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  • 24.09.2015

    Christopher Vogt: Landesregierung muss endlich für Wirtschaftswachstum sorgen

    „Es kann niemanden überraschen, dass das Wirtschaftswachstum unseres Bundeslandes im bundesweiten Vergleich unterdurchschnittlich ist. Die sozialdemokratisch geprägten Landesregierungen sind dafür verantwortlich, dass Schleswig-Holstein seit 1990 im Vergleich mit den anderen westdeutschen Flächenländern deutlich schlechtere Wirtschaftswachstumswerte zu verzeichnen hat. Dadurch ist  mittlerweile eine eklatante Wachstumslücke entstanden, die zu unterdurchschnittlichen Steuereinnahmen und schlechteren Chancen vor allem für junge Menschen geführt hat. Die Tatsache, dass Schleswig-Holstein im vergangenen Jahr überdurchschnittliche BIP-Werte verzeichnen konnte, wofür sich die Landesregierung umgehend abgefeiert hat, war vorrangig auf die Produktion von Wehrtechnik (U-Boote) zurückzuführen. Solche Einmaleffekte können jedoch die völlig verfehlte Wirtschaftspolitik von Rot-Grün-Blau nicht wettmachen. Wenn einmal wie jetzt kein U-Boot ausgeliefert wird, wird sehr deutlich, wo unser Bundesland wirklich steht - nämlich ganz unten in der Tabelle.

     

    Die Wirtschaft im Land leidet unter der von der Koalition zelebrierten Überbürokratisierung wie z.B. beim Vergabegesetz und unter ausbleibenden Investitionen. Die Verkehrsinfrastruktur des Landes und die Hochschulen werden trotz vorhandener Mittel vernachlässigt und der Ausbau der A20 blockiert. Dies führt zu ausbleibenden Investitionen der Privatwirtschaft, was die Schaffung neuer Arbeitsplätze im Land verhindert. Die Landesregierung hat es leider auch unterlassen, wie die Vorgängerregierung einen direkten Ansprechpartner für die konkreten Anliegen des schleswig-holsteinischen Mittelstands zu installieren. Dem Land fehlt es auch noch immer an einem industriepolitischen Konzept. Von einer aktiven Ansiedlungspolitik ist bei der Landesregierung nichts zu sehen. Die in der Staatskanzlei angesiedelte Landesplanung blockiert stattdessen sogar die Ausweisung dringend benötigter Gewerbe- und Industrieflächen im Hamburger Umland. Diese vielen wirtschaftspolitischen Fehler können die vielen PR-Termine des Wirtschaftsministers nicht heilen.

     

    Eine nachhaltige und generationengerechte Politik für Schleswig-Holstein wäre, die Wachstumsbremsen endlich zu lösen und die Unternehmen von bürokratischem Ballast zu befreien. Zudem muss sich die finanzpolitische Schwerpunktsetzung ändern: Weniger konsumtive Ausgaben, mehr Investitionen in Infrastruktur und Bildung. Die Landesregierung muss endlich damit beginnen, die Zukunftsfähigkeit Schleswig-Holsteins herzustellen.“

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  • 23.09.2015

    Christopher Vogt: Rot-grün-blaue Verkehrspolitik schadet der Entwicklung Schleswig-Holsteins

    „Es wird immer deutlicher: Die Verkehrspolitik der rot-grün-blauen Regierungskoalition ist ein einziges Desaster. Die Regierung lässt das Landesstraßennetz trotz vorhandener Mittel zerfallen und bei den wichtigen Großprojekten A20 und Beltquerung steht die grüne Regierungspartei mit beiden Füßen auf der Bremse. Während das Verkehrsministerium Millionen Euro für die Planung der Projekte ausgibt, werden sie von den Grünen geschickt verzögert und blockiert. Die schizophrene Verkehrspolitik der rot-grün-blauen Koalition schadet der Entwicklung unseres Bundeslandes.

