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  • 18.08.2026

    Christopher Vogt: Brüsseler Bürokratie-Irrsinn muss gestoppt werden

    Anlässlich der seit kurzem geltenden neuen EU-Verpackungsverordnung, die für die Unternehmen neue bürokratische Hürden darstellt, erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    "Wenn unsere Wirtschaft eines ganz sicher nicht braucht, sind es vielleicht gut gemeinte, aber schlechte gemachte neue Gesetze. Unser Mittelstand braucht deutlich weniger und nicht ständig neue bürokratische Auflagen. Es ist offensichtlich, dass die EU-Verpackungsverordnung ein neues Bürokratiemonster geworden ist, das viele Unternehmer erheblich belastet. Wenn Altbestände nicht mehr genutzt werden können, ist dies umweltpolitisch äußerst fragwürdig. Wenn vor allem kleinere Händler den Versand in andere EU-Staaten einstellen, ist dies europapolitisch katastrophal. Es spricht Bände, dass mittlerweile sogar die EU-Kommission dazu aufruft, die Regelungen erstmal nur locker anzuwenden und ihre Nichteinhaltung nicht zu sanktionieren. 

    Wir erwarten deshalb, dass das Umweltministerium des Landes als zuständige oberste Abfallbehörde jetzt zügig und unmissverständlich erklärt, dass die Nichteinhaltung der neuen EU-Verordnung nicht sanktioniert werden soll. Die betroffenen Unternehmen brauchen in dieser Angelegenheit jetzt verlässliche Aussagen, damit sie den Versand nicht einstellen oder einschränken. Die Landesregierung sollte zudem auf Bundesebene dafür sorgen, dass der Brüsseler Verpackungs-Irrsinn gestoppt wird."

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  • 18.08.2026

    Christopher Vogt: Die junge Generation muss auch auf dem Land eine gute Perspektive haben

    Zum neu gegründeten "Aktionsbündnis Ländliche Räume" erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    "Wir begrüßen das neue Bündnis für einen starken ländlichen Raum und freuen uns auf den konstruktiven Austausch. Das Bündnis entsteht nicht zufällig: Die Menschen im ländlichen Raum fühlen sich zunehmend von der Landespolitik nicht gehört und die schwarz-grüne Landesregierung agiert allzu oft zulasten des ländlichen Raums. Das eigenständige CDU-Landwirtschaftsministerium war nicht mehr als eine Beruhigungspille, die nicht mehr wirkt. 

    Die FDP-Fraktion steht für einen lebendigen und zukunftsfähigen ländlichen Raum mit einer leistungsfähigen Infrastruktur und einer modernen Landwirtschaft. Unsere landwirtschaftlichen Betriebe brauchen wieder faire und verlässliche Rahmenbedingungen, um im Wettbewerb bestehen zu können. Der ländliche Raum darf nicht zu einem Museum werden. So muss zum Beispiel das Vorkaufsrecht der Stiftung Naturschutz schnellstmöglich abgeschafft und die Landesplanung deutlich flexibler werden. Die nächste Landesregierung muss konsequent überflüssige Bürokratie abbauen und auch wieder deutlich mehr bauliche und wirtschaftliche Entwicklung im ländlichen Raum ermöglichen. Die junge Generation muss auch auf dem Land eine gute Perspektive haben. Dafür werden wir uns konsequent einsetzen."

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  • 19.08.2026

    Christopher Vogt und Bernd Buchholz: Der zuverlässige Fährbetrieb über die Schlei muss sichergestellt werden

    Zum Bericht von Wirtschaftsminister Madsen heute im Wirtschaftsausschuss zur Missunde II, II und IV und zum Ortstermin des Fraktionsvorsitzenden Christopher Vogt bei der Missunde III erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    "Die Missunde II muss jetzt schnellstmöglich ertüchtigt werden und wieder in Betrieb genommen werden, damit ein verlässlicher Fährbetrieb an der Schlei sichergestellt werden kann. Ich kann nicht nachvollziehen, dass dies nicht längst beauftragt wurde. Der Herbst ist ja schließlich nicht mehr weit weg. Für den Tourismus in der Region und die Pendler ist der ständige Ausfall der Missunde III nicht nur ärgerlich, sondern auch wirtschaftlich schädigend. Die Missunde III ist offenkundig eine Fehlkonstruktion, die einfach viel zu groß dimensioniert ist. Der Minister ist ja offensichtlich auch endlich zu dieser Erkenntnis gekommen. Der Bau einer Schleifähre ist eigentlich keine Raketenwissenschaft, wurde aber gründlich vergeigt. Die Landesregierung muss jetzt handeln und darf die Region nicht weiter mit ihrem zögerlichen Handeln nerven."

    Der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz, ergänzt: 

    "Ich drücke der Landesregierung beide Daumen, dass ihr Plan aufgeht und die Missunde II den Übergangsbetrieb von möglicherweise mehreren Jahren durchhält. Denn für die Menschen in der Region ist der verlässliche Betrieb einer Fähre existentiell. Dass das Umsteuern der Landesregierung reichlich spät kommt und die Pläne auf sehr wackeligen Füßen stehen, ist heute einmal mehr deutlich geworden. Außerdem verwundert mich, dass der in der Presse groß angekündigte Neubau einer Missunde IV offensichtlich noch gar nicht in Planung ist. Der Wirtschaftsminister muss hier Tempo machen, denn sowohl die Missunde II als auch die Missunde III sind nur Notlösungen für eine begrenzte Zeit."

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  • 19.08.2026

    Anne Riecke: Qualzucht muss konsequent verhindert werden, denn Wegschauen ist keine Option

    Zur heutigen mündlichen Anhörung zum Antrag der FDP-Fraktion „Einsatz für wirksame Verhinderung von Qualzucht“ erklärt die agrarpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anne Riecke:

    „Sowohl die schriftliche als auch die heutige mündliche Anhörung haben sehr deutlich gemacht, dass wir aus den seit Langem vorliegenden Erkenntnissen endlich Konsequenzen ziehen müssen. Qualzucht führt noch immer viel zu häufig zu erheblichem und von Menschen verursachtem Tierleid. Tiere leiden unter Atemnot, Schmerzen, Bewegungseinschränkungen oder chronischen Erkrankungen und werden durch einseitige Zuchtziele körperlich überfordert.

    Deshalb reichen Aufklärung und gute Absichten nicht aus. Das bestehende Qualzuchtverbot muss auf Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse weiterentwickelt und konkretisiert werden, damit es in der Praxis wirksam durchgesetzt werden kann. Dafür brauchen wir klare Kriterien, wirksame Kontrollen und angemessene Sanktionsmöglichkeiten. Unerlässlich ist deshalb, dass Schleswig-Holstein mit einer Bundesratsinitiative auf eine zielgerichtete Weiterentwicklung des Tierschutzgesetzes hinwirkt. Qualzucht muss konsequent verhindert werden, denn Wegschauen ist keine Option.

    Besonders wichtig ist uns, dass der Schutz nicht an der Stall- oder Wohnungstür enden darf. Insbesondere die CDU-Fraktion hatte darauf bestanden, die Anhörung auf Heimtiere zu begrenzen. Das ist der falsche Weg. Ich kann nicht akzeptieren, dass wir beim Hund sagen, diese Zucht verursacht Leid und muss verhindert werden, und beim Nutztier setzen wir Scheuklappen auf, weil es einem anderen Zweck dient. Schmerz ist Schmerz und Leiden ist Leiden.

    Mehrere Anzuhörende haben auf zuchtbedingte gesundheitliche Probleme bei landwirtschaftlich genutzten Tieren hingewiesen. Dabei geht es ausdrücklich nicht darum, Landwirtinnen und Landwirte anzugreifen. Sie bewegen sich innerhalb gewachsener Zuchtstrukturen und stehen zugleich unter wirtschaftlichem Druck. Es ist deshalb Aufgabe der Politik, nicht gegeneinander, sondern gemeinsam mit Landwirtschaft, Zuchtverbänden und Wissenschaft Bedingungen zu schaffen, unter denen Tiergesundheit und Tierwohl bei Zuchtentscheidungen stärker berücksichtigt werden.

    Wir sehen unverändert Handlungsbedarf und sind der Auffassung, dass das bestehende Qualzuchtverbot konsequent durchgesetzt und dort, wo es notwendig ist, konkretisiert werden muss. Dabei müssen Heimtiere ebenso wie landwirtschaftlich genutzte Tiere berücksichtigt werden. Der Schutzstandard für ein Tier sollte sich nicht daran bemessen, ob es auf dem Sofa liegt oder im Stall steht."

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  • 21.08.2026

    Christopher Vogt: Landesregierung sollte die Akzeptanz der Windenergie nicht weiter gefährden

    Anlässlich der zweiten Öffentlichkeitsbeteiligung für die überarbeiteten Regionalpläne zur Windenergie, die erneut während der Sommerpause durchgeführt wird, erklärt der Vorsitzende und energiepolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    "Wer für Akzeptanz sorgen will, setzt auf transparente und faire Verfahren. Wer vor der finalen Entscheidung möglichst wenig Gegenwind erhalten will, gibt den Interessierten weniger Möglichkeiten, um sich in angemessener Form beteiligen zu können.

    Die Landesregierung hat die Öffentlichkeitsbeteiligung zur Ausweisung von Windenergieflächen nun schon zum zweiten Mal in die Sommerpause gelegt. Dies ist nicht nur ein Problem für betroffene Anwohner und für Bürgerinitiativen. Die allermeisten kommunalen Gremien tagen in diesem Zeitraum nicht und können sich dementsprechend nicht in angemessener Form beteiligen. Die Landesregierung erschwert mit diesem Verfahren eine ganz entscheidende demokratische Beteiligungsmöglichkeit – und zwar offenbar ganz bewusst, da sie bereits das zweite Mal so verfährt. Das ist keine bürgernahe Politik, sondern ein Regieren über die Köpfe der ländlichen Bevölkerung hinweg. 

    Ich fordere die Innenministerin auf, die Frist für die Öffentlichkeitsbeteiligung um vier Wochen zu verlängern, damit sich die kommunalen Gremien in angemessener Form mit den aktuellen Plänen befassen und sich gegebenenfalls mit Änderungsvorschlägen einbringen können. Andernfalls verspielt die Landesregierung die Akzeptanz vieler Menschen für den Ausbau der Windenergie. Das wäre fatal und würde die Stimmung vor Ort weiter verschlechtern, wo die Pläne der Landesregierung umstritten sind, was ja nicht selten der Fall ist."

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  • 21.08.2026

    Anne Riecke: Kinder in stationären Jugendhilfeeinrichtungen haben ein Recht auf Beschulung

    Zur Änderung des Schulgesetzes, wodurch Kinder, die in stationären Jugendhilfeeinrichtungen leben, aber keinen ersten Wohnsitz in Schleswig-Holstein haben, künftig in Schleswig-Holstein zur Schule gehen dürfen, erklärt die bildungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anne Riecke:

    „Was hier über Jahre bei der Beschulung von Kindern in stationären Jugendhilfeeinrichtungen passiert ist, bedurfte einer längst überfälligen Korrektur. Kinder dürfen nicht deshalb schlechtere Bildungschancen haben, weil sie in einer Jugendhilfeeinrichtung leben und aus einem anderen Bundesland kommen. Jedes Kind hat das gleiche Recht auf Bildung, auf Entwicklung und auf eine echte Perspektive.

    Dass jetzt endlich Bewegung in die Sache kommt, begrüße ich ausdrücklich. Entscheidend ist jetzt, dass es schnell zu konkreten gesetzlichen Regelungen kommt, damit wir eine spürbare Verbesserung bei der Beschulung von Kindern in stationären Jugendhilfeeinrichtungen sehen. Wir dürfen keine weiteren Jahre verlieren – Regelschule muss für jedes Kind in Schleswig-Holstein der Normalfall sein."

