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  • 27.05.2026

    Christopher Vogt und Bernd Buchholz: Daniel Günther zeigt keinerlei Einsicht bei Northvolt-Fehlern

    Zu den Einlassungen des Ministerpräsidenten zum Sonderbericht des Landesrechnungshofes zur Absicherung der Wandelanleihe heute im Wirtschaftsausschuss erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:  

    "Der Ministerpräsident hat die große Chance verpasst, offenkundige Fehler seiner Landesregierung einzuräumen, die zu einem immensen Schaden für den Steuerzahler geführt haben. Daniel Günther tut weiterhin einfach so, als hätte seine Landesregierung die Northvolt-Förderung gewissenhaft geprüft, dabei ist durch den Sonderbericht des Landesrechnungshofes längst das genaue Gegenteil belegt. Der Landesrechnungshof legt die eklatanten Fehler der Landesregierung bei der Risikobewertung der Wandelanleihe ganz genau dar. Die Schwächen des entscheidenden – und gegenüber dem Parlament verschwiegenen – Gutachtens waren offenkundig. Der lapidare Umgang des Ministerpräsidenten mit den Feststellungen des Sonderberichts ist eine ganz schlechte Nachricht für die Steuerzahler. Diese Form der Realitätsverweigerung lässt befürchten, dass diese Landesregierung auch zukünftig nicht gewissenhaft arbeiten wird. Die Landesregierung konnte nicht nachvollziehbar erklären, warum sie keinen Verstoß gegen die Landeshaushaltsordnung erkennen mag. Es ist offenkundig geworden, dass die Landesregierung schlecht gemanagt wird und es ihr an der notwendigen Demut im Umgang mit Fehlern fehlt. Wir sind jetzt gespannt auf das Urteil des Landesverfassungsgericht am Freitag, das darüber entscheidet, ob die Landesregierung das Parlament ausreichend informiert hat. Dann wird darüber zu sprechen sein müssen, welche Konsequenzen aus dem Northvolt-Debakel gezogen werden müssen."

     

    Bernd Buchholz, der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, ergänzt: 

    "In einem Rechtsstaat ist der Landesrechnungshof das unabhängige Kontrollorgan über die Finanzentscheidungen einer Landesregierung. Wenn dieses Kontrollorgan zu einem derart eindeutigen Ergebnis kommt, wie der Landesrechnungshof in seinem Sonderbericht, dann ist es ziemlich starkes Stück, wenn der Ministerpräsident sich hinstellt und darauf lediglich sagt, dass er das anders sieht. Für jemanden, der in Talkshows ständig eine konstruktive Fehlerkultur fordert, ist das ein erstaunlich unsouveräner Umgang mit eigenen Fehlern und eine interessante Auffassung eines Rechtsstaates.

    Der Landesrechnungshof hat klargestellt, dass die Landesregierung für ihre Entscheidung eben keine belastbare Grundlage hatte. Der Verstoß gegen § 7 Landeshaushaltsordnung ist objektiv belegt und keine Auslegungsfrage. CDU und Grünen waren die Risiken bekannt, sie haben sie allerdings bewusst ignoriert. Damit haben sie grob fahrlässig einen Schaden von mindestens 200 Millionen Euro verursacht. Wir werden jetzt abwarten, wie die Landesregierung mit dem Urteil des Landesverfassungsgerichts umgeht."

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  • 07.11.2018

    Jan Marcus Rossa zu TOP 33 „Vorbereitung eines Landesaufnahmeprogramms für 500 Flüchtlinge"

    In seiner Rede zu TOP 33 (Bericht der Landesregierung zur Vorbereitung eines Landesaufnahmeprogramms für 500 Flüchtlinge) erklärt der migrationspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:

    „Ich danke dem Innenministerium für seinen Bericht zum Landesaufnahmeprogramm, das nun auf den Weg gebracht ist. Angesichts des Elends und der Nöte, die Millionen von Menschen weltweit zur Flucht aus ihrer Heimat zwingen, ist es für mich außerordentlich wichtig, dass Schleswig-Holstein mit gutem Beispiel vorangeht und einen Beitrag leistet, der über das hinausgeht, was auf EU-Ebene vereinbart ist. AfD und Rechtspopulisten werden in diesem Land nicht verhindern, dass wir besonders schutzbedürftigen Menschen wenigstens in einem bescheidenen Ausmaß Hilfe gewähren und diese Menschen in unserem Land aufnehmen.

    Richtig ist auch, dass wir unser Landesaufnahmeprogramm in das sogenannte EU-Resettlement-Programm einbetten. Wobei ich an dieser Stelle nicht auf den Hinweis verzichten will, dass das Landesaufnahmeprogramm kein Resettlement, also keine Neunansiedlung im Wortsinne ist, durch die ein dauerhafter Aufenthalt in Deutschland begründet wird. Wir bieten mit unserem Programm humanitäre Aufnahmen an, mit der für die Dauer der Schutzbedürftigkeit ein vorübergehender Schutz gewährt wird. Dieser Unterschied hat seine Ursache im Bundesrecht, da Neuansiedlungen auf Landesebene rechtlich nicht möglich sind. Zwar bezeichnet die EU ihr Programm selbst als Resettlement-Programm. Tatsache ist aber, dass die überwiegende Anzahl der Menschen, denen Schutz gewährt werden soll, nicht neu angesiedelt, sondern aus humanitären Gründen vorübergehend aufgenommen werden. Diese Differenzierung müssen auch wir berücksichtigen, denn sie hat unmittelbaren Einfluss auf den Schutzstatus der Menschen.

    Die zweite und für die schutzbedürftigen Menschen viel wichtigere Frage ist aber, wen wir im Rahmen des Landesaufnahmeprogramms in Schleswig-Holstein aufnehmen wollen. Das wird in jedem Einzelfall eine außerordentlich schwere Entscheidung werden, die für den Einzelnen existentiell ist. Deshalb bin ich dankbar, dass wir vom UNHCR bei diesem Prozess unterstützt werden und das Innenministerium diese Hilfe annimmt. Das EU-Resettlement-Programm sollte schwerpunktmäßig Flüchtlingen in Syrien,   Ägypten, Äthiopien und Niger helfen. Dort ist die Flüchtlingssituation nach wie vor am schwierigsten und Hilfsmaßnahmen haben besonders hohe Priorität. Ich habe mit der Vertreterin vom UNHCR im Sommer die Frage erörtert, welche Regionen ein schleswig-holsteinisches Landesprogramm in den Fokus nehmen sollte. Die Antwort kam schnell und die Begründung war einleuchtend.

    Mit unserem Programm sollten wir in Ägypten und Äthiopien gestrandeten Flüchtlingen helfen. Für diese beiden Regionen sprächen zwei Gründe: Zum einen wäre der administrative Aufwand verhältnismäßig gering, weil sowohl die örtlichen diplomatischen Vertretungen der Bundesrepublik als auch die Behörden vor Ort aufgrund früherer Programme über die notwendigen Erfahrungen verfügen, um ein Aufnahmeprogramm ohne besonders hohen administrativen Aufwand durchzuführen. Zum anderen sei gerade in afrikanischen Ländern der Handlungsdruck besonders hoch, weil die Vereinigten Staaten unter der Trump Administration ihre Hilfsmaßnahmen massiv reduziert hätten und davon insbesondere Flüchtlinge in Afrika besonders betroffen wären. Aus diesem Grunde wäre es besonders wichtig, wenn das Landesaufnahmeprogramm Schleswig-Holsteins besonders schutzwürdige Flüchtlinge aus Ägypten und Äthiopien aufnehmen würde.

