRD‘ die Schulübergangsempfehlung und die Verbesserung der Durchlässigkeit zwischen den Schulen abzulehnen, weil dieses ‚gesellschaftspolitisch geboten‘ sei.

     

    Also nicht die Bildungspolitik, sondern die Gesellschaftspolitik wird zum Maßstab von Bildungsqualität und Bildungserfolg erklärt.

     

    Frau Ministerin, macht sich das Schulministerium und die Landesregierung eigentlich die Argumentation der unteren Schulaufsicht zu eigen? Es ist immerhin eine Ihnen untergeordnete Behörde. 

     

    Mit ziemlicher Arroganz behaupten die Kritiker unseres Gesetzentwurfes, dass Studien zeigen würden, dass sich eine Schulübergangsempfehlung nicht bewährt habe – ohne jemals zu erwähnen, welche Studien das sein sollen.

     

    Der Kieler Bildungsforscher, Professor Köller, immerhin Leiter des renommierten Instituts für Pädagogik der Naturwissenschaft und Mathematik an der CAU, trifft da eine ganz andere Aussage. So haben wissenschaftliche Studien vielmehr gezeigt, dass sich Eltern sehr wohl auf die Schulübergangsempfehlung verlassen können. Die Aussagekraft der Beurteilungen hat sich in den Studien bestätigt.

     

    Studien des Wissenschaftszentrums Berlin zeigen, dass dort, wo eine bindende Übergangsempfehlung abgeschafft wurde, noch weniger Kinder aus bildungsschwachen Elternhäusern den höchsten Schulabschluss erreichen.

     

    Grundschullehrer begleiten ihre Schüler über vier Jahre. Sie kennen deren Leistung und Entwicklung sehr gut. Wenn man diesen Lehrkräften die Kompetenz abspricht, eine stimmige Leistungsdiagnostik auszusprechen, dann ist das mehr als eine Geringschätzung. Dann sagt man den Grundschullehrern, ihr beherrscht euren Job nicht, wir trauen euch nicht.

     

    Ich fordere die Koalitionäre auf, kommen Sie aus ihren bildungspolitischen Schützengräben heraus. Wenn Sie Schulfrieden ernst meinen – dann stimmen Sie unserem Gesetzentwurf zu! Beweisen Sie, dass ihnen das Wohl der Schülerinnen und Schüler wichtig ist.“

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  • 27.04.2016

    Wolfgang Kubicki und Michael Kruse: Uneinigkeit bei Kreditermächtigungen zeigt rot-grüne Unfähigkeit

    Anlässlich der Unstimmigkeiten zwischen dem Hamburger Senat und der Landesregierung Schleswig-Holsteins in Sachen Reduzierung der Kreditermächtigung für die hsh portfoliomanagement AöR, erklären der Vorsitzende der schleswig-holsteinischen FDP-Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki und der wirtschaftspolitische Sprecher und parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft, Michael Kruse:

     

    Wolfgang Kubicki: „Wir erwarten von der schleswig-holsteinischen Landesregierung, dass sie sich ernsthaft darum bemüht, die Kosten für den Steuerzahler so gering wie möglich zu halten. Vor diesem Hintergrund wäre es stringent, wenn die Finanzministerin Monika Heinold sich an ihre eigenen Ankündigungen hält und bei den rot-grünen Kollegen im Hamburger Senat mit Nachdruck für die Reduzierung der Kreditermächtigungen wirbt. Gerade bei rot-grünen Parteikollegen erwarten die Menschen in Schleswig-Holstein und Hamburg zu Recht eine faire und offene Zusammenarbeit bei einer Frage von solch großer finanzpolitischer Bedeutung.“

     

    Michael Kruse: „Es ist eine Katastrophe, wie dilettantisch die beiden Landesregierungen in Sachen Kreditermächtigung für die hsh portfoliomanagement AöR agieren: Noch im Dezember 2015 hat Schleswig-Holsteins Finanzministerin Heinold die Reduzierung der Kreditermächtigung in ihrer Landtagsrede in Aussicht gestellt. Dabei hat sie darauf verwiesen, dass Hamburg dieses auch wollen müsste. Hamburgs rot-grüner Senat hat aber offensichtlich überhaupt kein Interesse an einer Reduzierung der Kreditermächtigung. Das zeigt, wie uneins die rot-grünen Regierungen von Hamburg und Schleswig-Holstein in einer so wichtigen Frage sind. Und es macht offenkundig, dass es richtig war, den Landesregierungen bei der Erteilung einer Kreditermächtigung von 6,2 Milliarden Euro zu misstrauen.“