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  • 25.08.2026

    Christopher Vogt: Mit Minister Goldschmidt zum industrieneutralen Klimaland

    Zum Vorschlag von Minister Goldschmidt, die Wasserabgabe für Industrie, Mittelstand und Landwirtschaft deutlich zu erhöhen, erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    "Schleswig-Holstein wird mit Minister Goldschmidt immer mehr zum ‚industrieneutralen Klimaland‘. Allerdings verfehlt Schleswig-Holstein mit Schwarz-Grün und Minister Goldschmidt ja auch die Klimaschutzziele. Um von diesem Versagen abzulenken, haut der Umweltminister immer öfter einen raus.

    Wenn es um gesellschaftliche Gruppen geht, die nicht zur Klientel ihrer Partei zählen, können den Grünen die Steuern und Abgaben gar nicht hoch genug sein. Für die eigene Klientel werden dann im Gegenzug höhere Subventionen gefordert. Ich bin mir nicht sicher, ob dem Umweltminister die Situation unserer Industrie und Landwirtschaft nicht bekannt oder einfach nur egal ist: Es wäre fatal, die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft weiter zu gefährden und die Lebensmittelpreise weiter zu erhöhen, wenn man die Wasserabgabe verdoppeln bzw. verdreifachen würde. Eine solche Politik führt zu wirtschaftlichen und sozialen Verwerfungen.

    Industrie, Mittelstand und Landwirtschaft brauchen dringend bessere Rahmen- und Wettbewerbsbedingungen und nicht immer schlechtere. Die Forderung nach einer massiven Abgabenerhöhung auch noch allen Ernstes als Bürokratieabbau verkaufen zu wollen, ist eine Verhöhnung unserer Wirtschaft und Landwirtschaft. Man fragt sich immer öfter, ob Minister Goldschmidt noch für die Landesregierung spricht oder für die grüne Programmkommission. Für Letzteres darf das Umweltministerium aber nicht dienen. Der Ministerpräsident sollte den grünen Wahlkämpfer im Umweltministerium endlich zur Räson rufen."

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  • 25.08.2026

    Anne Riecke: Antisemitismus muss endlich klare Grenzen gesetzt werden

    Zum heute von der Landesregierung vorgestellten Landesaktionsplan gegen Antisemitismus und für die Förderung der Sichtbarkeit des jüdischen Lebens in Schleswig-Holstein erklärt die religionspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anne Riecke:

    „Der heute vorgestellte Landesaktionsplan der Landesregierung enthält ohne Frage viele wichtige Punkte, um dem Antisemitismus etwas entgegenzusetzen. Es bleibt zu hoffen, dass die vorgestellten Maßnahmen – mehr Sichtbarkeit, mehr Prävention, mehr Kooperation – zu weniger Antisemitismus führen. Denn trotz wachsender Wachsamkeit und zunehmenden Antisemitismus-Stellen und Beauftragten hat die Aggression gegen jüdisches Leben und jüdischen Glaubens insbesondere seit dem 7. Oktober 2023 massiv zugenommen.

    Neben aller Förderung und unterstützenden Maßnahmen für die Sichtbarkeit jüdischen Lebens, müssen wir vor allem auch sämtliche juristischen Mittel und Sanktionsmöglichkeiten des Rechtstaates ausschöpfen und – falls diese nicht ausreichend sind - auch ausweiten. Denn der bereits etablierte und frei ausgelebte Antisemitismus wird sich kaum allein mit mehr Sichtbarkeit und mehr jüdischen Kulturtagen und Informationsveranstaltungen zurückdrängen lassen."

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  • 26.08.2026

    Christopher Vogt zu TOP 11+12+27 "Haushaltsberatungen 2027"

    In seiner Rede zu TOP 11+12+27 (Haushaltsberatungen 2027) erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt: 

    "Die finanzielle Lage des Landes ist – da gibt es nichts mehr schönzureden – wirklich desaströs! Schwarz-Grün wird dem Land nach fünf Jahren einen finanzpolitischen Scherbenhaufen hinterlassen! Der Landesrechnungshof hat gerade vorgerechnet, dass das strukturelle Defizit mittlerweile auf rund zwei Milliarden Euro angewachsen ist. Die Verschuldung des Landes steigt in rapidem Tempo weiter an. Und damit auch die jährliche Zinsbelastung, was die Spielräume in der Zukunft immer mehr einengt. Unter den Flächenländern hat nur das Saarland eine noch höhere Verschuldung pro Einwohner.

    Die größer gewordene Lücke zwischen Einnahmen und Ausgaben wollten Sie einst mit verfassungswidrigen Notkrediten schließen, jetzt machen Sie dies vor allem durch das Auflösen der noch verbliebenen Rücklagen und Reserven. Was alle Beteiligten zu der entscheidenden Frage führt: Wie soll das denn eigentlich im Jahr 2028 werden, wenn diese Rücklagen und Reserven aufgebraucht sind? Darauf gibt es keine seriöse Antwort und das ist im wahrsten Sinne des Wortes eine Bankrotterklärung!

    Das schwarz-grüne Kartenhaus wird allerspätestens nach der Landtagswahl in sich zusammenfallen! Das ist keine seriöse Haushaltspolitik, das ist haushaltspolitische Insolvenzverschleppung! Sie sollten sich schon vor der Landtagswahl ehrlich machen, den Bürgern reinen Wein einschenken und echte Konsolidierungsmaßnahmen einleiten! Es wird nicht funktionieren, eine immer höhere Neuverschuldung zu beschließen. Und man wird auch die Steuern und Abgaben nicht immer weiter erhöhen können.

    Was es in erster Linie braucht, ist eine stärkere wirtschaftliche Entwicklung! Das ist der beste Weg, um die Steuereinnahmen nachhaltig zu verbessern! Und es braucht eine umfangreiche Aufgabenkritik und Überprüfung der staatlichen Strukturen! Das Land und unsere Kommunen brauchen nicht immer mehr Aufgaben, sondern endlich wieder weniger! Das Problem ist doch in der Regel nicht ‚zu wenig Staat‘. Das Problem ist an vielen Stellen doch mittlerweile ‚zu viel Staat‘. Während es bei den Kernaufgaben des Staates wie Bildung, Sicherheit und Infrastruktur oft Verbesserungsbedarf gibt, kümmert sich der Staat um viele Dinge, die eigentlich nicht sein müssten und die kontraproduktiv sind. Während mittlerweile alle politischen Parteien gern vom Bürokratieabbau sprechen, passiert im Regierungsalltag nach wie vor das komplette Gegenteil – auch bei Schwarz-Grün, beispielsweise beim Antidiskriminierungsgesetz oder dem Gleichstellungsgesetz. Die neuen Regelungen sind meistens gut gemeint, aber nicht gut gemacht. Die Schraube ist bei der Regulierung längst überdreht. Nach ‚fest‘ kommt ‚ab‘, das gilt auch bei der Bürokratie.

    Man will in Deutschland immer öfter möglichst 100 Prozent der möglichen Szenarien abdecken, während sich andere Länder mit 80 Prozent begnügen. Es gibt einen fatalen Hang zu Goldrand-Lösungen, die alles kompliziert, langwierig und sehr teuer machen, wie z.B. auch bei der Sanierung der Fakultäten-Blöcke an der Kieler Uni, die wirklich ein Volldesaster ist.

    Ein großes Problem sind auch die vielen EU-Richtlinien, die oft nicht zu unseren kleinteiligen und mittelständischen Strukturen passen, wie aktuell bei der Verpackungsverordnung! Dabei haben wir doch eine CDU-Kommissionspräsidentin, die uns den Abbau von Regulierung versprochen hatte! Es bräuchte gerade jetzt ein starkes und einiges Europa, das sich um das Wesentliche kümmert, was man nur europäisch regeln kann – die Verpackungen gehören nicht dazu!

    Viele Dinge werden bei uns doppelt und dreifach geprüft. Es hat sich in vielen Behörden eine fatale Kultur der doppelten Absicherung und des Misstrauens gegenüber den Bürgern und der Wirtschaft entwickelt. Im Gegenzug ist ein großes Misstrauen gegenüber dem Staat entstanden. Davon müssen wir wieder wegkommen, wenn wir wieder erfolgreich sein wollen: Es braucht bürgernahe Verwaltungen, einfache und transparente Regeln und insgesamt einfach wieder mehr Pragmatismus! Die Zahl der Förderprogramme des Landes ist in den letzten Jahren massiv angestiegen. Da beschäftigen sich dann oft kommunale Beamte mit Landesbeamten. Diese wertvolle Arbeitszeit könnten sie jeweils sinnvoller nutzen. Die Kommunen fühlen sich dadurch auch immer mehr als Bittsteller. Man sollte die Zahl der Förderprogramme deshalb massiv reduzieren und das Geld lieber direkt an die Kommunen geben. Denn die Kommunen haben mittlerweile auch ein Defizit von rund 1,2 Milliarden Euro angehäuft. Viele Kommunen können ihren Haushalt nicht mehr ansatzweise ausgleichen, selbst wenn sie alle freiwilligen Leistungen streichen würden. Da muss man sich dann nicht wundern, wenn die Bereitschaft weiter sinkt, sich kommunalpolitisch einzubringen. Die Kommunalpolitiker sind aber auch ganz entscheidend für die Stimmung vor Ort, die Landesregierung muss alles tun, um sie wieder zu motivieren!

    Die Wirtschaft in Deutschland wächst seit rund sieben Jahren nicht mehr oder kaum noch. Es wird aber so getan, als könnten wir uns weiterhin alles Mögliche leisten. Dadurch nehmen die Verteilungskämpfe im Land immer weiter zu. Zwischen den staatlichen Ebenen, aber auch zwischen Staat und Bürgern bzw. der Wirtschaft. Man kann aber nicht immer höhere Schulden anhäufen und auch nicht die Steuern und Abgaben immer weiter erhöhen. Wenn es noch ein weiteres Symbol für den überdrehten Steuerstaat gebraucht hätte, dann hat die Bundesregierung dieses gestern eher unfreiwillig präsentiert: Die neue Zuckersteuer, die ja auch ein Kind der CDU Schleswig-Holstein ist, soll nun bereits 2027 kommen und auch auf Getränke ohne Zuckeranteil erhoben werden. Wahnsinn! Wer jetzt noch erklärt, dass es hierbei um Gesundheitsprävention geht, sollte mal ein Fenster aufmachen! Man fragt sich wirklich, was als Nächstes kommt: Vielleicht Tabaksteuer auf Kaugummi-Zigaretten oder die Kfz-Steuer auf Rutsche-Autos!?

    Die Landesregierung macht immer mehr Schulden. Die Zinsbelastung beläuft sich dadurch mittlerweile wieder auf über eine halbe Milliarde Euro pro Jahr. Bis zum Jahr 2035 wird die Zinsbelastung auf über eine Milliarde Euro pro Jahr ansteigen, wenn nicht endlich gegengesteuert wird. Das hat mit generationengerechter und zukunftsweisender Politik nichts mehr zu tun. Die Tragfähigkeit der Landesfinanzen ist massiv gefährdet, denn es gibt z.B. mit den immensen Pensionslasten weitere erhebliche Risiken, für die keine Lösung in Sicht ist. Die letzten Rücklagen und Reserven werden derzeit aufgelöst, um die strukturelle Lücke noch halbwegs schließen zu können. Der Versorgungsfonds als Vorsorge für die Beamtenpensionen wird so weit wie möglich geplündert – noch einmal 300 Mio. Euro für den laufenden Haushalt! Aus dem Sondervermögen IMPULS, das ja tatsächlich mal eines war, werden knapp 500 Millionen Euro entnommen, so dass nur noch 182 Millionen Euro darin verbleiben. Die neuen Verschuldungsmöglichkeiten für die Länder werden nicht für zusätzliche Investitionen genutzt, das Geld wandert vor allem über die Zinsen an die Kreditgeber des Landes. Die Investitionsquote steigt zwar formal auf über 13 Prozent, was eigentlich erfreulich ist, aber das kommt durch die Sonderschulden des Bundes, die eigentliche Investitionsquote des Landes bleibt bei rund 10 Prozent.