    Es freut mich deshalb sehr, dass die Landesregierung der Empfehlung vom UNHCR folgt und sich auf die Aufnahme von besonders schutzbedürftigen Flüchtlingen konzentriert, die in Ägypten oder Äthiopien gestrandet sind. Wir bitten das Innenministerium, uns in regelmäßigen Abständen über den Fortschritt des Landesaufnahmeprogramms zu unterrichten und ich kann versichern, dass die migrationspolitischen Sprecher der Regierungsparteien dieses Programm aktiv unterstützen werden, wo und wann immer unsere Hilfe gewünscht ist.“

    Es gilt das gesprochene Wort!

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  • 28.05.2026

    Heiner Garg: Gesundheitsämter brauchen jetzt ein Sicherungskonzept

    Zu dem eingereichten Antrag der FDP-Landtagsfraktion „Schleswig-Holstein braucht starke Gesundheitsämter – Öffentlichen Gesundheitsdienst auch über 2026 hinaus verlässlich sichern“ erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Heiner Garg: 

    "Der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) ist eine tragende Säule der gesundheitlichen Daseinsvorsorge. Wer starke Gesundheitsämter will, darf die in den vergangenen Jahren erreichten Fortschritte jetzt nicht sehenden Auges aufs Spiel setzen.

    Der Pakt für den ÖGD hat in Schleswig-Holstein viel bewegt: Er hat Personalaufbau ermöglicht, Digitalisierung vorangebracht, moderne Arbeitsstrukturen unterstützt und die fachliche Weiterentwicklung der Gesundheitsämter gestärkt. Genau diese positive Entwicklung droht nun abzubrechen, wenn die Bundesregierung eine Anschlussfinanzierung nach dem Jahresende ausschließt und Land sowie Kommunen ohne tragfähige Lösung im Stich lässt.

    Die Warnungen der Ärztinnen und Ärzte im Öffentlichen Gesundheitsdienst muss die Landesregierung aufhorchen lassen. Sollten die Stellen in den Gesundheitsämtern wieder abgebaut werden, fallen wir nicht nur organisatorisch zurück. Wir schwächen die Strukturen, die wir für Infektionsschutz, Prävention, Kinder- und Jugendgesundheit, gesundheitliche Chancengerechtigkeit, Katastrophenschutz und die Versorgung vulnerabler Gruppen dringend brauchen.

    Unser Antrag fordert die Landesregierung deshalb zu energischem Handeln auf. Es reicht nicht, auf Zuständigkeiten zu verweisen oder laufende Gespräche zu beschreiben. Schleswig-Holstein braucht jetzt ein klares Konzept, wie die aufgebauten Strukturen gesichert werden können. Die Landesregierung muss auf Bundesebene weiter mit Nachdruck eine gemeinsame Anschlusslösung einfordern und parallel mit den Kreisen und kreisfreien Städten rechtzeitig ein eigenes ÖGD-Sicherungskonzept erarbeiten.

    Ziel muss sein, einen Bruch in der positiven Entwicklung zu verhindern. Öffentliche Gesundheit darf nicht von befristeten Sonderprogrammen abhängen. Wer heute beim ÖGD spart, riskiert morgen höhere gesundheitliche, soziale und finanzielle Folgekosten. Deshalb braucht es jetzt politische Priorität, Verlässlichkeit und konkrete Lösungen statt eines Rückfalls auf das Vor-Corona-Niveau."

    Anlage: Landtagsantrag "Schleswig-Holstein braucht starke Gesundheitsämter"

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  • 28.05.2026

    Anne Riecke: Betroffenheit alleine reicht nicht, der Staat muss Antisemitismus konsequent begegnen

    Zur Pressekonferenz von LIDA-SH zu antisemitischen Vorfällen in Schleswig-Holstein erklärt die religionspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anne Riecke:

    "Wenn die jüdische Community in eine Resignation verfällt und sich scheut, antisemitische Übergriffe zu melden, ist das alarmierend. Denn wenn bei Betroffenen der Eindruck entsteht, dass das Melden von antisemitischen Vorfällen keine Wirkung zeigt, die Anzeige im Sande verläuft oder gar persönliche Konsequenzen hat, ist das nicht nur traurig, sondern das untergräbt auch die fundamentalen Prinzipien einer offenen und respektvollen Gesellschaft.

    Wir müssen leider feststellen, dass Antisemitismus auf immer weniger Widerstand trifft. Wo Antisemitismus früher noch Schock und Abscheu hervorgerufen hat, zeigen die sinkenden Hemmschwellen, die Verrohung der Sprache und das sprichwörtlich plakative öffentliche Auftauchen von Antisemitismus, dass wir in eine neue Phase eingetreten sind. Es stellt sich die Frage, ob wir mit unseren Methoden erfolgreich waren und sind, sich dem Antisemitismus wirksam, erfolgreich und vor allem dauerhaft entgegenzustellen.

    Der Kampf für ein bedrohungsfreies jüdisches Leben lässt sich nicht alleine mit Bekenntnissen und Betroffenheit führen, sondern muss vor allem den Willen unseres Staates erkennen lassen, sich jeglicher Form von Antisemitismus entgegenzustellen. Dazu gehört die konsequente rechtsstaatliche Verfolgung genauso wie die vorbehaltlose Unterstützung der Institutionen von Lehrern, Professoren und allen anderen Personen, die sich in ihrem Umfeld dem Antisemitismus entgegenstellen. Denn solange es an Hochschulen wie in Berlin geduldet wird, dass ganze Hörsäle in einem antisemitischen Kontext besetzt werden, brauchen wir uns nicht wundern, dass der Kampf gegen Antisemitismus nicht recht von der Stelle kommt. Wenn wir den Fehlentwicklungen vor allem in unseren Bildungseinrichtungen nicht entgegentreten, wird uns am Ende nur die Dokumentation von immer dramatischeren antisemitischen Statistiken bleiben."

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  • 28.05.2026

    Christopher Vogt: A 20 wird endlich weitergebaut, aber Planung muss künftig schneller werden

    Anlässlich des heutigen Spatenstichs in Bad Segeberg zum Weiterbau der A 20 erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:  

    "Es ist eine großartige Nachricht für die Menschen in Bad Segeberg und für die ganze Region, dass es mit dem Weiterbau der A 20 endlich weitergeht. Viel zu lange haben nicht nur die Menschen in und um Bad Segeberg, sondern das ganze Land auf diesen Tag gewartet. Mit der A 20 wird eine wichtige Küstenautobahn entstehen, die ganz Norddeutschland verbinden und eine schmerzhafte Lücke in unserem Straßennetz schließen wird. Für die Mobilität der Menschen und für die wirtschaftliche Entwicklung unseres Bundeslandes ist diese Autobahn ein großer Gewinn.