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  • 27.04.2016

    Christopher Vogt: Nach Rot-Grün-Blau chaotisiert nun auch Schwarz-Rot die Verkehrspolitik in SH

    „Nach der rot-grün-blauen Landesregierung chaotisiert nun auch die schwarz-rote Bundesregierung die Verkehrspolitik unseres Bundeslandes. Die ehemaligen Volksparteien sollten sich angesichts solcher Possen nicht darüber wundern, dass ihnen die vernunftorientierten Bürger in Scharen davonlaufen. Die eindimensionale Betrachtung wichtiger Verkehrsprojekte wie der A20, der A21 und der Hafenquerspange durch die Bundesumweltministerin ist wirklich atemberaubend und kann nur als Umweltpolitik von vorgestern bezeichnet werden. Die FDP-Fraktion erwartet eine unmissverständliche Absage von Union und Landesregierung an die Adresse der irrlichternden Bundesumweltministerin. Wir wollen auch mehr Investitionen in die Schiene. Diese können jedoch weder die A20 noch die A21 oder die Hafenquerspange adäquat ersetzen. So viel verkehrspolitisches Verständnis sollte man auch von einer Bundesumweltministerin erwarten dürfen.

     

    Anstatt den motorisierten Individualverkehr mit den speckigen Scheuklappen aus den Achtzigern zu bekämpfen, sollte auch die Umweltministerin diesen neu denken und durch gezielte Förderung der Elektromobilität umweltfreundlicher machen. Anstatt Steuergelder für Kaufprämien an Gutverdienende zu verfeuern, sollte die Bundesregierung viel energischer den Ausbau der benötigten Infrastrukturen unterstützen.“

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  • 27.04.2016

    Oliver Kumbartzky: Bevormundung, Misstrauen und fehlender Respekt vor Eigentum sind der falsche Weg

    „Dieses Gesetzpaket mit Punkten wie Vorkaufsrecht, Knickschutz, Biotopverbund, arten- und strukturreiches Dauergrünland, Gewässerrandstreifenbürokratie, Küstenschutzstreifen und der Einschränkung bei der Baumartenwahl ist ein Angriff auf einen der zentralen Grundwerte unserer Gesellschaft. Nämlich dem Respekt vor privatem Eigentum.


    Besonders putzig finde ich die wiederholte Argumentation von Koalitionsabgeordneten, die sagen, dass bestimmte Gesetzesänderungen doch in der Praxis in Prinzip keine Auswirkungen hätten. Wenn es denn wirklich so ist: Warum wollen Sie diese dann überhaupt vornehmen? Lassen Sie es doch einfach.


    Sie wissen ganz genau, dass die vorgelegten Gesetzesänderungen massive Auswirkungen haben werden. Und Sie wissen ganz genau, dass Sie an vielen Stellen weiter gehen als es das Bundesrecht oder das Europarecht verlangen. Dieses Gesetzpaket ist und bleibt ein Dokument des Misstrauens gegenüber dem Verantwortungsbewusstsein der Land- und Forstwirte, die unsere Natur so gut kennen wie keine andere Berufsgruppe. Kooperativer Naturschutz wird durch Ordnungsrecht ersetzt. Und die berechtigten Interessen der Landnutzer werden außer Acht gelassen. Auf der Strecke bleiben der Respekt und der konstruktive Dialog mit denen, die in der Praxis Verantwortung für Tier- und Umweltschutz übernehmen. Anstatt mit dem Ordnungsrecht die Daumenschrauben bei einer ohnehin unter großem Druck stehenden Branche anzuziehen, sollte die Politik auf Kooperation und Anreize setzen. Damit gibt es lokal nachhaltig gute Erfahrungen.


    Die Ankündigung der Vertreterinnen und Vertreter von SPD, Grünen und SSW, dass man nach den Anhörungen im Ausschuss noch zahlreiche Änderungen vornehmen wird, hat sich als komplette Luftnummer herausgestellt.


    Ja, gut, das Habeck’sche Betretungsrecht ist kassiert worden. Was für eine Leistung! Für das Betretungsrecht gab es in der Anhörung auch zu Recht dermaßen harsche Kritik von allen Seiten, dass der Koalition doch gar nichts anderes übrig blieb, als es in die Tonne zu treten.