    Dieser Haushalt steht auf äußerst wackeligen Füßen: Es gibt globale Minderausgaben und eine Rasenmäher-Methode bei den Personal- und Sachkosten um 5 bzw. 15 Prozent. Das hat mit Haushaltswahrheit und auch mit Haushaltsklarheit wenig zu tun und ist auch politisch mutlos. Wir finden ihre Schwerpunktsetzung in verschiedenen Bereichen falsch, während sie in einigen Bereichen zu wenig investieren, beispielsweise bei Lehrerstellen, Standortmarketing, ÖPNV, Islamismus-Prävention oder auch Katastrophenschutz, geben sie in anderen zu viel aus, z.B. bei den Förderprogrammen. Es fehlt Ihnen aber ein stimmiges Konzept, um die Landesfinanzen absehbar wieder in den Griff zu bekommen.

    Auch wenn wir kaum noch Wirtschaftswachstum haben: Die Steuereinnahmen steigen dennoch in bemerkenswerter Form weiter an. Nur die Einnahmen aus der Biersteuer werden wohl interessanterweise nicht steigen. Es fehlt an der notwendigen Schwerpunktsetzung. Es fehlt an echten Konsolidierungsmaßnahmen. Es fehlt an der überfälligen Aufgabenkritik. Und es fehlt an Impulsen für mehr Wirtschaftswachstum. Es wird höchste Zeit, sich endlich ehrlich zu machen und eine haushaltspolitische Kehrtwende einzuleiten. Der Landeshaushalt braucht eine echte Konsolidierung: mit einer mutigen Aufgabenkritik – gemeinsam mit den Kommunen –, mit einer Überprüfung der staatlichen Standards und mit Vorfahrt für Wirtschaftswachstum.

    Das ‚deutsche Geschäftsmodell‘ funktioniert nicht mehr so gut wie in früheren Jahren. Die internationale Lage hat sich zu unseren Ungunsten dreht: chinesische Konkurrenz in unseren Kernbranchen, amerikanische Zölle und – die ja auch berechtigten – Forderungen, sich selbst verteidigen zu können sowie der Krieg in Osteuropa fordern uns heraus. Viele Probleme sind aber auch hausgemacht: die hohen Energiepreise, die hohen Steuern und Abgaben, die mangelnde Flexibilität und vor allem der ganze Bürokratie-Wahnsinn, der sich mittlerweile durch alle Lebensbereiche zieht. Hinzu kommt die mangelnde Digitalisierung und Defizite bei Zukunftstechnologien wie der Künstlichen Intelligenz. Die gute Nachricht ist aber: Daran kann man arbeiten! Man muss nur anfangen! Viele Stellschrauben liegen ehrlicherweise auf Bundes- oder auf EU-Ebene: Aber auch das Land kann und muss eine Menge tun, um die wirtschaftliche Entwicklung zu unterstützen. Wir haben in Schleswig-Holstein den positiven Sondereffekt, dass die Wehrtechnikbranche als ganz wichtiger Teil unserer Industrie gerade boomt. Auch wenn der Grund dafür eigentlich traurig ist, schafft dies viele neue Arbeitsplätze, die aber auch in anderen Bereichen im produzierenden Gewerbe wegfallen. Die schleichende Deindustrialisierung findet leider auch in Schleswig-Holstein statt. Viele Unternehmen investieren vor allem in ausländischen Standorten und bauen hier Arbeitsplätze ab.

    Was kann das Land tun? Die Landesregierung muss sich dringend von der äußerst restriktiven Landesplanung verabschieden! Die Entwicklung vieler Orte wird dadurch erheblich ausgebremst – beim Wohnungsbau, aber vor allem auch beim Gewerbe! Wir müssen die Chancen der neuen Fehmarnbelt-Trasse nach Skandinavien nutzen: Warum sind dort noch immer keine größeren Gewerbegebiete entwickelt worden? Die Dänen machen uns auch hier vor, wie es geht! Sie kürzen jetzt beim Standortmarketing, aber auch bei den Hochschulen: Ihr Entwurf zur Novellierung des Hochschulgesetzes wird hier erstmal gar nicht im Plenum beraten. Bei der Kieler Christian-Albrechts-Universität, dem Flaggschiff unserer Hochschullandschaft, wollen Sie trotz stark steigender Kosten im kommenden Jahr über 4,3 Millionen Euro kürzen. Woher sollen eigentlich die Innovationen in diesem Bundesland kommen, wenn Sie derart mit der Wissenschaft umgehen? Woher sollen die Ausgründungen kommen und die Exzellenz? Wenn es mit der Bewerbung zur Exzellenz-Universität dieses Mal wieder nicht klappt, werden Sie die Verantwortung nicht wieder auf die Uni schieben können! Es braucht endlich mutige Schritte beim Bürokratieabbau, was ja mittlerweile sogar Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen als schwarz-grüne Länder vormachen: alle Berichts-, Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten abschaffen und nur die wieder aktiv einführen, die man tatsächlich braucht! Nicht nur der Bund, auch das Land selbst kann für schnellere Planungs- und Genehmigungsverfahren sorgen. Und vor allem für ein besseres Baustellenmanagement – was aktuell nicht nur, aber ganz besonders für den Kreis Plön und die B76 gilt!

    Sie halten noch immer daran fest, Schleswig-Holstein bis zum Jahr 2040 zum ‚ersten klimaneutralen Industrieland‘ machen zu wollen. Ein schöne PR-Nummer, aber leider ist beides nicht realistisch: Weder das Industrieland nach gängiger Definition noch die Klimaneutralität bereits im Jahr 2040, also zehn Jahre vor der EU! Nach dem Northvolt-Desaster ist nun auch das Wasserstoff-Großprojekt ‚HyScale‘ an der Westküste gescheitert. Damit sind die beiden großen Kronzeugen für Ihre Erzählung geplatzt. Es braucht jetzt neue Perspektiven für die Westküste und mehr konkrete Projekte, um die viele grüne Energie am besten direkt vor Ort zu nutzen, um dort Wertschöpfung zu erzeugen.

    Wie wird in wenigen Monaten – neben den Landesfinanzen in massiver Schieflage – die Bilanz nach fünf Jahren Schwarz-Grün aussehen? Daniel Günther ist ein wirklich ordentlicher Landespräsident, aber er hat dabei leider immer mehr vergessen, dass er auch Regierungschef ist. Es werden zwar sehr viele Orden verliehen, aber kaum noch sinnvolle Projekte umgesetzt. Das Land leidet unter politischer Ideenlosigkeit und Stillstand. Daniel Günther hat sich zwar für die Missunde-Fähre entschuldigt, aber nicht für das Northvolt-Desaster. Personelle Konsequenzen lehnt er ebenfalls ab. Ich fürchte, man will so weitermachen wie bisher. Dabei ist der Schaden viel größer als die verlorenen 200 Millionen Euro Steuergeld, die das Land dringend bräuchte. Im ländlichen Raum rumort es gewaltig. Es ist kein Zufall, dass sich gerade ein breites ‚Aktionsbündnis Ländliche Räume‘ gegründet hat. Das geht ja auch über die Landwirtschaft hinaus. Das neu geschaffene CDU-geführte Landwirtschaftsministerium war eine teure Beruhigungspille, die nicht geholfen hat. Im Gegenteil: Wenn Herr Schwarz oder Frau Schmachtenberg den Landwirten etwas zusagt, kommt in der Regel der grüne Umweltminister und widerspricht sofort öffentlich. Wir werden das diese Woche wieder bei der steuerlichen Risikoausgleichsrücklage sehen, die wir vorschlagen und der Schwarz-Grün im Bundesrat nicht zugestimmt hat. Schwarz-Grün konnte den zunehmenden Stadt-Land-Konflikt nicht abmildern, sondern hat ihn stattdessen weiter verschärft! Von einer Versöhnung von Ökonomie und Ökologie ist da nichts zu sehen! Die schwarz-grüne Dauerblockade lässt in vielen Familien Zweifel aufkommen, ob der ländliche Raum und vor allem die Landwirtschaft noch zukunftsfähig sind. Das darf so nicht weitergehen! Es gibt auch zu wenig Fortschritte bei der ländlichen Infrastruktur, bei der Digitalisierung oder bei der medizinischen Versorgung auf dem Land, die eine zunehmende Herausforderung darstellt. Gleiches gilt für den ÖPNV, wo Sie sogar eine ‚Mobilitätsgarantie‘ versprochen hatten und wo jetzt Bus- und Bahnverbindungen gestrichen werden.

    Viele Menschen machen sich große Sorgen, was sie sich zukünftig noch leisten können. Die Vorschläge der grünen Minister Schneider und Goldschmidt zur Erhöhung von Steuern und Abgaben sind da völlig kontraproduktiv. Wir müssen die private Vorsorge stärken und nicht schwächen. Wir müssen die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen verbessern und nicht verschlechtern. Und es ist auch unsozial, ständig über Maßnahmen zu sinnieren, die die Lebensmittelpreise weiter steigern und die heimische Landwirtschaft weiter schwächen würden. Bei der Bildung wird so getan, als würde man zusätzliche Lehrerstellen schaffen, dabei werden nur höhere Schülerzahlen ausgeglichen und ein kleiner Teil der vorherigen Stellenkürzungen zurückgenommen. Es ist ja sehr unübersichtlich, aber nach unseren Berechnungen werden mit diesem Haushalt netto rund 450 Lehrerstellen wegfallen. Das wird die Unterrichtsversorgung weiter verschlechtern. Dabei sollte die Bildung und vor allem die Unterrichtsversorgung die oberste Priorität für die Landesregierung haben! Hinzu kommen die bevorstehenden Altersabgänge in den kommenden Jahren.

    Die nächste Landesregierung wird sich auf die Kernaufgaben des Landes wie Bildung, Infrastruktur und Sicherheit konzentrieren müssen. Man wird sich auf das besinnen müssen, was dieses Land einmal stark gemacht hat: auf eine solide wirtschaftliche Entwicklung, auf eine effiziente Verwaltung und auf Bildung, Wissenschaft, Forschung und Entwicklung. Es braucht eine Landesregierung, die wieder an die Kraft und das Potenzial der Menschen in diesem Land glaubt – und ihnen etwas zutraut! Der Ministerpräsident spricht interessanterweise mittlerweile gar nicht mehr davon, seine ach so erfolgreiche und harmonische Koalition fortsetzen zu wollen. In der letzten landesweiten Umfrage hatte die Koalition eh keine Mehrheit mehr. Als Liberaler weiß ich: Man soll nicht so viel auf Umfragen geben, aber es gibt in Schleswig-Holstein ja die Tradition, dass die Regierung nach jeder Landtagswahl wechselt. Und ich finde, die Schleswig-Holsteiner sollten diese schöne Tradition nach der kommenden Landtagswahl unbedingt fortsetzen!"

