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  • 07.11.2018

    Christopher Vogt zu TOP 26 „100 Jahre Matrosenaufstand“

    In seiner Rede zu TOP 26 (100 Jahre Matrosenaufstand – für eine starke Demokratie!) erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Das Ende des Ersten Weltkrieges, der von vielen Historikern ja als ‚Urkatastrophe des 20. Jahrhunderts‘ bezeichnet wird, jährt sich dieses Jahr zum einhundertsten Mal und damit einhergehend auch die Geschehnisse zum Kriegsende in Kiel, die damals Weltgeschichte geschrieben haben. Das Ende dieses schrecklichen Krieges nahm also auch ganz maßgeblich hier in Kiel seinen Anfang.

    Kiel war damals Schauplatz des Matrosenaufstandes, den wir heute mit einem gemeinsamen Antrag würdigen, was ich für ein gutes Signal halte. Dieser Aufstand war zunächst vor allem ein Fanal gegen den Krieg. Nach vier Jahren Krieg hatten viele Soldaten und auch weite Teile der Zivilbevölkerung genug vom sinnlosen Töten, das zu dem Zeitpunkt bereits Millionen von Menschen das Leben gekostet hatte. Die Matrosen, die mit ihren Schiffen in Wilhelmshaven und Kiel vor Anker lagen, sahen keinen vernünftigen Grund darin, in einem Himmelfahrtskommando gegen England ihr Leben zu verlieren. Sie erhoben sich deshalb gegen ihre Vorgesetzten. Das war eine sehr mutige Entscheidung, weil dies natürlich ebenfalls sehr gefährlich war.

    Der Matrosenaufstand war mehr als ein militärhistorisches Ereignis. Er hatte gravierende politische Folgen. Der Aufstand traf auch in anderen Teilen Deutschlands auf Widerhall. An vielen Orten bildeten sich revolutionäre Räte und nicht wenige Menschen begehrten gegen die überholte Ordnung auf. Geschichte verläuft ja oft in Brüchen. Es war damals im November 1918 noch überhaupt nicht abzusehen, welche Gestalt eine neue Ordnung haben würde. Was dann auf den Aufstand folgte, war die Flucht des Kaisers ins holländische Exil. Deutschland wurde zur Republik, das Reich kapitulierte und der Krieg war zu Ende. Von Kiel ging damit ein wesentlicher Anstoß zur Beendigung des Krieges, zum Ende des Kaiserreiches und zur Aufhebung des Adelsstandes aus. Alles sehr erfreuliche Entwicklungen, auch wenn Letzteres offenbar noch nicht von allen Beteiligten vollständig realisiert wurde.

    Der Matrosenaufstand trug auch zu einer weiteren Demokratisierung Deutschlands bei. Mit den sogenannten Oktoberreformen hatte sich das Reich bereits kurz vor dem Kieler Aufstand in eine Parlamentarische Monarchie verwandelt. Doch erst unter dem Druck der Matrosen und der Revolutionäre im ganzen Land wurde unter heftigen Geburtswehen der Schritt zu einer demokratischen Republik vollzogen, mit dem Wahlrecht für alle – eben auch für Frauen, was wir hier heute ebenfalls feiern können. Es ist absolut lohnenswert, sich immer wieder an die damaligen Ereignisse und Entwicklungen zu erinnern. Nicht nur weil Kiel ausnahmsweise einmal im Fokus des Weltgeschehens lag, sondern weil es sich um einen echten Umbruch in unserer Geschichte gehandelt hat, der viel Gutes gebracht hat.

    Der Kieler Matrosenaufstand spielte lange Zeit nur eine vergleichsweise geringe Rolle in unserem kollektiven Gedächtnis. Das sollte sich ändern. Die Ausstellungen, die an die Geschehnisse des Jahres 1918 erinnern, wollen wir daher – soweit möglich und sinnvoll – der Öffentlichkeit weiter zugänglich machen. Wenn wir zum Beispiel Texte und Exponate digitalisieren, können wir sie überall und für jeden abrufbar machen. Das wäre eine gute und zukunftsfähige Lösung, wie ich finde, um die Ereignisse von 1918 nicht zu vergessen. Ich habe schon im Vorfeld der Debatte festgestellt, dass die historische Bedeutung des Matrosenaufstandes hier im Hohen Hause durchaus unterschiedlich bewertet wird. Das ist politisch ja auch irgendwie nachvollziehbar und nicht weiter dramatisch. Was uns aber sicherlich eint, ist die Tatsache, dass uns dieses Ereignis von vor 100 Jahren auch in diesen bewegten Zeiten einige wesentliche Dinge wieder vor Augen führt: Wir können alle miteinander sehr froh sein, dass wir heute leben und nicht damals. Heute könnte es wohl nur noch einen Aufstand der Marineangehörigen geben, weil es an einsatzbereiten Schiffen mangelt. Die entscheidende Botschaft für meine Fraktion lautet: Frieden, Freiheit und Demokratie haben einen extrem hohen Wert, sind aber leider nicht selbstverständlich, sondern müssen immer verteidigt oder erkämpft werden.“

    Es gilt das gesprochene Wort!

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  • 08.05.2026

    Anne Riecke zu TOP 24 "Theaterland Schleswig-Holstein"

    In ihrer Rede zu TOP 24 (Theaterland Schleswig-Holstein – Fortschreibung des Konzeptes zur Sicherung der öffentlichen Theater) erklärt die kulturpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anne Riecke:

    "Kunst und Kultur sind ein wichtiger Teil einer freien Gesellschaft. Sie sind Orte demokratischer Öffentlichkeit, weil sie gesellschaftliche Konflikte sichtbar machen und Menschen miteinander ins Gespräch bringen. Sie fördern Bildung, Empathie und kulturelle Teilhabe, indem sie unterschiedliche Perspektiven, Geschichten und Lebenswirklichkeiten erfahrbar machen. Zugleich prägen sie die kulturelle Identität einer Stadt oder Region und sind damit weit mehr als Unterhaltung. Deshalb sollte uns die Sicherung der Vielfalt der Theaterlandschaft, die künstlerische Freiheit und der Zugang zu unseren Theatern für alle Bürgerinnen und Bürger ein politisches Grundanliegen sein.

    Gleichzeitig müssen wir ehrlich bleiben: Öffentliche Theater kosten Geld und sie werden in nicht unerheblichem Maße subventioniert. Und sie werden auch in Zukunft öffentliche Mittel brauchen, wenn wir sicherstellen wollen, dass wir den Zugang zu unseren Theatern weiten Teilen der Gesellschaft ermöglichen wollen. Natürlich kann ein öffentliches Theater nicht wie ein rein gewinnorientiertes Unternehmen geführt werden. Das wäre kulturpolitisch falsch und würde dem Auftrag auch nicht gerecht werden. Aber es ist legitim, zu fragen, wie Einnahmen verbessert werden können, ohne den Zugang zu Kultur zu erschweren. Dazu gehören moderne Vertriebswege, attraktive Angebote für junge Menschen, Kooperationen mit Schulen, Hochschulen und Tourismus, aber auch weniger Bürokratie bei Förderprogrammen und eine kluge Digitalisierung des Angebotes.

    Auch darf die Theaterpolitik nicht nur die großen Häuser sehen. Sie muss die ganze Kulturlandschaft betrachten, auch jenseits der institutionell gut bekannten Strukturen. Förderprogramme sollten daher auch stärker für kleine Unternehmen und Solo-Selbstständige der Kultur- und Kreativwirtschaft geöffnet werden. Wir brauchen vereinfachte Antragsverfahren, damit jeder in der Lage ist, Förderungen zu erhalten. Ich finde, dieser Gedanke gehört klar in ein Theaterkonzept.

    Die Corona-Jahre haben auch in der Theaterlandschaft tiefe Spuren hinterlassen, die Schließungen haben zu Einnahmeausfällen geführt und die Besucherzahlen gedrückt. Es zeigte sich, dass die Theater – aber auch die Kinos – große Probleme hatten, wieder auf die alten Besucherzahlen zu kommen. Auch die Energiepreise haben viele Kulturbetriebe getroffen, Tarifsteigerungen müssen bewältigt werden und die Kommunen haben ohnehin angespannte Haushalte. Zugleich zeigt die aktuelle Theaterstatistik des Deutschen Bühnenvereins, dass die Menschen wieder in die Theater und Orchester zurückkehren. Für die Spielzeit 2023/24 werden bundesweit 25,3 Millionen Besuche ausgewiesen, ein Plus von 13 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Das ist ein wichtiges Signal: Das Interesse ist da.