     

    Wegen des viel zu komplizierten deutschen Umweltrechts und den stets drohenden Klagen der grünen Verbände verzögert die Landesregierung die Realisierung des Projektes um mehrere Jahre. Es ist schon perfide, dass die Grünen ihre Freude über die von der eigenen Politik verursachten Entlassungen bei der dänischen Projektgesellschaft kaum verhehlen können. Unsere dänischen Nachbarn haben mehrfach bewiesen, dass für sie die Realisierung solch großer Verkehrsprojekte kein Problem darstellt. Sie drohen nun aber am deutschen Planungsrecht und der völlig orientierungslosen Verkehrspolitik dieser provinziellen Landesregierung zu scheitern.“

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  • 23.09.2015

    Christopher Vogt: Wer die Erfolge für sich reklamiert, muss auch die Niederlagen verantworten

    „Der Kieler Universität möchte ich zu ihrem Erfolg bei der ‚Qualitätsoffensive Lehrerbildung‘ ganz herzlich gratulieren. Die Berücksichtigung der Christian-Albrechts-Universität (CAU) ist sehr erfreulich, aber auch wenig überraschend, weil hier schon seit vielen Jahren eine qualitativ hochwertige Lehrerausbildung angeboten wird.


    Wenn die SPD nun behauptet, dass das ideologisch motivierte und handwerklich vermurkste Lehrkräftebildungsgesetz der Landesregierung für diesen Erfolg der Kieler Universität verantwortlich ist, dann hat diese auch zu verantworten, dass die Flensburger Universität erneut leer ausgegangen ist. Wer die Erfolge für sich reklamiert, hat eben auch die Niederlagen zu verantworten.

     

    Wir bedauern es sehr, dass Flensburg wegen der verfehlten Politik und des Missmanagements der Landesregierung nicht zum Zuge gekommen ist. Anstatt der Universität Flensburg ein klares Profil in der Lehrerbildung zu geben, hat die Koalition dafür gesorgt, das Profil der Universität zu verwässern und so die Ausgangsvoraussetzungen für Flensburg zu verschlechtern.

     

    Wir bleiben dabei: Die Lehrerausbildung darf nicht dazu missbraucht werden, bereits die nächste sozialdemokratische Schulreform vorzubereiten und muss wieder an den bestehenden Schularten ausgerichtet werden. So könnte vor allem das Flensburger Profil nachhaltig geschärft und die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass Flensburg in der zweiten Förderperiode ab 2019 deutlich bessere Chancen hat.“

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  • 18.09.2015

    Wolfgang Kubicki: Flüchtlingsdebatte muss offen und ehrlich geführt werden

    „Das Grundrecht auf Asyl ist ein unverzichtbarer Bestandteil unser freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Wir als Freie Demokraten bekennen uns uneingeschränkt zu unserer humanitären Verantwortung, verfolgten Flüchtlingen Zuflucht und Schutz zu gewähren.

     

    Jeder, der schutzbedürftig ist, der vor Krieg oder Terror flieht, hat unsere uneingeschränkte Solidarität.

     

    Wenn wir über Flüchtlinge reden, reden wir über Menschen. Und die Würde des Menschen ist unantastbar. Die Würde aller Menschen.  Und deshalb ist es unerlässlich, dass wir diese Debatte frei von Vorurteilen und Ressentiments führen.

     

    Genauso wichtig ist es aber auch, dass wir diese Debatte offen und ehrlich führen.

     

    Flüchtlingshilfe ist ein Gebot der Humanität und Humanität darf nicht von der Höhe der Kosten abhängig gemacht werden. Das heißt aber nicht, dass die Mühen und Konflikte, die mit der Aufnahme von Flüchtlingen verbunden sind, ausgeklammert werden dürfen. Denn davon wird es letztlich abhängen, ob die Akzeptanz in der Bevölkerung erhalten wird. Es ist deshalb gefährlich, wenn wir aus Furcht, die Stimmung könnte kippen, der Realität den Rücken kehren, anstatt ihr ins Auge zu sehen.