    Es ist und bleibt aber höchstproblematisch, dass es bis zum Spatenstich so unfassbar lange gedauert hat. So darf es nicht weitergehen, die Planung muss auf allen Abschnitten deutlich beschleunigt werden. Und wenn Baurecht vorliegt, muss selbstverständlich auch sofort gebaut werden. Es braucht endlich eine spürbare Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren. Das Verbandsklagerecht ist in seiner heutigen Form aus verkehrs-, wirtschafts- und finanzpolitischer Sicht nicht mehr tragfähig. Und es darf auch kein sicherheitspolitischer Risikofaktor sein. Die Belange des Natur- und Tierschutzes müssen angemessen berücksichtigt werden, rechtfertigen aber keine jahrzehntelangen Blockaden. Es kann jetzt nicht bei jedem weiteren Streckenabschnitt Millionen an Steuergeldern in eine Umweltstiftung fließen, damit auf Klagen verzichtet wird. Es fließt bei der Realisierung dieses Bauabschnitts sowieso schon eine Rekordsumme in den Natur- und Tierschutz. Der Staat darf sich auch nicht erpressbar machen."

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  • 28.05.2026

    Heiner Garg: Nach unimed-Vorfall darf IT-Sicherheit am UKSH kein Nulltitel bleiben

    Zur Befassung des Sozialausschusses mit dem Cyberangriff auf den Abrechnungsdienstleister unimed und den Folgen für das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (UKSH) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Heiner Garg: 

    "Der heute im Sozialausschuss dargestellte Sachstandsbericht zeigt: Das UKSH selbst war nach bisherigen Erkenntnissen nicht Ziel des Angriffs, die Patientenversorgung war nicht beeinträchtigt und die IT-Systeme des UKSH wurden nicht kompromittiert. Doch gleichzeitig sind nach vorläufigem Stand rund 9.000 Datensätze von Patientinnen und Patienten des UKSH bei einem externen Dienstleister entwendet worden. Das ist ein schwerwiegender Vorgang.

    Ausgelagerte Prozesse dürfen nicht zu ausgelagerten Sicherheitslücken werden. Deshalb muss der Fall nach den Maßstäben des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik bewertet werden. Outsourcing gehört auch im Gesundheitswesen selbstverständlich zur Arbeitsteilung. Entscheidend ist aber, dass sensible Prozesse bei externen Dienstleistern genauso konsequent abgesichert werden wie im eigenen Haus. Der Fall muss deshalb sorgfältig aufgearbeitet werden, mit der klaren Zielsetzung, Patientendaten künftig noch besser zu schützen.

    Politisch ist der Fall brisant, weil Schwarz-Grün den Haushaltstitel 'Zuschuss für Maßnahmen zur Verbesserung der IT-Sicherheit am UKSH' seit 2024 nicht mehr mit Mitteln ausstattet. Ein Haushaltstitel, der zuvor noch einen Umfang von 800.000 Euro hatte, darf angesichts solcher Risiken kein Nulltitel bleiben. Denn die IT-Sicherheit am UKSH als Teil der Kritischen Infrastruktur ist immer auch Patientensicherheit.

    Wir fordern die Landesregierung deshalb auf, die Mittel im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2027 wieder einzustellen, insbesondere für Maßnahmen zur Verbesserung der Schnittstellensicherheit, für Dienstleister-Audits und für gemeinsame IT-Notfallübungen.

    Dass das UKSH betroffene Patientinnen und Patienten jetzt zügig darüber informiert, welche Daten abgeflossen sind und welche Schutzmaßnahmen etwa gegen Phishing, Betrugsversuche oder Identitätsdiebstahl sinnvoll sind, begrüßen wird ausdrücklich. Der Fall unimed ist ein Warnsignal: Wer bei IT-Sicherheit spart, spart an der falschen Stelle."

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  • 29.05.2026

    Christopher Vogt und Bernd Buchholz: Dieses Urteil muss Konsequenzen haben

    Das Landesverfassungsgericht Schleswig-Holstein hat heute geurteilt, dass die Landesregierung das Parlament über die Absicherung einer Wandelanleihe für Northvolt nicht vollständig und nicht rechtzeitig informiert hat. Damit bestätigt das Gericht die Kritik und den entsprechenden Antrag der FDP-Fraktion. Dazu erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:  

    "Dieses Urteil ist eine weitere heftige Klatsche für die schwarz-grüne Landesregierung vor dem Verfassungsgericht. Das Landesverfassungsgericht hat der Landesregierung nun schon zum zweiten Mal in dieser Wahlperiode einen Verfassungsbruch attestiert, nach dem verfassungswidrigen Landeshaushalt im vergangenen Jahr. Der Sonderbericht des Landesrechnungshofs hatte der Landesregierung bereits massive haushaltsrechtliche Fehler attestiert. Dieser Landesregierung mangelt es an der notwendigen Demut und am notwendigen Respekt gegenüber unserer Verfassung, gegenüber dem Parlament und gegenüber dem Steuerzahler, der für den immensen Schaden aufkommen muss.

    Der Ministerpräsident muss jetzt gegenüber der Öffentlichkeit erklären, was denn nun die Übernahme seiner Verantwortung konkret bedeutet. Und ich erinnere ihn da auch an seinen Amtseid, mit dem er geschworen hat, Schaden vom Volke zu abzuwenden und die Gesetze des Landes Schleswig-Holstein zu wahren. Dies gilt für die Verfassung in besonderem Maße. Der Ministerpräsident sollte sich bei den Bürgerinnen und Bürgern entschuldigen und dafür sorgen, dass seine Regierung wieder seriös und professionell arbeitet. Dafür braucht es nach unserer Auffassung auch einen Neuanfang bei der Leitung seiner Staatskanzlei. Dirk Schrödter muss seinen Posten jetzt räumen oder der Ministerpräsident muss ihn entlassen."

    Bernd Buchholz, der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, ergänzt: 

    "Nach den Verstößen gegen die Aktenordnung und das Landeshaushaltsrecht stellt das Landeverfassungsgericht einen Verfassungsbruch durch mangelhafte Unterrichtung des Landtages fest. Damit fehlte dem Landtag die Grundlage für die Mitentscheidung, die im Finanzausschuss durch die Landesregierung gefordert worden war. Nur durch die Unkenntnis kam es zu einer einstimmigen Entscheidung.

    Das alles ist keine Petitesse, kein Missverständnis und auch nicht nur politisch unklug, sondern ein Bruch der Verfassung. Bei einem Schaden von rund 200 Millionen Euro muss das Konsequenzen haben."

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  • 03.06.2026

    Annabell Krämer: Koalition blockiert ernsthafte Aufarbeitung von Qualzucht bei Nutztieren

    Zum heute für den Umweltausschuss von der FDP-Fraktion angemeldeten Tagesordnungspunkt "Einsatz für wirksame Verhinderung von Qualzucht" erklärt die stellvertretende Vorsitzende und tierschutzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer: 

    "Qualzucht ist Tierleid auf Rezept. Tiere werden gezielt auf Merkmale gezüchtet, die für den Menschen attraktiv oder wirtschaftlich interessant erscheinen, für die betroffenen Tiere aber oft ein Leben voller Schmerzen, Leiden und gesundheitlicher Einschränkungen bedeuten. Wer dieses Problem ernsthaft bekämpfen will, darf nicht zwischen Heimtieren und Nutztieren unterscheiden.