    Aber steigende Besuche lösen nicht automatisch die Finanzierungsprobleme. Um diese zu lösen, brauchen wir eine umfassende Bestandsaufnahme der Theaterlandschaft in Schleswig-Holstein. Dazu gehört eine Betrachtung der Gebäudesituation und der Investitionsbedarfe, aber auch eine Analyse der Kostenentwicklung, insbesondere beim Personal.

    Wir müssen uns aber auch die Frage stellen, wie Theater ihr Publikum wieder dauerhaft erreichen können, wie kulturelle Bildung gestärkt wird und wie Angebote in der Fläche erhalten bleiben können, ohne dass es Doppelstrukturen gibt oder Angebote vorgehalten werden, die sich aufgrund der zu geringen Nachfrage eventuell nicht halten lassen. Deshalb sollten wir den Antrag im Ausschuss weiter beraten. Wir sollten dort die Theater selbst, die Kommunen, die freien und privaten Bühnen, die Beschäftigtenvertretungen und die Kulturverbände anhören, um dort zu einer gemeinsamen Lösung zu kommen."

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 08.05.2026

    Anne Riecke zu TOP 7 "Änderung des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes"

    In ihrer Rede zu TOP 7 (Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes) erklärt die bildungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anne Riecke:

    "Wir bringen heute einen Gesetzentwurf ein, der eine Ungerechtigkeit behebt, die zu lange übersehen wurde. Es geht um die Schulpflicht von Kindern und Jugendlichen in stationären Jugendhilfeeinrichtungen – um junge Menschen, die bereits in schwierigen Lebenssituationen sind und denen das Recht auf Bildung nicht verwehrt werden darf.

    Die aktuelle Regelung in § 20 unseres Schulgesetzes schafft eine unhaltbare Situation: Schüler und Jugendliche, die aus anderen Bundesländern zu uns kommen und in Heimen oder Jugendhilfeeinrichtungen untergebracht sind, fallen durch ein rechtliches Raster. Sobald sie ihren ersten Wohnsitz nicht hier anmelden, sind sie faktisch nach dem Gesetz nicht mehr schulpflichtig. Gerade in dieser entscheidenden Phase benötigen sie jedoch Stabilität, Struktur und Bildung am dringendsten. Das verstößt gegen unsere Landesverfassung. Dort ist klar verankert: Alle Kinder und Jugendlichen, die hier leben, haben das Recht auf Bildung, auf gewaltfreie Erziehung, auf soziale Sicherheit und auf die Förderung ihrer Entwicklung. Eine Unterscheidung nach dem Wohnstatus ist mit diesem Anspruch unvereinbar.

    Unser Gesetzentwurf ist pragmatisch und zielgerichtet. Wir ergänzen die Schulpflicht um den Begriff des 'gewöhnlichen Aufenthalts'. Das ist ein bewährtes Konzept – es orientiert sich an der tatsächlichen Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen, nicht an administrativen Feinheiten. Gleichzeitig streichen wir die Ausnahmeregelung für Heime und Familienpflegestellen. Damit schaffen wir Klarheit und Gleichberechtigung. Die Botschaft ist unmissverständlich: Egal wo ein junger Mensch in unserem Land lebt – ob bei den Eltern, in einer Pflegefamilie oder in einer Jugendhilfeeinrichtung – er oder sie hat das Recht und die Pflicht, zur Schule zu gehen. Schule bedeutet mehr als Unterricht. Sie ist Ort der Orientierung, des sozialen Lernens, der Chancengleichheit. Gerade für Kinder in schwierigen Situationen ist ein strukturierter Schulalltag oft die stabilisierendste Maßnahme, die wir ihnen bieten können.

    Aber – und das möchte ich deutlich sagen – ein Gesetz allein reicht nicht aus. Wir müssen unsere Schulen auch mit den notwendigen Ressourcen ausstatten. Das bedeutet konkret: zusätzliches Personal in den Klassenzimmern, spezialisierte Lehrkräfte, die mit traumatisierten oder verhaltensauffälligen Kindern arbeiten können. Und es bedeutet vor allem: mehr Schulsozialarbeit. Diese jungen Menschen brauchen Ansprechpartner vor Ort, Menschen, die ihre Geschichten kennen, die vermitteln zwischen Schule und Jugendhilfe, die niedrigschwellig erreichbar sind. Schulsozialarbeiter sind nicht Luxus – sie sind Notwendigkeit. Sie helfen beim Übergang in den Schulalltag, sie bauen Vertrauen auf, sie erkennen, wenn ein Kind zusätzliche Unterstützung braucht. Ohne diese Unterstützung würden wir diese jungen Menschen mit einem Gesetz zwar formal ins Klassenzimmer bringen, ihnen aber nicht wirklich helfen können.

    Wir wissen: Diese Änderung hat praktische Konsequenzen. Schulen und Jugendhilfeeinrichtungen müssen zusammenarbeiten. Das erfordert Abstimmung, manchmal auch Flexibilität. Aber das ist nicht unmöglich – andere Bundesländer zeigen, dass es funktioniert. Voraussetzung ist jedoch, dass wir in Personal investieren, in Schulsozialarbeiter, in spezialisierte Unterstützung. Das hilft nicht nur den Kindern, die eh schon einen schweren Start ins Leben haben. Es hilft der ganzen Schulgemeinschaft.

    Mit diesem Gesetz – und der notwendigen Personalausstattung – investieren wir in die Zukunft dieser jungen Menschen. Wir sagen ihnen: Ihr seid Teil dieser Gesellschaft, eure Bildung zählt, eure Chancen sind genauso wichtig wie die anderer Kinder. Und wir meinen es ernst damit. Das Gesetz könnte zum 1. August 2026 in Kraft treten – ein Startdatum, das symbolisch für einen Neuanfang stehen könnte."

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  • 08.05.2026

    Christopher Vogt: Es braucht sinnvolle Entlastungen und keine Mogelpackungen

    Zum Stopp der Entlastungsprämie durch den Bundesrat erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:  

    "Das Bundesratsvotum ist eine Blamage für die Bundesregierung, die sich angekündigt hatte. Das schwarz-rote Entlastungspaket ist eine Mogelpackung, über die man im Mittelstand nur den Kopf schüttelt. Viele Unternehmer würde ihren Mitarbeitern die 1000 Euro Prämie gern zahlen, können dies bei der aktuellen wirtschaftlichen Lage aber nicht. Das sorgt für viel Frust und Unmut in den kleinen und mittleren Unternehmen. 

    Anstatt an diesem Murks jetzt herumzudoktern, sollte die Bundesregierung sich korrigieren. Es muss nicht nur um die Finanzierung dieser Maßnahme gehen, sondern um sinnvolle Alternativen. Wir plädieren dafür, endlich die Stromsteuer für alle senken. Das wurde von der Bundesregierung erst angekündigt und dann wieder gestrichen. Die hohen Energiekosten sind ein großes wirtschaftliches und soziales Problem. Diese Maßnahme ist überfällig und würde allen privaten Haushalten und Unternehmen helfen. Wir plädieren zudem für steuerfreie Überstunden. Dies würde das notwendige Signal senden, dass sich Leistung wieder stärker lohnen soll. Nach dem ausgefallenen ‚Herbst der Reformen‘ droht jetzt der ‚Frühling der Steuererhöhungen‘. Das ist der falsche Weg. Der Mittelstand braucht als Rückgrat unserer Wirtschaft und die privaten Haushalte brauchen wieder Luft zum Atmen. Es braucht jetzt sinnvolle Entlastungen und keine Mogelpackungen."

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  • 08.05.2026

    Heiner Garg zu TOP 31+34 "Kostendeckenden Steuerfinanzierung der Krankenversicherungsbeiträge für Bürgergeldbeziehende"

    In seiner Rede zu TOP 31+34 (Gemeinsame Beratung a) Bundesratsinitiative zur kostendeckenden Steuerfinanzierung der Krankenversicherungsbeiträge für Bürgergeldbeziehende; b) Keine Einführung von Karenztagen) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und gesundheitspolitische Sprecher, Heiner Garg: 

    "Ein funktionierender, leistungsfähiger und vor allem ein verlässlicher Sozialstaat ist eine ganz zentrale Voraussetzung für eine stabile Demokratie. Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerrechte sind in diesem Zusammenhang genauso konstitutiv wie gute Rahmenbedingungen für die Wirtschaft. Und dazu gehört eben auch der Zugang zu einer guten Gesundheitsversorgung, und zwar für alle, unabhängig von Alter, von Herkunft, unabhängig von Vorerkrankungen oder Einkommen. Das ist ein zentraler Baustein, damit diese Demokratie funktionieren kann.