     

    Die Aufgabe eines Ministerpräsidenten ist es dementsprechend nicht, seine Bürger rhetorisch warm zu halten, sondern die Sorgen und Ängste der Bevölkerung aufzugreifen und sich ihrer anzunehmen. Flüchtlinge aufzunehmen ist humanitäre Pflicht. Die Zuwanderung wird aber nicht alle unsere Probleme lösen, sondern auch neue schaffen.

     

    Bei aller Freude über das Ehrenamt, zeigt der großartige Einsatz der Zivilgesellschaft auch ein Stück weit staatliches Versagen. Natürlich hat die Entwicklung in den letzten Wochen zu einer Notsituation geführt, die ein gewisses Maß an administrativer Überforderung entschuldigt.

     

    Wahr ist aber auch, dass wir heute schon viel weiter sein könnten. Bereits im September 2013 wurde die Landesregierung mit einem einstimmigen Landtagsbeschluss aufgefordert, gemeinsam mit den Kommunen ein Unterbringungs- und Betreuungskonzept zu entwickeln. Es verging ein ganzes Jahr, bevor sich ihr Innenministerium überhaupt der Sache angenommen hat. Innenminister Studt hat bis heute noch kein funktionsfähiges Erstaufnahmekonzept vorgelegt. Dabei ist dem Innenminister durchaus anzurechnen, dass er schon lange mit mehr Flüchtlingen gerechnet hat als der Bund. Wenn er den Ansturm aber hat kommen sehen, muss die Frage erlaubt sein, warum er sich nicht entsprechend vorbereitet hat. Es wirkt jedenfalls hilflos, wenn er nun im SHZ vom 15. September bei einem Besuch in der Erstaufnahmeeinrichtung Neumünster einräumt: ‚Schön ist die Lage hier nicht ...‘

     

    Die Verlierer dieser Verfehlungen sind in erster Linie die Flüchtlinge. Aber auch die Kommunen leiden unter diesen Bedingungen. Wollen wir die große Hilfsbereitschaft in der Zivilgesellschaft bewahren, müssen wir die Gemeinden und Kreise ertüchtigen, ihre vorhandene soziale Infrastruktur zu erhalten.

     

    Dabei gibt es Entlastungsmöglichkeiten, die schon unlängst hätten genutzt werden können – wie die Ausweitung der Liste der sicheren Herkunftsländer. Richtig ist: Die Zahl der Asylanträge aus den Ländern, die zu sicheren Herkunftsstaaten erklärt wurden, ist im Jahr 2015 durchschnittlich um 23 Prozent gestiegen.

     

    Die Steigerung ist aber deutlich niedriger als aus den übrigen Westbalkenstaaten. Die Zahl der Erstanträge aus Albanien hat sich um 466 Prozent, die aus dem Kosovo sogar um 1.420 Prozent im Vergleich zum Vorjahr erhöht. Wenn Minister Habeck also erklärt ‚In der Realität bringen die sicheren Herkunftsländer bislang gar nichts‘, dann ignoriert er schlichtweg die Realität.

     

    Zumal Sinn und Zweck der sicheren Herkunftsstaaten nicht nur darin liegen, die Steigung der Antragszahlen zu begrenzen, sondern vor allem in der Beschleunigung der Anerkennungsverfahren. Und wenn die Prüfung eines Antrags eines Asylbewerbers aus einem sicheren Herkunftsland im Durchschnitt statt 7,1 nur noch 5,3 Monate dauert, zeigt sich, dass die Aufnahme der drei Balkanstaaten sehr wohl gewirkt hat.

     

    Das entscheidende ist aber die Beschleunigung der Anerkennungsverfahren. Dass hier eines der Kernprobleme bei der Bewältigung der Flüchtlingskrise liegt, wird gerade von der CDU geflissentlich übersehen. Stattdessen bezieht sich ihr Antrag allein auf das Land und greift damit viel zu kurz.