    Genau das tut die schwarz-grüne Koalition nun jedoch. Nachdem bereits schriftliche Stellungnahmen zu Qualzuchten sowohl bei Heim- als auch bei Nutztieren eingeholt wurden, sollte der nächste logische Schritt eine umfassende mündliche Anhörung sein. Stattdessen werden Opposition und Sachverständige nun vor die Wahl gestellt: Entweder es gibt eine Anhörung ausschließlich zu Heimtieren oder es gibt keine Anhörung. Ein solches Vorgehen wird der Bedeutung des Themas nicht gerecht.

    Besonders irritierend ist dabei, dass die Koalition offenbar nicht einmal selbst mit einer Stimme spricht. Während die Grünen durchaus Gesprächsbereitschaft signalisiert haben, lehnt die CDU eine Anhörung zu Qualzuchten bei Nutztieren kategorisch ab. Die Leidtragenden dieser Uneinigkeit sind nicht nur Parlament und Sachverständige, sondern vor allem die Tiere, deren Schutz eigentlich im Mittelpunkt stehen sollte. Wer schriftliche Stellungnahmen zu Nutztieren einholt, eine mündliche Befassung dann aber verhindern will, sendet ein fragwürdiges Signal.

    Wir werden uns weiterhin dafür einsetzen, dass alle Formen der Qualzucht konsequent in den Blick genommen werden. Tierleid macht keinen Unterschied zwischen Stall und Wohnzimmer – und die Politik sollte das auch nicht tun."

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  • 03.06.2026

    Bernd Buchholz: Skrupellose Attacke auf Polizeibeamte muss aufgeklärt werden

    Zum Angriff auf zwei Kieler Polizeibeamte, bei dem Unbekannte eine Gehwegplatte von einem Balkon auf einen Streifenwagen geworfen und eine Polizistin verletzt haben, erklärt der polizeipolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    "Der Angriff auf die beiden Polizeibeamte in Kiel zeigt leider, wie skrupellos einige Teile der Gesellschaft mittlerweile sind. Wer billigend in Kauf nimmt, dass bei einer solchen Attacke die Polizistin auch hätte getötet werden oder lebenslang schlimmste Folgen hätte erleiden können, der muss vor Gericht deutlich die Konsequenzen zu spüren bekommen.

    Leider zeigt der Vorfall aber auch, wie gefährlich der Dienst als Polizeibeamter sein kann. Bei unserer jährlichen Abfrage nach der Gewalt gegen Einsatzkräfte haben wir es mit steigenden Zahlen zu tun. Dieser Fall in Kiel zeigt, welch brutale Attacken hinter den abstrakten Zahlen stecken können. Deshalb müssen wir noch mehr dafür tun, dass unsere Polizei wieder mehr Respekt erfährt. Wir hoffen, dass der oder die Täter schnell gefasst werden und wünschen der verletzten Polizistin eine schnelle Genesung."

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  • 04.06.2026

    Bernd Buchholz: Wir brauchen wirksame Maßnahmen zur Verteidigung des Rechtsstaates

    Zum heute von der Landesregierung vorgestellten Verfassungsschutzbericht 2025 erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    "Unsere freiheitlich demokratische Grundordnung gerät zunehmend unter Druck. Das zeigen die steigenden Zahlen im Bereich Spionage und Sabotage, aber auch in den Bereichen Links- und Rechtsextremismus sowie Islamismus. Angesichts dieser Entwicklungen ist es wichtig, Maßnahmen beim Verfassungsschutz, aber auch bei den Strafverfolgungsbehörden zu ergreifen. Insofern erwarten wir, dass die Landesregierung die Ergebnisse der Anhörung zum Verfassungsschutzgesetz in ihren Entwurf einarbeitet und so eine rechtssichere und modernisierte Handlungsgrundlage für den Verfassungsschutz schafft.

    Deutlich kritischer finde ich den Gesetzentwurf zur Novellierung der polizeilichen Befugnisse. Nur weil die Bedrohungslage steigt, darf der Gesetzgeber nicht über das Ziel hinausschießen. Eine anlasslose Massenüberwachung mittels biometrischer Gesichtserkennung stärkt nicht das Vertrauen in den Staat, sondern sorgt vielmehr dafür, dass sich bestimmte Gruppen möglicherweise weiter vom Rechtsstaat abwenden. Außerdem ist zweifelhaft, ob mit solchen Methoden überhaupt die gewünschten Erfolge erzielt werden. 

    Unsere Polizei muss deutlich digitaler werden, da sich die Bedrohung gegen unseren Rechtsstaat zunehmend ins Internet verlagert. Dort radikalisieren sich zunehmend auch Jugendliche und junge Erwachsene. Die von der Landesregierung eingesetzte Cyberhundertschaft braucht daher einen klaren Auftrag und eine ausreichende Ausstattung."

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  • 04.06.2026

    Christopher Vogt: Wissenschaftsministerin Stenke muss ihren Unionskollegen in Berlin beim BAföG eine klare Ansage machen

    Zum möglichen Aus der bereits angekündigten BAföG-Reform auf Bundesebene erklärt der Vorsitzende und hochschulpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:  

    "Es ist schon bezeichnend, dass dieser Bundesregierung ausgerechnet dann plötzlich das Geld fehlt, wenn es um die notwendige Stärkung der Bildung geht. Das ist zukunftsvergessen. Die Landesregierung muss sich dafür einsetzen, dass die versprochene Erhöhung der BAföG-Wohnkostenpauschale endlich umgesetzt wird. Wissenschaftsministerin Stenke sollte ihren Unionskollegen in Berlin, die diese derzeit infrage stellen, eine klare Ansage machen. 

    Ein Studium sollte nicht an der Finanzierbarkeit scheitern und nicht von den finanziellen Möglichkeiten der Eltern abhängen. Das ist eine Frage der Chancengerechtigkeit und der richtigen Schwerpunktsetzung des Staates, der Bildung wieder als oberste Priorität ansehen muss. Wenn die groß angekündigte Erhöhung beim BAföG jetzt nicht kommen sollte, wäre dies ein fatales bildungspolitisches Signal und ein krasser Wortbruch gegenüber der jungen Generation, die bereits die Rekordschulden dieser Bundesregierung wird schultern müssen. Die aktuelle Diskussion in der schwarz-roten Koalition verunsichert zigtausende junge Menschen, die gerade darüber nachdenken, ob und wo sie sich ein Studium überhaupt noch leisten können. Die Studierenden leiden besonders unter den weiter steigenden Lebenshaltungskosten, auch weil die BAföG-Sätze für viele Hochschulstädte längst nicht mehr realistisch sind. Die überfällige Nicht-Anhebung ist deshalb eine faktische Kürzung dieser Ausbildungsförderung. 