    Und weil wir mittendrin nach dem nicht stattgefundenen Herbst der Reformen und dem Frühling des Ich-weiß-es-nicht sind, will ich vorwegschicken, bevor ich zur Bundesratsinitiative komme: Diejenigen, die wir bekämpfen müssen, diejenigen, die sich Verunsicherung und Angst zu eigen machen, das ist sozusagen der Nährboden der Extremisten. Diesen Nährboden müssen wir ihnen entziehen, indem wir diese ganze Negativität endlich rausnehmen.

    Reformen dürfen kein Schimpfwort sein. Reformen dürfen aber vor allem die Bevölkerung nicht verängstigen. Und deswegen ist es mehr als nur fahrlässig, wie manche Mitglieder der Bundesregierung, inklusive des Bundeskanzlers, derzeit kommunizieren. Ich will das sehr deutlich sagen. Mit null Empathie wird in einer öffentlichen Veranstaltung einer krebskranken Frau begegnet. Das macht nicht unbedingt Lust auf Reformen. Ein niederländischer Liberaler hat gezeigt, wie man genau diese negative Stimmung rausnimmt und damit Rechten den Nährboden entzieht. So macht man das.

    Aber wie führen wir Reformdebatten? Skurril und vor allem nicht zielführend und die Bevölkerung wird nicht mitgenommen und die Abstiegsängste werden eher noch größer. Was müsste also passieren, um endlich das, was seit 30 Jahren diskutiert wird, nämlich den demografischen Wandel in eine solide, funktionierende soziale Absicherung einzupreisen? Jetzt stabilisieren wir erst mal die Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung. Und ich habe harsche Worte verloren, wie das der Kollege Lauterbach unter der Ampel gemacht hat, nämlich mit einem Sammelsurium an Einzelmaßnahmen, zu denen ich nur gesagt habe: Und in zwei Jahren treffen wir uns wieder. Und Guten Tag, liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist wieder soweit. Jetzt heißt der Gesundheitsminister nicht mehr Lauterbach, sondern sie heißt Warken und macht im Prinzip genau dasselbe: Ein Sammelsurium an Einzelmaßnahmen, die nicht dauerhaft strukturell wirken.

    Ich will Ihnen mal drei Maßnahmen nennen, mit denen Sie sofort strukturell die GKV-Finanzen stabilisieren könnten. Erstens, und darauf bezieht sich die Bundesratsinitiative: Die Verbeitragung von Bürgergeldempfängerinnen und Bürgergeldempfängern, die heißen in Zukunft Grundsicherungsempfängerinnen und Grundsicherungsempfänger, komplett durch Steuerzahlermittel zu übernehmen. Und zwar nicht erst 2051, sondern jetzt und sofort. Zwölf Milliarden Euro. Zweitens: So wie das fast alle anderen europäischen Länder auch machen, den Mehrwertsteuersatz auf Arzneimittel zumindest halbieren. Das wären weitere zwei bis drei Milliarden Euro. Und drittens, und das sagen inzwischen Kassenvertreter selbst, brauchen wir über 90 gesetzliche Krankenversicherungen? Fünf bis zehn würden wahrscheinlich auch reichen. Und schon hätten sie zunächst mal die Finanzlage stabilisiert.

    Aber das wird nicht reichen. Sind wir Demokratinnen und Demokraten der Mitte noch mutig genug und verabschieden uns mal von allen unseren Dogmen und allen unseren Klischees, setzen uns zusammen und fragen uns, ob eine Gesundheitsversorgung wirklich so finanziert werden muss, dass wir eine gesetzliche Krankenversicherung, eine privat Krankenversicherung, eine Beihilfe und eine Heilkostenfürsorge haben, oder gibt es vielleicht nicht etwas Intelligenteres, war zukunftsweisend und generationengerecht ist und worauf die Leute wirklich Lust haben? Also statt Angst vor Reformen sagt man, wenn uns das jetzige System nicht weiterbringt, dann bauen wir uns zusammen doch ein neues auf."

    Sperrfrist Redebeginn!

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  • 08.05.2026

    Anne Riecke zu TOP 53 "Regulierung invasiver Arten stärken"

    In ihrer Rede zu TOP 53 (Regulierung invasiver Arten stärken – Nutria, Marderhund und Waschbär im Fokus) erklärt die jagdpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anne Riecke:

    "Invasive Arten sind kein abstraktes Naturschutzthema und erst recht keine theoretischen Herausforderungen – sie sind längst konkrete Realität auch hier in Schleswig-Holstein. Sie verdrängen heimische Arten, verändern ganze Ökosysteme und verursachen erhebliche Schäden – für die Natur ebenso wie für Landwirtschaft und Fischerei. Allein in Deutschland sprechen wir über Schäden in immenser Höhe. Ein konkretes Beispiel ist der Selenter See: Dort frisst die Nutria großflächig Schilfbestände und der Landesjagdverband betreut dort sogar das Naturschutzgebiet. Das zeigt doch: Praxisnähe und Naturschutz schließen sich nicht aus, sie gehören zusammen. Das ist ernst. Und das verlangt politisches Handeln.

    Der Antrag der Koalition enthält dafür auch richtige Ansätze: etwa den Schutz unserer Deiche und Binnengewässer. Darin sind wir uns alle einig und das unterstützen wir auch ausdrücklich. Entscheidend ist allerdings nicht nur, dass wir handeln, sondern wie. Denn nicht jede gebietsfremde Art ist automatisch problematisch.
    Und nicht jede Maßnahme ist automatisch sinnvoll.

    Wir Freie Demokraten sagen deshalb: Wir brauchen einen Ansatz, der wirksam, verhältnismäßig und praxisnah ist. Dazu gehören aus unserer Sicht drei Punkte. Erstens: Prävention vor späterem Eingreifen. Wenn sich invasive Arten einmal etabliert haben, sind sie kaum noch zurückzudrängen. Deshalb müssen wir früher ansetzen – dort ist der Einsatz von Mitteln am effektivsten. Zweitens: klare Prioritäten statt Gießkanne. Wir können nicht alles gleichzeitig bekämpfen. Deshalb müssen wir uns auf die Arten konzentrieren, die den größten Schaden verursachen – ökologisch wie wirtschaftlich. Drittens: Zusammenarbeit mit den Akteuren vor Ort. Landwirte, Jäger und Fischer sind keine Zuschauer – sie sind zentrale Akteure. Sie erleben die Auswirkungen unmittelbar und wissen oft sehr genau, wo Handlungsbedarf besteht. 

    Und genau an dieser Stelle lohnt sich auch ein Blick in andere Bundesländer wie beispielsweise Hamburg und Niedersachsen. Dort hat man einen zusätzlichen, sehr praxisnahen Ansatz gewählt: Man setzt gezielte Anreize für diejenigen, die aktiv zur Eindämmung invasiver Arten beitragen. Das ist kein Selbstzweck.
    Es ist ein Instrument, um Engagement vor Ort zu stärken und Maßnahmen tatsächlich wirksam zu machen. 
    Denn eines müssen wir uns ehrlich fragen:
    Was passiert eigentlich, wenn wir invasive Tiere zwar erfassen wie durch die Fallenjagd, aber keine praktikablen Wege schaffen, mit ihnen umzugehen? 
    Bei einer Fangkorbjagd werden die gefangenen Tiere anschließend entnommen – eine Wiederfreilassung ist bei invasiven Arten rechtlich nicht vorgesehen. Die Realität ist doch: Wer vor Ort Verantwortung übernimmt, steht am Ende auch vor der Frage, wie mit den Tieren konkret zu verfahren ist. Diese Verantwortung einfach auszublenden oder allein den Praktikern zu überlassen, wäre politisch zu kurz gedacht.

    Deshalb brauchen wir hier klare, realistische und unterstützende Rahmenbedingungen. Dazu gehört aus unserer Sicht auch, Anreizsysteme zumindest ernsthaft zu prüfen. Nicht ideologisch, sondern ganz pragmatisch. Führt es zu besseren Ergebnissen? Erhöht es die Wirksamkeit vor Ort? Dann sollten wir uns dem nicht verschließen. Gleichzeitig müssen wir aber auch über die konkrete Ausstattung sprechen: Die 50.000 Euro Unterstützung der Landesregierung sind ein Anfang, aber eben auch nicht viel mehr. Wenn eine Falle rund 500 Euro kostet, reden wir über gerade einmal etwa 100 Fallen im ganzen Land. Ein Fallmelder liegt bei etwa 150 bis 200 Euro pro Stück. Und diese Technik ist entscheidend. Fallmelder reduzieren den Kontrollaufwand erheblich und minimieren Störungen im Revier – denn der Jäger muss nur dann rausfahren, wenn tatsächlich ein Fang erfolgt ist. Das ist effizient, das ist tierschutzgerecht und das ist praxisnah. Aber in dieser Größenordnung bleibt die Förderung ein Tropfen auf den heißen Stein.