     

    Dabei ist es ihr Bundesinnenminister, der es versäumt hat, ausreichend Personal einzustellen, obwohl ihm die Problematik seit Monaten bekannt ist. Statt Abhilfe zu schaffen, hat er die sich anbahnende Krise aber nur klein geredet und mit völlig unrealistischen Flüchtlingsprognosen dazu beigetragen, dass die Lage immer dramatischer wird.

     

    Und als wenn das Wegducken der Union hier für sich genommen nicht schon beachtlich genug wäre, wird ausgerechnet aus Reihen der CDU-Bundestagsfraktion eine vollkommen unnötige Scheindebatte über den schleswig-holsteinischen Winterabschiebestopp losgetreten. Man kann über den Sinn solch symbolischer Ersatzhandlungen sicher diskutieren, zur Lösung der Probleme trägt das aber nicht bei.

     

    Wenn sich Herr Liebing an der Bewältigung der Flüchtlingskriese beteiligen möchte, sollte er – zumal als designierter Spitzenkandidat der CDU für die kommende Landtagswahl – lieber seinen politischen Einfluss in Berlin geltend machen und sich für eine Beschleunigung der Anerkennungsverfahren einsetzen. Damit wäre dem Land und vor allem den Kommunen wirklich geholfen.“

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  • 17.09.2015

    Anita Klahn: Die Mittel sollten in die Verbesserung der Qualität der Betreuung investiert werden

    „Es ist nicht die erste Debatte zum Betreuungsgeld und möglicherweise auch nicht die letzte. Dabei wird vieles vermengt. Deswegen lassen sie mich am Beginn noch einmal die Fakten klarstellen.

     

    Ich zitiere deshalb aus dem Gesetzentwurf von CDU und SPD aus dem Jahr 2008, Bundestagsdrucksache 16/9299. Dort heißt es in Artikel 1 Nummer 2: ‚Ab 2013 soll für diejenigen Eltern, die ihre Kinder von ein bis drei Jahren nicht in Einrichtungen betreuen lassen wollen oder können, eine monatliche Zahlung (zum Beispiel Betreuungsgeld) eingeführt werden.‘

     

    Also,  SPD und CDU haben das Betreuungsgeld eingeführt, allerdings ohne diese verfehlte Leistung finanziell zu unterfüttern. Diese undankbare, aber leider gesetzlich vorgeschriebene Aufgabe wurde der nächsten Regierung überlassen. Aber schwierige Entscheidungen einfach der nächsten Regierung aufzubürden, ist ja auch der übliche Politikstil dieser Landesregierung.

     

    Wir sind der Freien und Hansestadt Hamburg jedenfalls dankbar, dass sie erfolgreich Klage gegen das Betreuungsgeld geführt hat. Bedauerlich ist eigentlich nur, dass wieder ein Gericht, der Politik diese Vorgabe machen musste.

     

    Die ablehnende Position der FDP zum Betreuungsgeld ist hinlänglich bekannt. Anstatt eine Milliarde oder nur 900 Mio. Euro, ohne Wirkung einfach verpuffen zu lassen, sollten diese Mittel lieber in die Verbesserung der Qualität der Kinderbetreuung investiert werden.

     

    Dazu gehört der Ausbau des flexiblen Bereichs der Tagesmütter und Tagesväter, die Qualifizierung von Tagespflegepersonen sowie Kindertagesstättenpersonal; und vor allem die Verbesserung des Personalschlüssels in Krippe und Kita.

     

    Mit einer gewissen Verwunderung habe ich den jetzt vorliegenden Antrag der Koalition aufgenommen. Nicht weil wir ihn für inhaltlich falsch halten, die Länderhoheit über die Verwendung der Mittel zu schaffen, ist ja richtig, sondern weil wir im Januar letzten Jahres einen Antrag mit genau dieser Zielsetzung gestellt hatten und der Antrag damals von der Koalition abgelehnt wurde.