    Aber wo sind zum Beispiel die Änderungen der Koalition beim Waldgesetz? Hier wurde keine einzige Anregung aus der Anhörung aufgenommen.

     

    In Zukunft soll nun also tatsächlich ein ‚hinreichender Anteil standortheimischer Baumarten‘ ein Grundsatz der guten fachlichen Praxis sein. Die ‚heimischen Arten‘ werden dahingehend neu definiert, dass sich ‚ihr jeweiliger Wuchsstandort im natürlichen Verbreitungsgebiet der betreffenden Art befindet oder in der Nacheiszeit befand.‘ Die Gesetzesänderung zielt also auf bewährte Baumarten wie insbesondere Roteiche und Douglasie, aber auch die Rotfichte ab. Warum greifen Sie derart in die Entscheidungen der Forstwirte ein? Und ist Ihnen überhaupt bewusst, dass Förderrichtlinien und -programme nun nach Inkrafttreten des Gesetzes geändert werden müssen? Das Ganze wird der Regierung noch auf die Füße fallen.

     

    Die Änderungen beim Landeswaldgesetz sind schlicht nicht notwendig. Lassen Sie den Forstwirten doch die Freiheit, pflanzen zu können, was sie für richtig halten. Es wurde in den vergangenen Jahren in den Wäldern naturschutzfachlich Hervorragendes erreicht. Die aktuellen Zahlen der Dritten Bundeswaldinventur belegen die Leistungen gerade im Wald eindrucksvoll.

     

    So gibt es doch für Einschränkungen bei der forstlichen Baumartenwahl vor dem Hintergrund der zukünftig zu bewältigenden Probleme des erwarteten Klimawandels überhaupt keinen Grund. Kein anderes Bundesland geht bei der Baumartenwahl so weit wie Schleswig-Holstein.


    Und ich sage Ihnen noch etwas: Wer neue Beschränkungen der Holznutzung fordert, ignoriert die Chancen, die die stoffliche und energetische Verwendung von Holz für den Klimaschutz bietet.

     

    Wir brauchen keine Bevormundung, sondern eine Forstpolitik, welche die bestmögliche Unterstützung unserer Waldbesitzer bei der nachhaltigen Bewirtschaftung und Pflege ihrer Wälder in den Mittelpunkt stellt. Die Forstpolitik im waldärmsten Bundesland Schleswig-Holstein sollte nicht regulierend, sondern motivierend agieren.


    Nun komme ich zum Jagdgesetz. Auch hier geht Schleswig-Holstein nun einen Sonderweg. Wenn das Gesetz heute so beschlossen wird, wie es die Koalition beantragt, wäre Schleswig-Holstein das einzige Bundesland, in dem juristische Personen eine Befriedung ihrer jagdbaren Flächen festlegen können. Sowohl Baden-Württemberg als auch Nordrhein-Westfalen haben von diesem ursprünglich geplanten Vorhaben Abstand genommen. Und das aus gutem Grund. Hintergrund hierfür war die nicht-justiziable Umsetzung eines Befriedungsbegehrens durch juristische Personen. Ein weiterer Hintergrund war die Erkenntnis, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sich eben gerade nicht mit der Befriedungsmöglichkeit durch juristische Personen auseinander gesetzt hat. Die rot-grün-blaue Koalition ist beim Jagdrecht auf der völlig falschen Fährte.


    Und dann kam die Koalition beim Jagdgesetz noch mit einem ganz neuen Verbot aus dem Knick. Mauswiesel und Hermeline sollten auf einmal aus der Liste der jagdbaren Arten genommen werden. Gerade noch rechtzeitig hat die Koalition diesen Punkt nun doch wieder gestrichen. Ausnahmsweise wurde tatsächlich mal auf die Jägerschaft, auf die staatlich geprüften Naturschützer, gehört.

     

    Das Beispiel um die Mauswiesel und Hermeline offenbart aber auf schonungslose Art und Weise, wie die Koalition arbeitet. Bezüglich der zwischenzeitlich vorgesehenen Jagdgesetzänderung wurde mit niemandem vorher gesprochen. Und es gab auch niemanden, der diese Änderung vehement einforderte. Selbst die Landesregierung hielt sich da sehr bedeckt, wie man in der Ausschussberatung und auf die Antwort auf eine Kleine Anfrage von mir sehen konnte. Diese Änderung im Jagdgesetz hätte gravierende Folgen für die Fangjagd und Prädatorenmanagementprojekte im ganzen Land gehabt. Gut, dass sie nun doch nicht beschlossen wird.