    Zur Einordnung: Der Landesjagdverband hat bereits vor einigen Jahren rund 100.000 Euro aus eigenen Mitteln für entsprechende Fangsysteme bereitgestellt. Vor diesem Hintergrund ist die aktuelle Förderung zwar zu begrüßen, in ihrer Höhe aber schlicht zu gering. Zumal wir über langlebige Investitionen sprechen. Fanggeräte sind nachhaltig nutzbar, sie sind also keine kurzfristige Ausgabe, sondern eine sinnvolle Infrastrukturmaßnahme. Denn am Ende geht es nicht um Symbolik,
    sondern um konkrete Ergebnisse im Schutz unserer heimischen Artenvielfalt. 
    Und dafür brauchen wir einen Ansatz, der funktioniert und zwar mit klaren Prioritäten, mit effizientem Mitteleinsatz und mit Vertrauen in die Menschen vor Ort. Dann können wir invasive Arten wirksam begrenzen. Dafür erwarte ich eine ausführliche Diskussion im Ausschuss."

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 08.05.2026

    Anne Riecke zu TOP 38 "Verlässliche Finanzierung der Ersatzschulen in Schleswig-Holstein"

    In ihrer Rede zu TOP 38 (Verlässliche Finanzierung der Ersatzschulen in Schleswig-Holstein) erklärt die bildungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anne Riecke:

    "Knapp sechs Prozent der Schülerinnen und Schüler in Schleswig-Holstein besuchen eine Ersatzschule. Wenn wir also über Einsparungen und Kürzungen bei den Ersatzschulen sprechen, dann betrifft das fast 17.000 Schüler in unserem Bundesland.

    Wir sehen damit: Ersatzschulen sind ein wichtiger Bestandteil der Bildungslandschaft in Schleswig-Holstein. Sie ergänzen und bereichern das öffentliche Schulwesen und ermöglichen pädagogische Vielfalt. Sie geben Eltern und Schülerinnen und Schülern Wahlmöglichkeiten, wenn besondere Profile oder alternative pädagogische Konzepte gesucht werden. Sie sind also ein wesentlicher Teil der Bildungsgerechtigkeit.

    Zugleich übernehmen sie einen öffentlichen Bildungsauftrag und entlasten damit auch das staatliche Schulsystem. Gerade in Zeiten von Fachkräftemangel, Unterrichtsausfall und steigenden Anforderungen an Schulen ist es wichtig, alle funktionierenden Bildungsangebote verlässlich zu stärken. Eine faire Finanzierung der Ersatzschulen trägt außerdem dazu bei, dass diese Angebote nicht nur Familien mit hohem Einkommen offenstehen, sondern allen ermöglicht wird, egal, mit welchem finanziellen Hintergrund.

    Daher ist die Kürzung der Schülerkostensätze bei den Ersatzschulen von 82 auf 80 Prozent nicht nur unfair, sondern auch bildungspolitisch und gesellschaftlich schlichtweg falsch. Das gilt umso mehr im Hinblick auf die in Teilen zurückgenommenen Kürzungen für die regulären Schulen und der dortigen Schaffung weiterer Lehrerstellen. Denn dadurch ist die Unwucht zuungunsten der Ersatzschulen noch größer geworden. Dadurch leisten die Ersatzschulen also quasi einen überproportionalen Anteil an den Einsparungen und Haushaltskonsolidierungen von Schwarz-Grün. Es wäre also nur richtig und konsequent, die Kürzung der Fördersätze umgehend zurückzunehmen und den bildungspolitischen Irrweg auch bei den Ersatzschulen endlich zu beenden.

    Und bei den gekürzten Fördersätzen bleibt es ja nicht. Neben der Absenkung auf 80 Prozent sollte auch gleich ein weiterer Punkt korrigiert werden: Die Wartefrist bis zum Förderungsbeginn von neu gegründeten Ersatzschulen wurde von zwei auf drei Jahre verlängert. Das bedeutet, dass Ersatzschulen nun ein Jahr länger auf reguläre Landeszuschüsse warten müssen. Hier wird die Förderung nicht nur gekürzt, sondern gerade die Neugründung zugleich massiv erschwert. Dies sollte umgehend wieder rückgängig gemacht werden.

    Auch bei den Sachkosten zeigt sich deutlich, warum die Ersatzschulfinanzierung auf eine neue, belastbare Grundlage gestellt werden muss. Wir haben bereits vor einem Jahr gefordert, dass die Sachkosten umgehend neu berechnet werden müssen und seitdem ist nichts passiert. Die Berechnungsbasis dieser Sachkosten stammt im Kern aus dem Jahr 2010 und wird seitdem im Wesentlichen fortgeschrieben. Das wird der Realität an den Schulen schon lange nicht mehr gerecht. Denn seitdem sind neue Anforderungen hinzugekommen und haben sich Kostenblöcke teils deutlich verschoben: Digitalisierung, Datenschutz, Brandschutz, Arbeitssicherheit, Gebäudeunterhalt, Energiepreise und moderne Ausstattung sind nur einige Punkte, wo sich die Ausgaben der Schulen nach oben entwickelt haben dürften. Man kann also sicher davon ausgehen, dass die Sachkosten in nicht unerheblichem Maße gestiegen sind. Bisher schlägt sich das aber nicht in gestiegenen Fördersätzen nieder, die nach wie vor auf dem Niveau von vor 15 Jahren verharren.

    Eine faire Ersatzschulfinanzierung braucht Transparenz, Nachvollziehbarkeit und realistische Kostenannahmen. Es ist also richtig, was der SPD-Antrag fordert: Eine unabhängige Ermittlung der tatsächlichen Schülerkosten und eine neue Berechnung der Sachkosten. Wenn die Landesregierung dazu noch die Senkung der Fördersätze und die Wartezeitverlängerung auf drei Jahre zurücknimmt, können wir sicherstellen, dass die Ersatzschulen fair und verlässlich gefördert werden und so ihren Beitrag zur Bildungsgerechtigkeit in Schleswig-Holstein leisten können."

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  • 08.05.2026

    Bernd Buchholz zu TOP 3 "Änderung des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten"

    In seiner Rede zu TOP 3 (Gemeinsame Beratung a) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten; b) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Ladenöffnungszeitengesetzes) erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    "Es freut mich sehr, dass ich die Möglichkeit habe, als Erster zu reden. Personallose Supermärkte sind nicht nur technischer Fortschritt. Personallose Supermärkte sind schon auch wegen des Fachkräftemangels die Zukunft. Das werden wir erleben. Es wird so kommen, auch in Richtung ver.di-Vertreter: Wir werden immer stärker personallose Supermärkte haben. Vor allem aber sind sie auch eine Chance, im ländlichen Raum, in kleineren Gemeinden Versorgungssituationen herzustellen, die heute nicht darstellbar sind, weil solche Läden dort im ländlichen Bereich nicht existieren.

    Und deshalb hat die FDP-Fraktion schon vor zwei Jahren einen Gesetzentwurf eingebracht, denn ein hessisches Verwaltungsgericht hatte gesagt, auch personallose Supermärkte unterfallen dem Ladenöffnungszeitengesetz. Und damit das keine Schwierigkeiten gibt, haben wir vor zwei Jahren gedacht, lasst uns das Ladenöffnungszeitengesetz dergestalt ändern, dass wir personallose Supermärkte aufnehmen und einfach sagen, sie sind befreit und damit ist das Ganze geregelt. Das haben die Koalitionsfraktionen damals als einen Vorschlag angesehen, zu dem Herr Petersdotter zum Beispiel gesagt hat, dem könnten wir vielleicht sogar nähertreten. Und dann ist es in den Ausschuss überwiesen worden, dann hat es ein Jahr gedauert und dann hat die Landesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt, der deutlich restriktiver ist als das, was ich erwartet habe und der heute auch in dieser Form zur Abstimmung kommt. Nun begrenzt man, dass diese personallosen Supermärkte nur dort sonntags öffnen dürfen, wenn sie weniger als 350 Quadratmeter Präsentationsfläche haben, und wenn sie in Orten sind, die weniger als 2.500 Einwohner haben.