     

    Ich zitiere die Abg. Trauernicht vom 19. Februar 2014 : ‚Wir werden diesem Antrag‘ – also dem damaligen FDP-Antrag – ‚jedenfalls nicht zustimmen, weil wir nicht die Länderhoheit schaffen wollen, sondern nach wie vor das Betreuungsgeld abschaffen.‘

     

    Ich verbuche es jetzt mal als Lernfortschritt, dass die gesamte Regierungskoalition – die Grünen, das will ich durchaus hervorheben, teilten diese Einschätzung ja schon vorher – es nun endlich eingesehen haben.

     

    Noch kurioser wird es, wenn man dem Antrag von Union und Piraten dazu nimmt. Wir haben also einen SPD- und einen CDU-Antrag. Beide wollen den Ländern die Mittel des Betreuungsgeldes zur Verfügung stellen.

     

    Wer regiert eigentlich in Berlin? Das ist doch die Große Koalition! Wenn diese beiden Anträge eine Sache dokumentieren, dann doch die völlige Einflusslosigkeit der CDU Schleswig-Holstein mir ihrem neuen Spitzenkandidaten und der SPD Schleswig-Holstein mit ihrem sechsten stellvertretenden Bundesvorsitzenden in Berlin.

     

    Und welche Position hat eigentlich Bundesfamilienministerin Schwesig? Vollmundige Ankündigungen und dann kommt nichts. Auf jeden Fall scheint sie so schwach zu sein, dass sie nichts für Kinder in der Großen Koalition durchsetzen kann.

     

    Auch muss man sich die Frage stellen, was aus dem Landtagsbeschluss von Anfang letzten Jahres geworden ist, den die Koalitionsfraktionen mit ihrer Mehrheit beschlossen haben. Welche erfolgreichen Initiativen hat Ministerin Alheit auf Bundesebene vorzuweisen, um die Qualität der Infrastruktur frühkindlicher Bildung zu verbessern? Und was macht das stimmige familienpolitische Gesamtkonzept, welches entwickelt werden sollte? Auch alles nur heiße Luft.

     

    Junge Familien brauchen die Sicherheit für ein qualitativ hochwertiges Betreuungsangebot, welches flexibel nach den persönlichen Bedarfen der Eltern ausgestaltet ist. Dazu gehört auch die Tagespflege, die in der Debatte immer etwas herunterfällt oder zumindest stiefmütterlich behandelt wird, obwohl sie gerade für viele Eltern für die notwendige Flexibilität sorgt und somit die Wahlfreiheit überhaupt erst ermöglicht. Wir haben deswegen einen entsprechenden Schwerpunkt in unserem Antrag gelegt und bitten um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag. Ich sage, zeigen sie Mut und bekennen sich zu ihren eigenen Ansprüchen – im Sinne der Kinder und Eltern.“

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  • 17.09.2015

    Oliver Kumbartzky: Die Landesregierung muss bei der Windenergie transparenter werden

    „Nachdem der Landtag das Landesplanungsgesetz im Eilverfahren und ohne Anhörung geändert hat, kam einige Zeit später der dazugehörige Erlass und damit war die Verwirrung endgültig perfekt. Sowohl die Windbranche, als auch die Naturschutzverbände und Bürgerinitiativen üben Kritik.


    Das momentan praktizierte Verfahren und die Anwendung der Kriterien sind noch in zahlreichen Punkten klärungsbedürftig. Auch der vorliegende Bericht bringt kein Licht ins Dunkel. So wird leider nicht darüber berichtet, welche Kriterien zu welchem Abwägungsergebnis geführt haben.