    Ich komme nun noch einmal zurück auf das Naturschutzgesetz. Besonders schwer wiegt aus Sicht meiner Fraktion das Festhalten am Vorkaufsrecht für nicht als schutzbedürftig festgelegte Flächen außerhalb der ,Natura 2000‘-Gebiete. Dies stellt einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Vertragsfreiheit dar. Investoren werden hier bereits im Vorwege ordnungsrechtlich das eigene ökologische Bewusstsein und die Verantwortung abgesprochen. Zudem bleiben Flächen zur wirtschaftlichen Nutzung unnötig vorenthalten.


    Ein weiterer Kritikpunkt, den ich erwähnen möchte, ist das Thema Küstenschutzstreifen. Künftig muss auch innerorts ein Küstenschutzstreifen von 150 Metern von jeder Bebauung freigehalten werden. An Gewässern erster Ordnung sowie Seen und Teichen ab einer Größe von einem Hektar wird darüber hinaus erstmals eine Schutzzone von 50 Metern Breite eingeführt. Diese Gesetzesänderung wird ein massives Hemmnis für Hotels, für Cafés, Campingplätze und Stegbesetzer. Hier erweisen SPD, Grüne und SSW der Tourismusstrategie des Landes einen Bärendienst. Der echte Norden erhält ohne Not einen starken Wettbewerbsnachteil. Gerade unsere Küsten sind Besuchermagnete und im Übrigen gab es in der Vergangenheit keine nennenswerten baulichen Fehlentwicklungen.


    Zusammenfassend stelle ich fest:


    Es wird zu mehr Bürokratie kommen. Es wird stärker in das Eigentum eingegriffen. Es wird von der Freiwilligkeit abgerückt. Es wird zu einem Wettbewerbsnachteil kommen. Und es erfolgt eine Verschiebung vom Vertragsnaturschutz in Richtung hoheitlicher Naturschutz. Das ist nicht der Weg, den wir brauchen, um in Schleswig-Holstein erfolgreich Naturschutz betreiben zu können.

     

    Die Koalition scheint völlig vergessen zu haben, wer den Umweltschutz eigentlich in der Praxis umsetzt. Es sind die privaten Eigentümer! Die Landwirte haben doch ein Interesse daran, das von ihnen genutzte Land nachhaltig zu bewirtschaften. Sie beweisen seit Generationen ein ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein gegenüber der Umwelt und den kommenden Generationen.


    Umweltschutz geht nur mit den Menschen, und nicht gegen sie. Freiwillig vertragliche Vereinbarungen unter Einbezug der Betroffenen haben sich im Bereich des Naturschutzes als effektiv erwiesen.


    Die Naturschutzgesetzgebung sollte sich unserer Meinung nach an folgenden Zielen orientieren: Kooperation vor Ordnungsrecht, Schützen durch Nützen, Respekt und Wertschätzung für Arbeit und Eigentum sowie Vertrauen in die Menschen vor Ort. Das vorliegende, umfangreiche Gesetzespaket gehört daher abgelehnt.“

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  • 26.04.2016

    Dr. Heiner Garg: FDP-Fraktion beschließt Nachtragshaushalt

    „In ihrer heutigen Fraktionssitzung hat die FDP ihre Änderungsvorschläge für den Nachtragshaushalt 2016 beschlossen. Schwerpunkte sind die Stärkung der Inneren Sicherheit, eine bessere finanzielle Ausstattung der notwendigen infrastrukturpolitischen Maßnahmen sowie größere Anstrengungen im Bereich Bildung und der Krankenhausfinanzierung. Mit dieser Schwerpunktsetzung wollen wir Schleswig-Holstein zukunftsfest gestalten.

     

    Der Bereich der inneren Sicherheit wird durch eine bessere finanzielle Ausstattung des Verfassungsschutzes gestärkt. Zugleich untermauert die FDP-Fraktion ihre Forderung nach der Errichtung einer Einsatzhundertschaft an einem zentralen Ort.

     

    Die Verkehrsinfrastruktur in Schleswig-Holstein ist in einem besorgniserregenden Zustand. Aus diesem Grund wird die FDP-Fraktion zusätzlich etwa 30 Millionen Euro bereitstellen. Zugleich wollen wir 11,7 Millionen Euro in die Sanierung der vielerorts in einem erbärmlichen Zustand befindlichen Schulen im Land investieren.