    Für Schleswig-Holstein ist die aktuelle Diskussion besonders bitter, weil CDU und Grüne mit der Einführung der Verwaltungskostenpauschale zuletzt selbst an der Kostenschraube gedreht haben und das Studium in unserem Bundesland weiter verteuert haben. Hinzu kommt: Schleswig-Holstein ist mit einer Wohnheimquote von rund sechs Prozent bundesweit besonders schlecht, so dass über 90 Prozent der Studierenden auf den angespannten Wohnungsmarkt angewiesen sind. Und selbst die Mietkosten in den Wohnheimen liegen mittlerweile teilweise über der bisherigen BAföG-Pauschale. Das BAföG muss realistischer, unbürokratischer und digitaler werden. Die langen Wartezeiten sind gerade auch in Kiel noch immer ein großes Problem. Ich fordere deutlich mehr Einsatz der Landesregierung bei diesem wichtigen Thema."

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  • 04.06.2026

    Heiner Garg: Schwarz-Grün muss stabile Rahmenbedingungen für die Kitas schaffen

    Zu den Ergebnissen der mündlichen Anhörung des Sozialausschusses zur geplanten KiTaG-Änderung im Rahmen der gesetzlichen Umsetzung von „Kita für Alle“ erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und kitapolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Heiner Garg: 

    "Die Anhörung hat den regierungstragenden Fraktionen in der entscheidenden Frage ein vernichtendes Urteil ausgestellt. Die aktuell geplante Änderung von § 13 KiTaG zur sogenannten Flexibilisierung der Bedarfsplanung ist kein harmloses Verwaltungsinstrument zur Minimierung von Leerstandskosten, sondern ein Risiko für Planungssicherheit, Trägervielfalt und Fachkräftebindung.

    Sinkende Kinderzahlen und regionale Leerstände verlangen kluge Antworten. Förderzeiträume zu verkürzen und mit pauschalen Schwellenwerten zu arbeiten, ist nicht klug, sondern schafft Verunsicherung. Genau davor haben die Anzuhörenden nahezu ausnahmslos mit eindringlicher Deutlichkeit gewarnt. Im schlimmsten Fall wären die Konsequenzen dieser Änderung instabile Trägerstrukturen, arbeitsrechtliche Risiken, Investitionshemmnisse, befristete Arbeitsverhältnisse – kurzum ein Abbau funktionierender Infrastruktur aufgrund von Belegungsschwankungen. ‚KiTa für Alle‘ darf nicht zu einem Programm werden, das unter dem Etikett der Flexibilität das Kita-System destabilisiert.

    Wer Qualität in der frühkindlichen Bildung und Verlässlichkeit in der Betreuung ernst nimmt, muss von diesem Änderungsvorschlag Abstand nehmen Schwarz-Grün muss stabile Rahmenbedingungen für die Kitas schaffen."

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  • 07.11.2018

    Jörg Hansen zu TOP 9 „Änderung des Allgemeinen Verwaltungsgesetzes“

    In seiner Rede zu TOP 9 (Änderung des Allgemeinen Verwaltungsgesetzes) erklärt der polizeipolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jörg Hansen:

    „Meine erste Reaktion auf die Forderung der GdP zum Taser als Praktiker war: ‚Taser? Was sollen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte denn noch alles am Gürtel mit sich rumschleppen?‘ Da gibt es mit Schusswaffe, Handschellen und Schlagstock doch bereits genug Dinge. Und tatsächlich sollten wir die Einsatzrealität nicht unberücksichtigt lassen und über mögliche Nachteile sprechen, die ein Taser mit sich bringen kann. Stellen Sie sich vor, Sie werden als Polizistin oder Polizist angegriffen. Sie müssen in Sekundenschnelle entscheiden, welches Mittel zu Abwehr geeignet, angemessen und verhältnismäßig ist. Mehr Auswahl bedeutet, dass Sie die richtige Waffe möglicherweise nicht sofort finden.

    Außerdem führen Kritiker ins Feld, dass die Hemmschwelle für einen Waffeneinsatz sinkt, weil dem Taser häufig eine generelle Harmlosigkeit unterstellt wird. Hier müssen wir die Argumente sachlich gegeneinander abwägen. Wir dürfen nicht pauschalisieren, sondern müssen differenzieren. Im Ernstfall muss ein Polizist eine Waffe benutzen. Und wir müssen uns immer bewusst sein, dass jede Waffe Risiken birgt. Reizmittel können zu schweren Augenverletzungen führen. Der Einsatz des Teleskop-Schlagstocks kann zu blauen Flecken führen und Knochen brechen. Der Taser hingegen führt zu kurzeitigen Lähmungen. Der Angreifer kann schwer stürzen. Der Sturz ist dabei nicht kontrollierbar.

    Auf der anderen Seite ist das pauschale Ablehnen des Tasers schwer vermittelbar. Der Taser ist nämlich ein milderes Mittel als die Schusswaffe. Es ist ein polizeilicher Grundsatz, dass ein Polizeibeamter stets das mildeste Mittel anzuwenden hat. Es gibt viele Befürworter unter den Polizisten, die sagen: Es muss etwas zwischen Schusswaffe und Schlagstock geben. Ich sage aber auch: der Taser ist zwar ein milderes Mittel als eine Schusswaffe, aber eben trotzdem eine Waffe. Und so sollte auch diese mindestens getestet werden, ob sie sich im Polizeialltag bewährt. Positive Effekte sind beispielsweise denkbar, wenn sich der Angreifer noch auf Distanz befindet. Und auch in Situationen, in der der Angreifer eine Stichwaffe trägt, kann ein Tasereinsatz geeignet und angemessen sein.

    Ich möchte das verdeutlichen. Nehmen wir die Entfernung von diesem Rednerpult bis zur Kante des Podests. Übertragen wir diese Entfernung auf eine Einsatzsituation in einer dunklen Gasse. Da wird schon deutlicher, warum ein Schlagstock vielleicht nicht das geeignete Mittel sein kann. Jemand mit einem Messer sollte nicht erst dann gestoppt werden, wenn er in Schlagdistanz ist. Hier müssen wir der Polizistin oder dem Polizisten eine geeignete Option anbieten, die geeignet ist, die wirksam im Sinne einer Mann-Stopp-Wirkung ist und deren Auswirkungen geringer sind als bei einer Schusswaffe.

    Ich habe nie zur Schusswaffe greifen müssen. Aber es gab Situationen, in denen ich ernsthaft überlegen musste, ob ich sie einsetzen muss. Ich sage es in aller Deutlichkeit: Selbst diese Entscheidung ‚Ziehst Du oder nicht?‘ ist enorm belastend und löst etwas in einem aus. Ich erinnere mich an diese Erfahrung als junger Schutzmann. Als die Situation da war, hat man funktioniert. Erst später, vor der Schreibmaschine, fing das große Zittern an. Das trägt man tagelang mit sich rum. Die persönlichen Folgen nach einem Schusswaffengebrauch sind ungleich viel höher und kaum zu vergleichen. Deshalb halte ich es für wichtig, dass wir alles tun, um diese Situationen zu vermeiden.