    Es muss unseres Erachtens zu einer landesweit einheitlichen Vorgehensweise mit einer transparenten und rechtssicheren Regionalplanung kommen. Anderenfalls wird die Errichtung weiterer Windenergieanlagen zu ungewollten und gesellschaftlich nicht tragfähigen Folgen führen. Schauen wir doch mal, was das OVG-Urteil und das Gesetz heute in der Praxis für Auswirkungen hat. In zahlreichen Gemeinden führen die von emsigen Projektierern vorangetriebenen Planungen zu tiefen Gräben zwischen Befürwortern der Windenergie und deren Gegnern. Als Beispiel will ich Schrum/Welmbüttel in Dithmarschen nennen. Bei der Fortschreibung der Regionalpläne 2012 sind von diesen Gemeinden beantragte Flächen von der Landesregierung nicht übernommen worden, da sie in so genannte charakteristische Landschaftsräume fielen. Nun wittern einige Planer Morgenluft und beantragen genau dort wieder Flächen in der Hoffnung, dass es dieses Mal klappen wird. Und dann schreibt die Landesregierung in ihrem Bericht auf Seite 10, dass ein nennenswerter Teil der vorliegenden Anträge eine Ausnahmezulassung nach Paragraph 18a Absatz 2 Landesplanungsgesetz erhalten wird. Da ist es doch logisch, dass es da zu Auseinandersetzungen kommt.

     

    Wie soll es denn nun zukünftig aussehen? Werden Ausnahmen zugelassen in Bereichen, die in der Vergangenheit anderen Nutzung zugewiesen waren bzw. eine Bedeutung hatten, der die Windenergie entgegen standen? Hierzu zählt übrigens nicht zuletzt der charakteristische Landschaftsraum. Wird der naturschutzfachliche Beitrag der charakteristischen Landschaftsräume als Grundlage für das weitere Planungsverfahren vollumfänglich berücksichtigt?

     

    Ich fordere die Landesregierung auf, die Kreisverwaltungen bei der Bewertung des Gutachtens zum Thema ‚Charakteristische Landschaftsräume‘ einzubeziehen und die räumliche Festsetzung im Einvernehmen mit den Kommunen vorzunehmen. Die Kommunen sollen und wollen mit konstruktivem Engagement ihren Beitrag leisten für eine fachlich gute und rechtssichere Regionalplanung als wichtigen Baustein für das Gelingen der Energiewende.


    Der FDP-Fraktion ist es ein wichtiges Anliegen, dass die eben genannten Aspekte im Sinne einer nachhaltigen Energiepolitik berücksichtigt werden. Die Windenergie ist einer der derzeit wesentlich prägenden Bausteine. Das Gelingen der Energiewende ist damit nicht zuletzt auch abhängig von einer kompetenten und konsequenten Raumordnungsplanung. Für uns sind in diesem Zuge eine ausgewogene Betrachtung und Berücksichtigung der Aspekte der Bürgerakzeptanz, des Arten- und Naturschutzes – gerade bei den Abstandsregelungen – sowie die Gewährleistung von Planungssicherheit von besonderer Bedeutung.

     

    Um es zusammenzufassen: Es bedarf transparenter Entscheidungen, eines aussagekräftiges Monitorings und einer regelmäßigen Berichterstattung. Zudem ist valides Kartenmaterial unverzüglich zur Verfügung zu stellen. Außerdem muss ein Folgeerlass zum Repowering schleunigst kommen.


    Abschließend will ich noch kurz auf den CDU-Antrag eingehen und dabei auf den Antrag der FDP-Fraktion, Drucksache 18/2090, hinweisen, mit dem wir ein bundeseinheitliches Netzentgelt fordern.


    Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern hat vor einigen Monaten fraktionsübergreifend beschlossen, dass die dortige Landesregierung sich auf Bundesebene für eine Streichung der vermiedenen Netzentgelte einsetzen soll. Ebenso soll sie sich für ein bundeseinheitliches Netzentgelt einsetzen.
    Ich plädiere sehr dafür, zeitnah im Wirtschaftsausschuss gemeinsam einen gleichlautenden Beschluss zu fassen als starkes Signal aus dem Norden.“

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  • 17.09.2015

    Oliver Kumbartzky: Eine Ausweitung von Verboten ist nicht zielführend

    „Die FDP-Landtagsfraktion lehnt den vorliegenden, wenig zielführenden Antrag ab. Die Landwirtschaft benötigt den gezielten und sachgerechten Einsatz von Pflanzenschutzmitteln. In Deutschland und insbesondere in Schleswig-Holstein wäre der Rapsanbau von einer Verbotsausweitung stark betroffen. Die Koalition ignoriert, dass die Saatgutbeizung und die weitere Anwendung von Neonikotinoiden in Deutschland seit 2009 nur unter strengen Auflagen erfolgen.