     

    Das Maßnahmenpaket umfasst ebenfalls Erhöhungen der Richterzulage sowie der Erschwerniszulage für Polizeibeamte.“

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  • 22.04.2016

    Dr. Heiner Garg: Dieser Haushalt hat keine Reserven mehr

    „Wir teilen die düstere Zukunftsprognose des Landesrechnungshofes. Es ist mehr als fraglich, ob die rot-grün-blaue Landesregierung überhaupt willens oder imstande ist, das strukturelle Defizit bis 2020 abzubauen und die verfassungsmäßige Vorgabe einzuhalten. Insbesondere Finanzministerin Monika Heinold (Grüne), die sich für ihre angeblich ‚solide‘ Haushaltspolitik ständig kräftig selbst lobt, sollte die Warnungen des Rechnungshofes ernst nehmen – wenn sie schon die vielzähligen Hinweise aus der Opposition ignoriert.

     

    Die Landesregierung verfährt ganz offensichtlich nach dem Motto: ‚Hoffentlich merkt bis zur Landtagswahl niemand, dass sich das Land finanziell vollkommen übernommen hat‘. Die ungezügelten Ausgabenwünsche der einzelnen Koalitionspartner SPD, Grüne und SSW haben nämlich das dicke finanzielle Polster, das das Land unserer guten Konjunktur, den Niedrigstzinsen sowie der finanzpolitischen Vorleistung der schwarz-gelben Koalition zu verdanken hat, schnell aufgebraucht, sodass im Haushalt keine Reserven mehr vorhanden sind. Verändert sich eine der bisher extrem günstigen Variablen ins Negative, bekommt das Land ein ernsthaftes Problem.

     

    Diese Nach-uns-die-Sintflut-Mentalität führt gleichzeitig dazu, dass die jüngere Generation das Nachsehen hat. Wer – wie Rot-Grün-Blau – nicht nur auf dem Papier, sondern auch in unserer Infrastruktur Schulden aufbaut, raubt den Menschen in Schleswig-Holstein ihre Zukunftschancen.“

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  • 21.04.2016

    Wolfgang Kubicki: Ministerin Spoorendonk verabschiedet sich als ernstzunehmende Gesprächspartnerin

    „An den aktuellen Äußerungen von Justizministerin Anke Spoorendonk in den ‚Lübecker Nachrichten‘ kann man einmal mehr erkennen, dass diese Ministerin ohne Fachkenntnis ein Ressort leitet. Wer eine Versachlichung der Debatte fordert, gleichzeitig aber mit völlig unsinnigen Unterstellungen arbeitet, verabschiedet sich als ernstzunehmender Gesprächspartner.

     

    Anders als die Justizministerin behauptet, geht es bei dem Antrag der FDP-Fraktion nicht um eine Verschärfung des Ausweisungsrechts, sondern um eine Verlagerung der Entscheidungsbefugnis über den Entzug oder die Versagung eines Aufenthaltstitels. Der Strafrichter, der wegen fehlender günstiger Sozialprognose ein Urteil ohne Bewährung verhängt, ist sachnäher als eine nach Abschluss des Verfahrens mit der Sache erneut zu befassende Verwaltungsbehörde.

     

    Im Übrigen hat der Entzug des Aufenthaltstitels mit einer Abschiebung selbst überhaupt nichts zu tun, sondern schafft nur deren Voraussetzung – was die Ministerin eigentlich wissen müsste.

     

    Die Europa- und Kulturministerin Spoorendonk wäre gut beraten, wenn sie gelegentlich die Weisheit beherzigen würde ‚Si tacuisses, philosophus mansisses‘.“

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  • 21.04.2016

    Dr. Ekkehard Klug: Mietpreisbremse ist vollkommen kontraproduktiv

    „Die Fraktion der FDP begrüßt die Entscheidung von Haus und Grund. Die Einführung der Mietpreisbremse im Land ist nicht nur verfassungsrechtlich fragwürdig, sondern auch völlig kontraproduktiv.

     

    Der Grund für steigende Mieten ist fehlender Wohnraum. Eine Mietpreisbremse würde dieses Manko aber nicht beheben. Sie würde es vielmehr nur noch weiter verschärfen, weil dadurch die Bereitschaft, privates Geld in den Bau neuer Mietwohnungen zu investieren, abnimmt. Weniger Neubauten bedeuten aber noch größeren Wohnungsmangel.“

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  • 20.04.2016

    Wolfgang Kubicki: Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes so richtig wie erwartbar

    „Die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes ist so richtig, wie sie erwartbar war. Die Große Koalition hat schon wieder für ein bürgerrechtsfeindliches Gesetz eine Belehrung aus Karlsruhe bekommen.