    Jetzt ist zum Verständnis dafür wichtig, dass die Betreiber solcher Läden sagen, wenn diese Läden nicht an sieben Tagen 24 Stunden betrieben werden können, dann sind sie ökonomisch kaum darstellbar. Wir brauchen deshalb auch die Sonntagsöffnung dafür. Und deshalb ist es so wichtig, dass das Existieren dieser Läden davon abhängig ist, dass wir auch an Sonntag dafür Öffnungen hinbekommen. Die restriktive Anwendung könnte man nun auch vor dem Hintergrund verstehen, wenn man sagt, ja okay, also es gibt ja in der Tat verfassungsrechtliche Themen, die man gegebenenfalls berücksichtigen müsste. Das ist beispielsweise die Sonntagsruhe und insbesondere für die Kirchen ist das ja ein großes Thema, was ich durchaus verstehe. Deshalb bin ich umso dankbarer, dass meine evangelische Nordkirche an dieser Stelle gesagt hat, wir sehen das Problem zwar, aber wir sehen auch die Situation der Versorgung der ländlichen Räume und haben gar nichts dagegen, dass man diese personallosen Supermärkte sonntags öffnet.  

    Aber diese Landesregierung sagt, nee, wir wollen das nicht, wir wollen vorsichtiger sein, restriktiver sein und begrenzen das Ganze auf die entsprechenden Größen. Dann machst man eine Anhörung dazu und das ist ganz interessant: In der Anhörung denkt man, jetzt kommen die Verfassungsrechtsexperten und sagen, ja, das ist ja tatsächlich alles nötig, damit die Sonntagsruhe eingehalten wird. Aber die Experten in der Anhörung sagen, das ist verdammt restriktiv, was die Landesregierung hier macht. Der Gesetzgeber hat deutlich weitere Spielräume.

    Und das ist der Appell, der heute an Sie geht: Warum lassen wir hier mutlos Chancen liegen, wir ergreifen die Chancen nicht für das Land Schleswig-Holstein, sondern sorgen mit dem Beschluss über dieses Gesetz jetzt dafür, dass in Hemmingstedt im Kreis Dithmarschen und in Heidgraben im Kreis Pinneberg existierende personallose Märkte geschlossen werden müssen, aller Wahrscheinlichkeit nach.

    Da fragt sich doch auch draußen der normale Bürger, warum der personallose Laden nicht geöffnet sein darf. Denn dann fährt er 500 Meter weiter, steht an der Tankstelle, die inzwischen ein Riesensortiment mit Lebensmittelladen und es läuft in dem Laden eine Person als Verkaufspersonal und ein Kassierer herum. Da ist sogar Personal beschäftigt an dieser Stelle. Die personallosen Supermärkte dürfen am Sonntag nicht öffnen an der Tankstell kriegt man das volle Sortiment. Tut mir leid, das versteht kein Mensch mehr.

    Deshalb haben wir um diese Aussprache gebeten und nochmal nicht nur unseren Gesetzentwurf, sondern auch noch einen Änderungsantrag zum Gesetzentwurf der Landesregierung vorgelegt, den ich, Herr Präsident, bitte, unter der Ziffer B nach den drei Punkten einzeln abstimmen zu lassen. Denn man kann ja vielleicht sogar noch sagen, damit es nicht zu groß wird und die Sonntagsruhe nicht gestört wird, dass mit den 350 Quadratmetern von mir aus. In der Anhörung haben alle Experten gesagt, dass eine Begrenzung der Einwohnerzahl auf 2.500 sogar willkürlich ist. Dafür gibt es überhaupt keine Begründung. Sie haben die Chance, all diese restriktiven Punkte bei Beschluss über die Änderungsanträge hier abzulehnen und Schleswig-Holstein zu einem liberalen Land der Ladenöffnungszeiten – jedenfalls bei den personallosen Supermärkten – zu machen."

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 11.05.2026

    Christopher Vogt: Schönfärberei ist noch keine Wirtschaftspolitik

    Zur heute von der Landesregierung vorgestellten Ansiedlungsbilanz erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:  

    "Die Ansiedlungsbilanz ist nicht mehr so katastrophal wie im Vorjahr, aber sie ist weit davon entfernt, ein Grund zur Freude zu sein. Unter 100 angesiedelte Unternehmen sind einfach zu wenig, wenn man sich die Bilanz der letzten zehn Jahre anschaut. Eine schwache Bilanz schönzureden, hilft nicht weiter. Schönfärberei ist noch keine Wirtschaftspolitik. Die Landesregierung muss in der Wirtschaftspolitik endlich wieder mehr eigene Impulse setzen. 

    Der Wirtschaftsminister hat es versäumt, die Handlungsfelder der Ansiedlungsstrategie, die noch von der Vorgängerregierung stammt, aktiv anzupacken. So wurde weder die WTSH personell und finanziell gestärkt noch gibt es ein gemeinsames Standortmarketing mit der Metropolregion. Es fehlt an geeigneten Flächen für größere Ansiedlungen, die sich in Schleswig-Holstein niederlassen wollen. Die unflexible Landesplanung unter Schwarz-Grün macht Ansiedlungen in Schleswig-Holstein ebenfalls nicht attraktiver. Der schwachen Ansiedlungsbilanz steht eine hohe Zahl an Insolvenzen und ein Stellenabbau in vielen Unternehmen gegenüber. Die Landesregierung muss vor allem Start-Ups und Ausgründungen aus den Hochschulen besser unterstützen. Schleswig-Holstein bleibt hier weit unter seinem Potenzial. 

    Die Landesregierung hat sich zu lange zu sehr auf das Großprojekt Northvolt verlassen, das ursprünglich mehr als 3.000 Arbeitsplätze im Land schaffen wollte. Nachdem das Projekt krachend gescheitert ist, hat bei der Landesregierung keinerlei Umdenken stattgefunden. Wirtschaftsminister Madsen hat zwar immer wieder eine neue Ansiedlungsstrategie angekündigt, aber bislang nichts vorgelegt. Die gesamtwirtschaftliche Lage ist zweifelsohne schwierig, aber umso mehr muss die Landesregierung aktiv handeln und die Rahmenbedingungen vorantreiben. Es muss weniger unnötige Bürokratie geben und nicht immer mehr. Das gilt auch für das Abstimmungsverhalten im Bundesrat, wo Schwarz-Grün gerade erst dem neuen Bundestariftreuegesetz zugestimmt hat."

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  • 11.05.2026

    Heiner Garg zu TOP 22+23+41 "Psychotherapeutische Versorgung nicht gefährden"

    In seiner Rede zu TOP 22+23+41 (Gemeinsame Beratung a) Psychotherapeutische Versorgung nicht gefährden; b) Psychotherapeutische Versorgung sichern – Honorarkürzungen aussetzen, faire Vergütung gewährleisten; c) Psychotherapeutische Versorgung bedarfsgerecht und wohnortnah weiterentwickeln) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und gesundheitspolitische Sprecher, Heiner Garg: 

    "Die psychotherapeutische Versorgung in Schleswig-Holstein steht unter erheblichem Druck. Lange Wartezeiten, wachsende Behandlungsbedarfe und zugleich steigende Kosten für die psychotherapeutischen Praxen sind längst keine theoretische Belastung mehr, sondern eine zunehmend gefährliche Realität für Patientinnen und Patienten sowie für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten.

    Unser Ziel war und ist deshalb klar, wir wollen eine leistungsfähige psychotherapeutische Versorgung gewährleisten – verlässlich, bedarfsgerecht und erreichbar. Dieses Ziel wird, so mein Eindruck, im Kern auch fraktionsübergreifend geteilt.

    Gerade deshalb haben wir uns ernsthaft darum bemüht, einen gemeinsamen Antrag auf den Weg zu bringen. Wir hatten ein großes Interesse daran, zu einem gemeinsamen Antrag zu kommen. Einem Antrag, der beides zusammenführt: die notwendige Akuthilfe angesichts der seit dem 1. April wirksamen Honorarkürzungen und strukturelle Verbesserungen bei Bedarfsplanung, Weiterbildungsfinanzierung, ländlicher Versorgung und Entstigmatisierung.

    Aber Kompromissfähigkeit hat Grenzen. Unsere Kompromissbereitschaft endet dort, wo zentrale Inhalte aus dem Beschlussteil eines Antrages mit aktuellem Anlass in die Begründung verschoben werden sollen. Und sie endet dort, wo der klare politische Hebel für eine Akuthilfe – nämlich die Forderung nach einer Aussetzung der Honorarkürzung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten – entfallen soll.