    Es gibt sehr unterschiedliche Einsatzarten, für die die Polizisten angemessen ausgerüstet werden sollen. Daran sieht jeder, wie wichtig eine differenzierte Auseinandersetzung mit der Thematik ist. So hat ein normaler Streifenpolizist andere Erfordernisse als ein Beamter im SEK. All dies gilt es zu berücksichtigen und gegeneinander abzuwägen. All diese Erfahrungen und Argumente müssen wir sammeln, auswerten und abwägen. Wir müssen das Rad zum Glück nicht komplett neu erfinden. Wir können auf die Erfahrungen anderer Bundesländer zurückgreifen. Risiken und Vorteile können wir umfassend gegeneinander abwägen. Wir müssen uns damit inhaltlich und differenziert auseinandersetzen. Einfache Antworten sind nicht angebracht. Es ist genauso unseriös und durchschaubar wie der Versuch der AfD auf unsere Idee aufzuspringen. Daher bin ich auch der Auffassung, dass unsere Landespolizei, für die wir die Verantwortung tragen, auch selbst Erfahrungen sammeln muss. Ich möchte nicht nur auf die Erfahrungen anderer zurückgreifen.

    Jede Polizeibeamtin und jeder Polizeibeamte wird ernsthaft auf das jeweilige Einsatzmittel vorbereitet. Das neue Einsatztrainingszentrum bei der Polizeidirektion für Aus- und Fortbildung Eutin, aber auch jede Polizeidirektion wird Ihnen einen Einblick verschaffen können, wie intensiv die Schulung stattfindet. Aber aus eigener Erfahrung kann ich Ihnen sagen, wie hoch der Adrenalinspiegel selbst in dieser Trainingssituation steigt.

    Meine Linie in dieser Frage ist schnell zusammenzufassen: Differenzieren statt pauschalisieren! Lassen Sie uns ein Modellprojekt initiieren. Das Thema ist zu vielschichtig für Aktionismus. Zu ernst für verkürzte Botschaften und zu wichtig für politische Effekthascherei.“

    Es gilt das gesprochene Wort!

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  • 05.06.2026

    Gemeinsame Pressemitteilung der Fraktionen von FDP, SPD und SSW zum Missbilligungsantrag zum Umgang der Landesregierung mit der Northvolt-Wandelanleihe

    Die Fraktionen von FDP, SPD und SSW haben heute einen Missbilligungsantrag zum Umgang der Landesregierung mit der Northvolt-Anleihe für die kommende Landtagssitzung eingereicht. Die Missbilligung richtet sich gegen die gesamte Landesregierung und fordert diese öffentlich auf, endlich Konsequenzen aus dem Urteil des Landesverfassungsgerichts und dem Sonderbericht des Landesrechnungshofs zu ziehen. Zwei zentrale Kontrollorgane des Landes haben der schwarz-grünen Landesregierung massive Fehler bei der Risikoabwägung zur Northvolt-Wandelanleihe und Verfassungsbruch hinsichtlich der Informationspflicht des Parlaments bescheinigt. In der Folge haben CDU und Grüne einen Schaden in Höhe von rund 200 Millionen Euro verursacht.

    Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt, erklärt:

    „Die Landesregierung hat bisher keine angemessenen Konsequenzen aus dem Urteil des Landesverfassungsgerichts gezogen. Es kann nicht sein, dass die Landesregierung diesen erneuten Verfassungsbruch einfach weglächeln will. Das Verhalten der Landesregierung ist inakzeptabel. Aus diesem Grund haben wir als Opposition einen gemeinsamen Missbilligungsantrag gegen die schwarz-grüne Landesregierung gestellt. Wir werden nicht hinnehmen, dass die Staatskanzlei weiterhin versucht, dieses wegweisende Urteil kleinzureden. Das Gericht hat keine bloße Klarstellung vorgenommen, sondern einen eklatanten Verfassungsbruch festgestellt. Das Parlament wurde von der Landesregierung in einer sehr wichtigen Frage nicht korrekt informiert.

    Der Sonderbericht des Landesrechnungshofs hat massive Fehler bei der Risikoabwägung zur Wandelanleihe und einen Verstoß gegen die Landeshaushaltsordnung festgestellt. Auch hierzu räumt die grüne Finanzministerin keinerlei Fehler ein. Die Äußerung des Ministerpräsidenten im Ausschuss, er würde heute mit dem damaligen Wissen wieder so entscheiden, ist skandalös. Denn dies bedeutet, seine Regierung würde erneut 300 Millionen Euro freigeben, ohne das betreffende Unternehmen vernünftig zu prüfen. Daniel Günther hat einen Amtseid abgelegt, in dem er versprochen hat, die Gesetze dieses Landes zu wahren. Seine Landesregierung hat nun schon wiederholt einen Verfassungsbruch begangen. Schwarz-Grün hat ein merkwürdiges Verständnis von der Gewaltenteilung. In einer Demokratie ist das Parlament das zentrale Kontrollorgan der Landesregierung und nicht stummer Erfüllungsgehilfe. 

    Ich erwarte, dass der Ministerpräsident endlich die notwendigen Konsequenzen aus dem Northvolt-Fiasko zieht. Er muss sich beim Landtag und bei den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern entschuldigen. Außerdem muss er die notwendigen personellen Konsequenzen ziehen und den Chef seiner Staatskanzlei entlassen. Die Landesregierung muss wieder seriös und professionell arbeiten.“

    Serpil Midyatli, die Vorsitzende der SPD-Fraktion, erklärt:

    „Das Urteil des Landesverfassungsgerichts lässt keinen Interpretationsspielraum: Die Landesregierung hat den Landtag bei der Aufnahme der Wandelanleihe nicht vollständig und nicht rechtzeitig über die maßgeblichen Risiken informiert. Damit hat sie die Verfassung gebrochen! 

    Der Landtag ist kein Abnickverein. Er ist das Verfassungsorgan, das die Regierung kontrolliert. Wer dem Parlament wesentliche Informationen vorenthält, entzieht ihm die Grundlage für seine Entscheidungen und missachtet damit die demokratischen Spielregeln unseres Landes. Hätten die Abgeordneten alle relevanten Informationen gekannt, hätten sie einer solchen Entscheidung angesichts der offensichtlichen Verstöße gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot nicht zustimmen können.

    Der Landesrechnungshof verdeutlicht dieses Bild in seinem Sonderbericht. Verstöße gegen Landesverfassung, Landeshaushaltsordnung und Aktenordnung sind keine Schönheitsfehler, sondern Ausdruck eines erschreckenden Regierungsverständnisses. Und wer nach einem solchen Urteil erklärt, man hätte „vielleicht besser informieren“ können, hat den Ernst der Lage nicht begriffen. Hier wurde nicht schlecht informiert, sondern verfassungswidrig regiert! 

    Der Ministerpräsident hat Northvolt zur Chefsache erklärt. Dann muss er jetzt auch die Verantwortung für das Scheitern übernehmen. Der Ministerpräsident schuldet dem Parlament und den Bürgerinnen und Bürgern mehr als halbherzige Erklärungen. Er schuldet ihnen eine Entschuldigung und vor allem Konsequenzen – politisch, organisatorisch und personell.“

    Der Vorsitzende der SSW-Fraktion, Christian Dirschauer, sagt:

    "Northvolt ist längst mehr als eine gescheiterte Industrieansiedlung. Der Fall steht exemplarisch für den Umgang dieser Landesregierung mit Parlament und Steuergeld. Die Regierung kannte die Risiken und Zweifel, informierte das Parlament aber trotzdem nicht rechtzeitig und vollständig. Und hat dafür schallende Ohrfeigen vom Landesverfassungsgericht und dem Landesrechnungshof kassiert.