     

    Die zunehmende Verlagerung von Ermittlungsbefugnissen in das Gefahrenvorfeld und die anlasslose Speicherung von grundrechtssensiblen Daten greifen nicht nur unverhältnismäßig in die Grundrechte von Unbeteiligten ein. Sie sind auch unzweckmäßig, weil sie den Blick der Ermittler vom Wesentlichen ablenken. Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass die Attentäter aller Terroranschläge der letzten Jahre den Sicherheitsbehörden bekannt waren, lässt sich ein Mehr an Überwachung nicht begründen.

     

    Anstatt mit immer neuen, in ihrem Nutzen zweifelhaften Sicherheitsgesetzen die Grenzen unserer Grundrechte zu erproben, sollte die Bundesregierung besser für eine ausreichende personelle Ausstattung der Sicherheitsbehörden sorgen und ein sicherheitspolitisches Gesamtkonzept entwickeln, das die Zuständigkeiten von Bund und Ländern angemessen berücksichtigt. Sich bei der Verteidigung von Grund- und Freiheitsrechten immer nur auf andere zu verlassen, zeugt  jedenfalls von einem bedenklichen Rechtsstaatsverständnis.

     

    Die heutige Entscheidung macht deutlich, dass auch die Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung gute Erfolgschancen hat.“

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  • 20.04.2016

    Oliver Kumbartzky: Es ist erfreulich, wenn die Union die Forderungen der FDP unterstützt

    „Es ist erfreulich, dass jetzt auch die CDU unsere Forderung nach größeren Abständen bei Windenergieanlagen unterstützt. Wir finden es immer gut, wenn die Union zu einer besseren Einsicht kommt.

     

    Um die Akzeptanz gegenüber der Windenergienutzung in der Bevölkerung zu erhalten bzw. zu steigern und um einen möglichen Vermögensverlust von Immobilien so gering wie möglich zu halten, fordert die FDP-Landtagsfraktion schon seit längerem, den Winderlass zu ändern und größere Abstände bei der planerischen Ausweisung von Windenergieanlagen zu erlassen.

     

    Die Koalition ist aufgefordert, in der kommenden Landtagssitzung gemeinsam mit FDP und CDU dafür zu sorgen, dass die Abstandsregelungen angepasst werden.“

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  • 18.04.2016

    Wolfgang Kubicki: Vorwürfe haben sich leider bestätigt

    „Die Schilderungen ehemaliger Bewohnerinnen über die Zustände im Friesenhof haben leider unsere vorigen Befürchtungen bestätigt. Ganz eindeutig haben die jungen Frauen unter einer menschenunwürdigen Behandlung leiden müssen. Die Abgeordneten des Landtages haben die Aufgabe, solche Missstände in schleswig-holsteinischen Einrichtungen nie wieder zuzulassen.

     

    Im Vergleich zum Friesenhof war die Justizvollzugsanstalt in Lübeck-Lauerhof ein Sanatorium.“

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  • 15.04.2016

    Christopher Vogt: FDP-Fraktion fordert geeignete Ausstattung des Landesbetriebes

    „Die FDP-Fraktion fordert mit einem Landtagsantrag (siehe Drs. 18/4076) die Fortführung der A20-Planung, die von den Grünen - entgegen ihrem Verhalten am Kabinettstisch - öffentlich immer wieder in Frage gestellt wird, und die dafür dringend notwendige Stärkung des zuständigen Landesbetriebes.

     

    Der erneute Planungsfehler bei der A20 zeigt erneut, dass der Landesbetrieb endlich organisatorisch und personell in die Lage versetzt werden muss, die Planung der einzelnen Bauabschnitte der A20 in geeigneter Form umsetzen zu können. Das Problem liegt aber nicht bei den Mitarbeitern des Landesbetriebes, sondern an der Spitze des Ministeriums. Dass es dem Landesbetrieb an Planern fehlt, ist dem Minister seit seinem Amtsantritt bekannt, und erst jetzt scheint er sich über die Lösung des Problems Gedanken machen zu wollen. Wir fordern schon seit geraumer Zeit, dass das Ministerium u.a. die Bezahlung dringend verbessern muss, um bei der Besetzung der Stellen auf dem Arbeitsmarkt wieder konkurrenzfähig zu werden. Seit dem Amtsantritt von Minister Meyer stehen dem Landesbetrieb immer weniger Planer zur Verfügung, weshalb er die politische Verantwortung für diesen katastrophalen Umstand trägt.