    Denn genau jetzt braucht es mehr als Problembeschreibungen. Wir brauchen strukturelle Verbesserungen – etwa die längst überfällige Ausfinanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung. Aber wir brauchen zugleich effektives Handeln im Hier und Jetzt. Es darf nicht um den Rückbau der psychotherapeutischen Versorgung gehen, sondern es muss um ihre Sicherung und Stärkung gehen.

    Schleswig-Holstein sollte jetzt schnell den Schulterschluss mit Nordrhein-Westfalen suchen: Dort hat CDU-Gesundheitsminister Laumann die Honorarkürzung gestern im Landtag als 'Schlag ins Gesicht' der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten bezeichnet und ein Gespräch mit Bundesgesundheitsministerin Warken angekündigt. Ich fordere Sie, Frau Ministerin von der Decken auf, ebenfalls unverzüglich und mit Nachdruck das Gespräch mit der Bundesministerin zu suchen und zwar noch bevor die Frist für eine Beanstandung des Beschlusses des Erweiterten Bewertungsausschusses Mitte Mai abläuft.

    Eine Evaluation und Weiterentwicklung der Parameter für die Honorarberechnung ist richtig. Sie reicht angesichts der bereits spürbaren Fehlwirkungen aber für eine zügige Verbesserung der Situation nicht aus. Berichte über Wartelisten, die wegen des steigenden wirtschaftlichen Drucks für Kassenpatientinnen und Kassenpatienten geschlossen werden, zeigen, worum es jetzt gehen muss: Wartezeiten zu verkürzen, verlässliche Behandlungsangebote für alle Patientinnen und Patienten zu sichern und die ambulanten psychotherapeutischen Praxen wirtschaftlich stabil zu halten.

    Am Ende zählt nicht, ob ein Antrag besonders wohlklingend formuliert ist. Am Ende zählt, ob Verbesserungen spürbar bei den Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten und bei den Patientinnen und Patienten ankommen. Dafür setzen wir uns weiterhin ein."

    Rede zu Protokoll gegeben!

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  • 12.05.2026

    Heiner Garg: Die Landesregierung muss Versorgungslücken bei schwerem ME/CFS schließen

    Anlässlich des heutigen Internationalen ME/CFS-Tages erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Heiner Garg: 

    "ME/CFS ist eine schwere Erkrankung, die gesellschaftlich noch immer zu wenig bekannt ist. Gerade deshalb dürfen wir die betroffenen Menschen nicht durch das Raster fallen lassen. Wer das Haus krankheitsbedingt nicht mehr verlassen kann, hat einen besonderen Versorgungsbedarf. Zu oft müssen Patientinnen und Patienten sowie deren Angehörige in dieser schwierigen Situation mühsam um eine adäquate Versorgung kämpfen. Es ist wichtig, dass die Versorgung dort ankommt, wo sie dringend gebraucht wird. Das betrifft bei ME/CFS insbesondere die aufsuchende haus- und fachärztliche Versorgung, die vergütungsseitig so gestaltet sein muss, dass sie auch tatsächlich geleistet werden kann.

    Zuletzt haben die Antworten der Landesregierung auf meine Kleine Anfrage zur Versorgungssituation in Schleswig-Holstein deutliche Lücken aufgezeigt. Belastbare Daten zu hausgebundenen Patientinnen und Patienten fehlen beispielsweise. Anzuerkennen ist zugleich, dass die Wartezeit für Erwachsene an der spezialisierten Post Covid Syndrom-Ambulanz (PCS-Ambulanz) des UKSH bereits reduziert werden konnte. Das zeigt, dass Verbesserungen möglich sind. Wartezeiten von bis zu zehn Monaten bleiben für schwer erkrankte Menschen dennoch eine erhebliche Belastung.

    Die aktuelle Fokussierung der spezialisierten PCS-Ambulanzen auf Post-Covid ist grundsätzlich nachvollziehbar. Doch versorgungspolitisch darf daraus keine Schieflage entstehen. ME/CFS nach anderen Infektionen wie dem Epstein-Barr-Virus müssen ebenso mitgedacht werden. Entscheidend ist die Schwere der Erkrankung – nicht der Auslöser.

    Wir brauchen deshalb ein interdisziplinäres Versorgungsmanagement, das Hausbesuche, telemedizinische Begleitung und Fallkoordination bis hin zur Pflegeberatung umfasst, um die Versorgung wirksam zu verbessern. Mit dem jüngst verlängerten Versorgungssicherungsfonds hat Schleswig-Holstein bereits ein geeignetes Instrument, um ein Modellvorhaben auf den Weg zu bringen. Dafür muss die Landesregierung den Fonds aber endlich wieder mit neuen Haushaltsmitteln ausstatten.

    Es darf keine Rolle spielen, ob es 900, 9.000 oder 90.000 Betroffene sind. In einem zivilisierten Land muss jeder schwerkranke Mensch Anspruch darauf haben, gesehen, ernst genommen und angemessen versorgt zu werden. Hierfür brauchen wir insbesondere den politischen Willen, schneller ins Handeln zu kommen."

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  • 07.11.2018

    Oliver Kumbartzky zu TOP 36 „Gänsemanagement Schleswig-Holstein“

    In seiner Rede zu TOP 36 (Mündlicher Bericht zum Gänsemanagement Schleswig-Holstein) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und agrarpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    „Das Gänsemangement stellt uns jede Saison wieder vor die Herausforderung, ein konfliktarmes Nebeneinander von Artenschutz und dem Schutz der Interessen der Landwirte zu erwirken. Durch das Dauerproblem Gänsefraß, besonders durch Grau- und Nonnengänse, wird die Landwirtschaft massiv geschädigt. Gerade Schleswig-Holstein als Drehscheibe des internationalen Gänsedurchzugs muss sich deutlich und verbindlich mit seiner Verantwortung gegenüber der Landwirtschaft auseinandersetzen. Wenn wir berücksichtigen, dass die Population der beiden häufigsten Gansarten jährlich um zehn Prozent ansteigt, kann dies denklogisch nur zur Konsequenz haben, dass wir unter dem Gesichtspunkt des Artenschutzes das Gänsemanagement anpassen müssen, denn von Artenrückgang kann hier keine Rede sein! 

    Wir dürfen die Landwirte mit den Folgen, die der Naturschutz nach sich zieht, nicht alleine lassen. Hier gilt es, ein geeignetes, erforderliches und angemessenes Regulativ zu finden, das ergänzend zu den bereits getroffenen Mitteln – wie dem umfassenden Monitoring – hinzugezogen werden kann. Es ist kaum vermittelbar, dass der konstante Populationsanstieg keine dynamische Neubewertung der internationalen Konventionen und der Europäischen Vogelschutzrichtlinie nach sich zieht. Wenn die konsequente Umsetzung des Artenschutzes kausal für die steigenden Probleme und Zwangslagen der Landwirte durch Gänsefraß wird, verkennen wir die Schutzbedürfnisse der Landwirtschaft.

    Die empfindliche Dynamik braucht eine ausgleichende Regulierung. Das ist unsere Herausforderung. Doch konkret die Nonnengans ist eine europarechtlich geschützte Tierart. Die effektive Bejagung ist juristisch gesperrt und nur als Vergrämungsmethode möglich, um die Tiere auf bestimmte, vorgesehene Flächen zu dirigieren. Das Vergrämen durch den Abschuss von einzelnen Gänsen zeigt nur für die Flächen Erfolg, von denen die Gänse dadurch konsequent ferngehalten werden, nicht aber für umliegende Flächen, auf die die Vögel ausweichen. Das Aufscheuchen steigert sogar den Energiebedarf. Je häufiger Gänse vertrieben werden, desto mehr müssen sie fressen. Ein Zirkelschluss.

    Die richtige Mischung aus Lenkung, Duldung und Regulation der Gänsebestände muss langfristig erklärtes Ziel eines guten Gänsemanagements sein. Mittelfristig sind die Entschädigungszahlungen ein therapeutisches Instrument. Aber auch hier sei zu berücksichtigen, dass zweckgerichtete Entschädigungen keinesfalls zu einer Befriedung führen können. Zum einen wollen die Landwirte ihre Flächen selbst bewirtschaften, statt zunehmend von staatlichen Zahlungen abhängig zu sein. Zum anderen wird die unzureichende Höhe der Entschädigungszahlungen für Fraßschäden kritisiert. Hier könnte die Landesregierung kurzfristig ansetzen. Analog zur Entschädigung für Kormoranschäden wäre eine europäische Kofinanzierung denkbar. Diese müssen flankiert werden von effektiven Managementmaßnahmen, auch auf internationaler Ebene. Der ‚Gesprächskreis Wildgänse in der Landwirtschaft‘ muss dabei konstruktiv einbezogen werden. Nur gemeinsam können wir effektiv handeln. Es ist jetzt die Aufgabe der Landesregierung mit sachlich angemessenen Instrumenten dafür zu sorgen, dass die Balance sich nicht weiter zu Ungunsten der Landwirte verschiebt.“

    Es gilt das gesprochene Wort!