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 26.08.2026

    Anne Riecke zu TOP 21+62 "Förderung der niederdeutschen Sprache"

    In ihrer Rede zu TOP 21+62 (Gemeinsame Beratung: a) Förderung der niederdeutschen Sprache in Schleswig-Holstein; b) Fortschreibung des Landesplans Niederdeutsch) erklärt die Sprecherin für Minderheiten der FDP-Landtagsfraktion, Anne Riecke:

    "Niederdeutsch ist ein lebendiger Teil der vielfältigen Kultur unseres Landes. Plattdeutsch ist ein sprachlicher Ausdruck von Geschichte, Heimat und Identität. Für viele Menschen in Schleswig-Holstein gehört es ganz selbstverständlich zum Alltag. Das ist etwas Besonderes, das wir auch künftig erhalten und fördern sollten. Für uns ist klar, dass gerade die sprachliche Vielfalt in Schleswig-Holstein ein kultureller Schatz ist. Regional- und Minderheitensprachen bereichern unser gesellschaftliches Miteinander. 

    In diesem Haus zeigen wir erfreulicherweise häufig große Einigkeit, wenn es um sensible Fragen der Sprachenpolitik geht. Denn Sprache ist nicht nur ein Mittel zur Verständigung. Sie vermittelt Herkunft und Zugehörigkeit. Sprachenpolitik sollte deshalb nicht zum Gegenstand parteipolitischer Abgrenzung werden. Wir pflegen eine gute Tradition, Minderheiten- und Sprachenpolitik über Partei- und Fraktionsgrenzen hinweg gemeinsam zu gestalten. Der vorliegende Antrag setzt vor diesem Hintergrund einen wichtigen und aktuellen Impuls. Denn er trifft auf eine Landesregierung, deren eigene Fortschreibung des Landesplans Niederdeutsch zeigt, dass an zentralen Stellen noch erheblicher Handlungsbedarf besteht. Das beginnt bei den Grundlagen.

    Die letzte repräsentative Untersuchung zur Verbreitung des Niederdeutschen stammt aus dem Jahr 2016. Damals hatte sich der zuvor festgestellte Rückgang der Zahl aktiver Sprecherinnen und Sprecher stabilisiert. Wie sich Sprecherzahl und Sprachkenntnisse in den vergangenen zehn Jahren entwickelt haben, ist nach Aussage der Landesregierung aber unklar. Im Bildungsbereich gibt es positive Entwicklungen. Im Schuljahr 2025/26 gab es 55 Modellschulen, an denen gut 4.000 Schülerinnen und Schüler Niederdeutsch lernten. Allerdings sind davon 43 Grundschulen und nur 12 Schulen mit Sekundarstufe I. Der Schwerpunkt liegt damit weiterhin sehr deutlich im Grundschulbereich. Gleichzeitig ist die Landesfachberatung Niederdeutsch beim IQSH seit August 2023 nicht wieder besetzt. Fortbildungen werden zwar weiter angeboten, ein Landesfachtag konnte wegen der unbesetzten Stelle aber seit drei Jahren nicht stattfinden. Zudem hat der Europarat Schleswig-Holstein empfohlen, das Bildungsangebot für Niederdeutsch zu stärken und sicherzustellen, dass ausreichend qualifizierte Lehrkräfte zur Verfügung stehen.

    Auch der praktische Gebrauch des Niederdeutschen in der Verwaltung soll gestärkt werden. Diese Empfehlungen zeigen, es geht längst nicht mehr nur um wohlmeinende Bekenntnisse, sondern um konkrete Strukturen und verlässliche Angebote. Gerade bei der Verwaltung zeigt sich, dass gesetzliche Regelungen allein nicht ausreichen. Seit 2016 können Anträge und Dokumente bei Behörden auf Niederdeutsch eingereicht werden. Die Evaluation hat aber eine geringe Bekanntheit der Regelungen, unklare Verfahren und Zuständigkeiten sowie fehlende Ressourcen festgestellt.

    Dass die Debatte über ein Niederdeutschgesetz deshalb nicht aus dem luftleeren Raum kommt, zeigt der aktuelle Achte Staatenbericht zur Europäischen Sprachencharta. Die Sprechergruppe Niederdeutsch kritisiert dort, dass gerade auch der Handlungsplan Sprachenpolitik aus dem Jahr 2024, den Sie im Handlungsplan ins Schaufenster stellen, aus ihrer Sicht 'keine zukunftsweisenden Aktivitäten“' enthalte. Vielmehr wird eine 'Rückschau bzw. eine Feststellung des Status Quo' konstatiert. Die Sprechergruppe fordert ausdrücklich ein Niederdeutschgesetz für Schleswig-Holstein. Das ist eine deutliche Kritik, die Sie als Koalition zum Anlass für Verbesserungen nehmen sollten.

    Wir sollten deshalb im Europaausschuss gemeinsam klären, wo gesetzliche Regelungen fehlen, wo es Vollzugsprobleme gibt und welchen konkreten Mehrwert ein Niederdeutschgesetz schaffen kann. Wir unterstützen die Zielsetzung des Antrags und wollen die Beratung im Ausschuss fortsetzen, insbesondere unter aktiver Einbeziehung der Sprechergruppe. Gerade weil Sprache Identität bedeutet, sollte Sprachenpolitik in Schleswig-Holstein verbinden und nicht trennen."

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 26.08.2026

    Annabell Krämer zu TOP 16 "Änderung gleichstellungsrechtlicher Vorschriften"

    In ihrer Rede zu TOP 16 (Entwurf eines Gesetzes zur Änderung gleichstellungsrechtlicher Vorschriften in Schleswig-Holstein) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und Sprecherin für Gleichstellung der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    "Ich bin zutiefst davon überzeugt, dass Frauen genauso leistungsfähig, genauso qualifiziert und genauso geeignet für Führungsverantwortung sind wie Männer. Daran sollte im Jahr 2026 eigentlich kein Zweifel mehr bestehen. Und trotzdem sehen wir in der Realität noch immer ein anderes Bild. Frauen unterbrechen ihre berufliche Laufbahn noch immer wesentlich häufiger und länger, wenn Kinder geboren werden. Und diese Unterbrechungen bleiben natürlich nicht folgenlos. Deshalb halte ich es für richtig, dass der Staat dort, wo solche strukturellen Nachteile entstehen, bis zu einem gewissen Grad kompensierend eingreift. Das ist so auch verfassungsrechtlicher Auftrag. Aber genauso wichtig ist für uns: Am Ende muss die Qualifikation entscheiden. Gleichstellung darf nicht bedeuten, dass jemand allein aufgrund seines Geschlechts bevorzugt wird. 

    Der Gesetzentwurf enthält diverse Neuerungen. Auf einige davon möchte ich hier genauer eingehen. Für eine Stärkung der Rechte der Gleichstellungsbeauftragten sehe ich ehrlicherweise keinen Bedarf. Auch jetzt stehen ihnen bereits Widerspruchs- beziehungsweise Beanstandungsrechte und auch Beteiligungsrechte zu. Die Erweiterung kostet finanzielle Ressourcen und schafft neue Bürokratie – auch für die, ohnehin schon überlasteten, Verwaltungsgerichte.

    Und wir sollten auch eine grundsätzliche Frage stellen: Wenn Gleichstellung unser Ziel ist, warum schreiben wir die Funktion der Gleichstellungsbeauftragten eigentlich ausschließlich für Frauen vor? Wir sollten zumindest prüfen, ob nicht auch Männer diese Aufgabe übernehmen können sollten. Insbesondere dort, wo Männer im jeweiligen Bereich deutlich unterrepräsentiert sind. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist ein wichtiger Punkt, bei dem man nachsteuern kann und muss. Insofern teilen wir den Handlungsbedarf, den die Ministerin in diesem Bereich sieht. Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten spielen hier ebenso eine Rolle wie Entwicklungsmöglichkeiten in Teilzeit.

    Aber auch hier müssen wir ehrlich sein: Nicht jede Führungsaufgabe lässt sich beliebig aufteilen. Führung bedeutet Verantwortung. Führung bedeutet Erreichbarkeit, Entscheidungen und Verlässlichkeit. Deshalb muss man bei Führung in Teilzeit genau hinschauen, wo das funktioniert und wo es organisatorisch an Grenzen stößt. Vor allem aber darf die Politik nicht den Fehler machen, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf allein über das Recht ändern zu wollen. Denn es wäre auch Aufgabe von Ministerin Touré, die Probleme im Kita-Bereich abzustellen, die zu einer Benachteiligung insbesondere von Frauen im Arbeitsleben führen. Verlässlich geöffnete Kitas wären ein wesentlicher Punkt, damit Frauen Familie und Beruf in Einklang bekommen können. Wenn regelmäßig die Kinderbetreuung nur eingeschränkt stattfindet, dann ist ein Elternteil in der Teilzeitfalle gefangen – und das betrifft noch immer überwiegend Frauen. Hier könnte die Kitaministerin endlich handeln.

    Das ist der Punkt: Ein Gleichstellungsgesetz kann für den öffentlichen Dienst festlegen, dass Teilzeit möglich sein soll. Es kann festlegen, dass Familienzeiten bei Auswahlverfahren nicht zum Nachteil werden dürfen. Es kann aber keine fehlenden Kita-Plätze ersetzen und keine Kita-Schließtage verhindern. Wirksame Maßnahmen hier würden Frauen, auch weit über den öffentlichen Dienst hinaus, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie erleichtern. Wer Frauen wirklich bessere berufliche Chancen eröffnen will, muss auch für eine funktionierende Infrastruktur sorgen.

    Zuletzt möchte ich noch einen Punkt im Gesetz ausdrücklich unterstützen: den besseren Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz. Hier gibt es für uns keine Relativierung. Sexuelle Belästigung ist kein Kavaliersdelikt. Der Gesetzentwurf stellt klar, dass sexuelle Belästigung eine Verletzung dienstlicher Pflichten darstellt und entsprechende arbeits-, personal- oder disziplinarrechtliche Konsequenzen hat. Das finde ich richtig.

    Wir Freie Demokraten wollen Gleichstellung nicht als Symbolpolitik, sondern als echte Chancengleichheit. Deshalb werden wir diesen Gesetzentwurf im weiteren Verfahren genau prüfen und dort unterstützen, wo er echte Chancen verbessert – aber ebenso deutlich widersprechen, wo neue Bürokratie geschaffen wird, ohne dass dadurch mehr Gleichstellung entsteht."

    Sperrfrist Redebeginn!

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  • 26.08.2026

    Annabell Krämer zu TOP 17 "Änderung des Landesbeamtengesetzes"

    In ihrer Rede zu TOP 17 (Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesbeamtengesetzes) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    "Manchmal kommen Anträge hier im Haus auf den Tisch, bei denen man lange überlegen muss, wie man sich dazu verhält. Bei diesem Gesetzentwurf ist das für uns Freie Demokraten ausgesprochen einfach. Denn die Forderung ist nicht neu. Bereits im Jahr 2022 haben FDP, SSW und SPD gemeinsam gefordert, die erhöhte Wegstreckenentschädigung für Beamtinnen und Beamte dauerhaft zu gewähren. Damals war der unmittelbare Anlass die enorme Entwicklung der Energie- und insbesondere der Kraftstoffpreise infolge des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine.

    Heute beschäftigen uns erneut steigende Energiepreise und erhebliche Unsicherheiten auf den internationalen Energiemärkten. Die geopolitische Lage bleibt angespannt und die Kosten für Mobilität sind weiterhin ein Thema. Aber unabhängig von der jeweiligen Entwicklung an der Tankstelle hat sich an dem entscheidenden Grundgedanken seit 2022 nichts geändert: Wenn Beamtinnen und Beamte ihr privates Fahrzeug für dienstliche Zwecke einsetzen, dann müssen die damit verbundenen Kosten auch angemessen erstattet werden. Denn wir reden hier eben nicht über private Fahrten. Wir reden über Fahrten, die im Rahmen der dienstlichen Tätigkeit notwendig sind. Und gerade im Flächenland Schleswig-Holstein gibt es viele Bereiche, in denen dienstliche Fahrten notwendig sind.