     

    Der Vorschlag der CDU-Fraktion, dem Landesbetrieb die Zuständigkeit für Neuplanungen von Bundes- und Landesstraßen zu entziehen und auf den Bund zu übertragen, mag zwar vor dem Hintergrund des erneuten A20-Desasters zunächst attraktiv klingen, ist aber tatsächlich kontraproduktiv. Am Beispiel der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, der mit dieser Behörde für den Zustand des Nord-Ostsee-Kanals und das Desaster beim Rendsburger Kanaltunnel verantwortlich ist, kann doch jeder sehr schnell erkennen, dass eine Bundeszuständigkeit im Infrastrukturbereich für unser Bundesland nicht besser ist. Zudem ist die Planung der A20-Bauabschnitte trotz aller Probleme bereits so weit fortgeschritten, dass es keinen Sinn machen würde, jetzt die Pferde zu wechseln.

     

    Ich habe zwar ein gewisses Verständnis dafür, dass Herr Dobrindt die Zuständigkeit für die Planungshoheit bei Verkehrsprojekten bei sich in Berlin konzentrieren will. Ich frage mich aber, warum die CDU-Landtagsfraktion da mitmacht. Vermutlich will sie damit auch von der eigenen Verantwortung im Landesverkehrsministerium ablenken. Unser Vertrauen in schwarze Verkehrsminister ist gerade angesichts der traurigen Geschichte der A20 nicht größer als in rote. Wir wollen die Planungshoheit nicht an den Bund abgeben, sondern die Planung vereinfachen und den Landesbetrieb mit einer geeigneten Ausstattung endlich in die Lage versetzen, seine Aufgaben erledigen zu können.

     

    Das Versagen von Minister Meyer wird immer offensichtlicher. Wenn das Bundesverwaltungsgericht am 28. April weitere Verzögerungen bei der A20-Planung verkünden sollte, wird es eng für ihn.“
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  • 15.04.2016

    Dr. Ekkehard Klug und Christopher Vogt: Die Landesregierung sollte den Blitzmarathon absagen!

    „Verkehrsprävention ist wichtig. Im Falle des Blitzmarathons ist die Nachhaltigkeit der Maßnahme aber mehr als zweifelhaft. Hier handelt es sich in erster Linie um medienwirksamen Aktionismus der Innenminister, der eine Erhöhung der Verkehrssicherheit allenfalls suggeriert.

     

    Dabei wird eine Anzahl an Einsatzkräften gebunden, die in keinem Verhältnis zum Ertrag der Aktion stehen. Vor dem Hintergrund der ohnehin schon viel zu hohen Arbeitsbelastung der Landespolizei, die zuletzt mehr als 270.000 Überstunden angehäuft hatte, fordert die FDP-Fraktion die Landesregierung deshalb auf, sich nicht am Blitzmarathon zu beteiligen. Es ist außerdem bezeichnend für die totale politische Instinktlosigkeit des Innenministeriums, dass man dort eine in Relation zum Aufwand derart unsinnige PR-Aktion plant, während gleichzeitig mit dem ‚Verkehrskasper‘ gerade einer der sinnvollsten Beiträge zur Verkehrssicherung auf die Streichliste gesetzt wurde.

     

    Anstatt personelle Ressourcen für einen ungewissen und höchstens begrenzten Effekt zu vergeuden, sollten sich der Innenminister besser endlich um die immer stärker ansteigende Einbruchskriminalität und die katastrophale Aufklärungsquote kümmern.“
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  • 14.04.2016

    Wolfgang Kubicki: Kein goldener Handschlag für den scheidenden HSH-Vorstandsvorsitzenden

    „Allein die Meldung über Überlegungen, dem auf eigenen Wunsch ausscheidenden Vorstandsvorsitzenden der HSH Nordbank, Constantin von Oesterreich, die Vergütung der Restlaufzeit seines Vertrages auszuzahlen, löst Kopfschütteln aus. Constantin von Oesterreich geht auf eigenen Wunsch. Ein Vergütungsanspruch steht ihm rechtlich nicht zu.

     

    Auch der Aufsichtsrat kann hierüber nicht eigenständig befinden, da er nur Verwalter des Vermögens der Anteilseigener ist, nicht jedoch Inhaber. Dies wäre nach meiner Auffassung strafrechtlich relevant.