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  • 12.05.2026

    Heiner Garg: Warkens GKV-Spargesetz ist kein Deut besser als Lauterbachs Flickwerk

    Anlässlich des 130. Deutschen Ärztetages in Hannover und der deutlichen Kritik des Präsidenten der Bundesärztekammer, Dr. Klaus Reinhardt, am geplanten GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Heiner Garg: 

    "Was Bundesgesundheitsministerin Warken mit dem GKV-Spargesetz vorgelegt hat, ist keine Sozial-, geschweige denn Gesundheitsreform, sondern ein krudes Sammelsurium an Leistungskürzungen und erhöhten Zuzahlungen. Bundeskanzler Merz bezeichnete das Gesetzesvorhaben als 'durchaus historisch' – tatsächlich ist es ein historischer Etikettenschwindel.

    Warkens Paket ist kein Deut besser als das, was ihr Vorgänger Lauterbach vorgelegt hat. Wieder gibt es zahlreiche Einzelmaßnahmen, wieder fehlen strukturelle Antworten, wieder sollen Beitragszahlende, Patientinnen und Patienten sowie die Beschäftigten im Gesundheitswesen die Zeche zahlen. Wer so Politik macht, stabilisiert nicht die gesetzliche Krankenversicherung, sondern verschiebt Kosten und Verantwortung.

    Besonders falsch ist der Trend zurück zur Budgetierung statt zu einer ausreichenden Vergütung. Wer offene Sprechstunden, Terminvermittlung und schnelle fachärztliche Versorgung will, darf ihnen nicht gleichzeitig die finanzielle Grundlage entziehen. Das belastet Praxen unnötig, verschlechtert die Versorgung und führt am Ende zu einer unnötigen Belastung des Arzt-Patienten-Verhältnisses. Ärztinnen und Ärzte sollen heilen und beraten, nicht Mangel verwalten.

    Der zentrale Fehler bleibt: Der Bund stiehlt sich bei den versicherungsfremden Leistungen weiter aus der Verantwortung. Es kann nicht sein, dass die gesetzlichen Krankenkassen und damit die Beitragszahlenden Aufgaben finanzieren müssen, die eigentlich gesamtgesellschaftlich und damit aus Steuermitteln zu tragen sind.

    Zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung braucht es zuallererst drei klare Maßnahmen: Erstens müssen die Beiträge für Bürgergeldbeziehende endlich kostendeckend aus Steuermitteln finanziert werden. Zweitens müssen Arzneimittel mit dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz besteuert werden. Drittens müssen wir endlich ehrlich über die Zahl der Krankenkassen und die damit verbundenen Verwaltungsstrukturen sprechen. Eine GKV mit immer neuen Belastungen für Versicherte, Ärztinnen und Ärzte sowie Patientinnen und Patienten stabilisieren zu wollen, während auf dem Tisch liegende Empfehlungen der Finanzkommission Gesundheit ignoriert werden, ist der falsche Weg.

    Gute Gesundheitspolitik muss sich an der Versorgungsrealität orientieren sowie Verlässlichkeit und Akzeptanz liefern. Dieses Gesetz liefert bislang nichts davon."

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  • 13.05.2026

    Annabell Krämer: Landesregierung muss Bauarbeiten auf der B76 beschleunigen

    Anlässlich der heute im Wirtschaftsausschuss diskutierten Sperrung der B76 erklärt die stellvertretende Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer: 

    "Das Verkehrsministerium scheint von der Besonderheit der B76-Sperrung überrumpelt worden zu sein. Angeblich wurden alle Beschleunigungsmöglichkeiten geprüft, doch gleichzeitig will man in den Austausch darüber gehen, wie man die Baustelle beschleunigen kann. Es entsteht der Eindruck, dass sich die Landesregierung mit vielen Fragen gar nicht auseinandergesetzt hat. So konnte die Staatssekretärin nicht schlüssig erklären, warum Fledermäuse angeblich einen Rund-um-die-Uhr-Betrieb der Baustelle ausschließen, wozu es aus Sicht der Naturschutzbehörde vor Ort allerdings überhaupt keinen Anlass gibt.

    Das Land muss jetzt umgehend mit dem Bauunternehmen und allen anderen Beteiligten zusammenkommen und mit Nachdruck der Frage nachgehen, wie die Baustelle beschleunigt werden kann, zum Beispiel durch einen Mehrschichtbetrieb. Sollte der Bund die Übernahme der dadurch entstehenden Kosten verweigern, so muss halt die Landesregierung im Interesse der Region einspringen."

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  • 19.05.2026

    GEMEINSAME PRESSEMITTEILUNG DER FRAKTIONEN VON SPD UND FDP: Der Ministerpräsident muss zum Bericht des Landesrechnungshofs Rede und Antwort stehen

    Am Mittwoch, den 27. Mai 2026 wird der Sonderbericht des Landesrechnungshofs zur Prüfung der Absicherung der Northvolt-Wandelanleihe durch das Land Schleswig-Holstein Thema im Wirtschaftsausschuss sein. Die Fraktionen von SPD und FDP beantragen, dass Ministerpräsident Daniel Günther in den Ausschuss geladen wird, um zu den Ergebnissen des Landesrechnungshofs Stellung zu nehmen.

    Dazu erklärt die Vorsitzende der SPD-Fraktion, Serpil Midyatli: "Der Bericht des Landesrechnungshofs bestätigt die Kritik der SPD, die von der Landesregierung lange bestritten wurde. Es geht nicht um nachträgliche Besserwisserei, sondern um Verantwortung für Steuergelder und eine ehrliche Aufklärung. Beim Northvolt-Deal wurden Risiken kleingeredet, Warnsignale ignoriert und das Parlament getäuscht. Wenn Abgeordnete auf Grundlage unvollständiger Informationen Entscheidungen über hunderte Millionen Euro Steuergeld treffen mussten, dann ist das eine schwere Belastung für das Vertrauen in Regierungshandeln. Besonders bitter ist, dass am Ende die Steuerzahler*innen die Zeche dafür zahlen müssen. Der finanzielle Schaden für unser Land ist immens.

    Ministerpräsident Daniel Günther kann sich der  Verantwortung nicht länger entziehen. Wer Northvolt zum politischen Prestigeprojekt gemacht hat, muss jetzt auch Rede und Antwort stehen. Deshalb fordern wir, dass sich der Ministerpräsident persönlich im Wirtschaftsausschuss erklärt. Transparenz und Aufklärung sind jetzt Pflicht!"

    Christopher Vogt, der Vorsitzende der FDP-Fraktion, sagt dazu: "Der Landesrechnungshof kommt in seinem Bericht zu einem glasklaren Ergebnis: Die Landesregierung hat massive Fehler bei der Risikobewertung gemacht und hätte die Wandelanleihe so nicht bewilligen dürfen. Der entstandene Schaden ist mit rund 200 Millionen Euro immens. Vor diesem Hintergrund ist es mehr als irritierend, wie sich Finanzministerin Schneider in einer ersten und bislang einzigen öffentlichen Reaktion der Landesregierung dazu geäußert hat. Es ist absolut unverständlich, dass die Landesregierung noch immer keinen Verstoß gegen die Landeshaushaltsordnung erkennen mag, den der Landesrechnungshof ihr in seinem Sonderbericht attestiert. Wenn die Landesregierung meint, den Bürgerinnen und Bürgern weiterhin erzählen zu können, dass sie bei Northvolt eigentlich alles richtig gemacht und nur irgendwie großes Pech gehabt hätte, liegt sie falsch. Dieses absurde Verhalten ist inakzeptabel.