    Natürlich gilt dabei: Wo ein Dienstwagen zur Verfügung steht, ist das private Fahrzeug nicht die erste Wahl. Aber es gibt genügend Dienstreisen, bei denen Beschäftigte auf den eigenen PKW zurückgreifen müssen – und dafür sogar ein erhebliches dienstliches Interesse besteht. Für genau diese Fahrten reden wir heute über eine angemessene Wegstreckenentschädigung.

    Das gilt insbesondere für Beschäftigte, die regelmäßig im Außendienst unterwegs sind und nicht regelmäßig ein Dienstfahrzeug nutzen können. Und wenn der Dienstherr darauf angewiesen ist, dass Beschäftigte für diese Aufgaben ihr privates Fahrzeug zur Verfügung stellen, dann kann er auf der anderen Seite nicht erwarten, dass sie einen immer größeren Teil der dabei entstehenden Kosten selbst tragen. Das ist keine Frage einer zusätzlichen Vergünstigung für Beamtinnen und Beamte, es ist eine Frage einer angemessenen Erstattung dienstlich veranlasster Kosten.

    Deshalb halten wir es auch weiterhin für richtig, die Wegstreckenentschädigung bei 30 Cent beziehungsweise bei erheblichem dienstlichem Interesse bei 40 Cent pro Kilometer festzuschreiben.

    Eigentlich hätten wir diese Diskussion heute gar nicht erneut führen müssen. Wir waren bereits 2022 der Auffassung, dass die erhöhten Sätze nicht nur vorübergehend gelten sollten. Eine Mehrheit hat sich dafür leider nicht gefunden. Heute – fast vier Jahre später – liegt die gleiche grundsätzliche Frage wieder auf dem Tisch. Und ich finde: Die vergangenen Jahre haben jedenfalls keinen Anlass dafür gegeben, unsere damalige Position zu revidieren. Im Gegenteil: Gerade weil wir von unseren Beschäftigten einen verantwortungsvollen und flexiblen Einsatz erwarten, muss auch der Dienstherr seiner Verantwortung gerecht werden. Wer sein privates Fahrzeug im Interesse des Landes für eine Dienstfahrt einsetzt, sollte dabei nicht unangemessen auf den Kosten sitzenbleiben. Insofern ist es gut, dass das Thema noch einmal auf die Tagesordnung gesetzt wurde.

    Wir haben die dauerhafte Erhöhung 2022 gemeinsam gefordert. Unsere Haltung hat sich seitdem nicht geändert."

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  • 26.08.2026

    Anne Riecke: Schülerinnen und Schüler dürfen nicht gegen ihren Willen gefilmt werden

    Zum Gesetzentwurf der Landesregierung zu "EVi", in dem unter anderem das Erstellen von Ton- und Bildaufnahmen zu pädagogischen Zwecken ohne Einwilligung der Eltern oder der volljährigen Schüler ermöglicht werden soll, erklärt die bildungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anne Riecke: 

    "Pädagogische Gründe dürfen kein Freifahrtschein für Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte junger Menschen sein. Freiheit, Selbstbestimmung und der Schutz der eigenen Persönlichkeit gelten auch – und gerade – in der Schule. Wer Schülerinnen und Schüler ungefragt filmt, schafft ein gefährliches Machtgefälle. Wir dürfen mit diesem Passus in dem Gesetzentwurf der Landesregierung keinen Präzedenzfall schaffen und damit auch für weitere Aufnahmen in anderen Bereichen der Schule Tür und Tor öffnen. Natürlich können Videoaufnahmen im Unterricht sinnvoll sein. Aber die Nutzung solcher Aufnahmen kann nur mit der Erlaubnis der Betroffenen passieren. Wir erwarten von der Landesregierung, diesen Teil des Gesetzes zurückzunehmen."

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  • 26.08.2026

    Anne Riecke zu TOP 7+13 "Sprachentwicklung und Sprachförderung bei viereinhalbjährigen Kindern"

    In ihrer Rede zu TOP 7+13 (Gemeinsame Beratung: a) Entwurf eines Gesetzes zur Sprachentwicklung und Sprachförderung bei viereinhalbjährigen Kindern in Vorbereitung des Schulbesuchs sowie zur Änderung weiterer schulrechtlicher Vorschriften; b) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes) erklärt die bildungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anne Riecke:

    "Sprache ist der Schlüssel zu Bildung und gesellschaftlicher Teilhabe. Deshalb ist es richtig, Kinder frühzeitig in den Blick zu nehmen und festzustellen, wo Unterstützung gebraucht wird. Aber eine Diagnose allein hilft keinem Kind. Wir haben in unserem Bildungssystem inzwischen eine ganze Reihe von Erhebungen, Tests und Diagnosen. Wir wissen an vielen Stellen ziemlich genau, wo Probleme liegen. Aber viel zu oft endet es genau dort.

    Wir attestieren unseren Kindern, was sie noch nicht können – und lassen sie, ihre Eltern und auch die Lehrkräfte anschließend mit diesem Befund allein. Deshalb brauchen wir einen anderen Ansatz: Nicht einfach noch eine Erhebung, noch eine Zahl und noch einen Test. Wir brauchen eine echte Diagnose – und daraus müssen konkrete Konsequenzen folgen. Wir müssen wissen: Wo steht ein Kind? Wo liegen seine Stärken? Wo liegen seine Schwierigkeiten? Wo müssen wir ansetzen? Und vor allem: Welche konkrete Förderung folgt daraus? Und genau daran muss sich auch EVi – der Entwicklungsfokus Viereinhalb – messen lassen.

    Die verpflichtende Sprachstandsfeststellung ist grundsätzlich richtig. Aber danach muss eine Förderung kommen, die diesen Namen auch verdient. Die Landesregierung geht selbst davon aus, dass 20 bis 25 Prozent der Kinder einen Unterstützungsbedarf haben. Wenn also ein erheblicher Teil eines Jahrgangs Förderung braucht, dann muss diese Förderung auch verlässlich und ausreichend zur Verfügung stehen. Und auch finanziell müssen wir genau hinschauen. Für 2028 werden zusätzliche Bedarfe von rund 14,8 Millionen Euro ausgewiesen, ab 2029 rund 11,2 Millionen Euro jährlich. Gleichzeitig sollen ab 2029 jährlich 1,5 Millionen Euro aus den bisherigen SPRINT-Mitteln zur Gegenfinanzierung eingesetzt werden. Das muss man klar sagen: Das ist nicht einfach vollständig zusätzliches Geld für Sprachförderung. Ein Teil der bisherigen SPRINT-Mittel wird in das neue System überführt.

    Und deshalb müssen wir fragen: Wie lange wird gefördert? Mit welchem Personal? Wie wird der Lernfortschritt überprüft? Wann wissen wir, dass ein Kind die Förderung nicht mehr braucht? Denn was bringt uns die Feststellung, dass ein Kind etwas nicht kann, wenn anschließend niemand ausreichend Zeit, Personal oder ein Konzept hat, um ihm dabei zu helfen? Hinzu kommt: Rund zehn Prozent eines Jahrgangs besuchen vor der Schule keine Kita. Auch diese Kinder müssen wir zuverlässig erreichen. Kein Kind darf allein deshalb aus dem Blick geraten, weil es nicht in einer Kita betreut wird.

    Positiv sehen wir ausdrücklich die geplante Bildungs-ID beziehungsweise das zentrale Schülerverzeichnis. Dass wir eine Schüler-ID erst jetzt auf den Weg bringen, ist angesichts der Herausforderungen unseres Bildungssystems längst überfällig. Wir brauchen belastbare Daten, um Bildungswege nachvollziehen zu können, Übergänge besser zu gestalten und zu erkennen, wo Förderung ansetzen muss und ob sie wirkt.

    Problematisch ist allerdings, dass dieser Gesetzentwurf weit über die Sprachförderung hinausgeht. Die Teilnahme an der Sprachstandsfeststellung und gegebenenfalls an der Sprachförderung wird verpflichtend. Bei Verstößen können Bußgeld und Zwangsgeld drohen. Und Widerspruch und Anfechtungsklage haben grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung. Natürlich brauchen wir Verbindlichkeit. Aber unser Anspruch sollte sein: Wir gewinnen Eltern für die Förderung ihrer Kinder, statt sie möglichst schnell zu sanktionieren.

    Dann finden sich in diesem Gesetzentwurf auch Regelungen zu Bild- und Tonaufnahmen im Unterricht. Unter bestimmten Voraussetzungen sollen solche Aufnahmen zu pädagogisch-didaktischen Zwecken auch ohne Einwilligung der Eltern beziehungsweise volljährigen Schülerinnen und Schüler möglich sein. Auch hier gilt: Digitalisierung ja – aber mit Augenmaß. Gerade bei Kindern müssen wir wissen, wann aufgenommen wird, warum aufgenommen wird und was anschließend mit diesen Aufnahmen passiert. Wir sind entsetzt über diesen Gesetzentwurf. Wo führt es hin, wenn der Staat Kindern und Jugendlichen das Recht nimmt, selbst zu entscheiden, ob ihr Bild und ihre Stimme aufgenommen werden? Pädagogische Gründe dürfen kein Freifahrtschein für Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte junger Menschen sein. Eine 17-jährige Schülerin muss darauf vertrauen können, dass sie im Schwimmunterricht nicht gegen ihren ausdrücklichen Willen gefilmt wird. Freiheit, Selbstbestimmung und der Schutz der eigenen Persönlichkeit gelten auch – und gerade – in der Schule. Wer Schülerinnen und Schüler zum Filmen verpflichtet, schafft ein gefährliches Machtgefälle: Was heute als pädagogisch sinnvoll begründet wird, darf morgen nicht zur Normalität werden, dass junge Menschen ihre Privatsphäre aufgeben müssen, nur weil eine Lehrkraft es für sinnvoll hält. Freiheit und Privatsphäre in Schule als sicheren Ort dürfen nicht scheibchenweise verschwinden. Wir erwarten von der Landesregierung, dass sie diesen Passus streicht.

    Und schließlich die digitalen Endgeräte: Auch das ist keine neue schulpolitische Erkenntnis. Die Nutzung von Smartphones und anderen digitalen Endgeräten kann bereits heute über schulische Regelungen gesteuert werden. Die Landesregierung hat dazu bereits im Juni 2025 einen Erlass herausgegeben; die Schulen sollten bis zum Ende des Schuljahres 2025/26 verbindliche Regelungen in ihren Schulordnungen treffen. Deshalb frage ich: Warum braucht es dafür jetzt noch einmal einen gesetzgeberischen Aufschlag? Ein Smartphone während des Unterrichts zum Spielen zu benutzen, ist schließlich keine Herausforderung, die wir erst 2026 entdeckt haben. Wir brauchen Vertrauen in unsere Schulen und praxistaugliche Regeln. Und wir brauchen eine Landesregierung, die ihre politische Energie auf die großen Baustellen konzentriert: Basiskompetenzen, individuelle Förderung, ausreichend Personal und vor allem die Frage, ob Förderung tatsächlich wirkt.

    Wir wollen frühe Sprachförderung. Wir wollen die Bildungs-ID. Wir wollen, dass kein Kind im Bildungssystem verloren geht. Aber wir wollen nicht immer mehr Diagnosen, Verfahren und Bürokratie, ohne dass daraus automatisch bessere Bildung entsteht. Diagnostizieren allein reicht nicht. Wir müssen feststellen, fördern, überprüfen und nachsteuern. Denn am Ende darf nicht die Zahl der Tests entscheiden. Es muss darum gehen, ob sich die Kompetenzen unserer Kinder tatsächlich verbessern. Das ist unser Maßstab. Fördern und fordern – und zwar jedes Kind."