     

    Im Übrigen wäre eine solche Zahlung eine Umgehung der Auflage, nicht mehr als 500.000 Euro pro Jahr an Vergütung zu zahlen, da dieser Betrag auf die bisherige Tätigkeitszeit des Vorstandsvorsitzenden anzurechnen wäre, da ja eine Tätigkeit für die Bank gegen Vergütung in Zukunft nicht mehr erfolgen würde.

     

    Die Finanzministerin dieses Landes, zu dessen Lasten Milliarden Euro an Steuergeldern verpulvert wurden, muss nicht nur aufklären, sondern als Vertreterin der Anteilseigner auch verhindern, dass eine entsprechende Idee umgesetzt wird. Der politische Schaden wäre ansonsten immens, denn die Bank, die im Besitz der Länder und damit des Staates steht, ist durch Cum-Ex-Geschäfte, durch Beihilfe zur Steuerhinterziehung, durch Briefkasten-Firmen und Aktivitäten auf den Kanalinseln, auf den Cayman Islands und anderen Steueroasen ohnehin schon äußert unangenehm aufgefallen.“

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  • 14.04.2016

    Wolfgang Kubicki: Forderungen der Kommunen nach fairem finanziellen Ausgleich sind berechtigt

    „Es ist absolut berechtigt, dass die Kreise eine faire finanzielle Ausstattung zur Bewältigung der Flüchtlingsaufnahme und -integration fordern. Hier steht nach dem ‚Verursacherprinzip‘ der Bund in der Pflicht, den Ländern die erforderlichen Mittel zu geben, die diese dann vollständig an die Kommunen weiterleiten müssen.

     

    Die Forderung nach Wohnsitzauflagen für anerkannte Flüchtlinge und Asylberechtigte, die soziale Leistungen beziehen, halten wir im Sinne eines fairen Lastenausgleichs unter den Kommunen für berechtigt. Wichtig ist aber, dass Wohnsitzauflagen nur zeitlich befristet gelten und vor allem stets von Maßnahmen zur Förderung der Integration begleitet werden. Nur so können letztlich auch positive Effekte für die lokale Wirtschaft entstehen.“

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  • 13.04.2016

    Christopher Vogt: Die Glaubwürdigkeit des Ministers ist schwer beschädigt

    „Minister Meyer hat seine CDU-Amtsvorgänger für die Planungsfehler bei der A20 wiederholt direkt verantwortlich gemacht. Er wollte es deutlich besser machen. ‚Gründlichkeit vor Schnelligkeit‘ ist sein bekanntes Credo. Schnell ist er definitiv nicht. Wenn sich herausstellen sollte, dass der Landesbetrieb unter seiner Verantwortung auch nicht gründlich gearbeitet hat, kann er seinen Hut nehmen.

     

    Dann ist seine Bilanz trotz markiger Ankündigungen noch deutlich schlechter als die seiner Amtsvorgänger. Die erneute Verzögerung, die durch den Fehler beim ‚Wasser-Bericht‘ verursacht wurde, deutet darauf hin, dass der Landesbetrieb noch immer nicht in der Lage ist, Projekte, wie die A20, zu planen.

     

    Dies ist kein kleiner, sondern ein mittelschwerer Planungsfehler und ein gewaltiger Schuss vor den Bug von Herrn Meyer. Der Minister muss jetzt erklären, wie er dieses Problem lösen will. Seine Glaubwürdigkeit ist schwer beschädigt.“

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  • 13.04.2016

    Wolfgang Kubicki: Verkehrskasper ist unverzichtbarer Bestandteil polizeilicher Präventionsarbeit

    „Der Verkehrskasper ist ein unverzichtbarer Bestandteil polizeilicher Präventionsarbeit und muss erhalten bleiben. Zwingend notwendig ist es auch, dass weiterhin aktive Polizeibeamte in der Handpuppenbühne eingesetzt werden. Nur wer entsprechende Erfahrungen hat, kann die besonderen polizeirelevanten Inhalte vermitteln.

     

    Vor allem aber ist der Erstkontakt mit Polizisten in Uniform immens wichtig für die Kinder, weil sie so schon früh Vertrauen zur Polizei aufbauen und Hemmungen oder Ängste gegenüber Polizisten abgebaut werden. Dafür ist es unentbehrlich, dass die Kinder richtigen Polizisten gegenüber sitzen.“

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