    Vor knapp einem Jahr hat Daniel Günther erklärt, dass er als Regierungschef die Hauptverantwortung in der Sache Northvolt trägt. Da er sich bislang nicht auf eigene Initiative hin zum Landesrechnungshofbericht geäußert hat, wollen wir ihm die Gelegenheit geben, sehr zeitnah im Wirtschaftsausschuss dazu Stellung zu nehmen. Die schleswig-holsteinischen Steuerzahler haben ein Recht darauf zu erfahren, wie der Regierungschef die Feststellungen des Landesrechnungshofs bewertet, ob er mittlerweile eigene Fehler erkennt und welche Maßnahmen er ergreifen will, damit sich solche eklatanten Fehler nicht mehr wiederholen können. Der Bericht des Landesrechnungshofes kann nicht mehr weggelächelt werden, sondern muss Konsequenzen haben."

    Anlage: Antrag für den Wirtschaftsausschuss: Stellungnahme und Befragung des Ministerpräsidenten zum Sonderbericht des Landesrechnungshofs zur Absicherung der Northvolt-Wandelanleihe

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  • 21.05.2026

    Anne Riecke: Landesschülervertretung legt zukunftsweisende Forderungen vor – Jetzt ist Handeln gefragt!

    Zur heutigen Vorstellung des Acht-Punkte-Plans 'Zukunftskompetenzen — Bildung für eine Welt im Wandel' der Landesschülervertretung der Gymnasien erklärt die bildungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anne Riecke:

    "Die Landesschülervertretung der Gymnasien in Schleswig-Holstein hat einen Forderungskatalog vorgelegt, der die dringendsten Herausforderungen unseres gesamten Schulsystems in Schleswig-Holstein unmissverständlich benennt. Als Abgeordnete begrüße ich diese Initiative ausdrücklich – denn hier sprechen diejenigen, die täglich in den Klassenzimmern sitzen und wissen, wo der Schuh drückt.

    Die LSV fordert nicht das Unmögliche, sie fordert das Notwendige: Finanzbildung, Nachhaltigkeit, echte Berufsorientierung, digitale Kompetenz, Anerkennung sozialer Kompetenzen, politische Teilhabe, Gesundheitswissen und psychosoziale Unterstützung. Das sind keine idealistischen Wünsche – das sind die Kompetenzen, die junge Menschen für ihr Leben brauchen.

    Doch eines ist klar: Diese Forderungen dürfen nicht in endlosen Analyseprozessen verschwinden. Wir werden jetzt nicht den Fehler begehen, in den Forderungen nach Problemen zu suchen und diese zu zerlegen. Stattdessen müssen wir sie als das nehmen, was sie sind: konkrete, lösungsorientierte Vorschläge, die umgesetzt werden können.

    Die Forderungen beschreiben die Realität: Fachanforderungen veralten schneller als sie überarbeitet werden, während KI und Arbeitsweltveränderungen längst im Klassenzimmer angekommen sind. Auch zeigt der vorgestellte Maßnahmenkatalog, dass unser Unterricht dringend überarbeitet und priorisiert werden muss. Die Landesregierung wird hier endlich konstruktive Vorschläge unterbreiten müssen, statt Streichungen beim WiPo- und Geschichtsunterricht und bei den Lehrerstellen ins Spiel zu bringen.

    Viele der vorgestellten Forderungen sind nicht neu. Wir als Oppositionspartei haben diese Themen in den vergangenen Jahren wiederholt in den Landtag eingebracht, in Ausschüssen debattiert und konkrete Lösungsvorschläge unterbreitet. Doch diese Anliegen wurden von der Regierungsmehrheit regelmäßig abgelehnt oder ignoriert.

    Es geht nicht um politische Spielchen, sondern um die Zukunft unserer Schülerinnen und Schüler, die sich mit ganz konkreten Forderungen aus dem Schulalltag an uns wenden, um Verbesserungen für den Unterricht und die Bildung in unserem Land zu erreichen."

     

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  • 21.05.2026

    Bernd Buchholz: Tempo machen bei Fehmarnbeltquerung und Hinterlandanbindung

    Zu den Verzögerungen beim Bau des Fehmarnbelt-Tunnels und der zugehörigen Hinterlandanbindung auf deutscher Seite erklärt der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    "Weitere Verzögerungen der Hinterlandanbindung im Zusammenhang mit der Beltquerung sind nicht nur ärgerlich, sondern sind auch ein Zeichen für die viel zu lange verzögerte Abwicklung durch DB InfraGo. Über Jahre hinweg sind notwendige Arbeiten an der Hinterlandanbindung mutlos liegen geblieben. Gegenüber Dänemark ist das ein Desaster und einfach nur peinlich. Wir erwarten von DB InfraGo schneller als anvisiert zu Planungsunterlagen und zur Fertigstellung zu kommen."

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  • 21.05.2026

    Bernd Buchholz: Taten statt Symbolik – Ausbau finanzieren, Marschbahn elektrifizieren

    Zur heutigen Beratung über den zweigleisigen Ausbau der Marschbahn im Bundestag erklärt der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    "Es ist gut, wenn der Bundestag sich klar für den überfälligen zweigleisigen Ausbau ausspricht. Das darf aber kein Scheinbeschluss sein. Viel wichtiger ist, dass die Bundesregierung endlich die notwendigen Mittel zur Verfügung stellt. Sonst bringt jeder noch so gut gemeinte Beschluss nichts.

    Neben dem Ausbau bleibt aber auch die Elektrifizierung der Marschbahn dringend notwendig. Hier passiert viel zu wenig, auch weil die Landesregierung mutlos ist. Das Allgemeine Eisenbahngesetz sieht bereits Möglichkeiten zur Elektrifizierung ohne Planfeststellungsverfahren vor. Die Landesregierung müsste sich nur trauen, das geltende Recht auch anzuwenden. Sonst gehen weitere kostbare Jahre ins Land."

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  • 22.05.2026

    Annabell Krämer: Die Ehrenamtspauschale muss angehoben werden

    Anlässlich des morgigen (23. Mai) Tages des Grundgesetzes, der in diesem Jahr erstmals als bundesweiter Mitmachtag, dem sogenannten Ehrentag, begangen wird erklärt die stellvertretende Vorsitzende und finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer: 

    "Anlässlich des Ehrentages ist es uns wichtig, den unschätzbaren gesellschaftlichen Wert des Ehrenamts hervorzuheben. Ob in Sportvereinen, Freiwilligen Feuerwehren, Dorfgemeinschaften, der Kultur- oder Jugendarbeit – überall engagieren sich Menschen tagtäglich freiwillig für andere und leisten damit einen unverzichtbaren Beitrag für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft. Dieses Engagement verdient nicht nur anerkennende Worte, sondern auch eine spürbare finanzielle Entlastung.

    Deshalb fordern wir, die steuerliche Ehrenamtspauschale auf mindestens 2.400 Euro jährlich – also 200 Euro monatlich – anzuheben. Die Ehrenamtspauschale ist dabei keine 'Bezahlung' des Ehrenamts. Sie ist vielmehr ein Anerkennungsinstrument des Staates für Menschen, die Verantwortung für unsere Gesellschaft übernehmen und Gemeinschaft vor Ort überhaupt erst möglich machen.

    Denn auch ehrenamtliche Tätigkeiten werden zunehmend komplexer, zeitintensiver und verantwortungsvoller. Viele Ehrenamtliche stemmen heute Aufgaben, die organisatorisches Geschick, rechtliche Kenntnisse und einen enormen persönlichen Einsatz erfordern. Wer die Bedeutung des Ehrenamts immer wieder betont, muss sich deshalb auch daran messen lassen, wie ernst die tatsächliche Entlastung der Engagierten genommen wird."

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  • 22.05.2026

    Bernd Buchholz: CDU und Grüne schwächen erneut kleine Parteien in den Kommunalparlamenten

    Zum heute von CDU und Grünen eingereichten Gesetzentwurf zur Änderung wahlrechtlicher Vorschriften erklärt der kommunalpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    "CDU und Grüne regeln mit ihrem Gesetzentwurf lediglich den eigenen Machterhalt. Das ist keine Stärkung des Ehrenamtes, sondern eine weitere massive Schwächung kleinerer Parteien. Damit setzen CDU und Grüne konsequent einen Weg fort, denn sie bereits zu Beginn ihrer gemeinsamen Regierungszeit mit der Anhebung der Fraktionsmindestgrößen begonnen haben.

    Mit dem neuen Gesetzentwurf der Koalition wird es jetzt noch schwerer für kleine Parteien, in den Kommunalparlamenten vertreten zu sein. Kommunalparlamente dadurch zu beschneiden, indem man ihnen die demokratische Vielfalt nimmt, halte ich für äußerst problematisch. Wenn sich Menschen nicht mehr repräsentiert fühlen, dann erweisen wir der Demokratie einen Bärendienst."

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