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  • 08.11.2018

    Christopher Vogt zu TOP 3+25 „Vorbeugung von Antisemitismus in der Schule“

    In seiner Rede zu TOP 3+25 (Zustimmungsgesetz zum Vertrag über die Förderung des jüdischen Lebens und Antrag zur Vorbeugung von Antisemitismus in der Schule) erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Antisemitismus hat keinen Platz in unserer Gesellschaft. In diesen Tagen wird uns wieder sehr bewusst, wohin Menschenfeindlichkeit im Allgemeinen und Hass gegenüber Juden im Besonderen führen kann. 80 Jahre ist das Reichspogrom vom 9. November 1938 nun her. Daran zu erinnern ist aus unserer Sicht ungeheuer wichtig. Ich ärgere mich darüber, wenn gelegentlich so getan wird, als wäre Antisemitismus in Deutschland kein großes Problem mehr. Die Zahlen, die dazu vorliegen, sprechen eine andere Sprache. Eine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion ergab: In Schleswig-Holstein gab es seit 2010 fast 300 antisemitische Straftaten. Einige davon waren gewalttätige Übergriffe.

    Wer genau hinsieht, erkennt das Problem auch abseits der Statistiken. Dass zum Beispiel seit vielen Jahren vor der Lübecker Synagoge Polizisten stehen müssen, um diese zu schützen, ist doch eine Schande für unsere Gesellschaft. Nationalistische, ausgrenzende Tendenzen machen sich leider überall wieder verstärkt breit – in Deutschland, im europäischen Ausland und auch darüber hinaus. Die liberale Gesellschaft ist leider ernsthaft in Gefahr und deshalb muss man etwas tun. Insbesondere dann, wenn sich Menschen in Deutschland nicht mehr trauen, sich offen zu ihrem Glauben zu bekennen. Wenn man Angst haben muss, z.B. in Berlin mit der Kippa vor die Tür zu gehen, dann läuft hier etwas ganz gewaltig falsch. Wenn zum Beispiel auf Demonstrationen auf unseren Straßen offen antisemitische Parolen gerufen werden, müssen wir uns dagegen wehren. Da muss dann eben auch die Polizei konsequent einschreiten.

    Es gibt Antisemitismus am rechten und am linken Rand, bei fundamentalen Christen und Muslimen, aber teilweise auch in der Mitte der Gesellschaft. Deshalb ist Prävention so wichtig. Je früher man damit beginnt, desto besser. Wir müssen in den Schulen für Aufklärung und Austausch sorgen und die Kinder zur Toleranz ermuntern. Schülerinnen und Schüler, die wissen, was das Judentum ist; die mit israelischen Austauschschülern ein paar Wochen zur Schule gingen. Diese Schülerinnen und Schüler sammeln wertvolles Wissen und wichtige Erfahrungen. Bildung stärkt die Toleranz. Leider ist das Wissen um das Judentum unter deutschen Schülerinnen und Schüler oft nicht so umfassend wie man sich das wünscht. Eine aktuelle Studie des Internationalen Zentralinstituts für das Jugend-Bildungsfernsehen hat gezeigt: Nur ein Drittel der Grundschüler weiß, was das Wort ‚Jude‘ überhaupt bedeutet. Ich finde, wir sollten auch schon bei den Jüngsten ansetzen, denn Vorurteile prägen sich besonders leicht in der frühen Kindheit ein. 

    Das Judentum ist ein selbstverständlicher Teil Deutschlands. Es ist schön zu sehen, dass nach den schrecklichen Verbrechen der Vergangenheit das jüdische Leben in Deutschland vielerorts wieder aufgeblüht ist. Wir sollten diese erfreuliche Entwicklung mit der Zustimmung zum Vertrag zur Förderung des Jüdischen Lebens unterstützen. Wir geben den jüdischen Gemeinden künftig mehr Geld in die Hand, mit dem die Gemeinden ihre Infrastruktur erhalten und ausbauen können. Da geht es auch um überfällige Gleichbehandlung. Damit das jüdische Leben in Deutschland florieren kann, damit Antisemitismus hier keine Chance hat, müssen wir alle einen Beitrag leisten.

    Wir sollten vor allem Vorbilder gerade für unsere Kinder sein und ihnen jeden Tag zeigen, wie ein offenes, faires Miteinander aussehen kann.“

    Es gilt das gesprochene Wort!

     

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  • 27.08.2026

    Heiner Garg zu TOP 43 "Hitzeschutz aktiv gestalten – Bevölkerung schützen"

    In seiner Rede zu TOP 43 (Hitzeschutz aktiv gestalten – Bevölkerung schützen) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und gesundheitspolitische Sprecher, Heiner Garg: 

    "Weil ich mir das Sommerinterview des AfD-Co-Vorsitzenden Tino Chrupalla angetan habe, der ja steif und fest behauptet hat, dass es so gut wie keinen menschengemachten Klimawandel gibt, fange ich mal bei meiner Rede mit der vom Kollegen Balke immer sehr geschätzten anekdotischen Evidenz an.

    Meine Eltern, die nach wie vor in Freiburg leben, haben jetzt zehn Wochen hinter sich, an denen es meistens über 40°C warm war, um nicht zu sagen heiß. Meine Mutter hat eine sehr lange Krebsbehandlung erfolgreich überstanden. Ich frage mich jeden Tag aufs Neue, wie sie es ohne klimatisierte Räume durchgehalten hat, bei bis zu 35°C die Nacht zu verbringen.

    Meine beste Freundin, genauso alt wie ich, 60 Jahre, immer noch Erzieherin mit Leib und Seele, hat mir erzählt, wie es ist, wenn man sich um 11 Uhr morgens bei 39°C mit 25 Kindern bis um 16 Uhr, wenn die Temperaturen dann auf bis zu 45°C steigen, kümmert. Vor dem Hintergrund, um es kurz zu machen, weil viel Allgemeines in der Sache schon gesagt wurde: Wir werden dem SPD-Antrag zustimmen, weil sehr viel Richtiges und vor allem sehr viel Konkretes enthalten ist.

    Das ist meine Kritik an der Koalition. In Ihrem Antrag formulieren Sie auch eine ganze Reihe durchaus zutreffender Punkte. Ich will jetzt einmal im Einzelnen darauf kommen, insbesondere zu Punkt 4 Ihres Antrags: ‚Eine besondere Bedeutung kommt der Gesundheitsinfrastruktur zu. Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und andere Einrichtungen der Gesundheitsversorgung müssen auch bei zunehmender Hitze ihre Versorgungsfunktion erfüllen und gleichzeitig Patientinnen und Patienten sowie Beschäftigten ein klimatisiertes und vor extremer Hitze geschütztes Umfeld bieten.‘ Ja, das ist richtig. Das haben übrigens die Oppositionsfraktionen schon vor zwei oder drei Jahren in diesem Landtag gefordert. Was mich allerdings wundert, ist, wenn Sie einmal einen Blick in die noch zu beratende Novelle des Landeskrankenhausgesetzes werfen, dann ist das dort noch nicht verankert. Anders ist es im Landeskrankenhausgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern, und zwar in § 36 Abs. 3, wo sehr konkret notwendige Klimaanpassungsmaßnahmen, wozu auch klimatisierte Patientinnen- und Patientenzimmer gehören. Das ist nun einmal eine zwingende Erfordernis in den Zeiten, in denen wir leben.

    Lieber Kollege Hansen, ich glaube, Menschen würden es mehr schätzen, wenn man sich die Situation nicht schönredet. Ich will jetzt ganz vorsichtig sein. Ich habe meine Erfahrungen mit Konzepten in bestimmten Einrichtungen für vulnerable Gruppen. Meistens handelt es sich um ein Blatt Papier, das in einer vergilbten Folie irgendwo in einer Schublade liegt. Das war nämlich die Erfahrung, die wir während der Pandemie gemacht haben. Nein, nicht alle Einrichtungen für vulnerable Gruppen. Gruppen haben Klimaanpassungsstrategien, um ihre Bewohnerinnen und Bewohner zu schützen. Das stimmt einfach nicht. Ich finde einfach, wenn wir uns hier alle einig sind, und ich glaube, es gibt hier niemanden, der die Problematik und auch die Notwendigkeit leugnet, hier wirklich etwas zu tun, dann sollte man die Dinge auch beim Namen nennen. Das verursacht doch gerade Politikverdrossenheit, dass wir immer wieder so tun, als seien die Probleme gar nicht so groß, als ob das gar nicht notwendig sei.

    Eine Bemerkung kann ich mir nicht verkneifen. Herr Minister Goldschmidt, wer die Backen so weit aufbläht, den Bundeskanzler quasi zum Rücktritt auffordert. Ich will das gar nicht bewerten, was und wie er Klimaanpassungen einordnet. Aber dann sollten Sie doch ein ganz konkretes Konzept vorlegen und nicht die Strategie, die irgendwie eine Bestandsaufnahme oder eine neue Strategie fordert. Was ist denn das? Das, Herr Minister Goldschmidt, verursacht Politikverdrossenheit, und das löst kein einziges Problem."

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  • 27.08.2026

    Anne Riecke zu TOP 58 "Lehrmittelfreiheit und Lehrmittelkosten in Schleswig-Holstein"

    In ihrer Rede zu TOP 58 (Lehrmittelfreiheit und Lehrmittelkosten in Schleswig-Holstein) erklärt die bildungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anne Riecke:

    "Bildungsgerechtigkeit entscheidet darüber, ob ein Kind die gleichen Chancen bekommt wie das Kind neben ihm. Und deshalb müssen wir heute über Lernmittelfreiheit sprechen. Denn hinter jedem Heft, jedem Stift, jedem Schulbuch und jedem digitalen Endgerät steht am Ende eine ganz einfache Frage: Kann sich die Familie das leisten?

    Der SSW hat mit seinem Antrag genau deshalb eine aktuelle Bestandsaufnahme eingefordert. Nicht, weil wir Zahlen sammeln wollen, sondern weil wir endlich wissen müssen, was Schule Familien tatsächlich kostet. Und was liefert uns die Landesregierung? Die letzte umfassende Untersuchung stammt aus dem Jahr 2016. Damals gaben Eltern durchschnittlich knapp 1.000 Euro pro Kind und Schuljahr für schulbezogene Kosten aus. 2016!

    Wir leben inzwischen in einer völlig anderen Bildungswelt. Digitalisierung, Tablets, Lernplattformen, Apps, Software und digitale Schulbücher gehören längst zum Schulalltag. Und trotzdem sagt uns die Landesregierung: Eine aktuelle, flächendeckende Statistik darüber, was Eltern heute tatsächlich zahlen, gibt es nicht. Das ist nicht nur unbefriedigend. Das ist politisch zu wenig. Denn wenn wir nicht wissen, was Familien bezahlen müssen, wie wollen wir dann ernsthaft behaupten, dass wir Bildungsgerechtigkeit herstellen?

    Und noch etwas macht dieser Bericht deutlich: Es hängt davon ab, wo ein Kind zur Schule geht. Die Ausgaben der Schulträger reichen – trotz eingeschränkter Vergleichbarkeit – von rund 70 Euro bis etwa 1.400 Euro pro Schülerin oder Schüler. 70 Euro hier. 1.400 Euro dort. Das bedeutet doch im Kern: Die Bildungschancen eines Kindes dürfen nicht davon abhängen, auf welcher Seite einer kommunalen Grenze es wohnt. Und bitte erzählen Sie mir jetzt nicht, dafür gebe es doch Unterstützungsleistungen. Ja, es gibt das Bildungs- und Teilhabepaket. Ja, es gibt Sozialermäßigungen. Ja, es gibt einzelne Förderprogramme. Aber Bildungsgerechtigkeit darf nicht bedeuten, dass Eltern erst nachweisen müssen, dass sie sich etwas nicht leisten können. Ein Kind darf nicht am Montag ohne das notwendige Material in der Schule sitzen und sich dafür schämen müssen, dass zu Hause das Geld nicht reicht. Das ist der Punkt, über den wir sprechen sollten. Nicht über abstrakte Haushaltszahlen, sondern über Kinder. Über das Kind, das seinen Eltern nicht sagen möchte, dass es wieder ein Arbeitsheft braucht. Über den Jugendlichen, dessen Klassenkameraden längst mit Tablets arbeiten, während zu Hause das Geld dafür fehlt. Über die Familie, die am Monatsende rechnen muss, ob sie die Klassenfahrt, die Nachhilfe oder die notwendigen Schulmaterialien bezahlen kann.