    Die Beizung vor der Aussaat hat sich bewährt, weil dadurch ein Kontakt mit Blüten besuchenden Insekten sicher vermieden wird. Die seit 2009 in Deutschland eingeführte Zertifizierung der Beizung gewährleistet zudem einen höchstmöglichen Sicherheitsstandard.


    Anstatt überzogene Verbote in Erwägung zu ziehen, sollte die Regierung gegenüber der EU-Kommission lieber darauf drängen, dass auch in anderen EU-Ländern durch eine Zertifizierung der Beizung die Sicherheit der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln verbessert wird. Damit wäre der Landwirtschaft und der Imkerei mehr geholfen, als durch pauschale Verbote.


    Neonikotinoide sollten als Pflanzenschutzmittel für die Beizung von Samen weiterhin unter Auflagen zur Verfügung stehen. Dies ist, wie eingangs erwähnt, besonders für den Rapsanbau wichtig. Raps ist eine für Bienen wichtige Trachtpflanze und Schleswig-Holstein ist ein Rapsland.


    Das Deutsche Bienenmonitoring hat schon 2013, also bereits vor dem EU-Moratorium, gezeigt, wie es bei der Beizung von Samen mit Neonikotinoiden unter den bei uns geltenden Anwendungsbedingungen aussieht: In über 500 Proben von Bienenbrot wurden seinerzeit nur in drei Proben minimale Rückstände von Neonikotinoiden gefunden. Die Untersuchungen ergaben darüber hinaus, dass in Imkereien, in denen Pestizidrückstände im Bienenbrot nachweisbar waren, fast genauso viele Bienen überwinterten wie in Imkereien, bei denen dies nicht der Fall war. Das Bienenmonitoring zeigt übrigens auch, dass die eigentliche Gefahr für Bienen von der Varroa-Milbe ausgeht.


    Die Regierung muss darauf drängen, dass die EFSA im weiteren Verlauf bei der Bewertung der Neonikotinoide auch die seit Jahren vorliegenden Ergebnisse des Deutschen Bienenmonitorings berücksichtigt. Und selbstverständlich muss auch weiter geforscht werden.“

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  • 11.09.2018

    Annabell Krämer: Wir investieren generationengerecht in Schleswig-Holsteins Zukunft

    Anlässlich der heute vom Kabinett beschlossenen Finanzplanung von 2018 bis 2028 erklärt die finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    „Wir verstetigen die Investitionen auf Rekordniveau, verbessern unser Bildungssystem und stärken den Rechtsstaat. Das ist die richtige Schwerpunktsetzung, um generationengerecht in Schleswig-Holsteins Zukunft zu investieren. Wir erreichen in jedem Jahr einen strukturell ausgeglichenen Haushalt und halten damit die Schuldenbremse ein. Wir werden in den nächsten Jahren leider noch weitere Sonderbelastungen im Zusammenhang mit der HSH Nordbank im Haushalt abbilden müssen. Diese Altlasten aus der Vergangenheit führen dazu, dass das Land neue Schulden aufnehmen muss. Das ist sehr ärgerlich, ändert aber nichts an der soliden Finanzpolitik dieser Koalition.

    Der Finanzplan macht deutlich, dass zwar – anders als in früheren Jahren – durchaus Spielräume vorhanden sind, diese aber auch überschaubar sind. Wir müssen steigende Zinslasten einkalkulieren und auch die unsichere Konjunkturentwicklung im Blick behalten. Deshalb müssen wir die strukturellen Mehrausgaben begrenzen und weiter diszipliniert haushalten.“

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