    Der eigentliche Skandal ist jedoch, dass Daniel Günther daraus bis heute keine erkennbare Lehre zieht. Statt Reue gibt es Rechtfertigungen. 

    Der Ministerpräsident sagt zwar, er übernehme die Verantwortung für diesen Vorgang. Was er aber nicht sagt, ist, welche Konsequenzen er aus dieser Verantwortung zieht. Stattdessen erklärt Günther allen Ernstes, er würde wieder genauso handeln.

    Dieses Verhalten missbilligen wir in aller Deutlichkeit. Gratismut kann und darf nicht das letzte Wort in einem der größten politischen Skandale dieser Legislaturperiode sein.“ 

    Anlage: Antrag zur Missbilligung des Umgangs der Landesregierung mit der Northvolt-Wandelanleihe

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  • 08.06.2026

    Christopher Vogt: Herzlichen Glückwunsch, Prof. Dr. Michal Kucera!

    Zur Wahl des neuen Präsidenten der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel erklärt der Vorsitzende und hochschulpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:  

    "Wir beglückwünschen Prof. Dr. Michal Kucera zu seiner Wahl zum neuen Präsidenten der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel! Wir wünschen Prof. Kucera viel Erfolg und eine glückliche Hand – gerade auch bei der weiteren strategischen Entwicklung der Universität. Die CAU ist mit Abstand die größte Hochschule unseres Bundeslandes und prägt unseren Wissenschaftsstandort auf ganz besondere Weise.

    Man kann nur hoffen, dass die Uni jetzt wieder in ruhigeres Fahrwasser kommt und sich wieder gut entwickeln kann. Die Kieler Uni steht durch die falsche Schwerpunktsetzung der Landesregierung unter massivem finanziellen Druck. Die verhängte Wiederbesetzungssperre sorgt für einen unkoordinierten Stellenabbau, unter dem die Qualität von Forschung, Lehre und Transfer leidet. Das neue Uni-Präsidium wird sich zudem intensiv um die Exzellenzstrategie, die Internationalisierung und verschiedene Bauvorhaben kümmern müssen. 

    Wir hoffen, dass Prof. Kucera mit seiner Erfahrung und seinem Profil hier wichtige Impulse setzen wird und die CAU in den kommenden Jahren mit der neuen Besetzung gut für die anstehenden Herausforderungen aufgestellt ist."

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  • 09.06.2026

    Christopher Vogt: Es müssen regionale Strompreiszonen geschaffen werden

    Zum Vorschlag der IHK Schleswig-Holstein für eine gemeinsame Energiezone, die sich aus Schleswig-Holstein, Hamburg und Westdänemark zusammensetzt, erklärt der Vorsitzende und energiepolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:  

    "Das ist ein sehr sinnvoller Vorschlag der IHK. Wir sprechen uns schon länger dafür aus, regionale Strompreiszonen in Deutschland zu schaffen. Der deutsche Strommarkt ist – vor allem aus norddeutscher Sicht – überhaupt nicht sinnvoll reguliert: Es gibt regionalisierte Netzentgelte, aber eine bundesweite Strompreiszone. Andersherum wäre es deutlich sinnvoller. Deshalb muss sich die Landesregierung in Berlin dafür einsetzen, dass es endlich stärker in diese Richtung geht. Abschaltungen müssen deutlich reduziert werden und der hier erzeugte Strom sollte stärker bei uns im Norden verbraucht werden. 

    Auch wenn es bei den Netzentgelten kleinere Fortschritte gab, bleibt es bei einer deutlichen Benachteiligung des Nordens. Das liegt vor allem daran, dass die hohen Kosten für den Stromtransport – und für Redispatch-Maßnahmen – vor allem bei uns in Norddeutschland anfallen. Diese Kosten landen auf den Stromrechnungen der Unternehmen und Privathaushalte bei uns im Land. Wenn der Ausbau der Erneuerbaren Energien dazu führt, dass man als Region über höhere Netzentgelte benachteiligt wird, ist das natürlich absolut kontraproduktiv. Eine Energiewende, die Leistung nicht belohnt, sondern bestraft, droht zu scheitern. Zumal die Infrastrukturkosten in den nächsten Jahren ja noch einmal deutlich steigen werden, wenn wir auf den geplanten Netzausbau schauen.

    Es braucht endlich ein bundesweit einheitliches Netzentgelt oder am besten die niedrigsten Entgelte für die Regionen, in denen der Ausbau der Erneuerbaren Energien auch tatsächlich stattfindet. Das wird mit Herrn Söder und anderen Süddeutschen schwierig werden, aber die Union stand ja auch einmal dafür, dass sich Leistung lohnen müsse. Warum eigentlich nicht in der Energiepolitik?"

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  • 10.06.2026

    Heiner Garg: Gesundheitsministerkonferenz muss klares Signal gegen das GKV-Spargesetz von Gesundheitsministerin Warken senden

    Zum Auftakt der 99. Gesundheitsministerkonferenz in Hannover erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Heiner Garg:

    „Wer den Entwurf von Gesundheitsministerin Warken zur GKV-Reform als historisch verkauft, muss erklären, warum sie ausgerechnet Prävention, Versorgung und Beitragszahlende zusätzlich belastet. Tatsächlich ist der Gesetzentwurf bislang kein großer Wurf, sondern ein Spargesetz zulasten von Prävention, Versorgung und Beitragszahlenden. Er ist eine schallende Ohrfeige für alle, die Menschen täglich versorgen.

    Die Kritik ist breit und wird zunehmend lauter. Kassenärztliche Vereinigung, Krankenhausgesellschaft, Ärztekammer und Psychotherapeutenkammer – sie alle warnen vor schlechterer Versorgung, längeren Wartezeiten und wachsendem wirtschaftlichem Druck. Auch Heilmittelerbringerinnen und Heilmittelerbringer sowie das Gesundheitshandwerk machen deutlich, dass Versorgung nicht als bloßer Ausgabenblock behandelt werden darf. Neue Preisabschläge, höhere Zuzahlungen, engere Festbeträge und zusätzliche Nachweispflichten lösen keine Strukturprobleme, sondern gefährden Zugänge und Qualität.

    Besonders absurd sind die geplanten Einschnitte bei Prävention und Vorsorge. Die drohenden Auswirkungen auf die HIV-Präexpositionsprophylaxe zeigen exemplarisch, wie krude diese Reform angelegt ist. Die HIV-PrEP verhindert Infektionen, schützt Menschen mit erhöhtem Risiko und vermeidet erhebliche Folgekosten. Doch wer Prävention durch Budgetierung ausbremst, spart nicht nachhaltig, sondern provoziert spätere Mehrkosten.

    Der Grundfehler bleibt unverändert. Der Bund stiehlt sich bei versicherungsfremden Leistungen weiter aus der Verantwortung. Zur Stabilisierung der GKV braucht es endlich drei klare Schritte:
    Erstens müssen die Beiträge für Bürgergeldbeziehende kostendeckend aus Steuermitteln finanziert werden. Zweitens müssen Arzneimittel mit dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz besteuert werden. Drittens müssen wir ehrlich über die Zahl der Krankenkassen und die damit verbundenen Verwaltungsstrukturen sprechen. Genau diesen Dreiklang verweigert die Bundesregierung bislang.