    Und dann gibt es noch den besonders bitteren Widerspruch: An zwei Schulen wurde Lernmittelfreiheit im Rahmen eines Modellversuchs praktisch erprobt. Hefte, Mappen, Stifte und andere Materialien konnten unkompliziert bereitgestellt werden. Besonders bedürftige Kinder konnten zusätzlich unterstützt werden. Die Schulen berichten von einer niedrigschwelligen und schnellen Ausstattung der Schülerinnen und Schüler. Es hat funktioniert. Und trotzdem ist das Programm ausgelaufen. Die Fortführung über das Startchancen-Programm ist nicht möglich, weil Verbrauchsmaterialien dort nicht förderfähig sind.

    Genau das ist doch das Problem unserer Bildungspolitik: Wir erkennen Ungleichheit. Wir probieren Lösungen aus. Wir sehen, dass sie funktionieren – und dann lassen wir sie wieder auslaufen. Das können wir uns nicht länger leisten. Wir brauchen endlich eine Lernmittelfreiheit, die diesen Namen verdient. Wir brauchen aktuelle Daten. Wir brauchen klare Zuständigkeiten. Und wir brauchen einen Blick auf diejenigen, die unsere Unterstützung am dringendsten benötigen. Denn ein Kind kann nichts dafür, wie viel Geld seine Eltern verdienen. Ein Kind kann nichts dafür, ob seine Kommune finanziell stark oder schwach ist. Und ein Kind kann nichts dafür, ob seine Eltern sich Nachhilfe, ein Tablet oder das nächste Arbeitsheft leisten können. Aber dieses Kind hat ein Recht auf dieselben Chancen wie jedes andere Kind. Bildung ist kein Luxus. Bildung ist kein Familienprivileg. Bildung ist ein Recht. Und deshalb darf Bildungsgerechtigkeit nicht davon abhängen, wie dick das Portemonnaie der Eltern ist.

    Wenn wir das nicht endlich ernst nehmen, dann reden wir nicht über Chancengerechtigkeit und Bildungsgerechtigkeit – dann reden wir über Chancen nach Geldbeutel. Und das dürfen wir nicht akzeptieren."

    Sperrfrist Redebeginn!

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  • 27.08.2026

    Annabell Krämer zu TOP 20 "Schwimmunterricht an Schulen in Schleswig-Holstein"

    In ihrer Rede zu TOP 20 (Schwimmunterricht an Schulen in Schleswig-Holstein) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und sportpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    "Vor der Sommerpause haben wir über den desaströsen Zustand unserer Schwimminfrastruktur diskutiert – sofern regional überhaupt eine vorhanden ist. Es wurde deutlich, dass die Landesregierung über keine belastbare aktuelle Übersicht über die vorhandenen Schwimmstätten in unserem Land verfügt. Die Datenlage sei 'nicht auskömmlich' und müsse aktualisiert werden. Zumindest diese Einsicht war gegeben.

    Bereits in der Großen Anfrage zur Schwimminfrastruktur wurde uns mitgeteilt, dass es beim Schulschwimmen erhebliche Einschränkungen gäbe. Im Schuljahr 2023/24 meldeten 61 Schulen Einschränkungen oder vollständigen Ausfall. Im Schuljahr 2024/25 waren es 56 Schulen, davon 43 mit komplett eingestelltem Angebot. Das bedeutet, in fast 75 Prozent der Schwimmstätten gab es im Schuljahr 23/24 Einschränkungen, im Schuljahr 24/25 gab es in 68 Prozent Einschränkungen und in über 50 Prozent wurde das Angebot für Schulschwimmen komplett eingestellt. Verharmlosend wurde dies von der Landesregierung als 'weiße Flecken' bei der Schwimmausbildung zugestanden.

    Was ergab nun unsere Große Anfrage zum Schwimmunterricht in Schleswig-Holstein im Detail? Ich nehme es vorweg – es ist erschreckend! Die Landesregierung sagt selbst, beim Erlernen des Schwimmens gelte die Grundregel 'Je früher, desto besser, spätestens jedoch ab Jahrgangsstufe 3'. Der eigene Anspruch ist, dass jedes Kind bis zum Ende der 6. Jahrgangsstufe das Schwimmabzeichen in Bronze erwerben solle. Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht, aber als Mutter von zwei Kindern war es mein Anspruch, dass meine Kinder mit spätestens sieben Jahren sicher schwimmen können und nicht erst mit zwölf Jahren.

    Wie wird somit die Landesregierung den eigenen geringen Ansprüchen gegenüber gerecht? Gar nicht – die Realität ist erschreckend: Ende der dritten Klasse kann nicht einmal die Hälfte aller Schulkinder sicher schwimmen. Wie sieht es nun Ende der sechsten Klasse aus? Zur Erinnerung, der eigene Anspruch ist, dass jedes Schulkind zu diesem Zeitpunkt sicher schwimmen können soll. Nahezu vier von zehn Kindern auf unseren Gemeinschaftsschulen können mit zwölf Jahren beziehungsweise nach Beendigung der 6. Jahrgangsstufe nicht schwimmen. Die Landesregierung selber spricht von Nichtschwimmern! Bezieht man die Gymnasien mit ein, können insgesamt über 27 Prozent unserer Kinder nach der 6. Jahrgangsstufe mit zwölf Jahren oder älter nicht schwimmen! Das Bildungsministerium verfehlt die selbst gesetzten Ziele krachend!

    Folgt nun eine Strategie, um diese fatalen Zahlen in der Zukunft zu verhindern? Mitnichten! Es folgt ein kleines Potpourri meiner Großen Anfrage:

    1. Frage: Wie viele Schülerinnen und Schüler erreichen das Schwimmabzeichen Seepferdchen/ Bronze im Rahmen des Schwimmunterrichts?
      Antwort: Hierzu erhebt die Landesregierung keine Daten
    2. Wie viele Klassen je Jahrgangsstufe mit wie vielen Schülerinnen und Schülern erhalten Schwimmunterricht?
      Antwort: Die Anzahl der Schülerinnen und Schüler wird nicht gesondert erfasst.
    3. Wie viele Wochenstunden Schwimmunterricht sind laut Fachanforderungen pro Jahrgangsstufe und Schuljahr vorgesehen?
      Antwort: Es gibt keine exakte Anzahl an Wochenstunden
    4. Wie viele Wochenstunden Schwimmunterricht werden tatsächlich pro Jahrgangsstufe und Schuljahr erteilt?
      Antwort: Verlässliche landesweite Zahlen liegen nicht vor- es sind keine zentral erhobenen validen Daten vorhanden.
    5. Wie hoch ist die Abweichung zwischen vorgesehenem und tatsächlich erteilten Schwimmunterricht pro Jahrgangsstufe und Schuljahr?
      Antwort: Es sind keine zentral erhobenen validen Daten vorhanden.
    6. Gibt es religiös bedingte Fehlzeiten?
      Antwort: keine Erhebung
    7. Wie viele und welche Schulen erteilen Schwimmunterricht als Blockunterricht bzw. in Form einer Projektwoche?
      Antwort: Es liegen keine Daten vor.
    8. Wie hat sich der Umfang des Schwimmunterrichts in den Schuljahren seit 2022 entwickelt?
      Antwort: Verlässliche landesweite Zahlen liegen nicht vor, es sind keine zentral erhobenen validen Daten vorhanden.
    9. Wie viele Unterrichtsstunden Schwimmunterricht fallen jährlich aus?
      Antwort: Fachbezogener Unterrichtsausfall wird nicht erfasst.

    Sofern der letzte hier das noch auf die leichte Schulter nimmt – diese Aussage gilt demnach für jedes Fach! Das sollte allen Bildungspolitikern hier zu denken geben!

        10. Wie viele und welche Schulen melden regelmäßige Ausfälle von Schwimmunterricht?
              Antwort – wer kann es schon wiederholen? Richtig: Fachbezogener Unterrichtsausfall wird nicht erfasst.

    Und jetzt meine Lieblingsfrage:

    1. Welcher Umfang an Schwimmunterricht muss gegeben sein, damit Schwimmunterricht an einer Schule als erteilt gilt?

    Um den Spannungsbogen hoch zu halten, erinnere ich daran, dass im letzten großen Bericht zum Schwimmunterricht an Schulen von der Bildungsministerin – damals noch Karin Prien – ausgewiesen wurde, dass an 97 Prozent aller Schulen Schwimmunterricht gegeben würde. Nun zur Antwort auf meine Frage: 'Der Schwimmunterricht gilt als erteilt, wenn er als verbindlicher Teil des Sportunterrichts tatsächlich stattfindet.'

    Werte Kollegen, das bedeutet, es ist hinreichend, wenn einmalig ein Bad besucht wird, es gibt keine – ich betone – keine quantitativen Mindestanforderungen, um die Statistik zu schönen. Frau Ministerin, das ist ein Skandal!

    Und nun die Gretchenfrage:

    1. Welche Schlussfolgerungen zieht die Landesregierung hieraus für die zukünftige Ausgestaltung des Schwimmunterrichts?
      Antwort: Die Landesregierung zieht keine weiteren Schlussfolgerungen für die zukünftige Ausgestaltung des Schwimmunterrichts.


    Man kann und darf eigene Ziele verfehlen, wenn man Maßnahmen plant und ergreift, wie diese in der Zukunft erreicht werden könnten. Frau Ministerin, diese Ignoranz schreit zum Himmel! Eine erste Maßnahme wäre, dass sämtliche Sportlehrer die Schwimmlehrbefähigung dauerhaft haben. Diese haben alle zu Beginn der Lehrtätigkeit. Diese muss jedoch alle vier Jahre erneuert werden. Im Schuljahr 2024/25 gab es 4.039 Sportlehrer. 125 Lehrkräfte haben beim IQSH im Schuljahr 2023/24 ihre Qualifikation erworben oder erneuert. Insgesamt haben seit 2022 181 Personen an Lehrgängen zum Erwerb der Schwimmlehrbefähigung teilgenommen. Frau Ministerin, das sind durchschnittlich 36 Personen pro Jahr. Das sind anstatt der jährlich erforderlichen 1000 Lehrer lediglich 3,6 Prozent, die auf diesem Wege ihrer Schwimmlehrbefähigung erwerben oder auffrischen.

    Auf meine Frage, welche Mittel das Land für den Schwimmunterricht in Schulen zur Verfügung stellen würde – denken Sie bitte auch gerne hier an die Transport- bzw. Projektkosten – kam folgende Antwort: 'Die Durchführung des Schwimmunterrichts erfolgt im Rahmen der regulären Unterrichtsverpflichtung […]. Entsprechend werden keine gesonderten Mittel für den Schwimmunterricht zur Verfügung gestellt […]. Die Finanzierung der Kosten für den Transport der Schülerinnen und Schüler obliegt dem Schulträger.' Und was jetzt kommt, schlägt dem Fass den Boden aus. Ich erinnere daran, dass vier von zehn Gemeinschaftsschülern nach der sechsten Jahrgangsstufe Nichtschwimmer sind und das Land keine Erhebung macht, wieviel Schwimmunterricht in unserem Land gegeben wird. Auf die Frage, welche Änderungen im Hinblick auf die Durchführung vom Schwimmunterricht seitens der Landesregierung geplant seien, kommt folgende unfassbare Antwort: 'Die Landesregierung plant keine Änderungen im Hinblick auf die Ausgestaltung und Durchführung des Schwimmunterrichts [...]'. Und weiter: 'Landesweite Datenerhebungen zur Durchführung des Schwimmunterrichts sind zukünftig nicht geplant'.

    Der Zustand an den Schulen bezüglich des Schwimmunterrichtes interessiert Sie augenscheinlich nicht. Wie kann es angehen, dass das Ministerium es zulässt, dass eine hohe Anzahl von Schulen erst gar keine Rückmeldung zum Thema Schwimmen gibt. Haben Sie nicht nachgefragt oder ignorieren die Schulen Anfragen des Bildungsministeriums? Sie hatten Monate Zeit für die Beantwortung meiner großen Anfrage. Dann akzeptiere ich keine Antwort 'keine Angabe'. Die Antworten in der Großen Anfrage zeigen in aller Deutlichkeit, dass diese Landesregierung es hinnimmt, dass über ein Viertel unserer Schüler mit Ablauf des zwölften Lebensjahres nicht schwimmen kann. Frau Ministerin, bei den Gemeinschaftsschulen sind es vier von zehn Kindern und sie sind mit dem Zustand anscheinend zufrieden. Sie wollen nichts ändern!

    Ich sage es immer wieder: Das Erlernen des Schwimmens ist keine Nebensache, sondern eine elementare Lebenskompetenz. Schwimmen zu lernen und es sicher zu beherrschen, sollte für jedes Kind möglich sein. Und genau hier versagt das Bildungsministerium. Noch einmal: Man kann Ziele verfehlen, aber dann muss man Willens sein, Maßnahmen zu ergreifen, damit die Ziele in Zukunft erreicht werden können. Das wollen Sie nicht und das ist ein Skandal. 40 Prozent Nichtschwimmer in den Gemeinschaftsschulen – das ist das Ergebnis Ihrer Bildungspolitik! Das Erreichen der 100-prozentigen-Schwimmfähigkeit ist kein FDP-Fetisch, sondern muss unser aller Ziel sein."

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  • 27.08.2026

    Heiner Garg zu TOP 23 "Schleswig-Holstein braucht starke Gesundheitsämter"

    In seiner Rede zu TOP 23 (Schleswig-Holstein braucht starke Gesundheitsämter – Öffentlichen Gesundheitsdienst auch über 2026 hinaus verlässlich sichern) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und gesundheitspolitische Sprecher, Heiner Garg: 

    "Gehen wir mal einen Moment zurück in das Jahr 2020, und zwar zum Beispiel zum 13. März 2020, als in der Corona-Pandemie der erste Lockdown verkündet wurde und nicht nur in Schleswig-Holstein, sondern in ganz Deutschland auf einmal festgestellt wurde: Da gibt es ja einen öffentlichen Gesundheitsdienst. Und der öffentliche Gesundheitsdienst ist – und zwar nicht nur in Schleswig-Holstein, sondern in ganz Deutschland – nahezu nicht mehr handlungsfähig, weil er die letzten 30 Jahre kaputtgespart wurde. Und dummerweise braucht man ihn jetzt mitten in der Pandemie.

    Öffentlicher Gesundheitsdienst ist Daseinsvorsorge. Und deswegen war es richtig, dass die damalige Bundesregierung unter dem damaligen Gesundheitsminister Jens Spahn den sogenannten ‚Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst‘ – kurz den ÖGD-Pakt – nicht nur ins Leben gerufen hat, sondern ihn auch mit rund vier Milliarden Euro ausgestattet hat. Dabei ging es insbesondere darum, den notwendigen Personalaufbau in den Gesundheitsämtern wieder zu befördern und die Gesundheitsämter digital zumindest mal in die Gegenwart zu bringen.

    Das Problem beim Pakt für den ÖGD, und deswegen reden wir ja auch heute wieder drüber, war, dass der Bund nur für eine begrenzte Zeit bereit gewesen ist, ihn finanziell auszustatten. Zunächst mal nur bis 2026. Ich weiß, jetzt gibt es ein Jahr länger nochmal 750 Millionen Euro. Jedenfalls entnehme ich das dem gestrigen Bundeskabinett, dass das auch tatsächlich eintreffen wird. Und trotzdem fehlt dann ab 2028 die dauerhafte Perspektive. Jetzt haben FDP, SSW und SPD einen gemeinsamen Antrag eingebracht, in dem unter anderem der Schleswig-Holsteinische Landtag bedauert, dass die Landesregierung bis zum Beginn der Beratung zum Landeshaushalt 2027 kein ÖGD-Sicherungskonzept erarbeitet hat. Was mich ganz besonders gewundert hat, ist, dass Sie zu unserem Antrag einen Konterantrag auf den Weg bringen, weil Sie das selbst einmal mitbeschlossen haben. Und zwar im vergangenen Jahr. Und zwar mit der Drucksache 20/3402 (neu) 3. Fassung, am 23. Juli 2025. In einem interfraktionellen Antrag haben wir alle miteinander beschlossen, dass die Landesregierung genau das tun soll. Ich finde, wir können uns doch als Parlament alle miteinander mal ernst nehmen. Und dann auch gemeinsam erwarten, dass das, was wir alle gemeinsam beschließen, vielleicht auch mal umgesetzt wird.

    Aber ich weiß ja, worum es in Wahrheit geht. Es geht nämlich um die Frage der finanziellen Fortsetzung dieser herausfordernden Arbeit. Das war schon Thema, als der Pakt aufgegleist wurde. Schon während der Pandemie und dann vermutlich, Frau Ministerin von der Decken, jedes Jahr erneut auf der Gesundheitsministerkonferenz gab es immer 16 zu 0 Beschlüsse, dass der Bund weiterhin diese Mittel verstetigen muss. Das ist auch aus meiner Sicht und nachvollziehbar. Und trotzdem brauchen wir eine Antwort darauf, was denn passiert, wenn der Bund, wie im Übrigen angekündigt, von Anfang an genau das nicht tut. Es gibt das Schreiben der leitenden Ärztin des ÖGD in Schleswig-Holstein. Vielen von Ihnen ist Dr. Anne Marcic wahrscheinlich nicht nur ein Begriff, sondern Sie kennen sie auch. Das ist nämlich diejenige, die mich während der Corona-Pandemie die ganze Zeit fachlich begleitet hat. Sie warnt eindringlich davor, dass wir nicht in die Zeit vor der Pandemie zurückfallen dürfen und die Länder deswegen handeln müssen, gemeinsam mit den Kommunen.

    Schleswig-Holstein war da schon weiter als alle anderen Länder. Es gibt nämlich eine Rahmenvereinbarung mit den Kommunen aus der letzten Legislaturperiode, dass wir genau für den Fall, wenn der Bund aus der Finanzierung aussteigt, gemeinsam mit den Kommunen einen Weg finden werden, den Pakt weiterhin am Leben zu erhalten, das heißt, den öffentlichen Gesundheitsdienst leistungsfähig zu erhalten. Das ist keine justiziable Zusage von Finanzmitteln, das war uns auch damals schon klar, aber ich finde, das Minimum dessen, was wir in der letzten Legislaturperiode gemeinsam beschlossen haben, das sollten wir auch umsetzen. Also, wie man hier als Konterantrag ernsthaft einfach einen GMK-Beschluss nochmal beschließen lassen will, das erschließt sich mir nicht. Das stärkt nicht die Gesundheitsämter, sondern das ist ehrlicherweise das Eingeständnis, dass man nicht bereit ist, Finanzmittel in die Hand nehmen zu wollen."

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  • 27.08.2026

    Anne Riecke zu TOP 18 "Änderung des Landesjagdgesetzes"

    In ihrer Rede zu TOP 18 (Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesjagdgesetzes und anderer Regelungen anlässlich der Aufnahme des Wolfes in das Bundesjagdgesetz) erklärt die agrarpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anne Riecke:

    "Wir Freie Demokraten sehen diesen Gesetzentwurf grundsätzlich positiv. Denn er geht in eine Richtung, die längst überfällig ist: mehr Handlungsmöglichkeiten, mehr Rechtssicherheit und vor allem mehr Schutz für das, was in Schleswig-Holstein geschützt werden muss. 

    Besonders wichtig ist für uns dabei der Deichschutz. Nutrias sind längst nicht mehr nur ein Problem irgendwo draußen in der Landschaft. Sie können Deiche und Hochwasserschutzanlagen erheblich schädigen. Und deshalb ist klar: Wer unsere Deiche schützt, schützt Menschenleben. Es ist deshalb richtig, dass die Bekämpfung der Nutria erleichtert wird und die Verantwortlichen vor Ort künftig schneller handeln können. Aber wir müssen bei invasiven Arten allumfassend denken. Das gilt auch für Waschbären und Marderhunde. Denn der Waschbär kennt keine Gemeindegrenze. Er sitzt nicht nur im Wald oder auf dem Land. Er ist längst mitten in unseren Städten angekommen – auf Dachböden, in Gärten, an Müllplätzen und in Wohngebieten. Und deshalb kann es nicht sein, dass wir über effektive Regulierung reden, aber ausgerechnet dort an Grenzen stoßen, wo die Tiere tatsächlich Schäden verursachen. Wenn ein Waschbär mitten in der Stadt Schäden verursacht, muss auch dort eine tierschutzgerechte Gefahren- und Schadensabwehr möglich sein. Genau deshalb begrüßen wir, dass der Gesetzentwurf die Möglichkeiten in befriedeten Bezirken erweitert. Eigentümer und Nutzungsberechtigte sollen Nutria, Waschbär und Marderhund dort künftig zur Schadensabwehr tierschutzgerecht fangen und töten können. Das ist ein wichtiger Schritt. Denn wir dürfen nicht erst reagieren, wenn der Schaden entstanden ist und sich anschließend durch mehrere Behördenzuständigkeiten gearbeitet werden muss. Wir brauchen einen Staat, der handlungsfähig ist, wenn Handeln notwendig ist. 

    Das gilt auch beim Wolf. Wir haben immer gesagt: Wenn Herdenschutz nicht funktioniert oder an seine Grenzen stößt und Weidetiere gefährdet sind, muss eine Entnahme möglich sein. Und gerade in Schleswig-Holstein haben wir mit unseren Deichen besondere Bedingungen. Unsere Schafe auf den Deichen sind nicht einfach nur Nutztiere. Sie erfüllen eine wichtige Aufgabe für den Küstenschutz. Deshalb muss dort, wo ein wirksamer Herdenschutz nicht möglich oder unverhältnismäßig ist, auch tatsächlich gehandelt werden können. Dass künftig besondere Weidegebiete ausgewiesen werden können, begrüßen wir deshalb ausdrücklich.

    Denn eines muss klar sein: Naturschutz und Landwirtschaft dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Und Artenschutz darf nicht bedeuten, dass wir den Schutz von Menschen, Nutztieren oder unserer Infrastruktur vernachlässigen. Wir brauchen einen pragmatischen Umgang mit den Herausforderungen vor Ort. Und genau deshalb ist dieser Gesetzentwurf ein Schritt in die richtige Richtung. Beim Deichschutz. Beim Umgang mit invasiven Arten. Und beim Wolf. Jetzt kommt es darauf an, dass aus diesen gesetzlichen Möglichkeiten auch konsequentes Handeln wird. Denn Schleswig-Holstein braucht kein Recht, das nur gut klingt. Wir brauchen Recht, das draußen funktioniert – auf dem Deich, auf dem Land und genauso mitten in der Stadt."

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