    Ich erwarte, dass die Gesundheitsministerkonferenz noch vor der Befassung des Bundesrates ein klares Signal gegen das GKV-Spargesetz von Gesundheitsministerin Warken sendet. Die Länder müssen jetzt geschlossen handeln und im Zweifel über den Vermittlungsausschuss Verbesserungen herbeiführen.“

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  • 11.06.2026

    Heiner Garg: Wir brauchen jetzt Konsequenzen

    Zur Landespressekonferenz des Marburger Bundes Schleswig-Holstein zu Machtmissbrauch und sexueller Belästigung am ärztlichen Arbeitsplatz erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Heiner Garg: 

    „Die Umfrageergebnisse des Marburger Bundes und die Berichte rund um den Deutschen Ärztetag müssen alle Verantwortlichen im Gesundheitswesen aufrütteln. Wenn junge Ärztinnen und Ärzte, Medizinstudierende oder Beschäftigte in Weiterbildung von sexualisierter Belästigung, Demütigungen und Abhängigkeiten berichten, darf die Reaktion nicht bei Empörung stehenbleiben. Wir brauchen jetzt Konsequenzen.

    Das Kernproblem liegt in Machtverhältnissen, die zu oft unkontrolliert bleiben. Wer über Dienstpläne, Rotationen, Beurteilungen und Weiterbildungszeugnisse entscheidet, hat erheblichen Einfluss auf berufliche Perspektiven. Genau deshalb melden viele Betroffene Übergriffe oder Machtmissbrauch nicht. Sie fürchten, dass am Ende nicht die Verantwortlichen Konsequenzen tragen, sondern sie selbst. In Schleswig-Holstein sollten aus diesen Befunden konkrete Schlussfolgerungen gezogen werden. Sinnvoll wäre ein zeitnaher Austausch von Landesregierung, Ärztekammer, Marburger Bund, Klinikträgern, Personalvertretungen und Gleichstellungsstellen. Dort muss geprüft werden, wie Meldewege tatsächlich vertrauenswürdig gestaltet, Abhängigkeiten in der Weiterbildung reduziert und Fehlverhalten wirksam vermieden und aufgearbeitet werden können.

    Hinzu kommt, dass sich der Arbeitsmarkt verändert hat. Früher haben viele junge Ärztinnen und Ärzte Missstände aus Angst vor beruflichen Nachteilen hingenommen. Heute können sie gehen und sie werden gehen, wenn Kliniken schlechte Führung dulden sollten. Machtmissbrauch ist deshalb in letzter Konsequenz ein Versorgungsproblem. Leitbilder allein schützen niemanden. Entscheidend ist, ob Krankenhäuser, Ärztekammer und Landesregierung Strukturen schaffen, die Betroffene schützen, Abhängigkeiten reduzieren und Fehlverhalten nicht folgenlos lassen.“

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  • 11.06.2026

    Heiner Garg: Wer ambulante Versorgung sichern will, braucht mehr Mut und Schleswig-Holstein-Spirit

    Zum heutigen Fachgespräch „Ambulante medizinische Versorgung in Schleswig-Holstein für die Zukunft sichern“ des Sozialausschusses erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Heiner Garg:

    „Das Fachgespräch hat gezeigt: Es gibt viele gute Ideen. Entscheidend ist aber, wie wir mit begrenzten Ressourcen dauerhaft Versorgung in der Fläche sichern. Dafür brauchen wir mehr politischen Mut, mehr Zutrauen in diejenigen, die tagtäglich die Versorgung gewährleisten sowie ausreichend Haushaltsmittel zum Ausprobieren und weniger Warten auf Berlin.

    Es kommt jetzt darauf an, passende Rahmenbedingungen für eine noch engere Zusammenarbeit von Haus- und Facharztpraxen, Pflege, Apotheken, Sanitätshäusern, Rettungsdienst und weiteren Gesundheitsberufen zu schaffen. Delegation und Substitution dürfen dabei keine theoretischen Begriffe bleiben. Wenn Physician Assistants, Community Health Nurses oder andere Gesundheitsberufe Ärztinnen und Ärzte entlasten sollen, müssen Verantwortlichkeiten klar geregelt und Leistungen verlässlich vergütet werden. Ein echtes Leuchtturmprojekt wäre zudem ein Zertifikatsstudiengang Allgemeinmedizin. Wenn mehr junge Ärztinnen und Ärzte in die hausärztliche Versorgung gehen sollen, muss sich die Bedeutung der künftigen Primärversorgung auch in Lehre und Ausbildung widerspiegeln. Allgemeinmedizin muss sichtbarer und praxisnäher vermittelt werden.

    Wer ambulante Versorgung sichern will, muss den Praxen Mut machen. Fatal wäre es deshalb, die gerade erst erreichte Entbudgetierung in der hausärztlichen Versorgung wieder zurückzudrehen. Wer Praxen stärken will, muss ihnen Planbarkeit geben. Der Grundsatz muss gelten: Was geleistet wird, muss auch bezahlt werden.

    Kommunale MVZ können im Einzelfall eine Übergangslösung sein, sind aber keine Blaupause. Ziel muss bleiben, Versorgung in selbstständiger Hand attraktiv zu halten. Mit dem Versorgungssicherungsfonds gibt es grundsätzlich einen Instrumentenkasten auf Landesebene, um neue Modellvorhaben etwa bei Digitalisierung oder neuen Kooperationsformen zu ermöglichen. In den letzten Jahren hat Schwarz-Grün dafür keine neuen Haushaltsmittel bereitgestellt. Das muss sich ändern, wenn der Versorgungssicherungsfonds mehr sein soll als ein leeres Versprechen. Eine funktionierende Versorgung ist Daseinsvorsorge. Sie entscheidet auch darüber, ob Menschen Vertrauen in Politik und Demokratie behalten.“

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  • 12.06.2026

    Annabell Krämer: CDU und Grüne müssen endlich bei den Ausgaben priorisieren

    Zu den Bemerkungen 2026 des Landesrechnungshofs erklärt die stellvertretende Vorsitzende und finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer: 

    "Der Landesrechnungshof spricht uns aus der Seele! Seit Jahren fordern wir eine klare Priorisierung bei den Ausgaben, aber die schwarz-grüne Landesregierung drückt sich hier um politische Entscheidungen. Stattdessen kaschiert sie Haushaltslöcher durch immer mehr Schulden oder Entnahmen aus Rücklagen. Kurzfristig schönt das die Zahlen, langfristig treibt uns das in den Ruin. Denn diese kosmetischen Finanztricks sind endlich und werden am Ende sehr, sehr teuer.

    Die Zinsbelastung für die Rekordschulden, die CDU und Grüne derzeit machen, werden die kommenden Generationen tragen müssen. Schwarz-Grün hängt unseren Kindern und Enkeln einen Mühlstein um den Hals, denn sie werden immer neue Schulden machen müssen, um die Zinsen für die Schulden ihrer Eltern und Großeltern bezahlen zu können. Der politische Gestaltungsspielraum wird dann immer kleiner.

    Der Landesrechnungshof benennt ganz klar die Handlungsfelder, die aber auch allen längst bekannt sind. Schwarz-Grün muss jetzt endlich handeln."

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